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    Plenarprotokoll 8/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9079 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 9116 D Große "Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidhuber, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Dollinger, Dr. Unland, Pieroth, Dr. von Geldern, Kittelmann, Vogt (Duren), Dr. Biedenkopf, Lampersbach, Lenzer, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch und der Fraktion der CDU/CSU Rohstoffpolitik der Bundesregierung — Drucksachen 8/1681, 8/1981 — Breidbach CDU/CSU 9079 C Rapp (Göppingen) SPD 9084 A Angermeyer FDP 9088 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9091 B Dr. Narjes CDU/CSU 9097 B Dr. Jens SPD 9102 A Graf Huyn CDU/CSU . . . . 9103 C Voigt (Frankfurt) SPD . . . 9104 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9106 B Dr. Holtz SPD . . . . . . 9108 B Dr. Vohrer FDP 9111 B Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA 9113 C Kittelmann CDU/CSU 9115 A Stockleben SPD 9116 B Erklärung der Bundesregierung über das Ergebnis der Verkehrsverhandlungen mit der DDR Franke, Bundesminister BMB 9135 C Dr. Abelein CDU/CSU 9138 B Frau Schlei SPD 9142 C Hoppe FDP 9145 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Sick, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/744 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2266 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 9147 B Mahne SPD 9148 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 — Drucksache 8/1824 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2292 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/2252 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktis-Vertrag — Drucksachen 8/1427, 8/2253 — dazu Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/2292 — Dr. von Geldern CDU/CSU 9148 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 9150 C Gattermann FDP 9152 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern — Drucksachen 8/1292, 8/1906 — Sick CDU/CSU 9153 C Curdt SPD 9154 D Hoffie FDP 9156 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Dritten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes Drucksachen 8/803, 8/1731 — Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . . 9158 A Batz SPD 9159 A Hoffie FDP . . .. . . . . . . . . 9160 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer — Drucksachen 8/1269, 8/1732 — Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 9162 A Schmidt (Niederselters) SPD 9163 B Hoffie FDP 9165 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1586, 8/2141 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1603, 8/2142 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 9166 D Dr. Kreutzmann SPD 9168 B Hoppe FDP . . . . . .. . . . . . 9169 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/1679 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2293 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 9170 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 9172 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 III Dreyer CDU/CSU 9173 D Frau Matthäus-Maier FDP 9175 A Lemmrich CDU/CSU 9177 A Fragestunde — Drucksache 8/2273 vom 10. 11. 1978 — Äußerungen von Bundesminister Gscheidle über die Senkung der Fernmeldegebühren bis 1985 MdlAnfr A63 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9113 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . 9117 A, B Neuordnung der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im einfachen Postdienst, im mittleren Fernmeldedienst und in Bereichen des mittleren nichttechnischen Dienstes MdlAnfr A64 10.11.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD MdlAnfr A65 10.10.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD Antw PStSekr Wrede BMP . 9117 C, D, 9118 A ZusFr Kirschner SPD 9113D, 9118 A Dokumentation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Fragen des Notbewilligungsrechts bei der Zulassung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben MdlAnfr A73 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 9118 B, C, D, 9119 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9118 B, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9119 A Umfang der Berichte über die Opposition in den Veröffentlichungen der Bundesregierung für das Ausland MdlAnfr A74 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 9119 B, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9119 D Unterrichtung deutscher touristischer Un- ternehmen über die Zulassung der deutschen Bezeichnung der Geburtsorte der vor dem 8. Mai 1945 in den Oder/Neiße-Gebieten geborenen Personen MdlAnfr A75 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 A, B Zahl der 1978 in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen durchgeführten polnischen bzw. deutschen Wochen MdlAnfr A76 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 C, D Kündigung deutscher Arbeitnehmer in den amerikanischen Armeenachschubdepots Kaiserslautern und Germersheim sowie deren Übernahme in den deutschen öffentlichen Dienst MdlAnfr A77 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A78 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9121 A, B, C, D, 9122 A, B, C, D, 9123 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9121 B, 9122 B, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9121 C, 9123 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 9121 C, 9122 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9121 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 9122 A, D Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit den Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A80 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A81 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9123 A, B, C, D, 9124 A, B, 9125 B, D, 9126 A, C, D, 9127 A, B, C, D, 9128 A, C, D, 9129 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 9123 B, C, 9127 C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 9123 C, 9128 A ZufFr Broll CDU/CSU 9123 D ZusFr Dr. Ehmke SPD 9124 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9124 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 9125 B, 9128 B ZusFr Schulte (Unna) SPD 9125 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9125 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 9126 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9126 B ZusFr Frau Erler SPD 9126 C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9126 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 ZusFr Dr. Corterier SPD 9126 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9127 A ZusFr Frau von Bothmer SPD 9128 C ZusFr Petersen CDU/CSU 9128 D ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU 9129 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 9129 A ZusFr Dr. Holtz SPD 9129 C ZusFr Glos CDU/CSU 9129 C Standpunkt der Bundesregierung zum Recht jedes Staats auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung; Beurteilung des Kampfs sogenannter Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt gegen ungerechte Staatsgewalt MdlAnfr A82 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A83 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 9129 D, 9130 A, C, D, 9131 B, D, 9132 A, B, C, 9133 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 9129 D, 9130 C, 9132 D, 9133 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9130 A, 9133 A ZusFr Dr. Ehmke SPD 9130 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9131 A ZusFr Frau Erler SPD 9131 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9131 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 9132 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9132 B Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen; Aufforderung von Staatsminister Wischnewski zur Unterstützung der SWAPO und anderer Gewalt befürwortender afrikanischen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A84 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU MdlAnfr A85 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9133 B, C, D, 9134 A, B, C, D, 9135 A, B ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . 9133 D, 9134 A ZusFr Bindig SPD 9134 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9134 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9134 C ZusFr Dr. Holtz SPD 9134 D ZusFr Amrehn CDU/CSU 9134 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 9135 B Nächste Sitzung 9177 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9179* A Anlage 2 Finanzielle Unterstützung der SWAPO durch westliche Länder, insbesondere durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A6 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9179* C Anlage 3 Versorgungskonzept im Fall von Störungen bei der Lieferung von Erdöl und Erdgas aus dem Iran MdlAnfr A39 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A40 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* A Anlage 4 Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie MdlAnfr A42 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 9180* C Anlage 5 Schließung der Loewe Opta-Werke in Berlin MdlAnfr A43 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* D Anlage 6 Macht der multinationalen Konzerne MdlAnfr A44 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9181* B Anlage 7 Übernahme der an Autobahnausfahrten in den USA angebrachten Hinweisschilder zur Reduzierung der Zahl der Geisterfahrer auf Bundesautobahnen MdlAnfr A55 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 V Anlage 8 Herabsetzung der Promillegrenze für Autofahrer MdlAnfr A56 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9181* C Anlage 9 Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof und auf der angrenzenden Autobahn Köln-Neuss durch Verlängerung der Start- und Landebahn MdlAnfr A61 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP MdlAnfr A62 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* D Anlage 10 Erhaltung der bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins ohne Einschränkung des Umfanges der Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A66 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* B Anlage 11 Spekulationen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck der Veräußerung MdlAnfr A70 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Anlage 12 Neugestaltung des Erschließungsbeitragsrechts; Zahl der Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen MdlAnfr A71 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A72 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 9079 117. Sitzung Bonn, den 16. November 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 11 Adams * 17. 11. Dr. van Aerssen * 17. 11. Dr. Aigner * 17. 11. Alber * 17. 11. Dr. Bangemann * . 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Dr. Bayerl * 17. 11. Blumenfeld * 17. 11. Brandt 17. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Frau Dr. Däubler-Gmelin 17. 11. Dr. Dregger 17. 11. Engelsberger 17. 11. Eymer (Lübeck) 17. 11. Fellermaier * 17. 11. Flämig * 17. 11. Francke (Hamburg) 17. 11. Dr. Früh * 17. 11. Dr. Fuchs * 17. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 17. 11. Dr. Gruhl 17. 11. Haase (Fürth) * 17. 11. Haberl 17. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11. Ibrügger * 17. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11. Jung * 17. 11. Dr. h. c. Kiesinger 17. 11. Dr. Klepsch * 17. 11. Klinker * 17. 11. Koblitz 17. 11. Kratz 1. 12. Lange * 17. 11. Dr. Langguth 17. 11. Lemp * 17. 11. Lintner 17. 11. Lücker * 17. 11. Luster * 17. 11. Lutz 17. 11. Müller (Mülheim) * 17. 11. Müller (Wadern) * 17. 11. Dr. Müller-Hermann ' 17. 11. Frau Pack 15. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Roth 17. 11. Saxowski 17. 11. Schäfer (Offenburg) 17. 11. Schmidhuber ** 16. 11. Schmidt (München) * 17. 11. Schreiber * 17. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 17. 11. Seefeld* 17. 11. Sieglerschmidt * 17. 11. Dr. Starke (Franken) * 17. 11. Strauß 17. 11. Frau Dr. Walz * 17. 11. Wawrzik * 17. 11. Würtz * 17. 11. Zeyer * 17. 11. Ziegler 15. 12. Zywietz * 17. 11. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 5 und 6) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß - wie der Außenminister der Südafrikanischen Republik, P. Botha, und dessen Generaladministrator, Steyn, erklärt haben - Millionenbeträge westlicher Länder in die Kasse der südwestafrikanischen Organisation SWAPO geflossen sind, und trifft es weiterhin zu, daß die Bundesrepublik Deutschland sich über Gebühr an diesen finanziellen Leistungen beteiligt hat und auf direktem oder indirektem Wege Fördermittel zur Verfügung stellte? In welcher Höhe wurden gegebenenfalls Fördermittel zur Verfügung gestellt? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, in welcher Höhe andere westliche Länder die SWAPO unterstützen. Sie selbst hat im Rahmen der bilateralen humanitären Hilfe 3 Tonnen Trokkenfisch im Werte von 16 000,- DM und Brillen im Werte von 2 500,- DM der SWAPO zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat außerdem für Programme der Vereinten Nationen, die im Zusammenhang mit der ungelösten Namibia-Frage stehen, Leistungen erbracht. Dabei ist jedoch kein Geld in die Kasse der SWAPO geflossen. Die über die Vereinten Nationen geleiteten Mittel wurden wie folgt projektgebunden: 1. Der UN-Namibia-Fonds erhielt für das Namibia-Institut in Lusaka, in dem Verwaltungsfachkräfte für ein unabhängiges Namibia ausgebildet werden, eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100 000 US $ (1976). Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus seit 1977 den UN-NamibiaFonds jährlich mit 50 000 US $. 2. UNICEF erhielt zur Förderung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zugunsten in Angola lebender Flüchtlinge aus Namibia für Gesundheits- 3. und Schulwesen 168 760 US $. Weitere 120 000 US $ sind in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat außerdem dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe 50 000,- DM gewährt. 4. Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), an dessen Beitragsaufkommen die Bundesregierung sich durchschnittlich jährlich mit 7 % beteiligt, führt eine Reihe von Projekten 9180* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 mit der SWAPO durch. Dabei handelt es sich um Ausbildungs- und Gesundheitsprojekte sowie um landwirtschaftliche Vorhaben. Dafür wurden bisher von UNDP 804 108 US $ aufgewendet. UNDP beteiligt sich auch an der Finanzierung des o. g. Namibia-Instituts. Im Jahre 1977 wurden dafür 800 000 US $ bewilligt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der Unruhen im Iran das Risiko eines Stopps der Erdölausfuhr und evtl. auch der Erdgasexporte, und müßte in einem solchen Fall in der Bundesrepublik Deutschland mit Versorgungsengpässen gerechnet werden? Gibt es ein alternatives Versorgungskonzept für den Fall, daß es zu Störungen bei der Lieferung von iranischem Öl und Erdgas kommt? Zu Frage A 39: Durch die seit Ende Oktober andauernden Streiks auf den iranischen Ölfeldern ist die Tagesförderung des Iran im November auf etwa 1/5 zurückgegangen. Nach letzten Informationen vom Wochenende zeigt die Produktion inzwischen wieder steigende Tendenz. Angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung der Öleinnahmen für den Iran kann damit gerechnet werden, daß die iranische Regierung alles versuchen wird, um die Ölförderung kurzfristig zu normalisieren. Die wichtigsten Installationen der Felder sind inzwischen vom Militär besetzt, um Beschädigungen an den Anlagen zu verhindern. Der Iran ist zwar mit einem Einfuhranteil von knapp 20 % z. Z. unser größter Rohöllieferant. Auch ein kurzfristiger totaler Lieferausfall könnte jedoch von den Ölgesellschaften durch Zukäufe von anderen Rohölprovenienzen und Rückgriff auf die betrieblichen Vorräte ausgeglichen werden. Die gegenwärtige Versorgungssituation läßt daher nicht befürchten, daß es in den nächsten Wochen in der Bundesrepublik Deutschland zu Versorgungsengpässen kommen wird. Iranische Erdgasexporte spielen z. Z. für die Versorgung der westlichen Welt noch keine Rolle. Zu Frage A 40: Sowohl im internationalen als auch im nationalen Rahmen ist ein umfassendes Vorsorgeprogramm vorhanden. Mit dem Krisenmechanismus der Internationalen Energie-Agentur in Paris ist ein Instrument geschaffen, mit dem die wichtigsten Industrienationen der westlichen Welt — mit Ausnahme Frankreichs — einer künftigen Ölverknappung solidarisch begegnen wollen. Danach bringen die Mitgliedstaaten in einer Krise alles verfügbare Öl aus verbleibenden Importen und heimischer Förderung in ein gemeinschaftliches Ölverteilungssystem ein, um den Lieferausfall so gleichmäßig zu verteilen und die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern. Das in Ergänzung dieser internationalen Maßnahmen erarbeitete nationale Krisenprogramm ist im wesentlichen durch eine gute Bevorratung (z. Z. 111 Tage) und einen umfassenden Maßnahmenkatalog gekennzeichnet, der für alle denkbaren Störungsfälle eine auf die Krisenschwere abgestellte Nachfrageeinschränkung zuläßt. Dabei wird darauf Bedacht genommen., daß in einer Krise Auswirkungen auf Wirtschaftsablauf und Arbeitsplätze möglichst gering gehalten werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 42) : Trifft es zu, daß sich die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers durchgeführte Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie nur auf einen betriebswirtschaftlichen Kostenansatz beschränkt und daher mit dieser Studie energiepolitisch kein abschließendes Urteil über die unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von Kohle- und Kernenergiestrom möglich ist? Ein energiepolitisch abschließendes Urteil kann nicht allein auf wirtschaftswissenschaftliche Studien gegründet werden. Das gilt in besonderem Maße bei einem so vielschichtigen, über wirtschaftliche Fragen hinausgehenden Problem wie dem der Stromerzeugung aus Kohle- und Kernenergie. Die Bundesregierung beachtet dies bei ihrer Beurteilung der Ergebnisse der „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten", die in ihrem Auftrag vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungs stelle für Energiewirtschaft München im September 1977 erstellt worden ist. In der Studie wird die Relevanz der langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten betont. Die Gutachter legen aber auch dar, daß die hiermit zusammenhängenden Erfassungs- und Bewertungsprobleme bei den volkswirtschaftlichen Zusatzkosten nur teilweise zu lösen sind. Durch politische Entscheidungsprozesse hinreichend konkretisierte Ziele etwa auf den Gebieten der Sicherheit und des Umweltschutzes wurden durch entsprechende Kostenschätzungen in die Vergleichsrechnungen einbezogen. Beispielhaft sei auf die Kosten der Rauchgasentschwefelung bei Kohlekraftwerken und Stillegungskosten bei Kernkraftwerken hingewiesen. Die Studie macht darüber hinaus deutlich, daß auch ein Nichtentscheid über neue Stromerzeugungsinvestitionen gesamtwirtschaftliche Zusatzkosten verursachen kann. Sie nennt hier ausdrücklich Wachstums-, Produktivitäts- und Arbeitsplatzverluste, zukünftiger Konsumverlust, geringere Mittel für soziale Aufgaben und Verlust energiepolitischer Optionen für die Zukunft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Einsparung von Arbeitsplätzen bei der DIAG eine Schließung des Werks von Loewe Opta mit dem Verlust von 500 Arbeitsplätzen, und sieht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 , 9181* sich die Bundesregierung in der Lage, durch positive Taten die schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft Berlins zu verhindern? Die Bundesregierung sieht die Ursache für die Firmenentscheidung in dem von der Firma in der Berliner Fabrikationsstätte betriebenen Produktionsprogramm, das einem harten und zunehmend schärfer werdenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Investitionen und Produktionsprogramme allein der Verantwortung unternehmerischer Entscheidungen im Rahmen des Wettbewerbs unterliegen. Dies gilt auch für Berlin, das voll in die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland integriert ist. Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Berlinförderung ein großzügiges finanzielles Instrumentarium in Form von Investitionszulagen, Sonderabschreibungen und zinsgünstigen ERP-Krediten zur Verfügung, die generell nicht nur der Errichtung, Erweiterung und Rationalisierung dienen, sondern gerade auch die Umstellung von Betrieben in Berlin zur Anpassung an veränderte Marktverhältnisse ermöglichen sollen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen die Firmenleitung sich offenbar nicht in der Lage sah, von diesen ständig publizierten und in Berlin gut bekannten öffentlichen Hilfen Gebrauch zu machen, um die Betriebsstätte und die Arbeitsplätze zu erhalten. Der zuständige Senator für Wirtschaft in Berlin ist um eine Lösung bemüht, die primär darauf abzielt, für den noch intakten Betrieb insgesamt eine Möglichkeit der Fortführung zu finden. Auch für diese Bemühungen stehen die erwähnten umfangreichen Fördermöglichkeiten für Berlin zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die multinationalen Konzerne eine maßlose Macht ausüben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Frage ist — in dieser Schärfe und Allgemeinheit gestellt — zu verneinen. Allerdings ist die Bundesregierung der Meinung, daß transnationale Unternehmen (TNU) ein Spannungspotential bilden können, das sich insbesondere aus der international ausgerichteten Geschäftspolitik und Tätigkeit der TNU und der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik der einzelnen Regierungen ergibt. Durch Erarbeitung von Empfehlungen auf internationaler Ebene trägt die Bundesregierung dazu bei, dieses Spannungspotential abzubauen und die positiven Auswirkungen der Investitionstätigkeit der TNU zu verstärken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung zu prüfen bereit, ob die in den USA an Autobahnausfahrten im Gegensinn angebrachten Warn- und Hinweisschilder, mit denen in falscher Richtung einfahrende Kraftfahrzeuge zur Umkehr aufgefordert werden, ein geeignetes Vorbild für die Bundesautobahnen darstellen können, um die zunehmende Zahl von „Geisterfahrern" zu reduzieren? Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern zweckmäßige Maßnahmen geprüft, die sofort angewendet werden. können. Diese Maßnahmen zielen nicht auf Hinweisschilder ab, mit denen in falsche Richtung eingefahrene Kraftfahrzeuge angesprochen werden, sondern die das falsche _Einfahren überhaupt verhindern sollen. Die Frage, ob auch Warn- und Hinweiszeichen ähnlich denen in den USA eingesetzt werden sollen, wird im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit geprüft. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 56) : Ist die Bundesregierung gewillt, die strafrechtlich relevante Promillegrenze für Autofahrer auf eine einzige — nämlich 0,6 Promille — herabzusetzen, und wie beurteilt sie die Gefährdung, die dadurch entstehen kann, daß Verkehrsteilnehmer glauben, mit sogenannten Promilletestgeräten, die in Gaststätten vorrätig gehalten werden, Selbstkontrolle üben zu können? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der derzeit geltenden Regelung der Alkoholdelikte im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch abzugehen und eine neue Promille-Grenze von 0,6 % festzusetzen. Die Erfahrungen mit dem im Jahre 1973 ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommenen Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24 a (0,8-Promille-Grenze) haben gezeigt, daß weniger die Festlegung eines bestimmten Grenzwertes, als vielmehr die möglichst umfassende Kontrolle des Straßenverkehrs Einfluß auf das Trinkverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Die Differenz zwischen 0,8 ‰ und 0,6 ‰ ist nicht so gravierend, als daß von ihr ein deutlicher Rückgang des Fahrens unter Alkoholeinfluß zu erwarten wäre. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach ihre Skepsis gegenüber der sogenannten „Alkoholselbstkontrolle" in Gaststätten zum Ausdruck gebracht. Sie hat aber das Bundesgesundheitsamt gebeten, die Meßgenauigkeit und die Testmöglichkeiten der derzeit auf dem Markt befindlichen Promilletestgeräte zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht vor. Ob und ggf. welche Maßnahmen gegen den Gebrauch der Apparate durch Laien ergriffen werden, muß deshalb dem Ergebnis der Untersuchung vorbehalten bleiben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes KölnButzweilerhof die Verkehrssicherheit auf der unmittelbar dort angrenzenden Bundesautobahn Köln-Neuß? 9182* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Wie kann gerechtfertigt werden, daß auf das Betreiben der Stadt Köln — mit deren finanzieller Unterstützung in Höhe von etwa 350 000 DM - der bisher auf diesem Flugplatz gewährleistete Sicherheitsstandard für militärische und zivile Flugzeuge substantiell verringert wird und daß die weitere militärische Nutzung des Flugfelds bei gleichzeitigem Ausschluß der deutschen Sportflieger zugelassen wird? Zu Frage A 61: Die Planung für eine Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem militärisch genutzten Teil des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof ist nach Auskunft des belgischen Verbindungsoffiziers in Köln noch nicht abgeschlossen. Die Planunterlagen werden in etwa 14 Tagen der Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Hierbei werden auch die Sicherheitskriterien für die Bundesautobahn Köln–Neuss besonders geprüft. Zu Frage A 62: Die beteiligten Stellen werden darauf achten, daß durch die vorgesehenen Ausbauarbeiten am Flugplatz Köln-Butzweilerhof der bestehende Sicherheitsstandard nicht verringert wird. Bei der Kündigung des Flugplatzbenutzungsverhältnisses für die zivile Luftfahrt auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof handelt es sich um eine privatrechtliche Entscheidung der Stadt Köln, hinsichtlich der weder der Bundesminister für Verkehr noch der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Mitspracherecht besitzen. Die luftrechtliche Genehmigung des Platzes bleibt von der Kündigung unberührt, so daß aus dieser Sicht einer weiteren Nutzung keine Einwendungen entgegenstehen. Inwieweit möglicherweise der militärische Teil des Flugplatzes nach dessen Ausbau von der zivilen Luftfahrt mit benutzt werden kann, liegt allein im Ermessen der belgischen Militärbehörden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 66) : Was hat die Bundesregierung bisher auf Grund der Entschließung des Bundesrats vom 23. Juni 1978 (Bundesrats-Drucksache 279/78) veranlaßt, durdt die sie aufgefordert worden ist, angesichts des Kumulationsverbots zwischen Zuschüssen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden, und welche sonstigen Mittel im Sinne der Entschließung des Bundesrats werden von dem Kumulationsverbot betroffen? Die Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter der Bundesminister der Finanzen, für Wirtschaft, für innerdeutsche Beziehungen und meines Hauses angehören. Im Rahmen der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesminister für Wirtschaft den Senator für Bau- und Wohnungswesen in Berlin mit Schreiben vom 16. August 1978 darum gebeten, die Sachverhalte im' einzelnen darzustellen und Vorschläge für die gedachte Lösung zu unterbreiten. Die Antwort ist am 7. November eingegangen. Daher ist es noch nicht möglich gewesen, die Arbeitsgruppe erneut mit der Sache zu befassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 70) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungen vor, inwieweit spekulative Erscheinungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck ihrer Veräußerung dadurch gefördert werden, daß in diesen Fällen bisher § 6 EStG keine Anwendung findet und zur Umgehung dieser Vorschrift Objekte insgesamt an „Aufkäufer" veräußert werden? Der Bundesregierung liegen keine Erfahrungen vor, auch aus Mitteilungen der Länder ist hierzu bisher nichts zu entnehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das geltende Erschließungsbeitragsrecht im Hinblick auf die gesteigerten Anforderungen der Verwaltungsgerichte an die Beitragssatzungen der Gemeinden nahezu unpraktikabel geworden ist, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, das geltende Erschließungsbeitragsrecht praktikabler zu gestalten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel öffentlich geförderte Eigenheime zur Zwangsversteigerung gekommen sind, weil für die Eigentümer die Belastungen zu hoch waren, getrennt nach erstem und zweitem Förderungsweg? Zu Frage A 71: Wie Ihnen bereits auf eine entsprechende frühere Anfrage (Frage Nr. 119) am 1. Juni dieses Jahres mitgeteilt wurde, sind die Vorarbeiten für eine Änderung des Erschließungsbeitragsrechts im Bundesbaugesetz bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden. Es wurde bereits damals darauf hingewiesen, daß u. a. wegen der Schwierigkeiten, einen praktikablen und gerechten Verteilungsmaßstab zu finden, die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen ist. Ich darf insoweit auch auf die Antworten auf entsprechende Anfragen der Abgeordneten Niegel (Fragestunde am 10./11. Mai 1978) und Milz (Fragestunde am 7./8. Juni 1978) hinweisen. Zu Frage A 72: Die Durchführung der Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau und damit auch die Verwaltung der öffentlichen Baudarlehen sowie das Aufwendungsdarlehen ist Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen vor. Lediglich für das bis einschließlich 1977 allein vom Bund finanzierte Regionalprogramm sind mir von bisher insgesamt rd. 193 000 geförderten Eigentumsmaßnahmen 35 Zwangsversteigerungsanträge gemeldet worden. Das sind nicht ganz 0,02 % aller Förderungsfälle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung die sogenannte kleine Reform der Kraftfahrzeugsteuer. Sie wissen, daß wir uns unter der großen Reform etwas anderes vorstellen. Trotzdem begrüßen wir die jetzt vorliegende Reform als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, Herr Dr. Schäuble. Da es sich hier um eines der wenigen Gesetze handelt, die nach meiner Erinnerung im Rahmen des Steuerbereichs einvernehmlich hier verabschiedet werden, sollten nicht noch besondere Klimmzüge veranstaltet werden, um die Kleinigkeiten, die an Gegensätzlichkeiten noch vorhanden sind, in den Vordergrund zu stellen.

    (Huonker [SPD] : Man profiliert sich, so gut man kann!)

    — Richtig.
    Die Erleichterungen, die in diesem Gesetz vorgesehen sind, sind schon mehrfach genannt worden. Ich möchte sie deswegen nur kurz erwähnen.
    Erstens werden in diesem Gesetz die Zivilgeschädigten bei der Steuerbefreiung den Kriegsbeschädigten gleichgestellt. Die vorgeschlagene Neuregelung sieht für alle Behinderten auf Antrag volle Steuerbefreiung für einen Pkw vor, wenn der Behinderte in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Dies wird bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % vermutet.
    Zweitens. Hier ist schon hingewiesen worden auf die spürbaren Steuererleichterungen für den Güterfernverkehr und den Güternahverkehr, insbesondere dadurch, daß die Kraftfahrzeuganhänger nicht mehr doppelt und dreifach besteuert werden, sondern nur noch insoweit, als sie hinter einem Schleppfahrzeug hängen. Dies wird durch eine doppelte Regelung herbeigeführt, einmal dadurch, daß der Fahrzeughalter beantragen kann, daß für einen bestimmten Anhänger die Steuer nicht erhoben wird, weil dieser ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen geschleppt wird, die einen Anhängerzuschlag zahlen. Das kann zum anderen dadurch erreicht werden, daß derselbe oder auch ein anderer Fahrzeughalter beantragen kann, daß für ein bestimmtes Fahrzeug eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird.
    Verkehrspolitisch motiviert ist auch eine andere Regelung dieses Gesetzes, nämlich daß denjenigen Transportunternehmen weitere steuerliche Erleichterungen gewährt werden, die den sogenannten Huckepack-Verkehr durchführen, d. h. ihre Wagen
    auf Wagen der Bundesbahn rollen lassen. Ihnen wird eine günstigere Rabattstaffelung eingeräumt. Wir versprechen uns davon, daß dieser HuckepackVerkehr in Zukunft mehr als bisher gerade auch von mittelständischen Unternehmern praktiziert wird.
    Drittens. DDR-Fahrzeuge werden bei vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland der Besteuerung unterworfen, sofern nicht durch gegenseitige Abkommen auf die Besteuerung verzichtet wird.
    Herr Dreyer, ich darf Sie auf den Lapsus aufmerksam machen, daß wir das nicht, wie Sie gesagt haben, „für ausländische Fahrzeuge inklusive DDR" tun, sondern für DDR-Fahrzeuge. Ich schlage Ihnen vor, dies im Protokoll zu verändern, weil Sie sonst Ärger mit Herrn Jäger (Wangen) bekommen, der eben sehr markige Worte für dieses Thema gebraucht hat.
    Viertens. In diesem Gesetz ist die Umstellung auf die Jahressteuer vorgesehen, und zwar bis zu einem Betrag — das halte ich für wichtig, weil uns auch Leute ansprechen, die sehr hohe Kraftfahrzeugsteuerzahlungen vornehmen müssen — von 1 000 DM. obligatorisch. Für Steuerleistungen, die darüber hinausgehen, kann die Steuerzahlung halbiert werden. Für Steuerzahlungen, die über 2 000 DM hinausgehen, kann sie wie bisher im Vierteljahresrhythmus gezahlt werden. Es- wurde schon darauf hingewiesen, daß wir im Ausschuß längere Zeit darüber nachgedacht haben, ob dies nicht zu besonderen Erschwernissen und Belastungen bei unteren Einkommensgruppen führt. Die Beträge sind gerade in diesen Einkommensgruppen nicht ganz so hoch wegen des Typs des Automobils. Ich darf z. B. daran erinnern, daß die Jahressteuer für ein Automobil mit 1200 Kubikzentimeter Hubraum 172,80 DM ausmacht, für ein Fahrzeug mit 1 500 Kubikzentimetern 216 DM. Dies ist in der Regel erträglich. Trotzdem waren wir gemeinsam der Ansicht, wir müßten in einer Entschließung die obersten Finanzbehörden der Länder auffordern, die Kraftfahrzeughalter, die nach diesem Gesetz die Kraftfahrzeugsteuer künftig jährlich in einem Betrag zu entrichten haben, frühzeitig in geeigneter Weise von der Umstellung auf die Jahreszahlung zu unterrichten. Die Bundesregierung wird von uns gemeinsam ersucht, hierauf hinzuwirken.
    Erwähnt werden sollte als fünfte wichtige Neuerung die tagesweise Erstattung von zuviel gezahlter Kraftfahrzeugsteuer bei der Abmeldung des Pkw, während bisher bei einer solchen Abmeldung nur eine monatsweise Erstattung — zu Lasten des Steuerzahlers — üblich war.
    Ich darf hier noch einen Punkt erwähnen, weil er später draußen möglicherweise eine Rolle spielt und dort ein falscher Eindruck entstehen könnte. Die CDU/CSU hatte beantragt, die Pannenhilfsfahrzeuge der Automobilclubs von der Kraftfahrzeugsteuer freizustellen. Wir von der Koalition waren im Ausschuß der Meinung, daß wir dem nicht folgen könnten, weil dies zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten bei konkurrierenden gewerblichen Unternehmen führen würde. Es tauchte die Frage auf:



    Frau Matthäus-Maier
    Wann sind solche Unternehmen steuerfrei? Ist auf die Unentgeltlichkeit abzustellen? Ist auf die Gemeinnützigkeit des Trägers des Hilfsdienstes abzustellen? Alle diese Dinge sind unserer Ansicht nach nur sehr schlecht abzugrenzen und werden zu Berufungen führen.
    Ich darf darauf hinweisen, daß im Verkehrsausschuß eine entsprechende Anregung des Bundesrats diskutiert worden ist und daß dort der Vorsitzende, der bekanntlich der CDU/CSU angehört, sich gegen eine Freistellung der Pannenhilfsfahrzeuge der Automobilclubs ausgesprochen hat. Auf Grund dieser Äußerung des Vorsitzenden ist von seiten des Verkehrsausschusses die Anregung des Bundesrates nicht aufgegriffen worden.

    (Dr. Schulte [Schwäbisch-Gmünd] [CDU/ CSU] : Das ist ein Irrtum im Protokoll gewesen! Das ist inzwischen klargestellt! — Dr. Schäuble [CDU/CSU] : Das kann doch Ihre Entscheidung nicht beeinflussen!)

    — Unsere Entscheidung ist dadurch selbstverständlich nicht beeinflußt worden, Herr Dr. Schäuble. Aber es muß ja nach den Erfahrungen, die wir haben, damit gerechnet werden, daß Sie sich auf .einmal in München hinstellen und sagen, Sie seien schon immer für die Freistellung der ADAC-Fahrzeuge gewesen. Es könnte dann leicht vergessen werden, wie die Sachlage tatsächlich war.
    Sie wissen — das möchte ich hier noch kurz ansprechen —, daß sich die FDP — das ist hier mehrfach angesprochen worden — unter einer großen Reform der Kraftfahrzeugsteuer etwas anderes vorstellt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Als die SPD!)

    — Wir haben uns da klar entschieden, im Unterschied zu der SPD, wie es Herr Kollege Professor Diederich hier völlig korrekt dargestellt hat. — Wir 'sind nämlich der Meinung, daß die Kraftfahrzeugsteuer abgeschafft bzw. auf die Mineralölsteuer umgelegt werden sollte, gegebenenfalls unter Einführung einer einmaligen Zulassungssteuer. Die Hauptvorzüge dieser Regelung scheinen uns folgende zu sein.
    Erstens ist eine Verwaltungsvereinfachung möglich. Sie wissen, daß Finanzbeamte etwa in einer Größenordnung von 3 000 bis 4 000 durch eine solche Lösung eingespart werden könnten, die an anderer Stelle rationeller eingesetzt werden könnten.
    Zweitens: Die Treibstoffbesteuerung hat eine erhebliche energieeinsparende Wirkung. Ich dokumentiere das z. B. damit, daß in der FDP der Beschluß zur Umlegung der Kfz-$teuer auf die Mineralölsteuer nicht etwa in einem Steuerprogramm beschlossen worden ist, sondern auf dem Parteitag in Kiel im Rahmen eines Energieeinsparungsprogramms. Wir meinen, wer mehr Auto fährt, soll auch entsprechend mehr zahlen, eine Steuer also nach dem Verursachungsprinzip.

    (Kühbacher [SPD] : Und der Arbeitnehmer?)

    — Ich komme gleich darauf. Die Hauptgegenargumente kenne ich natürlich auch, Herr Kühbacher. —
    Wir meinen, daß durch eine solche entsprechende Anhebung der Mineralölsteuer Anreize zu einem kosten- und damit energieeinsparenden Fahren geschaffen werden und damit auch Anreize für die Industrie zur Konstruktion von Automobilen mit geringerem Treibstoffverbrauch als bisher.
    Drittens. Eine solche Umlegung wäre sicher umweltfreundlicher. Denn gegenüber der heutigen Hubraumsteuer, die durch den Bezug auf den Hubraum zu einer hohen Verdichtung der Motoren führt und damit umweltfeindlich ist, würde die Umstellung auf die Mineralölsteuer konstruktionsneutral sein.
    Viertens. Ein gerade bei der Bevölkerung nicht unerheblicher Vorzug würde darin bestehen, daß insbesondere in den Reisemonaten die Hunderttausende durch die Bundesrepublik Deutschland fahrenden ausländischen Kraftfahrzeuge auf diese Weise zur Mitfinanzierung der deutschen Straßen beitragen würden.
    Uns sind selbstverständlich die Gegenargumente bekannt. Sie bestehen einmal darin, daß der ruhende Verkehr durch eine solche Umlegung zweifellos entlastet würde. Wir meinen aber, daß dieses Argument an der Sache vorbeigeht. Denn nach unserer Meinung sollte nicht das Haben eines Pkws besteuert werden, sondern das Fahren mit einem Pkw. Die Kraftfahrzeugsteuer setzt also am falschen Ende an. Außerdem kann das Problem des ruhenden Verkehrs nun wirklich nicht mit 170, 180 oder 220 Mark Kfz-Steuer gelöst werden, sondern nur durch ein öffentliches Nahverkehrssystem, insbesondere für die Innenstädte, park-and-ride-Systeme, Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und andere Dinge. Die Kraftfahrzeugsteuer scheint uns für diesen Zweck nicht geeignet zu sein.

    (Abg. Dr. Schäuble [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin, ich muß Sie darauf aufmerksam machen: Sie haben noch 20 Sekunden. Die Frage ist in diesem Rahmen nicht mehr unterzubringen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Dann darf ich abschließend darauf hinweisen, daß man diesem Problem unter Umständen dadurch beikommen könnte, daß man eben nicht die völlige Umlegung auf die Mineralölsteuer vorsieht, sondern gleichzeitig eine einmalige Zulassungsgebühr vorsieht. Dies hätte auch den Vorteil, daß man dann, wenn man es will — wir sind da noch nicht entschieden —, bestimmte Fahrzeuge dadurch entlasten könnte, daß sie z. B. von einer solchen Zulassungsgebühr befreit werden.
    Das Problem der Pendler ist uns bekannt. Aber wir weisen darauf hin, daß die Erhöhung der Mineralölsteuer um etwa 12 his 14 Pf bis zu einer Kilometer-Fahrleistung von etwa 15 000 im Jahr trotzdem nicht zu einer Mehrbelastung führen würde, sondern zu einer Entlastung.
    Das letzte Problem, Herr Professor Diederich, das Sie angesprochen haben, nämlich das Problem des



    Frau Matthäus-Maier
    Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern, ist, glaube ich, zwar wichtig, aber kein Bürger in der Bundesrepublik Deutschland würde es verstehen, daß an einer solchen Frage, die uns im Parlament in der Tat beschäftigen muß — aber draußen würde man kein Verständnis dafür haben — eine solche wichtige Reform scheitert.
    Es gibt noch andere Probleme, die nämlich der steuerbefreiten Gruppen wie z. B. der Behinderten. Wir hoffen, daß uns darüber das Hearing Aufschluß gibt, das der Bundesfinanzminister dankenswerterweise für die nächste Woche angesetzt hat. Wir hoffen also, daß in dieser Sache bald etwas geschieht. Bis dahin schließen wir uns der vorgesehenen heutigen Verabschiedung der sogenannten kleinen Reform an.

    (Beifall bei der FDP)