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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8081

  • date_rangeDatum: 16. März 1978

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    Plenarprotokoll 8/81 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 81. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des spanischen Parlaments und einer Delegation . . . . 6335 A Dank an den in den Ruhestand tretenden Amtsinspektor Meller . . . . . . . . 6335 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . . 6335 B Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, FDP Fahndung Wohnung Erftstadt-Liblar — Drucksache 8/1617 — Dr. Wernitz SPD 6335 C Dr. Dregger CDU/CSU . . . . . . . 6337 D Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 6342 D Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . 6347 C, 6353 B Spranger CDU/CSU . . . . . . . . . 6348 D Dr. Wendig FDP 6353 C Pensky SPD 6357 B Schmidt, Bundeskanzler 6361 C Präsident Carstens . . . . . . . 6347 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Einundzwanzigsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte (Einundzwanzigstes Rentenanpassungsgesetz) — Drucksache 8/1601 — Glombig SPD 6362 B Franke CDU/CSU 6384 A Schmidt (Kempten) FDP 6392 D Egert SPD 6399 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 6405 A Dr. Zeitel CDU/CSU 6408 C Cronenberg FDP 6412 D Höpfinger CDU/CSU 6417 B Lutz SPD 6421 A Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 6385 D, 6390 D Präsident Carstens 6401 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz) — Drucksache 8/361 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 8/1609 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1602 - Krey CDU/CSU 6424 A Wittmann (Straubing) SPD . . . . . 6426 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 6427 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 6429 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Strafvorschriften des Waffenrechts — Drucksache 8/977 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1614 — Dr. Miltner CDU/CSU . . . . . . . 6431 B Pensky SPD 6432 D Kleinert FDP 6434 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung in der Landwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1979) — Drucksache 8/1273 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1610 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1563 (neu) — 6435 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Oktober 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten — Drucksache 8/1358 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1597 — 6436 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen — Drucksache 8/1274 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1598 — . . . . . . . 6436 B Beratung der Sammelübersicht 20 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1583 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 21 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1584 — 6436 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens — Drucksache 8/1567 — . . . . . 6436 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Leicht, Damm, Straßmeir und der Fraktion der CDU/CSU Bericht über Telefon-Nahbereichsversuche — Drucksachen 8/991, 8/1569 — . . . . 6436 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Fernmeldesonderbauprogramm und früherer Beginn des „Mondscheintarifs" — Drucksachen 8/1345, 8/1570 — . . . . 6437 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1978 hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr - — Drucksachen 8/1463, 8/1588 — . . 6437 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 III Fragestunde — Drucksache 8/1612 vorn 10. 03. 1978 — Ableitung des Fernverkehrs aus dem Regnitztal durch 4spurigen Ausbau der B 505 sowie 6spuriger Ausbau der A 3 zwischen Erlangen und Würzburg MdlAnfr A86 10.03.78 Drs 08/1612 Hartmann CDU/CSU MdlAnfr A 87 10.03.78 Drs 08/1612 Hartmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 6373 C Benachteiligung von Grenzfernsprechortsnetzen, wie z. B. Friedrichshafen, Kreßbronn am Bodensee, Immenstaad am Bodensee, bei Einführung der Nahverkehrsbereiche MdlAnfr A90 10.03.78 Drs 08/1612 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A91 10.03.78 Drs 08/1612 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 6373 D, 6374 B, C, D, 6375 A, B, C ZusFr Kolb CDU/CSU , . . . 6374 A, B, C, D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 6374 D ZusFr Dr. Steger SPD 6375 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6375 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 6375 C Jährliche Mehreinnahmen durch Erhöhung der Postgebühren sowie Mindereinnahmen durch Senkung der Fernmeldegebühren, Einführung des Nahverkehrstarifs und Vorziehung des Mondscheintarifs MdlAnfr A92 10.03.78 Drs 08/1612 • Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 6375 C, D, 6376 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 6375 D, 6376 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 6376 A ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 6376 B Fortfall der Geschwisterermäßigung im Busverkehr von Bahn und Post MdlAnfr A94 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Pack CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6376 C, D ZusFr Frau Pack CDU/CSU . . . . . . 6376 D Mängel der Information zwischen den Botschaften der EG-Staaten MdlAnfr A 98 10.03.78 Drs 08/1612 Voigt (Frankfurt) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6377 A, B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . . 6377 B Bemühungen der Bundesregierung um das von Professor Andrej Sacharow in Moskau vorgetragene Ausreisebegehren einer deutschen Familie; Ausreise von Deutschen aus der Tschechoslowakei MdlAnfr A99 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A100 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6377 C, D, 6378 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 6377 D, 6378 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 6378 C Berichte aus den USA über eine Studie zur Entfremdung der Bundesrepublik Deutschland vom westlichen Bündnis MdlAnfr A101 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6378 C, D, 6379 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 6378 D, 6379 A Beschuldigungen der sowjetischen Presse gegen den Bundesaußenminister bezüglich des unberechtigten Verbreitens von Mißtrauen gegen die UdSSR MdlAnfr A102 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6379 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . . 6379 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6379 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . . 6379 D Folgerungen aus der Äußerung des Chefs der SWAPO, S. Nujoma, die SWAPO kämpfe um die Macht in Namibia MdlAnfr A104 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hoffacker CDU/CSU MdlAnfr A105 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6379 D, 6380 A, B, C ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 6380 B Bereitschaft der SWAPO zur Teilnahme an Wahlen in Namibia sowie Verabschiedung einer UN-Resolution entsprechend der Resolution 385 zur Verpflichtung der SWAPO MdlAnfr A106 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A107 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6380 C, D, 6381 A, B, C, D, 6382 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 6380 C, D, 6381 C, D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . 6381 A, 6382 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6381 B Ausbau der Wagnisfinanzierungsgesellschaft MdlAnfr A95 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Steger SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 6382 B, C, D ZusFr Dr. Steger SPD 6382 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . 6382 D Vereinfachung des Antragsverfahrens im Rahmen des Programms für Innovation und Forschungsförderung MdlAnfr A96 10.03.78 Drs 08/1612 Braun CDU/CSU MdlAnfr A97 10.03.78 Drs 08/1612 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 6383 A, C, D ZusFr Braun CDU/CSU . . . . . . . . 6383 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 6383 D ZusFr Dr. Steger SPD 6383 D Nächste Sitzung 6437 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6439* A Anlage 2 Wärmeschutztechnische Verbesserungen für die nur mit Mindestwärmeschutz versehenen ca. 20 Millionen Wohnungen MdlAnfr Al 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6439* C Anlage 3 Ausnutzung der vorhandenen Ausbildungsplätze sowie Unterbelegung der Ausbildungsplätze für Fernmeldehandwerker in Ansbach MdlAnfr A2 10.03.78 Drs 08/1612 Eimer (Fürth) FDP MdlAnfr A3 10.03.78 Drs 08/1612 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6439* D Anlage 4 Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Aktionsgemeinschaften gegen die Nutzung von Kernenergie MdlAnfr A23 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Matthäus-Maier FDP MdlAnfr A24 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6440* B Anlage 5 Verhinderung der Ablehnung der Gemeinnützigkeit für Aktionsgemeinschaften, deren Tätigkeit mit Interessen von Teilen der Bevölkerung konkurriert MdlAnfr A25 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Vohrer FDP MdlAnfr A26 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6441* A Anlage 6 Intensivierung des Reiseverkehrs von und nach Berlin MdlAnfr A50 10.03.78 Drs 08/1612 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 6441* C Anlage 7 Aufklärungs- und Informationskampagne über eine rationelle Energieverwendung MdlAnfr A63 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6442* A Anlage 8 Bau des Steag-Kraftwerks in Dorsten MdlAnfr A64 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Hürland CDU/CSU MdlAnfr A65 10.03.7Z8 Drs 08/1612 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6442* B Anlage 9 Auswirkungen der Mischfinanzierungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden im Bereich der öffentlichen Investitionen auf die Investitionstätigkeit; Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" MdlAnfr A66 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A67 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6442* D Anlage 10 Einfluß des Angebots der RWE an die industrielle Kraftwirtschaft, künftig auf tarifliche Benachteiligungen der industriellen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 V Eigenstromerzeugung zu verzichten, auf die Kraftwerksplanung der Bundesregierung MdlAnfr A68 10.03.78 Drs 08/1612 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6443* B Anlage 11 Verfahren des Kraftfahrt-Bundesamts bei der Erteilung von Auskünften über Eintragungen in der Verkehrssünderkartei MdlAnfr A82 10.03.78 Drs 08/1612 Frau' Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6443* D Anlage 12 Verlegung fiktiver Ortsmittelpunkte zur Vermeidung von Härtefällen bei Einführung der Telefonnahbereiche MdlAnfr A88 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schäuble CDU/CSU MdlAnfr A89 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6444* A Anlage 13 Nichtbeförderung von Briefsendungen mit der Aufschrift „BRD — Nein! Bundesrepublik Deutschland — Ja!" durch die Bundespost MdlAnfr A93 10.03.78 Drs 08/1612 Wahlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6444* B Anlage 14 Hilfeleistung für zairische Flüchtlinge MdlAnfr A103 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Erler SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6444* C Anlage 15 Kritik des Bundeskanzlers am amerikanischen Präsidenten Carter SchrAnfr B1 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 6444* D Anlage 16 Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1977 SchrAnfr B2 10.0338 Drs 08/1612 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 6444* D Anlage 17 Beruflicher Werdegang des Leiters der Abteilung Inland des Bundespresseamtes sowie jährliche Belastung des Bundeshaushalts durch seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und Kosten der die Versetzung in den Ruhestand auslösenden Meinungsumfrage zur Regierungsumbildung SchrAnfr B3 10.0338 Drs 08/1612 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B4 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B5 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 6445* A Anlage 18 Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung für Maßnahmen der EG in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B6 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Bangemann FDP SchrAnfr B7 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Bangemann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6445* D Anlage 19 Protest gegen die Verhaftung des Vertreters der Arbeiterwohlfahrt, de Haan, in Jugoslawien SchrAnfr B8 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6446* A Anlage 20 Illegale Einschleusung von ausländischen Arbeitnehmern, insbesondere von Pakistani, über die DDR nach West-Berlin SchrAnfr B9 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B10 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6446* B Anlage 21 Festlegung des Termins für die Direktwahl zum Europäischen Parlament SchrAnfr B11 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6446* D Anlage 22 Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in dem mit deutschen Mitteln erbauten Krankenhaus in Gaua/Obervolta VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 SchrAnfr B12 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAnfr B13 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6447* A Anlage 23 Lage der deutschen Schule in Athen SchrAnfr B14 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6447* D Anlage 24 Aufnahme der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in den Datenkatalog zum Bundesmeldegesetz sowie Verhinderung des Mißbrauchs dieser Daten SchrAnfr B16 10.03.78 Drs 08/1612 Picard CDU/CSU SchrAnfr B17 10.03.78 Drs 08/1612 Picard CDU/CSU SchrAnfr B18 10.03.78 Drs 08/1612 Picard CDU/CSU SchrAnfr B19 10.03.78 Drs 08/1612 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6448* B Anlage 25 Umsetzung der Umweltschutzrichtlinien der EG in deutsches Recht SchrAnfr B20 10.03.78 Drs 08/1612 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B21 10.03.78 Drs 08/1612 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6448* D Anlage 26 Psychische Auswirkungen der Praxis der Bekämpfung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst auf die Jugend SchrAnfr B22 10.03.78 Drs 08/1612 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6450* B Anlage 27 Einordnung der Ausübung des Feuerwehrberufs nach § 37 des Beamtengesetzes SchrAnfr B23 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6450* D Anlage 28 Ermittlung potentieller „Schwarzhörer" bzw. „Schwarzseher" durch Datenaustausch der Gebühreneinzugszentrale der Rundfunk-und Fernsehanstalten mit Einwohnermeldedateien SchrAnfr B24 10.03.78 Drs 08/1612 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6451 * A Anlage 29 Schaffung zusätzlicher Hinterbliebenenversorgung durch jüngere Beamte und Beamte der unteren Besoldungsgruppen SchrAnfr B25 10.03.78 Drs 08/1612 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6451* B Anlage 30 Einbeziehung der „Patrone ohne Vergangenheit" in die Beratungen über die Novellen zum Waffengesetz und zum Kriegswaffenkontrollgesetz SchrAnfr B26 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6451* C Anlage 31 Anpassung der Rechtsvorschriften in Bund, Ländern und Gemeinden an die Maßstäbe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen SchrAnfr B27 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Haussmann FDP SchrAnfr B28 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6451* D Anlage 32 Wertung von Wahlfälschungen bei Betriebs- und Aufsichtsratswahlen als Straftatbestand durch Ergänzung des § 108 StGB SchrAnfr B29 10.03.78 Drs 08/1612 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6452* C Anlage 33 Einschränkung der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs SchrAnfr B30 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6453* A Anlage 34 Einführung von Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde durch die Bundesbank Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 VII SchrAnfr B31 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6453* B Anlage 35 Anpassung der sechsten EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B32 10.03.78 Drs 08/1612 Würtz SPD SchrAnfr B33 10.03.78 Drs 08/1612 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6453* C Anlage 36 Regelung der Gewährung von Finanzierungshilfen des Bundes SchrAnfr B34 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6454* A Anlage 37 Erhebung von Ausgleichszöllen auf europäische Exporte durch die USA SchrAnfr B35 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6454* B Anlage 38 Schließung des Zollamts in Hann. Münden und Verlagerung der bisher dort wahrgenommenen Aufgaben zum Hauptzollamt Göttingen SchrAnfr B36 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B37 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6454* D Anlage 39 Gemeinnützigkeit des Modellflugsports SchrAnfr B38 10.03.78 Drs 08/1612 Jung FDP SchrAnfr B39 10.03.78 Drs 08/1612 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6455* A Anlage 40 Erhebung der Spielkartensteuer SchrAnfr B40 10.03.78 Drs 08/1612 Jung FDP SchrAnfr B41 10.03.78 Drs 08/1612 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6455* D Anlage 41 Belastungen bzw. Vergünstigungen für die Betreiber privater Kraftfahrzeuge durch Steuern und Abgaben sowie die sich daraus ergebenden Einnahmen bzw. Einnahmeverluste für das laufende Haushaltsjahr SchrAnfr B42 10.03.78 Drs 08/1612 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B43 10.03.78 Drs 08/1612 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6456* B Anlage 42 Verschuldung und Kreditwürdigkeit der Volksrepublik Polen SchrAnfr B44 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6456* D Anlage 43 AfA nach § 7 b EStG für als Ferienwohnungen benutzte Zweitwohnungen SchrAnfr B45 10.03.78 Drs 08/1612 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6457* A Anlage 44 Schaffung eines Sozialfonds beim Europarat für die durch Wechselkursänderungen betroffenen Grenzgänger und Bezieher von Versorgungsbezügen aus dem Ausland SchrAnfr B46 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B47 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6457* C Anlage 45 Herabsetzung bzw. Aufhebung der regionalen Investitionszulage SchrAnfr B48 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . 6458* A Die Frage B49 Drucksache 08/1612 vom 10.03.78 — des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 46 Stromlieferungen ins Ausland nach Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Siersdorf; Abbau der Kohlehalden; Beschleunigung des Baus revierferner Kohlekraftwerke SchrAnfr B50 10.03.78 Drs 08/1612 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B51 10.03.78 Drs 08/1612 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B52 10.03.78 Drs 08/1612 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B53 10.03.78 Drs 08/1612 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6458* B Anlage 47 Import von Glas- und Schmuckwaren aus der Tschechoslowakei in den letzten 15 Jahren; Verdrängung der deutschen Glas-und Schmuckindustrie aus dem Weltmarkt SchrAnfr B54 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B55 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6458* D Anlage 48 Energie- und Stromverbrauch in den Jahren 1970 bis 1977; Abweichungen zwischen den Zuwachsraten der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und denen des Landes Baden-Württemberg SchrAnfr B56 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Spöri SPD SchrAnfr B57 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Spöri SPD SchrAnw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6460* A Anlage 49 Dezentralisierung der Datenverarbeitung; verstärktes Vordringen staatlicher Monopole vor allem hinsichtlich der Innovationseffekte in den Bereichen Datenverarbeitung und Nachrichtentechnik; liberale Lösungen zur Durchsetzung gesunder Wettbewerbsverhältnisse im Datenbereich SchrAnfr B58 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B59 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B60 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnfr B61 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. van Aerssen CDU/CSU SchrAnw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6460* C Anlage 50 Ausschließliche Beschäftigung von Fachpersonal in Tierparks SchrAnfr B62 10.03.78 Drs 08/1612 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 6461* C Anlage 51 Verwendung von Obst für soziale Zwecke; Obstvernichtung durch die Interventionsstelle der EG; Finanzierung der Interventionsmaßnahmen SchrAnfr B63 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B64 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 6461* D Anlage 52 Einsatz der bei den Arbeitsämtern im gehobenen Dienst neu eingestellten Vermittler SchrAnfr B65 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6462* C Anlage 53 Mangel an Arbeitskräften mit inländischer Arbeitserlaubnis im, niederelbischen Obstbau SchrAnfr B66 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6462* D Anlage 54 Steigende Krankheitsbehandlungskosten infolge der Schädlichkeit vieler Nahrungs-und Genußmittel SchrAnfr B67 10.03.78 Drs 08/1612 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6463*. B Anlage 55 Härten bei der Durchführung des 6. Änderungsgesetzes zum LAG durch die Forderung in § 2 Abs. 1 Buchstaben b und c nach einer ununterbrochenen Beitragsleistung mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit SchrAnfr B68 10.03.78 Drs 08/1612 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B69 10.03.78 Drs 08/1612 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6463* C Anlage 56 Straffreiheit für Wahlfälschung bei Betriebsratswahlen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 IX SchrAnfr B70 10.03.78 Drs 08/1612 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6464* A Anlage 57 Möglichkeit der Einwirkung der Bundesregierung auf die Geschäftsleitung des Verlags Gruner + Jahr hinsichtlich des Streiks SchrAnfr B71 10.03.78 Drs 08/1612 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6464* B Anlage 58 Kostenlose außerdienstliche Benutzung der Schwimmhallen der Bundeswehr für Soldaten und zivile Mitarbeiter a. D. SchrAnfr B72 10.03.78 Drs 08/1612 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6464* D Anlage 59 Gesamtkosten des Bundes für die offizielle Verabschiedung des Oberbefehlshabers der französischen Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland durch den Generalinspekteur des Heeres SchrAnfr B73 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B74 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B75 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6465* A Anlage 60 Besetzung der Wechselstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter im Bereich der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften der Bundeswehrhochschulen SchrAnfr B76 10.03.78 Drs 08/1612 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6465* C Anlage 61 Förderung der Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen SchrAnfr B77 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6465* D Die Frage B78 — Drucksache 08/1612 vom 10.03.78 — der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 62 Angabe des Alkoholgehalts in Medikamenten und Stärkungsmitteln auf der Verpak-kung SchrAnfr B79 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6466* A Anlage 63 Erstattung der Kosten für ärztlich verordnete glutenfreie Spezialdiät bei Zöliakieoder Sprue-Erkrankungen durch die gesetzlichen Krankenkassen SchrAnfr B80 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6466* B Anlage 64 Gesundheitsschädigende Wirkungen des Schweinefleischverzehrs SchrAnfr B81 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6466* C Anlage 65 Durchführung der amtlichen Überwachung durch die Untersuchungsämter angesichts der durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Wasserhaushaltsgesetz u. a. m. gestiegenen Anforderungen SchrAnfr B82 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6466* D Anlage 66 Verkauf alkoholischer Genußmittel in Gaststätten und Verkaufsstellen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren SchrAnfr B83 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr B84 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6467* A Anlage 67 Gesundheitliche Schäden des Passivrauchens SchrAnfr B85 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 6467* C Anlage 68 Errichtung eines Wetterschutzes für Fahrgäste am Haltepunkt Eschborn-Süd des S-Bahnverkehrs Rhein-Main X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 SchrAnfr B86 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD . SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6467* D Anlage 69 Anteil im Sozialbereich für ehemalige Bewohner deutscher Ostgebiete bei dem Subventionsbedarf der Bundesbahn für 1978 SchrAnfr B87 10.03.78 Drs 08/1612 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6468* A Anlage 70 Lösen von Seniorenkarten in Bussen der Bundesbahn SchrAnfr B88 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6468* C Anlage 71 Anschluß der L 78 an die A 5 zur Entlastung der Orte Baden-Oos, Baden-Baden, Haueneberstein und Kuppenheim; Uberlassung eines bundesbahneigenen Geländes an die Stadt Gaggenau zur Errichtung von Parkplätzen SchrAnfr B89 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B90 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6468* D Anlage 72 Aussage des Bundesverkehrsministers über die Einführung der Verpflichtung zum Anlegen von Sicherheitsgurten noch in diesem Jahr SchrAnfr B91 10.03.78 Drs 08/1612 Milz CDU/CSU SchrAnfr B92 10.03.78 Drs 08/1612 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6469* C Anlage 73 Verwendung der Kommende in Ramersdorf als Dienstsitz der Straßenverkehrsabteilung des Verkehrsministeriums bzw. zur Unterbringung von Teilen des Bundesanstalt für Straßenbauwesen SchrAnfr B93 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B94 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6469* D Anlage 74 Absenkung von Bordsteinen an Fußgängerüberwegen der Bundesfernstraßen zur Erleichterung des Fahrens Behinderter im Rollstuhl SchrAnfr B95 10.03.78 Drs 08/1612 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B96 10.03.78 Drs 08/1612 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B97 10.03.78 Drs 08/1612 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6470* A Anlage 75 Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Struktur des westmittelfränkischen Raums durch die beabsichtigte Einführung eines sogenannten Regionaleilzug-Systems SchrAnfr B98 10.03.78 Drs 08/1612 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B99 10.03.78 Drs 08/1612 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6470* C Anlage 76 Planung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h zur Nachtzeit auf Autobahnen SchrAnfr B100 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6470* D Anlage 77 Zusammenfassung der Busdienste von Bundesbahn und Bundespost in einer Betriebsgemeinschaft auf öffentlich-rechtlicher Grundlage an Stelle einer Privatisierung SchrAnfr B101 10.03.78 Drs 08/1612 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 6471* A Anlage 78 Einbeziehung der Stadt Altdorf und der umliegenden Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land in den Fernsprechnahbereich Nürnberg SchrAnfr B102 10.03.78 Drs 08/1612 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 6471*A Anlage 79 Vereinheitlichung der Bestimmungen für den Bau von Studentenwohnungen im Rahmen der Altstadtsanierungsmaßnahmen SchrAnfr B103 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6471* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 XI Anlage 80 Architektonische Gestaltung von Gebäuden der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der zeitgenössischen Kunst, Umwelt usw. SchrAnfr B104 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Friedmann CDU/CSU . SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 6471* D Anlage 81 Ausgaben von Mitteln für die Grundlagenforschung in den Bereichen Physik, Chemie, Biologie und Medizin; Beratungsgremien des BMFI für Anträge der nuklearchemischen Grundlagenforschung SchrAnfr B105 10.0338 Drs 08/1612 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B106 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6472* B Anlage 82 Zusammenhang von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen mit dem Wachstum des Bruttosozialprodukts nach einer amerikanischen Studie SchrAnfr B107 10.03.78 Drs 08/1612 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B108 10.03.78 Drs 08/1612 Gerstein CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6472* D Anlage 83 Notwendigkeit einer Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker für Unteroffiziere SchrAnfr B109 10.03.78 Drs 08/1612 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6473* B Anlage 84 Vergabe eines Forschungsauftrags an Professor Dr. Hankel durch das Institut für ländliche Strukturforschung an der Universität Frankfurt SchrAnfr B110 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6474* A 81. Sitzung - Bonn, den 16. März 1978 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Adams * 16. 3. Dr. van Aerssen * 16. 3. Dr. Ahrens *** 16. 3. Dr. Aigner * 16. 3. Alber * 16. 3. Dr. Bangemann * 16. 3. Dr. Bayerl * 16. 3. Biechele 16. 3. Blank 16. 3. Blumenfeld 16. 3. Buchstaller 16. 3. Conrad (Riegelsberg) 16. 3. Daweke 16. 3. Eimer (Fürth) 16. 3. Dr. Enders ** 16. 3. Fellermaier * 16. 3. Flämig * 16. 3. Dr. Früh * 16. 3. Dr. Fuchs * 16. 3. Haase (Fürth) * 16. 3. Dr. Hammans 16. 3. Handlos *** 16. 3. Hansen 16. 3. von Hassel 16. 3. Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 3. Ibrügger * 16. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16.3. Jung * 16. 3. Dr. h. c. Kiesinger 16. 3. Dr. Klepsch * 16. 3. Klinker * 16. 3. Konrad 16. 3. Dr. Kraske 16. 3. Lange * 16. 3. Leber 16. 3. Lemmrich *** 16. 3. Lemp * 16. 3. Lenders 16. 3. Lücker * 16. 3. Luster * 16. 3. Frau Dr. Martiny-Glotz 16. 3. Dr. Mende ** 16. 3. Müller (Mülheim) * 16. 3. Müller (Wadern) * 16. 3. Dr. Müller-Hermann * 16. 3. Pawelczyk *5* 16. 3. Dr. Pinger 16. 3. Reddemann ** 16. 3. Rühe 16. 3. Schmidt (München) * 16. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 16. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Schreiber * 16. 3. Dr. Schwarz-Schilling . 16. 3. Dr. Schwörer * 16. 3. Seefeld * 16. 3. Sieglerschmidt * 16. 3. Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 16. 3. Dr. Starke (Franken) * 16. 3. Frau Steinhauer 16. 3. Strauß 16. 3. Frau Dr. Walz * 16. 3. Wawrzik * 16. 3. Dr. von Weizsäcker 16. 3. Würtz * 16. 3. Zeyer * 16. 3. Zywietz * 16. 3. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Frage A 1): Wie hoch bemißt die Bundesregierung den erforderlichen Aufwand von privaten und/oder öffentlicher Seite, um die etwa 20 Millionen Wohnungen, die „nur den bauphysikalischen Mindestwärmeschutz aufweisen" und daher auch nach „heutigen Erkenntnissen für einen sparsamen Heizenergieeinsatz" (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kolb - Drucksache 8/1573) ungeeignet sind, mit den erwünschten und erforderlichen wärmeschutztechnischen Verbesserungsmaßnahmen zu versehen? Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kolb (Drucksache 8/1573) zum Ausdruck gebracht, daß der finanzielle Aufwand für Wärmedämmungsmaßnahmen nicht präzisiert werden kann. Angesichts der Unterschiede in der Bausubstanz und den mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand von Fall zu Fall zu treffenden unterschiedlichen Maßnahmen kann lediglich eine grobe Schätzung vorgenommen werden. Für die Mehrzahl der Wohnungen in der bestehenden Bausubstanz kann ein Kostenaufwand zwischen rd. 4 000 DM und rd. 10 000 DM je Wohnung angenommen werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen A 2 und 3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kapazitäten für Ausbildungsplätze vorhanden sind, die nur zum Teil ausgenutzt werden, wie z. B. in Ansbach, wo von 40 Ausbildungsplätzen für Fernmeldehandwerker trotz Ausbildungsplatzmangel nur 24 Ausbildungsplätze derzeit besetzt werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die vorhandenen Kapazitäten auszunutzen, um gegenüber der Privatwirtschaft die Forderung nach Ausweitung der Ausbildungsplatzangebote glaubwürdig vertreten zu können? 6440* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Zu Frage A 2: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einzelnen Fällen noch Ausbildungsplätze in Unternehmen und Einrichtungen des Bundes vorhanden sind. Es handelt sich in aller Regel um Ausbildungsplätze für solche Ausbildungsberufe, für die bereits über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet wird. Dies mag in einzelnen Fällen auch bei der Ausbildung im Fernmeldehandwerk bei der Deutschen Bundespost der Fall sein, für die 1977 rund 4 000 Jugendliche eingestellt wurden und 1978 wiederum 4 000 eingestellt werden sollen, obwohl der Bedarf auf absehbare Zeit aus dem Bestand an ausgebildeten jungen Fachkräften gedeckt werden kann. Soweit noch Ausbildungsplätze in einzelnen Stellen vorhanden sind, werden diese auch 1978 Dritten gegen Kostenerstattung zur Nutzung angeboten. Die Deutsche Bundespost hat ihr Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten von 1976 auf 1977 um 12,4 % gesteigert. Dabei sind die Ausbildungsangebote für den einfachen und mittleren Postdienst besonders erhöht worden. Auch für Ansbach gilt, daß das Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten insgesamt nicht zurückgegangen ist. Es ist mit allen beteiligten Stellen 1977 vereinbart worden, daß in Ansbach ein Teil der bisherigen Ausbildungskapazität im Fernmeldehandwerk für die Unterbringung einer anderen Dienststelle genutzt wird; freie Kapazitäten für das erste Ausbildungsjahr sind deshalb nicht mehr verfügbar. In Ansbach ist dadurch keine Verschlechterung des Ausbildungsangebots eingetreten, da die Ausbildungsangebote anderer Ausbildungssparten entsprechend ausgedehnt wurden. Zu Frage A 3: Die Frage der vollen Nutzung der Ausbildungskapazitäten in Bundeseinrichtungen wird heute im Kabinett erörtert. Der Bund wird in seinem Bereich insbesondere in den ausbildungsintensiven Sondervermögen Bahn und Post entsprechend dem gestiegenen Bedarf zusätzliche Ausbildungsplätze anbieten. Anlage 4 Antwort des ParL Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen A 23 und 24) : Treffen Presseberichte zu, wonach Aktionsgemeinschaften gegen die Nutzung der Kernenergie jetzt überall im Bundesgebiet nicht mehr als gemeinnützig anerkannt werden und wonach dieser Ablehnungspraxis ein entsprechender Beschluß der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zugrunde liegt, und wie lautet gegebenenfalls dieser Beschluß? Wieviel Aktionsgemeinschaften gegen die Nutzung von Kernenergie ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verweigert oder entzogen worden? Eine Körperschaft ist wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt, wenn ihre Tätigkeit ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (§ 52 AO 1977). Diesen Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts müssen die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft entsprechen. Es ist Aufgabe der örtlich zuständigen Landesfinanzbehörden, dies im konkreten Einzelfall zu prüfen. Die steuerliche Behandlung von Aktionsgemeinschaften gegen die Nutzung der Kernenergie war im Jahr 1972 Gegenstand einer Erörterung des Bundes und der Länder. Dabei wurde die Auffassung vertreten, daß die Erschließung neuer Energiequellen, also auch der Bau von Atomkraftwerken, im Interesse der Allgemeinheit liege und von der breiten Öffentlichkeit als notwendig angesehen werde. Beschränke sich eine Körperschaft nicht darauf, für die Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen und der Umweltschutzbedingungen beim Bau von Atomkraftwerken einzutreten, sondern suche sie, den Bau von Atomkraftwerken überhaupt zu verhindern, so könne dies nicht mehr als Verfolgung gemeinnütziger Zwecke angesehen werden. Die gesteigerte aktuelle Bedeutung, die gegenwärtig diesem Fragenkomplex zukommt, hat dazu geführt, daß die Auffassung der Fachreferenten des Bundes und der Länder aus dem Jahre 1972 umstritten wurde. Der Innenausschuß des Bundestages hat sich in seiner Sitzung vom 8. März 1978 mit der nach seiner Auffassung unterschiedlichen und für die Bürgerinitiativen nachteiligen Praxis befaßt und beschlossen, den Bundesminister des Innern zu bitten, unverzüglich beim Bundesminister der Finanzen und/oder bei der Umweltministerkonferenz auf einen sachgerechten Beschluß der Finanzbehörden hinzuwirken, der der besonderen Förderungswürdigkeit des Umweltschutzes nach § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung entspricht. Der Bundesminister der Finanzen wird daher unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesministers des Innern diesen Fragenkreis erneut prüfen. Zur gegenwärtigen Praxis der Finanzbehörden sind bisher einige Fälle bekanntgeworden, in denen Aktionsgemeinschaften gegen die Nutzung der Kernenergie der Status der Gemeinnützigkeit verweigert wurde. Die Gemeinnützigkeit wurde in verschiedenen dieser Fälle mit der Begründung aberkannt bzw. versagt, daß . diese Aktionsgemeinschaften zu rechtswidrigen Handlungen aufgerufen hätten. Nach einer Umfrage bei den obersten Finanzbehörden der Länder dürften es mehr als 10 Fälle gewesen sein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6441* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen A 25 und 26) : Ist die Bundesregierung — falls eine solche in Frage 23 erwähnte Praxis besteht oder sich abzeichnet — in der Lage und bereit dafür zu sorgen, daß eine solche Auslegung des § 52 Abs. 2 AO und die damit verbundene politische Beurteilung von Aktionsgemeinschaften künftig unterbleibt? Ist der Bundesregierung die Auffassung von Finanzbehörden bekannt, daß nur solche Körperschaften als gemeinnützig anerkannt werden sollen, deren Tätigkeit der Meinung der Bevölkerungsmehrheit entspricht, bzw. daß Anträge aus Zuerkennung der Gemeinnützigkeit abzulehnen sind, wenn die Tätigkeit der Körperschaft mit Interessen von Teilen der Bevölkerung konkurriert, und wird die Bundesregierung solchen Auffassungen in angemessener Weise entgegentreten? Zu Frage A 25: Die Finanzbehörden haben nach dem Gesetz zu beurteilen, ob die Ziele einer Vereinigung die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ausschließlich, unmittelbar und selbstlos fördern. Hierbei handelt es sich nicht um poltische, sondern um gerichtlich nachprüfbare rechtliche Entscheidungen der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Zu Frage A 26: Die Auffassung von Finanzbehörden der Länder, daß Körperschaften nicht als gemeinnützig anzuerkennen sind, deren Tätigkeit von weiten Kreisen der Bevölkerung abgelehnt wird, entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Es sind jedoch aus jüngster Zeit auch Meinungen in der Rechtsprechung bekannt geworden, die zu diesem Problemkreis einen differenzierten Standpunkt vertreten. Die steuerliche Behandlung von Aktionsgemeinschaften gegen die Nutzung der Kernenergie war im Jahr 1972 Gegenstand einer Erörterung des Bundes und der Länder. Dabei wurde die Auffassung vertreten, daß die Erschließung neuer Energiequellen, also auch der Bau von Atomkraftwerken, im Interesse der Allgemeinheit liege und von der breiten Öffentlichkeit als notwendig angesehen werde. Beschränke sich eine Körperschaft nicht darauf, für die Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen und der Umweltschutzbedingungen beim Bau von Atomkraftwerken einzutreten, sondern suche sie, den Bau von Atomkraftwerken überhaupt zu verhindern, so könne dies nicht mehr als Verfolgung gemeinnütziger Zwecke angesehen werden. Die gesteigerte aktuelle Bedeutung, die gegenwärtig diesem Fragenkomplex zukommt, hat dazu geführt, daß die Auffassung der Fachreferenten des Bundes und der Länder aus dem Jahre 1972 umstritten wurde. Der Innenausschuß des Bundestages hat sich in seiner Sitzung vom 8. März 1978 mit der nach seiner Auffasung unterschiedlichen und für die Bürgerinitiativen nachteiligen Praxis befaßt und beschlossen, den Bundesminister des Innern zu bitten, unverzüglich den Bundesminister der Finanzen und/ oder bei der Umweltministerkonferenz auf einen sachgerechten Beschluß der Finanzbehörden hinzuwirken, der der besonderen Förderungswürdigkeit des Umweltschutzes nach § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung entspricht. Der Bundesminister der Finanzen wird daher unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesministers des Innern diesen Fragenkreis erneut prüfen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage A 50) : Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Reiseverkehr von und nach Berlin per Auto, Eisenbahn bzw. Flugzeug qualitativ zu verbessern und zu intensivieren, und welcher Verkehrsmöglichkeit räumt sie bei ihrer Förderung gegebenenfalls Vorrang ein? Die Bundesregierung hat es stets als eine ihrer vordringlichsten Augaben betrachtet, die Verkehrsverbindungen von und nach Berlin rechtlich zu sichern und qualitativ zu verbessern. Zu diesem Zwekke ist das Transitabkommen abgeschlossen worden; die Bundesregierung hat mit der DDR die inzwischen bereits fortgeschrittenen Grunderneuerungs- und Ausbau-Arbeiten an der Autobahn HelmstedtBerlin vereinbart und im Eisenbahnverkehr die Öffnung des Überganges Staaken sowie dreier Bahnhöfe in Berlin (West) für Reisezüge erreicht. Auch ' in Zukunft wird die Bundesregierung ihr besonderes Augenmerk auf die Verbesserung der Verkehrswege und -einrichtungen im Berlinverkehr richten. Die Angelegenheit war u. a. Gegenstand der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses in Berlin. Zu Ihren Fragen kann ich ergänzend folgendes sagen: 1. Zur Verbesserung des Straßenverkehrs verhandelt die Bundesregierung zur Zeit mit der DDR über eine Erweiterung der Verkehrsflächen am Grenzübergang Herleshausen/Wartha, an dem Transitreisende zu Spitzenzeiten (Ostern, Pfingsten, an Wochenenden) wegen der nur zweispurigen Straße im Grenzbereich in den Stau des Wechselverkehrs geraten und lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Ferner bereitet die Bundesregierung Verhandlungen mit der DDR über den Bau einer Autobahn von Berlin nach Hamburg vor. 2. Im Schienenverkehr ist der von der DDR 1974 der Bundesregierung vorgeschlagene mehrgleisige Ausbau der Eisenbahnstrecken von Berlin in Richtung Hamburg und in Richtung Hannover 1975 wegen der hohen Investitionskosten zurückgestellt worden. Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich seit längerem in den Fahrplangesprä- 6442* Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 chen mit der Deutschen Reichsbahn, Qualität und Quantität der Reisezüge zu verbessern und damit den Reiseverkehr mit der Eisenbahn attraktiver zu machen. Der Zuwachs des Eisenbahnpersonenverkehrs um 13 % im Jahre 1977 im Verhältnis zu 1976 (wobei der Anstieg in der Städteverbindung Berlin—Hamburg über den neuen Übergang Staaken bei über 20 °/o lag) sind ein konkreter Ausdruck der bereits erzielten Verbesserungen. 3. Im Luftverkehr hat sich das Fluggastaufkommen im Jahre 1977 stabilisiert, nachdem in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des Transitabkommens die Zahl der Passagiere erheblich abgenommen hatte. Die Bundesregierung ist auch weiterhin darum bemüht, ein attraktives Angebot an Fluggerät und Flugplänen zu gewährleisten. Bei ihren Bemühungen um Verbesserung der Verkehrsmöglichkeiten richtet die Bundesregierung ihre Maßnahmen an den jeweiligen Erfordernissen aus. Es gibt keine feststehenden Prioritäten. Jeder Verkehrsträger hat seine Funktion zu erfüllen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des 'Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 63) : Plant die Bundesregierung zur Förderung der rationellen Energieverwendung gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen eine Aufklärungs- und Informationskampagne mit praktischen Beispielen, die ähnlich wie „Der siebente Sinn" zur Verkehrssicherheit aufgebaut ist und zu günstigen Fernsehzeiten läuft? Die Bundesregierung bereitet im Augenblick eine breit angelegte Aufklärungsaktion über Notwendigkeit und Möglichkeiten einer rationellen Energieverwendung vor, nachdem die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für das Jahr 1978 deutlich aufgestockt worden sind. Ziel der Aktion ist es, bei möglichst großen Bevölkerungskreisen einen Prozeß in Gang zu setzen, der jedem einzelnen bewußt werden läßt, wann, wie und in welchem Ausmaß Energie verbraucht wird und gespart werden kann. Dabei sollen praktische Spar-Tips verstärkt zum Energie-Sparen motivieren. Die Bundesregierung würde sich freuen, wenn die ARD oder das ZDF das Thema „Energie-Sparen" in einer besonderen Sendereihe darstellen würde. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 64 und 65) : Trifft es zu, daß — wie in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" vom 28. Februar 1978, Ausgabe Dorsten, gemeldet — der Neubau des Steag-Kraftwerks in Dorsten nach dem VoerdeUrteil keine Priorität mehr besitzt und auch nicht mehr in der Planung der bis 1985 zu realisierenden Anlagen enthalten ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Ist eine Bezuschussung des Bundes für das geplante SteagKraftwerk in Dorsten dann nicht mehr zu erwarten, wenn es im Maßnahmenkatalog, des Bundeswirtschaftsministeriums nicht mehr aufgeführt ist, und wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um 2 500 Arbeitsplätze im Dorstener Steinkohlenbergbau zu erhalten? Zu Frage A 64: Der Bau neuer Kraftwerke richtet sich nach dem zu erwartenden Strombedarf. Es ist Sache der Elektrizitätswirtschaft und der beteiligten Unternehmen mit Billigung des Landes Standortentscheidungen für die zunächst benötigten Kraftwerksneubauten zu treffen. Diese richten sich neben der jeweiligen Versorgungssituation nach der Genehmigungs- und Einspruchslage sowie nach sonstigen Standortbedingungen. Da der Bau neuer Steinkohlenkraftwerke auf Grund der bekannten Hemmnisse oft erschwert ist, legen die Unternehmen vorsorglich Projekte für mehrere Kraftwerksstandorte vor. Der Standort Dorsten wurde als Alternativstandort für den Standort Voerde ausgewiesen. Wenn der Bau des Kraftwerks Voerde realisiert wird, ist damit zu rechnen, daß dies Einfluß auf den Bau eines Kraftwerks an dem Standort Dorsten hat. Zu Frage A 65: Die Zuschüsse nach den Verstromungsgesetzen hängen lediglich davon ab, daß ein neues Kraftwerk errichtet und mit Steinkohle betrieben wird. Die Maßnahmen sind nicht an bestimmte Standorte gebunden. Die Arbeitsplätze im Dorstener Steinkohlenbergbau sind nicht abhängig vom Kraftwerksbau in Dorsten, da die dort geförderte Kraftwerkskohle auch an Kraftwerke anderer Standorte geliefert werden kann. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen A 66 und 67): Ist aus der Sicht der Bundesregierung die Feststellung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger zutreffend, daß sich im Bereich der öffentliçhen Investitionen vor allem die Mischfinanzierungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hemmend auf die Investitionstätigkeit auswirken, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Trifft es zu, daß rund 60 v. H. der Fläche des Bundesgebiets inzwischen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden, und ist eine Ausdehnung der Fördergebiete auf diese Größenordnung aus der Sicht der Bundesregierung noch unter den Gesichtspunkten strukturpolitischer Effizienz vertretbar? Zu Frage A 66: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß bei der Abwicklung der gemeinsam finanzierten Sonder-/Konjunkturprogramme 1974/75 sowie des Pro- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6443* gramms für Zukunftsinvestitionen im besonderen Maße Investitionshemmnisse aufgetreten sind. Konkrete Fälle von Investitiomshemmnissen wurden von den Ländern, bei denen die Durchführung und die Projektauswahl liegt, nicht benannt. Auch der Bericht Baden-Württembergs über den Abbau investitionshemmender Vorschriften, der dem Herrn Bundeskanzler am 17. Februar 1978 überreicht worden ist, enthält hierzu keine Angaben. Die insgesamt — nach einigen Anlaufschwierigkeiten — zügige Umsetzung des Programms für Zukunftsinvestitionen zeigt zudem, daß Mischfinanzierungen kein entscheidendes Hindernis für eine rasche Durchführung öffentlicher Investitionsprogramme zu sein brauchen. Nach den von den Ländern vorliegenden Abwicklungsberichten — Stand 31. Dezember 1977 — wurden bereits 1977 mehr Auftragsvergaben realisiert als ursprünglich vorgesehen. Zu Frage A 67: Die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" umfassen derzeit 58,9 °/o der Fläche des Bundesgebietes. Aus dieser Tatsache allein können jedoch noch keine Rückschlüsse auf die Eiffizienz der regionalen Wirtschaftspolitik gezogen werden: In den Fördergebieten leben lediglich rund 34 % der Bevölkerung des Bundesgebietes und außerdem wird die Förderung auf Schwerpunktorte innerhalb der Fördergebiete konzentriert. Für den 7. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist eine zeitlich befristete Ausdehnung der Fördergebiete auf ca. 36 °/o Bevölkerungsanteil vorgesehen. Die Vergrößerung der sogenannten Fördergebietskulisse mußte in Kauf genommen werden, um besonders gravierendes Regionalproblemen in bisherigen Nichtfördergebieten Rechnung zu tragen. Nach drei Jahren wird allerdings eine Überprüfung der gesamten Fördergebietskulisse vorgenommen. Dabei sollte auch eine Reduzierung der Fördergebiete erreicht werden. Ob und in welchem Maße eine Verringerung der Fördergebiete erreicht werden kann, hängt nicht zuletzt von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 68): Hat das Angebot der RWE an die industrielle Kraftwirtschaft, künftig auf tarifliche Benachteiligungen der industriellen Eigenstromerzeugung zu verzichten und damit bisher ungenutzte Stromkapazitäten zu erschließen, Einfluß auf die Kraftwerksplanung der Bundesregierung? Über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit finden zur Zeit nicht nur das RWE betreffende Verhandlungen zwischen den öffentlichen Elektrizitätsver- sorgungsunternehmen (EVU) und der industriellen Kraftwirtschaft statt. Ein ganz wesentlicher Punkt sind hierbei die künftigen preislichen Bedingungen für die Einspeisung von industriellem Überschußstrom. Die Bundésregierung geht davon aus, daß über die bisher erzielten Teilergebnisse hinaus auch hierfür allseits befriedigende Lösungen gefunden werden. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Schon deshalb kann heute keine Aussage über die möglicherweise zusätzlich in das öffentliche Netz einspeisbare industrielle Überschußstrommenge getroffen werden. Hinzu kommen die mit dieser Einspeisung verbundenen praktischen Schwierigkeiten, die von der Bundesregierung auf Anfrage (z. B. Anfragen der Abgeordneten Dr. Dieter Spöri und Peter Conradi in der Fragestunde am 14./15. Dezember 1977) bereits genannt wurden. Im übrigen müssen die öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen jederzeit eine sichere und ausreichende Stromversorgung garantieren. Ob sich langfristig Auswirkungen auf den Kraftwerkszubau bei den EVU ergeben, hängt davon ab, inwieweit die Industrie in der Lage ist, gesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen. Hiervon abgesehen ist auch zu berücksichtigen, daß wegen der langen Bauzeiten der Kraftwerkszubau bis Mitte der 80er Jahre bereits festliegt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretär Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 82) : Treffen Berichte zu, nach denen Auskünfte über Eintragungen in die Kartei des Kraftfahrzeugbundesamts nur gegen eine Gebühr von 8 DM und notarielle Beglaubigung der Unterschrift erteilt werden, daß diese Auskünfte darin bestehen, dem Anfrager ein Merkblatt zu übersenden, anhand dessen er sein Punktekonto selber errechnen muß, und was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls zu unternehmen, um „bürgerfreundlichere" Auskünfte zu garantieren? Nach Abs. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird einer Privatperson über den sie• betreffenden Inhalt des Verkehrszentralregisters auf Antrag gebührenpflichtig Auskunft erteilt. Dem Antrag ist eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift beizufügen, um zu vermeiden, daß Auskünfte an Dritte erteilt werden. Die Gebühr beträgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung 8,— DM. Das Kraftfahrt-Bundesamt registriert lediglich die Mitteilungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden. Es ist ihm daher nur eine vorläufige Bepunktung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten für verwaltungsinterne Zwecke möglich. Die endgültige Festsetzung der Punkte kann nur die örtliche Fahrerlaubnisbehörde vornehmen. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann deshalb an Privatpersonen nur die vorhandenen Eintragungen ohne Punkteangabe mitteilen. Dabei wird der Anfragende durch das Merkblatt 6444* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 über die Punktebewertung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterrichtet. Ein anderes Verfahren ist wegen der Gefahr einer unrichtigen Punkteberechnung und der dadurch entstehenden eventuellen Rechtsfolgen nicht möglich. Die Bundesregierung ist bereit, dieses Problem in die Überprüfung und Untersuchung des Mehrfachtäterpunktsystems mit den Ländern einzubeziehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) Drucksache 8/1612 Fragen A 88 und 89) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bei der Vorbereitung der Telefonnahbereiche über die Auswirkungen vor, die sich durch die früher einmal festgelegten fiktiven Ortsmittelpunkte ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, in Fällen, in denen der Nahverkehrsbereichsradius von 20 km um den fiktiven Ortsmittelpunkt zu offensichtlichen Härtefällen führt, diesen fiktiven Ortsmittelpunkt zugunsten der regionalen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Verflechtung einer Raumschaft geringfügig zu verlegen, wie dies z. B. für das Ortsnetz Bad Peterstal-Griesbach im Verhältnis zu der Kreisstadt Offenburg dringend angezeigt erscheint? Die Festlegung der Entfernungsmeßpunkte ist rechtsverbindlich in § 33 der Fernmeldeordnung geregelt. Sie wurden erst vor einigen Jahren überprüft. Diese Entfernungsmeßpunkte sind nicht nur Grundlage für die .Einteilung der Nahbereiche, sondern dienen darüber hinaus als Grundlage aller entfernungsabhängigen Tarifierungen. Ein Ziel der Einführung der Nahbereiche ist es, jedoch Bürger Anrufe zu seiner Gemeindeverwaltung zum niedrigsten Tarif zu ermöglichen. Dieses Ziel wird in dem von Ihnen angesprochenen Fall des Ortznetzes Bad Peterstal — Griesbach erreicht. Die Deutsche Bundespost vermag daher keinen Härtefall zu erkennen und sieht in einer Veränderung der Entfernungsmeßpunkte auch keine Lösung des vermeintlichen Problems. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage A 93) : Aus welchen Gründen schließt die Deutsche Bundespost Briefsendungen, die die Aufschrift „BRD — Nein! Bundesrepublik Deutschland — Ja!" tragen, von der Beförderung aus? Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung sind Sendungen mit Vermerken politischen oder religiösen Inhalts auf der Aufschriftseite von der Postbeförderung ausgeschlossen. Politischen Inhalt hat ein Vermerk dann, wenn er Äußerungen enthält, die sich auf die für die Gegenwart bedeutsamen politischen Verhältnisse des In-oder Auslands beziehen. Das trifft für den Vermerk „BRD nein — Bundesrepublik Deutschland ja" zu. Er stellt die Aufforderung dar, den Gebrauch der Abkürzung „BRD" anstelle der korrekten Staatsbezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" zu vermeiden. Sendungen,' die auf der Aufschriftseite den Vermerk „BRD nein — Bundesrepublik Deutschland ja" enthalten, dürfen daher nicht befördert, sondern müssen dem Absender zurückgegeben werden. Gegen eine Anbringung derartiger Vermerke auf der Rückseite von Postsendungen bestehen dagegen keine Bedenken. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 103) : Ist die Bundesregierung dem Aufruf des UN-Flüchtlingskommissars gefolgt, Hilfe zu leisten für zairische Flüchtlinge, die vor militärischen Vergeltungsaktionen gegen die Bevölkerung der Provinzen Shaba und Kiwu nach Angola geflohen sind, und falls nicht, warum nicht? Die Bundesregierung ist diesem Aufruf gefolgt. Und zwar hat sie aus Mitteln der Humanitären Hilfe die Transportkosten für umfangreiche Hilfslieferungen der beiden großen deutschen kirchlichen Hilfsorganisationen übernommen. Diese haben bei der Durchführung der Maßnahmen mit dem Hohen Flüchtlingskommissar eng zusammengearbeitet. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 1) : Hat der Bundeskanzler vor dem SPD-Vorstand gesagt, er habe den amerikanischen Präsidenten Carter „so gut wie abgeschrieben" und „der Mann werde die westliche Welt in eine Krise steuern", wie es der „Stern" in seiner neuesten Ausgabe berichtet? Äußerungen über den amerikanischen Präsidenten, wie sie der „Stern" dem Bundeskanzler zuschreibt, sind vom Bundeskanzler weder wörtlich noch sinngemäß gemacht worden. Derartige Äußerungen würden auch nicht der hohen Wertschätzung entsprechen, die der Bundeskanzler für Präsident Carter hegt. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 2) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6445* Welche Kosten hat die Bundesregierung für ihre Öffentlichkeitsarbeit in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1977 aufgewandt? Nach der Haushaltsstatistik des Bundesministers der Finanzen hat die Bundesregierung für ihre Öffentlichkeitsarbeit im Inland in der Zeit vom 1. Oktober 1977 bis 31. Dezember 1977 DM 24,985 Millionen ausgegeben. Für die Öffentlichkeitsarbeit Ausland betrug die Ist-Ausgabe im gleichen Zeitraum DM 27,296 Millionen. Natürlich beziehen sich diese Beträge zu einem beträchtlichen Teil auf Verpflichtungen, die bereits vor dem 1. Oktober 1977 eingegangen wurden, oder auf Maßnahmen, die vor diesem Termin erfolgten. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 3, 4 und 5) : Welche schutzwürdigen Belange des betroffenen Beamten stehen einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen B 3 bis 5 (Drucksache 8/1573 vom 3. März 1978) entgegen, und wieso. verletzt eine Darlegung des beruflichen Werdegangs eines Beamten und die Angabe der jährlichen Belastung des Bundeshaushalts durch die vorzeitige Ruhestandsversetzung in konkreten Beträgen die Persönlichkeitssphäre des Beamten? Wie lange war der Beamte seit 1963 aus dem öffentlichen Dienst beurlaubt und für welche Tätigkeit? Mit welchen Kosten wurde der Bundeshaushalt durch die Umfrage über die Meinung der Bevölkerung zur Regierungsumbildung, deren Ergebnis Gegenstand der dem Beamten vorgeworfenen Indiskretion war, belastet? Zu Fragen B 3 und 4: Meine Antwort vom 9. März 1978 enthält nicht die Feststellung, daß die Darlegung des beruflichen Werdegangs eines Beamten generell dessen Persönlichkeitssphäre verletzt. Vielmehr geht es darum, daß die von Ihnen erbetenen Angaben zu personalrechtlichen Details den Personalakten des Beamten entnommen werden müßten, die Weitergabe solcher Details in der von Ihnen gewünschten Form nach beamtenrechtlichen Grundsätzen über die Vertraulichkeit des Inhalts von Personalakten aber nicht zulässig ist. Bei der öffentlichen Bekanntgabe personalrechtlicher Einzelheiten muß schließlich auch die Zurückhaltung geübt werden, die dem durch § 203 des Strafgesetzbuches vorgeschriebenen Schutz von Privatgeheimnissen gerecht wird. Die insoweit nach meiner Auffassung vertretbaren Angaben zu Ihren Fragen Nr. 1., 2, und 4, vom 3. März 1978 sind in meiner Antwort vom 9. März 1978 enthalten. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, daß auch die versorgungsrechtliche Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltsfähig Bestandteil der Personalakte ist und als Einzelangabe über die persönlichen Verhältnisse des Beamten der dargestellten Beschränkung der Bekanntgabe unterliegt. Die Kosten, die dem Bundeshaushalt für die Dauer von fünf Jahren entstehen können, lassen sich bereits meiner Antwort vom 9. März 1978 entnehmen, da es sich bei den Versorgungsbezügen in Höhe von 75 v. H. der BesGr. B 9 um einen festen Betrag handelt, der z. Zt. — wie aus dem Beamtenversorgungsgesetz und dem Bundesbeamtengesetz ersichtlich ist — ca. 6 100,— DM ausmacht. Die Angabe eines für einen Zeitraum von fünf Jahren zusammengerechneten Betrages halte ich nicht für sachgerecht, weil es sich hierbei um eine hypothetische Summe handeln würde. Denn einerseits lassen sich die absehbaren Veränderungen des Bundesbesoldungsgesetzes nicht berücksichtigen, und andererseits würde eine solche Angabe voraussetzen, daß der Beamte innerhalb dieser fünf Jahre nicht wieder aktiv im öffentlichen Dienst tätig wird. Zu Frage B 5: Zur Klarstellung bemerke ich, daß es bei dem in Ihrer Frage angesprochenen Vorgang nicht speziell um das Ergebnis einer Meinungsumfrage zur Regierungsumbildung ging. Die Umfrage wurde im Rahmen des für Umfragen zur Politik der Bundesregierung vorgesehenen Befragungsprogramms — ausgewiesen durch den Titel 52604 im Haushalt des Presse- und Informationsamtes — erhoben. Ihre Kosten betrugen 22 400,—DM einschließlich Mehrwertsteuer. In gleicher Weise wird jeder für die Einschätzung der Bevölkerungsstimmung zu gewichtigen politischen Entscheidungen bedeutsame Vorgang demoskopisch ausgewertet. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bange- mann (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen B 6 und 7): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Europäische Gemeinschaft mit Gemeinschaftsmitteln eine Vielzahl von Maßnahmen auch in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt, die in der Öffentlichkeit aber weitgehend unbekannt bleiben, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Maßnahmen auch dem einzelnen Bürger in unserem Land zur Kenntnis zu bringen, um somit das Interesse an der Europäischen Gemeinschaft zu stärken? Wäre die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese notwendige Öffentlichkeitsarbeit durch das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder zu unterstützen? Zu Frage B 6: Der Bundesregierung ist wohl bekannt, daß auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Maßnahmen mit Mitteln des EG-Sozialfonds, des EG-Regionalfonds, des EAGFL, Abteilung Ausrichtung, der EIB und der EGKS gefördert werden. Die Bundesregierung hat auch Kenntnis genommen von der Antwort, die Ihnen die EG-Kommission auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 818/77 erteilt hat. Sie hält diese Antwort für zutreffend. Zu Frage B 7: Gegen eine entsprechende Kennzeichnung bei öffentlichen Vorhaben, z. B. bei Infrastrukturmaß- 6446* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 nahmen, hätte die Bundesregierung keine Bedenken. Gegen die Kennzeichnung privater Vorhaben besteht das Bedenken, daß hierdurch Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen an die Öffentlichkeit getragen würden, was aus Wettbewerbsgründen und auch aus strafrechtlichen Gründen (§ 203 StGB) nicht vertretbar erscheint. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 8) : Hat die Bundesregierung gegen die Verhaftung des deutschen Staatsangehörigen de Haan in Jugoslawien (Tanjug vom 23. Februar 1978) protestiert, oder haben sich führende deutsche Politiker mit freundschaftlichen Kontakten zu Jugoslawien für die Freilassung dieses Vertreters der Arbeiterwohlfahrt eingesetzt? Am 14. Februar 1978, drei Tage nach Unterrichtung über die Verhaftung de Haans, hat Staatssekretär van Well den jugoslawischen Botschafter zu sich gebeten und mit großem Nachdruck die Besorgnis der Bundesregierung über die Inhaftierung de Haans zum Ausdruck gebracht und seine Freilassung gefordert. Anschließend hat auch unser Botschafter in Belgrad bei Außenminister Minic auf eine rasche Klärung des Falles gedrängt und vor einer Belastung der deutsch-jugoslawischen Beziehungen gewarnt. Ebenso haben sich führende Politiker aller Parteien für die Freilassung de Haans eingesetzt oder angeboten, dies zu tun. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen um eine für uns befriedigende Regelung der Angelegenheit fortsetzen. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 9 und 10) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welchem Umfang und in welchen Ländern über die Deutsche Demokratische Republik ausländische Arbeitskräfte illegal nach West-Berlin geschleust werden? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß rund 10 000 bis 12 000 Pakistani auf diesem Wege nach West-Berlin und in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind? Da illegal Einreisende als solche nicht erfaßt werden können, beziehen sich nachstehende Angaben auf illegal eingereiste Personen, .die anschließend Asyl beantragt haben und dadurch festgestellt worden sind: Zu Frage B 9: Soweit der Bundesregierung auf diesem Wege bekannt geworden ist, sind im Jahre 1976 rd. 3 800 und 1977 rd. 9 800 Personen illegal nach Berlin (West) eingereist. Hierunter waren etwa 6 000 Personen aus verschiedenen arabischen Ländern sowie etwa 6 000 Pakistanis. Zu Frage B 10: Demnach kann nicht bestätigt werden, daß rd. 10 000 bis 12 000 pakistanische Staatsangehörige illegal nach Berlin (West) eingereist sind. Im übrigen ist seit Anfang 1978 ein spürbarer Rückgang des Zustroms aus Pakistan zu verzeichnen. Im Januar 1978 wurden in Berlin (West) noch etwa 250, im Februar etwa 200 illegal aus Pakistan eingereiste Personen festgestellt. Wie ich schon auf die schriftliche Frage des Herrn Kollegen Schulze (Berlin) (Drucksache 8/1417 Frage B 3) bemerkt habe (vgl. Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 70. Sitzung vom 27. Januar 1978), hat die Bundesregierung bereits im Juni 1976 im Einvernehmen mit der Regierung von Pakistan die Sichtvermerkspflicht auf der Basis der Gegenseitigkeit eingeführt. Die Zahl der Asylbewerber aus Pakistan stagnierte daraufhin bis zum Sommer 1977. In Anbetracht des zu diesem Zeitpunkt festgestellten Anstiegs illegaler Einreisen pakistanischer Staatsangehöriger nach Berlin (West) hat das Auswärtige Amt unverzüglich erneut Kontakt mit der Regierung von Pakistan aufgenommen, die Verständnis für unser Anliegen zeigt. Ferner sind, nachdem die Reisewege festgestellt werden konnten, die dafür in Betracht kommenden Regierungen über die Problematik unterrichtet und gebeten worden, im Rahmen des ihnen Möglichen, insbesondere bei Erteilung von Einreise- und Durchreisesichtsvermerken, zur Lösung der bei uns aufgetretenen Schwierigkeiten beizutragen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B11): Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß, nachdem die Engländer nicht für einen Direktwahltermin für das Europäische Parlament im April bzw. Mai 1979 zu gewinnen sind, der von der Labour-Regierung angedeutete Zeitraum Anfang Juni 1979 auf der nächsten Sitzung des Ministerrats als definitiv festgelegt wird? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich die britische Regierung gegen einen Wahltermin in dem von Ihnen genannten Zeitraum im April/Mai 1979 ausgesprochen hätte. Vielmehr hat die Präsidentschaft in der Ratstagung am 7. März 1978 zwei mögliche Wahltermine genannt — 17. bis 20. Mai und 7. bis 10. Juni 1979 — gegen die keine Delegation grundsätzliche Einwände erhoben hat. Die Bundesregierung ist auf der letzten Ratstagung nachdrücklich dafür eingetreten, daß der Europäische Rat am 7./8. April 1978 in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6447* Kopenhagen den Europawahltermin endgültig politisch festlegt. Der Vertreter der Bundesregierung wird sich in diesem Sinne auch auf der nächsten Ratstagung am 4. April 1978 aussprechen. Die lt. Art. 10 Ziffer 1 des Direktwahlakts vom 20. September 1976 erforderliche formelle Festlegung des Wahltermins durch einstimmigen Ratsbeschluß kann erst nach Inkrafttreten des Akts erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, daß alle Mitgliedstaaten lt. Art. 16 des Akts den Abschluß der Verfahren dem Generalsekretär des Rats notifiziert haben. Bisher haben dies erst fünf Mitgliedstaaten getan (Bundesrepublik Deutschland, Italien, Dänemark, Irland, Luxemburg). Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 12 und 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bezirkskrankenhaus Gaoua/Obervolta, das mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland erbaut wurde, deutsche Ärzte arbeiten müssen, ohne Medikamente ausgeben zu können und nicht in der Lage sind, eine ordentliche Wundversorgung durchzuführen, und welchen Bei-trap wird sie leisten, um die ärztliche Versorgung in diesen Gebiet sicherzustellen? Sieht die Bundesregierung die Weiterführung des Krankenhauses als gefährdet an? Zu Frage B 12: Das Bezirkskrankenhaus Gaoua in Obervolta wurde aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gebaut und wird seit 1965 im Rahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der Republik Obervolta durch Gestellung von Ärzten und Medikamenten sowie die Entsendung von Laborantinnen, Krankenschwestern und Mechanikern unterstützt. Das Regierungsabkommen, auf Grund dessen das Vorhaben letztmalig verlängert wurde, ist am 31. Dezember 1977 ausgelaufen. Da die Regierung von Obervolta nicht in der Lage war, ab diesem Zeitpunkt das Krankenhaus — wie ursprünglich vereinbart — in voller eigener Verantwortung weiterzuführen, hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, im Wege der Nachbetreuung zwei Ärzte, darunter einen Chirurgen, für weitere zwei Jahre in Gaoua zu stationieren. Der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) hat zur Unterstützung des ländlichen Gesundheitswesens insgesamt zehn Fachkräfte nach Obervolta entsandt, von denen ein Teil ebenfalls im Gebiet Gaoua eingesetzt ist. Die Versorgung mit Medikamenten war bisher nicht gefährdet, da Obervolta nicht nur von der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch von anderen Gebern stets ausreichend versorgt wurde. Die Bundesregierung und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) prüfen zur Zeit, welche Maßnahmen im Rahmen der Nachbetreuung des Bezirkskrankenhauses Gaoua ergriffen werden können, um Engpässe bei der medizinischen Versorgung nach Möglichkeit zu vermeiden. Zu Frage B 13: Eine im Februar/März 1974 durchgeführte Inspektion hat ergeben, daß eine Weiterführung des Bezirkskrankenhauses Gaoua nach dem vom Europäischen Entwicklungsfonds beim Bau des Krankenhauses vorgesehenen Standard den Gesundheits- haushalt von Obervolta übermäßig belasten würde. Auf Grund der inzwischen in Obervolta um das Fünffache gestiegenen Preise für Dieselöl mußte beispielsweise die ursprünglich installierte Kraftstation stillgelegt und durch einen kleineren Generator ersetzt werden. Klimageräte werden seither nur noch im Operationssaal, im Arzneimitteldepot und im Labor betrieben. Als Distriktarzt und Direktor des Bezirkskrankenhauses ist seit Ende 1976 ein voltaischer Arzt eingesetzt. Nach dem Ende der gegenwärtigen Nachbetreuungsphase kann erwartet werden, daß das Hospital von der obervoltaischen Gesundheitsbehörde endgültig in voller eigener Verantwortung weitergeführt wird. Dies schließt nicht aus, daß in Zukunft ggfs. im Rahmen der humanitären Hilfe Medikamente und Verbandsstoffe geliefert werden und daß erforderlicherweise deutsche Ärzte als integrierte Fachkräfte weiterhin in Gaoua tätig sein können. Die Bundesregierung wird auf jeden Fall mit der Regierung der Republik Obervolta im Gespräch bleiben, um die Weiterführung des Krankenhauses sicherzustellen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 14): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Verhältnisse an der deutschen Schule in Athen zu verbessern (siehe Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 1. März 1978) ? Der Bericht in der FAZ vom 1. März 1978 über die Raumprobleme der Deutschen Schule Athen vermittelt leider ein unvollständiges Bild der Lage und besonders auch der Entwicklung an der Schule. Der 1969 eingeweihte Neubau der Schule ließ bald erkennen, daß seine Kapazität für die rasch wachsende Zahl der interessierten Schüler nicht ausreichen würde. Daher wurde ein Ergänzungsbau geplant, dessen Raumprogramm auch genehmigt wurde. Die weitere Bearbeitung des Antrags zog sich jedoch hin, weil zwischen dem Schulgrundstück und dem für den Ergänzungsbau hinzuerworbenen Grundstück eine Straße hindurchführt, deren Einbeziehung in den Gesamtkomplex planerische und technische Schwierigkeiten bereitete. Leider sah sich das Auswärtige Amt im Herbst 1975 gezwungen, als Folge der Haushaltslage das Vorhaben Athen gegenüber anderen, noch dringlicheren Projekten zurückzustellen. Der Schule wurde empfohlen, die Raumschwierigkeiten durch Anmietung eines Gebäudes zu überwinden. Als die Schule im Frühjahr 1976 feststellte, sie werde das Raumproblem durch eine solche Regelung voraussichtlich 6448* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 sogar auf Dauer lösen können, wurden die weiteren Planungsarbeiten an dem Bauvorhaben eingestellt. Das Auswärtige Amt ist sodann im Dezember 1977 durch ein Schreiben der Schule darauf hingewiesen worden, daß die Mietlösung das Raumproblem doch nicht ganz und auf die Dauer beseitigen könne. In kürzlichen Gesprächen mit Vorstand und Leitung der Schule hat sich das Auswärtige Amt bereit erklärt, die Lage sofort eingehend zu prüfen und Athen erneut in die Dringlichkeitsliste aufzunehmen, wenn diese Prüfung eine Bestätigung der getroffenen Feststellungen ergibt. Das Auswärtige Amt ist leider nicht in der Lage, schon heute einen Termin für die mögliche Ausführung des Baus zu nennen. Die für Schulbauten zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die begonnenen Vorhaben in Brüssel, Teheran, London, Rom, Kopenhagen und Helsinki bis Mitte der achtziger Jahre vollständig verplant. Dazu tragen die Größe der Projekte sowie besonders die außerordentliche Kostensteigerung der letzten Jahre bei, so daß vorläufig alle anderen ebenfalls wichtigen Vorhaben nicht berücksichtigt werden können. Sie dürfen jedoch versichert sein, daß das Auswärtige Amt alle denkbaren Maßnahmen ergreifen wird, um die vorhandenen Schwierigkeiten zu überwinden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 16, 17, 18 und 19) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, in den Datenkatalog zum Entwurf des Bundesmeldegesetzes auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufzunehmen, eine Registrierung, die seinerzeit nach vielseitigen Protesten aus dem Bundeszentralregistergesetz wieder gestrichen wurde, und welcher Zusammenhang besteht zwischen diesen Daten und anderen, z. B. denen, die eine effektivere Fahndung nach Terroristen ermöglichen sollen? . Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme nicht eine erneute Diskriminierung psychisch Kranker, um deren Gleichstellung mit den somatisch Kranken die- Betroffenen selbst wie die sie vertretenen Organisationen seit langem kämpfen? Trifft es zu, daß die Eintragungen „zur rechtmäßigen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben" sowie auch „für Geschäftszwecke" weitergegeben werden können, und wenn ja, wie kann Mißbrauch ausgeschlossen werden? Welche Regelung, falls diese Daten aufgenommen werden sollten, gewährleistet im gegebenen Fall die Löschung, wer kann sie vornehmen, und wie sieht das in der Praxis aus? Zu Frage B 16: Nach dem von der Bundesregierung noch nicht beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz — BMG) haben die Meldebehörden die Tatsache der „Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuchs oder nicht nur einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Geisteskrankheit oder wegen Geistesschwäche infolge Richterspruchs auf Grund landesrechtlicher Vorschriften" festzuhalten. Bei dem betroffenen Personenkreis handelt es sich ausschließlich um denjenigen, der nach § 13 Nr. 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Wegen näherer Einzelheiten kann ich insoweit auf die Begründung zu Nummer 6 — § 13 — des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BT-Drucksache 7/2873) verweisen. Die Meldebehörden der Länder erhalten schon heute in der Regel davon Kenntnis und müssen von diesem Datum auch Kenntnis erhalten, weil sie innerhalb der Gemeinden in der Regel für die Aufstellung von Wählerverzeichnissen und die Zustellung von Wahlbenachrichtigungen zuständig sind. Anderenfalls wäre die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen nicht gewärleistet. Da im übrigen auf Grund des Entwurfs eines Bundesmeldegesetzes keine Daten erhoben werden sollen, die speziell der Terrorismusbekämpfung dienen, kann ein wie auch immer gearteter Zusammenhang hier nicht bestehen. Zu Frage B 17: Die Bundesregierung sieht in § 13 Nr. 3 und 4 Bundeswahlgesetz keine Diskriminierung des betreffenden Personenkreises. Diese Vorschriften erfordern eine Ausführung durch die Länder, die auch keinerlei diskriminierenden Charakter hat. Zu Frage B 18: Das genannte Datum wird ausnahmslos für Wahlzwecke erhoben. Eine nach dem Entwurf eines Bundesmeldegesetzes unter bestimmten Voraussetzungen an sich zulässige Übermittlung an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen ist hier hingegen ausgeschlossen, weil andere als die zur Durchführung von Wahlen bestimmten Stellen dieses Datum nicht zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden öffentlichen Aufgaben benötigen. Eine Weitergabe an Privatpersonen für deren Geschäftszwecke sieht der Entwurf eines Bundesmeldegesetzes nicht vor. Zu Frage B 19: Der Entwurf eines Bundesmeldegesetzes sieht in §17 vor, daß gespeicherte Daten zu sperren oder zu löschen sind, wenn sie zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde liegenden öffentlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Danach hat die Meldebehörde nach Wegfall der in § 13 Nr. 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes genannten Wahlausschlußgründe diese Angaben zu löschen oder zu sperren. Anlage 25 Antwort des Parl. • Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen B 20 und 21): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6449* Wieviel und welche der im ersten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Richtlinien sind durch den Ministerrat verabschiedet und zwischenzeitlich in der Bundesrepublik Deutschland in innerstaatliches Recht umgesetzt worden? Worauf führt es die Bundesregierung zurück, daß der Ministerrat über den größten Teil der ihm zugeleiteten Umweltschutzrichtlinien, unter Nichtbeachtung der vereinbarten Neun-Monatsfristen, keine Beschlüsse faßt? Zu Frage B 20: Der Ministerrat hat seit Verabschiedung des 1. Umweltaktionsprogrammes der EG am 22. November 1973 16 Richtlinien verabschiedet. Es handelt sich hierbei um die Richtlinien — vom 22. November 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften über Detergentien — vom 28. Mai 1974 zur Anpassung der Richtlinie 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt - vom 4. Mai 1976 betr. die Verschmutzung in- folge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft — vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten — vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung — vom 15. Juli 1975 über Abfälle — vom 24. November 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe — vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der Badegewässer — vom 6. April 1976 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle — vom 27. Juni 1976 zur Angleichung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen -- vom 30. November 1976 zur Anpassung der Richtlinie des Rates 70/220/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaatenn über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt — vom 20. Februar 1978 über Abfälle aus der Titandioxyd-Produktion — vom 8. März 1977 zur Änderung der Richtlinie 70/157/EWG über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtungen von Kraftfahrzeugen — vom 29. März 1977 über die biologische Überwachung der Bevölkerung auf Gefährdung durch Blei — vom 28. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern. Ferner hat der Rat in seiner Tagung am 12. Dezember 1977 den Richtlinienvorschlag über giftige und gefährliche Abfälle gebilligt; seine förmliche Verabschiedung wird in Kürze erfolgen. Die genannten, vom Rat verabschiedeten Richtlinien sind weitestgehend bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Hinsichtlich einiger Richtlinien sind die Umsetzungsarbeiten noch nicht abgeschlossen. Dies gilt für die Richtlinie über die Qualität der Badegewässer, deren Umsetzung nach der Zuständigkeitsverteilung im Grundgesetz den Bundesländern obliegt. Diese Richtlinie ist nach den Informationen der Bundesregierung noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt; ihre Umsetzung steht jedoch kurz vor dem Abschluß. Die Richtlinie vom 30. November 1976 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung wurde teilweise durch Erlaß des Bundesministers für Verkehr an das Kraftfahrtbundesamt und die Abgasprüfstelle umgesetzt; danach darf ab 1. Oktober 1977 keine allgemeine Betriebserlaubnis mehr erteilt werden, wenn nicht die in der Richtlinie vorgesehenen Grenzwerte eingehalten werden. Die Umsetzung der Richtlinie im übrigen wird durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfolgen; ein Referentenentwurf hierfür liegt bereits vor. Noch nicht umgesetzt ist ferner die Richtlinie vom 28. Juni 1977 betreffend die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von landoder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern. Diese Richtlinie wird voraussichtlich in einer Ergänzung des vorgenannten Referentenentwurfs zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung berücksichtigt werden. Einer Umsetzung bedarf auch noch die Richtlinie über die biologische Überwachung der Bevölkerung auf Gefährdung durch Blei. Gegenwärtig finden diesbezügliche Verhandlungen mit den Obersten Landesgesundheitsbehörden statt. Die Vorarbeiten zur Umsetzung der Richtlinie über Abfälle aus der Titandioxydproduktion, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Aufstellung nationaler Programme zur Reduzierung der Verschmutzung durch alte Anlagen sind aufgenommen. Die Richtlinie betreffend Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen wird durch eine Rechtsverordnung nach § 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in innerstaatliches Recht umgesetzt werden; ein Referentenentwurf liegt bereits vor. Neben den aufgeführten Richtlinien hat der Rat zahlreiche weitere bedeutsame Rechtsakte (Entscheidungen, Empfehlungen, Beschlüsse) bezüglich verschiedener Sektoren der Umweltpolitik verabschiedet. Es kann festgestellt werden, daß die noch relativ junge EG-Umweltpolitik bislang durchaus erfolg-. 6450* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 reich war. Die Bundesregierung hält die Aktivitäten der EG auf diesem Sektor für unverzichtbar. Zu Frage B 21: In der Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 22. November 1973 über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für den Umweltschutz ist die Verpflichtung enthalten, über die. Vorschläge der Kommission binnen neun Monaten nach ihrer Vorlage zu beschließen. Eine entsprechende Verpflichtung ist der Rat im Rahmen der Entschließung vom 17. Mai 1977 zur Fortschreibung und Durchführung der Umweltpolitik und des Aktionsprogramms der EG für den Umweltschutz eingegangen. Die Bundesregierung bedauert, daß es in vielen Fällen nicht gelingt, in dieser Frist über die Vorschläge der Kommission im Rat .zu beschließen. Die Ursache hierfür liegt nach Auffassung der Bundesregierung darin, daß die Interessenlage der einzelnen Mitgliedstaaten mit Rücksicht insbesondere auf ihre unterschiedlichen Wirtschafts- und Siedlungsstrukturen, auf den unterschiedlichen Grad der bestehenden Umweltbelastung und gewisse geographische Gegebenheiten häufig stark divergiert. Diese Umstände sowie unterschiedliche Interessenlagen erschweren häufig die Einigung auf bestimmte Gemeinschaftsregelungen. Überdies treten häufig Verzögerungen dadurch ein, daß die zuständigen Ratsgruppen zunächst die erbetenen Stellungnahmen des Europäischen Parlaments abwarten. Die Bundesregierung sieht es jedoch angesichts dieser Situation als Erfolg des Rates an, daß es gleichwohl bisher weitestgehend gelungen ist, tragfähige Kompromisse zu finden — auch wenn dies häufig nicht binnen der vorgesehen Frist möglich ist. Sie ist jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, die Beratungen in Brüssel sowohl auf der Arbeitsebene als auch auf der Ebene des Ministerrats zu beschleunigen. Anlage 26 Antwort .des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 22) : Sind der Bundesregierung die u. a. im ūū„Vorwärts" vom 2. März 1978 wiedergegebenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Befragungsergebnisse über psychische Auswirkungen der Praxis der Bekämpfung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst auf die Einstellungen und Verhaltensweisen größerer Gruppen der Jugend bekannt, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen über wissenschaftliche Erkenntnisse oder über Befragungsergebnisse der in Ihrer Frage genannten Art vor. In diesem Zusammenhang ist im übrigen auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975 zu verweisen, die sich mit den Verfahren bei ,der Prüfung der Verfassungstreue von Beamten für den öffentlichen Dienst befaßt hat. In ihr heißt es unter Zugrundelegung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 u. a.: „Äußerungen und Handlungen eines jungen Menschen aus seiner Ausbildungs- und Studienzeit, insbesondere wenn sie längere Zeit zurückliegen, dürfen zur Begründung einer Einstellungsablehnung nur herangezogen werden, wenn sie nach Art und Schwere berechtigten Anlaß zu der Annahme geben, der Bewerber werde nach seiner Ernennung nicht die Gewähr bieten, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: ,Ermittlungen' der letztgenannten Art können nur Verhaltensweisen zutage fördern, die in die Ausbildungs- und Studienzeit eines jungen Menschen fallen, häufig Emotionen in Verbindung mit engagiertem Protest entspringen und Teil von Milieu- und Gruppenreaktionen sind, also sich wenig eignen als ein Element (von vielen}, aus dem man einen Schluß auf die Persönlichkeit des zu Beurteilenden ziehen könnte; sie vergiften andererseits die politische Atmosphäre, irritieren nicht nur die Betroffenen in ihrem Vertrauen in die Demokratie, diskreditieren den freiheitlichen Staat, stehen außer Verhältnis zum ,Ertrag' und bilden insofern eine Gefahr, als ihre Speicherung allzu leicht mißbraucht werden kann." Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 23) : Ist die Bundesregierung bereit, die Ausübung des Feuerwehrberufs im Ernstfall und bei Übungen unter einsatzmäßigen Bedingungen auf Grund der besonderen Gefahren grundsätzlich nach § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes einzuordnen? § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) setzt für die Gewährung des erhöhten Unfallruhegehalts unter anderem voraus, daß die Diensthandlung, bei deren Ausführung der Dienstunfall eingetreten ist, für den Beamten mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden war und er bei Ausübung der Diensthandlung bewußt sein Leben eingesetzt hat. Für die Anwendung dieser Vorschrift kommt es demnach nicht darauf an, daß Diensthandlungen im Rahmen bestimmter Tätigkeitsbereiche des .öffentlichen Dienstes — wie die der Polizeivollzugsbeamten oder etwa die der von Ihnen angesprochenen Beamten der Feuerwehr — vorweg als mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden anerkannt werden. Vielmehr genügt es, daß in jedem Einzelfall, in dem ein Beamter einen Dienstunfall erleidet, die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Eine allgemeine Regel, daß die Tätigkeit der Beamten der Feuerwehr stets mit einer besonderen Lebensgefahr Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6451* im Sinne des § 37 BeamtVG verbunden ist, ließe keinen Raum für die jeweils gebotene Beurteilung des Einzelfalles. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1612 Frage B 24) : Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob Rundfunk- und Fernsehanstalten über die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) durch computertechnischen Datenaustausch und -vergleich mit Einwohnermeldedateien potentielle „Schwarzhörer" bzw. „Schwarzseher" zu ermitteln suchen, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls einen solch umfassenden Adressenaustausch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die Rundfunk- und Fernsehanstalten über die Gebühreneinzugszentrale in Köln (GEZ) durch computertechnischen Datenaustausch und -vergleich mit Einwohnermeldedateien potentielle Schwarzhörer bzw. Schwarzseher zu ermitteln suchen. Lediglich in Fällen, in denen Rundfunk- und Fernsehteilnehmer es versäumen, Anschriftenänderungen mitzuteilen, richtet die GEZ schriftlich Einzelanfragen an die Meldebehörden zur Ermittlung der neuen Anschrift, um den ordnungsgemäßen Gebühreneinzug sicherzustellen. Solche Einzelauskünfte aus den Melderegistern über Anschriften von Einwohnern sind nach den geltenden landesrechtlichen Vorschriften über das Meldewesen zulässig. Auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bestehen gegen diese Auskünfte keine Bedenken. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 25) : Erkennt die Bundesregierung an, daß insbesondere bei jüngeren Beamten und bei Beamten in den unteren Besoldungsgruppen das Bestreben, für den Fall des Todes eine zusätzliche Hinterbliebenenversorgung zu schaffen, zumindest aus der Sicht dieser Beamten berechtigt ist? Das Beamtenversorgungsrecht gewährleistet sowohl für den Beamten als auch für seine Hinterbliebenen eine amtsangemessene Versorgung. Gerade für den Fall der Dienstunfähigkeit oder des Todes jüngerer Beamter sind die sehr günstigen Regelungen über die Bemessung der Versorgungsbezüge unter Zugrundelegung des 35-Prozent-Sockels, der letzten Dienstaltersstufe und der Zurechnungszeit sowie die Mindestversorgung geschaffen worden. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit für eine darüber hinausgehende zusätzliche Hinterbliebenenversorgung. Allerdings steht es jedem Beam- ten frei, aus seiner Sicht zusätzlich Vorsorge zu tref- I fen. Die Bundesregierung geht im übrigen davon aus, daß das Beamtenversorgungsrecht selbst laufend auf seine Leistungsfähigkeit überprüft und erforderlichenfalls angepaßt wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 26) : Gedenkt die Bundesregierung, die jetzt neu entwickelte „Patrone ohne Vergangenheit", die eine weitere Lücke im bisherigen Waffenrecht aufzeigt und bei der das Geschoß in einer Plastikführung sitzt, so daß beim Schuß auf dem Geschoß weder Spuren von der Hülse noch vom Rohr der Waffe zurückbleiben und es sich nicht mehr zu der Waffe zurückführen läßt, aus der es verschossen wurde (vgl. Deutsche Polizei, März 1978, Seite 12), noch in die Beratungen des Bundestages über die Novellen zum Waffengesetz und zum Kriegswaffenkontrollgesetz einzubringen? Wie schon in meiner Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. B 42 des Herrn Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen für die Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 9. März 1978 (vgl. Sitzungsprotokoll 8/79, Anlage 77, S. 6270) angekündigt, habe ich dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts eine Ermächtigung aufzunehmen, die es gestattet, im Bedarfsfalle durch Rechtsverordnung ein Herstellungs-, Vertriebs- und Besitzverbot für diese Patrone einzuführen. Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat anläßlich der abschließenden Beratung des genannten Gesetzentwurfes am 8. März 1978 eine entsprechende Ergänzung in § 6 Abs. 4 Nr. 2 des Waffengesetzes beschlossen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen B 27 und 28): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Verbraucher erwarten kan, daß bei seinen Rechtsverhältnissen mit Bund, Ländern oder mit den Gemeinden und öffentlichen Stellen dieselben Gerechtigkeitsmaßstäbe Anwendung finden, wie sie für den privatwirtschaftlichen Bereich vorgesehen sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus für ihren Verantwortungsbereich? Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang bei den Ländern und Gemeinden die Rechtsvorschriften und Satzungen im öffentlichen Dienstleistungsbereich den Maßstäben des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepaßt sind, und wann gedenkt die Bundesregierung, zum Schutz der Verbraucher bei den in ihre Zuständigkeit fallenden Betrieben wie Deutsche Bundespost und Deutsche Bundesbahn den Maßstäben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsgültige Wirksamkeit zu geben? Zu Frage B 27: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung mit der Maßgabe, daß bei der Anpassung der für den 6452* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 öffentlichen Dienstleistungsbereich geltenden Benutzungsbedingungen an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes den im öffentlichen Dienstleistungsbereich gegebenen Besonderheiten wie z. B. Anschlußzwang, Tarifgebundenheit und die Notwendigkeit zur jederzeitigen Leistungsbereitschaft Rechnung getragen werden muß. In ihrem Verantwortungsbereich hat die Bundesregierung unmittelbar nach Verkündung des AGB-Gesetzes Maßnahmen zur Angleichung der normativ festgelegten Benutzungsbedingungen eingeleitet. So wird beim Bundesminister für Wirtschaft nach bereits erfolgter Anhörung der betroffenen Energiewirtschaft sowie der Verbraucherverbände eine Rechtsverordnung vorbereitet, durch die die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas den heutigen technischen und rechtlichen Gegebenheiten sowie den Erfordernissen eines angemessenen Schutzes der Abnehmer angepaßt werden sollen. Es wird angestrebt, diese Rechtsverordnung noch in diesem Jahre fertigzustellen. Danach ist vorgesehen, auch die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Fernwärme und Wasser im Vetordnungswege unter Anlehnung an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes innerhalb der durch das AGB- Geestz gesetzten Dreijahresfrist (§ 28 Abs. 3) zu regeln. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat nach Überprüfung der im Postgesetz festgelegten Haftungsregelungen eine Reihe von Verbesserungen angekündigt, durch die den Belangen der Postbenutzer in höherem Maße als bisher Rechnung getragen werden soll. Durch die Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnverkehrsordnung vom 30. November 1977 (BGB1. I 2302) wurden u. a. die in der Eisenbahnverkehrsordnung enthaltenen Vorschriften über erhöhte Beförderungsentgelte (Schwarzfahrer) unter besonderer Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange der Benutzer neu geordnet. Im übrigen werden die für die Benutzer der Eisenbahnen geltenden Haftungsgrenzen — es gibt solche nur bei Verlust oder Beschädigung von Gütern und Reisegepäck — derzeit überprüft. Zu Frage B 28: Auf eine von meinem Hause angeregte Initiative des Bundesministers des Innern hin haben die für die Aufstellung kommunaler Mustersatzungen zuständigen Stellen eine Überprüfung der kommunalen Mustersatzungen im Hinblick auf etwa notwendige Anpassungen an die Grundgedanken des AGB-Gesetzes in die Wege geleitet. Dem Bundesminister der Justiz wurde durch den Deutschen Städtetag ein Reihe typischer Mustersatzungen zur Durchsicht auf Klauseln zugeleitet, die im Hinblick auf die Maßstäbe des AGB-Gesetzes bedenklich erscheinen könnten. Die Überprüfung hat ergeben, daß nur bei verhältnismäßig wenigen typischen Klauseln eine Änderung in Betracht gezogen werden muß. Hiermit wird sich der Unterausschuß „Kommunale Finanzen" der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer demnächst befassen. Rechts- oder Satzungsvorschriften der Länder, die einer Anpassung an die Maßstäbe des AGB-Gesetzes bedürfen, sind der Bundesregierung nicht bekannt geworden. Selbstverständlich wurden die Länder über die Landesjustizverwaltungen um die Überprüfung und Anpassung etwa in Betracht kommender Vorschriften gebeten. Wegen der eingeleiteten Maßnahmen in den Bereichen der Bundespost sowie der Bundesbahn nehme ich auf meine Antwort zur ersten Frage Bezug. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 29): Ist die Bundesregierung bereit, den gesetzgebenden Körperschaften eine Ergänzung des § 108 StGB vorzuschlagen, derzufolge auch Wahlfälschungen bei Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen als Straftatbestand gewertet werden? Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen seien infolge einer Gesetzeslücke nicht strafbar. Es ist zwar richtig, daß die Wahlschutzvorschriften des Strafgesetzbuches (§§ 107 ff. StGB) auf Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen keine Anwendung finden; sie gelten insbesondere für Wahlen zu den Volksvertretungen. Die einschlägige Strafvorschrift enthält jedoch das Betriebsverfassungsgesetz (§ 119 Abs. 1 Nr. 1). Danach wird u. a. derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht, der -die Wahl des Betriebsrates in irgendeiner Form behindert. Als Hauptfall der Wahlbehinderung nennt das Betriebsverfassungsgesetz u. a. die Beschränkung eines Arbeitnehmers in der Ausübung seines aktiven und passiven Wahlrechts. In der Literatur wird die bisher unwidersprochen gebliebene Auffassung vertreten, daß z. B. derjenige, der durch Manipulationen den Wahlzettel von Arbeitnehmern verfälscht oder ungültig macht, die Wahl behindert und so in strafbarer Weise in den Wahlvorgang eingreift. Eine Gesetzeslücke kann also insoweit nicht gesehen werden. Auch für die Ausdehnung der Wahlschutzvorschriften des Strafgesetzbuches auf Wahlen zum Aufsichtsrat ist ein Bedürfnis nicht ersichtlich. Soweit es sich um Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre einer Aktiengesellschaft handelt, werden die strafbedürftigen Fälle durch § 402 des Aktiengesetzes erfaßt. Bei der Schaffung des Mitbestimmungsgesetzes vom 4. Mai 1976 (BGB1. I S. 1153) wurde bewußt auf Strafvorschriften verzichtet. Fälle, die die Einführung einer Strafvorschrift erfordern, sind bisher nicht bekannt geworden. Die Bundesregierung wird die Entwicklung in diesem Bereich weiterhin sorgfältig verfolgen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6453* Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 30): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung die Mehraufwendungen der Arbeitnehmer praktisch nur noch für zwei Jahre steuerlich anerkannt werden, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch gesetzliche Regelung diese durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingetretene Einschränkung zu beseitigen? Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung entstehen, werden steuerlich nur dann zum Abzug zugelassen, wenn es sich um Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG handelt, d. h. um Aufwendungen, die beruflich, also durch das Arbeitsverhältnis veranlaßt sind. Daß auch bei einer zunächst beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung später die privaten Gründe, die den Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung der doppelten Haushaltsführung veranlassen, in den Vordergrund treten und die steuerliche Berücksichtigung verhindern können, hat der BFH bereits in Urteilen des Jahres 1975 zum Ausdruck gebracht (Urteile vom 14. Februar 1975 — BStBI II S. 607 — und vom 5. Dezember 1975 — BStBI 1976 II S. 150). Aufbauend auf diesen Grundsätzen der früheren Urteile kommt der BFH in seiner neueren Rechtsprechung zu der Auffassung, daß auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen werden kann, daß eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung für die Dauer von zwei Jahren auch aus beruflichen Gründen aufrechterhalten wird. Nach Ablauf dieses Zeitraums müsse der Steuerpflichtige seine Behauptung, die doppelte Haushaltsführung sei noch beruflich veranlaßt, im einzelnen nachweisen bzw. glaubhaft machen (Urteile vom 2. und 6. September 1977 BStBI 1978 II S. 26 und 31). Es trifft zu, daß bei Anwendung dieser Rechtsprechung teilweise strengere Maßstäbe bei der steuerlichen Anerkennung von Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung anzulegen wären als bisher. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben deshalb beschlossen, bis einschließlich 1977 nach , der bisherigen Verwaltungspraxis zu verfahren, soweit sie für den Steuerpflichtigen günstiger war, als es die Anwendung der neuen BFH-Urteile sein würde. Die Konsequenzen, die sich aus den Urteilen ab 1978 ergeben, werden z. Z. noch geprüft. Wie eine endgültige Lösung aussehen wird, steht noch nicht fest. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, warum die Deutsche Bundesbank, im Gegensatz etwa zu den Niederlanden und der Schweiz, bislang keine Banknoten mit abtastbaren Kennzeichen für Blinde ausgestattet und in den Verkehr gebracht hat, und ist die Bundesregierung bereit, in der ihr geeignet erscheinenden Weise auf die Deutsche Bundesbank einzuwirken, damit diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde in den Verkehr bringt? Die Bundesregierung erkennt ein Bedürfnis für die Ausstattung von Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde an und hat sich bereits gegenüber der Deutschen Bundesbank für eine entsprechende Gestaltung eingesetzt. Die Deutsche Bundesbank hat zugesagt zu prüfen, ob die im Zusammenhang mit der Automatisierung der Papiergeldbearbeitung zu entwickelnden neuen Banknoten mit entsprechenden Merkmalen ausgestattet werden können. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen B 32 und 33) : War der Bundesregierung vor ihrer Zustimmung zur sechsten EG-Richtlinie die Notwendigkeit der materiellen und steuertechnischen Anpassung von Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wenn ja, warum hat sie dem Inkrafttreten der Anpassungsvorschriften auf den 1. Januar 1978 zugestimmt? Was wird die Bundesregierung nun alles unternehmen, um zumindest am 1. Januar 1979 die Anpassung der sechsten EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer für die Bundesrepublik Deutschland gewährleisten zu können? 1. Folgende Überlegungen waren für die Bundesregierung maßgebend, der Bestimmung des Art. 1 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern zuzustimmen, nach der die nationalen Rechtsvorschriften der - Mitgliedstaaten spätestens zum 1. Januar an diese Richtlinie anzupassen sind: Nach Art. 4 Abs. 2 des Beschlusses des Rates der EG vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften wird das geltende Prinzip der Finanzbeiträge nach dem Bruttosozialprodukt abgelöst, wenn zumindest in drei Mitgliedstaaten die Vorschriften über die einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (6. Richtlinie) angewendet werden. Finanzbeiträge nach dem Anteil des eigenen Bruttosozialprodukts an der Summe der Bruttosozialprodukte aller Mitgliedstaaten sind dann nur noch von den Mitgliedstaaten zu leisten, die ihr nationales Umsatzsteuerrecht noch nicht an die 6. Richtlinie angepaßt haben. Der durch diese Beiträge nicht gedeckte Restbetrag des Haushalts der Gemeinschaften findet seine Deckung durch Einnahmen der Gemeinschaften aus der Mehrwertsteuer der übrigen Mitgliedstaaten. Bei Verabschiedung der 6. EG-Richtlinie war mit ausreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß zumindest drei Mitgliedstaaten in der Lage sein würden, ihr nationales Recht fristgerecht an die 6. EG-Richtlinie anzupassen. Rat und Kommission der EG hielten es daher für richtig, den Termin des 1. Januar 1978 vorzusehen, damit das System der 6454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 eigenen Mittel aus der Mehrwertsteuer wenigstens zum Teil bereits zu diesem Zeitpunkt wirksam werden konnte. 2. Die Bundesregierung wird den Entwurf eines neuen Umsatzsteuergesetzes den gesetzgebenden Körperschaften in Kürze vorlegen. Sie geht davon aus, daß die Beratungen so rechtzeitig abgeschlossen werden, daß das Gesetz zum 1. Januar 1979 in Kraft treten kann. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf 'die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den seit 1970 mehrfach vom Bundesrechnungshof gegebenen Anregungen, die Einzelheiten für eine Inanspruchnahme von Bundesmitteln zu Finanzierungshilfen festzulegen, da die Bedingungen für die Verpflichtung zur Gewährung von Finanzierungshilfen des Bundes (z. B. nach Art. 120 des Grundgesetzes, I 187 des Arbeitsförderungsgesetzes) nicht in den einzelnen Gesetzen geregelt sind? Im § 24 der Haushaltsgesetze 1977 und 1978 sind die Konkretisierungen geschaffen worden, die für die Zahlung von eventuellen Liquiditätshilfen des Bundes an die Bundesanstalt für Arbeit notwendig waren. Diese Regelungen eröffnen dem Bund die Möglichkeit, der Bundesanstalt zur Behebung kurzfristiger Liquiditätsschwierigkeiten und damit zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft zinslose Betriebsmitteldarlehen zu gewähren. Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen und der vom Bundesrechnungshof gegebenen Anregungen prüft die Bundesregierung, ob und gegebenenfalls welche Einzelheiten darüber hinaus noch gesetzlich festgelegt werden müssen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 35) : Ist sich die Bundesregierung der Gefahr bewußt, die durch die mögliche Erhebung von Ausgleichszöllen auf europäische Exporte — durch die amerikanischen Zollbehörden — auf Grund der Mehrwertsteuererstattung in der Europäischen Gemeinschaft droht, und was tut die Bundesregierung, um diese US-Maßnahme zu verhindern, gegenüber der US-Administration bzw. in den europäischen Gremien, um eine gemeinsame Haltung der neun EG-Staaten zustande zu bringen? Die Bundesregierung hat die ,Gefahren, die von der Klage der US-Steel Corporation, die Mehrwertsteuererstattung beim Export von Stahlerzeugnissen aus EWG-Ländern in die USA durch Erhebung von Countervailing duties auszugleichen, für den gesamten deutschen Export nach den USA ausgehen, sehr klar erkannt. Sie hat dabei die Sorge, daß sich ein Erfolg dieser Klage bei den amerikanischen Gerichten auch nachteilig auf den Fortgang der multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen des GATT und darüber hinaus auf die Entwicklung des Welthandels auswirken könnte. Die Bundesregierung stand von Anfang an mit der US-Regierung in engem Kontakt und hat ihr sofort die ernsten Besorgnisse der Bundesregierung wegen der möglichen negativen Auswirkungen der US-Klage auf den Warenhandel mitgeteilt. Seither befindet sich die Bundesregierung in einem ständigen Gedankenaustausch mit der amerikanischen Administration über alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Klage. Der Bundeswirtschaftsminister hat bei seinem jüngsten USA-Besuch den Fragenkomplex der möglichen handelspolitischen Konsequenzen bei einem Erfolg der Klage von US-Steel auch mit maßgebenden Vertretern des US-Kongresses erörtert. In den Gremien der EWG hat die Bundesregierung konstruktiv darauf hingewirkt, daß die Gemeinschaft bei ihren Reaktionen auf die Klage von US-Steel eine einheitliche Haltung bezieht. In gemeinschaftlichen Stellungnahmen zu den steuerlichen Fragen der US-Steel-Klage hat die EWG die US-Regierung über ihre Auffassung informiert und dabei auch ihre Bedenken wegen der möglichen schädlichen Rückwirkungen auf den Handel der EWG mit den USA vorgetragen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 36 und 37) : Treffen Informationen zu, nach denen beabsichtigt ist, das Zollamt in Hann. Münden zu schließen und die bisher dort wahrgenommenen Aufgaben durch das Hauptzollamt in Göttingen wahrnehmen zu lassen? Welche Gründe sprechen bejahendenfalls 'für eine solche Lösung, und sind sie ausreichend angesichts der mit einer Schließung des Zollamts in Hann. Münden für die dort und in der näheren Umgebung wohnende Bevölkerung verbundenen Nachteile (Entfernung nach Göttingen bis zu 50 km)? Das Zollamt Münden zählt mit zur Zeit 4 Beschäftigten zu den kleinsten Binnenzollämtern im Bundesgebiet. Der Arbeitsanfall bei diesem Amt ist seit Jahren rückläufig. Nach dem Ergebnis einer Geschäftsprüfung des Hauptzollamts Göttingen ist der Arbeitsanfall mittlerweile soweit zurückgegangen, daß der Personalbedarf auf unter 3 Arbeitskräfte abgesunken ist. Mit einem Stillstand dieser Entwicklung oder gar mit einem Ansteigen des Geschäftsumfanges ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Bei dieser Sachlage ist die Beibehaltung des Zollamts Münden auf Dauer nicht zu rechtfertigen. Durch die vorgesehene Aufhebung des Zollamts Münden werden sich für die Bevölkerung in diesem Raum keine nennenswerten Nachteile ergeben. Nach den Feststellungen des Hauptzollamts Göttingen konzentriert sich die Tätigkeit des Zollamts im wesentlichen auf Ein- und Ausfuhrabfertigungen für ca. 25 Firmen. Diese Firmen haben von Verfahrenserleichterungen bei der Abwicklung ihrer Zollange- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6455* legenheiten bisher nicht in dem möglichen Umfang Gebrauch gemacht. Das Hauptzollamt Göttingen wird deshalb die in Betracht kommenden Firmen im Benehmen mit der Industrie- und Handelskammer über die sich bietenden Erleichterungsmöglichkeiten informieren und beraten, um die Auswirkungen der Aufhebung des Zollamts so gering wie möglich zu halten. Nach den bisherigen Erfahrungen in gleichgelagerten Fällen kann davon ausgegangen werden, daß sich nach Ausschöpfung aller Erleichterungsmöglichkeiten Besuche bei den nächstgelegenen Zollstellen in Göttingen (ca. 33 km) und Kassel (ca. 22 km) auf Ausnahmefälle beschränken werden. Für die übrige Bevölkerung, die hauptsächlich durch die Verlegung der Postzollabfertigung betroffen ist, werden sich Schwierigkeiten nicht ergeben, weil in diesen Fällen die Deutsche Bundespost mit der Erledigung der Zollformalitäten beauftragt werden kann und der Empfänger in der Regel die Zollstelle nicht persönlich aufsuchen muß. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen B 38 und 39) : Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, der Entscheidung der Körperschaftsteuerreferenten der Länder zuzustimmen, die besagt, daß dem Modellflugsport die Gemeinnütigkeit aberkannt wird? Worin sieht die Bundesregierung diesen Schritt begründende Unterschiede im sportlichen, gemeinnützigen und jugendpflegerischen Bereich gegenüber etwa dem Tennis- oder Schwimmsport? Zu Frage B 38: Die Bundesregierung hat der Entscheidung der Körperschaftsteuerreferenten des Bundes und der Länder nicht zugestimmt. Ein derartiges Verfahren ist auch nicht üblich. Zu Frage B 39: Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben bereits im Jahre 1974 die Auffassung vertreten, daß der Modellflug keine gemeinnützige Tätigkeit sei. Auf Grund verschiedener Anregungen ist die steuerliche Behandlung des Modellflugs Anfang Dezember 1977 erneut von den Körperschaftsteuerreferenten des Bundes und der Länder erörtert worden. Dabei ist die Auffassung aus dem Jahr 1974, daß der Modellflug nicht als gemeinnützige Tätigkeit anzusehen sei, bestätigt worden. Hierfür waren folgende Gründe maßgebend: — Im Vordergrund der Tätigkeit der Modellflugvereine steht ähnlich wie beispielsweise bei Modelleisenbahnvereinen die Freude am Basteln und am Betrieb der Modelle. Diese Tätigkeit wird nicht dadurch zum Sport i. S. des Gemeinnützigkeitsrechts, daß mit dem Betrieb der Modellflugzeuge der Aufenthalt im Freien und eine körperliche Bewegung der Modellflieger verbunden sind. — Der Modellflug kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Vorbereitung auf das Fliegen in Motor- oder Segelflugzeugen als Sport angesehen werden. Er mag zwar eine nützliche Vorstufe des Motor- oder Segelflugs sein. Erforderlich ist er dazu jedoch nicht. Dementsprechend wechseln viele Modellflieger auch nicht zum Motor- oder Segelflug über, sondern betreiben den Modellflug als eigenständige Tätigkeit. — Andere gemeinnützige Zwecke wie Bildung und Erziehung, Völkerverständigung oder Umweltschutz werden von den Modellflugvereinen nicht mit der vom Gesetz (§ 56 AO 1977) verlangten Ausschließlichkeit gefördert. — Für die Anerkennung der Modellflugvereine als gemeinnützige Körperschaften unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Jugendhilfe wäre erforderlich, daß die Vereine ausschließlich Jugendliche als Mitglieder hätten. Dies ist jedoch nach Darstellung der Verbände nicht der Fall. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, daß sich Anfang Februar 1978 die Finanzministerkonferenz mit der steuerlichen Behandlung der Modellflugvereine befaßt hat. Die Finanzminister (-senatoren) der Länder betrachten die Förderung des Modellflugs ebenfalls nicht als gemeinnützigen Zweck i. S. des § 52 AO 1977. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß es die genannten Unterschiede rechtfertigen, den Modellflug steuerlich anders zu behandeln als den von Ihnen genannten Tennis- oder Schwimmsport. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen B 40 und 41) : Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob es das Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Ertrag weiterhin gerechtfertigt erscheinen läßt, Spielkartensteuer zu erheben? Welche nichtfiskalischen Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregierung dafür, diese Steuer möglicherweise beizubehalten? Die Bundesregierung hat schon mehrmals geprüft, ob der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Spielkartensteuer in einem vertretbaren Verhältnis zu ihrem Ertrag steht. Dabei ist festgestellt worden, daß die Verwaltungskosten gering sind. Das beruht darauf, daß es nur wenige steuerlich überwachte Spielkartenherstellungsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland gibt. 1976 waren es 8 Betriebe. Im Rechnungsjahr 1968 wurde der Verwaltungskostenanteil mit 0,5 v. H. ermittelt. Heute dürfte der Anteil etwas höher liegen. Angesichts der geringen Zahl der Spielkartenherstellungsbetriebe und der rationellen Selbstveranlagung zur Spielkartensteuer werden die Verwaltungskosten aber 1 v. H. des Aufkommens (1977: 6,516 Millionen DM) nicht überschreiten. 6456* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Die Spielkartensteuer wird im Zuge der Steuerharmonisierung in der EG beseitigt werden. Die EG-Kommission hat vorgeschlagen, in den Mitgliedstaaten nur fünf Verbrauchsteuern zu erheben, und zwar auf Mineralöl, Tabakerzeugnisse, Alkohol, Bier und Wein. Die Mitgliedstaaten verhandeln z. Z. in der Gruppe Finanzfragen des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Tabakerzeugnisse, Alkohol, Bier und Wein. Mit Beschlüssen zur Beseitigung der anderen Verbrauchsteuern ist frühestens nach Abschluß dieser Verhandlungen zu rechnen. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1965 die Süßstoffsteuer beseitigt. Nach Meinung der Bundesregierung wäre es nicht zweckmäßig, weitere Vorleistungen zu erbringen. Außerdem hat der Deutsche Bundestag am 11. Mai 1973 beschlossen: „Über die Beseitigung der kleinen Verbrauchsteuern und der Kaffeesteuer sollte erst entschieden werden, wenn sichergestellt ist, daß der dadurch entstehende Einnahmeausfall durch Mehreinnahmen im Zusammenhang mit der Harmonisierung der Mehrwertsteuer ausgeglichen werden kann." (BT-Drucksache 7/445; Protokoll über die 31. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 1973 S. 1670). Der Bundesrat hat am 6. Oktober 1972 eine Stellungnahme gleichen Inhalts abgegeben. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 42 und 43) : Welche Belastungen durch Steuern, Abgaben usw. direkter und indirekter Art bestehen gegenwärtig für den Betreiber eines privaten Kraftfahrzeugs, und welche Einnahmen ergeben sich daraus für das laufende Haushaltsjahr? Welche Vergünstigungen durch Steuern, Abgaben usw. direkter und indirekter Art bestehen gegenwärtig für den Betreiber eines privaten Kraftfahrzeugs, und welche Einnahmenverluste ergeben sich daraus für das laufende Haushaltsjahr? Kraftfahrzeughalter sind mit Kfz-Steuer, Mineralölsteuer, Umsatzsteuer und Versicherungssteuer belastet. Hinzu kommen noch einmalige Gebühren für die Zulassung bzw. Umschreibung eines Kraftfahrzeuges. Der Anteil der Steuern, der privaten Fahrzeughaltern zuzuordnen ist, kann nur durch grobe Schätzungen ermittelt werden, da im einzelnen darüber keine statistischen Unterlagen vorliegen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung entfallen etwa 75 v. H. des PKW-Bestandes auf private Kraftfahrzeuge. Aus den vorliegenden Daten ergeben sich für private Fahrzeughalter Steuerbelastungen in einer Größenordnung von etwa 13 Milliarden DM im Jahre 1978, die sich wie folgt verteilen: Kfz-Steuer 3 100 Millionen DM Mineralölsteuer 9 750 Millionen DM 12 850 Millionen DM Hinzu kommen Umsatzsteuer in Höhe von 12 v. H. auf alle im Zusammenhang mit dem Kauf, der Instandhaltung und Benutzung eines PKW anfallenden Kosten, die aber nicht typisch für die Belastung von Kraftfahrzeugen ist, da in der Regel alle Waren und Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Zu berücksichtigen wären ggf. die auf die Beiträge zur Kraftfahrzeugversicherung entfallenden Anteile an Versicherungsteuer, die nach grober Schätzung eine Größenordnung von etwa 300 Millionen DM haben dürften. Die wesentlichste steuerliche Vergünstigung für Halter von privaten Kraftfahrzeugen besteht in der sogenannten Kilometerpauschale. Die Steuermindereinnahmen daraus sind auf jährlich 1 000 Millionen DM zu veranschlagen. Außerdem sind Körperbehinderte nach § 3 KfzStG von der Kfz-Steuer befreit. Die hierdurch eintretenden Steuerausfälle sind auf etwa 60 Millionen DM zu schätzen. Hinzu kommt als weitere Steuerbegünstigung die Berücksichtigung der Haftpflichtversicherung bei Kraftfahrzeugen als Sonderausgabe, deren Größenordnung jedoch nicht zu quantifizieren ist, da die anderweitige Ausnutzung der Sonderausgabenhöchstbeträge nicht absetzbar ist. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 44) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines Sprechers der Commerzbank (dpa 144/23. Februar 1978), daß die Volksrepublik Polen inzwischen 24 Milliarden Westverschuldung habe, aber „absolut kreditwürdig" sei, oder sieht sie mögliche Risiken für den Bundeshaushalt bei konstanter Ausweitung der stattlichen Bürgschaften für Kredite an die Volksrepublik Polen, nachdem amerikanische Banken eine weitere Kreditgewährung bereits ablehnen? Die von Ihnen zitierte Schätzung der Commerzbank zur Kreditbelastung der Volksrepublik Polen von 24 Milliarden DM dürfte in der Größenordnung etwa zutreffen. Der Trend in der Neuverschuldung flacht zunehmend ab, da sich die Handelsbilanzsituation Polens gegenüber dem Westen verbessert. Darauf gründet sich die aufgeschlossene Haltung der internationalen Banken zu weiteren Krediten an Polen, die auch zu entsprechender Bürgschaftspolitik der Regierungen führt. Dazu zählen auch die Vereinigten Staaten, wenn auch die Kreditkonditionen auf dem amerikanischen Markt für Polen entsprechend dem Verschuldungsstand ein wenig angezogen haben. Die Haltung der Bundesregierung zur Verschuldung Polens und anderer Staatshandelsländer ist im übrigen ausführlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/ CSU wiedergegeben (BT-Drucksache 8/875 vom 5. September 1977), auf die ich verweisen darf. In ihrer Bürgschaftspolitik macht die Bundesregierung unter Beachtung der Vorschriften des Haushaltsgesetzes die Vergabe von Ausfuhrbürg- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6457* schaften von der Wirtschafts- und Transferkraft des jeweiligen Bestellerlandes und dessen zu erwartender wirtschaftlicher Entwicklung abhängig. Selbstverständlich berücksichtigt sie dabei auch die vordringlichen binnenwirtschaftlichen, besonders die beschäftigungspolitischen Prioritäten. Diese Haltung der Bundesregierung gilt unterschiedslos für ihre Bürgschaftspolitik gegenüber allen Ländern, auch gegenüber den Staatshandelsländern. Die Bundesregierung richtet demzufolge auch ihre Deckungspolitik gegenüber Polen an diesen Grundprinzipien aus. So wird sie auch weiterhin darauf achten, daß das Gesamtobligo des Bundes aus der Übernahme von Ausfuhrbürgschaften für Polen-Geschäfte sich in einem vertretbaren Verhältnis zur Transferkraft und Verschuldungsfähigkeit dieses Landes bewegen wird. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 45) : Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Finanzämter die erhöhte Afa nach § 7 b EStG für Zweitwohnungen, die als Ferienwohnungen genutzt werden, versagen, und wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Vorgehen zahlreicher Finanzämter im norddeutschen Raum, die — im Gegensatz zur früheren Praxis — den § 7 b EStG bei Zweitwohnungen restriktiv handhaben? Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden und Eigentumswohnungen, die vorwiegend zum Ferienaufenthalt bestimmt sind, können nach § 7 b EStG erhöht abgeschrieben werden, wenn sie zu mehr als 662/3 v. H. Wohnzwecken dienen. Diese Voraussetzung ist u. a. dann erfüllt, wenn die Wohnungen so beschaffen sind, daß sie die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dienen Ferienwohnungen nicht Wohnzwecken im Sinne des § 7 b EStG, wenn ihre Nutzung als Dauerwohnraum aus bautechnischen oder baurechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn das Gebäude oder die Eigentumswohnung in einem ausgewiesenen Wochenendhausgebiet oder einem sonstigen der Erholung dienenden Sondergebiet belegen ist. Die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG sind in diesen Fällen auch dann ausgeschlossen, wenn die Ferienwohnung zum Daueraufhalt geeignet ist. Es ist mir bekannt, daß Finanzämter im norddeutschen Raum in letzter Zeit überprüft haben, ob die Eigentümer von Ferienwohnungen zu Recht die erhöhten Absetzungen des § 7 b EStG in Anspruch genommen haben. Die Überprüfung von Steuerfällen auf ihre zutreffende Rechtsanwendung gehört zu den Aufgaben der Landesfinanzverwaltung. Deshalb kann ich auch über die von Ihnen behauptete restriktive Anwendung des § 7 b EStG keine Angaben machen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 46 und 47): Welche Initiativen und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung ergriffen, um über den Europarat eine Lösung für die Probleme zu suchen, die für Grenzpendler und für Bezieher von Versorgungsbezügen aus ausländischen Kassen durch Veränderungen der Wechselkurse entstehen? Wie hoch sind etwa die Zahlen der Deutschen, die als Grenzpendler oder Bezieher von Versorgungsbezügen durch die Wechselkursentwicklung im Verhältnis zu den einzelnen Nachbarländern betroffen sind, und wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß — soweit möglich — durch die Schaffung eines Sozialfonds beim Europarat, der zumindest in zu definierenden Härtefällen das Wechselkursrisiko für Grenzpendler und Bezieher von Versorgungsbezügen übernehmen sollte, diesen Menschen geholfen werden wird? Die Bundesregierung hat bisher keine Initiativen ergriffen, um über den Europarat einen Ausgleich von Wechselkursverlusten von Grenzpendlern und Beziehern von Versorgungsbezügen zu erreichen. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaften hat sich die Kommission in den letzten Jahren wiederholt mit diesem Problem befaßt. Die Anzahl der betroffenen Personen ist statistisch nicht nachzuweisen. Der Kreis läßt sich aber insoweit eingrenzen, als — aus deutscher Sicht — insbesondere Personen in Betracht kommen, die ein Arbeitsentgelt in französischen Franken oder dänischen Kronen erhalten. Von den Währungen der unmittelbar an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Nachbarstaaten haben in letzter Zeit nur diese gegenüber der DM spürbar abgewertet. Es hat allerdings auch Kursschwankungen gegeben, die sich zum Vorteil der Betroffenen ausgewirkt haben (z. B. beim Schweizer Franken). Gegen die Errichtung eines Sozialfonds beim Europarat mit dem Ziel, negative Auswirkungen von Wechselkursschwankungen entgegenzuwirken, bestehen erhebliche Bedenken. Wie auch von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften bei der Beantwortung gleichgelagerter Anfragen des Europäischen Parlaments zum Ausdruck gebracht wurde (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1977 Nr. C 27 S. 14 und Nr. C 127 S. 13), würde eine derartige Maßnahme zu Diskriminierungen führen. In diesem Zusammenhang verweist die Kommission auf Art. 48 des EWG-Vertrages, der die Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und Angehörigen des Staates, in denen sie tätig sind, gewährleisten soll. Diese Gleichheit muß sich auch auf den Wechselkurs erstrecken. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wird so lange mit einem Währungsrisiko verbunden sein, wie keine echten Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion innerhalb der Europäischen Gemeinschaften erzielt werden. Aus währungspolitischen Überlegungen sei hinzugefügt, daß Wechselkursänderungen auf mittlere Sicht Kosten- und Preisdifferenzen widerspiegeln. Würden Grenzpendler oder Bezieher von Versorgungsbezügen ihre Einkommen in den Gastländern ausgeben, könnten sie wegen des gestiegenen Preisniveaus real kaum mehr Güter und Dienste erwerben, als es nach Umtausch zu gestiegenem Wechsel- 6458* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 kurs in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Umgekehrt dürfte ihr Einkommen mit dem höheren Preisniveau im Nachbarland auch stärker angestiegen sein, als es in der Bundesrepublik Deutschland der Fall gewesen wäre, so daß der gestiegene Wechselkurs mit einem höheren Nominaleinkommen auf mittlere Sicht ausgeglichen sein dürfte. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 48): Treffen Pressemitteilungen vom 27. Februar 1978 zu, denenzufolge sich Bundesfinanzminister Matthöfer für eine weitere Herabsetzung bzw. völlige Aufhebung der regionalen Investitionszulage ausgesprochen hat, und wenn ja, ist der Bundesfinanzminister der Ansicht, daß durch eine solche Maßnahme ein Beitrag zur Wiederherstellung der Vollbeschäftigung und zur Anregung der privaten Investitionstätigkeit geleistet werden könnte? Pressemeldungen, denenzufolge sich Bundesfinanzminister Matthöfer für eine weitere Herabsetzung bzw. völlige Aufhebung der regionalen Investitionszulage ausgesprochen haben soll, treffen nicht zu. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 50, 51, 52 und 53) : Welche Hindernisse stehen dem Bau des Steinkohlenkraftwerks Siersdorf entgegen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um den eventuell bestehenden Hindernissen abzuhelfen und den Bau des Kraftwerks Siersdorf zu beschleunigen? Zu welchem Zeitpunkt ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den Abbau der Kohlehalden zu erleichtern, bzw. ist die Bundesregierung bereit, die nationale Kohlereserve von 10 Millionen t auf 15 Millionen t zu erhöhen und den Bau von revierfernen Kohlekraftwerken zu beschleunigen bzw. zu begünstigen? Sieht sie die Möglichkeit, im Zusammenhang mit dem Bau des SK-Kraftwerks Siersdorf Strom ins benachbarte Ausland (Nordfrankreich) zu liefern? Zu Fragen B 50 und 51: Der Bau eines neuen Steinkohlenkraftwerks in Siersdorf hängt im wesentlichen von der Möglichkeit des Abschlusses von Stromlieferverträgen ab. Die Nachfrage nach elektrischem Strom ist zur Zeit jedoch nicht so, daß der Bau dieses Kraftwerkes in absehbarer Zeit erforderlich wäre. Zu Frage B 52: Der Anstieg der Haldenbestände des deutschen Steinkohlenbergbaus ist auf die schwierige Absatzlage, insbesondere des Koks- und Kokskohlenabsatzes an die europäische Stahlindustrie zurückzuführen. Wie in der 2. Fortschreibung des Energieprogramms dargelegt, erörtert die Bundesregierung gegenwärtig mit den Beteiligten, in welcher Weise die eigenen Anstrengungen des Bergbaus zur Überwindung dieser Schwierigkeiten und die. damit verbundenen Belastungen erleichtert werden können. Unter Berücksichtigung möglicher Eigenleistungen der Bergbauunternehmen erwägt die Bundesregierung die Gewährung einer Überbrückungshilfe für den deutschen Steinkohlenbergbau. Wie Ihnen bereits in meinem Antwortschreiben vom 12. August 1977 dargelegt, hat die Bundesregierung die nationale Steinkohlenreserve als Instrument der Krisenvorsorge eingeführt, wobei sich deren Menge und Zusammensetzung an den Substitutionsmöglichkeiten für 01 im Krisenfall ausrichtet. Es bestehen nach wie vor keine neuen Gesichtspunkte, die Kohlenreserve von 10 Millionen t als für den Krisenfall nicht ausreichend anzusehen. Durch eine weitere Aufstockung und eine andere Zusammensetzung der Kohlenreserve würde die Zielsetzung dieses Krisenvorsorgeinstruments wesentlich verändert. Durch die Verstromungsgesetze werden bereits jetzt die Standortnachteile revierferner Kohlekraftwerke ausgeglichen. Die Verstromungsgesetze sehen nämlich für sämtliche Neubauten gleich hohe Investitionskostenzuschüsse vor, während bei den für den Kohleeinsatz gezahlten Zuschüssen die höheren Kohletransportkosten der revierfernen Kraftwerke voll berücksichtigt werden. Dies gilt sowohl im Rahmen des Ausgleichs zum schweren Heizöl für zwei Drittel der Kohlebezüge als auch für die nach der letzten Verstromungsnovelle neu eingeführten Verbilligung auf den halben Kohlepreis für das letzte Drittel, bei der die Transportkosten zusätzlich erstattet werden. Zu Frage B 53: Ob eine Möglichkeit besteht, Strom ins benachbarte Ausland zu liefern, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, da weder die Bedarfslage noch die Frage, ob dieser Strom zu konkurrierenden Preisen angeboten werden kann, von hier aus beurteilt werden kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 54 und 55) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang in den letzten 15 Jahren Glas- und Schmuckwaren (Bijouterie) aus der Tschechoslowakei in die Bundesrepublik Deutschland importiert und in welchem Umfang solche Waren in die Tschechoslowakei exportiert wurden, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, inwieweit die deutsche Glas- und Schmuckindustrie von der entsprechen len tschechoslowakischen Industrie aus dem Weltmarkt verdrängt wird, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor? Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6459* Schmuckwaren (nach Gablonzer Art) Ind.Stat.-Nr. 39 56 00 Ahstat.-Nr. 71 16 210, 510, 590 - Werte in 1 000 DM -. 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 Produktion 1) 56 415 53 559 55 765 66 413 72 718 80 453 79 687 63 844 60 598 60 619 71 127 72 272 70 915 74 140 Einfuhr 2 935 3 876 5 175 5 873 6 241 6 763 9 973 8 319 8 411 8 378 8 546 10 316 13 296 14 436 12 516 davon CSSR 2 - 4 6 4 - 3 4 213 255 271 28r 298 522 618 Ausfuhr 12 821 14867 13 860 13 483 15 910 15 664 19 556 17 054 15 252 14 993 24 606 32 801 34 228 35 579 37 869 davon CSSR - - - - - 2 22 2 1 - 1 53 26 30 12 Anteil in °/o Einfuhr CSSR an Gesamteinfuhr 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 3,0 3,2 2,8 2,2 3,6 4,9 Einfuhr CSSR an Produktion 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,7 1) einschließlich 30 % für nicht erfaßte Betriebe unter 10 Beschäftigte (Erfahrungswert nach Angabe des zuständigen Verbandes) Quelle: Statistisches Bundesamt Produktion, Ein- und Ausfuhr von Glaskurzwaren - Werte in 1 000 DM - 1963 1964 1965 1 1966 I 1967 I 1968 I 1969 I 1970 I 1971 • I 1972 I 1973 I 1974 I 1975 I 1976 I 1977 Produktion 42 760 42 876 43 024 46 236 44 977 44 810 52 016 41 689 40 457 42 392 47 783 46 806 50 035 56 239 Einfuhr 7 588 9 548 10 812 11 524 13 812 23 500 21 419 17 384 22 284 21 479 24 161 19 866 16 209 17 534 16 271 davon aus CSSR 2 - 2 - 4 199 219 117 227 398 504 374 730 604 662 Ausfuhr 24 118 24 017 20 510 21 561 22 556 26 363 28 408 23 309 25 905 23 431 28 002 29 877 23 888 24 718 25 018 davon nach CSSR - - - - - - - - 11 - i - - 15 - Anteil in °/o Einfuhr CSSR an Gesamteinfuhr -- --- - - - 0,8 1,0 0,7 1,0 1,9 2,1 1,9 .4,5 3,4 4,1 Einfuhr CSSR an Produktion 0,4 0,4 0,3 0,6 0,9 1,1 0,8 1,5 1,1 Quelle: Statistisches Bundesamt 6460* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Zu Frage B 54: Die Entwicklung des Außenhandels mit Schmuckwaren (Phantasieschmuck nach Gablonzer Art im Sinne der amtlichen Produktionsstatistik) und Glaskurzwaren in den Jahren 1963 bis 1977 ergibt sich aus den anliegenden Übersichten. Der Importanteil gemessen an der Produktion liegt bei ca. 1% über die letzten Jahre hinweg. Die Ausfuhren dieser Waren in die Tschechoslowakei sind nicht nennenswert. Zu Frage B 55: Bei steigenden Exporten der deutschen Schmuck-warenindustrie zeichnet sich ein zunehmender internationaler Wettbewerb ab. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse über eine Verdrängung der deutschen Glaskurz- und Schmuck-warenindustrie durch die tschechoslowakische Konkurrenz auf dem Weltmarkt vor. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen B 56 und 57): Mit welcher durchschnittlichen Jahreszuwachsrate wuchsen der gesamtwirtschaftliche Energie- und Stromverbrauch in den zwei Vergleichsperioden 1970 bis 1973 und 1974 bis 1977, und welche Abweichungen ergaben sich dabei zu den jeweiligen energiepolitischen Prognoseziffern der Bundesregierung? Welche Abweichungen ergaben sich dabei zwischen den Zuwachsraten der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und denen des Landes Baden-Württemberg? Zu Frage B 56: Der Primärenergieverbrauch ist in der Bundesrepublik im Zeitraum 1970 bis 1973 mit einer durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von 4,0 % gewachsen, im Zeitraum 1974 bis 1977 betrug diese Zuwachsrate 0,3 °/o. Der Bruttostromverbrauch stieg im Zeitraum 1970 bis 1973 mit einer Zuwachsrate von 7,3 % und von 1974 bis 1977 mit 2,4 %.jährlich an. Die Bundesregierung hat für die von Ihnen genannten Jahre keine Prognosen veröffentlicht. Lediglich für das Jahr 1975 wurde im Energieprogramm von 1973, das vor der Ölkrise verabschiedet wurde, ein Primärenergieverbrauch von 407 Mio. t SKE genannt im Vergleich zu einem tatsächlichen Verbrauch von 347,7 Mio. t SKE. Die Prognose der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms aus dem Jahre 1974 bezieht sich auf das Jahr 1980. Zu Frage B 57: Für das Land Baden-Württemberg ergab sich im Zeitraum 1970 bis 1973 beim Primärenergieverbrauch eine Zuwachsrate von ebenfalls 4,0 °/o, während die Vergleichszahl für den Zeitraum 1974 bis 1977 1,9 % lautet. Beim Bruttostromverbrauch betrug der Zuwachs in Baden-Württemberg im Zeitabschnitt 1970 bis 1973 7,1 % jährlich, während im Zeitraum 1974 bis 1977 der Zuwachs 3,6 % jährlich betrug. Die Werte für den Zeitraum 1974 bis 1977 sind dabei vorläufig, da die endgültigen Zahlen für 1977 noch nicht vorliegen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. van Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 58, 59, 60 und 61) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß dezentralisierte Datenverarbeitung in vielen Anwendungen die wirtschaftlichere und humanere Lösung ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen eines verstärkten Vordringens staatlicher Monopole vor allem hinsichtlich der Innovationseffekte in den Bereichen Datenverarbeitung und Nachrichtentechnik, sowie die Neigung öffentlicher Anwender, die Normen marktbeherrschender Firmen als „De-factoNormen" zu akzeptieren, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Beurteilung? Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß durch eine entsprechende Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand einem derartigen Vordringen entgegengesteuert wird? Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, verstärkt liberale Losungen zur Durchsetzung gesunder Wettbewerbsverhältnisse im Datenbereich zu eröffnen? Zu Frage B 58: Dezentrale Datenverarbeitung ist in einigen Bereichen bereits seit längerem eingeführt. Es hat sich gezeigt, daß für derartige Lösungen neben der zentralen Verarbeitung ein wachsender Markt vorhanden ist. Die DV-Hersteller bedienen diesen Markt mit einem vielfältigen Angebot. Im Rahmen ihrer Fördermaßnahmen (3. DV-Programm 1976-1979) berücksichtigt die Bundesregierung verstärkt technische Entwicklungen für dezentrale Lösungen. Die Fördermittel für kleine, arbeitsplatzorientierte DV-Systeme und dezentrale periphere DV-Geräte wurden erheblich gesteigert. Auf den Einsatz zentraler oder dezentraler Lösungen im privatwirtschaftlichen Bereich nimmt die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung, welche Methode im Einzelfall wirtschaftlicher ist, muß den jeweiligen Anwendern überlassen bleiben. Bei der Anwendung der Datenverarbeitung im eigenen Bereich prüft die Bundesregierung diese Frage selbstverständlich in jedem Einzelfall mit der gebotenen Sorgfalt. Zu Fragen B 59 und 60: In der Nachrichtentechnik sowie in gewissen Teilbereichen der Datenverarbeitung hat die öffentliche Hand auf Grund ihrer Nachfrage eine starke z. T. monopolartige Stellung. Mit der breiteren Anwen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6461* dung solcher Techniken gewinnt diese Stellung zwangsläufig an Gewicht. Dabei werden sowohl positive als auch negative Innovationseffekte erzielt. Einmal gehen von öffentlichen Anwendungen beträchtliche Innovations-Impulse aus, die sich auch auf Anwendungen im nicht öffentlichen Bereich fruchtbar auswirken. Auf der anderen Seite ist sich die Bundesregierung jedoch des Problems bewußt, das sich aus dem Vordringen des öffentlichen Sektors in neue technologische Bereiche im Hinblick auf die Erhaltung funktionsfähiger Marktstrukturen und auf eine Behinderung und Einengung des technischen Fortschritts ergeben könnte. Dies gilt vor allem dann, wenn rechtliche und tatsächliche Vorzugspositionen gegeben sind, die privaten Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung ist bemüht, durch Schaffung von ausgeglichenen Wettbewerbsbedingungen möglichst vielen, auch privaten Initiativen und alternativen Problemlösungen Raum zu geben. Dies gilt sowohl für den Fall, daß staatliche Einrichtungen selbst bereits als Anbieter tätig werden als auch für den Fall, daß sie als Anwender technischer Dienste auftreten. Hierbei versucht die Bundesregierung, durch Berücksichtigung möglichst vieler Anbieter nicht nur zur Anwendungsvielfalt beizutragen, sondern auch den Aufbau marktbeherrschender Stellungen zu verhindern bzw. diese abzubauen. Im Rahmen des 3. DV-Programms fördert die Bundesregierung Grundlagenentwicklungen für nationale und internationale Normen. Sie setzt sich ferner für entsprechende Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaft im geplanten Vierjahresprogramm zur Förderung der Datenverarbeitung ein. Zur Durchsetzung geeigneter Normen oder Normentwürfe bei DV-Herstellern und öffentlichen Anwendern bemüht sich die Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Ländern um verstärkte Anwendung firmenneutraler Standards. Die Arbeiten im Kooperationsausschuß ADV Bund/Länder/ Kommunaler Bereich haben in den letzten Jahren bereits einige Fortschritte erbracht. Diese Arbeit wird zielstrebig fortgesetzt. Im übrigen strebt die Bundesregierung auch bei der Novellierung der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — Teil A an, daß die Leistung möglichst nach dem Zweck und nicht in allen konstruktiven Einzelheiten beschrieben wird. Zu Frage B 61: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch im Bereich der Datentechnik der Privatinitiative Vorrang vor einer Ausweitung des staatlichen Sektors zu geben ist. Dies gilt zumal dann, wenn die öffentlich-rechtliche Anbieterstellung oder Trägerschaft mit einer Monopolstellung verbunden sein würde. Die Bundesregierung ist bemüht, die in einer liberalen Wirtschaftsordnung notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung funktionsfähiger Wettbewerbsverhältnisse im Bereich Datenverarbeitung zu treffen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 62) : Denkt die Bundesregierung daran, die Vorschriften über die Haltung von Tieren in Tierparks insoweit zu ändern, daß ausschließlich Fachpersonal beschäftigt werden muß? Bei Tierparken handelt es sich in der Regel um Einrichtungen, in denen Tiere gewerbsmäßig zur Schau gestellt werden. Der Betrieb derartiger Einrichtungen ist nach § 11 des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 (TierSchG) der nach Landesrecht zuständigen Behörde anzuzeigen. Er unterliegt darüber hinaus einer behördlichen Beaufsichtigung, durch die sichergestellt wird, daß die Haltung der Tiere entsprechend den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 TierSchG erfolgt. Nach dieser Vorschrift muß einem Tier u. a. artgemäße Nahrung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung gewährt werden. Kommt der Tierhalter dieser Verpflichtung nicht nach, kann die beaufsichtigende Behörde im Einzelfall Maßnahmen anordnen, die zur Erfüllung der genannten Anforderungen erforderlich sind. Bei der Vielzahl der in Tierparken gehaltenen Tierarten und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen bietet dieses Netz von Vorschriften ein geeignetes Instrument zur Sicherung der Schutzanliegen solcher Tiere. Bei dieser Sach- und Rechtslage läßt eine gesetzliche Verpflichtung, in Tierparken ausschließlich Fachpersonal zu beschäftigen, keine nachhaltige Verbesserung der Wirksamkeit der bestehenden, zwischenzeitlich bewährten Bestimmungen erwarten. Die Bundesregierung sieht deshalb gegenwärtig keine Notwendigkeit, Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu ändern oder zu ergänzen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen B 63 und 64) : Kann die Bundesregierung anhand von EG-Statistiken Auskunft geben, welcher Anteil des durch Intervention aus dem Markt genommenen Obstes gemäß Verordnung 1035/72 sozialen Zwecken zugeführt oder aber versprittet und verfüttert wurde, und welcher Anteil entgegen den Bestimmungen der EG-Marktordnung vernichtet wurde? Kann die Bundesregierung Auskunft über die Höhe der Geldbeträge geben, mit denen die nach der Verordnung 1035/72 legalen Interventionen einerseits und die illegalen Interventionen andererseits subventioniert wurden, und billigt die Bundsregierung den Einsatz dieser Mittel? Zu Frage B 63: Der Bundesregierung und der EG-Kommission liegen bis 1970 keine detaillierten Angaben über die verschiedenen Verwendungszwecke im Rahmen der Intervention von Obst nach VO (EWG) Nr. 1035/72 vor. Erst nach diesem Zeitpunkt werden die Inter- 6462* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 ventionsmengen nach Verwendungsarten aufgeschlüsselt. Für das letzte vollständig abgerechnete Wirtschaftsjahr 1975/76 legte die EG-Kommission nachstehende Angaben vor, die bereits in Ziffer 4 der Antwort der Bundesregierung auf die „Kleine Anfrage" der Fraktion der CDU/CSU über die EG-Interventionsregelung für Obst vom 24. Oktober 1977 wiedergegeben wurden (Drucksache 8/1074): Angaben in 1 000 t Intervention insgesamt Soziale Verfütte rung Destillation sonstige I Zwecke I I Zwecke 1) Pfirsiche 35,1 2,0 — 6,8 26,1 Birnen 176,4 4,8 12,1 152,3 7,1 Äpfel 827,2 12,9 143,2 306,9 364,2 Mandarinen 43,4 5,2 19,1 — 19,0 Orangen 44,0 18,5 1,7 — 23,8 Zitronen 11,3 3,8 — — 7,5 1) Diese Mengen beziehen sich auf die Verarbeitung und kostenlose Verteilung dieser Erzeugnisse, bei Apfelsinen auf die Abgabe an die Verarbeitungsindustrie, auf Aussortierungen und auf Verderb, wenn die Ware nicht rechtzeitig der bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden konnte. Wie die Bundesregierung wiederholt dargelegt hat, sehen die Bestimmungen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse eine Intervention mit dem Ziele der Vernichtung nicht vor. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, daß interveniertes Obst entgegen den Bestimmungen der MO vernichtet wurde. Zu Frage B 64: Eine Unterscheidung nach legaler und illegaler Intervention ist nicht möglich, da ein finanzieller Ausgleich durch den EAGFL nur für die vorgesehenen Verwendungszwecke geleistet wird. Die EG-Kommission hat erklärt, daß ihre Dienststellen die ordnungsgemäße Auszahlung des finanziellen Ausgleichs kontrollieren. Eine detaillierte Darstellung über die Mittelaufteilung nach verschiedenen Verwendungszwecken liegt der Bundesregierung und der EG-Kommission nicht vor. Für die Wirtschaftsjahre 1967/68 bis 1975/76 wurden für die Intervention von Obst in der Gemeinschaft insgesamt 324,2 Millionen RE gezahlt. Im einzelnen entfallen auf die verfügbaren letzten 6 Wirtschaftsjahre nachstehende Beträge: Wirtschaftsjahr Millionen RE 1970/71 40,456 1971/72 38,163 1972/73 5,648 1973/74 44,009 1974/75 42,878 1975/76 • 78,338 Die Bundesregierung billigt die Vernichtung von Lebensmitteln nicht. Sie setzt sich mit Nachdruck für eine korrekte Einhaltung der geltenden Vorschriften ein. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift. liche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD: (Drucksache 8/1612 Frage B 65) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um dafür zu sorgen, daß die 1 600 neu bei den Arbeitsämtern im gehobenen Dienst eingestellten Vermittler auch die entsprechend verstärkte Zuarbeit durch Mitarbeiter im mittleren Dienst (Bearbeiter und Hilfsbearbeiter) erfahren und so ihr verstärkter Einsatz möglich ist? Von den zur Verstärkung der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung vorgesehenen 1 600 zusätzlichen Stellen sind nach dem von der Bundesregie rung genehmigten Haushaltsplan 1978 der Bundesanstalt für Arbeit rd. 1 000 Stellen im gehobener und höheren und rd. 600 Stellen im mittleren Diens vorgesehen. Die Aufteilung ist auf Grund der vor handenen Personalstruktur von der Bundesanstalt für Arbeit vorgeschlagen worden. Die Bundesregie rung geht davon aus, daß damit ein ausgewogene Verhältnis zwischen Fach- und Hilfskräften erreicht werden kann. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 66) : Ist der Bundesregierung der Mangel an Saisonarbeitskräften mit inländischer Arbeitserlaubnis im niederelbischen Obstbau bekannt, und was gedenkt sie zu tun, verstärkt Arbeitskräfte für die dortige Obsternte zu gewinnen? Der Bundesregierung sind die Klagen der Obstbaubetriebe an der Niederelbe über den Mangel an Obstpflückern in der Erntezeit bekannt. Die Angele- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6463* genheit war auch Gegenstand von Fragen des Abgeordneten Kurt Spitzmüller in der Fragestunde des Deutschen Bundestages im Monat August 1977 (Bundestags-Drucksache 8/915 S. 29 f.). Die Vermittlung von Saisonarbeitskräften für die Obsternte an der Niederelbe gestaltet sich wegen der 'angebotenen Arbeitsbedingungen und wegen der geringen Zahl der von den Obstbauern den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stellen schwierig. Bei den Pflückarbeiten handelt es sich um vorübergehende und witterungsabhängige Tätigkeiten. Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall wird keine Entschädigung gezahlt. Die Obstbaubetriebe stellen nur im Ausnahmefall geeignete Unterkünfte für die Saisonarbeitskräfte zur Verfügung. Die Verkehrsbedingungen sind ungünstig. Für die Arbeit werden ausschließlich Akkordlöhne gewährt. Um trotz dieser Schwierigkeiten den Bedarf an Saisonarbeitskräften zu decken, habe ich veranlaßt, daß die Bundesanstalt für Arbeit in engem Kontakt mit dem Obstbauverband Norddeutschland darauf hinwirkt, daß ihr frühzeitig von den Obstbauern offene Arbeitsplätze für Erntehelfer unter Angabe der Unterkunfts- und Beköstigungsmöglichkeiten mitgeteilt werden. Die Bundesanstalt wird sich unter voller Ausnutzung ihrer Möglichkeiten, Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme zu erbringen, darum bemühen, auch durch überregionale Vermittlung für die kommende Obsternte Saisonkräfte in das von Ihnen genannte Gebiet zu vermitteln. Die von der Agrarsozialen Gesellschaft Göttingen im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Angriff genommene Untersuchung über die Beschäftigungssituation im Obst- und Gartenbau soll zusätzlich Hinweise geben, ob und welche Verbesserungen zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs in der Obsternte nützlich sind. Die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt sich an der Untersuchung. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 67): Teilt die Bundesregierung die von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein in einer großen Anzeigenkampagne aufgestellte Behauptung, steigende Krankheitsbehandlungskosten seien auf die Schädlichkeit vieler Nahrungs- und Genußmittel, insbesondere Steaks, Wurst und Eier, zurückzuführen, und sieht die Bundesregierung insbesondere in dem vorgeschlagenen gesetzlichen Verbot oder in einer Konsumbeschränkung einen sachgerechten Beitrag zur Senkung der unbestreitbaren Kostenexplosion im Gesundheitswesen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Fehlverhalten in der Ernährung und Bewegungsmangel mitverursachend für eine Reihe von Krankheiten wie Herz- und Kreislaufkrankheiten, Diabetes, Gicht sind und dadurch zu den Kosten im Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung bemüht sich deshalb seit langem, durch gezielte Aufklärungsmaßnahmen zum Abbau des Fehlverhaltens beizutragen. Ich verweise hierzu auf die Antwort des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. H. Schwörer zu den durch ernährungsbedingte Krankheiten verursachten Kosten (Drucksache 7/5926, Seite 22/23). Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß gesetzliche Verbote einzelner Lebensmittel geeignete Mittel zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden, die durch Fehlverhalten in der Ernährung verursacht werden, sind. Wohl aber hält sie es für richtig, daß im Rahmen der Ernährungsaufklärung und gesundheitlichen Ernährungsberatung Konsumbeschränkungen je nach Lage des Falles empfohlen werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 68 und 69) : Sind der Bundesregierung Härten bekannt, die in der Durchführung des 6. Änderungsgesetzes zum GAL dadurch entstehen, daß in § 2 Abs. 1 Buchstabe c und § 2 Abs. 1 Buchstabe b eine ununterbrochene Beitragsleistung mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs bzw. bis zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit gefordert wird, und wenn ja, ist sie bereit, zugunsten der Betroffenen eine Änderung zu veranlassen? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß das 7. Änderungsgesetz zum GAL (durch die sogenannte Staffelung) bereits einen erschöpfenden Anreiz für eine längere Beitragsentrichtung gebracht hat, und wäre dies ein Grundlage, eine Änderung dahin gehend herbeizuführen, daß bei einer Beitragszahlung von 180 Monaten analog zu der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ein Anspruch auf Altersgeld gemäß § 2 Abs. 1 bzw. auf vorzeitiges Altersgeld bei einer Mindestzahl von 60 Beiträgen gemäß § 2 Abs. 2 besteht? Zu Frage B 68: Der Bundesregierung sind bisher — auch nach Rückfrage beim Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen — keine Härtefälle auf Grund der durch das 6. Änderungsgesetz zum GAL verlangten ununterbrochenen Beitragsentrichtung bekannt geworden. Diese Neuregelung hat lediglich in den Fällen zu Konsequenzen geführt, in denen ein landwirtschaftlicher Unternehmer seinen Betrieb aufgegeben hatte, die Voraussetzungen für die Weiterversicherung nach § 27 GAL noch nicht erfüllte, weil er diesem Sicherungssystem nur kurze Zeit angehörte und dann später wieder Unternehmer geworden ist; hier können die relativ kurzen Beitragszeiten der ersten Unternehmertätigkeit nach dem 6. Änderungsgesetz nicht mehr angerechnet werden. Zu Frage B 69: Es läßt sich nicht beurteilen, in welchem Umfang durch die Einführung der sogenannten Staffelung ein Anreiz für eine längere Beitragsentrichtung gesetzt worden ist. Denn alle Beiträge in der Altershilfe für Landwirte müssen auf Grund einer bestehenden Beitragspflicht geleistet werden. Auch der nach § 27 GAL Weiterversicherte soll dann, wenn er sich für dieses berufsständische Siche- 6464* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 rungssystem entschieden hat, beitragsrechtlich wie ein landwirtschaftlicher Unternehmer behandelt werden. Dies folgt schon aus dem Umstand, daß die Altershilfe für Landwirte mit über 77 v. H. aus Bundesmitteln finanziert wird. Auf Grund dieser Gegebenheiten sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, eine Änderung des GAL vorzuschlagen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 70): Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der Feststellung des Landgerichts Hamburg, daß infolge einer Gesetzeslücke im Strafgesetzbuch Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen nicht strafbar seien, die erforderliche Gesetzesinitiative zur Behebung dieses Mißstands einzuleiten? Anlaß ihrer Frage sind offenbar Zeitungsberichte über den Freispruch von Arbeitnehmern, die angeklagt waren, Wahlzettel ungültig gemacht zu haben. Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen seien infolge einer Gesetzeslücke nicht strafbar. Es ist zwar richtig, daß die Wahlschutzvorschriften des Strafgesetzbuches (§§ 107 ff.) auf Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen keine Anwendung finden; sie gelten insbesondere für Wahlen zu den Volksvertretungen. Die einschlägige Strafvorschrift enthält jedoch das Betriebsverfassungsgesetz und zwar hier der § 119 Abs. 1 Nr. 1. Hiernach ist es jedermann untersagt, die Wahl des Betriebsrats in irgendeiner Form zu behindern oder in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Als Hauptfall einer Wahlbehinderung nennt das Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VerfG) u. a. die Beschränkung eines Arbeitnehmers in der Ausübung seines aktiven und passiven Wahlrechts. Es ist bisher in der Rechtswissenschaft unwidersprochen geblieben, daß derjenige, der durch Manipulationen den Wahlzettel von Arbeitnehmern verfälscht oder ungültig macht, diese Arbeitnehmer an einer gültigen Stimmabgabe hindert und in strafbarer Weise in den Wahlvorgang eingreift. Diese Tat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Eine Gesetzeslücke besteht also insoweit nicht. Dem steht auch nicht der erwähnte Freispruch entgegen. Die Angeklagten sind nämlich freigesprochen worden, weil ihnen die zur Last gelegte Tat nach Ansicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schrift liche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 71) : Hat die Bundesregierung — etwa nach dem Tarifvertragsgesetz — die Möglichkeit, auf die Geschäftsleitung des Verlags Gruner + Jahr, die von allen Mitarbeitern im technischen Bereich eine schriftliche Erklärung zu der Frage „Fortsetzung oder Beendigung des Streiks" gefordert haben soll, mit dem Ziel einzuwirken, diese Forderung aufzugeben, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese Möglichkeit nutzen? Die Bundesregierung hat durch Nachrichtensendungen und Presseberichte davon erfahren, daß der Verlag Gruner & Jahr von allen Mitarbeitern im technischen Bereich eine schriftliche Erklärung zu Fragen der Fortsetzung oder Beendigung von Arbeitskampfmaßnahmen verlangt haben soll. Nähere Einzelheiten sind hier allerdings nicht bekannt. Die Bundesregierung hat weder nach dem Tarifvertragsgesetz noch auf Grund anderer Rechtsvorschriften die Möglichkeit, in dem von Ihnen angesprochenen Sinn auf die Geschäftsleitung des Verlags einzuwirken. Der Bundesregierung ist es auch aus Gründen der Tarifautonomie und dem daraus folgenden Neutralitätsgebot bei Arbeitskämpfen nicht möglich, in tarifliche Auseinandersetzungen einzugreifen. Allgemein ist darauf hinzuweisen, daß das Recht des Arbeitskampfes — von Ausnahmen abgesehen — nicht gesetzlich geregelt ist. Es steht den Betroffenen aber frei, Fragen der Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen in tariflichen Auseinandersetzungen oder Arbeitskämpfen von den zuständigen Gerichten entscheiden zu lassen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 72): Denkt das Bundesverteidigungsministerium daran, die außerdienstliche Benutzung der Bundeswehrschwimmhallen für Soldaten und zivile Mitarbeiter a. D. zukünftig (wie alle anderen Sportanlagen) kostenlos zu ermöglichen, und wenn nein, welche Gründe sprechen gegen diesen Vorschlag? Nach den Haushaltsvorschriften dürfen Anlagen des Bundes an Außenstehende nur gegen Entgelt überlassen werden (§ 63 Abs. 5 BHO). Ausnahmen hiervon sind zwar in bestimmtem Umfang für die Sportanlagen der Bundeswehr zugelassen. Dies folgt aus einem Haushaltsvermerk zu Kapitel 14 12 Titel 12 401-032, in dem jedoch auf die mit dem Bundesminister der Finanzen hierzu erlassenen Richtlinien verwiesen wird. Diese nehmen die Schwimmhallen der Bundeswehr von der Unentgeltlichkeit der Mitbenutzung durch Dritte ausdrücklich aus. Soldaten und zivile Bedienstete der Bundeswehr im Ruhestand sind nicht mehr Angehörige der Bundeswehr und können daher hier nicht anders behandelt werden als andere Außenstehende. Die bestehende Regelung ist sachlich gerechtfertigt. Die Schwimmhallen erfordern nicht unerhebliche Kosten für Beheizung, Reinigung und Personal. Ein Entgelt für Mitbenutzung ist somit unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vertretbar. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6465* Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen B 73, 74 und 75) : Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Bundes für die offizielle Verabschiedung des Oberbefehlshabers der französischen Streitkräfte in der Bundesepublik Deutschland durch den Generalinspekteur des Heeres am 1. Februar 1978 anläßlich des offiziellen Empfangs in Baden-Baden und anschließendem großen Zapfenstreich im Rastatter Schloßhof, und stehen die Bewirtungskosten in Baden-Baden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gesamtaufwand? In welcher Höhe sind dem Bund durch die Verabschiedung des französischen Oberbefehlshabers noch weitere Kosten andernorts entstanden, und durch welche Veranstaltungen und auf Grund welcher Richtlinien ist dies geschehen? Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Verhältnismäßigkeit von militärischen Ehrenbezeugungen und offizieller Gastlichkeit durch die Bundeswehr bei, ist sie bereit, ihre Praxis zu überprüfen und Ungleichgewichte bei der Verwendung von Haushaltsmitteln zu korrigieren? Zu Frage B 73: Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat anläßlich der Verabschiedung des Oberbefehlshabers der französischen Streitkräfte in Deutschland im Kongreßsaal in Baden-Baden einen Empfang für ca. 280 Personen gegeben. Hierfür sind insgesamt Kosten in Höhe von DM 4 953,64 entstanden; dafür für Getränke und Imbiß 3 750,— DM. Hinzu kommen Kosten für den Transport der beteiligten Soldaten, Druckkosten für die Einladungen, Portokosten, Reisekosten u. a. Das Verhältnis dieser Kosten zu den Kosten für Bewirtung stehen nach Auffassung des Bundesministers der Verteidigung in einem angemessenen Verhältnis. Zu Frage B 74: Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat anläßlich des offiziellen Abschiedsbesuchs von General Richard in Bonn am 1. Februar 1978 ein repräsentatives Mittagessen für 13 Personen gegeben, die Kosten hierfür bewegten sich im üblichen Rahmen. Zu Frage B 75: Nach Ansicht des Bundesministers der Verteidigung hat innerhalb der offiziellen Gastlichkeit die militärische, Ehrenbezeugung durch den Großen Zapfenstreich einen hohen Stellenwert. Der Große Zapfenstreich wird nur wenigen Persönlichkeiten zugestanden. Die für Repräsentationsveranstaltungen der Bundeswehr vorgesehenen Mittel werden laufend überprüft und es wird versucht, sie der Preisentwicklung anzupassen. Dazu plant der Bundesminister der Verteidigung, für das kommende Jahr eine angemessene Erhöhung der für Repräsentation vorgesehenen Beträge im Haushaltsausschußß des Deutschen Bundestages zu beantragen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 76) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Anleitbereich des Studiums an den Hochschulen der Bundeswehr neueinzurichtenden Wechselstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter besonders durch entsprechend akademisch qualifizierte Offiziere besetzt werden sollen, und welche organisatorischen und gesetzlichen Maßnahmen auch im Hinblick auf die üblichen Einstellungsverfahren an den Hochschulen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu treffen, um diesen seit Aufstellung der Hochschulen der Bundeswehr als Kernstück angesehenen Bereich in diesem Sinne personell ausstatten zu können? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß im Bereich der erziehungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Anteile des Studiums auch wissenschaftlich vorgebildete und entsprechend qualifizierte Offiziere als wissenschaftliche Mitarbeiter eingesetzt werden können. Besondere gesetzliche Maßnahmen sind hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidungen über die Verwendung dieser Offiziere als wissenschaftliche Mitarbeiter liegt entsprechend den Bestimmungen bei den dafür zuständigen Organen der Hochschulen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 77) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln für seltene Erkrankungen zu fördern, da hier wegen der hohen negativen Kosten-Nutzen-Analyse die Entwicklung zu stagnieren scheint? Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig, ob Anzeichen dafür vorhanden sind, daß die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung etwa durch ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln beeinträchtigt werden könnte. Dies gilt insbesondere auch für die Versorgung mit Arzneimitteln für seltene Erkrankungen. Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß bei Arzneimitteln für seltene Erkrankungen Forschungs- und Entwicklungsdefizite entstehen, weil eine Deckung der Kosten über den Markt nicht zu erreichen ist, wird daher auch im Rahmen eines Programms „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" geprüft, ob und inwieweit eine staatliche Unterstützung möglich und notwendig ist. 6466* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 79): Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß in vielen Medikamenten und Stärkungsmitteln ein mehr oder weniger hoher Alkoholgehalt enthalten ist, und zwar in Klosterfrau Melissengeist ca. 80 v. H., in Biovital ca. 16 bis 18 v. H., in Buerlecithin ca. 16 v. H., in Doppelherz ca. 16 v. H., in Frauengold ca. 16,5 v. H., in Galama ca. 15 v. H. und in Veen ca. 14 v. H., und daß bei einigen dieser Mittel — die ja frei erhältlich sind — der Alkoholgehalt auf der Verpackung nur verschlüsselt angegeben ist, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, Bestrebungen voranzutreiben, daß auf den Verpackungen dieser Mittel grundsätzlich deutlich sichtgar die allgemein verständliche Angabe über den Alkoholgehalt in Volumenprozent angegeben wird, um auch von dieser Seite dem Alkoholmißbrauch — in diesen Fällen aus Unkenntnis — zu begegnen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in bestimmten Arzneimitteln Alkohol enthalten ist. Nach § 10 des Arzneimittelgesetzes müssen die wirksamen Bestandteile nach Art und Menge auf den Behältnissen und, soweit verwendet, auf den äußeren, Umhüllungen angegeben werden. Nach § 11 müssen die wirksamen Bestandteile auch in der Packungsbeilage angegeben werden. Zu den wirksamen Bestandteilen gehört auch der Alkohol. Die zuständige Bundesbehörde kann nach § 28 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 Auflagen anordnen, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Bei Arzneimitteln, die sich am 1. Januar 1978 schon im Verkehr befanden, gelten die Überleitungsvorschriften des Artikels 3 § 7 ff. des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts. Art. 3 § 12 ermöglicht es, bei diesen Arzneimitteln schon jetzt Warnhinweise anzuordnen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 80) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die ärztlich verordnete kostenaufwendige glutenfreie Spezialdiät bei Zöliakie- oder Sprue-Erkrankten, bei denen zeitlebens durch das in bestimmten Getreidearten enthaltene Klebeprotein schwere Gesundheitsstörungen eintreten, die als einzig mögliche und wirksame Therapie die Begriffsbestimmungen des § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes erfüllt, den Arzneimitteln gleichzustellen, um sie im Sinne der Beihilfe- und Sozialversicherungspflicht in den Katalog der Erstattungspflicht für die gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen? Im Hinblick darauf, daß es sich bei glutenfreien Erzeugnissen um diätetische Lebensmittel handelt, verbietet sich aus Gründen der Rechtsklarheit ebenso wie in ähnlich gelagerten Fällen eine Gleichstellung mit Arzneimitteln. Dennoch wird nicht verkannt, daß die glutenfreie Ernährung für die betroffenen Personen mit gewissen finanziellen Belastungen verbunden ist. Das Bndesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird sich der Angelegenheit annehmen und in Abstimmung mit den übrigen beteiligten Ministerien eine Lösung anstreben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 81) : Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung dem Genuß von Schweinefleisch im Vergleich zu anderen Fleischsorten für die Gesundheit der Bürger zu, und beabsichtigt sie, gegebenenfalls die Konsumenten über gesundheitsschädigende Wirkungen des Schweinefleischverzehrs aufzuklären? Der Bundesregierung sind keine ernsthaften wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, die auf gesundheitlich bedenkliche Wirkungen des Verzehrs von Schweinefleisch hindeuten. Dem Schweinefleisch kommt vielmehr im Rahmen einer vernünftigen, ausgewogenen Ernährung die Rolle eines wichtigen Vitamin Bi-Lieferanten zu. Dies ist deshalb von besonderer Bedeutung, da sich nach Meinung vieler Ernährungswissenschaftler die Versorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland mit Vitamin Bi am Rande des ernährungsphysiologischen Bedarfs bewegt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 82) : Welche generelle Regelung hat die Bundesregierung getroffen, um zu verhindern, daß infolge des Mehraufwands an Untersuchungen, der durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Wasserhaushaltsgesetz u. a. m. und die zahlreichen Folgeverordnungen entstanden ist, die amtliche Überwachung durch die hiermit beauftragten Untersuchungsämter nicht mehr bestimmungsgemäß durchgeführt werden kann, weil die vorhandene infrastrukturelle, apparative und insbesondere personelle Ausstattung den neuen Erfordernissen nicht mehr gerecht wird? Die Durchführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen ist Aufgabe der Länder. § 44 Nr. 1 Buchst. a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes enthält zwar eine Ermächtigung, die es dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit gestattet, durch Rechtsverordnung mit ' Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die personelle, apparative und sonstige technische Mindestausstattung von Untersuchungsanstalten zu erlassen. Bei einer Umfrage hat sich jedoch die Mehrheit der betroffenen obersten Landesbehörden nicht zuletzt wegen der kostenmäßigen Belastung gegen die Ausschöpfung dieser Ermächtigung ausgesprochen. Auf der anderen Seite haben die zuständigen obersten Landesbehörden in anderem Zusammenhang über die Entwicklung der personellen und apparativen Ausstattung der Untersuchungsanstalten und ihre Effektivität seit Inkrafttreten des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes berichtet. Die Angaben lassen insgesamt eine Verbesserung der Effizienz der Lebensmittelüberwachung erkennen, die nicht zuletzt auch auf organisatorische Maßnahmen zurückzuführen sein dürfte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6467* Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 83 und 84): Trifft es zu, daß es nach der gegenwärtigen gesetzlichen Lage ($ 3 Abs. 2 des. Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit) nicht verboten ist, andere als überwiegend branntweinhaltige alkoholische Genußmittel in Gaststätten und Verkaufsstellen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben, sofern dies nicht zu deren eigenem Genuß geschieht, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Rechtslage angesichts des bedrohlich wachsenden Problems des Jugendalkoholismus? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zugelassenen Lesebüchern für die Grundschule, z. B. in der Westermann-Fibel 1974 unter der Überschrift „Was sollen die Kinder einkaufen?" auch von Bier und Wein die Rede ist, und wie beurteilt die Bundesregierung dies unter dem Gesichtspunkt des wachsenden Problems des Jugendalkoholismus? Zu Frage B 83: Die in Ihrer Frage enthaltene Interpretation des Verbots in § 3 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit trifft zu. Der Gesetzgeber ist bei dieser Vorschrift, die in den Grundzügen aus dem Jahr 1951 stammt, davon ausgegangen, daß es zu weit gehen würde, die Abgabe von Bier, Wein oder Sekt an Kinder oder an Jugendliche unter 16 Jahren auch dann zu verbieten, wenn sie diese Getränke z. B. im Auftrage ihrer Eltern kaufen. Die Gewerbetreibenden sollten aber zugleich verpflichtet werden, durch entsprechende Nachfragen dafür zu sorgen, daß das Abgabeverbot auch tatsächlich beachtet wird. Durch Intensivierung dieser Kontrollen sind sicherlich auf der Grundlage des geltenden Rechts bereits gewisse Erfolge in diesem Bereich zu erzielen. Bei einer Prüfung, ob darüber hinaus gesetzliche Änderungen notwendig sind, wird auch zu berücksichtigen sein, daß z. B. die Abgabe von Bier an Automaten keinem Verbot unterliegt und ein verschärftes Abgabeverbot durch diese weitgehend unkontrollierbare Bezugsmöglichkeit unterlaufen werden könnte. Zu Frage B 84: Weil die Zulassung von Lesebüchern ausschließlich in die Zuständigkeit des Kultusministers des jeweiligen Bundeslandes fällt, sind der Bundesregierung diese Schulbücher im einzelnen nicht bekannt. Im Rahmen der Appellkampagnen an Lebensmitteleinzelhändler und Gastwirte ist die Bundesregierung jedoch für eine strikte Einhaltung und verbesserte Kontrolle der bestehenden Abgabe- und Verkaufsbestimmungen von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche eingetreten. Sie macht ferner die Eltern auf diese Vorschriften aufmerksam und zeigt die Gefahren freier Verfügbarkeit alkoholischer Getränke für Kinder und Jugendliche auf. In Abstimmung mit den Bundesländern hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Unterrichtswerke zum Alkoholproblem für alle Schlutypen entwickelt, und es ist wichtig, daß die ansonsten in der Schule verwendeten Lern- und Lehrmittel diese Bemühungen, über die Gefahren des Alkohols aufzuklären, unterstützen. Gesetzliche Maßnahmen allein können die Alkoholproblematik jedoch nicht lösen. Vielmehr bedarf es einer Einstellungs- und Verhaltensänderung zum Alkoholkonsum insgesamt in der Bevölkerung mit dem Ziel, Alkohol mäßig und kontrolliert zu gebrauchen. Anlage 67 Antwort des Parl. Statassekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU! CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 85) : Welche neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens, und welche gesetzlichen Maßnahmen hält sie auf Grund dieser Erkenntnis für erforderlich? Durch das Passivrauchen werden Personen Schadstoffen ausgesetzt, wie Kohlenmonoxid, nitrosen Gasen, Aerosolen, aber auch Phenolen, Aldehyden, Ammoniak, Aerolein, Pyridin sowie organischen Säuren. Bei länger dauernder Einwirkung durch „Passiv-Rauchen" können beim Nichtraucher Schleimhautentzündungen, Entzündungen der Atemwege und andere Reizerscheinungen hervorgerufen werden. Für Herz- und Kreislaufkranke hat die Rauchbelästigung besondere Bedeutung, aber auch für Menschen mit chronischen Veränderungen der Atemwege oder mit Allergien. Die gesundheitliche Beeinträchtigung durch „Passiv-Rauchen" wird durch die Konzentration des Tabakrauchs in der Raumluft bestimmt und durch die Zeitdauer, in der der Nichtraucher dieser Rauchwirkung ausgesetzt ist. Weitergehende neuere wissenschaftliche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor, doch wird die konkrete Gefährdung des Menschen von der Wissenschaft zum Teil sehr widersprüchlich beurteilt. Die Bundesregierung hält gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher gegenwärtig nicht für erforderlich. Das Nichtraucherschutzprogramm, das von der Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern erarbeitet worden ist und das dem Bundestag in Kürze zugeleitet werden wird, enthält zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes, bei denen die Aufklärung der Raucher und der Appell an Einsicht und freiwillige Rücksichtnahme auf Nichtraucher im Vordergrund stehen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 86) : 6468* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 Ist der Bundesregierung bekannt, daß am Haltepunkt Eschborn-Süd, der im Zuge des S-Bahn-Verkehrs Rhein-Main am 28. Mai 1978 in Betrieb genommen wird, die Fahrgäste schon jetzt nicht ausreichend vor Wind und Wetter geschützt sind, und was wird sie unternehmen, um diesem Mißstand abzuhelfen? Der Haltepunkt Eschborn-Süd wurde von der Deutschen Bundesbahn für die Aufnahme des SBahnverkehrs Rhein-Main ausgebaut. Der Haltepunkt konnte jedoch bereits vor der Aufnahme des S-Bahnverkehrs — am 28. Mai 1978 — in Betrieb genommen werden. Heute halten in Eschborn-Süd relativ wenig Züge. Ab 28. Mai 1978 wird stadteinwärts jedoch ein 10- Minuten-S-Bahntakt angeboten werden; mit einer besseren Verteilung des Fahrgastaufkommens ist dann zu rechnen. Die Deutsche Bundesbahn hat dem Bundesminister für Verkehr mitgeteilt, — daß sie unabhängig davon nach Aufnahme des S-Bahnbetriebs prüfen wird, ob weitere Maßnahmen für einen Wetterschutz erforderlich sind und — daß sie ggf. umgehend Abhilfe schaffen wird. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Druck- sache.8/1612 Frage B 87) : Wie hoch ist bei dem Subventionsbedarf der Deutschen Bundesbahn in Höhe von 13,6 Milliarden DM für 1978 der Anteil im Sozialbereich — z. B. für Schülerkarten, Arbeiterrückfahrkarten, Renten und Pensionen — für ehemalige Bewohner deutscher Ostgebiete? Die Gesamtleistungen des Bundes an die Deutsche Bundesbahn sind im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 1978 mit rd. 13,5 Milliarden DM veranschlagt. Davon entfallen auf erfolgswirksame Leistungen 7,8 Milliarden DM, auf Investitionshilfen 3,3 Milliarden DM und auf Zuwendungen zur Erhaltung der Liquidität 2,4 Milliarden DM. Die Zusammensetzung der erfolgswirksamen Leistungen ergibt sich aus der Darstellung im Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 12, Titelgruppen 01, 02 und 03 sowie aus der Anlage zu Kapitel 1220 (Sondervermögen Deutsche Bundesbahn). Von diesen Leistungen ist folgenden Positionen ein soziale Bedeutung zuzurechnen: Ausgleich von überhöhten Versorgungslasten (Titel 687 11) 2 726 Millionen DM Ausgleich von betriebs- fremden Lasten, u. a. für Bewohner ehemaliger deutscher Ostgebiete (Titel 687 12) 435 Millionen DM Ausgleich für die Tbc-Fürsorge (Titel 682 12, Nr. 2) 4 Millionen DM Ausgleich für zusätzliche Ausbildungskapazitäten (Titel 682 12, Nr. 3) 21 Millionen DM Ausgleich für Tarifermäßigungen im SchienenPersonenfernverkehr (Titel 682 11, Nr. 2) 80 Millionen DM Sunnite 3 266 Millionen DM Darüber hinaus hat auch ein gewisser Anteil der Bundesleistungen, die für die Aufrechterhaltung des Schienen-Personennahverkehrs gewährt werden, einen sozialen Bezug; dieser Anteil läßt sich jedoch nicht im voraus festlegen, sondern nur auf der Grundlage des Wirtschaftsergebnisses der Deutschen Bundesbahn für das Jahr 1976 in etwa abschätzen. Danach können rund 1 800 Millionen DM dem Sozialbereich zugerechnet werden. Zusammen mit dem oben summierten Betrag haben somit rund 5 Milliarden DM der erfolgswirksamen Leistungen des Bundes an die Deutsche Bundesbahn Auswirkungen im Sozialbereich. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abegordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 88): Ist die Bundesregierung im Interesse der älteren Mitbürger bereit, sich dafür einzusetzen, daß Seniorenkarten auch in den Bussen der Deutschen Bundesbahn gelöst werden können, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt ist mit einer solchen Regelung zu rechnen? Bei dem Versuchstarif „Seniorenpaß" handelt es sich nicht um einen Sozialtarif, sondern um ein kommerziell kalkuliertes Sonderangebot, das grundsätzlich nur Gültigkeit auf den Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn hat. Die Preisermäßigung soll dazu dienen, leere Kapazitäten im Fernverkehr besser zu nutzen. Dieser Gesichtspunkt gilt für den Bahnbus nicht: Da er hauptsächlich als Nahverkehrsmittel eingesetzt wird, ist sein Platzangebot vor allem durch den Berufs- und Schülerverkehr wesentlich besser genutzt, so daß keine kaufmännische Notwendigkeit für eine Preisermäßigung besteht. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 89 und 90): Welche Hindernisse stehen dem Anschluß der L 78 an die BAB 5 entgegen, nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg dies schon seit längerer Zeit beantragt hat und bei Realisierung dieses Vorschlags die Einwohner der Orte Baden-Oos, Baden-Baden-Haueneberstein und Kuppenheim von der außerordentlichen Lärmbelästigung und Verkehrsbehinderung durch den Kiesschwerlastverkehr befreit werden könnten? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6469* Ist die Deutsche Bundesbahn bereit, ihren Beitrag zur Sanierung der Stadt Gaggenau zu leisten, indem sie das ihr gehörende, heute mit Hallen bebaute Gelände der Stadt für dringend benötigte Parkplätze überläßt, wenn die Hallenbenutzer sich bereit erklären, sich bei entsprechendem Gleisanschluß auch außerhalb der Stadt niederzulassen und für Transporte auch weiterhin die Dienste der Deutschen Bundesbahn in Anspruch zu nehmen? Zu Frage B 89: Die von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Schaffung einer Zufahrt für den Schwerlastverkehr der dort ansässigen Kieswerke zur Bundesautobahn A 5 über den Anschluß der Raststätte Baden-Baden würde ein unzureichendes Provisorium darstellen, das aus zahlreichen Gründen nicht gutgeheißen werden kann. Da auch keinesfalls feststeht, ob und in welchem Umfang die Ortsdurchfahrten von Baden-Oos, Haueneberstein und Kuppenheim bei einer solchen Lösung von dem störenden Kiesschwerverkehr entlastet würden, ist es unerläßlich, zunächst das Ergebnis der laufenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung für den Raum Rastatt–Baden-Baden abzuwarten. Erst danach wird eine fundierte Entscheidung über die günstigste Lage einer neuzuschaffenden Anschlußstelle möglich sein. Dabei sprechen schon jetzt mehrere Gründe für einen Anschluß in der Verlängerung der Landesstraße 78 b, auf den auch Sie in Ihrer Anfrage zur Fragestunde am 7./8. Dezember 1977 hingewiesen hatten. Auf die diesbezügliche Antwort von Kollege Haar, ebenso aber auch auf die Beantwortung Ihrer Anfrage in der Fragestunde am 25./26. Januar 1978 darf ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Zu Frage B 90: Im Bemühen, die Stadt Gaggenau bei der Sanierung ihrer Verkehrsverhältnisse zu unterstützen, hat die Deutsche Bundesbahn (DB) der Stadt ein von ihr bisher anderweitig genutztes Gelände zur Errichtung eines Parkhochhauses im Erbbaurecht überlassen. Ob darüber hinaus weitere zusätzliche Parkplätze im Bereich des Bahnhofsgeländes erforderlich sind, kann nicht beurteilt werden. Auf dem von der Stadt begehrten Gelände sind derzeit 16 Kunden der DB als Lagerplatz- oder Hallenmieter angesiedelt, die der DB neben den Mieteinnahmen ein beträchtliches Frachtaufkommen sichern. Bahnhof und Lagerplatzgelände bilden eine verkehrliche Einheit, die an anderer Stelle nicht gleichwertig hergestellt werden könnte. Erfahrungsgemäß ist in einem stadtauswärts gelegenen Gleisanschlußgelände die Kundenbeziehung zur DB gelockert und deshalb ihr Frachtaufkommen tendenziell gefährdet. Zudem würden für die Verlegung von Gleisanschlüssen die einmaligen Kosten für deren Einrichtung an anderer Stelle anfallen, die von dem Interessenten übernommen werden müßten. Daneben würden aber beträchtliche zusätzliche Betriebsaufwendungen für die DB und ihre Kunden durch Bedienung und Betrieb eines ausgelagerten Anschlusses entstehen, die ebenfalls erstattet werden müßten. Angesichts der geschilderten Interessen- und Kostenlage erscheint eine Lösung im Sinne der Anfrage kaum oder allenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen möglich. Dies müßte von den örtlich zuständigen Stellen der Stadt und der DB im Einvernehmen mit den Lagerplatz- 'und Hallenmietern entschieden werden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 91 und 92): Was hat den Bundesverkehrsminister zur Aussage veranlaßt, noch dieses Jahr die Verpflichtung zum Anlegen von Sicherheitsgurten einzuführen und die Nichtbeachtung der Anschnallpflicht mit einem Bußgeld zu belegen? Läßt sich aus den bisherigen Untersuchungen eine Beziehung zwischen der steigenden Zahl der Verunglückten und der Abneigung gegen die Anlegung von Sicherheitsgurten ableiten? Die Anlegepflicht für Sicherheitsgurte — jedoch nicht bußgeldbewehrt — besteht bereits seit 1. Januar 1976. Trotz mehrerer Aufklärungsaktionen ist es im wesentlichen nur gelungen, die Prozentzahlen angeschnallter Kraftfahrer wieder zu erreichen, die bei Beginn der Gurtanlegepflicht erzielt wurden. Eine Beziehung zwischen der steigenden Zahl von Verunglückten und der Abneigung gegen das Anlegen von Sicherheitsgurten läßt sich z. Z. nicht herstellen. Bei einer Gurtanlegequote von 100 % wäre nach einem Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) jedoch ein Rückgang von ca. 4 800 Verkehrstoten pro Jahr zu erwarten. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität München hat bei dieser Annahme einen Rückgang der Verkehrstoten um 5 000 errechnet. Es ist daher beabsichtigt, auf der nächsten Länderverkehrsministerkonferenz die Frage der Bußgeldbewehrung der Gurtanlegepflicht zu beraten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen B 93 und 94) : Warum hält die Bundesregierung die Kommende im Knoten Ramersdorf als Dienstsitz der Straßenverkehrsabteilung des Bundesverkehrsministeriums fürungeeignet? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Neubauplanungen für die Bundesanstalt für Straßenbauwesen dahin gehend zu überprüfen, daß die Möglichkeit der Unterbringung von Teilen der Anstalt in der Kommende untersucht wird? Zu Frage B 93: Nach langem Bemühen ist es gelungen, einen großen Teil des BMV im Raum Bad Godesberg-Nord zu konzentrieren. So ist die Abteilung Straßenverkehr 6470* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 des BMV in einem Dienstgebäude an der Godesberger Allee 185-189, direkt an der B 9, untergebracht. Der Mietvertrag für dieses Dienstgebäude ist bis zum Bezug des Neubaues des BMV abgeschlossen. Noch in diesem Jahr soll vom BMBau die Auslobung des Architektenwettbewerbs für den Neubau des BMV erfolgen. Mit der Fertigstellung dieses Neubaues kann 1983 gerechnet werden. Ein Umweg der Abteilung Straßenverkehr des BMV in die Kommende wäre deshalb aus den vorgenannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr vertretbar. Zu Frage B 94: Die sich aus der bisherigen dezentralen Unterbringung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ergebenden nachteiligen Auswirkungen auf die Arbeitseffizienz sollen durch den Neubau eines Dienstgebäudes mit zentraler Erfassung aller Aktivitäten beseitigt werden. Die Planung für den Neubau der BASt auf dem Gelände in Bensberg ist inzwischen soweit fortgeschritten, daß bis Ende 1978 mit dem Baubeginn gerechnet wird. Die Unterbringung von Teilen der Anstalt an anderer Stelle ist insofern weder zweckmäßig noch möglich. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten, Biechele (CDU/ CSU)) (Drucksache 8/1612 Fragen B 95, 96 und 97) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang inzwischen die Bordsteine bei Fußgängerüberwegen an Bundesfernstraßen nach Möglichkeit auf Fahrbahnhöhe, mindestens jedoch auf 3 cm gesenkt worden sind, um dadurch das Los Behinderter — insbesondere der Rollstuhlfahrer — zu erleichtern, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls Möglichkeiten, die Durchführung dieser Maßnahmen zu beschleunigen (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar auf meine Schriftliche Anfrage im Plenarprotokoll der 27. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 1977, Seite 1999) ? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die Länder diese Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich durchführen, nachdem in einer Dienstbesprechung des Bundesverkehrsministers mit den obersten Straßenbaubehörden im Jahr 1975 über diese Maßnahmen Einigkeit erzielt wurde, und erwägt gegebenenfalls die Bundesregierung mit den Ländern über diesen Sachverhalt erneut zu sprechen? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Ergebnisse die Intervention des Bundesverkehrsministers bei der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Frage der Absenkung von Bordsteinen an Fußgängerüberwegen, die im Januar 1975 vorgetragen wurde, gehabt hat? Die Bundesregierung geht davon aus, daß das Absenken der Bordsteine bei Fußgängerüberwegen an Bundesfernstraßen in bebauten Gebieten gemäß DIN 18024 „Bauen für Behinderte und alte Menschen" und der Richtlinie für die Anlage und Beleuchtung von Fußgängerüberwegen von den obersten Straßenbaubehörden der Länder berücksichtigt wird. Sie sieht keine Veranlassung, diesen Fragenkomplex erneut mit den Straßenbaubehörden der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern, da in der Praxis festzustellen ist, daß bei Baumaßnahmen in den Gemeinden Rollstuhlfahrern und Behinderten Rechnung getragen wird. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 98 und 99) : Teilt der Bundesverkehrsminister meine Auffassung, daß die von der Bundesbahndirektion Nürnberg beabsichtigte Einführung eines sogenannten Regionaleilzug-Systems, die zu einer Auflassung einer Reihe von Bundesbahnhaltestellen in Westmittelfranken führen wird, zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen und verkehrlichen Struktur des westmittelfränkischen Raums führt, und daß eine solche Entwicklung im Widerspruch zu der allseits anerkannten Notwendigkeit steht, die Struktur Westmittelfrankens nachhaltig zu fördern, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Was wird der Bundesverkehrsminister tun, um die bei Einführung des Regionaleilzug-Systems zu erwartende Verschlechterung insbesondere für sozial schwächer Gestellte, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ebenso zu verhindern wie eine zusätzliche Kostenbelastung der Kommunen durch höhere Unterhaltskosten ihrer Straßen? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die über ihr Fahrplanangebot eigenverantwortlich entscheidet, hat in dem Bestreben, den Fahrgästen im Nah- und Regionalverkehr ein attraktives Verkehrsangebot zu bieten und dadurch Mehrverkehr anzuziehen, auf fünf ausgewählten Strecken im norddeutschen Raum das „Regionale Eilzugsystem" mit positivem Ergebnis erprobt. In diesem System werden die bisherigen Nahverkehrszüge weitgehend durch Eilzüge ersetzt. Die Bahnhöfe, auf denen Regionaleilzüge nicht halten, werden mit Omnibussen bedient, die als Zu- bzw. Abbringerfahrten zu den Eilzügen verkehren. Die DB will im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg das „Regionale Eilzugsystem" — wie in anderen Direktionsbezirken auch — auf einigen Strecken versuchsweise einführen. Es sind dies die Strecken Würzburg—Treuchtlingen, Würzburg—Bamberg, Schweinfurt—Ebenhausen—Mellrichstadt/ Bad Kissingen und Nürnberg—Crailsheim. Dieser Versuch soll zeigen, ob sich die positiven Erfahrungen auf den Teststrecken im norddeutschen Raum auch in diesen Verkehrsbeziehungen fortsetzen werden. Nach Auffassung der DB ist nach ihren Erfahrungen kein Grund gegeben, nennenswerte Nachteile gegenüber der bisherigen Bedienungsweise zu befürchten und den Versuch aufzugeben. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 100) : Bestehen Planungen der Bundesregierung, nach denen in Zukunft nachts nur noch 110 Stundenkilometer auf Autobahnen gefahren werden können soll, wie es der Nachrichtenspiegel/ Inland II des Bundespresseamts vom 8. März 1978 zitiert? Die Bundesregierung hat eine Regelung über eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nacht auf 110 km/h nicht in ihre Überlegungen einbezogen. . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6471* Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 101): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Forderung der Post- und Eisenbahngewerkschaft, anstelle einer Privatisierung die Busdienste der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in einer Betriebsgemeinschaft auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zusammenzufassen? Die bisherigen Vorschläge für öffentlich-rechtliche Organisationsformen für eine Zusammenführung der Omnibusdienste sind mit bestehenden gesetzlichen Vorschriften nicht in Einklang zu bringen. Es wären daher auch keine Versuche auf der Grundlage dieser Vorschläge zulässig. Es könnten nur Gesetzesänderungen vorgenommen werden und danach mit allen damit verbundenen Risiken die Busdienste endgültig umorganisiert werden. Risiken bestehen insbesondere deshalb, weil bereits bei der Prüfung der bishergen Vorschläge eindeutig erkennbar wurde, daß diese Alternativen gegenüber dem inzwischen erprobten Modell eine deutlich geringere Wirtschaftlichkeit hätten. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 102): Ist die Bundesregierung angesichts des Umstands, daß die mit der Stadt Nürnberg sozioökonomisch verflochtene Stadt Altdorf und die umliegenden Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land nur wenige hundert Meter jenseits der Gebührenbezugspunkte der vorgesehenen Telefonnahbereichszone Nürnberg gelegen sind, bereit, dafür zu sorgen, daß die genannten Gemeinden seitens der Deutschen Bundespost in einen künftigen Nahbereich Nürnberg einbezogen werden? Der Nahbereichsradius muß bundeseinheitlich und nach objektiven Kriterien festgelegt werden. Damit entsteht zwangsläufig am Rande des Nahbereichs eine Grenze, die aber im Durchschnitt immer 20 km von den jeweiligen Fernsprechkunden entfernt ist. Auch eine Änderung des Nahbereichsradius vermag dieses Problem nicht grundsätzlich zu verändern. Bei der Festsetzung des z. Z. realisierbaren Nahbereichsradius ging die Deutsche Bundespost von dem Ziel aus, daß jeder Bürger seine Gemeindeverwaltung zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreichen kann. Das wird auch in dem Fall der Stadt Altdorf erreicht. Die Deutsche Bundespost sieht daher keine Veranlassung, den künftigen Nahbereich des Ortsnetzes Nürnberg zu ändern. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage B 103) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Auswertung der 8. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks die Bestimmungen für die Finanzierung von Altstadtsanierungsmaßnahmen, insbesondere für den Bau von Studentenwohnungen, die jetzt aus den verschiedensten Kassen und nach den verschiedensten Gesetzen und Förderungsprogrammen erfolgt, zu vereinheitlichen und von Bund und Ländern geförderte Modellversuche einzurichten? Die Schaffung von Studentenwohnraum wird vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zusammen mit den Ländern nach den „Richtlinien des Bundes und der Länder für die Studentenwohnraumförderung" in der Fassung vom 16. Juni 1976 mit Zuschüssen gefördert. Diese Förderung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und sichert in der Regel eine ausreichende Finanzierung und Bewirtschaftung des Studentenwohnraums. Soweit Studentenwohnraum in Sanierungsgebieten nach dem Städtebauförderungsgesetz geschaffen werden soll, kommt ein koordinierter Mitteleinsatz von Mitteln der Studentenwohnraumförderung und Mitteln, die bei Bund und Ländern für Sanierungsmaßnahmen bereitstehen, in Betracht. Ein solcher koordinierter Mitteleinsatz, wie er in §§ 2, 47 Städtebauförderungsgesetz ausdrücklich verankert ist, wird inzwischen bei einer Reihe von Sanierungsmaßnahmen des Bundesprogramms nach dem Städtebauförderungsgesetz erfolgreich praktiziert. Eine Vereinheitlichung der Förderungen nach dem Städtebauförderungsgesetz und der Studentenwohnraumförderung ist wegen unterschiedlicher Zielsetzungen und Regelungsinhalte nicht ohne weiteres möglich. Soweit in Universitätsstädten im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen eine Stärkung von Wohnfunktionen in Altstadtgebieten angestrebt wird, erhält die 'Verzahnung und Koordinierung mit der Studentenwohnraumförderung künftig wachsende Bedeutung. Das Deutsche Studentenwerk hat deshalb im Januar 1978 mit Unterstützung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen. und .Städtebau eine Fachtagung zum Thema „Studentenwohnraumförderung im Rahmen von Altstadtsanierungen" veranstaltet. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat auf der vorgenannten Fachtagung seine Bereitschaft erklärt, Initiativen auf dem Gebiet Studentenwohnraum und Stadtsanierung auch durch Förderung von Ideenwettbewerben u. ä. als Modellvorhaben im Rahmen der Richtlinien für den Studentenwohnraumbau zu unterstützen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 9/1612 Frage B 104) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die öffentliche Hand als Bauherrin bei der architektonischen Gestaltung ihrer Gebäude nicht nur Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen hat, sondern auch auf zeitgenössische Kunst, Umwelt usw. Rücksicht nehmen muß, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus für ihren Verantwortungsbereich? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die öffentliche Hand bei der Durchführung ihrer Baumaßnahmen neben den Gesichtspunkten der Wirt- 6472* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch auf Belange der zeitgenössischen Kunst und Umwelt Rücksicht nehmen muß. Zur Durchsetzung dieser selbstverständlichen Erfordernisse wurden die vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegenen „Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltung" eingeführt. Hier ist z. B. die Beteiligung bildender Künstler im Rahmen der Durchführung von Bundesbaumaßnahmen verbindlich geregelt. Diese Verwaltungsvorschriften werden von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder beachtet. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett im Rahmen des im Juni 1976 verabschiedeten Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage deutscher Künstler und Publizisten ein Ergänzungsfonds für „zusätzliche Aufträge an bildende Künstler zur künstlerischen Ausgestaltung von Baumaßnahmen des Bundes" geschaffen und mit einem Volumen von 4 Millionen DM jährlich ausgestattet. Hiermit wurde noch eine zusätzliche Möglichkeit zur Berücksichtigung zeitgenössischer Kunst im Bereich Kunst und Bauen eröffnet. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 105 und 106) : Wie verteilen sich die Mittel, die in den letzten 15 Jahren als laufende und einmalige Mittel einschließlich der Global-mittel vom Bundesforschungsministerium und seinen Vorgängern für die Grundlagenforschung ausgegeben wurden, auf die Hauptgebiete Physik, Chemie, Biologie und Medizin? Welche Beratungsgremien des Bundesforschungsministeriums gibt es für die Beurteilung von Anträgen der nuklearchemischen Grundlagenforschung? Zu Frage B 105: Die Förderung des Bundesministers für Forschung und Technologie ist nicht auf wissenschaftliche Disziplinen wie Physik, Chemie, Biologie oder Medizin ausgerichtet; auch die ausgegebenen Mittel werden nicht nach diesen Disziplinen geordnet. Die Programme und Förderschwerpunkte in den Bereichen Chemie; Biologie und Medizin werden nicht zur Grundlagenforschung gerechnet, obwohl einzelne Vorhaben hieraus durchaus Grundlagenforschung als Basis für anwendungsorientierte Programmziele enthalten. Im Bereich der Physik können einzelne Förderschwerpunkte völlig zur Grundlagenforschung gerechnet werden (z. B. Elementarteilchenphysik), während andere eher zur angewandten Forschung zählen (z. B. Supraleitung, Elektronik). Andererseits sind z. B. in den Gebieten „Schwerionenforschung" oder „Nukleare Festkörperforschung", die zum Bereich „Physik" gerechnet werden, in nicht unerheblichem Maße die Disziplinen Kernchemie und Biologie vertreten. Seit 1972 .wird in Förderungskatalogen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie innerhalb der Förderbereiche der Anteil der Grundlagenforschung an der Projektförderung ausgewiesen. Die Grundlagenforschung, auch im institutionellen Bereich, ist zum überwiegenden Teil in den Atomprogrammen enthalten, das Istergebnis des 3. Atomprogramms ist (mit Länderanteilen und ohne Abbildung auf Disziplinen) im 4. Atomprogramm (Seite 23) enthalten, das Istergebnis des 4. Atomprogramms ist in Vorbereitung. Zu Frage B 106: Je nach Vorhaben werden Anträge aus dem Bereich der nuklearchemischen Grundlagenforschung von den Gutachterausschüssen für — „Kernphysik und Schwerionenforschung", — „Nukleare Festkörperforschung" — oder dem noch zu gründenden Ausschuß für „Nuklearchemie", der die Grundlagenforschung aus den früheren Ausschüssen für „Aktivierungsanalyse" und „Isotopentechnik" übernimmt, begutachtet. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen B 107 und 108): Inwieweit lassen sich die Schlußfolgerungen einer amerikanischen Studie der Firma Data Resources Inc. über Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten (zitiert in „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 25. Januar 1978), die besagen, daßbei einer Steigerung der tatsächlichen Zuwachsraten im Forschungs- und Entwicklungsbereich eine Zunahme der Produktivität und eine Steigerung des Bruttosozialprodukts erfolgt, auch auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen? Kann die Bundesregierung zu den für die USA genannten Zahlen vergleichbare Zahlen für die Bundesrepublik Deutschland angeben? Zu Frage B 107: Die Studie der Data Ressources Inc. über „The role of high-technology industries in economic growth" wird z. Z. im Bundesministerium für Forschung und Technologie ausgewertet. In dieser Studie wird der Zusammenhang zwischen dem technologischen Entwicklungsstand industrieller Branchen und dem Produktivitätsanstieg, dem realen Wachstum, den Preissteigerungsraten und .der Beschäftigung in diesen Branchen analysiert. Die untersuchten Industriezweige werden nach einem speziellen „index of research effort" in „high-technology industries", „mixed-technology industries" und „low-technology industries" unterteilt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 6473* Für diese Industriegruppen werden Wachstums-, Produktivitäts-, Inflations- und Beschäftigungsraten ermittelt. Ergebnis dieser Studie ist, daß die Branchen mit hohem Forschungs- und Entwicklungsaufwand (bezogen auf den Umsatz) einen höheren Produktivitätszuwachs, einen stärkeren Anstieg der Produktion, ein niedrigeres partielles Inflationsniveau und eine stabilere Beschäftigungslage aufweisen als Branchen mit einem niedrigen prozentualen Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die Beschäftigungsdaten der Studie widerlegen die Befürchtung, daß hohe Produktivitätsfortschritte zu Entlassungen und Arbeitslosigkeit führen. Die forschungs- und entwicklungsintensiven Industriezweige mit hohen Produktivitätssteigerungen hatten im Gegenteil auch den höchsten Beschäftigungsanstieg, bedingt durch einen hohen Nachfragezuwachs aufgrund der günstigen nationalen und internationalen Wettbewerbsposition dieser Branchen. Aus den Ergebnissen der Studie lassen sich keine Schlüsse über die Wirkungen einer globalen Erhöhung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf gesamtwirtschaftliche Zielgrößen, wie Bruttosozialprodukt und (gesamtwirtschaftliche) Produktivität ableiten. Die Frage, welche Wirkungen von einem beschleunigten Anstieg der realen gesamtwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf Produktivität und Sozialprodukt ausgehen, läßt sich nicht allgemein beantworten. Die Wirkungen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die darüber bestimmen, welche Ergebnisse mit dem jeweiligen Forschungs- und Entwicklungs-input erzielt werden. Zu Frage B 108: Der Bundesregierung ist keine vergleichbare Studie für die Bundesrepublik Deutschland bekannt. Da aus dem Vorliegen positiver Korrelationen zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwand und aggregierten ökonomischen Indikatoren nicht auf Ursache-Wirkungszusammenhänge zurückgeschlossen werden kann, ergeben sich methodische Vorbehalte gegen den in der Studie von Data Ressources Inc. eingeschlagenen Untersuchungsweg. Im Bundesministerium für Forschung und Technologie werden daher Überlegungen angestellt, wie mit Hilfe eines geeigneten Indikatorensystems die Wirkungszusammenhänge zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwand und Ergebnissen des Innovationsprozesses möglichst exakt erfaßt werden können. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 109): Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß — wie in einem „Spiegel"-Bericht vom 27. Februar 1978 geäußert — die Fortbildung von Facharbeitern zu staatlich geprüften Technikern sich als ein kostspieliger Fehlschlag er- i wiesen hat, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, ungeachtet dieser Erfahrungen im zivilen Bereich, an der grundsätzlichen Forderung nach dem zivilberuflich anerkannten Abschluß auf Technikerebene auch für Unteroffiziere festzuhalten? 1. Die von Ihnen aus dem Spiegelbericht gezogene Folgerung, daß sich die Förderung der Fortbildung zum Techniker als ein kostspieliger Fehlschlag erwiesen hätte, ist unzutreffend. Nach der vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit im Jahre 1976 durchgeführten Erfolgskontrolle waren von den geförderten Absolventen von Technikerschulen rund 40 °/o voll und rund 32 % teilweise ausbildungsadäquat beschäftigt; nur rund 4 °/o waren danach arbeitslos. Berücksichtigt man ergänzend hierzu, daß auch die rund 24 %, die kurz nach Abschluß der Maßnahme noch nicht entsprechend eingesetzt waren, eine Steigerung ihrer beruflichen Mobilität erreicht haben, die früher oder später zu einem ausbildungsädaquaten Arbeitsplatz führen dürfte, sind auch die Fortbildungsmaßnahmen als durchaus zweckmäßig anzusehen. In letzter Zeit übersteigt allerdings das Angebot von ausgebildeten Technikern die Nachfrage. Aus diesem Grunde hat die Bundesanstalt für Arbeit bereits im Mai 1975 die Arbeitsämter angewiesen, bei Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit der Fortbildung zum Techniker einen strengen Maßstab anzulegen. Seit dieser Zeit werden nur noch diejenigen Teilnehmer gefördert, die zuvor nach abgeschlossener Berufsausbildung mindestens 3 Jahre lang eine einschlägige Beschäftigung ausgeübt haben. Außerdem wird in diesen Fällen seit Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes am 1. Januar 1976 grundsätzlich nur noch das geringere Unterhaltsgeld von 58 % gewährt. Dies hat bereits dazu geführt, daß die Neueintritte um 75 % gegenüber den Vorjahren zurückgegangen sind, was schon in Kürze ein erheblich vermindertes Angebot an Technikern auf dem Arbeitsmarkt zur Folge haben wird. 2. Die Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker in den Streitkräften ist in der vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommenen „Konzeption zur Neuordnung von Ausbildung und Bildung für die Unteroffiziere und für die Offiziere des militärfachlichen Dienstes" festgelegt. Danach sind nur Schülerplätze für Soldaten an den Fachschulen einzurichten, die als Nachwuchs für eine Spitzenfunktion in der Laufbahn der Unteroffiziere (oder für eine Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes) geeignet erscheinen und deren vorgesehene Verwendung auf den Dienstposten Hauptfeldwebel/ Hauptbootsmann (bzw. Offizier des militärfachlichen Dienstes) eine Ausbildung zum Techniker rechtfertigt. Diese Dienstposten werden in den Organisationsgrundlagen besonders gekennzeichnet. Wegen der engen Bindung dieser Ausbildung an die beabsichtigte Verwendung sehe ich keinen Grund, die Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker in den Streitkräften in Frage zu stellen, 6474* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1978 1 zumal diese hochwertigen Spezialisten zum größten Teil in den Statuts eines Berufssoldaten übernommen werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Statassekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Frage B 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Professor Dr. Hankel über das Institut für ländliche Strukturforschung an der Universität Frankfurt einen Forschungsauftrag erhalten hat, der mit Mitteln aus dem Etat des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit finanziert wird? Professor Dr. Hankel hat keinen Forschungsauftrag vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit erhalten. Auftragnehmer ist allein das Institut für ländliche Strukturforschung. Nach Auskunft des Direktors des Instituts arbeitet Professor Hankel als Mitarbeiter des Instituts an der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit vergebenen Forschungsaufgabe mit.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Franke, ich wollte sowieso meine erste Antwort ergänzen. Ich gehe davon aus — und bisher kenne ich keine Gegenargumente —, daß sich nicht nur die Bundesregierung, nicht nur die sozialliberale Koalition, sondern alle seriösen Institute, von der Bundesversicherungsanstalt bis zu den Rentversicherungsträgern, klar sind, daß diese rund 32 Milliarden eine zu deckende Lücke sind und daß dies auf Grund von drei Tatsachen der Fall ist: einer Lohnsteigerung von 5,5% für 1978 und von 6 % in den Jahren da-



    Schmidt (Kempten)

    nach, einem Zuwachs der Zahl der Beschäftigten von 0,2 bis 0,3 % pro Jahr und einer Arbeitslosenzahl von 1 Million.
    Wir haben diese Zahlen bewußt vorsichtshalber so einkalkuliert, weil wir Erfahrungen darüber haben, wie schnell sich die Dinge, leider Gottes, ändern können.
    Herr Kollege Franke, wenn Sie mit Ihrem Vorschlag eines Krankenversicherungsbeitrages nur die Hälfte dieser Lücke decken können, sagen Sie doch auch nicht, daß Sie die andere Hälfte durch Ihre Wirtschaftspolitik abdecken wollten.

    (Urbaniak [SPD] : Knappschaft und Wohngeld!)

    — Ich nehme da so etwas auf: Kollege Urbaniak hat gerade von der Knappschaft gesprochen. Ich habe in einem Interview von Herrn Strauß gelesen, daß das beim Wohngeld abgezogen werden soll. Das kann man sich also aussuchen.
    Aber Sie wollen natürlich — so habe ich gelesen — eine bessere Wirtschaftspolitik machen. Dann würde das besser werden.

    (Franke [CDU/CSU] : Exakt!)

    Dann empfehle ich Ihnen, da Sie sicher bis 1980 dazu wenig Gelegenheit haben werden und ich außerdem in der letzten oder vorletzten Woche bei der Debatte des Jahreswirtschaftsberichts und auch aus anderen Äußerungen den Eindruck hatte, daß Sie mit der Wirtschaftspolitik des Kollegen Lambsdorff, der die Wirtschaftspolitik dieser Regierung macht, sehr einverstanden waren, sich zu überlegen, welche andere Wirtschaftspolitik Sie denn machen wollen.
    Aber ich empfehle Ihnen eines, Herr Kollege Franke: Schicken Sie doch mal eine Delegation nach Washington, die den Dollar dort schön festhält, eine andere nach Paris, die dafür sorgt, daß der Franc nicht weiter fällt, und eine dritte in den Nahen Osten, damit die Scheichs nicht plötzlich auf Preiserhöhungen kommen. Dann sind wir mit unseren Grundlagen sehr schnell so weit.

    (Hasinger [CDU/CSU] : Immer ist es das Ausland!)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Schmidt, der Herr Abgeordnete Franke bittet darum, eine weitere Frage an Sie stellen zu dürfen.

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    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Gern.