Plenarprotokoll 8/80
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
80. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Inhalt:
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 6303 A Fragestunde
— Drucksachen 8/1612 vom 10. 03. 1978 und 8/1625 vom 14. 03. 1978 —
Diskriminierung von Firmen aus Berlin (West) durch das Verlangen der DDR-Behörden, an den Ausstellungsständen auf der Leipziger Frühjahrsmesse das D-Schild zu entfernen
DringlAnfr Cl 14.03.78 Drs 08/1625 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6304 B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 6304 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 6304 C
Ermöglichung des Besuchs der Leipziger Frühjahrsmesse für die von der DDR zurückgewiesenen Deutschen
DringlAnfr C2 14.03.78 Drs 08/1625 Schmöle CDU/CSU
Antw PStSekr Höhmann BMB 6304 D,
6305 A, B, C
ZusFr Schmöle CDU/CSU 6305 A
ZusFr Dr. Abelein CDU/CSU 6305 A
ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 6305 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 6305 B
Gewinnverteilung bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen im Jahr 1977
MdlAnfr A31 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 6305 D,
6306 A, B
ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . . . 6306 A
Vergabe eines Forschungsauftrags durch die Bundesregierung mit der Auflage der Mitarbeit des Expräsidenten der HeLaBa, Wilhelm Hankel
MdlAnfr A30 10.0338 Drs 08/1612 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr Brück BMZ 6306 C, D
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 6306 C, D
Verbesserung der Datenschutzregelungen im Bereich des Einwohnermeldewesens zum Schutz der Privatsphäre des Bürgers
MdlAnfr A4 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Wernitz SPD
MdlAnfr A5 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Wernitz SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI 6307 A, B, C, D,
6308 A, C, D
ZusFr Dr. Wernitz SPD . . 6307 B, C, 6308 C
ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . . 6307 D
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . 6308 A, D
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Verschleppung der Lösung des Problems der Sicherung von Kernkraftwerken durch den Bundesinnenminister
MdlAnfr A6 10.03.78 Drs 08/1612 Lenzer CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 6309 A, D,
6310 A
ZusFr Lenzer CDU/CSU 6309 C, D
Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens bei Einrichtung von Landesadreßregistern im Rahmen eines Bundesmeldegesetzes sowie Schutz der Belange der Bürger bei der Neuordnung des Meldewesens
MdlAnfr A7 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Laufs CDU/CSU
MdlAnfr A8 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI 6310 A, B, C, D,
6311 A
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . 6310 B, D, 6311 A
Förderung des Spitzensports durch Aufnahme von Skiläuferinnen in den Bundesgrenzschutz
MdlAnfr A9 10.03.78 Drs 08/1612 Gansel SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 6311 B, C, D
ZusFr Gansel SPD 6311 B, C
Nichtrealisierung von Vorschlägen zur besseren Unterbringung der Bundesgrenzschutzbeamten neben dem Ski-Sportzentrum Ströbing wegen fehlender Finanzmittel
MdlAnfr A11 10.03.78 Drs 08/1612 Jungmann SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 6311 D
Radioaktive Strahlung von Fliesen in Wohnräumen
MdlAnfr A13 10.03.78 Drs 08/1612 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI 6312 A, B, C, D ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 6312 B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 6312 C
Sicherung der Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer bei den französischen Streitkräften
MdlAnfr A20 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Dr. Lepsius SPD
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6313 A, B, C
ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 6313 A, B
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 6313 C
Erlaß von Verwaltungsvorschriften für das Umsatzsteuer- und Außensteuergesetz sowie für die Abgabenordnung
MdlAnfr A21 10.03.78 Drs 08/1612
von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU
MdlAnfr A22 10.03.78 Drs 08/1612
von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . . 6313 D,
6314 A, B, C, D
ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen-
bach CDU/CSU . . . . . . . . . 6314 B, C
ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . 6314 D
Nationale Unterschiede in der Bewertung der Wirtschaftsgüter, der Gewinnermittlungsvorschriften und der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen zu Lasten des deutschen Steuerzahlers
MdlAnfr A27 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Will-Feld CDU/CSU
MdlAnfr A28 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Will-Feld CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . 6315 A, B, C, D
ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU 6315 A, B, C, D
Äußerung von Bundesfinanzminister Matthöfer über den Abbau der Zonenrandförderung MdlAnfr A29 10.03.78 Drs 08/1612
Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 6316 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 6316 A
Bezeichnung des Tötens von Katzen durch mehrmaliges Niederschmettern auf Betonböden als den Grundsätzen des ethischen Tierschutzes entsprechend sowie Androhung einer Geldbuße für die Bezeichnung dieses Tötungsverfahrens als Tierquälerei durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe
MdlAnfr A32 10.03.78 Drs 08/1612 Müller (Bayreuth) SPD
MdlAnfr A33 10.03.78 Drs 08/1612 Müller (Bayreuth) SPD
Antw PStSekr Gallus BML 6316 C
Defizit im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979; Erhöhung der Beiträge zur Atbeitslosenversicherung
MdlAnfr A36 10.03.78 Drs 08/1612 Stutzer CDU/CSU
MdlAnfr A37 10.03.78 Drs 08/1612 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 6317 A, B, C, D,
6318 A, B, C
ZusFr Stutzer CDU/CSU . . 6317 C, D, 6318 A Müller (Berlin) CDU/CSU 6318 B
Auswirkungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 III
MdlAnfr A42 10.03.78 Drs 08/1612 Horstmeier CDU/CSU
MdlAnfr A43 10.03.78 Drs 08/1612 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . 6318 D, 6319 C
ZusFr Horstmeier CDU/CSU 6319 B
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit durch Überwachung von Generica
MdlAnfr A72 10.03.78 Drs 08/1612 Fiebig SPD
Antw PStSekr Zander BMJFG 6320 C, 6321 A
ZusFr Fiebig SPD 6320 D, 6321 A
Stellungnahme der Küstenländer zu dem Referentenentwurf eines Seeunfalluntersuchungsgesetzes sowie Verbleiben der Seeämter in der Länderkompetenz
MdlAnfr A79 10.03.78 Drs 08/1612 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 6321 C, D
ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/
CSU 6321 C, D
Auswirkungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h auf Bundesautobahnen zur Nachtzeit auf die Situation der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie
MdlAnfr A84 10.03.78 Drs 08/1612 Glos CDU/CSU
MdlAnfr A85 10.03.78 Drs 08/1612 Glos CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV 6322 A
Zusammenfassung von Busdiensten der Bundesbahn und der Bundespost in private regionale Verkehrsgesellschaften
MdlAnfr A78 10.03.78 Drs 08/1612 Lenzer CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV . . . 6322 A, B, C
ZusFr Lenzer CDU/CSU . . . . . . 6322 B, C
Verbesserung der Aufklärung über Anfallskrankheiten (Epilepsie) zum Abbau der in
der Öffentlichkeit bestehenden Vorurteile
MdlAnfr A73 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Eilers (Bielefeld) SPD
MdlAnfr A74 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Eilers (Bielefeld) SPD
Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . . 6322 D,
6323 A, B, C, D
ZusFr Frau Eilers (Bielefeld) SPD . . . 6323 A, C
Auswirkungen der Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr in Osterreich auf die deutsche Exportwirtschaft
MdlAnfr A83 10.03.78 Drs 08/1612 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV 6324 A, C
ZusFr Niegel CDU/CSU 6324 B, C
Nächste Sitzung 6324 D
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6325* A Anlage 2
Gesamtkosten für das Skisportzentrum Ströbing
MdlAnfr A10 10.03.78 Drs 08/1612 Frau Simonis SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6325* D Anlage 3
Befürchtungen jüdischer Mitbürger wegen des mangelnden Einschreitens gegen zunehmende neonazistische Tendenzen
MdlAnfr A12 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6326* C Anlage 4
Einschleusung kommunistischer Agenten in die Jugendorganisationen demokratischer Parteien
MdlAnfr A14 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Langguth CDU/CSU
MdlAnfr A15 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Langguth CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6327* A Anlage 5
Gewaltsame „Disziplinierung" von nicht linientreuen Teilnehmern an DKP-gesteuerten Demonstrationen sowie Anwendung von Gewalt durch Mitglieder orthodox-kommunistischer Organisationen, insbesondere des MSB-Spartakus im Universitätsbereich
MdlAnfr A16 10.03.78 Drs 08/1612 Spranger CDU/CSU
MdlAnfr A13 10.03.78 Drs 08/1612 Spranger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 6327* C Anlage 6
Steuerfreibetrag nach § 33 a Abs. 3 EStG für die Betreuung der Kinder außerhalb des Hauses, z. B. in Kindertagesstätten, sowie Ausfall an Steuereinnahmen bei einer solchen Regelung
MdlAnfr A18 10.03.78 Drs 08/1612 Kuhlwein SPD
MdlAnfr A19 10.03.78 Drs 08/1612 Kuhlwein SPD
SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6327* D Anlage 7
Aussetzung der Intervention für Magermilchpulver
MdlAnfr A34 10.03.78 Drs 08/1612 Kiechle CDU/CSU
MdlAnfr A35 10.03.78 Drs 08/1612 Kiechle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6328* B
1V Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Anlage 8
Fremdleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 1974 bis 1977; zunehmende Verlagerung wirtschaftspolitischer Risiken auf die Sozialversicherungsträger
MdlAnfr A38 10.03.78 Drs 08/1612 Franke CDU/CSU
MdlAnfr A39 10.03.78 Drs 08/1612 Franke CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6328* C
Anlage 9
Verweigerung der Anerkennung von Zivildienstplätzen
MdlAnfr A40 10.03.78 Drs 08/1612 Heyenn SPD
MdlAnfr A41 10.03.78 Drs 08/1612 Heyenn SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6329* C
Anlage 10
Volkswirtschaftliche Verluste durch den Arbeitskampf im Bereich der Zeitungsdruckereien; geringere Arbeitslosenunterstützung für Spätaussiedler bei Nichtanerkennung ihrer Zeugnisse und Befähigungsnachweise durch Behörden
MdlAnfr A44 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
MdlAnfr A45 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6329* D Anlage 11
Erhöhung des Einkommens der Zahnärzte infolge Nichtbeachtung der bundeseinheitlichen Honorarempfehlungsvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
MdlAnfr A46 10.03.78 Drs 08/1612 Meininghaus SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6330* D
Anlage 12
Benachteiligung von Heimkehrer-Rentnern durch das 21. Rentenanpassungsgesetz; Anrechnung der Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft sowie Zeiten einer anschließenden Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung als Ersatzzeiten
MdlAnfr A47 10.03.78 Drs 08/1612 Wüster SPD
MdlAnfr A48 10.03.78 Drs 08/1612 Wüster SPD
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6330* C
Anlage 13
Straffreiheit für Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen
MdlAnfr A49 10.03.78 Drs 08/1612 Ziegler CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6331* A
Anlage 14
Herausgabe eines Weißbuchs zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr sowie Erstellung neuer Weißbücher zur zivilen Verteidigung und zur Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland
MdlAnfr A69 10.03.78 Drs 08/1612 Möllemann FDP
MdlAnfr A70 10.03.78 Drs 08/1612 Möllemann FDP
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6331* C
Anlage 15
Erhöhung der Kostenpauschale für die Ausstattung von Unteroffiziers- und Offiziersheimen
MdlAnfr A71 10.03.78 Drs 08/1612 Pawelczyk SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 6331* D
Anlage 16
Einführung von Ballasttanks und/oder Doppelwänden in Tankschiffen zur Erhöhung der Sicherheit auf den Meeren und an den Küsten
MdlAnfr A75 10.03.78 Drs 08/1612 Müller (Nordenham) SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6332* A Anlage 17
Zahl der nicht den Vorschriften entsprechenden Seeschiffe im Jahr 1977
MdlAnfr A76 10.03.78 Drs 08/1612 Ewen SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6332* B
Anlage 18
Verbot des Anlaufens europäischer Häfen und Gewässer für Tanker mit minderem Sicherheitsstandard
MdlAnfr A77 10.03.78 Drs 08/1612 Grobecker SPD
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6332* C
Anlage 19
Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens zum Betrieb einer Pkw-Anhängerkupplung
MdlAnfr A80 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Dollinger CDU/CSU
MdlAnfr A81 10.03.78 Drs 08/1612 Dr. Dollinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 6332* C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6303
80. Sitzung
Bonn, den 15. März 1978
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 16. 3.
Dr. van Aerssen* 16. 3.
Dr. Ahrens *** 16.3.
Dr. Aigner * 16.3.
Alber * 16. 3.
Dr. Bangemann * 16.3.
Dr. Bayerl * 16.3.
Biechele 16. 3.
Blank 16.3.
Blumenfeld * 16. 3.
Frau von Bothmer ** 15.3.
Buchstaller 16.3.
Conrad (Riegelsberg) 16. 3.
Daweke 16.3.
Eimer (Fürth) 16.3.
Fellermaier * 16. 3.
Flämig * 16. 3.
Dr. Früh * 16. 3.
Dr. Fuchs * 16. 3.
Dr. Geßner ** 15. 3.
Dr. Hammans 16. 3.
Handlos *** 16. 3.
Hansen 16. 3.
von Hassel 16. 3.
Hoffmann (Saarbrücken) * 16. 3.
Ibrügger * 16. 3.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 3.
Jung * 16. 3.
Dr. h. c. Kiesinger 16. 3.
Dr. Klepsch * 16. 3.
Klinker * 16. 3.
Konrad 16. 3.
Dr. Kraske 16. 3.
Lange * 16. 3.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Leber 16. 3:
Lemmrich *** 16.-3.
Lemp * 16. 3.
Lenders * 16. 3.
Lücker * 16. 3.
Luster * 16.3.
Dr. Mende ** 16.3.
Müller (Mülheim) * 16. 3.
Müller (Wadern) * 16.3.
Dr. Müller-Hermann * 16. 3.
Pawelczyk *** 16. 3.
Dr. Pinger 16. 3.
Rappe (Hildesheim) 15. 3.
Reddemann ** 16. 3.
Schmidt (München) * 16. 3. -
Schmidt (Würgendorf) *** 16. 3.
Schreiber * 16. 3.
Dr. Schwarz-Schilling 16. 3.
Dr. Schwörer * 16. 3.
Seefeld * 16. 3.
Sieglerschmidt * 16. 3.
Dr. Frhr. Spies von Büllesheim 16. 3.
Dr. Starke (Franken) * 16.3.
Frau Steinhauer 16. 3.
Strauß 16. 3.
Sybertz 15. 3.
Frau Dr. Walz * 16. 3.
Wawrzik * 16. 3.
Dr. von Weizsäcker 16. 3.
Würtz* 16.3.
Zeyer * 16. 3.
Zywietz * 16. 3.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 10):
Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Skisportzentrum Ströbing, und von wem kann es unter welchen Bedingungen genutzt werden?
6326* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
In der BGS-Unterkunft Ströbing ist seit längerer Zeit schon eine BGS-Ausbildungshundertschaft untergebracht, in der auch die dienstliche Skiausbildung für den BGS, einschließlich der Förderung von Spitzensportlern, betrieben wird.
Auf Grund des baulichen Zustandes der Unterkunft, die ursprünglich nicht als BGS-Liegenschaft errichtet wurde, muß diese in erheblichem Umfange instand gesetzt werden. Das gilt vor allem für den
Unterkurftswohnbereich und den Wirtschafts-Betreuungsbeieich.
Zugleich sollen im Zuge der Intensivierung der Sport-, insbesondere der Skisportausbildung, die nach den neuesten Erkenntnissen auf diesem Gebiet notwendigen Ausbildungseinrichtungen geschaffen werden (z. B. Einrichtungen zur Konditionsförderung wie Schwimm- und Sporthalle sowie eine sogenannte Rollerbahn, auf der auch im Sommer und schneearmen Zeiten Skilauftraining betrieben werden kann).
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die gesamten Neu-, Erweiterungs- und Umbauten werden nach den Berechnungen der Bauverwaltung in etwa 7 Millionen DM betragen.
Nach den aufgestellten Wirtschaftsplänen sind die Maßnahmen wie folgt in den Haushalt und in die Finanzplanung aufgenommen worden:
1977/78 1,2 Millionen DM
1979 2,6 Millionen DM
1980 3,1 Millionen DM
1981 0,4 Millionen DM.
Der Bundesminister der Finanzen hat der Gesamtausbauplanung grundsätzlich haushaltsmäßig zugestimmt. Die Ansätze für 1977/78 sind als erste Bauphase im Rahmen der Gesamtbaumaßnahmen des BGS (Globalveranschlagung) durch die vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Haushalte gebilligt.
Die allgemeinen laufenden Bewirtschaftungskosten werden denen anderer Unterkünfte gleichen. Die Mehrkosten für die Unterhaltung der Sport- und Schwimmhalle lassen sich noch nicht absehen, da die gesamte Wasseraufbereitung und evtl. die Beheizung durch Solarenergie im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung für Zukunftsinvestitionen erfolgen soll.
Abschließend ist zu bemerken, daß der BGS nach einem im Jahre 1966 gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages gehalten ist, seine Sportanlagen
soweit dienstlich möglich — zivilen Vereinen, Schulen usw. bei Bedarf zur Mitbenutzung zu überlassen.
So wird auch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten in Ströbing verfahren werden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 12) :
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung sich mehrenden Stimmen von jüdischen Mitbürgern bei, die befürchten, daß in unserem Staat gegen zunehmende neonazistische Tendenzen nicht hinreichend eingeschritten werde (so der Vorsitzende des Direktoriums des Zentralrats der Juden in Deutschland, Werner Nachmann, in der „Allgemeinen" Nr. XXXIII/9 vom 24 Februar 1978, und eine Woche später in der gleichen Zeitung, vom 3. März 1978, der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Heinz Galinski), und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solchen Befürchtungen unserer jüdischen Mitbürger zu begegnen?
Die Bundesregierung hat volles Verständnis für die Befürchtung der jüdischen Mitbürger im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von NS-Propaganda. Auch soweit der kommentarlosen Verbreitung von sog. NS-Dokumentationen ausschließlich kommerzielle Motive zugrunde liegen, wird der sprunghafte Anstieg dieses Handels nicht zuletzt deshalb sehr ernst genommen, weil befürchtet werden muß, daß die Jugend hierdurch negativ beeinflußt wird und diesem Einfluß nicht genügend Abwehrkräfte entgegensetzen kann, weil sie die Schrecken der NS-Zeit nicht aus eigenem Erleben kennengelernt hat. Zum vorbeugenden Schutz gegen derartige Einflüsse sind hier alle gesellschaftlich relevanten Kräfte, insbesondere aber die Erzieher aufgerufen, die Jugend gewissenhaft über die Erfahrungen der Vergangenheit aufzuklären und ihre Abwehrkräfte auch gegen rechtsradikale Tendenzen zu wecken.
Wie Sie wahrscheinlich bereits der Presse entnommen haben werden, hat der Bundesminister der Justiz in einem Schreiben an die Justizminister der Länder und den Bundesminister des Innern auf die zunehmende Verbreitung von NS-Propagandamitteln hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, daß er es für erforderlich hält, daß die zuständigen Staatsanwaltschaften dafür Sorge tragen, daß ihnen über derartige Vorgänge lückenlos berichtet wird, damit in solchen Fällen Strafverfahren eingeleitet und durchgeführt werden können.
Die Justizminister der Länder werden ferner gebeten, über ihre Erfahrungen mit den Strafvorschriften der §§ 86, 86 a StGB zu berichten, die das öffentliche Verbreiten und Verwenden von Propagandamitteln und Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen unter Strafe stellen. Von dem_ Ergebnis dieser Berichterstattung wird es abhängen, ob gesetzgeberische Maßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen.
Die Bundesregierung ist mit den jüdischen Mitbürgern der Auffassung, daß alle demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik der Gefahr des durch eine steigende Verbreitung derartiger Propagandamittel
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6327
möglichen Wiederauflebens nationalsozialistischen Gedankenguts mit allen Kräften entgegenwirken müssen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß auf dem Boden des Rechtsstaates und unter strikter Anwendung der Gesetze die Gefahr eines Wiederauflebens nationalsozialistischer Bestrebungen wirksam bekämpft werden kann.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 14 und 15):
Beharrt die Bundesregierung auf der von Staatssekretär Baum in der Fragestunde vom 23. Februar 1978 vorgetragenen Antwort, der der Feststellung widersprach, „daß in der Vergangenheit Agenten aus dem Bereich des Kommunismus planmäßig in die Jugendorganisationen demokratischer Parteien eingeschleust wurden" (Antwort auf meine Zusatzfrage), obwohl unterdessen der ehemalige Mitarbeiter im Zentralrat der DDR-Staatsjugendorganisation „FDJ", Norbert Stein, in einer Sendung von „Report" am 7. März 1978 laut „Kommentarübersicht" Nr. 49 des Bundespresse- und Informationsamtes zum Ausdruck brachte, daß Jugendorganisationen demokratischer Parteien „unterwandert" werden sollen und daß es Ziel dieser Infiltration sei, „die Entwicklung des Jugendverbandes — egal welchen — dahin gehend zu beeinflussen, daß er mehr oder weniger dazu beiträgt, mit seinen Aktivitäten das Fundament der Bundesrepublik zu erschüttern"?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß nach Aussagen des ehemaligen FDJ-Funktionärs Stein in derselben Sendung vor allem die „Jungdemokraten" und die Naturfreundejugend" Ziel der Infiltrationsbemühungen des FDJ-Zentralrates und des Staatssicherheitsdienstes der DDR darstellen?
Die Ausführungen des früheren Mitglieds des Zentralrats der FDJ, Norbert Stein, in der ARD-Sendung „Report" am 7. März 1978 stehen nicht im Widerspruch zum Inhalt der Antwort des Kollegen Baum auf Ihre Zusatzfrage in der Fragestunde vom 23. Februar, auf die Sie sich beziehen.
Gegenstand der Ausführungen von Herrn Stein waren die Bestrebungen der DDR-Staatsjugendorganisation FDJ, auf demokratische Jugendorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer offen und offiziell betriebenen sogenannten Westarbeit Einfluß zu nehmen. Ihre Zusatzfrage hingegen zielte — ebenso wie die Ausgangsfrage des Kollegen Becher — auf die planmäßige Einschleusung von Agenten zum Zwecke der Unterwanderung demokratischer Organisationen ab, worunter nach dem von Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, gewählten Sprachgebrauch ein verdecktes Vorgehen zu verstehen ist. Die Antwort auf Ihre damalige Zusatzfrage bedarf deshalb keiner Korrektur.
Was die sogenannte Westarbeit der SED wie sonstiger Staatsorganisationen der DDR, einschließlich der FDJ anbelangt, hat das „Report"-Interview mit Norbert Stein keine neuen Erkenntnisse vermittelt. Die Bundesregierung hat sich in den jährlichen Verfassungsschutzberichten stets auch ausführlich zur Westarbeit geäußert und insbesondere dargelegt, daß es Ziel dieser Aktivitäten ist, direkt oder indirekt die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland .im kommunistischen Sinne zu beeinflussen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 16 und 17):
Welche Fälle gewaltamer „Disziplinierung" von nicht völlig linientreuen Teilnehmern an DKP-gesteuerten Demonstrationen gegen die sogenannten „Berufsverbote" oder für „Abrüstung" über die bei der „Abrüstungsdemonstration" in München am 21. Mai 1977 und bei der „Berufsverbote"-Demonstration in Stuttgart am 4. Februar 1978 vorgekommenen hinaus sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Erkenntnisse über die Androhung oder Anwendung von Gewalt durch Mitglieder orthodox-kommunistischer Organisationen, insbesondere auch des MSB-Spartakus im Universitätsbereich, hat die Bundesregierung?
Zu Frage A 16:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß es am Rande von Demonstrationen DKP-beeinflußter Gruppen zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern des orthodoxen Kommunismus und Andersdenkenden, besonders Anhängern der „Neuen Linken", über Parolen auf von Demonstranten mitgeführten Transparenten gekommen ist.
Eine vollständige Auflistung von Einzelfällen wäre wegen der lediglich lokalen Bedeutung dieser Ereignisse nur durch sachlich und zeitlich aufwendige Erhebungen der zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder möglich.
Zu Frage A 13:
Anhänger orthodox-kommunistischer Studentengruppen waren — soweit dies der Bundesregierung bekannt ist — im Jahre 1977 an 23 Ausschreitungen beteiligt. Die vergleichbaren Zahlen für frühere Jahre hat die Bundesregierung jeweils in den entsprechenden Verfassungsschutzberichten veröffentlicht.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen A 18 und 19) :
6328* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, einen steuer-
lichen Freibetrag nach § 33 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes nicht nur für die Beschäftigung einer Hausgehilfin, sondern auch für die Betreuung der Kinder außerhalb des Hauses, z. B. in Kindertagesstätten, zu gewähren?
Wie hoch wäre der Ausfall an Steuereinnahmen bei einer solchen Regelung?
In der Fragestunde der vorigen Woche habe ich bereits auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Thüsing Antwort erteilt.
1. Nach bisheriger Auffassung werden Aufwendungen für die auswärtige Betreuung von Kindern, z. B. in Kindertagesstätten, als übliche Unterhaltsaufwendungen durch das Kindergeld abgegolten. Sie können deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (§ 33 a Abs. 1, 5 EStG).
Ich darf jedoch auf den zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt vorgesehenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 zur Gewährung eines einkommensteuerrechtlichen Freibetrages für die berufsbedingte Beschäftigung einer Hausgehilfin bei beiderseits erwerbstätigen Eltern hinweisen. Diese Entscheidung gibt Veranlassung, auch die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Kosten für die aus beruflichen Gründen erforderliche (auswärtige) Betreuung von Kindern zu prüfen. Dies wird geschehen.
2. Der Ausfall an Steuereinnahmen läßt sich zur Zeit nicht schätzen, da noch nicht abzusehen ist, zu welchen Ergebnissen die Prüfung führen wird.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 34 und 35):
Welche finanzielle Auswirkung hätte die von der Kornmission geplante Aussetzung der Intervention für Magermilchpulver auf den Milchpreis der deutschen Bauern, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Teilt die Bundesregierung die in dieser Frage von der Kornmission dargelegte Begründung, und falls nein, wird die Bundesregierung ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme verweigern?
Die EG-Kommission hat vorgeschlagen, die Intervention für Magermilchpulver vom 1. Oktober bis zum Ende des Milchwirtschaftsjahres auszusetzen. Dieser vor kurzem unterbreitete Vorschlag ist Teil des Gesamtvorschlags für die Festsetzung der Marktordnungspreise des Wirtschaftsjahres 1978/79 einschließlich flankierender Maßnahmen. Er kann daher nicht losgelöst von den übrigen Elementen gesehen werden. Auf Grund dieser Sachlage und im
Interesse der Wahrung der deutschen Verhandlungsposition hält die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine öffentliche Bewertung dieses Vorschlags — wie auch aller anderen Elemente des Kommissionsvorschlages - für nicht dienlich.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Franke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 38 und 39):
Wie hoch sind die Fremdleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 1974, 1975, 1976 und 1977 anzusetzen, wenn man Ersatz-, Ausfall- und Zurechnungszeiten, Kinderzuschüsse, Renten an DDR-Flüchtlinge, Renten an Zuwendungen von alten Menschen aus der DDR und aus anderen Ostgebieten sowie Polenrenten als Fremdleistungen definiert, und in welchem Verhältnis stehen Fremdleistungen und Bundeszuschüsse?
Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verwischung von Arbeitsmarktrisiko und Alterssicherungsrisiko durch frühzeitige Verrentung mit Hilfe von Sozialplänen der Unternehmen und auf Grund höchstrichterlicher Entscheidungen (BU- und EU-Renten bei verschlossenem Arbeitsmarkt), und was gedenkt die Bundesregierung gegen die zunehmende Verlagerung wirtschaftspolitischer Risiken auf die Sozialversicherungsträger zu unternehmen?
Auf Grund der vorhandenen Statistiken und der Ergebnisse der Abrechnungen der Rentenversicherungsträger ist es nicht möglich, die von Ihnen als „Fremdleistungen" bezeichneten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen zu quantifizieren. Unabhängig davon würde ich es für bedenklich halten, diese pauschal als „Fremdleistungen" zu bezeichnen, deren Finanzierung nicht der gesetzlichen Rehtenversicherungs obliegt. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung geboten. Z. B. kann meines Erachtens kein Zweifel daran bestehen, daß die Anrechnung von Zurechnungszeiten zu den versicherungsmäßigen Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung gehört. Was die Leistungen auf Grund des Fremdrentengesetzes betrifft, so ist hierbei zu berücksichtigen, daß diese Leistungen im wesentlichen durch Beiträge der aktiven Vertriebenen und Flüchtlinge sowie ihrer Nachkommen mitfinanziert werden. Diese Erwägung war seinerzeit ausschlaggebend dafür, daß Ihre Fraktion bei der Neuregelung des Fremdrentenrechts (FANG) sich gegen eine Erhöhung des Bundeszuschusses ausgesprochen hat.
Wie Sie wissen, ist die Bundesregierung bestrebt, die gesetzliche Rentenversicherung von Risiken zu befreien, die von der Sache her anderen Stellen, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern obliegen. So wurde z. B. im 20. Rentenanpassungsgesetz die Beitragspflicht für Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit eingeführt und die gesetzliche Rentenversicherung insoweit von der Anrechnung beitragsloser Ausfallzeiten entlastet. Außerdem
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6329*
wurde die berufliche Rehabilitation zu einem Teil von der Rentenversicherung auf die Bundesanstalt für Arbeit übertragen.
Darüber hinaus erstattet künftig der Bund der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufwendungen für Kinderzuschüsse in Höhe des Kindergeldes.
Dem Ziele der funktionsgerechten Risikoabgrenzung dient auch die im Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes für die Zeit ab 1982 vorgesehene Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Die Bundesregierung tritt für eine klare Abgrenzung der von den einzelnen Sozialleistungsbereichen zu tragenden Risiken ein. Besonders sichtbaren Ausdruck hat dieses Bestreben durch Regelungen im 20. Rentenanpassungsgesetz gefunden. Für den von Ihnen angesprochenen Problemkreis sind vor allem die im Zusammenhang mit Ihrer 1. Frage bereits angesprochenen Regelungen von Bedeutung, wonach künftig die Bundesanstalt für Arbeit für ihre Leistungsempfänger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen hat. Durch diese Regelung wird die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung von der Arbeitsmarktlage unabhängiger.
Die Auswirkungen der, Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bei Personen, die infolge einer Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit nicht mehr vollschichtig tätig sein können, werden von der Bundesregierung sorgfältig beobachtet. Über das Ergebnis dieser Beobachtungen hat sie im Rentenanpassungsbericht 1978 (vgl. BT-Drucksache 8/1615 S. 47/48) berichtet. Im Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes wird hierzu eine Regelung vorgeschlagen, die nach Auffassung der Bundesregierung geeignet ist, die besondere Verantwortung der Bundesanstalt für Arbeit für den hier in Rede stehenden Personenkreis zu betonen und einer Verwischung der Risikobereiche von Rentenversicherung und Bundesanstalt für Arbeit entgegenzuwirken. Nach dieser Regelung soll künftig unter bestimmtenVoraussetzungen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, die mit einem Arbeitslosengeld zusammentrifft, bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes ruhen. Insoweit entfällt künftig die bisherige Regelung über das Ruhen des Arbeitslosengeldes.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann im übrigen von einer „zunehmenden Verlagerung wirtschaftspolitischer Risiken auf die- Sozialleistungsträger", wie Sie sich ausdrücken, nicht gesprochen werden. Auswirkungen einer veränderten gesamtwirtschaftlichen Lage auf die Sozialleistungsträger werden sich aus der Natur der Sache niemals
ganz vermeiden lassen. Das gilt in besonderem Maße für die Bundesanstalt für Arbeit, aber auch für die gesetzliche Rentenversicherung, hier zum Beispiel auch deshalb, weil die Anzahl der Renten wegen vorzeitiger Invalidität und der Altersruhegelder in Zeiten eines verlangsamten Wirtschaftswachstums aus Gründen, die im einzelnen darzulegen sich hier erübrigt, erfahrungsgemäß zunimmt.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen A 40 und 41) :
Für wieviel angebotene bzw. beantragte neue Zivildienstplätze ist seit dem 15. Dezember 1977 die Anerkennung verweigert worden, und wieviel davon sind mit der Begründung abgelehnt worden, eine geschlossene Unterbringungsmöglichkeit sei nicht vorhanden?
Hält die Bundesregierung Ablehnungen nur auf Grund einer fehlenden Unterbringungsmöglichkeit angesichts des bestehenden Defizits an Zivildienstplätzen für eine der Gesamtsituation und dem Problem der Wehrgerechtigkeit gerecht werdende Lösung?
Vom 15. Dezember 1977 an sind 290 Anträge auf Anerkennung von Zivildienststellen mit 1 070 Zivildienstplätzen gestellt worden. Von den beantragten Plätze sind lediglich 128 wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten abgelehnt worden.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Die Bundesregierung ist bemüht, jedem verfügbaren Zivildienstpflichtigen einen geeigneten Zivildienstplatz zur Verfügung zu stellen. Sie verfolgt dabei auch das Ziel, Wehrdienst und Zivildienst zu möglichst gleichwertigen und gleich belastenden Diensten auszugestalten. In diesem Zusammenhang sind die Bemühungen der Bundesregierung zu sehen, auch die Zahl der Zivildienstplätze mit Unterbringungsmöglichkeiten zu erhöhen. Dabei ist zu beachten, daß sich die Notwendigkeit der auswärtigen Unterbringung in bestimmten Regionen dort vielfach aus dem mangelnden Angebot von Zivildienstleistenden in diesen Gebieten ergibt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 44 und 45) :
6330* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Ist der Bundesregierung bekannt, welche volkswirtschaftlichen Verluste durch den Arbeitskampf im Bereich der Zeitungsdruckereien bis jetzt entstanden sind?
Aus welchen Gründen werden Spätaussiedlern geringere Arbeitslosenunterstützungen dann gewährt, wenn Zeugnisse und Befähigungsnachweise von den zuständigen Behörden zunächst nicht anerkannt werden?
Zu Frage A 44:
Der Bundesregierung liegen keine Erhebungen oder sonstwie auf Fakten gestützte Erkenntnisse darüber vor, welche wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeitige Arbeitskampf im Bereich des Druckgewerbes bisher verursacht hat. Es wird auch kaum möglich sein, die von Ihnen erfragten Folgen auch nur halbwegs sicher zu schätzen. Ich muß Ihre Frage daher mit „Nein" beantworten.
Zu Frage A 45:
Die Arbeitslosenversicherung ersetzt teilweise den Lohn, den der Arbeitslose bei Aufnahme einer Beschäftigung verdienen könnte. Darf ein Aussiedler die von ihm angestrebte berufliche Tätigkeit nicht aufnehmen, weil seine Zeugnisse und Befähigungsnachweise noch nicht anerkannt sind, so kann diese Tätigkeit bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt werden. Nach der Anerkennung der Zeugnisse und Befähigungsnachweise wird jedoch dem Arbeitslosen das höhere Arbeitslosengeld bewilligt.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 46) :
Sind die in einem Artikel in der Wochenzeitung des Deutschen Gewerkschaftsbunds „Welt der Arbeit" vom 23. Februar 1978 mit der Überschrift „Ein Sieg der Falken — bei den Zahnärzten geben die Scharfmacher jetzt den Ton an" aufgeworfenen Fragen, wonach sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein nicht der bundeseinheitlichen Honorarempfehlungsvereinbarung angeschlossen hat, wodurch jeder Zahnarzt zu seinem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 220 000 DM ein weiteres Plus von 30 000 DM beschert wird, der Bundesregierung bekannt, und erhebt sich damit nicht der Verdacht, daß am 17. März 1978 die Freiwilligkeit der Vereinbarungen in der „Konzertierten Aktion für das Gesundheitswesen" unterlaufen werden soll, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser Entscheidung?
Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hat bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Empfehlung auch über die angemessene Veränderung der Gesamtvergütungen abzugeben. Gemeint sind damit die für die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Leistungen auf Landesebene von den Krankenkassen zu entrichtenden Vergütungen. Eine derartige Empfehlung ist, wenn ihr die Vertreter der
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der Kassenärzte bzw. der Kassenzahnärzte in der Konzertierten Aktion zugestimmt haben, bei den Vereinbarungen auf Landesebene angemessen zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Empfehlungen der Spitzenorganisationen der Krankenkassen und der Kassenärzte bzw. Kassenzahnärzte auf Bundesebene. Diese müssen abgegeben werden, wenn keine oder keine von den erwähnten Beteiligten getragene entsprechende Empfehlung der Konzertierten Aktion zustande kommt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Beteiligten in der Konzertierten Aktion sowie auf Bundes- und Landesebene ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Sie hat keine Veranlassung, aus dem von Ihnen durch Bezugnahme auf einen Artikel in der „Welt der Arbeit" angesprochenen Vorgang bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie aus der Neubesetzung des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung einen anderen Schluß zu ziehen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1612 Fragen A 47 und 48) :
Trifft die Behauptung des Verbands der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen Deutschlands e. V. zu, das 21. Rentenanpassungsgesetz würde Zehntausende von Heimkehrer-Rentner doppelt benachteiligen, denen bereits durch lange wehrdienst-, kriegs- und gefangenschaftsbedingte Ersatzzeiten in der Rentenversicherung Nachteile in Höhe der Rentenbemessung entstanden sind oder noch entstehen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Zeiten des militärischen oder militärähnlichen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft sowie Zeiten einer anschließenden Krankheit oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit bei der Rentenberechnung unter den im Gesetz bestimmten Voraussetzungen als Ersatzzeiten angerechnet werden, infolgedessen die Anrechnung der Ersatzzeiten grundsätzlich sich wie Beitragszeiten auswirken und Ersatzzeiten auch zur Erfüllung der Wartezeiten angerechnet werden und ihre Anrechnung ebenso zu einer Rentensteigerung führt, da Ersatzzeiten auch grundsätzlich mit dem Durchschnitt aus allen Beitragszeiten vor 1965 bewertet werden?
Zu Frage A 47:
Die von Ihnen wiedergegebene Behauptung des Verbandes der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen Deutschlands e. V. ist nicht zutreffend. Der Entwurf des 21. Rentenanpassungsgesetzes sieht vor, daß die Renten zum 1. Januar 1979 um 4,5 v. H. und zum 1. Januar 1980 und zum 1. Januar 1981 jeweils um 4 v. H. erhöht werden. Diese Rentenerhöhungen kommen auch den ehemaligen Kriegsteilnehmern und Kriegsgefangenen zugute. Von einer Benachteiligung dieser Personen durch das 21. Rentenanpassungsgesetz kann keine Rede sein.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6331*
Zu Frage A 48:
Die Bundesregierung kann den Inhalt Ihrer Frage nur bestätigen. Es ist in der Tat so, daß Personen, die Kriegsdienst geleistet und sich in Kriegsgefangenschaft befunden haben, in ihrer Alterssicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht benachteiligt sind.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/1612 Frage A 49) :
Wie nimmt die Bundesregierung zur Straflosigkeit von Wahlfälschungen bei Wahlen nach dein Betriebsverfassungsgesetz Stellung, teilt sie insbesondere die Auffassung, daß das Strafrecht insofern eine Lücke aufweist, und wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften einen Entwurf für die Schließung dieser Lücke zuleiten?
Anlaß Ihrer Frage sind offenbar Zeitungsberichte über den Freispruch von Arbeitnehmern, die angeklagt waren, bei Betriebsratswahlen Wahlzettel ungültig gemacht zu haben.
Die Bundesregierung teilt nicht die Ansicht, Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen seien infolge einer Gesetzeslücke nicht strafbar. Es ist zwar richtig, daß die Wahlschutzvorschriften des Strafgesetzbuches auf Wahlfälschungen bei Betriebsratswahlen keine Anwendung finden; sie gelten insbesondere für Wahlen zu den Volksvertretungen.
Die einschlägige Strafvorschrift enthält jedoch das Betriebsverfassungsgesetz, nämlich in § 119. Hiernach ist es jedermann untersagt, die Wahl des Betriebsrats in irgendeiner Form zu behindern oder in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Als Hauptfall einer Wahlbehinderung nennt das Betriebsverfassungsgesetz u. a. die Beschränkung eines Arbeitnehmers in der Ausübung seines aktiven und passiven Wahlrechts. Es ist bisher in der Rechtswissenschaft unwidersprochen geblieben, daß derjenige, der durch Manipulation den Wahlzettel von Arbeitnehmern verfälscht oder ungültig macht, diese Arbeitnehmer an einer gültigen Stimmabgabe hindert und in strafbarer Weise in den Wahlvorgang eingreift. Diese Tat kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Eine Gesetzeslücke besteht also insoweit nicht. Dem steht auch nicht der erwähnte Freispruch entgegen. Die Angeklagten sind nämlich freigesprochen worden, weil ihnen die zur Last gelegte Tat nach Auskunft des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte.
Anlage 14
Antwort
.des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1612 Fragen A 69 und 70) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin im Zweijahresabstand ein Weißbuch zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr und ebenfalls ein neues Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland herauszugeben?
Ist daran gedacht, wegen des engen 'Zusammenhangs von Fragen der Innen-, Außen- und Sicherheitspolitik, ein gemeinsames Weißbuch zur Gesamtverteidigung durch die betroffenen Ressorts oder durch eine interministerielle Arbeitsgruppe erstellen zu lassen und dadurch die Voraussetzung zur umfassenden Information einer breiten Öffentlichkeit über sicherheitspolitische Fragen zu schaffen?
Die Bundesregierung wird das Parlament und die Bürger auch zukünftig durch die Herausgabe von Weißbüchern über ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik einschließlich der zivilen Verteidigung informieren. Die Bundesregierung macht den Erscheinungstermin eines Weißbuches jedoch von politischen Überlegungen abhängig, nicht aber von einem bloß formalen zeitlichen Kriterium.
Im Weißbuch zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Bundesregierung 1975/76 sind die vielfältigen Abhängigkeiten erfolgreicher Sicherheitspolitik von Fragen der Außen-, Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik ausführlich dargelegt worden. Das ist bei den Beratungen des Weißbuches von allen Parteien dieses Hohen Hauses besonders hervorgehoben und gewürdigt worden. Über den amtlichen Charakter eines Weißbuches wird jeweils zum geeigneten Zeitpunkt zu entscheiden sein. In diesem Zusammenhang ist dann auch über die Darstellung der Gesichtspunkte der Gesamtverteidigung zu befinden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow • auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 71):
Trifft es zù, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Kostenpauschalen für die Ausstattung von Unteroffizier- und Öffizierheimen zu erhöhen?
Die Notwendigkeit einer Anpassung der Kostenpauschalen an die Preisentwicklung, die für den Abnehmer Bundeswehr über längere Zeit relativ stabil war, wird laufend geprüft.
Für die Öffizierheime wurde die letzte Anpassung 1967, für die Unteroffizierheime 1970 vorgenommen.
6332* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Eine Erhöhung wird voraussichtlich in diesem Jahr erforderlich werden.
Das Ausmaß wird auch von dem Ergebnis der vorgesehenen Harmonisierung der Kostenpauschalen für beide Heimarten abhängen.
Bisher richteten sich die Pauschalen bei Offizierheimen im wesentlichen nach der Zahl der Heimberechtigten, bei Unteroffizierheimen nach der zur Verfügung stehenden Fläche. Dies konnte zu nicht gerechtfertigten ,Unterschieden führen. Die Untersuchungen über Art und Umfang der Harmonisierung sind vor einigen Monaten angelaufen.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 75) :
Sieht die Bundesregierung in der Einführung von Ballasttanks und/oder Doppelwänden in Tankschiffen eine Möglichkeit, die Sicherheit auf den Meeren und an den Küsten zu erhöhen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Auf Beschluß der IMCO (Inter-Governmental Maritem Consultative Organisation)-Konferenz über Tankersicherheit und maritimen Umweltschutz sollen auf Tankern separate Ballasttanks in schutzbietender Anordnung (Doppelwände) vorgesehen werden.
Dadurch werden das Risiko von Ölverschmutzungen nach Tankerunfällen sowie das Ablassen ölhaltigen Ballastwassers vermieden.
Die Sicherheit auf den Meeren und der Schutz der Küsten wird über die schon bestehenden internationalen Vorschriften hinaus durch die jüngst beschlossenen Maßnahmen erhöht.
Zum Inkrafttreten dieser Vorschriften ist jedoch die Ratifizierung des Abkommens durch mindestens 15 Staaten mit mehr als 50 v. H. der Tonnage notwendig.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 76):
Wieviel Aufgriffe von Seeschiffen, deren Sicherheitsstandard den gegenwärtigen Vorschriften nicht entsprechen, hat es im Jahre 1977 nach dem Wissensstand der Bundesregierung gegeben?
Insgesamt wurde 14 Schiffen wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages von 1960 Auslaufverbot erteilt.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/1612 Frage A 77) :
Wird die Bundesregierung notfalls Initiativen auf der Ebene der EG unterstützen, Tankern mit minderem Sicherheitsstandard das Anlaufen europäischer Häfen und Gewässer zu verbieten?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der EG nachdrücklich für die Vorbereitung von Maßnahmen gegen unternormige Handelsschiffe ausgesprochen. Diese Bemühungen umfassen insbesondere auch Tankschiffe.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1612 Fragen A 80 und 81) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Fahrzeughalter, um die Erlaubnis zum Betrieb einer Pkw-Anhängerkupplung zu erhalten, diese zunächst vom TÜV abnehmen und im Kraftfahrzeugbrief eintragen lassen muß für eine Gebühr von 33,92 DM, und daß er anschließend für die Umschreibung der Eintragung vom Kraftfahrzeugbrief in den Kraftfahrzeugschein (ein Buchstabe und vier Ziffern) beim Straßenverkehrsamt nochmals 12 DM zu zahlen hat, womit sich die Kosten, ohne den unzumutbaren Zeitaufwand, auf insgesamt 45,92 DM belaufen, während eine vollständige TUV-Überprüfung, die eine doppelte Prüfzeit in Anspruch nimmt, nur 26,50 DM kostet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Sieht die Bundesregierung hier eine Möglichkeit, öffentlichen Bürokratismus abzubauen und einen öffentlichen Beitrag zur Kostendämpfung zu leisten, und wenn ja, in welcher Weise?
Zu Frage A 80:
Die Gebühren für Prüfungen auf Grund des § 29 StVZO (sog. TÜV-Untersuchung) und für Teilprüfungen bei Ein- und Anbau von Fahrzeugteilen (z. B. Anhängerkupplung) sind in Nr. 414 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Die Gebühr für eine Untersuchung nach § 29 StVZO beträgt DM 22,—, zusätzlich DM 2,50 für Abgasprüfung und DM 0,50 für Zuteilung der Plakette; hinzu kommt die Mehrwertsteuer.
Die Gebühr für Teilprüfung bei Ein- und Anbau von Fahrzeugteilen richtet sich nach dem Umfang
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6333*
dieser Prüfung. Sie beträgt für die Klasse der Pkw: DM 10,— einfache Prüfung, DM 16,— mittlere Prüfung, DM 32,— umfangreiche Prüfung. Um welche Art von Prüfung es sich handelt, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall und ist durch den betreffenden Sachverständigen zu beurteilen. In dem Falle. der Ihnen Anlaß zu Ihrer Frage war, lag eine offensichtlich umfangreiche Prüfung vor.
Die Gebühr, die das Straßenverkehrsamt erhebt, ist nicht etwa nur Entgelt für die Eintragung einiger Buchstaben und Ziffern in die Fahrzeugpapiere; sie wird vielmehr für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis (nach § 1.9 Abs. 2 StVZO) erhoben, bei der alle tatsächlichen und rechtlichen Aspekte vom Straßenverkehrsamt zu prüfen sind.
Zu Frage A 81:
Die Festlegung der Gebühren für die Tätigkeit der TÜV-Sachverständigen und der Straßenverkehrsämter richtet sich nach dem entstehenden Aufwand (Kostendeckungsprinzip) .
Von einem „Bürokratismus" kann insoweit nicht die Rede sein.