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    Plenarprotokoll 8/108 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8515 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 8515 B Wahl des Abg. Dr. Häfele zum Stellvertreter im Vermittlungsausschuß 8534 A Fragestunde — Drucksache 8/2147 vom 29. 9. 1978 — Eintragung Oberschlesiens oder Ostpreußens als Landsmannschaft in das Personalstammblatt der Bundeswehr MdlAnfr A57 29.09.78 Drs. 08/2147 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 8515 D, 8516 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 8516 A Beschaffung militärischer Mehrzweckfahrzeuge durch die Bundeswehr MdlAnfr A58 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Dr. Lepsius SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 8516 A, B, C ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD . . . . . 8516 B, C Errichtung der DDR-Sperranlagen an der Zonengrenze nach Plänen zur Sicherung der nationalsozialistischen Konzentrationslager MdlAnfr A82 29.09.78 Drs 08/2147 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . 8516 D, 8517 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 8516 D, 8517 A Vergrößerung der togolesischen Handelsflotte durch deutsche Entwicklungshilfe auf vier Schiffe sowie Rentabilität der Schiffe MdlAnfr A90 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A91 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ 8517 A, C, D, 8518 A, B ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU .8517 C, D, 8518 B ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . . . . 8517 D Einschaltung des Generalbundesanwalts durch das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Fällen Broudré-Gröger und Dr. Holtz sowie Haltung des Bundesinnenministers dazu II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 MdlAnfr A10 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . . 8518 C, D, 8519 A, B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 8518 D ZusFr Spranger CDU/CSU 8519 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 8519 A Eintreten des Bundesaußenministers und des Chefs des Bundeskanzleramts für die Zuleitung der vom Bundesamt für Verfassungsschutz gewonnenen Verdachtsmomente gegen Broudré-Gröger und Dr. Holtz an den Generalbundesanwalt MdlAnfr All 29.09.78 Drs 08/2147 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8519 B, C ZusFr Spranger CDU/CSU 8519 B, C Bestimmungen im Steuerberatungsgesetz betr. Interessenvertretung durch ausgeschiedene Bedienstete im Bereich Steuern und Zoll MdlAnfr A12 29.09.78 Drs 08/2147 Berger (Herne) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . . . 8519 D ZusFr Berger (Herne) CDU/CSU . . . . 8519 D Bestimmungen des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes betr. das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen im Vergleich zu § 40 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes; ÄuBerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler hierzu MdlAnfr A15 29.09.78 Drs 08/2147 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A16 29.09.78 Drs 08/2147 Horstmeier CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8520 A, B Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gegen Kernkraftunfälle in den osteuropäischen Staaten MdlAnfr A23 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A24 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Voss CDU/CSU Antw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . . 8520 C, D, 8521 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . 8520 C, D, 8521 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 8521 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8521 B Gründe für die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen den Abg. Dr. Holtz und Joachim Broudré-Gröger MdlAnfr A28 29.09.78 Drs 08/2147 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A29 29.09.78 Drs 08/2146 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . . . 8521 C, 8522 A, B, C, D, 8523 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 8522 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 8522 C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . . 8522 D ZusFr Ey CDU/CSU 8522 D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . 8523 A ZusFr Sick CDU/CSU . . . . . 8523 B Unterbindung des Handels mit faschistischen Gedenkplaketten und Emblemen MdlAnfr A30 29.09.78 Drs 08/2147 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A31 29.09.78 Drs 08/2147 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 8523 B, C 8524 A, B, C ZusFr Becker. (Nienberge) SPD . . . . 8524 A, B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 8524 C Einhaltung der Bewährungsauflagen durch die im Sommer dieses Jahres vorzeitig aus der Strafhaft entlassenen Terroristen MdlAnfr A32 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 8524 D Erhöhung der Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung; Überprüfung der Tarife in besonders strukturschwachen Gebieten durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen MdlAnfr A37 29.09.78 Drs 08/2147 Sieler SPD MdlAnfr A38 29.09.78 Drs 08/2147 Sieler SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 8525 A, B, C, D, 8526 A, B, C, D ZusFr Sieler SPD 8525 B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . 8525 C, 8526 D ZusFr Dr. Jens SPD 8525 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 8526 A, C Vereinbarungen der Automobilindustrie mit Zulieferern von Kraftfahrzeugteilen zu Lasten des Fahrzeugteilgroßhandels und der Reparaturbetriebe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 III MdlAnfr A39 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Schachtschabel SPD MdlAnfr A40 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Schachtschabel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 8527 A, B, C, D ZusFr Dr. Schachtschabel SPD . . . . 8527 B, C Einstufung der Oberpfalz in die Tarifklasse IV in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A41 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 8527 D, 8528 B, C ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . 8528 A, B Schaffung zusätzlicher Kapazität im Bereich der Rohstahlerzeugung seit 1973; Vernichtung intakter Rohstahlerzeugungsanlagen MdlAnfr A42 29.09.78 Drs 08/2147 Stockleben SPD MdlAnfr A43 29.09.78 Drs 08/2147 Stockleben SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 8528 C, D, 8529 A, B, C, D ZusFr Stockleben SPD . . . . 8528 D, 8529 B ZusFr Dr. Jens SPD 8529 C, D Weiterentwicklung der Prüfrichtlinien für Pflanzenschutzgeräte der Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft MdlAnfr A44 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 8530 A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 8530 B Verbot des Verkaufs und der Benutzung von Rollbrettern MdlAnfr A47 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 8530 C, 8531 A, B, C, D, 8532 A ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD 8530 D, 8531 A ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 8531 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 8531 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 8531 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 8531 D ZusFr Frau Steinhauer SPD . . . . . 8531 D Schaffung von Dauerarbeitsverhältnissen. durch Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zur Unterbringung von Arbeitsuchenden MdlAnfr A48 29.09.78 Drs 08/2147 Jaunich SPD MdlAnfr A49 29.09.78 Drs 08/2147 Jaunich SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . 8532 A, B, C, D, 8533 A, B, C, D ZusFr Jaunich SPD . . . . 8532 C, D, 8533 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 8533 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 8533 B, C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . . 8533 D Nächste Sitzung 8534 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8535* A Anlage 2 Rücknahme der Ermächtigung zur Strafverfolgung des Journalisten Hans Georg Faust SchrAnfr B15 22.09.78 Drs 08/2117 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 8535* D Anlage 3 Aufnahme und Lagerung von Plutonium aus Frankreich MdlAnfr A13 29.09.78 Drs 08/2147 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A14 29.09.78 Drs 08/2147 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8536* B Anlage 4 Atomrechtliche Genehmigungspraxis als Ursache für Bauverzögerungen beim SNR-300 MdlAnfr A17 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . .. 8536* D Anlage 5 Teilnahme an Veranstaltungen des KBW und frühere Mitgliedschaft im MSB-Spartakus als Hinderungsgründe für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst MdlAnfr A20 29.09.78 Drs 08/2147 Kirschner SPD MdlAnfr A21 20.09.78 Drs 08/2147 Kirschner SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8537* B Anlage 6 Grundrechtsverletzungen durch Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz beim Lauschangriff auf Dr. Klaus Traube IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 MdlAnfr A22 29.09.78 Drs 08/2147 Frau Erler SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8537* C Anlage 7 Gutachten des Umweltbundesamtes über die Wirkungsweise der von Dipl.-Ing. Ludwig Lang aus Darmstadt entwickelten „Staukranzdüse" für Kraftfahrzeuge MdlAnfr A25 29.09.78 Drs 08/2147 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8537* D Anlage 8 Ausstattung von Umsiedlern, die auf Grund politischer Aktionen die DDR verlassen durften, mit dem Vertriebenenausweis A MdlAnfr A26 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8538* A Anlage 9 Verfassungsfeindliche Aktivitäten der sogenannten Juso-Trotzkisten MdlAnfr A27 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hartkopf BMI . . . 8538* C Anlage 10 Höhe der Steuermindereinnahmen ab 1972 durch den Verzicht auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes; Erteilung von Befreiungsbescheinigungen MdlAnfr A33 29.09.78 Drs 08/2147 Gobrecht SPD MdlAnfr A34 29.09.78 Drs 08/2147 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8538* D Anlage 11 Illegale Einfuhren von Rohalkohol aus der DDR; Strukturverbesserungen bei den landwirtschaftlichen Brennereien MdlAnfr A35 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A36 29.09.78 Drs 08/2147 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 8539* A Anlage 12 Rückgang der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte; Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus über die Auswirkungen einer Anhebung des EG- Agrarpreisstützungsniveaus auf das Einkommen der Bauern MdlAnfr A45 29.09.78 Drs 08/2147 Kiechle CDU/CSU I MdlAnfr A46 29.09.78 Drs 08/2147 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 8539* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8515 108. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 104. Sitzung, Seite 8246 B: Im letzten Absatz, Zeile 6, ist statt „Millionen" zu lesen „Milliarden". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 5. 10. Dr. Ahrens ** 5. 10. Dr. Aigner * 5. 10. Alber ** 5. 10. Amrehn ** 5. 10. Dr. Bardens ** 5. 10. Dr. Barzel 5. 10. Dr. Bayerl * 4. 10. Blumenfeld * 4. 10. Böhm (Melsungen) ** 5. 10. Frau von Bothmer ** 5. 10. Büchner (Speyer) ** 5. 10. Dr. Enders ** 5. 10. Dr. Evers ** 5. 10. Fellermaier * 5. 10. Flämig * 5. 10. Friedrich 4. 10. Dr. Fuchs * 5. 10. Frau Geier 4. 10. Dr. Geßner ** 5. 10. Glombig 4. 10. Handlos ** 5. 10. Frau Dr. Hartenstein 5. 10. Hartmann 5. 10. von Hassel ** 5. 10. Dr. Holtz ** 5. 10. Ibrügger* 5. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) * 5. 10. Dr. h. c. Kiesinger 5. 10. Dr. Klepsch * 5. 10. Klinker * 4. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 5. 10. Kratz 5. 10. Lagershausen ** 5. 10. Lange * 5. 10. Lemmrich ** 5. 10. Lemp * 5. 10. Lenzer ** 5. 10. Luster * 5. 10. Marquardt ** 5. 10. Mattick ** 5. 10. Milz ** 5. 10. Mischnick 4. 10. Dr. Müller ** 5. 10. Müller (Bayreuth) 4. 10. Müller (Mülheim) * 5. 10. Müller (Wadern) * 5. 10. Dr. Müller-Hermann * 4. 10. Nordlohne 5. 10. Pawelczyk ** 4. 10. Dr. Pfennig ** 5. 10. Reddemann ** 5. 10. Russe 5. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des EuropäischenParlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Saxowski 5. 10. Dr. Schäuble ** 5. 10. Scheffler ** 5. 10. Schmidhuber ** 5. 10. Schmidt (Kempten) ** 5. 10. Schmidt (Wattenscheid) 5. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 5. 10. Schreiber * 4. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 5. 10. Seefeld * 5. 10. Sieglerschmidt * 4. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 5. 10. Dr. Starke (Franken) * 4. 10. Strauß 5. 10. Frau Tübler 5. 10. Ueberhorst ** 5. 10. Dr. Vohrer ** 5. 10. Frau Dr. Walz * 5. 10. Wawrzik * 5. 10. Weißkirchen (Wiesloch) 5. 10. Baron von Wrangel 4. 10. Zeyer * 5. 10. Ziegler 5. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau MatthäusMaier (FDP) (Drucksache 8/2117 Frage B 15) : Welche Tatsachen hindern die Bundesregierung nach der Rehabilitierung des Atomwissenschaftlers Dr. Traube und nach Bekanntwerden der Tatsache, daß sie eine Ermächtigung nach I 353 c Abs. 4 StGB zur Strafverfolgung gegen den „Spiegel" ausdrücklich abgelehnt hat, nun auch die Ermächtigung der Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Strafverfolgung des Journalisten Hans Georg Faust nach § 77 d StGB zurückzunehmen? Eine Ermächtigung nach § 353 c Abs. 4 StGB kann für die Bundesregierung angesichts der besonderen Bedeutung der Pressefreiheit nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Die Bundesregierung teilt zwar nicht die vom Deutschen Presserat erhobenen Bedenken gegen die Vereinbarkeit des § 353 c StGB mit Art. 5 Grundgesetz. Sie ist aber der Auffassung, daß die in jedem Einzelfall gebotene Güterabwägung die nach dem Grundgesetz der Presse und dem einzelnen Journalisten zukommende Kontrollfunktion zu berücksichtigen hat und auch nur der Anschein eines Einsatzes der Ermächtigung nach § 353 c Abs. 4 StGB als Disziplinierungsinstrument gegenüber einer kritischen Presse zu vermeiden ist. Wie die Bundesregierung schon in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 1977 mitgeteilt hat, hat sie die Strafverfolgungsermächtigung nach § 353 c Abs. 4 StGB gegen Redakteure des Spiegels nach pflichtgemäßer Abwägung im Rahmen ihres Ermessens nicht erteilt. Im Vordergrund ihrer Erwägungen habe gestanden, die Wege festzustellen, auf denen in einer Reihe von 8536* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 Fällen geheime Akten aus einer Sicherheitsbehörde des Bundes an die Öffentlichkeit gelangt sind. Die für das Strafverfahren gegen Hans Georg Faust zuständige Staatsanwaltschaft Bonn hat hierzu in einer Presseerklärung vom 12. Juli 1978 mitgeteilt: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Zeit von 1973 bis zu seiner Festnahme im November 1977 in insgesamt 15 Fällen dem Journalisten und früheren Mitarbeiter des Bundesamtes „überwiegend dem Verschlußsachenschutz unterliegende Originalschriftstücke und Ablichtungen — darunter allein 98 als geheim gekennzeichnete Seiten — aus dem Aktenbestand seiner Behörde verschafft". Es steht der Bundesregierung nicht zu, die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Faust durch die zuständige Strafverfolgungsbehörde zu bewerten. Auf die Sachbehandlung hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Angesichts der tatsächlichen Feststellungen der Staatsanwaltschaft über ein mehrjähriges systematisches Zusammenwirken eines Journalisten und ehemaligen Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit seinem früheren Arbeitskollegen zur Ausforschung dieses Amtes geben weder die Sachbehandlung durch, die zuständige Strafverfolgungsbehörde noch die in Ihrer Frage angesprochenen Gesichtspunkte Veranlassung, die für diesen Ausnahmefall erteilte Ermächtigung zurückzuziehen. Die Bundesregierung hat auch keine Veranlassung, zu zweifeln, daß im Verlauf des weiteren Strafverfahrens die Gesichtspunkte, die gegen eine Verurteilung von Faust sprechen könnten, berücksichtigt würden. Sie kann insbesondere nicht davon ausgehen, daß das Gericht die eingangs hervorgehobene Güterabwägung mit dem Grundrecht der Pressefreiheit unterlassen würde. Anlage 3 Antwort des . Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Oktober dieses Jahres mehrere hundert Kilogramm Plutonium aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden, und welche Vorkehrungen hat sie für die Aufnahme getroffen? Ist beabsichtigt, das Plutonium unter Verantwortung der Bundesregierung in Verwahrung zu nehmen, wo und wie soll es gelagert werden? Zu Frage A 13: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in absehbarer Zeit 775 kg Plutonium aus Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeliefert werden sollen. Ein Rücklieferungszeitpunkt — wie der von Ihnen genannte Monat Oktober — ist jedoch nicht festgelegt worden. Wegen einer Reihe noch offener Fragen, auf die ich in meiner Antwort auf Ihre nächste Frage eingehen werde, würde diese Rücklieferung voraussichtlich . auch nicht im Oktober dieses Jahres möglich sein. Der vorgesehenen Rüdcklieferung des Plutoniums liegen privatrechtliche Verträge zwischen den deutschen Kernkraftwerks-Betreibern und der französischen Cogema zugrunde. Dementsprechend bemüht sich die deutsche Nuklearindustrie um rechtzeitige Vorkehrungen für die Aufnahme des Plutoniums. Zu Frage A 14: Je nach der von der Industrie beabsichtigten weiteren Behandlung des Plutoniums, die noch nicht abschließend geklärt ist, kommen nach dem Atomgesetz grundsätzlich in Betracht — staatliche Verwahrung gemäß § 5 AtG — Aufbewahrung gemäß § 6 AtG — Be- und Verarbeitung gemäß § 7 AtG. Diese Alternativen werden zur Zeit geprüft; die Frage, ob eine staatliche Verwahrung notwendig werden wird, kann zur Zeit nicht beantwortet werden. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen A 17 und 18) : Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß die atomrechtliche Genehmigungspraxis „übertrieben" und 90 v. H. der Bauverzögerungen beim SNR 300 darauf zurückzuführen seien, wie das RWE-Vorstandsmitglied Prof. Dr. mult. Mandel lt. WAZ vom 15. September 1978 erklärt hat, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ziehen? Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zum Problem der sogenannten Schufa-Klausel bei Kreditverträgen ein, und will sie die diesbezüglichen Initiativen der obersten Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundesbeauftragten für Datenschutz unterstützen? Zu Frage A 17: Zunächst muß festgestellt werden, daß der Begriff Bauverzögerung sich auf die Terminpläne des Bauherrn bzw. Kraftwerksbetreibers bezieht. Erfahrungsgemäß sind diese Terminpläne häufig deshalb nicht realistisch, weil sie den Zeitbedarf für das atomrechtliche Genehmigungs- und Begutachtungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigen; dies gilt insbesondere für neuartige Projekte wie den SNR 300. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die atomrechtliche Genehmigungspraxis übertrieben ist. Grundsätzlich kommt das in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Verfahren einer zügigen Errichtung sogar entgegen. Nach positiver Konzeptbeurteilung können Einzelnachweise für technische Problemlösungen in die Errichtungsphase verlagert werden. Nachdem diese Nachweise geführt und von der Genehmigungsbehörde anerkannt sind, wird in Teilgenehmigungen jeweils ein weiterer Bauab- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8537* schnitt zur Errichtung freigegeben. Dieses Vorgehen gewährleistet gleichzeitig, daß der sich während der Errichtungsphase ändernde Stand von Wissenschaft und Technik kontinuierlich mitberücksichtigt werden kann. Die Errichtungsdauer von Kernkraftwerken war in der Bundesrepublik Deutschland bisher wesentlich kürzer als z. B. 'die in den USA von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme übliche Zeit von ca. 10 Jahren. Falls beim SNR 300 diese Zeit erreicht oder überschritten wird, liegt das vor allem an seinen prototypischen Eigenschaften und den damit verbundenen neuartigen technischen Problemen, die, wie bei jedem anderen Prototyp auch, besonders umfangreiche Sicherheitsnachweise und intensive Überprüfungen durch Gutachter und Behörden erfordern. Verzögerungen im Vergleich zu den ursprünglichen Terminplänen der Antragsteller sind insbesondere dadurch entstanden, daß die zur Erfüllung der atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Nachweise häufig nicht termingerecht erbracht wurden. Die Bundesregierung beabsichtigt jedenfalls nicht, ihre sorgfältigen Sicherheitsüberprüfungen zu lockern, sie wird sie stets auf dem neuesten Stand der Technik halten. Zu Frage A 18: Bei den Beratungen des Kreises der für die Datenschutzaufsicht in den nichtöffentlichen Bereichen nach §§ 30, 40 BDSG zuständigen obersten Landesbehörden über die von Ihnen angesprochene Schufa-Klausel in Kreditverträgen war ein Vertreter der Bundesregierung wie auch des Bundesbeauftragten für den Datenschutz beteiligt. Die von den Ländern geltend gemachten Bedenken gegen diese Klausel, soweit sie auch als Einwilligung des Betroffenen in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (§ 3 BDSG) verstanden werden soll, werden von der Bundesregierung geteilt. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen A 20 und 21) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Teilnahme an einer Maikundgebung des KBW oder einer Diskussionsveranstaltung dieser Organisation ausreicht, um an der Verfassungstreue eines Beamtenanwärters zu zweifeln? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eine frühere Mitgliedschaft im MSB-Spartakus, die Kandidatur auf einer Liste desselben als Ersatzbewerber für ein Studentenparlament ausreicht, um an der Verfassungstreue eines Bewerbers für den öffentlichen Dienst Zweifel zu hegen? Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung am 16. Dezember 1976 ausgeführt, daß die Bundesregierung bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen und nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfährt. Nach dem grundlegenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1975 liegt der Entscheidung einer Einstellungsbehörde, ob ein Bewerber die erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet, eine prognostische Beurteilung seiner Gesamtpersönlichkeit zugrunde. Diese Beurteilung stützt sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung. Dieser Auffassung liegt der Gedanke zugrunde, daß die erforderliche Prognosebeurteilung durch den für die Einstellung Verantwortlichen nicht durch eine vorgegebene Automatik in bezug auf Einzelmerkmale ersetzt werden kann. Aktivitäten der von Ihnen genannten Art oder Mitgliedschaften in Organisationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung können nur Einzelelemente der Bewertung sein. Der Entscheidung einer Einstellungsbehörde muß immer eine Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers auf Grund aller vorhandenen Beurteilungselemente zugrunde liegen. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage A 22) : Trifft es zu, daß Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz für Grundrechtsverletzungen beim „Lauschangriff" auf Herrn Dr. Traube verantwortlich waren, und zu welchen Konsequenzen hat gegebenenfalls dieses Verhalten geführt? Ich kann zunächst verweisen auf die Erklärung, die Herr Bundesminister Prof. Dr. Maihofer namens der Bundesregierung am 16. März 1977 hier vor dem Hohen Hause abgegeben und in der er seiner Überzeugung Ausdruck gegeben hat, daß der Lauschmitteleinsatz in der Wohnung des Herrn Dr. Traube unter den damals gegebenen Umständen erforderlich und rechtlich zulässig war. Auf die Antwort des Herrn Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Frage des Herrn Abgeordneten Roth am 12. April 1978 darf ich verweisen. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß die zuständigen Strafverfolgungsbehörden auf Grund von Strafanzeigen gegenwärtig prüfen, ob strafrechtliche Maßnahmen gegen die für den Lauschmitteleinsatz Verantwortlichen angezeigt sein können. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ihrem Ergebnis möchte ich hier nicht vorgreifen. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2147 Frage A 25) : 8538* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 Liegt das vom Bundesinnenminister beim Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Gutachten über die Wirkungsweise der von Dipl.-Ing. Ludwig Lang aus Darmstadt entwickelten „Staukranzdüse" für Kraftfahrzeuge vor, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus zu ziehen? Das Umweltbundesamt ist beauftragt worden, die Wirkungsweise der verschiedenen auf dem Markt angebotenen Vergaserzusatzgeräte zu prüfen und dabei insbesondere den Einfluß dieser Geräte auf das Abgasverhalten, den Kraftstoffverbrauch sowie auf das Fahrverhalten von Kraftfahrzeugen mit Ottomotoren zu untersuchen. Bei dieser Prüfung soll auch das von Dipl.-Ing. Ludwig Lang aus Darmstadt vertriebene ITV-Vergasersystem berücksichtigt werden. Mit den Untersuchungen wird nach Auswahl und Beschaffung der Geräte und Fahrzeuge im kommenden Jahr begonnen werden können. Welche Folgerungen aus dieser Prüfung zu ziehen sind, kann erst nach Vorlage der Ergebnisse gesagt werden. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 26) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß Personen, die die DDR nur deshalb verlassen durften, weil sie zuvor durch politische Aktionen, wie den öffentlichen Hinweis auf die HelsinkiVereinbarungen und die UNO-Charta, durch Protestschreiben und Betriebsdiskussionen, Gesuche an die UNO und die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin, Unruhe und politischen Druck ausgelöst haben, und die deshalb politische Verfolgungen, wie Arbeitsplatzverlust und polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verhöre, zu ertragen hatten, als politische Sowjetzonenflüchtlinge im Sinne des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) anzusehen sind und deshalb Anspruch auf einen Vertriebenenausweis „A" ohne Einschränkungen nach § 10 BVFG haben, obwohl sie im streng technischen Sinne nicht geflohen, sondern übergesiedelt sind, weil dieses „übersiedeln" mit den gleichen Gefahren für die persönliche Freiheit und Sicherheit verbunden ist wie eine Flucht? Nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), das von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt wird, ist Voraussetzung für die Anerkennung als „Sowjetzonenflüchtling", daß der Antragsteller geflüchtet ist, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen. Eine solche besondere Zwangslage ist vor allem dann gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit vorgelegen hat. Gleiches gilt bei einer Zerstörung oder einer entscheidenden Beeinträchtigung der Existenzgrundlage. Bei einer auf Grund der KSZE-Schlußakte von DDR-Stellen zugelassenen Ausreise kann nicht immer von dem Vorliegen einer besonderen Zwangslage ausgegangen werden, weil es Fälle gibt, in denen für den Antragsteller keine Schwierigkeiten aufgetreten sind. Ist ein Antragsteller jedoch großen Belastungen und Nachteilen ausgesetzt worden — etwa durch Verlust des Arbeitsplatzes, durch politische Verfolgung oder durch polizeiliche Verhöre —, kann bei Vorliegen der sonstigen Voràussetzungen eine besondere Zwangslage und damit auch die Eigenschaft als „Sowjetzonenflüchtling" anerkannt werden. In diesem Fall würde der Vertriebenenausweis „C" ausgestellt werden. Dies gilt auch, wenn jemand die DDR oder Berlin (Ost) mit Billigung der dortigen Behörden verläßt, nachdem er durch Initiativen der von Ihnen geschilderten Art in eine Zwangslage geraten ist. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hartkopf auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Frage A 27): Verfügen Behörden des Bundes über Erkenntnisse, nach denen sich im Bereich der „Jungsozialisten" sogenannte Juso-Trotzkisten betätigen, die sich für die Ziele der verfassungsfeindlichen „Vierten Internationalen" einsetzen und denen die Zeitschrift „Internationale Arbeiterkorrespondenz" (IAK) nahestehen soll, in der ein „Differenzierungsprozeß in der SPD" gefordert wird, „der mit dem Aufbau der Revolutionären Partei und der politischen Zerstörung der Sozialdemokratie, mit der Organisierung der Arbeiterräte und der Diktatur des Proletariats abgeschlossen wird"? Die Bundesregierung sieht es in ständiger Praxis nicht als ihre Aufgabe an, über Vorgänge innerhalb einer demokratischen Partei öffentliche Erklärungen abzugeben. Ihr ist bekannt, daß demokratische Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland vielfach Objekt von Infiltrationsbemühungen extremistischer Organisationen und Bewegungen sind. Sie geht davon aus, daß diese Organisationen willens und in der Lage sind, gegen sie gerichtete Aktivitäten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/2147 Fragen A 33 und 34) : Kann die Bundesregierung den Verzicht auf die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Steuermindereinnahmen auf Grund dieser Vorschrift — die in den Jahren 1967 bis 1971 rund 1,4 Milliarden DM ausgemacht haben — für die Folgejahre ab 1972, möglichst zeitnah, beziffern? In wieviel Fällen von Veräußerungsgewinnen über 20 Millionen DM bzw. über 100 Millionen DM sind seit 1967 Befreiungsbescheinigungen nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes erteilt worden? Zu Frage A 33: Die Bundesregierung hat die Steuerausfälle nach § 6 b Einkommensteuergesetz in den Subventionsberichten für die Jahre 1972-1978 jeweils mit 285 Millionen DM jährlich, zusammen also etwa 2 Mrd. DM, beziffert. Bei diesen Schätzungen ist von den Ergebnissen einer bis zum Jahre 1974 von den Ländern durchgeführten Geschäftsstatistik über die Inan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8539* spruchnahme des § 6 b EStG ausgegangen worden. Nach dieser Statistik lagen die Veräußerungsgewinne durchschnittlich bei etwa 500 Millionen DM jährlich. Ein im Jahre 1976 eingetretener Einzelfall konnte aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht berücksichtigt werden. Zu Frage A 34: Seit 1967 hat der Bundesminister für Wirtschaft im Benehmen bzw. im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden in 21 Fällen für die Wiederanlage von Veräußerungsgewinnen in Höhe von über 20 Millionen DM eine Bescheinigung nach § 6 b Abs. 1 Satz 2 Ziff. 5 Einkommensteuergesetz erteilt. In 7 dieser Fälle betrug der Veräußerungsgewinn mehr als 100 Millionen DM. Anlage 11 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 35 und 36) : Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis über illegale Einfuhren von Rohalkohol aus der „DDR", und welche Mengen wurden dabei schätzungsweise in dieser Zeit in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt? Wie gedenkt die Bundesregierung bei der von ihr ins Auge gefaßten Strukturverbesserung bei den landwirtschaftlichen Brennereien mittels Zusammenlegung sowohl den besonders durch Klima und Boden (niedrigere Stärkegehalte der dort erzeugten Kartoffeln) bedingten Produktionsbedingungen als auch der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die meisten landwirtschaftlichen. Brennereien dort in der Regel weit auseinanderliegen und dadurch die Vorteile einer stärker konzentrierten Branntweinerzeugung durch die höheren Kosten des Transports von Kartoffeln und Schlempe mehr als wett gemacht werden? Zu Frage A 35: Gesicherte Erkenntnisse über illegale Einfuhren von Äthylalkohol aus oder über die DDR liegen der Bundesregierung erst ab 1964 vor. Danach sind bisher ca. 10 590 Hektoliter Athylalkohol aus der oder über die DDR in die Bundesrepublik und nach Berlin (West) illegal eingeführt worden. Zu Frage A 36: Mit der Beseitigung der geltenden BrennrechtsObergrenzen bei der Zusammenlegung von Brennereien und der Übertragung von Brennrechten soll unseren landwirtschaftlichen Brennereien ermöglicht werden, größere Betriebseinheiten zu bilden, damit Agraralkohol — nicht zuletzt im Hinblick auf den gemeinsamen Markt — so wirtschaftlich wie möglich hergestellt werden kann. Die Möglichkeit einer Strukturverbesserung durch Zusammenlegung von Brennereien findet dort ihre Grenze, wo die Brennereigüter räumlich so weit voneinander entfernt liegen, daß durch höhere Kosten für Kartoffel- und Schlempetransport kein Rationalisierungseffekt erzielt wird. Die Brennereien müssen selbst darüber entscheiden, ob eine Zusammenlegung betriebswirtschaftliche Vorteile mit sich bringt. Brennereien, für die aufgrund ungünstiger geographischer Verhältnisse eine Zusammenlegung ausscheidet, werden dadurch nicht benachteiligt; sie erhalten nach wie vor kostendeckende Übernahmepreise für ihren Alkohol. Ungünstige Klima- und Bodenverhältnisse können im Rahmen der vorgesehenen Strukturverbesserungsmaßnahme nicht berücksichtigt werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2147 Fragen A 45 und 46) : Was unternimmt die Bundesregierung gegen den ständigen Rückgang der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte, insbesondere bei Obst, Eiern, Schweinen, Kartoffeln und Schlachtvieh? Hält die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Gallus für richtig, daß eine Anhebung des EGAgrarpreisstützungsniveaus um 1 v. H. zu einer Einkommenssteigerung der Bauern um 3,5 v. H. führt? Zu Frage A 45: Zunächst möchte ich feststellen, daß die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise in der längerfristigen Betrachtung keineswegs rückläufig waren. Im Gegenteil: sie sind von 1970/71 bis 1977/78 um 42,5 % gestiegen. Saisonale, zyklische und erntebedingte Mengen-und Preisschwankungen sind indes — wie Ihnen sehr wohl bekannt ist — ein Grundmerkmal landwirtschaftlicher Märkte. Aufgabe der Agrarpolitik ist es, die Preisschwankungen in für Verbraucher und Erzeuger vertretbaren Grenzen zu halten, ohne dabei die Kräfte des Marktes außer Funktion zu setzen. Entsprechend den Eigenarten der einzelnen Märkte wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Schweinemarkt — Beihilfen für die private Lagerhaltung, — zweimalige Anhebung der Ausfuhrerstattung, — zweimalige Anhebung der Zusatzabschöpfung bei der Einfuhr, — Herstellung von Ersatzkonserven für die Berlin-Reserve, — Kürzung der Schweinebezüge aus der DDR um 30 %, • — bundesweite Werbemaßnahmen der CMA. 2. Rindermarkt — Erhöhung der Interventionskäufe im Rahmen der Dauerintervention von wöchtentlich 3 000 Rindern Anfang Juni auf rd. 11 500 Stück in der ersten Oktoberwoche, — Erhöhung der Exporterstattung, — Beihilfen für die private Lagerhaltung von Juli bis September. 8540* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 Im übrigen darf nicht außer Betracht bleiben, daß die Preisentwicklung auf den Schlachtviehmärkten seit dem Frühjahr 1978 durch ein zunehmendes Fleischangebot bestimmt wird. Die Zahl der schlachtreifen Schweine wird in der Bundesrepublik Deutschland von 33,8 Millionen 1977/78 auf voraussichtlich 36,5 Millionen 1978/79 und damit um 8 % ansteigen. Die Steigerungsrate liegt über dem durchschnittlichen Produktionszuwachs in der' EG. Der Produktionszuwachs bei Rindern beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 6 %. Die Erzeugerpreise für Obst lagen im August 1978 höher als in den vergangenen Jahren, ausgenommen das Jahr 1977, das wegen einer EG-weiten Minderernte sehr hohe Obstpreise verzeichnete und daher als Vergleichsmaßstab nicht in Frage kommt. Die Erzeugerpreise für Speisekartoffeln dürfen nicht an den außergewöhnlich hohen Preisen der Jahre 1975 und 1976 gemessen werden. Bei der diesjährigen Ernte handelt es sich mit 9,7 Millionen t um die bisher zweitniedrigste. Es ist daher zu erwarten, daß sich für qualitativ gute Ware die Erzeugerpreise normalisieren werden. Der Preisrückgang bei Eiern ist eine Folge der verstärkten EG-Eierproduktion, vor allem in den Niederlanden, sowie eines erschwerten Exports in Drittländer. Die Wirtschaft hat einen Stabilisierungsfonds für Eier geschaffen, den die Bundesregierung durch ein Darlehen in Höhe von 15 Millionen DM unterstützt. Zu Frage A 46: Die in der Frage unterstellte Aussage, nach der „eine Anhebung des EG-Agrarpreisstützungsniveaus um 1 % zu einer Einkommenssteigerung der Bauern um 3,5 °/o führt", ist in dieser Form nicht gemacht worden. Es wurde ausgeführt, daß 1 % Preiserhöhung, also tatsächliche Erlöspreissteigerung, einen Einkommensanstieg von 3,5 % bewirkt. Gleichzeitig wurde jedoch. auch betont, daß eine einprozentige Aufwandssteigerung das Einkommen um 2,5 % vermindert. Die genannten Relationen lassen sich unmittelbar auch aus den Einkommensergebnissen des Agrarberichtes wie auch anderen Buchführungsstatistiken ableiten. Hinsichtlich der Preisentwicklung wurde außerdem darauf hingewiesen, daß die tatsächliche Entwicklung von den Anhebungsraten der Stützungspreise nach oben oder unten abweichen kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wäre es nicht — gerade wegen der erhöhten Rechtsqualität — naheliegend gewesen, in der Antwort der Bundesregierung auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen?
    Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es gibt nicht nur im Steuerberatungsgesetz eine solche Formel, sondern es gibt sie auch in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Konkurrenzvorschrift. Da nur nach Richtlinien und Erlassen gefragt worden war, sah die Bundesregierung keinen Anlaß, außer der korrekten Beantwortung dieser Frage weitere Ausführungen zu machen.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine weiteren Zusatzfragen.



Vizepräsident Stücklen
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Welche Überlegungen führen dazu, die Kürzungsvorschriften für das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen (§ 53 des Beamtenversorgungsgesetzes [BeamtVG]) nach anderen Grundsätzen und Maßstäben auszugestalten als für das Nebeneinander der Dienstbezüge von Eheleuten, die beide als Beamte im öffentlichen Dienst stehen (§ 40 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes) ?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die beiden von Ihnen angesprochenen Fallgruppen unterscheiden sich so wesentlich voneinander, daß ein Vergleich der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes mit der Ruhensregelung des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht möglich ist.
Im ersten Fall handelt es sich um Ehegatten, von denen jeder seinen eigenen Dienst- oder Versorgungsbezug erhält. Lediglich der Familienbestandteil des Ortszuschlags, nämlich der Unterschied zwischen Stufe 1 und 2, wird jedem nur zur Hälfte gewährt, um den Familienstand als Verheirateter insgesamt nur einmal abzugelten.
Im zweiten Fall trifft ein Versorgungsanspruch mit einem weiteren Anspruch auf Bezüge aus öffentlichen Kassen in einer Person zusammen. Hinsichtlich der Gründe für die für diesen Fall vorgesehenen Ruhensregelungen darf ich auf die Antwort zu Ihren Fragen 64 und 65 in der Fragestunde der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 1978 verweisen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe dann die Frage ,16 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
    Warum hat der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler in der Fragestunde des Bundestages am 14. Juni die Höchstgrenze für das Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit Verwendungseinkommen als „sachlich angebracht und angemessen" bezeichnet, obwohl der damals von der Bundesregierung bereits verabschiedete Entwurf eines Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes eine Verschlechterung der Regelung. des § 53 BeamtVG vorsah?
    Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Frage beruht möglicherweise auf einem Mißverständnis. Ausweislich des Protokolls der Sitzung des Bundestages am 14. Juni 1978 haben Sie mit Ihrer Zusatzfrage nicht die Höhe der Höchstgrenze angesprochen, sondern allgemein gefragt, ob die Vorschrift des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht als antiquiert angesehen werden müsse. Die Antwort „Wir halten sie für sachlich angebracht und angemessen" konnte sich daher auch nur allgemein auf die grundsätzliche Berechtigung und Konzeption der Ruhensregelung richten.