Rede:
ID0811410500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Schneider:: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/114 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 Inhalt: Erklärung zum 60. Jahrestag der Ausrufung der Republik und zum 40. Jahrestag der Ausschreitungen gegen jüdische Mitbürger 8883 A Glückwünsche zum Geburtstag Jean Mon- nets 8884 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8884 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU Rationelle ,und sparsame Energieverwendung — Drucksache 8/1963 — Lenzer CDU/CSU . . . . . . . . . . 8884 D Dr. Steger SPD 8886 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 8888 B Engelsberger CDU/CSU 8889 B Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . 8892 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Warnke, Dr. Waigel, Dr. Jobst, Dr. Dollinger, Röhner, Frau Krone- Appuhn, Engelsberger, Glos, Schedl, Regenspurger, Picard, Dr. Rose, Haberl, Lintner, Dr. Bötsch, Spranger, Schröder (Lüneburg), Dreyer, Dr. Hornhues, Kiechle, Dr. Unland, Niegel, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Abbau regionaler Energieversorgungsdisparitäten — Drucksache 8/1960 —Dr. Warnke CDU/CSU 8894 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 8896 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 8897 B Zywietz FDP 8899 C Dr. Narjes CDU/CSU 8901 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979) — Drucksache 8/2241 — Dr. Warnke CDU/CSU 8902 B Roth SPD 8903 C Angermeyer FDP 8905 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 Große Anfrage der Abgeordneten Krockert, Waltemathe, Müntefering, Conradi, Henke, Immer (Altenkirchen), Meininghaus, Menzel, Paterna, Polkehn, Schlaga, Wuwer, Mahne, Ibrügger, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD der Abgeordneten Wurbs, Gattermann, Mischnick, Hoffie, Gärtner, Engelhard. Dr.- Ing. Laermann, Spitzmüller, Eimer (Fürth) und der Fraktion der FDP Städtebaupolitik — Drucksachen 8/1949, 8/2085 — Waltemathe SPD . . . . . . . . . . 8906 C Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 8910 B Dr. Schneider CDU/CSU 8915 B Wurbs FDP 8920 B Conradi SPD 8941 B Francke (Hamburg) CDU/CSU . . . . 8944 C Gattermann FDP . . . . . . . . . 8949 B Krockert SPD 8951 D Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . . 8954 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. Februar 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Durchführung des Abkommens vom 27. Februar 1976 über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/1993 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2229 — 8959 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Oktober 1969 und vom 12. Oktober 1971. des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954 — Drucksache 8/1740 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2219 — 8959 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts — Drucksache 8/1678 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2251 — 8959 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes — Drucksache 8/2154 — . . . . . . . 8960 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Feuerschutzsteuergesetzes — Drucksache 8/2172 — von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 8960 B Dr. Weber (Köln) SPD . . . . . . . 8961 C Frau Matthäus-Maier FDP 8962 C Glos CDU/CSU 8964 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Dr. Sprung, Dr. Köhler (Wolfsburg), Graf Huyn, Lintner, Dr. Abelein, Dr. Hennig, Baron von Wrangel und der Fraktion der CDU/CSU Abkommen mit der DDR über den „Transfer von Guthaben in bestimmten Fällen (Sperrguthabenvereinbarung)" — Drucksache 8/1837 — Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . . . 8965 D Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . . 8967 C Dr. Wendig FDP 8968 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2170 — . . .. . . . . 8969 A Beratung der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Abzahlungsgesetzes vom 15. Mai 1974 — Drucksachen 8/234, 8/2179 — . . . . 8969 B Beratung der Ubersicht 7 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksachen 8/2187 — 8969 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 III Bundeseigenes Gelände in Hannover-Buchholz, Buchholzer Straße; Veräußerung einer Teilfläche an die PRAKLASEISMOS GmbH, Hannover — Drucksache 8/2188 — . . . . . . . 8969 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 27/78 — Zollkontingent für Walzdraht — 2. Halbjahr 1978) — Drucksachen 8/2092, 8/2205 — . . . . 8969 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 23/78 — Erhöhung des Zollkontingents 1978 für Bananen) — Drucksachen 8/2053, 8/2204 . . . . 8970 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Achtundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/2077, 8/2212 — . . . . 8970 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Siebenundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/2019, 8/2213 — . . . . 8970 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Sechsundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/1995, 8/2214 — . . . . 8970 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf einer Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten betr. Verfahren zur Berechnung der Umweltschutzkosten der Industrie — Drucksachen 8/1555, 8/2171 — . . . . 8970 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung der Verordnung des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen auf dem Gebiet der Erdwärme Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Anwendung der Verordnung des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen auf dem Gebiet der Umwandlung fester Brennstoffe in gasförmige und flüssige Brennstoffe — Drucksachen 8/1814, 8/2211 — . . . . 8970 C Fragestunde — Drucksache 8/2249 vom 03. 11. 1978 — Genehmigung des Flugs einer SED-Delegation mit einer Maschine der DDR-Fluggesellschaft „Interflug" zum Parteitag der DKP in Mannheim MdlAnfr A86 03.11.78 Drs 08/2249 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . 8921 D, 8922 A ZusFr Spranger CDU/CSU . . . 8921 D, 8922 A Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien bei Benutzung eines Bundesbahnbusses MdlAnfr A89 03.11.78 Drs 08/2249 Kirschner SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8922 B, C ZusFr Kirschner SPD 8922 C Verkehrsbelastung der B 18 zwischen Leutkirch und Wangen und der B 7 zwischen Würzburg und Ulm; Verkehrsunfälle in diesen Bereichen MdlAnfr A91 03.11.78 Drs 08/2249 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A92 03.11.78 Drs 08/2249 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 8922 D, 8923 A, B, C, D ZusFr Kolb CDU/CSU . . . . . . 8923 A, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8923 B, D Nichtteilnahme von Vertretern der Bundesbahn an der Feier zum 80jährigen Bestehen des Bahnhofs Dietzenbach MdlAnfr A97 03.11.78 Drs 08/2249 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 8924 A, B, C ZusFr Klein (Dieburg) SPD 8924 B ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 8924 C Familien- und seniorenfreundlichere Gestaltung des Verbundtarifs der von der Bun- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 desbahn betriebenen S-Bahn zwischen Plochingen, Esslingen und Stuttgart MdlAnfr A98 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A99 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 8924 D, 8925 A, B, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 8924 D, 8925 A, B, C Einführung des verbilligten Abend-, Nacht- und Feiertagstarifs im Fernsprechverkehr mit der DDR MdlAnfr A102 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A103 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . . . . 8925 D Ausbau von Fernsehfüllsendern MdlAnfr A104 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Bötsch CDU/CSU MdlAnfr A105 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 8926 A, B, C ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 8926 C Bewertung der innenpolitischen Situation des Iran durch Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff MdlAnfr A54 03.11.78 Drs 08/2249 Thüsing SPD MdlAnfr A55 03.11.78 Drs 08/2249 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8926 D, 8927 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . 8926 D, 8927 A, C ZusFr Ey CDU/CSU 8927 C Darstellung der nationalen deutschen Kultur in der auswärtigen Kulturpolitik als gemeinsame Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland und der DDR MdlAnfr Al26 03.11.78 Drs 08/2249 Pfeifer CDU/CSU MdlAnfr Al27 03.11.78 Drs 08/2249 Pfeifer CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8927 D, 8928 D, 8929 A, B, C ZusFr Pfeifer CDU/CSU . . 8928 D, 8929 B, C Kultureller Alleinvertretungsanspruch der DDR MdlAnfr Al28 03.11.78 Drs 08/2249 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr Al29 03.11.78 Drs 08/2249 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8929 C, D, 8930 A, B, C, D, 8931 A, B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 8929 D, 8930 A, C ZusFr Rühe CDU/CSU 8930 B ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . . 8930 D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . 8931 A ZusFr 'Pfeifer CDU/CSU 8931 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8931 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8931 C Ehemalige DDR-Künstler als Vertreter der deutschen nationalen Kultur im Ausland sowie Intervention der DDR in Drittländern gegen die außenpolitischen Aktivitäten der Bundesregierung MdlAnfr A130 03.11.78 Drs 08/2249 Rühe CDU/CSU MdlAnfr A131 03.11.78 Drs 08/2249 Rühe CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8931 C, D, 8932 A, B, C, D ZusFr Rühe CDU/CSU . . . 8931 D, 8932 A, B ZusFr Dr.Meinecke (Hamburg) SPD . . . 8932 B ZusFr Pfeifer CDU/CSU . . . . . 8932 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 8932 C Stipendienangebote der DDR an ausgeladene Stipendiaten des DAAD MdlAnfr A132 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Hornhues CDU/CSU MdlAnfr A133 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8932 D, 8933 A, B ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . . 8933 A, B Aktivitäten der DDR-Organisation „Neue Heimat" gegenüber ausländischen Staatsbürgern deutscher Herkunft MdlAnfr A134 03.11.78 Drs 08/2249 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A135 03.11.78 Drs 08/2249. Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8933 C, D, 8934 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 8933 D, 8934 A, B Interesse der Bundesrepublik Deutschland an stabilen Verhältnissen im Iran MdlAnfr A58 03.11.78 Drs 08/2249 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8934 C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU . . . 8934 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 V Stationierung von 3 500 Fallschirmjägern der Streitkräfte der DDR in Angola zur Unterstützung der SWAPO MdlAnfr A136 03.11.78 Drs 08/2249 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A137 03.11.78 Drs 08/2249 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8935,A, B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 8935 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8935 B Haltung des Bundeskanzlers Schmidt zu Teilen der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen; Erteilung der Ausreiseerlaubnis an Deutsche in Polen in seltenen Fällen MdlAnfr A139 03.1138 Drs 08/2249 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A140 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8935 C, 8936 A, B, C, D, 8937 A, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 8936 A, 8937 B, C ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . 8936 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8936 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8936 D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 8936 D Unterrichtung der Sowjetunion, daß Bundesratspräsident Stobbe „in Vertretung des Staatsoberhaupts keine spektakulären Amtshandlungen vornehmen werde" ; Erfüllung der sprachlichen und kulturellen Rechte der Deutschen in Polen MdlAnfr A141 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A142 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8937 D, 8938 A, B, C, D, 8939 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8937 D, 8938 A, C, D ZusFr Mattick SPD 8938 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 8939 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 8939 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 8939 B Regelmäßige Überweisung der nach der Sperrguthabenvereinbarung mit der DDR möglichen Beträge MdlAnfr A33 03.11.78 Drs 08/2249 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A34 03.11.78 Drs 08/2249 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 8939 C, D, 8940 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . . 8939 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8940 A Gesetzliche Neuregelung der Einkommenbesteuerung in der Landwirtschaft, insbesondere durch Ausdehnung der Aufzeichnungspflicht MdlAnfr A41 03.11.78 Drs ,08/2249 Gobrecht SPD MdlAnfr A42 03.11.78 Drs 08/2249 Gobrecht SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 8940 B, C, D, 8941 A ZusFr Gobrecht SPD. . . . . . . 8940 C ZusFr Oostergetelo SPD 8940 D Nächste Sitzung 8940 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8971* A Anlage 2 Zahl der Strafverfahren wegen Naziverbrechen MdlAnfr Al 03.11.78 Drs 08/2249 Augstein SPD MdlAnfr A2 03.11.78 Drs 08/2249 Augstein SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8971* C Anlage 3 Zustimmung des Bundesfinanzministers zum Entwurf eines Jugendhilfegesetzes MdlAnfr A3 03.11.78 Drs 08/2249 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 8971* D Anlage 4 Förderergebnis im sozialen Wohnungsbau im Jahre 1978 MdlAnfr A5 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A6 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 8972* A Anlage 5 Gesetzliche Maßnahmen gegen Bodenpreissteigerungen MdlAnfr A7 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8972* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 Anlage 6 Klassifizierung der Großstädte innerhalb der Aufstellung des Regionalklassensystems der Kfz-Versicherung; Einräumung eines Sonderbonus bei unfallfreiem Fahren in den teueren Regionalklassen MdlAnfr A48 03.11.78 .Drs 08/2249 Dr. Reimers CDU/CSU MdlAnfr A49 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8972* C Anlage 7 Herstellung der Chancengleichheit zwischen deutschen Firmen und Staatshandelsgesellschaften im Osthandel; Einrichtung direkter Vertretungen deutscher Unternehmen in osteuropäischen Ländern MdlAnfr A50 03.11.78 Drs 08/2249 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A51 03.11.78 Drs 08/2249 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8973* A Anlage 8 Vereinbarkeit der Folterung politischer Gefangener mit einer Politik der Liberalisierung im Iran MdlAnfr A56 03.11.78 Drs 08/2249 Jungmann SPD MdlAnfr A57 03.11.78 Drs 08/2249 Jungmann SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 8973* C Anlage 9 Drohung mit der Gefährdung von 2 000 Arbeitsplätzen bei Nichterteilung der Genehmigung einer Steuerbegünstigung durch die Flick-Gruppe MdlAnfr A59 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8974* A Anlage 10 Entscheidung der Bundesregierung über den Antrag des Flick-Konzerns auf Steuerbefreiungen für den Erlös aus dem Verkauf der Daimler-Benz-Aktien MdlAnfr A60 03.11.78 Drs 08/2249 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 8974* B Anlage 11 Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Sportverbände und -vereine MdlAnfr A66 03.11.78 Drs 08/2249 Schirmer SPD MdlAnfr A67 03.11.78 Drs 08/2249 Schirmer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8974* B Anlage 12 Gestaltung des Antragsformulars für die Gewährung des Kindergeldes nach dem vollendeten 18. Lebensjahr MdlAnfr A68 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8974* D Anlage 13 Aufschlüsselung der Antragsentwicklung im Bereich von Gesundheitsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger; Konsequenzen für die Haushaltspläne 1979 der Rentenversicherungsträger MdlAnfr A69 03.11.78 Drs 08/2249 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A70 03.11.78 Drs 08/2249 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8975* A Anlage 14 Erfolg des zweiten Sonderprogramms zur Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte MdlAnfr A71 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 8975* C Anlage 15 Abbruch von Umschulungsmaßnahmen seitens örtlicher Arbeitsämter als Folge der Wahrnehmung von Mandaten in der Schülervertretung MdlAnfr A72 03.11.78 Drs 08/2249 Meinike (Oberhausen) SPD MdlAnfr A73 03.11.78 Drs 08/2249 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8975* D Anlage 16 Bemühungen Bundesminister Ertls beim Bundesminister Dr. Ehrenberg um eine sinnvollere Gestaltung des Jugendarbeitschutzgesetzes MdlAnfr A74 03.11.78 Drs 08/2249 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . 8976* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 VII Anlage 17 Zurückstellung des Sohns von Gerhard Löwenthal vom Zivildienst MdlAnfr A75 03.11.78 Drs 08/2249 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8976* B Anlage 18 Flug einer SED-Delegation mit einer Maschine der DDR-Fluggesellschaft „Interflug" zum Parteitag der Deutschen Kommunistischen Partei nach Mannheim MdlAnfr A84 03.11.78 Drs 08/2249 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A85 03.11.78 Drs 08/2249 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8976* C Anlage 19 Schutz der Fahrgäste der Deutschen Bundesbahn vor Belästigungen MdlAnfr A87 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. von Bismarck CDU/CSU MdlAnfr A88 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. von Bismarck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8977* A Anlage 20 Einbau einer emissionsvermindernden und energieeinsparenden „Staukranzdüse" in Autovergaser MdlAnfr A90 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 8977* B Anlage 21 Termin für die endgültige Entscheidung über die Stillegung von Bundesbahnstrekken MdlAnfr A93 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8977* B Anlage 22 Festsetzung der Promillegrenze für Kraftfahrer; Unterbindung der Selbstkontrolle von Verkehrsteilnehmern mittels Promilletestgeräten in Gaststätten MdlAnfr A94 03.11.78 Drs 08/2249 Egert SPD MdlAnfr A95 03.11.78 Drs 08/2249 Egert SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 8977* C Anlage 23 Auskünfte des Verfassungsschutzes über die Verfassungstreue jugendlicher Bewerber bei Bundesbahn und Bundespost MdlAnfr A96 03.11.78 Drs 08/2249 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 897* D Anlage 24 Werbemethoden der Bundesbahn MdlAnfr A100 03.11.78 Drs 08/2249 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8978* A Anlage 25 Anpassung der Fernsprechbereiche an die Gebiets- und Verwaltungsreform MdlAnfr A101 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 8978* A Anlage 26 Förderung der Y-Linie im Bereich der DV- Geräteentwicklung MdlAnfr A107 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Steger SPD MdlAnfr A108 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8978* B Anlage 27 Kritik des Bundesrechnungshofs an der mißbräuchlichen Verwendung von Mitteln aus der nichtnuklearen Energieforschung und -technologie für ressortfremde Gutachten und Studien des Bundesforschungsministers MdlAnfr A109 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8978* D Anlage 28 Notwendigkeit des Vorhabens „Rettung durch Hubschrauber bei Nacht" MdlAnfr A110 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Probst CDU/CSU MdlAnfr A111 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8979* A Anlage 29 Notwendigkeit des Vorhabens „Rettung durch Hubschrauber bei Nacht" MdlAnfr A112 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 MdlAnfr A113 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8979* C Anlage 30 Mittel des Bundesforschungsministers für die Aufstellung eines Arbeitsprogramms des Bundesverbandes Bürgerinitiative MdlAnfr A114 03.11.78 Drs 08/2249 Benz CDU/CSU MdlAnfr A115 03.11.78 Drs 08/2249 Benz CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8980* A Anlage 31 Vorwürfe des Bundesrechnungshofs zum Haushalt 1976 in bezug auf die Einschaltung von Projektträgern MdlAnfr A116 03.11.78 Drs 08/2249 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A117 03.11.78 Drs 08/2249 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8980* C Anlage 32 Vermeidung von Interessenkollisionen und Wettbewerbsverzerrungen durch Beteiligung von Projektträgern an Förderungsmaßnahmen des Forschungsministeriums; Kritik des Bundesrechnungshofs an der Förderungsentscheidung MdlAnfr A118 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A119 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8981* B Anlage 33 Kritik des Bundesrechnungshofes an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit privater Projektträger in der Forschungsverwaltung MdlAnfr Al20 03.11.78 Drs 08/2249 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr Al21 03.11.78 Drs 08/2249 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8981* C Anlage 34 Veranschlagung von Haushaltsmitteln für private Projektträger entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofes MdlAnfr Al22 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr Al23 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 8982* A Anlage 35 Entfernen der Trauerflore von den Antennen der den DDR-Vertreter in Bonn begleitenden Polizeimotorradeskorte nach dessen Aufforderung MdlAnfr Al25 03.11.78 Drs 08/2249 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 8982* C Anlage 36 Stationierung von 3 500 Fallschirmjägern der NVA in Angola MdlAnfr A138 03.11.78 Drs 08/2249 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher A A 8982* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 8883 114. Sitzung Bonn, den 9. November 1978 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 113. Sitzung,. Seite 8859 D, 12. Zeile von unten: Statt „22,5 Millionen DM" ist „25 Millionen DM" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 10. 11. Dr. Aigner * 10. 11. Alber * 10. 11. Dr. Bardens ** 10. 11. Dr. Barzel 10. 11. Frau von Bothmer ** 10. 11. Büchner (Speyer) ** 10. 11. Carstens (Emstek) 15. 12. Dr. Dollinger 9. 11. Dr. Dregger 10. 11. Dr. Evers ** 10. 11. Eymer (Lübeck) 10. 11. Fellermaier * 10. 11. Flämig * 9. 11. Dr. Fuchs * 10. 11. Frau Funcke 10. 11. Geisenhofer 17. 11. Glombig 10. 11. Haase (Fürth) * 10. 11. Haberl 10. 11. Hoffmann (Saarbrücken) * 10. 11. Ibrügger * 10. 11. Jung * 10. 11. Dr. h. c. Kiesinger 10. 11. Kittelmann 9. 11. Dr. Klepsch * 10. 11. Klinker * 10. 11. Kratz 1. 12. Landré 9. 11. Lange * 10. 11. Lemmrich '* 10. 11. Lemp * 9. 11. Link 9. 11. Ludewig * 10. 11. Lücker * 10. 11. Luster * 10. 11. Lutz 17. 11. Dr. Müller *' 10. 11. Müller (Mülheim) * 10. 11. Müller (Wadern) * 10. 11. Dr. Müller-Hermann * 10. 11. Nordlohne 10. 11. Frau Pack 1. 12. Peters (Poppenbüll) 1. 12. Rosenthal 10. 11. Saxowski 17. 11. Dr. Schäuble ** 10. 11. Schmidt (München) * 10. 11. Schreiber * 10. 11. Schulte (Unna) ** 10. 11. Schwarz 16. 11. Dr. Schwörer * 9. 11. Seefeld* 10. 11. Sieglerschmidt 10. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Starke (Franken) * 10. 11. Strauß 10. 11. Frau Dr. Walz* 10. 11. Wawrzik * 9, 11. Würtz.* 9. 11. Zeitler 9. 11. Zeyer 10. 11. Ziegler 15. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 1 und 2) : Wieviel Strafverfahren wegen Naziverbrechen sind nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen 1965 im Zeitraum 1965 bis 1969 neu hinzugekommen? Wieviel Strafverfahren wegen Naziverbrechen sind nach der Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre für Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, seit 1969 neu hinzugekommen? Die Zahl der Verfahren wegen NS-Verbrechen wird dem Bundesministerium der Justiz von den Landesjustizverwaltungen nicht mitgeteilt. Aus den jährlich zur Verfügung gestellten Zahlen ergibt sich jedoch, daß zwischen April 1965 und dem 31. Dezember 1969 gegen 11 113 Personen strafrechtliche Ermittlungen wegen Verdachts eines NS-Verbrechens neu eingeleitet wurden. Zwischen dem 1. Januar. 1970 und dem 31. Dezember 1977 wurden Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von NS-Verbrechen gegen 11 529 Personen eingeleitet. Um kein falsches Bild entstehen zu lassen, möchte ich hinzufügen, daß von April 1965 bis zum 31. Dezember 1969 dIE Ermittlungen gegen 15 972 Personen und in der Zeit vom 1. Januar 1970 bis zum 31. Dezember 1977 gegen 17 079 Personen ohne Bestrafung abgeschlossen, in der Mehrzahl der Fälle also eingestellt wurden. In den gleichen Zeiträumen wurden insgesamt 317 Personen rechtskräftig verurteilt, davon 77 zu lebenslanger und 240 zu zeitiger Freiheitsstrafe. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 3) : Hat der Bundesfinanzminister seine Zustimmung zum vorliegenden Entwurf eines Jugendhilfegesetzes gegeben, und wenn ja, wann und mit welchen Worten? Der Entwurf eines Jugendhilfegesetzes ist mit den Bundesministern nach den in der Geschäftsordnung der Bundesregierung festgelegten Verfahren abgestimmt worden. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf in der heutigen Sitzung zugestimmt. 8932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 5 und 6) : Mit welchem Förderergebnis im sozialen Wohnungsbau rechnet die Bundesregierung in diesem Jahr auf Grund der bisher vorliegenden Ländermeldungen bzw. Bewilligungsstatistiken, inwieweit wirken sich dabei die zusätzlichen Stützungsmaßnahmen und die relativ späte Mittelbereitstellung des letzten Jahrs aus, und wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus auch auf Grund von Länderprognosen für die nächsten Jahre? Welcher Anteil entfällt nach den bisherigen Förderzahlen 1978 dabei insgesamt sowie im zweiten Förderweg auf Eigentumsmaßnahmen, inwieweit werden im zweiten Förderweg die besonderen Einkommensgrenzen ausgeschöpft und wo liegt hier die durchschnittliche Einkommenshöhe? Zu Frage A 5: Auf Grund der Programmeldungen der Länder ist in diesem Jahr unter Berücksichtigung des Bewilligungsüberhanges aus 1977 mit der Förderung von etwa 140 000 bis 150000 Wohnungen in beiden Förderungswegen des sozialen Wohnungsbaues zuzusammen zu rechnen. Zu diesem Ergebnis kommt man auch bei vorsichtiger Hochrechnung der bisher für 1978 bis einschließlich August vorliegenden statistischen Bewilligungsergebnisse. Von dem zu erwartenden Bewilligungsergebnis sind etwa 30 000 bis 35 000 Wohnungen auf Bewilligungsüberhänge aus dem Vorjahr zurückzuführen. Die Bewilligungsüberhänge rühren im wesentlichen aus der im Jahr 1977 relativ späten Mittelbereitstellung im Rahmen der laufenden und zusätzlichen Förderungsmaßnahmen her. Zum Förderungsvolumen der nächsten Jahre lassen sich noch keine sicheren Aussagen machen. Die Verhandlungen mit den Ländern über die Anteilsverhältnisse im sozialen Wohnungsbau sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung strebt an, daß nach Abschluß der Verhandlungen mittelfristig ein Förderungsvolumen von jährlich etwa 120 000 Wohnungen gesichert wird. Zu Frage A 6: Nach den bisher vorliegenden Bewilligungsergebnissen für 1978 entfallen auf Eigentumsmaßnahmen im 2. Förderungsweg rd. 82 0/o aller geförderten Wohnungen. Die gesetzlichen Einkommensgrenzen für den 2. Förderungsweg, die nur „Regelgrenzen" sind, werden nur von den Stadtstaaten voll ausgeschöpft. Die Förderungsbestimmungen der Flächenstaaten sehen dagegen die Vergabe der Aufwendungsdarlehen im Rahmen der gesetzlichen Einkommensgrenzen als Obergrenzen nach sozialer Dringlichkeit vor, d. h. im Ergebnis im allgemeinen also unter nicht unerheblicher Unterschreitung der gesetzlichen Grenzen. In einigen Ländern z. B. wird die gesetzliche Einkommensgrenze für den 2. Förderungsweg nur bei Vorliegen besonderer sozialer Umstände (z. B. Kinderreichtum, Schwerbehinderung) ausgeschöpft und im übrigen auch im 2. Förderungsweg nur im Rahmen der Einkommensgrenzen des § 25 II. WoBauG gefördert. Daten über die durchschnittliche Einkommenshöhe der im 2. Förderungsweg Geförderten liegen mir nicht vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 7): Welche gesetzlichen Maßnahmen gegen Bodenpreissteigerungen sind es konkret, die der Bundesbauminister wünscht, aber derzeit politisch nicht für durchsetzbar hält (vgl. Frage Nr. 79 für die Fragestunde am 4./5. Oktober 1978 — Plenarprotokoll 8/109, Seite 8646 — und Frage Nr. 81 für die Fragestunde am 18./19. Oktober 1978 — Plenarprotokoll 8/111, Seite 8798)? Die Frage deckt sich inhaltlich mit den bereits in den Fragestunden des Deutschen Bundestages am 5. und 19. Oktober 1978 beantworteten Fragen. Den dort gemachten Aussagen ist nichts hinzuzufügen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 48 und 49) : Welche Überlegungen haben den Bundeswirtschaftsminister bewogen, bei der Aufstellung des Regionalklassensystems in der Kfz-Versicherung zu der Gruppe der Großstädte nicht — wie üblich - alle Städte über hunderttausend Einwohner, sondern nur die über dreihunderttausend zählen zu lassen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, dem unfallfreien Fahren in den teureren Regionalklassen einen Sonderbonus einzuräumen? Zu Frage A 48: Bei der Abgrenzung der Regionen war darauf zu achten, daß jede Region genügend Risiken umfassen muß, um aussagefähige Schadenbedarfswerte zu 'erhalten. Die Entscheidung, die Grenze für die gesondert den Regionalklassen zuzuordnenden Großstädte bei 300 000 Einwohnern zu ziehen, beruht auf der Feststellung, daß die Anzahl der Kraftfahrzeuge in den Städten unterhalb dieser Grenze regelmäßig niedriger gewesen wäre als in dem Regierungsbezirk mit der geringsten Anzahl von Kraftfahrzeugen. Eine Grenzziehung bei 100 000 Einwohnern hätte zur Folge gehabt, daß die statistischen Ergebnisse über den Schadenverlauf in Großstädten zwischen 100 000 und 300 000 Einwohnern eine geringere Aussagekraft gehabt hätten als die Ergebnisse in den Regierungsbezirken, insbesondere wegen der starken jährlichen Schwankungen von Anzahl und Ausmaß der Schäden. Zu Frage A 49: Neben dem Regionalklassensystem gibt es eine weitere Tarifgliederung nach der Dauer der Schadenfreiheit und der Anzahl der Schäden. Der Versicherungsnehmer erhält z. B. bei einer Schadenfreiheit von 10 und mehr Jahren (Schadenfreiheitsklasse SF 10) einen Schadenfreiheitsrabatt von 60 % und zahlt also nur einen Beitragssatz von 40 % des Grundbeitrages. Eine durchgehende Aufstockung aller Schadenfreiheitsrabatte in den teureren Regionalklassen ist nach den statistischen Ergebnissen über den Schadenbedarf nicht gerechtfertigt. Die Schadenbedarfswerte der einzelnen Schadenfreiheitsklassen streuen unregelmäßig in allen Regionalklassen um den Durch- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 8973e schnittswert. Ich bin gern bereit, Ihnen hierzu weitere statistische Angaben schriftlich mitzuteilen. Ein Sonderbonus für die unfallfreien Fahrer in den teureren Regionalklassen müßte somit zu einer nicht zumutbaren Belastung der schadenfreien Kraftfahrer in den übrigen Regionalklassen führen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 50 und 51): Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß deutsche Firmen im Handel mit osteuropäischen Staaten mit wesentlich größeren Schwierigkeiten zu kämpfen haben als osteuropäische Staatshandelsgesellschaften, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden wollen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich für eine größere Chancengleichheit der deutschen Firmen im Osthandel einzusetzen? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, damit direkte Vertretungen deutscher Firmen in osteuropäischen Ländern eingerichtet werden können und die wirtschaftliche Tätigkeit dieser Unternehmen nicht mit Sonderkosten belastet wird? Zu Frage A 50: Auf Grund des andersartigen Wirtschaftssystems der Staatshandelsländer haben deutsche Unternehmen im Osthandel besonders dann größere Schwierigkeiten zu bewältigen, wenn sie als „newcomer" in das Ostgeschäft eintreten. Die Bundesregierung ist selbstverständlich seit längerem bemüht, im Interesse eines hemmnisfreien Ablaufs des Wirtschaftsverkehrs zur Lösung der Probleme beizutragen. Daß z. B. die deutschen Unternehmen inzwischen in den meisten Staatshandelsländern Firmenvertretungen gründen können und die Zahl der Vertretungen zunimmt, geht nicht zuletzt auf entsprechende hartnäckige Bemühungen der Bundesregierung zurück. Die Errichtung von Handelsförderungsstellen an den deutschen Botschaften in den wichtigsten osteuropäischen Ländern dient ebenfalls dem Zweck, besondere, durch die Eigenarten des dortigen zentralverwaltungswirtschaftlichen Systems bedingte Schwierigkeiten und Reibungsverluste zu reduzieren oder zu vermeiden. Schließlich werden die jährlich stattfindenden Tagungen der bilateralen Gemischten Regierungskommissionen für Wirtschaftsfragen sowie die Tagungen der zahlreichen Unterausschüsse dieser Kommissionen von deutscher Seite dazu genutzt, auf konkrete Hemmnisse einzugehen. Diese Bemühungen müssen natürlich den prinzipiellen Unterschieden in den Systemen Rechnung tragen und finden hier ihre Grenze. Zu Frage A 51: Wie bereits erwähnt, machen deutsche Unternehmen von der Möglichkeit, Firmenvertretungen einzurichten, zunehmend Gebrauch. In der UdSSR gibt es z. B. 22 akkreditierte Vertretungen deutscher Unternehmen und Banken. Eine Ausnahme stellt lediglich Bulgarien dar, wo deutsche Unternehmen sich bislang indirekt durch eine zentrale bulgarische Vertretungsfirma repräsentieren lassen müssen. Probleme ergeben sich zum einen durch die z. T. recht hohen Kosten für die Anmietung von Büroräumen etc., zum anderen durch die in manchen Ländern relativ restriktive Zulassungspraxis. So werden Vertretungen von Handelsunternehmen bisher kaum und von Industrieunternehmen nur dann zugelassen, wenn der Umsatz des deutschen Unternehmens mit dem entsprechenden Ostland ein bestimmtes Niveau erreicht hat. Die Bundesregierung nutzt jede Gelegenheit, um gegenüber den Ostländern darauf hinzuweisen, daß diese Beschränkungen im Interesse der weiteren Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen weiter abgebaut werden sollten. Darauf abzielende prinzipielle Vereinbarungen sind in den meisten Regierungsabkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit enthalten. Im übrigen dürfte auch die in den Staatshandelsländern noch vorhandene Knappheit an geeignetem Büroraum eine Rolle spielen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) .(Drucksache 8/2249 Fragen A 56 und 57): Welche Erkenntnisse der innenpolitischen Situation im Iran haben die Bundesregierung veranlaßt, durch den Bundeswirtschaftsminister Dr. Graf Lambsdorff gegenüber dem Schah die Liberalisierung der iranischen Innenpolitik zu begrüßen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Angaben von amnesty international unzutreffend sind, daß es im Iran mehrere tausend politische Gefangene gibt und daß diese gefoltert werden? Zu Frage A 56: Die Bundesregierung hat durch Bundeswirtschaftsminister Dr. Otto Graf Lambsdorff in Teheran zum Ausdruck gebracht, daß sie die eingeleiteten Liberalisierungsmaßnahmen der iranischen Regierung begrüße, weitere Fortschritte in der politischen Liberalisierung erwarte und von der iranischen Regierung erhoffe, daß sie den hier eingeschlagenen Weg fortsetze. Die iranische Regierung hatte in den letzten Monaten vor dem Besuch des Bundeswirtschaftsministers folgende Maßnahmen eingeführt: Wiederzulassung politischer Parteien, Ankündigung freier Parlamentswahlen, Entlassung zahlreicher politischer Gefangener sowie Änderung in bezug auf die bisherigen Strafverfolgungsmethoden und den Strafvollzug. Zu Frage A 57: Der Bundesregierung liegen keine Angaben jüngsten Datums über die Zahl der in iranischen Gefängnissen noch festgehaltenen politischen Gefangenen vor. Bekannt geworden ist aber, daß die inzwischen zurückgetretene iranische Regierung die politischen Gefangenen bis auf einige hundert entlassen hat. Die Bundesregierung hofft — und auch das impliziert der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Otto Graf Lambsdorff in Teheran zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach weiterer Liberalisierung —, daß auch die neue Regierung ihren einmal eingeschlagenen Weg nach Freilassung Andersdenkender konsequent fortsetzt und Foltermethoden — soweit sie tatsächlich angewendet worden sind — aus iranischen Gefängnissen endgültig verbannt. 8974* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 59) : Trifft die Meldung zu (Spiegel vom 30. Oktober 1978), nach der die Flick-Gruppe der Bundesregierung in einem Steuerbegünstigungsfall nach § 6 b EStG angekündigt hatte, daß bei Nichterteilung der Antragsgenehmigung geschäftspolitisch ein Weg beschritten werden müsse, "der mittelfristig mehr als 2 000 Arbeitsplätze gefährdet", und wie bewertet die Bundesregierung solche Argumentationen eines Antragstellers nach § 6 b EStG grundsätzlich? Bereits bei früheren Anfragen zum § 6 b Einkommensteuergesetz (EStG) hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß das in § 30 der Abgabenordnung verankerte Steuergeheimnis die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse im Einzelfall verbietet. — Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Böhme auf Ihre mündliche Frage am 10. Mai d. J. — Ihre nun vorliegende Frage kann deshalb ohne Verstoß gegen bestehende Gesetze nicht beantwortet werden. Bereits eine Antwort auf die Frage, ob ein bestimmter Antrag nach § 6 b vorliegt, fällt unter das Steuergeheimnis. Zu Ihrer mehr grundsätzlichen Frage nach der Bewertung beschäftigungspolitischer Argumente im Rahmen der Prüfung von Anträgen nach § 6 b EStG ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der § 6 b für die Bescheinigungserteilung voraussetzt, daß der Anteilserwerb unter Berücksichtigung der Anteilsveräußerung volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig und geeignet ist, die Unternehmensstruktur eines Wirtschaftszweiges zu verbessern oder einer breiten Eigentumsstreuung zu dienen. Bei der eingehenden Prüfung dieser Voraussetzungen, zu der der Bundesminister für Wirtschaft in jedem Einzelfall verpflichtet ist, können auch u. a. beschäftigungspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 60) : Wie ist der Stand der Überlegungen und Entscheidungen in der Bundesregierung hinsichtlich der Steuerbefreiung für den Erlös aus dem Verkauf der Daimler-Benz-Aktien durch den Flick-Konzern, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein volkswirtschaftlich besonders förderungswürdiges Geschäft sowohl beim Verkauf wie auch bei den Einkäufen des Konzerns nicht ersichtlich ist? Eine Beantwortung Ihrer Frage setzt die Darlegung konkreter steuerlicher Einzelfälle voraus. Dem steht jedoch das Steuergeheimnis entgegen. Wie bereits bei einer Reihe ähnlicher Fragen sieht sich deshalb auch in diesem Fall die Bundesregierung nicht in der Lage, Auskunft über die von Ihnen angesprochenen Transaktionen zu geben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schirmer (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 66 und 67): Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auch solche den Anforderungen entsprechende Tätigkeiten in die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) einzubeziehen, die in den Vereinen und Verbänden des Sports geleistet werden? Wird sich das Bundesarbeitsministerium oder durch seine Vermittlung die Bundesanstalt für Arbeit zu einem grundlegenden Gespräch über diese Fragen mit den Spitzenorganisationen des Sports bereitfinden? Bereits nach geltendem Recht können auch Vereine und Verbände des Sports Träger von Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung sein. Förderungsfähig sind allerdings nur zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Ergebnis der Arbeiten mittelbar oder unmittelbar der Allgemeinheit dient, d. h. nicht nur den Vereinsmitgliedern. Als Einrichtungen des privaten Rechts können Vereine und Verbände des Sports im übrigen nur dann Träger einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sein, wenn zu erwarten ist, daß die Förderung den Arbeitsmarkt in wirtschafts- und sozialpolitisch erwünschter Weise belebt. Wegen eines grundlegenden Gesprächs über Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollten sich die Spitzenorganisationen des Sports an den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg wenden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 68) : Hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß zur Fortzahlung des Kindergeldes für ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet, ein vierseitiges DIN-A 4-Formular vorgelegt wird, zu dessen Verständnis auch der Empfang und die Kenntnisnahme einer vier Seiten langen Anleitung bestätigt werden muß? Zu Ihrer Anfrage hat die Bundesanstalt für Arbeit folgendes mitgeteilt: Für das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus braucht lediglich der sog. Fortsetzungstatbestand nachgewiesen werden. Im Hauptfall ist also die weitere Schul- und Berufsausbildung des Kindes anzuzeigen und der erforderliche Nachweis zu erbringen. Die Ausfüllung eines besonderen Vordrucks ist nur erforderlich, wenn der Berechtigte für das Kind vorher kein Kindergeld erhalten hat. Das kann in Betracht kommen, wenn die Kindergeldgewährung z. B. mangels einer Anzeige bereits eingestellt worden war. In diesem Falle kann auf eine neue Antragstellung nicht verzichtet werden. Denn in der Zwischenzeit können Tatbestände eingetreten sein, die den Anspruch auf Kindergeld beeinflussen. Es erscheint als ein legitimes Verlangen der Bundesanstalt für Arbeit, daß die Berechtigten in diesen Fällen den Empfang und die Kenntnisnahme einer Anleitung zur Ausfüllung des Vordrucks zu bestätigen haben. Empfang und Kenntnisnahme des Vordrucks sind die Voraussetzungen dafür, daß die Kindergeldberechtigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 8975* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 69 und 70): Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft über die Antragsentwicklung und deren Tendenz bei Gesundheitsmaßnahmen im Bereich der Rentenversicherungsträger zu geben? Kann die Bundesregierung Mitteilung darüber geben, ob z. B. bei einzelnen Rentenversicherungsträgern eine unterschiedliche Entwicklung festzustellen ist, gegebenenfalls auch nach regionalen Gesichtspunkten, und beabsichtigt die Bundesregierung, aus den gewonnenen Erkenntnissen die Konsequenzen für die nach der Bemessungsverordnung festzusetzenden Beträge für die Haushaltspläne der Rentenversicherungsträger für das Jahr 1979 zu ziehen? Die Anträge auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger wegen allgemeiner Erkrankungen sind im Jahre 1975 um —4,5 v. H. und im Jahre 1976 um —6,7 v. H. — jeweils gegenüber dem Vorjahreswert — zurückgegangen. Die Zuwachsrate hatte sich bereits im Jahre 1974 abgeflacht. Im Jahre 1977 nahmen die Antragszahlen erstmals mit +1,8 v. H. wieder leicht zu. Zum Jahresende 1977 zeichnete sich jedoch erneut ein deutlicherer Rückgang ab. Dieser hielt auch in dem ersten Quartal 1978 an, flachte aber später wieder ab. Ab Mitte 1978 setzte wieder eine ansteigende Entwicklung ein. Bis zum 30. September 1978 ergab sich danach vorläufig ein' Zuwachs von +2,7 v. H. Ob damit wirklich eine Tendenzwende erkennbar wird, dürfte sich erst Anfang 1979 beurteilen lassen. Erfahrungsgemäß werden in den letzten Monaten eines Jahres weniger Anträge gestellt. Zu Ihrer Zweiten Frage bemerke ich folgendes: Über die Entwicklung der Antragszahlen bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern kann die Bundesregierung keine Aussagen machen. Hierzu liegen ihr keine Werte vor. Sie wird sich jedoch bemühen, diese zu ermitteln und hierzu gegebenenfalls schriftlich Stellung nehmen. Die den Rentenversicherungsträgern insbesondere für Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel sind für das Jahr 1979 bereits durch die 10. Bemessungsverordnung vom 31. Oktober 1978 vorläufig festgesetzt worden. Dabei ist bei dem Gesamtbetrag u. a. die Entwicklung der Kurantragszahlen berücksichtigt worden. Die auf die einzelnen Träger der Arbeiterrentenversicherung entfallenden Anteile entsprechen den von den Selbstverwaltungsorganen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger festgesetzten Werten. Die Verordnung sieht vor, daß der Anteil einzelner Träger überschritten werden kann, wenn durch Vereinbarung sichergestellt ist, daß die Anteile anderer Träger nicht ausgeschöpft werden und der Gesamtbetrag aller Träger dadurch nicht erhöht wird. Damit haben die Selbstverwaltungsorgane die Möglichkeit, evtl. besonderen regionalen Umständen Rechnung zu tragen, falls dies nicht schon bei der Ermittlung der einzelnen Anteile der Träger möglich war. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 71): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem am 2. Januar 1978 in Kraft getretenen Zweiten Sonderprogramm des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte" gemacht, und in welchem Maß haben Arbeitgeber nach diesem Programm Zuschüsse in Anspruch genommen? Die Auswertung der monatlichen Meldungen der Bundesanstalt für Arbeit über die Durchführung des 2. Sonderprogramms des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte ergibt nach dem Stand von Ende September 1978 folgendes Bild: Mit Hilfe des Programms wurden in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September 1978 6 236 Schwerbehinderte — 4 657 Männer und 1 579 Frauen — in Arbeit und Beruf eingegliedert. Davon konnten 1 046 Jugendliche auf Ausbildungsplätze vermittelt werden. Der Aufwand beläuft sich auf 52,5 Mio. DM. In 4 428 Fällen wurden die Mittel von Arbeitgebern in Anspruch. genommen, die die Beschäftigunspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz bereits erfüllt hatten und 1 808 in Fällen von Arbeitgebern, bei denen dies nicht oder noch nicht der Fall ist. Nach dem vorliegenden Zwischenergebnis dürfte das 2. Sonderprogramm ebenso erfolgreich werden wie das 1. Programm. Das mit dem 2. Sonderprogramm besonders verfolgte Ziel, die Ausbildungschancen schwerbehinderter Juendlicher zu verbessern, ist schon jetzt erreicht: Mit 1 046 Vermittlungen auf Ausbildungsplätze liegt das Zwischenergebnis nach 9 Monaten bereits über dem Gesamtergebnis des 1. Sonderprogramms. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 72 und 73): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen örtliche Arbeitsämter Umschulungsmaßnahmen abbrechen, wenn Umschüler ihre seit vielen Jahren bewährten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun? Teilt die Bundesregierung die Auffassung örtlicher Arbeitsämter, Mittel für Umschüler dann zu streichen, wenn durch die Wahrnehmung des Schülervertretermandats Stundenversäumnisse aufgetreten sind, die nur durch eine Verlängerung der Umschulungsmaßnahme aufgeholt werden könnten? Nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit sind Fälle, in denen einem Umschüler wegen der Wahrnehmung von Aufgaben in der Umschülermitverwaltung die Förderung entzogen worden ist, bisher nicht bekanntgeworden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Mitwirkung in der Umschülervertretung zum allgemeinen demokratischen Selbstverständnis gehört. Diese Auffassung wird auch von der Bundesanstalt für Arbeit vertreten; auch sie ist der Auffassung, daß eine Einstellung 8976* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 der Förderungsleistungen allein wegen der Mitwirkung eines Umschülers in der Umschülermitverwaltung rechtlich nicht zulässig ist. Gleichwohl ist zu beachten, daß der Umschulungsmaßnahme und ihrem Erfolg die primäre Bedeutung zukommt; denn Vertreter in der Umschülermitverwaltung ist der Umschüler nur, wenn und solange er an der Umschulungsmaßnahme teilnimmt. Wenn feststeht, daß die Umschulungsmaßnahme nicht mehr erfolgreich zu Ende geführt werden kann, ist die Förderung einzustellen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 74): Hat sich Bundesminister Ertl bei Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg bemüht, dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine Fassung zu geben, die den Mißbrauch von Kindern verhindert, ohne sinnvolle jugendgemäße Beschäftigung unmöglich zu machen, und wenn ja, welchen Erfolg haben diese Bemühungen gehabt ? Ja, Herr Minister Ertl hat an Herrn Minister Dr. Ehrenberg ein entsprechendes Schreiben gerichtet. Der Anlaß für dieses Schreiben waren Presseberichte über ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin gegen den Besitzer eines Ponyhofs wegen der verbotenen Beschäftigung von Kindern. Frau Staatssekretärin Fuchs hat in Vertretung von Herrn Minister Dr. Ehrenberg Herrn Minister Ertl gebeten, das Urteil des Kammergerichts Berlin, dem die Sache zur Entscheidung vorliegt, abzuwarten. Das Kammergericht hat bisher keine Entscheidung getroffen. Die Bundesregierung möchte dieser Entscheidung auch nicht vorgreifen. Deshalb hat sie die Angelegenheit noch nicht abschließend behandelt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 75): Hat das Bundesamt für den Zivildienst den Sohn des ZDF-Journalisten Gerhard Löwenthal zugunsten des Medizinstudiums des Zivildienstpflichtigen vom Zivildienst auf Grund von „guten Beziehungen" des ZDF-Journalisten zurückgestellt, wie in der Presse gemeldet? Über die Zurückstellung des von Ihnen genannten Zivildienstpflichtigen Stefan Löwenthal ist vom Bundesamt für den Zivildienst im Rahmen seiner Zuständigkeit entschieden worden. Die Zurückstellung erfolgte aus beruflichen Gründen im Zusammenhang mit einem Beschluß des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. August 1978. Danach wurde Stefan Löwenthal ein Studienplatz zugewiesen unter der Auflage, das Studium bis zum 6. September 1978 15.00 Uhr aufzunehmen; andernfalls sei dieser Platz einem Mitbewerber zuzuteilen. Damit Stefan Löwenthal seinen Zivildienst in einem späteren Zeitraum ableisten kann, wurde er für eine zivildienstfachliche Verwendung nach Abschluß der Ausbildung vorgesehen. Er steht damit dem Zivildienst nicht nur bis zur Vollendung des 28., sondern bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres zur Verfügung. Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, daß in der Zeit vom 1. Januar 1976 bis zum 30. Juni 1978 228 Studenten in einer ähnlichen Lage zurückgestellt wurden und zwar ebenfalls mit dem Ziel einer zivildienstfachlichen Verwendung nach Abschluß des Studiums. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 84 und 85) : Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, daß erstmals einer hochrangigen SED-Delegation die Genehmigung erteilt wurde, mit einer Maschine der „DDR"-Fluggesellschaft „Interflug" zum Parteitag der Deutschen Kommunistischen Partei nach Mannheim zu fliegen, obwohl dieser Partei in den von der Bundesregierung verantworteten Verfassungsschutzberichten verfassungsfeindliche Aktivitäten nachgewiesen werden? Hat die Bundesregierung die Möglichkeiten geprüft, solche Sondergenehmigungen, die auf keinen rechtlichen Abmachungen beruhen, nur zu gewähren, wenn die „DDR"-Regierung ihrerseits die vertragswidrigen Praktiken der Zurückweisung auf den Transitstrecken von und nach Berlin, im grenznahen Verkehr und an den Sektorenübergängen in Berlin nicht mehr anwendet? Zu Frage A 84: Die Bundesregierung hat bereits in verschiedenen Fällen Einfluggenehmigungen für Maschinen der DDR-Fluggesellschaft Interflug erteilt. Es handelte sich dabei sowohl um Einflüge zu verschiedenen kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Bundesgebiet, als auch um Sonderflüge von Vertretern der Staats- und Parteiführung der DDR. Darüber hinaus sind Lande- und Startgenehmigungen für Flüge erteilt worden, mit denen westdeutsche Passagiere im Charterverkehr zur Leipziger Messe befördert wurden. Die DDR hat ihrerseits in der Vergangenheit Anträgen für Flüge aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR stattgegeben. Da eine rechtliche Verpflichtung wegen des Fehlens eines Luftverkehrsabkommens zwischen den beiden deutschen Staaten nicht besteht, ist die Entscheidung über die entsprechenden Anträge der DDR jeweils von Fall zu Fall nach Abwägung aller Gesichtspunkte getroffen worden. Dies gilt auch für den Sonderflug zu dem Mannheimer Parteitag der DKP. Die Bundesregierung hat im übrigen wie bereits bei allen vorangegangenen Genehmigungen auch hier deutlich gemacht, daß ein Präjudiz für die Behandlung künftiger Verkehrsanträge darin nicht zu sehen ist. Zu Frage A 85: Die Bundesregierung prüft und ergreift alle Möglichkeiten, die geeignet sind, zurückgewiesenen Personen zu helfen. Sie wirkt darauf hin, daß die individuellen Entscheidungen der anderen Seite, die zu solchen Zurückweisungen geführt haben, überprüft werden. Eine Verknüpfung mit der hier erteilten Einfluggenehmigung erscheint der Bundesregierung nicht zweckmäßig. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 8977* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Bismarck (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 87 und 88) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in den Personenzügen der Deutschen Bundesbahn durch randalierende Gruppen, insbesondere nach großen Sportveranstaltungen, wie z. B. Bundesligafußballspielen, immer häufiger zu Ausschreitungen kommt, die zu erheblichen Sachbeschädigungen, schamlosen Belästigungen und gefährlichen Angriffen auf mitreisende Fahrgäste führen, und trifft es zu, daß die Bahnpolizei und das Zugpersonal diesem Treiben bisher keinen Einhalt gebieten konnten? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die inländischen und ausländischen Fahrgäste der Deutschen Bundesbahn vor derartigen Verhaltensweisen nachhaltig zu schützen? Dem Bundesminister für Verkehr sind die Ausschreitungen bekannt. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wurde deshalb bereits vor einiger Zeit gebeten, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Solche Maßnahmen sind: — im betrieblichen Bereich besondere Abfertigung, — Abstimmung des Polizeieinsatzes auf örtlicher Ebene (Bahnpolizei — allgemeine Polizei), — Konzentration des Bahnpolizeieinsatzes auf die in Frage kommenden Bahnhöfe und Züge; Einsatz mit Diensthunden, — Schulung der Bahnpolizei für solche Sondereinsätze. Selbstverständlich werden die notwendigen polizeilichen Ermittlungen durchgeführt und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 90) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom TUV Rheinland geprüfte, emissionsvermindernde und energiesparende „Staukranzdüse" für den Einbau in Autovergaser, und ist sie bereit, eine gesetzgeberische Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, eine Übernahme dieser umweltschonenden Erfindung durch die Automobilindustrie vorzuschreiben oder zu begünstigen? Die Bundesregierung hat in Verfolg des Umweltprogramms und des Bundesimmissionsgesetzes in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Grenzwerte für den zulässigen Anteil an Schadstoffen im Abgas von Kraftfahrzeugen festgelegt und überläßt es den Herstellern, die fahrzeugtypbezogenen wirtschaftlichsten Lösungen zur Einhaltung dieser Grenzwerte in Anwendung zu bringen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 93) : Wie wird die Bundesregierung auf die vom nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Dr. Riemer an den Bundesverkehrsminister gerichtete Aufforderung reagieren, eine endgültige Entscheidung über die Stillegung von Bundesbahnstrecken nicht erst 1980, sondern so bald wie möglich zu fallen, weil die Verunsicherung der Öffentlichkeit beendet werden müsse? Ich gehe davon aus, daß Ihnen der Kabinettbeschluß vom 14. Juni 1978 bekannt ist, wonach nur noch Strecken stillgelegt werden, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Ich nehme daher an, daß 'sich Ihre Frage auf die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung bezieht. Dazu haben in der Länderverkehrsministerkonferenz in Kiel am 5./6. Juli 1978 die Verkehrsminister und -senatoren den Bundesminister für Verkehr gebeten, Entscheidungen über strittige Strecken erst nach Durchführung aller Regionalgespräche zu treffen. Diese werden erst im Frühjahr/Sommer 1979 abgeschlossen sein. Die Stellungnahme der Länder zur Umstellung auf Busverkehr werden insgesamt frühestens Mitte nächsten Jahres vorliegen. Erst dann kann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn die entsprechenden Beschlüsse der Verwaltungsrates herbeiführen und dem Bundesminister für Verkehr vorlegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 94 und 95) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Initiative des Bundes gegen Alkohol im Straßenverkehr aufzugreifen und die Promillegrenze für Kraftfahrer auf 0,6 Promille festzusetzen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, das Unwesen der Selbstkontrolle von Verkehrsteilnehmern mittels Promilletestgeräten in Gaststätten zu beseitigen? Zu Frage A 94: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von der derzeit geltenden Regelung der Alkoholdelikte im Straßenverkehrsgesetz und im Strafgesetzbuch abzugehen und eine neue Promille-Grenze von 0,6 ‰ festzusetzen. Zu Frage A 95: Die Bundesregierung hat bereits mehrfach ihre Skepsis gegenüber der sogenannten „Alkoholselbstkontrolle" in Gaststätten zum Ausdruck gebracht. Das Bundesgesundheitsamt ist daher gebeten worden, zu der Meßgenauigkeit und den Testmöglichkeiten der derzeit auf dem Markt befindlichen Promilletestgeräte Stellung zu nehmen. Ob und ggf. welche Maßnahmen gegen den Gebrauch der Apparate durch Laien ergriffen werden, bleibt dem Ergebnis der Stellungnahme, die bisher nicht vorliegt, vorbehalten. Detaillierte Aussagen hierzu sind deshalb zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2249 Frage A 96) : Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob vor der Einstellung Jugendlicher als Auszubildende von der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Bundesbahn beim Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder Auskünfte über die Verfassungstreue der Bewerber eingeholt werden? Im Bereich der Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Bundesbahn werden vor der Einstellung jugendlicher Auszubildender beim Verfassungsschutz des Bundes oder der Länder keine Auskünfte über die Verfassungstreue der Bewerber eingeholt. 8978* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 100) : Wie beurteilt die Bundesregierung wettbewerbspolitisch die Werbemethoden der Deutschen Bundespost, die in einer ganzseitigen Anzeigenserie in verschiedenen Illustrierten für ein Abonnement für Sammelmarken u. a. mit den Sätzen wirbt, „Nicht auszuschließen, daß die Marken bereits vergriffen sind, wenn Sie zu spät bei Ihrem Postamt danach fragen. Das gibt dann für Sie Laufereien. Und das kann Ihnen immer wieder passieren. Es sei denn, Sie haben ein Abonnement für Briefmarken."? Nach den Erfahrungen der Deutschen Bundespost gibt es immer wieder unliebsame Auseinandersetzungen mit Philatelisten, die bei mehreren Postschaltern nacheinander versuchen, bestimmte Sonderwertzeichen zu erhalten. Da es betrieblich nicht möglich ist, stets sämtliche Sammlermarken gleichzeitig an den Schaltern zu führen, werden die Philatelisten in wettbewerbspolitisch neutraler Art auf die Möglichkeit des Abonnements aufmerksam gemacht. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 101) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die durch die Gebiets- und Verwaltungsreform entstandenen neuen größeren Landkreise ungeteilt in die Fernsprechbereiche der Deutschen Bundespost aufgenommen und entsprechend der Bevölkerung der jeweiligen Kreise ermöglicht werden muß, mit einem Telefonbuch für ihren Heimatkreis auszukommen, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls entsprechend auf die Deutsche Bundespost einzuwirken? Die Deutsche Bundespost hat die Kriterien für die Abgrenzung der Geltungsbereiche der amtlichen Fernsprechbücher bereits 1977 überarbeitet. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, die Grenzen der amtlichen Fernsprechbücher künftig nach Möglichkeit mit den bestehenden Kreisgrenzen in Deckung zu bringen. Bei den amtlichen Fernsprechbüchern der Ausgabe 79/80, die wegen ihres Seitenumfanges geteilt werden müssen, werden die Kreisgrenzen bereits berücksichtigt. Anlage 26 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2249 Fragen A 107 und 108) : Mit welchem Ziel fördert die Bundesregierung im Bereich der DV-Geräteentwicklung die sogenannte Y-Linie, und wie verteilt sich die Förderung auf die einzelnen Jahre? Will die Bundesregierung die Y-Linie auch nach Auslaufen des dritten DV-Programms im nächsten Jahre fördern? Zu Frage A 107: Das Ziel der Förderung ist im 3. Datenverarbeitungs-Programm niedergelegt. Zu Beginn der achtziger Jahre soll in der Bundesrepublik Deutschland eine Datenverarbeitungs-Industrie bestehen, die — in allen Produktionsbereichen — ausgenommen Größtrechner — einen ausreichenden Wettbewerb sicherstellt — die in der Wirtschaft und im öffentlichen Bereich benötigten Datenverarbeitungs-Systeme und -Geräte entwickeln, fertigen und anbieten kann — aus eigener Kraft lebensfähig und damit von staatlichen Zuwendungen unabhängig ist — hochqualifizierte Arbeitsplätze bietet — über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Verflechtung der Datenverarbeitung mit der Nachrichtentechnik und anderen Techniken der Informationsverarbeitung verfügt — als einflußreicher Partner für eine weltmarkterschließende internationale Zusammenarbeit in Frage kommt. Dies gilt auch für die Y-Linie der neuen Siemens Rechnerlinie, die in den frühen 80er Jahren am Markt erscheinen soll. In den einzelnen Jahren ist die Y-Linie mit folgenden Beträgen gefördert worden (einschließlich Grundsoftware bei Siemens und Computer Gesellschaft Konstanz). Jahr 1976 1977 1978 Summe 1936 bis 1978 Millionen DM 5,3 22,6 34,3 62,2 Zu Frage A 108: In den Jahren 1979 und 1980 soll die Förderung der Y-Linie bei Siemens erfolgreich beendet werden. Durch ein überdurchschnittliches Entwicklungstempo kann ein rechtzeitiges Erscheinen am Markt sichergestellt werden. Anlage 27 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 109) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofs über mißbräuchliche Verwendung von Mitteln aus der nichtnuklearen Energieforschung und -technologie für spezielle ressortfremde Gutachten und Studien des Bundesforschungsministers? Im Hinblick auf die angesprochene Kritik des Bundesrechnungshofes über die mißbräuchliche Verwendung von Mitteln aus der nicht-nuklearen Energieforschung und Technologie für spezielle ressortfremde Gutachten und Studien des Bundesministers für Forschung und Technologie ist festzustellen, daß es derartige Untersuchungen im Bereich der nichtnuklearen Energieforschung und -technologie nicht gibt. Nach den Titelerläuterungen können auch Ausgaben „für vorbereitende Arbeiten . . und für Studien und Gutachten" geleistet werden. Auf die Notwendigkeit zur Durchführung derartiger Untersuchungen ist auch bereits in dem Pro- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 8979* gramm Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980 (Seite 136) hingewiesen. Derartige Untersuchungen aus dem Themenbereich der nicht-nuklearen Energieforschung werden u. a. benötigt, um z, B. die Marktchancen bestimmter Energieanwendungstechniken, abzuschätzen, die ihrerseits natürlich für die forschungspolitische Prioritätensetzung bedeutsam sind. So soll vermieden werden, daß Technologien im nicht-nuklearen Energiebereich entwickelt werden, mit deren Anwendung durch den Verbraucher und späteren Betreiber nicht zu rechnen ist. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 110 und 111): Weichen die Meinungen des Bundesinnenministers, des Bundesverteidigungsministers und des Bundesverkehrsministers über die Notwendigkeit des Vorhabens „Rettung durch Hubschrauber bei Nacht" voneinander ab, und wenn ja, welches ist die Auffassung der Bundesregierung? Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse sowie den Erfolg in bezug auf die aufgewendeten Steuermittel? Zu Frage A 110: Die Meinungen der genannten Bundesministerien, BMI, BMVg, BMV und BMFT sind und waren einheitlich: Sie halten die Durchführung von Forschungsvorhaben mit dem Ziel, den Einsatz von' Rettungshubschraubern bei schlechtem Wetter und bei Dunkelheit zu ermöglichen, für notwendig und sinnvoll. Bei dem Projektvorschlag „Pelops" wurde vom Bundesminister des Innern auf Grund einer Stellungnahme des BGS die Phase A des Vorhabens (Scheinwerfererprobung) für überflüssig gehalten. Mit dieser Auffassung konnte sich jedoch der Vertreter des BGS in der beratenden Arbeitsgruppe zum Vorhaben nicht durchsetzen. Der BMFT hat sich der Meinung der Mehrheit der Arbeitsgruppe angeschlossen. Zu Frage A 111: Die Ergebnisse des Vorhabens „Entwicklung und Erprobung von Navigationshilfen und Landeanflugverfahren für leichte Hubschrauber bei Rettungseinsätzen während der Dunkelheit — Teil 1: Untersuchung der Leistungsfähigkeit von speziellen Scheinwerfersystemen zur Hinderniserkennung —" wurden auf dem 3. Europäischen Hubschrauber-Forum am 8. September 1977 in Aix-en-Provence (Frankreich) von 30 bis 40 internationalen Fachleuten vorgetragen und hatten ein positives Echo, da die Untersuchungen erstmalig auf wissenschaftlicher Grundlage belegen, welche Sichtverhältnisse mit dem Einsatz von Scheinwerfern bei verschiedenen Witterungsverhältnissen erreicht werden können. Unter dem Vorsitz des Bundesministers des Verkehrs bewertete der Bund/Länderausschuß „Rettungswesen" auf seiner Sitzung am 23. September 1976 nach eingehender Erörterung die Ergebnisse des Vorhabens so: „daß die erforderlichen hohen finanziellen Aufwendungen für den Einsatz von Rettungshubschraubern während der Dunkelheit nicht gerechtfertigt sind" (Protokoll der 16. Sitzung). Maßgeblich bei dieser Entscheidung war auch die Tatsache, daß die Finanzierung des derzeitigen Hubschraubersystems den Bundesländern ohnehin große Schwierigkeiten bereitete. Auf Grund der wissenschaftlichen Erkenntnisse des Vorhabens wurde die Entwicklung der ergänzenden optischen und elektronischen Systeme bei der SAR zu der Erweiterung des SAR-Einsatzes auf 24 Stunden weiter untersucht und erprobt. Die für die Versuche aufgewandten Steuermittel sind ordnungsgemäß verwendet worden, auch wenn das angestrebte Ziel letztlich nicht erreicht wurde. Der Hubschrauber wurde, wie im Zusammenhang mit dem Kaufentschluß geplant, einer anderen Verwendung zugeführt. Anlage 29 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 112 und 113) : Wurde dem Vorhaben „Rettung durch Hubschrauber bei Nacht" eine so große Eilbedürftigkeit beigemessen, daß die notwendige und sachdienliche Ressortkoordinierung unterblieb bzw. umgangen wurde, und wenn ja, aus welchen Gründen? Was veranlaßt den Bundesforschungsminister, in einer Pressemitteilung und in einem Rundfunkinterview am 10. und 11. September 1974 das Hubschrauberprojekt auf Grund ungeprüfter Firmenangaben der Öffentlichkeit vorzustellen, und inwieweit ist dies als beispielhaft zu werten für weitere Projekte, die das Bundesforschungsministerium fördert? Zu Frage A 112: Die in der Frage zum Ausdruck gebrachte Annahme stimmt mit meiner Beurteilung des Sachverhalts nicht überein. Der Antrag der Fa. MBB wurde nach mündlicher Vorankündigung am 13. August 1974 vorgelegt und dem BMI am 19. August 1974 mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Die beratende Arbeitsgruppe wurde unverzüglich gebildet und am 16. Oktober 1974 zur Begutachtung am 31. Oktober 1974 eingeladen. Damit erfolgte die Beratung und Koordinierung innerhalb der Bundesregierung und mit den Fachgutachtern innerhalb von 21/2 Monaten. Der Vorwurf, daß die notwendige und sachdienliche Koordinierung unterblieben bzw. umgangen wurde, trifft nicht zu. Zu Frage A 113: Das Projekt „Pelops" ist zwar in einem frühen Vorbereitungsstadium der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Vorbereitung selbst wurde davon jedoch nicht beeinträchtigt. Eine vorzeitige Bindung gegenüber dem Hersteller des Hubschraubers über eine bedingte Terminfestlegung hinaus wurde nicht eingegangen. Eine zügige Bearbeitung war im Interesse der schnellen Klärung einer möglichen Verbesserung auf dem Gebiet des Rettungswesens geboten. Was den Vorwurf der „Vorstellung vor der Öffentlichkeit auf Grund ungeprüfter Firmenangaben" anbetrifft, ist festzustellen, daß sowohl nach erster Prüfung im eigenen Hause als auch durch den Bun- 8980* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 desminister des Innern das Ziel des Vorhabens positiv beurteilt wurde. Das schließt nicht aus, daß einzelne Verfahrensschritte zur Erreichung des Projektzieles von den Fachgutachtern unterschiedlich bewertet wurden. Solche Korrekturen im Detail sind bei F. u. E. Vorhaben während der Laufzeit nicht unüblich. Anlage 30 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU). (Drucksache 8/2249 Fragen A 114 und 115) : Auf Grund welcher Voraussetzungen bewilligte der Bundesforschungsminister dem Bundesverband Bürgerinitiativen am 23. August 1976 82 000 DM für die Aufstellung eines Arbeitsprogramms, und welche Referate im Bundesforschungsministerium waren mit der Abwicklung dieses Auftrags betraut? Wo ist die abgegebene Vorstudie des Bundesverbands Bürgerinitiativen erhältlich, für die der Bundesforschungsminister 60 243 DM aus den Mitteln zur Förderung der nichtnuklearen Energieforschung und -technologie bezahlt hat? Zu Frage A 114: Da ich zu diesem Fragenkomplex bereits mehrfach ausführlich Stellung genommen habe, erlaube ich mir, Sie auf diese hinzuweisen. So die — Antwort, die der Parlamentarische Staatssekretär am 5. Mai 1977 in der 25. Sitzung des Deutschen Bundestages, auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Waigel (Drucksache 8/328 Frage A 33) gegeben hat — Antwort des Bundesministers Matthöfer vom 6. September 1977 auf die Frage des Abgeordneten Tillmann (Drucksache 8/915). Danach hatte der Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz e. V. (BBU) im Februar 1976 einen Antrag auf Forschungsförderung beim Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) eingereicht, mit dem die „politischen, strukturellen und ökonomischen Möglichkeiten der Einführung energiesparender Maßnahmen im Haushaltsbereich" unter Einbeziehung der Bewußtseinsbildung bei der Bevölkerung untersucht werden sollte. Angesichts der Bedeutung, die einem rationelleren Energieeinsatz gerade im Haushaltsbereich gegeben werden muß, und der Notwendigkeit, die Forschungs- und Entwicklungspolitik in die bislang wenig erforschten Zusammenhänge rationeller Energieverwendung in diesem Bereich einzubetten, besteht und bestand nach wie vor ein ausgesprochener Bedarf für solche Untersuchungen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie begrüßte deshalb grundsätzlich einen solchen Antrag und leitete eine sorgfältige Begutachtung des Projektvorschlags ein. Auf Grund der Gutachten wurde im Juli 1976 eine Vorphase bewilligt, in der das Arbeitsprogramm unter Abgrenzung zu anderen Projekten genauer definiert werden sollte. Diese Projektdefinitionsphase wurde Ende des Jahres 1976 abgeschlossen. Gleichzeitig zur Prüfung des Arbeitsberichts — mit negativem Ergebnis — beschloß der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, für die Fortsetzung dieses Vorhabens keine weiteren Mittel bereitzustellen. Die Förderung des Projekts wurde deshalb nach der Vorphase eingestellt. Zu Frage A 115: Die vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) im Rahmen des abgebrochenen Forschungsvorhabens erstellte Vorstudie ist auf Grund des abgebrochenen Projektes nicht veröffentlicht worden. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 116 und 117) : Wie beurteilt der Bundesforschungsminister die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs zum Haushalt 1976 in bezug auf die Einschaltung von Projektträgern? Wie beurteilt der Bundesforschungsminister die Tatsache, daß im Jahr 1977 im Durchschnitt pro Beschäftigten bei Projektträgern nur sechs Projekte betreut wurden, und ist dies im Vergleich zu den Erfahrungen in der Wirtschaft wie auch zu den Ergebnissen der Untersuchungen, die im Auftrag des Bundesforschungsministeriums von der Unternehmensberatungsgesellschaft Abt angestellt wurden, noth zu rechtfertigen? Zu Frage A 116: Obgleich die bisherigen Erfahrungen mit den Projektträgern noch kein abschließendes Urteil erlauben, läßt sich bereits jetzt sagen, daß aufgeworfene grundsätzliche Zweifel an der Verfassungs- bzw. Gesetzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Steuerbarkeit der Projektträger vom Bundesrechnungshof selbst zum Teil nicht mehr aufrechterhalten werden und daß keine Notwendigkeit besteht, die Projektträger-Aufgaben etwa an nachgeordnete Behörden zu übertragen. Insgesamt haben die bisherigen Erfahrungen die Auffassung bestätigt, daß die Projektträger als Instrument der Forschungsförderung trotz erklärbarer Anlaufschwierigkeiten in der Aufbauphase die an ihren Einsatz geknüpften Erwartungen erfüllt haben. Dafür spricht die im allgemeinen erreichte Sorgfalt und Fachkunde bei der Vorhabensbeurteilung vor der Förderentscheidung und die zeitnähere Information des Bundesministeriums für Forschung und Technologie über den Fortschritt der Vorhaben. Hierdurch werden die anschließenden Entscheidungen über Fortführung oder Einstellung von Vorhaben im Bundesministerium für Forschung und Technologie beschleunigt und auf eine bessere Grundlage gestellt. Darüber hinaus bieten die von den Projektträgern ausgehenden Anregungen und Hinweise an potentielle Anwender zur Beteiligung am Forschungsprozeß verbesserte Möglichkeiten zu einer Verbreitung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in Wissenschaft und Praxis. Damit ist die Projektträgerschaft von ihrer Konzeption und Aufgabenstellung her ein wesentlicher Baustein des Förderungssystems geworden, ohne den die wachsenden qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Forschungspolitik nicht bewältigt werden können. Eine wesentliche Einschränkung der Projektträgerschaften oder gar ein ersatzloser Verzicht auf dieses Instrument wäre nicht mehr zu verantworten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 8981* Zu Frage A 117: Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Personalanforderungen für Projektträger müssen eine Reihe von Kriterien berücksichtigt werden: Neben der Zahl der zu betreuenden Vorhaben und dem zu betreuenden Mittelvolumen z. B.': — die Komplexität der Vorhaben bzw. die fachliche Breite der Aufgabe. In diesem Zusammenhang ist nach den bisherigen Erfahrungen eine Kosten/„Umsatz"-Relation von höchstens 5 Prozent als Richtwert festgelegt worden, der nicht ohne eingehende und überzeugende Begründung überschritten werden darf., Bei der Zahl von 6 Projekten je Beschäftigten Projektträger muß berücksichtigt werden, daß sie unter Einschluß der Mitarbeiter der früheren Gesellschaft für Weltraumforschung, die inzwischen in die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt eingegliedert worden ist, zustandegekommen ist. Läßt man den Bereich der Weltraumforschung außer acht, werden jeweils 10 Vorhaben von einem Beschäftigten eines Projektträgers in 1977 betreut. Im Jahre 1978 wird sich die Zahl der Vorhaben pro Projektträger-Beschäftigten erhöhen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie strebt an, nach Behebung der Anlaufschwierigkeiten eine Relation von 15-20 Vorhaben pro ProjektträgerMitarbeiter zu erreichen. Im übrigen ist gerade bei diesem Kriterium ein Vergleich mit der freien Wirtschaft nicht möglich, da dort mit der Projektträger-Tätigkeit vergleichbare Aufgaben im Bereich der Forschung nicht anfallen; Anlage 32 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 118 und 119): Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Neutralität der Projektträger zu wahren, Interessenkollision und Wettbewerbsverzerrung durch Beteiligung von Projektträgern an Förderungsmaßnahmen des Bundesforschungsministeriums im betreuten Bereich zu vermeiden? Was hat der Bundesforschungsminister angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofs, die beim Bundesforschungsministerium verbleibende Förderungsentscheidung besitze lediglich nur Formalcharakter, unternommen? Zu Frage A 118: Nach den „Grundsätzen für die Einschaltung von Projektträgern (PT) bei der Durchführung von Förderungsmaßnahmen des BMFT (Stand: Nov. 1977) " müssen PT auf dem einschlägigen Fachgebiet besonders sachverständig sein und sich wettbewerbsneutral verhalten. Die Durchsetzung dieser Grundsatzforderungen erfolgt in Form entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zwischen BMFT und PT-Einrichtungen. Hiernach hat' die PT-Einrichtung u. a. — zur Erledigung der PT-Aufgaben einen Projektstab als gesonderte Organisationseinheit zu bilden; — die erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen auch gegenüber den eigenen F+E-Stellen vertraulich zu behandeln, sofern dies zur -Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist; — durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß von den durch sie als PT erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen nur so Gebrauch gemacht werden kann, daß den von ihr betreuten Zuwendungsempfängern/Auftragnehmern wettbewerbliche Nachteile nicht entstehen; — die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, daß ihre Mitarbeiter oder Beauftragten den Verpflichtungen zur Wettbewerbsneutralität und Vertraulichkeit nachkommen. Zu Frage A 119: Die Behauptung, die beim BMFT verbleibende Förderungsentscheidung besitze lediglich formalen Charakter, hat der BRH in seinen Bemerkungen zum Hj. 1976 nicht erhoben. Entsprechende in der Vorphase seiner Prüfung geltend gemachte Befürchtungen konnte der BMFT. in seinen Stellungnahmen ausräumen. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 120 und 121) : Wie beurteilt der Bundesforschungsminister die Kritik des Bundesrechnungshofs an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Einschaltung privater Projektträger? Wie beurteilt der Bundesforschungsminister die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Zweckmäßigkeit des gegenwärtigen Verfahrens der Forschungsverwaltung durch Projektträger auch unter dem Aspekt der Verwaltungskosten, und wie stellt er sich zu dem Vorschlag des Bundesrechnungshofs, eine Bundesoberbehörde mit der Forschungsverwaltung zu beauftragen? Zu Frage A 120: Durch die Vereinbarungen zwischen Bundesministerium für Forschung und Technologie und den Projektträger-Einrichtungen sowie durch Richtlinien und besondere Weisungen ist sichergestellt, daß die „Kernaufgaben" der Förderung (Förderungsentscheidung einschließlich Entscheidung über Änderungen, Gesamtverantwortung für Forschungsförderung, abschließende Finanzkontrolle) beim Bundesministerium für Forschung und Technologie verbleiben. Die Zweifel des Bundesrechnungshofs, ob die Fachreferate die von den Projektträgern vorgelegten Vorschläge selbst ausreichend prüfen können, teile ich nicht. Zweck der Einschaltung von Projektträgern ist gerade, eine Entlastung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie durch eine Arbeitsteilung zu erreichen, bei der die Projektträger im Wege einer intensiven fachlichen Prüfung, Beratung und Information die Förderanträge derart vorbereiten, daß sich die Prüfung des BMFT auf die forschungspolitisch wichtigsten Elemente beschränken kann. Die Fachreferate des BMFT stehen dabei bereits in der Vorbereitungsphase in engem Kontakt mit dem Projektträger und eventuell externen Gutachtern und informieren sich durch Teilnahme an den Beratungssitzungen, Statusseminaren 8982* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. November 1978 etc. 'so ausreichend, daß eine nochmalige eingehende Prüfung des Förderungsantrages im BMFT entbehrlich und Doppelarbeit vermieden wird. Zu Frage A 121: Eine Aufgabendelegation, gleich welcher Form, verursacht stets einen gewissen Mehraufwand. Die Notwendigkeit der Aufgabendelegation könnte nur durch eine erhebliche Stellenvermehrung im BMFT selbst verhindert werden. Die Schaffung einer Bundesoberbehörde für die Forschungsförderung wäre keine wirtschaftlichere Lösung. Durch die Einschaltung der Projektträger ist nicht nur die dringend erforderliche Arbeitsentlastung, sondern darüber hinaus eine qualitative Verbesserung der Auswahl, Steuerung und Erfolgskontrolle der Vorhaben ermöglicht worden, da die Projektträger diese Aufgaben intensiver und mit einem in der Regel besonders fachkundigen Personal durchführen können. Dies bestätigt auch der Bundesrechnungshof, wenn . er in seinen Prüfungsbemerkungen unter TZ 132 abschließend schreibt: „Zusammenfassend ist festzuhalten, daß die Beauftragung von Projektträgern das Förderverfahren beschleunigt und das Ministerium schnell von einer Fülle von Arbeit entlastet hat." Anlage 34 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Fragen A 122 und 123) : Werden der Bundesfinanzminister und der Deutsche Bundestag nicht über entsprechende Bewilligungen von Haushaltsmitteln bei der Festlegung der Personalstellen und Ausgaben der Projektträger beteiligt, und wenn ja, aus welchen Gründen? Ist der Bundesforschungsminister bereit, den Aufwand für die Projektstäbe, der ebenso staatlicher Verwaltungsaufwand der Förderung ist wie der entsprechende Aufwand im Ministerium, entsprechend den Vorschlägen des Bundesrechnungshofs zentral zu veranschlagen? Zu Frage A 122: Das Parlament und der Bundesminister der Finanzen sind bei der Bewilligung der Ausgaben für die Projektstäbe insoweit beteiligt, als sie an der jährlichen Etatisierung dieser Mittel bei den FörderTiteln des Einzelplans 30 mitwirken. Bis 1978 enthalten die Förder-Titel in den Erläuterungen jeweils den Hinweis auf die Leistung von Ausgaben für die Projektträgerschaften. Ab 1979 werden darüber hinaus in den Erläuterungen die Höhe der Ausgaben und die Zahl der Mitarbeiter der Projektstäbe ausgewiesen. Zu Frage A 123: Eine zentrale Veranschlagung der Ausgaben für die Projektstäbe hält das Ministerium in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen bei Abwägen der Vor- und Nachteile nicht für zweckmäßig. Gegen die zentrale Verarschlagung sprechen zwei Gründe: a) Die Projektstabskosten sind Nebenkosten der Projektförderung; sie sind zwangsläufiger Bestandteil der Durchführung der Förderprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in den betreffenden Bereichen und sollten als solche zusammen mit den Programmausgaben ausgewiesen werden, um deren wirkliches Volumen zu zeigen. b) Im Forschungsministerium wird aus Gründen einer rationellen, möglichst unbürokratischen Förderpraxis das System der dezentralen Mittelbewirtschaftung befolgt. Dieses System stärkt die Eigenverantwortung der Fachreferate. Da sie gezwungen sind, die Projektstabskosten aus ihren Fördermitteln zu bestreiten, haben sie ein Interesse daran, diese Kosten so niedrig wie möglich zu halten — und zwar auch im Vergleich zu anderen Referaten. Diese Motivation würde bei einer zentralen Veranschlagung verlorengehen. Darüber hinaus würde dem Verwalter eines zentralen Titels eine schwer erfüllbare Schiedsrichterrolle bei der Verteilung der Mittel aufgezwungen werden. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 125) : Ist es richtig, daß der ständige „DDR"-Vertreter in Bonn verlangt hat, daß eine ihn begleitende Polizeieskorte Trauerflore von den Antennen ihrer Funkräder entfernen mußte, und was hat die Bundesregierung gegen diesen Eingriff in die inneren Angelegenheiten unseres Staats unternommen (vgl. Welt am Sonntag vom 1. Oktober 1978). Der Leiter der Ständigen Vertretung der DDR wurde am 28. September 1978 bei der Fahrt von seiner Residenz zum Bundespräsidenten zur Überreichung seines Beglaubigungsschreibens von einer Polizeieskorte begleitet. Vor der Abfahrt der Eskorte von der Residenz bat mit der Begründung, daß Mißverständnisse entstehen könnten, der Protokollbeamte der Ständigen Vertretung der DDR, die Trauerflore von den Antennen der Polizei-Kräder zu entfernen. Der Wunsch wurde von einem Beamten des Bundeskanzleramtes an die Polizeieskorte weitergegeben. Diese entsprach dem Wunsch. Ich vermag in diesem Vorgang keinen Eingriff in die inneren Angelegenheiten unseres Staates zu sehen. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2249 Frage A 138) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen (z. B. GeneralAnzeiger Bonn vom 23. Oktober 1978) bestätigen, wonach 3 500 Fallschirmjäger der „Nationalen Volksarmee" in Angola stationiert sind, und welche Aufgaben haben diese Soldaten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in diesem südafrikanischen Land? Die Bundesregierung kann diese Pressemeldungen nicht bestätigen. Ihr Inhalt entspricht nicht den Erkenntnissen der Bundesregierung. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte die Beantwortung dieser Frage im einzelnen im zuständigen Bundestags-Ausschuß erfolgen. Ich bitte um Verständnis, wenn die Bundesregierung bei Fragen, deren Beantwortung ihr nur auf Grund von vertraulichen Informationen möglich ist, insoweit an ihrer bisherigen Praxis festhält.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Dieter Haack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich sehe darin überhaupt keinen Widerspruch, sondern eine Ergänzung dessen, was ich hier gesagt habe.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Denn dann, wenn eine Systemumstellung erfolgt, hat sie gerade den Sinn, den finanzschwächeren Bevölkerungskreisen eine Eigentumsbildung stärker zu ermöglichen,

    (Erneute Zustimmung bei der SPD)

    oder, anders ausgedrückt, dann hat sie das Ziel, daß die Steuererleichterungen nicht einseitig bestimmte Einkommensgruppen begünstigen.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, worum es in Zukunft geht, ist, daß wir die Möglichkeiten des Eigenheimbaus, die Möglichkeiten des Eigentumserwerbs in unseren Städten verbessern. Hier wollen wir von seiten der Bundesregierung mit unserem StadthausKonzept einen kleinen Beitrag liefern, einen Beitrag als Idee, als Vorschlag, man kann auch sagen, als Experiment. „Stadthaus" bedeutet grundstücksparendes, kostengünstiges Bauen als Alternative zum Hochhaus auf der einen und zur Landschaftszersiedlung auf der anderen Seite. Das Stadthaus-Konzept des Bundes soll wohnungs- und städtebaupolitische Aufgaben gleichermaßen erfüllen. Wir suchen neue städtische Wohnformen, die vom Wohnort, vom Freizeitwert, von den Kosten her eine echte Alternative zum heute bevorzugten Wohneigentum im Stadtumland sind. Das heißt, mit attraktiven stadtgemäßen Wohnformen wollen wir zwei Ziele erreichen: die Eigentumsbildung im Wohnungsbau fördern und die Stadtflucht vermindern.
    Wir legten dazu vor einigen Monaten ein mehrstufiges Programm vor: zunächst modellhaft Bau von 100 Stadthäusern in vier Städten des Bundesgebietes einschließlich Berlins bis 1979, 1980 dann das Bundesprojekt „Wohnen in der städtebaulichen Verdichtung". Begleitende Forschung soll sicherstellen, daß die Stadthaus-Konzeption nicht bei einer Musterhausschau steckenbleibt. Das heißt, diese Idee kann durchaus ein wichtiges Element einer sied-



    Bundesminister Dr. Haack
    lungspolitischen Konzeption auch für das Stadtumland werden.
    Ich darf darauf hinweisen, daß es bereits eine — bedauerlicherweise schon wieder verengte — Diskussion über das Stadthaus gibt. Ich verstehe darunter nicht nur das Bauen im Zentrum der Stadt selbst, in der Baulücke, etwa in den Bereichen des Ersatzwohnungsbaus in Sanierungsgebieten, sondern auch eine flächensparende Bebauung in der Stadt insgesamt bis hin zum Stadtrand, weil wir aus unterschiedlichen Gründen erreichen müssen, daß möglichst viele Menschen in der Stadt — nicht nur im Stadtzentrum, sondern im gesamten Gebiet der Stadt — bleiben. Es geht also im wesentlichen um ein flächensparendes Bauen, um ein verdichtetes Bauen.
    Meine Damen und Herren, ich darf aber, um keine Illusionen zu wecken, deutlich sagen: Hier geht es um e i n Mittel für das Wohnen in der Stadt, nicht um ein Allheilmittel, mit dem alle Probleme gelöst wären. Ich warne bei dieser Gelegenheit überhaupt vor jeglichem Patentrezept. Auch mein konsequentes Eintreten für die Eigentumsbildung generell, für die Eigentumsbildung im städtischen Bereich soll keine Ideologie sein.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Es muß deutlich sein, daß wir selbstverständlich trotz einer verstärkten Eigentumsbildung nach wie vor auch Mietwohnungen brauchen, gerade im städtischen Bereich,

    (Beifall bei der SPD)

    gerade für die Personengruppen, die staatlicher Hilfe besonders bedürfen: junge Familien, alte Menschen und Schwerbehinderte.
    Ich möchte ebenso deutlich machen, daß auch unser konsequentes Eintreten für den Erhaltungsgedanken im Städtebau keine Ideologie ist. Ich wende mich dagegen, daß wir in der Bundesrepublik, wofür es gewisse Anzeichen gibt, von einem Extrem ins andere fallen: in den 60er Jahren zu wenig Berücksichtigung der Erhaltung erhaltungswürdiger Bausubstanz; heute hat man dann und wann das Gefühl, daß es Leute gibt, die glauben, jedes alte Gebäude aus der Vorzeit müsse unbedingt erhalten werden. Ich wende mich auch hier gegen einen übertriebenen Denkmalschutz.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Worum es geht — nicht nur im Städtebau, sondern, wie ich meine, immer in der Politik; aber ich spreche zur Zeit nur vom Städtebau —, ist eine Politik mit Augenmaß, nicht eine Politik, die ideologisiert ist, nicht eine Politik, die alle zehn Jahre in andere Extrempositionen verfällt,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    eine Politik, die an den Bedürfnissen und an den Wünschen unserer Bürger orientiert ist.
    So verstehe ich auch die Bürgerbeteiligung, die wir etwa im neuen Bundesbaugesetz verankert haben. Bürgerbeteiligung kann nicht bedeuten, daß sich derjenige, der nur, rein egoistisch gesehen, ein Problem hat — vielleicht den Straßenlärm vor seinem eigenen Haus —, mit anderen unter der modisch klingenden Bezeichnung „Bürgerinitiative" zusammenschließt und dann noch die Leute attakkiert, die sich als Gemeindevertreter 20 Jahre lang um die Probleme ihrer Bürger gekümmert haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir verstehen unter Bürgerbeteiligung und Bürgermitwirkung, daß sich der Bürger für das gesamte Geschehen seiner Gemeinde verantwortlich fühlt. Natürlich kann er dabei auch seine eigenen Interessen legitimerweise vertreten.
    Der vierte und letzte Punkt in diesem Konzept, mit dem nach meiner Auffassung — jedenfalls bei enger Zusammenarbeit aller Beteiligten — unsere Probleme der Zukunft zum großen Teil zu lösen sind, ist die Wohnumfeldverbesserung. Ich habe vorhin schon in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die städtebaulich problematischen, älteren Bauquartiere zunehmend in die Gefahr des Absinkens geraten. Die bisherigen Modernisierungsförderungsmittel sind vorwiegend in die Nachkriegsbestände geflossen, obwohl die Zahl der modernisierungsbedürftigen Wohnungen dort nicht überwiegt. Demgegenüber sind zuwenig öffentliche Modernisierungsmittel in die alten Bestände geflossen, dorthin, wo wir einen besonderen Bedarf haben. Die Bund-Länder-Modernisierungsprogramme seit 1974 — seit 1977 auf der gesetzlichen Grundlage des Wohnungsmodernisierungsgesetzes — gehen von dem Grundsatz aus, daß Modernisierung Aufgabe des Eigentümers sei. Der Staat soll sich im wesentlichen auf finanzielle Anreize zur privaten Investition beschränken.
    Dieser Grundsatz setzt jedoch, wenn er funktionieren soll, zweierlei voraus: Das Wohnumfeld muß in Ordnung sein, und die Eigentümer und die Mieter müssen in der Lage sein, die privat zu finanzierenden Modernisierungskosten auch tatsächlich zu tragen. Beides ist aber in den wirklich gefährdeten Altbaugebieten zum großen Teil nicht der Fall. Am meisten fehlt bisher eine Verbindung von Wohnungsmodernisierung und Wohnumfeldverbesserung. Wohnumfeldverbesserung — darüber sollte es keinen Zweifel geben — ist natürlich eine öffentliche Aufgabe. Sie besteht u. a. auch darin, das Investitionsklima für private Investitionen zu verbessern. Denn eine Wohnungsverbesserung durch Modernisierung lohnt nur dann und ist auch nur dann zu erwarten, wenn das Wohnumfeld gleichzeitig oder vorher verbessert wird. Wir brauchen also in Zukunft ein Instrumentarium, das ohne den bei der klassischen Sanierung notwendigen formalen Aufwand die gezielte Erneuerung einzelner Gebäude und kleinerer Quartiere ermöglicht, zu Aus- und Umbaumaßnahmen geeignet ist, dem Ersatzwohnungsbau in Sanierungsgebieten hilft und vor allem auch der Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren dient.
    Ich meine, daß das die zentralen Aufgaben sind. Dabei muß die Wohnumfeldverbesserung in die kommunale Entwicklungsplanung eingeordnet werden. Kommunale Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnumgebung müssen durchgesetzt werden. Dabei geht es auch um eine gezielte Beratung von Eigen-



    Bundesminister Dr. Haack
    tümern und Mietern über die Möglichkeiten der Finanzierung, der Förderung, über Mieterhöhungsprobleme, Mieterrechte usw. Ansätze für ein solches Instrument der Wohnumfeldverbesserung sind im geltenden Modernisierungsrecht bereits enthalten: Förderung nach dem Schwerpunktprinzip gehört z. B. dazu; Modernisierung als dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, Abhängigkeit öffentlicher Modernisierungsmittel von begleitenden Maßnahmen durch die Gemeinde gehören ebenfalls dazu.
    Vergleichbare Ansätze zur Entwicklung eines neuen Instruments besitzt das Städtebauförderungsgesetz nicht. Im Rahmen der Beratungen unseres Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht — sprich: Änderung des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes — haben die Ausschüsse des Bundesrates in den letzten Wochen Vorschläge in Richtung Wohnumfeldverbesserung durch eine Änderung des Städtebauförderungsgesetzes gemacht, eine Ergänzung der Vorschläge etwa des Deutschen Städtetages zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes. Ich glaube, daß wir hier sehr schnell überkommen müssen, wobei es letzten Endes eine Formfrage ist, ob .wir das Wohnungsmodernisierungsgesetz oder das Städtebauförderungsgesetz ergänzen. Wichtig ist, daß wir dieses Instrumentarium möglichst schnell schaffen. Das bedeutet dann auch, daß unsere Städte und Gemeinden im Einzelfall zu einem flexibleren Mitteleinsatz kommen müssen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das waren die vier Schwerpunkte. Ich will, obwohl ich es vorhatte, im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung die wesentliche Verbesserung der Verkehrssituation in den Zentren unserer Städte aus Zeitgründen nicht behandeln, sondern nur als Merkpunkt erwähnen. Wohnumfeldverbesserung muß zu einem wesentlichen Teil eine Verbesserung der innerstädtischen Verkehrsverhältnisse mit Richtung auf Verkehrsberuhigung vor allem in den Wohnstraßen sein. Das Problem der Verkehrsberuhigung ist durch eine Fußgängerzone noch nicht gelöst. Zwar ist auch sie notwendig. Aber sie ist nur ein kleiner Ausschnitt der notwendigen Verkehrsberuhigung. Worum es zentral geht, ist, daß wir zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Wohnstraßen kommen, wie man das etwa in Holland kennt. Es geht nicht nur um ein fußgängerfreundliches Straßenbild, sondern auch um eine Beschränkung der Parkmöglichkeiten, um kinderfreundliche Gestaltung unserer Straßen, um einen generellen Vorrang der Fußgänger und um eine Teilzugänglichkeit für die anderen Verkehrsteilnehmer, im wesentlichen aber um eine Verlangsamung des motorisierten Verkehrs durch geeignete Straßenführung und geeignete Straßengestaltung; das ist ein wesentliches Element der Wohnumfeldverbesserung.
    Stadtsanierung, Wohnungsmodernisierung, Wohnumfeldverbesserung .und verbesserte Eigentumsbildung in unseren Städten müssen die vier Ziele der Städtebaupolitik der nächsten Jahre sein, um die Probleme unserer Städte mit lösen zu können. Diese
    Politik muß vor allem an den Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen, besonders an den Interessen junger Familien mit Kindern, orientiert sein.
    Wenn wir diese Ziele erreichen wollen — ich habe bisher das Gefühl gehabt, daß es hier weitgehende Übereinstimmung gibt; ich bin auf die Debatte gespannt —, gehört dazu folgendes: Erstens gehört dazu, daß wir zu einer engen, der übermäßigen und übertriebenen parteipolitischen Konfrontation entzogenen Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Städtebau kommen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Notwendige Maßnahmen und notwendige Programme im Interesse unserer Bürger dürfen nicht wegen übertriebener Konfrontation verlangsamt oder verwässert werden. Ich habe schon kurz nach meinem Amtsantritt dieses Angebot einer verbesserten Zusammenarbeit mit allen Bundesländern gemacht und stehe nach wie vor dazu.
    Zweitens muß, wenn wir diese Ziele erreichen wollen, genauso deutlich werden, daß die Baupolitik nicht ausschließlich ein Konjunkturinstrument mit einem dauernden Auf und Ab ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Vielmehr muß begriffen werden — auch von jenen Politikern, die nicht Städtebaupolitiker im engeren Sinn sind —, daß Baupolitik in Zukunft ganz entscheidend als Wachstumspolitik verstanden werden muß. Denn hier geht es um eine zentrale Zukunftsaufgabe. „Im Interesse unserer Städte" bedeutet ja auch immer: im Interesse unserer Bürger in diesen Städten. Wir müssen zu einer Verstetigung kommen. Natürlich ist diese Politik nicht konjunkturunabhängig. Das ist völlig klar. Aber ich wende mich dagegen, daß Baupolitik ausschließlich ein Konjunktursinstrument ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Deshalb unterstütze ich alle Bestrebungen der Bauwirtschaft und des Baugewerbes zur Verstetigung. Ich begrüße den Vorschlag, den der bisherige Präsident des deutschen Baugewerbes, Herr Hackert, in der vorigen Woche wiederholt hat, als er in Bonn als Präsident verabschiedet wurde, nämlich daß bei einer überschäumenden Baukonjunktur staatliche Programme gestreckt werden. Es darf nur nie so kommen, daß diese staatlichen Gelder eingezogen werden und verschwinden. Sie dürfen höchstens gestreckt werden. Damit kehrt Sicherheit ein — nicht nur in den Kommunen, sondern auch in der Bauwirtschaft. Deshalb setze ich mich auch in den Gesprächen mit den Wohnungsbauministerkollegen der Länder — ich habe in den letzten Tagen und Wochen ja einige dazubekommen —, dafür ein, daß wir endlich zu einer langfristigen Absicherung kommen, daß Sicherheit auch in die Bauwirtschaft kommt, daß die Bauwirtschaft sich verlassen kann: Der Staat — Bund und Länder gemeinsam — engagieren sich auch noch im Jahr 1982 in der Stadtsanierung und der Wohnungsmodernisierung und im sozialen Wohnungsbau, und es besteht keine Gefahr, daß staatliche Programme gekürzt oder gestrichen werden.



    Bundesminister Dr. Haack
    Drittens und zugleich letztens: Wir können diese vier zentralen Aufgaben unserer Sätdtebaupolitik nur lösen, wenn wir konsequent als Bundesregierung und als Bundestagsabgeordnete unseren Beitrag zur Entbürokratisierung leisten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Das heißt, wir müssen erreichen, daß unser Förderungsinstrumentarium auch in diesem Bereich flexibler ist, daß die Gemeinden vor Ort entscheiden, wo sie die Mittel einsetzen. Ich halte es für einen untragbaren Zustand, daß eine Gemeinde das Investitionsvorhaben, das nach ihrer eigenen Entscheidung erst an Stelle drei steht, nur deshalb auf Stelle eins vorziehen muß, weil irgendwo ein staatlicher Topf vorhanden ist, obwohl es viel sinnvoller wäre, das Investitionsvorhaben Nummer eins durchzusetzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Darum müssen wir zu einer flexibleren Handhabung im Mitteleinsatz kommen und müssen die Entscheidung stärker als bisher vor Ort verlagern. Das heißt allerdings dann auch, daß wir die Gemeinden auffordern müssen, von den bestehenden Instrumenten Gebrauch zu machen. Ich bin der Auffassung — das sage ich jetzt kritisch an die Gemeinden, obwohl ich sehr kommunalfreundlich bin —, die Gemeinden können nicht nur neue Instrumente vom Bund fordern, sondern müssen dann, wenn sie diese bekommen haben, wie etwa durch das neue Bundesbaugesetz, diese Instrumente im Einzelfall auch einsetzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es gibt aber bisher nach meiner Kenntnis keine Gemeinde — ich frage sehr viel, wenn ich herumkomme —, die z. B. das Baugebot auch in einer Baulücke im innerstädtischen Gebiet eingesetzt hat. Hier kommt es also darauf an, daß sich alle, die in diesem weiten Spektrum unseres Aufgabengebietes, der Städtebaupolitik, engagiert und verantwortlich sind, dieser Verantwortung stellen. Ich darf auch Sie, die Fraktionen des Deutschen Bundestages, bitten mitzuhelfen, damit wir, Parlament und Regiegierung, in unserem eingegrenzten Zuständigkeitsrahmen nach unserer Verfassungsordnung einen wesentlichen Beitrag leisten, um durch eine verantliche Politik im Städtebau und im Wohnungsbau unseren Gemeinden und vor allem unseren Bürgern in Zukunft zu helfen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schneider:

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Oscar Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Probleme der Städtebaupolitik berühren das historische Selbstverständnis der Völker. Sie manifestieren den Konflikt zwischen Kultur und Zivilisation. Durch sie wird mit wachsender Eindringlichkeit daran erinnert, daß menschliche Selbstverwirklichung nur dort gelingen kann, wo die gebaute Umwelt menschliche Maßstäbe trägt, urbanen Notwendigkeiten entspricht. Kultur ist wesentlich Stadtkultur. Niemand kann eine hsitorische Anthropologie schreiben, kann die seelischen und geistigen Quellen jeglicher Kultur erschließen, ohne die Architektur der Völker, ihre städtebaulichen Gesamtwerke zu entziffern, in einen kulturgeschichtlichen Gesamtzusammenhang zu stellen. Das Thema der Geschichte ist der Mensch. Der Ort seiner Selbstdarstellung und Selbstfindung die Stadt. Die Auftaktkonferenz im Europäischen Denkmalschutzjahr hat 1975 unter anderem festgestellt, „daß eine der wesentlichen Taten unserer Zeit in der Rückeroberung des städtischen Raumes zugunsten der Menschen besteht, beginnend mit dem Schutz, der Restaurierung und der Wiederherstellung alter Komplexe". Soweit die Konferenz. Der Erhaltungsgedanke im Städtebau ist gegenüber den Zielvorstellungen des Denkmalschutzes natürlich umfassender und differenzierter zu umschreiben. Dem Thema der heutigen Aussprache sind unzweifelhaft europäische Maßstäbe eigen. Ihm kommt ein hoher gesamtpolitischer Rang zu.
    Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen hingegen läßt solcherlei Dimensionen vermissen. Sie erschöpft sich in der Addition unbestrittener Selbstverständlichkeiten, in der Aufzählung regierungstechnischer Routine, in der Wiederholung längst bekannter Tatsachen oder gesetzlicher Regeln. Sie ist nur dort bemerkenswert, wo sie sich ausschweigt, wo sie Fragen nicht beantwortet, sondern neue Fragen herausfordert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Immer dasselbe!)

    An verschiedenen Stellen der Antwort ist zu erkennen, daß die Bundesregierung ihre Sonderprogramme im Bereich der Wohnungs- und Städtebaupolitik zunächst als Arbeitsmarkt- und Konjunkturpolitik und erst in ihrer Nebenwirkung als Politik zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Städten und Gemeinden verstanden hat. Herr Bundesminister Haack, ich habe Ihre Ausführungen soeben mit Zustimmung und beifällig vermerkt, daß Baupolitik etwas mit Wachstumspolitik zu tun habe und daß es darauf ankomme, die bauwirtschaftliche Entwicklung zu verstetigen. Wenn Sie schon dieser Auffassung sind — wir alle, glaube ich, stimmen dieser Auffassung zu —, frage ich Sie: Weshalb hat es die Bundesregierung seit 1973 unterlassen, auch nur in einem einzigen Fall konkrete verbindliche Folgerungen aus der Bauenquete der Bundesregierung zu ziehen?
    Die Antwort der Bundesregierung enttäuscht zunächst politisch, weil sie keine Perspektive für morgen eröffnet. Sie genügt aber auch in fachlich-sachlicher Hinsicht den Maßstäben nicht, mit denen der Bundestag in seiner Gesamtheit die Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage im Parlament messen muß. Der Wertgehalt der Antwort muß jeden enttäuschen, der das sensible Interesse der Fachwelt, vor allem auch der Kommunalpolitiker und große Teile unserer Bevölkerung an den Fragen des Städtebaus und des Umweltschutzes und den damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Fragen kennt.
    Wenn schon die Fragen der Koalition — was politisch niemanden überraschen dürfte — als Freund-



    Dr. Schneider
    lichkeit gegenüber der Regierung zu verstehen sind, ganz dazu bestimmt, dem Bundesbauminister eine parlamentarische Plattform zur Selbstdarstellung zu geben, so muß wenigstens die Opposition versuchen, die Problembereiche der Städtebaupolitik intensiver auszuleuchten,

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    tiefer zu erschließen, härter und hartnäckiger ins öffentliche Bewußtsein zu heben,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    die von der Bundesregierung wohlweislich verschwiegen, ausgeklammert oder verharmlost werden.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : So ist es!)

    Ich gehe wohl auch nicht fehl, meine Damen und Herren, wenn ich die Themen und den Zeitpunkt der Einbringung und der Beantwortung der Großen Anfrage in einem wohlerwogenen politischen Zusammenhang mit den Landtagswahlen in Hessen und Bayern sehe.

    (Waltemathe [SPD] : Waren die Wahlen da schon?)

    Die Veröffentlichung war am 7. September; rechtzeitig davor.
    Das einzig Neue, was der Bundesbauminister in die Diskussion einführt, ist das Stadthaus und die Wiederentdeckung des Fahrrads.

    (Immer [Altenkirchen] [SPD] : Das ist gut!)

    Das Stadthaus ist eine vieldeutige Metapher, ein Schlagwort, kein Begriff. Was aber begrifflich nicht zu fassen ist, bleibt auch in der Sache selbst fragwürdig. Das Schlagwort „Stadthaus", ,,verkehrsberuhigte Zonen in der Innenstadt", „verstärkter Bau von Radfahrwegen" und der weitere Katalog unbestrittener Selbstverständlichkeiten ersetzen noch keine Konzeption für eine Städtebaupolitik für morgen.

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Städte sind politische Räume; Städtebaupolitik muß sich deshalb an politischen Leitbildern, Maßstäben, Wertinhalten und an ihrer Vision der Zukunft messen lassen. Wir haben auf einen politischen Tatbestand, eine politische Herausforderung politische Antworten zu finden. Es geht darum, einen städtebaupolitischen Gesamtkonsens zu finden, der nach Inhalt und Zielaussage Zustimmung und Unterstützung durch die Politiker in den Ländern und vor allem in den Gemeinden finden muß.

    (Waltemathe [SPD] : Das ist ein Allgemeinplatz!)

    Die Haupt- und Kernfrage der Städtebaupolitik, nämlich die Frage nach den Maßstäben und Kosten, die für die Erhaltung und Erneuerung von Städten und Gemeinden zu beachten und aufzubringen sind, wurde nur am Rande gestellt. Die Frage, wer am Ende die Summen aufzubringen hat, bleibt gänzlich unbeantwortet. Die Koalition hat nicht gefragt, und die Regierung streifte nur beiläufig dieses Kernproblem. Sie stellt fest:
    Der zukünftige Finanzierungsbedarf für die Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes kann auch nicht annähernd genau geschätzt werden, da die vorhandenen Informationen nicht ausreichen.
    Ich frage mich: Warum geben wir eigentlich Millionen von Forschungsmitteln aus, wenn diese fundamentale Frage auch nicht annähernd beantwortet werden kann?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung gibt sodann zu, über keine Kenntnisse zu verfügen, wie hoch das finanzielle Gesamtvolumen für die Erhaltung und Erneuerung unserer Städte und Gemeinden zu beziffern ist. Zwar hebt die Antwort den Zusammenhang zwischen Modernisierung und Verbesserung des Wohnumfelds hervor, ohne jedoch hierfür eine Quantifizierung der Kosten auch nur anzudeuten. Sie bleibt auch in diesem Bereich zurückhaltend, unverbindlich. Sie sagt lediglich, daß sie prüfen wolle, ob durch eine Änderung des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes, das soeben erst in Kraft getreten ist, das Instrumentarium für eine gezielte Wohnumfeldpolitik weiter verbessert werden könne. Auch sei zu überlegen, ob die Förderung der privaten Modernisierungstätigkeit durch Bund und Länder in den Schwerpunkten künftig stärker von flankierenden Maßnahmen der Gemeinden, z. B. zur Verbesserung des Wohnumfelds, abhängig gemacht werden sollte.
    Wenn die Bundesregierung schon ein Junktim zwischen der Förderung privater Modernisierungsmaßnahmen einerseits und zusätzlichen kommunalen Anstrengungen zur Verbesserung des Wohnumfelds andererseits herstellen möchte, muß sie doch zuerst offenlegen, woher die Gemeinden die dafür zusätzlich notwendigen Mittel aufbringen können.

    (Conradi [SPD] : Aus der von der CDU abgeschafften Gewerbesteuer!)

    Mit Gesetzesänderungen im Bereich des Städtebauförderungsgesetzes und des Bundesbaugesetzes ist den Gemeinden allein keineswegs schon geholfen. Ihre gegenwärtigen Planungen zur Finanz- und Steuerreform, soweit davon die Gemeinden berührt werden, werfen zusätzliche Fragen auf. Die Bundesregierung stellt im imperativen Ton fest, daß die Modernisierungspolitik davon auszugehen hat, daß der größte Teil der Modernisierung von Eigentümern und Privaten finanziert werden wird. Dieser im Kern zwar richtige Gedanke widerspricht aber der von der Bundesregierung in der Antwort vertretenen These, daß eine wichtige Ursache für die Fehlentwicklung in den Sanierungs- und Modernisierungsgebieten darauf beruht, daß der problematische ältere Althausbestand häufig im Eigentum einkommensschwächerer Gruppen mit geringerer Investitionsneigung liegt und obendrein die Bewohner dieser Gebäude kaum zu Investitionsmaßnahmen zu bewegen sind. Hier stoßen wir auf den Widerspruch der Wirtschaftlichkeit der Wohnungs- und Städtebaupolitik zu der Belastbarkeit von Eigentü-



    Dr. Schneider
    mern und Mietern. Auch die gewerblichen Betriebe sind hier gefordert und vielfach, wie wir wissen, überfordert.
    Ein gefährlicher Zielkonflikt wird sichtbar. Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen beschleunigen die soziale Entmischung, statt sie aufzuhalten oder gegenläufig zu beeinflussen. Wer sich für die Erneuerung und Belebung der Innenstädte ausspricht, was wir ohne jede Einschränkung zu tun bereit sind, kann diesen Konflikt nur durch höhere öffentliche finanzielle Aufwendungen lösen. Eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung darf hierbei nicht außer Betracht lassen, daß für eine Familie, die den Stadtinnenbereich verläßt und ins Umland zieht, Infrastrukturaufwendungen in Höhe von 60 000 bis 80 000 DM bereitgestellt werden müssen. Dabei lasse ich die persönlichen Probleme und familiären Zusammenhänge einmal ganz außer Betracht.
    So ist es schwer zu begreifen, wenn für bestehende Bundesstraßen Lärmschutzmaßnahmen im Entwurf eines Straßenlärmschutzgesetzes vorgesehen sind, während das für bestehende Kommunalstraßen nicht der Fall ist. Die Städte und Gemeinden sehen ihre Aufgabe, ihre Pflichten, für einen größeren Lärmschutz das Ihre zu tun, sie appellieren aber an den Bund und die Länder, ihnen die dafür gebotenen Mittel bereitzustellen.
    Städtebaupolitik, meine Damen und Herren, das wissen Sie, erschöpft sich nicht in der Gesetzgebung des Bundes oder der Länder. Städtebaupolitik wird durch die Gemeinden, die Bürger, die Arbeitnehmer, die Unternehmer, die Mieter und Vermieter, die Verantwortlichen in den Rathäusern verwirklicht. Nach Ansicht der Bundesregierung kommt es u. a. darauf an, die Bildung von Wohnungs- und Hauseigentum vor allem im innerstädtischen Bereich und für Familien mit Kindern zu erleichtern.
    Im Hinblick auf die gesamtstaatliche Verantwortung für die Städtebaupolitik fordert die Bundesregierung, die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden zu vertiefen. Das ist sicherlich richtig. Dies könnte freilich nur unter Berücksichtigung der haushalts- und konjunkturpolitischen Rahmenbedingungen geschehen. Der haushaltspolitische Vorbehalt ist legitim; aber damit setzt die Bundesregierung hinter jeden Satz ihrer Antwort ein Fragezeichen. Der Herr Bundeskanzler läßt erkennen, er läßt nicht erkennen

    (Zuruf von der SPD: Aha!)

    — entschuldigen Sie, daß ich mich gerade an dieser Stelle verspreche —, welche Prioritäten er der Städtebaupolitik zumißt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Wenn er sich einmal konkret äußert, so auf dem Deutschen Mietertag im Mai 1977 in Hamburg, steht er nachher nicht mehr zu seinem Wort. Wie anders wäre es zu erklären, daß sich die Bundesregierung gegenüber dem Initiativentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen, SPD/FDP-Koalition, zum Wohnungsbindungsgesetz so zurückhaltend skeptisch verhält, wo es doch darum geht, gerade neue Impulse für das Wohnen in der Stadt auszulösen. Bezeichnend für den Stellenwert der Städtebaupolitik der Bundesregierung ist die Tatsache, daß nur 2 0/o der direkten Investitionshilfen des Bundes in die Städtebauförderung gehen, während beispielsweise für die Förderung der Datenverarbeitung zweimal soviel aufgebracht wird.
    Wir fragen also: Wie will die Bundesregierung das Ziel erreichen, in innerstädtischen Bereichen eine verstärkte Eigentumsbildung für kinderreiche Familien durchzusetzen? Welche Vorschläge macht sie? Welche neuen Finanzierungsmodelle hat sie anzubieten? Wo liegen ihre Gesetzentwürfe? Wo finden wir sie in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes? Mit welchen Herstellungs- und Erwerbskosten für ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung muß eine Familie dabei rechnen? Wieviel kostet eine Wohnung im sogenannten Stadthaus? Mit welchen Förderungshilfen darf eine Familie rechnen?
    Meine Damen und Herren, hilfreich ist nur, was dem Antragsteller am Schalter der Wohnungs- und Siedlungsbehörde, der Bewilligungsstelle, verbindlich gesagt werden kann.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : So ist es!)

    Wir können die Reihe der Fragen verlängern. Auf keine einzige aber hat die Bundesregierung eine Antwort bereit.
    Daraus ist zu folgern: Die Städtebau- und Wohnungspolitik der Bundesregierung ist unseriös. Sie verspricht mehr, als sie hält. Sie ist vor allem wirtschaftlich nicht schlüssig, sozial nicht ausgewogen. Sie vernachlässigt den sozial Schwachen, ohne dem wirtschaftlich Stärkeren Anreize zur Kapitalanlage im Wohnungsmarkt zu geben. Sie schafft gesetzliche Bindungen und Hindernisse nicht ab, wo dies sozial geboten und wirtschaftlich. vernünftig wäre. Sie sieht komplizierte wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge mit der Brille der sozialistischen Ideologie,

    (Lachen und Zurufe von der SPD)

    wo nüchternes Zugreifen mit dem Augenmaß der sozialen Vernunft und unternehmerische Risikobereitschaft am Platz wären. Auf diesen Punkt, meine sehr verehrten Kollegen, werde ich noch an zwei Stellen eingehen.

    (Immer [Altenkirchen] [SPD] : Noch einmal?)

    — Das ist ein so gewaltiges Thema, daß man die Variationen darüber überhaupt nicht erschöpfen kann.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das ist die Doppelstrategie!)

    Die Antwort der Bundesregierung enthält zwar eine annähernd realistische Bestandsaufnahme der Probleme und Herausforderungen, denen sich die Städte heute gegenübersehen. Die Folgen des .wirtschaftlichen Strukturwandels, der Verkehrsentwicklung und der Umweltbelastungen sowie der gesteigerten Anforderungen an die Wohnungen für die Stadtstruktur sind unbestreitbar. Die Bundesregie-



    Dr. Schneider
    rung hat in ihrer Antwort jedoch nicht einmal den Versuch unternommen, ein verbindliches Leitbild der Stadt von heute und ein den gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und Anforderungen der Stadt von morgen gerecht werdendes Zielsystem für die Weiterentwicklung der Stadt aufzuzeigen. Ich habe den Text x-mal gelesen, mit und ohne Brille, mit und ohne Lupe — ich habe die Antwort nicht gefunden, meine Damen und Herren.
    Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, daß die Städtebauförderung und -modernisierung weitgehend die erhofften städtebaulichen Wirkungen verfehlt haben, weil das Instrumentarium des Städtebauförderungsgesetzes einerseits so anspruchsvoll ist, andererseits die Modernisierungsförderung nicht das Absacken gefährdeter Gebiete in Sanierungsgebiete verhindert.
    Ich erinnere mich an Juni 1971. Damals wurde das Städtebauförderungsgesetz in erster und zweiter Lesung beraten. Da sprach man: Heute verabschieden wir ein Jahrhundertgesetz. Man hat gesagt: Mit diesem Gesetz werden die Reformvorstellungen der Bundesregierung für den Bürger in der gebauten Umwelt realisiert. Heute ist aus diesen Fanfaren ein weinerliches Quaken geworden.
    Daß hier ein abgestuftes System erforderlich ist, liegt auf der Hand. Im Ausschuß wird diese Problematik seit Jahren einschließlich der Einbeziehung der Wohnumweltverbesserung in die Förderung erörtert. Auch liegt die Forderung der CDU/CSU nach einer Vereinheitlichung der Modernisierungs- und Städtebauförderung unter Einbeziehung der Neubauförderung durch ein drittes Wohnungsbaugesetz seit langem vor. Was fehlt, sind Reaktionen und Aktionen der Bundesregierung.
    Die Bundesregierung führt zwar in ihrer Antwort minutiös alle städtebaulich relevanten Förderungsmaßnahmen auf. Sie vermeidet es aber, zu den insgesamt erzielten Wirkungen konkret Stellung zu nehmen und zumindest den Versuch einer KostenNutzen-Analyse zu wagen. Die pauschale Feststellung, ihre Politik habe entscheidende Verbesserungen bewirkt, steht im Widerspruch zu der Aussage, Modernisierung und Sanierung hätten nur begrenzte Wirkungen erzielt. Es ist notwendig, einmal insgesamt darzustellen, welche konkreten Verbesserungen mit den bisherigen Förderungsmaßnahmen erreicht wurden und ob der negative Entwicklungsprozeß der Städte aufgehalten werden konnte.
    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung bewertet sodann alles in allem, gestützt auf eine jüngst durchgeführte Umfrage bei den Fördergemeinden — der Minister hat es eben in seiner Rede wieder getan —, die bisherigen Erfahrungen mit dem Planungsinstrumentarium des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes positiv. Sie verschweigt die sehr kritischen Stellungnahmen der Gemeinden, die sich vor allem gegen die Förderungspraxis richten, die zu wenig auf die konkrete Haushaltssituation der Gemeinden und die Dauer der Sanierungsvorhaben Rücksicht nimmt. Das ist auch wahr. Finanzschwache Gemeinden haben praktisch keine Chance, in das Förderungsprogramm aufgenommen zu werden.
    In diesem Zusammenhang verdient auch die Kritik des Deutschen Städtetages vom 19. September 1978 bezüglich der Perfektionierung der Förderungsvorschriften zum Städtebauförderungsgesetz und die Forderung nach einem Abbau der überperfektionierten Verwaltungsvorschriften hervorgehoben zu werden. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Beschleunigungsnovelle hin. Ein Beratungsschwerpunkt muß sein, den Förderungsperfektionismus auf ein vernünftiges und überschaubares Maß zu beschneiden. Es darf nicht dazu kommen, daß im Ergebnis nur die Gemeinden zum Zuge kommen, die sich am besten in dem Subventionsdschungel zurechtfinden.

    (Conradi [SPD] : Das sagen Sie mal den Länderregierungen, Herr Dr. Schneider!)

    — Ich bin gerne bereit, dies auch den Länderregierungen zu sagen. Wir werden Gelegenheit haben, unter Mitwirkung der Vertreter der Bundesländer bei den Ausschußberatungen diesen unseren Standpunkt zu präzisieren.
    Die Bundesregierung kündigt in ihrer Antwort die Fortsetzung der Reform des Städtebaurechts — freilich erst für die nächste Legislaturperiode — an. Abgesehen davon, daß die bisher aufgezeigten Probleme dabei nicht angesprochen worden sind, fällt auch auf, daß sowohl in der Anfrage als auch in der Antwort mit keinem Wort auf die Fragen der Bodenbewertung und der Einführung neuer bzw. modifizierter Rechtsformen der Bodennutzung — Stichworte : Planungswertausgleich, erweitertes Erbbaurecht im Städtebau — eingegangen wird.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : So ist es!)

    Der Herr Minister hat sich zwar in unserer letzten großen Debatte am 12. Mai nachdrücklich und eindeutig zum Planungswertausgleich bekannt;

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : In der Fragestunde gibt er es nicht mehr zu!)

    die Öffentlichkeit hat aber einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche konkreten Absichten die Bundesregierung verfolgt und mit welchen weiteren Einschränkungen und Belastungen die Eigentümer zu rechnen haben.
    Neu und bemerkenswert ist in der Antwort der Bundesregierung, das bisher keineswegs selbstverständliche Bekenntnis zu einer breiteren Bildung von Wohnungs- und Hauseigentum, vor allem in den innerstädtischen Bereichen. Dieses Bekenntnis ist offensichtlich eher Opportunitätsüberlegungen in der Sorge entsprungen, bei der Bevölkerung nicht mehr mehrheitsfähig zu sein, als einer geläuterten und geänderten Einstellung zum Eigentumsgedanken — jedenfalls, soweit dies erhebliche Teile der SPD betrifft.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Das ist nachweisbar! — Waltemathe [SPD] : Deshalb ist auch der § 7 b des Einkommensteuergesetzes von dieser Koalition geändert worden!)




    Dr. Schneider
    — Dieser neue § 7 b des Einkommensteuergesetzes ist keine Wunderdroge. Wir haben dem aber zugestimmt. Die 7 b-Gesetzgebung lag ganz und gar in der Zielrichtung unserer städtebaulichen Grundorientierung.

    (Zuruf von der SPD: Trittbrettfahrer!)

    Wer schon so lange regiert wie diese Bundesregierung, hat nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit die Chance, einmal etwas Richtiges zu tun.

    (Lachen bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU] : Hier wird die Chance aber vertan!)

    Ich will den Beweis antreten. Lieber Kollege Conradi, ich darf Sie jetzt zitieren. Sie haben in Ihrem Aufsatz — nebenbei gesagt: in Ihrem sehr lesenswerten Aufsatz —(Zuruf von der SPD: Er schreibt nur lesenswerte Aufsätze!)

    vom 19. August 1978 im „Parlament" festgestellt, daß die SPD erst in den letzten Jahren eine positivere Einstellung zum Boden- und Wohnungseigentum gewonnen habe. Man darf wohl fragen, Herr Conradi und meine Herren von der SPD, „Weshalb wohl" und skeptisch hinzufügen: Wir haben also davon Kenntnis zu nehmen, daß die Vorbehalte der SPD — oder wenigstens: einflußreicher Kreise in der SPD — gegen eine privatwirtschaftlich geprägte Städtebau- und Wohnungspolitik fortbestehen.

    (Conradi [SPD] : „Privatwirtschaftlich" ist etwas anderes als „Eigentumspolitik"!)

    — Ich habe von der privatwirtschaftlich geprägten Städtebau- und Wohnungspolitik gesprochen.
    Wenn jemand sagt, die Einstellung sei in den letzten Jahren positiver geworden, dann frage ich mich, ob der Komparativ in diesem Fall nicht statt einer Steigerung eine Verringerung andeutet: In diesem Fall ist eine Redewendung, die den Komparativ benutzt, sehr verräterisch und bedarf der Präzisierung. Herr Kollege Conradi, Sie haben heute noch reichlich Gelegenheit, hier deutlich zu sagen, wie diese etwas kryptogene Wendung in Ihrem Aufsatz zu deuten ist.