Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Amtliche Mitteilungen ohne VerlesungDer Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 13. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Berger , Broll, Franke, Dr. Häfele, Dr. Laufs, Schwarz, Spranger,. Regenspurger, Biehle, Volmer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Dienstbezüge kinderreicher Beamter, Richter und Soldaten — Drucksache 8/1538 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/1624 verteilt.Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 13. März 1978 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Erhard , Schwarz, Dr. Wittmann (München), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerster (Mainz), Glos und der Fraktion der CDU/CSU betr. Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung — Drucksache 8/1548 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/1630 verteilt.Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 28. Februar 1978 gemäß den §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol denGeschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1976/77
übersandt. Der Bericht wird als Drucksache 8/1620 verteilt.Die in Drucksache 8/1608 unter Nr. 3 aufgeführte EG-VorlageMitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betr. das wirtschafts- und währungspolitische Aktionsprogramm 1978wird als Drucksache 8/1619 verteilt.Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 23. Februar 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:Entwurf der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für das vierte Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik
Vorschlag eines Jahresberichtes über die Wirtschaftslage der Gemeinschaft
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über das System zur Stabilisierung der Erlöse aus der Ausfuhr bestimmter Grundstoffe zugunsten der AKP-Staaten und der mit der Gemeinschaft assoziierten überseeischen Länder und Gebiete und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 158/76 (Drucksache 8/1019)Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 24. Februar 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende Vorlage zur Kenntnis genommen hat:Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Durchführung der Beschlüsse Nr. 2/77 und 3/77 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Osterreich zur Anwendung der Bestimmungen über_ das gemeinschaftliche Versandverfahren eingesetzten Gemischten AusschussesVorschlag einer Verordnung des Rates zur Durchführung der Beschlüsse Nr. 2/77 und 3/77 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung der Bestimmungen über das gemeinschaftliche Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschusses (Drucksache 8/1435 Nr. 56)Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 9. März 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß von den nachstehenden Vorlagen Kenntnis genommen hat:Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festsetzung der repräsentativen Umrechnungskurse in der Landwirtschaft (Drucksache 8/1201)Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für ZuckerVorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose (Drucksache 8/1278)Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Probleme der Heringsfischerei in der Nordsee und in der Keltischen SeeVorschlag einer Verordnung des Rates zur -Festlegung besonderer Beihilfemaßnahmen für die Heringsfischerei in der Nordsee und der Keltischen See (Drucksache 8/1279)Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat am 15. Februar 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen hat:Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Führersitz von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8. März 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:Vorschlag einer Verordnung des Rates über die unmittelbare Zusammenarbeit der von den Mitgliedstaaten mitder Überwachung der Einhaltung der gemeinschaftlichen undeinzelstaatlichen Bestimmungen auf dem Weinsektor beauftragten Stellen
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur ersten Änderung der Richtlinie 74/329/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Vorschlag. einer Richtlinie des Rates zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickcungs- und Geliermittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 8. März 1978 mitgeteilt, daß die nachstehenden Vorlagen bereits verkündet und in Kraft getreten sind und der Ausschuß deshalb von einer Beratung abgesehen hat:Richtlinie des Rates zur sechsten Änderung der Richtlinie vom 23. Oktober 1962 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie 70/357/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Stoffe mit antioxydierender Wirkung, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Richtlinie des Rates zur dreizehnten Änderung der Richtlinie 64/54/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Verordnung des Rates zur vierten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1876/74 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors (Drucksache 8/1435 Nr. 47).Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 9. März 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:Richtlinie des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmeregelung in bezug auf Brucellose und Tuberkulose, die Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich gewährt wurde
Verordnung des Rates zur Durchführung einer Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahre 1979
Metadaten/Kopzeile:
6304 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenVerordnung des Rates über die in der Agrarstrukturpolitikanzuwendenden Umrechnungskurse
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für die Zeit vom 16. Dezember 1977 bis 15. Dezember 1978 (Drucksache 8/1280)Verordnung des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitt A und C der Verordnung (EWG) Nr. 100/76 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1978Verordnung des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 100/76 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1978Verordnung des Rates zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1978Verordnung des Rates zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1978 (Drucksache 8/1284)Verordnung des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, welche die Flagge der UdSSR führen (Drudcsache 8/1299)Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde— Drucksachen 8/1612, 8/1625 —Es sind zwei Dringliche Fragen für die heutige Fragestunde zugelassen worden.Ich- rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf.Der Herr Abgeordnete Sauer hat folgende Dringliche Frage eingereicht:Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die DDR-Behörden auf der diesjährigen Leipziger Frühjahrsmesse von Ausstellungsfirmen aus Berlin verlangt haben, die an ihren Ständen angebrachten D-Schilder zu entfernen, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen oder wird sie unternehmen, um dieser Diskriminierung entgegenzutreten und weitere Diskriminierungen während der noch bis 19. März 1978 andauernden Messe zu verhindern?Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Herr Kollege, noch vor der Reise von Herrn Dr. Rohwedder nach Leipzig sind Schritte unternommen worden mit dem Ergebnis, daß die Angelegenheit bereinigt wurde und das Messeklima nicht weiter belastet worden ist.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung nicht noch vor wenigen Wochen — kann man sagen — in der Lagebeurteilung des deutsch-deutschen Verhältnisses doch eine quasi Gesundbeterei praktiziert, als sie nach den Gesprächen des Herrn Bundesministers Wischnewski als dem persönlichen Beauftragten des Bundeskanzlers am 28. Januar in Ost-Berlin mit den Zentralkomiteemitgliedern Herrn Axen, Fischer und Prof. Heber erklärt hat, daß die Gespräche eine bereinigte Atmoshpäre geschaffen hätten, daß die Gespräche gezeigt hätten, daß — —
Herr Kollege, Zusatzfragen müssen knapp sein. Der Herr Staatssekretär .wird ja wohl auch wissen, was die Bundesregierung dazu erklärt hat. Bitte:
Grüner, Parl. Staatssekretär: An der Lagebeurteilung durch die Bundesregierung hat sich nichts geändert. Es kann keine Rede davon sein, daß hier etwa Gesundbeterei betrieben worden ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Schikanen, die in Leipzig oder auch an der Grenze zur Zeit praktiziert werden, Entscheidungen der örtlichen Funktionäre sind? Oder glaubt die Bundesregierung, Anhaltspunkte dafür zu haben, daß die Entscheidungen auch von anderen Stellen aus getroffen worden sein könnten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich möchte dazu keine Meinungsäußerung abgeben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, können Sie dem Haus mitteilen, wie die Bereinigung aussieht, von der Sie in Ihrer Antwort sprachen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das möchte ich nicht tun, vor allem im Interesse der Firmen, die dort ausstellen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf.
Der Herr Abgeordnete Schmöle hat folgende Dringliche Frage eingereicht:
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder welche wird sie unternehmen, um den zurückgewiesenen Deutschen doch noch einen Besuch der Leipziger Frühjahrsmesse zu ermöglichen?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Höhmann zur Verfügung.
Herr Kollege, die Bundesregierung hat grundsätzlich gegenüber der DDR-Regierung dagegen protestiert, daß Deutsche bei einem beabsichtigten Besuch der Leipziger Messe an der Grenze von DDR-Organen zurückgewiesen worden sind.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung in jedem Einzelfall bei der DDR-Regierung intervenieren. Jedoch setzt dies eine Rückfrage bei den Betroffenen voraus. Die DDR-Regierung benötigt zur Überprüfung der Einzelfälle erfahrungsgemäß eine längere Bearbeitungszeit, so daß es kaum möglich sein wird, den Zurückgewiesenen doch noch einen Besuch der Leipziger Frühjahrsmesse. zu ermöglichen.
Eine Zusatzfrage.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6305
Herr Staatssekretär, hat die DDR die Zurückweisung begründet, und, gegebenenfalls, wie?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich hatte gerade erklärt, daß wir in Einzelfällen dann intervenieren, wenn diejenigen, die es betrifft, mit dieser Intervention einverstanden sind.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, was hat gegebenenfalls Staatssekretär Rohwedder, der sich ja in Leipzig aufgehalten hat, unternommen, um hier tätig zu werden?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung interveniert auf den Wegen und über die Institutionen, die dafür eingerichtet sind, nämlich über die Ständigen Vertretungen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein.
Herr Staatssekretär, wie groß ist denn die Zahl der Zurückgewiesenen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Es sind 73 Zurückgewiesene, Herr Abgeordneter.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kunz .
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß es sich bei den Zurückweisungen konzentriert um Personen handelt, die entweder früher in der DDR gewohnt haben oder deren Angehörige dort leben und sich um Familienzusammenführung bemühen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wir bemühen uns im Augenblick, bei den Betroffenen durch Rückfragen festzustellen, welche Gründe es gewesen sein können. Wir sind mit dieser Überprüfung noch nicht fertig. Wenn sie stattgefunden hat, werde ich Sie gern davon unterrichten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger .
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Zurückweisung einer derart großen Zahl von Besuchern der Leipziger Messe durch die DDR-Behörden in eklatantem Widerspruch zu der Erklärung steht, die ja auch von Vertretern der DDR in der vergangenen Woche in Belgrad unterzeichnet worden ist, daß man alle Bestimmungen der KSZE-Schlußakte voll einhalten wolle?
Herr Kollege, ich muß den Herrn Staatssekretär darauf aufmerksam machen, daß der unmittelbare Zusammenhang mit der Frage nicht gegeben ist. Aber ich überlasse es Ihnen, Herr Staatssekretär, ob und inwieweit Sie antworten.
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich will das gern beantworten; denn bei Durchsicht meiner Bücher habe ich festgestellt, daß solche Fragen alle Jahre wieder kommen. Ich habe hier eine Antwort aus der 44. Sitzung des Bundestages vom 29. September 1977, auf die ich verweisen möchte. Damals hat es ähnliche Vorfälle gegeben. Allerdings war die Zahl der Zurückgewiesenen größer. Ich bin, wie gesagt, der Meinung, daß erst nach Untersuchung der jeweiligen Einzelfälle festgestellt werden kann, was der Grund der Zurückweisung gewesen ist und man dann erst wird feststellen können, ob das den unterzeichneten Abkommen von Helsinki oder den Abschlußpapieren von Belgrad widerspricht oder nicht.
Ich danke den beiden Herren Staatssekretären für die Beantwortung.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Sperling zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf. Der Herr Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Dem wird entsprochen. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß gemeinnützige Wohnungsunternehmen nicht in der Lage sind, für 1977 Gewinnverteilungsbeschlüsse zu fassen, weil unklar ist, ob bei steuerpflichtigen Anteilseignern die anrechenbare Körperschaftsteuer ein sonstiger Vermögensvorteil im Sinne von § 9 des Wohnungsgemeinnüfzigkeitsgesetzes ist und diese Unternehmen — bei Ausschüttung von 4 v. H. Bardividende — mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit rechnen müssen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Lösung dieser Frage, und wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Jahn, das Problem ist bekannt. Aber es kann nicht durch eine Entscheidung der Bundesregierung gelöst werden, weil die obersten Landesbehörden für die Aufsicht über die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zuständig sind. Diese müssen sich mit der Frage befassen, ob das Körperschaftsteuer-Anrechnungsguthaben ein „sonstiger Vermögensvorteil" im Sinne des § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist.Wir haben uns jedoch bemüht, eine einheitliche Interpretation der Vorschrift zu erreichen. Der Vertreter des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtetag hat das Problem der Fachkommission der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen
Metadaten/Kopzeile:
6306 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Parl. Staatssekretär Dr. SperlingMinister der Länder vorgetragen. Diese Arbeitsgemeinschaft hat das Problem behandelt. Eine einheitliche Meinung besteht jedoch nicht.Im Hinblick auf die gegebenen Zuständigkeiten und die uneinheitliche Würdigung der Rechtslage können wir nur empfehlen, das Anrechnungsguthaben vorsorglich als einen sonstigen Vermögensvorteil anzusehen. Eine entsprechende Empfehlung hat der Vorstand des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen seinen Mitgliedern gegeben.
Herr
Kollege, bei der Zähigkeit, mit der Sie das Problem in der Fragestunde verfolgen: Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß nach der derzeitigen Rechtslage in den von mir aufgezeigten Fällen mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit gerechnet werden muß?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Dies scheint nach der gegebenen Rechtslage so zu sein.
Herr Staatssekretär, ist — wenn Sie dies so erklären — die Bundesregierung denn bereit, bei den zuständigen Gremien auf eine Änderung hinzuwirken?
Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dies werden wir zu prüfen haben. Aber vielleicht läßt sich das durch eine andere Interpretation der Rechtslage ohnedies bewerkstelligen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft.
Der Herr Abgeordnete Eimer hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 2 und 3 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesminister der Justiz.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Schwencke auf. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Nunmehr kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Brück zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz auf:
Trifft die Information aus „Bonn intern" vorn 6. März 1978, Nr. 5, zu, daß einem Frankfurter Forschungsinstitut von der Bundesregierung eine größere Summe zugewiesen wurde mit der Auflage oder Empfehlung, dem „Expräsidenten der schlagzeilenträchtigen HeLaBa" und jetzt arbeitslosen Dr. Wilhelm Hankel die Durchführung eines Forschungsauftrags zu übertragen?
Herr Kollege Kunz, die Information trifft nicht zu. Das Institut für ländliche Strukturforschung an der Universität Frankfurt hat jedoch auf Grund eines Werkvertrages — mit einem Höchstpreis von 60 000 DM — einen Forschungsauftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit erhalten. Nach Auskunft des beauftragten Instituts wirkte Professor Hankel, der seit vielen Jahren Mitarbeiter dieses Institutes ist, an der Forschungsaufgabe mit.
Zusatzfrage.
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die finanzielle Entschädigung ist, die der Exbankpräsident Hankel für seine Tätigkeit in diesem Institut bezieht?
Brück, Parl. Staatssekretär: Nein, dies ist mir nicht bekannt. Die Verantwortung für diesen Forschungsauftrag trägt der Leiter dieses Instituts, Herr Professor Priebe.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat ein Mitglied dieser Bundesregierung, einer früheren Bundesregierung oder einer Partei derart Einfluß genommen, daß der Exbankpräsident Hankel bei diesem Auftrag, der von der Bundesregierung finanziert wird, mitarbeiten darf?
Brück, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege Kunz.
HerrStaatssekretär, ich danke Ihnen.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Nach den mir vorliegenden Unterlagen hat der Herr Abgeordnete Wohlrabe für die von ihm eingereichte Frage 50 um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der eingereichten Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.Ich rufe Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz auf:Sind die derzeitigen Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch der Meldebehörden mit zahlreichen anderen Stellen hinsichtlich Art und Umfang der Daten ausreichend, oder ist angesichts der teils vorhandenen, teils entstehenden kommunalen und
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6307
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausenstaatlichen Informationssysteme eine Verrechtlichung der Grundlagen des Verwaltungsvollzugs dringend geboten?Herr Staatssekretär, bitte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, das Melderecht in der Bundesrepublik Deutschland ist bisher ausschließlich landesgesetzlich geregelt. Die aus den Jahren 1959/60 stammenden Meldegesetze der Länder enthalten keine Vorschriften über den Datenaustausch der Meldebehörden mit anderen öffentlichen Stellen. Das gleiche gilt im übrigen auch für die Erteilung von Auskünften aus den Melderegistern an Dritte.
Bisher ist es den Verwaltungsbehörden überlassen, den Datenbedarf der Meldebehörden festzulegen. Mit dem Bundesmeldegesetz soll dieser Datenbedarf künftig gesetzlich festgelegt werden. Auch eine Änderung der in den Meldebehörden zu verwaltenden Daten bedürfte dann eines Gesetzes.
Die naturgemäß voneinander abweichenden Bestimmungen der Länder über die Datenübermittlung nehmen zur Zeit in Kauf, daß die empfangenden Stellen auch von Personendaten Kenntnis erhalten, etwa durch Übersendung der kompletten Familienmeldescheine, die sie nicht zur Erfüllung der in ihre Zuständigkeit fallenden öffentlichen Aufgaben benötigen. Auch wenn Landesdatenschutzgesetze das Meldewesen mit umfassen, besteht die Notwendigkeit, bereichsspezifische Datenschutzregelungen für das Meldewesen zu schaffen.
Nicht zuletzt dies hat mein Haus bewogen, den Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen zu erarbeiten, mit dem im Rahmen der dem Bund nach Art. 75 GG zustehenden Regelungsbefugnis der Versuch unternommen wird, die schutzwürdigen Belange des Bürgers im Einwohnermeldewesen wirksamer als bisher zu sichern. Dies entspricht einer seit Jahren zuletzt von der Innenministerkonferenz am 17./18. März 1977 erhobenen Forderung der Länder, die bei einer fehlenden bundeseinheitlichen Regelung ein später nicht mehr abstimmbares Auseinanderlaufen der Entwicklung auf .dem Gebiete des Einwohnerwesens befürchten.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie angesichts der faktisch und praktisch eingetretenen Entwicklung die bestehenden Rechtsgrundlagen für nicht ausreichend halten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die bestehenden Rechtsgrundlagen erscheinen — darauf habe ich in meiner Antwort an Hand von Beispielen hingewiesen — u. a. unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten durchaus verbesserungswürdig.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es Ihnen möglich, für mich einmal eine Übersicht erstellen zu lassen — sicher auch in Abstimmung mit den Ländern, was in dieser Frage auch ohne Zweifel notwendig wäre —, mit welchen Behörden und Stellen Meldebehörden über den Meldebereich hinaus bereits heute im Datenaustausch stehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen diese Frage sogleich beantworten. Es gibt diesbezügliche Verwaltungsvorschriften, in denen unter anderem bestimmt ist, daß eine Vielzahl von Behörden und sonstigen Stellen zur Erledigung ihrer Aufgaben von den Änderungen des Wohnsitzes der Meldepflichtigen durch Überlassen der An- und Abmeldescheine oder der An- und Abmeldebestätigung oder durch besondere Mitteilung zu unterrichten sind. Bei den Stellen, die ich erwähnt habe, handelt es sich u. a. um die Meldebehörden, die Statistikbehörden, die Standesämter, die Kreiswehrersatzämter, die Arbeitsämter, die Ausländerbehörden, die Schulämter, die Polizeibehörden, die Gesundheitsämter, die Paßbehörden sowie Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften.
— Nach den mir im Augenblick vorliegenden Erkenntnissen ist sie komplett. Ich bin aber gerne bereit, dies auf die in Ihrer ursprünglichen Frage genannten Art noch einmal überprüfen zu lassen.
Herr
Kollege, Sie sind auf diese Weise in den Genuß einer dritten Zusatzfrage gekommen. Das soll aber bei Ihrer zweiten Frage, die ich gleich aufrufe, nicht zur Regel werden.
Noch eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist im Zusammenhang mit der Novellierung des Meldegesetzes auch daran gedacht, daß die jetzt gültigen Rechtsverordnungen der Länder, wonach jeder einzelne gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1 DM jegliche Auskunft aus dem Melderegister erhalten kann, diesbezüglich möglicherweise auch eingeschränkt werden?von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zunächst einmal muß ich darauf hinweisen, daß es nicht um eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes geht. Wir haben bisher noch kein Bundesmeldegesetz; insoweit möchte ich Sie korrigieren. Die Frage der Auskunftserteilung ist entweder in einem Rahmengesetz des Bundes oder in den betreffenden Landesgesetzen, die dieses Rahmengesetz ausfüllen müssen, zu regeln. Ich bin im Augenblick nicht in der Lage, Ihnen zu sagen, an welcher Stelle — ob im Rahmengesetz oder in den ausfüllenden Vorschriften der Länder — die Frage der Höhe der Gebühr exakt geregelt ist. Ich nehme an, daß dieses durch entsprechende Vorschriften auf Landesebene geschieht. Ich bin aber gerne bereit, Sie über den Stand der Beratungen zwischen Bund und Ländern in dieser Frage noch zu informieren.
Metadaten/Kopzeile:
6308 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Herr
Abgeordneter, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß sich aus der Schaffung eines bundesweiten automatisierten Datenverbundes, wie er im Referentenentwurf des Bundesmeldegesetzes vorgesehen ist, die allmähliche Entwicklung einer universalen Einwohnerdatenbank ergeben könnte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Herr
Kollege, zunächst haben Sie zwei Zusatzfragen zusammengefaßt. Die Zusatzfrage, die Sie gestellt haben, würde ich bei der nächsten von Herrn Abgeordneten Wernitz gestellten Frage zulassen, in der schutzwürdige Belange des Bürgers angesprochen werden.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz hiermit auf:
Reichen das Bundesdatenschutzgesetz, die vorhandenen Landesdatenschutzgesetze und andere bestehende Reditsvorschriften aus, um schutzwürdige Belange des Bürgers gegen unzulässige Beeinträchtigungen seiner Privatsphäre durch bestehende bzw. entstehende kommunale und staatliche Informationssysteme zu sichern, oder müssen im Bereich des Einwohnermeldewesens unverzüglich bereichseigene Datenschutzregelungen getroffen werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat verschiedentlich, zuletzt in ihrer Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs — Stenographisches Protokoll über die 53. Sitzung am 28. Oktober 1977, Seite 4152 —, auf die Konzeption des Bundesdatenschutzgesetzes als Auffanggesetz hingewiesen. Die Rechtsposition des Bürgers wird demnach dadurch verbessert, daß nunmehr in weiten Bereichen, in denen es fachspezifische Datenschutzregelungen nicht gibt, der Schutz der Persönlichkeitssphäre durch das in seinem Wirkungsbereich umfassende Bundesdatenschutzgesetz gewährleistet wird. Das Bundesdatenschutzgesetz ist aber bewußt so konzipiert worden, daß es hinter bereichs- und fachspezifische Rechtsvorschriften zurücktritt, also von dem Vorhandensein spezieller Rechtsvorschriften über den Datenschutz ausgeht. Schon vor Inkraftreten des Bundesdatenschutzgesetzes verfügten die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz über Landesdatenschutzgesetze Mit bzw. nach Inkraftreten des Bundesdatenschutzgesetzes am 1. Januar 1978 haben bis heute Bremen und Hessen neue Landesdatenschutzgesetze in Kraft gesetzt. In den übrigen Bundesländern werden Landesdatenschutzgesetze in den Parlamenten beraten. Die Landesdatenschutzgesetze sind — wie das Bundesdatenschutzgesetz — als Auffanggesetze konzipiert. Es müssen also möglichst bald fachspezifische Datenschutzregelungen für das Meldewesen getroffen werden, die in diesem begrenzten, überschaubaren Teilbereich den jeweiligen Gegebenheiten konkreter Rechnung tragen und so den Datenschutz im Meldewesen wirksamer gestalten können.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, unter Bezugnahme auch auf die von Ihnen vorhin gemachten Ausführungen möchte ich Sie fragen, ob Sie meine Auffassung teilen, daß ohne eine bessere Qualität der Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet angesichts der praktischen und faktischen Entwicklung, die wir zu verzeichnen haben, gerade dann eine Gefahr für den Bürger eintreten kann, wenn es nicht zu entsprechenden bereichsspezifischen Datenschutzbestimmungen kommt.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich teile diese Auffassung. Das ist ja gerade der Grund, weshalb in den vom Kabinett bisher noch nicht behandelten Entwurf eines Meldegesetzes datenschutzrechtliche Regelungen bereichsspezifischer Art aufgenommen worden sind. Solche Regelungen würden in diesem Bereich damit erstmals in Kraft gesetzt werden.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht die Gefahr, daß dann, wenn der Bund unter Ausschöpfung der Kompetenz nach Art. 75 des Grundgesetzes hier nicht in absehbarer Zeit tätig wird, weil die einzelnen Länder das, worum es hier geht, für ihren Bereich entweder nicht leisten können oder nicht leisten wollen, genau das eintritt, was manche im Zusammenhang mit dem in Frage stehenden Gesetzentwurf befürchten, nämlich ein „Über-Orwell", bei dem der Bürger und sein Datenschutz auf der Strecke bleiben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe bewußt darauf hingewiesen, daß auch die Landesdatenschutzgesetze, die im Augenblick in den Parlamenten der Mehrheit der Bundesländer beraten werden, für diese Materie von ganz entscheidender Bedeutung sind. Von daher muß man ernsthaft überlegen, wie der zeitliche Ablauf, den Sie mit Ihrer Frage ansprechen, zu gestalten ist, damit die Entwicklung im Landesdatenschutzrecht und die Entwicklung im Meldewesen bzw. im Melderecht des Bundes und der Länder miteinander verzahnt bleiben.
Zu einer
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, reicht das geltende Datenschutzrecht aus, um das Entstehen universaler Einwohnerdatenbanken im öffentlichen Bereich zu verhindern, wie sie wahrscheinlich aus den Maßnahmen entstehen werden, die im Referentenentwurf des Bundesinnenministers zu einem Bundesmeldegesetz vorgesehen sind?von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie scheinen sich in einem Irrtum zu befinden. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt nicht für das Meldewesen, weil die Meldebehörden Länderbehörden sind, das Bundesdatenschutzgesetz aber nur für
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6309
Parl. Staatssekretär von SchoelerBundesbehörden gilt. Von daher entfällt schon der Ausgangspunkt der Frage.
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Lenzer auf:
Trifft es zu, daß — wie aus einem Artikel des „Spiegel" vom 27. Februar 1978 hervorgeht, der sich mit der Sicherung von Kernkraftwerken durch Polizei- und Grenzschutz befaßt — der Bundesinnenminister die Lösung des Problems der Sicherung von Kernkraftwerken verschleppt und dies nach Auffassung des Bundesforschungsministers sogar zum Abschalten von Nuklearanlagen führen werde, und wann wird mit einer Lösung des Problems zu rechnen sein?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, daß der Artikel des „Spiegel" vom 27. Februar 1978 die beziehungsreiche Überschrift „Absoluter Schmarren" trägt.
Von einer Verschleppung des Problems der Sicherung von Kernkraftwerken durch den Bundesminister des Innern kann keine Rede sein. Die Sicherung der Kernkraftwerke gegen die Abwehr äußerer Gefahren wird im Rahmen eines sogenannten integrierten Gesamtsystems der Betreiber- und Polizeimaßnahmen durch die hierfür zuständigen Behörden der Länder gewährleistet. Im einzelnen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 72 und 73 des Herrn Abgeordneten Schäfer in der Fragestunde vom 8./9. März 1978.
Grundlage dieses Systems der erforderlichen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen ist ein Beschluß der Innenministerkonferenz vom 17./18. Februar 1977, der auf Betreiben des Bundesministers des Innern zustande gekommen ist und zu einer Intensivierung der Polizeimaßnahmen der Länder zum Schutz der Kernkraftwerke geführt hat. Durch diese Beschlüsse der Innenministerkonferenz wurden eine bis ins einzelne gehende Verzahnung und eine Koordinierung der Betreiber- und Polizeimaßnahmen erreicht, was ein Anliegen der Initiativen des Bundesministers des Innern war.
Neben die betreiberseitigen Vorkehrungen durch administrativ-organisatorische Maßnahmen, baulichtechnische Vorkehrungen und die Unterhaltung eines Objektsicherungsdienstes — die hierfür maßgeblichen atomrechtlichen Bestimmungen haben seit Mitte der 60er Jahre im Grundsatz keine Veränderung erfahren — sind in Umsetzung der Beschlüsse der Innenministerkonferenz auf die Verhältnisse der einzelnen kerntechnischen Anlage vor Ort exakt abgestimmte polizeiliche Schutzmaßnahmen getreten.
In tatsächlicher Hinsicht liegt dem Artikel des „Spiegel", auf den sich Ihre Frage bezieht, ein Einzelfall zugrunde. Im Zusammenhang mit den Sicherungsmaßnahmen am Kernforschungszentrum Karlsruhe hatten die zuständigen Landesbehörden im Sinne der IMK-Beschlüsse Auflagen zur Verstärkung des Objektsicherungsdienstes erteilt. Da das Kernforschungszentrum Karlsruhe eine Bundeseinrichtung ist, hatte über die hierzu erforderlichen Stellenbewilligungen der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zu entscheiden. Mit Beschluß vom 15. Dezember 1977 hat der Haushaltsausschuß die erforderlichen Stellen zwar bewilligt,
jedoch gleichzeitig bis zur Vorlage eines Berichts durch den Bundesminister des Innern diese Stellen qualifiziert gesperrt. Der Haushaltsausschuß wünscht Aufschluß darüber, ob der Objektsicherungsdienst in der vorgesehenen Stärke am KFK erforderlich ist und ob nicht generell eine Entwicklung zu sogenannten „Privatarmeen" gefördert wird.
Der Bundesminister des Innern wird zu diesen Fragen nach der Osterpause des Parlaments sowohl dem Innenausschuß als auch dem Haushaltsausschuß einen Bericht zuleiten. Das wurde dem Vorsitzenden des 'Innenausschusses und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bereits mit Schreiben vom 14. Februar mitgeteilt.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob dann der jüngste Bericht dieses Nachrichtenmagazins, der vom 13. März datiert, ebenfalls mit einer entsprechenden Überschrift versehen werden müßte? Dort wird nämlich behauptet, daß Abgeordnete seit über einem Jahr auf einen Bericht über die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung durch terroristische Angriffe, und seit Mitte Februar auf eine vom Haushaltsausschuß verlangte Expertise über den Objektschutz in kerntechnischen Anlagen, vor allem bezüglich der Bewaffnung privater schwarzer Sheriffs mit Maschinenpistolen, warteten.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß mich zunächst des Versäumnisses schuldig bekennen, den „Spiegel" vom 13. März 1978, auf den sich Ihre Frage bezieht, noch nicht gelesen zu haben.
— Ich nehme die Zwischenrufe der Opposition zur Kenntnis. — Von daher, Herr Kollege, kann ich natürlich auch keine Wertung und Qualifizierung dieses Artikels vornehmen. Ich muß allerdings darauf hinweisen, daß der Beschluß des Haushaltsausschusses, auf den diese verschiedenen öffentlichen Meldungen offensichtlich zurückgehen, vom 15. Dezember 1977, also von einer Zeit vor drei Monaten, datiert.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich unterstelle einmal, daß es der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nicht abträglich war, daß Sie der Lektüre dieses Nachrichtenmagazins bisher entraten mußten, und möchte ich Sie fragen: Können Sie die Zweifel an der Sicherung kerntechnischer Anlagen, die in öffentlichen Meldungen oft gehegt werden, was den Objektschutz betrifft, zweifelsfrei ausräumen?
Metadaten/Kopzeile:
6310 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich nehme Ihre Frage gerne zum Anlaß, um noch einmal darauf hinzuweisen, daß für die Durchführung dieser Maßnahmen ausschließlich die Länder zuständig sind, daß aber die Bundesregierung keinen Anlaß hat, daran zu zweifeln, daß die Sicherungsmaßnahmen entsprechend dem in der Innenministerkonferenz abgestimmten Konzept sorgfältig durchgeführt werden.
Meine Damen und Herren, ich habe der Reaktion des Hauses entnommen, daß offensichtlich eine Reihe von Kollegen der Opposition sicher sind, im Spiegel eine fundierte Informationsquelle für das Haus gefunden zu haben.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Laufs. auf:
Teilt die Bundesregierung die vorn nordrhein-westfälischen Innenminister am 3. März 1978 im Deutschlandfunk vertretene Auffassung,, daß die Einrichtung von automatisierten zentralen Landesadreßregistern im Rahmen eines Bundesmeldegesetzes nur praktikabel sei, wenn ein einheitliches Personenkennzeichen mit eingeführt würde, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in dem von der Bundesregierung noch nicht beschlossenen Entwurf eines Bundesmeldegesetzes ist die Einrichtung von Landesadreßregistern vorgesehen. Auch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat sich am 10. Februar 1978 einstimmig dafür ausgesprochen, in einem solchen Gesetz die Einrichtung von Adreßregistern vorzusehen, wobei es nach diesem Beschluß den Ländern überlassen bleiben soll, wie sie diese Aufgabe organisatorisch lösen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß zentrale, automatisiert geführte Landesadreßregister die Einführung eines bundeseinheitlichen, ressortübergreifenden Personenkennzeichens erfordern.
Bitte!
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß im Rahmen dieses Referentenentwurfs ein Personenkennzeichen technisch mühelos und unbemerkt, z. B. durch die entsprechende Ausgestaltung der Paßnummer, eingeführt werden könnte?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dies entspricht nicht der Absicht der Bundesregierung. Im übrigen bin ich gern bereit, Ihnen den Referentenentwurf dieses Gesetzes zuzusenden.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der automatisierte Datenaustausch auch ohne einheitliche Personenkennzeichen in vollem Umfang, wenngleich technisch etwas umständlicher, möglich sein wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung strebt — wie ich bereits ausgeführt habe — die Einführung eines bundeseinheitlichen, ressortübergreifenden Personenkennzeichens nicht an.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Hat die Bundesregierung die Absicht, bei der bundeseinheitlichen Neuordnung des Meldewesens die schutzwürdigen Belange der Bürger so abzugrenzen, daß auch Daten über Alters-und Ehejubiläen nicht mehr aus den Melderegistern veröffentlicht werden können?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung ist die Problematik der Weitergabe von Jubiläumsdaten aus dem Melderegister, insbesondere an die Presse, seit längerem bekannt. Mit dieser derzeit in ausschließlicher Zuständigkeit der Länder liegenden Frage hat sich erst kürzlich der hierfür zuständige Unterausschuß der Innenministerkonferenz befaßt. Es kam zu dem Ergebnis, daß die Meldebehörden über Jubiläumsdaten — Name, Anschrift, Geburtsdatum — ihrer Einwohner Auskunft an Dritte nur geben dürfen, wenn die betroffenen Einwohner eingewilligt haben.
Nach dem Entwurf eines Gesetzes über das Meldewesen handelt es sich bei der Veröffentlichung von Jubiläumsdaten um eine Gruppenauskunft, die — ohne Einwilligung des Betroffenen — nur dann erteilt werden darf, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt. Die jetzige Fassung der in Betracht kommenden Vorschrift des Entwurfs eines Bundesmeldegesetzes entspricht wörtlich derjenigen, die der Innenausschuß des 7. Deutschen Bundestages bei seinen Beratungen zum seinerzeit schon eingebrachten Entwurf eines Bundesmeldegesetzes einstimmig verabschiedet hat. Sie ist das Ergebnis sorgfältiger Abwägungen zwischen dem Interesse des Betroffenen an dem Schutz seines privaten Lebensbereiches und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegt nach Meinung der Bundesregierung im Regelfall bei den Lokalzeitungen und Gemeindeblättern ein berechtigtes, weil wirtschaftliches Interesse an den vielgelesenen Veröffentlichungen von Jubiläumsdaten vor, auf Grund dessen die Auskunft aus den Melderegistern nach dem Wortlaut auch des Referentenentwurfs zulässig sein könnte?von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe auf den Beschluß des Unterausschusses der Innenministerkonferenz hingewiesen. Danach ist eine Weitergabe solcher Daten wie z. B. Jubiläumsdaten an die Öffentlichkeit, an Dritte — also auch an die Presse —, nur zulässig, wenn der betroffene Bürger eingewilligt hat. Ich habe keinen Zweifel daran, daß diese von der Innenministerkonferenz
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6311
Parl. Staatssekretär von Schoelerschon jetzt für die Praxis gefaßte Richtlinie auch nach einem eventuellen Inkrafttreten eines Bundesmeldegesetzes und entsprechender Landesmeldegesetze nicht geändert würde.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung aus der Sicht des Datenschutzes für unbedenklich, die Zustimmung eines Bürgers zur Veröffentlichung von Jubiläumsdaten aus dem Melderegister ein für allemal einzuholen, vor allem im Hinblick auf die großen Zeiträume, die vielfach vergehen, bis von dieser Zustimmung Gebrauch gemacht wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist eine Frage, die im Augenblick ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Länder liegt, Ich muß Ihnen sagen: ich zweifle daran, ob diese technische Frage der Abwicklung eine Frage ist, die in einem Rahmengesetz des Bundes entschieden werden muß
Ich rufe
die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Sind Berichte zutreffend, daß das Bundesinnenministerium erwägt, zur Förderung des Spitzensports den Polizeivollzugsdienst im Bundesgrenzschutz für Sportlerinnen im Skilaufen zu öffnen, und welche anderen Sonderlaufbahnen sind bei einer Reform des öffentlichen Dienstes durch das Bundesinnenministerium zu erwarten?
Herr Staatssekretär!
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Wie bereits auf die Frage des Kollegen Schirmer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. Februar 1978 ausgeführt, prüft das Bundesministerium des Innern, ob Anregungen des Deutschen Skiverbandes und der Presse gefolgt werden kann, Skisportlerinnen eine ähnliche Förderung im Bundesgrenzschutz zuteil werden zu lassen wie ihren männlichen Kameraden. Diese erhalten im Verlauf ihrer Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz auch besondere Trainingsmöglichkeiten im Skisport.
Eine solche Förderung weiblicher Skisportlerinnen setzt voraus, daß sie als Polizeivollzugsbeamtinnen im Bundesgrenzschutz — gedacht ist vor allem an den Grenzschutzeinzeldienst — verwendet werden können und damit eine normale Beamtenlaufbahn einschlagen. An andere Laufbahnen oder gar an Sonderlaufbahnen ist in diesem Zusammenhang nicht gedacht.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn ich das richtig verstanden habe — ich darf Sie fragen, ob ich das richtig verstanden habe —, wird hier für eine bestimmte Sportart praktisch die Ausübung des Sports auf öffentliche Kosten ermöglicht. Ich muß Sie dann fragen, mit welcher Berechtigung das nicht auch bei anderen Sportarten oder Hobbys erfolgt.
Herr I
Staatssekretär, beziehen Sie bitte in Ihre Antwort mit ein, daß in Schleswig-Holstein andere Sportarten gepflegt werden.
Ich dachte zum Beispiel an Windsurfing oder ähnliches im Bundesgrenzschutz.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zunächst einmal muß ich darauf hinweisen, daß sich Ihre ursprüngliche Frage nur darauf bezieht, ob Sportlerinnen in diese Ausbildung des Bundesgrenzschutzes mit aufgenommen werden sollen. Ihre Frage impliziert von daher schon, daß für männliche Beamte im Bundesgrenschutz diese Ausbildung schon jetzt betrieben wird. Dies ist völlig zutreffend. Das ist nicht etwa neu, sondern schon bisher der Fall.
Herr
Kollege, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Habe ich es bisher falsch verstanden, indem ich meinte, daß der Bundesgrenzschutz eine Einrichtung zur Verbesserung unserer inneren und äußeren Sicherheit sei und nicht zum Betreiben von Sport und Hobbys?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben die Aufgabe des Bundesgrenzschutzes zutreffender umschrieben, als mir das möglich gewesen wäre. Deshalb ist es beispielsweise auch so, daß in Ströbing seit langem im Rahmen der normalen Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter im BGS eine Ausbildung im Skilaufen stattfindet, weil das unter den dortigen Verhältnissen für die Grenzsicherungsbehörden eine notwendige Ausbildung ist.
Sie können sich gern vor Ort in Ströbing davon überzeugen, daß dieses schon seit einiger Zeit dort aus Gründen der Ausbildung des Polizeivollzugsbeamten im BGS für erforderlich gehalten und praktiziert wird.
Abgeordnete Frau Simonis hat um schriftliche Beantwortung ihrer Frage 10 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:Welche Vorschläge zur besseren Unterbringung der Bundesgrenzschutzbeamten konnten neben dem Skisportzentrum Ströbing im Bundesgebiet auf Grund fehlender Finanzmittel nicht durchgeführt werden?Bitte.von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, für Baumaßnahmen im Bereich des Bundesgrenzschutzes standen im Haushaltsjahr 1977 Ausgabemittel in Höhe von 63,7 Millionen DM zur Verfügung. Die Ausgaben für Bauvorhaben im BGS-Standort Ströbing betrugen rund 60 000 DM. Auf Grund der Aufwendungen für den BGS-Standort
Metadaten/Kopzeile:
6312 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Parl. Staatssekretär von SchoelerStröbing mußte keine den Vorschriften für die Unterbringung von BGS-Beamten entsprechende Baumaßnahme zurückgestellt werden.
Ich rufe Frage 13 des Abgeordneten Niegel auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die kürzlich bekanntgewordene radioaktive Strahlung von Fliesen in Wohnräumen, und wie ist künftig zu verhindern, daß die Bevölkerung derartigen radioaktiven Strahlen ausgesetzt ist?
Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in letzter Zeit wurde in Rundfunk und Presse über Untersuchungen der radioaktiven Strahlung aus Kacheln oder Fliesen mit uranhaltigen Farbglasuren bzw. Dekors und über die damit zusammenhängenden Fragen der Strahlenbelastung beim Aufenthalt in gekachelten Räumen berichtet.
Die Diskussion über die Verwendung von uranhaltigen Glasuren keramischer Fliesen ist nicht neu. Bereits in der ersten Strahlenschutzverordnung in der Fassung vom 15. Oktober 1965 wurde die Verwendung von Uran zur Herstellung von Farbglasuren, Unterglasurbemalungen und Aufglasurbemalungen keramischer Gegenstände eingeschränkt, um den Schutz vor Strahlen auch in diesem speziellen Anwendungsgebiet zu gewährleisten. Die seinerzeit für diese Verwendungszwecke von Uran festgelegten Grenzwerte wurden auch in die neue Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976 übernommen.
Die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden aufmerksam überwacht. Hierzu werden umfangreiche Kontrollmessungen, die sich auch auf importierte keramische Fliesen erstrecken, durchgeführt. Es besteht daher kein Anlaß, eine gesundheitsgefährdende Strahlenbelastung durch die Verwendung von Fliesen in Wohnräumen zu befürchten.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es trotz dieser Vorsorgemaßnahmen seit 1965 möglich gewesen, daß Fliesen mit radioaktiver Strahlung, die über dem Belastungswert für die einzelne Person liegt, in der letzten Zeit Verwendung gefunden haben, und wie kann dem vorgebeugt werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe bereits darauf hingewiesen, daß hier in keiner Weise gesundheitsgefährdende Strahlenschäden zu befürchten sind. Ich bin gern bereit, Ihnen die technischen Einzelheiten und die Messungen, die durchgeführt worden sind, bis wir zu dieser Erkenntnis gelangt sind, mitzuteilen. Ich wäre Ihnen aber sehr dankbar, wenn ich Ihnen die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Untersuchungen nun nicht an dieser Stelle im einzelnen mitteilen müßte: die Einzelheiten, die wohl mehr wissenschaftlicher Art sind,
würde ich Ihnen gern auf anderem Wege mitteilen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann man dadurch Vorsorge treffen, daß beim Import von Fliesen ein Strahlenschutzbeauftragter im Rahmen der Zollabfertigung die Fliesen daraufhin untersucht, ob unter ihnen — insbesondere denen aus einem bestimmten Land — solche sind, die eine erhöhte Dosis von Strahlen abgeben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß die Aufsichtsbehörden der Länder, die hier zuständig sind, in dem Sinne Untersuchungen vornehmen — ohne daß ich Ihnen jetzt sagen könnte, auf welche Art und Weise diese Untersuchungen im einzelnen durchgeführt werden —, denn sonst könnten die Erkenntnisse nicht so lauten, wie ich sie Ihnen eben dargestellt habe.
Eine letzte Zusatzfrage zu diesem Komplex, Herr Kollege Dr. Kunz .
Herr Staatssekretär, wie erfolgt die Kontrolle dieser importierten Fliesen, und welcher Anteil wird dabei kontrolliert?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin gern bereit, Ihnen das mitzuteilen. Da müßten wir uns nach den entsprechenden Erkenntnissen der Länder erkundigen und sie Ihnen dann bekanntgeben.
Meine Damen und Herren, die Abgeordneten Dr. Langguth und Spranger haben um schriftliche Beantwortung der von ihnen eingereichten Fragen 14 und 15 bzw. 16 und 17 gebeten. Dem wird entsprochen; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet. Herr Staatssekretär von Schoeler, ich danke Ihnen.Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Böhme steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.Die Fragen 18 und 19 sind von Herrn Abgeordneten Kuhlwein eingereicht. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet, und die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Ich rufe Frage 20 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius auf:Wie hoch ist die Zahl der bei den französischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten deutschen Arbeitnehmer? Hat während der letzten drei Jahre ein Verdrängungsprozeß bei deutschen Arbeitnehmern zugunsten französischer Arbeitnehmer stattgefunden, und was kann die Bundes-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6313
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausenregierung veranlassen, um Arbeitsplätze deutscher Arbeitnehmer bei den französischen Streitkräften zu sichern?Herr Staatssekretär.
Bei den französischen Stationierungsstreitkräften sind zur Zeit 6 606 zivile Arbeitnehmer beschäftigt. Darunter befinden sich auch französische Staatsangehörige. Diese werden in gleicher Weise wie die deutschen Arbeitnehmer nach den deutschen Arbeitsrechtsbestimmungen behandelt. Ihre Arbeitsbedingungen regeln sich nach den für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften geltenden Tarifverträgen. Gemäß Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut bestimmen ausschließlich die Behörden der Streitkräfte Zahl und Art der benötigten Arbeitsplätze und damit auch die an die Bewerber zu stellenden Anforderungen. Ferner haben nach den EWG-Bestimmungen französische Staatsangehörige in der Bundesrepublik den gleichen Zugang zu offenen Stellen wie deutsche Bewerber. Die Bundesregierung hat deshalb zu einer Einflußnahme weder Veranlassung noch eine rechtliche Möglichkeit. Angesichts dieser Rechtslage kann von einer Verdrängung deutscher Arbeitnehmer durch französische Staatsangehörige nicht gesprochen werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir mitteilen, ob sich durch die Reorganisation der französischen Streitkräfte bei den deutschen Arbeitsplätzen in diesem Bereich eine Veränderung innerhalb der letzten drei Jahre ergeben hat, zumal ich auf diesen Zeitraum abgestellt hatte?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Genaue Zahlen kann ich Ihnen nicht nennen. Aber die Behörden der französischen Streitkräfte lassen sich bei der Neueinstellung von zivilen Arbeitnehmern von der fachlichen Qualifikation der Bewerber leiten. Für bestimmte Positionen gehört hierzu auch die Beherrschung der französischen Sprache. Die französischen Streitkräfte wollen den Eindruck gewonnen haben, daß besonders unter den jüngeren Bewerbern die Zahl derer, die über ausreichende französische Sprachkenntnisse verfügen, abnimmt. Das führt bei der Besetzung bestimmter Positionen zu einer verstärkten Berücksichtigung französischer Bewerber.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie sagten ja, daß die deutschen Arbeitsrechtsbestimmungen bei Einstellungen und Entlassungen gelten würden. Ist es Ihnen möglich, die Richtigkeit dieser Aussage noch einmal an Hand der vorliegenden Daten, die Ihnen offenbar nicht bekannt sind, überprüfen zu lassen? Ebenso bitte ich Sie auch, mir die Zahlen zu geben, nach denen ich gefragt habe.
Herr Kollege, ich wollte gerade sagen, daß die Frau Kollegin die Richtlinien für die Fragestunde ganz zweifellos recht umfassend in Anspruch genommen hat. Ich bitte Sie, Herr Staatssekretär, die Antwort so zu begrenzen, daß wir auf den ursprünglichen Kern der Frage zurückkommen.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Was die Zahlen angeht, Frau Kollegin, habe ich bereits eine Aussage gemacht. Wenn Sie mir konkretes Material unterbreiten können, sind wir gerne bereit, das im Rahmen unserer Möglichkeiten zu überprüfen.
Herr Kollege Becker.
Herr Staatssekretär, besteht die Möglichkeit, daß sich die französische Auslegung des Art. IX Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts von der Auffassung der Bundesrepublik insofern unterscheidet, als wir davon ausgehen, daß im Stationierungsgebiet nur deutsche zivile Kräfte angeworben werden sollen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie ich schon ausführte, haben die Behörden der Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut — nach dem genannten Art. 56 — das Recht, über die Zahl und Art der Arbeitskräfte zu bestimmen. Darauf muß ich verweisen.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach auf:Ist die Tatsache, daß es für das Umsatzsteuer- und Außensteuergesetz sowie die Abgabenordnung keine Verwaltungsvorschriften entsprechend den Richtlinien bei der Einkommen-,Lohn-, Körperschaft- und Vermögensteuer, statt dessen aber eine Fülle von Erlassen gibt, damit zu erklären, daß die Bundesregierung es auf dem Gebiet der Besteuerung zu vermeiden trachtet, solche Richtlinien zu erlassen, weil diese dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt werden müssen, oder welche anderen Gründe kann die Bundesregierung hierfür nennen?Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, für die Umsatzsteuer, das Außensteuergesetz und die Abgabenordnung gibt es zur Zeit nur in Teilbereichen Verwaltungsvorschriften in Form von sogenannten Richtlinien. Weitere Richtlinien sind in Vorbereitung.Die bisherige Zurückhaltung beim Erlaß von Richtlinien hat vor allem technische Gründe. Für die Umsatzsteuer stand seit längerem fest, daß sie im Hinblick auf die Harmonisierung in der Europäischen Gemeinschaft weitgehend neugestaltet werden mußte. Die Anpassung ist, wie Sie wissen, gegenwärtig im Gange.Zum Außensteuergesetz, das 1972 in Kraft getreten ist, liegen noch keine höchstrichterlichen Urteile und verhältnismäßig wenig Erfahrungen aus der Praxis vor.Dasselbe gilt für die Abgabenordnung aus dem Jahre 1977, zu der jedoch demnächst mehrere Richtlinien bekanntgegeben werden. Es handelt sich hierbei um die Neufassung der Betriebsprüfung auf dem
Metadaten/Kopzeile:
6314 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Parl. Staatssekretär Dr. BöhmeSektor Steuer und eine Richtlinie für den Vollstrekkungsdienst. Außerdem sind Richtlinien für das Steuerstrafverfahren in Vorbereitung.Soweit zu den drei genannten Bereichen erläuternde BMF-Schreiben herausgegeben worden sind, sind die Länder hierbei ausnahmslos in der üblichen Form beteiligt worden. Der Inhalt wird in der Regel mit den zuständigen Länderreferenten abgestimmt und von den Ländern in Bleichlautenden Erlassen den Finanzbehörden bekanntgegeben. Der Verdacht, die Bundesregierung wolle die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates umgehen, ist somit gegenstandslos. Die Befürchtung wurde bisher auch weder vom Bundesrat noch von einzelnen Ländern geäußert.
Zusatzfrage? — Dann kann ich Ihre Frage 22 aufrufen:
Treffen Informationen des Handelsblatts vom 2./3. März 1978 in dessen Artikel „Verschlußsache der Finanzverwaltung" zu, wonach die Bundesregierung sich bei der Vorbereitung von Richtlinien zum Außensteuergesetz auf eine 500 Seiten umfassende Materialsammlung erfahrener Auslandsbetriebsprüfer stützt, die zwar vor den Steuerzahlern und Steuerberatern geheimgehalten wird, aus der andererseits aber das Hessische Finanzgericht in einem Urteil vom 12. Juli 1977 zitiert, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Sachverhalt insbesondere unter Berücksichtigung des Qrundsatzes der „Waffengleichheit" von Steuergläubigern und Steuerschuldner?
Bitte schön.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Inhalt und Bedeutung der vom „Handelsblatt" am 2. März 1978 angesprochenen Materialsammlung von Auslandsbetriebsprüfern waren bereits Gegenstand der Mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Dr. Evers für die Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. November 1977. Ich darf auf die damalige Antwort der Bundesregierung verweisen.
Es ist richtig, daß das hessische Finanzgericht diese Sammlung inzwischen in einem Urteil zitiert hat. Das ändert jedoch nichts daran, daß die Sammlung keine Anweisung an die Verwaltung darstellt.
Zusatzfrage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich denn, daß das hessische Finanzgericht in den Besitz dieser Materialsammlung gekommen ist, und welchen Verbindlichkeitsgrad hat diese Materialsammlung?
Herr Kollege, wir wollen immer nur eine Zusatzfrage stellen.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie ich Ihnen bereits sagte, stellt die Sammlung keine Anweisung an die Verwaltung dar. Ich bin überfragt, wenn Sie mich hier bitten, eine Auskunft zu geben, in welcher Weise das hessische Finanzgericht in den Besitz dieser Materialsammlung gekommen ist. Dies kann ich hier nicht beantworten.
Weitere Zusatzfrage.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, können Sie uns erklären, warum das Bundesfinanzministerium auf die Geheimhaltung dieser Materialsammlung so großen Wert legt und auch erklärt hat, daß es da Urheberschutzrechte gebe? Warum veröffentlicht das Bundesfinanzministerium diese Materialsammlung nicht einfach?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich darf Ihnen noch einmal die Antwort erteilen, die bereits im Zusammenhang mit der Fragestunde am 23. November 1977 ausgeführt wurde:
Die Bundesregierung ist stets für eine bürgernahe demokratische Verwaltung eingetreten. Sie teilt jedoch die Bedenken der obersten Finanzbehörden der Länder gegen die Bekanntgabe der erwähnten Archivmitteilung. Unterlagen über Erfahrungen, Programme und Erkenntnisse der Betriebsprüfungsstellen im einzelnen müssen verwaltungsintern bleiben, wenn diese Stellen ihren Prüfungsauftrag erfüllen sollen.
Es ist beabsichtigt, auf Grund dieser Materialsammlung zu gegebener Zeit Richtlinien zum Außensteuergesetz auszuarbeiten, die selbstverständlich bekanntgegeben werden.
Eine Zusatzfrage lasse ich noch zu. Bitte, Frau Kollegin!
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Finanzverwaltung und auch der Betriebsprüfungsdienst über weitere Materialsammlungen verfügen, die ebenfalls nicht zur Einsichtnahme für den Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ihre Frage bezog sich nur auf diese Archivmitteilungen einer bestimmten Oberfinanzdirektion für Zwecke der Betriebsprüfung.
Frau Kollegin, das ging über die unmittelbar gestellte Frage hinaus.Die Fragen 23 und 24 der Frau Abgeordneten Frau Matthäus-Maier werden ebenso wie die von dem Herrn Abgeordneten Dr. Vohrer eingereichten Fragen 25 und 26 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Ich rufe die Frage 27 der Abgeordneten Frau Will-Feld auf:Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch Unterschiede in der Bewertung der Wirtschaftsgüter steuerliche Unterschiede zu Lasten des deutschen Steuerbürgers entstehen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?Herr Staatssekretär.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6315
Dr. Böhme, Parl.. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung erfolgt in allen westlichen Industriestaaten nach Grundsätzen ähnlich § 6 Einkommensteuergesetz. Es gilt in allen Staaten das sogenannte Nominalwertprinzip und der Grundsatz der Bilanzkontinuität. Im einzelnen bestehen Unterschiede insbesondere bei den steuerlich zulässigen Abschreibungen abnutzbarer Anlagegüter und bei den Bewertungsmethoden für das Vorratsvermögen. Diese Unterschiede fallen jedoch belastungsmäßig für den Steuerzahler wenig ins Gewicht, wie sich auch aus dem 1972 veröffentlichten Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Bemessungsgrundlagen der Steuern auf Unternehmergewinne ergibt. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Auffassung, daß durch Unterschiede in der Bewertung der Wirtschaftsgüter steuerliche Mehrbelastungen des deutschen Staatsbürgers im Vergleich zu Steuerzahlern in anderen Staaten entstehen.
Haben Sie eine Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir bestätigen, daß die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften gleichwohl — gleichwohl; ich betone dies — zu sehr unterschiedlichen Gewinnergebnissen in den einzelnen Staaten führen, und glaube Sie auch, daß die — —
Frau Kollegin, jetzt machen wir ein Fragezeichen! — Bitte.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie ich schon ausgeführt habe, erfolgt in allen westlichen Industriestaaten die Bewertung nach relativ einheitlichen Grundsätzen. Ich kann daher die Ihrer Fragestellung zugrunde liegende Behauptung nicht bestätigen.
Jetzt haben Sie eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir wenigstens einen Zeitraum für die Angleichung im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen in der Europäischen Gemeinschaft angeben?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie Sie, Frau Kollegin, als Mitglied des Finanzausschusses wissen, beschäftigt sich der Finanzausschuß und später auch der deutsche Bundestag mit einem Schwerpunkt der steuerlichen Harmonisierungsbestrebungen, nämlich der Vereinheitlichung der Sätze der Mehrwertsteuer. Prognosen über andere Teile zu stellen, insbesondere im Ertragsteuerrecht, halte ich für gewagt. Hier ist die richtige Politik, Schritt für Schritt vorzugehen, und dies geschieht jetzt auf dem wichtigsten Gebiet, dem der Mehrwertsteuer, mit der Harmonisierung der Besteuerungsgrundlagen.
Dann rufe ich Ihre nächste Frage auf, die Frage 28:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gewinnermittlungsvorschriften, vor allem für kleinere Betriebe, sehr unterschiedlich im Verhältnis zu anderen Staaten gehandhabt werden, und daß von der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage her Unterschiede zu Lasten der deutschen Steuerpflichtigen gegeben sind, und wenn ja, wird sie auf eine Änderung zugunsten der deutschen Steuerpflichtigen hinwirken?
Bitte.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Gewinnermittlungsvorschriften für kleinere Betriebe unterscheiden sich in anderen Staaten nicht von den Grundsätzen im deutschen Einkommensteuerrecht. Es gibt in fast allen westeuropäischen Staaten Sondervorschriften für die Gewinnermittlung durch Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben-Vergleich für Nichtbuchführungspflichtige ähnlich § 4 Abs. 3 des deutschen Einkommensteuergesetzes. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft kennt man nur noch in Frankreich Sondervorschriften für eine Besteuerung gewerblicher Kleinbetriebe nach Durchschnittssätzen. Diese Regelungen gelten im internationalen Vergleich als veraltet. Die Bundesregierung ist deshalb nicht der Auffassung, daß bei der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage Unterschiede zu Lasten der deutschen Steuerpflichtigen gegeben sind.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir zustimmen, daß es noch eine dritte Komponente gibt, nämlich die Intensität der Kontrolle durch die Steuerbehörden?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Dies wird sicher bei der Gewinnermittlung und bei der Betriebsprüfung eine Rolle spielen.
Herr Staatssekretär, verfügt die Bundesregierung über Zahlenmaterial, aus dem hervorgeht, in welchem Verhältnis die Größe der Steuerbehörden — in Klammern: Angestellte und Beamte — zur Gesamtbevölkerung steht?
Frau Kollegin, ich muß offen sagen: Ich kann den unmittelbaren Zusamenhang mit der von Ihnen eingereichten Frage wirklich nicht mehr sehen; ich bitte um Verständnis. Aber ich gebe Ihnen die Möglichkeit, eine weitere Zusatzfrage zu stellen, die vielleicht den Zusammenhang deutlich werden läßt. — Gut.Dann rufe ich die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Kunz auf:Treffen Pressemeldungen vom 27. Februar 1978 zu, denenzufolge Bundesfinanzminister Matthöfer — mit dem Hinweis auf einen verstärkten Abbau von Subventionen — erklärt hat, „unter seiner Ägide soll es der Zonenrandförderung an den Kragen gehen", und wenn ja, wie will der Bundesfinanzminister diese Ankündigung mit dem im Zonenrandförderungsgesetz festgelegten Auftrag einer bevorzugten Zonenrandförderung und der entsprechenden Erklärung der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 1978 in Einklang bringen?Herr Staatssekretär.
Metadaten/Kopzeile:
6316 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die von Ihnen zitierten Pressemeldungen treffen nicht zu. Der Bundesfinanzminister hat in seinen Ausführungen bei der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes im Deutschen Bundestag am 23. Februar 1978 vielmehr auf seine Bereitschaft zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Präferenzgefälles zugunsten des Zonenrandgebietes hingewiesen. Die Bundesregierung wird ihre Vorschläge hierzu in den Ausschußberatungen im einzelnen darlegen. Die gesetzgebenden Körperschaften werden hierüber zu entscheiden haben.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat der Herr Bundesfinanzminister die ihm von der Presse zugeschriebene Äußerung wörtlich oder auch nur sinngemäß so getan?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie ich schon ausführte, sind die von Ihnen zitierten Pressemeldungen nicht richtig.
Ja, Herr Kollege, Sie können natürlich trotzdem weiter fragen. Sie haben nämlich noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zuzusichern, daß sie nicht beabsichtigt, die Zonenrandförderung angesichts der ungünstigen wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Situation materiell einzuschränken?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Wie ich schon sagte, wird die Bundesregierung ihre Vorschläge in den Ausschußberatungen vorlegen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich dieser Bekanntgabe hier nicht vorgreifen kann.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet.
— Meine Damen und Herren, ich lasse keine Zusatzfragen dazu mehr zu.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Die Fragen 32 und 33 sind von dem Herrn Abgeordneten Müller eingebracht. Herr Staatssekretär, wollen Sie die beiden Fragen zusammen beantworten? — Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also auf:
Wenn Pressemeldungen zutreffen, nach denen das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil — selbst bei widersprechenden Gutachten — das Töten von Jungkatzen durch mehrmaliges Niederschmettern auf Betonböden und das Töten älterer Katzen mit der sogenannten Chloroform-Tonne bei fünfminütigem Todeskampf der Tiere als den Grundsätzen des ethischen Tierschutzes entsprechend bezeichnet, ist die Bundesregierung dann mit mir der Auffassung, daß das Tierschutzgesetz einer unverzüglichen Konkretisierung bedarf, um derartige Interpretationen durch deutsche Gerichte auszuschließen?
Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe über die Klage eines Bundesbürgers, mit der diesem Kläger unter Androhung einer Geldbuße bis zu einer halben Million DM verboten worden ist, dieses grausame Tötungsverfahren als Tierquälerei zu bezeichnen, ziehen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Müller, ist die Tötung einer Katze notwendig und erlaubt, so muß sie in Übereinstimmung mit § 4 des Tierschutzgesetzes erfolgen. Die Tötung hat danach unter vorangehender Betäubung oder, wenn eine solche — wie bei ganz jungen Katzen — nicht sicher ist oder nicht vorgenommen werden kann, unter Vermeidung von Schmerzen zu geschehen.Betäubung bedeutet in diesem Zusammenhang eine möglichst schnelle Ausschaltung des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens des Tieres. Weiter schreibt das Gesetz vor, daß nur derjenige ein Wirbeltier töten darf, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.Das Gesetz enthält somit in konkreter Aussage alle notwendigen Vorschriften, die aus der Sicht des Tierschutzes bei der Tötung eines Wirbeltieres zu beachten sind. Darüber hinaus berücksichtigt das Gesetz die biologische Vielfalt der hier in Betracht kommenden Tierarten und ihre physiologischen Besonderheiten. Die im Einzelfall zu treffenden Maßnahmen haben sich nach dem Stand der jeweiligen wissenschaftlichen Erkenntnisse und nach der praktischen Erfahrung auszurichten.Für die Wertung des hier vorliegenden Sachverhaltes muß daher folgendes beachtet werden. Für die Tötung eines Tieres können unter dem Aspekt des Tierschutzes allein die geltenden veterinärmedizinischen Erkenntnisse und Regeln herangezogen werden. In dem Buch „Tierschutzpraxis" von Drawer und Ennulat, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, das unter Mitwirkung namhafter veterinärmedizinischer Sachverständiger aus Wissenschaft und Praxis 1977 erschien, ist bei kleinen Katzen bis zu einigen Tagen nach der Geburt der Kopfschlag, also die Zertrümmerung der Schädeldecke, als Mittel der Wahl angegeben. In den ersten Lebenstagen einer jungen Katze ist danach eine dem Tod vorangehende Betäubung nicht immer mit Sicherheit zu erreichen.Für die Tötung älterer Jungkatzen werden CO2-Inhalation sowie die Injektion bestimmter Barbiturate als tierschutzgerecht empfohlen. Zur Tötung erwachsener Katzen sind als Alternative zu bestimmten Injektionsmitteln auch Inhalationsmittel, darunter Chloroform, tierschutzgerecht. Wie bei der Verwendung aller derartigen Mittel sind Kenntnisse der Dosierung und Anwendung je nach Lage des Einzelfalles zu beachten. Diese Voraussetzungen werden in § 4 des Gesetzes ausdrücklich verlangt.Bei dieser Sachlage vermag die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Konkretisierung dieser Vorschriften nicht zu erkennen. Auf die Interpretation
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6317
Parl. Staatssekretär Gallusdieser Vorschriften im Einzelfall durch die Gerichte hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Auch vermag die Bundesregierung Folgerungen in dem angesprochenen Sinne aus- diesem Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe nicht zu ziehen. Die in Rede stehenden Tötungsarten bei Katzen müssen zwar vom menschlichen Gefühl her als belastend empfunden werden. Sie entsprechen jedoch dem derzeitigen Stand der veterinärmedizinischen Erkenntnisse und Regeln und somit dem Gebot des Tierschutzgesetzes.
Keine Zusatzfragen. — Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet. Denn der Herr Abgeordnete Kiechle hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen — 34 und 35 — gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Frage 36 ist vom Herrn Abgeordneten Stutzer eingereicht.
Herr Kollege, wenn Sie gestatten, würde ich gerne die Fragen 36 und 37 im Zusammenhang beantworten.
Der Kollege ist einverstanden. Ich rufe also beide Fragen auf:
Welches Defizit erwartet die Bundesregierung 1979 unabhängig von der Vorlage des Haushaltsplans der Bundesanstalt für Arbeit im Herbst dieses Jahres im Haushalt dieser Bundesanstalt, und welche finanziellen Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung noch in dieser Wahlperiode zu erhöhen, oder soll der Bundeshaushalt einen Teil der Lasten übernehmen?
Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Stutzer, nach § 216 des Arbeitsförderungsgesetzes wird der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit von deren Vorstand auf- und von dem Verwaltungsrat festgestellt. Vor der Entscheidung der Organe dieser Selbstverwaltungskörperschaft besteht weder die Möglichkeit noch Veranlassung, exakte Aussagen über die Höhe eines möglichen Defizits im Haushalt 1979 zu machen. Insbesondere auch die Entscheidungen über die Ansätze für Kann-Leistungen im Haushaltsplan 1979 werden von großer Bedeutung für die Ausgaben des Jahres 1979 sein.
Die im Haushaltsplan der Bundesanstalt für Arbeit für das Haushaltsjahr 1978 vorgesehenen Ausgaben können durch Einnahmen aus Beiträgen und Umlagen sowie Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden. Hinsichtlich des Haushaltsplanes für das Jahr 1979 sind aus den von mir bereits genannten Gründen heute noch keine Aussagen über die Deckung eines Finanzierungsdefizits möglich. Deshalb bestehen zur Zeit innerhalb der Bundesregierung keine Pläne, eine Erhöhung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit dem Gesetzgeber vorzuschlagen. Entscheidungen über die Deckung von Defiziten bei der Bundesanstalt für Arbeit werden erst mit den grundsätzlichen Entscheidungen über die Haushalte der Bundesanstalt und des Bundes für das Jahr 1979 getroffen werden. Die Bundesregierung wird dann die Maßnahmen ergreifen, die auch auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung notwendig und angemessen sind.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da Sie gesagt haben, es sei Ihnen nicht möglich, vor der Aufstellung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit etwas über die Entwicklung im Jahr 1979 zu sagen, muß ich fragen: Steht diese Feststellung, man könne heute noch nicht wissen, wie 1979 der Arbeitsmarkt aussieht, nicht in Widerspruch zum neuen Rentenanpassungsbeicht der Bundesregierung, der für 1982 noch mit mindestens einer Million Arbeitsloser rechnet?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie wissen, zu welchem Zweck eine Berechnungsgrundlage für den Rentenanpassungsbeicht vorhanden sein muß. Ob die tatsächliche Zahl der Beschäftigten bzw. die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen im nächsten Jahr oder in den nächsten Jahren so sein wird, wie dort angenommen, kann keiner voraussagen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß ich aus dieser Antwort schließen, daß Sie zwar im Rentenbericht vorauszusagen versuchen, wie viele Arbeitslose wir bis 1982 haben werden, aber heute nicht voraussagen können, daß wir 1979 mindestens eine Million Arbeitslose haben werden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, ob wir es gern haben oder nicht: Für die Rentenanpassungsberichte ist eine solche Festlegung vorgeschrieben; für die Bundesanstalt für Arbeit gibt es eine solche Festlegung nicht.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die Bundesanstalt für Arbeit 1979 nur deshalb mit einem so großen Defizit rechnen muß, weil sie für die Arbeitslosen Beiträge zur Rentenversicherung abführen muß? Und ist damit nicht der Beweis erbracht, daß die Bundesregierung das Loch in der Rentenversicherung auf Kosten anderer Sozialversicherungszweige zu stopfen versucht?
Metadaten/Kopzeile:
6318 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, ich kann diese Ihre Auffassung nicht teilen. Der Herr Kollege Franke beschwert sich in seiner Frage, die als nächste ausgedruckt ist, gerade darüber, daß die Rentenversicherung mit bestimmten Fremdaufgaben belastet wird. Er fragt, ob es nicht falsch sei; daß diese Aufgaben von der Rentenversicherung finanziert werden. Sie wissen, daß wir einige sogenannte Fremdausgaben aus der Rentenversicherung herausgenommen und den Sozialleistungsträgern, die eigentlich dafür zuständig sind, zugeordnet haben. Daher verstehe ich diesen Widerspruch innerhalb Ihrer eigenen Fraktion nicht.
Die letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stutzer.
Herr Staatssekretär, ist in dieser Wahlperiode im Rahmen der Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit mit Leistungsminderungen zu rechnen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Leistungsminderungen im Sinne Ihrer Fragestellung können nur dann durchgeführt werden, wenn der Bundestag sie beschließt. Was der Bundestag beschließen wird, kann ich Ihnen allerdings heute noch nicht sagen.
Herr Abgeordneter Müller, Sie haben eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmt es also nicht, daß bei der Planung für 1978 eine Lohnsteigerung von 6,5 % unterstellt wurde, obwohl der Jahreswirtschaftsbericht nur 5,5 % als Orientierungsrahmen vorsah, und unter diesen Voraussetzungen das Defizit der Bundesanstalt im Jahr 1979 auf annähernd 4 Milliarden DM steigt?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, Sie wissen, daß die Bundesanstalt für Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt ihren Haushaltsplan festgesetzt und die Vorschläge unterbreitet hat, als dem, in dem der Jahreswirtschaftsbericht uns im Bundestag beschäftigte. Daher ist diese Abweichung durchaus verständlich. Denn die Bundesanstalt hat — auch auf eigenen Daten aufbauend — ihren Haushaltsplan vorgelegt.
Ich gebe Ihnen eine letzte Zusatzfrage. Dann gehen wir zur nächsten Frage über.
Herr Staatssekretär, gilt die Zusage der Bundesregierung nicht mehr oder nach wie vor — ich weiß es nicht —, wonach die Erhöhung des Beitrags für die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes nur vorübergehend von 2 auf 3 % vorgenommen worden ist? Und bis wann ist damit zu rechnen, daß der Beitrag auf 2 % zurückgeführt wird?
Herr Kollege Müller, diese Zusatzfrage steht nicht in dem erforderlichen unmittelbaren Zusammen mit der ursprünglichen Frage.
— Nein. Sie haben nach der Erhöhung gefragt. Aber ich gehe davon aus, daß der Herr Staatssekretär das im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, die Zusage gilt natürlich nach wie vor. Sobald die finanziellen Möglichkeiten es erlauben — Sie werden verstehen, daß wir eine solche Mitteilung dem Hohen Haus gern machen würden —, kann der Beitrag natürlich auch wieder gesenkt werden.
Ich rufe die Fragen 38 und 39 des Herrn Abgeordneten Franke auf. — Er ist nicht im Saal. Die beiden von ihm eingereichten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 40 und 41 des Herrn Abgeordneten Heyenn auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Nunmehr rufe ich die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der mit Wirkung vom 1. Juli 1976 in das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte eingefügte § 2 Abs. 2 Satz 2 dazu führt, daß die persönlich haftenden Gesellschafter eines als Personenhandelsgesellschaft betriebenen Industrieunternehmens, zu dem auch ein landwirtschaftlicher Betrieb gehört, krankenversicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Landwirte werden, und zwar ohne Befreiungsmöglichkeit, sofern der Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebs 60 000 DM nicht überschreitet, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
.Ich sehe, daß diese Frage mit der ebenfalls vom Herrn Abgeordneten Horstmeier eingebrachten Frage 43 in einem gewissen Zusammenhang steht. Herr Staatssekretär, wollen Sie die gemeinsam beantworten?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Ja, gern.
Der Herr Abgeordnete ist einverstanden. Ihm bleiben vier Zusatzfragen. Dann rufe ich auch die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wird die Bundesregierung Maßnahmen mit dem Ziel einleiten, zu verhindern, daß in die Krankenversicherung der Landwirte Personen einbezogen werden, für die sie nicht geschaffen ist?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, die von Ihnen angesprochenen Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, die ein landwirtschaftliches Unternehmen betreibt, unterliegen nur unter folgenden gesetzlichen Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Krankenkenversicherung der Landwirte: Es ist erforderlich, daß die Gesellschafter entweder persönlich hauptberuflich in dem landwirtschaftlichen Unternehmen tätig sind, ohne dort Arbeitnehmer zu sein, oder
Parl. Staatssekretär Buschfort
daß sie selbst Flächen in das landwirtschaftliche Unternehmen eingebracht haben. Diese Flächen müssen im Zeitpunkt der Einbringung eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende Existenzgrundlage gebildet haben und von dem Gesellschafter selbst bis zur Einbringung mindestens ein Jahr als landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaftet worden sein.
Dieser so abgegrenzte Personenkreis ist derart eng mit der Landwirtschaft verbunden, daß seine Einbeziehung in die Krankenversicherung der Landwirte durchaus gerechtfertigt ist. Er kann daher auch hinsichtlich der Befreiungsmöglichkeit nicht anders behandelt werden als die übrigen landwirtschaftlichen Unternehmer.
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß Ihre zweite Frage nicht den vorgenannten Personenkreis betrifft, sondern die sogenannten Berufsfremden, die in der Krankenversicherung der Landwirte deswegen versichert sind, weil das landwirtschaftliche Unternehmen auf ihre Rechnung geht. Nach dem Recht der Krankenversicherung der Landwirte sind landwirtschaftliche Unternehmer versicherungspflichtig, wenn ihr Unternehmen eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende Existenzgrundlage bildet. Für die Feststellung der Existenzgrundlage ist es nicht entscheidend, ob die Landwirtschaft die einzige oder die Haupteinnahmequelle darstellt. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte folgt mit dieser objektiven Betrachtungsweise dem in der Altershilfe für Landwirte geltenden Recht.
Ich räume ein, daß dies in Einzelfällen dazu führen kann, daß Berufsfremde in die Versichertengemeinschaft der Landwirte einbezogen werden. Zwar könnte man daran denken, die Versicherungspflicht nicht eintreten zu lassen, wenn die sonstigen Einnahmen gegenüber dem Ertrag aus dem landwirtschaftlichen Unternehmen z. B. erheblich überwiegen. Dies wäre aber nicht unproblematisch. Denn es ist außerordentlich schwierig, eine gerechte und praktikable Abgrenzung zwischen den Personen zu finden, die der landwirtschaftlichen Krankenversicherung angehören und damit zum Solidarausgleich beitragen sollten, und denjenigen, die von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sein sollten. Eine Unterscheidung ist bei den Beratungen über den Entwurf des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte und auch später von den Beteiligten nicht vorgeschlagen worden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich bei diesem Personenkreis in erster Linie um Hobby-Landwirte handelt und daß sie auch den niedrigsten Beitrag zahlen, weil sie nur eine kleine Fläche bewirtschaften, dafür aber die vollen Solidarleistungen auf Kosten der anderen entgegennehmen und ist
Darf
ich vorschlagen, daß jetzt erst einmal die eine
Frage beantwortet wird. Sie haben noch drei weitere Zusatzfragen.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das von Ihnen angesprochene Beispiel ist uns geläufig, nur ist es sehr schwierig, eine umfassende Antwort zu geben.
Richtig ist, daß z. B. ein Pferdeliebhaber, der auch Pferdezucht betreibt, möglicherweise unberechtigt Mitglied einer landwirtschaftlichen Krankenkasse sein kann. Darauf kommt es aber nicht an. Es ist nur die Frage zu stellen, ob es möglich wäre, von dem wirtschaftlichen Ergebnis dieser Einnahmequelle zu leben. Von daher ist die Abgrenzung so schwierig. Sie wissen, daß auch bei der Beratung dieses Gesetzes gerade diese Fragen eine besondere Rolle gespielt haben. Wir vermögen eine befriedigendere Abgrenzung in diesen Fragen nicht vorzunehmen.
HerrHorstmeier, Sie wollen keine weiteren Zusatzfragen stellend Meine Damen und Herren, man sieht aus den Fragen und Antworten, wie schwer es ist, Gerechtigkeit herzustellen.Der Abgeordnete Dr. Wittmann hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 44 und 45 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Die Frage 46 des Abgeordneten Meininghaus wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Wüster auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Dann werden diese und die ebenfals vom Abgeordneten Wüster eingebrachte Frage 48 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.Der Herr Abgeordnete Ziegler hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 49 gebeten. Diesem Wunsch wird entsprochen. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet. Herr Staatssekretär Buschfort, ich danke Ihnen.Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 64 der Frau Abgeordneten Hürland auf. — Ich sehe die Frau Kollegin nicht im Saal. Frage 64 wird — ebenso wie Frage 65 derselben
Metadaten/Kopzeile:
6320 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenFragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antworten als Anlagen abgedruckt.
Herr Kollege, das ist, wie Sie wissen, eine Frage der Anwesenheit. Ich würde Ihnen empfehlen, daß Sie mit der bei Ihnen gewohnten Aktivität vielleicht durch Anrufe die Kollegen veranlassen zu kommen; dann wäre heute mittag ein weiter Tätigkeitsbereich gegeben.Die Fragen 66 und 67 sind von dem Herrn Abgeordneten Dr. Spöri eingebracht. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Ich rufe die Frage 68 des Herrn Abgeordneten Kirschner auf. — Der Abgeordnete Kirschner ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Herr Staatssekretär, ich bedaure, daß wir Sie umsonst bemüht haben. Ich habe noch zusätzlich ausrufen lassen, daß in der Fragestunde der Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft aufgerufen wird. Ich sehe aber, daß uns das auch nicht geholfen hat.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Bülow steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.Die Fragen 51 und 52 sind von dem Herrn Abgeordneten Lintner eingebracht. — Der Herr Abgeordnete Lintner ist nicht im Saal.Die Fragen 53 und 54 sind von dem Herrn Abgeordneten Schröder eingebracht. — Der Herr Abgeordnete Schröder ist nicht im Saal.
— Jetzt kommt die Frage des Herrn Kollegen Jäger an die Reihe. Wollen Sie die Fragen zurücknehmen oder zurückstellen?
- Das gilt bis einschließlich Frage 62 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein. Ist das richtig?
Die Fragesteller der Fragen 51 bis 62 ziehen ihre Frage zurück, um sie gegebenenfalls wieder einbringen zu können. Ich stimme dern Verfahren zu.Die Fragen 69 und 70 sind von dem Herrn Abgeordneten Möllemann eingebracht. Der Herr Abgeordnete Möllemann ist nicht im Saal. Die beiden Fragen werden' her schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Das gilt auch für Frage 71 des Herrn Abgeordneten Pawelczyk.Herr Staatssekretär, was so sehr lange zu dauern schien, ist nun sehr kurz erledigt worden. Ich danke Ihnen, daß Sie uns zur Verfügung gestanden haben. Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung beantwortet.Ich wäre dankbar, wenn noch einmal ausgerufen würde, daß nunmehr der Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit aufgerufen wird. Anschließend wird der Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen aufgerufen.Ich rufe die Frage 72 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um im Hinblick auf die Hersteller von Generica, die sich der Überwachung der von ihnen hergestellten und auf dem Markt befindlichen Medikamente entziehen, eine bessere Überwachung von Medikamenten zu erreichen, damit die Arzneimittelsicherheit verbessert und die Wettbewerbsgleichheit mit den forschenden Unternehmen, die bisher allein die Überwachung zu tragen haben, gewährleistet wird?Ich freue mich, daß der Herr Abgeordnete Fiebig im Saal ist. Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Fiebig, Generica waren nach dem Arzneimittelgesetz von 1961 im Unterschied zu den Arzneispezialitäten nicht registrierungspflichtig, so daß das Bundesgesundheitsamt nur lückenhaft über sie unterrichtet war. Allerdings war zu ihrer Herstellung nach dem Arzneimittelgesetz von 1961 eine Herstellungserlaubnis erforderlich: Ihre Herstellung und Abgabe unterlagen der Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden nach § 40 des Arzneimittelgesetzes von 1961.
Generica, die vom 1. Januar 1978 an neu in den Verkehr gebracht werden, unterliegen nunmehr nach dem Arzneimittelgesetz von 1976 der Zulassungs- bzw. Registrierungspflicht. Generica, die sich schon am 1. Januar 1978 im Verkehr befunden haben, müssen nach Art. 3 § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts der zuständigen Bundesoberbehörde bis zum 30. Juni 1978 angezeigt werden.
Ich möchte ferner noch darauf hinweisen, daß Generica mit Wirkung vom 1. September 1976 nach Maßgabe des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts in das Spezialitätenregister eingetragen werden mußten.
Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts stellt sicher, daß Generica intensiv auf ihre Risiken beobachtet werden und daß der Verkehr mit ihnen durch die Länder überwacht wird. Diese Vorschriften umfassen alle Arzneimittel. Insoweit wird kein Unterschied zwischen Generica und anderen Arzneimitteln gemacht.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für erträglich, daß dann, wenn von einem Arzt oder Patienten eine Rückfrage über schädliche Neben-
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6321
FiebigWirkungen eines Genericums kommt, der Hersteller von Generica diese Frage an die ursprüngliche Erfinderfirma weitergibt, also sich — mit anderen Worten — die Hände reinwäscht und sagt: Mit der Überwachung des Medikaments habe ich nichts zu tun; aber du, Hersteller, Patentinhaber, der du ursprünglich das Patent bekommen hast, schlage dich jetzt mit der Anfrage herum?Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, ich finde, dies ist ein höchst ungewöhnliches Verfahren, aber ich sehe keine Handhabe, dagegen einzuschreiten. Es ist dem jeweiligen Patienten belassen, bei wem er sich nach Risiken erkundigt. Ich hoffe sehr, daß die Erfahrungen, die wir ja mit dem neuen Arzneimittelgesetz, das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, machen werden, künftig auch solche Probleme regeln lassen.
Eine
weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie stellt sich dieses Problem denn unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsgleichheit dar, da der Hersteller von Generica ja nicht die Entwicklungskosten eines Medikaments zu tragen hat?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, Gesichtspunkte der Wettbewerbsgleichheit fallen nicht in den Zuständigkeitsbereichs des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Ich kann den Sachverhalt nur unter den Kriterien, die das Arzneimittelrecht dafür vorsieht, beurteilen. Das sind, wie Sie wissen, die Kriterien der Wirksamkeit, der Unbedenklichkeit und der Qualität.
Herr
Staatssekretär, ich höre, daß Frau Abgeordnete Eilers, die die nächsten beiden Fragen eingebracht hat, auf dem Weg hierher ist. Wegen des schnellen Ablaufs der Fragestunde werde ich diese Fragen nachher noch aufrufen. Herr Staatssekretär, ich wäre dankbar, wenn Sie so lange hier blieben. Ebenso werde ich die Frage eines jeden Fragestellers, der jetzt noch kommt, nachträglich aufrufen. Ich bitte dafür angesichts der besonderen Situation um Verständnis.
Wir unterbrechen an dieser Stelle die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Schröder auf:
Welche Stellungnahmen haben die Küstenländer zu dem Referentenentwurf für ein neues Seeunfalluntersuchungsgesetz abgegeben, und ist auf Grund dieser Stellungnahmen überhaupt noch damit zu rechnen, daß die Seeämter der Kompetenz der Länder entzogen werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, die Küstenländer haben zu zahlreichen Sachfragen des Referentenentwurfs eingehend Stellung genommen. Die Stellungnahmen werden berücksichtigt. Dem Übergang der Zuständigkeit für die Seeunfalluntersuchung auf den Bund hat das Land Bremen zugestimmt. Das Land Hamburg hat sich eine Erklärung vorbehalten, aber darauf hingewiesen, daß eine Zustimmung nicht ausgeschlossen sei. Die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die beabsichtigte Regelung bislang abgelehnt, aber Verhandlungsbereitschaft für den Fall angedeutet, daß der Bund in diesen Ländern mindestens ein Seeamt einrichtet. Die Auffassung der Bundesregierung hat sich dadurch nicht geändert.
Eine
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat sich das Land Niedersachsen in diesem Zusammenhang auch für die Erhaltung des Seeamtes Emden eingesetzt, und ist die Bundesregierung eventuell bereit, diese Forderung zu unterstützen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich hatte gerade gesagt: Die Haltung der Bundesregierung hat sich nicht verändert. Es bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten.
Eine
weitere Zusatzfrage.
— Herr Kollege, das ist Ihre Meinung. Der Herr Staatssekretär kann im Rahmen seiner Möglichkeiten so antworten, wie er es für richtig hält. Sie haben aber noch eine zweite Zusatzfrage. Bitte!
Dann möchte ich die erste Frage noch einmal wiederholen, weil sie sich nicht auf die Stellungnahme der Bundesregierung, sondern auf das Verhalten des Landes Niedersachsen im Hinblick auf die Erhaltung des Seeamtes Emden bezieht.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe Sie jetzt nicht verstanden.
Hat das Land Niedersachsen sich für die Erhaltung des Seeamtes Emden eingesetzt?Wrede, Parl. Staatssekretär: Dies kann ich Ihnen im Moment aus meinen Akten, die ich hier zur Verfügung habe, nicht sagen. Diese Frage kann ich Ihnen leider nur schriftlich beantworten.
Metadaten/Kopzeile:
6322 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Ich rufe dann die Fragen 84 und 85 des Herrn Abgeordneten Glos auf:
Treffen Pressemitteilungen zu, denenzufolge die Bundesregierung beabsichtigt, für Bundesautobahnen die Geschwindigkeit nachts auf 110 Stundenkilometer zu begrenzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls die Auswirkungen einer derartigen Maßnahme auf die Situation der deutschen Automobil- und Zuliefererindustrie, nachdem bereits durch Franc- und Dollarschwäche negative Auswirkungen auf diese Branche zu befürchten sind?
Wrede, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, die Pressemeldungen treffen nicht zu. Die Frage nach den Auswirkungen auf die deutsche Automobilindustrie ist damit auch gegenstandslos.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, die Busse der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in 21 private regionale Verkehrsgesellschaften einzubringen, und welche Überlegungen waren gegebenenfalls dafür maßgebend?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, seit 1966 ist die Bundesregierung mit der Frage befaßt, die Omnibusdienste von Bahn und Post in einer verkehrspolitisch und ökonomisch sinnvollen Weise zusammenzuführen. Die Zielsetzung für die Bildung einer Bus- und Unternehmensgruppe von Bahn und Post mit handelsrechtlichen Regionalverkehrsgesellschaften sind erstens die Förderung der notwendigen Regionalisierung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs durch entsprechend organisierte Bundesunternehmen, zweitens Stärkung der Rolle der Deutschen Bundesbahn als Transportunternehmen auch im Straßenpersonenverkehr, drittens Fortführung des gemeinwirtschaftlichen Verkehrsangebots, besonders in ländlichen Räumen, viertens Entlastung des Bundeshaushalts, fünftens Sicherung des sozialen und rechtlichen Status der Beschäftigten.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist angesichts dieser Umstrukturierung, wobei sicherlich zu erwarten ist, daß dann diese Gesellschaften nach sehr strengen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ihr Angebot ausrichten werden, dann noch sichergestellt, daß auch strukturschwache Gebiete voll flächendeckend bedient werden können?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ja, Herr Kollege, das ist sichergestellt; denn es ist nicht die Absicht dieser Umstrukturierungsmaßnahme, gerade im ländlichen Bereich den Verkehr zu verdünnen, sondern die Absicht ist, dort ein ausreichendes Angebot an öffentlichem Nahverkehr sicherzustellen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, daß die Bundesbahn, die ja auch mit 60 % an diesen Gesellschaften beteiligt ist, durch die entsprechenden Verträge Forderungen erheben kann, bestimmte Strecken zu bedienen. Dies kann im übrigen natürlich auch durch
die einschlägigen Paragraphen des Personenbeförderungsgesetzes abgesichert werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in welcher Weise — und ich wäre dankbar, wenn Sie das auch vielleicht einmal quantifizieren könnten — sollen die kommunalen Gebietskörperschaften an diesen Gesellschaften beteiligt werden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Überhaupt nicht, Herr Kollege. Diese Regionalgesellschaften sind eine Zusammenfassung der bisherigen Busdienste bei Bahn und Post. Diese Regionalgesellschaften sollen dann, was die Beteiligung betrifft, zu 60 % in der Hand der Deutschen Bundesbahn und zu 40 % in der Hand der Deutschen Bundespost sein. Das Ziel ist allerdings darüber hinaus, durch diese Regionalisierung diese Gesellschaften kooperationsfähig mit öffentlichen Nahverkehrsunternehmen zu machen, etwa mit VöV-Unternehmen oder auch privaten Omnibusunternehmern.
Meine Damen und Herren, ich kehre jetzt noch einmal zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zurück. Frau Kollegin Eilers ist hier; ihre Fragen 73 und 74 werden einzeln beantwortet. Ich rufe zunächst die Frage 73 auf:In welchem Rahmen und in welchem Ausmaß hat die Bundesregierung bisher öffentliche Aufklärung über die Situation anfallskranker Bürgerinnen und Bürger durchgeführt oder deren Durchführung gefördert?Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Eilers, im Rahmen der seit 1975 im Auftrage der Bundesregierung durchgeführten Aufklärungsaktion „Menschen wie wir" wurde zum Abbau von Vorurteilen gegenüber behinderten und psychisch kranken Menschen die Notwendigkeit des Verständnisses für die Situation der Anfallskranken besonders angesprochen.Die Aktion „Menschen wie wir" wird flankiert durch eine Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte e. V." unter dem Titel „Kommunikation zwischen Partnern ...". Mit der finanziellen Förderung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wurde 1976 hierzu das Heft 4 „Epileptiker leiden an ihrer Erkrankung und an den Vorurteilen ihrer Mitmenschen" herausgegeben und im Verlauf der letzten Jahre erneut aufgelegt. In der Broschüre „Menschen wie wir" sind in einem Abschnitt speziell Behinderungen, die infolge von Hirnschädigungen entstehen, und die entsprechenden Rehabilitationsmöglichkeiten beschrieben. Hierunter fällt auch die Erkrankung an Epilepsie.In der Schrift „Wir sind Menschen wie ihr auch" wird die Bevölkerung neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für den Umgang mit Behinderten speziell auf die Lebenssituation eines Epileptikers hingewiesen.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978 6323
Parl. Staatssekretär ZanderIn diesen Bereich gehört auch die Förderung der. „Deutschen Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie". Sie erhielt 1977 einen Zuschuß aus Bundesmitteln für den Druck und den Versand der Broschüre „Die epileptischen Anfalllskrankheiten" in Höhe von 30 000 DM. Es handelt sich hier um einen Leitfaden für Erzieher, Fürsorger, Arbeits- und Berufsberater. Auch für 1978 ist dazu eine Förderung in Höhe von 10 000 DM vorgesehen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie es als eine Möglichkeit ansehen, den Einrichtungen, in denen besonders Epilektiker zur Behandlung eingewiesen sind, eine erhöhte Quote von solchen Broschüren zur Verfügung zu stellen, damit auch der selbst betroffene Mensch sieht, was für ihn getan wird?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich werde das gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten tun; denn es geht ja speziell um die Zielgruppe und die Information darüber, und es ist ja auch durchaus wünschenswert, daß ein Kranker dann an seine Umgebung eine derartige Broschüre weiterreicht, damit die Menschen, mit denen er zu tun hat, darüber informiert werden. Ich werde das gern anregen. Allerdings wäre ich dankbar, wenn dann entsprechende Anforderungen etwa an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gerichtet würden.
Zusatzfrage? Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe dann die Frage 74 der Abgeordneten Frau Eilers auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nur durch eine konsequente Verbesserung der Aufklärung der Bürger über Anfallskrankheiten in der Öffentlichkeit bestehende Vorurteile abgebaut werden können, und welche Möglichkeiten sieht sie, im Rahmen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung in Köln solche verstärkte Aufklärungsarbeit durchzuführen oder deren Durchführung zu fördern?
Bitte!
Zander, Parl. 'Staatssekretär: Die auf der Basis einer speziellen Konzeption und systematischen Strategie durchgeführte Aufklärungsaktion „Menschen wie wir" zeigt, daß die Bundesregierung ebenfalls dieser Auffassung ist. Diese Aktion wird auch in den kommenden Jahren weitergeführt. Außerdem läuft seit Jahren eine generelle Aktion bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit dem Ziel, die angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen mehr in Anspruch zu nehmen, um Fehlentwicklungen zu verhindern oder rechtzeitig zu erkennen, und in diesem Zusammenhang eine präventive Vorsorge, Behandlung und Nachsorge auch der Anfallskranken zu erreichen, wie sie im Schlußbericht der Sachverständigenkommission zur Erarbeitung einer Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland u. a. empfohlen wurde. Die Sachverständigenkommission stützt sich dabei auf die 1973 von der Deutschen
Forschungsgemeinschaft herausgegebene Denkschrift über Epilepsie.
Zusatz-
frage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß nach der Herausgabe der Enquete zur Situation der Epilepsie in Deutschland die Motivation, sich um diese Frage zu kümmern, in der Bevölkerung zugenommen hat, oder haben Sie kein entsprechendes Echo in Ihrem Haus bekommen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Doch, ich glaube schon, daß diese Enquete die Bevölkerung über diese Problematik stärker informiert hat. Allerdings beschränkt sich die verstärkte Information nach meinem Eindruck auf fachlich besonders interessierte Bevölkerungsschichten. Von einer sehr in die breite gehenden Information über die Problematik kann man bedauerlicherweise noch nicht sprechen.
Sähen Sie die Möglichkeit, diese Information auch über die Zentrale für gesundheitliche Aufklärung noch intensiver an die Bevölkerung heranzutragen? Denn ich glaube, daß gerade bei den Menschen, die — wie ich — aus einem Gebiet kommen, in dem der Heilung von Epilepsiekranken bzw. deren Behandlung ein großer Raum eingeräumt wird, das Mitgehen noch intensiver gepflegt werden müßte.
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung nutzt gern jede geeignete Möglichkeit, die Information der Bevölkerung über diese spezielle Problematik zu vertiefen.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.Meine Damen und Herren, wir kehren nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zurück.Die Fragen 75 des Abgeordneten Müller , 76 des Abgeordneten Ewen und 77 des Abgeordneten Grobecker werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Die Fragen 80 und 81 des Abgeordneten Dr. Dollinger und die Frage 82 der Abgeordneten Frau Simonis werden, da die Fragesteller nicht im Saale sind, ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Ich rufe nunmehr die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:Wie wirkt sich der von Osterreich geplante Straßenverkehrsbeitrag nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung auf die deutsche Exportwirtschaft aus, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine derartige Maßnahme durch die östereichische Regierung zu verhindern?
Metadaten/Kopzeile:
6324 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 80. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 15. März 1978
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Niegel, die österreichische Regierung hat den im Januar dieses Jahres vorgelegten Gesetzentwurf über die Einführung eines Straßenverkehrsbeitrages grundsätzlich überarbeitet und dabei vor allem eine erhebliche Absenkung der ursprünglichen Beitragssätze vorgesehen. Die endgültige Entscheidung der österreichischen Regierung bleibt abzuwarten, ehe genauere Angaben über die Auswirkungen möglich sind. Der Export wird — je nach Transportkostenempfindlichkeit der Güter — unterschiedlich berührt. Andere Faktoren, etwa die unterschiedliche Nachfrageelastizität der Güter, werden sich ebenfalls auswirken. Die Bundesregierung wird den weiteren Entscheidungsprozeß aufmerksam beobachten.Der Bundesminister für Verkehr hat dem Präsidenten des Rates für Verkehr bei der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar nach Bekanntwerden des österreichischen Gesetzentwurfs vorgeschlagen, die Kommission durch den Ministerrat zu beauftragen, für die Gemeinschaft unverzüglich Verhandlungen mit der österreichischen Regierung aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die österreichische Seite zu überzeugen, daß ein isoliertes, einzelstaatliches Vorgehen nicht zu einer befriedigenden Lösung dès Problems in Europa beiträgt.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bei der österreichischen Regierung bilateral dahin gehend vorstellig geworden, daß sie darauf hingewiesen hat, daß der geplante Straßenverkehrsbeitrag eine Diskriminierung insbesondere für die deutsche Verkehrswirtschaft beinhalten würde, und hat sie angedeutet, daß auch Osterreicher, insbesondere das österreichische Transportgewerbe, die deutschen Straßen benutzen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, selbstverständlich auch die der bilateralen Gespräche mit der österreichischen Seite, um auf die besondere Bedeutung dieser Maßnahme für den gesamten europäischen Verkehr hinzuweisen. Wir hoffen sehr, daß es den gemeinsamen Bemühungen gelingt, eine für die Verkehrssituation in Europa vernünftige Regelung herbeizuführen.
Eine
letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sollte man die österreichische Regierung bei den entsprechenden Verhandlungen nicht wissen lassen, daß Deutschland ein großer Abnehmer österreichischer Exporte ist, insbesondere der Agrarexporte?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich denke, daß dies nicht notwendig ist. Ich gehe davon aus, daß dies der österreichischen Seite selbstverständlich bekannt ist.
Meine
Damen und Herren, wir stehen damit am Ende der heutigen Fragestunde. Die nächsten Fragen, die morgen aufgerufen werden, sind die beiden Fragen des Abgeordneten Hartmann. Nach den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes werden die restlichen Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen beantwortet.
Ich schließe die heutige Fragestunde und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 16. März, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.