Protokoll:
8116

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 116

  • date_rangeDatum: 15. November 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:32 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/116 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 116. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 9051 A Fragestunde — Drucksache 8/2273 vom 10.11. 1978 — Bewährung des Sozialurlaubs für Strafgefangene gemäß Strafvollzugsgesetz MdlAnfr Al 10.11.78 Drs 08/2273 Schlaga SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ 9051 D, 9052 A ZusFr Schlaga SPD 9052 A Stand der Kenntnisse der Bundesregierung über Verkehrsverstöße auf den Transitstrecken nach Berlin auf Grund von Mitteilungen der DDR-Behörden MdlAnfr A2 10.11.78 Drs 08/2273 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . 9052 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 9052 B, C ZusFr. Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 9052 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 9052 D Aufhebung der Arbeitsordnung von 1938 hinsichtlich des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Baustellen MdlAnfr A10 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr All 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9053 A, B Neuauflage einer vergriffenen Publikation des Bundesarbeitsministeriums zum Betriebsverfassungsgesetz MdlAnfr Al2 10.11.78 Drs 08/2273 Schlaga SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . . 9053 C Belastung der Mitglieder gesetzlicher Kranken- oder Ersatzkassen durch den Finanzausgleich für die Rentnerkrankenversicherung gemäß § 393 RVO sowie Auswirkungen auf die Krankenkassenarten MdlAnfr A14 10.11.78 Drs 08/2273 Horstmeier CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 MdlAnfr A15 10.11.78 Drs 08/2273 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 9053 D, 9054 B, C, D, 9055 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . 9054 A, B, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 9054 D, 9055 A Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Sicherheits- und Straftatsbereich in der Bundesverwaltung MdlAnfr A19 10.11.78 Drs 08/2273 Milz CDU/CSU MdlAnfr A20 10.11.78 Drs 08/2273 Milz CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 9055 B, D, 9056 A ZusFr Milz CDU/CSU. . . . . . . . . 9055 D ZusFr Dr. Laufs .CDU/CSU 9056 A Vorschlag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum Entwurf eines Bundesmeldegesetzes MdlAnfr A22 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Laufs CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . 9056 B, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 9056 C ZusFr Dr. Wernitz SPD 9056 D Soziale Ungerechtigkeiten auf Grund höherer Nettobezüge von Rentnern nach 35 Jahren im öffentlichen Dienst gegenüber den aktiven Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes MdlAnfr A23 10.11.78 Drs 08/2273 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A24 10.11.78 Drs 08/2273 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . 9057 A, B, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 9057 B, D Wahrnehmung von Aufgaben des Verfassungsschutzes durch private Firmen, insbesondere politischer Personenüberprüfungen durch Detekteien MdlAnfr A25 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A26 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Wernitz SPD Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI 9057 D, 9058 A, B, C, D ZusFr Dr. Wernitz SPD 9058 B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 9058 A, D Ziel der von der Bundesregierung geplanten Strukturverbesserung bei den landwirtschaftlichen Brennereien MdlAnfr A30 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 9059 A, B, C, D, 9060 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 9059 B, C ZusFr Dr. Linde SPD 9059 C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 9059 D, 9060 A 'ZusFr Ey CDU/CSU 9060 A Maßnahmen zur Verhinderung von Kursmanipulationen an der Börse; Sicherstellung des Vertrauensschutzes der Sparer und Erwerber von Aktien durch die Börsenaufsicht MdlAnfr A31 10.11.78 Drs 08/2273 Wüster SPD MdlAnfr A32 10.11.78 Drs 08/2273 Wüster SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 9060 B, D, 9061 A ZusFr Wüster SPD . . . . . . . . . 9060 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 9060 D Beitritt aller EG-Länder zum geplanten Währungsverbund und Einhaltung einer strikten währungs- und wirtschaftspolitischen Disziplin MdlAnfr A33 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A34 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . 9061 A, B, C, D, 9062 A, B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . 9061 B, D, 9062 A ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 9062 A ZusFr Ey CDU/CSU 9062 B Pläne zum Europäischen Währungssystem MdlAnfr A36 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A37 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 9062 C, 9063 A, B, C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . 9062 D, 9063 A, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 6063 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 9063 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 III Höhe der Autotelefonkosten 1977 für den Parlamentarischen Staatssekretär MdlAnfr A38 10.11.78 Drs 08/2273 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 9063 D, 9064 A, C ZusFr Niegel CDU/CSU 9064 A, B Einfuhr von Eiern in mit einer deutschen Firmenbezeichnung versehenen Kleinpakkungen MdlAnfr A46 10.11.78 Drs 08/2273 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 9064 D, 9064 A, B ZusFr Kolb CDU/CSU . . . . . . . 9065 A, B Förderung der Malzwirtschaft in Frankreich und Belgien aus Mitteln der EG MdlAnfr A47 10.11.78 Drs 08/2273 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 9065 B, D ZusFr Niegel CDU/CSU 9065 D Neue Beurteilung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse in der DDR durch die Bundesregierung in der DDR durch die Bundesdesregierung und Einbeziehung in die MBFR -Verhandlungen in Wien MdlAnfr A50 10.11.78 Drs 08/2273 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A51 10.11.78 Drs 08/2273 Biehle CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg . 9066 A, B, C, D, 9067 A, B, C, D, 9068 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . . 9066 C, D, 9067 A ZusFr Windelen CDU/CSU 9067 B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 9067 C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 9067 C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 9067 D ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 9068 A Mangel an Fachkräften für die Bedienung der Fernwaffensysteme MdlAnfr A54 10.11.78 Drs 08/2273 Ey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . 9068 B, C, D ZusFr Ey CDU/CSU 9068 B, C Anpassung der Regelungen für Truppentransporte der NATO an die für die Bundeswehr geltenden Vorschriften MdlAnfr A57 10.11.78 Drs 08/2273 Thüsing SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . 9068 D, 9069 B ZusFr Thüsing SPD 9069 A Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen, insbesondere an der A 2 im Ortsteil Rheda, der Stadt Rheda-Wiedenbrück MdlAnfr A58 10.11.78 Drs 08/2273 Thüsing SPD Antw PStSekr Wrede BMV 9069 B, C ZusFr Thüsing SPD 9069 C Entzerrung der Ferientermine und Ausdehnung des Lkw-Fahrverbots angesichts der steigenden Unfallzahlen in der Ferienreisezeit MdlAnfr A59 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU MdlAnfr A60 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 9069 D, 9070 A, B ,C ZusFr Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . 9070 A, C Nächste Sitzung 9070 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 9071* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 9071* C Anlage 3 Ausschluß von Ehefrauen schwerkriegsbeschädigter Beamter von der Beihilfe des Bundes durch eine Bestimmung im Haushaltsstrukturgesetz MdlAnfr A14 13.10.78 Drs 08/2186 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr Al 5 13.10.78 Drs 08/2186 Horstmeier CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 9072* A Anlage 4 Gewährung einer Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an nichtbuchführungspflichtige Landwirte SchrAnfr B133 03.11.78 Drs 08/2249 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAnfr B134 03.11.78 Drs 08/2249 Wimmer (Neuötting) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 9072* B Anlage 5 Vermittlung von Saisonarbeitern für die Landwirtschaft durch die Bundesanstalt für Arbeit in den letzten drei Jahren IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 MdlAnfr A7 10.11.78 Drs 08/2273 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9072* D Anlage 6 Zunahme der Schichtarbeit MdlAnfr A8 10.11.78 Drs 08/2273 Stockleben SPD MdlAnfr A9 10.11.78 Drs 08/2273 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9073* B Anlage 7 Erkrankung von Chemiearbeitern der BASF an Bronchialkrebs auf Grund ihrer Arbeit mit Dichlormethyläther; weitere Krebsunfälle in der chemischen Industrie MdlAnfr A13 10.11.78 Drs 08/2273 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 9073* D Anlage 8 Aufbau der weiteren Grenzschutzabteilungen in den Räumen Bonn, Frankfurt und Karlsruhe MdlAnfr A16 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9074* A Anlage 9 Deutsch-französische Koordination in der grenzüberschreitenden Planung des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr A17 10.11.78 Drs 08/2273 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A18 10.11.78 Drs 08/2273 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . . 9074* C Anlage 10 Rechtscharakter der gemeinsam mit der DDR erstellten Grenzdokumentation MdlAnfr A21 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9075* A Anlage 11 Kompaktlager für abgebrannte Brennelemente in Kernkraftwerken MdlAnfr A27 10.11.78 Drs 08/2273 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 9075* C Anlage 12 Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrags für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb MdlAnfr A28 10.11.78 Drs 08/2273 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9075* D Anlage 13 Unterschiedliche lohnsteuerrechtliche Begünstigung von Fahrgemeinschaften in Pkws und in Kleinbussen MdlAnfr A29 10.11.78 Drs 08/2273 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9076* B Anlage 14 Wegfall der Grunderwerbsteuer MdlAnfr A35 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 9076* C Anlage 15 Anstrich und Aufbauten der deutschen Fischereischutzboote MdlAnfr A45 10.11.78 Drs 08/2273 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 9076* D Anlage 16 Reaktion des Wehrbereichskommandos Düsseldorf auf eine in der Schülerzeitung „Radix" veröffentlichte Satire mit einer Strafanzeige sowie Zahl der Strafanzeigen in ähnlich gelagerten Fällen MdlAnfr A48 10.11.78 Drs 08/2273 Merker FDP MdlAnfr A49 10.11.78 Drs 08/2273 Merker FDP SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9077* A Anlage 17 Einbeziehung der DDR-Kampfgruppen in die MBFR-Verhandlungen in Wien MdlAnfr A52 10.11.38 Drs 08/2273 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9077* C Anlage 18 Erprobung neuer Modelle für Reserveübungen wegen des Mangels an Reserveoffizieren MdlAnfr A53 10.11.78 Drs 08/2273 Frau Simonis SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . 9077* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9051 116. Sitzung Bonn, den 15. November 1978 Beginn: 13 Uhr
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    Berichtigung 115. Sitzung, Seite 9011*: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten — Anlage 1 — ist der Name „Wehner" und das Datum „10. 11." zu streichen. Einzufügen ist der Name „Junghans" mit dem Datum „10. 11.", Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 17. 11. Dr. van Aerssen* 17. 11. Dr. Aigner * 17. 11. Alber * 17. 11. Dr. Bangemann * 17. 11. Dr. Barzel 17. 11. Dr. Bayerl * 17. 11. Dr. von Bismarck 15. 11. Blumenfeld * 17. 11. Büchner (Speyer) ** 16. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Dregger 17. 11. Eymer (Lübeck) 17. 11. Fellermaier * 17. 11. Flämig * 17. 11. Francke (Hamburg) 17. 11. Dr. Früh * 17. 11. Dr. Fuchs * 17. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 17. 11. Haase (Fürth) * 17. 11. Haberl 17. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 11. Ibrügger * 17. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 11. Jung * 17. 11. Dr. h. c. Kiesinger 17. 11. Dr. Klepsch * 17. 11. Klinker * 17. 11. Koblitz 17. 11. Kratz 1. 12. Lange * 17. 11. Dr. Langguth 17. 11. Lemp * 17. 11. Lintner 17. 11. Lücker * 17. 11. Luster * 17. 11. Lutz 17. 11. Mischnick 15. 11. Müller (Mülheim) * 17. 11. Müller (Wadern) * 17. 11. Dr. Müller-Hermann * 17. 11. Frau Pack 15. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Roth 17. 11. Saxowski 17. 11. Schmidhuber** 16. 11. Schmidt (München) * 17. 11. Schreiber.* 17. 11. Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 17. 11. Seefeld * 17. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 17. 11. Dr. Starke (Franken) * 17. 11. Strauß 17. 11. Frau Dr. Walz * 17. 11. Wawrzik * 17. 11. Dr. von Weizsäcker 15. 11. Würtz* 17. 11. Zeyer * 17. 11. Ziegler 15. 12. Zywietz * 17. 11. Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (5. BAföGÄndG) Der Bundesrat hat in seiner 465. Sitzung am 10. November 1978 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 19. Oktober 1978 verabschiedeten Gesetz gemäß Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen. Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Im Hinblick auf die besondere Eilbedürftigkeit der vorgesehenen Regelung sieht der Bundesrat davon ab, wegen der Befristung der Förderung von Auszubildenden im Berufsgrundbildungsjahr und in der 10. Klasse der Berufsfachschulen auf drei Jahre (Artikel 2 und 5 Abs. 2) den Vermittlungsausschuß anzurufen. Nach Auffassung des Bundesrates sprechen folgende Gründe gegen die Befristung: 1. Die Förderung der Schüler, die sich einer beruflichen Grundbildung unterziehen, ist von der Sache her notwendig. Sie soll - entsprechend dem auch von der Bundesregierung wiederholt unterstrichenen bildungspolitischen Ziel, der beruflichen Bildung im 10. Bildungsjahr Vorrang einzuräumen - gerade in diesem Bereich einen besonderen Anreiz zur Aufnahme einer qualifizierenden beruflichen Ausbildung schaffen. Die Situation der Schüler der allgemeinbildenden 10. Klasse ist damit nicht vergleichbar. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung liegt also nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, warum das genannte bildungspolitische Ziel ab 1981 nicht mehr verfolgt werden soll. 2. Die Annahme, daß in der beruflichen Grundbildung in absehbarer Zeit nicht allen Bewerbern schulische Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden können, trifft nicht zu. Sie verkennt, daß die berufliche Grundbildung dem Bereich der Berufsschulpflicht zugehört. 3. Mit der Annahme, bis 1981 hätten die Länder ein 10. Pflichtschuljahr eingeführt, wird eine einheitliche Entwicklung in den Ländern unterstellt. Nach 9032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November ,1938 dem jetzigen Kenntnisstand ist jedoch insoweit weder eine inhaltliche noch eine zeitliche Aussage möglich. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in der Vorlage eines Sechsten Änderungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Regelung vorzusehen, durch welche die Befristung beseitigt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 14 und 15 des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU), 110 Sitzung, Seite 8685, 8686 A) : In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Oktober 1978 ist Ihre Zusatzfrage offengeblieben, ob die beabsichtigten beihilferechtlichen Regelungen rückwirkend in Kraft treten. Hierzu darf ich Ihnen jetzt folgendes mitteilen: Die vorgesehene Änderung der Beihilfevorschriften kann die damaligen Regelungen zum Nachteil von Familienangehörigen von Schwerbeschädigten, die als flankierende Maßnahmen zum Haushaltsstrukturgesetz am 1. April 1976 in Kraft getreten waren, nicht rückwirkend beseitigen. Der vorliegende Entwurf sieht, um Kostenneutralität zu erreichen, neben Verbesserungen auch Einsparungen im Beihilferecht an anderer Stelle vor. Nur unter dieser Voraussetzung war schon im Bundesbereich die Zustimmung zu der von meinem Hause seit langem angestrebten Rückkehr zum früheren Rechtszustand zu erreichen. Die Kostenneutralität wäre somit bei einer rückwirkenden Inkraftsetzung der Bestimmungen, die die Verbesserungen für Familienangehörige von Schwerbeschädigten vorsehen, nicht möglich, da die Vorschriften des Entwurfs, die die Mehrausgaben für Schwerbeschädigte auffangen sollen, nicht gleichfalls rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnten. Der Entwurf der beihilferechtlichen Neuregelung sieht jedoch, ständiger Praxis folgend, vor, daß vorher entstandene Aufwendungen, die nach Inkrafttreten erstmals im Rahmen der das Beihilferecht bestimmenden einjährigen Anschlußfrist geltend gemacht werden, beihilfefähig sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Neuötting) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen B 133 und 134) : Trifft es zu, daß z. Z. Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) an nichtbuchungspflichtige Landwirte, deren Gewinn nach § 13 a EStG pauschaliert gestellt wird, nach einer Methode der Einkommensermittlung gewährt wird, die im Durchschnitt dieser Betriebe nur rund 25 v. H. des tatsächlichen Einkommens erfaßt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls mit mir der Auffassung, daß die hier genannte außerordentlich bedenkliche Begünstigung dieser landwirtschaftlichen Betriebsinhaber gegenüber allen anderen Arbeitnehmern und auch gegenüber buchführungspflichtigen Landwirten nicht mehr länger hingenommen werden kann? Trifft es zu, daß im Bundesernährungsministerium eine Verordnung vorbereitet wird, mit der bei nichtbuchführungspflichtigen Landwirten in Anlehnung an die Dritte Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz eine realistischere Einkommensermittlung auch für die Gewährung von Ausbildungsförderung erreicht werden soll, und ist zu erwarten, daß die Ansätze der Dritten Leistungsdurchführungsverordnung zum Lastenausgleichsgesetz auch für das BAföG gelten werden? Es trifft zu, daß die steuerliche Gewinnermittlung der nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirte nach Durchschnittsätzen gemäß § 13 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der derzeit geltenden Fassung im Verhältnis zur Gewinnermittlung nach Buchführung zu erheblich unterdurchschnittlichen Ergebnissen führt. Da nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) das bei der Berechnung des Förderungsbeitrages zugrunde zu legende Einkommen in möglichst enger Anknüpfung an das Einkommensteuerrecht ermittelt wird, wirkt sich die vorbeschriebene steuerliche Begünstigung der nicht buchführungspflichtigen Landwirte auch bei der Berechnung der Förderungsleistung aus. Die notwendige Gleichbehandlung der Land- und Forstwirte untereinander und im Verhältnis zu anderen Einkommensbeziehern ist damit nicht mehr gegeben; eine von der Einkunftsermittlung nach § 13 a EStG in der derzeit geltenden Fassung abweichende Ermittlung ist erforderlich. Der am 8. November 1978 vom Kabinett verabschiedete Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (6. BAföGÄndG) sieht daher schon eine Ermächtigung der Bundesregierung vor, in einer Rechtsverordnung sicherzustellen, daß auch insoweit Einkünfte in wirklichkeitsnaher Weise auf den Bedarfssatz angerechnet werden. Bei der Lösung dieses förderungsrechtlichen Problems soll die in Vorbereitung befindliche Neuregelung der Besteuerung der Land-und Forstwirte berücksichtigt und damit die Einrichtung eines aufwendigen Verwaltungsverfahrens für eine gesonderte Ermittlung nur für die Zeit bis zur Korrektur des Steuerrechts möglichst vermieden werden. Im Hinblick darauf ist das Inkrafttreten der Ermächtigungsnorm für den 1. Januar 1981 vorgesehen und von der Vorlage einer Verordnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 7): In welcher Weise ist die Bundesanstalt für Arbeit in den letzten drei Jahren bei der Vermittlung von Saisonarbeitern für die Landwirtschaft tätig geworden, wie viele Arbeitskräfte konnten bei wieviel Anforderungen vermittelt werden? Die kostenlosen Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit stehen der Landwirtschaft nicht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9073* nur für die Besetzung von Dauerarbeitsplätzen, sondern auch für den Nachweis von Saisonarbeitskräften zur Verfügung. Klagen der Landwirtschaft über Schwierigkeiten, den Bedarf an Saisonarbeitskräften zu decken, sind erst in den letzten Jahren häufiger vorgetragen worden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat sich bemüht, durch besondere Vorkehrungen auch diesen Bedarf zu decken. Sie hat im Winter 1977 ihre Dienststellen angewiesen, sich frühzeitig in Gebieten mit einem voraussichtlich hohen Bedarf an Saisonarbeitskräften mit den Verbänden der Landwirtschaft in Verbindung zu setzen und überregionale Vermittlungsbemühungen vorzubereiten. Personenkreise, bei denen ein besonderes Interesse an Saisonarbeit angenommen werden kann, wie z. B. Schüler, Studenten oder ausländische Arbeitnehmer mit einer Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland sollen gezielt angesprochen werden. Mit der italienischen Arbeitsverwaltung hat die Bundesanstalt für Arbeit Verbindung aufgenommen, um aus Süditalien Saisonarbeitskräfte anzuwerben. Ausländischen Studenten werden im Rahmen der Vermittlung von Ferienarbeit Saisonarbeitsplätze in der Landwirtschaft angeboten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit ist aber, daß die offenen Saisonarbeitsplätze rechtzeitig und vollständig den Arbeitsämtern gemeldet werden. Außerdem müssen die Arbeitsplätze nach den gebotenen Arbeitsbedingungen, der Lohnhöhe, der Erreichbarkeit und den Unterbringungsmöglichkeiten so ausgestaltet sein, daß sie zumutbar sind. Eine gesonderte Statistik über die Vermittlung von Saisonarbeitsplätzen wird von der Bundesanstalt für Arbeit nicht geführt. Sie könnte nur mit einem nicht zu vertretenden Arbeitsaufwand erstellt werden, weil die Dauer der Saisonarbeiten zwischen einigen Tagen und mehreren Monaten liegen kann und im Einzelfall nur schwer feststellbar ist, ob ein Arbeitsplatz aus saisonalen oder anderen Gründen nur zeitweilig zu besetzen ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 8 und 9) : Verfügt die Bundesregierung über Informationen, in welchem Umfang die Zahl der in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer gestiegen ist? Kann die Bundesregierung Auskunft über die Ursachen und Folgen dieses Anstiegs geben, und wie beurteilt sie die künftige Entwicklung? Vom Statistischen Bundesamt sind zum Merkmal der Schichtarbeit nach 1949 mehrere Erhebungen durchgeführt worden. Nachfolgend werden Zahlen von 1959, die eine erste genauere Auswahlerhebung darstellen, mit den Ergebnissen einer Stichprobenerhebung der EG von 1975 verglichen. Die Anzahl der Arbeitnehmer, die in Schichtarbeit tätig sind, hat damals von 2,6 Millionen im Jahre 1959 auf rund 3,6 Millionen im Jahre 1975 zugenommen. Bei Aufgliederung der Schichtarbeitnehmer nach Branchen zeigt sich, daß insbesondere im Bereich der Dienstleistungen, bei Handel, Banken und Versicherungen, im öffentlichen Dienst und im Baugewerbe die Schichtarbeit überproportional zugenommen hat. Nach den vorliegenden Erhebungen ist die Zunahme in den 15 Jahren bei der Nachtarbeit nicht so ausgeprägt. Seit 1972 ist bei der Nachtarbeit sogar eine rückläufige Tendenz erkennbar. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken. Insgesamt sind bis jetzt vier verschiedene Ursachenfaktoren für eine Zunahme von Schichtarbeit aufgezeigt worden, nämlich — die Verkürzung der Arbeitszeit — der Konzentrationsprozeß in der Industrie — technische Änderungen in der Industrie sowie — strukturelle Änderungen im Dienstleistungsbereich. Ein Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" ist in der Schriftenreihe Forschung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung veröffentlicht. Der Bericht enthält weitere Einzelangaben. Die Bundesregierung wird die Forschung auf diesem Gebiet weiter fortsetzen, insbesondere mit dem Ziel, die Belastungen der in Schichtarbeit tätigen Arbeitnehmer abzubauen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zutrifft, daß mehr als 15 Chemiearbeiter der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF) in Ludwigshafen seit 1969 an Bronchialkrebs erkrankt und 11 zwischenzeitlich gestorben sind, nachdem sie mit Dichlormethyläther gearbeitet haben, und sind nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung noch weitere Fälle von Krebstoten in der die-mischen Industrie zu befürchten? Wie uns die Berufsgenossenschaft für die chemische Industrie mitgeteilt hat, wurde Dichlordimethyläther in den Jahren 1952 bis 1971 bei der Badischen Anilin- und Sodafabrik (BASF) in Ludwigshafen für Versuchsprodukte hergestellt. Im Jahr 1971 ist aus den USA bekannt geworden, daß dieser Stoff krebserzeugend sei. Die BASF hat daraufhin dessen Produktion sofort eingestellt. 9074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 Nach Angabe der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie sind infolge des Umgangs mit diesem Stoff bisher 11 Todesfälle (Bronchialkrebs) aufgetreten. 10 Fälle werden entschädigt, der 11. Fall ist der Berufsgenossenschaft gemeldet. Da zwischen der Einwirkung krebserzeugender Arbeitsstoffe und dem Auftreten der Erkrankung häufig lange Zeiträume liegen können, werden die seinerzeit bei der BASF gefährdeten Beschäftigten weiterhin von der betriebsärztlichen Abteilung der BASF überwacht. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 16) : In welchem Stadium der Verwirklichung befindet sich das Vorhaben der Bundesregierung gemäß ihres Beschlusses vom 30. August 1977, in den Jahren 1978 bis 1981 drei weitere Bundesgrenzschutzabteilungen in den Räumen Bonn, Frankfurt und Karlsruhe aufzustellen? 1. Die Aufstellung der drei weiteren GS-Abteilungen entsprechend dem Beschluß der Bundesregierung vom 30. August 1977 verläuft bisher planmäßig im Rahmen der Ausbauplanung „Innere Sicherheit". Die erforderlichen Planstellen für die GSA im Bereich Bonn wurden im Haushalt 1978 teilweise bewilligt. Der Rest wird für 1979 erbeten. Die Planstellen für die GSA im Raum Karlsruhe und Frankfurt sollen für 1980 und 1981 beantragt werden. Entsprechend der Planstellenbewilligung wurden bisher im Raum Bonn zunächst ein verkleinerter Abteilungsstab und zwei Hundertschaften zum 1. April und 1. August 1978 aufgestellt. Vorläufiger Standort ist Nörvenich. Der restliche Abteilungsstab und zwei weitere Hundertschaften werden, sobald der Haushalt mit den erbetenen Planstellenzuweisungen in Kraft tritt, im Jahr 1979 aufgestellt. Als endgültiger Standort ist Heimerzheim vorgesehen. 2. Die beiden GSA im Raum Frankfurt und Karlsruhe können erst bei Zuweisung von Planstellen in den Jahren 1980/1981 aufgestellt werden. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits jetzt. So wird derzeit in Bad Schwalbach eine Zwischenunterkunft bis zum Bau endgültige: Unterkünfte für die GSA im Raum Frankfurt hergerichtet. Ein Aufstellungsstab besteht seit dem 19. Mai 1978. 3. Für die Karlsruher GSA wird eine Zwischenunterkunft in dem ehemaligen französischen Militärlazarett in Donaueschingen angestrebt. Hierüber laufen z. Z. noch Verhandlungen. Für die endgültige Unterbringung dieser GSA sind Liegenschaften im Raum Karlsruhe vorgesehen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2273 Fragen A 17 und 18) : Auf welche Weise stimmt sich die Bundesregierung mit der französischen Staatsregierung in der grenzüberschreitenden Kernkraftplanung im Fall Cattenom ab? Welche Ergebnisse hat die bisherige Abstimmung erbracht, und über welche muß noch verhandelt werden? Die Bundesregierung hatte bereits beim 'ersten Bekanntwerden der französischen Kraftwerkspläne in Cattenom in den deutsch-französischen Konsultationen auf höchster Ebene auf die Notwendigkeit einer Abstimmung über diese grenznahe Planung hingewiesen. Der französische Staatspräsident und der Bundeskanzler beschlossen, daß die anstehenden grenzüberschreitenden Fragen in den hierfür geeigneten Gremien behandelt werden sollten. So wurden offizielle Regierungskontakte zwischen den für Raumordnungs- und Energieplanungsfragen jeweils zuständigen staatlichen Stellen der Republik Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Im Februar 1978 fand eine erste Sitzung in Paris statt, in der unter Beteiligung von Regierungsvertretern der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland eine intensive Aussprache über die Standortplanungen beiderseits der Grenze erfolgte und insbesondere auch die französischen Pläne zum Standort Cattenom erörtert wurden. Die französische Delegation unterrichtete über den Stand der Planungen, wonach eine „Standortgenehmigung" für Cattenom demnächst erteilt werden würde (Declaration d'Utilité Publique). Das Genehmigungsverfahren für den Bau von zwei Kraftwerksblöcken von je 1 300 Megawatt sollte danach eingeleitet werden. Für eine Errichtung weiterer Kraftwerksblöcke liegen derzeit keine konkreten Planungen vor. Für eine solche Erweiterung wäre ein erneutes, umfassendes Genehmigungsverfahren notwendig. Die bisherige erfolgreiche Tätigkeit der bilateralen Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und des Strahlenschutzes (DFK) beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem französischen Ministerium für Industrie und Forschung zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Information vom Jahre 1976. Als ein wesentliches Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit ist der Vergleich der Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke Fessenheim und Neckarwestheim zu erwähnen. Eine Beratung vergleichbarer Fragestellungen beim geplanten Kernkraftwerk Cattenom ist vorgesehen. Sie wird im Detail aufgenommen, wenn das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für Cattenom eingeleitet ist und der französischen Behörde die erforderlichen konkreten Projektunterlagen zur Verfügung stehen. Zum weiteren Vorgehen wurde vereinbart, daß beiderseits der Grenze bestehende Fragen, insbesondere die Strahlenbelastung in der Umgebung, die Schutzvorkehrungen gegen Störfälle Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9075* und die Abstimmung der Notfallplanung, welche als Themen bereits im Arbeitsprogramm der Kommission und ihrer Facharbeitsgruppen enthalten sind, vertieft behandelt werden. Schließlich ist vor allem für die deutsche Seite die Belastung der Mosel durch die Entnahme von Kühlwasser und die eventuelle Einleitung von Abwärme von großer Wichtigkeit. Diese Probleme werden in der internationalen Saar-Mosel-Kommission behandelt, welche derzeit einen Wärmelastplan unter Einschluß der französischen Kraftwerksplanung in Cattenom erstellt. Die Bundesregierung bemüht sich somit in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland darum, daß die deutschen Interessen, insbesondere der Grenzbevölkerung, bei dem französischen Projekt berücksichtigt werden. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 21) : Welchen Rechtscharakter hat die sogenannte Grenzdokumentation, die mit der „DDR" erstellt worden ist? In der Arbeit der Grenzkommission sind verschiedene Dokumentationen erstellt worden. Bei der eigentlichen Grenzdokumentation handelt es sich um die Dokumentation über den Grenzverlauf, die die Grenzkommission gemäß Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zu erarbeiten hat. Sie ist — mit Ausnahme des Grenzabschnitts an der Elbe (95 km) und des Harzbaches Warme Bode (1 km) — seit 1976 fertiggestellt. Im einzelnen handelt es sich dabei um eine Grenzkarte und eine den praktischen Erfordernissen Rechnung tragende Grenzbeschreibung für jede der beiden Seiten entsprechend dem Auftrag in der Erklärung über die Aufgaben der Grenzkommission sowie um sonstige Grenzvermessungsunterlagen, die ihrerseits Grundlage für die Erarbeitung der Grenzkarten und der Grenzbeschreibungen waren. Von der Grenzdokumentation ist die Gesamtdokumentation zu unterscheiden, die den gesamten Auftrag der Grenzkommission umfaßt, die Markierung der zwischen den beiden Staaten bestehenden Grenze zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern oder zu ergänzen sowie die erforderlichen Dokumentationen über den Grenzverlauf zu erarbeiten und gleichermaßen zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme beizutragen. Hierfür ist die Form eines Regierungsprotokolls vorgesehen. Das Regierungsprotokoll gibt einen Zwischenbericht über die bisherigen Arbeiten der Grenzkommission und präzisiert ihre Aufgaben für die Zukunft. Es wird Ende November/Anfang Dezember dieses Jahres durch die beiden Delegationsleiter in Bonn unterzeichnet werden. In dem Regierungsprotokoll werden das Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag und die Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission und als Maßstäbe für die Erfüllung ihrer Aufgaben genannt. Das Regierungsprotokoll basiert damit ausdrücklich auf dem Grundlagenvertrag und den Vereinbarungen der ehemaligen Besatzungsmächte über die Abgrenzung ihrer Besatzungszonen. Damit ist eindeutig klargestellt, daß das Regierungsprotokoll keine autonome Grenzregelung ist, sondern nur eine nicht konstitutive Grenzfeststellung zum Gegenstand hat. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2273 Frage A 27) : In welchen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland sind Kompaktlager für abgebrannte Brennelemente installiert, und ist dabei ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig und erfolgt? Eine Kompaktlagerung für abgebrannte Brennelemente in Abkling-Becken ist in der Bundesrepublik Deutschland bisher in keinem Kernkraftwerk vorgenommen worden. Zur Vorbereitung einer späteren Kompaktlagerung sind geeignete Gestelle im Kernkraftwerk Biblis A und B installiert. Fest eingebaute Sperrvorrichtungen begrenzen die Belade-Kapazität des Abkling-Beckens jedoch auf die ursprünglich, vorgesehene, bisher genehmigte Lagermenge. Die Bundesregierung ist nach eingehender Beratung im Länderausschuß für Atomkernenergie zu der Auffassung gelangt, daß die Errichtung und Nutzung eines Kompaktlagers abgebrannter Brennelemente im Brennelementlagerbecken als wesentliche Änderung der Anlage zu qualifizieren ist und deshalb eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 7 AtG unter Beteiligung der Öffentlichkeit bedarf. Nach Mitteilung der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde des Landes Hessen wird die volle Öffentlichkeitsbeteiligung für die Vorbereitung der Entscheidung auf den Antrag zur Einführung einer Kompaktlagerung bei Biblis A und B in Kürze in die Wege geleitet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 28) : Welche Bezugszahlen liegen der Aussage der Bundesregierung zugrunde, wonach eine Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrags für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb für Arbeitnehmer von derzeit 1,50 DM auf die Sätze der Sachbezugsverordnung vom 28. Dezember 1977 nur einer verhältnismäßig kleinen Gruppe zugute käme, und womit erklärt die Bundesregierung dann die von ihr errechneten Steuerausfälle von bis zu 400 Millionen DM jährlich bei Durchführung dieser Maßnahme? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf Ihre frühere Frage vom 13. April 1978 den Zusam- 9076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 menhang dargestellt zwischen dem Sachbezugswert, dem steuerlichen Essensfreibetrag und eventuellen Eigenbeträgen der Arbeitnehmer. Sie hat weiter unterschieden zwischen der Fallgruppe der Arbeitnehmer, die in einer betriebseigenen Kantine kostenlose oder verbilligte Mahlzeiten erhält und der anderen Fallgruppe, die für Mahlzeiten in verpachteten Kantinen oder Vertragsgaststätten Zuschüsse des Arbeitgebers erhält. Die seinerzeitige Zahlenangabe der „verhältnismäßig kleinen Gruppe" bezog sid-, wie der Textzusammenhang erweist, nur auf die zweite Fallgruppe, also die Arbeitnehmer, die nicht in betriebseigenen Kantinen essen. Nimmt man beide Fallgruppen zusammen, von denen seinerzeit die Rede war, so ergibt sich: Von einer Erhöhung des steuerfreien Essensfreibetrages hätten einen Vorteil — diejenigen Arbeitnehmer, die in betriebseigenen Kantinen eine unentgeltliche Mahlzeit erhalten; — diejenigen Arbeitnehmer, die in betriebseigenen Kantinen einen Eigenbetrag leisten, der geringer ist als die Differenz zwischen Sachbezugswert der Mahlzeit und dem Steuerfreibetrag; — diejenigen Arbeitnehmer, die in Vertragsgaststätten (oder verpachteten Kantinen) essen und die dafür Zuschüsse von mehr als 1,50 DM arbeitstäglich erhalten. Diese drei Gruppen zusammen umfassen nach den Feststellungen der Bundesregierung etwa fünf Millionen Arbeitnehmer. Die ermittelte Ausfallzahl von 400 Millionen DM bezieht sich auf diese fünf Millionen Arbeitnehmer und nicht auf die in der Antwort vom 13. April 1978 angesprochene Teilgruppe. Anlage 13 Antwort ' des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 8/2273 Frage A 29) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die unbefriedigende lohnsteuerrechtliche Regelung zu ändern, nach der in den Fällen, in denen Unternehmen mehreren Arbeitnehmern unentgeltlich Fahrzeuge für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellen (Fahrgemeinschaften), bei der Gestellung von Kleinbussen ein geldwerter Vorteil nicht zu versteuern ist, während bei der Gestellung von Pkw — die oft geboten ist, weil Kleinbusse u. U. unrentabel sind — bei den Arbeitnehmern ein geldwerter Vorteil angesetzt und der Lohnsteuer unterworfen wird? Arbeitnehmer, denen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ein Kraftfahrzeug unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, sind dadurch gegenüber den Arbeitnehmern begünstigt, die für derartige Fahrten ihr eigenes Kraftfahrzeug benutzen und die Kosten selbst tragen. Der sich ergebende geldwerte Vorteil ist deshalb grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Bei der Lohnsteuerberechnung wird jedoch nur der Betrag zugrundegelegt, um den der Wert der Fahrzeugbenutzung den Betrag übersteigt, der bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs als Werbungskosten berücksichtigt würde. Somit ist eine steuerliche Gleichbehandlung der Arbeitnehmer sichergestellt. Ein Verzicht auf die Besteuerung des geldwerten Vorteils würde die Gleichbehandlung beseitigen und kann deshalb nicht erwogen werden. In den Fällen, in denen den Arbeitnehmern ein sogenanntes Sammeltransportmittel unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, wird auf die Vorteilsbesteuerung verzichtet. Hierfür sind ausschließlich Vereinfachungsgründe maßgebend. Es müßten nämlich andernfalls kleinliche Berechnungen angestellt werden, wie hoch der Wert dieser Fahrten anzusetzen ist; je größer die Zahl der an der Fahrt teilnehmenden Arbeitnehmer ist, desto geringer wäre der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallende geldwerte Vorteil. An dieser Vereinfachungsregelung sollte im Interesse aller Beteiligten festgehalten werden. Welche Gründe indessen den Arbeitgeber veranlassen, ein Sammeltransportmittel oder einen Pkw zur Verfügung zu stellen und betriebliche Überlegungen, ob das eine oder das andere Verfahren wirtschaftlich vernünftiger ist, können bei der steuerlichen Beurteilung keine Rolle spielen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 35) : Bis wann, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den von Bundesfinanzminister Matthöfer wiederholt angekündigten Wegfall der Grunderwerbsteuer zu verwirklichen? Auf Grund einer Entschließung des Deutschen Bundestages wird die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 1978 berichten, welche Überlegungen zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind. Im Rahmen dieser Überlegungen wird unter anderem auch geprüft, ob die Grunderwerbsteuer abgeschafft werden könnte. Da jedoch der Bericht (der Bundesregierung noch nicht fertiggestellt ist, kann seinem Ergebnis nicht vorgegriffen werden. Herr Bundesminister Matthöfer hat sich für eine Überprüfung der Regelungen der Grunderwerbsteuer ausgesprochen, er hat aber nicht einen Wegfall der Grunderwerbsteuer angekündigt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutschen Fischereischutzboote mit ihrem schwarzen Rumpf und den grauen Aufbauten schon mehrfach als Hilfeleistungsfahrzeuge nicht rechtzeitig erkannt wurden bzw. sogar mit Kriegsfahrzeugen verwechselt worden sind, und teilt deshalb die Bundesregierung meine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 9077 Auffassung, daß der Anstrich der deutschen Fischereischutzboote auf eine Tagesleuchtfarbe am Rumpf und weiße Aufbauten umgestellt werden sollte? Der Bundesregierung ist bisher ein einziger Fall bekanntgeworden, in dem ein Rettungshubschrauber ein deutsches Fischereischutzboot bei diesigem Wetter im ersten Anflug verfehlt hat. Daraus kann aber nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß das Übersehen des Schutzbootes auf seinen schwarz-grauen Farbanstrich zurückzuführen ist. Das Auffinden eines Schiffes von einem Liftfahrzeug aus ist weniger eine Frage der Farbe, sondern in erster Linie eine Frage des Funkkontaktes. Auf den bekannten Frequenzen können Luftfahrzeuge heute ohne Schwierigkeiten an ein Schiff herangeführt werden. Diese Manöver werden im Rahmen des Fischereischutzdienstes häufig durchgeführt und haben noch zu keinen Beanstandungen geführt. Auch in dem eingangs erwähnten Fall haben sich der Hubschrauber und das Fischereischutzboot wenig später getroffen und das Rettungsmanöver planmäßig abgewickelt. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/2273 Fragen A 48 und 49) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es sich um eine angemessene Reaktion des Wehrbereichskommandos Düsseldorf handelt, wenn diese auf Grund einer in der Schülerzeitschrift „Radix" veröffentlichten — zugegeben geschmacklosen — Satire bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld Anzeige erstattet und im Verlauf der Ermittlungen der Abteilung Staatsschutz der Bielefelder Polizei bisher fünf Mitarbeiter der Schülerzeitung einzeln zur Vernehmung vorgeladen wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit Strafanzeige erstattet worden ist? Zu Frage A 48: Die jeweils zuständigen Kommandeure und Dienststellenleiter der Bundeswehr haben nach pflichtgemäßem Ermessen immer dann Strafanzeige zu erstatten, wenn durch eine strafbare Handlung nicht lediglich einzelne Angehörige der Bundeswehr, sondern die Bundeswehr als Organisation insgesamt oder in ihren Teilen oder als Personenmehrheit betroffen ist. Dabei haben die jeweils Verantwortlichen insbesondere zu prüfen, ob eine Strafanzeige, die sie in amtlicher Eigenschaft erstatten, zum Schutze oder im Interesse der Aufgaben der Landesverteidigung zweckmäßig und notwendig ist. Nun kann man im vorliegenden Fall darüber streiten, ob die Strafanzeige durch das Wehrbereichskommando III zweckmäßig war. Unter Berücksichtigung aller Umstände kann jedoch eine fehlerhafte Ermessensausübung beim Wehrbereichskommando III nicht festgestellt werden. Auf die Ermittlungen der Polizei hatte die Bundesregierung keinen Einfluß. Sie kann daher hierzu keine Stellungnahme abgeben. Zu Frage A 49: Statistiken über derartige Strafverfahren werden nicht geführt. Der Bundesregierung ist daher nicht bekannt, in wieviel ähnlich gelagerten Fällen Strafanzeige erstattet worden ist. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2273 Frage A 52) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der operativen Verwendbarkeit der DDR-Kampfgruppen darauf hinzuwirken, daß der Präsenzbegriff, der den Truppenreduzierungsverhandlungen in Wien zugrundeliegt, so erweitert wird, daß die DDR-Kampfgruppen in die MBFR-Verhandlungen mit einbezogen werden können? Das Atlantische Bündnis will durch kontrollierbare Vereinbarungen über Truppenverminderungen ein zufriedenstellendes militärisches Gleichgewicht auf niedrigerem Niveau erreichen. Dieses Verhandlungsziel soll durch Herstellung annähernder Parität in Form einer bei Ost und West übereinstimmenden kollektiven Gesamthöchststärke des Landstreitkräftepersonals erreicht werden. Warschauer Pakt und NATO haben sich geeinigt, die im Reduzierungsraum stehenden aktiven Streitkräfte in die Verhandlungen einzubeziehen. Dabei hat der Westen zur Durchsetzung seiner Ziele vom Beginn der MBFR-Verhandlungen an y gefordert, daß alles militärische Personal des aktiven Dienstes — also Soldaten —, aber auch nur Soldaten in die Verhandlungen einbezögen werden sollen. Kriterium ist, daß dieses Personal ständig und ausschließlich militärischen Dienst versieht und die Uniform der Landoder Luftstreitkräfte trägt. Eine Ausdehnung der Verhandlungen auf anderes als aktives militärisches Personal würde zur östlichen Gegenforderung auf Einbeziehung anderer Organisationen (BGS) und Personengruppen (Zivilpersonal in den Streitkräften, für deren Funktionen der Osten weitgehend Soldaten einsetzt, und Reservisten) auf westlicher Seite führen und damit den Verhandlungsgegenstand nicht nur erheblich komplizieren, sondern auch vom eigentlichen Verhandlungsziel ablenken. Die gegenwärtigen MBFR-Verhandlungen müssen angesichts der Komplexität der Materie und der Sensitivität der Sicherheitsinteressen als ein erster Schritt angesehen werden, überhaupt zu Rüstungskontrollverhandlungen zu kommen. Sie können keine vollständige Lösung der militärischen Problematik zwischen West und Ost in Mitteleuropa bringen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache, 8/2273 Frage A 53) : 9078* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 116. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. November 1978 Treffen Berichte zu, daß der Mangel an geeigneten Reserveoffizieren und -unteroffizieren so groß ist, daß beim Territorialheer nur noch pro forma Übungen abgehalten werden können, weil die Reservisten angesichts neuer und komplizierter Waffensysteme überfordert sind bzw. an diesen nicht üben dürfen, und beabsichtigt die Bundesregierung, neue Modelle der Reserveübung zu konzipieren und zu erproben? Reservisten werden nur auf solchen Dienstposten mob-beordert, für die sie während ihrer aktiven Wehrdienstzeit die notwendige Ausbildung erhalten haben. Wehrübungen dienen hauptsächlich der Auffrischung und dem Inübunghalten der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Reservisten werden also nicht an neuen und komplizierten Waffensystemen ausgebildet; dafür reicht die kurze Zeit einer Wehrübung (maximal 4 Wochen) auch nicht aus. Eine Umschulung auf moderneres Gerät erfolgt nur dann, wenn der Reservist mit dem gleichen — veralteten — Waffen-/Gerätetyp vertraut ist und die Umschulung in den zeitlichen Rahmen einer Wehrübung paßt. Die Konzeption der Wehrübungen im Heer hat sich grundsätzlich bewährt; daran wird sich in der nächsten Zukunft nichts Wesentliches ändern. Selbstverständlich wird auf Grund von Erfahrungen ständig an ihrer Weiterentwicklung gearbeitet.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. November 1978 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (5. BAföGÄndG)

Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die diesem Stenographischen Bericht als Anlage 2 beigefügt ist.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation
Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften.
Seine Schreiben werden als Drucksache 8/2283 und 8/2287 verteilt.
In seiner Sitzung am 10. November 1978 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979 — StÄndG 1979) nicht zuzustimmen. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2284 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. November 1978 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen habe, zu dem Steueränderungsgesetz 1979 die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2281 verteilt.
Der Präsident hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung — Drucksache 8/2285 — gemäß § 96 Abs. 2 GO dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 8. November 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß von den nachstehenden Vorlagen Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1544/69 über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden — Drucksache 8/2098 Nr. 72 —
Vorschlag einer vierten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr
Vorschlag einer zweiten Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/651/EWG über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft
Vorschlag einer Änderung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern — Drucksache 8/2098 Nr. 73 —
Vorschlag einer Verordnung des Rates über die zollrechtliche Behandlung der Bevorratung von Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von internationalen Zügen mit Bordbedarf — Drucksache 8/1738 —
Meine Damen und Herren, ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 8/2273 —
Zunächst rufe ich die Frage 1 des Abgeordneten Schlaga aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf:
Kann die Bundesregierung Auskunft geben über die Zahl der Urlaubsanträge, Urlaubsbewilligungen und Urlaubsmißbräuche nach Einführung des Urlaubs im Strafvollzugsgesetz, und wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Einführung des Sozialurlaubs bewährt?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung. Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0811600100
Für die Bewilligung von Urlaub nach dem Strafvollzugsgesetz sind die Vollzugsbehörden der Bundesländer zuständig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf Urlaub u. a. nur dann gewährt werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß sich der Gefangene dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder den Urlaub zu Straftaten mißbrauchen werde.
Das Strafvollzugsgesetz ist am 1. Januar 1977 in Kraft getreten. Im Jahr 1977 wurde in 95 041 Fällen Urlaub aus der Haft gewährt. 1975 waren es 45 286, 1976 52 688 Fälle.
In 4 120 dieser Fälle — das sind 4,33 % — sind Gefangene nicht oder nicht freiwillig aus dem Urlaub in die Vollzugsanstalt zurückgekehrt. 1975 waren es 5,3 %, 1976 5,0 %.
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu überprüfen. Sie ist angesichts der erheblichen Bedeutung des Urlaubs für die Wiedereingliederung der Gefangenen und damit für die Verhinderung von Rückfalltaten sowie angesichts des geringen und rückläufigen Prozentsatzes der Mißbrauchsfälle der Ansicht, daß sich die gesetzlichen Regelungen über Urlaub aus der Haft bewährt haben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811600200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schlaga.




Georg Schlaga (SPD):
Rede ID: ID0811600300
Herr Staatssekretär, nachdem Sie meine Frage, ob sich diese Maßnahmen bewährt haben, bejaht haben, darf ich noch fragen: Sehen Sie das als einen ersten Erfolg der mit dem Strafvollzugsgesetz geplanten Resozialisierungsmaßnahmen an?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Soweit sich dies an den Zahlen ablesen läßt, auf jeden Fall.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811600400
Keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank.
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Böhm (Melsungen) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf:
Trifft die Mitteilung des Herrn Wulf, Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Transitkommission, zu, „daß Ost-Berlin den westdeutschen Behörden regelmäßig Listen über Verkehrsverstöße auf den Strecken von und nach Berlin zustelle", und wenn ja, wie verträgt sich diese Mitteilung mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage A 85 (Drucksache 8/2186), nach der der Bundesregierung nicht bekannt sei, wieviel Verkehrsverstöße Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in der DDR und Berlin (Ost) zur Last gelegt werden?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Höhmann zur Verfügung. Bitteschön, Herr Staatssekretär.

Egon Höhmann (SPD):
Rede ID: ID0811600500
Herr Abgeordneter Böhm, die Delegation der DDR in der Transitkommission übergibt oftmals Listen mit ausgewählten Beispielen von Verkehrsverstößen, die auf den Transitstrecken von und nach Berlin (West) begangen worden sind. Ferner macht die Delegation der DDR allgemeine Angaben zu derartigen Verkehrsverstößen. Mitteilungen, welche Verkehrsverstöße im einzelnen von welchen Verkehrsteilnehmern begangen worden sind, werden jedoch nicht gegeben. Auf diesen Umstand hat der Delegationsleiter der Bundesrepublik Deutschland in der Transitkommission hingewiesen.
Meine Antwort auf Ihre Frage A 85, Bundestagsdrucksache 8/2186, und die Äußerung von Herrn Ministerialdirigent Wulf widersprechen daher einander nicht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811600600
Bitte sehr, Herr Abgeordneter Böhm.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0811600700
Herr Staatssekretär, wie können Sie es dann erklären, daß in der Meldung der dpa vom 19. August 1978 Ministerialdirigent Wulf darauf aufmerksam macht — jetzt zitiere ich —, „daß Bundesbürger und West-Berliner, die nach Verkehrsdelikten auf den Transitstrekken von der Volkspolizei der DDR gestellt werden, durch die Behörden der Bundesrepublik mit einem Fahrverbot belegt werden und eventuell sogar ihren Führerschein verlieren können"?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Böhm, das betrifft solche Verkehrsverstöße, die auch bei uns strafbar wären und mit einem entsprechenden Strafmaß geahndet würden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811600800
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0811600900
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen die DDR-Volkspolizisten Verkehrskontrollen in einer Art und Weise vornehmen, die von den betroffenen Verkehrsteilnehmern nur als Schikane empfunden werden kann, und daß z. B. die Volkspolizisten den Verkehrsteilnehmern auf die Bitte nach Vorlage eines Radarfotos zum Beweis der behaupteten überhöhten Geschwindigkeit mitteilen, in der DDR gebe es dafür keine Fotos, sondern „man höre das"?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Böhm, ich glaube, daß es sich auf den Transitstrekken genauso wie auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland abspielt: Zunächst einmal trifft den Erwischten nach seiner eigenen Meinung überhaupt keine Schuld.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0811601100
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, dem Hohen Hause, gegebenenfalls dem innerdeutschen Ausschuß, die übergebenen Listen vorzulegen, von denen Sie sprachen und von der auch in dieser dpa-Meldung die Rede ist, und einmal detailliert darüber zu berichten, wie es sich mit diesen Verkehrsverstößen und den Mitteilungen der DDR hierüber verhält?
Höhmann, parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Jäger, ich werde Ihren Wunsch an den Verkehrsminister weitergeben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0811601300
Herr Staatssekretär, heißt das, daß die Bundesregierung die Mitteilungen der DDR kritiklos als zutreffend akzeptiert?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Nein, das ist nicht der Fall, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601400
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich für Forschung und Technologie, nämlich die Fragen 3 und 4 des Herrn Abgeordneten Scheffler sind vom Fragesteiler zurückgezogen worden.
Die Fragen 5 und 6 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort steht zur Beantwortung zur Verfügung.



Vizepräsident Frau Renger
Die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf. Der Fragesteller ist nicht im Saal. — Dann werden diese wie auch die Frage 9 des Abgeordneten Stockleben schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Trifft es zu, daß es nach einer „Arbeitsordnung von 1938" Frauen und Mädchen gewerberechtlich grundsätzlich untersagt sein soll, auf Baustellen zu arbeiten, selbst wenn sie in Baufachberufen ausgebildet werden sollen oder ausgebildet worden sind, und wie ist eine solche Vorschrift gegebenenfalls mit dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu vereinbaren?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0811601500
Wenn Sie gestatten, würde ich beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601600
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die .Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Fall, daß es eine solche Rechtsvorschrift gibt, alsbald deren Aufhebung anzustreben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Schöfberger, es trifft zu, daß die Beschäftigung von Frauen auf Baustellen nach § 16 der Arbeitszeitordnung von 1938 in Verbindung mit Nr. 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitotdnung mit den eigentlichen Betriebsarbeiten verboten ist., Dieses Beschäftigungsverbot ist seinerzeit erlassen worden, um die Frauen vor schweren Arbeiten auf Baustellen zu schützen. Es wäre dann mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern vereinbar, wenn die Gründe für seinen Erlaß heute noch fortbestünden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüft daher — damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — zur Zeit, ob die Art und Schwere der Arbeit auf Baustellen auch heute noch ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der Frauen erfordert. Dabei ist auch zu prüfen, ob ein eventuell noch notwendiger Schutz nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch heute schon ab, daß es auf Grund der technischen Entwicklung im Baugewerbe nicht mehr notwendig erscheint, Frauen aus Gründen des Arbeitsschutzes den Zugang zu allen Bauhaupt- und Baunebenberufen unmöglich zu machen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601700
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich Frage 12 des Herrn Abgeordneten Schlaga auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitteilung des Bundesarbeitsministers in einem Schreiben vom 24. Oktober 1978, daß die Publikation seines Hauses zum Betriebsverfassungsgesetz vergriffen sei und für einen Nachdruck das Geld fehle?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schlaga; das Betriebsverfassungsgesetz ist am 15. Februar 1972 verkündet worden. Das Bundesministerium ,für Arbeit und Sozialordnung hat 1972 und 1973 insgesamt 500 000 Exemplare der Broschüre „Betriebsverfassungsgesetz" drucken und verteilen lassen. 1976 ist das Betriebsverfassungsgesetz in die neue Informationsschrift „Mitbestimmung" aufgenommen worden. Von dieser Broschüre sind 1976 und 1933 insgesamt 43 000 Exemplare nachgedruckt worden. Auch diese Auflage ist vergriffen. Für 1978 stehen. Haushaltsmittel für einen weiteren Nachdruck nicht zur Verfügung.
Die Bundesregierung läßt sich davon leiten, daß es nicht ihre Aufgabe sein kann, über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren hinaus ein Gesetzeswerk, das es im übrigen auch im Buchhandel zu kaufen gibt, kostenlos im Wege der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601800
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Schäfer (Offenburg) wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie hoch ist der Beitragsanteil je Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen für die Krankenversicherung der Rentner auf Grund des. Finanzausgleichs nach § 393 b RVO?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Wenn Sie gestatten, Herr Kollege Horstmeier, würde ich die Fra. gen 14 und 15 gern zusammen beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811601900
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie wirkt sich dieser Finanzausgleich auf die einzelnen Krankenkassenarten aus?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl; Staatssekretär: Durch den Belastungsausgleich unter den Krankenkassen und Ersatzkassen für die Aufwendungen in der Krankenversicherung der Rentner werden die beitragspflichtigen Entgelte der Krankenversicherungsmitglieder
unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit — gleichmäßig mit rund 2 % belastet. Allerdings handelt es sich hierbei um einen vorläufigen Wert, dessen endgültige Größe erst feststeht, wenn das Bundesversicherungsamt die jeweils für ein Kalenderjahr nachträglich vorzunehmende Abrechnung durchgeführt hat. Der Schlußausgleich für das zweite Halbjahr 1977 wird in diesen Tagen vom Bundesversicherungsamt berechnet. Für 1978 ist der Schlußausgleich etwa zum gleichen Zeitpunkt des kommenden Jahres fällig.
Der durch das Kostendämpfungsgesetz eingeführte Belastungsausgleich muß im Zusammenhang mit der Festsetzung der von den Trägern der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner zu leistenden Beiträge auf rund 11 % der Rentenausgaben gesehen werden. Bei den Krankenkassen



Parl. Staatssekretär Buschfort
ergibt sich daraus eine Mindereinnahme von rund 6 Milliarden DM im Jahr. Zusammen hat dies zu folgender Entwicklung geführt: Gegenüber dem Jahre 1976 beträgt die Mehrbelastung der Kassen in Prozenten der Grundlöhne bei den Ortskrankenkassen rund 1,1 %, bei den Betriebskrankenkassen rund 0,9 %, bei den Innungskrankenkassen rund 1,0 %, bei den Arbeiter-Ersatzkassen rund 1,1 %, bei den Angestellten-Krankenkassen rund 0,9 % und bei allen Krankenkassen durchschnittlich rund 1,0 %. Dies entspricht nahezu auch der Vorausberechnung in der Begründung zum Entwurf des Krankenversicherungskostendämpfungsgesetzes.
Generelle Beitragserhöhungen auf Grund der Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner, wie sie z. B. von den Angestellten-Ersatzkassen mit rund 1,6 Beitragssatzpunkten angekündigt wurden, sind nicht realisiert worden. Die Mehrbelastungen konnten im Durchschnitt aus den Einnahmen der Krankenkassen aufgefangen werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811602000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0811602100
Herr Staatssekretär, wie wirkt sich unter Beachtung der unterschiedlichen Grundlöhne und der gleich hohen Sachleistungskosten je Mitglied der einheitliche Beitragsanteil für die Krankenversicherung der Rentner bei den einzelnen Kassen auf die Beitragssätze aus?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube, daß man die Frage so nicht stellen sollte; denn es ist gerade der Sinn dieses Ausgleichs, daß jedes Mitglied gleichermaßen belastet wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811602200
Zweite Zusatzfrage.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0811602300
Herr Staatssekretär, ist der einheitliche Beitragsanteil nicht doch ein, wenn auch nur kleiner Schritt in Richtung auf einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag bei allen Kassen oder gar in Richtung auf eine einheitliche Krankenversicherung?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist sicherlich kein Schritt in 'Richtung auf eine einheitliche Krankenversicherung. Aber Sie haben insofern recht, daß man, um sozial gerecht zu sein, einen gewissen Ausgleich vorgenommen hat. Dieser Ausgleich führt dazu, daß die einzelnen Mitglieder jetzt — gegenüber früher — auch einen gerechteren Beitragsanteil für die Rentner aufzubringen haben. Ich sehe darin einen durchaus notwendigen Ausgleich.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811602400
Herr Kollege Horstmeier, Sie haben noch zwei Zusatzfragen. — Bitte schön.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0811602500
Herr Staatssekretär, wie wirken sich die einheitlichen Beitragsanteile für die Krankenversicherung der Rentner auf die durchschnittlichen Beitragssätze in den einzelnen Kassenarten aus, und welche Tendenzen sind hier zu erkennen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube, diese Frage ist nur sehr schwer zu beantworten. Ich konnte Ihnen zwei Größen nennen. Die eine ist die Belastung pro Mitglied in Höhe von 2 v. H. Der Schlußausgleich erfolgt in den nächsten Tagen.
Die zweite Größe, die wir kennen, ist die von mir genannte Mehrbelastung in der einzelnen Krankenkassenart gegenüber dem Jahre 1976. Die Schwankungsbreite liegt hier zwischen 0,9 % und 1,1 %. Auch hier ist erkennbar, daß die Kassen einigermaßen gleichmäßig belastet worden sind.
Eine dritte Größe können wir zwar hier mitteilen, ich weiß aber nicht, ob sie hier von besonderer Bedeutung ist. Das ist der Krankenkassenbereich, der überhaupt keine Belastung in diesem Sinne zu tragen hat. Ich denke hier an den landwirtschaftlichen Bereich, wo die gesamte Altlast über Bundeszuschüsse geregelt wird. Ich vermute zwar, daß Sie etwas im Hinblick auf diesen Bereich gefragt haben, er erscheint aber in meiner Aufstellung nicht, da es dort keine Belastung in diesem Sinne gibt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811602600
Die letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0811602700
Herr Staatssekretär, können Sie Angaben darüber machen, wie hoch die durchschnittlichen Grundlöhne in den Allgemeinen Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie in den Arbeiter- und Angestelltenersatzkassen sind?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, das kann ich gerne nachholen. Ich habe die Zahlen jetzt nicht parat, aber ich werde sie Ihnen zuschicken.

(Horstmeier [CDU/CSU] : Schönen Dank!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811602800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811602900
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es in Berlin Innungskrankenkassen gibt, die nur den halben durchschnittlichen Grundlohn der AOK Berlin zu verzeichnen haben, deren Kosten für Sachleistungen jedoch gleich hoch sind, wobei beide einen Beitragssatz von 11,6 % haben, die AOK aber gegebenenfalls, wenn die Kosten durch den Beitrag nicht gedeckt sind, einen öffentlichen Zuschuß erhält, die Innungskrankenkassen jedoch nur dann, wenn auch die AOK einen höheren Zuschuß bekommt, wobei allerdings beide den gleichen Beitragsanteil für die Rentnerkrankenversicherung leisten müssen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, mir sind die speziellen Berliner Sachverhalte jetzt nicht geläufig; aber ich will auch hier gern einmal nachschauen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811603000
Die zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.




Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811603100
Unterstellt, es ist so, wie ich eben vorgetragen habe: Welchen Standpunkt nimmt dann die Bundesregierung ein?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, mit dem Ausgleich für die älteren Menschen ist doch zunächst einmal sichergestellt worden, daß nicht mehr der einzelne Beitragszahler mehr oder weniger belastet wird, sondern jetzt alle Beitragszahler von der jeweiligen versicherungspflichtigen Summe gleichermaßen und gerecht belastet werden. Ich meine, daß dieses erreichte Ziel schon vorzeigbar ist und daß wir auch ein wenig stolz darauf sein können, daß die älteren Menschen nun wissen, daß die gesamten Beitragszahler zu einem gleichen Prozentsatz die entstehenden Belastungen tragen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811603200
Herr Kollege Müller, ich möchte darum bitten, von solchen hypothetischen Fragen Abstand zu nehmen, denn deren Beantwortung ist eigentlich nicht Aufgabe des Herrn Staatssekretärs.
Schönen Dank, Herr Staatssekretär Buschfort, Sie sind am Ende Ihres Teils der Fragestunde.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Staatssekretär Dr. Hartkopf zur Verfügung.
Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) wird auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Dasselbe gilt für die Fragen 17 und 18 des Herrn Abgeordneten Immer (Altenkirchen).
Ich rufe Frage 19 des Abgeordneten Milz auf:
Wann werden im Verantwortungsbereich des Bundes Daten von Bürgern, aus dem Sicherheitsbereich und dem Straftatsbereich, gelöscht?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811603300
Herr Abgeordneter, ich wäre dankbar, wenn ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworten könnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811603400
Dann rufe ich zusätzlich Frage 20 des Abgeordneten Milz auf:
Trifft es zu, daß diese Daten bisher nur auf langsamere Computerbänder überspielt werden?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Für die von Ihnen angesprochenen Bereiche gibt es keine einheitliche Regelung der Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten. Vielmehr erfordert die unterschiedliche Zielsetzung, die zu einer Speicherung von Daten führt, auch eine unterschiedliche Handhabung bei der Aussonderung. Gemeinsamer Grundsatz für alle Dateien ist, daß eine Speicherung nur so lange aufrechterhalten wird, wie es nach den jeweiligen Sicherheitserfordernissen notwendig ist. Nach diesen konkreten Sicherheitserfordernissen richtet es sich auch, ob Daten unmittelbar gelöscht
oder im Wege der Zwischenspeicherung auf Computerbändern zunächst archiviert werden.
In diesem Zusammenhang weise ich auf eine Besonderheit im polizeilichen Fahndungsbereich hin, auf die Ihre zweite Frage möglicherweise zielt. Einspeicherungen, die eine bestimmte Maßnahme ermöglichen sollen, wie z. B. Ausschreibungen zur Festnahme oder zur Aufenthaltsermittlung, erfolgen im sogenannten aktuellen Bestand und unterliegen von vornherein festgelegten, im allgemeinen kurzen Fristen. Nach deren Ablauf werden die Notierungen im sogenannten inaktuellen Bestand mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Inaktualität der Information geführt. Diese Daten verbleiben, um der Polizei im konkreten Bedarfsfall die Beiziehung solcher vorhandenen Akten zu ermöglichen, die sie zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf, im Bestand. Der Zugang zu diesen Daten ist eingeschränkt und nur für die sachbearbeitende Dienststelle vorgesehen.
Im Interesse des Datenschutzes kann die bisherige Handhabung der Löschung von Daten im Sicherheitsbereich noch nicht als bereichsspezifische Regelung voll befriedigen. Herr Bundesminister Baum hat daher im Sommer dieses Jahres Anweisung für seinen Geschäftbereich gegeben, eine präzise Überprüfung der Dateien auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit vorzunehmen. Zu dieser Überprüfung gehört auch der Komplex der Einführung kürzerer Löschungsfristen. Diese umfangreiche Gesamtüberprüfung, Herr Abgeordneter, ist noch nicht abgeschlossen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811603500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Milz, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811603600
Herr Staatssekretär, kann ich dann davon ausgehen, daß die Aussage im ersten Programm der ARD am 1. November dieses Jahres richtig ist, daß eine Löschung von Daten zur Zeit überhaupt nicht vorgenommen wird?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Nein, sie wird in einzelnen Bereichen vorgenommen, Herr Abgeordneter. Dafür gibt es Bestimmungen. In anderen Bereichen entsprechen die Bestimmungen den Vorschriften des Datenschutzgesetzes noch nicht voll.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811603700
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0811603800
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von Fristen, die eingehalten werden. Können Sie etwas genauer sagen, von welchem Zeitpunkt ab derartige Daten gelöscht werden, etwa im Vergleich mit Verjährungsfristen, um ein Beispiel zu nennen?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es gibt natürlich sehr kurze Fristen, z. B. eine DreiMonats-Frist bei „Festnahmen" oder bei „Aufenthaltsermittlungen". Bei Aufenthaltsermittlungen wird gelöscht, wenn der Betreffende ausfindig gemacht worden ist. Bei Mord entsprechen die Fristen den normalen Regelungen der Verjährung.


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811603900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs, bitte.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0811604000
Herr Staatssekretär, plant die Bundesregierung eine bereichsspezifische Ausgestaltung des Datenschutzrechts für den Bereich der inneren Sicherheit, und wenn ja, wann wird sie initiativ werden?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung plant eine solche Regelung für alle Bereiche. Das Bundesinnenministerium hat alle Geschäftsbereiche angeschrieben und hält sich auch selbst an die vorgegebenen Absichten., Die Überprüfung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Abschluß der Überprüfung wird die Bundesregierung die Entscheidung auch für den Sicherheitsbereich treffen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811604100
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann (München) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Interesse der betroffenen Bürger vorgetragene dringende Empfehlung aufzugreifen, den Gesetzentwurf eines Bundesmeldegesetzes weiter zu verfolgen und dabei die Vorschläge aus seiner gutachtlichen Stellungnahme zu diesem Entwurf der Bundesregierung zu berücksichtigen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Der Bundesminister des Innern hat für den 20. und 21. November dieses Jahres zu einer öffentlichen Sachverständigenanhörung über ein Meldegesetz eingeladen. Dort werden Experten aus Wissenschaft, Ländern, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften sowie fachlich berührten Verbänden das Für und Wider einer rahmenrechtlichen Regelung des Bundes für das Meldewesen, in der auf jeden Fall der Schutz der Freiheitssphäre des Bürgers ein wesentlich größeres Gewicht haben müßte als in den Ihnen bekannten bisherigen Entwürfen für ein Bundesmeldegesetz, erörtern. In diese Überlegungen wird selbstverständlich auch die gutachtliche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, deren hohen fachlichen Rang ich hier ausdrücklich hervorheben möchte, einbezogen werden.
Erst nach sorgfältiger Auswertung der Ergebnisse dieser Sachverständigenanhörung und der gutachtlichen Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird sich die Bundesregierung im Benehmen mit den Ländern darüber schlüssig werden, ob sie im Bereich des Melderechts eine datenschutzgerechte Rahmenregelung des Bundes weiter verfolgen wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811604200
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0811604300
Herr Staatssekretär, nachdem die Bundesregierung schon in der 6. und 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages und der Bundesinnenminister in diesem Jahr Entwürfe eines Bundesmeldegesetzes vorgelegt haben, welches sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung nunmehr die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nicht mehr grundsätzlich und von vornherein bejaht?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Bundesregierung hat nur nicht bejaht, daß der bisherige Entwurf des Meldegesetzes weiter verfolgt wird. Sie ist durchaus offen für ein Meldegesetz, das den bereichsspezifischen Datenschutz erfaßt. Aber sie wird ihre Entscheidung erst nach der Anhörung treffen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811604400
Zweite Zusatzfrage.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0811604500
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort dahin gehend deuten, daß, abgesehen von der möglichen Ausgestaltung eines Bundesmeldegesetzes, die Bundesregierung grundsätzlich die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenige Tage vor dem Anhörungstermin nun sehr massiv geäußerte Auffassung teilt, daß es verhängnisvoll wäre, wollte man auf steuernde Eingriffe im Meldewesen verzichten, und daß die Verwaltungswirklichkeit zum Handeln zwinge?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Bundesregierung hält das Gutachten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz für eine sehr aufschlußreiche und wichtige Ausführung. Sie möchte aber noch die anderen Beteiligten bei dem Hearing hören, ehe sie zu einem endgültigen Entschluß kommt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811604600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wernitz.

Dr. Axel Wernitz (SPD):
Rede ID: ID0811604700
Herr Staatssekretär, im Anschluß an das, was Herr Kollege Laufs gefragt hat: Wie sieht es aus, wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung nach Auswertung nicht nur des Gutachtens, sondern vor allem des Hearings zu einer Stellungnahme mit dem Ergebnis kommen wird, daß eventuell ein Entwurf vorgelegt wird? Ich frage deshalb, weil nach meiner Auffassung, wenn dies nicht in den ersten Monaten des nächsten Jahres geschähe, wir keine realistische Chance mehr hätten, diesen Gesetzentwurf in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden. Wie sieht der Zeitplan aus?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Der Zeitplan sieht so aus, daß zunächst die Innenministerkonferenz zu einem Konsens kommen muß und daß danach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen würde — falls es zu einem solchen kommen sollte —, und zwar so rechtzeitig, daß die Beratungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könnten.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811604800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage .23 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar bzw. für sozial gerecht, wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes mit 35 und mehr Dienstjahren womöglich schon mit 63 Jahren mit 75 v. H. ihres letzten ruhegehaltsfähigen Einkommens in den Ruhestand treten und ihre Nachfolger, die die gleiche Arbeit leisten müssen, nach Steuerabzug und Sozialabgaben nur mit 70 v. H. oder noch weniger zufrieden sein müssen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf annehmen, daß Sie mit Ihrer Frage einen Tatbestand ansprechen, der in der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes anzutreffen ist. Dort kann es vorkommen, daß die Rentenbezüge aus Sozialversicherung und Zusatzversorgung das letzte verfügbare, also das Nettoarbeitseinkommen des jetzigen Rentners erreichen oder übersteigen. Solche Fälle kann es auch außerhalb des öffentlichen Dienstes geben, je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung.
Ich möchte hervorheben, daß solche Ergebnisse von den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes, als sie ab 1967 eine dynamische beamtenähnliche Gesamtversorgung bis zu 75 °/o des letzten Bruttoeinkommens vereinbarten, nicht beabsichtigt waren. Sie ergeben sich vielmehr im wesentlichen aus der seitherigen Entwicklung der Lohn- und Gehaltsabzüge in Verbindung mit der Entwicklung der Arbeitsentgelte, während die Rentenbezüge faktisch abzugsfrei zufließen.
Wenn ich hierfür den auch in der Diskussion gebräuchlichen Begriff der „Überversorgung" verwende, so ergibt sich daraus bereits eine kritische Wertung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811604900
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811605000
Herr Staatssekretär, in welchen Fällen, d. h. bei welchem Bruttoarbeitsentgelt und Familienstand, tritt die finanzielle Vergünstigung für den in den Ruhestand tretenden gegenüber den noch Erwerbstätigen bereits zwischen dem 25. und dem 35. Dienstjahr ein, oder gibt es das überhaupt nicht?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Es gibt dann eine Gesamtversorgung, wenn die Wartezeiten erfüllt sind. Unterhalb dieser Wartezeit gibt es nur eine Bezahlung auf versicherungsrechtlicher Basis, die nicht die Effekte hat, die ich Ihnen vorhin vortragen konnte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811605100
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811605200
Herr Staatssekretär, wären Sie denn bereit, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, in welchen Fällen und in welcher Höhe eine Vergünstigung der Ruhegeldempfänger im Sinne meiner Frage 23 zu
verzeichnen ist und wie hoch der jeweilige Anteil dieser Ruhegelder am Gesamtaufkommen des zu gewährenden Ruhegeldes ist?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Aufstellung zukommen zu lassen. Grundausführungen finden Sie bereits in dem Treuarbeitgutachten, das als Bundestagsdrucksache hier vorliegt.

(Müller [Berlin] [CDU/CSU] : Schönen Dank!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811605300
Ich rufe Frage 24 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Hat die Bundesregierung schon Überlegungen und in welcher Richtung angestellt, um diese offensichtliche soziale Ungerechtigkeit zu beheben?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Gemeinden sind bereits vor geraumer Zeit in Verhandlungen mit den Gewerkschaften eingetreten, um das Problem der „Überversorgung" zu bereinigen. Sie führen diese Verhandlungen mit dem Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen verfügbarem Arbeitseinkommen und Renteneinkommen herzustellen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811605400
Eine Zusatzfrage, bitte.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811605500
Können Sie mir schon sagen, bis wann ungefähr eine eventuelle Neuregelung erfolgt?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Verhandlungen sind außerordentlich schwierig. Sie dauern schon zwei Jahre. Es gibt verschiedene Modelle, die durchdiskutiert worden sind. Ein neuer Termin mit den Gewerkschaften ist für Januar nächsten Jahres vorgesehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811605600
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0811605700
Herr Staatssekretär, . auf welcher Seite werden denn besondere Schwierigkeiten oder Widerstände gegen eine andere Regelung erkennbar?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Es liegt in der Natur der Sache, Herr Abgeordneter, daß die Gewerkschaften natürlich von einem Besitzstand nur sehr schwer herunterkommen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811605800
Ich rufe Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Treffen Pressemeldungen zu bzw. hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß Aufgaben, die nach den gesetzlichen Vorschriften dem Bundesamt bzw. den Landesämtern für Verfassungsschutz obliegen, in der Bundesrepublik Deutschland zum Teil durch private Firmen wahrgenommen werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür,



Staatssekretär Dr. Hartkopf
daß die im Verfassungsschutzgesetz den Verfassungsschutzbehörden zugewiesenen Aufgaben zum Teil durch private Firmen wahrgenommen werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811605900
Haben Sie keine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wernitz? — Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0811606000
Herr Staatssekretär, ist es richtig,. daß die Verfassungsschutzämter schon auf Grund der gesetzlichen Regelung nur bei Einstellungen im öffentlichen Bereich und nicht auch im privaten Bereich tätig werden können?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Nicht einmal das, Herr Abgeordneter. Den Verfassungsschutzbehörden ist es wie Sie dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts entnehmen können, ausdrücklich verwehrt, Verfassungstreue besonders zu prüfen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811606100
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Hält die Bundesregierung es z. B. für zulässig, daß sogenannte politische Personenüberprüfungen oder ähnliche Auftrage im Zusammenhang mit der Feststellung der Verfassungstreue von Personen durch private Detekteien vorgenommen werden, und sieht sie eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeit, hier gegebenenfalls gesetzgeberisch initiativ zu werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Bundesregierung lehnt es für ihren Bereich ab, die Einschaltung von Detekteien in dem von Ihnen erwähnten Bereich überhaupt in Betracht zu ziehen. Ausgehend von der bei Ihrer ersten Frage getroffenen Feststellung kann sich Ihre zweite Frage also nur auf die personalwirtschaftliche Praxis von Privatunternehmen bei der Beauftragung von Detekteien beziehen. Die Frage der Zulässigkeit der von Ihnen angesprochenen Handhabung ist nach Privatrecht zu beurteilen und unterliegt daher im Einzelfall der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte bzw. durch die Arbeitsgerichte. Dabei sind naturgemäß auch die Persönlichkeitsrechte und -belange der Betroffenen zu berücksichtigen.
Wie Ihnen, Herr Abgeordneter, bekannt ist, mißt die Bundesregierung dem Problem des Persönlichkeitsschutzes auch im Privatrecht eine hohe Bedeutung bei. Hier sind z. B. die einschlägigen Teile des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere § 31 Abs. 1 Nr. 1, zu nennen. Gesetzesinitiativen, die beabsichtigen, den Komplex aus dem Privatrecht herauszunehmen, sind zur Zeit nicht beabsichtigt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811606200
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Dr. Wernitz.

Dr. Axel Wernitz (SPD):
Rede ID: ID0811606300
Herr Staatssekretär, kann ich nach dem, was Sie zu meinen beiden Fragen gesagt haben, davon ausgehen, daß das Beispiel, das in diese Richtung zielte und das in einer Artikelserie des „Stern" unter dem Titel „Freiheit 78" angeführt wurde, wonach in einer Annonce in der „Aachener Volkszeitung" von einem Detektiv angeboten wurde, politische Personenüberprüfung vorzunehmen, ein Einzelfall ist?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Bundesregierung geht davon aus und wünscht dies.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811606400
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Axel Wernitz (SPD):
Rede ID: ID0811606500
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit oder in der Lage, auch noch einmal in bezug auf diese Artikelserie im „Stern" dazu Stellung zu nehmen oder mit dem Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Riemer, Rücksprache zu halten, der gesagt hat, gegen derartige Praktiken seien wir machtlos, wobei auch das Versenden von Werbungsschreiben dieser Art an verschiedene Firmen eingeschlossen ist?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, soweit es sich im privaten Bereich abspielt, hatte ich Ausführungen zu den Möglichkeiten gemacht, die den Betroffenen offenstehen. In der von Ihnen angeführten Artikelserie handelt es sich nur um einen einzigen Fall, der zwar lokalisiert, aber nicht näher konkretisiert worden ist. Gleichwohl werden wir selbstverständlich mit dem Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen sprechen, falls es Ihr Wunsch ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811606600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0811606700
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Grundrechts auf Berufsfreiheit, in das man bei einer gesetzlichen Regelung eingreifen müßte, was nur unter den engen Voraussetzungen zulässig wäre, die das Bundesverfassungsgericht für solche Einschränkungen bestimmt hat?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das Bundesdatenschutzgesetz läßt eine solche Sammlung von Fakten zu; aber der Betroffene hat natürlich einen privatrechtlichen Anspruch, wenn in seine Intimsphäre eingegriffen wird. Die einschlägigen Bestimmungen geben dem Betroffenen das Recht, sich gegen solche Praktiken zu wehren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811606800
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Schäfer (Offenburg) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser steht zur Beantwortung zur Verfügung.



Vizepräsident Frau Renger
Die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Da der Herr Abgeordnete Wurbs nicht im Saal ist, wird seine Frage 29 schriftlich beantwortet, Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) auf:
Welches ist das Ziel der von der Regierung ins Auge gefaßten „Strukturverbesserung" bei den landwirtschaftlichen Brennereien?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0811606900
Herr Kollege Kunz, unsere landwirtschaftlichen Brennereien sind wegen ihrer hohen Herstellungskosten in der EG nicht wettbewerbsfähig. • Das liegt daran, daß sie die teuren Rohstoffe Kartoffeln und Getreide verarbeiten und durchschnittlich nur etwa 700 Hektoliter Alkohol jährlich erzeugen. Die Bundesregierung möchte deshalb erreichen, daß die Brennereistruktur durch Zusammenlegung von Brennereien oder Übertragung von Brennrechten verbessert wird, um die Herstellungskosten zu senken, soweit sie nicht rohstoffbedingt sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811607000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0811607100
Herr Staatssekretär, wie kann die Bundesregierung überzeugend dartun, daß die Erhöhung der Brennrechtsgrenzen — beispielsweise eine Verdoppelung der bisherigen Brennrechtsgrenzen — die Wettbewerbssituation der deutschen Agrarbrennereien angesichts der Tatsache verbessert, daß es in anderen EG-Ländern — beispielsweise Irland, England, Holland — Brennereien gibt, die Brennrechte von über 100 000 Hektoliter haben?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kunz, wir haben, wie Sie ja sehr wohl wissen, eine Begrenzung der Brennrechte zur Zeit, z. B. auf 1 200 Hektoliter Alkohol bei landwirtschaftlichen Einzelbrennereien und auf 2 000 Hektoliter Alkohol bei landwirtschaftlichen Gemeinschaftsbrennereien. Wir haben natürlich Vergleichsmöglichkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und haben festgestellt, daß Brennereien, die über diesen Brennrechtsgrenzen liegen, eindeutig kostengünstiger arbeiten, nicht was den Einsatz des Rohmaterials, sondern was die Verarbeitung angeht.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811607200
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0811607300
Herr Staatssekretär, in Ihrer jetzigen Antwort, wenn ich sie richtig verstanden habe, widersprechen Sie sich; aber ich möchte — —
Haehser, Parl. Staatssekretär: Vielleicht haben Sie sie nicht richtig verstanden.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0811607400
Herr Staatssekretär, ich darf leider nicht mehr als zwei Fragen stellen. Meine zweite Frage lautet: Warum überhaupt schwächt die Bundesregierung durch die im Rahmen der vorgesehenen Änderung des Branntweinmonopolgesetzes angestrebte Verschlechterung die Position der deutschen landwirtschaftlichen Brennereien unmittelbar vor den Verhandlungen über eine Alkoholagrarmarktordnung der EG?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Aus dieser Ihrer letzten Bemerkung spricht sehr viel Optimismus, Herr Kollege Kunz, als ob nicht nur Verhandlungen bevorstünden, sondern sogar der Abschluß von Verhandlungen über eine solche Alkoholagrarmarktordnung. Ich kann diesen Optimismus nicht teilen.
Sie haben gefragt, welches das Ziel der von der Regierung ins Auge gefaßten „Strukturverbesserung" bei den landwirtschaftlichen Brennereien sei. Das Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit dadurch zu erhöhen, daß kostengünstiger produziert wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811607500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Linde.

Dr. Jürgen Linde (SPD):
Rede ID: ID0811607600
Herr Staatssekretär, hat die Förderung der landwirtschaftlichen Brennereien in der heutigen Agrarstruktur überhaupt noch einen wirtschaftspolitischen Sinn? Ist das nicht vielmehr ein Mittel, das in früherer Zeit landwirtschaftlichen Nebenerwerb gefördert hat? Halten Sie es überhaupt noch für sinnvoll, solche kleinen Brennereien zu fördern?

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Das ist eine Frage Ihres Informationsstandes! — Niegel [CDU/CSU] : Sie haben keine Ahnung davon! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Linde, es kann nicht bestritten werden, daß in der Geschichte dieser Brennereien der Gedanke lag, der in Ihrer Frage zum Ausdruck gekommen ist. Heutzutage ist aber die Verbindung einer Brennerei mit einem landwirtschaftlichen Betrieb zweifellos geeignet, die Kostengestaltung des gesamten Betriebs günstig zu beeinflussen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811607700
Herr Abgeordneter Niegel zu einer Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811607800
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß in vielen Fällen eine Zusammenlegung von Brennereien, um eine Strukturbereinigung zu erzielen, beispielsweise um den kostenträchtigen Schlempetransport zu vermeiden, zu großen Gemeinschaftsviehställen führen dürfte, die wegen des dann verstärkt auftretenden Zwanges zur Güllemistbereitung zu erheblichen Umweltproblemen führen werden?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811607900
Hat das alles noch etwas mit der Frage zu tun? Ich bitte sehr um Entschuldigung, daß ich so frage.



Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich sehe es nicht, Frau Präsidentin, aber — —

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811608000
Wenn Sie antworten wollen, bitte.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811608100
Es geht um Brennereien, und das alles betrifft das Ziel der Strukturverbesserung.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich will natürlich gern sagen, daß ich mir große Gemeinschaftsbrennereien in Ihrem bayerischen Heimatland angesehen habe und dabei davon überzeugt worden bin, daß die Zusammenschlüsse günstig sind und übrigens auch von den Beteiligten — es sind zum Teil Genossenschaftsbrennereien — günstig beurteilt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811608200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811608300
Herr Staatssekretär, zur Klärung die Frage: Ist mit der erstrebten und sicherlich auch anerkennenswerten beabsichtigten Strukturverbesserung bei den Brennereien nicht zwangsläufig eine zahlenmäßige Reduzierung der Brennereien dergestalt zu erwarten, daß damit automatisch für die betroffene Landwirtschaft Strukturnachteile entstehen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich bin hier nach dem Ziel der Strukturverbesserungen gefragt worden, Herr Kollege. Ich habe dazu Auskunft gegeben. Es würde weder mit der Frage in einem Zusammenhang stehen, noch würde es sich mit meiner Antwort vertragen, wenn ich Ihnen, der Sie Strukturverschlechterungen vermuten, recht gäbe.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811608400
Ich habe den Eindruck, mehr ist aus dem ,Herrn Staatssekretär nicht herauszuholen. Ich rufe deshalb die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, die Kursmanipulationen (siehe Spiegel Nr. 45) an der Börse verhindern?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Frau Präsidentin, wenn der Herr Kollege einverstanden ist, möchte ich gern die Frage 31 und 32 zusammen beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811608500
Der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe also auch die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Wie kann der Vertrauensschutz der Sparer und Erwerber von Aktien durch die Börsenaufsicht sichergestellt werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wüster, der in Ihrer Anfrage erwähnte Presseartikel bezieht sich auf den sogenannten Insider-Handel. Das ist der Handel mit börsennotierten Wertpapieren durch Personen, die einen auf Grund ihrer Stellung erworbenen Informationsvorsprung zum Nachteil der nicht informierten Anleger ausnützen.
In der Bundesrepublik Deutschland hat die Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen eine freiwillige Regelung erarbeitet und im Jahre 1970 den beteiligten Wirtschaftskreisen zur Annahme empfohlen. Diese Regelung umfaßt Insider-Handelsrichtlinien, Händler-und Beraterregeln sowie eine Verfahrensordnung. Das gesamte Regelwerk ist im Jahre 1976 auf Grund erster praktischer Erfahrungen in überarbeiteter Neufassung vorgelegt worden.
Die überarbeiteten Insider-Regeln haben bisher 226 Unternehmen anerkannt, die 84 % des börsennotierten Aktienkapitals repräsentieren. Bei Hinzurechnung von weiteren 63 Unternehmen, für die bisher noch die alten Insider-Regeln gelten, beträgt die Anerkennungsquote 95,2 % des an den Börsen zugelassenen Aktienkapitals.
Anläßlich der Beratung der Börsengesetznovelle hat der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf Anregung des Wirtschaftsausschusses im November 1974 eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zur Frage des Schutzes des Publikums vor dem Mißbrauch von Insider-Informationen durchgeführt. Danach haben Finanzausschuß und Wirtschaftsausschuß es nicht für erforderlich gehalten, im Rahmen der Börsengesetznovelle eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Mißbräuchen durch Insider einzufügen. Beide Ausschüsse haben sich vielmehr dafür ausgesprochen, es zunächst bei einer Beobachtung der verbesserten freiwilligen Insider-Regeln bewenden zu lassen.
Die Bundesregierung hält diese Ansicht auch heute noch für richtig. Die gegenwärtigen Erkenntnisse rechtfertigen es aber, die zum Schutz der Anleger gegenüber Insider-Geschäften getroffenen Maßnahmen sorgfältig zu beobachten. Die Bundesregierung wird den Anlegerschutz verbessern, sobald sich dies als notwendig erweisen sollte.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811608600
Zusatzfrage, Herr Kollege Wüster, bitte.

Kurt Wüster (SPD):
Rede ID: ID0811608700
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die umfangreiche Antwort. Können Sie mir sagen - oder mitteilen —, wie oft die Börsenaufsicht in derartigen Fällen in Aktion treten mußte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich kann es Ihnen sagen. Wenn meine Informationen, Herr Kollege Wüster, richtig sind, haben in zwei Fällen Verfahren stattgefunden. Die zuständigen Prüfungskommissionen haben dabei in keinem Fall Verstöße gegen die Insider-Regeln feststellen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811608800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811608900
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in solchen Fällen nicht die Börsenaufsicht, sondern gerade die Insider-Kommission eingeschaltet wird, daß es sich also nicht um eine Aufgabe der Börsenaufsicht handelt?



Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe das Verfahren vorhin geschildert. Ich habe gesagt, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland auf eine gesetzliche Regelung verzichtet und eine freiwillige Regelung herbeigeführt haben. Wir machen damit — das beweist meine Antwort auf die Zusatzfrage des Kollegen Wüster — gute Erfahrungen. In Ländern, wo es gesetzliche Regelungen gibt — es gibt auch solche —, sind die Erfahrungen keineswegs besser als bei uns.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811609000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage Nr. 33 — des Herrn Abgeordneten Dr. Voss — auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten EG-Währungsverbund zu der in einer „Spiegel"-Veröffentlichung vom 6. November 1978 Bundesbankpräsident Emminger zugeschriebenen Äußerung ein, es sei wünsdienswert, „daß möglichst alle EG-Länder dem neuen Verbund beitreten möchten er habe Zweifel, ob dies sofort möglich sein wird"?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hält es vor allem aus europapolitischen Gründen für wünschenswert, daß alle Mitgliedsstaaten dem europäischen Währungssystem beitreten, das die Zone äußerer und innerer Stabilität ausweiten will. Die Entscheidung wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat zu treffen sein. Die Bundesregierung hofft, daß möglichst viele Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, von Anfang an die engeren Bandbreiten der Wechselkurse zu akzeptieren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811609100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0811609200
Herr Staatssekretär, welche berechtigten Aussichten bestehen denn für den Beitritt weiterer Staaten, die den Kriterien entsprechen würden, die die Bundesbank aufstellt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie wissen, Herr Kollege, daß in Bremen und in Aachen — dort war es wohl — Gespräche mit einer Reihe von europäischen Regierungen stattgefunden haben, denen weitere Konsultationen gefolgt sind. Dabei tauschen die Regierungen oder einzelne Mitglieder der Regierungen Gedanken aus oder teilen mit oder deuten an, was ihre Absichten sind. Auf Grund dieser Konsultationen und Gespräche besteht bei uns die Vermutung, daß der Kreis derjenigen, die sich diesem System anschließen, nicht klein sein wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811609300
Zweite Zusatzfrage.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0811609400
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung denn die Ansicht der Bundesbank, daß der Beitritt von drei oder vier Ländern zu diesem Währungsverbund ein gewisses Risiko deshalb darstellen würde, weil es mit relativ hohen Inflationsraten verbunden sein müßte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Die Frage nach den Inflationsraten ist wohl mehr in Ihrer weiteren Frage, nämlich der Frage 34, angesprochen worden. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich Ihnen diese jetzt beantworten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811609500
Dann rufe ich auch Frage 34 — des Herrn Abgeordneten Dr. Voss —auf :
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der in derselben „Spiegel"-Veröffentlichung zitierten Passage aus dem Brief des Bundesbankpräsidenten ein, wonach das EG-Währungssystem „nicht durch eine Harmonisierung der Inflationsraten auf einer mittleren Linie" erreicht werden darf, sondern durch eine überall ,;gleichmäßig strikte währungs- und wirtschaftspolitische Disziplin untermauert" werden muß?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung, Herr Kollege Dr. Voss, ist ebenso wie die Deutsche Bundesbank der Auffassung, daß ein dauerhaftes europäisches Währungssystem nicht nur stabile Wechselkurse, sondern auch eine stabile Wirtschaftsentwicklung in der Gemeinschaft voraussetzt.
Eine Harmonisierung der Inflationsraten auf einer mittleren Linie wäre mit diesem Stabilitätsziel nicht vereinbar. Auch unsere Partner in der Gemeinschaft stimmen mit uns darin überein, daß das europäische Währungssystem sein Ziel verfehlen würde, wenn es eine Inflationsgemeinschaft der Mitgliedstaaten zur Folge hätte. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das europäische Währungssystem stabilitätsorientierte Regeln erhält, die von allen Teilnehmerländern anerkannt und beachtet werden. Ratschläge, die die Deutsche Bundesbank in dieser Richtung gibt, werden von der Bundesregierung akzeptiert. Sie treffen sich mit ihrem eigenen Bemühen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811609600
Zusatzfrage, Herr Dr. Voss.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0811609700
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß nach Ihren Ausführungen das allein nicht ausreichen dürfte, um die notwendige strikte währungs- und wirtschaftspolitische Disziplin zu erreichen? Sind Sie in der Lage, mir einige konkrete Maßnahmen zu nennen, die die Bundesregierung in dieser Weise zu ergreifen gedenkt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sicher wäre ich in der Lage, Herr Kollege Dr. Voss, nur würde das den Rahmen der Fragestunde sprengen. Es hat ja im Anschluß an die Bekundung über die Einführung des europäischen Währungssystems eine ganze Reihe von Veröffentlichungen gegeben. Auch das Bundesministerium der Finanzen hat solche Veröffentlichungen herausgegeben. Eine davon, die einiges zusammenfaßt, stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Im übrigen darf ich mir den Hinweis erlauben, daß wir nach. grundsätzlichen Bekundungen am Anfang aller Verhandlungen stehen. Nun wird es vom Ergebnis der Verhandlungen abhängen, ob das zum Tragen kommt, was ich als Besorgnis aus Ihrer Frage herausgehört habe.




Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811609800
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0811609900
Herr Staatssekretär, Ihnen sind sicherlich die Stimmungslagen in denjenigen Staaten bekannt, die für einen Beitritt in Betracht kämen. Ich darf an die letzte Äußerung des Herrn Debré erinnern, der mit seiner Äußerung nicht allein steht, und möchte Sie fragen, wie Sie angesichts dieser Stimmungslagen versuchen wollen, das durchzusetzen, was für meine Begriffe notwendig wäre, um zu dieser Disziplin zu kommen.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Nun, Sie wissen, daß der Herr Bundeskanzler mit einer Reihe von Regierungschefs Gespräche geführt hat. Sie wissen, daß der Bundesminister der Finanzen mit einer Reihe von Kollegen gesprochen hat. Diese Gespräche werden fortgesetzt, und am Ende all dieser Gespräche erhofft sich die Bundesregierung, daß das europäische Währungssystem, dessen Notwendigkeit wohl von keinem bestritten wird, so aussieht, daß es die Hoffnungen erfüllt, die in dieses System gesetzt sind.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811610000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt von Massenbach.

(CDU/ CSU)

Haehser, Parl. Staatssekretär: Lieber Herr Kollege, ich habe hier ein Papier mit fünf eng beschriebenen DIN-A4-Seiten, das sich mit dieser Problematik befaßt. Dies zu verlesen, paßt nicht in die Fragestunde. Aber auch Ihnen mache ich das Angebot, ein solches umfassendes Papier — es kann auch ein anderes sein — zur Verfügung zu stellen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811610100
Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811610200
Herr Staatssekretär, sind nicht die unterschiedlichen Positionen der Länderregierungen zu ihren Länderbanken mit von entscheidender Bedeutung für die Frage der Gemeinsamkeit der Währungen sowie auch das Verantwortungsbewußtsein aller Länderregierungen im Hinblick auf die gemeinsame Stabilität.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich bin der Auffassung, daß die Politik in allen Staaten, um die es
hier geht, von den Regierungen gemacht wird. Selbst dort, wo die Banken autonom sind — wie bei uns —, macht doch in erster Linie die Regierung die Wirtschafts- und Währungspolitik.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811610300
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Schneider wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung:
Gibt es einen kritischen Brief des Bundesbankpräsidenten an den Bundeskanzler vom September 1978 in der Frage der EGWähruggsunion, und ist die Bundesregierung bereit, die Argumente der Deutschen Bundesbank im Finanzausschuß des Deutschen Bundestags zur Diskussion zu stellen?
Bitte, Herr Staatssekretär. .
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sprung, die Deutsche Bundesbank hat, wie es wohl ihre Verpflichtung ist, zum europäischen Währungssystem Stellung genommen. In einem Papier der Deutschen Bundesbank dazu heißt es — obwohl es sich um ein vertrauliches Papier handelt, darf ich diesen Absatz vorlesen —:
Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank hält es in Übereinstimmung mit der Bundesregierung für ein wünschenswertes Ziel, durch engere währungspolitische Zusammenarbeit eine Zone größerer Währungsstabilität in Europa zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren wirtschaftlichen und politischen Einigung Europas zu leisten.
Dieses erwähnte Papier wurde mit einem Begleitschreiben des Bundesbankprärsidenten übersandt. Dieses Begleitschreiben war keinesfalls ein kritischer Brief an den Bundeskanzler.
Die Bundesregierung — um zum zweiten Teil Ihrer Frage zu kommen — ist selbstverständlich bereit, im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages alle. Argumente zu diskutieren, die von den Mitgliedern dieses Ausschusses zur Diskussion gestellt werden. Der Finanzausschuß, wie Sie wissen, Herr Dr. Sprung, ist am 4. Oktober und der Auswärtige Ausschuß am 8. November dieses Jahres über den Stand der laufenden Vorarbeiten für das europäische Währungssystem unterrichtet worden. Eine weitere Unterrichtung des Finanzausschusses über das Ergebnis der Ratstagung der EG-Wirtschafts- und -Finanzminister ist für den 20. November 1978 vorgesehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811610400
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Spring.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0811610500
Herr Staatssekretär, in dem Brief des Bundesbankpräsidenten, von dem Sie sagen, daß es kein kritischer Brief gewesen sei, sind gleichwohl Bedenken geäußert worden. Teilt die Bundesregierung diese dort geäußerten Bedenken und bringt sie diese Bedenken in den Verhandlungen, die im Augenblick geführt werden, zum Ausdruck?



Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich hatte mir erlaubt zu sagen, Herr Kollege Dr. Sprung, daß es ein Begleitschreiben zu einem Papier der Bundesbank gewesen sei. In diesem Papier der Bundesbank sind eine Reihe von Hinweisen gegeben worden, die zu beachten die Bundesbank für nützlich hält. Dieses Papier und die Elemente der Probleme, die in ihm angeschnitten worden sind, können bei der Finanzausschußsitzung berücksichtigt werden. Es gibt viele Dinge, die die Bundesbank der Bundesregierung zur Überlegung anheimgibt und die dazu führen, daß die Bundesregierung der Anregung der Bundesbank folgt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811610600
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0811610700
Herr Staatssekretär, in der zitierten Veröffentlichung des „Spiegel" wird eine Passage aus dem Brief des Bundesbankpräsidenten wiedergegeben, wonach der vorgesehene Umfang der Kredithilfen als zu weitgehend erscheine, wodurch die Gefahr bestehe, daß die Währungsdisziplin aufgeweicht und die Tendenz zum zu langen Festhalten an unrichtigen Wechselkursen unterstützt werde. Teilt die Bundesregierung diese Meinung der Bundesbank?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Dieser von Ihnen zitierte Artikel enthält eine Reihe von Zitaten, etwa, daß keine Harmonisierung der Inflationsraten auf einer mittleren Linie erfolgen sollte. Im bisherigen Verlauf der Fragestunde hatte ich bereits gesagt, daß dies auch die Meinung der Bundesregierung ist. Es heißt in diesem Artikel, das europäische Währungssystem müsse durch eine gleichmäßige strikte wirtschafts- und währungspolitische Disziplin untermauert werden. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die Bundesregierung Disziplin auf diesen Gebieten nicht nur selbst übt, sondern auch von anderen erwartet,
Um nun näher an Ihre Frage heranzukommen: Es gibt manche Elemente, die von der Bundesbank vorgebracht worden sind, die durchaus auch der Auffassung der Bundesregierung entsprechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811610800
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voss.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0811610900
Herr Staatssekretär, vermögen Sie mir denn zu erklären, warum die Bundesbank derartige Bedenken der Bundesregierung notifiziert, wenn sie nicht die Sorge haben müßte, daß sie zumindest nicht in der Art, wie sie es für richtig hält, von der Bundesregierung berücksichtigt werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich hatte mir zu Beginn der Beantwortung der Fragen des Kollegen Sprung erlaubt zu sagen, daß die Deutsche Bundesbank, wie es wohl ihre Verpflichtung ist, zum europäischen Währungssystem Stellung genommen hat. Ich würde mich über eine Bundesbank, die zu die-
sem Thema nichts zu sagen wüßte, sehr wundern, und ich hoffe, Sie mit mir.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811611000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811611100
Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß die Bundesbank gar keine Zweifel an den guten Absichten der Bundesregierung hegt, das europäische Währungssystem auf diesem Stabilitätskurs aufzubauen daß es der Bundesregierung aber eventuell nicht gelingen könnte, gegenüber den europäischen Nachbarn das Erforderliche durchzusetzen und daß sie dann eventuell zu Kompromissen bereit wäre, die der Bundesbank nicht richtig erscheinen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich will hierzu sagen, daß die Deutsche Bundesbank über alles informiert wird, was die Bundesregierung auf währungspolitischem Sektor tut, d. h., sie ist in keiner Phase des Verfahrens ohne Information.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811611200
Ich rufe Frage 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Trifft zu, daß — wie im „Spiegel" vom 6. November 1978 gemeldet — der Bundeskanzler die Pläne zur europäischen Währungsunion „ohne seinen zuständigen Ressortchef betreibt"?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sprung, die Antwort lautet nein.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811611300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0811611400
Herr Staatssekretär, galt das auch für die Vorbereitung des Gipfels von Bremen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Dieses Nein gilt für Ihre Frage.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811611500
Zweite Zusatzfrage? — Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 38 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Welches Bundesministerium, einschließlich des Kanzleramts, hat, auf einzelne Parlamentarische Staatssekretäre gerechnet, die höchsten Autotelefonkosten 1977 für den Parlamentarischen Staatssekretär, begründet sich darin die Bedeutung des Bundesministeriums bzw. desjenigen Parlamentarischen Staatssekretärs, und wie ist die Flühe der Autotelefonkosten im Verhältnis zu anderen Bundesministerien .zu rechtfertigen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, im Laufe des Jahres 1977 fielen bei ganzjährig betriebenen Autotelefonen in den Dienstwagen von Parlamentarischen Staatssekretären und Staatsministern die höchsten Kosten bei meinem Kollegen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Die Höhe der Kosten hat nichts zu tun mit der Bedeutung des Ministers, des Ministeriums oder des



Parl. Staatssekretär Dr. Haehser
Parlamentarischen Staatssekretärs, auch nicht im Verhältnis zu anderen Bundesministerien. Sie ist durch die zu erledigenden Aufgaben bedingt.
Wenn ich mir einen Zusatz erlauben darf: Es gibt auch unter meinen Kollegen in diesem Hause solche, die hohe Telefonkosten verursachen, und solche, die geringe Telefonkosten verursachen. Keinesfalls würde ich denjenigen, der geringe Kosten verursacht, automatisch für den weniger bedeutenden und denjenigen, der hohe Kosten verursacht, automatisch für den bedeutenderen Kollegen halten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811611600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811611700
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wer die zweithöchsten Telefonkosten verursacht hat, in welchem Verhältnis sie zu den Kosten der anderen stehen und wer die nächsthöchsten Kosten verursacht hat?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, weil ich danach vorher nicht gefragt worden bin. Ich kann Ihnen nur sagen, wer überhaupt keine Autotelefonkosten verursacht hat, nämlich ich, weil ich ein solches Telefon nicht habe.

(Heiterkeit)

Mir ist jetzt allerdings vom Haushaltsausschuß eines bewilligt worden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Schleichwerbung!)

— Warum soll man, wenn man schon den Arm in Gips hat, nicht einmal für sich werben?
Ich füge hinzu, Herr Kollege Niegel, daß ich es für geboten halte, daß die Vertreter der Minister, wenn es ihr Wunsch ist, mit diesem modernen Kommunikationsmittel ausgestattet werden. Denn es liegt in der Natur unserer Arbeit, daß wir mehrfach in der Woche, häufig auch täglich stundenlange Fahrten hinter uns zu bringen haben. Manchmal haben wir es dann mit einem rollenden Büro zu tun, in dem Akten bearbeitet werden müssen. Dann sind Rückfragen erforderlich, und man -muß erreicht werden. Ich halte also in einem Industriestaat den Einsatz dieses modernen Kommunikationsmittels bei denjenigen, die es als erforderlich erachten, für richtig.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811611800
Haben Sie noch eine Frage? — Bitte, Herr Kollege.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811611900
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß die durchschnittlichen Autotelefonkosten, berechnet nur nach der Gesprächsgebühr — also nicht nach der Grundgebühr —, bei 1 589 DM je Parlamentarischen Staatssekretär liegen, daß Herr Kollege Gallus bei 3 530 DM liegt, also mehr als doppelt so hohe Kosten verursacht hat, und daß Herr Kollege Dr. de With vom Justizministerium Kosten von 3 132 DM, also genau doppelt so viel verursacht hat, wie der Durchschnitt beträgt?
Haehser, Parl., Staatssekretär: Ich kann Ihnen im jetzigen Augenblick nicht genau sagen, ob das zutrifft, genauso wie ich nicht sagen kann, was dieser Teil der Fragestunde kostet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811612000
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, daß Sie trotz Ihrer Armverletzung zur Verfügung gestanden haben.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Die Fragen 39 und 40 des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 41 des Abgeordneten Peiter ist zurückgezogen worden.
Die Frage 42 des Abgeordneten Dr. Spöri wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 43 des Abgeordneten Kittelmann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 44 der Abgeordneten Frau Fischer wird schriftlich beantwortet, da die Fragestellerin nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Verehrter Herr Staatssekretär, ich darf Sie wieder entlassen und danke für Ihre Anwesenheit.
Jetzt kommen die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Die Frage 45 des Abgeordneten Dr. von Geldern wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 46 des Abgeordneten Kolb auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Ausland Eier in Kleinpackungen eingeführt werden, die bereits mit einer deutschen Packstellennummer, einer deutschen Firmenbezeichnung und z. T. mit dem CMA-Zeichen versehen sind und dadurch für den Verbraucher als deutsche Eier gelten, und wenn ja, was kann im Verantwortungsbereich der Bundesregierung dagegen unternommen werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0811612100
Herr Kollege, ausländische Eier dürfen mit einer deutschen Firmenbezeichnung versehen sein, wenn die Verpackung im Auftrag einer deutschen Firma erfolgte. Da auf der Verpackung von Eiern die Packstellennummer des Betriebs anzugeben ist, der die Eier verpackt hat, ist es ein Verstoß gegen die bestehenden Rechtsvorschriften, wenn eine ausländische Packstelle eine deutsche Kennummer verwendet. Nach den Güte- und Prüfbestimmungen für das CMA-Gütezeichen dürfen nur im Inland erzeugte

Parl. Staaatssekretär Gallus
und von einer deutschen Packstelle verpackte Eier das Gütezeichen führen, wenn die festgelegten Gütevorschriften erfüllt sind. Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften sind die Bundesländer, für die korrekte Verwendung des CMA-Zeichens ist die CMA selbst zuständig.
Die Verwendung des CMA-Gütezeichens erfolgt nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen der CMA als Inhaberin des Zeichens und den Zeichenverwendern. Der Zeichenverwender, der das CMA-Gütezeichen nur für inländische Ware verwenden darf, unterliegt der ständigen Kontrolle der CMA. Erfahrungsgemäß sind die durchgeführten Kontrollmaßnahmen geeignet, Mißbräuche aufzudecken.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811612200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0811612300
Herr Staatssekretär, wie oft werden Kontrollen ausländischer Eier durch die zuständigen Behörden der Bundesländer an der. Grenze vorgenommen, um derartige Verstöße gegen die EG- Marktordnung zu verhindern?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die genaue Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, daß die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit Monaten verstärkte Kontrollen durchführen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811612400
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0811612500
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung darin eine Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft der Eier, und was gedenkt sie zu tun bzw. was kann sie unternehmen, damit das in Zukunft unterbleibt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß es ein Kennzeichnungsgesetz gibt. Soweit Verstöße gegen dieses Kennzeichnungsgesetz erfolgen, wird dagegen eingeschritten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811612600
Keine weitere Zusatzfrage. — Dann rufe ich die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Sind der Bundesregierung Tatsachen bekannt, inwieweit in Belgien und Frankreich die dortige Malzwirtschaft aus Landesmitteln bzw. Mitteln der EG dahin gehend gefördert wurde, daß neue Betriebe als Konkurrenz zur deutschen Malzwirtschaft aufgebaut wurden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, zum Bestandteil der europäischen Agrarstrukturpolitik gehört auch das Bemühen der Gemeinschaft, die Strukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse zu verbessern. Dahinter steht der Gedanke, daß zu den wesentlichen Voraussetzungen für einen gesicherten Absatz und die Erzielung angemessener Preise in der Landwirtschaft eine möglichst effiziente und rationelle Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gehört. Hierzu bedarf es leistungsfähiger und
moderner Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe.
Im Rahmen dieser Politik sind in der Vergangenheit auf der Grundlage der EWG-Verordnung 17/64 zahlreiche Investitionsvorhaben aus der gesamten Gemeinschaft mit Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, gefördert worden, darunter auch einige Mälzereien in Frankreich und. Belgien. Die Inanspruchnahme dieser Mittel setzte voraus, daß sich die Mitgliedstaaten mit nationalen Zuschüssen an der Förderung beteiligten.
Die deutsche Mälzereiwirtschaft hat sich gegen eine Förderung von Mälzereiunternehmen ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich mit Rücksicht auf die Probleme der deutschen Mälzereiwirtschaft bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Einstellung der Förderung eingesetzt und erreicht, daß die Kommission seit 1976 keine Zuschüsse mehr für Investitionen im Mälzereisektor gewährt. Ob seither Mälzereibetriebe in Frankreich oder Belgien nationale Investitionsbeihilfen erhalten haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811612700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811612800
Herr Staatssekretär, in welcher Höhe wurden durch die EG- und durch Ländermittel in Frankreich und Belgien hier zusätzlich, getrennt nach den einzelnen Ländern, Kapazitäten geschaffen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen diese Mengen schriftlich mitzuteilen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811612900
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811613000
Herr Staatssekretär, können Sie auf diesem Gebiet eine eklatante Wettbewerbsverzerrung zu Lasten unserer deutschen Malzwirtschaft feststellen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, die Errichtung von Produktionsstätten irgendwelcher Art in der EWG kann Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen, wenn diese Produktionsstätten in einigen Ländern über eine lange Zeit einseitig gefördert werden. Aber diese Förderung gilt ja allgemein und ist von diesen Ländern lediglich vermehrt in Anspruch genommen worden. Das resultiert daraus, daß Frankreich und auch Belgien in entsprechendem Umfang Gerste anbauen. Ich glaube, unter diesem Gesichtspunkt kann man das nicht als Wettbewerbsverzerrung ansehen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811613100
Keine weitere Zusatzfrage. — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.



Vizepräsident Frau Renger
Ich 'rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Herr Staatssekretär Dr. Hiehle steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 48 und 49 des Herrn Abgeordneten Merker werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Biehle auf:
Sieht es auch die Bundesregierung nach den ernst zu nehmenden Aussagen führender Militärs der SED-Kampfgruppen als notwendig an, die operativen Fähigkeiten der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" neu zu beurteilen und ihre auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 8/2060 vom 23. August 1978) gegebenen Antworten zu revidieren, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung diese neue Beurteilung nicht schon von sich aus vorgenommen und Opposition und Öffentlichkeit unterrichtet?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0811613200
Gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811613300
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Biehle auf:
Ist die Bundesregierung bereit, diese Unterrichtung von Opposition und Öffentlichkeit nachzuholen und die Verstärkung des Angriffspotentials der „DDR" und damit des Warschauer Pakts in die Datendiskussion der MBFR-Verhandlungen in Wien einzuführen?
Bitte sehr.
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die starke Beachtung, die den Kampfgruppen in den vergangenen zwei Monaten in Ost und West in den Medien entgegengebracht worden ist, ist auf das 25jährige Bestehen der Kampfgruppen, nicht aber auf eine Steigerung der Kampfkraft in jüngster Zeit zurückzuführen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, die militärische Bedeutung der Kampf gruppen der DDR anders zu beurteilen, als sie das in ihrer Antwort auf die von Ihnen zitierte Kleine Anfrage bereits getan hat.
Daraus, Herr Abgeordneter, ergibt sich bereits die Beantwortung des ersten Teils Ihrer zweiten Frage.
Zum zweiten Teil Ihrer zweiten Frage, in dem danach gefragt wird, ob die DDR-Kampfgruppen in die Datendiskussion der MBFR-Verhandlungen einzuführen seien, darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Ein wichtiges militärisches Ziel im Zusammenhang mit MBFR liegt darin, in erster Linie solche Offensivfähigkeit abzubauen, die einen Angriff nach vergleichsweise kurzer Vorbereitungszeit ermöglicht. Dies soll im Rahmen des gegenwärtigen MBFR-Ansatzes durch die Konzentration auf stehende militärische Kräfte und dabei insbesondere auf solche, die sich für großangelegte Offensivoperationen eignen, erreicht werden.
Die Kampfgruppen gehören, obwohl ihre Kampfkraft keineswegs unterschätzt werden darf, nicht zu diesen Kräften und wurden folgerichtig bisher nicht in die Verhandlungen eingeführt.
Indessen wurden alle Kräfte, die in einer militärischen Auseinandersetzung Bedeutung haben können, in die westliche Beurteilung der Lage sowie der Verhandlungsmöglichkeiten in Wien einbezogen.
Die Bundesregierung widmet der Entwicklung bei den Kampfgruppen wie auch bei anderen militärischen und paramilitärischen Organisationen des Warschauer Paktes größte Aufmerksamkeit und wird, wo immer dies nötig ist, die zur Verhandlung anstehenden Forderungen und Angebote auch unter Berücksichtigung dieser Kräfte prüfen und, soweit es um westliche Angebote und Forderungen geht, ihre Anpassung an die jeweils gegebene Lage im Bündnisrahmen veranlassen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811613400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0811613500
Herr Staatssekretär, hat die bisherige offensichtliche Unterschätzung der DDR-Kampfgruppen nicht auch darin ihre Begründung, daß die Bundesregierung den hohen Anteil von ehemaligen, militärisch gut ausgebildeten Angehörigen der NVA und der Grenztruppen — dies sind bis zu 70 % — unberücksichtigt ließ, obwohl dies in der Zwischenzeit selbst von DDR-Seite durch hohe NVA-Generäle bestätigt wurde?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe bereits ausgeführt, daß die Bedeutung und auch die Kampfkraft der Kampfgruppen keineswegs unterschätzt werden. Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß hier zwischen den Kräften unterschieden wird, die operativ tätig werden, und den Kräften, die im Wege der Landesverteidigung territorial eingesetzt werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811613600
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Biehle? — Bitte.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0811613700
Herr Staatssekretär, darf ich nicht davon ausgehen, daß Ihnen der Aufsatz des DDR-Generals Leube bekannt ist, in dem er ausdrücklich feststellt, daß die Kampfgruppen der DDR Bestandteil der Landesverteidigung seien und daß sie für operative Zwecke ausgebildet würden, was mit Ihrer Darstellung nicht übereinstimmt?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Der Bundesregierung sind die Ausführungen des Generalmajors Leube bekannt Die Bundesregierung sieht hier keinen Widerspruch zu ihrem bisherigen Verhalten und insbesondere zu den Äußerungen auf die Kleine Anfrage. Die operativen Aufgaben der Kampfgruppen liegen auf dem Gebiet der örtlich gebundenen Landesverteidigung — und das ist das Entscheidende —; denn sie unterscheiden sich damit ganz erheblich von den operativen Aufgaben von Streitkräften auf dem Gefechtsfeld. Ein Zusammenwirken mit anderen, besser bewaffneten Kräften, auch der NVA, in der Erfüllung dieser territorialen Aufgabe kann erwartet werden. Aber das ist nicht das entscheidende Kriterium. Das Tätigwerden der Kampfgruppen können wir nicht mit der Erfüllung von operativen Gefechtsaufgaben auf dem Gefechtsfeld



Staatssekretär Dr. Hiehle
gleichsetzen. Das ist das _Entscheidende, auch wenn ich den Aufsatz des Herrn Leube berücksichtige.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811613800
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0811613900
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß angesichts der Selbstdarstellung der DDR bezüglich der Kampfgruppen, die ja in der Zwischenzeit. im Umfang auf das Dreifache der NVA angestiegen sind, der derzeitige Präsenzbegriff, der in die MBFR-Verhandlungen in Wien eingeführt ist, im Blick auf die vorliegenden Erkenntnisse nicht mehr akzeptiert werden kann und daß die Kampfgruppen der DDR nun doch in die Datendiskussion in Wien einbezogen werden müssen, weil sonst das militärische Übergewicht das Warschauer-Pakt-Bereichs immer größer wird?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, falls es erforderlich sein sollte, diese Zahlen, an die Sie jetzt denken, in eine möglicherweise beginnende Datendiskussion einzuführen, wird das getan werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811614000
Eine weitere Zusatzfrage.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0811614100
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, die trotz aller sogenannten Entspannungsbemühungen zunehmende Militarisierung der mitteldeutschen Bevölkerung in stärkerem Maße in die künftigen politischen Diskussionen mit einzubeziehen?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklungen mit besonderer Aufmerksamkeit und wird alles tun, damit zu gegebener Zeit und zum richtigen Zeitpunkt in Übereinstimmung mit den Alliierten gehandelt wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811614200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Windelen.

Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0811614300
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die DDR-Regierung von der schulischen Ausbildung bis zur ideologischen Ausrüstung der Kampfgruppen eine totale Militarisierung der Bevölkerung anstrebt, und welche militanten Organisationen werden in diesem Zusammenhang gegebenenfalls für die Erreichung dieses Zieles eingesetzt?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bin im Moment nicht in der Lage, Organisationen numerisch und namentlich aufzuzählen. Ich glaube, das war auch nicht der eigentliche Sinn Ihrer Frage. Die Bestrebungen und das, was dort läuft, sind bekannt. Die Aufzählung können Sie mir, glaube ich, ersparen; ich müßte dann auch darauf hinweisen, daß ich nähere Zusammenhänge an dieser Stelle nicht darstellen kann.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811614400
Wollten Sie noch eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Windelen?

Heinrich Windelen (CDU):
Rede ID: ID0811614500
Frau Präsidentin, ich wollte lediglich fragen, ob die Antwort auf den zweiten Teil der Frage schriftlich nachgereicht werden kann.
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Ja, sie kann nachgereicht werden.

(Windelen [CDU/CSU]: Danke!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811614600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0811614700
Herr Staatssekretär, warum war, als die Sendung über diese Fragen im ZDF lief, seitens des Bundesverteidigungsministeriums niemand bereit, vor der Kamera zu diesem Fragenkomplex Stellung zu nehmen?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811614800
Herr Abgeordneter Niegel, dies gehört wirklich nicht hierzu. Ich kann diese Frage nicht zulassen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Straßmeir, bitte.

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0811614900
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt, daß die Führung der NVA den Betriebskampfgruppen operative Aufgaben zumißt, woraus Sie selbst daraus doch wohl die Schlußfolgerung ziehen können, daß damit die Zahl der Truppen der NVA auf dem Gefechtsfeld verstärkt werden kann, für sich selbst oder für ihre Verbündeten Vorschläge erarbeitet, wie diesem verstärkten Angriffspotential wirksam begegnet werden kann?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sie haben eine konditionalisierte Frage gestellt. Wenn die Conditio, die Ihrer Frage zugrunde liegt, eintreten sollte, ist die Bundesregierung bereit und auch in der Lage, rechtzeitig Überlegungen anzustellen, die Gegenstand der. weiteren Ausführungen in Ihrer Frage waren.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0811615100
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, Publikationen über diese Kampfgruppen zu unterstützen, um damit eine Aufklärungsarbeit — insbesondere auch in der Bundeswehr — zu ermöglichen?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird alles tun, was im Sinne einer sachgerechten Information über das Gesamtgebiet der operativen Kräfte und der territorialen Kräfte erforderlich ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615200
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.




Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811615300
Herr Staatssekretär, weisen die Ankündigungen und Äußerungen der DDR-Presse und auch einiger anderer Organe hinsichtlich einer Verstärkung des Potentials an vormilitärischer Ausbildung nicht eher deutlich in eine Offensivrichtung als in eine ausschließlich auf Lokalverteidigung abgestellte militärische Verteidigungskraft?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die bekannten Entwicklungen deuten nicht darauf hin, daß bei der Komponente „operationelle Streitkräfte im Gefechtsfeld" etwas Derartiges unterstützt werden soll, sondern eher darauf, daß unter der Überschrift „territoriale Komponente" Aktivitäten gestärkt oder gar verursacht werden sollen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 53 der Frau Abgeordneten Simonis wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen unserer Verteidigung zwar hochwertige Fernwaffensysteme vorhanden sind, diese jedoch aus Mangel an ausgebildeten Fachkräften personell nicht ausreichend bedient werden können?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Fernwaffensysteme — ich muß das so betonen: Fernwaffensysteme — werden ausschließlich von den drei Nuklearmächten der Allianz, nämlich von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Großbritannien und von Frankreich, unterhalten. Die Bundesregierung weiß positiv, daß alle drei Staaten der Einsatzbereitschaft solcher Systeme eine besondere Bedeutung zumessen. Es liegen keine Informationen vor, daß personelle Schwierigkeiten eine optimale Bedienung dieser Fernwaffensysteme beeinträchtigen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615500
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811615600
Herr Staatssekretär, können Sie eine gleichlautende Antwort, wie Sie sie jetzt gegeben haben, auch für alle Raketenwaffensysteme geben?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615700
Herr Staatssekretär, dies steht nun wieder nicht im Zusammenhang mit der Frage. Wollen Sie darauf noch antworten?
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Frau Präsidentin, hier kann ich einen unmittelbaren Zusammenhang sehen. Ich mußte die Unterscheidung aus Gründen des Verständnisses vornehmen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615800
Ich verstehe zuwenig davon.
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe Sie so verstanden, daß Ihre Frage jetzt in weitreichende Systeme und nicht in die ausgesprochenen Fernwaffensysteme hineingeht. Da ist die Situation wie folgt: Die Einsatzgeschwader und Pershing-Verbände der Luftwaffe oder die FlaRakBataillone und -Batterien ebenso wie die Lance-Einheiten des Heeres sind personell — quantitativ wie qualitativ — ausreichend besetzt. Sie haben ihre volle Einsatzbereitschaft und haben dies — darauf hinzuweisen legt die Bundesregierung besonderen Wert - durch gutes, teilweise hervorragendes Abschneiden bei allen nationalen und NATO-Überprüfungen des letzten Jahres, wie wir meinen und wie andere es bestätigt haben, zweifelsfrei unter Beweis gestellt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811615900
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Ey, bitte.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811616000
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, Auslassungen von mir entgegenzunehmen, die andersartige Aussagen hierzu darstellen können?

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811616100
Nur nicht an dieser Stelle, nicht hier.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0811616200
Nein, das ist klar.
Dr. Hiehle, Staatssekretär: Ich bin bereit.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811616300
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs — Dr. Laufs ist nicht mehr im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 56 der Frau Abgeordneten Simonis wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 57. des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Truppentransporte von NATO-Verbündeten auf bundesdeutschen Straßen den gleichen Regelungen zu unterwerfen, wie sie auch für die Bundeswehr gelten?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0811616400
Frau Präsidentin! Herr Kollege! Die Bundeswehr ist an das deutsche Verkehrsrecht gebunden. Nach Art. 57 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gelten die deutschen Verkehrsvor-



Parl. Staatssekretär Buschfort
schriften grundsätzlich auch für Truppentransporte der alliierten Entsendestaaten. Art. 57 Abs. 4 läßt jedoch im Falle dringender militärischer Erfordernisse bei gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewisse Abweichungen von den deutschen Vorschriften zu.
Gleiches gilt für die Bestimmung und Benutzung eines Straßennetzes für den alliierten Verkehr mit Kraftfahrzeugen, deren Gewicht, Achslasten usw. nicht voll den Vorschriften des deutschen Straßenverkehrsrechts genügen, soweit hierüber Vereinbarungen mit den zuständigen deutschen Behörden bestehen.
Die Bundesregierung ist zusammen mit den Ländern seit Jahren bemüht, mit den Alliierten zum Abschluß einer solchen Vereinbarung zu gelangen. Gegenwärtig werden für den überschweren Verkehr der Alliierten von Fall zu Fall durch die obersten Landesverkehrsbehörden Sondergenehmigungen gemäß § 29 Abs. 3 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung erteilt. Im übrigen werden die Verhandlungen mit den Alliierten intensiv weitergeführt.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811616500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing, bitte.

Klaus Thüsing (SPD):
Rede ID: ID0811616600
Herr Staatssekretär, stimmen Sie meiner Meinung und Erfahrung — ich komme aus einem Wahlkreis, in dem solche Transporte sehr häufig stattfinden — zu, daß die Alliierten — nicht die Bundeswehr — von ihren Ausnahmeregelungen sehr häufig und oft über die Maßen Gebrauch machen, beispielsweise wenn ein Bataillon in voller Stärke an einem Freitagnachmittag eine vielbefahrene Bundesstraße benutzt, wofür wohl die Bundeswehr keine Genehmigung bekommen würde?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß, daß es immer wieder Beschwerden über solche Vorkommnisse gibt. Dies erlebt mancher draußen im Lande. Aber ich hatte ja versucht, deutlich zu machen, daß die zuständigen Behörden intensive Gespräche mit den Alliierten führen, um solche Fahrten auf das unbedingt notwendige Maß herabzuschrauben.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811616700
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Nach welchen Kriterien werden an Autobahnen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, und ist die Bundesregierung bereit, künftig verstärkt Lärmschutzmaßnahmen an vielbefahrenen Autobahnen und Bundestraßen wie beispielsweise an der A 2 (E 73) im Ortsteil Rheda der Stadt Rheda-Wiedenbrück durchzuführen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, an bestehenden Autobahnen können Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn der Mittelungspegel über 75 dB (A) tagsüber oder 65 dB (A) nachts liegt. Für derartige Maßnahmen sind im Straßenbauplan 1978 erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 50 Millionen DM ausgewiesen.
Leider haben die Länder nicht genügend Projekte für Lärmschutz. So wird ein Teil der Mittel nicht abfließen.
Die Aktion soll verstärkt fortgesetzt werden. Nach dem Entwurf des Verkehrslärmschutzgesetzes ist vorgesehen, den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen innerhalb der nächsten 15 Jahre vorzunehmen. Ob und in welchem Umfange nach den vorgenannten Kriterien an der A 2 im Bereich Rheda Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, wird zur Zeit von der Straßenbauverwaltung in Nordrhein-Westfalen geprüft.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811616800
Eine Zusatzfrage, bitte.
Thüsing (SPD).: Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, zu verhindern, daß gerade an solchen lärmbelästigten Strecken — abgesehen von notwendigen Lärmschutzmaßnahmen — Straßenbeläge aufgelegt werden, die unter Umständen zwar vericehrstechnisch Vorteile bieten, deren Lärmpegel aber nach Aussage der Bewohner um das Doppelte so hoch liegt wie der anderer Beläge?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich denke, daß die Aussagen von Anwohnern, der Lärmpegel sei doppelt so hoch, nicht nachzuweisen sind. Sicherlich gibt es bei unterschiedlichen Straßenbelägen unterschiedlich hohe Lärmwerte. Es werden dauernd Untersuchungen angestellt und neue Verfahren ausprobiert, um zu einem möglichst niedrigen Lärmwert, der vom Straßenbelag selbst ausgeht, zu kommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811616900
Ich rufe die Frage 59 der Frau Abgeordneten Hoffmann auf:
Wird die Bundesregierung verstärkt ihren Einfluß dahin gehend in der Kultusministerkonferenz geltend machen — um die in der Ferienreisezeit sprunghaft steigenden Unfallzahlen mit immer mehr Verletzten und Toten zu verhindern —, daß durch ein weiteres Entzerren der Ferientermine von Anfang Juni bis Ende September und eine bessere Berücksichtigung der Ferienzeiten in den europäischen Nachbarländern dieser Entwicklung abgeholfen wird, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bundesregierung hat versucht, die von der Kultusministerkonferenz der Länder beschlossenen Ferientermine noch weiter zu entzerren. Die langfristige Sommerferienregelung für die Jahre 1979 bis 1986 kann als Kompromiß mit den medizinischen und pädagogischen Erfordernissen betrachtet werden. Es geht um die Ferienverteilung auf 14 Wochen: sechs Ferienblöcke der elf Bundesländer: Ferienbeginn mittwochs oder donnerstags, Ferienende in sechs Ländern montags oder mittwochs.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, weitere Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz aufzunehmen.
Auf deutsche Initiative wird der Ministerrat- der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vor-



Parl. Staatssekretär Wrede
aussichtlich auf seiner nächsten Sitzung im Dezember eine Resolution verabschieden, in der u. a. eine Staffelung der Ferientermine in den europäischen Ländern angeregt wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811617000
Frau Kollegin, ich sage Ihnen nur: Wenn Sie keine . Zusatzfragen haben, kann ich noch Ihre nächste Frage aufrufen, weil wir am Ende der Fragestunde sind. Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Frau Hoffmann [Hoya] [CDU/CSU] : Eine!) — Bitte schön.

Frau Hoffmann' (Hoya) (CDU/CSU) : Ist die Bundesregierung bereit, mehr auf die Wochenmitte als attraktive Reisezeit durch Aufklärungsmaßnahmen hinzuweisen, wodurch auch Reiseunternehmen bei Pauschalreisen vermehrt den. Beginn der Reise für die Mitte der Woche anbieten würden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bundesregierung ist zur Zeit intensiv dabei, alle diese Probleme, insbesondere auch im Hinblick auf Reiseveranstalter in diese Überlegung einzubeziehen. Wir hoffen, daß wir sehr bald zu einem Ergebnis kommen können.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811617100
Ich rufe noch die Frage 60 der Abgeordneten Frau Hoffmann auf:
Wird die Bundesregierung in der Hauptferienreisezeit ein LkwFahrverbot und ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Bundeswehr schon ab Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, auf Autobahnen und auf einzelnen besonders stark frequentierten Bundesstraßen erlassen, und wenn nein, welche Gründe rechtfertigen dieses?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der Umfang des Lkw-Fahrverbotes wird zur Zeit mit Verbänden und den Bundesländern erörtert. Danach wird dem Bundesrat ein Verordnungsentwurf zugeleitet.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811617200
Eine Zusatzfrage, bitte, Frau Kollegin.

Ingeborg Hoffmann (CDU):
Rede ID: ID0811617300
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Unfälle und Verkehrsstaus noch schneller als bisher, eventuell über eine direkte Telefonleitung zwischen Autobahnmeisterei und Rundfunkanstalt, dem Verkehrsteilnehmer bekanntzumachen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bundesregierung ist zur Zeit dabei, die Erfahrungen aus den Maßnahmen der Ferienzeit im abgelaufenen Sommer auszuwerten, um dann eventuell zu zusätzlichen Maßnahmen für die nächste Ferienzeit zu kommen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811617400
Eine zweite Zusatzfrage.

Ingeborg Hoffmann (CDU):
Rede ID: ID0811617500
Herr Staatssekretär, wann ist mit einem Ergebnis dieser Gespräche zur rechnen, und werden wir es im Verkehrsausschuß zu hören bekommen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Wann mit dem Ergebnis zu rechnen ist, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen; aber Sie können sicher davon ausgehen, daß die Ergebnisse dieser Überlegungen auch dem Verkehrsausschuß zur Kenntnis gebracht werden.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0811617600
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir sind am Ende der Fragestunde. Die weiteren Fragen werden morgen ab 14 Uhr beantwortet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Donnerstag, den 16. November 1978, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.