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    Plenarprotokoll 8/124 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 124. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 9673 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 9673 B Beratung der Sammelübersicht 34 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2346 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 35 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2347 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 36 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2362 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 37 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2379 — Meininghaus SPD 9691 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Reiseveranstaltungsvertrag — Drucksache 8/786 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2343 — Dr. Pfennig CDU/CSU . . . . 9694 A, 9705 D Dr. Schöfberger SPD 9696 A Angermeyer FDP 9698 A Helmrich CDU/CSU 9698 D Dr. Linde SPD 9700 B Kleinert FDP 9702 B Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 9704 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Abkommen über die Entwicklung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie in Verbindung mit dem II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung des von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Abkommens über • die Entwicklung und Vertiefung der langfristigen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken auf dem Gebiet der Wirtschaft und Industrie — Drucksachen 8/2143, 8/2158, 8/2301 — Dr. Corterier SPD 9707 B Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 9710 A Hoppe FDP 9715 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung des Ehenamens (Ehenamensänderungsgesetz) — Drucksache 8/2134 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2352 Dr Emmerlich SPD 9716 C Dr. Pinger CDU/CSU . . . . . . . . 9717 C Engelhard FDP 9718 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines .. . Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU 9719 C Coppik SPD 9721 B Kleinert FDP 9723 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes — Drucksache 8/1490 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2376 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2286 — Pensky SPD 9723 D Berger (Herne) CDU/CSU 9725 B Dr. Wendig FDP 9727 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes — Drucksache 8/2380 — 9728 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Dreieckmark-Dandlbachmündung" und in einem Teil des Grenzabschnittes „ScheibelbergBodensee" sowie über Befugnisse der Grenzkommission — Drucksache 8/1904 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/2340 — 9728 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Remscheid), Dr. Blüm, Vogt (Düren), Breidbach, Frau Karwatzki, Zink, Link, Berger (Herne), Höpfinger, Katzer, Krampe, Stutzer, Volmer, Löher, Hasinger, Dr. Reimers, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Duisburg), Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Verkürzung der Jubiläumsdienstzeiten (Änderung § 4 LStDV) - Drucksache 8/2334 — 9728 D Fragestunde — Drucksache 8/2365 vom 08. 12. 1978 — Aufgaben des Deutschen Krebsforschungszentrums MdlAnfr Al 08.12.78 Drs 08/2365 Stockleben SPD MdlAnfr A2 08.12.78 Drs 08/2365 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 9673 B, D, 9674 A, B ZusFr Stockleben SPD . . . . 9673 D, 9674 B Nichtfreigabe der Alternativen zu den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen zur Veröffentlichung durch die Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr A7 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A8 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9674 C, D, 9675 B, C, D, 9676 A, B, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 9675 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 9675 D, 9676 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 III ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9676 B ZusFr Kühbacher SPD 9676 B ZusFr Daweke CDU/CSU . . . . . . 9676 D Nichtfreigabe von Alternativempfehlungen deutscher Wissenschaftler zu den deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen zur Veröffentlichung durch die Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr A9 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A10 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 9677 A, B, C, D, 9678 B, C, D, 9679 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9677 B, C, D, 9678 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . 9678 B, C, D ZusFr Jäger. (Wangen) CDU/CSU 9678 D, 9679 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9679 A Aussetzung der Strafverfolgung des Journalisten Hans-Georg Faust wegen eines Vergehens gegen § 353 c StGB MdlAnfr A11 08.12.78 Drs 08/2365 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9679 B, C, D, 9680 A, B, C ZusFr Conradi SPD 9679 C, D ZusFr Broll CDU/CSU 9679 D ZusFr Lattmann SPD 9680 A ZusFr Roth SPD 9680 B ZusFr Thüsing SPD 9680 C Bewertung der politischen Arbeit des Sozialistischen Büros durch die Bundesregierung MdlAnfr A14 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A15 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 9680 D, 9681 A, B, C, D, 9682 B, C, D, 9683 A, B, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . 9681 A, B, C, D ZusFr Gansel SPD . . . . 9682 A, B, 9683 B ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 9682 B ZusFr Simpfendörfer SPD 9682 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . 9682 D, 9683 C ZusFr Daweke CDU/CSU . . . . . . . 9683 A ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . . 9683 B ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . . 9683 C Beschäftigung qualifizierten Personals beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen im Bereich der Prüfdienste MdlAnfr A19 08.12.78 Drs 08/2365 Kühbacher SPD MdlAnfr A20 08.12.78 Drs 08/2365 Kühbacher SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 9683 D, 9684 A, B ZusFr Kühbacher SPD 9684 A, B Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die „Deutschland-Stiffung" MdlAnfr A22 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 9684 C, 9685 A, B ZusFr Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . . 9684 D, 9685 A ZusFr Lambinus SPD 9685 B Steuernachzahlungen durch Amateursportvereine als Auswirkung der Abgabenordnung MdlAnfr A23 08.12.78 Drs 08/2365 Meininghaus SPD MdlAnfr A24 08.12.78 Drs 08/2365 Meininghaus SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 9685 B, D, 9686 A, B, C ZusFr Meininghaus SPD . . . 9685 C, 9686 B Steuerbefreiung für Sportvereine sowie Verwendung der Arbeitskraft von Finanzbeamten für Steuerprüfungen bei ehrenamtlich geführten Amateursportvereinen angesichts der Personallage der Finanzbehörden MdlAnfr A25 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A26 08.12.78 Drs 08/2365 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Haehser BMF 9686 C, 9687 A, C, D, 8688 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD . 9686 D, 9687 A, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9687 B, 9688 B ZusFr Kühbacher SPD 9688 B Anerkennung der Ausbildungsberufe „Kaltwalzer" und „Bandstahlhärter" MdlAnfr A30 08.12.78 Drs 08/2365 Daweke CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 9688 D, 9689 A, B ZusFr Daweke CDU/CSU 9689 A, B ZusFr Frau Steinhauer SPD 9689 B IV Deutscher Bundestag —8 Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 Beschäftigungslage in den deutschen Werften MdlAnfr A32 08.12.78 Drs 08/2365 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 9689 C, D, 9690 A ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 9689 D, 9690 A Einstufung der Beteiligung des Flick-Konzerns bei Grace & Co. als volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig MdlAnfr A33 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 9690 B, C, D, 9691 A, B ZusFr Dr. Spöri SPD 9690 C ZusFr Kühbacher SPD . . . . . . . 9690 D ZusFr. Frau Simonis SPD 9691 A ZusFr Gansel SPD 9691 A ZusFr Conradi SPD 9691 B Nächste Sitzung 9729 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9731* A Anlage 2 Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke, Verwirklichung des Entsorgungskonzeptes und Verzögerungen mit Vorlage des Entsorgungsberichts SchrAnfr B26 01.12.78 Drs 08/2339 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B27 01.12.78 Drs 08/2339 • Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9731* C Anlage 3 Publizierung der alternativen Empfehlungen von Professor Menzel zu den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen durch die Bundeszentrale für politische Bildung MdlAnfr A5 08.12.78 Drs 08/2365 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A6 08.12.78 Drs 08/2365 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9733* B Anlage 4 Festlegung karzinogener Werte im Entwurf der TA Luft sowie umweltpolitische Konsequenzen aus dem Buch „Seveso ist überall" MdlAnfr A12 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Steger SPD MdlAnfr A13 08.12.78 Drs 08/2365 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9733* D Anlage 5 Verwendung des Kürzels „BRD" auf bayerischen Formularen MdlAnfr A16 08.12.78 Drs 08/2365 Menzel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9734* C Anlage 6 Schutz der Kritiker der Freilassung der Terroristen und der Mordaktionen jugoslawischer Geheimdienste vor Anschlägen MdlAnfr A18 08.12.78 Drs 08/2365 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9734* D Anlage 7 Ergebnisse des Gesprächs zwischen dem Bundesfinanzminister und dem Bundesernährungsminister über die Änderung der Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft MdlAnfr A21 08.12.78 Drs 08/2365 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9735* A Anlage 8 Abstimmung der Mehrwertsteuer zwischen dem österreichischen und dem deutschen Zoll MdlAnfr A27 08.12.78 Drs 08/2365 Wüster SPD MdlAnfr A28 08.12.78 Drs 08/2365 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9735* A Anlage 9 Erstellung einer Bevölkerungsvorausschätzung MdlAnfr A73 08.12.78 Drs 08/2365 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9735* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 9673 124. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 123. Sitzung, Seite 9624 C, Zeile 3: Statt „von 31" ist „um 31" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 15. 12. Dr. van Aerssen * 15. 12. Dr. Ahrens ** 15. 12. Dr. Aigner * 15. 12. Alber * 15. 12. Dr. Bangemann * 15. 12. Dr. Barzel 15. 12. Batz 15. 12. • Dr. Bayerl * 15. 12. Dr. von Bismarck * 15. 12. Blumenfeld * 15. 12. Frau von Bothmer • 15. 12. Brandt 15. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Enders ** 13. 12. Feinendegen 13. 12. Fellermaier * 15. 12. Flämig* 15. 12. Friedrich (Würzburg) 13. 12. Dr. Früh * 15. 12. Dr. Fuchs * 15. 12. Haase (Fürth) * 15. 12. Dr. Hammans 13. 12. Hauser (Krefeld) 13. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12. Ibrügger * 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12. Jung * 15. 12. Dr.h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klepsch a 15. 12. Klinker * 15. 12. Lange a 15. 12. Lemmrich ** 15. 12. Lemp * 15. 12. Lücker * 15. 12. Luster * 15. 12. Dr. Marx 14. 12. Dr. Müller ** 15. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Müller (Wadern) * 15. 12. Dr. Müller-Hermann * 15. 12. Frau Pack 15. 12. Pawelczyk 13. 12. Reichold 13. 12. Rosenthal 15. 12. .Saxwoski 15.12. Schedl 15. 12. Scheu 15. 12. Schmidt (München) * 15. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 15. 12. Dr. Schwörer * 15. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seefeld * 15. 12. Sieglerschmidt * 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 15. 12. Frau Dr. Walz * 15. 12. Wawrzik * 15. 12. Dr. von Weizsäcker 13. 12. Würtz * 15. 12. Ziegler 15. 12. Zywietz * 15. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen B 26 und 27) : Wie werden die Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig „entsorgt" (Verbleib der abgebrannten Brennelemente), und welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um ihr Entsorgungskonzept zeitlich und sachlich zu verwirklichen? Welche zeitliche Verschiebung hat sich seit der Vorlage des Entsorgungsberichts der Bundesregierung an den Bundestag vom 30. November 1977 bislang aus welchen Gründen ergeben, und ist dadurch die ' Entsorgungspolitik der Bundesregierung gefährdet? Zu Frage B 26: Die Entsorgung der z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke stellt ab auf eine Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente in den anlageneigenen Lagerbecken, auf Verträge mit der französischen Firma COGEMA, die inzwischen, wie im Entsorgungsbericht der Bundesregierung vom 30. November 1977 angekündigt, von der Energiewirtschaft abgeschlossen worden sind und - langfristig - auf die Planungen für das nationale nukleare Entsorgungszentrum. An der mit der Firma COGEMA vertraglich vereinbarten Lagerung und Wiederaufarbeitung von zusammen 600 t abgebranntem Brennstoff aus der Zeit von 1977 bis 1979 und insgesamt 1 705 t Brennstoff aus den Jahren 1980 bis 1984 sind praktisch alle in Betrieb und in Bau befindlichen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland mit unterschiedlichen Teilmengen beteiligt. Die Verträge sind von den zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder, denen sie zum Nachweis der Entsorgungsvorsorge gemäß den am 6. Mai 1977 zwischen Bund und Ländern mehrheitlich beschlossenen Grundsätzen vorgelegt wurden, anerkannt worden. Zur aktuellen Problematik einer möglichen anderen Bewertung dieser Verträge verweise ich auf die Antworten der Bundesregierung auf mündliche und schriftliche Anfragen im Deutschen Bundestag vom 20. Oktober 1978 und 29. November 1978. Daneben bestehen Verträge über die Abnahme geringer Mengen abgebrannter Brennelemente mit der British Nuclear Fuel Ltd (BNFL) zur Lagerung 9732* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 bzw. Wiederaufarbeitung in der Anlage in Winds-cale, Goßbritannien. Der Umstand, daß die mit der Firma COGEMA abgeschlossenen neuen Verträge erst ab 1980 wirksam werden, führt möglicherweise bei einigen in Betrieb befindlichen Anlagen, z. B. beim Kernkraftwerk Biblis, zu einem vorübergehenden Entsorgungsengpaß. Solche Engpässe können jedoch vermieden werden, wenn entsprechend den Plänen der Energiewirtschaft, deren Entsorgungsstrategie die Bundesregierung in ihrem Entsorgungsbericht insgesamt als realistisch betrachtet hat, die Kapazität der anlageneigenen Zwischenlagerbecken durch Einbau sogenannter Kompaktlagerstellen erweitert wird. Die Einführung (Belegung) der Kompaktlagerung in bestehenden Anlagen ist eine wesentliche Änderung der Anlage und ihres Betriebs im Sinne von § 7 des Atomgesetzes und unterliegt damit einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, bei dem die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung des Vorhabens, Auslegung der Antragsunterlagen und Abhaltung eines Erörterungstermins zu beteiligen ist. Entsprechende Genehmigungsverfahren sind für eine Reihe von Kernkraftwerken, z. B. die Blöcke A und B in Biblis, • bereits eingeleitet. Die Bekanntmachung für die Anlagen in Biblis ist nach Auskunft des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 6. Dezember 1978 veranlaßt. Um das Entsorgungskonzept der Bundesregierung in dem zeitlich und sachlich notwendigen Rahmen zu verwirklichen, ist ein Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen vorgesehen, die nach wie vor hauptsächlich auf die Realisierung nationaler Entsorgungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. Damit trägt die Bundesregierung u. a. dem Umstand Rechnung, daß realistische Möglichkeiten einer umfassenden, gesicherten Entsorgung im Ausland, abgesehen von Teillösungen in Form der o. g. Verträge zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Inbetriebnahme der nationalen Einrichtungen, derzeit nicht erkennbar sind. Die wesentlichen Elemente der auf die Realisierung der nationalen Entsorgungseinrichtungen gerichteten Maßnahmen sind: 1. Zügige Fortsetzung aller für die rechtzeitige Verwirklichung des nuklearen Entsorgungszentrums bei Gorleben notwendigen Handlungen seitens der Energiewirtschaft, des Landes Niedersachsen und des Bundes ; insbesondere müssen die notwendigen Vorkehrungen für den Fortgang des Genehmigungsverfahrens und der dafür erforderlichen Konzept-und Standortprüfungen vorangetrieben werden. Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit intensiv bemüht, die Modalitäten der Abwicklung des Verfahrens, der diese begleitenden Maßnahmen und der Kostentragung, soweit die Kosten nach dem Verursacherprinzip nicht durch den Antragsteller zu übernehmen sind, mit dem Land Niedersachsen auf dessen Verlangen zu klären. 2. Termingerechte Bereitstellung eines Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente mit einer Kapazität von 1 550 t Brennstoff bei Ahaus; dieses Lager soll zur Überbrückung des Zeitraumes bis zur Verfügbarkeit des Eingangslagerbeckens des nuklearen Entsorgungzentrums dienen und könnte später als Pufferlager für das Zentrum genutzt werden. Einen Genehmigungsantrag nach § 6 AtG haben die DWK und die Steag Kernenergie am 28. Januar 1978 bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt als zuständiger atomrechtlicher Genehmigungsbehörde gestellt; der Bauantrag wurde am 10. März 1978 beim Oberkreisdirektor Borken als örtlicher Genehmigungsbehörde eingereicht. Der Rat der Stadt Ahaus hat am 30. November 1978 der Ansiedlung des Zwischenlagers bei Ahaus grundsätzlich zugestimmt. Insgesamt stellt sich die Entsorgungslage für abgebrannte Brennelemente aus heutiger Sicht so dar, daß — bei termingerechter Bereitstellung der Lager in La Hague im Jahre 1980 und in Ahaus im Jahre 1983 der Zeitraum bis zur Fertigstellung des Brennelementlagerbeckens im nuklearen Entsorgungszentrum überbrückt werden kann, — die Entsorgung einiger Kernkraftwerke kurzfristig, d. h. bis zur Fertigstellung des Lagers in La Hague, allerdings nur dann gesichert ist, wenn von der grundsätzlichen Möglichkeit der Kompaktlagerung in den Lagerbecken der Kernkraftwerke Gebrauch gemacht wird. Die Entsorgungssituation würde sich verschärfen, wenn erneut längere Verzögerungen bei der Realisierung der geplanten Vorhaben einträten, die Kompaktlagerung nicht oder nicht rechtzeitig eingeführt oder vertragliche Abmachungen zur Auslandsentsorgung nicht verwirklicht werden könnten. Unter solchen Voraussetzungen müßte überprüft werden, ob die nach den ,;Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" (in BT-Drucksache 8/1281) nachzuweisende Vorsorge noch ausreicht und ob gegebenenfalls der Betrieb von Kernkraftwerken eingeschränkt oder eingestellt werden muß. Abschließend sei betont, daß eine etwaige, vorübergehende Verschärfung der Entsorgungslage allenfalls wirtschaftliche, keinesfalls jedoch sicherheitstechnische Nachteile zur Folge hätte. Hierfür wird im Rahmen der Aufsicht nach dem Grundsatz des Vorranges der Sicherheit vor Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten Rechnung getragen werden. Zu Frage B 27: Die seit der Vorlage des Entsorgungsberichts vorgenommene Präzisierung der Terminplanung und die Berücksichtigung inzwischen eingetretener Entwicklungen lassen es erwarten, daß die erste Teilerrichtungsgenehmigung für das bei Gorleben geplante Entsorgungszentrum, d. h. insbesondere die Entscheidung für den Standort und die Errichtung des Brennelement- Lagerbeckengebäudes, aus heutiger Sicht nicht vor der 2. Hälfte des Jahres 1982 erteilt werden kann. Wegen der engen Verknüpfung der Planungs- und Bauabläufe aller Teilanlagen des Zentrums ist davon auszugehen, daß sich entsprechende Verschie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 9733* bungen auch bei den übrigen genannten Terminen ergeben. Von besonderem Einfluß auf den Fortgang und die Termine der Verwirklichung des Entsorgungszentrums sind Entscheidungen des Landes Niedersachsen. So konnten das Genehmigungsverfahren für das Entsorgungszentrum nicht fortgeführt und notwendige Standortuntersuchungen nicht begonnen werden, weil im Land eine dem eigentlichen atomrechtlichen Verfahren vorgeschaltete, sogenannte Grundsatzentscheidung über das Entsprgungszentrum noch nicht gefallen ist. Diese wird angabegemäß für die erste Hälfte des Jahres 1979 erwartet. Die absehbaren zeitlichen Verschiebungen beim Entsorgungszentrum gefährden die Entsorgungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Energiewirtschaft auf Grund der von ihr vorgesehenen und im Entsorgungsbericht dargelegten Maßnahmen in der Lage ist, die Entsorgung ihrer Kernkraftwerke sicherzustellen, wenn die nunmehr staatlicherseits, insbesondere von Niedersachsen, zu schaffenden verfahrensbezogenen Voraussetzungen im Rahmen der oben angedeuteten Terminhorizonte gewährleistet werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Fragen A 5 und 6): Welche allgemeinen politischen Gründe und von wem wurden als „dein Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung übergeordnet" geltend gemacht, damit die Alternativen zu den polnisch- deutschen Schulbuchempfehlungen nicht in der Beilage zum Parlament abgedruckt wurden, und kann die Bundesregierung versichern, daß dabei keine unzulässige äußere Einmischung in die freiheitlich-rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt? Ist die Bundesregierung bereit, die Bundeszentrale für politische Bildung zu veranlassen, die alternativen Empfehlungen von Professor Menzel zu den deutsch- polnischen Schulbuchempfehlungen in einer Weise zu publizieren, die sowohl dem bisherigen Diskussionsverlauf als auch der von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannten wissenschaftlichen Qualität des Beitrags gerecht wird? In der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte" der Zeitschrift „Das Parlament" wurden im November 1977 die deutsch- polnischen Schulbuchempfehlungen abgedruckt. Im gleichen Heft der Beilage, die ausnahmsweise als Doppelheft erschien, sowie in einer weiteren Ausgabe im Juli 1978 wurde die Diskussion um die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen geführt, wobei die unterschiedlichen Standpunkte und Meinungen zu Wort kamen. Die Autoren darf ich nennen: Dr. Graßmann, Dr. Hupka, Prof. Markiewicz, Prof. Mertineit und Dr. Schickel. Damit ist dem Thema eine ausführliche und ausgewogene Würdigung zuteil geworden. Im Sommer dieses Jahres ist Prof. Menzel aus Mainz an die Bundeszentrale für politische Bildung mit dem Begehren herangetreten, die von ihm zusammen mit Prof. Stribrny und Studiendirektor Völken erarbeiteten „Alternativ-Empfehlungen zur Behandlung der deutsch-polnischen Geschichte in den Schulbüchern" in der Beilage zu veröffentlichen. Die Bundeszentrale hat zunächst, ohne daß das Direktorium befaßt wurde, erwogen, die ,,Alternativ-Empfehlungen" zusammen mit einem weiteren Beitrag zu den deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen in der Beilage zu bringen. Die Manuskripte, deren sachliche Qualität nicht bestrittefi wird, wurden daher veröffentlichungsreif gemacht. Das Direktorium der Bundeszentrale hat im November dieses Jahres mit einstimmigen Beschluß die Veröffentlichung beider Beiträge nicht befürwortet. Auf diese Entscheidung hat weder der Bundesminister des Innern noch sonstige amtliche Stellen im In-oder Ausland Einfluß genommen. Für die Entscheidung des Direktoriums war maßgebend, daß das Thema der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen bereits ausführlich abgehandelt war und andererseits bei jeder erneuten Veröffentlichung zu diesem Themenkreis die Auswirkungen auf die deutsch-polnischen Beziehungen sorgsam bedacht werden müssen. Diese Überlegungen des Direktoriums der Bundeszentrale billige ich. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf Grund der umfangreichen und ausgewogenen Darstellung des Themas „deutsch-polnische Schulbuchempfehlungen" in der Beilage die Diskussion in den Medien der Bundeszentrale als abgeschlossen angesehen werden soll. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen A 12 und 13) : Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei der Festlegung karzinogener Werte im Entwurf der TA Luft, und wodurch erklären sich die beträchtlichen Abweichungen gegenüber den Werten, die bei der „Berliner Anhörung" zur TA Luft genannt wurden? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung gemäß den öffentlichen Ankündigungen von Staatssekretär Dr. Hartkopf auf der Umweltschutztagung aus den Ergebnissen des Buchs von E. R. Koch/F. Vahrenholt „Seveso ist überall" für ihre umweltpolitische Arbeit ziehen? Zu Frage A 12: Bei der Bestimmung der in die TA Luft aufzunehmenden karzinogenen Stoffe hat die Bundesregierung die Veröffentlichung „Maximale Arbeitsplatzkonzentration 1978", der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft herangezogen. Nach Auffassung der in Berlin vom Bundesminister des Innern im Februar 1978 angehörten Wissenschaftler lassen sich zur Zeit gesicherte Dosis- Wirkungsbeziehungen für karzinogene Stoffe noch nicht angeben. Es bestehe nur die Möglichkeit, entweder über strenge Emmissionsbegrenzungen oder über Immissionswerte, die sich an den in ländlichen Gebieten festgestellten Immissionskonzentrationen 9734* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 orientieren, eine Verringerung des gesundheitlichen Risikos zu erreichen. Immissionswerte wurden wegen der noch fehlenden Dosis-Wirkungsbeziehungen in Berlin nicht angegeben. Für Arsen und Benzo(a)pyren wurden statt dessen lediglich „Übergangswerte" genannt. Bei dieser Sachlage — kaum ausreichend abgesicherte „Übergangswerte" für nur zwei Schadstoffe — hat sich die Bundesregierung entschlossen, unter Anwendung des in den §§ 1 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verankerten Vorsorgeprinzips für sieben karzinogene Stoffe in der TA Luft vorzuschreiben, daß die Emissionen dieser Stoffe so weit wie möglich zu begrenzen sind. Auf keinen Fall darf ein für alle diese Stoffe insgesamt geltender Summen-Emissionsgrenzwert von 5 Milligramm je Kubikmeter überschritten werden. Weitere spezielle Vorschriften in der TA Luft stellen sicher, daß auf der Immissionsseite der Beitrag des einzelnen Emittenten ebenfalls so gering wie möglich bleibt. Zu Frage A 13: Herr Staatssekretär Dr. Hartkopf hat auf der Fachtagung „Umweltschutz" des Management Instituts Hohenheim am 30. 10. 1978 in Bonn folgendes festgestellt, ich darf zitieren: Seveso ist nicht überall. Jedenfalls nicht in der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Anlagen sind dank Gewerbeordnung und Bundesimmissionsschutzgesetz so sicher wie möglich arid das Restrisiko aus dem Betreiben der Anlagen ist begrenzt. — Ende des Zitats — Andererseits besteht das größte Risiko darin, daß wir die Gefahren, die von vielen Chemikalien ausgehen, noch gar nicht kennen. Deshalb wird seit etwa 2 Jahren mit allem Nachdruck auf nationaler Ebene als auch in internationalen Organisationen daran gearbeitet, den Wissensstand zu verbessern. Nach international abgestimmten Methoden sollen künftig alle Chemikalien vor ihrer Vermarktung überprüft werden. Die Verpflichtung hierzu ist das Kernstück des künftigen Chemikaliengesetzes. Gleichzeitig wird im Bundesministerium des Innern eine Störfallverordnung erarbeitet. Die Betreiber derjenigen Industrieanlagen, in denen hochtoxische Stoffe vorkommen können, haben über die bisher getroffenen und die beabsichtigten Maßnahmen zur Vermeidung und Abwehr von Störfällen zu berichten. Auch hier wird ein Erfahrungsaustausch einsetzen, der dazu beitragen soll, ein noch bestehendes Restrisiko weiter zu vermindern. Bei all diesen Maßnahmen, die lange vor dem Buch der von Ihnen genannten Verfasser einsetzten, handelt es sich keineswegs um irgendwelche Konsequenzen, die von der Bundesregierung aus dem Buch gezogen worden sind. Es hätte des von Ihnen zitierten Buchs nicht bedurft, um die Bundesregierung zu ihren dem Vorsorgeprinzip verpflichteten Maßnahmen zu veranlassen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage A 16) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen das Land Bayern auf seinen Formularen — z. B. dem Formular für Ermittlungsanfragen nach Ergebnissen beim Bundesverfassungsschutz — das Kürzel „BRD" für Bundesrepublik Deutschland verwendet, und will die Bundesregierung z. B. über die Innenministerkonferenz eine einheitliche amtliche Bezeichnung anregen? Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben sich, worauf die Bundesregierung wiederholt hingewiesen hat; am 31. Mai 1974 dafür ausgesprochen, daß im amtlichen Sprachgebrauch für unseren Staat die volle Bezeichnung „Bundesrepublick Deutschland" verwendet werden sollte. Diesem Besprechungsergebnis im Landesbereich Geltung zu verschaffen, fällt — auch dies hat die Bundesregierung schon mehrfach hervorgehoben — in die Zuständigkeit und Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Hiervon geht auch das Bayerische Staatsministerium des Innern aus, das mir zu dem Ihrer Frage zugrundeliegenden Vorgang mitgeteilt hat, daß ein dort Anfang 1974 eingeführtes Formblatt zur Überprüfung der Bewerber für den öffentlichen Dienst u. a. den Text „Wohnanschrift der letzten fünf Jahre in der BRD außerhalb Bayerns" enthalte. Im Zeitpunkt der Einführung des Formblatts hätten über die Verwendung der Abkürzung keine Regelungen bestanden. Erst mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. September 1974 seien die Behörden entsprechend dem Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974 gebeten worden, die Kurzform „BRD" nicht mehr zu verwenden. Diese Empfehlung werde allgemein beachtet. Nur im konkreten Einzelfall sei übersehen worden, das eingeführte Formblatt zu ändern. Das Versäumte werde umgehend nachgeholt. Versehen dieser Art ließen sich leider nie ganz vermeiden. Ich teile diese Einschätzung, die voll das bestätigt, was Herr Kollege Dr. Schmude schon am 11. Juni 1975 in seiner im Stenographischen Bericht über die 177. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages auf Seite 12415 abgedruckten Antwort auf eine Frage des Herrn Kollegen Milz ausgeführt hat. Deshalb und mit Rücksicht auf die erwähnte Absprache der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974 sehe ich auch keine Veranlassung, z. B. die Innenministerkonferenz mit der Frage der Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland zu befassen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 18): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 9735* Kann die Bundesregierung ausschließen, daß Kritiker der Freilassung der Terroristen und der Mordaktionen der jugoslawischen Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen westlichen Staaten ebenfalls Opfer solcher Mordaktionen oder anderer Verbrechen werden, und wie will die Bundesregierung den Schutz solcher Kritiker vor Anschlägen der jugoslawischen Nachrichtendienste sicherstellen? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte im Sinne Ihrer Fragestellung vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/2365 Frage A 21): Hat inzwischen das beabsichtigte Chefgespräch" zwischen Bundesfinanzminister Matthöfer und Bundesernährungsminister Ertl zur Vorbereitung der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft stattgefunden, und wie lautet das Ergebnis, bzw. wann findet dieses Gespräch statt? Es ist beabsichtigt, das Gespräch noch vor Weihnachten zu führen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/2365 Fragen A 27 und 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der österreichische und deutsche Zoll bei der Mehrwertsteuer für in Österreich gekaufte Waren nicht aufeinander abgestimmt ist, und kommt es vor (vgl. ACE November/Dezember 1978, Seite 100), daß für neue in Osterreich gekaufte Ware am österreichischen Zoll 18 v. H. Mehrwertsteuer, die beim Einkauf gezahlt wurden, nicht rückerstattet werden und der deutsche Zoll noch einmal 12 v. H. Mehrwertsteuer erhebt? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die geltende Vereinbarung mit dem österreichischen Zoll einzuhalten, damit die Bundesbürger nicht zweimal Mehrwertsteuer zahlen müssen? Vereinbarungen mit Osterreich über die umsatzsteuerliche Behandlung von Ausfuhrwaren sind nicht getroffen worden. Solche Vereinbarungen sind auch nicht üblich. Entsprechend dem sog. Bestimmungslandprinzip werden ausgeführte Waren im Ausfuhrland grundsätzlich entweder von vornherein nicht mit der Umsatzsteuer belastet oder aber nachträglich von ihr entlastet. Die Umsatzbesteuerung wird im Einfuhrland vorgenommen. Auf diese Weise wird die eingeführte Ware der Belastung gleichartiger Inlandwaren mit der inländischen Umsatzsteuer angeglichen und so der erforderliche umsatzsteuerliche Grenzausgleich erreicht. Warum in dem von Ihnen geschilderten Fall Österreich die Umsatzsteuer nicht zurückerstattet hat, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es wäre denkbar, daß es sich hier um eine im Reiseverkehr ausgeführte Ware handelt, die Osterreich bis zu einer bestimmten Wertgrenze aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht von der Umsatzsteuer entlastet. Da bei der Einfuhr im Reiseverkehr in die Bundesrepublik aus Drittländern Waren nur bis zu einem Wert von insgesamt 100 DM abgabenfrei bleiben, kann es geschehen, daß es zu einer zweifachen Umsatzsteuerbelastung kommt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2365 Frage A 73): Sieht die Bundesregierung Veranlassung, wegen des weiteren Geburtenrückgangs eine Bevölkerungsvorausschätzung auf neuester Datenbasis zu erstellen? Die Bundesregierungs sieht z. Z. keine Veranlassung, eine neue Bevölkerungsvorausschätzung zu erstellen. Die fünfte koordinierte Vorausschätzung der deutschen Bevölkerung, die Sie offenbar Ihrer Frage zugrunde legen, stimmt bisher mit der tatsächlichen Geburtenentwicklung überein. Für die Jahre 1975 bis 1977 wurden im zweiten Teil dieser Vorausschätzung für die deutsche Bevölkerung 1,519 Millionen Geburten geschätzt. Die tatsächliche Zahl betrug für diesen Zeitraum 1,525 Millionen. Für 1978 wurde eine Geburtenzahl von 509 000 geschätzt. Nach den der Bundesregierung bekannten Informationen über die Monate Januar bis August 1978 kann für das gesamte Jahr 1978 eine Geburtenzahl in annähernd gleicher Größenordnung wie für das Jahr 1977 (504 000) erwartet werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engelhard.


Rede von Hans A. Engelhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gehört, die heutige Beratung wäre überflüssig, wenn sich die Union rechtzeitig auf das verfassungsrechtlich Notwendige eingestellt hätte. Wir haben erlebt, welche verschlungenen Wege das Namensrecht gegangen ist. Das läßt sich im einzelnen kaum noch nachzeichnen.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Daran sind wir aber unschuldig!)

Nachdem sich der Gesetzgeber zunächst einmal vor-
bei an dem, was ihm durch Art. 117 des Grundgesetzes aufgegeben war, 20 Jahre Zeit gelassen hatte,
hat er sich jetzt seit 1973 auch mit dem Namensrecht beschäftigt. Ich erinnere in dem Zusammenhang, da wir gerade bei der verfassungsrechtlichen Situation sind, an die Debatte vom 31. Januar 1975, in der wir uns damals mit dem vom Ersten Eherechtsreformgesetz abgetrennten Namensrecht zu beschäftigen hatten. Das Kennzeichen der damaligen Debatte war — einige werden sich erinnern —, daß fast über alles, aber fast nichts über das Namensrecht gesprochen wurde, sondern große Vorgriffe auf dann alsbald kommende Eherechtsschlachten gemacht wurden. Das Wenige, das damals von seiten der Union zum Namensrecht gesagt wurde, war der Frau Kollegin Will-Feld aufgegeben, die damals für die Union erklärte:
Wir halten die derzeitige Bestimmung des § 1355 BGB nicht für verfassungswidrig. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat unseren Rechtsstandpunkt bestätigt.
Daß das schon damals als unrichtig zu erkennen war, war in etwa absehbar; denn es konnte nicht verborgen bleiben, mit welcher Aufmerksamkeit das Bundesverfassungsgericht beobachtet hatte, was sich im Parlament bei der Eherechtsberatung tat, weil schon damals mehrere Verfassungsbeschwerden zum Namensrecht dem Gericht vorlagen. Trotzdem hat es dann die Mehrheit des Bundesrates den Eheleuten, die vor dem 1. Juli 1976 ihre Ehe geschlossen hatten, verweigert, von dem Wahlrecht zwischen dem Geburtsnamen des Mannes und dem Geburtsnamen der Frau Gebrauch machen zu können. Die Antwort des höchsten Gerichts haben wir jetzt in Gestalt des Beschlusses vom 31. Mai 1978, wo uns gesagt wird — dies gleichfalls, wie auch bei Herrn Dr. Emmerlich, nicht im Ton des scharfen Angriffs, sondern einfach als Feststellung —, daß der Gesetzgeber einen verfassungswidrigen Zustand mit den seinerzeit verabschiedeten Bestimmungen aufrechterhalten habe und damit das jetzt geltende Namensrecht insoweit verfassungsrechtlich nicht haltbar sei.
Wir sind jetzt bei der neuen Beschlußfassung unseren ursprünglichen Beschlüssen entsprechend einen Schritt weitergegangen. Wir wollen für alle Ehen, die vor dem 1. Juli 1976 geschlossen worden sind, den Eheleuten befristet die Möglichkeit geben, auch den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen zu wählen. Die Union hat demgegenüber gesagt, dies sei alles so schwierig, und es bestünde dazu ja auch gar keine Veranlassung, weil überhaupt keine erhebliche Anzahl von Eheleuten vorhanden sei, die von einem solchen Angebot Gebrauch machen würden.

(Dr. Emmerlich [SPD] : Sehr wahr!)

Das ist natürlich eine sehr stark quantitative Betrachtungsweise, der wir uns nicht anschließen wollen. Wir wissen natürlich: Es werden nur sehr wenige sein; denn auch derjenige — ich beschränke dies einmal auf die Männer —, der sehr kurz vor dem 1. April 1953 geheiratet hat, ist natürlich nicht mehr der Jüngste. Diese Eheleute haben ihre Silberne Hochzeit bereits hinter sich, und da nimmt das Bedürfnis ständig ab, seinen Namen noch zu ändern. Dies ändert aber nichts daran, daß eine sehr kleine, sehr beschränkte Zahl von Eheleuten im Einzelfall
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 9719
Engelhard
aus guten und vernünftigen Gründen den Wunsch haben wird, auch heute noch von diesem Wahlrecht, das wir heute hier beschließen werden, Gebrauch zu machen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in der zweiten Beratung. Es ist Einzelabstimmung nach Paragraphen beantragt worden.
    Wer Art. 1 § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — § 1 ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe § 2 auf. Wer diesem in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.

    (Reddemann [CDU/CSU] : Bei einigen Stimmen Mehrheit angenommen!)

    — Sie sind nicht in größerer Zahl da. Ich habe die Sachlage korrekt wiedergegeben.
    Ich rufe § 3 in der Ausschußfassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist in der Ausschußfassung angenommen.
    Ich rufe § 4 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe Art. 2 und 3 auf. — Wer Art. 2 und 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 2 und 3 sind in der Ausschußfassung angenommen.
    Wir müssen noch abstimmen über Einleitung und Überschrift. Wer Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ist so beschlossen.
    Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein, — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Beratung gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
    Meine Damen und Herren, der Ausschuß empfiehlt weiter auf Drucksache 8/2352 unter Nr. 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich sehe keinen Widerspruch. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten
    Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr.

    (I CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines . Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte schön, zur Begründung, Herr Dr. Klein. Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von meiner Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf, der Ihnen heute zur ersten Beratung vorliegt, zielt auf die Streichung einiger Bestimmungen des § 353 c des Strafgesetzbuches über die Verletzung von Geheimhaltungsvorschriften. Diese Bestimmungen; nach denen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verfolgt wird, wer unbefugt Nachrichten, die als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind, weitergibt oder veröffentlicht, wobei die Strafverfolgung nur mit Ermächtigung der Bundesregierung möglich ist, sind in den letzten Jahren zunehmend und immer wieder in das Kreuzfeuer der Kritik geraten. Wir haben, wie Sie sich vielleicht erinnern, einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf bereits in der letzten Legislaturperiode eingebracht. Die Koalitionsparteien und vor allem auch die Bundesregierung wollten damals dieses Thema nicht abschließend behandeln. Die parlamentarische Beratung wurde bis zum Ende der Legislaturperiode verzögert, nachdem der Entwurf an den damaligen Sonderausschuß für die Strafrechtsreform überwiesen worden war. Der strafrechtliche Schutz von Staatsgeheimnissen und sonstigen geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen ist seither Gegenstand lebhafter Diskussionen gewesen. Das fängt schon mit der Frage an, was mit dem Stempel „Geheim" versehen wird. Wir alle wissen, daß jede amtliche Stelle in Bonn oder sonstwo in der Lage ist, einem Aktenstück diesen Stempel aufzudrücken und damit das Informationsrecht der Bürger mit Hilfe einer so relativ einfachen Maßnahme einzuschränken. Feste Kriterien, ob entsprechendes Material den Stempel „Geheim" erhält oder nicht, gibt es bis heute nicht. Meine Damen und Herren, die heutige Fassung des § 353 c stellt die Entscheidung, ob ein Journalist mit einem Strafverfahren überzogen werden kann, in das Ermessen der Bundesregierung und eröffnet damit mancher Manipulation Tür und Tor. Das ist gerade bei einer Strafnorm unerträglich. Um es klarzumachen, ich spreche hier von den Absätzen 1, 3 und 4 des § 353 c. Abs. 2, der den Geheimnisverrat durch besonders verpflichtete Personen zum Gegenstand hat und der also Journalisten nicht betrifft, bleibt nach unserem Vorschlag bestehen. Es liegt mir auch fern, einer Regierung generell das Recht zu bestreiten, bestimmte Fakten, Nachrichten, Informationen, Akten, Schriftstücke, Urkunden oder andere Materialien für geheim zu erklären. In gewissen Fällen ist natürlich Geheimhaltung erforderlich. Aber: Die gegenwärtige Regierung zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, daß sie mit dem Geheimstempel besonders großzügig umgeht und auf diese Weise einerseits das Institut 9720 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 124. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1978 Dr. Klein des Staatsgeheimnisses allgemein diskreditiert, andererseits sowohl der Öffentlichkeit als auch dem Parlament wichtige Informationen vorenthält. Ich habe darauf kürzlich am Beispiel der Auskünfte hingewiesen, die uns auf die Frage nach den Aktivitäten des jugoslawischen Geheimdienstes auf deutschem Boden gegeben bzw. nicht gegeben worden sind, obgleich ein objektives Interesse an' der Geheimhaltung von Tatsachen, hinsichtlich derer allem Anschein nach auch die Bundesregierung nur über vage Erkenntnisse verfügt, schlechterdings nicht ersichtlich war und ist. Vielmehr gibt es umgekehrt ein elementares Interesse der Öffentlichkeit an der öffentlichen Erörterung dieser Umstände, dem sich die Bundesregierung auf diese Weise willkürlich entzieht. Der Journalist, der sich nun über eine solchermaßen manipulierte Informationspolitik hinwegsetzt, soll, so meinen wir, nicht bestraft werden können. Es ist schlimm, aber wahr, daß das Parlament es oft nur der Hilfe findiger Journalisten verdankt, daß es seiner Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, gerecht werden kann. Die Kritik, meine Damen und Herren, an diesen Bestimmungen des Strafgesetzbuches reicht weit zurück. Sie ist bereits im Jahre 1951 durch ein vom Deutschen Journalistenverband und dem Vorstand der Bundespressekonferenz gemeinsam vorgelegtes Gutachten mit nach wie vor aktueller Begründung geübt worden. Das Anordnungsrecht der Regierung, hieß es damals, lasse autoritäre Vorstellungen von Führung erkennen, es habe im Rechtssystem der übrigen Kulturstaaten keine Parallele, es verstoße gegen die Pressefreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung sowie gegen das Recht des einzelnen Bürgers auf Informationsfreiheit; kurz: § 353 c StGB sei ein Maulkorbparagraph. In Zusammenhang mit einigen Ereignissen der jüngsten Vergangenheit und den Strafandrohungen gegen einige Journalisten im Rahmen der glücklicherweise entkräfteten Vorwürfe unter anderem gegen einen Kollegen dieses Hauses, im Hinblick aber auch auf das inzwischen eingestellte Verfahren gegen den Journalisten Hans Georg Faust sah sich der Deutsche Presserat veranlaßt, am 4. Oktober dieses Jahres erneut eine scharfe Erklärung gegen jene Bestimmungen abzugeben. Bedenken und Kritik des Presserats sind bekannt und mehrfach, zuletzt im April 1975, bekräftigt worden, wobei mindestens eine Neufassung, wenn nicht eben die von uns nun vorgeschlagene Streichung der Vorschriften gefordert wurde. Damals, 1975, ließ der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für die Strafrechtsreform den Presserat nach Abgabe von dessen Stellungnahme wissen, der Ausschuß werde zu gegebener Zeit prüfen, welche zusätzlichen Entscheidungsgrundlagen er benötige und wie sie zu beschaffen seien. Nur ist diese „gegebene. Zeit" dann nicht mehr eingetreten. Die Behandlung, die unser damals eingebrachter Gesetzentwurf anschließend erfuhr, erweist, daß es sich dabei um ein Manöver mit dem Zweck handelte, die Angelegenheit durch Nichtbehandlung zu erledigen. (Dr. Penner [SPD] : Das trifft nicht zu! Das war übereinstimmende Meinung im Strafrechtssonderausschuß!)