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    Plenarprotokoll 8/99 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 99. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen während der Sommerpause 7817 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7817 B Verzicht des Abg. Ravens auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 7817 C Eintritt des Abg. Neumann in den Deutschen Bundestag 7817 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 7817 D Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa und ihre Erörterung auf dem KSZE-Uberprüfungstreffen in Belgrad — Drucksachen 8/1312, 8/1605 — Genscher, Bundesminister AA . 7818 A, 7857 D Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . . 7820 A Dr. Corterier SPD 7826 C Jung FDP 7835 C Klein (München) CDU/CSU 7840 A Brandt SPD 7843 C Hoppe FDP 7848 B Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . . . 7850 D Dr. Hupka CDU/CSU 7855 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Möglichkeiten zur Einführung eines Einkommensteuertarifs mit durchgehendem Progressionsverlauf — Tarifbericht (§ 56 EStG) — Drucksachen 8/62, 8/1887 — Dr. Schäuble CDU/CSU 7879 C Dr. Häfele CDU/CSU . . . . . . . . 7880 D Huonker SPD 7885 C Frau Funcke FDP 7889 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7894 D Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 7891 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist für die Abgabe des Antrags auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs — Drucksache 8/1813 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1924 — Dr. Langner CDU/CSU . . . . . . . 7897 D Gobrecht SPD 7899 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol — Drucksache 8/1820 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1946 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1920 — . . . . . . . 7900 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für die Haushaltsjahre 1973 und 1974 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes — Drucksachen 7/4306, 7/5849, 8/1899 — Dr. Friedmann CDU/CSU 7900 D Esters SPD 7903 A Gärtner FDP 7905 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7906 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebots und zur Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksachen 8/439, 8/1758 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 7908 C Thüsing SPD 7910 D Schäfer (Mainz) FDP . . . . . . . . . 7913 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1590, 8/1806 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1929 — . . . . . . . 7915 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD, FDP Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen — Drucksachen 8/1613, 8/1807 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1930 — . . . . . . . 7915 C Fragestunde — Drucksache 8/1931 vom 16. 06. 1978 — Weiterführung des VFW-Fokker-614-Programms durch Rumänien MdlAnfr A3 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 7859 D Leistungen nach dem BAföG für Schüler der Klassen 10 im Berufsgrundbildungsjahr und in der Berufsfachschule vom Schuljahr 1978/79 an MdlAnfr A6 16.06.78 Drs 08/1931 Stockleben SPD Antw PStSekr Engholm BMBW 7860 A Wechsel in der Leitung des Bundeskriminalamts auf Grund der durch den „HöcherlBericht" bekanntgewordenen Fahndungsfehler MdlAnfr A45 16.06.78 08/1931 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 7860 C, D, 7861 A ZusFr Niegel CDU/CSU 7860 C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . 7861 A Beeinflussung rechtsextremistischer Akteure von dritter Seite MdlAnfr A47 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A48 16.06.78 Drs 08/1931 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7861 B, C, D, 7862 A, B, C, D, 7863 A ZusFr Spranger CDU/CSU . 7861 C, D, 7862 A ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . . 7862 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 7862 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU . . . . . . 7862 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 7862 D ZusFr. Sieglerschmidt SPD . . . . . . 7863 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 III Stellungnahme des BMI zu Presseberichten über Aktivitäten von Rechtsextremisten MdlAnfr A49 16.06.78 Drs 08/1931 Krey CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7863 A, B, C ZusFr Krey CDU/CSU . . . . . . . 7863 B ZusFr Spranger CDU/CSU 7863 C Frühere Tätigkeit neonazistischer Akteure in kommunistischen Organisationen MdlAnfr A50 16.06.78 Drs 08/1931 Regenspurger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7863 C Gründe für die Abweichung vom Grundsatz der Vermeidung von Doppelstaatsangehörigkeit im Einbürgerungsfall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A56 16.06.78 Drs 08/1931 Sieglerschmidt SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7864 A, C, D, 7865 A, B, C, D ZusFr Sieglerschmidt SPD 7864 B, D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . 7864 C ZusFr Conradi SPD 7865 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 7865 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7865 B ZusFr Lambinus SPD 7865 B ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . 7865 C ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7865 C Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern bei Einbürgerungsanträgen insbesondere im Fall Dr. Otto von Habsburg MdlAnfr A57 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A58 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 7865 D, 7866 A, B, C, D, 7867 A, B, C, D, 7868 A, B, C, D, 7869 A, B ZusFr Dr. Wernitz SPD . . . 7866 A, 7868 A, B ZusFr Conradi SPD . . . . 7866 B, 7869 A ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 7866 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 7866 C, 7868 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7866 D, 7868 C ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 7866 D, 7868 D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . 7867 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7867 A ZusFr Rawe CDU/CSU . . . . . . . 7867 B ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 7867 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7869 A Verbot von Publikationen mit positiven Darstellungen des „Dritten Reichs", insbesondere der „Sonderhefte" der John-JahrVerlags-KG MdlAnfr A60 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD MdlAnfr A61 16.06.78 Drs 08/1931 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7869 B, C, 7870 A ZusFr Kuhlwein SPD 7870 A Kriterien für die Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei MdlAnfr A62 16.06.78 Drs 08/1931 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI 7870 A, C, D, 7871 A, B ZusFr Conradi SPD 7870 B, C ZusFr Sieglerschmidt SPD 7870 D ZusFr Paterna SPD 7870 D ZusFr. Kuhlwein SPD . . . . . . . 7871 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7871 B Vereinbarkeit der Ausführungen des Bundeskanzlers im Bundestag mit der Feststellung im „Höcherl-Bericht" hinsichtlich der Klarheit über die Fahndungsziele bei den unteren Polizeibehörden MdlAnfr A63 16.06.78 Drs 08/1931 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7871 C, D, 7872 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 7871 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7872 A Anweisung an die Finanzverwaltung bezüglich der bereits im geltenden Recht gegebenen Umsatzsteuerfreiheit von Verwaltungsgebühren für Sondervermögen MdlAnfr A66 16.06.78 Drs 08/1931 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 7872 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . 7872 C Forderungen der Wirtschaft nach weiteren Steuerentlastungen MdlAnfr A67 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A68 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7872 D, 3833 A, B, C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7873 B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Grunderwerbsteuerbefreiung für Unternehmen in durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" geförderten Gebieten MdlAnfr A71 16.06.78 Drs 08/1931 Peiter SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7873 D, 7874 A ZusFr Peiter SPD . . . . . . . . . . 7874 A Erhaltung der Gemengteildeklaration im deutschen Futtermittelrecht MdlAnfr A72 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD MdlAnfr A73 16.06.78 Drs 08/1931 Oostergetelo SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7874 B, C, D, 7875 A, B ZusFr Oostergetelo SPD . 7874 C, D, 7875 A, B Schutz des deutschen Weinbaus vor verstärkten Schwierigkeiten auf dem Weinmarkt durch die Aufnahme Spaniens, Portugals und Griechenlands in die EG MdlAnfr A74 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A75 16.06.78 Drs 08/1931 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7875 B, C, D, 7876 A, B, C, D, 7877 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 7875 C, D, 7876 C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 7875 D, 7877 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7876 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 7876 B ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7876 B ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 7877 A Maßstäbe Polens für die Bemessung der Auslösesummen für deutsche Fischkutter MdlAnfr A76 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 7877 B, C, D, 7878 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7877 C ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . 7877 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7878 A Weitergabe der Niedrigpreise, insbesondere für Schweinefleisch, an den Endverbraucher MdlAnfr A77 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A78 16.06.78 Drs 08/1931 Müller (Schweinfurt) SPD Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7878 A, B, C ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 7878 B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 C Unterbindung der Einfuhr von Mehlmischungen aus Frankreich ohne Währungsausgleich MdlAnfr A79 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU MdlAnfr A80 16.06.78 Drs 08/1931 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . 7878 D, 7879 A, B ZusFr Glos CDU/CSU 7878 D, 7879 A Nächste Sitzung 7915 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7917* A Anlage 2 Beurteilung des vom Verbraucherschutzverband Hessen e. V. veröffentlichten Schwarzbuches „Der Grüne Moloch" durch die Bundesregierung MdlAnfr Al 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 7917* C Anlage 3 EG-Regelung für deutsche landwirtschaftliche Brennereien MdlAnfr A82 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* C Anlage 4 Schädigung der deutschen Mühlenwirtschaft durch die Umgehung des auf Mehl erhobenen Währungsausgleichs durch Frankreich MdlAnfr A107 09.06.78 Drs 08/1895 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 7918* D Anlage 5 Maßnahmen angesichts der mit den geheimen türkischen Koranschulen zusammenhängenden Vorgänge SchrAnfr B6 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7919* A Anlage 6 Schleppende Grenzabfertigung auf tschechischer Seite MdlAnfr A42 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 V Anlage 7 Zeitpunkt der Unterrichtung des Hauptpersonalrats durch den Bundesinnenminister über die beabsichtigte Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden MdlAnfr A43 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU MdlAnfr A44 16.06.78 Drs 08/1931 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7919* C Anlage 8 Vorlage des Verfassungsschutzberichts 1977 MdlAnfr A46 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* A Anlage 9 Stand des Genehmigungsverfahrens beim SNR 300 in Kalkar MdlAnfr A51 16.06.78 Drs 08/1931 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* B Anlage 10 Gründe für die Streichung der Stelle eines Parlamentarischen Staatssekretärs im BMI MdlAnfr A53 16.06.78 Drs 08/1931 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 11 Verbot der Weitergabe vager Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz MdlAnfr A55 16.06.78 Drs 08/1931 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* C Anlage 12 Bedrohung der Verfassung durch Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind MdlAnfr A59 16.06.78 Drs 08/1931 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7920* D Anlage 13 Bedenken der Bundesregierung gegen die Vorschläge der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht MdlAnfr A69 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU MdlAnfr A70 16.06.78 Drs 08/1931 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7921* C Anlage 14 Vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung zwischen der französischen Firma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH als Entsorgungsnachweis MdlAnfr Al26 16.06.78 Drs 08/1931 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7922* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7817 99. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 22.6. Dr. von Aerssen * 21.6. Dr. Ahrens ** 23. 6. Alber *** 23. 6. Dr. Althammer 23. 6. Arendt 21. 6. Dr. Bangemann* 23. 6. Dr. Bayerl * 23. 6. Blumenfeld * 21. 6. Frau von Bothmer *** 23. 6. Büchner (Speyer) *** 23. 6. Coppik 23. 6. Dr. Dregger 23. 6. Dr. Enders *** 23. 6. Dr. Eyrich 23. 6. Fellermaier * 23. 6. Flämig * 23. 6. Dr. Fuchs * 23. 6. Dr. Geßner *** 23. 6. Haase (Fürth) * 23. 6. Handlos *** 23. 6. von Hassel *** 23. 6. Hoffie 21. 6. Ibrügger * 23. 6. Immer (Altenkirchen) 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Dr. h. c. Kiesinger 23. 6. Dr. Klepsch *** 23. 6. Koblitz 23. 6. Lange * 21.6. Lemmrich ' 23. 6. Lemp * 23. 6. Lenders 21.6. Lenzer *** 23. 6. Lücker * 23. 6. Luster * 23. 6. Marquardt *** 23. 6. Mattick *** 22. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 23. 6. Dr. Mende *** 23. 6. Mischnick 23. 6. Dr. Müller *** 23. 6. Pawelczyk*** 23. 6. Dr. Pfennig *** 23. 6. Reddemann *** 23. 6. Schmidt (Wattenscheid) 22. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 23. 6. Schreiber * 22. 6. Schwarz 23. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 23. 6. Dr. Schwörer * 23. 6. Seefeld * 22. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Sieglerschmidt * 23. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *** 23. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 23.6. Sybertz 23. 6. Ueberhorst *** 23. 6. Dr. Vohrer *** 23. 6. Frau Dr. Walz * 23. 6. Wawrzik * 22. 6. Dr. von Weizsäcker 21.6. Ziegler 23. 6. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1850 Frage A 1, 94. Sitzung, Seite 7424 B) : Die Kosten, die sich für Verbraucher und Steuerzahler auf Grund der Agrarpolitik ergeben, können nicht durch einfache Addition von Finanzzuweisungen an den Agrarsektor, des Zahlungsverkehrs mit dem Ausrichtungs- und Garantiefonds in Brüssel (EAGFL), der Steuervorteile der Landwirtschaft und der Differenz der Nahrungsmittelpreise zwischen dem Inland und auf dem Weltmarkt gewonnen werden, wie es im „Grünen Moloch" geschehen ist. Eine derartige Vorgehensweise ist irreführend und soll offenbar suggerieren, daß die Agrarpolitik um 50 Mrd. DM „billiger" sein könnte. Will man zu einer realistischen Einschätzung der Aufwendungen für die Agrarpolitik kommen, so können allein volkswirtschaftliche Berechnungen und politische Bilanzierungen weiterhelfen, die sowohl volkswirtschaftliche Kosten als auch - und das wird bei der oben skizzierten Vorgehensweise völlig außer acht gelassen - volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen der Agrarpolitik berücksichtigen. Die Erstellung solcher volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen-Kosten-Analysen stößt gerade bei der Agrarpolitik auf kaum überwindliche Schwierigkeiten, weil die Agrarpolitik wegen ihrer weit vorangeschrittenen europäischen Integration - wie kein anderer Bereich der Politik - viel von ihrer sektoralen Autonomie eingebüßt hat und zum Bestandteil, z. T. sogar zum Objekt der europäischen Integrationspolitik geworden ist. Während die sektoralen Finanzaufwendungen in der Regel zu quantifizieren sind, entzieht sich der im Rahmen einer solchen Politik erzielte gesamtwirtschaftliche und gesamtpolitische Nutzen fast immer einer monetären Bewertung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang als Beispiel die nach wie vor gültige politische Geschäftsgrundlage der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erwähnen, die darin besteht, daß die Agrarländer der EG die Agrarunion stets als politische und ökonomische Kompensation für die Vorteile betrachtet haben, die die Zollunion für die Industriestaaten, 7918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 insbesondere die Bundesrepublik, mit sich bringt. Eine Bilanzierung des volkswirtschaftlichen und politischen Nutzens der Zollunion mit den Finanzaufwendungen im Bereich der gemeinsamen Agrarpolitik ist bisher — auch von wissenschaftlicher Seite — nie ernsthaft versucht worden. Es stellen sich ähnliche Probleme, wenn man beispielsweise die vor allem im Agrarbereich zu erwartenden Mehrkosten der vorgesehenen Erweiterung der EG um Griechenland, Spanien und Portugal dem politischen und volkswirtschaftlichen Nutzen dieser Erweiterung gegenüberstellen wollte. Durch eine Rückkehr zu einer nationalen Agrarpolitik könnten zwar eventuell für die Bundesrepublik als einem Nettoimporteur von Nahrungsmitteln auf dem Agrarsektor volkswirtschaftliche Kosten eingespart werden. Der entgangene gesamtwirtschaftliche Nutzen bei einem dann aller Voraussicht nach eintretenden Zerfall der EG als Wirtschaftsgemeinschaft würde aber sicherlich bei weitem größer sein als die Einsparungen auf dem Agrarsektor, ganz abgesehen von den nicht zu verantwortenden politischen Folgen. Wie ich schon in der Antwort auf Ihre mündliche Anfrage bezüglich des „Grünen Molochs" ausführte, kommen auch große Teile des nationalen Agrarhaushalts primär der Gesamtbevölkerung zugute. Eine Aufteilung dieser Mittel auf landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung ist nicht einmal annäherungsweise möglich. Wie soll z. B. der Nutzen des Küstenschutzes bewertet und auf die Bevölkerungsgruppen oder auf die Wirtschaftssektoren aufgeteilt werden. Dasselbe gilt für die Ausgaben für den Wegebau, die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Zweitens ist es wohl kaum möglich, den volkswirtschaftlichen Nutzen der Landwirtschaft z. B. im Hinblick auf die Erhaltung der Landschaft zu quantifizieren. Ganz abgesehen von den Bewertungsproblemen einer besonders in den Erholungsgebieten offengehaltenen und im Sinne der Ökologie und des Naturhaushaltes erhaltenen Landschaft fehlen gesicherte Informationen über die Kosten einer alternativen Landschaftspflege. Die Zuwendungen an die Landwirtschaft dieser Erholungsgebiete, die in der Regel gleichzeitig „landwirtschaftliche Problemgebiete" sind, können im volkswirtschaftlichen Sinne also auch nicht nur unter Kostenaspekten gesehen werden. Ich hoffe, diese Ausführungen, die keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben, haben deutlich gemacht, daß es sich die Kritiker der Agrarpolitik zu einfach machen, wenn sie nicht die Komplexität des Problems, d. h. auch alle volkswirtschaftlichen und politischen Aspekte berücksichtigen. Aus den genannten Gründen ist es leider nicht möglich, Ihnen die volkswirtschaftlichen Kosten der Agrarpolitik in einer Zahl zu nennen und diesen Kosten den korrespondierenden volkswirtschaftlichen und politischen Nutzen gegenüberzustellen. Ich darf Sie aber auf den Versuch einer solchen Quantifizierung in einer umfangreichen von meinem Hause in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analyse hinweisen. Diese wissenschaftliche Studie, die 1976 veröffentlicht wurde und auch Ihnen bekannt sein wird, kommt zu dem Ergebnis, daß die deutsche Volkswirtschaft bei einer Senkung des Agrarpreisniveaus und gleichzeitiger direkter Einkommensübertragung — je nach Weltmarktpreis — langfristig 2 bis 5 Mrd. DM pro Jahr einsparen könnte. Diese Ergebnisse beruhen, wie der große Schwankungsbereich von 2 bis 5 Mrd. DM schon zeigt, auf zahlreichen, mehr oder weniger gesicherten Annahmen, durch die das Ergebnis wesentlich beeinflußt wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 82) : Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts der zunehmenden Schwierigkeiten für die deutschen landwirtschaftlichen Brennereien rasch eine EG-Regelung zu finden? Der Vorschlag der EG-Kommission für eine gemeinsame Alkoholmarktordnung wird seit Januar 1977 in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rates behandelt. Die erste Beratung des Vorschlags steht kurz vor dem Abschluß. Die Kommission hat einige Änderungen ihres Vorschlages angekündigt. Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst bald eine den deutschen Interessen entsprechende Regelung des europäischen Alkoholmarktes zu erreichen. Der Kommissionsvorschlag für die Alkoholmarktordnung kann jedoch nicht in allen Teilen als geeignete Lösung für die Probleme des Alkoholmarktes angesehen werden. Bis zur Einführung einer EG-Alkoholmarktordnung wird die bisherige nationale Regelung bis auf einige nicht wesentliche Details weitergeführt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 107) : Trifft die in Presseberichten wie z. B. in der „Süddeutschen Zeitung" vom 7. Juni wiedergegebene Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Handelsmühlen nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die deutsche Mühlenwirtschaft erheblich geschädigt wird durch Manipulationen der Art, daß französische Mühlen Mehl mit geringen Mengen Salz oder Zucker vermischen und dieses Mehl als „Zubereitung auf der Grundlage von Mehl" unter wettbewerbsverzerrenden Bedingungen — nämlich Umgehung des auf „Mehl" erhobenen Währungsausgleichs in Höhe von ca. 120 DM pro t — in den überlasteten deutschen Mehlmarkt einschleusen, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls bisher gegen diese Manipulation unternommen, um Schaden von der deutschen Mühlen- und Getreidewirtschaft abzuwenden, und wie hoch beziffert sich der daraus entstandene finanzielle Schaden? Der Bundesregierung sind Anfang dieses Jahres Mitteilungen aus Wirtschaftskreisen zugegangen, nach denen in zunehmendem Maße Mehlmischungen aus Frankreich eingeführt werden, für die auf Grund der Warenzusammensetzung keine Währungsausgleichsbeträge erhoben werden konnten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7919* Da für die Festsetzung der Währungsausgleichsbeträge die EG-Kommission zuständig ist, hat die Bundesregierung im März 1978 die Einbeziehung der genannten Erzeugnisse in den Währungsausgleich in Brüssel beantragt. Als im Mai noch keine Entscheidung der EG-Kommission über den deutschen Antrag vorlag, hat die Bundesregierung erneut auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam gemacht und die Dringlichkeit einer baldigen Entscheidung betont. Die Bundesregierung wird erneut in Brüssel vorstellig werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 6) : Verfolgt die Bundesregierung die Vorgänge im Zusammenhang mit den geheimen türkischen Koranschulen, und sieht sie sich gegebenenfalls zu Maßnahmen veranlaßt? Informationen über die türkischen Koranschulen sind der Bundesregierung vorwiegend aus Pressemeldungen bekannt. Es handelt sich dabei, soweit erkennbar, um private Unterrichtsangebote religiösen Inhalts, die inhaltlich sehr unterschiedlich strukturiert sind; die jeweilige Teilnahme scheint auch ein unterschiedlich starkes Interesse zu finden. Soweit durch diese Koranschulen direkt oder indirekt der Schulunterricht für türkische Kinder etwa durch Überforderung betroffen sein sollte, sind für entsprechende Maßnahmen die Länder zuständig. Ich beabsichtige daher, mich in dieser Angelegenheit mit einer Anfrage an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder zu wenden, und werde Sie über den Inhalt der Antwort informieren. * Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 42) : Treffen Berichte einzelner Reisender in die CSSR zu, daß die Grenzabfertigung auf tschechischer Seite in letzter Zeit ständig schleppender vollzogen wird, so daß ohne ersichtlichen Grund Wartezeiten von sechs und mehr Stunden in Kauf genommen werden müssen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf eine generelle Beschleunigung der Abfertigung an dieser Grenze hinwirken zu können? Nach den Feststellungen der bayerischen Grenzpolizei muß beim Grenzübertritt zur CSSR in der Regel mit einer Abfertigungsdauer bis zu einer Stunde gerechnet werden. Längere Wartezeiten sind dann zu beobachten, wenn anläßlich von Feiertagen oder während der Hauptreisezeit der Reiseverkehr stark ansteigt. So waren im laufenden Jahr insbesondere am Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt mehrmals und in Einzelfällen auch am Grenzübergang Furt i. Wald-Vollmau und am Grenzübergang Philippsreut längere Wartezeiten zu verzeichnen. Beim Grenzübergang Waidhaus-Roßhaupt sind die Straßenverhältnisse einem starken Reiseverkehr nicht gewachsen. Das Präsidium der bayerischen Grenzpolizei weist deshalb schon seit Jahren in Mitteilungen an die Presse auf diesen Umstand hin und bittet die Verkehrsteilnehmer in der Hauptreisezeit vermehrt die weniger frequentierten Übergänge zu benutzen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Behörden der CSSR mehrfach gebeten, die Grenzdienststellen personell so auszustatten, daß der Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR ohne unverhältnismäßig lange Wartezeiten abgewickelt werden kann. Sie wird wegen der Verzögerungen bei der Abfertigung in den letzten Monaten die Botschaft in Prag erneut anweisen, diese Frage mit den Behörden der CSSR nochmals zu erörtern und auf eine Beschleunigung bei der Abfertigung hinzuwirken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 43 und 44) : Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister den zuständigen Hauptpersonalrat von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamts von Bonn nach Wiesbaden erst zu einem Zeitpunkt unterrichtet hat, als dieser bereits aus der Presse informiert war? Wie ist gegebenenfalls nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Vorgehen mit der Pflicht, die Personalvertretung „zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten" (§ 68 Abs. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes), zu vereinbaren? Der Sachverhalt ist — worauf ich einleitend hinweisen möchte — in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 19. April 1978 eingehend erörtert worden. Prof. Dr. Maihofer hat bereits damals betont, daß der Hauptpersonalrat beim Bundesminister des Innern zum frühest möglichen Zeitpunkt von der beabsichtigten Verlegung der Abteilung TE des Bundeskriminalamtes von Bonn nach Wiesbaden informiert worden ist. Die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz gebotene Unterrichtung der Personalvertretung konnte erst nach Abschluß der internen Meinungsbildung im BMI sowie nach der notwendigen Abstimmung mit dem Bundeskabinett und dem Innen- bzw. Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erfolgen. Die interne Meinungsbildung im BMI war am 18. April 1978, die Abstimmung mit dem Kabinett und im parlamentarischen Bereich am 19. April 1978 abgeschlossen. Noch am selben Tage wurde der Vorsitzende des Hauptpersonalrats fernmündlich verständigt. Die ursprünglich noch für den Abend des 19. April vorgesehene ausführliche Unterrichtung von Vertretern des Hauptpersonalrats durch Minister Maihofer fand dann auf Wunsch des HPR erst am folgenden Tage statt, weil der HPR noch zu einer Sitzung in. Nürnberg war. Der Vorschrift des § 68 Abs. 2 BPersVG, die Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten ist also voll entsprochen worden. 7920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Bei dem Gespräch mit dem HPR hat Minister Maihofer im übrigen ausdrücklich betont, daß ein Vollzug der beabsichtigten Verlegung vor Abschluß des Beteiligungsverfahrens selbstverständlich nicht in Betracht komme. Demgemäß wurden entsprechende Maßnahmen (Anmietung eines Gebäudes in Wiesbaden etc.) erst eingeleitet, nachdem der Hauptpersonalrat der Verlegung am 18. Mai 1978 zugestimmt hatte. Minister Maihofer hat damals sowohl gegenüber den Vertretern des HPR als auch im Innenausschuß des Deutschen Bundestages die bereits am 18. April 1978, also vor Abschluß der internen Meinungsbildung erfolgte Presseveröffentlichung bedauert und die ihr zugrundeliegende Indiskretion ausdrücklich mißbilligt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wies- baden) (CDU/CSU) ( Drucksache 8/1931 Frage A 46): Kann die Bundesregierung konkrete Angaben darüber machen, wann der Verfassungsschutzbericht 1977 des Bundesinnenministers erscheint, nachdem die entsprechenden Berichte der Länderinnenminister zum Teil bereits seit vielen Wochen der Öffentlichkeit vorliegen? Der Bundesminister des Innern wird den Verfassungsschutzbericht 1977 in der ersten Julihälfte der Öffentlichkeit vorlegen. Das genaue Datum der Vorlage steht noch nicht fest. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 51): Wie ist der gegenwärtige Genehmigungsstand beim SNR 300 in Kalkar, wird die TEG 7/3 noch im Juni und die TEG 7/3.1 noch im September 1978 erteilt, oder sind weitere Verzögerungen im Genehmigungsverfahren zu erwarten? Die Bundesregierung ist von der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen über den Umfang der bisher erteilten und den vorgesehenen Umfang der anstehenden Teilerrichtungsgenehmigungen (TEG) für den SNR 300 unterrichtet. Die zuletzt erteilte TEG 7/2 (5) umfaßt u. a. den biologischen Schild; damit sind nunmehr alle sicherheitstechnisch wichtigen Gebäude genehmigt. Zur TEG 7/3 hat sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung vorbehalten. Die Bundesregierung kann in ihrer auf die Bundesaufsicht begrenzten Zuständigkeit unter diesen Umständen keine Angaben darüber machen, ob und wann die Genehmigungsbehörde des Landes NordrheinWestfalen über weitere Teilerrichtungsgenehmigungen für den SNR 300 entscheiden wird. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1931 Frage A 53) : Ist die nachahmenswerte Streichung eines Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium damit zu erklären, daß die Aufgaben des Bundesministeriums zurückgegangen sind oder damit zu begründen, daß das Bundesministerium auf der Ebene der Staatssekretäre bisher überbesetzt war? Weder ein Rückgang der ministeriellen Aufgaben noch eine Überbesetzung des Leitungsbereichs im Bundesministerium des Innern war maßgebend dafür, daß ein zweiter Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern nicht berufen wurde. Sie können dies anhand des Geschäftsverteilungsplans oder auch an Umfang und Vielfalt der durch den Bundesminister des Innern zu vertretenden Antworten auf Parlamentarische Anfragen unschwer feststellen. Die Position des zweiten Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMI ist nicht gestrichen worden. Richtig ist, daß Bundesminister Baum beabsichtigt, mit dem eingespielten und eingearbeiteten Team der Staatssekretäre die für diese Legislaturperiode noch anstehenden Aufgaben anzupacken. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 55) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Verfassungsschutz die Anweisung zu erteilen, wonach keine vagen Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers im öffentlichen Dienst weitergegeben werden dürfen, wie das Berliner Oberverwaltungsgericht jetzt festgestellt hat, sondern nur solche Tatsachen, „die den Schluß einer verfassungsfeindlichen die demokratischen Freiheiten zielstrebig untergrabenden Hetze oder eines tätlichen Angriffs zuverlässig tragen", da die Verfassung es nicht dulde, politische „Außenseiter ins gesellschaftliche Abseits zu drängen und hinter einem Stacheldraht des Verdachts verschwinden zu lassen"? Das in Ihrer Frage angesprochene Urteil des OVG Berlin, das am 18. April 1978 verkündet wurde, liegt der Bundesregierung erst seit dem 14. Juni 1978 im Wortlaut vor. Die Bundesregierung wird das Urteil unverzüglich sorgfältig auswerten. Diese Auswertung hat begonnen, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, daß das Land Berlin noch nicht über die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entschieden hat. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 59) : Inwiefern bedrohen nach Auffassung der Bundesregierung Briefträger und Lokomotivführer, die Mitglieder der DKP sind, unsere Verfassung? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß — wie Sie es formuliert haben — Briefträger Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 7921* oder Lokomotivführer, die Mitglied der DKP sind, unsere Verfassung bedrohen können. Es geht Ihnen aber wohl bei Ihrer Frage darum, ob von allen Angehörigen des öffentlichen Dienstes die Treue zur Verfassung gefordert werden darf. Hierzu vertritt die Bundesregierung folgende Auffassung: 1. Soweit Briefträger und Lokomotivführer im Beamtenverhältnis stehen, muß Ihre Frage nach dem geltenden Beamtenrecht beurteilt werden. Es bestimmt in § 7 und § 52 des Bundesbeamtengesetzes, daß jeder Beamte die Gewähr der Verfassungstreue bieten muß. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 ausdrücklich festgestellt, daß die politische Treuepflicht eine sich aus der Verfassung selbst ergebende Grundpflicht eines jeden Beamten sei. Die Bundesregierung sieht sich an diese Feststellung gebunden. Aus ihr folgt: Nach der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt die Verletzung der politischen Treuepflicht bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf regelmäßig die Entlassung aus dem Dienst; bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung in förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. Diese Rechtsfolge tritt aber nicht automatisch in jedem Fall der Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ein. Die Entfernung aus dem Dienst ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nur dann möglich, wenn dem Beamten im Einzelfall eine Verletzung jener Amtspflicht nachgewiesen wird, „sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten". Eine Treuepflichtverletzung setzt „ein Minimum an Gewicht und an Evidenz der Pflichtverletzung" voraus. Ihre Frage läßt sich danach nicht generell beantworten. Es kommt entscheidend auf das Ergebnis der Ermittlungen im Einzelfall an. Hierbei ist nach der Bundesdisziplinarordnung das gesamte dienstliche und außerdienstliche Verhalten des Beamten zu berücksichtigen. 2. Würde es sich nicht um Beamte, sondern um Arbeitnehmer handeln, wäre Prüfungsmaßstab die arbeitsrechtliche bzw. tarifvertragliche Treuepflicht der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts schuldet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Loyalität; damit ist es nicht vereinbar, wenn er den Staat und seine Verfassungsordnung in unangemessener Weise angriffe, verächtlich machte oder beschimpfte. Eine darüber hinausgehende politische Treuepflicht im Sinne der Beamtenpflichten kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unterschiedslos für alle Funktionen verlangt werden. Insoweit müssen sich die Anforderungen vielmehr aus dem jeweiligen Amt ergeben. Für eine Kündigung ist erforderlich, daß das Arbeitsverhältnis konkret berührt wird. Anhand dieser Maßstäbe ist eine Prüfung im jeweiligen Einzelfall erforderlich. In diese Prüfung ist einzubeziehen, ob sich das aktive Eintreten für Bestrebungen, die sich gegen den Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland richten, mit der allgemeinen Loyalitätspflicht und ggf. der gesteigerten funktionsbezogenen Treuepflicht vereinbaren läßt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1931 Fragen A 69 und 70) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung den Vorschlägen der Berlin-Kommission beim Bundespräsidenten in monetärer Hinsicht mit Bedenken gegenübersteht? Worauf sind die Widerstände gegebenenfalls im einzelnen zurückzuführen, und wie stehen sie im Einklang mit den wiederholten Aussagen des Bundeskanzlers, sich für Berlin vorrangig einsetzen zu wollen? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung begrüßt die gemeinsame Erklärung der Parteien zur zusätzlichen Förderung Berlins. Zu Frage A 70: Die Bundesregierung hat stets dafür gesorgt, daß die wirtschaftliche, geistige und kulturelle Anziehungskraft der Stadt erhalten bleibt und weiter gestärkt wird. Sie hat hierfür seit jeher erhebliche Mittel aufgewendet, die in diesem Jahr rund 10 Milliarden DM betragen. In 1978 beträgt allein die Bundeshilfe zum Ausgleich des Defizits im Berliner Landeshaushalt 7,78 Milliarden DM. Sie ist seit 1969 um mehr als 5 Milliarden DM gestiegen. Damit hat sie seit 1969 um 193 v. H. zugenommen, während das Volumen des Bundeshaushalts im gleichen Zeitraum nur um 130 v. H. anstieg. Im nächsten Jahr soll ,die Bundeshilfe erneut überproportional erhöht werden. Wie Sie als Mitberichterstatter wissen, haben Bundestag, Bundesregierung und Berliner Senat in dieser Frage stets einvernehmlich zusammengearbeitet. Die Förderungsmaßnahmen zugunsten Berlins werden ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen angepaßt. So hat sich die Bundesregierung bereiterklärt, den wesentlichen Teil des Ausfalls zu übernehmen, der durch den Abbau der Lohnsummensteuer in Berlin entsteht. Außerdem hat sie Änderungen des Berlinförderungsgesetzes vorgeschlagen, die im Hinblick auf Minderungen des Präferenzvorsprungs Berlins durch die generelle Verbesserung der steuerlichen Abschreibungen und durch die vorgesehene Erhöhung der Investitionszulage für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen erforderlich waren. Sie mögen aus diesen Beispielen ersehen, daß sich die Bundesregierung stets in besonderem Maße für die Belange Berlins eingesetzt hat. Sie wird auch in Zukunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Erforderliche tun, damit die Wirtschaft Berlins und die Anziehungskraft der Stadt gefördert und weiterentwickelt werden. 7922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 99. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1978 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1931 Frage A 126) : Betrachtet die Bundesregierung die vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung, wie die vom 2. September 1977 zwischen der französischen Wiederaufarbeitungsfirma Cogema und der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH, als akzeptablen Entsorgungsnachweis, und entsprechen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DWK und der Cogema diesen Vertragsbestimmungen? Die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH hat am 16. September 1977 mit der französischen Firma Compagnie Générale des Matières Nucléaires (Cogema) einen Rahmenvertrag über die Abnahme ausgedienter Brennelemente und deren spätere Wiederaufarbeitung abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag wurde durch einen Vertrag vom 5. Juni 1978 konkretisiert. Am 17. Februar 1978 hat die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen im Namen und für die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH mit Cogema einen Wiederaufarbeitungsvertrag für insgesamt 115 t Uran abgeschlossen. Eine vertragliche Wiederaufarbeitungsvereinbarung vom 2. September 1977 existiert nach Auskunft der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH nicht. Die Bundesregierung betrachtet die bestehenden Wiederaufarbeitungsverträge als akzeptablen Entsorgungsnachweis im Sinne der am 6. Mai 1977 zwischen Bund und Ländern vereinbarten Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundlage der heutigen Aussprache bilden die Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU und die schriftliche Antwort der Bundesregierung.
    Ich darf mich auf diese Antwort beziehen. Da diese Antwort dem Hohen Haus vorzulegen war, bevor das Belgrader Treffen beendet war, hatte sich die Bundesregierung vorbehalten, sie durch eine mündliche Erklärung zu ergänzen. Ich darf mich dafür bedanken, daß ich Gelegenheit habe, vor Beginn der Debatte das zu tun.
    Wir haben heute Abstand zu Belgrad gewonnen. Neue Ereignisse sind eingetreten, die den Entspannungsprozeß beeinflussen werden. Über ihre Bewertung wird noch in der Aussprache zu reden sein. Gleichwohl ist ein Rückblick auf das Belgrader Treffen notwendig. Denn die Kenntnis von Verlauf und Ergebnis dieses Treffens, der bisher wichtigsten. Zwischenstation des KSZE-Prozesses, ist für unsere heutige Debatte wesentlich.
    Im Hinblick auf die in der Großen Anfrage aufgeworfenen Fragen stelle ich folgendes fest.
    Erstens. In der mehr als zweimonatigen Aussprache über die bisherige Verwirklichung der Schlußakte, die in Belgrad stattfand, hat die Delegation der Bundesrepublik Deutschland die Gewährung der Menschenrechte für alle Deutschen gefordert. Sie hat keinen Zweifel daran gelassen, welche Bedeutung sie unter den zehn Prinzipien der Schlußakte von Helsinki, die die Beziehungen der Teilnehmerstaaten der KSZE leiten, dem VII. Prinzip beimißt: der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit.
    Zweitens. Die Bundesregierung hat in Belgrad eingehend dargelegt, welche konkreten menschlichen Erleichterungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen des III. Korbs der Schlußakte zu gewähren sind. Sie hat auf Unvereinbarkeiten mit den in der Schlußakte abgegebenen Erklärungen hingewiesen und Verbesserungen des gegenwärtigen Zustands in einigen Teilnehmerstaaten angemahnt. Ihre eigenen Vorschläge für ein zukunftsweisendes Schlußdokument hat sie auf solche Verbesserungen konzentriert. Sie hat das gemeinsam mit ihren Freunden tun können.
    Drittens. Ein Konsens über solche Vorschläge konnte nicht erreicht werden. Immerhin konnte ein Schlußdokument verabschiedet werden, das die Bedeutung der Schlußakte von Helsinki und ihrer Verwirklichung für den Fortgang der Entspannung ausdrücklich feststellt und das folgerichtig alle Teilnehmerstaaten erneut auf die Verwirklichung der Schlußakte verpflichtet. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft mit Nachdruck auf die Verwirklichung der Schlußakte drängen können und das auch tun.
    Ich komme zur Darstellung im einzelnen. Die zweite Phase des Belgrader Folgetreffens, die am 17. Januar 1978 begann, war von den Auseinandersetzungen um ein Schlußdokument bestimmt. Nach westlichen Vorstellungen sollte das Schlußdokument klar und ausgewogen den Verlauf der Debatte wiedergeben und damit auch Aussagen über das Menschenrechtsprinzip der Schlußakte und über die konkreten menschlichen Erleichterungen des III. Korbes enthalten. Der Entwurf der Sowjetunion enthielt dagegen lediglich allgemeine Formulierungen zur Entspannung und Abrüstung. Er berücksichtigte vornehmlich die sowjetischen Hauptwünsche auf dem Gebiet der militärischen Sicherheit und der wirtschaftlichen Kooperation. Das Schlußdokument — das ergibt sich aus der Natur der Sache — konnte nur mit der Zustimmung aller Teilnehmerstaaten, also nicht gegen den Willen der Sowjetunion und ihrer Verbündeten, zustande kommen.
    Konsens wurde über folgende politische Aussagen erreicht: das Bekenntnis zur Fortsetzung des Entspannungsprozesses, die Aussage, daß die Durchführung der Bestimmungen der Schlußakte für die Entwicklung des Entspannungsprozesses wesentlich ist, die Betonung der politischen Bedeutung der Konferenz von Helsinki, die Bekräftigung der Entschlossenheit der Teilnehmer, alle Bestimmungen der Schlußakte durchzuführen, die Feststellung unterschiedlicher Ansichten über das Ausmaß der bisherigen Durchführung der Schlußakte, die Feststellung mangelnder Einigung über eine Anzahl der dem Treffen vorliegenden Vorschläge. In seinem Abschnitt über die Konferenzfolgen sieht das Schlußdokument Expertengruppen über friedliche Streitschlichtung vor — hier handelt es sich um einen Schweizer Vorschlag — und ein wissenschaftliches Forum — hier handelt es sich um einen deutschen Vorschlag — sowie über Mittelmeerfragen. Schließlich wurde festgelegt, daß das nächste KSZEFolgetreffen im November 1980 in Madrid stattfinden soll. Diese Entscheidung unterstreicht den Willen der Teilnehmerstaaten, den multilateralen Entspannungsprozeß als langfristig angelegt zu behandeln.
    Für die Bundesrepublik Deutschland hat Staatssekretär van Well in seiner Abschlußerklärung am 9. März 1978 unsere Haltung zur Schlußakte von Helsinki und zum multilateralen Entspannungsprozeß noch einmal präzisiert, den eingehenden und freimütigen Meinungsaustausch, über die Durchführung der Schlußakte positiv gewürdigt, bedauert, daß kein Schlußdokument zustande kam, das dem Entspannungsprozeß auf der Grundlage der Schlußakte neue konkrete Impulse gibt, die Verantwortung dafür klargestellt, warum es nicht zu einem Abschlußdokument kam, wie wir und unsere Freunde es angestrebt haben, unsere Bereitschaft bekräftigt, den multilateralen Entspannungsprozeß weiterzuführen, und ausdrücklich auf das politische Ziel der Bun-



    Bundesminister Genscher
    desrepublik Deutschland hingewiesen, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wieder erlangen kann.
    Damit ist der Standpunkt der Bundesregierung zum Stand und zur Fortführung des KSZE-Prozesses klargemacht. Er deckt sich mit dem unserer Freunde in der Europäischen Gemeinschaft und im Atlantischen Bündnis. Das ergibt sich aus den offiziellen Bewertungen der Belgrader Ergebnisse durch unsere Partner. Diese gemeinsame westliche Beurteilung wurde zuletzt im Kommuniqué des NATO-Gipfeltreffens bestätigt. In diesem Kommuniqué heißt es unter anderem — ich zitiere wörtlich —:
    Die Bündnispartner sind nach wie vor davon überzeugt, daß die uneingeschränkte Durchführung der KSZE-Schlußakte für die Verbesserung des Ost-West-Verhältnisses von wesentlicher Bedeutung ist. Sie begrüßten die gründliche Überprüfung der Durchführung der Schlußakte auf der Folgekonferenz in Belgrad und stellten fest, daß Menschenrechte und humanitäre Fragen als legitime Anliegen der Völkergemeinschaft bestätigt worden sind. Sie erinnerten daran, daß alle Teilnehmerstaaten ihre Entschlossenheit bekräftigt haben, die Schlußakte von Helsinki voll durchzuführen, und ihren Willen erklärt haben, den durch die KSZE eingeleiteten multilateralen Prozeß fortzusetzen. Sie bedauerten jedoch, daß die Belgrader Folgekonferenz kein substantielleres Ergebnis gebracht hat. Sie betonten die Bedeutung einer besseren Durchführung aller Bestimmungen der Schlußakte, damit bei der Überprüfung der Durchführung auf der Madrider Konferenz im Jahre 1980 erkennbar wird, daß bedeutende Verbesserungen nicht nur in den zwischenstaatlichen Beziehungen, sondern auch im Leben des einzelnen erreicht worden sind. In dieser Hinsicht betrachten sie es als unvereinbar mit der Schlußakte und der Entspannungspolitik, daß die Sowjetunion und einige andere osteuropäische Staaten ihren Bürgern das Recht verweigern, sich entsprechend den Bestimmungen der Schlußakte zu verhalten, ohne deswegen Unterdrükkungsmaßnahmen ausgesetzt zu sein.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch wenn wir uns die Aussagen des Schlußdokuments detaillierter gewünscht hätten, messen wir seinen politischen Erklärungen, namentlich der erneuten Verpflichtung zur Verwirklichung der Schlußakte, großen Wert bei. Wir sehen die Bedeutung des Belgrader Folgetreffens in seiner Gesamtheit und nicht allein in seinem Abschlußdokument. Wichtig war der eingehende Meinungsaustausch als solcher, den die Schlußakte von Helsinki vorsieht. Damit wurde allen 35 Teilnehmerstaaten die Möglichkeit geboten, sich offen über das seit Helsinki Erreichte auszusprechen und dabei auch Kritik aneinander zu üben. Diese Möglichkeit war ohne Vorbild in der Geschichte der internationalen Beziehungen. Nicht alle Teilnehmerregierungen konnten sich, wie wir wissen, an diesen neuen Aspekt gewöhnen, namentlich jene nicht, die bei sich selbst eine freie und öffentliche Kritik an den staatlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen nicht dulden.
    Wenn wir die Entspannung als dynamischen Prozeß bejahen, müssen wir die neuen Dimensionen im Umgang der Staaten miteinander, die in Belgrad sichtbar wurden, aber noch nicht voll entfaltet werden konnten, für die Zukunft festhalten und weiterentwickeln.
    In Belgrad haben sich die Europäische Gemeinschaft und das Atlantische Bündnis als politische Konsultationsorgane erneut bewährt. Wir begrüßen es, daß vor allem die neun Staaten der Europäischen Gemeinschaft dem Treffen wesentliche Impulse in unserem, d. h. westlichem Sinne, gegeben haben. Das wird auch in Zukunft so sein.
    Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse des Belgrader Treffens und der Faktoren der internationalen Lage, die auf dieses Treffen eingewirkt haben, werden gemeinsame Positionen der Neun für die Fortführung des KSZE-Prozesses zunächst für die vorgesehenen Expertentreffen entwickelt. Der am 1. Juli 1978 beginnenden deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Gemeinschaft kommt damit eine besondere Bedeutung zu.
    Wie schon in Helsinki selbst, hat sich auch in Belgrad erneut gezeigt, daß die neutralen Staaten Europas, aber auch die ungebundenen sich der Freiheit und den Menschenrechten verpflichtet fühlen. Wir wären unsererseits bereit gewesen, auf ihre besonderen Interessen einzugehen, wenn es zu wirklichen Verhandlungen über ein aussagekräftiges, alle Teile der Schlußakte berücksichtigendes Abschlußdokument gekommen wäre. Das Belgrader Treffen, sein Verlauf und sein Ergebnis sollten für alle 35 beteiligten Staaten Ansporn für neue Anstrengungen sein. Der multilaterale Entspannungsprozeß darf nicht als Selbstzweck leerlaufen. Er muß den Menschen in Europa etwas bringen, wenn er nicht in Routine erstarren soll. Deshalb tritt die Bundesregierung auch dafür ein, das Madrider Folgetreffen auf politischer Ebene, d. h. auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs oder der Außenminister, abzuhalten. Wir wollen damit die politische Bedeutung der Folgetreffen unterstreichen und dem multilateralen Entspannungsprozeß neue Impulse verleihen. Daran werden wir festhalten. Wo immer sich Chancen bieten, werden wir diese weiterverfolgen und nutzen. Wir haben bis zum Madrider Folgetreffen zweieinhalb Jahre Zeit, um in unseren Beziehungen mit den Staaten des Warschauer Pakts das in Belgrad begonnene Gespräch bilateral fortzuführen.
    Ich habe hier Anlaß, Staatssekretär van Well sowie Botschafter Per Fischer und ihren Mitarbeitern für die Arbeit im Zusammenhang mit der Belgrader Folgekonferenz zu danken.
    Für die Bundesregierung stelle ich abschließend fest:
    Erstens. Die Entscheidung, das Schlußdokument von Helsinki zu unterzeichnen, war richtig. Sie dient den. Menschen in Deutschland und in Europa.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)




    Bundesminister Genscher
    Zweitens. Wir werden konsequent für die Fortsetzung des multilateralen Entspannungsprozesses eintreten und dabei mit Festigkeit und Beharrlichkeit auf die Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki in allen ihren Teilen hinwirken.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das
Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Mertes.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die mündliche Ergänzung der Antwort der Regierung, die der Herr Bundesminister des Auswärtigen soeben vorgetragen hat, zur Kenntnis genommen, und werden sie in unsere Gesamtwürdigung einbeziehen.
    Der Deutsche Bundestag berät heute nicht mehr in erster Linie das erste KSZE-Überprüfungstreffen in Belgrad, sondern ein bleibendes, ein fundamentales Thema der deutschen Politik, nämlich die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa. Dies ist nicht nur der Titel eines Weißbuches und einer darauf fußenden Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, dies ist vielmehr eine Aufgabe, der jedes Mitglied dieses Hauses kraft Verfassung, kraft Völkerrecht und kraft der sittlichen Wertvorstellungen verpflichtet ist, die den drei Fraktionen trotz des Methoden- und Sachstreites gemeinsam sein müssen. Die Verwirklichung der Forderung „Menschenrechte für alle Deutschen" bleibt auch künftig — dies betont meine Fraktion gerade nach dem kläglichen Ende des Belgrader Treffens — elementarer Auftrag unserer Außen- und Deutschlandpolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Da die besondere Aufmerksamkeit der CDU/CSU für die menschenrechtliche Lage in Deutschland und der Deutschen in Osteuropa immer wieder böswillige und törichte Fehlauslegungen erfährt, wiederhole ich gleich hier: Unsere menschliche Solidarität gehört allen Menschen, die auf der ganzen Welt, gleichgültig unter welchem polischen System sie leben, in ihren Menschenrechten verletzt sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie gilt insbesondere auch denjenigen Menschen anderer Völker in Osteuropa, die zusammen mit den unter ihnen lebenden Deutschen um ihre Menschenrechte ringen. Sie gilt aber insbesondere aus naheliegenden Gründen den Menschen unseres eigenen Volkes. Wer das als Nationalismus abwertet, der leidet an einer Begriffsverwirrung, für die kein anderes Volk Verständnis aufbringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wirkliche Entspannung, echter Friede entstehen erst dann, wenn die international geltenden Menschenrechtsverpflichtungen auch in ganz Deutschland strikt eingehalten und voll angewendet werden.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : In ganz Deutschland!)

    Diese Definition der Vertragstreue gilt auch hier.
    Der aktive politische Einsatz der Bundesrepublik
    Deutschland für die Menschenrechte beruht nach
    geltendem Völkerrecht, insbesondere nach der Ratifizierung der internationalen Menschenrechtspakte — sie sind übrigens unter dem CDU-Bundeskanzler Kiesinger zur Zeit der Großen Koalition von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet worden —, nicht nur auf einem moralichen Anspruch, sondern auf einer vertraglichen Verpflichtung. Die Schlußakte von Helsinki hat diese Verpflichtung für das Gebiet der Teilnehmerstaaten der KSZE politisch und moralisch auf feierliche Weise bekräftigt.
    Zum Belgrader Treffen und seinem Verlauf und seinen Ergebnissen nur noch wenige Bemerkungen. Nach seinen 96 oft qualvollen Verhandlungstagen endete es mit einem Dokument, das, abgesehen von einem protokollarischen Teil und seiner Bekräftigung der Schlußakte von Helsinki, die wir nicht unterschätzen, kaum substanzloser sein könnte. Denn in knappen Worten sagt es: Wir haben uns getroffen, haben uns gestritten und werden uns 1980 in Madrid wieder treffen.
    Doch mißt die CDU/CSU die Konferenz nicht nur an ihrem Ergebnis. Wir sehen — zusammen mit einem so klar sehenden Menschenrechtskämpfer wie Andrej Sacharow — daß der vertiefte Meinungsaustausch, d. h. die erste Konferenzhälfte, durchaus positive Aspekte enthielt. Die Sowjetunion wurde wochenlang mit einer Feststellung der Schlußakte von Helsinki konfrontiert, die auch künftig die Basis für die Behandlung der Verwirklichung der Menschenrechte als einer Voraussetzung des Friedens darstellt und die es den kommunistischen Staaten verwehrt, Fragestellungen und Beratungen über diesen Gegenstand noch als Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten abzuwerten.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Alle Unterzeichnerstaaten anerkannten in Helsinki nämlich — ich zitiere — „die universelle Bedeutung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Achtung ein wesentlicher Faktor für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen ist, die ihrerseits erforderlich sind, um die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen ihnen sowie zwischen allen Staaten zu gewährleisten" .
    Das internationale Eintreten für Menschen, gleichgültig welchen Staates, die in ihren Menschenrechten eingeschränkt und verletzt sind, ist daher auch politisch aus Gründen der Entwicklung normaler und freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Staaten und Völkern und aus Gründen der Friedenssicherung geradezu geboten. Nur durch den Abbau von Menschenrechtsverletzungen und durch die Verwirklichung der Menschenrechte innerhalb der Staaten kann jener Konsens zwischen Regierenden und Regierten hergestellt werden, der sie zu innerlich stabilen Partnern der Völker- und Staatengemeinschaft macht, und kann jenes Vertrauen zwischen Staaten und Völkern geschaffen werden, das eine Grundvoraussetzung internationaler Sicherheit, Zusammenarbeit und des Friedens ist.
    Der polnische Philosoph Kolakowski, eine früher gerade auch bei den Sozialdemokraten anerkannte Autorität in Fragen der inneren Lage des Ostblocks,



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    hat am 17. März 1977 in einer öffentlichen Erklärung in Köln diesen Zusammenhang wie folgt erläutert:
    Es ist uns wohlbekannt, daß der neuerliche Aufschwung der oppositionellen Aktivität in Osteuropa bei vielen Leuten im Westen die Angst erweckt, daß diese Aktivität zu einer explosiven Lage in einem oder mehreren Ländern und eventuell zur Entstabilisierung der ganzen europäischen Ordnung führen könnte. Solange aber die Bevölkerung sich dessen bewußt ist, daß sie demokratischer Institutionen und der Garantie der Bürgerrechte beraubt ist, daß sie in ein System hineingezwängt ist, in dem die Machtausübung an keine Verantwortung gebunden ist, kann die Wahrscheinlichkeit der Explosion nie ausgeschlossen werden. Nicht die Existenz der Opposition in den kommunistischen Staaten ist die Quelle der Spannungen und Entstabilisierung. Im Gegenteil, je weniger die Regierung als legitim und vertrauenswürdig gilt, desto weniger ist sie fähig, spontane Ansprüche, die durch verschiedene zufällige und unvorhersehbare Umstände verursacht worden sein könnten, zu kontrollieren.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Recht hat er!)

    Die lange und einer breiten Öffentlichkeit bekanntgewordene Aufzählung ständiger Menschenrechtsverletzungen im sowjetischen Machtbereich hat die Sowjetunion und ihre Verbündeten in Belgrad in eine politisch-moralische Defensive gedrängt. Wenn die kommunistischen Staaten unter dem unumkehrbaren Entspannungsprozeß die Verewigung menschenrechtswidriger Herrschaft und die Ausdehnung des sowjetisch-sozialistischen Einflusses außerhalb des Moskauer Machtbereichs verstehen, so sagen wir: Das Umgekehrte gilt: Entspannung muß ein Prozeß schrittweise zunehmender, aber unumkehrbarer Menschenrechtsverwirklichung sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Marx [CDU/CSU]: Gute Definition!)

    In dieser Frage arbeitet die Zeit in Europa nicht gegen den Westen, sondern für ihn und für seine Werte. Dafür bleibt Belgrad trotz allen machtpolitischen Zynismus, den wir dort erleben mußten, ein lebendiger Beweis.
    Gerade die Belgrader Überprüfungs - und Konfliktphase im Herbst 1977 bestätigt, daß die fortdauernde Verletzung von Menschenrechten das gegenseitige Vertrauen der Staaten erheblich stört, ja, daß sie den so viel berufenen Entspannungsprozeß, wenn er mehr sein soll als eine Leerformel und ein Nebelwerfer, zur großen Lebenslüge unseres Zeitalters macht.
    Doch ist der Kampf gegen die Verletzung von Menschenrechten nicht nur Angelegenheit von Regierungen und Diplomaten. Damit soll der Dienst, den unsere Delegation in Belgrad geleistet hat, keineswegs herabgesetzt werden. Im Gegenteil: Sie hat, wie wir — eine CDU/CSU-Delegation — uns im November 1977 überzeugen konnten, im Rahmen der ihr gegebenen Weisungen ihr Bestes getan. Was
    wir bei voller Würdigung dessen, was unsere Delegation in Belgrad offen und unmißverständlich vorgetragen hat, an Fragen und an Kritik anzumelden haben, richtet sich an die Regierung, die für die politischen Weisungen an die Delegation verantwortlich war. Doch übersieht auch diese Kritik keineswegs, daß die Bundesregierung ihrerseits im Rahmen der Politik des Westens auch wichtigen deutschen Interessen und Überzeugungen Ausdruck verliehen hat.
    Verlauf und Ergebnis des Belgrader Treffens bestätigen die Warnungen der CDU/CSU vor den tiefen Widersprüchen und Dissenzen in der Schlußakte von Helsinki und vor dem Entspannungsverbalismus. In Belgrad hat sich vor allem gezeigt, daß der Entspannungsbegriff von Ost und West nicht nur verschieden, sondern sogar gegensätzlich verstanden wird. Für den Westen bedeutet Entspannung: Verwirklichung der Menschenrechte; für die Sowjetunion bedeutet Entspannung: Verhinderung der Menschenrechte.
    Was heißt angesichts dieses grundlegenden Gegensatzes die Leerformel, es gebe zur Entspannung keine Alternative? So wie es zum Wetter keine Alternative gibt, so gibt es auch zur Entspannung keine Alternative; aber das ist doch eine Verschleierung der eigentlichen Frage, nämlich: Welches Wetter ist gemeint, welches Entspannungsverständnis ist gemeint? Je stärker die Schwierigkeiten in unserem Verhältnis zu den kommunistischen Staaten wieder werden, um so öfter wird die Nebelwerfersprache von „Entspannung" oder „Entspannungsprozeß" verwendet. Lesen Sie nach, wie oft dieser Begriff unklar verwendet wird, z. B. in der deutsch-sowjetischen Deklaration vom 6. Mai 1978, im deutsch-sowjetischen Kommuniqué vom gleichen Tage, in den Reden beim Breschnew-Besuch, aber auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU einschließlich der heutigen Ergänzung durch den Herrn Außenminister, die wir hier erörtern. Es geht hier nicht um Semantik, sondern es geht um die Aufdeckung eines entscheidenden Sachverhalts, dem man klar ins Auge sehen muß, wenn man verantwortlich deutsche Außenpolitik betreiben will.
    Im übrigen hat auch Präsident Carter in seiner Rede in Annapolis vom 7. Juni 1978 darauf hingewiesen, daß die Sowjetunion einen völlig anderen Entspannungsbegriff hat als der Westen. Carter sagte wörtlich:
    Für die Sowjetunion bedeutet Entspannung ein fortlaufender aggressiver Kampf um politische Vorteile und politischen Einfluß auf verschiedenen Wegen. Die Sowjetunion betrachtet militärische Macht und Militärhilfe als die besten Mittel zur Expansion ihres Einflusses im Ausland.
    Offensichtlich verschaffen Gebiete der Instabilität in der Welt ein lockendes Ziel für dieses Bestreben.
    War es nicht die Opposition, die bereits in der Debatte vor Helsinki auf die Unteilbarkeit der Entspannung hinwies, z. B. auf die Unvereinbarkeit des



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    expansiven sowjetischen Verhaltens in Angola mit den feierlichen Entspannungsbekundungen in Helsinki? Es ist geradezu ein Zeichen der babylonischen Sprachverwirrung in unserer Zeit, daß es über den Inhalt entscheidender Begriffe im Ost-West-Verhältnis heute immer wieder gleiche Worte für gegensätzliche Inhalte gibt:

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    ob es nun „Entspannung" ist oder „Normalisierung" oder „Selbstbestimmung" oder „Unverletzlichkeit der Grenzen" oder „Parität" oder „Sicherheit" oder „Frieden", wir werden nicht nachlassen, auf die irreführende Unredlichkeit dieser Nebelsprache hinzuweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es ist eine Perversion der internationalen Moral, daß die Mehrheit der Vereinten Nationen von Menschenrecht und Selbstbestimmung nur dann spricht, wenn es um den Kampf gegen westliche Kolonialherrschaft, gegen südafrikanischen Rassismus, gegen das Militärregime in Chile geht, nicht aber wenn es um die Verurteilung der Verletzung des Menschenrechts und des Selbstbestimmungsrechts der Völker durch die Sowjetunion und die von ihr aufgezwungenen Systeme geht.
    In der Phase zwischen dem Belgrader Treffen und der nächsten Konferenz in Madrid im Herbst 1980 gilt deshalb mehr denn je: Das Gewissen der Weltöffentlichkeit muß dafür geschärft werden, daß die Menschenrechte des einzelnen und das Selbstbestimmungsrecht der Völker wo auch immer unteilbar sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Vor allem diejenigen Menschen und Völker, die sich der Menschenrechte und der Freiheit erfreuen, dürfen sich den Hilferufen der Unterdrückten nirgendwo verschließen.
    Für uns Deutsche diesseits der Mauer und des Eisernen Vorhangs gilt dies in besonderer Weise. Deutschland ist in Europa das einzige zwischen Ost und West gewaltsam geteilte Land. 17 Millionen Deutschen in der DDR und in Ost-Berlin werden elementare Menschenrechte versagt. Die unmenschlichste Grenze der Erde trennt die Menschen eines Volkes, trennt auch Tausende von Familien. Noch immer müssen Menschen nur deshalb sterben oder schwere Verletzungen erleiden, weil sie vom Menschenrecht der Freizügigkeit Gebrauch machen. Dabei ist die Freizügigkeit eines der ältesten verbrieften Menschenrechte der deutschen Geschichte.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

    Mit der Verweigerung der Freizügigkeit stellt sich die DDR nicht nur außerhalb des geltenden Völker-und Menschenrechts, sie stellt sich auch außerhalb der Geschichte der deutschen und der europäischen Rechtskultur.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Geschichte der europäischen Völker aber zeigt, daß sich Freiheit und Recht nicht durch automatische Prozesse einen Weg bahnen, sondern durch beharrliches Ringen nicht resignierender Männer und Frauen — gegen Kräfte der Reaktion und des Opportunismus, welcher Farbe auch immer —, durch ein Ringen, das seine Kraft schöpft aus der ungebrochenen Zuversicht in den endlichen Sieg des Rechtes über das Unrecht, der Würde des Menschen über die Mißachtung des Menschen.
    Denn neben den vordergründigen Realitäten der Macht, die der Verwirklichung der Menschenrechte entgegenstehen, gibt es eine andere, tiefere, geschichtsmächtigere Realität. Sie gehört zu jenen Kräften unserer Geschichte, die, allen Widerständen zum Trotz, zuletzt stets den Sieg davontrugen: der ungebrochene Wille zu Freiheit und Recht.
    Die sowjetischen Führer, die offenkundig ein besonders starkes Gespür für langfristige geistige Willensbewegungen haben und ein starkes nationales Traditionsbewußtsein pflegen, sollten und — so hoffen wir immer noch — wer den eines Tages erkennen, daß die Verweigerung der Menschenrechte in Europa, in Deutschland auf die Dauer naturwidrig ist und Spannung erzeugen muß, nicht aber Entspannung und Frieden erzeugen kann. Kann das auf die Dauer im sowjetischen Staatsinteresse liegen? Muß nicht eines Tages auch diese Erbschaft Stalins liquidiert werden?
    Daß die Sowjetunion flexibel sein kann, erwies sich übrigens erstaunlich bald nach dem Belgrader Treffen. Anfang Mai fand in Wien die dritte interparlamentarische Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa statt; Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland war unser Kollege Ottfried Hennig. Es ist bemerkenswert, daß die Vertreter der Sowjetunion gerade nach den sehr klaren Ausgangspunkten des deutschen Delegationsleiters ein konstruktives Gespräch mit der deutschen Delegation suchten. Am Ergebnis dieser Konferenz ist insbesondere bemerkenswert, daß — im Gegensatz zu Belgrad — alle Ostblockstaaten Formulierungen zustimmten, die die westlichen und die neutralen Regierungen in Belgrad nicht erreichen konnten. Warum sich die Sowjetunion in Wien — zumindest verbal — großzügiger als in Belgrad verhalten hat, kann man nur vermuten; darüber sollten wir einmal im Auswärtigen Ausschuß sprechen.
    Bei allem Engagement für Gerechtigkeit und Freiheit in aller Welt wird sich die CDU/CSU-Fraktion dagegen wenden, wenn der Einsatz für die Verwirklichung der Menschenrechte in unserem eigenen Vaterland als eine Belastung der Völker mit „querelles allemandes" mit „deutschen Zänkereien" — das war der Ausdruck Richelieus für die Zänkereien engstirniger deutscher Duodezfürsten — abqualifiziert wird.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Wer anders als die freien Deutschen soll sich vor der Weltöffentlichkeit, in den Vereinten Nationen für Selbstbestimmung und Freiheit der Deutschen, die sie nicht haben, einsetzen?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Selbst wenn wir uns, durch Wohlstand und Zeitablauf in unserem politischen Willen müde geworden, von der Last der Verantwortung für die Menschenrechte in ganz Deutschland lossagen wollten:



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    Wer gäbe uns das Recht zu solchem Schweigen, zu solcher Resignation?

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, das Recht war und bleibt die Waffe des Schwachen, solange er selbst nicht an der Macht des Rechtes zweifelt. Jede Variante des Gedankens „Macht geht vor Recht" ist verhängnisvoll. Weder durfte deutsche Macht jemals das Recht anderer verachten, noch darf deutsche Ohnmacht eignenes Recht vor der Macht anderer verleugnen oder gar beugen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nach den Erfahrungen mit zwei totalitären Systemen auf deutschem Boden, die die Menschenrechte mit Füßen traten — im anderen Teil Deutschlands ist das nicht Vergangenheit, sondern akuteste Gegenwart —, gibt es eine klare Definition unseres nationalen Interesses: die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes in ganz Deutschland, Menschenrecht für alle Deutschen — nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Die CDU/CSU wird in den zwei Jahren bis zum nächsten Überprüfungstreffen in Madrid weiter ,dafür eintreten, daß der deutschen und westlichen Öffentlichkeit klar wird, in welchem Maße die Menschenrechte in der DDR und in Osteuropa unterdrückt werden. Zu diesem Zweck werden wir unser Weißbuch fortschreiben. Dieses Weißbuch ist im übrigen ein Bestseller geworden. Nach der Verteilung von 60 000 Exemplaren der deutschen Ausgabe können wir die ständig einlaufenden Anforderungen — und zwar keineswegs nur von CDU-und CSU-Stellen — kaum noch befriedigen. Die Verteilung ,der ersten Auflage der englischen Ausgabe ist angelaufen, vor allem in den USA, wo uns der Kongreß kollegiale Hilfestellung leistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Marx [CDU/CSU] : Das ist eine andere Haltung, als sie hier gezeigt wurde!)

    Nach zwei kleinmütigen Entscheidungen der Mehrheit dieses Hauses — nämlich nach Ihrer Weigerung, mit uns eine gemeinsame öffentliche Dokumentation zur menschenrechtlichen Lage in Deutschland zu erarbeiteten, und dann nach Ihrer noch kleinkarierteren Weigerung, dem Weißbuch der CDU/CSU den Charakter einer Bundestagsdrucksache zu geben — hat es unsere Fraktion unternommen, die außenpolitischen Rechte des Parlamentes selbständig wahrzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben stets anerkannt, daß eine Regierung in schwierigen Fragen des Ost-West-Dialogs zuzeiten den Weg vertraulicher Verhandlungen vorzieht, um die Chance eines guten Ergebnisses zu erhöhen. Wenn sie in diesen Verhandlungen beharrlich bleibt und dabei tatsächlich kein Blatt vor den Mund nimmt, so kann das zuzeiten sogar besser sein als ein unberechenbares Auf und Ab sensationeller Attacken und Rückzüge,

    (Wehner [SPD]: Hört! Hört!) deren Ergebnis gleich null oder minus ist.

    Aber eine deutsche, Bundesregierung, die lauthals Menschenrechtsverletzungen in fremden Kontinenten geißelt und in UNO-Resolutionen mit verurteilt, steht wenig glaubwürdig da, wenn sie es z. B. nicht wagt, eklatante Verletzungen von Menschenrechten in 'Deutschland von Amts wegen gegenüber der Öffentlichkeit öffentlich, auch in der UNO, beim Namen zu nennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Vollends unbegreiflich aber ist es, ,daß die Koalition nicht sehen will, wie sehr die Gewaltenteilung in unserer Verfassungsordnung höchstmögliche Arbeitsteilung in ,der Außenpolitik bedeuten kann. Wenn Sie, die Regierungsfraktionen der SPD und FDP, von Ihren außenpolitischen Rechten als Parlamentarier nur einen absolut regierungskonformen Gebrauch machen wollen, dann legen Sie der CDU/ CSU gefälligst keine Steine in den Weg, wenn die Opposition in Wahrnehmung der außenpolitischen Rechte des Parlamentes die Interessen unseres Landes und ,der Menschen ebenso maßvoll wie laut und deutlich artikuliert!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Genau das haben Sie bei Ihrem fintenreichen, aber kläglichen Verhalten gegenüber unserem Weißbuch getan, und zwar mit Motivunterstellungen, die beleidigend waren.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Ich denke vor allem an die damalige, wirklich böswillige Rede ,des SPD-Abgeordneten Schmude.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Demgegenüber wird es das Hohe Haus sicherlich als bemerkenswert würdigen, daß der Vorsitzende der gemeinsamen KSZE-Kommission des US-Kongresses und der US-Regierung, der demokratische Abgeordnete Dante Fascell, der gleichzeitig auch stellvertretender Vorsitzender der amerikanischen Delegation in Belgrad war, uns mitgeteilt hat, das Weißbuch der CDU/CSU-Fraktion sei im Hinblick auf seine Wichtigkeit für die amerikanische Meinungsbildung zum Thema Menschenrechte in der Deutschlandfrage zum amtlichen Bestandteil der Dokumentation der von ihm geleiteten KSZE-Kommission geworden.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    Dante Fascell beglückwünschte unsere Fraktion zu ihrem „außerordentlich hilfreichen Beitrag" — das ist ein Zitat —; es sei für den Erfolg der westlichen Bemühungen um die Verwirklichung ,der Menschenrechte wichtig, ,daß die freien Parlamente ihre Stimme laut und deutlich erheben; das könne den Bemühungen der Regierungen nur nützlich sein.
    Außerdem haben der Abgeordnete Kemp sowie die Senatoren Curtis und Helms, also angesehene amerikanische Parlamentarier, Teile unseres Weißbuches im amtlichen Kongreß-Protokoll veröffentlicht. Der Abgeordnete Kemp ließ den Auszug aus dem Kongreß-Protokoll mit seiner Einführungsrede und dem gesamten Kapitel des Weißbuches über die DDR in den USA in 20 000 Exemplaren verbreiten. Der kanadische Senator Ynzyk bewertete das Weiß-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    buch in seinem Bericht als Berichterstatter eines Unterausschusses der Nordatlantischen Versammlung als einen der besten Berichte, die zur KSZEÜberprüfungskonferenz in Belgrad vorgelegt wurden.
    Der sachgerechte Dialog in diesem Hause wird auch dadurch erschwert, daß die Koalitionsfraktionen in der Diskussion über das Thema KSZE und Entspannung immer wieder zwei Dinge miteinander verwechseln, die zwar sehr miteinander zu tun haben, die aber inhaltlich doch etwas Verschiedenes sind. Ich meine hier den Unterschied zwischen menschlichen Erleichterungen und Menschenrechten. Auch die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage wird diesem Unterschied nicht gerecht. Die Einleitung der Antwort erwähnt wohl deshalb die Menschenrechte kein einziges Mal, weil die Autoren diese grundsätzlichen Rechte mit den praktischen Hilfen für den einzelnen Menschen gleichsetzen. Sie spricht etwa von den „möglichst konkreten Verbesserungen für die betroffenen Menschen", vom „Gebiet der menschlichen Erleichterungen". Niemand in diesem Hause wird ,die Bedeutung menschlicher Erleichterungen geringachten.

    (Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

    Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben, wenn sie Regierungsverantwortung trugen, Herr Kollege Wehner, diesen Dienst am einzelnen Menschen, an der einzelnen Familie stets als eine vornehme Pflicht betrachtet und entsprechend gehandelt.
    Lesen Sie 'die Seite 11 der Antwort der Bundesregierung, Herr Kollege Wehner. Allein sie ist ein beredtes Zeugnis dafür, wie erfolgreich sich die CDU/CSU-geführten Regierungen von 1956 bis 1969 um Familienzusammenführung und Repatriierung bemüht haben. In diesen 14 Jahren, also längst vor der Erfüllung der sowjetischen Zweistaatenforderung durch die Regierung Brandt, längst vor den Verträgen von Moskau, Warschau und Prag, längst vor den großen rechtlichen, politischen und finanziellen Leistungen der SPD/FDP-Koalition an den Osten, erreichten die Regierungen Adenauer, Erhard und Kiesinger z. B. die Ausreise von 362 284 Deutschen aus dem polnischen Machtbereich; das war ein Monatsdurchschnitt von 2 157 Menschen. Wenn ich demgegenüber erwähne, daß in den Jahren von 1970 bis 1977 aus dem gleichen Bereich nur 130 342 Deutsche ausreisen konnten — das sind im Monatsdurchschnitt 1 358 Personen —, so sollte allein dieser Vergleich den törichten und unverantwortlichen Versuch ein für allemal beenden, der 'den Eindruck erwecken will, als ob das moralische und praktische Engagement für menschliche Erleichterungen unter CDU und CSU geringer wäre als unter SPD und FDP.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    So wie in diesem Hause keine Fraktion für sich in Anspruch nehmen darf, d i e soziale oder d i e nationale oder d i e Friedenspartei zu sein, so sollten Sie auch endlich Schluß damit machen, der CDU/ CSU ein Weniger an moralischer Motivation für menschliche Erleichterungen zu unterstellen.
    Willy Brandts Pose im Jahre 1972, er repräsentiere schlechterdings ,den Frieden, die soziale Gerechtigkeit, die menschliche Gesinnung, kurzum: das anständige Deutschland,

    (Wehner [SPD] : Woher haben Sie denn diesen Quatsch? — Gegenruf Dr. Marx [CDU/ CSU] : Fragen Sie Ihren Nebenmann, woher der Quatsch stammt!)

    gehört zu den beleidigendsten Vorgängen in der Geschichte unseres Landes.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Worüber aber in diesem Hause gestritten werden darf, ja, muß, das sind die politischen, die rechtlichen, die finanziellen Preise, die für die Gewährung von eigentlich selbstverständlichen menschlichen Verpflichtungen an die betroffenen unmenschlichen Regime gezahlt werden dürfen. Genauso wie wir zum Sachstreit mit Ihnen 'darüber bereit sind, ob soziale Absichten tatsächlich zu sozialen Ergebnissen führen oder ob sie wegen ihrer Unvereinbarkeit mit den wirtschaftlichen Sachzwängen zu sozialer Ratlosigkeit führen, oder darüber, ob bestimmte nationale Motive identisch sind mit den tatsächlichen, den objektiven Interessen unserer Nation — auf all diesen Gebieten hat in diesem Hause niemand einen Anspruch auf die alleinseligmachende politische Wahrheit und Weisheit. Deshalb muß es 'das redliche demokratische Ringen um den richtigen Weg geben. Gerade 'deshalb muß hier offen und sachgerecht und mit der politischen Leidenschaft derer gerungen werden, ,die nach bestem Wissen und Gewissen den eigenen Weg im Dienst des Menschen, im Dienst unseres Volkes, im Dienst des Friedens für den richtigeren halten.
    Ich sagte: Menschliche Erleichterungen, von denen in der Antwort der Bundesregierung so viel die Rede ist, sind etwas anderes als Menschenrechte,

    (Dr. Hupka [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    genauso, wie die sozialen Erleichterungen, d. h. die Gratifikationen des souveränen Unternehmers des 19. Jahrhunderts — so erfreulich diese Erleichterungen für den betroffenen Arbeiter und seine Familie waren —, etwas anderes sind als die sozialen Rechte.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr guter Vergleich!)

    Zur Durchsetzung dieser Rechte führte ein zähes, zielstrebiges, siegesgewisses, gewerkschaftliches und politisches Ringen, das sich nicht durch die ermessensfreie, also letztlich willkürliche Gewährung sozialer Erleichterungen einschläfern oder schwächen ließ.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    So erfreulich menschliche Erleichterungen für unsere betroffenen deutschen Landsleute und ihre Familien sind, sie sind ihrem Wesen nach etwas anderes als die Menschenrechte. Zur Durchsetzung auch dieser Rechte — jedenfalls im Bereich europäischer Geistestradition — kann nur ein zähes, zielstrebiges, gewaltfreies, des geschichtlichen Sieges gewisses politisches Ringen mit den kurzsichtigen Kräften führen, die den Begriff der staatlichen Souveränität wie den



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    reaktionärsten Herr-im-Hause-Standpunkt des 19. Jahrhunderts handhaben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun noch ein Wort zum Zusammenhang zwischen Menschenrechtsfrage und Deutschlandfrage. Sie sind unlösbar miteinander verbunden.

    (Dr. Marx [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Sosehr es zutrifft, daß die Deutschlandfrage ein Thema des Staats- und Völkerrechts, ein Problem der Macht und ihrer Willkür ist, sosehr müssen wir erkennen und daran festhalten, daß sie eine Frage der Mißachtung oder Verwirklichung der Menschenrechte ist. Der Bundesregierung ist durchaus zuzustimmen, wenn sie in ihrer Antwort sagt, die besondere Lage in Deutschland sei durch die Teilung unseres Landes und den Fortbestand der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, also durch den Anspruch Deutschlands auf einen Friedensvertrag gekennzeichnet. Richtig ist deshalb auch, daß es nicht in unserem Interesse läge, aus der KSZE und ihren Folgetreffen eine Konferenz über Deutschland oder gar eine Konferenz zur Herbeiführung einer Art Friedensvertrag für Deutschland zu machen. Wer hat denn in den Jahren vor Helsinki mehr davor gewarnt als die CDU/CSU?
    Richtig ist auch die Feststellung der Bundesregierung, es müsse unser Interesse sein, daß die Lage der Menschen in Deutschland unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Verbesserung der Menschenrechte in Europa betrachtet wird und damit größtmögliche Unterstützung durch die Teilnehmerstaaten der KSZE erlangt. Wer hat in den Jahren des Ringens um die West- und Ostverträge mehr als die CDU/CSU betont, die Verwirklichung von Freiheit und Menschenrecht sei die Substanz der Deutschlandfrage?
    Falsch aber ist es, wenn die Antwort der Bundesregierung dann sagt — ich zitiere —, es würde „eine Änderung der westlichen KSZE-Konzeption bedeuten, wenn die deutsche Situation unter dem Gesichtspunkt der deutschen Teilung im KSZE-Prozeß eine Sonderbehandlung erführe, mit allen darin liegenden Risiken". Abgesehen davon, daß Staatssekretär van Well sowohl zu Beginn wie auch am Ende des Belgrader Treffens die Bedeutung des Sonderfalles Deutschland selbst hervorgehoben und gegen den DDR-Vertreter verteidigt hat, liegt das Risiko nicht da, wo es die Regierungsantwort sieht.
    Bis 1969 war es gemeinsame Auffassung aller Fraktionen dieses Hauses, es sei Aufgabe des freien Teils Deutschlands in der Gemeinschaft der freien Völker, die internationale Öffentlichkeit immer wieder auf die verheerenden menschlichen Folgen der Teilung Deutschlands hinzuweisen.
    Es wäre gut, wenn bei der Vorbereitung auf Madrid, Herr Bundesaußenminister, die Bundesregierung diese Tradition von vor 1969 wieder aufgreifen würde.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir leugnen nicht, daß das, worüber der Außen-
    minister heute morgen in dieser Hinsicht berichtet
    hat, wichtig ist. Aber die menschenrechtliche Substanz der Deutschlandfrage muß wieder erheblich intensiver in aller Welt dargestellt werden.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Es ist durchaus anzuerkennen, daß die deutsche Delegation in Belgrad die menschenrechtswidrige Blockierung der Freizügigkeit der Bewohner der DDR in ihrem eigenen Lande ansprach. Aber es wäre angebracht gewesen, Mauer, Sperranlagen, Schußautomaten und Schießbefehl, die die innerdeutsche Grenze zur unmenschlichsten Grenze der Welt machen und die Menschen eines Volkes und Tausende von Familien gewaltsam trennen, ebenso deutlich zu nennen, wie es im Zweijahresbericht der Kommission des amerikanischen Kongresses und der amerikanischen Regierung zur Überwachung der Durchführung der KSZE-Schlußakte geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Gerade an Hand dieser permanenten Menschenrechtsverletzungen können und müssen wir der Weltöffentlichkeit die ungelöste Deutschlandfrage wieder ins Bewußtsein zurückrufen. Gerade dadurch können wir verhindern, daß sich der von Moskau und Ost-Berlin verbreitete Eindruck festsetzt, als sei die deutsche Frage durch die Ostverträge und durch die KSZE endgültig im Sinne der Teilung Deutschlands gelöst.
    Mit dieser Betonung des menschenrechtlichen Aspekts der deutschen Frage werden wir auch mehr Verständnis bei unseren Nachbarn für eine aktive Deutschlandpolitik finden, die Schritt für Schritt wieder die ungelöste deutsche Frage als eine der Hauptursachen der Spannungen in Europa in die internationale Entspannungspolitik einführt.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Nicht wer auf eine friedliche Lösung der deutschen Frage drängt, gefährdet den Frieden, wie die kommunistische Propaganda gegen den sogenannten deutschen Revisionismus der Weltöffentlichkeit leider mit wachsendem Erfolg weiszumachen versucht, sondern wer diese Lösung entgegen dem Recht und der elementaren geistigen Kraft der Völker mit Gewalt auf Dauer zu verhindern sucht.
    Schließlich müssen wir durch unser Eintreten für die Menschenrechte aller Deutschen auch im Innern sicherstellen, daß das nationale und freiheitliche Bewußtsein in Deutschland wie heute auch in Zukunft eine Einheit bleibt und daß das in unseren Tagen — auch in der jungen Generation — wieder erwachende deutsche Nationalgefühl nie wieder in die Hände eines braunen oder roten Totalitarismus fällt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Daran, daß sich das deutsche Nationalgefühl auch in Zukunft mit den westlichen Wertvorstellungen von Menschenrecht und Freiheit identifiziert, muß auch die westliche Welt ein Interesse haben. Die prowestliche Grundstimmung des ganzen deutschen Volkes darf nicht durch den Eindruck frustriert werden, als ob der Westen die menschenrechtlich moralische Substanz der Deutschlandfrage nicht erkenne und nicht vertrete. Das deutsche Volk hat in allen seinen Teilen auf die Androhung und die Anwen-



    Dr. Mertes (Gerolstein)

    dung von Gewalt zur Durchsetzung seiner politischen Ziele verzichtet.
    Nicht nur aus rechtlicher Verpflichtung, sondern auch aus politischer Klugheit müssen wir alle, müssen auch unsere Verbündeten, aber dafür eintreten, daß dieser Gewaltverzicht nicht zu einem Verzicht auf die Geltendmachung unaufgebbarer politischmoralischer Grundvorstellungen und Ziele ausgedehnt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Bundesregierung sollte daher immer wieder daran erinnern, daß alle Menschenrechtsoffensiven des Westens in Deutschland erst dann volle Glaubwürdigkeit erlangen, wenn sie die menschenrechtliche Substanz der Deutschlandfrage aktiv mit einbeziehen.
    Der letzte sozialdemokratische Oppositionsführer in diesem Hause, Fritz Erler, hat in einer seiner letzten außenpolitischen Reden das bis heute gültige Wort gesagt: „Es kommt auf unseren Einfluß an, um Entspannung und Abrüstung durch deutsche Gedanken so zu fördern, daß mit ihrer Hilfe die deutsche Frage einen Schritt vorangebracht wird und sich nicht etwa durch ihren Fortgang die Spaltung unseres Landes verfestigt." Am 17. Mai 1966 stimmte er dem Satz der CDU/CSU-Regierung nachdrücklich zu, der lautete: „Die Wiedervereinigung Deutschlands wird nicht zuletzt von unserer Fähigkeit abhängen, die uns freundschaftlich verbundenen und uns vorerst indifferent begegnenden gegnerischen Mächte an dieser Wiedervereinigung zu interessieren."
    In diesem Sinne äußerte sich auch der Herr Bundespräsident in seiner denkwürdigen Rede am 17. Juni 1978.
    Wie meilenweit entfernt ist eine solche Aussage von der These Egon Bahrs, Friede gehe vor Nation? Als könne es einen wirklichen, dauerhaften Frieden geben, ohne die Verwirklichung menschenrechtlicher Forderungen des deutschen Volkes. Als hätte Unterdrückung der Menschenrechte etwas mit Frieden zu tun!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluß noch ein Wort zu der immer wieder zu hörenden These, wir hätten, weil wir zur KSZE-Schlußakte nein gesagt haben, ein geringeres Recht, uns darauf zu berufen. Ich kann dazu, Herr Präsident, jetzt nur noch folgendes sagen: Liest man die außenpolitischen Reden der SPD-Opposition der 60er Jahre nach — das ist keine graue Vorzeit, sondern die Geschichte unserer Generation —, so kommt man zu dem Ergebnis, die SPD-Opposition habe sich als Gralshüter der deutschen Interessen gefühlt und sich auch so benommen — auch und gerade in bezug auf die Verträge, zu denen die SPD nein gesagt hatte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Die SPD der 60er Jahre — wäre sie dem nur treu geblieben! —, maß die damaligen Regierungen in der Deutschlandpolitik an den von der CDU/CSU unter Adenauer ausgehandelten Verträgen. Aus ihrer parlamentarischen Funktion heraus konnte sie dieses genauso tun, wie es die CDU/CSU heute tut.
    Wenn die SPD/FDP-Koalition Verträge durchgesetzt hat, deren Ratifizierung sie gegenüber den Vertragspartnern, gegenüber dem Parlament und gegenüber dem deutschen Volk mit verbindlichen Interpretationstexten verknüpft hat, als deren Ergebnis sie eine zwar langsame, aber kontinuierliche und unumkehrbare Normalisierung, Humanisierung, Liberalisierung und Entspannung und Rüstungsminderung angekündigt hat, so sind wir, die CDU/CSU, Herr Kollege Wehner, der Sie uns das vorwerfen, tatsächlich die Gralshüter der Verträge und auch der Schlußakte von Helsinki. Von mehrdeutigen Texten also, die gegen unsere Argumente, gegen unsere Warnungen mit dem Osten vereinbart wurden, die aber nun — in richtiger Auslegung und Anwendung — wichtige Instrumente aller verantwortlichen Kräfte der deutschen Politik sind.
    Verlassen Sie sich darauf: Wir werden diese Gralshüterfunktion auch weiterhin wahrnehmen, wie es die demokratische und die nationale Pflicht der Opposition gebietet.

    (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Beweisen!)