Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 15. 6.
Dr. van Aerssen * 15. 6.
Dr. Ahrens ** 15. 6.
Dr. Aigner * 15. 6.
Alber * 15. 6.
Dr. Bangemann * 15. 6.
Dr. Bayerl * 15. 6.
Biechele 15. 6.
Blumenfeld * 15. 6.
Burger 15. 6.
Coppik 15. 6.
Daweke 15. 6.
Engelsberger 15. 6.
Fellermaier * 15. 6.
Flämig * 15. 6.
Dr. Früh * 15. 6.
Dr. Fuchs * 15. 6.
Gertzen 15. 6.
Haase (Fürth) * 15. 6.
Handlos 15. 6.
Hauser (Krefeld) 15. 6.
Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 6.
Ibrügger * 15. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6.
Dr. Jentsch 15. 6.
Jung * 15. 6.
Dr. h. c. Kiesinger 15. 6.
Dr. Klepsch * 15. 6.
Klinker * 15. 6.
Dr. Kreile 15. 6.
Koblitz 23. 6.
Lange * 15. 6.
Lemp * 15. 6.
Lücker * 15. 6.
Luster * 15. 6.
Frau Dr. Martiny-Glotz 15. 6.
Mischnick 15. 6.
Dr. Müller ** 15. 6.
Müller (Wadern) * 15. 6.
Dr. Müller-Hermann * 15. 6.
Dr. Narjes 15. 6.
Pawelczyk 15. 6.
Reddemann ** 15. 6.
Rosenthal 15. 6.
Schmidt (München) * 15. 6.
Schreiber * 15. 6.
Schwarz 23.6.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 15. 6.
Dr. Schwörer * 15. 6.
Seefeld * 15. 6.
Sieglerschmidt * 15. 6.
Dr. Starke (Franken) * 15. 6.
Strauß 15. 6.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich
Sybertz 23. 6.
Frau Dr. Walz * 15. 6.
Wawrzik * 15. 6.
Wittmann (Straubing) 15. 6.
Baron von Wrangel 15. 6.
Würtz * 15. 6.
Zeyer * 15. 6.
Ziegler 23. 6.
Zywietz * 15. 6.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 4) :
Welche Überlegungen gibt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, Versuche mit der von dem bulgarischen Doktor der Medizin und Psychotherapie Georg Lozanov entwickelten Lehrmethode (vgl. „Stern" 18/78 vom 27. April 1978, Seite 94) auch in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern?
Im Rahmen des von Bundesregierung und sieben Ländern getragenen Modellversuchsprogramms „Künstler + Schüler" werden u. a. die vielfältigen pädagogischen Möglichkeiten von Musik, Tanz, Rhythmik und darstellendem Spiel in verschiedenen Unterrichtsfächern erprobt.
Die Bundesregierung würde einen im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung vorgelegten Antrag eines Landes auf Förderung eines Vorhabens zur Erprobung der von Dr. Georg Lozanov entwickelten Lehrmethode prüfen, insbesondere wenn er den von Bund und Ländern gemeinsam festgelegten Förderungsschwerpunkten und Vorrangbereichen für die Modellversuchsförderung - Förderung des kreativen Lernens - entspricht.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 8 und 9) :
Weshalb hat die Deutsche Lufthansa AG, an welcher der Bund mit 74,31 v. H. beteiligt ist, bisher keinen direkten Linienflugverkehr in die Volksrepublik China aufgenommen?
Gibt es außenpolitische Rücksichten, welche den Flugverkehr der Lufthansa mit China unterbinden?
Zu Frage A 8:
Die Deutsche Lufthansa AG sieht sich vorerst noch nicht in der Lage, den direkten Fluglinienverkehr mit der Volksrepublik China aufzunehmen. Ihre Untersuchungen haben ergeben, daß unter Berücksich-
7792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
tigung der verkehrsrechtlichen Ausgangslage, der technischen Gegebenheiten, der operationellen Erfordernisse und des vorhandenen und zu erwarten-. den Verkehrsaufkommens ein wirtschaftlicher Betrieb einer Fluglinie nach Peking auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.
Zu Frage A 9:
Nein.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 10 und 11):
Wann wird die Lufthansa den Linienverkehr nach Peking aufnehmen, nachdem die ansteigende Nachfrage bei anderen Fluggesellschaft, z. B. der Swissair, die Notwendigkeit der Linie unterstreicht?
Wird die Bundesregierung die zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland verstärkt in Gang kommenden Wirtschaftsbeziehungen dadurch unterstützen, daß sie auf die Lufthansa einwirkt, den Linienverkehr mit China bald zu eröffnen?
Zu Frage A 10:
Die bei der Swissair inzwischen erreichten positiven Ergebnisse lassen nicht darauf schließen, daß zusätzlich eingerichtete Lufthansa-Dienste sich in gleicher Weise entwickeln werden, da sich das von der Swissair und der seit Mai 1978 neu hinzugekommenen chinesischen Fluggesellschaft beförderte deutsche Aufkommen dann auf 3 Gesellschaften verteilen würde.
Zu Frage A 11:
Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die Deutsche Lufthansa AG zur Einrichtung von wirtschaftlich nicht vertretbaren Linien zu veranlassen, da sie ihr anderenfalls die dadurch entstehenden Verluste ausgleichen müßte.
Die Lufthansa ist jedoch angehalten, die Entwicklung des europäisch-chinesischen Luftverkehrs sorgfältig zu beobachten, um Peking in ihr Flugliniennetz einzubeziehen, sobald die Voraussetzungen dafür vorhanden sind.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/1895 Fragen A 13 und 14):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn neuerdings im Intercity-Verkehr Selbstbedienungsspeisewagen einsetzt, die auf Grund ihrer Ausstattung, z. B. Plastikbecher für Getränke, einen erheblichen Leistungsrückgang darstellen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die Deutsche Bundesbahn dazu veranlaßt haben, dieses System einzuführen?
Zu Frage A 13:
Die Bundesregierung anerkennt das Bemühen der Deutschen Bundesbahn (DB) um kostengünstigere Betriebsformen, das in der Einführung des Selbstbedienungsspeisewagens (Quick-Pick) zum Ausdruck kommt. Diese unternehmerische Maßnahme, die im übrigen nach dem Bundesbahngesetz in den ausschließlichen Entscheidungsbereich der DB fällt, läßt nach den bislang gesammelten Erfahrungen keinen erheblichen Leistungsrückgang im Speisewagendienst erkennen.
Zu Frage A 14:
Die Deutsche Bundesbahn sah sich angesichts der Kostenunterdeckung von rund 32,5 Millionen DM im Jahre 1977 im Speisewagendienst veranlaßt, in Verbindung mit geringerer Nachfrage eine kostensenkende und damit wirtschaftlichere Betriebsform einzuführen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 18 und 19) :
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Versuchen mit der Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf Bundesautobahnen ziehen, und ist sie insbesondere der Auffassung, daß die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen ein geeignetes Mittel zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit ist?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit einer Tempobegrenzung auf 80 km/h bei Nässe und über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nachtfahrten als Beiträge zur Senkung der bei Nässe- und Nachtfahrten typischen Unfälle?
Zu Frage A 18:
Nach sorgfältiger Auswertung des Gutachtens der Projektgruppe „Autobahngeschwindigkeiten", nach Erörterung mit den Verbänden und den Ländern ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Beibehaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h verbunden mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bei Nässe unter Berücksichtigung aller Umstände die optimale Lösung darstellt.
Zu Frage A 19:
Ein allgemeines Tempo-Limit von 80 km/h bei Nässe wird nicht erwogen. Derartige Beschränkungen können örtlich notwendig sein und werden dann durch die Straßenverkehrsbehörden der Länder angeordnet. Die beabsichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h bei Nässe wird einen beachtlichen Sicherheitsgewinn bringen. Eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nacht hält die Bundesregierung wegen der nachts geringen Verkehrsdichte nicht für gerechtfertigt.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7793*
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 38 und 39) :
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Programm „Information und Dokumentation" (I+D-Programm) mit dem Bibliotheksplan '73, und welche negativen Auswirkungen befürchtet sie, wenn Abstriche am Bibliotheksplan '73 gemacht würden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den nationalen und internationalen Leihverkehr der Bibliotheken, und welche Maßnahmen werden von ihr zu dessen Verbesserung unterstützt?
Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie wie folgt:
Zu Frage A 38:
Der Bibliotheksplan 73, der unter finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ausgearbeitet wurde, ist von der Deutschen Bibliothekskonferenz auf dem Bibliothekskongreß 1973 verabschiedet worden. Nach diesem Plan soll der verschiedenartige Literaturbedarf durch ein abgestuftes System von Bibliotheken auf vier Funktionsebenen — von der örtlichen und regionalen bis hin zur überregionalen Literaturversorgung — und durch systematische Zusammenarbeit aller bibliothekarischen Einrichtungen im Rahmen eines Verbundnetzes gedeckt werden.
Mit dem federführend vom Bundesminister für Forschung und Technologie betreuten Programm zur Förderung der Information und Dokumentation (IuDProgramm) will die Bundesregierung leistungsfähige Informations- und Dokumentationsdienste schaffen. Die eingeleiteten Maßnahmen zum Aufbau von Fachinformationssystemen werden nur dann voll wirksam, wenn neben dem Literaturnachweis auch der schnelle Zugang zur benötigten Literatur durch ein entsprechend ausgebautes Literaturversorgungssystem gewährleistet ist. Der benutzergerechten Ausstattung der deutschen Bibliotheken mit Literatur und der Verbesserung des Leihverkehrs kommen hierbei entscheidende Bedeutung zu.
Eine unzureichende Erfüllung des Bibliotheksplanes könnte empfindliche Rückwirkungen auf das gesamte nationale Kommunikationsgefüge haben, weil den durch wachsende Informationsbedürfnisse zunehmenden Literaturbestellungen dann zum Nachteil von Wissenschaft und Forschung nicht ausreichend entsprochen werden könnte.
Der Bund leistet in mehrfacher Hinsicht Beiträge zur Stärkung des Bibliothekswesens, so insbesondere durch
— Förderung der Deutschen Bibliothek als zentrale Archivbibliothek und nationales bibliographisches Zentrum für die deutschsprachige Literatur
— Beteiligung an der Finanzierung weiterer Bibliotheken mit überregionalen Aufgaben (z. B. Staatsbibliothek, Preußischer Kulturbesitz, Zentrale Fachbibliotheken)
— Förderung der Arbeitsstelle für Bibliothekswesen und der Arbeitsstelle für Bibliothekstechnik, beide jetzt im Deutschen Bibliotheksinstitut zusammengefaßt
— Förderung .von Vorhaben zur Modernisierung und Rationalisierung der Bibliotheken
— Förderung von Vorhaben zur Verknüpfung der Fachinformationsdienste mit der Literaturvermittlung
— indirekt auf dem Wege der Förderung des wissenschaftlichen Bibliothekswesens durch die von Bund und Ländern finanziell getragene Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus insbesondere in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung für die Verwirklichung des „Bibliotheksplans 73" ein.
Zu Frage A 39:
In der Bundesrepublik fallen jährlich rund 2 Millionen Fernleihvorgänge an. Gemessen an internationalen Maßstäben muß die Funktionsfähigkeit des Fernleihverkehrs als relativ gut bezeichnet werden. Die Deutsche Bibliothekskonferenz hat auf ihrem Stuttgarter Bibliothekskongreß am 17. Mai 1978 eine neue Leihverkehrsordnung verabschiedet, die weitere Fortschritte erwarten läßt.
Dennoch wird der Leihverkehr verbesserungsbedürftig bleiben: So kann etwa wissenschaftlichtechnische Literatur für Zwecke der Forschung, Entwicklung und Lehre nicht immer in der gebotenen Schnelligkeit vermittelt werden. Dies ist nicht nur ein nationales, sondern im Hinblick auf das weltweite Literaturaufkommen auch ein internationales Problem und wird daher zunehmend auch in internationalen Organisationen (z. B. in der UNESCO, in den Europäischen Gemeinschaften und im Internationalen Verband von Bibliotheken — IFLA) behandelt.
Zielvorstellung bleibt ein leistungsfähiges Literaturnachweis- und -fernbestellungssystem, das den unterschiedlichen Bedürfnissen von Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Einzelpersonen entspricht. Diese Zielvorstellung ist erst teilweise verwirklicht. Insbesondere der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung muß weiter untersucht und entwickelt werden. Die Bundesregierung ist bereit, sich im Zusammenhang mit dem Aufbau eines nationalen Bibliotheks- und Informationsverbunds und dessen Anschluß an das Informationsnetz der Europäischen Gemeinschaften an der weiteren Entwicklung eines überregionalen Literaturnachweis- und -fernbestellungssystems zu beteiligen. Hier sind allerdings noch eingehende Verhandlungen vor allem mit den Ländern erforderlich.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß sich u. a. folgende vom BMBW geförderte Vorhaben auf die Verbesserung des Leihverkehrs auswirken:
- Untersuchung zur Ausstattung der Leihverkehrsregionen mit neuerer deutschsprachiger Literatur
7794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
— Untersuchung über die Möglichkeit eines Deutschen Gesamtkatalogs
— Untersuchung über einen Verbundkatalog aus den maschinenlesbaren Katalogdaten der neuen Universitätsbibliotheken
— Untersuchung zur Vereinheitlichung der Regionalen Zentralkataloge.
Auch der Bundesminister für Forschung und Technologie finanziert im Rahmen des IuD-Programms u. a. folgende Projekte:
— Aufbau und Fortentwicklung eines nationalen Zentrums für das Internationale Datensystem für periodische Publikationen der UNESCO bei der Deutschen Bibliothek
— Aufbau eines zentralen Dienstes zur Vorindexierung der bei der Deutschen Bibliothek ständig eingehenden deutschsprachigen wissenschaftlichtechnischen Zeitschriftenliteratur für Dokumentations- und Bibliothekszwecke
— Entwicklung einer zentralen Datenbank und eines Magnetbanddienstes für bibliographische Informationen über die nationale Buch- und Medienproduktion nach Benutzerprofilen bei der deutschen Bibliothek mit Anschluß an den nationalen und europäischen Informationsverbund der Europäischen Gemeinschaften
— Entwicklung eines DV-gestützten Bibliotheksverbundes der Obersten Bundesbehörden und des Deutschen Bundestages.
Ferner ist die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Zeitschriftendatenbank in Berlin zu erwähnen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 73 und 74):
Ist der vorzeitige Verrat der Stellungnahme der Bundesregierung zu Rechtspositionen und Grenzfragen ganz Deutschlands vor Beginn von Verhandlungsgesprächen über solche Fragen nicht ebenso als Verrat eines Staatsgeheimnisses im Spionagefall Berger zu beurteilen, wie es bei dem Verrat von Anweisungen der Bundesregierung zur Stellungnahme gegenüber Forderungen, die das Gebiet des Geltungsbereichs des Grundgesetzes selbst betreffen, gewesen wäre?
Mit welcher logischen und mit welcher sachlichen Begründung wurde nach den pflichtgemäßen Erhebungen der Bundesregierung im Verratsfall Berger einerseits zwar die Gefahr schwerer Nachteile für Deutschland als Ganzes und für die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, ganz Deutschlands Rechtspositionen zu wahren, verursacht, andererseits aber trotz dieser Nachteile die Ergebnisse des Warschauer Vertrags für Deutschland als Ganzes nicht nachteilig beeinflußt?
Zu Frage A 73:
Frau Helge Berger ist durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. November 1977 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und mit Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Vorliegen eines Landesverrats hat das Gericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung in Übereinstimmung mit dem Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft verneint. Die Bundesregierung lehnt es aus grundsätzlichen Erwägungen ab, diese Bewertung eines unabhängigen Gerichtes in Zweifel zu ziehen.
Zu Frage A 74:
Wie bereits in der Antwort auf die vorherige Frage erwähnt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Helge Berger unter anderem der geheimdienstlichen Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall für schuldig befunden. Ein besonders schwerer Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit liegt nach § 99 des Strafgesetzbuches in der Regel vor, wenn der Täter unter anderem eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Geheinmnissen besonders verpflichtet, oder er durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bejaht, daß durch die geheimdienstliche Agententätigkeit von Helge Berger die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt worden ist. Das Gericht hat aber mit eingehender Begründung verneint, daß der Verrat von Frau Berger als Landesverrat zu werten ist. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Verrat die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nämlich nicht herbeigeführt. In der Urteilsbegründung setzt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in diesem Zusammenhang auch mit der Frage auseinander, ob der Verrat von Frau Berger die Ergebnisse des Warschauer Vertrages nachteilig beeinflussen konnte. Da das Urteil gegen Frau Berger VS-vertraulich eingestuft ist, bitte ich um Ihr Verständnis, daß ich Ihnen die hierzu vom Gericht gegebene Begründung nicht öffentlich darlegen kann.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 75 und 76):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie eine Informationszentrale für Auslandsbeziehungen aufbaut oder bereits aufgebaut hat, die im Dienstbereich des Bundesfinanzministers unter der Bezeichnung IZA geführt wird, und wenn ja, ist diese Zentrale Teil des Bundesamts für Finanzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzlich eine besondere Datenbank aufzubauen, und wenn ja, ist diese Datenbank mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten auf ihre Rechtmäßigkeit abgestimmt?
Nach dem Finanzverwaltungsgesetz gehört zu den Aufgaben des Bundesamts für Finanzen „die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen nach näherer Weisung des Bundesministers der Finanzen" (§ 5 Abs. 1 Nr. 6). Auf Grund dieses gesetzlichen Auftrags hat
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7795*
das Bundesamt für Finanzen eine Informationszentrale Ausland — kurz als IZA bezeichnet — aufgebaut und baut sie weiter aus.
Die Weisungen des Bundesministers der Finanzen sind vornehmlich in dem BMF-Schreiben vom 15. September 1975 enthalten, das im Bundessteuerblatt 1975 I S. 1018 veröffentlicht woren ist.
Die Zentrale ist Teil des Bundesamts für Finanzen, das als Oberbehörde zu den Bundesfinanzbehörden gehört (§ 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz). Aufgabe der Informationszentrale Ausland ist es, Informationen zusammenzutragen, die zur intensiven Zusammenarbeit und zeitnahen Unterrichtung aller beteiligten Finanzbehörden auf diesem Gebiet notwendig sind. Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermittlung von Auslandsbeziehungen im Besteuerungsverfahren besondere Bedeutung zu.
Das Bundesamt für Finanzen setzt bei der Erfüllung seiner Aufgabe ein DV-gestütztes Informationssystem nach Weisungen des Bundesministers der Finanzen ein; wesentlicher Bestandteil ist dabei eine Datenbank. Dieses Informationssystem befindet sich zur Zeit im Aufbau. Das Bundesamt für Finanzen beachtet sorgfältig die Bestimmungen über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die dem Informationssystem zugrunde liegende Datei ist zum Register des Bundesdatenschutzbeauftragten angemeldet.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 77) :
Trifft es zu, daß schwäbische Bauern sieben Monate nach Beendigung des NATO-Herbstmanövers „Reforger 77" auf Grund fehlender Einigung der Behörden über die Zuständigkeiten bei der Schadensabwicklung noch immer auf die Überweisung ihrer Entschädigungsforderungen warten müssen, wie aus dem Pressedienst des Bayerischen Bauernverbands vom 24. Mai 1978 hervorgeht, und wenn ja, wird die Bundesregierung sich für die Beschleunigung der Auszahlung einsetzen?
Es trifft zu, daß einige Manöverschäden noch .nicht abgegolten werden konnten, die durch das amerikanische Reforger-Manöver in der Zeit vom 1. bis 30. September 1977 im Raum südlich der Donau verursacht worden sind. Allerdings ist die Abwicklung der Schäden nicht durch die Uneinigkeit der Entschädigungsbehörden über ihre Zuständigkeit, sondern durch die nach Beendigung des Manövers einsetzenden Schneefälle wesentlich verzögert worden. Da das Manövergebiet von Mitte November 1977 bis etwa Ende Februar 1978 unter einer dichten Schneedecke lag, konnte der größte Teil der Flurschäden erst sehr spät von den Schadenskommissionen aufgenommen und begutachtet werden..
Die Manöverschäden werden überwiegend von der Verteidigungslastenverwaltung der Länder Baden-Württemberg und Bayern und nur zu einem geringen Teil von der Bundeswehrverwaltung reguliert.
Das Amt für Verteidigungslasten in München hat inzwischen alle landwirtschaftlichen Schäden im Land Bayern abgewickelt bzw. den Betroffenen Entschädigungen angeboten. Unerledigt sind nur noch die Schadensfälle, in denen Grenzsteine und Drainageeinrichtungen der Landwirte beschädigt worden sind. Eine geringfügige Verzögerung einzelner Entschädigungsverfahren war im Land Bayern dadurch eingetreten, daß das Amt für Verteidigungslasten in München wegen nachträglich aufgetretener Zweifelsfragen noch tatsächliche Feststellungen treffen mußte, ob die in einem Teilbereich des Landkreises Ober-Allgäu entstandenen Schäden von der Bundeswehr allein oder gemeinsam mit den amerikanischen Streitkräften verursacht worden sind. Da die von der Bundeswehr allein verursachten Schäden von der Bundeswehrverwaltung abzugelten und von der Bundesrepublik finanziell selbst zu tragen sind, ließ sich diese für einige Entschädigungsverfahren verzögerliche Prüfung nicht vermeiden.
Das Amt für Verteidigungslasten in Ulm hat rd. 71 % der im Land Baden-Württemberg verursachten Flurschäden den Landwirten entschädigt oder ihnen Entschädigungsangebote unterbreitet. Das Finanzministerium Baden-Württemberg rechnet damit, daß das Amt bis Ende Juli 1978 alle landwirtschaftlichen Schäden abgewickelt haben wird.
Die Bundeswehrverwaltung hat fast alle bei ihr geltend gemachten Flurschäden reguliert.
Um auf eine zügige Abwicklung der Manöverschäden hinzuwirken, hat das Bundesministerium der Finanzen mit den Finanzministerien der Länder Bayern und Baden-Württemberg ständig Kontakt gehalten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin darauf Einfluß nehmen, daß die Behörden die restlichen Flurschäden des Manövers alsbald den Landwirten entschädigen.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 97 und 98) :
Hat die Bundesregierung vom Abschluß des Vertrags zwischen dem deutschen Unternehmen OTRAG und der Regierung von Zaire Kenntnis gehabt, und aus welchem Grund sind ausländische Regierungen bei der Bundesregierung wegen dieses Vertrags vorstellig geworden?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Tätigkeit der OTRAG Einfluß zu nehmen, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß die von der OTRAG produzierten Raketen zu militärischen Zwecken benutzt werden?
1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (6. Dezember 1975) hatte die Bundesregierung keine Kenntnis von der zwischen der Firma OTRAG und der Republik Zaire getroffenen Vereinbarung.
Einige Regierungen haben ihre Besorgnis zu erkennen gegeben, die Bundesrepublik Deutschland könnte durch OTRAG ein militärisches Raketensystem entwickeln, zumindest aber verhindere sie eine solche Entwicklung nicht. Eine Anzahl afrikani-
7796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
scher Stimmen, vor allem im südlichen Afrika, befürchten durch OTRAG eine Beeinträchtigung ihrer Sicherheitsinteressen.
Die Bundesregierung hat den von der Firma OTRAG geschlossenen Vertrag sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Weltraumvertrag, WEU-Vertrag und anderen einschlägigen internationalen Vereinbarungen überprüft. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß dieser Vertrag nicht gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und Beschränkungen, denen die Bundesrepublik Deutschland unterliegt, verstößt.
2. Die OTRAG-Rakete ist für den kommerziellen Transport von zivilen Nutzlasten in den Weltraum konzipiert. Nach unseren Feststellungen ist die Rakete, die sich noch in der Entwicklungsphase befindet, auf Grund ihrer Konstruktionsmerkmale für militärische Zwecke nicht geeignet.
Die Bundesregierung, die auf die Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen den größten Wert legt, hätte sofort geeignete Maßnahmen ergriffen, wenn ihre Feststellungen zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.
Um eine klare Kontrolle ausüben zu können, hat die Bundesregierung durch eine am 4. Mai 1978 vorgenommene Änderung der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung sichergestellt, daß die Ausfuhr von Raketen und Raketenteilen auch für zivile Zwecke genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung kann versagt werden, „um eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhindern" oder um „zu verhüten, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden".
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 103) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Genuß der bevorzugten Berücksichtigung der Zonenrandgebiete bei der Auftragsvergabe durch Ministerien des Bundes auch reine Handelsunternehmen kommen, die die bestellten Güter nicht selbst produzieren, sondern diese Aufträge in nicht geförderte Gebiete weiterleiten und somit die beabsichtigte Verbesserung der Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur gar nicht erreicht werden kann?
Der Bundesregierung ist diese Vergabepraxis bekannt. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der „Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 11. August 1975 sollen Handelsunternehmen bevorzugt werden, wenn sie nachweisen, daß sie ihren Sitz im Zonenrandgebiet oder in Berlin (West) haben. Unter Sitz ist dabei ausschließlich der Hauptsitz des Handelsunternehmens zu verstehen, nicht der Sitz der Zweigniederlassung. Diese Regelung dient dem Ziel des Ausgleichs von Standortnachteilen und der Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in den Förderregionen.
Nach der geltenden Fassung der Richtlinien kommt es hinsichtlich der Bevorzugung von Handelsunternehmen nicht darauf an, daß die Produkte in den bevorzugten Gebieten hergestellt werden.
Die Bundesregierung wird die Auftragsvergabe in diese Regionen weiterhin aufmerksam beobachten.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 106) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in Zukunft das Aufbringen deutscher Fischereischiffe durch polnische Behörden zu verhindern?
In Beantwortung Ihrer Frage darf ich zunächst klarstellen, daß sich das Problem nur für die sogenannte Grauzone zwischen Dänemark und Polen vor Bornholm stellt. In dieser Zone will die polnische Regierung lediglich das Fischen durch dänische Fahrzeuge hinnehmen, nicht dagegen durch andere, insbesondere deutsche.
Nach übereinstimmender deutsch-dänischer Auffassung stehen dagegen deutschen Fischern, die auf Grund der Gemeinsamen Fischereipolitik der EG in der dänischen Zone fischen dürfen, gleiche Zugangsrechte in der Grauzone zu wie den dänischen.
Sowohl die dänische Regierung wie die Bundesregierung haben die polnische Regierung über diese Auffassung unterrichtet. Die Bundesregierung hat nach dem jüngsten Zwischenfall, der Aufbringung des deutschen Kutters Capella am 4. Juni, am gleichen Tage bei der polnischen Regierung förmlich Rechtsverwahrung eingelegt.
Ferner hat die Bundesregierung schon frühzeitig in Kontakt mit der dänischen Regierung gestanden, um die Möglichkeit der Übernahme des Fischereischutzes für deutsche Boote durch Dänemark zu erörtern. Die dänische Regierung hat uns nun dankenswerterweise davon unterrichtet, daß sie den Einsatz ihrer Fischereischutzboote verstärken und allen Schiffen Schutz gewähren wird, die in der von Dänemark beanspruchten Zone rechtmäßig fischen, also insbesondere auch deutschen Schiffen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 108 und 109) :
Liegen inzwischen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die sich mit der Frage befaßt, welche gesetzlichen Maßnahmen zur Überprüfung von medizinisch-technischen Ge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7797*
räten ergriffen werden können, und was beinhalten sie gegebenenfalls?
Wenn nein, wann ist mit dem Abschluß zu rechnen?
Die auf Anregung der Gesundheitsministerkonferenz beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Katalog der in Betracht kommenden medizinisch-technischen Geräte zusammengestellt. Hierzu hat sie Sachverständige aus den Bereichen der Hersteller, der Krankenkassen, der Organisationen der Ärzte, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Wissenschaftlern von Hochschulinstituten der Biomedizinischen Technik hinzugezogen. Orientierungsgrundlage war dabei die vorgesehene VDE-Norm — Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für elektrische Einrichtungen in medizinischer Anwendung; maßgebliches Kriterium war die Gefährdung durch das Gerät bei der Anwendung am Körper des Patienten. Die so erfaßten Geräte wurden dann nach einer Gefahrenskala entsprechend dem Grad ihrer Gefährlichkeit in Gruppen eingeteilt.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen reichen nicht aus, um die für die Sicherheit der medizinisch-technischen Geräte notwendigen Vorschriften zu erlassen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung prüft z. Z., auf welchem Wege die erforderlichen Rechtsänderungen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können. In Betracht kommen dürfte eine Änderung des Maschinenschutzgesetzes und der Gewerbeordnung.
Die Aufgabe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — ist erfüllt; sie hat gegenüber der Gesundheitsministerkonferenz einen Abschlußbericht erstellt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 110) :
Trifft es zu, daß in einigen Arbeitsämtern durch Organisationsänderungen in der Abteilung Berufsberatung, das heißt durch Einrichtung von Funktionsbereichen, die sich nur mit Ausbildungsstellenvermittlung beschäftigen, eine wesentliche Steigerung der angebotenen Ausbildungsstellen und der Ausbildungsstellenvermittlung erreicht werden konnte, und ist die Bundesregierung bereit, daraus die Konsequenzen zu ziehen und der Bundesanstalt für Arbeit zu empfehlen, diese Organisationsänderungen im Interesse der Jugendlichen bundesweit in den Arbeitsämtern einzuführen?
Die Bundesanstalt hat durch Erlaß bereits eine bundesweite Einführung der von Ihnen angesprochenen Organisationsänderung angeordnet. Der Funktionsbereich Ausbildungsvermittlung und -beratung soll in allen Hauptämtern und denjenigen ständig mit Fachkräften der Berufsberatung besetzten Nebenstellen gebildet werden, in denen nicht nur vorübergehend mindestens vier Berufsberater — ohne Abiturientenberater und Berufsberater für Behinderte — angesetzt sind. Diese Voraussetzung trifft gegenwärtig auf 41 Nebenstellen zu.
Ich kann bestätigen, daß sich die Organisationsänderung in den Dienststellen, in denen sie bereits abgeschlossen ist, nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit bewährt hat. Die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen konnte intensiviert werden; die ratsuchenden Bewerber erhalten schneller Vermittlungsangebote.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 111 und 112):
Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Feststellungen von Industrie- und Gewerbebetrieben, wonach diese ihre Produktion einschränken oder nicht steigern können, weil sie keine Arbeitskräfte, insbesondere weibliche, mangels Bereitschaft, einstellen können?
Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu veranlassen, uni Vermittlungsmängel, die ein Mißverhältnis zwischen Arbeitskräftebedarf und -angebot begründen, zu beseitigen?
Der Bundesregierung wird der Arbeitskräftebedarf der Betriebe nur insoweit bekannt, als offene Stellen den Arbeitsämtern gemeldet werden. Im Zeitpunkt der letzten statistischen Erhebung durch die Bundesanstalt für Arbeit Ende Mai 1978 waren den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit rd. 255 000 offene Stellen bei insgesamt rund 913 000 Arbeitslosen gemeldet. Im Laufe des Monats Mai haben die Arbeitsämter in insgesamt rd. 175 000 Fällen die Einstellung von Arbeitskräften vermittelt. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß der Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft im wesentlichen gedeckt werden kann.
Klagen über den Mangel an Fachkräften (z. B. in den holzbearbeitenden Berufen) sind allerdings von einigen Wirtschaftszweigen bekannt. Ich kann Ihnen auch bestätigen, daß im Zusammenhang mit der Forderung nach Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer, Hotel- und Gaststättenbetriebe, landwirtschaftliche- und Obstbaubetriebe über Arbeitskräftemangel klagen. In diesen Fällen haben wir aber häufig festgestellt, daß offene Arbeitsplätze den Arbeitsämtern nicht gemeldet waren oder die Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit, Vergütung von Ausfallzeiten, Unterbringung usw.) nicht denen der übrigen Wirtschaft entsprachen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich: Die nicht vollständige Deckung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt geht sicherlich nicht nur auf Vermittlungsmängel zurück.
Zu einer Verbesserung der Vermittlung wird die Neuorganisation der Abteilung Arbeitsvermittlung in den Arbeitsämtern beitragen, die ab 1. Juli 1978 Zug um Zug in den Arbeitsämtern eingeführt wird und mit der die Erfahrungen in den Modellarbeitsämtern Würzburg und Celle allgemein in die Praxis übertragen werden. Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Vermittlung außerdem der Bundesanstalt für Arbeit zusätzlich 1 600 Planstellen be-
7798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
willigt. Umschulung, berufliche Fortbildung und Anlernmaßnahmen werden verstärkt eingesetzt, um Arbeitslose für offene Arbeitsplätze zu qualifizieren. Zur Förderung der regionalen Mobilität werden die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach dem Arbeitsförderungsgesetz verstärkt angeboten.
Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Vermittlungsleistungen über den gegenwärtigen Stand hinaus zu verbessern.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 113 und 114) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Arztstellen im vertrauensärztlichen Dienst, im staatlichen Gesundheitsdienst sowie bei Versorgungs- und Arbeitsämtern nicht besetzt sind oder in den nächsten Jahren aus Altersgründen frei werden, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls aus dem Fehlbedarf zu ziehen?
Mit welchen Maßnahmen kann nach Ansicht der Bundesregierung der ärztliche Nachwuchs für die genannten Stellen gefördert werden?
Der Bundesregierung ist das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einrichtung eines gemeinsamen sozialmedizinischen Dienstes. Aus dieser Diskussion weiß die Bundesregierung, daß in fast allen von Ihnen angesprochenen Verwaltungen die ärztlichen Stellen nicht in einem ausreichenden Umfang besetzt sind.
Allerdings liegen die Zuständigkeiten für die in Ihren Fragen angesprochenen Bereiche nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Ländern und Gemeinden oder bei den Versicherungsträgern.
Es ist daher wegen der konkreten aktuellen Zahlen eine Umfrage erforderlich, die zwangsläufig einige Zeit beansprucht. Sobald mir die Unterlagen vorliegen, werde ich auf Ihre Frage zurückkommen.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 115) :
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Mittel für das Sonderprogramm der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der sozialen Dienste nur teilweise in Anspruch genommen werden?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste nach ihrem arbeitsmarktpolitischen Programm vom 25. Mai 1977, mit denen sie einen neuen Schwerpunkt setzen wollte. Sie betrachtet es als einen Erfolg, daß die Zahl der im Bereich der sozialen Dienste beschäftigten zugewiesenen Arbeitnehmer von 1 399 im August 1977 auf 5 875 im April 1978 angestiegen ist. Der Anteil an der Zahl aller in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigten zugewiesenen Arbeitenehmer hat sich damit von 3,2 v. H. auf 11,4 v. H. erhöht. Die Zahl der zugewiesenen Arbeitnehmer, für die Förderung aus Mitteln des Programms vom 25. Mai 1977 gewährt wird, ist in den vergangenen Monaten kontinuierlich gestiegen.
Die Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste sind zwar, worauf Sie zutreffend hinweisen, bislang nur etwa zur Hälfte durch Anerkennungsbescheide gebunden. Die Förderung wurde aber im weitaus überwiegenden Teil der Fälle bislang nur für ein Jahr zugesagt. Ich gehe davon aus, daß auch für einen großen Teil der anderen Maßnahmen von der im Bereich der sozialen Dienste bestehenden Möglichkeit einer Verlängerung bis auf zwei Jahre Gebrauch gemacht werden wird.
Im übrigen werden laufend weitere Anerkennungsbescheide erteilt.
Angesichts dieser positiven Bilanz und anhaltenden Entwicklung sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Anlaß, in dem von Ihnen gemeinten Sinn Folgerungen für den Programmteil „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste" zu ziehen.
Anlage 19
Antwort
des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Ministerialdirektor Dr. Liebrecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 116) :
Trifft es zu, daß die Ausbildung argentinischer Fernsehtechniker für die Übertragung von der Fußballweltmeisterschaft aus Bundesmitteln gefördert worden ist, und welche Begründung kann die Bundesregierung gegebenenfalls dafür geben?
Die Ausbildung von Technikern des argentinischen Fernsehens für die Übertragungen von der Fußballweltmeisterschaft ist nicht aus Bundesmitteln gefördert worden.
Im vergangenen Jahr wurde allerdings innerhalb einer Reihe von Sonderseminaren des SFB für ausländische TV-Spezialisten, die mit dem in der Bundesrepublik entwickelten PAL-System vertraut gemacht werden sollen, auch ein vierwöchiger Farbfernseh-Workshop für 18 Programm- und Produktionsfachleute des argentinischen Fernsehens in Berlin durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln, die erstmals im Haushaltsjahr 1974 vom Deutschen Bundestag bewilligt wurden, um die Verbreitung des PAL-Systems im Ausland gezielt zu fördern und gegenüber den übrigen Farbfernsehsystemen durchzusetzen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7799*
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 119) :
Welche Sachleistungen und welche finanziellen Mittel werden
von der Bundesregierung für den geplanten Informationsbesuch von Angehörigen des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesmarine zur Zeit der „Kieler Woche" aufgewandt?
Für den Informationsbesuch wird Lufttransport von Söllingen nach Kiel und zurück bereitgestellt. Ehefrauen, die die Verfassungsrichter begleiten, müssen 0,36 DM pro Flugkilometer erstatten.
Für Fahrten in Kiel wird ein Omnibus der Bundeswehr bereitgestellt, für die Fahrten vom und zum Flugplatz Kiel-Holtenau ein zusätzliches Fahrzeug zum Gepäcktransport.
An Repräsentationsmittel werden für ein Abendessen, dessen Gastgeber der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung ist, 20,— DM, für ein Mittagessen einschließlich Erfrischungen bei der Truppe 6,— DM pro Verfassungsrichter — nicht für deren Ehefrauen — aufgewendet werden.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des . Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 1) :
Trifft eine Meldung des Informationsdienstes „Rundblick" vom 3. Juni 1978 zu, derzufolge der Chef des Kanzlerbüros, Leister, sich an den Unterbezirk Hannover der SPD mit der Bitte gewandt hat, die organisatorischen Vorkehrungen für eine Ordensübergabe an den früheren Bundesminister Ravens für Freitag, den 2. Juni, zu treffen und daß ein entsprechender Vermerk durch den Chef des Kanzleramts, Staatssekretär Schüler, abgezeichnet ist?
Die von Ihnen zitierte Meldung trifft nicht zu.
Richtig ist, daß ein Mitarbeiter des Kanzlerbüros, Herr Walter, mit einem Vertreter der Stadtverwaltung Hannover Kontakt aufgenommen und die technischen Voraussetzungen einer möglichen Ordensübergabe an Bundesminister a. D. Ravens durch den Bundeskanzler am Freitag, dem 2. Juni, in einem gesonderten Raum des Rathauses erörtert hat. Intern war im Kanzlerbüro — ohne vorherige Unterrichtung des Chef BK und des Bundeskanzlers — eine solche Möglichkeit erwogen worden. Darüber ist auch der Unterbezirk Hannover der SPD unterrichtet worden. Zu keiner Zeit jedoch ist der Unterbezirk Hannover vom Kanzlerbüro mit der organisatorischen Durchführung einer möglichen Ordensübergabe betraut worden.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram
(Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen B 4 und 5) :
Stimmen Berichte, daß das Kernkraftwerk Lingen in absehbarer Zeit abgerissen werden soll, oder ist mit einer Wiederinbetriebnahme, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen zu rechnen?
Sind der Bundesregierung die Gesamtkosten, die dieses Kernkraftwerk bisher gekostet hat (Bau, Betriebs- und Reparaturkosten), und der bisherige Beitrag dieses Kernkraftwerks zur Stromerzeugung bekannt?
Zu Frage B 4:
Stillegung und Beseitigung eines Kernkraftwerkes sind Tatbestände, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen; ein entsprechender Antrag für das Kernkraftwerk Lingen liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen nicht vor.
Eine eventuelle Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerkes Lingen setzt u. a. voraus, daß die mängelbehafteten Dampfumformer, die Anlaß zur Abschaltung der Anlage im Januar 1977 waren, gegen neue Dampfumformer ausgewechselt werden. Der Einbau dieser Komponenten bedarf einer atomrechtlichen Genehmigung.
In welchem Umfang darüber hinaus von einer Wiederinbetriebnahme weitere Maßnahmen durchgeführt werden müßten, ist Gegenstand einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung.
Zu Frage B 5:
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Kernkraftwerk Lingen (KWL, 240 MWe1 davon 2/3 nuklear und 1/3 aus fossil beheiztem Überhitzer) rd. 255 Millionen DM für die Errichtung und Brennstofferstausstattung gekostet. Die nutzbare Stromerzeugung des KWL beträgt seit der ersten Stromerzeugung am 20. Mai 1968 bis heute 10,5 Mrd. KWh. Dafür wurden 325,5 Millionen DM an Erlösen erzielt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 7 und 8) :
Ist die Bundesregierung bereit, geignete Schritte zu unternehmen, die sicherstellen, daß in den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland eine Massierung von Kernkraftwerken verhindert wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Kernkraftwerk Remerschen/Luxemburg gebaut wird, und wenn ja, in welchem Planungs- bzw. Ausführungsstadium befindet sich dieses Projekt?
Zu Frage B 7:
Die Bundesregierung ist bereits seit Jahren intensiv bemüht, eine Massierung von Kernkraftwerken und von anderen Industrieanlagen entlang der Grenzen zu vermeiden und darüber hinaus zu einer Harmonisierung der räumlichen Entwicklung von
7800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
Grenzgebieten zu gelangen. Zu diesem Zweck wurden mit der Mehrzahl unserer Nachbarstaaten bi-und multilaterale Kontakte geknüpft und teilweise in Abkommen formalisiert. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung entsprechende Initiativen internationaler Organisationen, insbesondere der Kommission der Europäischen Gemeinschaft.
Diese Kontakte führten zu einer gewissen internationalen Angleichung der bei der Standortplanung bzw. bei der Errichtung und dem Betrieb solchr Industrieanlagen zu stellenden Anforderungen; eine gemeinsame Planung konnte jedoch wegen der z. T. unterschiedlichen nationalen Interessen und Vorbehalte noch nicht erreicht werden.
Zu Frage B 8:
Nach jüngsten Äußerungen der luxemburgischen Regierung ist der Bau eines Kernkraftwerkes in Remerschen auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden. Die luxemburgische Regierung wird zunächst in einem Energieplan die unterschiedlichen Möglichkeiten der künftigen Energieversorgung ,des Großherzogtums einschließlich des Baus oder der Beteiligung am Bau eines Kohlekraftwerkes untersuchen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 9 und 10):
Ist die Bundesregierung bereit, künftig nicht nur im Auswärtigen Amt, sondern auch in den anderen Bundesministerien Nachwuchskräfte für den gehobenen und mittleren Dienst auszubilden und damit einen Beitrag zu leisten, das Ausbildungsplatzangebot zu erhöhen?
Was hält die Bundesregierung davon ab, Nachwuchskräfte für den gehobenen und mittleren Dienst, so wie im Auswärtigen Amt, auch in den anderen Bundesministerien ausbilden zu lassen, obwohl erfahrungsgemäß eine dezentralisierte arbeitsplatznahe Ausbildung die Eingliederung des Nachwuchses in die Bundesministerien nach' abgeschlossener Ausbildung erleichtern würde?
Bei der Ausbildung von Nachwuchskräften handelt es sich um eine Aufgabe, die typischerweise nicht zu den Aufgaben der Ministerialinstanz gehört. Die Laufbahnausbildung soll den Nachwuchskräften die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben in der jeweiligen Laufbahn in ihrer ganzen Breite erforderlich sind. Das Auswärtige Amt stellt wegen seiner andersgearteten Struktur eine Ausnahme von diesem Regeltatbestand dar.
Aus diesen Gründen wird die Ausbildung der Beamten bei verschiedenen nachgeordneten Behörden wahrgenommen, wobei Umfang, Dauer, Verlauf der Ausbildung sowie Art und Umfang der Prüfungen durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt werden, die von den laufbahngestaltenden obersten Dienstbehörden erlassen werden.
Die Ausbildung bei den nachgeordneten Ausbildungseinrichtungen hat sich bewährt. Durch sie ist am ehesten eine über den speziellen ministeriellen Bereich hinausgehende ressortübergreifende Ausbildung gewährleistet. Die Übernahme in ein Ministerium nach Ablauf der Ausbildung sollte im übrigen erst nach längerer Bewährung in der Arbeit bei nachgeordneten Behörden erfolgen, da dadurch die Bestenauslese am ehesten gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von dieser bewährten Praxis abzugehen.
Probleme einer nicht ausreichenden Ausbildungsplatzkapazität haben sich in der bisherigen Praxis nicht ergeben. Durch eine Verlagerung der Ausbildung vom nachgeordneten Bereich in den Ministerialbereich würde sich im übrigen keine Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots ergeben, da es sich hierbei lediglich um eine. organisationsmäßige Verlagerung von Aufgaben handeln würde.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 11) :
Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das deutsche Feuerschutzwesen die Forschungen in Großbritannien, daß Schutzmaßnahmen gegen Feuerunfälle deshalb in vielen Fällen wirkungslos seien, weil sie meist auf Grund von Erwartungen entworfen wurden, wie Menschen sich in einer Gefahrensituation verhalten sollen, und nur selten auf Grund von Erfahrungen, wie sie sich tatsächlich verhalten, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, daß die Schutzmaßnahmen dem Verhalten der Menschen angepaßt werden, die mit einem Feuer konfrontiert werden?
Großbritannien betreibt Brandforschung in 14 wissenschaftlichen Institutionen. Das größte und bekannteste Institut ist die „Fire Research Station".
Aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen ist nicht ersichtlich, daß in Großbritannien Forschungen über das Verhalten des Menschen bei Feuerunfällen durchgeführt wurden.
Ich beabsichtige jedoch, in der EG-Arbeitsgruppe Brandschutz das Thema zu behandeln; Großbritannien ist ebenfalls mit Brandschutz-Experten in dieser Arbeitsgruppe vertreten, die ich hierzu befragen werde.
In der Bundesrepublik Deutschland befaßt sich die Schutzkommission beim BMI zur Zeit mit der Forschung über das Verhalten des Menschen in Belastungssituationen z. B. unter Abschluß von der Außenwelt im Schutzraum, über Streßreduktion, über Verhinderung bzw. Einschränkung von Panik. Untersuchungen über das Verhalten des Menschen beim Feuerunfall sollen zu einem späteren Zeitpunkt in die Forschungsvorhaben einbezogen werden.
Ich bin gern bereit, Sie zu gegebener Zeit über die Forschungsergebnisse und ihre praktische Umsetzung zu unterrichten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7801*
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 12) :
Sieht die Bundesregierung eine Beeinträchtigung der Energieversorgung darin, daß die zuständigen Behörden die Genehmigung von Wärmepumpanlagen, die in der Energiepolitik eine erhebliche Rolle spielen, nach § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes versagen, weil unter anderem „durch das Wiedereinleiten des abgekühlten Wassers die physikalische Beschaffenheit des Grundwassers und die Ökologie der anstehenden Bodenschichten nachteilig verändert werden" und „Kurzschlußströmungen zwischen Entnahme- und Einspeisungspunkt innerhalb desselben Entnahmetrichters zu einer ständig zunehmenden Abkühlung des Grundwassers führen können", und wenn ja, mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung den eventuell durch das Verhalten der Genehmigungsbehörden hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Energieversorgung begegnen und dem Energiekonzept des Bundes zum Erfolg verhelfen?
Bei der Einrichtung und dem Betrieb von Wärmepumpen stellen sowohl die Entnahme von Wärme aus dem Grundwasser als auch die Entnahme von Grundwasser und die anschließende Wiedereinleitung dieses Wassers in abgekühltem Zustand in ein Gewässer Tatbestände dar, die nach den §§ 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer wasserbehördlichen Zulassung bedürfen. Die jeweils zuständige Landesbehörde muß diese Zulassung nach § 6 WHG versagen, soweit von der beabsichtigten Benutzung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist, ,die nicht durch Auflagen verhütet oder ausgeglichen wird. Für das Wiedereinleiten von abgekühltem Wasser in das Grundwasser muß sie eine Zulassung nach § 34 Abs. 1 WHG schon dann versagen, wenn eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist.
Die in Ihrer Frage angegebene Problematik betrifft danach den Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften, der den Ländern obliegt. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat sich dieser Fragen seit geraumer Zeit übergreifend für alle Länder angenommen. Sie hat die LAWA-Arbeitsgruppe „Wärmebelastung der Gewässer" in der Vertreter von Bund und Ländern sowie der einschlägigen Verbände mitwirken, beauftragt, alsbald allgemeine Beurteilungskriterien für den Einsatz von Wärmepumpen aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu erarbeiten. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, werde ich Sie gern über das Ergebnis unterrichten.
Es wird auch bei neuen Technologien wie Wärmepumpen darauf ankommen, für ihren Einsatz praktikable Abwägungskriterien gemäß den gesetzlichen Regelungen als Hilfe für Einzelfallentscheidungen zu entwickeln.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 14 und 15) :
Auf Grund welcher Rechtsgrundlagen erscheinen der Bundesregierung eigene deutsche Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen aus Kraftfahrzeugabgasen „gemeinschaftsrechtlich problematisch", und aus welchen Gründen werden sie handelspolitisch für nicht vertretbar gehalten, obwohl auch Japan und die Vereinigten Staaten besondere Regelungen getroffen haben?
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um für die Vorschläge des Umweltbundesamts zur Reinigung der Kraftfahrzeugabgase die Zustimmung der Mitgliedstaaten der ECE zu gewinnen, und läßt sich abschätzen, bis wann ein Konsens erzielt werden kann?
Zu Frage B 14:
Grundlage sind die Römischen Verträge, die Zugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu den Europäischen Gemeinschaften und der Beschluß des EG-Ministerrats, auf dem Gebiet des Umweltschutzes regelnd tätig zu werden.
Nach den inzwischen geschaffenen EG-Bestimmungen für Kraftfahrzeuge über deren Betriebserlaubnis und deren Abgasverhalten müssen die EG-Mitgliedstaaten die Betriebserlaubnis, und zwar sowohl die EG-Betriebserlaubnis als auch die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung, erteilen und dürfen sie nicht des Abgasverhaltens wegen versagen, wenn die Kraftfahrzeuge die in diesen EG-Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen.
§ 39 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes trägt dieser Bindung an die Europäischen Gemeinschaften Rechnung.
Japan und die Vereinigten Staaten sind keine Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
Zu Frage B 15:
Der Entwurf, den die Bundesregierung Ende 1977 den Mitgliedstaaten der ECE zugeleitet hat und der ab 1982 Grenzwerte vorsieht, die mit den für 1982 geplanten Werten der USA und Japans übereinstimmen werden, berücksichtigt die Vorschläge des Umweltbundesamtes. Die Beratungen über diesen Entwurf sind in der ECE angelaufen. Über den Abschluß und das Ergebnis dieser Beratungen ist eine Voraussage nicht möglich.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 16) :
Wann wird der Bundesinnenminister entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 16. März 1977 seinen mit dem Bundesfinanzminister abgestimmten Bericht vorlegen, der Möglichkeiten zur Einebnung von Disparitäten in der Altersversorgung innerhalb des öffentlichen Dienstes aufzeigen soll (vgl. Antwort auf meine schriftliche Frage B 19 für die Fragestunden am 19./20. Oktober 1977 — Drucksache 8/105)?
Der Bericht meines Hauses über Disparitäten in den Versorgungseinkommen im öffentlichen Dienst hat besonders schwierige Fragen zum Gegenstand. Er wird z. Z. mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Wann der Bericht dem Bundeskabinett vorgelegt werden kann, ist bei der Beratungssituation derzeit noch nicht zu sagen.
7802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 17):
Wird die Bundesregierung aus dem geschlossenen Rücktritt des Personalrats beim Bundeswirtschaftsministerium am 17. März 1978 anläßlich der Beförderung von MinRat Wohlleben zum Unterabteilungsleiter Konsequenzen für die Zukunft ziehen, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun?
Personalentscheidungen sind unter voller Beachtung der dafür geltenden Rechtsvorschriften zu treffen. Maßgebend ist hierbei insbesondere der § 8 des Bundesbeamtengesetzes, der bestimmt, daß die Auslese der Beamten, also auch die Beförderung „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse und politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen" ist.
Nach diesen Grundsätzen wird auch im Bundeswirtschaftsministerium verfahren.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 18) :
Hält die Bundesregierung es für erforderlich, in Zukunft Urteile in Wirtschaftsstrafsachen zentral zu sammeln und systematisch auszuwerten, und wann wird diese Möglichkeit gegebenenfalls geschaffen?
Seit dem 1. Januar 1974 werden bundesweit bei den Staatsanwaltschaften Wirtschaftsstraftaten nach einheitlichen Gesichtspunkten erfaßt. Die bisher vorliegenden Forschungsberichte des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Forschungsgruppe Kriminologie —, Freiburg i. Br., zur bundesweiten Erfassung von Wirtschaftsstraftaten nach einheitlichen Gesichtspunkten lassen den Umfang von Wirtschaftsstrafverfahren und ihre Bewältigung durch die Staatsanwaltschaften erkennen.
Mit dieser bundesweiten Erfassung ist eine Dokumentation des Ausgangs der gerichtlichen Hauptverfahren bislang weder verbunden noch vorgesehen.
Die Einbeziehung der gerichtlichen Hauptverfahren in die bundesweite Erfassung würde nach Auffassung der Bundesregierung eine wertvolle Ergänzung darstellen, die weitere Hinweise auf die Lösung wirtschaftsstrafrechtlicher Probleme geben könnte.
Eine solche Ausdehnung der bundesweiten Erfassung fällt aber nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern ist Sache der Bundesländer. Das Bundesministerium der Justiz erwägt deshalb, die Länder zu bitten, die bundesweite Erfassung von Wirtschaftsstraftaten auf die das Verfahren abschließende gerichtliche Entscheidung auszudehnen. Über das Ergebnis dieser Anregung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 19) :
Denkt die Bundesregierung daran, Bankinstitute mit einer Bilanzsumme bis zu 20 Millionen DM von der Verpflichtung freizustellen, mindestens zwei Geschäftsführer zu beschäftigen, und wenn ja, wie ist diese Auffassung mit den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes vereinbar?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Bankinstitute mit einer Bilanzsumme von bis zu 20 Millionen DM von der Verpflichtung freizustellen, mindestens zwei Geschäftsführer zu beschäftigen. Das Kreditwesengesetz läßt eine derartige Freistellung nicht zu. Eine Änderung des Kreditwesengesetzes mit dem Ziel, kleinere Kreditinstitute vom „Vieraugenprinzip" auszunehmen, wird von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Sie würde im übrigen auch gegen Art. 3 Abs. 2 der Ersten Richtlinie des EG-Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 322/30 vom 17. Dezember 1977) verstoßen, wonach die Zahl der Personen, welche die Geschäftstätigkeit des Kreditinstituts tatsächlich bestimmen, mindestens zwei betragen muß.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 20 und 21):
Gibt es in Ausführung des § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Finanzverwaltungsgesetzes betr. die Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen noch weitere Erlasse, die über den im Bundessteuerblatt 1975 I Seite 1018 hinausgehen, und wenn ja, warum werden diese Erlasse nicht publiziert?
Ist es richtig, .daß die IZA auf Grund eines offiziellen nichtveröffentlichten Merkblatts Informationen über auf Auslandsbeziehungen „spezialisierte Berater" führt und diese Informationen aufgefordert oder unaufgefordert an Betriebsprüfer, Strafverfolgungsbehörden, Zivilpersonen, die für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland die Steueraufklärung betreiben, und ausländische Behörden abgibt, und welche Personen und Organisationen können sonst noch diese Information erhalten?
Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundesamt für Finanzen in einer Reihe von Erlassen Weisungen über die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 Finanzverwaltungsgesetz erteilt. Diese Erlasse betreffen den Aufbau der Informationszentrale Ausland, deren inneren Dienstbetrieb und die Zusammenarbeit mit den Finanzämtern.
Die Erlasse werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, veröffentlicht, vgl. BMF-Schreiben vom 15. September 1975, abgedruckt im Bundessteuerblatt 1975 Teil I S. 1018. Sie bleiben — allgemeiner Verwaltungspraxis folgend — unveröffentlicht, soweit sie den reinen Dienstbetrieb des Bundesamtes für Finanzen und den Dienstverkehr mit den Finanzverwaltungen der Länder betreffen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7803*
Im übrigen würde es den Zweck der Informationszentrale beeinträchtigen, wenn einzelne Steuerpflichtige aus den verwaltungsinternen Anweisungen Hinweise entnehmen könnten, in welchen Bereichen die Finanzverwaltung sich insbesondere um Aufklärung bemüht. Die Finanzverwaltung könnte anderenfalls ihrem gesetzlichen Auftrag, eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen, nicht ausreichend nachkommen.
Das Bundesamt für Finanzen erfaßt in der Informationszentrale Ausland alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern bei der Besteuerung von Auslandsbeziehungen von Bedeutung sein können, insbesondere um Fälle der internationalen Steuerverkürzung und der steuersparenden Einkunfts- und Vermögensverlagerungen in niedrigbesteuernde Länder durch die Landesfinanzbehörden besser aufdecken und ermitteln zu können. Hierzu hat das Bundesamt für Finanzen ein verwaltungsinternes Merkblatt zur ausschließlichen Unterrichtung der Außenprüfer des Bundes und der Länder über die Möglichkeiten des Abrufs von Informationen aus der Informationszentrale Ausland erstellt. Ein Merkblatt zur Sammlung von Informationen über „spezialisierte Berater" besteht nicht. Zu den sachdienlichen Informationen, die das Bundesamt für Finanzen erfaßt, gehört u. a. Material, das sich auf „spezialisierte Berater" und Institutionen im Ausland bezieht, die im Zusammenhang mit typischen Formen der internationalen Steuerausweichung tätig sind.
Die erfaßten Informationen werden an die zuständigen Behörden der Finanzverwaltung übermittelt und sind insbesondere für die Betriebsprüfung und Steuerfahndung bestimmt. Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens können Informationen auch an Strafverfolgungsbehörden gegeben werden. Bei der Verwendung der Informationen werden die Bestimmungen über das Steuergeheimnis sorgfältig beachtet. Anderen Personen und Einrichtungen sind die Informationen nicht zugänglich, von den Fällen der zulässigen Offenbarung nach § 30 Abs. 4 AO und der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen nach § 117 AO gegenüber ausländischen, Steuerbehörden abgesehen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 22) :
Sieht die Bundesregierung die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten als ausreichend an, den Familienheimbesitzern in einem bestimmten Umkreis des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr eine steuerfreie Rücklage einzuräumen, damit sie die von den Erschütterungen herrührenden Schäden an den Gebäuden mit diesen Mitteln beheben können, und ist sie zutreffendenfalls bereit, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen?
Nach geltendem Recht besteht keine Möglichkeit, in den von Ihnen genannten Fällen eine steuerfreie Rücklage zu bilden.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten ermittelt. Die Bildung von Rücklagen ist dagegen nach dem System der Einkunftsermittlung nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb zulässig, die durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt werden.
Aufwendungen für Schäden, die durch Erschütterungen infolge von Truppenübungen verursacht worden sind, sind sofort als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Größere Aufwendungen können auf Antrag des Hauseigentümers gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.
Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, die nach § 21 a EStG besteuert werden, sind die Werbungskosten durch den pauschalierten Grundbetrag des § 21 a EStG abgegolten. Die Aufwendungen können in diesen Fällen nicht gesondert als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden, weil sie begrifflich zu den Werbungskosten gehören (§ 33 Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine gesetzliche Ausnahmeregelung würde zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts führen. Über die Frage, ob eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 oder § 227 AO in Betracht kommt, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 23):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der Weltgesundheitsorganisation an ihre Mitgliedsländer, die Steuern für Zigaretten heraufzusetzen und gleichzeitig die Absatzwerbung für Zigaretten in allen Medien härteren Beschränkungen zu unterwerfen?
Der Bundesregierung ist die Entschließung (WHA 31.56) der 31. Weltgesundheitsversammlung vom 24. Mai 1978 über Gesundheitsrisiken des Rauchens („Health Hazards of Smoking") bekannt.
Der Einsatz der Tabaksteuer als Mittel der Gesundheitspolitik ist — wenn überhaupt — nur möglich und sinnvoll, wenn entsprechende Maßnahmen zeitlich und inhaltlich gleich in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaften ergriffen werden. Der Rat der Finanzminister der EG und auch der Rat der Gesundheitsminister der EG haben sich im Dezember 1977 mit diesen Fragen und Problemen befaßt. Als Ergebnis der Beratungen in beiden Bereichen ist die Kommission der EG beauftragt worden, Gutachten zu erstellen, die dem Ministerrat als Grundlage für weitere Erörterungen und Entscheidungen dienen sollen. Die Kommission und der Ministerrat werden die Forderung der Weltgesundheitsversammlung, die Steuern für Zigaretten aus gesundheitspolitischen Gründen heraufzusetzen, mit Sicherheit in ihre Überlegungen und Prüfungen einbeziehen. Bei dieser Sachlage hält es die Bundes-
7804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
regierung nicht für angezeigt, die Aufforderung der Weltgesundheitsversammlung gesondert zu prüfen und vorab dazu Stellung zu nehmen, zumal die Weltgesundheitsversammlung nur eine von mehreren zur Diskussion stehenden steuerlichen Maßnahmen anspricht. So könnte z. B. die auch erörterte Besteuerung aller Tabakerzeugnisse unter Berücksichtigung der Schadstoffgehalte eine eher in Betracht kommende und dem angestrebten Ziel ggf. besser entsprechende Lösung sein.
Hinsichtlich der von der Weltgesundheitsversammlung angeregten härteren Beschränkung der Absatzwerbung für Zigaretten ist die Bundesregierung derzeit der Auffassung, daß durch die gesetzlichen Verbote des § 22 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und durch eine entsprechende Ausgestaltung der freiwilligen Vereinbartingen der Zigarettenindustrie über die Beschränkung der Werbung auf dem deutschen Zigarettenmarkt sowie durch wirksame Anstrengungen der betroffenen Wirtschaft, diese freiwilligen Vereinbarungen durchzusetzen, der angestrebte gesundheitspolitische Erfolg ohne weitere einschneidende gesetzgeberische Maßnahmen herbeigeführt werden kann. Es wird aber, wie bereits in der Antwort auf die Anfrage Nr. 66 (Teil B) des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7./8. Juni 1978) ausgeführt wurde, zur Zeit 'geprüft, ob und inwieweit auf dem Verordnungswege die Verwendung der Begriffe „leicht" und „mild" im Zusammenhang mit anderen Informationsmaßnahmen, z. B. der Angabe eines Warnhinweises, geregelt werden sollte. In der Diskussion ist weiterhin eine mögliche Ausdehnung dieser Regelungen auf andere Tabakerzeugnisse.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 24 und 25):
Hält die Bundesregierung an ihrem energiepolitischen Ziel des Ausbaus der Kernenergie auf 24 000 Megawatt bis 1985 fest?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Notwendigkeit, und die Umweltverträglichkeit des Blocks C im Kernkraftwerk Biblis?
Zu Frage B 24:
Die Aussagen der Bundesregierung in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 zum weiteren Zubau an Kernkraftwerken sind nach wie vor gültig. Die von Ihnen genannte Zahlenangabe ist im Anhang zur 2. Fortschreibung als Prognoseaussage der die Bundesregierung beratenden wissenschaftlichen Institute genannt. Es besteht in diesem Zusammenhang Anlaß, erneut klarzustellen, daß die Bundesregierung den Informationswert von Prognosen nicht als stichtagsbezogene Zahlenaussage, sondern als Darlegung von Tendenzen und Größenordnungen einer zu erwartenden Entwicklung versteht.
Zu Frage B 25:
In der 2. Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung klar dargelegt, daß der Bau weiterer Kernkraftwerke unter den dort genannten Voraussetzungen unerläßlich ist, insbesondere im Hinblick auf den mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarf und die Kosten der Stromversorgung. Die Bundesregierung kann nicht zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit einzelner konkreter Projekte Stellung nehmen, die anhand der Versorgungsbilanzen des betreffenden Unternehmens und seiner Zuwachs- und Bedarfserwartungen, verbunden mit überregionalen Versorgungsgesichtspunkten, zu beurteilen ist. Das betreffende Unternehmen wird jedenfalls keine Investitionsentscheidung angesichts der damit verbundenen hohen finanziellen Kosten fällen und realisieren, wenn es das betreffende Kraftwerk nicht zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Inbetriebnahme von der Stromnachfrage und der Zusammensetzung seines Kraftwerksparks her benötigt. Die Bedarfsfrage ist von den zuständigen Landesbehörden im Rahmen bestimmter Verfahrensschritte zu prüfen. Im übrigen kann es von übergeordnetem allgemeinen Interesse sein, bei länger dauerndem Genehmigungsverfahren der behördlichen Entscheidung Bestandskraft selbst dann zu verschaffen, wenn die Bedarfslage noch keinen schnellen Baubeginn erfordert, dies insbesondere auch im Hinblick auf außergewöhnlich lang dauernde Verfahren, die bisweilen dazu führen, daß die Kraftwerke auch dann noch nicht zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden.
Die Genehmigung kann im übrigen nur erteilt werden, wenn u. a. nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch Errichtung und Betrieb der Anlage getroffen und damit die Umweltverträglichkeit sichergestellt ist.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 26, 27 und 28) :
Wird die Bundesregierung, da nach Aussage der EG-Kommission der festgesetzte Mindeststahlpreis noch zweimal im Laufe dieses Jahrs um ca. 20 v. H. erhöht werden soll, dem Verlangen der EG-Kommission den Widerstand entgegensetzen, der nötig ist, um diese weitere Verteuerung des Stahls zu verhindern?
Wird die Bundesregierung der Verlängerung der von der Kommission für das Jahr 1978 geschaffenen Stahlpreisregelung im Interesse der Stahlverarbeiter solange widerstehen, als die Preise für die Exporte in Nicht-EG-Länder noch weit unter den Preisen liegen, die auf Grund der EG-Stahlverordnung innerhalb der EG den Stahlverarbeitern auferlegt werden?
Ist es der Bundesregierung klar, daß bei der derzeitigen europäischen Stahlpreisregelung der inländische Stahlverarbeiter auf die Dauer gegenüber Konkurrenten aus Drittländern konkurrenzunfähig ist, wenn seine Wettbewerber das Grundmaterial Stahl zu wesentlich günstigeren Preisen — u. a. auch von EG-Stahlwerken — beziehen können, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Zu Frage B 26:
Die EG-Kommission beabsichtigt nach unserer Kenntnis nicht, die Mindeststahlpreise noch zweimal
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7805*
im Laufe dieses Jahres um ca. 20 % zu erhöhen. Vielmehr sollen die Orientierungspreise zum 1. Juli 1978 um 5 %, die obligatorischen Mindestpreise zu diesem Termin aber überhaupt nicht angehoben werden. Eine weitere Anhebung um abermals 5 % ist in diesem Jahr noch möglich. Doch hat der Vertreter der Bundesregierung in der Ratstagung am 6. Juni 1978 erklärt, daß wir eine baldige weitere Erhöhung nicht für vertretbar halten.
Zu Frage B 27:
Vor Ablauf der Krisenmaßnahmen am Jahresende wird in Brüssel beraten werden, wie weiter zu verfahren ist. Dabei werden die Lage der Stahlindustrie und die Interessen der Weiterverarbeiter berücksichtigt. Die Bundesregierung räumt den Interessen der Verarbeiter einen hohen Stellenwert ein. Von großer Bedeutung wird aber auch sein, welche Haltung die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten einnehmen. So stand bei den Entscheidungen am 19./20. Dezember 1977 angesichts der sehr unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Mitgliedstaaten der Fortbestand des gemeinsamen Stahl-Marktes auf dem Spiel. Es ist bei einem Anhalten der außerordentlichen Schwierigkeiten in den europäischen Stahlindustrien nicht auszuschließen, daß sich bei den Beratungen Ende des Jahres wieder eine ähnliche Situation ergibt.
Zu Frage B 28:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stahlkrisenmaßnahmen der EG die Wettbewerbsfähigkeit einer Reihe von deutschen Stahlverarbeitern, insbesondere solchen mit einem hohen Vormaterialanteil an den Kosten, beeinträchtigen. Dies gilt aber sicher nicht für alle Stahlverarbeiter; z. B muß insoweit berücksichtigt werden, daß sich die Konkurrenten unserer Verarbeiter, die in Japan, den USA und z. T. auch in den EFTA-Staaten sitzen, zu ähnlich hohen oder gar höheren Preisen mit Stahl versorgen müssen. Außerdem hat sich das Stahlpreisniveau auch auf den übrigen Drittlandsmärkten in jüngster Zeit erhöht.
Um die Auswirkungen der Krisenmaßnahmen auf die Verarbeiter zu mildern, hat die Bundesregierung auf eine Reihe von Härteregelungen gedrängt. So gab es Altvertragsregelungen und für die Werften soll eine Sonderregelung erlassen werden.
Um eine dauerhafte Schädigung der Weiterverarbeiter zu vermeiden, wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft für eine enge zeitliche Limitierung der Krisenmaßnahmen einsetzen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 29):
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zwischen der industriellen Kraftwirtschaft und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist, und welche Fragen noch ungelöst sind und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Sachbestand im Hinblick auf die in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms dazu gemachten Aussagen (Tz. 20)?
Die Verhandlungen zwischen der Elektrizitätswirtschaft und der Industrie über die Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit haben bisher zu folgenden Ergebnissen geführt:
Für den sog. Parallelbetrieb berechnen die Versorgungsunternehmen in Zukunft kein Entgelt mehr. Die auf Zusatzstrom angewiesenen industriellen Eigenerzeuger werden bei Preisen und Konditionen den sog. Vollstrombeziehern grundsätzlich gleichgestellt. Die Bedingungen für den Bezug von Reservestrom werden dahin gehend geändert, daß industrielle Eigenerzeuger die Möglichkeit zur Wahl der ihren Bedürfnissen entsprechenden Reservestromqualität haben.
Die Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke sowie der Bundesverband der deutschen Industrie und die Vereinigung industrielle Kraftwirtschaft haben ihren Mitgliedsunternehmen empfohlen, beim Abschluß der einzelnen Verträge entsprechend zu verfahren.
Das bisherige Verhandlungsergebnis erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für eine sinnvolle Ausschöpfung des Eigenerzeugungspotentials der Industrie. Der Wegfall von Erschwernissen für die zur Deckung des Eigenbedarfs erfolgende industrielle Stromerzeugung stellt einen begrüßenswerten Beitrag zur rationellen und wirtschaftlichen Stromerzeugung dar.
Zur Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit gehört nach Auffassung der Bundesregierung aber auch, daß sich die Verhandlungspartner über die Preisstellung für die Einspeisung von industriellem Überschußstrom in das öffentliche Netz sowie über Fragen der Durchleitung einigen. Die Bundesregierung erwartet, daß die Beteiligten auch hier in absehbarer Zeit zu allseits befriedigenden Lösungen kommen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 30) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Projekte, heraufziehende Hagelunwetter dadurch zu bekämpfen, daß die zur Hagelbildung neigenden Wolken von Flugzeugen aus mit Silberjodid besprüht werden, und ist sie gegebenenfalls bereit, solche Modellprojekte zu fördern?
Versuche zur Hagelbekämpfung werden in einigen Staaten mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt.
Nach Feststellungen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) erfordern Versuche zur Hagelbekämpfung einen hohen Zeit- und Geldaufwand,
7806* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
für den wegen der problematischen Erfolgskontrolle ein ausgesprochen hohes Erfolgsrisiko gegeben ist.
Für die Bundesrepublik Deutschland erweist sich die Durchführung von Hagelbekämpfungsmaßnahmen darüber hinaus wegen der dichten Besiedlung, der hohen Luftverkehrsdichte und geographischer Gegebenheiten als besonders schwierig.
Die Förderung von Forschungsprojekten zur Hagelbekämpfung hat im Vergleich zu anderen Forschungsarbeiten der angewandten Meteorologie, die u. a. auch dem agrarmeteorologischen Bereich gewidmet sind, keine Priorität; aus diesen Gründen sieht die Bundesregierung daher z. Z. keinen Anlaß, ein Projekt zur Hagelbekämpfung zu fördern.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 31) :
Welchen arbeitsrechtlichen Status haben Au-pair-Beschäftigte, und stellt die Bundesregierung Überlegungen an, diesen Status zu ändern?
Der Begriff der Au-pair-Beschäftigung ist nicht abschließend festgelegt. Au-pair-Beschäftigte sind ' in der Regel junge Ausländer, die von einer Familie für begrenzte Zeit aufgenommen werden und dort Verpflegung, Unterkunft und ein Taschengeld erhalten. Als Gegenleistung helfen sie im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder. Die jungen Ausländer wollen durch ihren Aufenthalt ihre sprachlichen Kenntnisse verbessern und das Gastland kennenlernen.
Die Gegenleistung der Au-pair-Beschäftigten erreicht wohl häufig ein solches Ausmaß, daß es der Leistung einer teilzeitbeschäftigten Hausgehilfin entspricht und die übliche Hilfe von Familienmitgliedern bzw. -gästen bei weitem übersteigt. Da diese Au-pair-Beschäftigten außerdem bei ihrer Arbeit weisungsgebunden sind, ist ihr Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren. Dieser rechtlichen Qualifikation steht nicht entgegen, daß sie kein Arbeitsentgelt im üblichen Sinn erhalten, in die Familie mit aufgenommen werden und für diese Leistungen der Familie ihre Arbeit erbringen.
Für die Au-pair-Beschäftigten, die Arbeitnehmer sind, gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetze und Rechtsgrundsätze, so daß sie z. B. Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle beanspruchen können. Es hat sich bisher kein Bedürfnis dafür gezeigt, für diese Arbeitnehmer einen besonderen arbeitsrechtlichen Status gesetzlich festzulegen. Die Au-pair-Beschäftigten, die jedoch nur ganz geringfügige Leistungen erbringen und keine Arbeitnehmer sind, benötigen wohl kaum den arbeitsrechtlichen Schutz.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 32):
Gibt es Möglichkeiten, bei einer berufstätigen Frau, die Zeiten rentenerhöhend zu berücksichtigen, die für die Pflege eines behinderten Kindes aufgewendet wurden und deshalb nicht mit Beiträgen zur Rentenversicherung belegt sind, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die für die Pflege eines behinderten Kindes aufgewendeten Zeiten, für die keine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet wurden, rentenerhöhend berücksichtigt werden können?
Eine Mutter, die ihr behindertes Kind pflegt, kann während dieser Zeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Bei einem behinderten Kind, das die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz erfüllt, können Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden.
Ob darüber hinaus Regelungen getroffen werden können, durch die die Pflege eines behinderten Kindes in irgendeiner Form in der Rentenversicherung berücksichtigt werden kann, bedarf einer sehr eingehenden Prüfung. Zwar besteht ein gesellschaftliches Interesse daran, daß Pflegebedürftige von ihren Angehörigen gepflegt werden. Es stellt sich aber die Frage, wie weit die Solidargemeinschaft der Rentenversicherten damit belastet werden darf, das Risiko einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson zu tragen, oder ob es sich hier nicht vielmehr um ein von der Allgemeinheit zu tragendes Risiko handelt. Ferner wäre es sicherlich problematisch, nur auf die Pflege behinderter Kinder abzustellen; vielmehr müßte auch die Pflege sonstiger naher Angehöriger erfaßt werden, was zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen würde. Diese Probleme sind auch in Zusammenhang mit der allgemeinen Frage einer Verbesserung der sozialen Sicherung der Frau zu sehen. Dieses Thema wird derzeit von der Sachverständigenkommission für die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen diskutiert; ich möchte dieser Diskussion nicht vorgreifen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 33) :
Kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, ob und in welcher Zahl Krankenhäuser für andere Krankenhäuser Gemeinschaftsaufgaben, wie etwa Wäscherei, Datenverarbeitung, Speisenlieferung übernommen haben, und wenn ja, begrüßt die Bundesregierung diese Entwicklung, und sieht sie hierin einen Beitrag zur Kostendämpfung im Krankenhauswesen?
Der Bundesregierung stehen keine aktuellen Zahlen zur Verfügung, wie viele Krankenhäuser für andere Krankenhäuser Gemeinschaftsaufgaben über-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7807*
nommen haben. Es ist jedoch bekannt, daß immer mehr Krankenhäuser von den Möglichkeiten der Aufgabenteilung und Kooperation Gebrauch machen. Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung und unterstützt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weil eine derartige Zusammenarbeit der Krankenhäuser geeignet ist, die Leistungsfähigkeit des Krankenhauswesens zu verbessern und zugleich zu einer Dämpfung der Kostenentwicklung beizutragen. Schon im bisherigen Krankenhausfinanzierungsgesetz ist vorgesehen, daß in die öffentliche Förderung der Krankenhäuser auch die Investitionskosten gemeinschaftlicher Einrichtungen einbezogen werden. Der Gesetzentwurf der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, den die Bundesregierung am 24. Mai 1978 beschlossen hat, sieht darüber hinaus vor, daß die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Krankenhäusern untereinander, insbesondere die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Diensten, schon bei der Bedarfsplanung berücksichtigt wird.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen B 34, 35 und 36) :
Hat das Bundesverteidigungsministerium die Notwendigkeit einer repräsentativen Befragung aller ausscheidenden Berufssoldaten bzw. der im Ruhestand befindlichen ehemaligen Soldaten zum Thema „Ruhestand: Fürsorge und Betreuung" erkannt, und wenn ja, wann gedenkt das Bundesverteidigungsministerium eine entsprechende Untersuchung vorzunehmen?
Ist der Bundesregierung die erhebliche Unruhe unter den Hauptfeldwebeln der Bundeswehr bekannt (Versetzungsaktion/ S-Stellen), und wenn ja, wie will der Bundesverteidigungsminister diese Aktion sozial vertretbar durchführen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Hauptfeldwebel auf diesen Stellen nur mit ihrem Einverständnis auf echte Planstellen umgesetzt werden sollten, und ist die Bundesregierung darüber hinaus der Auffassung, daß auch solche Hauptfeldwebel in die Besoldungsgruppe A 9 eingewiesen werden können?
Zu Frage B 34:
Z. Z. werden die Möglichkeiten hinsichtlich der Vorbereitung und der späteren Betreuung von Ruheständlern unter Einbeziehung ihrer bisherigen Arbeitswelt geprüft. Durch Kontakte mit hierfür zuständigen Vereinigungen und Einrichtungen sowie Teilnahme an solchen Arbeitstagungen sollen deren Erfahrungen in die Überlegungen einbezogen werden. Die Verwirklichung meiner Ergebnisse werden u. a. auch davon abhängen, inwieweit sie haushaltsrechtlich Unterstützt werden können.
Zu Fragen B 35 und 36:
Mit Hilfe der 1971 bewilligten 5 000 sogen. „Weißbuchstellen" der BesGr A 8 mA konnten qualifizierte Oberfeldwebel auch dann zum Hauptfeldwebel befördert werden, wenn sie nicht auf einem mit „HF" bewerteten STAN-Dienstposten
verwendet wurden. Im Haushalt 1977 sind diese „Weißbuchstellen" zu vollgültigen Planstellen umgewandelt worden und schließen damit die früher bestehende Lücke zwischen STAN-Dienstposten und Planstellen. Entsprechend werden sie in den Stellenplänen ausgebracht.
Nach dem in § 18 Bundesbesoldungsgesetz verankerten Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung müssen diejenigen Hauptfeldwebel, die mit Hilfe der auch als S-Stellen bezeichneten „Weißbuchstellen" befördert wurden und nach wie vor nur einen STAN-Dienstposten „Feldwebel/Oberfeldwebel" innehaben, funktionsgerecht umgesetzt werden. Das ist unvermeidlich mit Umschulungen, Versetzungen und teilweise auch mit Ortswechsel verbunden.
Dem Bundesministerium der Verteidigung ist der spürbare Widerstand gegen diese unvermeidbaren Maßnahmen und die Unruhe unter den Hauptfeldwebeln bekannt. Es wird jedoch versucht, Härten zu vermeiden oder wenigstens zu mildern. So werden z. B. solche Hauptfeldwebel auf „F/OF"-Dienstposten nicht mehr umgesetzt, die in den kommenden Jahren zur Ruhe gesetzt werden. Betroffene mit längeren Restdienstzeiten werden, wenn eben möglich, umgeschult, um dadurch ein Umsetzen innerhalb der gleichen Einheit oder am gleichen Standort zu ermöglichen und so eine örtliche Veränderung der gesamten Familie zu vermeiden. Aber auch Versetzungen werden nicht kurzfristig verfügt. Für die gesamte Umsetzung kann von einem Zeitraum bis etwa 1984 ausgegangen werden.
Eine Versetzung aus der gewohnten dienstlichen und privaten Umgebung ist fast immer mit Härten verbunden. Deshalb werden, wenn auch grundsätzlich die dienstlichen Erfordernisse im Vordergrund stehen müssen, die persönlichen und familiären Belange dieser Soldaten in besonderem Maße berücksichtigt. Dem verständlichen Wunsch vieler Soldaten, ihre weitere Verwendung zumindest im. engeren Heimatbereich zu finden, wird dabei jedoch nicht immer entsprochen werden können. Insbesondere längerdienende Soldaten unterliegen den freiwillig übernommenen speziellen Pflichten des Soldatenberufs. In einschlägigen Urteilen der Verwaltungsgerichte und der Wehrdienstsenate wird immer wieder bestätigt, daß die grundsätzliche Versetzungsbereitschaft zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses der Berufs- und Zeitsoldaten gehört. Deswegen und wegen der gesetzlichen Bindungen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die persönlichen Interessen in jedem Fall vor die dienstlichen Erfordernisse zu setzen und unvermeidliche Personalveränderungen vom Einverständnis der Betroffenen abhängig zu machen.
Es darf auch nicht übersehen werden, daß jeder Hauptfeldwebel auf einem unterwertigen Dienstposten einem Oberfeldwebel auf HF-Dienstposten die Möglichkeit zur Beförderung nimmt. Das würde von den Betroffenen mit Recht nicht verstanden werden. Aus dem gleichen Grund ist auch die Einweisung eines Hauptfeldwebels in die BesGr A 9 ohne Wahrnehmung der Funktionen eines Hauptfeldwebel-Dienstpostens nicht möglich.
7808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 37):
Wie ist der Stand der Planungen zur Errichtung des Soldatenheims Montabaur?
Die nach der endgültigen Festsetzung der Baukostenteilung zwischen der Stadt Montabaur und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS) zu überarbeitenden Planungsunterlagen wurden dem Bundesministerium der Verteidigung im April 1978 zur Genehmigung vorgelegt. Die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden wurde mit Erlaß vom 13. Juni 1978 ermächtigt, der KAS ein Darlehen zu bewilligen und nach Baufortschritt auszuzahlen. Die Stadt Montabaur und die KAS wurden hiervon in Kenntnis gesetzt.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen B 38 und 39) :
Sind Einzelteile der Panzerabwehrrakete Milan mit Genehmigung der Bundesregierung nach Frankreich und von dort nach Endmontage der Rakete nach Syrien exportiert worden, und warum sind die Einzelteillieferungen gegebenenfalls genehmigt worden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Export einer Fregatte zu genehmigen, die von der argentinischen Regierung bei einer Hamburger Werft bestellt werden soll, und warum würde ein solcher Export gegebenenfalls den Grundsätzen der Bundesregierung entsprechen?
Zu Frage B 38:
Im Rahmen der deutsch-französischen Rüstungskooperation werden u. a. auch Teile der Panzerabwehrrakete Milan mit Genehmigung der Bundesregierung nach Frankreich geliefert. Für diese Zulieferungen ist Frankreich ausfuhrrechtlich sowohl Käufer- als auch Verbrauchsland. Eine Zuordnung der Teile zu einem bestimmten französischen Exportvorhaben ist zum Zeitpunkt der Zulieferung nicht möglich.
Über Lieferungen von komplettierten Panzerabwehrraketen aus Frankreich entscheidet die französische Regierung nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung.
Zu Frage B 39:
Der Bundesregierung liegt weder ein Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung für einen Fregatten-Auftrag der argentinischen Regierung bei einer Hamburger Werft noch eine Voranfrage über etwaige Genehmigungsaussichten vor. Mit der Genehmigungsfähigkeit eines derartigen Exportgeschäftes würde sich die Bundesregierung erst dann auseinanderzusetzen haben, wenn diese Frage von einem Beteiligten an sie herangetragen würde.
Im gegebenen Falle würde die Entscheidung im Einklang mit den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung getroffen werden.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 40) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Warnungen amerikanischer Ärzte vor „Trimm-Trab", wie ihn auch der Deutsche Sportbund propagiert, und welche Folgerungen zieht sie aus diesen Warnungen?
Warnungen, wie sie kürzlich amerikanische Ärzte gegenüber dem „Trimm-Trab" ausgesprochen haben, wurden bereits früher geäußert. Dabei geht es ausschließlich um die Warnung vor einem überaus ehrgeizigen Langstrecken-Trab oder um dessen falsche Zuordnung bei bereits bestehenden Schädigungen oder Vorschädigungen am Herz-Kreislaufsystem. Der „Trimm-Trab" in seiner physiologischen Bedeutung als Ausdauertraining und damit als wichtige präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankung wird nicht in Frage gestellt.
Die Konsequenz derartiger Warnungen, denen sich die Bundesregierung voll anschließt, kann deshalb nur darin bestehen, über die möglichen Gefährdungen aufzuklären. Eine derartige Aufklärungspflicht obliegt insbesondere den Veranstaltern derartiger Läufe und denen, die ähnliches organisieren. Im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung, die für die Bundesregierung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt wird, werden diese Kritikpunkte bei der allgemeinen Empfehlung für den „Trimm-Trab" bereits berücksichtigt.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs • Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 41 und 42) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Gesundheitssicherstellungsgesetz mit dem Ziel notwendig ist, eine klare Kompetenzgliederung sowie die Zusammenfassung aller Aufgaben bei einer gemeinsamen Führung zur Gewährleistung der bestmöglichen Kooperation zwischen zivilen und militärischen Verantwortungsbereichen im Interesse einer gesicherten ärztlichen Versorgung der gesamten Bevölkerung im Verteidigungs-
und Katastrophenfall zu erreichen?
Wann ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, und von welchen Grundsätzen will sie sich dabei leiten lassen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7809*
Zu Frage B 41:
Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein derartiges Gesetz zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Katastrophen- und _Verteidigungsfall erlassen werden muß.
Ein derartiges Gesetz wird auch die Zuständigkeiten zwischen zivilem und militärischem Bereich regeln müssen.
Zu Frage B 42:
Ein Gesetzentwurf wird gegenwärtig vorbereitet.
In einer zu diesem Zweck gebildeten Bund-Länder-Sonderarbeitsgruppe wurde bereits im wesentlichen Einigung über Grundsätze, die Aufgabenzuweisung an den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Verpflichtung von Trägern und Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung und der Durchführung von Maßnahmen erzielt. Ein Referentenentwurf soll in Kürze mit allen Beteiligten — insbesondere Ländern und Verbänden — erörtert werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) Drucksache 8/1895 Frage B 43) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Möglichkeit der Einführung eines neuen Führerscheins oder einer Einlage zum Führerschein, die mit Coupons versehen wird (18 Punkte), die bei Verkehrsübertretungen durch die Polizei abgetrennt werden können, zu prüfen?
Die Einführung eines neuen Führerscheins oder einer Einlage zum Führerschein, der mit abtrennbaren Coupons versehen ist, wird aus folgenden Gründen nicht für zweckmäßig gehalten:
1. Ein solcher Führerschein würde nicht im Einklang mit dem Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen stehen, wonach die Einführung eines gemeinschaftlichen Führerscheins („EG-Führerschein") vorgesehen ist. Dieser Führerschein, der uneingeschränkt in allen Ländern der EG gültig sein wird, sieht derartige Coupons oder Einlagen mit Coupons nicht vor.
2. Die Abtrennung von Coupons durch die Polizei und damit die Sichtbarmachung von Mängeln im Führerschein dürfte von Kraftfahrern als diskriminierend aufgefaßt werden. Sie birgt auch die Gefahr in sich, daß ein Kraftfahrer, aus dessen Führerschein Coupons wegen irgendwelcher Verstöße abgetrennt wurden, von der Polizei nicht mehr unvoreingenommen behandelt wird.
3. Außerdem würde die Entscheidung des Polizeibeamten, einen Coupon abzutrennen, eine Schuldfeststellung vorwegnehmen, die nach geltendem Recht letztlich nur durch ein Gericht erfolgen kann.
Die mit der Frage offensichtlich angestrebte größtmögliche Effektivität von Maßnahmen, die gegen Verkehrssünder zu treffen sind, dürfte sich durchaus auf der Grundlage der bisherigen Regelung des Punktesystems erreichen lassen. Entsprechende Änderungen und Ergänzungen des Punktesystems, die diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen, werden zur Zeit im Zusammenwirken mit den Ländern erarbeitet.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 44 und 45):
Ist die Bundesregierung nunmehr entsprechend dem CDU/CSU-Antrag vom 14. November 1977 (Drucksache 8/1179) und entsprechend dem Bericht des Verkehrsausschusses vom 25. Januar 1978 (Drucksache 8/1466) bereit, die Autobahn zwischen Singen und Stockach und dann in Richtung Überlingen—Friedrichshafen vierspurig ausbauen zu lassen?
Ist dies nicht auch finanzpolitisch vernünftig, nachdem sich inzwischen heuausgestellt hat, daß der nur zweispurige Teilausbau dennoch Kosten in Höhe von 80 v. H. des Vollausbaus verursacht?
Die Autobahnplanung A 98 Singen–StockachFriedrichshafen ist im gültigen, vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen auf nahezu ganzer Länge mit ihrer 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen.
Die Überprüfung des möglichen weiteren Bedarfs, die klären soll, ob Bedarf für die 2. Fahrbahn der A 98 weiterhin besteht, ist in die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes eingebunden; die Arbeiten hierzu sind im Gange.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 46 und 47 ) :
Plant die Bundesregierung, die im Jahr 1975 beschlossene Zurückstellung eines mehrgleisigen Ausbaus der Eisenbahnstrecken
7810* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
von Berlin nach Hamburg und nach Hannover in absehbarer Zukunft aufzuheben?
Welche Investitionskosten würden durch einen mehrgleisigen Ausbau dieser Strecken entstehen?
Zu Frage B 46:
Überlegungen über Ausbaumaßnahmen von DR-Eisenbahnstrecken im Berlin-Verkehr müssen im Gesamtzusammenhang mit den derzeit diskutierten Verkehrsprojekten zur weiteren Verbesserung des Berlin-Verkehrs gesehen werden. So steht unter anderem ab 1980 das Projekt des Baus einer Autobahnverbindung Berlin—Norddeutscher Raum zur Realisierung an. Erst wenn sich die Größenordnungen aller diskutierten Verkehrsprojekte übersehen lassen, kann die Frage eines Ausbaues von Eisenbahnstrecken der DR erneut geprüft werden.
Zu Frage B 47:
Die Aufwendungen für Investitionen in die Eisenbahnverbindungen Berlin—Hamburg bis Schwanheide/Büchen und Berlin—Hannover bis Oebisfelde/ Vörsfelde sind abhängig vom derzeitigen Ausbauzustand im Netz der Deutschen Reichsbahn. Eine zuverlässige Kostenschätzung für einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau einschließlich der dazu erforderlichen Sicherungstechnik ist zur Zeit nicht möglich. Es muß aber mit einer Größenordnung von mehreren hundert Millionen DM gerechnet werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 48) :
Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß die provisorische Autobahnausfahrt Montabaur zum geplanten Endzustand ausgebaut wird?
Die Arbeiten für den endgültigen Umbau der Autobahnausfahrt Montabaur können nur im Zusammenhang mit dem Neubau der Tankstelle und der Verkehrsanlagen ausgeführt werden. Die Planung ist seit kurzem rechtskräftig.
Der Bauablauf ist wie folgt vorgesehen:
1. Tiefbauarbeiten für die Verkehrsanlagen (Parkflächen).
2. Neubau der Tankstelle und Abbruch der alten Tankanlage.
3. Herstellen des Endzustandes der Autobahnausfahrt Montabaur.
Vorgesehener Baubeginn August/September 1978. Voraussichtliche Fertigstellung Frühjahr 1980.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 49) :
Welche Autobahnraststätten innerhalb des Bundesgebiets sind so eingerichtet, daß sie auch von Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern in Anspruch genommen werden können?
Nach einer kürzlich von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH durchgeführten Erhebung (Stand: 23. Mai 1978) sind z. Z. 34 Autobahn-Raststätten mit Zufahrten für Rollstuhlfahrer ausgestattet. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Raststätten:
1) Aarbachkate
2) Allertal (Westseite)
3) Allertal (Ostseite)
4) Alsbach (Westseite)
5) Bad Eilsen (Nordseite)
6) Bergstraße (Ostseite)
7) Brohltal (Ostseite)
8) Bruchsal (Ostseite)
9) Bühl
10) Büttelborn (Nordseite)
11) Camberg (Westseite)
12) Ellund
13) Elten (Kleinraststätte)
14) Express-Imbiß (Helmstedt)
15) Frankenwald (Brückenraststätte)
16) Hamburg-Stillhorn (Westseite)
17) Hannover-Garbsen (Südseite)
18) Hannover-Garbsen (Blauer See)
19) Heiligenroth
20) Helmstedt (Südseite)
21) Hochfellen (Südseite)
22) Hollenstedt
23) Hunsrück (Westseite)
24) Leipheim
25) Mahlberg (Ostseite)
26) Ostetal (Südseite)
27) Probsteier Wald (Südseite)
28) Rhön (Ostseite)
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7811*
29) Remscheid (Ostseite)
30) Remscheid (Westseite)
31) Siegburg (Westseite)
32) Stuckenbusch
33) Urbacher Wald
34) Vetschau
Die aufgeführten Raststätten verfügen noch nicht alle über Behinderten-WC.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 50 und 51) :
Wieweit sind die konkreten Planungen der Deutschen Bundesbahn für folgende für die Stadt Rotenburg/Fulda (im hessischen Zonenrandkreis) außerordentlich wichtigen Baumaßnahmen: Überführung im Stadtteil Lispenhausen als Neubaumaßnahme, Fußgängerunterführung B 83 in die Kernstadt Rotenburg als Neubaumaßnahme und Fußgängerunterführung im Bereich des Bahnhofs der Kernstadt Rotenburg als Neubaumaßnahme?
Welche Finanzierungspläne und Zeitplanungen für die Durchführung der Maßnahmen bestehen zur Zeit?
Die Planungen für die von Ihnen genannten Maßnahmen werden nicht von der Deutschen Bundesbahn (DB) durchgeführt, sondern vom Hessischen Straßenbauamt Bad Hersfeld bzw. von der Stadt Rotenburg. Nach Auskunft der DB liegt zur Zeit folgender Sachstand vor:
Für den Ersatz des Bahnübergangs im Stadtteil Lispenhausen durch eine Straßenüberführung ist vom Hessischen Straßenbauamt Bad Hersfeld ein Vorentwurf aufgestellt worden. Die Pläne werden zur Zeit zwischen den beteiligten Stellen abgestimmt. Voraussetzung für einen Baubeginn ist eine rechtskräftige Planfeststellung sowie der Abschluß einer Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Die Finanzierung der Maßnahme richtet sich nach den §§ 3, 13 EKrG; Straßenbaulastträger, DB und Bund tragen je ein Drittel.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung von zwei Bahnübergängen und dem Bau einer Eisenbahnüberführung über die Straße „Neue Brücke" in Rotenburg wurde eine zusätzliche Maßnahme für den Fußgängerverkehr vorgesehen. Über die Lösungsmöglichkeiten, zu denen unter anderem die von Ihnen genannten Fußgängerunterführungen gehören, sind nach Angaben der DB die Überlegungen bei der Stadt Rotenburg nicht abgeschlossen. Insofern kann noch kein Termin für einen Baubeginn angegeben werden. Für die Finanzierung sind die §§ 3, 13 EKrG maßgebend; DB, Stadt Rotenburg und Bund tragen je ein Drittel.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 52, 53 und 54) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorgesehene Auflösung von Poststellen auf dem Land und in Stadtrandgebieten unter Einsatz fahrbarer Postschalter zu großen Härten führt und
' diese Rationalisierungsmaßnahmen sich sehr stark zum Nachteil alter und behinderter Bürger auswirken?
Welches Ergebnis zeigen die bisherigen Untersuchungen vom Bundespostministerium bezüglich der geplanten Umstrukturierung im Hinblick auf die Beseitigung von Arbeitsplätzen?
Wieviel Poststellen in Rheinland-Pfalz, die bisher ganztags geöffnet sind, würden nach den neuen Plänen aufgelöst, bzw. wieviel Poststellen würden zukünftig nur teilweise tagsüber geöffnet?
Zu Frage B 52:
Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich im ländlichen Bereich tiefgreifende Strukturveränderungen ergeben. Deshalb muß unter dem Gesichtspunkt einer auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichteten wirtschaftlichen Betriebsführung das gegenwärtige System der Postversorgung im ländlichen Bereich überarbeitet werden.
Erste Vorstellungen für eine Neuordnung der Postversorgung des Landes und der Stadtrandgebiete gehen dahin, ein System von
— ortsfesten Annahmestellen (Postämter und Poststellen)
— mobilen Annahmestellen (Fahrbaren Postschaltern) und
— Zustellern mit Annahmemöglichkeiten (Landzustellern)
aufzubauen.
Eine abgeschlossene Planung für die künftige Betriebsgestaltung liegt noch nicht vor. Alle bisherigen Einsatzversuche mit den Fahrbaren Postschaltern haben jedoch gezeigt, daß dieses Organisationsmittel keineswegs zu Härten führt oder sich zum Nachteil alter und behinderter Bürger auswirkt. Es wird im Gegenteil von der Bevölkerung durchweg als eine moderne und bedarfsgerechte Einrichtung des Annahmedienstes der Deutschen Bundespost begrüßt.
Zu Fragen B 53 und 54:
Da eine endgültige Planung über ,die Neuordnung noch nicht vorliegt, kann auch noch nichts darüber gesagt werden, in welchem Umfang die Umstellung auf ein neues Betriebssystem zur Aufhebung von Poststellen führen wird. Dabei würde es sich jedoch ohnehin generell nicht um den ersatzlosen Wegfall von Arbeitsplätzen, sondern lediglich um eine Umschichtung im Personaleinsatz handeln. Die betriebliche Neuordnung wird grundsätzlich nicht zu einer Einschränkung der Öffnungszeiten bei den Poststellen führen, die bestehenbleiben.
7812* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 55) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost erst nach Ablauf von sechs Wochen der Kriminalpolizei Mitteilung in Form einer Anzeige darüber gemacht hat, daß ihr am 20. April 1978 in Frankfurt aus einem Paketwagen Aktien im Werte von 3 Millionen DM gestohlen worden sind, und wenn ja, welche Gründe lagen hierfür vor, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen?
Am 20. April 1978 wurden in Frankfurt während der Zustellung aus einem Zustellfahrzeug zwei Pakete mit Wertangaben von 500 DM und 3 500 DM entwendet.
Im Zuge der postalischen Ermittlung stellte sich heraus, daß die Pakete entgegen ihrer Wertangabe von 500 DM und 3 500 DM Wertpapiere im Gesamtwert von rd. 'drei Millionen DM enthielten. Auf Grund des Verlustes wurde die Sperrung der Wertpapiere umgehend veranlaßt.
Das Personal der Deutschen Bundespost ist auf Grund einschlägiger Vorschriften verpflichtet, bei derartigen Straftaten unverzüglich die Polizei zu verständigen. Das ist bedauerlicherweise erst am 1. Juni 1978 geschehen.
Wegen des Fehlverhaltens der Dienstkräfte werden z. Z. Ermittlungen durchgeführt. Der Vorfall wird zum Anlaß genommen, das in Betracht kommende Personal erneut über die geltenden Bestimmungen belehren zu lassen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 56) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost ihren Reinigungsdienst durch entsprechende Verfügung an die Dienststellen in geeignet erscheinenden Fällen auf Fremdreinigung umstellt, und wie vereinbart sich eine solche Maßnahme mit wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, wonach eine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen sozialpolitisch unerwünscht sei?
Es trifft nicht zu, daß die Dienststellen der Deutschen Bundespost durch eine Verfügung angewiesen worden sind, die Eigenreinigung in geeignet erscheinenden Fällen auf Fremdreinigung umzustellen. Allerdings mußten Dienststellen in der Vergangenheit auf Grund von Wirtschaftlichkeitsvergleichen in Einzelfällen auf die Fremdreinigung übergehen. Damit wurde auch einer Forderung des Bundesrechnungshofs entsprochen. Bei der Deutschen Bundespost beträgt das Verhältnis Eigenreinigung zu Fremdreinigung 68 zu 32. Mit Hilfe der Ergebnisse von neuen Wirtschaftlichkeitsrechnungen wird z. Z. im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen geprüft, ob eine weitere Umstellung der Gebäudereinigung auf Fremdreinigung angebracht ist. Der Entscheidungsprozeß ist jedoch noch nicht abgeschlossen..
Bei der Umstellung von Eigenreinigung auf Fremdreinigung würde es sich nicht um eine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, sondern um die Vergabe von Annexaufgaben der öffentlichen Hand handeln, wie sie auf vielen Gebieten üblich ist.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 57 und 58) :
Bis wann ist mit der Einführung der Nahverkehrstarife für die heutigen Fernsprech-Ortsnetze Achern, Kappelrodeck, Bühl, Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau, Gernsbach, Forbach, Durmersheim, Iffezheim und Lichtenau zu rechnen?
Wie sieht für welche der genannten Ortsnetze die Sonderregelung wegen Grenznähe aus?
Der genaue Zeitpunkt der Einführung des neuen Telefon-Tarifsystems in den genannten Ortsnetzen kann voraussichtlich erst Ende dieses Jahres angegeben werden. Z. Z. wird noch geprüft, wann die technischen Voraussetzungen in den einzelnen Gebieten gegeben sind.
Die Fernsprechortsnetze
0 72 22 Rastatt
0 72 27 Lichtenau
0 72 29 Iffezheim
0 72 45 Durmersheim
erhalten einen Nahbereichsradius von 25 km, da sie unmittelbar an der Grenze zu Frankreich liegen. Die übrigen Ortsnetze liegen zwar in Grenznähe, erfüllen aber nicht die für eine Sonderregelung erforderlichen Kriterien. Deshalb gilt für sie der 20-km-Nahbereichsradius.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 59) :
Wie viele Finanzmittel für. welche Werbemaßnahmen hat die Bundesregierung insgesamt — einschließlich einer Zeitungswerbeaktion in der Woche des 5. Juni 1978 — aufgewandt, um die vorgeblichen „Vorteile" der Telefonnahbereiche und des „Zeittakts" darzustellen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7813*
Die in der 23. Woche (5. bis 11. Juni) 1978 in Tageszeitungen veröffentlichten Informationsanzeigen brachten den Bürgern Einzelheiten des von ihnen bereits als vorteilhaft anerkannten TelefonNandienstes nahe und haben die Deutsche Bundespost 367 000 DM .gekostet. Diese Tageszeitungsanzeigen sind Teil einer Public-Relations-Aktion zur Aufklärung über den Telefon-Nandienst, zu der noch eine Illustrierten-Anzeige und Großflächenplakate gehören. Die Kosten für die Illustrierten-Anzeige belaufen sich auf 824 000 DM, die für die PlakatAktion auf 1,7 Millionen DM. Die IllustriertenAnzeige ist in der Zeit vom 28. April bis 12. Mai veröffentlicht worden, während die Großflächenplakate in drei Dekaden in der Zeit von Anfang Mai bis Anfang Juli 1978 eingesetzt werden. Die Kosten der Gesamtaktion betragen rund 2,9 Millionen DM.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 60):
Trifft es zu, daß für die in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Lintner (Plenarprotokoll über die 63. Sitzung, Anlage 95) bekundete Absicht des Bundespostministeriums, Personenschutzräume nicht mehr als Außenbauten zu planen, sondern wieder als Innenbauten zu errichten, ein entsprechendes Schutzraumkonzept bisher nicht erarbeitet wurde, und wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung eines entsprechenden Konzepts zu rechnen?
Ein entsprechendes Schutzraumkonzept wurde bereits erarbeitet und wird derzeit zwischen den beteiligten Dienststellen abgestimmt. Es wird in absehbarer Zeit in Kraft gesetzt werden.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 61) :
Kann die Bundesregierung beim Briefeingangsdienst des Postamts Baden-Baden auf eine arbeitsrechtliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der dort beschäftigten Teilzeitarbeitskräfte drängen, um die regelmäßig anfallenden Überstunden zur Bewältigung des Hörerposteingangs beim Südwestfunk, die bis zu 38 Stunden monatlich betragen, arbeitsrechtlich aufzufangen oder gegebenenfalls für zusätzliche Einstellungen von Teilzeitbeschäftigten Sorge tragen?
Der Ermittlung der Zahl benötigter Arbeitsposten werden grundsätzlich die Wochenarbeitsmengen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Der Briefeingangsdienst beim Postamt Baden-Baden wurde so im September 1977 neu bemessen. Die auf dieser Be-
messung basierenden Dienststundenpläne sind Anfang Juni 1978 in Kraft gesetzt worden. Mit dem Bemessungsergebnis kann die regelmäßig anfallende Arbeitsmenge grundsätzlich ohne Überzeitarbeit bewältigt werden.
Zu Problemen kommt es nur, wenn außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Verkehrsspitzen auftreten. Dies ist beim Postamt Baden-Baden der Fall, wenn Lösungskarten zu Preisrätseln des Südwestfunks eingehen.
Die Berücksichtigung dieser Verkehrsspitzen in der Personalbemessung würde zu einer ständigen Überhöhung des Personalbedarfs zu Zeiten normalen Sendungsanfalls führen.
Das Postamt Baden-Baden erhöht entsprechend den geltenden arbeitszeitrechtlichen Regelungen für die Zeit, in der die Lösungskarten eingehen, die wöchentliche Arbeitszeit der Teilkräfte, um nach Möglichkeit Überstunden zu vermeiden. In einem verkehrsabhängigen Dienstzweig kann jedoch Überzeitarbeit nie ganz vermieden werden, weil die Verkehrsmengen starken zeitlichen und zahlenmäßigen Schwankungen unterworfen sind und die Arbeitsmenge am jeweiligen Eingangstag bearbeitet werden `muß.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 62 und 63) :
Welche Wohnungs- und konjunkturpolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung den gegenwärtig von Kreisen der Geschäftsbanken diskutierten Modellen einer vollen Vorfinanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei geringen Anfangsbelastungen bei, insbesondere welche Vorteile und welche Risiken für die Bewerber von Eigentumsobjekten sieht sie in derartigen Finanzierungsmodellen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Finanzierungsmodelle mit der Wohnungsbauförderung zu kombinieren, und welche öffentlichen Hilfen hält sie insbesondere für notwendig und für möglich, um die damit verbundenen Risiken abzudecken?
Die in zunehmendem Maße in der Kreditwirtschaft und in der Öffentlichkeit diskutierten Finanzierungsmodelle mit erhöhten Fremdfinanzierungen und entsprechend geringen Eigenkapitalanteilen bei gleichzeitiger Verbilligung der Anfangsbelastungen können durchaus geeignet sein, eine zusätzliche Nachfrage nach Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu mobilisieren.
Das Bundesbauministerium hat die Verbände der Kreditwirtschaft zu einem Informationsgespräch am 26. Juni 1978 eingeladen, um nähere Einzelheiten über die neuentwickelten Finanzierungsvorstellungen zu erfahren; insbesondere interessiert uns, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie sich verwirklichen lassen.
7814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978
Anlage 61
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 64) :
Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Tz. 53 der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms zu erfüllen, und wurden gegebenenfalls schon Ergebnisse erzielt?
Mit der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK), einer gemeinsamen Tochter von 12 Energieversorgungsunternehmen, wurden Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, die DWK an den Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur nuklearen Entsorgung im Kernforschungszentrum Karlsruhe (KFK) zu beteiligen. Wesentliche Aspekte dabei sind, jährliche Zahlungen der DWK an die KFK als Ausgleich für Überlassung der KFK-Kenntnisse im Bereich der nuklearen Entsorgung sowie die Übernahme der Betriebskosten der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) durch die Benutzer. Die Verhandlungen kommen zügig voran; die entsprechenden Verträge sollen Anfang 1979 in Kraft treten. Nach Vertragsabschluß werde ich Sie gern über das Ergebnis unterrichten.
Daneben gilt es, mittelfristig die Frage der Abdeckung des Betriebskostenrisikos größerer Demonstrationsanlagen im Energiebereich so zu klären, daß größere Belastungen für den öffentlichen Haushalt vermieden werden. Zur Zeit werden hierfür verschiedene Möglichkeiten geprüft, die nach Abschluß der internen Diskussion mit den Elektrizitätsversorgungsunternehmen verhandelt werden sollen mit dem Ziel, vor der nächsten Entscheidung über eine weitere Demonstrationsanlage ein Ergebnis erreicht zu haben.
Frühestens Anfang der 80er Jahre wird eine solche Entscheidung erforderlich sein.
Anlage 62
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 65, 66, 67 und 68) :
Welches für die Weiterentwicklung des Hochtemperaturreaktors verlangte einheitliche Grundkonzept ist nach Auffassung der Bundesregierung zu verfolgen?
Wie stellt sie sich die von ihr erwähnte organisatorische Neuordnung bei Herstellern und Zentren vor?
Was hat sie bisher konkret unternommen, um eine internatio-
nale Zusammenarbeit bei der HTR-Entwicklung zu erreichen?
Ist sie bereit, einen Rahmenfinanzplan für die Gesamtentwicklung des HTR zu erstellen, um mit der jährlichen Bewilligung verbundene Unklarheiten zu beseitigen?
Zu Frage B 65:
Das einheitliche Grundkonzept, auf das sich die an der Hochtemperaturreaktor-Entwicklung Beteiligten geeinigt haben, ist ein gemeinsames nukleares Wärmeerzeugungssystem auf der Basis eines Kugelhaufen-cores mit Spannbetonbehälter für eine Stromerzeugungs- und Prozeßwärmeanlage.
Zu Frage B 66:
Die organisatorische Neuordnung sieht ein Industriekonsortium für die Planung und Entwicklung des nuklearen Wärmeerzeugungssystems vor. Ein Konsortialvertrag zwischen der Gesellschaft für Hochtemperaturreaktor-Technik mbH und der Hochtemperatur-Reaktorbau GmbH ist paraphiert. Über eine organisatorische Verzahnung der Forschungs-und Entwicklungsarbeiten bei Industrie und Zentren wird zur Zeit verhandelt.
Zu Frage B 67:
Eine internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochtemperaturreaktor-Entwicklung konnte durch ein Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik 'Deutschland, Frankreich, ,der Schweiz und den USA vereinbart werden. Außerdem nimmt die deutsch-französische Regierungserklärung von Nizza im Februar 1976 Bezug auf die Hochtemperaturreaktor-Entwicklung ; Verhandlungen auf Regierungs- wie auch Industrieebene über eine Beteiligung Frankreichs an der deutschen Hochtemperaturreaktor-Entwicklung sind inzwischen angelaufen. Die industrielle Zusammenarbeit mit der Schweiz im Rahmen des Projekts Hochtemperaturreaktor mit Heliumturbine (HHT) soll beibehalten und den neuen Strukturen angepaßt werden. Mit Japan wird eine Zusammenarbeit durch ein „memorandum of understanding" zwischen den Forschungszentren JAERI und der Kernforschungsanlage Jülich vorbereitet.
Zu Frage B 68:
Grundlage langfristiger Forschungsvorhaben ist eine mehrjährige Finanzplanung, wie sie der Aufstellung des Bundeshaushalts zugrundeliegt. Eine solide mehrjährige Finanzplanung für die Weiterentwicklung des Hochtemperaturreaktor-Systems setzt voraus, daß die Neuordnung der Hochtemperaturreaktor-Entwicklung abgeschlossen ist.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 69 und 70):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7815*
Welche konkreten Projekte hat die deutsch-rumänische Consulting-Gesellschaft RODECO bisher abgeschlossen, und welche befinden sich noch in Vorbereitung bzw. Durchführung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Arbeitsergebnisse der RODECO, und wie hoch schätzt sie deren jetzige bzw. künftige entwicklungspolitische Bedeutung ein?
Zu Frage B 69:
Die rumänisch-deutsche Consulting (RODECO) GmbH ist eine Gesellschaft privaten Rechts. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, über die
Geschäftstätigkeit der RODECO zu berichten. Dies muß vielmehr der RODECO überlassen bleiben.
Zu Frage B 70:
Bei der Gründung der RODECO stand die Förderung der Entwicklungsländer in deutsch-rumänischer Kooperation im Vordergrund. Dieser Zielsetzung entsprach die bisherige Tätigkeit der RODECO. Soweit es der Bundesregierung bekannt ist, hat sich die Tätigkeit der RODECO seit ihrer Gründung im Jahre 1973 zufriedenstellend entwickelt.