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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 7817 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7817 B Verzicht des Abg. Ravens auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 7817 C Eintritt des Abg. Neumann in den Deutschen Bundestag 7817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 7817 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa und ihre Erörterung auf dem KSZE-Uberprüfungstreffen in Belgrad — Drucksachen 8/1312, 8/1605 — Genscher, Bundesminister AA . 7818 A, 7857 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . . 7820 A Dr. Corterier SPD 7826 C Jung FDP 7835 C Klein (München) CDU/CSU 7840 A Brandt SPD 7843 C Hoppe FDP 7848 B Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 7850 D Dr. Hupka CDU/CSU 7855 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Einführung eines Einkommensteuertarifs mit durchgehendem Progressionsverlauf — Tarifbericht (§ 56 EStG) — Drucksachen 8/62, 8/1887 — Dr. Schäuble CDU/CSU 7879 C Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . 7880 D Huonker SPD 7885 C Frau Funcke FDP 7889 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7894 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 7891 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist für die Abgabe des Antrags auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs — Drucksache 8/1813 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1924 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . . . . 7897 D Gobrecht SPD 7899 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 8/1820 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1946 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1920 — . . . . . . . 7900 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/4306, 7/5849, 8/1899 — Dr. Friedmann CDU/CSU 7900 D Esters SPD 7903 A Gärtner FDP 7905 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7906 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebots und zur Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksachen 8/439, 8/1758 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 7908 C Thüsing SPD 7910 D Schäfer (Mainz) FDP . . . . . . . . . 7913 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1590, 8/1806 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1929 — . . . . . . . 7915 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1613, 8/1807 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1930 — . . . . . . . 7915 C Fragestunde — Drucksache 8/1931 vom 16. 06. 1978 — Weiterführung des VFW-Fokker-614-Programms durch Rumänien MdlAnfr A3 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7859 D Leistungen nach dem BAföG für Schüler der Klassen 10 im Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsfachschule vom Schuljahr 1978/79 an MdlAnfr A6 16.06.78 Drs 08/1931 Stockleben SPD Antw PStSekr Engholm BMBW 7860 A Wechsel in der Leitung des Bundeskriminalamts auf Grund der durch den „HöcherlBericht" bekanntgewordenen Fahndungsfehler MdlAnfr A45 16.06.78 08/1931 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 7860 C, D, 7861 A ZusFr Niegel CDU/CSU 7860 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . 7861 A Beeinflussung rechtsextremistischer Akteure von dritter Seite MdlAnfr A47 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A48 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7861 B, C, D, 7862 A, B, C, D, 7863 A ZusFr Spranger CDU/CSU . 7861 C, D, 7862 A ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . . 7862 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 7862 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 7862 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 7862 D ZusFr. Sieglerschmidt SPD . . . . . . 7863 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 III Stellungnahme des BMI zu Presseberichten über Aktivitäten von Rechtsextremisten MdlAnfr A49 16.06.78 Drs 08/1931 Krey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7863 A, B, C ZusFr Krey CDU/CSU . . . . . . . 7863 B ZusFr Spranger CDU/CSU 7863 C Frühere Tätigkeit neonazistischer Akteure in kommunistischen Organisationen MdlAnfr A50 16.06.78 Drs 08/1931 Regenspurger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7863 C Gründe für die Abweichung vom Grundsatz der Vermeidung von Doppelstaatsangehörigkeit im Einbürgerungsfall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A56 16.06.78 Drs 08/1931 Sieglerschmidt SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7864 A, C, D, 7865 A, B, C, D ZusFr Sieglerschmidt SPD 7864 B, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 7864 C ZusFr Conradi SPD 7865 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 7865 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7865 B ZusFr Lambinus SPD 7865 B ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . 7865 C ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7865 C Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern bei Einbürgerungsanträgen insbesondere im Fall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A57 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A58 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7865 D, 7866 A, B, C, D, 7867 A, B, C, D, 7868 A, B, C, D, 7869 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 7866 A, 7868 A, B ZusFr Conradi SPD . . . . 7866 B, 7869 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7866 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 7866 C, 7868 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7866 D, 7868 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 7866 D, 7868 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . 7867 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7867 A ZusFr Rawe CDU/CSU . . . . . . . 7867 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7867 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7869 A Verbot von Publikationen mit positiven Darstellungen des „Dritten Reichs", insbesondere der „Sonderhefte" der John-JahrVerlags-KG MdlAnfr A60 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD MdlAnfr A61 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7869 B, C, 7870 A ZusFr Kuhlwein SPD 7870 A Kriterien für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei MdlAnfr A62 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 7870 A, C, D, 7871 A, B ZusFr Conradi SPD 7870 B, C ZusFr Sieglerschmidt SPD 7870 D ZusFr Paterna SPD 7870 D ZusFr. Kuhlwein SPD . . . . . . . 7871 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7871 B Vereinbarkeit der Ausführungen des Bundeskanzlers im Bundestag mit der Feststellung im „Höcherl-Bericht" hinsichtlich der Klarheit über die Fahndungsziele bei den unteren Polizeibehörden MdlAnfr A63 16.06.78 Drs 08/1931 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7871 C, D, 7872 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 7871 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7872 A Anweisung an die Finanzverwaltung bezüglich der bereits im geltenden Recht gegebenen Umsatzsteuerfreiheit von Verwaltungsgebühren für Sondervermögen MdlAnfr A66 16.06.78 Drs 08/1931 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 7872 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 7872 C Forderungen der Wirtschaft nach weiteren Steuerentlastungen MdlAnfr A67 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A68 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7872 D, 3833 A, B, C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7873 B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Grunderwerbsteuerbefreiung für Unternehmen in durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geförderten Gebieten MdlAnfr A71 16.06.78 Drs 08/1931 Peiter SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7873 D, 7874 A ZusFr Peiter SPD . . . . . . . . . . 7874 A Erhaltung der Gemengteildeklaration im deutschen Futtermittelrecht MdlAnfr A72 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD MdlAnfr A73 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7874 B, C, D, 7875 A, B ZusFr Oostergetelo SPD . 7874 C, D, 7875 A, B Schutz des deutschen Weinbaus vor verstärkten Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt durch die Aufnahme Spaniens, Portugals und Griechenlands in die EG MdlAnfr A74 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A75 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7875 B, C, D, 7876 A, B, C, D, 7877 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 7875 C, D, 7876 C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 7875 D, 7877 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7876 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7876 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7876 B ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7877 A Maßstäbe Polens für die Bemessung der Auslösesummen für deutsche Fischkutter MdlAnfr A76 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 7877 B, C, D, 7878 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7877 C ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . 7877 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7878 A Weitergabe der Niedrigpreise, insbesondere für Schweinefleisch, an den Endverbraucher MdlAnfr A77 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A78 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7878 A, B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7878 B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 C Unterbindung der Einfuhr von Mehlmischungen aus Frankreich ohne Währungsausgleich MdlAnfr A79 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU MdlAnfr A80 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 7878 D, 7879 A, B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 D, 7879 A Nächste Sitzung 7915 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7917* A Anlage 2 Beurteilung des vom Verbraucherschutzverband Hessen e. V. veröffentlichten Schwarzbuches „Der Grüne Moloch" durch die Bundesregierung MdlAnfr Al 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7917* C Anlage 3 EG-Regelung für deutsche landwirtschaftliche Brennereien MdlAnfr A82 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* C Anlage 4 Schädigung der deutschen Mühlenwirtschaft durch die Umgehung des auf Mehl erhobenen Währungsausgleichs durch Frankreich MdlAnfr A107 09.06.78 Drs 08/1895 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* D Anlage 5 Maßnahmen angesichts der mit den geheimen türkischen Koranschulen zusammenhängenden Vorgänge SchrAnfr B6 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7919* A Anlage 6 Schleppende Grenzabfertigung auf tschechischer Seite MdlAnfr A42 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 V Anlage 7 Zeitpunkt der Unterrichtung des Hauptpersonalrats durch den Bundesinnenminister über die beabsichtigte Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden MdlAnfr A43 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU MdlAnfr A44 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* C Anlage 8 Vorlage des Verfassungsschutzberichts 1977 MdlAnfr A46 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* A Anlage 9 Stand des Genehmigungsverfahrens beim SNR 300 in Kalkar MdlAnfr A51 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* B Anlage 10 Gründe für die Streichung der Stelle eines Parlamentarischen Staatssekretärs im BMI MdlAnfr A53 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 11 Verbot der Weitergabe vager Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz MdlAnfr A55 16.06.78 Drs 08/1931 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 12 Bedrohung der Verfassung durch Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind MdlAnfr A59 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* D Anlage 13 Bedenken der Bundesregierung gegen die Vorschläge der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht MdlAnfr A69 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A70 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7921* C Anlage 14 Vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung zwischen der französischen Firma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH als Entsorgungsnachweis MdlAnfr Al26 16.06.78 Drs 08/1931 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7922* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7817 99. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 22.6. Dr. von Aerssen * 21.6. Dr. Ahrens ** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Althammer 23. 6. Arendt 21. 6. Dr. Bangemann* 23. 6. Dr. Bayerl * 23. 6. Blumenfeld * 21. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Coppik 23. 6. Dr. Dregger 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Dr. Eyrich 23. 6. Fellermaier * 23. 6. Flämig * 23. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner *** 23. 6. Haase (Fürth) * 23. 6. Handlos *** 23. 6. von Hassel *** 23. 6. Hoffie 21. 6. Ibrügger * 23. 6. Immer (Altenkirchen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Dr. h. c. Kiesinger 23. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Koblitz 23. 6. Lange * 21.6. Lemmrich ' 23. 6. Lemp * 23. 6. Lenders 21.6. Lenzer *** 23. 6. Lücker * 23. 6. Luster * 23. 6. Marquardt *** 23. 6. Mattick *** 22. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 23. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Mischnick 23. 6. Dr. Müller *** 23. 6. Pawelczyk*** 23. 6. Dr. Pfennig *** 23. 6. Reddemann *** 23. 6. Schmidt (Wattenscheid) 22. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 23. 6. Schreiber * 22. 6. Schwarz 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 23. 6. Dr. Schwörer * 23. 6. Seefeld * 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 23. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 23. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 23.6. Sybertz 23. 6. Ueberhorst *** 23. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Frau Dr. Walz * 23. 6. Wawrzik * 22. 6. Dr. von Weizsäcker 21.6. Ziegler 23. 6. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1850 Frage A 1, 94. Sitzung, Seite 7424 B) : Die Kosten, die sich für Verbraucher und Steuerzahler auf Grund der Agrarpolitik ergeben, können nicht durch einfache Addition von Finanzzuweisungen an den Agrarsektor, des Zahlungsverkehrs mit dem Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel (EAGFL), der Steuervorteile der Landwirtschaft und der Differenz der Nahrungsmittelpreise zwischen dem Inland und auf dem Weltmarkt gewonnen werden, wie es im „Grünen Moloch" geschehen ist. Eine derartige Vorgehensweise ist irreführend und soll offenbar suggerieren, daß die Agrarpolitik um 50 Mrd. DM „billiger" sein könnte. Will man zu einer realistischen Einschätzung der Aufwendungen für die Agrarpolitik kommen, so können allein volkswirtschaftliche Berechnungen und politische Bilanzierungen weiterhelfen, die sowohl volkswirtschaftliche Kosten als auch - und das wird bei der oben skizzierten Vorgehensweise völlig außer acht gelassen - volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen der Agrarpolitik berücksichtigen. Die Erstellung solcher volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen-Kosten-Analysen stößt gerade bei der Agrarpolitik auf kaum überwindliche Schwierigkeiten, weil die Agrarpolitik wegen ihrer weit vorangeschrittenen europäischen Integration - wie kein anderer Bereich der Politik - viel von ihrer sektoralen Autonomie eingebüßt hat und zum Bestandteil, z. T. sogar zum Objekt der europäischen Integrationspolitik geworden ist. Während die sektoralen Finanzaufwendungen in der Regel zu quantifizieren sind, entzieht sich der im Rahmen einer solchen Politik erzielte gesamtwirtschaftliche und gesamtpolitische Nutzen fast immer einer monetären Bewertung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang als Beispiel die nach wie vor gültige politische Geschäftsgrundlage der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erwähnen, die darin besteht, daß die Agrarländer der EG die Agrarunion stets als politische und ökonomische Kompensation für die Vorteile betrachtet haben, die die Zollunion für die Industriestaaten, 7918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 insbesondere die Bundesrepublik, mit sich bringt. Eine Bilanzierung des volkswirtschaftlichen und politischen Nutzens der Zollunion mit den Finanzaufwendungen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik ist bisher — auch von wissenschaftlicher Seite — nie ernsthaft versucht worden. Es stellen sich ähnliche Probleme, wenn man beispielsweise die vor allem im Agrarbereich zu erwartenden Mehrkosten der vorgesehenen Erweiterung der EG um Griechenland, Spanien und Portugal dem politischen und volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Erweiterung gegenüberstellen wollte. Durch eine Rückkehr zu einer nationalen Agrarpolitik könnten zwar eventuell für die Bundesrepublik als einem Nettoimporteur von Nahrungsmitteln auf dem Agrarsektor volkswirtschaftliche Kosten eingespart werden. Der entgangene gesamtwirtschaftliche Nutzen bei einem dann aller Voraussicht nach eintretenden Zerfall der EG als Wirtschaftsgemeinschaft würde aber sicherlich bei weitem größer sein als die Einsparungen auf dem Agrarsektor, ganz abgesehen von den nicht zu verantwortenden politischen Folgen. Wie ich schon in der Antwort auf Ihre mündliche Anfrage bezüglich des „Grünen Molochs" ausführte, kommen auch große Teile des nationalen Agrarhaushalts primär der Gesamtbevölkerung zugute. Eine Aufteilung dieser Mittel auf landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung ist nicht einmal annäherungsweise möglich. Wie soll z. B. der Nutzen des Küstenschutzes bewertet und auf die Bevölkerungsgruppen oder auf die Wirtschaftssektoren aufgeteilt werden. Dasselbe gilt für die Ausgaben für den Wegebau, die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Zweitens ist es wohl kaum möglich, den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landwirtschaft z. B. im Hinblick auf die Erhaltung der Landschaft zu quantifizieren. Ganz abgesehen von den Bewertungsproblemen einer besonders in den Erholungsgebieten offengehaltenen und im Sinne der Ökologie und des Naturhaushaltes erhaltenen Landschaft fehlen gesicherte Informationen über die Kosten einer alternativen Landschaftspflege. Die Zuwendungen an die Landwirtschaft dieser Erholungsgebiete, die in der Regel gleichzeitig „landwirtschaftliche Problemgebiete" sind, können im volkswirtschaftlichen Sinne also auch nicht nur unter Kostenaspekten gesehen werden. Ich hoffe, diese Ausführungen, die keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben, haben deutlich gemacht, daß es sich die Kritiker der Agrarpolitik zu einfach machen, wenn sie nicht die Komplexität des Problems, d. h. auch alle volkswirtschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigen. Aus den genannten Gründen ist es leider nicht möglich, Ihnen die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrarpolitik in einer Zahl zu nennen und diesen Kosten den korrespondierenden volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen gegenüberzustellen. Ich darf Sie aber auf den Versuch einer solchen Quantifizierung in einer umfangreichen von meinem Hause in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analyse hinweisen. Diese wissenschaftliche Studie, die 1976 veröffentlicht wurde und auch Ihnen bekannt sein wird, kommt zu dem Ergebnis, daß die deutsche Volkswirtschaft bei einer Senkung des Agrarpreisniveaus und gleichzeitiger direkter Einkommensübertragung — je nach Weltmarktpreis — langfristig 2 bis 5 Mrd. DM pro Jahr einsparen könnte. Diese Ergebnisse beruhen, wie der große Schwankungsbereich von 2 bis 5 Mrd. DM schon zeigt, auf zahlreichen, mehr oder weniger gesicherten Annahmen, durch die das Ergebnis wesentlich beeinflußt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 82) : Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten für die deutschen landwirtschaftlichen Brennereien rasch eine EG-Regelung zu finden? Der Vorschlag der EG-Kommission für eine gemeinsame Alkoholmarktordnung wird seit Januar 1977 in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates behandelt. Die erste Beratung des Vorschlags steht kurz vor dem Abschluß. Die Kommission hat einige Änderungen ihres Vorschlages angekündigt. Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst bald eine den deutschen Interessen entsprechende Regelung des europäischen Alkoholmarktes zu erreichen. Der Kommissionsvorschlag für die Alkoholmarktordnung kann jedoch nicht in allen Teilen als geeignete Lösung für die Probleme des Alkoholmarktes angesehen werden. Bis zur Einführung einer EG-Alkoholmarktordnung wird die bisherige nationale Regelung bis auf einige nicht wesentliche Details weitergeführt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 107) : Trifft die in Presseberichten wie z. B. in der „Süddeutschen Zeitung" vom 7. Juni wiedergegebene Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Handelsmühlen nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die deutsche Mühlenwirtschaft erheblich geschädigt wird durch Manipulationen der Art, daß französische Mühlen Mehl mit geringen Mengen Salz oder Zucker vermischen und dieses Mehl als „Zubereitung auf der Grundlage von Mehl" unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen — nämlich Umgehung des auf „Mehl" erhobenen Währungsausgleichs in Höhe von ca. 120 DM pro t — in den überlasteten deutschen Mehlmarkt einschleusen, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher gegen diese Manipulation unternommen, um Schaden von der deutschen Mühlen- und Getreidewirtschaft abzuwenden, und wie hoch beziffert sich der daraus entstandene finanzielle Schaden? Der Bundesregierung sind Anfang dieses Jahres Mitteilungen aus Wirtschaftskreisen zugegangen, nach denen in zunehmendem Maße Mehlmischungen aus Frankreich eingeführt werden, für die auf Grund der Warenzusammensetzung keine Währungsausgleichsbeträge erhoben werden konnten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7919* Da für die Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge die EG-Kommission zuständig ist, hat die Bundesregierung im März 1978 die Einbeziehung der genannten Erzeugnisse in den Währungsausgleich in Brüssel beantragt. Als im Mai noch keine Entscheidung der EG-Kommission über den deutschen Antrag vorlag, hat die Bundesregierung erneut auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam gemacht und die Dringlichkeit einer baldigen Entscheidung betont. Die Bundesregierung wird erneut in Brüssel vorstellig werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 6) : Verfolgt die Bundesregierung die Vorgänge im Zusammenhang mit den geheimen türkischen Koranschulen, und sieht sie sich gegebenenfalls zu Maßnahmen veranlaßt? Informationen über die türkischen Koranschulen sind der Bundesregierung vorwiegend aus Pressemeldungen bekannt. Es handelt sich dabei, soweit erkennbar, um private Unterrichtsangebote religiösen Inhalts, die inhaltlich sehr unterschiedlich strukturiert sind; die jeweilige Teilnahme scheint auch ein unterschiedlich starkes Interesse zu finden. Soweit durch diese Koranschulen direkt oder indirekt der Schulunterricht für türkische Kinder etwa durch Überforderung betroffen sein sollte, sind für entsprechende Maßnahmen die Länder zuständig. Ich beabsichtige daher, mich in dieser Angelegenheit mit einer Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder zu wenden, und werde Sie über den Inhalt der Antwort informieren. * Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 42) : Treffen Berichte einzelner Reisender in die CSSR zu, daß die Grenzabfertigung auf tschechischer Seite in letzter Zeit ständig schleppender vollzogen wird, so daß ohne ersichtlichen Grund Wartezeiten von sechs und mehr Stunden in Kauf genommen werden müssen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf eine generelle Beschleunigung der Abfertigung an dieser Grenze hinwirken zu können? Nach den Feststellungen der bayerischen Grenzpolizei muß beim Grenzübertritt zur CSSR in der Regel mit einer Abfertigungsdauer bis zu einer Stunde gerechnet werden. Längere Wartezeiten sind dann zu beobachten, wenn anläßlich von Feiertagen oder während der Hauptreisezeit der Reiseverkehr stark ansteigt. So waren im laufenden Jahr insbesondere am Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt mehrmals und in Einzelfällen auch am Grenzübergang Furt i. Wald-Vollmau und am Grenzübergang Philippsreut längere Wartezeiten zu verzeichnen. Beim Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt sind die Straßenverhältnisse einem starken Reiseverkehr nicht gewachsen. Das Präsidium der bayerischen Grenzpolizei weist deshalb schon seit Jahren in Mitteilungen an die Presse auf diesen Umstand hin und bittet die Verkehrsteilnehmer in der Hauptreisezeit vermehrt die weniger frequentierten Übergänge zu benutzen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Behörden der CSSR mehrfach gebeten, die Grenzdienststellen personell so auszustatten, daß der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR ohne unverhältnismäßig lange Wartezeiten abgewickelt werden kann. Sie wird wegen der Verzögerungen bei der Abfertigung in den letzten Monaten die Botschaft in Prag erneut anweisen, diese Frage mit den Behörden der CSSR nochmals zu erörtern und auf eine Beschleunigung bei der Abfertigung hinzuwirken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 43 und 44) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister den zuständigen Hauptpersonalrat von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden erst zu einem Zeitpunkt unterrichtet hat, als dieser bereits aus der Presse informiert war? Wie ist gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Vorgehen mit der Pflicht, die Personalvertretung „zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten" (§ 68 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes), zu vereinbaren? Der Sachverhalt ist — worauf ich einleitend hinweisen möchte — in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 1978 eingehend erörtert worden. Prof. Dr. Maihofer hat bereits damals betont, daß der Hauptpersonalrat beim Bundesminister des Innern zum frühest möglichen Zeitpunkt von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamtes von Bonn nach Wiesbaden informiert worden ist. Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz gebotene Unterrichtung der Personalvertretung konnte erst nach Abschluß der internen Meinungsbildung im BMI sowie nach der notwendigen Abstimmung mit dem Bundeskabinett und dem Innen- bzw. Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erfolgen. Die interne Meinungsbildung im BMI war am 18. April 1978, die Abstimmung mit dem Kabinett und im parlamentarischen Bereich am 19. April 1978 abgeschlossen. Noch am selben Tage wurde der Vorsitzende des Hauptpersonalrats fernmündlich verständigt. Die ursprünglich noch für den Abend des 19. April vorgesehene ausführliche Unterrichtung von Vertretern des Hauptpersonalrats durch Minister Maihofer fand dann auf Wunsch des HPR erst am folgenden Tage statt, weil der HPR noch zu einer Sitzung in. Nürnberg war. Der Vorschrift des § 68 Abs. 2 BPersVG, die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist also voll entsprochen worden. 7920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Bei dem Gespräch mit dem HPR hat Minister Maihofer im übrigen ausdrücklich betont, daß ein Vollzug der beabsichtigten Verlegung vor Abschluß des Beteiligungsverfahrens selbstverständlich nicht in Betracht komme. Demgemäß wurden entsprechende Maßnahmen (Anmietung eines Gebäudes in Wiesbaden etc.) erst eingeleitet, nachdem der Hauptpersonalrat der Verlegung am 18. Mai 1978 zugestimmt hatte. Minister Maihofer hat damals sowohl gegenüber den Vertretern des HPR als auch im Innenausschuß des Deutschen Bundestages die bereits am 18. April 1978, also vor Abschluß der internen Meinungsbildung erfolgte Presseveröffentlichung bedauert und die ihr zugrundeliegende Indiskretion ausdrücklich mißbilligt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wies- baden) (CDU/CSU) ( Drucksache 8/1931 Frage A 46): Kann die Bundesregierung konkrete Angaben darüber machen, wann der Verfassungsschutzbericht 1977 des Bundesinnenministers erscheint, nachdem die entsprechenden Berichte der Länderinnenminister zum Teil bereits seit vielen Wochen der Öffentlichkeit vorliegen? Der Bundesminister des Innern wird den Verfassungsschutzbericht 1977 in der ersten Julihälfte der Öffentlichkeit vorlegen. Das genaue Datum der Vorlage steht noch nicht fest. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 51): Wie ist der gegenwärtige Genehmigungsstand beim SNR 300 in Kalkar, wird die TEG 7/3 noch im Juni und die TEG 7/3.1 noch im September 1978 erteilt, oder sind weitere Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu erwarten? Die Bundesregierung ist von der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen über den Umfang der bisher erteilten und den vorgesehenen Umfang der anstehenden Teilerrichtungsgenehmigungen (TEG) für den SNR 300 unterrichtet. Die zuletzt erteilte TEG 7/2 (5) umfaßt u. a. den biologischen Schild; damit sind nunmehr alle sicherheitstechnisch wichtigen Gebäude genehmigt. Zur TEG 7/3 hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung vorbehalten. Die Bundesregierung kann in ihrer auf die Bundesaufsicht begrenzten Zuständigkeit unter diesen Umständen keine Angaben darüber machen, ob und wann die Genehmigungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen über weitere Teilerrichtungsgenehmigungen für den SNR 300 entscheiden wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 53) : Ist die nachahmenswerte Streichung eines Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium damit zu erklären, daß die Aufgaben des Bundesministeriums zurückgegangen sind oder damit zu begründen, daß das Bundesministerium auf der Ebene der Staatssekretäre bisher überbesetzt war? Weder ein Rückgang der ministeriellen Aufgaben noch eine Überbesetzung des Leitungsbereichs im Bundesministerium des Innern war maßgebend dafür, daß ein zweiter Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern nicht berufen wurde. Sie können dies anhand des Geschäftsverteilungsplans oder auch an Umfang und Vielfalt der durch den Bundesminister des Innern zu vertretenden Antworten auf Parlamentarische Anfragen unschwer feststellen. Die Position des zweiten Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI ist nicht gestrichen worden. Richtig ist, daß Bundesminister Baum beabsichtigt, mit dem eingespielten und eingearbeiteten Team der Staatssekretäre die für diese Legislaturperiode noch anstehenden Aufgaben anzupacken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Verfassungsschutz die Anweisung zu erteilen, wonach keine vagen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst weitergegeben werden dürfen, wie das Berliner Oberverwaltungsgericht jetzt festgestellt hat, sondern nur solche Tatsachen, „die den Schluß einer verfassungsfeindlichen die demokratischen Freiheiten zielstrebig untergrabenden Hetze oder eines tätlichen Angriffs zuverlässig tragen", da die Verfassung es nicht dulde, politische „Außenseiter ins gesellschaftliche Abseits zu drängen und hinter einem Stacheldraht des Verdachts verschwinden zu lassen"? Das in Ihrer Frage angesprochene Urteil des OVG Berlin, das am 18. April 1978 verkündet wurde, liegt der Bundesregierung erst seit dem 14. Juni 1978 im Wortlaut vor. Die Bundesregierung wird das Urteil unverzüglich sorgfältig auswerten. Diese Auswertung hat begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß das Land Berlin noch nicht über die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 59) : Inwiefern bedrohen nach Auffassung der Bundesregierung Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind, unsere Verfassung? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß — wie Sie es formuliert haben — Briefträger Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7921* oder Lokomotivführer, die Mitglied der DKP sind, unsere Verfassung bedrohen können. Es geht Ihnen aber wohl bei Ihrer Frage darum, ob von allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes die Treue zur Verfassung gefordert werden darf. Hierzu vertritt die Bundesregierung folgende Auffassung: 1. Soweit Briefträger und Lokomotivführer im Beamtenverhältnis stehen, muß Ihre Frage nach dem geltenden Beamtenrecht beurteilt werden. Es bestimmt in § 7 und § 52 des Bundesbeamtengesetzes, daß jeder Beamte die Gewähr der Verfassungstreue bieten muß. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 ausdrücklich festgestellt, daß die politische Treuepflicht eine sich aus der Verfassung selbst ergebende Grundpflicht eines jeden Beamten sei. Die Bundesregierung sieht sich an diese Feststellung gebunden. Aus ihr folgt: Nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt die Verletzung der politischen Treuepflicht bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf regelmäßig die Entlassung aus dem Dienst; bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung in förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht automatisch in jedem Fall der Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ein. Die Entfernung aus dem Dienst ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nur dann möglich, wenn dem Beamten im Einzelfall eine Verletzung jener Amtspflicht nachgewiesen wird, „sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten". Eine Treuepflichtverletzung setzt „ein Minimum an Gewicht und an Evidenz der Pflichtverletzung" voraus. Ihre Frage läßt sich danach nicht generell beantworten. Es kommt entscheidend auf das Ergebnis der Ermittlungen im Einzelfall an. Hierbei ist nach der Bundesdisziplinarordnung das gesamte dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Beamten zu berücksichtigen. 2. Würde es sich nicht um Beamte, sondern um Arbeitnehmer handeln, wäre Prüfungsmaßstab die arbeitsrechtliche bzw. tarifvertragliche Treuepflicht der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Loyalität; damit ist es nicht vereinbar, wenn er den Staat und seine Verfassungsordnung in unangemessener Weise angriffe, verächtlich machte oder beschimpfte. Eine darüber hinausgehende politische Treuepflicht im Sinne der Beamtenpflichten kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unterschiedslos für alle Funktionen verlangt werden. Insoweit müssen sich die Anforderungen vielmehr aus dem jeweiligen Amt ergeben. Für eine Kündigung ist erforderlich, daß das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird. Anhand dieser Maßstäbe ist eine Prüfung im jeweiligen Einzelfall erforderlich. In diese Prüfung ist einzubeziehen, ob sich das aktive Eintreten für Bestrebungen, die sich gegen den Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland richten, mit der allgemeinen Loyalitätspflicht und ggf. der gesteigerten funktionsbezogenen Treuepflicht vereinbaren läßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 69 und 70) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung den Vorschlägen der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht mit Bedenken gegenübersteht? Worauf sind die Widerstände gegebenenfalls im einzelnen zurückzuführen, und wie stehen sie im Einklang mit den wiederholten Aussagen des Bundeskanzlers, sich für Berlin vorrangig einsetzen zu wollen? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung begrüßt die gemeinsame Erklärung der Parteien zur zusätzlichen Förderung Berlins. Zu Frage A 70: Die Bundesregierung hat stets dafür gesorgt, daß die wirtschaftliche, geistige und kulturelle Anziehungskraft der Stadt erhalten bleibt und weiter gestärkt wird. Sie hat hierfür seit jeher erhebliche Mittel aufgewendet, die in diesem Jahr rund 10 Milliarden DM betragen. In 1978 beträgt allein die Bundeshilfe zum Ausgleich des Defizits im Berliner Landeshaushalt 7,78 Milliarden DM. Sie ist seit 1969 um mehr als 5 Milliarden DM gestiegen. Damit hat sie seit 1969 um 193 v. H. zugenommen, während das Volumen des Bundeshaushalts im gleichen Zeitraum nur um 130 v. H. anstieg. Im nächsten Jahr soll ,die Bundeshilfe erneut überproportional erhöht werden. Wie Sie als Mitberichterstatter wissen, haben Bundestag, Bundesregierung und Berliner Senat in dieser Frage stets einvernehmlich zusammengearbeitet. Die Förderungsmaßnahmen zugunsten Berlins werden ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen angepaßt. So hat sich die Bundesregierung bereiterklärt, den wesentlichen Teil des Ausfalls zu übernehmen, der durch den Abbau der Lohnsummensteuer in Berlin entsteht. Außerdem hat sie Änderungen des Berlinförderungsgesetzes vorgeschlagen, die im Hinblick auf Minderungen des Präferenzvorsprungs Berlins durch die generelle Verbesserung der steuerlichen Abschreibungen und durch die vorgesehene Erhöhung der Investitionszulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen erforderlich waren. Sie mögen aus diesen Beispielen ersehen, daß sich die Bundesregierung stets in besonderem Maße für die Belange Berlins eingesetzt hat. Sie wird auch in Zukunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Erforderliche tun, damit die Wirtschaft Berlins und die Anziehungskraft der Stadt gefördert und weiterentwickelt werden. 7922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 126) : Betrachtet die Bundesregierung die vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung, wie die vom 2. September 1977 zwischen der französischen Wiederaufarbeitungsfirma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, als akzeptablen Entsorgungsnachweis, und entsprechen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DWK und der Cogema diesen Vertragsbestimmungen? Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH hat am 16. September 1977 mit der französischen Firma Compagnie Générale des Matières Nucléaires (Cogema) einen Rahmenvertrag über die Abnahme ausgedienter Brennelemente und deren spätere Wiederaufarbeitung abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag wurde durch einen Vertrag vom 5. Juni 1978 konkretisiert. Am 17. Februar 1978 hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen im Namen und für die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH mit Cogema einen Wiederaufarbeitungsvertrag für insgesamt 115 t Uran abgeschlossen. Eine vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung vom 2. September 1977 existiert nach Auskunft der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH nicht. Die Bundesregierung betrachtet die bestehenden Wiederaufarbeitungsverträge als akzeptablen Entsorgungsnachweis im Sinne der am 6. Mai 1977 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Langner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Höhenflügen des materiellen Steuerrechts nun ein Gesetz zur Technik der Steuererhebung. Aber ohne Technik der Steuererhebung gibt es ja auch keine Mark in der Staatskasse und — das ist das spezielle Thema von heute — auch kein Geld zurück vom Staat.
    Für die Nichtsteuerexperten darf ich eine Erläuterung zur Einführung geben. Die Lohn- und Einkommensteuer wird bekanntlich auf zwei unterschiedliche Arten erhoben. Die Masse des Aufkommens, die rund 90 Milliarden DM der Lohnsteuer, werden, von den Arbeitgebern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt; für Vater Staat übrigens ein äußerst praktisches Verfahren. Für diese ganz erheblichen Hilfsdienste der Wirtschaft bei der Steuererhebung ver- dienen die Firmen, die Betriebe und Praxen auch einmal ein herzliches .Wort des Dankeschöns vom Parlament, das ich für meine' Fraktion sehr gern sagen möchte;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    denn die Belastung der Wirtschaft durch diese Hilfsdienste für den Staat ist • ganz erheblich. Sie ist nit,
    gends exakt ausgerechnet. Aber die IHK Koblenz



    Dr. Langner
    hat einmal den Versuch unternommen, das Problem durch eine Umfrage etwas zu erhellen. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß pro Mitarbeiter in einem Betrieb und pro Jahr für diese staatlichen Hilfsdienste etwa 167 DM aufgewendet werden müssen. Also ein nicht unbedeutender Kostenfaktor: Erhebung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber.
    Die Einkommensteuerzahler leisten vierteljährliche Vorauszahlungen, und die endgültige Feststellung ihrer Steuerschuld geschieht dann durch Einkommensteuerbescheid und Einkommensteuererklärung.
    Bei dem Lohnsteuerzahler kommen drei verschiedene Möglichkeiten der endgültigen Feststellung der zu zahlenden Steuer in Betracht: a) Der Normalfall ist der Bescheid im Lohnsteuerjahresausgleichsverfahren, b) der Einkommensteuerbescheid bei beantragter Einkommensteuerveranlagung und c) die Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer. Bei diesem Gesetzentwurf geht es heute um die Harmonisierung der Antragsfristen für die Abgabe der Erklärungen oder der Anträge. Nach geltendem Recht ist der Antrag auf Erstattung im Lohnsteuerjahresausgleichsverfahren bis spätestens 31. Mai anzubringen. Für die beantragte Einkommensteuererklärung gilt eine zweijährige Ausschlußfrist. Bis zum 31. Mai sollen auch die Einkommensteuerzahler ihre Erklärungen abgeben. In der Praxis können Sie dies jedoch sanktionslos bis zum 30. September tun. Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist aber prinzipiell verlängerbar, eigentlich bis zur Festsetzungsverjährung nach vier Jahren. Die Praxis ist heute allerdings, daß immer stärker auf Abgabe gedrückt wird, wie auch die Praxis heute ist, daß die Vorauszahlungen sehr viel zeitnäher und der wirklichen Steuerschuld sehr viel angenäherter verlangt werden als noch vor kurzem.
    Die Ausschlußfrist zur Abgabe des Lohnsteuerjahresausgleichsantrages bis zum 31. Mai ist nach unserer Auffassung einmal zu knapp und zum anderen in der Sanktion zu scharf. Dem Land Rheinland-Pfalz, auf dessen Initiative wir den vorliegenden Gesetzentwurf heute hier beraten, gebührt das Verdienst, hier schon frühzeitig und jahrelang gebohrt zu haben. Der 31. Mai als Antragsfrist, als Ausschlußfrist, bringt nämlich sehr viel Zeitdruck, und zwar einmal für die Steuerpflichtigen, weil sie möglicherweise ihre Belege oder sonst erforderliche Dinge noch nicht beisammen haben, für die Berater, weil sie die fünf ersten Monate im Jahr Tag und Nacht arbeiten könnten und in den sieben darauffolgenden Monaten in Lohnsteuersachen nicht mehr tätig werden, und für die Lohnsteuerstellen der Finanzämter, weil sie unter den Erwartungsdruck gesetzt werden, daß möglichst noch bis zum Beginn der Sommerferien die Erstattungen ausgezahlt werden. So mancher Landesfinanzminister, der ja seinen Bürgern gern ein zusätzliches Urlaubsgeld für die Ferien verheißt, ist kräftig mit dabei, hier mit Publicity hausieren zu gehen.
    Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, der rheinland-pfälzische Vorschlag, die Frist auf den 30. September zu verlängern, hätte die allermeisten
    Probleme gelöst. Ich glaube, darüber besteht Einigkeit.

    (Dr. Böhme [Freiburg] [SPD] : Ausschlußfrist!)

    — Ich komme darauf zurück. Da wir aber eben von Zeitdruck geredet haben, muß ich doch einmal ein ernstes Wort an die Regierung in diesem Zusammenhang sagen. Die Regierung brütet selbst hier in einer Sache, wo es nur um eine Stellungnahme geht, monatelang auf den Eiern und erwartet dann, daß der Vogel, das Gesetz, binnen Wochenfrist flügge wird. Ich glaube, dieses Verfahren wird langsam unerträglich. Wir haben es ja auch beim Umsatzsteuergesetz feststellen können. Da hat die Regierung ein Jahr Zeit gebraucht, um eine EG-Richtlinie in einen Entwurf umzugießen. Wir sollten das dann in wenigen Wochen vor der Sommerpause hier durch das Parlament, durch die Ausschüsse und das Plenum peitschen. Nun hat allerdings die Regierung gemerkt, daß die Opposition gründlich ist, und hat noch einmal um ein Jahr zurückgesteckt.
    Den Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten, hat der Bundesrat bereits am 17. Februar dieses Jahres beschlossen. Die Regierung brauchte drei Monate Zeit, bis zum 17. Mai, um eine wachsweiche Stellungnahme — daß sie dem Vorhaben aufgeschlossen gegenüberstehe — abzugeben. Dann kam sie in der letzten Woche mit einem Änderungsantrag. Ich glaube, ,die Rechtsunsicherheit, die hier im Lande entstanden ist, und die Tatsache, daß viele über den Abgabetermin irritiert sind, geht auf das Konto der Bundesregierung. Die Sache hätte längst vor dem 31. Mai über die Bühne sein können. Bei dieser Verfahrensweise dürfen wir uns allerdings nicht wundern, wenn manche Gesetze immer bürgerferner werden.
    Dem Änderungsantrag, der dann im Ausschuß vorgelegt wurde, stimmt meine Fraktion zu. Es ist der Änderungsantrag, statt einer Ausschlußfrist zum 30. September eine verlängerbare Frist wie beim Einkommensteuerzahler einzuführen. Die Zustimmung geschieht nicht ohne Bedenken; denn wir wollen natürlich die Erleichterung für die Verwaltung, die durch die Fristverlängerung erreicht wird — bessere Aufteilung der Arbeit über das gesamte Jahr hinweg —, nicht durch Erschwerungen auf der anderen Seite kompensieren. Wir sehen durchaus die Schwierigkeit, daß die Lohnsteuersachbearbeiter gegen Jahresende bereits wieder mit den Ermäßigungsanträgen für das kommende Jahr befaßt sein werden. Wir sehen auch andere Schwierigkeiten.
    Unsere Zustimmung zur verlängerbaren Frist liegt letztlich darin begründet, daß wir dem belasteten, dem überbelasteten Steuerpflichtigen das hat ja die vorangegangene Debatte sehr deutlich gemacht — und vor allen Dingen dem überbelasteten Lohnsteuerpflichtigen soweit wie möglich entgegenkommen wollen. Wir erwarten natürlich, daß die Masse der Anträge im ersten Halbjahr eingehen wird. Dafür spricht das Interesse an der Steuererstattung. Jeder kommt nun einmal gern schnell zu seinem Geld. Wir erwarten auch, daß bis zum 30. September annähernd 100 % der Anträge abgegeben werden.



    Dr. Langner
    Wir wollen aber auch dem entgegenkommen, der am 30. September eben noch nicht so weit sein konnte. Das kann an der Überlastung seines Steuerberaters, seines Lohnsteuerhilfevereins liegen, das kann aber auch an noch ungeklärten Voraussetzungen für ,den Steuerpflichtigen selbst liegen. Denken Sie beispielsweise an Unfallschäden, die auf dem Arbeitsweg entstanden sind. Wenn sich der Unfall etwa im Dezember ereignete, ist oft bis zum 30. September des darauf folgenden Jahres .die Schuldfrage gerichtlich noch nicht geklärt. Die Versicherung stellt deshalb die Schadensregulierung zurück, und der Steuerpflichtige weiß nicht, ob er nun den Schaden vom Unfallgegner ersetzt bekommt oder ob er ihn unter Werbungskosten im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen soll. Hier kann die verlängerbare Frist in der Tat hilfreich sein.
    Meine Damen und Herren, meine Fraktion möchte erreichen, ,daß alle Lohnsteuerpflichtigen ihre Erstattungen auch geltend machen. Noch etwa eine halbe Milliarde DM an Steuern behält der Staat zuviel, die an die erstattungsberechtigten Lohnsteuer- pflichtigen zurückfließen könnten. Natürlich ist das Recht für die Wachen da. Wir wollen es dem Bürger aber erleichtern, wach zu sein. Mit der heutigen Fristverlängerungsmöglichkeit tun wir einen kleinen, aber bedeutsamen Schritt in diese Richtung. Es bleibt noch viel zu tun, um unser Steuersystem einfacher und gerechter zu gestalten. Die Union bleibt am Ball. Darauf können sich unsere Mitbürger verlassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gobrecht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Gobrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es denn schon so kurz vor dem. Fußballspiel Deutschland-Österreich ist, will ich gern das, was vom Ball gesagt worden ist, aufgreifen. In bezug auf dieses Thema kann man nämlich sagen, daß die Lohnsteuerpflichtigen bisher so behandelt worden sind wie eine Fußballmannschaft, die statt mit elf mit neun Spielern auf dem Feld ist. Nur ist es hierbei so, daß die Lohnsteuerpflichtigen bisher nichts dafür konnten, während die Fußballmannschaft, die nur noch mit neun Spielern auf dem Platz ist, meistens etwas dafür kann.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Länge der Überschrift dieses Gesetzes, nämlich „Gesetz über die Verlängerung der Antragsfrist für die Abgabe des Antrags auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs" lautet, steht im umgekehrten Verhältnis zu der Kürze des Gesetzestextes. Gleichwohl aber handelt es sich hierbei keineswegs um eine geringfügige Kosmetik am Einkommensteuergesetz, sondern es handelt sich darum, die Einteilung der Steuerpflichtigen in Steuerzahler erster Klasse und zweiter Klasse aufzuheben.

    (Sehr richtig! und Beifall bei der SPD)

    Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dabei in ihrem Antrag im Finanzausschuß davon leiten lassen, daß
    nicht nur eine weitgehende Anpassung der Rechte der Lohnsteuerzahler an die der Einkommensteuerzahler vorgenommen werden soll, sondern daß beide Steuerpflichtigen-Gruppen in Zukunft gleichbehandelt werden sollen.

    (Beifall bei der SPD)

    Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht schon früher — das ist sicherlich eine ganz entscheidende Frage —, wenn es so wichtig ist, wie wir meinen, daß es ist? Die Bundesregierung — das ist hier schon deutlich geworden — hatte schon in der vergangenen Legislaturperiode versucht, die Angleichung hinsichtlich der Behandlung von Lohnsteuerzahlern und Einkommensteuerzahlern vorzunehmen. Aber leider scheiterte diese Lösung damals an der ablehnenden Haltung der Landesfinanzbehörden.
    Die gleiche und wirklich gerechte Behandlung aller Steuerzahler — sowohl der Einkommensteuerzahler einerseits als auch der Lohnsteuerzahler andererseits — ist aber nur gewährleistet, wenn nicht bei den einen eine Ausschlußfrist und bei den anderen eine Frist vorhanden ist, die im Grunde genommen fast bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag verlängert werden kann. Mit anderen Worten: Bei den Arbeitnehmern haben wir eine Frist, die wie ein Fallbeil wirkt: Am 31. Mai 24 Uhr ist Schluß mit der Möglichkeit, Lohnsteuererstattungen für das Vorjahr zu beantragen, während auf der anderen Seite bei allen zur Einkommensteuer zu Veranlagenden eine weitere Fristverlängerung — teilweise, wie gesagt, von beträchtlichem Umfang — möglich ist. Wir meinen deswegen, daß der Antrag des Bundesrates bei weitem nicht weit genug geht, sondern im Grunde genommen nur eine halbe Sache ist. Hier sollten Nägel mit Köpfen gemacht werden. Deswegen muß diese Fallbeilfrist, Ausschlußfrist fallen.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben damit zugleich endlich auch ein Problem gelöst, das immer wieder bei Arbeitnehmern auftaucht, die in einem Jahr auf Grund von Nebeneinkünften oder auf Grund höherer Einkünfte zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen, im nächsten Jahr aber wieder in den Bereich der Lohnsteuerjahresausgleichsanträge fallen, weil die Einkünfte eben wieder niedriger sind oder bestimmte Einkünfte, Nebeneinkünfte weggefallen sind. Auch dies wird hiermit bereinigt. Dies ist ein Beitrag zur Vereinfachung in diesem Bereich. Hier wird es zukünftig keine unterschiedlichen Fristen mehr geben.
    Es ist hier von meinem Vorredner der Hinweis gekommen, daß die Bundesregierung relativ lange gebraucht habe, um ihre Stellungnahme zu dem Bundesrats-Vorschlag abzugeben, nämlich die vollen drei Monate. In diesem Punkt kann man ihm sicherlich zustimmen. Ich finde auch, daß das ziemlich lange gedauert hat. Aber ich gehe einmal davon aus, daß man sich Mühe geben wollte, hier nun eine perfekte Lösung vorzulegen. Jedenfalls hat uns die Formulierungshilfe, die sich der Finanzausschuß mit großer Mehrheit zu eigen gemacht hat, da weitergebracht.



    Gobrecht
    Was bringt die Neuregelung im einzelnen, meine Damen und Herren?
    Erstens. Durch Wegfall. der Ausschlußfrist wird Gleichberechtigung für alle Steuerzahler geschaffen. Arbeitnehmer — vereinfacht ausgedrückt — werden nicht mehr schlechter behandelt als Unternehmer.
    Zweitens. Die Verlängerbarkeit der Antragsfrist auch für den Lohnsteuerjahresausgleich über den 30. September des Folgejahres hinaus wird die Arbeitnehmer umfassend vor Rechtsverlusten schützen, umfassend davor schützen, daß Erstattungsansprüche zukünftig verlorengehen.
    Drittens. Bei einem Wechsel zwischen der Veranlagung zur Einkommensteuer und dem Lohnsteuerjahresausgleich sind keine unterschiedlichen Fristbestimmungen mehr zu beachten — ein Beitrag zur Vereinfachung.
    Viertens. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und die Lohnsteuerhilfe-Vereine können ihren Arbeitsanfall über ein Kalenderjahr besser verteilen, als das bisher der Fall war.
    Fünftens. Die Arbeitsbelastung bei den Finanzämtern wird entzerrt, so daß Personal und Datenverarbeitungsanlagen gleichmäßiger ausgelastet sein werden, wobei davon ausgegangen werden kann, daß schon auf Grund der Interessenlage der Antragsteller die Anträge fast vollständig innerhalb des folgenden Jahres kommen werden.
    Zum Schluß, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich von dieser Stelle sehr eindringlich an den Bundesrat appellieren, dem Gesetz zuzustimmen, nun nicht wieder auf halbem Wege stehenzubleiben — es gibt da ja gewisse Anzeichen — und dies auch schnell zu machen, damit hier nicht unnötig lange Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet besteht. Ich meine, hier sollten keine halben Sachen gemacht werden.
    Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)