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ID0809801400

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8098

  • date_rangeDatum: 15. Juni 1978

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Inhalt: Begrüßung des Vizepräsidenten der Knesset des Staates Israel, Moshe Meron . . . . 7733 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 7733 B Beratung über die von Bundesminister a. D. Rechtsanwalt Hermann Höcherl erarbeitete Untersuchung — Drucksache 8/1881 — Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen in Teil II der von Bundesminister a. D. Hermann Höcherl erarbeiteten Untersuchung — Drucksache 8/1923 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes — Drucksache 8/1852 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Erhöhung der inneren Sicherheit — Drucksachen 8/1046, 8/1864 — Baum, Bundesminister BMI . . 7733 D, 7764 B Dr. Eyrich CDU/CSU 7738 B Brandt (Grolsheim) SPD . . . . . . . 7744 C Dr. Wendig FDP 7748 D Spranger CDU/CSU 7752 D Pensky SPD 7757 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 7762 B Dr. Dregger CDU/CSU . . . . 7766 B, 7777 B Schmidt, Bundeskanzler 7767 D Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . 7773 B Wehner SPD 7776 B Fragestunde — Drucksache 8/1895 vom 09.06. 1978 — Ausführungen des Bundeskanzlers zur Problematik des Keynesianismus in seiner Rede in Bergneustadt MdlAnfr Al 09.06.78 Drs 08/1895 Stutzer CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 7778 B, D ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . . 7778 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Rückführung der Zuwachsrate der Staatsausgaben und der Wachstumsrate der Zentralbankgeldmenge bis zum Jahr 1981 auf einen Satz von 4 v. H. MdlAnfr A80 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A81 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Langner CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 7779 B, D, 7780 A ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . 7779 D, 7780 A Gleichstellung aller Kaufinteressenten bei der Veräußerung von Grundstücken der öffentlichen Hand sowie Eintreibung des ursprünglichen Begünstigungsbetrages durch die öffentliche Hand beim Weiterverkauf MdlAnfr A83 09.06.78 Drs 08/1895 Milz CDU/CSU MdlAnfr A84 09.06.78 Drs 08/1895 Milz CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 7780 B, C, D, 7781 A, B ZusFr Milz CDU/CSU . . 7780 B, C, D, 7781 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 7781 B Übertragung des nicht ausgeschöpften Kontingents für politische Gefangene aus Chile auf politisch inhaftierte Argentinier MdlAnfr A95 09.06.78 Drs 08/1895 Thüsing SPD MdlAnfr A96 09.06.78 Drs 08/1895 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7781 C, D, 7782 A ZusFr Thüsing SPD 7781 D, 7782 A Beurteilung der Ausgabe von Kreditkarten MdlAnfr A79 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 7782 B, C, D ZusFr Dr. Jens SPD . . . . . . . . 7782 C, D Wettbewerbsvorteile italienischer Stahlhersteller auf dem deutschen Markt durch Unterlaufen der Preisvorschriften der EG-Kommission MdlAnfr A99 09.06.78 Drs 08/1895 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A100 09.06.78 Drs 08/1895 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 7783 A, B, C, D, 7784 A, B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . . . 7783 B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . . 7783 C, 7784 B ZusFr Dr. Jens SPD 7783 D Sicherung der Arbeitsplätze in der saarländischen Stahlindustrie MdlAnfr A101 09.06.78 Drs 08/1895 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A102 09.06.78 Drs 08/1895 Hoffmann (Saarbrücken) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . 7784 C, D, 7785 A ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 7784 C, D Erhaltung der deutschen Rüstungsindustrie MdlAnfr A117 09.06.78 Drs 08/1895 Damm CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 7785 B, C, D, 7786 A, B ZusFr Damm CDU/CSU 7785 C, D ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU 7786 A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 7786 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 7786 B Genehmigung zur Ausfuhr des Flakpanzers Gepard; Erhaltung der deutschen Industriekapazitäten auf dem Rüstungssektor MdlAnfr A118 09.06.78 Drs 08/1895 Damm CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7786 C, D 7787 A, B, C, D ZusFr Damm CDU/CSU . . . . 7786 D, 7787 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7787 B ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 7787 B ZusFr Oostergetelo SPD 7787 C ZusFr Biehle CDU/CSU 7787 D Zahl der offenen Lehrstellen in den einzelnen Branchen MdlAnfr A5 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . 7788 A, B, C, D ZusFr Dr. Dübber SPD 7788 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7788 D Nächste Sitzung 7789 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7791* A Anlage 2 Förderung von Versuchen mit der von dem bulgarischen Doktor der Medizin und Psychotherapie Georg Lozanov entwickelten Lehrmethode MdlAnfr A4 09.06.78 Drs 08/1895 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7791* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 III Anlage 3 Aufnahme des Linienverkehrs nach der Volksrepublik China durch die Lufthansa MdlAnfr A8 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A9 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7791 * D Anlage 4 Aufnahme des Linienverkehrs nach der Volksrepublik China durch die Lufthansa MdlAnfr A10 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr All 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7792* A Anlage 5 Beurteilung der Selbstbedienungsspeisewagen im Intercity-Verkehr MdlAnfr A13 09.0638 Drs 08/1895 Merker FDP MdlAnfr A14 09.06.78 Drs 08/1895 Merker FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7792* B Anlage 6 Einführung einer Höchtsgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen; Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe und Nachtfahrten MdlAnfr A18 09.06.78 Drs 08/1895 Schmidt (München) SPD MdlAnfr A19 09.06.78 Drs 08/1895 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7792* C Anlage 7 Auswirkungen des I+D-Programms auf den Bibliotheksplan 1973; Förderung des nationalen und internationalen Leihverkehrs der Bibliotheken MdlAnfr A38 09.06.78 Drs 08/1895 Stockleben SPD MdlAnfr A39 09.06.78 Drs 08/1895 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 793* A Anlage 8 Auswirkungen des Verratsfalles Berger auf die Vertretung von Rechtspositionen bei den Verhandlungen über den Warschauer Vertrag MdlAnfr A73 09.0638 Drs 08/1895 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU MdlAnfr A74 09.06.78 Drs 08/1895 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7794* B Anlage 9 Einrichtung einer Informationszentrale für Auslandsbeziehungen im Dienstbereich des Bundesfinanzministers sowie Aufbau einer Datenbank MdlAnfr A75 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A76 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 7794* D Anlage 10 Entschädigung der schwäbischen Bauern für die Schäden aus dem NATO-Herbstmanöver „Reforger 77" MdlAnfr A77 09.06.78 Drs 08/1895 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 7795* B Anlage 11 Verwendung der von dem deutschen Unternehmen Otrag produzierten Raketen zu militärischen Zwecken; Kenntnis der Bundesregierung vom Vertragsabschluß zwischen der Otrag und der Regierung von Zaire MdlAnfr A97 09.06.78 Drs 08/1895 Gansel SPD MdlAnfr A98 09.06.78 Drs 08/1895 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7795* D Anlage 12 Weiterleitung der Aufträge für das Zonenrandgebiet in nicht geförderte Gebiete MdlAnfr A103 09.06.78 Drs 08/1895 Hanz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7796* B Anlage 13 Verhinderung des Aufbringens deutscher Fischereischiffe durch polnische Behörden MdlAnfr A106 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7796* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 14 Gesetzliche Maßnahmen zur Überprüfung medizinisch-technischer Geräte MdlAnfr A108 09.06.78 Drs 08/1895 Löffler SPD MdlAnfr A109 09.06.78 Drs 08/1895 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7796* D Anlage 15 Steigerung des Angebots an Ausbildungsstellen durch die Einrichtung von Funktionsbereichen in den Abteilungen Berufsberatung der Arbeitsämter MdlAnfr A110 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7797* B Anlage 16 Regelung des Arbeitskräftebedarfs und -angebots in den Industrie- und Gewerbebetrieben MdlAnfr A111 09.06.78 Drs 08/1895 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A112 09.06.78 Drs 08/1895 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7797* C Anlage 17 Nicht besetzte oder frei werdende Arztstellen im vertrauensärztlichen Dienst, im staatlichen Gesundheitsdienst sowie bei den Versorgungs- und Arbeitsämtern MdlAnfr A113 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Enders SPD MdlAnfr A114 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7798* A Anlage 18 Inanspruchnahme der Mittel für das Sonderprogramm der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der sozialen Dienste MdlAnfr A115 09.06.78 Drs 08/1895 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7798* B Anlage 19 Bundesmittel zur Ausbildung argentinischer Fernsehtechniker für die Übertragungen der Fußballweltmeisterschaft MdlAnfr A116 09.06.78 Drs 08/1895 Kuhlwein SPD SchrAntw MinDir Dr. Liebrecht BPA . . . 7798* D Anlage 20 Sachleistungen und Finanzmittel für den geplanten Informationsbesuch von Angehörigen des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesmarine zur Zeit der „Kieler Woche" MdlAnfr A119 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Corterier SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7799* A Anlage 21 Bitte des Chefs des Kanzlerbüros, Leister, an den Unterbezirk Hannover der SPD um organisatorische Vorkehrungen für eine Ordensübergabe an den früheren Bundesminister Ravens SchrAnfr B1 09.06.78 Drs 08/1895 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 7799* A Anlage 22 Zukunft des Kernkraftwerks Lingen SchrAnfr B4 09.06.78 Drs 08/1895 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr B5 09.06.78 Drs 08/1895 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7799* B Anlage 23 Verhinderung einer Massierung von Kernkraftwerken in den Grenzgebieten sowie Bau des Kernkraftwerks Remerschen/Luxemburg SchrAnfr B7 09.06.78 Drs 08/1895 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr B8 09.06.78 Drs 08/1895 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7799* D Anlage 24 Ausbildung von Nachwuchskräften für den gehobenen und mittleren Dienst in Bundesministerien SchrAnfr B9 09.06.78 Drs 08/1895 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B10 09.06.78 Drs 08/1895 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7800* B Anlage 25 Schutzmaßnahmen gegen Feuerunfälle SchrAnfr B11 09.06.78 Drs 08/1895 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7800* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 V Anlage 26 Beeinträchtigung der Energieversorgung durch Nichtgenehmigung von Wärmepumpanlagen auf Grund des § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes SchrAnfr B12 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7801* A Die Frage B 13 — Drucksache 8/1895 vom 09. 06. 78 — des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) ist nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig. Anlage 27 Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen aus Kraftfahrzeugabgasen SchrAnfr B14 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B15 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7801* B Anlage 28 Vorlage des Berichts über Möglichkeiten zur Einebnung von Disparitäten in der Altersversorgung innerhalb des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B16 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7801* D Anlage 29 Konsequenzen aus dem Rücktritt des Personalrats beim BMWi anläßlich der Beförderung von MinRat Wohlleben zum Unterabteilungsleiter SchrAnfr B17 09.06.78 Drs 08/1895 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7802* A Anlage 30 Zentrale Sammlung und Auswertung der Urteile in Wirtschaftsstrafsachen SchrAnfr B18 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7802* A Anlage 31 Freistellung von Bankinstituten mit einer Bilanzsumme bis zu 20 Millionen DM von der Verpflichtung zur Beschäftigung von mindestens zwei Geschäftsführern SchrAnfr B19 09.06.78 Drs 08/1895 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7802* C Anlage 32 Erlasse über die Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen ; Weitergabe von Informationen über auf Auslandsbeziehungen „spezialisierte Berater" durch die IZA SchrAnfr B20 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B21 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7802* D Anlage 33 Steuerfreie Rücklage für Familienheimbesitzer im Umkreis des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr SchrAnfr B22 09.06.78 Drs 08/1805 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7803* B Anlage 34 Heraufsetzung der Steuern sowie Beschränkung der Werbung für Zigaretten SchrAnfr B23 09.06.78 Drs 08/1895 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7803* D Anlage 35 Ausbau der Kernenergie auf 24 000 Megawatt bis 1985 sowie wirtschaftliche Notwendigkeit und Umweltverträglichkeit des Blocks C im Kernkraftwerk Biblis SchrAnfr B24 09.06.78 Drs 08/1895 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B25 09.06.78 Drs 08/1895 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7804* B Anlage 36 Verhinderung einer Preiserhöhung für Stahl in der EG zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber Drittländern SchrAnfr B26 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B27 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B28 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7804* D Anlage 37 Stand der Verhandlungen zwischen der industriellen Kraftwirtschaft und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen SchrAnfr B29 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7805* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 38 Förderung des Projekts zur Bekämpfung von Hagelunwettern durch Besprühen der Wolken mit Silberjodid aus Flugzeugen SchrAnfr B30 09.06.78 Drs 08/1895 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7805* D Anlage 39 Arbeitsrechtlicher Status von Au-pair-Beschäftigten SchrAnfr B31 09.06.78 Drs 08/1895 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7806* A Anlage 40 Berücksichtigung der zur Pflege eines behinderten Kindes aufgewendeten Zeiten berufstätiger Frauen ohne Beiträge zur Rentenversicherung hinsichtlich der Höhe der Rente MdlAnfr B32 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7806* C Anlage 41 Übernahme von Gemeinschaftsaufgaben von Krankenhäusern für andere Krankenhäuser, z. B. Wäscherei, Datenverarbeitung, Speisenlieferung als Beitrag zur Kostendämpfung im Krankenhauswesen SchrAnfr B33 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7806* D Anlage 42 Durchführung einer Befragung aller ausscheidenden bzw. der ehemaligen Berufssoldaten zum Thema „Ruhestand: Fürsorge und Betreuung" ; Unruhe unter den Hauptfeldwebeln über die Versetzungsaktion in der Bundeswehr SchrAnfr B34 09.06.78 Drs 08/1895 Würtz SPD SchrAnfr B35 09.06.78 Drs 08/1895 Würtz SPD SchrAnfr B36 09.06.78 Drs 08/1895 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7807* A Anlage 43 Stand der Planungen zur Errichtung des Soldatenheims Montabaur SchrAnfr B37 09.06.78 Drs 08/1895 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7808* A Anlage 44 Genehmigung des Exports von Einzelteilen der Panzerabwehrrakete Milan über Frankreich nach Syrien; Genehmigung des Exports einer in Hamburg zu bauenden Fregatte nach Argentinien SchrAnfr B38 09.06.78 Drs 08/1895 Gansel SPD SchrAnfr B39 09.06.78 Drs 08/1895 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7808* A Anlage 45 Warnungen amerikanischer Ärzte vor „Trimm-Trab" SchrAnfr B40 09.06.78 Drs 08/1985 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7808* C Anlage 46 Gesetzliche Regelung der Kooperation zwischen zivilen und militärischen Verantwortungsbereichen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Verteidigungs- und Katastrophenfall SchrAnfr B41 09.06.78 Drs 08/1895 FrauDr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B42 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7808* D Anlage 47 Einführung eines neuen Führerscheins mit Coupons (18 Punkte) zur Abtrennung durch die Polizei bei Verkehrsübertretungen SchrAnfr B43 09.06.78 Drs 08/1895 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 7809* A Anlage 48 Vierspuriger Ausbau der Autobahn SingenStockach und Überlingen–Friedrichshafen SchrAnfr B44 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B45 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7809* C Anlage 49 Investitionskosten für einen mehrgleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecken von Berlin nach Hamburg und nach Hannover SchrAnfr B46 09.06.78 Drs 08/1895 Wohlrabe CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 VII SchrAnfr B47 09.06.78 Drs 08/1895 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7809* D Anlage 50 Ausbau der Autobahnausfahrt Montabaur SchrAnfr B48 09.06.78 Drs 08/1895 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7810* B Anlage 51 Ermöglichung der Benutzung von Autobahnraststätten durch Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer SchrAnfr B49 09.06.78 Drs 08/1895 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7810* C Anlage 52 Durchführung der Baumaßnahmen der Bundesbahn für die Stadt Rotenburg/Fulda SchrAnfr B50 09.06.78 Drs 08/1895 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B51 09.06.78 Drs 08/1895 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7811* A Anlage 53 Beseitigung von Arbeitsplätzen bei Auflösung von Poststellen auf dem Land und in Stadtrandgebieten; Auflösung von Poststellen in Rheinland-Pfalz SchrAnfr B52 09.06.78 Drs 08/1895 Josten CDU/CSU SchrAnfr B53 09.06.78 Drs 08/1895 Josten CDU/CSU SchrAnfr B54 09.06.78 Drs 08/1895 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7811 * C Anlage 54 Unterrichtung der Kriminalpolizei durch die Bundespost über den Diebstahl von Aktien aus einem Paketwagen in Frankfurt SchrAnfr B55 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7812* A Anlage 55 Umstellung des Reinigungsdienstes der Bundespost auf Fremdreinigung SchrAnfr B56 09.06.78 Drs 08/1895 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7812* B Anlage 56 Einführung der Nahverkehrstarife für die Ortsnetze Achern, Kappelrodeck, Bühl, Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau, Gernsbach, Forbach, Durmersheim, Iffezheim und Lichtenau SchrAnfr B57 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B58 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7812* C Anlage 57 Finanzmittel für Werbemaßnahmen zur Darstellung der Vorteile der Telefonnahbereiche und des Zeittakts SchrAnfr B59 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7812* D Anlage 58 Personenschutzräume im Bundespostministerium SchrAnfr B60 09.06.78 Drs 08/1895 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7813* A Anlage 59 Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei den beim Briefeingangsdienst des Postamts Baden-Baden beschäftigten Teilzeitarbeitskräften SchrAnfr B61 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . . 7813* B Anlage 60 Wohnungs- und konjunkturpolitische Bedeutung der von Geschäftsbanken diskutierten Modelle einer vollen Vorfinanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei geringem Anfangskapital; Kombinieren der Finanzierungsmodelle mit der Wohnungsbauförderung SchrAnfr B62 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B63 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 7813* D Anlage 61 Initiativen der Bundesregierung zur Erfüllung der Tz. 53 der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms SchrAnfr B64 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7814* A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 62 Internationale Zusammenarbeit bei der Weiterentwicklung des Hochtemperaturreaktors sowie Erstellung eines Rahmenfinanzplans für die Gesamtentwicklung des HTR SchrAnfr B65 09.06.78 Drs 08/1895 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B66 09.06.78 Drs 08/1895 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B67 09.06.78 Drs 08/1895 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B68 09.06.78 Drs 08/1895 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7814* B Anlage 63 Entwicklungspolitische Bedeutung der Projekte der deutsch-rumänischen Consulting-Gesellschaft RODECO SchrAnfr B69 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B70 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . 7814* D 98. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 15. 6. Dr. van Aerssen * 15. 6. Dr. Ahrens ** 15. 6. Dr. Aigner * 15. 6. Alber * 15. 6. Dr. Bangemann * 15. 6. Dr. Bayerl * 15. 6. Biechele 15. 6. Blumenfeld * 15. 6. Burger 15. 6. Coppik 15. 6. Daweke 15. 6. Engelsberger 15. 6. Fellermaier * 15. 6. Flämig * 15. 6. Dr. Früh * 15. 6. Dr. Fuchs * 15. 6. Gertzen 15. 6. Haase (Fürth) * 15. 6. Handlos 15. 6. Hauser (Krefeld) 15. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 6. Ibrügger * 15. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6. Dr. Jentsch 15. 6. Jung * 15. 6. Dr. h. c. Kiesinger 15. 6. Dr. Klepsch * 15. 6. Klinker * 15. 6. Dr. Kreile 15. 6. Koblitz 23. 6. Lange * 15. 6. Lemp * 15. 6. Lücker * 15. 6. Luster * 15. 6. Frau Dr. Martiny-Glotz 15. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller ** 15. 6. Müller (Wadern) * 15. 6. Dr. Müller-Hermann * 15. 6. Dr. Narjes 15. 6. Pawelczyk 15. 6. Reddemann ** 15. 6. Rosenthal 15. 6. Schmidt (München) * 15. 6. Schreiber * 15. 6. Schwarz 23.6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 15. 6. Dr. Schwörer * 15. 6. Seefeld * 15. 6. Sieglerschmidt * 15. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. Strauß 15. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Sybertz 23. 6. Frau Dr. Walz * 15. 6. Wawrzik * 15. 6. Wittmann (Straubing) 15. 6. Baron von Wrangel 15. 6. Würtz * 15. 6. Zeyer * 15. 6. Ziegler 23. 6. Zywietz * 15. 6. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 4) : Welche Überlegungen gibt es im Verantwortungsbereich der Bundesregierung, Versuche mit der von dem bulgarischen Doktor der Medizin und Psychotherapie Georg Lozanov entwickelten Lehrmethode (vgl. „Stern" 18/78 vom 27. April 1978, Seite 94) auch in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern? Im Rahmen des von Bundesregierung und sieben Ländern getragenen Modellversuchsprogramms „Künstler + Schüler" werden u. a. die vielfältigen pädagogischen Möglichkeiten von Musik, Tanz, Rhythmik und darstellendem Spiel in verschiedenen Unterrichtsfächern erprobt. Die Bundesregierung würde einen im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung vorgelegten Antrag eines Landes auf Förderung eines Vorhabens zur Erprobung der von Dr. Georg Lozanov entwickelten Lehrmethode prüfen, insbesondere wenn er den von Bund und Ländern gemeinsam festgelegten Förderungsschwerpunkten und Vorrangbereichen für die Modellversuchsförderung - Förderung des kreativen Lernens - entspricht. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 8 und 9) : Weshalb hat die Deutsche Lufthansa AG, an welcher der Bund mit 74,31 v. H. beteiligt ist, bisher keinen direkten Linienflugverkehr in die Volksrepublik China aufgenommen? Gibt es außenpolitische Rücksichten, welche den Flugverkehr der Lufthansa mit China unterbinden? Zu Frage A 8: Die Deutsche Lufthansa AG sieht sich vorerst noch nicht in der Lage, den direkten Fluglinienverkehr mit der Volksrepublik China aufzunehmen. Ihre Untersuchungen haben ergeben, daß unter Berücksich- 7792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 tigung der verkehrsrechtlichen Ausgangslage, der technischen Gegebenheiten, der operationellen Erfordernisse und des vorhandenen und zu erwarten-. den Verkehrsaufkommens ein wirtschaftlicher Betrieb einer Fluglinie nach Peking auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. Zu Frage A 9: Nein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 10 und 11): Wann wird die Lufthansa den Linienverkehr nach Peking aufnehmen, nachdem die ansteigende Nachfrage bei anderen Fluggesellschaft, z. B. der Swissair, die Notwendigkeit der Linie unterstreicht? Wird die Bundesregierung die zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland verstärkt in Gang kommenden Wirtschaftsbeziehungen dadurch unterstützen, daß sie auf die Lufthansa einwirkt, den Linienverkehr mit China bald zu eröffnen? Zu Frage A 10: Die bei der Swissair inzwischen erreichten positiven Ergebnisse lassen nicht darauf schließen, daß zusätzlich eingerichtete Lufthansa-Dienste sich in gleicher Weise entwickeln werden, da sich das von der Swissair und der seit Mai 1978 neu hinzugekommenen chinesischen Fluggesellschaft beförderte deutsche Aufkommen dann auf 3 Gesellschaften verteilen würde. Zu Frage A 11: Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, die Deutsche Lufthansa AG zur Einrichtung von wirtschaftlich nicht vertretbaren Linien zu veranlassen, da sie ihr anderenfalls die dadurch entstehenden Verluste ausgleichen müßte. Die Lufthansa ist jedoch angehalten, die Entwicklung des europäisch-chinesischen Luftverkehrs sorgfältig zu beobachten, um Peking in ihr Flugliniennetz einzubeziehen, sobald die Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/1895 Fragen A 13 und 14): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn neuerdings im Intercity-Verkehr Selbstbedienungsspeisewagen einsetzt, die auf Grund ihrer Ausstattung, z. B. Plastikbecher für Getränke, einen erheblichen Leistungsrückgang darstellen? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Gründe die Deutsche Bundesbahn dazu veranlaßt haben, dieses System einzuführen? Zu Frage A 13: Die Bundesregierung anerkennt das Bemühen der Deutschen Bundesbahn (DB) um kostengünstigere Betriebsformen, das in der Einführung des Selbstbedienungsspeisewagens (Quick-Pick) zum Ausdruck kommt. Diese unternehmerische Maßnahme, die im übrigen nach dem Bundesbahngesetz in den ausschließlichen Entscheidungsbereich der DB fällt, läßt nach den bislang gesammelten Erfahrungen keinen erheblichen Leistungsrückgang im Speisewagendienst erkennen. Zu Frage A 14: Die Deutsche Bundesbahn sah sich angesichts der Kostenunterdeckung von rund 32,5 Millionen DM im Jahre 1977 im Speisewagendienst veranlaßt, in Verbindung mit geringerer Nachfrage eine kostensenkende und damit wirtschaftlichere Betriebsform einzuführen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 18 und 19) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Versuchen mit der Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf Bundesautobahnen ziehen, und ist sie insbesondere der Auffassung, daß die Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen ein geeignetes Mittel zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit ist? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit einer Tempobegrenzung auf 80 km/h bei Nässe und über eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nachtfahrten als Beiträge zur Senkung der bei Nässe- und Nachtfahrten typischen Unfälle? Zu Frage A 18: Nach sorgfältiger Auswertung des Gutachtens der Projektgruppe „Autobahngeschwindigkeiten", nach Erörterung mit den Verbänden und den Ländern ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Beibehaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h verbunden mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bei Nässe unter Berücksichtigung aller Umstände die optimale Lösung darstellt. Zu Frage A 19: Ein allgemeines Tempo-Limit von 80 km/h bei Nässe wird nicht erwogen. Derartige Beschränkungen können örtlich notwendig sein und werden dann durch die Straßenverkehrsbehörden der Länder angeordnet. Die beabsichtigte Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h bei Nässe wird einen beachtlichen Sicherheitsgewinn bringen. Eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung bei Nacht hält die Bundesregierung wegen der nachts geringen Verkehrsdichte nicht für gerechtfertigt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7793* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 38 und 39) : Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Programm „Information und Dokumentation" (I+D-Programm) mit dem Bibliotheksplan '73, und welche negativen Auswirkungen befürchtet sie, wenn Abstriche am Bibliotheksplan '73 gemacht würden? Wie beurteilt die Bundesregierung den nationalen und internationalen Leihverkehr der Bibliotheken, und welche Maßnahmen werden von ihr zu dessen Verbesserung unterstützt? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie wie folgt: Zu Frage A 38: Der Bibliotheksplan 73, der unter finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ausgearbeitet wurde, ist von der Deutschen Bibliothekskonferenz auf dem Bibliothekskongreß 1973 verabschiedet worden. Nach diesem Plan soll der verschiedenartige Literaturbedarf durch ein abgestuftes System von Bibliotheken auf vier Funktionsebenen — von der örtlichen und regionalen bis hin zur überregionalen Literaturversorgung — und durch systematische Zusammenarbeit aller bibliothekarischen Einrichtungen im Rahmen eines Verbundnetzes gedeckt werden. Mit dem federführend vom Bundesminister für Forschung und Technologie betreuten Programm zur Förderung der Information und Dokumentation (IuDProgramm) will die Bundesregierung leistungsfähige Informations- und Dokumentationsdienste schaffen. Die eingeleiteten Maßnahmen zum Aufbau von Fachinformationssystemen werden nur dann voll wirksam, wenn neben dem Literaturnachweis auch der schnelle Zugang zur benötigten Literatur durch ein entsprechend ausgebautes Literaturversorgungssystem gewährleistet ist. Der benutzergerechten Ausstattung der deutschen Bibliotheken mit Literatur und der Verbesserung des Leihverkehrs kommen hierbei entscheidende Bedeutung zu. Eine unzureichende Erfüllung des Bibliotheksplanes könnte empfindliche Rückwirkungen auf das gesamte nationale Kommunikationsgefüge haben, weil den durch wachsende Informationsbedürfnisse zunehmenden Literaturbestellungen dann zum Nachteil von Wissenschaft und Forschung nicht ausreichend entsprochen werden könnte. Der Bund leistet in mehrfacher Hinsicht Beiträge zur Stärkung des Bibliothekswesens, so insbesondere durch — Förderung der Deutschen Bibliothek als zentrale Archivbibliothek und nationales bibliographisches Zentrum für die deutschsprachige Literatur — Beteiligung an der Finanzierung weiterer Bibliotheken mit überregionalen Aufgaben (z. B. Staatsbibliothek, Preußischer Kulturbesitz, Zentrale Fachbibliotheken) — Förderung der Arbeitsstelle für Bibliothekswesen und der Arbeitsstelle für Bibliothekstechnik, beide jetzt im Deutschen Bibliotheksinstitut zusammengefaßt — Förderung .von Vorhaben zur Modernisierung und Rationalisierung der Bibliotheken — Förderung von Vorhaben zur Verknüpfung der Fachinformationsdienste mit der Literaturvermittlung — indirekt auf dem Wege der Förderung des wissenschaftlichen Bibliothekswesens durch die von Bund und Ländern finanziell getragene Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus insbesondere in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung für die Verwirklichung des „Bibliotheksplans 73" ein. Zu Frage A 39: In der Bundesrepublik fallen jährlich rund 2 Millionen Fernleihvorgänge an. Gemessen an internationalen Maßstäben muß die Funktionsfähigkeit des Fernleihverkehrs als relativ gut bezeichnet werden. Die Deutsche Bibliothekskonferenz hat auf ihrem Stuttgarter Bibliothekskongreß am 17. Mai 1978 eine neue Leihverkehrsordnung verabschiedet, die weitere Fortschritte erwarten läßt. Dennoch wird der Leihverkehr verbesserungsbedürftig bleiben: So kann etwa wissenschaftlichtechnische Literatur für Zwecke der Forschung, Entwicklung und Lehre nicht immer in der gebotenen Schnelligkeit vermittelt werden. Dies ist nicht nur ein nationales, sondern im Hinblick auf das weltweite Literaturaufkommen auch ein internationales Problem und wird daher zunehmend auch in internationalen Organisationen (z. B. in der UNESCO, in den Europäischen Gemeinschaften und im Internationalen Verband von Bibliotheken — IFLA) behandelt. Zielvorstellung bleibt ein leistungsfähiges Literaturnachweis- und -fernbestellungssystem, das den unterschiedlichen Bedürfnissen von Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Einzelpersonen entspricht. Diese Zielvorstellung ist erst teilweise verwirklicht. Insbesondere der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung muß weiter untersucht und entwickelt werden. Die Bundesregierung ist bereit, sich im Zusammenhang mit dem Aufbau eines nationalen Bibliotheks- und Informationsverbunds und dessen Anschluß an das Informationsnetz der Europäischen Gemeinschaften an der weiteren Entwicklung eines überregionalen Literaturnachweis- und -fernbestellungssystems zu beteiligen. Hier sind allerdings noch eingehende Verhandlungen vor allem mit den Ländern erforderlich. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß sich u. a. folgende vom BMBW geförderte Vorhaben auf die Verbesserung des Leihverkehrs auswirken: - Untersuchung zur Ausstattung der Leihverkehrsregionen mit neuerer deutschsprachiger Literatur 7794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 — Untersuchung über die Möglichkeit eines Deutschen Gesamtkatalogs — Untersuchung über einen Verbundkatalog aus den maschinenlesbaren Katalogdaten der neuen Universitätsbibliotheken — Untersuchung zur Vereinheitlichung der Regionalen Zentralkataloge. Auch der Bundesminister für Forschung und Technologie finanziert im Rahmen des IuD-Programms u. a. folgende Projekte: — Aufbau und Fortentwicklung eines nationalen Zentrums für das Internationale Datensystem für periodische Publikationen der UNESCO bei der Deutschen Bibliothek — Aufbau eines zentralen Dienstes zur Vorindexierung der bei der Deutschen Bibliothek ständig eingehenden deutschsprachigen wissenschaftlichtechnischen Zeitschriftenliteratur für Dokumentations- und Bibliothekszwecke — Entwicklung einer zentralen Datenbank und eines Magnetbanddienstes für bibliographische Informationen über die nationale Buch- und Medienproduktion nach Benutzerprofilen bei der deutschen Bibliothek mit Anschluß an den nationalen und europäischen Informationsverbund der Europäischen Gemeinschaften — Entwicklung eines DV-gestützten Bibliotheksverbundes der Obersten Bundesbehörden und des Deutschen Bundestages. Ferner ist die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Zeitschriftendatenbank in Berlin zu erwähnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 73 und 74): Ist der vorzeitige Verrat der Stellungnahme der Bundesregierung zu Rechtspositionen und Grenzfragen ganz Deutschlands vor Beginn von Verhandlungsgesprächen über solche Fragen nicht ebenso als Verrat eines Staatsgeheimnisses im Spionagefall Berger zu beurteilen, wie es bei dem Verrat von Anweisungen der Bundesregierung zur Stellungnahme gegenüber Forderungen, die das Gebiet des Geltungsbereichs des Grundgesetzes selbst betreffen, gewesen wäre? Mit welcher logischen und mit welcher sachlichen Begründung wurde nach den pflichtgemäßen Erhebungen der Bundesregierung im Verratsfall Berger einerseits zwar die Gefahr schwerer Nachteile für Deutschland als Ganzes und für die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, ganz Deutschlands Rechtspositionen zu wahren, verursacht, andererseits aber trotz dieser Nachteile die Ergebnisse des Warschauer Vertrags für Deutschland als Ganzes nicht nachteilig beeinflußt? Zu Frage A 73: Frau Helge Berger ist durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. November 1977 wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und mit Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Vorliegen eines Landesverrats hat das Gericht nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung in Übereinstimmung mit dem Sitzungsvertreter der Bundesanwaltschaft verneint. Die Bundesregierung lehnt es aus grundsätzlichen Erwägungen ab, diese Bewertung eines unabhängigen Gerichtes in Zweifel zu ziehen. Zu Frage A 74: Wie bereits in der Antwort auf die vorherige Frage erwähnt, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Helge Berger unter anderem der geheimdienstlichen Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall für schuldig befunden. Ein besonders schwerer Fall der geheimdienstlichen Agententätigkeit liegt nach § 99 des Strafgesetzbuches in der Regel vor, wenn der Täter unter anderem eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung von Geheinmnissen besonders verpflichtet, oder er durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bejaht, daß durch die geheimdienstliche Agententätigkeit von Helge Berger die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt worden ist. Das Gericht hat aber mit eingehender Begründung verneint, daß der Verrat von Frau Berger als Landesverrat zu werten ist. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Verrat die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nämlich nicht herbeigeführt. In der Urteilsbegründung setzt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in diesem Zusammenhang auch mit der Frage auseinander, ob der Verrat von Frau Berger die Ergebnisse des Warschauer Vertrages nachteilig beeinflussen konnte. Da das Urteil gegen Frau Berger VS-vertraulich eingestuft ist, bitte ich um Ihr Verständnis, daß ich Ihnen die hierzu vom Gericht gegebene Begründung nicht öffentlich darlegen kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 75 und 76): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie eine Informationszentrale für Auslandsbeziehungen aufbaut oder bereits aufgebaut hat, die im Dienstbereich des Bundesfinanzministers unter der Bezeichnung IZA geführt wird, und wenn ja, ist diese Zentrale Teil des Bundesamts für Finanzen? Beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzlich eine besondere Datenbank aufzubauen, und wenn ja, ist diese Datenbank mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten auf ihre Rechtmäßigkeit abgestimmt? Nach dem Finanzverwaltungsgesetz gehört zu den Aufgaben des Bundesamts für Finanzen „die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen nach näherer Weisung des Bundesministers der Finanzen" (§ 5 Abs. 1 Nr. 6). Auf Grund dieses gesetzlichen Auftrags hat Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7795* das Bundesamt für Finanzen eine Informationszentrale Ausland — kurz als IZA bezeichnet — aufgebaut und baut sie weiter aus. Die Weisungen des Bundesministers der Finanzen sind vornehmlich in dem BMF-Schreiben vom 15. September 1975 enthalten, das im Bundessteuerblatt 1975 I S. 1018 veröffentlicht woren ist. Die Zentrale ist Teil des Bundesamts für Finanzen, das als Oberbehörde zu den Bundesfinanzbehörden gehört (§ 1 Nr. 2 Finanzverwaltungsgesetz). Aufgabe der Informationszentrale Ausland ist es, Informationen zusammenzutragen, die zur intensiven Zusammenarbeit und zeitnahen Unterrichtung aller beteiligten Finanzbehörden auf diesem Gebiet notwendig sind. Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermittlung von Auslandsbeziehungen im Besteuerungsverfahren besondere Bedeutung zu. Das Bundesamt für Finanzen setzt bei der Erfüllung seiner Aufgabe ein DV-gestütztes Informationssystem nach Weisungen des Bundesministers der Finanzen ein; wesentlicher Bestandteil ist dabei eine Datenbank. Dieses Informationssystem befindet sich zur Zeit im Aufbau. Das Bundesamt für Finanzen beachtet sorgfältig die Bestimmungen über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die dem Informationssystem zugrunde liegende Datei ist zum Register des Bundesdatenschutzbeauftragten angemeldet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 77) : Trifft es zu, daß schwäbische Bauern sieben Monate nach Beendigung des NATO-Herbstmanövers „Reforger 77" auf Grund fehlender Einigung der Behörden über die Zuständigkeiten bei der Schadensabwicklung noch immer auf die Überweisung ihrer Entschädigungsforderungen warten müssen, wie aus dem Pressedienst des Bayerischen Bauernverbands vom 24. Mai 1978 hervorgeht, und wenn ja, wird die Bundesregierung sich für die Beschleunigung der Auszahlung einsetzen? Es trifft zu, daß einige Manöverschäden noch .nicht abgegolten werden konnten, die durch das amerikanische Reforger-Manöver in der Zeit vom 1. bis 30. September 1977 im Raum südlich der Donau verursacht worden sind. Allerdings ist die Abwicklung der Schäden nicht durch die Uneinigkeit der Entschädigungsbehörden über ihre Zuständigkeit, sondern durch die nach Beendigung des Manövers einsetzenden Schneefälle wesentlich verzögert worden. Da das Manövergebiet von Mitte November 1977 bis etwa Ende Februar 1978 unter einer dichten Schneedecke lag, konnte der größte Teil der Flurschäden erst sehr spät von den Schadenskommissionen aufgenommen und begutachtet werden.. Die Manöverschäden werden überwiegend von der Verteidigungslastenverwaltung der Länder Baden-Württemberg und Bayern und nur zu einem geringen Teil von der Bundeswehrverwaltung reguliert. Das Amt für Verteidigungslasten in München hat inzwischen alle landwirtschaftlichen Schäden im Land Bayern abgewickelt bzw. den Betroffenen Entschädigungen angeboten. Unerledigt sind nur noch die Schadensfälle, in denen Grenzsteine und Drainageeinrichtungen der Landwirte beschädigt worden sind. Eine geringfügige Verzögerung einzelner Entschädigungsverfahren war im Land Bayern dadurch eingetreten, daß das Amt für Verteidigungslasten in München wegen nachträglich aufgetretener Zweifelsfragen noch tatsächliche Feststellungen treffen mußte, ob die in einem Teilbereich des Landkreises Ober-Allgäu entstandenen Schäden von der Bundeswehr allein oder gemeinsam mit den amerikanischen Streitkräften verursacht worden sind. Da die von der Bundeswehr allein verursachten Schäden von der Bundeswehrverwaltung abzugelten und von der Bundesrepublik finanziell selbst zu tragen sind, ließ sich diese für einige Entschädigungsverfahren verzögerliche Prüfung nicht vermeiden. Das Amt für Verteidigungslasten in Ulm hat rd. 71 % der im Land Baden-Württemberg verursachten Flurschäden den Landwirten entschädigt oder ihnen Entschädigungsangebote unterbreitet. Das Finanzministerium Baden-Württemberg rechnet damit, daß das Amt bis Ende Juli 1978 alle landwirtschaftlichen Schäden abgewickelt haben wird. Die Bundeswehrverwaltung hat fast alle bei ihr geltend gemachten Flurschäden reguliert. Um auf eine zügige Abwicklung der Manöverschäden hinzuwirken, hat das Bundesministerium der Finanzen mit den Finanzministerien der Länder Bayern und Baden-Württemberg ständig Kontakt gehalten. Die Bundesregierung wird auch weiterhin darauf Einfluß nehmen, daß die Behörden die restlichen Flurschäden des Manövers alsbald den Landwirten entschädigen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 97 und 98) : Hat die Bundesregierung vom Abschluß des Vertrags zwischen dem deutschen Unternehmen OTRAG und der Regierung von Zaire Kenntnis gehabt, und aus welchem Grund sind ausländische Regierungen bei der Bundesregierung wegen dieses Vertrags vorstellig geworden? Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Tätigkeit der OTRAG Einfluß zu nehmen, und kann die Bundesregierung ausschließen, daß die von der OTRAG produzierten Raketen zu militärischen Zwecken benutzt werden? 1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (6. Dezember 1975) hatte die Bundesregierung keine Kenntnis von der zwischen der Firma OTRAG und der Republik Zaire getroffenen Vereinbarung. Einige Regierungen haben ihre Besorgnis zu erkennen gegeben, die Bundesrepublik Deutschland könnte durch OTRAG ein militärisches Raketensystem entwickeln, zumindest aber verhindere sie eine solche Entwicklung nicht. Eine Anzahl afrikani- 7796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 scher Stimmen, vor allem im südlichen Afrika, befürchten durch OTRAG eine Beeinträchtigung ihrer Sicherheitsinteressen. Die Bundesregierung hat den von der Firma OTRAG geschlossenen Vertrag sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Weltraumvertrag, WEU-Vertrag und anderen einschlägigen internationalen Vereinbarungen überprüft. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß dieser Vertrag nicht gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und Beschränkungen, denen die Bundesrepublik Deutschland unterliegt, verstößt. 2. Die OTRAG-Rakete ist für den kommerziellen Transport von zivilen Nutzlasten in den Weltraum konzipiert. Nach unseren Feststellungen ist die Rakete, die sich noch in der Entwicklungsphase befindet, auf Grund ihrer Konstruktionsmerkmale für militärische Zwecke nicht geeignet. Die Bundesregierung, die auf die Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen den größten Wert legt, hätte sofort geeignete Maßnahmen ergriffen, wenn ihre Feststellungen zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Um eine klare Kontrolle ausüben zu können, hat die Bundesregierung durch eine am 4. Mai 1978 vorgenommene Änderung der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung sichergestellt, daß die Ausfuhr von Raketen und Raketenteilen auch für zivile Zwecke genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigung kann versagt werden, „um eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhindern" oder um „zu verhüten, daß die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden". Anlage 12 Antwort des Parl. Staatsekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 103) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Genuß der bevorzugten Berücksichtigung der Zonenrandgebiete bei der Auftragsvergabe durch Ministerien des Bundes auch reine Handelsunternehmen kommen, die die bestellten Güter nicht selbst produzieren, sondern diese Aufträge in nicht geförderte Gebiete weiterleiten und somit die beabsichtigte Verbesserung der Beschäftigungslage und der Wirtschaftsstruktur gar nicht erreicht werden kann? Der Bundesregierung ist diese Vergabepraxis bekannt. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der „Richtlinien für die bevorzugte Berücksichtigung von Personen und Unternehmen aus dem Zonenrandgebiet und aus Berlin (West) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 11. August 1975 sollen Handelsunternehmen bevorzugt werden, wenn sie nachweisen, daß sie ihren Sitz im Zonenrandgebiet oder in Berlin (West) haben. Unter Sitz ist dabei ausschließlich der Hauptsitz des Handelsunternehmens zu verstehen, nicht der Sitz der Zweigniederlassung. Diese Regelung dient dem Ziel des Ausgleichs von Standortnachteilen und der Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in den Förderregionen. Nach der geltenden Fassung der Richtlinien kommt es hinsichtlich der Bevorzugung von Handelsunternehmen nicht darauf an, daß die Produkte in den bevorzugten Gebieten hergestellt werden. Die Bundesregierung wird die Auftragsvergabe in diese Regionen weiterhin aufmerksam beobachten. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 106) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in Zukunft das Aufbringen deutscher Fischereischiffe durch polnische Behörden zu verhindern? In Beantwortung Ihrer Frage darf ich zunächst klarstellen, daß sich das Problem nur für die sogenannte Grauzone zwischen Dänemark und Polen vor Bornholm stellt. In dieser Zone will die polnische Regierung lediglich das Fischen durch dänische Fahrzeuge hinnehmen, nicht dagegen durch andere, insbesondere deutsche. Nach übereinstimmender deutsch-dänischer Auffassung stehen dagegen deutschen Fischern, die auf Grund der Gemeinsamen Fischereipolitik der EG in der dänischen Zone fischen dürfen, gleiche Zugangsrechte in der Grauzone zu wie den dänischen. Sowohl die dänische Regierung wie die Bundesregierung haben die polnische Regierung über diese Auffassung unterrichtet. Die Bundesregierung hat nach dem jüngsten Zwischenfall, der Aufbringung des deutschen Kutters Capella am 4. Juni, am gleichen Tage bei der polnischen Regierung förmlich Rechtsverwahrung eingelegt. Ferner hat die Bundesregierung schon frühzeitig in Kontakt mit der dänischen Regierung gestanden, um die Möglichkeit der Übernahme des Fischereischutzes für deutsche Boote durch Dänemark zu erörtern. Die dänische Regierung hat uns nun dankenswerterweise davon unterrichtet, daß sie den Einsatz ihrer Fischereischutzboote verstärken und allen Schiffen Schutz gewähren wird, die in der von Dänemark beanspruchten Zone rechtmäßig fischen, also insbesondere auch deutschen Schiffen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 108 und 109) : Liegen inzwischen die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor, die sich mit der Frage befaßt, welche gesetzlichen Maßnahmen zur Überprüfung von medizinisch-technischen Ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7797* räten ergriffen werden können, und was beinhalten sie gegebenenfalls? Wenn nein, wann ist mit dem Abschluß zu rechnen? Die auf Anregung der Gesundheitsministerkonferenz beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Katalog der in Betracht kommenden medizinisch-technischen Geräte zusammengestellt. Hierzu hat sie Sachverständige aus den Bereichen der Hersteller, der Krankenkassen, der Organisationen der Ärzte, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und Wissenschaftlern von Hochschulinstituten der Biomedizinischen Technik hinzugezogen. Orientierungsgrundlage war dabei die vorgesehene VDE-Norm — Allgemeine Sicherheitsbestimmungen für elektrische Einrichtungen in medizinischer Anwendung; maßgebliches Kriterium war die Gefährdung durch das Gerät bei der Anwendung am Körper des Patienten. Die so erfaßten Geräte wurden dann nach einer Gefahrenskala entsprechend dem Grad ihrer Gefährlichkeit in Gruppen eingeteilt. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen reichen nicht aus, um die für die Sicherheit der medizinisch-technischen Geräte notwendigen Vorschriften zu erlassen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung prüft z. Z., auf welchem Wege die erforderlichen Rechtsänderungen möglichst kurzfristig verwirklicht werden können. In Betracht kommen dürfte eine Änderung des Maschinenschutzgesetzes und der Gewerbeordnung. Die Aufgabe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — ist erfüllt; sie hat gegenüber der Gesundheitsministerkonferenz einen Abschlußbericht erstellt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 110) : Trifft es zu, daß in einigen Arbeitsämtern durch Organisationsänderungen in der Abteilung Berufsberatung, das heißt durch Einrichtung von Funktionsbereichen, die sich nur mit Ausbildungsstellenvermittlung beschäftigen, eine wesentliche Steigerung der angebotenen Ausbildungsstellen und der Ausbildungsstellenvermittlung erreicht werden konnte, und ist die Bundesregierung bereit, daraus die Konsequenzen zu ziehen und der Bundesanstalt für Arbeit zu empfehlen, diese Organisationsänderungen im Interesse der Jugendlichen bundesweit in den Arbeitsämtern einzuführen? Die Bundesanstalt hat durch Erlaß bereits eine bundesweite Einführung der von Ihnen angesprochenen Organisationsänderung angeordnet. Der Funktionsbereich Ausbildungsvermittlung und -beratung soll in allen Hauptämtern und denjenigen ständig mit Fachkräften der Berufsberatung besetzten Nebenstellen gebildet werden, in denen nicht nur vorübergehend mindestens vier Berufsberater — ohne Abiturientenberater und Berufsberater für Behinderte — angesetzt sind. Diese Voraussetzung trifft gegenwärtig auf 41 Nebenstellen zu. Ich kann bestätigen, daß sich die Organisationsänderung in den Dienststellen, in denen sie bereits abgeschlossen ist, nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit bewährt hat. Die Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben und den für die Berufsbildung zuständigen Stellen konnte intensiviert werden; die ratsuchenden Bewerber erhalten schneller Vermittlungsangebote. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 111 und 112): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Feststellungen von Industrie- und Gewerbebetrieben, wonach diese ihre Produktion einschränken oder nicht steigern können, weil sie keine Arbeitskräfte, insbesondere weibliche, mangels Bereitschaft, einstellen können? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu veranlassen, uni Vermittlungsmängel, die ein Mißverhältnis zwischen Arbeitskräftebedarf und -angebot begründen, zu beseitigen? Der Bundesregierung wird der Arbeitskräftebedarf der Betriebe nur insoweit bekannt, als offene Stellen den Arbeitsämtern gemeldet werden. Im Zeitpunkt der letzten statistischen Erhebung durch die Bundesanstalt für Arbeit Ende Mai 1978 waren den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit rd. 255 000 offene Stellen bei insgesamt rund 913 000 Arbeitslosen gemeldet. Im Laufe des Monats Mai haben die Arbeitsämter in insgesamt rd. 175 000 Fällen die Einstellung von Arbeitskräften vermittelt. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß der Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft im wesentlichen gedeckt werden kann. Klagen über den Mangel an Fachkräften (z. B. in den holzbearbeitenden Berufen) sind allerdings von einigen Wirtschaftszweigen bekannt. Ich kann Ihnen auch bestätigen, daß im Zusammenhang mit der Forderung nach Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer, Hotel- und Gaststättenbetriebe, landwirtschaftliche- und Obstbaubetriebe über Arbeitskräftemangel klagen. In diesen Fällen haben wir aber häufig festgestellt, daß offene Arbeitsplätze den Arbeitsämtern nicht gemeldet waren oder die Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit, Vergütung von Ausfallzeiten, Unterbringung usw.) nicht denen der übrigen Wirtschaft entsprachen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich: Die nicht vollständige Deckung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt geht sicherlich nicht nur auf Vermittlungsmängel zurück. Zu einer Verbesserung der Vermittlung wird die Neuorganisation der Abteilung Arbeitsvermittlung in den Arbeitsämtern beitragen, die ab 1. Juli 1978 Zug um Zug in den Arbeitsämtern eingeführt wird und mit der die Erfahrungen in den Modellarbeitsämtern Würzburg und Celle allgemein in die Praxis übertragen werden. Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Vermittlung außerdem der Bundesanstalt für Arbeit zusätzlich 1 600 Planstellen be- 7798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 willigt. Umschulung, berufliche Fortbildung und Anlernmaßnahmen werden verstärkt eingesetzt, um Arbeitslose für offene Arbeitsplätze zu qualifizieren. Zur Förderung der regionalen Mobilität werden die Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach dem Arbeitsförderungsgesetz verstärkt angeboten. Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die Vermittlungsleistungen über den gegenwärtigen Stand hinaus zu verbessern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 113 und 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Arztstellen im vertrauensärztlichen Dienst, im staatlichen Gesundheitsdienst sowie bei Versorgungs- und Arbeitsämtern nicht besetzt sind oder in den nächsten Jahren aus Altersgründen frei werden, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls aus dem Fehlbedarf zu ziehen? Mit welchen Maßnahmen kann nach Ansicht der Bundesregierung der ärztliche Nachwuchs für die genannten Stellen gefördert werden? Der Bundesregierung ist das in Ihrer Frage aufgeworfene Problem bekannt, insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einrichtung eines gemeinsamen sozialmedizinischen Dienstes. Aus dieser Diskussion weiß die Bundesregierung, daß in fast allen von Ihnen angesprochenen Verwaltungen die ärztlichen Stellen nicht in einem ausreichenden Umfang besetzt sind. Allerdings liegen die Zuständigkeiten für die in Ihren Fragen angesprochenen Bereiche nicht bei der Bundesregierung, sondern bei den Ländern und Gemeinden oder bei den Versicherungsträgern. Es ist daher wegen der konkreten aktuellen Zahlen eine Umfrage erforderlich, die zwangsläufig einige Zeit beansprucht. Sobald mir die Unterlagen vorliegen, werde ich auf Ihre Frage zurückkommen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 115) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Mittel für das Sonderprogramm der Bundesanstalt für Arbeit zur Förderung der sozialen Dienste nur teilweise in Anspruch genommen werden? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Entwicklung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste nach ihrem arbeitsmarktpolitischen Programm vom 25. Mai 1977, mit denen sie einen neuen Schwerpunkt setzen wollte. Sie betrachtet es als einen Erfolg, daß die Zahl der im Bereich der sozialen Dienste beschäftigten zugewiesenen Arbeitnehmer von 1 399 im August 1977 auf 5 875 im April 1978 angestiegen ist. Der Anteil an der Zahl aller in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigten zugewiesenen Arbeitenehmer hat sich damit von 3,2 v. H. auf 11,4 v. H. erhöht. Die Zahl der zugewiesenen Arbeitnehmer, für die Förderung aus Mitteln des Programms vom 25. Mai 1977 gewährt wird, ist in den vergangenen Monaten kontinuierlich gestiegen. Die Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste sind zwar, worauf Sie zutreffend hinweisen, bislang nur etwa zur Hälfte durch Anerkennungsbescheide gebunden. Die Förderung wurde aber im weitaus überwiegenden Teil der Fälle bislang nur für ein Jahr zugesagt. Ich gehe davon aus, daß auch für einen großen Teil der anderen Maßnahmen von der im Bereich der sozialen Dienste bestehenden Möglichkeit einer Verlängerung bis auf zwei Jahre Gebrauch gemacht werden wird. Im übrigen werden laufend weitere Anerkennungsbescheide erteilt. Angesichts dieser positiven Bilanz und anhaltenden Entwicklung sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Anlaß, in dem von Ihnen gemeinten Sinn Folgerungen für den Programmteil „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste" zu ziehen. Anlage 19 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Ministerialdirektor Dr. Liebrecht auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 116) : Trifft es zu, daß die Ausbildung argentinischer Fernsehtechniker für die Übertragung von der Fußballweltmeisterschaft aus Bundesmitteln gefördert worden ist, und welche Begründung kann die Bundesregierung gegebenenfalls dafür geben? Die Ausbildung von Technikern des argentinischen Fernsehens für die Übertragungen von der Fußballweltmeisterschaft ist nicht aus Bundesmitteln gefördert worden. Im vergangenen Jahr wurde allerdings innerhalb einer Reihe von Sonderseminaren des SFB für ausländische TV-Spezialisten, die mit dem in der Bundesrepublik entwickelten PAL-System vertraut gemacht werden sollen, auch ein vierwöchiger Farbfernseh-Workshop für 18 Programm- und Produktionsfachleute des argentinischen Fernsehens in Berlin durchgeführt. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln, die erstmals im Haushaltsjahr 1974 vom Deutschen Bundestag bewilligt wurden, um die Verbreitung des PAL-Systems im Ausland gezielt zu fördern und gegenüber den übrigen Farbfernsehsystemen durchzusetzen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7799* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 119) : Welche Sachleistungen und welche finanziellen Mittel werden von der Bundesregierung für den geplanten Informationsbesuch von Angehörigen des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesmarine zur Zeit der „Kieler Woche" aufgewandt? Für den Informationsbesuch wird Lufttransport von Söllingen nach Kiel und zurück bereitgestellt. Ehefrauen, die die Verfassungsrichter begleiten, müssen 0,36 DM pro Flugkilometer erstatten. Für Fahrten in Kiel wird ein Omnibus der Bundeswehr bereitgestellt, für die Fahrten vom und zum Flugplatz Kiel-Holtenau ein zusätzliches Fahrzeug zum Gepäcktransport. An Repräsentationsmittel werden für ein Abendessen, dessen Gastgeber der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Verteidigung ist, 20,— DM, für ein Mittagessen einschließlich Erfrischungen bei der Truppe 6,— DM pro Verfassungsrichter — nicht für deren Ehefrauen — aufgewendet werden. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des . Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 1) : Trifft eine Meldung des Informationsdienstes „Rundblick" vom 3. Juni 1978 zu, derzufolge der Chef des Kanzlerbüros, Leister, sich an den Unterbezirk Hannover der SPD mit der Bitte gewandt hat, die organisatorischen Vorkehrungen für eine Ordensübergabe an den früheren Bundesminister Ravens für Freitag, den 2. Juni, zu treffen und daß ein entsprechender Vermerk durch den Chef des Kanzleramts, Staatssekretär Schüler, abgezeichnet ist? Die von Ihnen zitierte Meldung trifft nicht zu. Richtig ist, daß ein Mitarbeiter des Kanzlerbüros, Herr Walter, mit einem Vertreter der Stadtverwaltung Hannover Kontakt aufgenommen und die technischen Voraussetzungen einer möglichen Ordensübergabe an Bundesminister a. D. Ravens durch den Bundeskanzler am Freitag, dem 2. Juni, in einem gesonderten Raum des Rathauses erörtert hat. Intern war im Kanzlerbüro — ohne vorherige Unterrichtung des Chef BK und des Bundeskanzlers — eine solche Möglichkeit erwogen worden. Darüber ist auch der Unterbezirk Hannover der SPD unterrichtet worden. Zu keiner Zeit jedoch ist der Unterbezirk Hannover vom Kanzlerbüro mit der organisatorischen Durchführung einer möglichen Ordensübergabe betraut worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen B 4 und 5) : Stimmen Berichte, daß das Kernkraftwerk Lingen in absehbarer Zeit abgerissen werden soll, oder ist mit einer Wiederinbetriebnahme, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen zu rechnen? Sind der Bundesregierung die Gesamtkosten, die dieses Kernkraftwerk bisher gekostet hat (Bau, Betriebs- und Reparaturkosten), und der bisherige Beitrag dieses Kernkraftwerks zur Stromerzeugung bekannt? Zu Frage B 4: Stillegung und Beseitigung eines Kernkraftwerkes sind Tatbestände, die einer Genehmigung nach § 7 AtG bedürfen; ein entsprechender Antrag für das Kernkraftwerk Lingen liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen nicht vor. Eine eventuelle Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerkes Lingen setzt u. a. voraus, daß die mängelbehafteten Dampfumformer, die Anlaß zur Abschaltung der Anlage im Januar 1977 waren, gegen neue Dampfumformer ausgewechselt werden. Der Einbau dieser Komponenten bedarf einer atomrechtlichen Genehmigung. In welchem Umfang darüber hinaus von einer Wiederinbetriebnahme weitere Maßnahmen durchgeführt werden müßten, ist Gegenstand einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung. Zu Frage B 5: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Kernkraftwerk Lingen (KWL, 240 MWe1 davon 2/3 nuklear und 1/3 aus fossil beheiztem Überhitzer) rd. 255 Millionen DM für die Errichtung und Brennstofferstausstattung gekostet. Die nutzbare Stromerzeugung des KWL beträgt seit der ersten Stromerzeugung am 20. Mai 1968 bis heute 10,5 Mrd. KWh. Dafür wurden 325,5 Millionen DM an Erlösen erzielt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 7 und 8) : Ist die Bundesregierung bereit, geignete Schritte zu unternehmen, die sicherstellen, daß in den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland eine Massierung von Kernkraftwerken verhindert wird? Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Kernkraftwerk Remerschen/Luxemburg gebaut wird, und wenn ja, in welchem Planungs- bzw. Ausführungsstadium befindet sich dieses Projekt? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung ist bereits seit Jahren intensiv bemüht, eine Massierung von Kernkraftwerken und von anderen Industrieanlagen entlang der Grenzen zu vermeiden und darüber hinaus zu einer Harmonisierung der räumlichen Entwicklung von 7800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Grenzgebieten zu gelangen. Zu diesem Zweck wurden mit der Mehrzahl unserer Nachbarstaaten bi-und multilaterale Kontakte geknüpft und teilweise in Abkommen formalisiert. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung entsprechende Initiativen internationaler Organisationen, insbesondere der Kommission der Europäischen Gemeinschaft. Diese Kontakte führten zu einer gewissen internationalen Angleichung der bei der Standortplanung bzw. bei der Errichtung und dem Betrieb solchr Industrieanlagen zu stellenden Anforderungen; eine gemeinsame Planung konnte jedoch wegen der z. T. unterschiedlichen nationalen Interessen und Vorbehalte noch nicht erreicht werden. Zu Frage B 8: Nach jüngsten Äußerungen der luxemburgischen Regierung ist der Bau eines Kernkraftwerkes in Remerschen auf unbestimmte Zeit zurückgestellt worden. Die luxemburgische Regierung wird zunächst in einem Energieplan die unterschiedlichen Möglichkeiten der künftigen Energieversorgung ,des Großherzogtums einschließlich des Baus oder der Beteiligung am Bau eines Kohlekraftwerkes untersuchen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 9 und 10): Ist die Bundesregierung bereit, künftig nicht nur im Auswärtigen Amt, sondern auch in den anderen Bundesministerien Nachwuchskräfte für den gehobenen und mittleren Dienst auszubilden und damit einen Beitrag zu leisten, das Ausbildungsplatzangebot zu erhöhen? Was hält die Bundesregierung davon ab, Nachwuchskräfte für den gehobenen und mittleren Dienst, so wie im Auswärtigen Amt, auch in den anderen Bundesministerien ausbilden zu lassen, obwohl erfahrungsgemäß eine dezentralisierte arbeitsplatznahe Ausbildung die Eingliederung des Nachwuchses in die Bundesministerien nach' abgeschlossener Ausbildung erleichtern würde? Bei der Ausbildung von Nachwuchskräften handelt es sich um eine Aufgabe, die typischerweise nicht zu den Aufgaben der Ministerialinstanz gehört. Die Laufbahnausbildung soll den Nachwuchskräften die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur Erfüllung der Aufgaben in der jeweiligen Laufbahn in ihrer ganzen Breite erforderlich sind. Das Auswärtige Amt stellt wegen seiner andersgearteten Struktur eine Ausnahme von diesem Regeltatbestand dar. Aus diesen Gründen wird die Ausbildung der Beamten bei verschiedenen nachgeordneten Behörden wahrgenommen, wobei Umfang, Dauer, Verlauf der Ausbildung sowie Art und Umfang der Prüfungen durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt werden, die von den laufbahngestaltenden obersten Dienstbehörden erlassen werden. Die Ausbildung bei den nachgeordneten Ausbildungseinrichtungen hat sich bewährt. Durch sie ist am ehesten eine über den speziellen ministeriellen Bereich hinausgehende ressortübergreifende Ausbildung gewährleistet. Die Übernahme in ein Ministerium nach Ablauf der Ausbildung sollte im übrigen erst nach längerer Bewährung in der Arbeit bei nachgeordneten Behörden erfolgen, da dadurch die Bestenauslese am ehesten gewährleistet werden kann. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, von dieser bewährten Praxis abzugehen. Probleme einer nicht ausreichenden Ausbildungsplatzkapazität haben sich in der bisherigen Praxis nicht ergeben. Durch eine Verlagerung der Ausbildung vom nachgeordneten Bereich in den Ministerialbereich würde sich im übrigen keine Erhöhung des Ausbildungsplatzangebots ergeben, da es sich hierbei lediglich um eine. organisationsmäßige Verlagerung von Aufgaben handeln würde. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf das deutsche Feuerschutzwesen die Forschungen in Großbritannien, daß Schutzmaßnahmen gegen Feuerunfälle deshalb in vielen Fällen wirkungslos seien, weil sie meist auf Grund von Erwartungen entworfen wurden, wie Menschen sich in einer Gefahrensituation verhalten sollen, und nur selten auf Grund von Erfahrungen, wie sie sich tatsächlich verhalten, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, daß die Schutzmaßnahmen dem Verhalten der Menschen angepaßt werden, die mit einem Feuer konfrontiert werden? Großbritannien betreibt Brandforschung in 14 wissenschaftlichen Institutionen. Das größte und bekannteste Institut ist die „Fire Research Station". Aus den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen ist nicht ersichtlich, daß in Großbritannien Forschungen über das Verhalten des Menschen bei Feuerunfällen durchgeführt wurden. Ich beabsichtige jedoch, in der EG-Arbeitsgruppe Brandschutz das Thema zu behandeln; Großbritannien ist ebenfalls mit Brandschutz-Experten in dieser Arbeitsgruppe vertreten, die ich hierzu befragen werde. In der Bundesrepublik Deutschland befaßt sich die Schutzkommission beim BMI zur Zeit mit der Forschung über das Verhalten des Menschen in Belastungssituationen z. B. unter Abschluß von der Außenwelt im Schutzraum, über Streßreduktion, über Verhinderung bzw. Einschränkung von Panik. Untersuchungen über das Verhalten des Menschen beim Feuerunfall sollen zu einem späteren Zeitpunkt in die Forschungsvorhaben einbezogen werden. Ich bin gern bereit, Sie zu gegebener Zeit über die Forschungsergebnisse und ihre praktische Umsetzung zu unterrichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7801* Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 12) : Sieht die Bundesregierung eine Beeinträchtigung der Energieversorgung darin, daß die zuständigen Behörden die Genehmigung von Wärmepumpanlagen, die in der Energiepolitik eine erhebliche Rolle spielen, nach § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes versagen, weil unter anderem „durch das Wiedereinleiten des abgekühlten Wassers die physikalische Beschaffenheit des Grundwassers und die Ökologie der anstehenden Bodenschichten nachteilig verändert werden" und „Kurzschlußströmungen zwischen Entnahme- und Einspeisungspunkt innerhalb desselben Entnahmetrichters zu einer ständig zunehmenden Abkühlung des Grundwassers führen können", und wenn ja, mit welchen Mitteln wird die Bundesregierung den eventuell durch das Verhalten der Genehmigungsbehörden hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Energieversorgung begegnen und dem Energiekonzept des Bundes zum Erfolg verhelfen? Bei der Einrichtung und dem Betrieb von Wärmepumpen stellen sowohl die Entnahme von Wärme aus dem Grundwasser als auch die Entnahme von Grundwasser und die anschließende Wiedereinleitung dieses Wassers in abgekühltem Zustand in ein Gewässer Tatbestände dar, die nach den §§ 2, 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer wasserbehördlichen Zulassung bedürfen. Die jeweils zuständige Landesbehörde muß diese Zulassung nach § 6 WHG versagen, soweit von der beabsichtigten Benutzung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist, ,die nicht durch Auflagen verhütet oder ausgeglichen wird. Für das Wiedereinleiten von abgekühltem Wasser in das Grundwasser muß sie eine Zulassung nach § 34 Abs. 1 WHG schon dann versagen, wenn eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist. Die in Ihrer Frage angegebene Problematik betrifft danach den Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften, der den Ländern obliegt. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat sich dieser Fragen seit geraumer Zeit übergreifend für alle Länder angenommen. Sie hat die LAWA-Arbeitsgruppe „Wärmebelastung der Gewässer" in der Vertreter von Bund und Ländern sowie der einschlägigen Verbände mitwirken, beauftragt, alsbald allgemeine Beurteilungskriterien für den Einsatz von Wärmepumpen aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu erarbeiten. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, werde ich Sie gern über das Ergebnis unterrichten. Es wird auch bei neuen Technologien wie Wärmepumpen darauf ankommen, für ihren Einsatz praktikable Abwägungskriterien gemäß den gesetzlichen Regelungen als Hilfe für Einzelfallentscheidungen zu entwickeln. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 14 und 15) : Auf Grund welcher Rechtsgrundlagen erscheinen der Bundesregierung eigene deutsche Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen aus Kraftfahrzeugabgasen „gemeinschaftsrechtlich problematisch", und aus welchen Gründen werden sie handelspolitisch für nicht vertretbar gehalten, obwohl auch Japan und die Vereinigten Staaten besondere Regelungen getroffen haben? Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um für die Vorschläge des Umweltbundesamts zur Reinigung der Kraftfahrzeugabgase die Zustimmung der Mitgliedstaaten der ECE zu gewinnen, und läßt sich abschätzen, bis wann ein Konsens erzielt werden kann? Zu Frage B 14: Grundlage sind die Römischen Verträge, die Zugehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu den Europäischen Gemeinschaften und der Beschluß des EG-Ministerrats, auf dem Gebiet des Umweltschutzes regelnd tätig zu werden. Nach den inzwischen geschaffenen EG-Bestimmungen für Kraftfahrzeuge über deren Betriebserlaubnis und deren Abgasverhalten müssen die EG-Mitgliedstaaten die Betriebserlaubnis, und zwar sowohl die EG-Betriebserlaubnis als auch die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung, erteilen und dürfen sie nicht des Abgasverhaltens wegen versagen, wenn die Kraftfahrzeuge die in diesen EG-Bestimmungen festgelegten Anforderungen erfüllen. § 39 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes trägt dieser Bindung an die Europäischen Gemeinschaften Rechnung. Japan und die Vereinigten Staaten sind keine Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften. Zu Frage B 15: Der Entwurf, den die Bundesregierung Ende 1977 den Mitgliedstaaten der ECE zugeleitet hat und der ab 1982 Grenzwerte vorsieht, die mit den für 1982 geplanten Werten der USA und Japans übereinstimmen werden, berücksichtigt die Vorschläge des Umweltbundesamtes. Die Beratungen über diesen Entwurf sind in der ECE angelaufen. Über den Abschluß und das Ergebnis dieser Beratungen ist eine Voraussage nicht möglich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 16) : Wann wird der Bundesinnenminister entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 16. März 1977 seinen mit dem Bundesfinanzminister abgestimmten Bericht vorlegen, der Möglichkeiten zur Einebnung von Disparitäten in der Altersversorgung innerhalb des öffentlichen Dienstes aufzeigen soll (vgl. Antwort auf meine schriftliche Frage B 19 für die Fragestunden am 19./20. Oktober 1977 — Drucksache 8/105)? Der Bericht meines Hauses über Disparitäten in den Versorgungseinkommen im öffentlichen Dienst hat besonders schwierige Fragen zum Gegenstand. Er wird z. Z. mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Wann der Bericht dem Bundeskabinett vorgelegt werden kann, ist bei der Beratungssituation derzeit noch nicht zu sagen. 7802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 17): Wird die Bundesregierung aus dem geschlossenen Rücktritt des Personalrats beim Bundeswirtschaftsministerium am 17. März 1978 anläßlich der Beförderung von MinRat Wohlleben zum Unterabteilungsleiter Konsequenzen für die Zukunft ziehen, und wenn ja, was gedenkt sie zu tun? Personalentscheidungen sind unter voller Beachtung der dafür geltenden Rechtsvorschriften zu treffen. Maßgebend ist hierbei insbesondere der § 8 des Bundesbeamtengesetzes, der bestimmt, daß die Auslese der Beamten, also auch die Beförderung „nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse und politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen" ist. Nach diesen Grundsätzen wird auch im Bundeswirtschaftsministerium verfahren. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 18) : Hält die Bundesregierung es für erforderlich, in Zukunft Urteile in Wirtschaftsstrafsachen zentral zu sammeln und systematisch auszuwerten, und wann wird diese Möglichkeit gegebenenfalls geschaffen? Seit dem 1. Januar 1974 werden bundesweit bei den Staatsanwaltschaften Wirtschaftsstraftaten nach einheitlichen Gesichtspunkten erfaßt. Die bisher vorliegenden Forschungsberichte des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht Forschungsgruppe Kriminologie —, Freiburg i. Br., zur bundesweiten Erfassung von Wirtschaftsstraftaten nach einheitlichen Gesichtspunkten lassen den Umfang von Wirtschaftsstrafverfahren und ihre Bewältigung durch die Staatsanwaltschaften erkennen. Mit dieser bundesweiten Erfassung ist eine Dokumentation des Ausgangs der gerichtlichen Hauptverfahren bislang weder verbunden noch vorgesehen. Die Einbeziehung der gerichtlichen Hauptverfahren in die bundesweite Erfassung würde nach Auffassung der Bundesregierung eine wertvolle Ergänzung darstellen, die weitere Hinweise auf die Lösung wirtschaftsstrafrechtlicher Probleme geben könnte. Eine solche Ausdehnung der bundesweiten Erfassung fällt aber nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern ist Sache der Bundesländer. Das Bundesministerium der Justiz erwägt deshalb, die Länder zu bitten, die bundesweite Erfassung von Wirtschaftsstraftaten auf die das Verfahren abschließende gerichtliche Entscheidung auszudehnen. Über das Ergebnis dieser Anregung werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 19) : Denkt die Bundesregierung daran, Bankinstitute mit einer Bilanzsumme bis zu 20 Millionen DM von der Verpflichtung freizustellen, mindestens zwei Geschäftsführer zu beschäftigen, und wenn ja, wie ist diese Auffassung mit den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes vereinbar? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Bankinstitute mit einer Bilanzsumme von bis zu 20 Millionen DM von der Verpflichtung freizustellen, mindestens zwei Geschäftsführer zu beschäftigen. Das Kreditwesengesetz läßt eine derartige Freistellung nicht zu. Eine Änderung des Kreditwesengesetzes mit dem Ziel, kleinere Kreditinstitute vom „Vieraugenprinzip" auszunehmen, wird von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Sie würde im übrigen auch gegen Art. 3 Abs. 2 der Ersten Richtlinie des EG-Rates vom 12. Dezember 1977 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 322/30 vom 17. Dezember 1977) verstoßen, wonach die Zahl der Personen, welche die Geschäftstätigkeit des Kreditinstituts tatsächlich bestimmen, mindestens zwei betragen muß. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 20 und 21): Gibt es in Ausführung des § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Finanzverwaltungsgesetzes betr. die Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen noch weitere Erlasse, die über den im Bundessteuerblatt 1975 I Seite 1018 hinausgehen, und wenn ja, warum werden diese Erlasse nicht publiziert? Ist es richtig, .daß die IZA auf Grund eines offiziellen nichtveröffentlichten Merkblatts Informationen über auf Auslandsbeziehungen „spezialisierte Berater" führt und diese Informationen aufgefordert oder unaufgefordert an Betriebsprüfer, Strafverfolgungsbehörden, Zivilpersonen, die für die Bundesrepublik Deutschland im Ausland die Steueraufklärung betreiben, und ausländische Behörden abgibt, und welche Personen und Organisationen können sonst noch diese Information erhalten? Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundesamt für Finanzen in einer Reihe von Erlassen Weisungen über die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 Finanzverwaltungsgesetz erteilt. Diese Erlasse betreffen den Aufbau der Informationszentrale Ausland, deren inneren Dienstbetrieb und die Zusammenarbeit mit den Finanzämtern. Die Erlasse werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, veröffentlicht, vgl. BMF-Schreiben vom 15. September 1975, abgedruckt im Bundessteuerblatt 1975 Teil I S. 1018. Sie bleiben — allgemeiner Verwaltungspraxis folgend — unveröffentlicht, soweit sie den reinen Dienstbetrieb des Bundesamtes für Finanzen und den Dienstverkehr mit den Finanzverwaltungen der Länder betreffen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7803* Im übrigen würde es den Zweck der Informationszentrale beeinträchtigen, wenn einzelne Steuerpflichtige aus den verwaltungsinternen Anweisungen Hinweise entnehmen könnten, in welchen Bereichen die Finanzverwaltung sich insbesondere um Aufklärung bemüht. Die Finanzverwaltung könnte anderenfalls ihrem gesetzlichen Auftrag, eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen, nicht ausreichend nachkommen. Das Bundesamt für Finanzen erfaßt in der Informationszentrale Ausland alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern bei der Besteuerung von Auslandsbeziehungen von Bedeutung sein können, insbesondere um Fälle der internationalen Steuerverkürzung und der steuersparenden Einkunfts- und Vermögensverlagerungen in niedrigbesteuernde Länder durch die Landesfinanzbehörden besser aufdecken und ermitteln zu können. Hierzu hat das Bundesamt für Finanzen ein verwaltungsinternes Merkblatt zur ausschließlichen Unterrichtung der Außenprüfer des Bundes und der Länder über die Möglichkeiten des Abrufs von Informationen aus der Informationszentrale Ausland erstellt. Ein Merkblatt zur Sammlung von Informationen über „spezialisierte Berater" besteht nicht. Zu den sachdienlichen Informationen, die das Bundesamt für Finanzen erfaßt, gehört u. a. Material, das sich auf „spezialisierte Berater" und Institutionen im Ausland bezieht, die im Zusammenhang mit typischen Formen der internationalen Steuerausweichung tätig sind. Die erfaßten Informationen werden an die zuständigen Behörden der Finanzverwaltung übermittelt und sind insbesondere für die Betriebsprüfung und Steuerfahndung bestimmt. Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens können Informationen auch an Strafverfolgungsbehörden gegeben werden. Bei der Verwendung der Informationen werden die Bestimmungen über das Steuergeheimnis sorgfältig beachtet. Anderen Personen und Einrichtungen sind die Informationen nicht zugänglich, von den Fällen der zulässigen Offenbarung nach § 30 Abs. 4 AO und der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen nach § 117 AO gegenüber ausländischen, Steuerbehörden abgesehen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 22) : Sieht die Bundesregierung die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten als ausreichend an, den Familienheimbesitzern in einem bestimmten Umkreis des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr eine steuerfreie Rücklage einzuräumen, damit sie die von den Erschütterungen herrührenden Schäden an den Gebäuden mit diesen Mitteln beheben können, und ist sie zutreffendenfalls bereit, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen? Nach geltendem Recht besteht keine Möglichkeit, in den von Ihnen genannten Fällen eine steuerfreie Rücklage zu bilden. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten ermittelt. Die Bildung von Rücklagen ist dagegen nach dem System der Einkunftsermittlung nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb zulässig, die durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt werden. Aufwendungen für Schäden, die durch Erschütterungen infolge von Truppenübungen verursacht worden sind, sind sofort als Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Größere Aufwendungen können auf Antrag des Hauseigentümers gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, die nach § 21 a EStG besteuert werden, sind die Werbungskosten durch den pauschalierten Grundbetrag des § 21 a EStG abgegolten. Die Aufwendungen können in diesen Fällen nicht gesondert als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden, weil sie begrifflich zu den Werbungskosten gehören (§ 33 Abs. 2 Satz 2 EStG). Eine gesetzliche Ausnahmeregelung würde zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts führen. Über die Frage, ob eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 oder § 227 AO in Betracht kommt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 23): Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der Weltgesundheitsorganisation an ihre Mitgliedsländer, die Steuern für Zigaretten heraufzusetzen und gleichzeitig die Absatzwerbung für Zigaretten in allen Medien härteren Beschränkungen zu unterwerfen? Der Bundesregierung ist die Entschließung (WHA 31.56) der 31. Weltgesundheitsversammlung vom 24. Mai 1978 über Gesundheitsrisiken des Rauchens („Health Hazards of Smoking") bekannt. Der Einsatz der Tabaksteuer als Mittel der Gesundheitspolitik ist — wenn überhaupt — nur möglich und sinnvoll, wenn entsprechende Maßnahmen zeitlich und inhaltlich gleich in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaften ergriffen werden. Der Rat der Finanzminister der EG und auch der Rat der Gesundheitsminister der EG haben sich im Dezember 1977 mit diesen Fragen und Problemen befaßt. Als Ergebnis der Beratungen in beiden Bereichen ist die Kommission der EG beauftragt worden, Gutachten zu erstellen, die dem Ministerrat als Grundlage für weitere Erörterungen und Entscheidungen dienen sollen. Die Kommission und der Ministerrat werden die Forderung der Weltgesundheitsversammlung, die Steuern für Zigaretten aus gesundheitspolitischen Gründen heraufzusetzen, mit Sicherheit in ihre Überlegungen und Prüfungen einbeziehen. Bei dieser Sachlage hält es die Bundes- 7804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 regierung nicht für angezeigt, die Aufforderung der Weltgesundheitsversammlung gesondert zu prüfen und vorab dazu Stellung zu nehmen, zumal die Weltgesundheitsversammlung nur eine von mehreren zur Diskussion stehenden steuerlichen Maßnahmen anspricht. So könnte z. B. die auch erörterte Besteuerung aller Tabakerzeugnisse unter Berücksichtigung der Schadstoffgehalte eine eher in Betracht kommende und dem angestrebten Ziel ggf. besser entsprechende Lösung sein. Hinsichtlich der von der Weltgesundheitsversammlung angeregten härteren Beschränkung der Absatzwerbung für Zigaretten ist die Bundesregierung derzeit der Auffassung, daß durch die gesetzlichen Verbote des § 22 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und durch eine entsprechende Ausgestaltung der freiwilligen Vereinbartingen der Zigarettenindustrie über die Beschränkung der Werbung auf dem deutschen Zigarettenmarkt sowie durch wirksame Anstrengungen der betroffenen Wirtschaft, diese freiwilligen Vereinbarungen durchzusetzen, der angestrebte gesundheitspolitische Erfolg ohne weitere einschneidende gesetzgeberische Maßnahmen herbeigeführt werden kann. Es wird aber, wie bereits in der Antwort auf die Anfrage Nr. 66 (Teil B) des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7./8. Juni 1978) ausgeführt wurde, zur Zeit 'geprüft, ob und inwieweit auf dem Verordnungswege die Verwendung der Begriffe „leicht" und „mild" im Zusammenhang mit anderen Informationsmaßnahmen, z. B. der Angabe eines Warnhinweises, geregelt werden sollte. In der Diskussion ist weiterhin eine mögliche Ausdehnung dieser Regelungen auf andere Tabakerzeugnisse. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 24 und 25): Hält die Bundesregierung an ihrem energiepolitischen Ziel des Ausbaus der Kernenergie auf 24 000 Megawatt bis 1985 fest? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Notwendigkeit, und die Umweltverträglichkeit des Blocks C im Kernkraftwerk Biblis? Zu Frage B 24: Die Aussagen der Bundesregierung in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 zum weiteren Zubau an Kernkraftwerken sind nach wie vor gültig. Die von Ihnen genannte Zahlenangabe ist im Anhang zur 2. Fortschreibung als Prognoseaussage der die Bundesregierung beratenden wissenschaftlichen Institute genannt. Es besteht in diesem Zusammenhang Anlaß, erneut klarzustellen, daß die Bundesregierung den Informationswert von Prognosen nicht als stichtagsbezogene Zahlenaussage, sondern als Darlegung von Tendenzen und Größenordnungen einer zu erwartenden Entwicklung versteht. Zu Frage B 25: In der 2. Fortschreibung des Energieprogramms hat die Bundesregierung klar dargelegt, daß der Bau weiterer Kernkraftwerke unter den dort genannten Voraussetzungen unerläßlich ist, insbesondere im Hinblick auf den mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarf und die Kosten der Stromversorgung. Die Bundesregierung kann nicht zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit einzelner konkreter Projekte Stellung nehmen, die anhand der Versorgungsbilanzen des betreffenden Unternehmens und seiner Zuwachs- und Bedarfserwartungen, verbunden mit überregionalen Versorgungsgesichtspunkten, zu beurteilen ist. Das betreffende Unternehmen wird jedenfalls keine Investitionsentscheidung angesichts der damit verbundenen hohen finanziellen Kosten fällen und realisieren, wenn es das betreffende Kraftwerk nicht zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Inbetriebnahme von der Stromnachfrage und der Zusammensetzung seines Kraftwerksparks her benötigt. Die Bedarfsfrage ist von den zuständigen Landesbehörden im Rahmen bestimmter Verfahrensschritte zu prüfen. Im übrigen kann es von übergeordnetem allgemeinen Interesse sein, bei länger dauerndem Genehmigungsverfahren der behördlichen Entscheidung Bestandskraft selbst dann zu verschaffen, wenn die Bedarfslage noch keinen schnellen Baubeginn erfordert, dies insbesondere auch im Hinblick auf außergewöhnlich lang dauernde Verfahren, die bisweilen dazu führen, daß die Kraftwerke auch dann noch nicht zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Die Genehmigung kann im übrigen nur erteilt werden, wenn u. a. nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch Errichtung und Betrieb der Anlage getroffen und damit die Umweltverträglichkeit sichergestellt ist. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 26, 27 und 28) : Wird die Bundesregierung, da nach Aussage der EG-Kommission der festgesetzte Mindeststahlpreis noch zweimal im Laufe dieses Jahrs um ca. 20 v. H. erhöht werden soll, dem Verlangen der EG-Kommission den Widerstand entgegensetzen, der nötig ist, um diese weitere Verteuerung des Stahls zu verhindern? Wird die Bundesregierung der Verlängerung der von der Kommission für das Jahr 1978 geschaffenen Stahlpreisregelung im Interesse der Stahlverarbeiter solange widerstehen, als die Preise für die Exporte in Nicht-EG-Länder noch weit unter den Preisen liegen, die auf Grund der EG-Stahlverordnung innerhalb der EG den Stahlverarbeitern auferlegt werden? Ist es der Bundesregierung klar, daß bei der derzeitigen europäischen Stahlpreisregelung der inländische Stahlverarbeiter auf die Dauer gegenüber Konkurrenten aus Drittländern konkurrenzunfähig ist, wenn seine Wettbewerber das Grundmaterial Stahl zu wesentlich günstigeren Preisen — u. a. auch von EG-Stahlwerken — beziehen können, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 26: Die EG-Kommission beabsichtigt nach unserer Kenntnis nicht, die Mindeststahlpreise noch zweimal Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7805* im Laufe dieses Jahres um ca. 20 % zu erhöhen. Vielmehr sollen die Orientierungspreise zum 1. Juli 1978 um 5 %, die obligatorischen Mindestpreise zu diesem Termin aber überhaupt nicht angehoben werden. Eine weitere Anhebung um abermals 5 % ist in diesem Jahr noch möglich. Doch hat der Vertreter der Bundesregierung in der Ratstagung am 6. Juni 1978 erklärt, daß wir eine baldige weitere Erhöhung nicht für vertretbar halten. Zu Frage B 27: Vor Ablauf der Krisenmaßnahmen am Jahresende wird in Brüssel beraten werden, wie weiter zu verfahren ist. Dabei werden die Lage der Stahlindustrie und die Interessen der Weiterverarbeiter berücksichtigt. Die Bundesregierung räumt den Interessen der Verarbeiter einen hohen Stellenwert ein. Von großer Bedeutung wird aber auch sein, welche Haltung die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten einnehmen. So stand bei den Entscheidungen am 19./20. Dezember 1977 angesichts der sehr unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Mitgliedstaaten der Fortbestand des gemeinsamen Stahl-Marktes auf dem Spiel. Es ist bei einem Anhalten der außerordentlichen Schwierigkeiten in den europäischen Stahlindustrien nicht auszuschließen, daß sich bei den Beratungen Ende des Jahres wieder eine ähnliche Situation ergibt. Zu Frage B 28: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stahlkrisenmaßnahmen der EG die Wettbewerbsfähigkeit einer Reihe von deutschen Stahlverarbeitern, insbesondere solchen mit einem hohen Vormaterialanteil an den Kosten, beeinträchtigen. Dies gilt aber sicher nicht für alle Stahlverarbeiter; z. B muß insoweit berücksichtigt werden, daß sich die Konkurrenten unserer Verarbeiter, die in Japan, den USA und z. T. auch in den EFTA-Staaten sitzen, zu ähnlich hohen oder gar höheren Preisen mit Stahl versorgen müssen. Außerdem hat sich das Stahlpreisniveau auch auf den übrigen Drittlandsmärkten in jüngster Zeit erhöht. Um die Auswirkungen der Krisenmaßnahmen auf die Verarbeiter zu mildern, hat die Bundesregierung auf eine Reihe von Härteregelungen gedrängt. So gab es Altvertragsregelungen und für die Werften soll eine Sonderregelung erlassen werden. Um eine dauerhafte Schädigung der Weiterverarbeiter zu vermeiden, wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft für eine enge zeitliche Limitierung der Krisenmaßnahmen einsetzen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 29): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie der gegenwärtige Stand der Verhandlungen zwischen der industriellen Kraftwirtschaft und den Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist, und welche Fragen noch ungelöst sind und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Sachbestand im Hinblick auf die in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms dazu gemachten Aussagen (Tz. 20)? Die Verhandlungen zwischen der Elektrizitätswirtschaft und der Industrie über die Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit haben bisher zu folgenden Ergebnissen geführt: Für den sog. Parallelbetrieb berechnen die Versorgungsunternehmen in Zukunft kein Entgelt mehr. Die auf Zusatzstrom angewiesenen industriellen Eigenerzeuger werden bei Preisen und Konditionen den sog. Vollstrombeziehern grundsätzlich gleichgestellt. Die Bedingungen für den Bezug von Reservestrom werden dahin gehend geändert, daß industrielle Eigenerzeuger die Möglichkeit zur Wahl der ihren Bedürfnissen entsprechenden Reservestromqualität haben. Die Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke sowie der Bundesverband der deutschen Industrie und die Vereinigung industrielle Kraftwirtschaft haben ihren Mitgliedsunternehmen empfohlen, beim Abschluß der einzelnen Verträge entsprechend zu verfahren. Das bisherige Verhandlungsergebnis erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für eine sinnvolle Ausschöpfung des Eigenerzeugungspotentials der Industrie. Der Wegfall von Erschwernissen für die zur Deckung des Eigenbedarfs erfolgende industrielle Stromerzeugung stellt einen begrüßenswerten Beitrag zur rationellen und wirtschaftlichen Stromerzeugung dar. Zur Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit gehört nach Auffassung der Bundesregierung aber auch, daß sich die Verhandlungspartner über die Preisstellung für die Einspeisung von industriellem Überschußstrom in das öffentliche Netz sowie über Fragen der Durchleitung einigen. Die Bundesregierung erwartet, daß die Beteiligten auch hier in absehbarer Zeit zu allseits befriedigenden Lösungen kommen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung Projekte, heraufziehende Hagelunwetter dadurch zu bekämpfen, daß die zur Hagelbildung neigenden Wolken von Flugzeugen aus mit Silberjodid besprüht werden, und ist sie gegebenenfalls bereit, solche Modellprojekte zu fördern? Versuche zur Hagelbekämpfung werden in einigen Staaten mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt. Nach Feststellungen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) erfordern Versuche zur Hagelbekämpfung einen hohen Zeit- und Geldaufwand, 7806* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 für den wegen der problematischen Erfolgskontrolle ein ausgesprochen hohes Erfolgsrisiko gegeben ist. Für die Bundesrepublik Deutschland erweist sich die Durchführung von Hagelbekämpfungsmaßnahmen darüber hinaus wegen der dichten Besiedlung, der hohen Luftverkehrsdichte und geographischer Gegebenheiten als besonders schwierig. Die Förderung von Forschungsprojekten zur Hagelbekämpfung hat im Vergleich zu anderen Forschungsarbeiten der angewandten Meteorologie, die u. a. auch dem agrarmeteorologischen Bereich gewidmet sind, keine Priorität; aus diesen Gründen sieht die Bundesregierung daher z. Z. keinen Anlaß, ein Projekt zur Hagelbekämpfung zu fördern. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 31) : Welchen arbeitsrechtlichen Status haben Au-pair-Beschäftigte, und stellt die Bundesregierung Überlegungen an, diesen Status zu ändern? Der Begriff der Au-pair-Beschäftigung ist nicht abschließend festgelegt. Au-pair-Beschäftigte sind ' in der Regel junge Ausländer, die von einer Familie für begrenzte Zeit aufgenommen werden und dort Verpflegung, Unterkunft und ein Taschengeld erhalten. Als Gegenleistung helfen sie im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder. Die jungen Ausländer wollen durch ihren Aufenthalt ihre sprachlichen Kenntnisse verbessern und das Gastland kennenlernen. Die Gegenleistung der Au-pair-Beschäftigten erreicht wohl häufig ein solches Ausmaß, daß es der Leistung einer teilzeitbeschäftigten Hausgehilfin entspricht und die übliche Hilfe von Familienmitgliedern bzw. -gästen bei weitem übersteigt. Da diese Au-pair-Beschäftigten außerdem bei ihrer Arbeit weisungsgebunden sind, ist ihr Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren. Dieser rechtlichen Qualifikation steht nicht entgegen, daß sie kein Arbeitsentgelt im üblichen Sinn erhalten, in die Familie mit aufgenommen werden und für diese Leistungen der Familie ihre Arbeit erbringen. Für die Au-pair-Beschäftigten, die Arbeitnehmer sind, gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetze und Rechtsgrundsätze, so daß sie z. B. Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle beanspruchen können. Es hat sich bisher kein Bedürfnis dafür gezeigt, für diese Arbeitnehmer einen besonderen arbeitsrechtlichen Status gesetzlich festzulegen. Die Au-pair-Beschäftigten, die jedoch nur ganz geringfügige Leistungen erbringen und keine Arbeitnehmer sind, benötigen wohl kaum den arbeitsrechtlichen Schutz. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 32): Gibt es Möglichkeiten, bei einer berufstätigen Frau, die Zeiten rentenerhöhend zu berücksichtigen, die für die Pflege eines behinderten Kindes aufgewendet wurden und deshalb nicht mit Beiträgen zur Rentenversicherung belegt sind, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, wonach die für die Pflege eines behinderten Kindes aufgewendeten Zeiten, für die keine Beiträge zur Rentenversicherung geleistet wurden, rentenerhöhend berücksichtigt werden können? Eine Mutter, die ihr behindertes Kind pflegt, kann während dieser Zeit freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten. Bei einem behinderten Kind, das die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur häuslichen Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz erfüllt, können Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung übernommen werden. Ob darüber hinaus Regelungen getroffen werden können, durch die die Pflege eines behinderten Kindes in irgendeiner Form in der Rentenversicherung berücksichtigt werden kann, bedarf einer sehr eingehenden Prüfung. Zwar besteht ein gesellschaftliches Interesse daran, daß Pflegebedürftige von ihren Angehörigen gepflegt werden. Es stellt sich aber die Frage, wie weit die Solidargemeinschaft der Rentenversicherten damit belastet werden darf, das Risiko einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson zu tragen, oder ob es sich hier nicht vielmehr um ein von der Allgemeinheit zu tragendes Risiko handelt. Ferner wäre es sicherlich problematisch, nur auf die Pflege behinderter Kinder abzustellen; vielmehr müßte auch die Pflege sonstiger naher Angehöriger erfaßt werden, was zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen würde. Diese Probleme sind auch in Zusammenhang mit der allgemeinen Frage einer Verbesserung der sozialen Sicherung der Frau zu sehen. Dieses Thema wird derzeit von der Sachverständigenkommission für die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen diskutiert; ich möchte dieser Diskussion nicht vorgreifen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 33) : Kann die Bundesregierung Aussagen darüber machen, ob und in welcher Zahl Krankenhäuser für andere Krankenhäuser Gemeinschaftsaufgaben, wie etwa Wäscherei, Datenverarbeitung, Speisenlieferung übernommen haben, und wenn ja, begrüßt die Bundesregierung diese Entwicklung, und sieht sie hierin einen Beitrag zur Kostendämpfung im Krankenhauswesen? Der Bundesregierung stehen keine aktuellen Zahlen zur Verfügung, wie viele Krankenhäuser für andere Krankenhäuser Gemeinschaftsaufgaben über- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7807* nommen haben. Es ist jedoch bekannt, daß immer mehr Krankenhäuser von den Möglichkeiten der Aufgabenteilung und Kooperation Gebrauch machen. Die Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung und unterstützt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten, weil eine derartige Zusammenarbeit der Krankenhäuser geeignet ist, die Leistungsfähigkeit des Krankenhauswesens zu verbessern und zugleich zu einer Dämpfung der Kostenentwicklung beizutragen. Schon im bisherigen Krankenhausfinanzierungsgesetz ist vorgesehen, daß in die öffentliche Förderung der Krankenhäuser auch die Investitionskosten gemeinschaftlicher Einrichtungen einbezogen werden. Der Gesetzentwurf der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, den die Bundesregierung am 24. Mai 1978 beschlossen hat, sieht darüber hinaus vor, daß die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Krankenhäusern untereinander, insbesondere die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen und Diensten, schon bei der Bedarfsplanung berücksichtigt wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen B 34, 35 und 36) : Hat das Bundesverteidigungsministerium die Notwendigkeit einer repräsentativen Befragung aller ausscheidenden Berufssoldaten bzw. der im Ruhestand befindlichen ehemaligen Soldaten zum Thema „Ruhestand: Fürsorge und Betreuung" erkannt, und wenn ja, wann gedenkt das Bundesverteidigungsministerium eine entsprechende Untersuchung vorzunehmen? Ist der Bundesregierung die erhebliche Unruhe unter den Hauptfeldwebeln der Bundeswehr bekannt (Versetzungsaktion/ S-Stellen), und wenn ja, wie will der Bundesverteidigungsminister diese Aktion sozial vertretbar durchführen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Hauptfeldwebel auf diesen Stellen nur mit ihrem Einverständnis auf echte Planstellen umgesetzt werden sollten, und ist die Bundesregierung darüber hinaus der Auffassung, daß auch solche Hauptfeldwebel in die Besoldungsgruppe A 9 eingewiesen werden können? Zu Frage B 34: Z. Z. werden die Möglichkeiten hinsichtlich der Vorbereitung und der späteren Betreuung von Ruheständlern unter Einbeziehung ihrer bisherigen Arbeitswelt geprüft. Durch Kontakte mit hierfür zuständigen Vereinigungen und Einrichtungen sowie Teilnahme an solchen Arbeitstagungen sollen deren Erfahrungen in die Überlegungen einbezogen werden. Die Verwirklichung meiner Ergebnisse werden u. a. auch davon abhängen, inwieweit sie haushaltsrechtlich Unterstützt werden können. Zu Fragen B 35 und 36: Mit Hilfe der 1971 bewilligten 5 000 sogen. „Weißbuchstellen" der BesGr A 8 mA konnten qualifizierte Oberfeldwebel auch dann zum Hauptfeldwebel befördert werden, wenn sie nicht auf einem mit „HF" bewerteten STAN-Dienstposten verwendet wurden. Im Haushalt 1977 sind diese „Weißbuchstellen" zu vollgültigen Planstellen umgewandelt worden und schließen damit die früher bestehende Lücke zwischen STAN-Dienstposten und Planstellen. Entsprechend werden sie in den Stellenplänen ausgebracht. Nach dem in § 18 Bundesbesoldungsgesetz verankerten Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung müssen diejenigen Hauptfeldwebel, die mit Hilfe der auch als S-Stellen bezeichneten „Weißbuchstellen" befördert wurden und nach wie vor nur einen STAN-Dienstposten „Feldwebel/Oberfeldwebel" innehaben, funktionsgerecht umgesetzt werden. Das ist unvermeidlich mit Umschulungen, Versetzungen und teilweise auch mit Ortswechsel verbunden. Dem Bundesministerium der Verteidigung ist der spürbare Widerstand gegen diese unvermeidbaren Maßnahmen und die Unruhe unter den Hauptfeldwebeln bekannt. Es wird jedoch versucht, Härten zu vermeiden oder wenigstens zu mildern. So werden z. B. solche Hauptfeldwebel auf „F/OF"-Dienstposten nicht mehr umgesetzt, die in den kommenden Jahren zur Ruhe gesetzt werden. Betroffene mit längeren Restdienstzeiten werden, wenn eben möglich, umgeschult, um dadurch ein Umsetzen innerhalb der gleichen Einheit oder am gleichen Standort zu ermöglichen und so eine örtliche Veränderung der gesamten Familie zu vermeiden. Aber auch Versetzungen werden nicht kurzfristig verfügt. Für die gesamte Umsetzung kann von einem Zeitraum bis etwa 1984 ausgegangen werden. Eine Versetzung aus der gewohnten dienstlichen und privaten Umgebung ist fast immer mit Härten verbunden. Deshalb werden, wenn auch grundsätzlich die dienstlichen Erfordernisse im Vordergrund stehen müssen, die persönlichen und familiären Belange dieser Soldaten in besonderem Maße berücksichtigt. Dem verständlichen Wunsch vieler Soldaten, ihre weitere Verwendung zumindest im. engeren Heimatbereich zu finden, wird dabei jedoch nicht immer entsprochen werden können. Insbesondere längerdienende Soldaten unterliegen den freiwillig übernommenen speziellen Pflichten des Soldatenberufs. In einschlägigen Urteilen der Verwaltungsgerichte und der Wehrdienstsenate wird immer wieder bestätigt, daß die grundsätzliche Versetzungsbereitschaft zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses der Berufs- und Zeitsoldaten gehört. Deswegen und wegen der gesetzlichen Bindungen ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die persönlichen Interessen in jedem Fall vor die dienstlichen Erfordernisse zu setzen und unvermeidliche Personalveränderungen vom Einverständnis der Betroffenen abhängig zu machen. Es darf auch nicht übersehen werden, daß jeder Hauptfeldwebel auf einem unterwertigen Dienstposten einem Oberfeldwebel auf HF-Dienstposten die Möglichkeit zur Beförderung nimmt. Das würde von den Betroffenen mit Recht nicht verstanden werden. Aus dem gleichen Grund ist auch die Einweisung eines Hauptfeldwebels in die BesGr A 9 ohne Wahrnehmung der Funktionen eines Hauptfeldwebel-Dienstpostens nicht möglich. 7808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 37): Wie ist der Stand der Planungen zur Errichtung des Soldatenheims Montabaur? Die nach der endgültigen Festsetzung der Baukostenteilung zwischen der Stadt Montabaur und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS) zu überarbeitenden Planungsunterlagen wurden dem Bundesministerium der Verteidigung im April 1978 zur Genehmigung vorgelegt. Die Wehrbereichsverwaltung IV in Wiesbaden wurde mit Erlaß vom 13. Juni 1978 ermächtigt, der KAS ein Darlehen zu bewilligen und nach Baufortschritt auszuzahlen. Die Stadt Montabaur und die KAS wurden hiervon in Kenntnis gesetzt. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen B 38 und 39) : Sind Einzelteile der Panzerabwehrrakete Milan mit Genehmigung der Bundesregierung nach Frankreich und von dort nach Endmontage der Rakete nach Syrien exportiert worden, und warum sind die Einzelteillieferungen gegebenenfalls genehmigt worden? Beabsichtigt die Bundesregierung, den Export einer Fregatte zu genehmigen, die von der argentinischen Regierung bei einer Hamburger Werft bestellt werden soll, und warum würde ein solcher Export gegebenenfalls den Grundsätzen der Bundesregierung entsprechen? Zu Frage B 38: Im Rahmen der deutsch-französischen Rüstungskooperation werden u. a. auch Teile der Panzerabwehrrakete Milan mit Genehmigung der Bundesregierung nach Frankreich geliefert. Für diese Zulieferungen ist Frankreich ausfuhrrechtlich sowohl Käufer- als auch Verbrauchsland. Eine Zuordnung der Teile zu einem bestimmten französischen Exportvorhaben ist zum Zeitpunkt der Zulieferung nicht möglich. Über Lieferungen von komplettierten Panzerabwehrraketen aus Frankreich entscheidet die französische Regierung nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Zu Frage B 39: Der Bundesregierung liegt weder ein Antrag auf eine Ausfuhrgenehmigung für einen Fregatten-Auftrag der argentinischen Regierung bei einer Hamburger Werft noch eine Voranfrage über etwaige Genehmigungsaussichten vor. Mit der Genehmigungsfähigkeit eines derartigen Exportgeschäftes würde sich die Bundesregierung erst dann auseinanderzusetzen haben, wenn diese Frage von einem Beteiligten an sie herangetragen würde. Im gegebenen Falle würde die Entscheidung im Einklang mit den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung getroffen werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 40) : Wie beurteilt die Bundesregierung Warnungen amerikanischer Ärzte vor „Trimm-Trab", wie ihn auch der Deutsche Sportbund propagiert, und welche Folgerungen zieht sie aus diesen Warnungen? Warnungen, wie sie kürzlich amerikanische Ärzte gegenüber dem „Trimm-Trab" ausgesprochen haben, wurden bereits früher geäußert. Dabei geht es ausschließlich um die Warnung vor einem überaus ehrgeizigen Langstrecken-Trab oder um dessen falsche Zuordnung bei bereits bestehenden Schädigungen oder Vorschädigungen am Herz-Kreislaufsystem. Der „Trimm-Trab" in seiner physiologischen Bedeutung als Ausdauertraining und damit als wichtige präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankung wird nicht in Frage gestellt. Die Konsequenz derartiger Warnungen, denen sich die Bundesregierung voll anschließt, kann deshalb nur darin bestehen, über die möglichen Gefährdungen aufzuklären. Eine derartige Aufklärungspflicht obliegt insbesondere den Veranstaltern derartiger Läufe und denen, die ähnliches organisieren. Im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung, die für die Bundesregierung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführt wird, werden diese Kritikpunkte bei der allgemeinen Empfehlung für den „Trimm-Trab" bereits berücksichtigt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs • Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 41 und 42) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Gesundheitssicherstellungsgesetz mit dem Ziel notwendig ist, eine klare Kompetenzgliederung sowie die Zusammenfassung aller Aufgaben bei einer gemeinsamen Führung zur Gewährleistung der bestmöglichen Kooperation zwischen zivilen und militärischen Verantwortungsbereichen im Interesse einer gesicherten ärztlichen Versorgung der gesamten Bevölkerung im Verteidigungs- und Katastrophenfall zu erreichen? Wann ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, und von welchen Grundsätzen will sie sich dabei leiten lassen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7809* Zu Frage B 41: Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein derartiges Gesetz zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Katastrophen- und _Verteidigungsfall erlassen werden muß. Ein derartiges Gesetz wird auch die Zuständigkeiten zwischen zivilem und militärischem Bereich regeln müssen. Zu Frage B 42: Ein Gesetzentwurf wird gegenwärtig vorbereitet. In einer zu diesem Zweck gebildeten Bund-Länder-Sonderarbeitsgruppe wurde bereits im wesentlichen Einigung über Grundsätze, die Aufgabenzuweisung an den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Verpflichtung von Trägern und Einrichtungen des Gesundheitswesens zur Mitwirkung bei der Planung, Vorbereitung und der Durchführung von Maßnahmen erzielt. Ein Referentenentwurf soll in Kürze mit allen Beteiligten — insbesondere Ländern und Verbänden — erörtert werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) Drucksache 8/1895 Frage B 43) : Ist die Bundesregierung bereit, die Möglichkeit der Einführung eines neuen Führerscheins oder einer Einlage zum Führerschein, die mit Coupons versehen wird (18 Punkte), die bei Verkehrsübertretungen durch die Polizei abgetrennt werden können, zu prüfen? Die Einführung eines neuen Führerscheins oder einer Einlage zum Führerschein, der mit abtrennbaren Coupons versehen ist, wird aus folgenden Gründen nicht für zweckmäßig gehalten: 1. Ein solcher Führerschein würde nicht im Einklang mit dem Vorschlag einer Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften betreffend die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen stehen, wonach die Einführung eines gemeinschaftlichen Führerscheins („EG-Führerschein") vorgesehen ist. Dieser Führerschein, der uneingeschränkt in allen Ländern der EG gültig sein wird, sieht derartige Coupons oder Einlagen mit Coupons nicht vor. 2. Die Abtrennung von Coupons durch die Polizei und damit die Sichtbarmachung von Mängeln im Führerschein dürfte von Kraftfahrern als diskriminierend aufgefaßt werden. Sie birgt auch die Gefahr in sich, daß ein Kraftfahrer, aus dessen Führerschein Coupons wegen irgendwelcher Verstöße abgetrennt wurden, von der Polizei nicht mehr unvoreingenommen behandelt wird. 3. Außerdem würde die Entscheidung des Polizeibeamten, einen Coupon abzutrennen, eine Schuldfeststellung vorwegnehmen, die nach geltendem Recht letztlich nur durch ein Gericht erfolgen kann. Die mit der Frage offensichtlich angestrebte größtmögliche Effektivität von Maßnahmen, die gegen Verkehrssünder zu treffen sind, dürfte sich durchaus auf der Grundlage der bisherigen Regelung des Punktesystems erreichen lassen. Entsprechende Änderungen und Ergänzungen des Punktesystems, die diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen, werden zur Zeit im Zusammenwirken mit den Ländern erarbeitet. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 44 und 45): Ist die Bundesregierung nunmehr entsprechend dem CDU/CSU-Antrag vom 14. November 1977 (Drucksache 8/1179) und entsprechend dem Bericht des Verkehrsausschusses vom 25. Januar 1978 (Drucksache 8/1466) bereit, die Autobahn zwischen Singen und Stockach und dann in Richtung Überlingen—Friedrichshafen vierspurig ausbauen zu lassen? Ist dies nicht auch finanzpolitisch vernünftig, nachdem sich inzwischen heuausgestellt hat, daß der nur zweispurige Teilausbau dennoch Kosten in Höhe von 80 v. H. des Vollausbaus verursacht? Die Autobahnplanung A 98 Singen–StockachFriedrichshafen ist im gültigen, vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen auf nahezu ganzer Länge mit ihrer 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarf ausgewiesen. Die Überprüfung des möglichen weiteren Bedarfs, die klären soll, ob Bedarf für die 2. Fahrbahn der A 98 weiterhin besteht, ist in die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes eingebunden; die Arbeiten hierzu sind im Gange. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 46 und 47 ) : Plant die Bundesregierung, die im Jahr 1975 beschlossene Zurückstellung eines mehrgleisigen Ausbaus der Eisenbahnstrecken 7810* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 von Berlin nach Hamburg und nach Hannover in absehbarer Zukunft aufzuheben? Welche Investitionskosten würden durch einen mehrgleisigen Ausbau dieser Strecken entstehen? Zu Frage B 46: Überlegungen über Ausbaumaßnahmen von DR-Eisenbahnstrecken im Berlin-Verkehr müssen im Gesamtzusammenhang mit den derzeit diskutierten Verkehrsprojekten zur weiteren Verbesserung des Berlin-Verkehrs gesehen werden. So steht unter anderem ab 1980 das Projekt des Baus einer Autobahnverbindung Berlin—Norddeutscher Raum zur Realisierung an. Erst wenn sich die Größenordnungen aller diskutierten Verkehrsprojekte übersehen lassen, kann die Frage eines Ausbaues von Eisenbahnstrecken der DR erneut geprüft werden. Zu Frage B 47: Die Aufwendungen für Investitionen in die Eisenbahnverbindungen Berlin—Hamburg bis Schwanheide/Büchen und Berlin—Hannover bis Oebisfelde/ Vörsfelde sind abhängig vom derzeitigen Ausbauzustand im Netz der Deutschen Reichsbahn. Eine zuverlässige Kostenschätzung für einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau einschließlich der dazu erforderlichen Sicherungstechnik ist zur Zeit nicht möglich. Es muß aber mit einer Größenordnung von mehreren hundert Millionen DM gerechnet werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 48) : Wann ist nunmehr damit zu rechnen, daß die provisorische Autobahnausfahrt Montabaur zum geplanten Endzustand ausgebaut wird? Die Arbeiten für den endgültigen Umbau der Autobahnausfahrt Montabaur können nur im Zusammenhang mit dem Neubau der Tankstelle und der Verkehrsanlagen ausgeführt werden. Die Planung ist seit kurzem rechtskräftig. Der Bauablauf ist wie folgt vorgesehen: 1. Tiefbauarbeiten für die Verkehrsanlagen (Parkflächen). 2. Neubau der Tankstelle und Abbruch der alten Tankanlage. 3. Herstellen des Endzustandes der Autobahnausfahrt Montabaur. Vorgesehener Baubeginn August/September 1978. Voraussichtliche Fertigstellung Frühjahr 1980. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 49) : Welche Autobahnraststätten innerhalb des Bundesgebiets sind so eingerichtet, daß sie auch von Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern in Anspruch genommen werden können? Nach einer kürzlich von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen mbH durchgeführten Erhebung (Stand: 23. Mai 1978) sind z. Z. 34 Autobahn-Raststätten mit Zufahrten für Rollstuhlfahrer ausgestattet. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Raststätten: 1) Aarbachkate 2) Allertal (Westseite) 3) Allertal (Ostseite) 4) Alsbach (Westseite) 5) Bad Eilsen (Nordseite) 6) Bergstraße (Ostseite) 7) Brohltal (Ostseite) 8) Bruchsal (Ostseite) 9) Bühl 10) Büttelborn (Nordseite) 11) Camberg (Westseite) 12) Ellund 13) Elten (Kleinraststätte) 14) Express-Imbiß (Helmstedt) 15) Frankenwald (Brückenraststätte) 16) Hamburg-Stillhorn (Westseite) 17) Hannover-Garbsen (Südseite) 18) Hannover-Garbsen (Blauer See) 19) Heiligenroth 20) Helmstedt (Südseite) 21) Hochfellen (Südseite) 22) Hollenstedt 23) Hunsrück (Westseite) 24) Leipheim 25) Mahlberg (Ostseite) 26) Ostetal (Südseite) 27) Probsteier Wald (Südseite) 28) Rhön (Ostseite) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7811* 29) Remscheid (Ostseite) 30) Remscheid (Westseite) 31) Siegburg (Westseite) 32) Stuckenbusch 33) Urbacher Wald 34) Vetschau Die aufgeführten Raststätten verfügen noch nicht alle über Behinderten-WC. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 50 und 51) : Wieweit sind die konkreten Planungen der Deutschen Bundesbahn für folgende für die Stadt Rotenburg/Fulda (im hessischen Zonenrandkreis) außerordentlich wichtigen Baumaßnahmen: Überführung im Stadtteil Lispenhausen als Neubaumaßnahme, Fußgängerunterführung B 83 in die Kernstadt Rotenburg als Neubaumaßnahme und Fußgängerunterführung im Bereich des Bahnhofs der Kernstadt Rotenburg als Neubaumaßnahme? Welche Finanzierungspläne und Zeitplanungen für die Durchführung der Maßnahmen bestehen zur Zeit? Die Planungen für die von Ihnen genannten Maßnahmen werden nicht von der Deutschen Bundesbahn (DB) durchgeführt, sondern vom Hessischen Straßenbauamt Bad Hersfeld bzw. von der Stadt Rotenburg. Nach Auskunft der DB liegt zur Zeit folgender Sachstand vor: Für den Ersatz des Bahnübergangs im Stadtteil Lispenhausen durch eine Straßenüberführung ist vom Hessischen Straßenbauamt Bad Hersfeld ein Vorentwurf aufgestellt worden. Die Pläne werden zur Zeit zwischen den beteiligten Stellen abgestimmt. Voraussetzung für einen Baubeginn ist eine rechtskräftige Planfeststellung sowie der Abschluß einer Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Die Finanzierung der Maßnahme richtet sich nach den §§ 3, 13 EKrG; Straßenbaulastträger, DB und Bund tragen je ein Drittel. Im Zusammenhang mit der Aufhebung von zwei Bahnübergängen und dem Bau einer Eisenbahnüberführung über die Straße „Neue Brücke" in Rotenburg wurde eine zusätzliche Maßnahme für den Fußgängerverkehr vorgesehen. Über die Lösungsmöglichkeiten, zu denen unter anderem die von Ihnen genannten Fußgängerunterführungen gehören, sind nach Angaben der DB die Überlegungen bei der Stadt Rotenburg nicht abgeschlossen. Insofern kann noch kein Termin für einen Baubeginn angegeben werden. Für die Finanzierung sind die §§ 3, 13 EKrG maßgebend; DB, Stadt Rotenburg und Bund tragen je ein Drittel. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 52, 53 und 54) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorgesehene Auflösung von Poststellen auf dem Land und in Stadtrandgebieten unter Einsatz fahrbarer Postschalter zu großen Härten führt und ' diese Rationalisierungsmaßnahmen sich sehr stark zum Nachteil alter und behinderter Bürger auswirken? Welches Ergebnis zeigen die bisherigen Untersuchungen vom Bundespostministerium bezüglich der geplanten Umstrukturierung im Hinblick auf die Beseitigung von Arbeitsplätzen? Wieviel Poststellen in Rheinland-Pfalz, die bisher ganztags geöffnet sind, würden nach den neuen Plänen aufgelöst, bzw. wieviel Poststellen würden zukünftig nur teilweise tagsüber geöffnet? Zu Frage B 52: Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich im ländlichen Bereich tiefgreifende Strukturveränderungen ergeben. Deshalb muß unter dem Gesichtspunkt einer auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichteten wirtschaftlichen Betriebsführung das gegenwärtige System der Postversorgung im ländlichen Bereich überarbeitet werden. Erste Vorstellungen für eine Neuordnung der Postversorgung des Landes und der Stadtrandgebiete gehen dahin, ein System von — ortsfesten Annahmestellen (Postämter und Poststellen) — mobilen Annahmestellen (Fahrbaren Postschaltern) und — Zustellern mit Annahmemöglichkeiten (Landzustellern) aufzubauen. Eine abgeschlossene Planung für die künftige Betriebsgestaltung liegt noch nicht vor. Alle bisherigen Einsatzversuche mit den Fahrbaren Postschaltern haben jedoch gezeigt, daß dieses Organisationsmittel keineswegs zu Härten führt oder sich zum Nachteil alter und behinderter Bürger auswirkt. Es wird im Gegenteil von der Bevölkerung durchweg als eine moderne und bedarfsgerechte Einrichtung des Annahmedienstes der Deutschen Bundespost begrüßt. Zu Fragen B 53 und 54: Da eine endgültige Planung über ,die Neuordnung noch nicht vorliegt, kann auch noch nichts darüber gesagt werden, in welchem Umfang die Umstellung auf ein neues Betriebssystem zur Aufhebung von Poststellen führen wird. Dabei würde es sich jedoch ohnehin generell nicht um den ersatzlosen Wegfall von Arbeitsplätzen, sondern lediglich um eine Umschichtung im Personaleinsatz handeln. Die betriebliche Neuordnung wird grundsätzlich nicht zu einer Einschränkung der Öffnungszeiten bei den Poststellen führen, die bestehenbleiben. 7812* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 55) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost erst nach Ablauf von sechs Wochen der Kriminalpolizei Mitteilung in Form einer Anzeige darüber gemacht hat, daß ihr am 20. April 1978 in Frankfurt aus einem Paketwagen Aktien im Werte von 3 Millionen DM gestohlen worden sind, und wenn ja, welche Gründe lagen hierfür vor, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Am 20. April 1978 wurden in Frankfurt während der Zustellung aus einem Zustellfahrzeug zwei Pakete mit Wertangaben von 500 DM und 3 500 DM entwendet. Im Zuge der postalischen Ermittlung stellte sich heraus, daß die Pakete entgegen ihrer Wertangabe von 500 DM und 3 500 DM Wertpapiere im Gesamtwert von rd. 'drei Millionen DM enthielten. Auf Grund des Verlustes wurde die Sperrung der Wertpapiere umgehend veranlaßt. Das Personal der Deutschen Bundespost ist auf Grund einschlägiger Vorschriften verpflichtet, bei derartigen Straftaten unverzüglich die Polizei zu verständigen. Das ist bedauerlicherweise erst am 1. Juni 1978 geschehen. Wegen des Fehlverhaltens der Dienstkräfte werden z. Z. Ermittlungen durchgeführt. Der Vorfall wird zum Anlaß genommen, das in Betracht kommende Personal erneut über die geltenden Bestimmungen belehren zu lassen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 56) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost ihren Reinigungsdienst durch entsprechende Verfügung an die Dienststellen in geeignet erscheinenden Fällen auf Fremdreinigung umstellt, und wie vereinbart sich eine solche Maßnahme mit wiederholten Erklärungen der Bundesregierung, wonach eine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen sozialpolitisch unerwünscht sei? Es trifft nicht zu, daß die Dienststellen der Deutschen Bundespost durch eine Verfügung angewiesen worden sind, die Eigenreinigung in geeignet erscheinenden Fällen auf Fremdreinigung umzustellen. Allerdings mußten Dienststellen in der Vergangenheit auf Grund von Wirtschaftlichkeitsvergleichen in Einzelfällen auf die Fremdreinigung übergehen. Damit wurde auch einer Forderung des Bundesrechnungshofs entsprochen. Bei der Deutschen Bundespost beträgt das Verhältnis Eigenreinigung zu Fremdreinigung 68 zu 32. Mit Hilfe der Ergebnisse von neuen Wirtschaftlichkeitsrechnungen wird z. Z. im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen geprüft, ob eine weitere Umstellung der Gebäudereinigung auf Fremdreinigung angebracht ist. Der Entscheidungsprozeß ist jedoch noch nicht abgeschlossen.. Bei der Umstellung von Eigenreinigung auf Fremdreinigung würde es sich nicht um eine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, sondern um die Vergabe von Annexaufgaben der öffentlichen Hand handeln, wie sie auf vielen Gebieten üblich ist. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 57 und 58) : Bis wann ist mit der Einführung der Nahverkehrstarife für die heutigen Fernsprech-Ortsnetze Achern, Kappelrodeck, Bühl, Baden-Baden, Rastatt, Gaggenau, Gernsbach, Forbach, Durmersheim, Iffezheim und Lichtenau zu rechnen? Wie sieht für welche der genannten Ortsnetze die Sonderregelung wegen Grenznähe aus? Der genaue Zeitpunkt der Einführung des neuen Telefon-Tarifsystems in den genannten Ortsnetzen kann voraussichtlich erst Ende dieses Jahres angegeben werden. Z. Z. wird noch geprüft, wann die technischen Voraussetzungen in den einzelnen Gebieten gegeben sind. Die Fernsprechortsnetze 0 72 22 Rastatt 0 72 27 Lichtenau 0 72 29 Iffezheim 0 72 45 Durmersheim erhalten einen Nahbereichsradius von 25 km, da sie unmittelbar an der Grenze zu Frankreich liegen. Die übrigen Ortsnetze liegen zwar in Grenznähe, erfüllen aber nicht die für eine Sonderregelung erforderlichen Kriterien. Deshalb gilt für sie der 20-km-Nahbereichsradius. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 59) : Wie viele Finanzmittel für. welche Werbemaßnahmen hat die Bundesregierung insgesamt — einschließlich einer Zeitungswerbeaktion in der Woche des 5. Juni 1978 — aufgewandt, um die vorgeblichen „Vorteile" der Telefonnahbereiche und des „Zeittakts" darzustellen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7813* Die in der 23. Woche (5. bis 11. Juni) 1978 in Tageszeitungen veröffentlichten Informationsanzeigen brachten den Bürgern Einzelheiten des von ihnen bereits als vorteilhaft anerkannten TelefonNandienstes nahe und haben die Deutsche Bundespost 367 000 DM .gekostet. Diese Tageszeitungsanzeigen sind Teil einer Public-Relations-Aktion zur Aufklärung über den Telefon-Nandienst, zu der noch eine Illustrierten-Anzeige und Großflächenplakate gehören. Die Kosten für die Illustrierten-Anzeige belaufen sich auf 824 000 DM, die für die PlakatAktion auf 1,7 Millionen DM. Die IllustriertenAnzeige ist in der Zeit vom 28. April bis 12. Mai veröffentlicht worden, während die Großflächenplakate in drei Dekaden in der Zeit von Anfang Mai bis Anfang Juli 1978 eingesetzt werden. Die Kosten der Gesamtaktion betragen rund 2,9 Millionen DM. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 60): Trifft es zu, daß für die in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Lintner (Plenarprotokoll über die 63. Sitzung, Anlage 95) bekundete Absicht des Bundespostministeriums, Personenschutzräume nicht mehr als Außenbauten zu planen, sondern wieder als Innenbauten zu errichten, ein entsprechendes Schutzraumkonzept bisher nicht erarbeitet wurde, und wenn ja, wann ist mit der Fertigstellung eines entsprechenden Konzepts zu rechnen? Ein entsprechendes Schutzraumkonzept wurde bereits erarbeitet und wird derzeit zwischen den beteiligten Dienststellen abgestimmt. Es wird in absehbarer Zeit in Kraft gesetzt werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage B 61) : Kann die Bundesregierung beim Briefeingangsdienst des Postamts Baden-Baden auf eine arbeitsrechtliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der dort beschäftigten Teilzeitarbeitskräfte drängen, um die regelmäßig anfallenden Überstunden zur Bewältigung des Hörerposteingangs beim Südwestfunk, die bis zu 38 Stunden monatlich betragen, arbeitsrechtlich aufzufangen oder gegebenenfalls für zusätzliche Einstellungen von Teilzeitbeschäftigten Sorge tragen? Der Ermittlung der Zahl benötigter Arbeitsposten werden grundsätzlich die Wochenarbeitsmengen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Der Briefeingangsdienst beim Postamt Baden-Baden wurde so im September 1977 neu bemessen. Die auf dieser Be- messung basierenden Dienststundenpläne sind Anfang Juni 1978 in Kraft gesetzt worden. Mit dem Bemessungsergebnis kann die regelmäßig anfallende Arbeitsmenge grundsätzlich ohne Überzeitarbeit bewältigt werden. Zu Problemen kommt es nur, wenn außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Verkehrsspitzen auftreten. Dies ist beim Postamt Baden-Baden der Fall, wenn Lösungskarten zu Preisrätseln des Südwestfunks eingehen. Die Berücksichtigung dieser Verkehrsspitzen in der Personalbemessung würde zu einer ständigen Überhöhung des Personalbedarfs zu Zeiten normalen Sendungsanfalls führen. Das Postamt Baden-Baden erhöht entsprechend den geltenden arbeitszeitrechtlichen Regelungen für die Zeit, in der die Lösungskarten eingehen, die wöchentliche Arbeitszeit der Teilkräfte, um nach Möglichkeit Überstunden zu vermeiden. In einem verkehrsabhängigen Dienstzweig kann jedoch Überzeitarbeit nie ganz vermieden werden, weil die Verkehrsmengen starken zeitlichen und zahlenmäßigen Schwankungen unterworfen sind und die Arbeitsmenge am jeweiligen Eingangstag bearbeitet werden `muß. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 62 und 63) : Welche Wohnungs- und konjunkturpolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung den gegenwärtig von Kreisen der Geschäftsbanken diskutierten Modellen einer vollen Vorfinanzierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei geringen Anfangsbelastungen bei, insbesondere welche Vorteile und welche Risiken für die Bewerber von Eigentumsobjekten sieht sie in derartigen Finanzierungsmodellen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese Finanzierungsmodelle mit der Wohnungsbauförderung zu kombinieren, und welche öffentlichen Hilfen hält sie insbesondere für notwendig und für möglich, um die damit verbundenen Risiken abzudecken? Die in zunehmendem Maße in der Kreditwirtschaft und in der Öffentlichkeit diskutierten Finanzierungsmodelle mit erhöhten Fremdfinanzierungen und entsprechend geringen Eigenkapitalanteilen bei gleichzeitiger Verbilligung der Anfangsbelastungen können durchaus geeignet sein, eine zusätzliche Nachfrage nach Eigenheimen und Eigentumswohnungen zu mobilisieren. Das Bundesbauministerium hat die Verbände der Kreditwirtschaft zu einem Informationsgespräch am 26. Juni 1978 eingeladen, um nähere Einzelheiten über die neuentwickelten Finanzierungsvorstellungen zu erfahren; insbesondere interessiert uns, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sie sich verwirklichen lassen. 7814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 Anlage 61 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage B 64) : Welche Initiativen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Tz. 53 der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms zu erfüllen, und wurden gegebenenfalls schon Ergebnisse erzielt? Mit der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufbereitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK), einer gemeinsamen Tochter von 12 Energieversorgungsunternehmen, wurden Verhandlungen aufgenommen mit dem Ziel, die DWK an den Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur nuklearen Entsorgung im Kernforschungszentrum Karlsruhe (KFK) zu beteiligen. Wesentliche Aspekte dabei sind, jährliche Zahlungen der DWK an die KFK als Ausgleich für Überlassung der KFK-Kenntnisse im Bereich der nuklearen Entsorgung sowie die Übernahme der Betriebskosten der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) durch die Benutzer. Die Verhandlungen kommen zügig voran; die entsprechenden Verträge sollen Anfang 1979 in Kraft treten. Nach Vertragsabschluß werde ich Sie gern über das Ergebnis unterrichten. Daneben gilt es, mittelfristig die Frage der Abdeckung des Betriebskostenrisikos größerer Demonstrationsanlagen im Energiebereich so zu klären, daß größere Belastungen für den öffentlichen Haushalt vermieden werden. Zur Zeit werden hierfür verschiedene Möglichkeiten geprüft, die nach Abschluß der internen Diskussion mit den Elektrizitätsversorgungsunternehmen verhandelt werden sollen mit dem Ziel, vor der nächsten Entscheidung über eine weitere Demonstrationsanlage ein Ergebnis erreicht zu haben. Frühestens Anfang der 80er Jahre wird eine solche Entscheidung erforderlich sein. Anlage 62 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 65, 66, 67 und 68) : Welches für die Weiterentwicklung des Hochtemperaturreaktors verlangte einheitliche Grundkonzept ist nach Auffassung der Bundesregierung zu verfolgen? Wie stellt sie sich die von ihr erwähnte organisatorische Neuordnung bei Herstellern und Zentren vor? Was hat sie bisher konkret unternommen, um eine internatio- nale Zusammenarbeit bei der HTR-Entwicklung zu erreichen? Ist sie bereit, einen Rahmenfinanzplan für die Gesamtentwicklung des HTR zu erstellen, um mit der jährlichen Bewilligung verbundene Unklarheiten zu beseitigen? Zu Frage B 65: Das einheitliche Grundkonzept, auf das sich die an der Hochtemperaturreaktor-Entwicklung Beteiligten geeinigt haben, ist ein gemeinsames nukleares Wärmeerzeugungssystem auf der Basis eines Kugelhaufen-cores mit Spannbetonbehälter für eine Stromerzeugungs- und Prozeßwärmeanlage. Zu Frage B 66: Die organisatorische Neuordnung sieht ein Industriekonsortium für die Planung und Entwicklung des nuklearen Wärmeerzeugungssystems vor. Ein Konsortialvertrag zwischen der Gesellschaft für Hochtemperaturreaktor-Technik mbH und der Hochtemperatur-Reaktorbau GmbH ist paraphiert. Über eine organisatorische Verzahnung der Forschungs-und Entwicklungsarbeiten bei Industrie und Zentren wird zur Zeit verhandelt. Zu Frage B 67: Eine internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Hochtemperaturreaktor-Entwicklung konnte durch ein Rahmenabkommen zwischen der Bundesrepublik 'Deutschland, Frankreich, ,der Schweiz und den USA vereinbart werden. Außerdem nimmt die deutsch-französische Regierungserklärung von Nizza im Februar 1976 Bezug auf die Hochtemperaturreaktor-Entwicklung ; Verhandlungen auf Regierungs- wie auch Industrieebene über eine Beteiligung Frankreichs an der deutschen Hochtemperaturreaktor-Entwicklung sind inzwischen angelaufen. Die industrielle Zusammenarbeit mit der Schweiz im Rahmen des Projekts Hochtemperaturreaktor mit Heliumturbine (HHT) soll beibehalten und den neuen Strukturen angepaßt werden. Mit Japan wird eine Zusammenarbeit durch ein „memorandum of understanding" zwischen den Forschungszentren JAERI und der Kernforschungsanlage Jülich vorbereitet. Zu Frage B 68: Grundlage langfristiger Forschungsvorhaben ist eine mehrjährige Finanzplanung, wie sie der Aufstellung des Bundeshaushalts zugrundeliegt. Eine solide mehrjährige Finanzplanung für die Weiterentwicklung des Hochtemperaturreaktor-Systems setzt voraus, daß die Neuordnung der Hochtemperaturreaktor-Entwicklung abgeschlossen ist. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen B 69 und 70): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Juni 1978 7815* Welche konkreten Projekte hat die deutsch-rumänische Consulting-Gesellschaft RODECO bisher abgeschlossen, und welche befinden sich noch in Vorbereitung bzw. Durchführung? Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Arbeitsergebnisse der RODECO, und wie hoch schätzt sie deren jetzige bzw. künftige entwicklungspolitische Bedeutung ein? Zu Frage B 69: Die rumänisch-deutsche Consulting (RODECO) GmbH ist eine Gesellschaft privaten Rechts. Es ist daher nicht Sache der Bundesregierung, über die Geschäftstätigkeit der RODECO zu berichten. Dies muß vielmehr der RODECO überlassen bleiben. Zu Frage B 70: Bei der Gründung der RODECO stand die Förderung der Entwicklungsländer in deutsch-rumänischer Kooperation im Vordergrund. Dieser Zielsetzung entsprach die bisherige Tätigkeit der RODECO. Soweit es der Bundesregierung bekannt ist, hat sich die Tätigkeit der RODECO seit ihrer Gründung im Jahre 1973 zufriedenstellend entwickelt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein sehr persönliches Wort, Herr Kollege Dr. Eyrich. Wir haben lange genug zusammengearbeitet und kennen uns lange genug, und ich weiß, daß Sie in vielen Dingen verständiger sind, als Ihre Parteizugehörigkeit erhoffen läßt,

    (Lachen, Oh-Rufe und Zurufe von der CDU/CSU)

    und zwar auch in diesem Punkt, über den wir gesprochen haben. Deshalb bitte ich Sie sehr darum, über das böse Wort nachzudenken, das in dieser Rede enthalten war: hier ginge es um die Machterhaltung auf Kosten der Sicherheit der Bürger.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Kohl [CDU/CSU] : Das ist das einzige, was Sie überhaupt noch zusammenhält! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sie wissen es doch besser! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Nein.
    Aber um es, sehr verehrter Herr Fraktionsvorsteher, nicht im Getümmel untergehen zu lassen, sagen wir es gleich vorweg: Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dankt dem Bundesminister a. D. Hermann Höcherl für die Mühe, der er sich unterzogen hat, und für den Bericht, den er vorgelegt hat. Dieser Bericht ist durchaus eine hilfreiche Arbeit. Insofern sind wir völlig einig. Es war richtig, daß die Bundesregierung und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen diesen Auftrag gegeben haben, um so weit wie eben möglich Klarheit über diesen tragischen Vorgang zu gewinnen und zugleich Möglichkeiten zu weiteren Einsichten darüber zu erhalten, welche organisatorischen bzw. gesetzgeberischen Maßnahmen auf Grund der gewonnen Erkenntnisse anzuraten sind.
    Der Bericht verstellt nach unserer Auffassung die Ausflucht in bequeme Lösungen. Es gibt hier auch nicht einen Fehler, eine Handlung oder eine Unterlassung, die einer bestimmten Person zugerechnet und in Schuld umgemünzt werden könnte. So einfach ist das nicht.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Der Innenminister Professor Werner Maihofer hat politische Verantwortung übernommen, besser: auf sich genommen und sein Amt aufgegeben. Ein solcher Vorgang wird in parlamentarischen Demokratien als normal bezeichnet. Vielleicht ist er es auch. Aber mitunter haben solche Vorgänge natürlich auch das rituelle Gehabe, mit dem ein Sündenbock ausgewählt und beladen mit der Bürde der Schuld vieler in die Wüste geschickt wird. Die Lektüre des



    Brandt (Grolsheim)

    Berichts lehrt, daß ein Gefüge unterschiedlicher Ursachen den Mißerfolg begünstigt haben. Der Bericht zeigt aber auch, daß sich keine Erfolgsgarantie daraus ableiten läßt, wenn alles ganz anders gewesen wäre.
    Hier wird gesagt, in dem Bericht — Sie haben es angeführt, Herr Kollege Dr. Eyrich — sei ein vernichtendes Urteil über die Terrorismusbekämpfung gefällt worden, weil nicht in allen Fällen mit Nachdruck und mit dem entsprechenden Umfang an die Terrorismusbekämpfung herangegangen worden sei. So darf ich das ungefähr zusammenfassen. Das ist durchaus möglich und in vielen Teilen sicherlich auch richtig. Nur, dann müssen wir aber auch sehen, was in dem Gesamtkomplex der Bekämpfung des Terrorismus gemeinsame Aufgabe von allen ist und wie wir gemeinsam an diese Aufgabe herangehen können. Ich werde noch einige Worte dazu zu sagen haben, daß das auch im Streit miteinander geschehen kann und in vielen Fällen sicherlich auch geschehen muß. Dann sollten. wir die Gegensätze untereinander austragen und sie nicht, wie wir das auch in diesem Hause oft tun, schön eingepackt aneinander vorbeitragen. Vielleicht lernen wir das noch etwas besser.
    Mit der Formulierung dés Berichtes sehen auch wir es als unsere Aufgabe an, unsachlicher und ungerechtfertigter Kritik an den Sicherheitsorganen entgegenzuwirken, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizeibehörden des Bundes und der Länder zu stärken und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dieser Behörden untereinander zu fördern. Wir teilen auch die Feststellung des Berichts, daß sich die damals eingesetzten Bediensteten des Bundes und der Länder auf allen Ebenen mit hervorragendem Engagement, Pflichtbewußtsein und großer Opferbereitschaft in vorbildlicher Weise eingesetzt haben. Wir danken Herrn Höcherl für diese Feststellung und bestätigen sie nachdrücklich aus eigener Erkenntnis.
    In diesen Zusammenhang gehört auch die Feststellung, daß sich bestimmte im Zusammenhang mit diesem Fall in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptungen über die Fehlbehandlung weiterer Hinweise als unbegründet erwiesen haben. Mit einer solch nüchternen Feststellung wird einer gezielten Legendenbildung entgegengewirkt. Das festzustellen ist nicht nur notwendig um der Polizei willen, die sicherlich zu den leistungsfähigsten in der Welt gehört, sondern vor allem um der Bevölkerung willen; denn jeder muß die Gewißheit haben, daß sein Hinweis ernst genommen wird, und nicht nur ernst genommen, sondern daß dem auch nachgegangen wird. Anders wäre eine der wichtigsten Grundlagen polizeilichen Erfolgs in der Fahndung, die Aufmerksamkeit und die Mitwirkungsbereitschaft der Bürger, nicht zu erhalten. Das, was wir Öffentlichkeitsfahndung nennen, die sich eben an den Bürger mit der Bitte um Mithilfe wendet, ginge dann in die Leere der Gleichgültigkeit.
    Schließlich eine weitere Bemerkung: Die Qualität der Fahndung hängt u. a. natürlich auch ab von der Qualität der Organisation der Sicherheitsbehörden, deren reibungslose Zusammenarbeit und deren für
    jeden Polizeibeamten durchsichtiger Führungsaufbau notwendig ist. Dieses Ziel zu erreichen ist nach unserer Verfassung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und allen Ländern. Dieser gemeinsamen Aufgabe entspricht auch die gemeinsame Verantwortung, aus der sich niemand davonstehlen darf.
    Der erste Teil des Berichts faßt zusammen und bestätigt, was in den wesentlichen Grundzügen seit den Beratungen des Innenausschusses zu diesem Thema bekannt war. Es gibt da keine entscheidend neue Erkenntnis. Dieser Bericht ist die nüchterne Darstellung der Entstehung und des Schicksals jenes Sammelfernschreibens Nr. 827 der Oberkreisdirektion Bergheim an den sogenannten Koordinierungsstab. Ich erinnere mich an eine Vielzahl von Gesprächen, die wir hier miteinander, draußen mit anderen geführt haben, in denen immer wieder zum Ausdruck kam: Es ist doch eigentlich unbegreiflich, es ist doch eigentlich unvorstellbar, daß, nachdem seine vier Begleiter ermordet worden waren, der mitten aus einer Großstadt Entführte spurlos verschwunden und nichts mehr aufzufinden sein sollte, was auch nur der Schatten einer Spur hätte sein können. Wir wissen heute, daß der Entführte in der Tat nicht spurlos verschwunden war. Aber der Hinweis, der Spur hätte sein können, ist nicht als Spur identifiziert worden. Es ist zweifelhaft, ob dieser Hinweis, der ein Hinweis unter tausenden, der auch in dem Fernschreiben ein Hinweis unter mehreren war, als heiße Spur erkannt worden wäre, wenn alles ganz anders gelaufen wäre. Denn das Objekt war, wie es auch in dem Bericht heißt, den damaligen Bearbeitern nicht als unmittelbar tatbezogen und besonders verdächtig erschienen.
    Aber es bleibt die Beklemmung des „Was wäre gewesen, wenn?" Niemand weiß das. Die Tatsache, daß der Hinweis auf die Wohnung Renngraben 8 rückblickend eine schwerwiegende Bedeutung bekommen hat, sagt noch nichts darüber, ob seine Bedeutung erkannt worden wäre, wenn man alle späteren Erkenntnisse abzieht. Wir bewegen uns — freilich mit unterschiedlicher Verwegenheit — im Bereich der Vermutungen und Spekulationen, die nur wenig Sinn ergeben, solange der Versuch gemacht wird, all das noch einmal hervorzuholen, was Geschichte geworden ist, weil man nicht noch einmal von vorn beginnen kann; und eine Geschichte mit „wenn" und „hätte", gibt es nicht.
    Es geht jetzt, weil man dies nicht mehr heilen kann, um die Frage der Konsequenzen. Die Analyse des Geschehensablaufs deckt möglicherweise — Herr Dr. Eyrich, auch da bin ich mir nicht ganz so sicher wie Sie — verhängnisvolle Strukturdefekte auf. Hier ist nicht die Rede von den nie auszuschließenden Fehlern, die irgendwo, irgendwann von irgendwelchen Beamten gemacht werden können, die auch in diesem Fall gemacht worden sein können — dies kann nie ausgeschlossen werden —, sondern von Mängeln in der Organisation, die den Mißerfolg begünstigt haben können. Aber alle kreisen um diesen einen Punkt: Warum ist die elektronische Datenverarbeitungsanlage, die einen Hinweis hätte geben können, nicht gefragt worden, die ihrerseits möglicherweise, vielleicht sogar wahrschein-



    Brandt (Grolsheim)

    lieh weitere Überprüfungen ausgelöst hätte? Zunächst hätte die untere Polizeibehörde die Fälle ihres Bereichs über das eigene Abfragegerät abfragen können, wenn sie eines gehabt hätte.
    Wenn Verbrechensbekämpfung — und darin sind wir uns ja völlig einig — heutzutage in hohem Maße eine Frage des Informationsflusses und der Schnelligkeit dieses Informationsflusses ist, dann müssen die Informationen vor Ort kommen und, wenn man so will, an die polizeiliche Front. Nur so kann auch vermieden werden, daß Einsatzzentralen mit Hinweisen zugeschüttet werden. Aber genau hier liegt doch wieder eine jener gemeinsamen Aufgaben, die einer allein überhaupt nicht lösen kann, weder der Bund noch irgendein Land. Dies ist die Aufgabe des Bundes und aller Länder. Und dies muß schnell gemacht werden. Auch da gab es Widerstände. Muß ich darauf verweisen, wie lange schon vom Bundesminister des Innern, vom Bundeskriminalamt und auch von uns darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, alles miteinander kompatibel zu machen, damit sich das, was sich verständigen soll, auch miteinander verständigen kann?

    (Dr. Hennig [CDU/CSU] : Das hat Herr Maihofer immer bestritten!)

    Diesen Punkt haben wir doch noch gar nicht erreicht. Das ist eine gemeinsame Aufgabe, und es ist eine der wichtigsten Aufgaben der nahen Zukunft.
    Im übrigen sind wir der Meinung, daß die Arbeit der Innenministerkonferenz schnell vollzogen werden muß. Denn hier geht nichts, was nicht übereinstimmend gewollt wird. Zutage getretene Strukturdefekte müssen gemeinsam beseitigt werden. Da gibt es Nachholbedarf zwischen Bund und Ländern.
    Aber wir sollten in diesem Zusammenhang auch über eine andere Konsequenz nachdenken, die hier eine Rolle gespielt hat, eine Konsequenz, die wir schon oft genug vorgetragen haben, über die wir im Streit miteinander lagen angesichts ,der vielen Gesetze, mit denen Sie glaubten Verbrechensbekämpfung und speziell die Bekämpfung des terroristischen Verbrechens vorantreiben zu können. Vorerst zuletzt am vergangenen Donnerstag haben wir uns über diese Frage auseinandergesetzt. Wir fühlen uns in der These bestätigt, daß das Schwergewicht dieser Verbrechensbekämpfung im polizeilich-organisatorischen Bereich und nicht in erster Linie in der Gesetzgebung zu finden ist.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Daß darüber hinaus das, was unter innerer Sicherheit zu verstehen ist, keineswegs ein Begriff ist, der nur in einer, wie ich meine, verengten Sicht im polizeilichen Bereich Bedeutung hat, erwähne ich am Rande. Das ist eine Aufgabe der gesamten Politik und nicht zuletzt der Art und Weise, wie wir uns politisch begegnen, u. a. auch hier.
    Der Idealzustand für die innere Sicherheit ist doch dann erreicht, meine Damen und Herren, wenn sich Menschen in einem Gemeinwesen gut aufgehoben und geborgen wissen, wenn Regeln des Zusammenlebens fest verankert sind und Menschen nicht in
    Ratlosigkeit oder sogar in Furcht leben müssen. Entscheidend sind dabei diejenigen Regeln des Umgangs miteinander, die sich nicht in Gesetzen niederzuschlagen brauchen. Eine lebendige Demokratie, für die wir eintreten, lebt nicht in erster Linie von Gesetzen, die sie erläßt, sondern von denen, auf die sie verzichten kann.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Der Gesetzgebung wird im Bereich der inneren Sicherheit oft eine Bedeutung zugemessen, die sie nicht hat. Das gilt für viele Vorschläge — wir können uns da sicherlich noch eine ganze Zeitling streiten — der CDU/CSU. Statt dessen aber hat sie eine Bedeutung, die sie sicherlich offiziell gar nicht haben darf. Ich will damit sagen, daß Gesetzgebung zur psychologischen Entlastung eingesetzt wird, ohne daß den Gesetzen selber Wirksamkeit zugemessen werden dürfte, andererseits aber die Ablehnung eines hochgelobten oder nutzlosen Gesetzesvorhabens zur weiteren politischen Emotionalisierung benutzt wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Wehner [SPD] : Sehr gut!)

    Diese Art der Auseinandersetzung wird selber zu einer Quelle innerer Unsicherheit. Einige von Ihnen, meine Damen und Herren in der CDU/CSU, sind möglicherweise sogar von der Notwendigkeit überzeugt, daß das alles so sein muß. Ich frage mich nur, ob die Überzeugungen notwendig sind.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

    Gleichviel: Auf dem Feld, auf dem wir uns heute bewegen, haben Gesetzesänderungen Nachrang. Wir teilen die Auffassung des Berichts, daß Änderungen der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsverteilung nicht diskutiert werden sollen. Die Bemerkung Höcherls wird jedoch in ihrem zweiten Teil etwas problematischer, weil der zu Mißverständnissen Anlaß geben könnte — ich meine jetzt nicht den zweiten Teil des Berichts, sondern den zweiten Teil dieser Aussage, dieses Satzes —, wenn er sagt, er hielte es nicht für sinnvoll, Maßnahmen vorzuschlagen, die mit dem Bund-Länder-Verhältnis zusammenhingen und aus politischen Gründen nicht durchsetzbar erschienen. Mit ist dieser allgemeine Hinweis auf die politischen Gründe etwas zu unscharf. Ich kann mir schon vorstellen, was er sich gedacht haben könnte. Aber eines wollen wir nicht hinnehmen: Wir wollen es nicht hinnehmen, daß sich hinter politischen Gründen — was er sicherlich nicht gemeint hat — etwa Bundes- oder Länderegoismen verstecken können, die zweckmäßige Lösungen blokkieren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Hier sind alle in die Pflicht, in die gemeinsame Verpflichtung genommen.
    Der Bundesminister des Innern hat unsere uneingeschränkte Unterstützung, mit seinen Kollegen aus den Ländern die organisatorischen Folgerungen ganz schnell in die Tat umzusetzen. Wir wissen, daß sich vieles, was in dem Höcherl-Bericht zu lesen ist, mit den Vorstellungen und den Vorarbeiten trifft, die im Bundesministerium des Innern entwickelt wor-



    Brandt (Grolsheim)

    den sind bzw. dort vorliegen. Aber auch hier gilt das, was schon gesagt worden ist: es geht eben nicht nur um das Bundesministerium des Innern. Deshalb fordern wir den Bundesminister des Innern nachdrücklich auf, gemeinsam mit seinen Kollegen aus den Ländern noch im Laufe des Monats Juli zu festen Absprachen zu kommen und uns alsbald, sobald dies möglich ist, darüber zu berichten, was vereinbart werden konnte, gegebenenfalls auch darüber, was nicht. Wir werden das jedenfalls mit sehr großer Aufmerksamkeit verfolgen. Ich meine überhaupt, daß uns das, was in der Innenministerkonferenz vor sich geht, in der der Bundesminister ja noch nicht einmal eine Stimme hat, interessieren muß, weil dies im Zusammenhang mit Verbrechensbekämpfung steht. Wir sollten auch das, was an Absprachen so etwas in der Grauzone stattfindet, hier öffentlich miteinander diskutieren.
    Nur eines muß auch klar sein: Selbst das beste ausgehandelte Organisationsschema wird nicht gewährleisten können, daß keine Fehler gemacht werden. Wir sollten nicht so tun, als könnten wir durch perfekte Organisation auch alle Fehler wegorganisieren. Ich habe eh den Eindruck, daß wir Deutsche uns schlecht fühlen, wenn wir nicht die Besten sind; das gilt nicht nur für den Fußball. Es wäre gut, wenn wir die Grenzen unseres Handelns nicht wegdiskutierten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Eines aber ist wahr — ich kann das nur noch einmal betonen; der Bundesminister des Innern hat es schon gesagt; auch Sie, Herr Dr. Eyrich, haben es gesagt, und Sie wissen das genau —: Wir brauchen ein hohes Maß an Gemeinsamkeit. Es bedrückt mich, von dieser oder jener Seite zu hören, es gebe keine Gemeinsamkeiten mehr. Mitunter haben solche Äußerungen Ähnlichkeit mit Kriegserklärungen. Man kann sich dann einmal in der Pose des edlen Ritters fühlen, der den Fehdehandschuh hinwirft. Nur, die Rüstung, die er trägt, ist die Rüstung der Dummheit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Ich muß mich wundern: Hängt denn die Gemeinsamkeit davon ab, daß da eine Seite vorschlägt und die andere akzeptiert? Ist der Ort der Gemeinsamkeit wirklich nicht gesicherter? Hängt die Qualität der Gemeinsamkeit nicht gerade davon ab, daß wir — wenn auch noch so heftig — uns noch streiten können über den tauglichen Weg zur Erreichung eines Ziels, das erreichen zu wollen keiner dem anderen bestreitet und das hier Bekämpfung des Terrorismus heißt? Wir brauchen diesen eisernen Bestand an Gemeinsamkeit um der Demokratie willen. Wir brauchen ihn, weil sich die demokratischen Parteien nicht selbst der Handlungsfähigkeit berauben dürfen. Niemand würde Verständnis dafür haben, wenn wirksame Maßnahmen, z. B. jetzt vor allem im Fahndungsbereich, an engstirnigen Interessen oder an unserer eigenen Borniertheit scheiterte.
    Von dieser Debatte kann eine neue Gemeinsamkeit ausgehen, bei aller deutlichen Herausarbeitung dessen, was uns sonst unterscheidet. Aber über die
    Unterschiede in wichtigen Einzelfragen muß offen geredet werden, hier im Bundestag, im Bundesrat, sicherlich auch in der Innenministerkonferenz, aber vor allem hier. Die Regierungen des Bundes und der Länder müssen über vieles reden. Das zeigt der Bericht, bei dem wir als Gesetzgeber überhaupt nicht gefordert sind, weil es der Gesetzgebung nicht bedarf, wie wir überhaupt der Meinung sind, daß viel zuviel — ich habe das schon gesagt — von der Gesetzgebung erwartet wird. Ich bin der Ansicht, daß dieses Haus zwar überhaupt nichts an seiner Gesetzgebungskraft eingebüßt hat — sie scheint ungebrochen zu sein — ,wohl aber — dies zu sagen sei mir erlaubt — an seiner politischen Gestaltungskraft. Gerade darum geht es aber.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn sich nach der notwendigen Verständigung zwischen Bund und Ländern herausstellen sollte, daß bestimmte Organisationsstrukturen, die zweckmäßig erscheinen, auch noch der gesetzlichen Absicherung bedürfen, weil sie der jetzigen Gesetzeslage nicht entsprechen, dann werden wir die entsprechenden Gesetze — es kommen hier vor allen Dingen das BKA-Gesetz und das Bundesgrenzschutzgesetz in Frage — eben ändern. Jedenfalls werden wir in der Gesetzgebung alles tun, was nützlich, notwendig und rechtsstaatlich einwandfrei ist. Das sind Markierungen, an denen wir Gesetze messen.
    Wir haben von Anfang an immer wieder betont — und an dieser Einstellung hat sich nichts geändert —: Wichtig ist die Qualität der Fahndung, wichtig ist der Fahndungserfolg, wichtig ist, daß sich der Verbrecher nicht eine gute Chance ausrechnen kann, davonzukommen. Abschreckend wirkt vor allem der Fahndungserfolg. Da geht nichts ohne engste und reibungslose Zusammenarbeit der Behörden.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Das gilt übrigens, wie wir alle wissen, nicht nur für die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und der Länder untereinander, sondern auch für die Zusammenarbeit der Staaten in Europa und der Welt. Wir alle wissen und haben es erfahren, daß gerade die Terroristen, aber nicht nur sie, die Grenzen in ihr Kalkül einbauen. Mittlerweile wissen sie, daß dieses Kalkül nicht mehr aufgeht; denn gerade in jüngster Zeit sind mit Festnahmen in Frankreich und Jugoslawien beachtliche Erfolge erzielt worden, die zu wesentlichen Teilen dem Bundeskriminalamt zu verdanken sind. Auch dies verdient bemerkt zu werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Jedenfalls halten wir fest: In der Fahndung nach Terroristen geht nichts ohne die engste Zusammenarbeit. Und dies gilt auch für einige wichtige Konsequenzen aus dem Höcherl-Bericht. Darauf wird mein Kollege Heinz Pensky später noch eingehen. Es ist nicht meine Aufgabe, hier jeden Vorschlag zu kommentieren.
    Aber einige Markierungspunkte müssen hier hervorgehoben werden. Auch wir teilen die Meinung, daß es für einen polizeilichen Großeinsatz einen



    Brandt (Grolsheim)

    klaren, fest eingeübten Führungsaufbau geben muß. Das Ad-hoc-Installieren neuer Teilstrukturen verändert nicht nur den Gesamtaufbau, es verwirrt ihn auch. Deshalb liegt ein Schwerpunkt auf dem schon von dem Arbeitskreis II des Bundesrates gemachten Vorschlag, zur schnellen Prüfung und Umsetzung einen Führungsstab beim Innenministerium einzurichten. Das beim Innenministerium schon bestehende Lagezentrum bietet sich dafür an. Das Bundeskriminalamt kann von dieser Aufgabe, die es nicht bewältigen kann, entlastet werden.
    Wir machen aber ausdrücklich darauf aufmerksam, daß ein solches Führungsinstrument nur funktionieren kann, Verwirrung also nur vermieden werden kann — was wohl auch Zweck der Übung ist —, wenn die Länder, in welcher Form auch immer, fest eingebunden sind. Hier wird sich erweisen müssen, was kooperativer Föderalismus — wie das genannt wird — bedeutet.
    Es besteht auch Einigkeit darüber, daß es zwischen polizeilicher Führung und politischen Krisenstäben eine Konkurrenz nicht geben darf, auch nicht zu geben braucht. Dies ist aber kein Votum gegen den auf höchster politischer Ebene angesiedelten politischen Krisenstab, wie er genannt wird. Er ist schlechterdings in bestimmten Situationen unverzichtbar; denn es gibt eben Fälle, in denen uns oder den dafür Verantwortlichen neben den polizeilichen Entscheidungen auch weitere Entscheidungen von höchster Tragweite abgefordert werden, die die polizeiliche Führung überhaupt nicht treffen kann. Dabei geht es um Entscheidungen, die nicht treffen zu müssen der Wunsch von vielen unter uns ist. Mit den Stichworten Lorenz, Stockholm, Mogadischu und auch Schleyer ist schon darauf hingewiesen worden, daß dies Beispiele dafür sind. Es liegt auf der Hand, daß in diesen Fällen getroffene Grundentscheidungen dann auch für polizeilich-taktische Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sind. In all diesen Fällen war höchste politische Verantwortung gefordert. Wir danken dem Bundeskanzler, den Ministern, den Fraktionsvorsitzenden und allen, die daran beteiligt waren, dafür, daß sie diese drückende Last der Verantwortung gemeinsam getragen haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es besteht auch Einigkeit darüber, daß das Bundeskriminalamt nicht überfrachtet werden darf. Es ist nicht zu verantworten, dieses in den vergangenen zehn Jahren so hervorragend ausgebaute Instrument im Wust der Aufträge zu ersticken. Deshalb sind auch wir der Meinung, daß das Verhältnis von örtlicher Zuständigkeit der Landespolizeien und der überörtlichen Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes einer Neuregelung bedarf. Hier gilt aber, was mehrfach betont worden ist: Auch dies geht nicht ohne das engste Zusammenwirken von Bund und allen Ländern. Am Geld hat es ja nie gelegen, jedenfalls nicht von unserer Seite hier im Bundestag. Der Ausbau des Bundeskriminalamtes wird weitergehen. Meine Damen und Herren, es liegt mir daran, zu betonen, daß der seither erreichte hohe Standard des Bundeskriminalamtes untrennbar mit dem aufopferungsvollen Wirken seines Präsidenten
    Herold verbunden ist. Die SPD-Bundestagsfraktion weiß dies zu schätzen und anzuerkennen.

    (Beifall bei der SPD)

    Schließlich sei von dieser Stelle an die Adresse des Bundesministers des Innern dies noch gesagt. Er hat nicht nur unsere volle Unterstützung, sondern wir richten — ich sage es noch einmal — darüber hinaus die dringende Aufforderung an ihn, die längst begonnene Durchforstung der Organisation der Verbrechens- und besonders der Terrorismusbekämpfung gemeinsam mit den Ländern schnell zu einem Ergebnis zu bringen. Die Bundesregierung hat die Zeit bis zur Vorlage des Höcherl-Berichts, wie ich weiß, bereits genutzt, um die Vorbereitungen voranzutreiben, damit bald in der Innenministerkonferenz entschieden werden kann. Nun, nachdem der Bericht vorliegt, ist es unser aller Interesse, daß das zügig in die Tat umgesetzt wird, was über den erreichten Standard hinaus noch tauglich erscheint. Der angestrebte Zweck ist, dem terroristischen Verbrechen keine Chance zu lassen.
    Meine Damen und Herren, die Aufgabe, die wir gemeinsam erfüllen müssen, ist wichtig, wichtig für unser Land, für die Bürger und für die Entwicklung des demokratischen Staates. Wir haben die Anschläge der Terroristen bei all ihrer Brutalität und Gefährlichkeit nie für eine Bedrohung unseres Staates gehalten. Die Bedrohung des Staates wäre allenfalls — so paradox dies klingen mag — vom Staat selber gekommen, nämlich dann, wenn er sich dazu hätte verleiten lassen, im Übermaß zu reagieren, oder wenn wir uns dazu hätten verleiten lassen, uns heillos zu zerstreiten.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Frau Pack [CDU/CSU]: Und das nach dem Höcherl-Bericht!)

    In vielen Reden der Vergangenheit war von der Würde des Staates die Rede. Zu seiner Würde gehört, daß er angemessen handelt und sich nicht zu einem Handeln verleiten läßt, das Terroristen gerade hervorrufen wollen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Deshalb sollten wir zwar nicht bedächtig vorgehen, aber es empfiehlt sich immer, bedachtsam vorzugehen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Was angemessen ist, bestimmt Coppik!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wendig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist heute das dritte Mal innerhalb von drei Wochen, daß wir hier im Parlament über Probleme der inneren Sicherheit diskutieren, und zwar im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus. Vor zwei Wochen geschah dies — und zwar von der Opposition veranlaßt — gewissermaßen außerhalb der Reihe aus einem Anlaß, der vielleicht ein wenig vordergründig auf einen bestimmten bevorstehenden Termin abge-



    Dr. Wendig
    stellt war. Ich will darüber aber nicht rechten. In der vergangenen Woche ging es darum, notwendige Beschlüsse im Bereich der Gesetzgebung zu fassen. Herr Kollege Eyrich, all das, was Sie hier an wesentlicher Kritik vorgetragen haben, hätte und hat in die Diskussion der vergangenen Woche gehört. Es gehört jedenfalls, nicht zu dem Komplex, der hier heute ansteht. Für meine Person kann ich mich beinahe des Eindrucks nicht erwehren, daß Ihnen zum Bericht selber, außer der allgemeinen Feststellung, daß er Ihre Meinung bestätigt — was nicht stimmt —, nichts eingefallen ist.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Das Schwergewicht scheint mir auf der heutigen Diskussion zu liegen, weil es nach Auffassung meiner Fraktion um den wirklich zentralen Punkt bei der Bekämpfung des Terrorismus geht, nämlich um die Frage, wie auf dem wichtigsten Gebiet, im Bereich der polizeilichen Fahndung und Ermittlung vor allem organisatorisch ein Höchstmaß an Sicherheit erreicht werden kann. Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, daß uns als Grundlage für diese Debatte ein in der Sache ausgewogener Bericht unseres früheren Kollegen Höcherl, dem wir ausdrücklich für seine Arbeit danken, zur Verfügung steht. Es wäre im Interesse der gemeinsamen Sache zu wünschen, daß diese Debatte von dem gleichen Geist der Sachlichkeit getragen wird, die den Höcherl-Bericht auszeichnet.
    Ich halte es, meine Damen und Herren, schlicht für gefährlich, daß die innere Sicherheit bei aller möglicherweise notwendigen Meinungsverschiedenheit von der Opposition weiter so behandelt wird, wie wir dies seit Jahr und Tag und auch heute wieder erleben müssen; gefährlich nicht für diejenigen, die eine abweichende Meinung vertreten, wohl aber abträglich für den Eindruck, der bei einem solchen Verfahren in der Öffentlichkeit von der Lage unserer inneren Sicherheit zwangsläufig eintreten muß.
    Lassen Sie mich dies in einigen kurzen Sätzen begründen. Niemand ist sich über den Ernst der Lage im Zweifel. Wir wissen insbesondere auch seit den letzten Wochen in Berlin, zu welcher Eskalation der Terrorismus in unserem Lande fähig ist. Wir sollten ehrlicherweise aber auch zugeben, daß dem Phänomen des Terrorismus in seinen nationalen und internationalen Erscheinungsformen und Verflechtungen nur in einem äußerst mühsamen und auch im Ergebnis langwierigen Prozeß beizukommen sein wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Man muß aber mal anfangen!)

    Er widerspricht so sehr allen Erfahrungssätzen der herkömmlichen Kriminalität, daß es außerhalb streng totalitärer Staaten in keinem Teil der Welt schnell wirksame Lösungen gibt. Dies bedeutet weder — meine Damen und Herren, werden Sie bitte nicht ungeduldig —, daß man diesem Phänomen hilflos gegenüberstehen muß, noch daß man diejenigen Maßnahmen unterlassen darf, die zur Bekämpfung notwendig sind.
    Indem ich aber — wie die Union — diese generellen Schwierigkeiten ständig außer Betracht lasse oder herunterspiele, erwecke ich den Eindruck, es
    bedürfe nur einiger weniger Gesetze oder anderer Maßnahmen, und die Probleme wären bei gutem Willen aller ganz schnell gelöst. Tatsächlich vorhandene Fahndungserfolge, wie sie gerade in den letzten Wochen deutlich geworden sind, werden dann von der Öffentlichkeit nicht als solche erkannt und gewürdigt. Dies, meine Damen und Herren — ich sage dies nicht, weil es uns belasten würde —, bestärkt in verhängnisvoller Weise den falschen Eindruck, daß es den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern an wirksamen Instrumenten zur Bekämpfung des Terrorismus fehlt. An einem solchen Eindruck sollte eigentlich niemandem in diesem Hause gelegen sein.
    Zweite Vorbemerkung: Niemand kann und wird der Opposition das Recht streitig machen, auf Mängel hinzuweisen, die nach ihrer Auffassung vorhanden sind. Die Auseinandersetzung über diese Frage muß aber jeden falschen Eindruck vermeiden. Unser Staat steht nicht ohne wirksame Gegenwaffen dem Terrorismus gegenüber. Alle politisch verantwortlichen Kräfte, auch das muß deutlich sein, verfolgen in der Bekämpfung des Terrorismus in unserem Lande ohne Einschränkung die gleichen Ziele. Das gilt es immer wieder deutlich zu machen.
    Dritte Vorbemerkung: Der Geist, in dem die Auseinandersetzung über die Fragen unserer inneren Sicherheit geführt werden sollte, ergibt sich eigentlich aus der einleitenden Vorbemerkung des Berichts von Herrn Höcherl. Herr Höcherl erblickt das Ziel seines Auftrags darin, einer unsachlichen und ungerechtfertigten Kritik an den Sicherheitsorganen entgegenzuwirken und das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizeibehörden des Bundes und der Länder zu bestärken. Zugegebenermaßen ist dies natürlich auf den konkreten Rahmen seines Auftrags bezogen. Als allgemeinen Grundsatz sollten wir dies aber auch für die Art und Weise anerkennen, in der wir hier über Fragen der inneren Sicherheit debattieren und miteinander umgehen.
    In der Debatte am 16. März habe ich an dieser Stelle für meine Fraktion mit Nachdruck gefordert, daß wir uneingeschränkt auf einer rückhaltlosen Aufklärung der zutage getretenen Fehlleistungen in der Fahndung bestehen und daß wir entschlossen sind, die sich hieraus ergebenden Folgerungen, soweit notwendig, zu ziehen. Diese Feststellung wiederhole ich heute mit der gleichen Entschiedenheit. Wir halten aber nichts davon, wenn man an eine Auseinandersetzung über den Höcherl-Bericht in der Weise herangeht, daß jeder für sich nur diejenigen Punkte herausgreift, von denen er meint, daß sie die bisher vertretene Auffassung am ehesten bestätigen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Warum schimpfen Sie auf Ihren Minister?)

    In einem Kommentar im „Deutschen Allgemeinen Sonntagsblatt" vom 11. Juni dieses Jahres ist der Höcherl-Bericht sehr zu Recht als eine Arbeit qualifiziert, die geeignet ist „als brauchbarer Leitfaden für Bonner Politiker, die weniger an parteipolitischen Abreibungen, sondern vielmehr an einer vernünftigen und funktionierenden Mechanik bei der



    Dr. Wendig
    Terrorismusbekämpfung interessiert sind". Ich habe dem im Grunde nichts hinzuzufügen.
    Meine Damen und Herren, nun zum Höcherl-Bericht selbst. Wir begrüßen die Feststellung des Berichterstatters, daß die Bediensteten des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sich in vorbildlicher Weise eingesetzt haben. Dies verpflichtet uns alle zu aufrichtigem Dank, dem ich mich an dieser Stelle für meine Fraktion ausdrücklich anschließen möchte.

    (Beifall bei der FDP)

    Der Fahndungsablauf ist in Teil I des Berichts ausdrücklich geschildert. Leider konnten auch hier Gang und Verbleib des entscheidenden Fernschreibens 827 mit der sogenannten heißen Spur nicht restlos aufgeklärt werden. Zu fragen bleibt deswegen auch für die kommende Behandlung in den Ausschüssen für uns sicher, warum nicht schon vor Ort auf die heiße Spur näher eingegangen worden ist und warum bei Weitergabe der Meldung nicht konkretere Hinweise beigefügt werden konnten, die sowohl beim Koordinierungsstab als auch bei Soko 77 unübersehbar gewesen wären. Warum wurde trotz alledem bei Soko 77 nicht anders verfahren? Die bedrückende Frage, die man nur stellen, die keiner für sich im einzelnen beantworten kann, die aber lebendig in uns bleibt, ist die: Was wäre geschehen, wenn ...?
    Ich möchte dem Höcherl-Bericht auch darin folgen, daß Organisationsstrukturen der Beteiligten nicht durchsichtig genug gewesen sind, was ein mehrfacher Wechsel bei den Meldewegen ganz ohne jeden Zweifel verstärkt hat. Ich glaube aber, dieser Teil des Berichts kann in der heutigen Debatte — ich habe hier nur einige mir wichtig erscheinende Fragen angesprochen — nicht endgültig vertieft werden. Entscheidend sind die Fragen, die die gegenwärtige und zukünftige Organisations- und Befehlsstruktur angehen und die in Teil II des Berichts näher erläutert sind.
    Ehe ich darauf in einigen Punkten eingehe, noch eine allgemeine Bemerkung vorher. Es ist dies, meine Damen und Herren, die schlichte Erkenntnis, daß ein föderativ strukturiertes Staatssystem, ein Staatssystem, das wir bejahen, seiner Natur nach besondere Voraussetzungen setzt, die gerade in unserem Bereich länderübergreifende Operationen bis hin in die internationale Szene notwendig machen, schwer auflösbare Schwierigkeiten zur Folge haben müssen. Das muß man doch sehen. Man muß deswegen nicht etwa schon eine zentrale Bundespolizei fordern wollen, was 'ganz gewiß nicht unser Petitum ist. Ob es aber um die Frage einer Ausweitung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts auf gesetzlicher Grundlage, ob es um eine Verstärkung und Verbesserung der Vereinbarungen geht, die zwischen Bund und Ländern getroffen werden und die verbessert werden müssen, die Einfügung beider Ebenen unseres Staates — Bund und Land — in ein reibungslos funktionierendes Organisationsschema bleibt stets ein Problem, das — das müssen wir ganz offen so sagen — immer sehr schwer in den Griff zu bekommen ist. Wir sollten daher ehrlicherweise anerkennen, wenn wir über diese Vorgänge diskutieren und wenn wir verbesserte Organisationsstrukturen ins Auge fassen, daß letzten Endes hier ganz ohne jeden Zweifel der zentrale Punkt unserer Bemühungen liegen muß. Dieses Problem ist unter keiner Voraussetzung des Gesetzes oder verbesserter Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern hundertprozentig zu lösen. Das sollten wir ehrlicherweise — wie ich schon sagte — auch in einer solchen Debatte zugeben.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    Nun zum ehemaligen Bundesminister des Innern. Auch dazu will ich ein paar kurze Sätze sagen. Ich meine, völlig zu Unrecht ist dem Bundesinnenminister in der Öffentlichkeit, aber auch von der Opposition ein Maß politischer Verantwortung unterstellt worden, das er bei der gegenwärtigen Rechtslage — ich komme gleich noch im einzelnen darauf — so gar nicht haben konnte. Wenn Innenminister Maihofer für die tragische Verkettung von Ursachen bei den bekannten Fehlleistungen in der Fahndung im Entführungsfall Schleyer für seinen Zuständigkeitsbereich die politische Verantwortung übernommen hat, verdient er unseren ungeteilten Respekt. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Ich möchte aber hinzufügen — das gilt für alle Ebenen, ebenso für den Bund wie auch für die Länder, obwohl wir hier heute nicht die Debatte des Landtags von Nordrhein-Westfalen führen —, daß der Höcherl-Bericht personelle Konsequenzen weder ausdrücklich fordert — das wissen wir — noch in seinem Sachzusammenhang zwingend nahelegt.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr richtig!)

    Ich will hier nicht auf weitere Einzelheiten eingehen, nur auf einen Gedanken, den ich nachher noch einmal aufgreifen werde. Ich muß nämlich an dieser Stelle die Überlegung in die Debatte einführen, ob der Gesetzgeber — da sollten wir uns alle angesprochen fühlen — nicht vielleicht doch durch klarere Regelung in der Verteilung der Zuständigkeiten früher manches hätte erleichtern können, was sowohl für die Exekutivorgane des Bundes als auch für die der Länder gilt. Alles nur dem Bereich der Bund-Länder-Abkommen zu überlassen, verkennt — und auch das sollten wir dabei nicht übersehen — auch für den zuständigen Landesinnenminister die Grenzen, die ihm durch seine politische Verantwortlichkeit vor dem Landesparlament gesetzt sind.
    In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, begrüßen die Freien Demokraten den Vorschlag des Höcherl-Berichts, dem Bundeskriminalamt auch Zuständigkeiten für die vorbeugende Terrorismusbekämpfung zu übertragen. Dies ist eine alte Forderung der FDP-Bundestagsfraktion, auf die ich auch in der Debatte am 16. März dieses Jahres zum wiederholten Male hingewiesen habe. Manche Vorschläge für eine wirksamere Führungsstruktur, die wir im Prinzip befürworten — ich komme noch darauf zurück —, erhalten vielleicht erst durch eine solche erweiterte Kompetenz des BKA ihre erfolgversprechende Wirkung. Dabei geben wir Herrn Höcherl durchaus Recht, wenn er jetzt davor warnt, durch eine ständige Erörterung über mögliche gesetzliche Veränderungen im Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbehörden deren Effektivität zu be-



    Dr. Wendig
    einträchtigen. Deshalb sind auch wir der Meinung, daß zunächst einmal die Leitlinien des Bundesministers des Innern und der Innenminister der Länder, die in Vorbereitung sind, abgewartet werden sollen.
    In diesen Zusammenhang gehört dann aber auch der Vorschlag, entgegen der bisherigen gesetzlichen Regelung für das Bundeskriminalamt in Aufgabe des bisherigen Aufgabenkatalogs das BKA generell nur noch kraft Auftrages durch den Bundesminister des Innern zuständig werden zu lassen. Ich erblicke darin — ich sage es offen, meine Damen und Herren — zunächst einmal nach einer ersten Prüfung des Berichts einen gewissen Widerspruch zu der allgemeinen Forderung nach einer Zuständigkeit des Bundeskriminalamts bei der vorbeugenden Terrorismusbekämpfung. Auf der Grundlage der Einzelvorschläge des Höcherl-Berichts werden wir sehr sorgfältig zu prüfen haben, welchem Weg der Vorzug zu geben ist. Für den Augenblick kann ich mir für meine Person eine wirksame vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch das Bundeskriminalamt allerdings nur vorstellen, wenn der Aufgabenkatalog um diese originäre Zuständigkeit erweitert wird. Darüber wird aber noch im einzelnen zu reden sein.

    (V o r s i t z : Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen)

    Ganz gleich aber, wie wir diesen Gegensatz im Ergebnis auflösen, in jedem Fall bleibt die Forderung nach einer optimalen Zusammenführung von Bundes- und Länderebene als Kernproblem bestehen. Dabei steht für uns außer Zweifel, daß die Funktionen der zuständigen Polizeibehörden vor Ort durch keine Zuständigkeit des Bundeskriminalamts eingeengt werden dürfen. Niemand will das.
    Auf der Grundlage der derzeit gültigen Bestimmungen des BKA-Gesetzes haben Bundesminister des Innern und Innenministerkonferenz, wie wir wissen, am 30. Mai dieses Jahres eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der beiden Ebenen getroffen. Sie sieht in diesem Bereich vor, daß die zuständigen Polizeidienststellen des Landes vor Ort bis zur Übernahme der Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen haben. Eine Sonderkommission des BKA soll dann die Leitung der Aufgaben in der Strafverfolgung nach Eintreffen am Tatort übernehmen.
    Hier will der Höcherl-Bericht die Zuständigkeit bei den Länderpolizeien bestehen lassen und das BKA nur auf Unterstützungsgruppen beschränken. Dieser abweichende Vorschlag wird sicher zu bedenken sein. Vielleicht ist er wirklich die bessere Lösung. Diesem Punkt sollte der Bundesinnenminister bei seinen bevorstehenden Besprechungen in der Innenministerkonferenz seine besondere Aufmerksamkeit widmen.
    Aber auch ein anderer Gesichtspunkt könnte hier Gewicht bekommen. Das Bundeskriminalamt hat unter anderem im konkreten Fall Aufgaben, die über den einzelnen Tatort und über die Grenzen eines Bundeslandes hinausgreifen. Nimmt man notwendig werdende Fahndungsmaßnahmen über die Grenzen des Bundesgebietes hinaus an, können auch gewichtige Gründe dafür sprechen, es bei der Regelung zu belassen, die die Vereinbarung vom 30. Mai mit der federführenden Zuständigkeit des BKA gegebenenfalls auch vor Ort vorgesehen hat. Entscheidend ist aber, daß gerade über diese Frage der künftigen Gestaltung sehr bald Klarheit gewonnen wird. Ich sage dies besonders im Hinblick auf die in den Sicherheitsorganen tätigen Beamten, die schließlich wissen müssen, wohin die Entwicklung geht.
    Zwei weitere Vorschläge des Höcherl-Berichts im Teil II kann ich für meine Fraktion nur kurz voll unterstreichen. Dies ist erstens die Forderung, die Arbeitsweise der bei Großeinsätzen beteiligten Organisationseinheiten des Bundes und der Länder vorzuplanen und einzuüben, und zweitens, die Aufgabe von politischen Krisenstäben auf der einen und der polizeilichen Fahndung auf der anderen Seite klar voneinander abzugrenzen. Hier möchte ich mich nur mit dem Hinweis begnügen, daß der Bundesinnenminister hierfür inzwischen entscheidende Voraussetzungen geschaffen hat.
    Was den Komplex der Vorplanung und Einübung angeht, muß für die Vergangenheit betont werden — hier knüpfe ich an etwas an, was ich vorhin schon gesagt habe —, daß dem Bund bisher in der vorbereitenden Phase nur unzureichende Sachkompetenzen zugestanden haben, die nach der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer auch durch freiwillige Bund-Länder-Vereinbarungen nicht hinreichend aufgefüllt gewesen sind, vielleicht auch so schnell nicht aufgefüllt werden konnten. Bevor aber jemand den Vorwurf erhebt, die eingeleiteten Maßnahmen hätten schon vorher getroffen werden können — eine Frage, die wir uns selbst immer wieder stellen —, muß er sich auch die selbstkritische Frage stellen, inwieweit der Gesetzgeber in diesem Bereich nicht schon vorher bessere Voraussetzungen hätte schaffen müssen. Dabei erinnere ich an die Auseinandersetzungen, die im Innenausschuß bei der Novellierung des BKA-Gesetzes 1973 stattgefunden haben.
    Die Übertragung des Personenschutzes auf den Bundesgrenzschutz, die im Höcherl-Bericht vorgeschlagen ist, entspricht den Vorschlägen, die meine Fraktion schon in den ersten Beratungen einer Novellierung des BGS-Gesetzes vertreten hat. Mit dem Höcherl-Bericht sind wir der Auffassung, daß das Bundeskriminalamt von dieser personalintensiven Tätigkeit entlastet werden sollte.
    Der, letzte Schwerpunkt des Berichts liegt in der Forderung nach einer ständigen Führungszentrale, die über die Fälle der Terrorismusbekämpfung hinaus auch für Aufgaben des Katastrophenschutzes und andere Bereiche im Bundesministerium des Innern gebildet werden sollte. Dieser Vorschlag wird nach unserer Auffassung ganz grundsätzlich zu bedenken sein. Ich lasse hierbei die Frage dahingestellt, inwieweit das gegenwärtige Lagezentrum im Ministerium schon diesen Vorschlägen in der Praxis weitgehend entspricht. Daß hier weitergehende Entscheidungen anfallen können als die einer umfassenden polizeilichen Fahndung in einem begrenzten Bereich, steht außer Zweifel.



    Dr. Wendig
    Dabei möchte ich allerdings in diesem Zusammenhang noch auf einen anderen Aspekt hinweisen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß hier der demokratische Rechtsstaat auf dem sicher mehr als ernst zu nehmenden Gebiet der Bedrohung durch den Terrorismus sozusagen mit einer totalen inneren Mobilmachung reagiert. Ich bin allerdings nach dem Höcherl-Gutachten der Meinung, daß dies dort so nicht gedacht ist.
    Bei der Führungszentrale des Bundes muß die Verzahnung mit den zentralen Stellen der Länder in geeigneter Weise sichergestellt sein. Das ist in der Tat eine Bewährungsprobe für das Funktionieren beider Ebenen, für das Funktionieren des Föderalismus hier in unserem Lande. In diese Zentrale gehören daher nach unserer Auffassung auch fachkundige Landesbeamte, die mit ausreichenden Weisungsbefugnissen gegenüber den zuständigen Landesbehörden ausgestattet sind.
    Die Trennung dieser Führungszentrale gilt im übrigen nicht nur gegenüber der polizeilichen Einsatzleitung, sondern auch degenüber politischen Krisenstäben, die in bestimmten Ausnahmesituationen leider auch in künftigen Fällen notwendig werden können.
    Wegen der außerordentlichen politischen Tragweite möglicher Entscheidungen ist es richtig und notwendig, daß in solchen politischen Krisenstäben Vertreter aller politisch verantwortlichen Kräfte des Parlaments vertreten sind. Dies hat sich in den schweren Wochen des September/Oktober 1977 ohne Zweifel bewährt. Ich glaube, meine Damen und Herren der Opposition, hier nicht besonders hervorheben zu müssen, daß dies die politische Verantwortung der Exekutive und der in ihr tätigen Personen in keiner Weise einschränkt oder ausschließt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Allen diesen Fragen messen wir eine sehr große Bedeutung bei. Dies gilt um so mehr — das unterstreiche ich noch einmal — als die Fraktion der Freien Demokraten von Anfang an bei der Bekämpfung des Terrorismus ihren Schwerpunkt darin erblickt hat, die polizeiliche Ermittlung und Fahndung nach den Tätern so wirkungsvoll wie möglich zu gestalten.
    Sicher werden auf einige Fragen des HöcherlBerichts heute — „heute", sage ich — noch keine letzten Antworten gegeben werden können. Allerdings müssen wir alle — und das ist auch die Bitte, die wir an die Bundesregierung richten — diese Fragen schnell und zügig prüfen und dafür sorgen, daß die notwendigen Entscheidungen sehr bald getroffen werden.
    Wesentliche Vorarbeiten sind bereits geleistet. Bundesinnenminister Baum kann daher auf vorhandenen Grundlagen aufbauen. Wir werden ihn bei dieser verantwortungsvollen und schwierigen Aufgabe mit all unseren Kräften unterstützen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Dies sind dem äußeren Eindruck nach Erwägungen und Maßnahmen, die sich ausschließlich im
    technischen und organisatorischen Bereich zu bewegen scheinen. Wir alle sind uns bewußt, daß es dann im konkreten Fall um Leben und Schicksal von Menschen gehen kann und wird. Das verlieren wir zu keinem Zeitpunkt aus dem Auge. Wir sollten deshalb in diesem Zusammenhang den Respekt denen nicht versagen, die in solchen schwierigen Situationen ein Übermaß an politischer und menschlicher Verantwortung zu tragen haben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wenn ich abschließend noch eine Feststellung des Höcherl-Berichts herausgreifen darf, so ist es die eigentlich selbstverständliche Tatsache, daß die Bekämpfung des Terrorismus gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder ist. Davon war ja schon mehrfach die Rede. Sie ist aber auch die gemeinsame Aufgabe aller politischen Kräfte in diesem Haus.
    Bei der Bekämpfung des Terrorismus ist ein alsbaldiger Erfolg leider — das wissen wir alle — nicht zu erwarten. Auch verbesserte Organisationsstrukturen bei den Sicherheitsbehörden sind für sich noch kein Patentrezept. Hier liegt also noch ein langer und schwerer Weg vor uns, der sehr viel Geduld und sehr viel Ausdauer erfordert.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Und Tatkraft!)

    — Und Tatkraft; ohne Zweifel, Herr Kollege Lenz.
    Unserem Lande wäre aber gedient, wenn die auf diesem Gebiet notwendigen Auseinandersetzungen anders geführt würden, als dies die Opposition leider in der Vergangenheit immer wieder getan hat und auch heute tut. Sie müßten geführt werden in dem Bewußtsein der gemeinsamen Verantwortung von uns allen,

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD)

    und diese gemeinsame Verantwortung bedeutet — so hat der Kollege Brandt gesagt — nicht, daß wir in jedem einzelnen Punkt übereinstimmen, bedeutet aber, daß nach draußen deutlich wird, daß alle hier in diesem Hause diese gemeinsame Verantwortung tragen, und daß nach außen daran auch in keinem Punkt ein Zweifel besteht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Das, meine Damen und Herren, ist notwendig, und ehe dieses Bewußtsein nicht nach draußen gebracht wird, sind alle anderen Bemühungen nur ein halber Erfolg.
    Wir, die Fraktion der Freien Demokraten, sind — und damit möchte ich schließen, meine Damen und Herren — jederzeit dazu bereit, unseren Teil dieser von mir beschriebenen Verantwortung zu tragen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)