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    Plenarprotokoll 8/83 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 83. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Inhalt: Begrüßung des Vizepräsidenten der Nationalversammlung der Republik Korea und Vorsitzenden der Koreanisch-Deutschen Parlamentariergruppe und einer Delegation 6499 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Gradl, Dr. h. c. Kiesinger und Franke (Hannover) 6499 B Wahl des Abg. Dr. Pfennig zum stellvertretenden Mitglied des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt 6499 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 6499 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Ergebnisse der NATO-Ratstagung vom 7. April 1978 in Brüssel und die Tagung des Europäischen Rates vom 7./8. April 1978 in Kopenhagen Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . . 6499 C Dr. Kohl CDU/CSU 6504 D Pawelczyk SPD 6511 A Dr. Bangemann FDP 6517 A Strauß CDU/CSU 6522 B Genscher, Bundesminister AA 6532 A Bahr SPD (Bemerkung nach § 35 GO) . 6535 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Parlamentarische Kontrollkommission — Drucksache 8/1695 — 6554 A Beratung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung — Drucksache 8/1690 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 6554 B Dr. Emmerlich SPD 6555 D Kleinert FDP 6558 A Hansen SPD (zur Abstimmung) 6559 A Namentliche Abstimmung 6559 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Ausgleich von Steuerausfällen bei den Gemeinden (GV) — Drucksachen 8/593, 8/1596 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1621 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (Gemeindefinanzreformänderungsgesetz) — Drucksache 8/923 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1663 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1662 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU . . . . . 6562 A Frau Traupe SPD . . . . . . . . . 6564 D Spilker CDU/CSU . . . . . . . . . 6568 A Frau Matthäus-Maier FDP 6570 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 6573 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. September 1976 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik — Drucksache 8/1136 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1702 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1572 — 6576 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1606 — Broil CDU/CSU 6576 C Liedtke SPD 6579 B Dr. Wendig FDP 6580 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die von ihr in den Rechnungsjahren 1973, 1974, 1975 gemäß § 96 BVFG getroffenen Maßnahmen — Drucksachen 8/586, 8/1564 — Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 6581 B Dr. Nöbel SPD 6584 C Dr. Wendig FDP 6586 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 6588 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Milz, Lemmrich, Tillmann, Pfeffermann, Straßmeir, Weber (Heidelberg), Dreyer, Dr. Jobst, Haberl, Dr. Waffenschmidt, Hanz, Ziegler, Sick, Frau Hoffmann (Hoya), Würzbach, Dr. Friedmann, Biechele, Dr. Möller, Bühler (Bruchsal) und der Fraktion der CDU/CSU Bundesfernstraßenbau — Drucksachen 8/1179, 8/1561 —Milz CDU/CSU . . . . . . . . . . 6590 C Topmann SPD 6592 A Ollesch FDP 6594 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung — Drucksache 8/1616 — 6596 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1978 hier: Einzelplan 15 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit - - Drucksachen 8/1458, 8/1587 — . . . . 6596 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1978 hier: Haushaltsgesetz 1978 — Drucksachen 8/1480 (neu), 8/1589 — . . 6596 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1977 hier: überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 13 Tit. 656 03 — Zuschuß des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 III Bundes an die Knappschaftliche Rentenversicherung — Drucksachen 8/1289, 8/1627 — . . . . 6596 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des „General-von-SteubenHotels" an die Stadt Wiesbaden — Drucksachen 8/1442, 8/1626 — . . . . 6596 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Teilnahme und Mitwirkung aller Bevölkerungsschichten am kulturellen Leben — Drucksachen 8/1287, 8/1604 — . . . . 6596 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 4/78 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 1. Halbjahr 1978) — Drucksache 8/1631 — . . . . . . . 6596 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zum Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur fünften Änderung der Richtlinie 73/ 241/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für zur Ernährung bestimmte Kakao- und Schokoladenerzeugnisse — Drucksachen 8/1435 Nr. 48, 8/1618 — . . 6597 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über einen Aktionsplan der Gemeinschaft auf dem Gebiet der radioaktiven Abfallstoffe — Drucksachen 8/1078, 8/1629 — . . . . 6597 A Fragestunde — Drucksache 8/1689 vom 07. 04. 1978 — Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung von Berlin (West) MdlAnfr A109 07.04.78 Drs 08/1689 Luster CDU/CSU MdlAnfr A110 07.04.78 Drs 08/1689 Luster CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . 6536 A, B, 6537 A, B, C, D, 6538 A, B, C, D, 6539 A, B ZusFr Luster CDU/CSU . . 6536 A, D, 6537 A, 6538 C, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 6537 B ZusFr Straßmeir CDU/CSU 6537 C ZusFr Egert SPD 6537 D ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD 6537 D, 6538 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . 6538 A, 6539 A ZusFr Dr. Kreutzmann SPD 6538 B ZusFr Ey CDU/CSU 6539 B Bevölkerungsrückgang in Berlin (West) MdlAnfr A111 07.04.78 Drs 08/1689 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 6539 B, D, 6540 B, C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 6539 C, D ZusFr Luster CDU/CSU 6540 A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 6540 C Bevölkerungsrückgang in Berlin (West) MdlAnfr A112 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 6540 C, D, 6541 A, B, C, D ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 6540 D ZusFr Fiebig SPD 6541 A ZusFr Luster CDU/CSU . . . . . . 6541 B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 6541 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 6541 D Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung von Berlin (West) MdlAnfr A113 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Pieser CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 6542 A, B, C, D ZusFr Frau Pieser CDU/CSU . . . . . 6542 B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . . . . 6542 C ZusFr Luster CDU/CSU 6542 D Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung von Berlin (West) MdlAnfr A114 07.04.78 Drs 08/1689 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 6543 A, B, C, D, 6544 A, B, C ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . . . . 6543 A, B ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 6543 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 6543 C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 ZusFr Roth SPD 6543 D ZusFr Ey CDU/CSU 6543 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6544 A ZusFr Dr. Pfennig CDU/CSU . . . . 6544 A, B ZusFr Dr. Jens (Voerde) SPD 6544 B ZusFr Frau Simonis SPD 6544 C Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung von Berlin (West) MdlAnfr A115 07.04.78 Drs 08/1689 Wohlrabe CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 6544 C, D, 6545 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 6544 D Bevölkerungsrückgang in Berlin (West) MdlAnfr A116 07.04.78 Drs 08/1689 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . 6545 A, B, C, D, 6546 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU 6545 B, C ZusFr Roth SPD 6545 C ZusFr Luster CDU/CSU 6545 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 6546 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 6546 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 6546 B Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung von Berlin (West) MdlAnfr A117 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Pfennig CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 6546 C, D, 6547 A, B, C ZusFr Dr. Pfennig CDU/CSU 6546 D ZusFr Luster CDU/CSU 6547 A ZusFr Amrehn CDU/CSU 6547 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 6547 B Einbeziehung der DDR in den Dank des Bundeskanzlers an Österreichs Bundeskanzler Kreisky MdlAnfr A118 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 6547 C, D, 6548 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6547 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6548 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 6548 A ZusFr Wehner SPD 6548 B Schwierigkeiten bei der Ablegung der polnischen Staatsangehörigkeit für Aussiedler MdlAnfr A14 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6548 C, D, 6549 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6548 D Abschluß des Strafverfahrens gegen den Hauptangeklagten der Bezirksflugkontrolle Zagreb im Zusammenhang mit dem dortigen Flugzeugunglück MdlAnfr A119 07.04.78 Drs 08/1689 Milz CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 6549 A, B, C ZusFr Milz CDU/CSU 6549 A, B Regelung der Frage der Errichtung und Betreuung von Soldatenfriedhöfen mit den ost- und südosteuropäischen Staaten MdlAnfr A120 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Althammer CDU/CSU MdlAnfr A121 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Althammer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6549 C, D, 6550 A, B, C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 6549 D, 6550 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6550 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6550 C Rechtfertigung der Gewährung eines 4-Wochenstipendiums des Auswärtigen Amtes für eine Südafrikareise einer Schülerin aus Simmern angesichts der politischen Lage in der Republik Südafrika MdlAnfr Al22 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Erler SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6550 D, 6551 A ZusFr Frau Erler SPD . . . . 6550 D, 6551 A Aussichten des deutsch-brasilianischen Reaktorabkommens nach Inkrafttreten des amerikanischen „Anti-Proliferationsgesetzes MdlAnfr Al23 07.04.78 Drs 08/1689 Männing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6551 B Haltung der polnischen Regierung zur Entlassung von Aussiedlern aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße aus der polnischen Staatsbürgerschaft bei Besuchen ihrer Angehörigen in Oberschlesien Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 V MdlAnfr A124 07.04.78 Drs 08/1689 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A125 07.04.78 Drs 08/1689 Biehle CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6551 C, D, 6552 B, C, D, 6553 A ZusFr Biehle CDU/CSU . . 6551 D, 6552 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 6552 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6553 A Deutsche in Gefängnissen der Volksrepublik Mozambique MdlAnfr Al26 07.04.78 Drs 08/1689 Niegel CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 6553 B, C ZusFr Niegel CDU/CSU 6553 B, C Angebliche Äußerungen des rumänischen Präsidenten Ceausescu über ausreisewillige Deutsche MdlAnfr Al27 07.04.78 Drs 08/1689 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 6553 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 6553 D Nächste Sitzung 6597 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6599* A Anlage 2 Anteil der nach dem sogenannten Bauherren-Modell errichteten Wohnungen am Gesamtwohnungsbau MdlAnfr Al 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6599* C Anlage 3 Verfahrensweise der Länder bei der Vergabe der Drittmittel für Forschung an den Hochschulen MdlAnfr A2 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6599* D Anlage 4 Beschlagnahme von Archivmaterial für ein geplantes Buch bei der Durchsuchung des Hauses des Journalisten Hans-Georg Faust MdlAnfr A30 07.04.78 Drs 08/1689 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6600* A Anlage 5 Zahl der Strafverfolgungsmaßnahmen nach §§ 88, 353 c StGB seit 1969 MdlAnfr A33 07.04.78 Drs 08/1689 Coppik SPD MdlAnfr A34 07.04.78 Drs 08/1689 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6600* C Anlage 6 Anpassung des Lohnsteuerfreibetrags für unentgeltliche oder verbilligte Verpflegung von Arbeitnehmern an die Sachbezugsverordnung vom 28. Dezember 1977 MdlAnfr A36 07.04.78 Drs 08/1689 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A37 07.04.78 Drs 08/1689 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6601* A Anlage 7 Auswirkungen der Erhöhung der Mehrwertsteuer bei privaten Alten- und Pflegeheimen MdlAnfr A38 07.04.78 Drs 08/1689 Braun CDU/CSU MdlAnfr A39 07.04.78 Drs 08/1689 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6601* C Anlage 8 Steuerliche Neuregelung des sogenannten Bauherren-Modells MdlAnfr A40 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6602* A Anlage 9 Befreiung der Pannenhilfsfahrzeuge der Automobilclubs von der Kraftfahrzeugsteuer; Verfahren bei Steuerbescheiden an unterhaltsverpflichtete Elternteile MdlAnfr A41 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Funcke FDP MdlAnfr A42 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6602* B Anlage 10 Entwicklung der Ertragslage der Deutschen Bundesbank angesichts der umfangreichen Dollarkäufe MdlAnfr A43 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6603* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Anlage 11 Neuschneidung des Zonenrandgebiets in Schleswig-Holstein MdlAnfr A44 07.04.78 Drs 08/1689 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6603* D Anlage 12 Senkung der Arzneimittelpreise MdlAnfr A45 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jens (Voerde) SPD MdlAnfr A46 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6604* A Anlage 13 Überbrückungshilfe für die Ruhrkohle AG sowie Subventionen für den Ruhrbergbau insgesamt MdlAnfr A47 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A48 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6604* C Anlage 14 Beibehaltung der im Milchgesetz vom 31. Juli 1930 vorgeschriebenen Erlaubnis zur Abgabe von Milch MdlAnfr A51 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6605* A Anlage 15 Unruhe bei Krankenhausträgern und Ärzten durch das Inkrafttreten des § 371 RVO in neuer Fassung MdlAnfr A52 07.04.78 Drs 08/1689 Höpfinger CDU/CSU MdlAnfr A53 07.04.78 Drs 08/1689 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6605' B Anlage 16 Abbau der Belastung für kleinere Landwirtschaftsbetriebe durch Änderung der Beitragserhebung für die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Altershilfe MdlAnfr A54 07.04.78 Drs 08/1689 Simpfendörfer SPD MdlAnfr A55 07.04.78 Drs 08/1689 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6605* D Anlage 17 Auffassung des Bundeswirtschaftsministers zur Frage der Aussperrung MdlAnfr A58 07.04.78 Drs 08/1689 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6606* A Anlage 18 Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Aussperrung MdlAnfr A59 07.04.78 Drs 08/1689 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6606* C Anlage 19 Kündigung der Arbeitsverhältnisse ausländischer Krankenschwestern MdlAnfr A61 07.04.78 Drs 08/1689 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6606* D Anlage 20 Auffassung des Bundeswirtschaftsministers über die Aussperrung als gerechtfertigtes Mittel des Arbeitskampfs MdlAnfr A62 07.04.78 Drs 08/1689 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6607* A Anlage 21 Aufhebung der Beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für die Mitwirkung von Jugendlichen in kulturellen Vereinigungen oder Sportvereinen MdlAnfr A63 07.04.78 Drs 08/1689 Gerster (Mainz) CDU/CSU MdlAnfr A64 07.04.78 Drs 08/1689 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6607* C Anlage 22 Militärische Bedeutung der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" in der DDR MdlAnfr A65 07.04.78 Drs 08/1689 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6607* D Anlage 23 Stärke und Ausrüstung der Betriebskampfgruppen in der DDR MdlAnfr A66 07.04.78 Drs 08/1689 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A67 07.04.78 Drs 08/1689 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6608* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 VII Anlage 24 Einsatz der Betriebskampfgruppen der DDR MdlAnfr A68 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6608* B Anlage 25 Einsatz der Kampfgruppen der DDR MdlAnfr A69 07.04.78 Drs 08/1689 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6608* C Anlage 26 Teilnahme von Kampfgruppen der DDR an Manövern der Staaten des Warschauer Pakts; Einstufung der Betriebskampfgruppen als territoriale Verteidigung der DDR MdlAnfr A70 07.04.78 Drs 08/1689 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU MdlAnfr A71 07.04.78 Drs 08/1689 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6608* D Anlage 27 Zahl der der DDR zur Verfügung stehenden Panzer; Zugehörigkeit der Betriebskampfgruppen in der DDR zur Parteiarmee der SED MdlAnfr A72 07.04.78 Drs 08/1689 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A73 07.04.78 Drs 08/1689 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6609* A Anlage 28 Ideologische Schulung der Betriebskampfgruppen in der DDR sowie ihre Bedeutung für die Stabilisierung. des dortigen politischen Systems MdlAnfr A74 07.04.78 Drs 08/1689 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A75 07.04.78 Drs 08/1689 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6609* B Anlage 29 Privilegien der Angehörigen der Betriebskampfgruppen gegenüber anderen Bürgern der DDR MdlAnfr A76 07.04.78 Drs 08/1689 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von.Bülow BMVg . 6609* D Anlage 30 Einstellung der Ausbildung Ungedienter in fünf Wehrübungen zum Reserveoffizier MdlAnfr A77 07.04.78 Drs 08/1689 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6609* D Anlage 31 Aussage des Bundeskanzlers über einige Abhörfälle in jüngerer Zeit MdlAnfr A78 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6610* B Anlage 32 - Erosion unterhalb der Rheinstaustufe Iffezheim MdlAnfr A79 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A80 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6610* C Anlage 33 Erhöhung des Sicherheitsstandards für Tankschiffe MdlAnfr A81 07.04.78 Drs 08/1689 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6610* D Anlage 34 Verhinderung von Tankerunfällen an den deutschen Küsten sowie Bestrafung der Verursacher von Verseuchungen der Bundeswasserstraßen MdlAnfr A82 07.04.78 Drs 08/1689 Flämig SPD MdlAnfr A83 07.04.78 Drs 08/1689 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6610* D Anlage 35 Konzeption der Bundesregierung bei ihrer Tarifgenehmigungspolitik im Nordatlantikluftlinienverkehr MdlAnfr A84 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Schulte (Schwäbisch Gemünd) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 6611* B Anlage 36 Billigtarif von Pan-Am zwischen Berlin und New York MdlAnfr A85 07.04.78 Drs 08/1689 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . 6611* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Anlage 37 Verschärfung der Sicherheitsvorschrif ten für Öltanker MdlAnfr A86 07.04.78 Drs 08/1689 Hoffie FDP MdlAnfr A87 07.04.78 Drs 08/1689 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . 6611* D Anlage 38 Beförderung überalterter Oberinspektoren bei der Bundespost MdlAnfr A88 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6612* A Anlage 39 Verlust von Arbeitsplätzen in Usingen und Oberursel bei einer Verlegung der dortigen Postämter nach Bad Homburg MdlAnfr A89 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Langner CDU/CSU MdlAnfr A90 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . . 6612* B Anlage 40 Berücksichtigung der Gemeindeneugliederungen in den Bundesländern bei der Umstellung des Fernmeldenetzes auf den Nahdienst MdlAnfr A91 07.04.78 Drs 08/1689 Jahn (Marburg) SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP . . . . 6612* D Anlage 41 Trassenführung der Autobahn Berlin—Hamburg MdlAnfr A92 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A93 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6613* A Anlage 42 Ubersicht über Investitions- und Folgekosten für die Nord- und Südtrasse der Autobahn Berlin—Hamburg; Untersuchungen über eine längere Streckenführung durch die DDR MdlAnfr A94 07.04.78 Drs 08/1689 Kühbacher SPD • MdlAnfr A95 07.04.78 Drs 08/1689 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6613* B Anlage 43 Vorwürfe eines ehemaligen Sachbearbeiters in der Rechtsabteilung der Bonner Ständigen Vertretung in der DDR gegen die politisch verantwortlichen Bürokraten MdlAnfr A96 07.04.78 Drs 08/1689 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6613* D Anlage 44 Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit spaltbarem Material MdlAnfr A97 07.04.78 Drs 08/1689 Männing SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6613* D Anlage 45 Vorbereitungen für die Weltwissenschafts- und Technologiekonferenz der UN MdlAnfr A98 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6614* A Anlage 46 Auswirkungen des Non-Proliferation Act 1978 der Vereinigten Staaten auf das deutsche Entsorgungskonzept für Kernkraftwerke MdlAnfr A99 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Lauffs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6614* C Anlage 47 Unterstützung der niedersächsischen Landesregierung bei der Öffentlichkeitsarbeit für die friedliche Nutzung der Kernenergie durch die Bundesregierung MdlAnfr A100 07.04.78 Drs 08/1689 Gerstein CDU/CSU MdlAnfr A101 07.04.78 Drs 08/1689 Gerstein CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6614* D Anlage 48 Unterrichtung der Bevölkerung Niedersachsens über die Bedeutung des Entsorgungszentrums in Gorleben MdlAnfr A102 07.04.78 Drs 08/1689 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A103 07.04.78 Drs 08/1689 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6615* A Anlage 49 Finanzmittel für die Aufklärung der Bevölkerung Gorlebens über das dortige Entsor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 IX gungszentrum; Auftreten des Bundesforschungsministers bei Veranstaltungen in Gorleben MdlAnfr A104 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A105 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6615* C Anlage 50 Auswirkungen des Nuclear Non-Proliferation Act der USA auf die deutsche Wirtschaft MdlAnfr A106 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6616* A Anlage 51 Notwendigkeit einer Korrektur der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung als Folge des amerikanischen Non-Proliferationsgesetzes; Aufgaben der Entsorgungskonzeption MdlAnfr A107 07.04.78 Drs 08/1689 Schäfer (Offenburg) SPD MdlAnfr A108 07.04.78 Drs 08/1689 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6616* B Anlage 52 Vereinbarkeit angeblicher Äußerungen des rumänischen Präsidenten Ceausescu über zur Ausreise entschlossene Deutsche mit der gemeinsamen Erklärung vom 7. Januar 1978 über humanitäre Fragen im Bereich der Familienzusammenführung und der Eheschließungen zwischen Bürgern beider Länder MdlAnfr A128 07.04.78 Drs 08/1689 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6617* A Anlage 53 Bedeutung des Besuchs von Bundeskanzler Schmidt in Warschau in bezug auf die Abrüstung in Mitteleuropa und die Zusammenarbeit in der „Dritten Welt"; politische Bedeutung der Vergeltungsmaßnahme gegen den Kulturattaché der deutschen Botschaft in Warschau für die Realitäten des deutsch-polnischen Kulturaustauschs MdlAnfr A129 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A130 07.04.78 Drs 08/1689 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 6617* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6499 83. Sitzung Bonn, den 13. April 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 14. 4. Dr. van Aerssen * 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Alber * 14. 4. Arendt 13. 4. Dr. Bangemann * 14. 4. Dr. Bayerl * 14. 4. Blumenfeld * 14. 4. Frau von Bothmer 28. 4. Fellermaier * 14. 4. Flämig * 14. 4. Dr. Früh * 14. 4. Dr. Fuchs * 14. 4. Haase (Fürth) * 14. 4. Hoffmann (Saarbrücken) * 14. 4. Dr. Holtz ** 14. 4. Ibrügger * 14. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) * 14. 4. Jung * 14. 4. Dr. Klepsch * 14. 4. Klinker * 14. 4. Dr. Ing. Laermann • 13. 4. Lange * 14. 4. Lemp * 14. 4. Lenzer *** 21. 4. Lücker * 14. 4. Luster * 14. 4. Dr. Müller *** 21. 4. Müller (Mülheim) * 14. 4. Müller (Wadern) * 14. 4. Dr. Müller-Hermann * 14. 4. Scheffler *** 21. 4. Schmidhuber ** 14. 4. Schmidt (München) * 14.4. Schreiber * 14. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 21. 4. Dr. Schwörer * 14. 4. Seefeld * 14. 4. Sieglerschmidt * 14. 4. Dr. Starke (Franken) * 14. 4. Ueberhorst *** 21.4. Dr. Vohrer ** 14. 4. Frau Dr. Walz * 14. 4. Wawrzik * 14. 4. Würtz * 14.4. Zeyer * 14. 4. Zywietz * 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 1) : Wieviel Wohnungen werden gegenwärtig bzw. sind in den letzten Jahren jährlich nach dem sogenannten BauherrenModell errichtet worden, und welche wohnungspolitische und gesamtwirtschaftliche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem nach diesem Modell errichteten Anteil von Wohnungen am Gesamtwohnungsbau bei? Die Zahl der nach verschiedenen „Bauherren-Modellen" errichteten Wohnungen wird in der offiziellen Statistik nicht erfaßt. Inoffizielle Mitteilungen, die mit allen Vorbehalten aufgenommen werden müssen, gehen davon aus, daß allein 1977 mit dem Bau von ca. 10 000 Wohnungseinheiten nach sogenannten „Bauherren-Modellen" begonnen worden ist. Die gleichen Quellen weisen aus, daß im Zeitraum 1971 bis 1975 ca. 40 000 Wohnungseinheiten nach unterschiedlichen Bauherren-Modellen finanziert worden sind. Eine Beurteilung allein aus wohnungspolitischer und gesamtwirtschaftlicher Sicht wird dem Gesamtkomplex der Bauherrenmodelle nicht gerecht, zumal die unterschiedlichen Modellformen dazu keine generell gültigen Aussagen zulassen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) Drucksache 8/1689 Frage A 2): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Bundesländer auch die Drittmittel für Forschung an den Hochschulen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesforschungsministerium u. a. in den Etat einstellen und sie damit - zusätzlich zu den Vorschriften der Geldgeber - auch noch allen Verwaltungsvorschriften des Landes unterstellen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus zu ziehen? . Ja, der Bundesregierung ist bekannt, daß in einem Bundesland im Zuge der Anpassung des Landesrechts an das Hochschulrahmengesetz (HRG) im dortigen Universitätsgesetz über die verwaltungsmäßige Behandlung von Mitteln für Forschung bestimmt wurde, daß auch die „Geldzuwendungen Dritter zur Förderung von Forschung und Lehre" in den Staatshaushaltsplan eingestellt werden, „auch wenn die Zuwendung für diese Zwecke einem Mitglied der Universität mit der Maßgabe, persönlich über ihre Verwendung zu bestimmen, zur Verfügung gestellt ist". *) Diese Vorschrift stützt sich auf § 25 Abs. 4 HRG, wo es heißt: „Die Mittel für Forschungsvorhaben (gemeint sind die Drittmittelvorhaben) ... sollen von der *) § 8 Ba-Wü UniG. 6600* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Hochschule verwaltet, aus diesen Mitteln bezahlte hauptberufliche Mitarbeiter als Personal der Hochschule eingestellt werden. Das Nähere regelt das Landesrecht." Die Regelung entspricht auch den Forschungsempfehlungen des Wissenschaftsrats. Bei einem Zusammentreffen mehrerer Verwaltungsvorschriften sind nach Ansicht der Bundesregierung in erster Linie die Bewilligungsrichtlinien des Zuwendungsgebers maßgebend. Im übrigen ist die verwaltungsmäßige Abwicklung von Drittmitteln durch die Hochschulen auch bisher nicht ungewöhnlich. Die Bundesregierung erwartet, daß die Länder bei der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes die Soll-Vorschrift des § 28 Abs. 4 HRG auch aufgrund der inzwischen gesammelten Erfahrungen so anwenden werden, daß ein Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Forschung nach möglichst unbürokratischer Abwicklung insbesondere bei Bagatellbeträgen und den Interessen der Offentlichkeit nach Transparenz und Kontrolle bei Drittmitteln erfolgt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretär Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 30): Trifft es zu, daß Beamte der Bundesanwaltschaft am 17. August 1977 und am 29. November 1977 zusammen mit Beamten des Bundeskriminalamts das Haus des Journalisten Hans-Georg Faust untersucht und dabei Archivmaterial für ein geplantes Buch beschlagnahmt haben? Nach Auskunft des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof haben aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 24. November 1977 ein Angehöriger der Bundesanwaltschaft und Beamte des Bundeskriminalamtes am 29. und 30. November 1977 — nicht am 17. August 1977 — die Wohnung des Beschuldigten Faust gemäß § 102 StPO durchsucht. Im Rahmen dieser Durchsuchung wurde in einem von Faust angelegten Versteck ein Koffer mit amtlich geheimgehaltenen Unterlagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorgefunden. Darunter befanden sich u. a. folgende Verschluß-Sachen: 1. Dienstvorschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Nachrichtenbeschaffung, 2. Leitfaden des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Auswertung von Nachrichten, 3. zahlreiche Organisationsverfügungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, 4. Anordnung über Verhaltensmaßnahmen, die sich aus der konspirativen Unterbringung der Abteilung Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergaben, 5. eine Quartalübersicht über den Stand der Nachrichtenbeschaffung, über die Zahl und Honorierung geheimer Quellen, 6. Ausarbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz über Erfahrungen in der operativen Arbeit auf dem Ausländersektor, 7. Ablichtungen aus den Akten der „Operation Muell . Ferner wurde auch Archivmaterial sowie schriftliche Aufzeichnungen über das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefunden. Das gesamte Material wurde gemäß § 94 StPO sichergestellt. Zu einem Antrag auf richterliche Beschlagnahme des sichergestellten Materials nach § 98 StPO hatte die Bundesanwaltschaft keinen Anlaß, da der Beschuldigte Faust bis zur Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Bonn am 16. Dezember 1977 der Sicherstellung des Materials nicht widersprochen hatte. Was die Durchsuchung am 17. August 1977 betrifft, so hat nach einem hier vorliegenden Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bonn, der zu diesem Zeitpunkt das Verfahren führte, dieser am 17. August 1977 auf Grund eines Durchsuchungsbefehls des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach vom gleichen Tage eine Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten Faust durchgeführt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 33 und 34): Wieviel Strafanzeigen bzw. Verfahren hat es nach dem Wissensstand der Bundesregierung seit 1969 wegen Vergehen nach § 88 StGB gegeben? Wieviel Ermächtigungen, wegen des § 353 c StGB strafrechtlich vorzugehen, hat die Bundesregierung seit 1969 erteilt? Zu Frage A 33: Nach Auskunft des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist außer dem Verfahren gegen Faust u. a. in dem Zeitraum seit 1969 eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 88 StGB bei der Bundesanwaltschaft erstattet worden. Das Verfahren wurde eingestellt, weil hinreichende Anhaltspunkte für ein Vergehen nach § 88 StGB nicht vorlagen. Wieweit im Bereich der gemäß § 74 a GVG zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder innerhalb des angesprochenen Zeitraumes Verfahren anhängig waren, ist der Bundesregierung zur Zeit nicht bekannt. Zu Frage A 34: Nach den dem Bundesministerium der Justiz vorliegenden Unterlagen haben die zuständigen Ressorts für die Bundesregierung seit 1969 insgesamt in fünf Fällen Strafverfolgungsermächtigungen nach § 353 c Abs. 4 des Strafgesetzbuches erteilt. Ermächtigungen zur Strafverfolgung wurden ausschließlich im Ermittlungsverfahren erteilt, die sich mit Veröffentlichungen von unter VS-Schutz stehenden Dokumenten aus dem Bereich der Innenverwaltungen befaßten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6601* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 36 und 37): Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung, den Lohnsteuerfreibetrag für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb für Arbeitnehmer von derzeit 1,50 DM den Sachbezugswerten anzugleichen, wie sie durch die Sachbezugsverordnung vom 28. Dezember 1977 zwischen 2,20 DM und 2,80 DM neu festgelegt wurde? Welche geschätzten Steuerausfälle stehen dabei welchen geschätzten Verwaltungskosten gegenüber? Es muß unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die in einer betriebseigenen Kantine eine unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeit erhalten, und solche Arbeitnehmern, die ihre Mahlzeiten in einer verpachteten Kantine oder einer Vertragsgaststätte gegen volles Entgelt beziehen, dabei aber vom Arbeitgeber einen Zuschuß erhalten. Im erstgenannten Fall stellt die Unentgeltlichkeit oder Verbilligung einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar. Dabei ist der Wert der Mahlzeit mit einem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen, der je nach Land zwischen 2,20 DM und 2,80 DM liegt. Von diesem Wert ist der sog. Essenfreibetrag von 1,50 DM arbeitstäglich abzuziehen, so daß sich steuerpflichtige Beträge zwischen 0,70 DM und 1,30 DM ergeben. Auf diese steuerpflichtigen Beträge sind dann noch etwaige Eigenleistungen der Arbeitnehmer anzurechnen. Nach den vorliegenden Erfahrungen werden in zahlreichen Fällen auch tatsächlich Eigenleistungen in Höhe des steuerpflichtigen Betrags erbracht, wodurch die Steuerpflicht entfällt; diese Gruppe von Arbeitnehmern würde folglich aus einer Anhebung des Essenfreibetrages nicht zwangsläufig einen Nutzen ziehen. Im zweiten Fall gehört der Arbeitgeberzuschuß grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zuschüsse bis zu 1,50 DM bleiben jedoch — analog zu dem vorerwähnten Essenfreibetrag — steuerfrei. Einen Vorteil aus einer Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags hätten also nur diejenigen Arbeitnehmer, die tatsächlich höhere Zuschüsse als 1,50 DM täglich erhalten. Das ist — soweit bekannt — nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe. Die Bundesregierung hält deshalb eine Anhebung des Essenfreibetrags und des steuerfreien Höchstbetrags für Essenzuschüsse nicht für erforderlich. Eine solche Anhebung wäre auch rechtlich bedenklich. Der Betrag von 1,50 DM ist als steuerfreie Annehmlichkeit zu werten. Annehmlichkeiten können nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als solche aber nur anerkannt werden, wenn sie sich in mäßigem Rahmen halten. Ob diese Voraussetzung bei höheren Beträgen als 1,50 DM noch erfüllt wäre, muß bezweifelt werden. Eine Anhebung würde zudem nur die Arbeitnehmer begünstigen, die tatsächlich unentgeltliche oder verbilligte Kantinenmahlzeiten oder Essenzuschüsse erhalten. Das ist in weiten Bereichen der Wirtschaft noch nicht der Fall. Schließlich sind auch die haushaltsmäßigen Auswirkungen zu bedenken. So würde eine Anhebung des Essenfreibetrags für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb bzw. des steuerfreien Höchstbetrages für Essenzuschüsse von derzeit 1,50 DM pro Person/ Arbeitstag auf die amtlichen Sachbezugswerte von 2,20 DM, 2,50 DM oder 2,80 DM zu folgenden Steuerausfällen führen: — Erhöhung von 1,50 DM auf 2,20 DM rd. 200 Millionen DM — Erhöhung von 1,50 DM auf 2,50 DM rd. 300 Millionen DM — Erhöhung von 1,50 DM auf 2,80 DM rd. 400 Millionen DM Zu der Frage, wie hoch die Verwaltungskosten sind, die diesen Steuerausfällen gegenüberstehen, lassen sich keine Angaben machen; die Verwaltungskosten dürften jedoch geringfügig sein. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 38 und 39): Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 1978 ca. 4 000 Bewohner privater Alten- und Pflegeheime zu Sozialhilfeempfängern geworden sind, und verfügt sie gegebenenfalls über Erkenntnisse darüber, welche Mehrausgaben dadurch den Gemeinden/ Gemeindeverbänden entstehen? Aus welchen Gründen werden bei privaten Alten- und Pflegeheimen sowie bei Arzneimitteln 12 v. H. Mehrwertsteuer erhoben, hingegen z. B. pornographische Literatur nur mit 6 v. H. belastet wird? Zu Frage A 38: Die privaten Altenheime sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie mindestens zu zwei Dritteln wirtschaftlich bedürftige Personen aufnehmen. Die Bundesregierung hat in dem Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes, der zur Zeit dem Bundesrat vorliegt, vorgeschlagen, die Steuerbefreiung zu erweitern. Pflegebedürftige alte Menschen sollen zusätzlich zu den wirtschaftlich Bedürftigen in die Zweidrittelregelung des § 4 Nr. 16 Buchst. c des Umsatzsteuergesetzes einbezogen werden. Außerdem ist in Aussicht genommen, die Grenze für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit durch eine Anhebung der Vervielfacher in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung auszudehnen. Wenn die Vorschläge der Bundesregierung verwirklicht werden, dürfte es in der Regel nicht zu einer umsatzsteuerlichen Belastung der privaten Altenheime kommen. Durch eine Übergangsregelung soll außerdem sichergestellt werden, daß nach Möglichkeit auch für die Zeit bis zur Verwirklichung der vorgesehenen Gesetzesänderungen von den privaten Altenheimen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Die Bundesregierung kann daher Pressemeldungen, nach denen durch die Erhöhung der Umsatzsteuersätze ab 1. Januar 1978 Bewohner privater Altenheime zu Sozialhilfeempfängern werden, nicht bestätigen. 6602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Zu Frage A 39: Die privaten Alten- und Altenpflegeheime sind, wie ich schon in meiner Vorbemerkung ausgeführt habe, mit ihren Leistungen weitgehend von der Umsatzsteuer befreit. Nur in wenigen Fällen in denen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht erfüllt werden, ist Umsatzsteuer nach dem allgemeinen Steuersatz von 12 v. H. zu entrichten. Im übrigen trifft es nicht zu, daß sog. pornographische Literatur generell nur mit 6 v. H. Umsatzsteuer belastet ist. Von der Steuerermäßigung für die Umsätze von Druckerzeugnissen sind ausdrücklich die Erzeugnisse ausgenommen, die auf Grund des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 in eine Liste aufgenommen sind. Zu den nicht begünstigten Erzeugnissen gehören insbesondere pornographische Druckerzeugnisse. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 40) : Trifft es zu, daß innerhalb der Bundesregierung Überlegungen im Gange sind, das sogenannte Bauherren-Modell steuerlich neu und bundeseinheitlich zu regeln, und welche konkreten Absichten verfolgt sie dabei? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlaß, die ertragsteuerliche Behandlung sogenannter Bauherren-Modelle neu und bundeseinheitlich zu regeln. In den einzelnen Bundesländern hat eine Reihe von Oberfinanzdirektionen an ihre Finanzämter Verfügungen zur Anerkennung der Bauherreneigenschaft sowie von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung auf Grund der Errichtung von Eigentumswohnungen herausgegeben. Die Grundsätze zur Abgrenzung von Herstellungs- und Werbungskosten bei der Errichtung von Eigentumswohnungen sind jedoch nicht in allen Fällen einheitlich. Im Interesse einer gleichmäßigen steuerlichen Behandlung sollen auf der Ebene- der Oberfinanzdirektionen einheitliche Grundsätze erarbeitet werden. Das Ergebnis dieser Arbeiten liegt noch nicht vor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/1689 Fragen A 41 und 42) : In welchen Bundesländern sind die Pannenhilfsfahrzeuge der Automobilclubs von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, und sieht die Bundesregierung Bedenken dagegen, die Pannenhilfsfahrzeuge der Automobilclubs allgemein von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Finanzämter endgültige Steuerbescheide an unterhaltsverpflichtete Elternteile herausschicken auf einer Rechtsgrundlage, die das Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar festgestellt hat, so daß die Steuerpflichtigen förmlich Einspruch einlegen müssen, um ihre Rechtsansprüche zu sichern, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich bei den Länderfinanzverwaltungen dafür einzusetzen, daß Steuerbescheide an unterhaltsverpflichtete Elternteile bezüglich der vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden Gesetzesbestimmungen nur als vorläufig herausgehen, um zu verhindern, daß Steuerpflichtige, die sich auf die Wirksamkeit des Bundesverfassungsgerichtsurteils verlassen und daher keinen Einspruch einlegen, keinen Schaden erleiden? Zu Frage A 41: Die Straßenwachtfahrzeuge des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs, die in München zugelassen sind, und die entsprechenden in Frankfurt/Main zugelassenen Fahrzeuge des Automobilclubs von Deutschland sind gegenwärtig auf Grund von Verwaltungsanordnungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Hessischen Ministers der Finanzen aus Billigkeitsgründen von der Erhebung der Steuer ausgenommen. In Baden-Württemberg wird bei den Pannenhilfsfahrzeugen des Auto-Clubs Europa, Stuttgart, entsprechend verfahren. Der Bundesrat hat im ersten Durchgang des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BR-Drucksache 36/78 — Beschluß) am 17. Februar 1978 die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob diese Fahrzeuge, die ausschließlich der Pannenhilfe dienen, gesetzlich von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt werden können. In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates hat sich die Bundesregierung gegen eine Freistellung ausgesprochen: Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, daß die Pannenhilfsfahrzeuge durch ihre Hilfe in Not- und Unglücksfällen in nicht unerheblicher Weise der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs dienen. Die Pannenhilfe fällt jedoch nicht unter die Befreiungsvorschriften des § 2 Nr. 4 KraftStG, die für Fahrzeuge zur ausschließlichen Verwendung in bestimmten Bereichen der Notfallhilfe und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit geschaffen wurden. Es ist deshalb bereits seit längerem mit den Finanzministern (-senatoren) der Länder geprüft worden, ob eine zusätzliche Befreiungsvorschrift für Straßenwachtfahrzeuge (Pannenhilfsfahrzeuge) der Automobilclubs in Betracht kommt. Hierbei hat sich die Mehrheit der Länder wiederholt gegen eine solche Ausweitung der Befreiungsvorschriften ausgesprochen, weil in diesem Fall neben erheblichen Abgrenzungschwierigkeiten im besonderen Maße die Gefahr weitgehender Berufungen eintreten würde. Die gewünschte Steuerbefreiung müßte zur Abgrenzung gegenüber konkurrierenden gewerblichen Dienstleistungen (z. B. Abschlepp- und Reparaturdienste) von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. In Betracht kämen z. B. die Unentgeltlichkeit der Hilfe, ihre Beschränkung auf Notfälle, die Hilfe für jedermann und die Gemeinnützigkeit des Trägers des Hilfsdienstes. Die Automobilclubs werden jedoch in erster Linie für ihre Mitglieder auf Grund der von diesen gezahlten Mitgliedsbeiträgen tätig. Eine Abgrenzung müßte auch gegenüber den vielfach auf regionaler Ebene entstandenen Hilfsclubs, die schon jetzt über zahlreiche Pannenhilfsfahrzeuge verfügen und in der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6603* Regel nur gegen Entgelt tätig werden, vorgenommen werden. Dies würde eine zusätzliche Überwachung erfordern. Darüber hinaus könnte die gewünschte Befreiung auch Auswirkungen haben für den umfangreichen Bereich der karitativen und anderen sozialen Dienste sowie der sonstigen gemeinnützigen Organisationen und Insitutionen, denen die Pannenhilfsdienste vorrangig vergleichbar sind. Die Bundesregierung hält aus all diesen Gründen an ihrer Auffassung fest, daß die Pannenhilfsfahrzeuge der Automobilclubs nicht von der Kraftfahrzeugsteuer freigestellt werden sollten. Zu Frage A 42: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Finanzämter in einigen Fällen endgültige Steuerbescheide an unterhaltsverpflichtete, hinsichtlich der steuerlichen Kinderadditive nicht zuordnungsberechtigte Elternteile erlassen haben, obwohl aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 eine gesetzliche Neuregelung erforderlich ist. Nach der vorgesehenen Regelung haben bei nach dem 8. Juni 1977 bestandskräftig gewordenen Steuerbescheiden auch diejenigen Steuerpflichtigen, die auf einen Einspruch oder auf einen Antrag zu einer Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt verzichten, die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sechs Monaten einen Antrag auf Steuerfestsetzung nach Maßgabe der neuen Vorschriften zu stellen. Auf diese Möglichkeit weist das Finanzamt künftig durch einen in den Steuerbescheid zu übernehmenden standardisierten Erläuterungstext in den Fällen hin, in denen Änderungen wegen der anders zu verteilenden Kinderadditive erkennbar in Betracht kommen. Deshalb werden dem betroffenen Personenkreis keine Nachteile erwachsen. Selbstverständlich können die Steuerpflichtigen auch gegen die Steuerbescheide Einspruch einlegen. Die Einsprüche können aber erst bearbeitet werden, wenn das zu erwartende Gesetz in Kraft getreten ist. Unabhängig hiervon können die Steuerpflichtigen auch einen Antrag auf Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt stellen. Die Finanzverwaltung wird diesen Anträgen stattgeben. Jedoch wird bei einer solchen Steuerfestsetzung ein weiterer Antrag auf Anwendung des neuen Gesetzes nicht überflüssig. Die vorstehende Regelung ist mit den Finanzministern (-senatoren) der Länder abgestimmt. Diese werden entsprechende Anweisungen an die ihnen unterstellten Dienststellen herausgeben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 43): Wie entwickelt sich die Ertragslage der Deutschen Bundes- bank angesichts der umfangreichen Dollarkäufe zur Kurspflege des Dollar, und kommen in Verbindung damit Haushaltsrisiken auf den Bund zu? 1. Bei den Auswirkungen der Dollarkäufe auf die Ertragslage der Deutschen Bundesbank sind positive und negative Effekte zu unterscheiden, wobei der positive Effekt mit Sicherheit eintritt, während der negative Effekt ungewiß ist und von der Kursentwicklung des US-Dollars abhängt: Die positive Ertragswirkung besteht darin, daß die erworbenen Dollar sofort in US-Staatspapieren angelegt werden, die z. Z. mindestens 6,5 % Zinsen jährlich bringen. Hierdurch wird ein etwaiger Aufwertungsverlust tendenziell kompensiert. Andererseits erhöht sich mit einer Erhöhung der Devisenbestände auch der potentielle Umfang von Aufwertungsverlusten. Ob die Aufwertungsverluste tatsächlich eintreten, wird jedoch ausschließlich durch den zum Bilanzstichtag am 31. 12. 1978 geltenden Kurs bestimmt. Daher sind sichere Aussagen über die Ertragslage der Bundesbank vor diesem Zeitpunkt nicht möglich. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Dollarkäufe der Bundesbank nicht „zur Kurspflege des Dollars" erfolgt sind — wie der Fragesteller behauptet —, sondern in Erfüllung internationaler Verpflichtungen (Vereinbarung von Rambouillet, IWF-Abkommen) vorgenommen worden sind, um hektische Kursausschläge zu glätten und chaotische Zustände am Devisenmarkt zu vermeiden. 2. Ein Haushaltsrisiko für den Bund ist auch bei ungünstiger Entwicklung des US-Dollar-Kurses nicht zu befürchten, da nach dem Bundesbankgesetz eine Nachschußpflicht für den Bundeshaushalt bei Verlusten der Bundesbank nicht besteht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 44): Trifft es zu, daß sich das Land Schleswig-Holstein bei der Bundesregierung um eine Neuschneidung des Zonenrandgebiets in Schleswig-Holstein (Verteilung der Mittel statt auf acht Kreise nur auf die grenznahen Gebiete) bemüht hat, und wie hat die Bundesregierung gegebenenfalls darauf reagiert? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Landesregierung von Schleswig-Holstein eine Neufestlegung des Zonenrandgebiets in Schleswig-Holstein anstrebt. Die Bundesregierung würde die Frage einer Neufestlegung des Zonenrandgebietes in Schleswig-Holstein sorgfältig prüfen, falls das Land eine entsprechende Forderung erheben sollte. Da die gegenwärtige Abgrenzung des Zonenrandgebietes Bestandteil des Zonenrandförderungsgesetzes vom 5. August 1971 ist, würde eine Neuabgrenzung des Zonenrandgebietes in Schleswig-Holstein eine Gesetzesänderung erforderlich machen, die vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates zu beschließen wäre. 6604* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (Voerde) (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 45 und 46) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Wissenschaftlern, daß die Preise für Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu vergleichbaren Industriestaaten überdurchschnittlich hoch sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Hält die Bundesregierung es für möglich, durch eine Änderung des Patentschutzgesetzes den Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt zu beleben, um so im Interesse der Verbraucher die Arzneimittelpreise zu senken? Zu Frage A 45: Die Bundesregierung hat bereits anläßlich mündlicher Anfragen der Herren Abgeordneten Egert, Sund und Glombig (SPD) in der Fragestunde am 23. Oktober 1975 und des Herrn Dr. Schöfberger (SPD) in der Fragestunde am 21. Januar 1976 auf die Problematik internationaler Preisvergleiche hingewiesen. Eine Vielzahl von Komponenten sind dabei zu berücksichtigen; ohne sie im einzelnen aufzuzählen möchte ich hier noch einmal auf folgendes aufmerksam machen: — Es ist schwierig, identische Arzneimittel zu finden, die zudem für den jeweiligen Indikationsbereich in den zu untersuchenden Ländern gleichermaßen repräsentativ sind. — Die Produktionskosten und Kaufkraft in den einzelnen Ländern differieren. — Die Staaten nehmen auf die Preisbildung mehr oder weniger starken Einfluß. — Die Preisunterschiede werden maßgeblich u. U. kurzfristig durch Schwankungen der Wechselkurse beeinflußt. — Der Zugang zum Markt in den einzelnen Ländern wird durch zahlreiche unterschiedliche nationale gesundheitspolitische und sonstige Maßnahmen erschwert und damit der Wettbewerb in diesen Ländern und über ihre Grenzen hinaus erheblich eingeschränkt bis weitgehend ausgeschaltet. Die Einfuhr von Arzneimitteln in die Bundesrepublik Deutschland ist voll liberalisiert. Sie unterliegt allerdings denselben Sicherheitsvorschriften, die für die Produktion inländischer Arzneimittel z. B. in der Form der Zulassung und Registrierung beim Bundesgesundheitsamt in Berlin gelten. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bei zahlreichen Gelegenheiten dafür eingetreten, daß generell wettbewerbshemmende Maßnahmen beseitigt werden. Dabei ist sie auch bemüht, daß die Harmonisierung der gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen im EG-Bereich vorangetrieben wird, um darauf zurückzuführende Verzerrungen insbesondere auch preislicher Art auszuschließen. Zu Frage A 46: Nach Auffassung der Bundesregierung ist der patentrechtliche Schutz von Arzneimitteln in der Bundesrepublik Deutschland nicht Ursache für ein etwaiges erhöhtes Preisniveau im Verhältnis zu vergleichbaren anderen Industriestaaten. In der Regel kann davon ausgegangen werden, daß die betreffenden Arzneimittel, sofern sie einen ins Gewicht fallenden Anteil am Arzneimittelumsatz haben sollten, auch in den vergleichbaren westlichen Industriestaaten Patentschutz genießen. Die Bundesregierung hält es daher für ausgeschlossen, durch eine Änderung des Patentgesetzes eine Kostensenkung auf dem Arzneimittelmarkt herbeiführen zu können. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 47 und 48): Ist es richtig, daß die Ruhrkohle AG in Verhandlungen über Subventionen zu einer Überbrückungshilfe steht und daß im Rahmen dieser Verhandlungen ein Papier vorgelegt wurde, in dem mehrere Schachtanlagen, u. a. auch Fürst Leopold Wulfen in Dorsten, als Auslaufanlagen benannt werden für den Fall, daß nach Meinung der Ruhrkohle AG eine unzureichende Überbrückungshilfe seitens der Bundesregierung gewährt wird, und wenn ja, wie ernst schätzt die Bundesregierung diese Ankündigung ein, und welche Folgerungen zieht sie daraus? In welcher Höhe hat die Bundesregierung Subventionen für den Ruhrbergbau insgesamt und für welchen Zeitraum geplant, und sind diese mit Auflagen verbunden, und wenn ja, welcher Art sind diese Auflagen? Zu Frage A 47: Wie in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms angekündigt, erörtert die Bundesregierung gegenwärtig mit den Beteiligten, in welcher Weise die eigenen Anstrengungen des Bergbaus zur Überwindung der konjunkturell und strukturell bedingten Absatzschwierigkeiten und die damit verbundenen Belastungen erleichtert werden können. Diskussionsgrundslage sind mittelfristige Unternehmensrechnungen der einzelnen Bergbaugesellschaften zur Produktions-, Absatz- und Ertragslage, in denen sowohl die eigenen Anstrengungen als auch die von den Unternehmen erwarteten finanziellen Belastungen dargelegt wurden. In den Verhandlungen ist von der Ruhrkohle AG kein Papier vorgelegt worden, in dem Schachtanlagen als Auslaufanlagen benannt wurden. Da eine Entscheidung über den Umfang und die Art der Hilfe noch nicht getroffen wurde, sind Äußerungen der Unternehmen über eine eventuell für sie unzureichende Hilfe verfrüht. Eine Entscheidung der Bundesregierung hierüber ist spätestens im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 1978 Anfang Mai zu erwarten. Zu Frage A 48: In der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 1979-1981 sind im Haushaltsplan des BMWi (Kapitel 0902) für den deutschen Steinkohlenbergbau Subventionen in Höhe von durchschnittlich rd. 780 Millionen DM pro Jahr vorgesehen. Diese Aufwendungen beinhalten insbesondere Absatz- und Strukturhilfen, aber auch Anpassungs- und Sozialhilfen. Die mit den verschiedenen Subventionstiteln verbundenen Auflagen sind dem Bundeshaushaltsplan 1977, Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des BMWi zu entnehmen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6605* Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 51) : Hält die Bundesregierung die im Milchgesetz vom 31. Juli 1930 vorgeschriebene Erlaubnis zur Abgabe von Milch noch heute für erforderlich, und wenn ja, aus welchen Gründen — auch dann, wenn es sich um Unternehmen des Lebensmittelhandels handelt, die lediglich abgepackte Milch in Kühltruhen anbieten? Die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß das Betreiben eines Unternehmens zur Abgabe von Konsummilch grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Behörde voraussetzt. Milch stellt einen besonders günstigen Nährboden für Mikroorganismen dar; sie ist leicht verderblich. Zum Schutz des Verbrauchers muß sichergestellt sein, daß im Umgang mit Milch eine besondere Sorgfalt aufgewendet wird. Die Erlaubnispflicht ist im Hinblick auf die sie begründenden Kriterien beschränkt auf die Abgabe von Konsummilch, die keiner oder einer nur wenig intensiven Wärmebehandlung, nämlich der Pasteurisierung, unterzogen wird, so daß bei nicht sachgerechter Behandlung ein vorzeitiger Verderb der Milch eintreten kann. Dagegen ist die Abgabe von Konsummilch, die durch Ultrahocherhitzung oder Sterilisierung keimfrei gemacht ist, erlaubnisfrei. Über diese Differenzierung hinaus erscheint es der Bundesregierung nicht vertretbar, Ausnahmen von dem Erlaubnisvorbehalt, etwa bei der Abgabe von abgepackter Milch aus Kühltruhen, vorzunehmen. Denn im Unterschied zu der Art der vorgenommenen Wärmebehandlung kommt der Abgabeform hinsichtlich der Erlaubnispflicht keine entscheidende Bedeutung zu. Die Verpackung allein schützt die Erzeugnisse nicht von schädlichen Einflüssen, wie insbesondere Temperatur-, Witterungs- und Lichteinwirkung. Vielmehr verlangen auch die vorverpackten Erzeugnisse eine sachgemäße und sorgfältige Behandlung, zumal die Verpackungen Beschädigungen aufweisen können. Allerdings ist hinsichtlich der Sachkunde, die von dem für den Betrieb Verantwortlichen zu verlangen ist, zu berücksichtigen, daß die Anforderungen geringer sein können, wenn nur abgepackte Erzeugnisse vertrieben werden. Dementsprechend sieht § 4 Nr. 4 der Milch-Sachkunde-Verordnung vom 22. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2555) vor, daß zu differenzieren ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 52 und 53): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Unruhe entgegenzuwirken, die durch das Inkrafttreten des § 371 RVO neuer Fassung am 1. Januar 1978 bei vielen Krankenhausträgern und Ärzten entstanden ist, und trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den § 371 RVO in absehbarer Zeit neuerdings zu ändern? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die gesetzlichen Krankenkassen und deren Aufsichtsbehörden in den Ländern beim Vollzug des § 371 RVO neuer Fassung vor erhebliche rechtliche und politische Schwierigkeiten gestellt sind, und wenn ja, wie will sie dieser Auffassung Rechnung tragen? Der Bundesregierung sind die Auslegungsschwierigkeiten bei der geltenden Fassung des § 371 RVO bekannt. Sie weist darauf hin, daß diese Fassung erst bei der Beratung des KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes auf Grund der Anrufung durch den Bundesrat im Vermittlungsausschuß gefunden wurde. Insbesondere ist problematisch, wie bei den Krankenhäusern zu verfahren ist, deren Bereiterklärung nach § 371 Abs. 2 von seiten der Krankenkassen abgelehnt wird. Probleme ergeben sich insbesondere auch wegen der Überkapazitäten bei den bereits in den Bedarfsplänen aufgenommenen Krankenhäusern. Da diese Schwierigkeiten bereits vor dem Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 1978 absehbar waren, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Herbst vorigen Jahres Abstimmungsgespräche im Bund-Länder-Ausschuß für Krankenhausfragen nach § 7 Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen unter Beiziehung des Bundesversicherungsamts aufgenommen. Als Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche wurde allen Beteiligten am 14. Dezember 1977 eine Empfehlung zu Fragen des Verfahrens und zu einer Übergangsregelung übersandt, die insbesondere auch die Billigung der Deutschen Krankenhausgesellschaft gefunden hat. Angesichts der ausführlichen Diskussion um die neugefaßte Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren zur Krankenversicherungs-Kostendämpfung und noch sehr kurzen Erfahrungen mit der Vorschrift sieht die Bundesregierung derzeit nicht vor, den gesetzgebenden. Körperschaften eine erneute Novellierung vorzuschlagen. Anregungen in dieser Richtung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bisher auch weder von seiten der von Ihnen angesprochenen Krankenkassen noch von den für Krankenhausfragen oder für die Aufsicht über die Sozialversicherung zuständigen Landesministern erhalten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 54 und 55) : Teilt die Bundesregierung die im Gutachten „Überlegungen zur Fortentwicklung der Agrarsozialen Sicherung" der Agrarsozialen Gesellschaft begründete Auffassung, daß die derzeitige Beitragserhebung für die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Altershilfe dazu führt, daß die meist im Süden liegenden kleineren Betriebe mit geringerem Einkommen wesentlich stärker belastet werden als die meist in Norddeutschland liegenden größeren Betriebe, und hält die Bundesregierung deshalb die Beitragserhebung im Sinne eines größeren Solidarausgleichs für änderungsbedürftig? 6606* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Wie beurteilt die Bundesregierung den im Gutachten entwikkelten Vorschlag, das Standardbetriebseinkommen als einheitliche Bemessungsgrundlage für alle drei Zweige der agrarsozialen Sicherung zugrunde zu legen und welche Folgerungen wird sie aus ihrem Urteil ziehen? Ich gehe davon aus, daß Sie mit dem in Ihren Fragen genannten Gutachten die Untersuchung der Agrarsozialen Gesellschaft über „Ergänzende Formen der sozialen Sicherung landwirtschaftlicher Familien und die Belastung der Betriebe mit Sozialabgaben" meinen. Diese Untersuchung ist erst Anfang März 1978 veröffentlicht worden. Es handelt sich um eine umfangreiche Arbeit, deren Ergebnisse noch geprüft werden müssen. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, daß die Untersuchung sich nur auf das Jahr 1976 erstreckt. Bevor Schlußfolgerungen gezogen werden können, müssen auch die Bundesverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger und der Deutsche Bauernverband gehört werden. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß aus diesen Gründen eine Beurteilung der in der Untersuchung entwickelten Vorschläge noch nicht möglich ist. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 58) : Macht sich die Bundesregierung die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers Graf Lambsdorff zur Frage der Aussperrung zu eigen, wie er sie in einem Gespräch mit dem „Handelsblatt am 29. März 1978 geführt hat, und ist sie demnach der Auffassung, daß die praktizierte Aussperrung durch die Arbeitgeber mit der Verfassung im Einklang steht? Das Recht des Arbeitskampfes ist nicht gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob die Aussperrung verfassungsrechtlich gewährleistet ist — d. h., ob der Gesetzgeber die Aussperrung verbieten oder wesentlich beschränken darf —, in einer Entscheidung aus dem Jahre 1975 ausdrücklich offengelassen. Das Gericht ist in dieser Entscheidung davon ausgegangen, daß die Aussperrung derzeit zulässig ist. Das Bundesarbeitsgericht hat allgemeine Rechtsregeln für den Arbeitskampf, d. h. für Streik und Aussperrung, entwickelt. Es hält die Aussperrung für eine zulässige Arbeitskampfmaßnahme. Das oberste Gebot unter den Rechtsregeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus diesem Gebot werden weitere Einzelgrundsätze hergeleitet, wie z. B., daß der Arbeitskampf nur das letzte mögliche Mittel sein und nicht auf die Vernichtung des sozialen Gegenspielers abzielen dürfe. Die Praxis des Arbeitslebens richtet sich seit langem nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätzen. In dem von Ihnen erwähnten Gespräch mit dem Handelsblatt hat der Bundeswirtschaftsminister zur Zulässigkeit der Aussperrung nach geltendem Recht lediglich erklärt — ich zitiere: „Die Abwehraussperrung sei durch eine höchstrichterliche Entscheidung klar und eindeutig erlaubt gegen Schwerpunktstreiks unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit." Diese Auffassung stimmt mit der von mir dargelegten Rechtslage überein. Soweit weiter danach gefragt wird, ob die durch die Arbeitgeber in Baden-Württemberg' praktizierte Aussperrung mit der Verfassung in Einklang stehe, möchte ich bemerken, daß es nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, konkrete Arbeitskampfmaßnahmen im Einzelfall rechtlich zu beurteilen. Dies ist — zumal bereits entsprechende Klagen bei den Arbeitsgerichten anhängig sind — Sache der Gerichte. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 59): Ist die Bundesregierung bereit, sich gegebenenfalls einer Initiative zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Aussperrung anzuschließen? Nach der derzeitigen Sachlage besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, darüber zu befinden, ob sie einem eventuellen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Aussperrung beitreten oder sich in einem solchen Verfahren äußern würde. Wegen Aussperrungen der jüngsten Zeit ist zwar gegenwärtig eine größere Anzahl von Klagen von Arbeitnehmern vor den zuständigen Gerichten für Arbeitssachen anhängig gemacht worden. Es läßt sich jedoch nicht absehen, ob sich im Zuge der gerichtlichen Entscheidungen auch das Bundesverfassungsgericht mit der Aussperrungsfrage befassen wird. Die Bundesregierung wird die Frage eines eventuellen Beitritts oder einer Äußerung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren prüfen, wenn und soweit sich ihr diese Frage stellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 61): Trifft es zu, daß in den einzelnen Bundesländern in vermehrtem Umfang dazu übergegangen wird, ausländische Krankenschwestern, insbesondere aus Südkorea, Indonesien, Indien und Thailand zu kündigen, um damit den Prozeß der Rückführung in ihre Heimatländer einzuleiten, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung gegebenenfalls, sich für das Verbleiben der Krankenschwestern einzusetzen, nachdem vor Jahren mit nicht unerheblichen Mitteln und Versprechen eines möglichen Verbleibens in der Bundesrepublik Deutschland diese Kräfte angeworben worden sind? Ob und inwieweit Krankenpflegeanstalten in den einzelnen Bundesländern in letzter Zeit dazu übergegangen sind, die mit außereuropäischen Krankenpflegekräften geschlossenen Arbeitsverträge zu kündigen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6607* Auch durch Rückfrage beim Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit konnten keine Informationen hierüber gewonnen werden. Die Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit zur Anwerbung außereuropäischen Krankenpflegepersonals ist seinerzeit von dem Abschluß eines auf drei Jahre befristeten Arbeitsvertrags abhängig gemacht worden. Wenn den außereuropäischen Krankenschwestern von den anwerbenden Stellen bei der Anwerbung Versprechungen über einen möglichen längeren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland gemacht worden sind, ist dies ohne Wissen und Billigung der Bundesregierung geschehen. Allerdings ist im Jahre 1969 aufgrund interministerieller Beratungen Einvernehmen darüber erzielt worden, daß der auf drei Jahre befristete Arbeitsaufenthalt außereuropäischer Krankenschwestern über diese Zeit hinaus verlängert werden kann, wenn Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes dies zulassen. Von dieser Möglichkeit haben viele außereuropäische Krankenpflegekräfte Gebrauch gemacht. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 62) : Teilt die Bundesregierung . den Standpunkt von Bundesminister Graf Lambsdorff, daß die Aussperrung als Mittel des Arbeitskampfs gerechtfertigt sei, d. h. unserer staatlichen Rechtsordnung entspreche, und ist die Bundesregierung bereit, den Bundeswirtschaftsminister gegen die massive Kritik seitens des DGB und der SPD-Führungsspitze in Schutz zu nehmen? Das Recht des Arbeitskampfes ist nicht gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob die Aussperrung verfassungsrechtlich gewährleistet ist — d. h., ob der Gesetzgeber die Aussperrung verbieten oder wesentlich beschränken darf —, in einer Entscheidung aus dem Jahr 1975 ausdrücklich offengelassen. Das Gericht ist in dieser Entscheidung davon ausgegangen, daß die Aussperrung derzeit zulässig ist. Das Bundesarbeitsgericht hat allgemeine Rechtsregeln für den Arbeitskampf, d. h. für Streik und Aussperrung, entwickelt. Es hält die Aussperrung für eine zulässige Arbeitskampfmaßnahme. Das oberste Gebot unter den Rechtsregeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus diesem Gebot werden weitere Einzelgrundsätze hergeleitet, wie z. B., daß der Arbeitskampf nur das letzte mögliche Mittel sein und nicht auf die Vernichtung des sozialen Gegenspielers abzielen dürfe. Die Praxis des Arbeitsleben richtet sich seit langem nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsgrundsätzen. In dem von Ihnen erwähnten Gespräch mit dem Handelsblatt hat der Bundeswirtschaftsminister zur Zulässigkeit der Aussperrung nach geltendem Recht lediglich erklärt — ich zitiere: „Die Abwehraussperrung sei durch eine höchstrichterliche Entscheidung klar und eindeutig erlaubt gegen Schwerpunktstreiks unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit." Diese Auffassung stimmt mit der von mir dargelegten Rechtslage überein. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Augeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 63 und 64) : Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Mitwirkung von Jugendlichen in kulturellen Vereinigungen wie Musikzügen, Chören und Trachtengruppen dann als arbeitnehmerähnliche Leistung angesehen wird, wenn eine derartige Gruppe im Rahmen freundsdiaftlicher Beziehungen bei einem anderen Verein unentgeltlich auftritt, mit der Folge, daß nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendliche nur dann mitwirken dürfen, wenn ihr Verein eine Ausnahmegenehmigung bei einer Gebühr von ca. 140 DM erhalten hat oder wenn die Wochenarbeitszeit dieser Jugendlichen einschließlich derartiger Veranstaltungen weder 40 Stunden noch die Fünftagewoche überschreitet? Ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Richtung zu betreiben, daß eine freiwillig gewählte Hobby- und Freizeitbeschäftigung in einem kulturellen und sportlichen Verein wenigstens dann ohne derartige Beschränkungen möglich wird, wenn ein Verein oder eine Gruppe unentgeltlich und im Rahmen freundschaftlicher Beziehungen auftritt? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, das Jugendarbeitsschutzgesetz zu ändern. Sie ist der Auffassung, daß das Jugendarbeitsschutzgesetz die Hobby- und Freizeitbeschäftigung Jugendlicher in kulturellen und sportlichen Vereinen nicht beschränkt, auch nicht gelegentliche Auftritte dieser Jugendlichen im Rahmen freundschaftlicher Beziehungen bei anderen Vereinen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz greift jedoch dann ein, wenn die Betätigung der Jugendlichen darüber hinausgeht, insbesondere wenn sie häufig an öffentlichen Veranstaltungen mitwirken, sie hierzu ähnlich wie Arbeitnehmer verpflichtet werden und mit ihrer Mitwirkung Gewinn erzielt werden soll. Dann handelt es sich in Wirklichkeit nicht um Freizeitbeschäftigung, sondern um Arbeits- oder Dienstleistungen. In diesen Fällen muß die Mitwirkung der Jugendlichen zusammen mit einer evtl. anderen Arbeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes weiterhin auf 40 Stunden und fünf Tage in der Woche beschränkt werden. Außerdem muß ihre Beschäftigung nach 20 Uhr an eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde gebunden bleiben. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf -die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 65) : Welche militärische Bedeutung mißt die Bundesregierung den sogenannten „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" in der DDR bei? Die militärische Bedeutung liegt in erster Linie darin, daß die Kampfgruppen im Falle eines bewaff- 6608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 neten Konflikts die regulären Streitkräfte von Aufgaben der Sicherung und des Objektschutzes auf eigenem Territorium einschließlich der Sicherung von Verbindungswegen entlasten und damit zur Stärkung des Potentials des Warschauer Paktes mittelbar beitragen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 66 und 67): Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung gegenwärtig die Stärke der Kampfgruppen in der DDR, und über welche Ausrüstung verfügen sie? Werden bei den Verhandlungen über ausgewogene und gleichzeitige Truppenreduzierung (MBFR) in Wien die Kampfgruppen der DDR bei der Feststellung der militärischen Stärkeverhältnisse mitgezählt? Zu Frage A 66: Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung beträgt die Stärke der Kampfgruppen 400 000 Mann. Die Masse der Kampfgruppen sind nach wie vor in erster Linie mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgerüstet. Ein Teil der KG-Bataillone sind mobil und verfügen über Mörser, Panzerabwehrgeschütze und leichte Flugabwehrgeschütze. Zu Frage A 67: Die Milizen und Kampfgruppen der Arbeiterklasse der DDR sind gegenwärtig nicht Teil der Verhandlungsmasse in Wien. Der Westen hat zur Durchsetzung seiner Ziele vom Beginn der Verhandlungen an gefordert, daß alles militärische Personal des aktiven Dienstes — also Soldaten —, aber auch nur Soldaten in die Verhandlungen einbezogen werden sollen. Von westlicher Seite bestand ein Interesse daran, die Verhandlungen auf den Abbau der Konfrontation der Streitkräfte zu konzentrieren und dabei den Verhandlungsgegenstand deutlich zu begrenzen. Der Westen hat deshalb von Anfang an darauf verzichtet, die Reduzierung von Potentialen wie z. B. auch Grenz- und Sicherheitstruppen des Ostens zu fordern. Eine solche Ausdehnung des Verhandlungsgegenstandes würde eine erhebliche Komplizierung bedeuten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 68) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Fähigkeit der Kampfgruppen in der DDR, bei militärischer Konfrontation als Flankenschutz militärische Aufgaben zu übernehmen? Ausbildung, Ausrüstung und Platz der Angehörigen der Kamfgruppen im Arbeitsprozeß lassen einen Einsatz der Kampfgruppen zum Flankenschutz für die Streitkräfte als nicht möglich erscheinen. Die Kampfgruppen sind Kräfte, die Objekt- und raumbezogen, weitgehend territorial gebunden, militärische Sicherungs- und Kampfaufträge erfüllen können. Insofern sind die Kampfgruppen allerdings in der Lage, Schutzaufgaben für die kämpfende Truppe im rückwärtigen Gebiet zu übernehmen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 69): Besteht durch die betriebsspezifische Ausbildung der Kampfgruppen die theoretische Möglichkeit ihres Einsatzes in vergleichbaren Objekten außerhalb der DDR? Ein Teil der Kampfgruppenangehörigen wäre theoretisch auf Grund der beruflichen wie militärischen Ausbildung in der Lage, in vergleichbaren Institutionen/ Betrieben außerhalb der DDR zu arbeiten und eine Kampfgruppen-Formation zur Sicherung dieser Objekte zu stellen. Die Kampfgruppen sind jedoch fest in den Arbeitsprozeß eingegliedert. Sie dürfen und können nur in Ausnahmefällen aus ihren Betrieben herausgezogen werden, um die Wirtschaft nicht zu gefährden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 70 und 71): Gibt es Erkenntnisse über die Teilnahme von Kampfgruppen an Manövern der Staaten des Warschauer Pakts? Betrachtet die Bundesregierung die Kampfgruppen als territoriale Verteidigung der DDR? Zu Frage A 70: Die Kampfgruppen werden bei militärischen Übungen der nationalen und sowjetischen Streitkräfte auf dem Territorium der DDR im Rahmen ihres Auftrages — Sicherung von Objekten wie z. B. Betrieben, Brücken, Straßenabschnitten, Verkehrsknotenpunkten usw. — eingesetzt. Zu Frage A 7l: Die Kampfgruppen sind Kräfte, die zur territorialen Verteidigung vorrangig im Bereich des Objektschutzes und der Raumsicherung eingesetzt werden. Neben den Organen des Ministeriums für Staatssicherheit und des Innenministeriums sind sie zugleich ein Instrument zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in der DDR. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6609* Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 72 und 73): Wieviel Panzer welchen Typs stehen den Kampfgruppen in der DDR zur Verfügung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei den Kampfgruppen um eine Parteiarmee des SED handelt? Zu Frage A 72: Die Kampfgruppen in der DDR sind nicht mit Kampfpanzern ausgerüstet, sie verfügen über keine Kettenfahrzeuge. Zu Frage A 73: Die Kampfgruppen werden in DDR-Veröffentlichungen wie z. B. dem „Militärlexikon" als „. . . bewaffnetes Organ der Arbeiterklasse der DDR in den sozialistischen Betrieben, Genossenschaften, Institutionen und Verwaltung, das von der SED geführt wird . . ." bezeichnet. Sie unterstehen der direkten Kontrolle der SED, in deren Gliederungen entsprechende Kommandostäbe zur Einsatzführung im Rahmen der Territorialverteidigung und inneren Sicherheit verantwortlich sind. Die Armee der SED ist die Nationale Volksarmee. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 74 und 75) : Welche Bedeutung haben die Kampfgruppen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung auf Grund ihrer straffen Organisation und ideologischen Schulung für die Stabilisierung des politischen Systems in der DDR? Welche ideologische Schulung erhalten die Mitglieder der Kampfgruppen, und gehört dazu auch die Erziehung zum Haß gegen den „Klassenfeind" in der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 74: Neben ihrer Funktion im Rahmen der Landesverteidigung als territorial gebundene Kräfte haben sie gleichzeitig Bedeutung als Stabilisierungsfaktor im Hinblick auf die innere Sicherheitslage. — Die Erfassung von Teilen der Betriebsbelegschaften in den Kampfgruppen gewährleistet eine straffe Kontrolle der Arbeiterschaft durch die Partei. Zugleich bilden die Kampfgruppen ein weiteres Mittel zur unmittelbaren Indoktrinierung der Bevölkerung. — Die Bedeutung der Kampfgruppen für die Stabilisierung des politischen Systems wird deutlich, wenn man bedenkt, daß etwa ein Zehntel der männlichen Berufstätigen in der DDR Angehörige dieser paramilitärischen Organisation sind (8 Millionen Berufstätige, davon ca. 4 Millionen männlich). Zu Frage A 75: Das Militärprogramm der SED sieht die „sozialistische Wehrerziehung" der gesamten Bevölkerung vor. Ihr Hauptziel ist es, die Bereitschaft aller Bürger zu wecken, den Sozialismus unter Einsatz des Lebens militärisch zu verteidigen. Die politisch-ideologische Erziehung und die militärische Ausbildung in den Kampfgruppen ist Teil dieses allgemeinen Programms der sozialistischen Wehrerziehung. Im Mittelpunkt der ideologischen Schulung steht dabei die ideologische Motivierung des Kampf- und Siegerwillens durch Haßerziehung und Feindbildindoktrinierung, vor allem bezogen auf die BUNDESREPUBLIK, sowie eine im Gegensatz dazu unter dem Schlagwort „sozialistische Waffenbrüderschaft" stehende Freundbildvermittlung unter Würdigung der führenden militärischen Rolle der SOWJETUNION. Das Schwergewicht der Polit-Indoktrinierung der Kampfgruppen-Angehörigen liegt in der Politschulung durch SED, FDGB und andere Massenorganisationen, denen die Angehörigen der Kampfgruppen gleichzeitig angehören und die ebenfalls Aufgaben der Wehrerziehung wahrnehmen. Anlage 29 Antwort des Parl. Statssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 76): Welche Privilegien haben die Angehörigen der Kampfgruppen gegenüber anderen Bürgern der DDR z. B. hinsichtlich bevorzugter Ferienplätze, schnellerer Zuteilung von Neubauwohnungen und bei ihrer Alterssicherung? Nach den vorliegenden Erkenntnissen erhalten die Angehörigen der Kampfgruppen bzw. deren Hinterbliebene einen Rentenzuschlag von DM 100,—. Es kann davon ausgegangen werden, daß auch andere Vergünstigungen gewährt werden. Der Rentenzuschlag wurde 1974 eingeführt und ist als Maßnahme zu verstehen, unter Beibehaltung des Prinzips der Freiwilligkeit, den Dienst in den Kampfgruppen attraktiver zu gestalten. Er stellt ein Eingeständnis dar, daß trotz aller Indoktrination im Rahmen der „sozialistischen Wehrerziehung" auf materielle Anreize zur Gewinnung von Angehörigen der Kampfgruppe nicht verzichtet werden kann. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 77): 6610* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, das seit 1965 erfolgreich praktizierte Verfahren der Ausbildung Ungedienter in fünf Wehrübungen zum Reserveoffizier einzustellen, und glaubt die Bundesregierung, auf das Interesse des von diesem Programm angesprochenen Personenkreises zukünftig verzichten zu können? Ziel der Ausbildung von Ungedienten zum Offizier der Reserve des Truppendienstes war es, den Bedarf an Reserveoffizieren der sogenannten „weißen Jahrgänge", das sind die Jahrgänge 1927-1935, zu decken. Für die ungedienten Angehörigen dieser Geburtsjahrgänge wurde deshalb die Möglichkeit geschaffen, in freiwilligen Wehrübungen zum Reserveoffizier ausgebildet zu werden. Später wurde auch Angehörigen jüngerer Geburtsjahrgänge in Einzelfällen diese Ausbildung ermöglicht. Seit 1965 haben etwa 1 600 Ungediente an dieser Ausbildung teilgenommen und 645 von ihnen die Ausbildung mit der Beförderung zum Leutnant der Reserve abgeschlossen. Da der Bedarf an Reserveoffizieren heute durch gediente Wehrpflichtige gedeckt werden kann und die Angehörigen der „weißen Jahrgänge" auf Grund ihres Lebensalters nicht mehr für eine Ausbildung in Betracht kommen, hat das Bundesministerium der Verteidigung die Ausbildung mit Wirkung vom 1. Januar 1978 eingestellt. Alle Bewerber, die bis Ende 1977 ihre Ausbildung zum Offizier der Reverse in Wehrübungen begonnen haben, erhalten jedoch die Gelegenheit, in den nächsten Jahren (bis 1985) die weiteren Wehrübungen bis zur Beförderung zum Leutnant der Reserve abzuleisten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 78): Welche „zwei oder drei Fälle spricht der Bundeskanzler in seinem Interview in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Quick" an, die ihm in jüngster Zeit bekanntgeworden seien, in denen ganz offensichtlich Organe des Staats Gespräche mitgehört haben, die nach dem geltenden Recht nicht hätten mitgehört werden dürfen? Dem vom Deutschen Bundestag in der 8. Wahlperiode nach Art. 44 GG eingesetzten 1. Untersuchungsausschuß sind auf seinen Wunsch vom Bundesministerium der Verteidigung Unterlagen über Abhörmaßnahmen des MAD zugeleitet worden. Die vom Bundeskanzler in seinem Interview genannten Fälle sind in dieser Übersicht enthalten. Sie sind damit Gegenstand des Untersuchungsverfahren. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß ich hier auf konkrete Fälle und Einzelheiten nicht eingehen kann. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 79 und 80) : Wie hat sich die Erosion unterhalb der Rheinstaustufe Iffezheim seit ihrer Inbetriebnahme entwickelt, und hat die Bundesregierung veranlaßt, daß Maßnahmen zur Verhinderung dieser Erosion, wie beispielsweise Geschiebezugabe, ergriffen werden? Wenn Maßnahmen zur Verhinderung der Erosion unterhalb der Rheinstaustufe Iffezheim bisher noch nicht ergriffen wurden, wann gedenkt die Bundesregierung solche Maßnahmen zu ergreifen, und welche Möglichkeiten erscheinen ihr hierbei als besonders geeignet? Unterhalb der Staustufe Iffezheim hat mit Beginn der Stauerrichtung Ende März 1977 die Erosion des Rheins eingesetzt. Aufgrund der neuesten Peilergebnisse vom 13. März 1978 — nach Ablauf des Hochwassers Ende Februar/ Anfang März — hat das gesamte Erosionsvolumen den vorausgeschätzten mittleren Jahreswert bei weitem nicht erreicht. Das Ausmaß der Erosion gibt also keinen Anlaß zur Besorgnis. Im Zuge der Untersuchung für Alternativlösungen zum Bau von Staustufen zur Verhinderung der Erosion ist vorgesehen, im Erosionsbereich unterhalb der Staustufe Iffezheim einen mehrjährigen Naturversuch mit Geschiebezugabe durchzuführen, der in allen Einzelheiten vorbereitet ist. Die französische Regierung hat sich inzwischen mit der Aufnahme der Geschiebezugabeversuche unterhalb der Staustufe Iffezheim einverstanden erklärt. Es ist damit zu rechnen, daß die Vereinbarung mit der französischen Seite über die Geschiebezugaben in den nächsten Tagen unterzeichnet wird. Unmittelbar danach wird mit der Geschiebezugabe begonnen werden. Die bisherigen Untersuchungen des Bundesverkehrsministeriums haben ergeben, daß eine Geschiebezugabe zumindest zur vorübergehenden Verhinderung der Erosion geeignet ist. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage 81) : Wird die Bundesregierung sich in den zuständigen internationalen Gremien dafür einsetzen, daß die Sicherheitsstandards für Tankschiffe erhöht werden? Ja, Herr Kollege. Derzeit werden kurzfristig eine Analyse der Möglichkeiten zur Risikoverminderung in der Tankschiffahrt und Vorstellungen über entsprechende deutsche Initiativen bei der EG und der IMCO ausgearbeitet. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 82 und 83) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6611* Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um folgenschwere Tankerunfälle an den Küsten der Bundesrepublik Deutschland nach Möglichkeit zu verhindern? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für angezeigt, um eine Verseuchung der Bundeswasserstraßen mit 01 aus Schiffen des Binnenverkehrs oder durch verbotswidrige Einleitung gefährlicher Flüssigkeiten in die Bundeswasserstraßen rechtzeitig zu entdecken und - die Verursacher derartiger Umweltverschmutzungen zur Verantwortung zu ziehen? Zu Frage A 82: Zur Verhütung von Tankerunfällen gibt es bereits verschiedene internationale und nationale Übereinkommen. Sie betreffen den Bau, die Ausrüstung, den Schiffsbetrieb und die Navigation der Tanker. Im Hinblick auf die jüngsten Tankerunfälle beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere folgende weitere Initiativen und Maßnahmen: 1. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß internationale Übereinkommen, soweit sie noch nicht in Kraft sind, möglichst bald weltweit insbesondere durch die EG-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. 2. Die Bundesregierung wird der EG eine Reihe von konkreten Maßnahmen zur Beschlußfassung vorlegen, welche die Einführung eines wirksamen Kontrollsystems (Checkliste), von zusätzlicher Schiffsausrüstung, der Verbesserung des Ausbildungsstandes von Tankerbesatzungen, die Festsetzung einer ausreichenden Besatzung, die Einführung mehr Sicherheit bietender Fahrzeuge und einer Meldepflicht bei besonderen Vorkommnissen sowie die Vorhaltung und den Einsatz ausreichender Schlepper- und Leichter, Kapazitäten betreffen. 3. Unabhängig von ihrer Initiative bei der EG hat die Bundesregierung für den nationalen Bereich, abgesehen von durchgeführten Maßnahmen (Einrichtung des Tiefwasserweges, Lotseneinsetzung durch Hubschrauber bereits weit vor der Küste usw.) weitere Schritte eingeleitet, um die Kontrollen zu verstärken und die Benutzung des küstenferneren Tiefwasserweges beim Ansteuern deutscher Häfen sicherzustellen. Zu Frage A 83: Die Pflicht zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen, sowie die Entdeckung und Ahndung von Verstößen gegen die Reinhalteverpflichtungen obliegen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den dazu ergangenen Landeswassergesetzen den Ländern. Bei einer möglichen Verunreinigung der Bundeswasserstraßen durch austretendes Öl aus Binnenschiffen werden die Wasserschutzpolizeien der Länder auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bunde tätig. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 84) : Welche Konzeption hat die Bundesregierung bei ihrer Tarifgenehmigungspolitik im Nordatlantikluftlinienverkehr? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Tarife im Fluglinienverkehr nur dann genehmigt werden sollten, wenn sie unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren eines sicheren, kostendeckenden und wirtschaftlich betriebenen Luftverkehrs kalkuliert sind. Dies gilt auch für den Luftverkehr über den Nordatlantik. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 85) : Glaubt die Bundesregierung, die Interessen der Verkehrsnutzer angemessen zu vertreten, wenn sie sich gegen den Billigtarif von Pan-Am zwischen Berlin und New York zur Wehr setzt? Ja. Die Einführung von Kampftarifen wird langfristig nur zur Subventionierung des Flugverkehrs führen. Das kann nicht im Sinne der Steuerzahler liegen. Im übrigen sind für die Entscheidung über die Anwendbarkeit des von Pan-Am vorgesehenen Budget-Tarif zwischen Berlin und New York die Drei Mächte zuständig. Eine Entscheidung hierüber ist bisher noch nicht gefällt worden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1689 Fragen A 86 und 87): Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der nicht abreißenden Kette von katastrophalen Öltankerunfällen, zuletzt des Öltankers „Amoco Cadiz" vor der bretonisdien Küste, die Effektivität des nationalen wie auch internationalen Sicherheitsnetzes? Ist die Bundesregierung bereit, im Verein mit ihren Partnerländern in den Europäischen Gemeinschaften, der Nato, des Europarats und auch der OECD unverzüglich dahin gehend initiativ zu werden, daß Oltanker nur dann die 200-SeemeilenWirtschaftszone der in diesen internationalen Organisationen zusammengeschlossenen Länder benutzen dürfen, wenn sie alle Vorschriften der einschlägigen internationalen Konventionen einhalten, und ist sie ferner bereit, mit Nachdruck national wie international darauf hinzuwirken, daß weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Tanker sicherer zu machen, Schiffahrtswege besser zu regeln, die Lotsenpflicht zu erweitern und auch die Schlepperhilfe rechtlich besser zu organisieren? Zu Frage A 86: Schiffsunfälle, also auch Tankerunfälle, können nicht völlig ausgeschlossen werden. Die internationalen und nationalen Maßnahmen zur Verhütung von Tankerunfällen und zur Beseitigung bzw. Minderung der Unfallfolgen bilden ein umfassendes Sicherheitssystem, das den sich ändernden technischen Entwicklungen und ökonomischen Möglichkeiten laufend angepaßt wird, dessen weltweite Durchführung jedoch noch verbessert werden muß. Im nationalen Bereich bestehen Katastrophenstäbe (Nord-Ostsee), in denen alle zuständigen Bundes-/ Landesbehörden vertreten sind sowie ein zentraler Ölbekämpfungsausschuß des Bundes und der Län- 6612* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 der. Ihre Einsatzbereitschaft wird für jährliche Übungen gewährleistet. Zu Frage A 87: Ja, die Bundesregierung wird in allen mit der Frage der Tankersicherheit befassenden Gremien dafür eintreten, daß Öltanker sich streng an alle Vorschriften der einschlägigen internationalen Konventionen halten. Das gilt nicht nur in Bezug auf etwaige künftige Wirtschaftszonen, sondern für die Meere insgesamt. Die Bundesregierung wird sich auch dafür einsetzen, daß Tanker, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, ihrer Jurisdiktion unterliegende Meeresteile nicht benutzen dürfen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 88) : Ist der Bundesregierung das Problem der überalterten Oberinspektoren bei der Deutschen Bundespost bekannt, und was gedenkt sie zu tun, um eine Lösung herbeizuführen, damit im Vergleich zu anderen Verwaltungen des öffentlichen Dienstes Möglichkeiten geschaffen werden, die überalterten Postoberinspektoren zu Postamtmännern zu befördern? Bei der Deutschen Bundespost befinden sich rd. 6 500 Beamte als Postoberinspektoren oder Fernmeldeoberinspektoren (nichttechnische Laufbahnen) in der Besoldungsgruppe A 10. Von diesen Beamten sind rd. 3 600, d. h. 55 v. H., über 40 Jahre alt. Ein Teil dieser Beamten war mit einer notwendigen Versetzung zur Beschäftigung auf einem Beförderungsdienstposten der Besoldungsgruppe A 11 bisher nicht einverstanden. Ein anderer Teil sind Aufstiegsbeamte, die erst seit wenigen Jahren der Besoldungsgruppe A 10 angehören und für die es noch keine Härte bedeutet, bisher nicht zum Amtmann befördert zu sein. Dennoch erscheinen bei einer gewissen Zahl von Oberinspektoren die Besorgnisse über ihre Berufsaussichten, soweit sie von anderen als in ihrer Person liegenden Gründen beeinflußt werden, verständlich. Die sich daraus ergebenden Probleme für eine Gruppe von Beamten dürfen nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Zusammenhang mit der Situation des gesamten gehobenen Dienstes bei der Deutschen Bundespost und im übrigen öffentlichen Dienst gesehen werden. Die dazu notwendigen Ermittlungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen werden voraussichtlich in etwa drei bis vier Wochen abgeschlossen sein. Danach muß die Frage zwischen den beteiligten Ressorts beraten werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 89 und 90) : Trifft es zu, daß der Verwaltungsdienst der Postämter Usingen und Oberursel zum 1. März 1979 nach Bad Homburg verlegt werden soll, und wenn ja, wieviel Arbeitsplätze gehen dadurch in Usingen und Oberursel jeweils und im einzelnen verloren? Welche Abteilungen im einzelnen sollen in Usingen und Oberursel aufgelöst werden, und wie wirkt sich dies auf die Situation des Personals und der Ruhestandsbeamten im Usinger Land und in Oberursel aus? Im Rahmen einer bundesweiten Rationalisierung interner Verwaltungsdienste werden die Verwaltungsaufgaben der Postämter Bad Homburg, Oberursel und Usingen beim Postamt Bad Homburg zusammengefaßt. Als Durchführungszeitpunkt wird der 1. 3. 1979 angestrebt. Bei der Durchführung der Maßnahme werden nach dem derzeitigen Stand der Planungen — beim Postamt Oberursel 9 Arbeitsplätze und — beim Postamt Usingen 6 Arbeitsplätze abgezogen. Bei der Neuordnung der Verwaltungsorganisation werden a) vom Postamt Oberursel vier Dienststellen, und zwar — die Organisationsstelle, — die Personalstelle, — die Hausverwaltung und — die Hauptkasse und b) vom Postamt Usingen drei Dienststellen und zwar — die Stelle Organisation/ Hausverwaltung — die Personalstelle und — die Hauptkasse abgezogen und ihre Aufgaben zum Postamt Bad Homburg verlagert. Die Belange der in den betroffenen Dienststellen beschäftigten Kräfte werden in einem Sozialplan berücksichtigt, der der Zustimmung des Personalrats bedarf. Auswirkungen auf die Situation anderer Dienstkräfte oder gar der Ruhestandsbeamten entstehen nicht. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jahn (Marburg) (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 91) : Wie wird die Deutsche Bundespost bei der Umstellung des Fernmeldenetzes auf den Nandienst den Erfordernissen Rechnung tragen, die sich aus der Gemeindeneugliederung in den Bundesländern ergeben? Ein wesentliches Ziel der Einführung des neuen Tarifsystems ist die Beseitigung tariflicher Nachteile für die Fernsprechkunden, die infolge der Gemeindeneugliederung innerhalb ihrer Gemeinde Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6613* und zu ihren Gemeindeverwaltungen Ferngespräche führen müssen. Die Deutsche Bundespost ist daher bemüht, diesen Zustand möglichst bald zu beseitigen. Der Bundespostminister hat als ein Kriterium für die Reihenfolge der Einführung des neuen Tarifsystems die Aufteilung einer Gemeinde auf mehrere Ortsnetze vorgesehen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 92 und 93) : Hat die Bundesregierung bereits eine abgestimmte Haltung zur Trassenführung der Autobahn Berlin—Hamburg zugunsten der Nord- oder der Südtrasse, und ist die Überschrift im „Spiegel" vom 13. März 1978 zutreffend, die heißt, „Bonn legt sich auf Nord-Route fest"? Wie beurteilt die Bundesregierung die im „Spiegel" vom 13. März 1978 zitierten Argumente des Verkehrswissenschaftlers Prof. Manfred Manleitner zugunsten der Südtrasse, und auf welche Argumente stützt die Bundesregierung vorwiegend ihre Entscheidung? Zu Frage A 92: Die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung über die in den Verhandlungen anzustrebende Trassenführung der geplanten Autobahn von Berlin nach Norddeutschland gefällt. Die optimale Berücksichtigung der vielfältigen Aspekte und Interessen auf unserer Seite setzt einen möglichst weiten Verhandlungsspielraum gegenüber der DDR voraus. Dieser Verhandlungsspielraum kann jedoch nur erhalten bleiben, wenn es zuvor auch intern keine Vorentscheidungen oder Festlegungen irgendwelcher Art gibt. Zu Frage A 93: Der Bundesregierung liegt eine Reihe eingehender und profunder Stellungnahmen zur Trassenführung einer Autobahn von Berlin in den norddeutschen Raum vor. Auch die Voruntersuchung von Prof. Manfred Manleitner erörtert u. a. Fragen der Streckenführung einer solchen Autobahn. Die Bundesregierung wird alle Aspekte sehr sorgfältig prüfen und gegeneinander abwägen, bevor sie hierüber in Verhandlungen eintritt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 94 und 95) : Ist die Bundesregierung in der Lage, eine Kostenübersicht über Investitions- und Folgekosten alternativ für die Nord- und Südtrasse der Autobahn Berlin—Hamburg vorzulegen einschließlich der zu zahlenden Transitgebühren, und wie sind die Multiplikationseffekte der Bauindustrie in der Bundesrepublik Deutschland bei den verschiedenen Trassenführungen zu beurteilen? Wird die Bundesregierung das Gutachten des niedersächsischen Verkehrsministeriums bei ihren Verhandlungen zugrunde legen, und gibt es ähnlich detaillierte Untersuchungen auch für die längere Streckenführung durch die DDR? Zu Frage A 94: Die Bundesregierung bereitet die Verhandlungen mit der DDR über den Bau einer Autobahn von Berlin nach Norddeutschland vor. Dazu gehört auch, daß Kostenvorstellungen erarbeitet werden. Die Kosten hängen u. a. von der Dimensionierung der Trasse ab. Daher werden sich konkrete Kostenangaben erst im Laufe der Verhandlungen machen lassen. Die in Ihrer Frage erwähnten Faktoren Transitgebühren und Beteiligung unserer Bauindustrie werden von der Bundesregierung sorgfältig in ihre Überlegungen einbezogen. Die Frage einer Beteiligung unserer Bauindustrie an diesem Projekt gewinnt auch aus konjunkturpolitischer Sicht eine besondere Bedeutung. Genaue Angaben über die voraussichtliche Multiplikator-Wirkung in der Bauwirtschaft sind allerdings nicht möglich. Zu Frage A 95: Der Bundesregierung liegt eine Reihe eingehender und profunder Stellungnahmen zur Trassenführung einer Autobahn von Berlin in den norddeutschen Raum vor. Dazu zählt auch das von Ihnen erwähnte Gutachten aus Niedersachsen. Die Bundesregierung wird alle Aspekte einer Trassenführung sehr sorgfältig prüfen und gegeneinander abwägen, bevor sie hierüber in Verhandlungen eintritt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 96) : Treffen die im „Spiegel" Nummer 10/78 von einem ehemaligen Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung der Bonner Ständigen Vertretung in der DDR im einzelnen gegen die innerdeutschen politisch verantwortlichen Bürokraten erhobenen und beispielhaft belegten Vorwürfe der „Unfähigkeit und Ignoranz" zu, und was wird die Bundesregierung tun, um gegebenenfalls diese Mißstände abzustellen? Der Bericht im „Spiegel" ist ein Gemisch aus unklaren Erinnerungen, unrichtigen Behauptungen, ungerechtfertigten Unterstellungen und persönlichen Deutungen. Ich habe in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 15. März 1978 im einzelnen zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen und die Tatsachen richtiggestellt. Unter Berücksichtigung der gegen den Verfasser des Artikels laufenden disziplinarischen Vorermittlungen möchte ich von einer weiteren öffentlichen Erörterung des Vorgangs absehen. Anlage 44 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 97): 6614* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Kann auch dann die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit spaltbarem Material als gesichert angesehen werden, wenn es zu keinem Kooperationsabkommen zwischen den USA und der Sowjetunion hinsichtlich der Fortsetzung der Anreicherung von amerikanischem Natururan durch die UdSSR kommen sollte? Über ein Kooperationsabkommen zwischen den USA und der Sowjetunion hinsichtlich der Fortsetzung der Anreicherung von amerikanischem Natururan ist nichts bekannt. Ein derartiges Abkommen hätte — wäre es vorhanden — auf die Versorgungslage der Bundesrepublik Deutschland mit spaltbarem Material keinen Einfluß, da Bezüge von Natururan aus den USA, soweit bekannt, von deutschen Reaktorbetreibern auf absehbare Zeit nicht vorgesehen sind. Im Rahmen der Anreicherungsverträge deutscher Reaktorbetreiber mit der UdSSR wird kein Uran amerikanischer Herkunft angereichert. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1689 Frage A 98) : Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung für die Weltwissenschafts- und Technologiekonferenz der UN getroffen, ist die inhaltliche Position bereits festgelegt, und welche Schwerpunkte will die Bundesregierung von sich aus dabei setzen? Zur Vorbereitung der Weltwissenschafts- und Technologiekonferenz für Entwicklung der Vereinten Nationen, die im August 1979 in Wien stattfinden wird, hat die deutsche Stiftung für internationale Entwicklung im Auftrag der Bundesregierung Anfang dieses Jahres ein deutsches Vorbereitungstreffen mit' Vertretern aus Entwicklungsländern in Berlin veranstaltet. Der Aufforderung der Vereinten Nationen folgend, ein sogenanntes „Länderpapier" zu stellen, das aus nationaler Sicht zur Anwendung von Wissenschaft und Technologie zugunsten der Entwicklungsländer Stellung nehmen soll, hat das Bundesministerium für Forschung und Technologie in Abstimmung mit den anderen beteiligten Bundesministerien einen Entwurf erarbeitet. Dieser Entwicklungs-Entwurf verdeutlicht die Absicht der Bundesregierung, die Konferenz auf praktische Ergebnisse zu orientieren und dadurch insbesondere die technologische Kapazität der Entwicklungsländer zu stärken. Die Bundesregierung ist bereit, ihrer Verantwortung gegenüber der Dritten Welt nachzukommen und Forschung und Technologie verstärkt in den Dienst der Entwicklungsländer zu stellen. Die Konferenz ist für die Bundesregierung ein willkommener Anlaß, dies auch nach außen deutlich zu machen. Die gesellschaftlich relevanten Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland, und insbesondere die Wissenschaft, haben z. Z. Gelegenheit, zu dem Entwurf der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Er ist zu diesem Zweck von Professor Gottstein am MaxPlanck-Institut in Starnberg in seiner Eigenschaft als Koordinator für die deutschen Konferenzbeiträge aus dem nichtstaatlichen Bereich kürzlich verschickt worden. Da der Umfang des Länderpapiers aus technischen Gründen auf 30 Seiten beschränkt ist, wird es voraussichtlich kaum möglich sein, alle Verbesserungsvorschläge und Anregungen in dieses Papier einzuarbeiten. Es ist deshalb die Absicht der Bundesregierung, neben .dem Länderpapier weitere deutsche Konferenzbeiträge zu erarbeiten. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 99) : Welche Auswirkungen auf ihr Entsorgungskonzept für Kernkraftwerke sieht die Bundesregierung auf Grund des am 10. April 1978 in Kraft tretenden Nonproliferation Act 1978 der Vereinigten Staaten? Das Non-Proliferationsgesetz macht u. a. Aussagen zur Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente, zu ihrer Wiederaufbereitung und zur Verwendung des dabei rückgewonnenen Plutoniums, also zu wesentlichen Teilen des Entsorgungskonzepts. Grundsätzlich ist festzuhalten, daß das Gesetz die Wiederaufbereitung nicht verbietet, sondern sie vielmehr unter besonders wirksame Kontrollen gestellt sehen möchte. Dies ist in Übereinstimmung mit der bereits früher von Präsident Carter verkündeten US-Nuklearpolitik. Außerdem werden sich die Regelungen nur auf von den USA gelieferte Brennstoffe beziehen. Die Bundesregierung ist auf Grund 'der derzeitigen Erkenntnisse der Überzeugung, daß ihr Entsorgungskonzept, das ausschließlich auf die Bedürfnisse der friedlichen Kernenergie-Nutzung abgestellt ist, grundsätzlich nicht berührt wird. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 100 und 101) : In welchem Umfang hat die Bundesregierung der niedersächsischen Landesregierung bei der Öffentlichkeitsarbeit für die friedliche Nutzung der Kernenergie in den letzten zwei Jahren geholfen? . Welche Minister der Bundesregierung haben sich in öffentlichen Auftritten in den letzten zwei Jahren in Niedersachsen für die friedliche Nutzung der Kernenergie eingesetzt? Zu Frage A 100: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Informationsaktion über Notwendigkeit und Sicherheit der Kernenergie die niedersächsische Landesregierung in gleicher Weise unterstützt wie alle anderen Landesregierungen auch. Die von der Bundesregierung herausgegebenen Publikationen (z. B. Taschenbuch Kernenergie, Dokumentation zur friedlichen Nutzung der Kernenergie, Magazin Energiediskussion) sind auch in Niedersachsen verteilt worden. Verschiedene Anzeigen in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6615* den Jahren 1976 und 1977 wurden auch in den niedersächsischen Tageszeitungen veröffentlicht. Darüber hinaus wurden im Zusammenhang mit den in Niedersachsen vorgesehenen Standorten für ein Entsorgungszentrum seit Anfang 1976 zahlreiche öffentliche Diskussionsveranstaltungen, Seminare und Informationsgespräche mit finanzieller, organisatorischer und personeller Unterstützung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie durchgeführt. Zu Frage A 101: Während der letzten zwei Jahre haben sich Minister der Bundesregierung in etlichen Veranstaltungen in Niedersachsen öffentlich für die friedliche Nutzung der Kernenergie eingesetzt. Bundesminister Matthöfer und ich haben dies bei mehreren Veranstaltungen in Niedersachsen getan, ebenso wie mehrere andere Mitglieder der Bundesregierung. Anlage 48 Antwort des Bundesminister Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 102 und 103): Hält die Bundesregierung im Rahmen des nuklearen Entsorgungskonzepts am Standort Gorleben fest? Welche konkreten Schritte hat der Bundesforschngsminister unternommen, um die Bevölkerung in Gorleben und ganz Niedersachsen über die Bedeutung des Entsorgungszentrums zu unterrichten? Zu Frage A 102: Ja. Zu Frage A 103: Aufgrund des Gesprächs der Bundesminister Friedrichs, Maihofer und Matthöfer am 11. November 1976 mit Ministerpräsident Albrecht in Hannover und aufgrund eines Gesprächs der für die Presse und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlichen der Landesregierung Niedersachsen und des Bundesministeriums für Forschung und Technologie sind von Seiten des Bundes folgende Maßnahmen vorbereitet worden: -- zwei Taschenbücher zum Thema Entsorgung; — eine Anzeige mit Coupon zum Thema Entsorgung; — Seminare für alle gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Träger der Erwachsenenbildung, Gebietskörperschaften) ; — eine gemeinsame Informationsstelle „Nukleares Entsorgungszentrum" im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Zu dem Text und zur Veröffentlichung der Anzeige, zum Konzept und zur Durchführung der Seminare und zur Einrichtung einer gemeinsamen Informationsstelle fehlt z. Z. leider noch die schriftliche Zustimmung des Landes Niedersachsen. Die Bundesregierung hofft, daß sich die Landesregierung von Niedersachsen noch vor der Landtagswahl zu den ihr vorliegenden Vorschlägen verbindlich äußert. Darüber hinaús ist an alle interessierten Personen in Niedersachsen die im Auftrag des Bundes erstellte „Systemstudie radioaktive Abfälle" verteilt worden. Außerdem fanden auf Vermittlung des BMFT Besichtigungsreisen für Vertreter der Gebietskörperschaften in Cap la Hague (französische Wiederaufarbeitungsanlage), in Karlsruhe (Wiederaufarbeitungsanlage für Kernbrennstoffe) und im Versuchsendlager ASSE II statt. Am 22. und 23. April 1978 findet ein vom Bundesminister für Forschung und Technologie organisiertes und finanziertes Informationsseminar „Nukleare Entsorgung" für die Mitglieder der Gorleben-Kommission statt. Anlage 49 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 104 und 105) : Welche Finanzmittel, die im Rahmen des „Kernenergiedialogs" beim Bundesforschungsminister zur Verfügung stehen, sind bisher zur Aufklärung der Bevölkerung in Gorleben bereitgestellt worden? Warum setzt sich der Bundesforschungsminister nicht selbst bei Veranstaltungen in Gorleben für die friedliche Nutzung der Kernenergie und das Entsorgungszentrum ein? Zu Frage A 104: Im Rahmen des am 29. September 1977 mit dem Land Niedersachsen durchzuführenden Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit Entsorgung ist im Haushalt 1978 unter Titel 30 05/531 05 ein größerer Betrag für die Öffentlichkeitsarbeit Entsorgung bereitgestellt worden. Auch im Jahre 1977 sind für eine Reihe von Veranstaltungen durch verschiedene gesellschaftliche Gruppen sowie zur Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Entsorgung die Mittel in der Größenordnung von DM 150 000 zur Verfügung gestellt worden. Zu Frage A 105: Am 6. April 1978 hat der Bundesminister für Forschung und Technologie erklärt, daß er sich bereits in der Vergangenheit an der öffentlichen Diskussion über die Entsorgung beteiligt habe und daß sich daran auch in Zukunft nichts ändern werde. Ich erklärte wörtlich, daß ich mich im Rahmen der terminlichen Möglichkeiten auch der Diskussion in Niedersachsen stellen werde, sofern dies von der Sache her sinnvoll sei. Der Bundesminister für Forschung und Technologie ist jederzeit bereit, mit den für die Genehmigung der Entsorgungsanlage Verantwortlichen aus Niedersachsen gemeinsam nach Gorleben zu kommen. 6616* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 Allein in der vergangenen Woche habe ich auf drei Veranstaltungen in Niedersachsen öffentlich die Haltung der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie dargestellt. Anlage 50 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 106): Welche Auswirkungen für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland hat der von Präsident Carter am 10. März 1978 unterzeichnete Nuclear Non-Proliferation Act? Das US-amerikanische Nuclear Non-Proliferation Act vom 10. März 1978 kann Auswirkungen auf den Bezug von Urantrennarbeit auf Grund von Lohnanreicherungsverträgen im Rahmen des Zusammenarbeitsabkommens USA—Euratom haben. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) der Bundesrepublik Deutschland haben jedoch durch eine möglichst große Diversifizierung der Bezugsquellen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beigetragen und außer mit den USA mit allen übrigen derzeit auf dem Weltmarkt tätigen Anreicherern UdSSR, URENCO und Eurodif Lohnanreicherungsverträge abgeschlossen, so daß nur etwa 50 bis 60 % des Bedarfs betroffen wären. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über Vorräte an angereichertem Uran, die im Rahmen der Devisenausgleichsabkommen mit den USA beschafft wurden. Ferner entstehen aufgrund von Lieferungen der UdSSR für im Bau verzögerte Kraftwerke gewisse Puffermengen an angereichertem Uran. Diese Vorräte würden einen Ausfall der amerikanischen Lieferungen, ohne daß Störungen im nuklearen Brennstoffkreislauf und bei der Elektrizitätserzeugung entstehen, bis 1981 voll ausgleichen können. In bezug auf die Versorgung mit hochangereichertem Uran besteht eine hohe Abhängigkeit von den USA. Die davon betroffenen Forschungsreaktoren tragen jedoch nicht zur Elektrizitätsversorgung bei. Die planmäßige Inbetriebnahme des ebenfalls mit hochangereichertem Uran zu betreibenden Prototyp-Kraftwerks der Hochtemperaturreaktorlinie, THTR 300, wird ebenfalls nicht beeinträchtigt werden, weil die dafür benötigten Brennelemente bereits fertiggestellt sind. Anlage 51 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1689 Fragen A 107 und 108) : Wie lange könnten bei einem eventuellen Uranlieferungsstopp aus den USA als Folge des amerikanischen Non-Proliferationsgesetzes vom 10. März 1978 (Nuclear Non-Proliferation Act of 1978) die in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb befindlichen kerntechnischen Anlagen weiter betrieben werden, und sieht die Bundesregierung angesichts der neuen amerikanischen Haltung in der Frage der Nonproliferation die Notwendigkeit einer Korrektur der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977? Sieht die Bundesregierung in dem Nuclear Non-Proliferation Act of 1978 eine Brüskierung der Konferenz über die „Internationale Bewertung des nuklearen Brennstoffkreislaufs (INFCE), und ist die Bundesregierung bereit, bei einem eventuell der deutschen Entsorgungskonzeption widersprechenden Ergebnis der INFCE-Konferenz ihre Entsorgungskonzeption aufzugeben? Zu Frage A 107: Das US-amerikanische Nuclear Non-Proliferation Act vom 10. März 1978 hat bezüglich seiner Auswirkungen auf das Zusammenarbeitsabkommen USA—Euratom zu eingehenden Beratungen des Minister-Rates und der Kommission der EG zur Lösung der daraus entstehenden Probleme geführt. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang geeignete Maßnahmen vorgeschlagen, die den Eintritt von Versorgungsstörungen vermeiden sollen. Sollten trotz dieser Bemühungen der Bundesregierung Schwierigkeiten auftreten, würde dadurch im wesentlichen der Bezug von Urantrennarbeit aufgrund von Lohnanreicherungsverträgen der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) der Gemeinschaft betroffen sein. Die EVU der Bundesrepublik Deutschland haben jedoch zur Erhöhung der Versorgungssicherheit durch eine möglichst große Diversifizierung der Bezugsquellen beigetragen und außer mit den USA mit allen übrigen derzeit auf dem Weltmarkt tätigen Anreicherern UdSSR, URENCO und Eurodif Lohnanreicherungsverträge abgeschlossen, so daß nur etwa 50 bis 60 % des Bedarfs betroffen wären. Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über Vorräte an angereichertem Uran, die im Rahmen der Divisenausgleichsabkommen mit den USA beschafft wurden. Ferner entstehen auf Grund von Lieferungen der UdSSR gewisse Puffermengen an angereichertem Uran. Diese Vorräte würden einen Ausfall der amerikanischen Lieferungen, ohne daß Störungen im nuklearen Brennstoffkreislauf und bei der Elektrizitätserzeugung entstehen, bis 1981 voll ausgleichen können. In bezug auf die Versorgung mit hochangereichertem Uran besteht eine hohe Abhängigkeit von den USA. Die davon betroffenen Forschungsreaktoren tragen jedoch nicht zur Elektrizitätsversorgung bei. Die planmäßige Inbetriebnahme des THTR 300 wird ebenfalls nicht beeinträchtigt werden, weil die dafür benötigten Brennelemente bereits fertiggestellt sind. Eine Korrektur der kurz- und mittelfristigen Aussagen der 2. Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 ist vor diesem Hintergrund nicht notwendig. Zu Frage A 108: Im Non-Proliferation Act wird an verschiedenen Stellen auf die Bedeutung von INFCE für die Nichtverbreitungspolitik unter Gewährleistung eines ausreichenden Beitrags der friedlichen Kernenergienutzung zur Energieversorgung der Welt hingewiesen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 83. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. April 1978 6617* Das Gesetz legt in vielen Punkten nur generelle Zielsetzung fest. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, daß INFCE den geeigneten Rahmen bietet, weltweit die Möglichkeiten akzeptabler Lösungen zu den auch im Non-Proliferation Act angesprochenen Punkten zu untersuchen - neben technischen, insbesondere auch institutionelle Regelungen für die verschiedenen Teile des Brennstoffkreislaufs. Allerdings wird die Bundesregierung sorgfältig verfolgen, inwieweit die amerikanische Haltung weiterhin den auf der INFCE-Eröffnungskonferenz vereinbarten Grundsätzen genügt. Die Bundesregierung erwartet von INFCE kein dem deutschen Entsorgungskonzept widersprechendes Ergebnis. Sie sieht daher keinen Anlaß, sich auf andere Entsorgungslösungen einzurichten. Anlage 52 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1689 Frage A 128): Hält die Bundesregierung diese Angriffe gegebenenfalls mit der gemeinsamen Erklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der sozialistischen Republik Rumänien vom 7. Januar 1978 vereinbar, wonach „humanitäre Fragen im Bereich der Familienzusammenführung und der Eheschließungen zwischen Bürgern beider Länder auf der Grundlage der in bilateralen und internationalen Dokumenten bekräftigten Absichten weiterhin wohlwollend behandelt werden sollen"? Die in der von Ihnen zitierten Gemeinsamen Erklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 7. Januar 1978 bekräftigten Absichten hinsichtlich der Lösung humanitärer Fragen im Bereich der Familienzusammenführung und der Eheschließungen zwischen Bürgern beider Länder sind in der Rede Präsident Ceausescus nicht in Frage gestellt worden. Anlage 53 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1689 Fragen A 129 und 130) : Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Behauptung des polnischen Chefredakteurs Wojna durch Tatsachen begründet, wonach der letzte Besuch des Bundeskanzlers Schmidt in Warschau dazu entscheidend beigetragen hat, „den gemeinsamen Nenner" der Bundesrepublik Deutschland mit den kommunistisch regierten Ländern, insbesondere bezüglich der Abrüstung in Mitteleuropa, der Salt II, der Zusammenarbeit in der Dritten Welt „zu erweitern" (Polnische Woche 6/1978, Seite 8), und wenn ja, worauf bezog sich in diesen Bereichen die „Erweiterung des gemeinsamen Nenners mit dem Ostblock? Welche politische Bedeutung für die Realitäten des deutschpolnischen Kulturaustausches mißt die Bundesregierung der völlig unbegründeten Vergeltungsmaßnahme (Persona-non-grataErklärung) ausgerechnet gegen den Kulturattaché der deutschen Botschaft in Warschau- bei, und wird damit nicht ein unzulässiger und für den Kulturaustausch bedenklicher Bogen zwischen sicherheitsgefährdender Agententätigkeit und kultureller Begegnung geschlagen? Zu Frage A 129: Die. Bundesregierung hat ein Interesse daran, daß möglichst viele Staaten ihre außenpolitischen und sicherheitspolitischen Ziele kennen und womöglich teilen. Wenn dies nach polnischem Urteil durch die Reise des Bundeskanzlers gefördert wurde, begrüßt die Bundesregierung das Ergebnis. Zu Frage A 130: Wie ein Sprecher des Auswärtigen Amts am 21. März 1978 gegenüber der Presse erklärt hat, sieht die Bundesregierung das polnische Ersuchen um Abberufung des Kulturreferenten der deutschen Botschaft Warschau als Retorsionsmaßnahme gegenüber dem vier Tage zuvor erfolgten Ersuchen der Bundesregierung um Abberufung eines Angehörigen der polnischen Botschaft in Köln. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß das polnische Ersuchen erfolgte, ohne daß der deutsche Kulturreferent zur persona non grata erklärt wurde. Die Bundesregierung hat gegenüber der polnischen Seite unmißverständlich klargestellt, daß der deutsche Kulturreferent keiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgegangen ist. Die Bundesregierung hat die polnische Seite mit Nachdruck darum gebeten, das Ersuchen um Abberufung des deutschen Kulturreferenten zurückzunehmen. Sie hat darauf hingewiesen, daß dadurch eine Beeinträchtigung der deutsch-polnischen Kulturbeziehungen entsteht, die sie bedauert. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die eingetretene Beeinträchtigung in den kulturellen Beziehungen möglichst bald überwunden wird. In diesem Sinne hat sich auch die polnische Seite geäußert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Bangemann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Mertes?


Rede von Dr. Martin Bangemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Bitte sehr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alois Mertes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Bangemann, ist Ihnen zur Substanz der Frage der Neutronenwaffe eine heftigere und giftigere Kampagne gegen die amerikanische Bündnispolitik bekannt als die wiederholte moralische Abwertung der amerikanischen Neutronenwaffe als einer Perversion des Denkens durch den SPD-Politiker Egon Bahr?