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    Plenarprotokoll 8/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9079 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 9116 D Große "Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidhuber, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Dollinger, Dr. Unland, Pieroth, Dr. von Geldern, Kittelmann, Vogt (Duren), Dr. Biedenkopf, Lampersbach, Lenzer, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch und der Fraktion der CDU/CSU Rohstoffpolitik der Bundesregierung — Drucksachen 8/1681, 8/1981 — Breidbach CDU/CSU 9079 C Rapp (Göppingen) SPD 9084 A Angermeyer FDP 9088 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9091 B Dr. Narjes CDU/CSU 9097 B Dr. Jens SPD 9102 A Graf Huyn CDU/CSU . . . . 9103 C Voigt (Frankfurt) SPD . . . 9104 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9106 B Dr. Holtz SPD . . . . . . 9108 B Dr. Vohrer FDP 9111 B Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA 9113 C Kittelmann CDU/CSU 9115 A Stockleben SPD 9116 B Erklärung der Bundesregierung über das Ergebnis der Verkehrsverhandlungen mit der DDR Franke, Bundesminister BMB 9135 C Dr. Abelein CDU/CSU 9138 B Frau Schlei SPD 9142 C Hoppe FDP 9145 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Sick, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/744 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2266 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 9147 B Mahne SPD 9148 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 — Drucksache 8/1824 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2292 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/2252 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktis-Vertrag — Drucksachen 8/1427, 8/2253 — dazu Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/2292 — Dr. von Geldern CDU/CSU 9148 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 9150 C Gattermann FDP 9152 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern — Drucksachen 8/1292, 8/1906 — Sick CDU/CSU 9153 C Curdt SPD 9154 D Hoffie FDP 9156 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Dritten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes Drucksachen 8/803, 8/1731 — Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . . 9158 A Batz SPD 9159 A Hoffie FDP . . .. . . . . . . . . 9160 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer — Drucksachen 8/1269, 8/1732 — Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 9162 A Schmidt (Niederselters) SPD 9163 B Hoffie FDP 9165 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1586, 8/2141 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1603, 8/2142 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 9166 D Dr. Kreutzmann SPD 9168 B Hoppe FDP . . . . . .. . . . . . 9169 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/1679 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2293 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 9170 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 9172 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 III Dreyer CDU/CSU 9173 D Frau Matthäus-Maier FDP 9175 A Lemmrich CDU/CSU 9177 A Fragestunde — Drucksache 8/2273 vom 10. 11. 1978 — Äußerungen von Bundesminister Gscheidle über die Senkung der Fernmeldegebühren bis 1985 MdlAnfr A63 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9113 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . 9117 A, B Neuordnung der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im einfachen Postdienst, im mittleren Fernmeldedienst und in Bereichen des mittleren nichttechnischen Dienstes MdlAnfr A64 10.11.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD MdlAnfr A65 10.10.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD Antw PStSekr Wrede BMP . 9117 C, D, 9118 A ZusFr Kirschner SPD 9113D, 9118 A Dokumentation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Fragen des Notbewilligungsrechts bei der Zulassung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben MdlAnfr A73 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 9118 B, C, D, 9119 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9118 B, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9119 A Umfang der Berichte über die Opposition in den Veröffentlichungen der Bundesregierung für das Ausland MdlAnfr A74 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 9119 B, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9119 D Unterrichtung deutscher touristischer Un- ternehmen über die Zulassung der deutschen Bezeichnung der Geburtsorte der vor dem 8. Mai 1945 in den Oder/Neiße-Gebieten geborenen Personen MdlAnfr A75 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 A, B Zahl der 1978 in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen durchgeführten polnischen bzw. deutschen Wochen MdlAnfr A76 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 C, D Kündigung deutscher Arbeitnehmer in den amerikanischen Armeenachschubdepots Kaiserslautern und Germersheim sowie deren Übernahme in den deutschen öffentlichen Dienst MdlAnfr A77 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A78 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9121 A, B, C, D, 9122 A, B, C, D, 9123 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9121 B, 9122 B, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9121 C, 9123 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 9121 C, 9122 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9121 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 9122 A, D Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit den Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A80 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A81 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9123 A, B, C, D, 9124 A, B, 9125 B, D, 9126 A, C, D, 9127 A, B, C, D, 9128 A, C, D, 9129 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 9123 B, C, 9127 C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 9123 C, 9128 A ZufFr Broll CDU/CSU 9123 D ZusFr Dr. Ehmke SPD 9124 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9124 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 9125 B, 9128 B ZusFr Schulte (Unna) SPD 9125 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9125 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 9126 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9126 B ZusFr Frau Erler SPD 9126 C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9126 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 ZusFr Dr. Corterier SPD 9126 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9127 A ZusFr Frau von Bothmer SPD 9128 C ZusFr Petersen CDU/CSU 9128 D ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU 9129 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 9129 A ZusFr Dr. Holtz SPD 9129 C ZusFr Glos CDU/CSU 9129 C Standpunkt der Bundesregierung zum Recht jedes Staats auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung; Beurteilung des Kampfs sogenannter Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt gegen ungerechte Staatsgewalt MdlAnfr A82 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A83 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 9129 D, 9130 A, C, D, 9131 B, D, 9132 A, B, C, 9133 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 9129 D, 9130 C, 9132 D, 9133 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9130 A, 9133 A ZusFr Dr. Ehmke SPD 9130 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9131 A ZusFr Frau Erler SPD 9131 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9131 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 9132 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9132 B Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen; Aufforderung von Staatsminister Wischnewski zur Unterstützung der SWAPO und anderer Gewalt befürwortender afrikanischen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A84 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU MdlAnfr A85 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9133 B, C, D, 9134 A, B, C, D, 9135 A, B ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . 9133 D, 9134 A ZusFr Bindig SPD 9134 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9134 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9134 C ZusFr Dr. Holtz SPD 9134 D ZusFr Amrehn CDU/CSU 9134 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 9135 B Nächste Sitzung 9177 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9179* A Anlage 2 Finanzielle Unterstützung der SWAPO durch westliche Länder, insbesondere durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A6 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9179* C Anlage 3 Versorgungskonzept im Fall von Störungen bei der Lieferung von Erdöl und Erdgas aus dem Iran MdlAnfr A39 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A40 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* A Anlage 4 Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie MdlAnfr A42 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 9180* C Anlage 5 Schließung der Loewe Opta-Werke in Berlin MdlAnfr A43 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* D Anlage 6 Macht der multinationalen Konzerne MdlAnfr A44 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9181* B Anlage 7 Übernahme der an Autobahnausfahrten in den USA angebrachten Hinweisschilder zur Reduzierung der Zahl der Geisterfahrer auf Bundesautobahnen MdlAnfr A55 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 V Anlage 8 Herabsetzung der Promillegrenze für Autofahrer MdlAnfr A56 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9181* C Anlage 9 Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof und auf der angrenzenden Autobahn Köln-Neuss durch Verlängerung der Start- und Landebahn MdlAnfr A61 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP MdlAnfr A62 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* D Anlage 10 Erhaltung der bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins ohne Einschränkung des Umfanges der Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A66 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* B Anlage 11 Spekulationen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck der Veräußerung MdlAnfr A70 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Anlage 12 Neugestaltung des Erschließungsbeitragsrechts; Zahl der Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen MdlAnfr A71 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A72 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 9079 117. Sitzung Bonn, den 16. November 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 11 Adams * 17. 11. Dr. van Aerssen * 17. 11. Dr. Aigner * 17. 11. Alber * 17. 11. Dr. Bangemann * . 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Dr. Bayerl * 17. 11. Blumenfeld * 17. 11. Brandt 17. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Frau Dr. Däubler-Gmelin 17. 11. Dr. Dregger 17. 11. Engelsberger 17. 11. Eymer (Lübeck) 17. 11. Fellermaier * 17. 11. Flämig * 17. 11. Francke (Hamburg) 17. 11. Dr. Früh * 17. 11. Dr. Fuchs * 17. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 17. 11. Dr. Gruhl 17. 11. Haase (Fürth) * 17. 11. Haberl 17. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11. Ibrügger * 17. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11. Jung * 17. 11. Dr. h. c. Kiesinger 17. 11. Dr. Klepsch * 17. 11. Klinker * 17. 11. Koblitz 17. 11. Kratz 1. 12. Lange * 17. 11. Dr. Langguth 17. 11. Lemp * 17. 11. Lintner 17. 11. Lücker * 17. 11. Luster * 17. 11. Lutz 17. 11. Müller (Mülheim) * 17. 11. Müller (Wadern) * 17. 11. Dr. Müller-Hermann ' 17. 11. Frau Pack 15. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Roth 17. 11. Saxowski 17. 11. Schäfer (Offenburg) 17. 11. Schmidhuber ** 16. 11. Schmidt (München) * 17. 11. Schreiber * 17. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 17. 11. Seefeld* 17. 11. Sieglerschmidt * 17. 11. Dr. Starke (Franken) * 17. 11. Strauß 17. 11. Frau Dr. Walz * 17. 11. Wawrzik * 17. 11. Würtz * 17. 11. Zeyer * 17. 11. Ziegler 15. 12. Zywietz * 17. 11. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 5 und 6) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß - wie der Außenminister der Südafrikanischen Republik, P. Botha, und dessen Generaladministrator, Steyn, erklärt haben - Millionenbeträge westlicher Länder in die Kasse der südwestafrikanischen Organisation SWAPO geflossen sind, und trifft es weiterhin zu, daß die Bundesrepublik Deutschland sich über Gebühr an diesen finanziellen Leistungen beteiligt hat und auf direktem oder indirektem Wege Fördermittel zur Verfügung stellte? In welcher Höhe wurden gegebenenfalls Fördermittel zur Verfügung gestellt? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, in welcher Höhe andere westliche Länder die SWAPO unterstützen. Sie selbst hat im Rahmen der bilateralen humanitären Hilfe 3 Tonnen Trokkenfisch im Werte von 16 000,- DM und Brillen im Werte von 2 500,- DM der SWAPO zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat außerdem für Programme der Vereinten Nationen, die im Zusammenhang mit der ungelösten Namibia-Frage stehen, Leistungen erbracht. Dabei ist jedoch kein Geld in die Kasse der SWAPO geflossen. Die über die Vereinten Nationen geleiteten Mittel wurden wie folgt projektgebunden: 1. Der UN-Namibia-Fonds erhielt für das Namibia-Institut in Lusaka, in dem Verwaltungsfachkräfte für ein unabhängiges Namibia ausgebildet werden, eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100 000 US $ (1976). Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus seit 1977 den UN-NamibiaFonds jährlich mit 50 000 US $. 2. UNICEF erhielt zur Förderung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zugunsten in Angola lebender Flüchtlinge aus Namibia für Gesundheits- 3. und Schulwesen 168 760 US $. Weitere 120 000 US $ sind in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat außerdem dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe 50 000,- DM gewährt. 4. Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), an dessen Beitragsaufkommen die Bundesregierung sich durchschnittlich jährlich mit 7 % beteiligt, führt eine Reihe von Projekten 9180* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 mit der SWAPO durch. Dabei handelt es sich um Ausbildungs- und Gesundheitsprojekte sowie um landwirtschaftliche Vorhaben. Dafür wurden bisher von UNDP 804 108 US $ aufgewendet. UNDP beteiligt sich auch an der Finanzierung des o. g. Namibia-Instituts. Im Jahre 1977 wurden dafür 800 000 US $ bewilligt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der Unruhen im Iran das Risiko eines Stopps der Erdölausfuhr und evtl. auch der Erdgasexporte, und müßte in einem solchen Fall in der Bundesrepublik Deutschland mit Versorgungsengpässen gerechnet werden? Gibt es ein alternatives Versorgungskonzept für den Fall, daß es zu Störungen bei der Lieferung von iranischem Öl und Erdgas kommt? Zu Frage A 39: Durch die seit Ende Oktober andauernden Streiks auf den iranischen Ölfeldern ist die Tagesförderung des Iran im November auf etwa 1/5 zurückgegangen. Nach letzten Informationen vom Wochenende zeigt die Produktion inzwischen wieder steigende Tendenz. Angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung der Öleinnahmen für den Iran kann damit gerechnet werden, daß die iranische Regierung alles versuchen wird, um die Ölförderung kurzfristig zu normalisieren. Die wichtigsten Installationen der Felder sind inzwischen vom Militär besetzt, um Beschädigungen an den Anlagen zu verhindern. Der Iran ist zwar mit einem Einfuhranteil von knapp 20 % z. Z. unser größter Rohöllieferant. Auch ein kurzfristiger totaler Lieferausfall könnte jedoch von den Ölgesellschaften durch Zukäufe von anderen Rohölprovenienzen und Rückgriff auf die betrieblichen Vorräte ausgeglichen werden. Die gegenwärtige Versorgungssituation läßt daher nicht befürchten, daß es in den nächsten Wochen in der Bundesrepublik Deutschland zu Versorgungsengpässen kommen wird. Iranische Erdgasexporte spielen z. Z. für die Versorgung der westlichen Welt noch keine Rolle. Zu Frage A 40: Sowohl im internationalen als auch im nationalen Rahmen ist ein umfassendes Vorsorgeprogramm vorhanden. Mit dem Krisenmechanismus der Internationalen Energie-Agentur in Paris ist ein Instrument geschaffen, mit dem die wichtigsten Industrienationen der westlichen Welt — mit Ausnahme Frankreichs — einer künftigen Ölverknappung solidarisch begegnen wollen. Danach bringen die Mitgliedstaaten in einer Krise alles verfügbare Öl aus verbleibenden Importen und heimischer Förderung in ein gemeinschaftliches Ölverteilungssystem ein, um den Lieferausfall so gleichmäßig zu verteilen und die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern. Das in Ergänzung dieser internationalen Maßnahmen erarbeitete nationale Krisenprogramm ist im wesentlichen durch eine gute Bevorratung (z. Z. 111 Tage) und einen umfassenden Maßnahmenkatalog gekennzeichnet, der für alle denkbaren Störungsfälle eine auf die Krisenschwere abgestellte Nachfrageeinschränkung zuläßt. Dabei wird darauf Bedacht genommen., daß in einer Krise Auswirkungen auf Wirtschaftsablauf und Arbeitsplätze möglichst gering gehalten werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 42) : Trifft es zu, daß sich die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers durchgeführte Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie nur auf einen betriebswirtschaftlichen Kostenansatz beschränkt und daher mit dieser Studie energiepolitisch kein abschließendes Urteil über die unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von Kohle- und Kernenergiestrom möglich ist? Ein energiepolitisch abschließendes Urteil kann nicht allein auf wirtschaftswissenschaftliche Studien gegründet werden. Das gilt in besonderem Maße bei einem so vielschichtigen, über wirtschaftliche Fragen hinausgehenden Problem wie dem der Stromerzeugung aus Kohle- und Kernenergie. Die Bundesregierung beachtet dies bei ihrer Beurteilung der Ergebnisse der „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten", die in ihrem Auftrag vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungs stelle für Energiewirtschaft München im September 1977 erstellt worden ist. In der Studie wird die Relevanz der langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten betont. Die Gutachter legen aber auch dar, daß die hiermit zusammenhängenden Erfassungs- und Bewertungsprobleme bei den volkswirtschaftlichen Zusatzkosten nur teilweise zu lösen sind. Durch politische Entscheidungsprozesse hinreichend konkretisierte Ziele etwa auf den Gebieten der Sicherheit und des Umweltschutzes wurden durch entsprechende Kostenschätzungen in die Vergleichsrechnungen einbezogen. Beispielhaft sei auf die Kosten der Rauchgasentschwefelung bei Kohlekraftwerken und Stillegungskosten bei Kernkraftwerken hingewiesen. Die Studie macht darüber hinaus deutlich, daß auch ein Nichtentscheid über neue Stromerzeugungsinvestitionen gesamtwirtschaftliche Zusatzkosten verursachen kann. Sie nennt hier ausdrücklich Wachstums-, Produktivitäts- und Arbeitsplatzverluste, zukünftiger Konsumverlust, geringere Mittel für soziale Aufgaben und Verlust energiepolitischer Optionen für die Zukunft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Einsparung von Arbeitsplätzen bei der DIAG eine Schließung des Werks von Loewe Opta mit dem Verlust von 500 Arbeitsplätzen, und sieht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 , 9181* sich die Bundesregierung in der Lage, durch positive Taten die schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft Berlins zu verhindern? Die Bundesregierung sieht die Ursache für die Firmenentscheidung in dem von der Firma in der Berliner Fabrikationsstätte betriebenen Produktionsprogramm, das einem harten und zunehmend schärfer werdenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Investitionen und Produktionsprogramme allein der Verantwortung unternehmerischer Entscheidungen im Rahmen des Wettbewerbs unterliegen. Dies gilt auch für Berlin, das voll in die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland integriert ist. Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Berlinförderung ein großzügiges finanzielles Instrumentarium in Form von Investitionszulagen, Sonderabschreibungen und zinsgünstigen ERP-Krediten zur Verfügung, die generell nicht nur der Errichtung, Erweiterung und Rationalisierung dienen, sondern gerade auch die Umstellung von Betrieben in Berlin zur Anpassung an veränderte Marktverhältnisse ermöglichen sollen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen die Firmenleitung sich offenbar nicht in der Lage sah, von diesen ständig publizierten und in Berlin gut bekannten öffentlichen Hilfen Gebrauch zu machen, um die Betriebsstätte und die Arbeitsplätze zu erhalten. Der zuständige Senator für Wirtschaft in Berlin ist um eine Lösung bemüht, die primär darauf abzielt, für den noch intakten Betrieb insgesamt eine Möglichkeit der Fortführung zu finden. Auch für diese Bemühungen stehen die erwähnten umfangreichen Fördermöglichkeiten für Berlin zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die multinationalen Konzerne eine maßlose Macht ausüben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Frage ist — in dieser Schärfe und Allgemeinheit gestellt — zu verneinen. Allerdings ist die Bundesregierung der Meinung, daß transnationale Unternehmen (TNU) ein Spannungspotential bilden können, das sich insbesondere aus der international ausgerichteten Geschäftspolitik und Tätigkeit der TNU und der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik der einzelnen Regierungen ergibt. Durch Erarbeitung von Empfehlungen auf internationaler Ebene trägt die Bundesregierung dazu bei, dieses Spannungspotential abzubauen und die positiven Auswirkungen der Investitionstätigkeit der TNU zu verstärken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung zu prüfen bereit, ob die in den USA an Autobahnausfahrten im Gegensinn angebrachten Warn- und Hinweisschilder, mit denen in falscher Richtung einfahrende Kraftfahrzeuge zur Umkehr aufgefordert werden, ein geeignetes Vorbild für die Bundesautobahnen darstellen können, um die zunehmende Zahl von „Geisterfahrern" zu reduzieren? Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern zweckmäßige Maßnahmen geprüft, die sofort angewendet werden. können. Diese Maßnahmen zielen nicht auf Hinweisschilder ab, mit denen in falsche Richtung eingefahrene Kraftfahrzeuge angesprochen werden, sondern die das falsche _Einfahren überhaupt verhindern sollen. Die Frage, ob auch Warn- und Hinweiszeichen ähnlich denen in den USA eingesetzt werden sollen, wird im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit geprüft. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 56) : Ist die Bundesregierung gewillt, die strafrechtlich relevante Promillegrenze für Autofahrer auf eine einzige — nämlich 0,6 Promille — herabzusetzen, und wie beurteilt sie die Gefährdung, die dadurch entstehen kann, daß Verkehrsteilnehmer glauben, mit sogenannten Promilletestgeräten, die in Gaststätten vorrätig gehalten werden, Selbstkontrolle üben zu können? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der derzeit geltenden Regelung der Alkoholdelikte im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch abzugehen und eine neue Promille-Grenze von 0,6 % festzusetzen. Die Erfahrungen mit dem im Jahre 1973 ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommenen Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24 a (0,8-Promille-Grenze) haben gezeigt, daß weniger die Festlegung eines bestimmten Grenzwertes, als vielmehr die möglichst umfassende Kontrolle des Straßenverkehrs Einfluß auf das Trinkverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Die Differenz zwischen 0,8 ‰ und 0,6 ‰ ist nicht so gravierend, als daß von ihr ein deutlicher Rückgang des Fahrens unter Alkoholeinfluß zu erwarten wäre. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach ihre Skepsis gegenüber der sogenannten „Alkoholselbstkontrolle" in Gaststätten zum Ausdruck gebracht. Sie hat aber das Bundesgesundheitsamt gebeten, die Meßgenauigkeit und die Testmöglichkeiten der derzeit auf dem Markt befindlichen Promilletestgeräte zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht vor. Ob und ggf. welche Maßnahmen gegen den Gebrauch der Apparate durch Laien ergriffen werden, muß deshalb dem Ergebnis der Untersuchung vorbehalten bleiben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes KölnButzweilerhof die Verkehrssicherheit auf der unmittelbar dort angrenzenden Bundesautobahn Köln-Neuß? 9182* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Wie kann gerechtfertigt werden, daß auf das Betreiben der Stadt Köln — mit deren finanzieller Unterstützung in Höhe von etwa 350 000 DM - der bisher auf diesem Flugplatz gewährleistete Sicherheitsstandard für militärische und zivile Flugzeuge substantiell verringert wird und daß die weitere militärische Nutzung des Flugfelds bei gleichzeitigem Ausschluß der deutschen Sportflieger zugelassen wird? Zu Frage A 61: Die Planung für eine Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem militärisch genutzten Teil des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof ist nach Auskunft des belgischen Verbindungsoffiziers in Köln noch nicht abgeschlossen. Die Planunterlagen werden in etwa 14 Tagen der Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Hierbei werden auch die Sicherheitskriterien für die Bundesautobahn Köln–Neuss besonders geprüft. Zu Frage A 62: Die beteiligten Stellen werden darauf achten, daß durch die vorgesehenen Ausbauarbeiten am Flugplatz Köln-Butzweilerhof der bestehende Sicherheitsstandard nicht verringert wird. Bei der Kündigung des Flugplatzbenutzungsverhältnisses für die zivile Luftfahrt auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof handelt es sich um eine privatrechtliche Entscheidung der Stadt Köln, hinsichtlich der weder der Bundesminister für Verkehr noch der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Mitspracherecht besitzen. Die luftrechtliche Genehmigung des Platzes bleibt von der Kündigung unberührt, so daß aus dieser Sicht einer weiteren Nutzung keine Einwendungen entgegenstehen. Inwieweit möglicherweise der militärische Teil des Flugplatzes nach dessen Ausbau von der zivilen Luftfahrt mit benutzt werden kann, liegt allein im Ermessen der belgischen Militärbehörden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 66) : Was hat die Bundesregierung bisher auf Grund der Entschließung des Bundesrats vom 23. Juni 1978 (Bundesrats-Drucksache 279/78) veranlaßt, durdt die sie aufgefordert worden ist, angesichts des Kumulationsverbots zwischen Zuschüssen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden, und welche sonstigen Mittel im Sinne der Entschließung des Bundesrats werden von dem Kumulationsverbot betroffen? Die Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter der Bundesminister der Finanzen, für Wirtschaft, für innerdeutsche Beziehungen und meines Hauses angehören. Im Rahmen der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesminister für Wirtschaft den Senator für Bau- und Wohnungswesen in Berlin mit Schreiben vom 16. August 1978 darum gebeten, die Sachverhalte im' einzelnen darzustellen und Vorschläge für die gedachte Lösung zu unterbreiten. Die Antwort ist am 7. November eingegangen. Daher ist es noch nicht möglich gewesen, die Arbeitsgruppe erneut mit der Sache zu befassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 70) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungen vor, inwieweit spekulative Erscheinungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck ihrer Veräußerung dadurch gefördert werden, daß in diesen Fällen bisher § 6 EStG keine Anwendung findet und zur Umgehung dieser Vorschrift Objekte insgesamt an „Aufkäufer" veräußert werden? Der Bundesregierung liegen keine Erfahrungen vor, auch aus Mitteilungen der Länder ist hierzu bisher nichts zu entnehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das geltende Erschließungsbeitragsrecht im Hinblick auf die gesteigerten Anforderungen der Verwaltungsgerichte an die Beitragssatzungen der Gemeinden nahezu unpraktikabel geworden ist, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, das geltende Erschließungsbeitragsrecht praktikabler zu gestalten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel öffentlich geförderte Eigenheime zur Zwangsversteigerung gekommen sind, weil für die Eigentümer die Belastungen zu hoch waren, getrennt nach erstem und zweitem Förderungsweg? Zu Frage A 71: Wie Ihnen bereits auf eine entsprechende frühere Anfrage (Frage Nr. 119) am 1. Juni dieses Jahres mitgeteilt wurde, sind die Vorarbeiten für eine Änderung des Erschließungsbeitragsrechts im Bundesbaugesetz bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden. Es wurde bereits damals darauf hingewiesen, daß u. a. wegen der Schwierigkeiten, einen praktikablen und gerechten Verteilungsmaßstab zu finden, die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen ist. Ich darf insoweit auch auf die Antworten auf entsprechende Anfragen der Abgeordneten Niegel (Fragestunde am 10./11. Mai 1978) und Milz (Fragestunde am 7./8. Juni 1978) hinweisen. Zu Frage A 72: Die Durchführung der Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau und damit auch die Verwaltung der öffentlichen Baudarlehen sowie das Aufwendungsdarlehen ist Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen vor. Lediglich für das bis einschließlich 1977 allein vom Bund finanzierte Regionalprogramm sind mir von bisher insgesamt rd. 193 000 geförderten Eigentumsmaßnahmen 35 Zwangsversteigerungsanträge gemeldet worden. Das sind nicht ganz 0,02 % aller Förderungsfälle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Jürgen Hoffie


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können feststellen, daß sich in der Sache alle Fraktionen einig sind.

    (Dr. Hornhues [CDU/CSU]: Warum stimmt ihr dann nicht zu?)

    Worum geht es? Es geht darum, im bilateralen Verkehr mit den RGW-Ländern eine ausgewogene Beteiligung der deutschen Verkehrsunternehmen zu erreichen und darüber hinaus in der Seeschiffahrt ein weiteres unkontrolliertes Vordringen der staatlichen COMECON-Flotten im Cross Trade von und zu den deutschen Seehäfen zu verhindern. Es gibt auch kaum Meinungsverschiedenheiten darüber, daß das keine leichte Aufgabe ist — eine Aufgabe, vor der übrigens nicht nur die Bundesrepublik steht, sondern auch eine ganze Reihe von weiteren westlichen Ländern. Dabei sind durchaus unterschiedliche Interessen abzuwägen.
    Im bilateralen Verkehr muß auf den Warenaustausch Rücksicht genommen werden; denn wenn kein Warenaustausch stattfindet, dann gibt es natürlich auch nichts zu befördern. Eine paritätische Beteiligung auf der Basis Null würde den deutschen Verkehrsunternehmen wenig nützen.
    Im Cross Trade ist das anders. Hier geht es nicht um den Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik und den RGW-Staaten, sondern um den Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik und Drittländern. Das Interesse der RGW-Staaten, durch Beteiligung an diesem Verkehr Devisen zu verdienen, ist zwar begreiflich; aber zwischen diesem Interesse und unserem Warenaustausch mit dem Osten besteht allenfalls ein mittelbarer Zusammenhang.
    Andererseits gibt es nicht nur die deutschen Seehäfen. Ein nationaler Alleingang im Sinne einer Beschränkung der Ladungsaufnahme durch Schiffe aus dem COMECON-Bereich könnte unerwünschte Nebenfolgen für die deutschen Seehäfen, für die deutschen Reeder und natürlich auch für die deutschen Exporteure haben. Das wissen auch alle Beteiligten. Wer sich nicht mit den manchmal etwas lautstarken Verbandserklärungen begnügt und mit den Betroffenen einmal selbst spricht, also mit den Reedern, mit den Verladern oder den Vertretern der Seehäfen, der stellt sehr schnell fest, daß von niemandem etwas vorgetragen wird, was als Forderung nach einseitigen Maßnahmen der Bundesregierung verstanden werden könnte.
    Im Gegenteil. Für uns, die wir nach wie vor auf Europa setzen, ist es sehr erfreulich, daß ausgerechnet in Fragen der Seeschiffahrt, für die der EWG-Vertrag noch gar keine gemeinsame Verkehrspolitik vorsieht, Lösungen von Brüssel erwartet werden. Wir meinen, die Bundesregierung war gut beraten, als sie am 26. April dieses Jahres die Einführung einer Meldepflicht für die Linienschiffahrt von und nach deutschen Häfen beschloß und die Einführung einer Genehmigungspflicht noch zurückstellte. Mit dem Beschluß über die Meldepflicht wurde nicht nur eine wichtige Grundlage für eventuelle spätere Entscheidungen geschaffen, sondern zugleich der Anstoß für eine rasche Behandlung dieses Problems in Brüssel gegeben. Bereits am 19. September dieses Jahres hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften ja eine Entscheidung über die Einführung eines europäischen Meldesystems getroffen, und in der nächsten Verkehrsratssitzung in . der kommenden Woche soll diese Entscheidung noch präzisiert werden. Ich bin ganz sicher, daß Herr Minister Gscheidle als Ratspräsident alles daran setzen wird, Herr Kollege Sick, daß die Verhandlungen gerade in diesem Punkt erfolgreich abgeschlossen werden.
    Die verschiedenen Besprechungen mit der Sowjetunion haben sich besonders im Bereich des Straßengüterverkehrs als nützlich erwiesen. Die in der Sowjetunion zu zahlende Straßenbenutzungsgebühr wurde drastisch gesenkt, die Einfahrt deutscher Lkw in die UdSSR wurde erleichtert, wie hier schon gesagt wurde, und die sowjetische Seite ist grundsätzlich zur Bereitstellung von Rückladungen bereit.
    Es stimmt daher einfach nicht, was am 15. Dezember 1977, also fast vor einem Jahr, der Kollege Sick unter dem Beifall seiner Fraktion hier im Plenum des Deutschen Bundestages verkündete, nämlich daß, wie er sagte, „an den Verkehrsbeziehungen zwischen Sowjet-Rußland und der Bundesrepublik Deutschland deutsche Verkehrsunternehmer nur mit 1,5 0/o des Volumens beteiligt" seien.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Heute sind es 1,6 %!)

    Herr Sick, diese Feststellung in dieser Allgemeinheit ist schief, weil tatsächlich nur im bilateralen Straßengüterverkehr mit der UdSSR ein deutscher Anteil von 1,6 % besteht. Tatsache ist aber auch, daß im deutschsowjetischen Linienstückgutverkehr, also auf dem Gebiet des Seeverkehrs, heute bereits



    Hoffie
    beinahe schon eine Parität erreicht worden ist. Es ist Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, auch bekannt, daß seitens der Bundesregierung ähnliche Regelungen auch im Containerverkehr und bei bestimmten Massengutverkehren angestrebt werden.
    Weil die Opposition die schematische Aussage einer diesem Sachverhalt adäquaten und differenzierenden Betrachtungsweise vorzieht, würdigt sie auch nicht den Umstand, daß im Straßengüterverkehr mit Polen und der CSSR beispielsweise Beteiligungen erreicht werden konnten, die sicherlich das Prädikat „angemessen" verdienen. Auch das gehört zur Dimension, von der Sie, Herr Kollege Sick, sprachen. Ich meine, es wäre fair und honorig gewesen, wenn Sie ebenfalls auf die bestehenden Vereinbarungen mit den RGW-Ländern zu sprechen gekommen wären.
    Meine Damen und Herren, wenn es auch bezüglich des bilateralen Seeverkehrs mit der Sowjetunion substantielle Vorteile gab, so ist und bleibt dennoch die Situation im Cross Trade freilich durchaus auch für uns unbefriedigend. Hier sind Erfolge eben noch nicht greifbar. Da stagnieren die Liniendienste der Sowjetunion, was die Ladungsaufnahme in deutschen Seehäfen betrifft, seit etwa einem halben Jahr, also im zeitlichen Zusammenhang mit dem ersten Expertengespräch vom Februar dieses Jahres. Man weiß aber nicht so genau, ob das nun eine Folge weiser Selbstbeschränkung ist oder, wie manche Reeder ja meinen, die Folge des allgemeinen Ratenverfalls und der dadurch verminderten Attraktivität von Außenseiterdiensten. Hier muß die weitere Entwicklung sicher abgewartet werden, zumal Anfang Oktober ein weiteres Expertengespräch stattgefunden hat, in dem der deutsche Standpunkt noch einmal ganz klar und deutlich dargelegt worden ist.
    Alles in allem geschieht also, was geschehen kann. Inwiefern die Bundesregierung etwas versäumt hätte, ist tatsächlich nicht ersichtlich, und deswegen hat es wenig Sinn, der Bundesregierung gerade in dieser Frage Vorwürfe zu machen. Auch ein an sich durchaus sachlich formulierter Antrag beinhaltet ja den Vorwurf, daß nichts oder wenig geschehen sei. Abgesehen davon ist das, was die Opposition vorschlägt, zu vage, als daß man den Eindruck gewinnen könnte, auf diesem Wege sei mehr zu erreichen, als bisher schon erreicht wurde.
    Sicher kann man auch immer etwas verbessern, und wir sind auch gerne bereit, über konkrete Verbesserungsvorschläge mit uns reden zu lassen. Es gibt allerdings auch eine Form der „Präzisierung von Standpunkten", die unter Umständen der anderen Seite mehr nützt als der eigenen. „Bis hierher und nicht weiter" heißt eben auch: Bis hierher ist alles in Ordnung. Gerade deshalb möchten wir Freien Demokraten auch vor dem von Ihnen in Ihrem Antrag gemachten Vorschlag für einen Verhaltenskodex warnen, da er eher ein Rohrkrepierer denn eine taugliche Waffe zu sein scheint. Wir kommen beispielsweise mit unseren Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und unseres freiheitlichen Wirtschaftssystems ganz allgemein in Konflikt,
    provozieren nicht abschätzbares Retorsionsmaßnahmen und können bei einseitigen Barrieren eine Auswanderung in benachbarte Gebiete nicht verhindern, so daß zu unserem Schaden alles beim alten bliebe.
    Meine Damen und Herren, ein politisches Streben nach ausgewogener Beteiligung deutscher Verkehrsunternehmer im Sinne der KSZE-Schlußakte setzt eine praktische Handlungsbereitschaft und Handlungsfähigkeit voraus, die sich den wirtschaftlichen Realitäten zweier unterschiedlicher Wirtschaftssysteme anzupassen versteht. Anstelle von wenig effektiver Larmoyance scheint es mir wesentlich zweckdienlicher zu sein, zu untersuchen, ob nicht das vom niederländischen Straßengüterverkehrsgewerbe in Form der Gemeinschaftsfirma NESOTRA geschaffene System ein kluges und sinnvolles Zusammenspiel von Wirtschaftspartnern unterschiedlicher Systeme darstellt.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat im Rahmen der Ost-West-Verkehrsbeziehungen bisher ein ausbaufähiges Ergebnis erreicht. Wir Freien Demokraten unterstützen die Bundesregierung in ihrer Bemühung, eine ausgewogene Beteiligung am Verkehr mit den COMECON-Ländern durch Regierungsverträge oder durch Absprachen in gemischten Wirtschaftskommissionen oder durch multilaterale Abkommen zu erreichen. Wir sehen aber nicht, inwiefern die von der Opposition vorgeschlagene Entschließung die Position der Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit den RGW-Staaten oder in Brüssel verbessern könnte. Deshalb bitten wir Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1906, den Antrag Drucksache 8/1292 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt, 7 auf :
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem
Dritten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes
— Drucksachen 8/803, 8/1731 —Berichterstatter : Abgeordneter Dr. Waffenschmidt
Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Nein. Ich danke dem Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache — eine Kurzaussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Hoffmann.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingeborg Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Dritte Bericht der Bundesregierung zu § 8 des Personenbeförderungsgesetzes ist in einem Punkt im Vergleich zu seinen beiden Vorgängern von besonderer politischer Brisanz. Die Bundesregierung stellt nämlich in diesem Dritten Bericht fest, daß die Entwicklung der freiwilligen Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr, verglichen mit den Zeiträumen von 1969 bis 1973, sich wesentlich verlangsamt hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr bemerkenswert!)

    Diese erstmals recht kritische Beurteilung der freiwilligen Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr durch die Bundesregierung stellt die Verkehrspolitik vor die Frage, ob dieser Weg der freiwilligen Zusammenarbeit in Zukunft wesentlich eingeschränkt oder gar aufgegeben werden sollte.
    Die CDU/CSU hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß für sie die freiwillige Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs der einzig gangbare Weg ist,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    der einzig gangbare Weg deshalb, weil er der wirtschaftlichste ist und weil er die besten Ergebnisse gewährleistet. Die Verlangsamung der freiwilligen Zusammenarbeit der Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr ist sicherlich vor allem darauf zurückzuführen, daß nach langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet eine gewisse Konsolidierung eingetreten ist.
    Sie, Herr Bundesverkehrsminister, haben dagegen bereits im Jahre 1977 einige Vorschläge für eine Neuordnung des organisatorischen Rahmens für den öffentlichen Personennahverkehr veröffentlicht. Diese Vorschläge ließen ernsthafte Zweifel daran aufkommen, ob die Bundesregierung weiterhin an der Grundlage der freiwilligen Zusammenarbeit festhalten wollte. Damit war der Rahmen der politischen Diskussion des Dritten Berichts der Bundesregierung zu § 8 des Personenbeförderungsgesetzes vorgegeben.
    Wir, die CDU/CSU, können heute mit Befriedigung feststellen, daß ein umfassendes Hearing zu dieser Problematik im federführenden Verkehrsausschuß des Bundestages unseren Kurs in dieser Frage voll und ganz bestätigt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Neuordnungsvorschläge des Bundesverkehrsministers dagegen wurden von allen Experten recht kritisch beurteilt, weil sie im wesentlichen zu mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie, aber nicht unbedingt zu mehr Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Nahverkehr führen. Außerdem wurde von den Experten deutlich gemacht, daß die Organisation und die Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr nicht losgelöst von den unterschiedlichen regionalen Angebots- und Nachfragestrukturen "im öffentlichen Nahverkehr gesehen werden kann, also nicht ohne Rücksicht auf Unterschiede im Ballungsraum, im Ballungsrand und im ländlichen Raum. Überdies gibt es Regionen mit vorwiegend öffentlichen Verkehrsbetrieben, während in anderen Regionen der Nahverkehr von privaten Unternehmen durchgeführt wird. Dies alles erfordert nach übereinstimmender Auffassung der Experten regional differenzierte Lösungen, kurz: einen maßgeschneiderten Anzug für jede Region.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Außerdem muß die Größe der Nahverkehrsregion überschaubar bleiben.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Um all dies zu sichern, bleibt die freiwillige Zusammenarbeit der Nahverkehrsunternehmen das Richtige und ökonomisch Vernünftige. Diesem Ergebnis stimmt meine Fraktion voll zu.
    Die CDU/CSU begrüßt es ausdrücklich, daß dem Deutschen Bundestag heute in dieser Frage eine Beschlußempfehlung vorliegt, die mit Zustimmung aller Fraktionen zustande gekommen ist und die diese Politik des öffentlichen Nahverkehrs für die nächsten Jahre festschreibt. Die Organisation einer freiwilligen Zusammenarbeit im öffentlichen Nahverkehr ist sicherlich in vielen Fällen eine recht unbequeme Angelegenheit, unbequemer als bürokratische Anordnungen. Dies ist aber nach unserer Auffassung der wirtschaftlichste und damit richtige Weg, ein Weg im Interesse des Verkehrsnutzers, weil er auch der billigere ist und ein besseres Leistungsangebot gewährleistet.
    Meine Damen und Herren, es wird notwendig sein, in Zukunft die verschiedenen Formen des öffentlichen Personennahverkehrs, also den allgemeinen Linienverkehr, die Sonderformen des Linienverkehrs und den freigestellten Schülerverkehr, durchlässiger zu machen, um auch damit das Nahverkehrsangebot zu verbessern. Dies ist ein Anliegen, das ebenfalls dankenswerterweise in die Beschlußempfehlung aufgenommen werden konnte.
    Wenn sich schließlich die Bundesregierung darüber beklagt, daß sich das Tempo der freiwilligen Zusammenarbeit verlangsamt habe, dann liegt dies nicht zuletzt auch daran, daß der Bundesverkehrsminister mit der Neuordnung der bundeseigenen Busdienste von Bahn und Post überhaupt nicht zu Rande kommt. Dies unterstreicht nach Auffassung meiner Fraktion die Bedeutung des dritten Punktes der Beschlußempfehlung, nämlich bald zu vernünftigen Entscheidungen zu kommen, um damit .ein Hindernis auf dem Weg der freiwilligen Zusammenarbeit zu beseitigen.
    Eine letzte Bemerkung. Für die CDU/CSU ist die vorliegende Beschlußempfehlung zum dritten Bericht zu § 8 des Personenbeförderungsgesetzes eine entscheidende Voraussetzung dafür, daß auch weiterhin private Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs mit vollem Unternehmerrisiko als Leistungsträger des öffentlichen Personennahverkehrs tätig sein können und sein werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)