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    Plenarprotokoll 8/123 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 123. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Inhalt: Erklärung zur Verurteilung Nico Hübners durch das Stadtgericht von Ost-Berlin . . 9541 A Eintritt des Abg. Reichold in den Deutschen Bundestag 9541 B Verzicht des Abg. Schmidhuber auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 9541 C Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 9541 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuß nach Artikel 45 a Abs. 2 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU im Verteidigungsausschuß auf Einsetzung des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß zur Untersuchung des Spionagefalles Lutze/Wiegel und damit im Zusammenhang stehender Sachverhalte — Drucksache 8/2290 —Ahlers SPD 9541 D Ernesti CDU/CSU . . . . . . . . . 9546 B Dr. Voss CDU/CSU . . . . . . . . 9550 A Horn SPD 9554 A Möllemann FDP 9558 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 9562 C Dr. Wörner CDU/CSU 9567 A Neumann (Stelle) SPD 9573 B Leber SPD 9576 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses zum Jahresbericht 1977 des Wehrbeauftragten — Drucksachen 8/1581, 8/2224 — Dr. Geßner SPD . . . . . . . . . . 9591 D Ludewig FDP . . . . . . . . . . . 9594 C Porzner SPD (zur GO) . . . . . . . . 9596 C Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär BMVg 9596 C Würzbach CDU/CSU 9600 B Möllemann FDP . . . . . . . . . 9604 A Berkhan, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 9605 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Nordlohne, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Lintner, Link, Luster, Dr. Möller, Niegel, Kolb, Frau Pack, Prangenberg, Sauter (Epfendorf), Dr. van Aerssen und der Fraktion der CDU/CSU Privatisierung von Grund und Boden und von Sozialmietwohnungen Drucksachen 8/1010, 8/1903 — Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 9609 B Krockert SPD 9614 B Gattermann FDP 9616 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 9619 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Neunundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksachen 8/2078, 8/1532, 8/1518 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2336 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2335 — Krey CDU/CSU . . . 9623 B Jaunich SPD . . . . . . . . 9624 D, 9630 A Dr. Wendig FDP 9626 C Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 9628 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 9631 C Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 9632 D Fragestunde — Drucksache 8/2339 vom 01. 12. 1978 — Änderung der Übergangsvorschriften des Rehabilitationsangleichungsgesetzes (§ 41) betr. das Auslaufen von Kinderheilbehandlungen und Krebsnachbehandlungen MdlAnfr A79 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9578 C, D, 9579 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 9578 D, 9579 A Altersversorgung deutscher Rückwanderer, insbesondere aus Südamerika MdlAnfr A80 01.12.78 Drs 08/2339 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A81 01.12.78 Drs 08/2339 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 9579 A, B, C, D, 9580 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . . 9579 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 9579 D Vergleichende Untersuchungen über Unfallrisiken mit Todesfolge; Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Unfallursachenforschung MdlAnfr A83 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A84 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 9580 A, B, C, D, 9581 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . 9580 C, D, 9581 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 9581 B Ergebnisse der zweitägigen Klausurtagung in Sande (Oldenburg) zum Thema Rentenversicherung MdlAnfr A85 01.12.78 Drs 08/2339 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 9581 B, C, D, 9582 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . 9581 C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 9581 D Haltung der Bundesregierung gegenüber der Ansicht des Hamburger Bürgermeisters Klose zur Stamokap-Theorie MdlAnfr A99 01.12.78 Drs 08/2339 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 9582 A, B, C, D, 9583 A, C ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . 9582 B, C, D ZusFr Jungmann SPD . . . . . . . . 9582 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9583 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . . 9583 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 9583 B ZusFr Schmöle CDU/CSU . . . . . . . 9583 C Verfolgung anderer Farbiger in Namibia durch die SWAPO MdlAnfr A3 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9583 D, 9584 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9584 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9584 B ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . . . 9584 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 III Besuchsreisen für Deutsche in den Norden Ostpreußens; Erstattung der mit der Entlassung aus der polnischen und rumänischen Staatsangehörigkeit verbundenen Geldleistungen der Aussiedler MdlAnfr A101 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A102 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9584 D, 9585 A, B, C, D, 9586 B, C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 9584 D, 9585 A, 9586 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9585 B, 9586 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 9585 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9585 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 9585 C, 9586 D ZusFr Schmöle CDU/CSU 9585 D Vereinbarkeit der Verhaftungswelle in der UdSSR gegen Angehörige freier Gewerkschaften und andere Arbeiter mit den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen MdlAnfr A104 01.12.78 Drs 08/2339 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A105 01.12.78 Drs 08/2339 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9587 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9587 B, C Haltung der Bundesregierung zum Wahrungs- und Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes MdlAnfr A106 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A107 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9587 D, 9588 A, C, D, 9589 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9587 D, 9588 A, 9589 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9588 B, 9589 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9588 C Kunst am Bau MdlAnfr A89 01.12.78 Drs 08/2339 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A90 01.12.78 Drs 08/2339 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 9589 D, 9590 A Art der Zusammenarbeit von Wohnungsgesellschaften mit Mieterinitiativen und Mieterbeiräten sowie Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Mieterräte MdlAnfr A91 01.12.78 Drs 08/2339 Meininghaus SPD MdlAnfr A92 01.12.78 Drs 08/2339 Meininghaus SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau 9590 B, C, D ZusFr Meininghaus SPD 9590 C ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . 9590 D Nichtvorhandensein von Informationsmaterial über die Lage an der innerdeutschen Grenze in englischer, französischer und deutscher Sprache MdlAnfr A93 01.12.38 Drs 08/2339 Schmöle CDU/CSU MdlAnfr A94 01.12.78 Drs 08/2339 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9591 A, B ZusFr Schmöle CDU/CSU 9591 B Nächste Sitzung 9633 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9635* A Anlage 2 Auszahlung eines Kredits an Nicaragua MdlAnfr A2 01.12.78 Drs 08/2339 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 9635* C Anlage 3 Vollzug der deutsch-jugoslawischen Verträge über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen; Vertretbarkeit der jugoslawischen Entscheidung betr. die Freilassung der inhaftierten deutschen Terroristen MdlAnfr A41 01.12.78 Drs 08/2339 Lambinus SPD MdlAnfr A42 01.12.78 Drs 08/2339 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 9635* D Anlage 4 Einfügung besonderer Bestimmungen betr. den Schutz sozial Schwächerer vor Gewalt-und Terrorhandlungen in das Strafrecht IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 MdlAnfr A43 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 9637* B Anlage 5 Förderung von unentgeltlichen oder verbilligten Kantinenmahlzeiten bzw. von Essenszuschüssen MdlAnfr A44 01.12.78 Drs 08/2339 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9637* C Anlage 6 öffentliche Zuschüsse für Gewerkschafterschulungen der Hans-Seidel-Stiftung in Chile MdlAnfr A47 01.12.78 Drs 08/2339 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9637* D Anlage 7 Kredite deutscher Banken an den südafrikanischen Strategic Oil Fund MdlAnfr A51 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Ehmke SPD MdlAnfr A52 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Ehmke SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9638* A Anlage 8 Beteiligung Sun Myung Moons an illegalen Waffengeschäften; Entzug der Steuerprivilegien für die Moon-Sekte MdlAnfr A53 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9638* B Anlage 9 Ausbau, Satzung und öffentliche Förderung des deutschen Seminars für Fremdenverkehr in Berlin MdlAnfr A56 01.12.78 Drs 08/2339 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A57 01.12.78 Drs 08/2339 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9638* C Anlage 10 Umfang der Subventionen für den Bergbau und Zurechnung von Pensionsbeihilfen, Altlasten und dem „Kohlepfennig" zu diesen Subventionen MdlAnfr A61 01.12.78 Drs 08/2339 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A62 01.12.78 Drs 08/2339 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9639* A Anlage 11 Berichte deutscher Firmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungen in Südafrika über ihr Verhalten in der Republik Südafrika entsprechend dem Verhaltenskodex der EG für solche Unternehmen MdlAnfr A66 01.12. 78 Drs 08/2339 Frau Schlei SPD MdlAnfr A67 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Schlei SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9639* B Anlage 12 Arbeitserlaubnis für jugendliche Ausländer im Anschluß an den Schulbesuch in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A82 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9639* D Anlage 13 Kinderfreundliche Gestaltung ' der Hausordnungen von Wohnungsbaugesellschaften MdlAnfr A86 01.12.78 Drs 08/2339 Wuwer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9640* A Anlage 14 „Nachsubventionierung" im sozialen Wohnungsbau MdlAnfr A87 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A88 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9640* B Anlage 15 Kampagne der DDR, ehemalige Nazis lebten ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A95 01.12.78 Drs 08/2339 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 9640* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 V Anlage 16 Überarbeitung der Ausbildungsordnungen zur Einführung der beruflichen Grundbildung MdlAnfr A96 01.12.78 Drs 08/2339 Wüster SPD MdlAnfr A97 01.12.78 Drs 08/2339 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 9641* A Anlage 17 Stellung des Fachs Arbeitslehre an der Hauptschule im Hinblick auf die Berufsausbildung MdlAnfr A98 01.12.78 Drs 08/2339 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9641* D Anlage 18 Übergabe nicaraguanischer Mitarbeiter der Firma Siemens in Nicaragua an die Polizei bei Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft MdlAnfr A103 01.12.78 Drs 08/2339 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9642* A Anlage 19 Termine für den EG-Beitritt Griechenlands, Spaniens und Portugals und Übergangsregelungen; Beteiligung Griechenlands, Portugals und Spaniens an der EPZ und Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts bei der innerstaatlichen Gesetzgebung dieser Länder vor Abschluß des Ratifizierungsverfahrens Zum EG-Beitritt SchrAnfr B1 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B2 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B3 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B4 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9642* B Anlage 20 Vorbereitung und Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Stiftung SchrAnfr B5 01.12.78 Drs 08/2339 Seefeld SPD SchrAnfr B6 01.12.78 Drs 08/2339 Seefeld SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9643* A Anlage 21 Verbesserung des Rechtsschutzes für Übersetzer SchrAnfr B7 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B8 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9643* C Anlage 22 Bundesmittel für die Erhaltung von Kulturgütern in Bolivien SchrAnfr B9 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brüchr AA 9644* A Anlage 23 Schritte gegen die Verunglimpfung eines deutschen Ministerpräsidenten durch eine sowjetische Rundfunkstation SchrAnfr B10 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9644* B Anlage 24 Vorlage des Katatrophenplans für Satellitenabstürze; Rolle der Bundeswehr in diesem Plan SchrAnfr B11 01.12.78 Drs 08/2339 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B12 01.12.78 Drs 08/2339 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9644* D Die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 8/2339 vom 01 12. 78 — des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 25 Versorgungsleistungen zugunsten des ehemaligen Studentenführers Daniel CohnBendit SchrAnfr B15 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 9645* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Anlage 26 Verbot des krebserregenden Benzinzusatzes EDB SchrAnfr B16 01.12.78 Drs 08/2339 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B17 01.12.78 Drs 08/2339 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9645* D Anlage 27 Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm; Einbeziehung der Lärmschutzzone 2 in die Erstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen SchrAnfr B18 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAnfr B19 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9646* A Anlage 28 Daten- und Informationssammelstellen der Unternehmensverbände auf Branchenebene und Verbesserung der Erhebungen des Statistischen Bundesamts SchrAnfr B20 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9646* B Anlage 29 Konsequenzen aus dem Bericht des Instituts für Unfallforschung des TÜV Rheinland über „Menschliche Faktoren im Kernkraftwerk" für das Sicherheitsbewußtsein des Kraftwerkspersonals SchrAnfr B21 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Steger, SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9646* C Anlage 30 Stand der Überlegungen des Arbeitskreises für Beamtenrechtsfragen zu Fragen der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sowie statistische Erhebungen über die Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst SchrAnfr B22 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B23 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9647* D Anlage 31 Entwicklung von Aufgaben und Personalbestand der Lastenausgleichsverwaltung und künftige Weiterverwendung der Mitarbeiter SchrAnfr B24 01.12.78 Drs 08/2339 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9648* B Anlage 32 Unterschiedliche Anrechnung der Wehrdienstzeit auf Besoldung und Beförderung im öffentlichen Dienst SchrAnfr B25 01.12.78 Drs 08/2339 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9649* B Anlage 33 Betrieb und Störfälle in deutschen Kernkraftwerken in den Jahren 1977 und 1978; Kraftwerksbau, juristische Verzögerungen, Genehmigungsverfahren und feste Bestellungen für Kraftwerke SchrAnfr B28 01.12.78 Drs 08/2339 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B29 01.12.78 Drs 08/2339 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B30 01.12.78 Drs 08/2339 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B31 01.12.78 Drs 08/2339 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9649* D Anlage 34 Schutz der Bevölkerung, insbesondere in Ballungsgebieten, im Verteidigungsfall SchrAnfr B32 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9651* B Anlage 35 Kriterien für eine „politische Tätigkeit" von Ausländern im Sinne des Ausländergesetzes SchrAnfr B33 01.12.78 Drs 08/2339 . Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9652* B Anlage 36 Tätigkeit der „Polnischen Sozialistischen Partei" in der Bundesrepublik, ihres Bundesvorsitzenden Tadeusz Podgorski und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 VII Zielsetzung seines Publikationsorgans „Przemiany" (Evolutionen) SchrAnfr B34 01.12.78 Drs 08/2339 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B35 01.12.78 Drs 08/2339 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9652* C Anlage 37 Kontrolle von 25 Speditionen, Reisebüros, Druckereien und sonstiger Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland durch die SED SchrAnfr B36 01.12.78 Drs 08/2339 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9652* D Anlage 38 Zurverfügungstellung von Unterlagen über NS-Verbrechen durch das betroffene Ausland SchrAnfr B37 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 9652' D Anlage 39 Steuerliche Behandlung von nur zum Schein bestehenden Arbeitsverhältnissen zwischen DKP-Funktionären und kommunistischen Wirtschaftsunternehmen SchrAnfr B38 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9654' B Anlage 40 Besteuerung von sogenannten Übertrinkgeldern SchrAnfr B39 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9654* C Anlage 41 Überprüfung der Usancen und Verwaltungsnotwendigkeiten des Bundesaufsichtsamtes im Hinblick auf Prämienerhöhungen in der Kfz-Versicherung SchrAnfr B40 01.12.78 Drs 08/2339 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . 9654* C Anlage .42 Umfang der Produktionsverlagerungen deutscher Unternehmen in andere EG-Staaten SchrAnfr B41 01.12.78 Drs 08/2339 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B42 01.12.78 Drs 08/2339 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9655* A Anlage 43 Erlaß der Ausführungsverordnung zum Textilkennzeichnungsgesetz SchrAnfr B43 01.12.78 Drs 08/2339 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9655* C Anlage 44 Verringerung des Exports konventioneller Rüstungsgüter SchrAnfr B44 01.12.78 Drs 08/2339 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9655' D Anlage 45 Belastung der Stromverbraucher durch den Kohlepfennig und Höhe des Subventionsbetrags für die Kohleverstromung in Baden-Württemberg SchrAnfr B45 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9656' A Anlage 46 Rabattvergünstigungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes in der Kfz-Haftpflichtversicherung SchrAnfr B46 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B47 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9656* C Anlage 47 Hilfen für die schleswig-holsteinische Kutterfischerei SchrAnfr B48 01.12.78 Drs 08/2339 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 9657* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Anlage 48 Einführung einer „Umweltverträglichkeitsprüfung" für die „Verbraucher von Landschaft" SchrAnfr B49 01.12.78 Drs 08/2339 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 9657* C Anlage 49 Einfluß der Kursentwicklung des Dollar auf die Kraftfuttermitteleinfuhren der EG, insbesondere für küstennahe Standorte SchrAnfr B50 01.12.78 Drs 08/2339 Rainer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 9657* D Anlage 50 Einbeziehung der Sägewerksarbeiter in die Winterbauförderung SchrAnfr B51 01.12.78 Drs 08/2339 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9658* B Anlage 51 Zahl der Unfälle mit Todesfolge und Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Verringerung der Unfallrisiken in den Jahren 1970 bis 1977 SchrAnfr B52 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B53 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9658* C Anlage 52 Benachteiligung ehemaliger Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangener bei der Bewertung der Ersatzzeiten in der Rentenversicherung SchrAnfr B54 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAnfr B55 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9659* D Anlage 53 Heranziehung der Ärzte aus dem süddeutschen Bereich zum Sanitätsdienst und der Ärzte aus dem norddeutschen Bereich zum gewöhnlichen Dienst in der Bundeswehr SchrAnfr B56 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9660* B Anlage 54 Stationierung einer Sanitätseinheit der Bundeswehr mit Ärzten in den leerstehenden Räumen des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes Frankfurt/M., Königsberger Straße SchrAnfr B57 01.12.78 Drs 08/2339 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9660* C Anlage 55 Gewährung von Fürsorgemaßnahmen an Soldaten der Bundeswehr erst nach Kauf einer Fahrkarte für den Bundeswehromnibus, der zwischen einer entlegenen Garnison und dem Bahnhof verkehrt SchrAnfr B58 01.12.78 Drs 08/2339 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B59 01.12.78 Drs 08/2339 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9660* D Anlage 56 Beginn der Vorarbeiten für die Feststellung der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz SchrAnfr B60 01.12.78 Drs 08/233 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9661* A Anlage 57 Import salmonellenverseuchten Fleischs aus Holland in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B61 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9661* B Anlage 58 Ergebnisse des Forschungsvorhabens über. nichtärztliche Psychotherapeuten SchrAnfr B62 01.12.78 Drs 08/2339 Hasinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9662* A Anlage 59 Gründung von „Buchclubs für zeitgeschichtliche Literatur" durch Verlage zur Verbreitung von NS-Propaganda SchrAnfr B63 01.12.78 Drs 08/2339 Schreiber SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9662* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 IX Anlage 60 Gewährung des Kindergeldes und des Kinderzuschusses in der Rentenversicherung an unterhaltspflichtige Personen für ihre behinderten erwerbsunfähigen Kinder über das 25. Lebensjahr hinaus SchrAnfr B64 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B65 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9662* C Anlage 61 Sicherstellung der Chancengleichheit von Klein- und Mittelbetrieben im Verhältnis zu Großbetrieben im Verkehrsgewerbe gemäß der 2. Novelle zum Güterkraftverkehrsgesetz SchrAnfr B66 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9663* B Anlage 62 Bessere Berücksichtigung des Hauptbahnhofs Wiesbaden bei der Intercity-Linienführung SchrAnfr B67 01.12.78 Drs 08/2339 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9663* C Anlage 63 Stillegung von Bundesbahnstrecken in Baden-Württemberg SchrAnfr B68 01.12.78 Drs 08/2339 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9663* D Anlage 64 Weiterentwicklung des kombinierten Verkehrs zur Straßenentlastung von Schwerlastzügen SchrAnfr B69 01.12.78 Drs 08/2339 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B70 01.12.78 Drs 08/2339 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B71 01.12.78 Drs 08/2339 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B72 01.12.78 Drs 08/2339 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 9664* A Anlage 65 Veräußerung der Gebäude der Straßenmeistereien in Dorum, Hagen und Hemmoor SchrAnfr B73 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9664* C Anlage 66 Kapazität der Grenzübergänge im Zuge der A 881 und zwischen Bietingen und Thayngen für die Abfertigung von Kraftfahrzeugen SchrAnfr B74 01.12.78 Drs 08/2339 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9664* D Anlage 67 Ausbaunormen für Autobahnen SchrAnfr B75 01.12.78 Drs 08/2339 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9665* B Anlage 68 Streichung der geplanten Autobahnen Kempten—Irschenberg und HopferauSteingaden sowie Ausbau der Autobahn Wangen—Autobahnkreuz Allgäu—Immenstadt als zweispurige Schnellstraße SchrAnfr B76 01.12.78 Drs 08/2339 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B77 01.12.78 Drs 08/2339 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9665* B Anlage 69 Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in St. Goarshausen; Kündigung der Mietverträge über einen vom Pächter ausgebauten Campingplatz zur Erzielung einer um 839 v. H. erhöhten Pacht durch das Wasser- und Schiffahrtsamt Koblenz SchrAnfr B78 01.12.78 Drs 08/2339 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B79 01.12.78 Drs 08/2339 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B80 01.12.78 Drs 08/2339 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B81 01.12.78 Drs 08/2339 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 9665* C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Anlage 70 Unterrichtung der Bundestagsabgeordneten über Streckenstillegungen in ihrem Wahlkreis SchrAnfr B82 01.12.78 Drs 08/2339 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 9666* B Anlage 71 Entscheidung über die Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost SchrAnfr B83 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9666* C Anlage 72 Senkung der Flugpreise in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B84 01.12.78 Drs 08/2339 Manning SPD SchrAnfr B85 01.12.78 Drs 08/2339 Manning SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6966* D Anlage 73 Lage der Flugüberwachung und der Sicherheit im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland sowie Konkurrenz im Personenverkehr zwischen der Bundesbahn und der Lufthansa SchrAnfr B86 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B87 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 9667* A Anlage 74 Erhaltung der Bundesbahnschule und Errichtung einer Fachhochschule der Bundesbahn in Bebra SchrAnfr B88 01.12.78 Drs 08/2339 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B89 01.12.78 Drs 08/2339 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 9667* D Anlage 75 Aufhebung ländlicher Poststellen in Baden-Württemberg SchrAnfr B90 01.12.78 Drs 08/2339 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 9668* A Anlage 76 Anwendung der sogenannten Funktionsgruppenregelung auf die Angehörigen des höheren Postdienstes SchrAnfr B91 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 9668* A Anlage 77 Nichtanrechnung der Ermäßigung der Fernsprechgebühren bei Bezug sozialer Vergünstigungen SchrAnfr B92 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 9668* C Anlage 78 Verbesserung der Dienstleistungen der Post im ländlichen Raum SchrAnfr B93 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B94 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 9668* D Anlage 79 Verbesserung der Verständigungsmöglichkeiten für Schwerhörige am Telefon SchrAnfr B95 01.12.78 Drs 08/2339 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr. Haar BMP . . . . . 9669* A Anlage 80 Mißstand durch das Zusammentreffen mehrerer Telefonortsnetze in Erkrath SchrAnfr B96 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 9669* B Anlage 81 Erweiterung des Fernsprechnetzes zur Entlastung der Fernsprechleitungen in der Zeit des Mondscheintarifs SchrAnfr B97 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 9669* C Anlage 82Klärung der rechtlichen Möglichkeiten des Bundesbaugesetzes zur Erhebung von Er- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 XI schließungsbeiträgen für Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gemeinden SchrAnfr B98 01.12.78 Drs 08/2339 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B99 01.12.78 Drs 08/2339 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9669* D Anlage 83 Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Engholm über die Einführung von Strukturräten, die Lohnpolitik der Gewerkschaften und die Einführung der 35-Stunden-Woche zur Schaffung neuer Arbeitsplätze SchrAnfr B100 01.12.78 Drs 08/2339 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B101 01.12.78 Drs 08/2339 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B102 01.12.78 Drs 08/2339 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9670* B Anlage 84 Auffassung des Bundespostministers zu den Tests mit jugendlichen Bewerbern um einen Ausbildungsplatz sowie Aussagewert von Schulabgangszeugnissen SchrAnfr B103 01.12.78 Drs 08/2339 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9670* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9541 123. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1978 Beginn: 9 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 7.12. Dr. Ahrens *** 7. 12. Dr. Aigner * 7. 12, Arendt 7. 12. Dr. Barzel 7. 12. Batz 15. 12. Frau von Bothmer 15. 12. Brandt 15. 12. Büchner (Speyer) *** 7. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Evers ** 7. 12. Ey 7. 12. Fellermaier * 7. 12. Flämig * 7. 12. Haase (Fürth) * 7. 12. Dr. Hammans 13. 12. Handlos * 7. 12. Frau Hoffmann (Hoya) 7. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 7. 12. Dr. Holtz ** 7. 12. Frau Hürland 7. 12. Ibrügger * 7. 12. Dr. h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klepsch * 7. 12. Dr. Klein (Göttingen) 7. 12. Koblitz 7. 12. Kroll-Schlüter 7. 12. Lange * 7. 12. Lemmrich *** 7. 12. Lemp * 7. 12. Lenzer ** 7. 12. Luster * 7. 12. Dr. Müller ** 7. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Frau Pack 15. 12: Dr. Probst 7. 12. Rosenthal 15. 12. Saxowski 15. 12. Schedl 7. 12. Scheffler ** 7. 12. Scheu 15. 12. Schmidt (Würgendorf) *** 7. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 7. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 12. Seefeld* 7. 12. Sieglerschmidt * 7. 12. Graf Stauffenberg 7. 12. Ueberhorst *** 7. 12. Dr. Vohrer*** 7. 12. Frau Dr. Walz * 7. 12. Wawrzik 15. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 7. 12. Würtz * 7. 12. Ziegler 15. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 2) : Hat die Bundesregierung die Auszahlung eines 10-MillionenKredits an das Somoza-Regime in Nicaragua gestoppt - wie vom Informationsdienst „Entwicklungspolitik" (Zentrale Redaktion des Evangelischen Pressedienstes) vom 16. Oktober 1978 gemeldet oder ist die Auszahlung nur um eine Woche verzögert und inzwischen erfolgt? In Höhe von 10 Millionen gibt es keinen Kredit, dessen Auszahlung die Bundesregierung gestoppt oder wieder zugelassen hätte. Die Bundesregierung hat allerdings wegen der derzeitigen Lage in Nicaragua die Auszahlungen aus einem Entwicklungsbankenkredit in Höhe von 2,5 Millionen DM und die Auszahlungen aus einem weiteren Entwicklungsbankenkredit in Höhe von 3 Millionen DM ausgesetzt. Diese Aussetzung ist bis heute nicht zurückgenommen worden. Die Bundesregierung hat außerdem einen Auftrag zur Prüfung eines Projekts zum Ausbau des Fernmeldenetzes in Nicaragua, wofür ein Betrag von 5 Millionen DM grundsätzlich zugesagt und reserviert worden ist, zurückgezogen. Solange eine solche Prüfung nicht mit positivem Ergebnis stattgefunden hat, kann kein Darlehensvertrag geschlossen werden, der Voraussetzung für Auszahlungen ist. Die drei Beträge ergeben zusammen 10,5 Millionen DM. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 41 und 42) : Haben die sich seit 1975 in Kraft befindlichen deutsch-jugoslawischen Verträge über die Auslieferung und die Rechtshilfe in Strafsachen nach Beurteilung der Bundesregierung bisher bewährt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Entscheidung der jugoslawischen Regierung in der Auslieferungssache Wagner, Mohnhaupt, Boock und Hofmann mit dem deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrag in Einklang steht? Zu Frage A 41: Nach der Beurteilung der Bundesregierung haben sich der deutsch-jugoslawische Vertrag vom. 26. November 1970 über die Auslieferung und der deutschjugoslawische Vertrag vom 1. Oktober 1971 über die Rechtshilfe in Strafsachen bisher bewährt. Die im wesentlichen dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 und dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen nachgebildeten Ver- 9636* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 träge entsprechen dem geltenden Standard zwischenstaatlicher Auslieferungs- und Rechtshilfebeziehungen. Die Verträge erlauben in Auslieferungsund Rechtshilfefällen, die keine ' ungewöhnlichen Aspekte aufweisen, die Zusammenarbeit im Interesse der Strafrechtspflege. Nur in einzelnen, besonders gelagerten Fällen, ist eine Auslieferung oder Rechtshilfe bisher verweigert worden. a) Der deutsch-jugoslawische Auslieferungsvertrag ist am 14. November 1975 in Kraft getreten. Für die Zeit vom 1. Januar 1976 bis heute ist dabei wegen folgender Anzahl von Personen um Auslieferung ersucht worden: Deutsche Auslieferungs- Jugoslawische Ersuchen Auslieferungs-Ersuchen 1976 12 30 1977 9 21 1978 6 10 Deutscherseits wurde die Auslieferung von acht Personen (Posavec, Milovanovic, Perovic, Krpan, Asani, Bilandzic, Dragoja und Milicevic) unter Berufung auf Artikel 6, 9 oder 10 des Vertrages abgelehnt. In zwei Fällen wurde die Auslieferung bewilligt, die Auslieferung aber wegen eines noch nicht erledigten deutschen Strafanspruchs noch nicht vollzogen. In acht Fällen steht eine Entscheidung noch aus. Von jugoslawischer Seite wurde die Auslieferung nicht bewilligt bezüglich vier Personen (Mohnhaupt, Wagner, Boock und Hofmann), in zwei Fällen steht die Entscheidung noch aus. b) Hinsichtlich des am 8. Januar 1975 in Kraft getretenen Rechtshilfevertrags ergeben sich für die Zeit vom 1. Januar 1976 bis heute folgende Zahlen: Deutsche Jugoslawische Rechtshilfe-Ersuchen Rechtshilfe-Ersuchen 1976 29 78 1977 35 105 1978 43 89 Von diesen wurde die Rechtshilfe deutscherseits in einem Fall abgelehnt, weil das Ersuchen eine politische Straftat betraf. Jugoslawischerseits wurde kein Ersuchen abgelehnt, drei Ersuchen wurden aber durch die Abschiebung der deutschen Staatsangehörigen Mohnhaupt u. a. undurchführbar. Nach dieser Übersicht ist die Beurteilung gerechtfertigt, daß der deutsch-jugoslawische Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr in der weit überwiegenden Zahl der Fälle reibungslos verläuft und die Verträge ausreichende Möglichkeiten enthalten, Besonderheiten im Einzelfall angemessen zu berücksichtigen. Zu Frage A 42: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Entscheidung der jugoslawischen Regierung in der Auslieferungssache Wagner, Mohnhaupt, Boock und Hofmann mit dem deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrag im Einklang steht. Nach der Note der jugoslawischen Regierung vom 17. November 1978 ist davon auszugehen, daß die jugoslawischen Gerichte die Auffassung vertreten haben, deutscherseits seien nicht genügend Beweise zur Begründung des Verdachts vorgelegt worden, daß die Beschuldigten eine bestimmte Straftat begangen haben. Diese Beurteilung kann aus verschiedenen Gründen nicht hingenommen werden. a) Der deutschjugoslawische Auslieferungsvertrag bestimmt in Artikel 16 abschließend, welche Unterlagen einem Auslieferungsersuchen beizufügen sind. Danach ist es bei einem Ersuchen um Auslieferung zur Strafverfolgung nur erforderlich, einen Haftbefehl vorzulegen, außerdem eine detaillierte Sachverhaltsschilderung, wenn diese nicht im Haftbefehl enthalten ist, eine Bescheinigung über die anwendbaren Strafbestimmungen sowie Unterlagen zur Identifikation und zur Staatsangehörigkeit des Verfolgten. Diese Forderungen sind bei dem deutschen Auslieferungsersuchen umfassend erfüllt worden. Die ausführlichen, mehrere Seiten umfassenden Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundes. gerichtshofs lassen keine Einzelheit der den Verfolgten zur Last gelegten Taten unklar. Über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus sind in den Haftbefehlen sogar Hinweise enthalten, auf Grund welcher Beweise der Richter den dringenden Tatverdacht angenommen hat. Auch die übrigen Jugoslawien übermittelten Unterlagen entsprechen dem Vertrag. Daraus folgt, daß eine mangelnde Substantiierung der deutschen Auslieferungsunterlagen nicht behauptet werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß den bisherigen deutschen und den jugoslawischen Auslieferungsersuchen, die zur Bewilligung der Auslieferung geführt haben, keine weitergehenden Unterlagen oder Angaben beigefügt waren, woraus ersichtlich ist, daß die jugoslawischen Gerichte bisher ausnahmslos die gleiche Auffassung vertreten haben wie die Bundesrepublik. b) Sollten die jugoslawischen Gerichte, wovon nach der Fassung der jugoslawischen Note auszugehen ist, bemängelt haben, daß dem deutschen Ersuchen keine Beweismittel beigefügt waren, so hätte deswegen die Auslieferung nicht abgelehnt werden dürfen. In der Note wird zu Unrecht auf die nach Artikel 525 der jugoslawischen Strafprozeßordnung notwendige Schuldverdachtsprüfung verwiesen. Selbst wenn das jugoslawische Auslieferungsrecht in diesem Sinne ausgelegt werden müßte, berührt das nicht die andersartige Regelung aus Artikel 16 des Vertrags. Artikel 524 der jugoslawischen Strafprozeßordnung bestimmt nämlich ausdrücklich, daß die Bestimmungen des jugoslawischen Gesetzes nur anwendbar sind, wenn in internationalen Verträ- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9637* gen nichts anderes bestimmt ist. Da der deutschjugoslawische Auslieferungsvertrag die Prüfung des Schuldverdachts aber ausschließt, weil entsprechende Beweismittel nicht verlangt werden können, ist die darauf gestützte Ablehnung des deutschen Ersuchens vertragswidrig. c) Die abschließende Entscheidung der jugoslawischen Gerichte und der Regierung, die getroffen wurde, ohne der Bundesregierung Gelegenheit zur Ergänzung des Sachverhaltsvortrags zu geben, verstieß auch gegen Artikel 17 des Vertrags. Danach hätte Jugoslawien der Bundesrepublik Deutschland Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen, falls die Auffassung bestanden haben sollte, die vorgelegten Unterlagen reichten nicht aus. Schon nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Gerichts wäre Jugoslawien nach Artikel 17 des Vertrags verpflichtet gewesen, die Bundesregierung über deren Inhalt zu verständigen, wie auch die Bundesregierung ihrerseits die jugoslawische Regierung über die Entscheidungen der deutschen Oberlandesgerichte in den Auslieferungsverfahren gegen Stjepan Bilandzic u. a. unterrichtet hat. Nach allem betrachtet die Bundesregierung das von der jugoslawischen Regierung gewählte Verfahren als schwerwiegenden Verstoß gegen den deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrag. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 43) : Welche Bestimmungen unseres Rechts sollen Gewalt- und Terrorhandlungen gegen sozial Schwächere, z. B. Frauen, Kinder, Behinderte, ältere Menschen, besonders unter Strafe stellen, und plant die Bundesregierung, zum Schutz des genannten Personenkreises' besondere Vorschriften wie in anderen Staaten in unser Strafrecht einzufügen? Die Bundesregierung sieht es als eine bedeutende Aufgabe des gesamten Strafrechts an, gerade auch den Schutz sozial Schwächerer vor sozialschädlichen Handlungen sicherzustellen. Dazu gehört auch der Schutz vor den von Ihnen genannten Gewalt- und Terrorhandlungen. Diese Aufgabe erfüllt das Strafrecht zuerst durch die im Strafgesetzbuch aufgenommenen Tatbestände, die dem Schutz eines jeden Menschen dienen. Wenn die Straftat ihren besonderen Unrechtsgehalt dadurch erfährt, daß der Täter sich gegen ein sozial schwächeres Opfer wendet, können die Gerichte diesen Umstand im Rahmen der Strafzumessung angemessen berücksichtigen. Dabei bieten die bestehenden Strafrahmen einen genügend weiten Spielraum, um auch gravierendste Fälle hinreichend ahnden zu können. Abgesehen davon bedürfte es einer eingehenden Prüfung, ob nicht durch eine gesetzliche Strafschärfung in den Fällen, in denen das Opfer zu dem Kreis der sozial Schwachen gehört, Spannungen im bestehenden Strafrahmengefüge des Strafgesetzbuches auftreten würden. Im übrigen enthält das Strafgesetzbuch eine Reihe von Tatbeständen, die insbesondere dem Schutz von Frauen, Kindern, Abhängigen und Wehrlosen vor bestimmten Verhaltensweisen dienen. Hier sei auf die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (insbesondere §§ 174, 174 a, 174 b, 176, 177, 178, 179, 181, 181 a StGB), bei den Straftaten gegen 'das Leben auf den Tatbestand der Aussetzung (§ 221 StGB), im Rahmen der Körperverletzungsdelikte auf den Tatbestand der Mißhandlung von Schutzbefohlenen (§ 223 b StGB) und schließlich auf den Tatbestand der Entführung gegen den Willen der Entführten (§ 237 StGB) hingewiesen. Die Bundesregierung hält diesen strafrechtlichen Schutz für ausreichend und sieht für eine Änderung derzeit keinen Anlaß. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 44): Hält es die Bundesregierung für wünschenswert, daß sich in der Wirtschaft der Trend zu unentgeltlichen oder verbilligten Kantinenmahlzeiten oder Essenszuschüssen verstärkt, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, diese Entwicklung zu fördern? Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, wenn den Arbeitnehmern Gelegenheit gegeben wird, im Betrieb eine Mahlzeit zu erhalten. Wenn darüber hinaus die Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt gewährt wird, so ist dies aus sozialen Erwägungen zu begrüßen. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung gefördert. Grundsätzlich gehört der Wert einer unentgeltlichen oder verbilligten Kantinenmahlzeit zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und zum beitragspflichtigen Entgelt in der Sozialversicherung. Es ist jedoch zugelassen worden, daß der Wert der Mahlzeiten nicht mit dem — im Regelfall höheren — ortsüblichen Mittelpreis, sondern nur mit dem anteiligen Sachbezugswert anzusetzen ist. Dieser Wert, der in der von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen sog. Sachbezugsverordnung 1978 festgelegt wurde, liegt je nach Land zwischen 2,20 DM und 2,80 DM für eine Mahlzeit. Davon geht noch ein Steuerfreibetrag von 1,50 DM ab, so daß nur geringe Restwerte zwischen 0,90 DM und 1,30 DM steuer- und beitragspflichtig sind. Wenn die Arbeitnehmer eine Eigenleistung in Höhe dieser Restwerte erbringen, entsteht weder eine Steuernoch eine Beitragspflicht. Die Bundesregierung hat mit dieser Regelung, die seit 1978 in Kraft ist, vorher bestehende Verwaltungserschwernisse und finanzielle Mehrbelastungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitgehend beseitigt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 47): 9638* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Werden die Schulungen, die die Hans-Seidel-Stiftung in Chile — Pressemeldungen zufolge — für Gewerkschafter durchführt, aus bundesdeutschen Steuermitteln bezuschußt? Die Hans-Seidel-Stiftung hat einen Antrag auf Förderung einer gewerkschaftlichen Bildungsstätte in Chile dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorgelegt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ehmke (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 51 und 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dresdner Bank, die Commerzbank, die Deutsche Bank und die Westdeutsche Landesbank dem südafrikanischen Strategic Oil Fund 1976 und 1978 insgesamt 111 Millionen DM als Kredit zur Verfügung gestellt haben, und wenn ja, welche Forderungen zieht sie daraus? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, angesichts der wichtigen Funktion des Strategic Oil Fund für die Aufrechterhaltung der von der Bundesregierung abgelehnten Apartheidpolitik der Republik Südafrika diese Kreditvergabe durch deutsche Banken zu verhindern, insbesondere dort, wo öffentliche Hände beteiligt sind? Der Bundesregierung ist nichts über Kredite deutscher Banken zugunsten des „Strategic Oil Fund" in der Republik Südafrika bekannt. Hier liegt wohl eine Verwechslung mit einer Anleihe des „State Oil Fund" auf dem deutschen Kapitalmarkt vor, die die Dresdner Bank zusammen mit anderen deutschen Banken — nicht aber der Deutschen Bank —, der Commerzbank und der Westdeutschen Landesbank, plaziert hat. Der „State Oil Fund" ist eine von der südafrikanischen Regierung gegründete Gesellschaft, um für die staatliche Raffineriegesellschaft SASOL im Ausland Kapital aufzunehmen und hat nichts mit dem „Strategic Oil Fund" zu tun. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 53) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß — wie in der Presse berichtet — das Oberhaupt der umstrittenen Moon-Sekte, Sun Myung Moon, in illegale Waffengeschäfte verwickelt ist, und könnte die Feststellung einer solchen Verwicklung in Waffengeschäfte zu einem Entzug der Steuerprivilegien (Anerkennung als gemeinnützige Organisation) führen? Eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke kann nach § 52 der Abgabenordnung ausgesprochen werden, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ausschließlich, unmittelbar und selbstlos zu fördern. Ausschließlichkeit liegt nach § 56 der Abgabenordnung vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke ver folgt. Mit diesem Grundsatz läßt es sich nicht vereinbaren, daß eine Körperschaft Waffengeschäfte betreibt. Einer Körperschaft, die legale oder illegale Waffengeschäfte selbst oder durch einen Vertreter besorgen läßt, könnten also Steuervergünstigungen wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke nicht gewährt werden. Das Steuergeheimnis (§ 30 AO 1977) verbietet es, Einzelheiten über die steuerlichen Verhältnisse eines Steuerpflichtigen mitzuteilen. Daraus bitte ich jedoch nicht den Schluß zu ziehen, daß der in Ihren Fragen zum Ausdruck kommenden Besorgnis nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Eine Auskunft ist aber erst dann möglich, wenn der Steuerpflichtige zustimmt. Eine solche Zustimmung liegt jedoch nicht vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 2339 Fragen A 56 und 57) : Welche Entwicklung nimmt der vom Beirat für Fragen des Tourismus empfohlene Ausbau des deutschen Seminars für Fremdenverkehr in Berlin zu einer ständigen Einrichtung, und welche Maßnahmen sind bislang eingeleitet worden? Sind Informationen zutreffend, denenzufolge die derzeitige Satzung als unzureichend und hemmend für die Aufnahme einer öffentlichen Förderung zum weiteren Ausbau des Instituts angesehen wird? Zu Frage A 56: Die Spitzenverbände der Fremdenverkehrswirtschaft haben sich zu einem Trägerverein „Deutsches Seminar für Fremdenverkehr Berlin" zusammengeschlossen, dem noch weitere interessierte Spitzenorganisationen beitreten wollen. Der Verein hat Ende Oktober 1978 ein Programm für seine künftige Fortbildungsarbeit sowie einen Antrag auf institutionelle Förderung des Deutschen Seminars für Fremdenverkehr Berlin in Höhe von rd. 0,4 Millionen DM vorgelegt. Für eine Berücksichtigung des Mittelbedarfs für dieses Vorhaben im Regierungsentwurf des Haushalts 1979 kamen die Bemühungen der Fremdenverkehrsverbände zu spät. Einige Mitglieder des Deutschen Bundestages erwägen jedoch, die erforderlichen Ausgaben während der parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 1979 zu veranschlagen und so den grundsätzlich erwünschten baldigen Ausbau der Fortbildungsarbeit dieses Fremdenverkehrsseminars in Berlin noch 1979 zu ermöglichen. Zu Frage A 57: Das Bemühen des antragstellenden Vereins um eine institutionelle Förderung des Deutschen Seminars für Fremdenverkehr Berlin mit einer Bundeszuwendung von mehr als 90 % der Gesamtkosten hat bei den eine Initiative erwägenden Mitgliedern dieses Hauses auch zu Anregungen für die Satzungsgestaltung des „Verein Deutsches Seminar für Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9639* Fremdenverkehr Berlin" geführt. Die Anregungen sind auf eine zweckmäßige Verwaltung und Kontrolle des beabsichtigten Mitteleinsatzes durch die Vereinsorgane gerichtet. Der Verein hat inzwischen beschlossen, diesen Anregungen zu folgen. Anlage 10' Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 61 und 62) : Ist die Äußerung des Bundeswirtschaftsministers, der Bergbau erhalte rund 6 Milliarden DM Subventionen oder subventionsähnliche Zuwendungen, nicht mißverständlich, weil ein großer Teil dieser Summe nicht dem Bergbau zufließt? Schließt sich die Bundesregierung meiner Auffassung an, daß z. B. Beihilfen für vorzeitig pensionierte Bergleute, Altlasten für stillgelegte Bergwerke, die vom Verbraucher zu zahlende Ausgleichsabgabe zum Strompreis und vieles andere mehr keine Subventionen des Bergbaus sind? Der Bundesminister für Wirtschaft hat in seiner Rede vor der Wirtschaftsvereinigung Bergbau u. a. dargelegt, daß in diesem Jahr sämtliche direkten und indirekten Belastungen der öffentlichen Hand zugunsten der Steinkohle wahrscheinlich eine Höhe von rd. 6 Mrd. DM erreichen werden. Er hat darauf hingewiesen, daß es hierbei unerheblich sei, welche der bei den Bergbauunternehmen entstandenen Kosten im einzelnen durch diese Finanzhilfen ausgeglichen werden. Dieser Betrag, der sich aus unterschiedlich strukturierten Einzelmaßnahmen zusammensetzt, enthält nicht nur die direkten. Zuwendungen an die Bergbauunternehmen, sondern auch die Hilfen, die zu einer indirekten Kostenentlastung oder Erlösverbesserung führen. Hierzu zählen deshalb nicht nur die Alt- und Schrumpfungslasten, sondern z. B. auch das Anpassungsgeld als Überbrückungshilfe für vorzeitig entlassene Bergleute Hierzu gehört vor allem aber auch die Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz, mit deren Hilfe erst der Einsatz der deutschen Kohle in dieser Größenordnung und zu einem angemessenen Preis längerfristig ermöglicht wird. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien besteht Übereinstimmung, daß die deutsche Steinkohle im Rahmen unserer Energiepolitik eine vorrangige Rolle spielen soll. Angesichts der Produktionsbedingungen unserer Steinkohle ist dies ohne massive staatliche Hilfe nicht möglich. Die Bundesregierung hält es jedoch für ihre Pflicht, die Öffentlichkeit über den Preis der Sicherheit der Energieversorgung auf der Basis heimischer Kohle zu unterrichten. Sie ist besorgt über das Ausmaß des Anstiegs der öffentlichen Hilfen im letzten Jahr. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schlei (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 66 und 67) : Hat die Bundesregierung einen Überblick über Zahl und Inhalt der Berichte deutscher Firmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika über ihr Verhalten in der Repubflik Südafrika, wie sie im Verhaltenskodex der Europäischen Gemeinschaft von Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika gefordert werden? Stellt die Bundesregierung Überlegungen über Maßnahmen für den Fall an, daß die betreffenden Firmen ihrer Berichtspflicht nicht nachkommen? . Zu Frage A 66: Der Verhaltenskodex der Länder der Europäischen Gemeinschaften für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika wurde von den Außenministern der EG-Länder im September 1977 verabschiedet. Ziff. 7 des Kodex sieht jährliche Berichterstattung über die bei Anwendung des Kodex erreichten Fortschritte vor. Bisher sind der Bundesregierung noch keine Berichte zugegangen. Zu Frage A 67: Die Wirtschaftsverbände haben öffentlich erklärt, daß sie der Zielsetzung des Kodex zustimmen und bereit sind, die dort aufgestellten Grundsätze in die Praxis umzusetzen. Das heißt: Die Wirtschaft ist bemüht, die wirtschaftliche und soziale Situation der nichtweißen Mitarbeiter in den Betrieben in Südafrika zu verbessern. Hierauf kommt es der Bundesregierung an. Da die Bundesregierung davon ausgeht, daß die Wirtschaft auch über die in Südafrika erzielten Fortschritte berichten wird, hat sie keine Veranlassung, Überlegungen über Maßnahmen für den Fall anzustellen, daß nicht berichtet wird. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 82) : Kann 'die Bundesregierung auf der Fachtagung „Verwaltete Bürger — Gesellschaft in Fesseln" von Dr. Schober, Präsident des Diakonischen Werks, getroffene Feststellung bestätigen, daß 6 000 jugendliche Ausländer, die nach dem 31. Dezember 1976 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, zwar während ihrer Schulpflichtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland die Schule besuchen dürfen, jedoch danach hier nicht arbeiten können, und ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Initiativen diesen Sachverhalt zu ändern, und insbesondere zu prüfen, ob es sich hier um eine bürokratische Handhabung des Anwerbestopps für Ausländer handelt? Die Zahl der von der „Stichtagsregelung" betroffehen ausländischen Jugendlichen ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auf Grund der seinerzeitigen Verlegung des Stichtags von Ende November 1974 auf Ende Dezember 1976 haben rd. 5 000 Jugendliche eine Arbeitserlaubnis erhalten. Danach könnte die von Ihnen genannte Größenordnung als grobe Schätzung in etwa zutreffen. Die Bundesregierung ist bereit, gemeinsam mit den sonst beteiligten Stellen zu prüfen, ob eine flexiblere Anwendung des Rechts der Arbeitserlaubnis 9640* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes vertretbar ist. Das Ergebnis der laufenden Gespräche bleibt abzuwarten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 86) : Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, auf eine kinderfreundlichere Gestaltung der Hausordnungen von Wohnungsbaugesellschaften hinzuwirken, und wenn ja, was gedenkt sie in Wahrnehmung dieser Möglichkeit in dieser Richtung zu tun? Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, um den Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich der Fassung der Hausordnungen verbindliche Vorschriften zu machen. Gleichwohl setzt sie sich insbesondere beim Gesamtverband gemeinnütziger Wohnungsunternehmen dafür ein, daß die Hausordnungen der zum Verband gehörenden Unternehmen eine vertretbare Nutzung der bei den Wohngebäuden befindlichen Freiflächen für Spiel, Erholung und Freizeitbetätigung der Bewohner namentlich der Kinder vorsehen. Hinsichtlich derjenigen Wohnungsbaugesellschaften, bei denen der Bund finanziell beteiligt ist, wird der Bund auf eine entsprechende Ausgestaltung der Hausordnungen hinwirken. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 87 und 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bundesländer in welchem Zeitraum im sozialen Wohnungsbau eine Förderungsart hatten, bei der zeitlich befristete und degressiv gestaffelte Aufwendungs- und Zinszuschüsse die vorher übliche Dauerförderung ganz oder teilweise ablösten, und teilt die Bundesregierung nach ihren Erfahrungen die Auffassung des Verbands Bayerischer Wohnungsunternehmen, daß diese Förderungsart „zu einem mieten- und wohnungspolitischen Desaster führen muß" (Süddeutsche Zeitung vom 23. November 1978)? Sieht die Bundesregierung irgendeine Möglichkeit, sei es auch unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. eines eigenen Beitrags der betreffenden Länder, selbst zur „Nachsubventionierung" von Wohnungen aus den benachteiligten Förderungsjahrgängen beizutragen oder den Bundesländern, die diese Förderungsart praktiziert haben, die Nachsubventionierung aus künftigen laufenden Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau zu gestatten? Zu Frage A 87: Seit dem Jahr 1970 sind mit Ausnahme des Saarlandes alle Bundesländer zu einer veränderten Förderung des Bauens von Sozialwohnungen übergegangen. Sie haben einen ständig wachsenden Teil der öffentlichen Fördermittel als zeitlich befristete und stufenweise abnehmende .Aufwendungs- oder Zinszuschüsse gewährt. Dies hatte voraussehbare Folgen für die Mietsteigerungen bei den so geförderten Wohnungen. Dieses an sich verständliche und in gewissen Grenzen auch wichtige Prinzip ist jedoch in einigen Ländern überzogen worden. Daraus ergaben sich diese Mietsteigerungen, die über die Einkommenserhöhungen weit hinausgingen und für die Zielgruppen des 1. Förderungsweges nicht tragbar blieben, bzw. durch zusätzliches Wohngeld nicht aufgefangen werden. Seit Mitte der 70er Jahre haben sich die Länder dann um eine zeitlich andere und bessere Verteilung des durch die Subventionstechnik bedingten Mietanstiegs bemüht. Bayern hat 1975 seine Förderung umgestellt. Für die Förderungsjahrgänge zwischen etwa 1970 und 1975 erhebt sich jedoch in einigen Ländern die Frage der „Nachsubventionierung". Entsprechende Entscheidungen müssen jedoch von den betreffenden Ländern in eigener Verantwortung getroffen werden. Dies ist in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Berlin und Bremen bereits geschehen. In einigen anderen Ländern besteht kein Nachsubventionierungsbedarf. Die im Lande Bayern noch offenen Probleme müssen von der Bayerischen Staatsregierung gelöst werden. Zu Frage A 88: Der richtige Adressat für finanzielle Forderungen im Zusammenhang mit Nachsubventionierungsmaßnahmen ist das jeweilige Land. Dafür spricht vor allem die Tatsache, daß zwischen den einzelnen Ländern erhebliche Unterschiede im Nachsubventionierungsbedarf bestehen. Es handelt sich um kein bundesweites Problem. Die Unterschiede in den Ländern finden ihre Begründung — von unterschiedlichen Kostenniveaus abgesehen — im wesentlichen in den von den Landesfinanzministern entscheidend mitbeeinflußten Förderungssystemen der damaligen Zeit. Der Bund kann nicht für Entscheidungen einstehen, die unter verschiedenen landespolitischen Zielsetzungen und Finanzsituationen zustande kamen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 95) : Was hat die Bundesregierung bisher gegen die international betriebene Kampagne der DDR, ehemalige Nazis lebten heute ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, angesichts der Tatsache getan, daß im Zentralkomitee der SED mindestens 16 und im Staatsrat der DDR drei ehemalige Parteigenossen sitzen, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die DDR zukünftig noch stärker auf unsere gemeinsame Geschichte und unsere gemeinsame Verantwortlichkeit vor der Geschichte hingewiesen werden muß? Die Bundesregierung hält nichts davon, daß sich die Bundesrepublik Deutschland und die DDR gegenseitig die Zahl der ehemaligen Anhänger des Nationalsozialismus vorrechnen und sie beteiligt sich auch daran nicht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9641* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 96 und 97): Wie fördert die Bundesregierung durch Überarbeitung der Ausbildungsordnungen die Einführung beruflicher Grundbildung? Sind die sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Erarbeitung und den Erlaß von Ausbildungsordnungen vorhanden? Zu Frage A 96: Die Bundesregierung fördert die Einführung beruflicher Grundbildung auf vielfältige Weise. Das Berufsbildungsgesetz schreibt ausdrücklich vor, daß die Berusfausbildung eine breit angelegte berufliche Grundbildung enthalten muß. Die Ausbildungsordnungen sehen dementsprechend eine breite Grundbildung im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Betriebe und überbetrieblicher Ausbildungsstätten als Bestandteil der Berufsausbildung vor. In zahlreicher Modellversuchen wurden Inhalte beruflicher Grundbildung und Möglichkeiten des Übergangs in die Fachbildung erprobt. Die Förderung überbetrieblicher Ausbildungsstätten und die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 650 Millionen DM zur Unterstützung der Länder bei der Schaffung von Ausbildungskapazitäten kommen nicht zuletzt der beruflichen Grundbildung zugute. Für die Lehrpläne des schulischen Berufsgrundbildungsjahres sind die Länder zuständig. Seit Mitte 1978 liegen neue, erstmals bundeseinheitliche Lehrpläne vor. Dementsprechend wurde am 17. Juli 1978 die geänderte Berufsgrundbildungsjahr-AnrechnungsVerordnung des Bundesministers für Wirtschaft erlassen. Diese Verordnung, der der Bundesrat zugestimmt hat, regelt die Anrechnung des schulischen Berufsgrundbildungsjahres auf die betriebliche Ausbildung für insgesamt 214 anerkannte Ausbildungsberufe. Der Erlaß weiterer BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungs-Verordnungen anderer Fachminister steht bevor. Zur Zeit gibt es 452 anerkannte Ausbildungsberufe. Seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes am 1. September 1969 wurden insgesamt 114 Ausbildungsberufe für rund 650 000 Ausbildungsverhältnisse neu geregelt. Die Überarbeitung weiterer Ausbildungsordnungen geschieht auf der Grundlage einer Prioritätenliste, bei der unter anderem der Stand der Vorarbeiten durch die Beteiligten, die Bedeutung des Ausbildungsberufes für das Angebot, das Alter der geltenden Regelung und die Frage, ob Alternativen bestehen, von Bedeutung sind. Der Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung hat am 28. November 1978 im Rahmen des Beschlusses über die Fortschreibung des Forschungsprogramms 150 Projekte für Ausbildungsordnungen beschlossen, darunter sind Ausbildungsberufe aus allen Bereichen der Wirtschaft. Diese Zahlen machen deutlich, daß in der Tat eine Beschleunigung der Arbeit vorgesehen und eingeleitet ist. Auch die künftig zu erlassenden Ausbildungsordnungen werden eine breite berufliche Grundbildung enthalten. Zu Frage A 97: Ausbildungsordnungen werden grundsätzlich unter Einschaltung der betroffenen Spitzenorganisationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vom Fachminister und unter Mitwirkung des Bundesinstituts für Berufsbildung vorbereitet. Das Ausbildungsplatzförderungsgesetz enthält Vorschriften über die Mitwirkung des Bundesinstituts. Außerdem werden die Ausbildungsordnungen auf der Grundlage des „Gemeinsamen Ergebnisprotokolls" vom 30. Mai 1972 mit Rahmenlehrplänen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland für den Berufsschulunterricht abgestimmt. Bei den verschiedenen Stellen, deren Einschaltung bei der Erarbeitung und Abstimmung von Ausbildungsordnungen im Hinblick auf ihre Umsetzung in der Praxis notwendig erscheint, können Engpässe auftreten. Die angestrebte Beschleunigung der Arbeiten stellt zweifellos zusätzliche Anforderungen. In .das bereits erwähnte Forschungsprogramm sind die in den nächsten Jahren geplanten Projekte für Ausbildungsordnungen unter Berücksichtigung der sachlichen und personellen Voraussetzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung aufgenommen worden. Die Abstimmung ist zweifellos kompliziert. Sie gibt aber Gelegenheit, den Sachverstand der Betroffenen in die Arbeit einzubeziehen. Das erhöht nicht nur die sachliche Gediegenheit der Ausbildungsordnungen, sondern gibt auch die erforderliche Gewähr für eine sachgerechte Anwendung in der Praxis. Die gegenwärtige Kompetenzlage in der beruflichen Bildung, in der der Bund für den betrieblichen Teil der Ausbildung und die Länder für die Rahmenlehrpläne der Schulen zuständig sind, läßt eine weitere Vereinfachung nicht zu. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung die entsprechenden schulischen Entwicklungen und vor allem die Stellung des Fachs Arbeitslehre, angesichts der immer deutlicher werdenden Notwendigkeit, daß insbesondere auch die Hauptschule auf Berufsausbildung und berufliche Tätigkeit vorbereiten sollte? Die Bundesregierung betrachtet die „Arbeitslehre" als einen notwendigen Bestandteil des Unterrichtsangebots aller Schulformen im Sekundarbereich I. Zur Bedeutung der „Arbeitslehre" für die Hauptschule verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP zur Bildungspolitik (Drucksache 8/1703 vom 13. April 1978, S. 42 f., zu Frage B 4). Die Arbeitslehre ist in den Ländern didaktisch und schulorganisatorisch unterschiedlich ausgestaltet. Als Unterrichtsfach ist sie weitgehend auf die Hauptschulen beschränkt. Soweit der Anteil des Faches am Wochenstundenplan als Indiz für das Gewicht der „Arbeitslehre" gelten kann, zeigen sich auch hier erhebliche Unterschiede in der Spannweite von einer bis zu acht Wochenstunden je nach Land und Jahrgangsstufe. Wichtiger ist jedoch die Analyse der Inhalte, die auch in anderen Fächern und Unterrichtsabschnitten enthalten sind. Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 91 b GG eine Bestandsaufnahme und Analyse der „Arbeitswelt- und berufsbezogenen Elemente in den Lernangeboten der Sekundarstufen" (Projekt ABELS). In dem Projekt wirken Wissenschaftler und Vertreter von Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit. Dieses Projekt wird voraussichtlich Ende 1979 abgeschlossen. Die Ergebnisse wird das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung einbringen und mit den Ländern als den für die Gestaltung der schulischen Bildungsangebote Zuständigen beraten. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 103) : Wird die Bundesregierung, sofern der Vorwurf zutreffend ist, daß die Niederlassung der Firma Siemens in Nicaragua nicaraguanische Mitarbeiter der Polizei übergeben hat, wenn bekannt wurde, daß sie einer Gewerkschaft angehörten, Konsequenzen gegenüber der Firma Siemens ziehen? Die von der deutschen Botschaft in Managua angestellten Nachforschungen haben zu keiner Bestätigung des von Ihnen wiedergegebenen Vorwurfs geführt. Damit erübrigt sich Ihre Frage nach etwaigen Konsequenzen der Bundesregierung gegenüber der Firma Siemens. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 1, 2, 3 und 4) : Welche zeitlichen Vorstellungen bestehen beim jetzigen Stand der Verhandlungen über den Beitritt zur EG mit Griechenland, Portugal und Spanien über die Beitrittsdaten? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die Übergangszeiten für den Beitritt Griechenlands, Portugals und Spaniens nach der Aufnahme in die EG abgestuft festgelegt werden, und welche Vorstellungen über den Zeitablauf bestehen? Sollen die Länder nach Beitrittsunterzeichnung, also noch im Ablauf des Ratifizierungsprozesses, an den gemeinschaftlichen Verfahren und der politischen Zusammenarbeit teilnehmen? Wünscht die Bundesregierung in der Gemeinschaft, daß die Bewerberländer von nun an ihre Politiken und Gesetzgebungen an der Gemeinschaft orientieren und daß sie sich verpflichten, die Kommission der Gemeinschaft vorab von allen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen, die zu treffen sie sich veranlaßt sehen könnte, und die geeignet wären, nach der Erweiterung den Bereich der Gemeinschaft zu berühren? Zu Frage B 1: Die Bundesregierung geht davon aus, daß es möglich sein wird, den Vertrag über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft gegen Ende des ersten Halbjahres 1979 zu unterzeichnen. Da für die erforderlichen Ratifikationsverfahren in den jetzigen EG-Staaten und Griechenland erfahrungsgemäß mit einer Vorlaufzeit von etwa eineinhalb Jahren gerechnet werden muß, könnte der Beitritt am 1. Januar 1981 wirksam werden. Über die Termine für den Beitritt Portugals, mit dem die Gemeinschaft am 17. Oktober in Beitrittsverhandlungen eingetreten ist, und Spaniens, zu dessen Beitrittsantrag die EG-Kommission soeben erst Stellung genommen hat, kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage gemacht werden. Ich darf jedoch daran erinnern, daß für die Verhandlungen mit Griechenland ein Zeitraum von nunmehr bereits fast zweieinhalb Jahren erforderlich war. Zu Frage B 2: Ein großer Teil der Rechte und Pflichten aus der der EG-Mitgliedschaft wird von den drei neuen Mitgliedstaaten sofort beim Wirksamwerden des Beitrittsvertrags übernommen werden. In einigen für die Gemeinschaft in ihrer jetzigen Zusammensetzung oder für die beitrittswilligen Staaten problematischen Bereichen werden in den Beitrittsverhandlungen kürzere oder längere Übergangsfristen zu vereinbaren sein. Mit Griechenland hat sich die Gemeinschaft für eine Reihe von Sektoren bereits auf Übergangszeiten von unterschiedlicher Dauer geeinigt, wobei die endgültige Festlegung — insbesondere auch über die Höchstdauer der Übergangsregelungen in den besonders sensiblen Bereichen — noch im Laufe dieses Monats erfolgen soll. Da die Beitrittsverhandlungen mit jedem der drei Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen materiellen Gegebenheiten getrennt geführt werden, sind hinsichtlich der Dauer der Übergangsfristen in den einzelnen Bereichen für die drei beitretenden Länder unterschiedliche Regelungen denkbar. Zu Frage B 3: Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen hat die Europäische Gemeinschaft mit der griechischen Regierung bereits vereinbart, daß diese während der sogenannten Interimszeit, d. h. zwischen der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags . und seinem Inkrafttreten, über die Entwicklung des Besitzstands der Gemeinschaft konsultiert wird. Hierfür soll ein besonderes Verfahren festgelegt Werden, wie es bereits bei der ersten Erweiterung der Gemeinschaft angewandt wurde. Entsprechende Vereinbarungen dürften zu gegebener Zeit auch mit den beiden anderen Beitrittsländern getroffen werden. Die drei Beitrittsländer werden mit ihrer Mitgliedschaft in der Gemeinschaft auch voll an der politischen Zusammenarbeit mitwirken. Für die erwähnte Interimszeit haben die Neun die Möglichkeit eröffnet, die Beitrittsländer mit Inhalt und Methoden der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) vertraut zu machen und sie in wachsendem Maße an ihre gemeinsamen außenpolitischen Positionen heranzuführen. Zu Frage B 4: Griechenland hat bereits im Rahmen der seit 1962 bestehenden Assoziation mit der EWG z. B. seine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9643* Handelspolitik in wichtigen Bereichen an denen der Gemeinschaft ausgerichtet und darüber hinaus zugesagt, bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen noch vor dem Beitritt zu ergreifen. Ferner hat Griechenland sich in den Verhandlungen verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags insbesondere im Handel mit Drittländern keine Abmachungen mehr zu treffen, die zu der Politik der Gemeinschaft im Widerspruch stehen. Die Bundesregierung begrüßt jeden Schritt der drei beitrittswilligen Staaten, durch eine Ausrichtung ihrer gesetzgeberischen und Verwaltungsmaßnahmen an den Politiken der Gemeinschaft im Vertrauen auf den Beitritt schon jetzt den erforderlichen Anpassungsprozeß vorzubereiten und zu erleichtern. Für eine förmliche Verpflichtung der Beitrittsländer zu entsprechenden Schritten oder zur Meldung aller' Maßnahmen, die nach dem Beitritt die Gemeinschaftspolitik berühren würden, fehlt indessen vor der Unterzeichnung der Beitrittsverträge die Rechtsgrundlage. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen B 5 und 6) : Zu welchen Ergebnissen haben die Arbeiten der Ad-hocGruppe zur Vorbereitung der Europäischen Stiftung geführt, und in welcher Weise soll die Organisation aufgebaut werden? Wie sollen die in den Schwerpunktbereichen der Europäischen Stiftung bereits tätigen Organisationen an der künftigen Arbeit beteiligt werden? Die Arbeiten zur Vorbereitung der Europäischen Stiftung sind noch nicht abgeschlossen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen im Ausschuß der Ständigen Vertreter in Brüssel besteht unter den Mitgliedstaaten Übereinstimmung dahin gehend, daß die Stiftung so schnell wie möglich geschaffen wird. Dagegen konnte keine Übereinstimmung vor allem in der Frage erzielt werden, ob die Gemeinschaft Vertragspartner des Gründungsübereinkommens werden soll. In der von der Mehrheit der Partner angestrebten Beteiligung der Gemeinschaft an der Stiftung sehen zwei Mitgliedstaaten die Zuerkennung einer in den Verträgen nicht vorgesehenen Kompetenz an die Gemeinschaft. Unterschiedliche Auffassungen bestehen weiter über die im Gründungsabkommen beabsichtigte Aufzählung der Tätigkeitsfelder der Stiftung, die Zahl der Mitglieder des Stiftungsrats sowie die Finanzierung. Der Rat der Außenminister hat den Ausschuß der Ständigen Vertreter Ende November aufgefordert, die Gründung der Stiftung dringlich weiterzubehandeln. Ob die Ständigen Vertreter in absehbarer Zeit über den ihnen vorliegenden Entwurf eines Abkommens zur Gründung der Europäischen Stiftung Einigung erzielen können, kann angesichts der erwähnten Vorbehalte noch nicht beantwortet werden. Konsens besteht unter den Mitgliedstaaten jedoch darüber, daß die Stiftung mit den Organen und Einrichtungen zusammenarbeitet, die in dem gleichen Bereich oder in ähnlichen Bereichen tätig sind und den Wunsch haben, sie zu unterstützen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 7 und 8) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes der Übersetzer geplant, nachdem sie — wie aus dem Schriftwechsel des Auswärtigen Amts mit dem BDÜ (MDÜ 3/77, 4/77, 6/77) hervorgeht — erklärt, daß sie aus verfassungsrechtlichen und anderen Bedenken nicht bereit sei, die Transformation der UNESCO-Empfehlung zum rechtlichen Schutz der Übersetzer in nationales Recht einzuleiten? Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung gegebenenfalls für etwaige geplante Maßnahmen vorgesehen? Die Bundesregierung verkennt nicht die überragende Bedeutung der Arbeit der Übersetzer und sie begrüßt grundsätzlich Initiativen zur Verbesserung von deren Arbeitsbedingungen. Gegen die Empfehlung der UNESCO hat die Bundesregierung jedoch die folgenden Bedenken: 1. Soweit die Empfehlung auf Übersetzer, die in Arbeitsverhältnissen tätig sind, Anwendung finden soll, trägt sie den Besonderheiten des Arbeitsrechts und insbesondere des Tarifvertragsrechts nicht genügend Rechnung. Angesichts der in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, in irgendeiner Weise auf in Arbeitsverhältnissen tätige Übersetzer und ihre Arbeitgeber oder auf die für beide Gruppen tätigen Verbände mit dem Ziel einzuwirken, bestimmte Kollektivvereinbarungen zu treffen. 2. Die für freiberuflich tätige Übersetzer empfohlenen Zusammenschlüsse und Kollektivvereinbarungen erscheinen der Bundesregierung aus kartellrechtlicher Sicht bedenklich. 3. Hinsichtlich des Urheberrechts stimmt die Bundesregierung. zwar dem Grundsatz zu, daß Übersetzer für ihre Übersetzungen unbeschadet der Rechte der Urheber der Originalwerke den Schutz der internationalen Urheberrechtskonventionen und des nationalen Urheberrechts genießen sollen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Schutz durch § 3 des Urheberrechtsgesetzes (BGBl. I 1965 S. 1273) sichergestellt. Die Empfehlung der UNESCO sieht aber zugunsten der Übersetzer weitergehende Rechte vor, als sie den Originalurhebern nach nationalem und internationalem Recht zustehen. Eine urheberrechtliche Besserstellung der Übersetzer gegenüber den Urhebern von Originalwerken erscheint der Bundesregierung nicht angebracht. Im innerstaatlichen Recht dürfte eine Änderung gegenwärtig nicht erforderlich sein, da das deutsche Recht entsprechend dem Welturheberrechtsabkommen und der Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literaten und Kunst die Materie auch hinsichtlich der Übersetzer bereits regelt. Soweit bei Änderungen des Urheberrechts eine Verbesserung der Rechtsstellung der Urheber in Betracht gezogen 9644* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 werden sollte, wird von der Bundesregierung auch geprüft werden, inwieweit die Übersetzer in eine solche Verbesserung einzubeziehen sind. Die federführende Zuständigkeit liegt bei diesen Fragen beim Bundesminister der Justiz. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 9) : Liegen der Bundesregierung inzwischen Einzelheiten über das Vorhaben vor, im Bundeshaushalt künftig jährlich zwei Millionen DM etwa fünf Jahre lang zur Verfügung zu stellen, um mit diesem Betrag wertvolle alte Kirchen und ähnliche nationale Kulturdenkmäler in Bolivien zu restaurieren (vgl. meine Frage B 3 in Drucksache 8/926), nachdem ein entsprechender Wunsch seit mehr als einem Jahr vorliegen soll, und wann und in welcher Form ist mit einer Verwirklichung zu rechnen? Das Vorhaben zur Unterstützung der Restaurierung nationaler Kulturdenkmäler in Bolivien hat sich bisher nicht konkretisiert. Auf eine Anfrage der bolivianischen Botschaft vom 13. Oktober 1977 hatte das Auswärtige Amt mit Verbalnote vom 3. November 1977 unter Hinweis auf Ihre parlamentarische Anfrage mitgeteilt, daß Einzelheiten, die eine Projektprüfung erlauben würden, bisher noch nicht bekannt seien, daß aber Restaurierungsarbeiten dieser Größenordnung in der Regel nur im Rahmen einer multilateralen Hilfsaktion gefördert werden könnten. Auf der „Zwischenstaatlichen Konferenz für die Kulturpolitik Lateinamerikas und der Karibik", die vom 10. bis 20. Januar 1978 unter der Schirmherrschaft der UNESCO in Bogota stattfand, wurde eine Empfehlung zur Rettung der historischen Bauten von Potosi im Rahmen einer multilateralen Aktion angenommen. Nach dem von unserer Botschaft La Paz gewonnenen Eindruck wdllen sich die bolivianischen Stellen auf dieses Großprojekt konzentrieren und frühere Pläne, einzelne Kulturdenkmäler zu restaurieren, zurückstellen. Die UNESCO beabsichtigt, im Rahmen ihres Regionalprogramms zur Konservierung des Kulturerbes der Andenregion, das vom UNDP finanziert wird, auch das Potosi-Projekt einzubeziehen. Sie teilte unserer Ständigen Vertretung bei der UNESCO Ende März 1978 mit, daß sie zunächst drei Spezialisten nach Bolivien entsenden werde, um eine Projektstudie zu erstellen. Die Frage einer deutschen Hilfe stellt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 10) : Was tut die Bundesregierung gegen die Verunglimpfung eines deutschen Ministerpräsidenten durch eine amtliche sowjetische Rundfunkstation und die Beschuldigung, daß er gesetzesfrei handeln wolle (vgl. Ostinformationen des Bundespresse- und Informationsamts vom 16. November 1977 — RFF 15. November 1978), angesichts der Tatsache, daß gegen Verunglimpfungen eines Parlamentarischen Staatssekretärs der Bundesregierung offizielle Demarchen der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der UdSSR erfolgten? Die Bundesregierung betrachtet es grundsätzlich nicht als ihre Aufgabe, zu Meldungen Stellung zu nehmen, die von „Radio Frieden und Fortschritt" verbreitet werden. Ich hatte bereits in der Sitzung vom 8. Juni 1978 Gelegenheit, auf Ihre Anfrage im Deutschen Bundestag, die sich auf „Beschimpfungen und Falschmeldungen gegen die nordrhein-westfälische Justizministerin, Frau Donnep, sowie auf die Beschuldigungen gegen das Justizwesen des Landes Nordrhein-Westfalen durch die polnische amtliche Nachrichtenagentur PAP" bezog und in der Sie gleichfalls auf die Reaktion der Bundesregierung im Zusammenhang mit Angriffen gegen den Parlamentarischen Staatssekretär von Bülow Bezug genommen haben, darauf hinzuweisen, daß hinsichtlich der Stellungnahme der Bundesregierung in Ausnahmefällen immer zwischen dem zu erwartenden Nutzen einerseits und der Gefahr einer unangemessenen Aufwertung einer Meldung andererseits abgewogen werden müsse. Ob und wie die Bundesregierung reagiert, muß in ihr Ermessen gestellt bleiben. Der Ministerpräsident des Landes Bayern hat die Bundesregierung auch gar nicht mit der Angelegenheit befaßt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 11 und 12) : Bis wann ist mit der Vorlage des vor einigen Monaten angekündigten Katastrophenplans für Weltraumunfälle zu rechnen? Wird bei seiner Ausarbeitung berücksichtigt, daß der Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland den Folgen eines Absturzes des sowjetischen Satelliten „Kosmos 954" ohne die Hilfen der Bundeswehr allein nicht gewachsen wäre? Zu Frage B 11: Der friedensmäßige Katastrophenschutz, für den die Länder zuständig sind, umfaßt grundsätzlich auch die Abwehr der. Gefahren und Schäden, die durch den Absturz von Raumflugkörpern drohen. Die Länder sind jedoch bei ihren Schutzvorkehrungen auf die Mitwirkung des Bundes, insbesondere bei der Gewinnung von Informationen über konkrete Gefahrentatbestände durch Raumflugkörper, angewiesen. Daher wurden nach dem Absturz des sowjetischen Raumflugkörpers Kosmos 954 im Einvernehmen mit den Innenministern (-senatoren) der Länder eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe „Weltraumunfälle" eingesetzt, deren Aufgabe es ist, einen Plan zur Koordinierung der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit Raumflugkörpern zu erarbeiten. In diesem Rahmen ist zunächst eine Ad-hoc-Gruppe aus wissenschaftlichen Sachverständigen, vorwiegend aus den Bereichen Luft- und Raumfahrttechnik und nukleare Sicherheitstechnik, damit befaßt, die Schadensrisi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9645* ken bei außer Kontrolle geratenen Raumflugkörpern, einschließlich solcher mit nuklearen Energie- versorgungssystemen, zu untersuchen und abzuschätzen sowie Vorschläge • und Empfehlungen für Abwehrmaßnahmen zu entwickeln. Die Arbeiten der Ad-hoc-Gruppe umfassen im wesentlichen die Bereiche — Abschätzung zivilisatorischer Risiken beim Absturz von Raumflugkörpern für die Bundesrepublik Deutschland, — Sammlung von Informationen über Risikoobjekte im Weltraum, — Eigenbeobachtung von Risikoobjekten einschließlich deren meßtechnischer Verfolgung in der Absturzphase, — Vorhersage des Bahnverlaufs durch eigene Einrichtungen der Luft- und Raumfahrt, — Aufspüren von radioaktiven Teilen von Raumflugkörpern, — Information und Schutz der Bevölkerung. Sie sind soweit fortgeschritten, daß das Ergebnis der Bund/Länder-Arbeitsgruppe etwa Anfang 1979 unterbreitet werden kann. Danach kann ein mit den Bundesländern abgestimmter Plan zur Koordinierung der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit Raumflugkörpern erarbeitet werden. Zu Frage B 12: Beim Wiedereintritt außer Kontrolle geratener Raumflugkörper in die Erdatmosphäre sind genaue Vorhersagen über die Absturzstelle und über den Streubereich der zum Erdboden gelangenden Teile nicht möglich. Die bisherigen Untersuchungen der Ad-hoc-Gruppe und die Erfahrungen in Kanada haben ergeben, daß sich beim Absturz eines Raumflugkörpers Trümmer in einem mehrere Hundertkilometer langen und mindestens 30 km breiten Korridor entlang der Umlaufbahn verteilen können. Daher wird das Auffinden radioaktiver Teile eines mit einem nuklearen Energieversorgungssystem ausgerüsteten Raumflugkörpers in einem vertretbaren Zeitraum nur durch in Hubschraubern zu transportierende hochempfindliche Strahlenmeßgeräte zu realisieren sein. Da der Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland nur in der Lage ist, bereits lokalisierte Radioaktivität aufzuspüren und eine Erweiterung der Ausstattung für die Durchführung kurzfristiger weiträumiger Suchaktionen infolge eines Satellitenabsturzes wegen der außerordentlich hohen Kosten kaum vertretbar wäre, wird erwogen, in den Plan zur Koordinierung der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit Raumflugkörpern festzulegen, welche bereits vorhandenen Einrichtungen zum Aufspüren radioaktiver Teile aus der Luft eingesetzt werden können. Hierbei wird insbesondere auch das Potential der Bundeswehr zu berücksichtigen sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 15): Haben Bundesbehörden oder Stellen, die der Weisung oder Aufsicht einer Bundesbehörde unterstehen, an den ehemaligen Studentenführer Daniel Cohn-Bendit Versorgungsbezüge bezahlt bzw. angewiesen, und wenn ja, auf Grund welcher Vorschriften und in welchem Umfang? Bundesbehörden oder Stellen, die der Weisung oder Aufsicht einer Bundesbehörde unterstehen, haben an Herrn Daniel Cohn-Bendit Versorgungsbezüge nicht bezahlt und auch nicht angewiesen. Ihre Frage gibt mir jedoch Anlaß zu folgender Klarstellung: Die Mutter des Herrn Daniel Cohn-Bendit ist durch nationalsozialistische Verfolgungs- und Unterdrükkungsmaßnahmen geschädigt worden. Sie hat deshalb Wiedergutmachung nach dem Gesetz zur Regelung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) erhalten. Nach dem Tode von Frau Cohn-Bendit ist ihrem Sohn Daniel Cohn-Bendit ab 1963 das gesetzliche Waisengeld gewährt worden. Die Leistung des Waisengeldes beruhte auf §§ 13, 18 Abs. 2 BWGöD in Verbindung mit § 126 BBG. Nach Mitteilung des Regierungspräsidenten in Darmstadt — Pensionsregelungsbehörde —, der nach § 29 Abs. 1 BWGöD für die Zahlung der Versorgungsbezüge zuständig war, ist die Zahlung ab Monat Mai 1972 wegen Vollendung des 27. Lebensjahres eingestellt worden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung Forschungsergebnisse des nationalen Krebsinstituts der USA in Washington, daß sich das sogenannte EDB (Di-Brom-Athen), das als Benzinzusatz verwendet wird, als die stärkste krebserregende Substanz mit schwerwiegenden Folgen bei Tierversuchen unter 300 anderen vom Institut untersuchten Chemikalien erwiesen hat, und erwägt gegebenenfalls die Bundesregierung, die Verwendung von EDB zu verbieten? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, dafür zu intervenieren, daß der Einsatz von EDB im Bereich der EG verboten wird, um schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren für Menschen auch in der Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen? Die cancerogene Eigenschaft des Äthylendibromid (1,2-Dibromäthan) ist in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Diese Substanz wurde daher von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft in die Liste A 2 der krebserzeugenden Stoffe, die sich im Tierversuch als eindeutig cancerogen erwiesen haben, eingestuft (Mitteilung XIV der Senatskommission vom 16. Juni 1978). Äthylendibromid wird m. W. in der Bundesrepublik Deutschland nicht hergestellt. Der aus Frank- 9646* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 reich importierte Stoff wird jedoch in der Bundesrepublik Deutschland als Zusatz zum Blei-Antiklopfmittel verwendet, um Bleiablagerungen im Motor zu verhindern. Der Umfang der Äthylendibromidzugabe ist daher abhängig vom Umfang der Bleiverbindungen, die den Ottokraftstoffen beigefügt werden. Auf Grund der Vorschriften den Benzinbleigesetzes vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1234) ist der Gehalt an Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen, berechnet als Blei, ab 1. Januar 1974 auf 0,4 Gramm im Liter und auf 0,15 Gramm im Liter seit 1. Januar 1976 vermindert worden. In demselben Verhältnis, also um mehr als 60 %, ist somit auch die Verwendung von Athylendibromid in Ottokraftstoffen zurückgegangen. Die Bundesregierung wird prüfen, ob ein völliger Verzicht auf Athylendibromid möglich ist. Sollte diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führen, wird sie nicht zögern, sich in Brüssel bei der EG für ein Verbot einzusetzen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 18 und 19) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der angekündigten Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 auch Anwohnern der Lärmschutzzone 2 Erstattungsleistungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu gewähren, und wenn ja, in welcher Höhe? Zu welchem Zeitpunkt kann mit der Vorlage der Gesetzesnovelle gerechnet werden? Zu Frage B 18: Wie die Bundesregierung in ihrem Fluglärmbericht vom 7. November 1978 (BT-Drucksache 8/2254) angekündigt hat, bereitet sie derzeit eine Verbesserung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 vor. Voraussetzung für die Vorlage von Novellierungsvorschlägen ist zunächst eine Abstimmung zwischen den Bundesressorts. Erst nach Abschluß der Abstimmungsgespräche ist es möglich, zum Inhalt der Änderungsvorschläge im einzelnen Stellung zu nehmen. Zu Frage B 19: Die Bundesregierung wird die Novellierungsvorschläge unmittelbar nach dem Abschluß der Beratungen im kommenden Jahr dem Deutschen Bundestag vorlegen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Schaffung von Daten- und Informationssammelstellen durch Unternehmensverbände auf Branchenebene (z. B. Euro-Fabric-Datenbank —vgl. „Chemische Industrie", Heft 9/78), und welche Maßnahmen hält sie für nötig, um der damit verbundenen Kritik an den unzureichenden Erhebungen des Statistische Bundesamts entgegenzutreten? Bei der Beurteilung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, daß die amtliche Statistik nur auf Grund gesetzlicher Regelungen tätig sein kann. Mit dem bestehenden Aufgabenprogramm und den vorhandenen Kapazitäten deckt sie bereits ein breites Spektrum von Informationsbedürfnissen u. a. auch der Wirtschaft ab. Dabei können die von privaten Einrichtungen für bestimmte Zwecksetzungen zusätzlich gesammelten bereichsspezifischen Daten ggf. eine durchaus sinnvolle Ergänzung der gesetzlich determinierten Informationsmöglichkeiten des Statistischen Bundesamtes für interessierte Wirtschaftsbereiche sein. Insofern sieht die Bundesregierung darin keine Kritik an der amtlichen Statistik. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 21): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Bericht des Instituts für Unfallforschung des TÜV Rheinland über „Menschliche Faktoren im Kernkraftwerk" gezogen, damit den Anforderungen an ein sicherheitsbewußtes Handeln des Kraftwerkspersonals genügt wird? Die Studie „Menschliche Faktoren im Kernkraftwerk" wurde vom Bundesminister des Innern 1973 mit dem Ziel in Auftrag gegeben, mögliche Ansatzpunkte für eine Optimierung der Betriebssicherheit von Kernkraftwerken durch verbesserte Bedienungs- und Verhaltensvorgaben sowie fachliche Qualifikation des Betriebspesonals festzulegen. Bereits während der Erarbeitung dieser Studie innerhalb eines Zeitraumes von nahezu 5 Jahren hat die Bundesregierung die sicherheitstechnisch wichtigsten Anregungen der Studie unverzüglich aufgegriffen und in direkte Aktionen wie die Erarbeitung von Regeln oder Richtlinien oder die Vergabe weiterer Studien zu speziellen Fragestellungen umgesetzt. Hierdurch konnten wesentliche Schlußfolgerungen aus den Untersuchungen des Instituts für Unfallforschung bereits vor Erscheinen des Abschlußberichtes zu der Studie bei laufenden Arbeiten meines Hauses und in den Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Kernkraftwerke berücksichtigt werden, insbesondere zu folgenden Bereichen: Zur fachlichen Qualifikation des Kernkraftwerks-personals 1. Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal (8. Oktober 1974) 2. Richtlinie für den Inhalt der Fachkundeprüfung des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken (10. Mai 1978) (GMBl. Nr. 29 vom 12. September 1978) Zur persönlichen Eignung des verantwortlichen Schichtpersonals Beschluß des Länderausschusses für Atomkernenergie zum Nachweis über die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen und von Eignungsbeurteilungen für verantwortliches Schichtpersonal durch den Betreiber (11. Oktober 1977). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7 Dezember 1978 9647 Zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen in Kernkraftwerken 1. Beschreibung der gegenwärtigen Praxis zu den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke; Kriterium 2.5: Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (November 1977) 2. Studie über die sicherheitsgerechte Gestaltung von Schaltwarten für Kernkraftwerke (in Bearbeitung) 3. KTA-3901: Kommunikationsmittel in Kernkraftwerken (März 1977) (BAnz. Nr. 7 vom 11. Juni 1977) 4, KTA-3904: Anordnung, Aufbau und Einrichtung der Kraftwerkswarte und der Notsteuerstelle in Kernkraftwerken (in Bearbeitung) Zur ergonomischen Gestaltung von schriftlichen Arbeitsmitteln 1. Studie über die Gestaltung von Betriebshandbüchern für Kernkraftwerke (März 1977) 2. KTA-1201: Anforderungen an das Betriebshandbuch (Februar 1978) (BAnz. Nr. 72 vom 15. April 1978) Zum Bereich der Instandhaltungsarbeiten und des Strahlenschutzes 1. Richtlinie für das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten in Kernkraftwerken (8. Mai1978) (GMB1. Nr. 22 vom 17. Juli 1978) 2. Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren: Die während der Planung der Anlage zu treffende Vorsorge (9. Mai 1978) (GMBl. Nr. 28 vom 31. August 1978) Nach Vorliegen des Abschlußberichts des Instituts für Unfallforschung wurde dieser vom Bundesinnenministerium einer kritischen fachlichen Prüfung unterzogen; Zweck dieser Prüfung war es, unter Berücksichtigung der bestehenden Gesamtkonzeption zur Sicherheit von Kernkraftwerken und bereits laufenden Arbeiten die Schwerpunkte für weitere Maßnahmen zur Verringerung des menschlichen Beitrags zu Störungen oder gar Störfällen festzulegen. Ich habe in Ergänzung zu den eingangs genannten Maßnahmen folgende Vorhaben u. a. zu dem Zweck aufgegriffen, um die übrigen von der Studie aufgezeigten Problembereiche abzudecken: Zur fachlichen Qualifikation des Kernkraftwerkspersonals 1. Richtlinie über die notwendigen Kenntnisse der beim Betrieb des Kernkraftwerks sonst tätigen Person 2. Richtlinie über Anforderungen an Programme zur Erhaltung der erforderlichen Fachkunde des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken 3. Überprüfung sämtlicher Qualifikationsanforderungen an das Kernkraftwerkspersonal durch die Reaktorsicherheitskommission 4. Überprüfung und Vereinheitlichung der Ausbildungsangebote kerntechnischer Lehrstätten in fachlicher und didaktisch-methodischer Hinsicht Zur persönlichen Eignung des verantwortlichen Schichtpersonals 1. Vereinheitlichung der Zeiträume und Kriterien für Eignungsbeurteilungen für verantwortliches Schichtpersonal 2. Prüfung der Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit psychologischer Eignungsausleseverfahren Zur Betriebsorganisation Richtlinie über Grundsätze der Betriebsorganisation und über Anforderungen an die Personalstärke in Kernkraftwerken Zum Bereich der Instandhaltungsarbeiten und des Strahlenschutzes 1. Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren: Die Strahlenschutzvorsorge und -überwachung nach Inbetriebnahme der Anlage 2. KTA-1301: Berücksichtigung des Strahlenschutzes der Arbeitskräfte bei Auslegung und Betrieb von Kernkraftwerken Zur Qualitätssicherung während Planung, Herstellung, Errichtung und Betrieb des Kernkraftwerks 1. Grundsätze zur Erzeugung, Erhaltung und Nachweis der Qualität kerntechnischer Anlagen 2. KTA-1401 : Allgemeine Anforderungen an .die Qualitätssicherung Über die genannten Arbeiten hinaus habe ich veranlaßt, daß die Studie des Instituts für Unfallforschung bei weiteren einschlägigen Arbeiten des RSK-Unteraussçhusses Reaktorbetrieb und des KTA als Grundlagenmaterial berücksichtigt wird. Auch für die Hersteller und Betreiber von Kernkraftwerken enthält die Studie Anregungen zur Verbesserung des sicherheitsgerichteten Verhaltens ; zu gegebener Zeit werde ich prüfen, ob diese Anregungen aufgegriffen wurden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halte ich weitere unmittelbare Aktionen auf Grund der Studie des Instituts für Unfallforschung nicht für erforderlich. Die Frage der „menschlichen Faktoren" spielt im übrigen auch in anderen technischen Bereichen, z. B. in der Luftfahrt, eine wichtige Rolle. Die hier gewonnenen Erfahrungen fließen ebenso in die Überlegungen des Bundesinnenministers ein wie die einschlägigen Arbeiten des Bundesministers für Forschung und Technologie und die Veröffentlichungen ausländischer Stellen zu diesem Themenkomplex. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 22 und 23) : Welchen Sachstand haben die Überlegungen des Bundes mid der Bundesländer im Arbeitskreis für Beamtenrechtsfragen zum Fragenkomplex der Nebentätigkeit von Angehörigen des öffent- 9648* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 lichen Dienstes erreicht, bzw. wann werden voraussichtlich die Arbeiten dieses Arbeitskreises abgeschlossen sein können? Welchen Stand haben die Bemühungen erreicht, durch eine bundesweite Erhebung Umfang und Ausmaß der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst statistisch zu ermitteln? Zu Frage B 22: Die Frage, inwieweit eine stärkere Begrenzung der Nebentätigkeit der Beamten ermöglicht werden kann, ist in den letzten Monaten zwischen Bund und Ländern im Rahmen des Arbeitskreises für Beamtenrechtsfragen eingehend erörtert worden. Die Entscheidungen sind von schwierigen verfassungsrechtlichen Abwägungen und der Lösung komplizierter Abgrenzungsprobleme abhängig. Das Bundesministerium des Innern strebt auf der Grundlage dieser Beratungen eine Regelung an, die im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen eine deutliche Einschränkung der entgeltlichen Nebentätigkeiten zum Ziele hat. Das soll durch eine Änderung der einschlägigen Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbeamtengesetzes erreicht werden, durch die das .Genehmigungsermessen stärker als bisher an konkrete Voraussetzungen gebunden und hierdurch sachbezogen eingeengt wird. Ein entsprechender Lösungsvorschlag wird zur Zeit erarbeitet. Zu Frage B 23: Ich habe im August dieses Jahres eine Umfrage bei den zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden eingeleitet, durch die Ausmaß, Art und Umfang der Nebentätigkeiten ermittelt werden sollen. Die Antwort der meisten Länder steht noch aus. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 24) : Wie haben sich in den vergangenen 30 Jahren, seit Verabschiedung des ersten Lastenausgleichsgesetzes, Personalbestand und Leistungsempfänger in der Lastenausgleichsverwaltung entwickelt, und welche Konzeption gibt es in der Bundesregierung, um bei abnehmender Bedeutung des Verwaltungszweigs die Mit• arbeiter für andere Zwecke einzusetzen? Auf Grund des am 1. September 1952 in Kraft getretenen Lastenausgleichsgesetzes war für jeden Landkreis und für jeden Stadtkreis im Bundesgebiet und in Berlin (West) ein Ausgleichsamt einzurichten. Die Ausgleichsämter traten dabei an die Stelle der nach den Vorschriften des Soforthilfegesetzes vom 8. August 1949 gebildeten Ämter für Soforthilfe. Während die Zahl der bestehenden Ausgleichsämter zunächst nur geringfügigen Änderungen unterworfen war — die Möglichkeit, aus Gründen -der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung mehrere Ausgleichsämter zu einem Amt zusammenzulegen, wurde erst durch spätere Gesetzesänderung geschaffen —, mußte sich die Zahl der Bediensteten in der Ausgleichsverwaltung von Anfang an nach den durch die Zahl der vorliegenden Anträge bestimmten Bedürfnissen und nach dem wiederholt ausgeweiteten gesetzlichen Auftrag richten. Die Zahl der Ausgleichsämter ist durch Zusammenlegung von zunächst 598 auf derzeit 236 zurückgegangen, die Zahl der Bediensteten von einem Höchststand von rd. 25 000 auf derzeit rd. 8 000. Die Zahl der Bediensteten der Ausgleichsverwaltung (ohne Bundesausgleichsamt) hat sich im einzelnen wie folgt entwickelt: am Ende des Jahres Bedienstete 1962 rd. 25 000 (Höchststand) 1966 20 208 1970 14 229 1975 10 075 1977 8 677 Mit Ausnahme der Bediensteten des Bundesausgleichsamtes sind die Dienstkräfte der Ausgleichsbehörden Angehörige der allgemeinen Landes- oder Kommunalverwaltungen. Die Personalhoheit liegt daher bei den kommunalen bzw. staatlichen Stellen und ist damit einer Einflußnahme durch die Bundesregierung entzogen. Die Sorge der Bundesregierung und des Bundesausgleichsamtes ist jedoch nicht ein zu langsamer Personalabbau in der Ausgleichsverwaltung — mit der Folge einer Unterbeschäftigung der verbleibenden Bediensteten — sondern, im Gegenteil, ein zu rascher, nicht an den Bedürfnissen zügiger Durchführung des Lastenausgleichs orientierter Abbau etwa durch Abzug versierter Fachkräfte; die Ausgleichsverwaltung muß aber insbebesondere unter Berücksichtigung des verstärkten Zuzugs von Spätaussiedlern mit der Vielzahl der von ihnen zu erwartenden Anträge bis in die achtziger Jahre voll funktionsfähig bleiben. Beim Bundesausgleichsamt als einziger Ausgleichsbehörde, deren Bedienstete Bundesbedienstete sind, wird der Personalbestand nach dem nach der Arbeitslage unbedingt erforderlichen Bedarf ausgerichtet. Soziale Probleme im Zusammenhang mit der auch in diesem Bereich eintretenden Reduzierung des Personalbestandes sind bisher nicht aufgetreten und auch in Zukunft nicht zu erwarten. Andererseits ist auch nicht zu erwarten, daß beim Bundesausgleichsamt in naher Zukunft Mitarbeiter in größerer Zahl frei werden, die für andere Zwecke eingesetzt werden könnten. Der Personalbestand des Bundesausgleichsamtes hat sich seit 1966 wie folgt entwickelt: am Ende des Jahres Bedienstete 1966 206 1970 183 1975 170 1977 152 Bei der Zahl der Leistungsempfänger ist zu unterscheiden zwischen Empfängern von Einmalleistungen und Empfängern laufender (Renten-)Leistungen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9649* Im Bereich der Einmalleistungen wurde bisher positiv, d. h. mit Leistungsgewährung entschieden über — rd. 5 Millionen Ansprüche auf Hauptentschädigung — rd. 7,4 Millionen Ansprüche auf Hausratentschädigung — Aufbaudarlehen für rd. 1,6 Millionen Wohnungen — Aufbaudarlehen für rd. 1,5 Millionen Vorhaben im Bereich der Landwirtschaft — Aufbaudarlehen für rd. 125 000 Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe — rd. 3,3 Millionen Ansprüche auf Sparerentschädigung nach dem Währungsausgleichsgesetz Laufende Leistungen wurden bisher in rd. 2 Millionen Fällen bewilligt. Die jeweilige Zahl der Empfänger laufender Unterhaltshilfe betrug im Durchschnitt des Jahres Berechtigte 1953 936 681 1960 691 019 1965 605 326 1970 462 549 1975 318 420 Am 1. Oktober 1978 erhielten noch 253 268 Berechtigte laufende Unterhaltshilfe. Bei der Entschädigungsrente, die entweder neben der Unterhaltshilfe oder allein gewährt wird, stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: im Durchschnitt des Jahres Berechtigte 1953 12 542 1960 251 668 1965 355 318 1970 311 595 1975 228 394 Am 1. Oktober 1978 betrug die Zahl der Empfänger laufender Entschädigungsrente 170 792 Berechtigte. In den vorstehend genannten Zahlen der Leistungsempfänger sind nicht enthalten Empfänger einmaliger und laufender Leistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften (z. B. Reparationsschädengesetz, Flüchtlingshilfegesetz, Härtefonds), die ebenfalls von der Ausgleichsverwaltung durchgeführt werden. Die Zahl der Empfänger solcher Leistungen fällt bei den hier angegeben Größenordnungen nicht wesentlich ins Gewicht. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 25) : Welche Gründe haben dazu geführt, daß zwar bei der Besoldung im öffentlichen Dienst, nicht aber bei der Beförderung die Wehrdienstzeit voll angerechnet wird, wenn zwischen Wehr. dienst und Eintritt in den öffentlichen Dienst oder dem Beginn des Studiums mehr als ein halbes Jahr liegt? Grundsätzlich ist die durch den Wehrdienst eingetretene Verzögerung im Beamtenverhältnis auszugleichen, und zwar sowohl in der Besoldung als auch in der Laufbahn. In der Laufbahn gilt jedoch für diejenigen Wehrpflichtigen, die erst nach dem Wehrdienst in ein Beamtenverhältnis eintreten, die von Ihnen angesprochene Besonderheit, daß sich die Wehrpflichtigen innerhalb von sechs Monaten nach dem Wehrdienst beworben haben müssen (§ 12 Abs. 3 Arbeitsplatzschutzgesetz) ; unterzieht sich der Wehrpflichtige nach dem Wehrdienst erst einer für den künftigen Beruf im öffentlichen Dienst erforderlichen Ausbildung (z. B. einer Hochschulausbildung), so beginnt die Sechsmonats-Frist — nicht wie Sie meinen vor, sondern — nach Beendigung dieser Ausbildung (§ 13 Abs. 2). Diese Einschränkung hielt der Gesetzgeber für erforderlich, um sicherzustellen, daß nur diejenigen Verzögerungen bei der Anstellung und bei Beförderungen ausgeglichen werden, die allein durch den Wehrdienst verursacht worden sind. Wehrpflichtige, deren Eintritt in das Beamtenverhältnis sich wesentlich aus anderen Gründen verzögert hat (z. B. weil sie zunächst in der privaten Wirtschaft gearbeitet haben), sollten dagegen nicht begünstigt werden. Andernfalls würden die nichtgedienten Laufbahnbewerber, mit denen der Wehrpflichtige bei der Besetzung von Dienstposten konkurriert, in unvertretbarem Maße benachteiligt werden. Eine vergleichbare Konkurrenzlage besteht dagegen bei der weniger bedeutsamen Anrechnung des Wehrdienstes auf das Besoldungsdienstalter nicht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 28, 29, 30 und 31): Welche Kernkraftwerke sind z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb? Welches war die Verfügbarkeit dieser Anlagen im Jahr 1977 bzw. 1978, und wo wurde diese Verfügbarkeit durch nennenswerte Störfälle beeinträchtigt? Welche Kernkraftwerke (Kernkraftwerke und Kraftwerke fossiler Brennstoffe) sind z. B. im Bau oder durch Gerichtsentscheid, Einsprüche usw. blockiert? Für welche Kraftwerke (Kernkraftwerke und Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen) wurde das Genehmigungsverfahren eingeleitet oder feste Bestellungen aufgegeben? Zu Fragen B 28 und 29: In der Bundesrepublik Deutschland befanden sich am 30. 11. 1978 die in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgeführten Kernkraftwerke in Betrieb; davon sind vier Versuchsanlagen. Von diesen Kernkraftwerken befinden sich außerdem noch vier in der Inbetriebnahmephase, so daß hier keine Angaben hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit gemacht werden können. Der Bundesminister des Innern betreibt keine eigene Erfassung der Verfügbarkeit von Kernkraftwerken, da dies keinen sicherheitstechnischen Sachverhalt darstellt, sondern vorrangig eine betriebswirtschaftliche Angelegenheit ist. Verfügbarkeitsangaben` werden jedoch von den Betreibern von Kernkraftwerken in der Regel jährlich in Fachzeitschriften veröffentlicht. Die in Spalte 4 der Übersicht angegebenen Verfügbarkeitenn, für das Jahr 1977 stellen eine Auswertung solcher Veröffentlichungen dar. Für das Jahr 1978 liegen noch keine veröffentlichten Zahlen vor; deshalb wurde eine Schnellumfrage bei den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke durchgeführt. In Spalte 6 der Ubersicht wurden nur solche Störfälle und Vorkommnisse berücksichtigt, die zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Anlagen, d. h. zu einer längeren Stillstandszeit geführt haben. Hierbei sind auch solche Vorkommnisse berücksichtigt worden, die die Sicherheit der Anlagen nicht beeinträchtigt haben. Zu den Fragen 3. und 4. ist, soweit hier fossil befeuerte Kraftwerke angesprochen sind, zu bemerken, daß hier der Bund keine Kompetenz zur Bundesauftragsverwaltung besitzt, so daß die Beantwortung' noch weitere Vorarbeiten erfordert. Die Antwort hierzu wird nachgereicht, sobald eine eingeleitete Umfrage bei den Ländern zu Ergebnissen geführt hat. Hinsichtlich der Kernkraftwerke wird folgendes bemerkt: Zu Frage B 30: In der Bundesrepublik Deutschland sind z. Z. die Kernkraftwerke THTR-300 in Hamm-Uentrop /Lippe, SNR-300 in Kalkar /Rhein, KKK in Krümel /Elbe, Mülheim-Kärlich /Rhein, KKG in Grafenrheinfeld /Main, KRB-Block B und C in Gundremmingen /Donau und KKP II in Philippsburg /Rhein im Bau. Durch Gerichtsbeschlüsse ist der Bau bzw. der Weiterbau der Kernkraftwerke KWS-1 in Wyhl /Rhein, seit 19. 2. 1975, KBR in Brokdorf /Elbe, seit 17. 12. 1976 und KWG in Grohnde /Weser, seit 20. 10. 1977 blockiert. Zu Frage B 31: Für die Kernkraftwerke KWB in Borken /Schwalm, KKV Block 1 und 2 in Vahnum /Rhein, Biblis Block C in Biblis /Rhein, GKN II in Neckarwestheim /Neckar, KKH in Hamm /Lippe, Neupotz Block 1 in Neupotz /Rhein und KWL II in Lingen /Ems wurden Genehmigungsverfahren nach § 7 Atomgesetz eingeleitet. Ein Standortvorbescheid nach § 7 a wurde für einen zweiten Block des Kernkraftwerkes Neupotz beantragt. Anlage zur schriftlichen Antwort auf die Fragen für die Fragestunden im Deutschen Bundestag am 7. Dezember 1978 (BT-Drucksache 8/2339) Kernkraftwerk Inbetriebnahmejahn BruttoLeistung Zeitliche Betriebszustand in der 48. Woche 1 2 [MWe] Verfügbarkeit (Stichtag Störfälle, die zu nennenswerten 3 [%] 30. 11. 1978) Einschränkungen in der 1. 1. 1978 5 Verfügbarkeit geführt haben 193bis 1933 1. 1. bis 30. 11. 30. 11. 1978 1978 . 4 VAK-Kahl (Versuchsanlage) 1961 16 74,77 55,99 planmäßige Revision seit 15. 10. 1978 keine keine MZFR-Karlsruhe (Versuchsanlage) 1966 58 66,1 87,15 100 % Leistungsbetrieb keine keine KRB-Gundremmingen 1966 250 3,53 / Außer, Betrieb wegen Reparatur u. Ertüchtigung .1 X (seit 13. 1. 1977) AVR-Jülich (Versuchsanlage) 1967 15 57,38 38,7 Außer Betrieb wegen Reparatur 1 X (13. 9.- 1 X (seit 15. 11. 1937) 13. 5. 1978) KWL-Lingen 1968 252 Außer Betrieb wegen Reparatur u. Ertüchtigung 1 X (seit 5. 1. 1977) KWO-Obrigheim 1968 345 77,17 76,3 100 % Leistungsbetrieb 1 X (30. 7.- keine 1. 9. 1977) 1X(14.12.- 21. 12. 1977) KWW-Würgassen 1971 670 81,13 59,5 80 % Leistungsbetrieb (max. genehmigt) keine 1 X (8. 4.- 1. 7. 1978) 1 X (7. 10.22. 11. 1978) KKS-Stade 1972 662 94,03 94,75 100 % Leistungsbetrieb keine keine KWB-A, Biblis 1974 1 204 67,2 81,4 planm. Revision seit 13. 10. 1978 1 X (Januar/ 1 X (14. 7.- Februar 1977) 23. 7: 1978) KWB-B, Biblis 1976 1 300 85,92 65,8 100 % Leistungsbetrieb 1 X (Oktober/ 1 X (18. 1.- November 9. 2. 1978) 1977) 1 X 2. 9.- 16. 9. 1978) GKN Neckarwestheim 1976 855 74,83 73,38 100 % Leistungsbetrieb 1 X (21. 9.- 1 X (6. 4.- 27. 10. 1977) 10. 4. 1978) KRB Brunsbüttel 1976 806 51,98 42,5 Außer Betrieb wegen Reparatur 1 X (24. 8.- 1 X (13. 1.- 28. 8. 1977) 19. 1. 1978) (1. 9.-31. 12. 1 X (seit 1977) 18. 6. 1978) KKI-Ohu 1977 907 Reaktor befindet sich seit Dezember 1977 in der Inbetriebnahmephase KNK-II Karlsruhe (Versuchsanlage) 1977 21,4 Reaktor befindet sich seit Oktober 1977 in der Inbetriebnahmephase KKU-Esensham/Weser 1978 1 300 Reaktor befindet sich seit September 1978 in der Inbetriebnahmephase KKP-I Philippsburg 900 Kern des Reaktors wird zur Zeit mit Brennelementen beladen, Genehmigung zur Einleitung der 1. Kritikalität noch nicht erteilt ? Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2329 Frage B 32) Werden im Verteidigungsfall alle Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Ballungsgebieten, durch Schutzräume oder geeignete Sofortmaßnahmen ihr Leben und ihre Gesundheit wirksam schützen können, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies? Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt zur Verfügung stehenden Schutzplätze ist nicht bekannt. Zur Zeit gibt es für ca. 1,8 Millionen Menschen Schutzplätze in Hausschutzräumen und öffentlichen Großschutzräumen in Verbindung mit unterirdischen Verkehrsanlagen als Mehrzweckbauten (Tiefgaragen, U-Bahn-Haltestellen und -Strekkenabschnitte, Straßentunnels). Weitere ca. 500 000 Schutzplätze in Bunkern und Stollen aus dem 2. Weltkrieg können relativ schnell reaktiviert werden. Hinzu kommen für Millionen von Menschen weitere Schutzmöglichkeiten auf Grund der vorhandenen Bausubstanz, z. B. in noch erhaltenen Schutzräumen aus dem 2. Weltkrieg, ausgebauten Kellern und unterirdischen Lagerräumen, für die jedoch Zahlenangaben nicht vorliegen. Die Bundesregierung hat beschlossen, ab 1979 die Förderung des Schutzraumbaues wieder aufzunehmen und unter Verzicht auf technische Perfektion eine möglichst große Zahl von Schutzräumen und -plätzen anzustreben. Im einzelnen ist vorgesehen: - Förderung des Baues von unterirdischen Mehrzweckbauten (Bahnen, Tiefgaragen und dergleichen), Nutzbarmachung von öffentlichen Schutzbauwerken nach vereinfachter technischer Konzeption und Maßnahmen zur Substanzerhaltung solcher Schutzbauwerke (öffentlicher Schutzraumbau), 9652* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 — Förderung des Baues von Hausschutzräumen in Wohngebäuden und Schulen durch Zuschüsse auf Grund bestehender Richtlinien und durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten auf Grund der Höchstbetragsverordnung (privater Schutzraumbau). Weitergehenden Vorstellungen, wie z. B. Einführung einer gesetzlichen Schutzbaupflicht, vermochte die Bundesregierung nicht zu folgen. Sie hätten zu untragbaren Haushaltsbelastungen geführt. Auch wären trotz nur partieller Belastung von Bauherren Störungen sowohl im frei finanzierten als auch im staatlich geförderten Wohnungsbau zu erwarten. Das von der Bundesregierung vorgesehene Programm bringt bei vertretbarer Belastung des Bundeshaushalts zum Ausdruck, daß die Bundesregierung den Schutzraumbau weiterhin für notwendig hält. Damit soll auch die eigene Initiative der Bürger geweckt werden, unter Ausnutzung der staatlichen Hilfen selbst etwas für ihren eigenen Schutz zu tun. Ein Schutzraumbau auf breiter Basis ist im Hinblick auf die Höhe der erforderlichen Mittel nur möglich, wenn staatliche Maßnahmen und die Bereitschaft der Bürger, für Krisensituationen selbst mit vorzusorgen, zusammenwirken. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 33) : Welche Kriterien gibt es nach Auffassung der Bundesregierung, um von einer „politischen Tätigkeit" von Ausländern im Bundesgebiet im Sinne des Ausländergesetzes auszugehen? Mit dem Begriff der politischen Betätigung in § 6 AuslG hat sich das OVG Münster in einer Entscheidung vom 27. Juli 1965 (II A 1696/64, NJW 1966, 316) befaßt und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß darunter zu verstehen ist im weitesten Sinn jede Handlung, die die Schaffung oder Erhaltung bestimmter gesellschaftlicher Einrichtungen oder Daseinsformen bezweckt. Sie reicht dem Gegenstand nach von der Mitwirkung an der Gestaltung zwischenstaatlicher Beziehungen bis zur Wahrnehmung innerstaatlicher Gruppeninteressen und bewegt sich hierbei nicht nur im Bereich der Staatspolitik, sondern umfaßt ebenso jedes auf die Änderung oder Bewahrung wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Verhältnisse gerichtetes Verhalten. Der Form nach kann sie sich ebenso in Teilnahme an einem gewaltsamen Staatsstreich wie dem Bemühen äußern, im Zwiegespräch den Partner für irgendwelche gesellschaftspolitischen Ziele zu gewinnen. Der Zielrichtung nach reicht schließlich die politische Tätigkeit von der Bekämpfung bis zur Unterstützung der von den jeweiligen politischen Machtträgern betriebenen Staats- und Gesellschaftspolitik. Der Begriff der „politischen Betätigung" in § 6 AusfG muß folglich in einem umfassenden Sinn verstanden werden. Über die Frage, ob die politische Betätigung eines Ausländers erlaubt ist, eingeschränkt werden kann oder kraft Gesetzes verboten ist, ist damit nichts ausgesagt. Hierüber ist nach den in § 6 AuslG niedergelegten Kriterien zu entscheiden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 34 und 35) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit der der Sozialistischen Internationale angehörenden „Polnischen Sozialistischen Partei" (PPS), unter Leitung des Journalisten Tadeusz Podgorski (München), in der Bundesrepublik Deutschland? Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielsetzung des von Tadeusz Podgorski, des Bundesvorsitzenden der Polnischen Sozialistischen Partei in der Bundesrepublik Deutschland, herausgegebenen Organs „Przemiany" (Evolutionen) in München? Über die „Polnische Sozialistische Partei" (PPS) und ihr Organ „Przemiany" liegen mir keine Informationen vor. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz), (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 36) : Welche 25 Speditionen, Reisebüros, Druckereien und sonstigen Wirtschaftsunternehmen im Bundesgebiet und in Berlin (West) werden vom Wirtschaftsapparat des Zentralkomitees der SED kontrolliert und unterstehen demzufolge dem direkten Einfluß der DDR? Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage „Westarbeit der SED" (Bundestags-Drucksache 8/2246) bezieht. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich Ihnen die Namen dieser Wirtschaftsunternehmen nicht mitteilen kann. Da es sich hier um Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden handelt, die aus Gründen des Quellenschutzes und aus Gründen der Geheimhaltung des Erkenntnisstandes der Sicherheitsbehörden besonders empfindlich sind, ist mir ihre Bekanntgabe nicht möglich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 37) : Im welchem Umfang hat das betroffene Ausland nach den Aufrufen der Bundesregierung (1965/1969) Unterlagen zur Verfügung gestellt, um die Verfolgung von NS-Verbrechen zu ermöglichen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9653* Der Aufruf der Bundesregierung vom 20. November 1964, dem sich der Deutsche Bundestag durch Beschluß vom 9. Dezember 1964 (Bundestagsdrucksache IV /2823) ausdrücklich angeschlossen hat, wurde im Ausland durchweg positiv aufgenommen. 1. Belgien Die belgische Regierung hat auf das Ersuchen der Bundesregierung mit Note vom 6. Mai 1965 geantwortet und eine Liste über 75 Deutsche übersandt, die von belgischen Gerichten wegen nationalsozialistischer Verbrechen verurteilt wurden (davon acht in Abwesenheit). 2. Dänemark Die dänische Regierung hat mit Verbalnote vom 26. Februar 1965 zwei Verzeichnisse übersandt; und zwar ein Verzeichnis über Personen, die von dänischen Behörden wegen Mordtaten aus der nationalsozialistischen Zeit gesucht werden (31 Personen), sowie ein Verzeichnis über deutsche Staatsangehörigen, gegen die vor dänischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen verhandelt worden ist (85 Personen, davon 80 verurteilt, 5 freigesprochen). 3. Frankreich Die französische Regierung hat der Bundesregierung drei Listen übersandt, aa) über die Personen, die wegen Kriegsverbrechen vor ein französisches Besatzungsgericht gestellt wurden, bb) über die Deutschen, gegen die von französischen Militärgerichten in Anwesenheit verhandelt wurde, cc) über die Deutschen, gegen die von französischen Militärgerichten in Abwesenheit verhandelt wurde. Diese Listen enthalten die Namen von insgesamt über 3 000 Personen. 4. Griechenland Griechenland hat schon in früheren Jahren eine größere Menge von Material über nationalsozialistische Straftaten (Vernehmungsniederschriften, Anzeigen, Anklageschriften u. a.) übersandt Auf Grund des Aufrufs der Bundesregierung hat die griechische Regierung erneut umfangreiches Material zur Verfügung gestellt. 5. Israel Die israelische Regierung hat mit Note vom 22. Februar 1965 ein Schwarzbuch (Blackbook) überreicht, das die Namen aller Orte enthält, in denen vor dem Kriege Juden wohnhaft waren. 6. Jugoslawien Jugoslawien hat auf den Aufruf der Bundesregierung mit einer Note vom 1. März 1965 geantwortet. Das Auswärtige Amt hatte mit Schreiben vom 27. August 1965 berichtet, die Schutzmachtvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad habe mitgeteilt, das Ersuchen der Bundesregierung, die Auswertung der im jugoslawischen Militärarchiv in Belgrad befindlichen Urkunden durch die Ludwigsburger Zentrale Stelle zu gestatten, sei am 5. März 1965 mündlich eindeutig abgelehnt worden. Inzwischen konnten die jugoslawischen Unterlagen geprüft werden. 7. Luxemburg Die luxemburgische Regierung hat im Februar und März 1965 eine Reihe von Unterlagen übersandt. Sie enthielten u. a. eine Liste von 87 Deutschen, die wegen nationalsozialistischer Verbrechen vor luxemburgischen Gerichten angeklagt waren, ferner Verzeichnisse von Personen, die wegen solcher Taten von den luxemburgischen Behörden gesucht werden. 8. Niederlande Die niederländische Regierung hat mit Note vom 1. Februar 1965 ihre Bereitschaft erklärt, bei der Beschaffung von Beweismaterial behilflich zu sein. Sie hat ferner im März 1965 eine Aufstellung übersandt, in der die Namen von 238 Deutschen aufgeführt sind, gegen die von der niederländischen Justiz wegen nationalsozialistischer Straftaten ermittelt worden war. 9. Norwegen Die norwegische Regierung hat im März 1965 eine Liste mit den Namen von 85 Personen übermittelt, gegen die in Norwegen Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Straftaten anhängig waren (81 Verurteilungen, 4 Freisprüche). 10. Österreich In Osterreich ist eine Abteilung des Bundesministeriums für Inneres für die Aufklärung nationalsozialistischer Straftaten zuständig. Diese Stelle, die mit der Zentralen Stelle in Ludwigsburg zusammenarbeitet, hat im April 1964 eine Ubersicht über österreichische Gerichtsverfahren wegen NS-Gewaltverbrechen herausgegeben, die für die deutschen Ermittlungen gesichtet worden ist. 11. Polen Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg hat bis Ende 1965 zweimal die Möglichkeit wahrgenommen, einen Teil des in polnischen Archiven vorhandenen Materials sichten zu lassen. 12. Tschechoslowakei Im Jahre 1965 ist eine größere Anzahl von Urkunden aus tschechoslowakischem Besitz teils durch einen Beauftragten des Widerstandskämpferverbandes, teils über österreichische Behörden, teils auf sonstigem Wege den deutschen Behörden zugänglich gemacht worden. 13. UdSSR Die Regierung der UdSSR antwortete auf den Aufruf der Bundesregierung mit einer Note vom 17. Januar 1965, die von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau jedoch wegen verschiedener Formulierungen zurückgegeben wurde. Auf eine Bitte der Bundesregierung, der Zentralen 9654* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Stelle in Ludwigsburg die Einsicht in sowjetische Archive zu gestatten, erfolgte damals keine Antwort. Inzwischen konnten die sowjetischen Archive von der Zentralen Stelle in Ludwigsburg gesichtet werden. 14. Vereinigte Staaten von Amerika Die Vereinigten Staaten beantworteten den Aufruf der Bundesregierung mit Note vom 8. Januar 1965. Ein Angehöriger der Zentralen Stelle in Ludwigsburg sichtete im Frühjahr 1965 im amerikanischen Nationalarchiv in Alexandria bis dahin als Verschlußsachen eingestufte Aktenbestände; neue Unterlagen für die Verfolgung von NS-Straftaten wurden dabei jedoch nicht aufgefunden. Die gesamten Unterlagen wurden von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg ausgewertet. Nach Mitteilung des Leiters dieser Stelle hätte jedoch ohne das Inkrafttreten des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen vom 13. April 1965 (BGBl. I S. 315) die Zeit nicht ausgereicht, die auf Grund dieses neu eingegangenen Materials notwendigen Unterbrechungen der Verjährung noch rechtzeitig vorzunehmen. In den folgenden Jahren war es der Zentralen Stelle möglich, nochmals Archive in Polen, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei auszuwerten. Ferner wurden weitere Dokumentenbestände in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Osterreich, Norwegen, Großbritannien und Israel eingesehen. Im Jahre 1969 erging kein förmlicher Aufruf der Bundesregierung an das Ausland. Der Zufluß ausländischen Beweismaterials, insbesondere aus Polen, dauert jedoch bis heute an. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 38) : Ist die Antwort der Bundesregierung vom 16. November 1978 auf meine Frage Nr. B 45 (Drucksache 8/2273) nach den steuerlichen Konsequenzen bei nur zum Schein bestehenden Arbeitsverhältnissen zwischen DKP-Funktionären und kommunistischen Wirtschaftsunternehmen so zu verstehen, daß die Bundesregierung außer einer „Umfrage bei mehreren Ländern" nichts unternommen hat, um sicherzustellen, daß die Finanzbehörden der Länder entsprechende steuerliche Konsequenzen ziehen können? Die Verfassungsschutzbehörden geben in den von Ihnen angesprochenen Fällen den Finanzämtern aus Gründen des Quellenschutzes keine Hinweise. Der Verfassungsschutz verweist auf sein legitimes Interesse am Schutz seiner geheimen Informationsquellen, da er andernfalls seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen könne. Wir ich Ihnen bereits mitteilte, kann davon ausgegangen werden, daß diese Firmen und Funktionäre schon aus eigenem Interesse auf eine korrekte steuerliche Abwicklung großen Wert legen. Da die betreffenden Personen in diesen Betrieben auch erscheinen, besteht nur geringe Aussicht, den Nachweis führen zu können, daß die Arbeits-, Dienstoder Werkverträge lediglich zum Schein geschlossen sind. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 39) : Trifft es zu, daß im Bundesfinanzministerium Überlegungen zur Besteuerung von sogenannten Übertrinkgeldern angestellt werden? Trinkgelder, auf die der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch hat — und dazu gehören auch die sog. Übertrinkgelder — unterliegen der Lohnsteuer nur insoweit, als sie den in § 3 Nr. 51 EStG festgelegten Freibetrag von jährlich 600 DM übersteigen. Überlegungen, die auf eine Änderung der bestehenden Rechtslage gerichtet sind, werden im Bundesministerium der Finanzen nicht angestellt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 40) : Denkt der Bundeswirtschaftsminister daran, das Ergebnis der von ihm vorgeschlagenen Überprüfung der Usancen und Verwaltungsnotwendigkeiten des Bundesaufsichtsamts im Hinblick auf die Prämienerhöhungen in der Kfz-Versicherung (siehe auch Interview Walter Rieger, Präsident des Bundesaufsichtsamts für Versicherungswesen, in „Die Zeit" vom 20./25. November 1978) zu veröffentlichen? Der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen hat mir mitgeteilt, daß er formale oder technische Hindernisse immer zu beseitigen trachten werde, die der Genehmigung eines niedrigen Tarifs entgegenstehen, der im Interesse des Wettbewerbs und damit im Interesse der Versicherten liegt. Die Usancen und Verwaltungsnotwendigkeiten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen beziehen sich insbesondere auf die Anwendung des § 18 der Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung bei der Genehmigung der zum 1. Januar 1979 beantragten Unternehmenstarife. Nach dieser Vorschrift müssen die Versicherungsunternehmen ihre Tarifanträge mindestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Die Genehmigungsbehörden können jedoch in besonderen Fällen auf die Einhaltung der Antragsfrist verzichten. Eine Verkürzung der Antragsfrist ist nach den jahrelangen Usancen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen im Falle einer linearen Tarifänderung nur möglich, wenn lediglich die Änderung des Schadenbedarfs, nicht aber die Änderung anderer Kalkulationsfaktoren berücksicht wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9655* Ich beabsichtige, gemeinsam mit Vertretern der Versicherungsnehmer, der Versicherungswirtschaft und der Aufsichtsbehörden im Laufe des Jahres 1979 zu überprüfen, ob im wirtschafts- und versicherungspolitischen Interesse an sachlich gerechtfertigten niedrigen Tarifen eine Änderung des § 18 der Tarif-Verordnung erforderlich ist. Eine solche Änderung wird veröffentlicht werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 41 und 42) : Trifft es zu, daß in den letzten Jahren in zunehmendem Maß Produktionsverlagerungen in andere EG-Staaten erfolgten, welche Länder werden gegebenenfalls aus welchen Gründen nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung bevorzugt? Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Umfang der deutschen Investitionen in den übrigen EG-Staaten ist? Zu Frage B 41: Auf Grund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen innerhalb der EG haben auch die deutschen Direktinvestitionen in den übrigen EG-Ländern einen hohen Stellenwert. Seit Bestehen der EG der Neun entwickelten sich die deutschen Investitionen in diesem Bereich wie folgt: Stand per 31. 12. 1973 = 11 432 Mio. DM 31. 12. 1974 = 12 958 Mio. DM 31. 12. 1975 = 14 842 Mio. DM 31. 12. 1976 = 16 422 Mio. DM 31. 12. 1977 = 17 850 Mio. DM Der Anteil der deutschen Direktinvestitionen in den EG-Staaten gemessen an der Gesamtzahl der deutschen Auslandsinvestitionen lag in dem Zeitraum seit 1976 konstant bei rd. 35 %. Die jährlichen Steigerungsraten der deutschen Investitionen im EG-Raum betrugen: 1974 = 1 526 Mio. DM, 1975 = 1 884 Mio. DM, 1976 = 1 580 Mio. DM, 1977 = 1 428 Mio. DM, 1. Halbjahr 1978 = 794 Mio. DM. Diese Zahlen weisen nicht darauf hin, daß man von einer zunehmenden Steigerung deutscher Investitionen in EG-Ländern sprechen kann. Die zugrunde liegende Statistik gibt keine Auskunft darüber, ob mit den steigenden Investitionen in den EG-Staaten entsprechende Produktionseinschränkungen oder Verzichte auf Erweiterungsinvestitionen im Inland einhergehen, so daß von echten Produktionsverlagerungen in andere EG-Staaten nicht die Rede sein kann. Erfahrungsgemäß werden aber die deutschen Investitionen im Ausland in erster Linie ergänzend zur Inlandsproduktion durchgeführt, insbesondere zur Erschließung, Erhaltung und zum Ausbau der bis dahin vorwiegend durch Export belieferten ausländischen Absatzmärkte. Zu den bevorzugten Anlageländern deutscher Investoren im EG-Bereich zählen Belgie/Luxemburg, Frankreich und die Niederlande. Die Gründe hierfür dürften im wesentlichen in der engen geographischen Zuordnung der Partnerländer liegen. Zu Frage B 42: Die Nettokapitalleistungen Gebietsansässiger für Investitionen im Ausland i. S. der §§ 55 und 56 der Außenwirtschaftsverordnung werden von der Deutschen Bundesbank seit 1952 erfaßt. Der Transferwert (abzüglich Rückzahlungen von Darlehen, Liquidationen, Veräußerungen von Beteiligungen und Umbuchungen) in den übrigen EG-Staaten beträgt per 30. Juni 1978 in Belgien /Luxemburg 5 446,5 Mio. DM Dänemark 298,0 Mio. DM Frankreich 5 401,1 Mio. DM Großbritannien 2 197,6 Mio. DM Irland 177,4 Mio. DM Italien 1 778,2 Mio. DM Niederlande 3 344,8 Mio. DM. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 43) : Wann wird die Bundesregierung die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Textilkennzeichnungsgesetz vom 25. August 1972 erforderliche Ausführungsverordnung erlassen? Nach § 14 des Textilkennzeichnungsgesetzes können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10 000,— DM geahndet werden. Die Verfolgung und Ahndung obliegt den Bundesländern. Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen finden sich in §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 2, 7 Abs. 2, 11 Abs. 4 und 13 des Textilkennzeichnungsgesetzes; sie dienen ausschließlich der Anpassung des Textilkennzeichnungsgesetzes an Richtlinien der EG bzw. zur Übernahme der durch den Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens zur EG erforderlich werdenden Änderungen. Soweit die EG-rechtlichen Voraussetzungen vorlagen, hat der Bundesminister für Wirtschaft von diesen Ermächtigungen Gebrauch gemacht (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I, 1974, Seite 33 f., 1572 und 1609 f.). Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung des amerikanischen Präsidenten, den Export konventioneller Rüstungsgüter 1979 um 8 v. H. zu verringern, und wie wird sie auf den Aufruf Präsident Carters reagieren, durch multinationale Zusammenarbeit eine „vernünftige" (Zurückhaltung der Waffenexportländer zu erzielen (Süddeutsche Zeitung vom 1. Dezember 1978)? 9656* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Es liegt auf der Linie der restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung, wenn sie alle Bemühungen um eine Beschränkung der Rüstungsexporte nachdrücklich fördert. Sie hat deshalb die auf dieses Ziel gerichtete Initiative des amerikanischen Präsidenten begrüßt und unterstützt sie. In der Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für Abrüstung ist sie für vermehrte internationale Anstrengungen auf diesem Gebiet eingetreten. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß sich der Aufruf Präsident Carters nicht nur an die Industrieländer, sondern 'auch an die Käufer von Rüstungsgütern in der Dritten Welt richtet. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 45) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie hoch die geschätzte jährliche Belastung der baden-württembergischen Stromverbraucher durch die Ausgleichsabgabe für die Kohleverstromung (Kohlepfennig) ist und wie hoch der Baden-Württemberg zugute kommende Subventionsvertrag für die Kohleverstromung aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe nach der bisherigen und künftigen Regelung ist? Der dem Bundestag zur Zustimmung vorliegende Verordnungsentwurf des Bundesministers für Wirtschaft sieht für 1979 eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz von 4,5 Prozent auf 6,2 Prozent im Bundesdurchschnitt vor. Der Prozentsatz für Baden-Württemberg würde sich von 4,0 auf 5,5 erhöhen. Die Belastung der baden-württembergischen Stromverbraucher durch die Ausgleichsabgabe dürfte 1979 bei dem neuen Abgabesatz in einer Größenordnung von etwa 280 Millionen DM liegen. Bei dem z. Z. noch geltenden Abgabesatz von 4,0 Prozent wäre die Belastung etwa 205 Millionen DM. Unberücksichtigt ist dabei das Aufkommen aus der Abgabe geblieben, die Eigenerzeuger zahlen, da insoweit keine statistischen Angaben vorliegen. Bei dieser Schätzung ist zu berücksichtigen, daß statistische Angaben über die abgabepflichtigen Erlöse nur für das Jahr 1977 vorliegen und die angenommenen Erlöszuwächse aus Mengen- und Preiserhöhungen der beiden Jahre 1978 und 1979 zwangsläufig unsicher sind. Eine Bestimmung der 1979 nach Baden-Württemberg fließenden Zuschußzahlungen aus dem Ausgleichsfonds ist praktisch nicht möglich. Nach den Erfahrungen vergangener Jahre unterliegen die Zahlungen von Jahr zu Jahr starken Schwankungen. Die Höhe der Zuschußzahlungen ist von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Dazu gehören in erster Linie die Höhe des Kohleeinsatzes bzw. -bezuges und die jeweilige Relation der Kosten für Kohle und 01. Von erheblichem Einfluß ist aber auch, wann und in welcher Höhe die kohleeinsetzenden Unternehmen die Zuschüsse abrufen. 1977 betrugen die Zuschußzahlungen für Baden-Württemberg — bezogen auf den Sitz des Unternehmens — rund 177 Millionen DM. In diesem Jahr belaufen sie sich bis Anfang November auf 182 Millionen DM. Per Saldo wird Baden-Württemberg 1978 voraussichtlich mehr aus dem Ausgleichsfonds erhalten, als seine Verbraucher in ihn eingezahlt haben. Dies spiegelt einmal wider, daß in Baden-Württemberg Kohlestrom einen bedeutenden Anteil besitzt, zum anderen ist dies eine Auswirkung der 1978 erstmals praktizierten ländermäßigen Differenzierung der Abgabesätze. 1977 überstiegen die Zahlungen in den Fonds noch die Zuschußleistungen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 46 und 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung Rabattvergünstigungen von 20 v. H. zugunsten von Landwirten, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst beziehungsweise in öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie zugunsten deren Witwen gewährt werden? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß ein staatlich angestellter Bauingenieur weniger schadensträchtig fährt als ein freischaffender, daß der Koch einer bundeseigenen Kantine weniger Schaden verursacht als der eines Restaurants oder daß ein Krankenpfleger vorsichtiger fährt als ein frei praktizierender Arzt, und wenn ja, auf welchen differenzierten Untersuchungen basiert diese unterschiedliche Bewertung gleicher Berufsbilder? Zu Frage B 46: Die Gründe für die unterschiedlichen Tarife für einzelne Berufsgruppen in der K-Haftpflichtversicherung habe ich in meiner Antwort auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Krockert (vgl. Protokoll der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 1. Dezember 1978, S. 9440) dargelegt. Ich habe darauf hingewiesen daß die Prämienunterschiede den Unterschieden im Schadenbedarf dieser Tarifgruppen entsprechen. Zu Frage B 47: Die Versicherungsunternehmen haben bei der Abgrenzung der Tarifgruppen die Kriterien übernommen, die nach den Satzungen der sog. Spezialversicherer für die Mitgliedschaft bei landwirtschaftlichen oder Beamtenversicherungsvereinen maßgebend sind. Nur für diese Personengruppen ist seit Jahren ein günstigerer Schadenbedarf statistisch nachgewiesen. So weist z. B. die Gesamtstatistik der Kraftfahrtversicherung 1977 in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Personenkraftwagen folgende Schadenbedarfswerte aus: Tarifgruppe Schadenbedarf in DM R 418 A 309 B 319 Pkw insgesamt 387. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9657* Die Versicherungswirtschaft beabsichtigt jedoch, im Jahre 1979 eine Stichprobenerhebung durchzuführen, bei der untersucht werden soll, ob auch noch andere Personengruppen einen günstigeren Schadenbedarf haben, und ob andere Risikomerkmale für die Tarifdifferenzierung gefunden werden können, wie z. B. die Anzahl der gefahrenen Kilometer je Jahr. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2339 Frage B 48) : Wird die Bundesregierung die Referenzpreise für Seelachs, Seehecht und Kabeljau anheben und einen zeitlich begrenzten Importstopp für Drittlandeinfuhren verhängen, nachdem die schleswig-holsteinische Kutterfischerei als Folge der internationalen Seerechtsentwicklung einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt ist, der dazu führte, daß die Erlöse um ca. 12. v. H. zurückgingen? Im Rahmen der EG-Fischmarktorganisation werden die Orientierungspreise vom Ministerrat und die davon abgeleiteten Referenzpreise u. a. für Seelachs, Seehecht und Kabeljau von der EG-Kommission festgesetzt. Die Kommission verhängt auch etwaige Schutzmaßnahmen. Der EG-Ministerrat hat sich bei den Preisverhandlungen für das Wirtschaftsjahr 1979 im Kompromißwege auf eine Anhebung der Orientierungspreise für frischen Seelachs, Seehecht und Kabeljau um rd. 3 0/o in RE (arithmetisches Mittel) geeinigt. Die EG-Kommission will die Referenzpreise für die genannten Frischerzeugnisse für das Wirtschaftsjahr 1979 auch dieser Größenordnung entsprechend anheben. Voraussichtlich wird die EG-Kommission für 1979 keine Anhebung der Referenzpreise für Frosterzeugnisse beschließen. Auch der Bundesmarktverband der Fischwirtschaft, eine Organisation, in der Erzeuger, Handel, Industrie und Verbraucher vertreten sind, hat sich für eine Beibehaltung der jetzigen Referenzpreise für Frostware in 1979 ausgesprochen. Diese Empfehlung ist auf Grund der Marktsituation bei Fisch in der Bundesrepublik Deutschland und speziell der Weltmarktpreise für gefrostete Fischereierzeugnisse nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt. Der Erlösrückgang der schleswig-holsteinischen Kutterfischerei in 1978 gegenüber 1977 ist im wesentlichen durch zwei Faktoren bedingt: durch den Rückgang der Gesamtanlandungen und durch die besondere Marktsituation bei Kabeljau an den wichtigsten deutschen Häfen. So sind die Erzeugerpreise bei Kabeljau infolge von Mehranlandungen der deutschen Seefischerei, insbesondere der Kutterfischerei, und wegen verstärkt angefallener kleiner Kabeljaugrößen auch in Schleswig-Holstein gesunken. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten; sie weist jedoch zugleich auf die bereits eingeleiteten Hilfsmaßnahmen im Strukturbereich einschließlich der Förderung des Absatzes von bisher wenig bekannten Fischarten hin. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 49) : Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit verstärkter landschaftsschützender Maßnahmen, insbesondere die von Professsor Hübler (Institut für Landschaftsökonomie der Technischen Universität Berlin) auf dem letzten Umweltforum in Stuttgart angeregte „Umweltverträglichkeitsprüfung", mit der die „Verbraucher von Landschaft" die ökologische Verträglichkeit nachzuweisen hätten, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es keiner neuen rechtlichen Regelungen, sondern einer entsprechenden Anwendung der bestehenden. Mit der Eingriffsregelung (§§ 8 ff.) des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Dezember 1976, die von den Bundesländern in unmittelbar geltendes Recht umzusetzen ist, wurde ein voll ausreichendes rechtliches Instrument für die Verhinderung, Minderung und den Ausgleich von Beeinträchtigungen der Landschaft geschaffen. Es kommt nunmehr darauf an, daß dieses Instrument von den für seine Anwendung Verantwortlichen — das sind ganz überwiegend Länderbehörden — auch möglichst wirksam gehandhabt wird. Hierzu gehört u. a. zunächst eine zutreffende Beurteilung beabsichtigter möglicher Eingriffe im Sinne einer „Landschaftsverträglichkeitsprüfung". Voraussetzung hierfür ist hinreichendes Fachpersonal bei den entsprechenden Behörden sowie eine weitere Verbesserung der Prüfungsverfahren und -kriterien; hieran wird auf Bundes- und Länderebene stetig gearbeitet. Auf die Schwierigkeiten des Gesamtkomplexes hat Prof. Hübler auf dem Stuttgarter Umweltforum selbst hingewiesen. Er hat daher eine Änderung der Beweislast — der mögliche Verursacher muß nachweisen, daß sein Vorhaben landschaftsverträglich ist — auch nur im Sinne einer sich mittelfristig stellenden Frage angesprochen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 50) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluß der Kursentwicklung des Dollars auf die Kraftfuttermitteleinfuhren der EG, und welche Konsequenzen ergeben sich ihrer Ansicht nach dadurch für die staatliche Intervention und die Wettbewerbssituation küstennaher Standorte? Die Einfuhr von Futtermitteln — insbesondere von Sojaschrot und Tapioka — in die EG hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Diese Entwicklung ist einmal auf den gestiegenen Futtermittelbedarf der EG — vor allem aber auf den günstigeren Preis der genannten Futtermittel gegenüber EG- Futtergetreide zurückzuführen. Diese genannten Futtermittel können weitgehend abgabenfrei eingeführt werden. Der Preis auf dem Binnenmarkt wird vom Weltmarktpreis und vom Kurs des US-Dollars bestimmt. 9658* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Die folgende Ubersicht verdeutlicht, daß die Durchschnitts-Import-Preise in DM für Sojaschrot und Tapioka trotz des Kursverfalls des US-Dollars gestiegen sind. Sojasehrot Tapioka Jahr US-Dollar DM US-Dollar DM 1970 104 379 67 244 1971 105 365 64 222 1976 198 498 120 302 1977 230 534 109 252 Im Oktober 1978 (als der US-Dollar am niedrigsten bewertet wurde) lag der DM-Preis für Sojaschrot geringfügig unter dem Januar-Preis 1978; bei Tapioka war eine erhebliche Preissteigerung festzustellen. Im Wirtschaftsjahr 1978/79 muß mit einer außergewöhnlichen Zunahme der Einfuhren von Sojaschrot und Tapioka in die EG und in die Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden. Die große Getreideernte 1978 hat bisher nur zu vergleichsweise geringen Interventionen geführt. Die Preise bzw. die Erlöse für Veredlungsprodukte hängen — zumindest längerfristig — von der Kostenentwicklung und damit auch von den Preisen für Futtermittel ab. Soweit sich regionale Preisunterschiede aus einer Mischkalkulation Getreide/ Importfuttermittel ergeben, setzen sich diese im allgemeinen auch bei Veredelungsprodukten durch, zu deren Produktion verstärkt Importfuttermittel eingesetzt wurden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 51) : Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes die Sägewerksarbeiter den Bauarbeitern gleichzustellen und sie damit in die Winterbauförderung mit einzubeziehen? Mit der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft trägt das Arbeitsförderungsgesetz Besonderheiten dieses Wirtschaftszweiges Rechnung. Durch die Leistungen an die Arbeitgeber des Baugewerbes (Investitionskostenzuschüsse, Mehrkostenzuschüsse) und die Bauarbeiter (Wintergeld, Schlechtwettergeld) sollen Nachteile ausgeglichen werden, die sich aus der mit dem häufigen Wechsel der Baustellen verbundenen besonderen und unmittelbaren Witterungsabhängigkeit ergeben. Vergleichbare Nachteile fehlen bei stationären Be trieben regelmäßig.' Ihnen ist zuzumuten, daß sie ihr • Betriebsgelände ausreichend gegen Witterungseinflüsse schützen. Es ist deshalb nicht vorgesehen, die Sägewerke in die Winterbauförderung einzubeziehen. Im übrigen werden die Mittel für die Produktive Winterbauförderung von den Baubetrieben durch eine Umlage in Höhe von 3 v. H. der lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslöhne der Arbeiter aufgebracht. Würden Sägewerksbetriebe in die Winterbauförderung einbezogen, hätten sie diese Umlage zu entrichten. Sie könnten aber, da sie stationär arbeiten, Förderung nur ausnahmsweise in Anspruch nehmen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339- Fragen B 52 und 53) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Zahl der Unfälle mit Todesfolge von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis 1977 differenziert nach Unfallarten entwickelte; und läßt sich abschätzen, ob und wie sich Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung auf die Entwicklungstendenz ausgewirkt haben? Welche Bundesmittel wurden zur Verringerung der Unfallrisiken im Straßenverkehr, in den privaten Haushalten und in der gewerblichen Wirtschaft sowie im Bereich der Reaktorsicherheit für die Jahre 1970 bis 1977 bereitgestellt? Zu Frage B 52: Die Zahl der tödlichen Berufsunfälle hatte im Jahr 1971 den letzten Höchststand mit 6 685 Fällen (6 282 tödliche Berufsunfälle im Jahr 1970). Bis zum Jahr 1977 ist die Zahl der tödlichen Berufsunfälle auf 4 454 gesenkt worden. Das ist ein Rückgang seit 1971 um ein Drittel. In Schulen, Hochschulen und in Kindergärten wurden im Jahr 1972, dem Jahr der erstmaligen Erfassung, 357 tödliche Unfälle registriert. Im Jahr 1977 betrug diese Zahl 327. Im Straßenverkehr haben im Jahr 1970 17 472 Personen ihr Leben verloren. Im Jahr 1977 waren es 13 599. Dies ist ein Rückgang von rund einem Fünftel. Hierzu haben die Maßnahmen der Bundesregierung, wie z. B. die 0,8-Promille-Grenze, Tempo 100 auf Landstraßen, die Einbau- und Anlegepflicht für Sicherheitsgurte, verbesserte Verkehrserziehung und Aufklärung und die Verbesserung des Rettungswesens und der Ausbildung beigetragen. Für den häuslichen Bereich gibt es keine amtliche Erfassung der tödlichen Unfälle. Schätzungen und Hochrechnungen führen zu Veröffentlichungen privater Stellen. Für das Jahr 1970 wurde die Zahl von 11 000 tödlichen Haushaltsunfällen genannt. Im Jahr 1977 sollen sich etwa 8 000 tödliche häusliche Unfälle ereignet haben. Zu den Zahlen der tödlichen Unfälle ist generell zu bemerken, daß von den tödlichen Berufs- und Schülerunfällen ein beachtlicher Anteil auf Unfälle im Straßenverkehr zurückzuführen ist, die auch in der Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit enthalten sind. Eine Addition der Unfälle mit Todesfolge in den verschiedenen Bereichen ist daher nicht möglich. Die Senkung der Zahl der Berufsunfälle ist auf die gestiegenen Aktivitäten für den Arbeitsschutz in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9659* den Betrieben und Verwaltungen zurückzuführen. Dies ist ein Verdienst aller Beteiligten, der Betriebsräte und Gewerkschaften, der Unternehmer und Arbeitgeberorganisationen, der Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften, Sicherheitsingenieure, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben. Einen maßgeblichen Anteil an der positiven Entwicklung hat die Arbeitsschutzgesetzgebung der letzten 10 Jahre. Hier ist u. a. das Maschinenschutzgesetz zu erwähnen, daß unsichere Maschinen und Geräte vom Markt fernhält und für den Haus- und Freizeitbereich genauso gilt, wie für den gewerblichen Bereich. Eine besondere Rolle kommt dem Arbeitssicherheitsgesetz aus dem Jahr 1973 zu, das, die Betriebe und Verwaltungen zur Einstellung von Sicherheitsingenieuren und Betriebsärzten verpflichtet. Gegenüber dem Jahr 1973 sind inzwischen statt damals 2 000 heute 50 000 Sicherheitsingenieure und statt damals 1 500 heute 8 000 Betriebsärzte tätig. Die Bundesregierung verspricht sich eine weitere Zunahme des allgemeinen Sicherheitsbewußtseins durch das Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten von 1971, weil auf Grund dieses Gesetzes bereits in den Schulen und Kindergärten die Fragen der Sicherheit vor Unfällen behandelt werden. Zu Frage B 53: Zur Verringerung der Unfallrisiken ist systematische Forschung entwickelt worden. Für die Unfallforschung im gewerblichen und häuslichen Bereich sind in den Jahren 1970 bis 1977 Mittel aus dem Bundeshaushalt in Höhe von nahezu 9 Millionen DM bereitgestellt worden. Von diesen Mitteln der Unfallforschung wurden 1,75 Millionen DM für den privaten Bereich eingesetzt. Dazu ist zu bemerken, daß Forschungsergebnisse aus dem gewerblichen Bereich über die Sicherheit von Maschinen und Geräten zwangsläufig auch für den privaten Haushalt wirksam werden, da sich die Bereiche der Verwendung von Maschinen und Geräten für die gewerbliche Wirtschaft und deren Verwendung im Haushalt zunehmend überlappen. Neben den Forschungsmitteln werden auch Mittel zur Förderung des allgemeinen Sicherheitsbewußtseins der Bevölkerung bereitgestellt. Der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung standen für diesen Zweck im Zeitraum von 1970 bis 1977 2,24 Millionen DM zur Verfügung. Bei den einzelnen Maßnahmen konnte nicht exakt zwischen den Zielgruppen unterschieden werden, da sich die Aktivitäten häufig auf alle Bevölkerungskreise, auch im privaten Bereich, bezogen. Speziell für Aufklärungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr im privaten Haushalt wurden außerdem in der Zeit von 1970 bis 1977 1,01 Millionen DM aufgewendet. Mehr als die Hälfte dieser Mittel hat die Aktion „Das sichere Haus" als institutionelle Zuwendungen erhalten. Zur Verringerung der Unfallrisiken im Straßenverkehr sind in dem Zeitraum von 1970 bis 1977 ca. 96 Millionen DM aufgewendet worden. Sie dienten vorwiegend der Verkehrserziehung und der Aufklärung, z. B. durch Förderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. und der Deutschen Verkehrswacht e. V., der Verbesserung des Rettungswesens und der technischen Fortentwicklung der Kraftfahrzeuge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Bereich der Reaktorsicherheit sind von 1970 bis 1977 ca. 560 Millionen DM für Untersuchungen ausgegeben worden. Diese Untersuchungen zielten sowohl darauf ab, die Eintrittswahrscheinlichkeit von Störfällen zu vermindern, als auch den Ablauf auftretender Störfälle genauer zu analysieren und die Folgen zu reduzieren. Wegen der fließenden Übergänge zwischen diesen Zielsetzungen ist eine genauere Abgrenzung der ausschließlich für die Verminderung der Unfallgefahren eingesetzten Mittel nicht möglich. Die Bundesländer wenden ebenfalls erhebliche Mittel für die Verbesserung der Unfallverhütung und Aufklärung der Bevölkerung und Unfallgefahren auf. Mir ist es jedoch nicht möglich, Angaben über die Gesamthöhe dieser Mittel in den letzten acht Jahren zu machen, da mir keine Unterlagen hierzu vorliegen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 54 und 55) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß ehemalige Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangene mit besonders langen Zeiten des Kriegsdienstes und der Gefangenschaft auf Grund der geltenden Vorschriften des Rentenrechts über die Bewertung der Ersatzzeiten im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten mit Ersatzzeiten einen ins Gewicht fallenden Nachteil erleiden, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls darlegen, in welchen Fällen oder Gruppen von Fällen solche besonderen Nachteile eintreten? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, außergewöhnliche Härten, die aus der Bewertung von Ersatzzeiten bei ehemaligen Kriegsteilnehmern und Kriegsgefangenen entstehen, durch Rechtsänderungen in den Rentengesetzen auszugleichen oder im Rahmen der Heimkehrerstiftung zu regeln? Zu Frage B 54: Die von Ihnen angesprochene Bewertung der Ersatzzeiten bei ehemaligen Kriegsteilnehmern und Kriegsgefangenen war in der letzten Zeit mehrfach Gegenstand von Fragen an die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten — zuletzt bei der Beantwortung einer entsprechenden Frage der Frau Kollegin Erler (vgl. Niederschrift über die 100. Sitzung des Deutschen Bundestages 8. Wahlperiode — vom 22. Juni 1978, S. 7977) darauf hingewiesen, daß die ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen durch die geltenden Vorschriften über die Bewertung der Ersatzzeiten grundsätzlich nicht benachteiligt werden. Allerdings handelt es sich bei der Bewertung der Ersatzzeiten um eine Pauschalregelung. Das bedeutet, daß in Einzelfällen auch Ergebnisse eintreten können, die nicht alle Nachteile der Kriegsteilnahme und der Kriegs- 9660* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 gefangenschaft ausgleichen. Ob solche Nachteile verbleiben, hängt von der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalles ab. Wenn mir auch statistisches Material hierüber nicht zur Verfügung steht, so möchte ich doch vermuten, daß der Anteil der Personen, die im Einzelfall gewisse Nachteile in der Rentenversicherung haben können, bei Personen mit besonders langen Zeiten des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft größer ist als bei Personen mit entsprechenden Durchschnittszeiten, weil es den letzteren oft gelungen ist, ohne längere Verzögerung in ihren früheren Beruf zurückzufinden. Zu Frage B 55: Mit Rücksicht auf die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung sieht sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht in der Lage, Rechtsänderungen vorzuschlagen, die zu einem ins Gewicht fallenden Mehraufwand führen würden. Wegen der präjudiziellen Wirkung gilt dies leider auch für Rechts, änderungen, die zu Leistungsverbesserungen für ehemalige Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangene führen würden. Es wird jedoch geprüft, ob und ggf. in welchem Umfang ein Ausgleich von Härten im Rahmen der Heimkehrerstiftung möglich ist. Diese Prüfung ist noch nicht soweit fortgeschritten, daß ich Ihnen dazu schon jetzt Näheres mitteilen könnte. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 56) : Trifft es zu und gegebenenfalls was sind die Gründe, daß aus dem süddeutschen Bereich die Ärzte im Vergleich zum Bevölkerungsstand und zu den vorhandenen Ärzten in den nördlichen Bundesländern überproportional zum Sanitätsdienst bei der Bundeswehr herangezogen werden und ein erheblicher Teil in Garnisonen in Norddeutschland Dienst leisten muß? Im Vergleich zum Bevölkerungsaufkommen stehen in den nördlichen Bundesländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) überdurchschnittlich wenige, und in den südlichen Bundesländern (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saargebiet, Baden-Württemberg und Bayern) überdurchschnittlich viele wehrpflichtige Ärzte zur Einberufung zur Verfügung. Dieses Mißverhältnis besteht auch im Vergleich zu dem Anteil der berufsausübenden Ärzte allgemein in den vorbezeichneten Bereichen. Da das Gebot der Gleichbehandlung eine gleichmäßige Ausschöpfung des vorhandenen Wehrpflichtigen-Potentials erfordert, werden im süddeutschen Bereich daher überproportional viele wehrpflichtigen Ärzte zum militärfachlichen Dienst herangezogen. Es trifft auch zu, daß der militärfachliche Grundwehrdienst von den Ärzten überwiegend in norddeutschen Garnisonen zu leisten ist. Diese Feststellung gilt auch für alle anderen Wehrpflichtigen. Sie ergibt sich aus der Tatsache, daß die Streitkräfte stärker im norddeutschen Raum disloziert sind. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 57) : Besteht die Möglichkeit, in den seit geraumer Zeit leerstehenden Räumen des ehemaligen Kreiswehrersatzamts Frankfurt am Main, Königsberger Straße (Stadtteil Hausen), eine Sanitätseinheit der Bundeswehr mit Ärzten zu stationieren, um dabei auch die Versorgung der Bevölkerung, z. B. im Rettungsdienst und im Krankentransport, zu ermöglichen? Die z. Zt. freien Räume des ehemaligen Kreisurehrersatzamtes können wegen des schlechten baulichen Zustandes kurzfristig nicht belegt werden. Die Grundinstandsetzung ist jedoch vorgesehen. Mit den Arbeiten soll nach der Liegenschaftsplanung im III. Quartal 1979 begonnen werden, die Fertigstellung wird im IV. Quartal 1981 erwartet. Der Ausbau der Räume ist abgestellt auf die Unterbringung von Teilen des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr und des Flugsicherungssektors Süd. Die Bundeswehrdienststellen in Frankfurt am Main mit insgesamt 167 Soldaten rechtfertigen keine Stationierung einer Sanitätseinheit; die Versorgung der Bevölkerung, z. B. im Rettungsdienst und im Krankentransport, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 58 und 59) : Trifft es zu, daß Soldaten, die in verkehrsmäßig sehr abgelegenen Garnisonen stationiert sind, für die seit einiger Zeit z. B. zu den Bahnhöfen eingerichteten Verbindungen mit Bundeswehromnibussen Fahrpreise zu entrichten haben und erst dann mit der dafür gekauften Fahrkarte diese Fürsorgemaßnahme in Anspruch nehmen dürfen? Wenn ja, in welchem Verhältnis stehen die dadurch eingenommenen Beträge zu dem Aufwand beim Verkauf bei der Überwachung, bei der Einzahlung und Abrechnung, und rechtfertigt dies eine solcherart bezahlte „Fürsorgemaßnahme"? Zu Frage B 58: Grundwehrdienstleistende erhalten z. Z. eine unentgeltliche Familienheimfahrt pro Monat mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln zwischen Standort und Wohnort. Dies gilt auch dann, wenn zwischen der Gemeinschaftsunterkunft und dem nächstgelegenen oder nächstgelegenen verkehrsgünstigen Bahnhof Fürsorgefahrten mit bundeswehreigenen Kraftfahrzeugen eingerichtet sind.- Die Teilnahme an diesen Fahrten ist im Rahmen der unentgeltlichen Familienheimfahrten kostenlos, wenn die Gemeindegrenze überschritten wird. Bei verkehrsmäßig sehr abgelegenen Garnisonen ist dies stets der Fall. Für die außerhalb der Familienheimfahrten eingerichteten Fürsorgefahrten zwischen Gemeinschaftsunterkunft und Bahnhof sind (ermäßigte) Fahrkostenbeiträge auch durch die Grundwehrdienstlei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9661* stenden zu entrichten. Dies geschieht im Interesse der Gleichbehandlung aller Soldaten. Zu Frage B 59: Hinsichtlich der Abrechnung von Fahrkosten bei Familienheimfahrten entfällt die Beantwortung dieser Frage. In den Fällen, in denen ermäßigte Fahrkostenbeiträge zu entrichten sind, ist der Aufwand vertretbar, insbesondere deshalb, weil die für die Abwicklung der von der Bundeswehr durchgeführten Werk-, Schul- und Fürsorgefahrten erforderlichen Arbeitskapazitäten schon vorhanden sind. Auf die Einziehung von Fahrkostenbeiträgen außerhalb der Familienheimfahrten darf im übrigen auf Grund der zwingenden Vorschrift des § 52 Bundeshaushaltsordnung nicht verzichtet werden.. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 60) : Wird die Bundesregierung — nachdem die Benutzung des Flugplatzes Teveren bei Geilenkirchen, Kr. Heinsberg, für das Frühwarnsystems AWACS nunmehr feststeht — mit den Vorarbeiten für die Feststellung der- Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz sofort beginnen, und kann bei solcher Vorbereitung erwartet werden, daß die Lärmschutzbereiche mit dem Beginn des Flugbetriebs festgelegt sein werden? Ihre Frage nach den Vorarbeiten für die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flugplatz Geilenkirchen beantwortet ich wie folgt: Das Bundesministerium der Verteidigung ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen bereits damit befaßt, die An- und Abflugstrecken, die Anzahl der Flugbewegungen auf diesen Strecken (Tag/ Nacht) und die Flugverfahren für den vorgesehenen Flugbetrieb des Frühwarnsystems AWACS auf dem militärischen Flugplatz Geilenkirchen erarbeiten zu lassen. Anschließend werden diese Angaben als Eingabedaten in das Datenerfassungssystem für die Ermittlung von Lärmschutzbereichen an militärischen Flugplätzen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm aufgenommen und nach Überprüfung dem Bundesministerium des Innern als Grundlage für die Berechnung und Festsetzung des Lärmschutzbereiches übergeben. Da die Dateneinholung und Überprüfung noch vor der Aufnahme des Flugbetriebes auf dem Flugplatz Geilenkirchen abgeschlossen sein wird, ist damit zu rechnen, daß die Festsetzung des Lärmschutzbereiches und die Aufnahme des Flugbetriebes zeitlich sehr nahe zusammen liegen werden. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 61) : Was tut die Bundesregierung zum Schutz der deutschen Verbraucher vor Gesundheitsschäden angesichts der Tatsache, daß nach einem laut Pressemeldungen soeben erstellten Bericht des Gesundheitsbeirats beim niederländischen Gesundheitsministerium niederländisches Schweinefleisch zu 30 v. H. und niederländisches Schlachtgeflügel zu 15 bis 20 v. H. durch Salmonellen verseucht ist und der Export von Schlachtschweinen, Hähnchen und Schlachtgeflügel aus Holland in die Bundesrepublik Deutschland erheblich ist? Der Befall von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit Salmonellen und die davon ausgehende Gefährdung der Gesundheit des Menschen ist ein weltweites Problem, das nicht nur in den Niederlanden besteht und erst durch Bericht des niederländischen Gesundheitsministeriums bekanntgeworden ist. Die Voraussetzungen, unter denen Schweinefleisch im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden darf, sind in der Richtlinie Nr. 64 /433 /EWG des Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch vorgeschrieben. Die Anforderungen an Geflügelfleisch sind der Richtlinie des Rates Nr. 71 /118 /EWG vom 15. Februar 1971 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch zu entnehmen. Nach diesen EG-einheitlichen Regelungen darf Fleisch von Tieren, die an Salmonellose erkrankt waren, nicht in den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr und damit auch nicht aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Die genannten EG-Richtlinien sehen darüber hinaus auch geeignete Maßnahmen vor, um eine Kontamination des Fleisches durch Salmonellen, ausgehend von latent infizierten Tieren, einzuschränken. Im Rahmen der Einfuhruntersuchung wird stichprobenweise überprüft, ob die EG-einheitlichen Regelungen in den Versandländern eingehalten worden sind. Eine völlige Freiheit nicht erhitzter tierischer Lebensmittel — wie frisches Schweinefleisch oder frisches Geflügelfleisch — kann bei der jetzigen weltweiten Salmonellensituation nicht erreicht werden. Der Bundesgesundheitsrat, dessen Votum zu dieser Frage der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahre 1976 eingeholt hat, empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, um die Gesundheitsgefährdung für den Verbraucher zu verhüten. Neben Empfehlungen zur Tierhaltung, Tierfütterung, Umwelthygiene und zur Rechtsetzung wird vom Bundesgesundheitsrat auch eine bessere Aufklärung des Verbrauchers über die Gefahren von Lebensmittelinfektionen und deren Verhütung durch Verbesserung der Küchenhygiene empfohlen. Dieser Empfehlung kommt der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bereits seit vielen Jahren durch ein spezielles Merkblatt nach, das weite Verbreitung gefunden hat. Beanstandungen im Rahmen der Einfuhruntersuchung werden den zuständigen Behörden der Versandländer mitgeteilt; erforderlichenfalls wird auch die Kommission der EG informiert, um sicher zu sein, daß die Ursachen für die Beanstandungen abgestellt werden. 9662* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 62) : Liegen bereits Ergebnisse des vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit beim Max-Planck-Institut für Psychiatrie in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens über nichtärztliche Psychotherapeuten vor, und wenn nicht, bis wann ist damit zu rechnen? Das Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München hatte im Herbst 1976 den Auftrag erhalten, im Rahmen eines Forschungsvorhabens für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit festzustellen, welche Personen als Nichtärzte Psychotherapie ausüben, welche Tätigkeiten sie insoweit im einzelnen verrichten, in welchen Einrichtungen dieses geschieht und über welche Vor- und Aus- oder Weiterbildung die betreffenden Personen verfügen. Der Abschlußbericht des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie ist Anfang September dieses Jahres im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegt worden. Er wird derzeit vom Institut auf Wunsch des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vor allem mit dem Ziel einer besseren Verständlichkeit in einigen Teilen überarbeitet. Ich rechne damit, daß diese Überarbeitung noch in diesem Jahre abgeschlossen werden kann. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 63) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Verlage, die unter dem Deckmantel sogenannter Original-Bild- und Tondokumentationen NS-Propaganda verbreiten, angesichts der sich in letzter Zeit häufenden Indizierungen solcher Publikationen dazu übergehen, „Buchclubs für zeitgeschichtliche Literatur" zu gründen, um das mit der Indizierung verbundene öffentliche Verbreitungsverbot zu unterlaufen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus solchen Gründungen angesichts der Tatsache, daß diese Buchclubs weiterhin ungehindert mit NS-Propaganda handeln können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein mit dem Vertrieb sogenannter Dokumentationen über die NS-Zeit befaßter und von Indizierungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften betroffener Verlag durch eine Leserumfrage die Gründung eines „Buchclubs" vorbereitet. Dieses Vorgehen dient, wie der Verlag in seinem Rundschreiben selbst einräumt, dem Zweck, das in § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) enthaltene und nach § 21 Abs. 1 GjS strafbewehrte Verbot eines Vertriebs im Versandhandel zu umgehen. Dieses Ziel kann jedoch auf dem eingeschlagenen Weg nicht erreicht werden; denn der gesamte Geschäftsverkehr soll offensichtlich nach wie vor in den Formen des Versandhandels, insbesondere also ausschließlich auf schriftlichem Wege und ohne persönlichen, eine zuverlässige Alterskontrolle ermöglichenden Kontakt mit dem Käufer stattfinden. Bei dieser Sachlage liegt begrifflich Versandhandel im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GjS vor. Sinn und Zweck des Versandhandelverbots ist es gerade, zu verhindern, daß jugendgefährdende Schriften in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, die sich unkontrolliert und unkontrollierbar unter den Bestellern befinden können. . Der Strafvorschrift des § 21 Abs. 1 GjS in diesen Fällen zur Durchsetzung zu verhelfen, ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 64 und 65) : Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Maßnahmen zu treffen, die vorsehen, daß das Kindergeld für behinderte, erwerbsunfähige Kinder über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt wird? Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Maßnahmen .zu treffen, die vorsehen, daß der Kinderzuschuß in der Rentenversicherung unterhaltspflichtigen Personen für ihre behinderten erwerbsunfähigen Kinder über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt wird? Zu Frage B 64: Nach dem Bundeskindergeldgesetz wird schon heute Kindergeld für behinderte Kinder über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt. Ein Anspruch besteht für sie in jedem Fall bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. In typischen Bedarfssituationen wird Kindergeld auch über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt. Dabei handelt es sich insbesondere um Fälle, in denen das Kind ledig, verwitwet oder sein Ehegatte außerstande ist, es zu unterhalten. Zu Frage B 65: Es trifft zu, daß der Kinderzuschuß der gesetzlichen Rentenversicherung für behinderte Kinder längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt wird. Danach setzt die Zahlung des Kindergeldes ein, soweit die in der Antwort zu Ihrer ersten Frage genannten Voraussetzungen vorliegen. Eine Änderung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Ich darf auf einige Gründe hinweisen, die dagegen sprechen, behinderten Kindern, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, statt des Kindergeldes Kinderzuschuß zu zahlen. 1. Nur diejenigen Behinderten käme die z. T. höhere Leistung aus der Rentenversicherung zugute, deren Eltern eine Rente beziehen. Viele Behinderte würden durch ,die Rechtsänderung nicht begünstigt. 2. Die Regelung würde zu einer Lastenverschiebung von der Kindergeldkasse zur Sozialversicherung führen. Die Sicherstellung des Unter- halts von Behinderten, sofern und soweit sie nicht durch die Eltern erfolgt, ist als eine Aufgabe der Allgemeinheit anzusehen, die aus Steuermitteln und nicht so sehr aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden sollte. Von diesem Grundsatz sind auch .die gesetzgebenden Körperschaften bei der Erhöhung des Kindergeldes ab Januar 1979 ausgegangen. 3. Eine Ausdehnung der Regelung für behinderte Kinder liehe sich nicht auf den Kinderzuschuß aus der gesetzlichen Rentenversicherung beschränken. Sie müßte auch für die Kinderzulage aus der Unfallversicherung und für Waisenrenten aus beiden Zweigen vorgesehen werden. Darüber hinaus würden Forderungen von anderen Personen gestellt werden, die ihre Ausbildung aus nicht zu vertretenden Gründen nicht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß Familien mit behinderten Kindern außer durch Kindergeld wirtschaftlich dadurch entlastet werden, daß bei der Einkommensteuer Pauschbeträge für Körperbehinderte geltend gemacht werden können. Der Pauschbetrag kann auf die Eltern übertragen werden, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach der dauernden Minderung der Erwerbsfähigkeit des Körperbehinderten (vgl. im einzelnen zu der gesetzlichen Regelung § 33 b des Einkommensteuergesetzes). Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 66) : Wie gedenkt die Bundesregierung laut Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes die Chancengleichheit von Klein- und Mittelbetrieben zu Großbetrieben sicherzustellen, wenn die Betriebe nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ihrer Konzesssion erfahren, wie hoch der Leistungsdurchschnitt im jeweiligen Land liegt, um feststellen zu können, ob sie in den letzten 24 Monaten die Leistungen mit mehr als der Hälfte des Landesdurchschnitts erzielt hatten, zumal Großbetriebe die Möglichkeit haben, die ablaufende Konzession verstärkt einzusetzen, um auf diese Weise über die geforderte Mindestleistung zu kommen, ohne daß eine entsprechende Auftragslage vorliegt? Die Leistungszahlen je Genehmigungsart und Land werden künftig monatlich . durch die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr ermittelt. Über die Leistungszahlen wird dann die Bundesanstalt Auskunft geben. Außerdem sollen die Zahlen veröffentlicht werden. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert. (SPD) (Drucksache 872339 Frage B 67) : Werden Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn dafür sorgen, daß der Hauptbahnhof der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden künftig besser bei der Fernverkehrsstreckenführung, insbesondere in der Intercity-Linienführung, berücksichtigt wird? Nach Mitteilung der für die Fahrplangestaltung zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) halten zur Zeit in der Landeshauptstadt Wiesbaden im täglichen Durchschnitt 12 IC- und. 18 D-Züge. Mit Beginn des Jahresfahrplans 1979/80 am 27. Mai 1979 wird im Rahmen der Einführung des doppelklassigen IC-Verkehrs die Landeshauptstadt Wiesbaden von Stunde 8 bis Stunde 22 stündlich mit einem IC-Zug der Intercity-Linie 2, Hannover—Köln—Frankfurt/Main—München, bedient werden. Hierdurch erhöht sich die Zahl der in Wiesbaden haltenden IC-Züge auf 29, während sich die Zahl der haltenden D.-Züge auf 10 verringert. Nach dieser Planung wird die Anzahl der insgesamt in Wiesbaden haltenden Fernzüge vermehrt werden. Die DB erwartet, daß nach einer angemessenen Anlaufzeit auch das Verkehrsaufkommen auf dem Bahnhof Wiesbaden entsprechend zunimmt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 68) : Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zutreffend, daß unbeschadet der Ergebnisse der verschiedenen Regionalkonferenzen über die Stillegungspläne die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die im Dezember 1977 zur Stilllegung vorgesehenen Streckenabschnitte in Baden-Württemberg tatsächlich stillegen will, wie aus einem Brief des Präsidenten der Bundesbahndirektion Stuttgart vom 31. Oktober 1978 an die Dienststellenleiter der Bahnhöfe zu entnehmen ist (vgl. Artikel „Ein Schreiben an die Bahnhofs-Vorstände beweist es: Stilllegungspläne werden ohne Zögern weiterbetrieben" in der Schwäbischen Zeitung Nr. 267 vom 18. November 1978)? Mit dem genannten innerdienstlichen Schreiben sollen nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) die Dienststellen des Direktionsbezirkes über den Verfahrensgang bis zur Entscheidung des Bundesministers für Verkehr über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung informiert werden. Da verschiedene innerdienstliche Tatbestände als bekannt vorausgesetzt werden, kann es in der Öffentlichkeit mißverstanden werden. Der Ablauf des Verfahrens selbst ist im Bundesbahngesetz festgelegt. Nach der Anhörung der obersten Landesverkehrsbehörden beschließt der Verwaltungsrat der DB. Der Bundesminister für Verkehr entscheidet dann über einen ggf. von der DB gestellten Antrag aus gesamtwirtschaftlicher und politischer Sicht. 9664* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen B 69, 70, 71 und 72): Welche Vorbereitungen sind zwischenzeitlich ergriffen worden, um den kombinierten Verkehr hinsichtlich der Qualität und Quantität zu verbessern? Ist gewährleistet, daß die Weiterentwicklung des kombinierten Verkehrs auch mit den wichtigsten Huckepack betreibenden Staaten koordiniert wird? Wie hoch ist beim kombinierten Verkehr der Ist-Zustand in Tonnen, und wie sehen mittel- und langfristig die Prognosen aus? Ist mittel- und langfristig durch eine Stärkung des kombinierten Verkehrs mit einer Straßenentlastung insbesondere von ausländischen Schwerlastzügen zu rechnen? Zu Frage B 69: Zur Verbesserung von Qualität und Quantität des kombinierten Verkehrs haben mit der Bundesbahn und den Gesellschaften des kombinierten Verkehrs Abstimmungsgespräche stattgefunden. Der Bundesbahn wurde die Anschaffung der von ihr zunächst für notwendig gehaltenen Wagen für den kombinierten Verkehr und Binnencontainer von der Bundesregierung genehmigt. Im Einvernehmen mit. dem Bundesminister der Finanzen wird der Bundesminister für Verkehr voraussichtlich noch in diesem Monat der Bundesbahn die genauen Vorgaben hinsichtlich Qualität und Quantität des kombinierten Verkehrs übermitteln. Zu Frage B 70: Mit den wichtigsten huckepacktreibenden Staaten wird in bilateralen Verhandlungen der Ausbau des kombinierten Verkehrs koordiniert. Daneben befassen sich — unter intensiver deutscher Mitarbeit — der Verkehrsministerrat der EG, die Europäische Konferenz der Verkehrsminister und die Wirtschaftskommission für Europa (ECE) mit dem kombinierten Verkehr. Auch diese multilateralen Verhandlungen werden dazu benutzt, den kombinierten Verkehr zu fördern und ein möglichst koordiniertes Vorgehen auf diesem Sektor zu erreichen. Zu Frage B 71: Im Containerverkehr wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 2,4 Millionen t Güter befördert; ausgehend von den Steigerungen in den ersten sechs Monaten rechnet die DB jetzt .mit ca. 5,5 Millionen t für das ganze Jahr 1978. Im Huckepackverkehr wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 2,6 Millionen. t Güter transportiert, für 1978 wird nunmehr mit 3,1 Millionen t gerechnet. Für 1985 wird ein Aufkommen von 6 Millionen t im Huckepackverkehr und 12,5 Millionen t im Containerverkehr erwartet. Weil damit das Marktpotential für den kombinierten Verkehr noch nicht ausgeschöpft sein dürfte, soll eine Prognose für 1990 in Auftrag gegeben werden. Zu Frage B 72: Bereits mittelfristig ist durch eine Steigerung des kombinierten Verkehrs eine Straßenentlastung zu erwarten. Durch den Huckepackverkehr werden 1985 die Nord-Süd-Autobahnen vom Lkw-Verkehr bis zu 18 °/o entlastet. Der Anteil ausländischer Lkw am Huckepackverkehr wird im gleichen Zeitraum ebenfall erheblich steigen, da für den Transitverkehr neue Spezialniederflurwagen eingesetzt werden sollen, mit denen Lkw normaler Bauart befördert werden können. Eine zurückhaltende Politik bei der Vereinbarung von Genehmigungskontingenten für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wird diese Tendenz unterstützen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 73) : Trifft es zu, daß im Bereich des Landkreises Cuxhaven die erst vor wenigen Jahren mit Bundes- und Landesmitteln modern ausgebauten Straßenmeistereien in Dorum, Hagen und Hemmoor im Zuge einer Neugliederung wieder aufgelöst und die entsprechenden Gebäude veräußert werden sollen, und wenn ja, wie wird dies wirtschaftlich und technisch begründet? Die Straßenmeistereien in Dorum, Hagen und Hemmoor wurden nicht mit Bundesmitteln, sondern mit Mitteln des Landes Niedersachsen gebaut; sie sind Eigentum des Landes. Inwieweit im Zuge einer Neugliederung der niedersächsischen Straßenbauverwaltung diese Straßenmeistereien aufgelöst und die Anlagen verkauft werden sollen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 74) : Welche Abfertigungskapazität an Pkw- und Lkw-Einheiten soll die geplante Grenzübergangsstelle im Zuge der A 881 nach den derzeitigen Planungen bekommen, und wie groß ist die Abfertigungskapazität an Pkw- und Lkw-Einheiten beim deutschschweizerischen Grenzübergang an der T 15 zwischen Bietingen und Thayngen? Bei der Planung der deutsch-schweizerischen Gemeinschaftszollanlage Konstanz/Kreuzlingen an der Bundesautobahn A 881 wird davon ausgegangen, daß sich der überregionale grenzüberschreitende Verkehr von den übrigen Landstraßenübergängen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9665* auf den neuen Grenzübergang verlagern wird. Außerdem werden die üblichen Verkehrssteigerungen sowie der Verkehr, den eine Autobahn zusätzlich anzieht, berücksichtigt. Für die Abfertigung des einreisenden Pkw-Verkehrs sind vier Fahrspuren vorgesehen. Damit ist die Abfertigungskapazität für Pkw von der baulichen Ausstattung her nahezu unbeschränkt. Für einfahrende Lkw ist ein Stauraum von 32 Plätzen vorgesehen. Dieser Planung wird ein voraussichtliches Verkehrsaufkommen von jährlich bis zu 30 000 Lkw zugrunde gelegt, das ca. 125 % des Aufkommens beim Zollamt KonstanzEmmishofer-Tor entspricht. Zusätzliche Reserveflächen sind eingeplant. Die personelle Ausstattung des Gemeinschaftszollamts wird von der tatsächlichen Verkehrsentwicklung abhängen. Die Abfertigungskapazität des Zollamts Bietingen an der Bundesstraße B 34 (schweizerische Bezeichnung T 15) entspricht dem dortigen Verkehrsaufkommen. Dies beläuft sich auf der Eingangsseite auf jährlich rd. 1 Million Pkw und 45 000 Lkw. Nach Fertigstellung der Bundesautobahn A 81 vom Singener Kreuz bis Bietingen wird sich der grenzüberschreitende Verkehr erheblich erhöhen, auch wenn die Autobahn in absehbarer Zeit nicht in die Schweiz weitergeführt wird. Hierdurch wird es notwendig werden, das Zollamt Bietingen entweder auszubauen oder neu zu errichten. Letzteres wird von der neuen Trassenführung der B 34 abhängen, die die Verbindung zwischen Autobahnende und der schweizerischen T 15 herstellt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 75) : Kennen die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Planung und zum Ausbau von Bundesautobahnen Begriffe wie „Zubringerautobahn", „Ergänzungsautobahn" oder „autobahnähnliche Schnellstraße", und gibt es für solchermaßen genannte Straßen besondere Ausbaunormen, die von den üblichen Ausbaunormen für Bundesautobahnen mit den Regelquerschnitten RQ 29 und RQ 26 abweichen? Das Bundesfernstraßengesetz definiert in § 1 „Bundesfernstraßen" und unterscheidet Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Weitere Unterscheidungen nach Verkehrsfunktionen sind weder im Gesetz noch in Verordnungen festgelegt. Haushaltsmäßig wird allerdings zwischen „Autobahnen des Grundnetzes" und „Ergänzungsautobahnen" unterschieden. Zweibahnige Bundesfernstraßen werden entsprechend ihrer Verkehrsfunktion grundsätzlich mit Regelquerschnitten RQ 29 bzw. RQ 26 gebaut. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 76 und 77) : Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister aus der bisherigen Autobahnplanung im Raum Allgäu die A 98 östlich von Kempten bis zum Irschenberg und westlich des Wangener Kreuzes in Richtung Basel sowie die A 91 (B 17 neu) Hopferau - Steingaden ersatzlos gestrichen hat und daß im neuen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen diese früher geplanten Schnellwege nicht mehr erscheinen werden? Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister entschieden hat, daß die A 98 vom Autobahnkreuz Allgäu bis Wangen und die A 985 (B 19 neu) zwischen dem Autobahnkreuz Allgäu und Immenstadt-Stein im neuen Bedarfsplan für Bundesfernstraßen nur noch als zweispurige Schnellstraßen geführt werden? Nein, der Bundesminister für Verkehr hat weder die A 98 Kempten—Irschenberg und westlich des Wangener Kreuzes in Richtung Basel sowie die B 17 n Hopferau—Steingaden ersatzlos gestrichen noch entschieden, daß die A 98 Kempten—Wangen und die B 19 neu Kempten—Immenstadt /Stein nur noch als zweispurige Schnellstraße geführt werden. Änderungen des Bedarfsplanes und der Dringlichkeitseinstufung einzelner Bauvorhaben sind — im Anschluß an die Überprüfung durch den Bundesminister für Verkehr — allein der abschließenden politischen Entscheidung durch das Parlament vorbehalten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 78, 79, 80 und 81): Ist es zutreffend, daß im Bundeshaushalt 1978 Mittel für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in der Stadt St. Goarshausen bereitgestellt waren, und wenn ja, in welcher Höhe, und warum ist mit den Bauarbeiten trotz verfügbarer Mittel nicht oder noch nicht begonnen worden? Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt und vertretbar, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt Koblenz (Außenstelle Dietz) Mietverträge über einen als Campingplatz zu nutzenden (und vom Pächter entsprechend ausgebauten) Uferstreifen zur Lahn aus Flurstücken 77/1, 77/2, 77/3 und 361/243 Flur 19 und 31 der Gemarkung Oberlahnstein am 24. September 1976 in bezug auf die Höhe des Entgelts gekündigt und ein neues Entgelt mit Vertragsangebot Nr. 228 vom 12. Mai 1978 ausschließlich für das Jahr 1977 festgesetzt hat? Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt und vertretbar, daß dieses Entgelt von bisher 360,— DM auf 3 021,— DM um 839 v. H. dabei erhöht worden ist mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß eine weitere Erhöhung nicht zu umgehen sei und daß für das Jahr 1978 bis Ende Oktober 1978 noch keine Regelung des Pachtverhältnisses erfolgt ist? Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt und vertretbar, daß dem Mieter ein längerfristiger Vertrag als Grundlage seiner langfristigen Dispositionen dadurch verweigert wird, daß die Vertragsverlängerung nur für jeweils ein Jahr erfolgen kann, bei vierteljähriger Kündigungsfrist? Zu Frage B 78: Für die Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges St. Goarshausen im Zuge der B 274 sind im Straßenbauplan 1978 insgesamt 2,3 Millionen DM bereitgestellt, davon Anteil Bund 1,5 Millionen DM, Anteil Bundesbahn 0,8 Millionen DM. Mit der Maßnahme konnte bisher nicht begonnen werden, da die Kreuzungsvereinbarung zwischen der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz und der Bundesbahndirektion Frankfurt noch nicht abgeschlossen ist. 9666* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Zu Frage B 79: Die Wasser- und Schiffahrtsämter sind durch Dienstvorschriften, welche der Verwirklichung von Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung dienen, gehalten, die privatrechtlichen Entgelte regelmäßig zu überprüfen. Falls sich die Bemessungsgrundlagen geändert haben (z. B. Ansteigen der ortsüblichen Entgelte oder des Bodenwertes), sind die Entgelte anzupassen. Zu Frage B 80: Wenn die bisherigen Entgelte — die im vorliegenden Falle vor mehr als 15 Jahren vereinbart wurden — wesentlich zu niedrig sind, sind starke Anhebungen nicht zu vermeiden. Der Prozentsatz hat in solchen Fällen keinerlei Aussagekraft. Das jetzige Entgelt wurde auf der Grundlage eines OFD-Gutachtens ermittelt. Nach § 2 der Bauordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind Campingplätze genehmigungspflichtig. Die Auflage des Wasser- und Schiffahrtsamtes, die landesrechtliche Genehmigung beizubringen, hat der Betreiber des Campingplatzes, Herr Schwarz, bis heute nicht erfüllt. Bis zur Beibringung der Genehmigung können nur Verträge mit einjähriger Laufzeit abgeschlossen werden. Den Vertrag für 1978 hat das Wasser- und Schiffahrtsamt Herrn Schwarz am 1. Dezember 1978 zur Unterzeichnung zugesandt; es hatte bis dahin auf. die Vorlage der Genehmigung gewartet. Zu Frage B 81: Falls nicht Gründe entgegenstehen, die sich aus der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung ergeben, bestehen bei Nutzungen und Investitionen, die ein längerfristiges Vertragsverhältnis sinnvoll erscheinen lassen, keine Bedenken gegen eine längere Vertragsdauer; im vorliegenden Fall träfe dies nach Vorlage der landesrechtlichen Genehmigung zu. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 82) : Ist die Antwort des Parlamentarischen Staaatssekretärs Wrede vorn 29. November 1978 auf meine Anfrage in Drucksache 8/2315 Teil B Nr. 76 so zu verstehen, daß es die Bundesregierung ablehnt, vor der Entscheidung des Bundesverkehrsministers über die Stillegung des Personenverkehrs auf bestimmten Strecken der Deutschen Bundesbahn den betroffenen Abgeordneten des Deutschen Bundestages die diesbezüglichen Anträge der Deutschen Bundesbahn einschließlich ihrer Begründung zur Kenntnis zu bringen? Meine Ausführungen vom 29. November 1978 möchte ich dahin gehend ergänzen, daß die Unterlagen mit den relevanten Streckendaten mit mindestens drei Monaten Vorlauf zu den Regionalgesprächen von den zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden allen Regionalgesprächsteilnehmern zur Verfügung gestellt worden sind. In Baden-Württemberg sind sie z. B. für die Region BW 6 (Schwab. Alb/südöstlicher Landesteil) am 19. Dezember 1977 mit der Einladung zum Regionalgespräch am 18. April 1978 in Tübingen an alle Gesprächsteilnehmer gesandt worden. Soweit mir bekannt ist, sind diese Daten auch Ihnen zugegangen. In den Regionalgesprächen ist über die geplanten Umstellungsmaßnahmen eine sehr intensive Diskussion, an der sich zahlreiche Mitglieder des Bundestages beteiligt haben, geführt worden. Die dort vorgetragenen Argumente sind dem Bundesminister für Verkehr bekannt. Sie sind auch in die abschließende Stellungnahme des Landes eingearbeitet. Eine weitere Erörterung mit den Mitgliedern des Bundestages ist deshalb nicht vorgesehen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 83) : Wann will die Bundesregierung . auch angesichts der breiten Unterstützungen aus der Bevölkerung, dem Rat der Stadt Hilden, der zuständigen Industrie- und Handelskammer und vieler. Ausflügler eine Entscheidung über die Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost treffen? Dem Bundesminister für Verkehr liegt kein An-. trag auf Entscheidung über die Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost vor. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen B 84 und 85) : Ist es zutreffend, daß die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern ein überaus hohes Flugpreisniveau hat, und wie groß ist dieser Niveauunterschied im Vergleich zu den anderen Ländern der EG und den USA? Weigert sich die Bundesregierung gegen die Übernahme einer Politik der Flugpreissenkung, so wie sie von der Regierung der USA seit geraumer Zeit erfolgreich betrieben wird, und wenn ja, aus welchen Gründen? Zu Frage B 84: Im Vergleich zu den Ländern der EG und den USA ist das Niveau der internationalen Flugpreise in der Bundesrepublik Deutschland etwa gleich. Für DM-Inhaber können sich jedoch aus Gründen der Währungsdisparität Unterschiede nach unten (z. B. in England) oder nach oben (z. B. in der Schweiz) ergeben, je nachdem in welchem Land der Flug angetreten wird. Im innerstaatlichen Verkehr nimmt die Bundesrepublik einen Mittelplatz ein. So liegen z. B. in Eu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9667* ropa die innerdeutschen Flugpreise unter denen der Niederlande, der Schweiz, Osterreichs und Dänemarks. Zu Frage B 85: Die Bundesregierung ist nicht gegen wirtschaftlich zu rechtfertigende Flugpreissenkungen. So hat sie erst kürzlich verbilligte Sondertarife im Verkehr mit den USA und Fernost sowie für den Europaverkehr genehmigt. Auch die am 1. November 1978 mit den USA getroffene Vereinbarung sieht eine Liberalisierung des Tarifbildungsverfahrens vor. Die Bundesregierung ist jedoch nach wie vor der Auffassung, daß auf die Dauer nur kostendeckende Flugpreise einen leistungsfähigen und sicheren Luftverkehr gewährleisten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 86 und 87) : Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage der Flugüberwachung und Sicherheit im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der zwar abnehmenden Zahl der sogenannten Beinahezusammenstöße und der jetzt veröffentlichten Steigerung der Passagier- und Luftfrachtgutzahlen der Deutschen Lufthansa, die neben der Ausweitung von anderen Fluggesellschaften zwangsläufig eine Erhöhung der eingesetzten Flüge mit sich bringt? Wie sieht die Bundesregierung die Konkurrenz im Personenverkehr zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Lufthansa, und versucht die Bundesregierung, durch entsprechende Maßnahmen einem Verkehrsmittel eine größere Priorität als bisher einzuräumen? . Zu Frage B 86: Es ist seit längerem zu beobachten, daß durch den Einsatz größeren Fluggerätes die Anzahl der Flugbewegungen geringer als die Passagier- und Luftfrachtgutzahlen steigt. Es ist davon auszugehen, daß diese Tendenz sich fortsetzt. Im übrigen würde sich die Gefährdungswahrscheinlichkeit des durch den Flugverkehrskontrolldienst betreuten Einzelfluges nicht erhöhen, wenn die Anzahl der gefährdenden Flüge (nach der Statistik sind dies überwiegend unkontrollierte Flüge der allgemeinen Luftfahrt und der Luftverteidigung) konstant bleibt. Das ist nach den derzeitigen Beobachtungen der Fall. Unabhängig von diesen Überlegungen sieht die Bundesregierung in der zügigen Fortsetzung der Realisierung des 1976 zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Verteidigung vereinbarten — bisher recht erfolgreichen — Kataloges von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftraum als geeignetes Mittel an, die Zahl der gefährlichen Begegnungen zu reduzieren. Die Schwerpunkte bei der weiteren Realisierung des Maßnahmenkataloges liegen in den kritischen Bereichen um die Verkehrsflughäfen und bei den Luftverteidigungseinsätzen. Im einzelnen sind dies: Ausdehnung der .Kontrolle der Sichtflüge im Bereich der Verkehrsflughäfen — Erweiterung, Verbesserung des Fluginformationsdienstes — Intensivierung der betrieblich /technischen Zusammenarbeit der Flugsicherung-Luftverteidigung Zu Frage B 87: Zwischen dem innerdeutschen Luftverkehr der Deutschen Lufthansa (DLH) und dem Personenfernverkehr — insbesondere dem IC /TEE-Verkehr — der Deutschen Bundesbahn (DB) bestehen auf bestimmten Kurz- und Mittelstreckenverbindungen Konkurrenzbeziehungen. Die Verkehrsteilung zwischen beiden Verkehrsträgern wird im wesentlichen durch Qualität und Quantität des Verkehrsangebots sowie die Verkehrstarife beeinflußt. Die Bundesregierung unterstützt , entsprechend ihrer allgemeinen verkehrspolitischen Zielsetzungen eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Aufgabenteilung zwischen DB und DLH unter Wahrung der jeweiligen Angebotsvorteile. Sie hält ferner die bessere Verknüpfung von, Verkehrsflughäfen mit dem Fernverkehrsnetz der Schiene für erstrebenswert. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, einem Verkehrsträger von vornherein Priorität einzuräumen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 88 und 89) : Besteht im Zusammenhang mit der für 1979 geplanten Umwandlung der Bundesbahnschule in Mainz in eine Fachhochschule die Überlegung, die jetzige Bundesbahnschule aus Bebra abzuziehen, wenn für die Institution in Mainz eine Lehranstalt der Deutschen Bundesbahn gebaut werden sollte, die beide Schulen umfaßt? Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, für die durch zahlreiche Arbeitsplatzverluste im Bereich der Deutschen Bundesbahn in den letzten Jahren schwer getroffenen Eisenbahnerstadt Bebra dadurch einen Ausgleich zu schaffen, daß die geplanten Lehranstalten der Deutschen Bundesbahn in Bebra und damit im hessischen Zonenrandgebiet errichtet werden und damit zugleich eine bedeutende strukturpolitische Maßnahme darstellen würde? Durch die Umwandlung der Bundesbahnschule in Mainz in eine Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Eisenbahnwesen und die dadurch bedingten Baumaßnahmen wird die Bundesbahnschule in Bebra nicht negativ betroffen. Es bestehen derzeit keine Pläne der Deutschen Bundesbahn, die Schule in Bebra aufzulösen. Da die bisher an der Bundesbahnschule in Mainz durchgeführten Veranstaltungen auf andere Schulen im Bereich der Deutschen Bundesbahn verlagert werden müssen, besteht sogar die Möglichkeit, daß die Bundesbahnschule in Bebra hieran teilnimmt. In diesem Sinne wird die Deutsche Bundesbahn auch dem Magistrat der Stadt Bebra antworten, der sich mit Eingaben an das Unternehmen gewandt hat. 9668* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 90) : Welche ländlichen Poststellen in Baden-Württemberg sollen nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung aufgehoben werden, da sie angeblich unwirtschaftlich sind? Es gibt z. Z. keine Pläne des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen zur Aufhebung bestimmter Poststellen in Baden-Württemberg. Von einer Arbeitsgruppe angestellte Überlegungen zur Neuordnung der Landversorgung im gesamten Bundesgebiet sind noch Gegenstand von Untersuchungen. Vor deren Abschluß ist eine Aussage über eine mögliche Neuordnung nicht möglich. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 91): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die sogenannte Funktionsgruppenregelung auch auf die Angehörigen des höheren Postdienstes anzuwenden? Zur sogenannten Funktionsgruppenregelung gehören 1. die Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2162), 2. die Verordnung zur Änderung der Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 30. April 1974 (BGBl. I S. 1031), 3. die Zweite Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 9. November 1978 (BGBl. I S. 1173). In den Verordnungen zu Nr. 1 und Nr. 2 sind im einzelnen die Beamtengruppen aufgeführt, für die nach sachgerechter Stellenbewertung die Stellenobergrenzen des § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz überschritten werden dürfen. Beamte oder Gruppen von Beamten des höheren Dienstes — und damit auch des höheren Postdienstes — werden in den Verordnungen nicht genannt. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Möglichkeit, diese Verordnungen auch auf Angehörige des höheren Postdienstes anzuwenden. Bei der Verordnung zu Nr. 3 — der sogenannten Rationalisierungsmaßnahmen-Verordnung (RatVO) — ist zu unterscheiden, ob sich infolge von Rationalisierungsmaßnahmen • die Zahl der Planstellen verringert (§ 1) oder • besetzte Beamtendienstposten wegfallen (§ 2). Die Regelung des § 1 der RatVO ist nicht auf Laufbahngruppen begrenzt, so daß § 1 auch auf Beamte des höheren Postdienstes anzuwenden ist. § 2 der RatVO gilt dagegen ausdrücklich nur für Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, so daß die Bundesregierung sich außerstande sieht, diese Vorschrift auf Beamte des höheren Postdienstes anzuwenden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 92) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost die vorgesehenen Gutschriften für eine einmalige Gebührenermäßigung nicht vornimmt, wenn die Fernsprechteilnehmer bereits soziale Vergünstigungen erfahren? Es trifft nicht zu, daß von der mit der „Elften Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 29. Mai 1978" verordneten pauschalen Gebührenermäßigung bei den Fernsprechhauptanschlüssen für das zweite Halbjahr 1978 die Inhaber von Fernsprechsozialanschlüssen ausgenommen sind. Die Gebührenermäßigung wird für jeden Fernsprechhauptanschluß gutgeschrieben. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 93 und 94) : Hält die Bundesregierung die Situation bei der Postzustellung im dünn besiedelten ländlichen Raum für zumutbar, wenn z. B. in der Gemeinde Altena und Saalsdorf auf Grund der Zuordnung zum Postamt Wolfsburg die Post und auch die Tageszeitung den Empfänger erst zwischen 17 und 18 Uhr erreichen? Welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Dienstleistungen der Deutschen Bundespost im ländlichen Raum, insbesondere im Hin- blick auf den angesprochenen Mißstand in Altena und Saalsdorf, zu verbessern? Zu Frage B 93: Beginn und Ende der Zustellung sind maßgeblich vom Zeitpunkt des Eingangs der Sendungen bei der jeweiligen Postanstalt mit Zustelldienst abhängig. Der Auslieferungszeitraum erstreckt sich — je nach verkehrsgeographischer Anbindung der zuständigen Postanstalt — von den frühen Vormittags- bis in die Mittagsstunden, in Einzelfällen auch bis in den Nachmittag. Spätere Auslieferungszeiten sind Ausnahmen und beruhen zumeist auf erhöhtem Verkehrsanfall, verspätetem Eingang der Sendungen oder plötzlichem Ausfall von Verteil- und Zustellpersonal. Auch in den Gemeinden Altena und Salsdorf war der Ausfall des ortskundigen Zustellers Grund für die bedauerliche Verzögerung der Zustellung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den .7. Dezember 1978 9669* Zu Frage B 94: Die Deutsche Bundespost bemüht sich nachdrücklich um eine zweckmäßige und für den Kunden angemessene Versorgung der ländlichen Gebiete. Sie ist bestrebt, die ihren Dienstleistungen zugrunde liegende Betriebsorganisation kundengerecht zu verbessern. So ist in den vergangenen Jahren der Landzustelldienst unter Straffung der Zustellorganisation weitgehend auf die Benutzung von Kraftwagen umgestellt worden. Damit konnte die Zustellqualität allgemein gehoben und in vielen Fällen durch Wegfall von Zwischentransporten auch ein früherer Zustellbeginn erreicht werden. Die Deutsche Bundespost wird diese Bemühungen auch künftig in wirtschaftlich sinnvollem Rahmen fortsetzen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 95) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß schwerhörigen Mitbürgern, die auf ein Hörgerät angewiesen sind, bei den herkömmlichen Telefonapparaten die Verständigung mit anderen Fernsprechteilnehmern sehr erschwert ist, daß die Deutsche Bundespost aber bisher keine Apparate anbietet, die den besonderen Bedürfnissen Schwerhöriger Rechnung tragen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesem Personenkreis zu helfen? Die Deutsche Bundespost bemüht sich, Hörbehinderten Hilfen anzubieten bzw. zuzulassen. Es gibt bereits eine Reihe geeigneter privater Zusatzeinrichtungen zum Telefon, deren Anschließung an das öffentliche Fernsprechnetz von der Post zugelassen worden ist, z. B. Hörverstärker und das Schreibtelefon für Gehörlose. Das Fernmeldetechnische Zentralamt Darmstadt wurde bereits beauftragt, unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse die technische Entwicklung eines Telefon-Handapparates mit einem eingebauten 'regelbaren Hörverstärker einzuleiten. Voraussichtlich im Frühjahr 1979 wird die Deutsche Bundespost diesen Handapparat bei bestimmten Fernsprech-Apparatetypen selbst anbieten. Diese Zusatzeinrichtung soll den Kunden bei allen künftigen Fernsprechapparaten zur Verfügung gestellt werden können. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 96) : Wie und wann kann die Bundesregierung den Mißstand beseitigen, der im Zusammentreffen mehrerer unterschiedlicher Telefonortsnetze im Bereich der Stadt Erkrath besteht? Die Zuordnung einzelner Ortsteile einer Gemeinde zu verschiedenen Ortsgebührenbereichen soll durch das neue Tarifsystem beseitigt werden. Mit der Einführung des Nandienstes wird auch in den Verkehrsbeziehungen zwischen der zum Ortsnetz Düsseldorf gehörenden Stadt Erkrath und dem zum Ortsnetz Mettmann gehörenden Stadtteil Erkrath-Hochdahl der stark verbilligte Nahverkehrstarif gelten. Die Umstellung auf das neue Tarifsystem wird zwischen April 1981 und Oktober 1981 erfolgen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage B 97) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß an Sonn- und Feiertagentagsüber auf Grund des günstigen Tarifs das Telefonieren für den Verbraucher oft zur Qual wird, da über Stunden hinweg das Telefonleitungsnetz der Deutschen Bundespost total überlastet ist und selbst dringende Anrufe nicht durchgeführt werden können, und wenn ja, wann ist die Bundesregierung bereit, in dem hoch gewinnbringenden Fernsprechbereich entsprechende Investitionen und Erweiterungen vorzunehmen, damit der jetzige Zustand in sehr kurzer Zeit abgestellt ist und um so auch dem starken Zuspruch nach Telefonneuanschlüssen von dieser Seite her gerecht zu werden? Die Absicht der Deutschen Bundespost, ihren Fernsprechkunden möglichst preiswerte Ferngespräche anzubieten und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen technischen Einrichtungen zu verbessern, haben seit dem 1. Juli 1974 zu dem Sonderangebot eines außergewöhnlich verbilligten Tarifs (Nachtgebühr II) geführt. Die Fernsprechkunden machen von dem Sonderangebot inzwischen in einem unerwartet hohen Maße Gebrauch. In der Zeit der Nachtgebühr II werden mehr als doppelt so viele Gespräche geführt als in der vergleichbaren Zeit vor dem 1. Juli 1974. Die beinahe ausschließlich privaten Ferngespräche zur Nachtgebühr II führen zu bestimmten Tageszeiten zu einer wesentlich höheren Verkehrsdichte als der Geschäftstagesverkehr, für den das Fernsprechnetz ausgebaut ist. Der private Fernsprechverkehr konzentriert sich außerdem auf andere Verkehrsbeziehungen als der Geschäftsverkehr. Daher kommt es bisweilen zu sehr starken Überlastungen. Als kurzfristig wirksame Entlastung hat die Deutsche Bundespost seit 1. Juli 1978 die Nachtgebühr II auf Samstag ab 14.00 Uhr ausgeweitet. Außerdem weitet die Deutsche Bundespost ihre Netzkapazität aus. Die Anpassung des Netzes an den Verkehr zur Nachtgebühr II wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Durch kurzfristige Sonderprogramme sollen aber die kritischsten Engpässe möglichst schnell beseitigt werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordnetem Schmitz 9670* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 98 und 99) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinden wegen rechtlicher Schwierigkeiten bei der Schaffung der satzungsmäßigen Voraussetzungen Erschließungsbeiträge für Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinn des Bundes-Immissionsschutzgesetzes überwiegend nicht erheben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, die rechtlichen Möglichkeiten des § 127 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 132 des Bundesbaugesetzes zu verbessern oder zumindest eine entsprechende Klarstellung herbeizuführen? Die Schwierigkeiten bei der Heranziehung von Erschließungsbeitragspflichtigen zu den Kosten für Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen sind der Bundesregierung bekannt. Dies ergibt sich auch aus dem Bericht einer Arbeitsgruppe, die zur Prüfung des Erschließungsbeitragsrechts eingesetzt worden war. Als Folge sind daraufhin die kommunalen Spitzenverbände um eine Stellungnahme gebeten worden. Sie haben mitgeteilt, daß die bisher vorliegenden Erfahrungen noch nicht zu einer endgültigen Beurteilung ausreichen. Das Ergebnis weiterer Untersuchungen bleibt abzuwarten. Im übrigen möchte ich daran erinnern, daß die Aufnahme der in Frage stehenden Vorschrift auf eine Anregung des Bundesrates zurückgeht, der die Bundesregierung seinerzeit zugestimmt hat. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen B 100, 101 und 102) : Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Engholm die Einführung von Strukturräten gefordert hat, in denen Vertreter der Wirtschaft, des Staats und der Gewerkschaften koordinierend über die Schaffung neuer Arbeitsplätze beschließen sollen, und wenn ja, ist das auch die Auffassung der Bundesregierung? Hat der Parlamentarische Staatssekretär Engholm auf einer Bezirkskonferenz der DAG in Lübeck vor der Illusion gewarnt, daß durch die Konjunkturprogramme und Steuererleichterungen von den Unternehmen neue Arbeitsplätze geschaffen werden, und wenn ja, steht diese Aussage nicht im Widerspruch zu den bisherigen Äußerungen seitens der Bundesregierung? Hat der Parlamentarische Staatssekretär Engholm auf einer Bezirkskonferenz der DAG in Lübck den Gewerkschaften geraten, in Anbetracht der Arbeitslage, die Lohnpolitik zu überdenken, mit der Begründung, daß die Arbeit besser verteilt werden müsse, wenn sie Mangelware ist und dabei auch die Meinung vertreten, daß "die Forderungen der Gewerkschaften nach der 35-Stunden-Woche dazu beitragen könnten, daß die „Mangelware Arbeit" auf möglichst viele verteilt werde? Zu Frage B 100: Auf einer Bezirkskonferenz der DAG am 25. November in Lübeck habe ich über „zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik" referiert. Dabei habe ich in meinen Ausführungen darauf hingewiesen, daß die Bewältigung der konjunkturellen und strukturellen Ursachen der Arbeitslosigkeit nur durch ein Bündel aufeinander abgestimmter Maßnahmen erreicht werden könnte. In diesem Zusammenhang sei auch der Vorschlag der SPD, die Verzahnung der verschiedenen Maßnahmen und Interessen durch „Strukturräte" herbeizuführen, beachtlich. Meine Aufforderung an die Delegierten der DAG lautete, auch diesen Lösungsansatz als „eine mögliche Weiterentwicklung der Konzertierten Aktion" in ihre Überlegungen einzubeziehen. Zu Frage B 101: Auf derselben Konferenz habe ich darauf hingewiesen, daß die Formel „höhere Gewinne = verstärkte Investitionen = mehr Arbeitsplätze", wie sie in den Phasen einer stark expansiven Wirtschaftsentwicklung gegolten habe, heute nur noch bedingt richtig sei. Hierfür seien im wesentlichen folgende Faktoren ausschlaggebend: Angesichts einer nur teilweisen Auslastung der Produktionskapazitäten gebe es in vielen Branchen keine ökonomische Notwendigkeit für arbeitsplatzschaffende Erweiterungsinvestitionen. Auch zeige die Erfahrung, daß verbesserte Erträge zunehmend für Rationalisierungsinvestitionen verwendet und damit tendenziell zu einer Verringerung des Arbeitsplatzangebotes führen würden. Insofern reiche es künftig nicht mehr aus, die Konjunktur allein — wie von der Union gefordert — durch Steuererleichterungen für die Wirtschaft und Konjunkturprogramme nach altem Muster zu beleben. Zu Frage B 102: Zur Frage der Tarifpolitik habe ich vor den Delegierten der DAG darauf hingewiesen, daß die gewerkschaftliche Tarifpolitik seit längerem schon nicht mehr reine Lohnpolitik sei, sondern sich verstärkt anderen Komponenten des Arbeitnehmerinteresses zuwende (Rationalisierungsschutz, Humanisierung, Arbeitszeitverkürzung etc.). Wenn im Zeichen raschen technischen Fortschritts Arbeit heute „Mangelware" sei, dann gehöre es selbstverständlich zu den Aufgaben der Gewerkschaften, für eine möglichst breite und gerechte Verteilung dieses „knappen Gutes" einzutreten: Dabei seien beispielsweise die Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit neben der Verkürzung der Lebensarbeitszeit oder der Verlängerung des Jahresurlaubs Gegenstand einer denkbaren Lösungsstrategie. Welche der Alternativen in welcher Kombination ökonomisch am sinnvollsten sei und dem sozialen Ziel vermehrter Beschäftigung am nächsten komme, darüber gäbe es je nach Interessenlage kontroverse Auffassungen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage B 103) : Teilt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Einschätzung des Bundespostministers, wie sie in der Antwort auf meine Frage zu Tests mit jugendlichen Bewerbern um einen Ausbildungsplatz (Stenographischer Bericht der 115. Sitzung, Seite Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9671* 9046) zum Ausdruck kommt, daß die Benotung im Schulabgangszeugnis keine ausreichende Auskunft über die Fähigkeiten zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation, über die Kenntnisse in Deutsch und Rechnen sowie über ausreichendes Interesse an Erdkunde vermittelt und somit ein besonderer Eignungstest vor Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis erforderlich ist, und wie beurteilt der Bundesminister vor dem Hintergrund zahlreicher Tests bei fast allen Ausbildungsstellen den Aussagewert von Schulabgangszeugnissen? Schulnoten stellen eine von mehreren Möglichkeiten dar, mit denen Auskunft über schulisch vermittelte Fähigkeiten, z. B. in Kulturtechniken, erteilt wird. Der Einsatz von Tests als ein Instrument zur Kenntnisprüfung (in den allgemeinen Kulturtechniken wie Sprache, Schrift und Rechnen) durch Ausbildungsbetriebe bei Einstellungsverfahren ist in der breit geführten fachlichen Diskussion umstritten. Auch im Hinblick auf die späteren berufsspezifischen Anforderungsprofile bereitet die Auswahl der Testitems große Schwierigkeiten. In jedem Fall sollten Tests — die nach wissenschaftlichen Kriterien entwickelt und ausreichend erprobt sind — ausschließlich ergänzend zu anderen Auswahlverfahren eingesetzt werden. Tests sollten überdies Kenntnisse und Fähigkeiten entdecken helfen, die nicht bereits in anderer Weise, z. B. durch Schulbenotung, festgestellt werden. Schulzeugnisse behalten insoweit auch bei Testeinsatz nicht nur ihren Aussagewert, sondern sollten in der Regel ausreichende Auskunft über die schulisch vermittelten Kenntnisse geben.. Um dies sicherzustellen, ist eine frühzeitige Verständigung mit den Unterrichtsverwaltungen der Länder und den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit zur Berufsberatung über den möglichen Testeinsatz sinnvoll, damit die beiderseits angewandten Verfahren in Entwicklung und Anwendung aufeinander abgestimmt werden können
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    Wie bei derart umfangreichen Studiengegenständen üblich, benötigt die Analyse der zugrunde gelegten Dokumente sowie die Auswertung der mündlichen Auskünfte einen großen Zeitaufwand, so daß mit dem Erscheinen der Studie nicht vor 1979 zu rechnen ist. Der Bundesminister der Verteidigung wird sicherstellen, daß das Sozialwissenschaftliche Institut der Bundeswehr die erforderliche Unterstützung für einen termingerechten Abschluß der Studie erhält.
    Ich frage mich allen Ernstes, wie die Feststellung, die ich hier eben vorgetragen habe, gegenüber dem Parlament verwirklicht werden soll, wenn es in dem vom Bundesminister der Verteidigung im April 1978 herausgegebenen Heft Nr. 32 der Schriftenreihe „Innere Führung" auf Seite 19 wie folgt heißt:
    Seit Frühjahr 1976 stagniert die Arbeit an diesem Projekt, da der Zugang zu den als erforderlich erachteten Materialien — für die Vorstudie wie für die Hauptstudie — dem Sozialwissenschaftlichen Institut bisher nicht ermöglicht wurde.
    Aus gegebenem Anlaß möchte ich ein paar Bernerkungen zu der Frage der Teilnahme von Soldaten in Uniform an Veranstaltungen von Berufsorganisationen anschließen. Auch Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Bülow ist schon darauf eingegangen. Herr Abgeordneter Weiskirch hat in der Plenarsitzung vom 17. November 1978 meine Sorgen in dieser Frage bereits vorgetragen, die ich in zwei Jahresberichten dem Parlament unterbreitet habe.
    Inzwischen ist aber ein Fall bekanntgeworden, der die Problematik erneut in aller Schärfe verdeutlicht. Ein Soldat wurde mit Disziplinararrest gemaßregelt, weil er in einem ehemaligen Konzentrationslager bei einer gewerkschaftlichen Veranstaltung zur Erinnerung an die Judenprogrome des Jahres 1938, zur Erinnerung an die sogenannte Reichskristallnachtmir geht das Wort immer sehr schwer über die Lip-ken —, in Uniform einen Kranz niedergelegt hatte. Ich versage mir hier und heute eine dienstrechtliche Würdigung dieses Vorgangs, denn das förmliche Beschwerdeverfahren vor dem zuständigen Truppendienstgericht ist noch nicht abgeschlossen. So viel aber erlaube ich mir, heute zu sagen: Ich begrüße es, daß der Bundesminister der Verteidigung diesen Fall zum Anlaß genommen hat, über das Uniform-Tragen bei politischen Veranstaltungen ernsthaft nachzudenken. Nur, ich hätte mir gewünscht, daß diese Bereitschaft früher Platz gegriffen hätte. Denn die Unsicherheiten und rechtlichen Unklarheiten auf dem hier erörterten Feld waren bekannt.
    Es ist zu hoffen, daß die angekündigte neue Regelung gründlich und praxisnah erarbeitet wird. Denn sie muß dem einzelnen Soldaten und auch dem Vorgesetzten vor Ort wirklich eine Hilfe geben. Eine unter Hektik geborene Lösung, um vielleicht eine aktuelle Stimmung rasch aufzufangen, bringt gar nichts.
    Ich füge hinzu, daß ein Erlaß auf diesem Feld schon seine Probleme aufwirft. Denn dieser Erlaß soll eine gesetzliche Norm ausfüllen, die im § 15 Abs. 3 des Soldatengesetzes wie folgt lautet: „Der Soldat darf bei politischen Veranstaltungen keine Uniform tragen."
    So weit meine Äußerungen zum Jahresbericht und seiner Behandlung bzw. Würdigung durch den Bundesminister der Verteidigung.
    Gestatten Sie mir anschließend bitte noch einige wenige Bemerkungen zur Rede des Herrn Abgeordneten Ernesti in der Plenardebatte vom 17. November 1978. Ich beschränke mich dabei auf seinen Vorwurf, ich hätte Kontroversen um drei von ihm namentlich genannte Offiziere unbeachtet gelassen. Ich möchte dazu folgendes feststellen: Den einen Komplex um die Versetzung zweier Generale in den einstweiligen Ruhestand durch den Herrn Bundespräsidenten habe ich ausdrücklich erwähnt. Von einer Wertung habe ich Abstand genommen, da das
    9608 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978
    Berkhan
    Bundesverwaltungsgericht mit einem wesentlichen Teil des Gesamtvorgangs, nämlich mit dem vom Bundesminister der Verteidigung verfügten Verbot der Ausübung des Dienstes, befaßt war. Eine Äußerung zur Sache hätte den Parlamentsbeauftragten dem Verdacht aussetzen können, er wolle auf laufende und dazu noch bei einem obersten Gerichtshof des Bundes anhängige Verfahren Einfluß nehmen. Dazu darf es nach meinem Amtsverständnis nicht kommen. Inzwischen hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Entscheidungen vom 12. April 1978 die beiden Verfahren unanfechtbar abgeschlossen.
    Mit dem auch vom Herrn Abgeordneten Ernesti erwähnten Schreiben vom 14. November 1978 habe ich nunmehr meine Wertung der Angelegenheit dem Herrn Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses übermittelt. Ich teile die Auffassung des Herrn Abgeordneten Ernesti, daß der Verteidigungsausschuß das geeignete Forum sein wird, den Gesamtvorgang noch einmal im einzelnen zu besprechen. Ich versage mir daher, weiter darauf einzugehen.
    Ebenfalls erwähnt wurde ein weiterer Fall eines in den Ruhestand getretenen Generals, den ich, wenn auch nicht namentlich, in meinen Vorbemerkungen ausdrücklich angesprochen habe. Ich habe dargelegt, daß ich — unter Hinweis auf meine verfassungsrechtliche Bewertung der Doppeluntersuchung — für meine Prüftätigkeit keinen Raum mehr gesehen habe.
    Maßgebend für meine Auffassung war der Beschluß des Verteidigungsausschusses vom 15. Juni 1977, die Angelegenheit selbst behandeln zu wollen. Die Beratungen des Verteidigungsausschusses fanden dann am 7. September 1977 statt. Es war insbesondere dieser Einzelfall, der die Problematik der sogenannten Doppeluntersuchung, nämlich die Prüfung ein und desselben Vorgangs durch den Verteidigungsausschuß einerseits und den Wehrbeauftragten andererseits, für mich mit aller Schärfe ins Blickfeld rückte.
    Ich darf deshalb meine Anregung wiederholen, diese Frage zur Vermeidung weiterer Auslegungsschwierigkeiten im Rahmen einer Novellierung des Wehrbeauftragtengesetzes klarzustellen und praxisnah zu lösen. Was meine konkreten Anregungen zur Änderung der §§ 2 und 5 des Wehrbeauftragtengesetzes angeht, so habe ich mir erlaubt, diese dem Herrn Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses zuzuleiten.
    Ich halte die Abgrenzung der gegenseitigen Kompetenzen im System parlamentarischer Kontrolle unverändert für zu komplex, als daß die Behandlung im jeweiligen Einzelfall allein von der subjektiven Betrachtung der Beteiligten — und ich bin ein Beteiligter — abhängig gemacht werden sollte. Es sollte eine Regelung getroffen werden, die die Zuständigkeiten unzweifelhaft festlegt, so daß sich der Wehrbeauftragte nicht mehr gelegentlich des Verdachtes erwehren muß, seine Verfahrensweise sei von anderen als sachbezogenen Erwägungen bestimmt gewesen. Eine solche, dem Wehrbeauftragten durch ein auslegungsfähiges Gesetz aufgezwungene Abwehrhaltung scheint mir nicht geeignet zu sein, parlamentarische Kontrolle glaubhaft zu machen.
    In einer letzten Bemerkung, Herr Abgeordneter Würzbach, will ich mich ausdrücklich dafür bedanken, daß Sie darauf aufmerksam gemacht haben, daß diese berühmte lustlose Pflichtübung im Ausschuß schon weggenommen ist. Ich bin Ihnen auch dankbar, weil es nun im Protokoll steht, und damit ist es ganz öffentlich. — Herr Abgeordneter Ernesti nickt, und damit, kann ich sagen, sind wir beide in dieser Frage wieder einig. Ich muß das insbesondere deshalb tun, Herr Abgeordneter Ernesti, weil ich auch die Pflicht habe, meine fleißigen Mitarbeiter --- Angestellte, Arbeiter und Beamte — gegen ungerechtfertigte Vorwürfe in Schutz zu nehmen. Es mag sein, daß der eine oder andere auch im Amt des Wehrbeauftragten lustlos ist. Aber von Zeit zu Zeit — Frau Präsident, ich wage das zu sagen auf die Gefahr hin, daß Sie mich zur Ordnung rufen — habe ich auch in Zeitungen gelesen, daß es lustlose Abgeordnete gibt.

    (Heiterkeit und Zurufe von der CDU/CSU)

    Herr Abgeordneter Ludewig hat einen sehr ernsten Vorgang aufgenommen; der liegt zurück. Wir werden ihn nicht mehr überprüfen können. Ich will Ihnen nur sagen, wir werden im Jahresbericht über das laufende Jahr Gelegenheit haben, darauf zurückzukommen. Im Berichtsjahr 1977 stand ich unter dem Eindruck, daß die Sanitätsoffiziere der Bundeswehr alle zusammen — die Aktiven, die Reservisten und die, die wir die „Restanten" zu nennen uns angewöhnt haben, die wehrpflichtigen Stabsärzte — so Vorsorge getroffen haben, daß man das Urteil, welches ich gefällt habe, durchaus zu Recht fällen konnte. Sie haben dabei natürlich nicht ganz im Auge gehabt, daß zu der Zeit ein größerer Versuch über Sanitätszentren lief, den ich sehr begrüßt habe. Aber ich will mich in die Organisationsgewalt des Bundesministers für Verteidigung nicht einmischen.
    Herr Abgeordeter Ernesti, ich wende mich Ihnen noch einmal zu. Es ist nicht "so ernst zu nehmen, wie Sie das vielleicht nehmen könnten. Sie haben mich als „oberstes Kontrollorgan" angesprochen. Ich will dazu nur sagen, das kann sich sicherlich nur auf Recht und Innere Führung beziehen, ganz sicher. — Sie nicken schon. Aber auch da habe ich meine Zweifel. Man könnte darüber streiten, ob diese Bezeichnung als oberstes Kontrollorgan eher dem Bundestag, vertreten durch seinen Präsidenten, zukäme, vielleicht auch dem Verteidigungsausschuß. Ich will mich nicht über den Verteidigungsausschuß setzen. Bei ihm ist ja das parlamentarische Enqueterecht in Verteidigungsangelegenheiten monopolisiert. Sei es, wie es sei! Ich sehe, Sie nicken, und wir sind uns einig. Ich fühle mich nach wie vor als ein Hilfsorgan des Parlaments.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

    Ich habe vor Jahren gesagt, das Parlament ist mein Herr; es ist gottlob nicht mein Gebieter.

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Ein feiner Unterschied, den Sie da machen!)

    Es gibt auch bestimmte Felder, in denen ich frei
    arbeiten kann. „Hilfsorgan des Parlaments" ist für
    mich Ansporn genug. Ich darf dies so sagen; denn
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 123. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Dezember 1978 9609
    Berkhan
    — um eine Bemerkung des Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Jetzt kommt wieder der Gebieter; das ist nicht der Herr!)

    in der Plenardebatte des 17. November 1978 aufzugreifen — der Wehrbeauftragte möchte sich nicht gern heiligen lassen wollen.

    (Heiterkeit — Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Andreas von Bülow


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will keine neue Debattenrunde eröffnen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ich kann dies nicht. Ich habe der Präsidentin das Versprechen gegeben, einschließlich dieser Berner-kung nicht länger als eine Minute zu sprechen.
    Ich lege großen Wert darauf festzustellen — ich habe das ja auch im Verteidigungsausschuß zum Ausdruck gebracht —, daß das Ministerium überall dort, wo wir bei den Ausführungen des Wehrbeauftragten über Grundrechtsbeschränkungen keine Anmerkungen gemacht haben, mit der Wertung und Würdigung des Wehrbeauftragten voll einverstanden ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)