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    Plenarprotokoll 8/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens im Kaiserreich Iran . . . 8109 A Anteilnahme am Tode, des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Paul VI . . . . 8109 B Glückwünsche für den neuen Papst Johannes Paul I 8109 B Nachruf auf den Abg. Dr. Staudt . . . 8109 B Eintritt des Abg. Nehm in den Deutschen Bundestag 8109 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mattick, Wehner, Frau Funcke, Müller (Berlin), Dr. von Bismarck, Saxowski Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Krone-Appuhn 8109 D Ausscheiden des Abg. Dr. Gruhl aus der Fraktion der CDU/CSU 8110 A Dank und Anerkennung für die Ausrichtung der 65. Interparlamentarischen Konferenz in Bonn vom 3. bis 14. September 1978 . . . 8110 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8170 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8110B Abwicklung der Tagesordnung 8111 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8111 ] Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8114 A Dr. Häfele CDU/CSU 8124 C Westphal SPD 8130 D Frau Funcke FDP 8137 A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg 8141 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 8146 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 8150 D Burger CDU/CSU 8156 B Glombig SPD 8158 B Cronenberg FDP 8161 D Frau Geier CDU/CSU 8163 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8166 A Eimer (Fürth) FDP 8168 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2112 — . . . . . . 8170 A Nächste Sitzung 8170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8171* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes 8171* C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte 8171* D Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes . . . 8172* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 8109 103. Sitzung Bonn, den 20. September 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 9. Adams ' 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Früh * 20. 9. Hansen 29. 9. Hartmann 20. 9. von Hassel 20. 9. Hoffmann (Saarbrücken) ' 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Dr. Langner 20. 9. Lemmrich ** 20. 9. Lemp * 22. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Liedtke 20. 9. Lücker * 20. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim)* 21. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Rosenthal 20. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) * 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Vogel (Ennepetal) 20. 9. Voigt (Frankfurt) 20. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Zu Art. 1 Nr. 6 und 15 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts des vorgesehenen Kumulierungsverbots zwischen Zuschüssen nach diesem Gesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln (vgl. Art. 1 Nr. 6 und 15) baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebietes (Zuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe) und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Förderung der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung so- wie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 21. RAG) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz - KOV - ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. 8172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab. Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV — 10. Anp-KOV) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz — KOV — ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albrecht Hasinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich möchte gern noch einmal auf die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte zurückkommen. Herr Kollege Glombig, würden Sie es für möglich halten, daß wir in den Ausschußberatungen gemeinsam nach einem Weg suchen, wie die stufenweise Einführung dieser Senkung vermieden und sofort eine Herabsetzung auf 60 Jahre erreicht werden kann?





Rede von Eugen Glombig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wenn Sie uns, Herr Kollege Hasinger, im Gegensatz zu Ihrer früheren Taktik bei allen diesen Fragen einen vernünftigen Finanzierungsvorschlag machen, können wir darüber reden. Ich sehe im Augenblick einen solchen Finanzierungsvorschlag überhaupt nicht. Wenn Sie einen solchen Vorschlag machen können, sehen Sie uns auf Ihrer Seite. Ich finde es aber unerträglich, daß heute nachmittag von Herrn Häfele z. B. wieder gesagt worden ist, daß wir die Staatsverschuldung nicht noch höhertreiben dürften. Herr Häfele hat in diesem Zusammenhang vom Weihnachtsmann und seinen Geschenken, die gemacht werden, gesprochen. Ich fand das sehr zynisch. Herr Häfele muß dann natürlich auch sagen, wie solche „Geschenke" finanziert werden sollen. Ich meine im übrigen nicht, daß dies Geschenke sind. Wir müssen uns aber trotzdem darüber klar werden, wie das, was wir gemeinsam machen wollen, zu finanzieren ist. Diesbezüglich bin ich ganz aufmerksam und erwarte Ihre Vorschläge.
Nun meine ich allerdings, Herr Kollege Hasinger, daß die sozialpolitische Initiative von Bundesregierung und sozialliberaler Koalition, mit der 'wir es jetzt zu tun haben — lassen Sie mich das nach dieser Rede von Herrn Burger ganz offen sagen —, den Schleier zerreißt, hinter dem die Opposition sich zu verbergen versucht. Das wird bei den Ausschußberatungen sicher deutlich werden.
Die Union konzentriert sich bei ihren Stellungnahmen zu den Beschlüssen der Bundesregierung auf Forderungen, die den Bund weiter belasten und die Finanzautonomie der Gemeinden einschränken. Das haben wir im Grunde genommen auch von -Herrn Ministerpräsident Späth bestätigt bekommen. Nichts anderes war eigentlich der Inhalt dieser Rede.
Bei der Verfolgung des sozialen Anliegens einer Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte — auch das muß bei dieser Gelegenheit gesagt werden — ist der Opposition seit Dezember des vergangenen Jahres der Atem ausgegangen. Aus der Zwischenfrage des Kollegen Hasinger könnte man vielleicht entnehmen, daß die Opposition wieder neuen Atem bekommen hat. Mich würde das allerdings sehr erstaunen, denn die Feststellung, die ich eben getroffen habe, bezieht sich natürlich und besonders auf alles das, was die Finanzierung angeht. Der Opposition ist nämlich in der Tat seitdem überhaupt nichts Neues mehr eingefallen. Sollte ihr inzwischen etwas Neues eingefallen sein, müßte man das doch eigentlich gehört haben. Dann hätten wir einen schönen Auftakt für die Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gehabt, mit denen wir so schnell wie möglich beginnen wollen.
Herr Kollege Burger, dies — wollen wir das doch ruhig einmal klar beim Namen nennen — ist nun einmal die Art der Opposition, die wir auch beim 21. Rentenanpassungsgesetz erleben mußten. Sie haben auch damals einen Vorschlag mit einem Defizit von 10 Milliarden DM unterbreitet, ohne zu, sagen, wie dieses Defizit auszugleichen ist und wie der Vorschlag zu finanzieren sei. Man muß schon den Eindruck gewinnen, daß es der Union ohnehin einerlei ist, wie ihre Gesetzesvorlagen finanziert werden. Entschuldigen Sie dieses harte Wort. Man
kann sich aber nicht davonmogeln und sagen: Es ist nur unsere Aufgabe, Forderungen zu stellen. An den Überlegungen, wie die Vorhaben im einzelnen finanziert werden, wirken wir nicht mit. — Wir können Sie aus dieser Verantwortung nicht entlassen.
Uns ist das nicht einerlei. Sozialdemokraten berücksichtigen bei allen sozialpolitischen Maßnahmen die Rahmenbedingungen des weltweit verlangsamten wirtschaftlichen Wachstums. Für die Finanzen der Rentenversicherung ist dies mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz geschehen. Dies soll und muß auch bei der Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte dadurch geschehen, daß sie stufenweise vorgenommen wird und die Kosten dafür vorläufig — bis 1981 — vom Bundeshaushalt getragen werden. Davon müssen wir ausgehen, solange keine brauchbaren Vorschläge anderer Art vorliegen.
Gegenüber der unverantwortlichen Taktik der Opposition, sich zu weigern, für ihre angeblichen Alternativen, von denen wir heute wieder gehört haben, ausreichende Finanzierungsvorschläge zu machen, beweist die sozialliberale Koalition, daß der soziale Fortschritt finanzierbar ist, wenn man so etwas vernünftig und mit Überlegung angeht.
Zur flexiblen Altersgrenze hat die Union noch nie eine richtige Einstellung gefunden. Sie war — auch das muß bei dieser Gelegenheit gesagt werden, weil draußen so viele schöne Sachen denen erzählt werden, die nicht imstande sind, die Richtigkeit nachzuprüfen; deswegen muß ich daran erinnern —1972 erst einmal grundsätzlich gegen die flexible Altersgrenze. Der Herr Kollege Franke wird mir nicht widersprechen.

(Franke [CDU/CSU]: Das ist falsch, was Sie da sagen!)

— Das ist eben nicht falsch. Das kann man beweisen. Aber Sie haben ja die Möglichkeit,das richtigzustellen.
Dann wollte die Union damals — das war ja das Grandiose an diesen Überlegungen — einen versicherungsmathematischen Abschlag von der Rente einführen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Einen Zuschlag! — Franke [CDU/CSU] : Sowohl — als auch!)

— Na ja! Erst einmal doch einen Abschlag für all diejenigen, die eher aufhören. Das ist doch klar! Die sollten doch keinen Zuschlag kriegen!

(Hasinger [CDU/CSU]: Einen Zuschlag! Franke [CDU/CSU]: Einen Zuschlag!)

— Sozusagen als Abschreckung, als Bestrafung für alle, die von dieser Möglichkeit des früheren Rentenbezugs Gebrauch machen wollten.

(Hasinger [CDU/CSU] : Ein Zuschlag ist von uns beantragt und vom ganzen Haus beschlossen worden! So war es 1972! — Franke [CDU/CSU] : Für die, die länger arbeiten!)




Glombig
— Von denen, die länger arbeiten, reden wir nicht. Wir reden von der flexiblen Altersgrenze für die, die eher aufhören zu arbeiten. Von denen ist hier die Rede, d. h. von denen, die statt mit 65 Jahren mit 63 oder 62 aufhören können. Und da sollte es sich doch nicht um einen versicherungsmathematischen Zuschlag, sondern um einen versicherungsmathematischen Abschlag handeln.

(Franke [CDU/CSU] : Ich glaube, Sie haben das nicht verstanden!)

— Gut. Ich werde mich dann von Ihnen aufklären lassen.
Das hätte, wie gesagt, für viele Versicherte, die seit 1972 mit 63 Jahren oder als Schwerbehinderte mit 62 Jahren in Rente gegangen sind, katastrophale Auswirkungen haben müssen, insbesondere für die Schwerbehinderten.

(Franke [CDU/CSU] : Herr Glombig, wir haben es sogar verabschiedet!)

Die Einführung der flexiblen Altersgrenze, für die sich die sozialliberale Koalition 1972 gerade im Interesse der Schwerbehinderten eingesetzt hat, wollte die Opposition anfänglich sabotieren. Sie ist dabei gescheitert. Ich sage noch einmal: Trotzdem. tut sie so, als sei sie —

(Zurufe von der CDU/CSU: Sabotieren? — Das ist unwahr!)

— Ja, sabotieren! Natürlich. Ich kenne ja diese Verhandlungen im Ausschuß. Deshalb ist es für mich so ungeheuer interessant, immer wieder festzustellen, daß Sie so tun, als seien Sie der Vorreiter für die flexible Altersgrenze.

(Franke [CDU/CSU] : Doch!)

— Sie sind es nie gewesen, und Sie werden es sicher auch nie sein.

(Franke [CDU/CSU] : Sie hatten nicht mal die Mehrheit!)

— Das ist richtig!

(Franke [CDU/CSU] : Wir hatten die Mehrheit mit Herrn Schiller zusammen!)

Mit der Einführung und der weiteren Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde eine alte sozialdemokratische Forderung verwirklicht. Vielleicht darf man auch noch mal darauf hinweisen, daß diese Forderung zuletzt auf dem Hamburger Parteitag der Sozialdemokratischen Partei im Herbst des vergangenen Jahres erneut deutlich unterstrichen worden ist. Weil Herr Burger sich darüber beklagt hat, wie die Dinge gelaufen sind, sage ich: Es mag sein, daß die Opposition mit ihrem Gesetzentwurf vom Dezember 1977 auf diese sozialdemokratische Forderung reagieren wollte.

(Franke [CDU/CSU] : Wirklich?)

— Ja; reagieren wollte. Sicher! Dann hat sie das aber nur sehr unzulänglich getan. Sie hat dabei sicher richtig eingeschätzt — um auch das noch mal mit aller Deutlichkeit zu sagen —, wie zuverlässig
sich Sozialdemokraten um die Verwirklichung ihrer sozialpolitischen Forderungen bemühen.

(Hasinger [CDU/CSU] : Für unsere Gesetzentwürfe spielen Ihre Parteitagsbeschlüsse gar keine Rolle!)

Das ist während der Beratungen über das 21. Rentenanpassungsgesetz ganz deutlich geworden. Denn damals hat die sozialliberale Koalition bereits • angekündigt — und das sollten Sie berücksichtigen —, daß sie aus sozialpolitischen Gründen alsbald die flexible Altersgrenze für Schwerbehinderte stufenweise herabsetzen wird. Diese Ankündigung konnte jetzt bereits wahrgemacht werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich, daß ihre Initiative so rasch von der Bundesregierung aufgegriffen worden ist.

(Hasinger [CDU/CSU] : Warum haben Sie es denn noch im Juni abgelehnt?)

Die mit dem Einundzwanzigsten Rentenanpassungsgesetz unternommenen Konsolidierungsbemühungen dienen auf Dauer der Sicherung des Prinzips der bruttolohnbezogenen Rentenanpassung. Sie sind solide Fundamente einer Politik des sozialen Fortschritts. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein weiterer qualitativer Fortschritt in der Sozialpolitik für Behinderte verwirklicht. Dieser Fortschritt ist aus humanitären Gründen sinnvoll — um das noch einmal zu wiederholen —, sozial angemessen, von struktureller Bedeutung für den Arbeitsmarkt und finanziell abgesichert.
Sie werden sich sicherlich nicht darüber wundern, wenn ich Ihnen zum Schluß sage — und ich glaube auch daran —, daß es für Sozialdemokraten keinen Stillstand in der Sozialpolitik gibt. Ich meine, daß auch dieser Gesetzentwurf diese Feststellung beweist.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Franke [CDU/CSU])


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Cronenberg.