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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens im Kaiserreich Iran . . . 8109 A Anteilnahme am Tode, des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Paul VI . . . . 8109 B Glückwünsche für den neuen Papst Johannes Paul I 8109 B Nachruf auf den Abg. Dr. Staudt . . . 8109 B Eintritt des Abg. Nehm in den Deutschen Bundestag 8109 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mattick, Wehner, Frau Funcke, Müller (Berlin), Dr. von Bismarck, Saxowski Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Krone-Appuhn 8109 D Ausscheiden des Abg. Dr. Gruhl aus der Fraktion der CDU/CSU 8110 A Dank und Anerkennung für die Ausrichtung der 65. Interparlamentarischen Konferenz in Bonn vom 3. bis 14. September 1978 . . . 8110 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8170 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8110B Abwicklung der Tagesordnung 8111 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8111 ] Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8114 A Dr. Häfele CDU/CSU 8124 C Westphal SPD 8130 D Frau Funcke FDP 8137 A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg 8141 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 8146 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 8150 D Burger CDU/CSU 8156 B Glombig SPD 8158 B Cronenberg FDP 8161 D Frau Geier CDU/CSU 8163 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8166 A Eimer (Fürth) FDP 8168 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2112 — . . . . . . 8170 A Nächste Sitzung 8170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8171* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes 8171* C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte 8171* D Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes . . . 8172* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 8109 103. Sitzung Bonn, den 20. September 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 9. Adams ' 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Früh * 20. 9. Hansen 29. 9. Hartmann 20. 9. von Hassel 20. 9. Hoffmann (Saarbrücken) ' 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Dr. Langner 20. 9. Lemmrich ** 20. 9. Lemp * 22. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Liedtke 20. 9. Lücker * 20. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim)* 21. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Rosenthal 20. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) * 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Vogel (Ennepetal) 20. 9. Voigt (Frankfurt) 20. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Zu Art. 1 Nr. 6 und 15 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts des vorgesehenen Kumulierungsverbots zwischen Zuschüssen nach diesem Gesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln (vgl. Art. 1 Nr. 6 und 15) baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebietes (Zuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe) und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Förderung der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung so- wie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 21. RAG) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz - KOV - ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. 8172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab. Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV — 10. Anp-KOV) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz — KOV — ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Cronenberg.


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst meiner Dankbarkeit gegenüber Herrn Burger Ausdruck verleihen, weil er die Frage des Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes sozusagen nur als Pflichtübung kurz gestreift hat. Ich meine, das ist eine angemessene Reaktion auf vernünftige Maßnahmen, die auch von einer vernünftigen Bevölkerung, insbesondere den Rentnern, vernünftig aufgenommen worden sind.

(Franke [CDU/CSU] : In Niedersachsen können Sie das unterstellen!)

— Ich möchte mit dem Kollegen Franke nicht darüber streiten, warum das Wahlergebnis in Niedersachsen zu solchen für uns unangenehmen Folgen geführt hat. Ich hoffe aber nicht, daß der Kollege Franke die Genugtuung hat, daß es auf diese Dinge zurückzuführen ist.

(Erneuter Zuruf des Abg. Franke [CDU/CSU))




Cronenberg
— Dann bin ich beruhigt und ziehe diese Bemerkung zurück.
Eine zweite Bemerkung, die ich als Vorbemerkung verstanden wissen möchte, ist folgende. Schwerbehinderte und ihre Probleme sollten nicht zum Gegenstand parteipolitischer Profilierungsversuche mißbraucht werden. Unser Bemühen sollte der Lösung aller Probleme der Schwerbehinderten dienen und uns nicht bei unseren möglichen Wahlsorgen helfen.
Es fällt mir daher nicht schwer, an die Jungfernrede des Kollegen George zu erinnern, der am 8. Juni dieses Jahres Ausführungen zu diesem Thema gemacht hat, die ich in Ihre Erinnerung zurückrufen möchte. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich hier wie folgt zitieren:
Wie ein schwarzer, wie ein roter und wie ein gelber Faden, also wie ein schwarz-rot-gelber Faden, zieht sich seit der Einführung des flexiblen Altersruhegeldes durch die Rentenreform ' 1972 das Anliegen aller Parteien, aller Schwerbehindertenverbände und auch beider Seiten der Tarifpartner, gerade für die Schwerbehinderten die Altersgrenze so bald wie möglich auf 60 Jahre zu senken.
Um bei gelb
— bedauerlicherweise hat der Kollege George in
diesem Zusammenhang die Farbe blau vergessen —anzufangen: Im „Initiativkatalog zur Förderung der Beschäftigung und der wirtschaftlichen Entwicklung" der FDP, den Sie, Herr Cronenberg, vor kurzem selbst vorgestellt haben, ist ein ausdrückliches Ja zur Herabsetzung dieser Altersgrenze formuliert.
Er fährt fort — das ist eine Antwort an Herrn Hölscher —:
Sie können nachher darauf antworten, ob Herr Cronenberg hier nur etwas zum Fenster hinaus gesprochen hat oder ob es um ein echtes Anliegen der Freien Demokraten geht.
Bei der allgemein bekannten Fairneß des Kollegen George wird es ihm sicher nicht schwerfallen, nunmehr zuzustimmen, daß es sich um ein echtes Anliegen der Freien Demokraten gehandelt hat, das durchzusetzen wir in diesem Fall sogar mit Ihrer Unterstützung tun zu können hoffen. Es geht mir in diesem Zusammenhang weder um Vergangenheitsbewältigung, die mir hier etwas viel betrieben worden ist, noch möchte ich der These huldigen, die da lautet: George ruft, Kabinett antwortet, Parlament beschließt.

(Hasinger [CDU/CSU] : Keine schlechte Vorstellung! Bleiben wir dabei! — Franke [CDU/CSU] : Der Eindruck ist aber entstanden!)

Daß wir aber unsere eigenen Vorstellungen in dieser Sache in einem angemessenen Zeitraum durchzusetzen versuchen, das möchte ich einmal sehr betont zum Ausdruck bringen. Ich hoffe, hier die Zustimmung von Ihnen zu erhalten.
Da die Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbehinderte wohl in diesem Hause — mindestens was das Grundanliegen anbelangt; das ist hier schon mehrfach zum Ausdruck gebracht worden — allgemeine Zustimmung findet, sei es mir gestattet, in diesem Zusammenhang ernsthaft ein paar Fragen zu erörtern, von denen ich sicher bin, daß sie uns in der nächsten Zeit beschäftigen werden. Unbestritten ist das humanitäre Anliegen, den Behinderten -zu helfen; denn Behinderungen wirken sich im Alter besonders belastend aus. Aus diesem Grund wollen wir alle diesem gesellschaftspolitischen Ziel durch eine besondere Altersgrenze Rechnung tragen. Der Behinderte muß mehr Wahlfreiheit erhalten. Er muß den Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Arbeitsleben selbst bestimmen können. Dieser Grundsatz hat aus der Sicht der FDP Vorrang vor den arbeitsmarkt- und finanzpolitischen Problemen einer solchen Regelung.

(Hasinger [CDU/CSU] : Richtig!)

Dies verpflichtet uns aber gerade im Interesse der Behinderten, uns mit diesen arbeitsmarktpolitischen und finanzpolitischen Problemen sehr ernsthaft auseinanderzusetzen.
Dem Behinderten ist am allerwenigsten damit gedient, wenn der Gesetzgeber Maßnahmen beschließt, die finanziell nicht vertretbar sind oder die die Beschäftigungssituation der Behinderten negativ beeinflussen können. Wir müssen in diesem Zusammenhang außerordentlich großen Wert auf das Freiwilligkeitsprinzip legen. Die Neuregelung darf nicht zu einer Verdrängung von Schwerbehinderten führen; denn für Liberale ist nicht nur Unterhaltssicherung, sondern auch Selbstverwirklichung und Selbstbestätigung in der Gemeinschaft Sinn der Arbeit. Wir haben dies ausdrücklich noch einmal in unseren Kieler Thesen zum Ausdruck gebracht.
Viele Schwerbehinderte üben auch nach dem 60. Lebensjahr gern ihren Beruf aus. Die Wahlfreiheit, die wir hier vorschlagen, würde in ihr Gegenteil verkehrt werden, wenn Arbeitgeber, Betriebsräte oder nachdrängende Arbeitnehmer die Herabsetzung mißbrauchten, um Schwerbehinderte dieser Altersgruppe aus dem Arbeitsleben zu verdrängen. Hier ist die soziale Verantwortung in ganz besonderem Maße gefordert.
Zu dieser sozialen Verantwortung, unserer sozialen Verantwortung, gehört es auch, daß wir uns ernsthaft einmal mit der Frage beschäftigen, ob die jetzigen Kündigungsregelungen für Behinderte einen wirksamen Kündigungsschutz bewirken — das ist sehr unzweifelhaft — und ob sie nicht gleichzeitig dazu führen, daß die Einstellung von Schwerbehinderten möglicherweise stark erschwert wird.
Durch Ausgleichsabgaben finanzierte Behindertenwerkstätten — so notwendig und sinnvoll dieselben sind — sind kein Ersatz für die nötige Integration der Behinderten in Beruf und Gesellschaft. Eine offene Diskussion über diesen Fragenkomplex scheint mir im Interesse der Behinderten unerläßlich.
Die beschäftigungspolitischen Folgen sind schwer abzuschätzen. Wir wissen weder, wie viele Schwerbehinderte auf Grund der Neuregelung ausscheiden,



Cronenberg
noch, wie viele frei werdende Arbeitsplätze überhaupt besetzt werden können. Von den beschäftigungspolitischen Auswirkungen hängen aber natürlich auch die finanziellen Auswirkungen ab. Ich bin ehrlich genug, hier zuzugeben, daß wir nicht wissen und auch nicht wissen können, wie sich diese Dinge auswirken. Diese Ungewißheit hat es nach unserer Auffassung auch gerechtfertigt, die vorgesehene Staatsfinanzierung mindestens für den vorgesehenen Zeitraum ins Auge zu fassen.
In diesem Punkte unterscheiden wir uns auch von den damaligen Vorschlägen der Opposition, denn wegen der erreichten Beitragshöchstbelastung innerhalb der Rentenversicherung möchten wir zu diesem Zeitpunkt den Rentenversicherungen keine unabwägbaren Risiken und Belastungen zumuten. Nach etwa drei Jahren werden wir zuverlässiger beurteilen können, welche finanziellen und beschäftigungspolitischen Auswirkungen die Novellierung dieses Gesetzes haben wird, und natürlich haben wir die Hoffnung — hier schließen wir uns dem Appell des Bundesarbeitsministers voll und ganz an —, daß ein möglichst hoher Prozentsatz der freigewordenen Positionen wieder durch Behinderte besetzt werden kann.
Zum Schluß darf ich feststellen, daß trotz einiger scheinbarer Gegensätze, die sich im wesentlichen auf die Vergangenheitsbewältigung bezogen, ein sinnvolles und richtiges Gesetzesvorhaben von den Koalitionsfraktionen zum richtigen Zeitpunkt eingebracht und, mindestens in seiner Substanz, von der Opposition begrüßt worden ist. Ich meine, daß dies in diesen recht wahlkampffreudigen Zeiten ein sehr positiver Aspekt ist, der verdeutlicht, daß in diesem Hause nicht nur sinnlos gestritten, sondern gelegentlich auch Positives gemeinsam gemacht werden kann. Dies einmal zu bemerken hat mir viel Freude bereitet.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Geier.