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    Plenarprotokoll 8/97 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 97. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7679 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7679 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 (Nachtragshaushaltsgesetz 1978) — Drucksachen 8/1801, 8/1890 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 8/1908 — Windelen CDU/CSU . . . . . . . . . 7699 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . . 7701 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölbevorratungsgesetz) — Drucksache 8/1634 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1891 — Schmidthuber CDU/CSU 7703 B Wolfram (Recklinghausen) SPD 7705 A Zywietz FDP 7706 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1978 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1978) — Drucksache 8/1636 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1902 — Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 7708 B Roth SPD 7709 D Angermeyer FDP 7711 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. November 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 rung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/1778, 8/1862 — . . . . 7722 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zur Entschließung des Europäischen Parlaments zur Schiffahrtindsutrie der Gemeinschaft Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine Sanierung des Schiffbaus in der Gemeinschaf t — Drucksachen 8/139, 8/1406, 8/1885 — . . 7723 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes — Drucksache 8/1910 — 7723 C Fragestunde — Drucksachen 8/1895 vom 09. 06. 1978 und 8/1905 vom 13. 06. 1978 — Hilfe bei der Bekämpfung von Heuschrekkenschwärmen in afrikanischen Ländern DringlAnfr Cl 13.06.78 Drs 08/1905 Bayha CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . . 7679 D, 7680 A, B ZusFr Bayha CDU/CSU 7680 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 7680 B Neugestaltung des freifinanzierten Mietwohnungsbaus MdlAnfr A6 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A7 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 7680 C, D, 7681 A, B ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 7680 D 7681 A, B Nichtbeschäftigung weiblicher Piloten durch die Lufthansa MdlAnfr Al2 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . 7681 C, D, 7682 A ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 7681 C, D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 7682 A Notwendigkeit der Umstellung vom Sommer- auf den Winterfahrplan der Bundesbahn, Einführung eines Jahresfahrplans MdlAnfr A15 09.06.78 Drs 08/1895 Lampersbach CDU/CSU Österreich über die Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen — Drucksache 8/1660 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1894 — 7713 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Hasinger, Frau Dr. Wilms, Müller (Remscheid), Kroll-Schlüter, Dr. Hornhues, Frau Karwatzki, Burger, Braun, Frau Schleicher, Frau Verhülsdonk, Köster, Dr. Hammans, Dr. Reimers, Geisenhofer, Daweke, Josten, Dr. Czaja, Stutzer, Kraus, Dr. Blüm, Dr. Pinger und der Fraktion der CDU/CSU Zukunftschancen der Kinder ausländischer Arbeitnehmer — Drucksache 8/1811 — Hasinger CDU/CSU 7713 B Urbaniak SPD 7717 B Eimer (Fürth) FDP 7719 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . . 7721 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Dollinger, Schmidthuber, Dr. Schwarz-Schilling, Köhler (Wolfsburg), Dr. von Bismarck, Dr. Luda, Feinendegen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Biehle, Frau Dr. Neumeister, Dr. Riedl (München), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Frau Will-Feld, Engelsberger, Dr. Becker (Frankfurt), Helmrich, Frau Benedix, Dr. Waffenschmidt, Dr. Jobst, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU Bericht über die Lage der freien Berufe — Drucksachen 8/901, 8/1841 — 7722 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 20. Juli 1977 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer — Drucksache 8/1866 — 7722 B Fortsetzung der Beratung des Schlußberichts der Enquete-Kommission Verfassungsreform (Kommissionsempfehlungen zum Verhältnis von Parlament und Regierung) — aus Drucksache 7/5924 — 7722 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Sechsunddreißigsten Verordnung der Bundesregie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 III MdlAnfr A16 09.06.78 Drs 08/1895 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . 7682 B, C, D, 7683 A, B, C, D 7684 A ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . 7682 B, D, 7683 A, B ZusFr Kiechle CDU/CSU 7683 C, D ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . 7683 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 7684 A Herabsetzung der 0,8-Promille-Grenze angesichts der hohen Zahl alkoholbedingter Verkehrstoter und Schwerverletzter MdlAnfr A17 09.06.78 Drs 08/1895 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 7684 B, D ZusFr Braun CDU/CSU 7684 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 7684 D Gesetzliche Vorschrift für die Benutzung des Scheinwerfers bei Motorrädern auch tagsüber MdlAnfr A20 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Haar BMV 7685 A, B ZusFr Dr. Dübber SPD 7685 A Auftragsvergabe für Einmeß- und Zeichenarbeiten der Bundespost an private Ingenieurbüros MdlAnfr A21 09.06.78 Drs 08/1895 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A22 09.06.78 Drs 08/1895 Schedl CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMP . . . . 7685 B, C, D, 3686 A, B, C ZusFr Schedl CDU/CSU . . 7685 D, 7686 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 7686 C Herausgabe von Sonderbriefmarken mit Zuschlag zugunsten der Deutschen Sporthilfe im Olympiajahr 1980 MdlAnfr A25 09.06.78 Drs 08/1895 Schirmer SPD MdlAnfr A26 09.06.78 Drs 08/1895 Schirmer SPD Antw PStSekr Haar BMP 7686 D, 7687 A, B, C, D ZusFr Schirmer SPD . . . . 7686 D, 7687 A, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 7687 B, D ZusFr Scheffler SPD 7687 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 7687 C Behauptung in der Verordnung über den Staatlichen Museums-Fonds der DDR hin- sichtlich verlagerter musealer Objekte und Sammlungen MdlAnfr A31 09.06.78 Drs 08/1895 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 7688 B, C, D, 7689 A ZusFr Broll CDU/CSU . . . . . . . .7688 C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 7688 D ZusFr Dr. Wernitz SPD 7688 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 7689 A Erziehung zum Haß gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die in der DDR geplante Einführung eines Schulfachs „WehrUnterricht" MdlAnfr A33 09.0638 Drs 08/1895 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Höhmann BMB . . . 7689 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU, . . . 7689 B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 7689 C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 7689 D Konzentration der Nachrichtentechnik in Berlin; Vorlage des Programms „Technische Kommunikation" MdlAnfr A23 09.06.78 Drs 08/1895 Scheffler SPD MdlAnfr A24 09.06.78 Drs 08/1895 Scheffler SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 7690 A, C, D ZusFr Scheffler SPD 7690 B, C, D Gleichbehandlung von Spätaussiedlern und Bundesbürgern bei der Bewerbung um Einstellung in den Bundesgrenzschutz MdlAnfr A43 09.06.78 Drs 08/1895 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7691 B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . . 7691 B, C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . . 7691 D Erwähnung der Kontakte der Deutschen Jungdemokraten (DJD) mit der „Freien Deutschen Jugend" (FDJ) im Verfassungsschutzbericht 1976 MdlAnfr A56 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 7692 A, B, C, D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 7692 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7692 D Genehmigungsverfahren für das Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr Å59 09.06.78 Drs 08/1895 Schartz (Trier) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 MdlAnfr A60 09.06.78 Drs 08/1895 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 7693 A, B, C, D, 7694 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . 7693 B, 7694 A ZusFr Wolfram (Recklinghausen) CDU/CSU 7693 C Versorgungsanspruch von als Angestellte tätigen Witwen von Beamten des einfachen Dienstes sowie Überprüfung der Höchstgrenzen der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge MdlAnfr A64 09.06.78 Drs 08/1895 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A65 09.06.78 Drs 08/1895 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 7694 B, C, D, 7695 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . 7694 D, 7695 A Verdacht eines rechtspolitischen Kompensationsgeschäfts mit Jugoslawien zur Auslieferung verhafteter Kroaten bzw. deutscher Terroristen MdlAnfr A66 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A67 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7695 B, C, D, 7696 A ZusFr Becher (Pullach) CDU/CSU . 7695 B, C, D, 7696 A Anpassung der Richtlinien zur Bekämpfung von Mietpreiserhöhungen nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes an die Rechtsprechung MdlAnfr A68 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A69 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Schneider CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7696 B, C, D, 7697 A, B ZusFr Dr. Schneider CDU/CSU . 7696 C, 7697 A Unterschiedliche Beurteilung der Tragweite des Verrats von Helge Berger durch den Gutachter und die Bundesanwaltschaft im Spionageverfahren MdlAnfr A70 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A71 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7697 B, C, D, 7698 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 7697 C, 7698 A Einflußnahme auf den Prozeßgutachter hinsichtlich der von der Bundesanwaltschaft abweichenden Beurteilung der Tragweite des Verrats von Helge Berger MdlAnfr A72 09.06.78 Drs 08/1895 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7698 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7698 B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7698 D Nächste Sitzung 7723 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7725* A Anlage 2 Maßnahmen gegen den Tablettenverbrauch zur „Beruhigung" von Schulkindern MdlAnfr A2 09.06.78 Drs 08/1895 Marschall SPD MdlAnfr A3 09.06.78 Drs 08/1895 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7725* C Anlage 3 Werbung des Bundespostministers mit großformatigen Anzeigen für Telefonanschlüsse MdlAnfr A27 09.06.78 Drs 08/1895 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A28 09.06.78 Drs 08/1895 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 7726* A Anlage 4 Werbung des Bundespostministers mit großformatigen Anzeigen für Telefonanschlüsse MdlAnfr A29 09.06.78 Drs 08/1895 Regenspurger CDU/CSU MdlAnfr A30 09.06.78 Drs 08/1895 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 7726* B Anlage 5 Hilfe für die in der DDR wegen Fluchthilfe verurteilten Wolf-Dietrich Gehrmann und Michael Rabe MdlAnfr A32 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7726* C Anlage 6 Einsatz der Kernenergie als Antriebsenergie im deutschen Schiffbau und in der Schifffahrt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 V MdlAnfr A34 09.06.78 Drs 08/1895 Grunenberg SPD MdlAnfr A35 09.06.78 Drs 08/1895 Grunenberg SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7726* D Anlage 7 Bedenken gegen den Einsatz von IAEOInspekteuren aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A36 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A37 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7727* A Anlage 8 Änderung des Notaufnahmeverfahrens für Übersiedler aus der DDR und des Verteilungsverfahrens nach § 5 des Bundesnotaufnahmegesetzes MdlAnfr A40 09.06.78 Drs 08/1895 Walther SPD MdlAnfr A41 09.06.78 Drs 08/1895 Walther SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7727* C Anlage 9 Distanzierung der Beamten von Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung MdlAnfr A44 09.06.78 Drs 08/1895 Volmer CDU/CSU MdlAnfr A45 09.06.78 Drs 08/1895 Volmer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7728* A Anlage 10 Geltung der politischen Treuepflicht für Beamte MdlAnfr A46 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Hutsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7728* D Anlage 11 Gewährleistung der Verfassungsloyalität von Beamtenbewerbern MdlAnfr A47 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7329* A Anlage 12 Voraussetzungen für die Einstellung von Beamten MdlAnfr A48 09.06.78 Drs 08/1895 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7729* B Anlage 13 Erkundigungen öffentlicher Dienststellen beim Verfassungsschutz über verfassungsfeindliche Bestrebungen von Bewerbern MdlAnfr A49 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7729* C Anlage 14 Nachweis für die Treuepflicht der Beamten MdlAnfr A50 09.06.38 Drs 08/1895 Dr. Eyrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7729* D Anlage 15 Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen des Verdachts einer Verletzung der politischen Treuepflicht MdlAnfr A51 09.06.78 Drs 08/1895 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7729* D Anlage 16 Mitgliedschaft von Beamtenbewerbern in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sowie Gewähr für die Verfassungstreue eines Beamten MdlAnfr A52 09.06.78 Drs 08/1895 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A53 09.0638 Drs 08/1895 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7730* A Anlage 17 Wahrheitsgehalt der Behauptungen über den Ausschluß aktiver Demokraten, Sozialisten und Kommunisten vom öffentlichen Dienst MdlAnfr A54 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7730* C Anlage 18 Zusammenarbeit mit Kommunisten als Beamten MdlAnfr A55 09.06.78 Drs 08/1895 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7730* D Anlage 19 Einbeziehung der Aussage der Studiengruppe „Nuclear Fuel Cycles and Waste Management" über die Zuverlässigkeit der Anlagen in Windscale und Cap la Hague in VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 die Entsorgungsstrategie; „Rahmenrichtlinien" für den Werkschutz MdlAnfr A61 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Steger SPD MdlAnfr A63 09.06.78 Drs 08/1895 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7731* A Anlage 20 Veröffentlichung der Katastrophenschutzpläne der Länder für Kernkraftwerke MdlAnfr A62 09.06.78 Drs 08/1895 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7731* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 7679 97. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen Nachtrag zur 93. Sitzung, Seite 7411 A, Zeile 2: Statt „Erding" ist „Eching" zu lesen. 94. Sitzung, Anlage 1: In die Liste der entschuldigten Abgeordneten sind die Namen folgender Abgeordneter einzufügen: Ahlers, Damm, Ludewig, Dr. Mertes (Gerolstein) und Schulte (Unna). In die Listen der entschuldigten Abgeordneten der 95. und 96. Sitzung sind die Namen der Abgeordneten Ahlers, Damm, Ludewig und Schulte (Unna) einzufügen. 96. Sitzung, Seite 7591 D, Zeile 16: Statt „Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) : Das sagt ausgerechnet ihr!" ist zu lesen: „Frau Dr. Wilms (CDU/CSU) : Ausgerechnet!" Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 15. 6. Dr. van Aerssen * 15. 6. Dr. Ahrens ** 15. 6. Dr. Aigner * 15.6. Alber * 15.6. Dr. Bangemann * 15. 6. Dr. Bayerl * 15. 6. Biechele 15. 6. Blumenfeld * 15. 6. Daweke 15. 6. Prof. Dr. Ehmke 14. 6. Engelsberger 15. 6. Fellermaier * 15.6. Flämig * 15. 6. Dr. Früh * 15.6. Dr. Fuchs * 15.6. Gertzen 15. 6. Gierenstein 14.6. Haase (Fürth) * 15. 6. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 6. Ibrügger * 15. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6. Jung * 15. 6. Dr. h. c. Kiesinger 15. 6. Dr. Klepsch * 15. 6. Klinker * 15.6. Koblitz 23a6. Lange * 15. 6. Lemp * 15. 6. Dr. Lenz (Bergstraße) 14.6. Lücker * 15. 6. Luster * 15. 6. Frau Dr. Martiny-Glotz 15. 6. Mischnick 15.6. Dr. Müller ** 15. 6. Müller (Wadern) * 15. 6. Dr. Müller-Hermann 14. 6. Dr. Narjes 15. 6. Neuhaus 14.6. Pawelczyk 15. 6. Picard 14.6. Reddemann ** 15.6. Rosenthal 15. 6. Schmidt (München) * 15. 6. Schmidt (Wattenscheid) 14. 6. Schreiber * 15. 6. Schwarz 23.6. Dr. Schwarz-Schilling 14.6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 15. 6. Dr. Schwörer * 15. 6. ,Seefeld * 15. 6. Sieglerschmidt * 15. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. Strauß 15.6. Sybertz 23. 6. Frau Dr. Walz * 15.6. Wawrzik * 15.6. Wissmann 14. 6. Wittmann (Straubing) 15.6. Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Würtz * 15. 6. Zeyer * 15. 6. Ziegler 23.6. für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 2 und 3): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem steigenden Tablettenverbrauch zur „Beruhigung" von Schulkindern Einhalt zu gebieten? Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erkenntnisse darüber, daß fast 50 Prozent der Produktion von RitalinTabletten für sogenannte hyperkinetische Kinder verbraucht werden, wie ein Schweizer Pharmakonzern angibt? Zu Frage A 2: Die übermäßige Verabreichung von Beruhigungsmitteln an Schulkinder muß als Mißbrauch von Medikamenten angesehen werden. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung dieses Fehlverhalten der Eltern angesprochen und wird dies weiterhin tun. Der richtige Umgang mit Arzneimitteln ist im übrigen Bestandteil einer Unterrichtseinheit für die Grundschule, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erarbeitet und nach Prüfung durch die Kultusminister in je einem Exemplar den Schulen zugestellt worden ist. Dabei ist es erklärtes Unterrichtsziel, schon den Kindern zu verdeutlichen, daß die Einnahme von Arzneimitteln nur in bestimmten Fällen und damit sehr kritisch erfolgen sollte, daneben aber immer andere Lösungshilfen geprüft werden müßten. Das Curriculum „Alkohol, Rauchen, Selbstmedikation, Werbung und Gesundheit" ist im Klett Verlag Stuttgart 1975 erschienen. Unnötigen Medikamentenverbrauch, hier speziell bei Kindern, zu vermeiden, muß auch als Aufgabe der Ärzte angesehen werden, die insoweit ihre beratende Funktion verstehen müssen. Zu Frage A 3: Der Bundesregierung liegen solche Erkenntnisse nicht vor. Das Bundesgesundheitsamt hat im August 1977 eine Stellungnahme abgegeben, wonach die Verschreibung von Ritalin-Tabletten für hyperkinetische Kinder als ärztlich begründet angesehen wird, sofern es sich um ein klar abgrenzbares Krankheitsbild handele. 7726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 27 und 28) : Muß der Bundespostminister mit seinen großformatigen Anzeigen nicht befürchten, daß er dadurch eine große Verärgerung bei den Bürgern auslöst und damit die kritische bis ablehnende Haltung vieler Bürger zum Staat und seinen Institutionen noch fördert? Glaubt der Bundespostminister mit dieser politischen Werbung die weit verbreitete Verstimmung in der Öffentlichkeit über den Zeittakt, wie er sich auch in der „Aktion Billiges Telefon" dokumentiert, beseitigen zu können? Durch die großformatigen Anzeigen wurden den Bürgern Einzelheiten des von ihnen bereits als vorteilhaft erkannten neuen Telefon-Tarifsystems nahegebracht. Soweit sie also eine ablehnende Haltung gegenüber dem Staat eingenommen haben sollten, konnte diese Anzeige ihre Einstellung nur positiv beeinflussen. Bei der Tageszeitungsanzeige handelt es sich um eine ausschließlich auf die Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost bezogene Information. Aus Umfragen ist bekannt, daß der überwiegende Teil der Bevölkerung dem Telefon-Nahdienst positiv gegenübersteht. Auch Kollegen aus den Reihen der CDU/CSU haben darum gebeten, den Telefon-Nahdienst früher als vorgesehen in ihren Wahlkreisen einzuführen, offenbar wegen der tatsächlich nachweisbaren Vorteile des Nahdienstes. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 29 und 30) : Trifft es zu, daß die doppelten ganzseitigen Anzeigen der Deutschen Bundespost am 7. Juni 1978 u. a. in „Die Welt", „Frankfurter Allgemeine Zeitung" und „Süddeutsche Zeitung" allein hier schon rund 150 000 DM (ohne Rabatt) gekostet haben? Glaubt der Bundespostminister, daß er mit den angeführten Medien die in den Anzeigen angesprochene Zielgruppe, nämlich die Inhaber von Telefonsozialanschlüssen, wie z. B. Wohngeldempfänger, erreicht hat? Für die doppelseitige Tageszeitungsanzeige zum Thema Telefon-Nahdienst, die in der 23. Woche 1978 in den Tageszeitungen „Die Welt", „FAZ" und „Süddeutsche Zeitung" erschienen ist, hat die Deutsche Bundespost 119 200 DM aufgewendet. Die Anzeige ist nicht nur in überregionalen Tageszeitungen, son- dern auch Kaufzeitungen wie Express, TZ München und Abendpost/Nachtausgabe Frankfurt erschienen. Ziel der Anzeige war es, über die besonderen Vorteile des Telefon-Nahdienstes für ältere und sozial schwache Bürger zu unterrichten. Angesprochen werden sollte jedoch nicht nur der betroffene Personenkreis, sondern auch die breite Öffentlichkeit, die ihrerseits diese Informationen an die begünstigte Gruppe weitergeben und aufklärend wirken kann. Die Information sollte also unmittelbar und mittelbar an die Begünstigten herangetragen werden. Gerade die Leser der meinungsbildenden Zeitungen werden von älteren Leuten um Rat und nach ihrer Meinung gefragt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 32) : Was unternimmt die Bundesregierung, um dem in der „DDR" wegen Fluchthilfe zu 12 Jahren Haft verurteilten Wolf-Dietrich Gehrmann und dem wegen des gleichen Delikts zu 61/2 Jahren Haft verurteilten Michael Rabe zu helfen? Die Bundesregierung wird prüfen, ob die beiden Inhaftierten, Wolf-Dietrich Gehrmann und Michael Rabe, die am 26. März bzw. 1. Mai 1978 festgenommen wurden, in die besonderen Bemühungen um politische Häftlinge einbezogen werden können. Über die Verurteilungen und die Strafmaße liegen mir bisher lediglich Pressemitteilungen vor. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 34 und 35) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dem Weiterbetrieb der „Otto Hahn" durch Ausrüstung des Schiffes mit einem dritten Reaktorkern Priorität gebührt, weil sich die Bundesrepublik Deutschland nur so einen Anteil an dieser zukunftsweisenden Schiffbau- und Schiffahrttechnologie sichern kann? Welche anderen gangbaren Wege will die Bundesregierung beschreiten, um der Bundesrepublik Deutschland eine angemessene Teilhabe an dem künftigen Einsatz der Kerntechnologie als Antriebsenergie in Schiffbau und Schiffahrt zu verschaffen? Die Frage des Weiterbetriebs der „Otto Hahn" mit einem dritten Kern darf nicht isoliert gesehen werden, sondern ein Weiterbetrieb der „Otto Hahn" hat letztlich nur dann einen Sinn, wenn sich in überschaubarer Zeit ein kommerzieller Einsatz von nuklearen Handelsschiffen abzeichnet. Ließe sich diese Frage positiv beantworten, dann könnte zusätzlich zum Bau eines Demonstrationsreaktor-Schiffes der weitere Betrieb der „Otto Hahn" sinnvoll sein. Die Bundesregierung hat sich viele Jahre um die Realisierung eines solchen DemonstrationsreaktorSchiffes bemüht, ohne allerdings einen Reeder gefunden zu haben, der bereit gewesen wäre — auch bei staatlicher Unterstützung — ein solches Schiff unter annähernd wirtschaftlichen Bedingungen zu bestellen. Basis für diese ablehnende Haltung der Wirtschaft sind die gemeinsam mit uns durchgeführten Untersuchungen über den nuklearen Schiffsantrieb für Containerschiffe, Tanker und Erzschiffe, die übereinstimmend aussagen, daß der Kernenergieantrieb in den nächsten 15 bis 20 Jahren keine Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 7727* wirtschaftliche Alternative gegenüber konventionellen Schiffen darstellt. Unter diesen Randbedingungen hat sich die Bundesregierung auch die Frage nach dem Weiterbetrieb der „Otto Hahn" über das Jahr 1979 hinaus gestellt. Die „Otto Hahn" wird dann in 10 Jahren einen sehr erfolgreichen und sicheren Betrieb demonstriert und dabei ihre wesentlichen Aufgaben erfüllt haben. Ein endgültiger Beschluß über den Weiterbetrieb der „Otto Hahn" wird voraussichtlich noch im Juni 1978 zusammen mit den 4 norddeutschen Küstenländern getroffen werden, wobei die bis dahin gezeigte konkrete Bereitschaft der Wirtschaft zum Bau eines größeren nuklearen Handelsschiffes und einer maßgeblichen Beteiligung der Wirtschaft am weiteren Betrieb der „Otto Hahn" wesentliches Kriterium sein wird. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 36 und 37): In welchem Umfang wird von der Bundesregierung sichergestellt, daß Inspekteure, die im Rahmen der Internationalen Atomenergiebehörde in der Bundesrepublik Deutschland Kontrollen durchführen, diese Kontrolltätigkeit nicht zur Ausspähung der deutschen Nuklearanlagen benutzen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß über die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) Kontrolleure aus der DDR Zugang zu deutschen Anlagen haben, und hat die Bundesregierung hiergegen Bedenken? Zu Frage A 36: Nach Art. 6 des Verifikationsabkommens vom 5. April 1973 zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Europäischen Atomgemeinschaft und sieben ihrer Mitgliedstaaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland (BGB1. II 1974, S. 794), in dem die IAEO-Verifikationsmaßnahmen und insbesondere der Zugang von IAEO-Inspektoren zu deutschen Nuklearanlagen geregelt ist, hat die IAEO „alle Vorkehrungen (zu treffen), um Geschäfts- und Industriegeheimnisse sowie andere vertrauliche Informationen zu schützen, von denen sie bei • der Durchführung dieses Übereinkommens Kenntnis erlangt". Art. VII F des Statuts der IAEO (BGB1. II 1965, S. 268) legt fest, daß IAEO-Inspektoren „vorbehaltlich ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der (IAEO) ... weder Betriebsgeheimnisse noch sonstige vertrauliche Informationen preisgeben (dürfen), die ihnen auf Grund ihrer Tätigkeit im Dienste der (IAEO) zur Kenntnis gelangen". Darüber hinaus hat die Bundesregierung gemäß Art. 85 des Verifikationsabkommens Einfluß auf die Auswahl von IAEO-Inspektoren; sie kann einen von der IAEO für das Gebiet der sieben dem Verifikationsabkommen angehörenden EG-Staaten vorgeschlagenen Inspektor ablehnen, falls ihr dies erforderlich erscheint, und falls erforderlich, die IAEO ersuchen, die Benennung eines IAEO-Inspektors für die genannten Staaten rückgängig zu machen. Zu Frage A 37: Wie ich bereits auf Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Narjes am 26. April 1978 erklärt habe, hat die IAEO bisher in einem Fall die Zustimmung zur Benennung eines aus der DDR stammenden Inspektors für das Gebiet der sieben EG-Staaten erbeten. Da weder eine der anderen beteiligten EG-Regierungen noch die EG-Kommission widersprochen hat und da gleichzeitig ein IAEO-Inspektor aus der Bundesrepublik Deutschland für das Gebiet der DDR zugelassen worden ist, ist der aus der DDR stammende IAEO-Inspektor für die sieben EG-Staaten benannt worden. Der Bundesregierung sind auch seitdem keine Umstände bekannt geworden, aus denen sich Bedenken gegen die Tätigkeit des IAEO-Inspektors aus der DDR ergeben könnten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 40 und 41): Hält die Bundesregierung das bis jetzt praktizierte Notaufnahmeverfahren von Übersiedlern aus der DDR (politische Häftlinge, Sperrbrecher und legal Zugewanderte) auf der Grundlage des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. August 1950 noch für zeitgemäß, oder beabsichtigt sie, eine alsbaldige Novellierung unter Berücksichtigung der heute erheblich veränderten Bedingungen vorzuschlagen? Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Verteilungsverfahren nach § 5 des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. August 1950 noch für zumutbar? Zu Frage A 40: Es trifft zu, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse seit Erlaß des Bundesnotaufnahmegesetzes vom 22. August 1950 wesentlich geändert haben. Dem wurde in der Weise Rechnung getragen, daß das Verfahren zur Erteilung der Notaufnahme in den letzten Jahren wiederholt vereinfacht werden konnte. So wird der Bescheid über die Erteilung der Notaufnahme in den weitaus meisten Fällen im Bundesnotaufnahmeverfahren auf Grund eines schriftlichen Antrages erteilt, ohne daß es des persönlichen Erscheinens des Antragstellers bedarf. In den anderen Fällen handelt es sich überwiegend um Antragsteller, die noch keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben und daher einem Bundesland zur Betreuung zugewiesen werden müssen. Auch in diesen Fällen ist der Aufenthalt aus Anlaß des Bundesnotaufnahmeverfahrens durchschnittlich auf etwa, zwei bis drei Tage beschränkt. Weitere Vereinfachungen für das Verfahren werden gegenwärtig im Bundesnotaufnahmeverfahren probeweise durchgeführt. Wenn sich diese Vereinfachungen als zweckmäßig erweisen, wird eine Änderung des Gesetzes voraussichtlich nicht notwendig werden. Zu Frage A 41: Nach § 5 des Notaufnahmegesetzes sind die Länder verpflichtet, die Antragstellter im Bundesnotauf- 7728* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 nahmeverfahren nach Bestimmung durch den Beauftragten der Bundesregierung aufzunehmen, wobei der durch Beschluß des Bundesrates vom 21. Dezember 1962 festgesetzte Verteilerschlüssel zugrunde zu legen ist. Die meisten der Antragsteller haben — bedingt durch Verwandte, Freunde oder Arbeitsplatzmöglichkeiten — bestimmte Vorstellungen und Wünsche über den Aufnahmeort, die selbstverständlich berücksichtigt werden. Lediglich ein kleiner Teil der Antragsteller kommt ohne Wünsche oder Vorstellungen in das Bundesnotaufnahmeverfahren. Für sie ist deshalb das Verteilungsverfahren erforderlich, damit auch deren Betreuung in den Ländern gewährleistet ist. Deshalb wird auf das Verteilungsverfahren mit der Bestimmung des ersten Wohnsitzes im Bundesgebiet auch künftig nicht zu verzichten sein, wobei ich auch hier bereit bin, mit den Ländern zu prüfen, ob sich weitere Vereinfachungen hierzu erreichen lassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 44 und 45) : Auf welche Weise lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung in einer Person die zum ständigen Hinwirken auf die „sozialistische Umwälzung" verpflichtende Zugehörigkeit zur DKP oder die vergleichbare Verpflichtung auslösende Zugehörigkeit zu einer anderen Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung einerseits mit der verfassungsrechtlich gesicherten Verpflichtung eines Beamten zum jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung andererseits vereinen? Wie läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung die nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1975 von jedem Beamten zu verlangende eindeutige Distanzierung von Gruppen und Bestrebungen, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren, im Falle der Mitgliedschaft eines Beamten oder Beamtenbewerbers in einer solchen Gruppe ohne Verzicht auf diese Mitgliedschaft glaubhaft dartun? Zu Frage A 44: Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung am 16. Dezember 1976 ausgeführt, daß die Bundesregierung bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen und nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts verfährt. Die vom Bundeskabinett am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue schreiben, ausdrücklich insbesondere die Beachtung der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 und der Entschließung des Hohen Hauses vom 24. Oktober 1975 vor. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom Mai 1975 zu dem mit Ihrer Frage angesprochenen Problem, inwieweit ein Beamter durch das Bekenntnis zu verfassungsfeindlichen Zielsetzungen einer Vereinigung seine Pflicht zum jederzeitigen Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verletze, unmißverständlich geäußert. Es hat in dieser Entscheidung dargelegt, daß die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Zielen nur „ein Stück des Verhaltens" sein kann, das für die geforderte Beurteilung der Persönlichkeit eines Bewerbers erheblich ist. Bei dieser Beurteilung des Bewerbers, ob er die Gewähr der Verfassungstreue biete, handele es sich um ein prognostisches Urteil über seine Persönlichkeit, nicht lediglich um die Feststellung einzelner Beurteilungselemente. Die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Vereinigung mit verfassungsfeindlichen Zielen sei aber nur eines aus der Vielzahl der möglichen Beurteilungselemente. Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wird von der Bundesregierung voll geteilt. Eine Kritik an dieser Auffassung, die unter Abgehen von der Einzelfallprüfung zu einer Automatik der Bewertung auf Grund einzelner Merkmale gelangen wollte, muß zurückgewiesen werden. Zu Frage A 45: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom Mai 1975 auch dargelegt, es wäre offenbar verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein Gesetz allgemein zwingend vorschriebe, daß einzelne konkrete Verhaltensweisen die Gewähr der Verfassungstreue ausschlössen. Dies ist auch die Auffassung der Bundesregierung. Dieser Auffassung liegt der Gedanke zugrunde, daß die erforderliche Prognosebeurteilung durch den für die Einstellung Verantwortlichen nicht durch eine vorgegebene Automatik in bezug auf Einzelmerkmale ersetzt werden kann. Einen solchen Regelautomatismus kann es weder für ein negatives noch — im Sinne Ihrer Fragestellung für ein positives Einzelmerkmal, das jeweils in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen ist, geben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wies- baden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 46) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß trotz der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, die politische Treuepflicht gelte für alle Beamten, unabhängig von ihrer Funktion und ihrer besonderen rechtlichen Stellung, an diese Treuepflicht etwa unter dem Gesichtspunkt der Sicherheitsrelevanz des jeweiligen Arbeitsplatzes unterschiedliche Ansprüche gestellt werden dürfen? Die Bundesregierung ist wie das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, daß ,die Gewähr der Verfassungstreue als materielle Eignungs- und Einstellungsvoraussetzung hinsichtlich des Ausmaßes dieser Verfassungstreue nicht einer Differenzierung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 7729* je nach Art der dienstlichen Obliegenheiten des Beamten zugänglich ist. Die Bundesregierung teilt aber auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, daß auch im Prüfungsverfahren das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 47) : Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die sogenannte Vermutung für die Verfassungsloyalität eines Beamtenbewerbers im Einzelfall widerlegt werden, wenn eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden, die nach gesetzlichem Auftrag Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln haben, untersagt ist, und wie unterscheidet sich angesichts eines solchen Verbots die sogenannte Vermutung praktisch von einer unwiderleglichen Unterstellung zugunsten eines Bewerbers? Im Bereich des Bundes ist entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975 bei Beamtenbewerbern darauf abzustellen, daß der freiheitliche demokratische Staat von der Verfassungsloyalität seiner Bürger ausgeht. Zugunsten der Bewerber für den öffentlichen Dienst spricht daher grundsätzlich die Vermutung, daß sie in ihrer Person die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Wenn bei Behörden Tatsachen vorliegen, die diese Vermutung im Einzelfall ernsthaft in Frage zu stellen geeignet sind, ergibt sich für die Einstellungsbehörde das Recht und die Pflicht, eine konkrete Überprüfung vorzunehmen. Von einem generellen Verbot, beim Bundesamt für Verfassungsschutz anzufragen, und von einer unwiderleglichen Vermutung im Sinne Ihrer Fragestellung kann also keine Rede sein. Im übrigen stellt eine solche Anfrage nur einen von mehreren Wegen dar, die im Rahmen der Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers die Beurteilungsgrundlagen liefern können. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom Mai 1975 insbesondere darauf hingewiesen, daß der Dienstvorgesetzte während des Vorbereitungsdienstes und der Probezeit eines Beamten Gelegenheit habe, den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schließlich ein Urteil über seine Persönlichkeit zu bilden. Hier, wo die Verwaltung unmittelbar sich ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen könne, muß nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts der Schwerpunkt liegen für die Gewinnung ,des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gewähr bietet oder nicht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 48) : Bei welchen Eignungsmerkmalen eines Beamtenbewerbers darf nach Auffassung der Bundesregierung das sonst von Amts wegen zu prüfende Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung. zugunsten des Bewerbers ersetzt werden? Die Bundesregierung folgt bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, nach der unser freiheitlich-demokratischer Staat von der Verfassungsloyalität seiner Bürger auszugehen habe und zugunsten der Bewerber deshalb grundsätzlich die Vermutung spreche, daß sie in ihrer Person die Gewähr der Verfassungstreue bieten. Diese Vermutung ist Bestandteil der in jedem Einzelfall vorzunehmenden prognostischen Beurteilung der Persönlichkeit eines Bewerbers; sie ersetzt aber nicht diesen Beurteilungsvorgang. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 49): Gibt es im Verantwortungsbereich des Bundes ein Verbot an öffentliche Dienststellen, vor der Einstellung von Bewerbern sich durch Anfragen bei den für die Beobachtung verfassungsfeindlicher Bestrebungen zuständigen Verfassungsschutzbehörden nach etwaigen Erkenntnissen über einen Bewerber zu erkundigen, oder wird ein solches Verbot erwogen, und wenn ja, wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Verfassungsgebot der gegenseitigen Amtshilfe von Behörden zu vereinbaren? Eine Regelung, die es den Einstellungsbehörden untersagt, bei der Beurteilung der Verfassungstreue von Bewerbern im Bedarfsfall notwendige Anfragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu richten, gibt es nicht. Eine solche Regelung wird auch nicht erwogen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 50) : Erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung schon derjenige die jedem Beamten von Verfassungs wegen obliegende politische Treuepflicht, dem eine verfassungsfeindliche Tätigkeit nicht nachzuweisen ist oder verlangt die „Gewähr der Treue" die Feststellung positiver Merkmale? Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit „Nein", den zweiten Teil beantworte ich mit „Ja". Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 51) : Unter welchen Umständen haben nach Auffassung der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens wegen des Verdachts einer 7730* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 Verletzung der politischen Treuepflicht hinter den Kriterien „Verständnis in der öffentlichen Meinung" und „Zustimmung in den Koalitionsfraktionen" zurückzutreten? Nach der Bundesdisziplinarordnung hat der Dienstvorgesetzte bei Verdacht eines Dienstvergehens die zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen (Vorermittlungen) zu veranlassen. Bei Pflichtverletzungen, die eine den Disziplinargerichten vorbehaltene Disziplinarmaßnahme erwarten lassen, kommt die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens in Betracht. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Fragen A 52 und 53) : Wie läßt sich nach Meinung der Bundesregierung die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, die Mitgliedschaft eines Bewerbers in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sei nur ein Teil des für die Beurteilung eines Bewerbers erheblichen Verhaltens, mit dem Anspruch vereinbaren, die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei schließe auf jeden Fall Zweifel an seiner Verfassungstreue aus? Liefert der Versuch oder das Ausbleiben des Versuchs von Indoktrination während der Referendarzeit allein eine hinreichende Gewähr für die Verfassungstreue eines Beamten, oder vermag sich die Bundesregierung vorzustellen, daß Beamte, die einer totalitären Kaderpartei angehören, um weiterreichender Ziele willen zeitweise auf solche Ziele verzichten, ohne zugleich die Entschlossenheit zur Unterstützung ihrer Partei auch gegen unsere Verfassungsgrundsätze aufzugeben? Zu Frage A 52: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom Mai 1975 ausgeführt, daß der für die Einstellung Verantwortliche seine Überzeugung, ob ein Bewerber die Gewähr der Verfassungstreue biete, auf eine Vielzahl von Bewertungselementen zu stützen haben wird. Eine Automatik, daß auf Grund eines einzelnen Elementes das Ergebnis der Bewertung vorgegeben sei, ohne daß die Persönlichkeit des Bewerbers insgesamt gewürdigt wird, kann es dabei nicht geben. Das schließt nicht aus, daß bestimmten Bewertungselementen ein besonderes Gewicht zugemessen wird. Zu diesen könnte auch die Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei gehören. Ein Widerspruch zu der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ließe sich aus einer solchen Gewichtung nicht ableiten. Zu Frage A 53: Die Überzeugung, ob ein Beamtenbewerber die Gewähr der Verfassungstreue bietet oder nicht, ist eine prognostische Beurteilung seiner Persönlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade die Referendarzeit als geeignete Gelegenheit für den Dienstvorgesetzten bezeichnet, den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schließlich ein Urteil über seine Persönlichkeit zu bilden. Diese Auffassung teilt die Bundesregierung. Versuche des Mißbrauchs der Stellung im öffentlichen Dienst zur politischen Beeinflussung im Sinne Ihrer Fragestellung während dieser Zeit oder das Ausbleiben solcher Versuche werden in diesem Zusammenhang auch ein Element der Beurteilung sein müssen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wies- baden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 54) : Geht auch die Bundesregierung davon aus, daß die ständige Behauptung, aktive Demokraten, Sozialisten und Kommunisten würden vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen und erhielten Berufsverbot, mit der undifferenzierten Aufzählung unterschiedlicher politischer Zielsetzungen wahrheitswidrig suggerieren will, daß auch Bürger, die im Rahmen und unter Anerkennung der verfassungsmäßigen Grundordnung für Veränderungen in Staat und Gesellschaft eintreten, allein aus diesem Grunde vom Staatsdienst ferngehalten werden? Die Kritik an der Praxis bei der Überprüfung der Verfassungstreue von Beamtenbewerbern erfolgt sicherlich aus unterschiedlichen Motiven. Sie wird zum Teil agitatorische Ziele im Sinne Ihrer Fragestellung verfolgen. Sie ist zum anderen Teil aber auch von der echten Sorge getragen, daß ein Übermaß bei der Prüfung der Verfassungstreue zu Opportunismus und Duckmäusertum führen kann. Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hierzu folgendes ausgeführt: „Wir möchten nicht zulassen, daß diejenigen Werte bedroht werden, für die Generationen von Demokraten gekämpft, in vielen Fällen geopfert und gelitten haben. Wir wollen keine Opportunisten und Angepaßten. Was wir brauchen, sind freie, sind selbstbewußte, sind mutige und engagierte Bürger, die nicht geduckt oder gedrückt werden." Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1895 Frage A 55) : Gilt der Hinweis im Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung an nichtkommunistische sozialistische Vereinigungen, daß eine Zusammenarbeit mit Kommunisten erfahrungsgemäß deren revolutionäre Ansätze fördere, die eigene politische Position jedoch schwäche, sinngemäß auch für die Zusammenarbeit mit Kommunisten als Beamten? Ich vermag dem Gedankengang Ihrer Frage nicht zu folgen. Ich kann nur nochmals auf die Grundsätze verweisen, die für die Bundesregierung bei der Prüfung der Verfassungstreue von Beamtenbewerbern maßgebend sind und die ich auf die Fragen des Kollegen Volmer bereits ausführlich dargelegt habe. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 97. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1978 7731* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1895 Fragen A 61 und 63): Inwieweit hat die Bundesregierung die Ergebnisse der Studiengruppe „Nuclear Fuel Cycles and Waste Management" der American Physical Society (Heft 1/78 der Review of Modern Physics) ausgewertet und in ihre Entsorgungsstrategie einbezogen, insbesondere die Aussage, daß weder die Anlagen in Windscale noch die in Cap la Hague als zuverlässige und erprobte Anlagen im industriellen Maßstab gelten können? Hält die Bundesregierung es im Anschluß an ihre Antwort auf meine Frage vom 7./8. Juni (Anfrage Nummer 74, Drucksache 8/1850) für sinnvoll, Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu führen, um gewisse „Rahmenrichtlinien" für die Kompetenzen und das Verhalten des Werkschutzes zu erarbeiten, die die Grundrechte betroffener Arbeitnehmer sichern und Rechtssicherheit auch für die Werkschutzbediensteten schaffen? Zu Frage A 61: Der Bericht der von Ihnen erwähnten amerikanischen Studiengruppe, der im Januar 1978 veröffentlicht wurde, enthält keine Bewertung ausländischer Wiederaufbereitungsanlagen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und ihres Erprobungsgrades. Die Anlagen in Windscale und Cap la Hague werden nur an einer Stelle als „wesentliche ausländische Anlagen", die zur Zeit existieren, ohne weitere Wertung erwähnt. Zu Frage A 63: Die Bundesregierung wird alle für sie bestehenden Möglichkeiten prüfen, die Befugnisse des Werkschutzes und die Rechte der Werksangehörigen für beide Seiten transparenter zu machen. Eine Möglichkeit dazu könnten auch Gespräche mit Arbeitgebern und Gewerkschaften sein. Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, daß ich mich über weitere Einzelheiten heute noch nicht äußern kann. Über die zur Zielerreichung geeignet erscheinenden Mittel müssen zunächst Gespräche mit den fachlich besonders berührten Bundesministern für Arbeit, für Wirtschaft und der Justiz geführt werden. Über das Ergebnis werden Sie zu gegebener Zeit unterrichtet werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1895 Frage A 62) : Warum sehen die Rahmenempfehlungen für die Katastrophenschutzpläne der Länder für Kernkraftwerke keine Veröffentlichung dieser Pläne vor, und gibt es bundesrechtliche Vorschriften, die eine Veröffentlichung derartiger Schutzpläne mit Strafe bedrohen und Strafverfolgungsmaßnahmen rechtfertigen? Zum ersten Teil Ihrer Frage, die die Veröffentlichung von Katastrophenschutzplänen betrifft, hat die Bundesregierung bereits am 18. November 1976 in einer Antwort auf eine entsprechende Frage des Kollegen Elchlepp (Drucksache 7/5886, Seiten 7 und 8) Stellung genommen. In den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen" (Gemeinsames Ministerialblatt 1977, Nr. 31 vom 15. Dezember 1977, Seite 683) ist vorgesehen, daß die Katastrophenschutzpläne wegen der damit verbundenen Gefahr der mißbräuchlichen Benutzung, z. B. Behinderung von Hilfsmaßnahmen im Notfall, Privatpersonen nicht zugänglich gemacht werden sollten. Die Katastrophenschutzpläne stellen im wesentlichen eine Zusammenfassung der für den Notfall wichtigen Dienstanweisungen, Anschriften und Rufnummern dar. Sie enthalten z. B. Namen der diensthabenden Beamten bei Polizei und Feuerwehr sowie die Rufnummern, unter denen Hilfsdienste, Rettungsdienste und Hilfseinrichtungen im Notfall alarmiert werden können. Insoweit ist eine Veröffentlichung weder notwendig, noch sind diese Angaben für eine Veröffentlichung geeignet. Um eine ausreichende Unterrichtung der Bevölkerung über alle für sie unmittelbar wichtigen Maßnahmen sicherzustellen, sind von der Ständigen Konferenz der Innenminister am 10. Februar 1978 „Leitsätze für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Katastrophenschutzplanung in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen" erarbeitet worden, die von den Ländern bei der Erstellung von Informationsmaterial zugrunde gelegt werden. Bisher liegen Informationsblätter der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vor. Besondere bundesrechtliche Vorschriften, die eine Veröffentlichung von Katastrophenschutzplänen mit Strafe bedrohen, gibt es nicht. Der Katastrophenschutz fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Soweit diese entsprechende Gesetze erlassen haben, sind dort weder Vorschriften über die Geheimhaltung von Katastrophenschutzplänen noch Strafbestimmungen für die Veröffentlichung dieser Pläne enthalten. Maßgebend sind deshalb, abhängig vom Einzelfall, die einschlägigen Vorschriften des StGB.
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    Rede von Erich Wolfram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist verständlicherweise schwierig, zu einem Zeitpunkt, wo es um Sein oder Nichtsein bei der Fußballweltmeisterschaft geht, im Parlament und in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit und Interesse für eine energiepolitische Entscheidung zu finden, die für die Sicherheit unserer Energieversorgung im Falle denkbarer Krisen und Versorgungsstörungen wichtig ist.
    Namens der SPD-Fraktion erkläre ich, daß wir das vorliegende Gesetz begrüßen und darum bitten, daß es heute möglichst einmütig verabschiedet wird.
    Wir danken der Bundesregierung, insbesondere dem Bundeswirtschaftsminister, den beteiligten Verbänden der Mineralölwirtschaft und des Mineralölhandels sowie den Kolleginnen und Kollegen in den beteiligten Bundestagsausschüssen für die sachliche und zügige Beratung.
    An diesem Gesetz — hier kann ich mich an das anschließen, was vorher der Kollege Windelen gesagt hat — hat sich einmal mehr gezeigt, wie bei gutem Willen und gegenseitigem Verständnis für Sachprobleme ein sinnvolles Gesetz zustande kommen kann.
    Zunächst möchte ich feststellen, daß dieses Gesetz ein wichtiger Bestandteil des Energieprogramms der Bundesregierung ist. Dieses Gesetz gibt uns die Instrumente, Mittel und Methoden, und es schafft die Institutionen, die notwendig sind, um ohne Wettbewerbsverzerrungen eine Rohölbevorratung zu sichern. Die bisherige Regelung hatte nämlich zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Herstellern und abhängigen Importeuren einerseits und unabhängigen Importeuren andererseits geführt.
    Es ist gut, daß sich alle von diesem Gesetz Betroffenen auf eine öffentlich-rechtliche Bevorratungskörperschaft, die sicherlich einer rein staatlichen Bevorratung vorzuziehen ist, geeinigt haben. Das hat die vom Wirtschaftsausschuß am 26. April durchgeführte Anhörung auch bestätigt.
    Nur wissen viele Energieverbraucher leider noch nicht ausreichend, daß mit dem Energieträger 01 Risiken verbunden sind. Es ist deshalb nur logisch, daß die mit dem 01 handelnde Wirtschaft in die
    Verantwortung für die Rohölbevorratung eingebunden wird und die denkbaren Risiken absichert.
    Darüber hinaus müssen natürlich die Ölverbraucher in ihrer Gesamtheit ihren Beitrag leisten. Sie müssen die Kosten der Bevorratung über den Preis bezahlen. Dafür bitten wir um Verständnis. Das ist im Grunde genommen die Zahlung einer Versicherungsprämie für einen denkbaren Störfall in der Ölversorgung.
    Bisher oblag die Vorratspflicht dem einzelnen Unternehmen. Das war nicht befriedigend. Das hat zu Verfassungsbeschwerden geführt. Jetzt wird ein Erdölbevorratungsverband gegründet. Die vorratspflichtigen Unternehmen werden Zwangsmitglieder. Die Beiträge werden entsprechend den von einem Unternehmen hergestellten oder eingeführten Mengen berechnet. So trägt jedes Unternehmen entsprechend seinen geschäftlichen Aktivitäten angemessen zur Deckung der Kosten bei. Das führt auch zu einer gleichmäßigen Belastung. Wettbewerbsverzerrungen werden vermieden.
    Der Erdölbevorratungsverband wird Pflichtvorräte in Höhe von 65 Tagen Reichdauer halten. Das sind rund 19 Millionen Tonnen. Außerdem werden die Hersteller einen Grundsockel von 25 Tagen an Vorräten halten. Die Lager und Vorräte werden vom Erdölbevorratungsverband angekauft und über re-volvierende Kredite und Anleihen finanziert. Dafür werden schätzungsweise 4 bis 5 Milliarden DM aufzubringen sein. Die laufenden Kosten werden über die Mitgliedsbeiträge gedeckt, die in die Preise der vorratspflichtigen Mineralölprodukte eingehen werden. Die SPD-Fraktion erwartet, daß es keine nennenswerten preislichen Auswirkungen gibt, weil die Mineralölwirtschaft bereits heute mit Bevorratungskosten belastet ist. Ich bitte das Bundeswirtschaftsministerium, die Preisentwicklung unter diesem Aspekt genau zu beobachten.
    In diesem Zusammenhang muß ich ein Wort zu dem vor allem von mittelständischer Seite geforderten „offenen Ausweis" der Bevorratungskosten sagen. Die kleinen und mittleren selbständigen Unternehmen und ihre Verbände wissen, daß die SPD-Fraktion alles Mögliche und Vertretbare tut, um die Existenz und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu sichern. Wir haben auch Verständnis für die aus diesem Kreis geäußerten Befürchtungen, daß durch eine teilweise Nichtweitergabe der Bevorratungskosten der Wettbewerb verfälscht werden könnte. Wenn wir gleichwohl den „offenen Ausweis" nicht in das Gesetz übernehmen konnten, dann hat das viele Gründe. Vor allem sind es rechtliche, ordnungs- und wettbewerbspolitische Gründe. Wir können für die Mineralölwirtschaft keine spezielle Ausnahme vom Kartellgesetz schaffen und damit das Kartellgesetz einschränken.
    Ebenso wichtig ist für uns aber auch der Grund, daß ein „offener Ausweis" keinerlei Garantie bieten würde, daß alle vorratspflichtigen Unternehmen die Bevorratungskosten an die Verbraucher weitergeben. In dieser Beziehung wird der Markt ein entscheidendes Wort sprechen. Dabei bin ich optimistisch, was die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Mineralölwirtschaft betrifft.

    Wolfram (Recklinghausen)

    Im übrigen können alle Unternehmen in autonomer Entscheidung die Bevorratungskosten offen in den Rechnungen ausweisen. Wir meinen, daß die im Gesetz im § 41 Abs. 7 vorgesehene Übergangsregelung ausreicht, um den Wünschen der mittelständischen Mineralölwirtschaft zu entsprechen. In der Satzung des Erdölbevorratungsverbandes kann vorgesehen werden, daß für eine Übergangszeit von einem Jahr die Bevorratungskosten auf den Rechnungen getrennt ausgewiesen werden. In einer angemessenen Anlaufphase sind also die Bevorratungskosten und ihr Anteil am Gesamtpreis für die Käufer transparent.
    Was die Übertragung des Stimmrechts anbetrifft, so freue ich mich, daß es im Wirtschaftsausschuß noch zu einer einvernehmlichen Regelung mit der Bundesregierung gekommen ist und ein Ausschluß der Stimmrechtsübertragung im Gesetz nicht vorgesehen wird. Ich unterstreiche ferner, daß wir auf eine regional ausgewogene Verteilung von Vorratsraum und Vorratsbeständen Wert legen.
    Die gewerblichen Tanklagerhalter haben hinsichtlich des Ersterwerbs von Vorratslagern durch den EBV eine Gleichstellung mit den vorratspflichtigen Unternehmen gefordert. Wir haben eine ausdrückliche Erstreckung des Erstandienungsrechts auf die gewerblichen Tanklagerhalter nicht in das Gesetz geschrieben. Wir gehen aber davon aus, daß Andienungsberechtigte, die am 31. Dezember 1977 zu Zwecken der Pflichtbevorratung Lager von Nichtandienungsberechtigten angemietet haben, diese ebenfalls andienen können.
    Wir alle hoffen, daß es zu keinen Krisen in der Energieversorgung kommt. Trotzdem müssen wir Vorsorge treffen. Auf dem Mineralölsektor haben wir die Bundesrohölreserve angelegt, die weiter aufgestockt wird. Die Verbraucher selbst, industrielle wie private, tun gut daran, ausreichende eigene Bestände im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu halten. Die heutige gesetzliche Regelung ist ein wichtiger Bestandteil unserer gesamten Bevorratungspolitik. Diese ist auch im internationalen Vergleich sehr gut und ausgewogen. Sie wissen, daß die Europäischen Gemeinschaften und die Internationale Energieagentur eine Vorratshöhe von 90 Tagen empfehlen. Die Bundesregierung liegt über diesen Zielvorstellungen, und das ist gut.
    Für uns ist es in diesem Zusammenhang wichtig, daß wir das öffentliche Problembewußtsein in energiepolitischen Fragen bei optimaler Berücksichtigung des Umweltschutzes wachhalten. Energie sparen, intelligenter Umgang mit Energie, Entwicklung und Einsatz alternativer Energien, umweltfreundliche Technologien, Verringerung des Grades der Importabhängigkeit, Priorität für die heimische Kohle — hier möchte ich als Ruhrgebietsabgeordneter allen Mitgliedern dieses Hauses und der Bundesregierung Dank für die Steinkohlehilfen sagen — sind für uns noch wichtiger.
    Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung deshalb bei der Verwirklichung der in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms gesteckten Ziele voll unterstützen. Unabhängig davon wünschen wir der Bundesregierung während der in Kürze beginnenden EG-Präsidentschaftszeit viel Erfolg bei ihren Bemühungen in Brüssel, Fortschritte in Richtung- auf eine gemeinschaftliche Energiepolitik zu erzielen.
    Die SPD-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zywietz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Zywietz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit rasanten Steigerungsraten hat das Mineralöl in nur 15 Jahren von 1950 an seinen Anteil an der Gesamtenergieversorgung von 4 % auf über 40 % im Jahre 1965 erhöht und bereits 1969 zu über 50 °/o den Primärenergieverbrauch in der Bundesrepublik abgedeckt. Seit 1965, also ,dem Jahr, in dem der 50 %ige Versorgungsbeitrag durch das Mineralöl absehbar wurde, haben wir ein Bevorratungsgesetz, das heute in eine andere Form gebracht werden soll. Es war gewiß schon in der Mitte der 60er Jahre Ausdruck weitsichtiger Vorsorgepolitik, eine Bevorratungspflicht für die Raffineriegesellschaften und abhängigen Importeure einzuführen — auf dem Hintergrund der Tatsache, daß der 50 %ige Versorgungsbeitrag des Mineralöls zu etwa 95% aus nur wenigen Staaten des Vorderen Orients stammt. Die Deckung von Risiken, die sich aus einer solchen Situation ergeben, durch eine Krisenbevorratung war, so meinen wir, und ist eine richtige Schlußfolgerung und wird es leider voraussichtlich auch 'bleiben.
    Zehn Jahre nach der Verabschiedung des ersten Gesetzes im Jahre 1965 haben wir hier im Hause 1975 eine Novelle verabschiedet, die zwei Zielsetzungen verwirklichen wollte, erstens auf dem Hintergrund der Erfahrungen des Ölboykotts von 1973 das Bevorratungsniveau von 45 bzw. 65 Tagen auf 70 bzw. 90 Tage anzuheben und zweitens einen Streit zu beenden, der sich daraus ergeben hat, daß die unabhängigen Importeure ihre Belastung nicht für mit den Normen der Verfassung übereinstimmend hielten und das Verfassungsgericht erfolgreich angerufen haben.
    Heute nun soll durch diese Vorlage dieser hartnäckige Streitpunkt — in dieser Hinsicht bin ich mit dem Kollegen Schmidhuber einer Meinung — ein für allemal und abschließend beseitigt werden, und zwar durch einen Systemwechsel, der von allen Seiten, von allen Parteien des Hauses, aber auch von den Verbänden einvernehmliche Zustimmung erhalten hat.
    Wir von der FDP sind der Auffassung, daß diese Gesetzesvorlage alles in allem ein gelungener Entwurf ist. In der Zukunft wird eine Bevorratung in der gleichen Höhe wie bislang als Krisensicherheitspolster realisiert, allerdings mit dem Unterschied, daß dies nicht durch die Hersteller und Importeure durchgeführt und von ihnen auch nicht getragen wird, sondern auch die Bevorratung in die Regie einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, in die Regie eines Erdölbevorratungsverbandes über-



    Zywietz
    geht. Wir halten dieses System für richtig, das sich in seinen Grundelementen an Erfahrungen orientiert, die sowohl in Dänemark als auch in der Schweiz gemacht worden sind. Man kann zur Stunde, obwohl dieser Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, den Eindruck haben, daß er doch den richtigen Weg weist, weil sich bereits andere Länder — insbesondere die Niederlande — dafür interessieren, ebenfalls diesen Weg einer gesetzlichen Bevorratung zu gehen.
    Alles in allem schafft diese Vorlage in drei wesentlichen Bereichen Veränderungen.
    Erstens. Wettbewerbsverzerrungen zwischen Raffineriegesellschaften und unabhängigen Importeuren werden ausgeglichen.
    Zweitens. Industrie und Handel im Bereich der Mineralölproduktion werden von einer drückenden Kapitalbindung in der Größenordnung von 4 Milliarden DM für die einzulagernden Produkte und für die dafür erforderlichen Lagerräume entlastet.
    Drittens. Diese Bevorratung wird in einem Kooperationsmodell zwischen Staat und Wirtschaft praktiziert und gibt der öffentlichen Hand erweiterte Dispositionsmöglichkeiten und damit auch erleichterte Handhaben, wenn nötig, eine Bevorratungspflicht aufzustocken.
    Ich möchte nun Gelegenheit nehmen, auf einige besondere Problemfelder einzugehen, die in den Ausschußberatungen und auch hier in den kurzen Darlegungen eine Rolle gespielt haben.
    Da war zunächst die Forderung, daß die Bevorratung möglichst regional in ausgewogener, verbrauchsnaher Weise realisiert werden soll. Wir von der FDP unterstreichen diese Forderung im Grundsatz voll und sind darüber hinaus der Meinung, daß diese Forderung in dem Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden hat. Grenzen treten sicher dort auf, wo der Sicherheitszuwachs durch eine weitere Dislozierung infolge des Kostenanstiegs nicht mehr vertretbar ist. Dieser Kostenanstieg ist darin begründet, daß wir nun einmal in Norddeutschland und nicht in Bayern Kavernen in Salzstöcken ausspülen können, und zwar zu einem Kostensatz, der nur ein Drittel dessen ausmacht, was für oberirdischen Stahltankraum aufgewendet werden muß. Man muß ganz einfach sehen, daß hier für eine weitergehende Dislozierung gewisse Grenzen gesetzt sind.
    Herr Schmidhuber, ich möchte auf diesen Punkt und Ihre Anmerkungen mit wenigen Sätzen eingehen. Ich meine, unsere Sorge braucht nicht zu groß zu sein, wenn man sich vergegenwärtigt, daß wir in der Bundesrepublik fünf große Raffineriezentren — im Ingolstädter Raum, im Karlsruher Raum, im Frankfurter Raum, im Ruhrgebiet, in Köln sowie im Hamburger Raum — haben, die letztlich durch ein sehr leistungsfähiges und flexibles Pipeline-Netz untereinander, aber auch mit den Zulieferstationen — Wilhelmshaven, Marseille, Genua, Triest — verbunden sind.
    Es trifft zu, daß an einer Stelle ein Pipeline-Stück nicht vorhanden ist, also die Gesamtverbindung
    fehlt. Aber parallel zu dem fehlenden Pipeline-Zwischenstück fließt in diesem Abschnitt zwischen Karlsruhe und Mannheim der Rhein, der bei der Krisenbevorratung sicher eine gute Rolle übernehmen könnte, was den Transport anbelangt. Im übrigen glaube ich nicht, daß durch eine einfache Verlängerung so viel mehr Versorgungssicherheit in diesem Bereich der regionalen Dislozierung erzielt werden kann.
    Ein kurzes Wort noch zu dem Problembereich des offenen Ausweises. Bislang sind den bevorratungspflichtigen Unternehmen j a in Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgabe für die Produkte, für das Mineralöl, für den Tankraum Kosten entstanden, die sich bislang ebenfalls nicht in einem offenen Ausweis in der Rechnung an die Abnehmer widergespiegelt haben. Ich meine, es gibt für die Zukunft keine durchschlagende Argumentation, das nun einführen zu wollen, weil hier durch staatliches Handeln ein Kostenaspekt eingeführt wird, wie er auch z. B. durch die Heizölsteuererhöhung oder Umweltbedingungen unserer Wirtschaft in vielen Fällen zugemutet wird. Das kann nicht jedesmal in einem offenen Ausweis auf der Rechnung seinen Ausdruck finden, insbesondere deswegen nicht, weil hier die Wirtschaft durch Übernahme der Produkte auf die öffentlich-rechtliche Körperschaft und durch Übernahme des von der Wirtschaft bislang erstellten Tankraums ja ökonomisch entlastet wird und von dort wenig Veranlassung besteht, nun den Verbraucher mit höheren Bevorratungskosten zu belasten. Darauf möchte ich in diesem Zusammenhang mit Blick auf den Verbraucher noch einmal hinweisen.
    Mit drei Sätzen möchte ich noch auf die Situation im europäischen Raum eingehen. Die Bevorratung in der Größenordnung, wie wir sie als Sicherheitspolster haben, ist auch bei unseren Nachbarstaaten akzeptiert und weithin durchgeführt. Bedenklich ist, daß in Großbritannien, wie von dort zu hören ist, die Neigung besteht, das eigene Nordseeöl aus der Bevorratungspflicht herauszunehmen. Das könnte im internationalen Bereich sicher gravierende Wettbewerbsverschiebungen zur Folge haben. Ich möchte mit diesem Hinweis auf diesen neuralgischen Punkt die strikten Abwehrbemühungen der Regierung von seiten der FDP ausdrücklich unterstreichen. Was die Vertretung der Mitglieder anbelangt, so sei darauf verwiesen, daß wir es für richtig und gut befinden, daß jedem Mitglied in diesem Zwangsverband eine Grundstimme, sozusagen ein liberales Grundmandat zur Wahrnehmung seiner Interessen, eingeräumt worden ist.
    Es verbleibt zu sagen, daß auch volle Tanklager und ein reichliches Angebot auf den Märkten derzeit unseren Blick nicht dafür verstellen darf, daß die Versorgungssituation in diesem Bereich durchaus als labil charakterisiert werden kann. Sie ist in der Tat sehr wetterwendisch. Das Kartell der OPEC ist nicht zerbrochen. Im Rahmen einer vorsorglichen Sicherheitspolitik — andere Instrumente sind vom Vorredner angesprochen worden — ist eine Mineralölbevorratung ein wesentlicher und unverzichtbarer Baustein in unserer Energiepolitik, in deren



    Zywietz
    Zielsystem die Versorgungssicherheit einen ganz hohen Rang einnimmt.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)