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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/95 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 95 Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Inhalt: Absetzung zweier Punkte von der Tagesordnung 7451 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 7451 A Erweiterung der Tagesordnung 7451 B Eidesleistung des Bundesministers des Innern, Baum Baum, Bundesminister BMI . . . . . . 7510 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksachen 8/1601, 8/1734 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1854 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1842 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Franke, Dr. Zimmermann, Dr. Ritz, Röhner, Lemmrich, Katzer, Dr. Jenninger, Braun, Zink, Höpfinger, Frau Krone-Appuhn, Kiechle, Hasinger, Schedl, Müller (Remscheid), Müller (Berlin), Dr. Blüm, Frau Karwatzki, Dr. Voss, Dr. George, Stutzer, Köster, Krampe, Frau Hürland, Frau Schleicher, Dr. Jobst, Kraus, Dr. Hammans, Ziegler, Glos, Biehle, Dr. Schäuble, Dr. Wörner, Spranger, Dr. Althammer, Engelsberger, Dr. Rose, Frau Dr. Neumeister, Wawrzik, Link, Neuhaus, Vogt (Düren), Dr. Riedl (München), Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), Gerlach (Obernau), Hartmann, Dr. Probst, Dr. Becher (Pullach), Dr. Möller, Lintner, Regenspurger, Breidbach, Susset, Dr. Stavenhagen, Bühler (Bruchsal), Josten, Schmidhuber, Dr. Wittmann (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes — Drucksache 8/1087 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1855 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1842 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz — KOV) — Drucksache 8/1735 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1856 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1843 — Franke CDU/CSU 7452 B Glombig SPD 7459 C Schmidt (Kempten) FDP . . . 7466 B, 7485 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 7471 A, 7534 C Geisenhofer CDU/CSU . . . . . . . 7478 C Kratz SPD 7482 D Dr. George CDU/CSU 7486 D Lutz SPD 7510 A Hölscher FDP . . . . . . . . 7512 D, 7518 D Höpfinger CDU/CSU . . . . . . . . . 7514 D Burger CDU/CSU . . . . . . . . . . 7516 B Sieler SPD 7517 D Zink CDU/CSU 7529 C Urbaniak SPD 7531 C Cronenberg FDP 7532 B Namentliche Abstimmungen . . 7520 C, 7523 A, 7525 A, 7527 C, 7535 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafverfahrensänderungsgesetzes 19 . . — aus Drucksache 8/976 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/323 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung strafrechtlicher Verfahren — Drucksache 8/354 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1844 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — aus Drucksache 8/322 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — aus Drucksache 8/996 — Zweite Beschlußempfehlung und Zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1845, Anlagen 1 und 2 — dazu: Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1878 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post-und Fernmeldegeheimnisses — Drucksache 8/932 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1848 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses zu den Unterrichtungen durch das Europäische Parlament Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 III Entschließung zum Terrorismus in der Gemeinschaft Entschließung zum Terrorismus — Drucksachen 8/1300, 8/1753, 8/1847 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 8/1727 — Hartmann CDU/CSU 7537 D, 7540 B Dr. Palm, Minister des Landes BadenWürttemberg 7538 A Dr. Weber (Köln) SPD 7543 B Engelhard FDP 7549 D Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 7552 C Dr. Emmerlich SPD 7555 D Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 7558 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 7562 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 7567 C Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . . . 7572 A Dr. Linde SPD 7573 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 — Drucksache 8/1707 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1821 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/1270 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1821 — Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . . . . . 7574 B Dr. Spöri SPD 7575 A Dr. Haussmann FDP 7576 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7577 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1562, 8/1825 — . . . . 7578 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 23. März 1973 zur weiteren Verlängerung des Internationalen Olivenöl-Übereinkommens von 1963 mit Änderungen des Übereinkommens — Drucksache 8/1545 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1808 — . . . . . . . 7578 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. Juli 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über die steuerliche Behandlung des internationalen Straßenverkehrs — Drucksache 8/1534 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1796 — 7579 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 18. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über steuerliche Erleichterungen im grenzüberschreitenden deutsch-italienischen Straßenverkehr — Drucksache 8/1535 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1795 — 7579 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Dezember 1976 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Irland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr — Drucksache 8/1659 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1794 — 7579 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Stra- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 ße zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet — Drucksache 8/1657 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1804 — 7579 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch Hochfrequenzgeräte und Funkanlagen (Durchführungsgesetz EG-Richtlinien Funkstörungen) — Drucksache 8/1672 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1803 — 7579 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/1664 — 7580 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films — Drucksache 8/1839 — 7580 B Beratung der Ubersicht 5 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1833 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1834 — 7580 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einerVerordnung des Rates über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung bestimmter Interventionen durch den EAGFL Abteilung Garantie — Drucksachen 8/1477 Nr. 8, 8/1815 — . . 7580 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten — Drucksachen 8/1557, 8/1840 — . . . . 7580 C Fragestunde — Drucksachen 8/1850 vom 02. 06. 1978 und 8/1882 vom 07. 06. 1978 — Illegale Aktionen Polens gegen deutsche Fischkutter in der Ostsee sowie Versuch der Aufbringung des Bremerhavener Fischkutters „Hilde H." MdlAnfr A118 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . 7491 B, 7492 A, B, C, D, 3493 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 7491 D, 7492 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 7492 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7492 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7492 D ZusFr Grunenberg SPD 7492 D ZusFr Weiskirch (Olpe) CDU/CSU . . 7493 A ZusFr Eickmeyer SPD 7493 C ZusFr Werner CDU/CSU 7493 D Rechtsschutz für die Besatzung eines von Polen aufgebrachten Fischkutters DringlAnfr Cl 07.06.78 Drs 08/1882 Dr. Hennig CDU/CSU DringlAnfr C2 07.06.78 Drs 08/1882 Dr. Hennig CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 7494 A, B, C, D, 3495 A, B, C, D, 3496 A, B, ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . 7494 A, B, 7495 D, 7496 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 7494 C ZusFr Peters (Poppenbüll) FDP 7494 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7495 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7495 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7495 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7495 B ZusFr Grunenberg SPD 7495 C Falschmeldungen und Beschuldigungen der polnischen amtlichen Nachrichtenagentur PAP gegen Justizministerin Frau Donnep Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 V und das Justizwesen des Landes Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A120 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3496 C, D, 7497 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7496 C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7496 D Tilgung und Umschuldung der der Volksrepublik Polen gewährten Kredite MdlAnfr A121 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7497 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7497 B Behandlung der Teilungen Polens und der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges durch Staatsminister Dr. von Dohnanyi in seiner Rede zur Eröffnung der „Polnischen Tage" MdlAnfr Al22 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3497 C, D, 3498 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7497 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7498 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 7498 B Konsequenzen aus der Verurteilung von Juri Orlow in Moskau MdlAnfr Al23 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7498 B, D, 7499 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7498 D ZusFr Broll CDU/CSU 7499 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7499 A Intervention bei der chilenischen Regierung zur Aufklärung des Schicksals verschwundener Angehöriger chilenischer Menschenrechtsbewegungen MdlAnfr A124 02.06.78 Drs 08/1850 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw StMin Frau Dr Hamm-Brücher AA . 7499 B Tätigkeit von Beratern und Militärpersonal der DDR in afrikanischen Staaten; Beteiligung Kubas, der UdSSR und der DDR an den kriegerischen Auseinandersetzun- gen in Zaire MdlAnfr A126 02.06.78 Drs 08/1850 Werner CDU/CSU MdlAnfr A127 02.06.78 Drs 08/1850 Werner CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3499 C, D, 3500 A, B, C, D, 7501 A ZusFr Werner CDU/CSU 7499 D, 7500 D, 7501 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7500 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7500 B Interventionstruppen aus Kuba und Staaten des Warschauer Pakts in afrikanischen Staaten; Beurteilung der entspannungspolitischen Vorstellungen des Bundeskanzlers im Hinblick auf die Politik der UdSSR, Kubas und der DDR in Afrika MdlAnfr A128 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A129 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 3501 A, C, D, 3502 A, B, C, D, ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7501 B, C, 7502 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 7502 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 7502 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7502 D Reaktion der Bundesregierung auf die Beteiligung von Nachbarländern am Konflikt in Zaire; Beweggründe Kubas und der DDR für die militärische Intervention in Afrika MdlAnfr A130 02.06.78 Drs 08/1850 Amrehn CDU/CSU MdlAnfr A131 02.06.78 Drs 08/1850 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7502 D, 3503 A, C, D, 7504 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 7503 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 7503 D ZusFr Frau Erler SPD . . . . 7503 D, 7504 A Aussichten für den Bestand der durch Beschluß der Organisation afrikanischer Staaten festgeschriebenen Staatsgrenzen in Afrika MdlAnfr A132 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7504 B Verurteilung der an der Invasion in Zaire beteiligten Länder, namentlich der UdSSR, Kubas und der DDR, durch die UNO MdlAnfr A133 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Todenhöfer CDU/CSU MdlAnfr A134 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Todenhöfer CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7504 C, D, 7505 A, C, D, 7506 A, B, C, D ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 7504 C, 7505 A, 3506 C, D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 7504 D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 7505 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 7505 C ZusFr Dr. Corterier SPD 7505 D ZusFr Dr. Pfennig CDU/CSU 7506 A Erkenntnisse über Interventionspläne der UdSSR, Kubas und der DDR gegenüber Rhodesien und Namibia/SWA MdlAnfr A135 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7507 A Tätigkeit von Beratern" der DDR in afrikanischen Staaten MdlAnfr A136 02.06.78 Drs 08/1850 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A137 02.06.38 Drs 08/1850 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 3507 A, B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . 7507 B, C, D Unterschied des gegenwärtigen Konferenzstands der Seerechtskonferenz im Bereich Meeresbergbau gegenüber dem ICNT sowie Ergebnisse in den Bereichen Technologietransfer, Finanzierung der Meeresbodenbehürde und Minderheitenschutz MdlAnfr A140 02.06.78 Drs 08/1850 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A141 02.06.78 Drs 08/1850 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7508 A, B, C, 7509 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . 7508 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . . 7508 C Ergebnisse der Seerechtskonferenz im Bereich der Ausgestaltung der Wirtschaftszonen und der Streitregelung MdlAnfr A142 02.06.78 Drs 08/1850 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 7509 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 7509 C Nächste Sitzung 7580 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7581* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Juni 1978 7451 95. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 9. 6. Dr. van Aerssen * 9. 6. Dr. Ahrens ** 9. 6. Dr. Aigner * 9. 6. Alber * 9. 6. Dr. Bangemann * 8. 6. Dr. Bayerl * 8. 6. Biehle 9. 6. Blumenfeld * 9. 6. Brandt 9. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig * 9. 6. Dr. Früh * 9. 6. Dr. Fuchs * 9. 6. Gerster 8. 6. Gertzen 9. 6. Dr. Hammans 8. 6. von Hassel 9. 6. Ibrügger * 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 6. Jung * 9. 6. Dr. h. c. Kiesinger 9. 6. Dr. Klepsch * 9. 6. Klinker * 8.6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Koblitz 9. 6. Frau Krone-Appuhn 9. 6. Lagershausen ** 9. 6. Lange * 9. 6. Lemmrich ** 9. 6. Lemp ' 9. 6. Lücker * 8.6. Luster * 9. 6. Marquardt ** 9. 6. Dr. Mertes (Gerolstein) 9. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller ** 9. 6. Müller (Mülheim) * 9. 6. Müller Wadern) * 8. 6. Dr. Müller-Hermann * 9. 6. Rosenthal 9. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Würgendorf) 9. 6. Schreiber * 9. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 9. 6. Dr. Schwörer * 9. 6. Seefeld * 9. 6. Sieglerschmidt * 8. 6. Frhr. Dr. Spies von Büllesheim ** 9. 6. Dr. Starke (Franken) * 9. 6. Sybertz 9. 6. Frau Dr. Walz * 9. 6. Wawrzik * 9. 6. Würtz * 9. 6. Zeyer * 8. 6. Ziegler 9. 6. Zywietz * 9. 6.
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    Rede von Klaus Hartmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Grund interfraktioneller Übereinkunft obliegt es mir, für die zuständigen Berichterstatter zu der Zweiten Beschlußempfehlung und dem Zweiten Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1845 — betreffend die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU/CSU zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens — Drucksachen 8/322 und 8/996 - folgendes vorzutragen:
    Erstens. In der Beschlußempfehlung und im Bericht muß bei der Gesetzesbezeichnung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) " der Klammerzusatz gestrichen werden. Der Klammerzusatz ist keine zutreffende Kurzbezeichnung für das vorliegende Änderungsgesetz, wie sich bei Rücksprachen mit den beteiligten Ministerien herausgestellt hat. Diese Berichtigung ist redaktioneller Natur, muß aber gleichwohl hier angebracht werden.
    Zweitens. Auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung beantrage ich, in Art. 1 der Anlage 2 zu Drucksache 8/1845 die Nr. 2 zu streichen. Es hat sich herausgestellt, daß es insoweit bei dem geltenden Recht verbleiben kann.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Hartmann, das werden wir in der zweiten Be-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
ratung erledigen. — Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter und schließe in den Dank auch die übrigen Berichterstatter des Rechtsausschusses ein.
Ich eröffne nunmehr die allgemeine Aussprache und schlage Ihnen vor, daß wir zunächst die Einbringung des Tagesordnungspunktes 10 — Änderung des Strafvollzugsgesetzes — durch den Herrn Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Dr. Palm, hören.
Herr Minister, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen als Beauftragter des Bundesrats die wesentlichen Gründe des Antrags zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes darlege. Ich weiß, daß die Redner des Parlaments dem Bundesratsvertreter in der zweiten und dritten Beratung vorgehen. Dennoch waren die Herren Fraktionssprecher und ich der Auffassung, daß es zeitsparender und rationeller ist, wenn die Fraktionssprecher auf meine Ausführungen unmittelbar eingehen können und zum Tagesordnungspunkt 10 keine neue Debatte eröffnet wird. Ich danke Ihnen für die Bereitschaft zu diesem etwas unüblichen Verfahren.
    Als im Jahre 1976 die Fraktionen dieses Hohen Hauses und auch der Bundesrat dem Strafvollzugsgesetz und damit den Bestimmungen über die Zwangsernährung zustimmten, geschah dies in erster Linie aus zwei Gründen: erstens weil man am Streit über • die Zwangsernährung das Zustandekommen des vom Bundesverfassungsgericht geforderten und lange beratenen Strafvollzugsgesetzes nicht scheitern lassen wollte und zweitens weil man glaubte, mit der Kompromißformel des § 101 des Strafvollzugsgesetzes eine für die Vollzugsärzte und die Vollzugsbediensteten im ganzen praktikable Rechtsgrundlage geschaffen zu haben.
    Wenn der Bundesrat jetzt, nach verhältnismäßig kurzer Zeit, auf Vorschlag des Landes Baden-Württemberg eine Änderung dieser Vorschriften betreibt, so geschieht dies nicht aus Inkonsequenz, sondern auf Grund der leidigen Erfahrungen, die die Landesjustizverwaltungen seither mit der Zwangsernährung als einer vielfach menschenunwürdigen Prozedur gemacht haben.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Ist das Einzahl oder Mehrzahl: Landesjustizverwaltung?)

    — Landesjustizverwaltungen.

    (Dr. Emmerlich [SPD] : Meinen Sie auch Nordrhein-Westfalen?)

    — Ich meine nicht in erster Linie Nordrhein-Westfalen, weil die Hunger- und Durststreikaktionen dort meistens symbolischen Charakter hatten. Aber ich kann Ihnen einige Landesjustizverwaltungen
    — außer der baden-württembergischen — nennen. —
    Man muß sich einmal den Vorgang einer Zwangsernährung konkret vergegenwärtigen, um zu verstehen, welche Überforderung der Vollzug des Gesetzes für die Ärzte, die Vollzugsbediensteten, aber auch für den hungerstreikenden Gefangenen selbst bedeutet. Aus dem Bericht der Justizverwaltung eines nicht CDU/CSU-regierten Bundeslandes zitiere ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten:
    Der gewöhnlich laut schreiende und um sich tretende und schlagende Gefangene wurde von fünf Aufsichtsbediensteten entweder an Armen und Beinen getragen oder auf einer fahrbaren Trage — bäuchlings liegend niedergedrückt — in einen Behandlungsraum gebracht und dort, an Armen und Beinen festgehalten, auf eine stationäre Liege gedrückt. Wenn bei dem derart fixierten Gefangenen das Einführen einer Sonde durch die Nase nicht möglich war, öffnete der Arzt ihm gewaltsam, meistens durch Zuhalten der Nase, den Mund, schob, um ein erneutes Zusammenbeißen der Zähne zu verhindern, einen Gummikeil dazwischen und versuchte dann, durch den derart geöffneten Mund eine Magensonde oder einen Magenschlauch einzuführen. Dabei mußte besonders darauf geachtet werden, daß Sonde oder Schlauch nicht in die Luftröhre des Gefangenen gerieten.
    Soweit das Zitat.
    Wen kann es bei einer solchen Schilderung noch wundern, daß der Deutsche Richterbund mit Nachdruck und der Bund der Strafvollzugsbediensteten mit aller Entschiedenheit die Abschaffung der Zwangsernährung fordern? Die Bundesärztekammer, der Ärztetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Ärzte und Psychologen in der Straffälligenhilfe sprechen sich aus medizinischen und berufsethischen Gründen ebenfalls gegen die Zwangsernährung aus.
    Entscheidend ist jedoch folgendes. Nach dem Urteil der mit der Praxis vertrauten Fachleute ist eine Zwangsernährung gegen den erklärten und praktizierten Widerstand eines Gefangenen auf die Dauer kein taugliches Mittel zur Lebensrettung. Der Hungerstreik kann selbst bei frühzeitiger Zwangsernährung den Tod bringen; das zeigt das Beispiel von Holger Meins.
    Das ergibt sich auch aus einem für den Herrn Generalbundesanwalt erstellten Gutachten der Bundesärztekammer. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß es unmöglich sei, einen Gefangenen, der jegliche Nahrungszufuhr verweigere und sich der künstlichen Ernährung widersetze, auf die Dauer gegen seinen Willen ausreichend Nahrung zuzuführen. Somit müsse der konsequent aktiv durchgehaltene Hungerstreik trotz aller ärztlichen Bemühungen zum Tode führen.
    In der „Zeitschrift für Rechtspolitik" vom Dezember 1977 schildert der Berliner Vollzugsarzt Dr. Hu-sen, er erinnere sich voller Entsetzen jener widerwärtigen Ringkämpfe und der Kraftakte, die gegen den exzessiven Widerstand der fanatisierten Gefangenen eingesetzt werden mußten. Der Berliner Vollzugsarzt spricht damit öffentlich das aus, was andere nur verhalten äußern, daß nämlich das Brechen des Widerstands des Gefangenen, das gewaltsame Einführen von Nasen- und Magensonden zu Verletzungen der Schleimhäute, zum Eindringen von



    Minister Dr. Palm
    Nährflüssigkeit in die Luftwege, zur Aspiration von Erbrochenem mit anschließender Lungenentzündung und schließlich zu akutem Herzversagen des vom Hungerstreik ohnehin geschwächten Organismus führen kann.
    Alle diese Gefährdungen erhellen, daß eine gegen den intensiven Widerstand des Gefangenen durchgeführte Zwangsernährung keine Methode ärztlicher Behandlung sein kann, weil sie selbst lebensbedrohlich ist.
    Ich räume ein, daß die Anwendung der geltenden Vorschriften dort noch praktikabel sein mag, wo der Hunger- und Durststreik nur symbolischen Charakter hat

    (Zuruf von der SPD)

    — wir haben in der Zwischenzeit Erfahrungen gesammelt —, wo insbesondere die hungerstreikenden Gefangenen keinen ernsthaften körperlichen Widerstand leisten. Wo indessen Widerstand geleistet wird, zeigt sich die Schwäche der Kompromißformel des § .101 des Strafvollzugsgesetzes.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

    Für diese problematischen und gefährlichen Fälle hält das Gesetz keine Lösungen bereit, die in' die Praxis umgesetzt werden können, ohne daß sich Ärzte und Vollzugsbedienstete zusätzlich zu ihrem psychischen und physischen Streß noch ständig an der Grenze zum Strafrecht bewegen.
    Der klaren rechtlichen Grenzziehung dient die Vorlage des Bundesrats. Die Zwangsernährung soll dann unzulässig sein, wenn der Gefange bei freier Willensbestimmung und klarem Verstand in Kenntnis der ihm eröffneten Konsequenzen die angebotene Nahrung zurückweist. Mit dieser Regelung ist Ärzten und Vollzugsbediensteten mehr gedient als mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der Zumutbarkeit. Nach geltendem Recht nämlich werden die Ärzte mit ihrer Entscheidung allein gelassen, wenn die Grenze der Zumutbarkeit erreicht ist. Ob sie bei ihrer Grenzziehung recht gehabt haben, entscheidet dann hinterher der Staatsanwalt.
    Um Mißverständnissen vorzubeugen, stelle ich fest, daß auch wir in den Vollzugsanstalten selbstverständlich Selbstmorde verhindern wollen, daß auch wir beispielsweise die freie Willensbestimmung eines Gefangenen, der sich die Pulsadern aufschneidet, nicht respektieren können. Wer solche Fallbildungen gegen die Abschaffung der Zwangsernährung ins Feld führen will, verkennt den Zielkonflikt zwischen der Fürsorgepflicht des Staates und der Menschenwürde des Gefangenen, des Arztes und der beteiligten Vollzugsbediensteten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Fürsorgepflicht des Staates gegenüber Gefangenen gebietet es, bei Selbstbeschädigung oder Selbstmordversuch Hilfe anzubieten, aber doch nur nach ethischen Maßstäben, die dem allgemeinen Sittlichkeitsempfinden entsprechen.
    Die Hunger- und Durststreikaktionen terroristischer Gewalttäter bieten überdies folgende Besonderheit — das bitte ich doch zu beachten —: Ihr erklärtes Ziel ist nicht der Tod, sondern die Durchsetzung ganz bestimmter Forderungen, die Nötigung und Erpressung des Staates und seiner Organe.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD] : Jetzt kommen Sie zu Ihrem Punkt!)

    Manche Gegner unserer Initiative behaupten, durch die Abschaffung der Zwangsernährung werde die Erpreßbarkeit des Staates erhöht. In Wirklichkeit ist gerade das Gegenteil der Fall.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wenn die Zwangsernährung bei freier Willensbestimmung und klarem Verstand des Gefangenen für unzulässig erklärt wird, dann weiß der hungerstreikende Gefangene genau, welche Konsequenzen er auf sich nimmt.

    (Zuruf des Abg. Lambinus [SPD])

    Das wird mehr Gefangene von diesem Kampfmittel abhalten als bei der augenblicklichen Rechtslage; denn heute rechnen die Gefangenen, die durch Hunger- und Durststreik den Staat erpressen wollen, nur mit einem begrenzten Risiko. Sie verlassen sich darauf, daß sich der Staat über ihren erklärten Willen hinwegsetzt und in den Ablauf des Hunger- und Durststreiks eingreift. Ein solches Eingreifen wir dann propagandistisch dazu mißbraucht, dem Staat die Verantwortung für den Ausgang des Hungerstreiks zuzuschieben und ihn gleichzeitig wegen seiner angeblichen brutalen Gewaltakte und Foltermethoden anzuprangern.
    Anders sieht es für die zur Nötigung und Erpressung bereiten Gefangenen dann aus, wenn von vornherein feststeht, daß sie nicht zwangsernährt werden. Dann wird für sie der Hungerstreik zu einer sehr viel stumpferen politischen Waffe.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]:Sehr richtig!)

    Daß die Novelle in der Tat so empfunden wird, zeigt die Reaktion eines einschlägig bekannten Anwalts auf die vorliegende Initiative. Dieser Anwalt verstieg sich zu der logisch wie sprachlich, wie ich meine, pervertierten Formulierung, „man wolle seitens des Staates den Gefangenen die Zwangsernährung verweigern" — als ob man etwas verweigern könnte, was der Betroffene ablehnt, wogegen sich der Betroffene mit Händen und Füßen wehrt!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir wollen nichts humanitär Gebotenes verweigern, keine ärztliche Hilfe und keine medizinische Ernährung, wenn der Gefangene bewußtlos oder aus anderen Gründen zur natürlichen Nahrungsaufnahme nicht in der Lage ist und keinen körperlichen Widerstand leistet. Im Gegenteil: Wir sind bereit, jede humanitär gebotene Hilfe anzubieten.

    (V o r sitz: Präsident Carstens)

    Wir wollen nur eines nicht mehr tun und auch nicht mehr zulassen: gegen den frei erklärten Willen und gegen den praktizierten Widerstand des Gefangenen demselben einen gefährlichen körperlichen Eingriff aufzwingen, bei dem die Würde aller Beteiligten in grober Weise verletzt wird.



    Minister Dr. Palm
    Des weiteren stelle ich gegenüber Einwendungen von Gegnern dieser Initiative fest: Nicht derjenige treibt eine Kalkulation mit dem Tod des Gefangenen, der die Zwangsernährung ablehnt; vielmehr eröffnet derjenige, der die Zwangsernährung zuläßt, die Möglichkeit, daß der Gefangene eine Kalkulation mit seinem Tod betreiben und das Risiko dieser Kalkulation auch noch dem Staat zuschieben kann. Das ist ein unerträglicher Zustand!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Gesetzesvorlage des Bundesrats will die Probleme der Zwangsernährung in einer humanen, allen Beteiligten zumutbaren und praktikablen Weise lösen. Sie entspricht inhaltlich der einschlägigen Entschließung des Deutschen Richterbundes. Gegen ihre Rechtsstaatlichkeit können keine ernsthaften Bedenken erhoben werden, wie rechtsvergleichende Untersuchungen — z. B. des Max-Planck-Instituts in Freiburg — bestätigen.
    Es geht bei der Initiative des Bundesrats darum, eine von der Praxis als untauglich empfundene Vorschrift zu ändern. Es geht darum, dem Gefangenen, der aus freiem Willen und bei klarem Verstand das angebotene Essen ablehnt, seine Verantwortung für den eigenen Gesundheitszustand klarzumachen. Es geht darum, humanitäre Hilfe anzubieten, aber keine Zwangsmaßnahmen durchzuführen, die mit unwägbaren gesundheitlichen Gefahren für den Gefangenen und ebenso unwägbaren strafrechtlichen Risiken für den Arzt verbunden sind. Es geht schließlich darum, den gefangenen Terroristen die Möglichkeit zu nehmen, die zwangsweise Ernährung in der Offentlichkeit als Folter darzustellen.
    Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)