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    Plenarprotokoll 8/87 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 87. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 6867 A Fragestunde — Drucksache 8/1728 vom 21. 04. 1978 — Einschmuggeln von Waffen und Sprengstoff in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim MdlAnfr A2 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Weber (Köln) SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 6867 D, 6868 A, B, C ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 6868 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 6868 B Äußerungen des Bundeskanzlers über die Bekämpfung des Terrorismus MdlAnfr A14 21.04.78 Drs 08/1728 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6868 C, D, 6869 A, B, C ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . 6868 D, 6869 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 6869 A ZusFr Dr. Eyrich CDU/CSU 6869 C Lockerung der Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen MdlAnfr A4 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A5 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 6869 D, 6870 B, C ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 6869 D, 6870 A, B, C Kritik an den Programmen des Bundesforschungsministeriums MdlAnfr A7 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Steger SPD Antw StSekr Haunschild BMFT . . . . 6870 C, 6871 A, B ZusFr Dr. Steger SPD . . . . 6870 D, 6871 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 Sonderausbildungsgänge für lernbehinderte Jugendliche sowie Vereinheitlichung der Sonderausbildungsgänge für Fachwerker und Werker MdlAnfr A8 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A9 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 6871 B, D, 6872 A, 13, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 6871 C, D, 6872 B, C Beitrag der Sowjetunion, der DDR und anderer Länder des Warschauer Pakts zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung der Entwicklungsländer MdlAnfr A87 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Todenhöfer CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . . . . . . 6872 D, 6873 A, B, C, D, 6874 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 6872 D, 6873 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 6873 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 6873 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . . . 6873 D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 6873 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6874 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 6874 B Inhalt, Umfang und Zielsetzungen der sowjetischen Entwicklungspolitik gegenüber Entwicklungsländern in Afrika, Asien, Lateinamerika und Ozeanien MdlAnfr A89 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Marx CDU/CSU Antw PStSekr Brück BMZ . . . . 6874 B, C, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 6874 B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 6874 C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 6874 D Einführung der in den Niederlanden eingesetzten „Schnupper-Pfähle" zur schnellen Ermittlung von Luftverschmutzern MdlAnfr A10 21.04.78 Drs 08/1728 Wittmann (Straubing) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 6875 A Kurzbezeichnungen für die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A13 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 6875 C, 6876 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 6875 D, 6876 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6876 B ZusFr Nordlohne CDU/CSU 6876 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 6876 C Konsequenzen aus einer Fernsehsendung über die Bevölkerungsentwicklung: „Kraftproben — Sterben die Deutschen aus?" MdlAnfr A15 21.04.78 Drs 08/1728 Nordlohne CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 6876 D, 6877 A, B ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . 6876 D, 6877 A ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . . 6877 B Sicherheitspolitische Observierung der Industriegewerkschaften des DGB MdlAnfr A16 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6877 C, D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 6877 C, D Mißbrauch der Ausländern gewährten Rechte durch Aufruf zur Einführung eines verfassungswidrigen Diktaturmodells MdlAnfr A17 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Wernitz SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 6878 A, B, C ZusFr Dr. Wernitz SPD 6878 B Volkswirtschaftliche Vorteile aus den Steuervergünstigungen der Flick-Gruppe nach § 6 b EStG für die Bundesrepublik Deutschland sowie Überprüfung des Vorschlags einer Obergrenze der Steuervergünstigungen MdlAnfr A28 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A29 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Haehser BMF 6878 D, 6879 A, B, C ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . 6879 A, B, C ZusFr Gobrecht SPD . . . . . . . . 6879 C Konkretisierung der „gesundheitspolizeilichen Anforderungen" in § 30 Abs. 1 Buchstabe b der Gewerbeordnung MdlAnfr A37 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 6879 D, 6880 A, B ZusFr Dr. Schöfberger SPD 6880 A Verzicht auf die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe MdlAnfr A38 21.04.78 Drs 08/1728 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A39 21.04.78 Drs 08/1728 Hauser (Krefeld) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6880 B, D, 6881 A, B, C, D, 6882 A, B ZusFr Hauser (Krefeld) CDU/CSU 6880 D, 6881 A ZusFr Sieler SPD 6881 B Deutscher Bundestag — 8.. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 III ZusFr Spitzmüller FDP 6881 C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . 6881 C ZusFr Dr. George CDU/CSU 6881 D ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 6882 A ZusFr Kirschner SPD . . . . . . . 6882 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 6882 B Aufbau einer Datenbank im Bundesarbeitsministerium mit personenbezogenen Daten der renten-, kranken- und arbeitslosenversicherten Bürger als Planungsinstrument MdlAnfr À41 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A42 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 6882 C, D, 6883 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 6882 D, 6883 A ZusFr 'Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 6883 A Gleiche Ausweise für alle Schwerbehinderten MdlAnfr A43 21.04.78 Drs 08/1728 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6883 B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU 6883 B Auswirkungen des Kostendämpfungsgesetzes auf dem Arzneimittelmarkt; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Apotheker MdlAnfr A44 21.04.78 Drs 08/1728 Sieler SPD MdlAnfr A45 21.04.78 Drs 08/1728 Sieler SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 6883 C, D Staatliche Genehmigungspflicht für die entschädigungslose Mitwirkung Jugendlicher in kulturellen oder sportlichen Vereinen MdlAnfr A47 21.04.78 Drs 08/1728 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A48 21.04.78 Drs 08/1728 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 6884 A, B, C, D, 6885 A, B, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . 6884 B, C, D, 6885 A ZusFr Dr. George CDU/CSU . . . . . . 6885 A ZusFr Dr. Pinger CDU/CSU . . . . . . . 6885 B. ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . 6885 C Haushaltsdefizit der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 MdlAnfr A49 21.04.78 Drs 08/1728 Stutzer CDU/CSU . Antw PStSekr Buschfort BMA 6885 D, 6886 A, B ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . 6886 A, B Einsatz einer aus ehemaligen Bundeswehrangehörigen aufgestellten Miliz in Spannungsgebieten und zur Bekämpfung der Terroristen MdlAnfr A52 21.04.78 Drs 08/1728 Gerstl (Passau) SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6886 C, D ZusFr Gerstl (Passau) SPD 6886 C, D Versetzung von Hauptfeldwebeln der Bundeswehr MdlAnfr A57 21.04.78 Drs 08/1728 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A58 21.04.78 Drs 08/1728 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 6886 D, 6887 B, C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 6887 A, B Nächste Sitzung 6887 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . ..6889* A Anlage 2 Radioaktive Strahlung von Fliesen in Wohnräumen MdlAnfr A13 10.03.78 Drs 08/1612 Niegel CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 6889* C . Anlage 3 Radioaktive Strahlung von Fliesen in Wohnräumen MdlAnfr A13 10.03.78 Drs. 08/1612 Niegel CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 6889* D Anlage 4 Lieferung von Uran aus den USA MdlAnfr A6 21.04.78 Drs 08/1728 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . .6890* B Anlage 5 Nichtregistrierung eines Hinweises auf eine konspirative Wohnung in Hatters-heim beim Bundeskriminalamt sowie Sicherstellung der Erfassung von Hinweisen aus der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Fahndung nach Terroristen MdlAnfr A11 21.04.78 Drs 08/1728 Schwarz CDU/CSU MdlAnfr A12 21.04.78 Drs 08/1728 Schwarz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoelér BMI . 6890* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 Anlage 6 Schwierigkeiten bei der Anwendung der Erläuterungen zur Steuererklärung und zum Lohnsteuerjahresausgleich durch die Steuerpflichtigen; Versteuerung von Streikgeldern und Streikunterstützungen MdlAnfr A20 21.04.78 Drs 08/1728 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A21 21.04.78 Drs 08/1728 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6890* D Anlage 7 Verkaufsabsichten der VEBA-Wohnungsbau GmbH in Mülheim sowie weitere Verkaufsabsichten der VEBA in anderen Bereichen der Gesellschaft MdlAnfr A24 21.04.78 Drs 08/1728 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A25 21.04.78 Drs 08/1728 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6891* Anlage 8 Abbau der ungleichen Besteuerung der einzelnen Gruppen der Erwerbstätigen MdlAnfr A26 21.04.78 Drs 08/1728 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A27 21.04.78 Drs 08/1728 Lampersbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6891* D Anlage 9 Zahlung von Waisenrenten an nach der bestehenden Hochschulzugangsregelung wartende Studienbewerber über das 25. Lebensjahr hinaus MdlAnfr A36 21.04.78 Drs 08/1728 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6892* B Anlage 10 Auswertung der internationalen Erfahrungen mit der Gesetzgebung für Sozialbilanzen MdlAnfr A40 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6892* C Anlage 11 Wiedereingliederungsbeihilfen für nicht bedürftige Arbeitsuchende MdlAnfr A46 21.04.78 Drs 08/1728 Peters (Popp. enbüll) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6892* D Anlage 12 Bezuschussung der Familienheimfahrten von Bundeswehrangehörigen bei Benutzung des eigenen Pkw; Mietbeihilfen an unverheiratete Soldaten MdlAnfr A50 21.04.78 Drs 08/1728 Möllemann FDP MdlAnfr A51 21.04.78 Drs 08/1728 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6893* A Anlage 13 Haushaltsmittel des Bundesverteidigungsministeriums für Dienstreisen von Referenten der Personalabteilung zu Personalgesprächen; Zustellung der Versetzungsverfügungen an Offiziere MdlAnfr A53 21.04.78 Drs 08/1728 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A54 21.04.78 Drs 08/1728 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6893* B Anlage 14 Entwicklung der Fußgängerzonen sowie Maßnahmen gegen die Entvölkerung der Innenstädte abends und an Wochenenden SchrAnfr B93 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B94 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStStekr Dr. Sperling BMBau . 6893* C Anlage 15 Gespräche mit der DDR über den Abbau der Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze SchrAnfr B95 21.04.78 Drs 08/1728 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B96 21.04.78 Drs 08/1728 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 6894* B Anlage 16 Konsequenzen für geförderte Projekte der Kohleverflüssigung und -vergasung durch die Entdeckung hochwirksamer Katalysatoren am israelischen Weizmann-Institut SchrAnfr B97 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6894* C Anlage 17 Tätigkeit von IAEO-Inspektoren aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B98 21.04.78 Drs 08/1728 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6894* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 6867 87. Sitzung Bonn, den 26. April 1978 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 84. Sitzung, Seite 6660* C, 7. Zeile des 2. Absatzes: Statt („US-Messemagazin") ist („UZ-Messemagazin") zu lesen. 86. Sitzung, Seite 6720 C, 6. Zeile des 3. Absatzes: Statt „Teil II" ist „Teil III" zu lesen. 86. Sitzung, Seite 6762 A, Zeile 26: Statt „Verfahren" ist „Verlangen" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 26.4. Dr. Ahrens ** 27. 4. Dr. Aigner * 27. 4. Alber ** • 27. 4. Amrehn ** 27. 4. Dr. Bardens ** 27. 4. Bindig 26.4. Blumenfeld * 27. 4. Böhm (Melsungen) ** 27. 4. Frau von Bothmer ** 27. 4. Brandt 27. 4. Büchner (Speyer) ** 27. 4. Dreyer 26.4. Dr. Enders ** 27. 4. Dr. Evers ** 27.4. Flämig * 27. 4. Dr. Fuchs * 26.4. Dr. Geßner ** 27. 4. Handlos ** 27. 4. von Hassel 26.4. Dr. Holtz ** 27. 4. Ibrügger * 27. 4. Dr. h. c. Kiesinger 27. 4. Dr. Klepsch * 27.4. Lagershausen ** 27. 4. Landré 27. 4. Lange * 23. 4. Lemmrich ** 27. 4. Lemp * 27. 4. Dr. Lenz (Bergstraße) 26. 4. Ludewig 26. 4. Luster * 27.4. Marquardt ** 27. 4. Mattick ** 27. 4. Dr. Mende ** 27.4. Milz ** 27. 4. Mischnick 27. 4. Dr. Müller ** 27.4. Müller (Mülheim) * 27. 4. Pawelczyk 26. 4. Dr. Pfennig ** 27. 4. Reddemann ** 27. 4. Dr. Reimers 26. 4. Dr. Ritz 26.4. Dr. Schäuble ** 27. 4. Scheffler ** 27. 4. Schmidhuber ** 27. 4. Schmidt (München) * 27. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 27.4. Schreiber * 27. 4. Schulte (Unna) ** 27. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 27. 4. Dr. Schwörer * 27. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 27. 4. Dr. Vohrer ** 27.4. Voigt (Frankfurt) 26. 4. Frau Dr. Walz * 27. 4. Wawrzik * 27. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Wendig 27. 4. Dr. Wörner 27. 4. Würtz * 27.4. Zebisch ** 27. 4. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (80. Sitzung, Seite 6312 B) : Ihre Zusatzfrage ob es möglich sei, daß Fliesen mit radioaktiver Strahlung, die über dem Belastungswert für die einzelne Person liegt, in der letzten Zeit Verwendung gefunden haben, und wie dem vorgebeugt werden könne, beantworte ich wie folgt: Die im Verband der keramischen Fliesenindustrie zusammengeschlossenen Fliesenhersteller unseres Landes haben in einer Presseveröffentlichung am 28. 2. 1978 erklärt, daß sie bei der Fliesenherstellung keine Glasuren oder Farbkörper mit uranhaltigen Zusätzen verwenden. Diese Aussage wurde auch durch die Überwachungsmessungen, die ich in meiner Antwort auf eine Zusatzfrage des Kollegen Dr. Kunz erläutert habe, bestätigt. Soweit bei importierten Fliesen Glasuren oder Farbkörper mit uranhaltigen Zusätzen festgestellt worden sind, gaben die Meßwerte in keinem Fall Anlaß zu der Besorgnis, daß durch die Verwendung dieser Fliesen einzelne Personen einer Strahlenbelastung oberhalb der zulässigen Grenzwerte ausgesetzt werden könnten. Diese Aussage ist auch durch die jüngsten in den vergangenen Wochen durchgeführten Überwachungsmessungen bestätigt worden. Es liegen somit keine Erhebungsergebnisse vor, die die von Ihnen geäußerte Vermutung stützen würden. Um jedoch unnötige Strahlenexpositionen zu vermeiden, ist die Bundesregierung bemüht, über die Strahlenschutzgremien der Europäischen Gemeinschaften und der OECD zu erreichen, daß die ausländischen Fliesenhersteller dem Beispiel des Verbandes der keramischen Fliesenindustrie unseres Landes folgen. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (80. Sitzung, Seite 6312 C) : Ihre Zusatzfrage, wie die Kontrolle der importierten Fliesen erfolge und welcher Anteil dabei kontrolliert werde, beantworte ich wie folgt: Die Einfuhr keramischer Wandfliesen, deren Urangehalt unterhalb der Grenzwerte liegt, die nach der Strahlenschutzverordnung genehmigungs- 6890* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 und anzeigefrei verwendet werden dürfen, unterliegt der Anzeigepflicht. In der Anzeige wird u. a. die Herkunft und der Empfänger der Fliesen angegeben. Die Überwachung der Einfuhr obliegt dem Bundesminister der Finanzen oder den von ihm bestimmten Zolldienststellen. Die Anzeigen werden vom Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft ausgewertet und die Auswertungsergebnisse dem Bundesminister des Innern mitgeteilt. Unabhängig von dieser administrativen Überwachung lassen der Bundesminister des Innern durch das Bundesgesundheitsamt Berlin und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer durch ihre Landesmeßstellen den Urangehalt keramischer Wandfliesen stichprobenartig quantitativ überwachen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß bereits visuell eine Vorauswahl „verdächtiger" Fliesendekors getroffen werden kann, da sich Uranglasuren durch besonders intensive Farbtöne auszeichnen. Weil auf Grund dieser Erfahrung die Stichproben gezielt ausgewählt werden könen, wird die physikalische Überwachung wesentlich erleichtert und in ihrer Effektivität gesteigert. Die Zahl der importierten Fliesendekore, die durch Stichproben einer physikalischen Überwachung unterzogen wurden, ist höher als die Zahl der Fliesendekore, deren Einfuhr nach den Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung angezeigt worden ist. In Anbetracht der Tatsache, daß nur noch bei einem relativ geringen Teil der importierten keramischen Wandfliesen Uranglasuren vorgefunden werden, und der bisherigen Erfahrung, daß in keinem Fall bei Verwendung dieser Fliesen eine Strahlengefährdung von Personen zu befürchten war, muß der Umfang der derzeit durchgeführten administrativen und physikalischen Kontrollen als ausreichend angesehen werden. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage A 6) : Auf Grund welcher amerikanischer Zusagen hat Bundesforschungsminister Dr. Hauff sich gegen Befürchtungen gewandt, daß es im Zusammenhang mit dein neuen amerikanischen Atomgesetz zu einem Uranlieferstopp für deutsche Reaktoren kommen könne, und kann die Bundesregierung verbindlich erklären, daß die USA sowohl mittel- als auch langfristig genügend Uran nach Deutschland liefern werden und diese Versorgung an keine Bedingungen hinsichtlich des Exports deutscher Kernkraftwerke und Anreicherungsanlagen geknüpft ist? Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hat sich im Schlußkommuniqué der im Oktober 1977 in Washington abgehaltenen Konferenz zur Organisation einer Internationalen Bewertung des Nuklearen Brennstoffkreislaufs (INFCE) unter anderem zu folgendem Satz bekannt: Die Bewertung (INFCE) wird im Geiste der Objektivität und mit gegenseitigem Respekt für die von jedem Land getroffenen Entscheidungen auf diesem Gebiet durchgeführt, ohne die jeweilige Brennstoffkreislauf-Politik oder die internationale Zusammenarbeit oder internationale Abkommen oder Verträge über friedliche Nutzung der Kernenergie zu gefährden, wenn nur die vereinbarten Sicherungsmaßnahmen angewendet werden. Das neue amerikanische Gesetz ist so gefaßt, daß die amerikanische Regierung die Zusammenarbeit mit anderen Staaten oder Staatengruppen und ihre Belieferung mit nuklearem Material im Einklang mit den im Schlußkommuniqué vereinbarten Leitsätzen für INFCE fortsetzen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 11 und 12): Treffen Meldungen zu, daß ein Anruf mit einem Hinweis auf eine konspirative Wohnung in Hattersheim beim Bundeskriminalamt nicht registriert worden ist? Welche Vorkehrungen und Anordnungen wurden zu welchem Zeitpunkt im Bundeskriminalamt getroffen, um sicherzustellen, daß Hinweise aus der zur Unterstützung der Fahndung nach Terroristen aufgerufenen Bevölkerung lückenlos registriert und unverzüglich bearbeitet wurden, und wieweit entsprach die Arbeitspraxis diesen Vorkehrungen und Anordnungen? 1. Wie Sie der Anlage 22 zum Stenographischen Bericht über die 86. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. April 1978 entnehmen können, ist bereits Herr Kollege Dr. Jentsch über die Art des Hinweises auf die konspirative Wohnung in Hattersheim unterrichtet worden. Dabei wurde dargelegt, daß am 16. Dezember 1977 beim Hessischen Landeskriminalamt ein schriftlicher Hinweis der Firma Realbesitz eingegangen ist, der sofort an die Kriminalpolizei Frankfurt/Main zur Bearbeitung — nachrichtlich an das Bundeskriminalamt — weitergegeben wurde. Ein von dem Schreiben der Firma Realbesitz unabhängiger telefonischer Hinweis ist bei keiner der beteiligten Polizeidienststellen registriert. 2. Für die Hinweisaufnahme waren in der Zeit vom 5. September bis 19. Oktober 1977 im Bundeskriminalamt 39 Beamte im Schichtdienst eingesetzt. Nach Auslösung der Öffentlichkeitsfahndung am Abend des 19. Oktober 1977 waren zusätzlich 42, insgesamt also 81 Beamte mit der Entgegennahme telefonischer Hinweise beauftragt. Alle Telefongespräche wurden grundsätzlich auf Band aufgenommen. Der Gesprächsinhalt wurde anschließend auf vorbereitete PIOS-Erfassungsbelege umgesetzt, auf denen auch der Name des Hinweisgebers festgehalten wurde. Vor der Löschung der Bänder erfolgte eine Kontrolle der erfaßten Hinweise. Dadurch war sichergestellt, daß jeder Hinweis erfaßt und wiederauffindbar war. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 20 und 21) : Ist der Bundesregierung eine von der VW-Stiftung finanzierte wissenschaftliche Untersuchung von Grunow, Hegner, Kaufmann (veröffentlicht im Verwaltungsarchiv 66. Band, Heft 1, vom 1. Januar 1975) bekannt, die zum Ergebnis kommt, daß nur 50 v. H. der Lohnsteuerpflichtigen die Informationshefte, die Merkblätter und die schriftlichen Erläuterungen zur Steuererklärung und zum Lohnsteuerjahresausgleich kennen, daß lediglich 30 v. H. dieser Lohnsteuerpflichtigen diese Information verstehen, und daß die Lohnsteuerpflichtigen als die schwierigste Hürde zur Erfüllung der Steuerpflichten „das richtige Verstehen und Ausfüllen von Formularen" bezeichnet haben, und welche Schlüsse zieht sie daraus? Teilt die Bundesregierung noch die Ansicht des Bundesfinanzministers (Stellungnahme vom 21. September 1964), daß Streikgelder und Streikunterstützungen steuerpflichtiger Arbeitslohn sind, und wenn ja, wie wird die Versteuerung sichergestellt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 6891* Zu Frage A 20: Der Bundesregierung ist die von Ihnen genannte wissenschaftliche Untersuchung bekannt. Dieser Untersuchung liegen schriftliche und mündliche Kontakte der Steuerzahler mit ihrem Finanzamt aus den Jahren 1972 und 1973 zugrunde. Die Aufklärung gerade der Lohnsteuerzahler ist vor allem in den letzten Jahren wesentlich gesteigert worden. Ich darf hierbei insbesondere an die Lohnsteuer-Fibel erinnern, die seit 1975 vom Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder jährlich herausgegeben wird und den Lohnsteuerzahlern zusammen mit der Lohnsteuerkarte zugesandt wird. Die LohnsteuerFibel hat in der Öffentlichkeit einen guten Anklang gefunden. Wenngleich sie in erster Linie für das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren gedacht ist, so leistet sie aber auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich gute Dienste. Im übrigen wird in ihr auf die Möglichkeit zum Lohnsteuer-Jahresausgleich sowie auf die verschiedensten Auskunftsmöglichkeiten hingewiesen. Um dem Lohnsteuerzahler das Verstehen und Ausfüllen der Einkommensteuererklärung und des Antrages auf Lohnsteuer-Jahresausgleich zu erleichtern, sind in den letzten Jahren aus den Vordrucken selbst die Erläuterungen herausgenommen und in eine ausführliche Anleitung übernommen worden, die zudem durch Mustereintragungen verständlicher gemacht worden ist. Diese Trennung zwischen Vordruck und Anleitung hat wesentlich zum Verständnis der dem Steuerzahler zustehenden Steuerersparnismöglichkeiten beigetragen. Zum Lohnsteuer-Jahresausgleich 1977 ist vom Bundesfinanzministerium eine Broschüre „Geld zurück vom Staat" herausgegeben worden, die für den Lohnsteuerpflichtigen ebenfalls sehr hilfreich sein dürfte. Zu Frage A 21: Die Bundesregierung teilt weiterhin die zwischenzeitlich auch vom Bundesfinanzhof bestätigte Auffassung, daß Streikunterstützungen zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören. Es ist keine Möglichkeit ersichtlich, eine rechtlich befriedigende und systemgerechte Änderung in der steuerlichen Behandlung der Streikunterstützungen vorzuschlagen. Die Versteuerung erfolgt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer. In der Praxis entsteht in einer Vielzahl von Fällen eine Steuerbelastung nicht oder nur in geringem Umfang. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung eines Arbeitnehmers bleiben nämlich bis zu bestimmten Einkommensgrenzen Einkünfte, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, nach § 46 EStG unberücksichtigt, wenn diese Einkünfte 800 DM nicht übersteigen. Nach § 70 EStDV setzt überdies die Besteuerung erst dann voll ein, wenn diese Einkünfte 1 600 DM im Jahr übersteigen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen A 24 und 25) : Sind der Bundesregierung außer den Verkaufsabsichten der Veba-Wohnungsbau GmbH im Bereich Mülheim weitere Verkaufsabsichten der Veba in anderen Bereichen der Gesellschaft bekannt, und wenn ja, in welchen konkreten Fällen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das von der Veba-Wohnungsbau GmbH praktizierte Verfahren einen schlechten Stil demonstriert, und daß es den staatlichen Wohnungs- und Eigentumsvorstellungen viel mehr entsprechen würde, wenn die Häuser den bisherigen Mietern zu angemessenen Bedingungen zum Kauf angeboten würden, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen? Zu Frage A 24: Die VEBA AG verfolgt seit 1970 die Politik, sich von dem überwiegenden Teil des heute nicht mehr betriebsnotwendigen Grundbesitzes aus den früheren Bergbau-Bereichen zu trennen. Sie beabsichtigt, auch die Zechensiedlungen Waltrop und Datteln nach Möglichkeit zu verkaufen, und zwar an die jetzigen Mieter der Häuser. Wie Sie wissen, ist der VEBA-Vorstand nach Aktienrecht verpflichtet, das Unternehmen, an dem mehr als 56 % Kleinaktionäre beteiligt sind, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. Zu Frage A 25: Ihre Frage geht offenbar davon aus, daß VEBA die Häuser den Bewohnern der Siedlung Mausegatt nicht zum Kauf angeboten habe. Dies trifft jedoch nicht zu. Nach ihrer Darstellung 'hat die VEBA AG den Bewohnern wiederholt einen Einzelerwerb der Siedlungshäuser zu angemessenen Bedingungen nahegelegt; dies wurde jedoch nach Umfrage in der Siedlung abgelehnt. Auch der Erwerb durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Mülheim, mit der seit 1975 verhandelt worden war, scheiterte im Mai 1977 am Widerstand der Bewohner. Diese hatte die Absicht, die Häuser zur Erhaltung des Siedlungscharakters nach einem einheitlichen Konzept zu modernisieren und .den Bewohnern zum Kauf anzubieten. Der von den Bewohnern schließlich angestrebte Erwerb durch eine von ihnen zu gründende Genossenschaft war ebenfalls nicht zu realisieren. Erst daraufhin hat sich die VEBA zum Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft entschlossen. Auch diese ist nach Auskunft der VEBA bereit, mit den Bewohnern auf Wunsch Gespräche über den Erwerb der von ihnen bewohnten Häuser zu führen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lampersbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 26 und 27): Kann die Bundesregierung in der Presse zitierte Berechnungen bestätigen, wonach ein Selbständiger 1977 ein Bruttoeinkommen von 41 167 DM, ein Angestellter aber nur von 32 000 DM erzielen mußte, um ein verfügbares Nettoeinkommen von 23 586 DM zu erhalten, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Wie hoch müßte das Bruttoeinkommen eines Beamten sein, um ein Nettoeinkommen von 23 586 DM zu erzielen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die ungleiche Besteuerung zwischen den einzelnen Gruppen der Erwerbstätigen abzubauen? Bei der von Ihnen zitierten Berechnung handelt es sich offenbar um eine Veröffentlichung im Handelsblatt vom 11. Januar 1978. Diese Berechnung kann ich nicht bestätigen. Die Annahmen für die Steuerberechnung sind nicht erläutert, so daß die Rechnung im einzelnen nicht nachvollzogen werden kann. 6892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 Entscheidend ist jedoch, daß in der Vergleichsrechnung für Angestellte der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung nicht als Bestandteil des Bruttoeinkommens berücksichtigt worden ist. Steuerrechtlich ist der Arbeitgeberanteil jedoch Einkommensbestandteil, auch wenn er gemäß § 3 Ziff. 62 Einkommensteuergesetz steuerfrei ist. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bezieht bei seinen Berechnungen den Arbeitgeberanteil in das Bruttoeinkommen ein. Daraus ergibt sich, daß das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers wesentlich höher ist als in der Berechnung dargestellt. Nicht vertretbar erscheint mir, daß beim Arbeitnehmer der steuerfreie Essensgeldzuschuß, die Arbeitnehmersparzulage und die vermögenswirksamen Leistungen einkommenserhöhend berücksichtigt worden sind. Auch sollte man den Arbeitnehmern nicht den Weihnachtsfreibetrag entgegenhalten, der gerade erst einvernehmlich angehoben worden ist. Nicht unberücksichtigt bleiben sollte schließlich, daß die Selbständigen im Rahmen der gesetzlichen Regelung gewisse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten haben. Solche Vergleichsrechnungen sind überhaupt problematisch, da wir seit jeher unterschiedliche Versorgungssysteme haben. Dies gilt insbesondere für Beamte, die keine Beiträge zur Altersversorgung entrichten, bei denen jedoch die Versorgungsbezüge steuerpflichtig sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 36) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Bezieher von Waisenrenten, die ihre Berufsausbildung auf Grund der bestehenden Hochschulzugangsregelungen erst nach einer Wartezeit aufnehmen können, mit jenen Waisenrentenempfängern gleichzusetzen sind, deren Ausbildung durch die Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht verzögert wird und denen daher die Waisenrente über die Vollendung des 25. Lebensjahrs hinaus gezahlt wird, und wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen? Es trifft zu, daß Waisenrenten aus der Sozialversicherung für ein Kind, das sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt werden, auch wenn die Berufsausbildung wegen der bestehenden Hochschulzugangsregelungen mit Verzögerung begonnen wurde und bis zu dem angegebenen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, daß dieser Personenkreis mit den Beziehern von Waisenrenten gleichzusetzen sei, denen im Falle der Unterbrechung der Berufsausbildung durch Erfüllung der gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstpflicht die Waisenrente über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt wird. Die geltenden zeitlichen Grenzen für die Gewährung der Waisenrente für in Ausbildung befindliche Kinder beruhen auf einer Abwägung der Belange der Versichertengemeinschaft und der Interessen des einzelnen von dieser Regelung Begünstigten. Die Gewährung der Waisenrenten über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus kann nur in den im Gesetz genannten Ausnahmefällen in Betracht kommen. Eine Ausweitung der Vorschrift hätte nicht unerhebliche finanzielle Mehraufwendungen zur Folge und ließe sich nicht auf die von Ihnen genannten Fälle beschränken. Verzögerungen der Berufsausbildung durch die Erfüllung des Wehr- oder Zivildienstes beruhen auf einer gesetzlichen Pflicht. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage A 40) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die internationalen Erfahrungen mit der Gesetzgebung für Sozialbilanzen auszuwerten, und welche Konsequenzen hat sie daraus für die weitere Förderung der Forschung (vgl. z. B. Wirtschaftsdienst III/1978, Seite 122 ff.) in diesem Bereich gezogen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß im vorigen Jahr in Frankreich gesetzliche Vorschriften erlassen wurden, nach denen Unternehmen bestimmter Größenordnungen beginnend mit dem Jahr 1979 sog. Sozialbilanzen zu veröffentlichen haben. Auch in einigen anderen Ländern wird die Einführung von Sozialbilanzen — wenn auch mit unterschiedlicher Zielrichtung — diskutiert. Internationale Erfahrungen mit der Gesetzgebung für Sozialbilanzen liegen also noch nicht vor, so daß sich die Bundesregierung von daher zu keinen Maßnahmen veranlaßt sah. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/1728 Frage A 46) : Entspricht es geltendem Recht, daß die Bundesarbeitsverwaltung zur Wiedereingliederung von nach Arbeit Nachfragenden an Unternehmen Eingliederungsbeihilfen für ein Jahr auch für Bewerber gewährt, die durch Besitz so gestellt sind, daß sie durch Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung 40 000 DM jährliches Einkommen erwirtschaften können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, bei gelegentlicher Novellierung der betreffenden Gesetzgebung die Rechtslage so zu ändern, daß Bürger Zusatzleistungen nicht erhalten, wenn sie auf Grund ihrer Vermögensverhältnisse sich selbst helfen können? Eingliederungsbeihilfe nach § 54 Arbeitsförderungsgesetz wird an Arbeitgeber für die Einstellung von schwervermittelbaren Arbeitsuchenden gewährt. Die Eingliederungsbeihilfe ist also eine Vermittlungshilfe, die zugunsten von Arbeitsuchenden eingesetzt wird, die ohne die Gewährung von Eingliederungsbeihilfen keinen Arbeitsplatz finden würden. Als Hilfe zur Vermittlung kommt die Eingliederungsbeihilfe im Rahmen der allgemeinen Grundsätze für die Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Anwendung. Von der Vermittlung ist niemand wegen seines Vermögens oder seines Einkommens ausgeschlossen. Die Vermittlung wird vielmehr für jedermann tätig. Schwervermittelbare, die sich in wirtschaftlicher oder sozialer Not befinden, werden allerdings gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 AFG bei der Gewährung von Eingliederungsbeihilfen ebenso wie bei der Vermittlung bevorzugt. Diese Bevorzugung schließt aber nicht aus, daß auch zugunsten von Arbeitsuchenden, die über ein verhältnismäßig hohes Einkommen aus Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 6893* Vermögen verfügen, die Eingliederungsbeihilfen eingesetzt werden, wenn ihnen auf andere Weise nicht zu einem Arbeitsplatz verholfen werden kann. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1728 Fragen A 50 und 51) : Ist die Bundesregierung bereit, wehrpflichtige Soldaten anstelle der Bundesbahnfreifahrscheine für Familienheimfahrten wahlweise hierfür mit einem äquivalenten Betrag für die Benutzung des eigenen Pkw zu bezuschussen? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Voraussetzungen für die Gewährung von Mietbeihilfen an unverheiratete wehrpflichtige Soldaten den gewandelten Verhältnissen anzupassen und den § 7 Abs. 2 Nr. 4 des Unterhaltssicherungsgesetzes entsprechend zu ändern? Zu Frage A 50: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, Familienheimfahrten, die Grundwehrdienstleistende mit eigenen Kraftfahrzeugen durchführen, zu bezuschussen. Sie hält es im Hinblick auf die hohe Zahl der bei außerdienstlichen Kfz-Unfällen tödlich verunglückten Soldaten (in den letzten zwei Jahren zwischen 340 und 480 jährlich, davon rd. 150 bis 200 Wehrpflichtige) nicht für verantwortbar, solche Reisen finanziell zu unterstützen und damit einen weiteren Anreiz zu geben. Sie prüft vielmehr, ob ab 1979 eine zweite unentgeltliche Familienheimfahrt im Monat auf öffentlichen Beförderungsmitteln eingeführt werden kann. Zu Frage A 51: Die Bundesregierung prüft bereits, wie die Mietbeihilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz grundsätzlich neu geregelt werden kann. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen A 53 und 54): Ist sichergestellt, daß der Personalabteilung des Bundesverteidigungsministeriums genügend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, damit die zuständigen Referenten und Hilfsreferenten der Personalabteilung während eines Kalenderjahrs die erforderlichen Dienstreisen zu Personalgesprächen auch in dem erforderlichen Umfang durchführen können und damit verhindert wird, daß u. U. mehrere Soldaten des gleichen Standorts nach Bonn reisen müssen, nur weil in ihrem Truppenteil noch entsprechende Mittel verfügbar sind? Ist es bekannt, daß durch die Spitzenveränderungen auf der Generalsebene, die der Bundesminister zu den Versetzungsterminen (1. April und 1. Oktober) persönlich trifft, Versetzungsketten gebildet werden müssen, von denen jeweils fünf und mehr Offiziere betroffen sein können, und ist sichergestellt, daß die Entscheidung des Bundesministers so früh getroffen wird, daß damit den am Ende der Versetzungskette stehenden Offizieren die Versetzungsverfügungen noch zu einem vertretbaren Zeitpunkt zugestellt werden können? Zu Frage A 53: Die Haushaltsmittel für Dienstreisen zu Personalgesprächen waren in der Vergangenheit ausreichend; dies wird auch für 1978 zutreffen. Personalgespräche können jedoch auch am Sitz der personalbearbeitenden Stelle durchgeführt werden. Dies geschieht im allgemeinen dann, wenn es dienstlich erforderlich und wirtschaftlicher ist. Fälle, in denen dies angeordnet wurde, weil der personal-. bearbeitenden Stelle keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung standen, sind mir nicht bekannt. Zu Frage A 54: Die Spitzenstellenwechsel im militärischen Bereich der Bundeswehr zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres haben Versetzungen zur Folge, die sich in sogenannten „Ketten" bis zu den Dienstgraden Leutnant/Oberleutnant auswirken können. Es ist seit jeher das Ziel der Personalabteilung, die davon Betroffenen so früh wie möglich über die für sie vorgesehene neue Verwendung zu unterrichten. In aller Regel geschieht dies spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Maßnahme. Aus zwingenden dienstlichen Gründen läßt sich diese Frist nicht immer einhalten. Das Bundesministerium der Verteidigung ist jedoch bemüht, auch in diesen Fällen eine angemessene Frist zu wahren. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1728 Fragen B 93 und 94) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Fußgängerzonen in deutschen Innenstädten, und gedenkt sie, solche Projekte auch in Zukunft zu fördern? Auf welchem Wege versucht die Bundesregierung, dem Problem der Entvölkerung der genannten Zonen abends und am Wochenende zu begegnen? Zu Frage B 93: Die Bundesregierung beurteilt die Entwicklung der Fußgängerzonen grundsätzlich positiv. Diese Einstellung wird bestätigt durch die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Siedlungsstrukturelle Folgen der Einrichtung von verkehrsberuhigten Zonen in Kernbereichen", das anhand von Fallbeispielen die stadtstrukturellen Auswirkungen von Fußgängerzonen auf diese Bereiche und ihre Randgebiete sowie auf konkurrierende Nebenzentren untersucht hat. Danach hat die Einrichtung von Fußgängerzonen zu einer allseits sichtbaren Wiederbelebung der Innenstädte geführt. Soweit mit der hohen, insbesondere ökonomischen Attraktivität solcher Zonen negative Auswirkungen verbunden sind, können diese durch geeignete Planungen weitgehend vermieden werden. Die Veröffentlichung des Forschungsberichts mit seinen Empfehlungen ist in der Schriftenreihe 03 des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorgesehen. Sie wird voraussichtlich im Juni 1978 vorliegen und Ihnen unverzüglich zugehen. Die Bundesregierung fördert Fußgängerzonen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP), allerdings beschränkt auf Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und vereinzelt bei der Durchführung von Modellvorhaben. Sie wird diese Förderung fortführen. Zu Frage B 94: Es kann nicht allgemein gesagt werden, daß Fußgängerzonen nach Ladenschluß bzw. an Wochenenden und Feiertagen veröden. Es gibt hervorragende Beispiele, die das Gegenteil zeigen. Entscheidend ist hier, daß in solchen Zonen neben Wohnungen auch Einrichtungen (wie Lokale etc.) vorhanden sind, die 6894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 87. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1978 von der Bevölkerung auch nach Ladenschluß benutzt werden können. Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Bundesbaugesetzes und der Baunutzungsverordnung Voraussetzungen geschaffen, um planungsrechtlich die erforderlichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan treffen zu können. So kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 9 BBauG der besondere Nutzungszweck von Flächen festgesetzt werden, etwa für Flächen solcher Einrichtungen, die für die Bevölkerung auch nach den Ladenschlußzeiten noch attraktiv sind. Die Baunutzungsverordnung gibt die Möglichkeit, die Nutzung im Erdgeschoß der Gebäude am Rande einer Fußgängerzone im Einzelfall zu bestimmen und somit Nutzungen auszuschließen, die nach den Ladenschlußzeiten zu „toten Zonen" in den Fußgängerbereichen führen können. Weiterhin wird mit dem in der Baunutzungsverordnung eingeführten „besonderen Wohngebiet" sowie mit der Möglichkeit, auch in City-Gebieten verstärkt den Bau von Wohnungen vorzuschreiben, die Voraussetzung dafür geschaffen, daß auch die Innenstädte bewohnt bleiben. Die Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang bemüht, durch Forschungsergebnisse und Wettbewerbe Lösungen aufzuzeigen, wie in innerstädtischen Gebieten attraktive Wohnverhältnisse geschaffen werden können und damit den Abwanderungstendenzen aus den Innenstädten begegnet werden kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Fragen B 95 und 96) : Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf die Anfrage B 106 des Abgeordneten Jäger (Wangen) zur Frage des Abbaus der unmenschlichen Sperranlagen an der innerdeutschen Demarkationslinie, wonach dies „ein Faktor" sei, „der die Glaubwürdigkeit einer Politik der guten Nachbarschaft immer wieder gefährde", und der klaren Aussage des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil über den Grundlagenvertrag, daß die Grenzpraxis mit Mauer, Stacheldraht, Todesstreifen und Schießbefehl mit dem Grundlagenvertrag „schlechthin unvereinbar" sei, und wenn ja, wie erklärt sie diesen Widerspruch? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich Schritte zu Gesprächen mit der DDR-Regierung über eine gewaltlose innerdeutsche Demarkationslinie, wie sie von der CDU/CSU wiederholt vorgeschlagen worden ist, einzuleiten? Zu Frage B 95: Den von Ihnen angesprochenen Widerspruch in meiner Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen) vom 19. April 1978 vermag ich nicht zu sehen. Ich habe vielmehr betont, daß die Grenzpraxis der DDR die schwerste Belastung für unser Verhältnis zur DDR ist. Zu Frage B 96: Die Bundesregierung versucht durch stetige und beharrliche Verhandlungen mit der DDR eine größere Durchlässigkeit der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten zu erreichen. Dabei ist sie sich der Tatsache bewußt, daß solche Verhandlungen allein aus Gründen, die sich ihrer Einflußnahme entziehen, die Grenze nicht aus der Welt schaffen können. Deshalb warnt die Bundesregierung stets davor, die gegebenen Verhandlungsmöglichkeiten zu überschätzen. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1728 Frage B 97): Welche Konsequenzen ergeben sich für die von der Bundesregierung geförderten Projekte der Kohleverflüssigung und -vergasung durch die Entdeckung neuer, hochwirksamer Katalysatoren am israelischen Weizmann-Institut in Rehovot/Tel Aviv? Im Januar 1978 hat das Weizmann-Institut in Rehovot, Israel, auf Arbeiten zur Katalysatorenentwicklung der Abteilung für Organische Chemie des Instituts hingewiesen. Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich hierbei um Katalysatoren mit molekularsiebartigen Strukturen. An diesen Katalysatoren, sogenannten Zeolithen, wird weltweit gearbeitet. Sie eignen sich insbesondere für die Synthese von Benzin und anderen flüssigen Kohlenwasserstoffen definierter Molekülgröße. Als Ausgangsstoff für die Synthese kann Methanol eingesetzt werden. Dieses Methanol kann aus kohlestämmigem Synthesegas erzeugt werden. Es laufen auch Entwicklungen, um das Synthesegas direkt zur Benzinsynthese heranzuziehen. In der Bundesrepublik Deutschland wird an diesen Fragestellungen in der Industrie und an Hochschulinstituten gearbeitet. Teile dieser Arbeiten werden vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert. Diese Katalysatorenentwicklungen haben auf die von der Bundesregierung geförderten Vorhaben zur Kohlevergasung und zur direkten Hydrierung der. Kohle keinen Einfluß. Der Einsatz der Zeolithe stellt einen alternativen Weg zur Herstellung flüssiger Kohlenwasserstoffe über die Fischer-Tropsch-Synthese ,dar. Bei der weiteren Entwicklung der Fischer-Tropsch-Synthese wird die Leistungsfähigkeit dieses neuen Verfahrens berücksichtigt werden. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1728 Frage B 98) : Kann die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage Nummer B 115, Drucksache 8/1704 vom 19. April 1978, dahin verstanden werden, daß die Bundesregierung auch keine Bedenken gegen die Tätigkeit von DDR-Inspektoren im Bundesgebiet hat und deshalb auf die Möglichkeit ihrer Ablehnung verzichtet? Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) hat bisher in je einem Fall die Zustimmung zur Benennung eines aus der DDR stammenden Inspektors für das Gebiet der Europäischen Atomgemeinschaft und eines aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Inspektors für das Gebiet der DDR erbeten. Keine der beteiligten Regierungen hat widersprochen. Die Bundesregierung lehnt grundsätzlich nur Inspektoren aus solchen Ländern ab, die ihre Atomanlagen nicht selbst kontrollieren lassen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, eine Zusatzfrage?


Rede von Dr. Hubert Weber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Welche Maßnahmen hält denn das Bundesjustizministerium für erforderlich, um zukünftig zu verhindern, daß Verteidiger die ihnen vom Rechtsstaat eingeräumte Stellung auf diese Art und Weise mißbrauchen können?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Hier ist auf zwei Ebenen zu verweisen. Zum einen sind durch die Verabschiedung des sog. Antiterrorgesetzes Maßnahmen ergriffen worden, die das, was in der Vergangenheit geschehen ist, weitgehend verhindern können, z. B. dadurch, daß jetzt auf gesetzlicher Grundlage die Trennscheibe eingeführt wird. Zum anderen ist es natürlich Sache der Länder, Konsequenzen aus dem Sachverhalt in Stuttgart-Stammheim zu ziehen und das ihre zu tun. Denn der Strafvollzug obliegt den Ländern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine weitere Zusatzfrage.