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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/88 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 88. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. von Hassel und Scheu 6895 A Eintritt des Abg. Merker in den Deutschen Bundestag 6895 B Benennung des Abg Dr. Schmitt-Vockenhausen als Mitglied im Wahlmännerausschuß 6895 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 6895 B Begrüßung einer Delegation des Nationalrates und des' Bundesrates der Republik Österreich 6895 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 6895 C Erweiterung der Tagesordnung . . . . 6978 C Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Terrorismus - Drucksache 8/1753 — Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Zehntes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 8/1735 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 6896 A Burger CDU/CSU 6900 B Sieler SPD 6904 D Eimer (Fürth) FDP . . . . . . . . 6906 D Windelen CDU/CSU . . . . . . 6907 D Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in den Jahren 1979 bis 1981 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherungen von 1978 bis 1992 — Drucksache 8/1615 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1978) — Drucksache 8/1615 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 6909 A Franke CDU/CSU 6910 A Glombig SPD 6913 D Cronenberg FDP 6919 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Einund- II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 zwanzigsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/1734 — 6922 D Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Barzel, Schmidhuber, Dr. Biedenkopf, Dr. Dollinger, Dr. Narjes, Kittelmann, Pieroth, Dr. Unland, Dr. Köhler (Duisburg), Landré, Breidbach, Kiechle, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Kolb, Sick, Dr. von Bismarck und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Sektorale Strukturpolitik — Drucksachen 8/1397, 8/1607 —Dr. Barzel CDU/CSU 6923 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 6930 B Dr. Biedenkopf CDU/CSU 6954 A Roth SPD 6959 A Dr. Hausmann FDP 6964 B Schedl CDU/CSU 6966 D Reuschenbach SPD 6968 D Angermeyer FDP 6971 D Dr. Jens SPD 6973 B Schmidhuber CDU/CSU 6975 A Dr. Steger SPD 6976 B Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Terrorismus — Drucksache 8/1753 — 6978 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Schmidhuber, Lampersbach, Dr. Pinger, Ur. Eyrich, Stücklen, Dr. Bötsch, Erhard (Bad Schwalbach), Engelsberger, Schedl, Helmrich, Dreyer, Landré, Dr. Hammans, Dr. Stavenhagen, Sick, Biehle, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — Drucksache 8/1670 — Schmidhuber CDU/CSU 6978 D Dr. Weber (Köln) SPD 6981 C Dr. Pinger CDU/CSU . . . . . . . . 6983 B Kleinert FDP 6984 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Langner, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Dr. Stark (Nürtingen), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Klein (Göttingen), Geisenhofer, Dr. Blüm, Dr. Möller, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen — Drucksache 8/1713 — Dr. Langner CDU/CSU 6987 B Dr. Schöfberger SPD 6989 D Kleinert FDP 6992 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes - Drucksache 8/1716 — Dr. Stercken CDU/CSU . . . . . . . 6994 A Wittmann (Straubing) SPD 6995 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 6996 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 15. März 1976 — 76/308/ EWG — Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 73/18 vom 19. März 1976 — (Beitreibungsrichtlinie) über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen (Beitreibungsgesetz-EG) - Drucksache 8/1715 — 6997 A Beratung der Sammelübersicht 23 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1708 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 24 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1723 — 6997 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/78 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1978) — Drucksachen 8/1631, 8/1720 — . . . . 6997 C Fragestunde — Drucksache 8/1728 vom 21. 04. 1978 — Zahl der von Kuba und den WarschauerPakt-Staaten in den Nah-, Mittelost-Raum, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 III nach Schwarzafrika und Indochina entsandten militärischen Berater und Ausbilder; Waffenlieferungen der Warschauer PaktStaaten an Entwicklungsländer MdlAnfr A55 21.04.78 Drs 08/1728 Höffkes CDU/CSU MdlAnfr A56 21.04.78 Drs 08/1728 Höffkes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6935 C, D, 6936 A, B, C, D, 6937 A, B, C, D ZusFr Höffkes CDU/CSU . . 6935 D, 6936 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 6936 A, 6937 B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 6936 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 6936 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 6937 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 6937 B ZusFr Frau Erler SPD 6937 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6937 D Entsendung militärischen Personals und Materials durch die Sowjetunion, Kuba und die DDR in Entwicklungsländer MdlAnfr A88 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6937 D, 6938 A, B, C, D, 6939 A, B ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 6938 A ZusFr Petersen CDU/CSU 6938 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 6938 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 6938 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 6938 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6939 A ZusFr Gansel SPD . . . . . . . . 6939 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 6939 C Bereitschaft der argentinischen Behörden zur Kooperation mit der deutschen Botschaft bezüglich der inhaftierten und verschwundenen Deutschen; Sicherheit der zur Fußballweltmeisterschaft reisenden bundesdeutschen Schlachtenbummler in Argentinien MdlAnfr A90 21.04.78 Drs 08/1728 Thüsing SPD MdlAnfr A91 21.04.78 Drs 08/1728 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6939 C, D, 6940 A, B, C ZusFr Thüsing SPD . . . . . 6939 C, 6940 A ZusFr Heyenn SPD . . . . . . . . . 6940 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 6940 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6940 B ZusFr Conradi SPD . . . . . . . . 6940 C Deutsche Staatsangehörige unter den Toten bei der angeblichen Gefangenenmeuterei im Gefängnis von „Villa Devoto" in Buenos Aires MdlAnfr A92 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Erler SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6940 D In Argentinien inhaftierte oder verschwundene Deutsche MdlAnfr A93 21.04.78 Drs 08/1728 Jungmann SPD MdlAnfr A94 21.04.78 Drs 08/1728 Jungmann SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6940 D, 6941 A, B, C, D, 6942 A, B, C ZusFr Jungmann SPD 6941 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6941 A ZusFr Thüsing SPD 6941 A, 6942 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . . . . 6941 B ZusFr Gansel SPD 6941 C, 6942 C ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . 6941 D ZusFr Frau Simonis SPD . . . . . . 6941 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 6942 B Asylgewährung für politische Gefangene aus Argentinien; Unterstützung der von amnesty international im Rahmen einer Kampagne zur Fußballweltmeisterschaft erhobenen Forderungen MdlAnfr A95 21.04.78 Drs 08/1728 Heyenn SPD MdlAnfr A96 21.04.78 Drs 08/1728 Heyenn SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6942 D, 6943 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD . . 6942 D, 6943 A, C, D ZusFr Conradi SPD 6943 A In Argentinien inhaftierte und verschwundene Deutsche MdlAnfr A97 21.04.78 Drs 08/1728 Gansel SPD MdlAnfr A98 21.04.78 Drs 08/1728 Gansel SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6944 A, B, C, D, 6945 A ZusFr Gansel SPD 6944 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6944 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Wiederauffindung in Argentinien verschollener deutscher Staatsangehöriger MdlAnfr A100 21.04.78 Drs 08/1728 Kuhlwein SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6945 B Ergebnis der Untersuchungen über die Ermordung der deutschen Staatsangehörigen Elisabeth Käsemann in Argentinien MdlAnfr A101 21.04.78 Drs 08/1728 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 6945 B, C, D, 6946 A, C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 6945 B ZusFr Kuhlwein SPD 6945 C ZusFr Frau Simonis SPD 6945 D ZusFr Conradi SPD 6945 D ZusFr Gansel SPD 6946 A ZusFr Heyenn SPD 6946 B ZusFr Frau Erler SPD 6946'B Aushändigung von Formularen an ausreisewillige Deutsche in Rumänien zur Beantragung der Ausreise MdlAnfr A102 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6946 C, D, 6947 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6946 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 6947 A ZusFr Ey CDU/CSU 6947 B Einbeziehung des Generalkonsulats der UdSSR in Berlin-West in das Verzeichnis der konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland; Rechtliche Wirkung des politischen Menschenrechtspakts der UNO in ganz Berlin MdlAnfr A103 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A104 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6947 C, D, 6948 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 6947 C, D, 6948 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 6948 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6948 B Bildung einer gemeinsamen Grenzkommission mit der Tschechoslowakei MdlAnfr A105 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6948 C, D, 6949 A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . 6948 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 6948 D, 6949 A Sowjetische Politik gegenüber der Dritten und Vierten Welt, insbesondere im südlichen Afrika und am Horn von Afrika MdlAnfr A109 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6949 A, B, C, D, 6950 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 6949 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . . 6949 C ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . . 6949 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6949 D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 6950 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6950 B Sowjetische Politik und Zusammenarbeit mit Kuba in Afrika, insbesondere am Horn von Afrika MdlAnfr A112 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6950 C, D, 6951 A, B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 6950 C, D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 6950 D ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . 6951 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 6951 B Ablehnung des kommunistischen Interventionismus in der Dritten Welt MdlAnfr A113 21.04.78 Drs 08/1728 Petersen CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6951 B Gespräche mit der Sowjetunion über die Erleichterung von Reisen ins nördliche Ostpreußen MdlAnfr A114 21.0.4.78 Drs 08/1728 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A115 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6951 C, D, 6952 A, B, C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . . 6951 D, 6952 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6952 B, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6952 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 6952 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 6952 D Wettbewerbsverzerrungen auf dem süddeutschen Stahlmarkt MdlAnfr A30 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Jobst CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 V Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 6953 A, C, D, 6954 A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . . . . 6953 B, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD . 6953 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 6953 D ZusFr Roth SPD 6954 A Nächste Sitzung 6997 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6999* A Anlage 2 Negative Auswirkungen des neuen Mahnverfahrens für die betroffenen Schuldner MdlAnfr Al 21.04.78 Drs 08/1728 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6999* C Anlage 3 Grenzverletzungen im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Fischereizonen in der Ostsee MdlAnfr A3 21.04.78 Drs 08/1728 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 7000* A Anlage 4 Erkenntnisse über die Neuorientierung in der Zeitschrift „schnittpunkt" der NFJD mit Beiträgen und Anzeigen DKP-beeinflußter Organisationen und Verlage MdlAnfr A18 21.04.78 Drs 08/1728 Glos CDU/CSU MdlAnfr A19 21.04.78 Drs 08/1728 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 7000* B Anlage 5 Einführung der in Schweden üblichen niedrigeren Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen gegenüber ausgeschütteten Gewinnen und einer steuerfreien Investitionsrücklage in privaten Unternehmen MdlAnfr A22 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Jens SPD MdlAnfr A23 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7000* C Anlage 6 Abweichungen in den Aussagen von Regierungsmitgliedern über den Umfang des Investitionsstaus MdlAnfr A31 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Waigel CDU/CSU MdlAnfr A32 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Waigel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7001* A Anlage 7 Kritik des Bundeswirtschaftsministers an dem Absicherungs- und Zukunftsdenken der Arbeitnehmer und an den Absicherungsregelungen der Tarifpartner MdlAnfr A33 21.04.78 Drs 08/1728 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7001* C Anlage 8 Einführung les- und prüfbarer Rechnungen über den Verbrauch von Wasser, Strom und Gas MdlAnfr A34 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Funcke FDP MdlAnfr A35 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 7001* D Anlage 9 Anbindung des Pflegesatzes für zivile Schwerstbehinderte an entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz MdlAnfr A61 21.04.78 Drs 08/1728 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7002* A Anlage 10 Diskussion über die Psychiatrie-Enquete im Bundestag MdlAnfr A62 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Simonis SPD MdlAnfr A63 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3002* B Anlage 11 Kosten für die Untersuchungen importierten Fleischs MdlAnfr A64 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A65 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7002* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Anlage 12 Finanzierung von Diagnosezentren zur pränatalen Feststellung genetisch bedingter Defekte MdlAnfr A66 21.04.78 Drs 08/1728 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7003* B Anlage 13 Entwicklung stereotaktischer gehirnchirurgischer Eingriffe MdlAnfr A67 21.04.78 Drs 08/1728 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7003* C Anlage 14 Werbung in Medien für bestimmte Lebensmittel, vor allem für Fette MdlAnfr A68 21.04.78 Drs 08/1728 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A69 21.04.78 Drs 08/1728 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3003* D Anlage 15 Gültigkeit der Schülermonatskarten an Sonn- und Feiertagen MdlAnfr A70 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Rose CDU/CSU MdlAnfr A71 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7004* A Anlage 16 Verhinderung eines Abbaus von Radwegen MdlAnfr A72 21.04.78 Drs 08/1728 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7004* B Anlage 17 Abnutzung deutscher Autobahnen durch ausländische Lkw-Transporte sowie einseitige Ausnutzung deutscher Lkw-Transporte im Ausland MdlAnfr A73 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7004* C Anlage 18 Ausbau der Autobahnabschnitte Kassel—Marburg und Olpe—Hattenbach MdlAnfr A74 21.04.78 Drs 08/1728 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A75 21.04.78 Drs 08/1728 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 3004* D Anlage 19 Wettbewerbssituation der Bundespost im Paketdienst MdlAnfr A76 21.04.78 Drs 08/1728 Klein (Dieburg) SPD MdlAnfr A77 21.04.78 Drs 08/1728 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 7005* A Anlage 20 Berücksichtigung der Verbindung zu Verwaltungs- und Behördensitzen für Gemeinden an Kreisgrenzen bei Umstellung auf den Fernsprechnahverkehr MdlAnfr A78 21.04.78 Drs 08/1728 Jahn (Marburg) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 7005* B Anlage 21 Gefangenenmißhandlung in der Strafvollzugsanstalt Cottbus in der DDR MdlAnfr A79 21.04.78 Drs 08/1728 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7005* B Anlage 22 Ausdehnung des sogenannten kleinen Grenzverkehrs mit der DDR MdlAnfr A80 21.04.78 Drs 08/1728 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7005* D Anlage 23 Treffen zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Staatsratsvorsitzenden Honecker sowie Behandlung der Zustände an der Zonengrenze in den Gesprächen MdlAnfr A81 21.04.78 Drs 08/1728 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A82 21.04.78 Drs 08/1728 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7005* D Anlage 24 Gespräche mit der DDR liber den Abbau der Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze MdlAnfr A83 21.04.78 Drs 08/1728 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A84 21.04.78 Drs 08/1728 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7006* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 VII Anlage 25 Gespräche mit der DDR über den Abbau der Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze MdlAnfr A85 21.04.78 Drs 08/1728 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A86 21.04.78 Drs 08/1728 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 7006* C Anlage 26 Anhörung zur politischen Situation in Argentinien vor dem Europäischen Parlament MdlAnfr A99 21.04.78 Drs 08/1728 Hansen SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7007* A Anlage 27 Unterstützung des in Polen inhaftierten Kapitäns der SK 58, Fritz Draasch MdlAnfr A108 21.04.78 Drs 08/1728 Eickmeyer SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 7007* B Anlage 28 Informationsstand des Ministerialdirektors a. D. Dr. Müller im Zeitpunkt der Veröffentlichung von Einzelheiten im Entführungsfall Schleyer durch die Illustrierte „stern" SchrAnfr B1 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 7007* B Anlage 29 Verbesserung des deutsch-tschechoslowakischen Zusammenlebens und Schaffung neuer Grenzübergänge gemäß der gemeinsamen deutsch-tschechoslowakischen Erklärung SchrAnfr B2 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B3 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7007* C Anlage 30 Höhe der dem Namibia-Institut in Lusaka zur Verfügung gestellten Mittel sowie Beurteilung der Arbeit und der Zielsetzung des Instituts SchrAnfr B4 21.04.78 Drs 08/1728 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B5 21.04.78 Drs 08/1728 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B6 21.04.78 Drs 08/1728 Petersen CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7008* A Anlage 31 Gewährung von Krediten anläßlich des Besuchs des tschechoslowakischen Staatspräsidenten Husak SchrAnfr B7 21.04.78 Drs 08/1728 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7008* C Anlage 32 Unterstützung der Bemühungen von amnesty international anläßlich der FußballWeltmeisterschaft 1978 in Argentinien durch Hinweis auf die Verletzungen der Menschenrechte und Forderungen nach Freilassung politischer Gefangener in Argentinien SchrAnfr B8 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B9 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brüchr AA 7008* D Anlage 33 Eignung Gorlebens für die geplante Entsorgungsanlage SchrAnfr B10 21.04.78 Drs 08/1728 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B11 21.04.78 Drs 08/1728 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3009* B Anlage 34 Prozentsatz und Aktivitäten der in den Untergrund gehenden Mitglieder des KBW SchrAnfr B12 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr B13 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7009* C Anlage 35 Kritik an Mängeln in amtlichen Übersichten und an langen Wartezeiten bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Erhebungen des Statistischen Bundesamtes; Nichtveröffentlichung persönlicher Daten in den Gemeindeblättern der Kirchen als Konsequenz aus dem Datenschutzgesetz SchrAnfr B14 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B15 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 3009* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Anlage 36 Schutz der deutschen Bevölkerung für den Fall eines Atomangriffs sowie Prozentsatz der durch Luftschutzkeller gesicherten Bevölkerung SchrAnfr B16 21.0438 Drs 08/1728 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B17 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7010* C Anlage 37 Einbringung eines Gesetzentwurfs für ein Umweltchemikaliengesetz SchrAnfr B18 21.04.78 Drs 08/1728 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7011* B Anlage 38 Zulässigkeit von Erhebungen über Einkommensverhältnisse, Altersvorsorge, Krankenversicherungsschutz usw. nach dem Bundes-Datenschutzgesetz SchrAnfr B19 21.04.78 Drs 08/1728 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7011* C Anlage 39 Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW), Zuweisung von Aufgaben in spannungsfreien Zeiten, vermehrte Schutzübungen sowie Erfahrungen mit Wehrpflichtigen beim THW SchrAnfr B20 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B21 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B22 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B23 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7011* D Anlage 40 Zahl politischer Wohngemeinschaften militanter Linksextremisten und sogenannter Atomgegner im Umkreis von Gorleben SchrAnfr B24 21.04.78 Drs 08/1728 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7013* B Anlage 41 Zahl der in der Bundesverwaltung in den Jahren 1973 bis 1977 eingestellten Beamtenanwärter und Auszubildenden SchrAnfr B25 21.04.78 Drs 08/1728 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B26 21.04.78 Drs 08/1728 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7013* C Anlage 42 Dokumentation über die von Kommunisten und seitens der DDR gesteuerten rechtsextremistischen und neofaschistischen Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B27 21.04.78 Drs 08/1728 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 7014* A Anlage 43 Aufschrift „Vorsicht Erstickungsgefahr für Kinder" auf Plastiktüten SchrAnfr B28 21.04.78 Drs 08/1728 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7014* B Anlage 44 Änderungsvorschläge bezüglich des Entzugs der Fahrerlaubnis im Hinblick auf § 69 StGB SchrAnfr B29 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 7014* C Anlage 45 Verkauf der Arbeiter-Siedlung Mausegatt in Mülheim durch die VEBA SchrAnfr B30 21.04.78 Drs 08/1728 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B31 21.04.78 Drs 08/1728 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 7015* A Anlage 46 Generelle Anwendung der Urteile des Bundesfinanzhofs durch die Finanzverwaltung seit 1976 sowie Durchführung des Vorwegabzugs von steuerfreien Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung als laufende Sonderausgaben bei getrennt Lebenden SchrAnfr B32 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B33 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7015* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 IX Anlage 47 Anpassung der Durchschnittsbesteuerung des Weins an die übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse SchrAnfr B34 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B35 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7016* C Anlage 48 Ausschluß der Grenzgänger mit erstem Wohnsitz in den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland von der Möglichkeit des Prämiensparens SchrAnfr B36 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7017* A Anlage 49 Verlust der Steuervorteile für landwirtschaftliche Zugmaschinen bei ihrem aushilfsweisen Einsatz beim kommunalen Schneeräumdienst SchrAnfr B37 21.04.78 Drs 08/1728 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7017* B Anlage 50 Antragsverfahren bei der Gasölverbilligung nach dem Gasöl-Verbilligungsgesetz-Landwirtschaft SchrAnfr B38 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7017* D Anlage 51 Besuch des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Emminger, in Prag SchrAnfr B39 21.04.78 Drs 08/1728 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 7018* A Anlage 52 Zahl der abgeschlossenen und anhängigen Rechtsmittelverfahren zum Bardepotgesetz SchrAnfr B40 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 7018* B Anlage 53 Steuerrechtliche Behandlung der Kopfschlächter in privaten Schlachthäusern SchrAnfr B41 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 7018' D Anlage 54 Verkauf von Erdöl an die Mineralölgesellschaften in den letzten fünf Jahren; Lieferverträge und Planungen bis zum Jahr 1995 SchrAnfr B42 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr B43 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7019* A Anlage 55 Ausbildungszeit für Auszubildende mit Handelsschulabschluß nach der Beruf sschulAnrechnungs-Verordnung SchrAnfr B44 21.04.78 Drs 08/1728 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7019* D Anlage 56 Werbeaktion für die Margarinemarke Rama SchrAnfr B45 21.04.78 Drs 08/1728 Vogt (Düren) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7020* B Anlage 57 Wettbewerbsverzerrungen durch den Ausgleich von Verlusten staatlicher Betriebe der Mitgliedsländer der EG aus der Staatskasse SchrAnfr B46 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B47 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B48 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7020* D Anlage 58 Werbeaktion der Margarinemarke Rama SchrAnfr B49 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B50 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7021* A Anlage 59 Folgerungen aus der Studie amerikanischer Experten auf dem Energiesektor für die deutsche Energiepolitik, insbesondere bezüglich der Möglichkeiten der Substitution des Erdöls SchrAnfr B51 21.04.78 Drs 08/1728 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B52 21.04.78 Drs 08/1728 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7021* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Anlage 60 Entwurf einer Verordnung gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes SchrAnfr B53 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 7021* D Anlage 61 Bundeszuschüsse für Naturparkvereine; Finanzierung der Naturparke SchrAnfr B54 21.04.78 Drs 08/1728 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr B55 21.04.78 Drs 08/1728 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 7022* A Anlage 62 Deckung des Arbeitskräftebedarfs des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes auch in der Ferienzeit SchrAnfr B56 21.04.78 Drs 08/1728 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B57 21.04.78 Drs 08/1728 Schedl CDU/CSU • SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7022* C Anlage 63 Besetzung von Arbeitsplätzen im Rahmen des ABM-Programms im Bereich der öffentlichen Hand SchrAnfr B58 21.04.78 Drs 08/1728 Schreiber SPD SchrAnfr B59 21.04.78 Drs 08/1728 Schreiber SPD SchrAnfr B60 21.04.78 Drs 08/1728 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7023* B Anlage 64 Anrechnung der durch Militärzeit und Kriegsgefangenschaft entstandenen Ersatzzeiten in der Rentenversicherung SchrAnfr B61 21.04.78 Drs 08/1728 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7023* D Anlage 65 Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerpolitik; Reform des rechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer SchrAnfr B62 21.04.78 Drs 08/1728 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B63 21.04.78 Drs 08/1728 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7024* A Anlage 66 Strahlenbelastung durch Computerbildschirmgeräte SchrAnfr B64 21.04.78 Drs 08/1728 Hauck SPD SchrAnfr B65 21.04.78 Drs 08/1728 Hauck SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7024* B Anlage 67 Kritik an den statistischen Methoden zur Ermittlung der Arbeitslosen sowie Einführung einer Fortschreibestatistik SchrAnfr B66 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B67 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B68 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7024* D Anlage 68 Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes SchrAnfr B69 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7025* B Anlage 69 Zulässigkeit der Aussperrung im Rahmen tarifpolitischer Auseinandersetzungen SchrAnfr B70 21.04.78 Drs 08/1728 Schedl CDU/CSU SchrAnfr B71 21.04.78 Drs 08/1728 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7025* C Anlage 70 Sicherstellung der häuslichen Krankenpflege nach § 185 RVO SchrAnfr B72 21.04.78 Drs 08/1728 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 7025* D Anlage 71 Wahl des NATO-Flugplatzes Upjever zum Standort der zweiten Ausbildungsstufe für das Tornadosystem nach Auflösung der Waffenschule 10 SchrAnfr B73 21.04.78 Drs 08/1728 Nordlohne CDU/CSU SchrAnfr B74 21.04.78 Drs 08/1728 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 7026* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 XI Anlage 72 . Äußerungen des Justitiars des Bundesgesundheitsamts, Dr. Lewandowski, über die Exportzulassung von Arzneimitteln sowie über Untersuchungen von Professor Dr. Fincke zu strafrechtlichen Aspekten kontrollierter klinischer Versuche SchrAnfr B75 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B76 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7026* C Anlage 73 Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zum Beruf des „nicht-ärztlichen Psychotherapeuten" SchrAnfr B77 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Simonis SPD SchrAnfr B78 21.04.78 Drs 08/1728 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7027* B Anlage 74 Sendung fachlich fundierter Fernsehspots zu Problemen des Kindes und der Kindererziehung SchrAnfr B79 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7027* D Anlage 75 Krebserzeugende Stoffe im Tabakrauch, Rauchen am Arbeitsplatz SchrAnfr B80 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7028* A Anlage 76 Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes durch Anzeigenwerbung der Margarine-industrie SchrAnfr B81 21.04.78 Drs 08/1728 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B82 21.04.78 Drs 08/1728 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 7028* B Anlage 77 Höherstufung der B 271 zwischen Neustadt an der Weinstraße und Bad Dürkheim sowie Aufrechterhaltung der Bundesbahnstrecke zwischen beiden Orten SchrAnfr B83 21.04.78 Drs 08/1728 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAnfr B84 21.04.78 Drs 08/1728 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7028* C Anlage 78 Halt der Berlin- und Interzonenzüge in Hamburg-Bergedorf SchrAnfr B85 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr B86 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7028* D Anlage 79 Zeitlich zuverlässige Beförderung des aufgegebenen Reisegepäcks SchrAnfr B87 21.04.78 Drs 08/1728 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7029* A Anlage 80 Verlegung der Westumfahrung von Singen (Hohentwiel) durch Bau der neuen B 333 SchrAnfr B88 21.04.78 Drs 08/1728 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 7029* B Anlage 81 Erlaß der Grundgebühr eines Telefonanschlusses für 100 v. H. erwerbsunfähige Schwerbehinderte SchrAnfr B89 21.04.78 Drs 08/1728 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 7029* D Anlage 82 Behinderten- und kindergerechte Einrichtung der Telefonzellen SchrAnfr B90 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 7030* A Anlage 83 Einbeziehung der eingegliederten Gemeinden des Main-Taunus-Kreises in den Telefonnahbereich Wiesbaden SchrAnfr B91 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 7030* C Anlage 84 Einführung des Fernkopierens durch die Bundespost SchrAnfr B92 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 7030* D XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Anlage 85 Auswirkung des Dollarkurses auf die multilaterale Entwicklungshilfe im Haushalt 1978 und 1979; Auswirkung der neubewerteten EG-Rechnungseinheit auf die Entwicklungshilfe über die EG im Haushalt 1979 SchrAnfr B99 21.04.78 Drs 08/1728 Werner CDU/CSU SchrAnfr B100 21.04.78 Drs 08/1728 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 7031* A Anlage 86 Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) am Bruttosozialprodukt im Jahr 1977 SchrAnfr B101 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAnfr B102 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 7031 * C Anlage 87 Minderausgaben im Einzelplan 23 im Jahr 1977 sowie Auswirkung der Genfer Schuldenkonferenz auf das Zinsverrechnungskonto und den Bundeshaushalt SchrAnfr B103 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B104 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B105 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 7031* D Anlage 88 Heranziehung von Fachleuten ausländischer Privatfirmen zur Evaluierung des Entwicklungshilfeprojekts Fernmeldewesen Südkorea SchrAnfr B106 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B107 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 7033* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 6895 88. Sitzung Bonn, den 27. April 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung 87. Sitzung, Seite 6878 B, Zeile 6: Statt „Bedenken" ist „Tendenzen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 27. 4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber ** 27. 4. Amrehn ** 27. 4. Dr. Bangemann * 27. 4. Dr. Bardens ** 27. 4. Dr. Bayerl * 27. 4. Blumenfeld * 27. 4. Böhm (Melsungen) ** 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Brandt 27. 4. Breidbach 27. 4. Büchner (Speyer) ** 27. 4. Dr. Enders ** 27. 4. Dr. Evers ** 27. 4. Frau Fischer 27. 4. Flämig * 27. 4. Dr. Früh * 27. 4. Dr. Geßner ** 27. 4. Haase (Fürth) * 27. 4. Handlos ** 27. 4. von Hassel 27. 4. Höpfinger 27.4. Hoffmann (Saarbrücken) * 27. 4. Dr. Holtz ** 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 27. 4. Dr. h. c. Kiesinger 27. 4. Dr. Klepsch * 27. 4. Klinker * 27. 4. Lagershausen ** 27. 4. Landré 27. 4. Lange * 27. 4. Lemmrich ** 27. 4. Lemp * 27. 4. Luster 27. 4. Marquardt ** 27. 4. Mattick ** 27. 4. Dr. Mende ** 27. 4. Milz ** 27. 4. Mischnick 27. 4. Dr. Müller ** 27. 4. Müller (Mülheim) * 27. 4. Müller (Wadern) * 27. 4. Pawelczyk * 27. 4. Dr. Pfennig ** 27. 4. Ravens 27. 4. Reddemann ** 27. 4. Dr. Schäuble ** 27. 4. Scheffler ** 27. 4. Schmidhuber ** 27. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) * 27. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 4. Schreiber * 27. 4. Schulte (Unna) ** 27. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 4. Dr. Schwörer * 27. 4. Seefeld * 27. 4. Sieglerschmidt * 27. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 27. 4. Dr. Starke (Franken) * 27. 4. Dr Vohrer ** 27. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Wawrzik * 27. 4. Dr. Wendig 27. 4. Dr. Wörner 27. 4. Baron von Wrangel 27. 4. Würtz * 27. 4. Zebisch ** 27. 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 1): Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, wonach der Bundesverband der Rechtspfleger schwerwiegende negative Auswirkung des seit dem 1. Juli 1977 angewandten neuen Mahnverfahrens für die betroffenen Schuldner festgestellt hat, bzw. liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen des Verfahrens vor, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um Mängel des Verfahrens zu beheben? Eine ähnliche Frage hatte bereits der Herr Abgeordnete Dr. Wittmann in der Fragestunde am 12. April 1978 gestellt. Wie ich in meiner Antwort auf jene Frage ausgeführt habe, kennt die Bundesregierung die Kritik des Bundes Deutscher Rechtspfleger, hält diese aber nicht für berechtigt. Auf den Bericht über die 82. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. April 1978 - S. 6494 A - darf ich verweisen. Im Kern richtet sich die Kritik des Bundes Deutscher Rechtspfleger dagegen, daß durch den angeblichen Wegfall der sogenannten Schlüssigkeitsprüfung im Mahnverfahren der Schutz des Antragsgegners geschmälert werde. Dazu bemerke ich: Schon nach altem Recht konnte im Mahnverfahren eine Schlüssigkeitsprüfung in der Art, wie sie etwa beim Erlaß eines Versäumnisurteils vorzunehmen ist, nicht stattfinden. Andererseits besagen die neuen Vorschriften nicht, daß im Mahnverfahren überhaupt keine Prüfung des Anspruchs mehr stattfinden dürfe. Auch nach dem neuen Recht sind z. B. widersprüchliche oder unzulängliche Angaben oder das Fehlen notwendiger Angaben in dem Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids zu beanstanden. Unsinnige, unklag- 7000* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 bare oder erkennbar ungerechtfertigte Forderungen dürfen nicht zum Erlaß eines Mahnbescheids führen. Die neuen bundeseinheitlichen Vordrucke enthalten im übrigen zum Schutze des Antragsgegners Hinweise und Belehrungen, die sich in den früheren — oft einseitig an den Interessen der Gläubiger ausgerichteten — Formularen nicht fanden. Den Belangen des Antragsgegners wird auch durch das dem Mahnbescheid beigefügte Formular für einen etwaigen Widerspruch Rechnung getragen. Wie ich in der Fragestunde am 12. April 1978 hervorgehoben habe, wird das Bundesministerium der Justiz die weitere Handhabung der neuen Vorschriften über das Mahnverfahren sorgfältig beobachten und dem Deutschen Bundestag den anläßlich der Verabschiedung des neuen Rechts von diesem geforderten Erfahrungsbericht pünktlich vorlegen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 3) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Unsicherheit über Grenzverletzungen, die durch die Ausdehnung der Fischereizonen durch die Ostseeanrainer für die deutschen Fischer, die in der Ostsee arbeiten, entstanden ist, zukünftig vermieden werden kann? Die Bundesregierung hat dem Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Fischerei-Verband e. V. jeweils unverzüglich alle Angaben von Ostsee-Anrainern über die Grenzen der von ihnen in Anspruch genommenen Fischereizonen übermittelt. Trotz dieser Angaben bestehen Unklarheiten für die deutschen Fischer fort, weil bestimmte streitige Grenzen erst in Verhandlungen geklärt werden können. Selbst in unstreitigen Gebieten würden nicht immer die genauen Koordinaten der Fischereizone angegeben. Das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft erstellt z. Z. in Zusammenarbeit mit Vertretern des Landes Schleswig-Holstein und des Deutschen Fischerei-Verbandes e. V. und unter Mitwirkung des Deutschen Hydrographischen Instituts eine Karte mit Koordinaten über streitige und unstreitige Grenzen der Fischereizonen in der Ostsee, soweit dies nach dem derzeitigen Erkenntnisstand möglich ist. Die Arbeit wird in diesen Tagen abgeschlossen. Die Angaben sollen den deutschen Fischern umgehend zur Verfügung gestellt werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 18 und 19) : Welche Ansätze zu einer wirklichen Neuorientierung erkennt die Bundesregierung in der erstmals wieder erschienenen Zeitschrift „schnittpunkt" der NFJD, deren Vorgängerin im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um die weitere Förderungswürdigkeit der NFJD stand, angesichts der Tatsache, daß die Ausgabe 1/78 ein ausführliches Interview mit dem DKP-Sänger Hannes Wader, einen umfangreichen Beitrag des Vorsitzenden der DKP-beeinflußten DFG/VK, Klaus Mannhard, eine Anzeige der UZ-Zeitung der DKP, Werbebeilagen der kommunistisch beeinflußten „Deutschen Volkszeitung" und der DKP-zugehörigen Marxistischen Blätter", eine Unterstützungsaufforderung „Chile Solidarität" von Prof. E. Wulff aus dem Vorstand der unter maßgeblichen kommunistischen Einfluß gegründeten „ASK" und eine Identifikation mit dem orthodox-kommunistisch initiierten und gesteuerten „Weltjugendfestival" enthält? Ändert die Ankündigung in Nummer 2/78, die Anzeigepraxis zu überdenken, in der Sache etwas am Bild des neuen „sahnittpunkt" angesichts der Tatsache, daß diese Ausgabe zwar keine Anzeige der UZ enthält, statt dessen aber eine ganzseitige Anzeige der „Collectiv Buchhandlungen", eine Anzeige des Damnitz Verlags, München, sowie eine Anzeige des Monitor Verlaqs, Düsseldorf, d. h. also von Mitgliedern der auf Initiative der DKP gegründeten und von ihr unter Führung des Parteivorstandsmitglieds Erich Mayer gesteuerten „Arbeitsgemeinschaft sozialistischer und demokratischer Verleger und Buchhändler"? Zu Frage A 18: Die Bundesregierung kann auf Grund der ersten Nummer der wiedererschienenen Zeitschrift „schnittpunkt" der Naturfreundejugend Deutschlands keine Ansätze für eine politische Neuorientierung der Zeitschrift erkennen. Zu Frage A 19: Nein. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen A 22 und 23): Wie beurteilt die Bundesregierung die in Schweden übliche niedrigere Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen gegenüber ausgeschütteten Gewinnen zur Anregung der Investitionstätigkeit in privaten Unternehmen, und stellt sie Überlegungen an, eine ähnliche Unternehmensbesteuerung auch bei uns einzuführen? Wie beurteilt die Bundesregierung die in Schweden bestehende Möglichkeit, für private Unternehmen bis zu 40 v. H. des Jahresgewinns einer steuerfreien Investitionsrücklage in einem Investitionsfonds zuzuführen, und gedenkt sie, ähnliche Möglichkeiten zur Verminderung von Konjunkturschwankungen auch bei uns zu schaffen? Das schwedische Steuerrecht kennt bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer keine unterschiedliche Besteuerung von einbehaltenen und ausgeschütteten bzw. entnommenen Gewinnen. Eine Begünstigung der einbehaltenen Gewinne liegt demnach nur insofern vor, als die sogenannte wirtschaftliche Doppelbesteuerung entfällt, die dadurch zustande kommt, daß Gesellschaftsgewinne der Körperschaftsteuer mit einem Durchschnittsatz von rund 56 v. H. unterliegen und die Ausschüttungen bei den Anteilseignern zusätzlich einkommensteuerpflichtig sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gewinnbesteuerung der Körperschaften mit Wirkung ab 1. Januar 1977 neu geregelt worden. Anders als in Schweden wurde dabei die Doppelbelastung der ausgeschütteten Gewinne beseitigt. Die schwedischen Investitionsrücklagen gelten für Aktiengesellschaften, Wirtschaftsgenossenschaften Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7001* und Sparkassen. Diese Unternehmensformen sind in Schweden vorherrschend. Da in Höhe von 46 v. H. der Rücklage Mittel auf ein unverzinsliches Konto bei der Notenbank einzuzahlen sind, besteht nur im Betrag der Differenz zwischen 46 v. H. und der gegenwärtigen Steuerbelastung von rund 56 v. H. ein Liquiditätsgewinn für das Unternehmen. Ein endgültiger Steuervorteil ergibt sich erst dann, wenn zur Besserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt Mittel der Fonds für Investitionen freigegeben werden und wenn der Betrag investiert wird. Wird der Betrag nicht investiert, muß er nachversteuert werden. Die Bundesregierung hat die Vor- und Nachteile einer Übernahme des schwedischen Systems der freiwilligen Investitionsfonds in das deutsche Steuerrecht geprüft. Die bisherige Prüfung ließ es zweifelhaft erscheinen, ob eine Übertragung des schwedischen Systems zweckmäßig sein könnte. Die Bundesregierung verfolgt jedoch sowohl die Erfahrungen mit dem schwedischen Modell wie auch andere ausländische Beispiele der Investitionsanregung aufmerksam weiter. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 31 und 32) : Welche der in der Presse angeführten verschiedenen Angaben von Regierungsmitgliedern über den Umfang des Investitionsstaus treffen zu, die des Bundeskanzlers, die des Bundeswirtschaftsministers oder die des Bundesinnenministers? Worin liegen gegebenenfalls die Gründe für die erheblichen Abweichungen in den Aussagen von Regierungsmitgliedern über den Investitionsstau? Die Bundesregierung hat den Umfang des Investitionsstaus in der Wirtschaft durch eine Interministerielle Arbeitsgruppe überprüfen lassen. Nach dem Bericht dieser Arbeitsgruppe vom 28. Februar 1978 sind Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von mindestens 24 Mrd. DM als gestaut anzusehen. Viele Unternehmen dürften gezögert haben; ihre beabsichtigten Investitionen zentralen Stellen der Verbände konkret anzugeben. Auch sind gestaute Investitionen in Teilen der privaten Wirtschaft — wie etwa dem Handwerk — nicht erfaßt worden. Die Arbeitsgruppe hat auch keine Projektangaben von den Ländern und Gemeinden erhalten. Die Angaben der Regierungsmitglieder über den Investitionsstau beziehen sich auf die Feststellungen dieses Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppen. Vermeintliche Unterschiede ergeben sich lediglich durch Hinweise auf einzelne, aus dem Bericht herausgegriffene Teile. Der Gesamtbericht liegt den Mitgliedern des BT-Ausschusses für Wirtschaft vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage A 33) : Was hat den Bundeswirtschaftsminister anläßlich der Eröffnung der 32. Hannover-Messe zu der Äußerung veranlaßt, vor einem überzogenen Absicherungs- oder gar Zunftdenken der Arbeitnehmer zu warnen und in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Probleme die auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen in der Lohn- und Gehaltsskala getroffenen Absicherungsregelungen der Tarifparteien mit dem Hinweis zu kritisieren, daß diese Vereinbarungen in der Tendenz die Flexibilität der Unternehmen einschränke, die Kosten langfristig erhöht würden und die Wettbewerbsposition einzelner Firmen oder ganzer Branchen erschweren könnten? Der Bundesminister für Wirtschaft hat in der zitierten Rede darauf hingewiesen, daß ihm, dem Wirtschaftsminister, die Aufgabe zufalle, Gefahren für das Funktionieren der Wirtschaft als ganzes aufzuzeigen und auf negative Entwicklungen und Folgen aufmerksam zu machen, die sich aus der Summierung von einzelwirtschaftlich vielleicht durchaus vernünftigen Entscheidungen für die Gesamtheit ergeben bzw. ergeben können. In diesem Kontext hat er auf die möglichen gesamtwirtschaftlichen Folgen von Absicherungsregelungen — insbesondere kollektiver Art — hingewiesen, die in der Frage unscharf, unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksachen 8/1728 Fragen A 34 und 35) : Hält die Bundesregierung die vielerorts von kommunalen Betrieben herausgegebenen Jahresrechnungen über den Verbrauch von Wasser, Strom und Gas ohne Textangabe über die Art des Verbrauchs und über die Begründung für die Gebührenerhebung für zumutbar für den Verbraucher, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, in welcher Weise sichergestellt werden kann, daß Kunden von öffentlichen Monopolbetrieben leicht les- und prüfbare Rechnungen erhalten? Zu Frage A 34: Im Interesse der Rationalisierung des Abrechnungswesens sind die Versorgungsunternehmen — wie andere Unternehmen auch — dazu übergegangen, ihr Rechnungswesen zu automatisieren. Dies hat nach Auffassung der Bundesregierung in der Tat vielfach zu Verständnisschwierigkeiten bei den Kunden geführt. Die Bundesregierung ist jedoch darüber informiert, daß die Versorgungsunternehmen Rechnungsvordrucke erarbeiten, die durch ausführlichere Angaben eine größere Verständlichkeit gewährleisten. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß besser lesbare Rechnungen in der Versorgungswirtschaft Allgemeingut werden. Ich werde bei der Be- 7002* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 antwortung der folgenden Frage im einzelnen darauf zurückkommen. Zu Frage A 35: Die Bundesregierung wird bei der bevorstehenden Neuordnung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme vorschreiben, daß die maschinelle Ausfertigung von Rechnungen nicht zu einer Beeinträchtigung ihrer Verständlichkeit führen darf. Die Versorgungsunternehmen sollen auf diese Weise auch gesetzlich angehalten werden, die Systematik ihrer Rechnungen in angemessener Weise zu erläutern und insbesondere auf die Art des Verbrauchs und die zugrunde liegenden Berechnungsfaktoren hinzuweisen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage A 61) : Wann ist mit einer Weiterentwicklung des Bundessozialhilfegesetzes dahin gehend zu rechnen, daß das Pflegegeld für zivile Schwerstbehinderte eine Anbindung an entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz wie heute schon bei der Blindenhilfe erfährt? Einer Änderung des Bundessozialhilfegesetzes in dem von Ihnen angesprochenen Sinne bedarf es nicht. Schwerstbehinderte erhalten in der Sozialhilfe bereits jetzt auf Grund des. § 69 Abs. 4 Satz 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der durch die 3. Novelle von 1974 eingeführten Fassung Pflegegeld in Höhe des Mindestbetrages der Pflegezulage für Blinde nach dem Bundesversorgungsgesetz; das sind z. Z. 658,— DM monatlich. Damit besteht zugleich Übereinstimmung mit der Höhe der Blindenhilfe. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen A 62 und 63) : Sind der Bundesregierung die für Ende Januar 1978 zugesagten letzten Stellungnahmen zur Psychiatrie-Enquete (Bayern, Niedersachsen, Saarland) zugegangen, und was steht einer Stellungnahme der Bundesregierung und einer Diskussion der Enquete im Bundestag — angesichts skandalöser Berichte in der Presse über mysteriöse Todesfälle in psychiatrischen Einrichtungen — noch im Wege? Wieviel Zeit wird der Bundesregierung für die Abstimmung der Bundesressorts mit Ländern, Trägern und Verbänden über die Planungsstudie zur Psychiatrie-Enquete voraussichtlich benötigen? Zu Frage A 62: Die Stellungnahmen der Länder zur PsychiatrieEnquete liegen seit kurzer Zeit vollständig vor. Sie werden ebenso wie die Beiträge von Verbänden und Trägern ausgewertet und sodann ihren Niederschlag in der Stellungnahme der Bundesregierung finden. Die Auswertung und Zusammenstellung bedarf noch eingehender Arbeiten. Der Entwurf wird den Bundesressorts und Ländern zur endgültigen Abstimmung etwa im August dieses Jahres zugehen können. Die Zuständigkeiten für die aus den Empfehlungen der Sachverständigenkommission zu ziehenden Konsequenzen und deren Umsetzung liegen in hohem Maße bei den Ländern. Die Stellungnahme der Bundesregierung trifft deshalb auf die besondere Schwierigkeit, einen in vielen Einzelfragen abgestimmten Kontext vorlegen zu müssen. Erst nach Vorliegen des staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisses kann gesagt werden, ob bei den angesprochenen bedauerlichen Todesfällen prinzipielle Mängel der psychiatrischen Versorgung, wie sie in der Enquete dargestellt werden, in welcher Weise auch immer einen kausalen Hintergrund bilden, oder ob allein örtliche und punktuelle Mängel den Ausschlag geben. Zu Frage A 63: Die Planungsstudie ist als Ergänzung, aber unabhängig von der Psychiatrie-Enquete, allerdings in Zusammenarbeit mit einigen Mitgliedern der ehemaligen Sachverständigenkommission erarbeitet worden. Durch die Ergebnisse werden Hilfen gegeben, um die Empfehlungen der Sachverständigenkommission u. a. auf Kosten und Zeitvorstellung en abschätzen zu können. Die Stellungnahmen von Ländern sowie die Beiträge von Verbänden und Trägern haben weitgehend die Ergebnisse der Planungsstudie in die Antworten zur Psychiatrie-Enquete mit einbezogen. Die Abstimmung mit den Bundesressorts und den Ländern wird nicht vor dem 4. Quartal 1978 abgeschlossen werden könen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 64 und 65) : Was hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort vom 10. März 1978 auf meine Frage, bezüglich der Erstattung der Kosten der Untersuchungen, die an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland bei Fleischimporten entstehen, unternommen? Ist der Bundesregierung bekannt, ob Bundesländer seither eine Lösung dieses Problems getroffen haben, und wie lange die betroffenen Kreisbehörden oder Importeure noch in Vorlage treten müssen? Wie aus anderem Anlaß dem Deutschen Bundestag bereits dargelegt, führen die Länder die Einfuhruntersuchungen nach Art. 83 und 84 des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit aus. Die Bundesregie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7003* rung hat, abgesehen von der Wahrnehmung der Bundesaufsicht nach Art. 84 Abs. 3 bis 5 Grundgesetz, keine rechtliche Handhabe, auf die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder Einfluß zu nehmen. Die obersten Veterinärbehörden der Länder sind nach den mir vorliegenden Informationen bereit, auch die notwendigen Schlußfolgerungen hinsichtlich der Kosten zu ziehen, die sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergeben, und die Kommunen zu entlasten. Wie weit die Länder diese Absicht im einzelnen bereits verwirklicht haben, ist mir nicht bekannt. Inzwischen hat die Bundesregierung die Anpassung der Einfuhruntersuchungsvorschriften soweit vorbereitet, daß die Änderungsverordnungen in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine abschließende Klärung der Rechtslage wird voraussichtlich durch zwei noch ausstehende Vorabentscheidungsurteile des Europäischen Gerichtshofes zu erwarten sein. Die erste mündliche Verhandlung hat am 18. April 1978 stattgefunden; die nächste ist für den 2. Mai 1978 anberaumt. Diese Terminierung läßt nach allgemeinen Erfahrungen erwarten, daß in der Zeit zwischen Mai und Juli 1978 mit den abschließenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes gerechnet werden darf. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 66) : Treffen Presseberichte zu, nach denen die Finanzierung von Diagnosezentren zur pränatalen Feststellung genetisch bedingter Defekte durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft Ende 1978 ausläuft und welche Schritte wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um eine Fortsetzung der Forschungs- und Betreuungsarbeit dieser Zentren sicherzustellen? Die Presseberichte treffen zu. Da für die Anschlußfinanzierung ausschließlich die Länder zuständig sind, hat sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bereits im November 1976 an die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder gewandt und auf diese Situation aufmerksam gemacht. Nach eingehender Beratung des Problems hat dieses Gremium einen Entschließungsentwurf erarbeitet und diesen der Gesundheitsministerkonferenz zur Beschlußfassung zugeleitet. Auf der 40. Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz am 9./10. November 1977 wurde der entsprechende Beschluß verabschiedet, in dem es heißt: „Die Gesundheitsministerkonferenz spricht sich dafür aus, daß die durch die Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingerichteten Laboratorien zum geeigneten Zeitpunkt, spätestens im Januar 1979, entsprechend dem langfristigen Bedarf und der weiteren Notwendigkeit der Forschung in die Anschlußfinanzierung durch die Länder übernommen werden." Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 67): Welche Ergebnisse hat die beim Bundesgesundheitsamt in Berlin am 4. März 1977 eingerichtete Kommission erarbeitet, die Empfehlungen zu stereotaktischen gehirnchirurgischen Eingriffen entwickeln soll, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Anwendung dieser Therapiemethode durch eine Kommission zu überwachen? Die Kommission beim Bundesgesundheitsamt „Stereotaktische Operationen bei abweichendem Sexualverhalten" hat sich am 4. März 1977 unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes konstituiert. Ihr gehören Vertreter der für diese Problematik relevanten Fachrichtungen an sowie zwei Angehörige der beteiligten Bundesminister (Bundesminister der Justiz und Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit), die an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Nach der Geschäftsordnung ist die Arbeit der Kommission nicht öffentlich. Die Mitglieder der Kommission sind über den Ablauf der Arbeit und den Inhalt der Beratungen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kommission erarbeitet einen Abschlußbericht, der noch im Laufe des Sommers vorgelegt werden soll. Es ist der Bundesregierung unter den dargelegten Umständen nicht möglich, Einzelheiten der Beratungsergebnisse mitzuteilen. Dementsprechend kann heute noch nicht gesagt werden, welche Schlußfolgerungen die Bundesregierung aus den Arbeitsergebnissen der Kommission ziehen wird. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 68 und 69) : Hält die Bundesregierung eine Werbung für bestimmte Lebensmittel in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Medien für zulässig, die darauf abgestellt ist, dem Verbraucher zu suggerieren, sein Herz brauche, um gesund zu bleiben, bestimmte Arten von Fetten? Sind Formulierungen, wie „Für Herz und Kreislauf von höchstem Wert" oder „Ihrem Herzen zuliebe ..." oder „übernimmt es .. Ihr Herz zu entlasten" als allgemeine Werbeaussagen rechtlich zulässig und vom Inhalt ihrer Aussage her wissenschaftlich hinreichend gesichert? Der vielschichtige Fragenkomplex der Werbung mit gesundheits- bzw. krankheitsbezogenen Aussagen für bestimmte Lebensmittel ist z. Z. in ein besonders aktuelles Stadium getreten. Er ist u. a. Gegenstand eines Rechtsgutachtens. Die Problematik wird auch anläßlich des am 22./23. Mai 1978 im Bundesgesundheitsamt stattfindenden wissenschaftlichen Symposiums zu Fragen der krankheitsbezogenen Werbung bei diätetischen Lebensmitteln mitbehandelt werden müssen. Ohne der insoweit in 7004* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Fluß befindlichen umfassenden Beurteilung des Problems der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel vorgreifen zu wollen, ist die Bundesregierung jedoch der Auffassung, daß globale Werbeaussagen für bestimmte Lebensmittel, wie „schützt Ihr Herz" oder „... ist in der Lage, Herzerkrankungen entgegenzutreten ..." geeignet sein können, den Verbraucher zu täuschen. Diese Auffassung ist auch vom Bundesgesundheitsamt in einer Ende letzten Jahres abgegebenen gutachtlichen Stellungnahme vertreten worden, die den obersten Landesgesundheitsbehörden mitgeteilt worden ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 70 und 71) : Ist der Bundesregierung die eklatante Benachteiligung von Schülern auf dem Land bekannt, die sich aus der Tatsache ergibt, daß zum Beispiel in der Millionenstadt München die MVVSchülermonatskarten audi an Sonn- und Feiertagen gelten, Fahrschüler außerhalb des Ballungsraums aber ihre Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn zu Schulveranstaltungen an diesen Tagen extra zu bezahlen haben, und wird sie entsprechende Konsequenzen ziehen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Aufhebung der Gültigkeit der Schillermonatskarten an Sonn- und Feiertagen (am 1. Februar 1958 „aus finanziellen Gründen") revidiert werden kann? Die Bundesregierung sieht in dieser Angelegenheit keine Benachteiligung der Schüler des flachen Landes. Die mit besonders hohem Rabatt ausgestatteten Schülermonatskarten sind eine der Hauptursachen der Kostenunterdeckung des Schienenpersonennahverkehrs der Deutschen Bundesbahn. An Sonn- und Feiertagen werden nur selten Schulveranstaltungen durchgeführt. Bei einer Änderung der Gültigkeitsdauer würden also vor allem Fahrten zu privaten Zwecken begünstigt; angesichts der zitierten Kostenunterdeckung sieht die Bundesregierung hierzu keine Veranlassung. Im übrigen ist ein Vergleich des DB-Tarifs mit den Tarifen anderer Verkehrsbetriebe kaum möglich, da die Tarife in der Struktur, der Höhe usw. zu verschieden sind. Außerdem gelten bei den meisten Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs die Schülermonatskarten ebenfalls nicht an Sonn- und Feiertagen; zum Teil nur an Schultagen, also auch nicht in den Ferien. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 72) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der hohen Unfallzahlen im Zweiradverkehr einem Abbau von Radwegen entgegengewirkt werden muß, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß das Radwegenetz nicht durch Straßenverbreiterungen eingeschränkt wird? Die Bundesregierung sieht in der Trennung der Verkehrsarten durch den Bau von Radwegen einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Bundesminister für Verkehr unterstützt deshalb den vermehrten Bau von Radwegen. Er hat entsprechende Regelungen für die Bundesstraßen bereits vor Jahren getroffen. Es ist jedoch oft nicht vermeidbar, daß in Einzelfällen — besonders bei notwendigen Fahrbahnverbreiterungen — nicht mehr benötigte Radwege einbezogen werden. Die Streckenlänge der Radwege an Bundesstraßen aber nimmt trotzdem von Jahr zu Jahr deutlich zu. Sie hat sich in 6 Jahren (von 1971 bis 1977) um 42 °/o auf rund 8 800 km erhöht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Frage A 73): Trifft es zu, daß in den zuständigen Bundesbehörden Überlegungen angestellt werden, wie die einseitige Ausnützung der deutschen Lkw-Transporte im Ausland und die kostenlose Abnützung deutscher Bundesautobahnen durch ausländische LkwTransporte eingeschränkt•bzw. verhindert werden kann? Nein. Denn es gibt weder eine einseitige Ausnutzung deutscher Lkw-Transporte im Ausland, noch eine kostenlose Abnutzung deutscher Autobahnen durch ausländische Lkw-Transporte. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 74 und 75) : Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu der vom hessischen Minister für Wirtschaft und Technik, Karry, vor Journalisten gegen Bundesverkehrsminister Gscheidle gerichtete „Kriegserklärung", weil dieser sich angeblich weigere, zusätzliche Mittel für den weiteren Ausbau der Bundesautobahn Kassel—Marburg zur Verfügung zu stellen, obwohl der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Ruhnau, ihm diese Mittel bereits früher mündlich zugesagt habe? Ist die Untersuchung darüber abgeschlossen, ob die als möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesene Autobahnstrecke (A 4) von Olpe nach Hattenbach in eine höhere Dringlichkeitsstufe umgestuft werden soll, und ist damit zu rechnen, daß diese für die Erschließung des hessischen Zonenrandgebiets und zur Entlastung der bestehenden Bundesautobahnen im Rhein-Main-Gebiet außerordentlich wichtige Trasse nunmehr vorgezogen wird? Das in der Frage zitierte Gespräch zwischen dem hessischen Minister Karry und Staatssekretär Ruhnau bezog sich auf die im Bedarfsplan gesetzlich festgelegte Dringlichkeit der A 49 Kassel—Kirchhain—Lumda (Gießen) und nicht auf eine Bereitstellung zusätzlicher Mittel für eine Bundesautobahn Kassel—Marburg. Im übrigen ist diese „Kriegserklärung " beim Bundesverkehrsminister bisher nicht bekannt. Nein, die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Sie erfolgt im Rahmen der zeitlich vorgezogenen zweiten Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7005* Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen A 76 und 77): Wann ist die rechtliche Überprüfung abgeschlossen, die die Bundesregierung am 4. Juli 1977 zusicherte, um die derzeitige Wettbewerbssituation der Deutschen Bundespost im Paketdienst gegebenenfalls durch gesetzgeberische Maßnahmen zu verbessern? Sind vielleicht jetzt schon Erkenntnisse dieser Untersuchung sichtbar, auch wenn die rechtliche Prüfung noch nicht beendet ist, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz des Paketdienstes hat ergeben, daß von den denkbaren gesetzgeberischen Maßnahmen zum Schutz des Paketdienstes nur die Einführung eines beschränkten Beförderungsvorbehalts für Pakete bis 10 kg als wirksames Mittel in Betracht kommt. Eine solche Maßnahme wäre wegen der schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie nur dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn nachgewiesen werden kann, daß eine „Monopolisierung" geeignet ist, die Ertragslage im Paketdienst nachhaltig zu verbessern. Ob mit der Einführung eines beschränkten Beförderungsvorbehalts für Pakete bis 10 kg die Ertragslage im Paketdienst nachhaltig verbessert werden kann, wird zur Zeit von der Bundesregierung geprüft. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 78) : Wie wird die Deutsche Bundespost bei der Umstellung des Fernmeldenetzes auf den Nandienst den besonderen Schwierigkeiten Rechnung tragen, die sich aus der Gebietsneugliederung in den Bundesländern für die Gemeinden ergeben, denen durch ihre Lage an den Kreisgrenzen die Verbindung zu den Verwaltungs- und Behördensitzen besonders erschwert wird? Mt der Entwicklung des neuen Tarifsystems im Fernsprechdienst, dem Nandienst mit Ortszeitzählung, will die Deutsche Bundespost den Gegebenheiten der kommunalen Neugliederung des Bundesgebietes Rechnung tragen. Jeder Bürger soll mit seiner Gemeindeverwaltung zur niedrigsten Gebühr sprechen können. Dieses Ziel wird nach Einführung des Nandienstes erreicht. Weitergehende Vorstellungen lassen sich nur langfristig durch eine Vergrößerung des Nahbereichsradius realisieren. Das ist jedoch z. Z. schon aus finanziellen Gründen nicht möglich. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage A 79) : Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß es in der Strafvollzugsanstalt in der DDR in Cottbus Prügel bei jeder Gelegenheit gibt, wie ein Gefangener in der Ausgabe vom 14. April 1978 im Kölner Stadtanzeiger schildert, und welchen Einfluß haben diese geschilderten Vorgänge auf die innerdeutsche Politik der Bundesregierung? Nach hiesigen Erkenntnissen kann nicht davon ausgegangen werden, daß die in der Strafvollzugsanstalt Cottbus einsitzenden Häftlinge wie im „Kölner Stadtanzeiger" vom 14. April 1978 geschildert — methodisch körperlich mißhandelt werden. Die Bedingungen des Strafvollzugs in den Strafvollzugsanstalten der DDR unterscheiden sich zwar in der Regel negativ von denen in der Bundesrepublik Deutschland, jedoch sind der Bundesregierung systematische Mißhandlungen der Inhaftierten auf Weisung oder mit Duldung der zuständigen Stellen bisher nicht bekannt geworden. Das schließt nicht aus, daß gelegentlich Übergriffe vorkommen, die nach vorliegenden Erkenntnissen disziplinarisch geahndet werden. Auf eine Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) — 70. BT-Protokoll vom 27. Januar 1978 Anlage 143 — habe ich bereits erwähnt, daß Mitarbeitern unserer Ständigen Vertretung bei über 2 000 Gesprächen mit Inhaftierten in sechs Fällen von Übergriffen des DDR-Vollzugspersonals gegenüber Häftlingen aus dem Bundesgebiet berichtet worden ist. Nach Überprüfung teilte die DDR mit, daß die beschuldigten Vollzugsbediensteten bei Bestätigung des Vorwurfs zur Verantwortung gezogen worden seien. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 80) : Sind seitens der Bundesregierung Bemühungen im Gange, um auf dem Verhandlungsweg mit der DDR das Gebiet auf seiten der Bundesrepublik Deutschland, dessen Einwohner die Vergünstigungen des sogenannten kleinen Grenzverkehrs wahrnehmen können, soweit auszudehnen, daß beispielsweise auch die Bewohner der Freien und Hansestadt Hamburg diesen Grenzverkehr benutzen dürfen, und bejahendenfalls, welchen Stand haben die bisherigen Gespräche erreicht? Die Bundesregierung bemüht sich ständig, Verbesserungen und Erleichterungen für den Reiseverkehr in die DDR zu erreichen. Die Einbeziehung der Freien und Hansestadt Hamburg in den grenznahen Bereich, deren Bewohner zu Tagesaufenthalten in grenznahe Kreise der DDR einreisen können, würde nach Auffassung der Bundesregierung eine solche Verbesserung darstellen. Diese und andere Fragen einer Verbesserung des Reiseverkehrs werden an die DDR herangetragen, wenn dies erfolgversprechend erscheint. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 81 und 82) : 7006* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es auf ihren Wunsch vertrauliche Gespräche zwischen dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Wehner, und dem Vertrauten Honeckers, Rechtsanwalt Dr. Vogel, gegeben hat, die ein Treffen zwischen Bundeskanzler Schmidt und Staatsratsvorsitzenden Honecker vorbereiten sollen? Welchen Zeitpunkt und welchen Ort sieht die Bundesregierung für ein solches Treffen als geeignet an, und werden die unmenschlichen Zustände an der Zonengrenze eine Rolle bei diesen Gesprächen spielen, wie es im Sinne des Urteilsspruchs von Karlsruhe zum Grundvertrag wäre? Ihre Frage A 81 beantworte ich mit nein. Wenn im übrigen (Frage A 82) ein solches Gespräch vereinbart werden sollte, werden Ort, Zeitpunkt und die zu besprechenden Themen nach der dann gegebenen Lage der Dinge festgelegt werden. Wie ich aber bereits gesagt habe, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Treffen zwischen dem Bundeskanzler und dem Staatsratsvorsitzenden der DDR nicht aktuell. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 83 und 84) : Bedeutet die Antwort der Bundesregierung vom 19. April 1978 auf meine schriftliche Anfrage betreffend Gespräche mit der DDR über den Abbau der Sperranlagen an der innerdeutschen Demarkationslinie, daß es bis zum heutigen Tag Gespräche der Bundesregierung mit der DDR-Regierung über konkrete Maßnahmen zum Abbau dieser unmenschlichen Sperranlagen nicht gegeben hat und daß die Bundesregierung auch nicht beabsichtigt, solche Gespräche in die Wege zu leiten? Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Sperranlagen an der innerdeutschen Demarkationslinie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag in Einklang zu bringen, in dem es wörtlich heißt, „Schließlich muß klar sein, daß mit dem Vertrag schlechthin unvereinbar ist die gegenwärtige Praxis an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, also Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl. Insoweit gibt der Vertrag eine zusätzliche Rechtsgrundlage dafür ab, daß die Bundesregierung in Wahrnehmung ihrer grundgesetzlichen Pflicht alles ihr Mögliche tut, um die unmenschlichen Verhältnisse zu ändern und abzubauen.", und setzt sich die Bundesregierung nicht dem Verdacht aus, das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zu mißachten, wenn sie bei ihrer derzeitigen Haltung beharrt? Zu Frage A 83: Die Sperrmaßnahmen der DDR an der Grenze und ihre Folgen sind nicht nur ein besonders schwerwiegendes, sondern auch für Verhandlungen und Gespräche ein besonders empfindliches Problem. Dies bedeutet, daß die Behandlung dieser Fragen von der Bundesregierung nicht zu einem öffentlichen Thema gemacht werden kann. Wie ich in meiner Antwort auf Ihre Frage am 19. April 1978 bereits ausgeführt habe, bemüht die Bundesregierung sich fortlaufend und beharrlich darum, in Gesprächen mit der DDR eine Verbesserung der Durchlässigkeit der innerdeutschen Grenze zu erreichen. Meine Antwort vom 19. April 1978 ist somit nicht in dem von Ihnen angesprochenen Sinne zu verstehen. Zu Frage A 84: Die von der Bundesregierung verfolgte Politik der Verhandlungen zur Erlangung von mehr Durchlässigkeit an der innerdeutschen Grenze steht im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag. Sie hat, wie Sie wissen, zu einer sprunghaften Zunahme des Reiseverkehrs mit der DDR und zu einer ganzen Reihe von Reiseerleichterungen geführt (wie Aufenthalt in der gesamten DDR, freie Wahl des Grenzübergangs, Besuch bei Bekannten und nicht nur Verwandten, mehrmalige Reisen im Jahr, Touristenreisen, Zulassung des Pkw-Verkehrs, Öffnung neuer Straßenübergänge, grenznaher Verkehr). Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß das bisher Erreichte bereits genügt. Maßstab für eine erfolgversprechende Politik der Bundesregierung im Interesse der betroffenen Menschen kann aber nur das jeweils Mögliche sein. Ich bin sicher, daß diese nüchterne Politik von der Öffentlichkeit verstanden wird. Anlagen 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 85 und 86): Was veranlaßt die Bundesregierung, in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 106 des Abgeordneten Jäger (Wangen), die unmenschlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze, die nach ihrem Zweck und ihrer gesamten Ausführung ausschließlich gegen das Innere der DDR und gegen Menschen gerichtet sind, die in Wahrnehmung eines Grundrechts von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland gelangen wollen, als Reaktion der DDR und ihrer Verbündeten auf eine Bedrohung ihrer Sicherheit darzustellen? Wann wird die Bundesregierung in Wahrnehmung „in ihrer grundgesetzlichen Pflicht" Schritte zur Einleitung von Gesprächen mit der DDR-Regierung unternehmen, die konkret den Abbau der unmenschlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Demarkationslinie zu dienen bestimmt sind? Zu Frage A 85: Es trifft nicht zu, daß ich die Sperrmaßnahmen an der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten in meiner Antwort auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) vom 19. April 1978 als Reaktion der DDR und ihrer Verbündeten auf eine Bedrohung ihrer Sicherheit dargestellt habe. Vielmehr habe ich auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den kommunistisch regierten Staaten in Osteuropa und der DDR einerseits und den parlamentarisch-demokratisch verfaßten Staaten andererseits hingewiesen, die in der Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten ihren Ausdruck finden. Daß diese Tatsache den Handlungsspielraum jeder Bundesregierung begrenzt, liegt auf der Hand. Zu Frage A 86: Die von der Bundesregierung verfolgte Politik der Verhandlungen zur Erlangung von mehr Durchlässigkeit an der innerdeutschen Grenze hat, wie Sie wissen, zu einer sprunghaften Zunahme des Reiseverkehrs mit der DDR und zu einer ganzen Reihe von Reiseerleichterungen geführt (wie Aufenthalt in der gesamten DDR, freie Wahl des Grenzübergangs, Besuch bei Bekannten und nicht nur Verwandten, mehrmalige Reisen im Jahr, Touristen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7007* reisen, Zulassung des Pkw-Verkehrs, Öffnung neuer Straßenübergänge, grenznaher Verkehr). Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß das bisher Erreichte bereits genügt. Maßstab für eine erfolgversprechende Politik der Bundesregierung im Interesse der betroffenen Menschen kann aber nur das jeweils Mögliche sein. Ich bin sicher, daß diese nüchterne Politik von der Offentlichkeit verstanden wird. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 99) : Gedenkt die Bundesregierung, die für den 25./26. Mai 1978 von, Europäischen Parlament geplante Anhörung zur politischen Situation in Argentinien, wobei Zeugen zu folgenden Themen eingeladen worden sind, Verletzung der Menschenrechte in Argentinien, Frage der 15 000 vermißten Argentinier, Lage der argentinischen Flüchtlinge, Tätigkeit der im Exil lebenden sozialistischen Persönlichkeiten Argentiniens, zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Form? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Präsidium des Europäischen Parlaments noch nicht die erforderliche Zustimmung zu der Anhörung durch den politischen Ausschuß des Europäischen Parlaments gegeben; vielmehr hat das Präsidium die Angelegenheit an den politischen Ausschuß zurückverwiesen, da noch nicht alle Einzelheiten hinreichend geklärt seien. Der Ausschuß wird sich am 18. oder 19. Mai 1978 erneut hiermit befassen. Die Bundesregierung möchte das Ergebnis der Erörterungen im Europäischen Parlament abwarten. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten • Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 108) : Hat die Bundesregierung zusätzlich zu ihrer Bereitschaft, den in Polen inhaftierten Kapitän der SK 58, Fritz Draasch, Kiel, durch Zahlung einer Kaution auf freien Fuß zu setzen, Schritte unternommen, ihn bei der anstehenden Verhandlung angemessen vertreten zu lassen und ihm sonstige Unterstützung zu gewähren? Ja, Herr Draasch wird von einem in fischereirechtlichen Fragen versierten polnischen Rechtsanwalt vertreten, mit dem auch unsere Botschaft in laufendem Kontakt steht. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 1) : War Ministerialdirektor a. D. Dr. Werner Möller zoom Zeitpunkt, da die Illustrierte „stern" Einzelheiten im Entführungsfall Schleyer veröffentlichte, bereits Informationsempfänger in dieser Angelegenheit (siehe meine Schriftliche Anfrage vom 15. März 1978 und Antwort der Bundesregierung vorn 13. April 1978, Stenographischer Bericht fiber die 84. Sitzung am 14. April 1978, Seite 6649) ? Herr Ministerialdirektor a. D. Dr. Werner Müller wurde nach der Entführung über die Tätigkeit des „Krisenstabes" in dem für die spätere Information der Öffentlichkeit erforderlichen Umfang unterrichtet. Ab dem 30. September 1977' wurden Herrn Dr. Müller die für die Erstellung der amtlichen Dokumentation weiterhin notwendigen Unterlagen zugänglich gemacht. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 2 und 3) : Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die in der gemeinsamen deutschtschechoslowakischen Erklärung vom 11. April 1978 bekundete Absicht zu verwirklichen, das nachbarliche Zusammenleben an der deutsch-tschechoslowakischen Grenze zu verbessern? Bedeutet die in der deutschtschechoslowakischen Erklärung vom 11. April 1978 bekundete Bereitschaft, den Reiseverkehr zwischen Deutschland und der CSSR zu fördern, daß für den wachsenden Verkehr neue Grenzübergänge geschaffen werden sollen? Zu Frage B 2: Die Bundesregierung erwägt die Ernennung von Grenzbevollmächtigten, die in direktem Kontakt mit Grenzbevollmächtigten der CSSR Fragen aus den Beziehungen an der gemeinsamen Grenze abstimmen, behandeln und ggf. lösen sollen. Dazu sollen vor allem die Untersuchung und die Beilegung von Vorfällen und unbeabsichtigten Grenzübertritten an der gemeinsamen Grenze im Interesse und zum Schutz der jeweils Betroffenen gehören. Zu Frage B 3: Beim Besuch des tschechoslowakischen Präsidenten Husak wurde im Zusammenhang mit der Absicht einer Förderung des gegenseitigen Reiseverkehrs die Frage der Eröffnung neuer Grenzübergänge von uns angesprochen. Die tschechoslowakische Seite hielt die bestehenden Grenzübergänge für ausreichend und vertrat die Auffassung, daß der Ausbau der bestehenden Grenzübergänge eine reibungslose Abwicklung des Reiseverkehrs gewährleiste. Die Bundesregierung wird die Entwicklung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs zwischen den beiden Ländern weiterhin im Auge behalten und sich erforderlichenfalls um die Errichtung neuer Grenzübergänge bemühen. 7008* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 4, 5 und 6): Wie hoch belaufen sich die Mittel, die die Bundesregierung direkt oder indirekt bisher dem Namibia-Institut in Lusaka zur Verfügung gestellt hat? Wie beurteilt die Bundesregierung die dort durchgeführte Arbeit? Gibt es Berichte von kompetenter Seite, die die Arbeit und Zielsetzung des Instituts in Frage stellen? Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat im Jahre 1976 dem Rat der Vereinten Nationen für Namibia aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit eine zweckgebundene Sonderleistung (Funds-in-Trust) in Höhe von 100 000,— US-Dollar für das Namibia-Institut in Lusaka zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1978 wurden aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts 50 000,— US-Dollar als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Nambia-Fonds der Vereinten Nationen zugunsten des Nambia-Instituts gezahlt. ZuFrageB5: Das Namibia-Institut gilt weithin als Symbol für die Bemühungen der Vereinten Nationen, die Interessen Namibias mit Blick auf seine Zukunft wahrzunehmen. In der Beurteilung durch unsere Botschaft in Lusaka und in den dem Auswärtigen Amt von verschiedenen Seiten vorgelegten Berichten wird übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß das Namibia-Institut seinem Auftrag, kompetente Verwaltungsfachleute für ein künftiges unabhängiges Namibia heranzubilden, in zufriedenstellendem Maße gerecht wird. Die Politik der Bundesregierung, wie sie insbesondere in unserer Teilnahme an der Initiative der fünf westlichen Sicherheitsratsmitglieder zum Ausdruck kommt, ist darauf gerichtet, einen friedlichen und möglichst reibungslosen Übergang in die Unabhängigkeit zu gewährleisten, bei dem auch die im Exil lebenden politischen Kräfte eine angemessene Chance der Beteiligung haben sollen. Maßnahmen, die dazu beitragen, diese Kräfte in die Lage zu versetzen, ihre mögliche Rolle in einem zukünftigen Namibia in kompetenter Weise auszufüllen, können die Glaubwürdigkeit dieser Politik in erheblichem Maße unterstützen. Wegen der besonderen Verantwortung für die Deutschen in Namibia bieten substantielle Beiträge zur Förderung des Namibia-Instituts, d. h. finanzielle Unterstützung der Ausbildung künftiger staatstragender Kräfte eines unabhängigen Namibia, eine gute Gelegenheit, unseren Willen unter Beweis zu stellen, die Lösung des Namibia-Problems konstruktiv zu fördern. Solche Beiträge sind darüber hinaus ein wichtiges Mittel zur notwendigen Aktivierung unserer Beziehungen zu den für Namibia im VN-Rahmen wirksamen Kräften. Sie dienen damit letztlich auch unseren Bemühungen, den Schutz der Deutschen ohne Unterbrechung sicherzustellen. Zu Frage B 6: Der Bundesregierung liegen keine Berichte von kompetenter Seite vor, in denen die Arbeit und Zielsetzung des Instituts in Frage gestellt wird. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 7) : Hat die Bundesregierung der Tschechoslowakei Kredite oder andere handelspolitische Entgegenkommen anläßlich des Besuchs des Staatspräsidenten Husak gewährt oder in Aussicht gestellt? Die Bundesregierung hat der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik weder Kredite noch andere handelspolitische Entgegenkommen anläßlich des Besuchs des Staatspräsidenten Husak gewährt oder in Aussicht gestellt. Fragen der Handelspolitik fallen im übrigen in die Zuständigkeit der Europäischen Gemeinschaft. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneter Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 8 und 9): Wird die Bundesregierung die Bemühungen von amnesty international unterstützen, im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Fußball-Weltmeisterschaft 1978 in Argentinien die Mitglieder des Weltmeisterschaftsaufgebots des Deutschen Fußballbundes (DFB) und die Offentlichkeit insgesamt zu ermuntern, durch entsprechende Initiativen und Erklärungen auch auf die politische Situation und die erheblichen Verletzungen der Menschenrechte in Argentinien aufmerksam zu machen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Bemühungen zu unterstützen, um die Militärregierung in Argentinien zu bewegen, beispielsweise aus Anlaß der Fußballweltmeisterschaft politische Gefangene freizulassen, wie dies auch von Regierungen und Parteien z. B. in Frankreich, Belgien, den Niederlanden und skandinavischen Ländern gefordert wurde? Zu Frage B 8: Unabhängig von der Fußballweltmeisterschaft setzt die Bundesregierung sich weltweit für den Schutz und die Achtung der Menschenrechte ein. Diese Haltung ist nicht an bestimmte Ereignisse oder Daten gebunden. Die Entscheidung über die Entlassung politischer Gefangener argentinischer Staatsangehörigkeit oder anderer — nicht deutscher — Nationalität ist eine innerargentinische Angelegenheit, auf die die Bundesregierung nicht Einfluß nehmen kann, da sie völkerrechtlich verpflichtet ist, die Souveränität und das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten des fremden Staates zu achten. Was Staatsangehörige der EG- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7009* Länder betrifft, verweise ich auf die jüngste gemeinsame Demarche, die die dänische Präsidentschaft im Auftrag der Neun der argentinischen Regierung gegenüber unternommen hat. Darüber hinausgehende Bemühungen der Regierungen Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und Dänemarks oder eigene Maßnahmen bzw. Vorschläge der übrigen skandinavischen Regierungen, die argentinische Regierung zu bewegen, aus Anlaß der Fußballweltmeisterschaft politische Gefangene freizulassen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie kann sie deshalb auch nicht unterstützen. Initiativen im Sinne der Frage von seiten einzelner Politiker, politischer Parteien oder privater Organisationen gibt es zweifellos. Hier ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, worin diese Bemühungen bestehen und welcher Mittel sie sich bedienen, bevor die Bundesregierung entscheiden kann, ob sie sich ihnen anzuschließen vermag. Zu Frage B 9: Wie der Präsident des Deutschen Fußballbundes, Herr Neuberger, in der jüngsten Ausgabe eines Nachrichtenmagazins erklärt, steht es jedem Spieler frei, zu sagen und zu tun, was er für richtig hält. Die Bundesregierung beabsichtigt aber keineswegs, die Mitglieder unserer Elf oder die Schlachtenbummler in Argentinien zu Initiativen oder Erklärungen über die innerargentinische Situation zu ermuntern. Abgesehen davon, daß dies eine Einmischung in innerargentinische Angelegenheiten darstellen würde, wäre es auch unverantwortlich, da derartige Aktionen in einem fremden Land für denjenigen, der sie unternimmt, stets ein Risiko enthalten können. Das ist nicht nur in Argentinien so. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, die diesbezüglichen Bemühungen von amnesty international zu unterstützen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 10 und 11): Teilt die Bundesregierung die Auffassung (Meldung der ElbeJeetzel-Zeitung vom 7. März 1978), daß Gorleben kein geeigneter Standort für die geplante Entsorgungsanlage sei, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Anlage Gorleben auch dann gebaut werden würde, wenn die Probebohrungen zeigten, daß der Salzstock in Gorleben zur Aufnahme hochaktiver nuklearer Brennabfälle nicht geeignet sei? Die Bundesregierung teilt die in Frage 10 wiedergegebene Auffassung nicht. Wie ich Ihnen bereits in Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage B 118 für die Fragestunden im Deutschen Bundestag am 12./13. April 1978 mitgeteilt habe, sind die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission in ihren Empfehlungen zur grundsätzlichen sicherheitstechnischen Realisierbarkeit des Entsorgungszentrums zu dem Ergebnis gelangt, daß der Standort für die oberirdisch zu errichtenden Anlagen gegeignet ist und daß auf Grund der großen Ausdehnung des Salzstocks Gorleben die Lagerung von schwach-und mittelaktiven Abfällen dort möglich ist. Nach allen bisher vorliegenden Kenntnissen über den Salzstock Gorleben und über die Techniken der Endlagerung auch des hochràdioaktiven Abfalls kann damit gerechnet werden, daß der Salzstock Gorleben dafür gegeignet sein wird. Davon geht auch die Niedersächsische Landesregierung aus. Die abschließende Entscheidung über die Eignung des Standortes wird von den dafür nach dem Atomgesetz zuständigen Landesbehörden getroffen werden. Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die die bisherige positive Standortbeurteilung in Zweifel stellen könnten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 12 und 13) : Treffen auf ein Pressegespräch des Präsidenten des Bundeskriminalamts, Dr. Herold, zurückgehende Meldungen zu, daß etwa 10 v. H. der Mitglieder des KBW in den Untergrund gehen? Welche Aktivitäten solcher Untergrundmitglieder des KBW kennt oder erwartet gegebenenfalls die Bundesregierung? Zu Frage B 12: Präsident Dr. Herold hat Äußerungen, daß 10 O/0 der KBW-Mitglieder in den Untergrund gehen, nicht getan. Zu Frage B 13: Die Sicherheitsbehörden beobachten die Entwicklung des KBW ebenso sorgsam wie die anderer militanter K-Gruppen. Konkrete Erkenntnisse darüber, daß KBW-Mitglieder in den terroristischen Untergrund gegangen sind, liegen nicht vor. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 14 und 15) : Hält die Bundesregierung die Kritik aus Kreisen der Wirtschaft über Mängel der amtlichen monatlichen Übersichten und über lange Wartezeiten auf die Ergebnisse der statistischen Erhebungen des Statistischen Bundesamts für berechtigt, und was gedenkt sie zu tun, um eventuelle Mängel abzustellen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in Konsequenz aus dem Datenschutzgesetz die Kirchen in Zukunft in ihren Gemeindeblättern persönliche Daten ihrer Gemeindemitglieder, wie insbesondere Geburtstage, Trauungen und Taufen, nicht mehr bringen können, und hält sie eventuell Konsequenzen für erforderlich? 7010* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Zu Frage B 14: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei einigen amtlichen Monatsstatistiken Unsicherheiten und Terminverzögerungen aufgetreten sind. Bei anderen wichtigen Monatsstatistiken erscheinen dagegen die Ergebnisse termingemäß. Schwierigkeiten haben sich vor allem bei den Statistiken im Produzierenden Gewerbe ergeben. Infolge einer grundlegenden Umstellung des gesamten Berichtsystems (Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe vom 6. November 1975 BGB1. I S. 2779), die mit dem Jahr 1977 begann und sich z. Z. in der Endphase befindet, treten in diesem Bereich derzeit bei den kurzfristigen Indikatoren (Monatsbericht, Auftragseingangsindizes, Produktionsindizes) noch Störungen im Vergleich mit den jeweiligen Vorjahresergebnissen auf. Außerdem ergeben sich teilweise merkliche Abweichungen zwischen vorläufigen und endgültigen Indexergebnissen. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, daß wegen verspäteter Meldungen z. T. umfangreiche Schätzungen bei den Statistischen Landesämtern vorgenommen werden müssen, die vor allem in Monaten mit Sonderbewegungen Schwierigkeiten bereiten. Die langen Wartezeiten beruhen überwiegend darauf, daß vor allem einige Länder, deren Statistische Landesämter über keine eigenen EDV-Anlagen verfügen, sondern auf Landes-Datenzentralen angewiesen sind, monatlich nicht rechtzeitig die Ergebnisse liefern. Dies ist auch der Grund für die Verzögerung bei der vierteljährlichen Produktionsstatistik. Das Statistische Bundesamt ist — gemeinsam mit den zuständigen Ministerien — durch laufenden Kontakt mit den Statistischen Landesämtern bemüht, sowohl die Unsicherheiten bei den Ergebnissen als auch die langen Wartezeiten so schnell wie möglich zu beheben. Zu Frage B 15: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften; deren Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt mithin keiner der im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehenen Beschränkungen und Kontrollen. Von der Erstreckung des Geltungsbereiches des Bundesdatenschutzgesetzes auf die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften ist aus verfassungsrechtlichen Gründen Abstand genommen worden (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WeimRV). Um jedoch auch hier möglichen Beeinträchtigungen der Persönlichkeitssphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vorzubeugen, sieht § 10 Abs. 2 BDSG vor, daß aus dem öffentlichen Bereich Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nur übermittelt werden dürfen, wenn durch diese ausreichende Datenschutzmaßnahmen getroffen wurden. Entsprechende Datenschutzvorschriften mit Rechtsnormcharakter sind von den öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften vorbereitet und teilweise (regional) schon in Kraft gesetzt worden. Danach finden im allgemeinen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wie die Geburtsdaten von staatlichen bzw. kommunalen Stellen stammen, durch öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechende Anwendung. Das bedeutet, daß Geburtstage, insbesondere Jubiläumsdaten an Verlage und Redaktionen von Gemeindeblättern und ähnliche Publikationsorgane zum Zwecke ihrer Veröffentlichung nur mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden dürfen. Daten über kirchliche Amtshandlungen wie Trauungen und Taufen stammen unmittelbar aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften. Ihre Übermittlung an Veröffentlichungsorgane bestimmt sich ausschließlich nach kirchlichen Regelungen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 16 und 17) : Teilt die Bundesregierung den Eindruck, den Angehörige der Universität Heidelberg bei einem Kurs des Bundesverbands für den Selbstschutz gewannen, daß nämlich die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland keineswegs ausreichend für den Fall eines Atomangriffs geschützt ist, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz 80 v. H. der Bevölkerung durch Luftschutzkeller gesichert sind, und wie hoch ist der entsprechende Prozentsatz in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage B 16: Die Bundesregierung kennt das Problem der Gefährdung der Bevölkerung in Krisensituationen und der Fragen des Schutzraumbaues. Die Phase des Wiederaufbaues nach dem letzten Kriege ist nicht genutzt worden, um das Schutzraumproblem auf breitester Basis — etwa durch Anbindung an Neubauten — zu lösen. Zwar ist in das Schutzbaugesetz aus dem Jahre 1965 eine Schutzbaupflicht aufgenommen worden; sie ist jedoch infolge Suspendierung der entsprechenden Vorschriften nie in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat am 21. Dezember 1977 auf Empfehlung eines eigens eingesetzten Staatssekretärsausschusses beschlossen, den Schutzraumbau verstärkt fortzusetzen und das Parlament um die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für 1979 (15 Millionen DM), 1980 (30 Millionen DM) und 1981 (35 Millionen DM) zu bitten. Unter Verzicht auf technische Perfektion und im Bestreben, eine möglichst große Zahl von Schutzräumen und -plätzen zu schaffen, ist im einzelnen vorgesehen: — Förderung des Baues von Hausschutzräumen in Wohngebäuden und Schulen durch Zuschüsse auf Grund bestehender Richtlinien und durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten auf Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7011* Grund der Höchstbetragsverordnung (privater Schutzraumbau) ; — Förderung des Baues von Mehrzweckanlagen (Tiefgaragen, U-Bahnen), Instandsetzung von öffentlichen Schutzbauwerken nach vereinfachter technischer Konzeption und Maßnahmen zur Substanzerhaltung solcher Anlagen (öffentlicher Schutzraumbau). Zu Frage B 17: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Schweiz für 80 % der Bevölkerung Schutzplätze zur Verfügung stehen. Die entsprechende Bedarfsdekkung beläuft sich in Schweden auf 65 %, in Norwegen auf 40 % und in Dänemark auf 25 %. Bei einer Bevölkerung von 61,6 Millionen Menschen und einer Zahl von 1,8 bis 1,9 Millionen Schutzplätzen stehen in der Bundesrepublik für 3 % der Bürger Schutzplätze zur Verfügung. Hinzuzurechnen sind zum einen die Schutzplätze, die ohne staatliche Hilfe geschaffen worden sind, und zum anderen Schutzmöglichkeiten in erheblicher Zahl auf Grund der vorhandenen Altbausubstanz. Insgesamt können somit erheblich mehr als 3 % der Bevölkerung Schutz finden, wobei allerdings insbesondere die zuletzt genannten Schutzmöglichkeiten nicht voll den Anforderungen des Grundschutzes im Sinne des Schutzbaugesetzes entsprechen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 18) : Wann wird die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für ein Umweltchemikaliengesetz in den Bundestag einbringen, und wird sie sicherstellen, daß der Entwurf nicht dem Vorschlag des EG-Ministerrats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe entgegensteht? Der Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe wird seit Ende 1976 in den Ratsgruppen der EG beraten. Wenngleich die Beratungen der komplexen Materie im Augenblick noch im Gange sind, streben dennoch mehrere Mitgliedstaaten, so auch mit Nachdruck die Bundesrepublik Deutschland, eine Verabschiedung noch in diesem Jahre an. Daher wurden zwischen den hauptsächlich betroffenen Ressorts Verhandlungen über die Form der Umsetzung der zu erwartenden EG-Richtlinie in deutsches Recht begonnen. Ich darf Ihnen versichern, daß die Bundesregierung darauf achten wird, daß der zu erarbeitende Entwurf im Einklang mit der genannten EG-Regelung stehen wird. Allerdings bin ich noch nicht in der Lage, einen Zeitpunkt für die Einbringung des Entwurfs in den Bundestag anzugeben. Dies hängt insbesondere von dem Fortgang der Beratungen in Brüssel ab. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 19) : Ist es nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig, daß im Mai in Nordrhein-Westfalen amtliche Statistiker 65 000 Haushalte aufsuchen und diese nach Einkommensverhältnissen, Altersvorsorge, Gesundheitszustand, Krankenversicherungsschutz usw. befragen, und wenn nein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Die von Ihnen angesprochene Befragung von 65 000 Haushalten im Mai dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf Grund des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) vom 15. Juli 1975 (BGBl. I S. 1909). Nach § 6 Abs. 1 sind die Erhebungen durch persönliche oder schriftliche Befragungen im Interviewverfahren von den zuständigen Landesbehörden, d. h. in Nordrhein-Westfalen durch die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mit dieser Aufgabe betrauten Personen durchzuführen. Die zu stellenden Fragen über wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, Gesundheitszustand usw. sind in § 3 des Mikrozensus-Gesetzes festgelegt. Vorschriften des Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz) vom 27. Januar 1977 (BGBl. I S. 201) stehen der Durchführung des Mikrozensus nicht entgegen. Die Notwendigkeit und gleichzeitig die Zulässigkeit der gestellten Fragen folgt aus einer besonderen Rechtsvorschrift (Mikrozensus-Gesetz) und der in dieser Rechtsvorschrift einschließlich ihrer Begründung enthaltenen Festlegung des Verwendungszwecks der zu ermittelnden statistischen Ergebnisse (vgl. § 3 BDSG). Die bei der Durchführung des Mikrozensus anfallenden personenbezogenen Daten unterliegen gemäß § 45 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz den strengeren — und insofern dem Bundesdatenschutzgesetz vorgehenden — Geheimhaltungsvorschriften von § 12 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke; die Verletzung dieser Geheimhaltungsvorschrift ist nach § 203 StGB unter Strafe gestellt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 20, 21, 22 und 23): Inwieweit entspricht die Ausstattung des Technischen Hilfswerks (THW) in technischer, finanzieller, organisatorischer, personeller und gebäudemäßiger Hinsicht — auch auf der Ebene der Ortsverbände — den Anforderungen, die im V-Fall auf das THW zukommen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Ortsverbänden des THW auch in spannungsfreien Zeiten befriedigende Aufgaben zuzuweisen? Inwieweit trägt das THW bundesweit der zunehmenden Gefahr von Katastrophenfällen durch vermehrte Schutzübungen Rechnung, und wird diese Übungstätigkeit sowohl auf örtlicher wie auf überörtlicher Ebene mit anderen Hilfsorganisationen abgestimmt? 7012* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Welche Erfahrungen wurden beim THW mit Wehrpflichtigen gemacht, die auf Grund längerfristiger Verpflichtung vom Grundwehrdienst freigestellt wurden? Zu Frage B 20: Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat z. Z. eine Personalstärke von rund 51 000 aktiven Helfern, die sich, in Einheiten gegliedert, auf 617 Ortsverbände und 31 Stützpunkte verteilen. Davon wirken 40 000 Helfer im erweiterten Katastrophenschutz mit, während die restlichen, sogenannten organisationseigenen Helfer im wesentlichen als Personalreserve zur Verfügung stehen. Im Rahmen des erweiterten Katastrophenschutzes, der für die Abdeckung der besonderen Bedürfnisse des Verteidigungsfalles vorgehalten wird, sind die Fachdienste Bergung und Instandsetzung primär dem THW übertragen worden. Die Ausrüstung, Ausbildung, Unterbringung und laufende Unterhaltung trägt der Bund; hierzu im einzelnen folgendes: Ausrüstung: Die Ausrüstung für die im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden THW-Einheiten ist im Bergungsdienst zu etwa 80 %, im Instandsetzungsdienst zu etwa 30 % vorhanden. Ein großer Teil des Geräts wurde nach Inkrafttreten des Katastrophenschutzgesetzes im Jahre 1968 von dem damals aufgelösten Luftschutzhilfsdienst (LSHD) übernommen; es ist zum Teil überaltert. Hierbei handelt es sich nicht um ein THW-spezifisches, sondern um ein Kernproblem des erweiterten Katastrophenschutzes schlechthin. Der Bundesminister des Innern erörtert daher eingehend mit Ländern, Hilfsorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden Möglichkeiten zur Überwindung dieser Schwierigkeiten. Ausbildung: Z. Z. wird in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministers des Innern ein Vorschlag zur Neuordnung des Ausbildungswesens in der zivilen Verteidigung ausgearbeitet. Diese Konzeption umfaßt neben einer Reform der Schul- und Unterrichtsorganisation in ihrem Kernstück die Aktualisierung der Ausbildungsbedürfnisse und ihre Einordnung in ein dem derzeitigen Wissensstand angepaßtes Lernzielsystem. In diesem Zusammenhang werden auch die Lernziele und Ausbildungsinhalte der vom THW getragenen Fachdienste grundlegend überarbeitet. Derzeit führt das THW jährlich 45 000 Ausbildungsveranstaltungen mit ca. 5 Millionen Ausbildungsstunden durch. Unterbringung: Die 617 Ortsverbände und 31 Stützpunkte sind mit ihren Einheiten sämtlich untergebracht, und zwar in bundeseigenen oder zu Lasten des Bundes angemieteten Gebäuden. Allerdings ist ein nicht unbeträchtlicher Teil der Unterkünfte in qualitativer Hinsicht noch nicht ausreichend. Um den dringenden Nachholbedarf zu befriedigen, ist vom Bundesamt für Zivilschutz ein Sofortprogramm zur Erstellung von 205 THW-Unterkünften mit einem Finanzvolumen von 142 Millionen DM erarbeitet worden. Davon sind bereits 49 gebaut (34,4 Millionen DM) und 49 sollen bis 1982 fertiggestellt sein (33,5 Millionen DM). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und zur Beschleunigung der Bauausführung wurden standardisierte Bautypen entwickelt. Die Bereitstellung von Konjunkturförderungsmitteln des Bundes in Höhe von insgesamt 25,3 Millionen DM (seit 1973) trägt erheblich zur zeitlichen Verkürzung des Bauprogramms bei. Unterhaltung: Die Mittel für die Unterhaltung der Einheiten und Einrichtungen des THW werden den Ortsverbänden in pauschalierter Form als Jahresbeträge zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen. Dadurch erhalten die Ortsverbände eine größere Dispositionsfreiheit in der Bewältigung ihrer Aufgaben vor Ort. Dieses System hat sich bewährt und soll weiter vereinfacht werden. Zu Frage B 21: Das THW ist, soweit seine Einheiten im erweiterten Katastrophenschutz, der von den Ländern und Kommunen in Bundesauftragsverwaltung durchgeführt wird, mitwirken, weitgehend in das Hilfeleistungssystem des friedenszeitlichen Katastrophenschutzes integriert worden. Das zeigen einerseits die umfangreiche Beteiligung des THW bei der Bekämpfung der Großkatastrophen in den vergangenen Jahren, aber auch die Heranziehung zur Bewältigung der tagtäglich auftretenden Notfallsituationen. So haben THW-Helfer im Jahre 1976 bei insgesamt etwa 4 100 Einsätzen und sonstigen Hilfeleistungen rund 670 000 Helferstunden geleistet. Zudem steht das THW der. Bundesregierung ebenfalls für Auslandseinsätze im Rahmen der humanitären Hilfe zur Verfügung. Die Frage einer noch stärkeren Heranziehung des THW im friedenszeitlichen Katastrophenschutz, der in die Länderkompetenz fällt, wird z. Z. mit den Ländern, Hilfsorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden erörtert. Hierbei spielt vor allem die Abgrenzung zur Feuerwehr eine Rolle, die in erster Linie für technische Hilfeleistungen im Frieden zuständig ist. Zu Frage B 22: Das THW nimmt, da es — wie ausgeführt — mit Masse in den örtlichen Katastrophenschutz einbezogen ist, auch an gemeinsamen Übungen der Fachdienste teil. Die Bundesregierung mißt der Optimierung der Zusammenarbeit aller Komponenten des Katastrophenschutzes im Einsatzfall, vor allem der Verbesserung der Leitungs- und Führungsstruktur, entscheidende Bedeutung bei. Daher werden seitens des Bundes für diesen Zweck, insbesondere zur Durchführung auf überregionaler Ebene, erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Sie belaufen sich auf jährlich nahezu 200 000 DM. Im Jahre 1977 wurde darüber hinaus ein weiterer Betrag von 500 000 DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7013* bereitgestellt, um eine angemessene übungsmäßige Auswertung der Großkatastrophen des Jahres 1976 (Waldbrand Niedersachsen, Sturmflut Norddeutschland, Bruch Elbe-Seitenkanal, Dürreperiode) zu gewährleisten. An allen Übungen dieser Art war das THW beteiligt. Zu Frage B 23: Die Integration der für den Katastrophenschutz vom Wehrdienst freigestellten Helfer in die Einheiten und Einrichtungen des THW ist vor allem eine Frage der Motivation. Freigestellte, die anstelle des Wehrdienstes einen gemeinnützigen Beitrag in einer humanitären Organisation leisten wollen, lassen sich erfahrungsgemäß leicht in die aus freiwilligen Helfern bestehenden THW-Einheiten einordnen. Sie nehmen hier nicht selten auf Grund ihres Bildungsstandes Führungspositionen ein und bleiben dann oft auch nach ihrer Verpflichtungszeit im THW. Helfer, die eine solche Motivation nicht mitbringen, lassen sich dagegen nur schwer und erst nach längerer Zeit integrieren. Eine Freiwilligen-Organisation, wie das THW, kann dieses Problem dann bewältigen, wenn es quantitativ im Rahmen bleibt. Das heißt: Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre kann davon ausgegangen werden, daß eine THW-Einheit, in der bis zu 30 °/o vom Wehrdienst freigestellte Helfer mitwirken, die dadurch bedingten Schwierigkeiten in aller Regel verkraftet. Probleme entstehen jedoch dann, wenn das Prinzip der Freiwilligkeit iin ursprünglichen Sinne im Einzelfall durch einen zu hohen Anteil von unmotivierten freigestellten Helfern belastet wird. In diesen Ausnahmefällen wird es darauf ankommen, derartige Auswirkungen durch eine straffe Handhabung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums an Aufsichtsbefugnissen entgegenzutreten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 24) : Wieviel Fälle der Gründung politischer Wohngemeinschaften militanter Linksextremisten und sogenannter Atomgegner sind der Bundesregierung im Umkreis des geplanten Deponiestandorts Gorleben bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ein weiteres Eindringen derartiger Kreise in den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu verhindern? Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu den in Ihrer Frage genannten Vorgängen. Auf Grund von Informationen der zuständigen Behörde in Niedersachsen ist ihr bekannt, daß in den letzten Monaten' nahezu 100 Wohngemeinschaften in unmittelbarer Nähe des geplanten nuklearen Entsorgungszentrums Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg entstanden sind. Für alle Entscheidungen hinsichtlich dieser Vorgänge sind die niedersächsischen Behörden zuständig, die dabei auch den Grundsatz der Freizügigkeit berücksichtigen werden. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 25 und 26) : Wie viele Beamtenanwärter sind in den einzelnen Laufbahnen in den Jahren 1973 bis 1977 im Bund und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes jährlich eingestellt worden? Wie viele Auszubildende sind im gleichen Zeitraum in den gleichen Bereichen jährlich eingestellt worden? Zu Frage B 25: Die gesetzlichen Grundlagen für die statistischen Erhebungen sehen entweder keine besondere Aufschlüsselung nach Neueinstellungen des Personals in Ausbildung vor oder enthalten ohne Differenzierung nach den einzelnen Bereichen des öffentlichen Dienstes ein Gesamtergebnis für einen Teil der Ausbildungsverhältnisse. Die im Bundesbereich durchgeführten Sonderumfragen umfassen ausschließlich die Jahre 1977 und 1978. Nach dem vorläufigen Ergebnis einer im März/ April 1978 durchgeführten Umfrage bei den obersten Bundesbehörden betrug die Zahl der Neueinstellungen im Jahre 1977 — in die Laufbahnen des einfachen Dienstes 3 383 Beamte, mittleren Dienstes 4 370 Beamte, gehobenen Dienstes 1 887 Beamte und — in Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz 9 496 Auszubildende. Zu Frage B 26: Die Neueinstellungen in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des höheren Dienstes wurden nicht erfaßt, da sich diese Umfrage nur auf Ausbildungsplätze bezog, die von den Schulabgängern unmittelbar besetzt werden können. Die gleiche Umfrage ergab für das Jahr 1978 folgende geplante Neueinstellungen — in die Laufbahnen des einfachen Dienstes 4 000 Beamte, mittleren Dienstes 5 842 Beamte, gehobenen Dienstes 2 362 Beamte und — in Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz 9 766 Auszubildende. Zahlen der Neueinstellungen von Beamten in den Vorbereitungsdienst und Auszubildenden in staat- 7014* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 lieh anerkannte Ausbildungsberufe nach dein Berufsbildungsgesetz im Bundesbereich für die Jahre 1973 bis einschließlich 1976 stehen wir weder auf Grund statistischer Erhebungen noch im Wege besonderer Umfragen zur Verfügung. Die Zahlen der Neueinstellungen für die genannten Jahre könnten nur auf Grund einer bei den obersten Bundesbehörden noch durchzuführenden Umfrage ermittelt werden. Eine solche Erhebung würde jedoch zu einem Zeit- und Verwaltungsaufwand führen, der zu den Ergebnissen dieser Umfrage für die zurückliegenden Jahre in einem unangemessenen Verhältnis stehen würde. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, wenn diese Sonderumfrage nicht durchgeführt wird. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 27) : Ist die Bundesregierung bereit, eine offizielle Dokumentation darüber zu erstellen, in welchem Umfang rechtsextremistische und neofaschistische Aktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland auf Personen mit eindeutig kommunistischer Vergangenheit zurückgehen und in dieser Dokumentation darzulegen, in welchem Umfang solche Aktivitäten von Seiten der DDR mit dem Ziel ferngesteuert werden, die Bundesrepublik Deutschland vor der Weltöffentlichkeit als rechtsextremistisch und neofaschistisch zu denunzieren? Die Bundesregierung verfügt über Informationen darüber, daß einzelne rechtsextremistisch tätige Personen kommunistischen Organisationen angehört haben oder aus dem kommunistischen Machtbereich stammen. In keinem dieser Fälle liegen konkrete Hinweise vor, daß ihre rechtsextremistische Betätigung von kommunistischer Seite gesteuert wird. Für eine Dokumentation besteht daher kein Anlaß. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 28) : Hält die Bundesregierung die Anregung für realisierbar, daß künftig alle Plastiktragetüten mit der Aufschrift „Vorsicht Erstickungsgefahr für Kinder" versehen werden, da die mehr als zehn Millionen täglich gebrauchten Plastiktüten immer häufiger zu Todesfallen für Kleinkinder werden, die sich oftmals herumliegende Tüten beim Spielen überstülpen und so ersticken, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Auch der Bundesregierung sind Fälle bekannt, bei denen Plastiktragetaschen die Ursache für Kinderunfälle mit tödlichem Ausgang waren. Der Umfang dieses Problems ist allerdings nicht bekannt. Die Statistik nennt nur global die Zahl der Kinder, die pro Jahr einen Erstickungstod sterben. Die Frage nach der Realisierbarkeit einer gesetzlichen Regelung, die vorschreibt, daß alle Plastiktüten mit der Aufschrift „Vorsicht Erstickungsgefahr für Kinder" versehen werden — und damit auch die Frage, ob die Bundesregierung eine Initiative in dieser Richtung ergreifen wird — bedarf einer Reihe von Vorklärungen. Dabei sind rechtliche und praktische Probleme zu klären. Besondere Bedeutung mißt die Bundesregierung aber einer intensiven Aufklärung der Öffentlichkeit bei, über die Gefahren, die Plastiktragetüten für Kinder haben können. Sie wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierum bemühen, hofft aber, daß auch die Massenmedien sich dieses Themas annehmen, wozu Ihre Frage, Herr Abgeordneter, ja einen dankenswerten Anstoß gegeben hat. Unabhängig davon begrüßt die Bundesregierung jede Initiative, die geeignet ist, die Zahl der Kinderunfälle in der Bundesrepublik zu reduzieren. Mit diesem Thema befaßt sich auch eine Arbeitsgruppe der Nationalen Kommission zum Internationalen Jahr des Kindes; dabei spielt auch die Problematik der Plastiktragetüten eine Rolle. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Hinblick auf § 69 des Strafgesetzbuchs in der Offentlichkeit diskutierten Änderungsvorschläge im Hinblick auf den Entzug der Fahrerlaubnis, und welche Änderungen wird sie gegebenenfalls vorschlagen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis, die durch das 1. Straßenverkehrssicherungsgesetz 1952 als strafrechtliche Maßregel eingeführt, durch das 2. Straßenverkehrssicherungsgesetz 1964 weiter entwickelt und auch im Zuge der Strafrechtsreform erneut überprüft worden ist, hat sich in der Praxis bewährt. Dies hat erst im vergangenen Jahr auch der 15. Deutsche Verkehrsgerichtstag bestätigt. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die gelegentlich in der Öffentlichkeit erhobene Forderung zurückgewiesen, den Vollzug der Entziehung der Fahrerlaubnis zur Bewährung auszusetzen. Dies wäre auch ein Widerspruch in sich, weil eine Entziehung nur in Betracht kommt, wenn der Betroffene ungeeignet (gefährlich) ist, und dann nicht gleichwohl „versuchsweise" zum Verkehr wieder zugelassen werden kann. Soweit gelegentlich angeregt worden ist, die Entziehung der Fahrerlaubnis in eine Strafe umzuwandeln, da diese Maßnahme von den Betroffenen entsprechend empfunden werde, würde dies zu einer Schwächung des bewährten Systems führen, die im Hinblick auf die weiterhin dringend nötige Verbesserung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen vermieden werden muß. Bei einer Ausgestaltung als Strafe würde sich die Dauer der Entziehung nicht mehr nach der Gefährlichkeit des betreffenden Täters für den Straßenverkehr, sondern nach dem jeweiligen Maß des Verschuldens richten. Schuldunfähigen könnte die Fahrerlaubnis überhaupt nicht mehr entzogen werden. Demnach wird die bisherige Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7015* Regelung jedenfalls im Grundsatz beizubehalten sein. Dagegen ist die Bundesregierung Verbesserungsvorschlägen auf diesem Gebiet, die zu einer weiteren Hebung der Verkehrssicherheit beitragen können, stets aufgeschlossen und sie wird sie — wie bisher — eingehend prüfen. So wird insbesondere die in letzter Zeit von verschiedenen Stellen ausgegangene Anregung, eine erfolgte Nachschulung bei der Entscheidung über eine etwaige Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen der Regelentziehung nach § 69 Abs. 2 StGB und bei der Frage der vorzeitigen Aufhebung der Sperrfrist nach § 69 a Abs. 7 StGB stärker zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen, im allgemeinen positiv beurteilt. Ob dazu allerdings eine Gesetzesänderung nötig ist, bedarf noch der Prüfung; möglicherweise kann die gerichtliche Praxis auch schon auf Grund des geltenden Rechts entsprechend judizieren. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 30 und 31) : Ist die Bundesregierung über den Verkauf der Arbeitersiedlung Mausegatt in Mülheim durch die VEBA unterrichtet, und billigt sie die plötzliche Veräußerung, obschon den Bewohnern der Siedlung durch die Geschäftsführung des Konzerns der Fortgang der laufenden Verhandlungen zugesagt wurde? Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Überprüfung des Vorgangs bei dem Bundesunternehmen vornehmen und außerdem darlegen, welche Möglichkeiten sie sieht, daß die Siedlung unverändert als zeitgenössisches Baudenkmal erhalten bleibt und von den bisherigen Mietern bewohnt werden kann? Die Bundesregierung hat sich durch die VEBA umfassend über den Vorgang unterrichten lassen. Nach ihrer Darstellung hat die VEBA AG den Bewohnern wiederholt einen Einzelerwerb der Siedlungshäuser zu angemessenen Bedingungen nahegelegt; dies wurde jedoch nach Umfrage in der Siedlung abgelehnt. Auch der Erwerb durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Mülheim, mit der seit 1975 verhandelt worden war, scheiterte im Mai 1977 am Widerstand der Bewohner. Diese hatte die Absicht, die .Häuser zur Erhaltung des Siedlungscharakters nach einem einheitlichen Konzept zu modernisieren_ und den Bewohnern zum Kauf anzubieten. Nach Auskunft der VEBA war diese bereit, sodann anderweitige Verkaufsüberlegungen zunächst mit Rücksicht auf den Plan der Bürgerinitiative zurückzustellen, der den Erwerb der Siedlung durch eine von den Bewohnern zu gründende Genossenschaft vorsah. Die VEBA hat sich zum Verkauf an die Wohnungsbaugesellschaft erst entschlossen, als sich herausstellte, daß auch dieser Plan nicht zu realisieren war. Weitergehende Zusagen sind nach Auskunft der VEBA nicht gemacht worden. Was die Erhaltung der Siedlung als zeitgenössisches Baudenkmal angeht, kann die Bundesregierung mangels entsprechender Zuständigkeiten keinen Einfluß ausüben. Der Erwerber hat jedoch nach Auskunft der VEBA bestätigt, daß er keine Änderung der bestehenden Verhältnisse beabsichtigt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 32 und 33) : Welche seit Juni 1976 ergangenen und im Bundessteuerblatt veröffentlichten Urteile des Bundesfinanzhofs werden von der Finanzverwaltung mit Zustimmung des Bundesfinanzministers über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet? Hält die Bundesregierung die Hohe des Vorwegabzugs bei den laufenden Sonderausgaben von 1 500 DM bzw. 3 000 DM jährlich im Hinblick auf die Höhe des steuerfreien Arbeitgeberbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung noch für verfassungsgemäß, wenn sie hierauf die Grund- Sätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 (1 BvR 265/75 — BStBl. 1977 II S. 526) zu den sogenannten Kinderadditiven bei getrennt Lebenden anwendet? Zu Frage B 32: Die folgenden seit Juni 1976 ergangenen und im Bundessteuerblatt veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs werden von der Finanzverwaltung mit Zustimmung des Bundesfinanzministers über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet: 1. BFH-Urteil vom 25. 6. 1976 — III R 167/73 (BStB1 II S. 728) Investitionszulage nach § 1 InvZulG für den Bauherrn von Ferienwohnungen (Nr. 3 des BMF-Schreibens vom 19.11.1976, BStBl I S. 645) 2. BFH-Urteil vom 28. 7. 1976 — I R 232/74 (BStBl 1977 II S. 144) Bewertungsfreiheit im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG für Kanaldielen (BMF-Schreiben vom 11. 3. 1977, BStBl I S. 88) 3. BFH-Beschluß vom 16.9.1976 — V B 74/75 (BStB1 1977 II S. 188) Vorsteuerabzugsberechtigung in den Fällen der Gutschrifterstellung nach § 5 der 1. UStDV (BMF-Schreiben vom 4. 3. 1977, BStBl I S. 94) 4. BFH-Urteil vom 21. 10.1976 — IV R 210/72 (BStBl 1977 II S. 145) Veräußerung einer zum Privatvermögen eines Mitunternehmers gehörenden wesentlichen Beteiligung an die Personengesellschaft (BMF-Schreiben vom 7. 3. 1977, BStBl I S. 89) 5. BFH-Urteil vom 17.5.1977 — VI R 150/76 (BStBl II S. 735) Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses (BMF-Schreiben vom 3. 10. 1977, BStBl I S. 488) 6. BFH-Urteil vom 25. 2. 1977 - III R 90/76 (BStBl II S. 782) Investitionszulagen nach § 1 InvZulG 1969 für sich über mehrere Jahre erstreckende Investitionsvorhaben (BMF-Schreiben vom 4. 11. 1977, BStBl I S. 550) 7. BFH-Urteil vom 31. 3. 1977 - IV R 58/73 (BStBl II S. 823) Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Privatvermögen eines Gesellschafters (BMF-Schreiben vom 21. 11. 1933, BStBl I S. 618) 8. BFH-Urteil vom 2.9.1977 - VI R 114/76, BStBl 1978 II S. 26 9. BFH-Urteil vom 6.9.1977 -VI R 5/77, BStBl 1978 II S. 31 10. BFH-Urteil vom 6. 9. 1977 - VI R 165/77, BStBl 1978 II S. 32 Anerkennung von Mehraufwendungen aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung (BMF-Schreiben vom 10. 2. 1978, BStBl I S. 87) Bei fünf dieser Entscheidungen (Nrn. 3, 4, 8, 9 und 10) wirkt sich die Nichtanwendung zugunsten der Steuerpflichtigen aus. Seit Juni 1976 sind außerdem Anweisungen ergangen, die folgenden beiden - vor Juni 1976 ergangenen - BFH-Urteile nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden: - BFH-Urteil vom 23. 7. 1975 - I R 210/73 - BStBl 1976 II S. 180 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (BMF-Schreiben vom 18. 10. 1976, BStBl I S. 632) - BFH-Urteil vom 12. 2. 1976 - IV R 188/74 - BStBl II S. 663 Entnahme eines privatgenutzten Grundstücksteils beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich zur Überschußrechnung (BMF-Schreiben vom 3. 11. 1976, BStBl I S. 633, vom 25. 4. 1977, BStBl I S. 204). In beiden Fällen wirkt sich die Nichtanwendung zugunsten der Steuerpflichtigen aus. Zu Frage B 33: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geltende Regelung des Sonderausgabenabzugs für Selbständige können nach Auffassung der Bundesregierung nicht erhoben werden. Der von Ihnen zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 erklärt Vorschriften des Einkommensteuergesetzes insoweit für verfassungswidrig, als sie den geschiedenen, getrennt lebenden oder unverheirateten Elternteil, dem sein Kind nicht zugeordnet wird und der seiner Unterhaltszahlungspflicht nachkommt, von den kinderbedingten Vergünstigungen völlig ausschließen. Ein direkter Bezug dieser Entscheidung auf die von Ihnen angesprochene Frage ist nicht erkennbar. Eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), die das Bundesverfassungsgericht in der angeführten Entscheidung festgestellt hat, liegt hier nicht vor. Denn die steuerlich zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern und Selbständigen beruhen auf unterschiedlichen Vorsorgungssystemen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 34 und 35) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Weinbaubetrieb ein landwirtschaftlicher Betrieb und damit der Wein ein landwirtschaftliches Produkt ist, und wenn ja, warum wird der Wein umsatzsteuerlich bei der Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG nicht wie die übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse behandelt? Warum sieht der Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes 1979 keine Anpassung bei der Durchschnittsbesteuerung an die übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse vor? Zu Frage B 34: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß ein Weinbaubetrieb ein landwirtschaftlicher Betrieb und daß Wein ein landwirtschaftliches Erzeugnis ist. Wein wird im Rahmen der Umsatzbesteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach § 24 UStG nicht wie die übrigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse behandelt. Die Anwendung des für landwirtschaftliche Erzeugnisse geltenden Durchschnittssatzes (1978: 8 v. H.) auf die Umsätze von Wein würde zu ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteilen gegenüber gewerblichen Unternehmern führen. Weinbaubetriebe bewirken in nicht geringem Umfang Umsätze an Letztverbraucher. Die gleichen Umsätze unterliegen bei den gewerblichen Konkurrenten, insbesondere beim Einzelhandel, dem allgemeinen Steuersatz von 12 v. H. Um Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen, hat der Gesetzgeber vornehmlich beim Absatz von Wein, aber auch bei anderen alkoholischen Getränken sowie Fruchtsäften vorgesehen, daß die .Lieferungen und der Eigenverbrauch dieser Getränke und alkoholischen Flüssigkeiten bei Anwendung des § 24 UStG dem Durchschnittssatz von 12 v. H. unterliegen. Zu Frage B 35: Da die genannten Wettbewerbsgesichtspunkte weiterbestehen, hat die Bundesregierung die Regelung des § 24 UStG unverändert in den Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes 1979 übernommen. Diese Regelung steht auch im Einklang mit Artikel 25 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7017* Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 36) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland als Prämiensparer zugelassen, Grenzgänger mit erstem Wohnsitz in den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland aber von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind? Nach den Vorschriften des Sparprämiengesetzes (§ 1 Abs. 1 SparPG) und des Wohnungsbauprämiengesetzes (§ 1 Nr. 1 WoPG) sind nur solche natürlichen Personen prämienberechtigt, die im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das sind Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG). Bei mehrfachem Wohnsitz genügt ein Wohnsitz im Inland. Für die Prämienberechtigung ist die Staatsangehörigkeit des Sparers ohne Bedeutung. Es können deshalb ausländische Arbeitnehmer, wie z. B. Gastarbeiter, eine Prämie erhalten, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausländische Arbeitnehmer, die wie sogenannte Grenzgänger im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen, unterliegen im Inland nur mit ihren im Inland bezogenen Einkünften der Einkommensteuerpflicht (beschränkte Einkommensteuerpflicht). Das Besteuerungsrecht für ihr Gesamteinkommen steht grundsätzlich ihrem Heimatstaat zu. Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es gerechtfertigt, die Grenzgänger nicht in die inländische Sparförderung einzubeziehen, sondern sie auf die Sparförderungsmaßnahmen ihres, Heimatstaates zu verweisen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 37): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß kommunale Kraftfahrzeuge, die beispielsweise zum Schneeräumen eingesetzt sind, von der Kfz-Steuer befreit sind, während landwirtschaftliche Zugmaschinen, die von Hause aus steuerbefreit sind, bei aushilfsweisem Einsatz beim kommunalen Schneeräumdienst der Steuerbegünstigung verlustig gehen? Nach § 2 Nr. 6 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) ist das Halten von Zugmaschinen von der Steuer befreit, solange die Fahrzeuge ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden. Die Steuerbefreiung wird nicht gewährt, wenn ein Landwirt seine Zugmaschine im Auftrage einer Gemeinde vorübergehend zu anderen Zwecken, z. B. zur Schneeräumung, einsetzt. Eine hiervon abweichende Auslegung würde, da das Ausschließlichkeitsprinzip auch für die meisten anderen Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen gilt, zu unabweisbaren Berufungen führen und kann nicht befürwortet werden. Audi eine Billigkeitsregelung ist nach Auffassung der obersten Fi- nanzbehörden der Länder nicht vertretbar. Die Vorschrift des § 2 Nr. 6 KraftStG ist durch das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteucrgeset- zes vom 17. März 1964 (BGBl. I S. 145) neu gefaßt worden. Bei den sehr eingehenden Beratungen ist der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages davon ausgegangen, daß die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck so weit wie nur möglich auf den Bereich der Land- und Forstwirtschaft beschränkt bleiben soll (Schriftlicher Bericht des Finanzaus- schusses; Drucksache IV/1960). Es kann deshalb nicht unterstellt werden, daß es den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft, wenn die Steuerbefreiung für eine landwirtschaftliche Zugmaschine infolge einer durch § 2 Nr. 6 KraftStG nicht gedeckten Verwendung verloren geht. Eine Billigkeitsregelung läßt sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, daß eine ausschließlich zur Straßenreinigung (Schneeräumung) verwendete Zugmaschine nach § 2 Nr. 3 a KraftStG steuerbefreit wäre, wenn sie von der Gemeinde selbst gehalten würde. Dem steht entgegen, daß die genannte Befreiungsvorschrift grundsätzlich auch für Fahrzeuge privater Halter gilt, bei diesen aber die Steuerbefreiung ausdrücklich auf Spezialfahrzeuge beschränkt. Diese eindeutige gesetzliche Regelung kann nicht durch eine Billigkeitsregelung für landwirtschaftliche Zugmaschinen umgangen werden. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß mit der Verwendung landwirtschaftlicher Zugmaschinen für gemeindliche Zwecke die Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 6 KraftStG nicht für immer verloren geht. Die Steuer ist vielmehr nur für die Dauer dieser Verwendung, allerdings jeweils für mindestens einen Monat zu entrichten. Da die anfallenden Steuerbeträge nach Auskunft der obersten Landesfinanzbehörden nur selten mehr als 50 DM für einen Monat betragen, wird von den Gemeinden erwartet werden können, daß sie den betroffenen Landwirten diese Beträge vergüten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 38) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Antragsverfahren zur Gasölverbilligung nach dem Gasöl-Verwendungsgesetz — Landwirtschaft wegen seiner komplizierten Regelung unnötige Härten für die Betroffenen zur Folge hat und einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordert, und — bejahendenfalls — wann beabsichtigt sie, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Antragsverfahren den Gegebenheiten und Bedürfnissen der landwirtschaftlichen Praxis entsprechend vereinfacht? Die Bundesregierung ist gegenwärtig mit der Frage befaßt, ob und in welchem Umfang das Gasölverwendungsgesetz — Landwirtschaft novelliert werden soll. Sie prüft in diesem Zasammenhang u. a., ob das derzeitige zweistufige Antragsverfah- 7018* Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 ren, das die Gewährung der Gasölverbilligung von der zuvor erfolgten Anerkennung der Verbilligungsberechtigung abhängig macht, und das Auszahlungsverfahren, das Abschlagszahlungen mit nachfolgender Verrechnung der Spitzenbeträge vorsieht, vereinfacht werden können. Eine Novellierung wird die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Praxis sowie der. Verwaltung in angemessener Weise berücksichtigen, um Härten für die betroffenen Landwirte und übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Ein Zeitpunkt für das Einbringen einer Gesetzesvorlage kann noch nicht genannt werden, da die Besprechungen zwischen den beteiligten Ministerien nicht beendet sind und Änderungsvorschläge auch mit den Bundesländern und den Verbänden abgestimmt werden müssen. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 39) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welchen Zwecken der Besuch des Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Emminger, in Prag diente? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der Präsident der Deutschen Bundesbank, Dr. Otmar Emminger, zu einem offiziellen Besuch der Notenbank der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 16. bis zum 19. April 1978 in Prag aufgehalten hat. Bundesbankpräsident Dr. Emminger nahm eine seit längerer Zeit vorliegende Einladung des Präsidenten der Staatsbank der CSSR an. Derartige Besuche zwischen Präsidenten der Notenbanken sind international üblich. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl der abgeschlossenen und anhängigen Rechtsmittelverfahren zum Bardepotgesetz ist und welche Sachverhalte den Hauptgegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung bilden? Auf Ihre schriftliche Anfrage teile ich Ihnen mit, daß in Bardepotangelegenheiten 120 Gerichtsverfahren gegen die Deutsche Bundesbank angestrengt wurgen, die inzwischen abgeschlossen sind. Weitere 15 Verfahren sind noch anhängig, davon 4 beim Bundesverwaltungsgericht. Die abgeschlossenen Verfahren bezogen sich hauptsächlich auf die Abgrenzung der Altverbindlichkeiten (insbesondere bei roll-over-Krediten), auf die Rechtmäßigkeit der Herabsetzung der Bardepotfreibeträge, auf die Begriffe der Kreditaufnahme im wirtschaftlichen Sinn und der mittelbaren Kreditaufnahme sowie auf die Bardepotpflicht bei vorzeitig eingezahlten Kapitalerhöhungsbeträgen. Die Bundesbank hat in mehr als 80 % aller Fälle obsiegt. Die verlorenen Prozesse betragen in der Hauptsache vorzeitige Einzahlungen auf das Gesellschaftskapital bei Gründung von Kapitalgesellschaften und Kapitalerhöhungen. In den schwebenden Verfahren geht es u. a. um die Rechtmäßigkeit der Bardepotnachhaltung (2 X), um mittelbare Kreditaufnahmen (4 X) und Zahlungsziele bzw. Importfinanzierungskredite (3 X). In 2 Verfahren werden Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bundesbank wegen rechtswidriger Heranziehung zur Depothaltung geltend gemacht. Streitverfahren, die sich durch mehrere Instanzen hingezogen haben, wurden hierbei jeweils nur als ein Verfahren gezählt, ebenso mehrere Streitverfahren, die vom gleichen Kläger wegen des gleichen Sachverhalts nur deswegen angestrengt wurden, weil die Landeszentralbank für mehrere Monate getrennte Heranziehungsbescheide erlassen hatte. Verfahren über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind nur dann gesondert erfaßt worden, wenn nicht gleichzeitig oder später ein Hauptverfahren wegen desselben Sachverhalts angestrengt wurde. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 41): Sind die Kopfschlächter in privaten Schlachthäusern steuerrechtlich als Arbeitnehmer zu behandeln? Die Frage, ob Kopfschlächter in privaten Schlachthäusern als Arbeitnehmer zu behandeln sind, ist nach § 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung zu entscheiden. Arbeitnehmer sind hiernach Personen, die aus einem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Das Dienstverhältnis wird dabei wie folgt beschrieben: Ein Dienstverhältnis liegt vor, wenn der Angestellte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, von dem Gesamtbild der tatsächlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten auszugehen. Mit der Frage einer zutreffenden steuerlichen Einordnung der Kopfschlächter hat sich bereits der Reichsfinanzhof und später der Bundesfinanzhof mehrfach auseinandergesetzt (RFH vom 12. Dezember 1924, . RStBl S. 1096; vom 30. September 1936, RStBl S. 1179; vom 19. März 1937, RStBl S. 623; BFH Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7019* vom 14. Januar 1965, BStBl III S. 185; vom 18. Mai 1961, HFR S. 283). Während in einigen Entscheidungen die Kopfschlächter als Arbeitnehmer der Schlachthof-Verwaltungen bezeichnet wurden, wurden in anderen Fällen die Schlächter als Mitunternehmer von Gesellschaften bürgerlichen Rechts angesehen. Dies zeigt, daß die Verhältnisse bei den Lohnschlächtern in den einzelnen Schlachthöfen sehr unterschiedlich liegen können. Sie können Unternehmer sein; sie können Angestellte des Metzgers sein, für den sie schlachten; sie können aber auch in den Betrieb des Schlachthofs derart eingegliedert sein, daß sie dessen Angestellte sind, auch wenn sie sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben. Eine für alle Lohnschlächter geltende Entscheidung über ihre Selbständigkeit oder Unselbständigkeit läßt sich deshalb nicht treffen. Die Frage muß vielmehr nach den vom Reichsfinanzhof und Bundesfinanzhof herausgearbeiteten allgemeinen Merkmalen über die Selbständigkeit und Unselbständigkeit natürlicher Personen für jeden Einzelfall gesondert beantwortet werden. Die Verhältnisse des Ihrer Frage zugrundeliegenden Falles sind mir nicht bekannt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 42 und 43) : Welche Erdgasmengen wurden nach dem Wissensstand der Bundesregierung von den international tätigen Mineralölgesellschaften in den letzten fünf Jahren in welche Verbraucherländer verkauft (Verkaufsmengen der einzelnen Mineralölgesellschaften in Milliarden Kubikmeter pro Jahr)? Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich die jährlichen Erdgaslieferungen der international tätigen Mineralölgesellschaften auf Grund abgeschlossener Lieferverträge und fester Planungen bis zum Jahr 1995 entwickeln werden und für welche Verbraucherländer diese Erdgaslieferungen vorgesehen sind, insbesondere, ob mit Lieferangeboten für die Bundesrepublik Deutschland von seiten dieser Gesellschaften gerechnet werden kann? Eine exakte quantitative Aufschlüsselung, welche Erdgasmengen von den international tätigen Mineralölgesellschaften weltweit in den letzten fünf Jahren bzw. in den nächsten 20 Jahren in welche Verbraucherländer verkauft werden, liegt der Bundesregierung nicht vor. In allen Ländern mit großen Erdgasreserven haben die Regierungen maßgeblichen Einfluß auf die Vermarktung des Erdgases durch Exporte. Das gilt nicht nur für Staatshandelsländer wie die UdSSR, sondern auch für den OPEC-Raum und westeuropäische Länder (insbesondere Niederlande und Norwegen). In aller Regel erfolgt die staatliche Einflußnahme auch durch konsortiale Beteiligungen von Unternehmen, die ganz oder überwiegend in öffentlicher Hand sind. Eine Zurechnung der von solchen Konsortien verkauften Erdgasmengen auf einzelne internationale Mineralölgesellschaften ist daher kaum möglich. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand kann nur etwa folgendes gesagt werden: 1. Die großen grenzüberschreitenden Pipelineprojekte in Westeuropa laufen ohne dominanten Einfluß internationaler Mineralölgesellschaften (Niederlande nach Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien; UdSSR bzw. Iran nach Osterreich, Deutschland, Frankreich). Im Nordseebereich ist ihr Einfluß allerdings größer. — An dem Verkaufskonsortium für Erdgas aus den norwegischen Ekofiskfeldern sind neben norwegischen Staatsgesellschaften vor allem die Phillips-Group (Phillips Petroleum, Petrofina, AGIP, ELF-Aquitaine, TOTAL, Eurofrep, Coparex und Cofranord) und für ein kleineres Feld (Albuskjell) daneben auch die Norske Shell beteiligt. Rund die Hälfte des im Ekofisk-Bereich geförderten Erdgases geht bis Ende der 90er Jahre in die Bundesrepublik, der Rest nach Frankreich, Belgien und in die Niederlande. — Das Erdgas aus dem Friggfeld im Grenzbereich zwischen britischem und norwegischem Schelf wird von einem Konsortium aus ELF-Aquitaine und Petronord nach Großbritannien geliefert. — Die Erschließung der Stratfjordfelder durch Norwegen und Großbritannien befindet sich erst in der Planungsphase. 2. Ein stärkerer Einfluß der internationalen Mineralölgesellschaften zeichnet sich auch beim Handel mit verflüssigtem Erdgas (LNG) ab. Die noch geringe Bedeutung dieses Teilmarktes wird in den Jahren, bis 2000 deutlich zunehmen, jedoch — im Gegensatz z. B. zu Japan — zumindest für Westeuropa den Umfang des Imports per Pipelines nicht erreichen. Auch hier wird aber der Einfluß international tätiger Mineralölgesellschaften hinter staatlichen Einflußnahmen auf Förderung und Vermarktung zurückstehen (z. B. Algerien, Nigeria, OPEC). Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 44) : Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß nach der Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 Auszubildende, die die Handelsschule besucht haben (gleichwertig dem Realschulabschluß) lediglich einen Ausbildungszeitraum von zwei Jahren haben können, während Absolventen der zweijähri. gen Höheren Handelsschule nach der BerufsgrundbildungsjahrAnrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 drei Jahre ausgebildet werden können — soweit sie nicht vorher den Abschluß der zweijährigen Handelsschule haben —, und welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu ergreifen, diese Ungereimtheit zu ändern? Nach § 2 der Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 (BGBl I S. 1155) wird der erfolgreiche Besuch einer mindestens zweijährigen Berufsfachschule (z. B. Handelsschule) nur dann als erstes Jahr der Berufsausbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet, wenn diese Schule zu einem dem Realschulabschluß gleichwertigen Abschluß führt. Die Absolventen einer zweijährigen Höheren Handelsschule besitzen aber bereits bei Eintritt in 7020* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 diese Schule die Fachoberschulreife und fallen deshalb nicht unter die vorgenannte Anrechnungs-Verordnung. Zwar wird von den Kammern als zuständige Stellen nach § 29 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes für diesen Personenkreis die Ausbildungszeit in der Regel um ein Jahr gekürzt, ein Rechtsanspruch — wie bei den Handelsschülern auf Grund der Anrechnungs-Verordnung — besteht aber nicht. Nach Erlaß der Berufsfachschul-Anrechnungs-Verordnung hat der Bund mit den Ländern Gespräche mit dem Ziele geführt, auch für Höhere Handelsschüler, Fachgymnasiasten und Fachoberschüler eine Anrechnungs-Verordnung zu erlassen. Wegen Vorbereitung der Neufassung der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung vom 4. Juli 1972 sind diese Bemühungen unterbrochen worden. Der Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft hat am 7. April 1978 im Koordinierungsausschuß Bund/ Länder für die Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen die Vertreter der Kultusministerien gebeten, die Bestrebungen zu unterstützen, eine Gleichbehandlung der Höheren Handelsschüler mit den Absolventen der zweijährigen Handelsschule sicherzustellen. Die Ländervertreter haben eine Prüfung und Stellungnahme zugesagt. Anrechnungs-Verordnungen und ihre Änderung bedürfen der Zustimmung des Bundesrates. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (Düren) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 45): Teilt die Bundesregierung nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts in Sachen Werbeaktion für die Margarinemarke Rama die Auffassung, daß bestimmte Wettbewerbspraktiken eines marktbeherrschenden Unternehmens erst dann verboten werden können, wenn der Wettbewerb schwerwiegend beeinträchtigt ist, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Berliner Kammergerichts in Sachen Werbeaktion für die Margarinemarke Rama für eine Novellierung des Kartellgesetzes? Das Kammergericht hat mit seiner Entscheidung vom 14. April 1978 die einstweilige Anordnung des Bundeskartellamtes, mit der die Werbeaktion für die Marke Rama nach § 22 GWB untersagt worden war, wieder aufgehoben. Die schriftliche Begründung des Kammergerichts für seine Entscheidung liegt bisher noch nicht vor. Dem Bundeskartellamt hat das Gericht in einer fernmündlich übermittelten Kurzbegründung mitgeteilt, daß es zwar von einer marktbeherrschenden Stellung des betreffenden Margarineherstellers ausgegangen sei, einen Mißbrauch im Sinne von § 22 GWB jedoch nicht als erwiesen angesehen habe. Nach dieser Information läßt sich allerdings noch nicht beurteilen, welche Anforderungen das Gericht im einzelnen an die Voraussetzungen für eine kartellbehördliche Verbotsverfügung bei mißbräuchlichen Behinderungspraktiken gestellt hat. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Haltung zur Anwendung und Fortentwicklung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen in ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 1977 zum ersten Hauptgutachten der Monopolkommission dargelegt (BT-Drucksache 8/702). Sie hat darin ihre mit der Monopolkommission übereinstimmende Auffassung bekräftigt, daß die Mißbrauchsaufsicht vorrangig gegen Behinderungsmißbrauch und Preisstrukturmißbrauch eingesetzt werden sollte, um in solchen Fällen machtbedingte Ungleichgewichte jedenfalls teilweise ausgleichen und damit die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb verbessern zu können. Die Bundesregierung ist sich der Problematik bewußt, die sich aus den bei der Mißbrauchsaufsicht notwendigen Beweisanforderungen einerseits und aus dem Erfordernis eines wirksamen Einschreitens gegen Verdrängungspraktiken andererseits ergeben kann. Wie in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigt, schließt die beabsichtigte Novellierung des Kartellgesetzes auch eine Verbesserung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen ein. Ob sich hierbei aus der Rama-Entscheidung des Kammergerichts neue Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer gesetzlichen Neuregelung des Mißbrauchsbegriffs, insbesondere bei Behinderungspraktiken, ergeben, kann erst abschließend geprüft werden, wenn die schriftliche Begründung des Gerichts vorliegt. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 46, 47 und 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung, daß in großen Mitgliedsländern in staatlichen oder staatlich gelenkten Betrieben Verluste, teilweise in Milliardenhöhe, aus der Staatskasse ausgeglichen werden, angesichts der Tatsache, daß nach den EG-Richtlinien nationale Subventionen untersagt sind? Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß darin schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen liegen? Was tut die Bundesregierung im Europäischen Ministerrat, um diese Verstöße gegen die EG-Regelungen abzustellen? Zu den Fragen B 46 und 47: Das Ausmaß der durch staatliche Beihilfen in einigen Sektoren verursachten Wettbewerbsverzerrungen gibt Anlaß zu ernster Sorge. Es besteht die Gefahr, daß in einigen Mitgliedsländern unrentable, überholte Produktionsstrukturen zu Lasten leistungs- und wettbewerbsfähiger Unternehmen in anderen EG-Ländern erhalten werden. In diesem Zusammenhang spielt die Subventionierung über staatliche Beteiligungen eine erhebliche Rolle. Zu Frage B 48: Die Bundesregierung hat sich stets entschieden gegen solche Subventionspraktiken ausgesprochen. Sie hat die EG-Kommission, die nach dem Vertrag darüber zu entscheiden hat, ob eine Beihilfe unter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7021* das grundsätzliche Verbot des Art. 92 Abs. 1 EWGV fällt oder ob eine der in Art. 92 Abs. 2 und 3 vorgesehenen Ausnahmebestimmungen anwendbar ist, wiederholt aufgefordert, nachdrücklich gegen die Beihilfen vorzugehen. Die Kommission darf sich nicht darauf beschränken, die den Privatunternehmen gewährten Hilfen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Vertrag zu prüfen, sondern sie muß auch einschreiten, wenn der Wettbewerb — wie es in wichtigen Sektoren wie Stahl, Schiffbau, Chemiefasern usw. der Fall ist — dadurch verfälscht wird, daß der Staat die Verluste staatlicher oder halbstaatlicher Unternehmen übernimmt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) : (Drucksache 8/1728 Fragen B 49 und 50) : Sieht die Bundesregierung in der „Rama"-Werbeaktion einen Verstoß gegen § 13 der Durchführungsverordnung zum Rabattgesetz? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, von § 13 der Durchführungsverordnung zum Rabattgesetz Gebrauch zu machen und die „Rama"-Werbeaktion zu verbieten? Die Union Deutsche Lebensmittelwerke hat dem Bundesminister für Wirtschaft erklärt, daß sie die Werbeaktion kurzfristig auslaufen lassen werde. Die Werbeaktivitäten würden ab sofort drastisch reduziert werden, soweit dies technisch noch möglich ist. Vor allem die besonders werbewirksamen Hinweise auf diese Aktion im Rundfunk und Fernsehen würden ab sofort erheblich eingeschränkt werden. Die Auslieferung von Margarine an den Handel mit dem Hinweis auf die Treuvergütung werde ab 8. Mai 1978 eingestellt werden. Nach Erklärung des Unternehmens ist dieser Zeitraum notwendig, um Produktion und Vertrieb auf neutrale Packungen umzustellen und damit die kontinuierliche Versorgung mit 500-g-Rama-Bechern sicherzustellen. Der Einsendeschluß der Gutscheine für die Verbraucher bleibt unverändert. . Auf Grund dieser Maßnahmen der Union werden die befürchteten nachteiligen Folgen für die Wettbewerbsstruktur des Margarinemarktes wesentlich abgeschwächt und insgesamt die Aktion nach Art und Umfang eingeschränkt. Damit hat sich die Frage einer Verbotsverfügung des Bundesministers für Wirtschaft nach § 13 der 1. DVO zum Rabattgesetz erübrigt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 51 und 52) : Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, die in dem in der Frankfurter Neuen Presse vom 29. März 1978 veröffentlichten Ergebnis einer von der amerikanischen Rockefeller-Stiftung finanzierten Studie führender Experten aus fünf großen Verbraucherländern zum Ausdruck kommt, worin vor den katastrophalen Folgen einer Öl- und allgemeinen Rohstoffknappheit in den 80er Jahren gewarnt wird und sogar ein Krieg um die Rohstoffquellen nicht ausgeschlossen wird, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Studie für ihre eigene Energiepolitik, insbesondere bezüglich der Substitutionsmöglichkeiten des Erdöls? Die Bundesregierung weist bereits seit langem auf die Risiken hin, die angesichts der Begrenztheit der Reserven der fossilen Energieträger, vor allem des Mineralöls, und der weltweit weiter steigenden Energienachfrage auch für unsere Energieversorgung bestehen. Über diese langfristigen Tendenzen der Energiemarktentwicklung herrscht heute weitgehend Übereinstimmung. Die in der Frage angeführten Ergebnisse der von der Rockefeller-Stiftung finanzierten Studie decken sich insofern mit den bekannten und allgemein akzeptierten Prognosen. Die Energiepolitik der Bundesregierung trägt diesen langfristigen Tendenzen Rechnung. Schwerpunkt der im Dezember 1977 verabschiedeten 2. Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung ist es folgerichtig, den langfristigen Zuwachs der Energienachfrage zu verringern, den Anteil der besonders risikoreichen Energieträger, besonders des Mineralöls, zurückzudrängen und das Angebot zur Dekkung der Nachfrage zu verbreitern und zu sichern. Die konkreten Maßnahmen, mit denen diese Ziele auf nationaler und internationaler Ebene angestrebt werden, sind in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung dargestellt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 53): Wie lange haben inzwischen die Arbeiten an dem Entwurf einer Verordnung gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes gedauert, und wann ist mit ihrer Verkündung zu rechnen? Bei der von Ihnen angesprochenen Frage handelt es sich um die seit mehr als einem Jahr laufenden Arbeiten an der sog. Bundesartenschutzverordnung nach § 22 Abs. 4 BNatSchG. Diese Verordnung bildet eine wichtige Grundlage für die Import-Export-Verordnung nach § 23 BNatSchG, für die z. Z. Material gesammelt wird. Die Arbeit an der neuen, sehr umfassenden Artenschutzverordnung nach § 22 BNatSchG ist sehr mühsam und zeitraubend. Dies ist u. a. begründet in der hohen Zahl der einheimischen gefährdeten Pflanzen und Tierarten, den unterschiedlichen Gefährdungsgraden und -ursachen, den unterschiedlichen Interessen der Betroffenen und der Verwaltungen sowie in der Notwendigkeit, eine praktikable Lösung zu finden. Nach Vorlage mehrerer Entwürfe und ihrer Erörterung in zahlreichen Besprechungen konnte jedoch inzwischen eine weitgehende Übereinstim- 7022* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 mung mit den zuständigen Fachleuten der Länder erzielt werden. Es bestehen daher gute Aussichten für einen Erlaß der Verordnung noch in diesem Jahr. Zur Import-Export-Verordnung nach § 23 BNatSchG ist jedoch anzumerken, daß der international bedeutsame Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tierarten sowie deren Teilen und hieraus gewonnenen Erzeugnissen bereits durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen mittels Handelsverboten und -kontrollen geregelt ist. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Übereinkommen als erster Mitgliedstaat der EG ratifiziert. Es ist seit dem 10. 6. 1976 in Kraft. Der nationalen ImportExport-Verordnung nach § 23 BNatSchG kommt daher nur eine ergänzende Funktion zu. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 54 und 55) : Bestehen die Gründe, die die Bundesregierung vor einigen Jahren veranlaßt haben, den Naturparkvereinen keine Zuschüsse mehr zu gewähren, fort? Beabsichtigt die Bundesregierung in den Fällen, in denen das Bundesland, in dem der Naturpark gelegen ist, 50prozentige Zuschüsse zu den Kosten des Einrichtungsplans für einen Naturpark gewährt, zur Restfinanzierung beizutragen oder Maßnahmen der Naturparkvereine aus dem Konjunkturförderungsprogramm zu bezuschussen? Zu Frage B 54: Ihre Frage geht von einer Voraussetzung aus, die nicht besteht. Der Verein Naturschutzpark e. V., Hamburg, erhält — wie in den Vorjahren — auch 1978 wieder einen projektbezogenen Zuschuß des Bundes in Höhe von 30 000 DM zur Pflege des internationalen Erfahrungsaustausches im Zusammenhang mit Fragen der Errichtung und Unterhaltung von Naturparken. Zu Frage B 55: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Haushaltsmittel für Naturparke ohne ausdrückliche fachgesetzliche Grundlage und zuletzt nur im Vorgriff auf die erwartete Finanzierungsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes zur Verfügung gestellt. Der Bundesrat hat dann die vom Deutschen Bundestag in Übereinstimmung mit der Bundesregierung vorgesehene gesetzliche Finanzierungsvorschrift abgelehnt, wonach der Bund Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bereitstellt, sofern dies im gesamtstaatlichen Interesse liegt oder der Erfüllung internationaler Verpflichtungen dienlich ist. Angesichts dieser Lage hat die Bundesregierung seither davon abgesehen, Mittel für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und damit auch von Naturparken bereitzustellen. Auch der Deutsche Bundestag hat sich bei der Beratung des Bundeshaushalts 1978 nicht entschließen können, einem Antrag aus seiner Mitte zu entsprechen, wonach für die Förderung von Naturparken zumindest zwei Millionen DM veranschlagt werden sollten. Da im übrigen auch die zur Zeit laufenden Konjunkturförderungsprogramme keine Mittel für derartige Zwecke vorsehen, kann sich die Bundesregierung derzeit nicht an der Finanzierung von Naturparken beteiligen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 56 und 57): Was ist bisher geschehen, um den Arbeitskräftebedarf des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes zu decken, und wie wird der Begriff der Zumutbarkeit einer Arbeitsaufnahme in diesem Bereich für Arbeitsuchende interpretiert, die bisher nicht in diesem Bereich tätig waren? Was ist unternommen worden, um sicherzustellen, daß der Arbeitskräftebedarf des Beherbergungs- und Gaststättengewerbes auch in der Ferienzeit gedeckt ist, und was wird geschehen, wenn die Bundesanstalt für Arbeit diese Aufgabe trotz der bestehenden Millionenarbeitslosigkeit nicht bewältigen sollte? Zu Frage B 56: Ende März 1978 überstieg auch im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Zahl der Arbeitslosen die Zahl der offenen Stellen erheblich. Den Arbeitsämtern waren zu diesem Zeitpunkt nur 10 537 offene Stellen für Gästebetreuer, aber 17 968 Arbeitslose und weitere 2 913 Arbeitsuchende aus diesen Berufen gemeldet. Der von den Berufsverbänden des Hotel- und Gaststättengewerbes angegebene Kräftebedarf, der zu einem guten Teil nur auf Schätzungen beruht, liegt allerdings erheblich höher. Die Bundesanstalt für Arbeit und ihre Dienststellen können aber nur zur Besetzung derjenigen offenen Stellen tätig werden, die ihr von den Arbeitgebern gemeldet worden sind. Die Bundesanstalt für Arbeit hat daher Verbindung mit dem Deutschen Hotel-und Gaststättenverband e. V. — DEHOGA — aufgenommen, um eine möglichst lückenlose Meldung der offenen Stellen zu erreichen. Für die Vermittlung von Arbeitnehmern in das Beherbergungs- und Gaststättengewerbe unterhält die Bundesanstalt für Arbeit die Zentrale und Internationale Fachvermittlungsstelle für Hotel- und Gaststättenpersonal in Frankfurt. Daneben bestehen regionale Fachvermittlungsstellen in Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Wiesbaden, Baden-Baden, Nürnberg und München. Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihre nachgeordneten Dienststellen mehrmals angewiesen, alle Möglichkeiten zur Vermittlung von Arbeitsuchenden in das Hotel- und Gaststättengewerbe auszuschöpfen und verstärkt auch Studenten, Schülern und anderen Personen, die eine zeitlich befristete Beschäftigung suchen, Tätigkeiten in der Gastronomie anzubieten. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß für arbeitslose Leistungsempfänger grundsätzlich auch eine Beschäftigung in diesem Wirtschaftszweig zumutbar ist. Hierbei sind allerdings — wie stets bei Fragen der Zumutbarkeit — die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berück- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7023* sichtigen. Beispielsweise kann eine Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe wegen der besonderen Lage der Arbeitszeit für den Arbeitnehmer unzumutbar sein, etwa wenn eine alleinstehende Arbeitslose aufsichtsbedürftige Kinder zu betreuen hat und während der in Betracht kommenden Arbeitszeit keine Betreuungsperson zur Verfügung steht oder wenn beide Ehegatten berufstätig sind und die Arbeitszeit jeweils in die Freizeit des anderen Ehegatten fällt, so daß ein Familienleben nicht mehr geführt werden kann. Die Bundesanstalt für Arbeit fördert auch die Teilnahme an Kursen zur Umschulung Arbeitsloser in Hotel- und Gaststättenberufe. Die Arbeitgeber des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie ihre Verbände haben die Möglichkeit, derartige Umschulungskurse einzurichten. Der überregionale Vermittlungsausgleich zur Besetzung offener Stellen, die in einem Arbeitsamtbezirk mit den vorhandenen Arbeitsuchenden nicht besetzt werden können, wurde kürzlich verbessert. Im Interesse einer wirksameren Vermittlung werden jetzt nicht mehr Arbeitsuchende für den überregionalen Ausgleich gemeldet, sondern offene Stellen im Rahmen des Ausgleichs anderen Arbeitsämtern bekanntgegeben. Damit ist sichergestellt, daß zahlreichen Arbeitsuchenden offene Stellen des Hotel-und Gaststättengewerbes bekannt werden. Zu Frage B 57: Auch dem erhöhten Arbeitskräftebedarf in der Ferienzeit wird mit den dargestellten Maßnahmen Rechnung getragen. Sollte der Arbeitskräftemangel in der Ferienzeit andauern, so werden die Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes, die in der Ferienzeit saisonale Beschäftigungsspitzen aufweisen, nicht umhinkommen, die Gesamtkonditionen der Beschäftigung den Bedingungen in der übrigen Wirtschaft anzupassen, um die Ausübung einer Tätigkeit im Hotel-und Gaststättengewerbe attraktiver zu machen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 58, 59 und 60) : Wieviel Arbeitsplätze sind im Rahmen des ABM-Programms der Bundesregierung im Bereich der öffentlichen Hand bisher genehmigt, und wieviel genehmigte Arbeitsplätze sind tatsächlich besetzt worden? Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie viele bereits für eine ABM-Maßnahme vermittelte Personen schließlich nicht eingestellt wurden, und welches die hauptsächlichen Gründe hierfür waren? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß viele im Rahmen des ABM-Programms geschaffene Arbeitsplätze im Bereich der öffentlichen Band auf Grund eines zu langwierigen und überbürokratisierten Einstellungsverfahrens nicht besetzt werden, und sieht sie gegebenenfalls Möglichkeiten, diesem Mißstand durch eine Verkürzung und Vereinfachung des Einstellungsverfahrens abzuhelfen? Als Allgemeine Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung (ABM) werden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten, nicht aber bestimmte Arbeitsplätze gefördert. Die Bundesanstalt für Arbeit erfaßt deshalb die Zahl der in ABM tatsächlich beschäftigten, zugewiesenen Arbeitnehmer und — seit Mai 1977 — die Zahl der Zuweisungen in ABM. 1977 waren durchschnittlich 37 754 zugewiesene Arbeitnehmer in ABM beschäftigt, 52 699 Arbeitnehmer wurden in der Zeit von Mai bis Dezember 1977 in ABM zugewiesen. Die öffentliche Hand ist erfahrungsgemäß beim weitaus größten Teil der ABM Träger der Maßnahme. Die Zahl der in ABM zugewiesenen Personen, die vom Träger oder Unternehmer nicht eingestellt werden, wird nicht statistisch erfaßt. Die Gründe, weshalb zugewiesene Arbeitnehmer nicht eingestellt werden, dürften weitgehend denen bei Vermittlungen außerhalb von ABM entsprechen. Der Bundesregierung ist nur von einem öffentlich-rechtlichen Träger außerhalb der Bundesverwaltung bekannt, daß bei ihm das Einstellungsverfahren längere Zeit in Anspruch nimmt. Sie könnte jedoch nur bei Bundesbehörden auf eine Beschleunigung des Einstellungsverfahrens hinwirken. Dafür bestand aber bislang keine Veranlassung. Schließlich liegt es im eigenen Interesse des Trägers oder Unternehmens, die Einstellung zügig durchzuführen, da für jede Arbeitsbeschaffungsmaßnahme eine Förderungsfrist festgelegt wird. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 61) : Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Aussagen zum Problem der Anrechnung von Ersatzzeiten, die durch Militärzeit und Kriegsgefangenschaften entstanden sind, nachdem vom Parlamentarischen Staatssekretär Buschfort auf Fragen des Abgeordneten Wüster (Drucksache 8/1612, Stenographischer Bericht vom 15. März 1978, Seite 6330/31) unter anderem erklärt wurde, daß grundsätzlich keine Nachteile in der Bemessung der Rentenhöhe für diesen Personenkreis entstehen, in dem Bericht der Bundesregierung (Drucksache 7/3054) aber gesagt wurde, daß außer den Nachteilen aus der Bewertung der Ersatzzeiten auch noch andere Nachteile für Heimkehrer aus dem Bestehen von Ersatzzeiten entstehen können, und welche Angaben lassen sich darüber im einzelnen machen? Zwischen meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Wüster (Drucksache 8/1612, Stenographischer Bericht vom 15. März 1978 S. 6330/6331) und den Aussagen im Bericht der Bundesregierung über die Beseitigung etwaiger Nachteile in der Rentenversicherung bei Personen mit langen Zeiten des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft vom 2. Januar 1975 — Drucksache 7/3054 — gibt es keinen Widerspruch. Die Antwort an Herrn Kollegen Wüster muß im Zusammenhang mit seiner Frage gesehen werden, in dieser war ausschließlich die Bewertung anrechenbarer Ersatzzeiten angesprochen. Insoweit bestätige ich meine Aussage, daß die ehemaligen 7024* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen durch die geltenden Vorschriften über die Bewertung der Ersatzzeiten grundsätzlich nicht benachteiligt werden. Es trifft zu, daß in dem von mir bereits zitierten Bericht der Bundesregierung auch andere Sachverhalte aufgezeigt sind, aus denen sich — jedenfalls aus der Sicht der Betroffenen — für die ehemaligen Kriegsteilnehmer und Kriegsgefangenen Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben können. Abgesehen davon, daß die Zahl der Personen, bei denen derartige Sachverhalte vorliegen, nicht groß ist — wie auch in dem Bericht dargelegt wird —, bedürfte die Charakterisierung dieser Sachverhalte als Nachteile noch in jedem Einzelfall der besonderen sozialpolitischen Würdigung. Im Vergleich zu der Frage der Bewertung der Ersatzzeiten haben diese Sachverhalte — auch im Bewußtsein der Betroffenen — nur eine geringere Bedeutung. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 62 und 63) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Wunsch der Länderministerpräsidenten (laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung vom 23. März 1978), die Vorschläge der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerpolitik noch einmal mit dem Bundeskanzler zu erörtern, obwohl die Bund-Länder-Kommission das Gesamtkonzept bereits einstimmig beschlossen hatte? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, auf eine schnelle Reform des rechtlichen Status der ausländischen Arbeitnehmer hinzuwirken, wie sie in den Vorschlägen der BundLänder-Kommission in der Frage der Integration der ausländischen Mitbürger enthalten sind? Die von der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik am 28. Februar 1977 verabschiedeten Vorschläge sind auch von der Länder-Arbeitsministerkonferenz am 25. April 1977 und von der Länder-Innenministerkonferenz am 22./ 23. Juni 1977 gebilligt worden. Ein Wunsch der Ministerpräsidenten der Länder, mit dem Herrn Bundeskanzler die Konzeption der Bund-Länder-Kommission zu erörtern, ist nicht bekannt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauck (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 64 und 65) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Computerbildschirmgeräte, wie sie jetzt in vielen Firmen eingeführt werden, Röntgenstrahlung oder sonstige gefährliche Strahlung außerhalb des sichtbaren Wellenlängebereichs aussenden, und ist sie gegebenenfalls bereit, Untersuchungen darüber anzustellen, welche Strahlenbelastung und damit verbundene gesundheitliche Schäden bei Personen auftreten können, die in der Nähe eines solchen Geräts arbeiten? Fallen solche Bildschirme unter die Röntgenverordnung, und wenn nein, wird die Bundesregierung bei einem entsprechenden Ergebnis der Untersuchungen diese Bildschirme in die Röntgenverordnung aufnehmen? Zu Frage B 64: Fernsehgeräte und Computer-Bildschirmgeräte unterliegen den Vorschriften der Röntgenverordnung. In dieser Verordnung ist festgelegt, daß derartige Geräte keine Röntgenstrahlen in gesundheitsgefährdender Dosis ausstrahlen dürfen. Auf Grund der unterschiedlichen Höhe der Beschleunigungsspannung kann das Problem nur bei Farbfernsehgeräten auftreten. Seit Inkrafttreten der Röntgenverordnung im Jahre 1973 sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Braunschweig, über 400 verschiedene Typen von Bildschirmgeräten überprüft worden. In keinem Fall wurde der nach der Röntgenverordnung zulässige Höchstwert an Röntgenstrahlung an der berührbaren Oberfläche des Gerätes erreicht. Zu Frage B 65: Neben der Typenprüfung durch die PhysikalischTechnische Bundesanstalt muß der Hersteller nach den Vorschriften der Röntgenverordnung die laufende Produktion auf Einhaltung der höchstzulässigen Strahlenwerte kontrollieren. Eine Gefährdung der Arbeitnehmer, die an Bildschirmgeräten arbeiten, durch Röntgenstrahlen ist wegen der vorgeschriebenen Maßnahmen nicht zu befürchten. Eine Schädigung der Gesundheit an Bildschirmarbeitsplätzen durch andere Strahlenarten ist nicht möglich. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 66, 67 und 68) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Kritik an den gegenwärtig angewandten statistischen Methoden zur Ermittlung der Arbeitslosen, die vor allem auch von maßgebenden Leuten aus der Bundesanstalt für Arbeit geübt wird, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung bereit, die gegenwärtige Arbeitslosenstatistik, die zwar im internationalen Vergleich hoch entwickelt ist, dahin gehend zu verändern, daß mehr Transparenz und mehr Information über das tatsächliche Arbeitslosenpotential erfolgt? Wie steht die Bundesregierung zur Einführung einer Fortschreibestatistik, die den Vorteil hätte, nicht nur über den Arbeitslosenbestand auszusagen, sondern auch über alle in einem Zeitraum von der Arbeitslosigkeit Betroffenen und die Dauer der Arbeitslosigkeit? Zu Frage B 66: Die Arbeitsmarktstatistik der Bundesanstalt für Arbeit liefert eine Fülle von aktuellen Bestands- und Bewegungsdaten zur Beurteilung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung betrachtet Äußerungen über die Arbeitsmarktstatistik nicht als Kritik an den gegenwärtig angewandten statistischen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 3025* Methoden, sondern vor allem als Beiträge zur Gewinnung zusätzlicher Informationen über den Arbeitsmarkt. Zu Frage B 67: Die Bundesanstalt für Arbeit hat nach Absprache mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits Ende 1976 eine weitergehende Aufgliederung der aktuellen monatlichen Bestandszahlen der Arbeitslosen vorgenommen. Dadurch wurde mehr Transparenz und ein differenzierteres Bild in der monatlichen Arbeitsmarktberichterstattung erreicht. Dem gleichen Zweck dienen auch die zahlreichen Untersuchungen über Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, deren Ergebnisse die Bundesanstalt für Arbeit in den „Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" veröffentlicht. Zu Frage B 68: Die halbjährlichen Sonderuntersuchungen der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeitslosen geben bereits eine sehr tiefgegliederte Information u. a. auch über die Dauer und das Risiko der Arbeitslosigkeit. In Heft 1 aus 1978 (Seite 58 ff.) der Amtlichen Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit wird die Dauer der Arbeitslosigkeit getrennt für Männer, Frauen, Deutsche, Ausländer, Arbeiter, Angestellte, Schwerbehinderte, nach der Berufsausbildung, Berufen, Wirtschaftszweigen sowie für Altersgruppen der Arbeitslosen ausgewiesen. In den Sonderuntersuchungen wird auch festgestellt, wie oft ein Arbeitsloser in einem zurückliegenden Zeitraum arbeitslos gewesen ist. Das Risiko, arbeitslos zu werden und die Dauer der Arbeitslosigkeit werden demnach bereits mit dem derzeitigen statistischen Instrumentarium transparent. Noch ausführlichere Ergebnisse könnten mit einer vollständigen Übernahme der Arbeitslosendatei auf elektronisch lesbare Datenträger erreicht werden. Hierbei muß jedoch Aufwand und zusätzlicher Nutzen einer entsprechenden Umstellung der Arbeitsmarktstatistik sorgfältig abgewogen werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 69) : Beabsichtigt die Bundesregierung, in absehbarer Zeit das Ladenschlußgesetz zu liberalisieren, und wenn ja, in welchem Umfang und wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Änderung der Ladenöffnungszeiten vorzuschlagen. Das geltende Ladenschlußgesetz ist ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher. Es stellt zwar für keine der drei Seiten eine optimale Lösung dar. Eine bessere Lösung, die alle Seiten befriedigen würde, ist aber bisher nicht gefunden worden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 70 und 71): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Diskussion um die Zulässigkeit der Aussperrung auf die wirtschaftliche Entwicklung, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Hat auch die Bundesregierung den Eindruck, daß durch die Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, wonach die Aussperrung nur „derzeit" eine zulässige Kampfmaßnahme im Rahmen tarifpolitischer Auseinandersetzungen sei, Verunsicherungen entstanden sind, und was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um diesen Verunsicherungen entgegenzuwirken? Zu Frage B 70: Ich möchte darauf hinweisen, daß die Aussperrung in der Zeit seit 1945 insgesamt keine große Bedeutung im Arbeitsleben hatte. Es ist daher nur natürlich und legitim, daß die Aussperrungsmaßnahmen der jüngsten Zeit Erörterungen über dieses Arbeitskampfmittel in der Offentlichkeit, insbesondere in interessierten Arbeitnehmerkreisen, ausgelöst haben. Nach Auffassung der Bundesregierung haben diese Diskussionen keine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung. Zu Frage B 71: Ich habe auf die von Ihnen genannten Fragen der Abgeordneten Kirschner (Bundestags-Drucksache 8/1689 Nr. A 58) und Engelsberger (Bundestags-Drucksache 8/1689 Nr. A 62) die geltende Rechtslage zur Aussperrung nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erläutert. Dabei habe ich ausgeführt, daß das Bundesarbeitsgericht die Aussperrung für eine zulässige Arbeitskampfmaßnahme hält, während die weitergehende Frage, ob die Aussperrung auch verfassungsrechtlich gewährleistet ist — d. h., ob der Gesetzgeber die Aussperrung verbieten oder wesentlich beschränken darf —, vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1975 ausdrücklich offengelassen worden ist; in dieser Entscheidung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Aussperrung nach geltendem Recht zulässig ist (vgl. Stenogr. Bericht über die 83. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. April 1978, S. 6606 und S. 6607). Es ist nicht ersichtlich, inwieweit aus einer zutreffenden Darstellung der geltenden Rechtslage Verunsicherungen entstehen könnten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 72): 7026* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Sozialstationen und Wohlfahrtsverbände nicht über ausreichendes Personal verfügen, um nach den geltenden Anforderungen des § 185 RVO die häusliche Krankenpflege sicherzustellen, und ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 185 RVO in dem Sinne vorzulegen, daß die Leistungen der häuslichen Krankenpflege über den dort bezeichneten Personenkreis hinaus auch von Angehörigen anderer pflegerischer Berufe mit einer entsprechenden Ausbildung erbracht werden können? Die Bundesregierung hat die Probleme, die Sie in Ihrer Frage ansprechen, eingehend geprüft. Sie ist der Auffassung, daß der Kreis der Personen, die zur Erbringung häuslicher Krankenpflege herangezogen werden können, sachgerecht erweitert werden sollte. Sie hat deshalb in dem Referentenentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der vor kurzem den beteiligten Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden ist, eine entsprechende Änderung des § 185 RVO vorgeschlagen. Damit soll auch einem Anliegen der Wohlfahrtsverbände weitgehend Rechnung getragen werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 73 und 74): Welches sind die neuesten Verhandlungsergebnisse seitens der Bundesregierung hinsichtlich der für 1979/1980 geplanten Auflösung der Waffenschule 10 auf dem NATO-Flugplatz Upjever? Besteht hinsichtlich der Erhaltung der zivilen Arbeitsplätze bei der Waffenschule 10 die Möglichkeit, daß Upjever Standort der zweiten Ausbildungsstufe für das Tornadosystem werden könnte? 1. Die F-104-Ausbildung in Upjever beginnt im Jahre 1979 auszulaufen. Als Folge ist die WaSLw 10 bis voraussichtlich 1980 aufzulösen. Der NATO-Flugplatz wird dann Drehscheibe für die fliegenden Kampfverbände F-4F/ RF-4E. In der Waffensystem-Werft F-4 wird die Instandsetzung der Luftfahrzeuge F-4F und RF-4E in den Materialerhaltungsstufen 1-4 durchgeführt. Durch die Drehscheibenfunktion für F/ RF-4 in Upjever wird es möglich, von den bei Auflösung der WaSLw 10 sonst verlorengehenden 357 zivilen Arbeitsplätzen 213 Dienstposten zu erhalten. 144 Dienstposten werden jedoch entfallen. Um Härten für das betroffene Zivilpersonal zu vermeiden, ist ein Bündel von Sozialmaßnahmen erarbeitet worden, die u. a. nach Ausschöpfen von Unterbringungsmöglichkeiten in Nachbarstandorten auch die Umwandlung von bisher Soldaten vorbehaltenen Dienstposten in zivile Stellen vorsehen. 2. Eine Nutzung von Upjever als Standort der zweiten Ausbildungsstufe für das Waffensystem Tornado kann nicht realisiert werden, da der für die gemeinsame Ausbildung mit den anderen Tornado-Partner-Ländern erforderliche Luftübungsraum und die notwendige Schießplatzkapazität in der Bundesrepublik nur unter Schwierigkeiten zur Verfügung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf das Problem der Lärmbelastung, das für die Offentlichkeit in Jever/Schortens stets von besonderer Bedeutung ist. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 75 und 76): Wie steht die Bundesregierung zu den Äußerungen des Justitiars des Bundesgesundheitsamts, Dr. Lewandowski, am 17. Februar 1978 anläßlich eines Managementseminars, daß in Abweichung vom Arzneimittelgesetz beabsichtigt ist, Exportzulassungen ohne Inlandszulassungen, Teilzulassungen bzw. vorbehaltliche Zulassungen sowie ein 2-Phasen-Zulassungsverfahren einzuführen, wobei nach der ersten Mängelrüge bei weiteren Beanstandungen der Arzneimittelzulassungsantrag kostenpflichtig abgewiesen werden soll, obwohl dies alles im Arzneimittelgesetz nicht vorgesehen ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutz des Patienten bei klinischer Prüfung abzubauen, da der Justitiar des Bundesgesundheitsamts am 17. Februar 1978 anläßlich eines Managementseminars die Untersuchungen des Strafrechtlers Prof. Dr. Fincke — unter welchen Voraussetzungen der kontrollierte klinische Versuch den Strafrechtstatbestand des vorsätzlichen Totschlags erfüllt — mit der Bezeichnung „juristische Eintagsfliege" abzuqualifizieren versucht haben soll, um die vielfach diskutierten, ethischen und strafrechtlichen Bedenken bei der Durchführung kontrollierter klinischer Versuche abzuschwächen? Zu Frage B 75: Die Zulassung, die das Bundesgesundheitsamt nach § 25 des Arzneimittelgesetzes erteilt, berechtigt zum Vertrieb des zugelassenen Arzneimittels im Geltungsbereich des Gesetzes. Eine Exportzulassung ist nicht vorgesehen, weil sich das Arzneimittelgesetz den allgemeinen Grundsätzen des deutschen öffentlichen Rechts entsprechend auf die Regelung des Inlandmarktes beschränkt. Ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel exportieren will, ohne sie auch im Geltungsbereich des Gesetzes in den Verkehr bringen zu wollen, ist jedoch nicht gehindert, die Zulassung zu beantragen. Es kann zweifelhaft sein, ob der Antragsteller einen Bearbeitungsanspruch hat. In der Praxis des Bundesgesundheitsamtes unter der Geltung des Arzneimittelgesetzes 1961 sind entsprechende Anträge beschieden worden. Einen gleichwertigen Prüfungs-, Qualitäts- und Sicherheitsstandard bei den für den Export wie bei den für den Inlandsvertrieb bestimmten Präparaten vorausgesetzt, dürften gegen eine Fortführung dieser Praxis auf Grund der berechtigten Exportinteressen der deutschen Industrie auch unter der Geltung des neuen Arzneimittelgesetzes keine Bedenken bestehen. Zulassungsanträgen kann auch teilweise oder unter Vorbehalten bzw. mit Auflagen entsprochen werden. Die Richtigkeit dieser Auffassung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 25 Abs. 2 i. V. m. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Liegen nämlich die Zulassungsvoraussetzungen nur zum Teil vor, würde die uneingeschränkte Versagung gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Die Zulassung unter Auflagen ist nach § 28 Abs. 1 Arzneimittelgesetz gerechtfertigt, Zulassungen unter Vorbehalt nach § 28 Abs. 3 i. V. m. § 30 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7027 Abs. 2 Nr. 2 Arzneimittelgesetz und § 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das Zweiphasen-Zulassungsverfahren soll sicherstellen, daß die vom Gesetz vorgesehene Frist von 4 Monaten für die Durchführung des Zulassungsverfahrens eingehalten werden kann. Es liegt auf der Hand, daß die Arbeitskapazität des Bundesgesundheitsamtes durch mehrfache Nachbesserung des ursprünglichen Zulassungsantrages so sehr in Anspruch genommen werden kann, daß andere vorbereitete Zulassungsanträge erst verspätet bearbeitet werden können. Dem soll die von Ihnen kritisierte Handhabung vorbeugen. Eire entsprechende Regelung ist in dem Entwurf einer Verordnung über das Verfahren bei der Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz aufgenommen worden, der als Referentenentwurf den Bundesressorts, den obersten Landesgesundheits- und Landesveterinärbehörden und den beteiligten Kreisen zugeleitet worden ist. Die Vorschrift ist als Kann-Vorschrift ausgestaltet, so daß für das Bundesgesundheitsamt ein Beurteilungsspielraum erhalten bleibt. Auch dieser Verfahrensgrundsatz ist dem Bundestags-Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit anläßlich seiner Sitzung am 28. September 1977 im Bundesgesundheitsamt vorgetragen worden und unwidersprochen geblieben. Zu Frage B 76: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Schutz des Patienten bei der klinischen Prüfung abzubauen. Die Diskussion einer These, die unterstellt, daß nicht zuletzt ethische Bedenken den Gesetzgeber veranlaßt hätten, auf den Wirksamkeitsnachweis zu verzichten, läßt nicht den Schluß auf mangelhaftes Engagement bei der Sicherung des sachgebotenen und gesetzlich vorgeschriebenen Patientenschutzes zu. Sowohl der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit als auch das Bundesgesundheitsamt und seine Mitarbeiter treten nachhaltig für einen optimalen Schutz des Patienten bei der klinischen Prüfung ein. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 77 und 78): Verfügt die Bundesregierung inzwischen über Informationen über den Fortgang der Arbeiten an der Planungsstudie, die am 12. November 1977 dem Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München, in Auftrag gegeben wurde, deren Ergebnisse Grundlage für die Erarbeitung einer Gesetzesvorlage zum Beruf des „nicht-ärztlichen Psychotherapeuten" sein werden, und bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, einen ersten Referentenentwurf — wie er seit langem angekündigt wird — vorzulegen? Inwieweit hat die Bundesregierung die Stellungnahmen der DGVT (Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie) und der DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie) in ihren Vorarbeiten zum genannten Gesetzentwurf berücksichtigt, und verfügt die Bundesregierung über weitere — insbesondere juristische — Gutachten, um Alternativen zur „Kammerregelung" für „nicht-ärztliche Psychotherapeuten" zu prüfen? Zu Frage B 77: Als Auftraggeber ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit über den Stand und den Fortgang der Arbeiten an dem genannten Forschungsvorhaben ständig informiert. Die Arbeiten werden zügig durchgeführt. Es ist damit zu rechrien, daß der Endbericht fristgerecht bis Ende August 1978 vorgelegt werden kann. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt einen ersten Entwurf für ein „Gesetz über den Beruf des Psychotherapeuten" Mitte dieses Jahres zur Diskussion zu stellen. Zu Frage B 78: Bei der Vorbereitung eines Gesetzentwurfs werden alle vorliegenden Stellungnahmen und Vorschläge von Fachgesellschaften und Berufsverbänden ausgewertet. Die Bundesregierung verfügt auch über juristische Gutachten, die sich mit berufsrechtlichen Fragen der nichtärztlichen Psychotherapeuten befassen. Sie prüft allerdings nicht Alternativen für eine Kammerregelung für nicht-ärztliche Psychotherapeuten. Auf eine Regelung von Fragen der Berufsausübung, insbesondere eines Zusammenschlusses der Berufsangehörigen in einer Körperschaft, wird sich das Gesetz nicht erstrecken. Der Bund besitzt nur eine Regelungskompetenz für die Zulassung zu den Heilberufen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 79): Denkt die Bundesregierung daran, durch ihre Verantwortlichen in den Fernsehgremien darauf hinzuwirken, daß ähnlich dem „7. Sinn" fachlich fundierte Fernsehspots gesendet werden, die sich den Problemen des Kindes und der Kindererziehung widmen? Die Bundesregierung arbeitet schon seit einigen Jahren verstärkt mit den Medien zusammen, um die vorhandenen Elternbildungsangebote freier und öffentlicher Träger zu unterstützen und zu ergänzen und dabei insbesondere auch solche Familien anzusprechen, die von den traditionellen Elternbildungsangeboten nicht erreicht werden. Ich erwähne die Aktion „Elternführerschein" oder die Serie „Erziehen ist nicht kinderleicht", die über das Fernsehen ausgestrahlt wurden und ein breites Echo fanden. Im kommenden Jahr wird die im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwikkelte Serie „Kopfball" über die ARD in 13 Folgen à 30 Minuten ausgestrahlt werden, die in unterhaltender Form Erziehungsprobleme anspricht und sich mit ihnen auseinandersetzt. Zur differenzierten Darstellung von Erziehungsproblemen und Möglichkeiten, sie zu lösen, bedarf es in aller Regel einer längeren Sendezeit. Fernsehspots dagegen eignen sich durchaus zum schlag- 7028* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 lichtartigen Verdeutlichen der Probleme von Kindern mit dem Ziel, Interesse und Engagement einer breiten Öffentlichkeit zu wecken. Im Rahmen der Aktion „Familie — jeder für jeden" des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit sind u. a. auch solche Fernsehspots geplant, die im Internationalen Jahr des Kindes ausgestrahlt werden sollen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 80) : Teilt die Bundesregierung die Meinung des Vorsitzenden des ärztlichen Arbeitskreises Rauchen und Gesundheit e. V., Prof. Dr. med. F. Schmidt, Mannheim, daß im Tabakrauch bisher mehr als 40 krebserzeugende Stoffe nachgewiesen wurden, die zum größten Teil mit dem Nebenstrom in die Umgebungsluft gehen, wo sie zwangsläufig auch von Nichtrauchern eingeatmet werden, und welche Schlußfolgerungen beabsichtigt sie bejahendenfalls hieraus sowie aus einer Studie der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu ziehen, die auf Grund von Untersuchungen an 13 000 Arbeitnehmern zu dem Ergebnis kommt, daß für eine der wichtigsten Berufskrankheiten — chronische Bronchitis — das Rauchen noch wichtiger ist als besondere Staubbelastung am Arbeitsplatz? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Tabakauch das Vorhandensein potentiell krebserregender Stoffe nachgewiesen worden ist. Sie geht auch davon aus, daß solche über den Nebenstrom in die Umgebungsluft abgegebenen Stoffe von Passiv-Rauchern eingeatmet werden können. In welchen Konzentrationen derartige Stoffe auf den Passiv-Raucher einwirken und welche Folgen damit für ihn eintreten können, bedarf jedoch noch eingehender Untersuchungen, bevor an evtl. Schlußfolgerungen gedacht werden kann. Die Bundesregierung wird deshalb, wie das z. B. zur Zeit in der Frage der Nitrosamine beim Bundesgesundheitsamt und dem Deutschen Krebsforschungsinstitut geschieht, die anstehenden Fragen durch wissenschaftliche Institutionen überprüfen lassen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 81 und 82) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anzeigen der Marga rineindustrie im „Spiegel" Nr. 15 und Nr. 16 und in der „Welt" vom 18. April 1978 unter dem Gesichtspunkt des § 17 Abs. 1 Nr. 5 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (Irreführung), unter dem Aspekt des Artikels 3 Abs. 2 des Vorschlags einer Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende und unlautere Werbung und unter dem Gesichtspunkt des deutschen Rechts über unlautere Werbung? Werden durch diese Art der Werbung andere Fette für die menschliche Ernährung, wie z. B. Butter, diskriminiert, und wird eine indirekte Art von vergleichender Werbung betrieben? Zu dem generellen Problem der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel habe ich mich auf Ihre beiden Fragen Nr. A 68 und A 69 der Frage- I stunde am 26./27. April 1978 (Drucksache Nr. 8/1728) geäußert. Hierzu gehört auch die spezielle Werbung für Margarine mit gesundheitlich ausgerichteten Aussagen. Mit dieser Frage sind neben den Bundesinstitutionen auch die obersten Landesgesundheitsbehörden befaßt, die für die Durchführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) und damit auch für die Durchsetzung der Verbote in den §§ 17 und 18 LMBG zuständig sind. Dieser Komplex wird auch in den Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der EG-Diät-Richtlinie in nationales Recht, die der Ausschuß für Jugend, Famile und Gesundheit des Deutschen Bundestages zum 31. Mai 1978 vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit erbeten hat, einbezogen werden. Ich bitte um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung der notwendigerweise breit angelegten Meinungsbildung nicht vorgreifen kann und daß sie zu den von Ihnen gestellten Einzelfragen zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellung nehmen kann. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 83 und 84) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Überprüfung des Bundesfernstraßenprogramms eine Höherstufung der B 271 zwischen Neustadt an der Weinstraße und Bad Dürkheim (von lb nach la) zu empfehlen? Wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Bundesbahnstrecke Neustadt an der Weinstraße—Bad Dürkheim von einer Stillegung verschont bleibt? Zu Frage B 83: Die Bundesregierung wird entsprechend § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 den Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anpassen. Die Arbeiten dazu sind im Gange. Das Ergebnis soll 1979 vorliegen. Zur Zeit ist noch nicht erkennbar, daß die angesprochene Maßnahme auf der B 271 dringlicher eingestuft werden muß. Zu Frage B 84: Die Entscheidung ist abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der Strecke und dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 85 und 86) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7029 * Hat die Deutsche Bundesbahn für den Jahresfahrplan 1978/79 einen Halt der Berlin- und Interzonenzüge in Hamburg-Bergedorf eingeplant? Wenn nein, welche Gründe haben sie zu dieser Entscheidung bewogen? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat mit Bezug auf Ihre zur Fragestunde am 15./16. Juni 1977 eingereichte Frage geprüft, ob in Hamburg-Bergedorf ein Halt für die Fernzüge von und nach Berlin sowie der DDR eingerichtet werden kann. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung sind die Bahnsteige zur planmäßigen Aufnahme haltender Züge mit den für diese Verkehrsbeziehungen gegebenen Zuglängen nicht lang genug, so daß mit Rücksicht auf die Sicherheit der Reisenden auf das Halten dieser Züge in Hamburg-Bergedorf verzichtet werden muß. Darüber hinaus würde durch das Halten dieser Züge die für Paß- und Zollkontrollen in fahrenden Zügen benötigte Zeit von etwa 30 Minuten so gekürzt, daß als Folge Standkontrollen in Büchen mit entsprechenden Zuglaufverzögerungen nicht ausgeschlossen werden könnten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 87): Kann ein Reisender der Deutschen Bundesbahn davon ausgehen, daß das von ihm aufgegebene Reisegepäck zeitlich zuverlässig am Bestimmungsbahnhof ankommt? Nach Repräsentativerhebungen der Deutschen Bundesbahn erreichen zur Zeit etwa 96 % der Reisegepäcksendungen den Zielbahnhof innerhalb von 24 Stunden. Da Reisegepäck nicht immer mit dem Zug befördert werden kann, mit dem die Reise durchgeführt wird, empfiehlt die Deutsche Bundesbahn, Reisegepäck 24 Stunden vor Reiseantritt aufzugeben. Dann kann der Reisende davon ausgehen, daß er das Reisegepäck bei Ankunft am Bestimmungsbahnhof vorfindet. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 88) : Unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen wäre die Bundesregierung bereit, die Westumfahrung von Singen (Hohentwiel) als verlegte und damit neue B 33 zu bauen? Im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist für den weiträumigen Verkehr eine große Westumfahrung von Singen im Zuge der Bundesautobahn A 81 vorgesehen, die die Verbindung vom Singener Kreuz zum schweizerischen Straßennetz beim Grenzübergang Bietingen in Richtung Thayngen-Schaffhausen herstellen wird. Die Realisierung dieser Maßnahme — in einer 1. Baustufe mit zunächst nur einer Fahrbahn — soll erfolgen, sobald die erforderlichen planerischen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit dem geplanten Bau der Autobahn A 81 hat die frühere Planung einer Westumfahrung von Singen im Zuge der Bundesstraße 33 ihre Dringlichkeit verloren. Sie ist deshalb im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen nur noch als eine Maßnahme des „möglichen weiteren Bedarfs" aufgenommen worden. Eine solche Verlegung der Bundesstraße 33 kann bei dieser Sachlage in der Baulast des Bundes praktisch nicht mehr in Betracht kommen, da es einer wirtschaftlichen Verwendung von Haushaltsmitteln widersprechen würde, wenn für den weiträumigen Verkehr in Richtung Schweiz sowohl eine Westumfahrung von Singen im Zuge der Bundesautobahn A 81 als auch eine Westumfahrung von Singen im Zuge der B 33 gebaut werden sollte. Von dieser Beurteilung des Sachverhaltes aus der Sicht des Bundes bleiben die Überlegungen der Stadt Singen unberührt, eine städtische Entlastungs- bzw. Erschließungsstraße auf der Trasse der früher geplanten Bundesstraße 33 zu führen und dafür Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen. Die dazu erforderliche Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums ist der Stadt Singen schon früher in Aussicht gestellt worden. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 89) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Schwerbehinderten, die Grundgebühr eines Telefonanschlusses für 100 v. H. erwerbsunfähige Schwerbehinderte, die nur per Telefon Kontakt mit der Außenwelt haben, ganz zu erlassen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem Anliegen Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung betrachtet es als gesellschaftspolitische Aufgabe, allen Mitbürgern, also auch älteren, hilfsbedürftigen und 100 % erwerbsunfähigen, die Einrichtung und Unterhaltung eines Fernsprechhauptanschlusses zu ermöglichen. Die Deutsche Bundespost hat als öffentliches Dienstleistungsunternehmen, das auf Grund gesetzlichen Auftrags nach eigenwirtschaftlichen Grundsätzen unternehmerisch handeln muß, den Sozialanschluß mit ermäßigter Anschließungs-, Übernahme- und monatlicher Grundgebühr eingeführt. Für diese Anschlüsse, die heute von mehr als 550 000 Teilnehmern in Anspruch genommen werden, nimmt sie jährliche Gebührenausfälle von rd. 43 Millionen DM in Kauf. In der Verwaltungsratssitzung am 26. April 1976 schlägt der Bundespostminister dem Verwaltungsrat darüber hinaus vor, den allein lebenden und behinderten Mitbürgern, die auf das Telefon als Kommunikationsmittel besonders angewiesen 7030* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenermäßigung von 30 freien Gebühreneinheiten pro Monat dort zu gewähren, wo der Nandienst eingeführt wird. So hat die Deutsche Bundespost schon immer im Zusammenhang mit ihren unternehmenspolitisch notwendigen Entscheidungen soziale Aspekte berücksichtigt. Sollten in Einzelfällen weitergehende Erleichterungen wie z. B. die vollständige Übernahme der Grundgebühr für Fernsprechhauptanschlüsse aus sozialen und fürsorgerischen Gründen notwendig sein, wären die notwendigen Maßnahmen von den zuständigen Sozialbehörden zu treffen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 90) : Gedenkt die Bundesregierung in Zukunft die neu zu errichtenden Telefonzellen behindertengerecht und so einzurichten, daß auch für kleine Kinder der Apparat erreichbar ist? Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Beseitigung baulicher und technischer Schwierigkeiten für Behinderte wird die Deutsche Bundespost die Möglichkeit zur Benutzung öffentlicher Fernsprecher für Behinderte schaffen. Eine Voraussetzung dazu war zunächst die Einführung des neuen Fernwahlmünzfernsprechers, dessen Bedienungselemente sowohl für Rollstuhlfahrer als auch für Kinder leichter erreichbar sind. Daneben wurden Fernsprechhauben entwickelt, die an Gebäudewänden befestigt oder auch freistehend aufgestellt werden können. Die Hauben sind an einer Seite offen und ermöglichen so ein dichtes Heranfahren des Rollstuhlfahrers an den Münzfernsprecher. Von diesen Hauben werden bis zum Ende dieses Jahres ca. 900 Stück eingerichtet sein. Die Aufstellungsorte werden grundsätzlich im Benehmen mit den örtlichen Vereinigungen der Behinderten ausgewählt. Der Fernwahlmünzfernsprecher und die Fernsprechhauben haben bei den Behinderten ein sehr positives Echo gefunden. Außerdem wird noch in diesem Jahr ein Wettbewerb für die Gestaltung von Fernsprechhäuschen stattfinden, die auch Behinderten im Rollstuhl zugänglich sind. Dabei sollen die einschlägigen DIN- Normen und die Gestaltungswünsche der Behindertenverbände ebenso berücksichtigt werden wie Erfahrungen, die mit ähnlichen Einrichtungen in Schalterhallen der Postämter der Deutschen Bundespost und bei ausländischen Fernmeldeverwaltungen gesammelt worden sind. Mit dem Erstellen und Erproben der Prototypen des Fernsprechhäuschens ist nach den derzeitigen Zeitplänen ab 1980 zu rechnen. Das rollstuhlgerechte Fernsprechhäuschen wird später an besonders geeigneten Schwerpunkten aufgestellt werden. Da bei allen öffentlichen Fernsprechstellen für Behinderte der Münzfernsprecher in einer geringeren Höhe angebracht wird, werden die Apparate auch für Kinder leichter erreichbar sein. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 91) : Ist die Bundesregierung zwischenzeitlich in der Lage, darüber Auskunft zu geben, wann die am 1. Januar 1977 in die Landeshauptstadt Wiesbaden eingegliederten Gemeinden des MainTaunus-Kreises (Naurod, Auringen, Medenbach, Breckenheim, Nordenstadt und Delkenheim) in den Telefonnahbereich oder in das Ortsnetz Wiesbaden aufgenommen werden, oder welche Gründe stehen einer solchen Auskunft entgegen? Auf Grund der vielen positiven Reaktionen im Bundesgebiet ist die Deutsche Bundespost bemüht, das neue Tarifsystem im Fernsprechdienst möglichst rasch einzuführen. Der Rahmenplan für die bundesweite Einführung sieht vor, daß Anfang 1980 bereits der Hälfte der Fernsprechkunden die Vorteile des neuen Tarifsystems zugute kommen. Für die übrigen Teilnehmer soll der Nandienst mit Ortszeitzählung Zug um Zug bis Ende 1982 eingeführt werden. Bei der Einführungsreihenfolge werden neben den technisch-betrieblichen Möglichkeiten auch die Gemeindestrukturen berücksichtigt, d. h., Gebiete, in denen sich Gemeinden auf mehrere Fernsprechortsnetze aufteilen, werden bevorzugt umgestellt. Angaben für die Umstellungszeitpunkte bestimmter Gebiete können erst gegen Ende 1978 gemacht werden, wenn die notwendigen Daten für alle 3 800 Ortsnetze ausgewertet sind. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 92) : Wird die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung über die Einführung des Fernkopierens als neuem Angebot der Deutschen Bundespost aus dem Bereich der neuen Kommunikationstechniken die mit der vor drei Jahren durchgesetzten Mischlösung bei der Einführung der Modems gemachten Erfahrungen berücksichtigen und dem freien Markt im Rahmen der von der Deutschen Bundespost festgesetzten Normen den Vorzug geben? Das Bundespostministerium bereitet z. Z. eine Verordnung für den sog. Telefaxdienst vor. Es ist beabsichtigt, die Vorschläge zu berücksichtigen, die von sachkundigen Vertretern verschiedener Hersteller- und Anwenderverbände erarbeitet worden sind. Für den Status der Fernkopierer ist eine Mischlösung beabsichtigt, d. h. sowohl posteigene als auch private Fernkopierer sollen für den Telefaxdienst zugelassen werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7031* Da die Teilnahme am Telefaxdienst die Verwendung gegenseitig verträglicher Fernkopiergeräte voraussetzt, haben die Deutsche Bundespost und Fachverbände gemeinsam für die Gerätezulassung Mindestanforderungen aufgestellt. Diesen Anforderungen liegen die internationalen Standards des CCITT (Comité Consultatif International des Télégraphique et Téléphonique) zugrunde. Für Fernkopierer, die noch nicht den neuen Normen entsprechen, wird — vergleichbar den privaten Modems im Direktrufnetz — eine ausgewogene Übergangslösung vorgesehen. Darüber hinaus sollen nicht normgerechte Fernkopierer für Spezialanwendungen als Zusatzeinrichtungen an Fernsprechanschlüssen weiterbetrieben werden können. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 99 und 100) : Wie wird sich der veränderte Dollarkurs bei der multilateralen Entwicklungshilfe im Haushalt 1978 und auf die Ansätze im Haushalt 1979 auswirken? Wie wird sich die Neubewertung der EG-Rechnungseinheit gegenüber der DM auf die entwicklungspolitischen Ansätze im EG-Bereich im Haushalt 1979 auswirken? Zu Frage B 99: Der veränderte Dollarkurs wirkt sich nur bei denjenigen Leistungen des multilateralen Bereichs aus, in denen die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in US-Dollar beziffert ist. Da die Kursentwicklung bis zum Jahresende 1978 noch nicht vorausgesehen werden kann, sieht sich die Bundesregierung nicht in der Lage, definitive Angaben zu machen. Nach dem derzeitigen Stand der Kursentwicklung dürfte mit einer Minderausgabe zwischen 25 und 40 Millionen DM bis zum Jahresende 1978 zu rechnen sein. Bei den Vorarbeiten zum Haushaltsentwurf 1979 findet die Kursentwicklung des US-Dollars Berücksichtigung, soweit Zahlungen in US-Dollar zu leisten oder Verpflichtungen in US-Dollar einzugehen sind. Die Meinungsbildung der Bundesregierung darüber wird erst mit der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1979 durch das Bundeskabinett abgeschlossen sein. Zu Frage B 100: Die Einführung der Europäischen Rechnungseinheit (ERE) anstelle der früher geltenden Rechnungseinheit (RE) findet bei der Gestaltung der Ansätze des Entwicklungshilfehaushalts 1979 (Einzelplan 23) für entwicklungspolitische Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft Berücksichtigung. Gegenwärtig werden keine besonders großen Veränderungen erwartet, da der 4. Europäische Entwicklungsfonds bereits in ERE vereinbart worden ist. Evtl. nötige Anpassungen wird die Bundesregierung mit dem Beschluß über den Haushaltsentwurf 1979 vornehmen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 101 und 102) : Welchen Anteil am Bruttosozialprodukt hat die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1977 erreicht? In welchem Umfange bleibt der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) am Bruttosozialprodukt im Jahr 1977 hinter der am 7. September 1977 von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Entwicklungspolitik der CDU/CSU gegebenen Schätzung zurück, und wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls diese Abweichung? Zu Frage B 101: Das Netto-Volumen der öffentlichen Zusammenarbeit (ODA) der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahre 1977 0,27 % des Bruttosozialproduktes (3,2 Mrd. DM). Zu Frage B 102: Die Bundesregierung hat Anfang September 1977 das Volumen der öffentlichen Zusammenarbeit für das Jahr 1977 auf 0,30 % des Bruttosozialproduktes geschätzt. Mit solchen Schätzungen sind naturgemäß erhebliche Unsicherheitsfaktoren außerhalb des Einflußbereiches der Bundesregierung verbunden. Die Abweichung von der Schätzung um 0,03 % des Bruttosozialproduktes beruht zu einem wesentlichen Teil auf Verzögerungen des Mittelabrufes durch die Entwicklungsländer, hervorgerufen durch administrative, wirtschaftliche und politische Faktoren, insbesondere bei einigen Großprojekten der finanziellen Zusammenarbeit. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 103, 104 und 105) : Wie hoch waren im Jahr 1977 die Minderausgaben im Einzelplan 23 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit? Bei welchen Titeln ist es in welchem Umfang und aus welchen Gründen zu Minderausgaben gekommen? Wie werden sich die Zusagen der Bundesregierung auf der Genfer Schuldenkonferenz vom März 1978 auf das Zinsverrechnungskonto, den gesamten Bundeshaushalt, den Einzelplan 23 — insbesondere auf den Umfang der finanziellen Zusammenarbeit — auswirken? Zu Frage B 103: Die Minderausgaben des Einzelplans 23 im Jahre 1977 betragen Brutto 176,2 Millionen DM. Dem stehen Mehrausgaben in Höhe von 18 Millionen DM gegenüber, so daß sich eine Netto-Minderausgabe von 158,2 Millionen DM ergibt. 3032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 Zu Frage B 104: Titel Minderausgaben Begründung in Millionen DM 23 02/532 03 0,5 Relative späte Verkündung des Haushaltsgesetzes. Neue Werkverträge konnten erst ab August 1977 geschlossen werden. Planung und Forschung 23 02/666 01 Finanzhilfe Griechenland 0,5 Verzögerung bei Abrufen der EG und unterschiedliche Kursbewegung. 23 02/681 01 0,5 Keine nennenswerten Zahlungen angefallen. Krisenhilfe für deutsche Fachkräfte 23 02/685 09 Entwicklungshelfergesetz 1,0 Gesetzliche Leistungen in geringerem Maße in Anspruch genommen, als nach der Arbeitsmarktlage erwartet. 23 02/686 01 4,0 Nicht rechtzeitige Rückmeldung von zugewiesenen Mitteln zum Jahresende durch eine der projektabwickelnden Stellen. Technische Zusammenarbeit 23 02/686 03 Sozialstrukturhilfe 4,2 Träger konnten Maßnahmen nicht in vollem Umfang realisieren, wegen Verzögerung Projektablaufs Mittelabfluß erst 1978. 23 02/686 04 Gesellschaftspolitische Bildung 3,0 23 02/686 10 2,8 Engpaß bei der Anwerbung genügend qualifizierten Deutscher Entwicklungsdienst Personals. 23 02/686 26 Nahrungsmittelhilfe 13,6 Mengenverpflichtung erfüllt. Minderausgabe auf Grund niedriger Weltmarktpreise. 23 02/686 34 Einzelmaßnahmen UN 0,5 Verzögerung von Auszahlungen durch Abstimmungsschwierigkeiten mit UN-Zentrale und Regionalkommission sowie Schwierigkeiten bei Expertengewinnung in gegenwärtiger deutscher Arbeitsmarktsituation. 23 02/686 39 2,0 Vorgesehene Programme mußten reduziert werden. Ausbildung deutscher Fachkräfte 23 02/686 04 4,2 Änderung des US-Dollarkurses. Afrikanische Entwicklungsbank 23 02/636 05 1,2 Änderung des US-Dollarkurses. Interamerikanische Entwicklungsbank 23 02/636 07 Internationaler Agrarfonds 7,7 Änderung des US-Dollarkurses. 23 02/866 01 123,8 Verzögerung des Mittelabrufs aus Verpflichtungsermächtigungen (VE) früherer Jahre durch Empfängerländer. Im Vergleich zu jährlich bewilligtem VE- Volumen und den daraus bis zur Auszahlung kumulierten Alt-Verpflichtungen, stellt diese Minderausgabe eine geringe Schwankung dar. Finanzielle Zusammenarbeit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 88. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. April 1978 7033* Titel Minderausgaben in Millionen DM Begründung Titelgruppe 2 Wiedereingliederungshilfen 4,6 Angebotene Maßnahmen wurden bislang von der Türkei nicht in vorgesehenem Umfang in Anspruch genommen. Sonstige 0,6 (im einzelnen unter 0,5 Mio. DM) 23 02/896 02 EG-Entwicklungsfonds 1,5 Geringere Abrufe der EG. Zu Frage B 105: In quantitativer Hinsicht sind die Auswirkungen noch nicht abzuschätzen, da die Bundesregierung zunächst mit einzelnen Empfängerländern Verhandlungen führen muß. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 106 und 107): Hält es die Bundesregierung für angebracht, daß zur Evaluierung des Entwicklungshilfeprojekts Fernmeldewesen Südkorea, bei dessen Durchführung die Deutsche Bundespost eine entscheidende Rolle spielte, u. a. auch Fachleute ausländischer Privatfirmen herangezogen wurden? Welche besonderen Gründe haben das Inspektionsreferat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bewogen, dafür zwei Vertreter norwegischer Consulting-Firmen heranzuziehen? Zu Frage B 106: Die Bundesregierung ist bei den umfassenden systematischen Untersuchungen von Projekten der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit, die unter allen in Betracht kommenden entwicklungspolitischen und fachlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden, darauf angewiesen, externen Sachverstand für Spezialfragen hinzuzuziehen. Um eine unabhängige Beurteilung zu erreichen, werden Fachgutachter in das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit geleitete Team berufen, die weder mit der Vorbereitung noch mit der Durchführung des zu untersuchenden Projekts in einem Zusammenhang standen oder in eine Geschäftsverbindung zu bringen sind. Soweit auf dem inländischen Markt derartige Spezialisten nicht gewonnen werden können, wird auf ausländische Institutionen zurückgegriffen. Hierzu gehören auch Consultings im Ausland, aus deren Mitarbeiterkreis Fachgutachter ausgesucht werden. Die ausländische Consulting wird nicht als Firma zu einer Studie beauftragt, sondern die Consulting erhält den Auftrag, den entsprechenden Mitarbeiter für die Inspektion zu den von der Bundesregierung festgelegten Terms zur Verfügung zu stellen. Für die ausländische Institution — Consulting — gelten dieselben strengen Voraussetzungen wie im Inland, d. h., die Objektivität des Gutachters muß gewährleistet sein. Zu Frage B 107: Das unter Leitung eines Mitarbeiters des Inspektionsreferates des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit stehende Untersuchungsteam setzte sich aus zwei deutschen und zwei norwegischen Gutachtern sowie einem Gutachter des OECD-Development Centre zusammen. Die norwegische Consulting NORCONSULT wurde für den Spezialbereich der Telefon- und Telex-Technik sowie der damit zusammenhängenden Organisations-, Planungs-, Ausbildungs- und Managementfragen gewonnen, weil dadurch garantiert war, daß ein von der bisherigen, Planung und Durchführung des Projektes sowie von in- und ausländischen Lieferinteressen unberührtes Urteil zu erzielen war. Zahlreiche Aufträge der Internationalen Fernmeldeunion — UIT — sowie nationaler und internationaler Stellen ergaben die Präferenz für diese von nationalen Telefon- und Telex-Organisationen unabhängig arbeitende, international renommierte norwegische Fachinstitution. Um die Besonderheiten einer gegebenenfalls auf deutscher Seite bevorzugten Technik gebührend zu berücksichtigen, gehörte dem Inspektionsteam außerdem ein von der deutschen Telepost Consulting — DETECON — gestellter Gutachter für den Bereich Telefon- und Telex-Technik ebenfalls an. Die Fachleute sind zu einer übereinstimmenden Beurteilung gelangt, deren Objektivität gerade in dem Erfahrungsaustausch zwischen der deutschen und norwegischen Consulting hervortritt.
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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

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Rede von Dr. Herbert Czaja
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatsminister, kann man aber dann angesichts der Note des Auswärtigen Amts vom 16. Januar 1975 und der darin festgestellten und von den Alliierten gebilligten Mitarbeit der Bundesrepublik Deutschland bei der Akkreditierung des sowjetischen Generalkonsuls in Berlin (West) davon ausgehen, daß die Aufnahme des Generalkonsuls in das amtliche Verzeichnis der konsularischen Vertretungen im vollen Einklang mit den Bestimmungen des Viermächteabkommens über die Bindungen des Landes Berlin an die Bundesrepublik Deutschland erfolgte?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, davon gehe ich aus.

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    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

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