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    Plenarprotokoll 8/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5997 A Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1500, 8/1501 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1977 der Bundesregierung — Drucksachen 8/189, 8/1434 — Dr. Ritz CDU/CSU 5997 B Müller (Schweinfurt) SPD 6001 B Paintner FDP 6006 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 6010 B Kiechle CDU/CSU 6012 B Oostergetelo SPD 6015 D Susset CDU/CSU 6018 B Bayha CDU/CSU 6019 D Peters (Poppenbüll) FDP 6021 C Rainer CDU/CSU 6022 D Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 6024 C Dr. von Geldern CDU/CSU 6026 A Eickmeyer SPD 6027 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 6029 B Ertl, Bundesminister BML . . . . . . 6031 C Nächste Sitzung 6036 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6037* A Anlage 2 Verlegung des Bundesnachrichtendienstes in den Raum Köln-Bonn-Euskirchen MdlAnfr A95 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU MdlAnfr A96 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK 6037* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 3 Meinungsumfragen über den demokratischen Sozialismus SchrAnfr B1 17.02.78 Drs 08/1526 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B2 17.02.78 Drs 08/1526 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 6037* C Anlage 4 Einhaltung der Vorschriften des NATO-Truppenstatuts durch die US-Streitkräfte SchrAnfr B3 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B4 17.0238 Drs 08/1-526 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* A Anlage 5 Deutschland- und berlinpolitische Auswirkungen einer Änderung von Bistumsgrenzen durch den Hl. Stuhl SchrAnfr B5 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* B Anlage 6 Verletzung von Menschenrechten in Äthiopien SchrAnfr B6 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* B Anlage 7 Nachteile für deutsche Staatsbürger, die die DDR vor Jahresfrist illegal verlassen haben, bei Reisen in Ostblockstaaten, insbesondere in die Tschechoslowakei und Ungarn SchrAnfr B7 17.02.78 Drs 08/1526 Koblitz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* C Anlage 8 Erstellung einer Liste der Länder, in die nach entsprechenden Bestimmungen und nach der politischen Bewertung der Bundesregierung deutsche Firmen Waffen exportieren dürfen SchrAnfr B8 17.02.78 Drs 08/1526 Möllemann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038' D Anlage 9 Einbeziehung der deutschen Sprache in den Minderheitenschutz bei der Sprachausbildung in den USA SchrAnfr B9 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Holtz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6039* A Anlage 10 Aussage des Bundeskanzlers über die Formulierung bestimmter Sätze des Generalsekretärs der polnischen kommunistischen Partei SchrAnfr B10 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6039* B Anlage 11 Beurteilung des von der Sowjetunion und der DDR gemeinsam herausgegebenen amtlichen Sammelbands über angebliche Verletzungen des Viermächteabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B11 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6039* C Anlage 12 Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Beamte, die Mitglied der DKP sind SchrAnfr B12 17.02.78 Drs 08/1526 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B13 17.02.78 Drs 08/1526 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6039* D Anlage 13 Rechtliche Bewertung einer gleichgültigen Einstellung von Beamtenbewerbern gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B14 17.02.78 Drs 08/1526 Batz SPD SchrAnfr B15 17.02.78 Drs 08/1526 Batz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6040* B Anlage 14 Rechtliche Bewertung einer gleichgültigen Einstellung von Beamtenbewerbern gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B16 17.02.78 Drs 08/1526 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6040* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 III Anlage 15 Rechtliche Bewertung einer gleichgültigen Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst gegenüber der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B17 17.02.78 Drs 08/1526 Lutz SPD SchrAnfr B18 17.02.78 Drs 08/1526 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6041 * B Anlage 16 Rückgang der Rheinverschmutzung im Jahr 1977 auf Grund des Abwasserabgabengesetzes SchrAnfr B19 17.02.78 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6041 * D Anlage 17 Anzahl der mit erlaubnisfreien Schußwaffen begangenen Straftaten SchrAnfr B20 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Baum. BMI . . . . . . 6042* B Anlage 18 Soziale Absicherung der hauptamtlichen Bundes- und Landestrainer sowie der in der Sportentwicklungshilfe tätigen Trainer und Sportpädagogen SchrAnfr B21 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6042* D Anlage 19 Abkürzung der Asylverfahren durch Kapazitätsausweitung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie der Eröffnung der Eingangszuständigkeit von weiteren Verwaltungsgerichten SchrAnfr B22 17.02.78 Drs 08/1526 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 6043* D Anlage 20 Gewährung von Bundesmitteln für das Katastrophenschutzzentrum Lauenburg SchrAnfr B23 17.02.78 Drs 08/1526 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B24 17.02.78 Drs 08/1526 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6044* A Anlage 21 Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen im Bereich des NATO-Flugplatzes Gütersloh SchrAnfr B25 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B26 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6044* A Anlage 22 Übertragung des Prinzips des Entsorgungsnachweises durch Verträge mit Betreibern ausländischer Entsorgungseinrichtungen auf inländische Verhältnisse SchrAnfr B27 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6044* D Anlage 23 Beurteilung der Vorschläge von US-Wissenschaftlern zur Versenkung radioaktiver Abfälle in den Quertälern zur Zentralspalte im Mittelatlantik sowie der schwedischen Versuche zur Verdichtung und Kapselung von abgebrannten Brennelementen SchrAnfr B28 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6045* B Anlage 24 Zahl der der Polonia angehörenden deutschen Aussiedler aus Polen SchrAnfr B29 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6045* D Anlage 25 Gesetzlicher Regelung der Ansprüche von Lieferfirmen und Handwerksbetrieben im Falle eines Konkurses von Unternehmen im Hoch- und Tiefbau SchrAnfr B30 17.02.78 Drs 08/1526 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6045* D Anlage 26 Befürchtungen des Bundesjustizministers hinsichtlich einer Renaissance des Rechtsextremismus SchrAnfr B31 17.02.78 Drs 08/1526 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw. PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6046* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 27 Anpassung der Beträge für außergewöhnliche Belastung für Sendungen in die DDR und für zusätzliche Aufwendungen bei Besuchen aus der DDR an die gestiegenen Lebenshaltungskosten SchrAnfr B32 17.02.78 Drs 08/1526 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B33 17.02.78 Drs 08/1526 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 6046* C Anlage 28 Besondere Förderung der an einen Truppenübungsplatz angrenzenden Städte und Gemeinden als Entschädigung für Benachteiligungen SchrAnfr B34 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6047* A Anlage 29 Befolgung der 6. EWG-Richtlinie Nr. 77/388 durch die Bundesregierung SchrAnfr B35 17.02.78 Drs 08/1526 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6047* B Anlage 30 Beanstandungen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an bundeseigenen Mietwohnungen am Süderhorn in List/Sylt SchrAnfr B36 17.02.78 Drs 08/1526 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6047* C Anlage 31 Erhöhung der Preise für Erdgas aus den Niederlanden SchrAnfr B37 17.02.78 Drs 08/1526 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B38 17.02.78 Drs 08/1526 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6048* A Anlage 32 Kosten des Bundes für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben sowie Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Doppelarbeit auf Bundes- und Länderebene SchrAnfr B39 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B40 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6048* B Anlage 33 Auswirkungen der hohen Strompreise in der Bundesrepublik Deutschland auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gegenüber anderen Staaten SchrAnfr B41 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B42 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6049* A Anlage 34 Erhöhung des „Kohlepfennigs" zum Ausgleich des 1978 voraussichtlich in Anspruch genommenen Kreditrahmens des Ausgleichsfonds SchrAnfr B43 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B44 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6049* D Anlage 35 Beratung über Energiesparmaßnahmen durch technische Fachkräfte der Kommunalbehörden SchrAnfr B45 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6050* B Anlage 36 Verstoß gegen die Außenwirtschaftsverordnung durch den Export einer Elektronenstrahlperforationsmaschine der mehrheitlich dem Bund gehörenden Firma Steigerwald Strahltechnik nach Südafrika SchrAnfr B46 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6050* C Anlage 37 Gewinnung von Heizkraft aus Stroh SchrAnfr B47 17.02.78 Drs 08/1526 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B48 17. 02.78 Drs 08/1526 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6050* D Anlage 38 Förderung eines deutschen Verfahrens für den Bau einer Rauchgasentschwefelungsanlage für ein Steinkohlekraftwerk der Steag durch die Bundesregierung ohne Berücksichtigung konkurrierender Verfahren SchrAnfr B49 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 V SchrAnfr B50 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B51 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B52 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6051* A Anlage 39 Festsetzung von Höchstpreisen auf den Export deutscher Biere nach Frankreich SchrAnfr B53 17.02.78 Drs 08/1526 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B54 17.02.78 Drs 08/1526 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6052* A Anlage 40 Erlaß einer EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Ergänzung der Liste der bedrohten Tier-und Pflanzenarten gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 SchrAnfr B55 17.02.78 Drs 08/1526 Paintner FDP SchrAnfr B56 17.02.78 Drs 08/1526 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6052* B Anlage 41 Buchführung als Voraussetzung für die Gewährung eines Agrarkredits an Landwirte SchrAnfr B57 17.02.78 Drs 08/1526 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 6053* A Anlage 42 Anpassung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für landwirtschaftliche Betriebe an die regionalen Notwendigkeiten SchrAnfr B58 17.02.78 Drs 08/1526 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6053* B Anlage 43 Feststellung von Bundesminister Dr. Ehrenberg zu dem Rückstand der Beamtenpensionen hinter der Versorgung ehemaliger Angestellter des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B59 17.02.78 Drs 08/1526 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6053* C Anlage 44 Änderung der Ausschlußfrist bei der Gewährung von Konkursausfallgeld gemäß § 141 e des Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr B60 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAnfr B61 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6053* D Die Frage B62 — Drucksache 8/1526 vom 17.02.78 — des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 45 Effektivere Gestaltung der gesetzlich geforderten medizinischen Untersuchung von Auszubildenden SchrAnfr B63 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6054* B Anlage 46 Zahl der nicht bei den Arbeitsämtern registrierten offenen Arbeitsplätze sowie Kenntnis der Zahl der unbesetzten Arbeits- und Ausbildungsplätze nach Berufen und Wirtschaftszweigen SchrAnfr B64 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B65 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6054* C Anlage 47 Durchführung des Schwerbehindertengesetzes in den einzelnen Bundesländern SchrAnfr B66 17.02.78 Drs 08/1526 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B67 17.02.78 Drs 08/1526 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6055* A Anlage 48 Schließung der sich aus dem Alterslimit für Berufsluftfahrer ergebenden Versorgungslücke zwischen Berufsende und Beginn der Rentenzahlung aus der Sozialversicherung sowie Empfehlung der Bundesanstalt für Angestellte zum Bezug von Arbeitslosengeld für ein Jahr nach dem 60. Lebensjahr zur Erlangung der vorgezogenen Rente SchrAnfr B68 17.02.78 Drs 08/1526 Tillmann CDU/CSU SchrAnfr B69 17.02.78 Drs 08/1526 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6055* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 49 Höhe der ausstehenden Althypothekengelder der Angestelltenversicherung SchrAnfr B70 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6056* A Anlage 50 Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt über die Lage der Arbeitslosen SchrAnfr B71 17.02.78 Drs 08/1526 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6056* A Anlage 51 Eintreibung von Versicherungsprämien von Bauherren von in Schwarzarbeit errichteten Gebäuden durch Bauberufsgenossenschaften als Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung SchrAnfr B72 17.02.78 Drs 08/1526 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B73 17.02.78 Drs 08/1526 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6056* C Anlage 52 Verfügung und Verkauf von Filmvorführgeräten 35 mm der Bundeswehr SchrAnfr B74 17.02.78 Drs 08/1526 Biehle CDU/CSU . SchrAnfr B75 17.0238 Drs '08/1526 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6057* A Anlage 53 Einschränkung der Teilnahme der Bundeswehr an NATO-Manövern in Norwegen nach sowjetischen und finnischen Interventionen SchrAnfr B76 17.02.38 Drs 08/1526 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6057* C Anlage 54 Rechtzeitige Benachrichtigung der Offiziere der Bundeswehr bei vorgesehenen Versetzungen SchrAnfr B77 17.02.78 Drs 08/1526 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B78 17.02.78 Drs 08/1526 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6057* D Anlage 55 Beurteilung der Vorlage von Oberstleutnant Petersen über die Pensionierung in der Bundeswehr SchrAnfr B79 17.02.78 Drs 08/1526 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6058* B Anlage 56 Räumung des militärisch genutzten Schlosses Waldthausen und des dazu gehörenden Teils des Lennebergwalds bei Mainz SchrAnfr B80 17.02.78 Drs 08/1526 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6058* C Anlage 57 Schutz von Kleinkindern durch gesicherte Verschlüsse von Arzneimittelbehältern SchrAnfr B81 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFT . . . . 6058* D Anlage 58 Unterbindung der Verwendung von Formaldehyd in Spanplatten nach dem Auftreten krankhafter Symptome bei Schulkindern SchrAnfr B82 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6059* A Anlage 59 Nichteinstellung der nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz notwendigen Fachkräfte auf Grund fehlender Gelder bei den Jugendämtern SchrAnfr B83 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6059* C Anlage 60 Einführung der fälschungssicheren Kraftfahrzeugkennzeichen und Zustimmung für neue landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen für Bayern SchrAnfr B84 17.02.78 Drs 08/1526 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6059* D Anlage 61 Planung und Finanzierung des niedersächsischen Teilstücks der A 31 (Emsland-Autobahn) SchrAnfr B85 17.02.78 Drs 08/1526 Seiters CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 VII SchrAnfr B86 17.02.78 Drs 08/1526 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B87 17.02.78 Drs 08/1526 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6060* A Anlage 62 Stillegung der Bundesbahnstrecke Jünkerath–deutsch-belgischer Grenzübergang Los-heim für den Güterverkehr und Nichtberücksichtigung des Kreises Euskirchen im Jahr 1976 mit Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden SchrAnfr B88 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU SchrAnfr B89 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr. Wrede BMV . . . . . 6060* B Anlage 63 Sicherheitsgurte für rückwärtige Sitze in ' Autos SchrAnfr B90 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B91 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6060* D Anlage 64 Zulassung eines Gesamtgewichts von 26 t für Betonmischfahrzeuge und Bau der B 36 zwischen Rastatt und Karlsruhe SchrAnfr B92 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B93 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6061* A Anlage 65 Schäden an Fahrzeugen und straßennahen Pflanzungen durch Streusalz und Fertigstellung des Neubaus der Bundesautobahn 98 vom Singener Kreuz bis zur Bundesstraße 34 bei Bietingen SchrAnfr B94 17.0238 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B95 17.02.78 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B96 17.0238 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6061* C Anlage 66 Gewährleistung eines ungestörten Zugangs von Notarzt, Polizei und Feuerwehr zu Unfallstellen SchrAnfr B97 17.02.78 Drs 08/1526 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6062* A Anlage 67 Aufstufung des aus Bayern kommenden Autobahnzubringers zur A 7 bei Giengen zur Bundesstraße SchrAnfr B98 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6062* B Anlage 68 Stillegung von Bundesbahnstrecken im Bereich des Landkreises Lahn-Dill und der kreisfreien Stadt Lahn (GieBen–Wetzlar) SchrAnfr B99 17.02.78 Drs 08/1526 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B100 17.02.78 Drs 08/1526 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6062* C Anlage 69 Linienführung der geplanten A 5 im Raum Bremen—Niedersachsen SchrAnfr B101 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B102 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6062* D Anlage 70 Investitionskosten für die Wiederaufnahme des Schienenpersonenverkehrs über den Streckenabschnitt Tübingen–Entringen hinaus auf der gesamten Strecke 764 Tübingen–Herrenberg SchrAnfr B103 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B104 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6063* A Anlage 71 Ursachen für das schlechte Verkehrsaufkommen der Bundesbahn SchrAnfr B105 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6063* C Anlage 72 Kosten für die Erstellung von Fernsprechanschlüssen SchrAnfr B106 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 SchrAnfr B107 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B108 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6063* D Anlage 73 Pipelineprojekt zur Ermöglichung der Beförderung von Erdgas aus Algerien über Sizilien und Italien nach Deutschland SchrAnfr B109 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6064* B Anlage 74 Vorbereitung der nach ihrer Ausbildung von der Bundespost nicht übernommenen Postjungboten auf einen anderen beruflichen Werdegang; Überstunden beim Zustelldienst der Oberpostdirektion Karlsruhe SchrAnfr B110 17.02.78 Drs 08/1526 Seefeld SPD SchrAnfr B111 17.02.78 Drs 08/1526 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6064* C Anlage 75 Maßnahmen gegen private Paketdienste zum Schutz der Deutschen Bundespost; Verfassungskonformität eines gesetzlichen Beförderungsvorbehalts für Pakete bis zu einer bestimmten Gewichtsklasse SchrAnfr B112 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B113 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6065* A Anlage 76 Erzielung von Gewinnen in allen Tätigkeitsbereichen der Bundespost und Gebühren für Auslandsferngespräche SchrAnfr B114 17.02.78 Drs 08/1526 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B115 17.02.78 Drs 08/1526 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6065* B Anlage 77 Neubau des Postamts Göttingen SchrAnfr B116 17.02.78 Drs 08/1526 Curdt SPD SchrAnfr B117 17.02.78 Drs 08/1526 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6065* D Anlage 78 Sonderregelungen für das Saarland im Zusammenhang mit der Einführung des Telefonnandienstes ab 1980 SchrAnfr B118 17.02.78 Drs 08/1526 Peter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6066* A Anlage 79 Beseitigung des personellen Engpasses in den Fernsprechauskünften für das In- und Ausland SchrAnfr B119 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6066* C Anlage 80 Abbau von Dienststellen bei den Fernmeldeämtern SchrAnfr B120 17.02.78 Drs 08/1526 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6066* D Anlage 81 Abrechnungsverfahren für Heizkosten in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen; Einführung energiesparender Kostenverteilungsschlüssel SchrAnfr B121 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Sperling BMBau . . . 6067* A Anlage 82 Einbeziehung der mittelständischen Industrie des Zonenrandgebiets in die Forschungsprogramme; Aufrechterhaltung der Förderpriorität des Zonenrandgebiets SchrAnfr B122 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B123 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 6067* C Anlage 83 Begehung des Jahrestages des 17. Juni 1953 SchrAnfr B124 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 6067* D Anlage 84 Entwicklung des Durchschnittsalters der Referenten und Abteilungsleiter im Bundesforschungsministerium; Größe der Refe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 IX rate im Bundesforschungsministerium im Vergleich zum Bundeswirtschaftsministerium SchrAnfr B125 17.02.78 Drs 08/1526 Benz CDU/CSU SchrAnfr B126 17.02.78 Drs 08/1526 Benz CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6068* A Anlage 85 Militärische bzw. zivile Nachrichtensatelliten im Weltraum; Auswirkungen des Einschlags einer Radionuklidbatterie aus einem Satelliten in einem Wohnviertel SchrAnfr B127 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B128 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 6068* C Anlage 86 Aufblähung der Studentenzahlen an deutschen Universitäten durch „unechte Studenten" SchrAnfr B129 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B130 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6068* D Anlage 87 Vergabe von Evaluierungsaufträgen an Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit seit 1975 SchrAnfr B131 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B132 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6069* B Anlage 88 Zahl der seit der Rezession in ihre Heimat zurückgekehrten ausländischen Gastarbeiter SchrAnfr B133 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6071* B Anlage 89 Zahl der seit Beginn der Rezession in ihre Heimat zurückgekehrten türkischen Arbeitnehmer und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß SchrAnfr B134 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6071* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 5997 76. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 2. Dr. Ahrens ** 24. 2. Dr. Aigner * 24.2. Bahr 24.2. Dr. Barzel 24. 2. Dr. Becher (Pullach) 24. 2. Blumenfeld 24.2. Frau von Bothmer 24. 2. Brandt 24. 2. Buchstaller 24. 2. Cronenberg 24. 2. Dürr 24. 2. Engelsberger 24. 2. Feinendegen 24. 2. Gerstein 24. 2. Gertzen 24. 2. Haase (Fürth) * 24. 2. Handlos 24. 2. von Hassel 24. 2. Dr. h. c. Kiesinger 24. 2. Dr. Kreile 24. 2. Lagershausen 24. 2. Lattmann 24. 2. Lemp * 24. 2. Müller (Mülheim) * 24. 2. Neuhaus 24. 2. Pawelczyk 24. 2. Ravens 24. 2. Schmidt (München) * 24. 2. Schreiber * 24. 2. Dr. Schwarz-Schilling 24. 2. Dr. Starke (Franken) 24. 2. Dr. Todenhöfer 24. 2. Tönjes 24. 2. Frau Dr. Walz ' 24. 2. Wawrzik 24. 2. Dr. von Weizsäcker 24. 2. Werner 24. 2. Frau Dr. Wisniewski 24. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Zebisch 24.. 2. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 95 und 96): Gibt es Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung, den Bundesnachrichtendienst von Pullach in den Köln-Bonner Raum zu verlegen? Von welchen Überlegungen würde die Bundesregierung bei diesem Vorhaben ausgehen, und wäre die Stadt Euskirchen als Standort denkbar? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung hat, veranlaßt durch einen entsprechenden Vorschlag der Kommission „Vorbeugender Geheimschutz" - allgemein als Eschenburg-Kommission bekannt - in ihrem Bericht vom November 1974 die Frage der Verlegung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in den Bonner Raum eingehend geprüft. Auf Grund des Prüfungsergebnisses ist dieser Vorschlag aus Kostengründen wie aus einer Reihe anderer Gründe von seiten der Bundesregierung bisher nicht weiter verfolgt worden. Näheres vermag ich hier aus Geheimhaltungsgründen nicht mitzuteilen. Die Bundesregierung ist aber bereit, über weitere Einzelheiten in der nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung geplanten „Parlamentarischen Kontrollkommission" oder, falls es für eine Übergangszeit zur Konstituierung des „Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums" kommt, erneut in diesem Gremium zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 1 und 2): Gibt es von der Bundesregierung veranlaßte bzw. finanzierte Meinungsumfragen in der Bundesrepublik Deutschland über den demokratischen Sozialismus, und wenn ja, wann wurden gegebenenfalls solche Befragungen durchgeführt, und wie lautete die Fragestellung? Wie viele Bürger wurden gegebenenfalls befragt, und welches waren die Ergebnisse? Zu Frage B 1: Meinungsumfragen über den demokratischen Sozialismus sind von der Bundesregierung weder veranlaßt noch finanziert worden. Im Rahmen von Mehrthemenumfragen, die durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden, sind neben Begriffen wie „demokratisch", „freiheitlich", „sozial" oder „christlich" auch die Begriffe „Sozialismus" und „demokratischer Sozialismus" erfragt worden, um bei der Bewertung aktueller politischer Entwicklungen ergänzende Indikatoren zur Einschätzung politisch relevanter Begriffe zu gewinnen. Fragen zu derartigen Begriffen wurden in den Jahren 1972 und 1976 gestellt. Zu Frage B 2: In den Mehrthemenumfragen, in deren Rahmen die Bewertung der genannten Begriffe erfragt wurde, wurde ein repräsentativer Querschnitt von 1 800 Erwachsenen befragt. Die Bewertung eines Begriffs wie „demokratischer Sozialismus" ist nur in ihrer Einordnung in das Gesamtspektrum politisch verwendeter Begriffe darstellbar. Die dazu erforderliche Analyse würde den Rahmen der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage bei weitem überschreiten müssen. 6038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will- Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 3 und 4) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die US-Streitkräfte zu veranlassen, sich an die verbindlichen Vorschriften des NATO-Truppenstatuts zu halten? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, falls US- Streitkräfte sich dem NATO-Truppenstatut zuwider verhalten? Ich nehme an, daß Sie sich mit Ihren Fragen auf die Diskussionen beziehen, die als Folge der Beschäftigung amerikanischer Zivilpersonen bei den amerikanischen Streitkräften entstanden sind. Dabei handelt es sich um Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung einzelner Bestimmungen, insbesondere des Artikels IX Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts. Die US-Streitkräfte legen diese Bestimmung eng wörtlich aus und sehen darin nur eine Verfahrensvorschrift. Die deutsche Seite dagegen hat keinen Zweifel daran gelassen, daß sie die Stationierungsstreitkräfte nicht für berechtigt hält, nach Belieben Arbeitsplätze, die seit Kriegsende von deutschen Arbeitnehmern besetzt waren, an amerikanische Zivilisten zu vergeben. Über diese Frage schweben noch Verhandlungen zwischen den amerikanischen Streitkräften und der Amerikanischen Botschaft einerseits und den zuständigen Bundesministerien andererseits. Sollte die Bundesregierung Grund zur Annahme erhalten, daß sich die amerikanischen Streitkräfte dem NATO-Truppenstatut zuwider verhalten, würde sie dagegen Vorstellungen erheben. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 5) : Von welcher Bedeutung für die deutschland- und berlinpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ist im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Voraussetzungen der Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrags mit dem Grundgesetz vom 31. Juli 1973 der bekannte Grundsatz des Hl. Stuhls, Bistumsgrenzen erst zu ändern, nachdem staatliche Grenzziehungen und Grenzänderungen endgültig und unangefochten sind, im Hinblick auf den noch ausstehenden Friedensvertrag mit Deutschland und die Rechtsnatur der innerdeutschen Grenze? Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Heilige Stuhl bei der Gestaltung der kirchlichen Ordnung in Deutschland von der gegebenen Rechtslage ausgeht, die sowohl durch den Grundvertrag als auch durch das Ausstehen eines Friedensvertrages mit Deutschland und die besondere Rechtsnatur der innerdeutschen Grenze gekennzeichnet ist. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 6) : Liegen der Bundesregierung Informationen über die Verletzung von Menschenrechten in Äthiopien vor, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Der Bundesregierung liegen in der Tat Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien vor. Sie verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Äthiopien mit Sorge. Sie wird in ihrem Bemühen fortfahren, auf die äthiopische Regierung im Sinne einer Einhaltung der Menschenrechte einzuwirken. Die Bundesregierung ist sich dabei der Grenzen bewußt, die sich durch das Völkerrecht und die Tatsache ergeben, daß sich Äthiopien in einem bürgerkriegsähnlichen Zustand besindet und einen Krieg mit Somalia führt. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 7): Liegen Erkenntnisse vor, daß deutsche Staatsbürger, die die DDR vor Jahresfrist illegal verlassen haben, bei Reisen in Ostblockstaaten (Tschechoslowakei und Ungarn) mit Nachteilen zu rechnen haben? Es ist nicht auszuschließen, das deutsche Staatsangehörige, die die DDR nach 1972 illegal verlassen haben, bei Reisen in den Ostblock in Konfliktsfällen ausschließlich als Staatsbürger der DDR angesehen werden. Hieraus können sich Nachteile ergeben. So kann z. B. auf Grund von Auslieferungsabkommen mit der DDR wegen des Tatbestandes der Republikflucht oder anderer Delikte eine Auslieferung erfolgen. Es können auch Schwierigkeiten bei der konsularischen Betreuung entstehen, wenn z. B. bei einer Verhaftung der konsularische Schutz durch die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deuschland verweigert wird. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage B 8): Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung der Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen von Parlament, Öffentlichkeit und Betroffenen eine Liste der Länder zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren, in die nach den entsprechenden Bestimmungen und nach der politischen Bewertung der Bundesregierung deutsche Firmen Waffen exportieren dürfen, und wenn ja, welche Länder umfaßt diese Liste? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die bisherige restriktive Praxis bewährt hat. Die Erfahrungen bestätigen, daß die Aufstellung einer Liste es schwieriger machen würde, diese restriktive Rüstungsexportpolitik im Lichte der sich ständig wandelnden außenpolitischen Entwicklungen ohne Beeinträchtigung unserer Beziehungen zu den betreffenden Ländern zu verwirklichen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6039* Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Minderheitenschutz bei der Sprachausbildung in den USA (bilingual education, Lau van Nichols 1975) sich zwar auf Chinesisch, Spanisch u. a. erstreckt, nicht aber auf die deutsche Sprache, und denkt die Bundesregierung daran, ihren Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß auch die deutsche und deutschsprachige Minderheit in diese oder vergleichbare Sonderprogramme einbezogen wird? Durch Bundesgesetz wurde in den USA im Jahre 1974 die Möglichkeit zur sogenannten „Bilingual Education" einge führt. Es handelt sich dabei um staatlich geförderte und finanzierte Sonderprogramme für Kinder im Grund- und Sekundarschulalter aus einkommensschwachen Familien, die keine oder nur geringe Englisch-Kenntnisse besitzen. Erklärtes Ziel dieses Förderunterrichts ist es, mit Hilfe der jeweiligen Muttersprache die englische Sprache zu erlernen („while using their native language to achieve competence in the English language"). Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es in den USA deutsche oder deutschsprachige Gruppen gibt, auf welche die Voraussetzungen des Gesetzes zutreffen würden. Das genannte Gesetz ist daher nicht als Mittel zur Förderung der jeweiligen Muttersprache gedacht, und kann aus diesem Grunde auch nicht zur Pflege der deutschen Sprache genutzt werden. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 10) : Kann der Bundeskanzler angesichts des Bekanntwerdens der Dienstvorschriften für polnische Zensoren (z. B. Spiegel vom 6. Februar 1978) und der Feststellung der Bundesregierung, daß für die durch Behörden, Regierung und alleinherrschende kommunistische Partei in der Volksrepublik Polen diskriminierten Deutschen „keine greifbaren Fortschritte erreicht wurden" (Plenarprotokoll Seite 5565 D) noch die Aussage aufrechterhalten, daß er „alle Sätze genau so oder ähnlich formulieren" würde (Europa-Archiv 2/1978 D 24) wie der Generalsekretär der polnischen kommunistischen Partei Gierek? Zu Ihrer Frage möchte ich feststellen, daß sich die von Ihnen zitierte Aussage des Bundeskanzlers auf der Pressekonferenz am 25. November 1977 in Warschau auf die zuvor gegebene Bewertung seines Besuchs in Polen durch den Ersten Sekretär Gierek bezogen hat. An der positiven Beurteilung dieses Besuches hält der Bundeskanzler fest. Dies gilt für seinen gesamten Verlauf, die Atmosphäre, in der er stattfand, und die günstigen Auswirkungen, die er gehabt hat, insbesondere für das deutsch-polnische Verhältnis und die Entspannung in Europa. Zu Ihrem Zitat aus den Bundestagsprotokollen 8/5565 D (keine greifbaren Fortschritte für die Deutschen in Polen) weise ich darauf hin, daß dieses aus dem Zusammenhang genommen und damit sinnentstellend wiedergegeben ist. Die Kernaussage der von Ihnen zitierten Äußerung ist vielmehr, daß die allgemeine Verbesserung der deutsch-polnischen Beziehungen, zu der der Besuch des Bundeskanzlers in Polen einen wichtigen Beitrag geleistet hat, auch den Deutschen in Polen zugute kommt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung den amtlichen Sammelband, gemeinsam herausgegeben vom Außenministerium der Sowjetunion und der DDR — die nicht Vertragspartner des Viermächteabkommens ist —, über angebliche Verletzungen des Viermächteabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls nicht zu dessen Signatarmächten zählt? Die von einem Redaktionskollegium der Außenministerien der Sowjetunion und der DDR herausgegebene Dokumentensammlung mit dem Titel „Das Vierseitige Abkommen über Westberlin und seine Realisierung", die der Bundesregierung inzwischen vorliegt, wird zur Zeit noch geprüft. Der Titel enthält eine inkorrekte Bezeichnung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, das sich auf ganz Berlin bezieht. In der Sammlung sind, wie sich nach erster Durchsicht ergibt, neben veröffentlichten Dokumenten eine Reihe bisher nicht veröffentlichter Noten und Erklärungen der Sowjetunion und der DDR, sowie auch der Westmächte und der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Die Dokumentation wird auf dem üblichen Wege mit den drei Mächten erörtert werden. Die Bundesregierung behält sich eine Bewertung vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 12 und 13): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß gegen einen Beamten ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung aus dem Dienst eingeleitet werden muß, wenn er Mitglied der DKP ist, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, wenn ein Beamter in Kenntnis seiner DKP-Mitgliedschaft und nach Überprüfung auf Lebenszeit angestellt wurde und inzwischen keine neuen Erkenntnisse über politische Aktivitäten vorliegen? Welcher Ansicht ist die Bundesregierung in disziplinarrechtlicher Hinsicht, falls ein Beamter nach der Anstellung auf Lebenszeit, die in Kenntnis seiner DKP-Mitgliedschaft erfolgte, auch weiterhin Ämter und Funktionen in der DKP wahrnimmt? Zu Frage B 12: Nach § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes und § 35 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes muß der Beamte „sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgedankens bekennen und für deren Erhaltung eintreten." „Das bloße Haben einer 6040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Überzeugung und die bloße Mitteilung, daß man diese habe, ist" — wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 im einzelnen ausgeführt hat — „niemals eine Verletzung der Treuepflicht, die dem Beamten auferlegt ist." Dieser Tatbestand ist überschritten, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auch für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten zieht. Disziplinarrechtliche Maßnahmen setzen immer eine Gesamtwürdigung des persönlichen Verhaltens voraus. Für die Wertung, ob der Beamte nach seinem gesamten Verhalten nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, und welche Maßnahmen gegebenenfalls angebracht sind, ist deshalb auf eine Vielzahl von Elementen abzustellen. Die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei kann nur ein Beurteilungselement unter mehreren abgeben. Diese Wertung obliegt dem Dienstvorgesetzten. Da nur im Einzelfall entschieden werden kann, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit die vorausgesetzte Gewähr der Verfassungstreue bietet, kann nicht allgemein erklärt werden, daß bestimmte einzelne Verhaltensweisen diese Gewähr ausschließen und zu bestimmten disziplinarrechtlichen Sanktionen führen müssen. Zu Frage B 13: Wie ich bereits ausgeführt habe, kommt es allein der Beurteilung des Dienstvorgesetzten zu, wie bestimmte einzelne Verhaltensweisen im Rahmen der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit im Einzelfall zu gewichten und zu bewerten sind. Mit dem Gebot gerechter Einzelfallbeurteilung wären zwingende allgemeine Festlegungen nicht zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 14 und 15) : Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zahl und Umstände der Fälle, in denen bisher Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichte Bewerber um die Berufung in das Beamtenverhältnis unter anderem mit der Begründung abgelehnt haben, der Bewerber stehe der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gleichgültig gegenüber? Welche Initiativen beamtenrechtlicher oder anderer Art plant oder erwägt die Bundesregierung, um Ablehnungen mit Begründungen dieser Art künftig zu verhindern? Zu Frage B 14: Der Bundesregierung ist insofern lediglich das Urteil eines Verwaltungsgerichts in einem Verfahren bekannt, in dem es um die Übernahme eines Bewerbers als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen ging. Das Gericht hat seine die Ablehnung der Einstellungsbehörde bestätigende Entscheidung unter anderem darauf gestützt, daß die Ablehnung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht nur dann erfolgen könne, wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv bekämpfe, .sondern schon dann, wenn er ihr etwa gleichgültig gegenüberstehe. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu Frage B 15: Die Anforderungen, die an die Verfassungstreue eines Bewerbers zu stellen sind, ergeben sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und den entsprechenden Vorschriften der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem grundlegenden Beschluß vom 22. Mai 1975 ausgeführt, es könne nur für jeden Einzelfall entschieden werden, ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr biete oder nicht biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten; es sei deshalb offenbar verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein Gesetz allgemein zwingend vorschreibe, daß einzelne konkrete Verhaltensweisen die Gewähr des Bewerbers, er werde jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, ausschlössen. Die Bundesregierung hält es in Übereinstimmung mit dieser Auffassung nicht für angezeigt, Regelungen zu treffen, die vorschreiben, daß aus bestimmten Einzelelementen der Beurteilung Folgerungen für die Gesamtbeurteilung der Verfassungstreue zwingend zu ziehen sind oder nicht gezogen werden dürfen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Ablehnung eines Beamtenbewerbers nicht nur dann erfolgen kann, wenn dieser die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft, sondern auch dann, wenn er ihr „etwa" gleichgültig gegenüber steht, und wenn ja, wird diese Rechtsauffassung vom Sinngehalt und Wortlaut des sogenannten Radikalenerlasses gedeckt, und/oder welche anderen Rechtsgrundlagen können zur Begründung herangezogen werden? Die Anforderungen an die Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers ergeben sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und den entsprechenden Vorschriften in den Beamtengesetzen der Länder: Der Bewerber muß die Gewähr dafür bieten, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zu dieser Verfassungstreue hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22., Mai 1975 unter anderem folgendes ausgeführt: Die politische Treuepflicht — Staats- und Verfassungstreue — fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6041* innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die Einstellungsbehörde muß ihre abschließende Beurteilung, ob ein Bewerber die Gewähr der Verassungstreue bietet, jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Bewertungselementen stützen. Eine abstrakte Qualifizierung solcher Einzelelemente würden den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden. Für das Verhalten gelten im Bereich des Bundes lie ,,Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue", von denen das Bundeskabinett am 19. Mai [976 zustimmend Kenntnis genommen hat. Mithin .st für das Verfahren beim Bund der — unzutreffend „Radikalenerlaß" genannte — Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 gegenstandslos. Im übrigen verweise ich auch auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober [975, wonach zugunsten der Bewerber für den öffentlichen Dienst grundsätzlich die Vermutung spricht, daß sie in ihrer Person die Gewähr der Verfassungstreue bieten, und erst wenn bei Behörden Tatsachen vorliegen, die diese Vermutung im Einzelfall ernsthaft in Frage zu stellen geeignet sind, sich für die Einstellungsbehörden das Recht und die Pflicht ergibt, eine konkrete Überprüfung vorzunehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache B/1526 Fragen B 17 und 18) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Bewerber für den öffentlichen Dienst den Beweis dafür führen muß, daß er der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht „gleichgültig" gegenübersteht? Hält es die Bundesregierung für möglich, Kriterien festzulegen, mit denen ermittelt werden könnte, ob ein Bewerber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gleichgültig gegenübersteht? Zu Frage B 17: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und § 4 Abs. i Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengeseties darf nur in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dies ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) gefrderte und durch einfaches Gesetz konkretisierte Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis. Der Entscheidung der Einstellungsbehörde, ob der Bewerber die so geforderte Gewähr bietet, liegt - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 im einzelnen dargelegt hat — eine prognostische Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit zugrunde, die sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen muß und nur den Einzelfall im Auge hat. Bei dieser Entscheidung gibt es keine Beweislast, weder für den Bewerber, daß er die geforderte Gewähr bietet, noch für die Einstellungsbehörde, daß der Bewerber diese Gewähr nicht bietet. Zu Frage B 18: Da nur für jeden Einzelfall entschieden werden kann, ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die vorausgesetzte Gewähr der Verfassungstreue bietet oder nicht bietet, kann nicht allgemein vorgeschrieben werden, daß und welche einzelnen konkreten Verhaltensweisen die so geforderte Gewähr ausschließen. Derartige allgemeine Festlegungen wären nach dem von mir genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gebot gerechter Einzelfallbeurteilung nicht vereinbar. Zu dem genannten Komplex verweise ich im übrigen auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 19): Sind Informationen zutreffend, daß am Rhein, der allgemein als Gradmesser der Gewässerverschmutzung gilt, im Jahr 1977 ein Rückgang der Flußverschmutzung festgestellt wurde, und ist die Begründung hierfür zutreffend, daß diese positive Entwicklung zur verbesserten Abwasserreinigung der wirtschaftlichen und finanziellen Anreizwirkung des Abwasserabgabengesetzes zu verdanken ist? Generell hat die Belastung des Rheins seit etwa drei Jahren nicht mehr zugenommen. An einzelnen Flußstrecken konnten sogar erhebliche Verbesserungen der Gewässergüte beobachtet werden. Die Erfolge im Gewässerschutz zeigten sich insbesondere während der ungewöhnlichen Niedrigwasserperiode im Herbst 1976. Während noch wenige Jahre zuvor bei vergleichbaren Abflußverhältnissen Sauerstoffmangel dnd hierdurch Fischsterben auftraten, war nunmehr auch während der ungünstigsten Periode stets genügend Sauerstoff vorhanden, um das Leben im Wasser zu gewährleisten. Jüngste Untersuchungen lassen sogar darauf schließen, daß sich z. B. der Gewässerzustand am Niederrhein um eine halbe bis eine Güteklasse nach dem von den Ländern eingeführten Beurteilungssystem verbessert hat. Auf einigen Strecken konnten auch wieder empfindliche Fischgattungen beobachtet werden. Dennoch ist die Gewässergüte des Rheins nach wie vor auf weite Strecken als kritisch zu bewerten. Dies gilt vor allem für die Belastung mit nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen, die die Auf- 6042* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Bereitung des Rheinwassers zu Trinkwasser erschweren können. Die Fracht dieser Stoffe konnte noch nicht entscheidend gesenkt werden. Allerdings trug die günstige Wasserführung des Rheins im Jahre 1977 dazu bei, daß keine nennenswerten Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die allgemein günstige Entwicklung der letzten Jahre, die sich auch 1977 fortgesetzt hat, ist in erster Linie auf die Anstrengungen im Kläranlagenbau durch die Gemeinden und die Industrie zurückzuführen. Anstoß hierzu gab hauptsächlich das Umweltprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 1971, das neben verstärkten Finanzierungshilfen auch schon gesetzliche Initiativen wie das Abwasserabgabengesetz und die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes ankündigte. Seit Verabschiedung dieser Gesetze im Jahre 1976 wird sorgfältig auf ihre Wirkung geachtet. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, daß der ökonomische Anreiz durch das Abwasserabgabengesetz, Kläranlagen zu bauen, auch schon vor 1981, dem ersten Jahr, in dem Abgaben zu zahlen sind, zu positiven Auswirkungen für die Gewässer führen wird. In Anbetracht der regelmäßigen mehrjährigen Planungs- und Bauzeit von Abwasseranlagen kann die Verbesserung der Gewässergüte des Rheins allerdings noch nicht auf die Anreizwirkung des Abwasserabgabengesetzes zurückgeführt werden. Die Bundesregierung wird jedoch weiterhin sehr aufmerksam die Auswirkungen des neuen rechtlichen Instrumentariums verfolgen und zu gegebener Zeit über die Ergebnisse — unter Einbeziehung. der Maßnahmen des laufenden Rhein-Bodensee-Programms — und hieraus zu ziehende Schlußfolgerungen berichten. Dieses Rhein-Bodensee-Programm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen wird in den Jahren 1977 bis 1980 zu einem Investitionsvolumen von 3 Mrd. DM führen. Da in die Förderungsmaßnahmen vor allem auch die Nebenflüsse des Rheins voll integriert sind, ist nach Abschluß des Gesamtprogramms mit einem stärkeren Rückgang der Gesamtverschmutzung des Rheins zu rechnen. Bereits im Jahre 1977 konnten über 400 Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von rd. 1,8 Mrd. DM begonnen werden; die Hälfte der insgesamt vorgesehenen 800 Millionen DM Bundesmittel sind hierfür schon zur Verfügung gestellt. Mit einem zügigen Ablauf dieses Programms zur Sanierung von Rhein und Bodensee ist deshalb zu rechnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 20): Liegen der Bundesregierung auf Grund der Angaben im Rahmen des Waffenmeldedienstes inzwischen Zahlen über die Anzahl der Straftaten vor, die mit erlaubnisfreien Schußwaffen begangen worden sind? Im Rahmen des beim Bundeskriminalamt eingerichteten Sondermeldedienstes über Waffendelikte wird, wie ich Ihnen bereits mit meiner Antwort zu Ihrer Frage B 5 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Mai 1977 — Sitzungsprotokoll vom 13. Mai 1977, S. 1985/1986 — mitteilte, ab 1. Januar 1977 die Zahl der Straftaten, die mit erlaubnisfreien Waffen begangen worden sind, gesondert erfaßt. Im einzelnen sind danach im Jahre 1977 folgende Straftaten mit erlaubnisfreien und später sichergestellten Waffen verübt worden: Versuchter Totschlag 1 Raub/räuberische Erpressung 27 Erpressung und Nötigung 10 Körperverletzung 100 Bedrohung 98 Wilderei 10 Sachbeschädigung 33 Schießen an bewohnten Orten 100 bei schwerem Diebstahl mitgeführt 21 Widerstand 4 Selbstmordversuch 2 insgesamt 406 Die Zahl der mit erlaubnisfreien und später sichergestellten Waffen im Jahre 1977 begangenen Straftaten (406) ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der mit später sichergestellten Waffen begangenen Straftaten (3 439) im gleichen Erfassungszeitraum nicht besorgniserregend. Nicht unerheblich sind allerdings die Fälle von Körperverletzungen und Bedrohungen. Bei den Fällen von Körperverletzungen ist jedoch zu berücksichtigen, daß hier auch Fälle fahrlässiger Körperverletzung enthalten sind. Die Bundesregierung wird die Entwicklung auf diesem Gebiet weiterhin aufmerksam beobachten. Im Hinblick darauf, daß der Waffenmeldedienst die erlaubnisfreien Waffen erstmalig im Jahre 1977 gesondert ausgewiesen hat, läßt sich ein abschließendes Urteil derzeit noch nicht bilden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 21): In welcher Weise ist die soziale Absicherung (z. B. Altersversorgung) der hauptamtlichen Bundes- und Landestrainer sowie der im Auftrag der Bundesregierung in der Sportentwicklungshilfe tätigen Trainer und Sportpädagogen gesichert? 1. Bundestrainer Gegenwärtiger Stand Für die soziale Absicherung der hauptamtlichen Bundestrainer gilt die Vergütungsordnung für Bun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6043* destrainer (VergOBT) — Stand: 1. Januar 1976 —, nach der die folgenden Leistungen vorgesehen sind: Renten- und Arbeitslosenversicherung: Es finden die jeweils für die sonstigen Angestellten des Deutschen Sportbundes gültigen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Krankenversicherung: Da die Vergütungen der Bundestrainer über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung — z. Z. DM 2 775,— — liegen, erhalten die Bundestrainer von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuß zur freiwilligen Krankenversicherung. Unfallversicherung: Die Bundestrainer werden vom Arbeitgeber bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gesetzlich gegen Unfall versichert. Krankenbezüge: Die Bundestrainer erhalten Krankenbezüge (gestaffelt nach der ununterbrochenen Dauer der Tätigkeit als Bundestrainer für 6 bis 26 Wochen). Übergangsgeld: Wird das Arbeitsverhältnis des Bundestrainers vom Arbeitgeber gekündigt oder durch Auflösungsvertrag beendet, kann nach den Bestimmungen, die für die sonstigen Angestellten des Deutschen Sportbundes gelten, ein Übergangsgeld gezahlt werden (je nach Beschäftigungszeit 1-5 Monatsvergütungen). Vermögenswirksame Leistungen: Es finden die jeweils für die sonstigen Angestellten des Deutschen Sportbundes gültigen Bestimmungen Anwendung (z. Z. DM 13,— monatlich auf Antrag). Der gesetzliche Versicherungsschutz des Bundestrainers (gemäß RVO, AFG usw.) entspricht somit denjenigen der übrigen Arbeitnehmer. Hinsichtlich einer etwaigen zusätzlichen sozialen Absicherung ist zu berücksichtigen, daß die Vergütung der Bundestrainer höher ist als die Bezahlung der in etwa vergleichbaren Diplom-Sportlehrer in einem Beamtenoder Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst, um den besonderen Einsatz der Bundestrainer, z. B. an Wochenenden, zu honorieren. Außerdem gingen die Beteiligten bei der Festsetzung der Bundestrainer-Vergütung davon aus, daß der Bundestrainer auf Grund seines höheren Einkommens eine etwa für erforderlich gehaltene zusätzliche soziale Absicherung in eigener Verantwortung aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Zukünftige Entwicklung Es ist das Anliegen der Bundesregierung, die Qualität der Bundestrainer weiter zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird gegenwärtig geprüft, ob und inwieweit das Dienstrecht-System der Bundestrainer fortzuentwickeln ist. Landestrainer Die Länder haben sich weitgehend an der Vergütungsordnung für Bundestrainer orientiert. Sollten hinsichtlich einzelner Besonderheiten im Länderbereich nähere Angaben interessieren, ist die Bundesregierung gern bereit, eine entsprechende Umfrage bei den Ländern durchzuführen. 31. In der Sportentwicklungshilfe tätige Trainer und Sportpädagogen Die etwa 20 in Sportprojekten eingesetzten Experten sind hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und sozialen Absicherung den etwa 1 200 Mitarbeitern der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit — GTZ — anderer Fachrichtungen gleichgestellt. Sie sind in das System der sozialen Absicherung in der Bundesrepublik Deutschland eingebunden, d. h. gegen Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie in der Rentenversicherung versichert. Diese soziale Sicherung wurde in einem speziellen Manteltarifvertrag für die Auslandsmitarbeiter der GTZ verankert. Zur Frage der sozialen Absicherung der im Rahmen der Sportförderung in den Entwicklungsländern eingesetzten Sportexperten darf ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Batz, Büchner, Klein, Mischnik, Hoffie und der Fraktionen der SPD und FDP — Drucksache 8/1199 vom 17. November 1977 — Bezug nehmen, in der die Bundesregierung bestätigt hat, diejenigen Sportfachkräfte, die sich während ihres Einsatzes bewährt haben, nach Beendigung der üblichen Projektlaufzeit von drei Jahren wieder in einem neuen Projekt der Sportförderung in den Entwicklungsländern einzusetzen. Bei einem großen Teil der entsandten Fachkräfte im Sportbereich handelt es sich um vom Schuldienst beurlaubte, im Beamtenverhältnis stehende Lehrkräfte, die nach Beendigung ihres Auslandseinsatzes wieder in ihre frühere Tätigkeit zurückkehren können. Fachkräfte, denen nach Beendigung ihres Auslandseinsatzes keine Anschlußtätigkeit vermittelt werden kann, erhalten angemessene Übergangshilfen. Die Zeitdauer des Auslandseinsatzes ist in allen Fällen der Projektsituation entsprechend begrenzt. Es werden daher mit den Projektmitarbeitern Zeitverträge geschlossen, die in der Regel auf 2 bis 3 Jahre befristet sind. Da die Projekte von den Anforderungen und Entscheidungen der Entwicklungsländer abhängig sind, können Dauerarbeitsverhältnisse nicht begründet werden, Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage B 22) : 6044* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß einer der Gründe für die lange Dauer bis zum rechtskräftigen Abschluß von Asylverfahren in der geringen Kapazität des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf sowie in der Eingangszuständigkeit von nur drei Verwaltungsgerichten bei Asylverfahren liegt, und ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Kapazitätsausweitung des Bundesamts sowie der Eröffnung der Eingangszuständigkeit von weiteren Verwaltungsgerichten diesem offensichtlich unbefriedigenden Zustand abzuhelfen? Für eine Beschleunigung der Asylverfahren im Anerkennungsverfahren wie verwaltungsgerichtlichen Verfahren gibt es eine Reihe von Denkmodellen, die entsprechend dem Auftrag des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gegenwärtig im Bundesministerium des Innern auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Mit der Vorlage der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten an den Innenausschuß, wird sich die Bundesregierung auch dazu äußern, welche Maßnahmen sie für erforderlich und sachgerecht hält. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 23 und 24) : Ist es richtig, daß die Bundesregierung für das Katastrophenschutzzentrum Lauenburg bereits zugesagte Mittel nun nicht gewähren will? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der Ausbau des Katastrophenschutzzentrums Lauenburg auf Grund der besonderen Lage der Stadt eine besondere Bedeutung hat, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 23: Auf Grund des Beschlusses der Bundesregierung über die Neuordnung des Katastrophenschutzes vom 6. Juli 1977 werden z. Z. Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Ländern, Hilfsorganisationen und Verbänden über Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen durchgeführt. Dabei besteht Übereinstimmung, daß der Ausbildung und insbesondere dem seit Jahren notleidenden Ausrüstungssektor künftig hinsichtlich der vom Bund abzudeckenden V-Fall-spezifischen Bedürfnisse Vorrang gegenüber anderen Bereichen eingeräumt werden müsse. Daraus folgt, daß die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen der Bund in Zukunft Katastrophenschutzzentren zur Unterbringung von Personal und Material erstellt, neu zu beurteilen ist. Um insoweit die Überlegungen zur Neuordnung des Katastrophenschutzes nicht zu präjudizieren, sind daher solche Unterbringungsvorhaben, die sich noch nicht in der Durchführung befinden, vorläufig zurückgestellt worden. Dazu gehört auch das Katastrophenschutzzentrum (Bundesanteil) Lauenburg, für das im übrigen von seiten des Bundes noch keine Mittelzusage abgegeben worden ist. Zu Frage B 24: Sollte der Bund auch künftig Katastrophenschutzzentren finanzieren, kann davon ausgegangen werden, daß die Stadt Lauenburg in Anbetracht ihrer grenznahen Lage als ein zu bevorzugender Standort für die Errichtung eines mit Bundesmitteln zu fördernden Ktatstrophenschutzzentrums anzusehen ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 25 und 26): Worauf führt es die Bundesregierung zurück, daß im Bereich des Nato-Flugplatzes Gütersloh sieben Jahre nach der Verabschiedung des Fluglärmgesetzes immer noch keinem einzigen Bürger Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen erstattet worden sind? Was wird die Bundesregierung tun, damit auch hier dem Willen des Gesetzgebers endlich Geltung verschafft wird? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß viele nach dem Fluglärmgesetz erstattungsberechtigte Bürger in den vergangenen Jahren ihren Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen mit Rücksicht auf die zu erwartende Erhöhung des Erstattungshöchstbetrages von 100,— DM auf 130,— DM je Quadratmeter Wohnfläche, die im Jahre 1977 beschlossen worden ist, zurückgestellt hatten. Im übrigen stellt die Bundesregierung fest, daß sie in den vergangenen Jahren das Erforderliche getan hat, um den berechtigten Staatsbürgern den Aufwendungsersatz im Lärmschutzbereich Gütersloh zuteil werden zu lassen: sie hat nach Erarbeitung der für alle_ über vierzig Lärmschutzbereiche erforderlichen allgemeinen wissenschaftlich-administrativen Grundlagen den Lärmschutzbereich Gütersloh im Juni 1975 festgesetzt und gleichzeitig die für die Erstattung erforderlichen finanziellen Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt. Darüber hinaus hat sie nicht nur selbst an Ort und Stelle die örtlichen Behörden und die Bürger sowie Rundfunk und Presse über Einzelheiten des Vollzugs des Fluglärmgesetzes eingehend informiert, sondern auch wiederholt die für den Vollzug des Fluglärmgesetzes zuständigen Landesbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß auch sie die Bürger über ihr Antragsrecht näher informieren sollten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 27): Ist die Bundesregierung bereit, das Prinzip des Entsorgungsnachweises durch Verträge mit Betreibern ausländischer Entsorgungseinrichtungen auch auf inländische Verhältnisse zu übertragen, so daß die Energieversorgungsunternehmen auch Verträge über die einzelnen Abschnitte der Entsorgung von Kernkraftwerken mit deutschen Gesellschaften vorlegen können? Die den Betreibern von Kernkraftwerken nach dem Verursacherprinzip auferlegte Verpflichtung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6045* zur Entsorgungsvorsorge ist in den zwischen Bund und Ländern am 6. Mai 1977 vereinbarten „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" konkretisiert worden. Hiernach sind als Nachweis der Vorsorge u. a. entsprechende Verträge vorzulegen (Nr. 2.2 der Entsorgungsgrundsätze) . Die vertragliche Entsorgungsvorsorge kann sich auf das Entsorgungszentrum, auf ausländische Anlagen oder auf eine vergleichbare andere Lösung abstützen. Sie ist also nicht ausschließlich auf ausländische Entsorgungseinrichtungen beschränkt, könnte vielmehr auch inländische Gesellschaften miteinbeziehen. Da zur Zeit nur geringe Kapazitäten für die Lagerung und Wiederaufarbeitung von Brennelementen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, muß sich die Energiewirtschaft zur Überbrückung bis zur Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen in der Bundesrepublik ihre Entsorgungsstrategie hauptsächlich auf ausländische Einrichtungen ausrichten. Die. Bundesregierung ist bereit, auch Entsorgungsnachweise, die sich auf inländische Einrichtungen stützen, zu akzeptieren, sobald diese Einrichtungen genügend weit realisiert sind. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge von US-Wissenschaftlern, radioaktive Abfälle in den Quertälern zur Zentralspalte im Mittelatlantik zu versenken und die schwedischen Versuche zur Verdichtung und Kapselung von abgebrannten Brennelementen, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Beurteilung? a) Die Endlagerung hochaktiver Abfälle in Subduktionszonen innerhalb der Ozeane, so u. a. auch in Quertälern im Mittelatlantik, wurde vor einigen Jahren im Rahmen einer breiten Analyse aller denkbaren Alternativen untersucht (WASH-1900 vom Mai 1974). Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde diese Alternative jedoch fallengelassen. Zur Zeit sind im umfangreichen US-Programm auf dem Gebiet der Beseitigung radioaktiver Abfälle keine derartigen Untersuchungen mehr vorgesehen. Die Bundesregierung bevorzugt eindeutig die Endlagerung geeignet konditionierter hochaktiver Abfälle in tiefen, isolierenden, geologischen Schichten. Das Einbringen derartiger Abfälle ins Meer ist ohnehin nach dem London-Übereinkommen „über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen ..." zumindest derzeit nicht erlaubt. Im Rahmen internationaler Programme, insbesondere der Nuklearagentur der OECD, wird allerdings von einigen anderen Ländern die Möglichkeit geprüft, hochaktive Abfälle auf dem Grund bzw. in Bohrlöchern im Grund stabiler Tiefseebekken endzulagern. Als heute schon ernsthaft zu erwägende Alternative können diese Überlegungen aber nicht gewertet werden. b) Die schwedischen Entwicklungsarbeiten zur Lösung des Entsorgungsproblems sind der Bundesregierung bekannt; sie werden im Rahmen mehrerer Arbeitsgruppen der International Fuel Cycle Evaluation (INFCE) eingehend beraten. Die hier angesprochene Konditionierung unaufgearbeiteter, abgebrannter Brennelemente ist für die in der Bundesrepublik Deutschland verfolgte Konzeption ohne Bedeutung, da hier die abgebrannten Brennelemente aufgearbeitet und die wieder verwendbaren Kernbrennstoffe, Resturan und gebildetes Plutonium, in den Brennstoffkreislauf zurückgeführt werden sollen. Die Verdichtung und Kapselung von Brennelementen würde die von der Bundesregierung angestrebte optimale Konditionierung des radioaktiven Abfalls und die Ressourcenschonung durch Rückführung des wiederverwendbaren Kernbrennstoffs verhindern. c) Sowohl die amerikanischen Vorschläge als auch die schwedischen Versuche werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt; sie sind zur Zeit jedoch noch nicht so ausgereift, daß sie in die jetzt notwendige Verwirklichung des Entsorgungskonzeptes einbezogen werden könnten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 29): Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl derjenigen Aussiedler aus Polen ist, die sich als Deutsche aussiedeln ließen und dann in der Bundesrepublik Deutschland der Polonia beitraten, wodurch ihnen erhebliche Vorteile gegenüber anderen Aussiedlern (Reiseerleichterungen nach Polen und Befreiung von Tagesgebühren) zuteil werden? Die im Jahre 1955 in Warschau gegründete Gesellschaft „Polonia", die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Verbindung der Volksrepublik Polen mit dem Auslandspolentum herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, bemüht sich auch, deutsche Aussiedler aus dem polnischen Bereich zu erfassen. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Aussiedler der Gesellschaft beigetreten sind. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 30): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die geeignet sind, Ansprüche von Lieferfirmen und Handwerksbetrieben im Falle eines Konkurses von Generalunternehmen bzw. Auftraggebern im Hoch- und Tiefbau zu realisieren, damit die Existenzbedrohung aus Fremdverschulden gemindert wird? Betriebe, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, können sich durch eine Sicherungshypothek gegen Ver- 6046* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 luste im Konkurs absichern. Nach § 648 BGB kann die Eintragung einer Sicherungshypothek verlangen, wer auf Grund eines Werkvertrags mit dem Grundstückseigentümer Bauleistungen erbracht hat. Oftmals werden diese Betriebe allerdings die Einräumung einer Sicherungshypothek dem Vertragspartner gegenüber nicht durchsetzen können. Dann sind sie in dessen Konkurs in der Tat schlecht .gestellt. Die Ursachen dafür, daß in Konkursen die dinglich nicht oder nicht an aussichtsreicher Rangstelle gesicherten Gläubiger weitgehend leer ausgehen, liegen hauptsächlich darin begründet, daß die vorhandene Vermögensmasse durch Aus- oder Absonderungsrechte vorrangiger Dritter aufgezehrt wird. Deshalb wird allgemein gefordert, das geltende Recht solle in einer Weise geändert werden, welche den Interessen der dinglich nicht gesicherten Gläubiger stärker Rechnung trägt. Diesem berechtigten Anliegen würde es widersprechen, wenn zugunsten einer Gruppe von Gläubigern neue dingliche Aus- und Absonderungsrechte eingeführt oder die bestehenden noch weiter ausgedehnt würden. Die damit zusammenhängenden Probleme des Konkursrechts werden nur gelöst werden können, wenn die Vorrechte zurückgedrängt werden und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger wieder mehr Geltung verschafft wird. Der Bundesminister der Justiz hat eine Kommission für Insolvenzrecht einberufen, um die schwierige Lage im Insolvenzwesen umfassend anzugehen. Die Kommission soll die Grundlagen für eine wirtschaftsnahe und sozialbezogene Reform des Insolvenzrechts ausarbeiten und bald konkrete Gesetzesvorschläge vorbereiten. Diese Verbesserung des Insolvenzwesens wird auch den von Ihnen angesprochenen Firmen und Betrieben zugute kommen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 31): Worauf beziehen sich die vom Bundesjustizminister geäußerten Befürchtungen, daß verstärkt nationalsozialistische Wertvorstellungen in Wort und Schrift vermittelt werden, die zu einer Renaissance des Rechtsextremismus führen können? Der Bundesminister der Justiz hat mit Schnellbrief vom 25. Januar 1978 an die Justizminister der Länder auf die zunehmende Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda hingewiesen und seine Besorgnis darüber auch in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Heinz Schreiber (SPD) vom 16. Februar 1978 zum Ausdruck gebracht. Anlaß zu dieser Besorgnis gaben zahlreiche Presseartikel über den wachsenden Vertrieb von NS-Propaganda. Statt vieler weise ich auf den Artikel „Mal was Nettes über die Nazi-Zeit" in der Zeitschrift „Der Spiegel" (1977 Nr. 50 S. 214 ff.) hin, in dem vor allem über das „blühende" Geschäft mit Tondokumenten aus der NS-Zeit berichtet wird. Die Presseberichte zu diesem Thema werden auch durch eine Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 1978 bestätigt, in der auf die „immer stärker werdende Welle" der Verbreitung von nationalsozialistischem Propagandaschriften und Gegenständen mit Nazisymbolen hingewiesen wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 32 und 33) : Hält die Bundesregierung die Regelung, wonach für Sendungen in die DDR 30 DM bei Paketen und 20 DM bei Päckchen ohne Nachweis als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, trotz gestiegener Lebenshaltungskosten weiterhin für ausreichend, und wenn nein, wird die Regelung geändert? Hält die Bundesregierung 100 DM außergewöhnliche Belastung für zusätzliche Aufwendungen bei Besuchen aus der DDR für ausreichend, oder gedenkt sie, diesen Betrag den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen? Aufwendungen für. Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR werden als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen, höchstens jedoch 3 000 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person, einkommensmindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Einkommensteuer verwalten, sind aus Vereinfachungsgründen u. a. für folgende Fälle Pauschbeträge zugelassen worden: 1. für jedes versandte Paket ein Pauschbetrag von 30 DM und für jedes Päckchen ein solcher von 20 DM, 2. für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen anläßlich eines Besuchs eines Verwandten oder nahen Angehörigen aus der DDR erwachsen, bei einem Aufenthalt von 28 Tagen ein Pauschbetrag von 100 DM und bei einem Aufenthalt von weniger als 28 Tagen ein entsprechend niedrigerer Pauschbetrag. Die Frage einer Erhöhung der Pauschbeträge ist wiederholt mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Nach dem Ergebnis dieser Besprechungen erfüllen die getroffenen Vereinfachungsmaßnahmen auch heute noch ihren Zweck. Erwachsen dem Steuerpflichtigen durch Zuwendungen zur Bestreitung des Lebensbedarfs im Kalenderjahr höhere Aufwendungen und werden diese nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht, so können die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des für jede unterhaltene Person maßgeblichen Höchstbetrags geltend gemacht werden. Auch im Hinblick hierauf eine Erhöhung der bezeichneten Pauschbeträge nicht geboten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6047* Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift- liche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, Städten und Gemeinden, die an einen Truppenübungsplatz angrenzen — wie z. B. die Stadt Fallingbostel an den größten Truppenübungsplatz Europas, Bergen —, als Entschädigung für die vielen Benachteiligungen, wie Lärmbelästigung bei Tag und Nacht, fehlendes Hinterland, mangelnde Verkehrsverbindungen usw., eine besondere Förderung wie z. B. dem Zonenrandgebiet zukommen zu lassen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Haltung? Ein Teil der Städte und Gemeinden, die an Truppenübungsplätze angrenzen, sind Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen aufweisen. Dazu gehören z. B. die in der Nähe des Truppenübungsplatzes BergenHohne gelegenen Gemeinden Bomlitz-Fallingbostel, Häuslingen, Rethen und Walsrode. Die Kosten für die Wirtschaftsförderung und den verstärkten Ausbau der Infrastruktur tragen Bund und Land je zur Hälfte. Außerhalb dieser Fördergebiete sind Finanzierungshilfen des Landes möglich. Bund und Land prüfen derzeit, ob darüber hinaus weitere Infrastrukturvorhaben gemäß Art. 104 a Abs. 4 GG gemeinsam finanziert werden sollen. Eine Gleichstellung mit der gesetzlich geregelten Zonenrandförderung ist allerdings weder beabsichtigt, noch notwendig; sie stünde auch im Widerspruch zu der vom Gesetzgeber dem Zonenrandgebiet zugedachten Sonderstellung. Anlage 29 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 35) : Hat die Bundesregierung bei der Befolgung der 6. Richtlinie Nr. 77/388 (EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 Schwierigkeiten, und wenn ja, wie gedenkt sie diese Schwierigkeiten zu beheben? Bei der Umsetzung der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 ins nationale Recht der Mitgliedstaaten haben sich Terminschwierigkeiten ergeben. Die Richtlinie sieht vor, daß die Anpassungsvorschriften der Mitgliedstaaten spätestens am 1. Januar 1978 in Kraft treten. Dies ist jedoch lediglich in Großbritannien und in Belgien geschehen. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten war nicht in der Lage, den Termin einzuhalten. Zwar ist es bei den Beratungen der 6. Richtlinie gelungen, die wesentlichen Strukturen des deutschen Umsatzsteuerrechts zu erhalten. Gleichwohl macht die Richtlinie eine ganze Reihe von materiellen und steuerrechtlichen Anpassungen unseres Umsatzsteuergesetzes erforderlich. Ein entsprechender Referentenentwurf ist am 12. Oktober 1977 den beteiligten Ressorts, den Verbänden der Wirtschaft und den Bundesländern zum Zwecke der Abstimmung zugeleitet worden. Er hat zahlreiche Stellungnahmen und Änderungswünsche ausgelöst, die umfangreiche Beratungen erforderlich machten. Sie stehen jetzt vor dem Abschluß. Die Bundesregierung beabsichtigt, nunmehr in Kürze dem Parlament den Entwurf eines neuen Umsatzsteuergesetzes vorzulegen. Sie geht davon aus, daß der in der 6. Richtlinie genannte Termin durch eine Verlängerungsrichtlinie entsprechend hinausgeschoben wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich bei den vom Landesbauamt betreuten Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an bundeseigenen Mietwohnungen am Süderhörn in List/Sylt verschiedene Mißstände ergeben haben (z. B. nicht freigesetzte Wohnungen vier Monate und länger permanent Baustellen waren, die Heizkapazitäten der neueingebauten E-Heizungen sich teilweise als wesentlich zu klein erweisen und deshalb erneut ausgewechselt werden müssen), und wie ist garantiert, daß bei Fortführung dieser Maßnahme in List bisherige Beanstandungen nicht mehr auftreten können und ansonsten generell bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an bundeseigenen Wohnungen die berechtigten Interessen der Mieter beachtet werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an den bundeseigenen Mietwohnungen am Süderhörn in List/Sylt Anlaufschwierigkeiten ergeben haben, weil zunächst angenommen wurde, daß die Mieter während der Bauarbeiten in ihren Wohnungen verbleiben könnten. Der Umfang der Arbeiten bedingte eine entsprechend lange Bauzeit. Sie betrug bei nicht geräumten Wohnungen im allgemeinen zwischen 31 und 57 Tagen, in 4 Fällen allerdings zwischen 84 und 106 Tagen. Die Kapazität der neu eingebauten Elektrospeicherheizungen ist ausreichend bemessen. Schwierigkeiten haben sich nur deshalb ergeben, weil die Wärmedämmung auf dem Dachboden und an den Kellerdecken sowie die Ausschäumung der Luftschichten an den Außenwänden nicht mehr rechtzeitig vor Winterbeginn fertiggestellt werden konnten. Hinzu kam, daß anfangs von den Mietern durch unrichtige Bedienung die Speicherkapazitäten vorzeitig aufgebraucht wurden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurden dann vor Beginn weiterer Bauarbeiten die Mieter in freigehaltene sog. Springerwohnungen umgesetzt, so daß künftig die bisherigen Schwierigkeiten nicht mehr zu erwarten sind. Darüber hinaus hat das Landesbauamt Flensburg veranlaßt, daß bei den weiteren Bauabschnitten nicht ganze Straßenzüge, sondern nur noch kleinere Häusergruppen modernisiert werden. Das Bundesvermögensamt ist bemüht, den berechtigten Interessen der Mieter dadurch Rechnung zu tragen, daß es mit den Mietern regelmäßig Vereinbarungen über Mietminderungen für die Bauzeit und über den Ersatz von Aufwendungen trifft. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 37 und 38) : Wurde der Bundesregierung inzwischen bekannt, daß dem von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage Nr. 47 (Drucksache 8/1125) erwähnten Briefwechsel zwischen dem niederländischen und dem deutschen Wirtschaftsminister aus dem Jahr 1965 von niederländischer Seite unter den heutigen Umständen keineswegs die gleiche Bedeutung beigemessen wird wie von der Bundesregierung, und hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnis davon, daß die Niederlande für ihren Erdgasexport mit Hinweis auf die zunehmende Nachfragekonkurrenz auf allen Welterdgasmärkten prinzipiell Ekofisk-Preisniveau als Preis des alternativen Erdgases beanspruchen? Ist der Bundesregierung der innenpolitische Druck bekannt, dem die Regierung der Niederlande wegen der aus niederländischer Sicht zu niedrigen Erdgasexportpreise ausgesetzt ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 37: Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die Regierung der Niederlande nach wie vor an einer reibungslosen Abwicklung der langfristigen Erdgasverträge zwischen Unternehmen beider Länder interessiert ist, um für beide Seiten größtmöglichen ökonomischen Nutzen zu erzielen. Der Briefwechsel der Regierungen aus dem Jahre 1965 bringt — wenn auch in einem anderen energiepolitischen Umfeld entstanden — diesen Grundkonsensus zum Ausdruck. Die niederländische Seite hat gegenüber der Bundesregierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie den Notenwechsel anders versteht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die niederländische Regierung eine Anhebung der Exportpreise für niederländisches Erdgas auf Ekofisk-Preisniveau wünscht. Zu Frage B 38: Aus meiner Antwort vom 9./10. November 1977 auf Ihre Anfrage (BT-Drucksache 8/1125) war zu ersehen, daß der Bundesregierung die innenpolitische Situation in den Niederlanden wegen der Erdgaspreise durchaus bekannt ist. Die in meiner Antwort dargestellte Haltung der Bundesregierung dazu ist unverändert. Die zum Teil bereits abgeschlossene jüngste Verhandlungsrunde zwischen den Unternehmen — u. a. über eine erneute Änderung der vertraglichen Preisklauseln zugunsten der Verkäuferin — zeigt, daß die Unternehmen beider Seiten bestrebt sind, sowohl ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen als auch politischen Implikationen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 39 und 40) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche Kosten für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben von Seiten des Bundes aufgewendet werden müssen? Was tut die Bundesregierung dagegen, um die Argumente zu entkräften, die einer Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben das Wort reden, weil sie entgegen dem ursprünglichen Sinn nicht zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit führen, sondern Anlaß zu ständigen Reibereien und zusätzlichem Verwaltungsaufwand geworden sind, vor allem tut sie etwas, um Doppelarbeit auf Bundes- und Länderebene zu vermeiden? Zu Frage B 39: Im Jahre 1978 sind für die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG Bundesmittel in Höhe von rd. 3 Mrd. DM und für die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 b GG Bundesmittel in Höhe von rd. 2,2 Mrd. DM vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Zweckausgaben des Bundes für die Gemeinschaftsaufgaben. Die Zweckausgaben sind zu unterscheiden von den Verwaltungsausgaben (Personalkosten und Kosten für sächliche Verwaltungsmittel), die für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben erforderlich sind. Diese Verwaltungsausgaben fallen nach Art. 104 a Abs. 5 GG ganz überwiegend den Ländern zur Last, da die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben Verwaltungsaufgabe der Länder ist. Bei Art. 91 a GG beschränkt sich die Mitwirkung des Bundes auf die Beteiligung an der Rahmenplanung und an der Finanzierung der Zweckausgaben. Die Durchführung der Rahmenplanung ist ebenso wie die Detailplanung allein Sache der Länder. Beim Bund entstehen daher Verwaltungsausgaben bei der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben im wesentlichen nur bei den zuständigen Bundesministerien. Angaben über die Höhe dieser Verwaltungsausgaben des Bundes können nicht gemacht werden, da die Aufwendungen bei den Verwaltungskosten der Ministerien haushaltsmäßig nicht gesondert ausgewiesen werden und nur unter erheblichem Verwaltungsaufwand ermittelt werden könnten. Zu Frage B 40: Entgegen dem aus der Anfrage entstehenden Eindruck hat die verfassungsrechtliche Regelung der Gemeinschaftsaufgaben durch die Finanzreform 1969 durchaus zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gegenüber dem Zustand vor 1969 geführt. Ein Zusammenwirken von Bund und Ländern in den Bereichen der heutigen Gemeinschaftsaufgaben gab es nämlich bereits lange vor der Finanzreform. Dieses Zusammenwirken führte aber häufig nicht zu einer ausreichenden Koordinierung der Maßnahmen. Außerdem vollzog sich die Mitwirkung des Bundes teilweise in Formen, die der Eigenstaatlichkeit der Länder nicht genügend Rechnung trugen. Die Finanzreform 1969 hat diese Zusammenarbeit von Bund und Ländern in verfassungsrechtlich geordnete Bahnen gelenkt. Das heute im Grundsatz in der Verfassung und in Einzelheiten durch einfaches Recht vorgeschriebene Zusammenwirken von Bund und Ländern bringt zwangsläufig Mehrarbeit gegenüber einem Verfahren mit sich, in dem Bund und Länder ihre Aufgaben allein und ohne Abstimmung mit der anderen Seite erfüllen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß in einem Bundesstaat eine völlig isolierte Aufgabenwahrnehmung der verschiedenen staatlichen Ebenen nicht denkbar ist und daß eine Zusammenarbeit von Zentralstaat und Gliedstaaten und auch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6049* der Gliedstaaten untereinander in vielfältigen Formen und in den verschiedensten Aufgabenbereichen erfolgen muß. Das haben gerade die Erfahrungen vor der Finanzreform 1969 deutlich gemacht. Die Bundesregierung wird . im übrigen immer bemüht sein, diese Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen des geltenden Rechts so einfach wie möglich zu gestalten. Sie hat dabei aber auch darauf zu achten, daß bei der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben die gesamtstaatlichen Belange ausreichend zur Geltung kommen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 41 und 42) : Treffen nach dem Wissensstand der Bundesregierung Pressemeldungen zu, daß die Bundesrepublik Deutschland in Europa die höchsten Strompreise hat, und wie erklärt sich die Bundesregierung gegebenenfalls diese Tatsache? Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß Strompreise für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und damit für die Erhaltung der Arbeitsplätze eine entscheidende Bedeutung haben, und welche Möglichkeiten sieht sie, um zu erreichen, daß dieser Nachteil der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit marktwirtschaftlichen Mitteln beseitigt wird? Zu Frage B 41: Pressemeldungen über im internationalen Vergleich zu hohe Strompreise in der Bundesrepublik Deutschland tauchen immer wieder auf. Im Regelfall lassen sie nicht erkennen, ob wirklich repräsentative Abnahmeverhältnisse mit einem ausgewogenen Querschnitt aller Versorgungsbereiche (Industrie, Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe) verglichen wurden oder nur mehr oder- minder willkürlich gegriffene Einzelfälle. Darüber hinaus machen neben den Schwankungen der Währungsparitäten vor allem nationale Unterschiede in der Steuerstruktur, den Finanzierungsbedingungen und der staatlichen Preispolitik einen echten Vergleich schwierig. Sicherlich liegen umgerechnet auf DM-Kurs die deutschen Strompreise bei einigen typischen Abnahmeverhältnissen im EG-Vergleich im oberen Bereich. Dabei spielt der nicht unbeträchtliche Aufwertungseffekt der DM gegenüber einigen anderen Währungen eine gewichtige Rolle. Kaum quantifizierbar sind ferner Faktoren wie der Einfluß direkter oder indirekter staatlicher Subventionen beim Brennstoffeinsatz oder bei der Abdekkung von Verlusten. Ein ganz anderes Bild bietet sich dagegen, wenn man statt der Umrechnung auf heutige DM-Kurse auf einen Vergleich der aufzuwendenden Arbeitszeit für eine bestimmte Menge an Elektrizität abstellt; allerdings sind auch die dabei zugrunde gelegten jeweiligen Bruttostundenverdienste mit den nationalen Unterschieden z. B. im Bereich der sozialen Sicherung oder Steuerpolitik belastet. Bei diesem Vergleichsmaßstab liegen die Aufwendungen für eine Kilowattstunde in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EG im unteren Bereich. Dieses Beispiel zeigt, daß nur ein umfassender Strompreisvergleich unter Berücksichtigung möglichst aller Einflußgrößen wider unseres Wissens bisher noch nicht erstellt wurde, zu einem aussagefähigen Ergebnis führen könnte. Zu Frage B 42: Der Einfluß des Energie- bzw. Strompreisniveaus auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie hängt primär vom produktspezifischen Energieeinsatz ab. Insbesondere bei der energie- bzw. stromintensiven Industrie, z. B. Aluminium-Industrie, sind die Energiekosten als ein wesentlicher Parameter für die internationale Wettbewerbsfähigkeit anzusehen. Die Bundesregierung hat auch in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms bekräftigt, daß sie an ihrer Politik einer sowohl sicheren wie auch preisgünstigen Energieversorgung als Grundlage einer wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft festhält. Dies bedeutet für die Elektrizitätsversorgung sowohl die konsequente Fortsetzung der Politik „weg vom 01" und damit die Reduzierung des Ölanteils an der Stromerzeugung, als auch die vorrangige Nutzung der heimischen Steinkohle sowie den Ausbau der Kernenergie. Diese Politik einer stark auf die heimische Steinkohle ausgerichteten Stromversorgung kostet allerdings ihren Preis, denn mit dem Einsatz deutscher Steinkohle sind systembedingt höhere Stromerzeugungskosten verbunden als mit allen anderen heute verfügbaren Energieträgern. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 43 und 44) : Wann gedenkt die Bundesregierung einen Vorschlag zur Änderung des Abgabesatzes von bisher 4,5 Prozent auf einen höheren Satz gemäß dem Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (Verstromungsnovelle) vorzulegen, damit . der 1978 voraussichtlich in Anspruch genommene Kreditrahmen des Ausgleichsfonds (s. Antwort vom 25. Januar 1978 auf meine Anfrage Nr. 71 Drucksache 8/1437) durch höhere Einnahmen im Rahmen des „Kohlepfennigs" ausgeglichen wird? Welche Einnahmen hatte der Ausgleichsfonds gemäß dem Gesetz energierechtlicher Vorschriften in den Jahren bis 1977, und welche Ausgaben werden voraussichtlich bis 1982 anfallen unter Berücksichtigung der neuen Preiserhöhungen für Kraftwerkskohle? Zu Frage B 43: Der Prozentsatz der Ausgleichsabgabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils für ein Kalenderjahr im voraus festzusetzen. Das geschieht durch eine Planrechnung. Für das laufende Jahr ist der Abgabesatz — wie Sie wissen — auf der Grundlage der seinerzeit bei Beratung des Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (Zweite Verstromungsnovelle) erkennbaren Entwicklung auf 4,5 vom Hundert im Bundesdurchschnitt festgesetzt worden. Bereits zu Beginn dieses Jahres auszusagen, ob und wann eine Änderung des Abgabesatzes erfolgen müßte, ist ausgeschlossen, weil da- 6050* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 für schon jetzt die Kenntnis über eine von der Planrechnung abweichende Entwicklung der entscheidenden Basiszahlen des Stromverbrauchs, der Strompreise, der Ölpreise, der Kohlebezüge u. a. m. vorliegen müßte. Gerade dieser Sachverhalt war bekanntlich ein Grund dafür, den Kreditrahmen des Ausgleichsfonds auf 500 Millionen DM zu erweitern. Es wird daher notwendig sein, die tatsächliche Entwicklung der vorerwähnten Meßdaten im Laufe des Jahres 1978 abzuwarten, bevor entschieden werden kann, ob überhaupt, ab wann und in welchem Umfang eine Änderung des Abgabesatzes erforderlich ist. Zu Frage B 44: In den Jahren bis 1977 betrugen die Einnahmen (Ausgleichsabgabe einschließlich Zinserträge und vermischte Einnahmen) aus dem Ausgleichsfonds gemäß dem Dritten Verstromungsgesetz: 1975 1976 1977 778 047 449 DM 1 271 305 875 DM 1 559 642 000 DM Für das Jahr 1978 wird mit einer Ausgabe aus diesem Fonds in Höhe von rd. 2 Milliarden DM gerechnet. Konkrete Angaben über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben bis 1982 dagegen können, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu Frage 43 ergibt, nicht gemacht werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, technische Fachkräfte bei den Kommunalbehörden der Kreisebene als Berater für Energieeinsparungsmaßnahmen einzustellen, die insbesondere für Wohnungsinhaber, Hauseigentümer und gewerbliche Kleinbetriebe gegen Gebühr beratend bei Energieeinsparungsmaßnahmen tätig werden, und ist die Bundesregierung bereit, in einer auszuwählenden Großstadt einen Modellversuch zu finanzieren, um die Zweckmäßigkeit derartiger Überlegungen am ' konkreten Beispiel zu erproben? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine Notwendigkeit für die gezielte Beratung insbesondere von privaten Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen besteht. Zu diesem Zweck hat sie, wie in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 unter Textziffer 23 angekündigt, erstmals im Bundeshaushalt 1978 ein Finanzvolumen von 6,5 Millionen DM (Titel 685 32-6 29) bereitgestellt und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen. Dieser neue Haushaltstitel soll die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung (Titel 531 32-6 29) ergänzen. Bei der Durchführung der gezielten Beratung beabsichtigt die Bundesregierung an bestehende Beratungstätigkeiten anzuknüpfen. Im Bereich der privaten Verbraucher kommen hierfür die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher und die Stiftung Warentest, im gewerblichen Bereich das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft und die Spitzenverbände der Wirtschaft, die sich des Sachverstandes kommerzieller Berater bedienen, in Betracht. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß mit diesem Beratungskonzept zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollten, bevor die Einstellung von Beratern bei den Kommunalbehörden der Kreisebene in Betracht zu ziehen wäre oder bevor ein entsprechender Modellversuch in einer ausgewählten Großstadt zweckmäßig erscheint. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß sich das Tätigkeitsfeld solcher Berater nur schwer von dem der bereits tätigen kommerziellen Berater abgrenzen ließe. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 46) : Treffen Presseberichte zu, denenzufolge die Firma Steigerwald Strahltechnik GmbH, Puchheiim bei München, deren Mehrheitsanteile beim Bund liegen, eine Elektronenstrahlperforationsmaschine in die Republik Südafrika liefert, obwohl solche Maschinen nach Position 0119 der Kernenergieliste der Außenwirtschaftsverordnung nicht in Länder wie Südafrika exportiert werden dürfen, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um dieses Geschäft zu verhindern? Es trifft zu, daß die Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, von der Firma Hydraulikplant, Pretoria, einen Auftrag zur Lieferung einer Perforieranlage erhalten hat. Die Ausfuhr der Anlage unterliegt nach den Feststellungen der Genehmigungsbehörde keinem Genehmigungserfordernis, da die Anlage nicht unter die Nr. 0119 der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung — fällt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 47 und 48) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß — wie im „Kosmos" vom Februar 1978 berichtet — 5 Millionen Tonnen Stroh, die nach einer Schätzung von Experten 1980 verheizt werden könnten, 1,3 Millionen Tonnen Heizöl mit einem derzeitigen Wert von 400 Millionen DM ersetzen könnten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über die z. Z. bereits betriebenen Strohverbrennungsanlagen hinaus die Heizkraft als Stroh zu nutzen, oder trifft es zu, daß das Stroh „zum Verheizen zu schade sei", und welche Chancen sind bejahendenfalls für ergiebigere Verwendungen zu sehen? Zu Frage B 47: Es trifft zu, daß der Energieghalt von 5 Millionen t Stroh dem von 1,3 Millionen t Heizöl mit einem derzeitigen Wert von 400 Millionen DM in etwa entspricht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6051* Zu Frage B 48: Zur Untersuchung der Möglichkeiten der Verwendung von Stroh hat der Bundesminister für Forschung und Technologie Forschungsvorhaben vergeben. Erst nach deren gründlicher Auswertung werden allgemeingültige Aussagen über die Aussichten einer Wärmeerzeugung durch Stroh getroffen werden können. Als wichtige Parameter werden hierbei die Kosten des Antransports und der Bereitstellung von Stroh in die Überlegungen eingehen. Insbesondere wird die Frage zu prüfen sein, ob bei noch näher zu definierenden wirtschaftlichen Transportentfernungen überhaupt genügende Mengen Stroh verfügbar sind. Darüber hinaus verspricht sich die Bundesregierung aus den vergebenen Forschungsvorhaben Aufschluß- über weitere Verwendungsmöglichkeiten von Stroh, dessen Verwendung als organischer Rohstoff auch in der chemischen Industrie oder in verwandten Industriezweigen möglich ist. Ob und welche neuen Anwendungsmöglichkeiten für den Rohstoff Stroh künftig in Frage kommen, läßt sich daher zur Zeit noch nicht abschließend beurteilen. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 49, 50, 51 und 52) : Welches waren die Gründe dafür, daß die Bundesregierung die Ausrüstung eines Steinkohlekraftwerks der Steag mit einer 100- prozentigen Rauchgasentschwefelungsanlage nur unter der Bedingung mit einem Betrag von 70 Millionen DM fördert, daß diese Anlage ausschließlich nach einem deutschen Verfahren gebaut werden darf? War es der Bundesregierung bewußt und lag es in ihrer Absicht, daß nach dem Entwicklungsstand deutscher Verfahren zur 100prozentigen Rauchgasentschwefelung, unter Berücksichtigung der Infrastruktur des vorgesehenen Standorts und im Hinblick auf laufende Projekte möglicherweise konkurrierender deutscher Verfahren, die Bedingungen der Bundesregierung überhaupt nur von einem einzigen Anbieter erfüllt werden konnten? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die erhebliche finanzielle Unterstützung eines Verfahrens unter mehreren konkurrierenden Verfahren, unter denen sich Verfahren befinden, die bei einem höheren Entwicklungsstand mit geringerem Betriebsrisiko, größerer Erfolgssicherheit und betriebswirtschaftlich genauer abschätzbarer Kosten eingesetzt werden können? Hält es die Bundesregierung für ihre Aufgabe, auf dem Gebiet der hochgradigen Rauchgasentschwefelung mit öffentlichen Mitteln Verfahren zu fördern, wenn gleichzeitig im Markt geeignete Alternativanlagen angeboten werden, die mit dem gleichen Umwelteffekt bei höherer Erfolgswahrscheinlichkeit im gleichen Umfang Aufträge für deutsche Firmen bringen würden? Zu Frage B 49: Im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie der Steag AG einen Betrag von 70 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um eine Entschwefelungsanlage zur vollständigen Erfassung der Rauchgase an einem Steinkohlekraftwerk von 700 MW zu bauen. Damit soll der Stand der Technik, die die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen ist, in diesem Bereich demonstriert werden. Seit mehreren Jahren wurde von der Bundesregierung die Entwicklung deutscher Verfahren zur Rauchgasentschwefelung gefördert. Diese Verfahren sind im Maßstab von Pilotanlagen erprobt. Durch die Mittel aus dem Programm Zukunftsinvestitionen ergab sich die Möglichkeit, ein mit Hilfe der Bundesregierung entwickeltes Verfahren in großtechnischem Maßstab zu demonstrieren, um so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf diesem Gebiet beizutragen. Zu Frage B 50: Es war nicht die Absicht der Bundesregierung mit dieser Förderung ein bestimmtes Verfahren zu unterstützen. Sie war sich allerdings dessen bewußt, daß die für den geplanten Standort Bergkamen vorliegenden Bedingungen von den drei möglichen deutschen Verfahren zwei ausschlossen. Zu Frage B 51: Die für eine Rauchgasentschwefelungsanlage an einem 700-MW-Steinkohlekraftwerk in Frage kommenden Verfahren wurden in einem Gutachterausschuß einer technischen Beurteilung unterzogen. Ergebnis dieser Beurteilung war, daß grundsätzlich alle zur Diskussion stehenden Verfahren bei der geplanten Demonstrationsanlage eingesetzt werden können. Nach keinem dieser Verfahren wurde bisher eine Anlage zur vollständigen Erfassung der Rauchgas eines 700-MW-Steinkohlekraftwerks gebaut und betrieben, so daß in jedem Fall gewisse Risiken beim Bau und Betrieb der Anlage in Kauf genommen werden mußten. Mit der Förderung des Baus der Rauchgasentschwefelungsanlage war die Auflage verbunden, ein Untersuchungsprogramm zur hundertprozentigen Erfassung der Rauchgase über eineinhalb Jahre durchzuführen. Betriebskosten in erheblicher Höhe sind vorn Betreiber aufzubringen und stellen daher den Eigenbeitrag des Zuwendungsempfängers zu diesem Vorhaben dar. Die Entschwefelungsanlage wird über etwa dreißig Jahre mit dem Kraftwerk betrieben werden und verursacht in diesem Zeitraum Kosten in Höhe von rund 1 Mrd. DM. Die Bundesregierung kann deshalb davon ausgehen, daß trotz des Zuschusses nur ein Verfahren eingesetzt wird, das unter den Kriterien des Kraftwerkbetreibers technisch und wirtschaftlich akzeptiert werden kann. Zu Frage B 52: Die Modernisierung und Stärkung der deutschen Volkswirtschaft ist ein Ziel der Technologiepolitik der Bundesregierung. In diesem Sinne wird durch die Förderung seitens der Bundesregierung die Möglichkeit für den Bau und die Erprobung einer hochgradigen Rauchgasentschwefelung geschaffen. Eine derartige Anlage wäre aller Voraussicht nach ohne diese Förderung in den nächsten Jahren nicht gebaut worden. Neben den positiven Auswirkungen für den Umweltschutz wird durch die Verfügbarkeit dieser Technologie auch der Einsatz von deutscher Steinkohle mit höherem Schwefelgehalt möglich. Diesem Ziel ist unter energiepolitischen Gesichtspunkten hohe Priorität beizumessen. 6052* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar -1978 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 53 und 54) : Zu welchen Ergebnissen haben die gemäß Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage vom 23. Januar 1978 (Drucksache 8/1437, Fragen Nrn. 80 und 81) angekündigten Einlassungen der Bundesregierung bei der Kommission der EG und die ebenfalls angekündigten Vorstellungen der Bundesregierung in der gleichen Sache bei den deutschfranzösischen Konsultationen am 6. und 7. Februar 1978 gegen die Höchstpreisfestsetzung für Bier in Frankreich geführt? Sind der Bundesregierung inzwischen nähere Angaben über Auswirkungen der Höchstpreisfestsetzung auf den Export deutscher und hierbei insbesondere Dortmunder und bayerischer Brauereien bekannt? Zu Frage B 53: Bei den deutsch-französischen Konsultationen am 6.17. Februar d. J. hat Herr Staatssekretär Dr. Schlecht in Vertretung von Minister Graf Lambsdorff auch die Schwierigkeiten für die deutschen Bierexporte infolge des französischen Preisstopps für Bier in Gaststätten zur Sprache gebracht. Der französische Delegierte Wirtschafts- und Finanzminister Boulin hat ihm zugesichert, daß die Regelung überprüft werde. Auf die Intervention mehrerer Regierungen, u. a. der Bundesrepublik, hat auch die EG-Kommission die französische Regierung zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort steht noch aus, wohl nicht zuletzt, weil die Instanzen in Frankreich, die eine Abschaffung des Preisstopps befürworten, gegen verschiedene Widerstände ankämpfen müssen. Zu Frage B 54: Nach einem Bericht der deutschen Botschaft Paris konnten die ausländischen Hersteller von Normalbier durch Preiszugeständnisse ihre Marktanteile im wesentlichen halten. Den Exporteuren des in der Herstellung um durchschnittlich 20 O/0 teureren Starkbiers sei dies nicht möglich gewesen, so daß sich der Starkbierexport aus Bayern deutlich vermindert habe. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/1526 Fragen B 55 und 56) : Wie weit sind die Vorarbeiten zum Erlaß einer EG-Vogelschutzrichtlinie gediehen, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung davon auf den gewerblichen Vogelfang in einigen Mitgliedsländern? Welchen erkennbaren Nutzen hat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 in der Bundesrepublik Deutschland bisher gebracht, und wann und in welcher Form ist mit einer Ergänzung der Liste der bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu rechnen, die nicht gehandelt werden dürfen? Zu Frage B 55: Der Umweltrat der EG hat sich, nachdem eine Arbeitsgruppe des Rates den Richtlinienvorschlag über die Erhaltung der Vogelarten rund ein Jahr lang intensiv beraten hat, auf seiner Tagung am 12. Dezember 1977 mit der Richtlinie befaßt, konnte jedoch auf dieser Tagung noch keine vollständige Einigung über die Richtlinie erzielen. Der Rat beauftragte den Ausschuß der Ständigen Vertreter, innerhalb von zwei Monaten eine Lösung der noch offenen Fragen zu finden. Nachdem die Umweltarbeitsgruppe des Rates in zwei weiteren Sitzungen keine Fortschritte erzielt hat, wird sich der Ausschuß der Ständigen Vertreter am 22. Februar 1978 erneut mit der Richtlinie befassen. Die Richtlinie wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den gewerblichen Vogelfang in einigen EG-Mitgliedstaaten haben und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Zahl der jagdbaren Vogelarten (d. h. Vögel, die getötet oder gefangen werden dürfen) soll von bisher rd. 120 auf 71 reduziert werden. Insoweit konnte bis auf 2 Vogelarten bereits eine Einigung erzielt werden. 2. Alle Mittel, Methoden oder Einrichtungen, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos getötet oder gefangen werden können (z. B. Netze, Fangfallen und Leimruten) sollen künftig verboten sein. Auch in dieser Frage konnte bereits in der o. g. Ratstagung eine Einigung erreicht werden. 3. Das Halten von Vögeln, die nicht getötet oder gefangen werden dürfen, wird verboten. Auch hierüber besteht bereits Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten. Das Inkrafttreten der genannten Verbote wird den gewerblichen Vogelfang nur noch in einem sehr eingeschränkten Umfang zulassen. Zu Frage B 56: Mit Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, das für die Bundesrepublik seit dem 20. Juni 1976 verbindlich ist, hat die Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zum Schutz der durch den Handel gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geleistet. Die strenge Handelskontrolle gefährdeter Arten nach dem Übereinkommen hat dazu geführt, daß in der Bundesrepublik keine hochgradig gefährdeten Tier- und Pflanzenarten der Liste I des Übereinkommens (z. B. indische Elefanten, Leoparden, Gorillas und Wanderfalken) mehr im Handel erscheinen. Ist dies ausnahmsweise dennoch der Fall, so handelt es sich hier um Exemplare, die vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens erworben oder gezüchtet worden sind und nach wie vor gehandelt werden dürfen. Was die Listen der geschützten Tier- und Pflanzenarten angeht, so sind diese bereits einmal durch die erste Vertragsstaatenkonferenz im November 1976 erheblich geändert worden. Die Änderungen sind für die Bundesrepublik durch Verordnung vom 23. März 1977 (BGBl. II S. 381) in Kraft gesetzt worden. Es ist damit zu rechnen, daß weitere Änderungen der Listen des Übereinkommens auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz Anfang nächsten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6053* Jahres beschlossen werden. Welche Änderungen dies im einzelnen sein werden, läßt sich heute noch nicht absehen. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage- B 57) : Treffen Behauptungen zu, wie sie in Versammlungen aufgestellt werden, daß den Landwirten als Voraussetzung für den Agrarkredit Buchführung zur Pflicht gemacht wird, und welche sonstigen administrativen Auflagen werden mit diesem Kredit verbunden? Das Agrarkreditprogramm für die Landwirtschaft wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführt und ist deren Programm für den gewerblichen Mittelstand gleichgestellt. Dort wird als Voraussetzung für die Inanspruchnahme keine Buchführung verlangt. Demzufolge besteht auch für die Inanspruchnahme des Agrarkredits keine Auflage zur Buchführung. Aus der Gleichstellung ergibt sich weiterhin, daß Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Kredite für Betriebsmittel und kurzlebige Wirtschaftsgüter von der Förderung ausgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmer im Sinne des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL). Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 58) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Belange des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für landwirtschaftliche Betriebe so zu modifizieren, daß den regionalen Notwendigkeiten Rechnung getragen wird, z. B. daß die Erweiterung der Milchproduktion ausschließlich nur in den Gebieten mit mehr als 50 v. H. natürlichem Grünland gefördert wird? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm den regionalen Notwendigkeiten gerecht wird. Das wird sowohl durch die Regionalisierung der Förderungsschwelle als auch durch die bessere Förderung von benachteiligten Gebieten sowie von Futterbau- und Grünlandgebieten bewirkt. Daneben wirken eine Reihe von regionsspezifischen Programmen ergänzend. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Auffassung, daß Einschränkungen der Investitionsförderung im Bereich der Milchviehhaltung dort notwendig sind, wo Alternativen zur Milchviehhaltung bestehen. Der Planungsausschuß hat — auf Anregung der Bundesregierung — am 20. Januar 1978 für den Rahmenplan 1978 beschlossen, daß Betriebe mit weniger als 30% tatsächlich genutztem Dauergrünland für Investitionen in der Milchviehhaltung nur noch eine Zinsverbilligung, jedoch keine öffentlichen Darlehen und Beihilfen erhalten. Aus Wettbewerbsgründen können weitergehende Regelungen nur wirkungsvoll sein, wenn sie in allen Mitgliedstaaten der EG zum Tragen kommen. Die bisher geltenden Strukturrichtlinien der EG lassen einen totalen Ausschluß von bestimmten Betrieben bei der Investitionsförderung nicht zu. Ob eine Abgrenzung der Förderung nach dem Kriterium „mehr als 50 % natürliches Grünland" innerhalb der Gemeinschaft praktikabel und durchsetzbar ist, erscheint fraglich. Die Bundesregierung wird versuchen, die Kriterien für die Einschränkung der Förderung in der Milchviehhaltung so zu verändern, daß sie innerhalb der Gemeinschaft annehmbar, praktikabel und wirksam sind. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 59): Trifft der Vorwurf (lt. Rheinische Post, Ausgabe Remscheid, vom 4. Februar 1978) des Kreisverbands Remscheid der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen an Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg zu, er habe den Rückstand der Beamtenpensionen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten geleugnet, obwohl in einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der „Treuarbeit"-AG Frankfurt nachgewiesen worden sei, daß die Beamtenpensionen bis zu drei Besoldungsgruppen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten zurückblieben? In einem Zeitungsinterview vom 31. Dezember 1977 hat Herr Bundesminister Dr. Ehrenberg ausgeführt, daß trotz schwieriger Vergleichbarkeit der Systeme der Alterssicherung für Beamte einerseits und Angestellte (insbesondere des öffentlichen Dienstes) andererseits immerhin doch eine relative Gleichgewichtigkeit gegeben sei. Dies deckt sich durchaus mit dem Ergebnis des Gutachtens der „Treuarbeit"-AG. Dort heißt es in der Schlußbemerkung (Textziffer 353) : „Aufgabe dieses Gutachtens war es, die für Beamte, nichtbeamtete Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft geltende Versorgungsregelungen zu vergleichen. Dazu war es erforderlich, zunächst den wesentlichen sachlichen Inhalt der verschiedenen Regelungen darzustellen und im Anschluß daran deren Auswirkung auf die Betroffenen gegenüberzustellen. Hierbei hat sich gezeigt, daß es wegen der Vielschichtigkeit der Regelungen nicht möglich ist, ein bestimmtes System als besser oder schlechter als andere Systeme einzustufen." Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 60 und 61): 6054* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die starre Ausschlußfrist von zwei Monaten bei der Gewährung von Konkursausfallgeld gem. § 141 e des Arbeitsförderungsgesetzes zu ungerechtfertigten Härten gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern führt, wenn die Anspruchsberechtigten über die Eröffnung des Konkursverfahrens nicht unterrichtet sind, und ist sie gegebenenfalls bereit, die Ausschlußfrist des § 141 e des Arbeitsförderungsgesetzes zumindest für die Fälle flexibler zu gestalten, in denen die Nichtkenntnis vom Arbeitgeber oder vom Konkursgericht bzw. -verwalter verschuldet ist? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag, den Lauf der Ausschlußfrist zu dem Zeitpunkt beginnen zu lassen, an dem der Anspruchsberechtigte Kenntnis von der Eröffnung des Konkursverfahrens erhält? Beim Konkursausfallgeld soll die Ausschlußfrist von zwei Monaten es dem Arbeitsamt ermöglichen, den Gesamtumfang der Ansprüche nach einer verhältnismäßig kurzen Zeit abschließend festzustellen. Damit wird sichergestellt, daß das Arbeitsamt die mit der Gewährung von Konkursausfallgeld zusammenhängenden Arbeiten zügig abwickelt und die auf die Bundesanstalt nach § 141 m des Arbeitsförderungsgesetzes übergegangenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt innerhalb angemessener Frist dem Konkursverwalter melden kann. In aller Regel wird der Arbeitnehmer von dem Laufe der Ausschlußfrist erfahren. Da die Arbeitnehmer in diesen Fällen ihre Löhne und Gehälter zuletzt nicht mehr regelmäßig oder überhaupt nicht mehr erhalten haben, kann von ihnen erwartet werden, daß sie sich — z. B. beim Arbeitsamt — erkundigen, was sie zur Wahrung ihres Anspruchs auf Konkursausfallgeld unternehmen müssen. Die Bundesregierung verkennt aber nicht, daß in einzelnen Fällen, in denen Arbeitnehmer ohne ihr Verschulden keine Kenntnis von der Eröffnung des Konkursverfahrens erhalten haben, Härten auftreten können. Sie prüft deshalb zur Zeit, wie die Lage der Arbeitnehmer in diesen Fällen verbessert werden kann. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Ihr Verständnis, daß ich zu einzelnen Lösungsmöglichkeiten — wie z. B. der in Ihrer zweiten Frage enthaltene Vorschlag — noch nicht Stellung nehmen kann. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 63) : Gedenkt die Bundesregierung, die gesetzlich geforderte medizinische Untersuchung von Auszubildenden nach einem Jahr dadurch effektiver zu gestalten, daß sie die statistischen und anderen (Arzthonorar für die zweite Untersuchung) Voraussetzungen dafür schafft, die Untersuchung überhaupt erst als echte Vergleichsuntersuchung medizinisch sinnvoll und aussagekräftig zu machen? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die Nachuntersuchung auch als Vergleichsuntersuchung zur Erstuntersuchung schon nach dem geltenden Recht medizinisch sinnvoll und aussagekräftig ist; denn die Untersuchungsinhalte stimmen bei beiden Untersuchungen bis auf eine sich aus dem Zweck der Nachuntersuchung ergebende Abweichung im Anamneseteil wörtlich überein. Er wäre auch denkbar, die Untersuchungen durch zusätzliche Maßnahmen wie Röntgenuntersuchungen, Herz-, Kreislauf- und Lungenfunktionsanalysen sowie Blut- und Serumuntersuchungen zu erweitern. Dieses würde jedoch eine erhebliche Erhöhung der Kosten der Untersuchungen mit sich bringen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die ärztlichen Untersuchungen zu ändern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 64 und 65) Wieviel offene Arbeitsstellen sind nach den Schätzungen der Bundesregierung nicht bei den Arbeitsämtern registriert, und ist saisonbereinigt eine zu- oder abnehmende Tendenz festzustellen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Arbeitsmarktexperten, daß zu einer modernen Arbeitsmarktpolitik das Wissen gehört, wieviel unbesetzte Arbeits- und Ausbildungsplätze es nach Berufen und Wirtschaftszweigen gibt — unabhängig davon, wieviel dieser Stellen bei den Arbeitsämtern gemeldet sind —, und auf welchem Wege will sie sich gegebenenfalls diese Zahlen beschaffen? Zu Frage B 64: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht möglich, die Zahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen, den Arbeitsämtern jedoch nicht gemeldeten offenen Stellen mit hinreichender Genauigkeit abzuschätzen. Offene Stellen sind das Ergebnis komplexer unternehmerischer Entscheidungsprozesse. Der Entschluß, einen Arbeitnehmer einzustellen, ist von einer Vielzahl von Bestimmungsgründen abhängig. Zu nennen sind etwa die Auftragslage des Unternehmens, die angestrebten Marktanteile, die Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, außenwirtschaftliche Aspekte, die vorhandenen freien Arbeitsplatzkapazitäten, die Aussicht, einen Arbeitnehmer der benötigten Qualifikation am Arbeitsmarkt überhaupt zu finden, u. U. auch die Frage, ob und zu welchen Kosten eine arbeitsplatzsparende Investition vorgenommen werden kann. Die Änderung einer oder mehrerer dieser Entscheidungskomponenten beeinflußt die Einstellungsbereitschaft des Unternehmens. Zu Frage B 65: Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß möglichst viele unbesetzte Arbeits- und Ausbildungsplätze den Arbeitsämtern gemeldet werden: Sie begrüßt daher einen entsprechenden Aufruf der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an die Unternehmen. Sie hält es jedoch gegenwärtig für wenig zweckdienlich, gemäß § 9 AFG eine allgemeine Meldepflicht für offene Arbeits- und Ausbildungsstellen einzuführen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Bestrebungen der Bundesanstalt für Arbeit, über die Einführung von laufenden Arbeitsmarkttests die Transparenz hinsichtlich des Einstellungsverhaltens der Betriebe zu erweitern. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 66 und 67) : Wie gestaltet sich die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes in den einzelnen Bundesländern die Erledigungsquote betreffend, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß zum Beispiel in Hamburg ein Großteil der Anträge erst nach mehr als sechs Monaten, teilweise erst nach über ein bis zwei Jahren erledigt werden? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Länder mit der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes überfordert werden, oder welche anderen Gründe sieht die Bundesregierung für aufgetretene große Bearbeitungsrückstände, die bereits zu Untätigkeitsklagen bei Sozialgerichten geführt haben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu Frage B 66: Das Feststellungsverfahren und die Ausstellung von Ausweisen für Schwerbehinderte auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen obliegt nach § 3 des Schwerbehindertengesetzes grundsätzlich den Versorgungsämtern. Die Landesregierungen oder die von ihr bestimmte Stelle können die Zuständigkeit für die Ausstellung der Ausweise bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf andere Behörden übertragen oder andere Behörden zur Aushändigung der Ausweise heranziehen. Sowohl bei den Versorgungsämtern als auch bei den genannten anderen Stellen handelt es sich um Landesbehörden, die nicht der Aufsicht der Bundesregierung unterstehen. Für die Organisation der Versorgungsämter, ihre personelle Ausstattung und ihre Arbeitsweise ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Nach den Angaben der Länder sind nach dem Stand vom 30. September 1977 seit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes am 1. Mai 1974 ca. 2,2 Millionen Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bei den Versorgungsämtern eingegangen. Die Erledigungsquote liegt im Bundesdurchschnitt bei über 80%. Die Bundesregierung kann auf Grund der ihr von den Ländern gemachten Angaben nicht bestätigen, daß ein Großteil der Antragsteller in einzelnen Bundesländern bis zur Erledigung ihres Antrages Wartezeiten von über 6 Monaten hinnehmen muß. Statistisches Zahlenmaterial über die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den einzelnen Bundesländern steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Auskünfte über die Gründe für außergewöhnlich lange Bearbeitungszeiten kann nur die jeweils zuständige Landesregierung erteilen. Zu Frage B 67: Fragen der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes sind im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wiederholt mit Vertretern der Länder erörtert worden. Dabei haben die Vertreter aller Länder stets übereinstimmend betont, daß die Versorgungsverwaltung der ihr übertragenen Aufgabe gewachsen sei. Allerdings hat die Zahl der bei den Versorgungsämtern eingegangenen und noch eingehenden Anträge, die in diesem Umfang nicht erwartet worden ist, besondere personelle und organisatorische Maßnahmen notwendig gemacht. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um vorhandene Bearbeitungsrückstände abzubauen und Bearbeitungszeiten weiterhin spürbar zu verkürzen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 68 und 69) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die sich aus dem berufsbedingten Alterslimit für Berufsluftfahrer ergebende Versorgungslücke zwischen Berufsende und Beginn der Zahlung des Altersruhegelds aus der Sozialversicherung zu schließen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, nach dem 60. Lebensjahr ein Jahr lang stellenlos zu bleiben und Arbeitslosenunterstützung zu beziehen, um auf diesem Wege Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld zu erlangen? Die bei Berufsluftfahrern bestehende Lücke zwischen dem berufsbedingten Alterslimit und dem Beginn des Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung könnte durch eine etwaige entsprechende Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug eines vorzeitigen Altersruhegeldes geschlossen werden. Dieser Fragenkomplex ist im Zusammenhang mit der Einführung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eingehend geprüft worden. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob die Regelung nach gruppenspezifischen oder nach allgemeinen Kriterien auszurichten war. Die Diskussion hat gezeigt, daß eine gruppenbezogene Lösung zu problematisch sein würde. Der Gesetzgeber hat sich daher für die nach allgemeinen Kriterien ausgerichtete Regelung im Rentenreformgesetz entschieden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Gesetzgeber eine Änderung dieser Entscheidung vorzuschlagen. Hinzu kommt, daß es nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung sein kann, einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß. Angehörige des fliegenden Personals diesen Beruf nur bis zu einem bestimmten Alter ausüben dürfen. Es dürfte den Tarifparteien vorbehalten sein, Regelungen zu vereinbaren, die hierfür einen Ausgleich schaffen. Der Bundesregierung sind Empfehlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, nach dem 60. Lebensjahr ein Jahr lang arbeitslos zu bleiben, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu beziehen und auf diesem Wege Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld zu erlangen, nicht bekannt. Soweit der Versicherungsträger in Einzelfällen auf die Möglichkeit, vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen, hinweist, handelt er im Rahmen seiner Beratungs- und Auskunftspflicht aus §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil. Um eine Empfehlung handelt es sich dabei nicht. 6056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 70) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie hoch die ausstehenden Althypothekengelder der Angestelltenversicherung beziffert werden? Nach der Statistik der Rentenversicherungsträger vom 31. Dezember 1977 beläuft sich der in Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden angelegte Teil des Anlagevermögens der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf rund 3,7 Mrd. DM. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 71): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Schmidt im Hamburger Congreßcentrum am 8. Februar 1978 geäußert hat, „Selbst unseren Arbeitslosen geht es gut", und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Äußerung, und wie läßt sie sich rechtfertigen angesichts der kürzlich von Staatsminister Dr. Gölter vorgelegten Dokumentation zur wirtschaftlichen Lage der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland, nach der die Zahl der arbeitslosen Haushalte mit einem verfügbaren Einkommen unter der Sozialhilfeschwelle bei etwa 500 000 liegen dürfte? Der Herr Bundeskanzler hat am 8. Februar 1978 im Hamburger Congresszentrum laut Manuskript wörtlich gesagt: „Und unseren Arbeitslosen geht es besser als einem Arbeiter in der DDR oder in der Sowjetunion, ...". Diese Aussage schließt selbstverständlich die Tatsache nicht aus, daß Leistungen an Arbeitslose bei einer begrenzten Zahl von Arbeitslosen auch unterhalb der Sozialhilfeschwelle liegen können, so daß dieser Personenkreis zusätzlich sozialhilfeberechtigt ist. Die Zahl der Arbeitslosen mit einem Einkommen unter der Sozialhilfeschwelle ist jedoch nicht annähernd so hoch, wie sie in der von Ihnen genannten Dokumentation behauptet wird. Nach einer Untersuchung des „Instituts für Erforschung sozialer Chancen" bezogen 1976 rund 4 % der Arbeitslosen Sozialhilfe. Selbst unter der Annahme, daß ein Teil der Arbeitslosen ihre Rechte aus dem Bundessozialhilfegesetz nicht wahrnimmt, dürften wahrscheinlich nicht mehr als 50 000 Arbeitslose sozialhilfeberechtigt sein. Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 7. Oktober 1975 zu Fragen des Leistungsrechts des Arbeitsförderungsgesetzes (BT-Drucksache 7/4120) dargelegt hat, liegen die Leistungen bei Arbeitslosigkeit (einschließlich Kindergeld und Wohngeld) vor allem dann unter der Sozialhilfeschwelle, wenn bereits das Nettoarbeitsentgelt im Grenzbereich der Sozialhilfe gelegen hat. Die Aussagen in der erwähnten Dokumentation weichen vor allem deshalb von den tatsächlichen Verhältnissen ab, weil das verfügbare Einkommen zu niedrig und der Sozialhilfebedarf zu hoch angesetzt werden und die unterstellten Familienverhältnisse nicht repräsentativ sind. Die Dokumentation gibt somit keine auch nur annähernd zutreffende Aussage über die soziale Lage der Arbeitslosen wieder. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 72 und 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in der Meldung der Westdeutschen Zeitung vom 25. Januar 1978 „Der heimliche Tod im Betonschacht" wiedergegebenen Tatsachen insoweit zutreffen, als die Bauberufsgenossenschaften als Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung verstärkt für in Schwarzarbeit errichteten Gebäude von den Bauherren Versicherungsprämien eintreiben, damit die zum Teil sehr hohen Leistungen an jene Personen erbracht werden können, die in der Ausführung von Schwarzarbeit Opfer von Unfällen geworden sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist dies nach Ansicht der Bundesregierung eine zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geeignete Maßnahme, und wie beurteilt die Bundesregierung dabei die Zusammenarbeit betroffener Behörden? Zu Frage B 72: Die Bau-Berufsgenossenschaften sind durch Gesetz und Satzung verpflichtet, von den Bauunternehmern Beiträge in einer bestimmten Höhe zu erheben. Ob es sich bei einer Bauarbeit um Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit handelt, darauf kommt es nicht an. Die Unfallversicherungsbeiträge sind für nicht gewerbsmäßige Bauunternehmen höher als für gewerbsmäßige. Nach § 728 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung können die Beiträge für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ein Mehrfaches des nach dem Gefahrtarif berechneten Beitrages betragen; die Bau-Berufsgenossenschaften haben durch Satzung das Vierfache festgelegt. Diese Regelung beruht darauf, daß die Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten nur kurzfristig Mitglieder der Bau-Berufsgenossenschaften sind und für Belastungen, die sich später aus Arbeitsunfällen bei diesen Bauarbeiten ergeben, nicht mehr herangezogen werden können. Die später von der Berufsgenossenschaft zu erbringenden Leistungen, vor allem Verletzten- und Hinterbliebenenrenten, müssen, soweit sie die Beitragsleistung des Unternehmers übersteigen, von den ständigen Mitgliedern der Berufsgenossenschaft aufgebracht werden. Der erhöhte Beitrag bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten dient somit zur Abdeckung zukünftiger Rentenleistungen aus diesem Bereich und ist nicht als Maßnahme zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt worden. Es mag sein, daß Schwarzarbeit bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten verhältnismäßig häufiger vorkommt; sie ist aber auch hier nicht die Regel. In diesem Zusammenhang muß auch § 729 Abs. 3 RVO gesehen werden. Nach dieser Vorschrift haften Bauherren, die nicht selbst Unternehmer sind, sondern Bauarbeiten an einen nicht gewerbsmäßigen Bauunternehmer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6057* vergeben, der Berufsgenossenschaft für die Beiträge, falls der Unternehmer zahlungsunfähig ist. Mir ist nicht bekannt, daß die Praxis der Bau-Berufsgenossenschaft sich in letzter Zeit geändert hätte. Zu Frage B 73: Die Bundesregierung hat wiederholt betont, wie wichtig es ist, daß alle beteiligten Stellen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit mitwirken. Die Zusammenarbeit von Behörden mit den Berufsgenossenschaften ist gesetzlich vorgeschrieben; so sind die für die Bauerlaubnisse zuständigen Behörden verpflichtet, der zuständigen Berufsgenossenschaft von jeder Bauerlaubnis unter Bezeichnung des Bauherrn, des Ortes und der Art der Bauarbeit Kenntnis zu geben. Der Bundesregierung sind keine Schwierigkeiten innerhalb dieser Zusammenarbeit bekannt. Sie sieht hierin auch eine Möglichkeit, Schwarzarbeit aufzudecken. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 74 und 75) : Wo verfügt die Bundeswehr über Filmvorführgeräte 35 mm, und stehen Filme 35 mm dazu zur Verfügung? Werden Filmvorführgeräte 35 mm verkauft, und wenn ja, warum und in welchem Verhältnis stehen Ankaufs- bzw. Verkaufspreis? Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Verteidigung verfügt nach meinen Feststellungen lediglich das Streitkräfteamt über 2 Film-Vorführmaschinen 35 mm, die im Jahre 1965 beschafft wurden. Diese Maschinen sind im Filmstudio des Streitkräfteamtes fest installiert und werden zur Vorführung von 35 mm Arbeitskopien benötigt, die das Ausgangsmaterial für Ausbildungs- und Dokumentationsfilme der Bundeswehr sowie für die „info-Filmschau der Bundeswehr" bilden. Diese Filme werden im Format 35 mm gedreht und nach Rohschnitt-, Feinschnitt- und Endabnahme in Form einer sogenannten Null-Kopie an ein ziviles Kopierwerk zur Fertigung von 16 mm-Wasserkopien gegeben, da die Geräteausstattung der Truppe nur dieses Format für die Vorführung zuläßt. Filme im Format 35 mm stehen für Ausbildung, Dokumentation oder politische Bildung nicht zur Verfügung. Im begrenzten Umfang werden zur Betreuung deutscher Soldaten im Ausland, und zwar in Decimomannu/Italien und Shilo/Kanada, Spielfilme ziviler Produktion im Format 35 mm angemietet. Die zur Vorführung dieser Filme benötigten 35 mm Filmvorführmaschinen sind jedoch nicht Eigentum der Bundeswehr. Darüber hinaus werden 35 mm Filmvorführmaschinen bei einzelnen Truppenkinos in ehemaligen Filmtheatern der Gaststreitkräfte benutzt. Die Truppenkinos werden durch Pächter auf eigene Rechnung und Risiko betrieben. Die Filmauswahl obliegt ebenfalls dem Pächter. Anlage 53 Antwort . des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 76): Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Nato-Bündnispartner Norwegen nach sowjetischen und finnischen Interventionen die Zustimmung zur Teilnahme der Bundeswehr an Nato-Manövern in Norwegen auf eine Sanitätseinheit beschränkt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschränkung gegebenenfalls u. a. auch im Hinblick auf die von General Haig erklärte zunehmende sicherheitspolitische Gefährdung der nördlichen Nato-Flanke durch den Warschauer Pakt? Zum Umfang der Beteiligung von Bundeswehreinheiten an Übungen des Beweglichen Eingreifverbandes der NATO (Allied Mobile Force AMF) in Norwegen habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1978 auf Fragen der Abgeordneten Weiskirch und Dr. Sterkken ausführlich Stellung genommen. Ich möchte insofern auf diese Antworten Bezug nehmen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich bemerken, daß bei der Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage an der NATO-Nordflanke im Bündnis Einvernehmen herrscht. Regional gesehen, besteht hier seit jeher ein militärisches Übergewicht der Sowjetunion, welches durch ihre maritime Machtentfaltung in den angrenzenden Seegebieten noch verstärkt wird. Norwegen ist jedoch durch seine Mitgliedschaft in der NATO zu einem integralen Bestandteil des allgemeinen Kräftegleichgewichts in Europa geworden, und die von der NATO-Strategie erzeugte Abschreckung wirkt sich stabilisierend auf die Lage an der Nordflanke aus. Die Fähigkeit und die Absicht des Bündnisses, im Ernstfall rasche und wirksame Hilfe zu leisten, wird durch die militärischen Übungen, die in regelmäßigen Abständen in Norwegen stattfinden, sichtbar und glaubwürdig. Der AMF, die als multinationaler Verband durch schnelle Verlegung in ein bedrohtes Gebiet einem potentiellen Aggressor demonstrieren soll, daß ein Angriff auf einen NATO-Partner als ein Angriff auf die gesamte Allianz angesehen wird, kommt dabei naturgemäß besondere Bedeutung zu. Die militärisch ausschlaggebende Unterstützung wird aber von den Verbündeten geleistet, die im Rahmen der NATO-Planungen besondere Verteidigungsaufgaben in Norwegen übernommen haben. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 77 und 78) : Trifft es zu, daß eine Vielzahl von Offizieren des Dienstgrads Leutnant bis Oberst bis heute — Mitte Februar — von ihrer 6058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 zum 1. April vorgesehenen dienstlichen Versetzung noch immer keine offizielle Kenntnis und Verfügung hat, und wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung für diesen die Truppe beunruhigenden Sachverhalt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um den Grundsätzen von Fürsorge und Innerer Führung den Soldaten und auch deren Angehörigen gegenüber gerecht zu werden und zu erreichen, vorgesehene Versetzungen zeitgerecht zu verfügen? Es trifft zu, daß noch nicht allen Offizieren in den Dienstgraden Leutnant bis Oberst, die zum 1. April 1978 versetzt werden, die entsprechende förmliche oder fernschriftliche Verfügung ausgehändigt worden ist. Auch diese Offiziere wurden jedoch durch die zuständigen Stellen in der Regel spätestens im letzten Quartal 1977 offiziell von der Absicht in Kenntnis gesetzt, sie zum 1. April 1978 zu versetzen. Grund für die in diesen Fällen noch nicht erfolgte Aushändigung der Versetzungsverfügung ist, daß letzte Unsicherheiten in der von verschiedenen Faktoren abhängigen Personalplanung bisher nicht beseitigt werden konnten. In einem Fall hat zum Beispiel die Beschwerde eines Offiziers gegen eine verfügte Versetzung zur Folge, daß andere Versetzungen, die mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehen, bis zur abschließenden Prüfung der Angelegenheit ungewiß sein werden. In anderen Fällen führten kurzfristige Herabdotierungen von Stellen zur Änderung der Verwendungsplanung. Auch Mängel in der Personalbearbeitung im Einzelfall lassen sich nicht ganz ausschließen. Ich teile Ihre Auffassung, daß die frühzeitige Bekanntgabe der Personalentscheidungen den Grundsätzen der Inneren Führung und der Fürsorgepflicht entspricht. Ich bitte jedoch zu bedenken, daß die förmliche Versetzungsverfügung das letzte Glied in der Kette von Informationen ist, die die Soldaten haben, um sich zeitgerecht auf Versetzungen einzustellen. Andere Glieder dieser Kette sind die Personalgespräche und die Aussprache mit den Vorgesetzten über Verwendungswünsche. Noch in diesem Jahr ist vorgesehen, die Verwendungsvorschläge, die Vorgesetzte den Beurteilungen anfügen, den Soldaten in jedem Fall zu eröffnen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 79): Wie beurteilt das Bundesverteidigungsministerium die von Oberstleutnant Ernst-Günter Petersen (zur Zeit Brunssum/Holland) vorgelegten „Gedanken zum Thema Pensionierung in der Bundeswehr”, und welche konkreten Schritte wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang ergriffen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf Bitte des Herrn Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu den „Gedanken zum Thema Pensionierung in der Bundeswehr" des Herrn Oberstleutnant Petersen am 9. Dezember 1977 eine Stellungnahme abgegeben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 80) : Welche Schwierigkeiten stehen der Räumung des militärisch genutzten Schlosses Waldthausen und des dazu gehörenden Teils des Lennebergwalds bei Mainz heute noch entgegen, und was hat die Bundesregierung nach ihren langjährigen Zusagen, sich für die Freimachung dieses Gebäudes einzusetzen, bis heute in dieser Sache erreicht? Die Bundeswehr hält an ihrer Zusage fest, die militärische Nutzung des Schlosses Waldthausen sowie des dazu gehörenden Teiles des Lenneberg-Waldes baldmöglichst zu beenden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die verschiedenen Dienststellen und Einheiten der Bundeswehr von dieser Liegenschaft in andere geeignete Liegenschaften zu verlegen. In einem ersten Schritt wurden die in der Liegenschaft untergebrachten Teile des Wehrmedizinischen Institutes im Jahre 1977 vollständig nach Koblenz verlegt. Für die zukünftige Unterbringung der vier noch in Waldthausen stationierten Geräteeinheiten wurde eine Liegenschaft inzwischen käuflich erworben. Dieser Grunderwerb hat sich dadurch verzögert, daß sich mehrere von der Stadt Mainz als Ersatz angebotene Grundstücke nach Prüfung für diese Einheiten nicht eigneten. Die Nutzung der neuen Liegenschaft erfordert erhebliche Baumaßnahmen. Sie können erst nach Räumung der Liegenschaft durch den Eigentümer und mehrere Mieter begonnen werden. Ein Zeitpunkt des Abschlusses dieser Arbeiten kann deshalb noch nicht angegeben werden, jedoch wird die Fertigstellung bis 1980 mit Nachdruck angestrebt. Dann wird auch die letzte militärische Einrichtung in Waldthausen, die ABC- und Selbstschutz-Ausbildungsstätte, verlegt werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 81) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zum Schutze von jüngeren Kindern rechtlich verbindliche Regelungen für besonders gesicherte Verschlüsse bei Arzneimitteln durchzusetzen? Im neuen Arzneimittelgesetz, das am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist, hat das Bundesgesundheitsamt im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine größere Auflagenbefugnis als bisher erhalten. So kann es nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 die Auflage erteilen, daß Arzneimittel nur mit einem bestimmten Verschluß oder sonstiger Sicherheitsvorkehrung in den Verkehr gebracht werden, um die Gefahr des Mißbrauchs durch Kinder zu verhüten. Diese Auflage kann auch noch nachträglich erteilt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6059* Ferner ist in § 11 Abs. 1 Nr. 11 vorgeschrieben, daß in der Packungsbeilage, die jedem Fertigarzneimittel beizulegen ist, in deutlich lesbarer Schrift der Hinweis enthalten sein muß, daß Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden müssen. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages hat in seinem Bericht vom 28. April 1976 — Drucksache 7/5091 — zu der vorgesehenen Gesetzesregelung folgendes ausgeführt: „Der Ausschuß hält es im Hinblick auf zu befürchtende praktische Schwierigkeiten nicht für angezeigt, generell die Herstellung kindersicherer Verschlüsse von Arzneimittelbehältnissen vorzuschreiben. Soweit der jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik es zuläßt und Gesichtspunkte der Arzneimittelsicherheit dafür sprechen, sollte die Zulassungsbehörde von der in Abs. 2 Nr. 5 verankerten Auflagenbefugnis in flexibler Weise Gebrauch machen." Das Bundesgesundheitsamt wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens in dieser Weise verfahren. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 82) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das in Spanplatten verwendete Formaldehyd aus dem Verkehr gezogen werden kann, nachdem in Schulen vielfach Kinder von schleimhautreizenden Wirkungen, Übelkeit und anderen krankhaften Symptomen befallen wurden, die zu Untersuchungen des Bundesgesundheitsamts geführt haben? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Untersuchungsergebnissen des Bundesgesundheitsamtes ist unter gesundheitlichen Kriterien ein wissenschaftlich begründeter Wert von 0,1 ppm Formaldehyd für die Innenraumluft vertretbar. Ob dieser Wert durch Änderung verfahrenstechnischer Herstellungsmethoden bei Spanplatten erreichbar ist oder bei der Herstellung auf Ersatzkomponenten übergegangen werden muß, die die Abgasung von Formaldehyd ausschließen, hängt von weiteren Untersuchungen ab, die das Bundesgesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bautechnik über die Randbedingungen für die Einhaltung des genannten Formaldehydwertes beabsichtigt. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß nicht ausschließlich Spanplatten, sondern auch Teppichböden, Klebstoffe und Möbel die Quelle von Formaldehydabgasungen in Innenräumen sein können. Wie dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekannt geworden ist, haben inzwischen die für Schulen zuständigen Behörden sichergestellt, daß in allen natürlich und mechanisch bebzw. entlüfteten Schulräumen die für Abgasungen verantwortlich gemachten Deckenplatten ausgewechselt werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß größtenteils die nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz zur Jugendbetreuung notwendigen Fachkräfte auf Grund fehlender Gelder bei den Jugendämtern der Landkreise nicht eingestellt werden können, und wenn ja, warum wird die Bundesregierung in der nächsten Zeit einen Entwurf zu einem neuen Jugendhilfegesetz vorlegen, obwohl die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht voll ausgenutzt werden? Nach dem geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz ist in vielen Fällen zweifelhaft, in welchem Maße Fachkräfte zur Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern erforderlich sind. Ein neues Jugendhilfegesetz soll unter anderem — dies ist nur eine von vielen Fragen, die eine Neuregelung des Jugendhilferechts notwendig machen — den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe für den Fachkräftebedarf bessere Kriterien an die Hand geben. Ob dafür Rahmenwerte insgesamt oder nur für besonders wichtige Teilbereiche durch eine Rechtsverordnung des Bundes festgesetzt werden sollen, oder ob dafür Richtwerte, die der Kostenschätzung zum Gesetzentwurf zugrunde gelegt werden, genügen, muß im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Dabei werden die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Abwägung des fachpolitischen Bedarfs und der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten abzustecken sein. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 84): Wann ist mit der Einführung der vom Bundeskriminalamt als fälschungssicher bezeichneten neuen Folienschild-Kraftfahrzeugkennzeichen zu rechnen, und ist ab diesem Zeitpunkt auch die Zustimmung für neue landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen für Bayern verbunden? Gegenwärtig sind staatlich vier Materialprüfungsinstitute damit beauftragt, Muster für fälschungs- und diebstahlsichere Kennzeichen nach festgelegten Anforderungsrichtlinien zu testen. Die Testergebnisse müssen abgewartet werden. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung kann daher noch nicht bestimmt werden. Das Bundesverkehrsministerium ist bereit, landschaftsbezogene Kfz-Kennzeichen einzuführen und hat dies den Ländern mitgeteilt. Die zuständige bayerische oberste Landesbehörde hat daraufhin gebeten, mit der Einführung zu warten, bis die Auffassung der im März 1978 zu wählenden Kreistage berücksichtigt werden kann. Ich halte dies ebenfalls für zweckmäßig, weil sonst die Einführung der neuen Kennzeichen in die Wahlperiode der alten Kreistage fallen würde. Eine Notwendigkeit, die neuen landschaftsbezogenen Kennzeichen zusammen mit den fälschungssicheren Kennzeichen einzuführen, besteht nicht. 6060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 85, 86 und 87) : Wie ist der letzte Stand hinsichtlich Planung und Finanzierung des niedersächsischen Teilstücks der A 31 (Emsland-Autobahn), unter welchen Voraussetzungen ist gegebenenfalls eine frühere Einbeziehung von Teilbereichen in den Fünfjahresplan denkbar? Ist sichergestellt, daß bereitstehende Haushaltsmittel auf Grund von Einsprüchen und Bauverzögerungen in anderen Bundesländern nicht verfallen, sondern u, U. vorzeitig für baureife Projekte der A 31 in Niedersadisen eingesetzt werden? Wie hoch beläuft sich der Betrag der auf Grund von Einsprächen und Bauverzögerungen bei der A 31 im Jahr 1977 keine Verwendung finden konnte, und um welche Einsprüche und Teilstücke handelt es sich? Zu Frage B 85: Für die A 31 von der Landesgrenze Niedersachsen/ Nordrhein-Westfalen bis Leer ergibt sich folgender Planungsstand: a) Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen — A 30 Linienbestimmung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist erfolgt. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung erarbeitet zur Zeit die Vorentwurfsunterlagen. b) Abschnitt A 30 — westlich Meppen Raumordnungsverfahren auf Landesebene gemäß § 14 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) läuft. c) Abschnitt westlich Meppen — westlich Papenburg Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 FStrG läuft. d) Abschnitt westlich Papenburg — westlich Leer Raumordnungsverfahren auf Landesebene gemäß § 14 NROG läuft. e) Abschnitt westlich Leer — nördlich Leer (B 530) Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG ist im Februar 1978 erfolgt. Mit den Vorentwurfsarbeiten wurde bereits begonnen. Zu Fragen B 86 und 87: Entfällt, da für die A 31 (Emsland-Autobahn) bisher keine Mittelveranschlagung erfolgte. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 88 und 89): Ist im Rahmen der neuen Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn damit zu rechnen, daß in den 80erJahren der Streckenabschnitt Jünkerath—Losheim/belgische Grenze für den Güterverkehr eingestellt wird und damit die Strecke endgültig stillgelegt wird, und wie wäre diese Maßnahme gegebenenfalls vereinbar mit dem Grenzberichtigungsvertrag zwischen Belgien und der Bundesrepublik Deutschland vom 6. August 1958, der ausdrücklich die Erhaltung des grenzüberschreitenden Güterzugverkehrs über den Grenzübergang Losheim beinhaltet? Warum wurde der Kreis Euskirchen im Jahr 1976 nicht mit Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geförderten Baumaßnahmen im kommunalen Straßenbau berücksichtigt (siehe z. B. Bericht über die Verwendung der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden für das Jahr 1976, Karte A 1)? Zu Frage B 88: Die geltenden deutsch-belgischen Grenzübereinkommen enthalten keine Regelungen über die Erhaltung des Güterzugbetriebes des Streckenabschnittes Jünkerath—Losheim. Das entbindet die beteiligten Eisenbahnverwaltungen allerdings nicht davon, sich gegenseitig über Betriebsbeschränkungen zu verständigen. Im übrigen wird die Entscheidung über die Strecke von der weiteren Verkehrsentwicklung entscheidend beeinflußt. Zu Frage B 89: Nach § 6 Abs. 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes stellt jedes Land das jeweilige Programm für Vorhaben auf, die aus den Finanzhilfen gefördert werden sollen. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 5 Millionen DM können nur mit Zustimmung des Bundesministers für Verkehr in das Programm aufgenommen werden. Für das Jahr 1976 hat das vom Land Nordrhein-Westfalen aufgestellte Programm keine solche Förderungsmaßnahme im Kreis Euskirchen enthalten. Nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen sind aber im Jahre 1976 einige kleinere Maßnahmen nach Gemeindefinanzierungsgesetz gefördert worden, auf die zusammen 2,2 Millionen DM Finanzhilfen entfallen wären, die aber aus Zweckmäßigkeitsgründen mit Landeszuwendungen abgedeckt worden sind. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. MartinyGlotz (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 90 und 91) : Erwägt die Bundesregierung, die Vorschrift für Sicherheitsgurte durch Veränderung des § 35 a StVO auch auf die rückwärtigen Sitze eines Autos auszudehnen, und wann wird gegebenenfalls mit einer solchen Regelung zu rechnen sein? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls bei den als Fünfsitzern zugelassenen Autos für die hintere Sitzbank drei Gurte zwingend vorschreiben, da der Mittelplatz der hinteren Sitzbank als besonders gefährdet anzusehen ist? Zu Frage B 90: Nachdem durch die Verkündung der EG-Richtlinie über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme im August 1977 die erforderliche Harmonisierung dieser Vorschriften innerhalb der Europäischen Gemein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6061* schaften durchgeführt wurde, beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahre durch eine entsprechende Änderung des § 35 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Ausrüstung mit Sicherheitsgurten auf die rückwärtigen Sitze auszudehnen. Anstelle der geforderten Becken- oder Dreipunktgurte mit oder ohne Retraktoren sollen an Rücksitzen auch Kinderhalteeinrichtungen im betriebsfertigen Zustand mitgeführt werden dürfen. Die Vorschrift könnte voraussichtlich am 1. Januar 1979 für von da ab neu in den Verkehr kommende Personenkraftwagen in Kraft treten. Zu Frage B 91: Ja. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 92 und 93) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, dem Antrag des Bundesverbands der Deutschen Transportbetonindustrie e. V. vom 18. Januar 1977 zu entsprechen, für Betonmischfahrzeuge als Spezialfahrzeuge künftig bundesweit ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 t statt bisher 22 t zuzulassen, wie dies bisher im Saarland und in Berlin der Fall ist, um die damit erzielbaren Kraftstoffeinsparungen und Entlastungen des Verkehrs in Ballungsgebieten zu erzielen? Wie ist der Stand der Planungen einer neuen B 36 im Tiefgestade zwischen Rastatt und Karlsruhe, bzw. bis wann ist mit dem Bau der Straße zu rechnen? Zu Frage B 92: Der Bundesminister für Verkehr ist nicht bereit, für Transportbeton-Fahrzeuge ein höheres zulässiges Gesamtgewicht zuzulassen als für andere Fahrzeuge. Eine Erhöhung der Achslast der Straßenfahrzeuge würde dem Bestreben zuwiderlaufen, bei der Bemessung der Fahrbahnbefestigung Kosten zu sparen. Besonders betroffen wären Straßenbefestigungen und durch das höhere Gesamtgewicht auch Brückenbauwerke, die im Zuge von Kreisstraßen und des nicht klassifizierten Straßennetzes liegen und die z. T. heute schon überbeansprucht werden. In den Städten werden hauptsächlich bituminöse Fahrbahndecken verwendet. Diese sind besonders anfällig gegen Achslasterhöhungen, die vor allem die Verformungsschäden von Verkehrsampeln verstärken würden. Die Zulassung einer höheren Achslast und eines höheren Gesamtgewichts für Transportbeton-Fahrzeuge würde im übrigen ähnliche Anträge anderer Zweige des Straßenverkehrs nach sich ziehen, die wegen des Gebots der Gleichbehandlung kaum abzulehnen wären. Die angesprochene Zulassung von 26 Tonnen Gesamtgewicht im Saarland gilt nur für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Frankreich. Die Ausnahmegenehmigungen in Berlin für 26 Tonnen Gesamtgewicht laufen Ende des Jahres aus. Zu Frage B 93: Ein Neubau der Bundesstraße 36 zwischen Rastatt und Karlsruhe ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als möglicher weiterer Bedarf enthalten. Bislang gibt es dafür nur generelle Linienuntersuchungen. Für die Konkretisierung der Planung und für eine Aussage über deren Verwirklichung ist zunächst der Abschluß der angelaufenen Verkehrsuntersuchung Rhein-Murg in diesem Raum und die künftige Einstufung im Bedarfsplan nach dessen Überprüfung im Jahre 1979/80 abzuwarten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 94, 95 und 96) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Korrosionsschäden an Fahrzeugen und die Schäden an straßennahen Pflanzungen durch die Verwendung von Streusalz im Winter zugunsten der Verkehrssicherheit sind? Gibt es Erwägungen, die Verwendung von Streusalz nach den Erfahrungen in anderen Ländern einzuschränken und hierfür schonendere Mittel einzusetzen? Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, ihre Aussage, daß mit der durchgehenden Fertigstellung des zunächst nur einbahnigen Neubaus der Bundesautobahn A 98 vom Singener Kreuz bis zur Bundesstraße 34 bei Bietingen voraussichtlich in den Jahren 1981/82 zu rechnen sei, zu korrigieren (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1977 auf meine schriftliche Anfrage für die Fragestunde) ? Zu Frage B 94: Es ist nicht möglich, das Ausmaß der durch die Streusalzverwendung im Straßenwinterdienst verursachten Korrosionsschäden an Kraftfahrzeugen annähernd zutreffend zu schätzen; denn Wertminderungen durch Korrosion und durch Alterung lassen sich zahlenmäßig nicht eindeutig voneinander trennen. Hinzu kommt, daß neben der Korrosion durch Einwirkung des Streusalzes im Winter ganzjährig eine von Nässe und aggressiven Bestandteilen in der Luft hervorgerufene Korrosion einhergeht. Nur in seltenen Fällen sind auch Pflanzungen auf Anliegergrundstücken betroffen. Der Umfang der durch Salzeinwirkung bedingten Wachstumsschäden an Pflanzen auf den Grünflächen der Straßen ist ebenfalls nicht quantifizierbar. Zu Frage B 95: Es wird nicht erwogen, zur Bekämpfung der Straßenglätte im Winter abstumpfende Stoffe — Sand und Splitt — anstelle von Streusalz zu verwenden. Auch die Möglichkeit, Salz durch andere chemische Stoffe zu ersetzen, scheidet aus. Denn die übrigen Chemikalien, die zwar geeignet sind, Eis und Schnee aufzutauen, können auf Straßen nicht verwendet werden. Sie sind zum Teil giftig, teils leicht entflammbar, durchweg sehr viel schädlicher für die Umwelt als Streusalz und würden überdies erheblich höhere Kosten als die Streusalzverwendung verursachen. 6062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Zu Frage B 96: Bei dem in der Antwort vom 11. Mai 1977 genannten Fertigstellungstermin für den Abschnitt Singen (A 81)—Bietingen (B 34) konnte auf Grund des seinerzeitigen Sachstands davon ausgegangen werden, daß eine zügige Abwicklung der Bauvorbereitungen und ein kurzfristiger Baubeginn möglich sein wird. Inzwischen hat die für Bauvorbereitung und -durchführung im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung mitgeteilt, daß die angegebenen Termine nicht eingehalten werden können. Es werden nunmehr die Jahre 1978/79 für die Bauvorbereitung (einschließlich Probestollen für den „Tannenberg-Tunnel") benötigt, so daß mit dem eigentlichen Baubeginn erst 1980 gerechnet werden kann. Die Bauzeit ist mit 3-4 Jahren anzusetzen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 97) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bestehenden Gesetze und übrigen Vorschriften ausreichen, um bei schweren Unfällen, wie jetzt gerade wieder auf der Bundesautobahn bei Bad Bramstedt, Notarzt, freiwilliger Feuerwehr und Polizei einen ungestörten Weg zur Hilfeleistung zu gewähren, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wirksamere Vorschriften entwerfen zu lassen? Ja, von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach § 35 Abs. 1 StVO Feuerwehr und Polizei befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das gleiche gilt nach § 35 Abs. 5 a StVO für die Fahrzeuge ,des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten. Nach § 38 Abs. 1 StVO haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen, wenn diese Fahrzeuge Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, was bei derartigen Einsätzen geschieht. Ergänzend ordnet § 18 Abs. 9 StVO für den Bereich der Autobahnen und Kraftfahrstraßen an, daß „die Fahrzeuge für Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Fahrbahn eine freie Gasse bilden" müssen, wenn der Verkehr stockt. Nach den vorstehenden Ausführungen vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle gesetzgeberischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um in diesen Fällen einen ungestörten Weg zur Hilfeleistung zu schaffen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 98): Ist die Bundesregierung bereit, den aus Bayern kommenden Autobahnzubringer zur A 7 bei Giengen zur Bundesstraße aufzustufen, aus Bundesmitteln zu finanzieren, und gegebenenfalls aus welchen Gründen ist sie nicht dazu bereit? Die Verkehrsverbindung zwischen Giengen (A 7) und Gundelfingen (B 16) besteht über Landes- und Staatsstraßen in der Baulast der Länder Baden-Württemberg bzw. Bayern. Der Bund sieht keine verkehrliche Notwendigkeit, die bestehenden Landesstraßen mit dem Ziel eines beschleunigten Ausbaues in seine Baulast zu übernehmen. Ansage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 99 und 100) : Welche Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn bestehen im Bereich des Landkreises Lahn-Dill und der kreisfreien Stadt Lahn (Gießen—Wetzlar)? Wie gedenkt die Bundesregierung, die konkreten Beratungen mit den Betroffenen auf der örtlichen Ebene zu gestalten, und wann werden insbesondere die angekündigten Regionalkonferenzen stattfinden? Zu Frage B 99: Auf Grund der betriebswirtschaftlichen Untersuchungsergebnisse der Deutschen Bundesbahn werden z. Z. die nachstehenden Strecken im Landkreis Lahn/Dill wegen einer evtl. Umstellung des Personenschienenverkehrs auf Busbedienung untersucht und gesamtwirtschaftlich bewertet: Schönbach-Herborn Herborn-Niederwalgern Wetzlar-Lollar Lollar-Londorf Albshausen-Usingen Friedberg-Hungen Beienheim-Nidda Zu Frage B 100: Sobald die gesamtwirtschaftlichen Bewertungsergebnisse vorliegen, werden die Berechnungsunterlagen jeweils den zuständigen Landesregierungen zugesandt, die sie an die betroffenen politischen Instanzen, Behörden und Verbände weiterleiten und im einzelnen die Regionalgespräche vorbereiten und dazu einladen. Für das Land Hessen sind insgesamt vier Gespräche etwa Anfang 1979 vorgesehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 101 und 102) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6063* Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen über die verschiedenen Varianten der Linienführung der geplanten Bundesautobahn A 5 im Raum Bremen-Niedersachsen ergeben, und hat die Bundesregierung die Einwände aus der Bevölkerung dabei entsprechend berücksichtigt? Ist die Notwendigkeit des Baus der A 5 im Bereich Bremen-Niedersachsen noch gegeben, und wenn ja, wann ist mit den ersten Baumaßnahmen zu rechnen? Die Ergebnisse der Untersuchungen für die Linienführung der geplanten Bundesautobahn A 5 werden nicht vor Frühjahr 1978 vorliegen. In dem Gutachten werden laut Auskunft der beteiligten niedersächsischen und bremischen Straßenbauverwaltungen verkehrliche, bauliche, raumordnerische, ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Dem Untersuchungsergebnis soll nicht vorgegriffen werden. Der jetzige Planungsstand ließe einen Baubeginn frühestens im 3. Fünfjahresplan, d. h. im Zeitraum 1981-1985, zu. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 103 und 104) : Welche Investitionskosten sind erforderlich, um die Bedienung des Schienenpersonenverkehrs über den Streckenabschnitt Tübingen—Entringen hinaus auf der gesamten Strecke 764 Tübingen—Herrenberg wieder aufnehmen zu können? Hält die Bundesregierung an der Auffassung fest, wonach die Bedeutung der einzelnen Strecken zur Anbindung an Verdichtungsräume wichtiges Bewertungskriterium für -die Erhaltenswürdigkeit einer Strecke sein muß, und ist die Bundesregierung bereit einzuräumen, daß durch eine Wiedereröffnung des Personenverkehrs zwischen Entringen und Herrenberg die Anbindung eines wichtigen Teils der Region Neckar-Alb an benachbarte Verdichtungsräume wesentlich verbessert, die Reisezeit zu den zentralen Orten Böblingen, Sindelfingen, Tübingen und Reutlingen wesentlich verkürzt und damit die Attraktivität sowie das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Strecke 764 so gesteigert werden könnte, daß von der geplanten Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße auf der Strecke Tübingen—Entringen Abstand genommen werden könnte? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn würden für den Reisezugbetrieb bei Wiederaufnahme zwischen Entringen und Herrenberg und bei Weiterführung zwischen Tübingen und Entringen nach überschläglichen Ermittlungen Investitionen in Höhe von rund neun Millionen DM aufzuwenden sein. Wegen des äußerst schwachen Verkehrs wurde der Deutschen Bundesbahn bereits 1968 die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes der Teilstrecke Entringen—Herrenberg genehmigt. Auch auf der Strecke Tübingen—Herrenberg kommt nur eine so geringe Anzahl Reisender auf, daß die Beförderung in Bussen möglich ist. Die Wiederaufnahme des durchgehenden Zugbetriebes zwischen Tübingen und Herrenberg würde die Reisezeiten zu den zentralen Orten wie zum Beispiel Böblingen, Sindelfingen und Reutlingen angesichts des geringen Fahrzeitunterschiedes zwischen dem Zug- und Busbetrieb nicht verkürzen und damit auch nicht zu einer Verbesserung der Anbindung der Region Neckaralb an die benachbarten Verdichtungsräume führen. Es muß berücksichtigt werden, daß die Übergänge in Tübingen bzw. Herrenberg (zum Beispiel für Reisende von Reutlingen nach Sindelfingen) durch den Busverkehr viel besser angepaßt werden können, als dies beim schienengebundenen Verkehr möglich ist. Im übrigen würde sich das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn durch die Wiederaufnahme des durchgehenden Betriebes weiter verschlechtern. Anlage 71 Antwort des Part. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 105) : Trifft die Behauptung der Stadt Dorsten in ihrem Ratsbeschluß zur geplanten Streckenstillegung der Deutschen Bundesbahn zu, wonach eine systematische Ausdünnung des Fahrplans und ein „lebensgefährlicher" Bahnsteigzustand das schlechte Verkehrsaufkommen der Bahn verursacht haben, und was will die Bundesregierung gegebenenfalls hiergegen tun? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist das vom Rat der Stadt Dorsten betrachtete, gegenüber früheren Jahren geringere Schienenverkehrsangebot eine Folge der rückläufigen Nachfrage nach Schienenverkehrsleistungen. Die DB ist nach dem Bundesbahngesetz (§ 28) eigenverantwortlich zu wirtschaftlicher Betriebsführung verpflichtet. Sie muß demzufolge ein weitgehend ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Erträgen anstreben. Für den am 28. Mai 1978 beginnenden Jahresfahrplan 1978/79 sind für den Bahnhof Dorsten keine weiteren Änderungen im Leistungsangebot des Schienen-Personenverkehrs vorgesehen. Unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen werden zur Zeit auf dem Bahnhof Dorsten Bauarbeiten zur Verlegung von Kabeln und zum Abbruch eines nicht mehr benötigten Anbaus am Empfangsgebäude durchgeführt. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die Bahnsteigdecke erneuert werden. Im übrigen wird das bevorstehende Regionalgespräch, an dem auch die DB beteiligt sein wird, Gelegenheit geben, alle Fragen der Schienenverkehrsbedienung im Raume Dorsten zu erörtern. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 106, 107 und 108) : Trifft es zu, daß bis zum Jahr 1972 von der Deutschen Bundespost Fernsprechanschlüsse unabhängig von der Länge der Zuleitung zu einem Festpreis erstellt wurden? Trifft es zu, daß ab 1972 von der Deutschen Bundespost dem Anschlußnehmer die Anschlußkosten voll in Rechnung gestellt werden? Ist von seiten der Bundesregierung beabsichtigt, aus Gründen der Gleichbehandlung der Fernsprechteilnehmer wieder zu einer Regelung zu kommen, wie sie bis 1972 Gültigkeit hatte? 6064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Für die Anschließung eines Telefons werden innerhalb des ausgebauten öffentlichen Fernsprechnetzes (Ortsnetz) — unabhängig von der Leitungslänge — nach wie vor die pauschalierten Anschließungsgebühren erhoben, die sich an den über einen längeren Zeitraum ermittelten Durchschnittskosten orientieren und z. Z. 200,— DM betragen. Diese Pauschalgebühren decken in der überwiegenden Zahl der Fälle den tatsächlichen Kostenaufwand nicht. Die Bestimmungen über die Erstattung der Mehrkosten für die Herstellung von Fernsprechanschlüssen in außerhalb des planmäßigen Netzausbaus befindlichen Gebieten hat es bereits vor 1972 gegeben. Die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen in abseits gelegenen Gebieten erfordert einen vielfachen Aufwand dessen, was für die Einrichtung von Anschlüssen im Bereich des planmäßigen Netzausbaus aufgewendet werden muß. Es entspricht daher .der Gebührengerechtigkeit, solche Anschlüsse aus der Pauschalierung der Anschließungsgebühren herauszunehmen und die Anschlußinhaber in angemessener Weise an den überdurchschnittlich hohen Mehrkosten zu beteiligen. Die Deutsche Bundespost hat sich dabei um einen Berechnungsmodus bemüht, der nicht nur ihren finanziellen und wirtschaftlichen Erfordernissen, sondern auch den Interessen der Betroffenen Rechnung trägt. Von der in der Kartenebene zu berechnenden Gesamtlänge der einzeln zu erstellenden Linie wird von vornherein eine Länge von 500 m abgezogen und für die restliche Länge ein fester Gebührensatz für jede volle oder angefangene 100-m-Luftlinienentfernung von 1 150,— DM bei unterirdischer oder 265,— DM bei oberirdischer Linienführung berechnet. Mit dieser Regelung erstattet der Teilnehmer in keinem Fall die tatsächlichen Kosten zu 100%. Da die bestehenden Regelungen Bleichgelagerte Sachverhalte in gleicher Weise behandeln, ist eine Änderung nicht beabsichtigt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 109): Treffen nach dem Wissensstand der Bundesregierung italienische Presseberichte zu, daß ein Pipelineprojekt besteht, welches in rund drei Jahren ermöglicht, Erdgas aus algerischen Lagerstätten über Sizilien und Italien bis nach Deutschland zu befördern, und wenn ja, wird dieses Projekt von der Bundesregierung befürwortet? Zwischen dem italienischen Erdgas- und Erdölkonzern ENI und der algerischen Sonatrach ist im Oktober 1977 ein Abkommen über die Lieferung von Naturgas abgeschlossen worden. Das Gas soll ab 1981 durch eine Pipeline transportiert werden, die von Algerien über Tunesien nach Sizilien und von dort zum italienischen Festland führt. Als nördlichster Punkt dieses Transportsystems ist nach hiesigen Informationen Bologna vorgesehen. Über eine Absicht, Teile dieses Gases bis in die Bundesrepublik Deutschland zu leiten, ist hier nichts bekannt. Ohne Zweifel hat dieses Vorhaben für die Energieversorgung Italiens große Bedeutung. Die Bundesregierung sieht in dieser Vereinbarung einen weiteren Schritt zur Verbesserung und Sicherung der Edgasversorgung Westeuropas. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 110 und 111) : Was beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund der Tatsache zu unternehmen, das Postjungboten, die nach ihrer Ausbildung von der Deutschen Bundespost nicht übernommen werden, auf keinen anderen beruflichen Werdegang vorbereitet sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß allein beim Zustelldienst der Oberpostdirektion Karlsruhe ein „Berg" von 450 000 Uberstunden ansteht, und welche Schritte sind zur Abstellung dieses unnatürlichen und die Mitarbeiter der Deutschen Bundespost belastenden Zustands geplant? Zu Frage B 110: Postjungboten sind Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst (Beamtenlaufbahn). Die Deutsche Bundespost stellt Bewerber für diese Laufbahn wie auch für andere Laufbahnen im Rahmen ihres Nachwuchsbedarfs ein. Der Nachwuchsbedarf wird jährlich auf Grund einer besonderen Personalplanung ermittelt. Dadurch ist sichergestellt, daß die zur Ausbildung für den einfachen Postdienst eingestellten Postjungboten nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung und Abschluß ihrer Ausbildung ausnahmslos als Postschaffner zur Anstellung in das Beamtenverhältnis übernommen . werden können. Das von Ihnen angeschnittene Problem der Nichtübernahme nach beendeter Ausbildung stellt sich deshalb im Gegensatz zu anderen Ausbildungsberufen bei den Postjungboten nicht. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die derzeitige Ausbildung der Postjungboten durch eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abzulösen. Die Deutsche Bundespost hat zu diesem Zweck ihren Projektantrag in den Koordinierungsausschuß Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne unter der Bezeichnung „Berufsausbildung zum Fachgehilfen im Postwesen" eingebracht. Zu Frage B 111: Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Bemessungssystems für die Briefzustellung mußten im Bereich der Oberpostdirektion Karlsruhe für den Zeitraum von der ersten Datenermittlung (Februar 1974) bis zur Verwirklichung des Bernessungsergebnisses im Laufe des Jahres 1977 insgesamt rund 300 000 Stunden Arbeitsmehrbelastungen anerkannt werden. Davon konnten bis 31. Januar 1978 bereits rund 100 000 Stunden durch Freizeitgewährung abgewickelt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6065* Die restlichen 200 000 Stunden werden bis spätestens 30. Juni 1979 durch Freizeitgewährung abgegolten. Hierfür wurde der Oberpostdirektion Karlsruhe die Einstellung von zusätzlich rund 70 Kräften genehmigt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 112 und 113) : Erwägt die Bundesregierung irgendwelche Maßnahmen gegen private Paketdienste und zum Schutze der Deutschen Bundespost und gegebenenfalls welche? Hat die Bundesregierung abschließend geprüft, ob ein gesetzlicher Beförderungsvorbehalt für Pakete schlechthin oder für Pakete bis zu einer bestimmten Gewichtsklasse zugunsten der Deutschen Bundespost verfassungskonform wäre, oder ist eine solche Prüfung wenigstens eingeleitet worden? Zu Frage B 112: Die Bundesregierung stellt seit geraumer Zeit Überlegungen darüber an, ob zum Schutz des Paketdienstes vor der Konkurrenz privater Paketbeförderer auch marktordnende Maßnahmen ergriffen werden können. Zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Maßnahmen hat der Münchner Hochschullehrer Prof. Dr. Badura ein Gutachten über die Möglichkeiten und Grenzen gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz des Paketdienstes erstellt. Auf Grund des Gutachtens muß davon ausgegangen werden, daß nur die Einführung eines beschränkten Beförderungsvorbehalts für Pakete bis 10 kg als wirksames Mittel zum Schutz des Paketdienstes in Betracht kommen kann. Zu Frage B 113: Prof. Dr. Badura kommt zu dem Ergebnis, daß ein Beförderungsvorbehalt für Pakete bis 10 kg zugunsten der Deutschen Bundespost wegen der schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie nur dann verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn sorgfältig und belegbar nachgewiesen werden kann, daß eine „Monopolisierung" geeignet ist, die Ertragslage im Paketdienst nachhaltig zu verbessern. Die Untersuchung hierüber ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 114 und 115) : Warum ist es der Deutschen Bundespost nicht möglich, in allen Tätigkeitsbereichen, den Brief- und Paketdienst eingeschlossen, Gewinne zu erzielen, wie dies beispielsweise bei der niederländischen Post der Fall sein soll? Kann das Gebührenniveau für Auslandsferngespräche in der Bundesrepublik Deutschland den niedrigeren Gebühren in Holland angeglichen werden, wo für ein einminütiges Gespräch von Amsterdam nach Düsseldorf nur 0,78 DM zu zahlen sind, während die Deutsche Bundespost für ein Ferngespräch in umgekehrter Richtung 1,15 DM verlangt? Zu Frage B 114: Nach den der Deutschen Bundespost vorliegenden Informationen hat auch die niederländische Post im personalintensiven Postdienst in den vergangenen Jahren ein negatives Betriebsergebnis zu verzeichnen. Die Ergebnisse für 1977 liegen noch nicht vor. Gleichwohl ist die langfristige Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost darauf ausgerichtet, die einzelnen Dienstzweige soweit möglich kostendeckend zu gestalten. Zu Frage B 115: Die Deutsche Bundespost ist gesetzlich verpflichtet, die Ausgaben für das Gesamtunternehmen aus den Einnahmen zu decken. Hieraus bestimmt sich u. a. das Niveau der Inlandsfernsprechgebühren. Andererseits geht ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes davon aus, daß Auslandsgebühren nicht niedriger sein können als vergleichbare Inlandsgebühren. Der höchste Gebührensatz für Inlandsfernsprechgebühren (ausgenommen nach Berlin [West]) beträgt im Selbstwählferndienst 1,15 DM je Minute. Hierdurch ist auch der Mindestgebührensatz im Fernsprechverkehr mit den Niederlanden bestimmt. Die Gebühren im Verkehr mit den Niederlanden können daher nicht geändert werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 116 und 117) : Aus welchen Gründen ist der beschlossene Neubau des. Postamts Göttingen trotz der Vorliegens geprüfter und genehmigter Bauplanung noch immer nicht begonnen worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Interesse der Bediensteten des Postamts Göttingen einerseits und der Verbesserung der Auftragslage im Baugewerbe andererseits innerhalb kürzester Frist mit dem Bauvorhaben begonnen werden sollte, und ist sie bereit, in diesem Sinne auf die verantwortlichen Stellen der Deutschen Bundespost einzuwirken? Zu Frage B 116: Das Bauvorhaben „Neubau Postamt Göttingen" wurde bereits begonnen. Es muß in sechs aufeinanderfolgenden Bauphasen durchgeführt werden: 1. Umbau eines auf dem Baugrundstück befindlichen Gebäudes, um für Betriebsdienststellen Ersatzräume zu schaffen. Die Bauarbeiten begannen bereits im Herbst -1977 und werden fristgerecht im Frühjahr 1978 fertiggestellt. 2. Abbruch der vorhandenen Postgebäude. 3. Bau des Parkplatzes der Bundesbahn sowie Umbau des Bahnkörpers. Die Arbeiten zu 2. und 3. beginnen noch vor Sommer 1978. 4. Errichtung der Betriebsgebäude nach Abschluß der Arbeiten zu 2. und 3. 5. Abbruch des Ersatzgebäudes. 6. Errichtung der Verwaltungsgebäude und Werkstattgebäude auf dem Gelände des Ersatzgebäudes. Für die Arbeiten zu 4. bis 6. wurde am 27. Mai 1977 der Vorentwurf mit Auflagen genehmigt. Nachdem der Bauentwurf aufgestellt, das bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren abgeschlossen und die Ausführungspläne ausgearbeitet worden sind, werden die Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben. Die Errichtung der Betriebsgebäude soll sich, nachdem in Kürze die Bediensteten im Ersatzgebäude recht gute Räume zur Verfügung haben, nach einer raschen Bauvorbereitung ohne Verzögerung im Jahre 1979 anschließen. Zu Frage B 117: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Die Arbeiten an dem Bauvorhaben werden im Interesse der Bediensteten des Postamts Göttingen und der Verbesserung der Auftragslage im Baugewerbe zügig fortgeführt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 118) : Wird der Bundespostminister die im Zusammenhang mit der Einführung des Telefonnahdienstes ab 1980 vorgesehenen Sonderregelungen für die Grenzgebiete zur DDR und zur CSSR auch auf das Saarland als Grenzgebiet zu Frankreich ausdehnen, und wenn ja, welche praktischen Auswirkungen sind daraus gegenüber der zur Zeit bestehenden Regelung zu erwarten? Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 1977 den Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages nach Abschluß des Nandienst-Versuchsbetriebs Vorschläge für Sonderregelungen auch für Küsten- und Grenzgebiete zu unterbreiten. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der SPD-Fraktion angeregt, die bei der Einführung des Nandienstes für das Zonenrandgebiet geplanten Sonderregelungen auch auf Küstengebiete sowie sonstige Grenzgebiete auszudehnen. Eine Prüfung hat ergeben, daß dieser Vorschlag realisierbar ist. Der Bundespostminister wird deshalb dieser Anregung folgen und dem Verkehrsausschuß und dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine entsprechende Regelung vorschlagen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die endgültigen Ergebnisse des Versuchsbetriebs die bisherigen Erfahrungen bestätigen. Praktisch wird sich durch die angestrebte Regelung für die Fernsprechkunden in den betroffenen Ortsnetzen die Zahl der im Nahbereich zu erreichenden Gesprächspartner wesentlich erhöhen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 119) : Denkt die Bundesregierung daran, durch eine personelle und technische Aufstockung den ständigen Engpaß der Fernsprechauskunft Inland wie der Fernsprechauskunft Ausland zu beseitigen, um damit den Fernsprechteilnehmer in den Genuß einer notwendigen Dienstleistung zu versetzen? Leider sind die Fernsprechauskunftsstellen der Deutschen Bundespost zeitweise für ihre Fernsprechkunden nicht in dem gewünschten Maße zu erreichen. Diese Dienststellen sind jedoch in technischer Hinsicht ausreichend bemessen. Unvermeidbare Störungen werden in kurzer Zeit behoben. Die Oberpostdirektionen führen die Aufsicht über die Fernmeldeämter. Sie haben den Auftrag erhalten, Personal für den Fernsprechauskunftsdienst einzustellen und bedarfsgerecht einzusetzen. Leider bereitet aber die personelle Besetzung der vorhandenen Arbeitsplätze wegen der notwendigen Anpassung der Dienstzeiten an den stark schwankenden Arbeitsanfall — u. a. auch während der Nachtzeit und am Wochenende — erhebliche Schwierigkeiten. Allerdings können auch bei ausreichendem Personaleinsatz infolge unvorhersehbarer Verkehrsspitzen Engpässe auftreten. Ich bin gern bereit, konkreten Hinweisen, wo und wann Fernsprechauskunftsstellen nicht erreicht werden konnten, nachzugehen und mich um Abhilfe zu bemühen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 120) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Deutschen Bundespost, die trotz der hohen Arbeitslosenquoten Dienststellen, -wie z. B. Beitreibungsdienst bei den Fernmeldeämtern, radikal abbaut, obwohl gerade bei diesen Stellen bei den sogenannten faulen Kunden rückständige Gebühren beigetrieben werden könnten, und wenn ja, wie vereinbart sie dies mit ihrem Programm zur Vollbeschäftigung? . Im Rahmen des Vorhabens, für alle Dienststellen der Deutschen Bundespost den Personalbedarf nach gleichen, mathematisch-statistisch abgesicherten Methoden zu ermitteln, wurde 1976 für die Dienststelle „Beitreibung" der Fernmeldeämter ein neues Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs vorgeschrieben, das zu einer Reduzierung der Zahl der Arbeitsposten in diesem Bereich führte. Auf Grund der Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Jahre werden zur Zeit die Arbeitsanweisungen und Arbeitsabläufe im Beitreibungsdienst überarbeitet, mit dem Ziel, den Umfang der Beitreibungen unter Berücksichtigung des Verhältnis- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6067* ses von Erfolg zu Aufwand und auch des Abschreckungseffektes neu festzulegen.. Nach Abschluß dieser Arbeiten — etwa Ende 1978 — werden die Bestimmungen zur Ermittlung des Personalbedarfs den neuen Ablaufregelungen angepaßt. Ob das zu einer Erhöhung des Personalbedarfs führen wird, kann angesichts des Standes der Untersuchungen z. Z. noch nicht gesagt werden. Da es die Kunden sind, und zwar insbesondere die Fernsprechkunden, die mit ihren Gebühren die Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost finanzieren, hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar, als unwirtschaftlich erkannte Arbeitsplätze für deren zeitweise oder ständige Beibehaltung keine triftigen Gründe sprechen, bestehen zu lassen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 121): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie sich die Abrechnungsverfahren für Heizkosten in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen (gleichhohe Heizkosten pro Wohnflächeneinheit, fixer Sockelbetrag und Aufteilung nach Heizenergiemenge) auf den tatsächlichen Energieverbrauch auswirken, und beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Einführung energiesparender Kostenverteilungsschlüssel zu ergreifen? Die kommunalen Fernheizwerke in Wolfsburg und Wien und das Wohnungsunternehmen Neue Heimat haben über ihre Erfahrungen bei der Versorgung von rund 220 000 Wohnungen mit Wärme berichtet. Sie geben die Wärmeeinsparungen durch Verbrauchsabrechnung mit 15 bis 20 v. H. an. In einer Untersuchung, die im Auftrage des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie in Osterreich durchgeführt worden ist, wird mit einer durchschnittlichen, bleibenden Reduzierung des Wärmeverbrauchs um 15 bis 25 v. H. gerechnet. Mein Haus hat im Jahre 1976 ein ähnliches Forschungsvorhaben vergeben, das mit empirischen Untersuchungen verbunden ist. Es ist noch nicht abgeschlossen. Nach einem ersten Zwischenbericht sind zunächst bei zwei Dritteln der untersuchten Liegenschaften Energieersparnisse von 20 v. H. und mehr eingetreten. Festzustellen bleibt noch, ob das Sparverhalten der Bewohner beständig ist. Die Bundesregierung geht davon aus, daß durch die Verbrauchsabrechnung auch eine anhaltende Einsparung von Energie erzielt werden kann. Sie hat deshalb im vergangenen Jahr auf mehrere Anfragen von Abgeordneten erklärt, sie habe die Absicht, von der Ermächtigung im Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden Gebrauch zu machen und eine Verordnung über die „meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" zu erlassen. Die Ausstattung ist die Voraussetzung der Verbrauchsabrechnung. Allerdings ist mit der Verordnung nicht in nächster Zeit zu rechnen. Hierzu nehme ich auf meine Antwort zur Anfrage des Abgeordneten Dr. Köhler am 15. Dezember Bezug. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 122 und 123) : Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für das Zonenrandgebiet, im Rahmen ihrer angekündigten Bemühungen „gerade die mittelständische Industrie in die erheblich verbreiterten Forschungsprogramme einzubeziehen und somit die Akzente deutlich zu verlagern (Staatssekretär Höhmann, 10. Oktober 1977, Lübeck)?? Mit welchem Recht appelliert die Bundesregierung (Staatssekretär Höhmann, 10. Oktober 1977, Lübeck) an die Landesregierungen, den Bund bei seinen Bemühungen um die Aufrechterhaltung einer eindeutigen Förderpriorität für das Zonenrandgebiet nicht allein zu lassen, wo doch die entscheidende Kompetenz dafür bei der Bundesregierung liegt? Zu Frage B 122: Die Bundesregierung wird das in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Gesamtkonzept für eine Forschungs- und Technologiepolitik für kleine und mittlere Unternehmen in Kürze vorlegen. Ich verweise hierzu auf die Antwort meines Kollegen Grüner am 15. Dezember 1977 auf die mündlichen Fragen des Herrn Abgeordneten Pieroth, in der die wesentlichen Verbesserungen bereits erwähnt worden sind (BT-Protokoll 8/63, Seite 4893) . Früher war die Forschungsförderung vorwiegend auf wenige Großprojekte der Aufgabenbereiche Atom, Luft und Raumfahrt sowie der Computerindustrie ausgerichtet. Künftig sollen dagegen kleine und mittlere Unternehmen verstärkt an einer breiteren Forschungsförderung des Bundes beteiligt werden. Auf die sich daraus ergebenden Chancen für das Zonenrandgebiet mit seiner hauptsächlich mittelständischen Wirtschaft habe ich in meinen- Ausführungen auf der Volltagung der Industrie- und Handelskammer des Zonenrandgebietes am 10. Oktober 1977 hingewiesen. Zu Frage B 123: Anlaß meines Appells an die Zonenrandländer am 10. Oktober 1977 in Lübeck, die Bemühungen des Bundes um die Aufrechterhaltung einer Förderpriorität für das Zonenrandgebiet zu unterstützen, ist die Sorge gewesen, die Länder könnten angesichts der Probleme auch außerhalb des Zonenrandgebietes die Schwerpunkte ihrer Politik anders ausrichten. Die Mitwirkung der Länder an der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes ist nämlich eine Grundlage der Zonenrandförderung durch die Bundesregierung. Sie würde in Frage gestellt, wenn Landesregierungen ihre Haushaltsmittel beispielsweise für die Förderung einzelner Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich reduzierten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 124) : 6068* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Welche alternativen Überlegungen hat die Bundesregierung seither erwogen, den 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 öffentlich über die allgemeine Beflaggung von Dienstgebäuden hinaus zu begehen? Um eine würdige Gestaltung des 25. Jahrestages des 17. Juni 1953 sicherzustellen, steht die Bundesregierung in enger Verbindung mit dem Kuratorium Unteilbares Deutschland. Das Präsidium des Kurotariums, dem führende Persönlichkeiten der Bundesregierung und der im Bundestag vertretenen Parteien angehören, hat bereits im Herbst vergangenen Jahres beim Herrn Bundespräsidenten Fragen der Gestaltung des Gedenktages erörtert. Diese Überlegungen werden zur Zeit auf höchster Ebene fortgeführt und konkretisiert. Wie mir bekannt ist, findet darüber auch ein Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Präsidiums des Kuratoriums Unteilbares Deutschland und dem Vorsitzenden der CDU und Oppositionsführer im Bundestag statt. Anlage 84 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 125 und 126) : Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Referenten, Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter im Bundesforschungsministerium 1977, im Vergleich zu den Jahren 1973 bis 1976? Wie hoch ist die Durchschnittszahl der Mitarbeiter pro Referat im Bundesforschungsministerium im Vergleich zum Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 1977, im Vergleich zu den Jahren 1973 bis 1976? Zu Frage B 125: Das Durchschnittsalter der Referenten, Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter im BMFT betrug 1973 = 44,9 Jahre 1974 = 44,7 Jahre 1975 = 44,7 Jahre 1976 = 45,3 Jahre 1977 - 45,3 Jahre. Zu Frage B 126: Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Referate im BMFT (ohne Leitungsbereich und Innerer Dienst) betrug 1973 = 6,1 Mitarbeiter 1974 = 6,4 Mitarbeiter 1975 = 6,3 Mitarbeiter 1976 = 6,0 Mitarbeiter 1977 = 6,3 Mitarbeiter im Vergleich zum BMWi 1973 = 8,25 Mitarbeiter 1974 = 8,20 Mitarbeiter 1975 = 8,14 Mitarbeiter 1976 — 8,11 Mitarbeiter 1977 = 8,10 Mitarbeiter. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 127 und 128) : Wieviel militärische bzw. zivile Nachrichtensatelliten sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit im Weltraum, differenziert nach den Eigentümern, und welche verwenden nach dem Wissensstand der Bundesregierung Radionuklidbatterien als Energiequelle? Welche Auswirkungen auf die Bevölkerung gehen vom Einschlag einer Radionuklidbatterie aus einem Satelliten in einem Wohnviertel aus, und welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung hiergegen getroffen? Zu Frage B 127: Derzeit umkreisen rd. 4 600 Flugkörper den Weltraum in Höhen zwischen 120 km und 36 000 km über der Erde. Wie viele davon als Nachrichtensatelliten dienen, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sind oder waren etwa 40 Flugkörper mit nuklearer Energieversorgung ausgerüstet, darunter zwei Drittel amerikanischer und ein Drittel sowjetischer Herkunft. Die amerikanischen Satelliten dieser Art sind zumeist mit Isotopenbatterien ausgestattet. Der über Kanada. niedergegangene sowjetische Satellit Kosmos 954 hatte nach sowjetischer Mitteilung einen kleinen Kernreaktor an Bord. Über die Art der nuklearen Energiequelle anderer Satelliten der Kosmos-Serie ist der Bundesregierung nichts Näheres bekannt. Zu Frage B 128: Zum Schutze der Bevölkerung vor etwaigen Gefahren, die bei einem Weltraumunfall entstehen können, bestehen die Polizei- und Katastrophenschutzgesetze der Länder und die darauf beruhenden Katastrophenabwehrpläne. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesgesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes Vorkehrungen zur Ausrüstung und Ausbildung von ABC-Zügen getroffen. Aus Anlaß des Satellitenunfalls vom 24. Januar 1978 hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Sachverständigen eingesetzt. Die Arbeitsgruppe befaßt sich mit der Risikoabschätzung von Raumfahrtunfällen verschiedener Satellitentypen und vorsorglich auch mit einem speziellen Katastrophenabwehrplan zur Begegnung von Gefahren aus solchen Unfällen. Sie wird den — äußerst unwahrscheinlichen — Fall des Einschlags einer Radionuklidbatterie in einem Wohnviertel in ihre Beratungen einbeziehen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 129 und 130) : Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß — wie die Kommission des International Council on the future of the university meint — die Studentenzahlen an deutschen Universitäten künstlich durch unechte Studenten" aufgebläht seien, die keine Seminare besuchen und auch nicht an Prüfungen teilnehmen, weil allein der Besitz eines Studentenausweises materielle Vorteile mit sich bringt (Zuteilung eines Zimmers in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6069* einem Studentenheim, Zugang zu Mensen, reduzierte Fahrpreise, freie oder verbilligte Eintrittskarten für Theatervorstellungen und Sportveranstaltungen usw.), und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Gedenkt die Bundesregierung, diese Angaben in Zusammenarbeit mit den Ländern zu überprüfen, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen zu können? In ihrem Bericht über das deutsche Hochschulwesen („Report on German Universities") vertritt die German University Commission des International Council on the Future of the University bei einem Vergleich des deutschen mit dem italienischen und französischen Hochschulwesen die Auffassung, daß die gegenwärtig in diesen Ländern verzeichneten Studentenzahlen durch „unechte Studenten", die nur wegen ökonomischer Vorteile an den Universitäten eingeschrieben sind, künstlich aufgebläht werden. Über die Anzahl „unechter Studenten" in den drei Ländern enthält der Bericht jedoch keinerlei Angaben. Das Problem der „unechten Studenten" ist nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie eine Frage des Immatrikulationsrechts bzw. der Bereinigung der Studentenstatistiken der Hochschulen. Sie fällt in die Zuständigkeit der Länder. Es ist nicht auszuschließen, daß ein Teil der Studenten nur wegen ökonomischer Vorteile eingeschrieben ist. Mangels geeigneter statistischer Unterlagen über diesen Personenkreis ist jedoch eine genaue Aussage über das Ausmaß der durch diese „Studenten" verursachten Aufblähung der Studentenzahlen nicht möglich. Selbst wenn es methodisch und statistisch gelänge, den Umfang des Anteils von „unechten Studenten" quantitativ zu bestimmen, ist zu vermuten, daß der verwaltungsmäßige Aufwand zur Identifizierung dieser Studenten erheblich sein wird. Auch aus studentenpolitischen und ökonomischen Gründen wird es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig sein, sehr eingehend zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, falls sich die methodischen und sachlichen Probleme der Erfassung lösen lassen. Mit dieser Frage müßte sich ggf. die Kultusministerkonferenz befassen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köhler (Wolfsburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 131 und 132) : Wie viele Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind seit 1975 mit Evaluierungsaufträgen betraut worden? Welches wären diese Evaluierungsaufgaben, und mit welchen Konditionen wurden sie vergeben? Zu Frage B 131: In der Zeit seit idem 1. Januar 1975 haben acht Wissenschaftler, die in dieser Zeit Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind oder waren, „Evaluierungsaufgaben" in meinem Auftrag oder im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau als projektdurchführende Stellen übernommen. Unter „Evaluierung" wird hierbei verstanden: — Projektprüfungen (ex ante) — Verlaufskontrollen — Projektbewertungen und Inspektionen (ex post) — Wissenschaftliche Betreuung von Projekten (backstopping) — Wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen zu entwicklungspolitischen Fragen im Rahmen der entwicklungspolitischen Forschung. Zu Frage B 132: Die Aufgaben im einzelnen sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Nicht erfaßt sind Aufgaben, die sich der Wissenschaftliche Beirat selbst gestellt hat und die von einzelnen Mitgliedern in den Unterausschüssen unentgeltlich wahrgenommen werden. Es kommen folgende Vergütungsregelungen vor: — Erstattung von Gehaltsanteilen an den meist öffentlichen Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung zur Erfüllung der betreffenden Aufgabe — Übernahme von Gehaltsanteilen (wie zuvor) und Gewährung eines Zusatzhonorars. Dies bemißt sich nach der Gehaltseinstufung und kann zwischen150 DM bis 180 DM pro Tag betragen — Freie Honorarvereinbarungen. Hierbei bemißt sich die Höhe nach den regulären Einkünften des Auftragnehmers. Insbesondere „freie Mitarbeiter", die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, können Honorare bis zu 300 DM täglich erhalten. Eine feste Vergütungsordnung für den Bereich gibt es nicht. 6070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Evaluierungsaufgaben im Geschäftsbereich des BMZ, die von Mitarbeitern des Wissenschaftlichen Beirats seit 1. Januar 1975 wahrgenommen werden. Name Aufgabe Art der Aufgabe Art der Vergütung Bemerkungen Prof. Dr. Bisherige Erfahrungen mit Programmen der Geburtenregelung in Entwicklungsländern Gutachten, Sektorstudie Personalkosten für Mitarbeiter nach Auftrag wurde vor Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat erteilt und erledigt Diesfeld, Heidelberg BAT II a, kein persönliches Honorar Dr. Giesecke, Bonn Industriekooperationsvorhaben mit der Zentralamerikanischen Entwicklungsbank, mit Haiti und mit der Karibischen Entwicklungsbank (1975, Projektprüfungen und Verlaufskontrollen Freie Honorarvereinbarungen Im Auftrag der GTZ 1976, 1977) Dr. Kebschull, Hamburg — Landwirtschaftliches Regionalvorhaben Westsumatra Projektprüfung Freie Honorarvereinbarung und Erstattung von Gehaltsanteilen an HWWA Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ (1975/76) Verlaufskontrolle Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ — Landwirtschaftliches Regionalvorhaben Westsumatra (1977) Betreuungsvertrag (backstopping) Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ — Regionalplanung Ostkalimantan/ Indonesien Inspektion Zusatzhonorar zur Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ — Beratung der Forst- Gehaltserstattung und Holzwirtschaft im Südsudan (als Mitglied einer Inspektionsgruppe der GTZ) Prof. KruseRodenacker Landwirtschaftiches Regionalprojekt WestSumatra Betreuungsvertrag (backstopping) Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ — Projektstudie für Regionalplanung und Straßenbau in West-Pasaman Projektprüfung Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ Prof. Dr. Kuhnen, Göttingen — Landwirtschaftliche Fakultät der KoreaUniversität Verlaufskontrolle Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ — Ländliches Entwicklungsprogramm Tawa/Indien (1975) Projektprüfung Vergütung nach Tagessätzen für externe Sachverständige Im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Prof. K. war zu der Zeit noch nicht Mitglied des Wiss. Beirats) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6071* Name Aufgabe Art der Aufgabe Art der Vergütung Bemerkungen Dr. Petersen, Berlin Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei unterschiedlichen Gutachten im Rahmen der Entwicklungspolitischen Forschung des BMZ (Mitwirkung als Angehöriger des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung) Kein persönliches Honorar, sondern Vergütung für das DIW auf Grund eines Werkvertrages Wirtschaftssystemen Prof. Dr. Wilbrandt, Göttingen Partnerschaft mit der Universität Adana/ Türkei mit StuttgartHohenheim im Bereich der Landwirtschaft Projektprüfung Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ Fr. Prof. Dr. Wülker Sozioökonomische Faktoren und Entwicklungsprozeß — Konsequenzen für die Anlage von Kapitalhilfeprojekten, untersucht am Beispiel Loukkos/ Marokko Forschungsauftrag im Rahmen der Entwicklungspolitischen Forschung Kein persönliches Honorar. Finanzierung der Gehälter von 2 Mitarbeitern nach BAT II a und I b Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 133): Wie viele ausländische Arbeitnehmer sind nach den Schätzungen der Bundesregierung seit Beginn der Rezession in ihre Heimatländer zurückgekehrt, und was hat die Bundesregierung unternommen, den Ausländern aus den Anwerbeländern diese Rückkehr — gegebenenfalls auch eine Eingliederung in den Arbeitsprozeß -- zu erleichtern? Nach der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes sind in den Jahren 1974 bis 1976 939 900 ausländische Erwerbspersonen aus dem Bundesgebiet fortgezogen (1974: 357 300, 1975: 332 100 und 1976: 250 500). 1972 lag die Zahl der Fortzüge ausländischer Erwerbspersonen bei 353 800 und 1973 bei 338 800. Dies zeigt, daß sich die Rückwanderung ausländischer Erwerbspersonen in den vergangenen Jahren nicht rezessionsbedingt verstärkt hat. Im Hinblick darauf, daß die Beschäftigung des einzelnen ausländischen Arbeitnehmers in der Bundesrepublik nicht auf Dauer angelegt ist und die hiesige Arbeitsmarktlage die ausländischen Arbeitnehmer nicht zu verstärkter Rückehr veranlaßt hat, bestand zwar keine Verpflichtung der Bundesregierung gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern, deren Rückkehr zu erleichtern. Wohl aber liegen Maßnahmen zur Förderung der Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer im deutschen arbeitsmarktpolitischen Interesse und — soweit damit Beschäftigungsmöglichkeiten in den Herkunftsländern erschlossen werden — auch im Interesse der ausländischen Arbeitnehmer. Die Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik hat Maßnahmen zur Rückkehrförderung durch Schaffung von Arbeitsplätzen in den Herkunftsländern im Rahmen konkreter Rückkehrförderungsprogramme vorgeschlagen. Die entsprechenden Vorstellungen einer Arbeitsgruppe — gebildet aus Vertretern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — werden in Kürze mit anderen angesprochenen Bundesressorts und den Ländern erörtert. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 134) : Wie viele türkische Arbeitnehmer sind nach den Schätzungen der Bundesregierung seit Beginn der Rezession in ihre Heimat 6072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 zurückgekehrt, und was hat die Bundesregierung unternommen, den Türken diese Rückkehr — gegebenenfalls auch eine Eingliederung in den Arbeitsprozeß — zu erleichtern? Seit dem Höchststand der Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland im Herbst 1974 sind nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit bis zum Früjahr 1977 rund 90 000 türkische Arbeitnehmer in die Türkei zurückgekehrt. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich diese Zahl, wenn man erkennbare Abschwächungstendenzen bei der Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer in Rechnung stellt, bis heute auf etwa 100 000 Personen erhöht hat. Im Vergleich der Jahre 1973 und 1974 hat es keine nennenswerte Veränderung der Zahl türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die Bundesregierung hat am 7. Dezember 1972 unter entwicklungspolitischer Zielsetzung mit der Türkei ein Abkommenswerk über die Förderung der Wiedereingliederung türkischer Arbeitnehmer abgeschlossen. Mit diesem Abkommenswerk soll dazu beigetragen werden, dem wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Türkei benötigte Fachkräfte wieder zuzuführen, dem von türkischen Arbeitnehmern erworbenen beruflichen Wissen wie auch ihren Ersparnissen zu besserer Verwendung in der Türkei zu verhelfen, vor allem aber sollen rückkehrbezogene wirtschaftliche Selbsthilfeinitiativen türkischer Arbeitnehmer unterstützt werden, die darauf gerichtet sind, über den Aufbau eigener Betriebe in der Türkei Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. So konnten mehr als 20 Betriebsgründungen türkischer Arbeitnehmergesellschaften — es bestehen zur Zeit bereits über 150 solcher Gesellschaften — in der Aufbauphase durch Planungs-, Beratungs- und Ausbildungshilfen auf eine erfolgversprechende Basis gestellt werden. Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß die aktive Selbsthilfebereitschaft türkischer Arbeitnehmer, der modellhafte Bedeutung auch für andere nationale Gruppen ausländischer Arbeitnehmer beigemessen werden muß, durch Erfolge beim Aufbau von Betrieben und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Türkei gestärkt wird, Darauf richtet sie ihr Bemühen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte die Damen und Herren bitten, sich so zu unterhalten, daß der Redner verständlich bleibt.


Rede von Richard Bayha
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, daß weiterhin die kleinen Betriebe von der Investitionsförderung ausgeschlossen sind. Die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe können nicht mithalten. Der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angebotene Kredit mit einem Zinssatz von 6 % ist doch keine Alternative, Herr Bundesminister Ertl, für den gescheiterten Agrarkredit, sondern doch eher eine etwas blamable Verlegenheitslösung. Ihre eigene Hausbank bietet doch die Kredite bereits günstiger an. Gestern wurde uns von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Prospekt zugestellt, in dem Kredite zu 5,5 % angeboten werden. Was sollen wir da mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau?
Herr Minister Ertl, ich meine, in dem von uns aufgezeigten Sinn und in die Volkswirtschaft insgesamt hineingestellt sollte künftig Agrarpolitik betrieben werden. Dabei werden wir Sie unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort
    hat der Herr Abgeordnete Peters.