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    Vokabeln: 2
    1. Zweite: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 9239 A Abwicklung der Tagesordnung 9239 B Wahl des Abg. Dr. Wittmann (München) zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 9239 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 9239 B Fragestunde — Drucksache 8/2315 vom 24. 11. 1978 — Verhinderung weiterer Störungen des ökologischen Gleichgewichts MdlAnfr A3 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 9239 D, 9240 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9240 B In den Verhandlungen mit der DDR nicht geklärte Punkte MdlAnfr A5 24.1138 Drs 08/2315 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9240 C, D, 9241 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9240 C, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9240 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 9241 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9241 A Soziale Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus MdlAnfr A7 24.11.78 Drs 08/2315 Henke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 9241 B, 9242 A, B, C, D, 9243 A ZusFr Henke SPD . . . . . 9241 D, 9242 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 9242 B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . 9242 C ZusFr Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU . 9242 C ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . 9242 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 9243 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Erkenntnisse des Bundesbauministers über die Einrichtung sogenannter verkehrsberuhigter Zonen für den verdichteten Bau von Einfamilienhäusern MdlAnfr A8 24.11.78 Drs 08/2315 Krockert SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9243 B, D, 9244 A, B, C ZusFr Krockert SPD . . . . . . . . . 9243 D ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . . 9244 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 9244 A ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 9244 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9244 B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 9244 C Politische Durchsetzbarkeit der. gesetzlichen Maßnahmen gegen Bodenpreissteigerungen MdlAnfr A12 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A13 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 9244 D, 9245 A, B, C, D ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 9244 D, 9245 B, C Inanspruchnahme des Rechts auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes MdlAnfr A14 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9245 D, 9246 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 9246 A Zustimmung der französischen Seite zur Vorlage der die Entsorgungsnachweise legitimierenden Bestimmungen der CogemaVerträge im Bundestag MdlAnfr A15 24.11.78 Drs 08/2315 Ueberhorst SPD MdlAnfr A16 24.11.78 Drs 08/2315 Ueberhorst SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9246 B, C, D, 9247 A, B ZusFr Ueberhorst SPD . . . 9246 C, D, 9247 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 9246 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . 9247 A Ersatz von Phosphaten in Waschmitteln zur Verhinderung der Überdüngung von Oberflächengewässern MdlAnfr A17 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A18 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9247 B, C, D, 9248 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . 9247 D, 9248 A Beurteilung der Bundesdelegiertenversammlung des sozialistischen Hochschulbundes unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsschutzes MdlAnfr A19 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9248 B, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 9248 B Kontakte zwischen deutschen und jugoslawischen Behörden seit Stellung des Antrags auf Auslieferung der deutschen Terroristen MdlAnfr A22 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9248 C, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 9248 C, D Attentate gegen Exilkroaten in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag jugoslawischer Dienststellen MdlAnfr A25 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 9249 A, B, C, D, 9250 A ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 9249 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 9249 B ZusFr Windelen CDU/CSU 9249 C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 9249 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 9249 D ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 9250 A Unterrichtung der nach § 6 des Europawahlgesetzes wahlberechtigten Deutschen im EG-Ausland über ihr Wahlrecht MdlAnfr A26 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Klepsch CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9250 A, C, D ZusFr Dr. Klepsch CDU/CSU 9250 C, D Unterrichtung der wahlberechtigten Deutschen im EG-Ausland über die Europawahl MdlAnfr A27 24.11.78 Drs 08/2315 Luster CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 III Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9251 A, B, C, 9252 A ZusFr Luster CDU/CSU 9251 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9251 D Eintragung der nach § 6 des Europawahlgesetzes Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis MdlAnfr A29 24.11.78 Drs 08/2315 Alber CDU/CSU MdlAnfr A30 24.11.78 Drs 08/2315 Alber CDU/CSU Antw, PStSekr von Schoeler BMI . . 9252 B, C, D ZusFr Alber CDU/CSU 9252 B, D Verweigerung von Vertriebenenausweisen und der Einbürgerung für jüdische Aussiedler und Flüchtlinge aus osteuropäischen Staaten MdlAnfr A33 24.11.78 Drs 08/2315 Thüsing SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9253 A, B, C, D ZusFr Thüsing SPD 9253 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 9253 B ZusFr Conradi SPD 9253 C Anwerbung eines Mannheimer Buchhändlers als V-Mann für den Verfassungsschutz mit der Zusage der Hilfe bei einem Ermittlungsverfahren wegen Werbung für eine terroristische Vereinigung MdlAnfr A34 24.11.78 Drs 08/2315 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9253 D, 9254 A, B ZusFr Conradi SPD 9254 A ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 9254 B Festsetzung von Lärmschutzbereichen für die Militärflugplätze Brüggen und Wildenrath MdlAnfr A66 24.11.78 Drs 08/2315 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A67 24.11.78 Drs 08/2315 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9254 C, D, 9255 A ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/ CSU 9254 D Kompetenz des Bundesausschusses Arzte/ Krankenkassen bei der Bewertung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln angesichts der Therapiefreiheit der Arzte MdlAnfr A48 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9255 B, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 9255 C Zusammenhang psychischer 'Erkrankungen mit Rationalisierung und Automatisierung in Betrieben MdlAnfr A49 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9255 D, 9256 A, B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 9256 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 9256 C Verbesserung der medizinischen Betreuung von Schichtarbeitern; Einführung einer Berichtspflicht der Betriebsärzte bezüglich des Gesundheitszustands von Schichtarbeitern MdlAnfr A52 24.11.78 Drs 08/2315 Stockleben SPD MdlAnfr A53 24.11.38 Drs 08/2315 Stockleben SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9256 Ç, D, 9257 A, B, D ZusFr Stockleben SPD ' 9257 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 9257 D Zahl der nach Verschiebung des Stichtages an Kinder ausländischer Arbeitnehmer erteilten Arbeitserlaubnisse; Auswirkungen einer Aufhebung des Stichtages 31. Dezember 1976 MdlAnfr A56 24.11.78 Drs 08/2315 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A57 24.11.78 Drs 08/2315 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 9258 A, B, C, D, 9259 A, B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . 9258, C, D, 9259 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 9259 B, C Nächste Sitzung 9259 D Anlage 1 Liste der. entschuldigten Abgeordneten . . 9261* A Anlage 2 Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime MdlAnfr A79 10.11.78 Drs 08/2273 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9261* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 3 Aussagen von Staatsminister Wischnewski zur deutschen Politik gegenüber der Republik Südafrika und zur Unterstützung der dortigen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A86 10.11.78 Drs 08/2273 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A87 10.11.78 Drs 08/2273 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9261* D Anlage 4 Beeinflussung der Politik der Bundesregierung durch die vom Vorsitzenden der Sozialistischen Internationale vertretenen Meinung über die Notwendigkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime MdlAnfr A88 10.11.78 Drs 08/2273 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A89 10.11.78 Drs 08/2273 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9262* B Anlage 5 Kriterien für die Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele in dem Vorschlag der UdSSR für eine Gewaltverzichtskonvention MdlAnfr A90 10.11.78 Drs. 08/2273 Amrehn CDU/CSU MdlAnfr A91 10.11.78 Drs 08/2273 Amrehn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9262* C Anlage 6 Finanzierung des Kongresses der Sozialistischen Internationale mit Steuergeldern MdlAnfr A92 10.11.78 Drs 08/2273 Höffkes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* A Anlage. 7 Aufruf von Staatsminister Wischnewski zur verstärkten Unterstützung der afrikanischen Befreiungsbewegungen; Aufforderung der Vertreter dieser Organisationen zum bewaffneten Kampf gegen Rhodesien und Südafrika MdlAnfr A93 10.11.78 Drs 08/2273 Glos CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* A Anlage 8 Absprache der Stellungnahme von Staatsminister Wischnewski auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver über die Unterstützung afrikanischer Befreiungsbewegungen mit dem Bundeskanzler oder dem Bundesaußenminister MdlAnfr A94 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* B Anlage 9 Legitimität der Gewaltanwendung durch nationale Befreiungsbewegungen MdlAnfr A95 10.11.78 Drs 08/2273 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* C Anlage 10 Widerspruch der von Befreiungsbewegungen angewandten Gewalt zu dem Ziel friedlicher Reform MdlAnfr A96 10.11.78 Drs 08/2273 Petersen CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* C Anlage 11 Vereinbarkeit der Gewaltanwendung sogenannter Befreiungsbewegungen gegen Frauen und Kinder mit dem Grundsatz des Gewaltverzichts MdlAnfr A97 10.11.78 Drs 08/2273 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* D Anlage 12 Unterstützung aller „Frontstaaten" trotz der Einstellung eines Teils dieser Staaten gegen eine friedliche Lösung in Rhodesien MdlAnfr A98 10.11.78 Drs 08/2273 Stommel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* A Anlage 13 Konsequenzen aus der Verurteilung im Rahmen der VN wegen angeblich militärischer nuklearer Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika MdlAnfr A99 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 V Anlage 14 Humanitäre Hilfe für die notleidenden Christen im Libanon MdlAnfr A101 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* B Anlage 15 Haushaltsmittel der humanitären Hilfe zur Linderung der Not der Zivilbevölkerung, insbesondere der verfolgten und geflohenen Christen MdlAnfr A102 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A103 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* C Anlage 16 Kontakte der deutschen Botschaft zu allen Bevölkerungsgruppen im Libanon MdlAnfr A104 10.11.78 Drs 08/2273 Köster CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9265* B Anlage 17 Verwirklichung der politischen, kulturellen und religiösen Selbstbestimmung der Christen im Libanon MdlAnfr A105 10.11.78 Drs 08/2273 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9265* B Anlage 18 Entscheidung über die im Dezember 1976 der indonesischen Regierung zugeleiteten Anträge der am völkerkundlichen Forschungsschwerpunkt Westiranprojekt beteiligten Wissenschaftler SchrAnfr B4 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9265* C Anlage 19 Aussagen von Staatsminister Wischnewski zur deutschen Politik gegenüber Rhodesien, Süd- und Südwestafrika und zur Unterstützung der dortigen Befreiungsbewegungen sowie über die Einhaltung des Waffenembargos gegenüber Südafrika; Anwendung dieser Prinzipien auf kommunistische Staaten SchrAnfr B5 10.11.78 Drs 08/2273 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B6 10.11.78 Drs 08/2273 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9266* A Anlage 20 Einhaltung des Art. 1 der Menschenrechtskonvention hinsichtlich des Eigentumschutzes durch Portugal SchrAnfr B11 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9266* D Anlage 21 Erfahrungen bei der Anwendung der US-Kernkrafttechnologie in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B18 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9267* A Anlage 22 Reaktion des Bundeskanzlers auf die Ankündigung von Maßnahmen gegen kommerzielle Fluchthelfer durch Bundesminister Franke MdlAnfr A 4 24.11.78 Drs 08/2315 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9268* B Anlage 23 Äußerung des Bundesinnenministers über die weitere deutsch-jugoslawische Zusammenarbeit bei der Verfolgung internationaler Terroristen MdlAnfr A23 24.11.78 Drs 08/2315 Schwarz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 9268* B Anlage 24 Ansicht des Bundesinnenministers über die Fortsetzung der deutsch-jugoslawischen Zusammenarbeit .bei der Bekämpfung des Terrorismus MdlAnfr A24 24.11.78 Drs 08/2315 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 9268* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 25 Wahrnehmung des Wahlrechts für die Europawahl durch in den EG-Mitgliedstaaten lebende DDR-Bürger MdlAnfr A28 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Aigner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 9268* D Anlage 26 Einführung eines Grundrechtsanspruchs auf Datenschutz im Grundgesetz MdlAnfr A31 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A32 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 9269* A Anlage 27 Sicherheitsprüfung bei einem amtierenden Staatssekretär auf Veranlassung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Nollau MdlAnfr A35 24.11.38 Drs 08/2315 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9269* C Anlage 28 Termin der Beratung der Rentenversiche- rungs-Bezugsgrößenverordnung 1979 im Bundesrat; Sicherstellung einer rechtzeitigen Rentenberechnung nach dem 31. 12. 1978 MdlAnfr A54 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A55 24.11.38 Drs 08/2315 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9269* C Anlage 29 Bewährung des Ausländererlasses des Bundesarbeitsministeriums vom 1. 12. 1974 und des Ausländererlasses für Jugendliche vom 31. 12. 1976, insbesondere bei Berücksichtigung sektoraler Engpässe MdlAnfr A58 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A59 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9270* A Anlage 30 Versorgungsleistungen des Bundes für Teilnehmer am spanischen Bürgerkrieg auf republikanischer Seite, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für kommunistische Widerstandskämpfer mit Wohnsitz in der DDR MdlAnfr A60 24.11.78 Drs 08/2315 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9270* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 119. Sitzung Bonn, den 29. November 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich. Dr. Aigner * 1. 12. Dr. Althammer 29. 11. Amrehn ** 1. 12. Arendt 1. 12. Bahr 1. 12. Dr. Barzel 1. 12. Biehle ** 1. 12. Dr. von Bismarck 1. 12. Blumenfeld ** 1. 12. Frau von Bothmer 1. 12. Brandt 1. 12. Buchstaller ** 1. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Collet 1. 12. Dr. Corterier ** 1. 12. Damm ** 1. 12. Dr. Dollinger 1. 12. Dr. Ehrenberg 30. 11. Eimer (Fürth) 1. 12. Frau Fischer * 1. 12. Flämig ** 1. 12. Dr. Fuchs * 1. 12. Dr. Geßner ** 1. 12. von Hassel 1. 12. Höffkes 1. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 1. 12. Horn ** 1. 12. Dr. Hupka ** 1. 12. Ibrügger * 1. 12. Dr. Jaeger ** 1. 12. Jung ** 1. 12. Dr. h. c. Kiesinger 1. 12. Koblitz 1. 12. Kratz .1. 12. Frau Krone-Appuhn ** 1. 12. Dr. Kunz (Weiden) ** 1. 12. Lange ** 1. 12. Lemp * 1. 12. Lücker * 30. 11. Luster * 29. 11. Mattick ** 1. 12. Dr. Mertes (Gerolstein) ** 1. 12. Möhring ** 1. 12. Möllemann ** 1. 12. Dr. Müller *** . 1. 12. Müller (Mülheim) * 29. 11. Neumann ** 1. 12. Frau Pack 15. 12. Pawelczyk ** 1. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Dr. Reimers 1. 12. Rosenthal 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **5 für die Teilnahme an der 24. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Saxowski 1. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1.12. Scheu 15.12. Schmidt (Kempten) 30. 11. Schmidt (Würgendorf) ** 1. 12. Dr. Schmidt-Vockenhausen 1. 12. Schreiber * 1. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) 1. 12. Dr. Todenhöfer 1. 12. Frau Dr. Walz * 1. 12. Dr. von Wartenberg ** 1. 12. Wawrzik * 1. 12. Ziegler 15. 12. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 79): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Bekämpfung von Regimen, die durch Gewalt aufrechterhalten werden, manchmal die Anwendung von Gewalt erforderlich sei? Soweit es sich um die Anwendung von Gewalt durch Staaten gegen Staaten handelt, gibt es das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 GG geregelt. Diese Bestimmung gibt einem allgemeinen Rechtsgedanken Ausdruck, über dessen Anwendung im Einzelfall die Bundesregierung kein Urteil abgibt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 86 und 87): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Staatsministers beim Bundeskanzler, Wischnewski, daß der Kampf gegen die Republik Südafrika zu verstärken sei, und unterstützt sie die Forderung des Staatsministers nach erheblicher Steigerung der Leistungen an kriegswillige Staaten im südlichen Afrika sowie an die kommunistischen Organisationen SWAPO, Patriotische Front und den African National Congress? Deuten diese Äußerungen eines Mitglieds der Bundesregierung auf eine Parteinahme der Bundesregierung für die von den genannten Organisationen und kommunistischen Frontstaaten angestrebte Gewaltlösung hin, und wie ist diese Entwicklung gegebenenfalls mit dem bisher nie in Frage gestellten Prinzip des Gewaltverzichts in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren? Zu Frage A 86: Von einer Äußerung von Herrn Wischnewski, „daß der Kampf gegen die Republik Südafrika zu verstärken sei", ist der Bundesregierung nichts bekannt. Herr Wischnewski hat auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver nach meinen Informationen erklärt: „der Kampf gegen die Apartheid in der südafrikanischen Republik muß 9262* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 verstärkt werden" und diese Äußerung dann wie folgt begründet: „unwesentliche Veränderungen bei der sogenannten kleinen Apartheid dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß die große Apartheid Millionen von Menschen zu Ausländern in ihrem eigenen Lande machen will". Die Bundesregierung ist in der Tat der Auffassung, daß alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um Südafrika zu veranlassen, die Apartheid abzuschaffen. Das entspricht der Haltung der Bundesregierungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und der Haltung ihrer Verbündeten. Im übrigen sollten keine pauschalierenden Urteile über Befreiungsbewegungen gefällt werden. Was die Frontstaaten anbetrifft, möchte ich darauf hinweisen, daß diese die Namibia-Initiative der Vereinigten Staaten, von Großbritannien, Frankreich, Kanada und der Bundesrepublik Deutschland in jeder Hinsicht aktiv unterstützen. Die Bezeichnung „kriegswillig" ist in jeder Beziehung unzulässig. Zu Frage A 87: Niemand will im südlichen Afrika eine Gewaltlösung. Dies gilt auch für die Frontstaaten. Alle Schwarzafrikaner wollen aber die Beseitigung der Apartheid. Dieses Ziel teilen sie mit 'der Bundesregierung. Apartheid ist eine widernatürliche Situation, die ohne Gewalt nicht aufrechterhalten werden kann, wie viele Beispiele der Geschichte zeigen. Menschliche Beziehungen zwischen Schwarzen und Weißen würden sich im südlichen Afrika vielfältig entwikkeln, würde nicht eine weiße Minderheit unter Anwendung von Gewalt diese Entwicklung verhindern. Die Republik Südafrika praktiziert gegenwärtig den — wie ich meine — vergeblichen Versuch einer Gewaltlösung des Problems zum Beispiel durch die Homeland-Politik. Wenn diese Gewalt aufgegeben wird, dann werden auch andere die Politik der Gegengewalt aufgeben. Auf eine derartige friedliche Lösung zielt die Politik der Bundesregierung ab. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 88 und 89) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Gewaltanwendung gegen Regime, die mit Gewalt aufrechterhalten werden, manchmal erforderlich ist, und wenn ja, ist eine Politik des Friedens, zu der sich der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vor dem Deutschen Bundestag bekannt hat, mit dieser Auffassung in Einklang zu bringen? Wird die durch ihren Vorsitzenden zum Ausdruck gebrachte Politik der Sozialistischen Internationale, die weltweit erheblichen Einfluß besitzt, wonach gegen gewaltsam aufrechterhaltene Regime manchmal auch Gewalt erforderlich sei, die Politik der Bundesregierung beeinflussen, und wenn ja, in welcher Hinsicht? Zu Frage A 88: Soweit es sich um Gewaltanwendung durch Staaten gegen Staaten handelt, gilt nach Auffassung der Bundesregierung uneingeschränkt das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Gewaltverbot. Eine Politik der Gewalt zwischen Staaten ist mit der Friedenspolitik der Bundesregierung, die mit der Charta der Vereinten Nationen übereinstimmt, unvereinbar. Viele Verfassungen tragen jedoch einem allgemeinen Rechtsgedanken dadurch Rechnung, daß sie dem einzelnen ein internes Widerstandsrecht gegen Herrschaftsmißbrauch und Unrechtstatbestände zubilligen. In unserer Verfassungsordnung ist ein solches Widerstandsrecht des einzelnen in Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehen. Zu Frage A 89: Nach den Informationen, die mir vorliegen, hat der Vorsitzende der Sozialistischen Internationale sich auf einer Pressekonferenz in Vancouver am 5. November sinngemäß wie folgt geäußert: „Wer z. B. gegen Hitler und den Faschismus gekämpft hat, braucht sich auch nicht als Terrorist bezeichnen zu lassen." Diese Äußerungen entsprechen der Auffassung der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 90 und 91) : Wie beurteilt die Bundesregierung den von der UdSSR in den Vereinten Nationen eingebrachten Entwurf einer weltweiten Gewaltverzichtskonvention, insbesondere deren Ausnahmen zugunsten angeblich gerechtfertigter Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele? In welchen Fällen des Widerstands gegen die ungerechte Ausübung staatlicher Gewalt darf nach Auffassung der Bundesregierung dieser Widerstand die Form der Androhung oder Anwendung bewaffneter Gewalt annehmen? Zu Frage A 90: Nach unserer Auffassung ist das Gewaltverbot in der VN-Charta umfassend geregelt. Die Anstrengungen der Staaten sollten vor allem auf die Frage konzentriert werden, wie dem Gewaltverbot weltweit praktische Anerkennung verschafft werden kann. Dies ist wichtiger als die Erörterung einer neuen Konvention, die durch ihre bloße Existenz den Eindruck vermitteln könnte, das bestehende Gewaltverbot sei unvollständig und noch weiter regelungsbedürftig. Zu Frage A 91: Die Bundesregierung kahn hierzu nur für die Bundesrepublik Deutschland Stellung nehmen. Für den Fall eines Versuchs, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, gibt das Grundgesetz in seinem Artikel 20 Abs. 4 allen Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Der von mir zitierte Artikel des Grundgesetzes beruht auf der Erfahrung unserer eigenen Geschichte, den Widerstand gegen das Hitlerregime. Daß die Androhung oder Anwendung von Gewalt zwischen Staaten der Friedenspolitik der Bundesregierung widerspricht, habe ich bereits mehrfach festgestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9263* Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 92): Trifft es zu, daß der Kongreß der Sozialistischen Internationale direkt oder indirekt mit Steuergeldern finanziert worden ist? Der Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver ist nicht mit Steuergeldern finanziert worden. Zur gleichen Zeit fand allerdings in Vancouver ein Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung statt. Das Seminar stand unter dem Thema „Frieden und Entwicklung" . Eingeladen waren insbesondere Vertreter und Freunde aus der Dritten Welt. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminar mit einem Betrag von 300 000 DM unterstützt. Es ist nicht auszuschließen, daß Teilnehmer des Seminars auch an 'dem Kongreß der Sozialistischen Internationale teilgenommen haben. In dieser Teilnahme würde ich allerdings weder eine mittelbare noch unmittelbare Finanzierung des Kongresses der Sozialistischen Internationale durch Steuergelder sehen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 93) : Welche Reaktion hat Staatsminister Wischnewski mit seinem Aufruf zu verstärkter Unterstützung der afrikanischen sogenannten Befreiungsorganisationen auf der Tagung der Sozialistischen Internationale in Vancouver bei den Vertretern dieser Organisationen hervorgerufen, trifft es insbesondere zu, daß die Vertreter dieser Organisationen einen Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Rhodesien und Südafrika mit Lob für die Rede des Staatsministers verbunden haben? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Vertreter der afrikanischen Befreiungsorganisationen in Vancouver einen Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Rhodesien und Südafrika mit Lob für die Rede von Herrn Kollegen Wischnewski verbunden haben. Vertreter der Befreiungsbewegungen haben indessen positiv vermerkt, daß sich die deutschen Politiker auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale besonders intensiv mit den Problemen des Südlichen Afrika beschäftigt haben. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 94) : Wurden die Stellungnahmen von Staatsminister Wischnewski auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver mit dem Bundeskanzler oder dem Bundesaußenminister abgestimmt, und trifft es zu, daß diese Außerùngen in keinem Punkt der deutschen Politik widersprechen? Der Herr Kollege Wischnewski hat seine Äußerungen auf der Tagung der Sozialistischen Internationale selbstverständlich nicht mit der Bundesregierung abgestimmt, da er sie nicht in seiner Eigenschaft als Staatsminister, sondern als Vorsitzender des Ausschusses für internationale Beziehungen des Parteivorstandes der SPD und als Mitglied des SPD-Parteivorstandes gemacht hat. Soweit der Bundesregierung die Aussagen bekannt sind, widersprechen seine Äußerungen in keinem Punkt der deutschen Politik. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 95) : Teilt die Bundesregierung die sowjetische völkerrechtliche Auffassung, daß Gewaltanwendung durch sogenannte nationale Befreiungsbewegungen legitim sei? Nein. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr: von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 96) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von sogenannten Befreiungsbewegungen angewandte Gewalt nicht im Widerspruch zu dem Ziel friedlicher Reform steht? Gewaltanwendung ist das Gegenteil von friedlicher Reform. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 97) : Hält es die Bundesregierung mit dem Grundsatz des Gewaltverzichts vereinbar, sogenannte Befreiungsbewegungen, die Gewalt — auch Terror gegen Frauen und Kinder — anwenden, zu unterstützen? Zur Frage der Gewaltanwendung habe ich bereits mehrfach Stellung genommen. Die Bundesregierung tritt für friedliche Lösungen und nicht für Gewaltanwendung ein. Diese grundsätzliche Haltung der Bundesregierung entspricht dem Grundgedanken des Gewaltverbots, das im Verhältnis zwischen Staaten gilt. Im übrigen ist die Politik der Bundesregierung darauf gerichtet, durch friedlichen Wandel Gewaltanwendung zu vermeiden. 9264* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 98) : Tritt die Bundesregierung für eine undifferenzierte, stärkere Unterstützung aller „Frontstaaten" ein, obwohl ein Teil dieser Staaten sich gegen eine friedliche Verhandlungslösung in Rhodesien und für kriegerische Maßnahmen ausgesprochen hat? Die Bundesregierung vergibt ihre Hilfe nicht undifferenziert. Im übrigen darf ich noch einmal daran erinnern, daß die Bundesrepublik Deutschland und die anderen westlichen Sicherheitsratsmitglieder für ihre Namibia-Initiative die volle Unterstützung der Frontstaaten gefunden haben. Insbesondere verweise ich darauf, daß sich die Frontstaaten auch im Sicherheitsrat für die Verwirklichung des westlichen Namibia-Plans eingesetzt haben. Die derzeit dem Sicherheitsrat angehörenden afrikanischen Staaten haben für die Annahme der entsprechenden SR-Resolution gestimmt, während die UdSSR und die CSSR sich der Stimme enthalten haben. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 99) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der wiederholten ungerechtfertigten Verurteilung im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) wegen angeblich militärischer nuklearer Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika sowohl innerhalb der VN als auch hinsichtlich der bilateralen Beziehungen zu den betreffenden Staaten? Die Bundesregierung weist den Vorwurf nuklearer militärischer Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika zurück. Die Bundesregierung hat alle Staaten über die Fakten informiert. Es sind offenkundig innenpolitische und Solidaritätsgesichtspunkte, die manche Regierung wider bessere Information zur Zustimmung zu den Verurteilungen veranlassen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft nicht in ihren Bemühungen nachlassen, alle Staaten von der Richtigkeit ihrer Darstellung zu überzeugen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 101) : Inwieweit hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die humanitäre Hilfeleistung auch in angemessenem Umfang direkt der notleidenden christlichen Bevölkerung im Libanon zugute kommt? Auf Grund der dem Auswärtigen Amt vorliegenden Berichte der deutschen Botschaft Beirut, des Deutschen Caritas-Verbandes (DCV), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bzw. des internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind die Hilfsgüter, die in Gemeinschaftsmaßnahmen von Bundesregierung und DCV bzw. DRK in den letzten Wochen in den Libanon verbracht wurden, der betroffenen christlichen Bevölkerung zugute gekommen. Die Verteilung der drei Hilfssendungen zwischen dem 15. Oktober und 6. November 1978 ist zum Großteil abgeschlossen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 102 und 103) : Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wurden seit dein 18. Oktober 1978 zusätzlich Haushaltsmittel der humanitären Hilfe zur Linderung der wachsenden Not der Zivilbevölkerung, insbesondere auch der verfolgten und geflohenen Christen, zur Verfügung gestellt? An wen und mit welchem Ergebnis wurden die Mittel gewährt? Seit dem l8. Oktober 1978 wurden keine zusätzlichen Mittel des Haushaltsansatzes für Humanitäre Hilfe im Ausland verausgabt. Am 2. November 1978 hat jedoch die EG-Kommission auf deutsche Initiative hin 400 000 Europäische Rechnungseinheiten (= etwas mehr als eine Million DM) für humanitäre Soforthilfe für Libanon zur Verfügung gestellt. Der deutsche Anteil beträgt rechnerisch 30 %. Zur Hälfte geht der Betrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, zur anderen Hälfte an den Katholischen Nothilfe-Dienst (Catholic Relief-Service). Die Mittel sind zweckgebunden für den Ankauf von Nahrungsmitteln, vor allem Milchprodukten, Konserven sowie Decken und Matratzen. Außerdem sind für Dezember dieses Jahres Nahrungsmittelhilfe-Lieferungen durch die EG-Kommission fest geplant: 4 140 t Getreide, Wert ca. 3,5 Millionen DM, 350 t Milchpulver, Wert knapp 3,0 Millionen DM, 650 t Butteroil, Wert ca. 1,8 Millionen DM. Bevor die Bundesregierung über neue humanitäre Hilfsmaßnahmen für die christliche Zivilbevölkerung des Libanon befinden konnte, mußte sie die Erfolgskontrolle der gemeinsam mit dem Deutschen CaritasVerband und dem Deutschen Roten Kreuz durchgeführten Hilfsmaßnahmen abwarten. Auf Grund der dem Auswärtigen Amt am 7. bzw. 8. November 1978 sowie am 13. November 1978 zugegangenen Berichte des Deutschen Caritas-Verbandes und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind die Hilfsgüter dieser Aktionen fast ausnahmslos der betroffenen christlichen Bevölkerung zugute gekommen: a) Die Hilfsgüter des Hilfsfluges Bundesregierung/ Deutsches Rotes Kreuz vom 15. Oktober 1978 wurden vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz selbst oder unter seiner Beteiligung in den folgenden Tagen an christliche Flüchtlinge aus Ost-Beirut in den Bezirken Metn, Kesrouan und Jbeil sowie in den südöstlichen Vororten von Beirut selbst verteilt; die Blutkonserven wurden vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sofort nach Eintreffen Krankenhäusern im christlichen Ost-Beirut zur Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9265' b) Die zunächst mit Luftfracht nach Zypern verbrachte Hilfssendung Bundesregierung/Deutscher Caritasverband traf am 3. November 1978 in Jounieh ein und wurde sofort von Caritas Libanon eingelagert. Am 4. November 1978 waren Kindernahrung und Decken an die bedürftigen christlichen Familien in Antelias, Jounieh, Jbeil und Batroun verteilt. Die Verteilung der Medikamente an 20 Hospitäler und ca. 100 Dispensarien begann sofort, verläuft jedoch naturgemäß je nach Bedarf langsamer. c) Die Schiffsladung Bundesregierung/Deutscher Caritasverband wurde am 6. November 1978 in Jounieh entladen und zunächst von Caritas Libanon eingelagert. Die Verteilung geschieht nach folgendem Schema: Beirut 23 %, Antelias 18 %, Jounieh 20 %, Jbeil 15 %, Bekaa 5 %, Nordlibanon 9 %, Südlibanon 5 %, Reserve 5 %. Die Bundesregierung verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Lage im Libanon und insbesondere der christlichen Zivilbevölkerung. Sie steht mit den deutschen Hilfsorganisationen, die durch ihre Partnerorganisationen in Libanon für die dortige Humanitäre Hilfe besonders berufen sind, mit der libanesischen Regierung, mit der EG und mit den zuständigen internationalen Hilfsorganisationen in ständigem Kontakt. So werden z. B. im Moment in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband die Möglichkeiten lokaler Beschaffung der wegen des einbrechenden Winters erforderlichen Matratzen und Decken etc. geprüft. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 104) : Hat die Bundesregierung die deutsche Botschaft angewiesen, Kontakte zu allen Bevölkerungsgruppen im Libanon zu halten? Ja. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 105) : In welcher Weise versucht die Bundesregierung sicherzustellen, daß die christliche Bevölkerung im Libanon ihr politisches, kulturelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht verwirklichen kann? Die Bundesregierung hat — auch im Rahmen der 9 — alles in ihrer Kraft Stehende getan und wird auch in Zukunft alles unternehmen, um eine friedliche Lösung des Konflikts im Libanon zu erleichtern und den Menschen zu helfen. Sie tritt dafür ein, daß alle Gruppierungen einen Ausgleich ihrer Interessengegensätze untereinander finden. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten . Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 4) : Was kann die Bundesregierung tun, um darauf hinzuwirken, daß die Anträge der am völkerkundlichen Forschungsschwerpunkt Westirianprojekt beteiligten Wissenschaftler, die bereits am 3. Dezember 1976 der indonesischen Regierung zugeleitet wurden, dort entschieden werden? Die Bundesregierung hat alle Möglichkeiten genutzt, damit die beteiligten deutschen Wissenschaftler die erforderliche Forschungsgenehmigung erhalten. So hat die Deutsche Botschaft in Djakarta u. a. den indonesischen Forschungsminister und den Vorsitzenden des Indonesischen Institute of Sciences bereits im Sommer 1977 gebeten, sich für die notwendigen Genehmigungen bei den Sicherheitsbehörden einzusetzen. Da dieser Weg nicht zum Erfolg führte, wurde ein unmittelbarer Kontakt zu den Sicherheitsbehörden aufgenommen. Die Genehmigung wurde dennoch nicht erteilt unter Hinweis auf die gefährdete Sicherheit der Forscher. Im Juni 1978 führte die Deutsche Forschungsgemeinschaft Gespräche mit dem Rektor der Universität Cenderwashi, der auf Einladung. der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland besuchte, über eine mögliche Zusammenarbeit deutscher und indonesischer Wissenschaftler an der dortigen Universität. Hierbei wird angestrebt, auch einzelne Projekte im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Westirian durchzuführen. Der indonesische Forschungsminister Habibi, der im Juni 1978 auf Einladung des Bundesministers für Forschung und Technologie Bonn besuchte, wurde vom Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Maier Leibnitz auf das starke deutsche Interesse an gemeinsamen Forschungsvorhaben mit Indonesien angesprochen. Am 23. Oktober wurde mit dem Generaldirektor für Hochschulwesen des indonesischen Erziehungsministeriums in Bonn erörtert, wie die wünschenswerte wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und indonesischen Hochschulen verbessert werden könnte. Dabei wurde auch das Westirianproblem behandelt. Es soll nun versucht werden, daß deutsche Wissenschaftler an dortigen Hochschulen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch am völkerkundlichen Westirianprojekt forschen können. Wie sie diesem Brief entnehmen, hat die Bundesregierung alle sich bietenden Möglichkeiten im Interesse der beteiligten Wissenschaftler ergriffen. Leider konnten weder die von deutscher noch von indonesischer Seite am Projekt Interessierten die Bedenken der Sicherheitsbehörden bis heute überwinden. Seien Sie versichert, daß die Bundesregierung weiterhin alles unternehmen wird, dem Projekt dennoch zum Erfolg zu verhelfen. 9266* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 5 und 6) : Treffen Pressemeldungen zu, daß Staatsminister Wischnewski auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale im kanadischen Vancouver in Abstimmung mit dem Bundeskanzler eine drastische Verschärfung der Bonner Politik gegenüber Südafrika gefordert und eine Unterstützung der nachweislich militanten und nach der alleinigen Macht strebenden Befreiungsbewegungen SWAPO (Südwestafrika), Patriotischen Front (Rhodesien) und African National Congress (Südafrika) angekündigt hat, und muß die in der Presse wiedergegebene Aussage Wischnewskis, „ich gehe mit den Parteipapieren nicht erst zum Auswärtigen Amt", nicht als ein offensichtliches Übergehen des für die deutsche Außenpolitik zuständigen Bundesministers angesehen werden? Beinhaltet die Aussage von Staatsminister Wischnewski in Vancouver, daß jeder Staat und jeder Betrieb, der heute noch Waffen nach Südafrika liefere, der öffentlichen und internationalen Ächtung unterworfen werden müsse, die Bereitschaft der Bundesregierung, diese für die Rohstoff- und Energieversorgung des Westens lebenswichtige Region dem kommunistischen Einfluß auszuliefern, und warum werden Forderungen nach einem Machtwechsel und dem Abbau von Diskriminierung und Unterdrückung nicht auch in gleicher Deutlichkeit gegenüber den kommunistisch beherrschten Staaten in Afrika, Asien und Osteuropa erhoben? Zu Frage B 5: Der Herr Kollege Wischnewski hat sich auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver nicht In seiner Eigenschaft als Staatsminister, sondern als Vorsitzender des Ausschusses für Internationale Beziehungen des Parteivorstandes der SPD und als Mitglied des SPD-Parteivorstandes geäußert. Da seine Stellungnahmen zu außenpolitischen Fragen nicht namens der Bundesregierung erfolgten, bestand auch keine Notwendigkeit, sie vorher mit dem Bundesminister des Auswärtigen abzustimmen. Von einer Forderung nach einer „drastischen Verschärfung der Bonner Politik gegenüber Südafrika" durch Staatsminister Wischnewski ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wohl aber hat Staatsminister Wischnewski in Vancouver eine Verstärkung des Kampfes gegen die Apartheid in der Republik Südafrika gefordert. Es ist der Bundesregierung auch nicht bekannt, daß Staatsminister Wischnewski in Vancouver eine Unterstützung der von Ihnen genannten Befreiungsbewegungen angekündigt hat. Hingegen kennt die Bundesregierung die Feststellung von Staatsminister Wischnewski, daß die Befreiungsbewegungen im südlichen Afrika nicht nur unserer Solidarität, sondern auch unserer politischen und humanitären, d. h. auch der materiellen Unterstützung bedürfen. Zu Frage B 6: Die Aussage von Staatsminister Wischnewski, jeder Staat und jeder Betrieb, der heute noch Waffen an die Republik Südafrika liefere, müsse der öffentlichen und internationalen Achtung unterworfen werden, ruht voll auf der auch von uns mitgetragenen Resolution 418 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom November 1977 über ein mandatorisches Waffenembargo gegen Südafrika. In dieser Resolution heißt es unter anderem, daß alle Staaten ab sofort jegliche Versorgung Südafrikas mit Waffen und verwandtem Material einstellen. Diese Entschließung ist eine für alle Staaten verbindliche Norm. Wer dennoch Waffen nach Südafrika liefert, macht sich eines Rechtsbruchs schuldig. Was die Bundesrepublik Deutschland angeht, wurde durch die Entschließung 418 des Sicherheitsrats im wesentlichen nur ein bereits bestehender Zustand bekräftigt. Am 19. Dezember 1963 hat nämlich die damalige Bundesregierung zwei ähnliche, jedoch noch unverbindliche Entschließungen des Sicherheitsrates vom 7. August und 4. Dezember 1963 durch eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung als für sie wirksam erklärt. Die Frage, ob die Nichtlieferung von Waffen an die Republik Südafrika die Bereitschaft bedeutet, die für die Rohstoff- und Energieversorgung des Westens lebenswichtige Region des südlichen Afrika dem kommunistischen Einfluß auszuliefern, ist somit auch schon von der damaligen, von der CDU/CSU getragenen Bundesregierung negativ beantwortet worden. Die Bundesregierung fordert nicht einen Machtwechsel in Südafrika, sondern den Abbau der Diskriminierung und Unterdrückung. Südafrika rechnet sich zu den westlichen Demokratien. Es muß sich daher auch mit den westlich-demokratischen Grundsätzen und Maßstäben messen lassen. Wir können nicht gegenüber kommunistisch regierten Staaten glaubwürdig auf eine Einhaltung elementarer demokratisch-freiheitlicher Grundsätze drängen, wenn wir deren ständige Verletzung durch Südafrika hinnehmen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 11) : Hält die Bundesregierung eine Einschränkung der Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) für politisch vertretbar, nachdem Portugal den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Hinweis vollzogen hat, daß Artikel 1 des Protokolls der Menschenrechtskonvention nicht entgegensteht der Artikel 82 der portugiesischen Verfassung, der die Enteignung von Grundbesitzern, Unternehmern und Aktionären ohne irgendwelche Entschädigung vorsieht? Die Bundesregierung begrüßt es, daß Portugal schon kurze Zeit nach der Demokratisierung seines staatlichen Lebens auch trotz der durch diesen Prozeß in bestimmten Bereichen verursachten Probleme der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten ist. Wenngleich die Bundesrepublik Deutschland bei Ratifizierung der EMRK selbst einen Vorbehalt gemacht hat (zu Art. 7 Abs. 2), bedauert sie grundsätzlich die Anbringung von Vorbehalten, wenn dadurch der Schutzstandard, wie er in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen festgelegt ist, nicht voll übernommen oder sogar in bestimmten Einzelbereichen wesentlich tangiert wird. Die portugiesische Verfassung sieht eine Revisionsmöglichkeit erst im Jahre 1980 vor. Diese Lage Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9267* stellte Portugal praktisch nur vor die Wahl, entweder der Europäischen Menschenrechtskonvention unter Abgabe von Vorbehalten beizutreten oder auf einen Beitritt gegenwärtig überhaupt zu verzichten. Die Bundesrepublik hofft jedoch, daß Portugal sich bemüht, seine innerstaatliche Ordnung so weiterzuentwickeln, daß es zu einem späteren Zeitpunkt die jetzt eingelegten Vorbehalte zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen zurücknehmen kann. Da der Beitritt Portugals zur Europäischen Menschenrechtskonvention keine Fortschritte für das von Ihnen angesprochene Problem der Entschädigung für Enteignungen von deutschen Staatsangehörigen gebracht hat, bleibt die Bundesregierung weiterhin bemüht, eine gerechte Problemlösung auf dem Verhandlungswege zuerzielen. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 18) : Welche Erfahrungen sind bei der Anwendung der US-Kernkrafttechnologie in der Bundesrepublik Deutschland gemacht worden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die erfolgte „Addition statt Integration" (VDI-Nachrichten Nr. 41, Seite 5) sicherheitstechnisch wie kostenmäßig nicht optimal ist? Mit Ihrer Frage sprechen Sie zunächst grundsätzliche Probleme des Technologietransfers an. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich bei der Betrachtung dieser Probleme sicherheitstechnische Aspekte in den Vordergrund stelle. Die mit der Aufnahme der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland Mitte der 50er Jahre verbundene Übernahme der Kernkraftwerks-Technologie aus den USA fand zunächst sicherheitstechnisch und kommerziell weitgehend ungeprägte Randbedingungen vor. Durch Lizenznahme und Eigeninnovation gelang es der deutschen Industrie' jedoch, rasch den Anschluß an den internationalen Stand dieser Technologie zu finden. Hand in Hand mit der Assimilation dieser aus dem Ausland eingeführten Technologie ging die Entwicklung eigener, an die besonderen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland angepaßter sicherheitsspezifischer Vorstellungen bei Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft. Ein Beispiel für solche Bedingungen ist die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zum Land der Herkunft der Technologie, den USA, ein wesentlich gleichmäßiger und dichter besiedeltes Industrieland ist, das keine zusammenhängenden, weitläufigen Regionen äußerst dünner Bevölkerungsdichte wie die USA aufweist. Daher wurden in der Bundesrepublik Deutschland von vornherein Gesichtspunkte der sog. passiven Sicherheit eines Kernkraftwerkes gegenüber Einwirkungen von außen, aber auch technischen und menschlichen Versagensarten innerhalb der Anlage besonders hoch bewertet. Die Anpassung der von den USA übernommenen Kernkraftwerks-Technologie an diese Verhältnisse war durch entsprechende Verordnungen, Regelwerke und Überwachungsvorschriften geprägt. Dies führte dazu, daß in der sicherheitstechnischen Auslegung der Kernkraftwerke zunehmend eigene Wege beschritten wurden. Bei den inzwischen im In- und Ausland angebotenen Druckwasserreaktoren deutscher Bauart ist dieser Innovationsprozeß im wesentlichen zum Abschluß gekommen. Bekanntlich hatte sich diese Entwicklung schon längst verselbständigt, so daß seit vielen Jahren keinerlei Lizenz-Abhängigkeiten seitens des deutschen Herstellers von dem ursprünglichen Technologie-Geber in den USA mehr besteht. Der von Ihnen in Ihrer Schriftlichen Anfrage zitierte Artikel berührt nun besondere Probleme, die ein „Neuankömmling" in dieser durch langjährige Eigenentwicklungen gestalteten Landschaft erfährt. Denn ein „Neuankömmling" war die Brown Boveri/ Mannheim, als sie sich anschickte, zusammen mit dem renommierten amerikanischen Reaktorhersteller Babcock & Wilcox den deutschen Kernkraftwerksmarkt mit Reaktoren dieses Herstellers zu bedienen. Inzwischen fand diese deutsch-amerikanische Gruppe nämlich im Unterschied zur Anfangszeit der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland eine von den amerikanischen Bedingungen markant abweichende, durch die vorgeschilderte Eigenentwicklung geprägte Landschaft bezüglich sowohl der sicherheitstechnischen Konzeption der Leichtwasserreaktoren als auch der behördlichen Sicherheitsvorschriften und der Einstellung der Öffentlichkeit zum Risiko vor. Die von den amerikanischen in vielen Details und Hinsichten abweichenden sicherheitstechnischen Maßstäbe und Werkstoffnormen, die im deutschen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zugrundegelegt werden, führten dazu, daß sich die deutsch-amerikanische Gruppe bei der ersten von ihr in Auftrag genommenen Anlage in MühlheimKärlich ausgehend von ihrem amerikanischen Reaktorkonzept recht abrupten Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Erfüllung der deutschen Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften ausgesetzt sah. Soweit die beim Kernkraftwerk Mühiheim-Kärlich vorgenommenen Änderungen nicht auf spezielle Forderungen des deutschen Kunden zurückgingen, sondern sich aus den im Vergleich zu den USA unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen ergaben, sind diese Änderungen jedoch unabdingbar notwendig, um den gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu genügen, und müssen — entsprechend den Grundsätzen der Vorrangigkeit der Sicherheit vor -Kostengesichtspunkten, der Unteilbarkeit und der Einheitlichkeit der Sicherheit — ohne Abstriche erfüllt werden. Bezugnehmend auf die Titelzeile des von Ihnen zitierten Artikels möchte ich deshalb feststellen, daß es nicht nur durch Addition, sondern vor allem auch durch Anpassung bei Konzept und Komponenten des 9268* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 I Kernkraftwerkes Mühlheim-Kärlich zu einer Integration dieser Anlage in das in der Bundesrepublik Deutschland. gültige sicherheitstechnische Konzept in allen bisher genehmigten Teilen gekommen ist, und soweit noch nicht geschehen, kommen wird. Ohne Erfüllung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Genehmigungsvoraussetzungen und der behördlichen Sicherheitsauflagen würden die deutschen Genehmigungsbehörden der Länder und der für die Bundesaufsicht zuständige Bundesminister des Innern keiner Teilerrichtungsgenehmigung einschließlich der Betriebsgenehmigung zustimmen. Ob ein — notwendigerweise — den deutschen Sicherheitsvorschriften angepaßter und ggf. auch auf Grund von Forderungen des deutschen Kunden geänderter „amerikanischer" Reaktor kostenmäßig vertretbar ist, unterliegt auch beim Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich allein der unternehmerischen Entscheidung des errichtenden Elektrizitätsversorgungsunternehmens. Für die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder und für den für die Bundesaufsicht verantwortlichen Bundesminister des Innern sind Kostenerwägungen wegen des vorrangigen Schutzzweckes des Atomgesetzes bei den Forderungen und Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch in diesem Falle kein Entscheidungsgesichtspunkt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 4) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bundeskanzler über den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, sich verärgert gezeigt habe, da dieser überraschend Maßnahmen gegen kommerzielle Fluchthelfer angekündigt habe und dies als Bonner Vorleistung für die Verkehrsvereinbarungen mit Ost-Berlin ausgelegt werden könne, und welche Rolle hat das Unterbinden der Fluchthilfe bei den Verkehrsverhandlungen nun überhaupt gespielt? Zwischen dem Pressegespräch von Bundesminister Franke zu Fragen der kommerziellen Fluchthilfe auf den Transitwegen und den Verhandlungen mit der DDR über Verkehrsfragen und zum Zahlungsverkehr besteht kein Zusammenhang. Ein solcher Zusammenhang ist von der Bundesregierung auch nicht hergestellt worden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwarz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 23) : Hat der Bundesinnenminister — wie gemeldet wurde — angesichts des Fehlschlags deutsch-jugoslawischer Zusammenarbeit bei der Verfolgung internationaler Terroristen versichert, man werde auch künftig gerade auf diesem Gebiet zwischen Bonn und Belgrad gut kooperieren, und wenn ja, was hat er damit gemeint? Der Bundesminister des Innern hat keine Erklärung in dem Sinne abgegeben, Bonn und Belgrad werden auch künftig auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung gut kooperieren. Er hat stets zum Ausdruck gebracht; daß die Abschiebung der vier mutmaßlichen Terroristen aus Jugoslawien ein Rückschlag bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist. Er hat aber auch darauf hingewiesen, daß Emotionen nicht weiterhelfen und daß die Zusammenarbeit mit jugoslawischen Polizeibehörden nicht aufgekündigt worden ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 24) : Wie kann die Freilassung deutscher Terroristen durch Jugoslawien und der damit zweifelsohne gegebene flagrante Bruch des deutschjugoslawischen Auslieferungsabkommens in Übereinstimmung gebracht werden mit der Ansicht von Bundesminister Baum, daß die Zusammenarbeit mit Jugoslawien bei der Bekämpfung des Terrorismus auch jetzt fortgesetzt werde, und ist die Bundesregierung bereit, der Brüskierung durch Belgrad gegebenenfalls auch mit wirtschaftlichen und handelspolitischen Maßnahmen zu begegnen? Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Schwarz ausgeführt habe, sieht der Bundesminister des Innern in der Abschiebung der mutmaßlichen Terroristen aus Jugoslawien einen Rückschlag in der Bekämpfung des Terrorismus. Zu den von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen evtl. wirtschaftlichen und handelspolitischen Maßnahmen hat Herr Kollege Kunz die Mündlichen Fragen Nummern 118 und 119 eingebracht. Ich bitte um Verständnis, daß ich insoweit der Stellungnahme des für die Beantwortung federführenden Auswärtigen Amts nicht vorgreifen möchte. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 28) : Wie gedenkt die Bundesregierung den Bürgern der DDR, die seit mindestens drei Monaten in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten der EG wohnen, die Wahrnehmung ihres auf Grund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 6 des Europawahlgesetzes gegebenen Wahlrechts zu ermöglichen? Wahlberechtigte nach § 6 Abs. 2 Europawahlgesetz können an der Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland nur teilnehmen, wenn sie einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis stellen (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 Europawahlordnung). Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist nach § 16 Abs. 2 Europawahlordnung die Gemeinde im Wahlgebiet, in welcher der Wahlberechtigte nach seiner Erklärung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9269* vor seinem Wegzug aus dem Bundesgebiet zuletzt gemeldet war. Sofern die letzte Wohnung im Land Berlin lag oder der Wahlberechtigte noch nie für eine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet war, ist der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeindebehörde in Bonn zu stellen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 31 und 32) : Wird die Absicht des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Grundrechtsanspruch auf Datenschutz in die Landesverfassung aufzunehmen, die Bundesregierung dazu veranlassen, entsprechende Vorarbeiten zu einem konkreten Vorschlag für ein Grundrecht auf Datenschutz im Grundgesetz in Angriff zu nehmen? Ist die Bundesregierung angesichts der sich auf Länderebene abzeichnenden neuen Entwicklung in bezug auf ein Grundrecht auf Datenschutz bereit, einen entsprechenden Diskussionsvorschlag noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen? Die Bundesregierung hat sich bereits vor der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, den Anspruch auf Schutz personenbezogener Daten in der Landesverfassung zu verankern, mit der Frage befaßt, ob entsprechende Regelungen in das Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Dabei war zunächst davon auszugehen, daß die Persönlichkeitssphäre des Bürgers durch das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist, auch soweit sie durch die zunehmende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten berührt wird. Bei einer möglichen Ergänzung des Grundgesetzes wird zu berücksichtigen sein, daß sich die Grundrechte in den nahezu 30 Jahren ihrer Geltung nicht zuletzt wegen ihrer Offenheit durchaus bewährt haben. Daneben wird weiterhin sorgfältig abzuwägen sein, ob das Ziel eines durchgreifenden Datenschutzes, zu dem die Bundesregierung sich bekennt, schneller und wirksamer durch einen Ausbau des Datenschutzrechts, hier vor allem des bereichsspezifischen Datenschutzes oder aber durch eine Verfassungsergänzung durchzusetzen ist. Einer Konkretisierung des Grundgesetzes im Hinblick auf einen Grundrechtsanspruch auf Datenschutz würde neben der Ausstrahlungswirkung auf das geltende Recht auch besondere Bedeutung für die Ausgestaltung künftigen Datenschutzrechts zukommen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Komplex ist noch nicht abgeschlossen, zumal über die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes noch nicht hinreichend gesicherte Erfahrungen vorliegen. Bei dieser Sachlage bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Terminierung eines eventuellen Diskussionsvorschlages zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehen möchte. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 35) : Sind Pressemeldungen zutreffend, daß der ehemalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Nollau, bei einem amtierenden Staatssekretär der Bundesregierung eine Sicherheitsprüfung hat durchführen lassen, und wie war gegebenenfalls das Ergebnis dieser Überprüfung, das als „von politischer Bedeutung" gekennzeichnet worden ist? In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist — entsprechend den Richtlinien für die Sicherheitsüberprülung von Bundesbediensteten — die vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden. Die Überprüfung wurde seinerzeit positiv abgeschlossen; es hat nicht den geringsten Anlaß zu Zweifeln gegeben. Die Bundesregierung hat diesen Sachverhalt bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 5. Dezember 1974 klargestellt. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die erst am 21. Dezember 1978 im Bundesrat beabsichtigte Beratung der Rentenversicherungs-Bezugsgrößenverordnung 1979 die Rentenberechnung für Januar 1979 nach den neuen Bezugsgrößen erst nach der nach diesem Zeitpunkt liegenden Verkündung erfolgen kann und dadurch Verzögerungen zum Nachteil der Rentner eintreten, zumal nach einem Rundschreiben des Verbands der Rentenversicherungsträger eine vorherige Bekanntgabe der Werte nicht erfolgen soll, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Rentenversicherungsträger in den Stand zu versetzen, rechtzeitig die Berechnung der Altersruhegelder mit Versicherungsfall nach dem 31. Dezember 1978 vornehmen zu können, um im Interesse der Rentner keine Verzögerung bei den Rentenzahlungen eintreten zu lassen? Die Rentenversicherungs-Bezugsgrößenverordnung ist alljährlich bis zum 31. Dezember zu erlassen. Die Bundesregierung hat allerdings in den vergangenen Jahren die Verordnung im allgemeinen bereits im Spätsommer verabschiedet. Im 20. Rentenanpassungsgesetz wurde die allgemeine Bemessungsgrundlage neu idefiniert und dabei die Entwicklung der Entgelte im laufenden Kalenderjahr in die Bewertung mit einbezogen. Der Deutsche Bundestag bestimmte den 1. Oktober jeden Jahres als den Tag, ,dessen statistische Daten dem Durchschnittsentgelt zugrunde zu legen seien. Das hat zur Folge, daß die Rentenversicherungs-Bezugsgrößenverordnung erst nach diesem Tag von der Bundesregierung verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden kann. Die Verordnung kann daher erst Ende Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dieses Verfahren — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — hat nicht die von Ihnen be- 9270* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 hauptete Wirkung, daß nämlich in der Rentenberechnung Verzögerungen zu Lasten der Rentner eintreten. Am Tag der Verabschiedung der Verordnung durch das Bundeskabinett wurden alle Aufsichtsbehörden und Verbände, die an den Zahlen interessiert sind, über die Werte für 1979 unterrichtet. Ich entnehme Ihrer Anfrage, daß der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger die Werte an die Versicherungsträger weitergegeben hat. Die Rentenversicherungsträger konnten daher ihre elektronische Datenverarbeitung bereits seit Mitte November mit den neuen Werten programmieren. Ich nehme an, daß die Versicherungsträger dies bereits getan haben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 58 und 59) : Hat sich aus der Sicht der Bundesregierung die Plafondierung der Ausländerbeschäftigung seit dem 1. Dezember 1974 (Ausländer-Erlaß des Bundesarbeitsministeriums) und dem 31. Dezember 1976 (Ausländer-Erlaß des Bundesarbeitsministeriums für Jugendliche) auch unter dem Gesichtspunkt sektoraler Engpässe bei der Besetzung bestimmter Arbeitsplätze bewährt? Denkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Urteile von Sozialgerichten zu den beiden Erlassen daran, gegenüber den Bundesländern eine Modifizierung der beiden Erlasse vorzuschlagen? Ihre Frage geht zutreffend davon aus, daß erwachsenen Ausländern, die nach dem 30. November 1974 in das Bundesgebiet eingereist sind, und jugendlichen Ausländern, die nach dem 31. Dezember 1976 in das Bundesgebiet eingereist sind, grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Diese Regelung will verhindern, daß der Anwerbestopp durch den Nachzug von Familienangehörigen, die häufig erst im erwerbsfähigen Alter ihren Eltern folgen, unterlaufen wird. Ohne diese Regelung wäre die allgemein für notwendig erachtete Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung in Frage gestellt worden. Die Stichtagsregelung, die zur Entlastung des gesamten Arbeitsmarktes eingeführt worden ist, hat für die einzelnen Wirtschaftsbereiche unterschiedliche Auswirkungen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß von den Betrieben, die trotz der anhaltenden Arbeitslosigkeit personelle Engpässe zu verzeichnen haben, erwartet werden, daß sie alle Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen nutzen. Auf diese Weise kann es ihnen gelingen, die freien Arbeitsplätze mit deutschen und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern zu besetzen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die gegenwärtig geltende Stichtagsregelung ist von der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik bekräftigt worden. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß eine mögliche flexiblere Anwendung des Rechts der Arbeitserlaubnis auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer gemeinsam mit den Ländern erarbeitet werden muß. Denn eine Änderung der Stichtagsregelung hat Auswirkungen, die nicht nur den Arbeitsmarkt sondern auch den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Bundesländer betreffen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 60) : Beabsichtigt die Bundesregierung, an die deutschen Rotfrontkämpfer des spanischen Bürgerkrieges, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, Leistungen nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz zu erbringen, beabsichtigt die Bundesregierung außerdem, diese Leistungen auch für kommunistische Widerstandskämpfer, die in der DDR wohnen, zu zahlen? Deutsche mit Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes, die während des spanischen Bürgerkrieges auf republikanischer Seite gekämpft und dabei eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erhalten bereits auf Grund einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 1972 — und zwar durch eine Ergänzung des § 82 BVG — eine Versorgung. Den parlamentarischen Gremien liegt z. Z. ein Gesetzentwurf vor, der diese Vorschrift ändern soll. Danach sollen auch Deutsche des genannten Personenkreises, die im Ausland wohnen, eine Versorgung nach dem BVG erhalten. Leistungen an Berechtigte mit Wohnsitz in der DDR werden im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nicht erbracht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albrecht Hasinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, läßt sich aus der Zahl von etwa 5 000 erstmalig erteilten Arbeitserlaubnissen auf Grund der Verschiebung des Stichtages nicht auch die Schlußfolgerung ableiten, daß eine erneute Verschiebung des Stichtages oder gar dessen Aufhebung eine zusätzliche Zahl von Arbeitserlaubnissen in etwa ähnlicher, jedenfalls doch überschaubarer Größenordnung zur Folge haben würde?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, eine genaue Festlegung möchte ich hier nicht treffen. Aber im großen und ganzen würde ich das, was Sie sagten, bestätigen. Weil das so ist und weil es ja auch noch eine ganz andere Seite der Medaille bei dieser Frage gibt, treten wir zur Zeit in Gespräche mit den Ländern ein, um erneut über diese Probleme zu sprechen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zweite Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albrecht Hasinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu der Frage des Familiennachzugs: Wenn, wie Sie sagen, in den Jahren 1975 und 1976 jeweils etwa 100 000 Kinder und Jugendliche nachgezogen sind, ist dann meine Vermutung richtig, daß bei dieser ohnehin sehr hohen Zahl nun die Aufhebung des Stichtags für die Arbeitserlaubnis, die mit der aufenthaltsrechtlichen Frage des Familiennachzugs nicht unbedingt zusammenhängt, keine besondere zusätzliche Wirkung haben würde?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, das kann nur eine Vermutung sein. Wir wissen das nicht, denn diese Stichtagsregelung hat sicherlich manche Familie davon abgehalten, den Nachzug zu vollziehen. Ob das genauso sein wird, wenn der Stichtag völlig fällt, vermag ich nicht zu sagen. Nur: Sie müssen bei alldem bedenken, daß wir selber hier im Land eine angespannte Arbeitsmarktsituation haben, und ich möchte nicht, daß unsere Arbeitsmarktpolitik wegen einer allzu offenen Flanke unterlaufen würde. Von daher verstehen Sie bitte, daß wir diese Fragen mit Rücksicht auf den Arbeitsmarkt und mit Rücksicht auf die Probleme, die z. B. auch in den Kommunen entstehen, vorsichtig mit den Ländern noch einmal besprechen müssen.