Protokoll:
8119

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 119

  • date_rangeDatum: 29. November 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:33 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/119 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 119. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . 9239 A Abwicklung der Tagesordnung 9239 B Wahl des Abg. Dr. Wittmann (München) zum stellvertretenden Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 9239 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 9239 B Fragestunde — Drucksache 8/2315 vom 24. 11. 1978 — Verhinderung weiterer Störungen des ökologischen Gleichgewichts MdlAnfr A3 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 9239 D, 9240 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9240 B In den Verhandlungen mit der DDR nicht geklärte Punkte MdlAnfr A5 24.1138 Drs 08/2315 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9240 C, D, 9241 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9240 C, D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9240 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . . 9241 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9241 A Soziale Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus MdlAnfr A7 24.11.78 Drs 08/2315 Henke SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 9241 B, 9242 A, B, C, D, 9243 A ZusFr Henke SPD . . . . . 9241 D, 9242 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 9242 B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . 9242 C ZusFr Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU . 9242 C ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . 9242 D ZusFr Nordlohne CDU/CSU 9243 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Erkenntnisse des Bundesbauministers über die Einrichtung sogenannter verkehrsberuhigter Zonen für den verdichteten Bau von Einfamilienhäusern MdlAnfr A8 24.11.78 Drs 08/2315 Krockert SPD Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9243 B, D, 9244 A, B, C ZusFr Krockert SPD . . . . . . . . . 9243 D ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . . 9244 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 9244 A ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 9244 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 9244 B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 9244 C Politische Durchsetzbarkeit der. gesetzlichen Maßnahmen gegen Bodenpreissteigerungen MdlAnfr A12 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A13 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 9244 D, 9245 A, B, C, D ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 9244 D, 9245 B, C Inanspruchnahme des Rechts auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes MdlAnfr A14 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9245 D, 9246 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 9246 A Zustimmung der französischen Seite zur Vorlage der die Entsorgungsnachweise legitimierenden Bestimmungen der CogemaVerträge im Bundestag MdlAnfr A15 24.11.78 Drs 08/2315 Ueberhorst SPD MdlAnfr A16 24.11.78 Drs 08/2315 Ueberhorst SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9246 B, C, D, 9247 A, B ZusFr Ueberhorst SPD . . . 9246 C, D, 9247 B ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . . 9246 D ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . 9247 A Ersatz von Phosphaten in Waschmitteln zur Verhinderung der Überdüngung von Oberflächengewässern MdlAnfr A17 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A18 24.11.78 Drs 08/2315 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9247 B, C, D, 9248 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . 9247 D, 9248 A Beurteilung der Bundesdelegiertenversammlung des sozialistischen Hochschulbundes unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsschutzes MdlAnfr A19 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9248 B, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 9248 B Kontakte zwischen deutschen und jugoslawischen Behörden seit Stellung des Antrags auf Auslieferung der deutschen Terroristen MdlAnfr A22 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9248 C, D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 9248 C, D Attentate gegen Exilkroaten in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag jugoslawischer Dienststellen MdlAnfr A25 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 9249 A, B, C, D, 9250 A ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 9249 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 9249 B ZusFr Windelen CDU/CSU 9249 C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 9249 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 9249 D ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 9250 A Unterrichtung der nach § 6 des Europawahlgesetzes wahlberechtigten Deutschen im EG-Ausland über ihr Wahlrecht MdlAnfr A26 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Klepsch CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9250 A, C, D ZusFr Dr. Klepsch CDU/CSU 9250 C, D Unterrichtung der wahlberechtigten Deutschen im EG-Ausland über die Europawahl MdlAnfr A27 24.11.78 Drs 08/2315 Luster CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 III Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 9251 A, B, C, 9252 A ZusFr Luster CDU/CSU 9251 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9251 D Eintragung der nach § 6 des Europawahlgesetzes Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis MdlAnfr A29 24.11.78 Drs 08/2315 Alber CDU/CSU MdlAnfr A30 24.11.78 Drs 08/2315 Alber CDU/CSU Antw, PStSekr von Schoeler BMI . . 9252 B, C, D ZusFr Alber CDU/CSU 9252 B, D Verweigerung von Vertriebenenausweisen und der Einbürgerung für jüdische Aussiedler und Flüchtlinge aus osteuropäischen Staaten MdlAnfr A33 24.11.78 Drs 08/2315 Thüsing SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 9253 A, B, C, D ZusFr Thüsing SPD 9253 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 9253 B ZusFr Conradi SPD 9253 C Anwerbung eines Mannheimer Buchhändlers als V-Mann für den Verfassungsschutz mit der Zusage der Hilfe bei einem Ermittlungsverfahren wegen Werbung für eine terroristische Vereinigung MdlAnfr A34 24.11.78 Drs 08/2315 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9253 D, 9254 A, B ZusFr Conradi SPD 9254 A ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . 9254 B Festsetzung von Lärmschutzbereichen für die Militärflugplätze Brüggen und Wildenrath MdlAnfr A66 24.11.78 Drs 08/2315 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A67 24.11.78 Drs 08/2315 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 9254 C, D, 9255 A ZusFr Wimmer (Mönchengladbach) CDU/ CSU 9254 D Kompetenz des Bundesausschusses Arzte/ Krankenkassen bei der Bewertung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln angesichts der Therapiefreiheit der Arzte MdlAnfr A48 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Hammans CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9255 B, C ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU 9255 C Zusammenhang psychischer 'Erkrankungen mit Rationalisierung und Automatisierung in Betrieben MdlAnfr A49 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9255 D, 9256 A, B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 9256 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 9256 C Verbesserung der medizinischen Betreuung von Schichtarbeitern; Einführung einer Berichtspflicht der Betriebsärzte bezüglich des Gesundheitszustands von Schichtarbeitern MdlAnfr A52 24.11.78 Drs 08/2315 Stockleben SPD MdlAnfr A53 24.11.38 Drs 08/2315 Stockleben SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9256 Ç, D, 9257 A, B, D ZusFr Stockleben SPD ' 9257 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 9257 D Zahl der nach Verschiebung des Stichtages an Kinder ausländischer Arbeitnehmer erteilten Arbeitserlaubnisse; Auswirkungen einer Aufhebung des Stichtages 31. Dezember 1976 MdlAnfr A56 24.11.78 Drs 08/2315 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A57 24.11.78 Drs 08/2315 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 9258 A, B, C, D, 9259 A, B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . 9258, C, D, 9259 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 9259 B, C Nächste Sitzung 9259 D Anlage 1 Liste der. entschuldigten Abgeordneten . . 9261* A Anlage 2 Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime MdlAnfr A79 10.11.78 Drs 08/2273 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9261* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 3 Aussagen von Staatsminister Wischnewski zur deutschen Politik gegenüber der Republik Südafrika und zur Unterstützung der dortigen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A86 10.11.78 Drs 08/2273 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A87 10.11.78 Drs 08/2273 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9261* D Anlage 4 Beeinflussung der Politik der Bundesregierung durch die vom Vorsitzenden der Sozialistischen Internationale vertretenen Meinung über die Notwendigkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime MdlAnfr A88 10.11.78 Drs 08/2273 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A89 10.11.78 Drs 08/2273 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9262* B Anlage 5 Kriterien für die Gewaltanwendung zur Durchsetzung politischer Ziele in dem Vorschlag der UdSSR für eine Gewaltverzichtskonvention MdlAnfr A90 10.11.78 Drs. 08/2273 Amrehn CDU/CSU MdlAnfr A91 10.11.78 Drs 08/2273 Amrehn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9262* C Anlage 6 Finanzierung des Kongresses der Sozialistischen Internationale mit Steuergeldern MdlAnfr A92 10.11.78 Drs 08/2273 Höffkes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* A Anlage. 7 Aufruf von Staatsminister Wischnewski zur verstärkten Unterstützung der afrikanischen Befreiungsbewegungen; Aufforderung der Vertreter dieser Organisationen zum bewaffneten Kampf gegen Rhodesien und Südafrika MdlAnfr A93 10.11.78 Drs 08/2273 Glos CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* A Anlage 8 Absprache der Stellungnahme von Staatsminister Wischnewski auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver über die Unterstützung afrikanischer Befreiungsbewegungen mit dem Bundeskanzler oder dem Bundesaußenminister MdlAnfr A94 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* B Anlage 9 Legitimität der Gewaltanwendung durch nationale Befreiungsbewegungen MdlAnfr A95 10.11.78 Drs 08/2273 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* C Anlage 10 Widerspruch der von Befreiungsbewegungen angewandten Gewalt zu dem Ziel friedlicher Reform MdlAnfr A96 10.11.78 Drs 08/2273 Petersen CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* C Anlage 11 Vereinbarkeit der Gewaltanwendung sogenannter Befreiungsbewegungen gegen Frauen und Kinder mit dem Grundsatz des Gewaltverzichts MdlAnfr A97 10.11.78 Drs 08/2273 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9263* D Anlage 12 Unterstützung aller „Frontstaaten" trotz der Einstellung eines Teils dieser Staaten gegen eine friedliche Lösung in Rhodesien MdlAnfr A98 10.11.78 Drs 08/2273 Stommel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* A Anlage 13 Konsequenzen aus der Verurteilung im Rahmen der VN wegen angeblich militärischer nuklearer Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika MdlAnfr A99 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 V Anlage 14 Humanitäre Hilfe für die notleidenden Christen im Libanon MdlAnfr A101 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* B Anlage 15 Haushaltsmittel der humanitären Hilfe zur Linderung der Not der Zivilbevölkerung, insbesondere der verfolgten und geflohenen Christen MdlAnfr A102 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A103 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9264* C Anlage 16 Kontakte der deutschen Botschaft zu allen Bevölkerungsgruppen im Libanon MdlAnfr A104 10.11.78 Drs 08/2273 Köster CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9265* B Anlage 17 Verwirklichung der politischen, kulturellen und religiösen Selbstbestimmung der Christen im Libanon MdlAnfr A105 10.11.78 Drs 08/2273 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9265* B Anlage 18 Entscheidung über die im Dezember 1976 der indonesischen Regierung zugeleiteten Anträge der am völkerkundlichen Forschungsschwerpunkt Westiranprojekt beteiligten Wissenschaftler SchrAnfr B4 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9265* C Anlage 19 Aussagen von Staatsminister Wischnewski zur deutschen Politik gegenüber Rhodesien, Süd- und Südwestafrika und zur Unterstützung der dortigen Befreiungsbewegungen sowie über die Einhaltung des Waffenembargos gegenüber Südafrika; Anwendung dieser Prinzipien auf kommunistische Staaten SchrAnfr B5 10.11.78 Drs 08/2273 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B6 10.11.78 Drs 08/2273 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9266* A Anlage 20 Einhaltung des Art. 1 der Menschenrechtskonvention hinsichtlich des Eigentumschutzes durch Portugal SchrAnfr B11 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 9266* D Anlage 21 Erfahrungen bei der Anwendung der US-Kernkrafttechnologie in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B18 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9267* A Anlage 22 Reaktion des Bundeskanzlers auf die Ankündigung von Maßnahmen gegen kommerzielle Fluchthelfer durch Bundesminister Franke MdlAnfr A 4 24.11.78 Drs 08/2315 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 9268* B Anlage 23 Äußerung des Bundesinnenministers über die weitere deutsch-jugoslawische Zusammenarbeit bei der Verfolgung internationaler Terroristen MdlAnfr A23 24.11.78 Drs 08/2315 Schwarz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 9268* B Anlage 24 Ansicht des Bundesinnenministers über die Fortsetzung der deutsch-jugoslawischen Zusammenarbeit .bei der Bekämpfung des Terrorismus MdlAnfr A24 24.11.78 Drs 08/2315 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 9268* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 25 Wahrnehmung des Wahlrechts für die Europawahl durch in den EG-Mitgliedstaaten lebende DDR-Bürger MdlAnfr A28 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Aigner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 9268* D Anlage 26 Einführung eines Grundrechtsanspruchs auf Datenschutz im Grundgesetz MdlAnfr A31 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A32 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 9269* A Anlage 27 Sicherheitsprüfung bei einem amtierenden Staatssekretär auf Veranlassung des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Nollau MdlAnfr A35 24.11.38 Drs 08/2315 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9269* C Anlage 28 Termin der Beratung der Rentenversiche- rungs-Bezugsgrößenverordnung 1979 im Bundesrat; Sicherstellung einer rechtzeitigen Rentenberechnung nach dem 31. 12. 1978 MdlAnfr A54 24.11.78 Drs 08/2315 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A55 24.11.38 Drs 08/2315 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9269* C Anlage 29 Bewährung des Ausländererlasses des Bundesarbeitsministeriums vom 1. 12. 1974 und des Ausländererlasses für Jugendliche vom 31. 12. 1976, insbesondere bei Berücksichtigung sektoraler Engpässe MdlAnfr A58 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A59 24.11.78 Drs 08/2315 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9270* A Anlage 30 Versorgungsleistungen des Bundes für Teilnehmer am spanischen Bürgerkrieg auf republikanischer Seite, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, sowie für kommunistische Widerstandskämpfer mit Wohnsitz in der DDR MdlAnfr A60 24.11.78 Drs 08/2315 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 9270* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 119. Sitzung Bonn, den 29. November 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich. Dr. Aigner * 1. 12. Dr. Althammer 29. 11. Amrehn ** 1. 12. Arendt 1. 12. Bahr 1. 12. Dr. Barzel 1. 12. Biehle ** 1. 12. Dr. von Bismarck 1. 12. Blumenfeld ** 1. 12. Frau von Bothmer 1. 12. Brandt 1. 12. Buchstaller ** 1. 12. Carstens (Emstek) 15. 12. Collet 1. 12. Dr. Corterier ** 1. 12. Damm ** 1. 12. Dr. Dollinger 1. 12. Dr. Ehrenberg 30. 11. Eimer (Fürth) 1. 12. Frau Fischer * 1. 12. Flämig ** 1. 12. Dr. Fuchs * 1. 12. Dr. Geßner ** 1. 12. von Hassel 1. 12. Höffkes 1. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 1. 12. Horn ** 1. 12. Dr. Hupka ** 1. 12. Ibrügger * 1. 12. Dr. Jaeger ** 1. 12. Jung ** 1. 12. Dr. h. c. Kiesinger 1. 12. Koblitz 1. 12. Kratz .1. 12. Frau Krone-Appuhn ** 1. 12. Dr. Kunz (Weiden) ** 1. 12. Lange ** 1. 12. Lemp * 1. 12. Lücker * 30. 11. Luster * 29. 11. Mattick ** 1. 12. Dr. Mertes (Gerolstein) ** 1. 12. Möhring ** 1. 12. Möllemann ** 1. 12. Dr. Müller *** . 1. 12. Müller (Mülheim) * 29. 11. Neumann ** 1. 12. Frau Pack 15. 12. Pawelczyk ** 1. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Dr. Reimers 1. 12. Rosenthal 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **5 für die Teilnahme an der 24. Jahreskonferenz der Nordatlantischen Versammlung *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Saxowski 1. 12. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 1.12. Scheu 15.12. Schmidt (Kempten) 30. 11. Schmidt (Würgendorf) ** 1. 12. Dr. Schmidt-Vockenhausen 1. 12. Schreiber * 1. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) 1. 12. Dr. Todenhöfer 1. 12. Frau Dr. Walz * 1. 12. Dr. von Wartenberg ** 1. 12. Wawrzik * 1. 12. Ziegler 15. 12. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 79): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Bekämpfung von Regimen, die durch Gewalt aufrechterhalten werden, manchmal die Anwendung von Gewalt erforderlich sei? Soweit es sich um die Anwendung von Gewalt durch Staaten gegen Staaten handelt, gibt es das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 GG geregelt. Diese Bestimmung gibt einem allgemeinen Rechtsgedanken Ausdruck, über dessen Anwendung im Einzelfall die Bundesregierung kein Urteil abgibt. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 86 und 87): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Staatsministers beim Bundeskanzler, Wischnewski, daß der Kampf gegen die Republik Südafrika zu verstärken sei, und unterstützt sie die Forderung des Staatsministers nach erheblicher Steigerung der Leistungen an kriegswillige Staaten im südlichen Afrika sowie an die kommunistischen Organisationen SWAPO, Patriotische Front und den African National Congress? Deuten diese Äußerungen eines Mitglieds der Bundesregierung auf eine Parteinahme der Bundesregierung für die von den genannten Organisationen und kommunistischen Frontstaaten angestrebte Gewaltlösung hin, und wie ist diese Entwicklung gegebenenfalls mit dem bisher nie in Frage gestellten Prinzip des Gewaltverzichts in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren? Zu Frage A 86: Von einer Äußerung von Herrn Wischnewski, „daß der Kampf gegen die Republik Südafrika zu verstärken sei", ist der Bundesregierung nichts bekannt. Herr Wischnewski hat auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver nach meinen Informationen erklärt: „der Kampf gegen die Apartheid in der südafrikanischen Republik muß 9262* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 verstärkt werden" und diese Äußerung dann wie folgt begründet: „unwesentliche Veränderungen bei der sogenannten kleinen Apartheid dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, daß die große Apartheid Millionen von Menschen zu Ausländern in ihrem eigenen Lande machen will". Die Bundesregierung ist in der Tat der Auffassung, daß alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um Südafrika zu veranlassen, die Apartheid abzuschaffen. Das entspricht der Haltung der Bundesregierungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und der Haltung ihrer Verbündeten. Im übrigen sollten keine pauschalierenden Urteile über Befreiungsbewegungen gefällt werden. Was die Frontstaaten anbetrifft, möchte ich darauf hinweisen, daß diese die Namibia-Initiative der Vereinigten Staaten, von Großbritannien, Frankreich, Kanada und der Bundesrepublik Deutschland in jeder Hinsicht aktiv unterstützen. Die Bezeichnung „kriegswillig" ist in jeder Beziehung unzulässig. Zu Frage A 87: Niemand will im südlichen Afrika eine Gewaltlösung. Dies gilt auch für die Frontstaaten. Alle Schwarzafrikaner wollen aber die Beseitigung der Apartheid. Dieses Ziel teilen sie mit 'der Bundesregierung. Apartheid ist eine widernatürliche Situation, die ohne Gewalt nicht aufrechterhalten werden kann, wie viele Beispiele der Geschichte zeigen. Menschliche Beziehungen zwischen Schwarzen und Weißen würden sich im südlichen Afrika vielfältig entwikkeln, würde nicht eine weiße Minderheit unter Anwendung von Gewalt diese Entwicklung verhindern. Die Republik Südafrika praktiziert gegenwärtig den — wie ich meine — vergeblichen Versuch einer Gewaltlösung des Problems zum Beispiel durch die Homeland-Politik. Wenn diese Gewalt aufgegeben wird, dann werden auch andere die Politik der Gegengewalt aufgeben. Auf eine derartige friedliche Lösung zielt die Politik der Bundesregierung ab. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 88 und 89) : Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Gewaltanwendung gegen Regime, die mit Gewalt aufrechterhalten werden, manchmal erforderlich ist, und wenn ja, ist eine Politik des Friedens, zu der sich der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 vor dem Deutschen Bundestag bekannt hat, mit dieser Auffassung in Einklang zu bringen? Wird die durch ihren Vorsitzenden zum Ausdruck gebrachte Politik der Sozialistischen Internationale, die weltweit erheblichen Einfluß besitzt, wonach gegen gewaltsam aufrechterhaltene Regime manchmal auch Gewalt erforderlich sei, die Politik der Bundesregierung beeinflussen, und wenn ja, in welcher Hinsicht? Zu Frage A 88: Soweit es sich um Gewaltanwendung durch Staaten gegen Staaten handelt, gilt nach Auffassung der Bundesregierung uneingeschränkt das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Gewaltverbot. Eine Politik der Gewalt zwischen Staaten ist mit der Friedenspolitik der Bundesregierung, die mit der Charta der Vereinten Nationen übereinstimmt, unvereinbar. Viele Verfassungen tragen jedoch einem allgemeinen Rechtsgedanken dadurch Rechnung, daß sie dem einzelnen ein internes Widerstandsrecht gegen Herrschaftsmißbrauch und Unrechtstatbestände zubilligen. In unserer Verfassungsordnung ist ein solches Widerstandsrecht des einzelnen in Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehen. Zu Frage A 89: Nach den Informationen, die mir vorliegen, hat der Vorsitzende der Sozialistischen Internationale sich auf einer Pressekonferenz in Vancouver am 5. November sinngemäß wie folgt geäußert: „Wer z. B. gegen Hitler und den Faschismus gekämpft hat, braucht sich auch nicht als Terrorist bezeichnen zu lassen." Diese Äußerungen entsprechen der Auffassung der Bundesregierung. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 90 und 91) : Wie beurteilt die Bundesregierung den von der UdSSR in den Vereinten Nationen eingebrachten Entwurf einer weltweiten Gewaltverzichtskonvention, insbesondere deren Ausnahmen zugunsten angeblich gerechtfertigter Androhung und Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele? In welchen Fällen des Widerstands gegen die ungerechte Ausübung staatlicher Gewalt darf nach Auffassung der Bundesregierung dieser Widerstand die Form der Androhung oder Anwendung bewaffneter Gewalt annehmen? Zu Frage A 90: Nach unserer Auffassung ist das Gewaltverbot in der VN-Charta umfassend geregelt. Die Anstrengungen der Staaten sollten vor allem auf die Frage konzentriert werden, wie dem Gewaltverbot weltweit praktische Anerkennung verschafft werden kann. Dies ist wichtiger als die Erörterung einer neuen Konvention, die durch ihre bloße Existenz den Eindruck vermitteln könnte, das bestehende Gewaltverbot sei unvollständig und noch weiter regelungsbedürftig. Zu Frage A 91: Die Bundesregierung kahn hierzu nur für die Bundesrepublik Deutschland Stellung nehmen. Für den Fall eines Versuchs, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, gibt das Grundgesetz in seinem Artikel 20 Abs. 4 allen Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Der von mir zitierte Artikel des Grundgesetzes beruht auf der Erfahrung unserer eigenen Geschichte, den Widerstand gegen das Hitlerregime. Daß die Androhung oder Anwendung von Gewalt zwischen Staaten der Friedenspolitik der Bundesregierung widerspricht, habe ich bereits mehrfach festgestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9263* Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höffkes (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 92): Trifft es zu, daß der Kongreß der Sozialistischen Internationale direkt oder indirekt mit Steuergeldern finanziert worden ist? Der Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver ist nicht mit Steuergeldern finanziert worden. Zur gleichen Zeit fand allerdings in Vancouver ein Seminar der Friedrich-Ebert-Stiftung statt. Das Seminar stand unter dem Thema „Frieden und Entwicklung" . Eingeladen waren insbesondere Vertreter und Freunde aus der Dritten Welt. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat das Seminar mit einem Betrag von 300 000 DM unterstützt. Es ist nicht auszuschließen, daß Teilnehmer des Seminars auch an 'dem Kongreß der Sozialistischen Internationale teilgenommen haben. In dieser Teilnahme würde ich allerdings weder eine mittelbare noch unmittelbare Finanzierung des Kongresses der Sozialistischen Internationale durch Steuergelder sehen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 93) : Welche Reaktion hat Staatsminister Wischnewski mit seinem Aufruf zu verstärkter Unterstützung der afrikanischen sogenannten Befreiungsorganisationen auf der Tagung der Sozialistischen Internationale in Vancouver bei den Vertretern dieser Organisationen hervorgerufen, trifft es insbesondere zu, daß die Vertreter dieser Organisationen einen Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Rhodesien und Südafrika mit Lob für die Rede des Staatsministers verbunden haben? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Vertreter der afrikanischen Befreiungsorganisationen in Vancouver einen Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Rhodesien und Südafrika mit Lob für die Rede von Herrn Kollegen Wischnewski verbunden haben. Vertreter der Befreiungsbewegungen haben indessen positiv vermerkt, daß sich die deutschen Politiker auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale besonders intensiv mit den Problemen des Südlichen Afrika beschäftigt haben. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 94) : Wurden die Stellungnahmen von Staatsminister Wischnewski auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver mit dem Bundeskanzler oder dem Bundesaußenminister abgestimmt, und trifft es zu, daß diese Außerùngen in keinem Punkt der deutschen Politik widersprechen? Der Herr Kollege Wischnewski hat seine Äußerungen auf der Tagung der Sozialistischen Internationale selbstverständlich nicht mit der Bundesregierung abgestimmt, da er sie nicht in seiner Eigenschaft als Staatsminister, sondern als Vorsitzender des Ausschusses für internationale Beziehungen des Parteivorstandes der SPD und als Mitglied des SPD-Parteivorstandes gemacht hat. Soweit der Bundesregierung die Aussagen bekannt sind, widersprechen seine Äußerungen in keinem Punkt der deutschen Politik. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 95) : Teilt die Bundesregierung die sowjetische völkerrechtliche Auffassung, daß Gewaltanwendung durch sogenannte nationale Befreiungsbewegungen legitim sei? Nein. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr: von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 96) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die von sogenannten Befreiungsbewegungen angewandte Gewalt nicht im Widerspruch zu dem Ziel friedlicher Reform steht? Gewaltanwendung ist das Gegenteil von friedlicher Reform. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 97) : Hält es die Bundesregierung mit dem Grundsatz des Gewaltverzichts vereinbar, sogenannte Befreiungsbewegungen, die Gewalt — auch Terror gegen Frauen und Kinder — anwenden, zu unterstützen? Zur Frage der Gewaltanwendung habe ich bereits mehrfach Stellung genommen. Die Bundesregierung tritt für friedliche Lösungen und nicht für Gewaltanwendung ein. Diese grundsätzliche Haltung der Bundesregierung entspricht dem Grundgedanken des Gewaltverbots, das im Verhältnis zwischen Staaten gilt. Im übrigen ist die Politik der Bundesregierung darauf gerichtet, durch friedlichen Wandel Gewaltanwendung zu vermeiden. 9264* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 98) : Tritt die Bundesregierung für eine undifferenzierte, stärkere Unterstützung aller „Frontstaaten" ein, obwohl ein Teil dieser Staaten sich gegen eine friedliche Verhandlungslösung in Rhodesien und für kriegerische Maßnahmen ausgesprochen hat? Die Bundesregierung vergibt ihre Hilfe nicht undifferenziert. Im übrigen darf ich noch einmal daran erinnern, daß die Bundesrepublik Deutschland und die anderen westlichen Sicherheitsratsmitglieder für ihre Namibia-Initiative die volle Unterstützung der Frontstaaten gefunden haben. Insbesondere verweise ich darauf, daß sich die Frontstaaten auch im Sicherheitsrat für die Verwirklichung des westlichen Namibia-Plans eingesetzt haben. Die derzeit dem Sicherheitsrat angehörenden afrikanischen Staaten haben für die Annahme der entsprechenden SR-Resolution gestimmt, während die UdSSR und die CSSR sich der Stimme enthalten haben. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 99) : Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der wiederholten ungerechtfertigten Verurteilung im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) wegen angeblich militärischer nuklearer Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika sowohl innerhalb der VN als auch hinsichtlich der bilateralen Beziehungen zu den betreffenden Staaten? Die Bundesregierung weist den Vorwurf nuklearer militärischer Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika zurück. Die Bundesregierung hat alle Staaten über die Fakten informiert. Es sind offenkundig innenpolitische und Solidaritätsgesichtspunkte, die manche Regierung wider bessere Information zur Zustimmung zu den Verurteilungen veranlassen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft nicht in ihren Bemühungen nachlassen, alle Staaten von der Richtigkeit ihrer Darstellung zu überzeugen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 101) : Inwieweit hat die Bundesregierung sichergestellt, daß die humanitäre Hilfeleistung auch in angemessenem Umfang direkt der notleidenden christlichen Bevölkerung im Libanon zugute kommt? Auf Grund der dem Auswärtigen Amt vorliegenden Berichte der deutschen Botschaft Beirut, des Deutschen Caritas-Verbandes (DCV), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bzw. des internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind die Hilfsgüter, die in Gemeinschaftsmaßnahmen von Bundesregierung und DCV bzw. DRK in den letzten Wochen in den Libanon verbracht wurden, der betroffenen christlichen Bevölkerung zugute gekommen. Die Verteilung der drei Hilfssendungen zwischen dem 15. Oktober und 6. November 1978 ist zum Großteil abgeschlossen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 102 und 103) : Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe wurden seit dein 18. Oktober 1978 zusätzlich Haushaltsmittel der humanitären Hilfe zur Linderung der wachsenden Not der Zivilbevölkerung, insbesondere auch der verfolgten und geflohenen Christen, zur Verfügung gestellt? An wen und mit welchem Ergebnis wurden die Mittel gewährt? Seit dem l8. Oktober 1978 wurden keine zusätzlichen Mittel des Haushaltsansatzes für Humanitäre Hilfe im Ausland verausgabt. Am 2. November 1978 hat jedoch die EG-Kommission auf deutsche Initiative hin 400 000 Europäische Rechnungseinheiten (= etwas mehr als eine Million DM) für humanitäre Soforthilfe für Libanon zur Verfügung gestellt. Der deutsche Anteil beträgt rechnerisch 30 %. Zur Hälfte geht der Betrag an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, zur anderen Hälfte an den Katholischen Nothilfe-Dienst (Catholic Relief-Service). Die Mittel sind zweckgebunden für den Ankauf von Nahrungsmitteln, vor allem Milchprodukten, Konserven sowie Decken und Matratzen. Außerdem sind für Dezember dieses Jahres Nahrungsmittelhilfe-Lieferungen durch die EG-Kommission fest geplant: 4 140 t Getreide, Wert ca. 3,5 Millionen DM, 350 t Milchpulver, Wert knapp 3,0 Millionen DM, 650 t Butteroil, Wert ca. 1,8 Millionen DM. Bevor die Bundesregierung über neue humanitäre Hilfsmaßnahmen für die christliche Zivilbevölkerung des Libanon befinden konnte, mußte sie die Erfolgskontrolle der gemeinsam mit dem Deutschen CaritasVerband und dem Deutschen Roten Kreuz durchgeführten Hilfsmaßnahmen abwarten. Auf Grund der dem Auswärtigen Amt am 7. bzw. 8. November 1978 sowie am 13. November 1978 zugegangenen Berichte des Deutschen Caritas-Verbandes und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sind die Hilfsgüter dieser Aktionen fast ausnahmslos der betroffenen christlichen Bevölkerung zugute gekommen: a) Die Hilfsgüter des Hilfsfluges Bundesregierung/ Deutsches Rotes Kreuz vom 15. Oktober 1978 wurden vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz selbst oder unter seiner Beteiligung in den folgenden Tagen an christliche Flüchtlinge aus Ost-Beirut in den Bezirken Metn, Kesrouan und Jbeil sowie in den südöstlichen Vororten von Beirut selbst verteilt; die Blutkonserven wurden vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz sofort nach Eintreffen Krankenhäusern im christlichen Ost-Beirut zur Verfügung gestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9265' b) Die zunächst mit Luftfracht nach Zypern verbrachte Hilfssendung Bundesregierung/Deutscher Caritasverband traf am 3. November 1978 in Jounieh ein und wurde sofort von Caritas Libanon eingelagert. Am 4. November 1978 waren Kindernahrung und Decken an die bedürftigen christlichen Familien in Antelias, Jounieh, Jbeil und Batroun verteilt. Die Verteilung der Medikamente an 20 Hospitäler und ca. 100 Dispensarien begann sofort, verläuft jedoch naturgemäß je nach Bedarf langsamer. c) Die Schiffsladung Bundesregierung/Deutscher Caritasverband wurde am 6. November 1978 in Jounieh entladen und zunächst von Caritas Libanon eingelagert. Die Verteilung geschieht nach folgendem Schema: Beirut 23 %, Antelias 18 %, Jounieh 20 %, Jbeil 15 %, Bekaa 5 %, Nordlibanon 9 %, Südlibanon 5 %, Reserve 5 %. Die Bundesregierung verfolgt mit großer Aufmerksamkeit die Lage im Libanon und insbesondere der christlichen Zivilbevölkerung. Sie steht mit den deutschen Hilfsorganisationen, die durch ihre Partnerorganisationen in Libanon für die dortige Humanitäre Hilfe besonders berufen sind, mit der libanesischen Regierung, mit der EG und mit den zuständigen internationalen Hilfsorganisationen in ständigem Kontakt. So werden z. B. im Moment in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband die Möglichkeiten lokaler Beschaffung der wegen des einbrechenden Winters erforderlichen Matratzen und Decken etc. geprüft. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Köster (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 104) : Hat die Bundesregierung die deutsche Botschaft angewiesen, Kontakte zu allen Bevölkerungsgruppen im Libanon zu halten? Ja. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 105) : In welcher Weise versucht die Bundesregierung sicherzustellen, daß die christliche Bevölkerung im Libanon ihr politisches, kulturelles und religiöses Selbstbestimmungsrecht verwirklichen kann? Die Bundesregierung hat — auch im Rahmen der 9 — alles in ihrer Kraft Stehende getan und wird auch in Zukunft alles unternehmen, um eine friedliche Lösung des Konflikts im Libanon zu erleichtern und den Menschen zu helfen. Sie tritt dafür ein, daß alle Gruppierungen einen Ausgleich ihrer Interessengegensätze untereinander finden. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten . Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 4) : Was kann die Bundesregierung tun, um darauf hinzuwirken, daß die Anträge der am völkerkundlichen Forschungsschwerpunkt Westirianprojekt beteiligten Wissenschaftler, die bereits am 3. Dezember 1976 der indonesischen Regierung zugeleitet wurden, dort entschieden werden? Die Bundesregierung hat alle Möglichkeiten genutzt, damit die beteiligten deutschen Wissenschaftler die erforderliche Forschungsgenehmigung erhalten. So hat die Deutsche Botschaft in Djakarta u. a. den indonesischen Forschungsminister und den Vorsitzenden des Indonesischen Institute of Sciences bereits im Sommer 1977 gebeten, sich für die notwendigen Genehmigungen bei den Sicherheitsbehörden einzusetzen. Da dieser Weg nicht zum Erfolg führte, wurde ein unmittelbarer Kontakt zu den Sicherheitsbehörden aufgenommen. Die Genehmigung wurde dennoch nicht erteilt unter Hinweis auf die gefährdete Sicherheit der Forscher. Im Juni 1978 führte die Deutsche Forschungsgemeinschaft Gespräche mit dem Rektor der Universität Cenderwashi, der auf Einladung. der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland besuchte, über eine mögliche Zusammenarbeit deutscher und indonesischer Wissenschaftler an der dortigen Universität. Hierbei wird angestrebt, auch einzelne Projekte im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Westirian durchzuführen. Der indonesische Forschungsminister Habibi, der im Juni 1978 auf Einladung des Bundesministers für Forschung und Technologie Bonn besuchte, wurde vom Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Maier Leibnitz auf das starke deutsche Interesse an gemeinsamen Forschungsvorhaben mit Indonesien angesprochen. Am 23. Oktober wurde mit dem Generaldirektor für Hochschulwesen des indonesischen Erziehungsministeriums in Bonn erörtert, wie die wünschenswerte wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen deutschen und indonesischen Hochschulen verbessert werden könnte. Dabei wurde auch das Westirianproblem behandelt. Es soll nun versucht werden, daß deutsche Wissenschaftler an dortigen Hochschulen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch am völkerkundlichen Westirianprojekt forschen können. Wie sie diesem Brief entnehmen, hat die Bundesregierung alle sich bietenden Möglichkeiten im Interesse der beteiligten Wissenschaftler ergriffen. Leider konnten weder die von deutscher noch von indonesischer Seite am Projekt Interessierten die Bedenken der Sicherheitsbehörden bis heute überwinden. Seien Sie versichert, daß die Bundesregierung weiterhin alles unternehmen wird, dem Projekt dennoch zum Erfolg zu verhelfen. 9266* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen B 5 und 6) : Treffen Pressemeldungen zu, daß Staatsminister Wischnewski auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale im kanadischen Vancouver in Abstimmung mit dem Bundeskanzler eine drastische Verschärfung der Bonner Politik gegenüber Südafrika gefordert und eine Unterstützung der nachweislich militanten und nach der alleinigen Macht strebenden Befreiungsbewegungen SWAPO (Südwestafrika), Patriotischen Front (Rhodesien) und African National Congress (Südafrika) angekündigt hat, und muß die in der Presse wiedergegebene Aussage Wischnewskis, „ich gehe mit den Parteipapieren nicht erst zum Auswärtigen Amt", nicht als ein offensichtliches Übergehen des für die deutsche Außenpolitik zuständigen Bundesministers angesehen werden? Beinhaltet die Aussage von Staatsminister Wischnewski in Vancouver, daß jeder Staat und jeder Betrieb, der heute noch Waffen nach Südafrika liefere, der öffentlichen und internationalen Ächtung unterworfen werden müsse, die Bereitschaft der Bundesregierung, diese für die Rohstoff- und Energieversorgung des Westens lebenswichtige Region dem kommunistischen Einfluß auszuliefern, und warum werden Forderungen nach einem Machtwechsel und dem Abbau von Diskriminierung und Unterdrückung nicht auch in gleicher Deutlichkeit gegenüber den kommunistisch beherrschten Staaten in Afrika, Asien und Osteuropa erhoben? Zu Frage B 5: Der Herr Kollege Wischnewski hat sich auf dem Kongreß der Sozialistischen Internationale in Vancouver nicht In seiner Eigenschaft als Staatsminister, sondern als Vorsitzender des Ausschusses für Internationale Beziehungen des Parteivorstandes der SPD und als Mitglied des SPD-Parteivorstandes geäußert. Da seine Stellungnahmen zu außenpolitischen Fragen nicht namens der Bundesregierung erfolgten, bestand auch keine Notwendigkeit, sie vorher mit dem Bundesminister des Auswärtigen abzustimmen. Von einer Forderung nach einer „drastischen Verschärfung der Bonner Politik gegenüber Südafrika" durch Staatsminister Wischnewski ist der Bundesregierung nichts bekannt. Wohl aber hat Staatsminister Wischnewski in Vancouver eine Verstärkung des Kampfes gegen die Apartheid in der Republik Südafrika gefordert. Es ist der Bundesregierung auch nicht bekannt, daß Staatsminister Wischnewski in Vancouver eine Unterstützung der von Ihnen genannten Befreiungsbewegungen angekündigt hat. Hingegen kennt die Bundesregierung die Feststellung von Staatsminister Wischnewski, daß die Befreiungsbewegungen im südlichen Afrika nicht nur unserer Solidarität, sondern auch unserer politischen und humanitären, d. h. auch der materiellen Unterstützung bedürfen. Zu Frage B 6: Die Aussage von Staatsminister Wischnewski, jeder Staat und jeder Betrieb, der heute noch Waffen an die Republik Südafrika liefere, müsse der öffentlichen und internationalen Achtung unterworfen werden, ruht voll auf der auch von uns mitgetragenen Resolution 418 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom November 1977 über ein mandatorisches Waffenembargo gegen Südafrika. In dieser Resolution heißt es unter anderem, daß alle Staaten ab sofort jegliche Versorgung Südafrikas mit Waffen und verwandtem Material einstellen. Diese Entschließung ist eine für alle Staaten verbindliche Norm. Wer dennoch Waffen nach Südafrika liefert, macht sich eines Rechtsbruchs schuldig. Was die Bundesrepublik Deutschland angeht, wurde durch die Entschließung 418 des Sicherheitsrats im wesentlichen nur ein bereits bestehender Zustand bekräftigt. Am 19. Dezember 1963 hat nämlich die damalige Bundesregierung zwei ähnliche, jedoch noch unverbindliche Entschließungen des Sicherheitsrates vom 7. August und 4. Dezember 1963 durch eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung als für sie wirksam erklärt. Die Frage, ob die Nichtlieferung von Waffen an die Republik Südafrika die Bereitschaft bedeutet, die für die Rohstoff- und Energieversorgung des Westens lebenswichtige Region des südlichen Afrika dem kommunistischen Einfluß auszuliefern, ist somit auch schon von der damaligen, von der CDU/CSU getragenen Bundesregierung negativ beantwortet worden. Die Bundesregierung fordert nicht einen Machtwechsel in Südafrika, sondern den Abbau der Diskriminierung und Unterdrückung. Südafrika rechnet sich zu den westlichen Demokratien. Es muß sich daher auch mit den westlich-demokratischen Grundsätzen und Maßstäben messen lassen. Wir können nicht gegenüber kommunistisch regierten Staaten glaubwürdig auf eine Einhaltung elementarer demokratisch-freiheitlicher Grundsätze drängen, wenn wir deren ständige Verletzung durch Südafrika hinnehmen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage B 11) : Hält die Bundesregierung eine Einschränkung der Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) für politisch vertretbar, nachdem Portugal den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention mit dem Hinweis vollzogen hat, daß Artikel 1 des Protokolls der Menschenrechtskonvention nicht entgegensteht der Artikel 82 der portugiesischen Verfassung, der die Enteignung von Grundbesitzern, Unternehmern und Aktionären ohne irgendwelche Entschädigung vorsieht? Die Bundesregierung begrüßt es, daß Portugal schon kurze Zeit nach der Demokratisierung seines staatlichen Lebens auch trotz der durch diesen Prozeß in bestimmten Bereichen verursachten Probleme der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beigetreten ist. Wenngleich die Bundesrepublik Deutschland bei Ratifizierung der EMRK selbst einen Vorbehalt gemacht hat (zu Art. 7 Abs. 2), bedauert sie grundsätzlich die Anbringung von Vorbehalten, wenn dadurch der Schutzstandard, wie er in der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen festgelegt ist, nicht voll übernommen oder sogar in bestimmten Einzelbereichen wesentlich tangiert wird. Die portugiesische Verfassung sieht eine Revisionsmöglichkeit erst im Jahre 1980 vor. Diese Lage Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9267* stellte Portugal praktisch nur vor die Wahl, entweder der Europäischen Menschenrechtskonvention unter Abgabe von Vorbehalten beizutreten oder auf einen Beitritt gegenwärtig überhaupt zu verzichten. Die Bundesrepublik hofft jedoch, daß Portugal sich bemüht, seine innerstaatliche Ordnung so weiterzuentwickeln, daß es zu einem späteren Zeitpunkt die jetzt eingelegten Vorbehalte zur Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen zurücknehmen kann. Da der Beitritt Portugals zur Europäischen Menschenrechtskonvention keine Fortschritte für das von Ihnen angesprochene Problem der Entschädigung für Enteignungen von deutschen Staatsangehörigen gebracht hat, bleibt die Bundesregierung weiterhin bemüht, eine gerechte Problemlösung auf dem Verhandlungswege zuerzielen. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage B 18) : Welche Erfahrungen sind bei der Anwendung der US-Kernkrafttechnologie in der Bundesrepublik Deutschland gemacht worden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die erfolgte „Addition statt Integration" (VDI-Nachrichten Nr. 41, Seite 5) sicherheitstechnisch wie kostenmäßig nicht optimal ist? Mit Ihrer Frage sprechen Sie zunächst grundsätzliche Probleme des Technologietransfers an. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich bei der Betrachtung dieser Probleme sicherheitstechnische Aspekte in den Vordergrund stelle. Die mit der Aufnahme der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland Mitte der 50er Jahre verbundene Übernahme der Kernkraftwerks-Technologie aus den USA fand zunächst sicherheitstechnisch und kommerziell weitgehend ungeprägte Randbedingungen vor. Durch Lizenznahme und Eigeninnovation gelang es der deutschen Industrie' jedoch, rasch den Anschluß an den internationalen Stand dieser Technologie zu finden. Hand in Hand mit der Assimilation dieser aus dem Ausland eingeführten Technologie ging die Entwicklung eigener, an die besonderen Bedingungen der Bundesrepublik Deutschland angepaßter sicherheitsspezifischer Vorstellungen bei Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft. Ein Beispiel für solche Bedingungen ist die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zum Land der Herkunft der Technologie, den USA, ein wesentlich gleichmäßiger und dichter besiedeltes Industrieland ist, das keine zusammenhängenden, weitläufigen Regionen äußerst dünner Bevölkerungsdichte wie die USA aufweist. Daher wurden in der Bundesrepublik Deutschland von vornherein Gesichtspunkte der sog. passiven Sicherheit eines Kernkraftwerkes gegenüber Einwirkungen von außen, aber auch technischen und menschlichen Versagensarten innerhalb der Anlage besonders hoch bewertet. Die Anpassung der von den USA übernommenen Kernkraftwerks-Technologie an diese Verhältnisse war durch entsprechende Verordnungen, Regelwerke und Überwachungsvorschriften geprägt. Dies führte dazu, daß in der sicherheitstechnischen Auslegung der Kernkraftwerke zunehmend eigene Wege beschritten wurden. Bei den inzwischen im In- und Ausland angebotenen Druckwasserreaktoren deutscher Bauart ist dieser Innovationsprozeß im wesentlichen zum Abschluß gekommen. Bekanntlich hatte sich diese Entwicklung schon längst verselbständigt, so daß seit vielen Jahren keinerlei Lizenz-Abhängigkeiten seitens des deutschen Herstellers von dem ursprünglichen Technologie-Geber in den USA mehr besteht. Der von Ihnen in Ihrer Schriftlichen Anfrage zitierte Artikel berührt nun besondere Probleme, die ein „Neuankömmling" in dieser durch langjährige Eigenentwicklungen gestalteten Landschaft erfährt. Denn ein „Neuankömmling" war die Brown Boveri/ Mannheim, als sie sich anschickte, zusammen mit dem renommierten amerikanischen Reaktorhersteller Babcock & Wilcox den deutschen Kernkraftwerksmarkt mit Reaktoren dieses Herstellers zu bedienen. Inzwischen fand diese deutsch-amerikanische Gruppe nämlich im Unterschied zur Anfangszeit der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland eine von den amerikanischen Bedingungen markant abweichende, durch die vorgeschilderte Eigenentwicklung geprägte Landschaft bezüglich sowohl der sicherheitstechnischen Konzeption der Leichtwasserreaktoren als auch der behördlichen Sicherheitsvorschriften und der Einstellung der Öffentlichkeit zum Risiko vor. Die von den amerikanischen in vielen Details und Hinsichten abweichenden sicherheitstechnischen Maßstäbe und Werkstoffnormen, die im deutschen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zugrundegelegt werden, führten dazu, daß sich die deutsch-amerikanische Gruppe bei der ersten von ihr in Auftrag genommenen Anlage in MühlheimKärlich ausgehend von ihrem amerikanischen Reaktorkonzept recht abrupten Schwierigkeiten bei der Anpassung an die Erfüllung der deutschen Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften ausgesetzt sah. Soweit die beim Kernkraftwerk Mühiheim-Kärlich vorgenommenen Änderungen nicht auf spezielle Forderungen des deutschen Kunden zurückgingen, sondern sich aus den im Vergleich zu den USA unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen ergaben, sind diese Änderungen jedoch unabdingbar notwendig, um den gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen zu genügen, und müssen — entsprechend den Grundsätzen der Vorrangigkeit der Sicherheit vor -Kostengesichtspunkten, der Unteilbarkeit und der Einheitlichkeit der Sicherheit — ohne Abstriche erfüllt werden. Bezugnehmend auf die Titelzeile des von Ihnen zitierten Artikels möchte ich deshalb feststellen, daß es nicht nur durch Addition, sondern vor allem auch durch Anpassung bei Konzept und Komponenten des 9268* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 I Kernkraftwerkes Mühlheim-Kärlich zu einer Integration dieser Anlage in das in der Bundesrepublik Deutschland. gültige sicherheitstechnische Konzept in allen bisher genehmigten Teilen gekommen ist, und soweit noch nicht geschehen, kommen wird. Ohne Erfüllung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Genehmigungsvoraussetzungen und der behördlichen Sicherheitsauflagen würden die deutschen Genehmigungsbehörden der Länder und der für die Bundesaufsicht zuständige Bundesminister des Innern keiner Teilerrichtungsgenehmigung einschließlich der Betriebsgenehmigung zustimmen. Ob ein — notwendigerweise — den deutschen Sicherheitsvorschriften angepaßter und ggf. auch auf Grund von Forderungen des deutschen Kunden geänderter „amerikanischer" Reaktor kostenmäßig vertretbar ist, unterliegt auch beim Kernkraftwerk Mühlheim-Kärlich allein der unternehmerischen Entscheidung des errichtenden Elektrizitätsversorgungsunternehmens. Für die zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder und für den für die Bundesaufsicht verantwortlichen Bundesminister des Innern sind Kostenerwägungen wegen des vorrangigen Schutzzweckes des Atomgesetzes bei den Forderungen und Auflagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch in diesem Falle kein Entscheidungsgesichtspunkt. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 4) : Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bundeskanzler über den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Franke, sich verärgert gezeigt habe, da dieser überraschend Maßnahmen gegen kommerzielle Fluchthelfer angekündigt habe und dies als Bonner Vorleistung für die Verkehrsvereinbarungen mit Ost-Berlin ausgelegt werden könne, und welche Rolle hat das Unterbinden der Fluchthilfe bei den Verkehrsverhandlungen nun überhaupt gespielt? Zwischen dem Pressegespräch von Bundesminister Franke zu Fragen der kommerziellen Fluchthilfe auf den Transitwegen und den Verhandlungen mit der DDR über Verkehrsfragen und zum Zahlungsverkehr besteht kein Zusammenhang. Ein solcher Zusammenhang ist von der Bundesregierung auch nicht hergestellt worden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schwarz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 23) : Hat der Bundesinnenminister — wie gemeldet wurde — angesichts des Fehlschlags deutsch-jugoslawischer Zusammenarbeit bei der Verfolgung internationaler Terroristen versichert, man werde auch künftig gerade auf diesem Gebiet zwischen Bonn und Belgrad gut kooperieren, und wenn ja, was hat er damit gemeint? Der Bundesminister des Innern hat keine Erklärung in dem Sinne abgegeben, Bonn und Belgrad werden auch künftig auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung gut kooperieren. Er hat stets zum Ausdruck gebracht; daß die Abschiebung der vier mutmaßlichen Terroristen aus Jugoslawien ein Rückschlag bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist. Er hat aber auch darauf hingewiesen, daß Emotionen nicht weiterhelfen und daß die Zusammenarbeit mit jugoslawischen Polizeibehörden nicht aufgekündigt worden ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 24) : Wie kann die Freilassung deutscher Terroristen durch Jugoslawien und der damit zweifelsohne gegebene flagrante Bruch des deutschjugoslawischen Auslieferungsabkommens in Übereinstimmung gebracht werden mit der Ansicht von Bundesminister Baum, daß die Zusammenarbeit mit Jugoslawien bei der Bekämpfung des Terrorismus auch jetzt fortgesetzt werde, und ist die Bundesregierung bereit, der Brüskierung durch Belgrad gegebenenfalls auch mit wirtschaftlichen und handelspolitischen Maßnahmen zu begegnen? Wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Schwarz ausgeführt habe, sieht der Bundesminister des Innern in der Abschiebung der mutmaßlichen Terroristen aus Jugoslawien einen Rückschlag in der Bekämpfung des Terrorismus. Zu den von Ihnen in diesem Zusammenhang angesprochenen evtl. wirtschaftlichen und handelspolitischen Maßnahmen hat Herr Kollege Kunz die Mündlichen Fragen Nummern 118 und 119 eingebracht. Ich bitte um Verständnis, daß ich insoweit der Stellungnahme des für die Beantwortung federführenden Auswärtigen Amts nicht vorgreifen möchte. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Aigner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 28) : Wie gedenkt die Bundesregierung den Bürgern der DDR, die seit mindestens drei Monaten in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten der EG wohnen, die Wahrnehmung ihres auf Grund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 6 des Europawahlgesetzes gegebenen Wahlrechts zu ermöglichen? Wahlberechtigte nach § 6 Abs. 2 Europawahlgesetz können an der Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland nur teilnehmen, wenn sie einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis stellen (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 Europawahlordnung). Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist nach § 16 Abs. 2 Europawahlordnung die Gemeinde im Wahlgebiet, in welcher der Wahlberechtigte nach seiner Erklärung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9269* vor seinem Wegzug aus dem Bundesgebiet zuletzt gemeldet war. Sofern die letzte Wohnung im Land Berlin lag oder der Wahlberechtigte noch nie für eine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet war, ist der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeindebehörde in Bonn zu stellen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 31 und 32) : Wird die Absicht des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Grundrechtsanspruch auf Datenschutz in die Landesverfassung aufzunehmen, die Bundesregierung dazu veranlassen, entsprechende Vorarbeiten zu einem konkreten Vorschlag für ein Grundrecht auf Datenschutz im Grundgesetz in Angriff zu nehmen? Ist die Bundesregierung angesichts der sich auf Länderebene abzeichnenden neuen Entwicklung in bezug auf ein Grundrecht auf Datenschutz bereit, einen entsprechenden Diskussionsvorschlag noch in dieser Legislaturperiode vorzulegen? Die Bundesregierung hat sich bereits vor der Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, den Anspruch auf Schutz personenbezogener Daten in der Landesverfassung zu verankern, mit der Frage befaßt, ob entsprechende Regelungen in das Grundgesetz aufgenommen werden könnten. Dabei war zunächst davon auszugehen, daß die Persönlichkeitssphäre des Bürgers durch das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist, auch soweit sie durch die zunehmende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten berührt wird. Bei einer möglichen Ergänzung des Grundgesetzes wird zu berücksichtigen sein, daß sich die Grundrechte in den nahezu 30 Jahren ihrer Geltung nicht zuletzt wegen ihrer Offenheit durchaus bewährt haben. Daneben wird weiterhin sorgfältig abzuwägen sein, ob das Ziel eines durchgreifenden Datenschutzes, zu dem die Bundesregierung sich bekennt, schneller und wirksamer durch einen Ausbau des Datenschutzrechts, hier vor allem des bereichsspezifischen Datenschutzes oder aber durch eine Verfassungsergänzung durchzusetzen ist. Einer Konkretisierung des Grundgesetzes im Hinblick auf einen Grundrechtsanspruch auf Datenschutz würde neben der Ausstrahlungswirkung auf das geltende Recht auch besondere Bedeutung für die Ausgestaltung künftigen Datenschutzrechts zukommen. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesem Komplex ist noch nicht abgeschlossen, zumal über die Auswirkungen des Bundesdatenschutzgesetzes noch nicht hinreichend gesicherte Erfahrungen vorliegen. Bei dieser Sachlage bitte ich um Verständnis, daß ich von einer Terminierung eines eventuellen Diskussionsvorschlages zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehen möchte. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 35) : Sind Pressemeldungen zutreffend, daß der ehemalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Nollau, bei einem amtierenden Staatssekretär der Bundesregierung eine Sicherheitsprüfung hat durchführen lassen, und wie war gegebenenfalls das Ergebnis dieser Überprüfung, das als „von politischer Bedeutung" gekennzeichnet worden ist? In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist — entsprechend den Richtlinien für die Sicherheitsüberprülung von Bundesbediensteten — die vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden. Die Überprüfung wurde seinerzeit positiv abgeschlossen; es hat nicht den geringsten Anlaß zu Zweifeln gegeben. Die Bundesregierung hat diesen Sachverhalt bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 5. Dezember 1974 klargestellt. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die erst am 21. Dezember 1978 im Bundesrat beabsichtigte Beratung der Rentenversicherungs-Bezugsgrößenverordnung 1979 die Rentenberechnung für Januar 1979 nach den neuen Bezugsgrößen erst nach der nach diesem Zeitpunkt liegenden Verkündung erfolgen kann und dadurch Verzögerungen zum Nachteil der Rentner eintreten, zumal nach einem Rundschreiben des Verbands der Rentenversicherungsträger eine vorherige Bekanntgabe der Werte nicht erfolgen soll, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Rentenversicherungsträger in den Stand zu versetzen, rechtzeitig die Berechnung der Altersruhegelder mit Versicherungsfall nach dem 31. Dezember 1978 vornehmen zu können, um im Interesse der Rentner keine Verzögerung bei den Rentenzahlungen eintreten zu lassen? Die Rentenversicherungs-Bezugsgrößenverordnung ist alljährlich bis zum 31. Dezember zu erlassen. Die Bundesregierung hat allerdings in den vergangenen Jahren die Verordnung im allgemeinen bereits im Spätsommer verabschiedet. Im 20. Rentenanpassungsgesetz wurde die allgemeine Bemessungsgrundlage neu idefiniert und dabei die Entwicklung der Entgelte im laufenden Kalenderjahr in die Bewertung mit einbezogen. Der Deutsche Bundestag bestimmte den 1. Oktober jeden Jahres als den Tag, ,dessen statistische Daten dem Durchschnittsentgelt zugrunde zu legen seien. Das hat zur Folge, daß die Rentenversicherungs-Bezugsgrößenverordnung erst nach diesem Tag von der Bundesregierung verabschiedet und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden kann. Die Verordnung kann daher erst Ende Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dieses Verfahren — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — hat nicht die von Ihnen be- 9270* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 hauptete Wirkung, daß nämlich in der Rentenberechnung Verzögerungen zu Lasten der Rentner eintreten. Am Tag der Verabschiedung der Verordnung durch das Bundeskabinett wurden alle Aufsichtsbehörden und Verbände, die an den Zahlen interessiert sind, über die Werte für 1979 unterrichtet. Ich entnehme Ihrer Anfrage, daß der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger die Werte an die Versicherungsträger weitergegeben hat. Die Rentenversicherungsträger konnten daher ihre elektronische Datenverarbeitung bereits seit Mitte November mit den neuen Werten programmieren. Ich nehme an, daß die Versicherungsträger dies bereits getan haben. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2315 Fragen A 58 und 59) : Hat sich aus der Sicht der Bundesregierung die Plafondierung der Ausländerbeschäftigung seit dem 1. Dezember 1974 (Ausländer-Erlaß des Bundesarbeitsministeriums) und dem 31. Dezember 1976 (Ausländer-Erlaß des Bundesarbeitsministeriums für Jugendliche) auch unter dem Gesichtspunkt sektoraler Engpässe bei der Besetzung bestimmter Arbeitsplätze bewährt? Denkt die Bundesregierung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Urteile von Sozialgerichten zu den beiden Erlassen daran, gegenüber den Bundesländern eine Modifizierung der beiden Erlasse vorzuschlagen? Ihre Frage geht zutreffend davon aus, daß erwachsenen Ausländern, die nach dem 30. November 1974 in das Bundesgebiet eingereist sind, und jugendlichen Ausländern, die nach dem 31. Dezember 1976 in das Bundesgebiet eingereist sind, grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Diese Regelung will verhindern, daß der Anwerbestopp durch den Nachzug von Familienangehörigen, die häufig erst im erwerbsfähigen Alter ihren Eltern folgen, unterlaufen wird. Ohne diese Regelung wäre die allgemein für notwendig erachtete Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung in Frage gestellt worden. Die Stichtagsregelung, die zur Entlastung des gesamten Arbeitsmarktes eingeführt worden ist, hat für die einzelnen Wirtschaftsbereiche unterschiedliche Auswirkungen. Nach Auffassung der Bundesregierung muß von den Betrieben, die trotz der anhaltenden Arbeitslosigkeit personelle Engpässe zu verzeichnen haben, erwartet werden, daß sie alle Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsbedingungen nutzen. Auf diese Weise kann es ihnen gelingen, die freien Arbeitsplätze mit deutschen und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern zu besetzen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die gegenwärtig geltende Stichtagsregelung ist von der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik bekräftigt worden. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß eine mögliche flexiblere Anwendung des Rechts der Arbeitserlaubnis auf Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer gemeinsam mit den Ländern erarbeitet werden muß. Denn eine Änderung der Stichtagsregelung hat Auswirkungen, die nicht nur den Arbeitsmarkt sondern auch den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Bundesländer betreffen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2315 Frage A 60) : Beabsichtigt die Bundesregierung, an die deutschen Rotfrontkämpfer des spanischen Bürgerkrieges, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, Leistungen nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz zu erbringen, beabsichtigt die Bundesregierung außerdem, diese Leistungen auch für kommunistische Widerstandskämpfer, die in der DDR wohnen, zu zahlen? Deutsche mit Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes, die während des spanischen Bürgerkrieges auf republikanischer Seite gekämpft und dabei eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, erhalten bereits auf Grund einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 1972 — und zwar durch eine Ergänzung des § 82 BVG — eine Versorgung. Den parlamentarischen Gremien liegt z. Z. ein Gesetzentwurf vor, der diese Vorschrift ändern soll. Danach sollen auch Deutsche des genannten Personenkreises, die im Ausland wohnen, eine Versorgung nach dem BVG erhalten. Leistungen an Berechtigte mit Wohnsitz in der DDR werden im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nicht erbracht.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführten Beratungspunkte:
1. Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Lage im Libanon
— Drucksache 8/2321 —Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuß (federführend)

Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2. Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung über den Prozentsatz der Ausgleichsabgabe nach dem Dritten Verstromungsgesetz für das Jahr 1979
— Drucksache 8/2307 —
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Zusatzpunkt 1 soll am Donnerstag nach Punkt 3 der Tagesordnung, Zusatzpunkt 2 soll am Freitag als letzter Punkt der Tagesordnung aufgerufen werden.
Die Fraktion der CDU/CSU hat für den Abgeordneten Schmidhuber den Abgeordneten Dr. Wittmann (München) als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? —Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Dr. Wittmann (München) als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. November 1978 beschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979 — StÄndG 1979) zuzustimmen. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2316 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 24. November 1978 die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) übersandt. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2317 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 24. November 1978 die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Finanzplan des Bundes 1978 bis 1982 übersandt. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2318 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 14. November 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), Peters (Poppenbüll), Müller (Schweinfurt), Paintner und der Fraktionen der SPD und FDP betr. Tierversuche — Drucksache 8/2194 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2320 verteilt.
Die in Drucksache 8/2098 unter Nr. 76 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften und zur Errichtung eines Verwaltungsgerichts der Europäischen Gemeinschaften
wird als Drucksache 8/2309 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 20. November 1978 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Eingriff des Geheimdienstes der Volksrepublik Ungarn in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland (Fall Schellhorn) — Drucksache 8/2139 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2308 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/2315 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gallus steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um weitere Störungen des ökologischen Gleichgewichts zu verhindern, die schon heute durch das Aussterben ganzer Vogelarten infolge des Einsatzes von Pestiziden und von polychlorierten Biphenylen entstanden sind?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0811900100
Herr Kollege Ahrens, die Feststellung, ganze Vogelarten seien infolge der Anwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln, auch Pestizide genannt, ausgestorben, entspricht nicht den Tatsachen. Auch liegen keine Beweise dafür vor, daß Vogelarten heute noch in ihrer Entwicklung durch Pflanzenbehandlungsmittel beeinträchtigt werden. Der Rückgang von Vogelpopulationen ist in erster Linie auf Biotopveränderungen durch menschliche Eingriffe in die Natur zurückzuführen, die für hochentwickelte Industriegesellschaften kennzeichnend sind.
Den in früheren Jahren verschiedentlich eingetretenen Vogelverlusten infolge der Anwendung



Parl. Staatssekretär Gallus
persistenter Chlorkohlenwasserstoffe wurde durch den Erlaß von Anwendungsverboten und -beschränkungen für diese Stoffe als Pflanzenschutzmittel begegnet. Ich verweise auf das DDT-Gesetz und die Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel. Entsprechende EWG-Regelungen befinden sich kurz vor der Verabschiedung.
Die laufenden Verbesserungen bei der Prüfung und Zulassung von Pflanzenbehandlungsmitteln durch stärkere Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte werden dazu beitragen, Gefahren für Vögel, soweit diese noch bestehen, zu beseitigen. Außerdem werden die von mir bereits erwähnten Vorschriften über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel ständig dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und den praktischen Erfahrungen angepaßt. Darüber hinaus werden entsprechende Forschungsarbeiten nachhaltig gefördert.
Was mögliche Störungen des ökologischen Gleichgewichts durch polychlorierte Biphenyle anbetrifft, so sind diese durch die außerordentlich hohe Persistenz dieser Verbindungen und deren Ablagerungen im körpereigenen Fett von Mensch und Tier bedingt. Durch die Umsetzung der EG-Richtlinie 76/790 für Beschränkungen des Inverkehrbringens und die Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen in deutsches Recht wird der weiteren Verbreitung der polychlorierten Biphenyle Einhalt geboten. Künftig wird das Inverkehrbringen von polychlorierten Biphenylen nur für die Verwendung in geschlossenen Systemen, in Kleinkondensatoren usw, erlaubt sein. Durch diese Maßnahme wird eine weitere Belastung der Umwelt durch polychlorierte Biphenyle vermieden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811900200
Sicher hat das Haus alles verstanden.
Herr Kollege Ey, eine Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811900300
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die vom Aussterben bedrohten Vogelarten in erster Linie dadurch bedroht oder gefährdet sind, daß entsprechende Feuchtgebiete nicht mehr in bisherigem oder vormaligem Umfang vorhanden sind?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, daß wir einen Mangel an gewissen Biotopen haben. Hier wird aber die Bundesregierung unter fachlicher Beteiligung der Länder dadurch Abhilfe schaffen, daß jetzt im Bundeshaushalt 1979,, Einzelplan 10, 5 Millionen DM für die Förderung von solchen Biotopen vorgesehen sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811900400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsberich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Der Herr
Parlamentarische Staatssekretär Höhmann steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Engelsberger soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf:
Was ist aus den übrigen 75 Punkten bei den Verhandlungen mit der DDR geworden, nachdem bei Beginn der letzten Verhandlungsrunde mit der DDR die Bundesregierung öffentlich erklärt hat, es stünden dabei über 80 Punkte zur Verhandlung an, und nunmehr nach Abschluß der Verhandlungsrunde nur fünf Punkte als Ergebnis vorliegen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Egon Höhmann (SPD):
Rede ID: ID0811900500
Herr Abgeordneter Böhm, die Bundesregierung hat im Jahre 1977 eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer Beziehungen zur DDR vorgenommen. Diese Bestandsaufaufnahme ist zwar in verschiedene Sachbereiche gegliedert, jedoch entspricht eine punktuelle Aufrechnung nicht der tatsächlichen "Verhandlungssituation, weil die Sachbereiche in der Regel komplexer Natur sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811900600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm, bitte.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0811900700
Herr Staatssekretär, ist Ihnen noch bekannt, daß seinerzeit vor Beginn der Verhandlungen von der Bundesregierung öffentlich über diese 80 Punkte und sogar über mehr als 80 Punkte geredet worden ist, und welchen Sinn sollen dann damals diese Aussagen der Bundesregierung gehabt haben?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr' Abgeordneter, es ist nicht so, wie Sie in Ihrer Frage unterstellen, daß das jetzige Verhandlungspaket lediglich fünf Punkte von jenen 80 umfaßt hätte. Die Anzahl der jetzt gelösten Punkte ist sehr viel größer.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811900800
Bitte, Herr Kollege, eine zweite Zusatzfrage.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0811900900
Herr Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß mit der Abmachung mit der DDR, ihr für zehn Jahre erhöhte Jahresraten zu zahlen, von Ihnen gleich zehn Punkte abgehakt worden sind?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das dürfen Sie nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811901000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811901100
Herr Staatssekretär, enthalten die Sachpunkte, die behandelt worden sind, auch die Bereitschaft seitens der DDR, neue Grenzübergänge auszuweisen?



Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich glaube, es steht mir nicht an, die Vorhaben der Bundesregierung, über die sie noch verhandeln will, jetzt schon in öffentlicher Sitzung bekanntzugeben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811901200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0811901300
Herr Staatssekretär, gehören die ab 15. Dezember vorgesehenen Verbindungen im Selbstwählferndienst in die Bereiche Cottbus, Dresden, Frankfurt/Oder, Halle und Potsdam zu solchen Abmachungen?

(Böhm [Melsungen] [CDU/CSU] : Das sind gleich fünf Punkte!)

Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, sie gehören mit in den Gesamtkomplex der Verhandlungen. Ich kann hier aber nicht sagen, in wie viele Punkte dieses aufzugliedern sei, und ich will auch nicht sagen, was ansonsten auf diesem Gebiet noch zu verhandeln ist und verhandelt werden wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811901400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0811901500
Herr Staatssekretär, gehörte zu den Verhandlungspunkten dieser Runde auch die Verhandlung über den erweiterten Austausch von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und dergleichen, und wenn ja, warum ist in den Vereinbarungen, die uns bekanntgegeben worden sind, darüber nichts enthalten?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, hier kann ich nur die gleiche Antwort geben, die ich dem Herrn Kollegen Ey gegeben habe. Wir geben vorher nicht bekannt, über was wir verhandeln wollen und was unser Verhandlungsziel ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811901600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Wuwer ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Henke auf:
Teilt die. Bundesregierung die Auffassung, daß der soziale Wohnungsbau in den letzten Jahren jede soziale Bedeutung verloren hat und daß eine Verringerung der öffentlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau ohne Folgen für die Wohnraumversorgung der Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0811901700

Herr. Kollege Henke, der soziale Wohnungsbau hat in den letzten Jahren keineswegs die ihm beizumessende soziale Bedeutung verloren. Wie bereits in der Regierungserklärung vom Dezember 1976 zum Ausdruck gebracht, ist es in dem mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau des ersten Förderungsweges nach wie vor notwendig, vornehmlich den Personengruppen zu helfen, die bisher noch nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt sind. Das sind folgende Personengruppen: kinderreiche Familien, alleinstehende Elternteile mit Kindern, Schwerbehinderte, ältere Menschen, Aussiedler, Vertriebene und Zuwanderer sowie Familien, die immer noch in Wohnungsnotständen leben.
Die Mittel des zweiten Förderungsweges — früher Regionalprogramm des Bundes genannt —, mit denen Personen gefördert werden können, deren Jahreseinkommen bis zu 40 % über der Einkommensgrenze des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus liegt, werden vorwiegend zur Förderung von Wohneigentum eingesetzt. Durch die Umzüge in neue Wohnungen werden Mietwohnungen frei, in die andere Wohnungssuchende nachrücken und sich dadurch sowohl in der Wohnungsgröße wie auch in der Wohnungsausstattung verbessern können. In jedem Förderungsfall der Eigentumserstellung werden im Durchschnitt zwei oder sogar drei Umzüge ausgelöst.
Nach der mittelfristigen Finanzplanung stellt der Bund den Ländern — vorbehaltlich der jährlichen Entscheidung über den Haushalt — zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus auch in den nächsten Jahren Finanzhilfen bereit.
Im ersten Förderungsweg sind für den Zielgruppenwohnungsbau wie bisher 510 Millionen DM jährlich vorgesehen und daneben für Aussiedler, Vertriebene und Zuwanderer bis einschließlich 1980 jährlich rund 176 Millionen DM Zuschüsse und 103 Millionen DM Darlehen, wobei die Höhe der Mittel im Zuwanderungsfall der Zahl tatsächlich aufgenommenen und zu berücksichtigenden Aussiedler, Vertriebenen und Zuwanderer auf der Grundlage von präzise 4 222 DM je Person angepaßt wird; also jeweils eine Neuanpassung des Haushalts. Ob ab 1981 auf Grund des Zustroms der Aussiedler und der Wohnungsmarktentwicklung eine Aufstockung der Mittel für den Zielgruppenwohnungsbau erfolgen kann, in den der Aussiedlerwohnungsbau einbezogen werden soll, muß den Haushaltsbeschlüssen künftiger Jahre vorbehalten bleiben.
Im zweiten Förderungsweg — für die Eigentumserstellung — ist bis einschließlich 1982 eine Finanzhilfe an die Länder in Höhe von jährlich 1 029 000 000 DM vorgesehen, die damit unverändert bleibt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811901800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Henke, bitte.

Erich Henke (SPD):
Rede ID: ID0811901900
Herr Staatssekretär, wie Sie wissen, hat der von mir in der Frage angesprochene Professor Biedenkopf gestern in einer Studie zum Thema „Wendepunkt am Wohnungsmarkt" u. a. die Feststellung getroffen, daß die Wohnungsprobleme gerade der Ärmsten noch weitestgehend ungelöst sind.



Henke
Sehen Sie einen Widerspruch zwischen dieser, wie ich meine, richtigen Feststellung in dieser Studie und der Feststellung in meiner ursprünglichen Frage — die aber auch in der Studie an anderer Stelle wieder auftaucht —, daß der öffentlich geförderte Wohnungsbau jede soziale Bedeutung verloren hat?
Vizepräsident Frau"" Renger: Einen Moment, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, ich kann nur den letzten Teil Ihrer Frage zulassen, in dem Sie direkt gefragt haben, und nicht den Teil, der mit dem Abgeordneten Biedenkopf zusammenhängt. — Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Das Institut für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, das gestern eine Studie veröffentlicht hat, hat nach Auffassung der Bundesregierung eine Reihe von Tatsachen nicht zur Kenntnis genommen, die sich in den vergangenen Jahren bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus ergeben haben, nämlich die Orientierung auf Zielgruppen und die Orientierung auf ein Eigentumsprogramm. Daher kommt dieses Institut nach den Pressemeldungen, die man darüber gelesen hat, wohl zu Auffassungen, die im Widerspruch zu den sonst hier im Hause geäußerten Meinungen über die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus stehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811902000
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Erich Henke (SPD):
Rede ID: ID0811902100
Herr Staatssekretär, ist eigentlich die Erkenntnis: „Wohungsbau am Wendepunkt" völlig neu, oder deutet sich nicht durch die Entwicklung der Baufertigstellungszahlen seit 1974 an, daß diese Wende schon weitestgehend eingetreten ist?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Henke, ich glaube, eine Wende hat sich schon vollzogen. Aber das, was jetzt zu erwarten ist, ist ein Bauvolumen von rund 400 000 Wohnungen jährlich. Damit dürfte' wohl kaum jener Wohnungsberg Mitte der 80er Jahre erwartet werden, den die Studie erwartet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811902200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0811902300
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, teilen Sie also die Auffassung, daß die Wohnungspolitik von 1949 an den allgemeinen Wohnraumbedarf in qualitativer und in quantitativer Hinsicht weitgehend gedeckt hat und daß die künftige Wohnungsbaupolitik den jetzigen und den künftigen Bedürfnissen der Bürger mehr Rechnung zu tragen hat?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Möller, die frühere Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat den Bedürfnissen Rechnung getragen. Nur sind auch die berechtigten Steigerungen der qualitativen Ansprüche zu beachten, und denen ist
in Zukunft Rechnung zu tragen. Ich hoffe, daß Sie das mit uns gemeinsam tun werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811902400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Jahn (Münster).

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0811902500
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß sich der soziale Wohnungsbau von dem Wort „sozial" immer weiter entfernt, weil gleiche Wohnungen ungleiche Preise haben und die Mieten im sozialen Wohnungsbau • oftmals höher liegen als die am Markt erzielbaren Mieten?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, dies gilt für einen Teil der neugebauten Wohnungen, keineswegs aber für den gesamten Bestand des sozialen Wohnungsbaus, der ja darum auch noch für bestimmte soziale Gruppen dringend gebraucht wird. Niemand ist in der Lage, zu sagen, ob die Neubauten des sozialen Wohnungsbaus in einigen Jahren nicht auch wieder günstigere Mieten haben werden, als sie am Markt erzielt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811902600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt (Wuppertal).

Manfred Schmidt (CDU):
Rede ID: ID0811902700
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung daraus, daß dieser Wendepunkt eingetreten ist, von dem wir vorhin gesprochen haben, Folgerungen gezogen und gegebenenfalls welche?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Landesregierungen haben daraus Folgerungen gezogen, indem diese nämlich den Zielgruppenwohnungsbau sehr entschieden mitbetrieben haben und ebenfalls darangegangen sind, im zweiten Förderungsweg Eigentumsmaßnahmen mit zu fördern.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811902800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0811902900
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Aufgaben des sozialen Wohnungsbaus auch unter Beachtung der Tatsache zu sehen sind, daß zunehmend billige Altbauwohnungen durch Privatisierung für die Wohnversorgung der sozial schlechter gestellten Bevölkerungsschichten verschwinden, und damit der soziale Wohnungsbau sehr wohl noch eine Aufgabe hat?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Das ist völlig richtig, Herr Kollege Conradi. Da eine Studie ein bißchen Verwirrung schafft, sollte. man vielleicht darauf hinweisen, daß im sozialen Wohnungsbau nichts zu privatisieren sein wird, weil er sich praktisch völlig in privaten Händen befindet; dies steht im Gegensatz zu manchen Äußerungen, die zur Zeit auf dem Markt sind, z. B. es gelte zu privatisieren. Aber gerade weil es in Altbaubeständen um die Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentums-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —119. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. November 1978 9243
Parl. Staatssekretär Dr. Sperling
wohnungen geht, dürfte der Bestand des sozialen Wohnungsbaus sorgfältig zu beachten sein, damit sozialen Zwecken gedient werden kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811903000
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Nordlohne.

Franz-Josef Nordlohne (CDU):
Rede ID: ID0811903100
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit der mittelfristigen Finanzplanung für eine Bestandsaufnahme im Wohnungsbau, insbesondere im sozialen Wohnungsbau, ausgesprochen. Meine Frage: Liegt diese Bestandsaufnahme inzwischen vor, oder wann wird damit zu rechnen sein, ,daß die Bundesregierung die Bestandsaufnahme als selbstgestecktes Ziel vorlegen kann?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Nordlohne, die Bestandsaufnahme liegt noch nicht vor. Wir werden gemeinsam mit den Ländern jeweils darüber abzustimmen haben, wohin die Entwicklung im sozialen Wohnungsbau gehen soll. Einstweilen sehen wir, daß das, was an Geld zur Verfügung gestellt werden soll, von den Ländern dringend verlangt wird. Wir beraten ja in den kommenden Monaten eine Reihe von Gesetzen, die Anlaß geben werden, auf Ihre Frage dann näher einzugehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811903200
Ich rufe Frage 8 des Abgeordneten Krockert auf:
Welche Schlüsse zieht der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für die Einrichtung sogenannter verkehrsberuhigter Zonen für den verdichteten Bau von Einfamilienhäusern aus den Erfahrungen, die er bei seiner Studienreise in die Niederlande gewonnen hat?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Krockert, wir haben bei einer zweitägigen Studienreise in die Niederlande verkehrsberuhigte Straßen und Wege in Delft, Zoetermeer und Amsterdam besichtigt. In Zoetermeer und in Amsterdam handelt es sich um Neubaugebiete, deren Erschließungssystem von vornherein so entworfen wurde, daß die Belastungen durch den Anliegerverkehr gering gehalten und weite Bereiche des Wohnumfeldes dem Fußgänger vorbehalten werden. Ich füge hinzu: in Holland natürlich auch dem Radfahrer.
Entsprechende Planungsgrundsätze sind in der Bundesrepublik Deutschland weithin bekannt.
In Delft wurden — im Gegensatz zu Zoetermeer und Amsterdam — auch für ältere Stadtgebiete verkehrsberuhigende Maßnahmen mit offensichtlichem Erfolg getroffen. Die innerörtliche Bebauung in Delft weist allerdings nicht mehr als zweieinhalbbis dreigeschossige Häuser auf. Zum Teil sind die Straßen wegen der Grachten nur einseitig bebaut. Das Beispiel der Stadt Delft zeigt, daß es eine einfallsreiche städtische Verkehrsplanung fertigbringen kann, eine Beruhigung des Straßenverkehrs jedenfalls bei etwas geringeren Baudichten herbeizuführen. Allgemein beeindruckte uns der Einsatz, mit dem die Stadtverwaltungen um anwohnerfreundliche Lösungen der Verkehrsprobleme bemüht sind und dabei den Zusammenhang mit der Anlage oder der Sanierung von Wohngebieten beachten.
Aus den in Holland uns bekanntgewordenen Erfahrungen zieht das Bundesbauministerium zwei Konsequenzen.
Erstens. Die Möglichkeiten, den Straßenverkehr durch organisatorische Maßnahmen und kleine Umbauten anwohnerfreundlich zu führen, müssen weiter ausgeschöpft werden.
Zweitens. Die Anstrengungen in der Bundesrepublik, für innerstädtische Problemgebiete mit hoher Baudichte durch Problemstudien und durch praktische Versuche Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, müssen fortgesetzt werden, wobei unsere Probleme dichter bebaute Gebiete betreffen, als es etwa in Delft, der Beispielstadt, der Fall war.
Der gute Ruf des niederländischen Wohnungsbaues und die Tatsache, daß die Niederlande fast doppelt so dicht besiedelt sind wie die Bundesrepublik, versprach Anregungen für das Stadthauskonzept der Bundesregierung. Im niederländischen Wohnungsbau finden sich viele Ansätze, die hierfür gleichermaßen gelten: Sparsamkeit im Umgang mit Grund und Boden, geringer Erschließungsaufwand, der menschliche Maßstab der Gebäude, umgebungsfreundliche Gestaltung, insbesondere durch Bildung von wohnlichen Gassen, Höfen und Platzfolgen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811903300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Krockert, bitte.

Horst Krockert (SPD):
Rede ID: ID0811903400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß die in den Niederlanden zu beobachtenden Entwicklungen ins- besondere der Kinderfreundlichkeit der Städte entgegenkommen? Berücksichtigen Sie dies auch bei Ihren Folgerungen? Werden Sie in die Folgerungen, die daraus zu ziehen sind, auch andere Ressorts mit einbeziehen — nachdem bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit stattgefunden haben — zugunsten einer Kinderfreundlichkeit der Städtebaupolitik, werden Sie auch mit dem Bundesverkehrsminister entsprechende Gespräche führen?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Krockert, die Anregungen, den nicht motorisierten Verkehr zu fördern, sind zugleich Hinweise auf die Kinderfreundlichkeit der Lebensbedingungen in solchen Straßen. Deswegen sind in dieser Hinsicht die niederländischen Konzepte und Entwicklungen überaus interessant, auch für das Wohnen und bessere Gestalten der Wohnumwelt für Kinder in unseren Städten.
Daß dies bei uns in Zusammenarbeit verschiedener Ressorts gemacht werden muß, ist klar. Wir treffen auf eine freundliche Aufgeschlossenheit des Verkehrsministers, mit uns gemeinsam darüber nachzudenken, wie rechtliche Regelungen gehalten sein müssen, damit wir . in dieser Richtung vorankommen können.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811903500
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0811903600
Herr Staatssekretär, zur Konkretisierung Ihrer letzten Antwort möchte ich Sie fragen, ob sich der Bundesbauminister beim Bundesverkehrsminister dafür einsetzt, daß Vorschriften über die Standards von Straßenausbauten geändert werden, wenn dies der Verkehrsberuhigung dient, d. h., daß solche Vorschriften dort, wo sie der Verkehrsberuhigung entgegenstehen, abgebaut oder reduziert werden?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, es gibt Gespräche unter den Fachleuten der beteiligten Ministerien genau darüber, um herauszubekommen, wie solche Standards verändert werden können, wenn es der besseren Wohnumwelt in unseren Städten dient.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811903700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0811903800
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben gerade das „Stadthausmodell" erwähnt. Können Sie mir den Unterschied zwischen einem Haus in der Stadt und dem Stadthaus näher erläutern?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Ja, Herr Kollege Möller, das kann ich. Ein Haus in der Stadt kann auch ein 22stöckiges Hochhaus wie z. B. das Bonner Stadthaus sein. Das Stadthauskonzept, das die Bundesregierung ins Gespräch gebracht oder aus dem Gespräch entnommen und gefördert hat, ist eines, das auf ein einfamilienhausähnliches Wohnen in den innerstädtischen Bereichen abzielt und deswegen nicht mit dem Hochhaus, aber auch nicht mit dem Bungalow draußen vor der Stadt vergleichbar ist, dennoch aber in individueller Wohnumweltgestaltung und Wohnungsgestaltung einem ähnlichen Anspruch gerecht werden kann, wie es das einzeln stehende Haus draußen vor der Stadt tut.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811903900
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Erler.

Brigitte Erler (SPD):
Rede ID: ID0811904000
Herr Staatssekretär, ist damit zu rechnen, daß nach Ihren positiven Erfahrungen in Holland das Bundesbauministerium ähnliche Modelle fördert, eventuell auch in kleineren Städten?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Frau Erler, wir sind gern bereit, solchen Förderungswünschen entgegenzukommen. Das setzt immer voraus, daß sich die Stadt oder Gemeinde, die diesen Wunsch hat, über ihre Landesregierung an Bonn wendet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811904100
Zusatzfrage, Herr Kollege Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811904200
Herr Staatssekretär, gibt es nicht auch im Raum Bonn, etwa auf dem Heiderhof, gute Beispiele für Neuanlagen menschlicheren Wohnens?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Ja, es gibt im
übrigen eine Stadt, von der ich sage: Sie ist ein gutes bundesrepublikanisches Beispiel für kluge Verkehrsführung in dem Sinne, wie wir es in Zoetermeer oder in Delft gesehen haben. Das ist die Stadt Wulfen in Nordrhein-Westfalen, die ein ausgezeichnetes radfahrer- und fußgängerfreundliches Verkehrssystem entwickelt hat. Man muß nicht immer unbedingt ins Ausland gehen, um auf positive Beispiele zu stoßen. Sie finden es auch in Porz, Sie finden es auch hier im Raum Bonn.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811904300
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jahn (Münster).

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0811904400
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß das Stadthausmodell auch im ländlichen Raum verwirklicht werden kann?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, es gibt auch im ländlichen Raum dichte Siedlungen. Es wäre gar nichts dagegen einzuwenden, wenn man die im sprachlichen Gebrauch manchmal so sehr sinnfällige aber ansonsten keinesfalls immer so völlig richtige Trennung von Stadt und Land an diesem Modell hin und her zerren würde. Natürlich gibt es auch Städte im ländlichen Bereich, ja, sogar Dörfer, wo Stadthäuser gebaut werden könnten, auf kleinem Grundstück familienfreundliches Eigentümer-Wohnen, so wie es in den innerstädtischen Bereichen auch gewünscht wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811904500
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (München) sowie die Fragen 10 und 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) auf:
Handelt es sich bei den gesetzlichen Maßnahmen gegen Bodenpreissteigerungen, die der Bundesbauminister wünscht, aber derzeit politisch nicht für durchsetzbar hält (vgl. Frage 79 für die Fragestunde am 4./5. Oktober, Frage 81 für die Fragestunde am 18./19. Oktober und Frage 7 für die Fragestunde am 8./9. November 1978), um die Regelungen über einen Planungswertausgleich, wie ihn der in der vergangenen Legislaturperiode von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes enthielt?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, die Bundesregierung bewundert Ihre Hartnäckigkeit im wiederholten Stellen immer derselben Frage. Zur Antwort verweise ich auf die Antworten in früheren Fragestunden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811904600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0811904700
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung mit den parlamen-



Dr. Jahn (Münster)

tarischen Gepflogenheiten für vereinbar, einer eindeutig gestellten Frage dreimal auszuweichen?

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Aber Herr Kollege Jahn, wir sind nicht ausgewichen, sondern wir haben Ihnen bereits am 5. Oktober, glaube ich, als Kernpunkt dessen, was Sie als Antwort wünschen, folgende Antwort gegeben. Ich zitiere jetzt aus der Fragestunde vom 5. Oktober:
Der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbaugesetzes enthielt Regelungen über den Ausgleichsbetrag als Teil eines bodenrechtlichen Instrumentariums. Damit sollten Bodenspekulationen eingedämmt und leistungslose Bodenwertsteigerungen, die durch öffentliche Maßnahmen eintreten, wenigstens zum Teil wieder der Allgemeinheit zufließen. Diese Regelung hätte wegen des Zusammenhangs mit weiteren Vorschriften, insbesondere mit den vorgesehenen Regelungen über die Herabsetzung des Preises bei der Ausübung des Vorkaufsrechts und der Bemessung der Enteignungsentschädigung, zur Senkung der Baulandpreise und zur Eindämmung der Bodenspekulation beitragen können. Daß diese Regelungen insgesamt lediglich zu einer anderen Verteilung des durch den Markt bestimmten Kaufpreises geführt hätten, trifft nicht zu.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0811904800
Herr Staatssekretär, da Sie nur die Antwort verlesen haben, wären Sie auch bereit, meine konkrete Fragestellung hier noch einmal vorzutragen?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811904900
Nein, Herr Kollege, dies geht nun wirklich zu weit. Ich sage hier ganz offen, daß es mir schon fraglich erscheint, daß Sie diese Frage auf diese Weise noch einmal, zum zweiten- und jetzt zum drittenmal hier stellen, ohne daß die Bundesregierung in der Lage ist, andere Antworten zu geben. Ich bitte doch, nicht noch einmal so zu verfahren und nun Ihre Fragen noch einmal zu wiederholen, die Sie bereits zweimal beantwortet bekommen haben, verehrter Herr Kollege. Ich glaube, das Haus findet auch keinen Gefallen daran, daß dies dauernd wiederholt wird.

(Wehner [SPD] : Vielleicht ist es eine Vorübung auf Karneval!)

Herr Staatssekretär, wollen Sie darauf noch antworten?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, Ihre Frage liegt ausgedruckt vor. Ich habe soeben eine Antwort darauf gegeben, die Sie früher schon bekommen haben. Auch wenn Sie sie noch einmal stellen, ich werde wieder auf frühere Antworten verweisen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811905000
Ich rufe Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) auf:
Wenn ja, auf welche Erfahrungen stützt der Bundesbauminister seine Erwartung, solche Regelungen könnten zur Senkung der Baulandpreise beitragen (vgl. Frage 80 für die Fragestunde am 4./5. Oktober), liegen ihm insbesondere diesbezügliche Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erhebung von Ausgleichsbeiträgen nach den Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes vor, und wenn nein, welche gesetzlichen Maßnahmen wünscht der Bundesminister, und auf welche Tatsachen gründet sich seine Überzeugung, diese seien derzeit politisch nicht durchsetzbar?
Herr Staatssekretär, bitte sehr.
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Diese Frage steht im Zusammenhang mit der vorher beantworteten Frage, Herr Kollege Jahn. Es betrifft dasselbe, was Sie vorher gefragt haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811905100
Bitte, Sie haben zwei Zusatzfragen.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0811905200
Herr Staatssekretär, da unser Antrag, Bauland breiter zu streuen, im zuständigen Ausschuß abgelehnt worden ist, habe ich die Frage, welche Konzeption die Bundesregierung zur Senkung der Baulandpreise hat.
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jahn, zur Senkung der Baulandpreise kann die, Bundesregierung selber nichts beitragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811905300
Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege.

Dr. Friedrich-Adolf Jahn (CDU):
Rede ID: ID0811905400
Hält die Bundesregierung an dem Modell des Planungswertausgleiches fest?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege Jahn, derzeit nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811905500
Danke schön, Herr
Staatssekretär. Damit sind die Fragen Ihres Geschäftsbereichs beendet.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Ich rufe nunmehr die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
In wieviel Fällen ist bisher das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Bereich der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes in Anspruch genommen worden, wie oft bezog sich das Ersuchen auf die in § 12 BDSG geregelten Veröffentlichungen der Behörden und öffentlichen Stellen, und in wieviel Fällen mußte die Auskunftserteilung wegen besonderer in § 13 BDSG genannter Gründe unterbleiben?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811905600
Herr Kollege, das Recht auf Auskunft nach § 13 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes hat der Betroffene jeweils gegenüber der Behörde oder sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes geltend zu machen, die, wie Sie wissen, geschützte, personenbezogene Daten über ihn speichert. Eine zentrale Stelle, die diese Auskunftsbegehren für den gesamten Bundesbereich registriert,



Parl. Staatssekretär von Schoeler
besteht nicht. Eine Beantwortung der Frage ist deshalb erst möglich, wenn zuvor eine Umfrage unter allen Behörden und öffentlichen Stellen des Bundes durchgeführt worden ist. Auch die Feststellung, in wie vielen Fällen die Auskunftserteilung auf Grund von § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesdatenschutzgesetzes unterbleiben mußte, bedarf einer vorherigen Umfrage. Das gleiche gilt auch für die Beantwortung des dritten Teils Ihrer Frage, nämlich wie oft sich Ersuchen auf die in § 12 des Bundesdatenschutzgesetzes geregelten Veröffentlichungen bezogen.
Ich habe entsprechende Erhebungen über die Zahl .der im gesamten Geschäftsbereich meines Hauses eingegangenen Anfragen sowie eine Umfrage bei den obersten Bundesbehörden eingeleitet und werde ihnen nach Eingang der Antworten und ihrer Auswertung hiervon schriftlich Mitteilung machen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811905700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0811905800
Herr Staatssekretär, Sie sind nicht in der Lage, im Augenblick eine Abschätzung der Größenordnung zu geben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Das kann ich im Augenblick nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811905900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entsorgungsvorsorgenachweise künftig nicht mehr honorieren will, wenn diese auf Cogema-Verträge abgestellt sind und die den Entsorgungsnachweis legitimierenden Vertragsbestimmungen nich dem Parlament zugänglich gemacht werden können, und wenn ja, welche Gründe und Erwägungen liegen dafür vor?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort lautet ja. Es trifft zu, daß der in dieser Sache für die Bundesregierung federführende Bundesminister des Innern im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben der Bundesaufsicht über die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren deutlich gemacht hat, daß Entsorgungsvorsorgenachweise, die auf Verträge mit der Firma Cogema abstellen, künftig nicht mehr honoriert werden können, wenn die den Entsorgungsnachweis legitimierenden Vertragsbestimmungen nicht dem Parlament zugänglich gemacht werden können. Ich habe dies bereits im Gesamtzusammenhang in einer Antwort auf eine Frage des Herrn Kollegen Schäfer (Offenburg) dargestellt, die in der Drucksache 8/2115 abgedruckt ist.
Die Bundesregierung sieht in der Zurverfügungstellung von Informationen, die der Deutsche Bundestag oder seine Organe zur Wahrnehmung ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Regierung benötigen, ein wichtiges Element einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie. Die Bundesregierung kann aber ihr Handeln nur dann rechtfertigen, wenn die Grundlagen dieses Handelns und deren Belastbarkeit jederzeit verdeutlicht werden können. Dies wäre jedoch in einer Situation, in der die CogemaVerträge und ihre Wertung im Rahmen der Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke einer parlamentarischen Nachprüfung entzogen sind, nicht mehr gewährleistet. Es ist daher die Absicht der Bundesregierung, zukünftig nur solche Regelungen der Entsorgungsvorsorge anzuerkennen, die den genannten Voraussetzungen genügen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811906000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ueberhorst.

Reinhard Ueberhorst (SPD):
Rede ID: ID0811906100
Herr Staatssekretär, wären Sie so freundlich, dem Hause und auch der deutschen Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Erwägungen die Bundesregierung veranlaßt haben, diesen Nachweis und die Möglichkeit der parlamentarischen Überprüfung erst jetzt, 1978, und nicht schon früher bei anderen vergleichbaren Verträgen zwischen DWKCogema zu fordern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie Sie wissen, hat die Bundesregierung, nachdem die entsprechende Diskussion im Innenausschuß des Deutschen Bundestages begonnen hatte, ihre Bemühungen, dem Wunsche des Parlaments Rechnung zu tragen und seine Erfüllung zu ermöglichen, unverzüglich aufgenommen. Von daher kann man wirklich sagen, daß die Bundesregierung, nachdem das Parlament den Wunsch geäußert hat, unverzüglich gehandelt hat.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811906200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ueberhorst.

Reinhard Ueberhorst (SPD):
Rede ID: ID0811906300
Darf ich Ihre in der Sache für mich erfreuliche Antwort und die Bekräftigung der Position der Bundesregierung so verstehen, daß die Möglichkeit des Parlaments, die Verträge überprüfen zu können, für die Bundesregierung unabdingbar und auch nicht kompromißfähig ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Wir haben unsere Position gegenüber der Öffentlichkeit und auch gegenüber dem Parlament mit allem Nachdruck dargestellt. An dieser Haltung wird sich nichts ändern.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811906400
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis, bitte.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0811906500
Herr Staatssekretär, gilt Ihre erste Antwort auf die Frage des Kollegen Ueberhorst auch für das Kernkraftwerk Krümmel, das, wie Sie sicher wissen, etwa 1981 in Betrieb genommen werden soll?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, das bezieht sich auf den Entsorgungsvorsorgenachweis insgesamt, und damit kann es auf alle Genehmigungsverfahren, die auf den Bund in diesem Zusammenhang zukommen, Auswirkungen haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811906600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schäfer.




Harald B. Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0811906700
Herr Staatssekretär, wäre es nicht sinnvoll und logisch, wenn die Bundesregierung die Betriebsgenehmigung für bereits in Betrieb befindliche Kernkraftwerke, bei denen der Entsorgungsvorsorgenachweis auf ähnlichen vertraglichen Bestimmungen wie bei DWK/Cogema beruht, ebenfalls überprüfen würde?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schäfer, die Frage würde sich allenfalls erst dann stellen, wenn wir feststellen müßten, daß das Ziel des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung nicht zu verwirklichen wäre. Das ist im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Fall.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811906800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Ueberhorst auf:
Wie ist der Stand der diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung, die Zustimmung der französischen Seite zur Vorlage der Verträge im Deutschen Bundestag zu erhalten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung bemüht sich um die Zustimmung der französischen Seite zur Vorlage des Vertraps, hat aber bisher keine definitive Antwort erhalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811906900
Zusatzfrage? — Bitte.

Reinhard Ueberhorst (SPD):
Rede ID: ID0811907000
Darf ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, ob diese diplomatischen Bemühungen die Bundesregierung in . die Lage versetzt haben, dem Deutschen Bundestag zu sagen, welche Gründe die Vertragspartner DWK und Cogema gehabt haben, einen Vertrag von dieser Bedeutung abzuschließen und explizit in diesem Vertrag zu regeln, daß der Vertragsinhalt dem Deutschen Bundestag nicht zugänglich gemacht werden könne?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann dazu über das hinaus, was wir bereits dem Innenausschuß und auch in der Fragestunde dem Parlament mitgeteilt haben, im Augenblick nichts sagen.

(Ueberhorst [SPD] : Vielen Dank!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811907100
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Müller (Schweinfurt) auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß durch den Ersatz von Phosphaten in Waschmitteln, z. B. durch Zeolith, das Eutrophierungsproblem weitgehend gelöst wird, oder werfen die bisher bekannten Ersatzstoffe ähnliche ökologische Fragen auf?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich wäre dankbar, Herr Kollege, wenn ich die beiden Fragen zusammen beantworten könnte.

(Müller [Schweinfurt] [SPD] : Einverstanden!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811907200
Ich rufe daher auch die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Müller (Schweinfurt) auf:
Ist es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zutreffend, daß die derzeit zweckmäßigste und sicherste Lösung des Eutrophierungsproblems durch die Fällungsreinigung zu erreichen ist und daß die Ausrüstung aller Kläranlagen in eutrophiegefährdeten Gebieten für dieses Verfahren mit ca. 20 Millionen DM zu erreichen wäre?
von Schoeler, Parl Staatssekretär: Phosphate, die in Gewässern zur Eutrophierung beitragen, stammen aus mehreren Quellen, wie Sie wissen, z. B. aus der Landwirtschaft, aus menschlichen Ausscheidungen und zu ca. 40 % aus Wasch- und Reinigungsmitteln. Deshalb würde selbst ein vollständiger Ersatz der Waschmittelphosphate allein das Eutrophierungsproblem nicht lösen können. Er kann jedoch hierzu einen Beitrag leisten. Im Waschmittelgesetz sind daher Ermächtigungen zum Erlaß entsprechender Rechtsverordnungen vorgesehen.
Voraussetzung für eine zweckentsprechende Verwendung von Ersatzstoffen anstatt Phosphaten in Waschmitteln ist aber die Umweltunbedenklichkeit dieser Stoffe. Sie ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur bei Zeolith A gegeben, das immerhin einen Teilersatz der Phosphate ermöglicht.
Bei eutrophierungsgefährdeten Gewässern müssen daneben jedoch zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um eine Überversorgung dieser Gewässer mit Phosphorverbindungen zu verhindern. Hierzu wird vielfach die Fällungsreinigung als zweckmäßige Lösung gewählt. Diese Maßnahme wird von der Bundesregierung längerfristig gefördert. Bislang bestehen in der Bundesrepublik Deutschland allerdings erst etwa 90 Kläranlagen mit Fällungsreinigung, d. h. etwa ein Zehntel der Anlagen, die in eutrophierungsgefährdeten Gebieten benötigt werden.
Die von Ihnen erwähnten Kosten von 20 Millionen DM beziehen sich möglicherweise auf die Investitionen für das sogenannte Simultanverfahren. Weitaus wirksamer als die Simultanfällung ist jedoch die sogenannte .Nachfällung, die zu wesentlich geringerem Phosphatgehalt im gereinigten Abwasser führt und daher den Vorzug verdient. Sie erfordert allerdings gegenüber der Simultanfällung etwa den zehnfachen Investitionsaufwand. In beiden Verfahren sind zusätzlich zu den Investitionskosten noch erhebliche laufende Betriebskosten anzusetzen, die sicherlich mehr als 30 Millionen DM pro Jahr betragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811907300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0811907400
Herr Staatssekretär, sehen Sie Möglichkeiten, die Industrie anzuregen, sich verstärkt diesem Problem zu widmen, damit eher umweltfreundliche Waschmittel auf den Markt gelangen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir betreiben das Ziel, den Phosphatgehalt unserer Gewässer zu verringern, mit allem Nachdruck, auch



Parl. Staatssekretär von Schoeler
in den Gesprächen mit der betroffenen Industrie. Allen Stellen, mit denen wir reden, ist klar, für wie ernst wir dieses Problem ansehen und für wie wichtig wir seine Lösung halten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811907500
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte.

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0811907600
Herr Staatssekretär, wann, glauben Sie, ist mit der Markteinführung solcher umweltfreundlicher Waschmittel in nennenswertem Umfang zu rechnen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann schon sehr bald passieren.

(Müller [Schweinfurt] [SPD] : Danke schön!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811907700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 19 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt des Verfassungsschutzes den Verlauf der am 28./29. Oktober 1978 in Köln durchgeführten Bundesdelegiertenversammlung des „Sozialistischen Hochschulbunds" (SHB), der wegen seiner engen Bündnispolitik mit dem kommunistischen Studentenverband „Marxistischer Studentenbund" (MSB) Spartakus im Verfassungsschutzbericht 1977 erneute Erwähnung fand und der in einem Beschluß zum Ausdruck brachte, daß der Einsatz für Menschenrechte in aller Welt ein heuchlerisches Manöver sei, „die reale Überlegenheit einer sozialistischen Gesellschaftsordnung zu vernebeln und konterrevolutionäre Kräfte in den existierenden sozialistischen Staaten zu züchten"?
Bitte sehr, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung beurteilt den SHB wie im Verfassungsschutzbericht 1977 dargelegt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811907800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Langguth.

Dr. Gerd Langguth (CDU):
Rede ID: ID0811907900
Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Verlaufs der zurückliegenden Bundesdelegiertenversammlung des Sozialistischen Hochschulbundes zwei wichtige politische Positionen — oder wenigstens eine — nennen, in denen sich der SHB vom MSB Spartakus oder von der DKP politisch substantiell unterscheidet?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat die Positionen des SHB im Verfassungsschutzbericht 1977 im einzelnen dargestellt. Darüber hinaus hier eine Art Programmvergleich zu liefern, erscheint mir nicht erforderlich.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811908000
Bitte, Herr Kollege, die zweite Zusatzfrage.

Dr. Gerd Langguth (CDU):
Rede ID: ID0811908100
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, sind Sie aber nicht mit mir der Auffassung — diese Frage würde ich gern noch einmal präzise stellen —, daß der SHB weitestgehend Ziele der Deutschen Kommunistischen Partei und des MSB Spartakus vertritt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, alles, was wir dazu zu sagen haben, ist in der wünschenswerten Klarheit und Deutlichkeit im Verfassungsschutzbericht 1977 dargestellt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811908200
Ich rufe Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls vertraulich in den zuständigen Ausschüssen darüber Auskunft zu geben, wann und mit welchem Ergebnis es seit Stellung des Auslieferungsantrags Kontakte zwischen dem Bundeskriminalamt oder anderen deutschen Behörden und entsprechenden jugoslawischen Behörden gegeben hat?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Herr Bundesminister Baum wird im Rahmen seines Berichts in der heutigen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages auch auf die Kontakte eingehen, die zwischen Stellen seines Geschäftsbereichs und jugoslawischen Behörden in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit stattgefunden haben.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0811908300
Herr Staatssekretär, können Sie wenigstens erklären, wann und durch wen es Kontakte gegeben hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Miltner, ich bin dazu gern bereit, bitte aber um Verständnis dafür, daß ich der heutigen Beratung des Innenausschusses nicht vorgreifen möchte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811908400
Bitte, Herr Kollege, die zweite Zusatzfrage.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0811908500
Herr Staatssekretär, da es nach der Freilassung der Terroristen in Jugoslawien erforderlich erscheint, die Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus zu intensivieren, frage ich die Bundesregierung, bis zu welchem Zeitpunkt den Sicherheitsbehörden in ausreichender Zahl mobile Terminals zur Verfügung stehen werden.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich vermag den Sachzusammenhang mit der Ausgangsfrage nicht mehr zu erkennen, möchte Sie aber darauf hinweisen, daß sich, wie Sie wissen, der Haushaltsausschuß gerade mit den Problemen, die die Verwirklichung dieses Projektes betreffen, beschäftigt. Da ich Ihrer Frage eine Unterstützung der Position des Bundesinnenministers entnehmen zu können glaube, wäre ich dankbar, wenn Sie diese Überlegungen auch weitertragen würden.

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Das mache ich gern für Sie! — Zustimmung bei der CDU/ CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811908600
Frage 23 des Herrn Abgeordneten Schwarz und Frage 24 des Herrn Abgeordneten Engelsberger werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.



Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) auf:
Sind der Bundesregierung Mordtaten bzw. Attentate auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegen Exilkroaten oder kroatische Gastarbeiter bekannt, als deren Auftraggeber jugoslawische Dienststellen genannt wurden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in der vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 1978 hat Bundesinnenminister Baum über die Tätigkeit der jugoslawischen Nachrichtendienste ,in der Bundesrepublik ausführlich berichtet. Die mit diesem Komplex zusammenhängenden Fragen sind ihrer Natur nach nicht für eine öffentliche Erörterung geeignet. Ich bitte Sie jedoch, davon auszugehen, daß die Bundesregierung Eingriffen von ausländischer Seite in die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland angemessen begegnen würde.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811908700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0811908800
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, warum die Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages in dieser Frage keine konkrete Auskunft geben will, nachdem doch bereits in der ganzen Presse darüber geschrieben wurde?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, aus den Gründen, die in der vertraulichen Sitzung des Rechtsausschusses im einzelnen dargestellt worden sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811908900
Die zweite Zusatzfrage.

Dr. Walter Becher (CSU):
Rede ID: ID0811909000
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung nicht wenigstens bereit, zu solchen Fällen Stellung zu nehmen, in denen Agenten des jugoslawischen Staatssicherheitsdienstes wie etwa Herr Coreta hier in der Bundesrepublik gefaßt wurden und von sich aus angegeben haben, daß sie mit dem Auftrag, hier Mordtaten zu begehen, hierher kamen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich verstehe Ihre Frage deshalb nicht, weil Sie sicherlich bei der Behandlung anderer Themen aus der Arbeit der Sicherheitsbehörden Verständnis dafür aufbringen werden, daß sich Einzelheiten der Erkenntnislage der Sicherheitsbehörden nicht für eine öffentliche Darstellung eignen. Dann, wenn Sie dieses Verständnis auf anderen Gebieten aufbringen, muß das auch für diesen Bereich gelten; hier kann ich nicht mit zweierlei Maß messen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811909100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ey. Bitte.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811909200
Herr Staatssekretär, trifft die Meldung der FAZ vom 21. November dieses Jahres zu, wonach die zuständigen Stellen in der Bundesrepublik rund 37 Straftaten verzeichnet haben, die von
Mitarbeitern des jugoslawischen Geheimdienstes unternommen wurden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich verweise auch insoweit auf die vertrauliche Unterrichtung des Rechtsauschusses.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811909300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Windelen.

Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0811909400
Herr Staatssekretär, können Sie wenigstens über das Ergebnis der Innenministerkonferenz berichten, die sich nach Pressemeldungen auch mit diesem Gegenstand beschäftigt hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mir ist im Augenblick nicht bekannt, da ich selbst an der Sitzung nicht teilgenommen habe, daß über diesen Punkt mehr berichtet worden wäre, was Gegenstand einer öffentlichen Erörterung sein kann, als das, was ich hier gesagt habe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811909500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0811909600
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, bis wann ,die Bundesregierung die Kleine Anfrage vom 3. Mai 1978 zum selben Thema, nämlich zu den politisch motivierten Gewalttaten jugoslawischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland, beantworten kann und will?

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Zwischenruf war verfrüht, wenn ich mir die Bemerkung gestatten darf. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß es eine Absprache zwischen der Bundesregierung und der CDU/CSU-Fraktion ,gab, diese Beantworlung zurückzustellen.

(Hört! Hört! bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811909700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0811909800
Herr Staatssekretär, können Sie denn eine Erläuterung dazu geben, warum der Vertreter der Deutschen Arbeiterwohlfahrt, Eberhard De Hahn, verhaftet worden ist und ob dies im Zusammenhang mit den Leuten geschehen ist, die von uns aus ausgeliefert werden sollten?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811909900
Herr Kollege Sauer, das steht nicht im Zusammenhang mit dieser hier gestellten Frage. Vielleicht paßt es woandershin. Ich bitte um Entschuldigung.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Der Herr Staatssekretär kennt den Zusammenhang!)

— In diesen Zusammenhang paßt es, bitte, nicht.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Es steht im Zusammenhang!)

Bitte, Herr Broll, Sie haben noch eine Zusatzfrage.




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811910000
Herr Staatssekretär, steht Ihre angesichts der öffentlichen Debatte dieses Themas erstaunliche Schweigsamkeit vielleicht im Zusammenhang • mit Ihrem Ziel, die sogenannten guten Beziehungen zu Jugoslawien durch eine Äußerung Ihrerseits nicht zu stören?

(Wehner [SPD] : Die Fragestellung ist unverschämt! — Lachen und Gegenrufen von der CDU/CSU)

von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß nicht, worauf sich die Aussage bezieht, daß es eine ungewöhnliche Schweigsamkeit sei. Ihre Frage unterstellt, daß ich ansonsten ein geschwätziger Mensch sei. — Ich möchte es bei dieser Antwort belassen:

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811910100
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die nach § 6 des Europawahlgesetzes wahlberechtigten Deutschen im EG-Ausland durch den Erlaß und die Verkündung der Europawahlordnung bereits ausreichend über ihr Wahlrecht und die notwendigen Formalitäten unterrichtet sind, oder was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß alle von dieser Regelung betroffenen Wahlberechtigten von ihren Wahlmöglichkeiten erfahren?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, unter welchen Voraussetzungen, wo, in welcher Form und in welcher Frist die in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften lebenden, nach § 6 Abs. 2 Europawahlgesetz wahlberechtigten Deutschen an der Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments teilnehmen können, ist nach § 19 Abs. 2 der .Europawahlordnung durch die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den EG-Staaten mittels deutschsprachiger Anzeigen öffentlich bekanntzumachen. Die Bekanntmachung ist mit dem in der Anlage 6 zur Europawahlordnung festgelegten Inhalt spätestens am 60. Tag vor der Wahl, d. h. am 11. April 1979 in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen sowie regionalen Tageszeitungen vorzunehmen.
Über diese amtliche Information hinaus bleibt es den politischen Parteien und sonstigen an der Wahl teilnehmenden politischen Vereinigungen sowie anderen Institutionen unbenommen, ihrerseits die in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten der Gemeinschaften lebenden Wahlbürger in geeigneter Form über ihr Wahlrecht und das Verfahren der Ausübung zu unterrichten.
Die deutschen diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind inzwischen über das Verfahren im einzelnen unterrichtet und stehen ebenso wie der Bundeswahlleiter den Wahlberechtigten zu Auskünften zur Verfügung. Die vom Bundeswahlleiter beschafften Antragsformulare nebst Merkblättern für die Antragstellung liegen den Auslandsvertretungen sowie den sonstigen zuständigen Stellen bereits vor, so daß die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis schon jetzt bei den Gemeindebehörden im Bundesgebiet gestellt werden können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811910200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0811910300
Herr Staatssekretär, würden Sie es nicht für sinnvoll halten, wenn vor dem 11. April, also jetzt, da die entsprechenden Formulare, wie Sie uns eben mitgeteilt haben, schon vorliegen und da wir alle davon ausgehen müssen, daß 60 Tage für das etwas komplizierte Verfahren, das Sie nicht ändern können, ein sehr begrenzter Zeitraum sind, entsprechende Informationen der in Betracht kommenden Personenkreise durch die deutschen Auslandsvertretungen erfolgen?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist deshalb sehr schwierig, weil der Wohnsitz der betreffenden Personen den deutschen Behörden nicht immer bekannt ist. Es gäbe überhaupt nur einen möglichen Ansatzpunkt, und zwar am letzten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Wohnsitz dieses Personenkreises über die Meldebehörden den neuen Wohnsitz feststellen zu lassen. Diese Informationen wären dann teilweise sieben oder zehn Jahre alt. Die Anschriften, die auf diese Weise gewonnen werden könnten, entsprächen wahrscheinlich nicht dem aktuellen Stand. Deswegen können wir leider für die im Ausland lebenden Deutschen nicht dasselbe machen wie für diejenigen in der Bundesrepublik Deutschland, nämlich eine Wahlbenachrichtigung zusenden. Ich teile aber Ihre Auffassung, daß durch geeignete Aktivitäten der Auslandsvertretungen, der Öffentlichkeit, aber auch der Parteien, der Versuch gemacht werden sollte, den Personenkreis des § 6 Abs. 2 Europawahlgesetz von der Möglichkeit der Eintragung in das Wählerverzeichnis und damit von der Wahlmöglichkeit in Kenntnis zu setzen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811910400
Zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Klepsch.

Dr. Egon Alfred Klepsch (CDU):
Rede ID: ID0811910500
Ich bedanke mich, Herr Staatssekretär, möchte Sie aber fragen, ob Sie in den Kreis der Möglichkeiten nicht das einbeziehen können, was nach der Verordnung am 11. April erfolgen müßte, nämlich eine öffentliche Bekanntmachung in der gleichen Form wie die formelle Bekanntmachung 60 Tage vor der Wahl vorzunehmen?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das müßte ich prüfen. Das ist im Zweifelsfalle auch eine Kostenfrage. Ich werde der Frage gerne einmal nachgehen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811910600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 27 des Herrn Abgeordneten Luster auf:
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die wahlberechtigten Deutschen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften haben, und sich teilweise in erheblicher räumlicher Distanz zu den Wahlbezirken aufhalten, in denen ihre Stimmabgabe erfolgt, frühzeitig und ausreichend über die zu wählenden Personen und Parteien informiert werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.



von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Europäischen Parlament entscheiden die Wahlausschüsse nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Europawahlgesetz am 37. Tage vor der Wahl. Das ist der 4. Mai 1979. Die zugelassenen Wahlvorschläge mit den einzelnen Bewerbern sind vom Bundeswahlleiter nach Abs. 5 dieser Vorschrift in Verbindung mit § 37 und § 79 Europawahlordnung spätestens am 27. Tag vor der Wahl — das ist der 14. Mai 1979 — im Bundesanzeiger bekanntzumachen.
Über diese öffentliche Bekanntmachung hinaus ist eine spezielle amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bundes- und Landeslisten für die in den EG-Mitgliedstaaten lebenden Wahlberechtigten nicht vorgesehen und auch nicht veranlaßt. Wie bei nationalen Wahlen zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften ist es auch bei der Europawahl primär Sache der politischen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen, die an der Wahl teilnehmen, den Wahlbürger über die Kandidaten zu informieren bzw. bleibt es dem einzelnen Wahlberechtigten überlassen, sich etwa durch Einsichtnahme in die amtliche Veröffentlichung oder durch Anfrage bei den Wahlvorschlagsträgern oder den Wahlleitern über die Wahllisten näher zu informieren.
Die Bundesregierung wird über die genannte gesetzliche Regelung hinaus sicherstellen, daß die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen in den EG-Staaten eingesehen bzw. auf Anforderung hin zur Verfügung gestellt werden können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811910700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Luster. ,

Rudolf Luster (CDU):
Rede ID: ID0811910800
Herr Staatssekretär, würden Sie nicht ein anderes Politikum darin sehen, daß die Bundesregierung möglicherweise ein höheres Interesse an einer hohen Wahlbeteiligung an der Europawahl als an Bundestagswahlen selbstverständlich auch aus nationalen Interessen und aus dem Grunde hat, weil es sich hier um die erste Wahl dieser Art handelt, und sollte die Bundesregierung deshalb nicht alles Erdenkliche tun, um den Wahlberechtigten nicht nur formell die Wahl zu ermöglichen und Kenntnis von den Wahlmöglichkeiten zu geben, sondern sie auch zur Wahl zu ermuntern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist völlig richtig, daß die Bundesregierung und alle Parteien in der Bundesrepublik Deutschland ein großes Interesse daran haben, daß es zu einer hohen Wahlbeteiligung bei den ersten europäischen Direktwahlen kommt. Die Bundesregierung wird auch alles in ihrer Macht Stehende tun, um dieses Ziel zu erreichen. Deswegen habe ich gesagt, daß wir über das hinaus, wozu wir gesetzlich verpflichtet sind, in den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den EG-Staaten eine Einsichtnahme in die Wahlvorschlagslisten ermöglichen wollen. Allerdings müßten Sie mir darin zustimmen, daß es problematisch wäre, wenn die Bundesregierung darüber hinausgehend noch über den Inhalt von Wahlvorschlägen informieren würde, weil hier ein Aufgabengebiet berührt ist, das primär den politischen Parteien zusteht. Es könnten sich sehr schwierige Fragen der Objektivität der Information ergeben. Darum ist es angemessen, hier so zu verfahren, wie wir es auch im Inland tun: die über die formelle Einsichtsmöglichkeit hinausgehende Informationen für die Wahlberechtigten sollen den Parteien überlassen bleiben. Ich glaube, dieses Prinzip sollten wir hier nicht durchbrechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811910900
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Kollege Luster.

Rudolf Luster (CDU):
Rede ID: ID0811911000
Herr Staatssekretär, wie gedenkt die Bundesregierung anderen wahlberechtigten Deutschen, nämlich den Bürgern der DDR, die seit mindestens drei Monaten in den europäischen Gebieten der Mitgliedstaaten der EG wohnen, die Wahrnehmung ihres auf Grund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit gemäß § 6 des Europawahlgesetzes gegebenen Wahlrechts zu ermöglichen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dieser Personenkreis, den Sie erwähnen, kann an der Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, wie Sie wissen, wenn die Betreffenden einen schriftlichen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis stellen. Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist nach der Europawahlordnung die Gemeinde im Wahlgebiet, in . welcher der Wahlberechtigte nach seiner Erklärung vor seinem Wegzug aus dem Bundesgebiet zuletzt gemeldet war. Sofern die letzte Wohnung im Lande Berlin lag oder der Wahlberechtigte noch nie für eine Wohnung im Bundesgebiet gemeldet war, ist der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeindebehörde zu stellen. . Das gilt für den Teil der Bürger der DDR, die sich in westeuropäischen Staaten aufhalten. Bei den anderen Personen gilt, daß sie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben müssen und sich mindestens drei Monate hier aufhalten werden.
Sie werden aus diesen Voraussetzungen erkennen, daß es sich wahrscheinlich um kein praktisches Problem handelt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811911100
Herr Abgeordneter Jäger (Wangen), noch eine Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0811911200
Herr Staatssekretär, würden Sie nicht einen praktikablen Weg darin sehen, daß eine Abrede mit den anderen Regierungen der EG-Staaten dahin gehend getroffen wird, daß jede dieser Regierungen durch entsprechende Verlautbarungen in den jeweils eigenen Tageszeitungen und anderen Publikationsmitteln für die in dem jeweiligen Staat wohnhaften ausländischen Bürger auch gleich mit auf die Möglichkeiten, Notwendigkeiten und Voraussetzungen der Beteiligung an dieser Wahl hinweisen wird?



von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich könnte mir vorstellen, daß ein solcher Weg erhebliche praktische Probleme aufwirft. Wenn man sich beispielsweise vorstellt, in welcher Vielfalt von Sprachen wir in der Bundesrepublik Deutschland dann versuchen müßten, die Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit und Bedeutung dieses Termins zu lenken, und daß das entsprechend auch bei den anderen Ländern gehen sollte, dann wird man wahrscheinlich feststellen, daß das ein schwer gangbarer Weg wäre. Es ist doch wohl eine Aufgabe des jeweiligen Staates, für seine Staatsangehörigen dafür zu sorgen, daß sie ihr Wahlrecht auch ausüben können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811911300
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Aigner auf. — Herr Kollege Dr. Aigner ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 29 des Herrn Abgeordneten Alber auf:
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß möglichst viele gem. § 6 des Europawahlgesetzes Wahlberechtigte im Wahlverzeichnis erfaßt werden, zumal anders als bei Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen keine detaillierten Wählerverzeichnisse bei den Wahlämtern vorliegen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften lebende Wahlberechtigte im Sinne des § 6 Abs. 2 des Europawahlgesetzes müssen, um an der Wahl der deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments teilnehmen zu können, nach § 15 der Europawahlordnung einen Antrag auf Aufnahme in ein Wählerverzeichnis im Bundesgebiet stellen. Über das Antragsverfahren enthalten die §§ 16 Abs. 2 sowie 17 Abs. 1 und 6 der Europawahlordnung detailliertere Vorschriften.
Unter welchen Voraussetzungen, wo, in welcher Form und 'in welcher Frist für den genannten Personenkreis die Möglichkeit der Wahlteilnahme besteht, haben die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nach § 19 der Europawahlordnung in überregionalen Tages- und Wochenzeitungen sowie in regionalen Tageszeitungen öffentlich bekanntzumachen.
Im übrigen verweise ich auf das, was ich schon auf die Frage des Herrn Kollegen Klepsch gesagt habe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811911400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Alber.

Siegbert Alber (CDU):
Rede ID: ID0811911500
Gibt es bereits Planungen über die Zahl und auch über den Wortlaut dieser Annoncen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß Ihnen gestehen, daß ich nicht weiß, ob es solche Planungen detaillierter Art gibt. Ich bin gern bereit, Ihnen das mitzuteilen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811911600
Keine Zusatzfragen dazu? — Dann rufe ich Frage 30 des Herrn Abgeordneten Alber auf:
Welchen Zeitraum hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bis zur Europawahl im Juni 1979 noch für ausreichend, um durch geeignete Informationen über das Verfahren zur Eintragung in das Wählerverzeichnis dem betreffenden Personenkreis die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen, zumal der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein muß?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die in meiner Antwort auf Ihre erste Frage angesprochene öffentliche Bekanntmachung seitens der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften hat nach § 19 der Europawahlordnung spätestens am 60. Tage vor der Wahl — das ist der 11. April 1979 — zu erfolgen. Über diese amtliche Information hinaus bleibt es den politischen Parteien und sonstigen an der Wahl teilnehmenden politischen Vereinigungen sowie anderen Institutionen natürlich unbenommen, ihrerseits die in den EG-Staaten lebenden deutschen Wahlbürger in geeigneter Form über ihr Wahlrecht und das Verfahren der Ausübung dieses Rechts zu unterrichten. In zeitlicher Hinsicht muß sich diese Aufklärung letztlich an dem Stichtag nach § 17 der Europawahlordnung für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis im Bundesgebiet, dem 21. Tag vor der Wahl — das ist der 20. Mai 1979 —, orientieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811911700
Keine Zusatzfragen? — Bitte.

Siegbert Alber (CDU):
Rede ID: ID0811911800
Die Frage lautete, welchen Zeitraum die Bundesregierung für angemessen hält, da es ja mit der bloßen Einhaltung der Frist nicht getan ist.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Von den von mir dargestellten Stichtagsfristen her wäre es sicherlich zweckmäßig, mit entsprechenden Aktivitäten Anfang 1979 zu beginnen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811911900
Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 31 und 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß jüdischen Aussiedlern und Flüchtlingen aus osteuropäischen Staaten verschiedentlich Vertriebenenausweise wie auch Einbürgerung mit der Begründung verweigert wurden, sie hätten nicht zu den „Volksdeutschen" gehört, die auf Grund des Führererlasses über die Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom Oktober 1939 registriert wurden oder hätten keinem der antisemitischen Volkstumsvereine angehört, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen?
Bitte, Herr Staatssekretär.



von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich teile Ihre Auffassung, daß Begründungen für die Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises, wie Sie sie in Ihrer Frage zitieren, nicht mit dem Wortlaut und dem Sinn des Bundesvertriebenengesetzes in Einklang zu bringen wären. Mir sind solche Fälle nicht bekanntgeworden. Wie Sie wissen, führen die Länder das Bundesvertriebenengesetz als eigene Angelegenheit durch. Sollten Ihnen Entscheidungen der von Ihnen zitierten Art bekannt sein, wäre ich für eine Mitteilung dankbar, damit gegebenenfalls die zuständigen obersten Landesbehörden diesen Fällen nachgehen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811912000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0811912100
Herr Staatssekretär, halten Sie es mit mir für einen unbefriedigenden Zustand, wenn der Sohn eines rassisch verfolgten Deutschen sechs Jahre um seine Einbürgerung kämpfen muß?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben offensichtlich einen konkreten Fall im Auge. Ich bin gern bereit, diesem konkreten Fall nachzugehen und auch, soweit mir das möglich ist, auf die Beschleunigung des Verfahrens hinzuwirken. Ich bitte nur um Verständnis dafür, daß ich zu einem konkreten Fall, dessen Einzelheiten mir nicht bekannt sind, nicht Stellung nehmen kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811912200
Eine zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0811912300
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, wie Ihre Antwort bereits vermuten läßt, bestimmte Unterlagen von mir entgegenzunehmen, die konkrete Fälle ansprechen, und unter Umständen mit einem Rechtsanwalt, der sich in Berlin seit Jahren um die Einbürgerung in den angesprochenen Fällen bemüht hat, zu sprechen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin gern bereit, zusammen mit Ihnen die Unterlagen durchzugehen, die Sie haben. Wir werden darüber sprechen, und wenn ich zu der Überzeugung gekommen bin, daß wir etwas veranlassen müssen, werde ich alles versuchen, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811912400
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.

Heide Simonis (SPD):
Rede ID: ID0811912500
Herr Staatssekretär, wären Sie gewillt, auch zu prüfen, wenn ich Ihnen entsprechende Zeitungsberichte vorlege, ob die darin enthaltenen Behauptungen, daß Vertriebenenausweise teilweise wieder zurückgefordert würden, und zwar auf Grund der Tatsache, die Herr Thüsing genannt hat, zutreffen, und gegebenenfalls etwas dagegen zu unternehmen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es ist richtig, daß Vertriebenenausweise zurückgefordert worden sind. Dagegen ist aber zunächst einmal deshalb nichts zu sagen, weil dies im Zuge staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen erfolgt ist, die ergeben haben, daß Personen auf Grund falscher Angaben als Aussiedler anerkannt wurden. Insofern ist allein auf Grund der Tatsache, daß Vertriebenenausweise zurückgefordert wurden, nicht etwa ein Verstoß gegen das Bundesvertriebenengesetz zu vermuten. Somit reduziert sich Ihre Frage auch wieder auf die Prüfung konkreter Einzelfälle, zu der ich gern bereit bin.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811912600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0811912700
Herr Staatssekretär, ist der Bundesinnenminister bereit, bei der Konferenz der Innenminister der Länder klarzustellen, daß sich die Feststellung, wer Deutscher ist, nicht nach ehemaligen Führererlassen oder nach NS-Volkszählungen, sondern allein nach dem Bundesvertriebenengesetz richtet, das sagt: Deutscher ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale, wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur, bestätigt wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann zu der Frage, ob eine solche Aktion notwendig ist, erst Stellung nehmen, wenn ich wirklich weiß, ob es wegen Einzelfällen Anlaß zu einer solchen Maßnahme gibt. Das soll aber gerade das Ergebnis der Überprüfungen der mir vom Herrn Kollegen Thüsing zuzuleitenden Unterlagen sein. Insofern kann ich dazu jetzt nichts sagen.

(Conradi [SPD] : Die Feststellung, daß NSFührererlasse — —)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811912800
Sie haben keine Zusatzfrage mehr.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich bin gern bereit, Ihnen noch etwas zu dem Zwischenruf zu sagen, weil ich den Eindruck habe, daß Sie mich mißverstanden haben. Daß das, was Sie in Ihrer Frage gesagt haben, hundertprozentig zutrifft, brauche ich nicht extra zu betonen. Ob es einen Anlaß gibt, darauf gegenüber den Ländern hinzuweisen, kann sich erst später als Ergebnis der Prüfung herausstellen. Das wollte ich noch einmal klarstellen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811912900
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Trifft es zu, daß — wie in der Stuttgarter Zeitung vom 21. November 1978 (Seite 7) gemeldet — das Bundesamt für Verfassungsschutz einen Mannheimer Buchhändler als V-Mann anzuwerben versucht und ihm dafür Hilfe bei einem Ermittlungsverfahren wegen Werbung für eine terroristische Vereinigung zugesagt hat?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der von Ihnen zitierte Zeitungsartikel hat mich ver-



Parl. Staatssekretär von Schoeler
anlaßt, der Angelegenheit mit dem Ziel einer sorgfältigen Klärung nachzugehen. Die Bundesregierung ist gern bereit, falls dies gewünscht wird, den der Veröffentlichung in der „Stuttgarter Zeitung" zugrunde liegenden Sachverhalt in einer die notwendige Vertraulichkeit wahrenden Form näher darzulegen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich Fragen zur Tätigkeit des Verfassungsschutzes in einem der Geheimhaltung unterliegenden Bereich hier nicht beantworten kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811913000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0811913100
Herr Staatssekretär, darf eine Bundesbehörde in einem Bundesland geheime Ermittlungen anstellen und V-Männer anwerben, ohne daß die zuständige Behörde dieses Bundeslandes davon unterrichtet ist?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Es entspricht der Praxis, daß es eine Abstimmung zwischen den Behörden gibt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811913200
Eine zweite Zusatzfrage.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0811913300
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß — wenn der Bericht der „Stuttgarter Zeitung" zutrifft — die Zusicherung des Verfassungsschutzes, in einem Ermittlungsverfahren Hilfe zu gewähren, die strengen Grenzen staatlicher Gewaltenteilung verletzen würde und insoweit als Anzeichen mangelnden Gehorsams gegenüber der Verfassung gewertet werden könnte?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe Ihnen gesagt, daß ich eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts veranlaßt habe. Da jede Antwort auf die von Ihnen soeben gestellte Frage als eine Stellungnahme zu diesem Fall verstanden werden müßte, möchte ich auf Ihre Frage im Augenblick nicht antworten. Ich betone noch einmal, daß die Bundesregierung gerne bereit ist, in einem Gremium, das die notwendige Vertraulichkeit sicherstellt, das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811913400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0811913500
Herr Staatssekretär, würden Sie in einem der hier angegebenen möglichen Fälle — Anwerbung als V-Mann und Zusicherung von Hilfe in einem Ermittlungsverfahren ganz abstrakt gefragt, ein politisch, rechtlich oder moralisch verwerfliches Verhalten sehen können?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Damit stehe ich, Herr Kollege, vor der gleichen Schwierigkeit wie bei der Frage des Kollegen Conradi. Meine Antwort, die Sie allerdings bitte nicht als Stellungnahme zu dem konkreten Fall mißverstehen mögen, lautet, daß aus der Anwerbung eines V-Mannes selbstverständlich kein Vorwurf gegen einen Verfassungsschutz herzuleiten ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811913600
Die Frage 35 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Voss eingebracht worden. Die Fragen 36 und 37 hat der Herr Abgeordnete Hansen eingebracht. Diese Fragen sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) auf:
Wie kommt es, daß die Vorbereitungsarbeiten an den noch festzusetzenden Lärmschutzbereichen hinsichtlich der militärischen Flugplätze Brüggen und Wildenrath im Oktober 1978 nöch nicht abgeschlossen waren und zu diesem Zeitpunkt die „Berechnung" erst eingeleitet und die „Kartographie" ausweislich des Fluglärmberichts der Bundesregierung (Drucksache 812254, Seite 8, Tabelle 1) noch nicht einmal begonnen war, obwohl nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Bülow (Stenographischer Bericht der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages vom. 27. Januar 1978, Seite 5599) der Bundesverteidigungsminister dem Bundesinnenminister bereits am 24. Januar 1978 die maßgeblichen Daten für die Berechnung der Lärmschutzbereiche für die beiden genannten Flugplätze zugeleitet hat?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Durchführung des Fluglärmgesetzes hat in meinem Hause hohe Priorität; dies gilt auch für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Wildenrath und Brüggen. Die Datenerfassungssysteme wurden von mir unverzüglich nach Zuleitung durch den Bundesminister der Verteidigung im Januar 1978 mit den beteiligten Stellen beraten. Bei der weiteren Behandlung der Datensätze durch die beauftragten Sachverständigen ergaben sich unvorhergesehene Schwierigkeiten, die eine erneute Beratung aller beteiligten Stellen erforderlich machten; diese Beratung fand Ende Juli 1978 statt. Danach ist mit der endgültigen Berechnung unverzüglich begonnen worden.
Wenn Sie gestatten, beantworte ich Ihre zweite Frage gleich mit.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811913700
Dann rufe ich jetzt noch die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) auf:
Wann ist damit zu rechnen, daß die für die festzusetzenden Lärmschutzbereiche notwendige Berechnung, die Kartographie und die Abstimmung zwischen Bund und Land erfolgen werden?
von Scheeler, Parl. Staatssekretär: Die Sachverständigen haben die Berechnung der Lärmschutzbereiche Brüggen und Wildenrath Anfang November 1978 — also nach dem Redaktionsschluß für den Fluglärmbericht — abgeschlossen. Der Auftrag für die Kartographierung ist inzwischen erteilt. Ich gehe davon aus, daß ich dem zuständigen Landesminister Übersichtskarten mit den eingetragenen Lärmschutzbereichen Brüggen und Wildenrath im Februar 1979 zur Abstimmung zuleiten kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811913800
Eine Zuatzfrage, bitte.

Willy Wimmer (CDU):
Rede ID: ID0811913900
Herr Staatssekretär, können Sie angeben, um welche Schwierigkeiten es sich gehandelt hat, die zur Verzögerung des ganzen Verfahrens geführt haben?



von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es handelte sich dabei um Schwierigkeiten in den Berechnungen, die auf Grund der vorliegenden Daten vorzunehmen waren. Ich bin gerne bereit, Ihnen die Einzelheiten mitzuteilen; ich sage Ihnen aber gleich, daß es dann sehr technisch wird.

(Wimmer [Mönchengladbach] [CDU/CSU] : Darum möchte ich bitten!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811914000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich sind damit beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Hölscher wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 47 ist vom Fragesteller, dem Herrn Abgeordneten Hölscher, zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Welche Kompetenzen räumt die Bundesregierung dem Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen ein im Hinblick auf die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Therapiefreiheit der Ärzte und der Tatsache, daß für die Beurteilung der Wirksamkeit von Arzneimitteln noch keine unstreitigen methodisch und ethisch einwandfreien Verfahren zur Verfügung stehen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0811914100
Herr Kollege Dr. Hammans, der Aufgabenbereich des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen richtet sich nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Reichsversicherungsordnung. Danach hat er die zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zu beschließen. Hierzu gehört unter anderem auch die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung. Maßgebliche. gesetzliche Leitlinie für die Gestaltung der Richtlinien, also auch der Arzneimittelrichtlinien, ist das Wirtschaftlichkeitsgebot der Reichsversicherungsordnung. Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen geht davon aus, daß auf Grund des Wirtschaftlichkeitsgebotes für die Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung nur wirksame Arzneimittel in Betracht kommen. Es ist Aufgabe der für die Gewährleistung der wirtschaftlichen Verordnungsweise verantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigungen, entsprechende sachverständige Stellungnahmen zur Frage der Beurteilung der Wirksamkeit einzuholen. Deren Ergebnisse sind unter Berücksichtigung der allgemeinen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen zu bewerten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811914200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hammans.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0811914300
Herr Staatssekretär Buschfort, wie kann ein Arzt die Erstattung der Kosten für Arzneimittel erzwingen, wenn ihm einerseits die Erstattung wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit verweigert wurde, andererseits aber der Wirksamkeitsnachweis mit Hilfe eines klinischen Versuchs nach Finke, wie Ihnen sicher bekannt ist, strafbar ist?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesausschuß legt nur allgemeine Grundsätze in den Richtlinien fest. Die Details werden durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen geregelt. Ich denke, es Wird Aufgabe ides Betroffenen sein, sich dann an die Kassenärztliche Vereinigung zu wenden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811914400
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hammans (CDU):
Rede ID: ID0811914500
Liegt der Bundesregierung inzwischen der Entwurf einer Richtlinie des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen vor, durch die gewährleistet ist, daß nur solche Ärzte die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln begutachten, die die Qualifikation nach § 25 des Arzneimittelgesetzes besitzen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß natürlich nur befähigte Ärzte zur Begutachtung herangezogen werden. Ich kann über die entsprechende Ausgestaltung der Richtlinie jetzt im Detail nichts sagen. Aber ich werde Ihre Frage gern einmal überprüfen und Ihnen auch noch eine Antwort darauf zukommen lassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811914600
Ich rufe die Frage 49 der Frau Abgeordneten Hürland auf:
Gibt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung Erkenntnisse über den Zusammenhang der zunehmenden Zahl von psychisch Kranken und Rationalisierung sowie Automatisierung in Betrieben?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Hürland, der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vor, aus denen zu entnehmen ist, daß die Zunahme der Zahl der psychisch Kranken mit Rationalisierung und Automatisierung in den Betrieben zusammenhängt. Die Forschungen der letzten Jahre lassen wohl erkennen, daß automatisierte Tätigkeiten für viele Arbeitnehmer eine psychovegetative Belastung darstellen. Bewegungsmangel, Monotonie, menschliche Isolierung, mentale Über- oder Unterforderung, Lärm oder absolute Stille sind derartige Belastungsfaktoren. Das Eingespanntsein in eine Arbeitsorganisation, die auf hohe Ausnutzung der betrieblichen Kapazitäten ausgerichtet ist, kann Ursache von psychischvegetativen Störungen sein. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens" wird auf die psychische Beanspruchung bei der Bedienung und Überwachung hochmechanisierter und automatisierter Produktionsan-



Parl. Staatssekretär Buschfort
lagen ein besonderes Augenmerk gerichtet. Es bedarf noch einer Reihe von Forschungen, um stichhaltige Aussagen zu Art und Größe psychischer Belastungen, zur Dauer der Belastbarkeit, zur Lage und Dauer erforderlicher Erholungszeiten und zur menschengerechten Organisation des Arbeitsablaufs zu erhalten.
Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, daß es nach dem Arbeitssicherheitsgesetz zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört, arbeitsbedingte Erkrankungen zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zu deren Verhütung vorzuschlagen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811914700
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0811914800
Herr' Staatssekretär, können Sie Aussagen darüber machen, in welcher Form die von Ihnen angesprochenen Betriebsärzte in ihrer Ausbildung — sofern man zur Zeit überhaupt von einer arbeitsmedizinischen Ausbildung der Betriebsärzte sprechen kann — über die möglichen Zusammenhänge zwischen Automation einerseits und psychischer und organischer Erkrankung andererseits unterrichtet werden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Hürland, ich räume ein, daß es zu Beginn der Gesetzgebung in diesem Bereich Schwierigkeiten gab. Inzwischen haben wir arbeitsmedizinische Lehrstühle an den meisten Universitäten, so daß der Nachwuchs entsprechend ausgebildet werden kann. Darüber hinaus bemühen sich z. B. die Berufsgenossenschaften ganz beachtlich, durch Sonderlehrgänge auf die besonderen arbeitsmedizinischen Notwendigkeiten hinzuweisen. Ich gehe davon aus, daß die Ergebnisse sich später weiter verbessern und die Erkenntnisse der Arbeitsmediziner umfassender sein werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811914900
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0811915000
Ist bekannt, Herr Staatssekretär, in wie vielen Fällen psychischer Erkrankungen Anträge auf Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt wurden und in wie vielen Fällen diese positiv beschieden werden mußten?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich glaube nicht, daß es darüber Erkenntnisse gibt. Aber ich werde dieser Frage einmal nachgehen. Mir ist jedoch nicht bekannt, daß die Rentenversicherungsträger besondere Erhebungen nach der Art der Erkrankung anstellen. Häufig ist es doch so, daß sich ein Rentenantragsteller nicht nur auf eine Erkrankung stützt, sondern daß mehrere Ursachen zusammenspielen, mit denen der Rentenantrag begründet wird. Aber, wie gesagt, ich will dieser Frage gern einmal nachgehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811915100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811915200
Herr Staatssekretär, wann werden Sie die Erkenntnisse, von denen Sie eben gesprochen haben, voraussichtlich exakt mitteilen können?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, ich glaube, hier wird es kaum eine exakte abschließende Beurteilung geben können. Aber ich kann Ihnen sagen, daß in einem beachtlichen Umfang Forschungsaufträge vergeben worden sind. Ich bin gern bereit, Ihnen eine Aufstellung darüber zukommen zu lassen, in welchem Umfang derzeit Forschungsvorhaben laufen, die sich insbesondere mit diesen Fragen beschäftigen. Ich werde diese Information natürlich auch gern der Fragestellerin Frau Kollegin Hürland zuleiten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811915300
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf:
In welcher Weise kann die Bundesregierung sicherstellen, daß im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung eine besondere medizinische Betreuung von Schichtarbeitern durchgeführt wird, wie z. B. verschärfte medizinische Anstellungsuntersuchungen, regelmäßige begleitende Untersuchungen, Anwesenheit von medizinisch vorgebildetem Personal in allen Schichten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 52 und 53 des Abgeordneten Stockleben gern im Zusammenhang beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811915400
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also auch die Frage 53 des Abgeordneten Stockleben auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Berichtspflicht der Betriebsärzte über den Gesundheitszustand von Schichtarbeitern einzuführen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Betriebsarzt Arbeitnehmer vorsorglich zu untersuchen, wenn die Arbeitsbedingungen dies erfordern. Die Bundesregierung geht nach den heutigen Erkenntnissen davon aus, daß Schichtarbeiter besonderen Beanspruchungen ausgesetzt sein können. Diese machen eine besondere betriebsärztliche Betreuung mit Untersuchung und Beratung der Arbeitnehmer erforderlich.
Das Arbeitssicherheitsgesetz und seine Ausführungsbestimmungen enthalten keine Vorschriften über die im Betrieb erforderliche Verteilung der einzelnen betriebsärztlichen Aufgaben. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsmediziner so aufzuteilen, daß alle Arbeitnehmer ausreichend arbeitsmedizinisch betreut werden können. Einzelheiten dazu können in Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.
Im übrigen ist es Aufgabe der Aufsichtsbehörde — hier Gewerbeaufsicht, Gewerbearzt oder Berufsgenossenschaft —, arbeitsschutzrechtliche Anordnungen zu erlassen, wenn die ärztliche Betreuung der Schichtarbeiter mangelhaft organisiert ist.
Jeder Betriebsarzt — damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — ist verpflichtet, jeden begründeten Verdacht auf eine Berufskrankheit dem zuständigen staatlichen Gewerbearzt und dem Unfallver-



Parl. Staatssekretär Buschfort
sicherungsträger unverzüglich anzuzeigen. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Betriebsarzt ferner Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erfassen und auszuwerten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse stellen eine Grundlage für das betriebsärztliche Tätigwerden und für Maßnahmen des Arbeitgebers zur Abwendung festgestellter Belastungsfaktoren dar. Die Ergebnisse derartiger Auswertungen stehen auch dem Gewerbearzt, der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften zur Verfügung. Eine besondere Berichtspflicht ist darüber hinaus nicht vorgesehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811915500
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0811915600
Herr Staatssekretär, was wird die Bundesregierung in Zukunft unternehmen, um die Schichtarbeiter über die Gefahren und Risiken der Schichtarbeit aufzuklären?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe gerade in Beantwortung der Frage von Frau Kollegin Hürland darauf aufmerksam gemacht, daß die Bundesregierung, um besondere Erkenntnisse zu erlangen, eine Vielzahl von Forschungsaufträgen vergeben hat. Die Forschungsergebnisse werden wir sorgfältig prüfen und veröffentlichen und den interessierten Stellen, d. h. Arbeitgebern und Gewerkschaften, zur Verfügung stellen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811915700
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0811915800
Herr Staatssekretär, gibt die Bundesregierung den Sozialversicherungsträgern Empfehlungen, regelmäßig Kuren durchzuführen, die besonders auf die gesundheitliche Situation der Schichtarbeiter abgestellt sind und die insoweit vorbeugend und gesundheitserhaltend wirken?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung gibt sicherlich keine Empfehlungen, in einem größeren Umfang Kuren durchzuführen. Aber es gehört selbstverständlich zur ärztlichen Pflicht, bei besonderen Belastungen und erkennbaren Gefährdungen auf solche Notwendigkeiten hinzuweisen. Hier gehe ich davon aus, daß der Hausarzt, aber auch der Betriebsarzt sowie die Krankenversicherungs- und die Rentenversicherungsträger ihren Informationspflichten nachkommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811915900
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0811916000
Herr Staatssekretär, bisher gibt es ja keine regional gegliederte Meldepflicht der Arbeitgeber für den Bereich „Schichtarbeiter". Kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung versuchen wird, möglichst rasch eine regional und branchenmäßig gegliederte Meldepflicht einzuführen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stockleben, ich sehe bisher keinen Sinn darin,
Schichtarbeit zu melden. Denn Schichtarbeit im Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht und Schichtarbeit im Drei-Schichten-Betrieb ist meines Erachtens doch etwas völlig Unterschiedliches. Hinzu kommt, daß gerade in diesem Bereich der Betriebsrat, der Personalrat eine besondere Funktion hat, nämlich Beginn und Ende der Arbeitszeit festzulegen und auch darauf zu achten, daß damit keine gesundheitlichen Gefahren verbunden sind. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Betriebsarztes, eine gewisse Überwachung vorzunehmen und eine entsprechende Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, damit Gefahren abgewendet werden können.
Ich wüßte auch nicht, wo dieses gemeldet werden sollte. Wenn es die Gewerbeaufsicht sein sollte, sage ich, daß sie schon jetzt nicht in der Lage ist, all das in dem wünschenswerten Umfang zu prüfen, was sie eigentlich prüfen müßte. Deshalb sehe ich in einer Meldepflicht für Schichtarbeit keinen rechten Sinn.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811916100
Ihre letzte Zusatzfrage.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0811916200
Begrüßt es die Bundesregierung, wenn bei Überlegungen zur Arbeitszeitverkürzung insbesondere dem Problem der Schichtarbeit eine besondere Bedeutung beigemessen wird?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Ja, Herr Kollege Stockleben, das will ich voll unterstreichen. Sie wissen, daß auch wir hier im Bundestag in den Ausschüssen, als es um die Frage der weiteren Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze ging, sehr wohl darüber diskutiert haben, ob wir nun den richtigen Weg beschritten haben oder ob es vielleicht richtiger gewesen wäre, die Regelung auch auf Schichtarbeiter abzustellen. Daß die Schichtarbeiter eine besonders benachteiligte, eine besonders betroffene Arbeitnehmergruppe bilden, darüber gibt es keinen Zweifel. Wenn man über Erweiterungen im Bereich der Arbeitszeitverkürzung nachdenkt, muß man sicherlich zunächst auch an die Schichtarbeiter denken.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811916300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811916400
Herr Staatssekretär, würden Sie mir bestätigen, daß hier die Versicherungsträger angesprochen sind, daß insbesondere der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, von sich aus Rehabilitationsmaßnahmen durchzuführèn — das gilt dann auch für die Schichtarbeiter -, zwar nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente" ?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, ich glaube, das war nicht die Frage des Herrn Kollegen Stockleben. Natürlich geht Rehabilitation vor Rente, und natürlich wird der Rentenversicherungsträger eine notwendige Kur bewilligen. Aber die Frage war doch, ob wir seitens der Bundesregierung die Rentenversicherungsträger darauf auf-



Parl. Staatssekretär Buschfort
merksam machen, daß insbesondere die Schichtarbeiter auf die Kurnotwendigkeit hingewiesen werden sollen. Da. ist mein Eindruck, daß das bisher nicht geschieht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811916500
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 54 und 55 — der Frau Abgeordneten Steinhauer — werden auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 56 — des Herrn Abgeordneten Hasinger — auf:
Wie groß ist die Zahl der erstmalig erteilten Arbeitserlaubnisse auf Grund der Verschiebung des Stichtags für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer vom 30. November 1974 auf den 31. Dezember 1976, und mit welcher Zahl wäre bei einer Aufhebung des Stichtags zu rechnen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, wenn es gestattet ist, würde ich auch hier gern beide Fragen — 56 und 57 — im Zusammenhang beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811916600
Herr Kollege, einverstanden? — Dann rufe ich auch Frage 57 auf:
Rechnet die Bundesregierung bei einer Aufhebung des Stichtags für die Erteilung der Arbeitserlaubnis an Kinder ausländischer Arbeitnehmer mit zusätzlichen Familienzusammenführungen, und wenn ja, in welchem Umfang — auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Kinder ausländischer Arbeitnehmer nach 5jährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bereits .heute einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Arbeitserlaubnis besitzen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, über die Zahl der Arbeitserlaubnisse, die an Kinder ausländischer Arbeitnehmer auf Grund der Verschiebung des Stichtages erteilt worden sind, liegen Erhebungen nur für die Zeit vom Inkrafttreten der Neuregelung im Juni 1977 bis zum 30. Juni 1978 vor. Danach sind während dieses Zeitraums von den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit insgesamt 5 126 Arbeitserlaubnisse für in der Zeit vom 1. Dezember 1974 bis zum 31. Dezember 1976 nachgereiste Kinder ausländischer Arbeitnehmer erteilt worden.
Wieviel Arbeitserlaubnisse bei einer Aufhebung des Stichtages zusätzlich erteilt würden, läßt sich nicht abschätzen, da das Arbeitsamt in jedem Einzelfall zu prüfen hat, ob der Arbeitsplatz nicht aus dem Kreis der deutschen und der ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmer besetzt werden kann.
,Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes. Bei einer Aufhebung des Stichtages muß mit einem verstärkten Familiennachzug gerechnet weiden. Der Umfang dieses zusätzlichen Nachzugs läßt sich jedoch nicht genauer abschätzen, da viele Eltern ihre Kinder aus anderen Gründen nachholen. So sind z. B. 1975 und 1976 trotz bestehender Stichtagsregelung jeweils fast 100 000 ausländische Jugendliche unter 18 Jahren aus den Anwerbestaaten in das Bundesgebiet eingereist. Längst nicht alle dieser Jugendlichen kommen bei Eintritt in das erwerbsfähige
Alter in den Genuß der Regelung, nach der Kinder ausländischer Arbeitnehmer nach fünfjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet einen Rechtsanspruch auf eine besondere Arbeitserlaubnis besitzen, wenn ihre Eltern oder zumindest ein Elternteil schon fünf Jahre im Bundesgebiet beschäftigt sind. Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und denen infolge der Stichtagsregelung gegenwärtig auch keine allgemeine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, würden im Falle der Aufhebung des Stichtages die Möglichkeit erhalten, in der Bundesrepublik Deutschland eine Beschäftigung auszuüben, wenn Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes dies gestatten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811916700
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hasinger.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0811916800
Herr Staatssekretär, läßt sich aus der Zahl von etwa 5 000 erstmalig erteilten Arbeitserlaubnissen auf Grund der Verschiebung des Stichtages nicht auch die Schlußfolgerung ableiten, daß eine erneute Verschiebung des Stichtages oder gar dessen Aufhebung eine zusätzliche Zahl von Arbeitserlaubnissen in etwa ähnlicher, jedenfalls doch überschaubarer Größenordnung zur Folge haben würde?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, eine genaue Festlegung möchte ich hier nicht treffen. Aber im großen und ganzen würde ich das, was Sie sagten, bestätigen. Weil das so ist und weil es ja auch noch eine ganz andere Seite der Medaille bei dieser Frage gibt, treten wir zur Zeit in Gespräche mit den Ländern ein, um erneut über diese Probleme zu sprechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811916900
Zweite Zusatzfrage.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0811917000
Zu der Frage des Familiennachzugs: Wenn, wie Sie sagen, in den Jahren 1975 und 1976 jeweils etwa 100 000 Kinder und Jugendliche nachgezogen sind, ist dann meine Vermutung richtig, daß bei dieser ohnehin sehr hohen Zahl nun die Aufhebung des Stichtags für die Arbeitserlaubnis, die mit der aufenthaltsrechtlichen Frage des Familiennachzugs nicht unbedingt zusammenhängt, keine besondere zusätzliche Wirkung haben würde?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, das kann nur eine Vermutung sein. Wir wissen das nicht, denn diese Stichtagsregelung hat sicherlich manche Familie davon abgehalten, den Nachzug zu vollziehen. Ob das genauso sein wird, wenn der Stichtag völlig fällt, vermag ich nicht zu sagen. Nur: Sie müssen bei alldem bedenken, daß wir selber hier im Land eine angespannte Arbeitsmarktsituation haben, und ich möchte nicht, daß unsere Arbeitsmarktpolitik wegen einer allzu offenen Flanke unterlaufen würde. Von daher verstehen Sie bitte, daß wir diese Fragen mit Rücksicht auf den Arbeitsmarkt und mit Rücksicht auf die Probleme, die z. B. auch in den Kommunen entstehen, vorsichtig mit den Ländern noch einmal besprechen müssen.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811917100
Dritte Zusatzfrage, bitte.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0811917200
Zu einer solchen vorsichtigen Behandlung der Sachfrage gehört ja sicher auch die Erforschung der Zahl von Kindern und Jugendlichen, die überhaupt in den sogenannten Anwerbeländern — nebenbei gesagt: ein unschöner Ausdruck — leben. Ich denke jetzt insbesondere an die Türkei. Wie hoch ist diese Zahl?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, diese Zahl ist uns genau bekannt, nämlich an Hand der Kindergeldzahlungen. Ich werde sie Ihnen nachliefern. Ich kann sie jetzt nicht genau beziffern. Aber ich weiß, daß es in mancher Hinsicht schlimm wäre, wenn all diese Kinder nachreisen würden:

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811917300
Noch eine Zusatzfrage, die letzte. .

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0811917400
Diese Ausführungen — das habe ich doch richtig verstanden — beziehen sich jetzt auf Kinder von ausländischen Arbeitnehmern. Gibt es auch Erkenntnisse der Bundesregierung im Hinblick auf die Ehefrauen von ausländischen Arbeitnehmern? Wie groß würde da der zahlenmäßige Umfang sein, wenn man etwa den Stichtag verschieben oder aufheben würde?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hasinger, bei den Ehefrauen ist die Problematik noch größer. Wir wissen, daß sich zur Zeit noch ein beachtlicher Teil der Ehefrauen in den Heimatländern -befindet. Wenn die Rechtsvorschriften in diesem Bereich nun verändert würden, dann würden sicher nicht nur die Ehefrauen nachziehen, sondern dann würde die ganze Familie, möglicherweise die Großfamilie mit nachziehen. Von daher verstehen Sie bitte, daß wir hinsichtlich der Arbeitserlaubnis bei Veränderung der Stichtagsregelung hier bisher immer eine unterschiedliche Handhabe praktiziert haben. Aber ich will auch hier gern hinzufügen, daß wir natürlich auch wissen, daß diese Praxis nicht ganz unproblematisch ist. Wir werden auch die Problematik im Hinblick auf die Ehefrauen mit in die Gespräche einbeziehen müssen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811917500
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0811917600
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, wenn ich davon ausgehe, daß Sie gesagt haben, es wäre schlimm, wenn diese Kinder nachreisten? Wenn ja, könnten Sie mir erläutern, für wen und warum das schlimm wäre?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie das nachfragen. Ich habe das natürlich nicht mit Blick auf die Familie gesagt. Mit Blickrichtung auf die Familie kann man ein solches Urteil nicht abgeben. Nein, wegen der Zahl und der sich daraus ergebenden Problematik hier im Land wäre es schlimm.
Ich gehe einmal davon aus, daß schätzungsweise 500 000 oder 600 000 Kinder nachreisen müßten, damit in jedem Einzelfall eine komplette Familie hier wäre. Arbeitsmarktpolitisch wäre das nicht zu bewältigen. Ich glaube, auch wohnungspolitisch wäre das in den Kommunen so schnell nicht zu verkraften. Darüber hinaus wäre es finanziell eine außergewöhnliche Belastung.
Aber, ich möchte noch hinzufügen: Ihre erste Auslegung meiner Antwort betraf nicht den von mir hervorgehobenen Ansatzpunkt. Vielmehr ging es hier um die Regelung des Stichtages für die Erteilung der Arbeitserlaubnis an Kinder ausländischer Arbeitnehmer und um die damit verbundenen arbeitsmarktpolitischen Begleiterscheinungen. Das sollte ,die Antwort beinhalten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811917700
Eine zweite Zusatzfrage.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0811917800
Herr Staatssekretär, wäre dieses Problem, was eine ausreichende Zahl von Pädagogen und den Wohnungsbau im kommunalen Bereich angeht, zu lösen, und wieweit würde der Haushalt — wenn Sie mir die Zahlen jetzt nicht nennen können, bitte ich Sie, mir diese schriftlich nachzureichen — durch das Kindergeld belastet? Denn wir haben ja unterschiedliche Kindergeldzahlungen.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Der Bundeshaushalt würde allein schon wegen der Unterschiedlichkeit der Kindergeldsätze erheblich stärker belastet werden. Auch die Kommunen müßten zweifellos große Opfer bringen. Ich denke nur einmal an die Schwierigkeiten, die wir derzeit schon in bestimmten Städten, u. a. in Berlin, haben. Der Bau der Wohnungen, die zur Bewältigung dieses Problems notwendig sind, könnte sicher nicht so schnell realisiert werden.
Aber das sind ja nicht die einzigen Probleme. Es kommen schulische Probleme, Probleme der medizinischen Versorgung und der Verkehrsbedingungen hinzu. Leider läßt sich dieses Problem ja nicht so lösen, daß die Belastungen sich auf alle Regionen der Bundesrepublik gleichmäßig verteilen. Vielmehr haben wir es hier mit Schwerpunkten, mit Konzentrationsvorgängen zu tun, und das macht diese Frage kommunalpolitisch eben so besonders problematisch.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811917900
Ich danke Ihnen ebenfalls, Herr Staatssekretär.
Die Fragen 58 und 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri und die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Niegel werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 30. November 1978, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.