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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/103 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 103. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Erdbebens im Kaiserreich Iran . . . 8109 A Anteilnahme am Tode, des Oberhauptes der katholischen Kirche Papst Paul VI . . . . 8109 B Glückwünsche für den neuen Papst Johannes Paul I 8109 B Nachruf auf den Abg. Dr. Staudt . . . 8109 B Eintritt des Abg. Nehm in den Deutschen Bundestag 8109 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Mattick, Wehner, Frau Funcke, Müller (Berlin), Dr. von Bismarck, Saxowski Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Krone-Appuhn 8109 D Ausscheiden des Abg. Dr. Gruhl aus der Fraktion der CDU/CSU 8110 A Dank und Anerkennung für die Ausrichtung der 65. Interparlamentarischen Konferenz in Bonn vom 3. bis 14. September 1978 . . . 8110 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 8170 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 8110B Abwicklung der Tagesordnung 8111 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 8111 ] Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1979 (Haushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/2150 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1978 bis 1982 — Drucksache 8/2151 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2100 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte (Fünftes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) — Drucksache 8/2101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes — Drucksache 8/2102 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 8114 A Dr. Häfele CDU/CSU 8124 C Westphal SPD 8130 D Frau Funcke FDP 8137 A Späth, Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg 8141 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . . 8146 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 8150 D Burger CDU/CSU 8156 B Glombig SPD 8158 B Cronenberg FDP 8161 D Frau Geier CDU/CSU 8163 B Frau Eilers (Bielefeld) SPD 8166 A Eimer (Fürth) FDP 8168 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/2112 — . . . . . . 8170 A Nächste Sitzung 8170 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8171* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes 8171* C Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte 8171* D Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes . . . 8172* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 8109 103. Sitzung Bonn, den 20. September 1978 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 9. Adams ' 22. 9. Dr. van Aerssen * 22. 9. Dr. Ahrens ** 22. 9. Dr. Aigner * 22. 9. Dr. Bangemann * 21. 9. Dr. Barzel 22. 9. Dr. Bayerl * 22. 9. Dr. Dregger 6. 10. Erhard (Bad Schwalbach) 21. 9. Dr. Eyrich 22. 9. Fellermaier * 22. 9. Dr. Früh * 20. 9. Hansen 29. 9. Hartmann 20. 9. von Hassel 20. 9. Hoffmann (Saarbrücken) ' 22. 9. Ibrügger * 6. 10. Dr. h. c. Kiesinger 22. 9. Kleinert 21. 9. Dr. Klepsch * 21. 9. Klinker * 21. 9. Dr.-Ing. Laermann 22. 9. Lange * 21. 9. Dr. Langner 20. 9. Lemmrich ** 20. 9. Lemp * 22. 9. Dr. Lenz (Bergstraße) 22. 9. Liedtke 20. 9. Lücker * 20. 9. Luster * 22. 9. Möhring 29. 9. Müller (Mülheim)* 21. 9. Müller (Wadern) * 21. 9. Nordlohne 29. 9. Peter 22. 9. Rosenthal 20. 9. Russe 22. 9. Sauer (Salzgitter) 29. 9. Saxowski 29. 9. Schmidthuber 22. 9. Schmidt (München) * 22. 9. Schmidt (Wattenscheid) 22. 9. Schreiber * 22. 9. Schulte (Unna) 22. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) * 22. 9. Sieglerschmidt ** 22. 9. Dr. Starke (Franken) * 22. 9. Stücklen 22. 9. Vogel (Ennepetal) 20. 9. Voigt (Frankfurt) 20. 9. Frau Dr. Walz * 22. 9. Wawrzik * 22. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Wissmann 22. 9. Würtz * 22. 9. Ziegler 6. 10. Zink 22. 9. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes Zu Art. 1 Nr. 6 und 15 Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts des vorgesehenen Kumulierungsverbots zwischen Zuschüssen nach diesem Gesetz und der Investitionszulage oder der Förderung mit sonstigen Mitteln (vgl. Art. 1 Nr. 6 und 15) baldmöglichst Vorschläge zu unterbreiten, auf welche Weise die bisher bestehenden Präferenzvorsprünge des Zonenrandgebietes (Zuschüsse nach der Gemeinschaftsaufgabe) und Berlins mit dem Ziel erhalten bleiben, daß Umfang und Effektivität der Förderung der Wohnungsmodernisierung nicht eingeschränkt werden. Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates zum Einundzwanzigsten Gesetz über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung so- wie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 21. RAG) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz - KOV - ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. 8172* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 103. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. September 1978 Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab. Anlage 4 Stellungnahme des Bundesrates zum Zehnten Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV — 10. Anp-KOV) Der Bundesrat bedauert, daß es auch im Vermittlungsverfahren nicht möglich war, seine Vorschläge zur Beibehaltung des Prinzips der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente durchzusetzen. Mit dem Beharren auf den systemfremden Maßnahmen im 21. Rentenanpassungsgesetz wird auf feste Grundlagen für die Berechnung und Steigerung der Renten verzichtet und damit das Kernstück der Rentenreform von 1957 aufgegeben. Der Bundesrat bekräftigt erneut seine Auffassung, daß eine Sanierung der Rentenfinanzen durch systemkonforme Maßnahmen möglich ist. Auch zum 10. Anpassungsgesetz — KOV — ist der Vermittlungsausschuß den Vorschlägen des Bundesrates nicht gefolgt. Der Bundesrat bedauert, daß von der bruttolohnbezogenen Anpassung der Kriegsopferrenten abgegangen worden ist. Auch vom Bundesrat vorgeschlagene weitere strukturelle Verbesserungen sind nicht berücksichtigt worden. Der Bundesrat hält seine grundsätzlichen Bedenken gegen beide Gesetze aufrecht. Nachdem der Bundestag bereits in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit Änderungen bei beiden Gesetzen abgelehnt hat, ist es dem Bundesrat angesichts der zur Zeit bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht möglich, seine Auffassung im weiteren Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen. Er sieht deshalb von einem Einspruch ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Häfele, können Sie bestätigen, daß es Ihr CDU-Kollege Rommel, Oberbürgermeister von Stuttgart und durchgefallener Ministerpräsidentenkandidat, war,

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    der eine Verfassungsklage für den Fall angekündigt hat, daß die Vorhaben, die die CDU auf dem Gebiete der Realsteuern wahrmachen will — das ist ja nicht nur die Lohnsummensteuer —, auch tatsächlich durchgeführt werden?


Rede von Dr. Hansjörg Häfele
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Weber, Sie sollten dem Präsidenten des Städtetags eigentlich dankbar sein, daß er in dieser seiner Funktion so solidarisch mit den SPD-Oberbürgermeistern ist. Sie sollten das anerkennen. Aber hier geht es nicht darum, ob Ihre SPD-Oberbürgermeister recht haben und der Flankenschutz, den Herr Rommel gegeben hat, berechtigt ist oder nicht, sondern hier geht es darum, ob wir eine richtige Steuerpolitik machen, mit der endlich die Antibeschäftigungsteuer abgeschafft wird, oder nicht. Das ist die Frage, um die es geht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In Wirklichkeit geht es bei der Beseitigung der Lohnsummensteuer eben um die Beiseitigung eines



Dr. Häfele
Hemmnisses für neue Arbeitsplätze. Und was in unserer Lage wirtschaftlich schädlich ist, muß eben abgeschafft werden.
Allerdings ist die CDU/CSU der Auffassung, daß die Abschaffung der Lohnsummensteuer für den notwendigen wuchtigen Impuls unzureichend ist, den wir benötigen, um eine Wende in der Investitionsbereitschaft mindestens mittelfristig zu erreichen. Die eigentliche Schwachstelle im Gesamtprogramm besteht darin, Herr Bundesfinanzminister, daß der Abbau von Investitionshemmnissen für private Investitionen viel zu unzureichend ausgefallen ist.
Sie argumentieren immer mit der Nachfrage. Das Sondergutachten, das die Sachverständigen kürzlich veröffentlicht haben, weist meines Erachtens sehr überzeugend nach — man braucht nicht sachverständigengläubig zu sein, aber innere Zusammenhänge, die dauerhaft sind, werden gelegentlich in diesen Gutachten gut dargestellt —, daß wir in Deutschland nicht in erster Linie das Problem mangelnder Nachfrage haben — das beweisen auch die Konsumzahlen dieses Jahres —; sondern wenn es bei uns eine echte dauerhafte Lücke gibt, ist es die Investitionslücke. Wenn das richtig ist, muß natürlich auch in erster Linie etwas getan werden, um Investitionshemmnisse zu beseitigen. Das geschieht mit der Beseitigung der Lohnsummensteuer allein in völlig unzureichendem Maße.
Deswegen ist die CDU/CSU der Meinung, daß nur eine gründliche Senkung der ertragsunabhängigen Steuerlast die Investitionsbereitschaft mittelfristig wieder beleben kann. Zumindest muß die Gewerbekapitalsteuer, der andere ertragsunabhängige Teil im Rahmen des Gewerbesteuerbereichs, ebenso abgeschafft werden; denn sie ist investitionshemmend und beschäftigungsfeindlich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben in Deutschland eine Besonderheit — wir schneiden da im Vergleich mit den meisten vergleichbaren westlichen Ländern ungünstig ab, selbst mit England —: Die Eigenkapitaldecke bei unseren Betrieben ist zu niedrig, ist zu gering. Damit ist das Investitionsrisiko für die Betriebe vielfach zu hoch. Die wirtschafts- und gesellschaftspolitisch erwünschte Form der Ersparnisverwendung, nämlich die Ersparnisse ins Betriebskapital zu stecken, wird bei uns über die Steuer teilweise vierfach bestraft: einmal durch die Gewerbekapitalsteuer, dann durch die Vermögensteuer, wobei das doppelt geschieht, nämlich erst bei der Gesellschaft und dann noch bei den Anteilseignern, und schließlich teilweise auch noch durch die Grundsteuer. Es geht also an die Substanz der Betriebe.
Hier helfen natürlich keine Ideologien, die Sie jetzt wieder verkünden. Es geht nicht um Ideologie, sondern es geht darum: Wie beseitigen wir die Investitionshemmnisse, damit die Investitionsneigung mittelfristig und dauerhaft wieder ein normales Maß aufweist? Auch die mittelständischen Betriebe werden von dieser Beseitigung der Gewerbekapitalsteuer profitieren. Große Teile der mittelständischen Betriebe leiden unter der Gewerbekapitalsteuer, wobei sie sogar noch für Dauerschulden Gewerbekapitalsteuer zahlen müssen, was in der schwierigen Wirtschaftslage doppelt drückend ist. Je mehr die Investitionsneigung zunimmt, um so mehr wird dabei auch sonst für den Mittelstand herauskommen, um so mehr werden neue Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer entstehen.
Bei einer solchen Steuerreform ist die CDU/CSU bereit — das haben wir immer erklärt —, eine Anhebung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt mitzutragen; denn die Gemeinden dürfen natürlich nicht die Leidtragenden des Abbaus der Gewerbesteuer sein. Das war der Inhalt des SteuerreformGutachtens 1971 — Eberhard-Kommission —, das war im Prinzip schon das Ergebnis der TroegerKommission 1966 oder 1967 — Troeger, Sozialdemokrat, Vizepräsident der Bundesbank, ein verdienstvoller Mann —, in dem genauso festgehalten worden ist: die Gewerbesteuer müsse mindestens großenteils abgeschafft werden, und dafür müßten die Gemeinden einen Ausgleich erhalten. Das ist der Sinn der Umschichtung: Das Steuerrecht soll investitionsfreundlicher werden, und die Gemeinden dürfen nicht die Leidtragenden sein.
Weiterzuleiten ist die über eine Anhebung der Mehrwertsteuer gewonnene Verfügungsmasse an die Gemeinden durch eine Mischform, indem die Gewerbesteuerumlage abgebaut wird und die Gemeinden einen höheren Anteil an der Einkommen- und Lohnsteuer erhalten. Natürlich muß das durchgerechnet werden, damit solide ausgeglichen wird.
Im übrigen weiß jeder Praktiker — auch der kommunalen Front —, daß der Ausgleich für die Gemeinden leichter zu bewerkstelligen ist, wenn wir beides beseitigen: die Lohnsummensteuer und die Gewerbekapitalsteuer. Beseitigen Sie nur die Lohnsummensteuer, kriegen Sie in der Tat Schwierigkeiten. Denn relativ gesehen ist die Lohnsummensteuer natürlich von geringerer Bedeutung, wenn auch die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft und den Gemeinden insgesamt ein Ausgleich gegeben wird über den Abbau der Gewerbesteuerumlage und einen höheren Anteil an der Einkommensteuer.
Allerdings darf es nicht so geschehen, wie es Herr Bundesfinanzminister Matthöfer vorgeschlagen hat, daß die Gemeinden nur über die Länder Zuweisungen erhalten. Hier geht es vielmehr um eine echte Autonomie, um die Selbstverwaltung der Gemeinden. Die Gemeinden müssen eigene Steueranteile erhalten. Und genau dieser unser Weg ist es, der dazu hinführt.
Vorerst bliebe also — weil das nur ein beginnender Abbau der Gewerbesteuer insgesamt ist — die Gewerbeertragsteuer bestehen, die ja bekanntlich den Löwenanteil ausmacht. Nur 15 % der Gewerbesteuer sind Gewerbekapitalsteuer, 85 % also Gewerbeertragsteuer.
Wir bemängeln an den Finanzbeschlüssen der Bundesregierung, daß sie im steuerlichen Bereich die Familie ungenügend berücksichtigt hat. Wir sind der Meinung, daß auch das Steuerrecht im Rahmen des dualen Systems die Belastungen der Familie berücksichtigen muß, daß es nicht ausreicht, allein mit Kindergeld einen Ausgleich zu schaffen. Dazu werden



Dr. Häfele
vielmehr aus zwei Gründen auch Freibeträge benötigt.
Einmal — dieses verfassungsrechtliche Problem wird auf Sie zukommen — darf die intakte Familie nicht benachteiligt werden gegenüber der nicht intakten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist nicht möglich, Freibeträge für die nicht intakte Familie zu gewähren, aber keine Freibeträge für die intakte Familie. Das ist ein Verfassungsproblem; Art. 6 des Grundgesetzes.
Zweitens muß auch für die Familie der Grundsatz gelten: Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Heute aber werden immer mehr Angehörige der Mittelschichten und immer mehr Arbeitnehmer progressiv besteuert. Denen leuchtet es nicht ein, wenn Sie ihnen sagen: Du mußt die gleiche Steuer bezahlen, obwohl du drei Kinder hast, wie einer, der keine Kinder hat. Er wird sagen: Ich will, daß mein anständig erworbenes Einkommen auch gerecht besteuert wird; ich bin in meiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, weil ich drei Kinder habe.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Also Familie vor Steuern! Und ergänzend natürlich, weil es gerecht über die Steuer allein nicht zu schaffen ist, im dualen System die Verstärkung des Kindergeldes.
Natürlich wissen wir, daß man das nicht alles auf einmal machen kann, Herr Bundesfinanzminister. Es geht darum, in einem vernünftigen Einstieg eine Verbesserung der Steuerstruktur auch zugunsten der Familie zu erzielen.
Der entscheidende Einwand gegen das Gesamtpaket der Bundesregierung und der -Koalition ist aber folgender. Das Programm der Bundesregierung ist nicht folgerichtig. Es ist im Grunde nicht der finanzpolitische Kurswechsel, den wir heute bräuchten, um in den kommenden Jahren allmählich wirtschaftlich wieder Schritt zu fassen. Das Vertrauen, daß hier wirklich Ernst gemacht wird mit einem Abbau der Steuerlast, kann nur entstehen, wenn man diesen Abbau der Steuerlast als dauerhaft ansehen kann. Kann man das nicht, gibt es dieses Vertrauen nicht. Das Vertrauen kann nur entstehen, wenn die Regierung überzeugende Maßnahmen ergreift, um den überzogenen Staatsanteil, die übertriebene Staatsaufblähung, die abenteuerliche Staatsverschuldung wenigstens mittelfristig abzubauen. Genau davon aber ist in dem Programm nichts enthalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer A sagt,' muß auch B sagen. Die Bundesregierung sagt — zögernd, widerwillig und unzureichend — ja zu gewissen Steuerentlastungen. Aber sie sagt nicht B. Sie sagt nicht ja zur Eindämmung der Staatsaufblähung und Staatsverschuldung. Für die CDU/ CSU waren beide Problembereiche immer miteinander verknüpft. Es war uns immer klar, und es ist uns auch heute klar, daß man einen weiteren Abbau der Steuerlast, den wir für vorrangig halten, nur vertreten kann, wenn die Staatsausgaben in der mittelfristigen Finanzplanung nicht so anwachsen,
wie es nach den Planungen der Bundesregierung I vorgesehen ist.
Was ist denn der Sinn von Steuersenkungen? Was soll denn durch Steuersenkungen geschehen? Durch Steuersenkungen sollen Freiräume zur Entfaltung der privaten Leistungsbereitschaft und der privaten Investitionsneigung geschaffen werden. Wenn der Staat aber zugleich weit über das Wachstum des Bruttosozialprodukts hinaus seine Ausgaben steigert, kann dieses Vertrauen nicht entstehen.
Deswegen, meine Damen und Herren — das ist ein Angelpunkt für die gesamte Finanzpolitik der kommenden Monate und Jahre —, lehnt die CDU/CSU eine Steigerung des Bundeshaushalts um 8,4 %, wie es die Regierung im nächsten Jahr vorhat, ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Erfahrungsgemäß werden es nicht bloß 8,4 % sein. Am Schluß werden es durch den Nachtragshaushalt — das haben wir alle schon erlebt — mehr sein. In der alten mittelfristigen Finanzplanung war noch eine Steigerungsquote von 6 % vorgesehen. Im April, Herr Matthöfer, sprachen Sie im Finanzplanungsrat noch von der Absicht, den Haushalt eventuell nur um 5 oder 5,5 °/o steigen zu lassen. Das hätte eine Basis für eine gemeinsame Finanzpolitik mit den Maßnahmen, die jetzt erforderlich sind, werden können. Inzwischen haben wir eine Marke von 8,4 °/o, und es besteht die Gefahr, daß sie noch höher wird.
Die Bundesregierung hat nicht den Mut zur Beschneidung der Ausgabenzuwächse, die eine Voraussetzung ist, um mehr Spielraum für den Abbau der Steuerlast zu schaffen. In der Haushaltsrede des Bundesfinanzministers heute stand wieder der Satz, den wir seit vier Jahren hören: „Mittelfristig bleibt die Konsolidierung eine wichtige Aufgabe der Finanzpolitik." Das gilt aber nie für das kommende Jahr, sondern immer jeweils für das übernächste Jahr. Dies ist seit vier Jahren so.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deswegen kann kein Glaube vorhanden sein, daß hier ein echter dauerhafter Kurswechsel in Richtung Abbau der Steuerbelastung vorgenommen wird. Wer soll denn darauf bauen können, daß die abenteuerliche Staatsverschuldung nicht weitere Steuererhöhungen programmiert? Wer in unserem Land sóll dies glauben? Das kann niemand glauben, wenn man in der mittelfristigen Finanzplanung nicht an die Ausgabenzuwächse herangeht.
Die CDU/CSU wiederholt ihre Bereitschaft, die sie in den letzten Jahren wiederholt durch Helmut Kohl, durch Franz Josef Strauß und durch andere Sprecher erklärt hat, daß wir als Opposition verantwortungsbewußt und konstruktiv mitarbeiten, wenn die Regierung ihrer Führungspflicht nachkommt und bei den Ausgabenzuwächsen auch vielleicht unpopuläre Maßnahmen ergreift, die aber notwendig sind, wenn man den Weg der Steuersenkung gehen will. Wir wiederholen diese Bereitschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Häfele
Wir haben diese Bereitschaft auch durch Taten bekundet. Wir haben im Haushaltsstrukturgesetz 1975 den Sparteil mitgetragen, nicht den Teil mit den Abgabenerhöhungen. Wir haben vor ein paar Monaten beim Nachtragshaushalt 1978 gegen den Willen der Bundesregierung — es war eine Anregung von Ihnen, Herr Hoppe — im Haushaltsausschuß konstruktiv mitgemacht und rund eine Milliarde ohne zusätzliche Verschuldung zusammengesucht. Wir sind bereit, den Weg zu gehen. Das ist doch ein Angebot. Mehr kann eine Opposition nicht leisten, das müssen Sie verstehen. Führungsaufgabe und Führungslast in einem Land hat die Regierung, kann nicht die Opposition haben. Wir verhalten uns hier anders, als sich 1965/66 die Opposition der SPD verhalten hat, als es um vergleichsweise niedliche Probleme der Haushaltskonsolidierung ging. Sie haben dies damals abgelehnt, Herr Wehner. Sie kennen Ihren Ausspruch von der „fremden Wäsche".
Warum ergreifen Sie eigentlich diese ausgestreckte Hand nicht, die wir Ihnen seit Jahren ganz gegen die Übung von Oppositionen in parlamentarischen Demokratien reichen wollen? Selbst wenn Sie unpopuläre Sparmaßnahmen für die kommenden Jahre ergreifen, soll es um des Ganzen willen an uns nicht fehlen, hier mitverantwortlich zu handeln, damit in Deutschland endlich ein ökonomisch sinnvoller Weg eröffnet wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Matthöfer, spüren Sie denn nicht, wohin das führt: immer mehr Ausgabenvermehrung durch zusätzliche Staatsverschuldung? Wir können nachweisen, wie zurückhaltend wir in dieser Legislaturperiode mit Ausgabenanträgen waren.

(Zurufe von der SPD)

— Konkrete Anträge, ich habe die Liste. Es hat in der parlamentarischen Geschichte kaum einmal eine Opposition gegeben, die eine halbe Legislaturperiode lang mit Ausgabenanträgen so zurückhaltend war, wie die CDU/CSU in dieser Legislaturperiode.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Da müssen Sie mal die vom 7. Februar 1975 lesen!)

Wohin aber führt es, wenn Sie laufend die Schleusen öffnen? Wer soll den Strom am Schluß noch aufhalten?
Wenn Sie immer noch drauflegen und immer mehr ausgeben, dann ist es nach Ihrer Ansicht goldrichtig und bekommt noch den Segen der Deutschen Bundesbank, die allmählich Wert darauf legen muß, ihren Ruf als unabhängige Instanz, als Wächterin auch gegenüber der Bundesregierung, zu wahren; wir können nur an sie appellieren, daß sie dieses unabhängige Wächteramt mit allem Ernst auch in Richtung Regierung ausfüllt. Aber wenn wir ein bißchen anreizen wollen, dann ist das gleich „unvertretbar", dann geht das nicht, dann kommt der Freifahrschein der Bundesbank: Bis dahin und nicht weiter; nur das, was die Regierung zuläßt, ist zulässig, und das, was die Opposition macht, geht nicht. Das geht auf die Dauer nicht.
Mit einer solchen Finanzpolitik werden Sie bei allen politischen Kräften in den kommenden Jahren Schleusen öffnen, und am Schluß wird die Flut niemand mehr halten können, Sie sowieso nicht, die ganze Regierung nicht. Niemand in diesem Land wird dann noch das Offnen der Schleusen verhindern können, sondern dann wird nur noch verteilt und verteilt oder Weihnachtsmann gespielt, und am Schluß ist das Finanzchaos da. Diesen Weg wollen wir eben nicht mitgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Alles in allem ist das Programm der Regierung nicht die notwendige grundlegende finanzpolitische und wirtschaftspolitische Neuorientierung. Es ist das zehnte sogenannte Konjunkturprogramm seit 1974. Insgesamt sind damit 50 Milliarden DM zum Weiterwursteln ausgegeben worden, anstatt sie wuchtig für einen mutigen und ermutigenden Neubeginn zu verwenden. Was für eine Politik hätte man damit machen können, wenn man das wirklich gewollt hätte!
Das Programm ist unzureichend und trotz einiger richtiger Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, vor allem nicht folgerichtig bei der Beschränkung des Ausgabenzuwachses. Die CDU/CSU wird bei den Gesetzesberatungen in den kommenden Wochen und Monaten bis hin zum Bundesrat alles tun, um dieses ungenügende Programm wenigstens noch zu verbessern, damit die Bürger und die Betriebe in unserem Land nicht noch mehr unter der Abgaben-und Steuerlast zu leiden haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Westphal.