Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Fragestunde möchte ich dem Hohen Hause folgendes mitteilen: Es liegt Ihnen nach dem Stand vom 26. September 1978 eine Vorlage vor, die keiner Beschlußfassung bedarf und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung dem zuständigen Ausschuß überwiesen werden soll:
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1978
— Drucksache 8/2104 —
zuständig: Haushaltsausschuß
— Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 27. September 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein , Frau Dr. Walz, Benz, Dr. von Geldern, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Hupka, Klein (München), Dr. Köhler (Wolfsburg), Lenzer, Krey, Metz, Dr. Pinger, Dr. Riesenhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Stercken, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU betr. World Administration Radio Conference (WARC) 1979 — Drucksache 8/2093 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2144 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 13. bis 26. September 1978 eingegangene EG-Vorlage an den aus Drucksache 8/2148 ersichtlichen Ausschuß überwiesen.
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 27. September 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der nachstehenden Vorlage Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Angleichung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anzuwenden sind
— Drucksache 8/1851 Nr. 7 —
Die in Drucksache 8/2098 unter Nrn. 80 und 81 aufgeführten EG-Vorlagen
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend ein zweites Vierjahresprogramm Forschung und Entwicklung im Energiebereich
Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Ratsbeschlusses 74/642 zur Festlegung eines Forschungs- und Ausbildungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft betreffend die Rückführung von Plutonium in Leichtwasserreaktoren
werden als Drucksachen 8/2156 und 8/2157 verteilt.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Richterwahlgesetzes ist für den Abg. Dr. Eyrich, der als Justizminister des Landes Baden-Württemberg nunmehr Mitglied kraft Amtes im Richterwahlausschuß ist, der Abg. Kunz ordentliches Mitglied geworden. Als Stellvertreter des Abg. Kunz (Berlin) rückt der Abg. Dr. Stark (Nürtingen) aus der Reihe der nicht mehr Gewählten nach.
Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht rückt der Abg. Dr. Jenninger für den Abg. Dr. Eyrich, der sein Mandat im Wahlmännerausschuß niedergelegt hat, aus der Reihe der nicht mehr Gewählten als Mitglied im Wahlmännerausschuß nach.
Wir treten ein in die
Fragestunde
— Drucksache 8/2147 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär von Bülow zur Verfügung.
Vorweg noch eine Bemerkung. Die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Jäger ist gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.
Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Darf bei der Bundeswehr in das Personalstammblatt als Landsmannschaft nicht Schlesien oder Ostpreußen eingetragen werden, wenn diese Eintragung ausdrücklich gewünscht wird, und wenn nein, aus welchen Gründen?
Herr Kollege Hupka, nach Art. 36 Abs. 1 des Grundgesetzes sind bei den obersten Bundesbehörden Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Aus diesem Grunde wird im Personalstammblatt der Beamten die landsmannschaftliche Zugehörigkeit erfaßt. Unter „Ländern" im Sinne des Art. 36 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes sind dabei, wie sich aus dem Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt, nur die Länder der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen. Eine Zuordnung zum Land Schlesien oder Ostpreußen ist daher aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß in dem für Soldaten vorhandenen Personalstammblatt-Vorläufer Angaben zur landsmannschaftlichen Zugehörigkeit nicht enthalten sind, da das Gebot des Art. 36 Abs. 1 nur auf Beamte abhebt. Überdies ist dies nicht erforderlich, weil die Soldaten, dem Gebot des § 3 des Soldatengesetzes folgend, u. a. ohne Rücksicht auf Abstammung und Heimat ernannt und verwendet werden.
Zusatzfrage, bitte.
Metadaten/Kopzeile:
8516 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Herr Staatssekretär, geht aus Ihrer Antwort hervor, daß nach einer landsmannschaftlichen Zugehörigkeit überhaupt nicht gefragt wird?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: So ist es. Es wird die Zugehörigkeit zu einem Land der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte.
Dann heißt das nur, daß jemand die Zugehörigkeit zu dem Bundesland, aus dem er kommt, eintragen soll, und nicht, daß man daraus schließen könnte, daß er auch eine landsmannschaftliche Herkunft bezeichnen soll?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Ja, das ist korrekt.
Ist das abgeschlossen? — Ja. Dann rufe ich die Frage 58 der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Zulauf der Kfz-Folgegeneration — insbesondere UNIMOG — so zu strecken, daß pro Jahr eine geringere Stückzahl von der Bundeswehr übernommen wird, als ursprünglich beabsichtigt war, und wenn ja, warum?
Bitte schön.
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Lepsius, bei der Beschaffung der Kraftfahrzeuge der zweiten Generation ergaben sich gegenüber der ursprünglichen Planung neue Gesichtspunkte. Im Hinblick auf die angewachsene militärische Bedrohung und auf Kostensteigerungen an anderer Stelle mußten die Beschaffungsschwerpunkte zugunsten der Panzerabwehrsysteme, der Panzer, der Flugzeuge und der Munition verschoben werden. Die Folge hiervon war eine Streckung des Zulaufders Radkraftfahrzeuge. Der Vertrag über die Beschaffung der UNIMOG-Fahrzeuge mit der Firma Daimler-Benz ist hiervon nicht berührt. Das gilt auch für den Vertrag über das erste Los des Lkw 5 to, der an die Firma Daimler-Benz vergeben ist. Inwieweit sich für die Beschaffung der weiteren Lose in den Jahren ab 1981 Verschiebungen ergeben, wird zur Zeit geprüft.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie wird denn die Bundesregierung bei dieser Streckung ihren gegenüber den Vertragsfirmen eingegangenen Verpflichtungen in der Weise gerecht, daß keine Produktionsverengungen eintreten?
Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Wie bereits erwähnt, werden wir die vertraglich eingegangenen Vereinbarungen erfüllen. Der UNIMOG wird so zulaufen, wie es vertraglich mit der Firma Daimler-Benz festgelegt wurde. Wir haben nur die Fahrzeuge bestellt, z. B. die Lkw 5 to, die wir bis 1981 abnehmen wollen und die wir auch bezahlen können.
Zum Folgebedarf haben wir eine Option ausgehandelt. Wir werden mit den Firmen über den weiteren Zulauf verhandeln. Auf jeden Fall werden wir ab 1981 mehr Lkw pro Jahr abnehmen als bisher. Damit ist sichergestellt, daß dann vorhandene Industriekapazitäten kontinuierlich ausgelastet werden können. Der prozentuale Anteil an Bundeswehrfahrzeugen im Lkw-Bereich liegt im übrigen ohnehin deutlich unter 10 %. Damit ist die Abhängigkeit von Bundeswehraufträgen nicht so entscheidend.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es Ihnen möglich, über das Jahr 1981 hinaus Angaben darüber zu machen, wie sich bei der Firma Magirus in Ulm und bei der Firma Daimler-Benz in Gaggenau die Streckung de facto vor Ort auswirken könnte?
Dr. von- Bülow, Parl. Staatssekretär: Ich deutete schon an, daß dies Gegenstand der Prüfung ist, und kann es Ihnen daher hier aus dem Stand nicht sa- gen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen das Ergebnis mitzuteilen, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Höhmann zur Verfügung.
Ich rufe Frage 82 des Abgeordneten Jäger auf:
Treffen nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung Pressemeldungen zu, nach denen die derzeitigen Sperranlagen der DDR an der innerdeutschen Zonengrenze mit Metallgitterzaun, automatischen Tötungsanlagen, Minenfeldern und Hundelaufanlagen auf Pläne zurückgehen oder sie zum Vorbild haben, die während des Zweiten Weltkriegs von einem SS-Offizier zur Sicherung der nationalsozialistischen Konzentrationslager ausgearbeitet worden waren und bei der Gefangennahme des Offiziers in die Hände der Roten Armee gefallen waren, oder welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung verneinendenfalls über die Herkunft der Pläne für die Sperranlagen quer durch Deutschland?
Herr Abgeordneter Jäger, die Bundesregierung vermag aus eigenen Erkenntnissen nicht die Richtigkeit der von Ihnen erwähnten Pressemeldungen zu bestätigen. Ihr liegen keine Erkenntnisse über die Herkunft der Pläne für die DDR-Grenzsidierungsanlagen vor.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß die Meldung, die aus dem britischen „Daily Express" auch in die deutsche Presse übernommen worden ist, unzutreffend sein könnte, wonach die Grenzanlagen auf Modelle zurückgehen, die von einem SS-Offizier angefertigt worden und später bei. seiner Gefangennahme in die Hände der Roten Armee gefallen sind?
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8517
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Auch solche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung nicht.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, dann darf ich dieser Ihrer weiteren Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung diese Angaben in der englischen Zeitung zumindest für glaubhaft und wahrscheinlich hält?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Nein, auch davon dürfen Sie nicht ausgehen, Herr Abgeordneter.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Brück zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler auf:
Hält die Bundesregierung Bestrebungen für gerechtfertigt, die togolesische Handelsflotte, an der deutsche Interessen über die Staatsreederei SOMAT mit 49 v. H. beteiligt sind, durch deutsche Entwicklungshilfe auf vier Schiffe zu vergrößern?
Herr Kollege Köhler, auf Antrag der togoischen Regierung hat die Bundesrepublik Deutschland der togoischen Regierung im Jahre 1977 eine Finanzhilfe in Höhe von 22 Millionen DM zum Kauf von zwei Spezialfrachtschiffen, d. h. Neubauten, bei einer deutschen Werft zur Verfügung gestellt. Das Auftragsvolumen betrug 62,7 Millionen DM. Der Differenzbetrag in Höhe von 40,7 Millionen DM wurde durch einen Hermes-verbürgerten Finanzkredit abgedeckt. Die Schiffe wurden in diesem Jahre ausgeliefert und sind von der togoischen Regierung in Dienst gestellt worden.
Ursprünglich war die togoische Regierung daran interessiert, zwei weitere Schiffe des zweiten Typs, also Schiff 3 und 4, bei der gleichen deutschen Werft zu kaufen. Es war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, für Schiff 3 und 4 Finanzhilfemittel bereitzustellen. Die Schiffe sollten vielmehr kommerziell finanziert werden. Es wird derzeit noch geprüft, ob zumindest für ein drittes kommerziell finanziertes Schiff Förderungsmöglichkeiten der Bundesregierung außerhalb der Finanzhilfe in Betracht kommen können.
Angesichts der Auslastungsmöglichkeiten von Schiff 1 und 2 hat sich die togoische Regierung inzwischen davon überzeugt, daß Schiff 3 und 4 nicht wirtschaftlich eingesetzt werden könnten. Deshalb hat die togoische Regierung mit Schreiben vom 18. September 1978 den vorläufigen Auftrag für den Kauf von Schiff 3 und 4 annulliert.
Im Wege des Aufbaus der togoischen Handelsflotte und im Zusammenhang mit der Realisierung des Vorhabens Bau der Schiffe 1 und 2 ist vorgesehen, die bisherige Beteiligung deutscher privater
Interessen in Höhe von 49 v. H. am Kapital der togoischen Staatsreederei SOMAT auf 3 v. H. herabzusetzen. Dies soll durch eine Sacheinlage der togoischen Regierung — in diesem Fall die Einbringung der Schiffe in die SOMAT — geschehen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße die bereits vorhandenen Schiffe — angesichts des hohen Maßes der Fremdfinanzierung — den Schuldendienst des togoischen Staatshaushalts belasten?
Brück, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, daß die Schiffe zur Zeit defizitär fahren.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Präsident, der Herr Staatssekretär hat meine nächste Frage beantwortet, aber nicht die, die ich gestellt habe.
Brück, Parl. Staatssekretär: Wenn Sie genaue Zahlen haben wollen: Zur Zeit beträgt das Defizit 15 000 DM pro Tag.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich hatte gefragt — und ich muß es noch einmal wiederholen, weil Sie die Frage nicht beantwortet haben, Herr Staatssekretär —, ob Ihnen Erkenntnisse darüber vorliegen, in welchem Maße die fast gänzlich fremdfinanzierten Schiffe den Schuldendienst des Staates Togo belasten.
Brück, Parl. Statssekretär: Herr Kollege Köhler, natürlich belasten die Rückzahlungen und die Zinszahlungen im Zusammenhang mit dem Finanzkredit und auch dem Kapitalhilfekredit die Zahlungssituation Togos. Ich kann Ihnen die exakten Zahlen dazu leider nicht sagen.
Eine weitere Zusatzfrage, Abgeordneter Sick.
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit der Frage der Wirtschaftlichkeit, von der Sie eben sprachen: Kann die Bundesregierung die Aussage bestätigen, daß für die Bewältigung des gesamten Tonnagebedarfs dieses Landes ein Schiff mit 10 000 Bruttoregistertonnen ausreichen würde, und wird sie danach auch ihre Politik ausrichten?Brück, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Wirtschaftlichkeit des Kapitalhilfekredits für diesen Schiffbau geprüft.Es gibt auch eine Antwort auf die zweite Frage des Herrn Kollegen Köhler, die ich dann gerne verlesen möchte.
Metadaten/Kopzeile:
8518 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Ich rufe die Frage 91 des Abgeordneten Dr. Köhler auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Verhältnis die Tonnagekapazität einer auf vier Schiffe erweiterten togolesischen Handelsflotte zum Volumen des gesamten Güterumschlags im Hafen vom Lomé steht und wie die Rentabilität der Schiffe zu beurteilen ist?
Brück, Parl. Staatssekretär: Jedes der von der togoischen Regierung georderten Schiffe hat eine Tonnage von 11 600 Bruttoregistertonnen. Der Hafen Lomé hatte 1977 einen Gesamtumschlag von ca. 850 000 t, davon ca. 300 000 t Stückgut. Die Massengüter machen die Differenz aus.
Diese Angaben sind jedoch nicht direkt vergleichbar, sondern müssen relativiert werden. Durch diese Relativierung kommt zum Ausdruck, daß sich unter Annahme optimaler Voraussetzungen, z. B. Aufteilung des Frachtaufkommens durch Anwendung des UNCTAD-Kodex 40 : 40 : 20, für die Schiffe 1 und 2 ein Auslastungskoeffizient von durchschnittlich 70 v. H. ergibt. Diese 70 v. H. bedeuten aber bereits die untere Grenze eines wirtschaftlichen Einsatzes der Schiffe 1 und 2.
Eine Verdoppelung der Transportkapazität, wie sie der zusätzliche Erwerb von zwei Schiffen bedeuten würde, hätte zur Folge, daß sich bei gegebenem Frachtaufkommen der oben genannte Auslastungskoeffizient wesentlich verschlechtern würde.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß mir Informationen vorliegen, daß die Schiffe bei fünf bis sechs Fahrten pro Jahr bereits jetzt eine Ladung von 250 000 tons befördern können, während der gesamte Güterumschlag des Hafens Lomé bei 305 000 tons im Jahre 1976 lag, so daß der UNCTAD-Kodex in diesem Zusammenhang gar nicht wirksam werden kann?
Brück, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Köhler, ich weiß zwar nicht, ob Sie jetzt den Gesamtumschlag meinen oder nur den von Stückgut. Es handelt sich hier um Stückgutspezialfrachter. Aber wenn es sich in Ihrer Frage um Stückgut handelte, dann würde Ihre Zahl kaum von der differieren, die ich Ihnen genannt habe.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatssekretär Dr. Hartkopf zur Verfügung.
Die Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Lenzer, 17 und 18 des Abgeordneten Dr. Steger, 19 des Abgeordneten Hoffmann , 20 und 21 des Abgeordneten Kirschner und 22 der Abgeordneten Frau Erler werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Was hat das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt, ihm mitgeteilte und dazu gewonnene eigene Informationen, aus denen sich ein Verdacht nachrichtendienstlicher Beziehungen gegen den SPD-Mitarbeiter Broudré-Gröger und den SPD-Abgeordneten Dr. Holtz ergeben konnte, dem Generalbundesanwalt zuzuleiten, und welche Haltung zu der Einschaltung des Generalbundesanwalts hat der Bundesinnenminister eingenommen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat auf Grund der ihm zur Verfügung gestellten Informationen des früheren rumänischen Staatssekretärs und stellvertretenden Leiters des rumänischen Auslandsnachrichtendienstes, Ion Pacepa, und nach dem Abschluß eigener Erhebungen entsprechend den dafür geltenden Richtlinien dem Generalbundesanwalt Informationen über tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht strafbarer Handlungen gegen verschiedene Personen begründen könnten, zugeleitet, um ihm die Gelegenheit zu der Prüfung zu geben, ob, auch unter Abwägung noch offener Fragen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren einzuleiten seien. Nach seinem gesetzlichen Auftrag hat das Bundesamt für Verfassungsschutz dabei keine ins einzelne gehende Bewertung dieser Anhaltspunkte in strafrechtlicher oder strafprozessualer Hinsicht vorzunehmen. Der Bundesminister des Innern hat den Vorschlag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, so zu verfahren, vorher gebilligt. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß der Bundesminister des Innern am 13. September 1978 der parlamentarischen Kontrollkommission gegenüber zu der von Ihnen gestellten Frage eingehend Stellung genommen hat.
Dazu eine Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, wie schätzen die Nachrichtendienste der Bundesregierung und die Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Herrn Pacepa ein?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Ich bitte, daß diese Frage in der parlamentarischen Kontrollkommission behandelt wird.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, haben die dazugewonnenen eigenen Informationen deutscher Nachrichtendienste, von denen der Generalbundesanwalt bei der Mitteilung der Verfahrenseinstellung sprach, die Informationen von Herrn Pacepa bestätigt, ergänzt oder in welchem Umfang eventuell widerlegt?
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8519
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Ich würde bitten, daß auch diese Frage, die in dem Kontrollgremium eingehend beantwortet worden ist, noch einmal dahin zurückverwiesen wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spranger.
Herr Staatssekretär, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse dem Generalbundesanwalt deshalb zugeleitet, weil es keine weiteren Erkundungen mehr für erforderlich oder aussichtsreich hielt oder weil ein vorzeitiges Bekanntwerden der Ermittlungen drohte oder aus welchem sonstigen Grunde?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Wie ich in der ersten Antwort sagen konnte, Herr Abgeordneter Spranger, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Abschluß der eigenen Erhebungen den Generalbundesanwalt informiert.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz .
Herr Staatssekretär, hat es unterschiedliche Vorstellungen über den Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesminister des Innern, dem Generalbundesanwalt und dem Bundesminister der Justiz gegeben?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die• hat es nicht gegeben. Diese Frage ist in den Zusammenarbeitsrichtlinien geregelt, die bekannt sind.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß auch der Bundesaußenminister und der Chef des Bundeskanzleramts für die Zuleitung der vom Bundesamt für Verfassungsschutz gewonnenen Verdachtsmomente an den Generalbundesanwalt plädiert haben?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Der Bundesminister des Auswärtigen war mit der Entscheidung, die Informationen dem Generalbundesanwalt zugänglich zu machen, nicht befaßt. Er hat darauf auch keinen Einfluß genommen. Der Chef des Bundeskanzleramtes war über die Entscheidung dienstlich informiert, hat jedoch keinen Einfluß auf diese Entscheidung genommen.
' Vizepräsident Stücklen: Eine Zusatzfrage? — Darf ich einmal generell eine Bitte aussprechen: Die Damen und Herren, die Zusatzfragen stellen wollen, sollten mir dies durch ein Handzeichen zu erkennen geben. Es ist nicht Aufgabe des Präsidenten, abzufragen, ob noch Zusatzfragen gewünscht werden. — Darf ich bitten, Kollege Spranger.
Herr Staatssekretär, welche Haltung zur Behandlung der Verdachtsmomente haben der Chef des Bundeskanzleramtes und der Außenminister eingenommen?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Der Bundesaußenminister war, wie ich schon sagen konnte, mit der Frage nicht befaßt. Der Chef des Bundeskanzleramtes ist informiert worden; er hat sich dazu nicht geäußert.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, welche Personen bis zum 17. August 1978 dienstlich oder durch amtliche Unterrichtung Kenntnis von dem Verdacht gegenüber den betroffenen Personen hatten?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Der Bundesregierung sind die Namen bekannt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Berger auf:
Trifft es zu, daß bei der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler auf die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Dr. Wernitz übersehen wurde, daß auch im Steuerberatungsgesetz für Steuer und Zoll — also auch eine Bundesregelung — zur Vermeidung von Interessenkollisionen ein Kontaktverbot besteht?
Bitte schön.
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Es trifft zu, daß § 61 des Steuerberatungsgesetzes Beruf sausübungsbeschränkungen für ausgeschiedene Beamte enthält. Die schriftlichen Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Dr. Wernitz bezogen sich indessen insoweit nur auf Erlasse und Richtlinienbestimmungen; nur damit befaßte sich auch die Antwort.
Die erwogene generelle gesetzliche Regelung im Beamten- und öffentlichen Dienstrecht und das Steuerberatungsgesetz haben demgegenüber eine andere Rechtsqualität. Die von Ihnen genannte Vorschrift ist daher nicht übersehen worden.
Zusatzfrage, bitte.
Wäre es nicht — gerade wegen der erhöhten Rechtsqualität — naheliegend gewesen, in der Antwort der Bundesregierung auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es gibt nicht nur im Steuerberatungsgesetz eine solche Formel, sondern es gibt sie auch in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Konkurrenzvorschrift. Da nur nach Richtlinien und Erlassen gefragt worden war, sah die Bundesregierung keinen Anlaß, außer der korrekten Beantwortung dieser Frage weitere Ausführungen zu machen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Metadaten/Kopzeile:
8520 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Vizepräsident StücklenIch rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:Welche Überlegungen führen dazu, die Kürzungsvorschriften für das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Verwendungseinkommen nach anderen Grundsätzen und Maßstäben auszugestalten als für das Nebeneinander der Dienstbezüge von Eheleuten, die beide als Beamte im öffentlichen Dienst stehen (§ 40 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes) ?Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die beiden von Ihnen angesprochenen Fallgruppen unterscheiden sich so wesentlich voneinander, daß ein Vergleich der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes mit der Ruhensregelung des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht möglich ist.Im ersten Fall handelt es sich um Ehegatten, von denen jeder seinen eigenen Dienst- oder Versorgungsbezug erhält. Lediglich der Familienbestandteil des Ortszuschlags, nämlich der Unterschied zwischen Stufe 1 und 2, wird jedem nur zur Hälfte gewährt, um den Familienstand als Verheirateter insgesamt nur einmal abzugelten.Im zweiten Fall trifft ein Versorgungsanspruch mit einem weiteren Anspruch auf Bezüge aus öffentlichen Kassen in einer Person zusammen. Hinsichtlich der Gründe für die für diesen Fall vorgesehenen Ruhensregelungen darf ich auf die Antwort zu Ihren Fragen 64 und 65 in der Fragestunde der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 1978 verweisen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe dann die Frage ,16 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Warum hat der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler in der Fragestunde des Bundestages am 14. Juni die Höchstgrenze für das Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit Verwendungseinkommen als „sachlich angebracht und angemessen" bezeichnet, obwohl der damals von der Bundesregierung bereits verabschiedete Entwurf eines Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes eine Verschlechterung der Regelung. des § 53 BeamtVG vorsah?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Frage beruht möglicherweise auf einem Mißverständnis. Ausweislich des Protokolls der Sitzung des Bundestages am 14. Juni 1978 haben Sie mit Ihrer Zusatzfrage nicht die Höhe der Höchstgrenze angesprochen, sondern allgemein gefragt, ob die Vorschrift des § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes nicht als antiquiert angesehen werden müsse. Die Antwort „Wir halten sie für sachlich angebracht und angemessen" konnte sich daher auch nur allgemein auf die grundsätzliche Berechtigung und Konzeption der Ruhensregelung richten.
Keine weiteren Zusatzfragen?
Die Frage 25 des Abgeordneten Schäfer und die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Langguth werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Kernkraftwerke in den osteuropäischen Staaten in Betrieb, im Bau und geplant sind und welche Auswirkungen diese Kernkraftwerke auf die radioaktive Belastung in der Bundesrepublik Deutschland haben?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Zum ersten Teil der Frage, Herr Abgeordneter, darf ich auf die Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner in der Fragestunde am 22. September 1978 zur Frage des Abgeordneten Dr. Narjes verweisen.
Eine Auswirkung dieser Kernkraftwerke auf die radioaktive Belastung in der Bundesrepublik Deutschland ist vernachlässigbar gering. Dies liegt für den Ausbreitungspfad Luft in dem großen Abstand der Kernkraftwerke zur Grenze der Bundesrepublik Deutschland und den vorherrschenden Westwinden, beim Ausbreitungspfad Wasser, z. B. der Elbe, in der großen Wasserführung der Unterelbe begründet.
Zusatzfrage? — Bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß der Ausbau der Kernkraft in den osteuropäischen Staaten in Relation zum Ausbau in der Bundesrepublik als massiv anzusehen ist?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Der Bundesregierung sind die Ausbaupläne der Ostblockstaaten bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte.
Vermögen Sie hier konkrete Zahlen zu nennen, Herr Staatssekretär?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner hat in der Antwort auf die Frage 71 am 22. September exakte Zahlen genannt — ich darf mich auf diese Zahlen beziehen —, die sowohl den gegenwärtigen Stand als auch die Ausbauplanung betreffen.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:Wie beurteilt die Bundesregierung den Sicherheitsstandard der Kernkraftwerke, die in der „DDR" und in der CSSR in Betrieb, im Bau und geplant sind, und gibt es Katastrophenschutzpläne innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, um bei größeren Unfällen in diesen Kernkraftwerken Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zu ergreifen?Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die in der DDR und CSSR errichteten Kernkraftwerke sind sowjetischer Bauart. Die Bundesregierung kann sich über die Sicherheitsstandards für sowjetische Kernkraftwerke in den RGW-Ländern kein vollständiges Urteil bilden. Offizielle Kontakte zu den zuständigen Behörden der RGW-Länder bestehen nicht.Die Tatsache, daß in einem dritten Land ein Kernkraftwerk sowjetischer Bauart mit Hilfe von Reaktorbaufirmen der USA sicherheitstechnisch verbessert werden mußte, läßt jedoch vermuten, daß die RGW-Sicherheitsanforderungen nicht den überaus strengen Sicherheitsstandards in den USA und der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8521
Staatssekretär Dr. HartkopfDie existierenden und auch die geplanten Standorte in der DDR und in der CSSR, soweit diese bekannt sind, sind so weit von der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland entfernt, daß besondere Katastrophenschutzplanungen nach den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" nicht erforderlich sind.Selbst angesichts möglicherweise geringerer Sicherheitsanforderungen der dort zu errichtenden Kernkraftwerke ist davon auszugehen, daß auch bei schweren hypothetischen Unfällen die allgemeine Katastrophenschutzvorsorge der Länder ausreicht, eventuelle Auswirkungen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beherrschen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß sowohl in der DDR als auch in der CSSR Kernkraftwerke gebaut werden, die nach 'unseren Sicherheitsbestimmungen nicht hätten gebaut werden dürfen?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Dies konnten Sie meinen Ausführungen entnehmen, Herr Abgeordneter.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, vermögen Sie anzugeben, wie weit die von Ihnen genannten Kernkraftwerke von der Grenze entfernt sind?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Im Falle der DDR mehr als 100 Kilometer, im Falle der CSSR nach den bisherigen Standorten so weit, daß Einwirkungen nicht zu befürchten sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wittmann .
Herr Staatssekretär, wird die Bundesrepublik darüber informiert, wann, wie und vor allem wo Kernkraftwerke in der DDR und in der CSSR gebaut werden?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Sie wird nicht informiert.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung auf der Grundlage der Vereinbarungen der KSZE von Helsinki, wo ja eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Staaten in Fragen des Umweltschutzes vereinbart worden ist, etwas dahin unternommen, daß die genannten osteuropäischen Staaten dazu gebracht werden, die
Sicherheitsanforderungen für ihre Kernkraftwerke der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen?
Dr. Hartkopf, Staatssekretär: Die Bundesregierung bemüht sich über die IAEO, die das hierfür zuständige Gremium ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 26 des Abgeordneten Dr. Pinger wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saale ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Kunz auf:
Welches waren die „zureichenden Anhaltspunkte für eine geheimdienstliche Agententätigkeit", die den Generalbundesanwalt veranlaßt haben, gegen Herrn Broudré-Gröger ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und einen richterlichen Durchsuchungsbefehl zu erwirken sowie gegen den Abgeordneten Dr. Holtz ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, einen richterlichen Durchsuchungsbefehl und über den Präsidenten des Deutschen Bundestages die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten zu erwirken?
Der Generalbundesanwalt hat zu dieser Frage in seiner Presseerklärung vom 26. September 1978 folgendes ausgeführt:Im Juli 1978 setzte sich der frühere rumänische Staatssekretär und stellvertretende Leiter des rumänischen Auslandsnachrichtendienstes Ioan Pacepa während eines Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland in den Westen ab. Nach seinem Übertritt gab er mit eingehender Sachdarstellung an, daß im Bundesgebiet mehrere Personen als Agenten für den rumänischen Nachrichtendienst tätig seien. Er bezog sich dabei auf mündliche Informationen durch die Mitglieder der rumänischen Botschaft Stefan Constantin und Ioan Denuta sowie auf schriftliche Berichte über geliefertes Material, die ihm in Bukarest vorgelegt worden seien. Bei dem Botschaftsrat Constantin handelte es sich den Angaben Pacepas zufolge um einen legalen Residenten des rumänischen Nachrichtendienstes DGIE in Köln, bei Denuta um einen Ofizier der DGIE. Denuta hat die Bundesrepublik Deutschland inzwischen verlassen.Auf Grund der Angaben Pacepas wurden zunächst vom Bundesamt für Verfassungsschutz Erhebungen angestellt. Das bei diesen Erhebungen gewonnene Material wurde zusammen mit den Angaben Pacepas der Bundesanwaltschaft am 17. August 1978 zur Entscheidung über die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren vorgelegt.Aus den der Bundesanwaltschaft zugeleiteten Erkenntnissen, insbesondere aus den detaillierten Angaben des Pacepa über das Zusammenwirken näher bezeichneter Personen mit dem rumänischen Auslandsnachrichtendienst, erga-
Metadaten/Kopzeile:
8522 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Parl. Staatssekretär Dr. de Withben sich zureichende Anhaltspunkte für eine geheimdienstliche Agententätigkeit u. a. des Abgeordneten Dr. Uwe Holtz und des Diplomkaufmanns Joachim Broudré-Gröger nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB.Sie wissen, der Generalbundesanwalt hat hinzugefügt, daß der Verdacht damit ausgeräumt sei.Diesen Feststellungen der Bundesanwaltschaft habe ich nichts hinzuzufügen. Aus ihnen ergibt sich auch, warum Durchsuchungsbefehle ergangen sind und die Aufhebung der Immunität des Kollegen Holtz für erforderlich gehalten wurde.
Keine Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 29 des Abgeordneten Kunz auf:
Hat der Generalbundesanwalt über sein Vorgehen den Bundesjustizminister informiert, und welche Haltung hat dieser dazu eingenommen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Der Generalbundesanwalt hat den Bundesminister der Justiz gemäß den im Erlaß vom 28. Juli 1978 über die Unterrichtung des Bundesministeriums der Justiz durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof allgemein geregelten Berichtspflichten informiert. Angesichts der dem Gesetz entsprechenden Sachbehandlung hat der Bundesminister der Justiz keinen Anlaß gesehen, von seinen Rechten gemäß § 147 Nr. 1 GVG Gebrauch zu machen.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Hat es, Herr Staatssekretär, nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz irgendwelche Maßnahmen des Generalbundesanwalts, eines seiner Vertreter oder eines beteiligten Richters gegeben, die von parteipolitischen Rücksichten beeinflußt waren, und, wenn ja, welche?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es steht dem Bundesminister der Justiz nicht an, die Entscheidung unabhängiger Richter oder Gerichte zu kritisieren. Ich habe weiter dargelegt, daß es überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür gab, die Maßnahmen des Generalbundesanwalts im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beeinflussen zu müssen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich greife Ihre Antwort auf, daß es überhaupt keine Anhaltspunkte dafür gab, die Ermittlungstätigkeiten zu beeinflussen, und frage Sie: Auf welche Weise hat der Bundesjustizminister die ihm unterstellten Beamten und Richter, denen solche Rücksichten in Presseveröffentlichungen unterstellt wurden, gegen solche Unterstellungen in Schutz genommen, und wie wird er das gegebenenfalls tun?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich kenne das Zitat nicht, von dem Sie ausgehen. Mir ist auch der Sachverhalt nicht ganz klar.
Ich darf jedenfalls auf folgendes hinweisen. Es hat Presseberichte und Äußerungen eines Moderators gegeben, die in zweierlei Hinsicht schädlich waren: Einmal mußte mit diesen Äußerungen der Eindruck erweckt werden, als gebe es eine Vorverurteilung, und zum zweiten war dadurch der Generalbundesanwalt zu einem vorschnellen Handeln gezwungen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wittmann :
Herr Staatssekretär, hat der Generalbundesanwalt den Bundesjustizminister auch von seiner Absicht unterrichtet, eine Pressekonferenz abzuhalten — die ja sonstigen Verdächtigen nicht zuteil wird —, um die Einstellung des Verfahrens bekanntzugeben, und wie hat der Bundesminister der Justiz auf eine solche eventuell gegebene Information reagiert?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich bin nicht sicher, ob es zutrifft, daß ein Generalbundesanwalt eine Pressekonferenz aus Anlaß der Einstellung eines Verfahrens bisher nicht abgehalten hätte. Ich habe jedenfalls zum Ausdruck gebracht — dabei bleibe ich, und das unterstreiche ich —, daß der Generalbundesanwalt alle seine Schritte entsprechend den gebotenen Berichtspflichten berichtet und daß der Bundesminister der Justiz keinen Anlaß gesehen hat, irgendwelche Beanstandungen vorzunehmen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, was hat den Generalbundesanwalt bewogen, wegen der von ihm bestätigten Vorabinformation des SPD-Bundesgeschäftsführers Bahr an Herrn Broudré-Gröger über bevorstehende Ermittlungsmaßnahmen keine Ermittlungen gegenüber dem Informanten einzuleiten, und hat der Bundesjustizminister dem zugestimmt?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich bin nicht sicher, Herr Präsident, ob diese Frage noch im Zusammenhang mit der ursprünglich eingereichten Frage steht. Aber ich sage noch einmal: Der Generalbundesanwalt hat, wie erforderlich, berichtet, und .der Bundesminister der Justiz sah keinen Anhaltspunkt, irgendeine Weisung zu erteilen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, hat etwa der Bundesminister der Justiz die besagte Pressekonferenz einberufen lassen?
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8523
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich weiß nicht, was die Betonung „hat etwa" soll. Ich dachte, ich hätte hinreichend deutlich gemacht, daß der Generalbundesanwalt im Rahmen seiner üblichen Berichtspflichten berichtet hat und daß der Bundesminister der Justiz keinen Anhaltspunkt zu einer Weisung sah.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bötsch.
Auf welche Weise hat die Bundesregierung sichergestellt, daß nach dem erfreulich raschen Abschluß des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Broudré-Gröger und Herrn Kollegen Holtz nun auch andere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeit, die zum Teil schon zwei Jahre anhängig sind, kurzfristig abgeschlossen werden können?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Sie dürfen versichert sein, daß der Bundesminister der Justiz ebenso wie der Generalbundesanwalt alles tun, um dem Gebot der Beschleunigung zu entsprechen.
Eine weitere Zusatzfrage,
Herr Abgeordneter Sick.
Herr Staatssekretär, wegen der Pressekonferenz: Ist es möglich, daß der Herr Bundesjustizminister oder eine andere Dienststelle dies angeregt hat?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich habe sehr deutlich gemacht und wiederhole — ich weiß nicht, zum wievielten Male —, daß in dieser Sache der Generalbundesanwalt wie erforderlich berichtet hat und daß der Bundesminister der Justiz keinen Anlaß sah, irgendeine Weisung zu erteilen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Becker auf:
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Verkauf von Gedenkplaketten mit faschistischen Bildern zu verhindern?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die Frage 31 gleich mit beantworte?
Ja, der Fragesteller ist einverstanden.
Ich rufe dann auch Frage 31 des Herrn Abgeordneten Becker auf:
Kann die Bundesregierung die Einfuhr von Gedenkmedaillen mit faschistischen Emblemen aus dem Ausland verhindern, oder welche Maßnahmen kann sie ergreifen, daß eine solche Einfuhr durch andere Stellen verhindert wird?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Wer Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ob Gedenkplaketten „mit faschistischen Bildern" diesen Tatbestand erfüllen, läßt sich ohne nähere Kenntnis der Plakette nicht beantworten. Voraussetzung wäre, daß der Plakette nach ihrem gesamten gedanklichen Inhalt der Zweck zu ,entnehmen ist, für die Bestrebungen der erwähnten Organisation zu werben.
Nach § 86 a des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1 Ziff. 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigung öffentlich verwendet oder solche Kennzeichen in diesem Bereich verbreitet. Die Strafe ist in diesem Fall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift sind Kennzeichen im Sinne des Abs. 1 namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformeln. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Zum Beispiel könnten auch Hitler-Bilder unter diese Bestimmung fallen. Auch insoweit kann die Anwendbarkeit der erwähnten Strafbestimmung ohne nähere Kenntnis der Plakette nicht beurteilt werden.
Für die Verfolgung eventueller Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkauf von „Gedenkplaketten mit faschistischen Bildern" sind die Staatsanwaltschaften zuständig. Die Justizminister und -senatoren der Bundesländer haben auf der 49. Konferenz der Justizminister am 30. Mai 1978 beschlossen, daß sie der erforderlichen Strafverfolgung wie bisher ihre besondere Aufmerksamkeit widmen werden. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß die erforderlichen Maßnahmen getroffen sind, um den Verkauf von Plaketten zu verhindern, die für nationalsozialistische Organisationen werben.
Nach § 1 des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote stellen die Behörden, die das Verbringen von Gegenständen in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes zu überwachen haben, sicher, daß nicht Gegenstände unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet, in diesen Bereich verbracht werden. Zuständig für diese Maßnahmen sind die Hauptzollämter.
Voraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift in Fällen der in der Frage geschilderten Art ist u. a., daß die Gedenkplaketten die Merkmale der Propagandamittel oder der Kennzeichen im Sinne der §§ 86 und 86 a des Strafgesetzbuches erfüllen. Insoweit darf ich auf die Antwort zur Frage 30 verweisen.
Herr Abgeordneter, Sie haben also jetzt vier Zusatzfragen; bitte schön.
Metadaten/Kopzeile:
8524 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Herr Staatssekretär, wenn in einem Andenkengeschäft in Mittenwald solche Münzen offiziell angeboten werden, wären Sie bereit, auf das entsprechende Landesjustizministerium einzuwirken, dort dafür zu sorgen, daß das unterbleibt?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Der Zugriff obliegt der Staatsanwaltschaft, die zuständig ist. Dem Bundesminister der Justiz ist es nicht möglich, auf diese Behörde einzuwirken. Gleichwohl wird der Bundesminister der Justiz jedweden Anhaltspunkt zum Anlaß nehmen, den entsprechenden zuständigen Justizminister über solche Vorgänge zu informieren. Er wird es auch in diesem Falle tun.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihnen die näheren Umstände des Falles zugänglich mache, wären Sie bereit, direkt die Verbindung mit den zuständigen Staatsanwaltschaften aufzunehmen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es entspricht nicht den Gepflogenheiten, daß der Bundesminister der Justiz direkt mit der hier zuständigen Behörde korrespondiert. Das hat sein Gutes. Deswegen sagte ich, daß der Bundesminister der Justiz die Gelegenheit zum Anlaß nehmen wird, sich dementsprechend brieflich mit dem zuständigen Minister — das ist hier der bayerische Staatsminister der Justiz — in Verbindung zu setzen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihnen diese Münze mit einem AdolfHitler-Kopf, mit einem Adler und Hakenkreuz und mit der Aufschrift „Ein Volk — ein Reich — ein Führer" — überreiche, wären Sie bereit, das zum Anlaß zu nehmen, das Landesjustizministerium in Bayern auf diesen Vorfall aufmerksam zu machen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich sagte schon, Herr Kollege, daß ich allein Ihre Ausführungen zum Anlaß nehme, den bayerischen Staatsminister der Justiz entsprechend zu informieren. Das werde ich selbstredend tun, wenn Sie mir auch noch diese Plakette übergeben.
Die letzte Zusatzfrage.
Meine letzte Frage: Wollen Sie die Plakette hier entgegennehmen?
Herr Abgeordneter, Sie machen sich mit Sicherheit nicht strafbar — in diesen heil'gen Hallen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann .
Herr Staatssekretär, gibt es nicht das einfache Mittel der Jedermann-Strafanzeige, um ein objektives Verfahren einzuleiten, nämlich dadurch, daß der Herr de With oder der Herr Becker zur nächsten Polizeidienststelle geht, um den Sachverhalt mitzuteilen, und damit eine Anzeige bewirkt? Und meinen Sie nicht, daß das Herumtragen solcher Plaketten und ihr Übergeben schon das Verbreiten von entsprechenden Gegenständen ist?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wittmann, diese Möglichkeit gibt es. Aber ebenso erforderlich ist es, bei gewissen Dingen, die uns alle 12 Jahre berührt haben und die unter Umständen Fortsetzungen in unsere Zeit haben, die Öffentlichkeit davon zu informieren. Dazu ist der geeignete Platz das Parlament in Bonn.
Deswegen halte ich es für gut, wenn entsprechende Anfragen hier gestellt werden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 32 — des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann — auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die im Sommer dieses Jahres vorzeitig aus der Strafhaft entlassenen terroristischen Täter an die Bewährungsauflagen halten oder einige von ihnen bereits wieder in den Untergrund gegangen sind?
Herr Staatssekretär, bitte.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: In der Zeit zwischen dem 1. Januar 1978 und dem 30. September 1978 sind vier Personen aus dem Bereich der terroristischen Gewaltkriminalität vorzeitig aus der Strafhaft entlassen worden. Bei einer Person wurde die Strafhaft aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen.
Alle genannten Personen sind polizeilich gemeldet. Soweit Auflagen erteilt worden sind, werden diese befolgt. Anzeichen für Untertauchen in den Untergrund liegen in keinem Falle vor.
Keine weiteren Zusatzfragen.Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung.Die Fragen 33 und 34 des Abgeordneten Gobrecht werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8525
Vizepräsident Stücklennicht anwesend ist Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Das gleiche gilt für die Fragen 35 und 36 des Abgeordneten Kunz . Auch hier werden die Antworten als Anlage abgedruckt.Damit sind Sie ohne Kraftanstrengung wieder entlassen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.Frage 37 — Abgeordneter Sieler —:Hält die Bundesregierung das System und die beabsichtigte Haftpflichtprämienerhöhung der Kraftfahrzeug-Versicherer für gerechtfertigt?Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, die von den Versicherungsunternehmen beantragte Erhöhung der Tarife in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als der für die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde eingehend geprüft worden. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hat festgestellt, daß eine Erhöhung der Prämien in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung um linear 8,6 0/o mit Wirkung vom 1. Januar 1979 der allgemeinen Schadensentwicklung und der finanziellen Situation der Unternehmen entspräche.
Die Tarifsteigerung wird auf die unerwartete Zunahme der Zahl der Schäden und auf eine Erhöhung des Schadensdurchschnitts zurückgeführt.
Die Bundesregierung geht nach den Ermittlungen des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen somit davon aus, daß eine lineare Erhöhung der Kraftfahrzeughaftpflichtprämien um durchschnittlich 8,6 % mit Wirkung vom 1. Januar 1979 gerechtfertigt ist.
Zusatzfrage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß die geltende Tarifstruktur der Kfz-Versicherer strukturschwache Räume bzw. Regionen zusätzlich belastet?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das Bundesaufsichtsamt wird ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium die Folgen dieser Neueinteilung nach Regionen überprüfen, wenn das entsprechende Erfahrungsmaterial vorliegt. Wir waren jedenfalls bei der Einführung dieser Regionaltarife nach sehr eingehender, sehr gründlicher Überprüfung der Meinung, daß gegen ihre Einführung keine gewichtigen Einwände
vorzubringen sind.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, offenkundigen Benachteiligungen der Arbeitnehmer in strukturschwachen Gebieten durch die Tarifstruktur der Kfz-Versicherer entgegenzuwirken?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es gibt keine Möglichkeit, bei der Tarifstruktur vom Schadensverlauf abzuweichen, der in den einzelnen Regionen zu verzeichnen ist. Es gibt keine Möglichkeit, etwa durch individuelle Maßnahmen hier Abhilfe zu schaffen.
Wer solche Maßnahmen in Erwägung zieht, müßte entsprechende Vorschläge vorlegen. Dabei würde auch deutlich werden, welche Ungereimtheiten und welche schwerwiegende Folgen ein Abweichen vom Schadensprinzip in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu Lasten entweder des Steuerzahlers oder der Versichertengemeinschaft insgesamt zur Folge hätte.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jobst.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die kräftigen Erhöhungen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung angesichts der hohen Reserven und ,der Rückstellungen in der Versicherungswirtschaft und der hohen Gewinnausschüttungen in den letzten Jahren? Halten Sie dann eine Steigerungsrate von über 14 %, die sich für die Region Oberpfalz ergibt, wenn neben der linearen Erhöhung die Oberpfalz in die Gruppe 6 kommt, für gerechtfertigt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die im Jahre 1978 für das .Kalenderjahr 1977 ausgeschütteten technischen Überschüsse, auf die sich Ihre Frage bezieht, beruhen nicht auf einem besonders guten Schadensverlauf im Jahre 1977, sondern auf Abwicklungsüberschüssen, die bei der endgültigen Abwicklung in ,der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aus den für Schadensfälle in den Vorjahren gebildeten Reserven entstanden sind. Die Versicherungsunternehmen haben in den Jahren 1973 und 1974 die Rücklagen für noch nicht abgewickelte Schadensfälle sehr reichlich dotiert. Diese in den Schadensrückstellungen enthaltenen Polster sind auf Drängen ,des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen inzwischen weitgehend abgebaut, so daß ab 1979 Abwicklungsüberschüsse in derartigem Umfang nicht mehr zu erwarten sind.
Ich darf hinzufügen, daß wir uns selbstverständlich intensiv darum bemühen, die Steigerungen im Bereich der Haftpflichtversicherung so gering wie möglich zu halten. Ich bin auch gern bereit, jede Anregung entgegenzunehmen, wie die Region Oberpfalz entlastet werden kann. Uns ist jedenfalls keine Möglichkeit, die vertretbar wäre, bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jens.
Herr Staatssekretär, sind bei diesen angesprochenen Prüfungen ,der Prämienerhöhun-
Metadaten/Kopzeile:
8526 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Dr. Jensgen im Versicherungsbereich auch die Kosten der Versicherungsunternehmen geprüft worden, und halten Sie dieses nicht eigentlich auch für erforderlich?Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Frage spielt bei den Untersuchungen, die das Bundesaufsichtsamt, das ja Genehmigungsbehörde für die Tarife ist, eine ganz wichtige Rolle. Sie ist auch Gegenstand der Untersuchungen.Die Tatsache, daß wir aus allgemein bekannten risikopolitischen Erwägungen die Versicherungsprämie nicht dem Markt überlassen — eine Entscheidung, die bisher vom ganzen Hause getragen worden ist —, zwingt uns dazu, von staatlicher Seite diese Tarife zu überwachen und Ihnen hier natürlich auch Rede und Antwort zu stehen, ob wir nach gewissenhafter Prüfung zu der Überzeugung gekommen sind, daß die Versicherungsunternehmen mit fundierten Zahlen ihre Anträge auf Erhöhung vorlegen. •
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz .
Herr Staatssekretär, können Sie ausschließen, daß möglicherweise ein Zusammenhang zwischen der Schadenshäufigkeit in der Oberpfalz und dem fast völligen Fehlen von gegenverkehrfreien Bundesfernstraßen besteht?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann einen solthen Zusammenhang nicht ausschließen. Er mag Teilaspekte des höheren Schadensverlaufs in gewissen verkehrsfernen Regionen begründen, im übrigen selbstverständlich nicht nur für die Oberpfalz. Diese Regionalstruktur-Debatte ist ja im Bundestag sehr ausführlich geführt worden, und es sind eine Fülle von Gründen für die unterschiedlichen Schadensverläufe festgestellt worden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 38. des Herrn Abgeordneten Sieler auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Regionaltarifstruktur der Kraftfahrzeug-Versicherer über das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in besonders strukturschwachen Gebieten überprüfen und korrigieren zu lassen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Eine Änderung der derzeitigen Regionalstruktur der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist nur im Zusammenhang mit einer Neukalkulation der Unternehmenstarife, nicht aber bei einer linearen Tariferhöhung möglich, wie sie die Versicherungsunternehmen zum 1. Januar 1979 beantragt haben. Eine Änderung der Regionalstruktur ohne Neukalkulation könnte die Ausgewogenheit des Tarifs gefährden.
Nachdem der Bundesregierung jetzt für einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum statistische Ergebnisse über den Schadensverlauf in den einzelnen Regionen vorliegen, wird sie prüfen, ob und welche
Änderungen der Regionalstruktur bei der nächsten Tarifneukalkulation notwendig werden. Sie wird dabei u. a. auch die Länder sowie Vertreter von Versicherungsnehmern und der Versicherungswirtschaft beteiligen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz .
Herr Staatssekretär, nachdem Sie einen möglichen Zusammenhang zwischen Schadenshäufigkeit und dem Fehlen von gegenverkehrsfreien Bundesstraßen in der Oberpfalz nicht ausschließen, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung diesen Sachverhalt und diese Überlegung bei der Genehmigung des Tarifs mit in ihre Prüfung einbezogen hat.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir werden bei der Überprüfung dieser Regionalstruktur alle denkbaren Gesichtspunkte, auch die, die hier im Bundestag in die Debatte eingeführt worden sind, berücksichtigen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß wir nicht in der Lage sind, vom ermittelten Schadensverlauf abzuweichen und Subventionstatbestände zu schaffen, die zu Lasten der Versicherungsnehmerschaft oder der Allgemeinheit finanziert werden müssen.
Insofern wäre ich — ich betone das noch einmal — sehr dankbar, wenn die Fragesteller hier konkret angeben würden, wie nach ihren Vorstellungen unterschiedliche Belastungen in den einzelnen Regionen, die es bei einem solchen Tarif immer geben wird, ausgeglichen werden sollen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jobst.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung bei der Überprüfung dieser Regionalstruktur auch berücksichtigen, daß die erhöhte Unfallhäufigkeit in diesem Raum, die durchaus gegeben sein mag, ihre besonderen Ursachen darin hat, daß die entsprechenden Bundesfernstraßen bis heute nicht vorhanden sind und daß der dort anfallende Verkehr, wie der Pendlerverkehr an den Wochenenden, der Verkehr der Bundeswehrangehörigen und erfreulicherweise auch der Fremdenverkehr, auf den nicht zureichenden Straßen abgewikkelt werden muß?Grüner, Parl. Staatssekretär: Auch das wird sicher Gegenstand der Prüfung sein. Darauf habe ich schon hingewiesen. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob uns bzw. den Versicherungsunternehmen statistische Unterlagen vorliegen, wie etwa die Schadenshäufigkeit und der Schadensumfang auf den Bundesautobahnen im Verhältnis zu den Landesstraßen aussieht und welche Erkenntnisse hier gewonnen werden können.Die entscheidende Frage, die Sie stellen, ist aber die Frage, ob daraus finanzielle Konsequenzen zugunsten der Regionen gezogen werden sollten, die auf Grund des Schadensverlaufs höhere Beiträge als
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8527
Parl. Staatssekretär Grünerandere Regionen zu erbringen haben. Ich verneine diese Frage, solange nicht Vorschläge aus diesen Regionen oder von den fragenden Abgeordneten vorgelegt werden, die dann auch deutlich machen, zu wessen Lasten diese Entlastung tatsächlich erfolgen soll. Das ist die eigentliche Konsequenz derartiger Anfragen. Ich möchte darauf aufmerksam machen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Dr. Schachtschabel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Automobilindustrie in der Bundesrepublik Deutschland versucht, die Zulieferer von Kraftfahrzeugteilen durch entsprechende Einkaufsabschlüsse zu verpflichten, ihre Produkte ausschließlich an die Automobilindustrie zu liefern, mit Autoreparaturwerksätten Bezugsbindungen für Ersatzteile zu vereinbaren und für zugekaufte Verschleißteile aus der Produktion der Zulieferer mit dem Hinweis „OriginalErsatzteile" zu werben, und welche Möglichkeiten sieht sie, etwaigen aus diesen Maßnahmen resultierenden Wettbewerbsbeeinträchtigungen entgegenzuwirken?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Mit der Wettbewerbssituation auf dem Markt für Kraftfahrzeugteile hat sich das Bundeskartellamt bereits mehrfach befaßt. Das bestehende System von Vertriebs- und Bezugsbindungen wird von den Automobilherstellern in erster Linie mit der Notwendigkeit der Gewährleistung einer höchstmöglichen technischen Sicherheit des Kraftfahrzeugs begründet. Unter diesem Gesichtspunkt hat auch der Bundesgerichtshof bereits Anfang der 60er Jahre solche Bindungen für kartellrechtlich grundsätzlich zulässig erklärt. Entsprechend hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft Vertriebsverträge der Automobilindustrie vom Kartellverbot des EWG-Vertrags insoweit freigestellt, als wettbewerbsbeschränkende Klauseln solche Ersatzteile betreffen, die für die Sicherheit des Kraftfahrzeugs von Bedeutung sind. Inwieweit die Vertriebspraxis einzelner Hersteller diese kartellrechtlichen Grenzen einhält, ist gegenwärtig Gegenstand von Prüfungen sowohl der EG-Kommission als auch des Bundeskartellamts.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die Monopolkommission in ihrem Gutachten — immerhin in einem Umfang von 27 Seiten — die Probleme der Zuliefererindustrie mit dem Ergebnis untersucht hat, daß Bezugsbindungen nicht mit Sicherheitserfordernissen des Kraftfahrzeugs begründet werden können, und welche Auffassung wird dazu von der Bundesregierung vertreten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß es eine berechtigte Forderung der Automobilwirtschaft ist, bestimmte Teile von Kraftfahrzeugen unter Sicherheitsgesichtspunkten der Bindung zu überantworten. Sie wird aber die soeben dargestellte Prüfung sowohl der EG-Kommission wie auch des Bundeskartellamts zum Anlaß nehmen, den hier dargelegten Standpunkt erneut zu überprüfen, wenn auf Grund der
von der EG und vom Kartellamt angestellten Untersuchungen neue Gesichtspunkte das rechtfertigen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung bewußt, daß sich die Nachfragemacht der Automobilindustrie gegenüber ihren Zulieferern weiter verstärkt, wenn es ihr gelingt, den zweiten Vertriebsweg der Zulieferanten durch die Bezugsbindung ihrer autorisierten Autowerkstätten auszuklammern — ich habe es vorsichtig formuliert —, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung sieht die Gefahren, die aus dem Zielkonflikt resultieren: auf der einen Seite die Sicherheit der für das Fahrzeug lebensnotwendigen Ersatzteile, auf der anderen Seite der freie Wettbewerb. Hier ist ein echter Zielkonflikt. Wir haben ihn im Auge.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Schachtschabel auf:
Wie werden diese von der Automobilindustrie praktizierten Vorgänge unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Beschäftigungslage im Kraftfahrzeugteilegroßhandel und in den Kraftfahrzeugreparaturbetrieben beurteilt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung sieht die Gefahren, die sich für den Wettbewerb auf dem Markt für Kraftfahrzeugersatzteile und die Absatzmöglichkeiten insbesondere des Kraftfahrzeugteilegroßhandels aus einer übermäßigen Einschränkung der Vertriebs- bzw. Bezugsfreiheit von Zulieferern, Reparaturwerkstätten und Großhändlern ergeben können. Sie mißt der Sicherung eines freien Kraftfahrzeugteilemarkts eine hohe Bedeutung bei und hält daher eine konsequente Anwendung des Kartellrechts für notwendig, um dadurch insbesondere für den Verbraucher nachteilige Auswirkungen auf den Preiswettbewerb zu verhindern. Hierbei müssen jedoch die Notwendigkeiten der technischen Sicherheit bei Kraftfahrzeugen berücksichtigt werden. Insofern ist eine besonders sorgfältige Abwägung der verschiedenen Gesichtspunkte erforderlich.
Keine Zusatzfrage.Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:Wird die Bundesregierung zulassen, daß die Kraftfahrer in der Oberpfalz, die durch höhere Kraftstoffpreise und unzureichende Fernstraßen benachteiligt sind, jetzt auch noch dadurch bestraft werden, daß diese Region in die höchste Tarifklasse VI in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eingestuft werden soll?Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Regierungsbezirk Oberpfalz ist ebenso wie die anderen Regionen den sechs Regionalklassen des Kraftfahrzeughaftpflichttarifs auf Grund des Schadenbedarfs zugeordnet worden, der für jede Region statistisch ermittelt worden ist. Für den bis zum 31. Dezember 1978 geltenden Tarif war der durchschnittliche Schaden-
Metadaten/Kopzeile:
8528 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Parl. Staatssekretär Grünerbedarf der Jahre 1973 bis 1975 maßgebend. Ab 1. Januar 1979 sollen die Regionen nach den Schadenbedarfsergebnissen für den fünfjährigen Beobachtungszeitraum in den Jahren 1973 bis 1977 den Regionalklassen zugeordnet werden. Nach diesen Statistiken hat sich der Schadenbedarf im Regierungsbezirk Oberpfalz wesentlich verschlechtert. Er betrug für den dreijährigen Beobachtungszeitraum durchschnittlich 331 DM , für den fünfjährigen Beobachtungszeitraum dagegen 375 DM (indiziert 111,6).Aus diesem Grunde soll der Regierungsbezirk Oberpfalz ab 1. Januar 1979 der Regionalklasse VI zugeordnet werden, die alle Regionen mit einem indizierten Schadenbedarf über 110 umfaßt. Die Kraftfahrer in der Oberpfalz werden somit wegen des schlechten Schadenbedarfs umgestuft werden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, halten Sie diese Maßnahme für gerechtfertigt und in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz befindlich, nachdem Sie selbst eingeräumt haben, daß noch erhebliche Versäumnisse im Bundesfernstraßenbau hier zu verzeichnen sind, daß dieser Raum weitaus höhere Benzinkosten zu tragen hat und daß die Menschen dort auf den Pkw angewiesen sind, weil es öffentliche Verkehrsmittel nicht in dem Maße wie in den Ballungsräumen gibt? Halten Sie diese hohe Belastung für die Kraftfahrer für gerechtfertigt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich halte sie für gerechtfertigt, weil der Schadensumfang in der Oberpfalz so hoch ist. Ich widerspreche der Unterstellung, daß ich etwa der Meinung Ausdruck gegeben hätte, das hinge allein mit den Straßenverhältnissen in der Oberpfalz zusammen. Ich muß noch einmal darauf aufmerksam machen, daß wir ein anderes Wirtschaftssystem in diesem Lande einführen müßten, wenn wir Ungleichheiten in den Lebensbedingungen in den einzelnen Regionen von Staats wegen oder auf andere Weise ausgleichen wollten. Selbstverständlich gibt es auch Benachteiligungen etwa der Bevölkerung in Ballungszentren, über die ich hier nicht diskutieren möchte.
Ihre Frage kann im Grunde nur so beantwortet werden, daß konkrete Anträge auf den Tisch müssen, wenn eine finanzielle Benachteiligung gegenüber anderen Regionen beanstandet wird, Anträge, die es ermöglichen, zu prüfen, was die Konsequenzen einer solchen beantragten Gleichstellung wären.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn solche Ungleichheiten in der Belastung der Bevölkerung dieses Raumes jetzt gegeben sind und diese Ungleichheiten im wesentlichen nicht auf das Verhalten der dortigen Bevölkerung, sondern auf andere Faktoren zurückzuführen sind, meinen Sie nicht, daß dann im Rahmen dieses Regionaltarifs ein Ausgleich gefunden werden müßte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin nicht der Meinung, daß es möglich ist, bei einem solchen Regionaltarif von der Schadenshäufigkeit und der Schadenshöhe abzugehen, es sei dein, es würden die Finanzquellen benannt, die eine solche Abweichung finanzieren. Im übrigen ist der Schadenbedarf in der Oberpfalz nicht durch die Schadenshäufigkeit, sondern durch die Schwere der Unfälle begründet.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel an zusätzlicher Kapazität im Bereich der Rohstahlerzeugung seit dem Stahlboom 73/74 in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurde?
Grüner, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, nach den Berichten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über ihre Investitionserhebungen ist die Rohstahlkapazität der deutschen Stahlwerke von 60,4 Millionen t im Jahre 1974 auf 68,8 Millionen t im Jahre 1978 gestiegen. Schätzungen über den künftigen Weltstahlverbrauch und damit über erforderliche Kapazitäten in der Eisen- und Stahlindustrie werden und wurden vielfach abgegeben. In der Regel sind sie nicht deckungsgleich. Wie die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, haben sie stark spekulativen Charakter und sind selten eingetroffen. Die Bundesregierung wertet daher solche Prognosen sehr vorsichtig. Sie selbst nimmt keine Vorausschätzungen des Weltstahlbedarfs vor und gibt auch keine Stellungnahmen zu von anderer Seite erstellten Prognosen ab.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Überkapazitäten heute zum Teil durch einen Kapazitätsschnitt wieder zurückgeführt werden sollen, daß also auf der einen Seite Investitionen mit öffentlichen Mitteln getätigt wurden und auf der anderen Seite Abwrackprämien gezahlt werden, um intakte Anlagen stillzulegen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es ist richtig, daß es ein Gesetz jeder Wirtschaft und insbesondere jeder Marktwirtschaft ist, daß entstandene Überkapazitäten, wenn ihre Produkte sich mittelfristig am Markt nicht verkaufen lassen, bei Strafe des Konkurses des Unternehmens und des Verlustes der Arbeitsplätze zurückgeführt werden müssen. Insofern kann ich Ihre Frage bestätigen. Die Bemühungen innerhalb der EG sind auf eine solche Reduzierung der Kapazitäten als Teil einer Gesamtkonzeption gerichtet.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, halten Sie es angesichts der Ungewißheit der Prognosen, die Sie bestätigt haben, dennoch für volkswirtschaftlich vertretbar, daß intakte Anlagen stillgelegt werden?
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8529
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege und Herr Präsident, das ist die nächste Frage, die mir gestellt worden ist. Wenn Sie erlauben, würde ich jetzt die Frage 43 des Abgeordneten Stockleben beantworten und damit dann Gelegenheit zu Zusatzfragen geben. Ist das möglich, Herr Präsident?
Ja, das ist möglich.
Die Zusatzfrage, die Sie aus dieser Frage 42 haben, bekommen Sie für die nächste Frage gutgeschrieben.
Ich rufe auch noch Frage 43 des Abgeordneten Stockleben auf:
Hält die Bundesregierung außer einem Kapazitätsabbau durch Personalreduzierung 58er/59e Aktion auch die Vernichtung von intakten Anlagen bei der Rohstahlerzeugung volkswirtschaftlich und für die mittelfristige Markterwartung für vertretbar?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die nun schon fast vier Jahre andauernde Stahlkrise zwingt die Unternehmen ständig, ihre Produktionsanlagen den sich verändernden Marktbedingungen anzupassen. Die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen, ist Sache der Unternehmen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß solche Umstrukturierungsmaßnahmen neben einer Modernisierung auch die Außerdienststellung, Stillegung oder Einmottung von Anlagen zur Folge haben können. Zu diesem sicher einschneidendsten Schritt wird sich ein Unternehmen nur entschließen, wenn die Anlagen aus seiner Sicht auch mittelfristig keine hinreichende Aussicht auf Wettbewerbsfähigkeit bieten.
Zusatzfrage, bitte.
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, solchen Unternehmen besonders im schwachstrukturierten Zonenrandgebiet dadurch zu helfen, daß sie den Kapitaldienst für noch nicht in Betrieb befindliche Anlagen übernimmt, bis die veralteten Anlagen verbraucht sind?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, Unternehmenskonzepte entgegenzunehmen, die eine gerade im Blick auf die Arbeitsplätze sinnvolle Lösung mit möglichster Schonung der Arbeitnehmer bieten. Voraussetzung für jede Hilfe der Bundesregierung ist. ein solches Unternehmenskonzept, wie es etwa im Bereich der saarländischen Stahlindustrie vorgelegt worden ist.
Weitere Zusatzfrage.
Gibt es Anzeichen dafür, daß die einzelnen Länderregierungen dort, wo die Stahlindustrie zu Hause ist, auf die Bundesregierung zukommen, um gemeinsam eine Lösung für die derzeitigen Schwierigkeiten der Stahlindustrie herbeizuführen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bei der Verabschiedung des Stahlsonderprogramms für das Saarland ihre ausdrückliche Bereitschaft im Rahmen der Besprechungen mit den Ländern, also im Rahmen der Konferenz der Länderwirtschaftsminister, erklärt, sich entsprechend dem Vorgehen in der Saarländischen Stahlindustrie für Überlegungen zur Verfügung zu stellen, die von der Stahlindustrie anderer Regionen mit Unterstützung der dortigen Landesregierungen vorgebracht werden. Wir haben unsere Bereitschaft erklärt, in einem solchen Falle — ein entsprechendes Unternehmenskonzept und eine Bereitschaft der Länder zur Unterstützung vorausgesetzt — ähnlich wie im Bereich der Stahlindustrie des Saarlandes zu handeln.
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Jens, Sie haben je eine Zusatzfrage zu den Fragen 42 und 43.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, daß im Saarland im Bereich der Stahl- industrie mit Bundesmitteln neue Kapazitäten in der Stahlerzeugung aufgebaut werden, während gleichzeitig von einem Bundesunternehmen im Bereich Peine–Salzgitter vorhandene gute Kapazitäten abgebaut werden sollen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben im Saarland mit Zustimmung der saarländischen Regierung und mit Zustimmung der beteiligten Unternehmen ein Konzept gefördert, das wir nach eingehender Prüfung für aussichtsreich und unter den gegebenen Umständen im Hinblick auf die Arbeitsplätze für eine zukunftsgerichtete Konzeption halten. Nur auf Grund derartiger Unternehmenskonzepte kann die Frage beurteilt werden, ob für andere Regionen ähnliche Konzepte sinnvoll sind oder nicht. Solange derartige Konzepte von den Unternehmen nicht vorgelegt werden, kann die Bundesregierung auf Grund mangelnder konkreter Vorschläge der Unternehmen zu Fragen dieser Art leider nicht Stellung nehmen.
Weitere Zusatzfrage.
Darf ich Sie deshalb fragen: Hat das' Bundesunternehmen Peine-Salzgitter ein derartiges Unternehmenskonzept bisher noch nicht vorgelegt, und sind Sie gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß ein derartiges Unternehmenskonzept demnächst vorgelegt wird?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir erwarten, falls die beteiligten Stahlunternehmen in diesem Raum das für notwendig halten, ein Gesamtkonzept, das sich selbstverständlich nicht auf einen einzelnen Betrieb beziehen kann, weil damit eine Lösung der Problematik nicht zu erreichen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen. —Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Metadaten/Kopzeile:
8530 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Vizepräsident StücklenDie Fragen 45 und 46 des Abgeordneten Kiechle werden auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 44 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:Wird sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und dem Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung (DIN) dafür einsetzen, daß die Prüfrichtlinien für Pflanzenschutzgeräte der BBA weiterentwickelt und in einer DIN-Norm zusammen mit Sicherheitsanforderungen festgelegt werden, um die Voraussetzungen für eine obligatorische Prüfung von neuen und gebrauchten Pflanzenschutzgeräten zu schaffen?Bitte schön.
Frau Kollegin, in dem Entwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes war 1975 eine Regelung für eine obligatorische Kontrolle von Praxisgeräten vorgesehen worden. Diese hatte nach intensiven Bemühungen der Bundesregierung auch eine Mehrheit in den Ländern gefunden.
In der 51. Sitzung des Ernährungsausschusses des Bundestages am 15. Januar 1975 hat dieser auf Vorschlag seines Vorsitzenden einmütig beschlossen — Protokoll 51, Seite 13 —, die Vorschrift wieder zu streichen. Vom Vorsitzenden wurde empfohlen, die Hersteller, nicht aber die einzelnen Bauern einer Kontrolle zu unterwerfen. In dieser Richtung haben sich die Bemühungen der Bundesregierung seither orientiert.
Die Agrarministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 7. und 8. September 1978 beschlossen, daß unter der Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 25. Januar 1979 ein Bericht vorzulegen ist, aus dem hervorgehen soll, welche Änderungen für das Vierte Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes notwendig erscheinen. Es ist vorgesehen, die Fragen der verbesserten Anwendungstechnik mit aufzunehmen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, da mir die Behebung dieser Mißstände dringend erscheint und diese Ansicht beispielsweise auch von der Biologischen Bundesanstalt geteilt wird: Würden Sie für die Zwischenzeit, bis wir eine solche Novellierung fertiggestellt haben, eine Verstärkung der Forschung auf diesem Gebiet für notwendig und wünschenswert halten?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, diese Frage wird zur Zeit geprüft.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mir liegt ein Brief der Biologischen Bundesanstalt an den Verbraucherrat des Deutschen Instituts für Normung vor. Mit der Erlaubnis des Präsidenten möchte ich einen Satz zitieren und Sie fragen, ob Sie diesem Satz zustimmen:
Bei Geräten für sogenannte Raumkulturen, zu denen der Obst-, Wein- und Hopfenbau im Pflanzenschutz gerechnet wird, besteht ein erheblicher Nachholbedarf an Forschung und Entwicklung. Mit hierauf ist zurückzuführen, daß nicht immer die am besten geeigneten Geräte zur Verfügung stehen.
Teilen Sie diese Ansicht?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Ich bin der Auffassung, daß, wenn Wissenschaftler etwas feststellen, Politiker das glauben müssen.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich nehme dies nur unter sehr großen Einschränkungen zur Kenntnis.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich auf:
Wann wird die Bundesregierung dem Beispiel der norwegischen Regierung folgen und den Verkauf und die Benutzung von Rollbrettern verbieten, bzw. welche anderen Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Unfallgefahren zu mindern?
Herr Kollege, für Anforderungen an die sicherheitstechnische Beschaffenheit von Rollbrettern ist das Maschinenschutzgesetz maßgebend. Nachdem in der Presse über zahlreiche Unfälle durch Rollbretter berichtet wurde, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Frühjahr 1977 die zuständigen Minister und Senatoren für Arbeit der Länder gebeten, mitzuteilen, ob das Unfallgeschehen ein Verbot der Rollbretter rechtfertigen würde. Auf Grund der Ergebnisse dieser Umfrage erschien ein generelles Verbot der Rollbretter nicht gerechtfertigt.
Zur Festlegung von einheitlichen Sicherheitsanforderungen an Rollbretter konstituierte sich jedoch im Juni 1977 im Deutschen Institut für Normung ein Ausschuß „Rollsportgeräte", der im März 1978 einen Normentwurf DIN 7920 „Rollsportgeräte; sicherheitstechnische Anforderungen; Prüfung" fertigstellte. In dieser Norm wird gefordert, daß die Käufer von Rollbrettern eine Gebrauchsanweisung erhalten, in der auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden soll. In ihr sollen Hinweise gegeben werden, daß die Benutzung durch die Straßenverkehrsordnung eingeschränkt und die Verwendung von Körperschutzmitteln angebracht ist. Schließlich wird das richtige Verhalten beim Fahren beschrieben.
Es ist daher zur Zeit nicht beabsichtigt, Rollbretter zu verbieten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß, da es sich bei die-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8531
Dr. Diederich
sen Geräten, wie offensichtlich auch von DIN festgestellt wird, um Sportgeräte handelt, diese nur auf dafür vorgesehenen bzw. zugelassenen Sportflächen und unter den notwendigen Schutzbedingungen sowie unter entsprechender Aufsicht benutzt werden sollten?Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben es bei diesem Gerät wie auch bei anderen Geräten natürlich mit einer bestimmten Unfallhäufigkeit zu tun. Wenn aber hier ein strengerer Maßstab angelegt würde, würde auch diskutiert werden müssen, in welchem Umfang z. B. -das Skifahren oder das Rollschuhfahren verboten werden müßte. Nach einer amerikanischen Statistik ist z. B. die Unfallhäufigkeit bei Fahrrädern am größten. Ob es richtig wäre, ein generelles Verbot für Fahrräder auszusprechen, ist sicherlich sehr fraglich. Der Ausschuß „Rollsportgeräte" hat deshalb vorgeschlagen, daß die Verkäufer verpflichtet werden sollten, den Käufer auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Daß beim Rollbrettfahren die Verkehrsordnung zu berücksichtigen ist, versteht sich. Auch sind sicherlich Hinweise auf speziell für sportliche Zwecke vorgesehene Plätze oder Flächen notwendig.
Herr Staatssekretär, bekanntlich unterliegen Fahrräder der Straßenverkehrsordnung und können im Straßenverkehr, sofern sie Sportgeräte sind, nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden; teilen Sie meine Meinung, daß auch Rollbretter der Straßenverkehrsordnung unterworfen werden sollten, so daß sie im Straßenverkehr nur unter ähnlich strengen Bedingungen wie Sportfahrräder benutzt werden dürfen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Ausschuß ist bereits zu dem Ergebnis gekommen, daß es bei den Rollbrettern eine Einschränkung der Benutzung durch die Straßenverkehrsordnung gibt. Er legt Wert darauf, daß darauf in einem Begleitschreiben zu diesen Brettern aufmerksam gemacht wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Martiny-Glotz.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, die Rollbretter werden ja, bevor sie auf den Markt kommen, von den Technischen Überwachungsvereinen geprüft und mit dem entsprechenden Siegel versehen. Teilen Sie meine Meinung, daß das Urteil „TÜV-geprüft" den Benutzer solcher Geräte zu der Annahme verleiten könnte, es handle sich hier um sichere Geräte?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, mir ist nicht bekannt, ob es solche TÜV-gestempelten Geräte gibt. Der Ausschuß hat sich mit diesen Fragen beschäftigt, so daß eine Änderung des bisherigen Zustandes in nächster Zeit zu erwarten ist. Das Ergebnis, das der Ausschuß im März 1978 festgestellt hat, ist aber noch nicht als Norm verabschiedet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer letzten Antwort an den Kollegen Diederich entnehmen, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, daß das rücksichtslose Benutzen dieser Rollbretter, etwa auf Gehwegen, schon nach den jetzt geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unzulässig ist, so daß die wichtigste Gefahr, die von diesen Rollbrettern ausgehen könnte, schon heute, rein rechtlich jedenfalls, bekämpfbar ist?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das gilt für alle Benutzer von Sportgeräten: Man darf nicht verkehrsstörend oder verkehrsbehindernd tätig sein, ob nun mit Rollschuhen, Rollbrettern oder anderen Sportgeräten. Hier setzt die Straßenverkehrsordnung bereits jetzt Grenzen.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Becker .
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort an Frau Martiny-Glotz so verstehen, daß die Empfehlung, die im März ausgesprochen wurde, bisher noch nicht umgegesetzt ist, also die Rollbretter heute ohne diese Empfehlung verkauft werden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Ausschuß hat seit Juni 1977 eine Überprüfung durchgeführt und daraufhin im März 1978 u. a. vorgeschlagen, daß auf die Gefahren aufmerksam zu machen ist. Inwieweit nun die Hersteller die Forderungen des Ausschusses bereits jetzt in die Tat umgesetzt haben, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Aber wir werden dieser Frage noch einmal nachgehen.
Zusatzfrage, Abgeordneter Müller .
Herr Staatssekretär, wäre die Regierung bereit, nochmals zu überprüfen, inwieweit die Benutzung der Rollbretter eingeschränkt werden kann? Ich denke hier zwar nicht an ein generelles Verbot, aber an ein Verbot der Benutzung auf öffentlichen Verkehrswegen.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Wir sind gern bereit, diese Frage noch einmal zu überprüfen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Frau Abgeordnete Steinhauer.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die heutige Diskussion es notwendig macht, die Unfallstatistik in bezug auf Kinder zu verbessern und die Arbeit an dem Gesetz über technische Arbeitsmittel zu forcieren?
Metadaten/Kopzeile:
8532 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Steinhauer, wir haben bei der Bearbeitung dieser Frage natürlich auch bedauernd festgestellt, daß es darüber keine konkreten statistischen Angaben gibt. Es gibt zwar einige Zahlen aus Amerika, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen will, aber wir konnten die Frage nach der Zahl der Unfälle von Kindern, die in Deutschland geschehen, nicht beantworten. Ich stimme Ihnen zu, daß es gut wäre, wenn wir bessere Unterlagen zur Verfügung hätten.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Jaunich auf:
Liegen der Bundesregierung darüber Erkenntnisse vor, in wieviel Prozent der Fälle, in denen Arbeitgebern Darlehen bzw. Zuschüsse gemäß § 54 des Arbeitsförderungsgesetzes zur Unterbringung von Arbeitssuchenden, deren Unterbringung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts erschwert ist, gewährt wurden, zu Dauerarbeitsverhältnissen geführt haben, die über den Zeitraum der Förderung hinaus Bestand hatten?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jaunich, der Bundesanstalt für Arbeit liegen keine allgemeinen Erkenntnisse darüber vor, in wie vielen Fällen die mit Eingliederungsbeihilfen geförderten Arbeitsverhältnisse über den Zeitraum der Förderung hinaus Bestand hatten. Eingliederungsbeihilfe wird aber nur gewährt, wenn ein Arbeitgeber bereit und voraussichtlich in der Lage ist, einen Dauerarbeitsplatz zu bieten. Die Eingliederungsbeihilfe wird zurückgefordert, wenn das Arbeitsverhältnis während des Förderungszeitraumes aus Gründen gelöst wird, die der Arbeitgeber zu vertreten hat. Arbeitgebern, die nach Ablauf des Förderungszeitraums Arbeitnehmer ohne triftigen Grund wiederholt entlassen, ist die Vermittlungshilfe nicht mehr anzubieten.
Bei Mißbrauch der Eingliederungsbeihilfe, d. h., wenn der Arbeitgeber von vornherein die Absicht hat, den geförderten Arbeitnehmer nur für die Dauer des Förderungszeitraums zu beschäftigen, kann die Leistung nach § 152 AFG zurückgefordert werden. Die Rückforderung wird durch die Prüfstelle in den Arbeitsämtern und durch den Prüfdienst der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit bereits jetzt überwacht.
Die von Ihnen genannte Zahl — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — ist der Bundesregierung nicht bekannt. — Herr Präsident, vielleicht darf ich die zweite Frage des Abgeordneten. Jaunich sogleich mitbeantworten.
Sind Sie einverstanden, Herr Kollege Jaunich? — Das ist der Fall.
Ich rufe dann auch die Frage 49 des Abgeordneten Jaunich auf:
Kann die Bundesregierung die Erfahrung eines westfälischen Arbeitsamts als repräsentativ bestätigen, wonach 51 v. H. der Arbeitsplätze, die durch Förderung gemäß § 54 AFG geschaffen wurden, nach Ablauf der Förderungsfrist wieder unbesetzt waren?
Bitte sehr.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Im übrigen ist die Eingliederungsbeihilfe keine Leistung, mit der neue
Arbeitsplätze geschaffen werden; es handelt sich bei ihr um eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung. Die Eingliederungshilfe ist vielmehr eine individuelle Vermittlungshilfe zur beruflichen Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren Arbeitsuchenden, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt beim Wettbewerb um die vorhandenen Arbeitsplätze gegenüber den volleistungsfähigen Arbeitsuchenden verbessert werden sollen.
Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß es unbefriedigend ist, wenn die Bundesanstalt für Arbeit nicht in der Lage ist, diese von mir gestellte Frage deswegen zutreffend zu beantworten, weil sie nicht ' über die nötigen Erhebungen verfügt?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jaunich, als Staatssekretär erlebe ich immer wieder, daß an die Bundesanstalt im statistischen Bereich neue Anforderungen gestellt werden. Würden wir alle — vielleicht berechtigten — Wünsche auf diesem Gebiet erfüllen, dann wären die Vermittler, Berater und die sonst bei der Arbeitsverwaltung Beschäftigten nur noch damit beschäftigt, Statistiken herzustellen, und kämen nicht mehr dazu, die eigentliche Arbeit zu erfüllen.
Natürlich interessiert es uns, in welchem Umfang wir hier Ergebnisse vorzuzeigen haben. So wissen wir, daß z. B. im Jahre 1977 insgesamt 103 000 Vermittlungen mit einer Eingliederungsbeihilfe vorgenommen worden sind. Im übrigen haben wir hier die Kontrolldienste, die darüber zu wachen haben, daß nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Daß es - nun so wichtig ist, auch statistisch festzuhalten, wie jedes einzelne Geschehen abgelaufen ist, vermag ich nicht einzusehen. Dies stünde dann meines Erachtens in keinem Verhältnis mehr zum dafür erforderlichen Aufwand.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß es Ziel der Zuschuß- bzw. Darlehensgewährung nach § 54 AFG sein sollte, eine nachhaltige Eingliederung dieser schwer vermittelbaren Personen zuwege zu bringen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort habe ich eigentlich bereits in Beantwortung der ersten Frage gegeben. Wir gegen davon aus, daß es sich immer um eine Eingliederungshilfe zu einem Dauerarbeitsplatz hin handeln-muß. Wenn diese Frage nicht positiv beantwortet wird, kommt die Gewährung einer Eingliederungshilfe gar nicht erst in Betracht.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie will, da es nach Ihrer Aussage keine Erfolgskontrolle gibt, die Bundesanstalt für Arbeit im nachhinein beurteilen,
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978 8533
Jaunichob es zu einem Dauerarbeitsplatz gekommen ist oder nicht?Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jaunich, es gibt keine umfassende Erfolgskontrolle im statistischen Sinne, d. h., wir wissen nicht — über die Bundesrepublik verteilt — in jedem Einzelfalle, wie der Verlauf gewesen ist. Wir kennen allerdings Stichprobenergebnisse. Uns ist beispielsweise eine Untersuchung aus dem Arbeitsamtsbereich Iserlohn bekannt, wonach über 56 % der vermittelten Eingliederungsbeihilfen auch noch nach drei Monaten nach Ablauf der Frist bestanden haben. Das bedeutet, daß es hier wohl zu Dauerarbeitsplätzen in diesem Umfang gekommen ist.
Eine letzte Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, dem konkreten Fall, der meiner Frage 49 zugrunde liegt, nachzugehen, wenn ich Ihnen die entsprechenden Unterlagen übergebe?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, gern, wie wir überhaupt daran interessiert sind, das Instrumentarium zur Vermittlung einer Eingliederung von Arbeitnehmern zu verbessern.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Steinhauer.
Herr Staatssekretär, würden- Sie es auch als eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Dauerarbeitslosen ansehen, wenn diese zwar nicht in dem geförderten Arbeitsplatz, aber dadurch, daß eine Wiedereingliederungsmaßnahme gefördert wurde, anschließend in einem anderen Arbeitsplatz einen Dauerarbeitsplatz finden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Steinhauer, man kann sehr darüber streiten, was richtig ist. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es sehr wichtig ist, daß der Arbeitslose zunächst einmal wieder eine Beschäftigung findet. Er hat dann noch Zeit, sich während der Maßnahme neu zu informieren, neu zu orientieren. Diese neue Orientierung führt immer wieder dazu, daß der Arbeitnehmer, der vermittelt worden ist, den Arbeitsplatz, den er jetzt gerade innehat, wieder aufgibt, um ein besseres Angebot anzunehmen. So muß man es wohl auch verstehen, daß es hier zu Kündigungen durch den Arbeitgeber, aber auch zu Kündigungen durch den Arbeitnehmer selbst kommt, weil er eben zwischenzeitlich etwas Besseres gefunden hat.
Eine weitere Zusatzfrage, Abgeordneter Müller .
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß eine Erfolgskontrolle bezüglich der Verwendung von öffentlichen Mitteln eine der vornehmsten Pflichten der jeweils zuständigen Stellen ist?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie sagen: „der jeweils zuständigen Stellen". Natürlich ist die Selbstverwaltung vor Ort daran interessiert, zu kontrollieren. Natürlich sind die Organisationen vor Ort daran interessiert, zu wissen, wie das Ergebnis ist. Ich glaube, wir sind insgesamt aufgerufen, dazu beizutragen, daß das Geld sinnvoll verwendet wird. Wenn festgestellt wird, daß es Mängel gibt, dann ist es gut, wenn uns der einzelne Abgeordnete oder der einzelne Bürger über Mißstände informiert, damit wir diesen nachgehen können, um Abhilfe zu schaffen.
Herr Abgeordneter, weil es zwei Fragen sind, noch eine Zusatzfrage, bitte.
Teilen Sie dann wenigstens meine Auffassung, daß überhaupt ein Mitglied des Bundestages, der ja auch Kontrollfunktionen hat, von der Regierung 'erwarten darf, daß sie eine solche Erfolgskontrolle durchzuführen versucht und entsprechende Ergebnisse mitteilt?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, ich weiß zu schätzen, daß die Abgeordneten insgesamt am Bereich Arbeitsmarkt stark interessiert sind. Wie Sie wissen, haben wir gerade diesen Gesamtbereich auch zur Diskussion gestellt und in einem beachtlichen Umfange Forschungsgutachten in Auftrag gegeben. Die Antworten liegen uns jetzt vor. Sie werden verstehen, 'daß wir natürlich noch nicht alles im Detail ausgewertet haben. Bei den Vorbereitungen zu einem Fünften Arbeitsförderungsgesetz werden wir viele Punkte berücksichtigen, die wir in den letzten Monaten diskutiert haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Friedmann, bitte schön.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß Sie die einzelnen Maßnahmen, die zugunsten der Arbeitslosen ergriffen werden, hinsichtlich ihrer Effizienz nur dann beurteilen können, wenn Sie wissen, zu welchen Erfolgen diese führen, und sind Sie 'demnach auch bereit, die Erfolgskontrolle tatsächlich einzuführen?Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Friedmann, es ist ja nicht so, daß es überhaupt keine Kontrollen gibt. Die Frage ist nur, ob man jede einzelne Maßnahme über den gesamten Zeitraum der Bewilligung statistisch erfassen soll.Ich darf an das Beispiel im sozialen Dienst erinnern. Natürlich wissen wir, daß dort zigtausend für den Zeitraum von zwei Jahren vermittelt worden sind. Aber im Einzelfall auch noch statistisch festzuhalten, aus welchen Gründen der einzelne wieder gekündigt hat — Eigenverschulden, familiäre Gründe oder was auch immer die Ursache gewesen sein mag —, ist eben unendlich schwer und würde einen Verwaltungsaufwand verursachen, der in keinem Verhältnis mehr zu den Aufgaben stünde, die wir von dem Vermittler, von dem Berater bei der Arbeitsverwaltung verlangen. Es wird uns doch immer
Metadaten/Kopzeile:
8534 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Oktober 1978
Parl. Staatssekretär Buschfortwieder vorgeworfen, daß wir zuviel Bürokratie betreiben.Ich bin mit Ihnen der Auffassung: Jawohl, wir müssen überprüfen, ob das Geld, das wir, das die Beitragszahler zur Verfügung stellen, sinnvolle Anwendung findet. Dazu sind wir gern bereit. Wo Verbesserungen möglich sind, werden wir sie immer durchführen.
Wir sind am Ende der Fragestunde.
Ich habe noch eine Mitteilung zu machen. Die Fraktion der CDU/CSU hat für den aus dem Vermittlungsausschuß ausscheidenden Abgeordneten Dr. Jenninger den Abgeordneten Dr. Häfele vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keine gegenteilige Meinung. Damit ist der Abgeordnete Dr. Häfele als Stellvertreter des Abgeordneten Rawe gewählt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.