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    Plenarprotokoll 8/93 (Nachtrag folgt) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 93. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Blank 7283 A Eintritt des Abg. Sander in den Deutschen Bundestag 7283 C Wahl des Abg. Dr. Czaja und des Herrn Walter Haack zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank . . 7283 C Erweiterung der Tagesordnung 7283 D Absetzung der Punkte 4 und 6 von der Tagesordnung 7283 D, 7370 A Abwicklung der Tagesordnung 7283 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen für Abrüstung in New York und die NATO-Tagung der Staats- und Regierungschefs in Washington Schmidt, Bundeskanzler . . . 7284 A, 7320 D Dr. Zimmermann CDU/CSU 7289 C Dr. Ehmke SPD 7294 D Hoppe FDP 7301 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . 7304 B, 7330 D Genscher, Bundesminister AA 7316 D Brandt SPD 7327 B Wehner SPD 7334 D Vizepräsident Stücklen . . . . . . . 7316 D Vizepräsident Frau Funcke 7335 C Friedrich (Würzburg) SPD (Erklärung nach § 35 GO) 7354 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1978 (Nachtragshaushaltsgesetz 1978) — Drucksache 8/1801 — Matthöfer, Bundesminister BMF 7355 B Haase (Kassel) CDU/CSU 7358 D Löffler SPD 7362 A Gärtner FDP 7364 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/1606, 8/870 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1846 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1792 — Broll CDU/CSU 7367 C Liedtke SPD 7369 A Dr. Wendig FDP 7369 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Dr. Eyrich, Röhner, Spranger, Gerlach (Obernau), Dr. Bötsch, Dr. Klein (Göttingen), Berger (Herne), Dr. Wittmann (München), Schwarz, Dr. Pfennig, Hartmann, Regenspurger, Dr. Laufs, Glos, Biehle, Klein (München) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/1719 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/1836 — Spranger CDU/CSU 7370 B Bühling SPD 7371 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 7373 B Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 7374 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik im Handel und Gastgewerbe (Handelsstatistikgesetz) — Drucksache 8/1766 —in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von örtlichen Zuständigkeiten der Landesversicherungsanstalten in Niedersachsen — Drucksache 8/1772 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Antragsfrist für die Abgabe des Antrags auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs — Drucksache 8/1813 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol - Drucksache 8/1820 — 7374 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer — Drucksachen 8/1269, 8/1732 — . . . . 7374 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Dritten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes — Drucksachen 8/803, 8/1731 — 7374 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur Ausführung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzverordnungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft — Drucksachen 8/712, 8/1726 — 7375 A Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1977 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/1776 — 7375 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates be- treffend die Errichtung einer Europäischen überberuflichen Organisation für Tafelwein Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die Gemeinsame Marktorganisation für Wein — Drucksachen 8/1608 Nr. 20, 8/1767 — 7375 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Aussichten der Wirtschafts- und Währungsunion Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eine „bessere Koordinierung der einzelstaatlichen Wirtschaftspolitik" Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 III Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend das wirtschafts- und währungspolitische Aktionsprogramm 1978 — Drucksachen 8/1258, 8/1132, 8/1619, 8/1768 — 7375 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Einführung eines gemeinschaftlichen Beihilfesystems zugunsten des innergemeinschaftlichen Austausches von Kraftwerkskohle — Drucksachen 8/1687, 8/1763 — . . . . 7375 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Unterstützung gemeinschaftlicher Vorhaben zur Exploration von Kohlenwasserstoffen (Änderung des Vorschlags der Kommission an den Rat vom 29. November 1974) Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EWG) über die Unterstützung gemeinschaftlicher Vorhaben zur Exploration von Kohlenwasserstoff en — Drucksachen 8/1191, 8/1760 — . . . . 7375 D Fragestunde — Drucksache 8/1826 vom 26. 05. 1978 — Maßnahmen zur Behebung der Hochwasserschäden in Süd- und Südwestdeutschland MdlAnfr A51 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A52 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A53 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Früh CDU/CSU MdlAnfr A54 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Früh CDU/CSU MdlAnfr A55 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A56 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A57 26.05.78 Drs 08/1826 Susset CDU/CSU MdlAnfr A58 26.05.78 Drs 08/1826 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 7335 D, 7336 A, D, 7337 A, B, C, D, 7338 A, B, C, D, 7339 A, B, C, D ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 7336 C, D ZusFr Dr. Früh CDU/CSU . . . 7336 D, 7337 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU . . . 7337 A, B ZusFr Susset CDU/CSU 7337 C, D ZusFr Lambinus SPD . . . . 7337 D, 7339 B ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . 7338 A, 7339 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 7338 A, D ZusFr Roth SPD 7338 B, 7339 B ZusFr Huonker SPD . . . . 7338 B, 7339 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 7338 C, 7339 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 7339 C Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abschaffung der Verlustzuweisungen an Abschreibungsgesellschaften MdlAnfr A62 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A63 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 7340 A, B, C, D 3341 A, B ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . 7340 C, D, 7341 A ZusFr. Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7341 A ZusFr Huonker SPD . . . . . . . . . 7341 A Vorschußweise Zahlung des Ordnungsgeldes und der Verfahrenskosten im Zusammenhang mit der gegen den Bundeskanzler erlassenen einstweiligen Verfügung aus öffentlichen Mitteln MdlAnfr A128 26.05.78 Drs 08/1826 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . . . 7341 D Verweigerung humanitärer Hilfe für WestSahara-Flüchtlinge durch die Bundesregierung MdlAnfr A129 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Erler SPD Antw BMin Genscher AA . . 7341 C, D, 7342 A ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 7341 D Ziele der Direktwahlen zum Europäischen Parlament MdlAnfr A130 26.05.78 Drs 08/1826 Sieglerschmidt SPD Antw BMin Genscher AA 7342 A, B ZusFr Sieglerschmidt SPD 7342 A Einflußnahme des DGB auf die Berufung von Sozialreferenten an den deutschen Botschaften MdlAnfr A131 26.05.78 Drs 08/1826 Niegel CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Antw BMin Genscher AA . 7342 B, C, 7343 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 7342 C, D ZusFr Hasinger CDU/CSU 7343 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 7343 B Ausmaß des Eingreifens von Kuba, der DDR, der CSSR und anderer Staaten des Warschauer Pakts stellvertretend für die Sowjetunion in die internen Verhältnisse Afrikas sowie Anwendung der in Afrika geführten Stellvertreter-Kriege MdlAnfr A132 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A133 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . 7343 C, 7344 A, B, D, 7345 A, B, C, D, 7346 A, B, C, D, 7347 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 7344 A, B, 33 46 B, C ZusFr Werner CDU/CSU 7344 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . 7344 C, 7346 D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 7344 D, 7347 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7345 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 7345 B, 7347 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7345 C ZusFr Frau Erler SPD . . . . 7345 D, 7347 B Einhaltung des Viermächteabkommens durch die Bundesregierung MdlAnfr A134 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Marx CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 7347 B, C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 7347 C Einhaltung des Viermächteabkommens durch die Bundesregierung MdlAnfr A135 26.05.78 Drs 08/1826 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A136 26.05.78 Drs 08/1826 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . . . . . 7347 D, 7348 A, B, C, D, 7349 A, B, C, D, 7350 A, B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 7348 A, 7349 B ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . 7348 B, 7350 A ZusFr Sieglerschmidt SPD . . . 7348 B, 7349 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 7348 C, 7349 D, 7350 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 7348 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 7349 C Politische Bedeutung des Besuchs von Staats- und Parteichef Breschnew in Bonn MdlAnfr A138 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A139 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Czaja CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . 7350 B, D, 7351 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7350 C, D, 7351 A, B Entdeckung von „Neokolonialismus" bei der Rettungsaktion der französischen und belgischen Fallschirmjäger in der Zaire-Provinz Shaba MdlAnfr A140 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hupka CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . 7351 C, D, 7352 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7351 C, D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 73 51 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7352 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . 7352 B Folgen bei Nichtrevidierung deutscher Schulbücher gemäß der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen MdlAnfr A141 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hupka CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 7352 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7352 D Beschaffung von Informationen über OstEuropa durch die CJA unter Mitarbeit von Personen, denen Nazi-Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden MdlAnfr A142 26.05.78 Drs 08/1826 Fiebig SPD Antw BMin Genscher AA 7353 A ZusFr Fiebig SPD 7353 A Verwendung der polnischen Sprache durch deutsche Aussiedler aus Polen beim Besuch der polnischen Botschaft in Bonn MdlAnfr A143 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA 7353 B, C, D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 7353 B, C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 7353 D Vermögensverzicht durch Aussiedler aus Ostblockstaaten MdlAnfr A144 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw BMin Genscher AA . . . 7353 D, 7354 B ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 7354 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 7376 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7377* A Die eingegangenen schriftlichen Antworten auf die noch nicht beantworteten Fragen aus der Druck sache 8/1826 vom 26. 05. 78 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 93. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7283 93. Sitzung Bonn, den 1. Juni 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 9. 6. Dr. Ahrens ** 1. 6. Dr. Aigner * 1. 6. Alber *** 1. 6. Blumenfeld 1. 6. Büchner (Speyer) ** 1. 6. Dr. Enders *** 1. 6. Dr. Evers *** 1. 6. Eymer 1. 6. Flämig * 1. 6. Francke (Hamburg) 1. 6. Gertzen 9. 6. Gscheidle 1. 6. Handlos *** 1. 6. Hauser (Krefeld) 1. 6. Hölscher 1. 6. Jung * 1. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Katzer 1. 6. Kiechle 1. 6. Dr. h. c. Kiesinger 1. 6. Dr. Klepsch* 1. 6. Kretkowski 1. 6. Frau Krone-Appuhn 1.6. Marquardt *** 1. 6. Mischnick 15. 6. Dr. Müller*** 1. 6. Müller. (Mülheim) * 1. 6. Offergeld 1. 6. Pawelczyk *** 1. 6. Rainer 1. 6. Ravens 1. 6. Schmidhuber *** 1. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 1. 6. Schreiber * 1. 6. Dr. Schwörer * 1. 6. Sefeld * 9. 6. Seiters 1. 6. Sybertz 9. 6. Thüsing 1. 6. Dr. Vohrer *** 1. 6. Frau Dr. Walz * 1. 6. Würtz * 1 6. Zebisch *** 1. 6. Ziegler 9. 6. Plenarprotokoll 8/93 (Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 93. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Inhalt: Anlage 2 Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft für Absolventen der Hochschulen. von Bremen, Frankfurt, Marburg, Heidelberg und Berlin MdlAnfr A22 14.04.78 Drs 08/1704 Thüsing SPD ErgSchrAntw PStSekr Engholm BMBW auf ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . 7379* A Anlage 3 Wahrheitsgehalt der Schrift „Der Grüne Moloch" sowie Diskriminierung der Agrarpolitik MdlAnfr A66 05.05.78 Drs 08/1773 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A67 05.05.78 Drs 08/1773 Kiechle CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML auf ZusFr Susset CDU/CSU 7379* D Anlage 4 Ausbildung deutscher und italienischer Terroristen in arabischen Terroristenlagern sowie Herkunft der von ihnen benutzten Waffen MdlAnfr A12 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A13 26.05.78 Drs 08/1826•Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7380* A Anlage 5 Beschäftigung von Angehörigen des zivilen Gefolges der US-Army bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikanischen Streitkräften; Rechte der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften MdlAnfr A45 26.05.78 Drs 08/1826 Möllemann FDP MdlAnfr A46 26.05.78 Drs 08/1826 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7380* B Anlage 6 Wert der Broschüre „Geld zurück vom Staat" sowie Steuereinnahmen als Folge der Unkenntnis der Steuerzahler über steuermindernde Posten MdlAnfr A49 26.05.78 Drs 08/1826 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A50 26.05.78 Drs 08/1826 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7380* D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Anlage 7 Einfuhr von Seehundfellen aus Kanada MdlAnfr A64 26.05.78 Drs 08/1826 Haase (Fürth) SPD MdlAnfr A65 26.05.78 Drs 08/1826 Haase (Fürth) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7381* B Anlage 8 Äußerung des Bundeswirtschaftsministers Graf Lambsdorff auf der Jahrestagung des BDI über aus dem Osten kommende Proteste gegen angebliche Verletzungen des Berlin-Abkommens MdlAnfr A66 26.05.78 Drs 08/1826 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A67 26.05.78 Drs 08/1826 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7381* D Anlage 9 Angaben in der Wirtschaftswoche über die Akademikerarbeitslosigkeit, insbesondere der Geisteswissenschaftler und Pädagogen MdlAnfr A68 26.05.78 Drs 08/1826 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A69 26.05.78 Drs 08/1826 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7382* A Anlage 10 Benachteiligung von Rentnern durch Änderung der Bemessungsgrundlage im 21. RAG bei Eintritt des Versicherungsfalls ab 1. Juli 1978 MdlAnfr A70 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Pack CDU/CSU MdlAnfr A71 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Pack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7382* B Anlage 11 Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes über die Anmeldepflicht für Ausbildungsplätze MdlAnfr A72 26.05.78 Drs 08/1826 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7382* D Anlage 12 Einrichtung von Datenbanken für toxikologisch gefährdete Arbeitsplätze zur Absicherung einer therapeutischen und versorgungsrechtlichen Behandlung von Spätschäden MdlAnfr A73 26.05.78 Drs 08/1826 Amling SPD MdlAnfr A74 26.05.78 Drs 08/1826 Amling SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7383* A Anlage 13 Herstellung gleicher Lohn- und Arbeitsbedingungen für Männer und Frauen MdlAnfr A75 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Renger SPD MdlAnfr A76 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Renger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7383* D Anlage 14 Zusammenhang der hohen Zahl von Früh-und Fehlgeburten sowie der Säuglingssterblichkeit mit der zu kurzen Mutterschutzzeit vor der Geburt MdlAnfr A77 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7384* B Anlage 15 Rechtsstaatliche Bedenken gegen die Berufung von Nichtbeamten zu Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer MdlAnfr A78 26.05.78 Drs 08/1826 Hölscher FDP MdlAnfr A79 26.05.78 Drs 08/1826 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7384* D Anlage 16 Einstellung von Wehrdienstverweigerern als Assistenten oder wissenschaftliche Mitarbeiter an der Bundeswehrhochschule München ohne vorherige sicherheitsmäßige Überprüfung MdlAnfr A80 26.05.78 Drs 08/1826 Strauß CDU/CSU MdlAnfr A81 26.05.78 Drs 08/1826 Strauß CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7385* B Anlage 17 Umrüstung aller Sende- und Empfangsgeräte der Amateurfunker in der DDR auf das militärische Einheitsgerät Teltow 250 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 III MdlAnfr A84 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7385* D Anlage 18 Verwendung des NATO-Flugplatzes Upjever nach Auflösung der Waffenschule 10 MdlAnfr A85 26.05.78 Drs 08/1826 Nordlohne CDU/CSU MdlAnfr A86 26.05.78 Drs 08/1826 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7385* D Anlage 19 Verfassungskonformität der Soldaten- und Traditionsverbände MdlAnfr A87 26.05.78 Drs 08/1826 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A88 26.05.78 Drs 08/1826 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 7386* B Anlage 20 Anhebung der Mindestflughöhe für Düsenmaschinen über bewohnten Gebieten sowie Untersuchung der Ursachen für die Zerstörungen durch Düsenmaschinen der Luftwaffe in der Stadt Rain MdlAnfr A89 26.05.78 Drs 08/1826 Lemmrich CDU/CSU MdlAnfr A90 26.05.78 Drs 08/1826 Lemmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7386* C Anlage 21 Proklamation eines „Internationalen Jahrs der alten Menschen" durch die Vereinten Nationen MdlAnfr A91 26.05.78 Drs 08/1826 Büchner (Speyer) SPD MdlAnfr A92 26.05.78 Drs 08/1826 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7387* A Anlage 22 Ursachen des hohen Ausländeranteils an Tuberkuloseerkrankungen MdlAnfr A93 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7387* C Anlage 23 Verbot der Beimischung muskelbildender Präparate zu Futtermitteln für Mastbullen MdlAnfr A94 26.05.78 Drs 08/1826 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7387* D Anlage 24 Behandlung von Tieren mit muskelbildenden Präparaten zum Nachteil der Verbraucher; Möglichkeiten zur Verhinderung dieser Praxis MdlAnfr A95 26.0538 Drs 08/1826 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A96 26.05.78 Drs 08/1826 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7388* A Anlage 25 Konsequenzen aus den durch Alkoholeinfluß verursachten Straßenverkehrsunfällen MdlAnfr A98 26.05.78 Drs 08/1826 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7388* C Anlage 26 Unterbindung der als „Säuferbalken" kritisierten Balken-Kennzeichnung bei der Neuerteilung von Führerscheinen sowie Einführung des neuen Führerscheinmusters nach dem Wiener Weltabkommen über den Straßenverkehr MdlAnfr A99 26.05.78 Drs 08/1826 Hoffie FDP MdlAnfr A100 26.05.78 Drs 08/1826 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7388* D Anlage 27 Einsatz moderner Eisenbahnwagen auf den Transitstrecken von und nach Berlin (West) MdlAnfr A101 26.0538 Drs 08/1826 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7389* C Anlage 28 Sicherheit von Charterflügen MdlAnfr A102 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A103 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Althammer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7389* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Anlage 29 Auflassung der Toilettenanlagen auf den Bahnhöfen der Bundesbahn, die nicht Umsteigebahnhöfe sind MdlAnfr A104 26.05.78 Drs 08/1826 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 7390* B Anlage 30 Bereitstellung eines Sonderwagens der Bundesbahn für die Initiative „Weg mit den Berufsverboten" für eine Pressekonferenz MdlAnfr A105 26.05.78 Drs 08/1826 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A106 26.05.78 Drs 08/1826 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7390* C Anlage 31 Werbung auf den Bahnhöfen der Bundesbahn für eine Pfingstveranstaltung der SDAJ MdlAnfr 107 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Reimers CDU/CSU MdlAnfr 108 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7390* D Anlage 32 Regionalgespräche über die neue Netzkonzeption der Bundesbahn in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A109 26.05.78 Drs 08/1826 Milz CDU/CSU MdlAnfr A110 26.05.78 Drs 08/1826 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7391* A Anlage 33 Anerkennung der Juniorenfahrkarten der Bundesbahn auf den Transitstrecken von und nach Berlin durch die DDR MdlAnfr A111 26.05.78 Drs 08/1826 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A112 26.05.78 Drs 08/1826 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7391* C Anlage 34 Aufnahme der Kraftstofftanks in die Liste der nach § 22 StVZO amtlich zu genehmigenden Fahrzeugteile MdlAnfr A113 26.05.78 Drs 08/1826 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7391* D Anlage 35 Erhebung einer Gebühr von 20 DM für Prüfungsunterlagen von Lehrstellenbewerbern durch die Bundesdruckerei MdlAnfr A114 26.05.78 Drs 08/1826 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 7391* D Anlage 36 Erwerb des Hotels Petersberg durch den Bund sowie Höhe der Anschaffungs- und Umbaukosten MdlAnfr A117 26.05.78 Drs 08/1826 Gobrecht SPD MdlAnfr A118 26.05.78 Drs 08/1826 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 7392* B Anlage 37 Vorlage einer Novelle zum Erschließungsrecht; Erkenntnisse der beim Bundesbauministerium bestehenden Studiengruppe zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen MdlAnfr A119 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A120 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 7392* C Anlage 38 Rolle staatlicher Förderungsmaßnahmen bei Forschungs- und Innovationsentscheidungen in der Wirtschaft MdlAnfr A123 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7393* A Anlage 39 Bau einer deutschen Urananreicherungsanlage in Gronau MdlAnfr A124 26.05.78 Drs 08/1826 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A125 26.05.78 Drs 08/1826 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 3393* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 V Anlage 40 Gründe für die ca. nur 55 %ige Arbeitsausnutzung der deutschen Kernkraftwerke im Jahr 1977; Stützung der Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke auf Zwischenlager oder auf ausländische Entsorgungsanlagen angesichts der Verzögerungen beim Bau der Wiederaufbereitungsanlage in Gorleben MdlAnfr A126 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Steger SPD MdlAnfr A127 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7393* D Anlage 41 Streichung der Passage über die Politik der Sowjetunion und ihrer Satelliten in Afrika aus einem Interview des Bundeskanzlers über seine Gespräche mit dem sowjetischen KP-Generalsekretär Breschnew MdlAnfr A137 26.05.78 Drs 08/1826 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7394' B Anlage 42 Stopp des Exports von Milan-Raketen über Frankreich nach Syrien MdlAnfr A145 26.05.78 Drs 08/1826 Gansel SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7394* C Anlage 43 Äußerung des Bundeskanzlers in Bergneustadt zur Vollbeschäftigung SchrAnfr B1 26.05.78 Drs 08/1826 Stutzer CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 7394* D Anlage 44 Zahl der in Presse- und Öffentlichkeitsreferaten der Bundesministerien beschäftigten Mitarbeiter SchrAnfr B2 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 7395* A Anlage 45 Sanktionen gegen den Mißbrauch von Kernenergie für militärische Zwecke SchrAnfr B3 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B4 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7395* D Anlage 46 Finanzielle Aufwendungen für den Staatsbesuch des Generalsekretärs der UdSSR, Breschnew, in der Bundesrepublik Deutschland vom 4. bis 7. Mai 1978 SchrAnfr B5 26.05.78 Drs 08/1826 Milz CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7396* B Anlage 47 Militärische Berater der DDR in Afrika SchrAnfr B6 26.05.78 Drs 08/1826 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B7 26.05.78 Drs 08/1826 Würzbach CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7396' C Anlage 48 Unterstützung des Buchs „Zwischenbilanz — Zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion" durch die Bundesregierung SchrAnfr B8 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7396* D Anlage 49 Beschuldigungen des polnischen kommunistischen Parteichefs Gierek gegen die Bundesregierung und unsere innere Ordnung • im Nachrichtenspiegel Ostteil vom 5. Mai 1978; Bezeichnung der Bundesrepublik Deutschland in der offiziellen Rede des sowjetischen Staats- und Parteichefs Breschnew in Bonn SchrAnfr B9 26.0538 Drs 08/1826 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B10 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7397* B Anlage 50 Darlehen an Bolivien für die Einwanderung deutscher Staatsangehöriger aus Süd-Afrika SchrAnfr B11 26.05.78 Drs 08/1826 Gansel SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7397* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Anlage 51 Verhinderung medikamentöser und pharmakologischer Hilfen im Leistungssport SchrAnfr B12 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B13 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7398* B Anlage 52 Errichtung eines „Deutschen Sportmuseums" SchrAnfr B14 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Renger SPD SchrAnfr B15 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Renger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7398* D Anlage 53 Einschränkung der nebenamtlichen Tätigkeit von Beamten staatlicher Baubehörden SchrAnfr B16 26.05.78 Drs 08/1826 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7399* B Anlage 54 Geltung des gesetzlichen Datenschutzes für die im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt erfaßten Daten SchrAnfr B17 26.05.78 Drs 08/1826 Krockert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7399* B Anlage 55 Bereitstellung von Mikrodaten für die Wissenschaft durch das Statistische Bundesamt SchrAnfr B18 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7399* C Anlage 56 Schutz der Ozonschicht der Erde SchrAnfr B19 26.05.78 Drs 08/1826 Hoffie FDP SchrAnfr B20 26.05.78 Drs 08/1826 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7399* D Die Frage B21 — Drucksache 8/1826 vom 26.05.78 — des Abgeordneten Huonker (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Die Fragen B22 und B23 — Drucksache 8/1826 vom 26.05.78 — des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 57 Verabschiedung eines Transplantationsgesetzentwurfs SchrAnfr B28 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7400* B Anlage 58 Erhöhung der Pauschsätze bei Lohn- und Einkommensteuer für Sendungen in die DDR SchrAnfr B29 26.05.78 Drs 08/1826 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7400* C Anlage 59 Anhebung der Wertgrenze für steuerlich absetzbare Wertgeschenke SchrAnfr B30 26.05.78 Drs 08/1826 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7401* A Anlage 60 Steuerliche Anrechnung der Aufwendungen von Selbständigen für Krankenversicherung und Altersversorgung auf die Vorsorgehöchstbeträge SchrAnfr B31 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B32 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7401* B Anlage 61 Gleichheitsprinzip bei der steuerlichen Behandlung unterhaltspflichtiger geschiedener Väter und Mütter SchrAnfr B33 26.05.78 Drs 08/1826 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B34 26.05.78 Drs 08/1826 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7401* D Anlage 62 Auswirkungen der Dollarabwertung auf Pro-Kopf-Einkommen, Investitionskapazität, Außenhandelsbilanz und Verschuldungsquote der MSAC-Länder; Forderung von Beträgen zwischen 4 000 DM und 8 000 DM pro Person und Monat durch deutsche Firmen für die Fortbildung von Fach- und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode, — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 VII Führungskräften aus Entwicklungsländern ohne fachliche Kontrolle über das Ausbildungsangebot SchrAnfr B35 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B126 26.0538 Drs 08/1826 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Brück BMZ 7402* A Anlage 63 Steuerliche Behandlung der Spenden für Entwicklungshilfe SchrAnfr B36 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7403* A Anlage 64 Ausschöpfung aller Zinsverbilligungsmöglichkeiten bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften SchrAnfr B37 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 7403* B Anlage 65 Entwicklung der Beschäftigungslage in der bundeseigenen Salzgitter AG in den letzten fünf Jahren SchrAnfr B38 26.05.78 Drs 08/1826 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 7403* D Anlage 66 Bundesmittel für Werbeanzeigen der Bank für Gemeinwirtschaft für die Finanzierung von Ostgeschäften SchrAnfr B 39 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B40 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7404* A Anlage 67 Aufkommen an Lohnsummensteuer in Städten und Gemeinden des Zonenrandgebiets SchrAnfr B41 26.05.78 Drs 08/1826 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B42 26.05.78 Drs 08/1826 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 7404* B Anlage 68 Hindernisse für Innovationen im privaten Bereich der Wirtschaft SchrAnfr B43 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B44 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7405* A Anlage 69 Vorlage des „Berichts über die Auswirkungen moderner Techniken auf bestimmte Wirtschaftzweige und die Folgen für den Arbeitsmarkt" SchrAnfr B45 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7406* B Anlage 70 Verstärkte Berücksichtigung der medizinischen Prophylaxe, insbesondere der vorbeugenden Zahnheilkunde, bei der Neufassung der ärztlichen Gebührenordnungen SchrAnfr B46 26.05.78 Drs 08/1826 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B47 26.05.78 Drs 08/1826 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7406* C Anlage 71 Rechtsgrundlage für die Berücksichtigung des Wohnens in einem eigenen Haus bei der Einkommensermittlung einer mitversicherten Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung SchrAnfr B48 26.05.78 Drs 08/1826 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7407* A Anlage 72 Mitarbeit ausländischer Journalisten bei der Erstellung des Jahreskalenders für ausländische Arbeitnehmer SchrAnfr B49 26.05.78 Drs 08/1826 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr B50 26.05.78 Drs 08/1826 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7407* B Anlage 73 Untersuchungen über die Entwicklung der Herz- und Kreislauf-Krankheiten im Bereich der AOK Mettmann VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 SchrAnfr B51 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B52 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7407* C Anlage 74 Änderung der Beitragsgestaltung in der Rentenversicherung nach den Vorstellungen von StS Frau Fuchs, insbesondere Umverteilung der Lasten auf kapitalintensive Betriebe; Einschränkung der Rehabilitationsleistungen in der Arbeiterrentenversicherung durch die 10. Bemessungsverordnung SchrAnfr B53 26.05.78 Drs 08/1826 Krampe CDU/CSU SchrAnfr B54 26.05.78 Drs 08/1826 Krampe CDU/CSU SchrAnfr B55 26.05.78 Drs 08/1826 Krampe CDU/CSU SchrAnfr B56 26.05.78 Drs 08/1826 Krampe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7408* A Anlage 75 Lockerung des Anwerbe- und Einstellungsstopps für ausländische Arbeitnehmer, insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe; Erstellung medizinischer Kurz-Gutachten für Angehörige von Jugendspielmannszügen und Jugendorchestern in Abständen von drei Monaten SchrAnfr B57 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B58 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7408* C Anlage 76 Einrichtung von Modell-Arbeitsamtsbezirken nach Anregungen der Wirtschaftsministerkonferenz SchrAnfr B59 26.05.78 Drs 08/1826 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7409* A Anlage 77 Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter durch Erhöhung der Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtplätze SchrAnfr B60 26.05.78 Drs 08/1826 Schreiber SPD SchrAnfr B61 26.05.78 Drs 08/1826 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7409* B Anlage 78 Einziehung Wehrpflichtiger nach Aufnahme einer an ein Fachabitur angeschlossenen betrieblichen Ausbildung SchrAnfr B62 26.05.78 Drs 08/1826 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7410* A Anlage 79 Erfordernis eines weiteren Standortschießplatzes im Raum Erding/Freising SchrAnfr B63 26.05.78 Drs 08/1826 Möllemann FDP SchrAnfr B64 26.05.78 Drs 08/1826 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7410* C Anlage 80 Klagen der Kompanie-, Staffel- und Inspektionsfeldwebel über Personalführungsprobleme SchrAnfr B65 26.05.78 Drs 08/1826 Würtz SPD SchrAnfr B66 26.05.78 Drs 08/1826 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7411* A Anlage 81 Zurücknahme der auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes vorgenommenen Verlängerung der Dienstaltersgrenze für Berufssoldaten SchrAnfr B67 26.05.78 Drs 08/1826 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B68 26.05.78 Drs 08/1826 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7412* A Anlage 82 Verlegung des wehrgeschichtlichen Museums der Bundeswehr aus Rastatt SchrAnfr B69 26.05.78 Drs 08/1826 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B70 26.05.78 Drs 08/1826 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B71 26.05.78 Drs 08/1826 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B72 26.05.78 Drs 08/1826 Berger. (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 7412* B Anlage 83 Bemerkungen des Personalratsvorsitzenden der Standortverwaltung Düren, Hubert Wachendorf, im „Wehrreport" zum Problem der Großkasernen SchrAnfr B73 26.05.78 Drs 08/1826 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7413* A Anlage 84 Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes der US-Streitkräfte in Stuttgart-Pliningen SchrAnfr B74 26.05.78 Drs 08/1826 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 7413* C Anlage 85 Ausbau der Kreuzung B 6/Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße in Cuxhaven-Altenwalde zugunsten der in der Hinrich-WilhelmKopf-Kaserne stationierten Soldaten SchrAnfr B75 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 7413* D Anlage 86 Anhebung der Dienstposten der hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten der Standortverwaltungen nach A 11 SchrAnfr B76 26.05.78 Drs 08/1826 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 7414* A Anlage 87 Vor- und Nachteile der künstlichen Belüftung in Bundesbahnzügen für den Reisenden, Gefahr der Bazillenübertragung SchrAnfr B77 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B78 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B79 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 7414* B Anlage 88 Staatliche Überprüfung der Einnahmen von Jugendspielmannszügen und Jugendorchestern SchrAnfr B80 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7415* A Anlage 89 Krebsgefahr durch die Anti-Baby-Pille SchrAnfr B81 26.05.78 Drs 08/1826 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 7415* B Anlage 90 Mangelnde staatliche Hilfe bei der psychotherapeutischen Betreuung der „LandshutGeiseln" SchrAnfr B82 26.05.78 Drs 08/1826 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 7415* D Anlage 91 Anpassung der Ortsnetze an die neugeschaffenen Gemeindegrenzen bei Einführung der Fernsprechnahbereiche SchrAnfr B108 26.05.78 Drs 08/1826 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7416* B Anlage 92 Änderung der Zuteilung des Bereichs Donaueschingen im Amtlichen Fernsprechbuch 1979/80 SchrAnfr B109 26.0538 Drs 08/1826 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B110 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 7416* C Anlage 93 Zustellungsverfahren der Bundespost für Eilpäckchen SchrAnfr B111 26.05.78 Drs 08/1826 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 7417* A Anlage 94 Postversorgung auf dem Lande, insbesondere in den Landkreisen Diepholz, Soltau/ Fallingbostel, Verden, Nienburg und Rotenburg/Wümme SchrAnfr B112 26.05.78 Drs 08/1826 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 7417* B Anlage 95 Folgerungen aus dem Forschungsbericht über „Sickereffekte verschiedener Formen der Wohnbau- und Sparförderung" sowie X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Überprüfung der Forderung nach einer Erhöhung der Einkommensgrenzen SchrAnfr B113 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B114 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 7417* D Anlage 96 Zahl und Abrechnung der Auslandsdienstreisen von Mitarbeitern der Unterabteilung Energieforschung des Bundesforschungsministeriums und von Mitarbeitern des Projektträgers „Energieforschung" in Jülich in der Zeit vom 1. Januar 1975 bis zum 1. Juni 1978; Zahl der eingestellten und der ausgeschiedenen Mitarbeiter des Bundesforschungsministeriums in der Zeit von 1969 bis zum 1. Juni 1978 SchrAnfr B116 26.05.78 Drs 08/1826 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B117 26.05.78 Drs 08/1826 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B118 26.05.78 Drs 08/1826 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B119 26.05.78 Drs 08/1826 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7418* B Anlage 97 Ausgaben des Bundesforschungsministeriums für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Kernenergie und Umfang der Nutzung dieser Mittel von Kernenergiegegnern zur Finanzierung ihrer eigenen Arbeit SchrAnfr B120 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7419* B Anlage 98 Beeinträchtigung der deutschen Reaktorindustrie durch die vom amerikanischen Kongreß verabschiedete „Nichtweiterverbreitungsakte 1978" SchrAnfr B121 26.05.78 Drs 08/1826 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 7419*C Anlage 99 Berücksichtigung des Sports bei der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans SchrAnfr B122 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7420* A Anlage 100 Unterstützung eines „notenlosen Schulsports" sowie Konsequenzen für die Bildungs- und Sportpolitik der Bundesregierung SchrAnfr B123 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B124 26.05.78 Drs 08/1826 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7420* B Anlage 101 Zusätzliche Ausbildungsplätze für die Dienststellen des Bundes in den Landkreisen Birkenfeld und Bad Kreuznach SchrAnfr B125 26.05.78 Drs 08/1826 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 7421* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7379* Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1704 Frage A 22, 85. Sitzung, Seite 6706 c) : In meiner vorläufigen Antwort auf Ihre Frage hatte ich Ihnen zugesagt, daß ich mir auf der Grundlage des vollständigen Textes ein endgültiges Urteil über die Untersuchung von Herrn Professor Dr. Reinhart Schmidt, Direktor des Instituts für Betriebswirtschaftslehre der Christian-Albrechts-Universität, Kiel, und damit über die in der „Welt" vom 30. März 1978 und im Managermagazin 4/78 erhobenen Vorwürfe gegen die Qualität der Ausbildung an bestimmten Hochschulen bilden wolle. Der Autor hat mir auf meine mehrfachen schriftlichen Bitten den Text der Studie leider erst am 19. Mai 1978 zugestellt. Daraus erklärt sich die Verzögerung meiner heutigen Antwort. Nach Prüfung der Untersuchung kann ich und muß ich Ihre Frage, ob sich daraus Erkenntnisse über geringere Berufschancen für die Absolventen bestimmter Hochschulen ergeben, mit Nachdruck verneinen. Diese Einschätzung teile ich mit Wissenschaftlern, Politikern und der Bundesvereinigung 'der Deutschen Arbeitgeberverbände. Sie kommen übereinstimmend zu der Beurteilung, daß die sozialwissenschaftliche Anlage und Durchführung der Untersuchung methodisch mangelhaft sind und die ihr vom Autor und zum Teil auch von der Presse zugeschriebenen Schlußfolgerungen nicht tragen können. Trotz ihrer unzulänglichen Qualität hat die Studie dazu beigetragen, in Presse und Öffentlichkeit die Studenten einiger Hochschulen pauschal zu diskriminieren. Vorurteile im Mantel der Wissenschaftlichkeit dürfen jedoch die Ausbildungsleistungen unserer Universitäten nicht vernebeln. Erforderlich ist vielmehr eine nüchterne und rationale Analyse der Ausbildungsleistungen (und evtl. Fehlentwicklungen) an allen Hochschulen an Hand vergleichbarer Maßstäbe. Das gebietet auch die Verantwortung für die Berufschancen der Studenten. In der jetzt anlaufenden Phase der überregionalen Studienreform wird das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft deshalb besonderen Wert auf die Erarbeitung und Einhaltung rationaler Maßstäbe für die Wissenschaftlichkeit und den Berufspraxisbezug der Hochschulausbildung legen. Ohne mich im einzelnen noch mit der Studie auseinandersetzen zu wollen, gebe ich Ihnen im folgenden eine Ubersicht über die mir bekanntgewordenen kritischen Stellungnahmen: 1. In der Frankfurter Rundschau vom 12. Mai 1978 setzte sich der Präsident der Universität Frankfurt, Professor Krupp, selbst Wirtschaftswissenschaftler wie Professor Schmidt, ausführlich mit der Untersuchung auseinander. 2. In einem Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk (Drittes Programm am 16. April 1978) Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht kritisierte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die mangelnde Repräsentativität der Studie. 3. Auf eine Große Anfrage vom 25. April 1978 der CDU-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft hat auch der Senat der Hansestadt die mangelnde Repräsentativität der Umfrage und die vorschnellen Schlußfolgerungen beanstandet. In einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 20. April 1978 werden die Argumente im einzelnen dargestellt. 4. Der Senator für Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin, Dr. Glotz, hat von Prof. Timmermann (Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Konstanz) eine gutachterliche Stellungnahme zu der Untersuchung von Prof. Schmidt eingeholt. In dieser Stellungnahme sind am Schluß insgesamt 25 Kritikpunkte aufgeführt. Es bleibt zu hoffen, daß die Beschäftiger von Hochschulabsolventen sich durch vorurteilsgeladene, unseriöse Studien nicht von einer selbständigen Prüfung der Leistungsfähigkeit der Stellenbewerber abhalten lassen, gleichgültig von welcher Hochschule sie kommen. Die rasche und klare Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rechtfertigt diese Hoffnung. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1773 Fragen A 66 und 67, 90. Sitzung, Seite 3103 B) : Die im „Grünen Moloch" gemachte Behauptung, die europäischen Marktordnungen würden durch 1 480 Gesetze und 2 280 Verordnungen geregelt, ist in dieser Form nicht zutreffend. Es gibt zur Regelung des Gemeinsamen Agrarmarktes keine Gesetze, wie es dort behauptet wird, sondern nur Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen auf Gemeinschaftsebene. Die Verordnungen gelten in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Sie werden vom Rat oder der Kommission beschlossen. Die angegebene Zahl von 2 280 verabschiedeten Verordnungen pro Jahr entspricht ungefähr den Tatsachen, wobei allerdings zu bedenken ist, daß eine ganze Reihe der Verordnungen nur eine kurze Gültigkeitsdauer von einem Tag oder ein paar Wochen haben, so z. B. Verordnungen zur Festsetzung der Abschöpfungen und Verordnungen zur Festsetzung der Grenzausgleichsbeträge für die Währungen der floatenden Mitgliedsländer. Die vom Rat oder der Kommission erlassenen Richtlinien sind hinsichtlich der zu erreichenden Ziele verbindlich. Den betroffenen Mitgliedstaaten bleibt 7380* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 es jedoch überlassen, den Weg und die Mittel zur Durchführung selbst zu bestimmen. Je Jahr werden ca. 200 Richtlinien im Agrarbereich erlassen, wie z. B. die Richtlinien zur Agrarstrukturpolitik aus dem Jahre 1972. Entscheidungen werden vom Rat beschlossen und behandeln in der Regel Einzelfälle. Ein Beispiel ist die Entscheidung zur Braugerstenbeihilfe in Deutschland aus dem Jahre 1970. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 12 und 13) : Über welche Erkenntnisse verfügen die zuständigen deutschen Behörden in bezug auf die Herkunft der von der deutschen und italienischen Terroristen benutzten Waffen? Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß deutsche und italienische Terroristen zum großen Teil in arabischen Terroristenlagern ausgebildet werden, die direkt oder indirekt materielle Hilfe aus dem sowjetischen Herrschaftsbereich erhalten? Nach den Feststellungen der Sicherheitsbehörden sind die von deutschen Terroristen benuzten Waffen überwiegend durch Diebstähle und Ankäufe im In-und Ausland beschafft worden. Über die Einzelheiten der Beschaffung der bei den terroristischen Gewalttaten des letzten Jahres verwendeten Waffen erlaubt der Stand der Ermittlungen noch keine abschließende Feststellung. Über die Herkunft der von italienischen Terroristen benutzten Waffen sind keine Aussagen möglich. Zur Frage der Ausbildung deutscher Terroristen in Terroristenlagern im arabischen Raum bestehen nur in wenigen Einzelfällen konkretisierbare Erkenntnisse, zu denen ich freilich wegen der möglichen Gefährdung von Ermittlungs- und Fahndungsansätzen keine näheren Angaben machen kann. Zu einer Ausbildung italienischer Terroristen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1826 Fragen A 45 und 46): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten amerikanischen Streitkräfte derzeit mehr als 11 000 US-dependents (Angehörige des zivilen Gefolges der US-Army mit US-Staatsbürgerschaft) beschäftigen, und betrachtet sie — sofern dies zutrifft — dies als einen Verstoß gegen das NATO-Truppenstatut (Art. IX Abs. 4) ? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Rechte der deutschen Arbeitnehmer, die bei den US-Streitkräften beschäftigt sind, bisher noch nicht den Rechten angeglichen sind, die die Bundeswehr ihren Arbeitnehmern gewährt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung ist von den obersten Behörden der US-Stationierungsstreitkräfte unterrichtet worden, daß gegenwärtig 10 958 zivile amerikanische Staatsangehörige auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, die ursprünglich mit zivilen Ortskräften besetzt waren. Außerdem werden rd. 4 500 zivile Teilzeit- und Aushilfskräfte beschäftigt; diese Arbeitsplätze haben nach Mitteilung der US-Streitkräfte zu keinem Zeitpunkt für zivile Ortskräfte zur Verfügung gestanden. Wie Ihnen mein Kollege Haehser mit Schreiben vom 7. März 1978 mitgeteilt hat, steht die Beschäftigung von US-Staatsangehörigen auf Arbeitsplätzen, die für zivile Ortskräfte vorgesehen sind, nach Auffassung der Bundesregierung mit Art. IX Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts nicht im Einklang. Über die Umstände und Bedingungen, nach denen die Streitkräfte eigene Staatsangehörige beschäftigen dürfen, bestehen zwischen der amerikanischen und der deutschen Seite unterschiedliche Rechtsauffassungen, die in den bisherigen Verhandlungen noch nicht in Einklang gebracht werden konnten. Diese Verhandlungen werden fortgesetzt. Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die Rechtsstellung der zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften bisher nicht voll der Rechtsstellung der zivilen Beschäftigten bei der Bundeswehr entspricht. Die Abweichungen ergeben sich aus Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut und dem Unterzeichnungsprotokoll zu dessen Abs. 9. Durch das Abkommen vom 21. Oktober 1971 zur Änderung des Zusatzabkommens — in Kraft getreten am 18. Januar 1974 — ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den bis dahin geltenden Regelungen eingetreten. Eine weitere Angleichung hält die Bundesregierung für wünschenswert, zur Zeit jedoch nicht für erreichbar, nachdem die Entsendestaaten bei dem Änderungsabkommen von 1971 bereits an die Grenzen dessen gegangen sind, was ihnen mit ihrem Verteidigungsauftrag vereinbar erschien. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 49 und 50): Ist der Bundesregierung das am 24. April 1978 in der ZDF-Sendung „Reklamationen" verbreitete Testergebnis über den Wert der Broschüre „Geld zurück vom Staat" bekannt, und hält sie danach noch an der Ansicht fest, daß diese Broschüre „sehr hilfreich" sei, wie das in der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage vom 26. April 1978 (Drucksache 8/1728 Frage A 20) zum Ausdruck kam? Wie hoch schätzt die Bundesregierung derzeit die jährlichen Steuereinnahmen, die darauf zurückzuführen sind, daß Steuerzahler steuermindernde Posten aus Unkenntnis ihrer Rechte nicht geltend machen? Zu Frage A 49: Der Bundesregierung ist ein Test über den Wert der Broschüre „Geld zurück vom Staat" nicht bekannt. In der ZDF-Sendung „Reklamationen" am 24. April 1978 wurde zwar über das Ergebnis eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7381* Tests berichtet, bei dem 14 Bürger auf Grund fiktiver Vorgaben eine Einkommensteuererklärung erstellen sollten. Als Hilfsmittel wurde den Testpersonen u. a. die Broschüre „Geld zurück vom Staat" zur Verfügung gestellt: Über nähere Umstände und darüber, inwieweit dieser Text in Anspruch genommen wurde, ist die Bundesregierung nicht unterrichtet. Es kann deshalb nicht beurteilt werden, ob das Testergebnis repräsentativ ist. In der Tendenz hat der Test jedoch die Auffassung der Bundesregierung unterstrichen, daß eine umfassende, leicht verständliche Unterrichtung der Lohn- und Einkommensteuerzahler geboten ist. Genau dies waren die Absicht und die Gründe, weshalb die Bundesregierung die Broschüre „Geld zurück vom Staat" für den Lohnsteuer-Jahresausgleich 1977 neben der von den Finanzämtern verteilten amtlichen Anleitung herausgebracht und zur Verteilung angeboten hat. Ich bin sicher, daß diese Bestrebungen nach einer weiter verbesserten Unterrichtung der Lohn- und Einkommensteuerzahler auch von den obersten Finanzbehörden der Länder unterstützt werden. Zu Frage A 50: Es wird sich nie verhindern lassen, daß ein Teil der Bürger aus verschiedenen Gründen die sich im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung bietenden Steuerersparnismöglichkeiten nicht oder nur unzureichend ausschöpft. Die Höhe der dadurch dem Fiskus verbleibenden Steuerbeträge läßt sich nicht abschätzen. Hierfür fehlt es an geeigneten statistischen Unterlagen. Tatsache ist allerdings, daß das Problem der Überzahlungen nach der Einführung der Vorsorgepauschale durch das Steuerreformgesetz 1975 sowie durch die ständig verbesserte Aufklärung weitgehend an Bedeutung verloren hat. Das wird die Bundesregierung aber nicht davon abhalten, sich weiter für eine wirkungsvolle Information der Lohn- und Einkommensteuerzahler einzusetzen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Fürth) (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 64 und 65) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieviel Seehundfelle — gegebenenfalls in welchem Wert — aus Kanada in den Jahren 1976, 1977 und im ersten Quartal 1978 eingeführt wurden? Gibt es bundesrechtliche Rechtsgrundlagen, die die Einfuhr von Seehundfellen aus Kanada in die Bundesrepublik Deutschland regeln, und wenn ja, welche? Zu Frage A 64: Die deutschen Einfuhren von Seehundfellen aus Kanada betrugen 1976 = 41 297 Stück im Wert von 3,5 Mio. DM 1977 = 56 191 Stück im Wert von 4,3 Mio. DM 1978 1. Quartal = 4 915 Stück im Wert von 0,1 Mio. DM 1977 1. Quartal = 14 337 Stück im Wert von 1,2 Mio. DM. Zu Frage A 65: Die Einfuhr international gefährdeter Tierarten und von Teilen solcher Tiere richtet sich unter dem Aspekt des Artenschutzes nach den Bestimmungen des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen" (Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973). In diesem Übereinkommen, das für die Bundesrepublik Deutschland im Juni 1976 in Kraft getreten ist, ist ein generelles Verbot der Einfuhr von Robben (Seehunden) sowie von deren Teilen und daraus hergestellten Erzeugnissen nicht vorgesehen. In den Anhängen zu dem Übereinkommen ist derzeit lediglich die Mönchsrobbe als eine von der Ausrottung bedrohte Art im Sinne des Übereinkommens aufgeführt und unterliegt damit grundsätzlich einem Handelsverbot. Bei den in Kanada gejagten Robben handelt es sich nach Ansicht der Experten des Washingtoner Artenschutzüberkommens weder z. Z. um von der Ausrottung bedrohte noch sonst ernsthaft in ihrem Bestand gefährdete Arten. Somit besteht unter dem Aspekt des Artenschutzes gegenwärtig keine Möglichkeit, die Einfuhr von Fellen der in Kanada in großer Zahl gejagten Sattelrobben, auch Grönlandseehund genannt (Harp Seal), zu unterbinden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 66 und 67): Hat Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff auf der Jahrestagung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) die Ansicht geäußert, daß möglicherweise aus dem Osten kommende Proteste gegen angebliche Verletzungen des Berlin-Abkommens nicht schon von der Bundesregierung vorsorglich vorformuliert werden dürfen, und wenn ja, stellt dies auch die Ansicht der Bundesregierung dar? Könnte die Bundesregierung abgrenzen, gegen wen sich der Vorwurf des Bundeswirtschaftsministers, der auf der Jahrestagung des BDI mit großem Beifall begrüßt wurde, richtet? Zu Frage A 66: Die Frage ist mit Nein zu beantworten. Bundesminister Graf Lambsdorff hat nicht geäußert, die Bundesregierung solle nicht schon vorsorglich die aus dem Osten zu erwartenden Proteste vorformulieren. Zu Frage A 67: Der Bundesminister für Wirtschaft hat sich in seiner Rede unmißverständlich zur Petersberg-Formel der strikten Einhaltung und vollen Anwendung des Viermächteabkommens über Berlin bekannt. Dabei 7382* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 hat er die von uns einzunehmende realistische Festigkeit mit aktuellen Beispielen erläutert, die teils aus seinem dienstlichen Bereich und teils aus der öffentlichen Diskussion in der Tagspresse stammen. Zu dieser zählt die von Ihnen unrichtig zitierte Äußerung. Graf Lambsdorff hat vielmehr generell gesagt, wir sollten nicht bei uns die Proteste vorformulieren, die möglicherweise aus dem Osten kommen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 68 und 69): Kann die Bundesregierung die in der Wirtschaftswoche vom 28. April 1978 zitierten Zahlen bestätigen, wonach derzeit rd. 23 800 Hochschulabsolventen und 16 000 Fachhochschulabsolventen arbeitslos sind und wonach von der Akademikerarbeitslosigkeit insbesondere die Geisteswissenschaftler betroffen sind? Kann die Bundesregierung die in dem genannten Artikel gemachten Angaben bestätigen, wonach am Ende des Jahrs 1977 insbesondere 6 000 ausgebildete Pädagogen arbeitslos waren, und wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der Geisteswissenschaftler, in Ausweichpositionen unterzukommen? Die von Ihnen zitierten Angaben aus der Wirtschaftswoche zur Akademikerarbeitslosigkeit sind zutreffend. Sie beziehen sich auf Ende September 1977. Richtig ist auch, daß in erheblichem Umfange Geisteswissenschaftler von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Zu dem genannten Zeitpunkt wurden 6 422 arbeitslose Lehrer mit Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluß gezählt. Allerdings war nur ein Teil hiervon, nämlich 2 192 Personen, Berufsanfänger. Die Lehrerausbildung ist sehr stark auf die pädagogische Arbeit in der Schule ausgerichtet. Es liegt in der Natur dieser Ausbildung, daß berufliche Ausweichmöglichkeiten geringer sind als in zahlreichen anderen akademischen Berufen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pack (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 70 und 71) : Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die in Art. 2 § 4 Nr. 2 und § 5 Nr. 2 der im Rentenanpassungsgesetzentwurf (21. RAG) (Drudcsache 8/1734) vorgesehene Regelung erstmals seit 1958 eine Absenkung der für das Jahr 1978 von der Bundesregierung festgelegten allgemeinen Bemessungsgrundlage in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten in Höhe von derzeit 21 608 DM (vgl. § 2 der RV-Bezugsgrößenverordnung 1978 vom 16. Dezember 1977 — BGB1. I S. 2581) um nachträglidi 2,5 v. H. für das zweite Halbjahr 1978 auf 21 068 DM zum Nachteil der Rentenberechtigten bewirkt, deren Versicherungsfall in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1978 und dem 31. Dezember 1978 eintritt? Hält es die Bundesregierung sozialpolitisch und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar, daß Rentenbewerber, deren Versicherungsfall im Lauf des Jahres 1978 eintritt und die sonst gleiche Berechnungsmerkmale aufweisen, eine um 2,5 v. H. geringere Rente erhalten, und zwar je nachdem, ob der Versicherungsfall im ersten oder im zweiten Halbjahr 1978 eintritt? Zu Frage A 70: Nach dem Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes soll die allgemeine Bemessungsgrundlage für die Zeit vom 1. Juli 1978 bis 31. Dezember 1981 abweichend von der Lohnentwicklung in dem maßgeblichen Dreijahreszeitraum festgesetzt werden. Hiermit soll vermieden werden, daß die allgemeine Bemessungsgrundlage sich in den nächsten Jahren stärker erhöht, als die Bestandsrenten angepaßt werden. Um zu erreichen, daß die Zugangsrenten sich künftig immer auf demselben Niveau befinden wie die Bestandsrenten, wird die allgemeine Bemessungsgrundlage in den nächsten Jahren in demselben Umfang erhöht, wie die Bestandsrenten jeweils angepaßt werden. Für die Zeit vom 1. Juli 1978 bis 31. Dezember 1979 soll — ausgehend von der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1977 — um 4,5 v. H. und für die Jahre 1980 und 1981 jeweils um 4 v. H. angepaßt werden. Die Neufestsetzung der allgemeinen Bemessungsgrundlage schon zum 1. Juli 1978 soll deshalb erfolgen, weil die Zahl der Renten, die auf einer — im Vergleich zu den übrigen Renten — überhöhten allgemeinen Bemessungsgrundlage berechnet werden, möglichst gering gehalten werden soll. Zu Frage A 71: Die Bundesregierung hält es sowohl aus sozialpolitischen als auch aus rechtlichen Erwägungen geradezu für geboten, aus ihrer Entscheidung über die Anpassung der Renten in den nächsten drei Jahren Konsequenzen auch für die Fortschreibung der allgemeinen Bemessungsgrundlage zu ziehen. Die Rentner, bei denen der Versicherungsfall im 1. Halbjahr 1978 eingetreten ist, werden nur einen vorübergehenden Vorteil haben. Es ist vorgesehen, den Vorsprung in Höhe von 2,56 v. H. bei diesen Renten ab 1981 im Zusammenhang mit den Rentenanpassungen stufenweise abzuschmelzen; für das Jahr 1981 sind entsprechende Regelungen im Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes enthalten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 72) : Wann wird die Bundesregierung durch Rechtsverordnung nach § 9 des Arbeitsförderungsgesetzes die Anmeldepflicht für Ausbildungsplätze generell oder in einem Modellversuch anordnen? Die obersten Selbstverwaltungsorgane der Bundesanstalt für Arbeit, die eine Rechtsverordnung nach § 9 Arbeitsförderungsgesetz durchführen müßten, haben sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen einer Meldepflicht-Verordnung befaßt. Sie haben dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht empfohlen, eine solche Verordnung zu erlassen. Als Ergebnis der Diskussion sowohl in der Selbstverwaltung der Bundesanstalt als auch in der 51. Arbeits- und Sozialministerkonferenz wurden jedoch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7383* Modellversuche und allgemeine Maßnahmen auf freiwilliger Grundlage zur Verbesserung der Transparenz auf dem Ausbildungsstellenmarkt durchgeführt oder eingeleitet. Ich teile die Auffassung, daß zunächst alle Möglichkeiten freiwilliger Maßnahmen ausgeschöpft werden sollten, bevor man die Überlegungen einer Meldepflicht weiterverfolgt. Der erklärte Widerstand der ausbildenden Wirtschaft gegen eine Meldepflicht, deren Nichtbefolgung als Pflichtverletzung mit einem Bußgeld geahndet werden müßte, könnte die Bereitschaft insbesondere kleinerer Betriebe, zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten, beeinträchtigen. Ich kann im übrigen mitteilen, daß die Bemühungen um mehr freiwillig gemeldete Ausbildungsplätze in diesem Jahr nicht ohne Erfolg geblieben sind. Zwischen Oktober und Ende April wurden 16,9 % mehr offene Ausbildungsstellen gemeldet als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Bewerber ist demgegenüber nur um 7,1 % gestiegen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 73 und 74) : Gedenkt die Bundesregierung, die Einrichtung von Datenbanken für toxikologisch gefährdete Arbeitsplätze zu fördern, da sich Produkte und Produktionsverfahren in der Industrie zunehmend schneller ablösen und zunächst für ungefährlich gehaltene Stoffe wie z. B. Vinylchlorid, Phenole und verschiedene Zusätze bei Lacken sich später in Langzeitwirkung oft als hochgiftig herausgestellt haben? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß durch die Einrichtung solcher Datenbanken eine therapeutisch und versorgungsrechtliche Behandlung der Spätschäden abgesichert würde, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 73: Die Erkenntnisse über die Gefährdung von Arbeitnehmern durch bestimmte Stoffe nehmen ständig zu. Die Bundesregierung fördert die Verbesserung des Erkenntnisstandes durch Vergabe von gezielten Forschungsaufträgen zur Humanisierung des Arbeitslebens. So ist u. a. von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund, ein Forschungsvorhaben vergeben worden, das den Zusammenhang zwischen Beschäftigung und Krankheit untersuchen soll. Bis jetzt reichen die gewonnenen Erkenntnisse noch nicht aus, Datenbanken für toxikologisch gefährdete Arbeitsplätze einzurichten. Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit. Die Berufsgenossenschaften haben inzwischen damit begonnen, bestimmte gefährliche Arbeitsplätze zu erfassen. In diesem Zusammenhang wird auf dem Auf- und Ausbau betrieblicher Arbeitsplatz- und Personalinformationssysteme große Bedeutung beigemessen. Zu Frage A 74: Bereits heute schreiben Vorschriften wie die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe sowie einige Unfallverhütungsvorschriften eine Gesundheitskartei für Arbeitnehmer vor, die wegen der Einwirkung bestimmter Schadstoffe arbeitsmedizinisch zu untersuchen sind. Die Karteiblätter enthalten Angaben über die Untersuchungsergebnisse sowie sonstige personen- und arbeitsplatzbezogene Daten. Sie müssen vom Arbeitgeber nach dem Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Berufsleben der zuständigen Behörde oder Berufsgenossenschaft zur Aufbewahrung übersandt werden. Damit ist es möglich, zu beurteilen, ob etwaige Spätschäden beruflich bedingt sind. Darüber hinaus sieht der Entwurf einer Unfallverhütungsvorschrift über den Umgang mit krebserzeugenden Stoffen die Anzeige weiterer arbeitsplatzbezogener Daten an die Berufsgenossenschaften vor. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß in Brüssel gegenwärtig der Entwurf einer EG-Richtlinie beraten wird. Diese sieht vor, daß neue chemische Stoffe vor ihrer Vermarktung durch den Hersteller auf etwaige gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Die Ergebnisse müssen einer nationalen Anmeldestelle sowie der EG-Kommission mitgeteilt werden. Da die von Stoffen ausgehenden Gefahren Auswirkungen am Arbeitsplatz, in der Umwelt und im Privatbereich haben können, prüft die Bundesregierung im Zuge dieser Arbeiten, wie eine zentrale Anmeldestelle und Erfassung neuer und ggf. bekannter Stoffe vorgesehen werden soll. Grundsätzlich ist es möglich, über Datenbanken Erkenntnisse über die Gefährdung von Arbeitnehmern durch gefährliche Stoffe zu. speichern und damit Ansatzpunkte bei der Behandlung und Abwicklung von Spätschäden zur Verfügung zu haben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 75 und 76) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Februar 1975 zur Anlegung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen innerstaatliche Geltung zu verschaffen und damit die Benachteiligung der Frauen bei der Entlohnung — Einstufung, Zulagen und andere Entgeltbestandteile, betriebliche Altersversorgung auf privater Grundlage, Anerkennung von gleichwertiger Arbeit durch Fortfall der Leichtlohngruppen — zu beseitigen? Welche Maßnahmen bereitet die Bundesregierung vor, um ihrer Verpflichtung aus der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen nachzukommen? Zu Frage A 75: Der Grundsatz der Lohngleichheit von Mann und Frau bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist durch Artikel 3 des Grundgesetzes und durch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bereits seit längerem in unserer Rechtsordnung abgesichert. Daher waren bei uns Rechtsvorschriften zur Durchführung der EG-Richtlinie vom 10. Februar 1975 innerhalb der bereits abgelaufenen 7384* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Durchführungsfrist nicht zwingend geboten. Soweit in der betrieblichen Praxis gegen den Grundsatz der Lohngleichheit verstoßen wird, können in erster Linie die betroffenen Frauen selbst, die Betriebsräte, die Gewerkschaften oder andere gesellschaftliche Gruppen dagegen vorgehen. Für die verbindliche Entscheidung von Streitigkeiten sind die Gerichte berufen. Die Bundesregierung hat insoweit kaum Möglichkeiten, unmittelbar zu helfen. Die Beseitigung der Leichtlohngruppen, die nicht direkt gegen den Lohngleichheitsgrundsatz verstoßen, aber häufig zu einer Benachteiligung der Frauen führen, ist eine allein von den Tarifvertragsparteien zu lösende Aufgabe. Sie wissen selbst, daß die Tarifvertragsparteien erhebliche Anstrengungen unternommen haben und die sog. Leichtlohngruppen vielfach beseitigt wurden. Hier handelt es sich vor allem um die Frage der Arbeitsbewertung und der Lohnfindung. Dies ist in dem letzten Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Anwendung des Artikels 119 EWG-Vertrag näher ausgeführt. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hat dem zugestimmt. Zu Frage A 76: Zur Durchführung der EG-Richtlinie vom 9. Februar 1976 über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sind nach Ansicht der Bundesregierung gleichfalls keine neuen Rechtsvorschriften bis zu dem im August 1978 ablaufenden Durchführungstermin zwingend geboten. Trotzdem prüft die Bundesregierung z. Z., ob nicht durch besondere Vorschriften der Grundsatz der Gleichbehandlung — einschließlich des gleichen Lohns bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit — weitergefördert und für alle Verpflichteten und Berechtigten verdeutlicht werden kann. Denn bei uns fehlen bisher ausdrückliche Vorschriften über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz, so daß die Rechtslage für die betroffenen Frauen nicht ohne weiteres erkennbar ist. Dabei könnte auch ein ausdrückliches Maßregelungsverbot gegenüber Frauen, die ihren Anspruch auf Gleichbehandlung geltend gemacht haben, sehr hilfreich sein, wie Sie, Frau Renger, bei Ihren eigenen Bemühungen in den letzten Jahren selbst erfahren mußten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 77): Trifft es zu, daß die besonders hohe Zahl von Frühgeburten, Fehlgeburten und die hohe Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik Deutschland mit der zu kurzen Mutterschutzzeit der Frauen vor der Geburt zusammenhängt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diesen Mißstand abzuschaffen und Mutter und Säugling einen angemessenen Schutz zu garantieren? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Reimers u. a. vom 2. September 1977 (BT-Druckssache 8/874) ausgeführt, ist die Säuglingssterblichkeit in den letzten Jahren erkennbar zurückgegangen, und zwar von 23,4 auf je 1 000 Lebendgeborene im Jahre 1970 auf 17,4 im Jahre 1976. Es ist jedoch festzustellen, daß die Säuglingssterbeziffern in vergleichbaren europäischen Industriestaaten stärker gesunken sind als in der Bundesrepublik. Dementsprechend hat sich die Position der Bundesrepublik vom 9. (1968) auf ,den 14. Platz (1976) verändert und muß als nicht befriedigend bezeichnet werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß zwischen der Dauer der Mutterschutzfrist und idem Umfang der Säuglingssterblichkeit kein nachweisbarer Zusammenhang besteht. Die Auffassung wird auch von der medizinischen Wissenschaft geteilt. Im übrigen haben auch Staaten mit einer niedrigeren Säuglingssterblichkeit als die Bundesrepublik im allgemeinen keine längeren Schutzfristen. Ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen den Früh- und Fehlgeburten und der Mutterschutzfrist besteht nach Auffassung der Bundesregierung ebenfalls nicht. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche Studien zur Erfassung der Ursachen und Hintergründe für die relativ ungünstige Situation in der Bundesrepublik in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse bestätigen, daß mangelnde Beteiligung an den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen eine wesentliche Ursache ist. Neben der mangelnden Beteiligung ist festzustellen, daß für gefährdete Schwangere nicht in ausreichendem Maße geeignete geburtshilfliche Kliniken vorhanden sind. Ferner werden Mängel und Lücken in ,der Versorgung von Neugeborenen und Säuglingen verantwortlich gemacht. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der obengenannten Studien zur Untersuchung der Ursachen der Mütter- und Säuglingssterblichkeit in der Bundesrepublik und der Versorgungsstrukturen in vergleichbaren europäischen Ländern mit niedrigeren Sterbeziffern bereitet die Bundesregierung von der Konzentration der klinischen Geburtshilfe über 'die stärkere Einbeziehung von Hebammen in die Betreuung von Mutter und Kind bis zur intensiven sozialpädiatrischen Betreuung entwicklungsgestörter Kinder gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung vor. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/1826 Fragen A 78 und 79) : Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium 1977/78 — entgegen der früheren Praxis — auch Nichtbeamte zu Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer bestellt hat, und teilt die Bundesregierung meine rechtsstaatlichen Bedenken gegen dieses Verfahren? Ist die Bundesregierung bereit, diese „auf Honorarbasis" tätigen Vorsitzenden, deren Amtsführung durch das Interesse an einer Erneuerung des Honorarauftrags beeinträchtigt werden kann, mit sofortiger Wirkung abzulösen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7385* Zu Frage A 78: Es trifft zu, daß der Bundesminister der Verteidigung auch Nicht-Beamte, und zwar als Angestellte mit Zeitarbeitsverträgen, nach dem BAT und mit Honorarverträgen zu Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen für Kriegsdienstverweigerer bestellt. Hiermit wird die mit dem rapiden Anstieg der Zahl der Antragsverfahren anfangs der siebziger Jahre notwendig gewordene Praxis fortgesetzt. Sie hat sich bewährt und ermöglicht einen flexiblen Personaleinsatz, der sich an dem jeweiligen Arbeitsanfall orientiert. Rechtliche Bedenken gegen dieses Verfahren bestehen nicht. Nach § 26 Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes ist von den Vorsitzenden lediglich die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst zu fordern; außerdem müssen sie das 32. Lebensjahr vollendet haben. Diese Voraussetzungen erfüllen alle Vorsitzenden. Zu Frage A 79: Die Bundesregierung sieht zur Zeit weder einen Anlaß noch eine Möglichkeit, auf die Mitarbeit von Vorsitzenden auf Honorarbasis zu verzichten. Das Risiko einer die Ergebnisse der Arbeit der Ausschüsse beeinträchtigenden Amtsführung dieser Vorsitzenden, die Sie, Herr Kollege, befürchten, hält die Bundesregierung nicht für gegeben, da die Ausschüsse an Weisungen nicht gebunden sind und die Vorsitzenden nur beratende Stimme haben. Darüber hinaus wäre es zur Zeit im Hinblick auf die Ungewißheit über die endgültige Form des Prüfungsverfahrens nach Auffassung der Bundesregierung unzweckmäßig, von der bisherigen Regelung abzuweichen, da eine schnelle und problemlose personelle Reaktion auf enventuelle organisatorische Änderungen dann erheblich erschwert werden würde. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strauß (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 80 und 81): Gibt es einen oder mehrere Fälle, daß an der Hochschule der Bundeswehr München Wehrdienstverweigerer als Assistenten oder wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt worden sind, ohne daß vor der Einstellung eine sicherheitsmäßige Überprüfung stattgefunden hat? Warum ist die Überprüfung gegebenenfalls unterblieben, dann nachträglich vorgenommen worden mit der Folge, daß eine Entlassung erfolgte, wodurch Forschungsaufträge mit einem finanziellen Aufwand von rund 750 000 DM unerledigt vorzeitig abgebrochen wurden? Zu Frage A 80: Es trifft zu, daß ein Diplom-Ingenieur, der 1974 einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt hatte, im November 1975 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule der Bundeswehr München angestellt wurde. Durch ein administratives Versehen beantragte die Hochschule die erforderliche Sicherheitsüberprüfung erst im April 1976. Da die Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes zu Sicherheitsbedenken führten, wurde der bis zum 30. April 1978 laufende Zeitvertrag nicht verlängert. Der wissenschaftliche Mitarbeiter hat hiergegen Klage vor dem Arbeitsgericht München erhoben. Das Arbeitsgericht hat der Klage in der 1. Instanz stattgegeben und entschieden, daß er bis längstens 1980 zu beschäftigen ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Vollständigkeit halber, Herr Kollege Strauß, darf ich darauf hinweisen, daß auch in einem anderen Fall versäumt wurde, die Sicherheitsüberprüfung rechtzeitig einzuleiten. Der Arbeitsvertrag mit diesem Mitarbeiter läuft jedoch in Kürze aus. Auf die nachträgliche Durchführung der Sicherheitsüberprüfung wurde aus diesem Grunde verzichtet. Zu Frage A 81: Es trifft nicht zu, daß Forschungsaufträge unerledigt abgebrochen werden mußten; es ist allein zu einer zeitlichen Verzögerung in der Arbeit an dem betreffenden wissenschaftlichen Projekt gekommen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 84) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) seit etwa einem halben Jahr systematisch alle Sende- und Empfangsgeräte der Amateurfunker in der DDR auf das militärische Einheitsgerät Teltow 250 umrüstet, und daß seit März 1978 die bisherigen Geräte nicht mehr benützt werden dürfen, und welche sicherheitspolitische Bedeutung mißt die Bundesregierung dieser Tatsache im Hinblick auf die Bundesrepublik Deutschland bei? Ein DDR-Fernmeldegerät mit der Bezeichnung „TELTOW 250" ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, daß die Gesellschaft für Sport und Technik üblicherweise mit ausgesondertem Fernmeldegerät der Nationalen Volksarmee ausgerüstet wird. Neben der Verwendung im Hobby-Sport dient dieses Gerät der vormilitärischen Ausbildung innerhalb der weitgehend durch die Gesellschaft für Sport und Technik getragenen Wehrerziehung der Jugend der DDR. Die in der DDR, wie in anderen Ländern des Warschauer Paktes, praktizierte vormilitärische Ausbildung zielt auf die Erhöhung des Ausbildungsstandes der Streitkräfte und hat daher grundsätzlich eine sicherheitspolitische Bedeutung. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 85 und 86): 7386* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Trifft es zu, daß die Bundesregierung entgegen allen bisherigen mündlichen und schriftlichen Erklärungen, der NATO-Flugplatz Upjever werde nach der Auflösung der Waffenschule 10 Drehscheibe für die fliegenden Kampfverbände F-4 F/RF-4 E und eine Nutzung von Upjever als Standort der zweiten Ausbildungsstufe für das Waffensystem MRCA „Tornado" könne nicht realisiert werden, nunmehr beabsichtigt, Upjever weiterhin Standort eines festen deutschen Verbandes bleiben zu lassen und gleichzeitig dem Landkreis sowie den örtlich betroffenen Kommunen das Entscheidungsrecht einzuräumen, im Falle der Abgabe einer positiven Studie durch den Führungsstab der Luftwaffe, Upjever als Standort der zweiten Ausbildungsstufe für das Waffensystem MRCA „Tornado" vorzusehen, und wenn ja, welche grundsätzlichen neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zwischen dem 27. April 1978 und dem 12. Mai 1978 gewonnen, die eine derartige Änderung der Haltung rechtfertigen? Wann ist die von Staatssekretär von Bülow am 12. Mai 1978 zugesagte Studie beim Führungsstab der Luftwaffe in Auftrag gegeben worden, auf welche konkreten Untersuchungsergebnisse bezieht sie sich, und wann wird mit ihrer endgültigen Erstellung gerechnet werden können? Die Frage der künftigen Nutzung des Flugplatzes Upjever beschäftigt das Bundesministerium der Verteidigung seit einiger Zeit. Ich habe mir daher am 12. Mai 1978 in Bonn von den Vertretern der betroffenen Gemeinden ihre Sorgen vortragen lassen. Hierbei wurde von den Vertretern der Gemeinden insbesondere auch auf die veränderte Beurteilung im Interessenkonflikt Arbeitsplätze — Fluglärm hingewiesen. Auf Grund dieses Gespräches habe ich den Führungsstab der Luftwaffe mit Schreiben vom 16. Mai 1978 beauftragt, in einer Studie untersuchen zu lassen, welche Möglichkeiten bestehen, um den Flugplatz Upjever etwa in dem jetzigen Umfang aufrechtzuerhalten. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob ein Teil der Umschulung auf das Flugzeug MRCATornado in Upjever durchgeführt werden kann. Ich rechne damit, daß mir das Ergebnis dieser Überprüfungen im Juli 1978 vorliegen wird. Selbstverständlich werde ich Sie dann entsprechend informieren. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 87 und 88): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Soldaten-und Traditionsverbände der Bundesrepublik Deutschland, wie z. B. die Arbeitsgemeinschaft der Reservisten, Soldaten- und Traditionsverbände, Ring Deutscher Soldatenverbände, Deutscher Soldatenbund, Kyffhäuser und Deutscher Soldaten- und Kriegerbund in Bayern Vereiniguncen sind, die in vollem Umfang auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und keinerlei verfassungsgefährdende und/oder sicherheitsgefährdende Ziele verfolgen? Sieht die Bundesregierung den sogenannten „Presseausschuß Demokratischer Initiative", der die in der Frage 87 genannten Traditions- und Soldatenverbände als „neonazistisch" bezeichnete, entsprechend dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 1. Juni 1977 als „kommunistische Tarnorganisation" mit verfassungsfeindlichen Zielen an, und wenn ja, welche Folgerungen ergeben sich daraus für die Beurteilung des von dieser Organisation herausgegebenen Berichts über neonazistische Aktivitäten 1977 (PDI-Sonderheft 2)? Zu Frage A 87: Ihre Frage nach allen Soldaten- und Reservistenverbänden, aus denen Sie, sehr geehrter Herr Kollege, dann einige beispielhaft herausgreifen, ist so pauschal, daß eine exakte Beantwortung nicht möglich ist. Im übrigen gibt die Bundesregierung öffentliche Werturteile über die politische Einstellung von Organisationen nur dann ab, wenn dazu wegen der Tätigkeit dieser Organisationen besonderer Anlaß besteht. Zu Frage A 88: Der Bundesregierung ist das in Ihrer Frage genannte Gerichtsurteil bekannt. Ich weise jedoch darauf hin, daß entgegen der Formulierung Ihrer Frage das Gericht keine Bewertung des PDI vorzunehmen, sondern ausschließlich die Frage zu beantworten hatte, ob ein zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der in Ihrer Frage zitierten Bezeichnung gegenüber einem Presseorgan bestehe. Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, das Urteil zu kommentieren oder gar von Presseorganen abgegebene Bewertungen öffentlich zu beurteilen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 89 und 90): Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, nachdem nach den Behauptungen des Pressesprechers des Bundesverteidigungsministeriums bei den von Düsenjägern des Jagdgeschwaders 74 verursachten beträchtlichen Schäden an Häusern und Industrieanlagen der Stadt Rain sowohl die Mindestflughöhe von 240 m angeblich nicht unterschritten und auch die Schallmauer angeblich nicht durchbrochen worden sein soll, die Mindestflughöhe über bewohnten Gebieten auf mindestens 600 m anzuheben, damit derartige Beschädigungen in Zukunft vermieden werden? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, zur Förderung der Wissenschaften das von seinem Pressesprecher festgestellte „physikalische Phänomen", das beträchtliche Zerstörungen durch Düsenmaschinen der Luftwaffe in der Stadt Rain erzeugte, obwohl diese Flugzeuge alle Flugauflagen erfüllt haben sollen, durch dafür geeignete Universitäten, Technische Universitäten oder unabhängige physikalische Anstalten untersuchen zu lassen? Zu Frage A 89: Moderne Flugabwehrsysteme können Flugzeuge in allen Höhenbereichen mit Ausnahme sehr niedriger Höhen wirksam bekämpfen. Aus diesem Grunde werden Einsätze sowohl der eigenen als auch der gegnerischen Luftstreitkräfte in sehr niedrigen Höhen erfolgen. Diese Einsätze fordern einen hohen Ausbildungsstand der Luftfahrzeugbesatzungen. Er kann nur durch ständiges Üben erhalten werden. Dies gilt auch für Jagdverbände, die die Hauptlast der Luftverteidigung in niedrigen Höhen tragen. Auf Übungsflügen bis zur gesetzlichen Mindestflughöhe von 150 Meter — in besonderen Gebieten bis zu 75 Meter — kann daher nicht verzichtet werden, ohne eine glaubwürdige Abschreckung in Frage zu stellen. Bis zum Vorliegen wissenschaftlicher Untersuchungsergebnisse zum Schadensfall „Rain/Lech" wurde jedoch — um ähnliche Vorfälle zu vermeiden — die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Tiefflugabfangübungen unter Inkaufnahme von Ausbildungserschwernissen eingeschränkt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7387* Zu Frage A 90: Der für die Untersuchung zuständige General Flugsicherheit in der Bundeswehr hat bereits Aufträge zur Klärung der aerodynamischen Vorgänge im schallnahen Bereich an eine Reihe von Institutionen erteilt. Mit Ergebnissen kann erst in einiger Zeit gerechnet werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 91 und 92): Wird die Bundesregierung gemäß einer am 6. Dezember 1977 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Entschließung bis zum 1. Juli 1978 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen ihr Einverständnis mitteilen, eines der kommenden Jahre zum „Internationalen Jahr der alten Menschen" zu proklamieren? Welche politischen Schwerpunkte sollten nach Ansicht der Bundesregierung gegebenenfalls in einem solchen Jahr bezüglich der besonderen Thematik gesetzt werden? Zu Frage A 91: Die Bundesregierung hat sich bereits positiv zur Verkündung eines internationalen Jahres für Fragen des Alterns geäußert. Zwar dürfen in ein derartiges Jahr keine zu hohen Erwartungen gesetzt werden, jedoch hat sich nach bisheriger Erfahrung immerhin gezeigt, daß solche Proklamationen die Möglichkeit bieten, im nationalen Bereich die jeweilige Problematik den Bürgern deutlicher zu machen. Eine Häufung solcher internationaler Jahre sollte allerdings schon deshalb vermieden werden, weil die Bedeutung, die man einer solchen Proklamation gibt, sich notwendig für die Öffentlichkeit abschwächen würde. Das Internationale Jahr der älteren Generation sollte deshalb erst nach 1982 stattfinden. Zu Frage A 92: Nach Auffassung der Bundesregierung sollte das zentrale Thema eines solchen Jahres die „Integration der älteren Menschen in die Gesellschaft" heißen. Zur Erreichung dieses Hauptzweckes der Altenpolitik sind erforderlich: 1. Die Erhaltung der Unabhängigkeit der älteren Menschen (materielle Sicherung, altersgerechte Wohnungen, Verbleiben in der gewohnten Umgebung) 2. Verbesserung der Rolle der älteren Menschen in der Gesellschaft 3. Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (Teilnahme am kulturellen und sozialen Geschehen) 4. Schaffung der . erforderlichen stationären und ambulanten Einrichtungen für die älteren Menschen 5. Die medizinische Versorgung älterer Menschen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 93): Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß der Anteil tuberkulosekranker Mitbürgerinnen und Mitbürger sowohl hinsichtlich Neu- al? auch Wiedererkrankung unter Ausländern zum Teil erheblich höher liegt als unter Deutschen, und wie beurteilt sie diese Erscheinung, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese überhöhte Rate abzubauen? Die Tatsache einer häufigeren Erkrankung an Tuberkulose bei Ausländern im Vergleich zur deutschen Bevölkerung ist der Bundesregierung bekannt. Eine Senkung der Morbidität wird nur in begrenztem Maße möglich sein, da ein Teil der Ursachen kaum beeinflußbar ist; andererseits ist das Problem nicht von einem solchen Gewicht, daß Sonderregelungen, die leicht als diskriminierend empfunden werden, gerechtfertigt wären. Da den Gesundheitsämtern das Problem vertraut ist, geschieht das Erforderliche im Rahmen der Überwachung von Risikogruppen. In den Ländern, die Schirmbildreihenuntersuchungen anbieten, sind Überlegungen im Gange, noch auf Zielgruppen orientierte Maßnahmen zu offerieren, bei denen bestimmte Ausländergruppen besonders zu berücksichtigen wären. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 94) : Treffen nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung Pressemitteilungen zu, daß Mastbullen Substanzen ins Futter gemischt werden, die das Wachstum und den Fleischansatz verbessern sollen, in Wirklichkeit aber nur zur Wasseranlagerung im Gewebe führen, und wenn ja, erwägt die Bundesregierung ein Vertriebs- oder Produktionsverbot derartiger Präparate? Bei dem von Ihnen angeführten Beispiel dürfte es sich um die verbotene Anwendung von schilddrüsenhemmenden Stoffen, sogenannten Thyreostatica, handeln, die einen erhöhten Wassergehalt des Fleisches zur Folge haben. Nach den Vorschriften der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung vom 3. August 1977, die auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gestützt ist und entsprechende Vorschriften des bis dahin geltenden Lebensmittelgesetzes abgelöst hat, ist die Anwendung u. a. von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung zum Zwecke der Beeinflussung der Beschaffenheit des Fleisches oder des Fleisch- und Fellansatzes verboten. Solche Stoffe dürfen nach § 3 Abs. 2 dieser Verordnung nicht in den Verkehr gebracht und nach § 25 Abs. 2 I Nr. 7 des Arzneimittelgesetzes auch als Tierarzneimittel nicht zugelassen werden. Entgegen den bestehenden Verboten gewonnenes Fleisch darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Auch nach den 7388* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 futtermittelrechtlichen Vorschriften dürfen diese Stoffe als Futterzusatzstoffe nicht verwendet werden. Nach den fleischbeschaurechtlichen Vorschriften in der seit 1973 geltenden Fassung sind im Rahmen der amtlichen tierärztlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung regelmäßig Untersuchungen u. a. auf Rückstände solcher Stoffe durchzuführen. Mir ist bekanntgeworden, daß vor kurzem im Rahmen dieser Untersuchungen, deren Durchführung in der Zuständigkeit der Länder liegt, Fleisch von einer Reihe von Schlachttieren wegen der verbotenen Anwendung von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung beanstandet und untauglich beurteilt worden ist. Bei dieser eindeutigen Sachlage wird der Erlaß weiterer Vorschriften für diesen Bereich nicht erwogen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 95 und 96) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um zu verhindern, daß zum Nachteil der Verbraucher das Fleisch von mit muskelbildenden Präparaten behandelten Tieren — wie zuletzt z. B. die sogenannten Wasserbullen — auf den Markt gelangt? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welchem Weg diese Präparate in den Besitz der Tierhalter kommen, und welche Möglichkeiten sieht sie, dies in Zukunft zu verhindern? Zu Frage A 95: Nach den Vorschriften der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung vom 3. August 1977, die auf das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gestützt ist und entprechende Vorschriften des bis 'dahin geltenden Lebensmittelgesetzes abgelöst hat, ist die Anwendungg von „muskelbildenden Präparaten", soweit es der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden und vor Irreführung und Täuschung erfordert, verboten. Die Verbote beziehen sich insbesondere auf Stoffe mit östrogener und thyreostatischer Wirkung. Entgegen den bestehenden Verboten gewonnenes Fleisch darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Auch nach ,den futtermittelrechtlichen Vorschriften dürfen diese Stoffe als Futterzusatzstoffe nicht verwendet werden. Bei dem von Ihnen angeführten Beispiel dürfte es sich um die verbotene Anwendung von schilddrüsenhemmenden Stoffen, sogenannten Thyreostatica, handeln, die einen erhöhten Wassergehalt ,des Fleisches zur Folge haben. Nach den fleischbeschaurechtlichen Vorschriften in der seit 1973 geltenden Fassung sind im Rahmen der amtlichen tierärztlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung regelmäßig Untersuchungen u. a. auf Rückstände solcher Stoffe durchzuführen. Mir ist bekanntgeworden, daß vor kurzem im Rahmen dieser Untersuchungen, deren Durchführung in der Zuständigkeit der Länder liegt, Fleisch von einer Reihe von Schlachttieren wegen der verbotenen Anwendung von Stoffen mit thyreostatischer Wirkung beanstandet und untauglich beurteilt worden ist. Zu Frage A 96: Der Bundesregierung liegen bisher keine ausreichenden Berichte darüber vor, auf welchen illegalen Wegen die Präparate in den Besitz der Tierhalter gekommen sind. Mir ist jedoch bekannt, daß in den betreffenden Fällen von den zuständigen Landesbehörden Verfolgsuntersuchungen eingeleitet worden sind, deren Ergebnis abzuwarten sein wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 98) : Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Tatsache zuziehen, daß jährlich im Bundesgebiet ca. 130 000 Führerscheine wegen Alkoholeinfluß am Steuer eingezogen werden müssen und 1976 3 200 Tote und 47 000 Schwerverletzte durch Alkohol im Straßenverkehr zu beklagen waren? Die Bundesregierung wird durch Information und Unterrichtung der Verkehrsteilnehmer nach wie vor stets sehr nachdrücklich auf die Gefahren des Alkohols für den Straßenverkehr hinweisen. Die Vorschriften über das Verbot des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluß entsprechen dem internationalen Maßstab und den wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie sind erst 1973 durch die Einführung des 0,8-Promille-Gefahrengrenzwertes auf den neuesten Stand gebracht worden. Diese Bestimmungen sind nicht ohne Wirkung geblieben. Die Zahl der alkoholbedingten Unfälle mit getöteten Personen 1976 im Vergleich zu 1972 hat um ca. 30 % abgenommen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß im Wege wirksamer Kontrollen durch die Polizei der Länder für eine Beachtung der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gesorgt wird. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1826 Fragen A 99 und 100) : Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, daß in Zukunft bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sowie bei der Ersatzausstellung für einen abhanden gekommenen Führerschein die als sogenannte „Säuferbalken" kritisierte Balken-Kennzeichnung im Führerschein unterbleibt? Wann ist in der Bundesrepublik Deutschland mit der Einführung des neuen Führerscheinmusters nach dem Wiener Weltabkommen über den StraBerverkehr zu rechnen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7389e Zu Frage A 99: Das Verfahren über die Aushändigung des Führerscheins ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Es stellt sicher, daß der Führerschein unmittelbar nach bestandener Prüfung vom Prüfer nach entsprechendem Vermerk im Führerschein ausgehändigt werden kann 'und vermeidet damit für den Prüfling das Aufsuchen der Verwaltungsbehörde, um dort den Führerschein in Empfang zu nehmen. Der Prüfvermerk wird im Führerschein durchgestrichen (sog. „Säuferbalken") — bei Ersatzführerscheinen, — bei Umschreibungen von ausländischen Führerscheinen, von Bundeswehr- und Behördenführerscheinen, von DDR-Fahrerlaubnissen und von Fahrerlaubnissen der Truppe eines nicht-deutschen NATO-Vertragsstaates, — bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne Prüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Anteil der Führerscheine ohne Prüfvermerk von Personen, denen die Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholdeliktes entzogen war, beträgt nur etwa 40 %. Das Durchstreichen des Prüfvermerks soll und kann deshalb den Führerscheininhaber nicht diskriminieren. Diese Auffassung teilt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. November 1974, in dem die Streichung des Prüfvermerks als „inhaltlich neutraler Akt" gewertet wurde. Im Zusammenhang mit der von den Europäischen Gemeinschaften beabsichtigten Einführung eines EG-Führerscheins, der sich an das Führerscheinmuster des Wiener Weltabkommens über den Straßenverkehr eng anlehnt, wird es erforderlich werden, das Verfahren über die Aushändigung des Führerscheins durch den Prüfer zu ändern. Nach dem gegenwärtigen Beratungsstand ist im EG-Führerschein kein Prüfvermerk vorgesehen. Dadurch würde sich das Problem lösen, so daß eine vorherige Änderung des Aushändigungsverfahrens nicht notwendig erscheint. Es ist vorgesehen, im Herbst dieses Jahres diese Angelegenheit mit den zuständigen obersten Landesbehörden vor allem unter administrativen Gesichtspunkten zu erörtern. Zu Frage A 100: Die EG-Kommission hat in ihrem Richtlinienvorschlag für den EG-Führerschein ein Muster vorgesehen, das dem Wiener Weltabkommen über den Straßenverkehr entspricht. Der EG-Ministerrat wird voraussichtlich im November dieses Jahres über die Einführung dieses Führerscheins entscheiden. Nur wenn dies wider Erwarten nicht geschieht, würde sich die Einführung eines Führerscheinmusters nach dem Wiener Weltabkommen auf nationaler Ebene rechtfertigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Schienenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) von der Deutschen Bundesbahn und der Reichsbahn Personenwagen eingesetzt werden, die sehr veraltet sind, z. T. erhebliche Schäden aufweisen und nicht den geringsten Reisekomfort bieten, und gedenkt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß zumindest die Deutsche Bundesbahn bei den Zügen auf den Transitstrecken einen modernen Wagenpark einsetzt? Der von der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) im Schienenverkehr zwischen Berlin und dem übrigen Bundesgebiet eingesetzte Reisezugwagenpark entspricht in seinem Komfortangebot noch nicht dem DB-internen Standard im Fernverkehr. Dies ist jedoch nicht von der Deutschen Bundesbahn zu vertreten. Im Reisezugverkehr auf den Transitstrecken ist von den beiden Bahnverwaltungen das „Übereinkommen über die gegenseitige Nutzung der Personen- und Gepäckwagen im internationalen Verkehr (RIC) " anzuwenden. Danach hat die DB nur Dispositionsmöglichkeiten bezüglich der von ihr zu stellenden Reisezugwagen; bei der Auswahl muß derzeit noch auf ältere technische Einrichtungen im Netz der DR Rücksicht genommen werden. Die Unternehmensleitung der DB, die einer Komfortsteigerung im Berlinverkehr grundsätzlich aufgeschlossen gegenübersteht, hat die bestehenden Schwierigkeiten und mögliche Abhilfemaßnahmen kürzlich ausführlich mit dem Berliner Senator für Wirtschaft erörtert. Die DR hat nach Auskunft der DB ihrerseits in Aussicht gestellt, daß in ihrem Streckennetz bis 1982 die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, um auch moderne, elektrisch beheizte und klimatisierte Reisezugwagen übernehmen zu können. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 102 und 103) : Welche Möglichkeiten stehen der Bundesregierung zur Verfügung, um die Sicherheit aller an Charterflügen Beteiligten nachhaltig zu gewährleisten? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenüber Chartergesellschaften, deren Flüge bereits unglücklich endeten, um für die Zukunft die Sicherheit der Passagiere und anderer Beteiligten zu gewährleisten? Zu Frage A 102: Deutsche Luftfahrtunternehmen unterliegen der Genehmigungspflicht. Sie werden vom Luftfahrt-Bundesamt ständig überwacht. Ausländische Luftfahrtunternehmen werden aufgrund des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO-Abkommen) von ihrem Heimat- 7390* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 staat überwacht. Die Bundesrepublik hat jedoch folgende Möglichkeiten, auf die Sicherheit ausländischer Luftfahrtunternehmen einzuwirken: — Kontrolle der nach dem ICAO-Abkommen vorgeschriebenen Papiere (Lizenzen, Lufttüchtigkeitszeugnis usw.) — Prüfung der Flugvorbereitung, soweit der Flug von einem deutschen Flughafen aus angetreten wird — Ahndung von Verstößen gegen Luftverkehrsvorschriften — Erteilung eines Startverbotes bei offensichtlichen Mängeln am Flugzeug oder bei der Besatzung — Einschaltung des Heimatstaates des Luftfahrtunternehmens, der verpflichtet ist, Mängel zu beseitigen — Vorschlag zur Ergänzung der internationalen Sicherheitsvorschriften, die nach Ratifizierung für alle Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation verbindlich werden. In der ICAO sind fast alle luftfahrttreibenden Staaten vertreten. Zu Frage A 103: Soweit deutsche Luftfahrtunternehmen betroffen sind, werden nach Feststellung der Unfall- oder Störungsursachen entsprechende Abhilfemaßnahmen unmittelbar eingeleitet. Bei ausländischen Luftfahrtunternehmen wird die Luftfahrtbehörde des Staates, dem die Verantwortung für die Aufsicht über den Flugbetrieb des Unternehmens obliegt, zur Beseitigung evtl. Mängel aufgefordert. Nach dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt hat der (Eintragungs-)Staat die Pflicht, erkannten Mängeln abzuhelfen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 104) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn generell die Auflassung sämtlicher, den Bundesbahnbenutzern offenstehender Toilettenanlagen auf dem Gelände aller Bahnhöfe verfügt hat, die nicht als Umsteigebahnhöfe klassifiziert sind, und ist die Deutsche Bundesbahn gegebenenfalls bereit, eine solche generelle Entscheidung rückgängig zu machen und im Interesse der öffentlichen Hygiene derartige Toilettenanlagen auch in Zukunft vorzuhalten? Eine generelle Verfügung des von Ihnen genannten Inhalts ist von der Deutschen Bundesbahn (DB) nicht erlassen worden. Die DB entscheidet über die Vorhaltung von Toiletten auf Bahnhofsgelände im Einzelfall. Im übrigen möchte ich Ihnen vorschlagen, falls Sie weitere Einzelheiten des Themas erörtern wollen, dies in schriftlichem Kontakt mit dem Bundesverkehrsministerium zu tun. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 105 und 106) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Deutsche Bundesbahn einen Sonderwagen der Initiative „Weg mit den Berufsverboten" zur Verfügung gestellt und eine Pressekonferenz im Zuge sowie hinweisende Durchsagen unter Verwendung der Agitatinsvokabel „Berufsverbot" auf diese Pressekonferenz jedenfalls im Bahnhof Bonn gemacht hat? Wenn ja, welche Dienststellen der Deutschen Bundesbahn sind für diese Vorgänge verantwortlich, und sieht die Bundesregierung darin eine Unterstützung der kommunistisch beeinflußten Agitation gegen angebliche „Berufsverbote"? Zu Frage A 105: Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn hatte ein privater Besteller bei der Generalvertretung Hamburg einen Gesellschaftswagen für den 27. April 1978 zur Vorstellung eines Buches im Rahmen einer von Bonn Hauptbahnhof nach Koblenz Hauptbahnhof und zurück fahrenden Pressekonferenz bestellt und bezahlt. Da der Sonderwagen nicht im örtlichen Wagenstandsanzeiger vermerkt war, und für den Aufenthalt des betreffenden D 521 zum Einsteigen der Teilnehmer nur 2 Minuten zugestanden werden konnten, hat der Bahnhof Bonn Hauptbahnhof kurz vor dem Einlaufen dieses Zuges in den Bahnhof über den Bahnhofslautsprecher den Standort des Sonderwagens auf Verlangen von Teilnehmern mit folgendem Hinweis ausrufen lassen: „Der Wagen für die Teilnehmer an der Pressekonferenz für vom Berufsverbot betroffene Eisenbahner befindet sich am Schluß des Zuges." Aus dem Sonderwagen heraus sind keine Parolen über Lautsprecher verbreitet worden. Zu Frage A 106: Bei der Bestellung des Sonderwagens war ein politischer Akzent für die beteiligten Dienststellen der Deutschen Bundesbahn nicht erkennbar. In dem im Bonner Hauptbahnhof über den Bahnhofslautsprecher gegebenen Hinweis auf den Standort des Sonderwagens sieht die Bundesregierung keine Unterstützung der — wie Sie, Herr Kollege, es nennen — kommunistisch beeinflußten Agitation gegen angebliche „Berufsverbote". Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 107 und 108): Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß auf den Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn mit dem Slogan „Mit der DB zum Jugendfestival" für eine Pfingstveranstaltung der SDAJ in der Westfalenhalle geworben wurde? Hält die Bundesregierung die SDAJ für so förderungswürdig, daß sie den Eindruck einer Kooperation zwischen SDAJ und Deutscher Bundesbahn für unbedenklich hält und die im Plakat genannte Fahrpreisermäßigung von 40 Prozent als angemessen betrachtet? Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7391* Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) hatte die SDAJ für eine Veranstaltung in Dortmund am 13. und 14. Mai 1978 mehrere Sonderzüge bei der DB bestellt. Dafür hatte die DB aus kommerziellen Gründen die Werbung für diese Veranstaltung auf Bahngebiet zugelassen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Entscheidung der DB mit kommerziellen Gründen nicht gerechtfertigt werden kann und hat den Vorstand der DB entsprechend angeschrieben. Inzwischen hat der Vorstand der DB verfügt, daß derartige Werbung unterbleibt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 109 und 110): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Erlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. April 1978, wonach dieser nach den Erfahrungen in Baden-Württemberg die Durchführung der Regionalgespräche in bezug auf die neue Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn in der ursprünglich vorgesehenen Form in Nordrhein-Westfalen nicht mehr für sinnvoll hält? Haben sich in der Zwischenzeit und auf Grund verschiedener Erfahrungen neue Überlegungen ergeben, wie über die neue Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn zukünftig Regionalgespräche zu führen sind? Zu Fragen A 109: Bei Maßnahmen wie der Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung hat die Deutsche Bundesbahn nach § 44 des Bundesbahngesetzes der zuständigen obersten Landesverkehrsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Regionalgespräche sind nicht im Anhörungsverfahren nach § 44 Bundesbahngesetz vorgesehen. Sie wurden lediglich bei der Länderverkehrsministerkonferenz am 11./12. Mai 1977 zusätzlich vereinbart, um der Deutschen Bundesbahn und den betroffenen örtlichen Behörden, Verbänden und politischen Instanzen Gelegenheit zu geben, das Für und Wider der vorgesehenen Maßnahmen im einzelnen sachlich zu erörtern. Es bleibt aber letztlich Sache der Länder, in welcher Form sie ihre Stellungnahmen erarbeiten. Die Bundesregierung hat erst nach Vorliegen des förmlichen Antrages der Deutschen Bundesbahn auf Streckenveränderung und der dazu abgegebenen Stellungnahme der Landesverkehrsbehörde ihre Entscheidung zu treffen. Zu Frag A 110: Im Juni des Jahres werden die Länder Rheinland-Pfalz und Saarland im Rahmen des Anhörungsverfahrens noch Regionalgespräche durchführen. Die dabei und in Baden-Württemberg gemachten Erfahrungen werden bei der Länderverkehrsministerkonferenz am 5./6. Juli des Jahres mit dem Bundesminister für Verkehr erörtert. Dabei wird sich dann entscheiden, ob und wie künftig weitere Regionalgespräche geführt werden sollen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 111 und 112): Trifft es zu, daß sich die DDR nach wie vor weigert, die Juniorenfahrkarten der Deutschen Bundesbahn auf ihrem Gebiet zuzulassen, und behandelt die Bundesregierung dieses Thema in den derzeit laufenden Verhandlungen mit der DDR? Ist die Bundesregierung bereit, zwischenzeitlich alternative Regelungen für jugendliche Transitreisende auf den Wegen von und nach Berlin zu schaffen? Zu Frage A 111: Ja! Die Deutsche Bundesbahn ist bemüht, in ihren Verhandlungen mit der Deutschen Reichsbahn die die vsl. im Juli 1978 stattfinden werden, über diesen Problemkreis zu sprechen. Zu Frage A 112: Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn bemühen sich derzeit um eine. Ersatzlösung für Jugendliche aus Berlin (West). Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 113): Ist die Bundesregierung bereit, Kraftstofftanks in die Liste der Fahrzeugteile aufzunehmen, die nach § 22 StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, nachdem es in letzter Zeit Unfälle gegeben hat, in denen Kunststofftanks insbesondere bei Motorrädern mit schrecklichen Folgen explodiert sind? Der Bundesregierung ist bislang ein, Unfall bekanntgeworden, bei dem offenbar ein nachträglich an einem Kraftrad montierter Kraftstofftank aus Kunststoff für die Schwere des Unfalls mitentscheidend war. Die Bundesregierung wird diesen Fall zum Anlaß nehmen zu prüfen, ob eine Bauartgenehmigung (§ 22 a StVZO) für Kraftstofftanks an Krafträdern gerechtfertigt ist. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 114): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesdruckerei von jedem Lehrstellenbewerber eine Gebühr von 20 DM für Prüfungsunterlagen fordert, wobei angenommene Bewerber die Gebühr zurückerhalten, nicht angenommene Bewerber jedoch keine Rückerstattung bekommen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Verfahren, und ist sie bereit, auf eine Streichung dieser Gebühr bei der Bundesdruckerei hinzuwirken? 7392* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Die Bundesdruckerei erhebt von Lehrstellenbewerbern keine Gebühren für Prüfungsunterlagen. In Berlin legen alle Interessenten für einen Ausbildungsplatz in einem Beruf der Berufsgruppe der Drucker vor dem Verband der Druckindustrie eine Eignungsfeststellung ab und bewerben sich dann mit den Unterlagen über die dabei erzielten Ergebnisse bei einem einschlägigen Ausbildungsbetrieb um Einstellung als Auszubildender. Der Verband der Berliner Druckindustrie erhebt von jedem Teilnehmer an der Eignungsfeststellung eine sogenannte Schutzgebühr in Höhe von 20,--DM. Diese Gebühr wird von dem Verband später denjenigen Auszubildenden erstattet, die einen Ausbildungsvertrag in einem Beruf der Berufsgruppe der Drucker abschließen. Die Bundesregierung wird die Angelegenheit verfolgen und versuchen, Abhilfe zu schaffen. Ihr ist bekannt, daß bereits seit längerem vom Senator für Arbeit in Berlin versucht worden ist, den Verband der Druckindustrie zu veranlassen, von der Kostenerhebung abzusehen. Dieses hat der Verband bisher abgelehnt. Lediglich in Fällen sozialer Härte wird auf die sog. Gebühr verzichtet. Auch die Bundesanstalt für Arbeit und die zuständige Industrie-und Handelskammer mißbilligen die Verbandspraxis. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 117 und 118) : Liegt ein Kabinettbeschluß der Bundesregierung, wonach das Hotel Petersberg vom Bund erworben werden soll, vor, und wann soll bejahendenfalls mit seiner Ausführung begonnen werden? Welche wesentlichen architektonischen Umbaumaßnahmen werden gegebenenfalls bei der Neugestaltung des Petersberghotels für erforderlich gehalten, und auf welche Summe werden sich Anschaffungs- und Umbaukosten belaufen? Zu Frage A 117: Die Bundesregierung hat in der Sitzung vom 3. Mai 1978 ihren Grundsatzbeschluß vom 25. Mai 1977 bekräftigt, ein Gästehaus für Zwecke des Bundespräsidenten und der Bundesregierung einzurichten. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wurde beauftragt, in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister der Finanzen die Voraussetzungen für eine abschließende Kabinettentscheidung noch im Juni zu schaffen (Standortalternativen). Erst danach kann eine Entscheidung des Bundeskabinetts für die eine oder andere Standortalternative fallen. Zu Frage A 118: Wie sich aus der Antwort auf die erste Frage ergibt, können Angaben über die möglichen Anschaffungs- und Umbaukosten im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Für den Petersberg kann jedoch schon jetzt gesagt werden, daß lediglich eine Modernisierung und Sanierung der Liegenschaft in Betracht käme, da dort Erweiterungs- oder Zubauten, wie sie in der Öffentlichkeit diskutiert wurden (Hotelneubau), wegen der Belange des Naturschutzes nicht zulässig sind. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 119 und 120) : Beabsichtigt die Bundesregierung, im Lauf dieser Legislaturperiode eine Novelle zum Erschließungsrecht einzubringen, und wenn ja, mit welcher Zielrichtung? Welche Erkenntnisse hat die beim Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bestehende Studiengruppe zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen bislang gesammelt, und für wann kann mit der Vorlage konkreter Änderungsvorschläge gerechnet werden? Zu Frage A 119: Wie bereits dem Abgeordneten Lorenz Niegel auf seine Fragen zur Fragestunde am 10./11. Mai 1978 mitgeteilt worden ist, sind Vorarbeiten für eine Änderung des Erschließungsbeitragsrechts eingeleitet worden (Bericht der Arbeitsgruppe „Erschließungsbeitragsrecht") ; u. a. wegen der Schwierigkeiten, einen praktikablen und gerechten Verteilungsmaßstab zu finden, ist jedoch die Vorlage eines Gesetzentwurfs noch in dieser Legislaturperiode nicht vorgesehen. Zu Frage A 120: Die Arbeit der Studiengruppe „Beschleunigung der Genehmigungsverfahren im Bauwesen", in der u. a. auch Vertreter der drei Fraktionen im Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages mitwirken, hat eine Reihe von Anregungen und Vorschlägen erbracht, die sich sowohl auf Genehmigungsverfahren im Bereich des landesrechtlichen Bauordnungsrechts als auch des Bundesbaugesetzes erstrecken. Die Vorschläge und Anregungen betreffen sowohl Fragen der Durchführung der Rechtsvorschriften in beiden Bereichen — hier muß die Umsetzung durch die Länder erfolgen — als auch Punkte, die legislatorische Schritte erfordern. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat den beteiligten Bundesressorts bereits einen vorläufigen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht zur Abstimmung zugeleitet. Die Länder ihrerseits sind in der ARGEBAU mit der Vorbereitung von Mustergesetzentwürfen zur Änderung der Musterbauordnung als Vorlage für Änderungen der Landesbauordnungen beschäftigt. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird im 15. Bundestags-Ausschuß über die bisherige Arbeit der Studiengruppe in Kürze berichten. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 123) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den im Auftrag der amerikanischen Regierung durchgeführten Untersuchungen über das Verhalten der Unternehmer gegenüber staatlichen Förderungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland, die das Ergebnis hatten, daß staatliche Förderungsmaßnahmen im Bereich von Forschung und Entwicklung nur eine sehr untergeordnete Rolle bei Forschungs- und Innovationsentscheidungen der Wirtschaft haben? Im Rahmen von größeren Untersuchungen der nationalen amerikanischen Wissenschaftsstiftung (National Science Foundation), Leitung Prof. A. H. Rubinstein, hat das Battelle-Institut im Jahre 1973/ 74 im Unterauftrag für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eine Länder-Studie mit dem Thema „Wirkungen ausgewählter staatlicher Maßnahmen auf das Innovationsverhalten der Unternehmen in zwei Branchen" durchgeführt. An deren Finanzierung hat sich das Bundesministerium für Forschung und Technologie beteiligt, um eine möglichst vollständige Auswertung der Erhebungen zu ermöglichen. Die Länder-Studie basiert auf 22 Befragungen in 13 Unternehmen vorwiegend aus den Branchen Maschinenbau und Chemie und wurde im September 1977 vorgelegt. Erhebungsmethode und Befragungskreis waren von A. H. Rubinstein vorgegegeben. Die Ergebnisse der Studie kleiden die Verfasser in relativ allgemein gehaltene Thesen. Deren Aussagekraft beurteilen die Verfasser selbst wegen der geringen empirischen Basis als nicht repräsentativ. Die Bundesregierung mißt deshalb den in dieser Studie enthaltenen Ergebnissen insbesondere wegen der mangelnden Repräsentanz geringe Bedeutung bei. Sie betrachtet die Ergebnisse im wesentlichen als überholt. Das breite, positive Echo auf das von der Bundesregierung am 12. April 1978 verabschiedete forschungs- und technologiepolitische Konzept für kleine und mittlere Unternehmen bestärkt sie vielmehr in ihren Bemühungen, in gesamtwirtschaftlichem Interesse liegende Innovationen auf breiter Basis verstärkt zu fördern. Anlage 39 Antwort des Bundesminister Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen A 124 und 125) : Welche Vorstellung hat die Bundesregierung hinsichtlich des Baus einer deutschen Urananreicherungsanlage in Gronau? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß eventuell der sogenannte trilaterale Vertrag modifiziert werden sollte? Zu Frage A 124: Die Bundesregierung fördert den Aufbau von Urananreicherungskapazitäten nach dem Gaszentrifugenverfahren im Rahmen des trilateralen Übereinkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden. Der Aufbau der Demonstrationskapazität von 2 000 jato UTA (Urantrennarbeit) ist begonnen worden an den Standorten Capenhurst (Großbritannien) und Almelo (Niederlande) mit Anlagen von 200 jato. Sobald der Baubeschluß für die Erweiterung dieser Anlagen auf 600 jato getroffen ist und entsprechende Maßnahmen eingeleitet sind, wird auch mit der Eröffnung des Standortes Gronau begonnen werden. Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für den Standort Gronau wurde bereits eingeleitet. Zu Frage A 125: Das 1970 in Almelo geschlossene Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden ist eine gute Basis für den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern auf dem Gebiet der Gasultrazentrifuge. Die hier anstehenden aktuellen Aufgaben und Probleme sind nach Auffassung der Bundesregierung bei konstruktivem Zusammenwirken aller Beteiligten unter Ausschöpfung der nach den vertraglichen Vorschriften gegebenen Möglichkeiten zu lösen, und wir hoffen, daß dies gelingt. Anlage 40 Antwort des Bundesminister Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen A 126 und 127): Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, wonach die Arbeitsausnutzung der deutschen Kernkraftwerke 1977 insgesamt nur ca. 55 v. H. betrug und dabei insbesondere die Siedewasserreaktoren unter 30 v. H. lagen, auf welche Faktoren ist dies gegebenenfalls zurückzuführen, und sind diese längerfristiger Natur? Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen darüber, ob angesichts der absehbaren Verzögerungen beim Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Gorleben die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke stärker auf Zwischenlager oder auf ausländische Entsorgungsanlagen abgestützt werden soll? Zu Frage A 126: Die Bundesregierung führt keine Statistik über Auslastung oder Verfügbarkeit einzelner Kraftwerke; dies ist Sache der Betreiber oder entsprechender Verbände, die solche Zahlen für das Jahr 1977 m. W. noch nicht vollständig veröffentlicht haben. Ich kann daher zur Zeit zu den von Ihnen genannten Arbeitsausnutzungszahlen nicht Stellung nehmen. Zu Frage A 127: Angesichts möglicher Verzögerungen beim Bau der Wiederaufarbeitungsanlage Gorleben hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und den betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) Überlegungen angestellt, wie die Entsor- 7394* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 gung der deutschen Kernkraftwerke in den nächsten Jahren sichergestellt werden kann. Dabei zeigte sich die Notwendigkeit, ein Zwischenlager außerhalb des Entsorgungszentrums etwa für den Zeitraum 1984 bis 1987 bereitzustellen. Auf Vorschlag der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist hierfür Ahaus in Aussicht genommen worden. Das Genehmigungsverfahren hierfür wurde inzwischen eingeleitet. Auf Grund der Situation im Ausland ist eine Abstützung auf weitere Entsorgungskapazität im Ausland über den von deutschen EVU mit COGEMA abgeschlossenen Vertrag über ca. 1 700 t abgebrannten Brennstoff hinaus in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Durch diesen Vertrag ist der Zeitraum bis 1984 abgedeckt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß etwa ab 1986/1987 das vorrangig zu erstellende Eingangslager im Entsorgungszentrum eingesetzt werden kann. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich weitere Zwischenlagerreserven in neuen Kernkraftwerken (mit einer Aufnahmefähigkeit bis zu acht Jahresentladungen) bzw. in der Umrüstung vorhandener Lager in den Kernkraftwerken auf Kompaktlagerung. Mit diesen Möglichkeiten lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung eventuell auftretende Verzögerungen bis zur Verfügbarkeit des Eingangslagers im Entsorgungszentrum auffangen. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage A 137) : Trifft es zu, daß der Bundeskanzler in einem Interview mit dem Journalisten Arnaud de Borchgrave erklärt hat, er habe bei seinen Gesprächen mit dem sowjetischen KP-Generalsekretär Breschnew auf die Unvereinbarkeit der Abenteuerpolitik der Sowjetunion und ihrer Satelliten in Afrika mit der vorgegebenen Entspannungspolitik hingewiesen, und hat gegebenenfalls der Bundeskanzler dann diese Passage wieder gestrichen, wie die „Welt" vom 23. Mai 1978 unter dem Titel „Was der Kanzler aus einem Interview strich" berichtete, und wenn ja, warum, und wie ist dies mit den in Bonn und in mehreren westlichen Hauptstädten vorliegenden, bestätigten Informationen über die Drahtzieherrolle der SED-Machthaber bei dem blutig verlaufenen Terroristeneinfall in Zaire zu vereinbaren? In dem von Ihnen zitierten Interview hat der Bundeskanzler nicht von „Abenteuerpolitik der Sowjetunion" gesprochen. Das haben auch weder die „International Herald Tribune" noch die „Welt" behauptet. Die Tatsache, daß der Bundeskanzler sich entschlossen hat, die Formulierung „yes I did" zu streichen, hat allein damit zu tun, daß andernfalls der Eindruck hätte entstehen können, der Bundeskanzler akzeptiere die in der Frage des Interviews enthaltene pauschalierende Bewertung. Der Bundeskanzler hat sowohl auf der NATO-Konferenz als auch in seinem „Newsweek"-Interview und — was noch wichtiger ist — in seinen Gesprächen mit Generalsekretär Breschnew über jeden Zweifel klargemacht, daß nach Auffassung der Bundesregierung die kubanischen Aktivitäten in Afrika nicht vereinbar sind mit der in der gemeinsamen Deklaration beschriebenen Unteilbarkeit von Frieden und Sicherheit. Die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Behauptungen, die DDR sei an dem Rebellenangriff auf Shaba beteiligt gewesen, konnten nicht bestätigt werden. Für ein direktes Eingreifen von DDR-Truppen oder Militärberatern gibt es nicht die geringsten Hinweise. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage A 145) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach dem Besuch einer Bundestagsdelegation in Israel, den Export von Milan-Raketen über Frankreich nach Syrien zu stoppen? Über Lieferungen von Panzerabwehrraketen aus Frankreich entscheidet allein und souverän die französische Regierung nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Aus der Bundesrepublik Deutschland sind keine Kriegswaffen in Länder des Nahen Ostens geliefert worden. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 1): Sind Zeitungsberichte zutreffend, nach denen der Bundeskanzler am 3. Mai 1978 in Bergneustadt Äußerungen, die der DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter am Tag der Arbeit zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung machte, als „Schnapsidee" bezeichnete, und wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen ist der Bundeskanzler zu dieser Wertung gekommen? Selbstverständlich hält der Herr Bundeskanzler weder die Wiederherstellung der Vollbeschäftigung noch Äußerungen, die der DGB-Vorsitzende Heinz-Oskar Vetter am 1. Mai 1978 zu diesem Thema gemacht hat, für eine „Schnapsidee". Wer das persönliche Engagement des Herrn Bundeskanzlers für die weltweite Koordinierung der Wirtschaftspolitik zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung einerseits und seine besondere Wertschätzung für Heinz-Oskar Vetter andererseits kennt, weiß, daß der Bundeskanzler einen solchen Ausdruck in diesem Zusammenhang nicht verwenden würde. In seiner Rede vom 3. Mai 1978 in Bergneustadt kam es dem Herrn Bundeskanzler jedoch darauf an — und er hat dies, wie Ihnen sicher bekannt ist, bereits bei anderen Gelegenheiten getan —, darauf hinzuweisen, daß in einer Marktwirtschaft, in der täglich eine Vielzahl autonomer wirtschaftlicher Entscheidungen von Unternehmen, Verbrauchern, Verbänden etc. getroffen wird, der Staat nicht allein die Verantwortung für die Wiedererlangung der Vollbeschäftigung tragen kann. Wenn Sie die Rede Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7395* des Herrn Bundeskanzlers lesen, werden Sie feststellen, daß sich seine kritischen Bemerkungen —und die von Ihnen zitierte Formulierung — allgemein gegen gewisse Vorstellungen des Keynesianismus gerichtet haben. Anlage 44 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 2): Wie viele Mitarbeiter sind zur Zeit in den Presse- und Öffentlichkeitsreferaten der Bundesministerien beschäftigt, differenziert nach Planstellen-Beschäftigten und im Rahmen von Arbeitsverträgen eingestellten Personen, und wie viele Mitarbeiter sind insbesondere im Pressereferat des Bundesministeriums für Forschung und Technologie effektiv beschäftigt im Vergleich zum Sollansatz nach Bundeshaushaltsplan? Die Antwort ist in der beigefügten Ubersicht nach den Ist-Zahlen in den Bundesministerien — Stand vom 1. Mai 1978 — aufgeschlüsselt. Zu der gesonderten Frage nach der Zahl der im Pressereferat des Bundesministeriums für Forschung und Technologie effektiv Beschäftigten im Vergleich zum Sollansatz nach Bundeshaushaltsplan hat das Ressort darauf hingewiesen, daß sich unter den zehn Angestellten zwei Hilfskräfte befinden, die jeweils zu 50 v. H. Schreibarbeiten für das Pressereferat erledigen, so daß insoweit der allgemeine Schreibdienst nicht beansprucht werden muß. Darüber hinaus ist auf der Basis eines Zeitvertrages zur Zeit noch eine Aushilfskraft halbtags beschäftigt, die am 31. Dez. 1978 ersatzlos ausscheidet. Der Sollansatz des Referates enthält vier Beamten-Planstellen und vier Stellen für Angestellte, so daß sich bei Berücksichtigung der beiden Hilfskräfte für Schreibarbeiten ein Soll-Ist-Verhältnis von 8 : 9 ergibt. Das Auswärtige Amt weist zu seinen Angaben auf folgendes hin: Schreibkräfte werden zentral verwaltet und sind den einzelnen Arbeitseinheiten nicht unmittelbar unterstellt. Im Haushalt der Deutschen Bundespost sind im Referat für Presse, public relations, human relations und Meinungsforschung des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen auf Planstellen für Beamte insgesamt neun Beamte, fünf Beamtinnen sowie ein Angestellter und eine Angestellte beschäftigt. Nach § 3 des Gesetzes über die Verwaltung der Deutschen Bundespost vom 24. Juli 1953 (Postverwaltungsgesetz) ist das dem Post- und Fernmeldewesen gewidmete Bundesvermögen als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Bei den Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung ist zu berücksichtigen, daß das Referat als organisatorische Spitze des nachgeordneten Bereichs mit einem großen Arbeitsanteil auch Führungsfunktionen wahrzunehmen hat. Anlage Referat(e) Presse und Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium AngeBeamte stellte/ (Plan- Arbeiter stellenbe- (Arbeitsschäftigte) vertrage) Auswärtiges Amt des Innern 10,5 3 der Justiz 7 10 der Finanzen 4 6 für Wirtschaft 7 8,25 für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7 7 für Arbeit und 4 8 Sozialordnung 3 17 der Verteidigung 19 10 für Jugend, Familie und Gesundheit (Beamte u. für Verkehr Soldaten) für Raumordnung, Bauwesen u. Städtebau 2 6 für innerdeutsche Beziehungen (davon 1¾-tags und vorübergehend) für Forschung und Technologie 3 5 für Bildung und Wissenschaft 2 7 für wirtschaftliche Zusammenarbeit 1 4 3 7 1 9,5 3 12 1 (Aushilfskraft) 1 (Zeitvertrag) Anlage 45 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 3 und 4) : Hat das Thema eventueller Sanktionen gegen Staaten, die den Sicherungsverpflichtungen gegen den Mißbrauch von Kernenergie für militärische Zwecke zuwiderhandeln, in bilateralen und/oder multilateralen Verhandlungen oder Erörterungen, an denen die Bundesregierung beteiligt war, bereits eine Rolle gespielt, und ist es dabei schon zu Absprachen formeller oder nicht formeller Art gekommen, und wenn ja, zu welchen? 7396* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Beabsichtigt die Bundesregierung zum Thema eventueller Sanktionen gegen Staaten, die den Sicherungsverpflichtungen gegen den Mißbrauch von Kernenergie für militärische Zwecke zuwiderhandeln, ihrerseits Anregungen und Vorschläge initiativ zu erarbeiten, die auf eine universell annehmbare Regelung abzielen? Zu Frage B 3: Die Frage zu ergreifender Maßnahmen bei Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen durch den Empfänger nuklearer Gegenstände und Technologie wird in den Londoner Richtlinien unter Ziffer 14 behandelt. Die Richtlinien sind im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Nr. 6 vom 17. Januar 1977 veröffentlicht worden. Der Auswärtige Ausschuß des Deutschen Bundestages ist am 19. Februar 1976 über die mit den Richtlinien zusammenhängenden Fragen in vertrau- licher Sitzung unterrichtet worden. Ich zitiere aus den Richtlinien, Ziffer 14, Buchstabe c) : „Ist ein Lieferland oder sind mehrere Lieferländer der Auffassung, daß auf diesen Richtlinien beruhende Abmachungen zwischen Liefer- und Empfängerland verletzt worden sind, insbesondere im Falle der Zündung einer Kernvorrichtung oder der rechtswidrigen Beendigung oder Verletzung der Sicherungsmaßnahmen der IAEO durch ein Empfängerland, so sollen die Lieferländer unverzüglich auf diplomatischem Wege Konsultationen aufnehmen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine solche Verletzung stattgefunden hat. Solange ein Ergebnis dieser Konsultationen noch nicht vorliegt, werden die Lieferländer nichts unternehmen, was Maßnahmen präjudizieren könnte, die von anderen Lieferländern im Zusammenhang mit laufenden Kontakten zwischen Ihnen und jenem Empfängerland gegebenenfalls getroffen werden. Aufgrund des Ergebnisses dieser Konsultationen sollen die Lieferländer sich unter Berücksichtigung des Artikels XII der IAEO-Satzung auf eine entsprechende Reaktion und mögliche Maßnahmen einigen, zu denen auch die Einstellung der nuklearen Weitergabe an jenes Empfängerland gehören könnte." Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat sich seit Beginn der Arbeiten des Londoner Supplier Clubs im Jahre 1975 aktiv an dessen Beratungen beteiligt und wird sich weiterhin für geeignete Lösungen zur Verhinderung von Mißbrauch im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie einsetzen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 5) : Wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen für den Staatsbesuch des Generalsekretärs der KPdSU, Breschnew, in der Bundesrepublik Deutschland in der Zeit vom 4. bis 7. Mai 1978? Angesichts der Tatsache, daß Herr Breschnew Gast der Bundesregierung war, hält es die Bundesregierung für unpassend, dem Gast auf diese Weise nachträglich öffentliche eine Berechnung für „Speisen und Übernachtung" auszustellen. Die Bundesregierung ist gerne bereit, den zuständigen Ausschuß vertraulich über die allgemeinen Kosten von Staatsbesuchen zu informieren. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 6 und 7): Wie viele DDR-Berater mit militärischem Auftrag halten sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zur Zeit mit welchen Funktionen in den verschiedenen afrikanischen Staaten auf, und waren diese Berater nach dem Wissensstand der Bundesregierung direkt oder indirekt an den Massakern von Kolwezi in Zaire beteiligt? Wie beurteilt die Bundesregierung das militärische Engagement der DDR in Afrika vor dem Hintergrund weltweiter Ent-spannungs- und Abrüstungsbemühungen, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Wert der militärischen Ausrüstungsgegenstände, welche die DDR den afrikanischen Staaten zur Verfügung stellt? Genaue Angaben über Truppen, militärische Berater, Ausbilder und Experten, die die DDR und andere Staaten des Warschauer Paktes in die verschiedenen Staaten Afrikas entsandt haben, liegen nicht vor. Auch über den Wert der militärischen Ausrüstungsgegenstände, die die DDR einigen afrikanischen Staaten geliefert haben soll, sind der Bundesregierung keine konkreten Zahlen bekannt. Im übrigen verweise ich auf die Antwort, die Bundesminister Genscher heute zu der entsprechenFrage Nr. 132 Ihres Kollegen Dr. Becher (Pullach) gegeben hat. Nach dem Wissenstand der Bundesregierung von heute waren Experten der DDR an den Massakern von Kolwezi nicht beteiligt. Ob die DDR an Vorbereitungen beteiligt war, ist nicht mit Sicherheit festzustellen. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Afrika mit Sorge. Wir werden unsere bisherige Politik fortsetzen, die darauf angelegt ist, die Selbständigkeit der afrikanischen Staaten zu stärken und Konfliktstoff zu beseitigen. In diesem Sinne sind wir bereit, Verantwortung zu übernehmen und bei der friedlichen Lösung von Konflikten mitzuwirken. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 8) : Wie ist die in dem Buch „Zwischenbilanz — Zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion" (Köln 1978) des vom Bundesamt für Verfassungsschutz als prokommunistisch eingestuften Verlages PahlRugenstein, in dem auch Beiträge von Leonid Breschnew, Alexej Kossygin, Andrey Gromyko oder auch des DKP-Vorsitzenden Herbert Mies veröffentlicht wurden, abgedruckte Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7397* Dankesadresse („Der Verlag dankt dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, besonders Herrn Bundesminister Hans-Dietrich Genscher, sowie der Botschaft der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in der Bundesrepublik Deutschland und der Presseagentur Nowosti für die freundliche Unterstützung bei der Zusammenstellung des vorliegenden Bandes") zu interpretieren, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, klarzustellen, daß sie zu keiner Zeit diesem Buchprojekt eine „freundliche Unterstützung" hat zuteil werden lassen? Mit Schreiben vom 17. Februar 1978 unterrichtete Herr Neuhöffer vom Pahl-Rugenstein-Verlag in Köln den Bundesminister des Auswärtigen, daß sein Verlag aus Anlaß des bevorstehenden Besuchs von Generalsekretär Breschnew ein Buch mit Äußerungen deutscher und sowjetischer Politiker zum Stand der Beziehungen zwischen beiden Ländern und Völkern vorbereite. In diesem Schreiben wurde gebeten, daß auch der Bundesminister des Auswärtigen geeignete Äußerungen zur Verfügung stelle. Bundesminister Genscher sah keine Veranlassung, dem Verlag bereits bekannte und veröffentlichte Äußerungen vorzuenthalten; auch meine zuvor in Moskau gehaltene Ansprache wurde zur Verfügung gestellt. Weitere Unterstützung hat der Verlag bei der Herausgabe des Buches vom Auswärtigen Amt nicht erhalten. Wie dem inzwischen unter dem Titel „Zwischenbilanz" erschienenen Buch entnommen werden kann, stammen weitere Beiträge u. a. vom bayerischen Staatsminister für Wirtschaft und Verkehr, Anton Jaumann, zum Thema „Bayern in Moskau" und vom Ministerpräsidenten des 'Saarlandes, 'Franz-Josef Räder, über die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Saarland und Georgien. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 9 und 10) : Betrachtet die Bundesregierung die Beschuldigungen des polnischen kommunistischen Parteichefs Gierek gegen die Bundesregierung und unsere innere Ordnung in der Trybuna Luda (Nachrichtenspiegel Ostteil vom 5. Mai 1978) — „Wir sind besorgt über die Lage in der Bundesrepublik Deutschland, wo rechtsgerichtete und nationalistische Kräfte immer aktiver werden. Diese Kräfte versuchen, historische Fakten zu untergraben und Argumente über die Einheit Deutschlands zu verbreiten, indem sie den Status von West-Berlin unter Umgehung der bestehenden internationalen Abkommen in Frage stellen. In einigen Fragen gibt sogar die Regierung der Bundesrepublik Deutschland diesem Druck nach. Ich und der Genosse Breschnew stimmen voll und ganz darin überein, daß diesen Tendenzen entschieden entgegengetreten werden sollte" — als Einmischung in die inneren Angelegenheiten, und was beabsichtigt sie dagegen zu tun? Hat der sowjetische Staats- und Parteichef Breschnew in seinen offiziellen Reden in Bonn im Russischen von der Bundesrepublik Deutschland gesprochen oder hat er für Deutschland den Genetiv im Zusammenhang mit der Bundesrepublik Deutschland (Germanii) gebraucht, und entspricht es gegebenenfalls nicht internationalen Gepflogenheiten, jeden Staat auch in der eigenen Sprache so zu bezeichnen, wie er sich auf Grund seiner Verfassung selbst nennt? Zu Frage B 9: Äußerungen ausländischer Politiker über die innere Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland sind nicht neu. Sie sind, insbesondere wenn sie von polnischer Seite fallen, aus der jüngsten Geschichte zu erklären. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, zu diesen sich immer wiederholenden Äußerungen Stellung zu nehmen. Die bisherige Entwicklung der inneren Ordnung der Bundesrepublik Deutschland hat diese Kritik auf eindrucksvolle Weise widerlegt. Ich möchte mich daher auf die Feststellung beschränken, daß die Bundesregierung die Auffassung des Ersten Sekretärs des Zentralkomitees der PVAP, Edward Gierek, nicht teilt, daß rechtsgerichtete und nationalistische Kräfte immer aktiver werden. Den über die innere Lage in der Bundesrepublik Deutschland gemachten Feststellungen sowie den daraus gezogenen Folgerungen vermag sich die Bundesregierung daher nicht anzuschließen. Zu Frage B 10: Generalsekretär Breschnew hat in seinen offiziellen Reden in Bonn im Russischen unseren Staatsnamen in einer Form benutzt, die für uns keine korrekte Übersetzung darstellt und die wir daher nicht billigen können; sie ist jedoch im sowjetischen Sprachgebrauch seit längerem üblich. Die Bundesregierung hat bei der sowjetischen Regierung wiederholt offizielle Demarchen wegen der richtigen Übersetzung unseres Staatsnamens unternommen. Sie wird auch in Zukunft daran festhalten, daß es das Recht eines jeden souveränen Staates ist, auf einer korrekten Übersetzung seines Namens zu bestehen. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 11): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, meinen Brief an das Auswärtige Amt vom 18. März 1978 — angemahnt am 27. April 1978 — wegen eines angeblich geplanten Darlehens an Bolivien für die Einwanderung deutscher Staatsangehöriger aus Süd-Afrika zu beantworten? Ihr Schreiben vom 18. März 1978, in dem Sie Auskunft über angebliche Umsiedlungspläne für Personen aus dem südlichen Afrika nach Bolivien erbeten hatten, habe ich am 11. Mai 1978 beantwortet. Zur Bestätigung des bereits im Mai 1977 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages angesprochenen Sachverhalts wurden erneute Nachforschungen angestellt. Die Beantwortung Ihres Schreibens hat sich dadurch leider verzögert. Vorsorglich füge ich eine Abschrift bei. Abschrift Für den Bundesminister des Auswärtigen danke ich Ihnen für Ihr Schreiben vom 18. März, in dem Sie um Auskunft über angebliche Umsiedlungspläne für Personen aus dem südlichen Afrika nach Bolivien bitten. Die nationale und internationale Presse hat wiederholt berichtet, die Bundesregierung plane, Deut- 7398* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 sehe und Deutschstämmige aus dem südlichen Afrika in Bolivien anzusiedeln und dafür einen Betrag von 150 Millionen Dollar zur Verfügung zu stellen. Diese Meldungen wurden bereits am 8. Mai 1977 durch den Sprecher des Auswärtigen Amtes dementiert. Der Sprecher hat erklärt, daß die Bundesregierung weder in vertraulichen noch in anderen Gesprächen mit südamerikanischen Regierungen die Möglichkeit einer Umsiedlung erörtert habe. Auch in der Fragestunde. des Deutschen Bundestages am 27. Mai 1977 wurde das Thema angesprochen. Ich habe dem Abgeordneten Böhm (CDU/ CSU) auf seine Frage nach dem Wahrheitsgehalt einschlägiger Presseberichte geantwortet: „Presseberichte, nach denen sich die Bundesregierung für eine Umsiedlungsaktion von Deutschen und Deutschstämmigen nach Südamerika einsetzt, haben keinerlei Grundlage." Am 11. November 1977 hat Staatsminister Wischnewski auf eine Anfrage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU), ob es zutreffe, daß im Auswärtigen Amt Überlegungen angestellt .werden, Mittel für die Aussiedlung Deutscher aus Südwestafrika bereitzustellen, geantwortet: „Es trifft nicht zu, daß im Auswärtigen Amt solche Überlegungen angestellt werden. Vielmehr hat die Bundesregierung immer .die Auffassung vertreten — und sie ist hierin auch von afrikanischer Seite bestärkt worden —, daß die Deutschen und Deutschstämmigen in Südwestafrika/Namibia auch nach der Unabhängigkeit des Territoriums einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung Namibias werden leisten können." Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen B 12 und 13): Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen praktischen Auswirkungen zur Verhinderung von medikamentösen und pharmakologischen Hilfen im Bereich des Leistungssports — auf Grund der vom Deutschen Sportbund, dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland und den Fachverbänden gefaßten Beschlüsse —, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im einzelnen für ihren Zuständigkeitsbereich der Sportförderung und im Zusammenwirken mit den Bundesländern eingeleitet oder verwirklicht? Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß — wie von Leistungssportlern (z. B. von dem Hammerwerfer Walter Schmidt, Welt-Interview vom 15. April 1978) behauptet wird — in der Bundesrepublik Deutschland jetzt noch mehr geschluckt und gespritzt wird als vor einem Jahr und Rezepte und Medikamente weiterhin in einem höheren Umfange als zuvor unter der Hand ausgegeben werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 12: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen werden die in der Grundsatzerklärung des Deutschen Sportbundes vom 11. Juni 1977 und in den Rahmenrichtlinien zur Bekämpfung des Doping vom 3. Dezember 1977 enthaltenen Forderungen und Vorschriften gegen die Anwendung unerlaubter Hilfsmittel im Spitzensport von den SportOrganisationen der Bundesrepublik Deutschland unterstützt und beachtet. Das Bundesministerium des Innern macht seinerseits die Bewilligung von Sportförderungsmitteln davon abhängig, daß der Zuwendungsempfänger die erforderliche gesundheitliche Vorsorge und Betreuung der Sportler, die an seinen Maßnahmen teilnehmen, insbesondere auch die Teilnahme an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen sicherstellt, und die von den zuständigen internationalen und nationalen Sportorganisationen erlassenen Bestimmungen gegen Doping beachtet sowie gewährleistet, daß eine Manipulation im Sinne des Abschnitts I Nr. 5 der Grundsatzerklärung des Deutschen Sportbundes für den Spitzensport vom 11. Juni 1977 ausgeschlossen ist. Die Bundesregierung unterstützt außerdem Bemühungen der Fachverbände um eine Verbesserung der medizinischen und physiotherapeutischen Betreuung der Athleten bereits im Training. Hierin sieht sie eine besonders wirksame Möglichkeit, dem Doping entgegenzuwirken. Sie wird deshalb für Maßnahmen in diesem Bereich künftig verstärkt Mittel zur Verfügung stellen. Zu Frage B 13: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß seit einem Jahr die unerlaubte Anwendung von Medikamenten oder anderer Hilfsmittel zur Leistungssteigerung im Spitzensport zugenommen hat. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist vielmehr die Zahl der positiven Dopingproben im Verhältnis zur Zahl der insgesamt geprüften Proben rückläufig. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Renger (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen B 14 und 15) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Errichtung eines „Deutschen Sportmuseums", und unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung zur Förderung und Mitwirkung bereit sein? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch zur Darstellung und Pflege einer gemeinsamen deutschen Sportgeschichte die Errichtung eines „Deutschen Sportmuseums" wünschenswert ist, und hat die Bundesregierung — im Zusammenwirken mit den Sportorganisationen — bereits Überlegungen angestellt, die die Standortfrage, Trägerschaft und Finan zierung klären sollen? Die Bundesregierung steht der vom Sport angestrebten Errichtung eines „Deutschen Sportmuseums" aufgeschlossen gegenüber. Hierbei würdigt sie auch die Bedeutung eines solchen Museums für die Darstellung und Pflege einer gemeinsamen deutschen Sportgeschichte. Die Bundesregierung arbeitet deshalb in einer vom Deutschen Sportbund und vom Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland gebildeten Arbeitsgruppe, die sich mit Konzeptionen zur Errichtung eines Sportmuseums befaßt, beratend mit. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7399e Entscheidende Voraussetzung für eine Förderung durch die Bundesregierung ist eine überzeugende Gesamtkonzeption, eine breitgefächerte Finanzierung, die außer von den beteiligten Sportverbänden und Institutionen auch von allen in Betracht kommenden Gebietskörperschaften getragen wird, sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Hinsichtlich der Bereitstellung von Sportförderungsmitteln haben entsprechend der primär auf die Förderung des Hochleistungssports ausgerichteten Finanzierungszuständigkeit des Bundes für die Bundesregierung Maßnahmen dieser Art den Vorrang, derzeit insbesondere solche, die der Vorbereitung unserer Spitzensportler auf die Olympischen Spiele 1980 dienen. Die Überlegungen der von dem Deutschen Sportbund und dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland gebildeten Arbeitsgruppe zur Standortfrage, Finanzierung und Trägerschaft sind noch nicht abgeschlossen. In der Arbeitsgruppe besteht jedoch schon jetzt Einvernehmen darüber, daß ein Deutsches Sportmuseum eine private Trägerschaft erhalten sollte. Zum Standort des Museums hat die ordentliche Mitgliederversammlung (Bundestag) 1978 des Deutschen Sportbundes am 27. Mai 1978 in Übereinstimmung mit dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland ein positives Votum für Köln abgegeben. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 16): Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich in jüngster Zeit die Nebentätigkeiten von Beamten staatlicher Baubehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes erheblich ausweiteten und dadurch zahlreichen Architekten und Bauingenieuren Planungsaufträge verlorengehen, und wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, die nebenamtliche Tätigkeit von Staatsdienern in Baubehörden wirksam einzuschränken? Der Bundesregierung ist für den Bereich der Bundesverwaltung eine Zunahme der in Ihrer Frage genannten Nebentätigkeiten nicht bekannt. Eine Umfrage bei verschiedenen größeren Bundesbehörden (Bundesbahn-, Oberpost-, Wasser- und Schiffahrtsdirektionen, Bundesbaudirektion) hat ergeben, daß die Nebentätigkeiten auf dem Bausektor dort insgesamt nicht zugenommen haben und bezogen auf das gesamte Personal des bautechnischen Dienstes kaum ins Gewicht fallen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 17): Unterliegen die im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt erfaßten Daten dem gesetzlichen Datenschutz, und wem steht auf Grund welcher Vorschriften ein Abfragerecht bei diesem Register zu? Die im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt elektronisch gespeicherten, personenbezogenen Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach § 13 Abs. 1 BDSG ist einem Ausländer auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Darüber hinaus ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Behörden des Bundes und der Länder zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dieser Behörden erforderlich ist (§ 10 Abs. 1 BDSG). Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 18) : Trifft der Pressebericht der Frankfurter Neuen Presse vom 23. März d. J. zu, wonach das Bundesinnenministerium dem Statistischen Bundesamt seit 1970 nicht mehr erlaubt, der Wissenschaft Mikrodaten zur Verfügung zu stellen, wie der Präsident der Frankfurter Universität, Professor Hans-Jürgen Krupp, der Mitherausgeber der Studie „Umverteilung im Sozialstaat" ist, im Vorwort dieser Studie angibt? Die Feststellung der Frankfurter Neuen Presse vom 23. März 1978, wonach die Bereitstellung von Mikrodaten für wissenschaftliche Zwecke durch das Statistische Bundesamt ab 1970 aufgrund einer entsprechenden Weisung meines Hauses unterbleibt, trifft nicht zu. Das Statistische Bundesamt ist in den zurückliegenden Jahren mehrfach von einzelnen Forschungseinrichtungen um die Weiterleitung von Einzelangaben, d. h. von personenbezogenen Daten aus amtlichen Statistiken, zur Durchführung bestimmter sozialwissenschaftlicher Forschungsprojekte gebeten worden. Ob eine Weiterleitung von Einzelangaben möglich ist, richtet sich nach den Geheimhaltungsbestimmungen des § 12 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke und den die einzelne Statistik anordnenden besonderen Rechtsvorschriften. Das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter haben in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob aufgrund dieser Vorschriften die Weiterleitung von Einzelangaben zulässig ist. Die von Ihnen angesprochene Frage wurde im übrigen bereits in der 85. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. April 1978 behandelt. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1826 Fragen B 19 und 20): In welchen Ländern und in welchem Umfang ist nach dem Wissensstand der Bundesregierung bis jetzt zum Schutz der Ozonschicht der Erde der Gebrauch von Fluorkohlenwasserstoffen z. B. in Spraydosen, bei Kühlschränken usw. verboten bzw. eingeschränkt worden? Wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls den Nutzen solcher Maßnahmen, und inwieweit wird die Position der Bundesregierung zu dieser Problematik dadurch tangiert? 7400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Nach den mir vorliegenden Informationen (Federal Register vom 17. März 1978) wird in den USA die Herstellung von Spraydosen, die als Treibmittel Fluorkohlenwasserstoff enthalten, ab 15. Dezember 1978 verboten sein. Eine entsprechende Regelung wird in Schweden ab 1. Juli 1979 gelten. In Übereinstimmung mit den Vereinigten Staaten und den Partnern in den Europäischen Gemeinschaften ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die weitere Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) für Sprays langfristig zu einer Schädigung der Ozonschicht mit möglicherweise schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt führen kann. Das globale Problem der FKW kann letztlich nur international gelöst werden. Die Bundesregierung hat im Rahmen einer internationalen Konferenz im April 1977 in Washington mit der Mehrheit der dort vertretenen Regierungen die Absicht bekundet, vorerst eine Verminderung der FKW durch eine freiwillige Umstellung der Industrie auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen zu erreichen. Die Bundesregierung hat in Verhandlungen mit der deutschen chemischen Industrie folgendes erreicht: 1. Mit Bestimmtheit wird die der Bundesregierung schon früher zugesagte Verminderung von 25 bis 30 % bis Ende 1979 eingehalten werden. 2. Durch eine bereits begonnene Großaufklärungsaktion der Abfüller sollen die Konsumenten darüber aufgeklärt werden, daß alle Anstrengungen gemacht werden, um die FKW in den Spraydosen zu eliminieren. Die Substitionsprodukte in Form von Aerosoldosen mit CO2 oder Propan/Butan als Treibmittel werden vom Markt voll angenommen. Die Substitution erfordert aber neue Abfüllanlagen neben den weiter betriebenen FKW-Anlagen. Erhebliche Investitionen müssen somit getätigt werden. Eine kurzfristige Umrüstung kann daher nicht erfolgen. Im Rahmen einer weiteren internationalen Konferenz, zu der die Bundesregierung für Dezember 1978 nach Bonn einladen wird, sollen die inzwischen gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse ausgetauscht und das weitere Vorgehen zur Beschränkung der FKW abgestimmt werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 1826 Frage B 28) : Gedenkt die Bundesregierung, einen Transplantationsgesetzentwurf zu verabschieden, und wenn ja, wann ist mit der Verabschiedung zu rechnen? Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die bestehende Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet der Transplantationschirurgie zu beseitigen, und zwar durch Vorlage eines Gesetzentwurfs, in dem die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Entnahme von Organen und anderen Körperteilen Verstorbener geregelt sind. Den hierzu gefertigten Referentenentwurf hat das Bundesministerium der Justiz am 12. Mai 1978 zur Stellungnahme versandt. Der Gesetzentwurf soll im Juli mit den Landesjustizverwaltungen erörtert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, über den Entwurf im September des Jahres zu beschließen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 29) : Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Erhöhung der Pauschsätze bei Lohn- und Einkommensteuer für Sendungen in die DDR in absehbarer Zeit vorzunehmen? Aufwendungen für Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR werden als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen, höchstens jedoch 3 000 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person, einkommensmindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, von denen nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Einkommensteuer (Lohnsteuer) verwaltet wird, sind aus Vereinfachungsgründen für jedes versandte Paket ein Pauschbetrag von 30 DM und für jedes versandte Päckchen ein solcher von 20 DM zugelassen worden. Die Frage einer Erhöhung der Pauschbeträge ist wiederholt mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Nach dem Ergebnis dieser Besprechungen erfüllt die getroffene Vereinfachungsmaßnahme auch heute noch ihren Zweck. Erwachsen dem Steuerpflichtigen durch Zuwendungen zur Bestreitung des Lebensbedarfs im Kalenderjahr höhere Aufwendungen und werden diese nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht, so können die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des für jede unterhaltene Person maßgeblichen Höchstbetrags geltend gemacht werden. Auch im Hinblick hierauf ist eine Erhöhung der bezeichneten Pauschbeträge nicht geboten. In letzter Zeit habe ich eine entprechende schriftliche Anfrage des Kollegen Dr. Ottfried Hennig für die Fragestunde am 19./20. April 1978 im gleichen Sinne beantwortet (siehe Anlage 30 des Protokolls über die 86. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. April 1978). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7401* Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 30) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wertgrenze von 50 DM für steuerlich abziehbare Wertgeschenke angesichts der seit 1974 eingetretenen Kostensteigerung und angesichts der Beschäftigungslage in der Werbeartikelbranche, aber auch aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, angehoben werden muß, und gedenkt sie, entsprechende Konsequenzen zu ziehen? Anhand der statistischen Unterlagen über die wirtschaftliche Situation und die Beschäftigungsentwicklung in der Werbeartikelbranche ist es kaum feststellbar, ob eine gewisse Stagnation der Umsätze und die Beschäftigungssituation in der Geschenkeartikelherstellerindustrie auf die Beschränkung des Abzugs von Geschenkaufwendungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung zurückzuführen ist. Vielmehr dürften die Konjunkturentwicklung und andere wirtschaftliche Faktoren, wie z. B. die allgemeine Zurückhaltung der Unternehmen auf dem Werbesektor und der Trend zu einer zunehmenden Kooperation der Werbeartikel-Hersteller mit sog. „Billigländern" einen wesentlichen Einfluß auf die wirtschaftliche Situation der Werbeartikelbranche haben. Die Bundesregierung hat bereits zu ähnlichen parlamentarischen Anfragen der Abgeordneten Dr. Weber am 24. März 1977 (Plenarprotokoll 8/21, S. 1370, Anlage 18), Dr. Meyer zu Bentrup am 20. April 1977 (Plenarprotokoll 8/22, S. 1426) und Dr. Kreile am 7. September 1977 (BT-Drucksache 8/1014, S. 27) Stellung genommen. Die steuerpolitischen Gründe, die für eine Festsetzung der Wertgrenze für Werbegeschenke auf 50 DM je Empfänger und Wirtschaftsjahr im Verlauf der parlamentarischen Beratungen zur Steuerreform im Jahre 1974 bestimmend waren, bestehen fort, auch wenn inzwischen gewisse Kostensteigerungen eingetreten sind. Die Bundesregierung hält daher eine Erhöhung der Wertgrenze von 50 DM nicht für gerechtfertigt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Aufwendungen der Selbständigen, die dem steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung entsprechen, bis zu 2 000 DM jährlich ausmachen können, und hält sie es für verfassungskonform, daß diese Aufwendungen nur im Rahmen der allgemeinen Vorsorgehöchstbeträge abgezogen werden können, während bei Arbeitnehmern die steuerfreien Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung nicht auf diese Vorsorgehöchstbeträge angerechnet werden? Hält die Bundesregierung die Höhe des Vorwegabzugs bei den laufenden Sonderausgaben von 1 500 bzw. 3 000 DM jährlich auch bei denjenigen Angehörigen der freien Berufe und denjenigen Selbständigen für verfassungskonform, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG i. d. F. des Rentenreformgesetzes vom 16. Oktober 1972 (BGBl. I S. 1965) auf Antrag versicherungspflichtig geworden sind und die somit demselben Versorgungssystem angehören wie die Arbeitnehmer (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage B 33 für die Fragestunde am 26./27. April 1978) ? Zu Frage B 31: Der zusätzliche Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge (sog. Vorwegabzug) ist auch für Beiträge zu einer Krankenversicherung bestimmt. Wenn bei sozialversicherten "Arbeitnehmern der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung anders als der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf den Vorwegabzug anzurechnen ist, so handelt es sich hierbei um eine Vereinfachungsmaßnahme. In dem in meiner Antwort zu Ihrer Frage Nr. 52 zitierten Beschluß vom 2. Mai 1978 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber für berechtigt erklärt, auf dem Gebiet des Steuerrechts im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit zwischen Selbständigen und Nichtselbständigen zu unterscheiden. Es hat mit dieser Begründung dem Gesetzgeber nach Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip die Möglichkeit anerkannt, die zur Finanzierung der Rentenversicherungsanwartschaften der Arbeitnehmer erbrachten Beiträge steuerlich im Verhältnis zu den Beiträgen der Selbständigen unterschiedlich zu behandeln. Diese Beurteilung trifft in erhöhtem Maße für die Beiträge zur Krankenversicherung zu. Das mögliche wirtschaftliche Ausmaß der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung ist hier geringer als bei den Beiträgen zur Rentenversicherung. Zu Frage B 32: Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 27. April 1978 — IV B 3 — S 2221 — 58/78 — auf Ihre schriftliche Anfrage für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26./27. April 1978 mitgeteilt habe, hält die Bundesregierung die Vorschriften über den Vorwegabzug für verfassungskonform. Das gilt auch für die Fälle, in denen ein Selbständiger nach § 2 Abs. i Nr. 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes auf eigenen Antrag versicherungspflichtig geworden ist. Diese Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 2. Mai 1978 1 BvR 136/78, mit ,dem eine gegen die Höchstbetragsregelung des § 10 Abs. 3 ESt gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde, bestätigt. Es hat in der Begründung dazu ausgeführt, ,der Gesetzgeber brauche für Beiträge der zur Angestelltenversicherung beigetretenen Selbständigen nicht einen über die Höchstbetragsgrenze hinausgehenden Sonderausgabenabzug vorzusehen. Er könne auf dem Gebiet des Steuerrechts im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit zwischen Selbständigen und Nichtselbständigen unterscheiden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 33 und 34) : Welches sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung die am 8. Juni 1977 vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verstöße gegen das grundgesetzlich verankerte Gleichheitsprinzip bei der steuerlichen Behandlung unterhaltspflichtiger geschiedener Väter und Mütter noch nicht korrigiert hat? Wann und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um auf diesem Gebiet die Verfassungskonformität herzustellen? 7402* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1978 am 31. Mai 1978 beschlossen. Für die bisherige zeitliche Behandlung war die Suche nach praktikablen, haushaltsmäßig tragbaren Lösungen, die auch verfassungsmäßig vertretbar sind, maßgebend. Die weitere Behandlung der Vorlage wird dem üblichen Gesetzgebungsverfahren entsprechen. Zu Ihrer Unterrichtung über den Inhalt der Vorlage füge ich einen Abdruck eines Sprechzettels für den Regierungssprecher bei. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/1826 Fragen B 35 und 126) : Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die zwischenzeitlichen Auswirkungen der letzten Dollarabwertung auf Pro-Einkommen, Investitionskapazität, Außenhandelsbilanz und Verschuldungsquote der MSAC-Länder? Treffen nach dem Wissensstand der Bundesregierung Berichte zu, wonach „deutsche Firmen pro Person und Monat für einen Ausbildungsplatz zur Fortbildung von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern" zwischen „4 000 bis 8 000 DM" verlangen und außerdem keiner fachlichen Kontrolle über das Ausbildungsangebot unterliegen, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesen Berichten? Zu Frage B 35: Der Außenwert der DM gegenüber dem US-$ hat sich von Januar 1976 von 123,8 (1972 = 100) auf 158,4 (März 1978) verbessert. Die DM hat jedoch nicht gegenüber allen anderen wichtigen Währungen in gleichem Maße an Wert gewonnen, so daß man von einem allgemeinen Wertgewinn der DM oder einem Wertverlust des US-$ sprechen könnte. Nimmt man die DM als Vergleichsmaßstab gegenüber den Währungen von 22 wichtigen Handelspartnern, so verloren eine Reihe wichtiger Währungen noch erheblich mehr an Wert als der US-$ (z. B. Schweden-Krone, Kanadischer Dollar). Bei etlichen Währungen war die Entwicklung eher wie bei der DM (z. B. Holländischer Gulden, Belgischer Franc), während einige wiederum sich gegenüber der DM noch verbesserten (Schweizer Franken, Yen). Währungen, die an den französischen Franken gebunden sind (Frankenzone in Afrika, CFA-frs.), werteten im geringen Umfang zum US-$ auf (z. B. Kamerun, Zentralafrikanisches Kaiserreich, Tschad), und zwar von 1973 bis Anfang 1978 um etwa 3 %. Die Wechselkurse der Währungen einiger anderer MSA-Länder sind hingegen an den US-$ gebunden (z. B. Ägypten, Ghana, Pakistan), so daß diese Länder das gleiche Wechselkursverhältnis zum US-$ von 1973 bis Anfang 1977 beibehielten. Bei anderen Ländern, insbesondere solchen, die wegen starker Inflationierung Abwertungen ihrer Währungen vornehmen mußten, hat sich der Wert dieser Währungen gegenüber dem US-$ verschlechtert (z. B. Kenia, Sri Lanka). Aus der genannten sehr differenzierten Entwicklung lassen sich deshalb nur wenige allgemeine Aussagen ableiten. Veränderungen in bezug auf das Pro-Kopf-Einkommen der MSA-Länder sind auf Grund der kurzen Zeitspanne noch nicht nachweisbar. Nicht ungünstig war die Außenhandelssituation der Entwicklungsländer in den letzten Jahren, deren Handelsbilanzdefizit sich von 43,17 Mrd. US-$ (1975) auf 21,77 Mrd. US-$ (1976) verringerte. Diese Entwicklung war auch insbesondere in der Gruppe der Länder mit niedrigerem Einkommen, zu der die meisten MSA-Länder zählen, ausgeprägt, deren Handelsbilanzdefizit von 4,80 Mrd. $ (1975) auf 0,05 Mrd. $ (1976) zurückging. Stark zugenommen hat aber die Verschuldung der Entwicklungsländer, und zwar von 173 Mrd. $ (1975) auf 207 Mrd. $ (1976). Bedingt durch die Verbesserung der Exportfähigkeit einer Reihe wichtiger MSA-Länder hat sich trotzdem der Schuldendienstquotient (Verhältnis der Schuldendienstzahlungen zu den Exporterlösen) verbessert (1968-1973: 17,4 %; 1974-1976: 14,3 %). Das Wachstum der Anlageninvestitionen der Entwicklungsländer mit niedrigerem Einkommen war in den letzten Jahren recht ungünstig; es war 1975 12,1 % niedriger als im Vorjahr. Diese Entwicklung dürfte u. a. auf eine rückläufige Sparrate in diesen Ländern zurückzuführen sein. Nach einer Prognose der Weltbank wird die Situation auch 1980 kaum günstiger sein. Diese Entwicklungstendenzen dürften aber kaum auf die Veränderungen der Wechselkurse der Währungen zurückzuführen sein. Teilweise dürfte für die MSA-Länder der tendenzielle Währungsverlust des US-$ günstige Auswirkungen haben, da insbesondere die Erdölimporte überwiegend in US-$ fakturiert werden, so daß für diese Importe weniger Devisen aufzubringen sind. Andererseits muß jedoch auch gesehen werden, daß die MSA-Länder ihrerseits, insbesondere bei einer Dollarbindung der betreffenden Währung, geringere Devisenerlöse auf der Exportseite erzielen. Wie sich die Wechselkursveränderungen auf ein einzelnes Land auswirken, hängt somit stark von dessen individuellen Handelsströmen ab. Für die Wirtschaftsentwicklung der MSA-Länder dürften die konjunkturelle Situation in den Industrieländern und die daraus resultierende Nachfrage nach Exportgütern der Entwicklungsländer (vor allem Rohstoffe), die Entwicklung der Weltkapitalmärkte und deren Zinsniveau und die Entwicklungshilfeleistungen der Geberländer weitaus bedeutsamer sein als die Entwicklung des Außenwertes einer, wenn auch wichtigen, Währung. Zu Frage B 126: Für die aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanzierte Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer in der Bundesrepublik Deutschland werden in der Regel keine Ausbildungsplatzkosten bei deutschen Firmen bezahlt. In Ausnahmefällen, in denen Firmen gesondertes, zum Teil fremdsprachiges Personal für Ausbildungszwecke einsetzen mußten, besonders hohe Materialkosten anfielen oder spezielle Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7403S Seminare in den Firmen entwickelt und durchgeführt worden sind, wurden die effektiven Kosten nach genauer Spezifikation erstattet. Diese Maßnahmen werden von den mit der Durchführung der Aus- und Fortbildung beauftragten Institutionen Carl-Duisberg-Gesellschaft, Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung, Zentralstelle für Arbeitsvermittlung und Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit überwacht. Dies gilt auch für die bisher von diesen Organisationen abgewickelten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gegen Entgelt, d. h. Finanzierung durch eine ausländische Regierung oder Firma. Daneben werden im privatwirtschaftlichen Raum — ohne Einschaltung der im ersten Absatz genannten vom Bund geförderten Institutionen — Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen geschäftlicher Zusammenarbeit deutscher Firmen mit ausländischen Regierungen oder Firmen durchgeführt. Da es sich um ein privatwirtschaftliches Engagement handelt, hat die Bundesregierung auf Preisgestaltung und Qualität keinerlei Einfluß. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 36) : Gedenkt die Bundesregierung, Entwicklungshilfe ausdrücklich und direkt als gemeinnützigen Zweck steuerlich anzuerkennen und Spenden für Entwicklungshilfe bis zu 10 v. H. des Einkommens steuerlich anzurechnen? Die Förderung der Entwicklungshilfe ist schon seit langem durch allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates als besonders förderungswürdiger und damit spendenwürdiger gemeinnütziger Zweck anerkannt (vgl. Nr. 22 der Anlage 7 zu den EinkommensteuerRichtlinien bzw. der Anlage 3 zu den LohnsteuerRichtlinien). Spenden zur Förderung der Entwicklungshilfe können bis zu 5 v. H. des Gesamtbetrages der Einkünfte, bei Körperschaften bis zu 5 v. H. des Einkommens abgezogen werden. Diese Höchstsätze wer den — von vereinzelten Ausnahmen abgesehen — von den Spendern nicht ausgeschöpft. Die Bundesregierung sieht infolgedessen kein Bedürfnis dafür, den gesetzgebenden Körperschaften die Verdoppelung der Höchstsätze für Spenden zur Förderung der Entwicklungshilfe vorzuschlagen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die schriftliche Antwort der Bundesregierung für die Fragestunde vom 25. November 1977 (Plenarprotokoll 8/59, Anlage 72) verweisen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 37) : Gedenkt die Bundesregierung, dafür zu sorgen, daß alle Zinsverbilligungsmöglichkeiten bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften (Zinsumwandlung: hochverzinslich in leichtverzinslich) ausgeschöpft werden? Die Bundesregierung geht davon aus, daß die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen ebenso wie andere Eigentümer solcher Mietwohngebäude, die mit hochverzinslichen Hypotheken finanziert worden sind, im eigenen Interesse alle Möglichkeiten zur Senkung der Zinsbelastung ausschöpfen. Die Tatsache, daß der Mietindex für Sozialwohnungen seit April 1977 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat nur noch Steigerungsraten unter 3 v. H. aufweist, kann als Indiz für die Richtigkeit dieser Annahme gewertet werden. Ohne die Ausschöpfung der Möglichkeiten für Zinskonversionen und Umschuldungen in niedrige verzinsliche Hypotheken wäre der Mietindex zweifellos wesentlich stärker gestiegen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, daß bei einem Teil der hochverzinslichen Hypotheken erst nach Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibungsfrist eine Umschuldung möglich ist. Dies gilt namentlich für Hypotheken von Pfandbriefinstituten, die den Gegenwert zu Pfandbriefen darstellen, die ebenfalls erst nach Ablauf einer bestimmten Frist eingelöst werden können. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 38) : Wie hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die Beschäftigungslage (Einstellungen, Entlassungen, Kurzarbeit) in der bundeseigenen Salzgitter AG entwickelt? Die Beschäftigungslage im Salzgitter-Konzern habe ich in der beigefügten Übersicht dargestellt. Ich bemerke dazu: Die Ubersicht umfaßt alle Betriebe mit mehr als 50 O/0 Beteiligung der Salzgitter AG. Die Entwicklung verlief ohne Massenentlassungen durch Ausnutzen der natürlichen Fluktuation. Für Arbeitnehmer, die mit über 59 Jahren insbesondere aus der Stahlproduktion und dem Stahlbau ausscheiden, wurden Sozialpläne vereinbart. Kurzarbeit mußte ab 1975 bei einzelnen Unternehmen des Salzgitter-Konzerns geleistet werden: Bei der Stahlwerke Peine-Salzgitter AG mußten in der Zeit von Mai 1975 bis März 1976 im Monatsdurchschnitt 7 626 (= 40 % der Belegschaft) Mitarbeiter kurzarbeiten. Ab April 1978 sind im Erzbergbau 237 Mitarbeiter von der Kurzarbeit betroffen. Bei der Howaldtswerke — Deutsche Werft AG mußten in den Monaten September bis November 1977 100 Mitarbeiter Kurzarbeit leisten. Seit dem 1. März 1978 muß wiederum Kurzarbeit eingelegt werden. Sie ist bis zum 31. Juli 1978 vorgesehen. Hiervon wurden im März 1 840 Mitarbeiter erfaßt, 7404* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 im April 677 Arbeitnehmer. Die Zahl dürfte sich im Mai weiter vermindern. Bei der Luitpoldhütte AG konnten im 1. Halbjahr 1975 650 Mitarbeiter nur kurzarbeiten; in der Zeit vom 2. Januar bis 31. Mai 1978 werden wiederum 630 Mitarbeiter von Kurzarbeit betroffen. Auch im Stahlbaubereich mußte wiederholt Kurzarbeit eingeschoben werden. In den angegebenen Zeiten wurde die nachfolgende Anzahl von Mitarbeitern von Kurzarbeit betroffen: Monatsdurchschnitt 16. Dezember 1975 bis 12. Januar 1976 380 16. Januar 1977 bis 13. Juni 1977 350 1. Oktober 1977 bis 28. Februar 1978 250 27. Februar 1978 bis 12. Mai 1978 320 Belegschaftsentwicklung im Salzgitter-Konzern in den Geschäftsjahren 1971/72-1976/77 (Stichtag jeweils 30. September) 1971/72 I 1972/73 I 1973/74 I 1974/75 I 1975/76 I 1976/77 Zugänge 11 269 11 877 7 672 6 558 5 996 Abgänge 11 730 10 305 8 867 9 179 7 743 Bestand 56 774 56 313 57 885 56 690 54 069 52 322 Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen 39 und 40) : Sind die halbseitigen Werbeanzeigen mit den Bildern von Herrn Brandt und Herrn Breschnew der Bank für Gemeinwirtschaft, die diese zum Beispiel im Handelsblatt" vom 3. Mai 1978 und in der Tageszeitung „Die Welt" vom 5. Mai 1978 veröffentlicht hat und in denen sie für die Finanzierung von Ostgeschäften wirbt, zwischen der Bundesregierung und der -Bank für Gemeinwirtschaft abgestimmt? Erhält die Bank für Gemeinwirtschaft aus Bundesmitteln Zinszuschüsse oder andere Subventionen für die Finanzierung von Verträgen der vorgenannten Art, und wenn ja, wie hoch sind diese bzw. welchen Anteil machen sie an den Gesamtzahlungen gleicher Art an alle Banken aus? Zu Frage B 39: Die Bundesregierung nimmt auf Werbeanzeigen deutscher Banken keinen Einfluß. Dies gilt auch für die Anzeige der Bank für Gemeinwirtschaft im „Handelsblatt" am 3. Mai 1978 und in der „Welt" am 5. Mai 1978. Zu Frage B 40: Die Bundesregierung hat bekanntlich stets die Zinssubventionierung oder sonstige Subventionierung kommerzieller Finanzierungen abgelehnt. Sie ist nach wie vor nicht bereit, entsprechende Subventionierungsinstrumente zu schaffen. So hat auch weder die Bank für Gemeinwirtschaft noch irgendeine andere deutsche Bank Zuschüsse für die „Finanzierung von Ostgeschäften" erhalten. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 41 und 42) : Ist die Bundesregierung bereit, mir sobald als möglich mitzuteilen, welche Städte und Gemeinden im Zonenrandgebiet die Lohnsummensteuer mit welchen Hebesätzen erheben? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie hoch das Aufkommen an Lohnsummensteuer in den in der vorigen Frage erwähnten Städten und Gemeinden des Zonenrandgebietes jeweils einzeln aufgeführt in den letzten beiden Jahren war? Zu Frage B 41: Die Lohnsummensteuer, zu deren Erhebung die Gemeinden mit Zustimmung der Landesregierung berechtigt sind (§§ 1, 6 Abs. 2, §§ 23 ff. des Gewerbesteuergesetzes — GewStG — in der Fassung vom 24. März 1977 — BGBl. I S. 485), wird auf der Grundlage eines Steuermeßbetrages berechnet, der 2 vom Tausend der Lohnsumme beträgt (§ 25 Abs. 1 und 2 GewStG). Der jeweilige Hebesatz (v. H.-Satz des Meßbetrages) wird von der hebeberechtigten Gemeinde bestimmt (§ 25 Abs. 5 i. V. mit § 4 GewStG). Eine Zusammenstellung der Hebesätze der einzelnen Gemeinden im Zonenrandgebiet würde umfangreiche und zeitaufwendige Erhebungen der zuständigen Landesbehörden erfordern, zumal diese möglicherweise die Landkreise des Zonenrandgebietes einschalten müßten. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, diese Feststellungen auf Wunsch zu veranlassen. Schon jetzt kann gesagt werden, daß im Land Bayern Lohnsummensteuer nicht erhoben wird. Die Hebesätze in den kreisfreien Städten des Zonenrandgebiets (Anl. zu § 9 des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 — BGBl. I S. 1237) der übrigen Länder sind für das Jahr 1976 im Statistischen Jahrbuch Deutscher Gemeinden 1977, herausgegeben vom Deutschen Städtetag, Köln, S. 534 ff., aufgeführt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7405* Die Höhe der Hebesätze hat sich im Jahr 1977 nicht verändert. Zu Frage B 42: Angaben über das Aufkommen an Lohnsummensteuer in den kreisfreien Städten des Zonenrandgebiets im Jahr 1976 sind im Statistischen Jahrbuch Deutscher Gemeinden 1977 S. 511 ff. aufgeführt. Für das Jahr 1977 liegen insoweit noch keine Angaben vor. Eine Zusammenstellung des Aufkommens an Lohnsummensteuer in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden des Zonenrandgebiets wäre ebenfalls nur auf Grund von Angaben der Länder möglich. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 43 und 44) : Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die bedeutsamsten Hindernisse für Innovationen im privaten Bereich der Wirtschaft, und nach welchen Methoden wurden diese ermittelt? In welchem Umfang ist die mangelnde Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung bedingt durch Kapitalknappheit, staatliche Rahmenbedingungen, Marktbedürfnisse, mangelndes Interesse von Personen und Mangel an qualifiziertem Personal bzw. mangelnde Technologie, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen? Als Innovation im Sinne der beiden Fragen wird die Einführung neuer Produkte und Verfahren in den Markt verstanden. Solche Innovationen werden in erster Linie durch neue naturwissenschaftlichtechnische Erkenntnisse oder durch neuartige Kombinationen vorhandener Erkenntnisse ausgelöst, wobei unterschiedlich große Innovationsschübe entstehen können. Innovationen vollziehen sich in einer Marktwirtschaft in einem permanenten Anpassungsprozeß der Unternehmen und werden erst bekannt, wenn der Markt sie „angenommen" hat. Die Markteinführung eines neuen Produktes ist mit Kosten und Risiken belastet, die weit über die anteiligen Forschungs- und Entwicklungskosten hinausgehen. Deshalb darf bei der Beurteilung der Innovationsentwicklung nicht nur der engere Zusammenhang zwischen Forschung und Entwicklung einerseits und Innovation andererseits gesehen werden. Die Innovationsforschung im In- und Ausland hat noch keine als gesichert anzusehenden Erkenntnisse erbracht, die es erlauben würden, allgemein gültige Methoden für die Ermittlung und Messung negativer Einflußgrößen bei der Innovation zu entwickeln. Durch Fallstudien und empirische Erhebungen sind lediglich eine Reihe von übereinstimmenden Aussagen zusammengetragen worden, die bei der Entwicklung des derzeitigen Instrumentariums zur Innovationsförderung herangezogen worden sind. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß in einer Marktwirtschaft die Innovation grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen sei. Der Staat unterstützt die Unternehmen dadurch, daß er über die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein innovationsfreundliches Klima schafft. Dies geschieht zum Teil über die Forschungspolitik, welche die Voraussetzung dafür schafft, daß der naturwissenschaftlich-technische Wissensstand der Bundesrepublik laufend verbessert und ausgeweitet wird mit dem Ziel, damit zur Leistungssteigerung der Wirtschaft beizutragen. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus die Möglichkeit, wie das Nachfragepotential der öffentlichen Hand dabei eingesetzt werden könnte, Innovationen zu ermöglichen oder zu beschleunigen. Eine staatliche Hilfe für spezielle Innovationen wird nur insoweit für erforderlich gehalten, als die Finanzkraft ,der Unternehmen nicht ausreicht, das mit der beabsichtigten Innovation verbundene Risiko allein zu tragen. Großunternehmen werden in der Regel dieses Risiko allein tragen können, sofern es sich nicht um langfristig angelegte Zukunftstechnologien handelt, deren innovative Umsetzung keine kurzfristigen Markterfolge verspricht. Das Problem der Innovationshemmnisse und der erforderlichen Anstrengungen zu ihrer Überwindung stellt sich in erster Linie bei den kleinen und mittleren Unternehmen, die nach Auffassung der Bundesregierung ein erhebliches, aber bei weitem noch nicht ausgeschöpftes Innovationspotential darstellen. Die Gründe hierfür liegen — wenn auch in von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlichem Maße — im wesentlichen in folgendem: — Die Unternehmen sind nach ihrer Größe und Struktur nicht in der Lage, in ausreichendem Umfang selbst neues technisches Wissen zu erarbeiten oder an anderer Stelle erarbeitetes Wissen sich nutzbar zu machen. — Die wachsende Bedeutung der Innovation für die Firmenpolitik ist noch nicht ausreichend erkannt worden. — Die eigene Finanzkraft der Unternehmen und ihre Fähigkeit, Fremdmittel aufzunehmen, ist für risikoreiche Innovationen zu gering. — Die Unternehmen sind über staatliche Förderungsmöglichkeiten nicht ausreichend informiert. — Markterfordernisse und Marktchancen werden nicht schnell genug erkannt. — Der vom Markt ausgehende Nachfragesog nach Innovationen ist in Zeiten langsameren wirtschaftlichen Wachstums geringer als in Zeiten der Hochkonjunktur. — Eine deutliche Lücke besteht noch im Bereich des sogenannten „Technologie-Transfers", d. h. in der Aufbereitung und Weitergabe neuer naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in einer anwenderfreundlichen Form. Die Bundesregierung hat gemäß der Ankündigung in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976, Ziffer 19, im April 1978 ein forschungs- und technologiepolitisches Gesamtkonzept vorgelegt, das unter Berücksichtigung der oben erwähnten 7406* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Schwachstellen dazu beitragen soll, das Innovations-potential der kleinen und mittleren Unternehmen zu aktivieren. Das Gesamtkonzept umfaßt ein Bündel von Maßnahmen, insbesondere — die erleichterte Teilnahme an der Projektförderung des BMFT — den Ausbau der Programme des BMWi zur Förderung der Erstinnovation und der technischen Entwicklung in der Berliner Industrie — Kapital- und Kredithilfe durch die Wagnisfinanzierungsgesellschaft und aus dem ERP-Sondervermögen — steuerliche Hilfen auf Grund des InvZulGes und des Berlin FG — Förderung der Vertragsforschung und der industriellen Gemeinschaftsforschung — Förderung des Technologietransfers. Insbesondere im letztgenannten Bereich ist eine große Zahl neuer Maßnahmen eingeleitet worden. Sie beziehen sich auf den verstärkten Informationstransfer von den Industriellen Forschungsvereinigungen und aus mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsinstitutionen an die Unternehmen, ferner auf die Einschaltung von Industrie- und Handelskammern und des RKW. Spezielle TechnologieVermittlungsstellen als Gemeinschaftsmaßnahmen öffentlicher und privater Stellen sind im Aufbau. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Verknüpfung dieser Maßnahmen zu einem Gesamtsystem dazu beitragen wird, bestehende Innovationshemmnisse abzubauen und die Innovationsbereitschaft der Unternehmen zu erhöhen. Im Lichte der bei Durchführung des Gesamtkonzepts zu sammelnden Erfahrungen wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit das nunmehr vorhandene Instrumentarium ggf. angepaßt und ergänzt werden müßte. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 45) : Wann wird der Bundesregierung der „Bericht über die Auswirkungen moderner Techniken auf bestimmte Wirtschaftszweige und die Folgen für den Arbeitsmarkt" vorliegen, und wie soll der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden? Im Anschluß an die Entscheidung des Kabinetts vom 22. März 1978, die angesprochene Problematik untersuchen zu lassen, sind der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesarbeitsminister und der Bundesforschungsminister nach einer gemeinsamen Erörterung der Problematik zu der Auffassung gelangt, daß die Wechselwirkungen zwischen technischem Fortschritt und Beschäftigung in einem größeren Zusammenhang gesehen werden müssen. Eine annähernd verläßliche Basis für eine Meinungsbildung über diese Thematik wird sich nur auf Grund eingehender wissenschaftlicher Untersuchungen der sehr komplexen Zusammenhänge bilden lassen. Deshalb werden unverzüglich an zwei wirtschaftswissenschaftliche Institute konkurrierende Forschungsaufträge vergeben, um Chancen und Probleme des technischen Fortschritts in den nächsten Jahren, mögliche Reaktionen und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Problematik dieser Wechselwirkungen untersuchen zu lassen. Die Auftragsvergabe dürfte Ende Juli 1978 erfolgen, wenn die erforderlichen Vorgespräche mit interessierten Instituten abgeschlossen sind. Die Untersuchungen dürften kaum vor Herbst 1979 fertiggestellt werden können. Gegenwärtig ist es daher offen, zu welchem genauen Zeitpunkt und in welcher Form der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 46 und 47): Ist die Bundesregierung bereit, bei der angestrebten Neufassung der ärztlichen Gebührenordnungen der medizinischen Prophylaxe — insbesondere der vorbeugenden Zahnheilkunde — eine größere Bedeutung als bisher zuzumessen, sowie den gleichen Gesichtspunkten bei den Veränderungen der Leistungsstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung, hier insbesondere bei der in Arbeit befindlichen Neufassung der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungsverzeichnisse, eine entsprechende Rolle einzuräumen? Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß insbesondere in der zahnärztlichen Versorgung eine Vermehrung der Vorbeugung und Frühbehandlung eine Verbesserung der Zahngesundheit und eine Verringerung der Ausgaben für aufwendigen Zahnersatz, also eine wesentliche Steigerung der Effizienz der zahnärztlichen Versorgung bei gleichzeitiger langfristiger Kostensenkung bedeutet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung wird im Zuge der Beratungen über die Neufassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte prüfen, ob und inwieweit die medizinische Prophylaxe — also auch die vorbeugende Zahnheilkunde — zu berücksichtigen ist. Die Bundesregierung wird dabei auch die einheitlichen Bewertungsmaßstäbe für ärztliche und zahnärztliche Leistungen (§ 368 Abs. 4 RVO), die von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den Bundesverbänden der Krankenkassen zu erstellen sind, mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Die Bundesregierung ist sich über den Stellenwert einer wirksamen und wirtschaftlich tragbaren Prophylaxe zur Vorbeugung gegen Erkrankungen der Zähne und des Zahnhalteapparates im Klaren. Für eine generelle Einführung von Zahn-Prophylaxeprogrammen fehlen jedoch derzeit noch wesentliche Voraussetzungen. Die Bundesregierung ist darum bemüht, dauerhaft wirksame und wirtschaftlich tragbare Prophylaxeprogramme zu entwickeln. Hierzu wird die zahnmedizinische Forschung intensiviert. Solange die not- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7407* wendigen wissenschaftlich abgesicherten Vorsorgeprogramme nicht vorliegen und nicht auf ihr KostenNutzenverhältnis untersucht sind, kann zur Frage einer möglichen Kosteneinsparung, insbesondere zu der von zahnärztlichen Organisationen behaupteten Einsparung in Milliardenhöhe, keine verwertbare Aussage gemacht werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 48) : Warum wird bei der Ermittlung des Einkommens einer mitversicherten Ehefrau in der gesetzlichen Krankenversicherung das Wohnen in einem eigenen Haus der Eheleute berücksichtigt, und auf welchen Rechtsgrundlagen beruht diese Praxis? Nach geltendem Recht (§ 205 Abs. 1 Satz 1 RVO) besteht ein Anspruch auf Familienhilfe, wenn das Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen eine bestimmte Grenze (1978: 390 DM monatlich) nicht überschreitet. Zum Gesamteinkommen zählen nach IV § 16 SGB alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, also auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (vgl. § 2 Nr. 6 EStG). Zu diesen Einkünften gehört nach § 21 Abs. 2 und § 21 a EStG auch der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus. Ist eine mitversicherte Ehefrau Miteigentümerin eines beiden Eheleuten gehörenden Hauses, so ist ihr steuerrechtlich der ihrem Eigentumsanteil entsprechende Nutzungswert der Wohnung als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen und bildet einen Bestandteil ihres Gesamteinkommens. Vielfach überlassen es die Krankenkassen allerdings der Entscheidung der Ehegatten, wem die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind, so daß die Ehefrauen nur in wenigen Fällen nicht mehr mitversichert sind. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 49 und 50) : Sind der Bundesregierung bisher positive und/oder negative Stellungnahmen zu dem an ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland verteilten Jahreskalender 1978 und vorhergehender Jahre zugegangen, und wenn ja, überwiegen die positiven oder negativen Stellungnahmen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in der Bundesrupublik Deutschland arbeitende Journalisten aus dem jeweiligen Heimatland der ausländischen Arbeitnehmer den Jahreskalender 1978 begutachten und Anregungen und Empfehlungen für die Erstellung des Jahreskalenders 1979 vorschlagen zu lassen? Zu allen 6 Ausgaben des von meinem Hause herausgegebenen Taschenbuchkalenders für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien „AD — Arbeitsplatz Deutschland" ist mir eine Vielzahl von Stellungnahmen zugegangen. Nahezu alle Stellungnahmen sind positiv. Der über die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Gewerkschaften und die ausländischen Konsulate abgegebene Kalender 1978 ist wegen der großen Nachfrage bereits seit einiger Zeit vergriffen. Ich bin gerne bereit, den Kalender 1979 ausländischen Journalisten zuzusenden. Dabei bin ich, worauf schon in dem redaktionellen Vorwort des Kalenders 1978 hingewiesen wird, für jede Anregung und Empfehlung zur Gestaltung des bereits in Vorbereitung befindlichen Kalenders 1979 dankbar. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 51 und 52) : Was hat die Bundesregierung im einzelnen unternommen, uni die bereits vorliegenden Erkenntnisse über die Entwicklung der Erkrankungs- und Sterbequoten an Herz-Kreislauf-Krankheiten in die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zusammen mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Mettmann geplante Aktion einzubeziehen, und welche Krankheitsdaten werden dabei herangezogen? Wie ist sichergestellt, daß bei dem örtlich begrenzten Versuch im Bereich der Allgemeinen Ortskrankenkasse Mettmann kostenaufwendige Doppelarbeit vermieden wird, indem in die Untersuchungen die gleichzeitig anderen Orts gewonnenen entsprechenden Daten einbezogen werden? Zu Frage B 51: Das von Ihnen erwähnte Modellvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, das gemeinsam mit der AOK Mettmann durchgeführt wird, ist nicht primär auf eine Datenerhebung über Frühstadien und Risikofaktoren von Herz- und Kreislaufkrankheiten ausgerichtet, wie sie in zahlreichen Feldversuchen der letzten Jahre durchgeführt wurde. Diese Feldversuche wurden im Auftrag der Bundesregierung bereits vergleichend untersucht und ausgewertet. In Mettmann wird vielmehr die Wirksamkeit und Akzeptanz kontrollierter präventiver Maßnahmen gegen Herz-Kreislauferkrankungen in Modellgesundheitsberatungsstellen erprobt. Insoweit ist der Ansatz des Modellvorhabens für die Bundesrepublik Deutschland neu. Gleichwohl wird in den Gesundheitsberatungsstellen auch eine Reihe von Daten erfaßt, um die Effektivität der angebotenen Programme überprüfen zu können. Zu Frage B 52: Der Bundesregierung sind keine gleichzeitig durchgeführten Untersuchungen mit gleichem Ansatz in der Bundesrepublik bekannt, die zu der Vermutung einer kostenaufwendigen Doppelarbeit Anlaß geben könnten. 7408* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 53, 54, 55 und 56): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Überlegungen der Frau Staatssekretärin Fuchs, geäußert in der Mitgliederversammlung des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger, die Beitragsgestaltung der Rentenversicherungen zu ändern? Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Umverteilung des Beitrags zu Lasten kapitalintensiver Betriebe, und mit welcher Entlastung können lohnintensive Betriebe rechnen? Stimmt es, daß nach der 10. Bemessungsverordnung entgegen den Vorstellungen des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger für die Arbeiterrentenversicherung statt 4,3 Milliarden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nur 3,8 Milliarden freigegeben werden und damit die Rehabilitation für versicherte Arbeiter weiter eingeengt wird? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemessungsverordnung für 1978 und auch 1979 im Sinne der Vorstellungen des Verbandes deutscher Rentenversicherungsträger zu erlassen und damit soziale Demontage für die Arbeiter zu verhindern? Zu Fragen B 53 und 54: Die Überlegungen von Frau Staatssekretärin Fuchs bezogen sich auf die unterschiedliche Beitragsbelastung kapital- bzw. lohnintensiver Betriebe in der Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine seit längerer Zeit bekannte Problematik, die allerdings durch zunehmende Rationalisierung an Bedeutung gewinnt und deshalb von der Bundesregierung pflichtgemäß beobachtet wird. Frau Fuchs hat mit ihren Ausführungen vor sachkundigem Publikum auf diese Zusammenhänge und ihre Auswirkungen hinweisen wollen, zugleich aber eindeutig hervorgehoben, daß es sich nur um Denkanstöße handele, hinter denen nicht die Absicht stehe, die Beitragsgestaltung der Rentenversicherung aktuell zu ändern. Bisher sind auch noch keinerlei Ermittlungen über finanzielle Auswirkungen angestellt worden. Zu Fragen B 55 und 56: Nach § 1390 a der Reichsversicherungsordnung ist der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ermächtigt, nach Anhörung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Gesamtbetrag zu bestimmen, der der Arbeiterrentenversicherung für Rehabilitationsmaßnahmen, Verfahrens- und Verwaltungskosten jährlich zur Verfügung steht. Der Verband hat bereits vor dem ordentlichen Anhörungsverfahren, das einer gemeinsamen Beratung über die festzulegende Summe dient, erhebliche Bedenken gegen den diesjährigen Verordnungsentwurf erhoben. Frau Staatssekretärin Fuchs hat deshalb in der Mitgliederversammlung des Verbandes am 10. Mai 1978 eine Überprüfung der vorgeschlagenen Summe mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung zugesagt. Ich möchte allerdings deutlich darauf hinweisen, daß der Diskussionsvorschlag des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung den in Ihrer zweiten Frage enthaltenen Vorwurf nicht rechtfertigt. Der Vorschlag muß vielmehr in den Rahmen der notwendigen Konsolidierung der Rentenversicherung eingeordnet werden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 57 und 58) : Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich eine flexiblere Handhabung der Gastarbeitersteuerung unter Berücksichtigung einer partiellen Lockerung des Anwerbungs- und Einstellungsstopps für ausländische Arbeitnehmer, besonders im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, durchzuführen und branchenbezogene Ausnahmeregelungen zu erlassen, und wenn nein, wie begründet sie diese Haltung? Treffen Äußerungen in einer Fernsehsendung zu, wonach auf Grund bundesrechtlicher Vorschriften für die Angehörigen von Jugendspielmannzügen und Jugendorchestern alle drei Monate medizinische Kurz-Gutachten erstellt werden müssen und die Kosten dafür von den Orchestern selbst getragen werden müssen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, eine Initiative zur Änderung dieser Vorschriften zu ergreifen? Zu Frage B 57: Eine partielle Lockerung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer aus Nicht-EG-Staaten zugunsten einzelner Sektoren und speziell des Hotel- und Gaststättengewerbes kann im Hinblick auf die gegenwärtige Arbeitsmarktlage und die absehbare Beschäftigungsentwicklung nicht in Betracht gezogen werden. Die Bundesregierung hat deshalb mehrfach — zuletzt im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts 1978 — darauf hingewiesen, daß der Anwerbestopp uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt. Auch die Arbeitsmarktsituation im Hotel- und Gaststättengewerbe ist durch einen deutlichen und anhaltenden Überschuß der gemeldeten arbeitsuchenden und arbeitslosen Gästebetreuer über die Zahl gemeldeter offener Stellen gekennzeichnet. Im April 1978 standen 19 400 arbeitsuchenden und 16 400 arbeitslosen Gästebetreuern nur 11 300 offene Stellen gegenüber. Sicherlich wird hierdurch nicht ausgeschlossen, daß es in Einzelbereichen dieser Branche und anderer Wirtschaftszweige zu personellen Engpässen kommen kann. Im Interesse der Unternehmen mit derartigen Problemen wie der Arbeitsuchenden bemühen sich die arbeitsmarktpolitischen Instanzen nachhaltig um die Erleichterung des Arbeitsmarktausgleichs. Dies geschieht im Wege einer stark intensivierten Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter, durch ein breit gefächertes Angebot an beruflichen und regionalen Mobilitätshilfen sowie durch erhebliche Verbesserungen der für eine effektive Arbeitsvermittlung relevanten Gesetzes-und Verwaltungsvorschriften insbesondere im Rahmen des zum 1. Januar 1978 in Kraft getretenen vierten Anderungsgesetzes zum Arbeitsförderungsgesetz. Verstärkte Anstrengungen des Hotel- und Gaststättengewerbes, seine Attraktivität für Arbeitnehmer und Arbeitslose zu steigern, würden diese Politik wirksam unterstützen. Zu Frage B 58: Medizinische Kurzgutachten für die Angehörigen von Jugendspielmannszügen und Jugendorchestern können auf Grund bundesrechtlicher Vorschriften nicht verlangt werden. Das Jugendarbeitsschutzge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7409* setz schreibt lediglich die Vorlage einer nicht mehr als drei Monate alten ärztlichen Bescheinigung in bestimmten Fällen vor. Es verlangt nicht, daß diese Bescheinigung alle drei Monate ausgestellt wird. Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet aber, wie ich bereits mehrfach — auch im Deutschen Bundestag — ausgeführt habe, auf die meisten Jugendspielmannszüge und Jugendorchester keine Anwendung. Dieses Gesetz greift nach seinem Sinn und Zweck erst ein, wenn Kinder und Jugendliche häufig an öffentlichen Veranstaltungen mitwirken, wenn sie hierzu ähnlich wie Arbeitnehmer verpflichtet werden und mit ihrer Mitwirkung Gewinn erzielt werden soll. Nach meiner Kenntnis trifft dies auf die meisten Jugendspielmannszüge und Jugendorchester nicht zu. Bei ihnen steht die Freizeitbeschäftigung und Brauchtumspflege, nicht aber die Beschäftigung als Arbeitnehmer und die Gewinnerzielung im Vordergrund. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 59): Ist die Bundesregierung bereit, die Anregungen der Wirtschaftsministerkonferenz aufzugreifen, Modell-Arbeitsamtbezirke einzurichten sowie die Art der erfolgreichen Vermittlungstätigkeit aufzuschlüsseln? Der in Ihrer Frage zitierte Beschluß der Wirtschaftsministerkonferenz ist dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im vollen Wortlaut erst vor kurzem bekanntgeworden. Zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit werden wir diese Initiative sorgfältig prüfen. Dabei gilt es vor allem auch abzuwägen, inwieweit hierdurch Anregungen für die Arbeitsvermittlung im Sinne der von Bundesminister Dr. Ehrenberg eingeleiteten Vermittlungsoffensive ausgelöst werden oder aber nur zusätzliche Belastungen der Vermittler mit statistischen Aufgaben entstehen. Für die Prüfung müssen auch die in absehbarer Zeit vorliegenden Ergebnisse der u. a. auch vom Deutschen Bundestag begrüßten Studie zur Motivation von Arbeitslosen, zum Einstellungsverhalten der Arbeitgeber und zur Effektivität der Vermittlungsdienste mit berücksichtigt werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen B 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die steigende Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter bei sinkender Gesamtarbeitslosigkeit? Sieht die Bundesregierung in einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtplätze, die seit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes im Jahre 1974 konstant bei 100 DM liegt, ein geeignetes Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter? Die in den letzten Jahren gestiegene Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter ist zum überwiegenden Teil nicht Folge eines Verdrängungswettbewerbs zu Lasten Schwerbehinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist vielmehr in erster Linie auf die Ausdehnung des geschützten Personenkreises durch das am 1. Mai 1974 in Kraft getretene neue Schwerbehindertengesetz zurückzuführen. Nach diesem Gesetz sind nicht mehr nur wie früher die schwerbehinderten Kriegs- und Arbeitsopfer im Arbeitsleben geschützt, sondern alle Schwerbehinderten — ohne Rücksicht auf Art und Ursache ihrer Behinderung. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist von den für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zuständigen Versorgungsämtern eine erhebliche Zahl von Behinderten neu als Schwerbehinderte anerkannt worden, unter ihnen ein beachtlicher Anteil Schwerbehinderter, die im Erwerbsleben stehen, aber auch Schwerbehinderte, die zum Zeitpunkt der Feststellung ihrer Schwerbehinderteneigenschaft bereits arbeitslos waren. Während im Oktober 1975 erst rd. 650 000 Schwerbehinderte auf Pflichtplätzen beschäftigt waren, waren es im Oktober 1976 schon rd. 710 000; nach dem Ergebnis einer repräsentativen Teilerhebung der Bundesanstalt für Arbeit ist diese Zahl bis zum 31. Dezember 1977 bereits auf nahezu 800 000 angestiegen. Vor diesem Hintergrund ist der Anstieg der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten zu sehen. Nach allen bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, daß arbeitslose Behinderte sich noch in stärkerem Umfang als beschäftige Behinderte haben amtlich als Schwerbehinderte anerkennen lassen, weil sich die Aussichten auf Vermittlung auf einen Dauerarbeitsplatz dadurch bessern. Die Bundesregierung sieht im Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ein vordringliches Anliegen. Sie hat deshalb Initiativen ergriffen, um das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz durch flankierende Maßnahmen wirkungsvoll zu ergänzen. Mit Hilfe des ersten 100-Millionen-Sonderprogrammes des Bundes und der Länder zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte, das in der Zeit vom 1. November 1976 bis 1. September 1977 lief und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert wurde, konnten rd. 8 700 zum großen Teil gesundheitlich besonders betroffene oder längerfristig arbeitslose Schwerbehinderte wieder in das Arbeitsleben oder auf einen Ausbildungsplatz eingegliedert werden. Für ein 2. Sonderprogramm wurden inzwischen nochmals 100 Millionen DM bereitgestellt. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte wird auch die „Ausgleichsabgabeverordnung Schwerbehindertengesetz" leisten, die am 30. März 1978 von der Bundesregierung beschlossen wurde und der inzwischen auch der Bundesrat — allerdings nach Maßgabe einiger Änderungen — zugestimmt hat. Diese Verordnung sieht u. a. Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze vor. 7410* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 In einer Erhöhung der Ausgleichsabgabe sehe ich derzeit kein geeignetes Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Der Betrag der Ausgleichsabgabe ist am 1. Mai 1974 mit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes von 50,— DM auf 100,— DM monatlich pro unbesetzten Pflichtplatz (also um 100 %) angehoben worden. Ich gehe davon aus, daß dieser Betrag zur Zeit noch ausreicht, um — entsprechend der Ausgleichsfunktion der Ausgleichsabgabe — die Kostenvorteile abzuschöpfen, die ein Arbeitgeber hat, wenn er Schwerbehinderte nicht in der vorgeschriebenen Zahl beschäftigt. Sobald der Betrag die ihm in erster Linie zugedachte Ausgleichsfunktion nicht mehr erfüllen kann, wird über eine angemessene Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu entscheiden sein. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 62): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Maß Wehrpflichtige nach Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung (Lehre) eingezogen werden, weil diese Lehre im Anschluß beispielsweise an ein Fachabitur angeschlossen wird, und sieht die Bundesregierung hierin eine besondere Härte, die eine Zurückstellung bis zum Abschluß der Lehre rechtfertigt? Nach dem Wehrpflichtgesetz können Wehrpflichtige bis zur weitgehenden Förderung einer nach Erlangung der Hochschul- oder Fachhochschulreife aufgenommenen betrieblichen Ausbildung zur Ableistung des Grundwehrdienstes herangezogen werden. Von einer Einberufung dieser sog. Abiturientenlehrlinge wird jedoch bis zum Ende der betrieblichen Ausbildung abgesehen, wenn sich der Abschluß der Ausbildung wehrdienstbedingt über die Dauer des Wehrdienstes hinaus um mehr als 6 Monate verzögern würde. In dem Sechsmonatszeitraum des Jahres 1977, in dem die Masse der dahin gehenden Anträge anhängig wurde, haben insgesamt nur 1 435 Abiturientenlehrlinge die Zurückstellung wegen einer betrieblichen Berufsausbildung beantragt. Davon wurde etwa 2/3 der Anträge (939) stattgegeben, 1/3 der Anträge (496) mußten abgelehnt werden. Die Bundesregierung sieht in der Einberufung der abgelehnten Antragsteller keine besondere Härte. Diese haben nicht mit einer über die Dauer des Grundwehrdienstes hinausgehenden nicht zumutbaren Verzögerung des Abschlusses der Ausbildung zu rechnen. Auch bleibt ihnen der Ausbildungsplatz bei Einberufung nach Begründung des Ausbildungsverhältnisse auf Grund der Vorschriften des Arbeitsplatzschutzgesetzes erhalten. Für eine Änderung der Zurückstellungsvorschriften etwa dahin, daß bei Abiturientenlehrlingen eine Zurückstellung generell bereits ab Beginn der betrieblichen Ausbildung gewährt wird, besteht daher kein Anlaß. Darauf hat die Bundesregierung in Fragestunden des Deutschen Bundestages wiederholt hingewiesen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wäre eine solche Zurückstellung im übrigen auch auf diejenigen Wehrpflichtigen auszudehnen, die ein Hochschuloder Fachhochschulstudium durchführen. Sie hätte eine Überalterung der Rekruten mit höherem Bildungsabschluß sowie eine Bevorzugung der Wehrpflichtigen zur Folge, die durch bessere Bildungsvoraussetzungen ohnehin über die besseren Berufsaussichten verfügen. Schließlich könnte dadurch auch die Deckung des Personalbedarfs der Streitkräfte erschwert, wenn nicht in Frage gestellt werden, weil die einer Einberufung entgegenstehenden Hinderungsgründe mit steigendem Alter erheblich zunehmen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1826 Fragen B 63 und 64): Stimmt die Bundesregierung zu, daß im Raum Erding/Freising wegen der relativ geringen Auslastung des Freisinger Standortschießplatzes für einen weiteren Schießplatz in diesem Raum kein Bedarf besteht? Hält die Bundesregierung an ihrer am 15. Februar 1978 geäußerten Meinung fest, wonach aus einer Reihe von Gründen das Zengermoos im Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) als Standort für eine Schießanlage nicht in Betracht kommt, wenn der Bedarf tatsächlich unterstellt werden kann? Zu Frage B 63: Ihre Fragen nach dem Bedarf der Bundeswehr an einer weiteren Standortschießanlage im Raum Erding/Freising und der Eignung des Zengermooses dafür beantworte ich wie folgt: Die Bundeswehr benötigt für die Ausbildung der Soldaten der Garnison München dringend eine eigene Standortschießanlage im Raum München. Die Truppe muß bisher auf andere, weit entfernte Anlagen ausweichen. Dieser Zustand kann im Interesse des Ausbildungsstandes der Truppe nicht länger hingenommen werden. Selbst wenn zeitweilig die für die Luftwaffe gebaute Schießanlage in Freising nicht voll ausgelastet gewesen sein sollte, kommt eine Mitbenutzung durch Heereseinheiten schon wegen der zu großen Entfernung sowie des Mangels an Transportraum, vor allem aber wegen des Verlustes an Ausbildungszeit durch Fahrten nicht in Betracht. Außerdem könnte in der Anlage in Freising der Ausbildungsbedarf für die Garnison München bei weitem nicht gedeckt werden. Zu Frage B 64: Die Bundesregierung hat sich zum Standort Zengermoos am 15. Februar 1978 nicht geäußert. An diesem Tage hat allerdings bei der Wehrbereichsverwaltung VI eine Behördenbesprechung mit Vertretern von Kommunal- und Landesbehörden über Fragen des Standortes einer Schießanlage stattge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7411* funden. In gleicher Sache wurde auf Wunsch der Gemeinden Erding, Garching und Lohhof Ende Februar 1978 ein weiteres Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung geführt. Nach dem Ergebnis der letzten Besprechung soll die Eignung der bisher nicht untersuchten Ödlandflächen des Zengermooses für eine Schießanlage geprüft werden. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen B 65 und 66) : Sind dem Bundesverteidigungsministerium Klagen der Kompanie-, Staffel- und Inspektionsfeldwebel über Personalführungsprobleme, die anläßlich einer Fachtagung des Deutschen Bundeswehrverbands am 14./15. April 1978 in Bonn dargestellt wurden, bekannt, und wenn ja, welche 'Folgerungen zieht sie daraus? Kann der Bundesverteidigungsminister in diesem Zusammenhang bestätigen, daß als Ursachen überzogene Versetzungshäufigkeit, übertriebene Lehrgangsbeschickung sowie Strukturververänderungen ohne Rücksicht auf die Grenzen menschlicher Belastbarkeit in Frage kommen, und wenn ja, was gedenkt das Bundesverteidigungsministerium zur Minderung dieser Probleme konkret zu tun? Zu Frage B 65: Dem Bundesministerium der Verteidigung sind Klagen der Kompanie-, Staffel- und Inspektionsfeldwebel über Personalführungsprobleme nicht bekannt. Sie sind auch nicht als Folge der Fachtagung vom Deutschen Bundeswehrverband an das Bundesministerium der Verteidigung herangetragen worden. Die Kenntnis von der Fachtagung wie auch von den dabei getroffenen Feststellungen der Kompanie-, Staffel- und Inspektionsfeldwebel beruht auf der entsprechenden Darstellung im Verbandsorgan des Deutschen Bundeswehrverbandes in der Ausgabe 5/78. Zu Frage B 66: Der Bundesminister der Verteidigung kann in diesem Zusammenhang nicht bestätigen, daß als Ursachen für die vermeintlichen Beeinträchtigungen der Stimmung in der Truppe überzogene Versetzungshäufigkeit, übertriebene Lehrgangsbeschickung sowie Strukturveränderungen ohne Rücksicht auf die Grenzen menschlicher Belastbarkeit in Frage kommen. Soweit Versetzungen zur Korrektur nicht dienstgradgerechter Verwendungen erforderlich sind, habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 26. April 1978 Stellung genommen (Protokoll der 87. Sitzung des Deutschen Bundestags, S. 6886). Auf die sonstigen im Interesse der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr notwendigen und unvermeidlichen Versetzungen kann nicht verzichtet werden. Ihre Zahl wurde in den letzten Jahren schon sehr stark verringert, hat aber nunmehr nahezu die untere Mindestgrenze erreicht. Die Teilnahme an Lehrgängen ist für die Aus-und Weiterbildung der Soldaten unumgänglich. Schon aus Wirtschaftlichkeitserwägungen müssen bestimmte Ausbildungsvorhaben zentral an dafür eingerichteten und materiell wie personell ausgestatteten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden und können nicht dezentralisiert erfolgen. Nicht zuletzt wegen der zivilberuflich verwertbaren Lehrgangsabschlüsse liegt die Lehrgangsteilnahme aber auch im eigenen Interesse der entsandten Soldaten. Zu meinem Erstaunen entnehme ich dem Artikel in „Die Bundeswehr 5/78" auch, daß die Tagungsteilnehmer trotz ihrer Klagen über übertriebene Lehrgangsbeschickung zugleich festgestellt haben sollen, daß „weder Offiziere noch Unteroffiziere hinreichend für die Ausübung ihrer Fürsorge- und Betreuungsaufgaben ausgebildet sind. Es fehle auch an politischer Bildung und an einer besonderen pädagogischen Ausbildung der Gruppenführer, Zugführer und Kompaniefeldwebel". Dieses Manko kann sicherlich kaum ohne weitere Lehrgangsbeschickungen wettgemacht werden. Daß es daher gelegentlich zu Vertretungen und Doppelfunktionen kommen kann, ist unvermeidlich und muß im Interesse der Qualifikationsverbesserung ertragen werden. Bei Lehrgängen von mehr als 6monatiger Dauer wird ohnehin durch die Versetzung des Lehrgangsteilnehmers auf eine Planstelle des Schüleretats die Ersatzgestellung bei der entsendenden Einheit sichergestellt. Strukturveränderungen wie Heeresmodell 4 oder das neue Sanitätsmodell sind noch nicht durchgeführt, sondern befinden sich noch im Stadium des Truppenversuchs. Die auch vom Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Aufstellung von drei neuen und der Umgliederung zweier bestehenden Brigaden aufgeführten Beanstandungen wurden geprüft. Er spricht von Überbeanspruchung der Unteroffiziere und Überstrapazierung des Schlüsselpersonals. Weder eine Überbeanspruchung konnte im kürzlichen Erfahrungsaustausch mit den Brigadekommandeuren festgestellt werden, noch wurden gesundheitliche Beeinträchtigungen gemeldet. Vorgeschlagen wurde eine Entlastung des Kompanietruppführers unter Aufgabenverlagerung zum Kompaniefeldwebel. Der inzwischen eingesetzte Technische Unteroffizier hat sich bewährt und trägt zur besseren Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der Materialverwaltung bei. Die Zugführer werden in ihren normalen Zuständigkeiten für das Material ihrer Teileinheiten stärker gefordert. Das Vertreterproblem bei Schlüsselpersonal ist nicht strukturrelevant, da auch jetzt keine Reserve an Führungskräften gehalten wird. Die Inanspruchnahme von Schülerplanstellen bei längerfristigen Lehrgängen wird Erleichterung bringen. Im übrigen wird es auf der Kompanieebene als nicht gravierend beurteilt. 7412* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Die Feststellung, Strukturveränderungen ließen die Grenzen menschlicher Belastbarkeit unberücksichtigt, kann also nicht bestätigt werden. Nach der erprobungsbedingten Belastung ist nach Abschluß der Erprobung nun eine Normalisierung eingetreten. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 67 und 68) : Wie hoch sind die tatsächlichen Einsparungen der auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes vorgenommenen Verlängerung der Dienstaltersgrenze für Berufssoldaten um ein Jahr? Wann gedenkt die Bundesregierung, dem einmütigen Entschluß des Verteidigungsausschusses vom 18. Januar 1978 nachzukommen und die Dienstzeitverlängerung für Berufssoldaten zurückzunehmen und die Dienstzeit auf den Stand von vor dem 1. Januar 1976 zurückzubringen? Zu Frage B 67: Durch die auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes erfolgte Anhebung der Besonderen Altersgrenzen für Berufssoldaten um ein Jahr sind im Verteidigungshaushalt (EPl 14) keine Einsparungen erzielt worden. Minderausgaben sind im Versorgungstitel des Einzelplans 33, der vom Bundesminister der Finanzen unmittelbar verwaltet wird, eingetreten, und zwar ca. 106 Millionen DM in den Jahren 1976 und 1977. Zu Frage B 68: Die Dienstzeitverlängerung für Berufssoldaten infolge der Heraufsetzung der Besonderen Altersgrenzen der Berufssoldaten kann nicht exklusiv für die Soldaten zurückgenommen werden. Die Bestimmungen des Haushaltsstrukturgesetzes betrafen seinerzeit nicht nur die Soldaten (Art. 9, § 1), sondern die Polizeibeamten im Bundesgrenzschutz (Art. 7, § 1), die Beamten der Bundesanstalt für Flugsicherung (Art. 8, § 1), die Beamten des Bundes (Art. 3), der Länder (Art. 5) und die Richter (Art. 6). Entsprechend muß auch die Herabsetzung der betroffenen Altersgrenzen auf den Stand vor dem Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes für die vorgenannten Personengruppen gemeinsam betrieben werden. Dafür ist der Bundesminister des Innern federführend. Ihm hat der Bundesminister der Verteidigung am 12. Mai 1977 eine positive Stellungnahme zur Frage der Wiederherstellung des Rechtsstandes vor Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes zugeleitet. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 69, 70, 71 und 72): Besteht die Absicht, das wehrgeschichtliche Museum der Bundeswehr aus Rastatt zu verlegen und gegebenenfalls wohin? Ist die Bundesregierung an der Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz — die Bereitschaft dazu besteht — in dieser Angelegenheit interessiert? Hat es bereits vorbereitende Gespräche oder gar Verhandlungen nachgeordneter Bundesbehörden mit an der Unterbringung interessierten Städten oder Grundstückseigentümern gegeben? Haben sich bereits Städte, gegebenenfalls welche, um die Unterbringung des wehrgeschichtlichen Museums beworben? Zu Frage B 69: Aus zwingenden Gründen ist es erforderlich geworden, Untersuchungen mit dem Ziel einzuleiten, die im Bereich der Bundeswehr vorhandenen umfangreichen Bestände wehrtechnischer Exponate an einer Stelle zusammenzuführen. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Großgerät (Flugzeuge, Panzerkampfwagen, Geschütze und Schiffszubehör), das in erster Linie für Anschauungszwecke bei Neuentwicklungen und Erprobungen sowie für die Heranbildung technischen Personals an einem zentral gelegenen Ort benötigt wird. Soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, sollen diese Materialien im Rahmen einer umfassenden Ausstellung zur deutschen Wehrgeschichte auch der interessierten Öffentlichkeit für die Besichtigung zugänglich gemacht werden. Der Bestand des Wehrgeschichtlichen Museums (WGM) in Rastatt kann hierbei nicht außer Betracht bleiben. Der gegenwärtige Stand der Voruntersuchungen reicht zu einer abschließenden Beantwortung der Frage noch nicht aus, ob das WGM in die Überlegungen einbezogen bleibt. Gegebenenfalls würden Auswirkungen auf das WGM erst in etwa acht bis zehn Jahren eintreten. Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist in diesem Sinne unterrichtet worden. An eine geschlossene Verlegung des WGM, dessen Bestände zu einem großen Teil Leihgaben des Landes Baden-Württemberg sind, in einen Ort außerhalb der Landesgrenzen ist jedoch nicht gedacht. Zu Frage B 70: Sollten die eingeleiteten Untersuchungen zu einem entsprechenden Ergebnis führen, ist die Bundesregierung selbstverständlich an der Unterstützung ihres Vorhabens durch das Land Rheinland-Pfalz wie auch jedes anderen Landes interessiert. Zu Frage B 71: Zur Neuordnung des Museumswesens der Bundeswehr und zur Lösung seiner Unterkunftsprobleme auf Dauer sind alle sich bietenden Möglichkeiten zu untersuchen. Daher gab es wiederholt Erörterungen zwischen der WBV V und den zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg zur Behebung der Raumnot des WGM. Im Zusammenhang mit der dienstlich notwendigen Zusammenführung der wehrtechnischen Exponate an zentraler Stelle fand bisher eine erste unver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7413* bindliche Fühlungnahme zwischen der WBV IV und Behördenvertretern des Landes Rheinland-Pfalz statt. Für weitergehende Gespräche oder das Einleiten von Verhandlungen mit den Landesregierungen von Baden-Württemberg bzw. Rheinland-Pfalz bieten die ersten Anfänge der Voruntersuchungen noch keine tragfähige Grundlage. Zu Frage B 72: Neben der Stadt Rastatt, die das Wehrgeschichtliche Museum behalten möchte, haben sich als Museumsstandort angeboten — Germersheim mit dem früheren Zeughaus (Eigentümer der Anlage : Rheinland-Pfalz) — Koblenz mit der ehem. Feste Ehrenbreitstein (Eigentümer der Anlage : Rheinland-Pfalz). Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 73) : Teilt das Bundesverteidigungsministerium die kritischen Bemerkungen des Personalratsvorsitzenden der Standortverwaltung Düren, Hubert Wachendorf, zum Problem der Großkassen (Wehrreport 4/1978, Seite 14) in der Bundeswehr, und wenn nein, trifft der Vorwurf zu, daß wegen langwieriger verwaltungstechnischer Wege oft auf den Skontoabzug bei Rechnungen verzichtet werden muß? Die Neuregelung der Kassenorganisation ist mit Zustimmung des Hauptpersonalrates durchgeführt worden. Die Kassengeschäfte werden seitdem kostensparender und zügiger abgewickelt. Die Bearbeitungszeit für die Prüfung und Zahlungsanweisung von Rechnungen mit kurzen Fälligkeitsterminen und Skontoabzügen ist zwar für die jeweiligen Dienststellen, die sich nicht am Sitz einer Kasse befinden und dorthin auch keine Versorgungs- und Kurierfahrten in Anspruch nehmen können, durch die Schaffung der Großkasse um einen Tag, der für den Postweg benötigt wird, verkürzt worden. Da aber entsprechende Rechnungen als sogenannte Sofortsache behandelt werden, ist sichergestellt, daß Skontofristen auch in diesen Fällen eingehalten werden können. Der Überweisungsverkehr der Großkassen ist durch den Einsatz spezieller Computer für das Fertigen von Überweisungen verbessert worden. Dringliche Überweisungen — z. B. bei Skontoabzug — werden am Tag des Eingangs bearbeitet und spätestens am nächsten Vormittag bei der Landeszentralbank-Zweiganstalt eingereicht. Auf diese Weise werden Skontoverluste vermieden.' Fahrten zu den Großkassen, um Ergebnisse abzustimmen, verursachen keine zusätzlichen Kosten, weil der Aufwand für die Abstimmung der Haushaltsüberwachungslisten nach Einführung des neuen automatisierten Buchführungsverfahrens insgesamt vermindert worden ist. So konnte u. a. die frühere Weisung aufgehoben werden, alle Haushaltsüberwachungslisten monatlich mit der Kasse abzustimmen, weil den zahlungsanweisenden Dienststellen jetzt monatlich Listen mit den Titelergebnissen zur Verfügung gestellt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/1826 Frage B 74): Treffen Presseberichte zu, wonach die US-Streitkräfte beantragt haben, in Stuttgart-Plieningen einen Landeplatz für Hubschrauber einzurichten, und ist die Bundesregierung bereit, einen Landeplatz zu genehmigen, auch wenn Tausende von Anwohnern einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind? Ihre Fragen, ob Presseberichte zutreffen, wonach die US-Streitkräfte beantragt haben, in StuttgartPlieningen einen Landeplatz für Hubschrauber einzurichten, und ob die Bundesregierung bereit ist einen Landeplatz zu genehmigen, auch wenn Tausende von Anwohnern einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind, beantworte ich wie folgt: Die US-Streitkräfte haben im Oktober 1977 ein Gelände südostwärts der Kelley-Barracks StuttgartMöhringen im unmittelbaren Anschluß an die Kaserne angefordert, weil sie die Einrichtung eines Hubschrauberlandeplatzes ausschließlich für Offiziere im Generalsrang und für medizinische Notfälle einzurichten beabsichtigen. Das Landbeschaffungsvorhaben liegt nur Zeit dem Finanzministerium Baden-Württemberg vor, das nach Abschluß des nach dem Landbeschaffungsgesetz vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens die Stellungnahme der Landesregierung abgeben wird. Erst danach kann über das Vorhaben der US-Streitkräfte endgültig entschieden werden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 75) : Wann ist mit der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel zum Ausbau der überlasteten Kreuzung der Bundesstraße 6 und der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Straße in Cuxhaven- Altenwalde zugunsten der in der Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne stationierten Soldaten zu rechnen? Ihre Frage nach der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel zum Ausbau der Kreuzung der Bundesstraße 6 und der Hinrich-Wilhelm-KopfStraße in Cuxhaven-Altenwalde beantworte ich wie folgt: Die angesprochene Kreuzung wird von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung zu Lasten des 7414* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Bundesministers für Verkehr und der Stadt Cuxhaven ausgebaut. Für die Zwecke der Bundeswehr ist zusätzlich nur eine Schaltmöglichkeit von der Wache zur vorgesehenen Ampelanlage gefordert worden, die für Alarmierungsfälle benötigt wird. Lediglich die hierfür erforderlichen Mittel von 20 000,— DM werden aus dem Verteidigungshaushalt bestritten. Diese Summe steht dem für die Baudurchführung zuständigen Straßenbauamt jederzeit auf Anforderung zur Verfügung. Nach meiner Kenntnis ist der Baubeginn für den Sommer dieses Jahres vorgesehen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 76) : Warum sind die Dienstposten der hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten der Bundeswehrverwaltung (Standortverwaltungen) noch nicht nach A 11 angehoben worden, obwohl der Bundesrechnungshof nach zwei eingehenden Überprüfungen ein dahin gehendes Votum abgegeben hat, und wann ist beabsichtigt, diese Stellen anzuheben? Das Bundesministerium der Verteidigung hält in Übereinstimmung mit dem Bundesrechnungshof die Bewertung des Dienstpostens eines hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten bei den Standortverwaltungen mit Besoldungsgruppe A 11 für sachgerecht. Nach dem Aufstellungsrundschreiben des Bundesministers der Finanzen zum Haushalt 1979 sind jedoch auch für diesen Haushalt Hebungen von Planstellen ausgeschlossen. Eine Anhebung der Dienstposten für hauptamtliche Ausbildungsbeauftragte nach Besoldungsgruppe A 11 ist daher z. Z. nicht zu erreichen. Ich werde jedoch die Hebung auch in die nächste Haushaltsforderung aufnehmen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 77, 78 und 79): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Vor- und Nachteile die künstliche Belüftung in den Zügen der Deutschen Bundesbahn für den Reisenden hat? Treffen nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Ergebnisse zu, die französische Gutachter für Krankenhausbelüftungsanlagen vorgelegt haben, daß durch künstliche Belüftung in Krankenhäusern Bazillen fort- und übertragen werden und daß aus diesem Grunde künstliche Belüftungsanlagen in Krankenhäusern wieder abgeschafft werden sollen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie für ihre Zuständigkeit daraus? Besteht die Gefahr, daß durch Belüftungsanlagen in Eisenbahnwaggons Bazillen im Kreislauf von Abteil zu Abteil getragen werden können? Zu Frage B 77: Aus technischen Gründen ist es erforderlich, bei schnellfahrenden Reisezügen die Fenster geschlossen zu halten und deshalb für Belüftung Klimaanlagen zu installieren. Die Deutsche Bundesbahn hat mitgeteilt, daß bei der künstlichen Belüftung gleichmäßig gefilterte Frischluft und Umluft aus den jeweiligen Abteilen — je nach Jahreszeit erwärmt oder gekühlt — in Höhe der Fenster in den Fahrgastraum eingeblasen wird. Von den Reisenden werden die individuell regelbaren Klimaanlagen überwiegend begrüßt; Nachteile in seuchenhygienischer Sicht sind bisher nicht bekanntgeworden. Zu Frage B78: Die Bundesregierung hat sich mit der genannten Problematik seit längerem befaßt, auch wenn ihr die der Anfrage zugrunde liegenden französischen Publikationen bisher nicht zugänglich waren. Die Bundesregierung sieht nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen keine Notwendigkeit zu einem Verbot derartiger Anlagen, vielmehr hat sie erkannt, daß diese einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Krankenhausinfektionen (z. B. im Operationsbereich zur Erreichung keimfreier Verhältnisse) liefern können. Wohl aber sind Anforderungen an die Einrichtung, Wartung und Überwachung solcher Anlagen im Rahmen der „Hospitalismus"-Bekämpfung erforderlich. Zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen liegen seit 1976 Richtlinien der beim Bundesgesundheitsamt geschaffenen Kommission vor. Diese beziehen die Fragen einer durch künstliche Belüftungsanlagen in Krankenhäusern verursachten Keimverschleppung ein. Die in diesem Zusammenhang notwendigen technischen Voraussetzungen und Anforderungen sind in der im Beuth-Verlag im April 1978 erschienenen VDI-Richtlinie DIN 1946 Teil 4 „Raumlufttechnische Anlagen in Krankenanstalten" niedergelegt. Außerdem ist die genannte Problematik einschließlich gegebenenfalls zu ziehender rechtlicher Folgerungen Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Untersuchungen und Diskussionen der einschlägigen Institutionen bzw. Gremien des Bundes und der Länder, um auch die neuesten Erkenntnisse verwerten zu können. Zu Frage B 79: Eine Gefahr, daß durch die Zwangsbelüftung in den Reisezugwagen der Deutschen Bundesbahn Bakterien im Kreislauf von Abteil zu Abteil getragen werden, besteht nicht, da direkte Umluftkanäle zwischen den Abteilen nicht vorhanden sind und durch einen geringen Überdruck die Abluft von dort nur in den Seitengang gelangen kann. Die Infektionsgefahr ist deshalb im Schienenverkehr nicht größer als bei den übrigen öffentlichen Verkehrsmitteln. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7415* Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schrift- liche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 80): Wie sieht die Bundesregierung die verstärkte staatliche Überprüfung der Einnahmen von Jugendspielmannzügen und Jugendorchestern, die ja noch nicht einmal die Kosten für Kleidung, Instrumente, Noten usw. decken, und wodurch eine wertvolle und notwendige Jugendarbeit gefährdet wird, und ist sie bereit, hier Abhilfe zu schaffen? Jugendspielmannszüge und Jugendorchester sind in der Regel gemeinnützig und genießen die zahlreichen mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen. Zu Steuern werden sie herangezogen, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, der kein Zweckbetrieb ist. Einen derartigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können die Auftritte sowie die geselligen Veranstaltungen der Spielmannszüge und Orchester bilden, wenn dabei Einnahmen erzielt werden. Voraussetzung ist jedoch, daß der Überschuß der Einnahmen über die Kosten der Auftritte und Veranstaltungen im Dreijahresdurchschnitt höher als 12 000 DM im Jahr ist. Wird die Freigrenze im Dreijahresdurchschnitt überschritten oder liegen die Voraussetzungen für die Behandlung als gemeinnützige Körperschaften nicht vor, können die Vereine einen Körperschaftsteuerfreibetrag von bis zu 5 000 DM im Jahr in Anspruch nehmen. Sowohl die Freigrenze von 12 000 DM als auch der Freibetrag von 5 000 DM sind so großzügig bemessen, daß es nur ausnahmsweise zu einer Besteuerung der Jugendspielmannszüge und Jugendorchester kommen dürfte. Im Interesse der Wettbewerbsneutralität und der steuerlichen Gleichbehandlung der Jugendspielmannszüge und Jugendorchester im Verhältnis zu uneingeschränkt steuerpflichtigen Berufsmusikern ist es gerechtfertigt, daß die Finanzbehörden überprüfen, ob die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen zu Recht in Anspruch genommen werden oder ob die Voraussetzungen für eine Besteuerung gegeben sind. Dies geschieht im Rahmen des normalen Veranlagungsverfahrens, das mit einem Steuerbescheid oder einem Freistellungsbescheid endet. Freistellungsbescheide werden nach dem Einführungserlaß zur neuen Abgabenordnung in der Regel alle drei Jahre überprüft. Ein Prüfungsturnus von drei Jahren erscheint der Bundesregierung nicht unangemessen. Ihr sind keine Tatsachen bekannt, die den Schluß auf eine verstärkte staatliche Überprüfung rechtfertigen, wie sie in Ihrer Anfrage unterstellt wird. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 81): Hat die Bundesregierung die gleichen Erkenntnisse wie amerikanische Forscher, die nach neuesten Presseberichten feststellten, daß die Einnahme der Anti-Baby-Pille doch krebsfördernd sei, wenn ja, was denkt die Bundesregierung zu tun, um die Bevölkerung aufzuklären, und wird die Bundesregierung gegebenenfalls Forschungsprojekte mit dem Ziel in Auftrag geben oder schon laufende Projekte verstärkt fördern, daß ungefährliche Antikonzeptiva hergestellt und angeboten werden? Tierexperimentelle Ergebnisse, von denen eine krebsfördernde Wirkung von Hormonen abgeleitet wurde, die in Antibabypillen enthalten sind, lassen sich nicht direkt auf den Menschen übertragen. Das sehr umfangreiche Material derartiger Ergebnisse ist in dem Bericht zusammengefaßt: George Washington University Medical Center, Department of Medical and Public Affairs. Oral Contraceptives, Washington, DC, 1977 (Population Reports Series A, No. 4) . Die in (der amerikanischen Literatur beschriebenen Fälle von Gebärmutterschleimhautkarzinomen, die in einen Zusammenhang mit der Einnahme von Antibabypillen gebracht wurden, haben keine Bedeutung für die Bundesrepublik, da es sich bei diesen oralen Kontrazeptiva um Zweiphasenpräparate handelte, die in vergleichbarer Form in der Bundesrepublik nicht auf dem Markt waren und sind. Die bisher vorliegenden Daten für die Bundesrepublik Deutschland ergeben keinen eindeutigen Beweis für ein erhöhtes Krebsrisiko bei langjähriger Einnahme hormonaler Kontrazeptiva. Die Verwendung der neueren niedriger dosierten Hormonpräparate ist generell auf Grund der Annahme eines veringerten Risikos aller möglichen schädlichen Nebenwirkungen zu empfehlen. Die Notwendigkeit der Durchführung epidemiologischer Langzeitstudien beschränkt sich nicht auf die Frage nach einem möglichen erhöhten Krebsrisiko, sondern muß die anderen bisher bekanntgewordenen Risiken, von denen einige vitale Bedeutung haben, mit einbeziehen. Das vitale Risiko der Einnahme von Antibabypillen erscheint bei älteren Frauen, die Raucherinnen sind, wegen der möglichen schweren Gefäßschäden und Veränderungen in der Blutgerinnung größer als das Krebsrisiko. Die Aufklärung der Frauen über die möglichen Schäden der langfristigen Einnahme von Antibabypillen kann sich deshalb nicht auf bestimmte Formen eines noch nicht ausreichend ermittelten Krebsrisikos beschränken. In ,der Bundesrepublik Deutschland sind bereits epidemiologische Studien mit der speziellen Fragestellung eines Krebsrisikos durchgeführt worden. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lassen kein erhöhtes Krebsrisiko bei Anwendung von Antibabypillen erkennen. Neue Studien mit dem Ziel der Erfassung aller unerwünschter Wirkungen von Antikonzeptiva mit niedrig dosierten Anteilen neuartiger Hormone befinden sich gegenwärtig in der Planungsphase. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 82): 7416* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Ist der Bericht der „Hamburger Morgenpost" vom 24. Mai 1978 über die mangelnde staatliche Hilfe bei der psychotherapeutischen Betreuung der „Landshut-Geiseln" zutreffend, und welche Hilfeleistungen sind von Seiten der Bundesregierung bisher erfolgt? Die Darstellung der Hamburger Morgenpost über die staatliche Hilfe für die Opfer des Geiseldramas trifft nicht zu. Die Insassen der „Landshut", die mit Schadensersatzforderungen an die Lufthansa herangetreten sind, wurden über ihre Rechte nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG), über das Antragserfordernis sowie über das für sie zuständige Versorgungsamt informiert. Im Januar dieses Jahres hat die Lufthansa auf Veranlassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung alle Insassen des Flugzeugs auf das OEG und insbesondere auf die Möglichkeit der psychotherapeutischen Behandlung hingewiesen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat in einem Rundschreiben die für die Durchführung des OEG zuständigen obersten Landesbehörden gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß den Betroffenen rasch geholfen wird. Der Versorgungsverwaltung liegen derzeit 36 An- träge von Insassen der „Landshut" vor. Die versorgungsärztlichen Untersuchungen haben gezeigt, daß nur in Einzelfällen eine bleibende gesundheitliche Beeinträchtigung zu befürchten ist; nur in 2 Fällen wird eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 v. H. gezahlt. 10 Antragstellern ist eine Kur bewilligt worden. In anderen Fällen werden Heilbehandlungskosten erstattet und Heilbehandlungsmaßnahmen — soweit zur Überwindung der seelischen Folgeerscheinungen erforderlich und vom Betroffenen gewünscht auch psychotherapeutische Behandlung — durchgeführt. Die Bundesregierung geht in ihren Bemühungen um die Geiselopfer davon aus, daß die Entscheidung darüber, ob staatliche Hilfe benötigt wird und in Anspruch genommen werden soll, den Betroffenen überlassen bleiben muß. Von diesem Grundgedanken ging auch der Gesetzgeber des OEG aus, als er die Versorgung vom Antrag abhängig machte. Schließlich ist noch auf das Gesundheitssystem der Bundesrepublik hinzuweisen. Derzeit sind mehr als 90 v. H. der Bevölkerung krankenversichert. Jeder krankenversicherte Passagier der „Landshut", der einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf, kann diese auch als Leistung seiner Krankenkasse erhalten. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 108): Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Einführung der Fernsprechnahbereiche ebenfalls eine Bereinigung der Ortsnetze mit dem Ziel, die in den Jahren 1969 bis 1971 neu geschaffenen Gemeindegrenzen mit denen der Ortsnetze in Kongruenz zu bringen? Der weitere Ausbau des Fernsprechnetzes muß sich unter Beachtung wirtschaftlicher Maßstäbe an der Struktur der vorhandenen technischen Einrichtungen und dem zu erwartenden Verkehrsbedürfnis orientieren. Für die Abgrenzung politischer Gemeinden sind andere Kriterien maßgebend, die sich jedoch für fernmeldetechnische Zwecke nicht eignen. Die nunmehr verabschiedete Regelung für die Ausgestaltung der Nahbereiche ist ein erster Schritt, die bei der kommunalen Neuordnung entstandenen tariflichen Probleme im Fernsprechdienst mit fernmeldeadäquaten Mitteln zu lösen. Die Deutsche Bundespost nimmt bei dieser Neuregelung Mindereinnahmen von jährlich rd. 1 Mrd. DM in Kauf und geht damit bis an die Grenze des bei vernünftiger Risikoabwägung finanziell noch Vertretbaren. Weitere Schritte können erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn sich die konkreten Auswirkungen des neuen Tarifsystems voll überblicken lassen. Auf jeden Fall werden durch die Nachbereiche so große einheitliche Tarifgebiete geschaffen, daß jeder Fernsprechkunde seine Gemeindeverwaltung zur Nahgesprächsgebühr erreicht. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 109 und 110) : Trifft es zu, daß Nr. 28 des Amtlichen Fernsprechbuches 1979/80 nicht mehr die Bereiche Freiburg, Offenburg, Donaueschingen und Konstanz umfassen wird, den Bereich Donaueschingen vielmehr mit Nr. 27 anders zuteilen wird? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß der Bereich Donaueschingen nicht vom Regierungsbezirk Freiburg abgetrennt werden sollte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Durch das ständige Anwachsen der Zahl der Fernsprechteilnehmer werden die amtlichen Fernsprechbücher immer umfangreicher und für die Benutzer wird der Gebrauch mühsam. Sie müssen deshalb dort neu abgegrenzt werden, wo sie andernfalls ihren Zweck als handliches Nachschlagewerk zur schnellen Information der Fernsprechkunden nicht mehr erfüllen. Die Oberpostdirektionen Freiburg im Breisgau, Karlsruhe und Stuttgart bemühen sich deshalb zur Zeit um die Überarbeitung einiger amtlicher Fernsprechbücher. Sie haben die besonders betroffenen Institutionen und Wirtschaftsverbände über die beabsichtigten Neuabgrenzungen unterrichtet und darauf hingewiesen, daß nach Möglichkeit die Kreis- bzw. Regionsgrenzen zukünftig berücksichtigt werden sollen. Danach, soll der Bereich Donaueschingen wegen seiner Zugehörigkeit zur Region Schwarzwald-BaarHeuberg zusammen mit dem Bereich Neckar-Alb in einem amtlichen Fernsprechbuch aufgeführt werden. Da leider wegen der sonst auftretenden erwähnten Schwierigkeiten bei der Handhabung des Buches keine Möglichkeit besteht, den Bereich Donaueschingen weiterhin mit Freiburg in einem amtlichen Fernsprechbuch zusammenzufassen, ist dies die sinnvollste Lösung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7417* Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 111) : Sieht die Bundespost einen kundenfreundlichen Service darin, daß Eilpäckchen, die morgens beim Zustellpostamt eingehen, nicht, wie von den Absendern erwartet, einer besonderen Eilzustellung, sondern der normalen Paketzustellung unterliegen und dadurch den Empfänger in vielen Fällen erst mittags oder nachmittags — also nicht früher als ein normales Päckchen — erreichen, und ist im Hinblick darauf, daß hierdurch vielen Kunden erhebliche Nachteile entstehen, beabsichtigt, dieses Zustellungsverfahren zu ändern? Päckchen werden im Normalfall zusammen mit den Paketen vom Paketzusteller ausgeliefert. Päckchen können auch wie Schnellpaketsendungen zustellt werden, wenn für sie die Eilzustellgebühr entrichtet worden ist. Sie werden dann, wenn sie nach Beginn der Paketzustellung am Bestimmungsort eintreffen, mit Eilzustellung an Werktagen bis 19.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 12.00 Uhr ausgeliefert. Diese Regelung ist seinerzeit auf ausdrücklichen Wunsch der Wirtschaft, die bereit war, die damit verknüpften Nachteile in Kauf zu nehmen, in die Postordnung aufgenommen worden. Weil sie immer wieder zu Unzuträglichkeiten führte, wird durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Postordnung, die der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost am 26. April 1978 beschlossen hat, eine neue Regelung eingeführt. Das Leistungsangebot der Post für den Kleingutbereich wird durch die Möglichkeit der Eilzustellung — auf jeden Fall durch besonderen Boten — erweitert. Für die vorrangige Beförderung der Päckchen und freigemachten Paketsendungen gibt es künftig die Versendungsform „Schnellsendung". Schnellsendungen, die am Eingangstag nicht die Paketzustellung erreichen, werden künftig an Werktagen bis 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 12.00 Uhr gesondert zugestellt. Falls darüber hinaus der Absender an einer beschleunigten Zustellung durch Eilboten interessiert ist, soll er vom 1. Januar 1979 an für alle Schnellsendungen zusätzlich die besondere Versendungsform „Eilzustellung" wählen können. Schnellsendungen mit dem Vermerk „Eilzustellung" — also auch die Päckchen — werden dann nach dem Eingang auf jeden Fall unverzüglich durch Eilboten zugestellt. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 112): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation der Postversorgung auf dem Lande insbesondere in den Landkreisen Diepholz, Soltau/Fallingbostel, Verden, Nienburg und Rotenburg/Wümme und in diesem Zusammenhang den Vorschlag, daß zur Verbesserung der Postversorgung in Landgemeinden die Post Karten an ihre Kunden ausgibt mit dem Inhalt „An den Postzusteller: Kommen Sie bitte zur Abholung eines Paketes, einer Geldüberweisung, usw.... zu ... Name, Anschrift", die von den Postkunden in den Briefkasten geworfen werden, damit der Kunde weder, wie es teilweise üblich ist, am Briefkasten noch auf der Straße auf den Zusteller zu warten braucht, um seine Postgeschäfte zu tätigen? Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich im ländlichen Bereich tiefgreifende Strukturveränderungen ergeben. Deshalb muß unter dem Gesichtspunkt einer auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichteten wirtschaftlichen Betriebsführung das gegenwärtige System der Postversorgung im ländlichen Bereich überarbeitet werden. Dies trifft auch für die Landkreise Diepholz, Soltau, Fallingbostel, Verden, Nienburg und Rotenburg an der Wümme zu. Erste Vorstellungen für eine Neuordnung der Postversorgung des Landes und der Stadtrandgebiete gehen dahin, ein System von — ortsfesten Annahmestellen (Postämter und Poststellen), — mobilen Annahmestellen (Fahrbaren Postschaltern) und — Zustellern mit Annahmemöglichkeiten (Landzustellern) aufzubauen. Auch der Vorschlag, zur Verbesserung der Postversorgung in Landgemeinden Karten zum Herbeirufen des Landzustellers an die Kunden auszugeben, wird in diese Überlegungen einbezogen. Für Empfänger auf abgelegenen Gehöften stehen bereits seit längerer Zeit besondere Briefkästen (EB 101) zur Verfügung, die nicht nur der Zustellung dienen, sondern vom Postkunden auch zur Einlieferung von Sendungen oder zum Herbeirufen des Zustellers benutzt werden können. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 113 und 114) : Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus einem vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie den Bausparkassenverbänden in Auftrag gegebenen Forschungsbericht, der die „Sickereffekte verschiedener Formen der Wohnbau- und Bausparförderung" zum Gegenstand hat? Ergeben sich nicht aus der Tatsache, daß die Hilfen zur Vermögensbildung im Wohnungsbau, wie sie insbesondere die Bausparförderung darstellt, über die Sickereffekte nicht zuletzt auch unteren Einkommensschichten zugute kommen, zusätzliche Gesichtspunkte in bezug auf die Effizienz der Bausparförderung und die Problematik der Einkommensgrenzen, und ist die Bundesregierung auf Grund der Ergebnisse der Sickerstudie bereit, ihre Haltung zu der Forderung nach einer Erhöhung der Einkommensgrenzen zu überprüfen? Zu Frage B 113: Die Bundesregierung fühlt sich durch die Ergebnisse der vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zusammen mit den Bausparkassenverbänden in Auftrag gegebenen Forschungsarbeit in ihrer Politik zur Förderung der Ei- 7418* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 gentumsbildung im Wohnungsbereich bestätigt. Sie ist bereits bisher davon ausgegangen, daß der Bau bzw. Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Haushalte, die schon bisher gut mit Wohnraum versorgt waren, über sogenannte Sikkereffekte indirekt in erheblichem Umfang zu einer Verbesserung der Wohnungsversorgung einkommensschwächerer Haushalte beiträgt. Dies ist nicht zuletzt auch die Rechtfertigung dafür, daß schon seit Jahren der größere Teil der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in die Förderung des Baues von Eigenheimen und Eigentumswohnungen innerhalb weiterer Einkommensgrenzen als im traditionellen sozialen Wohnungsbau gelenkt wird. Zu Frage B 114: Aus dem Gutachten ergeben sich keine zusätzlichen Gesichtspunkte in bezug auf die Effizienz der Bausparförderung. Die Bundesregierung hat in der letzten Zeit mehrfach die Bedeutung des Bausparens gewürdigt. Sie hat dabei vor allem auf die wohnungs-, vermögens- und auch konjunkturpolitische Bedeutung des Bausparens hingewiesen und in diesem Zusammenhang noch einmal herausgestellt, daß gerade beim Bausparen anders als etwa beim allgemeinen Kontensparen die Umsetzung von Sparleistungen in Investitionsentscheidungen unmittelbar gesichert ist. Angesichts der außerordentlich günstigen Entwicklung der Spargeldeingänge bei den Bausparkassen und der Baugenehmigungen für Eigenheime besteht gegenwärtig keine Veranlassung, die bisherige Haltung zu der Forderung nach einer Erhöhung der Einkommensgrenzen zu überprüfen. Anlage 96 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Fragen B 116, 117, 118 und 119) : Wie viele Auslandsreisen sind im Zeitraum 1. Januar 1975 bis 1. Juni 1978 von Mitarbeitern der Unterabteilung Energieforschung im dienstlichen Auftrag unternommen worden, welche sind im Bundesforschungsministerium bzw. beim Projektträger Jülich abgerechnet worden? Welche Auslandsreisen wurden im Zeitraum 1. Januar 1975 bis 1. Juni 1978 von Mitarbeitern des Projektträgers „Energieforschung" in Jülich unternommen, und welche wurden auf Veranlassung des Bundesforschungsministeriums durchgeführt? Wie viele Mitarbeiter im Bundesministerium für Forschung und Technologie sind seit 1969 bis zum 1. Juni 1978 im Bundesministerium für Forschung und Technologie, differenziert nach einzelnen Besoldungsgruppen, neu eingestellt worden? Wie viele Mitarbeiter im Bundesministerium für Forschung und Technologie sind seit 1969 bis zum 1. Juni 1978 aus den Diensten des BMFT ausgeschieden, und welche davon nicht aus Alters- und Krankheitsgründen? Zu Fragen B 116 und 117: Die Zahl der Auslandsdienstreisen bestimmter Mitarbeiter des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bzw. des Projektstabes Energieforschung bei der Kernforschungsanlage Jülich (KFA) seit 1975 kann nicht ohne unangemessenen Zeitaufwand festgestellt werden. Denn hierzu wäre — soweit nicht zufällig Zahlenmaterial schon aufbereitet ist — eine Durchsicht der abgehefteten Belege aller Dienstreisen des Ministeriums und aller KFA-Mitarbeiter seit 1975 notwendig! Immerhin kann ich Ihnen wenigstens für die unmittelbare Vergangenheit für das Ministerium mitteilen, daß von Mitarbeitern der Unterabteilung 31 (Energieforschung) im Jahre 1977 insgesamt 190 im Jahre 1978 bisher 88 Dienstreisen ins Ausland — meist Tagesreisen zu Gremien in Brüssel (EG) oder Paris (OECD) — durchgeführt worden sind, die sämtlich im Ministerium abgerechnet wurden. Einen Ausnahmefall stellen die Dienstreisen eines von der Projektleitung Energieforschung der KFA zur Gewinnung von Erfahrungen im BMFT abgestellten Mitarbeiters dar, der bis Sommer 1976 verschiedene Auslandsdienstreisen im Zuge der Durchführung des Programms „nichtnukleare Energieforschung" beim Projektträger in Jülich abgerechnet hat. Dieser Mitarbeiter wird seit Juni 1976 als Personalaushilfe aus den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln des Einzelplans 30 finanziert; seitdem werden gleichzeitig auch seine Dienstreisen vom BMFT bezahlt. Auch von den Mitarbeitern der Projektleitung Energieforschung (PLE) Jülich müssen in nicht unerheblichem Umfang Auslandsdienstreisen durchgeführt werden. Die meisten dieser Reisen kommen auf Veranlassung des BMFT zustande. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeit der PLE in Fachausschüssen der EG und der OECD bzw. IEA sowie bei der bilateralen Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten der Energieforschung. In den Gremien zur Lenkung dieser Projekte werden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland von den Mitarbeitern der PLE im Rahmen ihres Auftrages wahrgenommen. Ferner ist es notwendig, daß Mitarbeiter der PLE — in Abstimmung mit dem BMFT — internationale Tagungen besuchen, auf denen der Stand der Technik im Bereich der nichtnuklearen Energieforschung erörtert wird. Zu Frage B 118: Im Bundesministerium für Forschung und Technologie sind seit Gründung dieses Ministeriums (1. Januar 1973) 224 Mitarbeiter eingestellt worden. Diese gliedern sich wie folgt auf: Beamte: Bes.-Gr. A 6 = 2 A 7 = 5 A 8 = 6 A 9 = 7 A 10 = 14 A11 = 11 Al2 = 2 A 13 = 34 A 14 = 25 A15 = 1 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7419* Angestellte BAT IX = 28 VIII = 10 VII = 24 VI = 4 Vc = 1 Vb = 3 IV = 1 II a = 1 Ib = 3 Ia = 2 AT — 5 82 Arbeiter: MTB VIII = 5 VII = 21 IV = 7 III = 2 35 insgesamt 224 Bei der Aufgliederung sind die Mitarbeiter den Beamten zugerechnet, deren Übernahme als Beamte von vornherein beabsichtigt war, die jedoch bis zur Erfüllung der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen als Angestellte geführt wurden. Zu Frage B 119: In o. a. Zeitraum sind 138 Mitarbeiter ausgeschieden, davon 58 aus den Gründen Alter, Krankheit, Tod. In dieser Zahl sind nicht enthalten die Abgänge auf Zeit (Beurlaubungen, Abordnungen, Versetzungen auf Zeit). Anlage 97 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 120): Welche Ausgaben sind, im Bundesministerium für Forschung und Technologie bisher (Stand bis 1. Mai 1978) für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Kernenergie getätigt worden, und in welchem Umfange werden nach Erkenntnissen des Bundesministers für Forschung und Technologie die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Kernenergie von Kernenergiegegnern zur Finanzierung ihrer eigenen Arbeit genutzt? Vom 1. Januar 1975 bis zum 30. Juli 1978 sind insgesamt Ausgaben in Höhe von DM 8 670 354,14 für Information und Diskussion in der Öffentlichkeit über Notwendigkeit und Sicherheit, Nutzen und Risiken der Kernenergie getätigt worden. Neben der Veröffentlichung von Anzeigen, der Herausgabe zahlreicher Informationsschriften, z. B. Taschenbuch „Kernenergie — Eine Bürgerinformation", Dokumentation „Zur friedlichen Nutzung der Kernenergie", Magazin „Energiediskussion", sind die Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und der Träger der Erwachsenenbildung zur Information und Diskussion über Kernenergie fachlich und finanziell unterstützt worden. Zu diesem Zweck ist vom Bundesministerium für Forschung und Technologie ein Merkblatt herausgegeben worden, das Richtlinien und Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für Veranstaltungen im Rahmen des Bürgerdialogs Kernenergie enthält. Alle Antragsteller sind danach verpflichtet, daß auf den geförderten Veranstaltungen eine ausgewogene Information über alle mit der Nutzung der Kernenergie zusammenhängenden Fragen durchgeführt wird. Die Notwendigkeit zur Abstimmung des Programms und die Zweckbindung der Mittel schließen eine Verwendung der Mittel für Zwecke, die nicht im Rahmen der Informations- und Diskussionsaktion über Nutzen und Risiken der Kernenergie liegen, aus. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 121) : Treffen Pressemeldungen zu, daß auf Grund der vom amerikanischen Kongreß verabschiedeten „Nichtweiterverbreitungsakte 1978" durch eine Novelle zum Atomgesetz eine wirtschaftliche Nutzung des Schnellen Brüters in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen werden solle, da Zuwiderhandlungen gegen amerikanische Forderungen mit einem Uran-Embargo belegt würden, und hat die „Nichtverbreitungsakte 1978" letztlich nicht zur Folge, daß die deutsche Reaktorindustrie schwer beeinträchtigt wird und sogar die vorgesehene Atomdeponie in Gorleben amerikanischer Zustimmung bedarf? Die gegenwärtigen Überlegungen über eine Änderung atomrechtlicher Vorschriften stehen in keinem Zusammenhang mit dem Nichtverbreitungsgesetz der USA. Das amerikanische Nichtverbreitungsgesetz sieht einen Genehmigungsstopp für Uranexporte vor, solange nicht das Empfängerland, in unserem Falle die Europäische Gemeinschaft, die grundsätzliche Bereitschaft zur Neuverhandlung der auf diesem Gebiet bestehenden Zusammenarbeitsabkommen erklärt hat. Die Bundesregierung ist bemüht, eine Erklärung der Gemeinschaft herbeizuführen, die es der amerikanischen Regierung erlaubt, weitere Exporte zu genehmigen. Soweit sich bisher die Konsequenzen des sehr schwer durchschaubaren und erst vor kurzem in Kraft getretenen amerikanischen Nichtverbreitungsgesetzes übersehen lassen, kann bei wohlwollender Interpretation durch die amerikanische Bundesregierung eine schwere Beeinträchtigung der deutschen Reaktorindustrie ausgeschlossen werden. Zur Errichtung des Entsorgungszentrums Gorleben habe ich bereits am 13. April 1978 zu der Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs Stellung genommen. Die Bundesregierung ist auf Grund der derzeitigen Erkenntnisse weiterhin der Überzeugung, daß ihr Entsorgungskonzept, das ausschließlich auf die Bedürfnisse der friedlichen Kernenergie-Nutzung abgestellt ist, durch das Nichtverbreitungsgesetz grundsetzlich nicht berührt wird. 7420* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1826 Frage B 122) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den Bundesländern dafür einzutreten, daß bei der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans auch der Sport angemessen berücksichtigt wird, weil dies den Erklärungen im bundeseinheitlichen „Aktionsprogramm Schulsport" aus dem Jahr 1972 und dem 1970 von der Bundesregierung vorgelegten Programm „Der Sport an Schule und Hochschule" entsprechen würde? Die Bundesregierung betrachtet die im Programm „Der Sport an Schule und Hochschule" (1970) und im „Aktionsprogramm für den Sport" (1972) verkündeten Ziele als Bestandteil des Bildungsgesamtplans 1973. Daher hat sich die Bundesregierung anläßlich der Aufnahme der Arbeiten zur Fortschreibung des Bildungsgesamtplans für die Erarbeitung eines Kapitels „Sportliche Bildung" ausgesprochen. Die BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat am 3. Oktober 1977 ihren Ausschuß Bildungsplanung gebeten, zu prüfen, „in welchem Umfang und in welcher Weise der Sport in die Fortschreibung des Bildungsgesamtplans aufgenommen werden soll". Auf Wunsch einiger Länder wurden zugleich die Sportministerkonferenz der Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahmen gebeten. Die Ständige Konferenz der Sportminister der Länder hat nunmehr die BLK davon unterrichtet, daß sie „insbesondere aus verfassungsrechtlichen und sportpolitischen Überlegungen" die Einbeziehung des Sports in die Fortschreibung ablehne. Deshalb wird die BLK auf ihrer nächsten Sitzung am 5. Juni die Frage erneut behandeln. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, von ihrer bisherigen Haltung abzugehen. Sie wird im Rahmen des BLK-Abkommens das in ihren Kräften Stehende tun, um eine Einbeziehung der bildungsrelevanten Teile des Sports in die Fortschreibung zu erreichen. Diese Einbeziehung entspricht auch den Zielvorstellungen des Deutschen Sportbundes. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1826 Fragen B 123 und 124) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Empfehlung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Engholm, zu verwirklichen, der sich nachdrücklich für einen „notenlosen Schulsport" ausgesprochen hat? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bemühungen um einen „notenlosen Schulsport" im Interesse der Kinder und Jugendlichen vor allem aus dem Bereich der Elternschaft, der Pädagogen und Mediziner sowie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt werden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern für ihre Bildungs- und Sportpolitik daraus zu ziehen? Zu Frage B 123: Der Schulsport wird im Bildungsgesamtplan von 1973 nicht behandelt. Gleichwohl bemüht sich die Bundesregierung, auch diesen Bereich in der Fortschreibung des Bildungsgesamtplans zu berücksichtigen. Die Sportministerkonferenz hat sich jedoch in einer Stellungnahme vom 26. April 1978 gegen die Einbeziehung des Sports in die Bildungsplanung der BLK ausgesprochen. Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Schulsport ist das „Aktionsprogramm" von 1972. Einige der Forderungen des „Aktionsprogramms", insbesondere auch zur Anzahl der Sportstunden in den Stundentafeln der einzelnen Schulstufen, wurden von den Ländern inzwischen weitgehend erfüllt. In Modellversuchen wurden alle offenen Fragen im Sportbereich mit besonderen Schwerpunkten im Vorschulbereich, in der Grundschule und in der Sonderschule untersucht und wichtige Modelle für die Weiterentwicklung erprobt. Besonderes Gewicht wird dazu künftig auf die Verbesserung der Sportlehrerausbildung insbesondere für berufliche Schulen, auf die bessere Verknüpfung von Theorie und Praxis, auf die Verbesserung des Sportangebots in den beruflichen Schulen, insbesondere in den Teilzeitschulen und in den Sonderschulen zu legen sein. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, auf einen Verzicht auf die Benotung von Schulsport unmittelbar einzuwirken. Im Hinblick auf die notwendige Bewegungserziehung innerhalb und außerhalb der Schule können jedoch den Ländern durch eine zweckentsprechende Modellversuchspolitik des Bundes wichtige Anstöße zur Untersuchung des Problemfeldes und zur Erprobung von Modellen in den einzelnen Schulstufen und -arten gegeben werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist z. B. das nordrhein-westfälische Projekt zur Erprobung einer täglichen Bewegungszeit in der Grundschule. Zu Frage B 124: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich pädagogisch interessierte und engagierte Persönlichkeiten und Organisationen um einen „notenlosen Schulsport" bemühen. Grundsätzlich sind Bestrebungen, Leistungsbewertungen durch Schulnoten bei jüngeren Schülern zugunsten eines humaneren, der kindlichen Persönlichkeit gerechter werdenden Systems aufzugeben, zu begrüßen. Darüber hinaus kann nach heutiger Kenntnis auf die Benotung von Sportunterricht bereits verzichtet werden, wo z. B. der spielerische Akzent, wie in den Anfangsklassen der Grundschule, oder die therapeutische Wirkung, wie in einigen Formen der Sonderschule, im Vordergrund steht. Es muß jedoch gesehen werden: Solange überhaupt Leistung in der Schule benotet wird, kann, um der Chancengerechtigkeit willen, auch von der Benotung der sportlichen Leistung nicht völlig abgesehen werden. Im Rahmen der Aufgaben der Schule, kindliche Begabungen und Anlagen zu wecken und zur Entfaltung zu bringen, kann im bestehenden Leistungsbewertungssystem auf die Möglichkeit der Förderung sportlicher Begabungen durch Leistungsanreize auch in Form von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 93. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1978 7421* Schulnoten nicht verzichtet werden. Die Bundesregierung wird sich in diesem Sinne weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten, insbesondere durch die Unterstützung von Modellversuchen, für größere Chancengerechtigkeit einsetzen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1826 Frage B 125) : Wieviel zusätzliche Lehrstellen werden 1978 aus dein laut Staatssekretär Grünewald dieser Tage vor Journalisten mitgeteilten rund 20 v. H. höheren Angebot an Ausbildungsplätzen für Dienststellen des Bundes auf die Dienststellen des Bundes in den Landkreisen Birkenfeld und Bad Kreuznach entfallen? Die für 1978 zu erwartende Erhöhung der Ausbildungsleistungen des Bundes ist auf Grund einer Schnellumfrage des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft bei allen Bundesministerien ermittelt worden. Dabei ist nach Ausbildungsarten, z. B. Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz, Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und sonstigen Ausbildungsgängen unterschieden worden. Eine Aufteilung des Angebots an Ausbildungsplätzen nach Regionen wurde bei der Schnellumfrage nicht erfragt. Die Bundesregierung ist deshalb gegenwärtig nicht in ,der Lage, Auskünfte über die regionale Verteilung des Angebots an Ausbildungsplätzen im Bereich des Bundes zu geben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Kohl, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ehmke?


Rede von Dr. Helmut Kohl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ja, gern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Ehmke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, ich wundere mich über das, was Sie über die Gesetzgebung dieses Hauses sagen,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Fragen!)

    angesichts der Tatsache, daß die Unionsparteien weit
    über 90 0/o der in diesem Hause beschlossenen Gesetze mit getragen haben

    (Frau Pack [CDU/CSU] : Herr Präsident, der fragt ja gar nicht!)

    und außerdem auch noch die Verantwortung für eine viel weitergehende Bürokratisierung in. den Landesverwaltungen dort, wo Sie regieren, tragen.