Rede:
ID0812000700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8120

  • date_rangeDatum: 30. November 1978

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 30. November 1978 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Walz 9271 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 9271 A Abwicklung der Tagesordnung . . . . 9271 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) — Drucksache 8/2075 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2294 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2240 — Regenspurger CDU/CSU . . . . . . 9271 C Liedtke SPD 9273 B Dr. Wendig FDP 9274 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 9275 D Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 9277 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 9278 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Leitlinien für die Entwicklung der Mittelmeergebiete der Gemeinschaft nebst Malinahmen für die Landwirtschaft — Drucksachen 8/1435 Nr. 35, 8/1729 — Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU . . . 9280 B Müller (Schweinfurt) SPD . . . . . 9282 A Paintner FDP 9283 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Lage im Libanon • — Drucksache 8/2321 — Dr. Marx CDU/CSU 9284 B, 9303 B Dr. Ehmke SPD 9287 C, 9308 B Dr. Bangemann FDP . . , 9292 A Klein (München) CDU/CSU 9295 C Genscher, Bundesminister AA 9298 B Offergeld, Bundesminister BMZ 9305 C Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 9307 B Beratung des Berichts der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des födera- II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. November 1978 tiven Bildungssystems sowie die Ergänzung und die Schlußfolgerungen dazu — Drucksachen 8/1551, 8/1956 Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . . 9329 D, 9379 A Rühe CDU/CSU . . . . . . . . . 9335 A Lattmann SPD 9343 D Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 9349 B Frau Schuchardt FDP . . . . . . 9354 B Dr. Glotz, Senator des Landes Berlin . . 9359 D Dr. Herzog, Minister des Landes Baden-Württemberg 9364 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 9366 C Dr. Rose CDU/CSU . . . . . . . . 9368 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP . . . . . . 9371 A Jochem, Minister des Landes Saarland . 9374 B Franke, Senator der Freien Hansestadt Bremen 9376 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale — Drucksache 8/1390 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2279 — . . . . . . . 9380 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Abkommen vom 21. Januar 1975 und vom 16. September 1977 zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr — Drucksache 8/1658 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2278 — 9380 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/1741 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2261 — 9381 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/1742 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2262 — 9381 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 20. Juli 1977 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer — Drucksache 8/1866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2263 — 9381 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen — Drucksache 8/1772 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/2275, 8/2310 — . . . . 9381 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. März 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt — Drucksache 8/2288 — . . . . . . . 9381 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. September 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über die steuerliche Behand- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. November 1978 III lung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 8/2231 — 9382 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zollübereinkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen 1975) — Drucksache 8/2233 — 9382 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen — Drucksache 8/2234 — 9382 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Juli 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Schweden über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 8/2235 — 9382 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Mai 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kenia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 8/2237 — 9382 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. August 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/2236 — 9382 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. Januar 1975 über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen — Drucksache 8/2232 — 9382 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 26. April 1974 zu den Übereinkommen vom 26. Februar 1966 und vom 7. Februar 1970 über den internationalen Eisenbahnverkehr — Drucksache 8/2244 — . . . . . . 9382 C Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1976 — Drucksache 8/2124 — . . . . . . 9382 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Immer (Altenkirchen), Spitzmüller und Genossen Rheumabekämpfung — Drucksachen 8/1542, 8/2199 — . . . . 9382 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Aktionsplan für die Forschung auf dem Gebiet der Luftfahrt — Drucksachen 8/844, 8/2222 — 9383 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Abs. 9 des Anhangs VII zum Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 8/2176, 8/2267 — . . . . 9383 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der illegalen Wanderung und der illegalen Beschäftigung — Drucksachen 8/1859, 8/2274 — . . . . 9383 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs-und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Drucksachen 8/2062, 8/2247 — . . . . 9383 C Beratung der Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/2258 — . . . . . . . 9383 C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. November 1978 Fragestunde — Drucksachen 8/2315 vom 24. 11. 1978 und 8/2327 vom 29. 11. 1978 — Ausweisung der Mitglieder der CISNU im Anschluß an die Demonstration in Frankfurt am 25. November 1978 DringlAnfr Cl 29.11.78 Drs 08/2327 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 9310 C, 9311 A, B, D, 9312 A, B, C, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 9311 A ZusFr Thüsing SPD 9311 B ZusFr Broll CDU/CSU 9311 C ZusFr Ey CDU/CSU 9311 D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9312 A ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . . . 9312 B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 9312 B ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 9312 C ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 9312 D Deutsch-französische Absprache über die Wahl der französischen Familienministerin Simone Veil zur Präsidentin des Europaparlaments MdlAnfr A111 24.11.78 Drs 08/2315 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 9313 B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 9313 B Übernachtungsregelung für deutsche Besucher in der CSSR MdlAnfr A115 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Friedmann CDU/CSU • Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9313 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9313 D Politische und wirtschaftliche Konsequenzen gegenüber Jugoslawien aus der Verweigerung der Auslieferung der vier deutschen Terroristen MdlAnfr A118 24.11.78 Drs 08/2315 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A119 24.11.78 Drs 08/2315 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9314 A, B, C, D, 9315 A, B, C, D, 9316 A, B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 9314 B, 9315 A, B ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 9314 C, 9315 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9314 C, 9316 A ZusFr Dr. Langner CDU/CSU 9314 D ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU 9315 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9315 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 9316 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9316 B Verhinderung von Eingriffen jugoslawischer • Stellen in das Rechts- und Ordnungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A122 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9316 D, 9317 A, B, C, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 9316 D, 9317 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9317 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9317 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9317 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU .. . . . . 9317 D ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . 9318 A Aufnahme eines Teils der vietnamesischen Flüchtlinge des vor Malaysia kreuzenden Flüchtlingsschiffs in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A123 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Renger SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9318 A, 9319A, B, C, D, 9320 A, B ZusFr Frau Renger SPD . . . 9318 D, 9319 A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 9319 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 9319 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9319 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9319 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 9319 D ZusFr Ey CDU/CSU 9320 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 9320 B Aufnahme eines Teils der vietnamesischen Flüchtlinge des vor Malaysia kreuzenden Flüchtlingsschiffs in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A124 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Langner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9320 C, D, 9321 A, B C, D, 9322 A ZusFr Dr. Langner CDU/CSU 9320 C, D, 9321 A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 9321 A ZusFr Wehner SPD 9321 B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9321 C ZusFr Frau Schlei SPD . . . . . . . 9321 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9321 D ZusFr Frau Simonis SPD 9322 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. November 1978 V Nichteinhalten der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Ausreiseprotokoll von 1975 durch Polen MdlAnfr A128 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 9322 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 9322 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 9322 D Unterhaltszahlungen geschiedener Väter auf Grund des neuen Familien- und Eherechts MdlAnfr A38 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Simonis SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 9323 A, C, D ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 9323 C, D Kostenlose Überlassung deutscher Patentschriften an die kubanische Botschaft in Ost-Berlin in den Jahren 1957 bis 1968 MdlAnfr A39 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 9323 D, 9324 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . . . . 9324 B, C Entschädigungslose Übergabe deutscher Patentschriften an einen benachbarten Ostblockstaat MdlAnfr A40 24.11.78 Drs 08/2315 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 9324 C, D, 9325 A ZusFr Ey CDU/CSU 9324 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9325 A Information des Bundesfinanzministers über die Belastung der Ruhrgebietsstädte durch den Wegfall der Lohnsummensteuer MdlAnfr A41 24.11.78 Drs 08/2315 Schmöle CDU/CSU MdlAnfr A42 24.11.78 Drs 08/2315 Schmöle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 9325 A, B, C, D, 9326 A, B, C ZusFr Schmöle CDU/CSU 9325 C ZusFr Menzel SPD 9325 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 9325 D ZusFr Broll CDU/CSU 9325 D ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 9326 A ZusFr Kleinert FDP 9326 B, ZusFr Dr. Holtz SPD 9326 B ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU' . . 9326 C Ausstattung der Beamten von Treibstoffkontrolltrupps mit einer Waffe MdlAnfr A43 24.11.78 Drs 08/2315 Peiter SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 9326 D ZusFr Peiter SPD 9326 D Unterschiedliche Praxis bei der Schätzung von Einkünften nicht buchführungspflichtiger Landwirte in den Bundesländern; steuerstrafrechtliche Folgen bei Nichtbeachtung der Buchführungspflicht MdlAnfr A44 24.11.78 Drs 08/2315 Gobrecht SPD MdlAnfr A45 24.11.78 Drs 08/2315 Gobrecht SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 9327 A, B, C, D Zu Fr Gobrecht SPD 9327 B, C, D Strafrechtliche Verfolgung der Verletzung von OECD-Richtlinien über multinationale Konzerne; Androhung von Strafen für Bestechung durch Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr Al 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Holtz SPD MdlAnfr A2 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 9328 A, B, C, D ZusFr Dr. Holtz SPD 9328 B, D Bestellung des Betriebsarztes und Sicherheitsingenieurs gemäß Arbeitssicherheitsgesetz für die Bundesanstalt für Materialprüfung sowie deren Tätigkeit in vergleichbaren Bundesverwaltungen bzw. -betrieben MdlAnfr A50 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A51 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 9328 D, 9329 A, 13,•C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 9329 A, B, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 9383 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9385* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 120. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 30. November 1978 9271 120. Sitzung Bonn, den 30. November 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 12. Adams * 30. 11. Dr. Aigner * 1. 12. Alber * .1. 12. Amrehn ** 1. 12. Arendt 1. 12. Bahr 1. 12. Dr. Barzel 1. 12. Dr. Bayerl * 1. 12. Biehle ** 1. 12. Blumenfeld** 1. 12. Frau von Bothmer 1. 12. Brandt 1. 12. Buchstaller ** 1. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Collet 1. 12. Dr. Corterier ** 1. 12. Damm ** 1. 12. Dr. Dollinger 1. 12. Dr. Ehrenberg 30. 11. Eimer (Fürth) 1. 12. Fellermaier * 1. 12. Frau Fischer 1. 12. . Flämig ** 1. 12. Dr. Fuchs * . 1. 12. Dr. Geßner ** 1. 12. Dr. Haack 1. 12. von Hassel 1. 12. Höffkes 1. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 1. 12. Horn ** 1. 12. Dr. Hupka ** 1. 12. Graf Huyn 1. 12. Ibrügger * 1. 12. Dr. Jaeger ** 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an der 24. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Jahn (Braunschweig)* 1. 12. Jung ** 1. 12. Katzer 30. 11. Dr. h. c. Kiesinger 1. 12. Dr. Klepsch * 30. 11. Klinker * 1. 12. Koblitz 1. 12. Kratz 1. 12. Frau Krone-Appuhn ** 1. 12. Dr. Kunz (Weiden) ** 1. 12. Lange ** 1. 12. Lemp * 1. 12. Lücker * 30. 11. Luster 30. 11. Mattick ** 1. 12. Dr. Mertes (Gerolstein) ** 1. 12. Möhring ** 1. 12. Möllemann ** 1. 12. Dr. Müller *** 1. 12. Müller (Wadern) * 1. 12. Neumann ** 1. 12. Frau Pack 15. 12. Pawelczyk ** 1. 12. Rosenthal 1. 12. Russe 30. 11. Saxowski 1. 12. Prinz zu Sayn- Wittgenstein-Hohenstein 1. 12. Scheu 15. 12. Schmidt (Kempten) 1. 12. Schmidt (Wattenscheid) 1. 12. Schmidt (Würgendorf)** 1. 12. Dr. Schmitt-Vockenhausen 15. 12. Schreiber ' 1. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) 1. 12. Dr. Schwörer* 1. 12. Susset 1. 12. Dr. Todenhöfer 1. 12. Voigt (Frankfurt) 1. 12. Frau Dr. Wartenberg ** 1. 12. Wawrzik * 1. 12. Dr. von Weizsäcker 1. 12. Wurbs 30. 11. Ziegler 15. 12. Zink 30. 11.
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    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nach dem vorher Gesagten kann ich mich, wie ich meine, relativ kurz fassen. Zunächst möchte ich — zu Ihnen, Herr Kollege Regenspurger, gewandt — sagen: Auch ich kann Ihre Feststellung unterstreichen, daß, wenn man die Vergütung im öffentlichen Dienst mit denen in anderen Bereichen vergleicht, ganz offensichtlich dem § 14, nämlich der Teilhabe der Beamten am allgemeinen Wirtschaftsaufschwung, Rechnung getragen ist. Ich glaube, das ist eine Grundlage, auf der wir alle gemeinsam bei künftigen Verhandlungen diskutieren sollten.
    Vorab möchte ich für mich und für meine Fraktion erklären, daß wir der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zustimmen werden. Wir freuen uns insbesondere darüber, daß wir neben der linearen Erhöhung der Grundgehälter um 4,5 %— diese lineare Erhöhung wird ja nach den Tarifabschlüssen beinahe schon als eine Selbstverständlichkeit angesehen, obwohl man auch darüber einmal reden müßte — eine Reihe struktureller Verbesserungen werden vornehmen können, wenn wir diesem Gesetz so zustimmen. Neben anderem nenne ich hier die Anhebung der Mindestversorgung für Ruhestandsbeamte und Witwen.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir gleichwohl eine Reihe von kritischen Anmerkungen zum Verfahren dieses Gesetzes in diesem Jahr überhaupt. Wenn ich mir die Geschichte dieses Gesetzentwurfes vom Frühjahr bis heute ansehe, so scheint mir hier weniger eine ausgewogene Vorlage — die der Entwurf auch ist — als ein Lehrstück dafür zu existieren, wie Gesetzgebung in einem so sensiblen Bereich eigentlich nicht vonstatten gehen sollte. Wir haben jetzt Ende November und beschließen nun über eine lineare Erhöhung für 1978. Dabei wissen .wir alle doch längst, daß die Tarifpartner sozusagen schon in den Startlöchern für die nächste Tarifrunde stehen.
    Herr Kollege Liedtke hat einen wesentlichen Grund dafür genannt, der ohne Zweifel aus der Behandlung der Kindergeldfrage entstanden ist. Aber ich glaube, das allein reicht nicht aus. Fragt man einmal weiter nach den Gründen, so stößt man sehr bald auf die Erkenntnis, daß es offenbar ungemein schwierig ist, ein Gesetz, das in erster Linie eine lineare Erhöhung der Gehälter zum Gegenstand hat, mit allerlei strukturellen Elementen zu befrachten. Dies, meine Damen und Herren, ist doch der Kern des Problems. Wenn ich auch nur einen kleinen Zipfel struktureller Elemente in den Entwurf aufnehme, so werfe ich oft strukturelle Probleme in großer Breite auf, die dann — jedenfalls im Rahmen eines solchen Gesetzes und in der dabei gebotenen Kürze — vom Parlament kaum sinnvoll bewältigt werden können. Das ist doch die Situation.
    Dabei habe ich volles Verständnis für die Bundesregierung, wenn sie in den Gesetzentwurf eine Regelung mit eingeführt wissen wollte, die beim Kindergeld Ergänzungsbeträge des Ortszuschlages für dritte und weitere Kinder enthalten sollte. Ich habe deswegen Verständnis, weil die Bundesregierung zu Recht einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts möglichst schnell nachzukommen gedachte — wie



    Dr. Wendig
    auch immer man im einzelnen zu diesem Urteil stehen mag. Das war nun einmal, ich möchte sagen, der Auftrag des Verfassungsgerichts an die Bundesregierung und auch an uns.
    Aber mit der beabsichtigten Kürzung der Anwärterbezüge, die ja nun nicht erfolgt, war es schon eine andere Sache. Ich verkenne nicht, daß dies — auch das muß man wissen — im vergangenen Jahr — jedenfalls nachher im Vermittlungsausschuß — eine allgemeine Meinung war. Nachdem aber — und das ist für die Diskussion dieses Jahres wichtig — klargeworden war, daß durch eine solche Maßnahme eine Vermehrung der Ausbildungsplätze nicht sichergestellt werden konnte, blieb als einzige mögliche Begründung die Erwägung bestehen, hier könne ein erster Einstieg in notwendige strukturelle Veränderungen des Besoldungssystems, z. B. — ich will es ganz konkret sagen — beim Eingang in die Laufbahngruppen, gefunden werden. Ich habe schon in der ersten Lesung dieses Gesetzes für meine Fraktion zum Ausdruck gebracht, daß wir mit solchen strukturellen Veränderungen kaum bei den Anwärtern beginnen können. Ich meine auch heute noch — wir tun es ja auch nicht —, daß wir dies auf keinen Fall tun dürfen. Dies, Herr Kollege Regenspurger, um es ganz klar zu sagen, hat mit den Wahlen in Hessen und Bayern — es ist im September ausgesprochen worden — nicht das geringste zu tun, sondern mit unseren Vorstellungen über Strukturpolitik. Wir wollen sie nicht in einem Teilstück an ein Gesetz anhängen, das im wesentlichen nur eine lineare Erhöhung zum Gegenstand hat.

    (Regenspurger [CDU/CSU] : Aber der Proteststurm wurde verhindert!)

    — Das hat damit nichts zu tun, Herr Regenspurger.
    Einige Kommentare zu dieser von mir damals vertretenen Auffassung haben mich wissen lassen — ich meine jetzt Kommentare in der Presse; man soll ja auch so etwas lesen, um einmal zu hören, wie man dort darüber denkt —, daß man unsere damalige Erklärung als eine Beerdigung zweiter Klasse empfindet. Ich bin mir durchaus darüber im klaren, daß Strukturveränderungen generell nicht leicht zu vollziehen sind. Wer wollte das bestreiten? Wie sähe es aber aus, wenn wir heute sehr leicht bei den Anwärtern begönnen, um dann feststellen zu müssen, daß weitere Schritte so schnell nicht nachfolgen können? Wir hätten es für eine schlechte Sache angesehen, hätten wir gesagt: Bei den Anwärtern geht es los, alles andere werden wir dann schon sehen. Das, meine Damen und Herren das war der Kern auch meiner Ausführungen im September dieses Jahres zu diesem Punkt —, wäre ohne Zweifel kein sehr gutes Lehrstück gewesen.
    Noch ein letztes Wort zu einer Strukturmaßnahme, die wir selber mit hineingebracht haben, die jedoch relativ leicht und ohne Zusammenhang mit anderen grundsätzlichen Problemen des öffentlichen Dienstrechtes zu behandeln war: den Versuch, die flexible Altersgrenze für Schwerbeschädigte Beamte und Richter stufenweise auf das 60. Lebensjahr herabzusetzen. Die Koalitionsfraktionen sehen hier keine Höchstzuverdienstgrenze im Sinne des Rentenrechts vor. Deswegen würde ich hier irgendwelche ideologischen Gesichtspunkte, wie Sie, Herr Regenspurger, gemeint haben, völlig ausschließen wollen. Wir sehen eine Lösung vor, die bei einem Höchstverdienst von über 425 DM eine Reaktivierungspflicht des Dienstherrn begründet. Sie mag im konkreten Fall sehr schwer durchführbar sein. Als Faktum jedenfalls hat sie ihre Wirkung. Sie ist recht und billig und greift, wie wir meinen, in keiner Weise in die strukturelle Substanz des Versorgungs- und des Besoldungssystems ein. Darauf haben wir sehr geachtet.

    (Regenspurger [CDU/CSU] : Tut sie doch!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Zustimmung zur Vorlage in der Fassung des Innenausschusses verbinde ich die dringende Bitte an die Bundesregierung und an den Bundesminister des Innern, bei künftigen Gesetzen dieser Art davon abzusehen, lineare Erhöhungen allzusehr — ich sage das sehr vorsichtig — mit strukturellen Elementen zu belasten. Solche strukturellen Maßnahmen können nur und sollen auch, wenn es notwendig ist — ich wiederhole es —, als Ganzes gesehen und als solches vom Parlament behandelt werden. Dazu sind wir bei vernünftigen Vorschlägen jederzeit bereit.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz reicht in deutlicher Weise in die unangenehmen und sehr problematischen Bereiche der Gesetzgebung überhaupt. Die Verwaltung darf Zahlungen an ihre Bediensteten nur leisten, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Tatsächlich zahlt die Verwaltung — alle Verwaltungen im Bundesgebiet — seit 1. März erhöhte Gehälter, und wir stellen uns heute hierher, um im Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Zahlung dieser Beamtengehaltserhöhungen zu rechtfertigen. Der Bundesrat muß hinterher auch noch beschließen. Das heißt, es wird bereits gezahlt, und das Gesetz, das wir machen, kommt neun Monate später, als die Verwaltungen gehandelt haben. Ein sehr, sehr unguter Zustand. Wir sollten uns nicht wundern, wenn die Unsicherheiten auch in den Verwaltungen zunehmen, wenn sie auf Weisungen von oben etwas tun müssen, wofür die gesetzliche Grundlage fehlt — heute bei der Zahlung der Gehälter, morgen bei den Renten, übermorgen bei anderen Problemen. Dann wundern wir uns über Rechtsunsicherheiten!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wünschen uns mit dem zweiten Änderungsantrag, den wir auf der Drucksache 8/2324 zu Art. VI des Gesetzes eingereicht haben, die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Die Opposition unterstützt also insoweit die Auffassung der Bundesregierung. Wir glauben, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, so zu handeln und so zu entscheiden, wie wir es — zusammen mit der Bundesregierung — wünschen. Dies folgt, so meinen wir, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.



    Erhard (Bad Schwalbach)

    Das Gericht hat dem Gesetzgeber mit seiner Entscheidung keine Auslauf- oder Übergangsfristen zugebilligt. Es hat in diesem Fall mit großer Bestimmtheit und Deutlichkeit die schon bestehende, spätestens im Jahre 1975 entstandene Verfassungswidrigkeit der Kindergeldregelung festgestellt. Kein Wort, keine Andeutung in Richtung einer Auslauf- und Übergangsfrist findet sich im Urteil. Die Bundesregierung hat daraus den wohl richtigen Schluß gezogen, daß zumindest für die Zeit seit August 1977, also seit Veröffentlichung der Entscheidung, wenigsten ein Teilbetrag gezahlt werden müsse. Ich habe allerdings sehr ernste Zweifel und Bedenken, ob die Vorlage — auch das, was wir jetzt wieder beantragen — angesichts der sehr dezidierten Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend ist und der Verfassungs- und Rechtslage entspricht.
    Die zur Beschlußfassung anstehende Regelungen für die Mehrkinderfamilien sind nach wie vor unbefriedigend. Mit deutlichem Mißmut ist die Bundesregierung der Kindergeldentscheidung des Bundesverfassungsgerichts insoweit nachgekommen, als dies für unvermeidlich gehalten wurde. Selbstverständlich verstehe ich, daß sich die Regierungskoalition empfindlich getroffen fühlt. Denn das Gericht hat die familienfeindliche Politik der Regierung und der sie tragenden Koalition aus SPD und FDP bloßgelegt.

    (Broll [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Die Entscheidung ist zum Beamtenrecht ergangen, also zum Recht der Beamten, Richter und Soldaten. Ihre unmittelbare Wirkung beschränkt sich deshalb auch auf betroffene Eltern aus diesem Personenkreis. Erstens lag das daran, daß allein über die Verfassungsbeschwerden dieses Personenkreises zu entscheiden war. Zweitens waren die Verfassungsbeschwerden in erster Linie auf spezielle beamten-, richter- und soldatenrechtliche Grundlagen gestützt — das gilt auch für den Beschluß —, nämlich auf Art. 33 des Grundgesetzes.
    Das Gericht ist sehr zu loben. Es hat sich auf den zu entscheidenden Gegenstand streng beschränkt. Die Entscheidung ist aber ganz deutlich nicht nur auf Art. 33, sondern auch auf Art. 6 des Grundgesetzes gestützt — und dieser schützt die Familie. Das bedeutet unmißverständlich, der Gesetzgeber habe den Familien ganz allgemein den besonderen Schutz versagt, der Gesetzgeber habe seine verfassungsrechtlich gebotene Pflicht verletzt. Die Tatsachenfeststellungen des Gerichts über die Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern sind natürlich nicht davon abhängig, ob der Elternteil Beamter ist, ob er überhaupt im öffentlichen Dienst steht oder ob ' er Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft oder Selbständiger ist. Als Besonderheit des Beamten-, Richter- und Soldatenrechts bleibt allein übrig, daß familienpolitische Forderungen, die vielleicht im allgemeinen Bereich durch Art. 6 nur als politische Programmvorgabe postuliert werden, durch Art. 33 zu justitiablem Recht verdichtet werden. Wenn und soweit das so ist, hat das Beamten-, Richter- und Soldatenrecht eine Art Pilotfunktion gewonnen, die ich vom Ergebnis her nur voll und ganz begrüßen kann.
    Der Kollege Regenspurger hat mit Recht gefragt, wieviel von der Erhöhung des Drittkindergeldes auf 200 DM monatlich wohl verwirklicht worden wäre und wann, wenn es diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegeben hätte.
    Der Inhalt der Entscheidung verdient eine weitere Betrachtung. Am Beispiel der Beamten, Richtei und Soldaten und ihrer Familien nennt das Gerichit mit befreiender Deutlichkeit Negatives beim Namen, Es spricht von einer familienfeindlichen Entwicklung der kinderbezogenen Gehaltsteile und vom vergleichsweisen — ich zitiere wörtlich — „Verfall dei Kaufkraft des Gehalts eines verheirateten Beamten mit mehreren Kindern" . Diese Feststellung belegt das Gericht mit Zahlen, und hier ist die Bedeutung des Urteils für den allgemeinen familienpolitischen Aspekt ganz unübersehbar. 1960 kam der Kaufkraftzuwachs bei einer Familie mit drei Kindern bis auf rund 8 Prozentpunkte an den Zuwachs bei einer Familie mit einem Kind heran. Aber 1974 hatte sich der Abstand bereits auf 38 Prozentpunkte vergrößert; von 1974 bis 1975 hatte sich diese Benachteiligung nochmals mehr als verdoppelt. Je größer im übrigen die Kinderzahl, desto größer die Benachteiligung. Zumindest den Beschäftigten mit mehr als zwei Kindern, so stellt das Gericht fest, ist daher — wörtlich — „nicht mehr ein nur annähernd gleiches Lebensniveau wie ihren nicht durch die Kosten des Unterhalts und der Schul- und Berufsausbildung der Kinder belasteten Kollegen in vergleichbaren Ämtern" gewährleistet.
    Die Verfassungswidrigkeit dieses Zustands stellt das Gericht mit ungewöhnlich scharfen Formulierungen fest: Die Bezüge seien eindeutig unangemessen, sie entsprächen nicht mehr den Mindestanforderungen des Art. 33 des Grundgesetzes. Das ist die verfassungskräftige Verurteilung nicht nur einer einzelnen Gesetzesmaßnahme, sondern einer jahrelangen Politik, die mit den großen Verheißungen von „mehr Gerechtigkeit" und der „Freiheit von Angst und Not" angekündigt war.
    Bei der Entscheidung über das jetzt vorliegende Gesetz müssen wir uns klar darüber sein, daß der materielle Gehalt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch immer ganz und gar nicht umgesetzt ist.
    Das Gericht hat auf Vergleichsmöglichkeiten aus den verschiedenen Rechtsgebieten hingewiesen, um die auszugleichende wirtschaftliche Belastung zu ermitteln. Es wurde verglichen zwischen Familien mit mehreren Kindern und Familien ohne oder höchstens mit einem Kind: statistisch ermittelte Ausbildungskosten für ein heranwachsendes Kind, Unterhaltsrichtsätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Versorgungsbezüge für Reisen, Sozialhilfesätze, Unterhaltssätze und Regelunterhalt im Familienrecht.
    Die Bundesregierung hat daraufhin — das ist im Innenausschuß etwas näher erörtert worden — durch eine Expertenkommission aus Bund und Ländern die Hinweise nachrechnen lassen. Ergebnis: selbst bei



    Erhard (Bad Schwalbach)

    sehr vorsichtiger Berechnung ein Mehrbedarf nicht von 50 DM, sondern von netto 120 DM für das dritte und jedes weitere Kind, und zwar schon nach dem Stand von 1977. Bei Fortschreibung auf 1979 müßte man dann ungefähr auf netto 140 DM im Monat kommen, um nach der vorsichtigen Berechnung der Expertenkommission der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts voll gerecht zu werden, d. h. den Nachteil im wirtschaftlichen Bereich, den mehrere Kinder verursachen, voll auszugleichen. Diese Benachteiligung gilt selbstverständlich für alle Familien.