Rede:
ID0809528300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8095

  • date_rangeDatum: 8. Juni 1978

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    Plenarprotokoll 8/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Inhalt: Absetzung zweier Punkte von der Tagesordnung 7451 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7451 A Erweiterung der Tagesordnung 7451 B Eidesleistung des Bundesministers des Innern, Baum Baum, Bundesminister BMI . . . . . . 7510 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksachen 8/1601, 8/1734 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1854 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1842 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Franke, Dr. Zimmermann, Dr. Ritz, Röhner, Lemmrich, Katzer, Dr. Jenninger, Braun, Zink, Höpfinger, Frau Krone-Appuhn, Kiechle, Hasinger, Schedl, Müller (Remscheid), Müller (Berlin), Dr. Blüm, Frau Karwatzki, Dr. Voss, Dr. George, Stutzer, Köster, Krampe, Frau Hürland, Frau Schleicher, Dr. Jobst, Kraus, Dr. Hammans, Ziegler, Glos, Biehle, Dr. Schäuble, Dr. Wörner, Spranger, Dr. Althammer, Engelsberger, Dr. Rose, Frau Dr. Neumeister, Wawrzik, Link, Neuhaus, Vogt (Düren), Dr. Riedl (München), Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), Gerlach (Obernau), Hartmann, Dr. Probst, Dr. Becher (Pullach), Dr. Möller, Lintner, Regenspurger, Breidbach, Susset, Dr. Stavenhagen, Bühler (Bruchsal), Josten, Schmidhuber, Dr. Wittmann (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes — Drucksache 8/1087 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1855 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1842 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV) — Drucksache 8/1735 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1856 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1843 — Franke CDU/CSU 7452 B Glombig SPD 7459 C Schmidt (Kempten) FDP . . . 7466 B, 7485 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 7471 A, 7534 C Geisenhofer CDU/CSU . . . . . . . 7478 C Kratz SPD 7482 D Dr. George CDU/CSU 7486 D Lutz SPD 7510 A Hölscher FDP . . . . . . . . 7512 D, 7518 D Höpfinger CDU/CSU . . . . . . . . . 7514 D Burger CDU/CSU . . . . . . . . . . 7516 B Sieler SPD 7517 D Zink CDU/CSU 7529 C Urbaniak SPD 7531 C Cronenberg FDP 7532 B Namentliche Abstimmungen . . 7520 C, 7523 A, 7525 A, 7527 C, 7535 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 19 . . — aus Drucksache 8/976 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/323 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/354 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — aus Drucksache 8/322 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — aus Drucksache 8/996 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1845, Anlagen 1 und 2 — dazu: Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1878 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses — Drucksache 8/932 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1848 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den Unterrichtungen durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 III Entschließung zum Terrorismus in der Gemeinschaft Entschließung zum Terrorismus — Drucksachen 8/1300, 8/1753, 8/1847 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 8/1727 — Hartmann CDU/CSU 7537 D, 7540 B Dr. Palm, Minister des Landes BadenWürttemberg 7538 A Dr. Weber (Köln) SPD 7543 B Engelhard FDP 7549 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7552 C Dr. Emmerlich SPD 7555 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 7558 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 7562 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7567 C Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . . . 7572 A Dr. Linde SPD 7573 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache 8/1707 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1821 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/1270 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1821 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 7574 B Dr. Spöri SPD 7575 A Dr. Haussmann FDP 7576 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7577 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1562, 8/1825 — . . . . 7578 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 23. März 1973 zur weiteren Verlängerung des Internationalen Olivenöl-Übereinkommens von 1963 mit Änderungen des Übereinkommens — Drucksache 8/1545 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1808 — . . . . . . . 7578 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über die steuerliche Behandlung des internationalen Straßenverkehrs — Drucksache 8/1534 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1796 — 7579 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 18. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über steuerliche Erleichterungen im grenzüberschreitenden deutsch-italienischen Straßenverkehr — Drucksache 8/1535 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1795 — 7579 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 8/1659 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1794 — 7579 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Stra- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 ße zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet — Drucksache 8/1657 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1804 — 7579 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch Hochfrequenzgeräte und Funkanlagen (Durchführungsgesetz EG-Richtlinien Funkstörungen) — Drucksache 8/1672 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1803 — 7579 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/1664 — 7580 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksache 8/1839 — 7580 B Beratung der Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1833 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1834 — 7580 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einerVerordnung des Rates über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung bestimmter Interventionen durch den EAGFL Abteilung Garantie — Drucksachen 8/1477 Nr. 8, 8/1815 — . . 7580 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten — Drucksachen 8/1557, 8/1840 — . . . . 7580 C Fragestunde — Drucksachen 8/1850 vom 02. 06. 1978 und 8/1882 vom 07. 06. 1978 — Illegale Aktionen Polens gegen deutsche Fischkutter in der Ostsee sowie Versuch der Aufbringung des Bremerhavener Fischkutters „Hilde H." MdlAnfr A118 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . 7491 B, 7492 A, B, C, D, 3493 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 7491 D, 7492 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 7492 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7492 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7492 D ZusFr Grunenberg SPD 7492 D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . 7493 A ZusFr Eickmeyer SPD 7493 C ZusFr Werner CDU/CSU 7493 D Rechtsschutz für die Besatzung eines von Polen aufgebrachten Fischkutters DringlAnfr Cl 07.06.78 Drs 08/1882 Dr. Hennig CDU/CSU DringlAnfr C2 07.06.78 Drs 08/1882 Dr. Hennig CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 7494 A, B, C, D, 3495 A, B, C, D, 3496 A, B, ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . 7494 A, B, 7495 D, 7496 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 7494 C ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP 7494 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7495 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7495 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7495 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7495 B ZusFr Grunenberg SPD 7495 C Falschmeldungen und Beschuldigungen der polnischen amtlichen Nachrichtenagentur PAP gegen Justizministerin Frau Donnep Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 V und das Justizwesen des Landes Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A120 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3496 C, D, 7497 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7496 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7496 D Tilgung und Umschuldung der der Volksrepublik Polen gewährten Kredite MdlAnfr A121 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7497 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7497 B Behandlung der Teilungen Polens und der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges durch Staatsminister Dr. von Dohnanyi in seiner Rede zur Eröffnung der „Polnischen Tage" MdlAnfr Al22 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3497 C, D, 3498 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7497 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7498 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7498 B Konsequenzen aus der Verurteilung von Juri Orlow in Moskau MdlAnfr Al23 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7498 B, D, 7499 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7498 D ZusFr Broll CDU/CSU 7499 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7499 A Intervention bei der chilenischen Regierung zur Aufklärung des Schicksals verschwundener Angehöriger chilenischer Menschenrechtsbewegungen MdlAnfr A124 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw StMin Frau Dr Hamm-Brücher AA . 7499 B Tätigkeit von Beratern und Militärpersonal der DDR in afrikanischen Staaten; Beteiligung Kubas, der UdSSR und der DDR an den kriegerischen Auseinandersetzun- gen in Zaire MdlAnfr A126 02.06.78 Drs 08/1850 Werner CDU/CSU MdlAnfr A127 02.06.78 Drs 08/1850 Werner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3499 C, D, 3500 A, B, C, D, 7501 A ZusFr Werner CDU/CSU 7499 D, 7500 D, 7501 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7500 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7500 B Interventionstruppen aus Kuba und Staaten des Warschauer Pakts in afrikanischen Staaten; Beurteilung der entspannungspolitischen Vorstellungen des Bundeskanzlers im Hinblick auf die Politik der UdSSR, Kubas und der DDR in Afrika MdlAnfr A128 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A129 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 3501 A, C, D, 3502 A, B, C, D, ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7501 B, C, 7502 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7502 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 7502 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7502 D Reaktion der Bundesregierung auf die Beteiligung von Nachbarländern am Konflikt in Zaire; Beweggründe Kubas und der DDR für die militärische Intervention in Afrika MdlAnfr A130 02.06.78 Drs 08/1850 Amrehn CDU/CSU MdlAnfr A131 02.06.78 Drs 08/1850 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7502 D, 3503 A, C, D, 7504 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 7503 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 7503 D ZusFr Frau Erler SPD . . . . 7503 D, 7504 A Aussichten für den Bestand der durch Beschluß der Organisation afrikanischer Staaten festgeschriebenen Staatsgrenzen in Afrika MdlAnfr A132 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7504 B Verurteilung der an der Invasion in Zaire beteiligten Länder, namentlich der UdSSR, Kubas und der DDR, durch die UNO MdlAnfr A133 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A134 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Todenhöfer CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7504 C, D, 7505 A, C, D, 7506 A, B, C, D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 7504 C, 7505 A, 3506 C, D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 7504 D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7505 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 7505 C ZusFr Dr. Corterier SPD 7505 D ZusFr Dr. Pfennig CDU/CSU 7506 A Erkenntnisse über Interventionspläne der UdSSR, Kubas und der DDR gegenüber Rhodesien und Namibia/SWA MdlAnfr A135 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7507 A Tätigkeit von Beratern" der DDR in afrikanischen Staaten MdlAnfr A136 02.06.78 Drs 08/1850 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A137 02.06.38 Drs 08/1850 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 3507 A, B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . 7507 B, C, D Unterschied des gegenwärtigen Konferenzstands der Seerechtskonferenz im Bereich Meeresbergbau gegenüber dem ICNT sowie Ergebnisse in den Bereichen Technologietransfer, Finanzierung der Meeresbodenbehürde und Minderheitenschutz MdlAnfr A140 02.06.78 Drs 08/1850 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A141 02.06.78 Drs 08/1850 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7508 A, B, C, 7509 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . 7508 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 7508 C Ergebnisse der Seerechtskonferenz im Bereich der Ausgestaltung der Wirtschaftszonen und der Streitregelung MdlAnfr A142 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7509 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 7509 C Nächste Sitzung 7580 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7581* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 7451 95. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 9. 6. Dr. van Aerssen * 9. 6. Dr. Ahrens ** 9. 6. Dr. Aigner * 9. 6. Alber * 9. 6. Dr. Bangemann * 8. 6. Dr. Bayerl * 8. 6. Biehle 9. 6. Blumenfeld * 9. 6. Brandt 9. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig * 9. 6. Dr. Früh * 9. 6. Dr. Fuchs * 9. 6. Gerster 8. 6. Gertzen 9. 6. Dr. Hammans 8. 6. von Hassel 9. 6. Ibrügger * 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 6. Jung * 9. 6. Dr. h. c. Kiesinger 9. 6. Dr. Klepsch * 9. 6. Klinker * 8.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Koblitz 9. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Lagershausen ** 9. 6. Lange * 9. 6. Lemmrich ** 9. 6. Lemp ' 9. 6. Lücker * 8.6. Luster * 9. 6. Marquardt ** 9. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 9. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller ** 9. 6. Müller (Mülheim) * 9. 6. Müller Wadern) * 8. 6. Dr. Müller-Hermann * 9. 6. Rosenthal 9. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Würgendorf) 9. 6. Schreiber * 9. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 9. 6. Dr. Schwörer * 9. 6. Seefeld * 9. 6. Sieglerschmidt * 8. 6. Frhr. Dr. Spies von Büllesheim ** 9. 6. Dr. Starke (Franken) * 9. 6. Sybertz 9. 6. Frau Dr. Walz * 9. 6. Wawrzik * 9. 6. Würtz * 9. 6. Zeyer * 8. 6. Ziegler 9. 6. Zywietz * 9. 6.
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    Rede von Klaus Hartmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im Rahmen der Tagesordnungspunkte 6 und 7 zu beratenden Beschlußempfehlungen und Berichte des Rechtsausschusses haben gewissermaßen die Restposten aus dem Paket der Gesetzgebungsinitiativen zum Gegenstand, die aus Anlaß der Eskalierung von Terrorismus und Gewaltkriminalität zur Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums der Strafverfolgungsorgane und der Justiz im Parlament eingebracht worden sind.
    Da ist einmal der Regierungsentwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes, mit welchem die von meiner Fraktion und vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwürfe zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren korrespondieren. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes hat einmal festgestellt, daß der Bürger einfach kein Verständnis mehr dafür hat, daß Strafverfahren gegen terroristische Gewalttäter manchmal Jahre dauern. Diese Erkenntnis ist eine zutreffende Konsequenz vor allem aus dem Stammheim-Verfahren, dessen Verlauf in der Öffentlichkeit berechtigte Zweifel daran hat aufkommen lassen, ob die Justiz mittels des vorhandenen Gesetzesinstrumentarium überhaupt noch in der Lage ist, mit Strafverfahren dieser Art fertig zu werden.
    Jeder einschlägig befaßte Praktiker hat in den letzten Jahren und bis in die. jüngste Zeit die Erfahrung gewinnen können, daß derartige prozessuale Schwierigkeiten und Machenschaften wie im Stammheim-Prozeß bereits auch in anderen Großverfahren, vor allem auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität, auftreten. Es ist ein gewiß nicht wörtlich zu nehmender, aber im Sinngehalt für unsere Rechtsordnung unverzichtbarer Grundsatz, daß die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen muß. Dieser Grundsatz rechtfertigt nicht die Forderung nach einer Art Standrecht, sondern er gibt der rechtsstaatlichen Notwendigkeit Ausdruck, daß eine Justiz, die im Namen des Volkes zu urteilen hat, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nur dann nachkommen kann, wenn im Bewußtsein der Bevölkerung Dauer und Ablauf eines strafrechtlichen Verfahrens nach Ergreifung der Täter als angemessen und würdig empfunden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Eindruck der Ohnmacht der Justiz wird geradezu heraufbeschworen, wenn — wie im Fall des Drenkmann/Lorenz-Prozesses in Berlin — schon von der Ergreifung der Täter bis zum Beginn der Hauptverhandlung gegen sie Jahre verstreichen und der Prozeß dann monatelang über Verfahrenspräliminarien nicht hinauskommt.
    In der Beurteilung der Notwendigkeit, umfangreiche Strafverfahren rasch und wirksam durchzuführen und abzuschließen, sind sich Bundesregierung, Koalition und Opposition grundsätzlich einig. Diese Einigkeit hat in dem vorliegenden Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes einen so hinreichend konkreten Niederschlag gefunden, daß wir, die CDU/CSU-Opposition in diesem Hause, dem Gesetz unsere Zustimmung erteilen können und auch erteilen werden.
    Es kann allerdings keine Rede davon sein — dies muß ich einschränkend bemerken —, daß wir mit dem vorliegenden Regierungsentwurf vollinhaltlich zufrieden wären. Während wir uns in den Ausschußberatungen kooperativ gezeigt und im Interesse einer möglichst weitgehenden Einvernehmlichkeit eine ganze Reihe von Vorschlägen der Bundesregierung und der Koalition akzeptiert haben, bei denen wir aus guten Gründen auf unseren Alternativvorstellungen hätten beharren können, haben Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der Koalition, es leider an einem entsprechenden Maß an Entgegenkommens Ihrerseits fehlen lassen. Während wir den Spielraum, innerhalb dessen eine Gemeinsamkeit möglich war, voll ausgeschöpft haben, haben Sie zur einseitigen Durchsetzung Ihrer Vorstellungen vom „Fallbeil" Ihrer minimalen Ausschußmehrheit weitgehend Gebrauch gemacht. Als Beispiel hierfür nenne ich Ihre Weigerung, dem filibusterhaften Mißbrauch des Antragsbegründungs-, Frage- und Erklärungsrechts in der Hauptverhandlung einen klaren, nicht mehr auf



    Hartmann
    die Ausdeutung durch die Rechtsprechung angewiesenen Riegel vorzuschieben. Ein weiteres Beispiel ist, daß Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vorstellungen über die Erweiterung der Einstellungsmöglichkeiten nach den §§ 154 und 154 a der Strafprozeßordnung einen zu weitgehenden Eingriff in das Legalitätsprinzip vorgenommen haben. Ihr Mehrheitsbeschluß in diesem Punkt im Ausschuß kann dazu führen, wenn er Gesetz wird, daß ein Täter, der zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt ist, diese vielleicht auch schon verbüßt hat, von der Strafverfolgung wegen einer zweiten Tat freigestellt wird, obwohl er eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erwarten hätte. Diese Zurückdrängung verträgt das Legalitätsprinzip nicht.
    In diesem Zusammenhang muß ich auch das Problem der Einschränkung des Umfangs des Strafklageverbrauchs ansprechen. Es geht hier darum, ob und in welcher Form eine einschränkende gesetzliche Regelung des Umfangs des Strafklageverbrauchs bei fortgesetzten Handlungen und bei Dauerstraftaten möglich und zur Konzentration und Straffung der Verfahren geboten ist. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, die sich bei der Lösung dieses Rechtsproblems auftun; dennoch muß ich feststellen, daß Bundesregierung und Koalition diesem Punkt bisher — ungeachtet einiger nicht bestreitbarer Aktivitäten — nicht die ihm gebührende Priorität eingeräumt haben. Gerade gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung des Strafklageverbrauchs könnten einen ganz beachtlichen Beitrag zu einer Beschleunigung und Straffung von Strafverfahren leisten. Das Problem ist nicht neu. Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung könnte bei rechtzeitiger Inangriffnahme längst vorliegen.
    Wir, die Opposition, haben für dieses Problem einen, jedenfalls diskutablen, materiell-rechtlichen Lösungsansatz angeboten, nämlich die sogenannte fingierte Tatmehrheit, wenn der Tatbestand der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen verwirklicht und zugleich der Tatbestand anderer Strafgesetze erfüllt wird.
    Meine Damen und Herren, obwohl also die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses in wesentlichen Punkten erheblich hinter dem zurückbleibt, was wir für notwendig halten, werden wir dem Strafverfahrensänderungsgesetz insgesamt unsere Zustimmung nicht verweigern. Unsere Beurteilung geht dahin, daß anders als bei den im Februar verabschiedeten sogenannten Antiterrorgesetzen von unseren Vorschlägen immerhin soviel eingeflossen und übriggeblieben ist, daß wir uns nicht wegen totaler Unzulänglichkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs zu einer Ablehnung gezwungen sehen müssen.
    Allerdings sehen wir uns unabhängig von unserer generellen Zustimmung veranlaßt, eine Reihe von Änderungsanträgen zu stellen. Im verfahrensrechtlichen Bereich, den ich hier abzuhandeln habe, betrifft der eine Änderungsantrag die von mir bereits erörterte Erweiterung der Einstellungsmöglichkeiten nach den §§ 154 und 154 a der Prozeßordnung. Hier folgen wir wie im Rechtsauschuß der
    Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf.
    Der zweite Änderungsantrag, der sich auf den Komplex Verfahrensrecht bezieht, obwohl seine Lokalisation nicht im Verfahrensrecht ist, betrifft unseren materiell-rechtlichen Lösungsansatz für die Einschränkung des Verbrauchs der Strafklage und sieht die Anfügung eines Absatzes 7 an § 129 mit entsprechender Verweisung in § 129 a des Strafgesetzbuches vor.
    Daß wir zum Strafverfahrensänderungsgesetz keine weiteren Änderungsanträge stellen, beruht auf der Überlegung, daß wir die Prozedur hier im Bundestag nicht mit allzu viel juristischer Filigranarbeit befrachten wollen. Dem Bundesrat bleibt es unbenommen, in einem eventuellen Vermittlungsverfahren weitere Änderungen im Sinne seiner und unserer ursprünglichen Vorstellungen anzustreben.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vorsieht, auch noch den Rest unserer Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutze des inneren Friedens abzulehnen, stellen wir im Bereich des Verfahrensrechts ebenfalls einen Änderungsantrag, und zwar in Richtung auf eine Änderung der Regelung über die Zwangsernährung in den §§ 101 und 101 a des Strafvollzugsgesetzes. Dazu nur einige kurze Bemerkungen, nachdem der Justizminister des Landes Baden-Württemberg für den Bundesrat diesen Komplex bereits zutreffend dargestellt hat.
    Auch wir sind der Auffassung, daß die in Kraft befindliche Regelung sich nicht bewährt hat. Sie geht davon aus, daß der Staat nicht nur gegen den freien Willen, sondern auch gegen den körperlichen Widerstand eingreifen muß — wie der Herr Justizminister des Landes Baden-Württemberg hier sehr plastisch dargestellt hat —, um dem Gefangenen die zur Erhaltung der Gesundheit oder des Lebens erforderliche Nahrung zukommen zu lassen. Dabei werden die Grundsätze der Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit unangemessen zurückgestellt, und der Ausübung erpresserischen Drucks mittels Hunger- und Durststreiks wird Vorschub geleistet.
    Die von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung ist aus rechtlichen Gründen geboten, weil die Ärzte und Bediensteten im Strafvollzug nach geltendem Recht bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zwangsernährung unzumutbar bzw. Lebens- oder gesundheitsgefährlich ist, allein gelassen werden und damit auch erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind.
    Die Gesetzesänderung ist ferner aus ärztlich-medizinischen Gründen geboten, weil die Zwangsernährung nicht nur kein geeignetes Mittel ist, Gesundheit und Leben eines Gefangenen zu erhalten, sondern sogar eine zusätzliche erhebliche Gefährdung darstellt. Auch dies läßt sich aus der Schilderung des Herrn Justizministers Palm ablesen.
    Wir halten die beantragte Novellierung nicht zuletzt auch deshalb für notwendig, weil dem erpres-



    Hartmann
    serischen Druck hungerstreikendes Gefangener entgegengewirkt werden muß.
    Wir müssen leider feststellen, daß Bundesregierung und Koalition auch in dieser Frage nicht bereit sind, rechtlichen und praktischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
    In der Frage der Überwachung der Verteidigerbesuche haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, uns immer genüßlich die ablehnenden Stellungnahmen der anwaltlichen und richterlichen Standesvertretungen entgegengehalten. Bei der Zwangsernährung befinden wir uns in dieser Lage. Sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe als auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten haben Stellungnahmen abgegeben, die ganz auf unserer Linie liegen. Auch der Deutsche Richterbund, auf den Sie sich sonst immer so gern berufen, vertritt die Auffassung, daß eine Zwangsernährung nicht vorzunehmen sei, so lange von einer freien Willensentscheidung des Betroffenen ausgegangen werden könne.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Problem ansprechen, welches zwar nicht Gegenstand der zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe ist, das aber wegen der aktuellen Entwicklung einer alsbaldigen Lösung bedarf. Im Drenkmann/Lorenz-Prozeß in Berlin ist besonders die neue Strategie der Terrorszene zutage getreten, Verfahren durch die Ausschaltung von Pflichtverteidigern platzen zu lassen, wie man zu sagen pflegt. Herr Kollege Dr. Emmerlich hat im Rechtsausschuß die treffende Formulierung gebraucht, zuerst habe man Pflichtverteidiger aus Terroristenverfahren „hinausbeleidigen" wollen, dann „hinausprügeln", und nunmehr wolle man sie im wahrsten Sinne des Wortes „hinausschießen", wie die bekannten Vorgänge in Berlin gezeigt haben. Ihrer Feststellung, Herr Kollege Dr. Emmerlich, können wir nur beipflichten.
    Herr Minister Dr. Vogel und die Vertreter der Koalition haben am vergangenen Freitag im Rechtsausschuß die Notwendigkeit betont, das Problem dringlich einer Lösung zuzuführen. Wir fordern Sie auf, dieser verbalen Ankündigung — Sie haben schon früher immer sehr viel angekündigt — konkrete Taten folgen zu lassen, und versichern Sie — wieder einmal — unserer vollen Unterstützung bei der Herbeiführung einer angemessenen gesetzlichen Lösung. Hier schlägt, so meine ich, vor allem die Stunde der Bewährung für die freie Advokatur.
    Ich habe eingangs festgestellt, daß die zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe der Restbestand der Gesetzgebungsinitiativen zur besseren Bekämpfung des Terrorismus und der Gewaltkriminalität sind. Dies veranlaßt mich, abschließend folgendes kurzes Resümee zu ziehen: Diejenigen gesetzlichen Maßnahmen, für die Regierung und Koalition mühsam eine Mehrheit zusammengebracht haben, bleiben weit hinter dem zurück, was objektiv erforderlich und aus höchstem Munde an den Gräbern der Terroropfer mit grimmiger Entschlossenheit als notwendig bezeichnet worden ist.
    Der Kommentator einer großen deutschen Tageszeitung hat kürzlich — gewiß überspitzt formuliert
    — sinngemäß die bittere, aber nach unserer Auffassung im Kern zutreffende Feststellung getroffen, daß aus Staatsräson zwar Menschenleben geopfert werden müssen, offenbar aber macht- und parteipolitische Rücksichten nicht geopfert werden dürfen.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Machen Sie sich das zu eigen?)

    — Herr Kollege Dr. Emmerlich, ich will die ganze zwingende Argumentationskette, die sich die Bundesregierung und die Koalition entgegenhalten lassen müssen, nicht zum soundsovielten Male darlegen.
    Ich frage aber die Bundesregierung und die sie tragende Koalition, ob sie ernsthaft glauben, auf die Dauer Rechtspolitik ohne und gegen die parlamentarische Repräsentanz mindestens der Hälfte der Bevölkerung unseres Landes machen zu können. Ich bin überzeugt: In Sachen Terrorismus machen Sie Ihre Politik nicht nur gegen mindestens die Hälfte, sondern mit Sicherheit gegen die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hinzu kommt, daß die Rechtspolitik, die Sie mit Ihrer Parlamentarischen Minimehrheit betreiben, nicht einem in sich schlüssigen rechtspolitischen Konzept entspringt, sondern sich von Fall zu Fall an machtpolitischem Kalkül und an den von den Linksaußen in den Koalitionsparteien gesetzten Marken orientiert. Wo bleibt bei der Rechtspolitik dieser Koalition eigentlich das kraftvolle, streitbare liberale Element? Da wird doch nur Permissivität mit Liberalität verwechselt. Sind Sie sich eigentlich darüber im klaren, welches Potential an Unzufriedenheit und Verdrossenheit sich in unserer Bevölkerung entwickeln kann, wenn Sie so fortfahren? Sie begehen einen fundamentalen Fehler, wenn Sie bei der Konkurrenz verschiedener Staatszwecke, um mit Theodor Eschenburg zu sprechen, die gebotene Güterabwägung nicht so vornehmen, daß eine ausgewogene Balance zwischen kollektiver und individueller Freiheit einerseits und kollektiver und individueller Sicherheit andererseits besteht. 'Ein übersteigerter Sicherheitszweck, von dem in keinem unserer Gesetzentwürfe die Rede sein konnte, kann zur Aufhebung des Freiheitsschutzes führen. Eine übersteigerte, permissive Freiheitsordnung kann aber den Bestand der Staatsmacht und ihre Funktion der Gewährleistung des Gemeinwohls gefährden. Cicero, der römische Staatsmann, hat einmal gesagt: salus populi suprema lex (Das Wohl des Volkes ist oberstes Gesetz). Alle staatlichen Gesetze haben den Zweck, dem Gemeinwohl zu dienen. Darüber hätten wir uns in den vergangenen Debatten zur Terrorismusbekämpfung wahrlich genug auseinandersetzen können und sollten wir uns in diesem Parlament weiterhin in erster Linie auseinandersetzen und miteinander um die besten Lösungen ringen, die die Mehrheit unseres Volkes zu billigen und in ihr Rechtsbewußtsein aufzunehmen vermag und die auch draußen in der Welt nicht mißverstanden werden können.



    Hartmann
    Die Bevölkerung erwartet vom Parlament, daß außer Streit steht, was .Traugott Bender, im Gegensatz zu den Herren Hirsch und Baumann zurückgetretener Minister, auf dem Bodensee-Juristentreffen im Vorjahr so formuliert hat — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Der Staat hat seine Macht auf die Seite des Rechtes zu stellen. Dann aber hat er seine Machtmittel auch einzusetzen, kräftig, mit gutem Gewissen. Er hat die Macht einzusetzen, um Freiheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, also um seine eigentliche Aufgabe zu erfüllen. Angesichts der Bedrohung durch terroristische Gewalttäter, der bisher stärksten Herausforderung unseres demokratischen Rechtsstaates, die unmittelbar auf die Beseitigung unserer freiheitlichen Ordnung zielt, wird Bürgerfreiheit erst durch die Machtausübung des Staates — für jeden erkennbar — möglich.
    Der Kultusminister eines Bundeslandes äußerte jüngst ich darf wieder zitieren —: „Unter der Schaumkrone der politischen Konfrontation verkommt die Schule." Ich möchte dieses Wort auf das Problem des Schutzes unseres Staates vor seinen inneren Feinden übertragen: Unter der Schaumkrone der von den doktrinären Linken in unserem Land geschürten Konfrontation und Verteufelung der Opposition à la „APO rechts draußen" und „feixende Meute", verkommt der Konsens, die Gemeinsamkeit der Demokraten in der Beurteilung der fundamentalen Frage, was dem Gemeinwohl dient und was zum Schutz der Freiräume der rechtstreuen Bürger erforderlich und angemessen ist.
    Meine Damen und Herren, wir, die Opposition dieses Hauses, werden unsere klare rechtspolitische Linie unbeirrt weiterverfolgen und damit unserer Verantwortung vor der Bevölkerung und ihrem Anspruch auf Freiheitssicherung gerecht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Weber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es fing so schön an,

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Und geht jetzt schlecht weiter!)

    als Sie von der Harmonie bei der Strafprozeßordnung sprachen, und endete — wie die Debatte auch am vergangenen Donnerstag geendet hat — mit den unbegründeten Vorwürfen, die in der Behauptung gipfeln: Wenn es nach dieser Opposition ginge, gäbe es überhaupt keine Terroristen,

    (Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das haben Sie gesagt!)

    und wenn es welche gäbe, säßen sie längst in Haft und wären abgeurteilt.
    Meine Damen und Herren, Sie brauchen uns doch nicht zu belehren, Sie brauchen doch nur einmal über die Grenzen unseres Landes hinauszusehen, um leider festzustellen, daß sich die Terroristen weder nach Ländern noch nach Weltanschauungen ausrichten, sondern brutale Gewalt ausüben.
    Der Bundeskanzler hat wiederholt versichert, er und seine Regierung seien bereit, bei der Bekämpfung des Terrorismus bis an die Grenze des rechtsstaatlich Vertretbaren zu gehen. Das ist gut so, weil damit klargestellt wird, daß alles, was notwendig ist, geschehen wird, aber auch alles, was unrechtmäßig ist, unterbleiben wird.
    Lassen Sie doch deshalb diese Angriffe; ringen Sie doch mit uns einmal gemeinsam darum, festzustellen, wo denn die Grenzen des rechtsstaatlich Vertretbaren liegen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU] : Als ob wir das nicht getan hätten!)

    Ist denn der Rechtsstaat einer Wurst vergleichbar, von der man immer ein Stück abschneidet, um dann festzustellen, daß der Rest ja immer noch eine Wurst ist, bis Sie den Zipfel dieser Wurst in der Hand haben? Und dann glauben Sie immer noch daran.

    (Pfeffermann [CDU/CSU] : Was für ein Vergleich war das denn? Ein wurstiger Vergleich!)

    Ist es nicht vielmehr notwendig, zu fragen, wo denn die Substanz, wo denn der Inhalt dieses Rechtsstaates liegt? Es genügt doch sicherlich nicht, wenn wir uns gerade noch am Rande dieses Rechtsstaates bewegen und den Schritt über die Schwelle dieses Rechtsstaates hinaus gerade noch vermeiden. Wer nur ein Staatsschutzrecht schafft, um seine Stärke zu beweisen, nützt dem Staat nicht, kann aber vielen Menschen in diesem Staate Unrecht tun. Deshalb dürfen wir uns auch von den Terroristen keine Gesetze aufdrängen lassen, die keinen Verbrecher fangen helfen, aber den Freiheitsraum in unserer Demokratie in Frage stellen.

    (Beifall bei der SPD)

    Sind Sie denn, meine Damen und Herren, nicht mit uns Sozialdemokraten der Meinung, daß die Einengung des Demonstrationsrechts und des Versammlungsrechts ein so großes Opfer erfordert, das die Terroristen nicht verdient haben, das sie aber erreichen wollen? Wollen Sie denn das freiheitliche Recht vieler, sich zu versammeln, zu demonstrieren und zu streiken für . Bedingungen, die der einzelne für wertvoll hält, einschränken und reglementieren nur aus einer nicht verständlichen Hektik heraus und ohne dabei auch nur einen einzigen kriminalpolitisch nachweisbaren Effekt zu erzielen?

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Wollen Sie denn dieses Versammlungsrecht soweit reglementieren, daß die Versammelten von Panzerwagen umgeben sind und dann nur noch fragen können, ob dieser Panzerwagen auch genügend Maschinengewehre hat? Das sind doch keine Alternativen!

    (Dr. Eyrich [CDU/CSU] : Was für ein Gemälde zeichnen Sie hier eigentlich? Das ist ungeheuerlich! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Wovon reden Sie eigentlich?)

    Oder wollen Sie die mit uns gemeinsam im Strafrechtssonderausschuß erarbeiteten Errungenschaften,
    die von allen Ihren Mitgliedern mitgetragen worden



    Dr. Weber (Köln)

    sind, z. B. hinsichtlich der einzelnen Strafrahmen oder hinsichtlich der Widerstandsleistung gegen die Staatsgewalt, in Frage stellen?