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ID0811700500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/117 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 9079 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 9116 D Große "Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidhuber, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Dollinger, Dr. Unland, Pieroth, Dr. von Geldern, Kittelmann, Vogt (Duren), Dr. Biedenkopf, Lampersbach, Lenzer, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch und der Fraktion der CDU/CSU Rohstoffpolitik der Bundesregierung — Drucksachen 8/1681, 8/1981 — Breidbach CDU/CSU 9079 C Rapp (Göppingen) SPD 9084 A Angermeyer FDP 9088 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 9091 B Dr. Narjes CDU/CSU 9097 B Dr. Jens SPD 9102 A Graf Huyn CDU/CSU . . . . 9103 C Voigt (Frankfurt) SPD . . . 9104 D Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9106 B Dr. Holtz SPD . . . . . . 9108 B Dr. Vohrer FDP 9111 B Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA 9113 C Kittelmann CDU/CSU 9115 A Stockleben SPD 9116 B Erklärung der Bundesregierung über das Ergebnis der Verkehrsverhandlungen mit der DDR Franke, Bundesminister BMB 9135 C Dr. Abelein CDU/CSU 9138 B Frau Schlei SPD 9142 C Hoppe FDP 9145 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Sick, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/744 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2266 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 9147 B Mahne SPD 9148 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Antarktis-Vertrag vom 1. Dezember 1959 — Drucksache 8/1824 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2292 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/2252 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktis-Vertrag — Drucksachen 8/1427, 8/2253 — dazu Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/2292 — Dr. von Geldern CDU/CSU 9148 D Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD 9150 C Gattermann FDP 9152 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern — Drucksachen 8/1292, 8/1906 — Sick CDU/CSU 9153 C Curdt SPD 9154 D Hoffie FDP 9156 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Dritten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes Drucksachen 8/803, 8/1731 — Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . . 9158 A Batz SPD 9159 A Hoffie FDP . . .. . . . . . . . . 9160 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer — Drucksachen 8/1269, 8/1732 — Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 9162 A Schmidt (Niederselters) SPD 9163 B Hoffie FDP 9165 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1586, 8/2141 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/1603, 8/2142 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 9166 D Dr. Kreutzmann SPD 9168 B Hoppe FDP . . . . . .. . . . . . 9169 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/1679 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2293 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes — Drucksache 8/238 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2285 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 9170 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 9172 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 III Dreyer CDU/CSU 9173 D Frau Matthäus-Maier FDP 9175 A Lemmrich CDU/CSU 9177 A Fragestunde — Drucksache 8/2273 vom 10. 11. 1978 — Äußerungen von Bundesminister Gscheidle über die Senkung der Fernmeldegebühren bis 1985 MdlAnfr A63 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . . . 9113 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . 9117 A, B Neuordnung der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im einfachen Postdienst, im mittleren Fernmeldedienst und in Bereichen des mittleren nichttechnischen Dienstes MdlAnfr A64 10.11.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD MdlAnfr A65 10.10.78 Drs 08/2273 Kirschner SPD Antw PStSekr Wrede BMP . 9117 C, D, 9118 A ZusFr Kirschner SPD 9113D, 9118 A Dokumentation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Fragen des Notbewilligungsrechts bei der Zulassung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben MdlAnfr A73 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA . 9118 B, C, D, 9119 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9118 B, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9119 A Umfang der Berichte über die Opposition in den Veröffentlichungen der Bundesregierung für das Ausland MdlAnfr A74 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StSekr Bölling BPA 9119 B, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9119 D Unterrichtung deutscher touristischer Un- ternehmen über die Zulassung der deutschen Bezeichnung der Geburtsorte der vor dem 8. Mai 1945 in den Oder/Neiße-Gebieten geborenen Personen MdlAnfr A75 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 A, B Zahl der 1978 in der Bundesrepublik Deutschland und in Polen durchgeführten polnischen bzw. deutschen Wochen MdlAnfr A76 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9120 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 9120 C, D Kündigung deutscher Arbeitnehmer in den amerikanischen Armeenachschubdepots Kaiserslautern und Germersheim sowie deren Übernahme in den deutschen öffentlichen Dienst MdlAnfr A77 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A78 10.11.78 Drs 08/2273 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9121 A, B, C, D, 9122 A, B, C, D, 9123 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 9121 B, 9122 B, C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9121 C, 9123 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 9121 C, 9122 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 9121 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 9122 A, D Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit den Erklärungen in der Schlußakte von Helsinki MdlAnfr A80 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A81 10.11.78 Drs 08/2273 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 9123 A, B, C, D, 9124 A, B, 9125 B, D, 9126 A, C, D, 9127 A, B, C, D, 9128 A, C, D, 9129 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 9123 B, C, 9127 C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 9123 C, 9128 A ZufFr Broll CDU/CSU 9123 D ZusFr Dr. Ehmke SPD 9124 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9124 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 9125 B, 9128 B ZusFr Schulte (Unna) SPD 9125 C ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9125 D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 9126 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9126 B ZusFr Frau Erler SPD 9126 C ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9126 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 ZusFr Dr. Corterier SPD 9126 D ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 9127 A ZusFr Frau von Bothmer SPD 9128 C ZusFr Petersen CDU/CSU 9128 D ZusFr Dr. Gruhl CDU/CSU 9129 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 9129 A ZusFr Dr. Holtz SPD 9129 C ZusFr Glos CDU/CSU 9129 C Standpunkt der Bundesregierung zum Recht jedes Staats auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung; Beurteilung des Kampfs sogenannter Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt gegen ungerechte Staatsgewalt MdlAnfr A82 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A83 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 9129 D, 9130 A, C, D, 9131 B, D, 9132 A, B, C, 9133 A, B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 9129 D, 9130 C, 9132 D, 9133 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 9130 A, 9133 A ZusFr Dr. Ehmke SPD 9130 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 9131 A ZusFr Frau Erler SPD 9131 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 9131 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 9132 B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 9132 B Unvereinbarkeit der Gewaltanwendung bei der Bekämpfung gewaltanwendender Regime mit Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen; Aufforderung von Staatsminister Wischnewski zur Unterstützung der SWAPO und anderer Gewalt befürwortender afrikanischen Befreiungsbewegungen MdlAnfr A84 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU MdlAnfr A85 10.11.78 Drs 08/2273 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 9133 B, C, D, 9134 A, B, C, D, 9135 A, B ZusFr Bühler (Bruchsal) CDU/CSU . . 9133 D, 9134 A ZusFr Bindig SPD 9134 B ZusFr Lagershausen CDU/CSU . . . . 9134 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 9134 C ZusFr Dr. Holtz SPD 9134 D ZusFr Amrehn CDU/CSU 9134 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 9135 B Nächste Sitzung 9177 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 9179* A Anlage 2 Finanzielle Unterstützung der SWAPO durch westliche Länder, insbesondere durch die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A6 10.11.78 Drs 08/2273 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 9179* C Anlage 3 Versorgungskonzept im Fall von Störungen bei der Lieferung von Erdöl und Erdgas aus dem Iran MdlAnfr A39 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A40 10.11.78 Drs 08/2273 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* A Anlage 4 Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie MdlAnfr A42 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 9180* C Anlage 5 Schließung der Loewe Opta-Werke in Berlin MdlAnfr A43 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9180* D Anlage 6 Macht der multinationalen Konzerne MdlAnfr A44 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Fischer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 9181* B Anlage 7 Übernahme der an Autobahnausfahrten in den USA angebrachten Hinweisschilder zur Reduzierung der Zahl der Geisterfahrer auf Bundesautobahnen MdlAnfr A55 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 V Anlage 8 Herabsetzung der Promillegrenze für Autofahrer MdlAnfr A56 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 9181* C Anlage 9 Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof und auf der angrenzenden Autobahn Köln-Neuss durch Verlängerung der Start- und Landebahn MdlAnfr A61 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP MdlAnfr A62 10.11.78 Drs 08/2273 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 9181* D Anlage 10 Erhaltung der bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins ohne Einschränkung des Umfanges der Wohnungsmodernisierung MdlAnfr A66 10.11.78 Drs 08/2273 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* B Anlage 11 Spekulationen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck der Veräußerung MdlAnfr A70 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Anlage 12 Neugestaltung des Erschließungsbeitragsrechts; Zahl der Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen MdlAnfr A71 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A72 10.11.38 Drs 08/2273 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 9182* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 9079 117. Sitzung Bonn, den 16. November 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 11 Adams * 17. 11. Dr. van Aerssen * 17. 11. Dr. Aigner * 17. 11. Alber * 17. 11. Dr. Bangemann * . 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Dr. Bayerl * 17. 11. Blumenfeld * 17. 11. Brandt 17. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Frau Dr. Däubler-Gmelin 17. 11. Dr. Dregger 17. 11. Engelsberger 17. 11. Eymer (Lübeck) 17. 11. Fellermaier * 17. 11. Flämig * 17. 11. Francke (Hamburg) 17. 11. Dr. Früh * 17. 11. Dr. Fuchs * 17. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 17. 11. Dr. Gruhl 17. 11. Haase (Fürth) * 17. 11. Haberl 17. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11. Ibrügger * 17. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11. Jung * 17. 11. Dr. h. c. Kiesinger 17. 11. Dr. Klepsch * 17. 11. Klinker * 17. 11. Koblitz 17. 11. Kratz 1. 12. Lange * 17. 11. Dr. Langguth 17. 11. Lemp * 17. 11. Lintner 17. 11. Lücker * 17. 11. Luster * 17. 11. Lutz 17. 11. Müller (Mülheim) * 17. 11. Müller (Wadern) * 17. 11. Dr. Müller-Hermann ' 17. 11. Frau Pack 15. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Roth 17. 11. Saxowski 17. 11. Schäfer (Offenburg) 17. 11. Schmidhuber ** 16. 11. Schmidt (München) * 17. 11. Schreiber * 17. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 17. 11. Seefeld* 17. 11. Sieglerschmidt * 17. 11. Dr. Starke (Franken) * 17. 11. Strauß 17. 11. Frau Dr. Walz * 17. 11. Wawrzik * 17. 11. Würtz * 17. 11. Zeyer * 17. 11. Ziegler 15. 12. Zywietz * 17. 11. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 5 und 6) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß - wie der Außenminister der Südafrikanischen Republik, P. Botha, und dessen Generaladministrator, Steyn, erklärt haben - Millionenbeträge westlicher Länder in die Kasse der südwestafrikanischen Organisation SWAPO geflossen sind, und trifft es weiterhin zu, daß die Bundesrepublik Deutschland sich über Gebühr an diesen finanziellen Leistungen beteiligt hat und auf direktem oder indirektem Wege Fördermittel zur Verfügung stellte? In welcher Höhe wurden gegebenenfalls Fördermittel zur Verfügung gestellt? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, in welcher Höhe andere westliche Länder die SWAPO unterstützen. Sie selbst hat im Rahmen der bilateralen humanitären Hilfe 3 Tonnen Trokkenfisch im Werte von 16 000,- DM und Brillen im Werte von 2 500,- DM der SWAPO zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat außerdem für Programme der Vereinten Nationen, die im Zusammenhang mit der ungelösten Namibia-Frage stehen, Leistungen erbracht. Dabei ist jedoch kein Geld in die Kasse der SWAPO geflossen. Die über die Vereinten Nationen geleiteten Mittel wurden wie folgt projektgebunden: 1. Der UN-Namibia-Fonds erhielt für das Namibia-Institut in Lusaka, in dem Verwaltungsfachkräfte für ein unabhängiges Namibia ausgebildet werden, eine einmalige Zuwendung in Höhe von 100 000 US $ (1976). Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus seit 1977 den UN-NamibiaFonds jährlich mit 50 000 US $. 2. UNICEF erhielt zur Förderung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zugunsten in Angola lebender Flüchtlinge aus Namibia für Gesundheits- 3. und Schulwesen 168 760 US $. Weitere 120 000 US $ sind in Aussicht gestellt worden. Die Bundesregierung hat außerdem dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe 50 000,- DM gewährt. 4. Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), an dessen Beitragsaufkommen die Bundesregierung sich durchschnittlich jährlich mit 7 % beteiligt, führt eine Reihe von Projekten 9180* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 mit der SWAPO durch. Dabei handelt es sich um Ausbildungs- und Gesundheitsprojekte sowie um landwirtschaftliche Vorhaben. Dafür wurden bisher von UNDP 804 108 US $ aufgewendet. UNDP beteiligt sich auch an der Finanzierung des o. g. Namibia-Instituts. Im Jahre 1977 wurden dafür 800 000 US $ bewilligt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 39 und 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der Unruhen im Iran das Risiko eines Stopps der Erdölausfuhr und evtl. auch der Erdgasexporte, und müßte in einem solchen Fall in der Bundesrepublik Deutschland mit Versorgungsengpässen gerechnet werden? Gibt es ein alternatives Versorgungskonzept für den Fall, daß es zu Störungen bei der Lieferung von iranischem Öl und Erdgas kommt? Zu Frage A 39: Durch die seit Ende Oktober andauernden Streiks auf den iranischen Ölfeldern ist die Tagesförderung des Iran im November auf etwa 1/5 zurückgegangen. Nach letzten Informationen vom Wochenende zeigt die Produktion inzwischen wieder steigende Tendenz. Angesichts der überragenden wirtschaftlichen Bedeutung der Öleinnahmen für den Iran kann damit gerechnet werden, daß die iranische Regierung alles versuchen wird, um die Ölförderung kurzfristig zu normalisieren. Die wichtigsten Installationen der Felder sind inzwischen vom Militär besetzt, um Beschädigungen an den Anlagen zu verhindern. Der Iran ist zwar mit einem Einfuhranteil von knapp 20 % z. Z. unser größter Rohöllieferant. Auch ein kurzfristiger totaler Lieferausfall könnte jedoch von den Ölgesellschaften durch Zukäufe von anderen Rohölprovenienzen und Rückgriff auf die betrieblichen Vorräte ausgeglichen werden. Die gegenwärtige Versorgungssituation läßt daher nicht befürchten, daß es in den nächsten Wochen in der Bundesrepublik Deutschland zu Versorgungsengpässen kommen wird. Iranische Erdgasexporte spielen z. Z. für die Versorgung der westlichen Welt noch keine Rolle. Zu Frage A 40: Sowohl im internationalen als auch im nationalen Rahmen ist ein umfassendes Vorsorgeprogramm vorhanden. Mit dem Krisenmechanismus der Internationalen Energie-Agentur in Paris ist ein Instrument geschaffen, mit dem die wichtigsten Industrienationen der westlichen Welt — mit Ausnahme Frankreichs — einer künftigen Ölverknappung solidarisch begegnen wollen. Danach bringen die Mitgliedstaaten in einer Krise alles verfügbare Öl aus verbleibenden Importen und heimischer Förderung in ein gemeinschaftliches Ölverteilungssystem ein, um den Lieferausfall so gleichmäßig zu verteilen und die Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu verringern. Das in Ergänzung dieser internationalen Maßnahmen erarbeitete nationale Krisenprogramm ist im wesentlichen durch eine gute Bevorratung (z. Z. 111 Tage) und einen umfassenden Maßnahmenkatalog gekennzeichnet, der für alle denkbaren Störungsfälle eine auf die Krisenschwere abgestellte Nachfrageeinschränkung zuläßt. Dabei wird darauf Bedacht genommen., daß in einer Krise Auswirkungen auf Wirtschaftsablauf und Arbeitsplätze möglichst gering gehalten werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 42) : Trifft es zu, daß sich die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministers durchgeführte Parameterstudie zur Ermittlung der Kosten der Stromerzeugung aus Steinkohle und Kernenergie nur auf einen betriebswirtschaftlichen Kostenansatz beschränkt und daher mit dieser Studie energiepolitisch kein abschließendes Urteil über die unterschiedlichen volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von Kohle- und Kernenergiestrom möglich ist? Ein energiepolitisch abschließendes Urteil kann nicht allein auf wirtschaftswissenschaftliche Studien gegründet werden. Das gilt in besonderem Maße bei einem so vielschichtigen, über wirtschaftliche Fragen hinausgehenden Problem wie dem der Stromerzeugung aus Kohle- und Kernenergie. Die Bundesregierung beachtet dies bei ihrer Beurteilung der Ergebnisse der „Parameterstudie zur Ermittlung der Stromerzeugungskosten", die in ihrem Auftrag vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Forschungs stelle für Energiewirtschaft München im September 1977 erstellt worden ist. In der Studie wird die Relevanz der langfristigen volkswirtschaftlichen Kosten betont. Die Gutachter legen aber auch dar, daß die hiermit zusammenhängenden Erfassungs- und Bewertungsprobleme bei den volkswirtschaftlichen Zusatzkosten nur teilweise zu lösen sind. Durch politische Entscheidungsprozesse hinreichend konkretisierte Ziele etwa auf den Gebieten der Sicherheit und des Umweltschutzes wurden durch entsprechende Kostenschätzungen in die Vergleichsrechnungen einbezogen. Beispielhaft sei auf die Kosten der Rauchgasentschwefelung bei Kohlekraftwerken und Stillegungskosten bei Kernkraftwerken hingewiesen. Die Studie macht darüber hinaus deutlich, daß auch ein Nichtentscheid über neue Stromerzeugungsinvestitionen gesamtwirtschaftliche Zusatzkosten verursachen kann. Sie nennt hier ausdrücklich Wachstums-, Produktivitäts- und Arbeitsplatzverluste, zukünftiger Konsumverlust, geringere Mittel für soziale Aufgaben und Verlust energiepolitischer Optionen für die Zukunft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Einsparung von Arbeitsplätzen bei der DIAG eine Schließung des Werks von Loewe Opta mit dem Verlust von 500 Arbeitsplätzen, und sieht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 , 9181* sich die Bundesregierung in der Lage, durch positive Taten die schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft Berlins zu verhindern? Die Bundesregierung sieht die Ursache für die Firmenentscheidung in dem von der Firma in der Berliner Fabrikationsstätte betriebenen Produktionsprogramm, das einem harten und zunehmend schärfer werdenden internationalen Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Investitionen und Produktionsprogramme allein der Verantwortung unternehmerischer Entscheidungen im Rahmen des Wettbewerbs unterliegen. Dies gilt auch für Berlin, das voll in die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland integriert ist. Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihrer Berlinförderung ein großzügiges finanzielles Instrumentarium in Form von Investitionszulagen, Sonderabschreibungen und zinsgünstigen ERP-Krediten zur Verfügung, die generell nicht nur der Errichtung, Erweiterung und Rationalisierung dienen, sondern gerade auch die Umstellung von Betrieben in Berlin zur Anpassung an veränderte Marktverhältnisse ermöglichen sollen. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, aus welchen Gründen die Firmenleitung sich offenbar nicht in der Lage sah, von diesen ständig publizierten und in Berlin gut bekannten öffentlichen Hilfen Gebrauch zu machen, um die Betriebsstätte und die Arbeitsplätze zu erhalten. Der zuständige Senator für Wirtschaft in Berlin ist um eine Lösung bemüht, die primär darauf abzielt, für den noch intakten Betrieb insgesamt eine Möglichkeit der Fortführung zu finden. Auch für diese Bemühungen stehen die erwähnten umfangreichen Fördermöglichkeiten für Berlin zur Verfügung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Fischer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die multinationalen Konzerne eine maßlose Macht ausüben, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Frage ist — in dieser Schärfe und Allgemeinheit gestellt — zu verneinen. Allerdings ist die Bundesregierung der Meinung, daß transnationale Unternehmen (TNU) ein Spannungspotential bilden können, das sich insbesondere aus der international ausgerichteten Geschäftspolitik und Tätigkeit der TNU und der nationalen Wirtschafts- und Sozialpolitik der einzelnen Regierungen ergibt. Durch Erarbeitung von Empfehlungen auf internationaler Ebene trägt die Bundesregierung dazu bei, dieses Spannungspotential abzubauen und die positiven Auswirkungen der Investitionstätigkeit der TNU zu verstärken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung zu prüfen bereit, ob die in den USA an Autobahnausfahrten im Gegensinn angebrachten Warn- und Hinweisschilder, mit denen in falscher Richtung einfahrende Kraftfahrzeuge zur Umkehr aufgefordert werden, ein geeignetes Vorbild für die Bundesautobahnen darstellen können, um die zunehmende Zahl von „Geisterfahrern" zu reduzieren? Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit den Ländern zweckmäßige Maßnahmen geprüft, die sofort angewendet werden. können. Diese Maßnahmen zielen nicht auf Hinweisschilder ab, mit denen in falsche Richtung eingefahrene Kraftfahrzeuge angesprochen werden, sondern die das falsche _Einfahren überhaupt verhindern sollen. Die Frage, ob auch Warn- und Hinweiszeichen ähnlich denen in den USA eingesetzt werden sollen, wird im Zusammenhang mit den laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen derzeit geprüft. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 56) : Ist die Bundesregierung gewillt, die strafrechtlich relevante Promillegrenze für Autofahrer auf eine einzige — nämlich 0,6 Promille — herabzusetzen, und wie beurteilt sie die Gefährdung, die dadurch entstehen kann, daß Verkehrsteilnehmer glauben, mit sogenannten Promilletestgeräten, die in Gaststätten vorrätig gehalten werden, Selbstkontrolle üben zu können? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der derzeit geltenden Regelung der Alkoholdelikte im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch abzugehen und eine neue Promille-Grenze von 0,6 % festzusetzen. Die Erfahrungen mit dem im Jahre 1973 ins Straßenverkehrsgesetz aufgenommenen Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 24 a (0,8-Promille-Grenze) haben gezeigt, daß weniger die Festlegung eines bestimmten Grenzwertes, als vielmehr die möglichst umfassende Kontrolle des Straßenverkehrs Einfluß auf das Trinkverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Die Differenz zwischen 0,8 ‰ und 0,6 ‰ ist nicht so gravierend, als daß von ihr ein deutlicher Rückgang des Fahrens unter Alkoholeinfluß zu erwarten wäre. Die Bundesregierung hat bereits mehrfach ihre Skepsis gegenüber der sogenannten „Alkoholselbstkontrolle" in Gaststätten zum Ausdruck gebracht. Sie hat aber das Bundesgesundheitsamt gebeten, die Meßgenauigkeit und die Testmöglichkeiten der derzeit auf dem Markt befindlichen Promilletestgeräte zu untersuchen. Das Untersuchungsergebnis liegt noch nicht vor. Ob und ggf. welche Maßnahmen gegen den Gebrauch der Apparate durch Laien ergriffen werden, muß deshalb dem Ergebnis der Untersuchung vorbehalten bleiben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen A 61 und 62) : Wie beurteilt die Bundesregierung nach der Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn des Flugplatzes KölnButzweilerhof die Verkehrssicherheit auf der unmittelbar dort angrenzenden Bundesautobahn Köln-Neuß? 9182* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. November 1978 Wie kann gerechtfertigt werden, daß auf das Betreiben der Stadt Köln — mit deren finanzieller Unterstützung in Höhe von etwa 350 000 DM - der bisher auf diesem Flugplatz gewährleistete Sicherheitsstandard für militärische und zivile Flugzeuge substantiell verringert wird und daß die weitere militärische Nutzung des Flugfelds bei gleichzeitigem Ausschluß der deutschen Sportflieger zugelassen wird? Zu Frage A 61: Die Planung für eine Veränderung und Verlängerung der Start- und Landebahn auf dem militärisch genutzten Teil des Flugplatzes Köln-Butzweilerhof ist nach Auskunft des belgischen Verbindungsoffiziers in Köln noch nicht abgeschlossen. Die Planunterlagen werden in etwa 14 Tagen der Wehrbereichsverwaltung III in Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Hierbei werden auch die Sicherheitskriterien für die Bundesautobahn Köln–Neuss besonders geprüft. Zu Frage A 62: Die beteiligten Stellen werden darauf achten, daß durch die vorgesehenen Ausbauarbeiten am Flugplatz Köln-Butzweilerhof der bestehende Sicherheitsstandard nicht verringert wird. Bei der Kündigung des Flugplatzbenutzungsverhältnisses für die zivile Luftfahrt auf dem Flugplatz Köln-Butzweilerhof handelt es sich um eine privatrechtliche Entscheidung der Stadt Köln, hinsichtlich der weder der Bundesminister für Verkehr noch der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Mitspracherecht besitzen. Die luftrechtliche Genehmigung des Platzes bleibt von der Kündigung unberührt, so daß aus dieser Sicht einer weiteren Nutzung keine Einwendungen entgegenstehen. Inwieweit möglicherweise der militärische Teil des Flugplatzes nach dessen Ausbau von der zivilen Luftfahrt mit benutzt werden kann, liegt allein im Ermessen der belgischen Militärbehörden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 66) : Was hat die Bundesregierung bisher auf Grund der Entschließung des Bundesrats vom 23. Juni 1978 (Bundesrats-Drucksache 279/78) veranlaßt, durdt die sie aufgefordert worden ist, angesichts des Kumulationsverbots zwischen Zuschüssen nach dem Wohnungsmodernisierungsgesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebiets und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden, und welche sonstigen Mittel im Sinne der Entschließung des Bundesrats werden von dem Kumulationsverbot betroffen? Die Bundesregierung hat eine Arbeitsgruppe gebildet, der Vertreter der Bundesminister der Finanzen, für Wirtschaft, für innerdeutsche Beziehungen und meines Hauses angehören. Im Rahmen der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesminister für Wirtschaft den Senator für Bau- und Wohnungswesen in Berlin mit Schreiben vom 16. August 1978 darum gebeten, die Sachverhalte im' einzelnen darzustellen und Vorschläge für die gedachte Lösung zu unterbreiten. Die Antwort ist am 7. November eingegangen. Daher ist es noch nicht möglich gewesen, die Arbeitsgruppe erneut mit der Sache zu befassen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 70) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungen vor, inwieweit spekulative Erscheinungen bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zum Zweck ihrer Veräußerung dadurch gefördert werden, daß in diesen Fällen bisher § 6 EStG keine Anwendung findet und zur Umgehung dieser Vorschrift Objekte insgesamt an „Aufkäufer" veräußert werden? Der Bundesregierung liegen keine Erfahrungen vor, auch aus Mitteilungen der Länder ist hierzu bisher nichts zu entnehmen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Fragen A 71 und 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das geltende Erschließungsbeitragsrecht im Hinblick auf die gesteigerten Anforderungen der Verwaltungsgerichte an die Beitragssatzungen der Gemeinden nahezu unpraktikabel geworden ist, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, das geltende Erschließungsbeitragsrecht praktikabler zu gestalten? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel öffentlich geförderte Eigenheime zur Zwangsversteigerung gekommen sind, weil für die Eigentümer die Belastungen zu hoch waren, getrennt nach erstem und zweitem Förderungsweg? Zu Frage A 71: Wie Ihnen bereits auf eine entsprechende frühere Anfrage (Frage Nr. 119) am 1. Juni dieses Jahres mitgeteilt wurde, sind die Vorarbeiten für eine Änderung des Erschließungsbeitragsrechts im Bundesbaugesetz bereits vor längerer Zeit eingeleitet worden. Es wurde bereits damals darauf hingewiesen, daß u. a. wegen der Schwierigkeiten, einen praktikablen und gerechten Verteilungsmaßstab zu finden, die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen ist. Ich darf insoweit auch auf die Antworten auf entsprechende Anfragen der Abgeordneten Niegel (Fragestunde am 10./11. Mai 1978) und Milz (Fragestunde am 7./8. Juni 1978) hinweisen. Zu Frage A 72: Die Durchführung der Förderungsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau und damit auch die Verwaltung der öffentlichen Baudarlehen sowie das Aufwendungsdarlehen ist Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über Zwangsversteigerungen von öffentlich geförderten Eigenheimen vor. Lediglich für das bis einschließlich 1977 allein vom Bund finanzierte Regionalprogramm sind mir von bisher insgesamt rd. 193 000 geförderten Eigentumsmaßnahmen 35 Zwangsversteigerungsanträge gemeldet worden. Das sind nicht ganz 0,02 % aller Förderungsfälle.
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    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Angermeyer.





Rede von Joachim Angermeyer
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich hier für die FDP-Fraktion zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU Stellung nehme, möchte ich auf Zusammenhänge eingehen, die selbst einer kritischen Opposition eigentlich standhalten müßten. Mehr noch: In weiten Bereichen gibt es zwischen Opposition und Koalition mehr Gemeinsames als Trennendes, auch wenn die CDU/CSU in ihrer Anfrage den Vorwurf erhoben hat, die Bundesregierung hätte kein in sich geschlossenes rohstoffpolitisches Konzept entwickelt.

(Breidbach [CDU/CSU] : Bis heute morgen ist verhandelt worden!)

— Bei einer etwas objektiveren oder gründlicheren Betrachtung, Herr Kollege Breidbach, wäre der Vorwurf sicher

(Dr. Köhler [CDU/CSU] : . . . noch härter geworden!)

überflüssig gewesen.
Die Opposition hat allerdings recht, wenn sie davon ausgeht, daß die primäre Aufgabe der Rohstoffpolitik der Bundesregierung die Erhaltung funktionsfähiger Rohstoffmärkte und die Versorgung der deutschen Volkswirtschaft mit industriellen und agrarischen Rohstoffen sein müsse. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Das wird auch von der Bundesregierung so praktiziert. Eine wesentliche Aufgabe der Rohstoffpolitik ist es, einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden bzw. abzubauen, um bei regionalen Störungen oder Ausfällen von Lieferungen nicht kurzfristig vor schwierigen Versorgungsengpässen zu stehen. Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg.
Mit Genugtuung können wir immer wieder zur Kenntnis nehmen, daß die Privatwirtschaft in der Lage ist, die Aufgabe der Rohstoffversorgung marktwirtschaftlich zu lösen, auch wenn sie dadurch gewissen Risiken unterworfen ist. Die Chancen, durch intensive Rohstofforschung zu neuen Technologien zu kommen, sind zu nutzen. Daß der Staat durch flankierende Maßnahmen hilft, das Abhängigkeitsrisiko zu mindern, wird durch das Explorationsprogramm bestätigt.
Ein besonderes Problem ist dabei die nationale Vorratshaltung, die für die Unternehmen eine starke Kapitalbindung darstellt. Um Störungen in der Rohstoffversorgung auszuschalten, ist dies jedoch eine Notwendigkeit, und der Staat sollte hier Hilfestellung für eigene Initiativen der Wirtschaft geben.
Die Souveränität eines Staates wird sich in Zukunft sicher auch daran messen lassen, in welchem Ausmaß er über Rohstoffe verfügt. Legt man diese Kriterien an die Rohstoffversorgungslage der Bundesrepublik an, wird man unschwer erkennen, daß unsere Souveränität aus eigenen Mitteln in diesem Sinne nur schwer zu wahren ist. Die Bundesrepublik ist daher mehr als viele andere Staaten dieser Welt auf eine kooperative Ausgestaltung der Weltrohstoffbeziehungen, der Wirtschaftsbeziehungen überhaupt, angewiesen.
Die Bundesrepublik widmet daher ihr besonderes Augenmerk der internationalen Rohstoffpolitik, ins besondere seit der 7. Sondersitzung der UNO-Vollversammlung im September 1975 und seit der Annahme der Resolution 93 über das integrierte Rohstoffprogramm der UNCTAD in Nairobi vom Mai 1976.
Die Bundestagsfraktion der FDP begrüßt die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage, daß für die Bundesregierung marktkonforme Lösungen auf dem Rohstoffsektor zur Verbesserung der Marktstrukturen und zur Sicherung der Versorgung der Volkswirtschaft mit Rohstoffen eindeutige Priorität haben. Weiterhin teilen wir die Ansicht der Bundesregierung, daß die Verstetigung des Entwicklungsprozesses der Entwicklungsländer ein weiteres hohes politisches Ziel unseres Landes darstellt, und dies im beiderseitigen Interesse.
Es kann in der Bundesrepublik nicht opportun sein, Tendenzen zu unterstützen, die globale dirigistische Maßnahmen fördern, die zum großen Teil leider völlig undifferenziert gerade diejenigen begünstigen, die nicht von Rohstoffeinfuhren abhängen.
Gerade jetzt sehen wir mit Aufmerksamkeit und Sorge auf die Weltkonferenz für Handel und Entwicklung in Genf. Hier wird es insbesondere darauf ankommen, die Effektivität einer Weltrohstoffpolitik nicht durch Schaffung einer Weltrohstoffbürokratie zu gefährden. Die Schaffung eines bürokratischen Apparats auf diesem Sektor hat die verhängnisvolle Tendenz, sich nach einer gewissen Zeit zu verselbständigen und größere Kosten zu verschlingen, als einsparen zu helfen. Volkswirtschaftliche Kosten und der Nutzen von Maßnahmen müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen, damit die an den Verhandlungen und Maßnahmen beteiligten Staaten jeder für sich einen erkennbaren Nutzen von gemeinsamen Maßnahmen haben.
Die Bedeutung der Rohstoffpolitik im Nord-Süd-Dialog ist von allen Beteiligten anerkannt, auch wenn unterschiedliche Folgerungen aus dieser Tatsache gezogen werden. In diesem Zusammenhang spielt der sogenannte Gemeinsame Fonds eine zentrale Rolle. Während der Gemeinsame Fonds für die Entwicklungsländer d a s zentrale Finanzierungsinstrument für alle bestehenden bzw. noch auszuhandelnden Rohstoffabkommen mit Ausgleichslagern im Rahmen des sogenannten integrierten Rohstoffprogramms darstellt, teilen wir die Meinung der Industrieländer, daß für die einzelnen Rohstoffe jeweils in geeigneten Fällen Abkommen geschlossen werden sollen. Die Meinungen dieser beiden Hauptgruppen im Welthandel als Produzenten und Abnehmer laufen auch da auseinander,. wo es um Fragen der Exporterlösstabilisierung bzw. der Preisstabilisierung geht.
Die FDP-Bundestagsfraktion hält einzelne Rohstoffabkommen mit Ausgleichslagern in geeigneten Fällen dann für sinnvoll, wenn sie 1. der Vermeidung deutlicher Preisfluktuationen dienen, 2. einen fairen Wettbewerb gewährleisten, 3. eine sinnvolle Preispolitik bejahen, die ein für die Planung not-



Angermeyer
wendiges langfristiges Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage ermöglichen, 4. alle wichtigen Produzenten und Verbraucher umfassen und 5. ein vernünftiges, d. h. wirtschaftlich tragbares KostenNutzen-Verhältnis schaffen können.
Was den Gemeinsamen Fonds angeht, so unterstützen wir dieses Instrument als Pooling der in den einzelnen autonomen Rohstoffabkommen für die Ausgleichslagerfinanzierung vorgesehenen Mittel. Ebenso unterstützen wir die Möglichkeit der direkten Kreditaufnahme des Gemeinsamen Fonds am Kapitalmarkt, die durch Warenverpfändung oder Regierungsgarantien der einzelnen Abkommen abgesichert sein kann.
Selbstverständlich muß die Relation dieser beiden Momente — des Gemeinsamen Fonds und der Kreditaufnahmemöglichkeit — als Regelfaktor der maximalen finanziellen Erfordernisse der einzelnen Abkommen Gegenstand eines Verhandlungsspielraums sein.
Eine wichtige Rolle in diesem Zusammenhang spielt die Stimmrechtsregelung zwischen den Verbrauchern und den Lieferanten der Rohstoffe. Wir können nicht die Auffassung teilen, daß ein von den Entwicklungsländern, d. h. der Gruppe der 77 geplanter Gemeinsamer Fonds mit eigenen Finanzierungsmitteln und ausschließlicher Verfügbarkeit darüber in dieser Form eine Lösung sei. Hier bedeutet die Finanzierung nichts anderes, als daß zirka 70 % der Gelder durch die Industrieländer aufzubringen sind. Wenn wir eine marktkonforme, den heutigen Bedürfnissen angepaßte Rohstoffpolitik wollen, muß den Industrieländern ein größerer Mitsprache- und Verhandlungsspielraum eingeräumt sein. Durch die eben erwähnte Stimmrechtsverteilung — ein Land eine Stimme — ist eine Mitsprache der Industrieländer gegenüber der viel größeren Zahl der Entwicklungsländer so gut wie ausgeschlossen. Lösungsmöglichkeiten bezüglich der unterschiedlichen Standpunkte der Industrieländer und der Entwicklungsländer können darin bestehen, daß für einzelne Rohstoffe sinnvolle flexible Regelungen getroffen werden, die den jeweiligen Produkten, ihren Märkten und ihren technischen und ökonomischen Besonderheiten angepaßt sind. Hier ist durch eine noch so kräftige politische Willensbekundung bzw. durch eine supranationale Behörde nicht notwendigerweise eine vernünftige Lösung garantiert.
Als weiteres Lösungsmittel bietet sich der Finanzpool im Gemeinsamen Fonds zur Erleichterung der Finanzierung von Ausgleichslagern an. Eine Weltrohstoffbehörde würde durch eine notwendigerweise unbeweglichere Kalkulationsmöglichkeit der wirtschaftlichen Autonomie und der finanziellen Eigenverantwortung der jeweils betroffenen Lieferstaaten und Verbraucherstaaten nicht gerecht werden. Letztlich wäre eine Preisstabilisierung anstelle einer Exporterlösstabilisierung nicht dazu angetan, eine stetige Absatzmöglichkeit für die Rohstoffe seitens der Entwicklungsländer zu schaffen, da dieser Fall nur gewährleistet wäre, wenn die Verbraucherländer der Rohstoffe eine Preisgarantie und eine Abnahmeverpflichtung übernähmen, zu der
sich aber eine verantwortungsvoll denkende Regierung keines Staates der Welt bereit finden könnte. Lassen Sie mich diesen Punkt beenden; mein Kollege Vohrer wird darauf noch näher zurückkommen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit großem Interesse zur Kenntnis genommen, daß die Große Anfrage 'der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Rohstoffpolitik eine deutliche Frage zum Stellenwert des südlichen Afrika als Rohstofflieferanten für die Bundesrepublik beinhaltet. Gleichzeitig haben wir mit Befriedigung die Antwort der Bundesregierung auf diese Frage gelesen. Lassen Sie mich aber noch einige Ausführungen dazu machen.
Seit das südliche Afrika in den Brennpunkt der internationalen Politik geraten ist, hat es in diesem Hause mehrere Gelegenheiten zu kontroversen Debatten um dieses Thema gegeben. Ich möchte im Hinblick auf die Rohstoffversorgung der Bundesrepublik folgendes feststellen. Sie alle haben den Zahlen der Antwort der. Bundesregierung entnommen, in welcher Höhe das südliche Afrika an der Rohstoffversorgung der Bundesrepublik beteiligt ist. Ich kann und will hier nur einige Zahlen erwähnen. Insgesamt umfassen die Rohstoffimporte der Bundesrepublik aus dem südlichen Afrika 48 Positionen, von denen 23 jeweils mehr als 10 % der Gesamteinfuhren ausmachen und einige sogar einen Bereich von über 80 % für die Bundesrepublik erreichen. In Expertenkreisen ist es völlig unbestritten, daß ein zeitweiliger Ausfall des südlichen Afrika als Lieferant wichtiger Rohstoffe unangenehme, vielleicht sogar bedrohliche Folgen für unsere Rohstoffgesamtversorgung haben könnte. Um so wichtiger ist daher eine behutsame Handhabung dieses Problems. Durch verbale Kraftakte ist eine friedliche Lösung, die im Interesse der Menschen sein muß, nicht zu erreichen. Dies wollen wir doch wohl alle im Interesse der Menschen, ihrer Gleichberechtigung und ihrer Menschenwürde.
Ihnen allen ist bekannt, 'daß dieser geographische Bereich nicht nur einer der Hauptlieferanten, sondern auch einer der großen Märkte der Industrie der Bundesrepublik ist. Wir müssen daher alle zusammen darauf hinwirken, daß diese Funktionen von Produzenten und Abnehmern auf beiden Seiten erhalten bleiben, ohne dadurch außenpolitisches Porzellan in anderen Bereichen der Welt zu zerschlagen. Die Bundesregierung hat von wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Republik Südafrika aus wohlerwogenen Gründen Abstand genommen. Wir begrüßen das.

(Zustimmung bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nichtsdestoweniger muß jedoch mit allem Nachdruck darauf hingearbeitet werden — und hier sind alle Seiten des Hauses angesprochen —, durch die Stabilisierung gesunder wirtschaftlicher Verhältnisse auf eine Veränderung zu Gerechtigkeit und Gleichberechtigung hinzuwirken, ohne die eines Tages in einem viel größeren Umfang die Versorgung der Bundesrepublik nicht nur aus dem südlichen, sondern auch aus dem restlichen Afrika ge-



Angermeyer
fährdet sein könnte. Dies würde nicht nur uns, sondern besonders den dort lebenden Menschen schaden.
Daß unsere Außenwirtschaftspolitik auch im Interesse der Diversifizierung unserer Rohstoffbezüge auf die Zukunft gerichtet ist, lassen Sie mich am konkreten Beispiel der Problematik des Tiefseebergbaus erläutern: Ihnen allen ist bekannt, daß sich in den Manganknollen der Tiefsee wesentliche Vorkommen an mineralischen Rohstoffen, insbesondere an Mangan, Kobalt, Nickel und Kupfer befinden. Mit diesen noch nicht verplanten Rohstoffen hat sich naturgemäß die Politik zur Sicherung der Rohstoffversorgung der Bundesrepublik zu befassen. Die Erschließung der Rohstoffquellen kann über eine lange Zeit einen wesentlichen Beitrag für die Verstärkung der Rohstoffversorgung der Bundesrepublik Deutschland mit wichtigen mineralischen Rohstoffen erbringen. Gleichzeitig bietet dieser Sektor der internationalen Rohstoffwirtschaft für die damit befaßten deutschen Unternehmen ein wesentliches Feld, sich durch Aufbau und Verwendung von Spitzentechnologie auf dem Weltmarkt einen bedeutenden Platz zu verschaffen. Gerade am Beispiel des Tiefseebergbaus kann man aber auch die Komplexität und Schwierigkeit einer internationalen Rohstoffpolitik besonders deutlich ablesen.
Die Bundesrepublik — und diese Haltung hat die FDP-Bundestagsfraktion immer mitgetragen — hat sich von Anfang an zum Grundsatz des gemeinsamen Erbes der Menschheit für den Tiefseeboden und seine Rohstoffe bekannt. Zwar war die Bundesrepublik noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen, als im Jahre 1970 die UN diesen Grundsatz bei Enthaltung — und das scheint mir wichtig zu beachten, meine Damen und Herren — der 14 Ostblockstaaten mit den Stimmen der Industrieländer angenommen hat. Wir sind auch heute ungeteilt der Meinung, daß jede internationale Regelung diesen Grundsatz wird beachten müssen.
Es gibt dort allerdings erhebliche Interpretationsunterschiede. Wir teilen den Standpunkt der Bundesregierung, beim Tiefseebergbau davon auszugehen, daß die Versorgung der Wirtschaft mit Rohstoffen primär eine unternehmerische Aufgabe ist. Die Risiken dieser Rohstoffversorgung erfordern jedoch ein staatliches Engagement, etwa um die politischen und rechtlichen Voraussetzungen für die unternehmerische Tätigkeit zu schaffen. Die Industrieländer, die mit uns befreundet sind, teilen im grundsätzlichen unsere Ansicht, daß die Ausbeutung der Tiefseemineralien in wesentlichen Bereichen durch Privatunternehmen erfolgen soll. Demgegenüber steht die Auffassung der meisten Entwicklungsländer, sämtliche Rechte am Meeresboden zur Ausbeutung für die Gemeinschaft aller Staaten einer Meeresbodenbehörde zu übertragen. Dabei soll allerdings die Finanzierung der Behörde zum weitaus größten Teil von den Industrieländern getragen werden, ohne daß ein Rückfluß durch eine beträchtliche Beteiligung an der Förderung der Tiefseemineralien gewährleistet ist.
Hierbei — und dies gilt auch für einige andere Rohstoffe — muß darauf hingewiesen ' werden, daß ein
beträchtlicher Teil der Entwicklungsländer wissentlich oder unwissentlich eine sie . selbst schädigende Rohstoffpolitik betreibt. Ich muß hier deutlich differenzieren zwischen den Staaten der Erde, die Rohstoffproduzenten sind, gleichgültig, ob es Industrieoder Entwicklungsländer sind, und auf der anderen Seite den sogenannten have-nots, d. h. den nicht über Rohstoffe verfügenden Staaten. Zu diesen Staaten gehört, wie wir alle wissen, leider auch die Bundesrepublik.
Wenn man jetzt die Lage der Rohstoffproduzenten genau analysiert, findet man, daß, was den Bereich des Meeresbergbaus angeht, auf Grund gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen tatsächlich die Länder im gleichen Lager sind, die sich auf den Seerechtskonferenzen oft heftig befehdet haben. Es sind dies in erster Linie die Landproduzenten von Mineralrohstoffen, beispielsweise Kanada, die UdSSR, die Staaten des südlichen Afrikas und einige lateinamerikanische Länder. Demgegenüber steht die wesentlich schwächere Position aller anderen Staaten, d. h. der überwiegenden Zahl all derer, die auf Importe von Rohstoffen angewiesen sind.
Die zweite Gruppe von Staaten, die vorgeben, unterschiedliche Positionen zu haben, in Wirklichkeit aber gemeinsame Interessen verfolgen, sind die sogenannten Langküstenstaaten, die auf Grund der Ausdehnung ihrer Küstengewässer auf eine Wirtschaftszone von 200 Seemeilen bereits etwa 80 % des wirtschaftlich nutzbaren Küstenmeeres der gesamten Welt für sich in Beschlag genommen, Sie können auch sagen: unter sich aufgeteilt haben. Es muß daher fast selbstverständlich anmuten, daß diese Staaten an dem Zustandekommen einer auch für die rohstoffarmen Länder interessanten UN-Seerechtskonferenz nicht so sehr interessiert sein können. Die Aufgabe der Bundesrepublik wird es daher in Zukunft sein müssen, sich viel mehr als bisher mit denen zusammenzusetzen, die das gleiche Los teilen, ungeachtet der Tatsache, ob sie Entwicklungs- oder Industrieländer sind.

(Dr. Narjes [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Wegen der von mir genannten Schwierigkeiten wird es naturgemäß noch ziemlich lange dauern, bis eine für alle Beteiligten tragbare UN-Konvention zum Seerecht verabschiedet sein wird. Wir und mit uns einige andere dazu technisch in der Lage befindlichen Industrieländer sind daher darauf angewiesen, uns zur Sicherung unserer Rohstoffe, zur Preisstabilisierung der Rohstoffe auf dem Weltmarkt und zur Verfolgung unseres einzigen Kapitals auf diesem Sektor, nämlich unseres geistigen Wissens, die Beherrschung von Spitzentechnologien zur Gewinnung dieser Rohstoffe Gedanken zu machen.
Es wird daher notwendig sein, zur gegebenen Zeit in Übereinstimmung mit unseren Partnern eine nationale Interimsgesetzgebung zum Tiefseebergbau zu schaffen, die den Interessen unserer Volkswirtschaft dient. Lassen Sie mich an dieser Stelle unseren Willen sehr deutlich machen, daß der Vorspann „Interimsgesetzgebung" keine Verschönerung eines in Wirklichkeit nicht so gemeinten Zustandes darstellen soll, sondern daß die Bundesrepublik es aus eige-



Angermeyer
nem Interesse sehr ernst meint, in dem Moment, in dem eine für sie tragbare Lösung geschaffen ist, ihre nationalen Regelungen in einer internationalen Konvention aufgehen zu lassen. Allerdings muß eine Konvention zum Seerecht für ein internationales Meeresbodenregime im wesentlichen folgende Grundsätze beachten: 1. einen gesicherten Zugang für alle Staaten und deren Angehörige zu den Rohstoffen der Tiefsee; 2. eine wirtschaftlich vernünftige Entwicklung des Tiefseebergbaus, die allen Staaten eine befriedigende Zugangsmöglichkeit zu den Schätzen des gemeinsamen Erbes der Menschheit gewährt, ohne daß der eine nur zahlt und der andere kassiert.
Ich habe von unserer Rohstofftechnologie gesprochen. Lassen Sie mich noch auf ein weiteres Feld seiner Anwendung kurz eingehen; denn dieser Punkt wird noch gesondert behandelt werden. Die FDP begrüßt den Entschluß der Bundesregierung, sich für eine Konsultativmitgliedschaft der Bundesrepublik im Antarktis-Vertrag zu bewerben. Die vielfältigen Möglichkeiten der friedlichen Forschung im Gebiet der Antarktis im Zusammenhang mit den anderen Mitgliedern des Antarktis-Vertrages können einen weiteren Beitrag zur Lösung des Rohstoffproblems der Bundesrepublik, wenn auch nicht kurzfristig, erbringen.

(Breidbach [CDU/CSU] : Die Erkenntnis ist spät gekommen!)

— Aber sie kommt. — Das Anstreben der Konsultativmitgliedschaft bedeutet für unser Land eine finanzielle Verpflichtung, aktiv auf dem antarktischen Kontinent zu forschen, gleichzeitig aber auch eine Herausforderung an die deutsche Wissenschaft, sich in Anlehnung an die guten Traditionen der deutschen Polarforschung mit Nachdruck für die Lösung diverser Forschungsthemen in der Antarktis einzusetzen. Hierbei ist nicht nur die Sicherung von Rohstoffen für die Bundesrepublik auf agrarischem und nichtagrarischem Gebiet im Vordergrund, sondern auch die Anwendung und Erprobung neuer Technologien. Hiermit hat die Bundesrepublik ein weiteres Betätigungsfeld in Aussicht genommen, auf dem sie ihren technologisch hohen Stand bewahren kann, um mit diesem unserem Rohstoff weltweit operieren zu können. Es ist zu hoffen, daß die Zusammenarbeit mit den anderen Nationen des Antarktis-Vertrages eine positive Signalwirkung auf die internationale Zusammenarbeit auf dem gesamten Rohstoffsektor haben wird.
Die FDP-Bundestagsfraktion ist mit der Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion voll einverstanden und begrüßt die Absicht der Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


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    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.