Rede:
ID0809528100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8095

  • date_rangeDatum: 8. Juni 1978

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    Plenarprotokoll 8/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Inhalt: Absetzung zweier Punkte von der Tagesordnung 7451 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7451 A Erweiterung der Tagesordnung 7451 B Eidesleistung des Bundesministers des Innern, Baum Baum, Bundesminister BMI . . . . . . 7510 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksachen 8/1601, 8/1734 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1854 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1842 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Franke, Dr. Zimmermann, Dr. Ritz, Röhner, Lemmrich, Katzer, Dr. Jenninger, Braun, Zink, Höpfinger, Frau Krone-Appuhn, Kiechle, Hasinger, Schedl, Müller (Remscheid), Müller (Berlin), Dr. Blüm, Frau Karwatzki, Dr. Voss, Dr. George, Stutzer, Köster, Krampe, Frau Hürland, Frau Schleicher, Dr. Jobst, Kraus, Dr. Hammans, Ziegler, Glos, Biehle, Dr. Schäuble, Dr. Wörner, Spranger, Dr. Althammer, Engelsberger, Dr. Rose, Frau Dr. Neumeister, Wawrzik, Link, Neuhaus, Vogt (Düren), Dr. Riedl (München), Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), Gerlach (Obernau), Hartmann, Dr. Probst, Dr. Becher (Pullach), Dr. Möller, Lintner, Regenspurger, Breidbach, Susset, Dr. Stavenhagen, Bühler (Bruchsal), Josten, Schmidhuber, Dr. Wittmann (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes — Drucksache 8/1087 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1855 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1842 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV) — Drucksache 8/1735 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1856 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1843 — Franke CDU/CSU 7452 B Glombig SPD 7459 C Schmidt (Kempten) FDP . . . 7466 B, 7485 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 7471 A, 7534 C Geisenhofer CDU/CSU . . . . . . . 7478 C Kratz SPD 7482 D Dr. George CDU/CSU 7486 D Lutz SPD 7510 A Hölscher FDP . . . . . . . . 7512 D, 7518 D Höpfinger CDU/CSU . . . . . . . . . 7514 D Burger CDU/CSU . . . . . . . . . . 7516 B Sieler SPD 7517 D Zink CDU/CSU 7529 C Urbaniak SPD 7531 C Cronenberg FDP 7532 B Namentliche Abstimmungen . . 7520 C, 7523 A, 7525 A, 7527 C, 7535 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 19 . . — aus Drucksache 8/976 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/323 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/354 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — aus Drucksache 8/322 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — aus Drucksache 8/996 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1845, Anlagen 1 und 2 — dazu: Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1878 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses — Drucksache 8/932 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1848 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den Unterrichtungen durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 III Entschließung zum Terrorismus in der Gemeinschaft Entschließung zum Terrorismus — Drucksachen 8/1300, 8/1753, 8/1847 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 8/1727 — Hartmann CDU/CSU 7537 D, 7540 B Dr. Palm, Minister des Landes BadenWürttemberg 7538 A Dr. Weber (Köln) SPD 7543 B Engelhard FDP 7549 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7552 C Dr. Emmerlich SPD 7555 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 7558 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 7562 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7567 C Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . . . 7572 A Dr. Linde SPD 7573 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache 8/1707 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1821 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/1270 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1821 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 7574 B Dr. Spöri SPD 7575 A Dr. Haussmann FDP 7576 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7577 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1562, 8/1825 — . . . . 7578 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 23. März 1973 zur weiteren Verlängerung des Internationalen Olivenöl-Übereinkommens von 1963 mit Änderungen des Übereinkommens — Drucksache 8/1545 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1808 — . . . . . . . 7578 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über die steuerliche Behandlung des internationalen Straßenverkehrs — Drucksache 8/1534 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1796 — 7579 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 18. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über steuerliche Erleichterungen im grenzüberschreitenden deutsch-italienischen Straßenverkehr — Drucksache 8/1535 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1795 — 7579 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 8/1659 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1794 — 7579 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Stra- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 ße zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet — Drucksache 8/1657 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1804 — 7579 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch Hochfrequenzgeräte und Funkanlagen (Durchführungsgesetz EG-Richtlinien Funkstörungen) — Drucksache 8/1672 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1803 — 7579 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/1664 — 7580 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksache 8/1839 — 7580 B Beratung der Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1833 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1834 — 7580 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einerVerordnung des Rates über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung bestimmter Interventionen durch den EAGFL Abteilung Garantie — Drucksachen 8/1477 Nr. 8, 8/1815 — . . 7580 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten — Drucksachen 8/1557, 8/1840 — . . . . 7580 C Fragestunde — Drucksachen 8/1850 vom 02. 06. 1978 und 8/1882 vom 07. 06. 1978 — Illegale Aktionen Polens gegen deutsche Fischkutter in der Ostsee sowie Versuch der Aufbringung des Bremerhavener Fischkutters „Hilde H." MdlAnfr A118 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . 7491 B, 7492 A, B, C, D, 3493 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 7491 D, 7492 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 7492 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7492 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7492 D ZusFr Grunenberg SPD 7492 D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . 7493 A ZusFr Eickmeyer SPD 7493 C ZusFr Werner CDU/CSU 7493 D Rechtsschutz für die Besatzung eines von Polen aufgebrachten Fischkutters DringlAnfr Cl 07.06.78 Drs 08/1882 Dr. Hennig CDU/CSU DringlAnfr C2 07.06.78 Drs 08/1882 Dr. Hennig CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 7494 A, B, C, D, 3495 A, B, C, D, 3496 A, B, ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . 7494 A, B, 7495 D, 7496 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 7494 C ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP 7494 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7495 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7495 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7495 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7495 B ZusFr Grunenberg SPD 7495 C Falschmeldungen und Beschuldigungen der polnischen amtlichen Nachrichtenagentur PAP gegen Justizministerin Frau Donnep Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 V und das Justizwesen des Landes Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A120 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3496 C, D, 7497 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7496 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7496 D Tilgung und Umschuldung der der Volksrepublik Polen gewährten Kredite MdlAnfr A121 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7497 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7497 B Behandlung der Teilungen Polens und der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges durch Staatsminister Dr. von Dohnanyi in seiner Rede zur Eröffnung der „Polnischen Tage" MdlAnfr Al22 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3497 C, D, 3498 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7497 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7498 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7498 B Konsequenzen aus der Verurteilung von Juri Orlow in Moskau MdlAnfr Al23 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7498 B, D, 7499 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7498 D ZusFr Broll CDU/CSU 7499 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7499 A Intervention bei der chilenischen Regierung zur Aufklärung des Schicksals verschwundener Angehöriger chilenischer Menschenrechtsbewegungen MdlAnfr A124 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw StMin Frau Dr Hamm-Brücher AA . 7499 B Tätigkeit von Beratern und Militärpersonal der DDR in afrikanischen Staaten; Beteiligung Kubas, der UdSSR und der DDR an den kriegerischen Auseinandersetzun- gen in Zaire MdlAnfr A126 02.06.78 Drs 08/1850 Werner CDU/CSU MdlAnfr A127 02.06.78 Drs 08/1850 Werner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3499 C, D, 3500 A, B, C, D, 7501 A ZusFr Werner CDU/CSU 7499 D, 7500 D, 7501 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7500 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7500 B Interventionstruppen aus Kuba und Staaten des Warschauer Pakts in afrikanischen Staaten; Beurteilung der entspannungspolitischen Vorstellungen des Bundeskanzlers im Hinblick auf die Politik der UdSSR, Kubas und der DDR in Afrika MdlAnfr A128 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A129 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 3501 A, C, D, 3502 A, B, C, D, ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7501 B, C, 7502 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7502 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 7502 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7502 D Reaktion der Bundesregierung auf die Beteiligung von Nachbarländern am Konflikt in Zaire; Beweggründe Kubas und der DDR für die militärische Intervention in Afrika MdlAnfr A130 02.06.78 Drs 08/1850 Amrehn CDU/CSU MdlAnfr A131 02.06.78 Drs 08/1850 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7502 D, 3503 A, C, D, 7504 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 7503 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 7503 D ZusFr Frau Erler SPD . . . . 7503 D, 7504 A Aussichten für den Bestand der durch Beschluß der Organisation afrikanischer Staaten festgeschriebenen Staatsgrenzen in Afrika MdlAnfr A132 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7504 B Verurteilung der an der Invasion in Zaire beteiligten Länder, namentlich der UdSSR, Kubas und der DDR, durch die UNO MdlAnfr A133 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A134 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Todenhöfer CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7504 C, D, 7505 A, C, D, 7506 A, B, C, D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 7504 C, 7505 A, 3506 C, D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 7504 D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7505 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 7505 C ZusFr Dr. Corterier SPD 7505 D ZusFr Dr. Pfennig CDU/CSU 7506 A Erkenntnisse über Interventionspläne der UdSSR, Kubas und der DDR gegenüber Rhodesien und Namibia/SWA MdlAnfr A135 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7507 A Tätigkeit von Beratern" der DDR in afrikanischen Staaten MdlAnfr A136 02.06.78 Drs 08/1850 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A137 02.06.38 Drs 08/1850 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 3507 A, B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . 7507 B, C, D Unterschied des gegenwärtigen Konferenzstands der Seerechtskonferenz im Bereich Meeresbergbau gegenüber dem ICNT sowie Ergebnisse in den Bereichen Technologietransfer, Finanzierung der Meeresbodenbehürde und Minderheitenschutz MdlAnfr A140 02.06.78 Drs 08/1850 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A141 02.06.78 Drs 08/1850 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7508 A, B, C, 7509 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . 7508 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 7508 C Ergebnisse der Seerechtskonferenz im Bereich der Ausgestaltung der Wirtschaftszonen und der Streitregelung MdlAnfr A142 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7509 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 7509 C Nächste Sitzung 7580 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7581* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 7451 95. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 9. 6. Dr. van Aerssen * 9. 6. Dr. Ahrens ** 9. 6. Dr. Aigner * 9. 6. Alber * 9. 6. Dr. Bangemann * 8. 6. Dr. Bayerl * 8. 6. Biehle 9. 6. Blumenfeld * 9. 6. Brandt 9. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig * 9. 6. Dr. Früh * 9. 6. Dr. Fuchs * 9. 6. Gerster 8. 6. Gertzen 9. 6. Dr. Hammans 8. 6. von Hassel 9. 6. Ibrügger * 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 6. Jung * 9. 6. Dr. h. c. Kiesinger 9. 6. Dr. Klepsch * 9. 6. Klinker * 8.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Koblitz 9. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Lagershausen ** 9. 6. Lange * 9. 6. Lemmrich ** 9. 6. Lemp ' 9. 6. Lücker * 8.6. Luster * 9. 6. Marquardt ** 9. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 9. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller ** 9. 6. Müller (Mülheim) * 9. 6. Müller Wadern) * 8. 6. Dr. Müller-Hermann * 9. 6. Rosenthal 9. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Würgendorf) 9. 6. Schreiber * 9. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 9. 6. Dr. Schwörer * 9. 6. Seefeld * 9. 6. Sieglerschmidt * 8. 6. Frhr. Dr. Spies von Büllesheim ** 9. 6. Dr. Starke (Franken) * 9. 6. Sybertz 9. 6. Frau Dr. Walz * 9. 6. Wawrzik * 9. 6. Würtz * 9. 6. Zeyer * 8. 6. Ziegler 9. 6. Zywietz * 9. 6.
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    Herr Präsident Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen als Beauftragter des Bundesrats die wesentlichen Gründe des Antrags zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes darlege. Ich weiß, daß die Redner des Parlaments dem Bundesratsvertreter in der zweiten und dritten Beratung vorgehen. Dennoch waren die Herren Fraktionssprecher und ich der Auffassung, daß es zeitsparender und rationeller ist, wenn die Fraktionssprecher auf meine Ausführungen unmittelbar eingehen können und zum Tagesordnungspunkt 10 keine neue Debatte eröffnet wird. Ich danke Ihnen für die Bereitschaft zu diesem etwas unüblichen Verfahren.
    Als im Jahre 1976 die Fraktionen dieses Hohen Hauses und auch der Bundesrat dem Strafvollzugsgesetz und damit den Bestimmungen über die Zwangsernährung zustimmten, geschah dies in erster Linie aus zwei Gründen: erstens weil man am Streit über • die Zwangsernährung das Zustandekommen des vom Bundesverfassungsgericht geforderten und lange beratenen Strafvollzugsgesetzes nicht scheitern lassen wollte und zweitens weil man glaubte, mit der Kompromißformel des § 101 des Strafvollzugsgesetzes eine für die Vollzugsärzte und die Vollzugsbediensteten im ganzen praktikable Rechtsgrundlage geschaffen zu haben.
    Wenn der Bundesrat jetzt, nach verhältnismäßig kurzer Zeit, auf Vorschlag des Landes Baden-Württemberg eine Änderung dieser Vorschriften betreibt, so geschieht dies nicht aus Inkonsequenz, sondern auf Grund der leidigen Erfahrungen, die die Landesjustizverwaltungen seither mit der Zwangsernährung als einer vielfach menschenunwürdigen Prozedur gemacht haben.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Ist das Einzahl oder Mehrzahl: Landesjustizverwaltung?)

    — Landesjustizverwaltungen.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Meinen Sie auch Nordrhein-Westfalen?)

    — Ich meine nicht in erster Linie Nordrhein-Westfalen, weil die Hunger- und Durststreikaktionen dort meistens symbolischen Charakter hatten. Aber ich kann Ihnen einige Landesjustizverwaltungen
    — außer der baden-württembergischen — nennen. —
    Man muß sich einmal den Vorgang einer Zwangsernährung konkret vergegenwärtigen, um zu verstehen, welche Überforderung der Vollzug des Gesetzes für die Ärzte, die Vollzugsbediensteten, aber auch für den hungerstreikenden Gefangenen selbst bedeutet. Aus dem Bericht der Justizverwaltung eines nicht CDU/CSU-regierten Bundeslandes zitiere ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
    Der gewöhnlich laut schreiende und um sich tretende und schlagende Gefangene wurde von fünf Aufsichtsbediensteten entweder an Armen und Beinen getragen oder auf einer fahrbaren Trage — bäuchlings liegend niedergedrückt — in einen Behandlungsraum gebracht und dort, an Armen und Beinen festgehalten, auf eine stationäre Liege gedrückt. Wenn bei dem derart fixierten Gefangenen das Einführen einer Sonde durch die Nase nicht möglich war, öffnete der Arzt ihm gewaltsam, meistens durch Zuhalten der Nase, den Mund, schob, um ein erneutes Zusammenbeißen der Zähne zu verhindern, einen Gummikeil dazwischen und versuchte dann, durch den derart geöffneten Mund eine Magensonde oder einen Magenschlauch einzuführen. Dabei mußte besonders darauf geachtet werden, daß Sonde oder Schlauch nicht in die Luftröhre des Gefangenen gerieten.
    Soweit das Zitat.
    Wen kann es bei einer solchen Schilderung noch wundern, daß der Deutsche Richterbund mit Nachdruck und der Bund der Strafvollzugsbediensteten mit aller Entschiedenheit die Abschaffung der Zwangsernährung fordern? Die Bundesärztekammer, der Ärztetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe sprechen sich aus medizinischen und berufsethischen Gründen ebenfalls gegen die Zwangsernährung aus.
    Entscheidend ist jedoch folgendes. Nach dem Urteil der mit der Praxis vertrauten Fachleute ist eine Zwangsernährung gegen den erklärten und praktizierten Widerstand eines Gefangenen auf die Dauer kein taugliches Mittel zur Lebensrettung. Der Hungerstreik kann selbst bei frühzeitiger Zwangsernährung den Tod bringen; das zeigt das Beispiel von Holger Meins.
    Das ergibt sich auch aus einem für den Herrn Generalbundesanwalt erstellten Gutachten der Bundesärztekammer. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß es unmöglich sei, einen Gefangenen, der jegliche Nahrungszufuhr verweigere und sich der künstlichen Ernährung widersetze, auf die Dauer gegen seinen Willen ausreichend Nahrung zuzuführen. Somit müsse der konsequent aktiv durchgehaltene Hungerstreik trotz aller ärztlichen Bemühungen zum Tode führen.
    In der „Zeitschrift für Rechtspolitik" vom Dezember 1977 schildert der Berliner Vollzugsarzt Dr. Hu-sen, er erinnere sich voller Entsetzen jener widerwärtigen Ringkämpfe und der Kraftakte, die gegen den exzessiven Widerstand der fanatisierten Gefangenen eingesetzt werden mußten. Der Berliner Vollzugsarzt spricht damit öffentlich das aus, was andere nur verhalten äußern, daß nämlich das Brechen des Widerstands des Gefangenen, das gewaltsame Einführen von Nasen- und Magensonden zu Verletzungen der Schleimhäute, zum Eindringen von



    Minister Dr. Palm
    Nährflüssigkeit in die Luftwege, zur Aspiration von Erbrochenem mit anschließender Lungenentzündung und schließlich zu akutem Herzversagen des vom Hungerstreik ohnehin geschwächten Organismus führen kann.
    Alle diese Gefährdungen erhellen, daß eine gegen den intensiven Widerstand des Gefangenen durchgeführte Zwangsernährung keine Methode ärztlicher Behandlung sein kann, weil sie selbst lebensbedrohlich ist.
    Ich räume ein, daß die Anwendung der geltenden Vorschriften dort noch praktikabel sein mag, wo der Hunger- und Durststreik nur symbolischen Charakter hat

    (Zuruf von der SPD)

    — wir haben in der Zwischenzeit Erfahrungen gesammelt —, wo insbesondere die hungerstreikenden Gefangenen keinen ernsthaften körperlichen Widerstand leisten. Wo indessen Widerstand geleistet wird, zeigt sich die Schwäche der Kompromißformel des § .101 des Strafvollzugsgesetzes.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Für diese problematischen und gefährlichen Fälle hält das Gesetz keine Lösungen bereit, die in' die Praxis umgesetzt werden können, ohne daß sich Ärzte und Vollzugsbedienstete zusätzlich zu ihrem psychischen und physischen Streß noch ständig an der Grenze zum Strafrecht bewegen.
    Der klaren rechtlichen Grenzziehung dient die Vorlage des Bundesrats. Die Zwangsernährung soll dann unzulässig sein, wenn der Gefange bei freier Willensbestimmung und klarem Verstand in Kenntnis der ihm eröffneten Konsequenzen die angebotene Nahrung zurückweist. Mit dieser Regelung ist Ärzten und Vollzugsbediensteten mehr gedient als mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der Zumutbarkeit. Nach geltendem Recht nämlich werden die Ärzte mit ihrer Entscheidung allein gelassen, wenn die Grenze der Zumutbarkeit erreicht ist. Ob sie bei ihrer Grenzziehung recht gehabt haben, entscheidet dann hinterher der Staatsanwalt.
    Um Mißverständnissen vorzubeugen, stelle ich fest, daß auch wir in den Vollzugsanstalten selbstverständlich Selbstmorde verhindern wollen, daß auch wir beispielsweise die freie Willensbestimmung eines Gefangenen, der sich die Pulsadern aufschneidet, nicht respektieren können. Wer solche Fallbildungen gegen die Abschaffung der Zwangsernährung ins Feld führen will, verkennt den Zielkonflikt zwischen der Fürsorgepflicht des Staates und der Menschenwürde des Gefangenen, des Arztes und der beteiligten Vollzugsbediensteten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Gefangenen gebietet es, bei Selbstbeschädigung oder Selbstmordversuch Hilfe anzubieten, aber doch nur nach ethischen Maßstäben, die dem allgemeinen Sittlichkeitsempfinden entsprechen.
    Die Hunger- und Durststreikaktionen terroristischer Gewalttäter bieten überdies folgende Besonderheit — das bitte ich doch zu beachten —: Ihr erklärtes Ziel ist nicht der Tod, sondern die Durchsetzung ganz bestimmter Forderungen, die Nötigung und Erpressung des Staates und seiner Organe.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD] : Jetzt kommen Sie zu Ihrem Punkt!)

    Manche Gegner unserer Initiative behaupten, durch die Abschaffung der Zwangsernährung werde die Erpreßbarkeit des Staates erhöht. In Wirklichkeit ist gerade das Gegenteil der Fall.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wenn die Zwangsernährung bei freier Willensbestimmung und klarem Verstand des Gefangenen für unzulässig erklärt wird, dann weiß der hungerstreikende Gefangene genau, welche Konsequenzen er auf sich nimmt.

    (Zuruf des Abg. Lambinus [SPD])

    Das wird mehr Gefangene von diesem Kampfmittel abhalten als bei der augenblicklichen Rechtslage; denn heute rechnen die Gefangenen, die durch Hunger- und Durststreik den Staat erpressen wollen, nur mit einem begrenzten Risiko. Sie verlassen sich darauf, daß sich der Staat über ihren erklärten Willen hinwegsetzt und in den Ablauf des Hunger- und Durststreiks eingreift. Ein solches Eingreifen wir dann propagandistisch dazu mißbraucht, dem Staat die Verantwortung für den Ausgang des Hungerstreiks zuzuschieben und ihn gleichzeitig wegen seiner angeblichen brutalen Gewaltakte und Foltermethoden anzuprangern.
    Anders sieht es für die zur Nötigung und Erpressung bereiten Gefangenen dann aus, wenn von vornherein feststeht, daß sie nicht zwangsernährt werden. Dann wird für sie der Hungerstreik zu einer sehr viel stumpferen politischen Waffe.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]:Sehr richtig!)

    Daß die Novelle in der Tat so empfunden wird, zeigt die Reaktion eines einschlägig bekannten Anwalts auf die vorliegende Initiative. Dieser Anwalt verstieg sich zu der logisch wie sprachlich, wie ich meine, pervertierten Formulierung, „man wolle seitens des Staates den Gefangenen die Zwangsernährung verweigern" — als ob man etwas verweigern könnte, was der Betroffene ablehnt, wogegen sich der Betroffene mit Händen und Füßen wehrt!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wollen nichts humanitär Gebotenes verweigern, keine ärztliche Hilfe und keine medizinische Ernährung, wenn der Gefangene bewußtlos oder aus anderen Gründen zur natürlichen Nahrungsaufnahme nicht in der Lage ist und keinen körperlichen Widerstand leistet. Im Gegenteil: Wir sind bereit, jede humanitär gebotene Hilfe anzubieten.

    (V o r sitz: Präsident Carstens)

    Wir wollen nur eines nicht mehr tun und auch nicht mehr zulassen: gegen den frei erklärten Willen und gegen den praktizierten Widerstand des Gefangenen demselben einen gefährlichen körperlichen Eingriff aufzwingen, bei dem die Würde aller Beteiligten in grober Weise verletzt wird.



    Minister Dr. Palm
    Des weiteren stelle ich gegenüber Einwendungen von Gegnern dieser Initiative fest: Nicht derjenige treibt eine Kalkulation mit dem Tod des Gefangenen, der die Zwangsernährung ablehnt; vielmehr eröffnet derjenige, der die Zwangsernährung zuläßt, die Möglichkeit, daß der Gefangene eine Kalkulation mit seinem Tod betreiben und das Risiko dieser Kalkulation auch noch dem Staat zuschieben kann. Das ist ein unerträglicher Zustand!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Gesetzesvorlage des Bundesrats will die Probleme der Zwangsernährung in einer humanen, allen Beteiligten zumutbaren und praktikablen Weise lösen. Sie entspricht inhaltlich der einschlägigen Entschließung des Deutschen Richterbundes. Gegen ihre Rechtsstaatlichkeit können keine ernsthaften Bedenken erhoben werden, wie rechtsvergleichende Untersuchungen — z. B. des Max-Planck-Instituts in Freiburg — bestätigen.
    Es geht bei der Initiative des Bundesrats darum, eine von der Praxis als untauglich empfundene Vorschrift zu ändern. Es geht darum, dem Gefangenen, der aus freiem Willen und bei klarem Verstand das angebotene Essen ablehnt, seine Verantwortung für den eigenen Gesundheitszustand klarzumachen. Es geht darum, humanitäre Hilfe anzubieten, aber keine Zwangsmaßnahmen durchzuführen, die mit unwägbaren gesundheitlichen Gefahren für den Gefangenen und ebenso unwägbaren strafrechtlichen Risiken für den Arzt verbunden sind. Es geht schließlich darum, den gefangenen Terroristen die Möglichkeit zu nehmen, die zwangsweise Ernährung in der Offentlichkeit als Folter darzustellen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Hartmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Hartmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die im Rahmen der Tagesordnungspunkte 6 und 7 zu beratenden Beschlußempfehlungen und Berichte des Rechtsausschusses haben gewissermaßen die Restposten aus dem Paket der Gesetzgebungsinitiativen zum Gegenstand, die aus Anlaß der Eskalierung von Terrorismus und Gewaltkriminalität zur Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums der Strafverfolgungsorgane und der Justiz im Parlament eingebracht worden sind.
    Da ist einmal der Regierungsentwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes, mit welchem die von meiner Fraktion und vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwürfe zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren korrespondieren. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes hat einmal festgestellt, daß der Bürger einfach kein Verständnis mehr dafür hat, daß Strafverfahren gegen terroristische Gewalttäter manchmal Jahre dauern. Diese Erkenntnis ist eine zutreffende Konsequenz vor allem aus dem Stammheim-Verfahren, dessen Verlauf in der Öffentlichkeit berechtigte Zweifel daran hat aufkommen lassen, ob die Justiz mittels des vorhandenen Gesetzesinstrumentarium überhaupt noch in der Lage ist, mit Strafverfahren dieser Art fertig zu werden.
    Jeder einschlägig befaßte Praktiker hat in den letzten Jahren und bis in die. jüngste Zeit die Erfahrung gewinnen können, daß derartige prozessuale Schwierigkeiten und Machenschaften wie im Stammheim-Prozeß bereits auch in anderen Großverfahren, vor allem auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität, auftreten. Es ist ein gewiß nicht wörtlich zu nehmender, aber im Sinngehalt für unsere Rechtsordnung unverzichtbarer Grundsatz, daß die Strafe der Tat auf dem Fuße folgen muß. Dieser Grundsatz rechtfertigt nicht die Forderung nach einer Art Standrecht, sondern er gibt der rechtsstaatlichen Notwendigkeit Ausdruck, daß eine Justiz, die im Namen des Volkes zu urteilen hat, ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nur dann nachkommen kann, wenn im Bewußtsein der Bevölkerung Dauer und Ablauf eines strafrechtlichen Verfahrens nach Ergreifung der Täter als angemessen und würdig empfunden werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Eindruck der Ohnmacht der Justiz wird geradezu heraufbeschworen, wenn — wie im Fall des Drenkmann/Lorenz-Prozesses in Berlin — schon von der Ergreifung der Täter bis zum Beginn der Hauptverhandlung gegen sie Jahre verstreichen und der Prozeß dann monatelang über Verfahrenspräliminarien nicht hinauskommt.
    In der Beurteilung der Notwendigkeit, umfangreiche Strafverfahren rasch und wirksam durchzuführen und abzuschließen, sind sich Bundesregierung, Koalition und Opposition grundsätzlich einig. Diese Einigkeit hat in dem vorliegenden Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes einen so hinreichend konkreten Niederschlag gefunden, daß wir, die CDU/CSU-Opposition in diesem Hause, dem Gesetz unsere Zustimmung erteilen können und auch erteilen werden.
    Es kann allerdings keine Rede davon sein — dies muß ich einschränkend bemerken —, daß wir mit dem vorliegenden Regierungsentwurf vollinhaltlich zufrieden wären. Während wir uns in den Ausschußberatungen kooperativ gezeigt und im Interesse einer möglichst weitgehenden Einvernehmlichkeit eine ganze Reihe von Vorschlägen der Bundesregierung und der Koalition akzeptiert haben, bei denen wir aus guten Gründen auf unseren Alternativvorstellungen hätten beharren können, haben Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der Koalition, es leider an einem entsprechenden Maß an Entgegenkommens Ihrerseits fehlen lassen. Während wir den Spielraum, innerhalb dessen eine Gemeinsamkeit möglich war, voll ausgeschöpft haben, haben Sie zur einseitigen Durchsetzung Ihrer Vorstellungen vom „Fallbeil" Ihrer minimalen Ausschußmehrheit weitgehend Gebrauch gemacht. Als Beispiel hierfür nenne ich Ihre Weigerung, dem filibusterhaften Mißbrauch des Antragsbegründungs-, Frage- und Erklärungsrechts in der Hauptverhandlung einen klaren, nicht mehr auf



    Hartmann
    die Ausdeutung durch die Rechtsprechung angewiesenen Riegel vorzuschieben. Ein weiteres Beispiel ist, daß Sie bei der Durchsetzung Ihrer Vorstellungen über die Erweiterung der Einstellungsmöglichkeiten nach den §§ 154 und 154 a der Strafprozeßordnung einen zu weitgehenden Eingriff in das Legalitätsprinzip vorgenommen haben. Ihr Mehrheitsbeschluß in diesem Punkt im Ausschuß kann dazu führen, wenn er Gesetz wird, daß ein Täter, der zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt ist, diese vielleicht auch schon verbüßt hat, von der Strafverfolgung wegen einer zweiten Tat freigestellt wird, obwohl er eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu erwarten hätte. Diese Zurückdrängung verträgt das Legalitätsprinzip nicht.
    In diesem Zusammenhang muß ich auch das Problem der Einschränkung des Umfangs des Strafklageverbrauchs ansprechen. Es geht hier darum, ob und in welcher Form eine einschränkende gesetzliche Regelung des Umfangs des Strafklageverbrauchs bei fortgesetzten Handlungen und bei Dauerstraftaten möglich und zur Konzentration und Straffung der Verfahren geboten ist. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, die sich bei der Lösung dieses Rechtsproblems auftun; dennoch muß ich feststellen, daß Bundesregierung und Koalition diesem Punkt bisher — ungeachtet einiger nicht bestreitbarer Aktivitäten — nicht die ihm gebührende Priorität eingeräumt haben. Gerade gesetzliche Maßnahmen zur Einschränkung des Strafklageverbrauchs könnten einen ganz beachtlichen Beitrag zu einer Beschleunigung und Straffung von Strafverfahren leisten. Das Problem ist nicht neu. Eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung könnte bei rechtzeitiger Inangriffnahme längst vorliegen.
    Wir, die Opposition, haben für dieses Problem einen, jedenfalls diskutablen, materiell-rechtlichen Lösungsansatz angeboten, nämlich die sogenannte fingierte Tatmehrheit, wenn der Tatbestand der Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen verwirklicht und zugleich der Tatbestand anderer Strafgesetze erfüllt wird.
    Meine Damen und Herren, obwohl also die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses in wesentlichen Punkten erheblich hinter dem zurückbleibt, was wir für notwendig halten, werden wir dem Strafverfahrensänderungsgesetz insgesamt unsere Zustimmung nicht verweigern. Unsere Beurteilung geht dahin, daß anders als bei den im Februar verabschiedeten sogenannten Antiterrorgesetzen von unseren Vorschlägen immerhin soviel eingeflossen und übriggeblieben ist, daß wir uns nicht wegen totaler Unzulänglichkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs zu einer Ablehnung gezwungen sehen müssen.
    Allerdings sehen wir uns unabhängig von unserer generellen Zustimmung veranlaßt, eine Reihe von Änderungsanträgen zu stellen. Im verfahrensrechtlichen Bereich, den ich hier abzuhandeln habe, betrifft der eine Änderungsantrag die von mir bereits erörterte Erweiterung der Einstellungsmöglichkeiten nach den §§ 154 und 154 a der Prozeßordnung. Hier folgen wir wie im Rechtsauschuß der
    Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf.
    Der zweite Änderungsantrag, der sich auf den Komplex Verfahrensrecht bezieht, obwohl seine Lokalisation nicht im Verfahrensrecht ist, betrifft unseren materiell-rechtlichen Lösungsansatz für die Einschränkung des Verbrauchs der Strafklage und sieht die Anfügung eines Absatzes 7 an § 129 mit entsprechender Verweisung in § 129 a des Strafgesetzbuches vor.
    Daß wir zum Strafverfahrensänderungsgesetz keine weiteren Änderungsanträge stellen, beruht auf der Überlegung, daß wir die Prozedur hier im Bundestag nicht mit allzu viel juristischer Filigranarbeit befrachten wollen. Dem Bundesrat bleibt es unbenommen, in einem eventuellen Vermittlungsverfahren weitere Änderungen im Sinne seiner und unserer ursprünglichen Vorstellungen anzustreben.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses vorsieht, auch noch den Rest unserer Gesetzentwürfe zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutze des inneren Friedens abzulehnen, stellen wir im Bereich des Verfahrensrechts ebenfalls einen Änderungsantrag, und zwar in Richtung auf eine Änderung der Regelung über die Zwangsernährung in den §§ 101 und 101 a des Strafvollzugsgesetzes. Dazu nur einige kurze Bemerkungen, nachdem der Justizminister des Landes Baden-Württemberg für den Bundesrat diesen Komplex bereits zutreffend dargestellt hat.
    Auch wir sind der Auffassung, daß die in Kraft befindliche Regelung sich nicht bewährt hat. Sie geht davon aus, daß der Staat nicht nur gegen den freien Willen, sondern auch gegen den körperlichen Widerstand eingreifen muß — wie der Herr Justizminister des Landes Baden-Württemberg hier sehr plastisch dargestellt hat —, um dem Gefangenen die zur Erhaltung der Gesundheit oder des Lebens erforderliche Nahrung zukommen zu lassen. Dabei werden die Grundsätze der Selbstbestimmung und Selbstverantwortlichkeit unangemessen zurückgestellt, und der Ausübung erpresserischen Drucks mittels Hunger- und Durststreiks wird Vorschub geleistet.
    Die von uns vorgeschlagene Gesetzesänderung ist aus rechtlichen Gründen geboten, weil die Ärzte und Bediensteten im Strafvollzug nach geltendem Recht bei der Beurteilung der Frage, ob eine Zwangsernährung unzumutbar bzw. Lebens- oder gesundheitsgefährlich ist, allein gelassen werden und damit auch erheblichen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind.
    Die Gesetzesänderung ist ferner aus ärztlich-medizinischen Gründen geboten, weil die Zwangsernährung nicht nur kein geeignetes Mittel ist, Gesundheit und Leben eines Gefangenen zu erhalten, sondern sogar eine zusätzliche erhebliche Gefährdung darstellt. Auch dies läßt sich aus der Schilderung des Herrn Justizministers Palm ablesen.
    Wir halten die beantragte Novellierung nicht zuletzt auch deshalb für notwendig, weil dem erpres-



    Hartmann
    serischen Druck hungerstreikendes Gefangener entgegengewirkt werden muß.
    Wir müssen leider feststellen, daß Bundesregierung und Koalition auch in dieser Frage nicht bereit sind, rechtlichen und praktischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
    In der Frage der Überwachung der Verteidigerbesuche haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, uns immer genüßlich die ablehnenden Stellungnahmen der anwaltlichen und richterlichen Standesvertretungen entgegengehalten. Bei der Zwangsernährung befinden wir uns in dieser Lage. Sowohl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe als auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten haben Stellungnahmen abgegeben, die ganz auf unserer Linie liegen. Auch der Deutsche Richterbund, auf den Sie sich sonst immer so gern berufen, vertritt die Auffassung, daß eine Zwangsernährung nicht vorzunehmen sei, so lange von einer freien Willensentscheidung des Betroffenen ausgegangen werden könne.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Problem ansprechen, welches zwar nicht Gegenstand der zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe ist, das aber wegen der aktuellen Entwicklung einer alsbaldigen Lösung bedarf. Im Drenkmann/Lorenz-Prozeß in Berlin ist besonders die neue Strategie der Terrorszene zutage getreten, Verfahren durch die Ausschaltung von Pflichtverteidigern platzen zu lassen, wie man zu sagen pflegt. Herr Kollege Dr. Emmerlich hat im Rechtsausschuß die treffende Formulierung gebraucht, zuerst habe man Pflichtverteidiger aus Terroristenverfahren „hinausbeleidigen" wollen, dann „hinausprügeln", und nunmehr wolle man sie im wahrsten Sinne des Wortes „hinausschießen", wie die bekannten Vorgänge in Berlin gezeigt haben. Ihrer Feststellung, Herr Kollege Dr. Emmerlich, können wir nur beipflichten.
    Herr Minister Dr. Vogel und die Vertreter der Koalition haben am vergangenen Freitag im Rechtsausschuß die Notwendigkeit betont, das Problem dringlich einer Lösung zuzuführen. Wir fordern Sie auf, dieser verbalen Ankündigung — Sie haben schon früher immer sehr viel angekündigt — konkrete Taten folgen zu lassen, und versichern Sie — wieder einmal — unserer vollen Unterstützung bei der Herbeiführung einer angemessenen gesetzlichen Lösung. Hier schlägt, so meine ich, vor allem die Stunde der Bewährung für die freie Advokatur.
    Ich habe eingangs festgestellt, daß die zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe der Restbestand der Gesetzgebungsinitiativen zur besseren Bekämpfung des Terrorismus und der Gewaltkriminalität sind. Dies veranlaßt mich, abschließend folgendes kurzes Resümee zu ziehen: Diejenigen gesetzlichen Maßnahmen, für die Regierung und Koalition mühsam eine Mehrheit zusammengebracht haben, bleiben weit hinter dem zurück, was objektiv erforderlich und aus höchstem Munde an den Gräbern der Terroropfer mit grimmiger Entschlossenheit als notwendig bezeichnet worden ist.
    Der Kommentator einer großen deutschen Tageszeitung hat kürzlich — gewiß überspitzt formuliert
    — sinngemäß die bittere, aber nach unserer Auffassung im Kern zutreffende Feststellung getroffen, daß aus Staatsräson zwar Menschenleben geopfert werden müssen, offenbar aber macht- und parteipolitische Rücksichten nicht geopfert werden dürfen.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Machen Sie sich das zu eigen?)

    — Herr Kollege Dr. Emmerlich, ich will die ganze zwingende Argumentationskette, die sich die Bundesregierung und die Koalition entgegenhalten lassen müssen, nicht zum soundsovielten Male darlegen.
    Ich frage aber die Bundesregierung und die sie tragende Koalition, ob sie ernsthaft glauben, auf die Dauer Rechtspolitik ohne und gegen die parlamentarische Repräsentanz mindestens der Hälfte der Bevölkerung unseres Landes machen zu können. Ich bin überzeugt: In Sachen Terrorismus machen Sie Ihre Politik nicht nur gegen mindestens die Hälfte, sondern mit Sicherheit gegen die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hinzu kommt, daß die Rechtspolitik, die Sie mit Ihrer Parlamentarischen Minimehrheit betreiben, nicht einem in sich schlüssigen rechtspolitischen Konzept entspringt, sondern sich von Fall zu Fall an machtpolitischem Kalkül und an den von den Linksaußen in den Koalitionsparteien gesetzten Marken orientiert. Wo bleibt bei der Rechtspolitik dieser Koalition eigentlich das kraftvolle, streitbare liberale Element? Da wird doch nur Permissivität mit Liberalität verwechselt. Sind Sie sich eigentlich darüber im klaren, welches Potential an Unzufriedenheit und Verdrossenheit sich in unserer Bevölkerung entwickeln kann, wenn Sie so fortfahren? Sie begehen einen fundamentalen Fehler, wenn Sie bei der Konkurrenz verschiedener Staatszwecke, um mit Theodor Eschenburg zu sprechen, die gebotene Güterabwägung nicht so vornehmen, daß eine ausgewogene Balance zwischen kollektiver und individueller Freiheit einerseits und kollektiver und individueller Sicherheit andererseits besteht. 'Ein übersteigerter Sicherheitszweck, von dem in keinem unserer Gesetzentwürfe die Rede sein konnte, kann zur Aufhebung des Freiheitsschutzes führen. Eine übersteigerte, permissive Freiheitsordnung kann aber den Bestand der Staatsmacht und ihre Funktion der Gewährleistung des Gemeinwohls gefährden. Cicero, der römische Staatsmann, hat einmal gesagt: salus populi suprema lex (Das Wohl des Volkes ist oberstes Gesetz). Alle staatlichen Gesetze haben den Zweck, dem Gemeinwohl zu dienen. Darüber hätten wir uns in den vergangenen Debatten zur Terrorismusbekämpfung wahrlich genug auseinandersetzen können und sollten wir uns in diesem Parlament weiterhin in erster Linie auseinandersetzen und miteinander um die besten Lösungen ringen, die die Mehrheit unseres Volkes zu billigen und in ihr Rechtsbewußtsein aufzunehmen vermag und die auch draußen in der Welt nicht mißverstanden werden können.



    Hartmann
    Die Bevölkerung erwartet vom Parlament, daß außer Streit steht, was .Traugott Bender, im Gegensatz zu den Herren Hirsch und Baumann zurückgetretener Minister, auf dem Bodensee-Juristentreffen im Vorjahr so formuliert hat — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Der Staat hat seine Macht auf die Seite des Rechtes zu stellen. Dann aber hat er seine Machtmittel auch einzusetzen, kräftig, mit gutem Gewissen. Er hat die Macht einzusetzen, um Freiheit und Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, also um seine eigentliche Aufgabe zu erfüllen. Angesichts der Bedrohung durch terroristische Gewalttäter, der bisher stärksten Herausforderung unseres demokratischen Rechtsstaates, die unmittelbar auf die Beseitigung unserer freiheitlichen Ordnung zielt, wird Bürgerfreiheit erst durch die Machtausübung des Staates — für jeden erkennbar — möglich.
    Der Kultusminister eines Bundeslandes äußerte jüngst ich darf wieder zitieren —: „Unter der Schaumkrone der politischen Konfrontation verkommt die Schule." Ich möchte dieses Wort auf das Problem des Schutzes unseres Staates vor seinen inneren Feinden übertragen: Unter der Schaumkrone der von den doktrinären Linken in unserem Land geschürten Konfrontation und Verteufelung der Opposition à la „APO rechts draußen" und „feixende Meute", verkommt der Konsens, die Gemeinsamkeit der Demokraten in der Beurteilung der fundamentalen Frage, was dem Gemeinwohl dient und was zum Schutz der Freiräume der rechtstreuen Bürger erforderlich und angemessen ist.
    Meine Damen und Herren, wir, die Opposition dieses Hauses, werden unsere klare rechtspolitische Linie unbeirrt weiterverfolgen und damit unserer Verantwortung vor der Bevölkerung und ihrem Anspruch auf Freiheitssicherung gerecht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)