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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 7817 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7817 B Verzicht des Abg. Ravens auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 7817 C Eintritt des Abg. Neumann in den Deutschen Bundestag 7817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 7817 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa und ihre Erörterung auf dem KSZE-Uberprüfungstreffen in Belgrad — Drucksachen 8/1312, 8/1605 — Genscher, Bundesminister AA . 7818 A, 7857 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . . 7820 A Dr. Corterier SPD 7826 C Jung FDP 7835 C Klein (München) CDU/CSU 7840 A Brandt SPD 7843 C Hoppe FDP 7848 B Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 7850 D Dr. Hupka CDU/CSU 7855 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Einführung eines Einkommensteuertarifs mit durchgehendem Progressionsverlauf — Tarifbericht (§ 56 EStG) — Drucksachen 8/62, 8/1887 — Dr. Schäuble CDU/CSU 7879 C Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . 7880 D Huonker SPD 7885 C Frau Funcke FDP 7889 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7894 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 7891 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist für die Abgabe des Antrags auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs — Drucksache 8/1813 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1924 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . . . . 7897 D Gobrecht SPD 7899 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 8/1820 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1946 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1920 — . . . . . . . 7900 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/4306, 7/5849, 8/1899 — Dr. Friedmann CDU/CSU 7900 D Esters SPD 7903 A Gärtner FDP 7905 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7906 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebots und zur Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksachen 8/439, 8/1758 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 7908 C Thüsing SPD 7910 D Schäfer (Mainz) FDP . . . . . . . . . 7913 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1590, 8/1806 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1929 — . . . . . . . 7915 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1613, 8/1807 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1930 — . . . . . . . 7915 C Fragestunde — Drucksache 8/1931 vom 16. 06. 1978 — Weiterführung des VFW-Fokker-614-Programms durch Rumänien MdlAnfr A3 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7859 D Leistungen nach dem BAföG für Schüler der Klassen 10 im Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsfachschule vom Schuljahr 1978/79 an MdlAnfr A6 16.06.78 Drs 08/1931 Stockleben SPD Antw PStSekr Engholm BMBW 7860 A Wechsel in der Leitung des Bundeskriminalamts auf Grund der durch den „HöcherlBericht" bekanntgewordenen Fahndungsfehler MdlAnfr A45 16.06.78 08/1931 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 7860 C, D, 7861 A ZusFr Niegel CDU/CSU 7860 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . 7861 A Beeinflussung rechtsextremistischer Akteure von dritter Seite MdlAnfr A47 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A48 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7861 B, C, D, 7862 A, B, C, D, 7863 A ZusFr Spranger CDU/CSU . 7861 C, D, 7862 A ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . . 7862 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 7862 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 7862 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 7862 D ZusFr. Sieglerschmidt SPD . . . . . . 7863 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 III Stellungnahme des BMI zu Presseberichten über Aktivitäten von Rechtsextremisten MdlAnfr A49 16.06.78 Drs 08/1931 Krey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7863 A, B, C ZusFr Krey CDU/CSU . . . . . . . 7863 B ZusFr Spranger CDU/CSU 7863 C Frühere Tätigkeit neonazistischer Akteure in kommunistischen Organisationen MdlAnfr A50 16.06.78 Drs 08/1931 Regenspurger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7863 C Gründe für die Abweichung vom Grundsatz der Vermeidung von Doppelstaatsangehörigkeit im Einbürgerungsfall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A56 16.06.78 Drs 08/1931 Sieglerschmidt SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7864 A, C, D, 7865 A, B, C, D ZusFr Sieglerschmidt SPD 7864 B, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 7864 C ZusFr Conradi SPD 7865 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 7865 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7865 B ZusFr Lambinus SPD 7865 B ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . 7865 C ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7865 C Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern bei Einbürgerungsanträgen insbesondere im Fall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A57 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A58 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7865 D, 7866 A, B, C, D, 7867 A, B, C, D, 7868 A, B, C, D, 7869 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 7866 A, 7868 A, B ZusFr Conradi SPD . . . . 7866 B, 7869 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7866 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 7866 C, 7868 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7866 D, 7868 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 7866 D, 7868 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . 7867 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7867 A ZusFr Rawe CDU/CSU . . . . . . . 7867 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7867 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7869 A Verbot von Publikationen mit positiven Darstellungen des „Dritten Reichs", insbesondere der „Sonderhefte" der John-JahrVerlags-KG MdlAnfr A60 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD MdlAnfr A61 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7869 B, C, 7870 A ZusFr Kuhlwein SPD 7870 A Kriterien für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei MdlAnfr A62 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 7870 A, C, D, 7871 A, B ZusFr Conradi SPD 7870 B, C ZusFr Sieglerschmidt SPD 7870 D ZusFr Paterna SPD 7870 D ZusFr. Kuhlwein SPD . . . . . . . 7871 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7871 B Vereinbarkeit der Ausführungen des Bundeskanzlers im Bundestag mit der Feststellung im „Höcherl-Bericht" hinsichtlich der Klarheit über die Fahndungsziele bei den unteren Polizeibehörden MdlAnfr A63 16.06.78 Drs 08/1931 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7871 C, D, 7872 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 7871 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7872 A Anweisung an die Finanzverwaltung bezüglich der bereits im geltenden Recht gegebenen Umsatzsteuerfreiheit von Verwaltungsgebühren für Sondervermögen MdlAnfr A66 16.06.78 Drs 08/1931 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 7872 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 7872 C Forderungen der Wirtschaft nach weiteren Steuerentlastungen MdlAnfr A67 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A68 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7872 D, 3833 A, B, C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7873 B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Grunderwerbsteuerbefreiung für Unternehmen in durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geförderten Gebieten MdlAnfr A71 16.06.78 Drs 08/1931 Peiter SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7873 D, 7874 A ZusFr Peiter SPD . . . . . . . . . . 7874 A Erhaltung der Gemengteildeklaration im deutschen Futtermittelrecht MdlAnfr A72 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD MdlAnfr A73 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7874 B, C, D, 7875 A, B ZusFr Oostergetelo SPD . 7874 C, D, 7875 A, B Schutz des deutschen Weinbaus vor verstärkten Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt durch die Aufnahme Spaniens, Portugals und Griechenlands in die EG MdlAnfr A74 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A75 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7875 B, C, D, 7876 A, B, C, D, 7877 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 7875 C, D, 7876 C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 7875 D, 7877 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7876 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7876 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7876 B ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7877 A Maßstäbe Polens für die Bemessung der Auslösesummen für deutsche Fischkutter MdlAnfr A76 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 7877 B, C, D, 7878 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7877 C ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . 7877 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7878 A Weitergabe der Niedrigpreise, insbesondere für Schweinefleisch, an den Endverbraucher MdlAnfr A77 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A78 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7878 A, B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7878 B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 C Unterbindung der Einfuhr von Mehlmischungen aus Frankreich ohne Währungsausgleich MdlAnfr A79 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU MdlAnfr A80 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 7878 D, 7879 A, B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 D, 7879 A Nächste Sitzung 7915 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7917* A Anlage 2 Beurteilung des vom Verbraucherschutzverband Hessen e. V. veröffentlichten Schwarzbuches „Der Grüne Moloch" durch die Bundesregierung MdlAnfr Al 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7917* C Anlage 3 EG-Regelung für deutsche landwirtschaftliche Brennereien MdlAnfr A82 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* C Anlage 4 Schädigung der deutschen Mühlenwirtschaft durch die Umgehung des auf Mehl erhobenen Währungsausgleichs durch Frankreich MdlAnfr A107 09.06.78 Drs 08/1895 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* D Anlage 5 Maßnahmen angesichts der mit den geheimen türkischen Koranschulen zusammenhängenden Vorgänge SchrAnfr B6 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7919* A Anlage 6 Schleppende Grenzabfertigung auf tschechischer Seite MdlAnfr A42 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 V Anlage 7 Zeitpunkt der Unterrichtung des Hauptpersonalrats durch den Bundesinnenminister über die beabsichtigte Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden MdlAnfr A43 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU MdlAnfr A44 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* C Anlage 8 Vorlage des Verfassungsschutzberichts 1977 MdlAnfr A46 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* A Anlage 9 Stand des Genehmigungsverfahrens beim SNR 300 in Kalkar MdlAnfr A51 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* B Anlage 10 Gründe für die Streichung der Stelle eines Parlamentarischen Staatssekretärs im BMI MdlAnfr A53 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 11 Verbot der Weitergabe vager Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz MdlAnfr A55 16.06.78 Drs 08/1931 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 12 Bedrohung der Verfassung durch Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind MdlAnfr A59 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* D Anlage 13 Bedenken der Bundesregierung gegen die Vorschläge der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht MdlAnfr A69 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A70 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7921* C Anlage 14 Vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung zwischen der französischen Firma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH als Entsorgungsnachweis MdlAnfr Al26 16.06.78 Drs 08/1931 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7922* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7817 99. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 22.6. Dr. von Aerssen * 21.6. Dr. Ahrens ** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Althammer 23. 6. Arendt 21. 6. Dr. Bangemann* 23. 6. Dr. Bayerl * 23. 6. Blumenfeld * 21. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Coppik 23. 6. Dr. Dregger 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Dr. Eyrich 23. 6. Fellermaier * 23. 6. Flämig * 23. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner *** 23. 6. Haase (Fürth) * 23. 6. Handlos *** 23. 6. von Hassel *** 23. 6. Hoffie 21. 6. Ibrügger * 23. 6. Immer (Altenkirchen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Dr. h. c. Kiesinger 23. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Koblitz 23. 6. Lange * 21.6. Lemmrich ' 23. 6. Lemp * 23. 6. Lenders 21.6. Lenzer *** 23. 6. Lücker * 23. 6. Luster * 23. 6. Marquardt *** 23. 6. Mattick *** 22. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 23. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Mischnick 23. 6. Dr. Müller *** 23. 6. Pawelczyk*** 23. 6. Dr. Pfennig *** 23. 6. Reddemann *** 23. 6. Schmidt (Wattenscheid) 22. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 23. 6. Schreiber * 22. 6. Schwarz 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 23. 6. Dr. Schwörer * 23. 6. Seefeld * 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 23. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 23. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 23.6. Sybertz 23. 6. Ueberhorst *** 23. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Frau Dr. Walz * 23. 6. Wawrzik * 22. 6. Dr. von Weizsäcker 21.6. Ziegler 23. 6. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1850 Frage A 1, 94. Sitzung, Seite 7424 B) : Die Kosten, die sich für Verbraucher und Steuerzahler auf Grund der Agrarpolitik ergeben, können nicht durch einfache Addition von Finanzzuweisungen an den Agrarsektor, des Zahlungsverkehrs mit dem Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel (EAGFL), der Steuervorteile der Landwirtschaft und der Differenz der Nahrungsmittelpreise zwischen dem Inland und auf dem Weltmarkt gewonnen werden, wie es im „Grünen Moloch" geschehen ist. Eine derartige Vorgehensweise ist irreführend und soll offenbar suggerieren, daß die Agrarpolitik um 50 Mrd. DM „billiger" sein könnte. Will man zu einer realistischen Einschätzung der Aufwendungen für die Agrarpolitik kommen, so können allein volkswirtschaftliche Berechnungen und politische Bilanzierungen weiterhelfen, die sowohl volkswirtschaftliche Kosten als auch - und das wird bei der oben skizzierten Vorgehensweise völlig außer acht gelassen - volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen der Agrarpolitik berücksichtigen. Die Erstellung solcher volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen-Kosten-Analysen stößt gerade bei der Agrarpolitik auf kaum überwindliche Schwierigkeiten, weil die Agrarpolitik wegen ihrer weit vorangeschrittenen europäischen Integration - wie kein anderer Bereich der Politik - viel von ihrer sektoralen Autonomie eingebüßt hat und zum Bestandteil, z. T. sogar zum Objekt der europäischen Integrationspolitik geworden ist. Während die sektoralen Finanzaufwendungen in der Regel zu quantifizieren sind, entzieht sich der im Rahmen einer solchen Politik erzielte gesamtwirtschaftliche und gesamtpolitische Nutzen fast immer einer monetären Bewertung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang als Beispiel die nach wie vor gültige politische Geschäftsgrundlage der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erwähnen, die darin besteht, daß die Agrarländer der EG die Agrarunion stets als politische und ökonomische Kompensation für die Vorteile betrachtet haben, die die Zollunion für die Industriestaaten, 7918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 insbesondere die Bundesrepublik, mit sich bringt. Eine Bilanzierung des volkswirtschaftlichen und politischen Nutzens der Zollunion mit den Finanzaufwendungen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik ist bisher — auch von wissenschaftlicher Seite — nie ernsthaft versucht worden. Es stellen sich ähnliche Probleme, wenn man beispielsweise die vor allem im Agrarbereich zu erwartenden Mehrkosten der vorgesehenen Erweiterung der EG um Griechenland, Spanien und Portugal dem politischen und volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Erweiterung gegenüberstellen wollte. Durch eine Rückkehr zu einer nationalen Agrarpolitik könnten zwar eventuell für die Bundesrepublik als einem Nettoimporteur von Nahrungsmitteln auf dem Agrarsektor volkswirtschaftliche Kosten eingespart werden. Der entgangene gesamtwirtschaftliche Nutzen bei einem dann aller Voraussicht nach eintretenden Zerfall der EG als Wirtschaftsgemeinschaft würde aber sicherlich bei weitem größer sein als die Einsparungen auf dem Agrarsektor, ganz abgesehen von den nicht zu verantwortenden politischen Folgen. Wie ich schon in der Antwort auf Ihre mündliche Anfrage bezüglich des „Grünen Molochs" ausführte, kommen auch große Teile des nationalen Agrarhaushalts primär der Gesamtbevölkerung zugute. Eine Aufteilung dieser Mittel auf landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung ist nicht einmal annäherungsweise möglich. Wie soll z. B. der Nutzen des Küstenschutzes bewertet und auf die Bevölkerungsgruppen oder auf die Wirtschaftssektoren aufgeteilt werden. Dasselbe gilt für die Ausgaben für den Wegebau, die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Zweitens ist es wohl kaum möglich, den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landwirtschaft z. B. im Hinblick auf die Erhaltung der Landschaft zu quantifizieren. Ganz abgesehen von den Bewertungsproblemen einer besonders in den Erholungsgebieten offengehaltenen und im Sinne der Ökologie und des Naturhaushaltes erhaltenen Landschaft fehlen gesicherte Informationen über die Kosten einer alternativen Landschaftspflege. Die Zuwendungen an die Landwirtschaft dieser Erholungsgebiete, die in der Regel gleichzeitig „landwirtschaftliche Problemgebiete" sind, können im volkswirtschaftlichen Sinne also auch nicht nur unter Kostenaspekten gesehen werden. Ich hoffe, diese Ausführungen, die keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben, haben deutlich gemacht, daß es sich die Kritiker der Agrarpolitik zu einfach machen, wenn sie nicht die Komplexität des Problems, d. h. auch alle volkswirtschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigen. Aus den genannten Gründen ist es leider nicht möglich, Ihnen die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrarpolitik in einer Zahl zu nennen und diesen Kosten den korrespondierenden volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen gegenüberzustellen. Ich darf Sie aber auf den Versuch einer solchen Quantifizierung in einer umfangreichen von meinem Hause in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analyse hinweisen. Diese wissenschaftliche Studie, die 1976 veröffentlicht wurde und auch Ihnen bekannt sein wird, kommt zu dem Ergebnis, daß die deutsche Volkswirtschaft bei einer Senkung des Agrarpreisniveaus und gleichzeitiger direkter Einkommensübertragung — je nach Weltmarktpreis — langfristig 2 bis 5 Mrd. DM pro Jahr einsparen könnte. Diese Ergebnisse beruhen, wie der große Schwankungsbereich von 2 bis 5 Mrd. DM schon zeigt, auf zahlreichen, mehr oder weniger gesicherten Annahmen, durch die das Ergebnis wesentlich beeinflußt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 82) : Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten für die deutschen landwirtschaftlichen Brennereien rasch eine EG-Regelung zu finden? Der Vorschlag der EG-Kommission für eine gemeinsame Alkoholmarktordnung wird seit Januar 1977 in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates behandelt. Die erste Beratung des Vorschlags steht kurz vor dem Abschluß. Die Kommission hat einige Änderungen ihres Vorschlages angekündigt. Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst bald eine den deutschen Interessen entsprechende Regelung des europäischen Alkoholmarktes zu erreichen. Der Kommissionsvorschlag für die Alkoholmarktordnung kann jedoch nicht in allen Teilen als geeignete Lösung für die Probleme des Alkoholmarktes angesehen werden. Bis zur Einführung einer EG-Alkoholmarktordnung wird die bisherige nationale Regelung bis auf einige nicht wesentliche Details weitergeführt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 107) : Trifft die in Presseberichten wie z. B. in der „Süddeutschen Zeitung" vom 7. Juni wiedergegebene Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Handelsmühlen nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die deutsche Mühlenwirtschaft erheblich geschädigt wird durch Manipulationen der Art, daß französische Mühlen Mehl mit geringen Mengen Salz oder Zucker vermischen und dieses Mehl als „Zubereitung auf der Grundlage von Mehl" unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen — nämlich Umgehung des auf „Mehl" erhobenen Währungsausgleichs in Höhe von ca. 120 DM pro t — in den überlasteten deutschen Mehlmarkt einschleusen, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher gegen diese Manipulation unternommen, um Schaden von der deutschen Mühlen- und Getreidewirtschaft abzuwenden, und wie hoch beziffert sich der daraus entstandene finanzielle Schaden? Der Bundesregierung sind Anfang dieses Jahres Mitteilungen aus Wirtschaftskreisen zugegangen, nach denen in zunehmendem Maße Mehlmischungen aus Frankreich eingeführt werden, für die auf Grund der Warenzusammensetzung keine Währungsausgleichsbeträge erhoben werden konnten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7919* Da für die Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge die EG-Kommission zuständig ist, hat die Bundesregierung im März 1978 die Einbeziehung der genannten Erzeugnisse in den Währungsausgleich in Brüssel beantragt. Als im Mai noch keine Entscheidung der EG-Kommission über den deutschen Antrag vorlag, hat die Bundesregierung erneut auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam gemacht und die Dringlichkeit einer baldigen Entscheidung betont. Die Bundesregierung wird erneut in Brüssel vorstellig werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 6) : Verfolgt die Bundesregierung die Vorgänge im Zusammenhang mit den geheimen türkischen Koranschulen, und sieht sie sich gegebenenfalls zu Maßnahmen veranlaßt? Informationen über die türkischen Koranschulen sind der Bundesregierung vorwiegend aus Pressemeldungen bekannt. Es handelt sich dabei, soweit erkennbar, um private Unterrichtsangebote religiösen Inhalts, die inhaltlich sehr unterschiedlich strukturiert sind; die jeweilige Teilnahme scheint auch ein unterschiedlich starkes Interesse zu finden. Soweit durch diese Koranschulen direkt oder indirekt der Schulunterricht für türkische Kinder etwa durch Überforderung betroffen sein sollte, sind für entsprechende Maßnahmen die Länder zuständig. Ich beabsichtige daher, mich in dieser Angelegenheit mit einer Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder zu wenden, und werde Sie über den Inhalt der Antwort informieren. * Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 42) : Treffen Berichte einzelner Reisender in die CSSR zu, daß die Grenzabfertigung auf tschechischer Seite in letzter Zeit ständig schleppender vollzogen wird, so daß ohne ersichtlichen Grund Wartezeiten von sechs und mehr Stunden in Kauf genommen werden müssen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf eine generelle Beschleunigung der Abfertigung an dieser Grenze hinwirken zu können? Nach den Feststellungen der bayerischen Grenzpolizei muß beim Grenzübertritt zur CSSR in der Regel mit einer Abfertigungsdauer bis zu einer Stunde gerechnet werden. Längere Wartezeiten sind dann zu beobachten, wenn anläßlich von Feiertagen oder während der Hauptreisezeit der Reiseverkehr stark ansteigt. So waren im laufenden Jahr insbesondere am Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt mehrmals und in Einzelfällen auch am Grenzübergang Furt i. Wald-Vollmau und am Grenzübergang Philippsreut längere Wartezeiten zu verzeichnen. Beim Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt sind die Straßenverhältnisse einem starken Reiseverkehr nicht gewachsen. Das Präsidium der bayerischen Grenzpolizei weist deshalb schon seit Jahren in Mitteilungen an die Presse auf diesen Umstand hin und bittet die Verkehrsteilnehmer in der Hauptreisezeit vermehrt die weniger frequentierten Übergänge zu benutzen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Behörden der CSSR mehrfach gebeten, die Grenzdienststellen personell so auszustatten, daß der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR ohne unverhältnismäßig lange Wartezeiten abgewickelt werden kann. Sie wird wegen der Verzögerungen bei der Abfertigung in den letzten Monaten die Botschaft in Prag erneut anweisen, diese Frage mit den Behörden der CSSR nochmals zu erörtern und auf eine Beschleunigung bei der Abfertigung hinzuwirken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 43 und 44) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister den zuständigen Hauptpersonalrat von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden erst zu einem Zeitpunkt unterrichtet hat, als dieser bereits aus der Presse informiert war? Wie ist gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Vorgehen mit der Pflicht, die Personalvertretung „zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten" (§ 68 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes), zu vereinbaren? Der Sachverhalt ist — worauf ich einleitend hinweisen möchte — in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 1978 eingehend erörtert worden. Prof. Dr. Maihofer hat bereits damals betont, daß der Hauptpersonalrat beim Bundesminister des Innern zum frühest möglichen Zeitpunkt von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamtes von Bonn nach Wiesbaden informiert worden ist. Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz gebotene Unterrichtung der Personalvertretung konnte erst nach Abschluß der internen Meinungsbildung im BMI sowie nach der notwendigen Abstimmung mit dem Bundeskabinett und dem Innen- bzw. Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erfolgen. Die interne Meinungsbildung im BMI war am 18. April 1978, die Abstimmung mit dem Kabinett und im parlamentarischen Bereich am 19. April 1978 abgeschlossen. Noch am selben Tage wurde der Vorsitzende des Hauptpersonalrats fernmündlich verständigt. Die ursprünglich noch für den Abend des 19. April vorgesehene ausführliche Unterrichtung von Vertretern des Hauptpersonalrats durch Minister Maihofer fand dann auf Wunsch des HPR erst am folgenden Tage statt, weil der HPR noch zu einer Sitzung in. Nürnberg war. Der Vorschrift des § 68 Abs. 2 BPersVG, die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist also voll entsprochen worden. 7920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Bei dem Gespräch mit dem HPR hat Minister Maihofer im übrigen ausdrücklich betont, daß ein Vollzug der beabsichtigten Verlegung vor Abschluß des Beteiligungsverfahrens selbstverständlich nicht in Betracht komme. Demgemäß wurden entsprechende Maßnahmen (Anmietung eines Gebäudes in Wiesbaden etc.) erst eingeleitet, nachdem der Hauptpersonalrat der Verlegung am 18. Mai 1978 zugestimmt hatte. Minister Maihofer hat damals sowohl gegenüber den Vertretern des HPR als auch im Innenausschuß des Deutschen Bundestages die bereits am 18. April 1978, also vor Abschluß der internen Meinungsbildung erfolgte Presseveröffentlichung bedauert und die ihr zugrundeliegende Indiskretion ausdrücklich mißbilligt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wies- baden) (CDU/CSU) ( Drucksache 8/1931 Frage A 46): Kann die Bundesregierung konkrete Angaben darüber machen, wann der Verfassungsschutzbericht 1977 des Bundesinnenministers erscheint, nachdem die entsprechenden Berichte der Länderinnenminister zum Teil bereits seit vielen Wochen der Öffentlichkeit vorliegen? Der Bundesminister des Innern wird den Verfassungsschutzbericht 1977 in der ersten Julihälfte der Öffentlichkeit vorlegen. Das genaue Datum der Vorlage steht noch nicht fest. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 51): Wie ist der gegenwärtige Genehmigungsstand beim SNR 300 in Kalkar, wird die TEG 7/3 noch im Juni und die TEG 7/3.1 noch im September 1978 erteilt, oder sind weitere Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu erwarten? Die Bundesregierung ist von der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen über den Umfang der bisher erteilten und den vorgesehenen Umfang der anstehenden Teilerrichtungsgenehmigungen (TEG) für den SNR 300 unterrichtet. Die zuletzt erteilte TEG 7/2 (5) umfaßt u. a. den biologischen Schild; damit sind nunmehr alle sicherheitstechnisch wichtigen Gebäude genehmigt. Zur TEG 7/3 hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung vorbehalten. Die Bundesregierung kann in ihrer auf die Bundesaufsicht begrenzten Zuständigkeit unter diesen Umständen keine Angaben darüber machen, ob und wann die Genehmigungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen über weitere Teilerrichtungsgenehmigungen für den SNR 300 entscheiden wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 53) : Ist die nachahmenswerte Streichung eines Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium damit zu erklären, daß die Aufgaben des Bundesministeriums zurückgegangen sind oder damit zu begründen, daß das Bundesministerium auf der Ebene der Staatssekretäre bisher überbesetzt war? Weder ein Rückgang der ministeriellen Aufgaben noch eine Überbesetzung des Leitungsbereichs im Bundesministerium des Innern war maßgebend dafür, daß ein zweiter Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern nicht berufen wurde. Sie können dies anhand des Geschäftsverteilungsplans oder auch an Umfang und Vielfalt der durch den Bundesminister des Innern zu vertretenden Antworten auf Parlamentarische Anfragen unschwer feststellen. Die Position des zweiten Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI ist nicht gestrichen worden. Richtig ist, daß Bundesminister Baum beabsichtigt, mit dem eingespielten und eingearbeiteten Team der Staatssekretäre die für diese Legislaturperiode noch anstehenden Aufgaben anzupacken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Verfassungsschutz die Anweisung zu erteilen, wonach keine vagen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst weitergegeben werden dürfen, wie das Berliner Oberverwaltungsgericht jetzt festgestellt hat, sondern nur solche Tatsachen, „die den Schluß einer verfassungsfeindlichen die demokratischen Freiheiten zielstrebig untergrabenden Hetze oder eines tätlichen Angriffs zuverlässig tragen", da die Verfassung es nicht dulde, politische „Außenseiter ins gesellschaftliche Abseits zu drängen und hinter einem Stacheldraht des Verdachts verschwinden zu lassen"? Das in Ihrer Frage angesprochene Urteil des OVG Berlin, das am 18. April 1978 verkündet wurde, liegt der Bundesregierung erst seit dem 14. Juni 1978 im Wortlaut vor. Die Bundesregierung wird das Urteil unverzüglich sorgfältig auswerten. Diese Auswertung hat begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß das Land Berlin noch nicht über die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 59) : Inwiefern bedrohen nach Auffassung der Bundesregierung Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind, unsere Verfassung? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß — wie Sie es formuliert haben — Briefträger Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7921* oder Lokomotivführer, die Mitglied der DKP sind, unsere Verfassung bedrohen können. Es geht Ihnen aber wohl bei Ihrer Frage darum, ob von allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes die Treue zur Verfassung gefordert werden darf. Hierzu vertritt die Bundesregierung folgende Auffassung: 1. Soweit Briefträger und Lokomotivführer im Beamtenverhältnis stehen, muß Ihre Frage nach dem geltenden Beamtenrecht beurteilt werden. Es bestimmt in § 7 und § 52 des Bundesbeamtengesetzes, daß jeder Beamte die Gewähr der Verfassungstreue bieten muß. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 ausdrücklich festgestellt, daß die politische Treuepflicht eine sich aus der Verfassung selbst ergebende Grundpflicht eines jeden Beamten sei. Die Bundesregierung sieht sich an diese Feststellung gebunden. Aus ihr folgt: Nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt die Verletzung der politischen Treuepflicht bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf regelmäßig die Entlassung aus dem Dienst; bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung in förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht automatisch in jedem Fall der Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ein. Die Entfernung aus dem Dienst ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nur dann möglich, wenn dem Beamten im Einzelfall eine Verletzung jener Amtspflicht nachgewiesen wird, „sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten". Eine Treuepflichtverletzung setzt „ein Minimum an Gewicht und an Evidenz der Pflichtverletzung" voraus. Ihre Frage läßt sich danach nicht generell beantworten. Es kommt entscheidend auf das Ergebnis der Ermittlungen im Einzelfall an. Hierbei ist nach der Bundesdisziplinarordnung das gesamte dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Beamten zu berücksichtigen. 2. Würde es sich nicht um Beamte, sondern um Arbeitnehmer handeln, wäre Prüfungsmaßstab die arbeitsrechtliche bzw. tarifvertragliche Treuepflicht der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Loyalität; damit ist es nicht vereinbar, wenn er den Staat und seine Verfassungsordnung in unangemessener Weise angriffe, verächtlich machte oder beschimpfte. Eine darüber hinausgehende politische Treuepflicht im Sinne der Beamtenpflichten kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unterschiedslos für alle Funktionen verlangt werden. Insoweit müssen sich die Anforderungen vielmehr aus dem jeweiligen Amt ergeben. Für eine Kündigung ist erforderlich, daß das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird. Anhand dieser Maßstäbe ist eine Prüfung im jeweiligen Einzelfall erforderlich. In diese Prüfung ist einzubeziehen, ob sich das aktive Eintreten für Bestrebungen, die sich gegen den Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland richten, mit der allgemeinen Loyalitätspflicht und ggf. der gesteigerten funktionsbezogenen Treuepflicht vereinbaren läßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 69 und 70) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung den Vorschlägen der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht mit Bedenken gegenübersteht? Worauf sind die Widerstände gegebenenfalls im einzelnen zurückzuführen, und wie stehen sie im Einklang mit den wiederholten Aussagen des Bundeskanzlers, sich für Berlin vorrangig einsetzen zu wollen? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung begrüßt die gemeinsame Erklärung der Parteien zur zusätzlichen Förderung Berlins. Zu Frage A 70: Die Bundesregierung hat stets dafür gesorgt, daß die wirtschaftliche, geistige und kulturelle Anziehungskraft der Stadt erhalten bleibt und weiter gestärkt wird. Sie hat hierfür seit jeher erhebliche Mittel aufgewendet, die in diesem Jahr rund 10 Milliarden DM betragen. In 1978 beträgt allein die Bundeshilfe zum Ausgleich des Defizits im Berliner Landeshaushalt 7,78 Milliarden DM. Sie ist seit 1969 um mehr als 5 Milliarden DM gestiegen. Damit hat sie seit 1969 um 193 v. H. zugenommen, während das Volumen des Bundeshaushalts im gleichen Zeitraum nur um 130 v. H. anstieg. Im nächsten Jahr soll ,die Bundeshilfe erneut überproportional erhöht werden. Wie Sie als Mitberichterstatter wissen, haben Bundestag, Bundesregierung und Berliner Senat in dieser Frage stets einvernehmlich zusammengearbeitet. Die Förderungsmaßnahmen zugunsten Berlins werden ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen angepaßt. So hat sich die Bundesregierung bereiterklärt, den wesentlichen Teil des Ausfalls zu übernehmen, der durch den Abbau der Lohnsummensteuer in Berlin entsteht. Außerdem hat sie Änderungen des Berlinförderungsgesetzes vorgeschlagen, die im Hinblick auf Minderungen des Präferenzvorsprungs Berlins durch die generelle Verbesserung der steuerlichen Abschreibungen und durch die vorgesehene Erhöhung der Investitionszulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen erforderlich waren. Sie mögen aus diesen Beispielen ersehen, daß sich die Bundesregierung stets in besonderem Maße für die Belange Berlins eingesetzt hat. Sie wird auch in Zukunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Erforderliche tun, damit die Wirtschaft Berlins und die Anziehungskraft der Stadt gefördert und weiterentwickelt werden. 7922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 126) : Betrachtet die Bundesregierung die vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung, wie die vom 2. September 1977 zwischen der französischen Wiederaufarbeitungsfirma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, als akzeptablen Entsorgungsnachweis, und entsprechen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DWK und der Cogema diesen Vertragsbestimmungen? Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH hat am 16. September 1977 mit der französischen Firma Compagnie Générale des Matières Nucléaires (Cogema) einen Rahmenvertrag über die Abnahme ausgedienter Brennelemente und deren spätere Wiederaufarbeitung abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag wurde durch einen Vertrag vom 5. Juni 1978 konkretisiert. Am 17. Februar 1978 hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen im Namen und für die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH mit Cogema einen Wiederaufarbeitungsvertrag für insgesamt 115 t Uran abgeschlossen. Eine vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung vom 2. September 1977 existiert nach Auskunft der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH nicht. Die Bundesregierung betrachtet die bestehenden Wiederaufarbeitungsverträge als akzeptablen Entsorgungsnachweis im Sinne der am 6. Mai 1977 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Czaja.


Rede von Dr. Herbert Czaja
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Sprecher der Koalition haben kaum das nach vorne weisende Ziel der Großen Anfrage der CDU/CSU aufgegriffen, vielleicht mit Ausnahme der Schlußausführungen des Kollegen Hoppe, nämlich den politischen, den geistigen Wettbewerb in der Aussprache über eine vorwärtsdrängende, über eine ständige, über eine friedliche, aber eine offensive Politik zugunsten der schrittweisen Verminderung der Menschenrechtsverletzungen auch in Deutschland und gegenüber den Deutschen.
Man sprach von übertriebener Zurückhaltung, man sprach gegen die Leistungen der Union. Herr Brandt, es geht nicht um eine Rivalität, sondern es geht um den Wettbewerb darüber, was zu tun ist, was besser zu tun ist und mit welchen Mitteln es besser zu tun ist. Dazu haben Sie in der ganzen Debatte leider nichts gesagt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach Belgrad aber dürfte es keinen menschenrechtlichen Defätismus und keine Resignation geben. Vertröstungen auf Madrid genügen nicht. Für Konferenzen gilt das Einmütigkeitsprinzip, also der kleinste gemeinsame Nenner. Leider sind auch die multilateralen Kontrollorgane unzureichend, und das ist alles zu wenig. Es fällt doch außerordentlich auf, daß die Vertreter der Koalition in der ganzen De-



Dr. Czaja
batte kaum ein einziges Mal zu den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen auch nur einen einzigen Satz gesagt haben.
Die Bundesrepublik Deutschland müßte so wie die USA und Großbritannien mehr, auch von Staat zu Staat, bilateral — der Außenminister hat das in einem einzigen Satz angedeutet —, insbesondere auch gegenüber den Staaten des Ostblocks, die Erfüllung der Rechtsverpflichtungen, auch der Rechtsverpflichtungen des politischen Menschenrechtspaktes der Vereinten Nationen, einfordern. Sie haben dazu das Vertragsrecht, Sie dürfen es, und Sie können es. Die Bundesrepublik Deutschland muß sich stärker als bisher der in den internationalen Beziehungen zulässigen Mittel mit dem ganzen wirtschaftlichen und politischen Gewicht unseres Staatswesens zur Durchsetzung der Menschenrechte, und zwar unter Wahrung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Mittel, bedienen. Darauf bestehen wir.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Nach 18jährigen Beratungen ist der 1966 angenommene politische Menschenrechtspakt der Vereinten Nationen 1976 wirksam geworden. Er bietet eine viel festere Grundlage für die Menschenrechte als die Schlußakte von Helsinki. Nach anfänglichem Zögern haben die Staaten des Ostblocks ebenso wie die westlichen Staaten ratifiziert; die USA haben den Pakt unterzeichnet und berufen sich bis zur Ratifizierung auf das Völkergewohnheitsrecht und die Kombination von Menschenrechtsdeklarationen und UN-Charta zugunsten der Menschenrechte.
Meine Damen und Herren, ich meine, nicht Helsinki, sondern das Jahr 1976 ist rechtlich und für eine Politik, die auf dem Recht gründet, die entscheidende Zäsur für die Menschenrechte. Schon vor der Wahl des neuen Präsidenten hat der amerikanische Kongreß die Menschenrechte als zentralen Gegenstand zeitgemäßer Außenpolitik behandelt. Der neue amerikanische Präsident entschied sich für diese Wende in der Außenpolitik, der Premierminister von Großbritannien ist beim NATO-Gipfel an seine Seite getreten.
Aber der amtierende Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat die Tragweite dieser Wende ebenso verkannt wie die der Verknüpfung der Menschenrechte mit der ganzen deutschen Frage, und das bedauern wir. Deshalb hat er sich in Kanada zwar im Grundsätzlichen zu den Menschenrechten bekannt, aber in der Gangart deutlich von unseren bedeutendsten Verbündeten abgesetzt, und er hat es unterlassen, unsere deutschen menschenrechtlichen Fragen intensiv an die Verbündeten heranzutragen.
Präsident Carter selbst — Herr Brandt, Sie brauchen gar nicht auf Shulman und seine Interpretation zu rekurrieren — hat bei der NATO-Gipfelkonferenz betont, daß die Aufgaben der atlantischen Allianz die Wahrung der Menschenrechte enthalten, unid Callaghan hat dem zugestimmt, indem er auf demselben NATO-Gipfel hervorgehoben hat, daß die Moskauer Haltung zu den Menschenrechten einer der drei Gründe der Spannung im heutigen Europa
und in der Welt ist. Die Bundesregierung hat leider diese Verpflichtung der politischen Präambel des NATO-Vertrages zugunsten der Menschenrechte, auch zugunsten der Menschenrechte der Deutschen, noch nicht genügend aufgegriffen.
Im halbjährlichen Bericht an den Kongreß nennt der amerikanische Präsident ohne Scheu — Herr Corterier, das muß man hinzufügen: ohne Scheu — im Detail Erfolge und Mißerfolge von realistischen, auch die Umstände flexibel berücksichtigenden stillen Interventionen, aber auch von öffentlichen Demarchen der USA in vielen Staaten. Und — das scheint entscheidend zu sein — die Erweiterung oder Beschränkung wirtschaftlicher und politischer Hilfen, z. B. die Verlängerung oder Beendigung der Meistbegünstigungsklausel, spielt dabei eine große Rolle. Im Bundestag fehlen bisher solche umfassenden und konkreten Berichte über die menschenrechtliche Lage,

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : So ist es!)

und diese bräuchten wir.
Für Südamerika habe — so Herr Brandt — Carters neue Aktivität sich gelohnt, aber wir hätten uns sehr gefreut, wenn Sie, Herr Brandt, hätten ausführen können, daß des deutschen Bundeskanzlers Aktivität sich in diesen Fragen bisher ebenfalls gelohnt hat.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das haben Sie nicht gesagt.
Ich meine, eine deutsche Entspannungspolitik wird bei Verbündeten und Gegnern nur dann wirklich ernst genommen werden, wenn sie es auch wagt, die Menschenrechte für die Deutschen und die berechtigten Interessen Deutscher ebenfalls einzufordern; sonst ist sie nicht echt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dabei müssen natürlich Maß, Respekt und Klugheit auf der einen Seite, Mut und Offenheit auf der anderen Seite miteinander verbunden werden.
Unsere Diplomatie darf bei der Vertretung der Grund- und Menschenrechte nicht, wie es in der Antwort heißt, nach völlig freiem Belieben entscheiden, denn mit den Grundrechten und mit den vertraglichen Rechten korrespondieren auch Pflichten. Zu Recht verlangt Solschenizyn, daß die freie Welt endlich nicht nur von der Freiheit redet, sondern dafür auch Pflichten erfüllt. Wenn sich der Staatssekretär im Bundespräsidialamt, Frank, vor wenigen Tagen im „General-Anzeiger" dagegen wendet, Menschenrechte überhaupt zu einem Gegenstand der Politik zu machen, so übersieht er ganz schlicht diese vertraglichen Pflichten.
Bei Vorhandensein vertraglicher Pflichten ist Nichtstun bei der Verwirklichung der Menschenrechte eigentlich Willkür. Politische Bequemlichkeit und bängliches Zagen helfen nicht weiter. Die Professoren Tomuschat und Kriele unterstreichen auch die zu der Regierung hinzutretende weitergehende Verpflichtung der freien gesellschaftlichen Kräfte in dieser Sache.



Dr. Czaja
Die Ausrede auf die politische Großwetterlage zieht auch nicht; denn Entspannung, Frieden und Menschenrechte — auch das sollte man im Zusammenhang mit den Prioritäten erwähnen, Herr Brandt — gehören untrennbar zusammen. Da gibt es keine Priorität. Entspannung muß ein menschliches Antlitz haben, wie Goldberg in Belgrad sagte.
Kardinal Höffner erklärte namens der Deutschen Bischofskonferenz zu Recht:
Die Menschenrechte müssen nicht nur dort eingefordert werden, wo das bequem geht, sondern auch gegen den Zorn der Mächtigen. Wir dürfen nicht weghören, wenn das Schreien der Verfolgten aus ihrem Machtbereich kommt.
Ich möchte festhalten: Der Vertragsstaat, der bei anderen Vertragsstaaten des politischen Menschenrechtspaktes für alle Bürger der Vertragsstaaten die verbrieften Vertragsrechte einfordert, begeht in keiner Weise eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen Staates.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte auch noch hinzufügen, daß die Entscheidung zu einem wirksameren, wenn auch flexiblen Handeln zugunsten der Menschenrechte auf Grund des Menschenrechtspaktes und des allgemeinen Völkerrechts bei der Bundesregierung leider noch aussteht.
Die betonte Einforderung der Menschenrechte von Vertragsstaat zu Vertragsstaat bedeutet natürlich keine generelle Ablehnung von Konferenzen.
Nach Ihren Vorhaltungen nur noch ein Wort zu Helsinki: In Helsinki wurden 1975 fundamentale Unterschiede in der Auslegung der Menschenrechte verbal überdeckt und verschleiert. Es sei zugegeben, daß das 20 Jahre vom Ostblock verfolgte Ziel, die rechtliche Festschreibung aller Eroberungen durch eine Art Ersatzfriedensvertrag zu bekommen, zurückgesteckt wurde. Aber 35 Staatsoberhäupter haben sich in einer großen Schau dieser marxistisch-leninistischen Doppeldeutigkeit in fundamentalen Fragen geistig und politisch unterworfen. Dagegen und nicht gegen die Erörterung der Entspannung und der Menschenrechte haben wir uns gewehrt. Wenn viele die Täuschung als Wahrheit bezeichnen, muß es auch solche geben, die die Täuschung noch bei ihrem Namen nennen.
Auf ihrem Höhepunkt ist diese Täuschung allerdings geplatzt und auf die Urheber zurückgeschlagen. Die Menschenrechtler nahmen die Dialektiker beim Wort. Das hat weniger die geistige Offensive des Westens geschafft, sondern die ungebrochene Kraft der auch in totalitärer Umgebung dem Menschen innewohnende Würde, aber auch das Übermaß der Täuschung.
An Belgrad kritisieren wir nicht, daß auch mit deutlicher deutscher Unterstützung — das haben wir auch im Ausschuß immer betont — im Grundsätzlichen die Einforderung der Menschenrechte behandelt und über einen Teil unerfüllter Versprechungen offen geredet wurde. Das war gut. Aber wir kritisieren entschieden, daß nach dem Willen der Bundesregierung die menschenrechtlichen Fol-
gen der deutschen Teilung nur am Rande erörtert werden durften. Das beweisen die Protokolle, das beweisen die Gespräche mit anderen Delegationen. Dieses Am-Rande-Stehen hat der Herr Bundesaußenminister in seinem Bericht nicht genügend stark hervorgehoben. Bereits am 26. August 1975 — inzwischen auch vom Auswärtigen Amt der Sowjetunion dokumentiert — hat Herr Honecker öffentlich behauptet, er sei schon vor Helsinki mit dein Bundeskanzler Schmidt einig gewesen, die Not der Deutschen, auch der Berliner, auszuklammern. Wir haben dazu nie ein Wort der Widerlegung gehört.
Ich meine, daß die Bundesregierung irrt, wenn sie sagt, die breitere Erörterung der menschenrechtlichen Not der Deutschen in Belgrad wäre eine bedenkliche Sonderbehandlung gewesen. Im Gegenteil: Das fast völlige Schweigen über die menschenrechtlichen Folgen der Teilung in Deutschland ist eine gefährliche und schädliche Sonderbehandlung der Deutschen auf internationaler Ebene.

(Zurufe von der CDU/CSU: So ist es!)

Der Ostblock hat dieses Entgegenkommen mit weiterem Druck auf die Menschen und neuen Schwierigkeiten für die Lage des freien Berlin honoriert. Und so verkannte die Bundesregierung auch die Bedeutung des Weißbuchs der Union und anderer Dokumentationen, wie des Bundes der Vertriebenen, die allerdings der Außenminister als einen Beitrag zur Menschenrechtsvertretung anerkannte.
Unsere Außenpolitik tut zu wenig für die Menschenrechte. In gemeinsamen Demarchen haben beispielsweise die Staaten der Europäischen Gemeinschaft einschließlich der Bundesrepublik wegen der Menschenrechte in Chile, Argentinien und Uruguay protestiert. Wurde in der Europäischen Gemeinschaft und in der Unterredung des Bundesaußenministers mit dem amerikanischen Delegierten Goldberg, die ausführlich stattfand, vor Belgrad auch der ganze Umfang der menschenrechtlichen Lage der Deutschen unter fremder Herrschaft dargelegt? Wurden gemeinsame Demarchen gefordert?
Ich habe vor allem über die Lage der Deutschen in Ostdeutschland, in Ost-Mitteleuropa und Osteuropa einiges zu sagen. Bei den sich mehrenden Freundschaftsbesuchen im Ostblock ist die Dürftigkeit der Aussagen zu den Menschenrechten der Deutschen in den bilateralen Kommuniqués selbst für eine vorsichtige Regierungspolitik erschütternd.
Im Kommuniqué von Bukarest wird der Welt kundgetan, daß man zusammen mit der rumänischen Führung die legitimen Rechte der Palästinenser unterstütze. Aber ansonsten fehlt jeder Hinweis auf die verzweifelte Lage und Fluchtbewegung der Siebenbürger Sachsen' und der Banater Schwaben. Herr Brandt, ich teile Ihre Auffassung, daß man Menschen in ihren Wohnsitzen, in ihrem Kulturbereich halten muß, solange und soweit es geht.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Das haben wir oft gesagt: wenn sie nicht vertrieben werden! — Dr. Hupka [CDU/CSU]: Die Rechte müssen sie haben!)




Dr. Czaja
Aber Sie müssen sich doch nicht mit verbalen Erklärungen, daß dieses alles getan werden soll, zufriedengeben, sondern Sie müssen mit den Menschen reden und sie fragen, warum diese Fluchtbewegung eingesetzt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Marx [CDU/CSU] : Das ist der eigentliche Grund! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das weiß der Willy Brandt ganz genau!)

In Warschau standen nach dem Kommuniqué im Vordergrund der Gespräche die polnischen Forderungen zum Verteidigungsbeitrag der Deutschen in der NATO. Nichts aber davon ist zu lesen — und da spürt man, wie wenig man mit den Menschenrechtspakten umgeht —, daß etwa die polnischen Gesprächspartner auch nur um Erfüllung der Polen seit 1977 bindenden Vertragsverpflichtungen des Menschenrechtspaktes der Vereinten Nationen ersucht worden seien, nämlich die kulturellen, Herr Brandt, und die individuellen Rechte Deutscher, vor allem der über 11/4 Millionen deutschen Staatsangehörigen, zu gewährleisten und die Ausreisefreiheit zu sichern.

(Dr. Becher [Pullach] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Die Aussage des Bundeskanzlers, er hätte keinen Satz in Warschau anders formulieren können, als der kommunistische Parteisekretär Gierek es tat, kann sich doch unmöglich auf die Lage der Deutschen dort bezogen haben.

(Dr. Marx [CDU/CSU] : Und auf das Wort „können"!)

Dabei fordern wir nicht, wie ungeeignete politische Referenten des Auswärtigen Amtes es meinen, brachiale Zwangsmaßnahmen, sondern wir fordern ernsthafte diplomatische Schritte nach den im internationalen Verkehr zugelassenen Mitteln, gegebenenfalls Versagung zusätzlicher wirtschaftlicher Vorteile dann, wenn ständig die Menschenrechte Deutscher mit Füßen getreten werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unrichtig ist, daß die Ausreisezahl insgesamt steigt. Dies gilt nicht für die Tschechoslowakei. Andere Kollegen werden mehr dazu sagen. Aus dem polnischen Verwaltungsbereich sollten laut Ausreiseprotokoll nach den Erklärungen der Bundesregierung vor dem Bundesrat in den Jahren 1976 und 1977 62 500 Deutsche mit polnischen Ausreisepapieren kommen. Gekommen sind tatsächlich 55 000. Die Bundesregierung rechnet geflüchtete Personen ohne polnische Ausreisepapiere dazu.
Auch der Verweis auf frühere Bundesregierungen hinkt. Konrad Adenauer hat ohne Verkopplung mit Gebietsfragen 1957 und 1958 gegen die Lieferung von einigen tausend Tonnen Getreide, die übrigens unmittelbar den Menschen in Polen zugute kamen, die Ausreise von 220 000 Deutschen in zwei Jahren bewirkt. 1976 und 1977 waren es nach ungeheuren politischen Zugeständnissen nur 55 000.
Auch die Fraktionen des Bundestages sind für die Menschenrechte in Pflicht genommen. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion bezeichnete 1968 in einem
hervorragenden Buch von Willi Strzelewicz die Menschenrechte als „Urrechte", an denen keiner vorbeikommt. Seit 1977 aber hörten wir aus Warschau und Prag von den SPD-Besuchern nur von Angriffen gegen die deutsche Opposition. Oder haben bei den intimen Dauerkontakten, beispielsweise mit dem polnischen Politbüromitglied Babiuch, auch diese „Urrechte" der Deutschen eine Rolle gespielt? Wenn dies der Fall wäre, wäre es anerkennenswert; aber man sollte es auch sagen.
Werden die Menschenrechte der Deutschen von unseren östlichen Nachbarn bei einer solchen Vertretung der Anliegen in einer Weise eingefordert, daß diese Forderungen auch von den Vertretern des Ostblocks ernst genommen werden? Wissen unsere Regierungsmitglieder, wie verlassen sich diese Menschen in ihrer Heimat fühlen? Wie wäre es, wenn man bei Staatsbesuchen, z. B. auf der Fahrt durch Oberschlesien und Ostpreußen in den Gemeinden einmal ausstiege und mit den deutschen Staatsangehörigen, von denen man ja Schaden abwenden will, selbst spräche? Man würde dann bittere Wahrheiten hören, von denen uns täglich aufmerksame Besucher berichten.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Ein sehr praktischer Vorschlag!)

Meine Damen und Herren, wird das in Zukunft besser werden? Die Einleitung auf die Antwort zur Anfrage schweigt sich zu den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen völlig aus. In der Debatte war es dasselbe. Bei der Beantwortung der präzisen Einzelfragen zu den Pakten ist die Antwort spärlich. Das Interview Frank im „General-Anzeiger" ist ein schlimmes Vorzeichen.
Wo sollen unsere Schwerpunkte sein? Der früh verstorbene israelische Menschenrechtler Zeltner meinte, die jeweils reale Mangelsituation entscheide darüber, welche Menschenrechte man in den Vordergrund stellt. Für die Deutschen unter fremder Herrschaft ist die Versagung aller kulturellen und sprachlichen Rechte und die Beschränkung der Ausreisefreiheit im Vordergrund.
Die Antwort der Regierung bemerkt richtig, daß über Inhalt und Tragweite der einzufordernden Verpflichtungen Klarheit bestehen muß. Diese Klarheit bestand zwar weitgehend in der Begründung der Regierung zum Zustimmungsgesetz zu den Menschenrechtspakten; aber jetzt schweigt die Bundesregierung, Herr Brandt, zur praktischen Tragweite des Art. 27 des Politischen Menschenrechtspaktes, der die kulturelle Eigenart der einzelnen Angehörigen nationaler Gruppen in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen in der Heimat gewährleisten soll.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Wir werden für die Deutschen in Ostdeutschland und. Osteuropa, darunter für die deutschen Staatsangehörigen in den Oder-Neiße-Gebieten in den Fragestunden konstant danach fragen, solange bis die Ausflüchte aufhören, auch wenn der Bundesaußenminister in seiner Haushaltsrede das unbequem findet. Man sollte lieber zur Vorbereitung der Antworten auf solche lebenswichtige Fragen geeig-



Dr. Czaja
netere Referenten heranholen. Es darf bei den Verpflichtungen nach Art. 27 keine Ausflüchte geben.
Aus völkerrechtlichen und objektiven Gründen kann Polen die Voraussetzung für die Gewährleistung kultureller Rechte, nämlich die Existenz einer nationalen deutschen Gruppe, nicht leugnen. 400 000 haben schon mit den Füßen darüber abgestimmt, und die 270 000 unerledigten Ausreiseanträge beweisen das. Die Verpflichtungen des Politischen Menschenrechtspaktes und anderer Konventionen gegen nationale und rassische Diskriminierung müssen auch für die kulturellen Gemeinschaftsrechte der einzelnen Deutschen nach Treu und Glauben beachtet werden.
Wenn dann eine manipulierte Geschichtsbetrachtung gegen die kulturellen Rechte der Deutschen angeführt wird, müßten sachkundige deutsche Diplomaten zum Schutz der Wahrheit die Akten der Völkerbundsverfahren aus der Weimarer Zeit, lange vor dem Mißbrauch des Volkstums durch den Nationalsozialismus, auf den Tisch legen und der geschichtliche Kampf großer Gruppen dieser Deutschen gegen jede Gleichhaltung dokumentiert werden. Die in Helsinki — das wurde schon von einem Kollegen bemerkt — zur Ausübung der kulturellen Rechte feierlich vorgesehenen zweiseitigen Verhandlungen sind mit Polen überfällig und leider, trotz der Zusagen an den Bundesrat, unterblieben. Dazu, daß es keine deutsche Schule, keinen deutschen Verein, keinen deutschen Gottesdienst gibt, schweigt die Bundesregierung in ihrer Antwort, obwohl danach gefragt ist.

(Dr. Jaeger [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Sie schweigt zur zwangsweisen Überführung von Zehntausenden von Kindern deutscher Eltern in eine fremde Nationalität. Wie steht es da um die Erfüllung des durch internationale Übereinkünfte in unser Strafgesetzbuch eingefügten § 220 a, der angesichts der schweren seelischen Schäden für die Kinder sogar unabhängig vom Tatort und unabhängig vom Recht des Täters auf Grund internationaler Übereinkünfte schwere Strafen dafür vorsieht? Der handlungsfähige Teil des deutschen Heimatstaates hätte auch die Pflicht, die völkerrechtswidrige Aufzwingung einer fremden Staatsangehörigkeit für 1 Million Deutsche ohne Befragung ihres Willens durch pauschalierende Gesetze anzufechten. Wegen dieser fehlenden Anfechtung bestreitet Polen die völkerrechtlichen Grundlagen der deutschen Schutzrechte.
Ein tragisches Verwirrspiel bedroht auch die Geltung der Ausreisefreiheit. Mit Ausflüchten werden unbequeme Interventionen abgelehnt. Beim Zustimmungsgesetz zum Politischen Menschenrechtspakt in diesem Hause hat der Bundesjustizminister diese Gründe nicht vorgetragen. Die eindeutige Regelung der Ausreisefreiheit in Art. 12 Abs. 2 — „Jedermann darf sein Land verlassen" — darf nicht zur Ausnahme degradiert und die Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Regel erhoben werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Marx [CDU/CSU] : Völlig richtig!)

Diese östliche Auslegung wird weder durch den Menschenrechtspakt noch durch die UNO-Satzung zusammen mit der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte, aber auch nicht durch die westliche Staatenpraxis gestützt.
Die Bundesregierung muß mit ihren westlichen Vertragspartnern die richtige Auslegung der Ausreisefreiheit unterstützen. Im übrigen müssen Ausnahmen von der Ausreisefreiheit eindeutig gesetzlich geregelt und international überprüfbar sein.
Trotz äußerster Bemühungen der Botschaften und der damit befaßten Beamten des Auswärtigen Amtes, denen unser Dank gilt, bemühen sich noch über eine halbe Millionen Deutsche mit unerledigten Ausreiseanträgen aus den Ostblockstaaten um die Ausreise. Von den 7 000 Härtefällen, die der Herr Bundeskanzler nach Warschau mitnahm, ist bisher nur ein Fünftel hierhergekommen, vier Fünftel sind nicht gekommen; 270 000 unerledigte Anträge gibt es darüber hinaus.
Meine Damen und Herren, man hält uns deutsches Unrecht vor. Wir verschweigen keinesfalls deutsche Grausamkeiten und das Fehlverhalten deutscher Nationalisten. Aber auch die östlichen Nachbarn sollten das Unrecht in der Behandlung Deutscher nicht übersehen. Das frühere Unrecht wollen wir nicht vergessen machen, aber es kann weder moralisch noch rechtlich ständig neues Unrecht auch gegen die Deutschen rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, gerade diejenigen, die sich besonders gegen die brutale Behandlung der Polen eingesetzt haben, müssen sich darum bemühen, diese Gräben des Gegensatzes auszuräumen. Die deutschen Brutalitäten haben sicherlich einen tiefen Graben aufgerissen, aber es trägt nicht zur Verständigung bei, wenn man die Deutschen dort heute schlechter als ein Kolonialvolk behandelt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, ich muß Sie hier einmal unterbrechen. Wir hatten eine bestimmte Redezeit festgelegt.