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ID0809032900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/90 Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1978 Inhalt: Gedenkworte für den ermordeten Vorsitzenden der Democrazia Cristiana, Aldo Moro . . . . . . . . . . . . . . 7063 A Glückwünsche zur Geburt eines Kindes der Abg. Frau Matthäus-Maier 7063 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 7063 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Ergebnisse des Besuchs des Staatsoberhauptes der Sowjetunion, Generalsekretär Breschnew Schmidt, Bundeskanzler 7063 C Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 7067 B Wehner SPD 7075 D Hoppe FDP 7082 A Strauß CDU/CSU 7085 C Genscher, Bundesminister AA 7093 D Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Baron von Wrangel, Jäger (Wangen), Böhm (Melsungen), Ernesti, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU Zu den Folgevereinbarungen gemäß Artikel 7 des Grundlagenvertrages — Drucksachen 8/1338, 8/1553 — Dr. Abelein CDU/CSU 7117 D Mattick SPD 7122 A Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . . 7124 C Ludewig FDP . . . . . . . . . . 7127 A Franke, Bundesminister BMB 7128 D, 7140 A, 7148 B Baron von Wrangel CDU/CSU . . . . . 7133 C Büchler (Hof) SPD . . . . . . . . 7135 B Lintner CDU/CSU 7137 D Straßmeir CDU/CSU 7140 D Schulze (Berlin) SPD 7143 A Dr. Gradl CDU/CSU . . . . . . . . 7145 D Dr. Jaeger CDU/CSU 7148 A Hoppe FDP 7148 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Dr. Marx und der Fraktion der CDU/CSU Beschwerdestelle für den innerdeutschen Reise- und Postverkehr — Drucksachen 8/1070, 8/1710 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 7149 B Augstein SPD 7151 D Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP zu den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden der Firma B. Braun Melsungen AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Ludwig Georg Braun, Sprecher des Vorstands, II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1978 und Dr. Joachim Schnell, stellvertretender Sprecher des Vorstands, Karl-Braun-Straße 1, Melsungen, und 8 weiterer Beschwerdeführerinnen gegen §§ 1, 7 Abs. 1, §§ 27, 29, 31 und 33 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbesG) vom 4. Mai 1976 (BGBl. I S. 1153) Az. 1 BvR 532/77 Verfassungsbeschwerden des Verbandes Metallindustrieller Arbeitgeberverbände Nordrhein-Westfalen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden Dr. Neumann und den Hauptgeschäftsführer Dr. Krause, Uerdinger Straße 58-62, Düsseldorf 30, und 29 weiterer Arbeitgebervereinigungen gegen das genannte Gesetz Az. 1 BvR 533/77 — Drucksache 8/1655 (neu) — Porzner SPD 7154 A Dr. Jenninger CDU/CSU . . . . . . 7154 D Spitzmüller FDP . . . . . . . . . 7157 A Dr. Blüm CDU/CSU . . . . . . . . 7158 B Jahn (Marburg) SPD . . . . . . . 7160 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes Drucksache 8/1409 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1788 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/1765, 8/1781 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Warnke, Böhm (Melsungen), Dr. Sprung, Dr. von Wartenberg, Glos, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Kunz (Weiden), Lintner, Röhner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Dr. Waigel, Lemmrich und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes — Drucksache 8/1527 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1788 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/1765, 8/1781 — Dr. von Wartenberg CDU/CSU . . . . 7161 B Huonker SPD 7163 D Dr.-Ing. Laermann FDP 7167 B Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 7169 C Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 7171 B Kühbacher SPD 7173 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 15. Dezember 1975 zum Protokoll vom 13. April 1962 über die Gründung Europäischer Schulen — Drucksache 8/1399 — — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1722 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/1721 — . . . . . . . 7176 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin (Ost) — Drucksache 8/1488 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1777 — 7176 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Dreyer, Feinendegen, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst, Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Sick, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Ziegler und der Fraktion der CDU/CSU Mehrfachtäter-Punktsystem für Kraftfahrer gem. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 15 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 3. Januar 1974 — Drucksachen 8/1122, 8/1653 — . . . . 7176 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Umsatzsteuergesetzes (UStG 1979) — Drucksache 8/1779 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 7176 D Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 7178 D Kühbacher SPD . . . . . . . . . . 7180 A Cronenberg FDP . . . . . . . . . . 7180 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1978 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Übereinkommen vom 3. Dezember 1976 zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung und zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride. (Gesetz zum Chemieübereinkommen/Rhein und Chloridübereinkommen/ Rhein) — Drucksache 8/1733 — 7182 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung- — Drucksache 8/1717 — 7182 B Erste Beratung .des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Änderungen vom 21. Oktober 1969 und vom 12. Oktober 1971 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954 — Drucksache 8/1740 — 7182 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/1741 — 7182 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/1742 — 7182 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/1743 — . . . . . . . 7182 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 8/1524, 8/1749 — . . . . 7182 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/78 — Zollpräferenzen 1978 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 8/1643, 8/1751 — . . . . 7183 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und zu der aufhebbaren Vierundsechzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — — Drucksachen 8/1641, 8/1642, 8/1752 — . . 7183 C Fragestunde — Drucksache 8/1773 vom 05.05. 1978 — Vereinfachung des Freigabeverfahrens der EG für Magermilchpulver zur Verwendung als Eiweiß-Komponente in Mischfuttern MdlAnfr A61 05.05.78 Drs 08/1773 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . 7099 B, D, 7100 A ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 7099 D ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 7100 A ZusFr Susset CDU/CSU 7100 A Autor der Schrift „Der Grüne Moloch" sowie Belastung des Verhältnisses zwischen Verbrauchern und Landwirtschaft durch diese Schrift MdlAnfr A64 05.05.78 Drs 08/1773 Susset CDU/CSU MdlAnfr A65 05.05.78 Drs 08/1773 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . . . 7100 B, D, 7101 A, B, C, D ZusFr Susset CDU/CSU . . . 7100 C, D, 7101 A ZusFr Bayha CDU/CSU . . . . . . . . 7101 B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 7101 C ZusFr Gansel SPD 7101 C, D ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 7101 D Wahrheitsgehalt der Schrift „Der Grüne Moloch" sowie Diskriminierung der Agrarpolitik MdlAnfr A66 05.05.78 Drs 08/1773 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A67 05.05.78 Drs 08/1773 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML . . . . 7102 A, B, C, 7103 A, B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1978 ZusFr Kiechle CDU/CSU . 7102 B, C, D, 7103 A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . . . . . 7103 B ZusFr Susset CDU/CSU . . . . . . . 7103 B ZusFr Gansel SPD 7103 C Rede des Bundeskanzlers vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats über die europäische Einheit MdlAnfr A91 05.05.78 Drs 08/1773 Lemmrich CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 7103 D, 7104 A, B, C ZusFr Lemmrich CDU/CSU 7104 A, B ZusFr Marquardt SPD 7104 B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . 7104 C Ersatz für deutschen Staatsangehörigen in Italien durch Terroranschläge entstandene Schäden MdlAnfr A46 05.05.78 Drs 08/1773 Helmrich CDU/CSU MdlAnfr A47 05.05.78 Drs 08/1773 Helmrich CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 7104 D, 7105 A, 13, C, D ZusFr Helmrich CDU/CSU . 7104 D, 7105 A, B, C ZusFr Hasinger CDU/CSU . 7105 A Export von in der Bundesrepublik Deutschland hergestelltem Wehrmaterial . MdlAnfr A77 05.05.78 Drs 08/1773 Bel ger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A78 05.05.78 Drs 08/1773 Berger (Lahnstein) CDU/CSU ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 7105 D, 7106 A, B, C Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7106 A, B ZusFr Biechele CDU/CSU 7106 C Umweltgefahren durch das Auslaufen von mit Bleitetraäthyl gefüllten Fässern in der italienischen Adria MdlAnfr A96 05.05.78 Drs 08/1773 Biechele CDU/CSU MdlAnfr A97 05.05.78 Drs 08/1773 Biechele CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 7106 D, 7107 A, B, C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU 7107 A, B, C Forderung polnischer und deutscher Reisebüros nach der Eintragung der Namen ehemaliger deutscher Geburtsorte in polnischer Sprache MdlAnfr A101 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 7107 D, 7108 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7107 D ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 7108 A Überprüfung der Urteilsbegründung im Spionageprozeß Helge Berger MdlAnfr A102 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 7108 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7108 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7108 C Genehmigung von Anträgen auf Familienzusammenführung nach dem Besuch des Bundeskanzlers in Warschau im November 1977 ' MdlAnfr A103 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 7108 D, 7109 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 7109 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 7109 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 7109 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 7109 D Defizit der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A69 05.05.78 Drs 08/1773 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7110 A, C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 7110 B, C Rentenberechnung für ehemalige Kriegsgefangene MdlAnfr A70 05.05.78 Drs 08/1773 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A71 05.05.78 Drs 08/1773 Höpfinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 7110 C, 7111 A, B ZusFr Höpfinger CDU/CSU 7111 A Bewertung der Kriegsdienst- und Kriegsgefangenenzeiten als Ersatzzeiten in der Rentenversicherung MdlAnfr A72 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 7111 B, C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 7111 C, D Höhe der Renten im Vergleich zum Nettoeinkommen vergleichbarer Arbeitnehmer MdlAnfr A73 05.05.78 Drs 08/1773 Hasinger CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1978 V MdlAnfr A74 05.05.78 Drs 08/1773 Hasinger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . 7112 A, B, C, D, 7113 A, B, C, D ZusFr Hasinger CDU/CSU . 7112 B, C, D, 7113 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 7113 A, B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . 7113 B ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 7113 C Regulierung des im Raum Rain am Lech durch Tiefflieger verursachten Sachschadens MdlAnfr A79 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A80 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 7114 A, C, D, 3115 A, B, C, D, 7116A ZusFr Dr. Wernitz SPD . . 3114 C, D, 3115 A, B ZusFr Lemmrich CDU/CSU . 7115 B, C, 7116 A ZusFr Dr. Jens SPD 7115 D, 7116 A Genehmigung der Verhandlungen mit dem Ausland über Brüterentwicklung, Wiederaufbereitung oder Plutonium-Verarbeitung durch staatliche Stellen MdlAnfr A84 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT 7116 B, C ZusFr Dr. Steger SPD . . . . . . . 7116 C Uranreserve der Bundesrepublik Deutschland; Ankauf von Natururan MdlAnfr A86 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A87 05.05.78 Drs 08/1773 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 7116 D, 7117 A, B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . 7117 A, B, C Nächste Sitzung 7183 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7185* A 90. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 12.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Alber * 12. 5. Dr. Bangemann*' 12. 5. Batz 12. 5. Dr. Bayerl * 12.5. Dr. Becher (Pullach) 12. 5. Blank 12. 5. Blumenfeld * 12. 5. Brandt 12.5. Engelsberger 12.5. Fellermaier * 12.5. Flämig * 12.5. Friedrich (Würzburg) 11.5. Dr. Früh * 12. 5. Dr. Fuchs * 12. 5. Gerstein 11.5. Gertzen 12.5. Dr. Gruhl 12. 5. Haase (Fürth) 12.5. Handlos 12. 5. Hoffmann (Saarbrücken) * 12. 5. Ibrügger * 12.5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jung * 12. 5. Dr. h. c. Kiesinger 12.5. Dr. Klepsch * 12.5. Klinker * 12.5. Lange * 12. 5. Zywietz * 12. 5. Lemp * 12. 5. Lücker * 12. 5. Luster * 12.5. Mischnick 12. 5. Müller (Mülheim) * 12. 5. Müller (Wadern) * 12. 5. Dr. Müller-Hermann * 12.5. Frau Pack 12.5. Ravens 12.5. Frau Dr. Riede 12. 5. Dr. Riedl (München) 12. 5. Rühe 11.5. Frau Schlei 12.5. Schmidt (München) * 12. 5. Schreiber *. 12. 5. Dr. Schwarz-Schilling 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11.5. Dr. Schwörer * 12. 5. Seefeld* 12.5. Sieglerschmidt * 12.5. Dr. Starke (Franken) * 12.5. Frau Dr. Walz * 12. 5. Wawrzik * 12. 5. Dr. Wendig 12. 5. Würtz * 12.5. Zebisch 12.5. Zeyer * 12. 5. Ziegler 12. 5.
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    Rede von Hans Matthöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf eines neuen Umsatzsteuergesetzes soll das geltende deutsche Umsatzsteuerrecht an die vom Rat der Europäischen Gemeinschaften am 17. Mai 1977 beschlossene



    Bundesminister Matthöfer
    6. Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern der Mitgliedstaaten angleichen.
    Die Ratsentscheidung geht auf den Beschluß des Rates von April 1970 zurück, nach dem sich die Europäischen Gemeinschaften künftig aus eigenen Einnahmen finanzieren sollen. Zu diesen eigenen Einnahmen sollen nach dem Willen des Rates neben den Einnahmen aus den Zöllen und Abschöpfungen bei Drittlandseinfuhren insbesondere auch eigene Einnahmen aus der Mehrwertsteuer zählen. Solche eigenen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer der Mitgliedstaaten können für die Europäischen Gemeinschaften in gerechter Weise nur dann erhoben werden, wenn die Regeln des materiellen Rechts und wesentliche Regeln des formellen Rechts über die Abgabe von Steuererklärungen und ,die Zahlungen der Steuerschuld hinsichtlich dieser Steuer — nicht gerechnet die Steuersätze — harmonisiert sind.
    Diese Harmonisierung der Umsatzsteuern der neun Mitgliedstaaten ist nach langjährigen und zum Teil schwierigen Verhandlungen durch die erwähnte Ratsentscheidung in Gestalt der 6. Richtlinie erfolgt. Diese Richtlinie schafft die Grundlage für eigene Einnahmen der Europäischen Gemeinschaften aus der Mehrwertsteuer. Sie führt damit aber zugleich auch die Harmonisierung der Umsatzsteuer so entscheidend weiter, daß sich Vergleichbares weder in den Europäischen Gemeinschaften noch sonstwo in einer internationalen Einrichtung finden läßt. Es handelt sich um einen bedeutsamen Schritt vorwärts auf dem Wege zu einer europäischen Wirtschaftsunion.
    Am 11. April 1967 legte der Rat mit der Verabschiedung der ersten beiden Richtlinien über die Harmonisierung der Umsatzsteuern die Grundlagen für ein einheitliches Umsatzsteuersystem im Gemeinsamen Markt in Form der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug, wie wir sie heute praktizieren.
    Mit der Verabschiedung der 6. Richtlinie vom 17. Mai 1977 sind die Gemeinschaften in der Harmonisierung der Umsatzsteuern so weit fortgeschritten, daß es nur noch einer Harmonisierung der Steuersätze bedarf, um dieses ehrgeizige Ziel im Bereich des Steuerrechts zu erreichen, wobei ich freilich hinzufügen muß, daß dieser letzte Schritt gewiß auch der schwierigste sein wird.
    Mit dem Ergebnis der Beratungen können wir, was unsere eigenen Interessen angeht, zufrieden sein. Der Bundesregierung ist es gelungen, alle aus deutscher Sicht wesentlichen Anliegen, wie sie auch Bundestag und Bundesrat in ihren Stellungnahmen formulierten, durchzusetzen. Daher wird die Anpassung unseres nationalen Rechts an die 6. Richtlinie den wesentlichen Gehalt unseres geltenden Gesetzes nicht verändern. So haben wir insbesondere den Bereich unserer Steuerbefreiungen auf sozialem und kulturellem Gebiet erhalten können. Es ist darüber hinaus gelungen, national seit langem angestrebte Steuerbefreiungen zum Gemeinschaftsrecht werden zu lassen, so z. B. die Steuerfreiheit für Krankentransporte sowie für Investmentanteile. Es ist auch auf ,die deutsche Verhandlungsführung zurückzuführen, daß es künftig bei der Nichtbesteuerung der Rundfunk- und Fernsehanstalten bleibt und daß wir
    unsere Optionsvorschrift sowie das Institut der Organschaft, die Pauschalierung der Land- und Forstwirtschaft sowie die Sonderregelung für die Freihäfen — wenn auch mit dem Zwang zur Besteuerung des öffentlichen und des privaten Letztverbrauchs — beibehalten können.
    Es ist auch ein Erfolg, daß es gelungen ist, für die umsatzsteuerliche Berlinförderung bei den Beratungen über die 6. Richtlinie eine klare Rechtsposition im Hinblick auf die steuerlichen Gemeinschaftsvorschriften zu schaffen, an der es bisher fehlte.
    Selbstverständlich hat die Bundesregierung im Interesse der europäischen Lösung auch Kompromisse schließen müssen. So haben wir der Mehrheit, wie z. B. bei der Besteuerung der Fernmeldedienstleistungen der Bundespost und der Besteuerung der Lieferung von Neubauten und Baugrundstücken durch Unternehmer, nachgeben müssen. Diese Kompromisse sind tragbar, weil die Änderungen unseres Rechts erst nach Ablauf einer Übergangszeit zwingend werden, die mindestens fünf Jahre dauert und nur mit unserer Zustimmung enden kann.
    Als Schwerpunkte des neuen Umsatzsteuerrechts möchte ich hervorheben:
    1. Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz, sogenannte Kleinunternehmer, fallen künftig stets unter die Mehrwertsteuer, wenn ihr Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 18 000 DM übersteigt. Damit läuft die gegenwärtige Sonderbesteuerung für Kleinunternehmer mit einem Vorjahresgesamtumsatz zwischen 12 000 und 60 000 DM, welche die alte Bruttoumsatzsteuer in diesem Bereich zum Teil noch erhalten hat, aus.
    Die Neuregelung ergibt sich zwingend aus der 6. Richtlinie und aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das diese Sonderbesteuerung wegen ihrer zum Teil wettbewerbsverzerrenden Wirkungen im Hinblick auf die der Normalbesteuerung unterliegenden Unternehmer nur als Übergangslösung hinzunehmen bereit war. Der Regierungsentwurf sieht für Unternehmer mit einem Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr zwischen 18 000 und 50 000 DM eine Milderung der Steuerlast durch Gewährung einer Steuerermäßigung vor, die bei 80 % der Steuerzahllast ibeginnt und mit Erreichung der Umsatzgrenze ausläuft. Darüber hinaus wird den Kleinunternehmern zur Erleichterung ihrer steuerlichen Pflichten ein umfassendes System von Vorsteuerpauschalierungen angeboten werden.
    2. Die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker unterliegen künftig ebenso wie die Leistungen der Zahnärzte, die Zahnprothesen und kieferorthopädische Apparate im eigenen Labor herstellen oder herstellen lassen, einheitlich dem ermäßigten Steuersatz. Das Umsatzsteueraufkommen mindert sich durch diese um der Wettbewerbsneutralität der Umsatzsteuer willen notwendige Maßnahme immerhin um rund 250 Millionen DM.
    3. Die Steuerbefreiung für private Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime wird wesentlich erweitert.



    Bundesminister Matthöfer
    4. Anzahlungen müssen künftig bei der sogenannten Sollversteuerung der Steuer unterworfen werden. Das ist durch die 6. Richtlinie zwingend vorgeschrieben und führt nicht etwa zu einer steuerlichen Mehrbelastung, wohl aber bei privaten Auftraggebern und bei Aufträgen der öffentlichen Hand zu einer vorgezogenen Steuerentrichtung. Diese Regelung gilt nach dem Regierungsentwurf nicht für Anzahlungen, die auf Verträgen beruhen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes abgeschlossen wurden. Sie gilt zur Vermeidung eines unangemessenen technischen Aufwandes der Unternehmer ferner nicht für Anzahlungen, die unter 10 000 DM liegen.
    Mit dieser Einschränkung halten sich die durch die 6. Richtlinie vorgesehenen Neuregelungen in einem vertretbaren Rahmen.
    Der Ort der Besteuerung einer Dienstleistung ist in der 6. Richtlinie festgelegt, um in der Gemeinschaft sicherzustellen, daß diese Leistungen weder doppelt besteuert werden noch unbesteuert bleiben. Es handelt sich hier uni ein Rechtsgebiet, dessen Harmonisierung besondere Schwierigkeiten bereitete und das allen Mitgliedstaaten wesentliche Rechtsänderungen abverlangt.
    Darüber hinaus bringt der Gesetzentwurf auf Grund der 6. Richtlinie eine große Zahl von Rechtsänderungen, auf die die Wirtschaft, Rechtsberater und Steuerverwaltung sich neu einstellen müssen.
    Daher ist es dringend notwendig, daß dieses Gesetz noch vor der Sommerpause dieses Jahres verabschiedet wird; denn das neue Gesetz muß am 1. Januar 1979 in Kraft treten. Die 6. Richtlinie sieht an sich den 1. Januar 1978 als spätesten Zeitpunkt des Inkrafttretens vor. Diese Frist war jedoch so knapp bemessen, daß nur zwei Mitgliedstaaten sie wahren konnten. Es ist dringend geboten, daß die restlichen sieben Staaten spätestens bis zum 1. Januar 1979 die Umstellung ihres nationalen Rechts vollziehen, damit endlich die Finanzierung der Gemeinschaften auch aus der Mehrwertsteuer wirksam werden kann.
    Die sich aus dieser Zwangslage ergebende Zeit für die parlamentarische Beratung ist kurz. Sie ist so kurz, daß sich dieser Gesetzentwurf auf das Notwendigste beschränken muß, nämlich auf die Umstellung unseres Rechts auf die 6. Richtlinie. Daneben hat die Bundesregierung dem Gesetzgeber vorgeschlagen, nur noch einige dringende Fragen der Wettbewerbsneutralität zu regeln sowie die Verwaltungsvereinfachungen in das Gesetz zu übernehmen, die seit Einführung der Mehrwertsteuer bereits bestehen. Ich möchte Sie sehr dringend und herzlich bitten, dieser Konzeption zu folgen, um einerseits unsere europäischen Verpflichtungen zu erfüllen und andererseits Wirtschaft, Rechtsberatern und Steuerverwaltung Zeit zur Umstellung auf das neue Recht zu gewähren.
    Der zeitliche Druck zur Durchführung der Harmonisierungsrichtlinie läßt es nicht zu, in diesem Gesetz Anliegen zu berücksichtigen, die aus anderen Gründen durchaus berechtigt erscheinen mögen. Solche Anliegen müssen im anderen Zusammenhang aufgegriffen werden, nicht hier. Es wäre nicht angemessen, aus der großen Zahl von Anträgen auf Änderung des Umsatzsteuergesetzes, die mit der Umstellung auf die 6. Richtlinie nichts zu tun haben, den einen oder anderen zu berücksichtigen, ohne sie alle gründlich zu prüfen. Das erlaubt unsere Zeit aber nicht.
    Ich bedaure, daß sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Regierungsvorlage dieser Konzeption nicht hat anschließen können. Keiner seiner Anträge, denen die Bundesregierung an sich sachlich sogar zustimmen könnte, ist so dringend, daß die Neuregelung unbedingt noch in dieses Gesetz aufgenommen werden müßte. Die Unausgewogenheit bei der Berücksichtigung solcher Anträge läge darin, daß man hieraus einen Anspruch herleiten könnte, in diesem Gesetzgebungsverfahren andere Anliegen zumindest eingehend zu prüfen. Eine Reihe von Anträgen des Bundesrates sind allerdings schon sachlich nicht berechtigt. Ich darf auf die Ihnen vorliegende Stellungnahme der Bundesregierung verweisen und nur zwei Punkte hervorheben.
    Erstens. Die von der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung der Steuerbefreiung für private Altenheime, Altenwohnheime und Altenpflegeheime ist großzügig und voll ausreichend. Der Vorschlag des Bundesrates führt im Ergebnis zu einer Befreiung aller privaten Einrichtungen dieser Art. Damit ginge diese Befreiungsvorschrift weiter als die für private Krankenanstalten. Ich halte einen solchen Vorschlag nicht für vertretbar.
    Zweitens. Ein ermäßigter Steuersatz für Bergbahnen, Skilifte, Sessellifte usw., wie ihn der Bundesrat wünscht, kann von der Bundesregierung jetzt nicht befürwortet werden. Hier geht es um eine Begünstigung von Einrichtungen, die ganz überwiegend dem Tourismus dienen. Es gibt lebensnotwendigere Dinge, die bei dieser Steuer, die der letzte Verbraucher zu tragen hat, dem normalen Steuersatz unterliegen.
    Ich darf zum Schluß noch einmal die Bitte an den Deutschen Bundestag richten, dieses Gesetz noch vor der Sommerpause zu verabschieden, damit wir internationale Schwierigkeiten mit den Europäischen Gemeinschaften vermeiden und Wirtschaftsberatern und Steuerverwaltungen eine angemessene Umstellung auf die neue und zum Teil recht schwierige Rechtsmaterie ermöglichen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Damit
hat die Bundesregierung den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes eingebracht. Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Meyer zu Bentrup.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur ersten Beratung liegt Ihnen heute der Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes 1979 vor. Er sieht die Anpassung unseres deutschen Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-
    Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern vor.



    Dr. Meyer zu Bentrup
    Aufgabe dieser 6. Richtlinie ist es, eine gemeinsame Bemessungsgrundlage in ,den neun Partnerländern zu schaffen, auf der eigene Einnahmen aus der Umsatzsteuer erhoben werden. Zur Zeit werden die europäischen Institutionen aus nationalen Beiträgen und aus Abgaben finanziert. Jetzt soll die Finanzierung also aus eigenen Mehrwertsteuereinnahmen geschehen.
    Meine Fraktion begrüßt die Schritte auf dem Weg zur Harmonisierung, auch wenn wir die Schwierigkeiten nicht verkennen, die auf diesem Wege entstehen. Dieser Gesetzentwurf, den uns die Bundesregierung vorgelegt hat, wird neue steuerliche Belastungen zur Folge haben und darüber hinaus vor allem zu verwaltungstechnischen und zu bürokratischen Mehrkosten führen.
    Unser nationales Umsatzsteuersystem gilt heute schon als ein abschreckendes Beispiel für Bürokratismus; denn der Steuerzahler muß sich heute schon mit rund 3 000 Verwaltungsvorschriften bei der Umsatzsteuer vertraut machen.
    Die immer wieder auch hier im Hause geäußerte Absicht, die Umsatzsteuer zu vereinfachen — die Umsatzsteuer liefert ca. 72 Milliarden DM von den insgesamt 312 Milliarden DM Steuereinnahmen im Jahre 1978 —, bleibt auch diesmal wieder auf der Strecke. Um die Harmonisierung der verschiedenen nationalen Regelungen zu erreichen, bedarf es im Gegenteil einer Fülle von Neuerungen und gesetzlichen Differenzierungen. Ich möchte dazu zwei Beispiele als Stilblüten anführen.
    Es war schon bisher in unserem heutigen Umsatzsteuerrecht schwierig, eine klare Formulierung für den Vorsteuerabzug zu finden. Nun heißt es in § 15 Abs. 2 Nr. 2 des vorgelegten Gesetzentwurfes:
    Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist die Steuer für die Lieferungen und die Einfuhr von Gegenständen sowie für die sonstigen Leistungen, die der Unternehmer zur Ausführung folgender Umsätze verwendet:
    2. Umsätze im Ausland, die steuerfrei wären,
    wenn sie im Inland ausgeführt würden;
    So weit dieses Zitat. Hinter jeder unverständlichen Regelung — davon gibt es sehr viele — muß man im Detail vermuten, daß sich die EG-RichtlinienSchöpfer eine neue Steuerquelle für Europa eröffnen wollen,
    Ich zitiere eine zweite, ich würde sagen: politisch vielleicht gewollte Definition, den Inlandsbegriff, der hier angesprochen ist, aber völlig unklar bleibt. In § 1 Abs. 2 des Regierungsentwurfes heißt es:
    Unter Inland im Sinne dieses Gesetzes ist der Geltungsbereich des Gesetzes mit Ausnahme der Zollausschlüsse und der Zollfreigebiete zu verstehen. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Inland ist und nicht zur Deutschen Demokratischen Republik und Berlin (Ost) gehört.
    Meine Damen und Herren, hier wird von ,der Bundesregierung das Gebiet der DDR und Berlin (Ost)

    als ein Tertium betrachtet, denn es gehört weder
    zum Inland noch zum Ausland. Die Gebiete jenseits von Oder und Neiße werden sogar als Ausland dargestellt. Ich frage hier: Warum übernimmt die Bundesregierung nicht die eindeutige und verfassungsrechtlich unbedenkliche Formulierung aus dem geltenden Umsatzsteuerrecht, in dem es heißt:
    Unter Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 zu verstehen. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.
    Meine Damen und Herren, hier geht es also nicht nur um eine sprachlich-begriffliche Verwirrung, ich würde sagen, hier geht es auch um eine politische Verirrung, die wir nicht mitmachen. Denn dieser Inlandsbegriff ist auch steuersystematisch problematisch, und er wird auch zu finanziellen Auswirkungen führen, die wir bei der Behandlung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs nicht wollen.
    Zu den wesentlichen Änderungen möchte ich nur zwei Beispiele herausstellen. So heißt es in § 19 zur Besteuerung der Kleinunternehmer, die Sie soeben, Herr Minister, angesprochen haben, daß für die Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von 18 000 DM das System der Mehrwertsteuer angewandt werden muß. Nur, wir sind uns klar darüber, daß besonders für die kleineren und lohnintensiven Betriebe, die bei ihrer hohen Wertschöpfung nur eine geringe Steuerbelastung tragen, der Fortfall dieser Steuervergünstigung dann zu einer größeren Einnahmenminderung führt.
    Eine zweite Änderung: Die 6. Richtlinie schreibt, ausdrücklich vor, daß Vorauszahlungen ab 10 000 DM für noch nicht ausgeführte Leistungen bereits zu versteuern sind, wenn sie beim Unternehmen eingehen. Diese Neuregelung in § 13 wird in der Praxis dazu führen, daß enorme Mehrarbeiten geleistet werden müssen und daß diese Mehrfacharbeit auch zu höheren Kosten und Belastungen für die verwaltungsmäßige Abwicklung der Rechnungslegung führen wird.
    Meine Damen und Herren, die Vielzahl von Vorschlägen, von Anregungen und Forderungen, die schon jetzt von Verbänden, Vereinigungen und Kammern vorgetragen wurden, werden wir im einzelnen noch näher und genauer prüfen. Meine Fraktion hat zu diesem Gesetz eine Anhörung beantragt. Sie wird die dort geäußerten Verbesserungen und konstruktiven Vorschläge im einzelnen wohlwollend prüfen und gegebenenfalls aufnehmen.
    In diesem Zusammenhang werden wir uns bemühen, für das steuerlich wohl schwerwiegendste und gewichtigste Anliegen, das wir seit Jahren vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband immer wieder vorgetragen bekommen, nämlich die Beseitigung der Ausnahmeregelung in § 12, die den Verzehr an Ort und Stelle vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausschließt, eine Lösung zu finden.
    Im Rahmen dieser Beratung werden wir auch das Problem der umsatzsteuerlichen Behandlung gebrauchter Kraftfahrzeuge ansprechen, weil es thema-



    Dr. Meyer zu Bentrup
    tisch in diesen Gesamtkomplex hineingehört, auch wenn es konkret erst in der 7. Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Umsatzsteuern behandelt wird.
    Grundsätzlich und abschließend wird man zu dem Entwurf sagen müssen, daß uns die gegenwärtig' beängstigende Finanzlage, in die uns die Koalition gebracht hat, nicht den Handlungsspielraum eröffnet, den wir brauchten, um steuerliche Entscheidungen treffen zu können und damit berechtigte Anliegen in einem sinnvollen Ausmaß zu verwirklichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)