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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 7817 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7817 B Verzicht des Abg. Ravens auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 7817 C Eintritt des Abg. Neumann in den Deutschen Bundestag 7817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 7817 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa und ihre Erörterung auf dem KSZE-Uberprüfungstreffen in Belgrad — Drucksachen 8/1312, 8/1605 — Genscher, Bundesminister AA . 7818 A, 7857 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . . 7820 A Dr. Corterier SPD 7826 C Jung FDP 7835 C Klein (München) CDU/CSU 7840 A Brandt SPD 7843 C Hoppe FDP 7848 B Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 7850 D Dr. Hupka CDU/CSU 7855 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Einführung eines Einkommensteuertarifs mit durchgehendem Progressionsverlauf — Tarifbericht (§ 56 EStG) — Drucksachen 8/62, 8/1887 — Dr. Schäuble CDU/CSU 7879 C Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . 7880 D Huonker SPD 7885 C Frau Funcke FDP 7889 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7894 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 7891 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist für die Abgabe des Antrags auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs — Drucksache 8/1813 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1924 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . . . . 7897 D Gobrecht SPD 7899 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 8/1820 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1946 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1920 — . . . . . . . 7900 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/4306, 7/5849, 8/1899 — Dr. Friedmann CDU/CSU 7900 D Esters SPD 7903 A Gärtner FDP 7905 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7906 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebots und zur Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksachen 8/439, 8/1758 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 7908 C Thüsing SPD 7910 D Schäfer (Mainz) FDP . . . . . . . . . 7913 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1590, 8/1806 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1929 — . . . . . . . 7915 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1613, 8/1807 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1930 — . . . . . . . 7915 C Fragestunde — Drucksache 8/1931 vom 16. 06. 1978 — Weiterführung des VFW-Fokker-614-Programms durch Rumänien MdlAnfr A3 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7859 D Leistungen nach dem BAföG für Schüler der Klassen 10 im Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsfachschule vom Schuljahr 1978/79 an MdlAnfr A6 16.06.78 Drs 08/1931 Stockleben SPD Antw PStSekr Engholm BMBW 7860 A Wechsel in der Leitung des Bundeskriminalamts auf Grund der durch den „HöcherlBericht" bekanntgewordenen Fahndungsfehler MdlAnfr A45 16.06.78 08/1931 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 7860 C, D, 7861 A ZusFr Niegel CDU/CSU 7860 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . 7861 A Beeinflussung rechtsextremistischer Akteure von dritter Seite MdlAnfr A47 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A48 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7861 B, C, D, 7862 A, B, C, D, 7863 A ZusFr Spranger CDU/CSU . 7861 C, D, 7862 A ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . . 7862 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 7862 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 7862 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 7862 D ZusFr. Sieglerschmidt SPD . . . . . . 7863 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 III Stellungnahme des BMI zu Presseberichten über Aktivitäten von Rechtsextremisten MdlAnfr A49 16.06.78 Drs 08/1931 Krey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7863 A, B, C ZusFr Krey CDU/CSU . . . . . . . 7863 B ZusFr Spranger CDU/CSU 7863 C Frühere Tätigkeit neonazistischer Akteure in kommunistischen Organisationen MdlAnfr A50 16.06.78 Drs 08/1931 Regenspurger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7863 C Gründe für die Abweichung vom Grundsatz der Vermeidung von Doppelstaatsangehörigkeit im Einbürgerungsfall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A56 16.06.78 Drs 08/1931 Sieglerschmidt SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7864 A, C, D, 7865 A, B, C, D ZusFr Sieglerschmidt SPD 7864 B, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 7864 C ZusFr Conradi SPD 7865 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 7865 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7865 B ZusFr Lambinus SPD 7865 B ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . 7865 C ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7865 C Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern bei Einbürgerungsanträgen insbesondere im Fall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A57 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A58 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7865 D, 7866 A, B, C, D, 7867 A, B, C, D, 7868 A, B, C, D, 7869 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 7866 A, 7868 A, B ZusFr Conradi SPD . . . . 7866 B, 7869 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7866 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 7866 C, 7868 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7866 D, 7868 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 7866 D, 7868 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . 7867 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7867 A ZusFr Rawe CDU/CSU . . . . . . . 7867 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7867 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7869 A Verbot von Publikationen mit positiven Darstellungen des „Dritten Reichs", insbesondere der „Sonderhefte" der John-JahrVerlags-KG MdlAnfr A60 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD MdlAnfr A61 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7869 B, C, 7870 A ZusFr Kuhlwein SPD 7870 A Kriterien für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei MdlAnfr A62 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 7870 A, C, D, 7871 A, B ZusFr Conradi SPD 7870 B, C ZusFr Sieglerschmidt SPD 7870 D ZusFr Paterna SPD 7870 D ZusFr. Kuhlwein SPD . . . . . . . 7871 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7871 B Vereinbarkeit der Ausführungen des Bundeskanzlers im Bundestag mit der Feststellung im „Höcherl-Bericht" hinsichtlich der Klarheit über die Fahndungsziele bei den unteren Polizeibehörden MdlAnfr A63 16.06.78 Drs 08/1931 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7871 C, D, 7872 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 7871 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7872 A Anweisung an die Finanzverwaltung bezüglich der bereits im geltenden Recht gegebenen Umsatzsteuerfreiheit von Verwaltungsgebühren für Sondervermögen MdlAnfr A66 16.06.78 Drs 08/1931 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 7872 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 7872 C Forderungen der Wirtschaft nach weiteren Steuerentlastungen MdlAnfr A67 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A68 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7872 D, 3833 A, B, C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7873 B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Grunderwerbsteuerbefreiung für Unternehmen in durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geförderten Gebieten MdlAnfr A71 16.06.78 Drs 08/1931 Peiter SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7873 D, 7874 A ZusFr Peiter SPD . . . . . . . . . . 7874 A Erhaltung der Gemengteildeklaration im deutschen Futtermittelrecht MdlAnfr A72 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD MdlAnfr A73 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7874 B, C, D, 7875 A, B ZusFr Oostergetelo SPD . 7874 C, D, 7875 A, B Schutz des deutschen Weinbaus vor verstärkten Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt durch die Aufnahme Spaniens, Portugals und Griechenlands in die EG MdlAnfr A74 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A75 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7875 B, C, D, 7876 A, B, C, D, 7877 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 7875 C, D, 7876 C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 7875 D, 7877 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7876 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7876 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7876 B ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7877 A Maßstäbe Polens für die Bemessung der Auslösesummen für deutsche Fischkutter MdlAnfr A76 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 7877 B, C, D, 7878 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7877 C ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . 7877 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7878 A Weitergabe der Niedrigpreise, insbesondere für Schweinefleisch, an den Endverbraucher MdlAnfr A77 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A78 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7878 A, B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7878 B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 C Unterbindung der Einfuhr von Mehlmischungen aus Frankreich ohne Währungsausgleich MdlAnfr A79 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU MdlAnfr A80 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 7878 D, 7879 A, B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 D, 7879 A Nächste Sitzung 7915 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7917* A Anlage 2 Beurteilung des vom Verbraucherschutzverband Hessen e. V. veröffentlichten Schwarzbuches „Der Grüne Moloch" durch die Bundesregierung MdlAnfr Al 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7917* C Anlage 3 EG-Regelung für deutsche landwirtschaftliche Brennereien MdlAnfr A82 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* C Anlage 4 Schädigung der deutschen Mühlenwirtschaft durch die Umgehung des auf Mehl erhobenen Währungsausgleichs durch Frankreich MdlAnfr A107 09.06.78 Drs 08/1895 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* D Anlage 5 Maßnahmen angesichts der mit den geheimen türkischen Koranschulen zusammenhängenden Vorgänge SchrAnfr B6 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7919* A Anlage 6 Schleppende Grenzabfertigung auf tschechischer Seite MdlAnfr A42 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 V Anlage 7 Zeitpunkt der Unterrichtung des Hauptpersonalrats durch den Bundesinnenminister über die beabsichtigte Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden MdlAnfr A43 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU MdlAnfr A44 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* C Anlage 8 Vorlage des Verfassungsschutzberichts 1977 MdlAnfr A46 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* A Anlage 9 Stand des Genehmigungsverfahrens beim SNR 300 in Kalkar MdlAnfr A51 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* B Anlage 10 Gründe für die Streichung der Stelle eines Parlamentarischen Staatssekretärs im BMI MdlAnfr A53 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 11 Verbot der Weitergabe vager Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz MdlAnfr A55 16.06.78 Drs 08/1931 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 12 Bedrohung der Verfassung durch Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind MdlAnfr A59 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* D Anlage 13 Bedenken der Bundesregierung gegen die Vorschläge der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht MdlAnfr A69 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A70 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7921* C Anlage 14 Vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung zwischen der französischen Firma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH als Entsorgungsnachweis MdlAnfr Al26 16.06.78 Drs 08/1931 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7922* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7817 99. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 22.6. Dr. von Aerssen * 21.6. Dr. Ahrens ** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Althammer 23. 6. Arendt 21. 6. Dr. Bangemann* 23. 6. Dr. Bayerl * 23. 6. Blumenfeld * 21. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Coppik 23. 6. Dr. Dregger 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Dr. Eyrich 23. 6. Fellermaier * 23. 6. Flämig * 23. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner *** 23. 6. Haase (Fürth) * 23. 6. Handlos *** 23. 6. von Hassel *** 23. 6. Hoffie 21. 6. Ibrügger * 23. 6. Immer (Altenkirchen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Dr. h. c. Kiesinger 23. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Koblitz 23. 6. Lange * 21.6. Lemmrich ' 23. 6. Lemp * 23. 6. Lenders 21.6. Lenzer *** 23. 6. Lücker * 23. 6. Luster * 23. 6. Marquardt *** 23. 6. Mattick *** 22. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 23. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Mischnick 23. 6. Dr. Müller *** 23. 6. Pawelczyk*** 23. 6. Dr. Pfennig *** 23. 6. Reddemann *** 23. 6. Schmidt (Wattenscheid) 22. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 23. 6. Schreiber * 22. 6. Schwarz 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 23. 6. Dr. Schwörer * 23. 6. Seefeld * 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 23. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 23. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 23.6. Sybertz 23. 6. Ueberhorst *** 23. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Frau Dr. Walz * 23. 6. Wawrzik * 22. 6. Dr. von Weizsäcker 21.6. Ziegler 23. 6. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1850 Frage A 1, 94. Sitzung, Seite 7424 B) : Die Kosten, die sich für Verbraucher und Steuerzahler auf Grund der Agrarpolitik ergeben, können nicht durch einfache Addition von Finanzzuweisungen an den Agrarsektor, des Zahlungsverkehrs mit dem Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel (EAGFL), der Steuervorteile der Landwirtschaft und der Differenz der Nahrungsmittelpreise zwischen dem Inland und auf dem Weltmarkt gewonnen werden, wie es im „Grünen Moloch" geschehen ist. Eine derartige Vorgehensweise ist irreführend und soll offenbar suggerieren, daß die Agrarpolitik um 50 Mrd. DM „billiger" sein könnte. Will man zu einer realistischen Einschätzung der Aufwendungen für die Agrarpolitik kommen, so können allein volkswirtschaftliche Berechnungen und politische Bilanzierungen weiterhelfen, die sowohl volkswirtschaftliche Kosten als auch - und das wird bei der oben skizzierten Vorgehensweise völlig außer acht gelassen - volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen der Agrarpolitik berücksichtigen. Die Erstellung solcher volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen-Kosten-Analysen stößt gerade bei der Agrarpolitik auf kaum überwindliche Schwierigkeiten, weil die Agrarpolitik wegen ihrer weit vorangeschrittenen europäischen Integration - wie kein anderer Bereich der Politik - viel von ihrer sektoralen Autonomie eingebüßt hat und zum Bestandteil, z. T. sogar zum Objekt der europäischen Integrationspolitik geworden ist. Während die sektoralen Finanzaufwendungen in der Regel zu quantifizieren sind, entzieht sich der im Rahmen einer solchen Politik erzielte gesamtwirtschaftliche und gesamtpolitische Nutzen fast immer einer monetären Bewertung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang als Beispiel die nach wie vor gültige politische Geschäftsgrundlage der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erwähnen, die darin besteht, daß die Agrarländer der EG die Agrarunion stets als politische und ökonomische Kompensation für die Vorteile betrachtet haben, die die Zollunion für die Industriestaaten, 7918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 insbesondere die Bundesrepublik, mit sich bringt. Eine Bilanzierung des volkswirtschaftlichen und politischen Nutzens der Zollunion mit den Finanzaufwendungen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik ist bisher — auch von wissenschaftlicher Seite — nie ernsthaft versucht worden. Es stellen sich ähnliche Probleme, wenn man beispielsweise die vor allem im Agrarbereich zu erwartenden Mehrkosten der vorgesehenen Erweiterung der EG um Griechenland, Spanien und Portugal dem politischen und volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Erweiterung gegenüberstellen wollte. Durch eine Rückkehr zu einer nationalen Agrarpolitik könnten zwar eventuell für die Bundesrepublik als einem Nettoimporteur von Nahrungsmitteln auf dem Agrarsektor volkswirtschaftliche Kosten eingespart werden. Der entgangene gesamtwirtschaftliche Nutzen bei einem dann aller Voraussicht nach eintretenden Zerfall der EG als Wirtschaftsgemeinschaft würde aber sicherlich bei weitem größer sein als die Einsparungen auf dem Agrarsektor, ganz abgesehen von den nicht zu verantwortenden politischen Folgen. Wie ich schon in der Antwort auf Ihre mündliche Anfrage bezüglich des „Grünen Molochs" ausführte, kommen auch große Teile des nationalen Agrarhaushalts primär der Gesamtbevölkerung zugute. Eine Aufteilung dieser Mittel auf landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung ist nicht einmal annäherungsweise möglich. Wie soll z. B. der Nutzen des Küstenschutzes bewertet und auf die Bevölkerungsgruppen oder auf die Wirtschaftssektoren aufgeteilt werden. Dasselbe gilt für die Ausgaben für den Wegebau, die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Zweitens ist es wohl kaum möglich, den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landwirtschaft z. B. im Hinblick auf die Erhaltung der Landschaft zu quantifizieren. Ganz abgesehen von den Bewertungsproblemen einer besonders in den Erholungsgebieten offengehaltenen und im Sinne der Ökologie und des Naturhaushaltes erhaltenen Landschaft fehlen gesicherte Informationen über die Kosten einer alternativen Landschaftspflege. Die Zuwendungen an die Landwirtschaft dieser Erholungsgebiete, die in der Regel gleichzeitig „landwirtschaftliche Problemgebiete" sind, können im volkswirtschaftlichen Sinne also auch nicht nur unter Kostenaspekten gesehen werden. Ich hoffe, diese Ausführungen, die keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben, haben deutlich gemacht, daß es sich die Kritiker der Agrarpolitik zu einfach machen, wenn sie nicht die Komplexität des Problems, d. h. auch alle volkswirtschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigen. Aus den genannten Gründen ist es leider nicht möglich, Ihnen die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrarpolitik in einer Zahl zu nennen und diesen Kosten den korrespondierenden volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen gegenüberzustellen. Ich darf Sie aber auf den Versuch einer solchen Quantifizierung in einer umfangreichen von meinem Hause in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analyse hinweisen. Diese wissenschaftliche Studie, die 1976 veröffentlicht wurde und auch Ihnen bekannt sein wird, kommt zu dem Ergebnis, daß die deutsche Volkswirtschaft bei einer Senkung des Agrarpreisniveaus und gleichzeitiger direkter Einkommensübertragung — je nach Weltmarktpreis — langfristig 2 bis 5 Mrd. DM pro Jahr einsparen könnte. Diese Ergebnisse beruhen, wie der große Schwankungsbereich von 2 bis 5 Mrd. DM schon zeigt, auf zahlreichen, mehr oder weniger gesicherten Annahmen, durch die das Ergebnis wesentlich beeinflußt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 82) : Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten für die deutschen landwirtschaftlichen Brennereien rasch eine EG-Regelung zu finden? Der Vorschlag der EG-Kommission für eine gemeinsame Alkoholmarktordnung wird seit Januar 1977 in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates behandelt. Die erste Beratung des Vorschlags steht kurz vor dem Abschluß. Die Kommission hat einige Änderungen ihres Vorschlages angekündigt. Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst bald eine den deutschen Interessen entsprechende Regelung des europäischen Alkoholmarktes zu erreichen. Der Kommissionsvorschlag für die Alkoholmarktordnung kann jedoch nicht in allen Teilen als geeignete Lösung für die Probleme des Alkoholmarktes angesehen werden. Bis zur Einführung einer EG-Alkoholmarktordnung wird die bisherige nationale Regelung bis auf einige nicht wesentliche Details weitergeführt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 107) : Trifft die in Presseberichten wie z. B. in der „Süddeutschen Zeitung" vom 7. Juni wiedergegebene Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Handelsmühlen nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die deutsche Mühlenwirtschaft erheblich geschädigt wird durch Manipulationen der Art, daß französische Mühlen Mehl mit geringen Mengen Salz oder Zucker vermischen und dieses Mehl als „Zubereitung auf der Grundlage von Mehl" unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen — nämlich Umgehung des auf „Mehl" erhobenen Währungsausgleichs in Höhe von ca. 120 DM pro t — in den überlasteten deutschen Mehlmarkt einschleusen, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher gegen diese Manipulation unternommen, um Schaden von der deutschen Mühlen- und Getreidewirtschaft abzuwenden, und wie hoch beziffert sich der daraus entstandene finanzielle Schaden? Der Bundesregierung sind Anfang dieses Jahres Mitteilungen aus Wirtschaftskreisen zugegangen, nach denen in zunehmendem Maße Mehlmischungen aus Frankreich eingeführt werden, für die auf Grund der Warenzusammensetzung keine Währungsausgleichsbeträge erhoben werden konnten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7919* Da für die Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge die EG-Kommission zuständig ist, hat die Bundesregierung im März 1978 die Einbeziehung der genannten Erzeugnisse in den Währungsausgleich in Brüssel beantragt. Als im Mai noch keine Entscheidung der EG-Kommission über den deutschen Antrag vorlag, hat die Bundesregierung erneut auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam gemacht und die Dringlichkeit einer baldigen Entscheidung betont. Die Bundesregierung wird erneut in Brüssel vorstellig werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 6) : Verfolgt die Bundesregierung die Vorgänge im Zusammenhang mit den geheimen türkischen Koranschulen, und sieht sie sich gegebenenfalls zu Maßnahmen veranlaßt? Informationen über die türkischen Koranschulen sind der Bundesregierung vorwiegend aus Pressemeldungen bekannt. Es handelt sich dabei, soweit erkennbar, um private Unterrichtsangebote religiösen Inhalts, die inhaltlich sehr unterschiedlich strukturiert sind; die jeweilige Teilnahme scheint auch ein unterschiedlich starkes Interesse zu finden. Soweit durch diese Koranschulen direkt oder indirekt der Schulunterricht für türkische Kinder etwa durch Überforderung betroffen sein sollte, sind für entsprechende Maßnahmen die Länder zuständig. Ich beabsichtige daher, mich in dieser Angelegenheit mit einer Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder zu wenden, und werde Sie über den Inhalt der Antwort informieren. * Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 42) : Treffen Berichte einzelner Reisender in die CSSR zu, daß die Grenzabfertigung auf tschechischer Seite in letzter Zeit ständig schleppender vollzogen wird, so daß ohne ersichtlichen Grund Wartezeiten von sechs und mehr Stunden in Kauf genommen werden müssen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf eine generelle Beschleunigung der Abfertigung an dieser Grenze hinwirken zu können? Nach den Feststellungen der bayerischen Grenzpolizei muß beim Grenzübertritt zur CSSR in der Regel mit einer Abfertigungsdauer bis zu einer Stunde gerechnet werden. Längere Wartezeiten sind dann zu beobachten, wenn anläßlich von Feiertagen oder während der Hauptreisezeit der Reiseverkehr stark ansteigt. So waren im laufenden Jahr insbesondere am Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt mehrmals und in Einzelfällen auch am Grenzübergang Furt i. Wald-Vollmau und am Grenzübergang Philippsreut längere Wartezeiten zu verzeichnen. Beim Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt sind die Straßenverhältnisse einem starken Reiseverkehr nicht gewachsen. Das Präsidium der bayerischen Grenzpolizei weist deshalb schon seit Jahren in Mitteilungen an die Presse auf diesen Umstand hin und bittet die Verkehrsteilnehmer in der Hauptreisezeit vermehrt die weniger frequentierten Übergänge zu benutzen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Behörden der CSSR mehrfach gebeten, die Grenzdienststellen personell so auszustatten, daß der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR ohne unverhältnismäßig lange Wartezeiten abgewickelt werden kann. Sie wird wegen der Verzögerungen bei der Abfertigung in den letzten Monaten die Botschaft in Prag erneut anweisen, diese Frage mit den Behörden der CSSR nochmals zu erörtern und auf eine Beschleunigung bei der Abfertigung hinzuwirken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 43 und 44) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister den zuständigen Hauptpersonalrat von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden erst zu einem Zeitpunkt unterrichtet hat, als dieser bereits aus der Presse informiert war? Wie ist gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Vorgehen mit der Pflicht, die Personalvertretung „zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten" (§ 68 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes), zu vereinbaren? Der Sachverhalt ist — worauf ich einleitend hinweisen möchte — in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 1978 eingehend erörtert worden. Prof. Dr. Maihofer hat bereits damals betont, daß der Hauptpersonalrat beim Bundesminister des Innern zum frühest möglichen Zeitpunkt von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamtes von Bonn nach Wiesbaden informiert worden ist. Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz gebotene Unterrichtung der Personalvertretung konnte erst nach Abschluß der internen Meinungsbildung im BMI sowie nach der notwendigen Abstimmung mit dem Bundeskabinett und dem Innen- bzw. Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erfolgen. Die interne Meinungsbildung im BMI war am 18. April 1978, die Abstimmung mit dem Kabinett und im parlamentarischen Bereich am 19. April 1978 abgeschlossen. Noch am selben Tage wurde der Vorsitzende des Hauptpersonalrats fernmündlich verständigt. Die ursprünglich noch für den Abend des 19. April vorgesehene ausführliche Unterrichtung von Vertretern des Hauptpersonalrats durch Minister Maihofer fand dann auf Wunsch des HPR erst am folgenden Tage statt, weil der HPR noch zu einer Sitzung in. Nürnberg war. Der Vorschrift des § 68 Abs. 2 BPersVG, die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist also voll entsprochen worden. 7920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Bei dem Gespräch mit dem HPR hat Minister Maihofer im übrigen ausdrücklich betont, daß ein Vollzug der beabsichtigten Verlegung vor Abschluß des Beteiligungsverfahrens selbstverständlich nicht in Betracht komme. Demgemäß wurden entsprechende Maßnahmen (Anmietung eines Gebäudes in Wiesbaden etc.) erst eingeleitet, nachdem der Hauptpersonalrat der Verlegung am 18. Mai 1978 zugestimmt hatte. Minister Maihofer hat damals sowohl gegenüber den Vertretern des HPR als auch im Innenausschuß des Deutschen Bundestages die bereits am 18. April 1978, also vor Abschluß der internen Meinungsbildung erfolgte Presseveröffentlichung bedauert und die ihr zugrundeliegende Indiskretion ausdrücklich mißbilligt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wies- baden) (CDU/CSU) ( Drucksache 8/1931 Frage A 46): Kann die Bundesregierung konkrete Angaben darüber machen, wann der Verfassungsschutzbericht 1977 des Bundesinnenministers erscheint, nachdem die entsprechenden Berichte der Länderinnenminister zum Teil bereits seit vielen Wochen der Öffentlichkeit vorliegen? Der Bundesminister des Innern wird den Verfassungsschutzbericht 1977 in der ersten Julihälfte der Öffentlichkeit vorlegen. Das genaue Datum der Vorlage steht noch nicht fest. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 51): Wie ist der gegenwärtige Genehmigungsstand beim SNR 300 in Kalkar, wird die TEG 7/3 noch im Juni und die TEG 7/3.1 noch im September 1978 erteilt, oder sind weitere Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu erwarten? Die Bundesregierung ist von der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen über den Umfang der bisher erteilten und den vorgesehenen Umfang der anstehenden Teilerrichtungsgenehmigungen (TEG) für den SNR 300 unterrichtet. Die zuletzt erteilte TEG 7/2 (5) umfaßt u. a. den biologischen Schild; damit sind nunmehr alle sicherheitstechnisch wichtigen Gebäude genehmigt. Zur TEG 7/3 hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung vorbehalten. Die Bundesregierung kann in ihrer auf die Bundesaufsicht begrenzten Zuständigkeit unter diesen Umständen keine Angaben darüber machen, ob und wann die Genehmigungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen über weitere Teilerrichtungsgenehmigungen für den SNR 300 entscheiden wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 53) : Ist die nachahmenswerte Streichung eines Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium damit zu erklären, daß die Aufgaben des Bundesministeriums zurückgegangen sind oder damit zu begründen, daß das Bundesministerium auf der Ebene der Staatssekretäre bisher überbesetzt war? Weder ein Rückgang der ministeriellen Aufgaben noch eine Überbesetzung des Leitungsbereichs im Bundesministerium des Innern war maßgebend dafür, daß ein zweiter Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern nicht berufen wurde. Sie können dies anhand des Geschäftsverteilungsplans oder auch an Umfang und Vielfalt der durch den Bundesminister des Innern zu vertretenden Antworten auf Parlamentarische Anfragen unschwer feststellen. Die Position des zweiten Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI ist nicht gestrichen worden. Richtig ist, daß Bundesminister Baum beabsichtigt, mit dem eingespielten und eingearbeiteten Team der Staatssekretäre die für diese Legislaturperiode noch anstehenden Aufgaben anzupacken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Verfassungsschutz die Anweisung zu erteilen, wonach keine vagen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst weitergegeben werden dürfen, wie das Berliner Oberverwaltungsgericht jetzt festgestellt hat, sondern nur solche Tatsachen, „die den Schluß einer verfassungsfeindlichen die demokratischen Freiheiten zielstrebig untergrabenden Hetze oder eines tätlichen Angriffs zuverlässig tragen", da die Verfassung es nicht dulde, politische „Außenseiter ins gesellschaftliche Abseits zu drängen und hinter einem Stacheldraht des Verdachts verschwinden zu lassen"? Das in Ihrer Frage angesprochene Urteil des OVG Berlin, das am 18. April 1978 verkündet wurde, liegt der Bundesregierung erst seit dem 14. Juni 1978 im Wortlaut vor. Die Bundesregierung wird das Urteil unverzüglich sorgfältig auswerten. Diese Auswertung hat begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß das Land Berlin noch nicht über die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 59) : Inwiefern bedrohen nach Auffassung der Bundesregierung Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind, unsere Verfassung? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß — wie Sie es formuliert haben — Briefträger Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7921* oder Lokomotivführer, die Mitglied der DKP sind, unsere Verfassung bedrohen können. Es geht Ihnen aber wohl bei Ihrer Frage darum, ob von allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes die Treue zur Verfassung gefordert werden darf. Hierzu vertritt die Bundesregierung folgende Auffassung: 1. Soweit Briefträger und Lokomotivführer im Beamtenverhältnis stehen, muß Ihre Frage nach dem geltenden Beamtenrecht beurteilt werden. Es bestimmt in § 7 und § 52 des Bundesbeamtengesetzes, daß jeder Beamte die Gewähr der Verfassungstreue bieten muß. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 ausdrücklich festgestellt, daß die politische Treuepflicht eine sich aus der Verfassung selbst ergebende Grundpflicht eines jeden Beamten sei. Die Bundesregierung sieht sich an diese Feststellung gebunden. Aus ihr folgt: Nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt die Verletzung der politischen Treuepflicht bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf regelmäßig die Entlassung aus dem Dienst; bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung in förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht automatisch in jedem Fall der Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ein. Die Entfernung aus dem Dienst ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nur dann möglich, wenn dem Beamten im Einzelfall eine Verletzung jener Amtspflicht nachgewiesen wird, „sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten". Eine Treuepflichtverletzung setzt „ein Minimum an Gewicht und an Evidenz der Pflichtverletzung" voraus. Ihre Frage läßt sich danach nicht generell beantworten. Es kommt entscheidend auf das Ergebnis der Ermittlungen im Einzelfall an. Hierbei ist nach der Bundesdisziplinarordnung das gesamte dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Beamten zu berücksichtigen. 2. Würde es sich nicht um Beamte, sondern um Arbeitnehmer handeln, wäre Prüfungsmaßstab die arbeitsrechtliche bzw. tarifvertragliche Treuepflicht der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Loyalität; damit ist es nicht vereinbar, wenn er den Staat und seine Verfassungsordnung in unangemessener Weise angriffe, verächtlich machte oder beschimpfte. Eine darüber hinausgehende politische Treuepflicht im Sinne der Beamtenpflichten kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unterschiedslos für alle Funktionen verlangt werden. Insoweit müssen sich die Anforderungen vielmehr aus dem jeweiligen Amt ergeben. Für eine Kündigung ist erforderlich, daß das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird. Anhand dieser Maßstäbe ist eine Prüfung im jeweiligen Einzelfall erforderlich. In diese Prüfung ist einzubeziehen, ob sich das aktive Eintreten für Bestrebungen, die sich gegen den Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland richten, mit der allgemeinen Loyalitätspflicht und ggf. der gesteigerten funktionsbezogenen Treuepflicht vereinbaren läßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 69 und 70) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung den Vorschlägen der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht mit Bedenken gegenübersteht? Worauf sind die Widerstände gegebenenfalls im einzelnen zurückzuführen, und wie stehen sie im Einklang mit den wiederholten Aussagen des Bundeskanzlers, sich für Berlin vorrangig einsetzen zu wollen? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung begrüßt die gemeinsame Erklärung der Parteien zur zusätzlichen Förderung Berlins. Zu Frage A 70: Die Bundesregierung hat stets dafür gesorgt, daß die wirtschaftliche, geistige und kulturelle Anziehungskraft der Stadt erhalten bleibt und weiter gestärkt wird. Sie hat hierfür seit jeher erhebliche Mittel aufgewendet, die in diesem Jahr rund 10 Milliarden DM betragen. In 1978 beträgt allein die Bundeshilfe zum Ausgleich des Defizits im Berliner Landeshaushalt 7,78 Milliarden DM. Sie ist seit 1969 um mehr als 5 Milliarden DM gestiegen. Damit hat sie seit 1969 um 193 v. H. zugenommen, während das Volumen des Bundeshaushalts im gleichen Zeitraum nur um 130 v. H. anstieg. Im nächsten Jahr soll ,die Bundeshilfe erneut überproportional erhöht werden. Wie Sie als Mitberichterstatter wissen, haben Bundestag, Bundesregierung und Berliner Senat in dieser Frage stets einvernehmlich zusammengearbeitet. Die Förderungsmaßnahmen zugunsten Berlins werden ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen angepaßt. So hat sich die Bundesregierung bereiterklärt, den wesentlichen Teil des Ausfalls zu übernehmen, der durch den Abbau der Lohnsummensteuer in Berlin entsteht. Außerdem hat sie Änderungen des Berlinförderungsgesetzes vorgeschlagen, die im Hinblick auf Minderungen des Präferenzvorsprungs Berlins durch die generelle Verbesserung der steuerlichen Abschreibungen und durch die vorgesehene Erhöhung der Investitionszulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen erforderlich waren. Sie mögen aus diesen Beispielen ersehen, daß sich die Bundesregierung stets in besonderem Maße für die Belange Berlins eingesetzt hat. Sie wird auch in Zukunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Erforderliche tun, damit die Wirtschaft Berlins und die Anziehungskraft der Stadt gefördert und weiterentwickelt werden. 7922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 126) : Betrachtet die Bundesregierung die vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung, wie die vom 2. September 1977 zwischen der französischen Wiederaufarbeitungsfirma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, als akzeptablen Entsorgungsnachweis, und entsprechen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DWK und der Cogema diesen Vertragsbestimmungen? Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH hat am 16. September 1977 mit der französischen Firma Compagnie Générale des Matières Nucléaires (Cogema) einen Rahmenvertrag über die Abnahme ausgedienter Brennelemente und deren spätere Wiederaufarbeitung abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag wurde durch einen Vertrag vom 5. Juni 1978 konkretisiert. Am 17. Februar 1978 hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen im Namen und für die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH mit Cogema einen Wiederaufarbeitungsvertrag für insgesamt 115 t Uran abgeschlossen. Eine vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung vom 2. September 1977 existiert nach Auskunft der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH nicht. Die Bundesregierung betrachtet die bestehenden Wiederaufarbeitungsverträge als akzeptablen Entsorgungsnachweis im Sinne der am 6. Mai 1977 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Bernhard Friedmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Entlastung der Bundesregierung in den Haushaltsjahren 1973 und 1974. Neben dem Recht, den Haushalt zu beschließen, ist das Recht der Kontrolle ein funda-



    Dr. Friedmann
    mentales Recht eines Parlaments in jeder westlichen Demokratie. Mit dem Budgetrecht wird Poli- tik gestaltet. Mit dem Kontrollrecht wird darüber entschieden, ob die Bundesregierung effizient und rechtmäßig gearbeitet hat. Mithin ist das Mittel der Entlastung ein sehr entscheidendes Instrument in der Hand des Parlaments. Ganz im Unterschied zur Entlastung im handelsrechtlichen Bereich geht es hier nicht um haftungsrechtliche Fragen, wohl aber darum, daß politische Sachverhalte politisch gewürdigt werden.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Da wir über die zwei Haushalte der Jahre 1973 und 1974 sprechen, die ja bekanntlich durch ganz besondere Dinge im Bereich der Regierung gekennzeichnet werden, geht es heute auch darum, wie wir die Regierung und den damaligen Bundesfinanzminister, der ja heute Bundeskanzler ist, behandeln. Es geht nicht nur darum, ob wir dieser Regierung für damals Entlastung oder Nichtentlastung geben, sondern auch darum, wie wir generell zu ihr stehen. Wie gesagt, die konkrete Situation der Jahre 1973 und 1974 spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle.
    Wir haben uns im Rechnungsprüfungsausschuß in vielen Sitzungen mit diesem Problem beschäftigt. Ich muß sagen: Es waren durchaus sachliche Sitzungen. Auch die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen sind ihrer Regierung immer wieder recht kritisch gegenübergetreten. Das möchten wir von der CDU/CSU-Fraktion hier wohlwollend vermerken.

    (Zuruf des Abg. Glos [CDU/CSU] — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Das kennt man sonst gar nicht!)

    Allerdings haben wir den Eindruck: Wenn es in diesem Plenarsaal jetzt zur Debatte kommt, wenn wir also vor der Öffentlichkeit diskutieren, wird diese Offenheit vielleicht zurücktreten.

    (Glos [CDU/CSU]: Dann dürfen sie nicht!)

    Ich muß Ihnen sagen: Ich habe dafür sogar ein gewisses Verständnis; denn in unserer Demokratie wird eine Regierung immer von einer Fraktion oder Koalition getragen, und so kommt es, daß SPD und FDP diese Bundesregierung als ihre Bundesregierung ansehen. Sie meinen dabei, vieles zudecken zu müssen, was sie, wenn sie in der Opposition wären, sicherlich kritisch darstellen würden. Allerdings tun sie das mit Sicherheit nicht aus christlicher Nächstenliebe, sondern sie tun dies allein wegen der Machterhaltung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das möchte ich hier ganz offen ansprechen.
    In diesem Rechnungsprüfungsausschuß war ein sehr qualifizierter Bericht des Bundesrechnungshofs — die Prüfungserinnerungen — Grundlage der Beratungen. Es ist mehr als eine Höflichkeitsfloskel, wenn ich an dieser Stelle dem Bundesrechnungshof und seinen Mitarbeitern ausdrücklich für die qualifizierte und substantielle Zuarbeit danke, die er dem Parlament gegenüber geleistet hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieses Dankeschön gilt selbstverständlich auch den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsausschusses, ohne die eine zügige Beratung gar nicht möglich gewesen wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Allerdings ist hier auch einmal kritisch zu vermerken, welche Resonanz die Prüfungserinnerungen und deren Beratung in den einzelnen Ministerien finden. Ich möchte hier wohlwollend erwähnen, daß man z. B. beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen den Eindruck hat, daß man auf eine sehr konstruktive Mitarbeit rechnen kann. Beim Bundesministerium der Verteidigung hätte man den Wunsch nach etwas mehr Engagement. Andererseits hat man gerade bei der Bundesbahn wiederum den Eindruck, daß man dort meint, man müsse vieles zudecken und es wäre verkehrt, einen Fehler zuzugeben. Man hat den Eindruck, daß sich die Demotivation im Bereich der Bundesbahn auch im Rechnungsprüfungsausschuß niedergeschlagen hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist kein Wunder!)

    Dreh- und Angelpunkt für unsere Debatte hier in der Entlastung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 1973/74.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung hat seit 1971 in zunehmendem Maße von dem Notbewilligungsrecht des Bundesfinanzministers Gebrauch gemacht. Dies geschah, obwohl im Jahre 1969 alle Parteien dieses Hauses gemeinsam eine Reform des Haushaltsrechts beschlossen haben, deren ausdrückliches Ziel es war, mehr und mehr vom Notbewilligungsrecht herunterzukommen und dafür das Haushaltsrecht des Parlaments mehr zum Tragen zu bringen. Allein im Jahre 1972 wurden zwei Milliarden DM über- und außerplanmäßig ausgegeben, wovon drei Viertel nach dem Urteil des Bundesrechnungshofes nicht durch das Notbewilligungsrecht des Bundesfinanzministers abgedeckt waren.

    (Hört! Hört! von der CDU/CSU)

    Im Jahre 1973 waren es sogar sage und schreibe 4,5 Milliarden DM, die der Finanzminister, der heute Bundeskanzler ist, mit dem Notbewilligungsrecht begründet hat. Auch dazu sagt der Bundesrechnungshof: Zwei Drittel waren zu Unrecht. Mit anderen Worten: Bei mindestens drei Milliarden DM, die über- und außerplanmäßig im Jahre 1973 geleistet wurden, hätte das Parlament eingeschaltet werden müssen. Es ist ganz klar, daß wir als Opposition — wir hatten keine Mehrheit — den Gang nach Karlsruhe antreten mußten. Aus Gründen der Prozeßökonomie haben wir dort allerdings die Klage auf vier wesentliche Punkte konzentriert, und in allen vier Punkten haben wir hinterher ausnahmslos recht bekommen.
    Wir müssen heute feststellen, daß der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler wie aus einem Füllhorn 11 350 Millionen DM unter



    Dr. Friedmann
    Umgehung des Parlaments der Bundesbahn zugeschoben hat.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Bei Nacht und Nebel! — Simpfendörfer [SPD]: Sie waren aber in der Sache nicht dagegen!)

    — Ich persönlich war zur damaligen Zeit gar nicht hier im Hohen Haus, Herr Simpfendörfer; aber ich spreche hier für meine Fraktion, wogegen Sie wohl nichts haben.
    Wir haben festzustellen — das Bundesverfassungsgericht hat ohne Einschränkung unsere Auffassung bestätigt —, daß der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler unter Umgehung des Parlaments 480 Millionen DM der Kreditanstalt für Wiederaufbau zugedacht hat.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Die haben sie zinsträchtig angelegt!)

    Wir haben mit dem Bundesverfassungsgericht, das uns in diesem Punkt Recht gegeben hat, festzustellen, daß weitere 100 Millionen DM unter Umgehung des Parlaments dem Salzgitter-Konzern zugeflossen sind.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Bei Nacht und Nebel!)

    Darüber hinaus sind weitere 100 Millionen DM ebenfalls unter Umgehung des Parlaments der VIAG, der Vereinigten Industrieunternehmungs AG, zugeflossen.
    Ich möchte hier feststellen: Dieser Bundeskanzler, der damals Finanzminister war, hat in seiner Eigenschaft als Finanzminister gegen die Verfassung verstoßen.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Ein schönes Vorbild!)

    Er hat insoweit — Herr Kollege Haase, ich stimme Ihnen zu — ein „schönes" Vorbild gesetzt.
    Wir hatten einmal in der deutschen, in der preußischen Geschichte einen großen König, den Preußenkönig Friedrich der Große. Er hatte die Eigenart, Gelder, die ihm das Parlament bewilligt hatte, nicht zurückzugeben, sondern in einen Dispositionsfonds hineinzustecken. Über diesen Dispositionsfonds hat er allein mit seinem Kammerdiener verfügt.

    (Zuruf des Abg. Simpfendörfer [SPD])

    Daraus hat er, Herr Kollege Simpfendörfer, z. B. das neue Schloß in Potsdam und auch das Schloß Sanssouci finanziert.
    Der Bundeskanzler möchte ja immer gerne mit den Großen und Größten dieser Welt genannt werden. Er hat sicher nichts dagegen, wenn ich diesen Vergleich insoweit hier angestellt habe.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Aber Luftschlösser baut er!)

    Ich möchte aber nicht sagen, daß er so wie Friedrich der Große auch in ein paar hundert Jahren noch als der große Politiker genannt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wohl aber möchte ich damit sagen, daß er, wie jener Preußenkönig, um das Parlament herumgegangen ist, aber im Gegensatz zu jenem Preußenkönig

    (Jung [FDP] : Der hat doch gar keines gehabt!)

    keine bleibenden Werte geschaffen — Friedrich der Große hat ja Schlösser gebaut, die Zeugen ihrer Zeit sind —, sondern dieses Geld für andere Dinge ausgegeben hat, z. B. an die Bundesbahn, die ja immer einen großen Finanzbedarf hat.

    (Zuruf von der SPD)

    Nun sagt man immer wieder, es gehe hier nur um eine Formsache. Wir hätten in der Sache wohl zugestimmt, wird uns entgegengehalten, nur gegen die Form hätten wir etwas. Das stimmt so nicht, meine Damen und Herren. Hier ging es darum, daß der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler am Parlament vorbei dieses Geld gezahlt hat, also das Königsrecht des Parlaments mißachtet hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Mit Füßen getreten hat!)

    Das ist nun einmal keine Nebensächlichkeit, sondern das ist für uns etwas sehr, sehr Wesentliches.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU] : Für das ganze Parlament!)

    Wenn es um die Frage der Entlastung geht, über die wir hier zu sprechen haben, spielt dies für uns natürlich eine sehr gewichtige Rolle. Die Öffentlichkeit hätte mit Sicherheit kein Verständnis dafür, wenn das Bundesverfassungsgericht diesen Mißstand durch seine Rechtsprechung anprangert, wir aber dieses Urteil politisch nicht umsetzen würden.
    Sie, meine Damen und Herren von der SPD und von der FDP, konnten bei der Entlastung für das Jahr 1972 noch sagen, daß man über solche Dinge hinwegsehen könne. Für 1973 und 1974 können Sie das aber guten Gewissens nicht mehr. Jetzt liegt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor. Ich meine, Sie sollten in Ihr Votum das Urteil dieses Gerichts auch eingehen lassen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Dies alles gilt es, bei dieser Entlastungsdebatte mit einzubeziehen.
    Ich bitte Sie auch zu bedenken: Es geht hier nicht darum, einzelne Personen in Schutz zu nehmen. Leitmaßstab für jeden Abgeordneten ist seine Gewissensfreiheit. Gewissensfreiheit heißt in erster Linie, nach seinem Gewissen unter Beachtung des Bürgerwillens zu entscheiden, aber nicht seinen Parteifreunden und Fraktionsfreunden zuliebe zu handeln.
    Wenn Sie diesen Maßstab anlegen, kommen Sie vielleicht unserer Position ein Stückchen näher. Es geht hier darum, ein Recht des Parlaments zu verteidigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist es!)




    Dr. Friedmann
    Wenn Sie meinen, aus Koalitionstreue, aus Treue Ihrer Regierung gegenüber ein Mäntelchen des Zudeckens darüber breiten zu müssen, bedenken Sie bitte: Hier geht es um ein ganz wesentliches substantielles Recht des Parlaments. Sie sollten sich dieses Recht von der Regierung nicht aus der Hand nehmen lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Genauso ist es!)

    Meine Damen und Herren, wir von der Opposition lehnen deshalb die Entlastung der Bundesregierung für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Er hat frei gesprochen!)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe
schon bemerkt, daß der Kollege voll von der Bestimmung des § 37 Abs. 1 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht hat.

(Beifall bei der CDU/CSU) Bitte, Herr Kollege Esters.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Esters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Kollegen, die im Rechnungsprüfungsausschuß mitgewirkt haben, und zwar sehr intensiv mitgewirkt haben, recht herzlich für die vertrauensvolle und kollegiale, aber auch intensive Arbeit in den letzten Monaten bedanken. Ohne diese Mitarbeit wäre ein zügiges Verfahren in der Bearbeitung der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes nicht möglich gewesen.
    Ich möchte mich ebenfalls bedanken bei all denen aus der Administration, dem Bundesrechnungshof, den Ministerien und der Bundestagsverwaltung, die es uns ermöglicht haben, daß wir ein zeitnahes Berichterstattungsverfahren nehmen konnten.
    Der Kollege Friedmann hat soeben zu Recht auf das höchste Recht des Parlaments, nämlich das Budgetrecht, hingewiesen. Dazu gehört aber auch, daß man einiges zu dem sagt, wie es im Bereich der politischen Gewaltenteilung aussieht. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß wir heute eine wichtige Grundsatzentscheidung treffen, die nicht nur die politische Qualität des Entlastungsverfahrens zeigt, sondern von der dann auch ein klärendes Wort zur Aufgabenteilung und politischen Verantwortung der verschiedenen Gewalten in unserem Staate erwartet werden sollte. Dieser Verantwortung wiederum darf sich dieses Parlament — dies tut es auch nicht — nicht entziehen. Wer sich hinter dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verstekken und dem Parlament die Rolle eines Gerichtsvollziehers empfehlen wollte, der schadet unserer Demokratie, würde dadurch doch die im Grundgesetz festgelegte Gewaltenteilung angetastet. Dies aber will niemand. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht ja auch eindeutig festgestellt, daß die Entlastung der Bundesregierung durch die gesetzgebenden Körperschaften eine politische Entscheidung und keine rechtliche sei. Obwohl in diesem Verfahren auch die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu prüfen sind, stehen wir heute vor der originär politischen Entscheidung, für die zurückliegenden Haushaltsjahre 1973 und 1974 einen Maßstab anzulegen, der der gewachsenen Staatspraxis entspricht.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Wir wissen heute, welche Bedenken und Einwände das Bundesverfassungsgericht gegen diese Praxis erhoben hat. Wir respektieren selbstverständlich dieses Urteil. Die Bundesregierung hat dies ebenfalls schon zum Ausdruck gebracht und die bis dahin übliche Praxis abgestellt. Nur, bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht — was natürlich nicht bedeuten kann, daß man alle seine Urteile als der politischen Weisheit letzten Schluß billigen muß —

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    darf dieses Parlament seine ureigenste Verantwortung Licht in Karlsruhe zu den Gerichtsakten geben. Welche politischen Folgerungen für die Vergangenheit aus dem Urteil zu ziehen sind, liegt in unserer Verantwortung hier im Parlament. Dabei dürfen wir jedoch keinen Zweifel daran lassen, daß wir uns zur gewachsenen Staatspraxis bekennen und uns rückwirkend politisch nicht klüger machen wollen, als wir es in Wirklichkeit damals waren.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Nicht, wenn sie verfassungswidrig ist!)

    — Ich habe gesagt, daß manche Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht der politischen Weisheit letzter Schluß sind. Wer hier aus durchsichtigen Gründen nicht zustimmen will oder zustimmen kann, dem muß ich entgegenhalten — so eine Formulierung von Alexander Solschenizyn vor wenigen Tagen in den Vereinigten Staaten —, daß blinder Glaube an die Kälte des Rechts jedes lebendigdemokratische Staatswesen zerstört.

    (Daweke [CDU/CSU] : Das hat er aber ganz anders gemeint!)

    In Entlastungsverfahren für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 haben wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Es ist aber nicht alleinige Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung. Der politische Rahmen unserer Entscheidung wird vielmehr durch die Bemerkungen des Rechnungshofes zu den beiden Haushaltsjahren und die dazu vorliegenden Empfehlungen des Haushaltsausschusses ergänzt. Deutlich machen sollte man in diesem Zusammenhang auch, daß es sich hierbei um ein Finanzvolumen von rund 250 Milliarden DM handelt.
    Nach den manchmal mühseligen Detailberatungen im Rechnungsprüfungsausschuß waren sich die Kollegen von der Koalition und der Opposition in den Beschlußempfehlungen an das Plenum des Deutschen Bundestages völlig einig, mit Ausnahme jener 3 Milliarden DM, die den Organstreit vor dem Bundesverfassungsgericht betreffen. Wenn bei einem derart großen Finanzvolumen einmütige Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen werden, wie man in Zukunft bestimmten Kritikpunkten — in zahlreichen Fällen ist dies ja schon geschehen —



    Esters
    besser nachgehen kann, dann muß das Parlament für diese Haushaltsführung die politische Entlastung erteilen.
    Bei der Überprüfung der Durchführung des politischen Willens dieses Parlaments ist uns der Bundesrechnungshof immer eine große Hilfe. Er macht uns auf administrative Mängel, Fehlentwicklungen und Fehlplanungen aufmerksam, gegen die weder die Privatwirtschaft noch eine öffentliche Verwaltung gefeit sind. Gerade wir Haushaltspolitiker wissen diese Unterstützung durch den Rechnungshof sehr zu schätzen. In zahlreichen Fällen werden drohende Mißstände oder Ausuferungen bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen abgestellt, ohne daß es dazu öffentlich bekanntgewordener Bemerkungen des Rechnungshofes bedarf. Hinweise in Berichterstattergesprächen oder im Ausschuß reichen dann meistens schon aus. Auf der anderen Seite aber dürfen wir auch nicht in den Fehler verfallen, das Prüfungswissen der Beamten des Rechnungshofes als politischen Wegweiser für unsere eigenen Entscheidungen mißzuverstehen.
    Was ich über die Grenzen gerichtlicher Verantwortungsfähigkeit gesagt habe, gilt natürlich auch für die Aufgaben des Bundesrechnungshofes. Der Bundesrechnungshof ist gut beraten, wenn er sich streng an den im Grundgesetz vorgezeichneten Auftrag hält. Seine Unabhängigkeit ist ein zu wichtiges Element unserer parlamentarischen Demokratie, als daß sie leichtfertig durch Einmischung in den politischen Entscheidungsprozeß, der allein Regierung und Parlament vorbehalten ist, aufs Spiel gesetzt werden dürfte. Ich bin sicher, daß sich hierin Opposition und Koalition völlig einig sind.

    (Vorsitz: Präsident Carstens)

    Festzuhalten in diesem Zusammenhang gilt es erstens: Der Bundesrechnungshof ist kein Organ einer selbständigen vierten Gewalt. Zweitens: Die Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof ist stets nachherige Kontrolle. Vorherige und mitlaufende Prüfungen und Anweisungen sind nicht zulässig, weil sie die parlamentarisch verantwortliche Regierung und die Kontrollbefugnisse des Parlaments einschränken würden. Die Rechnungsprüfung muß auf konkrete Einzeltatbestände beschränkt bleiben. Programmatische politische Entscheidungen von Regierung und Parlament sind der Prüfung durch den Rechnungshof entzogen, weil er kein entscheidungsbefugtes politisches Organ ist und deshalb auch keine Legitimation für politische Entscheidungen besitzt.
    Wir alle sollten wachsam einer Entscheidung entgegentreten, die dem Rechnungshof Einfluß auf politische Entscheidungen in einzelnen Ressortbereichen zu verschaffen versucht. Die laufende politische Kontrolle der Regierungstätigkeit ist die ureigenste Aufgabe des Deutschen Bundestages, und daran dürfen und wollen wir nicht rütteln lassen. Leider ist in den letzten Jahren — und dies nicht immer zum Vorteil des Bundesrechnungshofs — die Praxis eingerissen, daß sich Medien, häufig im Doppelpaßspiel mit einigen Kollegen, mit Vorgängen befassen, die als schwebende Prüfungsverhandlungen zwischen Rechnungshof und Ressorts laufen. Ich halte es für äußerst schädlich, wenn aus Gründen der eigenen Selbstdarstellung nicht abgewartet werden kann, welche endgültige Meinung sich der Rechnungshof bildet. Nichts gefährdet nämlich mehr die persönliche Unabhängigkeit der Rechnungsprüfer als ihre öffentliche Festlegung auf vorläufige Erkenntnisse. Dieses Parlament muß insgesamt darauf achten, daß niemand in schwebende Verfahren eingreift. Trotz aller publizistischen Kampagnen haben sich der Haushaltsausschuß und sein ständiger Unterausschuß nie dazu hergegeben, diesen Grundsatz zu mißachten. Ich glaube für alle Kollegen sprechen zu können, wenn ich die Erwartung ausspreche, daß sich künftig auch die übrigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages an diese Grundsätze halten werden.
    Besondere Anerkennung verdient, daß der Rechnungshof in den letzten Jahren zu einer zeitnahen Prüfung gekommen ist. Die zeitnahe Prüfung ist von uns allen gewünscht worden, um die Erkenntnisse und Erfahrungen des Rechnungshofs so früh wie möglich in den Etatberatungen umsetzen zu können. Wir haben gewußt, als wir dies forderten, daß der Rechnungshof damit natürlich auch in die Nähe der politischen Auseinandersetzungen und damit manchmal auch in das politische Schußfeld gerät. Es liegt deshalb im gemeinsamen Interesse von Koalition und Opposition, den Rechnungshof dabei nicht in Mißkredit geraten zu lassen. Wenn wir uns alle an dieser Grundhaltung orientieren, dann darf es nicht passieren, daß es bei der Verabschiedung des Etats des Rechnungshofs hier im Bundestag zu unterschiedlichen Stimmabgaben von Koalition und Opposition kommt.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das gab es früher nie!)

    An dieser Stelle sei auch noch eine Bemerkung in eigener Sache erlaubt. Der Rechnungsprüfungsausschuß sieht sich häufig in der Schwierigkeit, umständliche Detailerhebungen vorzunehmen, weil die Bemerkungen des Rechnungshofs eher an die Spielregeln einer Schnitzeljagd erinnern, als den kritisierten Sachverhalt klipp und klar beim Namen zu nennen. Hier sollte der Bundesrechungshof in Zukunft mehr Mut zeigen. Uns Parlamentariern kommt es dabei nicht darauf an, in den Prüfungsbemerkungen all das wiederzufinden, was bereits von der ressortinternen Prüfung aufgegriffen und auf Grund dieser Prüfung abgestellt worden ist. Wir beurteilen die Qualität der Arbeit des Bundesrechnungshofs auch nicht nach der Anzahl seiner Beanstandungen, sondern nach dem Wert, den sie für die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Staatsverwaltung hat.
    Es wäre gut, wenn auch die politisch Verantwortlichen in den Ressorts diesen Grundsatz beherzigen würden. Ich habe kein Verständnis für langwierige Rechtfertigungsfeldzüge, wenn der Rechnungshof offenkundige Pannen und Fehlentwicklungen rügt. Ich möchte deshalb an dieser Stelle ausdrücklich Herrn Staatssekretär Ruhnau vom Verkehrsministerium für die Art und Weise danken, wie er für



    Esters
    seinen Verantwortungsbereich auf die Bemerkungen des Rechnungshofes reagiert hat.

    (Glos [CDU/CSU] : Wenn er einmal gelobt wird, ist er nicht da!)

    — Ich habe dies ja auch schon im Haushaltsausschuß gesagt, Herr Kollege Glos. — In anderen Ressorts sollte man sich gelegentlich vor Augen halten, daß der Alte Fritz — er ist ja schon einmal zitiert worden — seinerzeit nicht ganz grundlos den Knüppel gegen säumige Beamte gebrauchen mußte. Also, Bernhard, wir sitzen da in einem Boot.
    Leider haben wir im Laufe unserer Beratungen auch Fälle erlebt, in denen die Bemerkungen des Rechnungshofs einer kritischen Durchleuchtung nicht standhielten. Was wir von der Bundesregierung erwarten, erwarten wir in diesen Fällen auch vom Rechnungshof.
    Der Rechnungshof als Kontrollorgan wird aber selbst auch kontrolliert. Die Kollegen des Rechnungsprüfungsausschusses sind sich darüber im klaren, daß wir zunächst die Prüfung des Bundesrechnungshofes für die Jahre ab 1974 vorzunehmen haben. Und dann werden wir dem Parlament mitteilen, wie wirtschaftlich und sparsam dort gewirtschaftet worden ist.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    Hier leuchtet jetzt die rote Lampe auf.
    Ich möchte daher zum Schluß kommen: Wir wollen, daß die verfassungsmäßige Klarheit der Aufgaben- und Verantwortungsteilung erhalten bleibt, und dies wollen wir gemeinsam. Im Vertrauen auf diesen Grundkonsens im gesamten Deutschen Bundestag und im Wissen um die peinliche Beachtung der Kritikpunkte des Rechnungshofes durch Rechnungsprüfungsausschuß und Haushaltsausschuß bitte ich im Namen der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag darum, der Empfehlung des Haushaltsausschusses zu entsprechen und der Bundesregierung für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 Entlastung zu erteilen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)