Rede:
ID0811722300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Mahne.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9079 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 9116 D Große "Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidhuber, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Dollinger, Dr. Unland, Pieroth, Dr. von Geldern, Kittelmann, Vogt (Duren), Dr. Biedenkopf, Lampersbach, Lenzer, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch und der Fraktion der CDU/CSU Rohstoffpolitik der Bundesregierung — Drucksachen 8/1681, 8/1981 — Breidbach CDU/CSU 9079 C Rapp (Göppingen) SPD 9084 A Angermeyer FDP 9088 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9091 B Dr. Narjes CDU/CSU 9097 B Dr. Jens SPD 9102 A Graf Huyn CDU/CSU . . . . 9103 C Voigt (Frankfurt) SPD . . . 9104 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9106 B Dr. Holtz SPD . . . . . . 9108 B Dr. Vohrer FDP 9111 B Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA 9113 C Kittelmann CDU/CSU 9115 A Stockleben SPD 9116 B Erklärung der Bundesregierung über das Ergebnis der Verkehrsverhandlungen mit der DDR Franke, Bundesminister BMB 9135 C Dr. Abelein CDU/CSU 9138 B Frau Schlei SPD 9142 C Hoppe FDP 9145 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Sick, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/744 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2266 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 9147 B Mahne SPD 9148 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 — Drucksache 8/1824 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2292 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/2252 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktis-Vertrag — Drucksachen 8/1427, 8/2253 — dazu Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/2292 — Dr. von Geldern CDU/CSU 9148 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 9150 C Gattermann FDP 9152 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern — Drucksachen 8/1292, 8/1906 — Sick CDU/CSU 9153 C Curdt SPD 9154 D Hoffie FDP 9156 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Dritten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes Drucksachen 8/803, 8/1731 — Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . . 9158 A Batz SPD 9159 A Hoffie FDP . . .. . . . . . . . . 9160 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer — Drucksachen 8/1269, 8/1732 — Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 9162 A Schmidt (Niederselters) SPD 9163 B Hoffie FDP 9165 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1586, 8/2141 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1603, 8/2142 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 9166 D Dr. Kreutzmann SPD 9168 B Hoppe FDP . . . . . .. . . . . . 9169 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/1679 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2293 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 9170 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 9172 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 III Dreyer CDU/CSU 9173 D Frau Matthäus-Maier FDP 9175 A Lemmrich CDU/CSU 9177 A Fragestunde — Drucksache 8/2273 vom 10. 11. 1978 — Äußerungen von Bundesminister Gscheidle über die Senkung der Fernmeldegebühren bis 1985 MdlAnfr A63 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9113 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . 9117 A, B Neuordnung der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im einfachen Postdienst, im mittleren Fernmeldedienst und in Bereichen des mittleren nichttechnischen Dienstes MdlAnfr A64 10.11.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD MdlAnfr A65 10.10.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD Antw PStSekr Wrede BMP . 9117 C, D, 9118 A ZusFr Kirschner SPD 9113D, 9118 A Dokumentation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Fragen des Notbewilligungsrechts bei der Zulassung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben MdlAnfr A73 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 9118 B, C, D, 9119 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9118 B, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9119 A Umfang der Berichte über die Opposition in den Veröffentlichungen der Bundesregierung für das Ausland MdlAnfr A74 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 9119 B, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9119 D Unterrichtung deutscher touristischer Un- ternehmen über die Zulassung der deutschen Bezeichnung der Geburtsorte der vor dem 8. Mai 1945 in den Oder/Neiße-Gebieten geborenen Personen MdlAnfr A75 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 A, B Zahl der 1978 in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen durchgeführten polnischen bzw. deutschen Wochen MdlAnfr A76 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 C, D Kündigung deutscher Arbeitnehmer in den amerikanischen Armeenachschubdepots Kaiserslautern und Germersheim sowie deren Übernahme in den deutschen öffentlichen Dienst MdlAnfr A77 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A78 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9121 A, B, C, D, 9122 A, B, C, D, 9123 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9121 B, 9122 B, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9121 C, 9123 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 9121 C, 9122 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9121 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 9122 A, D Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit den Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A80 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A81 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9123 A, B, C, D, 9124 A, B, 9125 B, D, 9126 A, C, D, 9127 A, B, C, D, 9128 A, C, D, 9129 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 9123 B, C, 9127 C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 9123 C, 9128 A ZufFr Broll CDU/CSU 9123 D ZusFr Dr. Ehmke SPD 9124 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9124 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 9125 B, 9128 B ZusFr Schulte (Unna) SPD 9125 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9125 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 9126 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9126 B ZusFr Frau Erler SPD 9126 C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9126 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 ZusFr Dr. Corterier SPD 9126 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9127 A ZusFr Frau von Bothmer SPD 9128 C ZusFr Petersen CDU/CSU 9128 D ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU 9129 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 9129 A ZusFr Dr. Holtz SPD 9129 C ZusFr Glos CDU/CSU 9129 C Standpunkt der Bundesregierung zum Recht jedes Staats auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung; Beurteilung des Kampfs sogenannter Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt gegen ungerechte Staatsgewalt MdlAnfr A82 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A83 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 9129 D, 9130 A, C, D, 9131 B, D, 9132 A, B, C, 9133 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 9129 D, 9130 C, 9132 D, 9133 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9130 A, 9133 A ZusFr Dr. Ehmke SPD 9130 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9131 A ZusFr Frau Erler SPD 9131 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9131 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 9132 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9132 B Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen; Aufforderung von Staatsminister Wischnewski zur Unterstützung der SWAPO und anderer Gewalt befürwortender afrikanischen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A84 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU MdlAnfr A85 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9133 B, C, D, 9134 A, B, C, D, 9135 A, B ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . 9133 D, 9134 A ZusFr Bindig SPD 9134 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9134 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9134 C ZusFr Dr. Holtz SPD 9134 D ZusFr Amrehn CDU/CSU 9134 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 9135 B Nächste Sitzung 9177 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9179* A Anlage 2 Finanzielle Unterstützung der SWAPO durch westliche Länder, insbesondere durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A6 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9179* C Anlage 3 Versorgungskonzept im Fall von Störungen bei der Lieferung von Erdöl und Erdgas aus dem Iran MdlAnfr A39 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A40 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* A Anlage 4 Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie MdlAnfr A42 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 9180* C Anlage 5 Schließung der Loewe Opta-Werke in Berlin MdlAnfr A43 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* D Anlage 6 Macht der multinationalen Konzerne MdlAnfr A44 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9181* B Anlage 7 Übernahme der an Autobahnausfahrten in den USA angebrachten Hinweisschilder zur Reduzierung der Zahl der Geisterfahrer auf Bundesautobahnen MdlAnfr A55 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 V Anlage 8 Herabsetzung der Promillegrenze für Autofahrer MdlAnfr A56 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9181* C Anlage 9 Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof und auf der angrenzenden Autobahn Köln-Neuss durch Verlängerung der Start- und Landebahn MdlAnfr A61 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP MdlAnfr A62 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* D Anlage 10 Erhaltung der bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins ohne Einschränkung des Umfanges der Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A66 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* B Anlage 11 Spekulationen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck der Veräußerung MdlAnfr A70 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Anlage 12 Neugestaltung des Erschließungsbeitragsrechts; Zahl der Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen MdlAnfr A71 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A72 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 9079 117. Sitzung Bonn, den 16. November 1978 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 11 Adams * 17. 11. Dr. van Aerssen * 17. 11. Dr. Aigner * 17. 11. Alber * 17. 11. Dr. Bangemann * . 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Dr. Bayerl * 17. 11. Blumenfeld * 17. 11. Brandt 17. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Frau Dr. Däubler-Gmelin 17. 11. Dr. Dregger 17. 11. Engelsberger 17. 11. Eymer (Lübeck) 17. 11. Fellermaier * 17. 11. Flämig * 17. 11. Francke (Hamburg) 17. 11. Dr. Früh * 17. 11. Dr. Fuchs * 17. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 17. 11. Dr. Gruhl 17. 11. Haase (Fürth) * 17. 11. Haberl 17. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11. Ibrügger * 17. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11. Jung * 17. 11. Dr. h. c. Kiesinger 17. 11. Dr. Klepsch * 17. 11. Klinker * 17. 11. Koblitz 17. 11. Kratz 1. 12. Lange * 17. 11. Dr. Langguth 17. 11. Lemp * 17. 11. Lintner 17. 11. Lücker * 17. 11. Luster * 17. 11. Lutz 17. 11. Müller (Mülheim) * 17. 11. Müller (Wadern) * 17. 11. Dr. Müller-Hermann ' 17. 11. Frau Pack 15. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Roth 17. 11. Saxowski 17. 11. Schäfer (Offenburg) 17. 11. Schmidhuber ** 16. 11. Schmidt (München) * 17. 11. Schreiber * 17. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 17. 11. Seefeld* 17. 11. Sieglerschmidt * 17. 11. Dr. Starke (Franken) * 17. 11. Strauß 17. 11. Frau Dr. Walz * 17. 11. Wawrzik * 17. 11. Würtz * 17. 11. Zeyer * 17. 11. Ziegler 15. 12. Zywietz * 17. 11. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 5 und 6) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß - wie der Außenminister der Südafrikanischen Republik, P. Botha, und dessen Generaladministrator, Steyn, erklärt haben - Millionenbeträge westlicher Länder in die Kasse der südwestafrikanischen Organisation SWAPO geflossen sind, und trifft es weiterhin zu, daß die Bundesrepublik Deutschland sich über Gebühr an diesen finanziellen Leistungen beteiligt hat und auf direktem oder indirektem Wege Fördermittel zur Verfügung stellte? In welcher Höhe wurden gegebenenfalls Fördermittel zur Verfügung gestellt? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, in welcher Höhe andere westliche Länder die SWAPO unterstützen. Sie selbst hat im Rahmen der bilateralen humanitären Hilfe 3 Tonnen Trokkenfisch im Werte von 16 000,- DM und Brillen im Werte von 2 500,- DM der SWAPO zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat außerdem für Programme der Vereinten Nationen, die im Zusammenhang mit der ungelösten Namibia-Frage stehen, Leistungen erbracht. Dabei ist jedoch kein Geld in die Kasse der SWAPO geflossen. Die über die Vereinten Nationen geleiteten Mittel wurden wie folgt projektgebunden: 1. Der UN-Namibia-Fonds erhielt für das Namibia-Institut in Lusaka, in dem Verwaltungsfachkräfte für ein unabhängiges Namibia ausgebildet werden, eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100 000 US $ (1976). Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus seit 1977 den UN-NamibiaFonds jährlich mit 50 000 US $. 2. UNICEF erhielt zur Förderung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zugunsten in Angola lebender Flüchtlinge aus Namibia für Gesundheits- 3. und Schulwesen 168 760 US $. Weitere 120 000 US $ sind in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat außerdem dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe 50 000,- DM gewährt. 4. Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), an dessen Beitragsaufkommen die Bundesregierung sich durchschnittlich jährlich mit 7 % beteiligt, führt eine Reihe von Projekten 9180* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 mit der SWAPO durch. Dabei handelt es sich um Ausbildungs- und Gesundheitsprojekte sowie um landwirtschaftliche Vorhaben. Dafür wurden bisher von UNDP 804 108 US $ aufgewendet. UNDP beteiligt sich auch an der Finanzierung des o. g. Namibia-Instituts. Im Jahre 1977 wurden dafür 800 000 US $ bewilligt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der Unruhen im Iran das Risiko eines Stopps der Erdölausfuhr und evtl. auch der Erdgasexporte, und müßte in einem solchen Fall in der Bundesrepublik Deutschland mit Versorgungsengpässen gerechnet werden? Gibt es ein alternatives Versorgungskonzept für den Fall, daß es zu Störungen bei der Lieferung von iranischem Öl und Erdgas kommt? Zu Frage A 39: Durch die seit Ende Oktober andauernden Streiks auf den iranischen Ölfeldern ist die Tagesförderung des Iran im November auf etwa 1/5 zurückgegangen. Nach letzten Informationen vom Wochenende zeigt die Produktion inzwischen wieder steigende Tendenz. Angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung der Öleinnahmen für den Iran kann damit gerechnet werden, daß die iranische Regierung alles versuchen wird, um die Ölförderung kurzfristig zu normalisieren. Die wichtigsten Installationen der Felder sind inzwischen vom Militär besetzt, um Beschädigungen an den Anlagen zu verhindern. Der Iran ist zwar mit einem Einfuhranteil von knapp 20 % z. Z. unser größter Rohöllieferant. Auch ein kurzfristiger totaler Lieferausfall könnte jedoch von den Ölgesellschaften durch Zukäufe von anderen Rohölprovenienzen und Rückgriff auf die betrieblichen Vorräte ausgeglichen werden. Die gegenwärtige Versorgungssituation läßt daher nicht befürchten, daß es in den nächsten Wochen in der Bundesrepublik Deutschland zu Versorgungsengpässen kommen wird. Iranische Erdgasexporte spielen z. Z. für die Versorgung der westlichen Welt noch keine Rolle. Zu Frage A 40: Sowohl im internationalen als auch im nationalen Rahmen ist ein umfassendes Vorsorgeprogramm vorhanden. Mit dem Krisenmechanismus der Internationalen Energie-Agentur in Paris ist ein Instrument geschaffen, mit dem die wichtigsten Industrienationen der westlichen Welt — mit Ausnahme Frankreichs — einer künftigen Ölverknappung solidarisch begegnen wollen. Danach bringen die Mitgliedstaaten in einer Krise alles verfügbare Öl aus verbleibenden Importen und heimischer Förderung in ein gemeinschaftliches Ölverteilungssystem ein, um den Lieferausfall so gleichmäßig zu verteilen und die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern. Das in Ergänzung dieser internationalen Maßnahmen erarbeitete nationale Krisenprogramm ist im wesentlichen durch eine gute Bevorratung (z. Z. 111 Tage) und einen umfassenden Maßnahmenkatalog gekennzeichnet, der für alle denkbaren Störungsfälle eine auf die Krisenschwere abgestellte Nachfrageeinschränkung zuläßt. Dabei wird darauf Bedacht genommen., daß in einer Krise Auswirkungen auf Wirtschaftsablauf und Arbeitsplätze möglichst gering gehalten werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 42) : Trifft es zu, daß sich die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers durchgeführte Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie nur auf einen betriebswirtschaftlichen Kostenansatz beschränkt und daher mit dieser Studie energiepolitisch kein abschließendes Urteil über die unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von Kohle- und Kernenergiestrom möglich ist? Ein energiepolitisch abschließendes Urteil kann nicht allein auf wirtschaftswissenschaftliche Studien gegründet werden. Das gilt in besonderem Maße bei einem so vielschichtigen, über wirtschaftliche Fragen hinausgehenden Problem wie dem der Stromerzeugung aus Kohle- und Kernenergie. Die Bundesregierung beachtet dies bei ihrer Beurteilung der Ergebnisse der „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten", die in ihrem Auftrag vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungs stelle für Energiewirtschaft München im September 1977 erstellt worden ist. In der Studie wird die Relevanz der langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten betont. Die Gutachter legen aber auch dar, daß die hiermit zusammenhängenden Erfassungs- und Bewertungsprobleme bei den volkswirtschaftlichen Zusatzkosten nur teilweise zu lösen sind. Durch politische Entscheidungsprozesse hinreichend konkretisierte Ziele etwa auf den Gebieten der Sicherheit und des Umweltschutzes wurden durch entsprechende Kostenschätzungen in die Vergleichsrechnungen einbezogen. Beispielhaft sei auf die Kosten der Rauchgasentschwefelung bei Kohlekraftwerken und Stillegungskosten bei Kernkraftwerken hingewiesen. Die Studie macht darüber hinaus deutlich, daß auch ein Nichtentscheid über neue Stromerzeugungsinvestitionen gesamtwirtschaftliche Zusatzkosten verursachen kann. Sie nennt hier ausdrücklich Wachstums-, Produktivitäts- und Arbeitsplatzverluste, zukünftiger Konsumverlust, geringere Mittel für soziale Aufgaben und Verlust energiepolitischer Optionen für die Zukunft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Einsparung von Arbeitsplätzen bei der DIAG eine Schließung des Werks von Loewe Opta mit dem Verlust von 500 Arbeitsplätzen, und sieht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 , 9181* sich die Bundesregierung in der Lage, durch positive Taten die schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft Berlins zu verhindern? Die Bundesregierung sieht die Ursache für die Firmenentscheidung in dem von der Firma in der Berliner Fabrikationsstätte betriebenen Produktionsprogramm, das einem harten und zunehmend schärfer werdenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Investitionen und Produktionsprogramme allein der Verantwortung unternehmerischer Entscheidungen im Rahmen des Wettbewerbs unterliegen. Dies gilt auch für Berlin, das voll in die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland integriert ist. Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Berlinförderung ein großzügiges finanzielles Instrumentarium in Form von Investitionszulagen, Sonderabschreibungen und zinsgünstigen ERP-Krediten zur Verfügung, die generell nicht nur der Errichtung, Erweiterung und Rationalisierung dienen, sondern gerade auch die Umstellung von Betrieben in Berlin zur Anpassung an veränderte Marktverhältnisse ermöglichen sollen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen die Firmenleitung sich offenbar nicht in der Lage sah, von diesen ständig publizierten und in Berlin gut bekannten öffentlichen Hilfen Gebrauch zu machen, um die Betriebsstätte und die Arbeitsplätze zu erhalten. Der zuständige Senator für Wirtschaft in Berlin ist um eine Lösung bemüht, die primär darauf abzielt, für den noch intakten Betrieb insgesamt eine Möglichkeit der Fortführung zu finden. Auch für diese Bemühungen stehen die erwähnten umfangreichen Fördermöglichkeiten für Berlin zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die multinationalen Konzerne eine maßlose Macht ausüben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Frage ist — in dieser Schärfe und Allgemeinheit gestellt — zu verneinen. Allerdings ist die Bundesregierung der Meinung, daß transnationale Unternehmen (TNU) ein Spannungspotential bilden können, das sich insbesondere aus der international ausgerichteten Geschäftspolitik und Tätigkeit der TNU und der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik der einzelnen Regierungen ergibt. Durch Erarbeitung von Empfehlungen auf internationaler Ebene trägt die Bundesregierung dazu bei, dieses Spannungspotential abzubauen und die positiven Auswirkungen der Investitionstätigkeit der TNU zu verstärken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung zu prüfen bereit, ob die in den USA an Autobahnausfahrten im Gegensinn angebrachten Warn- und Hinweisschilder, mit denen in falscher Richtung einfahrende Kraftfahrzeuge zur Umkehr aufgefordert werden, ein geeignetes Vorbild für die Bundesautobahnen darstellen können, um die zunehmende Zahl von „Geisterfahrern" zu reduzieren? Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern zweckmäßige Maßnahmen geprüft, die sofort angewendet werden. können. Diese Maßnahmen zielen nicht auf Hinweisschilder ab, mit denen in falsche Richtung eingefahrene Kraftfahrzeuge angesprochen werden, sondern die das falsche _Einfahren überhaupt verhindern sollen. Die Frage, ob auch Warn- und Hinweiszeichen ähnlich denen in den USA eingesetzt werden sollen, wird im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit geprüft. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 56) : Ist die Bundesregierung gewillt, die strafrechtlich relevante Promillegrenze für Autofahrer auf eine einzige — nämlich 0,6 Promille — herabzusetzen, und wie beurteilt sie die Gefährdung, die dadurch entstehen kann, daß Verkehrsteilnehmer glauben, mit sogenannten Promilletestgeräten, die in Gaststätten vorrätig gehalten werden, Selbstkontrolle üben zu können? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der derzeit geltenden Regelung der Alkoholdelikte im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch abzugehen und eine neue Promille-Grenze von 0,6 % festzusetzen. Die Erfahrungen mit dem im Jahre 1973 ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommenen Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24 a (0,8-Promille-Grenze) haben gezeigt, daß weniger die Festlegung eines bestimmten Grenzwertes, als vielmehr die möglichst umfassende Kontrolle des Straßenverkehrs Einfluß auf das Trinkverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Die Differenz zwischen 0,8 ‰ und 0,6 ‰ ist nicht so gravierend, als daß von ihr ein deutlicher Rückgang des Fahrens unter Alkoholeinfluß zu erwarten wäre. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach ihre Skepsis gegenüber der sogenannten „Alkoholselbstkontrolle" in Gaststätten zum Ausdruck gebracht. Sie hat aber das Bundesgesundheitsamt gebeten, die Meßgenauigkeit und die Testmöglichkeiten der derzeit auf dem Markt befindlichen Promilletestgeräte zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht vor. Ob und ggf. welche Maßnahmen gegen den Gebrauch der Apparate durch Laien ergriffen werden, muß deshalb dem Ergebnis der Untersuchung vorbehalten bleiben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes KölnButzweilerhof die Verkehrssicherheit auf der unmittelbar dort angrenzenden Bundesautobahn Köln-Neuß? 9182* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Wie kann gerechtfertigt werden, daß auf das Betreiben der Stadt Köln — mit deren finanzieller Unterstützung in Höhe von etwa 350 000 DM - der bisher auf diesem Flugplatz gewährleistete Sicherheitsstandard für militärische und zivile Flugzeuge substantiell verringert wird und daß die weitere militärische Nutzung des Flugfelds bei gleichzeitigem Ausschluß der deutschen Sportflieger zugelassen wird? Zu Frage A 61: Die Planung für eine Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem militärisch genutzten Teil des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof ist nach Auskunft des belgischen Verbindungsoffiziers in Köln noch nicht abgeschlossen. Die Planunterlagen werden in etwa 14 Tagen der Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Hierbei werden auch die Sicherheitskriterien für die Bundesautobahn Köln–Neuss besonders geprüft. Zu Frage A 62: Die beteiligten Stellen werden darauf achten, daß durch die vorgesehenen Ausbauarbeiten am Flugplatz Köln-Butzweilerhof der bestehende Sicherheitsstandard nicht verringert wird. Bei der Kündigung des Flugplatzbenutzungsverhältnisses für die zivile Luftfahrt auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof handelt es sich um eine privatrechtliche Entscheidung der Stadt Köln, hinsichtlich der weder der Bundesminister für Verkehr noch der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Mitspracherecht besitzen. Die luftrechtliche Genehmigung des Platzes bleibt von der Kündigung unberührt, so daß aus dieser Sicht einer weiteren Nutzung keine Einwendungen entgegenstehen. Inwieweit möglicherweise der militärische Teil des Flugplatzes nach dessen Ausbau von der zivilen Luftfahrt mit benutzt werden kann, liegt allein im Ermessen der belgischen Militärbehörden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 66) : Was hat die Bundesregierung bisher auf Grund der Entschließung des Bundesrats vom 23. Juni 1978 (Bundesrats-Drucksache 279/78) veranlaßt, durdt die sie aufgefordert worden ist, angesichts des Kumulationsverbots zwischen Zuschüssen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden, und welche sonstigen Mittel im Sinne der Entschließung des Bundesrats werden von dem Kumulationsverbot betroffen? Die Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter der Bundesminister der Finanzen, für Wirtschaft, für innerdeutsche Beziehungen und meines Hauses angehören. Im Rahmen der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesminister für Wirtschaft den Senator für Bau- und Wohnungswesen in Berlin mit Schreiben vom 16. August 1978 darum gebeten, die Sachverhalte im' einzelnen darzustellen und Vorschläge für die gedachte Lösung zu unterbreiten. Die Antwort ist am 7. November eingegangen. Daher ist es noch nicht möglich gewesen, die Arbeitsgruppe erneut mit der Sache zu befassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 70) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungen vor, inwieweit spekulative Erscheinungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck ihrer Veräußerung dadurch gefördert werden, daß in diesen Fällen bisher § 6 EStG keine Anwendung findet und zur Umgehung dieser Vorschrift Objekte insgesamt an „Aufkäufer" veräußert werden? Der Bundesregierung liegen keine Erfahrungen vor, auch aus Mitteilungen der Länder ist hierzu bisher nichts zu entnehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das geltende Erschließungsbeitragsrecht im Hinblick auf die gesteigerten Anforderungen der Verwaltungsgerichte an die Beitragssatzungen der Gemeinden nahezu unpraktikabel geworden ist, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, das geltende Erschließungsbeitragsrecht praktikabler zu gestalten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel öffentlich geförderte Eigenheime zur Zwangsversteigerung gekommen sind, weil für die Eigentümer die Belastungen zu hoch waren, getrennt nach erstem und zweitem Förderungsweg? Zu Frage A 71: Wie Ihnen bereits auf eine entsprechende frühere Anfrage (Frage Nr. 119) am 1. Juni dieses Jahres mitgeteilt wurde, sind die Vorarbeiten für eine Änderung des Erschließungsbeitragsrechts im Bundesbaugesetz bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden. Es wurde bereits damals darauf hingewiesen, daß u. a. wegen der Schwierigkeiten, einen praktikablen und gerechten Verteilungsmaßstab zu finden, die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen ist. Ich darf insoweit auch auf die Antworten auf entsprechende Anfragen der Abgeordneten Niegel (Fragestunde am 10./11. Mai 1978) und Milz (Fragestunde am 7./8. Juni 1978) hinweisen. Zu Frage A 72: Die Durchführung der Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau und damit auch die Verwaltung der öffentlichen Baudarlehen sowie das Aufwendungsdarlehen ist Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen vor. Lediglich für das bis einschließlich 1977 allein vom Bund finanzierte Regionalprogramm sind mir von bisher insgesamt rd. 193 000 geförderten Eigentumsmaßnahmen 35 Zwangsversteigerungsanträge gemeldet worden. Das sind nicht ganz 0,02 % aller Förderungsfälle.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carl Otto Lenz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Zum zweitenmal berät der Deutsche Bundestag in zweiter Lesung die vorliegende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Der vom Rechtsausschuß in Übereinstimmung mit dem Verkehrsausschuß vorgelegte Bericht beabsichtigt, dem Bundestag ein aktives Mitspracherecht in Fragen zu geben, die alle Verkehrsteilnehmer betreffen. Schon als der Gesetzentwurf zum erstenmal hier in der vergangenen Wahlperiode beraten wurde, waren sich Verkehrsausschuß, Rechtsausschuß und das ganze Haus in allen drei Fraktionen darüber einig, daß das geltende Recht nicht mehr zeitgemäß sei, weil es eine solche Mitwirkung ausschließt. Heiß diskutierte Themen wie Sonntagsfahrverbot, Geschwindigkeitsregelungen auf den Autobahnen und der Flensburger Punktekatalog berühren direkt die Interessen von Millionen Autofahrern. Solche Regelungen können nicht einfach mehr durch ein Dekret des zuständigen Ministers mit dem Segen des Bundesrates erlassen werden, sondern sie müssen vom Bundestag, von diesem Hause, behandelt werden, wenn sie von politischer Bedeutung sind.
    Früher stand der Deutsche Bundestag mit seiner Auffassung allein. Die Unterstützung von Wissenschaft und Öffentlichkeit fehlte. Inzwischen hat Generalbundesanwalt Kurt Rebmann auf den bedauerlichen Mangel an demokratisch-parlamentarischen Verfahrensgarantien hingewiesen, der bei dieser Form der Rechtsetzung unvermeidlich ist. Rebmann weist zunächst darauf hin, daß bei der Terrorismusgesetzgebung, deren Auswirkungen, wie er sagt, den Lebensbereich des einzelnen weitgehend unberührt
    lassen, Ministerialvorlagen, Ausschußberatungen und Parlamentsdebatten zu vielfältigen juristischen Erörterungen Anlaß gegeben haben. Er fährt dann fort:
    Liegt dagegen die Entscheidung über eine nahezu jedermann betreffende Verordnung, beispielsweise über eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung oder die Pflicht zum Gurteanlegen, in der Hand eines Ministeriums oder der Regierung, so kann es für den ablehnenden Betroffenen eigentlich nur noch darum gehen, eine praktisch vor dem Erlaß stehende Bestimmung noch rechtzeitig, möglichst mit Hilfe eines Interessenverbands, zu Fall zu bringen.

    (Dr. Hennig [CDU/CSU] : Sehr richtig! Das muß geändert werden!)

    Rebmann ist nun nicht nur Generalbundesanwalt, sondern auch ausgewiesener Wissenschaftler und Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft. Er sieht ebenso wie ich in der Vertretung von Bürgerinteressen durch Verbände kein Negativum; im Gegenteil, das ist ein Kennzeichen unserer demokratischen Ordnung.
    Aber, meine Damen und Herren, ich meine, es ist ein Negativum, wenn das Parlament aus dieser Vertretung von Bürgerinteressen ausgeschlossen ist oder gar in die Rolle eines Interessenverbands gedrängt wird, der untertänigst beim zuständigen Ministerium oder beim Bundesrat darum bitten muß, eine beabsichtigte Maßnahme zu unterlassen. Das ist eine Position, die des Deutschen Bundestags nicht würdig ist,

    (Dr. Hennig [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Ebenso wie der Generalbundesanwalt möchte jetzt auch der Allgemeine Deutsche Automobilclub, der ADAC, ein aktives Mitspracherecht des Parlaments an Entwicklungen erreichen, die alle Kraftfahrer betreffen. Er unterstützt deshalb den von den zuständigen Ausschüssen des Bundestags gebilligten Gesetzentwurf.
    Früher .wurden verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben. Inzwischen sind sie durch ein Gutachten 'ausgeräumt, das der Bundesminister der Justiz dem Rechtsausschuß erstattet hat. Ich möchte dem Bundesminister der Justiz namens des Rechtsausschusses, aber auch namens der Antragsteller für dieses Gutachten danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im übrigen ist die Mitwirkung des Bundestags an Verordnungen laufende Praxis dieses Hauses und keineswegs etwas Neues. Allein in der vergangenen Sitzungswoche standen vier Drucksachen auf der Tagesordnung des Bundestags, die die Mitwirkung des Bundestags an Rechtsverordnungen betrafen. Es handelte sich ich sage das nur der guten Ordnung halber, damit Sie es nachkontrollieren können — um ,die Drucksachen 8/2204, 8/2205, 8/2212 und 8/2213. Das ist also ein laufendes Geschäft in diesem Hause.
    Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen dargestellt, daß Maßnahmen von einschneidender Bedeutung nicht durch die Exe-



    Dr. Lenz (Bergstraße)

    kutive allein erlassen werden dürfen, sondern der Mitwirkung der Volksvertretung bedürfen. Dies folge, so meint das Bundesverfassungsgericht, aus dem Demokratiegebot des Grundgesetzes.
    Nun kann kein Zweifel daran bestehen, daß Maßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts für Millionen von Mitbürgern einschneidend sein können. Ich meine deshalb: wir sollten nicht warten, bis uns das Bundesverfassungsgericht oder ein anderes Gericht mahnt, im Bereich des Verkehrsrechts unsere Pflicht zu tun, so wie dies bereits auf dem Gebiet des Strafvollzugs und im Bereich der Schule geschehen ist.
    Namens der beteiligten Ausschüsse, aber auch namens der Antragsteller bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mahne.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erhard Mahne


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da Herr Professor Schäfer im Vermittlungsausschuß ist, möchte ich eine ganz kurze Stellungnahme für die SPD-Fraktion abgeben.
    Wir sehen durchaus die Notwendigkeit, das Recht des Parlaments insoweit zu verstärken, daß wir die Möglichkeit schaffen, diese Rechtsverordnungen im
    ) Verkehrsbereich auch im parlamentarischen Bereich wieder stärker zu diskutieren, und uns hier ein Mitspracherecht sichern. Denn gerade im Verkehrsrecht — das wurde schon vorgetragen — haben wir es mit einschneidenden Maßnahmen für die betroffene Bevölkerung zu tun. Wir werden draußen im Lande natürlich immer gefragt, was getan worden ist. Wir stehen dafür dem Bürger gegenüber in der Verantwortung. Aus dieser Verantwortung dem Bürger gegenüber möchten wir deshalb hier auch entsprechend mitwirken. Deshalb stimmt die SPD-Bundestagsfraktion dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu.
    Aber wir sollten uns doch einmal überlegen, ob wir nicht langfristig zu einer Änderung des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes kommen müssen, um das Verordnungsrecht der Regierung generell einzuschränken. Ich glaube, es ist einfach notwendig, auch aus dem Selbstverständnis des Parlaments heraus, hier das Parlament noch stärker in die Verantwortung zu bekommen, indem wir das Verordnungsrecht der Regierung in entsprechender Weise einschränken. Dies ist nicht eine Frage der Verkehrspolitiker, sondern, ich glaube, in erster Linie der Rechtspolitiker. Wir bitten als Fraktion die Rechtspolitiker, entsprechende Initiativen mittelfristig zu entwickeln.

    (Beifall bei allen Fraktionen)