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    Plenarprotokoll 8/122 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 122. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9465 A Erklärung der Bundesregierung über die Ergebnisse des Europäischen Rates in Brüssel Schmidt, Bundeskanzler 9485 B Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . 9489 B Rapp (Göppingen) SPD 9491 D Dr. Bangemann FDP . . . . . . . 9496 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9501 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Deutsche Bundesbahn — Drucksachen 8/849, 8/1464 — Dr. Jobst CDU/CSU 9505 C Mahne SPD 9507 D Merker FDP 9510 B Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . 9512 C Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 9516 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Europäische Hochschulpolitik — Drucksachen 8/1775, 8/2162 — Rühe CDU/CSU 9517 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 9519 A Frau Schuchardt FDP 9520 D Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . 9522 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Langner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Lenz (Bergstraße), Helmrich, Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Böhm (Melsungen), Pfeffermann, Neuhaus und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Bundeswahlgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten — Drucksache 8/2306 —Dr. Langner CDU/CSU 9523 C Bühling SPD 9524 D Engelhard FDP 9526 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken — Drucksache 8/1543 — Beschlußempfehlung und. Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2304 — 9527 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/1863 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2314 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jenninger, Sauter (Epfendorf), Dr. Stark (Nürtingen), Benz, Susset, Biechele, Dr. Laufs, Dr. Friedmann, Kolb, Bühler (Bruchsal), Dr. Stavenhagen, Dr. Langguth, Wissmann, Jäger (Wangen) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 69 b Abs. 3 der Gewerbeordnung — Drucksache 8/1755 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2314 — 9527 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 8/2319 — . . . . . . . 9528 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über eine Beihilfe für die Entkeimung von Mais — Drucksachen 8/2098 Nr. 50, 8/2330 — 9528 C Fragestunde — Drucksache 812339 vom 01. 12. 1978 — Konsequenzen aus der Ablehnung der Versuchsstrecke der Hängebahn durch den Stadtrat von Erlangen für die Förderung neuer Technologien in den Gemeinden MdlAnfr Al 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . 9465 B, D, 9466 A ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 9465 D, 9466 A Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten Hans Günter Schumacher, Vorsitzender des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz MdlAnfr A8 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 9466 B, C, D ZusFr Dr. Steger SPD 9466 C Neubau des Marineamtes Wilhelmshaven MdlAnfr A12 01.12.78 Drs 08/2339 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 9466 D, 9467 A, B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 9467 A Verringerung der Zahl von Nebelunfällen durch Anbringung von Nebelschlußleuchten an Kraftfahrzeugen MdlAnfr A20 01.12.78 Drs 08/2339 Curdt SPD MdlAnfr A21 01.12.78 Drs 08/2339 Curdt SPD Antw PStSekr Haar BMV . . 9467 C, D, 9468 A ZusFr Curdt SPD 9467 C, D Bau einer Bundesbahn-Schnellstrecke südlich Rastatt als Alternative zu einem sechsspurigen Ausbau der Autobahn 5 MdlAnfr A22 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . . 9468 B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 9468 B, C Beteiligung des Bundes an der Entschädigung der Opfer der Demonstration der CISNU in Frankfurt MdlAnfr A35 Q1.12.78 Drs 08/2339 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9469 A, B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 9469 B Nachteile für ehemalige politische Häftlinge aus der DDR durch die Ablehnung der erkennungsdienstlichen Behandlung im Notaufnahmelager Gießen MdlAnfr A36 01.12.78 Drs 08/2339 Schlaga SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 III MdlAnfr A37 01.12.78 Drs 08/2339 Schlaga SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9469 C, D, 9470 A, B, C ZusFr Schlaga SPD . . . . . . . . 9470 A, B Entbürokratisierung des Leistungssports MdlAnfr A38 01.12.78 Drs 08/2339 Tillmann CDU/CSU MdlAnfr A39 01.12.78 Drs 08/2339 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9470 C, D, 9471 A, B, C ZusFr Tillmann CDU/CSU . . 9470 D, 9471 B ZusFr Schirmer SPD 9471 C Errichtung eines neuen Sammellagers für Asylbewerber gem. § 39 des Ausländergesetzes MdlAnfr A40 01.12. 78 Drs 08/2339 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9471 D, 9472 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 9472 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 9472 B ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) CDU/CSU 9472 C ZusFr Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 9472 C Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank zur Ermöglichung der Verwendung von Devisenreserven zur Finanzierung eines staatlichen Rohstoffvorratslagers MdlAnfr A45 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. von Wartenberg CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 9473 A, B ZusFr Dr. von Wartenberg CDU/CSU . 9473 A, B Befreiung der EG-Beihilfe zur Verbilligung der Schulmilch von der Mehrwertsteuer MdlAnfr A50 01.12.78 Drs 08/2339 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9473 B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU 9473 C, D Manipulationen bei der Erlangung der Investitionszulage von Dezember 1974 bis Juni 1975 im Zusammenhang mit DaimlerBenz-Vertretungen sowie weitere Mißbrauchsfälle außerhalb der Kfz-Branche MdlAnfr A64 01.1238 Drs 08/2339 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A65 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . . 9473 D, 9474 A, B, C ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . 9474 B, C Investitionen deutscher Unternehmen zur Verlagerung der Produktion in die USA zwischen 1949 und 1977, Beteiligung mittelständischer Betriebe MdlAnfr A54 01.12.78 Drs 08/2339 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A55 01.12.78 Drs 08/2339 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 9474 D, 9475 A, B, C, D, 9476 A, B, D ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 9475 A, B, 9476 A ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . . 9475 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9475 C, 9476 D ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . 9476 B ZusFr Dr. von Wartenberg CDU/CSU . . 9475 C Zusammenhang zwischen der Kritik an der Apartheidpolitik in Südafrika und dem Plan für ein staatliches Rohstoffvorratslager als Einstieg in die Investitionslenkung MdlAnfr A58 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. von Wartenberg CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 9477 A Staatliche Förderung heimischer Erdöl- und Erdgasförderung; stärkere Belastung der „windfall-profits" aus dieser Förderung MdlAnfr A59 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A60 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 9477 B, C, D, 9478 A, B ZusFr Dr. Ahrens SPD . . . . 9477 C, 9478 A ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 9477 C, 9478 B ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 9478 B Bürgschaftshilfen für mittelständische Unternehmen zur Gewährung von Bietungs- und Leistungsgarantien bei Exportgeschäften MdlAnfr A63 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 9478 C, D, 9479 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9478 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Übereinstimmung bekanntgewordener Tierversuche, z. B. in der Kosmetikindustrie, mit dem Tierschutzgesetz und ausschließliche Zulassung von Tierversuchen in staatlichen Instituten MdlAnfr A68 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A69 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 9479 A, B, C, 9480 A ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . 9479 B, 9480 A Zusätzliche Deklaration der Inhaltsstoffe mit Energiezahl sowie weitere Verbraucherinformationen bei „Normtyp"-Mischfuttern und abweichenden Mischfuttern durch den Hersteller MdlAnfr A70 01.12.78 Drs 08/2339 Oostergetelo SPD MdlAnfr A71 01.12.78 Drs 08/2339 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 9480 A, B, C, D, 9481 A, B, C ZusFr Oostergetelo SPD . . 9480 C, D, 9481 B ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 9481 B ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . 9481 C Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung landwirtschaftlicher Betriebsgebäude in den Niederlanden; Herstellung der Wettbewerbsgleichheit in der europäischen Landwirtschaft MdlAnfr A72 01.12.78 Drs 08/2339 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A73 01.12.78 Drs 08/2339 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . . . 9481 D, 9482 B, C, D, 9483 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 9482 B, C ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 9482 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 9483 A Zivildienstfachliche Verwendung von Studenten der Humanmedizin MdlAnfr A74 01.12.78 Drs 08/2339 Hölscher FDP Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9483 B, C ZusFr Hölscher FDP . . . . . . . . . 9483 C Einstellung der Kindergeldzahlungen bei ausländischen Arbeitnehmern, deren Kinder im Ausland leben MdlAnfr A75 01.12.78 Drs 08/2339 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 9483 D Verkürzung der Dienstzeit von Zivildienstleistenden durch Abgeltung von Überstunden MdlAnfr A77 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Kraske CDU/CSU MdlAnfr A78 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Kraske CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 9484 A, C, D, 9485 A ZusFr Dr. Kraske CDU/CSU . . . 9484 B, C, D, 9485 A Nächste Sitzung 9528 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9529* A Anlage 2 Verbot der politischen Betätigung von Ausländern; Weisungen der Bundesregierung nach § 25 des Ausländergesetzes MdlAnfr A16 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Miltner CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 9529* C Anlage 3 Freilassung der vier Terroristen aus Jugoslawien MdlAnfr A20 24.11.78 Drs 08/2315 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A21 24.11.78 Drs 08/2315 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9529* D Anlage 4 Anerkennung des in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Abiturs als Berechtigung zum Studium im europäischen Ausland MdlAnfr A112 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A113 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9530* A Anlage 5 Einwände der jugoslawischen Regierung gegen den Antrag auf Auslieferung der vier mutmaßlichen deutschen Terroristen; Hinweis Jugoslawiens auf die Bedeutung des Auslieferungsbegehrens für die bilateralen deutsch-jugoslawischen Beziehungen und für die multilaterale Terroristenbekämpfung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 V MdlAnfr A116 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A117 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9530* B Anlage 6 Finanzhilfen der Bundesrepublik Deutschland für Jugoslawien MdlAnfr A120 24.11.78 Drs 08/2315 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A121 24.11.78 Drs 08/2315 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9530* D Anlage 7 Förderung des Kontakts von Städten und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz mit Gebietskörperschaften in Frankreich sowie in kommunistischen Staaten, insbesondere in Jugoslawien MdlAnfr A125 24.11.78 Drs 08/2315 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A126 24.11.78 Drs 08/2315 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9531* A Anlage 8 Bewilligung von Anträgen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland von libanesischen Christen in den letzten zwei Jahren SchrAnfr B4 24.11.78 Drs 08/2315 Carstens (Fehmarn) CDU/CSU SchrAnfr B5 24.11.78 Drs 08/2315 Carstens (Fehmarn) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9531* B Anlage 9 Humanitäre Hilfe für die vietnamesischen Flüchtlinge auf dem Küstenfrachter „Hai Hong" SchrAnfr B6 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9531* D Anlage 10 Ausklammerung des Tagesordnungspunktes Menschenrechtsverletzungen auf der KSZE-Sonderkonferenz; Bildung eines Schiedsgerichts; einheitliches Verhalten der EG-Staaten auf der Konferenz SchrAnfr B7 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B8 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B9 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B10 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9532* A Anlage 11 Antrag auf Einsetzung eines Beauftragten der UNO für Menschenrechtsfragen SchrAnfr B11 24.11.78 Drs 08/2315 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9532* D Anlage 12 Teilnahme von Vertretern der Bundesregierung am Empfang des jugoslawischen Botschafters trotz Freilassung der vier deutschen Terroristen SchrAnfr B12 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9533* B Anlage 13 Ablehnung einer Genehmigung zur Ausfuhr von Kriegsschiffen nach Chile SchrAnfr B13 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B14 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9533* C Anlage 14 Familienangehörige von US-Soldaten, Touristen und entlassene amerikanische Soldaten auf zivilen Arbeitsplätzen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte, Beteiligung der deutschen Arbeitsvermittlung SchrAnfr B53 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9533* C Anlage 15 Bekanntgabe der NATO-Lager für atomare Sprengköpfe in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz MdlAnfr A4 01.12.78 Drs 08/2339 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A5 01.12.78 Drs 08/2339 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9534* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Anlage 16 Einsatzfähigkeit des Alpha-Jet MdlAnfr A6 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Simonis SPD MdlAnfr A7 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9534* C Anlage 17 Vereinbarkeit der Kritik eines Bundesbeamten als Mitglied einer Bürgerinitiative an der Energiepolitik der Bundesregierung mit dessen Pflichten MdlAnfr A9 01.12.78 Drs 08/2339 Brandt (Grolsheim) SPD MdlAnfr A10 01.12.78 Drs 08/2339 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9535* A Anlage 18 Verbot der persönlichen Verabschiedung des ausscheidenden Generalinspekteurs der Bundeswehr von den Generälen durch den Bundesverteidigungsminister MdlAnfr All 01.12.78 Drs 08/2339 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 9535* B Anlage 19 Beschränkung der Werbung für Tabakerzeugnisse wegen der Gesundheitsgefährdung durch Rauchen MdlAnfr A13 01.12.78 Drs 08/2339 Egert SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9535* C Anlage 20 Einführung einer Meldepflicht für Behinderte angesichts der durch das Medikament Duogynon verursachten Behinderungen MdlAnfr A14 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Eilers SPD MdlAnfr A15 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Eilers SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9535* D Anlage 21 Aussagen der Bundesregierung in der Begründung zum Entwurf eines Jugendhilfegesetzes über die Unvereinbarkeit der sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten von Ausländern mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie über den Vorwurf der Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A16 01.12.78 Drs 08/2339 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A13 01.12.78 Drs 08/2339 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr. Dr. Wolters BMJFG . . 9536* A Anlage 22 Schutz der Verbraucher vor salmonellenverseuchtem Geflügel- und Schweinefleisch MdlAnfr A18 01.12.78 Drs 08/2339 Susset CDU/CSU MdlAnfr A19 01.12.78 Drs 08/2339 Susset CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 9536* D Anlage 23 Anteil der versicherten Kleinkrafträder an der Gesamtzahl der Krafträder und Einführung beleuchteter Nummernschilder für diese Fahrzeuge MdlAnfr A23 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 9537* B Anlage 24 Kosten-Nutzen-Rechnung für den Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals MdlAnfr A24 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A25 01.12.78 Drs 08/2339 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 9537* C Anlage 25 Senkung der Landegebühren auf deutschen Flughäfen; Glaubwürdigkeit der Bundesregierung angesichts der Verteidigung hoher Flugpreise einerseits und des Beklagens der ansteigenden Preise im Berlin-Flugverkehr andererseits MdlAnfr A26 01.12.38 Drs 08/2339 Männing SPD MdlAnfr A27 01.12.78 Drs 08/2339 Manning SPD. SchrAntw PStSekr Haar BMV 9537* D Anlage 26 Bau der Autobahn Olpe-Hattenbach MdlAnfr A28 01.12.78 Drs 08/2339 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A29 01.12.78 Drs 08/2339 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 9538* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 VII Anlage 27 Verbot der Verwendung des krebserregenden Stoffes Athylendibromid als Benzinzusatz MdlAnfr A30 01.12.78 Drs 08/2339 Amling SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9538* B Anlage 28 Löschung falscher Daten in Polizei- und Verfassungsschutzdateien MdlAnfr A31 01.12.78 Drs 08/2339 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9538* D Anlage 29 Verbleib der von Deutschen 1941 aus Zarskoje Selo bei Leningrad abtransportierten Kunstschätze („Bernstein-Kabinett") MdlAnfr A33 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9539* A Anlage 30 Diffamierung von Iranern in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Demonstration der CISNU in Frankfurt MdlAnfr A34 01.12.78 Drs 08/2339 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9539* B Anlage 31 Erhöhung des Haushaltsfreibetrages für Alleinstehende mit Kindern entsprechend den Erhöhungen des Grund- bzw. Tariffreibetrages MdlAnfr A46 01.12.78 Drs 08/2339 Augstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9539* C Anlage 32 Auswirkungen des Fortfalls landesrechtlicher Grunderwerbsteuerregelungen nach dem 1. Januar 1979 MdlAnfr A48 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A49 01.12.78 Drs 08/2339 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 9539* D Anlage 33 Vermittlung von Saisonarbeitskräften für Ernteeinsätze in bestimmten Sonderkulturen MdlAnfr A76 01.12.78 Drs 08/2339 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9540* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 122. Sitzung Bonn, den 6. Dezember 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 119. Sitzung, Seite 9269*, Anlage 27: Statt „Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort" ist „Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 7.12. Dr. Ahrens ** 6. 12. Dr. Aigner * 7. 12. Alber** 6. 12. Arendt 7. 12. Dr. Bangemann 6. 12. Dr. Barzel 7. 12. Batz 15. 12. Dr. Bayerl * 6. 12. Dr. von Bismarck 6. 12. Frau von Bothmer 15. 12. Brandt 15. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Damm *** 6. 12. Dr. Evers ** 7. 12. Fellermaier * 7. 12. Flämig * 7. 12. Dr. Fuchs * 6. 12. Haase (Fürth) * 7. 12. Dr. Hammans 13. 12. Frau Hoffmann (Hoya) 7. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 7. 12. Dr. Holtz ** 7. 12. Ibrügger * 7. 12. Dr. h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klepsch * 7. 12. Dr. Klein (Göttingen) 7. 12. Koblitz 7. 12. Kunz (Berlin) 6. 12. Lange * 7. 12. Lemp * 7. 12. Lücker * 6. 12. Luster * 7.12. Dr. Mende ** 6. 12. Dr. Müller ** 7. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Frau Pack 15. 12. Rosenthal 15. 12. Saxowski 15. 12. Scheu 15. 12. Schmidt (München) * 6. 12. Schmidt (Würgendorf) ** 6. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber * 7. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) 7. 12. Dr. Schwörer * 6. 12. Seefeld* 7. 12. Sieglerschmidt * 7. 12. Dr. Starke (Franken) * 6. 12. Ueberhorst ** 7. 12. Dr. Vohrer ** 7. 12. Frau Dr. Walz * 7. 12. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Wawrzik 15. 12. Wissmann 7. 12. Ziegler 15. 12. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2249 Frage A 16, 113. Sitzung, Seite 8862 B): Ich hatte Ihre Zusatzfrage in der o. a. Fragestunde damit beantwortet, daß nach meiner Kenntnis die Bundesregierung noch nie von dem Weisungsrecht nach § 25 AuslG Gebrauch gemacht habe. Dabei war mir nicht bekannt, daß tatsächlich im Jahre 1968 in einem einzigen Fall eine solche Weisung einmal erteilt worden war. Wie anhand des hier vorliegenden Aktenmaterials festgestellt werden konnte, hat damals das Bundeskabinett in der Sitzung am 12. Juni 1968 beschlossen, einen Landesminister anzuweisen, eine bestimmte ausländerrechtliche Verfügung des zuständigen Landratsamtes nicht aufzuheben. Weitere Fälle von Weisungen nach § 25 Ausländergesetzes sind hier nicht nachweisbar. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 20 und 21) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag Auskunft darüber zu geben, wann und unter welchen Bedingungen die vier Terroristen freigelassen worden sind? Wohin und auf welchem Weg sind die Terroristen abgeschoben worden, und wann ist die Bundesregierung über die Freilassung unterrichtet worden? Zu Frage A 20: Die jugoslawische Regierung hat die Bundesregierung bisher nicht darüber unterrichtet, wann und unter welchen Bedingungen sie die Terroristen abgeschoben hat. Sie hat nur mitgeteilt, daß den genannten Personen der Aufenthalt in Jugoslawien als unerwünschte Ausländer untersagt worden ist. Im übrigen verweise ich auf die gestrigen Ausführungen der Bundesregierung im Innenausschuß und im Rechtsausschuß. Zu Frage A 21: Zu dieser Frage möchte ich ergänzend zu dem obigen mitteilen, daß die jugoslawische Regierung am 17. November unseren Botschafter in Belgrad einbestellt und über die Abschiebung informiert hat. 9530* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 112 und 113) : Welche europäischen Länder haben das in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland erworbene Abitur bisher als Zulassungsvoraussetzung zum Hochschulstudium in ihrem Land nicht anerkannt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige europäische Nachbarländer nach Einführung der Kollegstufe erwägen, das deutsche Abitur nicht mehr als Berechtigung zum Studium in ihrem Land anzuerkennen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 112: Außer der Bundesrepublik Deutschland haben die meisten europäischen Staaten (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen Osterreich, Schweden, Spanien, Türkei und Zypern) die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 1953 ratifiziert und erkennen somit das in der Bundesrepublik erworbene Abitur als Zulassungsvoraussetzung zum Hochschulstudium an. Wenn auch die Schweiz Nichtmitglied ist, so hat sie sich praktisch so verhalten, als ob sie der Konvention beigetreten sei. Seit Einführung der Reform der gymnasialen Oberstufe sind an einzelnen Schweizer Hochschulen und in einigen wenigen Fällen auch an Österreichischen Hochschulen Anerkennungsschwierigkeiten aufgetreten. Eine Verpflichtung zur Anerkennung europäischer Hochschulzugangszeugnisse besteht in der Schweiz nicht, da dieses Land im Unterschied zu Osterreich der europäischen Konvention nicht beigetreten ist. Zu Frage A 113: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß einige europäische Nachbarländer nach Einführung der Kollegstufe erwägen, das deutsche Abitur nicht mehr als Berechtigung zum Studium in ihrem Lande anzuerkennen. Nach dem Wortlaut und Sinn der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 11. Dezember 1953 kann kein Unterzeichnerstaat im Falle einer Ausbildungsreform in einem dieser Staaten die Anerkennung der Hochschulzugangszeugnisse verweigern. Es besteht daher für die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, keine Rechtsgrundlage, bestimmte deutsche Zeugnisse, die in allen Ländern der Bundesrepublik zum Studium berechtigen, von der Anerkennung auszuschließen. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 116 und 117): Welche konkreten Einwände haben die jugoslawischen Stellen gegen den Antrag auf Auslieferung der mutmaßlichen vier deutschen Terroristen erhoben, und wie beurteilt die- Bundesregierung die mitgeteilten Ablehnungsgründe? Wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung seit Stellung des Auslieferungsantrags vor sechs Monaten Demarchen bei der jugoslawischen Regierung unternommen, um die politische Bedeutung des Auslieferungsbegehrens sowohl für die bilateralen deutsch-jugoslawischen Beziehungen als auch für die multilaterale Terroristenbekämpfung zu unterstreichen, und wie hat die jugoslawische Regierung jeweils reagiert? Zu Frage A 116: Nach Mitteilung der jugoslawischen Regierung hat das Kreisgericht in Belgrad die Ablehnung der Auslieferung darauf gestützt, daß nicht genug Beweise für den begründeten Verdacht vorliegen, daß die vier deutschen Beschuldigten eine bestimmte Straftat begangen haben. Die Bundesregierung sieht hierin einen Verstoß gegen den deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrag. Hiernach ist eine Prüfung des Schuldvorwurfs ausgeschlossen. Nach dem Vertrag kommt es vielmehr allein auf die ausführlichen und detaillierten Haftbefehle des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof an. Wenn Jugoslawien die Haftbefehle dennoch für ergänzungsbedürftig hielt, hätte es gemäß Artikel 17 des Vertrages vor der Entscheidung solche Ergänzungen verlangen müssen. Zu Frage A 117: Die Bundesregierung hat der jugoslawischen Regierung seit Stellung der Auslieferungsanträge mehrfach und mit Nachdruck die Bedeutung der Auslieferungsanträge deutlich gemacht. Die jugoslawische Regierung ist nie im Zweifel gelassen worden, daß die Bundesregierung die von ihr erbetenen Auslieferungen als einen wichtigen Akt im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus bewertet. Dies hat die Bundesregierung mehrfach zum Ausdruck gebracht, und zwar auf der Ebene der Außenministerien, der Innenministerien sowie auch bei anderen Kontakten auf hoher Ebene. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen A 120 und 121): Welche Finanzhilfen oder sonstige finanziellen Vergünstigungen zu welchen Konditionen hat Jugoslawien seitens der Bundesrepublik Deutschland bisher erhalten? Inwieweit sind zugesagte oder in Aussicht genommene Finanzhilfen noch nicht ausgezahlt? Zu Frage A 120: Jugoslawien hat bisher Kapitalhilfekredite von insgesamt 1 Mrd. DM erhalten, und zwar 300 Millionen DM auf Grund des Regierungsabkommens vom 20. Dezember 1972 und 700 Millionen DM auf Grund des Regierungsabkommens vom 2. Juli 1974. Die Konditionen lauten für den ersten Kredit: 2,5 Prozent Zins, 30 Jahre Laufzeit, 8 Freijahre, und für den zweiten Kredit: 2 Prozent Zins, 30 Jahre Laufzeit, 10 Freijahre. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 9531* Sonstige finanzielle Vergünstigungen hat Jugoslawien nicht erhalten. Zu Frage A 121: Die erwähnten Kredite wurden voll ausgezahlt. Weitere Finanzhilfe ist nicht vorgesehen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 125 und 126) : Inwieweit fördert die Bundesregierung den Kontakt zwischen Städten, Verbandsgemeinden und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz mit Gebietskörperschaften in Frankreich, und von welcher Beurteilung des Nutzens derartiger Partnerschaften geht sie dabei aus? Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, Kontakte zwischen Städten, Verbandsgemeinden und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz mit Gebietskörperschaften kommunistischer Staaten, insbesondere Jugoslawiens, zu fördern, und wenn ja, wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang den Nutzen derartiger Partnerschaften? Die Bundesregierung sieht in Städtepartnerschaften einen wesentlichen Beitrag zur Verständigung mit Frankreich. Sie begrüßt daher den Kontakt zwischen Städten, Verbandsgemeinschaften und Gemeinden des Landes Rheinland-Pfalz mit Gebietskörperschaften in Frankreich als Ausdruck sich stetig verbessernder Beziehungen auf allen Ebenen zwischen uns und unserem Nachbarland. Im Rahmen solcher Partnerschaften ist ein dichtes Netz vielfältiger kommunaler und persönlicher Beziehungen zwischen den Partnerstädten entstanden. Das Zustandekommen und die Abwicklung von Städtepartnerschaften ist ausschließlich Sache der Gemeinden. Eine institutionelle Förderung der Städtepartnerschaften aus Mitteln des Bundes besteht nicht. Hingegen stellt das Auswärtige Amt dem Vergabeausschuß der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Mittel zur Förderung internationaler kultureller Maßnahmen der Gemeinden zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können Projekte, die ihren Ursprung in Städtepartnerschaften haben, gefördert werden. So hat die Stadt Mainz in diesem Jahr für zwei Ausstellungen („die Kunst Gutenbergs" in Haifa und „Mainzer Künstler" in Valencia) je DM 5 000,— erhalten. Das bisher Gesagte gilt auch für entsprechende Kontakte zu den Ländern Osteuropas. Nach Auffassung der Bundesregierung können diese Kontakte einen wichtigen Beitrag zum besseren gegenseitigen Verständnis leisten. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 4 und 5) : Wieviel Anträge zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland wurden von libanesischen Christen in den letzten zwei Jahren gestellt, und wieviel wurden davon genehmigt? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß zur Erleichterung der bedrohlichen Lage der Christen im Libanon neben anderen notwendigen Maßnahmen auch eine großzügige Praxis bei der Bewilligung der Einreiseanträge geboten ist? Zu Frage B4: 1976 hat unsere Botschaft in Beirut insgesamt. 2 528, 1977 insgesamt 7 532 Sichtvermerke erteilt. Die genaue Anzahl der in den letzten zwei Jahren von libanesischen Christen gestellten Sichtvermerksanträge zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Zahl der für diesen Personenkreis erteilten Sichtvermerke läßt sich nicht feststellen, da weder die libanesischen Reisepässe noch die deutschen Sichtvermerksantragsvordrucke Angaben über die Konfession des Antragstellers enthalten. Nach Schätzungen unserer Botschaft in Beirut beträgt der Anteil der christlichen Antragsteller an der Gesamtzahl zwischen 55 und 65 %, der Anteil der positiv beschiedenen Anträge christlicher Libanesen 80 %. Zu Frage B 5: Die Sichtvermerksanträge werden von unserer Botschaft in Beirut so großzügig behandelt, wie dies im Rahmen der geltenden Bestimmungen — die auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen müssen — möglich ist. In allen Fällen, in denen Teile der christlichen Bevölkerung über einen längeren Zeitraum die Botschaft in Beirut nur unter Schwierigkeiten zu erreichen vermochten, wurde Vorsorge (Konsulartage im christlichen Landesteil) getroffen, daß Sichtvermerke trotzdem erteilt werden konnten. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, im Rahmen der Sichtvermerkspraxis für libanesische Christen eine Sonderregelung einzuführen, da dies mit einer Feststellung der Religionszugehörigkeit der Antragsteller verbunden sein und uns den Vorwurf der Diskriminierung gegenüber anderen libanesischen Staatsangehörigen aussetzen würde.. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2315 Frage B 6) : In welcher Weise kann die Bundesregierung den auf dem Küstenfrachter „Hai Hong" auf dem Meer treibenden 2 500 vietnamesischen Flüchtlingen, unter ihnen 1 250 Kinder und 125 alte Leute, humanitäre Hilfe leisten? Die Bundesregierung hatte dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen in diesem Jahr bereits zweimal Mittel für die Betreuung von Flüchtlingen aus den Ländern des ehemaligen Indochina überwiesen, und zwar insgesamt 2,5 Millionen DM. Angesichts der dramatischen Situation auf dem Küstenfrachter „Hai Hong" hat sie am 16. November 1978 weitere 500 000,— DM zur Verfügung gestellt, um den Hohen Flüchtlingskommissar in die Lage zu versetzen, insbesondere auch den Flüchtlingen auf dem Schiff zu helfen. Ferner hat Bundesminister Genscher dem malaysischen Außenminister 9532* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 in Bonn erst vor wenigen Tagen die Sorge der Bundesregierung über die Entwicklung auf der „Hai Hong" ausgedrückt. Außerdem hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, etwa 550 Flüchtlinge der „Hai Hong" aufzunehmen. Dies wurde möglich, nachdem Ministerpräsident Albrecht eine entsprechende Anzahl von Aufnahmeplätzen im Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt hat das Land Niedersachsen die Aufnahme von 1 000 Vietnam-Flüchtlingen zugesagt. Die übrigen Plätze sind für die Flüchtlinge auf dem vietnamesischen Fischerboot BT 0702 reserviert, denen das deutsche Motorschiff Tom Jacob Hilfe geleistet hat und das zur Zeit vor der südthailändischen Küste ankert. Die Vorbereitungen für die Übernahme der Flüchtlinge sind angelaufen. Die erste Bundeswehrmaschine wird am 30. November 1978 zur Übernahme von Flüchtlingen nach Kuala Lumpur abfliegen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Fragen B 3, 8, 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung das von der KSZE-Sonderkonferenz beschlossene 3-Punkte-Programm für die Tagesordnung? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es nicht verantwortet werden sollte, die heißen Tagesordnungspunkte, wie Menschenrechtsverletzungen, vorerst nicht zu erwähnen bzw. auszuklammern und sich vorerst nur mit Umwelt- und Verkehrsfragen zu befassen? Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung zu dem Schweizer Vorschlag der Bildung eines Schiedsgerichts aus unabhängigen Persönlichkeiten zur Schlichtung von Streitfällen in obligatorischen Verfahren mit bindenden Entscheidungen für den KSZE-Teilnehmerbereich ein? Wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft darauf hinwirken, daß auch auf dieser Sonderkonferenz die neun Mitgliedstaaten mit einer Stimme sprechen? Zu Frage B 3: Ich gehe davon aus, daß sich Ihre Frage Nr. 1 auf den „Bericht" des KSZE-Expertentreffens in Bonn (20. Juni-28. Juli 1978) zur Vorbereitung des Wissenschaftlichen Forums bezieht. Die Bundesregierung beurteilt das Ergebnis des Vorbereitungstreffens positiv. Die drei unter dem Abschnitt „Tagesordnung" des Schlußberichts aufgeführten Gebiete und Gegenstände (Naturwissenschaften, Medizin und Geistes- und Sozialwissenschaften) sind im Gesamtzusammenhang mit anderen Teilen des Berichts, z. B. mit dessen letztem Absatz zu lesen; in diesem wird festgestellt, „daß das Wissenschaftliche Forum die gegenwärtig relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Ziele künftiger Forschung ebenso beachten sollte, wie den gegenwärtigen Stand und künftige Bedürfnisse internationaler wissenschaftlicher Zusammenarbeit, einschließlich der Bildung und Ausbildung junger Wissenschaftler, interdisziplinärer Ansätze und das unterschiedliche Niveau der wissenschaftlichen Entwicklung unter den Teilnehmerstaaten". Zu Frage B 8: Die Formulierung der Tagesordnung des Wissenschaftlichen Forums macht die Behandlung auch der Grundsatzprobleme der Wissenschaftsbeziehungen im Ost-West-Verhältnis möglich. Diese Auffassung wird auch von den Partnerländern in der Europäischen Gemeinschaft und im Bündnis geteilt. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung ist gegenüber dem Schweizer Vorschlag über friedliche Streitschlichtung aufgeschlossen. Sie beteiligt sich konstruktiv an den Verhandlungen des Expertentreffens von Montreux. Zu Frage B 10: Die Bundesregierung hat während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa selbst, beim Folgetreffen in Belgrad sowie bei den Expertentreffen zur Vorbereitung des Wissenschaftlichen Forums und dem Expertentreffen über friedliche Streitschlichtung größten Wert auf den Zusammenhalt innerhalb der Neun und im atlantischen Bündnis gelegt. Diese Zusammenarbeit hat sich bisher im KSZE-Prozeß bewährt. Die Bundesregierung wird auch hinfort bei den bevorstehenden KSZE-Veranstaltungen ihren Beitrag zu einer solchen Zusammenarbeit leisten. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 11) : Wird sich die Bundesregierung die Forderung des Bundesaußenministers zu eigen machen und bei den Vereinten Nationen einen Antrag auf Einsetzung eines Hohen Kommissars oder Beauftragten der UNO für Menschenrechtsfragen einbringen, und gegebenenfalls wann? In seiner Rede vor der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen in Bonn am 24. Oktober 1978 hat der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, betont: „Für die Bundesrepublik Deutschland sind die Förderung und der Schutz der Menschenrechte ein Schwerpunkt der Politik in den Vereinten Nationen. Ich trete dafür ein, einen Hochkommissar für Menschenrechte zu ernennen und einen VN-Menschenrechtsgerichtshof nach dem Vorbild des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu schaffen." Damit hat er erneut die Haltung der Bundesregierung bekräftigt, die sich seit Jahren, schon vor ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen, für den Vorschlag einsetzt, das Amt eines Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menchenrechte zu schaffen. Dies hatte beispielsweise schon der damalige Bundesjustizminister und spätere Bundespräsident Dr. Gustav Heinemann in einer Rede auf der Menschenrechtskonferenz in Teheran am 24. April 1968 namens der Bundesregierung gefordert. Seit 1965 wird der Vorschlag der Ernennung eines Hohen Kommissars für Menschenrechte in den Vereinten Nationen behandelt. Der Wirtschafts- und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 9533* Sozialrat empfahl 1967 durch Resolution 1 237 (XLII) der VN-Generalversammlung die Annahme einer von der VN-Menschenrechtskommisison angenommenen Resolution, durch die der Posten eines Hohen Kommissars für Menschenrechte geschaffen werden sollte. Die Generalversammlung hat jedoch seit 1967 das Thema ständig vertagt. In der 32. VN-Generalversammlung 1977 wurde der Vorschlag erneut nicht sachlich behandelt, sondern an die VN-Menschenrechtskommission verwiesen. Diese beschloß auf ihrer 34. Tagung im Februar/März 1978, die Frage zusammen mit anderen Vorschlägen zur Verbesserung des menschenrechtlichen Schutzes in einer „umfassenden Analyse" auf einer der kommenden 35. MRK-Tagung vorgeschalteten Arbeitsgruppe im Januar 1979 zu behandeln. Costa Rica hat erneut auch auf der gegenwärtig in New York stattfindenden 33. Generalversammlung der Vereinten Nationen vor einigen Tagen einen Resolutionsentwurf (L 37) eingebracht, nach dem diese Generalversammlung grundsätzlich die ,Einsetzung eines Hohen Kommissars beschließen solle. Wie in den Vorjahren unterstützen wir gemeinsam mit unseren EG-Partnern und gleichgesinnten westlichen Staaten diesen Resolutionsentwurf. Allerdings stößt der Westen dabei nach wie vor auf große Schwierigkeiten bei den Staaten des östlichen Lagers und auch eines großen Teils der Dritten Welt. Diese Staaten, die in den Vereinten Nationen eine Mehrheit darstellen, sind heute noch nicht bereit, einem derartigen Schritt zur Verbesserung des menschenrechtlichen Schutzes zuzustimmen. Die Bundesregierung ist hingegen der Auffassung, daß ein als unabhängig und fähig allgemein anerkannter „Ombudsmann" schon durch vermittelnde Tätigkeit und objektive Berichterstattung an die Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht unerheblichen Einfluß ausüben und zur Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte beitragen könnte. Die Einsetzung eines Hohen Kommissars für Menschenrechte wäre ein weiterer Schritt auf dem Wege zu der von uns angestrebten, aber nur langfristig über Zwischenlösungen erreichbaren Schaffung eines Internationalen Menschenrechtsgerichtshofs. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 12) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Vertreter zu einem Empfang der jugoslawischen Botschaft anläßlich des jugoslawischen Nationalfeiertags zu entsenden, obwohl durch die Entlassung von vier deutschen Terroristen aus jugoslawischem Gewahrsam der internationalen Bekämpfung des Terrorismus ein schwerer Schlag versetzt wurde? Die Bundesregierung hat sich auf dem Empfang der jugoslawischen Botschaft aus Anlaß des jugoslawischen Nationalfeiertages am 29. November 1978 durch den stellvertretenden Protokollchef des Auswärtigen Amtes, Herrn Gesandten Holzheimer, vertreten lassen. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 2315 Fragen B 13 und 14) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung einen Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung für etwa 22 Kriegsschiffe verschiedener Typen nach Chile abgelehnt hat oder im Begriff ist abzulehnen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung angesichts der drohenden Arbeitslosigkeit von mehr als 30 000 Werftarbeitern und der wiederholten Lieferung von Kriegsschiffen an andere lateinamerikanische Staaten? Bisher sind von keiner Seite Anträge an die Bundesregierung auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung für Kriegsschiffe nach Chile gestellt worden. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage B 53) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem NATO-Truppenstatut vereinbar, daß amerikanische Touristen und entlassene Soldaten aus zivilen Arbeitsplätzen der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte eingestellt werden, und wie ist bejahendenfalls bei Einstellung amerikanischer Zivilpersonen die Beteiligung deutscher Arbeitsvermittlungsstellen sichergestellt? Artikel IX Abs. 4 Satz 1 des NATO-Truppenstatuts bestimmt: „Der Bedarf einer Truppe oder eines zivilen Gefolges an zivilen Arbeitskräften wird in gleicher Weise wie der vergleichbare Bedarf des Aufnahmestaates und mit Unterstützung seiner Behörden über die Arbeitsvermittlungsstellen befriedigt." Diese Bestimmung wird von den amerikanischen Streitkräften als eine Verfahrensvorschrift verstanden, die nur anzuwenden ist, insoweit sie Bedarf an zivilen Arbeitsplätzen haben. Diesen Bedarf stellen sie selber fest. Dabei berufen sie sich auf Artikel 56 Abs. 7 des Zusatzabkommens, wonach „Die Behörden einer Truppe ... die Zahl und Art der benötigten Arbeitsplätze gemäß der Einreihung der Tätigkeitsarten ... bestimmen" . Da die vertragsrechtliche Lage nicht eindeutig ist, vertritt die Bundesregierung seit Jahren den Standpunkt, daß den deutschen Arbeitnehmern ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch auf die Besetzung der „local national" Positionen zugewachsen sei, so daß die Belegung dieser Stellen durch Touristen und entlassene US-Soldaten zum Nachteil deutscher Arbeitnehmer nicht Rechtens sei. Die Bundesregierung führt über die Beschäftigung amerikanischer Staatsbürger auf zivilen Arbeitsplätzen der amerikanischen Streitkräfte seit geraumer Zeit Verhandlungen und hat in dieser Sache im ablaufenden Jahr auch Schritte auf hoher Ebene unternommen. Diese Verhandlungen haben zum Ziel, den Status quo der Arbeitsplätze festzuschreiben und die weitere Einstellung von amerikanischen Touristen und entlassenen Soldaten nur noch in den Fällen zuzulassen, in denen deutsche Bewerber nicht zur Verfügung stehen. Die Frage, ob deutsche Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und deshalb US- 9534* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Touristen und entlassene Soldaten nicht eingestellt werden dürfen, soll vom zuständigen deutschen Arbeitsamt entschieden werden. Es ist zu erwarten, daß es auf dieser Basis bald zu einer Einigung kommt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen A 4 und 5) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die in der Presse angekündigte Absicht des Bundesverbands der Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) zu unternehmen, durch „Aufklärungsaktionen" die NATO-Lager für atomare Sprengköpfe in der Bundesrepublik Deutschland zu erkunden und danach in einer „Lagekarte" bekanntzugeben? Sieht die Bundesregierung in einer solchen Aktion eine Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Abschreckungsfunktion der NATO? Zu Frage A 4: Die unter amerikanischem Gewahrsam auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland gelagerten atomaren Sprengkörper stellen aufgrund ihrer Bauweise und der dafür getroffenen Sicherheitsvorkehrungen keine Gefährdung für die Umwelt dar. Die in der Frage angesprochenen Absichten des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen Umweltschutz stehen somit nicht mit berechtigten Anliegen des Umweltschutzes in Verbindung. Unabhängig davon sind die für die Lagerung von atomaren Sprengkörpern vorgesehenen militärischen Sicherheitsbereiche durch materielle und personelle Absicherungsmaßnahmen so geschützt, daß durch Außenstehende ohne Verstoß gegen das Strafgesetz nicht festgestellt werden kann, ob in den jeweiligen Objekten tatsächlich atomare Sprengkörper gelagert sind. Die bestehenden Strafrechtsnormen reichen aus, um derartige Verstöße zu ahnden. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, darüber hinausgehende spezielle Vorkehrungen zu treffen. Zu Frage A 5: Wegen der besonderen militärstrategischen Funktion, die atomare Sprengkörper für die Verteidigungsplanung der NATO und damit für die Abschreckungswirkung des Bündnisses haben, unterliegen alle diesbezüglichen Angaben innerhalb der NATO einem sehr hohen Geheimhaltungsgrad. Durch das gezielte Erfassen und die öffentliche Bekanntgabe von Objekten, die für die Lagerung atomarer Sprengkörper in Betracht kommen könnten, würde ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht werden. Hierin läge ein Verstoß vornehmlich gegen die Straftatbestände der §§ 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen), 96 Abs. 2 StGB (Auskundschaften von Staatsgeheimnissen), 97 Abs. 1 StGB (Preisgabe von Staatsgeheimnissen) und 109 g Abs. 1 StGB (Sicherheitsgefährdendes Abbilden). Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 6 und 7): Trifft es zu, daß der „Alpha-Jet" nicht einsatzfähig ist bzw. die Luftwaffe die Übernahme dieses Flugzeugs abgelehnt bzw. den Truppeneinsatz verboten hat, und welche Kosten entstehen gegebenenfalls durch die notwendig gewordene Neukonstruktion? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß diese Mängel nicht schon in den Entwicklungsversuchen erkannt und gegebenenfalls behoben wurden, und wer wird die eventuell auftretenden Mehrkosten übernehmen? Die Umrüstung der Luftwaffenverbände auf das Flugzeugmuster „Alpha-Jet" hat noch nicht begonnen. Die bisher ausgelieferten Maschinen befinden sich sämtlich noch in der Erprobungsphase. Für die später zulaufenden Flugzeuge ist ein neues Rettungssystem vorgesehen. Dabei soll im Gegensatz zur jetzt üblichen Kabinendachabsprengung der Ausschuß des Piloten mit dem Schleudersitz durch das Kabinendach erfolgen. Dafür muß vorher die Plexiglaskuppel des Kabinendachs mit Hilfe von eingebauten Zündschnüren in möglichst kleine Stücke zerbrochen werden. Bei Filmaufnahmen über die Erprobung dieses Systems, und zwar bei hohen Geschwindigkeiten um 900 Stundenkilometer, hat sich ergeben, daß durch die Größe der Plexiglastrümmer möglicherweise eine Verletzung des Piloten nicht ausgeschlossen werden kann. Daraufhin hat der Inspekteur der Luftwaffe am 8. September 1978 entschieden, daß Luftwaffen-Piloten mit diesem neuen Rettungssystem vorläufig nicht fliegen dürfen. Dieses neue Rettungssystem, und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, wurde 1974 für den „Alpha-Jet" ausgewählt, die Anpaß-Entwicklung an das Waffensystem läuft seit 1976. Dabei wurden Mängel erkannt, die zur Weiterentwicklung des Systems führten. Die letzten Versuche im Spätsommer 1978 ergaben weiterhin unbefriedigende Ergebnisse im Hochgeschwindigkeitsbereich. Es sind weitere Versuche vorgesehen. Aus technischer Sicht kann damit gerechnet werden, daß diese Versuche erfolgreich sind, so daß die Einführung des neuen Rettungssystems ab Frühjahr 1979 erfolgen kann. Gleichzeitig werden vorsorglich Alternativlösungen untersucht. Die Kosten der Entwicklung des Rettungssystems einschließlich der jetzt durchgeführten Versuche werden von Frankreich und Deutschland gemeinsam getragen. Die Luftwaffe ist der Auffassung, daß sich die geplante Umrüstung auf das Waffensystem „Alpha-Jet" durch die erkannten Probleme Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 9535* bei dem Rettungssystem nicht wesentlich verzögern wird. Ich möchte noch einmal betonen, daß die zur Zeit in der Erprobung befindlichen Flugzeuge des Typs „Alpha-Jet" nicht mit diesem eben erwähnten Rettungssystem ausgerüstet sind, sondern daß nach der bisherigen Methode die Kabinendächer abgeworfen werden, bevor der Schleudersitz betätigt werden kann. Ergänzend möchte ich hinzufügen, daß die französische und die belgische Luftwaffe das neue, von unserer Luftwaffe noch beanstandete Rettungssystem akzeptiert haben. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 9 und 10) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit den Pflichten eines Bundesbeamten zu vereinbaren, außerhalb seines Dienstes als Mitglied oder Funktionär einer Bürgerinitiative die Grundzüge der Energiepolitik der Bundesregierung abzulehnen und öffentlich zu kritisieren? Welche Formen einer diesbezüglichen Kritik könnten nach Auffassung der Bundesregierung die gebotene Loyalität eines Beamten gegenüber seinem Arbeitgeber verletzen? Zu Frage A 9: Diese Frage ist eindeutig mit „Ja" zu beantworten. Zu Frage A 10: Wegen der Vielzahl der denkbaren Formen einer solchen Kritik ist eine generelle Antwort nicht möglich. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Die dem Beamten gesetzten Grenzen werden durch die Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes konkretisiert. Nach § 54 S. 3 BBG ist der Beamte zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten auch außerhalb des Dienstes verpflichtet. Zudem hat er bei Äußerungen im politischen Bereich das Mäßigungsgebot des § 53 BBG zu beachten. In diesem Rahmen ist Kritik an Maßnahmen der Bundesregierung sogar erwünscht; von einer Loyalitätsverletzung kann dann keine Rede sein. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 11): Trifft es zu, daß der Bundesverteidigungsminister dem ausscheidenden Generalinspekteur der Bundeswehr verboten hat, sich persönlich von den Spitzengeneralen zu verabschieden, obwohl diese bereits eingeladen waren, und wenn ja, sieht die Bundesregierung dies als eine angemessene Reaktion des Verteidigungsministers an und muß ein derartiges Verhalten des Ministers letzten Endes nicht zu einem Vertrauensbruch mit der Generalität der Bundeswehr führen? Die offizielle Verabschiedung des ausscheidenden Generalinspekteurs der Bundeswehr durch den Bundesminister der Verteidigung findet am 11. Dezember 1978 statt. An dieser Verabschiedung werden auch die Generale in Spitzenstellungen der Bundeswehr und im integrierten Bereich teilnehmen. Im Hinblick darauf wurde General Wust gebeten, eine von ihm für den 29. November 1978 vorgesehene Besprechung mit dem vorgenannten Personenkreis abzusagen. General Wust hat dieser Bitte entsprochen. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 13) : Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über die Gesundheitsgefährdung durch Rauchen, insbesondere wegen der Einatmung von Kohlenmonoxyd beim Zigarettenraudien, vor, und welche Konsequenzen zieht sie hieraus für die Beschränkung der Werbung für Tabakerzeugnisse? Am 11./12. Oktober 1978 veranstaltete das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes zusammen mit der American Health Foundation eine Arbeitstagung über Kohlenmonoxyd und cardiovaskuläre Erkrankungen. Ein Tagungsbericht wird in Kürze veröffentlicht werden. Danach kann als sicher gelten, daß es durch Kohlenmonoxyd beim Raucher schon einmal zu einem plötzlichen Herztod kommen kann. Auch spielt das Kohlenmonoxyd offenbar für einen eventuellen Reinfarkt bei einem Raucher eine Rolle. Ein genormtes Analysenverfahren zur Bestimmung des Kohlenmonoxydgehaltes von Zigaretten ist entwickelt worden. Sobald die Ergebnisse des Ringversuches, mit dem die Zuverlässigkeit dieses Verfahrens erprobt werden soll, im einzelnen ausgewertet sind, wird der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit prüfen, ob die Angabe des Kohlenmonoxydgehaltes durch Rechtsverordnung vorgeschrieben werden soll. Die freiwillige Angabe des Kohlenmonoxydgehaltes ist bereits nach dem geltenden Recht zulässig. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 14 und 15) : Erwägt die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Zahl von behinderten Kindern, u. a. hervorgerufen durch das Medikament „Duogynon", ihren Standpunkt zu überprüfen und eine Meldepflicht für Behinderte einzuführen? Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß durch eine solche Meldepflicht Behinderungen, die durch das Medikament „Duogynon" verursacht wurden, frühzeitiger erkannt und gegebenenfalls hätten verhindert werden können, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Hinsichtlich der Meldung von Behinderten bestehen bereits eine Reihe von gesetzlichen Vorschrif- 9536* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 ten. Diese lassen jedoch für sich allein eine Erforschung von Ursachen der Behinderung nicht zu. Wie in der Antwort auf die Anfragen des Abgeordneten Amling in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 1978 ausgeführt, prüft die Bundesregierung, ob über die "bloße Meldepflicht von Mißbildungen hinaus weitergehende Vorschriften zur Erfassung aller hierfür in Frage kommenden Risikofaktoren erlassen werden können. Eine Abklärung möglicher Zusammenhänge mit auslösenden Faktoren hat zur Voraussetzung, daß eine Dokumentation aller Risikofaktoren vorliegt, wie Arzneimittelverbrauch, sowohl ärztlich verordnet, als auch zur Selbstmedikation ohne Rezept erworben, Alkohol- und Nikotinverbrauch, Ernährungsgewohnheiten sowie Kontakt mit sonstigen Umweltchemikalien und Giften u. a. Die Bundesregierung erörtert mit den obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer, ob eine Regelung gefunden werden kann, die eine frühzeitige Erkennung behinderungenauslösender Stoffe z. B. in Medikamenten ermöglicht. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen A 16 und 17) : Welche Beispiele kann die Bundesregierung für ihre in der Begründung zum Entwurf eines Jugendhilfegesetzes zum Ausdruck gebrachte Annahme nennen, daß die sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer nicht mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen? Womit begründet die Bundesregierung den nach ihrer Meinung teilweise berechtigten Vorwurf der Kinderfeindlichkeit unserer Gesellschaft, und welche Beweise tritt sie dafür an? Zu Frage A 16: Die Bundesregierung hat weder in der Begründung zum Entwurf eines Jugendhilfegesetzes noch an anderer Stelle die Annahme ausgesprochen, daß die sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer generell nicht mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen. § 6 Absatz 2 des Regierungsentwurfs des Jugendhilferechts schreibt vor, daß bei Leistungen an Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten in der Regel zu berücksichtigen sind. Die Begründung dazu erläutert: Die Formulierung „in der Regel" ermöglicht Ausnahmen von der Berücksichtigung der besonderen sozialen kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten, wenn eine Berücksichtigung z. B. mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes nicht im Einklang stünde. Bei dieser Formulierung hat die Bundesregierung berücksichtigt, daß die bei uns lebenden ausländi- schen Mitbürger, denen nach diesem Gesetz erstmalig Ansprüche eingeräumt werden, häufig aus Traditionen und Wertordnungen stammen, die von der im Grundgesetz festgelegten Wertordnung völlig verschieden sein können. Die Träger der Jugendhilfe sollen nicht verpflichtet werden, Eigenarten und Bedürfnisse zu berücksichtigen, die beispielsweise hinsichtlich der Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft im Gegensatz zur Wertordnung des Grundgesetzes stehen. Zu Frage A 17: Die Bundesregierung hat den Begriff einer kinderfeindlichen Gesellschaft in der Bundesrepublik nicht geprägt. Es ist Auffassung der Bundesregierung und allgemein bekannt, daß nach wie vor die Familie den wesentlichsten Lebensinhalt ausmacht, daß die Grundlage der Persönlichkeitsentwicklung, des schulischen und beruflichen Erfolgs der Kinder in der Familie gelegt wird und daß Erwachsene in der Regel nicht weniger kinderlieb sind als in früheren Zeiten. Daß trotzdem allgemein ein Mangel an kinderfreundlicher Einstellung. beklagt wird, beruht nicht auf einer bewußten Einstellung gegen Kinder, sondern häufig auf gleichgültigem Verhalten und vor allem auf mangelndem Wissen über die tatsächlichen Bedürfnisse von Kindern und der oft mangelnden Bereitschaft, diesen Bedürfnissen zu entsprechen. Um mehr Verständnis für die Belange des Kindes zu erreichen, ist es notwendig, insbesondere durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die Bedürfnisse der Kinder ins öffentliche Bewußtsein zu rücken. Das Internationale Jahr des Kindes ist ein willkommener Anlaß, um dazu einen Beitrag zu leisten. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen A 18 und 19) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Verbraucher vor salmonellenverseuchtem Geflügel- und Schweinefleisch zu schützen? Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß Salmonellenbefall nur bei holländischen Importwaren festgestellt wurde? Zu Frage A 18: Die mit der Ausweitung der industriellen Massentierhaltung im letzten Jahrzehnt einhergehende Verschärfung der Salmonellensituation, insbesondere die zunehmende Zahl von „Lebensmittelvergiftungen", veranlaßte im Jahre 1976 die Bundesregierung, das Problem dem Bundesgesundheitsrat vorzulegen. Der Bundesgesundheitsrat hat unter anderem folgende Empfehlungen ausgesprochen: — Die Schlachttiere sollen nur mit salmonellenfreiem Futter gefüttert werden. — Insbesondere im Bereich der Kälber-, Schweine-und Geflügelintensivhaltung soll die Schaffung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 9537 und die Erhaltung salmonellenfreier Bestände gefordert werden. — Da für den Menschen die größte Infektionsgefahr von den Lebensmitteln tierischer Herkunft ausgeht, ist die hygienische Behandlung der Lebensmittel auf allen Behandlungsstufen bis zum Verbraucher erforderlich. Die Bevölkerung muß in geeigneter Weise über die Bedeutung der Küchenhygiene aufgeklärt werden. Die vom Bundesgesundheitsrat aufgestellten Grundsätze bestätigen die von der Bundesregierung schon vorher eingeleiteten Maßnahmen. Als besonders dringliche Maßnahmen sind z. Z. die Unterbindung der Infektion der Schlachttiere über die Futtermittel sowie die Aufklärung des Verbrauchers über die von Lebensmitteln tierischer Herkunft ausgehenden Gefahren anzusehen. Der von Futtermitteln ausgehenden Gefahr, insbesonders bei den eingeführten Futtermitteln, wird durch die Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft und von Knochenmaterial begegnet. Die Aufklärung der Verbraucher über die Küchenhygiene zur Verhütung von Darminfektionen insbesondere durch Salmonellen wird durch ein Merkblatt bereits seit Jahren intensiv betrieben. Im Hinblick auf das weltweite Vorkommen der Salmonellosen bei Mensch und Tier sind international abgestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Seuche erforderlich. Im Bereich der EG sind sie zu einem Teil bereits eingeleitet oder in Vorbereitung. Zu Frage A 19: Das Salmonellenproblem besteht — wie bereits ausgeführt — weltweit. Anhaltspunkte dafür, daß die Salmonellengefahr nur bei holländischen Importwaren festgestellt werden könnten, bestehen daher nicht. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 23) : Wie hoch ist — gemessen an der Gesamtzahl der Krafträder — der Anteil der versicherten Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 Stundenkilometer (Mofas, Mopeds, Mokicks), und warum verlangt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht, daß diese Fahrzeuge wie größere Krafträder vorn und hinten erkennbare und beleuchtete Nummernschilder haben, damit man sie bei Unfällen und bei Belästigungen (Verkehrslärm) besser erkennen kann? 1977 betrug die Gesamtzahl der Krafträder ca. 2 465 000, davon waren ca. 1 910 000 Mofas, Mopeds und Mokicks. Die letztgenannten Zweiradfahrzeuge müssen als Versicherungskennzeichen hinten ein Schild führen, das 130 mm hoch und 105,5 mm breit ist. Größere Kennzeichenschilder sind für diese kleinen und relativ schmalen Krafträder nicht vorgeschrieben, weil sonst durch die überstehenden Schilderkanten eine erhöhte Verletzungsgefahr, z. B. bei Unfällen, besteht. Die Schilder 130 X 105,5 mm sind hinsichtlich Lesbarkeit und Erkennbarkeit auch vertretbar, weil sie an Fahrzeugen geführt werden, die ohnehin bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren können. Im übrigen sind diese Schilder durchweg retroreflektierend. Für sämtliche Krafträder ist vorn wegen der dort bestehenden Anbringungsschwierigkeiten sowie wegen der Verletzungsgefahr kein Kennzeichenschild vorgeschrieben. Zur Beleuchtung der Kennzeichenschilder schreibt § 60 a Abs. 2 StVZO vor, daß das Versicherungskennzeichen an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte anzubringen ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 24 und 25) : Wir beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten Kosten-Nutzen-Rechnung (Dipl.-Ing. Fritz Fulling), wonach bei einem totalen Baustopp am Rhein-Main-Donau-Kanal gegenüber der Fertigstellung jährlich 656,3 Millionen DM eingespart würden, und sind bei den seitherigen Entscheidungen über den Weiterbau zwischen Nürnberg und Regensburg in den Kostenrechnungen die Verluste berücksichtigt worden, die dem Fremdenverkehr im Altmühltal durch den Kanalbau entstehen und die mit jährlich rund 8 Millionen DM beziffert werden? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Transportverluste für die Deutsche Bundesbahn ein, die durch Inbetriebnahme des Kanals entstehen werden? Zu Frage A 24: Der Bundesregierung sind die Berechnungen des Herrn Dr.-Ing. Fülling bekannt. Diese Berechnungen weisen Lücken auf und können in wesentlichen Teilen nicht als unumstritten gelten. Insbesondere sind in den Zahlen von Dr. Fülling wasserwirtschaftliche Nutzen nicht erfaßt, die Baukostenschätzungen sind überhöht und die Kapitalrückgewinnung aus Kraftwerkserträgen ist nicht berücksichtigt. Die Angaben von Dr. Fülling zu den Auswirkungen auf den Fremdenverkehr sind in der der Bundesregierung vorliegenden Ausarbeitung lediglich als Schätzung enthalten. Da diese nicht mit Zahlen belegt ist, kann dazu nicht Stellung genommen werden. Zu Frage A 25: Die Bundesregierung schätzt die Transportverluste der Deutschen Bundesbahn nach Inbetriebnahme des Main-Donau-Kanals auf eine Größenordnung von rund 3 Millionen Tonnen jährlich. Anlage 25 Antwort des Parl Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/2339 Fragen A 26 und 27) : 9538* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Wann gedenkt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die überdurchschnittliche Höhe der Landegebühren auf deutschen Flughäfen auf Weltniveau zu senken? Verteidigt die Bundesregierung auf der einen Seite die Bundesrepublik Deutschland als Oase hoher Flugpreise und beklagt sie auf der anderen Seite das Ansteigen der Preise im Berlin-Flugverkehr, und wenn ja, wie schätzt sie dann unter' diesen Umständen ihre Glaubwürdigkeit ein? Zu Frage A 26: Die Landegebühren für die deutschen Verkehrsflughäfen werden gemäß § 43 Abs. 1 in Verbindung mit § 39 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die obersten Luftfahrtbehörden der Länder genehmigt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeiten, ordnungsgemäß zustandgekommene Gebührenordnungen aufzuheben oder abzuändern. Zu Frage A 27: Die Bundesregierung verteidigt keine Hochpreispolitik im Luftverkehr. Sie hat vielmehr erst kürzlich billige Tarife für den Nordatlantik-, Fernost-und Europaverkehr genehmigt. Wenn sie das Ansteigen der Flugpreise im Berlin-Flugverkehr beklagt, ist das nur folgerichtig. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen A 28 und 29) : Welchen Stand haben jetzt die Bemühungen um einen vorzeitigen Bau der Autobahn Olpe/Hattenbach als wichtige Maßnahme zur Erschließung des nord- und mittelhessischen Raums sowie des hessischen Zonenrandgebiets? Ist die Bundesregierung — wie laut Pressemeldungen der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Deneke — der Auffassung, daß die Autobahn Olpe/Hattenbach in der Weiterführung nach Hessen und in Hessen unnötig ist? Der hessische Abschnitt der Bundesautobahn A 4 Olpe-Hattenbach ist im überprüften Bedarfsplan als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Er wurde daher in die laufende zweite Überprüfung des Bedarfsplanes einbezogen. Das Ergebnis dieser Überprüfung muß zunächst abgewartet werden. Dessen ungeachtet hat der Bundesminister für Verkehr die Planung für die A 4 nicht behindert und auf Antrag des Landes Hessen die vorgesehene Linienführung nach § 16 Fernstraßengesetz bestimmt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 30) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Stoff Athylendibromid, der in USA als Zusatz im Benzin den Motor vor Bleiablagerungen schützt und auch als Insektenvertilgungsmittel bei Getreide, Früchten etc. eingesetzt wird, in der Bundesrepublik Deutschland verwendet wird, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der vom nationalen Krebsinstitut in Washington festgestellten stark krebserregenden Wirkung dieses Stoffs die Verwendung zu verbieten? Die cancerogene Eigenschaft des Äthylendibromid ist in der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Diese Substanz wurde daher von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft in die Liste A 2 der krebserzeugenden Stoffe, die sich im Tierversuch als eindeutig cancerogen erwiesen haben, eingestuft. Athylendibromid wird m. W. in der Bundesrepublik Deutschland nicht hergestellt. Der aus Frankreich importierte Stoff wird jedoch in der Bundesrepublik Deutschland als Zusatz zum Blei-Antiklopfmittel verwendet, um Bleiablagerungen im Motor zu verhindern. Die Höhe der Athylendibromidzugabe ist dabei abhängig vom Anteil der Bleiverbindungen, die den Ottokraftstoffen beigefügt werden. Auf Grund der Vorschriften des Benzinbleigesetzes vom 3. August 1971 (BGB1. I S. 1234) ist der Gehalt an Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen, berechnet als Blei, ab 1. Januar 1972 auf 0,4 Gramm im Liter und auf 0,15 Gramm im Liter seit 1. Januar 1976 vermindrt worden. In demselben Verhältnis, also um mehr als 60 Prozent, ist somit auch die Verwendung von Äthylendibromid in Ottokraftstoffen zurückgegangen. Die Bundesregierung wird prüfen, ob ein völliger Verzicht auf Äthylendibromid möglich ist. Äthylendibromidhaltige Präparate sind in der Bundesrepublik Deutschland als Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes vom 2. Oktober 1975 (BGB1. I S. 2591; 1976 I S. 1059) nicht zugelassen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß vor einigen Monaten beim Umweltbundesamt ein Forschungsprogramm zur Verminderung der Emission von Kohlenwasserstoffen beim Umschlag von Ottokraftstoffen angelaufen ist. Dieses Forschungsprogramm dient zugleich dem Ziel, die Emission von Äthylendibromid in die Außenluft zu vermindern. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 31) : Treffen Presseveröffentlichungen zu, daß heute niemand mehr sicher sein könne, daß er jemals aus den polizeilichen und den Verfassungsschutzdateien verschwinde, weil die behauptete Löschung der Daten lediglich bedeute, daß die Informationen auf den schnellen Speichern für den direkten Zugriff getilgt und statt dessen auf langsameren Speichern archiviert werden, bis, in etwa fünf Jahren, die rationelle Auswertung auch dieser Datenmassen gewährleistet sei, und wenn nein, auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, in ihrem Verantwortungsbereich die Sicherheitsbehörden vor derartigen Falschmeldungen in Schutz zu nehmen? Der erste Teil Ihrer Frage ist bereits in der Fragestunde am 15. November 1978 von Herrn Staatssekretär Dr. Hartkopf beantwortet worden. Die im einzelnen sehr komplizierte Problematik bei der Löschung von personenbezogenen Daten im Sicherheitsbereich ist in dieser Antwort dargestellt. Die Antwort macht deutlich, daß die von Ihnen genannten Presseveröffentlichungen den angespro- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 9539* dienen Sachverhalt zu undifferenziert und daher insgesamt nur unzutreffend wiedergeben. Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine konstruktive Sachdiskussion der beste Weg, um die Vielzahl der verschieden gelagerten Probleme bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sicherheitsbereich sachgerecht lösen und die Belange des Datenschutzes in noch stärkerem Maße berücksichtigen zu können. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 33) : Hält die Bundesregierung die im „Zeit-Magazin" Nr. 49 (Dezember 1978) geäußerte Vermutung für wahrscheinlich, daß das weltberühmte „Bernstein-Kabinett", das von Deutschen 1941 aus dem Schloß Zarskoje Selo bei Leningrad abtransportiert wurde und seit Kriegsende als verschollen gilt. sich zusammen mit anderen Kunstschätzen in der verschütteten Schachtanlage Wittkind bei Volpriehausen befindet, und was wird gegebenenfalls getan, um diese unermeßlichen Kunstschätze sicherzustellen und den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben? Seit längerem bemüht sich die Bundesregierung, den Verbleib des seit 1945 verschollenen Bernsteinzimmers zu klären. Kontakte unter anderem mit den zuständigen Stellen des Landes Niedersachsen, aber auch mit Herrn Georg Stein, der in privater Initiative umfangreiche und verdienstvolle Nachforschungen angestellt hat, haben keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich das Bernsteinzimmer in der verschütteten Schachtanlage Wittekind bei Volpriehausen befinden könnte. Auf Bergungsversuche wurde daher — nicht zuletzt wegen der hohen Kosten — bisher verzichtet. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um die Auffindung des Bernsteinzimmers fortsetzen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 34) : Ist die Bundesregierung bereit, öffentlich klarzustellen, daß es sich bei den Ausschreitungen von Iranern bei der Frankfurter Demonstration am 25. November 1978 nur um einige wenige Mitglieder einer bestimmten Fraktion innerhalb der iranischen Studentenorganisation CISNU gehandelt hat, um so einer allgemeinen Diffamierung von Iranern in der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, wie sie kürzlich in Frankfurt manifestiert wurde, als sich ein Professsor der dortigen Fachhochschule weigerte (siehe Frankfurter Rundschau vom 30. November 1978), generell vor Iranern Vorlesungen abzuhalten? Die hessischen Behörden haben berichtet, daß sich etwa 7 000 Personen, darunter schätzungsweise zwischen 1 000 und 2 000 iranischen Staatsangehörige, an der Demonstration am 25. November 1978 in Frankfurt beteiligt haben. Da nach diesem — vorläufigen — Bericht der Iraner ziemlich gleichmäßig über den Demonstrationszug verteilt waren, kann — jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt — nicht gesagt werden, wie viele von ihnen an den gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt gewesen sind. Zur CISNU hat sich die Bundesregierung wiederholt in den jährlichen Verfassungsschutzberichten geäußert. Die darin festgestellten Tendenzen der CISNU zur Gewaltanwendung haben sich bei der Frankfurter Demonstration bestätigt. Die Bundesregierung nimmt Ihre Frage jedoch gern zum Anlaß, um allen Pauschalurteilen über in der Bundesrepublik Deutschland lebende Iraner entgegenzutreten. Es muß verhindert werden, daß durch Ereignisse, die für das Verhalten von Ausländern im Bundesgebiet nicht typisch sind, ein ausländerfeindliches Klima erzeugt wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2339 Frage A 46) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den Haushaltsfreibetrag von 3 000 DM zur Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse von Alleinstehenden mit Kindern in der Weise an die geänderten Verhältnisse anzupassen, daß er um die Erhöhungen des Grundfreibetrags zum 1. Januar 1978 und zum 1. Januar 1979 sowie um den seit 1. Januar 1978 gültigen Tariffreibetrag erhöht wird? Der Haushaltsfreibetrag von 3 000 DM soll der verminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit von Alleinstehenden mit mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden Kind Rechnung tragen. Vor 1975 betrug der Haushaltsfreibetrag 1 200 DM und der tarifliche Grundfreibetrag 1 680 DM. Es bestand also keine Übereinstimmung dieser beiden Beträge. Mit der Erhöhung des Haushaltsfreibetrags von 1200 DM auf 3 000 DM ab 1. Januar 1975 wurde die Situation von Alleinstehenden mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind steuerlich wesentlich verbessert. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine weitere Erhöhung des Haushaltsfreibetrags in absehbarer Zeit vorzuschlagen. Im übrigen bringt für diesen Personenkreis, dem oft auch Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung oder Betreuung eines Kindes erwachsen, die ab 1980 mögliche, wenn auch limitierte Abzugsfähigkeit dieser sog. Kinderbetreuungskosten eine weitere einkommensteuerliche Entlastung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2339 Fragen A 48 und 49) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Verschlechterungen sich für Käufer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ab dem 1. Januar 1979 infolge des Fortfalls der landesrechtlichen Grunderwerbsteuerregelungen ergeben werden, trifft es nach ihrem Wissensstand insbesondere zu, daß der Wegfall der landesrechtlichen Regelungen dazu führt, daß der Käufer eines 300 000-DM-Reihenhauses plötzlich 3 500 DM Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, während der Käufer eines sehr viel teuereren Hauses im Vergleich zum geltenden Recht mit einer Steuerersparnis von 17 500 DM rechnen kann? Trifft es zu, daß der Bundesbauminister beim Bundesfinanzminister angeregt hat, die mit Beginn des Jahres 1979 außer 9540' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 122. Sitzung.. Bonn, Mittwoch, den 6. Dezember 1978 Kraft tretenden Grunderwerbsteuerregelungen der Länder noch bis Ende 1980 gelten zu lassen und daß der Bundesfinanzminister dies abgelehnt hat — wie die Zeitschrift „Capital" in ihrer Dezember-Ausgabe berichtet —, und bedeutet dies, daß mit einer Beseitigung oder Milderung dieser Folgen nicht mehr gerechnet werden kann? Zu Frage A 48: Durch das Gesetz über steuerliche Vergünstigungen bei der Herstellung oder Anschaffung bestimmter Wohngebäude vom 11. Juli 1977 sind die Grunderwerbsteuerbefreiungen für den Erwerb fertigen Wohnraums bundesrechtlich geregelt worden mit der Folge, daß konkurrierende landesrechtliche Befreiungsvorschriften mit Wirkung ab 1. Januar 1979 außer Kraft treten. Die sich aus dieser Neuregelung ergebenden Folgen sind bei den Beratungen in den Ausschüssen des . Deutschen Bundestages eingehend erörtert worden. Sie sind, wie die einstimmige Annahme des Gesetzes zeigt, von allen Fraktionen des Hohen Hauses gebilligt worden. Dies gilt auch für die in der Frage angesprochene Besitzstandsveränderung. Nach Bundesrecht ist die Steuerbefreiung zur Vermeidung allzu großer Einnahmeausfälle als Freibetragsregelung gestaltet. Die Freibeträge betragen bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen 250 000 DM, bei Zweifamilienhäusern 300 000 DM. Die wegfallenden landesrechtlichen Befreiungen sehen eine Beschränkung auf Freibeträge nicht vor. Sie gelten aber im Gegensatz zu den bundesrechtlichen Befreiungen nur für den Erwerb grundsteuerbegünstigter Objekte innerhalb bestimmter Fristen nach Fertigstellung und sind in den meisten Ländern auf die Fälle des Ersterwerbs beschränkt. In diesen Fällen trifft es zu, daß beim Erwerb eines Reihenhauses für 300 000 DM nach Landesrecht völlige Steuerbefreiung eintritt, nach Bundesrecht dagegen für den über dem Freibetrag von 250 000 DM liegenden Teil des Kaufpreises Steuer zu zahlen ist (7 0/0 von 50 000 DM = 3 500 DM). Auch die nach Bundesrecht geforderte Voraussetzung einer mindestens einjährigen Eigennutzung binnen fünf Jahren nach dem Erwerb bedeutet gegenüber dem wegfallenden Landesrecht für einige Länder eine Belastung. Diese in Teilbereichen eintretenden Veränderungen sind in den Ausschußberatungen erörtert worden. Sie sind aber bewußt in Kauf genommen worden, weil die Neuregelung insgesamt für die Bürger wesentliche Verbesserungen bringt, und zwar insbesondere für die einkommensschwächeren Schichten, die auf den Erwerb älterer und deshalb meist billigerer Objekte angewiesen sind. Zu Frage A 49: Es trifft zu, daß der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau den Bundesminister der Finanzen um Prüfung gebeten hat, ob die Frist für das Außerkrafttreten der landesrechtlichen Befreiungsvorschriften verlängert werden könne. Die Prüfung hat ergeben, daß eine solche Fristverlängerung mit der Absicht des Bundesgesetzgebers, eine abschließende grunderwebsteuerliche Regelung für den Erwerb fertigen Wohnraum zu schaffen, nicht in Einklang zu bringen wäre, weil nach Inkrafttreten dieser Bundesregelungen entgegenstehendes Landesrecht nur noch für eine enge begrenzte Übergangsfrist in Kauf genommen werden konnte. Außerdem war zu berücksichtigen, daß die landesrechtlichen Befreiungen ganz erheblich voneinander abweichen und ihre weitere Beibehaltung auch deshalb nicht zu verantworten wäre. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2339 Frage A 76): Sind der Bundesregierung aus den Gebieten mit hohem Bedarf an Saisonarbeitskräften für Sonderkiilturen in der Landwirtschaft wie z. B. Darmstadt, Karlsruhe, Philipsburg und Oberhausen aus dem Jahr 1978 die Klagen der Arbeitsämter bekannt, wonach die aus der Art der Betriebe resultierenden besonderen Arbeitsbedingungen bei der Ernte bestimmter Kulturen einer Vermittlung von Arbeitnehmern entgegenstehen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Arbeit zu veranlassen, in anderer Weise für Abhilfe Sorge zu tragen, nachdem offenbar die im Winter 1977 veranlaßten überregionalen Vermittlungsbemühungen diesen Notstand nicht lindern konnten? Der Bundesregierung sind Berichte der Arbeitsämter bekannt, nach denen Saisonarbeitsplätze bei den Spargelanbaubetrieben in den von Ihnen genannten Gebieten nur schwer zu besetzen sind. Nach Angaben der Arbeitsämter sind die Arbeitsplätze hinsichtlich der gebotenen Arbeitsbedingungen, der Lohnhöhe, der Erreichbarkeit und der Unterbringungsmöglichkeiten nur zum Teil arbeitsmarktgerecht ausgestaltet. Die Bemühungen der Bundesanstalt für Arbeit, den saisonalen Arbeitskräftebedarf dennoch zu dekken, habe ich in meiner Antwort in der Fragestunde am 15. November 1978 (BT-Protokoll 8/9072) auf Ihre damalige Frage dargestellt. Vollen Erfolg werden diese Anstrengungen nur haben, wenn die Arbeitgeber für die schwere und witterungsabhängige Arbeit auf den Saisonarbeitsplätzen entsprechende Arbeitsbedingungen schaffen. Das bedeutet, daß sie angemessene Löhne zahlen, für Unterkünfte, Verpflegung und Transportmöglichkeiten sorgen sowie das Witterungsrisiko nicht auf die Arbeitnehmer abwälzen. In diesem Jahr waren die meisten den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Saisonarbeitsplätze so ausgestaltet, daß arbeitslose Leistungsempfänger sie ohne Folgen für ihren Leistungsanspruch mangels Zumutbarkeit ablehnen konnten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ulrich Steger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, ist es nicht' Ihr Eindruck, daß sich die Unternehmer als kühle Rechner mehr von den tatsächlichen wirtschaftlichen Fakten als von politisch hochstilisierten Stimmungen leiten lassen?
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist mein Eindruck, wobei ich hinzufüge, daß das Motiv, das man für eine Unternehmerentscheidung angibt, gelegentlich monokausal begründet und nicht die Fülle wirtschaftlicher Überlegungen des Investors sichtbar werden läßt. Aber man kann natürlich nie ausschließen — es gibt ja Beispiele dieser Art —, daß auch psychologische Faktoren eine Rolle spielen, von denen ich allerdings meine, daß sie keine Grundlage in der Politik der Bundesregierung haben.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Bernhard Friedmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß es zum rechnerischen Kalkül eines Unternehmers auch gehört, Entwicklungen, die auf eine sozialistische Wirtschaftspolitik hinauslaufen, in die Überlegungen zu Investitionsentscheidungen einzubeziehen?

    (Zuruf von der SPD: Was ist das denn?)

    Grüner, Parl. Staatssekretär: Hier stimme ich Ihnen zu. Nur kann sich diese Frage nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)