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ID0811602200

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    Vokabeln: 2
    1. Zweite: 1
    2. Zusatzfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/116 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9051 A Fragestunde — Drucksache 8/2273 vom 10.11. 1978 — Bewährung des Sozialurlaubs für Strafgefangene gemäß Strafvollzugsgesetz MdlAnfr Al 10.11.78 Drs 08/2273 Schlaga SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ 9051 D, 9052 A ZusFr Schlaga SPD 9052 A Stand der Kenntnisse der Bundesregierung über Verkehrsverstöße auf den Transitstrecken nach Berlin auf Grund von Mitteilungen der DDR-Behörden MdlAnfr A2 10.11.78 Drs 08/2273 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . 9052 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9052 B, C ZusFr. Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9052 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9052 D Aufhebung der Arbeitsordnung von 1938 hinsichtlich des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Baustellen MdlAnfr A10 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr All 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9053 A, B Neuauflage einer vergriffenen Publikation des Bundesarbeitsministeriums zum Betriebsverfassungsgesetz MdlAnfr Al2 10.11.78 Drs 08/2273 Schlaga SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 9053 C Belastung der Mitglieder gesetzlicher Kranken- oder Ersatzkassen durch den Finanzausgleich für die Rentnerkrankenversicherung gemäß § 393 RVO sowie Auswirkungen auf die Krankenkassenarten MdlAnfr A14 10.11.78 Drs 08/2273 Horstmeier CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 MdlAnfr A15 10.11.78 Drs 08/2273 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9053 D, 9054 B, C, D, 9055 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . 9054 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 9054 D, 9055 A Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Sicherheits- und Straftatsbereich in der Bundesverwaltung MdlAnfr A19 10.11.78 Drs 08/2273 Milz CDU/CSU MdlAnfr A20 10.11.78 Drs 08/2273 Milz CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 9055 B, D, 9056 A ZusFr Milz CDU/CSU. . . . . . . . . 9055 D ZusFr Dr. Laufs .CDU/CSU 9056 A Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum Entwurf eines Bundesmeldegesetzes MdlAnfr A22 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 9056 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 9056 C ZusFr Dr. Wernitz SPD 9056 D Soziale Ungerechtigkeiten auf Grund höherer Nettobezüge von Rentnern nach 35 Jahren im öffentlichen Dienst gegenüber den aktiven Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes MdlAnfr A23 10.11.78 Drs 08/2273 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A24 10.11.78 Drs 08/2273 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . 9057 A, B, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 9057 B, D Wahrnehmung von Aufgaben des Verfassungsschutzes durch private Firmen, insbesondere politischer Personenüberprüfungen durch Detekteien MdlAnfr A25 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A26 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Wernitz SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 9057 D, 9058 A, B, C, D ZusFr Dr. Wernitz SPD 9058 B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 9058 A, D Ziel der von der Bundesregierung geplanten Strukturverbesserung bei den landwirtschaftlichen Brennereien MdlAnfr A30 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 9059 A, B, C, D, 9060 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9059 B, C ZusFr Dr. Linde SPD 9059 C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 9059 D, 9060 A 'ZusFr Ey CDU/CSU 9060 A Maßnahmen zur Verhinderung von Kursmanipulationen an der Börse; Sicherstellung des Vertrauensschutzes der Sparer und Erwerber von Aktien durch die Börsenaufsicht MdlAnfr A31 10.11.78 Drs 08/2273 Wüster SPD MdlAnfr A32 10.11.78 Drs 08/2273 Wüster SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 9060 B, D, 9061 A ZusFr Wüster SPD . . . . . . . . . 9060 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 9060 D Beitritt aller EG-Länder zum geplanten Währungsverbund und Einhaltung einer strikten währungs- und wirtschaftspolitischen Disziplin MdlAnfr A33 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A34 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 9061 A, B, C, D, 9062 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . 9061 B, D, 9062 A ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 9062 A ZusFr Ey CDU/CSU 9062 B Pläne zum Europäischen Währungssystem MdlAnfr A36 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A37 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 9062 C, 9063 A, B, C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . 9062 D, 9063 A, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6063 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 9063 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 III Höhe der Autotelefonkosten 1977 für den Parlamentarischen Staatssekretär MdlAnfr A38 10.11.78 Drs 08/2273 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 9063 D, 9064 A, C ZusFr Niegel CDU/CSU 9064 A, B Einfuhr von Eiern in mit einer deutschen Firmenbezeichnung versehenen Kleinpakkungen MdlAnfr A46 10.11.78 Drs 08/2273 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 9064 D, 9064 A, B ZusFr Kolb CDU/CSU . . . . . . . 9065 A, B Förderung der Malzwirtschaft in Frankreich und Belgien aus Mitteln der EG MdlAnfr A47 10.11.78 Drs 08/2273 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 9065 B, D ZusFr Niegel CDU/CSU 9065 D Neue Beurteilung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR durch die Bundesregierung in der DDR durch die Bundesdesregierung und Einbeziehung in die MBFR -Verhandlungen in Wien MdlAnfr A50 10.11.78 Drs 08/2273 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A51 10.11.78 Drs 08/2273 Biehle CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg . 9066 A, B, C, D, 9067 A, B, C, D, 9068 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 9066 C, D, 9067 A ZusFr Windelen CDU/CSU 9067 B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 9067 C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 9067 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9067 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 9068 A Mangel an Fachkräften für die Bedienung der Fernwaffensysteme MdlAnfr A54 10.11.78 Drs 08/2273 Ey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . 9068 B, C, D ZusFr Ey CDU/CSU 9068 B, C Anpassung der Regelungen für Truppentransporte der NATO an die für die Bundeswehr geltenden Vorschriften MdlAnfr A57 10.11.78 Drs 08/2273 Thüsing SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 9068 D, 9069 B ZusFr Thüsing SPD 9069 A Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen, insbesondere an der A 2 im Ortsteil Rheda, der Stadt Rheda-Wiedenbrück MdlAnfr A58 10.11.78 Drs 08/2273 Thüsing SPD Antw PStSekr Wrede BMV 9069 B, C ZusFr Thüsing SPD 9069 C Entzerrung der Ferientermine und Ausdehnung des Lkw-Fahrverbots angesichts der steigenden Unfallzahlen in der Ferienreisezeit MdlAnfr A59 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU MdlAnfr A60 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9069 D, 9070 A, B ,C ZusFr Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . 9070 A, C Nächste Sitzung 9070 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9071* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 9071* C Anlage 3 Ausschluß von Ehefrauen schwerkriegsbeschädigter Beamter von der Beihilfe des Bundes durch eine Bestimmung im Haushaltsstrukturgesetz MdlAnfr A14 13.10.78 Drs 08/2186 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr Al 5 13.10.78 Drs 08/2186 Horstmeier CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 9072* A Anlage 4 Gewährung einer Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an nichtbuchführungspflichtige Landwirte SchrAnfr B133 03.11.78 Drs 08/2249 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAnfr B134 03.11.78 Drs 08/2249 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9072* B Anlage 5 Vermittlung von Saisonarbeitern für die Landwirtschaft durch die Bundesanstalt für Arbeit in den letzten drei Jahren IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 MdlAnfr A7 10.11.78 Drs 08/2273 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9072* D Anlage 6 Zunahme der Schichtarbeit MdlAnfr A8 10.11.78 Drs 08/2273 Stockleben SPD MdlAnfr A9 10.11.78 Drs 08/2273 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9073* B Anlage 7 Erkrankung von Chemiearbeitern der BASF an Bronchialkrebs auf Grund ihrer Arbeit mit Dichlormethyläther; weitere Krebsunfälle in der chemischen Industrie MdlAnfr A13 10.11.78 Drs 08/2273 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9073* D Anlage 8 Aufbau der weiteren Grenzschutzabteilungen in den Räumen Bonn, Frankfurt und Karlsruhe MdlAnfr A16 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9074* A Anlage 9 Deutsch-französische Koordination in der grenzüberschreitenden Planung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr A17 10.11.78 Drs 08/2273 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A18 10.11.78 Drs 08/2273 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . . 9074* C Anlage 10 Rechtscharakter der gemeinsam mit der DDR erstellten Grenzdokumentation MdlAnfr A21 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9075* A Anlage 11 Kompaktlager für abgebrannte Brennelemente in Kernkraftwerken MdlAnfr A27 10.11.78 Drs 08/2273 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9075* C Anlage 12 Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrags für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb MdlAnfr A28 10.11.78 Drs 08/2273 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9075* D Anlage 13 Unterschiedliche lohnsteuerrechtliche Begünstigung von Fahrgemeinschaften in Pkws und in Kleinbussen MdlAnfr A29 10.11.78 Drs 08/2273 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9076* B Anlage 14 Wegfall der Grunderwerbsteuer MdlAnfr A35 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9076* C Anlage 15 Anstrich und Aufbauten der deutschen Fischereischutzboote MdlAnfr A45 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 9076* D Anlage 16 Reaktion des Wehrbereichskommandos Düsseldorf auf eine in der Schülerzeitung „Radix" veröffentlichte Satire mit einer Strafanzeige sowie Zahl der Strafanzeigen in ähnlich gelagerten Fällen MdlAnfr A48 10.11.78 Drs 08/2273 Merker FDP MdlAnfr A49 10.11.78 Drs 08/2273 Merker FDP SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9077* A Anlage 17 Einbeziehung der DDR-Kampfgruppen in die MBFR-Verhandlungen in Wien MdlAnfr A52 10.11.38 Drs 08/2273 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9077* C Anlage 18 Erprobung neuer Modelle für Reserveübungen wegen des Mangels an Reserveoffizieren MdlAnfr A53 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Simonis SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9077* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9051 116. Sitzung Bonn, den 15. November 1978 Beginn: 13 Uhr
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    Berichtigung 115. Sitzung, Seite 9011*: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten — Anlage 1 — ist der Name „Wehner" und das Datum „10. 11." zu streichen. Einzufügen ist der Name „Junghans" mit dem Datum „10. 11.", Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 17. 11. Dr. van Aerssen* 17. 11. Dr. Aigner * 17. 11. Alber * 17. 11. Dr. Bangemann * 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Dr. Bayerl * 17. 11. Dr. von Bismarck 15. 11. Blumenfeld * 17. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Dregger 17. 11. Eymer (Lübeck) 17. 11. Fellermaier * 17. 11. Flämig * 17. 11. Francke (Hamburg) 17. 11. Dr. Früh * 17. 11. Dr. Fuchs * 17. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 17. 11. Haase (Fürth) * 17. 11. Haberl 17. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11. Ibrügger * 17. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11. Jung * 17. 11. Dr. h. c. Kiesinger 17. 11. Dr. Klepsch * 17. 11. Klinker * 17. 11. Koblitz 17. 11. Kratz 1. 12. Lange * 17. 11. Dr. Langguth 17. 11. Lemp * 17. 11. Lintner 17. 11. Lücker * 17. 11. Luster * 17. 11. Lutz 17. 11. Mischnick 15. 11. Müller (Mülheim) * 17. 11. Müller (Wadern) * 17. 11. Dr. Müller-Hermann * 17. 11. Frau Pack 15. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Roth 17. 11. Saxowski 17. 11. Schmidhuber** 16. 11. Schmidt (München) * 17. 11. Schreiber.* 17. 11. Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 17. 11. Seefeld * 17. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 17. 11. Dr. Starke (Franken) * 17. 11. Strauß 17. 11. Frau Dr. Walz * 17. 11. Wawrzik * 17. 11. Dr. von Weizsäcker 15. 11. Würtz* 17. 11. Zeyer * 17. 11. Ziegler 15. 12. Zywietz * 17. 11. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (5. BAföGÄndG) Der Bundesrat hat in seiner 465. Sitzung am 10. November 1978 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 1978 verabschiedeten Gesetz gemäß Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Im Hinblick auf die besondere Eilbedürftigkeit der vorgesehenen Regelung sieht der Bundesrat davon ab, wegen der Befristung der Förderung von Auszubildenden im Berufsgrundbildungsjahr und in der 10. Klasse der Berufsfachschulen auf drei Jahre (Artikel 2 und 5 Abs. 2) den Vermittlungsausschuß anzurufen. Nach Auffassung des Bundesrates sprechen folgende Gründe gegen die Befristung: 1. Die Förderung der Schüler, die sich einer beruflichen Grundbildung unterziehen, ist von der Sache her notwendig. Sie soll - entsprechend dem auch von der Bundesregierung wiederholt unterstrichenen bildungspolitischen Ziel, der beruflichen Bildung im 10. Bildungsjahr Vorrang einzuräumen - gerade in diesem Bereich einen besonderen Anreiz zur Aufnahme einer qualifizierenden beruflichen Ausbildung schaffen. Die Situation der Schüler der allgemeinbildenden 10. Klasse ist damit nicht vergleichbar. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung liegt also nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, warum das genannte bildungspolitische Ziel ab 1981 nicht mehr verfolgt werden soll. 2. Die Annahme, daß in der beruflichen Grundbildung in absehbarer Zeit nicht allen Bewerbern schulische Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden können, trifft nicht zu. Sie verkennt, daß die berufliche Grundbildung dem Bereich der Berufsschulpflicht zugehört. 3. Mit der Annahme, bis 1981 hätten die Länder ein 10. Pflichtschuljahr eingeführt, wird eine einheitliche Entwicklung in den Ländern unterstellt. Nach 9032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November ,1938 dem jetzigen Kenntnisstand ist jedoch insoweit weder eine inhaltliche noch eine zeitliche Aussage möglich. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in der Vorlage eines Sechsten Änderungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Regelung vorzusehen, durch welche die Befristung beseitigt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 14 und 15 des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU), 110 Sitzung, Seite 8685, 8686 A) : In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 1978 ist Ihre Zusatzfrage offengeblieben, ob die beabsichtigten beihilferechtlichen Regelungen rückwirkend in Kraft treten. Hierzu darf ich Ihnen jetzt folgendes mitteilen: Die vorgesehene Änderung der Beihilfevorschriften kann die damaligen Regelungen zum Nachteil von Familienangehörigen von Schwerbeschädigten, die als flankierende Maßnahmen zum Haushaltsstrukturgesetz am 1. April 1976 in Kraft getreten waren, nicht rückwirkend beseitigen. Der vorliegende Entwurf sieht, um Kostenneutralität zu erreichen, neben Verbesserungen auch Einsparungen im Beihilferecht an anderer Stelle vor. Nur unter dieser Voraussetzung war schon im Bundesbereich die Zustimmung zu der von meinem Hause seit langem angestrebten Rückkehr zum früheren Rechtszustand zu erreichen. Die Kostenneutralität wäre somit bei einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Bestimmungen, die die Verbesserungen für Familienangehörige von Schwerbeschädigten vorsehen, nicht möglich, da die Vorschriften des Entwurfs, die die Mehrausgaben für Schwerbeschädigte auffangen sollen, nicht gleichfalls rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnten. Der Entwurf der beihilferechtlichen Neuregelung sieht jedoch, ständiger Praxis folgend, vor, daß vorher entstandene Aufwendungen, die nach Inkrafttreten erstmals im Rahmen der das Beihilferecht bestimmenden einjährigen Anschlußfrist geltend gemacht werden, beihilfefähig sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuötting) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 133 und 134) : Trifft es zu, daß z. Z. Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an nichtbuchungspflichtige Landwirte, deren Gewinn nach § 13 a EStG pauschaliert gestellt wird, nach einer Methode der Einkommensermittlung gewährt wird, die im Durchschnitt dieser Betriebe nur rund 25 v. H. des tatsächlichen Einkommens erfaßt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls mit mir der Auffassung, daß die hier genannte außerordentlich bedenkliche Begünstigung dieser landwirtschaftlichen Betriebsinhaber gegenüber allen anderen Arbeitnehmern und auch gegenüber buchführungspflichtigen Landwirten nicht mehr länger hingenommen werden kann? Trifft es zu, daß im Bundesernährungsministerium eine Verordnung vorbereitet wird, mit der bei nichtbuchführungspflichtigen Landwirten in Anlehnung an die Dritte Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz eine realistischere Einkommensermittlung auch für die Gewährung von Ausbildungsförderung erreicht werden soll, und ist zu erwarten, daß die Ansätze der Dritten Leistungsdurchführungsverordnung zum Lastenausgleichsgesetz auch für das BAföG gelten werden? Es trifft zu, daß die steuerliche Gewinnermittlung der nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte nach Durchschnittsätzen gemäß § 13 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der derzeit geltenden Fassung im Verhältnis zur Gewinnermittlung nach Buchführung zu erheblich unterdurchschnittlichen Ergebnissen führt. Da nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) das bei der Berechnung des Förderungsbeitrages zugrunde zu legende Einkommen in möglichst enger Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht ermittelt wird, wirkt sich die vorbeschriebene steuerliche Begünstigung der nicht buchführungspflichtigen Landwirte auch bei der Berechnung der Förderungsleistung aus. Die notwendige Gleichbehandlung der Land- und Forstwirte untereinander und im Verhältnis zu anderen Einkommensbeziehern ist damit nicht mehr gegeben; eine von der Einkunftsermittlung nach § 13 a EStG in der derzeit geltenden Fassung abweichende Ermittlung ist erforderlich. Der am 8. November 1978 vom Kabinett verabschiedete Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (6. BAföGÄndG) sieht daher schon eine Ermächtigung der Bundesregierung vor, in einer Rechtsverordnung sicherzustellen, daß auch insoweit Einkünfte in wirklichkeitsnaher Weise auf den Bedarfssatz angerechnet werden. Bei der Lösung dieses förderungsrechtlichen Problems soll die in Vorbereitung befindliche Neuregelung der Besteuerung der Land-und Forstwirte berücksichtigt und damit die Einrichtung eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens für eine gesonderte Ermittlung nur für die Zeit bis zur Korrektur des Steuerrechts möglichst vermieden werden. Im Hinblick darauf ist das Inkrafttreten der Ermächtigungsnorm für den 1. Januar 1981 vorgesehen und von der Vorlage einer Verordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 7): In welcher Weise ist die Bundesanstalt für Arbeit in den letzten drei Jahren bei der Vermittlung von Saisonarbeitern für die Landwirtschaft tätig geworden, wie viele Arbeitskräfte konnten bei wieviel Anforderungen vermittelt werden? Die kostenlosen Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit stehen der Landwirtschaft nicht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9073* nur für die Besetzung von Dauerarbeitsplätzen, sondern auch für den Nachweis von Saisonarbeitskräften zur Verfügung. Klagen der Landwirtschaft über Schwierigkeiten, den Bedarf an Saisonarbeitskräften zu decken, sind erst in den letzten Jahren häufiger vorgetragen worden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich bemüht, durch besondere Vorkehrungen auch diesen Bedarf zu decken. Sie hat im Winter 1977 ihre Dienststellen angewiesen, sich frühzeitig in Gebieten mit einem voraussichtlich hohen Bedarf an Saisonarbeitskräften mit den Verbänden der Landwirtschaft in Verbindung zu setzen und überregionale Vermittlungsbemühungen vorzubereiten. Personenkreise, bei denen ein besonderes Interesse an Saisonarbeit angenommen werden kann, wie z. B. Schüler, Studenten oder ausländische Arbeitnehmer mit einer Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sollen gezielt angesprochen werden. Mit der italienischen Arbeitsverwaltung hat die Bundesanstalt für Arbeit Verbindung aufgenommen, um aus Süditalien Saisonarbeitskräfte anzuwerben. Ausländischen Studenten werden im Rahmen der Vermittlung von Ferienarbeit Saisonarbeitsplätze in der Landwirtschaft angeboten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit ist aber, daß die offenen Saisonarbeitsplätze rechtzeitig und vollständig den Arbeitsämtern gemeldet werden. Außerdem müssen die Arbeitsplätze nach den gebotenen Arbeitsbedingungen, der Lohnhöhe, der Erreichbarkeit und den Unterbringungsmöglichkeiten so ausgestaltet sein, daß sie zumutbar sind. Eine gesonderte Statistik über die Vermittlung von Saisonarbeitsplätzen wird von der Bundesanstalt für Arbeit nicht geführt. Sie könnte nur mit einem nicht zu vertretenden Arbeitsaufwand erstellt werden, weil die Dauer der Saisonarbeiten zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten liegen kann und im Einzelfall nur schwer feststellbar ist, ob ein Arbeitsplatz aus saisonalen oder anderen Gründen nur zeitweilig zu besetzen ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 8 und 9) : Verfügt die Bundesregierung über Informationen, in welchem Umfang die Zahl der in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer gestiegen ist? Kann die Bundesregierung Auskunft über die Ursachen und Folgen dieses Anstiegs geben, und wie beurteilt sie die künftige Entwicklung? Vom Statistischen Bundesamt sind zum Merkmal der Schichtarbeit nach 1949 mehrere Erhebungen durchgeführt worden. Nachfolgend werden Zahlen von 1959, die eine erste genauere Auswahlerhebung darstellen, mit den Ergebnissen einer Stichprobenerhebung der EG von 1975 verglichen. Die Anzahl der Arbeitnehmer, die in Schichtarbeit tätig sind, hat damals von 2,6 Millionen im Jahre 1959 auf rund 3,6 Millionen im Jahre 1975 zugenommen. Bei Aufgliederung der Schichtarbeitnehmer nach Branchen zeigt sich, daß insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, bei Handel, Banken und Versicherungen, im öffentlichen Dienst und im Baugewerbe die Schichtarbeit überproportional zugenommen hat. Nach den vorliegenden Erhebungen ist die Zunahme in den 15 Jahren bei der Nachtarbeit nicht so ausgeprägt. Seit 1972 ist bei der Nachtarbeit sogar eine rückläufige Tendenz erkennbar. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Insgesamt sind bis jetzt vier verschiedene Ursachenfaktoren für eine Zunahme von Schichtarbeit aufgezeigt worden, nämlich — die Verkürzung der Arbeitszeit — der Konzentrationsprozeß in der Industrie — technische Änderungen in der Industrie sowie — strukturelle Änderungen im Dienstleistungsbereich. Ein Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" ist in der Schriftenreihe Forschung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht. Der Bericht enthält weitere Einzelangaben. Die Bundesregierung wird die Forschung auf diesem Gebiet weiter fortsetzen, insbesondere mit dem Ziel, die Belastungen der in Schichtarbeit tätigen Arbeitnehmer abzubauen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zutrifft, daß mehr als 15 Chemiearbeiter der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF) in Ludwigshafen seit 1969 an Bronchialkrebs erkrankt und 11 zwischenzeitlich gestorben sind, nachdem sie mit Dichlormethyläther gearbeitet haben, und sind nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung noch weitere Fälle von Krebstoten in der die-mischen Industrie zu befürchten? Wie uns die Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie mitgeteilt hat, wurde Dichlordimethyläther in den Jahren 1952 bis 1971 bei der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF) in Ludwigshafen für Versuchsprodukte hergestellt. Im Jahr 1971 ist aus den USA bekannt geworden, daß dieser Stoff krebserzeugend sei. Die BASF hat daraufhin dessen Produktion sofort eingestellt. 9074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 Nach Angabe der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie sind infolge des Umgangs mit diesem Stoff bisher 11 Todesfälle (Bronchialkrebs) aufgetreten. 10 Fälle werden entschädigt, der 11. Fall ist der Berufsgenossenschaft gemeldet. Da zwischen der Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe und dem Auftreten der Erkrankung häufig lange Zeiträume liegen können, werden die seinerzeit bei der BASF gefährdeten Beschäftigten weiterhin von der betriebsärztlichen Abteilung der BASF überwacht. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 16) : In welchem Stadium der Verwirklichung befindet sich das Vorhaben der Bundesregierung gemäß ihres Beschlusses vom 30. August 1977, in den Jahren 1978 bis 1981 drei weitere Bundesgrenzschutzabteilungen in den Räumen Bonn, Frankfurt und Karlsruhe aufzustellen? 1. Die Aufstellung der drei weiteren GS-Abteilungen entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 30. August 1977 verläuft bisher planmäßig im Rahmen der Ausbauplanung „Innere Sicherheit". Die erforderlichen Planstellen für die GSA im Bereich Bonn wurden im Haushalt 1978 teilweise bewilligt. Der Rest wird für 1979 erbeten. Die Planstellen für die GSA im Raum Karlsruhe und Frankfurt sollen für 1980 und 1981 beantragt werden. Entsprechend der Planstellenbewilligung wurden bisher im Raum Bonn zunächst ein verkleinerter Abteilungsstab und zwei Hundertschaften zum 1. April und 1. August 1978 aufgestellt. Vorläufiger Standort ist Nörvenich. Der restliche Abteilungsstab und zwei weitere Hundertschaften werden, sobald der Haushalt mit den erbetenen Planstellenzuweisungen in Kraft tritt, im Jahr 1979 aufgestellt. Als endgültiger Standort ist Heimerzheim vorgesehen. 2. Die beiden GSA im Raum Frankfurt und Karlsruhe können erst bei Zuweisung von Planstellen in den Jahren 1980/1981 aufgestellt werden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits jetzt. So wird derzeit in Bad Schwalbach eine Zwischenunterkunft bis zum Bau endgültige: Unterkünfte für die GSA im Raum Frankfurt hergerichtet. Ein Aufstellungsstab besteht seit dem 19. Mai 1978. 3. Für die Karlsruher GSA wird eine Zwischenunterkunft in dem ehemaligen französischen Militärlazarett in Donaueschingen angestrebt. Hierüber laufen z. Z. noch Verhandlungen. Für die endgültige Unterbringung dieser GSA sind Liegenschaften im Raum Karlsruhe vorgesehen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 17 und 18) : Auf welche Weise stimmt sich die Bundesregierung mit der französischen Staatsregierung in der grenzüberschreitenden Kernkraftplanung im Fall Cattenom ab? Welche Ergebnisse hat die bisherige Abstimmung erbracht, und über welche muß noch verhandelt werden? Die Bundesregierung hatte bereits beim 'ersten Bekanntwerden der französischen Kraftwerkspläne in Cattenom in den deutsch-französischen Konsultationen auf höchster Ebene auf die Notwendigkeit einer Abstimmung über diese grenznahe Planung hingewiesen. Der französische Staatspräsident und der Bundeskanzler beschlossen, daß die anstehenden grenzüberschreitenden Fragen in den hierfür geeigneten Gremien behandelt werden sollten. So wurden offizielle Regierungskontakte zwischen den für Raumordnungs- und Energieplanungsfragen jeweils zuständigen staatlichen Stellen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Im Februar 1978 fand eine erste Sitzung in Paris statt, in der unter Beteiligung von Regierungsvertretern der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland eine intensive Aussprache über die Standortplanungen beiderseits der Grenze erfolgte und insbesondere auch die französischen Pläne zum Standort Cattenom erörtert wurden. Die französische Delegation unterrichtete über den Stand der Planungen, wonach eine „Standortgenehmigung" für Cattenom demnächst erteilt werden würde (Declaration d'Utilité Publique). Das Genehmigungsverfahren für den Bau von zwei Kraftwerksblöcken von je 1 300 Megawatt sollte danach eingeleitet werden. Für eine Errichtung weiterer Kraftwerksblöcke liegen derzeit keine konkreten Planungen vor. Für eine solche Erweiterung wäre ein erneutes, umfassendes Genehmigungsverfahren notwendig. Die bisherige erfolgreiche Tätigkeit der bilateralen Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes (DFK) beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem französischen Ministerium für Industrie und Forschung zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Information vom Jahre 1976. Als ein wesentliches Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit ist der Vergleich der Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke Fessenheim und Neckarwestheim zu erwähnen. Eine Beratung vergleichbarer Fragestellungen beim geplanten Kernkraftwerk Cattenom ist vorgesehen. Sie wird im Detail aufgenommen, wenn das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für Cattenom eingeleitet ist und der französischen Behörde die erforderlichen konkreten Projektunterlagen zur Verfügung stehen. Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, daß beiderseits der Grenze bestehende Fragen, insbesondere die Strahlenbelastung in der Umgebung, die Schutzvorkehrungen gegen Störfälle Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9075* und die Abstimmung der Notfallplanung, welche als Themen bereits im Arbeitsprogramm der Kommission und ihrer Facharbeitsgruppen enthalten sind, vertieft behandelt werden. Schließlich ist vor allem für die deutsche Seite die Belastung der Mosel durch die Entnahme von Kühlwasser und die eventuelle Einleitung von Abwärme von großer Wichtigkeit. Diese Probleme werden in der internationalen Saar-Mosel-Kommission behandelt, welche derzeit einen Wärmelastplan unter Einschluß der französischen Kraftwerksplanung in Cattenom erstellt. Die Bundesregierung bemüht sich somit in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland darum, daß die deutschen Interessen, insbesondere der Grenzbevölkerung, bei dem französischen Projekt berücksichtigt werden. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 21) : Welchen Rechtscharakter hat die sogenannte Grenzdokumentation, die mit der „DDR" erstellt worden ist? In der Arbeit der Grenzkommission sind verschiedene Dokumentationen erstellt worden. Bei der eigentlichen Grenzdokumentation handelt es sich um die Dokumentation über den Grenzverlauf, die die Grenzkommission gemäß Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zu erarbeiten hat. Sie ist — mit Ausnahme des Grenzabschnitts an der Elbe (95 km) und des Harzbaches Warme Bode (1 km) — seit 1976 fertiggestellt. Im einzelnen handelt es sich dabei um eine Grenzkarte und eine den praktischen Erfordernissen Rechnung tragende Grenzbeschreibung für jede der beiden Seiten entsprechend dem Auftrag in der Erklärung über die Aufgaben der Grenzkommission sowie um sonstige Grenzvermessungsunterlagen, die ihrerseits Grundlage für die Erarbeitung der Grenzkarten und der Grenzbeschreibungen waren. Von der Grenzdokumentation ist die Gesamtdokumentation zu unterscheiden, die den gesamten Auftrag der Grenzkommission umfaßt, die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf zu erarbeiten und gleichermaßen zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme beizutragen. Hierfür ist die Form eines Regierungsprotokolls vorgesehen. Das Regierungsprotokoll gibt einen Zwischenbericht über die bisherigen Arbeiten der Grenzkommission und präzisiert ihre Aufgaben für die Zukunft. Es wird Ende November/Anfang Dezember dieses Jahres durch die beiden Delegationsleiter in Bonn unterzeichnet werden. In dem Regierungsprotokoll werden das Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag und die Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission und als Maßstäbe für die Erfüllung ihrer Aufgaben genannt. Das Regierungsprotokoll basiert damit ausdrücklich auf dem Grundlagenvertrag und den Vereinbarungen der ehemaligen Besatzungsmächte über die Abgrenzung ihrer Besatzungszonen. Damit ist eindeutig klargestellt, daß das Regierungsprotokoll keine autonome Grenzregelung ist, sondern nur eine nicht konstitutive Grenzfeststellung zum Gegenstand hat. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 27) : In welchen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland sind Kompaktlager für abgebrannte Brennelemente installiert, und ist dabei ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig und erfolgt? Eine Kompaktlagerung für abgebrannte Brennelemente in Abkling-Becken ist in der Bundesrepublik Deutschland bisher in keinem Kernkraftwerk vorgenommen worden. Zur Vorbereitung einer späteren Kompaktlagerung sind geeignete Gestelle im Kernkraftwerk Biblis A und B installiert. Fest eingebaute Sperrvorrichtungen begrenzen die Belade-Kapazität des Abkling-Beckens jedoch auf die ursprünglich, vorgesehene, bisher genehmigte Lagermenge. Die Bundesregierung ist nach eingehender Beratung im Länderausschuß für Atomkernenergie zu der Auffassung gelangt, daß die Errichtung und Nutzung eines Kompaktlagers abgebrannter Brennelemente im Brennelementlagerbecken als wesentliche Änderung der Anlage zu qualifizieren ist und deshalb eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 AtG unter Beteiligung der Öffentlichkeit bedarf. Nach Mitteilung der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde des Landes Hessen wird die volle Öffentlichkeitsbeteiligung für die Vorbereitung der Entscheidung auf den Antrag zur Einführung einer Kompaktlagerung bei Biblis A und B in Kürze in die Wege geleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 28) : Welche Bezugszahlen liegen der Aussage der Bundesregierung zugrunde, wonach eine Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrags für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb für Arbeitnehmer von derzeit 1,50 DM auf die Sätze der Sachbezugsverordnung vom 28. Dezember 1977 nur einer verhältnismäßig kleinen Gruppe zugute käme, und womit erklärt die Bundesregierung dann die von ihr errechneten Steuerausfälle von bis zu 400 Millionen DM jährlich bei Durchführung dieser Maßnahme? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Ihre frühere Frage vom 13. April 1978 den Zusam- 9076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 menhang dargestellt zwischen dem Sachbezugswert, dem steuerlichen Essensfreibetrag und eventuellen Eigenbeträgen der Arbeitnehmer. Sie hat weiter unterschieden zwischen der Fallgruppe der Arbeitnehmer, die in einer betriebseigenen Kantine kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten erhält und der anderen Fallgruppe, die für Mahlzeiten in verpachteten Kantinen oder Vertragsgaststätten Zuschüsse des Arbeitgebers erhält. Die seinerzeitige Zahlenangabe der „verhältnismäßig kleinen Gruppe" bezog sid-, wie der Textzusammenhang erweist, nur auf die zweite Fallgruppe, also die Arbeitnehmer, die nicht in betriebseigenen Kantinen essen. Nimmt man beide Fallgruppen zusammen, von denen seinerzeit die Rede war, so ergibt sich: Von einer Erhöhung des steuerfreien Essensfreibetrages hätten einen Vorteil — diejenigen Arbeitnehmer, die in betriebseigenen Kantinen eine unentgeltliche Mahlzeit erhalten; — diejenigen Arbeitnehmer, die in betriebseigenen Kantinen einen Eigenbetrag leisten, der geringer ist als die Differenz zwischen Sachbezugswert der Mahlzeit und dem Steuerfreibetrag; — diejenigen Arbeitnehmer, die in Vertragsgaststätten (oder verpachteten Kantinen) essen und die dafür Zuschüsse von mehr als 1,50 DM arbeitstäglich erhalten. Diese drei Gruppen zusammen umfassen nach den Feststellungen der Bundesregierung etwa fünf Millionen Arbeitnehmer. Die ermittelte Ausfallzahl von 400 Millionen DM bezieht sich auf diese fünf Millionen Arbeitnehmer und nicht auf die in der Antwort vom 13. April 1978 angesprochene Teilgruppe. Anlage 13 Antwort ' des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 8/2273 Frage A 29) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die unbefriedigende lohnsteuerrechtliche Regelung zu ändern, nach der in den Fällen, in denen Unternehmen mehreren Arbeitnehmern unentgeltlich Fahrzeuge für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellen (Fahrgemeinschaften), bei der Gestellung von Kleinbussen ein geldwerter Vorteil nicht zu versteuern ist, während bei der Gestellung von Pkw — die oft geboten ist, weil Kleinbusse u. U. unrentabel sind — bei den Arbeitnehmern ein geldwerter Vorteil angesetzt und der Lohnsteuer unterworfen wird? Arbeitnehmer, denen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind dadurch gegenüber den Arbeitnehmern begünstigt, die für derartige Fahrten ihr eigenes Kraftfahrzeug benutzen und die Kosten selbst tragen. Der sich ergebende geldwerte Vorteil ist deshalb grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Bei der Lohnsteuerberechnung wird jedoch nur der Betrag zugrundegelegt, um den der Wert der Fahrzeugbenutzung den Betrag übersteigt, der bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs als Werbungskosten berücksichtigt würde. Somit ist eine steuerliche Gleichbehandlung der Arbeitnehmer sichergestellt. Ein Verzicht auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils würde die Gleichbehandlung beseitigen und kann deshalb nicht erwogen werden. In den Fällen, in denen den Arbeitnehmern ein sogenanntes Sammeltransportmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, wird auf die Vorteilsbesteuerung verzichtet. Hierfür sind ausschließlich Vereinfachungsgründe maßgebend. Es müßten nämlich andernfalls kleinliche Berechnungen angestellt werden, wie hoch der Wert dieser Fahrten anzusetzen ist; je größer die Zahl der an der Fahrt teilnehmenden Arbeitnehmer ist, desto geringer wäre der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende geldwerte Vorteil. An dieser Vereinfachungsregelung sollte im Interesse aller Beteiligten festgehalten werden. Welche Gründe indessen den Arbeitgeber veranlassen, ein Sammeltransportmittel oder einen Pkw zur Verfügung zu stellen und betriebliche Überlegungen, ob das eine oder das andere Verfahren wirtschaftlich vernünftiger ist, können bei der steuerlichen Beurteilung keine Rolle spielen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 35) : Bis wann, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den von Bundesfinanzminister Matthöfer wiederholt angekündigten Wegfall der Grunderwerbsteuer zu verwirklichen? Auf Grund einer Entschließung des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 1978 berichten, welche Überlegungen zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind. Im Rahmen dieser Überlegungen wird unter anderem auch geprüft, ob die Grunderwerbsteuer abgeschafft werden könnte. Da jedoch der Bericht (der Bundesregierung noch nicht fertiggestellt ist, kann seinem Ergebnis nicht vorgegriffen werden. Herr Bundesminister Matthöfer hat sich für eine Überprüfung der Regelungen der Grunderwerbsteuer ausgesprochen, er hat aber nicht einen Wegfall der Grunderwerbsteuer angekündigt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutschen Fischereischutzboote mit ihrem schwarzen Rumpf und den grauen Aufbauten schon mehrfach als Hilfeleistungsfahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt wurden bzw. sogar mit Kriegsfahrzeugen verwechselt worden sind, und teilt deshalb die Bundesregierung meine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9077 Auffassung, daß der Anstrich der deutschen Fischereischutzboote auf eine Tagesleuchtfarbe am Rumpf und weiße Aufbauten umgestellt werden sollte? Der Bundesregierung ist bisher ein einziger Fall bekanntgeworden, in dem ein Rettungshubschrauber ein deutsches Fischereischutzboot bei diesigem Wetter im ersten Anflug verfehlt hat. Daraus kann aber nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß das Übersehen des Schutzbootes auf seinen schwarz-grauen Farbanstrich zurückzuführen ist. Das Auffinden eines Schiffes von einem Liftfahrzeug aus ist weniger eine Frage der Farbe, sondern in erster Linie eine Frage des Funkkontaktes. Auf den bekannten Frequenzen können Luftfahrzeuge heute ohne Schwierigkeiten an ein Schiff herangeführt werden. Diese Manöver werden im Rahmen des Fischereischutzdienstes häufig durchgeführt und haben noch zu keinen Beanstandungen geführt. Auch in dem eingangs erwähnten Fall haben sich der Hubschrauber und das Fischereischutzboot wenig später getroffen und das Rettungsmanöver planmäßig abgewickelt. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es sich um eine angemessene Reaktion des Wehrbereichskommandos Düsseldorf handelt, wenn diese auf Grund einer in der Schülerzeitschrift „Radix" veröffentlichten — zugegeben geschmacklosen — Satire bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Anzeige erstattet und im Verlauf der Ermittlungen der Abteilung Staatsschutz der Bielefelder Polizei bisher fünf Mitarbeiter der Schülerzeitung einzeln zur Vernehmung vorgeladen wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit Strafanzeige erstattet worden ist? Zu Frage A 48: Die jeweils zuständigen Kommandeure und Dienststellenleiter der Bundeswehr haben nach pflichtgemäßem Ermessen immer dann Strafanzeige zu erstatten, wenn durch eine strafbare Handlung nicht lediglich einzelne Angehörige der Bundeswehr, sondern die Bundeswehr als Organisation insgesamt oder in ihren Teilen oder als Personenmehrheit betroffen ist. Dabei haben die jeweils Verantwortlichen insbesondere zu prüfen, ob eine Strafanzeige, die sie in amtlicher Eigenschaft erstatten, zum Schutze oder im Interesse der Aufgaben der Landesverteidigung zweckmäßig und notwendig ist. Nun kann man im vorliegenden Fall darüber streiten, ob die Strafanzeige durch das Wehrbereichskommando III zweckmäßig war. Unter Berücksichtigung aller Umstände kann jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung beim Wehrbereichskommando III nicht festgestellt werden. Auf die Ermittlungen der Polizei hatte die Bundesregierung keinen Einfluß. Sie kann daher hierzu keine Stellungnahme abgeben. Zu Frage A 49: Statistiken über derartige Strafverfahren werden nicht geführt. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, in wieviel ähnlich gelagerten Fällen Strafanzeige erstattet worden ist. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 52) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der operativen Verwendbarkeit der DDR-Kampfgruppen darauf hinzuwirken, daß der Präsenzbegriff, der den Truppenreduzierungsverhandlungen in Wien zugrundeliegt, so erweitert wird, daß die DDR-Kampfgruppen in die MBFR-Verhandlungen mit einbezogen werden können? Das Atlantische Bündnis will durch kontrollierbare Vereinbarungen über Truppenverminderungen ein zufriedenstellendes militärisches Gleichgewicht auf niedrigerem Niveau erreichen. Dieses Verhandlungsziel soll durch Herstellung annähernder Parität in Form einer bei Ost und West übereinstimmenden kollektiven Gesamthöchststärke des Landstreitkräftepersonals erreicht werden. Warschauer Pakt und NATO haben sich geeinigt, die im Reduzierungsraum stehenden aktiven Streitkräfte in die Verhandlungen einzubeziehen. Dabei hat der Westen zur Durchsetzung seiner Ziele vom Beginn der MBFR-Verhandlungen an y gefordert, daß alles militärische Personal des aktiven Dienstes — also Soldaten —, aber auch nur Soldaten in die Verhandlungen einbezögen werden sollen. Kriterium ist, daß dieses Personal ständig und ausschließlich militärischen Dienst versieht und die Uniform der Landoder Luftstreitkräfte trägt. Eine Ausdehnung der Verhandlungen auf anderes als aktives militärisches Personal würde zur östlichen Gegenforderung auf Einbeziehung anderer Organisationen (BGS) und Personengruppen (Zivilpersonal in den Streitkräften, für deren Funktionen der Osten weitgehend Soldaten einsetzt, und Reservisten) auf westlicher Seite führen und damit den Verhandlungsgegenstand nicht nur erheblich komplizieren, sondern auch vom eigentlichen Verhandlungsziel ablenken. Die gegenwärtigen MBFR-Verhandlungen müssen angesichts der Komplexität der Materie und der Sensitivität der Sicherheitsinteressen als ein erster Schritt angesehen werden, überhaupt zu Rüstungskontrollverhandlungen zu kommen. Sie können keine vollständige Lösung der militärischen Problematik zwischen West und Ost in Mitteleuropa bringen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache, 8/2273 Frage A 53) : 9078* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 Treffen Berichte zu, daß der Mangel an geeigneten Reserveoffizieren und -unteroffizieren so groß ist, daß beim Territorialheer nur noch pro forma Übungen abgehalten werden können, weil die Reservisten angesichts neuer und komplizierter Waffensysteme überfordert sind bzw. an diesen nicht üben dürfen, und beabsichtigt die Bundesregierung, neue Modelle der Reserveübung zu konzipieren und zu erproben? Reservisten werden nur auf solchen Dienstposten mob-beordert, für die sie während ihrer aktiven Wehrdienstzeit die notwendige Ausbildung erhalten haben. Wehrübungen dienen hauptsächlich der Auffrischung und dem Inübunghalten der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Reservisten werden also nicht an neuen und komplizierten Waffensystemen ausgebildet; dafür reicht die kurze Zeit einer Wehrübung (maximal 4 Wochen) auch nicht aus. Eine Umschulung auf moderneres Gerät erfolgt nur dann, wenn der Reservist mit dem gleichen — veralteten — Waffen-/Gerätetyp vertraut ist und die Umschulung in den zeitlichen Rahmen einer Wehrübung paßt. Die Konzeption der Wehrübungen im Heer hat sich grundsätzlich bewährt; daran wird sich in der nächsten Zukunft nichts Wesentliches ändern. Selbstverständlich wird auf Grund von Erfahrungen ständig an ihrer Weiterentwicklung gearbeitet.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Martin Horstmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, wie wirkt sich unter Beachtung der unterschiedlichen Grundlöhne und der gleich hohen Sachleistungskosten je Mitglied der einheitliche Beitragsanteil für die Krankenversicherung der Rentner bei den einzelnen Kassen auf die Beitragssätze aus?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube, daß man die Frage so nicht stellen sollte; denn es ist gerade der Sinn dieses Ausgleichs, daß jedes Mitglied gleichermaßen belastet wird.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zweite Zusatzfrage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Horstmeier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, ist der einheitliche Beitragsanteil nicht doch ein, wenn auch nur kleiner Schritt in Richtung auf einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag bei allen Kassen oder gar in Richtung auf eine einheitliche Krankenversicherung?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist sicherlich kein Schritt in 'Richtung auf eine einheitliche Krankenversicherung. Aber Sie haben insofern recht, daß man, um sozial gerecht zu sein, einen gewissen Ausgleich vorgenommen hat. Dieser Ausgleich führt dazu, daß die einzelnen Mitglieder jetzt — gegenüber früher — auch einen gerechteren Beitragsanteil für die Rentner aufzubringen haben. Ich sehe darin einen durchaus notwendigen Ausgleich.