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ID0811102100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8111

  • date_rangeDatum: 19. Oktober 1978

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    Plenarprotokoll 8/111 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 111. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Inhalt: Verzicht des Abg. Dr. Eyrich auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . . 8695 A Eintritt des Abg. Schetter in den Deutschen Bundestag 8695 A Glückwünsche zum Geburtstag des Abg Dr. Dollinger 8695 D Abwicklung der Tagesordnung 8695 A Zweite Beratung und" Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/1743 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2153 — 8695 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten • Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksache 8/1839 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 812174 — . . . . . . . 8695 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 8696 A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 8698 A Egert SPD 8699 D Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 8701 C Höpfinger CDU/CSU 8703 C Urbaniak SPD 8704 D Hölscher FDP 8706 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des, Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . . 8708 B Dr. Hammans CDU/CSU 8709 B Jaunich SPD 8711 A Frau Schleicher CDU/CSU 8712 C Spitzmüller FDP 8714 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Warnke, Röhner, Dr. Zimmermann, Dr. Dregger, Böhm (Melsungen), Dr. Mende, Dr. Althammer, Regenspurger, Niegel, Lintner, Glos, Frau Benedix, Dr. von Bismarck, II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Eymer (Lübeck), Dr. Fuchs, Haase (Kassel), Handlos, Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Jobst, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Köhler (Wolfsburg), Klinker, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Narjes, Rainer, Dr. Rose, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Dr. Sprung, Dr. Starke (Franken), de Terra, Baron von Wrangel, Würzbach, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/2146 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Büchler (Hof), Batz, Friedrich (Würzburg), Gansel, Haase (Fürth), Hauck, Heyenn, Hofmann (Kronach), Junghans, Koblitz, Konrad, Dr. Kreutzmann, Kühbacher, Dr. Linde, Lutz, Männing, Mattick, Möhring, Müller (Nordenham), Müller (Schweinfurt), Rappe (Hildesheim), Frau Schlei, Sieler, Stockleben, Stöckl, Wittmann (Straubing), Wuttke, Zebisch, Dr. Wendig, Angermeyer, Eimer (Fürth), Engelhard, Kleinert, Ludewig, Paintner, Wolfgramm (Göttingen), Wurbs, Zywietz und der Fraktion der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/2164 — Dr. Warnke CDU/CSU 8716 B Büchler (Hof) SPD 8717 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 8719 D Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 30. September 1978 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/2169 — . . . . . . . 8721 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Wahlkreiskommission für die 8 Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (BWG) — Drucksachen 8/1876, 8/2166 — . . . . 8721 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1978 hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/1468, 8/1873 — . . . . 8721 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 8/2081 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung . — Drucksache 8/2163 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/2160 — Daweke CDU/CSU 8721 D Vogelsang SPD 8723 A Schäfer (Mainz) FDP . . . . . . . . 8724 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . 8724 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 1979 — Drucksachen 8/2118, 8/2116 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2207 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2200, 8/2201 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugestaltung des steuerlichen Kinderlastenausgleichs — Drucksache 8/2130 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2208 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/2202 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2119 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2210 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 III Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2181 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2120 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2209 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2183 — Dr. Kreile CDU/CSU 8746 B Westphal SPD 8750 D Frau Funcke FDP 8756 B 8791 A Geisenhofer CDU/CSU 8759 D Lutz SPD 8761 C Cronenberg FDP 8763 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . 8766 A Köster CDU/CSU 8767 A Kuhlwein SPD 8769 B Eimer (Fürth) FDP . . . . . . . . . 8773 C Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU . . . 8775 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 8778 A Dr. Spöri SPD . . . . . . . . . . 8780 D Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 8783 B Dr. Zeitel CDU/CSU 8787 A Kühbacher SPD 8789 B Fragestunde — Drucksache 8/2186 vom 13. 10. 1978 — Kontrolle von Besuchern der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin mit Hilfe versteckter Tonbänder MdlAnfr Al 13.10.78 Drs 08/2186 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A2 13.10.78 Drs 08/2186 Wohlrabe CDU/CSU Antw StMin, Wischnewski BK . . . . . 8725 D, 8326 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 8726 A, B ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . . 8726 B Verhandlungen mit den Alliierten und den Fluggesellschaften hinsichtlich der Flugpreise im Berlin-Verkehr MdlAnfr A4 13.10.78 Drs 08/2186 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A5 13.10.78 Drs 08/2186 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 8726 D, 8327A, B, C, D, 8728 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU . 8726 D, 8727 A, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 8727 B, D ZusFr Straßmeir CDU/CSU 8727 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 8728 A Entsendung deutscher Atomwissenschaftler in die Republik Südafrika auf Kosten der Deutschen Forschungsgemeinschaft MdlAnfr A6 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Erler SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 8728 B, C, D, 8729 A ZusFr Frau Erler SPD 8728 C, D ZusFr Kiechle CDU/CSU 8729 A Humanitäre Hilfe für den Libanon MdlAnfr A7 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 8729 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 8729 B, C Handhabung der unverbindlichen Preisempfehlung in der Möbelindustrie; Möglichkeit eines generellen Verbots im Rahmen der Kartellgesetznovelle MdlAnfr A35 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 8729 D, 8730 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 8730 A, B Zulassung der unbegrenzten Schadenabdeckung im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen MdlAnfr A36 13.10.78 Drs 08/2186 Tillmann CDU/CSU MdlAnfr A37 13.10.78 Drs 08/2186 Tillmann CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 8730 C, D, 8721 A, B, C ZusFr Tillmann CDU/CSU . . . 8730 D, 8731 B Verbraucherfreundliche Neufassung der Bundestarifordnung Elektrizität MdlAnfr A38 13.10.78 Drs 08/2186 Krey CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 8731 C, 8732 A ZusFr Krey CDU/CSU . . . . 8731 D, 8732 A ZusFr Bindig SPD 8732 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Finanzielle Entwicklung des Milchmarktes sowie Kosten der letzten Abschlachtaktion der EWG MdlAnfr A41 13.10.78 Drs 08/2186 Heyenn SPD MdlAnfr A42 13.10.78 Drs 08/2186 Heyenn SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . . . 8732 B, D 8733 A, B, C ZusFr Heyenn SPD 8732 D, 8733 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . . . . 8733 A ZusFr Bindig SPD 8733 B ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 8733 C Überdurchschnittliche Ausweitung der niederländischen Eier-, Milch- und Geflügelproduktion auf Grund der Gewährung von Investitionszuschüssen an die landwirtschaftliche Veredelungswirtschaft MdlAnfr A43 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Ritz CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . 8733 D, 8734 B ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . . . . . . 8734 A, B Veränderung der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer und finanzielle Mehrbelastung der Rentenversicherungsträger seit Einführung der flexiblen Altersgrenze MdlAnfr A44 13.10. 78 Drs 08/2186 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A45 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8734 C, D, 8735 A, B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 8735 A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 8735 C ZusFr Höpfinger CDU/CSU 8735 C Einfluß der im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigten sowie in Umsdiulungs- und Fortbildungseinrichtungen befindlichen Personen auf die Höhe der Arbeitslosenquote MdlAnfr A46 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 8735 D, 8736 B ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . . 8736 A Vereinbarkeit des Dienstblatt-Runderlasses Nr. 230/78 vom 8. August 1978 der Bundesanstalt für Arbeit mit den Zumutbarkeitskriterien nach § 103 des Arbeitsförderungsgesetzes MdlAnfr A47 13.10.78 Drs 08/2186 Lutz SPD MdlAnfr A48 13.10.78 Drs 08/2186 Lutz SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8736 B, D, 8737 A, B, C, D, 8338 A, B ZusFr Lutz SPD . . . . 8736 C, D, 8737 A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . . 8737 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 8737 C, D ZusFr Höpfinger CDU/CSU 8738 A ZusFr Kirschner SPD 8738 A Folgen der verzögerten Inbetriebnahme des Mehrzweckkampfflugzeuges MRCA Tornado für die Präsenz der Bundesmarine MdlAnfr A53 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A54 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 8738 C, 8739 A, B ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . . 8739 A Gemeinschaften im Bereich der Jugendreligionen mit dem Status eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins; politische Ziele dieser Sekten MdlAnfr A58 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD MdlAnfr A59 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Meinecke (Hamburg) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8739 B, D, 8740 A, B ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 8739 C, 8740 A, B Soziale, gesellschaftliche und rechtliche Lage der sich den Erziehungsaufgaben widmenden Väter und Mütter; bundeseinheitliche Einführung von Familien- und Familiengründungsdarlehen MdlAnfr A65 13.10.78 Drs 08/2186 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A66 13.10.78 Drs 08/2186 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 8740 C, 8741 A, B, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . 8740 D, 8741 A, C, D Einstellung der zu den kommunistischen Weltjugendfestspielen in Havanna gereisten „demokratischen Jugendverbände" zur militärischen Invasion Kubas in Afrika MdlAnfr A67 13.10.78 Drs 08/2186 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 8742 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 8742 B, C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 V Änderung der Straßenverkehrszulassung hinsichtlich der Sitzplätze für Schüler in Bussen MdlAnfr A70 13.10.78 Drs 08/2186 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . 8742 D, 8743 A, B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . . 8742 D, 8743 B Unterrichtung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages über die Einrichtung des Regionaleilzugsystems MdlAnfr A71 13.10.78 Drs 08/2186 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . 8743 B, C, D, 8744 A ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 8743 C, D ZusFr Ey CDU/CSU 8744 A Regelung der Flugpreissubventionen im Berlin-Verkehr MdlAnfr A72 13.10.78 Drs 08/2186 ' Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A73 13.10.78 Drs 08/2186 Straßmeir CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . 8744 B, C, D, 8745 B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . . 8744 B, D ZusFr Dr. Pfennig CDU/CSU 8745 A Vorschläge des Senats von Berlin hinsichtlich der Flugpreissubventionen im Berlin-Verkehr MdlAnfr A74 13.1038 Drs 08/2186 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . . . 8745 B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 8745 B Nächste Sitzung 8792 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8793* A Anlage 2 Konsequenzen aus der Stellungnahme zur EG-Vereinbarung über die Produzentenhaftung MdlAnfr A20 13.10.78 Drs 08/2186 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 8793* C Anlage 3 Unterbindung der Erzielung von Tantiemen durch die Erben ehemaliger NaziGrößen aus deren schriftlicher Hinterlassenschaft MdlAnfr A23 13.10.78 Drs 08/2186 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 8793* D Anlage 4 Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen MdlAnfr A49 13.10.78 Drs 08/2186 Augstein SPD MdlAnfr A50 13.10.78 Drs 08/2186 Augstein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 8794* A Anlage 5 Verbesserung der Möglichkeiten des Aufstiegs zum Hauptmann MdlAnfr A51 13.10.78 Drs 08/2186 Pawelczyk SPD MdlAnfr A52 13.10.78 Drs 08/2186 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8794* C Anlage 6 Meinungsverschiedenheiten zwischen höchsten NATO-Dienststellen bzw. General Haig und dem Bundesverteidigungsminister über die Zweckmäßigkeit größerer Manöver MdlAnfr A55 13.10.78 Drs 08/2186 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 8794* D Anlage 7 Vorbereitung der Nationalen Volksarmee der DDR auf den Gaskrieg MdlAnfr A56 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8795* A Anlage 8 Bedenken gegen die Anwendung der ADAC-Atemmaske durch ungeübte Laien MdlAnfr A57 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8795* B Anlage 9 Einführung eines Medikamentenpasses für schwangere Frauen, Erfassung mißgebildeter Neugeborener in einer zentralen Datenbank MdlAnfr A60 13.10.78 Drs 08/2186 Amling SPD MdlAnfr A61 13.10.78 Drs 08/2186 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8795* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Anlage 10 Kostenträger der Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen gemäß Art. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes MdlAnfr A62 13.10.78 Drs 08/2186 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8795* D Anlage 11 Verursachung der Geburt mißgebildeter Kinder durch das Arzneimittel Duogynon, Einrichtung eines zentralen Erfassungsbüros für Arzneimittelgeschädigte MdlAnfr A63 13.10.78 Drs 08/2186 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A64 13.10.78 Drs 08/2186 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8796* A Anlage 12 Berücksichtigung der Empfänger von Sozialhilfe, BAföG und Wohngeld bei der Erhöhung des Kindergeldes MdlAnfr A68 13.10.78 Drs 08/2186 Gansel SPD MdlAnfr A69 13.10.78 Drs 08/2186 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 8796*C Anlage 13 Unbürokratische Gewährung der Flugpreissubventionen im Berlin-Verkehr in Höhe von 150 % des Bahnfahrpreises MdlAnfr A75 13.10.78 Drs 08/2186 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8393* B Anlage 14 Fahrpreisermäßigungen für Kinder, Familien und Senioren auf der Bundesbahn- und S-Bahnstrecke zwischen Plochingen, Esslingen und Stuttgart MdlAnfr A76 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 8797* C Anlage 15 Novellierung des Baustatistikgesetzes im Rahmen der geplanten Entbürokratisierung MdlAnfr A77 13.10.78 Drs 08/2186 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A78 13.10.78 Drs 08/2186 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8797* D Anlage 16 Förderung des Erwerbs familiengerechter Wohnungen; Novellierung des Kindergeldgesetzes zwecks Ermöglichung einer Kapitalisierung des Kindergeldes mit der Zweckbindung Erwerb einer familiengerechten Wohnung MdlAnfr A79 13.10.78 Drs 08/2186 Russe CDU/CSU MdlAnfr A80 13.10.78 Drs 08/2186 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8798* B Anlage 17 Gesetzliche Maßnahmen gegen die Bodenpreissteigerung; Angebot nichtrenovierter Altbauwohnungen zum Kauf MdlAnfr A81 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A82 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8798* C Anlage 18 Vereinbarkeit der Bindung der Förderung energiesparender Maßnahmen an die Mietobergrenzen des sozialen Wohnungsbaus in Nordrhein-Westfalen mit den Vorschriften des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes; Vereinbarkeit der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über die Vergütung eines Hauswarts an Mieter von Sozialwohnungen mit den Vorschriften des Datenschutzgesetzes MdlAnfr A83 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A84 13.10.78 Drs 08/2186 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 8799* A Anlage 19 Verkehrsverstöße von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland im Berlin- und Transit-Verkehr MdlAnfr A85 13.10.78 Drs 08/2186 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A86 13.10.78 Drs 08/2186 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8799* D Anlage 20 Unterrichtung der Öffentlichkeit anläßlich des 25. Jahrestages der paramilitärischen Betriebskampfgruppen über die zuneh- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 VII mende Militarisierung der mitteldeutschen Gesellschaft; Bereitstellung filmischen Materials über die zunehmende Militarisierung in der DDR MdlAnfr A87 13.10.78 Drs 08/2186 Röhner CDU/CSU MdlAnfr A88 13.10.78 Drs 08/2186 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8800* A Anlage 21 Schikanen der DDR-Behörden gegenüber den in der DDR tätigen Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A89 13.10.78 Drs 08/2186 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 8800* C Anlage 22 Einführung der Lehr- und Lernmittelfreiheit und der kostenlosen Schülerbeförderung; Errichtung außerbetrieblicher Vollzeitausbildungsstätten MdlAnfr A92 13.10.78 Drs 08/2186 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A93 13.10.78 Drs 08/2186 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 8800* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 8695 111. Sitzung Bonn, den 19. Oktober 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 108. Sitzung, Seite 8532 C, Zeile 2: Statt „eine Maßnahme" ist zu lesen „keine Maßnahme". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 20. 10. Dr. Aigner * 20. 10. Dr. Barzel 20. 10. Dr. Bangemann * 19. 10. Dr. Bayerl * 20. 10. Dr. von Bismarck 20. 10. Brandt 19. 10. Brandt (Grolsheim) 20. 10. Carstens (Emstek) 20. 10. Conradi 20. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 20. 10. Dr. Dregger 20. 10. Fellermaier * 20. 10. Flämig * 20. 10. Frau Dr. Hartenstein 20. 10. Hoffmann (Saarbrücken) * 20. 10. Graf Huyn 20. 10. Ibrügger * 20. 10. Jung* 19. 10. Klinker * 20. 10. Kratz 20. 10. Lemp * 20. 10. Lücker * 20. 10. Luster * 20. 10. Müller (Mülheim) * 20. 10. Müller(Wadern) * 20. 10. Dr. Müller-Hermann*' 20. 10. Nordlohne 20. 10. Russe 19. 10. Saxowski 20. 10. Scheu 20. 10. Schreiber ' 20. 10. Dr. Schwörer * 19. 10. Seefeld ' 20. 10. Sieglerschmidt * 19. 10. Dr. Starke (Franken) * 20. 10. Dr. Stercken 20. 10. Strauß 20. 10. Frau Tübler 20. 10. Frau Dr. Walz * 20. 10. Wawrzik * 20. 10. Dr. Wendig 20. 10. Würtz * 20. 10. Würzbach 20. 10. Zeyer * 20. 10. Ziegler 20. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 20) : Welche Schwerpunkte hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur EG-Vereinbarung der Produzentenhaftung gesetzt, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Beratung im Deutschen Bundestag? Der Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie über die Produktenhaftung liegt zur Zeit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur Stellungnahme vor. Zur Erleichterung der Beratungen in den Ausschüssen hat das Bundesministerium der Justiz eine Aufzeichnung übermittelt, die den Richtlinienvorschlag im einzelnen erläutert und die Abweichungen zum geltenden deutschen Recht darstellt. Der Grundgedanke der vorgeschlagenen Regelung, nämlich daß der Hersteller unabhängig von einem Verschulden für Fehler seiner Produkte einstehen soll, wird von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützt. Wichtige Probleme, die bei den Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag im Rat der Europäischen Gemeinschaften noch im einzelnen erörtert werden müssen, sind die Haftung für die sogenannten Entwicklungsrisiken, die Einbeziehung der Sachschäden in die verschuldensunabhängige Haftung und die Begrenzung der Haftung durch Höchstsummen. Das erhöhte Haftungsrisiko der Industrie kann durch eine Anpassung der Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt werden; nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft würde sich bei einer unveränderten Verabschiedung des Richtlinienvorschlags die gegenwärtige durchschnittliche Belastung der Wirtschaft durch Haftpflichtprämien von knapp 0,7 auf ca. 0,9 Tausendstel des Umsatzes erhöhen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage A 23) : Sieht die Bundesregierung eine rechtliche Möglichkeit, zu unterbinden, daß die Erben ehemaliger Nazi-Größen aus deren schriftlicher Hinterlassenschaft Tantiemen in Millionenhöhe erzielen und damit gleichzeitig die wissenschaftliche Auswertung behindern, während die Opfer dieser Nazi-Größen nur unzureichend entschädigt werden konnten, und penn nein, ist sie bereit, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen? Der Nachlaß Hitlers ist im Jahre 1948 durch Spruchkammerbescheid eingezogen worden und auf den Freistaat Bayern übergegangen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen bemüht sich die Regierung des Freistaates Bayern, die Veröffentlichung von Schriften der fraglichen Art auf Grund der dem Freistaat danach zustehenden Rechte und Befugnisse zu verhindern. 8794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Der Freistaat Bayern ist ferner auf Grund besatzungsrechtlicher Vorschriften Gesamtrechtsnachfolger für das Vermögen des Eher-Verlags geworden, der seinerseits u. a. Inhaber der Verlagsrechte an Veröffentlichungen von Goebbels war. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Freistaat Bayern auch insoweit alle bestehenden Möglichkeiten in dem erwähnten Sinne nutzt. Die Veröffentlichung der in Rede stehenden Schriften ist möglicherweise gemäß § 86 StGB auch strafrechtlich relevant. Aus Anlaß der vorliegenden Frage sind die zuständigen Landesjustizverwaltungen um Prüfung ersucht worden, ob die in der Frage erwähnten Publikationen strafrechtlicher Verfolgung und gegebenenfalls auch der Einziehung unterliegen. Vom Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Augstein (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen A 49 und 50) : Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die anhaltend ungünstige Lage auf dem Arbeitsmarkt für Teilzeitarbeit zu verbessern? Werden Subventionierung, steuerliche Erleichterungen oder sonstige Maßnahmen erwogen, um die bislang noch sehr zögerliche Haltung der Arbeitgeber zur Teilzeitarbeit zu überwinden? Die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß eine Ausweitung der Teilzeitarbeit fühlbar zur Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen und auch den Wünschen vieler Arbeitnehmer — vor allem Frauen — entgegenkommt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat diese Fragen kürzlich mit dem Vorstand und- dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit erörtert. Sie stimmten darin überein, daß nachhaltige Anstrengungen unternommen werden müssen, um das derzeit unzureichende Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu vergrößern. Sie haben erneut an die Arbeitgeber der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes appelliert, zusätzlich Teilzeitarbeitsplätze anzubieten und so mitzuhelfen, die Vermittlungsmöglichkeiten und Beschäftigungschancen zu verbessern. Die Schlüsselrolle für die Ausweitung der Teilzeitarbeit fällt allerdings den privaten Arbeitgebern zu. Die Bundesregierung bemüht sich, durch Informationsschriften das Interesse der privaten Arbeitgeber an der Teilzeitarbeit zu verstärken und sie auf betriebsorganisatorische Möglichkeiten für diese Beschäftigungsform aufmerksam zu machen. Eine dieser Informationsbroschüren wird z. Z. überarbeitet. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Das derzeit bestehende allgemeine Defizit an Beschäftigungsmöglichkeiten kann nur durch eine nachhaltige Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage abgebaut werden. Die Voraussetzungen hierfür haben sich — auch durch die entschlossene Politik der Bundesregierung — in den letzten Monaten deutlich verbessert. Erfahrungsgemäß werden' bei einem konjunkturellen Aufschwung in der Industrie Teilzeitkräfte eher wieder eingestellt als andere Beschäftigtengruppen. In einer derartigen Situation würden auch solche Unternehmen, die ohnehin beabsichtigen, Teilzeitarbeitskräfte einzustellen, gefördert werden. Die Mitnahmeeffekte wären mithin sehr hoch. Weiterhin muß vermieden werden, daß durch eine Subventionierung der Teilzeitbeschäftigung die Möglichkeiten zur Vollzeitbeschäftigung gezielt eingeengt werden, denn die Zahl der Vollzeitarbeitsuchenden ist um ein Vielfaches höher als die der Teilzeitarbeitsuchenden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen A 51 und 52) : Trifft es zu, daß Offiziere der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes in einigen Ausbildungsreihen unverhältnismäßig günstige Aufstiegsmöglichkeiten zum Hauptmann haben, während es in einigen anderen nur sehr geringe oder gar keine gibt? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls einleiten, um diesen unbefriedigenden Zustand zu beseitigen? Der Sachverhalt, den Sie in Ihrer ersten Frage ansprechen, ist zutreffend. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich Ihnen mitteilen, daß in den Teilstreitkräften zur Zeit geprüft wird, ob durch einen Verbund artverwandter Ausbildungsreihen/Dienstteilbereiche/Verwendungsgruppen eine größere ' Durchlässigkeit zwischen diesen erreicht werden kann, oder ob bisher den Offizieren des Truppendienstes vorbehaltene Dienstposten Offizieren des militärfachlichen Dienstes zugeordnet werden können. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2186 Frage A 55) : Ist es — wie in der Zeitschrift „Der Spiegel" Nr. 41/78 („Nach oben manipuliert") dargelegt — zu einer Verstimmung zwischen höchsten NATO-Dienststellen bzw. General Haig und dem Bundesverteidigungsminister, Hans Apel, gekommen, und wenn nein, wie gedenkt der Bundesverteidigungsminister den aus seinem Haus gegenüber der Öffentlichkeit geäußerten Zweifeln an der Zweckmäßigkeit größerer Manöver entgegenzutreten? Zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und der NATO besteht Übereinstimmung in der Bewertung der Herbstübungen, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 8795' Die Übungen werden wie bisher in Abstimmung zwischen der Allianz und den beteiligten Nationen geplant und durchgeführt. Von einer Verstimmung zwischen der Bundesregierung und NATO-Oberbefehlshaber Haig kann keine Rede sein. . Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 56) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß — wie in der Schweizer Militärzeitschrift ASMZ gemeldet — die „Nationale Volksarmee der DDR" mit Waffen für den Gaskrieg ausgerüstet wird, daß Divisionsstäbe in der DDR dabei sind, ABC-Kampfformationen jeweils in Bataillonsstärke aufzubauen und daß die chemischen und biologischen Kampfstoffe oder ABC-Waffen aus russischen Rohrraketenwerfern BM 21 verschossen werden können? Das von Ihnen angesprochene Thema war bereits Gegenstand der Fragestunde in der Woche vom 18. September 1978. Ichhabe auf die schriftlichen Fragen der Kollegen Biehle und Werner mitgeteilt, daß der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine Einführung von Gasgranaten in der Nationalen Volksarmee der DDR vorliegen. Ich habe unter anderem auch weiter darauf hingewiesen, daß die Nationale Volksarmee über zwei ) chemische Bataillone in ihren Militärbezirken verfügt und daß der Einsatz chemischer Kampfstoffe keine besonderen Waffensysteme erfordert. Auf die Anlagen 73 und 75 des stenographischen Berichtes der 105. Sitzung des Deutschen Bundestages darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 57) : Teilt die Bundesregierung die Bedenken namhafter Hamburger Ärzte und des Deutschen Roten Kreuzes gegen die Anwendung der ADAC-Atemmaske durch ungeübte Laien, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wegen der unterschiedlichen Meinungen zur Atemmaske fand Ende September 1978 ein Gespräch notfallmedizinischer Experten des Deutschen Roten Kreuzes und des ADAC in Bonn statt. Dabei wurde nach Auskunft des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes vereinbart, daß vor einer abschließenden gemeinsamen Stellungnahme beider Organisationen zur Atemmaske eine wissenschaftliche Überprüfung ihrer Anwendbarkeit durch Laien durchgeführt werden soll. Das Ergebnis dieser Überprüfung muß zunächst abgewartet werden, bevor von der Bundesregierung oder von den für das Rettungswesen zuständigen Bundesländern fundiert Stellung genommen und Folgerungen gezogen werden können. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen A 60 und 61): Erwägt die Bundesregierung, die Ärzte zur Führung eines Medikamentenpasses bei schwangeren Frauen zu verpflichten? Beabsichtigt die Bundesregierung, mißgebirdete Neugeborene in einer zentralen Datenbank, z. B. eventuell beim Bundesgesundheitsamt, zusammen mit dem Medikamentenpaß der Mutter zu erfassen und so bei Verdacht auf Schädlichkeit eines Medikaments eine schnelle Warnung zu erhalten, bevor eine große Anzahl von mißgebildeten Neugeborenen auf die Schädlichkeit eines Medikaments aufmerksam macht? Mißbildungsfälle werden bislang entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von den Statistischen Landesämtern erfaßt und im Statistischen Bundesamt zusammengeführt. Diese statistischen Angaben ermöglichen zwar eine Aussage über die Häufigkeit angeborener Mißbildungen, lassen aber für sich allein eine Erforschung von Ursachen nicht zu. Außerdem sind die Angaben absolut vertraulich zu behandeln und dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Die Bundesregierung wird prüfen, ob über die bloße Meldepflicht von Mißbildungen hinaus weitergehende Vorschriften zur Erfassung aller hierfür in Frage kommenden Risikofaktoren erlassen werden können. Eine Abklärung möglicher Zusammenhänge mit auslösenden Faktoren hat zur Voraussetzung, daß eine Dokumentation aller Risikofaktoren vorliegt, wie Arzneimittelverbrauch, sowohl ärztlich verordnet, als auch zur Selbstmedikation ohne Rezept erworben, Alkohol- und Nikotinverbrauch, Ernährungsgewohnheiten sowie Kontakt mit sonstigen Umweltchemikalien und Giften u. a. Die Bundesregierung wird diese Fragen, also auch die des Medikamentenpasses, mit den obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer erörtern, in deren Zuständigkeit die bisherigen Erhebungen der Mißbildungen fallen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 62) : Wer ist nach Auffassung der Bundesregierung Kostenträger der in Artikel 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes geregelten Leistung der „Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen", und ist diese Leistung nach der Auffassung der Bundesregierung eine typische Sozialhilfeleistung und ist die Bundesregierung bereit, die in der praktischen Handhabung des Gesetzes aufgetretenen Rechtsunsicherheiten zu beseitigen? 8796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Kostenträger der Leistungen nach Art. 2 des 3. Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes sind nach Auffassung der Bundesregierung die Sozialhilfeträger, da es sich um Sozialhilfeleistungen handelt. Inzwischen liegen zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1978 vor, die die Auffassung der Bundesregierung bestätigen. Mit diesen Urteilen ist auch über weitere Streitfragen zur Anwendung der genannten Vorschrift entschieden worden. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Notwendigkeit, die Vorschrift zu ändern, zumal sie nur eine begrenzte, in der Vergangenheit liegende Zahl von Fällen erfaßt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 63 und 64) : Sind der Bundesregierung Veröffentlichungen in der Fachliteratur sowie entsprechende Tatsachen bekannt, wonach das Schering-Arzneimittel Duogynon die Geburt mißgebildeter Kinder verursacht haben soll, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls in dieser Hinsicht unternommen? Hält die Bundesregierung es für angebracht, ein zentrales Erfassungsbüro für Arzneimittelgeschädigte einzurichten, um rechtzeitig über Formen angeborener Mißbildungen aufzuklären? Zu Frage A 63: Am 10. und 11. Oktober 1978 fand beim Bundesgesundheitsamt in Berlin eine Sachverständigensitzung mit in- und ausländischen Experten zur Frage eines möglichen Zusammenhanges zwischen der Einnahme von bestimmten Hormonkombinationen in der Frühschwangerschaft und dem Auftreten von Mißbildungen bei Neugeborenen statt. In dieser Sitzung wurden sämtliche weltweit hierzu bekannt gewordenen Studien bewertet. In Studien von mehr als 80 000 Schwangerschaftsverläufen wurden alle Mißbildungen erfaßt und hinsichtlich Art und Häufigkeit analysiert. Die besonderen Schwierigkeiten ihrer Bewertung lagen darin, die möglicherweise im Zusammenhang mit der Arzneimitteleinnahme beobachteten Mißbildungen abzugrenzen von Art und Häufigkeit der ohne erkennbare Ursachen auftretenden Mißbildungen. Unter den untersuchten Schwangerschaften waren mehrere Tausend, bei denen in der Frühschwangerschaft Hormonpräparate aus unterschiedlichen Gründen angewendet worden waren. Der Vergleich der Mißbildungshäufigkeit zwischen den Untergruppen mit und ohne Hormonbehandlung ergab so geringe Unterschiede, daß von einem Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs von Mißbildungen und Medikamenteneinnahme nicht gesprochen werden kann. Um aber jegliches Risiko auszuschließen, waren sich die Sachverständigen darin einig, daß eine Anwendung von Hormonpräparaten zum Nachweis oder Ausschluß einer Schwangerschaft außer Betracht zu bleiben hat, da hierfür andere geeignete Methoden zur Verfügung stehen. Auch die Behandlung der sekundären Amenorrhoe mit derartigen Präparaten soll nur dann erfolgen, wenn eine Schwangerschaft durch immunologische Tests mit Sicherheit ausgeschlossen ist. Das Bundesgesundheitsamt hat die Arzneimittelkommission der Heilberufe und die Verbände der pharmazeutischen Industrie von dem Ergebnis der Sachverständigengespräche unterrichtet. Die Bundesregierung erwartet, daß die Ärzteschaft, die wegen der Verschreibungspflicht derartiger Präparate allein über ihren Einsatz bestimmt, die vom Bundesgesundheitsamt ausgesprochenen Empfehlungen beachtet. Zu Frage A 64: Die Bundesregierung prüft bereits die Frage der Einrichtung von Stellen zur frühzeitigen Erfassung von umweltbedingten Mißbildungen. Von solchen Stellen müßten neben dem Arzneimittelverbrauch der Mutter auch andere, nach bisherigen Beobachtungen mindestens ebenso wichtige Faktoren wie u. a. Alkohol- und Zigarettenkonsum, mit erfaßt werden. Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen A 68 und 69) : Ist bei dem Beschluß der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergelds bedacht worden, daß bei Empfängern von Sozialhilfe, BAföG und Wohngeld eine entsprechende Kürzung dieser Sozialleistungen erfolgt, und inwieweit hat die Bundesregierung diese Kürzungseffekte in ihrer Finanzplanung berücksichtigt? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß auch einkommensschwachen und kinderreichen Familien, die diese Sozialleistungen beziehen, die Erhöhung des Kindergelds voll zugutekommt? Zu Frage A 68: Der Bundesregierung ist bekannt, daß das Kindergeld im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz voll als Einkommen berücksichtigt und auch der Erhöhungsbetrag ab 1. Januar 1979 angerechnet wird. Im Rahmen der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz kann eine entsprechende Anrechnung erfolgen. Beim Wohnungsgeld tritt durch Kindergelderhöhungen entgegen der Fragestellung keine Leistungsminderung ein, weil die entsprechenden Kinderfreibeträge jeweils der Höhe der Kindergeldsätze entsprechen. Bei der Sozialhilfe war der Kürzungseffekt nicht in der Finanzplanung der Bundesregierung zu berücksichtigen, weil die Sozialhilfeaufwendungen von den Ländern und Kommunen getragen werden. Da für die Anrechnung des Einkommens der Eltern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 8797*' im Regelfall die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend sind, tritt der geschilderte geringfügige Minderungseffekt erst im Herbst 1981 ein. Die Bundesregierung hat aus den genannten Gründen von einer besonderen Berücksichtigung dieses Faktors bei der Grobschätzung der Mittelansätze in der Finanzplanung für 1981 und 1982 abgesehen. Zu Frage A 69: Das Kindergeld wird gewährt, um die wirtschaftliche Last der Eltern für den Unterhalt und die Pflege der Kinder zu mindern. Es ist also ein Zuschuß zum Lebensunterhalt. Demselben Zweck dienen die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz, die den gesamten Bedarf und bei Kindern und Jugendlichen auch den besonderen, vor allem den durch das Wachstum bedingten Bedarf abdecken. Diese Leistungen werden, soweit sie den laufenden Bedarf umfassen und in Form von Regelsätzen gewährt werden, von Zeit zu Zeit den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt und erhöht. Mit der nächsten Anpassung ist allgemein zum 1. Januar 1979 zu rechnen. Die zusätzlichen einmaligen Leistungen — z. B. für Bekleidung — und der Mietanteil berücksichtigen die tatsächlichen Kosten und werden zusätzlich zum Regelsatz gewährt. Da ,der Bedarf eines Kindes und Jugendlichen im Rahme der Sozialhilfe insgesamt abgedeckt wird, müssen auf Grund des Nachrangs der Sozialhilfe alle Leistungen, die demselben Zweck dienen, berücksichtigt werden. Dies gilt auch für das Kindergeld, das daher auf die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt anteilig — entsprechend der Zahl der Kinder — angerechnet werden muß, und im gleichen Maße auch für die Erhöhungsbeträge des Kindergeldes. Andernfalls würden für denselben Zweck Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln gewährt. Wie bereits bei der vorangegangenen Frage ausgeführt, verbleibt die Erhöhung des Kindergeldes in voller Höhe denjenigen Eltern, deren geringes Nettoeinkommen die absoluten Freibeträge des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht übersteigt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 75): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der CDU/CSU, wie sie aus ihren Vorschlägen für die Gesprächsrunde der Parteivorsitzenden beim Herrn Bundespräsidenten zum Ausdruck kommt, daß die Subventionen im Interesse eines leistungsfähigen Berlin-Flugverkehrs unverzüglich, unbürokratisch sowie im Zusammenhang mit einem besseren Flugangebot und Service auf der Grundlage einer Preisgestaltung erfolgen muß, die sich an dem Fahrpreis der Bahn zuzüglich eines Aufschlags von 50 v. H. orientiert? Die Bundesregierung hat in dem bereits genannten Zwischenbericht auch erklärt, daß eine alle Aspekte umfassende Beurteilung der Subventionierungsfrage erst möglich ist, wenn die Vorstellungen der Fluggesellschaften zur Verbesserung der Qualität des Flugangebots und der Serviceleistungen bekannt und eingehend diskutiert worden sind. Die Frage der konkreten Ausgestaltung von Subventionen im Berlin-Flugverkehr wird danach im einzelnen und unter Abwägung aller Gesichtspunkte zu prüfen sein. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 76): Welche Maßnahmen werden seitens der Deutschen Bundesbahn ergriffen, daß die Tarife der von der Deutschen Bundesbahn im Verkehrsverbund betriebenen S-Bahn zwischen Plochingen, Esslingen und Stuttgart kinder- und familienfreundlicher gestaltet werden (Wiedereinführung von Ermäßigungen für kinderreiche Familien), und gibt es darüber hinaus Überlegungen, daß gerade auch ältere Mitbürger — wie das vor Einführung des S-Bahnverkehrs möglich war — wieder durch einen „Seniorentarif" preisermäßigt aus dem Landkreis Esslingen nach Stuttgart mit dem Zug fahren können? Ein Verbundtarif stellt immer einen Kompromiß dar, der nicht die Vorteile der bisherigen Tarifsysteme einfach addieren kann. Es ist Sache des jeweiligen Verbundes ein in sich geschlossenes System zu finden, das den Interessen der Bürger der betroffenen Region gerecht wird. Die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien ist eingeführt worden, um diesen Familien Fernreisen zu verbilligen. Mit der Einführung des Verbundtarifs in Stuttgart konnte diese Ermäßigung, wie vorher bei allen anderen Verbünden, nicht beibehalten werden, da eine Unterscheidung -zwischen den Strecken der Deutschen Bundesbahn und denen der übrigen Verkehrsunternehmen nicht mehr möglich ist. Andernfalls hätte diese Ermäßigung auch auf den Bedienungsbereich der Stuttgarter Straßenbahnen ausgedehnt werden müssen, die eine solche Karte bisher nicht kannten und bei denen damit erhebliche Einnahmeausfälle eingetreten wären, die aus öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden müßten. Das gleiche gilt für das Seniorenangebot. Hier hat der Verbund inzwischen ein für das ganze Verbundgebiet geltendes Angebot geschaffen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 77 und 78): Fällt das erst kürzlich verabschiedete Baustatistikgesetz unter die Gesetze in bezug auf Statistiken, die die Bundesregierung im Rahmen der Entbürokratisierung durchforsten will? 8798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Wenn die Bundesregierung an dem kürzlich beschlossenen Baustatistikgesetz festhält, weshalb ist dann vorgesehen, daß in der Volkszählung 1981 noch einmal dieselben Fragen in punkto Wohnraumausstattung und Wohnraumnutzung gestellt werden? Zu Frage A 33: Eine solche „Durchforstung" hat bereits stattgefunden. Auch der Entwurf des Bautätigkeitsstatistikgesetzes war Gegenstand des sehr eingehenden und gründlichen Verfahrens, mit dem die Bundesregierung ihr gesamtes Statistikprogramm überprüft hat. Über das Ergebnis dieser Überprüfung hat die Bundesregierung auch die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages unterrichtet. Zu Frage A 78: Die laufende Statistik der Bautätigkeit, die das Zweite Gesetz über die Durchführung von Statistiken der Bautätigkeit und die Fortschreibung des Gebäudebestandes vom 27. Juli 1978 vorschreibt, und die allgemeine Gebäude- und Wohnungszählung, die im Rahmen der Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung 1981 geplant ist, sind sowohl inhaltlich als auch von der Anlage her ganz verschiedenartige Erhebungen mit unterschiedlichen Zielen. Während die Bautätigkeitsstatistik die Zu- und Abgänge von Gebäuden erfaßt, und somit Aufschluß darüber gibt, welchen Verlauf die Bautätigkeit in einem bestimmten Zeitraum genommen hat, liefert die Gebäude- und Wohnungszählung Unterlagen über den Gebäude- und Wohnungsbestand und dessen Struktur und Nutzung. Deshalb wäre es auch falsch, anzunehmen, daß die Ergebnisse der Bautätigkeitsstatistik eine Feststellung des Bestandes ersetzen könnten, wie sie in Verbindung mit der Volkszählung 1981 vorgesehen ist und das letzte Mal 1968, also vor 13 Jahren, stattgefunden hat. Im übrigen sind, soweit Sie die Wohnungsnutzung ansprechen, in der Bautätigkeitsstatistik hierzu keine Angaben enthalten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 79 und 80) : Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen bzw. zu unterstützen, die den Erwerb von familiengerechten Wohnungen durch Familien mit Kindern fördern? Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gewillt, eine Anregung des Verbands der privaten Bausparkassen aufzugreifen, eine Novellierung des Kindergeldgesetzes mit der Maßgabe anzustreben, eine Kapitalisierung des Kindergelds mit der Zweckbindung Erwerb einer familiengerechten Wohnung zu ermöglichen? Zu Frage A 79: Die Bundesregierung unterstützt den Erwerb von familiengerechten Wohnungen durch Familien mit Kindern mit Finanzhilfen an die Länder für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues, im Wege der Bausparförderung, durch Steuererleichterungen nach § 7 b EStG und durch Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz. Zu der Frage einer möglichen Staffelung der Sonderabschreibung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes nach der Kinderzahl wird die Bundesregierung in dem demnächst von ihre vorzulegenden 7 b-Bericht Stellung nehmen. Zu Frage A 80: Das Kindergeld ist eine zur Deckung des laufenden Lebensunterhalts, bestimmte Leistung. Deshalb darf es nicht risikoträchtig endgültig gebunden werden. Das aber wäre bei kapitalisiertem Einsatz des Kindergeldes für die. Eigenheimfinanzierung mit Rücksicht auf eine nicht auszuschließende Zwangsversteigerung des Eigenheimes der Fall. Eine solche abschließende Verfügung über künftige Kindergeldansprüche erscheint sozial- und familienpolitisch auch deshalb bedenklich, weil im Fall des Wechsels des Kindergeldberechtigten — zum Beispiel bei Scheidung der Eltern — für die Kinder und den sie betreuenden Elternteil möglicherweise weder das Eigenheim als Wohnung noch das Kindergeld verfügbar wäre. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 81 und 82) : Welchen Inhalt haben die auf dem 14. Königssteiner Gespräch am 28. September 1978 von Wohnungsbauminister Dr. Haack genannten und „von ihm gewünschten gesetzlichen Maßnahmen gegen die Bodenpreissteigerung" (Fragestunde vom 5. Oktober 1978, Nr. 79 und 80, Plenarprotokoll S. 8646) ? Wird die Bundesregierung die Anregung von Ministerpräsident Späth aufgreifen, „statt teurer Renovierungen durch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, die später hohe Mieten zur Folge hätten, Altbauwohnungen nicht renoviert dem Mieter zum Kauf anzubieten. Dieser könne dann selbst Verbesserung und Renovierung an seinem Eigentum vornehmen, möglicherweise in Selbsthilfe" (Stuttgarter Zeitung vom 29. September 1978)? Zu Frage A 81: Bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 1978 hat die Bundesregierung erklärt, sie teile die Auffassung von Bundesminister Dr. Haack, daß die Entwicklung der Baulandpreise mit Sorge verfolgt werden müsse. Man könne mit einiger Sicherheit davon ausgehen, daß angesichts der steigenden Nachfrage nach neuem Wohneigentum die Probleme des Bodenmarktes, der. Baulandvermehrung wieder stärker ins politische Blickfeld rücken. Bundesbauminister Dr. Haack hat darauf hingewiesen, daß von ihm gewünschte gesetzliche Maßnahmen gegen die Bodenpreissteigerung derzeit politisch nicht erreicht werden könnten. Es erübrigt sich daher, bei der Fülle von bereits vorliegenden Vorschlägen weitere zu entwickeln. Zu Frage A 82: Positiv! Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 8799* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 83 und 84) : Hält die Bundesregierung die vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegte Bindung der Förderung energiesparender Maßnahmen an die Mietobergrenzen des sozialen Wohnungsbaus mit den Vorschriften und insbesondere den Zielsetzungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes vereinbar, bestehen auch in den anderen Bundesländern vergleichbare Regelungen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um sich aus solchen Bestimmungen gegebenenfalls ergebende Investitionshemmnisse zu beseitigen? Hält die Bundesregierung die Verpflichtung des Vermieters, den Mietern von Sozialwohnungen im Zusammenhang mit der Einsichtgewährung in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch Auskunft über die Vergütung eines Hauswarts zu geben (Ziffer 13 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II Berechnungsverordnung) mit den Vorschriften des Datenschutzgesetzes vereinbar, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zutreffendenfalls, insoweit Verletzungen des Datenschutzgesetzes zu vermeiden? Zu Frage A 83: Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Modernisierungs-und Energieeinsparungsgesetzes darf die Modernisierung nur gefördert werden, wenn die Wohnungen nach der Modernisierung u. a. nach Miete oder Belastung für die angemessene Wohnraumversorgung breiter Schichten der Bevölkerung geeignet sind. Bund und Länder haben zu der gleichlautenden Bestimmung des früheren Wohnungsmodernisierungsgesetzes in der Verwaltungsvereinbarung vom 11. August 1977 vereinbart, daß die öffentliche Förderung der Höhe nach so zu bemessen ist, daß die Mieten nach Abschluß der Modernisierung in der Regel die Mietobergrenzen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus nicht übersteigen. Die Länderrichtlinien zur Förderung der allgemeinen Modernisierung enthalten ausnahmslos Regelungen über Mietobergrenzen. Bei der Förderung energiesparender Maßnahmen gelten die in § 10 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes enthaltenen. Regelungen über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsvorränge gleichfalls. Bestimmungen • über Mietobergrenzen haben folgende Länder getroffen: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, daß sie in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes für energiesparende Maßnahmen wesentlich vereinfachte Förderungsvoraussetzungen vorgesehen hatte (§ 10 a des Entwurfs). Danach sollte u. a. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Gesetzes, worauf die Regelungen über Mietobergrenzen gestützt werden, für die Förderung energiesparender Maßnahmen keine Anwendung finden. Diese Regelung konnte aber wegen .der Haltung der Mehrheit des Bundesrates nicht, verwirklicht werden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die von der Mehrzahl der Länder getroffenen Regelungen über Mietobergrenzen zu einer Verzögerung der Abwicklung des Energiesparprogramms geführt haben. Der Bundesregierung ist demgegenüber bekannt, daß das Energiesparprogramm sehr rasch angelaufen ist, so daß in vielen Ländern die Programmittel für das Jahr 1978 schon nach kurzer Zeit ausgeschöpft waren. Zu Frage A 84: Die Bundesregierung hält die Verpflichtung des Vermieters, Mietern von Sozialwohnungen Einsicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu gewähren und dabei auch Auskunft über die Vergütung eines Hauswarts zu geben (Ziff. 13 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV) für vereinbar mit den Vorschriften des Datenschutzgesetzes (BDSG). Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BDSG ist die Verarbeitung (vgl. § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BDSG) und damit die Übermittlung (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 BDSG) von personenbezogenen Daten zulässig, wenn andere Rechtsvorschriften dies erlauben. Das ist in dem hier in Frage stehenden Zusammenhang der Fall. Der Vermieter ist nach dem Gesetz (vgl. §§ 8 Abs. 4 und 10 Abs. 1 Wohnungsbindungsgesetz und § 29 NeubaumietenVO) den Mietern gegenüber zur Offenlegung aller die Wirtschaftlichkeitsberechnung bestimmenden Kostenfaktoren verpflichtet. Die Verpflichtung des Vermieters zur Weitergabe der in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV aufgeführten Kostenfaktoren an den Mieter entspricht demgemäß dem Gesetz; sie ist daher nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 85 und 86) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel tatsächliche bzw. von den' DDR-Behörden behauptete Verkehrsverstöße von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin [West]) es auf den Transitstrecken bzw. auf anderen Straßen der DDR in den letzten Jahren gegeben hat, und wie bewertet und verwertet die Bundesregierung die ihr von den Behörden der DDR zur Kenntnis gebrachten Vorgänge? Sind der. Bundesregierung Fälle bekannt, in denen von Behörden der DDR sogenannte Verkehrsverstöße von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin [West]) behauptet werden, die nichts anderes als eine Schikane mit dem Ziel darstellen, möglichst hohe Einnahmen in der Währung der Bundesrepublik Deutschland zu erzielen? Zu Frage A 85: Der Bundesregierung .ist nicht bekannt, wieviel Verkehrsyerstöße Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in der DDR und Berlin (Ost) zur Last gelegt werden. Eine detaillierte Statistik der DDR-Behörden, die Zahl und Art aller Verkehrsverstöße dieses Personenkreises umfaßt, liegt der Bundesregierung nicht vor. Die DDR-Regierung ist zur Übergabe einer derartigen Statistik auch nicht verpflichtet. Die DDR-Regierung teilt auf offiziellem Wege mit, wenn Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat inhaftiert werden. 8800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 Verkehrsverstöße werden in der DDR ausschließlich nach der dort gültigen Rechtsordnung behandelt. Zu Frage A 86: Einzelne Personen haben sich in den vergangenen Jahren an die Bundesregierung gewandt und aus ihrer Sicht Vorfälle geschildert, aus denen sie Behauptungen ableiteten, die ganz oder teilweise in der Richtung Ihrer Fragestellung liegen. Die Bundesregierung hat keine Beweise dafür, daß die Volkspolizei willkürlich und ohne Berücksichtigung der Rechtsordnung der DDR Ordnungsstrafen im Straßenverkehr erhebt, um Deviseneinnahmen zu erzielen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die- Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Fragen A 87 und 88) : Was hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen veranlaßt, um die Öffentlichkeit anläßlich des 25. Jahrestags der paramilitärischen Betriebskampfgruppen über die zunehmende Militarisierung der mitteldeutschen Gesellschaft zu informieren? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des Filmdienstes der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben (Gesamtdeutsches Institut) den Landesfilmdiensten mehr Material zu dem schwerwiegenden Problem dieser Militarisierung der Gesellschaft in der „DDR" zur Verfügung zu stellen, und warum ist dies bisher nicht geschehen? Zu Frage A 87: Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag und die interessierte Öffentlichkeit in den letzten Monaten mehrfach und umfassend über die militärische Bedeutung, Stärke, Ausrüstung, den Einsatz und die ideologische Schulung der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" unterrichtet. Ich verweise dazu auf die Antworten der Bundesregierung auf mehrere Fragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom April 1978 (siehe Plenarprotokoll 8/83 vom 13. April 1978 Anlagen 22-29) sowie auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. August 1978 auf die Kleine Anfrage betreffend die militärische Bedeutung der Kampfgruppen der DDR für den Warschauer Pakt (BT-Drucksache 8/2060). DDR-Jubiläen sind für die Bundesregierung kein Anlaß zu Aktivitäten. Diese richten sich vielmehr allein nach den Erfordernissen der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage A 88: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen und das ihm nachgeordnete Gesamtdeutsche Institut lassen sich in ihrer politischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit davon leiten, über Entwicklungen und Ereignisse in der DDR umfassend und möglichst realistisch zu unterrichten. Wichtige Problembereiche in der DDR sind im Gesamtzusammenhang der poltischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit der DDR zu sehen und darzustellen. Der vergleichsweise finanziell sehr aufwendige Filmbereich ist ein Sektor in der Vielfalt der gesamten Informationsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und ergänzt andere Formen der Informationsvermittlung. Im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird das Filmangebot des Gesamtdeutschen Instituts unter den Gesichtspunkten der Aktualität und der Eignung zur Verwendung in der politischen Bildung kontinuierlich ergänzt. Dazu gehört auch filmisches Material über den militärischen Bereich in der DDR. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2186 Frage A 89) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den ständig wachsenden Geist und Buchstaben der Vereinbarung von • Helsinki verletzenden Beschränkungen und Schikanen der DDR-Behörden gegenüber den in der DDR tätigen Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten, um so eine objektive Berichterstattung zu ermöglichen? Seit dem Grundlagenvertrag besteht die Möglichkeit zur Entsendung von ständigen Korrespondenten nach Berlin (Ost). Zur Zeit arbeiten dort 19 Korrespondenten aus der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es bisher zu Meinungsverschiedenheiten über ihre Berichterstattung gekommen ist, wurden diese unter Berufung auf den Briefwechsel über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vom 8. November 1972 mit der DDR erörtert. Gerade auf dem Gebiet der Pressefreiheit bestehen zwischen beiden deutschen Staaten völlig entgegengesetzte Auffassungen. Diese sind prinzipieller Natur und berühren die Arbeit aller westlichen Korrespondenten in allen kommunistisch regierten Staaten. Unbeschadet dieser unterschiedlichen Grundauffassungen hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der DDR jedoch mit Nachdruck deutlich gemacht, daß eine Beeinträchtigung der Arbeit unserer Korrespondenten das Verhältnis zwischen beiden Staaten nachhaltig belastet. Ich gehe davon aus, daß die Versuche der DDR, die Tätigkeit unserer Korrespondenten zu erschweren, nicht dazu führen, die Objektivität der Berichterstattung zu beeinträchtigen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/2186 Fragen A 92 und 93) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß • die Chancengleichheit im allgemeinen Bildungswesen für die Kinder wenig begüteter Eltern und Kinder Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Oktober 1978 8801* im ländlichen Raum mit größeren Entfernungen zu den weiterführenden Schulen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes auch in Rheinland-Pfalz und anderen Flächenstaaten respektiert und hergestellt wird durch die Einführung der Lehr- und Lernmittelfreiheit sowie der kostenlosen Schülerbeförderung? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, bei fehlenden Ausbildungsplatzangeboten, insbesondere im ländlichen Raum, außerbetriebliche Vollzeitausbildungsstätten zu errichten? Zu Frage A 92: Sowohl Lehr- und Lernmittelfreiheit als auch Schülerbeförderung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Der Bundesregierung ist bekannt, daß beide Bereiche von den Ländern unterschiedlich geregelt werden. Im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung des Bundes und der Länder gemäß Art. 91 b des Grundgesetzes werden beide Bereiche Gegenstand der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans sein. Die Bundesregierung wird im Laufe der weiteren Verhandlungen besonders darauf hinweisen, daß bundeseinheitliche Regelungen von Lehr- und Lernmittelfreiheit und Schülertransport zur Chancengleichheit wesentlich beitragen können. Zu Frage A 93: Die Bundesregierung sieht, daß große Unterschiede im Angebot an Ausbildungsplätzen zwischen einzelnen Regionen ein besonderes, Problem der Berufsausbildung darstellen, das durch die seit 1977 ansteigende Nachfrage der starken Schulentlaßjahrgänge noch verschärft wird. Aus der Einsicht, daß eine Verbesserung der Ausbildungsstruktur und eine Erweiterung der Ausbildungskapazitäten durch investitionsfördernde Maßnahmen erreicht werden müssen, führt die Bundesregierung bereits eine Reihe von Programmen und Maßnahmen durch. Hierzu zählen — das Programm für Zukunftsinvestitionen, das von den meisten Ländern unter Orientierung am regionalen Bedarf zum Bau beruflicher Vollzeitschulen eingesetzt wird; — das Schwerpunktprogramm überbetrieblicher Ausbildungsstätten, durch das der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft u. a. Bau- und Erweiterungsprojekte überbetrieblicher Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung strukturschwacher Gebiete fördert; — der Stufenplan zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung, in dessen Rahmen gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Berufsausbildung auch in schwach strukturierten Räumen finanziert werden. — Auch die Investitionskostenverbilligungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können zur Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten in ländlichen Gebieten beitragen. Ein besonderer Anreiz hierfür wird dadurch geboten, daß bei Erweiterungsinvestitionen ein neu geschaffener Ausbildungsplatz wie zwei Arbeitsplätze bewertet wird. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, außerbetriebliche Vollzeitausbildungsstätten in eigener Trägerschaft zu errichten und zu betreiben.. Im Rahmen der gegebenen Förderungsmöglichkeiten akzeptiert die Bundesregierung aber Anträge auf Förderung von Investitionen für überbetriebliche Ausbildungsstätten, die einer Vollausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes dienen. Als Träger solcher Ausbildungsstätten kommen öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen (z. B. kommunale Stellen) ebenso in Betracht wie , rechtsfähige gemeinnützige Vereine und Gesellschaften (etwa aus dem Bereich der Jugendsozialarbeit).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diejenigen von Ihnen, die dem Bundestag schon in der vorigen Legislaturperiode angehört haben, wissen, daß das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen hier bereits in der letzten Periode verabschiedet worden war. • Dies geschah unter Einbeziehung des Verhandlungsergebnisses des Vermittlungsausschusses, wie es die Drucksachen 7/4281, 7/5420 und 7/5639 ausweisen. Der Bundesrat hat dann jedoch in seiner 440. Sitzung am 12. November 1976 beschlossen, dem Gesetzentwurf gemäß Art. 84 Abs. 1 GG nicht zuzustimmen.
    Bei dem jetzt erneut von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf handelt es sich weitgehend um die Fassung, die am 10. November 1976 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist. Der Gesetzentwurf ist in der Zwischenzeit lediglich so überarbeitet worden, daß er nach Auffassung der Bundesregierung nun nicht mehr zustimmungsbedürftig ist. Die bisher in § 14 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Antragsregelungen, die möglicher-
    weise eine solche Zustimmungsbedürftigkeit begründet hätten, sind jetzt entfallen.
    Durch die Änderung des § 15 und die Streichung der Absätze 4 und 5 im § 21 ist sichergestellt worden, daß daraus nicht mehr der Schluß gezogen werden kann, es werde eine bundeseigene Verwaltung hinsichtlich der Bundeswehrapotheken begründet und somit auch eine Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 87 b Abs. 2 Satz 1 GG. Nunmehr ist ausdrücklich klargestellt, daß es lediglich Sinn der Regelung des § 15 ist, die Bundeswehrapotheken im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit materiell an die Vorschriften des Apothekengesetzes zu binden. Insoweit sind die Bundeswehrapotheken als Teil der Streitkräfte angesprochen, für die sich die Bundeszuständigkeit aus Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG ergibt. Solche Regelungen können ohne Zustimmung des Bundesrates ergehen.
    Darüber hinaus sind nur die Fristen in der Übergangsvorschrift des Art. 3 den anders gelagerten Bedürfnissen der Praxis angepaßt worden.
    Auf Anregung des Bundesrates enthält der neu eingebrachte Gesetzentwurf noch Vorschriften über das Verbot der stillen Gesellschaft, weil diese Gesellschaftsform oder vergleichsweise Vereinbarungen von Außenstehenden benutzt werden, um unter Umgehung der Zielsetzung des Apothekengesetzes Apothekenketten zu bilden, Einfluß auf die Betriebsführung zu nehmen und nicht unerhebliche Gewinne aus solchen Praktiken zu erzielen.
    Nach der Erläuterung dieser vorgesehenen Änderungen möchte ich nun noch ein paar Worte zur Zielsetzung des Gesetzentwurfes sagen. Durch das Apothekengesetz, d. h. durch das jetzige Änderungsgesetz, soll die Arzneimittelversorgung der Krankenhäuser ohne eigene Krankenhausapotheken dadurch verbessert werden, daß anders als nach den bisher geltenden Vorschriften eine Krankenhausapotheke künftig auch Krankenhäuser anderer Träger beliefern darf. Dieses neue Bezugsverfahren soll vor allem Verzögerungen in der Arzneimittelbelieferung vermeiden, ist aber auf einen bestimmten regionalen Bereich begrenzt, der eine schnelle Zustellung der Arzneimittel sicherstellt sowie die notwendige Aufsicht des abgebenden Apothekers ermöglicht und außerdem die zuständigen Behörden der Länder in die Lage versetzt, den Überblick über den Versorgungsbereich einer Krankenhausapotheke zu behalten.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Nebelkerzen!)

    Die Novelle wird die Arzneimittelsicherheit im Sinne der Reform des Arzneimittelrechts auch im Bereich der Apotheken und der Krankenhausapotheken erhöhen. Durch die Verpflichtung der Apotheken zur unmittelbaren Belieferung der einzelnen Stationen und Teilbereiche der Krankenhäuser, wie z. B. Ambulanzen und Laboratorien, wird die Arzneimittelvorratshaltung in einem zentralen Lager des Krankenhauses ohne fachliche Betreuung künftig vermieden. Darüber hinaus werden die Gefahren einer unsachgemäßen Lagerung, einer zu großen Bevorratung oder einer Verwechselung in der Zwischenlagerung nach Möglichkeit ausgeschlossen.



    Bundesminister Frau Huber
    Außerdem soll der Leiter der liefernden Apotheke das Recht und die Pflicht haben, . die Arzneimittel der versorgten Krankenhäuser regelmäßig auf ihre einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Aus diesem Grunde sollen auch die bisher nach Landesrecht noch zulässigen Dispensieranstalten — das sind Arzneimittelvorratsstellen in Krankenhäusern, die nicht unter Aufsicht eines Apothekers stehen — geschlossen werden.
    Nachdem durch das neue Arzneimittelgesetz die Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit bei der industriellen Herstellung von 'Arzneimitteln erheblich verschärft worden sind, ist es ein weiteres Anliegen der Bundesregierung, nunmehr auch die Sicherheit bei der Herstellung von Arzneimitteln in Krankenhausapotheken zu erhöhen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Die Sicherheit bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken muß den Maßstäben bei der Industrie entsprechen, wenn wir nicht unglaubwürdig werden wollen.
    Diesem Ziel dient vor allem der Ausbau der Ermächtigung des § 21. Auf Grund dieser Vorschrift soll eine Betriebsordnung für Krankenhausapotheken erlassen werden, die die von der Weltgesundheitsorganisation aufgestellten Grundsätze für die Herstellung von Arzneimitteln in Krankenhausapotheken verbindlich macht. Soweit diese Richtlinien auch für die öffentlichen Apotheken anwendbar sind, ist eine Änderung der bereits erlassenen Apothekenbetriebsordnung vorgesehen.
    Schließlich soll durch das Gesetz auch sichergestellt werden, daß im Hinblick auf die von den Apotheken zu gewährleistende Arzneimittelsicherheit die Angehörigen der Bundeswehr künftig ebenso behandelt werden wie Zivilpersonen.
    Als letztes Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beseitigung von Schwierigkeiten und Zweifelsfragen zu nennen, die sich bei der Anwendung des bisherigen Gesetzes ergeben haben. In diesem Zusammenhang möchte ich die Vorschriften über die Verpachtbarkeit (§ 9) und über die Verwaltung von Apotheken (§ 13), aber auch die Vorschriften über die Abgabe von Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheken (§ 14 Abs. 4) nennen. Gerade diese zuletzt erwähnte Vorschrift war in der vergangenen Legislaturperiode hart umstritten. Von der zunächst vorgesehenen Erweiterung der Abgabebefugnisse ist aber in den parlamentarischen Beratungen des Bundestags nicht viel übriggeblieben. Die Vorschrift sanktioniert heute praktisch nur noch das, was sich bisher aus Zweckmäßigkeitsgründen ergeben hat.
    Ich hoffe, daß das Gesetz in dieser Form nunmehr zügig verabschiedet werden kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hammans.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen bestehen gegensätzliche Auffassungen zwischen Bundesrat und Bundesregierung. Dies ist nicht verwunderlich, denn der ursprüngliche Text, dem der Bundesrat die Zustimmung versagt hat, ist bei unveränderter Beibehaltung der kritisierten Passagen nur in einzelnen Formulierungen abgewandelt worden. Damit soll vermieden werden, daß das Gesetz der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

    (Hasinger [CDU/CSU]: So ist es!)

    Um ihre mit der ursprünglichen Vorlage bereits beabsichtigte Zielsetzung zu verwirklichen, hat die Bundesregierung trotz besseren Wissens — z. B. um das Mißlingen des Experiments in Schweden — die ihr hierfür geeigneten Artikel unvermindert in den neuen Gesetzentwurf übernommen. Unter dem Vorwand, erkannte Mängel in der Arzneimittelversorgung zu beheben, verfolgt sie auch weiterhin mit dieser Gesetzesänderung den Weg, durch Aushöhlung der wirtschaftlichen Existenz eigenständiger Berufsgruppen ein freiheitliches System abzubauen und für eine Verstaatlichung reif zu machen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD und der FDP)

    Sie, Frau Minister Huber, haben trotz des neuen Arzneimittelgesetzes und trotz der wesentlich besseren Versorgung der Bevölkerung durch viele neue Apotheken die dadurch entstandene neue Situation nicht genutzt. Sie haben die Vorwürfe nicht entkräftet, daß mit den von verschiedenen Seiten kritisierten Regelungen im Gesetzentwurf ein verschleierter Weg beschritten werde, um das vorerwähnte politische Ziel der Sozialisierung des Gesundheitswesens zu verwirklichen.

    (Widerspruch bei der SPD und der FDP)

    — Herr Kollege Hauck, wir nehmen das sehr ernst.
    Im einzelnen werden seitens der CDU/CSU-Fraktion bei den Ausschußberatungen, die vor uns liegen, neben dem Verbot der stillen Gesellschaften sicher folgende Punkte eine große Rolle spielen: § 14 enthält Regelungen, die einen gravierenden Einbruch in den gesetzlich verankerten Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Apotheke bedeuten. Nach der Begründung der Bundesregierung kann die Arzneimittelversorgung dadurch verbessert werden, daß künftig alle Krankenhäuser — auch ohne eigene Apotheke — ihren Arzneimittelbedarf wahlweise aus einer Krankenhausapotheke oder einer öffentlichen Apotheke decken. Beide Apothekensysteme sollen dabei unter gewissen Voraussetzungen nur die einzelnen Stationen oder andere Teileinheiten eines Krankenhauses unmittelbar beliefern dürfen.
    Die Bundesregierung begründet diese Forderung mit der Behauptung, daß nur in einer zentralen Zwischenlagerung die Gefahr einer Verwechslung und unsachgemäßen Lagerung zu suchen sei. Wie aber jeder Eingeweihte weiß, bestehen diese Gefahren weitaus mehr auf den Stationen. Hier betreut häufig wechselndes und obendrein dafür nicht ausgebildetes Personal — im Schichtdienst arbeitend —hochwirksame und lebensnotwendige Medikamente. Es erscheint absurd, in einem sich modern gebenden



    Dr. Hammans
    Gesetz diesen erkannten Mißstand auch noch legalisieren zu wollen. Nur durch Einrichtung eines zentralen Arznei- und Verbandsmittellagers mit pharmazeutischem Fachpersonal im Sinne der Apothekenbetriebsordnung kann sichergestellt werden, daß jederzeit dem Bedarf aller Stationen angepaßte Arznei- und Verbandsmittel zur Verfügung stehen.
    Im übrigen halte ich es auf Grund der jahrelangen -guten Erfahrungen gerade in den Vereinigten Staaten sogar für notwendig, in Krankenhäusern, in denen sich das Betreiben einer eigenen Anstaltsapotheke nicht rentiert, einen approbierten Apotheker einzustellen.
    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich den Fortbestand der Dispensieranstalten nicht unterstütze. Dies könnte ich schon deshalb nicht verantworten, weil in einigen Dispensieranstalten erfahrungsgemäß pharmazeutische Tätigkeiten verrichtet werden, die Apotheken vorbehalten sind.
    Die geistigen Väter dieses Gesetzentwurfs gingen von Vorstellungen aus, über die inzwischen eine fast zehnjährige Entwicklung, insbesondere das Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes, hinweggegangen ist.
    Die Notwendigkeit, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern, muß zwangsläufig zur schrittweisen Veränderung des Arzneimittelverteilungssystems in den Krankenhäusern führen. Dies sieht in der Praxis so aus, daß die ärztlich verordneten Medikamente in der Apotheke oder im zentralen Arzneimittellager zusammengestellt werden und fertig dosiert zum Patienten gelangen. Durch diese Regelung wird verhindert, daß Arzneimittel im Stationsbereich bevorratet und durch Pflegepersonal verwaltet werden. Was nützen uns die besten Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, wenn wir die Betreuung der Arzneimittel an entscheidender Stelle aus der Verantwortung des Apothekers entlassen; denn jede Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes GIied.
    Hinsichtlich der in § 14 Abs. 5 verankerten Erlaubnis zur Versorgung von Krankenhäusern meine ich, daß die Begrenzung des Raumes, der beliefert werden darf, verschiedentlich auf Schwierigkeiten stoßen wird. Die Bundesregierung nimmt an, daß durch die Erweiterung des derzeitigen Versorgungsauftrages von Krankenhausapotheken die Arzneimittelversorgung des eigenen Hauses kostengünstiger werde. Dies aber, meine Damen und Herren, wird sich nicht bestätigen, da mit der Novellierung für die Krankenhausapotheken erhebliche Mehrbelastungen anfallen werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Die Krankenhäuser werden Bewerbe- und einkommensteuerpflichtig. Das Warenlager muß erheblich erweitert werden. Zur Abgabe der Medikamente müssen zusätzliche Räume eingerichtet werden. Zusätzliches Personal muß eingestellt werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Auch für Not- und Nachtdienst müßte gesorgt wer-
    den. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
    muß zwischen den Versorgungsbereichen der öffentlichen und Krankenhausapotheken eine klare Trennung erhalten bleiben.
    Meine Damen und Herren, der § 14 Abs. 4 befaßt sich mit dem durch die Krankenhausapotheke zu versorgenden Personenkreis. Die Abgabe von Arzneimitteln für Erste Hilfe und für den Notfall bedarf unseres Erachtens keiner gesetzlichen Fixierung.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Den Bezug von Praxisbedarf für Krankenhausärzte hat der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit in der 7. Legislaturperiode dahin gehend interpretiert, daß damit ein Recht des Arztes auf Abgabe von Arzneimittel -für einen Bedarf von drei Tagen verbunden sei. Darum ist die gesetzliche Formulierung so zu präzisieren, daß unter Praxisbedarf z. B. das Setzen einer Injektion, das Anlegen eines Verbandes, das Aufbringen von Salben oder ähnlichem zu verstehen ist.
    Bedenklich erscheint mir insbesondere § 14 Abs. 6, wonach u. a. Kur- und Spezialeinrichtungen sowie Pflegeheime unter bestimmten Voraussetzungen den Krankenhäusern gleichgestellt werden. Diese Institutionen sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig Arzneimittel für ihre Insassen aus Krankenhausapotheken beziehen können.
    Die Kranken in Kurheimen und ähnlichen Einrichtungen erhalten Arzneimittel auf Grund individueller ärztlicher Verschreibung. Hier liegt doch kein Arzneimittelbedarf des Hauses, sondern nur ein solcher einzelner Patienten vor, so daß ein sachliches Bedürfnis für die Gleichstellung nicht besteht.

    (Zuruf von der SPD: Wörtliche Stellungnahme der ABDA!)