Protokoll:
8076

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 76

  • date_rangeDatum: 24. Februar 1978

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:03 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/76 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 76. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5997 A Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1500, 8/1501 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1977 der Bundesregierung — Drucksachen 8/189, 8/1434 — Dr. Ritz CDU/CSU 5997 B Müller (Schweinfurt) SPD 6001 B Paintner FDP 6006 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 6010 B Kiechle CDU/CSU 6012 B Oostergetelo SPD 6015 D Susset CDU/CSU 6018 B Bayha CDU/CSU 6019 D Peters (Poppenbüll) FDP 6021 C Rainer CDU/CSU 6022 D Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . . 6024 C Dr. von Geldern CDU/CSU 6026 A Eickmeyer SPD 6027 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 6029 B Ertl, Bundesminister BML . . . . . . 6031 C Nächste Sitzung 6036 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6037* A Anlage 2 Verlegung des Bundesnachrichtendienstes in den Raum Köln-Bonn-Euskirchen MdlAnfr A95 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU MdlAnfr A96 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK 6037* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 3 Meinungsumfragen über den demokratischen Sozialismus SchrAnfr B1 17.02.78 Drs 08/1526 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr B2 17.02.78 Drs 08/1526 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA . . . . . 6037* C Anlage 4 Einhaltung der Vorschriften des NATO-Truppenstatuts durch die US-Streitkräfte SchrAnfr B3 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B4 17.0238 Drs 08/1-526 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* A Anlage 5 Deutschland- und berlinpolitische Auswirkungen einer Änderung von Bistumsgrenzen durch den Hl. Stuhl SchrAnfr B5 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* B Anlage 6 Verletzung von Menschenrechten in Äthiopien SchrAnfr B6 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* B Anlage 7 Nachteile für deutsche Staatsbürger, die die DDR vor Jahresfrist illegal verlassen haben, bei Reisen in Ostblockstaaten, insbesondere in die Tschechoslowakei und Ungarn SchrAnfr B7 17.02.78 Drs 08/1526 Koblitz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038* C Anlage 8 Erstellung einer Liste der Länder, in die nach entsprechenden Bestimmungen und nach der politischen Bewertung der Bundesregierung deutsche Firmen Waffen exportieren dürfen SchrAnfr B8 17.02.78 Drs 08/1526 Möllemann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6038' D Anlage 9 Einbeziehung der deutschen Sprache in den Minderheitenschutz bei der Sprachausbildung in den USA SchrAnfr B9 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Holtz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6039* A Anlage 10 Aussage des Bundeskanzlers über die Formulierung bestimmter Sätze des Generalsekretärs der polnischen kommunistischen Partei SchrAnfr B10 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6039* B Anlage 11 Beurteilung des von der Sowjetunion und der DDR gemeinsam herausgegebenen amtlichen Sammelbands über angebliche Verletzungen des Viermächteabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B11 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6039* C Anlage 12 Disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Beamte, die Mitglied der DKP sind SchrAnfr B12 17.02.78 Drs 08/1526 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B13 17.02.78 Drs 08/1526 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6039* D Anlage 13 Rechtliche Bewertung einer gleichgültigen Einstellung von Beamtenbewerbern gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B14 17.02.78 Drs 08/1526 Batz SPD SchrAnfr B15 17.02.78 Drs 08/1526 Batz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6040* B Anlage 14 Rechtliche Bewertung einer gleichgültigen Einstellung von Beamtenbewerbern gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B16 17.02.78 Drs 08/1526 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6040* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 III Anlage 15 Rechtliche Bewertung einer gleichgültigen Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst gegenüber der freiheitlichdemokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B17 17.02.78 Drs 08/1526 Lutz SPD SchrAnfr B18 17.02.78 Drs 08/1526 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6041 * B Anlage 16 Rückgang der Rheinverschmutzung im Jahr 1977 auf Grund des Abwasserabgabengesetzes SchrAnfr B19 17.02.78 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6041 * D Anlage 17 Anzahl der mit erlaubnisfreien Schußwaffen begangenen Straftaten SchrAnfr B20 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Baum. BMI . . . . . . 6042* B Anlage 18 Soziale Absicherung der hauptamtlichen Bundes- und Landestrainer sowie der in der Sportentwicklungshilfe tätigen Trainer und Sportpädagogen SchrAnfr B21 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 6042* D Anlage 19 Abkürzung der Asylverfahren durch Kapazitätsausweitung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie der Eröffnung der Eingangszuständigkeit von weiteren Verwaltungsgerichten SchrAnfr B22 17.02.78 Drs 08/1526 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 6043* D Anlage 20 Gewährung von Bundesmitteln für das Katastrophenschutzzentrum Lauenburg SchrAnfr B23 17.02.78 Drs 08/1526 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B24 17.02.78 Drs 08/1526 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6044* A Anlage 21 Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen im Bereich des NATO-Flugplatzes Gütersloh SchrAnfr B25 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B26 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6044* A Anlage 22 Übertragung des Prinzips des Entsorgungsnachweises durch Verträge mit Betreibern ausländischer Entsorgungseinrichtungen auf inländische Verhältnisse SchrAnfr B27 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6044* D Anlage 23 Beurteilung der Vorschläge von US-Wissenschaftlern zur Versenkung radioaktiver Abfälle in den Quertälern zur Zentralspalte im Mittelatlantik sowie der schwedischen Versuche zur Verdichtung und Kapselung von abgebrannten Brennelementen SchrAnfr B28 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 6045* B Anlage 24 Zahl der der Polonia angehörenden deutschen Aussiedler aus Polen SchrAnfr B29 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 6045* D Anlage 25 Gesetzlicher Regelung der Ansprüche von Lieferfirmen und Handwerksbetrieben im Falle eines Konkurses von Unternehmen im Hoch- und Tiefbau SchrAnfr B30 17.02.78 Drs 08/1526 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6045* D Anlage 26 Befürchtungen des Bundesjustizministers hinsichtlich einer Renaissance des Rechtsextremismus SchrAnfr B31 17.02.78 Drs 08/1526 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw. PStSekr Dr. de With BMJ . . . 6046* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 27 Anpassung der Beträge für außergewöhnliche Belastung für Sendungen in die DDR und für zusätzliche Aufwendungen bei Besuchen aus der DDR an die gestiegenen Lebenshaltungskosten SchrAnfr B32 17.02.78 Drs 08/1526 Pohlmann CDU/CSU SchrAnfr B33 17.02.78 Drs 08/1526 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 6046* C Anlage 28 Besondere Förderung der an einen Truppenübungsplatz angrenzenden Städte und Gemeinden als Entschädigung für Benachteiligungen SchrAnfr B34 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6047* A Anlage 29 Befolgung der 6. EWG-Richtlinie Nr. 77/388 durch die Bundesregierung SchrAnfr B35 17.02.78 Drs 08/1526 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 6047* B Anlage 30 Beanstandungen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an bundeseigenen Mietwohnungen am Süderhorn in List/Sylt SchrAnfr B36 17.02.78 Drs 08/1526 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6047* C Anlage 31 Erhöhung der Preise für Erdgas aus den Niederlanden SchrAnfr B37 17.02.78 Drs 08/1526 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B38 17.02.78 Drs 08/1526 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6048* A Anlage 32 Kosten des Bundes für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben sowie Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Doppelarbeit auf Bundes- und Länderebene SchrAnfr B39 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B40 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 6048* B Anlage 33 Auswirkungen der hohen Strompreise in der Bundesrepublik Deutschland auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gegenüber anderen Staaten SchrAnfr B41 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B42 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6049* A Anlage 34 Erhöhung des „Kohlepfennigs" zum Ausgleich des 1978 voraussichtlich in Anspruch genommenen Kreditrahmens des Ausgleichsfonds SchrAnfr B43 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B44 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6049* D Anlage 35 Beratung über Energiesparmaßnahmen durch technische Fachkräfte der Kommunalbehörden SchrAnfr B45 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6050* B Anlage 36 Verstoß gegen die Außenwirtschaftsverordnung durch den Export einer Elektronenstrahlperforationsmaschine der mehrheitlich dem Bund gehörenden Firma Steigerwald Strahltechnik nach Südafrika SchrAnfr B46 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6050* C Anlage 37 Gewinnung von Heizkraft aus Stroh SchrAnfr B47 17.02.78 Drs 08/1526 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B48 17. 02.78 Drs 08/1526 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6050* D Anlage 38 Förderung eines deutschen Verfahrens für den Bau einer Rauchgasentschwefelungsanlage für ein Steinkohlekraftwerk der Steag durch die Bundesregierung ohne Berücksichtigung konkurrierender Verfahren SchrAnfr B49 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 V SchrAnfr B50 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B51 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B52 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6051* A Anlage 39 Festsetzung von Höchstpreisen auf den Export deutscher Biere nach Frankreich SchrAnfr B53 17.02.78 Drs 08/1526 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B54 17.02.78 Drs 08/1526 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6052* A Anlage 40 Erlaß einer EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Ergänzung der Liste der bedrohten Tier-und Pflanzenarten gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 SchrAnfr B55 17.02.78 Drs 08/1526 Paintner FDP SchrAnfr B56 17.02.78 Drs 08/1526 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6052* B Anlage 41 Buchführung als Voraussetzung für die Gewährung eines Agrarkredits an Landwirte SchrAnfr B57 17.02.78 Drs 08/1526 Peters (Poppenbüll) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 6053* A Anlage 42 Anpassung des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für landwirtschaftliche Betriebe an die regionalen Notwendigkeiten SchrAnfr B58 17.02.78 Drs 08/1526 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 6053* B Anlage 43 Feststellung von Bundesminister Dr. Ehrenberg zu dem Rückstand der Beamtenpensionen hinter der Versorgung ehemaliger Angestellter des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B59 17.02.78 Drs 08/1526 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6053* C Anlage 44 Änderung der Ausschlußfrist bei der Gewährung von Konkursausfallgeld gemäß § 141 e des Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr B60 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAnfr B61 17.02.78 Drs 08/1526 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6053* D Die Frage B62 — Drucksache 8/1526 vom 17.02.78 — des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 45 Effektivere Gestaltung der gesetzlich geforderten medizinischen Untersuchung von Auszubildenden SchrAnfr B63 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6054* B Anlage 46 Zahl der nicht bei den Arbeitsämtern registrierten offenen Arbeitsplätze sowie Kenntnis der Zahl der unbesetzten Arbeits- und Ausbildungsplätze nach Berufen und Wirtschaftszweigen SchrAnfr B64 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B65 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6054* C Anlage 47 Durchführung des Schwerbehindertengesetzes in den einzelnen Bundesländern SchrAnfr B66 17.02.78 Drs 08/1526 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B67 17.02.78 Drs 08/1526 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6055* A Anlage 48 Schließung der sich aus dem Alterslimit für Berufsluftfahrer ergebenden Versorgungslücke zwischen Berufsende und Beginn der Rentenzahlung aus der Sozialversicherung sowie Empfehlung der Bundesanstalt für Angestellte zum Bezug von Arbeitslosengeld für ein Jahr nach dem 60. Lebensjahr zur Erlangung der vorgezogenen Rente SchrAnfr B68 17.02.78 Drs 08/1526 Tillmann CDU/CSU SchrAnfr B69 17.02.78 Drs 08/1526 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6055* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 49 Höhe der ausstehenden Althypothekengelder der Angestelltenversicherung SchrAnfr B70 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6056* A Anlage 50 Äußerungen von Bundeskanzler Schmidt über die Lage der Arbeitslosen SchrAnfr B71 17.02.78 Drs 08/1526 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6056* A Anlage 51 Eintreibung von Versicherungsprämien von Bauherren von in Schwarzarbeit errichteten Gebäuden durch Bauberufsgenossenschaften als Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung SchrAnfr B72 17.02.78 Drs 08/1526 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B73 17.02.78 Drs 08/1526 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 6056* C Anlage 52 Verfügung und Verkauf von Filmvorführgeräten 35 mm der Bundeswehr SchrAnfr B74 17.02.78 Drs 08/1526 Biehle CDU/CSU . SchrAnfr B75 17.0238 Drs '08/1526 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6057* A Anlage 53 Einschränkung der Teilnahme der Bundeswehr an NATO-Manövern in Norwegen nach sowjetischen und finnischen Interventionen SchrAnfr B76 17.02.38 Drs 08/1526 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 6057* C Anlage 54 Rechtzeitige Benachrichtigung der Offiziere der Bundeswehr bei vorgesehenen Versetzungen SchrAnfr B77 17.02.78 Drs 08/1526 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B78 17.02.78 Drs 08/1526 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6057* D Anlage 55 Beurteilung der Vorlage von Oberstleutnant Petersen über die Pensionierung in der Bundeswehr SchrAnfr B79 17.02.78 Drs 08/1526 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6058* B Anlage 56 Räumung des militärisch genutzten Schlosses Waldthausen und des dazu gehörenden Teils des Lennebergwalds bei Mainz SchrAnfr B80 17.02.78 Drs 08/1526 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 6058* C Anlage 57 Schutz von Kleinkindern durch gesicherte Verschlüsse von Arzneimittelbehältern SchrAnfr B81 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFT . . . . 6058* D Anlage 58 Unterbindung der Verwendung von Formaldehyd in Spanplatten nach dem Auftreten krankhafter Symptome bei Schulkindern SchrAnfr B82 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6059* A Anlage 59 Nichteinstellung der nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz notwendigen Fachkräfte auf Grund fehlender Gelder bei den Jugendämtern SchrAnfr B83 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 6059* C Anlage 60 Einführung der fälschungssicheren Kraftfahrzeugkennzeichen und Zustimmung für neue landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen für Bayern SchrAnfr B84 17.02.78 Drs 08/1526 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6059* D Anlage 61 Planung und Finanzierung des niedersächsischen Teilstücks der A 31 (Emsland-Autobahn) SchrAnfr B85 17.02.78 Drs 08/1526 Seiters CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 VII SchrAnfr B86 17.02.78 Drs 08/1526 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B87 17.02.78 Drs 08/1526 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6060* A Anlage 62 Stillegung der Bundesbahnstrecke Jünkerath–deutsch-belgischer Grenzübergang Los-heim für den Güterverkehr und Nichtberücksichtigung des Kreises Euskirchen im Jahr 1976 mit Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden SchrAnfr B88 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU SchrAnfr B89 17.02.78 Drs 08/1526 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr. Wrede BMV . . . . . 6060* B Anlage 63 Sicherheitsgurte für rückwärtige Sitze in ' Autos SchrAnfr B90 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B91 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6060* D Anlage 64 Zulassung eines Gesamtgewichts von 26 t für Betonmischfahrzeuge und Bau der B 36 zwischen Rastatt und Karlsruhe SchrAnfr B92 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B93 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6061* A Anlage 65 Schäden an Fahrzeugen und straßennahen Pflanzungen durch Streusalz und Fertigstellung des Neubaus der Bundesautobahn 98 vom Singener Kreuz bis zur Bundesstraße 34 bei Bietingen SchrAnfr B94 17.0238 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B95 17.02.78 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B96 17.0238 Drs 08/1526 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6061* C Anlage 66 Gewährleistung eines ungestörten Zugangs von Notarzt, Polizei und Feuerwehr zu Unfallstellen SchrAnfr B97 17.02.78 Drs 08/1526 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 6062* A Anlage 67 Aufstufung des aus Bayern kommenden Autobahnzubringers zur A 7 bei Giengen zur Bundesstraße SchrAnfr B98 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6062* B Anlage 68 Stillegung von Bundesbahnstrecken im Bereich des Landkreises Lahn-Dill und der kreisfreien Stadt Lahn (GieBen–Wetzlar) SchrAnfr B99 17.02.78 Drs 08/1526 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B100 17.02.78 Drs 08/1526 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6062* C Anlage 69 Linienführung der geplanten A 5 im Raum Bremen—Niedersachsen SchrAnfr B101 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B102 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6062* D Anlage 70 Investitionskosten für die Wiederaufnahme des Schienenpersonenverkehrs über den Streckenabschnitt Tübingen–Entringen hinaus auf der gesamten Strecke 764 Tübingen–Herrenberg SchrAnfr B103 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B104 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6063* A Anlage 71 Ursachen für das schlechte Verkehrsaufkommen der Bundesbahn SchrAnfr B105 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 6063* C Anlage 72 Kosten für die Erstellung von Fernsprechanschlüssen SchrAnfr B106 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 SchrAnfr B107 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B108 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6063* D Anlage 73 Pipelineprojekt zur Ermöglichung der Beförderung von Erdgas aus Algerien über Sizilien und Italien nach Deutschland SchrAnfr B109 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 6064* B Anlage 74 Vorbereitung der nach ihrer Ausbildung von der Bundespost nicht übernommenen Postjungboten auf einen anderen beruflichen Werdegang; Überstunden beim Zustelldienst der Oberpostdirektion Karlsruhe SchrAnfr B110 17.02.78 Drs 08/1526 Seefeld SPD SchrAnfr B111 17.02.78 Drs 08/1526 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6064* C Anlage 75 Maßnahmen gegen private Paketdienste zum Schutz der Deutschen Bundespost; Verfassungskonformität eines gesetzlichen Beförderungsvorbehalts für Pakete bis zu einer bestimmten Gewichtsklasse SchrAnfr B112 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B113 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6065* A Anlage 76 Erzielung von Gewinnen in allen Tätigkeitsbereichen der Bundespost und Gebühren für Auslandsferngespräche SchrAnfr B114 17.02.78 Drs 08/1526 Müller (Mülheim) SPD SchrAnfr B115 17.02.78 Drs 08/1526 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6065* B Anlage 77 Neubau des Postamts Göttingen SchrAnfr B116 17.02.78 Drs 08/1526 Curdt SPD SchrAnfr B117 17.02.78 Drs 08/1526 Curdt SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6065* D Anlage 78 Sonderregelungen für das Saarland im Zusammenhang mit der Einführung des Telefonnandienstes ab 1980 SchrAnfr B118 17.02.78 Drs 08/1526 Peter SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 6066* A Anlage 79 Beseitigung des personellen Engpasses in den Fernsprechauskünften für das In- und Ausland SchrAnfr B119 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6066* C Anlage 80 Abbau von Dienststellen bei den Fernmeldeämtern SchrAnfr B120 17.02.78 Drs 08/1526 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 6066* D Anlage 81 Abrechnungsverfahren für Heizkosten in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen; Einführung energiesparender Kostenverteilungsschlüssel SchrAnfr B121 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Sperling BMBau . . . 6067* A Anlage 82 Einbeziehung der mittelständischen Industrie des Zonenrandgebiets in die Forschungsprogramme; Aufrechterhaltung der Förderpriorität des Zonenrandgebiets SchrAnfr B122 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B123 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 6067* C Anlage 83 Begehung des Jahrestages des 17. Juni 1953 SchrAnfr B124 17.02.78 Drs 08/1526 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . 6067* D Anlage 84 Entwicklung des Durchschnittsalters der Referenten und Abteilungsleiter im Bundesforschungsministerium; Größe der Refe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 IX rate im Bundesforschungsministerium im Vergleich zum Bundeswirtschaftsministerium SchrAnfr B125 17.02.78 Drs 08/1526 Benz CDU/CSU SchrAnfr B126 17.02.78 Drs 08/1526 Benz CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 6068* A Anlage 85 Militärische bzw. zivile Nachrichtensatelliten im Weltraum; Auswirkungen des Einschlags einer Radionuklidbatterie aus einem Satelliten in einem Wohnviertel SchrAnfr B127 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B128 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 6068* C Anlage 86 Aufblähung der Studentenzahlen an deutschen Universitäten durch „unechte Studenten" SchrAnfr B129 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAnfr B130 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 6068* D Anlage 87 Vergabe von Evaluierungsaufträgen an Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit seit 1975 SchrAnfr B131 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B132 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6069* B Anlage 88 Zahl der seit der Rezession in ihre Heimat zurückgekehrten ausländischen Gastarbeiter SchrAnfr B133 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 6071* B Anlage 89 Zahl der seit Beginn der Rezession in ihre Heimat zurückgekehrten türkischen Arbeitnehmer und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß SchrAnfr B134 17.02.78 Drs 08/1526 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 6071* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 5997 76. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 24. 2. Dr. Ahrens ** 24. 2. Dr. Aigner * 24.2. Bahr 24.2. Dr. Barzel 24. 2. Dr. Becher (Pullach) 24. 2. Blumenfeld 24.2. Frau von Bothmer 24. 2. Brandt 24. 2. Buchstaller 24. 2. Cronenberg 24. 2. Dürr 24. 2. Engelsberger 24. 2. Feinendegen 24. 2. Gerstein 24. 2. Gertzen 24. 2. Haase (Fürth) * 24. 2. Handlos 24. 2. von Hassel 24. 2. Dr. h. c. Kiesinger 24. 2. Dr. Kreile 24. 2. Lagershausen 24. 2. Lattmann 24. 2. Lemp * 24. 2. Müller (Mülheim) * 24. 2. Neuhaus 24. 2. Pawelczyk 24. 2. Ravens 24. 2. Schmidt (München) * 24. 2. Schreiber * 24. 2. Dr. Schwarz-Schilling 24. 2. Dr. Starke (Franken) 24. 2. Dr. Todenhöfer 24. 2. Tönjes 24. 2. Frau Dr. Walz ' 24. 2. Wawrzik 24. 2. Dr. von Weizsäcker 24. 2. Werner 24. 2. Frau Dr. Wisniewski 24. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Zebisch 24.. 2. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 95 und 96): Gibt es Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung, den Bundesnachrichtendienst von Pullach in den Köln-Bonner Raum zu verlegen? Von welchen Überlegungen würde die Bundesregierung bei diesem Vorhaben ausgehen, und wäre die Stadt Euskirchen als Standort denkbar? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung hat, veranlaßt durch einen entsprechenden Vorschlag der Kommission „Vorbeugender Geheimschutz" - allgemein als Eschenburg-Kommission bekannt - in ihrem Bericht vom November 1974 die Frage der Verlegung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in den Bonner Raum eingehend geprüft. Auf Grund des Prüfungsergebnisses ist dieser Vorschlag aus Kostengründen wie aus einer Reihe anderer Gründe von seiten der Bundesregierung bisher nicht weiter verfolgt worden. Näheres vermag ich hier aus Geheimhaltungsgründen nicht mitzuteilen. Die Bundesregierung ist aber bereit, über weitere Einzelheiten in der nach dem gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung geplanten „Parlamentarischen Kontrollkommission" oder, falls es für eine Übergangszeit zur Konstituierung des „Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums" kommt, erneut in diesem Gremium zu berichten. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 1 und 2): Gibt es von der Bundesregierung veranlaßte bzw. finanzierte Meinungsumfragen in der Bundesrepublik Deutschland über den demokratischen Sozialismus, und wenn ja, wann wurden gegebenenfalls solche Befragungen durchgeführt, und wie lautete die Fragestellung? Wie viele Bürger wurden gegebenenfalls befragt, und welches waren die Ergebnisse? Zu Frage B 1: Meinungsumfragen über den demokratischen Sozialismus sind von der Bundesregierung weder veranlaßt noch finanziert worden. Im Rahmen von Mehrthemenumfragen, die durch die Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden, sind neben Begriffen wie „demokratisch", „freiheitlich", „sozial" oder „christlich" auch die Begriffe „Sozialismus" und „demokratischer Sozialismus" erfragt worden, um bei der Bewertung aktueller politischer Entwicklungen ergänzende Indikatoren zur Einschätzung politisch relevanter Begriffe zu gewinnen. Fragen zu derartigen Begriffen wurden in den Jahren 1972 und 1976 gestellt. Zu Frage B 2: In den Mehrthemenumfragen, in deren Rahmen die Bewertung der genannten Begriffe erfragt wurde, wurde ein repräsentativer Querschnitt von 1 800 Erwachsenen befragt. Die Bewertung eines Begriffs wie „demokratischer Sozialismus" ist nur in ihrer Einordnung in das Gesamtspektrum politisch verwendeter Begriffe darstellbar. Die dazu erforderliche Analyse würde den Rahmen der Antwort auf eine Schriftliche Anfrage bei weitem überschreiten müssen. 6038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will- Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 3 und 4) : Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die US-Streitkräfte zu veranlassen, sich an die verbindlichen Vorschriften des NATO-Truppenstatuts zu halten? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, falls US- Streitkräfte sich dem NATO-Truppenstatut zuwider verhalten? Ich nehme an, daß Sie sich mit Ihren Fragen auf die Diskussionen beziehen, die als Folge der Beschäftigung amerikanischer Zivilpersonen bei den amerikanischen Streitkräften entstanden sind. Dabei handelt es sich um Streitfragen und Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung einzelner Bestimmungen, insbesondere des Artikels IX Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts. Die US-Streitkräfte legen diese Bestimmung eng wörtlich aus und sehen darin nur eine Verfahrensvorschrift. Die deutsche Seite dagegen hat keinen Zweifel daran gelassen, daß sie die Stationierungsstreitkräfte nicht für berechtigt hält, nach Belieben Arbeitsplätze, die seit Kriegsende von deutschen Arbeitnehmern besetzt waren, an amerikanische Zivilisten zu vergeben. Über diese Frage schweben noch Verhandlungen zwischen den amerikanischen Streitkräften und der Amerikanischen Botschaft einerseits und den zuständigen Bundesministerien andererseits. Sollte die Bundesregierung Grund zur Annahme erhalten, daß sich die amerikanischen Streitkräfte dem NATO-Truppenstatut zuwider verhalten, würde sie dagegen Vorstellungen erheben. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 5) : Von welcher Bedeutung für die deutschland- und berlinpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland ist im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Voraussetzungen der Vereinbarkeit des innerdeutschen Grundvertrags mit dem Grundgesetz vom 31. Juli 1973 der bekannte Grundsatz des Hl. Stuhls, Bistumsgrenzen erst zu ändern, nachdem staatliche Grenzziehungen und Grenzänderungen endgültig und unangefochten sind, im Hinblick auf den noch ausstehenden Friedensvertrag mit Deutschland und die Rechtsnatur der innerdeutschen Grenze? Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Heilige Stuhl bei der Gestaltung der kirchlichen Ordnung in Deutschland von der gegebenen Rechtslage ausgeht, die sowohl durch den Grundvertrag als auch durch das Ausstehen eines Friedensvertrages mit Deutschland und die besondere Rechtsnatur der innerdeutschen Grenze gekennzeichnet ist. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 6) : Liegen der Bundesregierung Informationen über die Verletzung von Menschenrechten in Äthiopien vor, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Der Bundesregierung liegen in der Tat Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien vor. Sie verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Äthiopien mit Sorge. Sie wird in ihrem Bemühen fortfahren, auf die äthiopische Regierung im Sinne einer Einhaltung der Menschenrechte einzuwirken. Die Bundesregierung ist sich dabei der Grenzen bewußt, die sich durch das Völkerrecht und die Tatsache ergeben, daß sich Äthiopien in einem bürgerkriegsähnlichen Zustand besindet und einen Krieg mit Somalia führt. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Koblitz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 7): Liegen Erkenntnisse vor, daß deutsche Staatsbürger, die die DDR vor Jahresfrist illegal verlassen haben, bei Reisen in Ostblockstaaten (Tschechoslowakei und Ungarn) mit Nachteilen zu rechnen haben? Es ist nicht auszuschließen, das deutsche Staatsangehörige, die die DDR nach 1972 illegal verlassen haben, bei Reisen in den Ostblock in Konfliktsfällen ausschließlich als Staatsbürger der DDR angesehen werden. Hieraus können sich Nachteile ergeben. So kann z. B. auf Grund von Auslieferungsabkommen mit der DDR wegen des Tatbestandes der Republikflucht oder anderer Delikte eine Auslieferung erfolgen. Es können auch Schwierigkeiten bei der konsularischen Betreuung entstehen, wenn z. B. bei einer Verhaftung der konsularische Schutz durch die diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deuschland verweigert wird. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage B 8): Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung der Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen von Parlament, Öffentlichkeit und Betroffenen eine Liste der Länder zu erstellen und fortlaufend zu aktualisieren, in die nach den entsprechenden Bestimmungen und nach der politischen Bewertung der Bundesregierung deutsche Firmen Waffen exportieren dürfen, und wenn ja, welche Länder umfaßt diese Liste? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die bisherige restriktive Praxis bewährt hat. Die Erfahrungen bestätigen, daß die Aufstellung einer Liste es schwieriger machen würde, diese restriktive Rüstungsexportpolitik im Lichte der sich ständig wandelnden außenpolitischen Entwicklungen ohne Beeinträchtigung unserer Beziehungen zu den betreffenden Ländern zu verwirklichen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6039* Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 9) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Minderheitenschutz bei der Sprachausbildung in den USA (bilingual education, Lau van Nichols 1975) sich zwar auf Chinesisch, Spanisch u. a. erstreckt, nicht aber auf die deutsche Sprache, und denkt die Bundesregierung daran, ihren Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß auch die deutsche und deutschsprachige Minderheit in diese oder vergleichbare Sonderprogramme einbezogen wird? Durch Bundesgesetz wurde in den USA im Jahre 1974 die Möglichkeit zur sogenannten „Bilingual Education" einge führt. Es handelt sich dabei um staatlich geförderte und finanzierte Sonderprogramme für Kinder im Grund- und Sekundarschulalter aus einkommensschwachen Familien, die keine oder nur geringe Englisch-Kenntnisse besitzen. Erklärtes Ziel dieses Förderunterrichts ist es, mit Hilfe der jeweiligen Muttersprache die englische Sprache zu erlernen („while using their native language to achieve competence in the English language"). Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es in den USA deutsche oder deutschsprachige Gruppen gibt, auf welche die Voraussetzungen des Gesetzes zutreffen würden. Das genannte Gesetz ist daher nicht als Mittel zur Förderung der jeweiligen Muttersprache gedacht, und kann aus diesem Grunde auch nicht zur Pflege der deutschen Sprache genutzt werden. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 10) : Kann der Bundeskanzler angesichts des Bekanntwerdens der Dienstvorschriften für polnische Zensoren (z. B. Spiegel vom 6. Februar 1978) und der Feststellung der Bundesregierung, daß für die durch Behörden, Regierung und alleinherrschende kommunistische Partei in der Volksrepublik Polen diskriminierten Deutschen „keine greifbaren Fortschritte erreicht wurden" (Plenarprotokoll Seite 5565 D) noch die Aussage aufrechterhalten, daß er „alle Sätze genau so oder ähnlich formulieren" würde (Europa-Archiv 2/1978 D 24) wie der Generalsekretär der polnischen kommunistischen Partei Gierek? Zu Ihrer Frage möchte ich feststellen, daß sich die von Ihnen zitierte Aussage des Bundeskanzlers auf der Pressekonferenz am 25. November 1977 in Warschau auf die zuvor gegebene Bewertung seines Besuchs in Polen durch den Ersten Sekretär Gierek bezogen hat. An der positiven Beurteilung dieses Besuches hält der Bundeskanzler fest. Dies gilt für seinen gesamten Verlauf, die Atmosphäre, in der er stattfand, und die günstigen Auswirkungen, die er gehabt hat, insbesondere für das deutsch-polnische Verhältnis und die Entspannung in Europa. Zu Ihrem Zitat aus den Bundestagsprotokollen 8/5565 D (keine greifbaren Fortschritte für die Deutschen in Polen) weise ich darauf hin, daß dieses aus dem Zusammenhang genommen und damit sinnentstellend wiedergegeben ist. Die Kernaussage der von Ihnen zitierten Äußerung ist vielmehr, daß die allgemeine Verbesserung der deutsch-polnischen Beziehungen, zu der der Besuch des Bundeskanzlers in Polen einen wichtigen Beitrag geleistet hat, auch den Deutschen in Polen zugute kommt. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 11) : Wie beurteilt die Bundesregierung den amtlichen Sammelband, gemeinsam herausgegeben vom Außenministerium der Sowjetunion und der DDR — die nicht Vertragspartner des Viermächteabkommens ist —, über angebliche Verletzungen des Viermächteabkommens durch die Bundesrepublik Deutschland, die ebenfalls nicht zu dessen Signatarmächten zählt? Die von einem Redaktionskollegium der Außenministerien der Sowjetunion und der DDR herausgegebene Dokumentensammlung mit dem Titel „Das Vierseitige Abkommen über Westberlin und seine Realisierung", die der Bundesregierung inzwischen vorliegt, wird zur Zeit noch geprüft. Der Titel enthält eine inkorrekte Bezeichnung des Viermächteabkommens vom 3. September 1971, das sich auf ganz Berlin bezieht. In der Sammlung sind, wie sich nach erster Durchsicht ergibt, neben veröffentlichten Dokumenten eine Reihe bisher nicht veröffentlichter Noten und Erklärungen der Sowjetunion und der DDR, sowie auch der Westmächte und der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Die Dokumentation wird auf dem üblichen Wege mit den drei Mächten erörtert werden. Die Bundesregierung behält sich eine Bewertung vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 12 und 13): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß gegen einen Beamten ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entlassung aus dem Dienst eingeleitet werden muß, wenn er Mitglied der DKP ist, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, wenn ein Beamter in Kenntnis seiner DKP-Mitgliedschaft und nach Überprüfung auf Lebenszeit angestellt wurde und inzwischen keine neuen Erkenntnisse über politische Aktivitäten vorliegen? Welcher Ansicht ist die Bundesregierung in disziplinarrechtlicher Hinsicht, falls ein Beamter nach der Anstellung auf Lebenszeit, die in Kenntnis seiner DKP-Mitgliedschaft erfolgte, auch weiterhin Ämter und Funktionen in der DKP wahrnimmt? Zu Frage B 12: Nach § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes und § 35 Abs. 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes muß der Beamte „sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgedankens bekennen und für deren Erhaltung eintreten." „Das bloße Haben einer 6040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Überzeugung und die bloße Mitteilung, daß man diese habe, ist" — wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 im einzelnen ausgeführt hat — „niemals eine Verletzung der Treuepflicht, die dem Beamten auferlegt ist." Dieser Tatbestand ist überschritten, wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere auch für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten zieht. Disziplinarrechtliche Maßnahmen setzen immer eine Gesamtwürdigung des persönlichen Verhaltens voraus. Für die Wertung, ob der Beamte nach seinem gesamten Verhalten nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, und welche Maßnahmen gegebenenfalls angebracht sind, ist deshalb auf eine Vielzahl von Elementen abzustellen. Die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei kann nur ein Beurteilungselement unter mehreren abgeben. Diese Wertung obliegt dem Dienstvorgesetzten. Da nur im Einzelfall entschieden werden kann, ob der Beamte nach seiner gesamten Persönlichkeit die vorausgesetzte Gewähr der Verfassungstreue bietet, kann nicht allgemein erklärt werden, daß bestimmte einzelne Verhaltensweisen diese Gewähr ausschließen und zu bestimmten disziplinarrechtlichen Sanktionen führen müssen. Zu Frage B 13: Wie ich bereits ausgeführt habe, kommt es allein der Beurteilung des Dienstvorgesetzten zu, wie bestimmte einzelne Verhaltensweisen im Rahmen der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit im Einzelfall zu gewichten und zu bewerten sind. Mit dem Gebot gerechter Einzelfallbeurteilung wären zwingende allgemeine Festlegungen nicht zu vereinbaren. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 14 und 15) : Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zahl und Umstände der Fälle, in denen bisher Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichte Bewerber um die Berufung in das Beamtenverhältnis unter anderem mit der Begründung abgelehnt haben, der Bewerber stehe der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gleichgültig gegenüber? Welche Initiativen beamtenrechtlicher oder anderer Art plant oder erwägt die Bundesregierung, um Ablehnungen mit Begründungen dieser Art künftig zu verhindern? Zu Frage B 14: Der Bundesregierung ist insofern lediglich das Urteil eines Verwaltungsgerichts in einem Verfahren bekannt, in dem es um die Übernahme eines Bewerbers als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen ging. Das Gericht hat seine die Ablehnung der Einstellungsbehörde bestätigende Entscheidung unter anderem darauf gestützt, daß die Ablehnung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht nur dann erfolgen könne, wenn ein Bewerber die freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv bekämpfe, .sondern schon dann, wenn er ihr etwa gleichgültig gegenüberstehe. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Zu Frage B 15: Die Anforderungen, die an die Verfassungstreue eines Bewerbers zu stellen sind, ergeben sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und den entsprechenden Vorschriften der Länder. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem grundlegenden Beschluß vom 22. Mai 1975 ausgeführt, es könne nur für jeden Einzelfall entschieden werden, ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die Gewähr biete oder nicht biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten; es sei deshalb offenbar verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein Gesetz allgemein zwingend vorschreibe, daß einzelne konkrete Verhaltensweisen die Gewähr des Bewerbers, er werde jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, ausschlössen. Die Bundesregierung hält es in Übereinstimmung mit dieser Auffassung nicht für angezeigt, Regelungen zu treffen, die vorschreiben, daß aus bestimmten Einzelelementen der Beurteilung Folgerungen für die Gesamtbeurteilung der Verfassungstreue zwingend zu ziehen sind oder nicht gezogen werden dürfen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 16) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Ablehnung eines Beamtenbewerbers nicht nur dann erfolgen kann, wenn dieser die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft, sondern auch dann, wenn er ihr „etwa" gleichgültig gegenüber steht, und wenn ja, wird diese Rechtsauffassung vom Sinngehalt und Wortlaut des sogenannten Radikalenerlasses gedeckt, und/oder welche anderen Rechtsgrundlagen können zur Begründung herangezogen werden? Die Anforderungen an die Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers ergeben sich aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und den entsprechenden Vorschriften in den Beamtengesetzen der Länder: Der Bewerber muß die Gewähr dafür bieten, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zu dieser Verfassungstreue hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 22., Mai 1975 unter anderem folgendes ausgeführt: Die politische Treuepflicht — Staats- und Verfassungstreue — fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6041* innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die Einstellungsbehörde muß ihre abschließende Beurteilung, ob ein Bewerber die Gewähr der Verassungstreue bietet, jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Bewertungselementen stützen. Eine abstrakte Qualifizierung solcher Einzelelemente würden den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden. Für das Verhalten gelten im Bereich des Bundes lie ,,Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue", von denen das Bundeskabinett am 19. Mai [976 zustimmend Kenntnis genommen hat. Mithin .st für das Verfahren beim Bund der — unzutreffend „Radikalenerlaß" genannte — Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 gegenstandslos. Im übrigen verweise ich auch auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober [975, wonach zugunsten der Bewerber für den öffentlichen Dienst grundsätzlich die Vermutung spricht, daß sie in ihrer Person die Gewähr der Verfassungstreue bieten, und erst wenn bei Behörden Tatsachen vorliegen, die diese Vermutung im Einzelfall ernsthaft in Frage zu stellen geeignet sind, sich für die Einstellungsbehörden das Recht und die Pflicht ergibt, eine konkrete Überprüfung vorzunehmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache B/1526 Fragen B 17 und 18) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein Bewerber für den öffentlichen Dienst den Beweis dafür führen muß, daß er der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht „gleichgültig" gegenübersteht? Hält es die Bundesregierung für möglich, Kriterien festzulegen, mit denen ermittelt werden könnte, ob ein Bewerber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gleichgültig gegenübersteht? Zu Frage B 17: Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes und § 4 Abs. i Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengeseties darf nur in das Beamtenverhältnis berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dies ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) gefrderte und durch einfaches Gesetz konkretisierte Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis. Der Entscheidung der Einstellungsbehörde, ob der Bewerber die so geforderte Gewähr bietet, liegt - wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 im einzelnen dargelegt hat — eine prognostische Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit zugrunde, die sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen muß und nur den Einzelfall im Auge hat. Bei dieser Entscheidung gibt es keine Beweislast, weder für den Bewerber, daß er die geforderte Gewähr bietet, noch für die Einstellungsbehörde, daß der Bewerber diese Gewähr nicht bietet. Zu Frage B 18: Da nur für jeden Einzelfall entschieden werden kann, ob der Bewerber nach seiner Persönlichkeit die vorausgesetzte Gewähr der Verfassungstreue bietet oder nicht bietet, kann nicht allgemein vorgeschrieben werden, daß und welche einzelnen konkreten Verhaltensweisen die so geforderte Gewähr ausschließen. Derartige allgemeine Festlegungen wären nach dem von mir genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gebot gerechter Einzelfallbeurteilung nicht vereinbar. Zu dem genannten Komplex verweise ich im übrigen auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 19): Sind Informationen zutreffend, daß am Rhein, der allgemein als Gradmesser der Gewässerverschmutzung gilt, im Jahr 1977 ein Rückgang der Flußverschmutzung festgestellt wurde, und ist die Begründung hierfür zutreffend, daß diese positive Entwicklung zur verbesserten Abwasserreinigung der wirtschaftlichen und finanziellen Anreizwirkung des Abwasserabgabengesetzes zu verdanken ist? Generell hat die Belastung des Rheins seit etwa drei Jahren nicht mehr zugenommen. An einzelnen Flußstrecken konnten sogar erhebliche Verbesserungen der Gewässergüte beobachtet werden. Die Erfolge im Gewässerschutz zeigten sich insbesondere während der ungewöhnlichen Niedrigwasserperiode im Herbst 1976. Während noch wenige Jahre zuvor bei vergleichbaren Abflußverhältnissen Sauerstoffmangel dnd hierdurch Fischsterben auftraten, war nunmehr auch während der ungünstigsten Periode stets genügend Sauerstoff vorhanden, um das Leben im Wasser zu gewährleisten. Jüngste Untersuchungen lassen sogar darauf schließen, daß sich z. B. der Gewässerzustand am Niederrhein um eine halbe bis eine Güteklasse nach dem von den Ländern eingeführten Beurteilungssystem verbessert hat. Auf einigen Strecken konnten auch wieder empfindliche Fischgattungen beobachtet werden. Dennoch ist die Gewässergüte des Rheins nach wie vor auf weite Strecken als kritisch zu bewerten. Dies gilt vor allem für die Belastung mit nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen, die die Auf- 6042* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Bereitung des Rheinwassers zu Trinkwasser erschweren können. Die Fracht dieser Stoffe konnte noch nicht entscheidend gesenkt werden. Allerdings trug die günstige Wasserführung des Rheins im Jahre 1977 dazu bei, daß keine nennenswerten Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die allgemein günstige Entwicklung der letzten Jahre, die sich auch 1977 fortgesetzt hat, ist in erster Linie auf die Anstrengungen im Kläranlagenbau durch die Gemeinden und die Industrie zurückzuführen. Anstoß hierzu gab hauptsächlich das Umweltprogramm der Bundesregierung aus dem Jahre 1971, das neben verstärkten Finanzierungshilfen auch schon gesetzliche Initiativen wie das Abwasserabgabengesetz und die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes ankündigte. Seit Verabschiedung dieser Gesetze im Jahre 1976 wird sorgfältig auf ihre Wirkung geachtet. Erste Untersuchungen deuten darauf hin, daß der ökonomische Anreiz durch das Abwasserabgabengesetz, Kläranlagen zu bauen, auch schon vor 1981, dem ersten Jahr, in dem Abgaben zu zahlen sind, zu positiven Auswirkungen für die Gewässer führen wird. In Anbetracht der regelmäßigen mehrjährigen Planungs- und Bauzeit von Abwasseranlagen kann die Verbesserung der Gewässergüte des Rheins allerdings noch nicht auf die Anreizwirkung des Abwasserabgabengesetzes zurückgeführt werden. Die Bundesregierung wird jedoch weiterhin sehr aufmerksam die Auswirkungen des neuen rechtlichen Instrumentariums verfolgen und zu gegebener Zeit über die Ergebnisse — unter Einbeziehung. der Maßnahmen des laufenden Rhein-Bodensee-Programms — und hieraus zu ziehende Schlußfolgerungen berichten. Dieses Rhein-Bodensee-Programm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen wird in den Jahren 1977 bis 1980 zu einem Investitionsvolumen von 3 Mrd. DM führen. Da in die Förderungsmaßnahmen vor allem auch die Nebenflüsse des Rheins voll integriert sind, ist nach Abschluß des Gesamtprogramms mit einem stärkeren Rückgang der Gesamtverschmutzung des Rheins zu rechnen. Bereits im Jahre 1977 konnten über 400 Maßnahmen mit einem gesamten Investitionsvolumen von rd. 1,8 Mrd. DM begonnen werden; die Hälfte der insgesamt vorgesehenen 800 Millionen DM Bundesmittel sind hierfür schon zur Verfügung gestellt. Mit einem zügigen Ablauf dieses Programms zur Sanierung von Rhein und Bodensee ist deshalb zu rechnen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 20): Liegen der Bundesregierung auf Grund der Angaben im Rahmen des Waffenmeldedienstes inzwischen Zahlen über die Anzahl der Straftaten vor, die mit erlaubnisfreien Schußwaffen begangen worden sind? Im Rahmen des beim Bundeskriminalamt eingerichteten Sondermeldedienstes über Waffendelikte wird, wie ich Ihnen bereits mit meiner Antwort zu Ihrer Frage B 5 für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. Mai 1977 — Sitzungsprotokoll vom 13. Mai 1977, S. 1985/1986 — mitteilte, ab 1. Januar 1977 die Zahl der Straftaten, die mit erlaubnisfreien Waffen begangen worden sind, gesondert erfaßt. Im einzelnen sind danach im Jahre 1977 folgende Straftaten mit erlaubnisfreien und später sichergestellten Waffen verübt worden: Versuchter Totschlag 1 Raub/räuberische Erpressung 27 Erpressung und Nötigung 10 Körperverletzung 100 Bedrohung 98 Wilderei 10 Sachbeschädigung 33 Schießen an bewohnten Orten 100 bei schwerem Diebstahl mitgeführt 21 Widerstand 4 Selbstmordversuch 2 insgesamt 406 Die Zahl der mit erlaubnisfreien und später sichergestellten Waffen im Jahre 1977 begangenen Straftaten (406) ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der mit später sichergestellten Waffen begangenen Straftaten (3 439) im gleichen Erfassungszeitraum nicht besorgniserregend. Nicht unerheblich sind allerdings die Fälle von Körperverletzungen und Bedrohungen. Bei den Fällen von Körperverletzungen ist jedoch zu berücksichtigen, daß hier auch Fälle fahrlässiger Körperverletzung enthalten sind. Die Bundesregierung wird die Entwicklung auf diesem Gebiet weiterhin aufmerksam beobachten. Im Hinblick darauf, daß der Waffenmeldedienst die erlaubnisfreien Waffen erstmalig im Jahre 1977 gesondert ausgewiesen hat, läßt sich ein abschließendes Urteil derzeit noch nicht bilden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 21): In welcher Weise ist die soziale Absicherung (z. B. Altersversorgung) der hauptamtlichen Bundes- und Landestrainer sowie der im Auftrag der Bundesregierung in der Sportentwicklungshilfe tätigen Trainer und Sportpädagogen gesichert? 1. Bundestrainer Gegenwärtiger Stand Für die soziale Absicherung der hauptamtlichen Bundestrainer gilt die Vergütungsordnung für Bun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6043* destrainer (VergOBT) — Stand: 1. Januar 1976 —, nach der die folgenden Leistungen vorgesehen sind: Renten- und Arbeitslosenversicherung: Es finden die jeweils für die sonstigen Angestellten des Deutschen Sportbundes gültigen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Krankenversicherung: Da die Vergütungen der Bundestrainer über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung — z. Z. DM 2 775,— — liegen, erhalten die Bundestrainer von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuß zur freiwilligen Krankenversicherung. Unfallversicherung: Die Bundestrainer werden vom Arbeitgeber bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gesetzlich gegen Unfall versichert. Krankenbezüge: Die Bundestrainer erhalten Krankenbezüge (gestaffelt nach der ununterbrochenen Dauer der Tätigkeit als Bundestrainer für 6 bis 26 Wochen). Übergangsgeld: Wird das Arbeitsverhältnis des Bundestrainers vom Arbeitgeber gekündigt oder durch Auflösungsvertrag beendet, kann nach den Bestimmungen, die für die sonstigen Angestellten des Deutschen Sportbundes gelten, ein Übergangsgeld gezahlt werden (je nach Beschäftigungszeit 1-5 Monatsvergütungen). Vermögenswirksame Leistungen: Es finden die jeweils für die sonstigen Angestellten des Deutschen Sportbundes gültigen Bestimmungen Anwendung (z. Z. DM 13,— monatlich auf Antrag). Der gesetzliche Versicherungsschutz des Bundestrainers (gemäß RVO, AFG usw.) entspricht somit denjenigen der übrigen Arbeitnehmer. Hinsichtlich einer etwaigen zusätzlichen sozialen Absicherung ist zu berücksichtigen, daß die Vergütung der Bundestrainer höher ist als die Bezahlung der in etwa vergleichbaren Diplom-Sportlehrer in einem Beamtenoder Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst, um den besonderen Einsatz der Bundestrainer, z. B. an Wochenenden, zu honorieren. Außerdem gingen die Beteiligten bei der Festsetzung der Bundestrainer-Vergütung davon aus, daß der Bundestrainer auf Grund seines höheren Einkommens eine etwa für erforderlich gehaltene zusätzliche soziale Absicherung in eigener Verantwortung aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Zukünftige Entwicklung Es ist das Anliegen der Bundesregierung, die Qualität der Bundestrainer weiter zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wird gegenwärtig geprüft, ob und inwieweit das Dienstrecht-System der Bundestrainer fortzuentwickeln ist. Landestrainer Die Länder haben sich weitgehend an der Vergütungsordnung für Bundestrainer orientiert. Sollten hinsichtlich einzelner Besonderheiten im Länderbereich nähere Angaben interessieren, ist die Bundesregierung gern bereit, eine entsprechende Umfrage bei den Ländern durchzuführen. 31. In der Sportentwicklungshilfe tätige Trainer und Sportpädagogen Die etwa 20 in Sportprojekten eingesetzten Experten sind hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und sozialen Absicherung den etwa 1 200 Mitarbeitern der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit — GTZ — anderer Fachrichtungen gleichgestellt. Sie sind in das System der sozialen Absicherung in der Bundesrepublik Deutschland eingebunden, d. h. gegen Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit sowie in der Rentenversicherung versichert. Diese soziale Sicherung wurde in einem speziellen Manteltarifvertrag für die Auslandsmitarbeiter der GTZ verankert. Zur Frage der sozialen Absicherung der im Rahmen der Sportförderung in den Entwicklungsländern eingesetzten Sportexperten darf ich auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Batz, Büchner, Klein, Mischnik, Hoffie und der Fraktionen der SPD und FDP — Drucksache 8/1199 vom 17. November 1977 — Bezug nehmen, in der die Bundesregierung bestätigt hat, diejenigen Sportfachkräfte, die sich während ihres Einsatzes bewährt haben, nach Beendigung der üblichen Projektlaufzeit von drei Jahren wieder in einem neuen Projekt der Sportförderung in den Entwicklungsländern einzusetzen. Bei einem großen Teil der entsandten Fachkräfte im Sportbereich handelt es sich um vom Schuldienst beurlaubte, im Beamtenverhältnis stehende Lehrkräfte, die nach Beendigung ihres Auslandseinsatzes wieder in ihre frühere Tätigkeit zurückkehren können. Fachkräfte, denen nach Beendigung ihres Auslandseinsatzes keine Anschlußtätigkeit vermittelt werden kann, erhalten angemessene Übergangshilfen. Die Zeitdauer des Auslandseinsatzes ist in allen Fällen der Projektsituation entsprechend begrenzt. Es werden daher mit den Projektmitarbeitern Zeitverträge geschlossen, die in der Regel auf 2 bis 3 Jahre befristet sind. Da die Projekte von den Anforderungen und Entscheidungen der Entwicklungsländer abhängig sind, können Dauerarbeitsverhältnisse nicht begründet werden, Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage B 22) : 6044* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß einer der Gründe für die lange Dauer bis zum rechtskräftigen Abschluß von Asylverfahren in der geringen Kapazität des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf sowie in der Eingangszuständigkeit von nur drei Verwaltungsgerichten bei Asylverfahren liegt, und ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Kapazitätsausweitung des Bundesamts sowie der Eröffnung der Eingangszuständigkeit von weiteren Verwaltungsgerichten diesem offensichtlich unbefriedigenden Zustand abzuhelfen? Für eine Beschleunigung der Asylverfahren im Anerkennungsverfahren wie verwaltungsgerichtlichen Verfahren gibt es eine Reihe von Denkmodellen, die entsprechend dem Auftrag des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gegenwärtig im Bundesministerium des Innern auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Mit der Vorlage der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten an den Innenausschuß, wird sich die Bundesregierung auch dazu äußern, welche Maßnahmen sie für erforderlich und sachgerecht hält. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 23 und 24) : Ist es richtig, daß die Bundesregierung für das Katastrophenschutzzentrum Lauenburg bereits zugesagte Mittel nun nicht gewähren will? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß der Ausbau des Katastrophenschutzzentrums Lauenburg auf Grund der besonderen Lage der Stadt eine besondere Bedeutung hat, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 23: Auf Grund des Beschlusses der Bundesregierung über die Neuordnung des Katastrophenschutzes vom 6. Juli 1977 werden z. Z. Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Ländern, Hilfsorganisationen und Verbänden über Art und Umfang der zu treffenden Maßnahmen durchgeführt. Dabei besteht Übereinstimmung, daß der Ausbildung und insbesondere dem seit Jahren notleidenden Ausrüstungssektor künftig hinsichtlich der vom Bund abzudeckenden V-Fall-spezifischen Bedürfnisse Vorrang gegenüber anderen Bereichen eingeräumt werden müsse. Daraus folgt, daß die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen der Bund in Zukunft Katastrophenschutzzentren zur Unterbringung von Personal und Material erstellt, neu zu beurteilen ist. Um insoweit die Überlegungen zur Neuordnung des Katastrophenschutzes nicht zu präjudizieren, sind daher solche Unterbringungsvorhaben, die sich noch nicht in der Durchführung befinden, vorläufig zurückgestellt worden. Dazu gehört auch das Katastrophenschutzzentrum (Bundesanteil) Lauenburg, für das im übrigen von seiten des Bundes noch keine Mittelzusage abgegeben worden ist. Zu Frage B 24: Sollte der Bund auch künftig Katastrophenschutzzentren finanzieren, kann davon ausgegangen werden, daß die Stadt Lauenburg in Anbetracht ihrer grenznahen Lage als ein zu bevorzugender Standort für die Errichtung eines mit Bundesmitteln zu fördernden Ktatstrophenschutzzentrums anzusehen ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 25 und 26): Worauf führt es die Bundesregierung zurück, daß im Bereich des Nato-Flugplatzes Gütersloh sieben Jahre nach der Verabschiedung des Fluglärmgesetzes immer noch keinem einzigen Bürger Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen erstattet worden sind? Was wird die Bundesregierung tun, damit auch hier dem Willen des Gesetzgebers endlich Geltung verschafft wird? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß viele nach dem Fluglärmgesetz erstattungsberechtigte Bürger in den vergangenen Jahren ihren Antrag auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen mit Rücksicht auf die zu erwartende Erhöhung des Erstattungshöchstbetrages von 100,— DM auf 130,— DM je Quadratmeter Wohnfläche, die im Jahre 1977 beschlossen worden ist, zurückgestellt hatten. Im übrigen stellt die Bundesregierung fest, daß sie in den vergangenen Jahren das Erforderliche getan hat, um den berechtigten Staatsbürgern den Aufwendungsersatz im Lärmschutzbereich Gütersloh zuteil werden zu lassen: sie hat nach Erarbeitung der für alle_ über vierzig Lärmschutzbereiche erforderlichen allgemeinen wissenschaftlich-administrativen Grundlagen den Lärmschutzbereich Gütersloh im Juni 1975 festgesetzt und gleichzeitig die für die Erstattung erforderlichen finanziellen Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt. Darüber hinaus hat sie nicht nur selbst an Ort und Stelle die örtlichen Behörden und die Bürger sowie Rundfunk und Presse über Einzelheiten des Vollzugs des Fluglärmgesetzes eingehend informiert, sondern auch wiederholt die für den Vollzug des Fluglärmgesetzes zuständigen Landesbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß auch sie die Bürger über ihr Antragsrecht näher informieren sollten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 27): Ist die Bundesregierung bereit, das Prinzip des Entsorgungsnachweises durch Verträge mit Betreibern ausländischer Entsorgungseinrichtungen auch auf inländische Verhältnisse zu übertragen, so daß die Energieversorgungsunternehmen auch Verträge über die einzelnen Abschnitte der Entsorgung von Kernkraftwerken mit deutschen Gesellschaften vorlegen können? Die den Betreibern von Kernkraftwerken nach dem Verursacherprinzip auferlegte Verpflichtung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6045* zur Entsorgungsvorsorge ist in den zwischen Bund und Ländern am 6. Mai 1977 vereinbarten „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" konkretisiert worden. Hiernach sind als Nachweis der Vorsorge u. a. entsprechende Verträge vorzulegen (Nr. 2.2 der Entsorgungsgrundsätze) . Die vertragliche Entsorgungsvorsorge kann sich auf das Entsorgungszentrum, auf ausländische Anlagen oder auf eine vergleichbare andere Lösung abstützen. Sie ist also nicht ausschließlich auf ausländische Entsorgungseinrichtungen beschränkt, könnte vielmehr auch inländische Gesellschaften miteinbeziehen. Da zur Zeit nur geringe Kapazitäten für die Lagerung und Wiederaufarbeitung von Brennelementen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen, muß sich die Energiewirtschaft zur Überbrückung bis zur Errichtung und Inbetriebnahme von Anlagen in der Bundesrepublik ihre Entsorgungsstrategie hauptsächlich auf ausländische Einrichtungen ausrichten. Die. Bundesregierung ist bereit, auch Entsorgungsnachweise, die sich auf inländische Einrichtungen stützen, zu akzeptieren, sobald diese Einrichtungen genügend weit realisiert sind. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge von US-Wissenschaftlern, radioaktive Abfälle in den Quertälern zur Zentralspalte im Mittelatlantik zu versenken und die schwedischen Versuche zur Verdichtung und Kapselung von abgebrannten Brennelementen, und welche Folgerungen zieht sie aus dieser Beurteilung? a) Die Endlagerung hochaktiver Abfälle in Subduktionszonen innerhalb der Ozeane, so u. a. auch in Quertälern im Mittelatlantik, wurde vor einigen Jahren im Rahmen einer breiten Analyse aller denkbaren Alternativen untersucht (WASH-1900 vom Mai 1974). Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde diese Alternative jedoch fallengelassen. Zur Zeit sind im umfangreichen US-Programm auf dem Gebiet der Beseitigung radioaktiver Abfälle keine derartigen Untersuchungen mehr vorgesehen. Die Bundesregierung bevorzugt eindeutig die Endlagerung geeignet konditionierter hochaktiver Abfälle in tiefen, isolierenden, geologischen Schichten. Das Einbringen derartiger Abfälle ins Meer ist ohnehin nach dem London-Übereinkommen „über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen ..." zumindest derzeit nicht erlaubt. Im Rahmen internationaler Programme, insbesondere der Nuklearagentur der OECD, wird allerdings von einigen anderen Ländern die Möglichkeit geprüft, hochaktive Abfälle auf dem Grund bzw. in Bohrlöchern im Grund stabiler Tiefseebekken endzulagern. Als heute schon ernsthaft zu erwägende Alternative können diese Überlegungen aber nicht gewertet werden. b) Die schwedischen Entwicklungsarbeiten zur Lösung des Entsorgungsproblems sind der Bundesregierung bekannt; sie werden im Rahmen mehrerer Arbeitsgruppen der International Fuel Cycle Evaluation (INFCE) eingehend beraten. Die hier angesprochene Konditionierung unaufgearbeiteter, abgebrannter Brennelemente ist für die in der Bundesrepublik Deutschland verfolgte Konzeption ohne Bedeutung, da hier die abgebrannten Brennelemente aufgearbeitet und die wieder verwendbaren Kernbrennstoffe, Resturan und gebildetes Plutonium, in den Brennstoffkreislauf zurückgeführt werden sollen. Die Verdichtung und Kapselung von Brennelementen würde die von der Bundesregierung angestrebte optimale Konditionierung des radioaktiven Abfalls und die Ressourcenschonung durch Rückführung des wiederverwendbaren Kernbrennstoffs verhindern. c) Sowohl die amerikanischen Vorschläge als auch die schwedischen Versuche werden von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt; sie sind zur Zeit jedoch noch nicht so ausgereift, daß sie in die jetzt notwendige Verwirklichung des Entsorgungskonzeptes einbezogen werden könnten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 29): Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Zahl derjenigen Aussiedler aus Polen ist, die sich als Deutsche aussiedeln ließen und dann in der Bundesrepublik Deutschland der Polonia beitraten, wodurch ihnen erhebliche Vorteile gegenüber anderen Aussiedlern (Reiseerleichterungen nach Polen und Befreiung von Tagesgebühren) zuteil werden? Die im Jahre 1955 in Warschau gegründete Gesellschaft „Polonia", die es sich zum Ziel gesetzt hat, die Verbindung der Volksrepublik Polen mit dem Auslandspolentum herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten, bemüht sich auch, deutsche Aussiedler aus dem polnischen Bereich zu erfassen. Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Aussiedler der Gesellschaft beigetreten sind. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 30): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die geeignet sind, Ansprüche von Lieferfirmen und Handwerksbetrieben im Falle eines Konkurses von Generalunternehmen bzw. Auftraggebern im Hoch- und Tiefbau zu realisieren, damit die Existenzbedrohung aus Fremdverschulden gemindert wird? Betriebe, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, können sich durch eine Sicherungshypothek gegen Ver- 6046* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 luste im Konkurs absichern. Nach § 648 BGB kann die Eintragung einer Sicherungshypothek verlangen, wer auf Grund eines Werkvertrags mit dem Grundstückseigentümer Bauleistungen erbracht hat. Oftmals werden diese Betriebe allerdings die Einräumung einer Sicherungshypothek dem Vertragspartner gegenüber nicht durchsetzen können. Dann sind sie in dessen Konkurs in der Tat schlecht .gestellt. Die Ursachen dafür, daß in Konkursen die dinglich nicht oder nicht an aussichtsreicher Rangstelle gesicherten Gläubiger weitgehend leer ausgehen, liegen hauptsächlich darin begründet, daß die vorhandene Vermögensmasse durch Aus- oder Absonderungsrechte vorrangiger Dritter aufgezehrt wird. Deshalb wird allgemein gefordert, das geltende Recht solle in einer Weise geändert werden, welche den Interessen der dinglich nicht gesicherten Gläubiger stärker Rechnung trägt. Diesem berechtigten Anliegen würde es widersprechen, wenn zugunsten einer Gruppe von Gläubigern neue dingliche Aus- und Absonderungsrechte eingeführt oder die bestehenden noch weiter ausgedehnt würden. Die damit zusammenhängenden Probleme des Konkursrechts werden nur gelöst werden können, wenn die Vorrechte zurückgedrängt werden und dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger wieder mehr Geltung verschafft wird. Der Bundesminister der Justiz hat eine Kommission für Insolvenzrecht einberufen, um die schwierige Lage im Insolvenzwesen umfassend anzugehen. Die Kommission soll die Grundlagen für eine wirtschaftsnahe und sozialbezogene Reform des Insolvenzrechts ausarbeiten und bald konkrete Gesetzesvorschläge vorbereiten. Diese Verbesserung des Insolvenzwesens wird auch den von Ihnen angesprochenen Firmen und Betrieben zugute kommen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 31): Worauf beziehen sich die vom Bundesjustizminister geäußerten Befürchtungen, daß verstärkt nationalsozialistische Wertvorstellungen in Wort und Schrift vermittelt werden, die zu einer Renaissance des Rechtsextremismus führen können? Der Bundesminister der Justiz hat mit Schnellbrief vom 25. Januar 1978 an die Justizminister der Länder auf die zunehmende Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda hingewiesen und seine Besorgnis darüber auch in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Heinz Schreiber (SPD) vom 16. Februar 1978 zum Ausdruck gebracht. Anlaß zu dieser Besorgnis gaben zahlreiche Presseartikel über den wachsenden Vertrieb von NS-Propaganda. Statt vieler weise ich auf den Artikel „Mal was Nettes über die Nazi-Zeit" in der Zeitschrift „Der Spiegel" (1977 Nr. 50 S. 214 ff.) hin, in dem vor allem über das „blühende" Geschäft mit Tondokumenten aus der NS-Zeit berichtet wird. Die Presseberichte zu diesem Thema werden auch durch eine Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 1978 bestätigt, in der auf die „immer stärker werdende Welle" der Verbreitung von nationalsozialistischem Propagandaschriften und Gegenständen mit Nazisymbolen hingewiesen wird. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 32 und 33) : Hält die Bundesregierung die Regelung, wonach für Sendungen in die DDR 30 DM bei Paketen und 20 DM bei Päckchen ohne Nachweis als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, trotz gestiegener Lebenshaltungskosten weiterhin für ausreichend, und wenn nein, wird die Regelung geändert? Hält die Bundesregierung 100 DM außergewöhnliche Belastung für zusätzliche Aufwendungen bei Besuchen aus der DDR für ausreichend, oder gedenkt sie, diesen Betrag den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen? Aufwendungen für. Unterhaltsleistungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR werden als außergewöhnliche Belastung nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt. Nach dieser Vorschrift wird die Einkommensteuer (Lohnsteuer) dadurch ermäßigt, daß die Aufwendungen, höchstens jedoch 3 000 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person, einkommensmindernd abgezogen werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Durch Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland die Einkommensteuer verwalten, sind aus Vereinfachungsgründen u. a. für folgende Fälle Pauschbeträge zugelassen worden: 1. für jedes versandte Paket ein Pauschbetrag von 30 DM und für jedes Päckchen ein solcher von 20 DM, 2. für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen anläßlich eines Besuchs eines Verwandten oder nahen Angehörigen aus der DDR erwachsen, bei einem Aufenthalt von 28 Tagen ein Pauschbetrag von 100 DM und bei einem Aufenthalt von weniger als 28 Tagen ein entsprechend niedrigerer Pauschbetrag. Die Frage einer Erhöhung der Pauschbeträge ist wiederholt mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Nach dem Ergebnis dieser Besprechungen erfüllen die getroffenen Vereinfachungsmaßnahmen auch heute noch ihren Zweck. Erwachsen dem Steuerpflichtigen durch Zuwendungen zur Bestreitung des Lebensbedarfs im Kalenderjahr höhere Aufwendungen und werden diese nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht, so können die tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des für jede unterhaltene Person maßgeblichen Höchstbetrags geltend gemacht werden. Auch im Hinblick hierauf eine Erhöhung der bezeichneten Pauschbeträge nicht geboten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6047* Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schrift- liche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 34) : Ist die Bundesregierung bereit, Städten und Gemeinden, die an einen Truppenübungsplatz angrenzen — wie z. B. die Stadt Fallingbostel an den größten Truppenübungsplatz Europas, Bergen —, als Entschädigung für die vielen Benachteiligungen, wie Lärmbelästigung bei Tag und Nacht, fehlendes Hinterland, mangelnde Verkehrsverbindungen usw., eine besondere Förderung wie z. B. dem Zonenrandgebiet zukommen zu lassen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Haltung? Ein Teil der Städte und Gemeinden, die an Truppenübungsplätze angrenzen, sind Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen aufweisen. Dazu gehören z. B. die in der Nähe des Truppenübungsplatzes BergenHohne gelegenen Gemeinden Bomlitz-Fallingbostel, Häuslingen, Rethen und Walsrode. Die Kosten für die Wirtschaftsförderung und den verstärkten Ausbau der Infrastruktur tragen Bund und Land je zur Hälfte. Außerhalb dieser Fördergebiete sind Finanzierungshilfen des Landes möglich. Bund und Land prüfen derzeit, ob darüber hinaus weitere Infrastrukturvorhaben gemäß Art. 104 a Abs. 4 GG gemeinsam finanziert werden sollen. Eine Gleichstellung mit der gesetzlich geregelten Zonenrandförderung ist allerdings weder beabsichtigt, noch notwendig; sie stünde auch im Widerspruch zu der vom Gesetzgeber dem Zonenrandgebiet zugedachten Sonderstellung. Anlage 29 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 35) : Hat die Bundesregierung bei der Befolgung der 6. Richtlinie Nr. 77/388 (EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 Schwierigkeiten, und wenn ja, wie gedenkt sie diese Schwierigkeiten zu beheben? Bei der Umsetzung der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom 17. Mai 1977 ins nationale Recht der Mitgliedstaaten haben sich Terminschwierigkeiten ergeben. Die Richtlinie sieht vor, daß die Anpassungsvorschriften der Mitgliedstaaten spätestens am 1. Januar 1978 in Kraft treten. Dies ist jedoch lediglich in Großbritannien und in Belgien geschehen. Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten war nicht in der Lage, den Termin einzuhalten. Zwar ist es bei den Beratungen der 6. Richtlinie gelungen, die wesentlichen Strukturen des deutschen Umsatzsteuerrechts zu erhalten. Gleichwohl macht die Richtlinie eine ganze Reihe von materiellen und steuerrechtlichen Anpassungen unseres Umsatzsteuergesetzes erforderlich. Ein entsprechender Referentenentwurf ist am 12. Oktober 1977 den beteiligten Ressorts, den Verbänden der Wirtschaft und den Bundesländern zum Zwecke der Abstimmung zugeleitet worden. Er hat zahlreiche Stellungnahmen und Änderungswünsche ausgelöst, die umfangreiche Beratungen erforderlich machten. Sie stehen jetzt vor dem Abschluß. Die Bundesregierung beabsichtigt, nunmehr in Kürze dem Parlament den Entwurf eines neuen Umsatzsteuergesetzes vorzulegen. Sie geht davon aus, daß der in der 6. Richtlinie genannte Termin durch eine Verlängerungsrichtlinie entsprechend hinausgeschoben wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich bei den vom Landesbauamt betreuten Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an bundeseigenen Mietwohnungen am Süderhörn in List/Sylt verschiedene Mißstände ergeben haben (z. B. nicht freigesetzte Wohnungen vier Monate und länger permanent Baustellen waren, die Heizkapazitäten der neueingebauten E-Heizungen sich teilweise als wesentlich zu klein erweisen und deshalb erneut ausgewechselt werden müssen), und wie ist garantiert, daß bei Fortführung dieser Maßnahme in List bisherige Beanstandungen nicht mehr auftreten können und ansonsten generell bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an bundeseigenen Wohnungen die berechtigten Interessen der Mieter beachtet werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bei den Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an den bundeseigenen Mietwohnungen am Süderhörn in List/Sylt Anlaufschwierigkeiten ergeben haben, weil zunächst angenommen wurde, daß die Mieter während der Bauarbeiten in ihren Wohnungen verbleiben könnten. Der Umfang der Arbeiten bedingte eine entsprechend lange Bauzeit. Sie betrug bei nicht geräumten Wohnungen im allgemeinen zwischen 31 und 57 Tagen, in 4 Fällen allerdings zwischen 84 und 106 Tagen. Die Kapazität der neu eingebauten Elektrospeicherheizungen ist ausreichend bemessen. Schwierigkeiten haben sich nur deshalb ergeben, weil die Wärmedämmung auf dem Dachboden und an den Kellerdecken sowie die Ausschäumung der Luftschichten an den Außenwänden nicht mehr rechtzeitig vor Winterbeginn fertiggestellt werden konnten. Hinzu kam, daß anfangs von den Mietern durch unrichtige Bedienung die Speicherkapazitäten vorzeitig aufgebraucht wurden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurden dann vor Beginn weiterer Bauarbeiten die Mieter in freigehaltene sog. Springerwohnungen umgesetzt, so daß künftig die bisherigen Schwierigkeiten nicht mehr zu erwarten sind. Darüber hinaus hat das Landesbauamt Flensburg veranlaßt, daß bei den weiteren Bauabschnitten nicht ganze Straßenzüge, sondern nur noch kleinere Häusergruppen modernisiert werden. Das Bundesvermögensamt ist bemüht, den berechtigten Interessen der Mieter dadurch Rechnung zu tragen, daß es mit den Mietern regelmäßig Vereinbarungen über Mietminderungen für die Bauzeit und über den Ersatz von Aufwendungen trifft. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 37 und 38) : Wurde der Bundesregierung inzwischen bekannt, daß dem von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Frage Nr. 47 (Drucksache 8/1125) erwähnten Briefwechsel zwischen dem niederländischen und dem deutschen Wirtschaftsminister aus dem Jahr 1965 von niederländischer Seite unter den heutigen Umständen keineswegs die gleiche Bedeutung beigemessen wird wie von der Bundesregierung, und hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnis davon, daß die Niederlande für ihren Erdgasexport mit Hinweis auf die zunehmende Nachfragekonkurrenz auf allen Welterdgasmärkten prinzipiell Ekofisk-Preisniveau als Preis des alternativen Erdgases beanspruchen? Ist der Bundesregierung der innenpolitische Druck bekannt, dem die Regierung der Niederlande wegen der aus niederländischer Sicht zu niedrigen Erdgasexportpreise ausgesetzt ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 37: Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die Regierung der Niederlande nach wie vor an einer reibungslosen Abwicklung der langfristigen Erdgasverträge zwischen Unternehmen beider Länder interessiert ist, um für beide Seiten größtmöglichen ökonomischen Nutzen zu erzielen. Der Briefwechsel der Regierungen aus dem Jahre 1965 bringt — wenn auch in einem anderen energiepolitischen Umfeld entstanden — diesen Grundkonsensus zum Ausdruck. Die niederländische Seite hat gegenüber der Bundesregierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie den Notenwechsel anders versteht. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die niederländische Regierung eine Anhebung der Exportpreise für niederländisches Erdgas auf Ekofisk-Preisniveau wünscht. Zu Frage B 38: Aus meiner Antwort vom 9./10. November 1977 auf Ihre Anfrage (BT-Drucksache 8/1125) war zu ersehen, daß der Bundesregierung die innenpolitische Situation in den Niederlanden wegen der Erdgaspreise durchaus bekannt ist. Die in meiner Antwort dargestellte Haltung der Bundesregierung dazu ist unverändert. Die zum Teil bereits abgeschlossene jüngste Verhandlungsrunde zwischen den Unternehmen — u. a. über eine erneute Änderung der vertraglichen Preisklauseln zugunsten der Verkäuferin — zeigt, daß die Unternehmen beider Seiten bestrebt sind, sowohl ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen als auch politischen Implikationen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung zu tragen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 39 und 40) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, welche Kosten für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben von Seiten des Bundes aufgewendet werden müssen? Was tut die Bundesregierung dagegen, um die Argumente zu entkräften, die einer Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben das Wort reden, weil sie entgegen dem ursprünglichen Sinn nicht zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit führen, sondern Anlaß zu ständigen Reibereien und zusätzlichem Verwaltungsaufwand geworden sind, vor allem tut sie etwas, um Doppelarbeit auf Bundes- und Länderebene zu vermeiden? Zu Frage B 39: Im Jahre 1978 sind für die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 a GG Bundesmittel in Höhe von rd. 3 Mrd. DM und für die Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91 b GG Bundesmittel in Höhe von rd. 2,2 Mrd. DM vorgesehen. Dabei handelt es sich um die Zweckausgaben des Bundes für die Gemeinschaftsaufgaben. Die Zweckausgaben sind zu unterscheiden von den Verwaltungsausgaben (Personalkosten und Kosten für sächliche Verwaltungsmittel), die für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben erforderlich sind. Diese Verwaltungsausgaben fallen nach Art. 104 a Abs. 5 GG ganz überwiegend den Ländern zur Last, da die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben Verwaltungsaufgabe der Länder ist. Bei Art. 91 a GG beschränkt sich die Mitwirkung des Bundes auf die Beteiligung an der Rahmenplanung und an der Finanzierung der Zweckausgaben. Die Durchführung der Rahmenplanung ist ebenso wie die Detailplanung allein Sache der Länder. Beim Bund entstehen daher Verwaltungsausgaben bei der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben im wesentlichen nur bei den zuständigen Bundesministerien. Angaben über die Höhe dieser Verwaltungsausgaben des Bundes können nicht gemacht werden, da die Aufwendungen bei den Verwaltungskosten der Ministerien haushaltsmäßig nicht gesondert ausgewiesen werden und nur unter erheblichem Verwaltungsaufwand ermittelt werden könnten. Zu Frage B 40: Entgegen dem aus der Anfrage entstehenden Eindruck hat die verfassungsrechtliche Regelung der Gemeinschaftsaufgaben durch die Finanzreform 1969 durchaus zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gegenüber dem Zustand vor 1969 geführt. Ein Zusammenwirken von Bund und Ländern in den Bereichen der heutigen Gemeinschaftsaufgaben gab es nämlich bereits lange vor der Finanzreform. Dieses Zusammenwirken führte aber häufig nicht zu einer ausreichenden Koordinierung der Maßnahmen. Außerdem vollzog sich die Mitwirkung des Bundes teilweise in Formen, die der Eigenstaatlichkeit der Länder nicht genügend Rechnung trugen. Die Finanzreform 1969 hat diese Zusammenarbeit von Bund und Ländern in verfassungsrechtlich geordnete Bahnen gelenkt. Das heute im Grundsatz in der Verfassung und in Einzelheiten durch einfaches Recht vorgeschriebene Zusammenwirken von Bund und Ländern bringt zwangsläufig Mehrarbeit gegenüber einem Verfahren mit sich, in dem Bund und Länder ihre Aufgaben allein und ohne Abstimmung mit der anderen Seite erfüllen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß in einem Bundesstaat eine völlig isolierte Aufgabenwahrnehmung der verschiedenen staatlichen Ebenen nicht denkbar ist und daß eine Zusammenarbeit von Zentralstaat und Gliedstaaten und auch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6049* der Gliedstaaten untereinander in vielfältigen Formen und in den verschiedensten Aufgabenbereichen erfolgen muß. Das haben gerade die Erfahrungen vor der Finanzreform 1969 deutlich gemacht. Die Bundesregierung wird . im übrigen immer bemüht sein, diese Zusammenarbeit mit den Ländern im Rahmen des geltenden Rechts so einfach wie möglich zu gestalten. Sie hat dabei aber auch darauf zu achten, daß bei der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben die gesamtstaatlichen Belange ausreichend zur Geltung kommen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 41 und 42) : Treffen nach dem Wissensstand der Bundesregierung Pressemeldungen zu, daß die Bundesrepublik Deutschland in Europa die höchsten Strompreise hat, und wie erklärt sich die Bundesregierung gegebenenfalls diese Tatsache? Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß Strompreise für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und damit für die Erhaltung der Arbeitsplätze eine entscheidende Bedeutung haben, und welche Möglichkeiten sieht sie, um zu erreichen, daß dieser Nachteil der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland mit marktwirtschaftlichen Mitteln beseitigt wird? Zu Frage B 41: Pressemeldungen über im internationalen Vergleich zu hohe Strompreise in der Bundesrepublik Deutschland tauchen immer wieder auf. Im Regelfall lassen sie nicht erkennen, ob wirklich repräsentative Abnahmeverhältnisse mit einem ausgewogenen Querschnitt aller Versorgungsbereiche (Industrie, Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe) verglichen wurden oder nur mehr oder- minder willkürlich gegriffene Einzelfälle. Darüber hinaus machen neben den Schwankungen der Währungsparitäten vor allem nationale Unterschiede in der Steuerstruktur, den Finanzierungsbedingungen und der staatlichen Preispolitik einen echten Vergleich schwierig. Sicherlich liegen umgerechnet auf DM-Kurs die deutschen Strompreise bei einigen typischen Abnahmeverhältnissen im EG-Vergleich im oberen Bereich. Dabei spielt der nicht unbeträchtliche Aufwertungseffekt der DM gegenüber einigen anderen Währungen eine gewichtige Rolle. Kaum quantifizierbar sind ferner Faktoren wie der Einfluß direkter oder indirekter staatlicher Subventionen beim Brennstoffeinsatz oder bei der Abdekkung von Verlusten. Ein ganz anderes Bild bietet sich dagegen, wenn man statt der Umrechnung auf heutige DM-Kurse auf einen Vergleich der aufzuwendenden Arbeitszeit für eine bestimmte Menge an Elektrizität abstellt; allerdings sind auch die dabei zugrunde gelegten jeweiligen Bruttostundenverdienste mit den nationalen Unterschieden z. B. im Bereich der sozialen Sicherung oder Steuerpolitik belastet. Bei diesem Vergleichsmaßstab liegen die Aufwendungen für eine Kilowattstunde in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der EG im unteren Bereich. Dieses Beispiel zeigt, daß nur ein umfassender Strompreisvergleich unter Berücksichtigung möglichst aller Einflußgrößen wider unseres Wissens bisher noch nicht erstellt wurde, zu einem aussagefähigen Ergebnis führen könnte. Zu Frage B 42: Der Einfluß des Energie- bzw. Strompreisniveaus auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie hängt primär vom produktspezifischen Energieeinsatz ab. Insbesondere bei der energie- bzw. stromintensiven Industrie, z. B. Aluminium-Industrie, sind die Energiekosten als ein wesentlicher Parameter für die internationale Wettbewerbsfähigkeit anzusehen. Die Bundesregierung hat auch in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms bekräftigt, daß sie an ihrer Politik einer sowohl sicheren wie auch preisgünstigen Energieversorgung als Grundlage einer wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft festhält. Dies bedeutet für die Elektrizitätsversorgung sowohl die konsequente Fortsetzung der Politik „weg vom 01" und damit die Reduzierung des Ölanteils an der Stromerzeugung, als auch die vorrangige Nutzung der heimischen Steinkohle sowie den Ausbau der Kernenergie. Diese Politik einer stark auf die heimische Steinkohle ausgerichteten Stromversorgung kostet allerdings ihren Preis, denn mit dem Einsatz deutscher Steinkohle sind systembedingt höhere Stromerzeugungskosten verbunden als mit allen anderen heute verfügbaren Energieträgern. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 43 und 44) : Wann gedenkt die Bundesregierung einen Vorschlag zur Änderung des Abgabesatzes von bisher 4,5 Prozent auf einen höheren Satz gemäß dem Gesetz zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (Verstromungsnovelle) vorzulegen, damit . der 1978 voraussichtlich in Anspruch genommene Kreditrahmen des Ausgleichsfonds (s. Antwort vom 25. Januar 1978 auf meine Anfrage Nr. 71 Drucksache 8/1437) durch höhere Einnahmen im Rahmen des „Kohlepfennigs" ausgeglichen wird? Welche Einnahmen hatte der Ausgleichsfonds gemäß dem Gesetz energierechtlicher Vorschriften in den Jahren bis 1977, und welche Ausgaben werden voraussichtlich bis 1982 anfallen unter Berücksichtigung der neuen Preiserhöhungen für Kraftwerkskohle? Zu Frage B 43: Der Prozentsatz der Ausgleichsabgabe ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jeweils für ein Kalenderjahr im voraus festzusetzen. Das geschieht durch eine Planrechnung. Für das laufende Jahr ist der Abgabesatz — wie Sie wissen — auf der Grundlage der seinerzeit bei Beratung des Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften (Zweite Verstromungsnovelle) erkennbaren Entwicklung auf 4,5 vom Hundert im Bundesdurchschnitt festgesetzt worden. Bereits zu Beginn dieses Jahres auszusagen, ob und wann eine Änderung des Abgabesatzes erfolgen müßte, ist ausgeschlossen, weil da- 6050* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 für schon jetzt die Kenntnis über eine von der Planrechnung abweichende Entwicklung der entscheidenden Basiszahlen des Stromverbrauchs, der Strompreise, der Ölpreise, der Kohlebezüge u. a. m. vorliegen müßte. Gerade dieser Sachverhalt war bekanntlich ein Grund dafür, den Kreditrahmen des Ausgleichsfonds auf 500 Millionen DM zu erweitern. Es wird daher notwendig sein, die tatsächliche Entwicklung der vorerwähnten Meßdaten im Laufe des Jahres 1978 abzuwarten, bevor entschieden werden kann, ob überhaupt, ab wann und in welchem Umfang eine Änderung des Abgabesatzes erforderlich ist. Zu Frage B 44: In den Jahren bis 1977 betrugen die Einnahmen (Ausgleichsabgabe einschließlich Zinserträge und vermischte Einnahmen) aus dem Ausgleichsfonds gemäß dem Dritten Verstromungsgesetz: 1975 1976 1977 778 047 449 DM 1 271 305 875 DM 1 559 642 000 DM Für das Jahr 1978 wird mit einer Ausgabe aus diesem Fonds in Höhe von rd. 2 Milliarden DM gerechnet. Konkrete Angaben über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben bis 1982 dagegen können, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu Frage 43 ergibt, nicht gemacht werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 45) : Wie beurteilt die Bundesregierung Überlegungen, technische Fachkräfte bei den Kommunalbehörden der Kreisebene als Berater für Energieeinsparungsmaßnahmen einzustellen, die insbesondere für Wohnungsinhaber, Hauseigentümer und gewerbliche Kleinbetriebe gegen Gebühr beratend bei Energieeinsparungsmaßnahmen tätig werden, und ist die Bundesregierung bereit, in einer auszuwählenden Großstadt einen Modellversuch zu finanzieren, um die Zweckmäßigkeit derartiger Überlegungen am ' konkreten Beispiel zu erproben? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß eine Notwendigkeit für die gezielte Beratung insbesondere von privaten Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen besteht. Zu diesem Zweck hat sie, wie in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 unter Textziffer 23 angekündigt, erstmals im Bundeshaushalt 1978 ein Finanzvolumen von 6,5 Millionen DM (Titel 685 32-6 29) bereitgestellt und in der mittelfristigen Finanzplanung entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen. Dieser neue Haushaltstitel soll die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung (Titel 531 32-6 29) ergänzen. Bei der Durchführung der gezielten Beratung beabsichtigt die Bundesregierung an bestehende Beratungstätigkeiten anzuknüpfen. Im Bereich der privaten Verbraucher kommen hierfür die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher und die Stiftung Warentest, im gewerblichen Bereich das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft und die Spitzenverbände der Wirtschaft, die sich des Sachverstandes kommerzieller Berater bedienen, in Betracht. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß mit diesem Beratungskonzept zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollten, bevor die Einstellung von Beratern bei den Kommunalbehörden der Kreisebene in Betracht zu ziehen wäre oder bevor ein entsprechender Modellversuch in einer ausgewählten Großstadt zweckmäßig erscheint. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß sich das Tätigkeitsfeld solcher Berater nur schwer von dem der bereits tätigen kommerziellen Berater abgrenzen ließe. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 46) : Treffen Presseberichte zu, denenzufolge die Firma Steigerwald Strahltechnik GmbH, Puchheiim bei München, deren Mehrheitsanteile beim Bund liegen, eine Elektronenstrahlperforationsmaschine in die Republik Südafrika liefert, obwohl solche Maschinen nach Position 0119 der Kernenergieliste der Außenwirtschaftsverordnung nicht in Länder wie Südafrika exportiert werden dürfen, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, um dieses Geschäft zu verhindern? Es trifft zu, daß die Firma Steigerwald GmbH, Puchheim, von der Firma Hydraulikplant, Pretoria, einen Auftrag zur Lieferung einer Perforieranlage erhalten hat. Die Ausfuhr der Anlage unterliegt nach den Feststellungen der Genehmigungsbehörde keinem Genehmigungserfordernis, da die Anlage nicht unter die Nr. 0119 der Ausfuhrliste — Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung — fällt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 47 und 48) : Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß — wie im „Kosmos" vom Februar 1978 berichtet — 5 Millionen Tonnen Stroh, die nach einer Schätzung von Experten 1980 verheizt werden könnten, 1,3 Millionen Tonnen Heizöl mit einem derzeitigen Wert von 400 Millionen DM ersetzen könnten, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über die z. Z. bereits betriebenen Strohverbrennungsanlagen hinaus die Heizkraft als Stroh zu nutzen, oder trifft es zu, daß das Stroh „zum Verheizen zu schade sei", und welche Chancen sind bejahendenfalls für ergiebigere Verwendungen zu sehen? Zu Frage B 47: Es trifft zu, daß der Energieghalt von 5 Millionen t Stroh dem von 1,3 Millionen t Heizöl mit einem derzeitigen Wert von 400 Millionen DM in etwa entspricht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6051* Zu Frage B 48: Zur Untersuchung der Möglichkeiten der Verwendung von Stroh hat der Bundesminister für Forschung und Technologie Forschungsvorhaben vergeben. Erst nach deren gründlicher Auswertung werden allgemeingültige Aussagen über die Aussichten einer Wärmeerzeugung durch Stroh getroffen werden können. Als wichtige Parameter werden hierbei die Kosten des Antransports und der Bereitstellung von Stroh in die Überlegungen eingehen. Insbesondere wird die Frage zu prüfen sein, ob bei noch näher zu definierenden wirtschaftlichen Transportentfernungen überhaupt genügende Mengen Stroh verfügbar sind. Darüber hinaus verspricht sich die Bundesregierung aus den vergebenen Forschungsvorhaben Aufschluß- über weitere Verwendungsmöglichkeiten von Stroh, dessen Verwendung als organischer Rohstoff auch in der chemischen Industrie oder in verwandten Industriezweigen möglich ist. Ob und welche neuen Anwendungsmöglichkeiten für den Rohstoff Stroh künftig in Frage kommen, läßt sich daher zur Zeit noch nicht abschließend beurteilen. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 49, 50, 51 und 52) : Welches waren die Gründe dafür, daß die Bundesregierung die Ausrüstung eines Steinkohlekraftwerks der Steag mit einer 100- prozentigen Rauchgasentschwefelungsanlage nur unter der Bedingung mit einem Betrag von 70 Millionen DM fördert, daß diese Anlage ausschließlich nach einem deutschen Verfahren gebaut werden darf? War es der Bundesregierung bewußt und lag es in ihrer Absicht, daß nach dem Entwicklungsstand deutscher Verfahren zur 100prozentigen Rauchgasentschwefelung, unter Berücksichtigung der Infrastruktur des vorgesehenen Standorts und im Hinblick auf laufende Projekte möglicherweise konkurrierender deutscher Verfahren, die Bedingungen der Bundesregierung überhaupt nur von einem einzigen Anbieter erfüllt werden konnten? Wie rechtfertigt die Bundesregierung die erhebliche finanzielle Unterstützung eines Verfahrens unter mehreren konkurrierenden Verfahren, unter denen sich Verfahren befinden, die bei einem höheren Entwicklungsstand mit geringerem Betriebsrisiko, größerer Erfolgssicherheit und betriebswirtschaftlich genauer abschätzbarer Kosten eingesetzt werden können? Hält es die Bundesregierung für ihre Aufgabe, auf dem Gebiet der hochgradigen Rauchgasentschwefelung mit öffentlichen Mitteln Verfahren zu fördern, wenn gleichzeitig im Markt geeignete Alternativanlagen angeboten werden, die mit dem gleichen Umwelteffekt bei höherer Erfolgswahrscheinlichkeit im gleichen Umfang Aufträge für deutsche Firmen bringen würden? Zu Frage B 49: Im Rahmen des Programms Zukunftsinvestitionen hat der Bundesminister für Forschung und Technologie der Steag AG einen Betrag von 70 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um eine Entschwefelungsanlage zur vollständigen Erfassung der Rauchgase an einem Steinkohlekraftwerk von 700 MW zu bauen. Damit soll der Stand der Technik, die die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen ist, in diesem Bereich demonstriert werden. Seit mehreren Jahren wurde von der Bundesregierung die Entwicklung deutscher Verfahren zur Rauchgasentschwefelung gefördert. Diese Verfahren sind im Maßstab von Pilotanlagen erprobt. Durch die Mittel aus dem Programm Zukunftsinvestitionen ergab sich die Möglichkeit, ein mit Hilfe der Bundesregierung entwickeltes Verfahren in großtechnischem Maßstab zu demonstrieren, um so zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf diesem Gebiet beizutragen. Zu Frage B 50: Es war nicht die Absicht der Bundesregierung mit dieser Förderung ein bestimmtes Verfahren zu unterstützen. Sie war sich allerdings dessen bewußt, daß die für den geplanten Standort Bergkamen vorliegenden Bedingungen von den drei möglichen deutschen Verfahren zwei ausschlossen. Zu Frage B 51: Die für eine Rauchgasentschwefelungsanlage an einem 700-MW-Steinkohlekraftwerk in Frage kommenden Verfahren wurden in einem Gutachterausschuß einer technischen Beurteilung unterzogen. Ergebnis dieser Beurteilung war, daß grundsätzlich alle zur Diskussion stehenden Verfahren bei der geplanten Demonstrationsanlage eingesetzt werden können. Nach keinem dieser Verfahren wurde bisher eine Anlage zur vollständigen Erfassung der Rauchgas eines 700-MW-Steinkohlekraftwerks gebaut und betrieben, so daß in jedem Fall gewisse Risiken beim Bau und Betrieb der Anlage in Kauf genommen werden mußten. Mit der Förderung des Baus der Rauchgasentschwefelungsanlage war die Auflage verbunden, ein Untersuchungsprogramm zur hundertprozentigen Erfassung der Rauchgase über eineinhalb Jahre durchzuführen. Betriebskosten in erheblicher Höhe sind vorn Betreiber aufzubringen und stellen daher den Eigenbeitrag des Zuwendungsempfängers zu diesem Vorhaben dar. Die Entschwefelungsanlage wird über etwa dreißig Jahre mit dem Kraftwerk betrieben werden und verursacht in diesem Zeitraum Kosten in Höhe von rund 1 Mrd. DM. Die Bundesregierung kann deshalb davon ausgehen, daß trotz des Zuschusses nur ein Verfahren eingesetzt wird, das unter den Kriterien des Kraftwerkbetreibers technisch und wirtschaftlich akzeptiert werden kann. Zu Frage B 52: Die Modernisierung und Stärkung der deutschen Volkswirtschaft ist ein Ziel der Technologiepolitik der Bundesregierung. In diesem Sinne wird durch die Förderung seitens der Bundesregierung die Möglichkeit für den Bau und die Erprobung einer hochgradigen Rauchgasentschwefelung geschaffen. Eine derartige Anlage wäre aller Voraussicht nach ohne diese Förderung in den nächsten Jahren nicht gebaut worden. Neben den positiven Auswirkungen für den Umweltschutz wird durch die Verfügbarkeit dieser Technologie auch der Einsatz von deutscher Steinkohle mit höherem Schwefelgehalt möglich. Diesem Ziel ist unter energiepolitischen Gesichtspunkten hohe Priorität beizumessen. 6052* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar -1978 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 53 und 54) : Zu welchen Ergebnissen haben die gemäß Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage vom 23. Januar 1978 (Drucksache 8/1437, Fragen Nrn. 80 und 81) angekündigten Einlassungen der Bundesregierung bei der Kommission der EG und die ebenfalls angekündigten Vorstellungen der Bundesregierung in der gleichen Sache bei den deutschfranzösischen Konsultationen am 6. und 7. Februar 1978 gegen die Höchstpreisfestsetzung für Bier in Frankreich geführt? Sind der Bundesregierung inzwischen nähere Angaben über Auswirkungen der Höchstpreisfestsetzung auf den Export deutscher und hierbei insbesondere Dortmunder und bayerischer Brauereien bekannt? Zu Frage B 53: Bei den deutsch-französischen Konsultationen am 6.17. Februar d. J. hat Herr Staatssekretär Dr. Schlecht in Vertretung von Minister Graf Lambsdorff auch die Schwierigkeiten für die deutschen Bierexporte infolge des französischen Preisstopps für Bier in Gaststätten zur Sprache gebracht. Der französische Delegierte Wirtschafts- und Finanzminister Boulin hat ihm zugesichert, daß die Regelung überprüft werde. Auf die Intervention mehrerer Regierungen, u. a. der Bundesrepublik, hat auch die EG-Kommission die französische Regierung zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort steht noch aus, wohl nicht zuletzt, weil die Instanzen in Frankreich, die eine Abschaffung des Preisstopps befürworten, gegen verschiedene Widerstände ankämpfen müssen. Zu Frage B 54: Nach einem Bericht der deutschen Botschaft Paris konnten die ausländischen Hersteller von Normalbier durch Preiszugeständnisse ihre Marktanteile im wesentlichen halten. Den Exporteuren des in der Herstellung um durchschnittlich 20 O/0 teureren Starkbiers sei dies nicht möglich gewesen, so daß sich der Starkbierexport aus Bayern deutlich vermindert habe. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/1526 Fragen B 55 und 56) : Wie weit sind die Vorarbeiten zum Erlaß einer EG-Vogelschutzrichtlinie gediehen, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung davon auf den gewerblichen Vogelfang in einigen Mitgliedsländern? Welchen erkennbaren Nutzen hat das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 in der Bundesrepublik Deutschland bisher gebracht, und wann und in welcher Form ist mit einer Ergänzung der Liste der bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu rechnen, die nicht gehandelt werden dürfen? Zu Frage B 55: Der Umweltrat der EG hat sich, nachdem eine Arbeitsgruppe des Rates den Richtlinienvorschlag über die Erhaltung der Vogelarten rund ein Jahr lang intensiv beraten hat, auf seiner Tagung am 12. Dezember 1977 mit der Richtlinie befaßt, konnte jedoch auf dieser Tagung noch keine vollständige Einigung über die Richtlinie erzielen. Der Rat beauftragte den Ausschuß der Ständigen Vertreter, innerhalb von zwei Monaten eine Lösung der noch offenen Fragen zu finden. Nachdem die Umweltarbeitsgruppe des Rates in zwei weiteren Sitzungen keine Fortschritte erzielt hat, wird sich der Ausschuß der Ständigen Vertreter am 22. Februar 1978 erneut mit der Richtlinie befassen. Die Richtlinie wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den gewerblichen Vogelfang in einigen EG-Mitgliedstaaten haben und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Zahl der jagdbaren Vogelarten (d. h. Vögel, die getötet oder gefangen werden dürfen) soll von bisher rd. 120 auf 71 reduziert werden. Insoweit konnte bis auf 2 Vogelarten bereits eine Einigung erzielt werden. 2. Alle Mittel, Methoden oder Einrichtungen, mit denen Vögel in Mengen oder wahllos getötet oder gefangen werden können (z. B. Netze, Fangfallen und Leimruten) sollen künftig verboten sein. Auch in dieser Frage konnte bereits in der o. g. Ratstagung eine Einigung erreicht werden. 3. Das Halten von Vögeln, die nicht getötet oder gefangen werden dürfen, wird verboten. Auch hierüber besteht bereits Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten. Das Inkrafttreten der genannten Verbote wird den gewerblichen Vogelfang nur noch in einem sehr eingeschränkten Umfang zulassen. Zu Frage B 56: Mit Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, das für die Bundesrepublik seit dem 20. Juni 1976 verbindlich ist, hat die Bundesrepublik einen wichtigen Beitrag zum Schutz der durch den Handel gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geleistet. Die strenge Handelskontrolle gefährdeter Arten nach dem Übereinkommen hat dazu geführt, daß in der Bundesrepublik keine hochgradig gefährdeten Tier- und Pflanzenarten der Liste I des Übereinkommens (z. B. indische Elefanten, Leoparden, Gorillas und Wanderfalken) mehr im Handel erscheinen. Ist dies ausnahmsweise dennoch der Fall, so handelt es sich hier um Exemplare, die vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens erworben oder gezüchtet worden sind und nach wie vor gehandelt werden dürfen. Was die Listen der geschützten Tier- und Pflanzenarten angeht, so sind diese bereits einmal durch die erste Vertragsstaatenkonferenz im November 1976 erheblich geändert worden. Die Änderungen sind für die Bundesrepublik durch Verordnung vom 23. März 1977 (BGBl. II S. 381) in Kraft gesetzt worden. Es ist damit zu rechnen, daß weitere Änderungen der Listen des Übereinkommens auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz Anfang nächsten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6053* Jahres beschlossen werden. Welche Änderungen dies im einzelnen sein werden, läßt sich heute noch nicht absehen. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peters (Poppenbüll) (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage- B 57) : Treffen Behauptungen zu, wie sie in Versammlungen aufgestellt werden, daß den Landwirten als Voraussetzung für den Agrarkredit Buchführung zur Pflicht gemacht wird, und welche sonstigen administrativen Auflagen werden mit diesem Kredit verbunden? Das Agrarkreditprogramm für die Landwirtschaft wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau durchgeführt und ist deren Programm für den gewerblichen Mittelstand gleichgestellt. Dort wird als Voraussetzung für die Inanspruchnahme keine Buchführung verlangt. Demzufolge besteht auch für die Inanspruchnahme des Agrarkredits keine Auflage zur Buchführung. Aus der Gleichstellung ergibt sich weiterhin, daß Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Kredite für Betriebsmittel und kurzlebige Wirtschaftsgüter von der Förderung ausgeschlossen sind. Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmer im Sinne des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL). Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 58) : Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, die Belange des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für landwirtschaftliche Betriebe so zu modifizieren, daß den regionalen Notwendigkeiten Rechnung getragen wird, z. B. daß die Erweiterung der Milchproduktion ausschließlich nur in den Gebieten mit mehr als 50 v. H. natürlichem Grünland gefördert wird? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm den regionalen Notwendigkeiten gerecht wird. Das wird sowohl durch die Regionalisierung der Förderungsschwelle als auch durch die bessere Förderung von benachteiligten Gebieten sowie von Futterbau- und Grünlandgebieten bewirkt. Daneben wirken eine Reihe von regionsspezifischen Programmen ergänzend. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Auffassung, daß Einschränkungen der Investitionsförderung im Bereich der Milchviehhaltung dort notwendig sind, wo Alternativen zur Milchviehhaltung bestehen. Der Planungsausschuß hat — auf Anregung der Bundesregierung — am 20. Januar 1978 für den Rahmenplan 1978 beschlossen, daß Betriebe mit weniger als 30% tatsächlich genutztem Dauergrünland für Investitionen in der Milchviehhaltung nur noch eine Zinsverbilligung, jedoch keine öffentlichen Darlehen und Beihilfen erhalten. Aus Wettbewerbsgründen können weitergehende Regelungen nur wirkungsvoll sein, wenn sie in allen Mitgliedstaaten der EG zum Tragen kommen. Die bisher geltenden Strukturrichtlinien der EG lassen einen totalen Ausschluß von bestimmten Betrieben bei der Investitionsförderung nicht zu. Ob eine Abgrenzung der Förderung nach dem Kriterium „mehr als 50 % natürliches Grünland" innerhalb der Gemeinschaft praktikabel und durchsetzbar ist, erscheint fraglich. Die Bundesregierung wird versuchen, die Kriterien für die Einschränkung der Förderung in der Milchviehhaltung so zu verändern, daß sie innerhalb der Gemeinschaft annehmbar, praktikabel und wirksam sind. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 59): Trifft der Vorwurf (lt. Rheinische Post, Ausgabe Remscheid, vom 4. Februar 1978) des Kreisverbands Remscheid der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen an Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg zu, er habe den Rückstand der Beamtenpensionen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten geleugnet, obwohl in einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten der „Treuarbeit"-AG Frankfurt nachgewiesen worden sei, daß die Beamtenpensionen bis zu drei Besoldungsgruppen hinter der Versorgung der ehemaligen Behördenangestellten zurückblieben? In einem Zeitungsinterview vom 31. Dezember 1977 hat Herr Bundesminister Dr. Ehrenberg ausgeführt, daß trotz schwieriger Vergleichbarkeit der Systeme der Alterssicherung für Beamte einerseits und Angestellte (insbesondere des öffentlichen Dienstes) andererseits immerhin doch eine relative Gleichgewichtigkeit gegeben sei. Dies deckt sich durchaus mit dem Ergebnis des Gutachtens der „Treuarbeit"-AG. Dort heißt es in der Schlußbemerkung (Textziffer 353) : „Aufgabe dieses Gutachtens war es, die für Beamte, nichtbeamtete Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft geltende Versorgungsregelungen zu vergleichen. Dazu war es erforderlich, zunächst den wesentlichen sachlichen Inhalt der verschiedenen Regelungen darzustellen und im Anschluß daran deren Auswirkung auf die Betroffenen gegenüberzustellen. Hierbei hat sich gezeigt, daß es wegen der Vielschichtigkeit der Regelungen nicht möglich ist, ein bestimmtes System als besser oder schlechter als andere Systeme einzustufen." Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 60 und 61): 6054* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die starre Ausschlußfrist von zwei Monaten bei der Gewährung von Konkursausfallgeld gem. § 141 e des Arbeitsförderungsgesetzes zu ungerechtfertigten Härten gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern führt, wenn die Anspruchsberechtigten über die Eröffnung des Konkursverfahrens nicht unterrichtet sind, und ist sie gegebenenfalls bereit, die Ausschlußfrist des § 141 e des Arbeitsförderungsgesetzes zumindest für die Fälle flexibler zu gestalten, in denen die Nichtkenntnis vom Arbeitgeber oder vom Konkursgericht bzw. -verwalter verschuldet ist? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Vorschlag, den Lauf der Ausschlußfrist zu dem Zeitpunkt beginnen zu lassen, an dem der Anspruchsberechtigte Kenntnis von der Eröffnung des Konkursverfahrens erhält? Beim Konkursausfallgeld soll die Ausschlußfrist von zwei Monaten es dem Arbeitsamt ermöglichen, den Gesamtumfang der Ansprüche nach einer verhältnismäßig kurzen Zeit abschließend festzustellen. Damit wird sichergestellt, daß das Arbeitsamt die mit der Gewährung von Konkursausfallgeld zusammenhängenden Arbeiten zügig abwickelt und die auf die Bundesanstalt nach § 141 m des Arbeitsförderungsgesetzes übergegangenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt innerhalb angemessener Frist dem Konkursverwalter melden kann. In aller Regel wird der Arbeitnehmer von dem Laufe der Ausschlußfrist erfahren. Da die Arbeitnehmer in diesen Fällen ihre Löhne und Gehälter zuletzt nicht mehr regelmäßig oder überhaupt nicht mehr erhalten haben, kann von ihnen erwartet werden, daß sie sich — z. B. beim Arbeitsamt — erkundigen, was sie zur Wahrung ihres Anspruchs auf Konkursausfallgeld unternehmen müssen. Die Bundesregierung verkennt aber nicht, daß in einzelnen Fällen, in denen Arbeitnehmer ohne ihr Verschulden keine Kenntnis von der Eröffnung des Konkursverfahrens erhalten haben, Härten auftreten können. Sie prüft deshalb zur Zeit, wie die Lage der Arbeitnehmer in diesen Fällen verbessert werden kann. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um Ihr Verständnis, daß ich zu einzelnen Lösungsmöglichkeiten — wie z. B. der in Ihrer zweiten Frage enthaltene Vorschlag — noch nicht Stellung nehmen kann. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 63) : Gedenkt die Bundesregierung, die gesetzlich geforderte medizinische Untersuchung von Auszubildenden nach einem Jahr dadurch effektiver zu gestalten, daß sie die statistischen und anderen (Arzthonorar für die zweite Untersuchung) Voraussetzungen dafür schafft, die Untersuchung überhaupt erst als echte Vergleichsuntersuchung medizinisch sinnvoll und aussagekräftig zu machen? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die Nachuntersuchung auch als Vergleichsuntersuchung zur Erstuntersuchung schon nach dem geltenden Recht medizinisch sinnvoll und aussagekräftig ist; denn die Untersuchungsinhalte stimmen bei beiden Untersuchungen bis auf eine sich aus dem Zweck der Nachuntersuchung ergebende Abweichung im Anamneseteil wörtlich überein. Er wäre auch denkbar, die Untersuchungen durch zusätzliche Maßnahmen wie Röntgenuntersuchungen, Herz-, Kreislauf- und Lungenfunktionsanalysen sowie Blut- und Serumuntersuchungen zu erweitern. Dieses würde jedoch eine erhebliche Erhöhung der Kosten der Untersuchungen mit sich bringen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die ärztlichen Untersuchungen zu ändern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 64 und 65) Wieviel offene Arbeitsstellen sind nach den Schätzungen der Bundesregierung nicht bei den Arbeitsämtern registriert, und ist saisonbereinigt eine zu- oder abnehmende Tendenz festzustellen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Arbeitsmarktexperten, daß zu einer modernen Arbeitsmarktpolitik das Wissen gehört, wieviel unbesetzte Arbeits- und Ausbildungsplätze es nach Berufen und Wirtschaftszweigen gibt — unabhängig davon, wieviel dieser Stellen bei den Arbeitsämtern gemeldet sind —, und auf welchem Wege will sie sich gegebenenfalls diese Zahlen beschaffen? Zu Frage B 64: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es nicht möglich, die Zahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen, den Arbeitsämtern jedoch nicht gemeldeten offenen Stellen mit hinreichender Genauigkeit abzuschätzen. Offene Stellen sind das Ergebnis komplexer unternehmerischer Entscheidungsprozesse. Der Entschluß, einen Arbeitnehmer einzustellen, ist von einer Vielzahl von Bestimmungsgründen abhängig. Zu nennen sind etwa die Auftragslage des Unternehmens, die angestrebten Marktanteile, die Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, außenwirtschaftliche Aspekte, die vorhandenen freien Arbeitsplatzkapazitäten, die Aussicht, einen Arbeitnehmer der benötigten Qualifikation am Arbeitsmarkt überhaupt zu finden, u. U. auch die Frage, ob und zu welchen Kosten eine arbeitsplatzsparende Investition vorgenommen werden kann. Die Änderung einer oder mehrerer dieser Entscheidungskomponenten beeinflußt die Einstellungsbereitschaft des Unternehmens. Zu Frage B 65: Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß möglichst viele unbesetzte Arbeits- und Ausbildungsplätze den Arbeitsämtern gemeldet werden: Sie begrüßt daher einen entsprechenden Aufruf der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an die Unternehmen. Sie hält es jedoch gegenwärtig für wenig zweckdienlich, gemäß § 9 AFG eine allgemeine Meldepflicht für offene Arbeits- und Ausbildungsstellen einzuführen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Bestrebungen der Bundesanstalt für Arbeit, über die Einführung von laufenden Arbeitsmarkttests die Transparenz hinsichtlich des Einstellungsverhaltens der Betriebe zu erweitern. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 66 und 67) : Wie gestaltet sich die Durchführung des Schwerbehindertengesetzes in den einzelnen Bundesländern die Erledigungsquote betreffend, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß zum Beispiel in Hamburg ein Großteil der Anträge erst nach mehr als sechs Monaten, teilweise erst nach über ein bis zwei Jahren erledigt werden? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Länder mit der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes überfordert werden, oder welche anderen Gründe sieht die Bundesregierung für aufgetretene große Bearbeitungsrückstände, die bereits zu Untätigkeitsklagen bei Sozialgerichten geführt haben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu Frage B 66: Das Feststellungsverfahren und die Ausstellung von Ausweisen für Schwerbehinderte auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen obliegt nach § 3 des Schwerbehindertengesetzes grundsätzlich den Versorgungsämtern. Die Landesregierungen oder die von ihr bestimmte Stelle können die Zuständigkeit für die Ausstellung der Ausweise bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf andere Behörden übertragen oder andere Behörden zur Aushändigung der Ausweise heranziehen. Sowohl bei den Versorgungsämtern als auch bei den genannten anderen Stellen handelt es sich um Landesbehörden, die nicht der Aufsicht der Bundesregierung unterstehen. Für die Organisation der Versorgungsämter, ihre personelle Ausstattung und ihre Arbeitsweise ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Nach den Angaben der Länder sind nach dem Stand vom 30. September 1977 seit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes am 1. Mai 1974 ca. 2,2 Millionen Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bei den Versorgungsämtern eingegangen. Die Erledigungsquote liegt im Bundesdurchschnitt bei über 80%. Die Bundesregierung kann auf Grund der ihr von den Ländern gemachten Angaben nicht bestätigen, daß ein Großteil der Antragsteller in einzelnen Bundesländern bis zur Erledigung ihres Antrages Wartezeiten von über 6 Monaten hinnehmen muß. Statistisches Zahlenmaterial über die durchschnittliche Bearbeitungszeit in den einzelnen Bundesländern steht der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Auskünfte über die Gründe für außergewöhnlich lange Bearbeitungszeiten kann nur die jeweils zuständige Landesregierung erteilen. Zu Frage B 67: Fragen der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes sind im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wiederholt mit Vertretern der Länder erörtert worden. Dabei haben die Vertreter aller Länder stets übereinstimmend betont, daß die Versorgungsverwaltung der ihr übertragenen Aufgabe gewachsen sei. Allerdings hat die Zahl der bei den Versorgungsämtern eingegangenen und noch eingehenden Anträge, die in diesem Umfang nicht erwartet worden ist, besondere personelle und organisatorische Maßnahmen notwendig gemacht. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um vorhandene Bearbeitungsrückstände abzubauen und Bearbeitungszeiten weiterhin spürbar zu verkürzen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 68 und 69) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die sich aus dem berufsbedingten Alterslimit für Berufsluftfahrer ergebende Versorgungslücke zwischen Berufsende und Beginn der Zahlung des Altersruhegelds aus der Sozialversicherung zu schließen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin, nach dem 60. Lebensjahr ein Jahr lang stellenlos zu bleiben und Arbeitslosenunterstützung zu beziehen, um auf diesem Wege Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld zu erlangen? Die bei Berufsluftfahrern bestehende Lücke zwischen dem berufsbedingten Alterslimit und dem Beginn des Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung könnte durch eine etwaige entsprechende Herabsetzung der Altersgrenze für den Bezug eines vorzeitigen Altersruhegeldes geschlossen werden. Dieser Fragenkomplex ist im Zusammenhang mit der Einführung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eingehend geprüft worden. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob die Regelung nach gruppenspezifischen oder nach allgemeinen Kriterien auszurichten war. Die Diskussion hat gezeigt, daß eine gruppenbezogene Lösung zu problematisch sein würde. Der Gesetzgeber hat sich daher für die nach allgemeinen Kriterien ausgerichtete Regelung im Rentenreformgesetz entschieden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, dem Gesetzgeber eine Änderung dieser Entscheidung vorzuschlagen. Hinzu kommt, daß es nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung sein kann, einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß. Angehörige des fliegenden Personals diesen Beruf nur bis zu einem bestimmten Alter ausüben dürfen. Es dürfte den Tarifparteien vorbehalten sein, Regelungen zu vereinbaren, die hierfür einen Ausgleich schaffen. Der Bundesregierung sind Empfehlungen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, nach dem 60. Lebensjahr ein Jahr lang arbeitslos zu bleiben, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu beziehen und auf diesem Wege Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld zu erlangen, nicht bekannt. Soweit der Versicherungsträger in Einzelfällen auf die Möglichkeit, vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen, hinweist, handelt er im Rahmen seiner Beratungs- und Auskunftspflicht aus §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch — Allgemeiner Teil. Um eine Empfehlung handelt es sich dabei nicht. 6056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 70) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie hoch die ausstehenden Althypothekengelder der Angestelltenversicherung beziffert werden? Nach der Statistik der Rentenversicherungsträger vom 31. Dezember 1977 beläuft sich der in Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden angelegte Teil des Anlagevermögens der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte auf rund 3,7 Mrd. DM. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 71): Trifft es zu, daß Bundeskanzler Schmidt im Hamburger Congreßcentrum am 8. Februar 1978 geäußert hat, „Selbst unseren Arbeitslosen geht es gut", und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Äußerung, und wie läßt sie sich rechtfertigen angesichts der kürzlich von Staatsminister Dr. Gölter vorgelegten Dokumentation zur wirtschaftlichen Lage der Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland, nach der die Zahl der arbeitslosen Haushalte mit einem verfügbaren Einkommen unter der Sozialhilfeschwelle bei etwa 500 000 liegen dürfte? Der Herr Bundeskanzler hat am 8. Februar 1978 im Hamburger Congresszentrum laut Manuskript wörtlich gesagt: „Und unseren Arbeitslosen geht es besser als einem Arbeiter in der DDR oder in der Sowjetunion, ...". Diese Aussage schließt selbstverständlich die Tatsache nicht aus, daß Leistungen an Arbeitslose bei einer begrenzten Zahl von Arbeitslosen auch unterhalb der Sozialhilfeschwelle liegen können, so daß dieser Personenkreis zusätzlich sozialhilfeberechtigt ist. Die Zahl der Arbeitslosen mit einem Einkommen unter der Sozialhilfeschwelle ist jedoch nicht annähernd so hoch, wie sie in der von Ihnen genannten Dokumentation behauptet wird. Nach einer Untersuchung des „Instituts für Erforschung sozialer Chancen" bezogen 1976 rund 4 % der Arbeitslosen Sozialhilfe. Selbst unter der Annahme, daß ein Teil der Arbeitslosen ihre Rechte aus dem Bundessozialhilfegesetz nicht wahrnimmt, dürften wahrscheinlich nicht mehr als 50 000 Arbeitslose sozialhilfeberechtigt sein. Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht vom 7. Oktober 1975 zu Fragen des Leistungsrechts des Arbeitsförderungsgesetzes (BT-Drucksache 7/4120) dargelegt hat, liegen die Leistungen bei Arbeitslosigkeit (einschließlich Kindergeld und Wohngeld) vor allem dann unter der Sozialhilfeschwelle, wenn bereits das Nettoarbeitsentgelt im Grenzbereich der Sozialhilfe gelegen hat. Die Aussagen in der erwähnten Dokumentation weichen vor allem deshalb von den tatsächlichen Verhältnissen ab, weil das verfügbare Einkommen zu niedrig und der Sozialhilfebedarf zu hoch angesetzt werden und die unterstellten Familienverhältnisse nicht repräsentativ sind. Die Dokumentation gibt somit keine auch nur annähernd zutreffende Aussage über die soziale Lage der Arbeitslosen wieder. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 72 und 73) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in der Meldung der Westdeutschen Zeitung vom 25. Januar 1978 „Der heimliche Tod im Betonschacht" wiedergegebenen Tatsachen insoweit zutreffen, als die Bauberufsgenossenschaften als Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung verstärkt für in Schwarzarbeit errichteten Gebäude von den Bauherren Versicherungsprämien eintreiben, damit die zum Teil sehr hohen Leistungen an jene Personen erbracht werden können, die in der Ausführung von Schwarzarbeit Opfer von Unfällen geworden sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist dies nach Ansicht der Bundesregierung eine zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geeignete Maßnahme, und wie beurteilt die Bundesregierung dabei die Zusammenarbeit betroffener Behörden? Zu Frage B 72: Die Bau-Berufsgenossenschaften sind durch Gesetz und Satzung verpflichtet, von den Bauunternehmern Beiträge in einer bestimmten Höhe zu erheben. Ob es sich bei einer Bauarbeit um Schwarzarbeit im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit handelt, darauf kommt es nicht an. Die Unfallversicherungsbeiträge sind für nicht gewerbsmäßige Bauunternehmen höher als für gewerbsmäßige. Nach § 728 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung können die Beiträge für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ein Mehrfaches des nach dem Gefahrtarif berechneten Beitrages betragen; die Bau-Berufsgenossenschaften haben durch Satzung das Vierfache festgelegt. Diese Regelung beruht darauf, daß die Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten nur kurzfristig Mitglieder der Bau-Berufsgenossenschaften sind und für Belastungen, die sich später aus Arbeitsunfällen bei diesen Bauarbeiten ergeben, nicht mehr herangezogen werden können. Die später von der Berufsgenossenschaft zu erbringenden Leistungen, vor allem Verletzten- und Hinterbliebenenrenten, müssen, soweit sie die Beitragsleistung des Unternehmers übersteigen, von den ständigen Mitgliedern der Berufsgenossenschaft aufgebracht werden. Der erhöhte Beitrag bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten dient somit zur Abdeckung zukünftiger Rentenleistungen aus diesem Bereich und ist nicht als Maßnahme zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt worden. Es mag sein, daß Schwarzarbeit bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten verhältnismäßig häufiger vorkommt; sie ist aber auch hier nicht die Regel. In diesem Zusammenhang muß auch § 729 Abs. 3 RVO gesehen werden. Nach dieser Vorschrift haften Bauherren, die nicht selbst Unternehmer sind, sondern Bauarbeiten an einen nicht gewerbsmäßigen Bauunternehmer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6057* vergeben, der Berufsgenossenschaft für die Beiträge, falls der Unternehmer zahlungsunfähig ist. Mir ist nicht bekannt, daß die Praxis der Bau-Berufsgenossenschaft sich in letzter Zeit geändert hätte. Zu Frage B 73: Die Bundesregierung hat wiederholt betont, wie wichtig es ist, daß alle beteiligten Stellen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit mitwirken. Die Zusammenarbeit von Behörden mit den Berufsgenossenschaften ist gesetzlich vorgeschrieben; so sind die für die Bauerlaubnisse zuständigen Behörden verpflichtet, der zuständigen Berufsgenossenschaft von jeder Bauerlaubnis unter Bezeichnung des Bauherrn, des Ortes und der Art der Bauarbeit Kenntnis zu geben. Der Bundesregierung sind keine Schwierigkeiten innerhalb dieser Zusammenarbeit bekannt. Sie sieht hierin auch eine Möglichkeit, Schwarzarbeit aufzudecken. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 74 und 75) : Wo verfügt die Bundeswehr über Filmvorführgeräte 35 mm, und stehen Filme 35 mm dazu zur Verfügung? Werden Filmvorführgeräte 35 mm verkauft, und wenn ja, warum und in welchem Verhältnis stehen Ankaufs- bzw. Verkaufspreis? Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Verteidigung verfügt nach meinen Feststellungen lediglich das Streitkräfteamt über 2 Film-Vorführmaschinen 35 mm, die im Jahre 1965 beschafft wurden. Diese Maschinen sind im Filmstudio des Streitkräfteamtes fest installiert und werden zur Vorführung von 35 mm Arbeitskopien benötigt, die das Ausgangsmaterial für Ausbildungs- und Dokumentationsfilme der Bundeswehr sowie für die „info-Filmschau der Bundeswehr" bilden. Diese Filme werden im Format 35 mm gedreht und nach Rohschnitt-, Feinschnitt- und Endabnahme in Form einer sogenannten Null-Kopie an ein ziviles Kopierwerk zur Fertigung von 16 mm-Wasserkopien gegeben, da die Geräteausstattung der Truppe nur dieses Format für die Vorführung zuläßt. Filme im Format 35 mm stehen für Ausbildung, Dokumentation oder politische Bildung nicht zur Verfügung. Im begrenzten Umfang werden zur Betreuung deutscher Soldaten im Ausland, und zwar in Decimomannu/Italien und Shilo/Kanada, Spielfilme ziviler Produktion im Format 35 mm angemietet. Die zur Vorführung dieser Filme benötigten 35 mm Filmvorführmaschinen sind jedoch nicht Eigentum der Bundeswehr. Darüber hinaus werden 35 mm Filmvorführmaschinen bei einzelnen Truppenkinos in ehemaligen Filmtheatern der Gaststreitkräfte benutzt. Die Truppenkinos werden durch Pächter auf eigene Rechnung und Risiko betrieben. Die Filmauswahl obliegt ebenfalls dem Pächter. Anlage 53 Antwort . des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 76): Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Nato-Bündnispartner Norwegen nach sowjetischen und finnischen Interventionen die Zustimmung zur Teilnahme der Bundeswehr an Nato-Manövern in Norwegen auf eine Sanitätseinheit beschränkt hat, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Einschränkung gegebenenfalls u. a. auch im Hinblick auf die von General Haig erklärte zunehmende sicherheitspolitische Gefährdung der nördlichen Nato-Flanke durch den Warschauer Pakt? Zum Umfang der Beteiligung von Bundeswehreinheiten an Übungen des Beweglichen Eingreifverbandes der NATO (Allied Mobile Force AMF) in Norwegen habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1978 auf Fragen der Abgeordneten Weiskirch und Dr. Sterkken ausführlich Stellung genommen. Ich möchte insofern auf diese Antworten Bezug nehmen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich bemerken, daß bei der Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage an der NATO-Nordflanke im Bündnis Einvernehmen herrscht. Regional gesehen, besteht hier seit jeher ein militärisches Übergewicht der Sowjetunion, welches durch ihre maritime Machtentfaltung in den angrenzenden Seegebieten noch verstärkt wird. Norwegen ist jedoch durch seine Mitgliedschaft in der NATO zu einem integralen Bestandteil des allgemeinen Kräftegleichgewichts in Europa geworden, und die von der NATO-Strategie erzeugte Abschreckung wirkt sich stabilisierend auf die Lage an der Nordflanke aus. Die Fähigkeit und die Absicht des Bündnisses, im Ernstfall rasche und wirksame Hilfe zu leisten, wird durch die militärischen Übungen, die in regelmäßigen Abständen in Norwegen stattfinden, sichtbar und glaubwürdig. Der AMF, die als multinationaler Verband durch schnelle Verlegung in ein bedrohtes Gebiet einem potentiellen Aggressor demonstrieren soll, daß ein Angriff auf einen NATO-Partner als ein Angriff auf die gesamte Allianz angesehen wird, kommt dabei naturgemäß besondere Bedeutung zu. Die militärisch ausschlaggebende Unterstützung wird aber von den Verbündeten geleistet, die im Rahmen der NATO-Planungen besondere Verteidigungsaufgaben in Norwegen übernommen haben. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 77 und 78) : Trifft es zu, daß eine Vielzahl von Offizieren des Dienstgrads Leutnant bis Oberst bis heute — Mitte Februar — von ihrer 6058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 zum 1. April vorgesehenen dienstlichen Versetzung noch immer keine offizielle Kenntnis und Verfügung hat, und wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung für diesen die Truppe beunruhigenden Sachverhalt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um den Grundsätzen von Fürsorge und Innerer Führung den Soldaten und auch deren Angehörigen gegenüber gerecht zu werden und zu erreichen, vorgesehene Versetzungen zeitgerecht zu verfügen? Es trifft zu, daß noch nicht allen Offizieren in den Dienstgraden Leutnant bis Oberst, die zum 1. April 1978 versetzt werden, die entsprechende förmliche oder fernschriftliche Verfügung ausgehändigt worden ist. Auch diese Offiziere wurden jedoch durch die zuständigen Stellen in der Regel spätestens im letzten Quartal 1977 offiziell von der Absicht in Kenntnis gesetzt, sie zum 1. April 1978 zu versetzen. Grund für die in diesen Fällen noch nicht erfolgte Aushändigung der Versetzungsverfügung ist, daß letzte Unsicherheiten in der von verschiedenen Faktoren abhängigen Personalplanung bisher nicht beseitigt werden konnten. In einem Fall hat zum Beispiel die Beschwerde eines Offiziers gegen eine verfügte Versetzung zur Folge, daß andere Versetzungen, die mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehen, bis zur abschließenden Prüfung der Angelegenheit ungewiß sein werden. In anderen Fällen führten kurzfristige Herabdotierungen von Stellen zur Änderung der Verwendungsplanung. Auch Mängel in der Personalbearbeitung im Einzelfall lassen sich nicht ganz ausschließen. Ich teile Ihre Auffassung, daß die frühzeitige Bekanntgabe der Personalentscheidungen den Grundsätzen der Inneren Führung und der Fürsorgepflicht entspricht. Ich bitte jedoch zu bedenken, daß die förmliche Versetzungsverfügung das letzte Glied in der Kette von Informationen ist, die die Soldaten haben, um sich zeitgerecht auf Versetzungen einzustellen. Andere Glieder dieser Kette sind die Personalgespräche und die Aussprache mit den Vorgesetzten über Verwendungswünsche. Noch in diesem Jahr ist vorgesehen, die Verwendungsvorschläge, die Vorgesetzte den Beurteilungen anfügen, den Soldaten in jedem Fall zu eröffnen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 79): Wie beurteilt das Bundesverteidigungsministerium die von Oberstleutnant Ernst-Günter Petersen (zur Zeit Brunssum/Holland) vorgelegten „Gedanken zum Thema Pensionierung in der Bundeswehr”, und welche konkreten Schritte wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang ergriffen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat auf Bitte des Herrn Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages zu den „Gedanken zum Thema Pensionierung in der Bundeswehr" des Herrn Oberstleutnant Petersen am 9. Dezember 1977 eine Stellungnahme abgegeben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 80) : Welche Schwierigkeiten stehen der Räumung des militärisch genutzten Schlosses Waldthausen und des dazu gehörenden Teils des Lennebergwalds bei Mainz heute noch entgegen, und was hat die Bundesregierung nach ihren langjährigen Zusagen, sich für die Freimachung dieses Gebäudes einzusetzen, bis heute in dieser Sache erreicht? Die Bundeswehr hält an ihrer Zusage fest, die militärische Nutzung des Schlosses Waldthausen sowie des dazu gehörenden Teiles des Lenneberg-Waldes baldmöglichst zu beenden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, die verschiedenen Dienststellen und Einheiten der Bundeswehr von dieser Liegenschaft in andere geeignete Liegenschaften zu verlegen. In einem ersten Schritt wurden die in der Liegenschaft untergebrachten Teile des Wehrmedizinischen Institutes im Jahre 1977 vollständig nach Koblenz verlegt. Für die zukünftige Unterbringung der vier noch in Waldthausen stationierten Geräteeinheiten wurde eine Liegenschaft inzwischen käuflich erworben. Dieser Grunderwerb hat sich dadurch verzögert, daß sich mehrere von der Stadt Mainz als Ersatz angebotene Grundstücke nach Prüfung für diese Einheiten nicht eigneten. Die Nutzung der neuen Liegenschaft erfordert erhebliche Baumaßnahmen. Sie können erst nach Räumung der Liegenschaft durch den Eigentümer und mehrere Mieter begonnen werden. Ein Zeitpunkt des Abschlusses dieser Arbeiten kann deshalb noch nicht angegeben werden, jedoch wird die Fertigstellung bis 1980 mit Nachdruck angestrebt. Dann wird auch die letzte militärische Einrichtung in Waldthausen, die ABC- und Selbstschutz-Ausbildungsstätte, verlegt werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 81) : Beabsichtigt die Bundesregierung, zum Schutze von jüngeren Kindern rechtlich verbindliche Regelungen für besonders gesicherte Verschlüsse bei Arzneimitteln durchzusetzen? Im neuen Arzneimittelgesetz, das am 1. Januar 1978 in Kraft getreten ist, hat das Bundesgesundheitsamt im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine größere Auflagenbefugnis als bisher erhalten. So kann es nach § 28 Abs. 2 Nr. 5 die Auflage erteilen, daß Arzneimittel nur mit einem bestimmten Verschluß oder sonstiger Sicherheitsvorkehrung in den Verkehr gebracht werden, um die Gefahr des Mißbrauchs durch Kinder zu verhüten. Diese Auflage kann auch noch nachträglich erteilt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6059* Ferner ist in § 11 Abs. 1 Nr. 11 vorgeschrieben, daß in der Packungsbeilage, die jedem Fertigarzneimittel beizulegen ist, in deutlich lesbarer Schrift der Hinweis enthalten sein muß, daß Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahrt werden müssen. Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages hat in seinem Bericht vom 28. April 1976 — Drucksache 7/5091 — zu der vorgesehenen Gesetzesregelung folgendes ausgeführt: „Der Ausschuß hält es im Hinblick auf zu befürchtende praktische Schwierigkeiten nicht für angezeigt, generell die Herstellung kindersicherer Verschlüsse von Arzneimittelbehältnissen vorzuschreiben. Soweit der jeweilige Stand von Wissenschaft und Technik es zuläßt und Gesichtspunkte der Arzneimittelsicherheit dafür sprechen, sollte die Zulassungsbehörde von der in Abs. 2 Nr. 5 verankerten Auflagenbefugnis in flexibler Weise Gebrauch machen." Das Bundesgesundheitsamt wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens in dieser Weise verfahren. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 82) : Kann die Bundesregierung mitteilen, ob das in Spanplatten verwendete Formaldehyd aus dem Verkehr gezogen werden kann, nachdem in Schulen vielfach Kinder von schleimhautreizenden Wirkungen, Übelkeit und anderen krankhaften Symptomen befallen wurden, die zu Untersuchungen des Bundesgesundheitsamts geführt haben? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Untersuchungsergebnissen des Bundesgesundheitsamtes ist unter gesundheitlichen Kriterien ein wissenschaftlich begründeter Wert von 0,1 ppm Formaldehyd für die Innenraumluft vertretbar. Ob dieser Wert durch Änderung verfahrenstechnischer Herstellungsmethoden bei Spanplatten erreichbar ist oder bei der Herstellung auf Ersatzkomponenten übergegangen werden muß, die die Abgasung von Formaldehyd ausschließen, hängt von weiteren Untersuchungen ab, die das Bundesgesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bautechnik über die Randbedingungen für die Einhaltung des genannten Formaldehydwertes beabsichtigt. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß nicht ausschließlich Spanplatten, sondern auch Teppichböden, Klebstoffe und Möbel die Quelle von Formaldehydabgasungen in Innenräumen sein können. Wie dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekannt geworden ist, haben inzwischen die für Schulen zuständigen Behörden sichergestellt, daß in allen natürlich und mechanisch bebzw. entlüfteten Schulräumen die für Abgasungen verantwortlich gemachten Deckenplatten ausgewechselt werden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß größtenteils die nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz zur Jugendbetreuung notwendigen Fachkräfte auf Grund fehlender Gelder bei den Jugendämtern der Landkreise nicht eingestellt werden können, und wenn ja, warum wird die Bundesregierung in der nächsten Zeit einen Entwurf zu einem neuen Jugendhilfegesetz vorlegen, obwohl die bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten nicht voll ausgenutzt werden? Nach dem geltenden Jugendwohlfahrtsgesetz ist in vielen Fällen zweifelhaft, in welchem Maße Fachkräfte zur Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern erforderlich sind. Ein neues Jugendhilfegesetz soll unter anderem — dies ist nur eine von vielen Fragen, die eine Neuregelung des Jugendhilferechts notwendig machen — den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe für den Fachkräftebedarf bessere Kriterien an die Hand geben. Ob dafür Rahmenwerte insgesamt oder nur für besonders wichtige Teilbereiche durch eine Rechtsverordnung des Bundes festgesetzt werden sollen, oder ob dafür Richtwerte, die der Kostenschätzung zum Gesetzentwurf zugrunde gelegt werden, genügen, muß im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Dabei werden die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Abwägung des fachpolitischen Bedarfs und der finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten abzustecken sein. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 84): Wann ist mit der Einführung der vom Bundeskriminalamt als fälschungssicher bezeichneten neuen Folienschild-Kraftfahrzeugkennzeichen zu rechnen, und ist ab diesem Zeitpunkt auch die Zustimmung für neue landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen für Bayern verbunden? Gegenwärtig sind staatlich vier Materialprüfungsinstitute damit beauftragt, Muster für fälschungs- und diebstahlsichere Kennzeichen nach festgelegten Anforderungsrichtlinien zu testen. Die Testergebnisse müssen abgewartet werden. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung kann daher noch nicht bestimmt werden. Das Bundesverkehrsministerium ist bereit, landschaftsbezogene Kfz-Kennzeichen einzuführen und hat dies den Ländern mitgeteilt. Die zuständige bayerische oberste Landesbehörde hat daraufhin gebeten, mit der Einführung zu warten, bis die Auffassung der im März 1978 zu wählenden Kreistage berücksichtigt werden kann. Ich halte dies ebenfalls für zweckmäßig, weil sonst die Einführung der neuen Kennzeichen in die Wahlperiode der alten Kreistage fallen würde. Eine Notwendigkeit, die neuen landschaftsbezogenen Kennzeichen zusammen mit den fälschungssicheren Kennzeichen einzuführen, besteht nicht. 6060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 85, 86 und 87) : Wie ist der letzte Stand hinsichtlich Planung und Finanzierung des niedersächsischen Teilstücks der A 31 (Emsland-Autobahn), unter welchen Voraussetzungen ist gegebenenfalls eine frühere Einbeziehung von Teilbereichen in den Fünfjahresplan denkbar? Ist sichergestellt, daß bereitstehende Haushaltsmittel auf Grund von Einsprüchen und Bauverzögerungen in anderen Bundesländern nicht verfallen, sondern u, U. vorzeitig für baureife Projekte der A 31 in Niedersadisen eingesetzt werden? Wie hoch beläuft sich der Betrag der auf Grund von Einsprächen und Bauverzögerungen bei der A 31 im Jahr 1977 keine Verwendung finden konnte, und um welche Einsprüche und Teilstücke handelt es sich? Zu Frage B 85: Für die A 31 von der Landesgrenze Niedersachsen/ Nordrhein-Westfalen bis Leer ergibt sich folgender Planungsstand: a) Abschnitt Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen — A 30 Linienbestimmung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) ist erfolgt. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung erarbeitet zur Zeit die Vorentwurfsunterlagen. b) Abschnitt A 30 — westlich Meppen Raumordnungsverfahren auf Landesebene gemäß § 14 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) läuft. c) Abschnitt westlich Meppen — westlich Papenburg Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 FStrG läuft. d) Abschnitt westlich Papenburg — westlich Leer Raumordnungsverfahren auf Landesebene gemäß § 14 NROG läuft. e) Abschnitt westlich Leer — nördlich Leer (B 530) Linienbestimmung gemäß § 16 FStrG ist im Februar 1978 erfolgt. Mit den Vorentwurfsarbeiten wurde bereits begonnen. Zu Fragen B 86 und 87: Entfällt, da für die A 31 (Emsland-Autobahn) bisher keine Mittelveranschlagung erfolgte. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 88 und 89): Ist im Rahmen der neuen Netzkonzeption der Deutschen Bundesbahn damit zu rechnen, daß in den 80erJahren der Streckenabschnitt Jünkerath—Losheim/belgische Grenze für den Güterverkehr eingestellt wird und damit die Strecke endgültig stillgelegt wird, und wie wäre diese Maßnahme gegebenenfalls vereinbar mit dem Grenzberichtigungsvertrag zwischen Belgien und der Bundesrepublik Deutschland vom 6. August 1958, der ausdrücklich die Erhaltung des grenzüberschreitenden Güterzugverkehrs über den Grenzübergang Losheim beinhaltet? Warum wurde der Kreis Euskirchen im Jahr 1976 nicht mit Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geförderten Baumaßnahmen im kommunalen Straßenbau berücksichtigt (siehe z. B. Bericht über die Verwendung der Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden für das Jahr 1976, Karte A 1)? Zu Frage B 88: Die geltenden deutsch-belgischen Grenzübereinkommen enthalten keine Regelungen über die Erhaltung des Güterzugbetriebes des Streckenabschnittes Jünkerath—Losheim. Das entbindet die beteiligten Eisenbahnverwaltungen allerdings nicht davon, sich gegenseitig über Betriebsbeschränkungen zu verständigen. Im übrigen wird die Entscheidung über die Strecke von der weiteren Verkehrsentwicklung entscheidend beeinflußt. Zu Frage B 89: Nach § 6 Abs. 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes stellt jedes Land das jeweilige Programm für Vorhaben auf, die aus den Finanzhilfen gefördert werden sollen. Vorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten über 5 Millionen DM können nur mit Zustimmung des Bundesministers für Verkehr in das Programm aufgenommen werden. Für das Jahr 1976 hat das vom Land Nordrhein-Westfalen aufgestellte Programm keine solche Förderungsmaßnahme im Kreis Euskirchen enthalten. Nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen sind aber im Jahre 1976 einige kleinere Maßnahmen nach Gemeindefinanzierungsgesetz gefördert worden, auf die zusammen 2,2 Millionen DM Finanzhilfen entfallen wären, die aber aus Zweckmäßigkeitsgründen mit Landeszuwendungen abgedeckt worden sind. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. MartinyGlotz (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 90 und 91) : Erwägt die Bundesregierung, die Vorschrift für Sicherheitsgurte durch Veränderung des § 35 a StVO auch auf die rückwärtigen Sitze eines Autos auszudehnen, und wann wird gegebenenfalls mit einer solchen Regelung zu rechnen sein? Wird die Bundesregierung gegebenenfalls bei den als Fünfsitzern zugelassenen Autos für die hintere Sitzbank drei Gurte zwingend vorschreiben, da der Mittelplatz der hinteren Sitzbank als besonders gefährdet anzusehen ist? Zu Frage B 90: Nachdem durch die Verkündung der EG-Richtlinie über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme im August 1977 die erforderliche Harmonisierung dieser Vorschriften innerhalb der Europäischen Gemein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6061* schaften durchgeführt wurde, beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Jahre durch eine entsprechende Änderung des § 35 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Ausrüstung mit Sicherheitsgurten auf die rückwärtigen Sitze auszudehnen. Anstelle der geforderten Becken- oder Dreipunktgurte mit oder ohne Retraktoren sollen an Rücksitzen auch Kinderhalteeinrichtungen im betriebsfertigen Zustand mitgeführt werden dürfen. Die Vorschrift könnte voraussichtlich am 1. Januar 1979 für von da ab neu in den Verkehr kommende Personenkraftwagen in Kraft treten. Zu Frage B 91: Ja. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 92 und 93) : Ist der Bundesverkehrsminister bereit, dem Antrag des Bundesverbands der Deutschen Transportbetonindustrie e. V. vom 18. Januar 1977 zu entsprechen, für Betonmischfahrzeuge als Spezialfahrzeuge künftig bundesweit ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 t statt bisher 22 t zuzulassen, wie dies bisher im Saarland und in Berlin der Fall ist, um die damit erzielbaren Kraftstoffeinsparungen und Entlastungen des Verkehrs in Ballungsgebieten zu erzielen? Wie ist der Stand der Planungen einer neuen B 36 im Tiefgestade zwischen Rastatt und Karlsruhe, bzw. bis wann ist mit dem Bau der Straße zu rechnen? Zu Frage B 92: Der Bundesminister für Verkehr ist nicht bereit, für Transportbeton-Fahrzeuge ein höheres zulässiges Gesamtgewicht zuzulassen als für andere Fahrzeuge. Eine Erhöhung der Achslast der Straßenfahrzeuge würde dem Bestreben zuwiderlaufen, bei der Bemessung der Fahrbahnbefestigung Kosten zu sparen. Besonders betroffen wären Straßenbefestigungen und durch das höhere Gesamtgewicht auch Brückenbauwerke, die im Zuge von Kreisstraßen und des nicht klassifizierten Straßennetzes liegen und die z. T. heute schon überbeansprucht werden. In den Städten werden hauptsächlich bituminöse Fahrbahndecken verwendet. Diese sind besonders anfällig gegen Achslasterhöhungen, die vor allem die Verformungsschäden von Verkehrsampeln verstärken würden. Die Zulassung einer höheren Achslast und eines höheren Gesamtgewichts für Transportbeton-Fahrzeuge würde im übrigen ähnliche Anträge anderer Zweige des Straßenverkehrs nach sich ziehen, die wegen des Gebots der Gleichbehandlung kaum abzulehnen wären. Die angesprochene Zulassung von 26 Tonnen Gesamtgewicht im Saarland gilt nur für den grenzüberschreitenden Verkehr mit Frankreich. Die Ausnahmegenehmigungen in Berlin für 26 Tonnen Gesamtgewicht laufen Ende des Jahres aus. Zu Frage B 93: Ein Neubau der Bundesstraße 36 zwischen Rastatt und Karlsruhe ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als möglicher weiterer Bedarf enthalten. Bislang gibt es dafür nur generelle Linienuntersuchungen. Für die Konkretisierung der Planung und für eine Aussage über deren Verwirklichung ist zunächst der Abschluß der angelaufenen Verkehrsuntersuchung Rhein-Murg in diesem Raum und die künftige Einstufung im Bedarfsplan nach dessen Überprüfung im Jahre 1979/80 abzuwarten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 94, 95 und 96) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Korrosionsschäden an Fahrzeugen und die Schäden an straßennahen Pflanzungen durch die Verwendung von Streusalz im Winter zugunsten der Verkehrssicherheit sind? Gibt es Erwägungen, die Verwendung von Streusalz nach den Erfahrungen in anderen Ländern einzuschränken und hierfür schonendere Mittel einzusetzen? Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, ihre Aussage, daß mit der durchgehenden Fertigstellung des zunächst nur einbahnigen Neubaus der Bundesautobahn A 98 vom Singener Kreuz bis zur Bundesstraße 34 bei Bietingen voraussichtlich in den Jahren 1981/82 zu rechnen sei, zu korrigieren (vgl. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1977 auf meine schriftliche Anfrage für die Fragestunde) ? Zu Frage B 94: Es ist nicht möglich, das Ausmaß der durch die Streusalzverwendung im Straßenwinterdienst verursachten Korrosionsschäden an Kraftfahrzeugen annähernd zutreffend zu schätzen; denn Wertminderungen durch Korrosion und durch Alterung lassen sich zahlenmäßig nicht eindeutig voneinander trennen. Hinzu kommt, daß neben der Korrosion durch Einwirkung des Streusalzes im Winter ganzjährig eine von Nässe und aggressiven Bestandteilen in der Luft hervorgerufene Korrosion einhergeht. Nur in seltenen Fällen sind auch Pflanzungen auf Anliegergrundstücken betroffen. Der Umfang der durch Salzeinwirkung bedingten Wachstumsschäden an Pflanzen auf den Grünflächen der Straßen ist ebenfalls nicht quantifizierbar. Zu Frage B 95: Es wird nicht erwogen, zur Bekämpfung der Straßenglätte im Winter abstumpfende Stoffe — Sand und Splitt — anstelle von Streusalz zu verwenden. Auch die Möglichkeit, Salz durch andere chemische Stoffe zu ersetzen, scheidet aus. Denn die übrigen Chemikalien, die zwar geeignet sind, Eis und Schnee aufzutauen, können auf Straßen nicht verwendet werden. Sie sind zum Teil giftig, teils leicht entflammbar, durchweg sehr viel schädlicher für die Umwelt als Streusalz und würden überdies erheblich höhere Kosten als die Streusalzverwendung verursachen. 6062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Zu Frage B 96: Bei dem in der Antwort vom 11. Mai 1977 genannten Fertigstellungstermin für den Abschnitt Singen (A 81)—Bietingen (B 34) konnte auf Grund des seinerzeitigen Sachstands davon ausgegangen werden, daß eine zügige Abwicklung der Bauvorbereitungen und ein kurzfristiger Baubeginn möglich sein wird. Inzwischen hat die für Bauvorbereitung und -durchführung im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung mitgeteilt, daß die angegebenen Termine nicht eingehalten werden können. Es werden nunmehr die Jahre 1978/79 für die Bauvorbereitung (einschließlich Probestollen für den „Tannenberg-Tunnel") benötigt, so daß mit dem eigentlichen Baubeginn erst 1980 gerechnet werden kann. Die Bauzeit ist mit 3-4 Jahren anzusetzen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 97) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bestehenden Gesetze und übrigen Vorschriften ausreichen, um bei schweren Unfällen, wie jetzt gerade wieder auf der Bundesautobahn bei Bad Bramstedt, Notarzt, freiwilliger Feuerwehr und Polizei einen ungestörten Weg zur Hilfeleistung zu gewähren, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wirksamere Vorschriften entwerfen zu lassen? Ja, von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind nach § 35 Abs. 1 StVO Feuerwehr und Polizei befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das gleiche gilt nach § 35 Abs. 5 a StVO für die Fahrzeuge ,des Rettungsdienstes, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten. Nach § 38 Abs. 1 StVO haben alle übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen, wenn diese Fahrzeuge Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, was bei derartigen Einsätzen geschieht. Ergänzend ordnet § 18 Abs. 9 StVO für den Bereich der Autobahnen und Kraftfahrstraßen an, daß „die Fahrzeuge für Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Fahrbahn eine freie Gasse bilden" müssen, wenn der Verkehr stockt. Nach den vorstehenden Ausführungen vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle gesetzgeberischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, um in diesen Fällen einen ungestörten Weg zur Hilfeleistung zu schaffen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 98): Ist die Bundesregierung bereit, den aus Bayern kommenden Autobahnzubringer zur A 7 bei Giengen zur Bundesstraße aufzustufen, aus Bundesmitteln zu finanzieren, und gegebenenfalls aus welchen Gründen ist sie nicht dazu bereit? Die Verkehrsverbindung zwischen Giengen (A 7) und Gundelfingen (B 16) besteht über Landes- und Staatsstraßen in der Baulast der Länder Baden-Württemberg bzw. Bayern. Der Bund sieht keine verkehrliche Notwendigkeit, die bestehenden Landesstraßen mit dem Ziel eines beschleunigten Ausbaues in seine Baulast zu übernehmen. Ansage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 99 und 100) : Welche Streckenstillegungspläne der Deutschen Bundesbahn bestehen im Bereich des Landkreises Lahn-Dill und der kreisfreien Stadt Lahn (Gießen—Wetzlar)? Wie gedenkt die Bundesregierung, die konkreten Beratungen mit den Betroffenen auf der örtlichen Ebene zu gestalten, und wann werden insbesondere die angekündigten Regionalkonferenzen stattfinden? Zu Frage B 99: Auf Grund der betriebswirtschaftlichen Untersuchungsergebnisse der Deutschen Bundesbahn werden z. Z. die nachstehenden Strecken im Landkreis Lahn/Dill wegen einer evtl. Umstellung des Personenschienenverkehrs auf Busbedienung untersucht und gesamtwirtschaftlich bewertet: Schönbach-Herborn Herborn-Niederwalgern Wetzlar-Lollar Lollar-Londorf Albshausen-Usingen Friedberg-Hungen Beienheim-Nidda Zu Frage B 100: Sobald die gesamtwirtschaftlichen Bewertungsergebnisse vorliegen, werden die Berechnungsunterlagen jeweils den zuständigen Landesregierungen zugesandt, die sie an die betroffenen politischen Instanzen, Behörden und Verbände weiterleiten und im einzelnen die Regionalgespräche vorbereiten und dazu einladen. Für das Land Hessen sind insgesamt vier Gespräche etwa Anfang 1979 vorgesehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 101 und 102) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6063* Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen über die verschiedenen Varianten der Linienführung der geplanten Bundesautobahn A 5 im Raum Bremen-Niedersachsen ergeben, und hat die Bundesregierung die Einwände aus der Bevölkerung dabei entsprechend berücksichtigt? Ist die Notwendigkeit des Baus der A 5 im Bereich Bremen-Niedersachsen noch gegeben, und wenn ja, wann ist mit den ersten Baumaßnahmen zu rechnen? Die Ergebnisse der Untersuchungen für die Linienführung der geplanten Bundesautobahn A 5 werden nicht vor Frühjahr 1978 vorliegen. In dem Gutachten werden laut Auskunft der beteiligten niedersächsischen und bremischen Straßenbauverwaltungen verkehrliche, bauliche, raumordnerische, ökologische und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Dem Untersuchungsergebnis soll nicht vorgegriffen werden. Der jetzige Planungsstand ließe einen Baubeginn frühestens im 3. Fünfjahresplan, d. h. im Zeitraum 1981-1985, zu. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 103 und 104) : Welche Investitionskosten sind erforderlich, um die Bedienung des Schienenpersonenverkehrs über den Streckenabschnitt Tübingen—Entringen hinaus auf der gesamten Strecke 764 Tübingen—Herrenberg wieder aufnehmen zu können? Hält die Bundesregierung an der Auffassung fest, wonach die Bedeutung der einzelnen Strecken zur Anbindung an Verdichtungsräume wichtiges Bewertungskriterium für -die Erhaltenswürdigkeit einer Strecke sein muß, und ist die Bundesregierung bereit einzuräumen, daß durch eine Wiedereröffnung des Personenverkehrs zwischen Entringen und Herrenberg die Anbindung eines wichtigen Teils der Region Neckar-Alb an benachbarte Verdichtungsräume wesentlich verbessert, die Reisezeit zu den zentralen Orten Böblingen, Sindelfingen, Tübingen und Reutlingen wesentlich verkürzt und damit die Attraktivität sowie das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Strecke 764 so gesteigert werden könnte, daß von der geplanten Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße auf der Strecke Tübingen—Entringen Abstand genommen werden könnte? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn würden für den Reisezugbetrieb bei Wiederaufnahme zwischen Entringen und Herrenberg und bei Weiterführung zwischen Tübingen und Entringen nach überschläglichen Ermittlungen Investitionen in Höhe von rund neun Millionen DM aufzuwenden sein. Wegen des äußerst schwachen Verkehrs wurde der Deutschen Bundesbahn bereits 1968 die dauernde Einstellung des Gesamtbetriebes der Teilstrecke Entringen—Herrenberg genehmigt. Auch auf der Strecke Tübingen—Herrenberg kommt nur eine so geringe Anzahl Reisender auf, daß die Beförderung in Bussen möglich ist. Die Wiederaufnahme des durchgehenden Zugbetriebes zwischen Tübingen und Herrenberg würde die Reisezeiten zu den zentralen Orten wie zum Beispiel Böblingen, Sindelfingen und Reutlingen angesichts des geringen Fahrzeitunterschiedes zwischen dem Zug- und Busbetrieb nicht verkürzen und damit auch nicht zu einer Verbesserung der Anbindung der Region Neckaralb an die benachbarten Verdichtungsräume führen. Es muß berücksichtigt werden, daß die Übergänge in Tübingen bzw. Herrenberg (zum Beispiel für Reisende von Reutlingen nach Sindelfingen) durch den Busverkehr viel besser angepaßt werden können, als dies beim schienengebundenen Verkehr möglich ist. Im übrigen würde sich das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn durch die Wiederaufnahme des durchgehenden Betriebes weiter verschlechtern. Anlage 71 Antwort des Part. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 105) : Trifft die Behauptung der Stadt Dorsten in ihrem Ratsbeschluß zur geplanten Streckenstillegung der Deutschen Bundesbahn zu, wonach eine systematische Ausdünnung des Fahrplans und ein „lebensgefährlicher" Bahnsteigzustand das schlechte Verkehrsaufkommen der Bahn verursacht haben, und was will die Bundesregierung gegebenenfalls hiergegen tun? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) ist das vom Rat der Stadt Dorsten betrachtete, gegenüber früheren Jahren geringere Schienenverkehrsangebot eine Folge der rückläufigen Nachfrage nach Schienenverkehrsleistungen. Die DB ist nach dem Bundesbahngesetz (§ 28) eigenverantwortlich zu wirtschaftlicher Betriebsführung verpflichtet. Sie muß demzufolge ein weitgehend ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Erträgen anstreben. Für den am 28. Mai 1978 beginnenden Jahresfahrplan 1978/79 sind für den Bahnhof Dorsten keine weiteren Änderungen im Leistungsangebot des Schienen-Personenverkehrs vorgesehen. Unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen werden zur Zeit auf dem Bahnhof Dorsten Bauarbeiten zur Verlegung von Kabeln und zum Abbruch eines nicht mehr benötigten Anbaus am Empfangsgebäude durchgeführt. Nach Beendigung der Bauarbeiten wird die Bahnsteigdecke erneuert werden. Im übrigen wird das bevorstehende Regionalgespräch, an dem auch die DB beteiligt sein wird, Gelegenheit geben, alle Fragen der Schienenverkehrsbedienung im Raume Dorsten zu erörtern. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 106, 107 und 108) : Trifft es zu, daß bis zum Jahr 1972 von der Deutschen Bundespost Fernsprechanschlüsse unabhängig von der Länge der Zuleitung zu einem Festpreis erstellt wurden? Trifft es zu, daß ab 1972 von der Deutschen Bundespost dem Anschlußnehmer die Anschlußkosten voll in Rechnung gestellt werden? Ist von seiten der Bundesregierung beabsichtigt, aus Gründen der Gleichbehandlung der Fernsprechteilnehmer wieder zu einer Regelung zu kommen, wie sie bis 1972 Gültigkeit hatte? 6064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Für die Anschließung eines Telefons werden innerhalb des ausgebauten öffentlichen Fernsprechnetzes (Ortsnetz) — unabhängig von der Leitungslänge — nach wie vor die pauschalierten Anschließungsgebühren erhoben, die sich an den über einen längeren Zeitraum ermittelten Durchschnittskosten orientieren und z. Z. 200,— DM betragen. Diese Pauschalgebühren decken in der überwiegenden Zahl der Fälle den tatsächlichen Kostenaufwand nicht. Die Bestimmungen über die Erstattung der Mehrkosten für die Herstellung von Fernsprechanschlüssen in außerhalb des planmäßigen Netzausbaus befindlichen Gebieten hat es bereits vor 1972 gegeben. Die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen in abseits gelegenen Gebieten erfordert einen vielfachen Aufwand dessen, was für die Einrichtung von Anschlüssen im Bereich des planmäßigen Netzausbaus aufgewendet werden muß. Es entspricht daher .der Gebührengerechtigkeit, solche Anschlüsse aus der Pauschalierung der Anschließungsgebühren herauszunehmen und die Anschlußinhaber in angemessener Weise an den überdurchschnittlich hohen Mehrkosten zu beteiligen. Die Deutsche Bundespost hat sich dabei um einen Berechnungsmodus bemüht, der nicht nur ihren finanziellen und wirtschaftlichen Erfordernissen, sondern auch den Interessen der Betroffenen Rechnung trägt. Von der in der Kartenebene zu berechnenden Gesamtlänge der einzeln zu erstellenden Linie wird von vornherein eine Länge von 500 m abgezogen und für die restliche Länge ein fester Gebührensatz für jede volle oder angefangene 100-m-Luftlinienentfernung von 1 150,— DM bei unterirdischer oder 265,— DM bei oberirdischer Linienführung berechnet. Mit dieser Regelung erstattet der Teilnehmer in keinem Fall die tatsächlichen Kosten zu 100%. Da die bestehenden Regelungen Bleichgelagerte Sachverhalte in gleicher Weise behandeln, ist eine Änderung nicht beabsichtigt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 109): Treffen nach dem Wissensstand der Bundesregierung italienische Presseberichte zu, daß ein Pipelineprojekt besteht, welches in rund drei Jahren ermöglicht, Erdgas aus algerischen Lagerstätten über Sizilien und Italien bis nach Deutschland zu befördern, und wenn ja, wird dieses Projekt von der Bundesregierung befürwortet? Zwischen dem italienischen Erdgas- und Erdölkonzern ENI und der algerischen Sonatrach ist im Oktober 1977 ein Abkommen über die Lieferung von Naturgas abgeschlossen worden. Das Gas soll ab 1981 durch eine Pipeline transportiert werden, die von Algerien über Tunesien nach Sizilien und von dort zum italienischen Festland führt. Als nördlichster Punkt dieses Transportsystems ist nach hiesigen Informationen Bologna vorgesehen. Über eine Absicht, Teile dieses Gases bis in die Bundesrepublik Deutschland zu leiten, ist hier nichts bekannt. Ohne Zweifel hat dieses Vorhaben für die Energieversorgung Italiens große Bedeutung. Die Bundesregierung sieht in dieser Vereinbarung einen weiteren Schritt zur Verbesserung und Sicherung der Edgasversorgung Westeuropas. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 110 und 111) : Was beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund der Tatsache zu unternehmen, das Postjungboten, die nach ihrer Ausbildung von der Deutschen Bundespost nicht übernommen werden, auf keinen anderen beruflichen Werdegang vorbereitet sind? Ist der Bundesregierung bekannt, daß allein beim Zustelldienst der Oberpostdirektion Karlsruhe ein „Berg" von 450 000 Uberstunden ansteht, und welche Schritte sind zur Abstellung dieses unnatürlichen und die Mitarbeiter der Deutschen Bundespost belastenden Zustands geplant? Zu Frage B 110: Postjungboten sind Nachwuchskräfte für den einfachen Postdienst (Beamtenlaufbahn). Die Deutsche Bundespost stellt Bewerber für diese Laufbahn wie auch für andere Laufbahnen im Rahmen ihres Nachwuchsbedarfs ein. Der Nachwuchsbedarf wird jährlich auf Grund einer besonderen Personalplanung ermittelt. Dadurch ist sichergestellt, daß die zur Ausbildung für den einfachen Postdienst eingestellten Postjungboten nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung und Abschluß ihrer Ausbildung ausnahmslos als Postschaffner zur Anstellung in das Beamtenverhältnis übernommen . werden können. Das von Ihnen angeschnittene Problem der Nichtübernahme nach beendeter Ausbildung stellt sich deshalb im Gegensatz zu anderen Ausbildungsberufen bei den Postjungboten nicht. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die derzeitige Ausbildung der Postjungboten durch eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz abzulösen. Die Deutsche Bundespost hat zu diesem Zweck ihren Projektantrag in den Koordinierungsausschuß Ausbildungsordnungen/Rahmenlehrpläne unter der Bezeichnung „Berufsausbildung zum Fachgehilfen im Postwesen" eingebracht. Zu Frage B 111: Im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Bemessungssystems für die Briefzustellung mußten im Bereich der Oberpostdirektion Karlsruhe für den Zeitraum von der ersten Datenermittlung (Februar 1974) bis zur Verwirklichung des Bernessungsergebnisses im Laufe des Jahres 1977 insgesamt rund 300 000 Stunden Arbeitsmehrbelastungen anerkannt werden. Davon konnten bis 31. Januar 1978 bereits rund 100 000 Stunden durch Freizeitgewährung abgewickelt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6065* Die restlichen 200 000 Stunden werden bis spätestens 30. Juni 1979 durch Freizeitgewährung abgegolten. Hierfür wurde der Oberpostdirektion Karlsruhe die Einstellung von zusätzlich rund 70 Kräften genehmigt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 112 und 113) : Erwägt die Bundesregierung irgendwelche Maßnahmen gegen private Paketdienste und zum Schutze der Deutschen Bundespost und gegebenenfalls welche? Hat die Bundesregierung abschließend geprüft, ob ein gesetzlicher Beförderungsvorbehalt für Pakete schlechthin oder für Pakete bis zu einer bestimmten Gewichtsklasse zugunsten der Deutschen Bundespost verfassungskonform wäre, oder ist eine solche Prüfung wenigstens eingeleitet worden? Zu Frage B 112: Die Bundesregierung stellt seit geraumer Zeit Überlegungen darüber an, ob zum Schutz des Paketdienstes vor der Konkurrenz privater Paketbeförderer auch marktordnende Maßnahmen ergriffen werden können. Zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Maßnahmen hat der Münchner Hochschullehrer Prof. Dr. Badura ein Gutachten über die Möglichkeiten und Grenzen gesetzgeberischer Maßnahmen zum Schutz des Paketdienstes erstellt. Auf Grund des Gutachtens muß davon ausgegangen werden, daß nur die Einführung eines beschränkten Beförderungsvorbehalts für Pakete bis 10 kg als wirksames Mittel zum Schutz des Paketdienstes in Betracht kommen kann. Zu Frage B 113: Prof. Dr. Badura kommt zu dem Ergebnis, daß ein Beförderungsvorbehalt für Pakete bis 10 kg zugunsten der Deutschen Bundespost wegen der schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie nur dann verfassungsrechtlich zulässig ist, wenn sorgfältig und belegbar nachgewiesen werden kann, daß eine „Monopolisierung" geeignet ist, die Ertragslage im Paketdienst nachhaltig zu verbessern. Die Untersuchung hierüber ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 114 und 115) : Warum ist es der Deutschen Bundespost nicht möglich, in allen Tätigkeitsbereichen, den Brief- und Paketdienst eingeschlossen, Gewinne zu erzielen, wie dies beispielsweise bei der niederländischen Post der Fall sein soll? Kann das Gebührenniveau für Auslandsferngespräche in der Bundesrepublik Deutschland den niedrigeren Gebühren in Holland angeglichen werden, wo für ein einminütiges Gespräch von Amsterdam nach Düsseldorf nur 0,78 DM zu zahlen sind, während die Deutsche Bundespost für ein Ferngespräch in umgekehrter Richtung 1,15 DM verlangt? Zu Frage B 114: Nach den der Deutschen Bundespost vorliegenden Informationen hat auch die niederländische Post im personalintensiven Postdienst in den vergangenen Jahren ein negatives Betriebsergebnis zu verzeichnen. Die Ergebnisse für 1977 liegen noch nicht vor. Gleichwohl ist die langfristige Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost darauf ausgerichtet, die einzelnen Dienstzweige soweit möglich kostendeckend zu gestalten. Zu Frage B 115: Die Deutsche Bundespost ist gesetzlich verpflichtet, die Ausgaben für das Gesamtunternehmen aus den Einnahmen zu decken. Hieraus bestimmt sich u. a. das Niveau der Inlandsfernsprechgebühren. Andererseits geht ein Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes davon aus, daß Auslandsgebühren nicht niedriger sein können als vergleichbare Inlandsgebühren. Der höchste Gebührensatz für Inlandsfernsprechgebühren (ausgenommen nach Berlin [West]) beträgt im Selbstwählferndienst 1,15 DM je Minute. Hierdurch ist auch der Mindestgebührensatz im Fernsprechverkehr mit den Niederlanden bestimmt. Die Gebühren im Verkehr mit den Niederlanden können daher nicht geändert werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Curdt (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen B 116 und 117) : Aus welchen Gründen ist der beschlossene Neubau des. Postamts Göttingen trotz der Vorliegens geprüfter und genehmigter Bauplanung noch immer nicht begonnen worden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Interesse der Bediensteten des Postamts Göttingen einerseits und der Verbesserung der Auftragslage im Baugewerbe andererseits innerhalb kürzester Frist mit dem Bauvorhaben begonnen werden sollte, und ist sie bereit, in diesem Sinne auf die verantwortlichen Stellen der Deutschen Bundespost einzuwirken? Zu Frage B 116: Das Bauvorhaben „Neubau Postamt Göttingen" wurde bereits begonnen. Es muß in sechs aufeinanderfolgenden Bauphasen durchgeführt werden: 1. Umbau eines auf dem Baugrundstück befindlichen Gebäudes, um für Betriebsdienststellen Ersatzräume zu schaffen. Die Bauarbeiten begannen bereits im Herbst -1977 und werden fristgerecht im Frühjahr 1978 fertiggestellt. 2. Abbruch der vorhandenen Postgebäude. 3. Bau des Parkplatzes der Bundesbahn sowie Umbau des Bahnkörpers. Die Arbeiten zu 2. und 3. beginnen noch vor Sommer 1978. 4. Errichtung der Betriebsgebäude nach Abschluß der Arbeiten zu 2. und 3. 5. Abbruch des Ersatzgebäudes. 6. Errichtung der Verwaltungsgebäude und Werkstattgebäude auf dem Gelände des Ersatzgebäudes. Für die Arbeiten zu 4. bis 6. wurde am 27. Mai 1977 der Vorentwurf mit Auflagen genehmigt. Nachdem der Bauentwurf aufgestellt, das bauaufsichtliche Zustimmungsverfahren abgeschlossen und die Ausführungspläne ausgearbeitet worden sind, werden die Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben. Die Errichtung der Betriebsgebäude soll sich, nachdem in Kürze die Bediensteten im Ersatzgebäude recht gute Räume zur Verfügung haben, nach einer raschen Bauvorbereitung ohne Verzögerung im Jahre 1979 anschließen. Zu Frage B 117: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Die Arbeiten an dem Bauvorhaben werden im Interesse der Bediensteten des Postamts Göttingen und der Verbesserung der Auftragslage im Baugewerbe zügig fortgeführt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 118) : Wird der Bundespostminister die im Zusammenhang mit der Einführung des Telefonnahdienstes ab 1980 vorgesehenen Sonderregelungen für die Grenzgebiete zur DDR und zur CSSR auch auf das Saarland als Grenzgebiet zu Frankreich ausdehnen, und wenn ja, welche praktischen Auswirkungen sind daraus gegenüber der zur Zeit bestehenden Regelung zu erwarten? Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 1977 den Antrag der Koalitionsfraktionen betreffend Versuchsbetrieb in Telefon-Nahbereichen angenommen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages nach Abschluß des Nandienst-Versuchsbetriebs Vorschläge für Sonderregelungen auch für Küsten- und Grenzgebiete zu unterbreiten. In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe Verkehr, Post- und Fernmeldewesen der SPD-Fraktion angeregt, die bei der Einführung des Nandienstes für das Zonenrandgebiet geplanten Sonderregelungen auch auf Küstengebiete sowie sonstige Grenzgebiete auszudehnen. Eine Prüfung hat ergeben, daß dieser Vorschlag realisierbar ist. Der Bundespostminister wird deshalb dieser Anregung folgen und dem Verkehrsausschuß und dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine entsprechende Regelung vorschlagen. Dabei wird vorausgesetzt, daß die endgültigen Ergebnisse des Versuchsbetriebs die bisherigen Erfahrungen bestätigen. Praktisch wird sich durch die angestrebte Regelung für die Fernsprechkunden in den betroffenen Ortsnetzen die Zahl der im Nahbereich zu erreichenden Gesprächspartner wesentlich erhöhen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage B 119) : Denkt die Bundesregierung daran, durch eine personelle und technische Aufstockung den ständigen Engpaß der Fernsprechauskunft Inland wie der Fernsprechauskunft Ausland zu beseitigen, um damit den Fernsprechteilnehmer in den Genuß einer notwendigen Dienstleistung zu versetzen? Leider sind die Fernsprechauskunftsstellen der Deutschen Bundespost zeitweise für ihre Fernsprechkunden nicht in dem gewünschten Maße zu erreichen. Diese Dienststellen sind jedoch in technischer Hinsicht ausreichend bemessen. Unvermeidbare Störungen werden in kurzer Zeit behoben. Die Oberpostdirektionen führen die Aufsicht über die Fernmeldeämter. Sie haben den Auftrag erhalten, Personal für den Fernsprechauskunftsdienst einzustellen und bedarfsgerecht einzusetzen. Leider bereitet aber die personelle Besetzung der vorhandenen Arbeitsplätze wegen der notwendigen Anpassung der Dienstzeiten an den stark schwankenden Arbeitsanfall — u. a. auch während der Nachtzeit und am Wochenende — erhebliche Schwierigkeiten. Allerdings können auch bei ausreichendem Personaleinsatz infolge unvorhersehbarer Verkehrsspitzen Engpässe auftreten. Ich bin gern bereit, konkreten Hinweisen, wo und wann Fernsprechauskunftsstellen nicht erreicht werden konnten, nachzugehen und mich um Abhilfe zu bemühen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 120) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Deutschen Bundespost, die trotz der hohen Arbeitslosenquoten Dienststellen, -wie z. B. Beitreibungsdienst bei den Fernmeldeämtern, radikal abbaut, obwohl gerade bei diesen Stellen bei den sogenannten faulen Kunden rückständige Gebühren beigetrieben werden könnten, und wenn ja, wie vereinbart sie dies mit ihrem Programm zur Vollbeschäftigung? . Im Rahmen des Vorhabens, für alle Dienststellen der Deutschen Bundespost den Personalbedarf nach gleichen, mathematisch-statistisch abgesicherten Methoden zu ermitteln, wurde 1976 für die Dienststelle „Beitreibung" der Fernmeldeämter ein neues Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs vorgeschrieben, das zu einer Reduzierung der Zahl der Arbeitsposten in diesem Bereich führte. Auf Grund der Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Jahre werden zur Zeit die Arbeitsanweisungen und Arbeitsabläufe im Beitreibungsdienst überarbeitet, mit dem Ziel, den Umfang der Beitreibungen unter Berücksichtigung des Verhältnis- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6067* ses von Erfolg zu Aufwand und auch des Abschreckungseffektes neu festzulegen.. Nach Abschluß dieser Arbeiten — etwa Ende 1978 — werden die Bestimmungen zur Ermittlung des Personalbedarfs den neuen Ablaufregelungen angepaßt. Ob das zu einer Erhöhung des Personalbedarfs führen wird, kann angesichts des Standes der Untersuchungen z. Z. noch nicht gesagt werden. Da es die Kunden sind, und zwar insbesondere die Fernsprechkunden, die mit ihren Gebühren die Arbeitsplätze bei der Deutschen Bundespost finanzieren, hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar, als unwirtschaftlich erkannte Arbeitsplätze für deren zeitweise oder ständige Beibehaltung keine triftigen Gründe sprechen, bestehen zu lassen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 121): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie sich die Abrechnungsverfahren für Heizkosten in Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen (gleichhohe Heizkosten pro Wohnflächeneinheit, fixer Sockelbetrag und Aufteilung nach Heizenergiemenge) auf den tatsächlichen Energieverbrauch auswirken, und beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Einführung energiesparender Kostenverteilungsschlüssel zu ergreifen? Die kommunalen Fernheizwerke in Wolfsburg und Wien und das Wohnungsunternehmen Neue Heimat haben über ihre Erfahrungen bei der Versorgung von rund 220 000 Wohnungen mit Wärme berichtet. Sie geben die Wärmeeinsparungen durch Verbrauchsabrechnung mit 15 bis 20 v. H. an. In einer Untersuchung, die im Auftrage des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie in Osterreich durchgeführt worden ist, wird mit einer durchschnittlichen, bleibenden Reduzierung des Wärmeverbrauchs um 15 bis 25 v. H. gerechnet. Mein Haus hat im Jahre 1976 ein ähnliches Forschungsvorhaben vergeben, das mit empirischen Untersuchungen verbunden ist. Es ist noch nicht abgeschlossen. Nach einem ersten Zwischenbericht sind zunächst bei zwei Dritteln der untersuchten Liegenschaften Energieersparnisse von 20 v. H. und mehr eingetreten. Festzustellen bleibt noch, ob das Sparverhalten der Bewohner beständig ist. Die Bundesregierung geht davon aus, daß durch die Verbrauchsabrechnung auch eine anhaltende Einsparung von Energie erzielt werden kann. Sie hat deshalb im vergangenen Jahr auf mehrere Anfragen von Abgeordneten erklärt, sie habe die Absicht, von der Ermächtigung im Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden Gebrauch zu machen und eine Verordnung über die „meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" zu erlassen. Die Ausstattung ist die Voraussetzung der Verbrauchsabrechnung. Allerdings ist mit der Verordnung nicht in nächster Zeit zu rechnen. Hierzu nehme ich auf meine Antwort zur Anfrage des Abgeordneten Dr. Köhler am 15. Dezember Bezug. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 122 und 123) : Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für das Zonenrandgebiet, im Rahmen ihrer angekündigten Bemühungen „gerade die mittelständische Industrie in die erheblich verbreiterten Forschungsprogramme einzubeziehen und somit die Akzente deutlich zu verlagern (Staatssekretär Höhmann, 10. Oktober 1977, Lübeck)?? Mit welchem Recht appelliert die Bundesregierung (Staatssekretär Höhmann, 10. Oktober 1977, Lübeck) an die Landesregierungen, den Bund bei seinen Bemühungen um die Aufrechterhaltung einer eindeutigen Förderpriorität für das Zonenrandgebiet nicht allein zu lassen, wo doch die entscheidende Kompetenz dafür bei der Bundesregierung liegt? Zu Frage B 122: Die Bundesregierung wird das in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Gesamtkonzept für eine Forschungs- und Technologiepolitik für kleine und mittlere Unternehmen in Kürze vorlegen. Ich verweise hierzu auf die Antwort meines Kollegen Grüner am 15. Dezember 1977 auf die mündlichen Fragen des Herrn Abgeordneten Pieroth, in der die wesentlichen Verbesserungen bereits erwähnt worden sind (BT-Protokoll 8/63, Seite 4893) . Früher war die Forschungsförderung vorwiegend auf wenige Großprojekte der Aufgabenbereiche Atom, Luft und Raumfahrt sowie der Computerindustrie ausgerichtet. Künftig sollen dagegen kleine und mittlere Unternehmen verstärkt an einer breiteren Forschungsförderung des Bundes beteiligt werden. Auf die sich daraus ergebenden Chancen für das Zonenrandgebiet mit seiner hauptsächlich mittelständischen Wirtschaft habe ich in meinen- Ausführungen auf der Volltagung der Industrie- und Handelskammer des Zonenrandgebietes am 10. Oktober 1977 hingewiesen. Zu Frage B 123: Anlaß meines Appells an die Zonenrandländer am 10. Oktober 1977 in Lübeck, die Bemühungen des Bundes um die Aufrechterhaltung einer Förderpriorität für das Zonenrandgebiet zu unterstützen, ist die Sorge gewesen, die Länder könnten angesichts der Probleme auch außerhalb des Zonenrandgebietes die Schwerpunkte ihrer Politik anders ausrichten. Die Mitwirkung der Länder an der verstärkten Förderung des Zonenrandgebietes ist nämlich eine Grundlage der Zonenrandförderung durch die Bundesregierung. Sie würde in Frage gestellt, wenn Landesregierungen ihre Haushaltsmittel beispielsweise für die Förderung einzelner Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich reduzierten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 124) : 6068* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Welche alternativen Überlegungen hat die Bundesregierung seither erwogen, den 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 öffentlich über die allgemeine Beflaggung von Dienstgebäuden hinaus zu begehen? Um eine würdige Gestaltung des 25. Jahrestages des 17. Juni 1953 sicherzustellen, steht die Bundesregierung in enger Verbindung mit dem Kuratorium Unteilbares Deutschland. Das Präsidium des Kurotariums, dem führende Persönlichkeiten der Bundesregierung und der im Bundestag vertretenen Parteien angehören, hat bereits im Herbst vergangenen Jahres beim Herrn Bundespräsidenten Fragen der Gestaltung des Gedenktages erörtert. Diese Überlegungen werden zur Zeit auf höchster Ebene fortgeführt und konkretisiert. Wie mir bekannt ist, findet darüber auch ein Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Geschäftsführenden Präsidiums des Kuratoriums Unteilbares Deutschland und dem Vorsitzenden der CDU und Oppositionsführer im Bundestag statt. Anlage 84 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 125 und 126) : Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Referenten, Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter im Bundesforschungsministerium 1977, im Vergleich zu den Jahren 1973 bis 1976? Wie hoch ist die Durchschnittszahl der Mitarbeiter pro Referat im Bundesforschungsministerium im Vergleich zum Bundeswirtschaftsministerium im Jahr 1977, im Vergleich zu den Jahren 1973 bis 1976? Zu Frage B 125: Das Durchschnittsalter der Referenten, Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter im BMFT betrug 1973 = 44,9 Jahre 1974 = 44,7 Jahre 1975 = 44,7 Jahre 1976 = 45,3 Jahre 1977 - 45,3 Jahre. Zu Frage B 126: Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der Referate im BMFT (ohne Leitungsbereich und Innerer Dienst) betrug 1973 = 6,1 Mitarbeiter 1974 = 6,4 Mitarbeiter 1975 = 6,3 Mitarbeiter 1976 = 6,0 Mitarbeiter 1977 = 6,3 Mitarbeiter im Vergleich zum BMWi 1973 = 8,25 Mitarbeiter 1974 = 8,20 Mitarbeiter 1975 = 8,14 Mitarbeiter 1976 — 8,11 Mitarbeiter 1977 = 8,10 Mitarbeiter. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 127 und 128) : Wieviel militärische bzw. zivile Nachrichtensatelliten sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit im Weltraum, differenziert nach den Eigentümern, und welche verwenden nach dem Wissensstand der Bundesregierung Radionuklidbatterien als Energiequelle? Welche Auswirkungen auf die Bevölkerung gehen vom Einschlag einer Radionuklidbatterie aus einem Satelliten in einem Wohnviertel aus, und welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung hiergegen getroffen? Zu Frage B 127: Derzeit umkreisen rd. 4 600 Flugkörper den Weltraum in Höhen zwischen 120 km und 36 000 km über der Erde. Wie viele davon als Nachrichtensatelliten dienen, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, sind oder waren etwa 40 Flugkörper mit nuklearer Energieversorgung ausgerüstet, darunter zwei Drittel amerikanischer und ein Drittel sowjetischer Herkunft. Die amerikanischen Satelliten dieser Art sind zumeist mit Isotopenbatterien ausgestattet. Der über Kanada. niedergegangene sowjetische Satellit Kosmos 954 hatte nach sowjetischer Mitteilung einen kleinen Kernreaktor an Bord. Über die Art der nuklearen Energiequelle anderer Satelliten der Kosmos-Serie ist der Bundesregierung nichts Näheres bekannt. Zu Frage B 128: Zum Schutze der Bevölkerung vor etwaigen Gefahren, die bei einem Weltraumunfall entstehen können, bestehen die Polizei- und Katastrophenschutzgesetze der Länder und die darauf beruhenden Katastrophenabwehrpläne. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesgesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes Vorkehrungen zur Ausrüstung und Ausbildung von ABC-Zügen getroffen. Aus Anlaß des Satellitenunfalls vom 24. Januar 1978 hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Sachverständigen eingesetzt. Die Arbeitsgruppe befaßt sich mit der Risikoabschätzung von Raumfahrtunfällen verschiedener Satellitentypen und vorsorglich auch mit einem speziellen Katastrophenabwehrplan zur Begegnung von Gefahren aus solchen Unfällen. Sie wird den — äußerst unwahrscheinlichen — Fall des Einschlags einer Radionuklidbatterie in einem Wohnviertel in ihre Beratungen einbeziehen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 129 und 130) : Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß — wie die Kommission des International Council on the future of the university meint — die Studentenzahlen an deutschen Universitäten künstlich durch unechte Studenten" aufgebläht seien, die keine Seminare besuchen und auch nicht an Prüfungen teilnehmen, weil allein der Besitz eines Studentenausweises materielle Vorteile mit sich bringt (Zuteilung eines Zimmers in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6069* einem Studentenheim, Zugang zu Mensen, reduzierte Fahrpreise, freie oder verbilligte Eintrittskarten für Theatervorstellungen und Sportveranstaltungen usw.), und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Gedenkt die Bundesregierung, diese Angaben in Zusammenarbeit mit den Ländern zu überprüfen, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen zu können? In ihrem Bericht über das deutsche Hochschulwesen („Report on German Universities") vertritt die German University Commission des International Council on the Future of the University bei einem Vergleich des deutschen mit dem italienischen und französischen Hochschulwesen die Auffassung, daß die gegenwärtig in diesen Ländern verzeichneten Studentenzahlen durch „unechte Studenten", die nur wegen ökonomischer Vorteile an den Universitäten eingeschrieben sind, künstlich aufgebläht werden. Über die Anzahl „unechter Studenten" in den drei Ländern enthält der Bericht jedoch keinerlei Angaben. Das Problem der „unechten Studenten" ist nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie eine Frage des Immatrikulationsrechts bzw. der Bereinigung der Studentenstatistiken der Hochschulen. Sie fällt in die Zuständigkeit der Länder. Es ist nicht auszuschließen, daß ein Teil der Studenten nur wegen ökonomischer Vorteile eingeschrieben ist. Mangels geeigneter statistischer Unterlagen über diesen Personenkreis ist jedoch eine genaue Aussage über das Ausmaß der durch diese „Studenten" verursachten Aufblähung der Studentenzahlen nicht möglich. Selbst wenn es methodisch und statistisch gelänge, den Umfang des Anteils von „unechten Studenten" quantitativ zu bestimmen, ist zu vermuten, daß der verwaltungsmäßige Aufwand zur Identifizierung dieser Studenten erheblich sein wird. Auch aus studentenpolitischen und ökonomischen Gründen wird es nach Auffassung der Bundesregierung notwendig sein, sehr eingehend zu prüfen, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, falls sich die methodischen und sachlichen Probleme der Erfassung lösen lassen. Mit dieser Frage müßte sich ggf. die Kultusministerkonferenz befassen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köhler (Wolfsburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen B 131 und 132) : Wie viele Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind seit 1975 mit Evaluierungsaufträgen betraut worden? Welches wären diese Evaluierungsaufgaben, und mit welchen Konditionen wurden sie vergeben? Zu Frage B 131: In der Zeit seit idem 1. Januar 1975 haben acht Wissenschaftler, die in dieser Zeit Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind oder waren, „Evaluierungsaufgaben" in meinem Auftrag oder im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau als projektdurchführende Stellen übernommen. Unter „Evaluierung" wird hierbei verstanden: — Projektprüfungen (ex ante) — Verlaufskontrollen — Projektbewertungen und Inspektionen (ex post) — Wissenschaftliche Betreuung von Projekten (backstopping) — Wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen zu entwicklungspolitischen Fragen im Rahmen der entwicklungspolitischen Forschung. Zu Frage B 132: Die Aufgaben im einzelnen sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Nicht erfaßt sind Aufgaben, die sich der Wissenschaftliche Beirat selbst gestellt hat und die von einzelnen Mitgliedern in den Unterausschüssen unentgeltlich wahrgenommen werden. Es kommen folgende Vergütungsregelungen vor: — Erstattung von Gehaltsanteilen an den meist öffentlichen Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung zur Erfüllung der betreffenden Aufgabe — Übernahme von Gehaltsanteilen (wie zuvor) und Gewährung eines Zusatzhonorars. Dies bemißt sich nach der Gehaltseinstufung und kann zwischen150 DM bis 180 DM pro Tag betragen — Freie Honorarvereinbarungen. Hierbei bemißt sich die Höhe nach den regulären Einkünften des Auftragnehmers. Insbesondere „freie Mitarbeiter", die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, können Honorare bis zu 300 DM täglich erhalten. Eine feste Vergütungsordnung für den Bereich gibt es nicht. 6070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 Evaluierungsaufgaben im Geschäftsbereich des BMZ, die von Mitarbeitern des Wissenschaftlichen Beirats seit 1. Januar 1975 wahrgenommen werden. Name Aufgabe Art der Aufgabe Art der Vergütung Bemerkungen Prof. Dr. Bisherige Erfahrungen mit Programmen der Geburtenregelung in Entwicklungsländern Gutachten, Sektorstudie Personalkosten für Mitarbeiter nach Auftrag wurde vor Berufung in den Wissenschaftlichen Beirat erteilt und erledigt Diesfeld, Heidelberg BAT II a, kein persönliches Honorar Dr. Giesecke, Bonn Industriekooperationsvorhaben mit der Zentralamerikanischen Entwicklungsbank, mit Haiti und mit der Karibischen Entwicklungsbank (1975, Projektprüfungen und Verlaufskontrollen Freie Honorarvereinbarungen Im Auftrag der GTZ 1976, 1977) Dr. Kebschull, Hamburg — Landwirtschaftliches Regionalvorhaben Westsumatra Projektprüfung Freie Honorarvereinbarung und Erstattung von Gehaltsanteilen an HWWA Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ (1975/76) Verlaufskontrolle Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ — Landwirtschaftliches Regionalvorhaben Westsumatra (1977) Betreuungsvertrag (backstopping) Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ — Regionalplanung Ostkalimantan/ Indonesien Inspektion Zusatzhonorar zur Im Auftrag der GTZ auf Veranlassung des BMZ — Beratung der Forst- Gehaltserstattung und Holzwirtschaft im Südsudan (als Mitglied einer Inspektionsgruppe der GTZ) Prof. KruseRodenacker Landwirtschaftiches Regionalprojekt WestSumatra Betreuungsvertrag (backstopping) Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ — Projektstudie für Regionalplanung und Straßenbau in West-Pasaman Projektprüfung Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ Prof. Dr. Kuhnen, Göttingen — Landwirtschaftliche Fakultät der KoreaUniversität Verlaufskontrolle Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ — Ländliches Entwicklungsprogramm Tawa/Indien (1975) Projektprüfung Vergütung nach Tagessätzen für externe Sachverständige Im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Prof. K. war zu der Zeit noch nicht Mitglied des Wiss. Beirats) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 6071* Name Aufgabe Art der Aufgabe Art der Vergütung Bemerkungen Dr. Petersen, Berlin Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei unterschiedlichen Gutachten im Rahmen der Entwicklungspolitischen Forschung des BMZ (Mitwirkung als Angehöriger des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung) Kein persönliches Honorar, sondern Vergütung für das DIW auf Grund eines Werkvertrages Wirtschaftssystemen Prof. Dr. Wilbrandt, Göttingen Partnerschaft mit der Universität Adana/ Türkei mit StuttgartHohenheim im Bereich der Landwirtschaft Projektprüfung Freie Honorarvereinbarung Im Auftrag der GTZ Fr. Prof. Dr. Wülker Sozioökonomische Faktoren und Entwicklungsprozeß — Konsequenzen für die Anlage von Kapitalhilfeprojekten, untersucht am Beispiel Loukkos/ Marokko Forschungsauftrag im Rahmen der Entwicklungspolitischen Forschung Kein persönliches Honorar. Finanzierung der Gehälter von 2 Mitarbeitern nach BAT II a und I b Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 133): Wie viele ausländische Arbeitnehmer sind nach den Schätzungen der Bundesregierung seit Beginn der Rezession in ihre Heimatländer zurückgekehrt, und was hat die Bundesregierung unternommen, den Ausländern aus den Anwerbeländern diese Rückkehr — gegebenenfalls auch eine Eingliederung in den Arbeitsprozeß -- zu erleichtern? Nach der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes sind in den Jahren 1974 bis 1976 939 900 ausländische Erwerbspersonen aus dem Bundesgebiet fortgezogen (1974: 357 300, 1975: 332 100 und 1976: 250 500). 1972 lag die Zahl der Fortzüge ausländischer Erwerbspersonen bei 353 800 und 1973 bei 338 800. Dies zeigt, daß sich die Rückwanderung ausländischer Erwerbspersonen in den vergangenen Jahren nicht rezessionsbedingt verstärkt hat. Im Hinblick darauf, daß die Beschäftigung des einzelnen ausländischen Arbeitnehmers in der Bundesrepublik nicht auf Dauer angelegt ist und die hiesige Arbeitsmarktlage die ausländischen Arbeitnehmer nicht zu verstärkter Rückehr veranlaßt hat, bestand zwar keine Verpflichtung der Bundesregierung gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern, deren Rückkehr zu erleichtern. Wohl aber liegen Maßnahmen zur Förderung der Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer im deutschen arbeitsmarktpolitischen Interesse und — soweit damit Beschäftigungsmöglichkeiten in den Herkunftsländern erschlossen werden — auch im Interesse der ausländischen Arbeitnehmer. Die Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung einer umfassenden Konzeption der Ausländerbeschäftigungspolitik hat Maßnahmen zur Rückkehrförderung durch Schaffung von Arbeitsplätzen in den Herkunftsländern im Rahmen konkreter Rückkehrförderungsprogramme vorgeschlagen. Die entsprechenden Vorstellungen einer Arbeitsgruppe — gebildet aus Vertretern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — werden in Kürze mit anderen angesprochenen Bundesressorts und den Ländern erörtert. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage B 134) : Wie viele türkische Arbeitnehmer sind nach den Schätzungen der Bundesregierung seit Beginn der Rezession in ihre Heimat 6072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 76. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1978 zurückgekehrt, und was hat die Bundesregierung unternommen, den Türken diese Rückkehr — gegebenenfalls auch eine Eingliederung in den Arbeitsprozeß — zu erleichtern? Seit dem Höchststand der Beschäftigung türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland im Herbst 1974 sind nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit bis zum Früjahr 1977 rund 90 000 türkische Arbeitnehmer in die Türkei zurückgekehrt. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich diese Zahl, wenn man erkennbare Abschwächungstendenzen bei der Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer in Rechnung stellt, bis heute auf etwa 100 000 Personen erhöht hat. Im Vergleich der Jahre 1973 und 1974 hat es keine nennenswerte Veränderung der Zahl türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland gegeben. Die Bundesregierung hat am 7. Dezember 1972 unter entwicklungspolitischer Zielsetzung mit der Türkei ein Abkommenswerk über die Förderung der Wiedereingliederung türkischer Arbeitnehmer abgeschlossen. Mit diesem Abkommenswerk soll dazu beigetragen werden, dem wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Türkei benötigte Fachkräfte wieder zuzuführen, dem von türkischen Arbeitnehmern erworbenen beruflichen Wissen wie auch ihren Ersparnissen zu besserer Verwendung in der Türkei zu verhelfen, vor allem aber sollen rückkehrbezogene wirtschaftliche Selbsthilfeinitiativen türkischer Arbeitnehmer unterstützt werden, die darauf gerichtet sind, über den Aufbau eigener Betriebe in der Türkei Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. So konnten mehr als 20 Betriebsgründungen türkischer Arbeitnehmergesellschaften — es bestehen zur Zeit bereits über 150 solcher Gesellschaften — in der Aufbauphase durch Planungs-, Beratungs- und Ausbildungshilfen auf eine erfolgversprechende Basis gestellt werden. Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß die aktive Selbsthilfebereitschaft türkischer Arbeitnehmer, der modellhafte Bedeutung auch für andere nationale Gruppen ausländischer Arbeitnehmer beigemessen werden muß, durch Erfolge beim Aufbau von Betrieben und der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Türkei gestärkt wird, Darauf richtet sie ihr Bemühen.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807600000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 9. Februar 1978 einen Bericht über Ergebnisse der 8. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes übersandt. Dieser Bericht erscheint nicht als Bundestagsdrucksache. Er wird dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft als Informationsmaterial zugeleitet.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 15. bis 21. Februar 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/1552 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die in Drucksache 8/1552 unter Nr. 6 aufgeführte EG-Vorlage
Beschluß des Rates (EWG) zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen
ist als Drucksache 8/1524 verteilt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung
— Drucksachen 8/1500, 8/1501 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Haushaltsausschuß
und Punkt 22 der Tagesordnung:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Agrarberichts 1977 der Bundesregierung
— Drucksachen 8/189, 8/1434 — Berichterstatter:
Abgeordneter Müller (Schweinfurt)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Er verzichtet.
Ich eröffnete die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ritz.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0807600100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich die Aussprache zum Agrarbericht 1978 beginnen mit einem Wort des Dankes an die Bäuerinnen und Bauern, die ihre Betriebsergebnisse zur Verfügung gestellt, und an die Beamten und Angestellten, die diese Ergebnisse zusammengestellt und ausgewertet haben.

(Beifall)

Beim näheren Nachsehen im Agrarbericht fallen einem allerdings nicht sehr viel mehr Gründe zum Danken ein. Denn der Agrarbericht 1978 zeichnet sich durch einen traurigen Nachkriegsrekord aus. Noch nie seit Erscheinen der Agrarberichte im Jahr 1956 hatte die Landwirtschaft einen so starken Einkommensrückgang zu verzeichnen wie im Wirtschaftsjahr 1976/77, nämlich um 13,8 %. Dies ist ein trauriger Nachkriegsrekord. In unserer schon im vorigen Jahr zum Ausdruck gebrachten Befürchtung, daß der damals geschätzte Einkommensrückgang von nur 6 °/o reines Wunschdenken sei, sehen wir uns leider voll bestätigt.
Ich kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, daß die diesjährige Vorausschau, die von einem Einkommenswachstum von 8 % ausgeht, im Grund nur den überstarken Einkommensrückgang überspielen und abschwächen soll. Aber auch wenn man an Hand des Agrarberichts die Einkommensentwicklung der Landwirtschaft und die der übrigen Wirtschaft über Jahre vergleicht, ist unübersehbar, daß die Landwirtschaft in der Einkommensentwicklung nach wie vor beachtlich hinterherhinkt, und zwar auch dann, wenn man unterstellt, daß die Einkommen im laufenden Jahr tatsächlich um 8 % wachsen.
Daß die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland diesen Einkommensrückgang relativ gelassen getragen hat — hier bestätigen wir durchaus das, was Herr Bundesminister Ertl dazu gesagt hat —, hat nach unserer Meinung objektive und subjektive Gründe. Objektiv ist sicher nicht zu übersehen, daß die schweren Einkommenseinbrüche leichter verkraftet werden konnten, weil das Einkommen im Vorjahr günstig gewesen war und weil die Liquiditätslage auf Grund günstiger Kreditangebote der Banken und Genossenschaften erträglich blieb. Subjektiv aber — dies scheint uns genauso wichtig zu sein — hängt diese Gelassenheit der Landwirtschaft sicher auch damit zusammen, daß es in strukturell benachteiligten Gebieten oft 15 bis 20 % Arbeitslose gibt und angesichts dieser unübersehbaren Tatsache der Arbeitsplatz auf dem eigenen Hof als Eigenwert gewichtet wird.



Dr. Ritz
So gehören denn auch, wie wir meinen, zu den bemerkenswertesten Zahlen des Agrarberichtes die Angaben über die Zusammenhänge von Landwirtschaft und übriger Wirtschaft. Da sind zunächst die Zahlen über den Strukturwandel in der Landwirtschaft. Sie signalisieren überdeutlich Stagnation. Die ausgewiesene Abwanderungsrate von 0,8 °/o dürfte in etwa mit dem Ausscheiden aus Altersgründen identisch sein. Im Gegenteil: in vielen Bereichen können wir sogar eine Zunahme der in der Landwirtschaft Tätigen feststellen.
Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Instabilität und der hohen Arbeitslosigkeit ist diese Tatsache im Grunde nicht zu beklagen. Nur eines ist genauso sicher: ein Faktor, der die Einkommenssteigerung in den letzten Jahren mit bewirkt hat, entfällt damit für die Einkommensbildung in der Landwirtschaft. Die Wirkungen des Strukturwandels werden durch eine stagnierende oder nur noch ganz leicht steigende Nachfrage nach hoch veredelten Nahrungsmitteln verschärft. Dies muß auch auf dem Hintergrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung in unserem Land gesehen werden. Dadurch werden aber auch — dies ist natürlich mittelfristig wichtig — die Wachstumsmöglichkeiten in den Betrieben beachtlich eingegrenzt.
Die Ursachen dieser Lage der Landwirtschaft — eingebettet in die Gesamtwirtschaft —, die die mittelfristigen Chancen der Landwirtschaft nicht rosig erscheinen lassen, haben sicher nicht Sie, Herr Bundesminister, im engeren Sinne zu verantworten. Eine weithin gescheiterte Konjunktur- und Wirtschaftspolitik, eine erstarrte regionale Strukturpolitik und — lassen Sie mich auch dies hinzufügen — eine verfehlte und fehlende Familien- und Bevölkerungspolitik sind die eigentlichen Ursachen, die die äußeren Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft entscheidend verschlechtert haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie, Herr Bundesminister, können diese Rahmenbedingungen im Rahmen Ihrer Ressortzuständigkeit nicht verbessern. Sie können bestenfalls — ressortübergreifend — mit Ihren Kollegen auf eine Verbesserung hinwirken. Ob allerdings eine Bundesregierung, meine Damen und Herren, deren Hauptanstrengungen in der Selbsterhaltung liegt, noch die Kraft haben wird, diese Rahmenbedingungen überhaupt zu verändern, darf sehr bezweifelt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Agrarpolitik im engeren Sinne hat auf dem Hintergrund dieser wirtschaftspolitisch verantworteten Problemlage sicher nur eine begrenzte Lösungskompetenz. Die Agrarpolitik ist, wenn Sie so wollen, im Rahmen dieser Zusammenhänge nur ein Hilfsaggregat der Politik, ich meine, es ist ein Hilfsaggregat, das sogar in einigen Gängen noch stottert, wie ich gleich auszuführen versuchen will.
Die strukturelle Entwicklung der Landwirtschaft im Zeichen des konjunkturellen Abschwunges hat schon vor einigen Jahren unsere Auffassung bestätigt, daß die einzelbetriebliche Förderung auf dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einer höheren Flexibilität und auch neuer Instrumente bedarf. Wir haben deshalb, Herr Bundesminister, die Einigung, die Sie mit allen Länderagrarministern im November vorigen Jahres in Bad Zwischenahn zur Einführung eines Agrarkreditprogrammes erzielt haben, bejaht. Dieser einstimmige Beschluß beinhaltete die Ausweitung des Angebotes der einzelbetrieblichen Förderung mit einem Zinsverbilligungsprogramm von 2 % und in den von der Natur benachteiligten Gebieten von 3 %. Dies war ganz zweifellos ein Schritt in eine richtige und notwendige Richtung. Als Sie dann von Bad Zwischenahn nach Bonn zurückkamen, setzten Ihnen die SPD und der Bundesfinanzminister allerdings ein hartes Nein entgegen. Sie wurden innerhalb der Koalition in dieser Sachfrage im Stich gelassen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Genauso war es!)

Nun, auch der gekonnte Salto mortale Ihres Pressesprechers, der meinte, daß Sie mit dem dann zustande gekommenen 6-%-Kreditprogramm über die Bank für Wiederaufbau Ihr eigentliches Ziel auf Umwegen erreicht hätten, und auch Ihre Verteidigungsrede zu diesem Programm vorgestern können in Wahrheit nicht darüber hinwegtäuschen, daß Sie in dieser Frage eine politische Niederlage hinnehmen mußten.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Denn, meine Damen und Herren, abgesehen davon, daß, wie wir erfahren haben, nicht einmal sicher ist, wie dieses Programm über das Jahr 1978 hinaus überhaupt weitergeführt wird, muß doch auch gesehen werden, daß dieses Programm angesichts der Tatsache, daß z. B. die Hausbanken den Landwirten zur Zeit Kredite zu 53/4 % anbieten, auf der Basis von 6 % einen Nullwert hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es darf auch nicht übersehen werden, daß das Programm den besonderen Problemen der von der Natur benachteiligten Gebiete überhaupt nicht wird Rechnung tragen können.
Es ist nicht zu übersehen, daß Bundesminister Ertl in dieser Frage innerhalb der Koalition isoliert dastand. Ich meine, dies gilt z. B. auch in anderen Fragen. Wenn ich etwa an Ihre Einlassung hier zur Witwenregelung denke, Herr Minister, dann habe ich den Eindruck, daß das, was Ihnen vorschwebt, mit den Vorstellungen, die wir in unserem Gesetzentwurf niedergelegt haben, tendenziell durchaus übereinstimmt. Dies ist allerdings etwas ganz anderes als das, was etwa Sprecher der SPD-Fraktion von diesem Platz aus als Möglichkeit angekündigt haben.

(Beifall von der CDU/CSU)

Das Agrarkreditprogramm muß, wie ich meine, auch auf dem Hintergrund der innerlandwirtschaftlichen Disparität gesehen werden. Es war gerade die SPD, die in früheren Jahren sehr häufig über die innere Disparität gesprochen hat und meinte, diese sei im Grunde ernster zu nehmen als die globale Disparität zwischen Industrie und Landwirtschaft.



Dr. Ritz
Nun, die einzelbetriebliche Förderung hat in den letzten Jahren nach unserer Meinung viel dazu beigetragen, die innerlandwirtschaftliche Disparität zu vertiefen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : sehr richtig!)

In dieser Beziehung ist das Studium der Vergleichsrechnung im Agrarbericht von großem Interesse. Die Vergleichsrechnung gibt Auskunft darüber, wie sich die landwirtschaftliçhen Einkommen im Vergleich zu den übrigen Einkommen entwickelt haben. Sie besagt deutlich, daß Betriebe bis 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche eine Disparität von 56 % haben, daß Betriebe von 20 bis 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche eine Disparität von minus 31 % aufweisen und lediglich Betriebe über 50 ha um 9 % über der Vergleichsrechnung liegen.
Um die Bedeutung dieser Zahlen zu ermessen, ist es gut, sich an Hand des Agrarberichts die Agrarstruktur der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland in diesem Jahr zu vergegenwärtigen. Von den fast 900 000 Betrieben haben über 70 % bis zu 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Weit über 20 % liegen zwischen 20 und 50 ha, und nur ein kleiner Rest von 3,5 % aller Betriebe hat mehr als 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Meine Damen und Herren, ein gestrenger Agrarökonom könnte eine solche Agrarstruktur vielleicht für einen Anachronismus halten. Nur, dies ist die Wirklichkeit der Landwirtschaft unseres Landes in diesem Jahr, und sie wird es mit Sicherheit auch lange bleiben.
Natürlich ist nicht zu übersehen, daß unter diesem großen Block von Kleinstbetrieben eine große Zahl von Neben- und Zuerwerbsbetrieben sind, die wir übrigens im Hinblick auf die Lebensfähigkeit der ländlichen Räume für dringend notwendig halten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber auch unter den mehr als 400 000 -Vollerwerbsbetrieben gibt es sicher viele, die der Betriebswirt als Grenzertragsbetriebe einstufen würde. Dies ist betriebswirtschaftlich sicher ein korrekter Begriff. Nur über die Lebenslage der Familie in diesem Betrieb sagt dieser Begriff überhaupt nichts aus. Er sagt z. B. nichts darüber aus, ob die Familie, die auf einem solchen Grenzertragsbetrieb arbeitet und lebt, diese Situation bejaht und annimmt oder aber ob diese Familie die Situation verändern will, aber gar nicht verändern kann, weil eben die beruflichen Alternativen fehlen.

(Dr. Friedmann [CDU/CSU]: So ist es!)

Darum haben wir uns mit der Situation auseinanderzusetzen, wie sie ist, und nicht mit einer Situation, die wir uns vielleicht in irgendwelchen wissenschaftlichen Perspektiven für das Jahr 2000 wünschen; wir müssen von der Wirklichkeit heute ausgehen. Diese Wirklichkeit auf unseren Höfen draußen macht eben nach unserer Überzeugung eine höhere Flexibilität sowohl der einzelbetrieblichen Förderung als auch der regionalen Strukturpolitik dringend notwendig.
Lassen Sie mich auf diesem Hintergrund auch ein Wort zur Steuerpolitik sagen. Ihre Aussagen, Herr Minister, bestehend aus zwei wohlformulierten Sätzen, waren ausgewogen, zurückhaltend und vorsichtig zugleich. Insoweit haben wir ihnen eigentlich nichts hinzuzufügen, außer daß nach unserer Überzeugung auch in Zukunft die Steuerpolitik ein Instrument der Agrarpolitik bleiben muß,

(Beifall bei der CDU/CSU)

um die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes zu erreichen.
Auch die mittelfristigen Perspektiven der Landwirtschaft werden nicht günstiger, wenn wir die europäischen Aspekte mit einbeziehen. Da ist zunächst die Agrarpreisrunde 1978/79. Die Vorschläge, die die Kommission zur Anhebung der Agrarpreise vorgelegt hat, laufen unter Berücksichtigung des geplanten Abbaus des Grenzausgleichs auf eine Anhebung für die deutsche Landwirtschaft von 0,8 % bis 0,9 °/o hinaus. Dies ist indiskutabel. Wenn ich richtig zugehört habe und zwischen den Zeilen lesen kann, dann sind auch Sie, Herr Bundesminister, der Meinung, daß diese Vorschläge unzulänglich sind.
Die EG-Kommission hat bisher immer gesagt, sie orientiert sich bei den Preisvorschlägen an der Lage rentabel wirtschaftender Betriebe. Davon können wir in diesen Vorschlägen nichts wiedererkennen. So wird denn auch argumentiert, daß man mit Rücksicht auf das Marktgleichgewicht so vorsichtig mit den Preisvorschlägen umgehen müsse. Das wäre natürlich in einem gewissen Maß verständlich. Nur, wie man dann die Preise für Roggen in dem Vorschlag absenkt, das zu erklären, bleibt der Weisheit der Kommission vorbehalten. Ich kann es jedenfalls nicht erklären.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Angesichts der Marktlage!)

Dabei wissen wir — das sagen wir auch als Opposition —, daß der Weg zu einem befriedigenden Preiskompromiß für die deutsche Landwirtschaft schwer ist und mühsam sein wird. Wir müssen doch in der Geschichte der geradezu zum Ritual entwikkelten jährlichen Preisverhandlungsrunde aus deutscher Sicht drei Phasen nachzeichnen. Von 1964 bis 1970 war es für die damaligen Landwirtschaftsminister, vor allem also für den Kollegen Höcherl, sehr schwer, bescheidene Preiserhöhungen — allerdings bei hoher Geldwertstabilität — durchzusetzen. Es war deshalb so schwer, weil Frankreich in diesen Jahren noch von der Getreidepreisangleichung zehrte. Dann kam die Phase von 1970 bis 1975. In dieser Zeit, Herr Minister Ertl, waren Sie der Begünstigte des Drucks der Franzosen,

(Kiechle [CDU/CSU] : Und der Bremser!)

— ja, im Ergebnis war er der Begünstigte, vorher war er manchmal auch der Bremser —, die jeweils höhere Preise durchsetzten, als sie die Kommission vorgeschlagen hatte.
Ab 1976 erkennen wir die Entwicklung einer dritten Phase, nämlich die Phase, in der durch die Abwertung der grünen Währungen die Position für die deutsche Landwirtschaft immer schwieriger wird.



Dr. Ritz
Bezeichnend ist, daß sich jetzt vor Abschluß der Preisrunde immerhin drei Länder durch Zustimmung zur Abwertung ihrer grünen Währungen beachtliche . Preiserhöhungen bereits vorweg haben zugestehen lassen: Großbritannien durch die Abwertung des Grünen Pfundes von 7,5 °/o, Italien von 6 % und Frankreich von 2,5 %. Meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht über dieses Verfahren rechten. Nur, Herr Minister, Sie sollten auch darauf hinarbeiten, daß solche Abwertungsbeschlüsse nicht vor der Preisverhandlungsrunde fallen und damit den Spielraum immer mehr einengen, sondern daß sie, wenn überhaupt, dann im Laufe des Jahres fallen. Natürlich ist jetzt Ihre Position im Rat der Neun der EG geradezu hoffnungslos geworden. Wir erwarten dennoch, daß es Ihnen gelingt, ein Ergebnis zu erzielen, das wenigstens sicherstellt, daß die deutsche Landwirtschaft nicht mit realen Einkommensrückschlägen rechnen muß. Dies scheint uns allerdings das Minimum zu sein.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Die anderen sind schuld! Aber Sie wollen ihn schuldig erklären! So ist das! Ist das nicht so?)

— Herr Kollege Wehner, wir haben uns mit der Politik dieses Ministers und dieser Regierung auseinanderzusetzen.

(Wehner [SPD] : Ja sicher!)

Da haben wir, wie in der Vergangenheit auch, ebenfalls kritisch unseren Beitrag zu leisten, wenn es darum geht, für die Interessenlage der Landwirtschaft das Richtige zu tun.

(Wehner [SPD] : Und das Richtige ist: Die anderen sind schuld, aber der Minister ist schuldig!)

— Aber Herr Wehner, das ist doch ein bißchen zu einfach, wie Sie es jetzt hier machen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Er hat doch nicht von Schuld gesprochen!)

Ich habe den Eindruck, wenn Sie die Rede von Herrn Ertl richtig gelesen hätten

(Zuruf von der CDU/CSU: Hat er ja nicht! — Wehner [SPD]: Ich habe sie gehört!)

— oder gehört, verzeihen Sie —, dann wären Sie wahrscheinlich auch zu dem Ergebnis gekommen, daß er tendenziell sogar weitgehend unsere Meinung teilt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD]: Aber doch nicht in der Beurteilung! — Zuruf des Abg. Dr. Schmidt [Gellersen] [SPD])

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich -ausdrücklich Ihnen, Herr Minister Ertl, ein Wort des Dankes sagen.

(Aha! bei der SPD)

Sie haben in Ihrer Einbringungsrede, wie ich meine, eine wichtige Klarstellung in bezug auf die agrarische Überproduktion vorgenommen. Wir können nur dem Herrn Bundeskanzler und anderen Kabinettsmitgliedern diese Passage zur Lektüre wärmstens empfehlen. In der Tat haben Sie hier das sehr deutlich gemacht, was wir bereits im vorigen Jahr zum
Ausdruck gebracht haben, daß nämlich ein Teil der Ursachen für die Ungleichgewichte am Markt damit zusammenhängt, daß manche Länder in der Gemeinschaft wegen ihrer spezifischen Außenhandels- und Devisenbilanz die Agrarproduktion ausweiten und damit natürlich insgesamt die Agrarmarktordnungen sehr stark belasten. Diese ihre Aussagen teilen wir voll.
Ich füge heute allerdings hinzu, Herr Minister Ertl, dieser Zustand läßt sich nur ändern, wenn man entweder — ich weiß, was ich jetzt sage — den Grundsatz der finanziellen Solidarität aufheben würde — was ich für völlig ausgeschlossen halte und persönlich auch nicht wünsche und, ich bin sicher, Sie auch nicht — oder aber wenn wir Fortschritte im Bereich der Währungs- und Wirtschaftsunion erzielen. An dieser Nahtstelle wird doch sichtbar, daß es nicht Probleme der Marktordnungen sind, sondern Probleme der Währungs-, der Wirtschaftspolitik, die zu großem Teil diese Produktionsüberhänge verursachen. Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie dies hier so klar gesagt haben.
Meine Damen und Herren, wir müssen dann eben auch deutlich machen, daß wir bis zu Fortschritten im Bereich der Währungs- und Wirtschaftsunion auch mit Problemen werden leben müssen, die uns belasten, die aber interessanterweise in anderen Ländern der Gemeinschaft in der Diskussion kaum eine Rolle spielen. Auch das muß man einmal sehen. Wir sind alle miteinander erstaunt, daß etwa in den Niederlanden oder in Frankreich und auch in Großbritannien zu diesem Problem überhaupt keine Resonanz zu finden ist. Man sagt dort: „Was heißt hier Überschüsse? Das sind die gemeinsamen Marktordnungen. Wir müssen unsere Devisenpolster verbessern. Wir müssen unsere Außenhandelsbilanz verbessern." Hier liegen die eigentlichen Probleme.
Im Jahr des Beginns der Verhandlungen über den Beitritt Griechenlands, Portugals und Spaniens sind die Konturen der Europäischen Gemeinschaft, wie wir meinen, verschwommener denn je. Dahin ist der Geist von Den Haag im Jahre 1969, der TindemansBericht als eine realistische Grundlage bescheidener Fortschritte auf dem Weg zur Europäischen Union verstaubt in den Schubladen der Regierungschefs. Ein Lichtblick bietet lediglich die Aussicht auf die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
Herr Minister Ertl, wir teilen Ihre Einschätzung, daß der Beitritt dieser Länder finanzielle Opfer erfordern wird. Es ist gut, wenn wir vorher darüber reden und uns nicht nachher darüber ärgern. Wir teilen auch Ihre Einschätzung, daß es wichtig ist, daß man, wenn diese finanziellen Opfer auf der Kontoseite Agrarpolitik abgebucht werden, sie der Landwirtschaft dann nicht ankreiden darf, sondern daß hier politische Leistungen zu erbringen sind.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir brauchen Klarheit in den Zielen der europäischen Politik. Natürlich, die harte Arbeit in den Details, das harte Ringen um Einzelentscheidungen, die Flickschusterei, die wir oft betreiben müssen, werden auch in Zukunft unseren Weg in Europa begleiten. Nur, wir werden den Menschen in Europa



Dr. Ritz
ohne klare Ziele die Flickschusterei nicht länger erklären können. Deshalb brauchen wir auf diesem Gesamtfeld der europäischen Politik Fortschritte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Kurz- und mittelfristig sind die Aussichten der deutschen Landwirtschaft sicher nicht gut. Ehrlichkeit und Redlichkeit gegenüber einem Berufsstand, der auch in der Vergangenheit oft schwere Anpassungsprozesse vollzogen hat, gebieten es, das zu sagen. Es ist ein Berufsstand, der durch Fleiß — sehr oft gepaart mit Konsumverzicht — seine Probleme gemeistert hat. Die Bauern in unserem Land mit ihren rund 900 000 selbständigen Betrieben leisten unverzichtbare Beiträge nicht nur zur Nahrungsmittelsicherung, sondern auch zur Lebensfähigkeit ländlicher Räume und zur Erhaltung einer erholungswerten Landschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Bäuerinnen und Bauern anerkennen Sachzwänge. Sie erwarten aber zu Recht, daß wir die Spielräume nationaler und europäischer Agrarpolitik voll nutzen. Sie erwarten zu Recht, daß die Politik sie in ihrem oft schweren Existenzkampf und in ihrem Behauptungswillen unterstützt und nicht einengt; einengt etwa durch überzogene rechtliche Bestimmungen und gesetzliche Auflagen. Ich rege erneut an, daß wir im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einmal beschlossene Gesetze auf ihre konkrete Auswirkung vor Ort überprüfen und auch bezüglich ihrer Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EG. Dazu gehört etwa — ich will nur ein Beispiel herausgreifen — das Futtermittelrecht, von dem es im Agrarbericht heißt, es habe sich bewährt, und von dem wir meinen, daß das Gegenteil der Fall ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist, wie ich meine, eine wichtige Aufgabe, die dieses Parlament hat, weil gerade durch Verordnungen, durch gesetzliche Auflagen der Entfaltungsspielraum der Betriebe nur allzu leicht und allzu stark eingeengt werden kann.
Die Aufgaben und die Probleme, vor denen die Landwirtschaft und die Agrarpolitik stehen, wiegen schwer. Sie werden auch nicht nur mit agrarpolitischen Instrumenten allein zu lösen sein. Dort aber, wo Sie, Herr Minister, im Rahmen Ihrer Verantwortung richtig handeln, werden wir Sie wie in der Vergangenheit unterstützen. Dort, wo wir es für notwendig halten, werden wir, ebenfalls wie in der Vergangenheit, Alternativen im Interesse der Landwirtschaft vorlegen, die mit zum Gemeinwohl unseres Landes beiträgt.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807600200
Das Wort hat der Abgeordnete Müller (Schweinfurt).

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0807600300
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Ritz, Sie haben den Strukturwandel angesprochen, das einzelbetriebliche Förderungsprogramm, die innerlandwirtschaftliche Disparität, die selektive Förderung, den 20-ha-Betrieb, die Betriebe, die darüber oder darunter liegen. Über eins habe ich mich eigentlich gewundert: daß Sie die Förderschwelle nicht angesprochen haben. Sonst mußten wir immer hören, sie müsse weg, teile die Landwirtschaft in zwei Klassen, sei unsozial; es müsse dem Landwirt selbst überlassen bleiben, wofür er sich entscheide usw.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das kommt noch!)

Das war doch bisher Ihre Politik, um den. Wählern zu suggerieren, Sie, die CDU/CSU, würden sich um die kleinen Betriebe kümmern, würden sie fördern, würden dafür etwas tun,

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

wogegen die „böse" SPD nichts täte.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

In den Versammlungen bekamen Sie dafür sehr viel Beifall.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Sie ben das scharf erkannt! — Lachen bei der CDU/CSU)

Ich hoffe nur, meine Damen und Herren von der Opposition, Sie werden mir, wenn ich am Schluß dieser Ausführungen zur Strukturpolitik komme, auch Beifall geben. Ich hoffe es.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir messen Sie an Ihren Ausführungen!)

Sie vergessen draußen natürlich auch, darauf hinzuweisen, daß es die Aufstiegshilfe gibt, die Regionalisierung der Förderschwelle, die Überbrükkungshilfe, das Nebenerwerbsprogramm usw. Das wird großzügig übergangen.
Fest steht aber, daß das von der Opposition so heftig kritisierte einzelbetriebliche Förderungsprogramm doch Erfolg gehabt hat. Es wird von der Landwirtschaft nicht nur anerkannt, sondern es wird angenommen. Der Antragsüberhang beweist dies ganz eindeutig.

(Dr. Kurz [Weiden] [CDU/CSU] : Stehen denn die notwendigen Mittel zur Verfügung?)

— Sie wissen, Herr Kollege Kunz, daß wir die Mittel erhöht haben. Ersparen Sie mir diese Einzelheiten.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Reichen die Mittel aus? Das ist das Entscheidende!)

Das heißt nicht, daß Verbesserungen nicht nötig wären. Wir sind weiter der Meinung, daß dieses Programm dauernd verändert und überprüft werden muß je nach der Situation und daß dann danach gehandelt werden muß. Für 1978 ist das übrigens geschehen; es wäre schön gewesen, Herr Kollege Dr. Ritz, wenn Sie auch darauf hingewiesen hätten.
Sie beklagen auch, daß der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft sich nicht verringert, sondern daß er eher größer wird. Übrigens hat darauf Ihr Kollege Bauknecht schon in den 60er Jahren hingewiesen. Vielleicht erinnern Sie sich



Müller (Schweinfurt)

auch daran. Damals stellten Sie die Bundesregierung und auch den Bundeslandwirtschaftsminister.

(Röhner [CDU/CSU] : Das waren noch Zeiten!)

Sie beklagen darüber hinaus die innerlandwirtschaftliche Disparität, und hier hat nach Ihrer Meinung natürlich auch wieder die SPD versagt, und wieder gibt es den obligatorischen Beifall.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Da gibt es gar keinen Zweifel!)

Ich kann schon verstehen, daß Sie draußen und auch hier z. B. nicht gern auf das Gefälle bei den Betriebsgrößen zwischen Nord und Süd hinweisen und dementsprechend auch auf das Einkommensgefälle zwischen Nord und Süd. Sie wissen doch natürlich genausogut wie ich, daß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und Einkommen besteht. Das können Sie in jedem Agrarbericht nachlesen.

(Ey [CDU/CSU] : Das stimmt nur bedingt!)

Der hohe Anteil kleiner Betriebe mit hohem Arbeitskräftebesatz drückt das Ergebnis in Süddeutschland nach unten. Während in Schleswig-Holstein ein Reineinkommen von 28 000 DM erzielt wird, ist es bei uns in Bayern 10 000 DM niedriger; es bleibt also zurück. Deshalb ist die Mittelverschiebung von Nord nach Süd von der Strukturpolitk her nur zu begrüßen.
Ich habe hier einen Pressebericht vom Bayerischen Bauernverband vom 22. Dezember 1977. Ich erlaube mir, daraus zu zitieren:
Das deutliche Nord-Süd-Gefälle, das im landwirtschaftlichen Einkommen seit Jahren regelmäßig festgestellt werde, dürfe nicht als unabwendbar hingenommen werden. Aus dieser Entwicklung müßten vielmehr agrarpolitische und wirtschaftspolitische Konsequenzen gezogen werden.
So der Präsident, Herr Sühler. Es heißt weiter:
Dabei sei man sich sowohl in Bayern als auch in Württemberg-Baden dessen bewußt, daß der erste Adressat für derartige Forderung die zuständige Landesregierung und die Landespolitik sein müsse.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Herr Kollege Ritz, sagen Sie das einmal in Niedersachsen; Herr Kiechle, sagen Sie das einmal in Bayern!

(Ey [CDU/CSU] : Er wäre ein schlechter Präsident, wenn er das nicht sagte!)

Es muß natürlich hinzugefügt werden, daß bei kleinen und mittleren Betrieben der Einkommensabstand zur gewerblichen Wirtschaft eher größer als kleiner wird.
Wir müssen also hinzufügen: Wenn wir die sogenannten nicht entwicklungsfähigen Betriebe erhalten und fördern wollen, dann müssen wir den Mut haben, darauf hinzuweisen, daß auch die inner- und außerlandwirtschaftliche Disparität nicht zu vermeiden ist, daß sie auch bestehen bleibt. Erklären müssen wir dann auch, daß eine zusätzliche Förderung kleiner Betriebe den Strukturwandel eher erschwert, daß sie auch Auswirkungen auf Kauf- und Pachtpreise hat. Ich meine, die Landwirte haben einen Anspruch darauf, auch das zu hören.
Herr Kollege Ritz, weil Sie so von den kleinen Betrieben gesprochen haben und ihnen helfen wollen, weil Sie vorhin auch das Agrarkreditprogramm angesprochen haben, ist es ganz interessant, einmal ein bißchen auf die Länder auszuweichen. Hochgelobt von der CDU und auch von Ihnen wird der sogenannte „bayerische Weg".

(Glos [CDU/CSU] : Das ist eine gute Sache!)

— Ist ja in Ordnung, hoffentlich sind Sie nachher auch noch der Meinung, Herr Kollege Glos. Dieser „bayerische Weg" will ein Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben ermöglichen. Partnerschaft ist das große Schlagwort, zum Beispiel bei den Maschinenringen.

(Kiechle [CDU/CSU] : Kein Schlagwort, sondern Zielsetzung!)

— Hoffentlich sind Sie nachher auch noch der Meinung, Herr Kollege Kiechle. Hoffentlich ist es auch noch die Meinung der bayerischen Regierung.
Gefördert werden die kleinen Betriebe, um Fehlinvestitionen zu vermeiden, um sie vor zusätzlicher Verschuldung zu bewahren und unwirtschaftliche Maschineninvestitionen unnötig zu machen. Man will das Einkommen der Bauern indirekt dadurch erhöhen, daß die Ausgaben für Maschinen vermindert werden. Der Weg soll also zur Gemeinschaftsmaschine im Maschinenring gehen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Keine Gemeinschaftsmaschinen!)

Das ist sehr vernünftig, dagegen wäre auch nichts einzuwenden; Herr Kollege Martin Schmidt (Gellersen) hat das übrigens schon in den 60er Jahren gefordert.
Jetzt kommt aber der nächste Punkt, das berühmte bayerische Agrarkreditprogramm. Es wird als große Leistung hingestellt, die Vorbild für andere Länder sein soll. Aber was ist dieses Agrarkreditprogramm in Wirklichkeit? In Wirklichkeit ist es eine Drehung der bayerischen Agrarpolitik um 180 Grad, eine Kehrtwendung der bayerischen Regierung und des bayerischen Landwirtschaftsministers.

(Glos [CDU/CSU] : Das steht doch nicht im Widerspruch!)

Jetzt werden Maschineninvestitionen aller Betriebe gefördert, auch der kleinen und kleinsten; was vorher der Kostensenkung dienen sollte, ergibt nun natürlich eine Kostenbelastung. Plötzlich spielen zusätzliche Verschuldung, zusätzliche Fehlinvestitionen keine Rolle mehr.

(Ey [CDU/CSU] : Eine sachlich falsche oder unvollständige Beurteilung! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Wer hat denn das aufgesetzt?)

Das ist nichts anderes als eine stillschweigende Abkehr von bisherigen Grundsätzen, die Abkehr von



Müller (Schweinfurt)

der bayerischen Konzeption, und was bisher das Ei des Kolumbus war, wird jetzt zum Windei.

(Glos [CDU/CSU]: Sie haben eine verblüffende Logik! — Dr. Miltner [CDU/CSU] : Sind wir im Bayerischen Landtag, Herr Kollege?)

Ich frage mich, wann die nächste Kehrtwendung kommt. Bleibt das bayerische Programm bestehen? Man ging ja damals davon aus, daß es der Bund mit 60 % in der Gemeinschaftsaufgabe bezuschußt.
Es ergeben sich weitere Fragen. Will die CSU und natürlich auch die CDU die kleinen Betriebe wirklich erhalten, will sie sie fördern, gilt noch das Goppel-Wort von 1962 „Wer Bauer bleiben will, kann Bauer bleiben" ? Ich sage das ohne Polemik, ohne Schadenfreude, aber ich habe meine Zweifel.

(Dr. Miltner [CDU/CSU] : Sind wir denn im Bayerischen Landtag?)

Ich habe Zweifel auch nicht nur bezüglich der CSU, sondern auch bezüglich der CDU. Ich brauche nur das bayerische Landesentwicklungsprogramm anzuschauen, in dem steht, daß bis 1990 Zigtausende aus der Landwirtschaft ausscheiden müssen.

(Abg. Niegel [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807600400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Niegel?

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0807600500
Wird das auf die Zeit angerechnet, Herr Präsident?

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807600600
Wenn Zeitabsprachen getroffen worden sind wie heute, wird es angerechnet.

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0807600700
Dann tut es mir leid. Wenn es angerechnet wird, kann ich keine Zwischenfrage zulassen. Es tut mir leid.

(Dr. Kohl [CDU/CSU] : Wir geben die Zeit gern zu, Herr Präsident!)

Sicher werden diese Landwirte nicht alle freiwillig ausscheiden; sicher sind viele Landwirte dabei, die Landwirt bleiben möchten. Ich frage mich nur, was passiert wäre, wenn die SPD das gesagt hätte. Uns hätte man gesteinigt, die SPD wäre wieder die „böse" SPD gewesen. Aber weil es von der CSU kommt weil es im Programm drinsteht, schweigen sogar die Standesvertreter, und deswegen kommen meine Fragen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Mir kommen gleich die Tränen! — Zuruf des Abg. Niegel [CDU/CSU])

— Manche haben es sogar mit beschlossen, Herr Kollege Niegel.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Ich habe den Verdacht, daß jemand anderer die Rede aufgesetzt hat!)

Herr Kollege Ritz, Sie haben vorhin die allge meine Förderung betont; ich hoffe, daß Sie glauben, was Sie sagen. Ich habe nämlich hier einen Brief Ihres Landwirtschaftsministers aus Niedersachsen, von Herrn Glup, aus ,dem ich einige Worte zitieren darf. Da heißt es:
Die gewonnenen Ergebnisse haben zur Entwicklung des allseits anerkannten niedersächsischen Weges
— noch ein Weg —
bei der Vergabe einzelbetrieblicher Investitionshilfen geführt. Seine besonderen Kennzeichen bestehen heute in einer betont gezielten Förderung
— Herr Ritz: gezielten Förderung! —
von langfristig existenzfähigen Betrieben, die mit Hilfe von Buchführung ihren Leistungsstand und ihre Entwicklungschancen zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erkennen geben.
Hier gibt es also auch zwei Klassen, den Betriebsentwicklungsplan und all das andere, was Sie kritisieren.
Ich erwähne hier noch einen Satz, der vielleicht auch interessant ist. Da heißt es weiter:
Die Probleme einer breitgestreuten Investitionsförderung in der Landwirtschaft sind anläßlich der öffentlichen Anhörung zur Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur von dem Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages eingehend dargestellt worden. Sie bestärken uns, den begonnenen Weg im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung fortzuentwickeln.

(Zuruf von der CDU/CSU: Reden Sie zur Sache!)

Herr Kollege Ritz, deswegen meine Frage: Was ist nun Ihre Meinung? Gilt sie, oder gilt sie nicht? Gilt Ihre Meinung in der Fraktion? Was gilt in der CDU/CSU, das, was Sie sagen, oder das, was z. B. Herr Kollege Dr. Strauß sagt? Strauß ist ja nicht irgendwer; er ist immerhin Vorsitzender der CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU — Ey [CDU/ CSU]: Erfolgreicher Vorsitzender!)

Ich möchte zitieren, was er hier gesagt hat.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Daß das jetzt erst gekommen ist!)

Er sagte am 24. Januar 1978 in der Haushaltsdebatte — ich darf zitieren, Herr Präsident — —(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Strauß
immer!)

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807600800
Herr Abgeordneter, man muß nur die Anführungs- und Schlußstriche erkennen können. Dann ist alles in Ordnung.

(Heiterkeit)


Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0807600900
Ich zitiere also aus der Haushaltsdebatte vom 24. Januar 1978. Vor vier Wochen sagte Herr Kollege Strauß hier von diesem Pult:
Natürlich gab es die großen Strukturprobleme: Landwirtschaft, Handel, Handwerk. Die



Müller (Schweinfurt)

Zwerghöfe, der Tante-Emma-Laden, der Einmannbetrieb eines Schusters; das sind keine erhaltungsfähigen und erhaltungswürdigen Strukturen.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Die Katze aus dem Sack gelassen!)

Das sagte Strauß hier von diesem Pult.
„Zwerghöfe", damit sind doch nicht die sogenannten entwicklungsfähigen Betriebe gemeint. Das sind doch sicher diejenigen, die, was die Entwicklungsfähigkeit angeht, darunter liegen, also die kleineren Betriebe.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Darauf kommt es uns an, die Grenze zu finden!)

Sie sollen also. weder erhaltungsfähig noch erhaltungswürdig sein.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Die Auslegung durch Herrn Müller!)

— Der Begriff „Hof" beinhaltet in Süddeutschland doch etwas ganz anderes. Das wissen Sie doch, Herr Kollege Dr. Kunz.
Keiner von Ihnen hat dazu etwas gesagt. Keiner hat dies erklärt. Keiner hat sich davon distanziert. Deswegen heißt wiederum meine Frage: Was gilt nun in der CDU/CSU,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sind doch Krücken, auf denen Sie sich bewegen! das, was Herr Strauß sagt, oder das, was Herr Ritz sagt? Ich habe erwähnt: Keiner hat wiedersprochen. — Ich weiß, es ist Ihnen unangenehm, es ist Ihnen peinlich, wenn ich das sage. Es ist nicht gut, wenn die Landwirte das hören. Ich habe Verständnis dafür. Das tut ein bißchen weh. Aber sehen Sie: Hier liegen Ihre Probleme, hier liegt Ihr Problem überhaupt. (Dr. Ritz [CDU/CSU]: Wir haben keine! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Wo liegt denn Ihr Problem?)


(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Beide haben recht!)


(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist lächerlich!)

Sie reden von „Erhalten" und „Fördern". Ihr großer Finanzsprecher, der, sollte die CDU/CSU irgendwann einmal die Regierung stellen, eventuell Finanzminister wird, hält diese Betriebe aber weder für erhaltungswürdig noch für erhaltungsfähig.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Welche denn?)

— Diese Zwerghöfe, Herr Kollege Dr. Kunz. Haben Sie nicht zugehört?

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Dazu muß man etwas sagen!)

Was heißt denn „nicht erhaltungswürdig"? Das heißt doch: Es hat keinen Sinn, sie zu fördern.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : So ist es!) Es hat keinen Sinn, Geld hineinzustecken.

Was heißt „nicht erhaltungsfähig" ? Das heißt doch: Selbst wenn man förderte, selbst wenn man Geld hineinsteckte, wären die Betriebe nicht zu halten. So, wie das hier ausgedrückt wurde, meine Damen und Herren, ist das ein Todesurteil für viele kleine Betriebe. Keiner von Ihnen hat dem widersprochen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Deswegen müssen wir fragen: Was gilt in der CDU/ CSU, das, was Herr Strauß sagt, das, was Herr Kiechle oder Herr Ritz sagen, oder das, was Herr Glup sagt? Da ist doch keine Einheitlichkeit in Ihren Aussagen. Das ist doch keine einheitliche Linie, von der wir ausgehen könnten. Das ist auch keine einheitliche Linie, von der die Landwirte ausgehen könnten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das ist aber eine tolle Vernebelungsrede!)

Das ist doch keine Agrarpolitik, meine Damen und Herren. Das ist doch überhaupt keine Politik. Das ist ein Selbstbedienungsladen nach dem Motto „Für jeden etwas". Jeder kann sich da heraussuchen, was ihm gerade in den Kram paßt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das ist Bauernfängerei angesichts der Landtagswahlen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Als nächstes haben Sie den Agrarkredit des Bundes angesprochen, Herr Dr. Ritz. Sie haben die 6 % erwähnt. Darüber kann man durchaus reden, aber Sie sollten hinzufügen, daß diese 6 % für zehn Jahre festgeschrieben sind. Ich will dazu nur ein paar Sätze sagen.
Es ist wohl davon auszugehen, daß der allgemeine Zinssatz nicht immer so bleiben wird wie jetzt.

(Gallus [FDP] : Sehr wahr!)

Aus diesem Grunde ist, sollte der allgemeine Zins steigen, die Festschreibung von 6 °/o sicherlich günstiger als eine Zinsverbilligung.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Wollte Ertl nicht einen 5 %igen Kredit?)

Sie haben auch die jungen Witwen erwähnt, Herr Kollege Ritz. Sie haben von Ihrem Gesetzentwurf gesprochen. Sie haben dann weiterhin von der gescheiterten Wirtschaftspolitik gesprochen. Herr Kollege Ritz, ich kann nicht viel zur Wirtschaftspolitik sagen — so viel Zeit habe ich nicht —, aber einen Punkt möchte ich anführen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Keine Zeit bei einer Million Arbeitslosen und noch mehr?)

Wenn Sie diese Wirtschaftspolitik so kritisieren: In welchem Land möchten Sie denn leben? — Sagen Sie das doch einmal ganz deutlich!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Schauen Sie sich doch einmal die anderen Länder an! Schauen Sie sich doch dort einmal die Inflationsraten oder die Handelsbilanz, die Zahlungsbilanz, das Realeinkommen oder die Sparrate an. Schauen



Müller (Schweinfurt)

Sie sich einmal an was unsere Urlauber im Ausland ausgeben können. Im letzten Jahr waren es 25 Milliarden DM. Welches Land kann sich das leisten, Herr Kollege Ritz?

(Zurufe von der CDU/CSU)

Nun komme ich auf die Witwenrente zu sprechen. Sie haben hier ja einige Punkte angeführt. Der Dekkungsvorschlag bezog sich aber nur auf das Jahr 1978. Das ist nicht gerade ein solider Finanzierungsvorschlag. Darin werden Sie mir doch wohl zustimmen.

(Wehner [SPD]: Sehr richtig!)

Herr Kollege Ritz, ich möchte es nicht überbewerten — denn dies gehört ja zu Ihrer Taktik, zur Taktik der Opposition; wir haben das erst gestern in der Debatte wieder erlebt —, daß Sie mehr Geld für Gemeinden, für die Rüstung, für die Zonenrandförderung fordern. Sie fordern Steuererleichterung für das Zonenrandgebiet, Erleichterungen bei der Gewerbekapitalsteuer, bei der Lohnsummensteuer usw.
Ich möchte hinzufügen: Man kann unter Umständen über die einzelnen Punkte reden; der eine oder andere Vorschlag kann sogar durchaus berechtigt sein. Aber zu welchem Ergebnis führt das alles? — Es führt auf der Einnahmenseite zu Verringungen und auf der Ausgabenseite zu Steigerungen. Der Saldo wird dadurch höher. Das ist doch ganz selbstverständlich.
Dieser Saldo muß ausgeglichen werden; er muß durch Kredite, also durch zusätzliche Verschuldung, ausgeglichen werden.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Wie lange noch?)

Je mehr Ihrer Forderungen verwirklicht werden, desto höher wird natürlich die Verschuldung. Aber zusätzliche Verschuldung wollen Sie doch nicht, meine Damen und Herren. Nach Ihrer Meinung ist das doch Teufelswerk.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt hat er es schon mit dem Teufel!)

Sie werfen uns in dieser Frage ja sogar Verfassungsbruch vor.
Sie fordern also höhere Ausgaben, Sie fordern Einnahmeverringerungen, verweigern aber die dazu notwendigen Kredite. Diese Ihre Logik mag verstehen, wer will. Mir ist es nur unverständlich, daß Sie dem Bürger zumuten — ja, von ihm erwarten —, daß er Ihr trübes Spiel nicht durchschaut.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja ganz finster!)

Soviel zur Strukturpolitik, Herr Kollege Dr. Ritz.
Nun noch einige Sätze zum Agrarbericht. Wir alle sind der Meinung, daß das Wirtschaftsjahr 1976/77 nicht so verlaufen ist, wie wir es uns alle gewünscht haben. Es besteht aber kein Zweifel daran, daß dieses schlechte Wirtschaftsergebnis auf die Abhängigkeit der Landwirtschaft vom Wetter zurückzuführen ist. Die Verluste durch Trockenheit des Sommers 1976 führen ja nicht nur zu direkten Einbußen bei den betroffenen Landwirten — etwa durch Ernteausfälle —, sondern verursachen natürlich — z. B. durch Futterzukauf — auch zusätzliche Kosten..
Solche Schwankungen im Reineinkommen werden immer wieder vorkommen. Sie werden von der Landwirtschaft auch verkraftet werden müssen, solange wir die Landwirte und solange sich die Landwirte selbst als freie Unternehmer und nicht als Versorgungsempfänger des Staates begreifen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

-Freies Unternehmertum heißt auch, daß man das Risiko des Marktes mit tragen muß. Der Staat hat lediglich die Aufgabe, in außergewöhnlichen Krisenfällen helfend und schützend einzugreifen. Dies hat die Bundesregierung dort, wo sich klimatische Ausnahmesituationen ergaben, dort, wo die Existenz gefährdet war, auch wirkungsvoll getan. Durch diese Hilfsmaßnahmen konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen vermindert werden. Im kritischen Wirtschaftsjahr 1976/77 hat die deutsche Landwirtschaft aber nicht nur eine Krise mit Bravour gemeistert, sondern sie hat auch einen eindrucksvollen Beweis ihrer Leistungsfähigkeit erbracht. Trotz ungünstiger äußerer Bedingungen war die Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot gesundheitlich unbedenklicher, qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel jederzeit sichergestellt.

(Kiechle [CDU/CSU]: Trotz kleiner Höfe! — Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Darüber hinaus hat die Landwirtschaft trotz schwierigster Verhältnisse ihren Beitrag zur Stabilität geleistet.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Der Preisindex für Nahrungsmittel beweist dies eindeutig. Er ist mit 3,8 % weniger gestiegen als der Index für die Lebenshaltungskosten.
Allen dort Tätigen, den Landwirten, vor allem aber auch den Frauen, die eine Hauptlast zu tragen haben, gilt deswegen unser ganz besonderer Dank.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, aber auch durch das Verantwortungsbewußtsein aller Beteiligten ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit deutscher Nahrungsmittel jederzeit gewährleistet. Die Landwirtschaft braucht daher den aufgeklärten Verbraucher nicht zu fürchten. Im Gegenteil, die verbesserte Verbraucheraufklärung und Verbraucherinformation dient sowohl den Erzeugern als auch den Verbrauchern.
Die Zu- und Nebenerwerbsbetriebe hatten natürlich ebenso wie die Vollerwerbsbetriebe unter den Folgen der Dürre zu leiden. Daß sich bei den Nebenerwerbsbetrieben der Rückgang des Reineinkommens nicht so stark auswirkte und beim Gesamteinkommen sogar noch ein Plus von ungefähr 5 % erreicht werden konnte, liegt am Anstieg des außerbetrieblichen Erwerbseinkommens, aber auch an dem enormen Arbeitseinsatz, besonders der Landfrauen, der gerade in diesen Betrieben erbracht



Müller (Schweinfurt)

worden ist. Die mehrfache Belastung durch Haushaltsführung, Kindererziehung und Landwirtschaft führt, wie durch neuere Untersuchungen nachgewiesen worden ist, zu Streßsituationen, die häufig in Krankheit enden. Dieser Zustand — darin sind wir uns wohl alle einig — ist auf Dauer nicht tragbar. Auch aus eigener Initiative könnte die Lage verbessert werden, nämlich dann, wenn nicht nur 16 % der Landwirte einen Teil der Arbeiten durch Lohnunternehmer ausführen ließen, nicht nur 11% von der Nachbarschaftshilfe Gebrauch machten und nicht nur 4 °/o Maschinenringen angeschlossen wären.
Aber auch der Bund leistet seinen Beitrag, um die Betriebe von Nebenerwerbslandwirten zu fördern, die oft vom Standort ihres Betriebes oder von ihrer Ausbildung her keine Möglichkeit haben, ihr außerlandwirtschaftliches Einkommen erheblich zu verbessern; denn die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes — ob Voll- oder Nebenerwerbsbetrieb, spielt hier keine Rolle — hängt maßgeblich von der Qualifikation des Betriebsleiters ab. Dies wird bei der komplizierter werdenden Materie der modernen Landwirtschaft auch in Zukunft so bleiben. Deshalb gewinnt eine umfassende Ausbildung und Weiterbildung zunehmend an Bedeutung. Es ist zu wünschen, daß die Möglichkeiten, die hier angeboten werden, von den Landwirten verstärkt angenommen werden. Eigeninitiative reicht jedoch nicht aus, um die Landwirtschaft an die veränderten technischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen anzupassen. Dies ist nur mit staatlicher Hilfe zu erreichen. Hier wird auch weiterhin der Schwerpunkt der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" liegen.
Deswegen muß ich hier wiederum die CDU/CSU fragen: Will die CDU/CSU die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe erhöhen, oder will sie die Gemeinschaftsaufgabe überhaupt abschaffen? Das steht in Ihrer Kleinen Anfrage, die Sie am 16. Februar eingebracht haben. Sie wollen die Mittel erhöhen. Die CSU in Bayern will die Gemeinschaftsaufgabe aber abschaffen.

(Hört! Hört! bei der SPD — Immer [Altentenkirchen [SPD] : So ist es! Kabinettsbeschluß!)

Ich gebe zu, man kann hier durchaus die eine oder die andere Meinung vertreten; aber es geht doch wohl nicht, Herr Kollege Dr. Ritz, daß ein und dieselbe Partei hier in Bonn so und in München anders spricht.

(Wehner [SPD] : Offenbar! — Dr. Miltner [CDU/CSU] : Das ist doch gar kein Widerspruch!)

Das sind unter Umständen sogar die gleichen Abgeordneten. Das ist das Problem. Das ist wieder die alte Sowohl-Als-auch-Methode: für jeden etwas; jeder suche sich das heraus, was im gerade paßt.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Tun Sie doch nicht so! Sie kennen das Ergebnis der EnqueteKommission doch genau! Quatsch!)

Eine sinnvolle Ergänzung zu dieser Gemeinschaftsaufgabe wird der Agrarkredit bleiben. Ich will gar
nichts mehr dazu sagen, denn ich habe es vorhin erwähnt.
Ich habe die Gemeinschaftsaufgabe erwähnt. Ich gebe zu, daß sie sowohl aus der Sicht des Bundes als auch der Länder nicht frei von Problemen ist. Das hat das Hearing vor einigen Wochen gezeigt. Die Überlegungen drehen sich um mehr Mitwirkung der Parlamente, ein stärkeres Mitspracherecht des Bundes, der immerhin 60 %, beim Küstenschutz sogar 70 % der Mittel aufbringt, eine Durchforstung der Maßnahmen usw.
Weiter möchte ich die Novellierung des Pachtrechtes anführen. Auch dies steht in einem engen Zusammenhang mit der Verbesserung der Agrarstruktur; denn die Größe eines landwirtschaftlichen Betriebes steht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit dieses Betriebes. Für viele Betriebe ist daher eine Aufstockung lebensnotwendig, zumal die Möglichkeiten für innenbetriebliche Aufstockung durch Ausweitung der Tierbestände aus marktpolitischer Sicht insgesamt beschränkt sind. Mit der Novellierung des Pachtrechtes suchen wir nach Möglichkeiten, regulierend einzugreifen und Auswüchse zu verhindern, die dazu führen, daß finanzstarke, oft außerlandwirtschaftliche Interessenten die entwicklungsfähigen Betriebe, die auf die Zupacht angewiesen sind, vom Markt verdrängen. Wie dies erreicht werden kann, ist zur Zeit • noch Gegenstand der parlamentarischen Diskussion.

(Ey [CDU/CSU] : Sie müssen auch die Verpächter berücksichtigen!)

Auf jeden Fall liegt in diesem Gesetz eine Chance. zu wirkungsvoller Agrarstrukturpolitik, die wir alle zusammen nicht ungenutzt verstreichen lassen sollten. Wie jetzt und wie in der Vergangenheit wird sich die Sozialdemokratische Partei auch in der Zukunft für die Belange der Landwirtschaft einsetzen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807601000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Paintner.

Johann Paintner (FDP):
Rede ID: ID0807601100
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nach dem überdurchschnittlich guten Wirtschaftsjahr 1975/76 sind die Einkommen der Landwirte im zurückliegenden Wirtschaftsjahr fühlbar zurückgegangen. Mit diesem Ergebnis des Agrarberichts 1978 sind wir ebensowenig zufrieden wie die Opposition. Wir sind es den Landwirten schuldig, dies ehrlich einzugestehen.

(Ey [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Dieses Ergebnis erfüllt uns mit Sorge, und wir dürfen dieses keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Auch die Opposition sollte sich endlich dazu durchringen, die Unbestechlichkeit des Agrarberichts anzuerkennen. Es ist halt schlecht, wenn man sagt: Wenn der Agrarbericht gut ist, dann stimmt er nicht; wenn er schlecht ist, dann stimmt er.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Zahlen müssen aber stimmen!)




Paintner
Es muß in guten wie in schlechten Jahren der gleiche Maßstab angelegt werden. Das sind wir nicht zuletzt den Beamten des Ministeriums schuldig, die nunmehr seit über 20 Jahren gewissenhaft ihre Pflicht tun. Ganz besonders sind wir dies der Landwirtschaft schuldig. Denn sie braucht unsere Unterstützung — schon um der Bevölkerung plausibel machen zu können, daß der verlustreiche Sommer 1976 seinen Niederschlag nicht bereits im Agrarbericht 1977, sondern erst im Agrarbericht 1978 gefunden hat.
Bleiben wir bei den Tatsachen, so ist festzustellen, daß das Wirtschaftsjahr 1976/77 im wesentlichen unter zwei Vorzeichen stand.
Erstens. Weite Gebiete unseres Landes sind von einer außergewöhnlichen Trockenheit heimgesucht worden. Viele Landwirte haben schmerzlich erfahren müssen, daß ihr Beruf nicht nur ein schöner Beruf ist, der Selbständigkeit, Freiheit und Zufriedenheit bietet. Der Landwirt hat auch dem Wettergott seinen Tribut zollen müssen, selbst in der heutigen, von der Technik und Automation beherrschten Zeit. Ich bin selber Landwirt. Das ist manchmal ein großer Vorteil. Ich brauche nicht die Bücherweisheit anderer, um zu wissen, wie die Dürre viele meiner Berufskollegen getroffen hat. Aber auch in dieser schwierigen Lage hat keiner von ihnen gefordert, daß ihnen das letzte Risiko abgenommen wird. Wohl aber haben sie erwartet, daß ihnen das Menschenmögliche an Hilfe zuteil wird. Und das ist geschehen: bei der Versorgung mit Rauhfutter, bei der Belieferung mit verbilligter Magermilch, beim vorgezogenen Ankauf von Schlachtvieh zur Zeit des Weideabtriebs, und zwar schnell, gezielt und unbürokratisch.

(Beifall bei allen Fraktionen — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Vor allem in Bayern!)

Der zweite wichtige Einflußfaktor ist die Verlangsamung des Strukturwandels.

(Kiechle [CDU/CSU]: Die hat aber einen Grund!)

Wir müssen klar sehen: Die Entwicklung des Einkommens der Landwirtschaft wurde und wird zu einem Gutteil vom Strukturwandel getragen. Wenn heute weniger Menschen aus der Landwirtschaft in andere Berufsbereiche wechseln, so bedeutet dies: Diejenigen, die in der Landwirtschaft bleiben, können ihre Einkommenserwartungen nicht mehr so hoch schrauben.

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: So ist es!)

Aber dies ist keineswegs ein Phänomen nur der Landwirtschaft. Es kennzeichnet die Lage in letztlich allen Berufszweigen. Er ist auch kein spezifisch deutsches Phänomen. In der ganzen Welt können wir Ähnliches beobachten.
Wenn wir aber die langjährige Einkommensentwicklung der Landwirtschaft — und hier lege ich die Betonung auf „langjährig" — vorurteilsfrei analysieren, können wir feststellen, daß die Landwirtschaft zur übrigen Wirtschaft aufgeschlossen hat.
Sie ist heute sozial so abgesichert wie alle anderen Gruppen der Gesellschaft.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Das stimmt nicht!)

Wichtig bleibt, daß wir trotz aller Erschwernisse, die uns die Weltwirtschaft gebracht hat, auch in der Landwirtschaft nicht in unseren Anstrengungen nachlassen, Leistungen zu erbringen und die Produktivität zu steigern. Denn das Streben nach Leistung bleibt der Motor unserer marktwirtschaftlichen Ordnung und ein wesentlicher Ansporn in unserer freiheitlichen Gesellschaft.

(Gallus [FDP]: Bravo! — Sehr gut! bei der CDU/CSU — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/ CSU] : Das müssen Sie der SPD sagen!)

Der verlangsamte Strukturwandel hat in der Landwirtschaft zugleich die Stabilität und den Wert von Einkommenskombinationen offenkundig gemacht. Denn die Zuerwerbsbetriebe haben ihr Einkommen gehalten, die Nebenerwerbsbetriebe haben es sogar verbessert. Dies ist der Erfolg einer Politik, die den ländlichen Raum funktionsfähig erhält und die Menschen auf dem Land nicht abschreibt oder ihrem Schicksal überläßt.
Ich möchte die Analyse des Wirtschaftsjahres 1976/77 nicht abschließen, ohne ein Wort an die Verbraucher zu richten. Die Verbraucher haben die zwangsläufig höheren Preise in der Zeit der Dürre, vor allem bei Gemüse und Kartoffeln, getragen, ohne zu murren, ohne das der Landwirtschaft anzukreiden, aber letztlich nur deshalb, weil sie wissen, daß die Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln langjährig unterhalb der Steigerungsrate bei den Lebenshaltungskosten geblieben sind, und weil sie alle miteinander gut damit gefahren sind.
Aber auch die Landwirtschaft kann mit der langjährigen Entwicklung der Erzeugerpreise und damit zufrieden sein, wie die Bundesregierung die allgemeine Preissteigerung bekämpft hat. Wir liegen hier hinter der Schweiz am untersten Ende der weltweiten Skala. Wie ist es demgegenüber in den Ländern, die mit hohen Inflationsraten zu kämpfen haben, um die Landwirtschaft bestellt? Ich nenne hier nur Frankreich mit 91 %, Großbritannien mit 13 % und Italien mit 15 %. Hier müssen die Kostenfaktoren mit entsprechender Wucht mit allen Konsequenzen auf die Landwirtschaft zurückschlagen. Dies haben wir in einigen unserer Nachbarländer beobachten können.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich bemühen, in dieser Debatte auch weiterhin nicht auf den Pfad der Polemik abzugleiten, sondern sachlich zu bleiben. Dabei muß man sich schon sehr zusammenreißen, ganz besonders, wenn ich mir vor Augen führe, wie häufig doch vom hohen Roß aus unseren Landwirten Schauermärchen erzählt werden. Dies ist gar nicht so selten und geschieht meistens gegen besseres Wissen. Ein Beispiel dafür ist die Strukturpolitik.
Eines dieser Märchen lautet: Die Förderschwelle ist ein Fallbeil, 85 % oder mehr aller landwirtschaftlichen Betriebe sind von der Förderung ausgeschlos-



Paintner
sen. Aber wie sieht die Wirklichkeit aus? Nach den Beschlüssen im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe ist Ausgangsgröße das vergleichbare Arbeitseinkommen, im Jahre 1977 sind das 25 300 DM. Es ist eine Ausgangsgröße, mehr nicht. Je nach Region kann es 1978 bis auf 19 730 DM gesenkt werden, bei Anwendung des B-Grundsatzes sogar bis auf 17 760 DM. Durch Anrechnung eines außerlandwirtschaftlichen Einkommens sinkt es in Berggebieten auf überschlägig 13 550 DM. Hierin ist zudem schon eine durchschnittliche Ausgleichszulage von 2 000 DM enthalten. Diese Zahlen entziehen allen Behauptungen den Boden. Hier gibt es keine trennscharfe Grenze, sondern im Gegenteil eine große Spannweite und Möglichkeiten des Einstiegs in die Förderung für ein großes Spektrum von landwirtschaftlichen Betrieben.
Das zweite Schauermärchen lautet: Die EG-
Agrarstrukturpolitik führt in die Sackgasse, weil in Brüssel — und damit ist natürlich auch Bonn gemeint — Vorstellungen von Agrarfarmen und Tierfabriken vorherrschten. Wie sieht es in Wirklichkeit aus? Nehmen wir das Beispiel Bayern. Dort sind von 1973, dem Beginn der Gemeinschaftsaufgabe, bis 1976 über 7 000 Betriebe nach eben diesen Brüsseler Richtlinien gefördert worden. Der Freistaat Bayern war daran zu 40 % beteiligt. Dabei wird allerdings gern verschwiegen, daß der Bund mit 60 °/o die finanzielle Hauptlast trägt.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört! — Gallus [FDP] : Jawohl!)

Aber nun zurück zur Sache, zurück zur Offenheit und Klarheit. Wir wissen doch alle miteinander, daß in Bayern nur bäuerliche Betriebe gefördert worden sind, keine Agrarfarmen und keine Tierfabriken. Es sollte Schluß mit solchen Unterstellungen sein.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Lassen Sie mich gerade vom Standpunkt der FDP aus hier, wie ich meine, versöhnliche Worte sagen. Keine Partei sollte von sich behaupten, in der Strukturpolitik den Stein der Weisen zu besitzen.

(Wehner [SPD] : Sehr gut!)

Am meisten schaden hier missionarischer Eifer und politische Rechthaberei.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Über eines sollte nach der Anhörung im Ernährungsausschuß kein Zweifel mehr bestehen können: daß — Gemeinschaftsaufgabe hin oder her — kein verantwortungsbewußter Politiker seine Hand dazu reichen wird, an der Grundrichtung der Strukturpolitik in unserem Land Wesentliches zu ändern.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

Diese 'Politik wird von den Landwirten anerkannt, nicht von jedem und nicht in jedem Detail, aber doch in ihrer Substanz. Die Antragsüberhänge landauf, landab sprechen hier eine deutliche Sprache.
Den neuen Agrarkredit kann man sicherlich sehr begrüßen. Denn die Landwirtschaft wird nunmehr auch förderungspolitisch endlich als Mittelstand anerkannt. Darüber hinaus wird dieses Programm eine Entspannung der Antragslage bringen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie können der Regierung vorwerfen, sie habe versagt. Aber belegen können Sie das nicht. Die Pakten sprechen dagegen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Ein Abgeordneter der CDU/CSU meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807601200
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Johann Paintner (FDP):
Rede ID: ID0807601300
Ich habe leider mit Zeitschwierigkeiten zu kämpfen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Ich könnte es mir an dieser Stelle leichtmachen und Ihnen die Situation Ihrer Schmalspuragrarpolitik der 50er und 60er Jahre in die Erinnerung zurückrufen.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Schmalbrüstig ist das!)

Das werde ich nicht tun. In der Politik muß man auch die Größe haben zu vergessen.

(Heiterkeit)

Das wollen wir auch. Wir wollen auch dies einmal vergessen.

(Schmitz [Baesweiler] [CDU/CSU] : Vergessen, das hat Herr Kühn gemacht!)

Aber gerade dann wird es wohl erlaubt sein, Tatsachen zu nennen, die den Erfolg dieser Regierung in der Agrarpolitik begründet haben.
Von den Verbrauchern habe ich bereits gesprochen. Sie stehen der Ernährungspolitik wohlwollend gegenüber.
Die Erzeuger sind von der Kostensituation her in einer guten Position gegenüber ihren Konkurrenten aus den anderen Mitgliedstaaten.
Die Strukturpolitik habe ich in ihrem einzelbetrieblichen Aspekt bereits angesprochen. Sie ist ohne den Fächer überbetrieblicher Maßnahmen undenkbar. Ihm ist es letztlich zu verdanken, daß der ländliche Raum intakt ist, daß die soziale Erosion ländlicher Gebiete aus unserem Vokabular gestrichen wurde, daß uns Deutschland als eine schöne, lebenswerte Heimat erhalten geblieben ist. Dies sollten uns die 1,6 Milliarden DM wert sein, die über die Gemeinschaftsaufgabe und das Programm für Zukunftsinvestitionen in den ländlichen Raum fließen.
Wir wissen, daß die Agrarmarktordnungen auch für die Einkommen in der Landwirtschaft wesentlich sind. Nach Brüsseler Vorschlägen sollen die bestehenden Marktordnungen um Regelungen für Schaffleisch, Kartoffeln und Agraralkohol ergänzt werden. Vor allem bezüglich der Agraralkoholmarktordnung möchte ich die Bundesregierung bitten, sich in Brüssel für die Erhaltung unserer selbständigen Existenzen unter den Brennereien einzu-



Paintner
setzen, und zwar sowohl für die Verschluß- als auch für die Abschlußbrennereien, die in Süddeutschland besonders stark vertreten sind. (Beifall bei der FDP)

Sie wissen 'darüber hinaus, daß die Marktordnungen auch finanziert werden müssen. Hier sollten wir nicht verschweigen, daß der Bund direkt oder indirekt über Brüssel in diesem Jahr annähernd 4 Milliarden DM zu leisten hat. Dies sind nur vordergründig Leistungen für die Landwirtschaft. lm Grunde sind es Leistungen für die Gesamtgesellschaft. Sie sind ein Beitrag zur Stabilität in einem hochindustrialisierten und damit in seinen Strukturen hochempfindlichen Land, wie es das unsere ist.
Dabei ist es richtig, daß Marktstützung nicht Stützung um jeden Preis bedeuten kann. Maßstab ist für uns, daß wir die Vielfalt der landwirtschaftlichen Strukturen erhalten. Aber andererseits müssen wir erwarten, daß das Einkommen auch am Markt erwirtschaftet wird. Richtschnur für die Marktpolitik bleibt, daß die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Dabei bleibt für uns selbstverständlich, daß auch unsere Handelspartner zu unserer Versorgung beitragen müssen, weil sonst unser Land als exportorientiertes Land in der Welt nicht bestehen kann.
Bestehen kann die Landwirtschaft im Grunde eigentlich erst, seitdem in der sozialen Absicherung gegenüber den anderen Bevölkerungsgruppen aufgeholt werden konnte. Ich meine dies nicht nur im, Sinne der finanziellen Absicherung. Ich meine es ganz besonders im Sinne der rechtlichen Gleichstellung, der Anerkennung des einzelnen als gleichberechtigtes Mitglied in dieser Gesellschaft. Wer von Ihnen hat noch die Zeit vor Augen, als Krankheit eine unkalkulierbare Hypothek für die Betriebe darstellte, als Spannungen zwischen den Generationen herrschten, weil die Alten mit Recht ihren Anteil forderten, was die junge Generation häufig zwang, an die Substanz des Betriebes zu gehen.

(Gallus [FDP]: Sehr wahr!) Diese Zeit ist Gott sei Dank überwunden. (Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich meine, auch 3 Milliarden DM sind nicht zuviel für die Agrarsozialpolitik, wenn man bedenkt, daß . die Landwirtschaft von allen Berufsgruppen als erste Kostenbewußtsein gezeigt hat. Auch in Zukunft wird sie Kostenbewußtsein zeigen müssen, wenn die Eigenverantwortung im sozialen Bereich erhalten bleiben soll, immer als eine fundamentale Voraussetzung für eine leistungsfähige Sozialversorgung.
Die Freien Demokraten lassen sich auch in der Frage der jüngeren Witwen nicht den Rang als Partei des sozialen Gewissens ablaufen,

(Zurufe von der CDU/CSU)

schon gar nicht auf dem Wege unseriöser Vorschläge,

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben!)

wie sie von der CDU/CSU am Ende gemacht worden sind.

(Schmitz [Baesweiler] [CDU/CSU] : Aber Herr Paintner, das können Sie doch selber nicht glauben!)

Die FDP vertritt hier der Ehrlichkeit halber den Standpunkt,

(Zurufe von der CDU/CSU: Na?)

daß die Witwenrente nicht aus dem Stand heraus realisiert werden kann, aber sie wird realisiert werden, und zwar unabhängig von dem großen Sozialreformwerk, das durchzuführen uns vom Verfassungsgericht auferlegt worden ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Herr Ehrenberg denkt aber anders darüber!)

In der Steuerfrage gibt es keinen Grund, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun. Das Gutachten liegt nunmehr vor. Es ist zu prüfen unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, aber auch der Praktikabilität für die Finanzverwaltungen und die landwirtschaftlichen Betriebe. Außerdem muß die Gleichbehandlung gegenüber den Partnern in der EG gewahrt bleiben. Die Besteuerung in der Landwirtschaft bleibt auch in Zukunft der Zielsetzung des Landwirtschaftsgesetzes verpflichtet.
Lassen Sie mich mit einem Ausblick schließen. Es gehört leider zur Erfahrung in unserem Lande, daß erst ein Besuch im Ausland die Augen dafür öffnet, wie sehr bei uns der Versuch gelungen ist, Landwirtschaft und Gewerbe zu verzahnen, Gegensätze zwischen den gesellschaftlichen Gruppen einzuebnen, Stadt und Land miteinander zu versöhnen. Die Landwirtschaft hat ihren Beitrag für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft geleistet,

(Sehr gut! bei der FDP)

als es darum ging, der rasch wachsenden Volkswirtschaft ohne große Erschütterungen Arbeitskräfte zuzuführen, und sie leistet auch heute ihren stabilisierenden Beitrag in einer Zeit, in der die weltweiten Strukturverwerfungen auch in unserem Land schmerzliche Anpassungsschritte in vielen Wirtschaftsbereichen verlangen. Zukunft hat letztlich nur eine Landwirtschaft, die in der Gesamtwirtschaft und in die Gesellschaft eingebettet ist, wirtschaftlich, politisch, sozial. Sie muß auch weiterhin Richtschnur unserer Politik bleiben. Deshalb die Förderung von Voll-, Zu- und Nebenerwerbslandwirten im Verbund und in Abstimmung mit Gewerbesiedlung, der Schaffung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen und die Erhaltung unseres Landes als eines schönen Urlaubslandes.
Eigentum zu erhalten, Eigentum zu schaffen bleibt fundamentales Anliegen unserer Politik.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das geht an die linke Seite!)

Ohne Eigentum würden wir die Menschen auf dem Lande nicht halten.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)




Paintner
Ohne Eigentum gäbe es keine ausgeglichene Siedlungsstruktur,

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

keinen Ausgleich gegenüber den Ballungszentren und keinen Schutz vor den Vermassungstendenzen unserer Zeit.
„Unser Dorf soll schöner werden"

(Allgemeiner Beifall)

ist nicht nur ein Markenzeichen für einen der populärsten Wettbewerbe, die wir im ländlichen Raum kennen. Dorferneuerung an sich ist ein essentieller Auftrag der Agrarpolitik. Die FDP ist dankbar dafür, daß es Minister Josef Ertl gelungen ist, diese Maßnahme als Grundbestandteil der Förderung des ländlichen Raumes in der Politik der sozialliberalen Regierung zu verankern.

(Beifall bei der FDP)

Der Erfolg gibt Minister Ertl recht. Es hat in der deutschen Nadikriegsgeschichte noch kein Förderungsprogramm für den ländlichen Raum gegeben, das in einem solchen Maße wie die Dorferneuerung auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung gestoßen ist. Die Mittel werden den mit der Durchführung beauftragten Behörden buchstäblich aus den Händen gerissen. Dies ist als ein Beweis für das Vertrauen zu werten, das die ländliche Bevölkerung in die Zukunft unseres Landes und damit auch in die Politik dieser Bundesregierung setzt.
Die Vorschätzung des Agrarberichtes weist aus, daß es mit der Landwirtschaft weiterhin langfristig aufwärtsgeht. Man sollte auch hier wiederum einmal den Mut haben, unseren Landwirten und besonders den jungen Landwirten zu sagen, daß es wert ist, Landwirt zu werden, und daß es ein schöner Beruf ist.
Ich möchte abschließend die Gelegenheit nützen, dieser Bundesregierung, an der Spitze Bundeskanzler Schmidt, und unserem verehrten Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Josef Ertl, dafür zu danken, was er für die Landwirtschaft getan hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich möchte Sie alle miteinander aufrufen, auch Sie von der Opposition: Helfen Sie mit, auch künftig in allen Sachfragen für unsere braven Bäuerinnen und Bauern, für unsere Bevölkerung im ländlichen Raum Fortschritte zu erzielen! Dies, meine ich, ist Politik. Wenn wir es so verstehen, dann haben wir dieser Landwirtschaft und der Bevölkerung im ländlichen Raum und dem Verbraucher gedient.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807601400
Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0807601500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da die Besteuerung der Landwirtschaft in den letzten Tagen nach der Vorlage des Gutachtens zur Einkommensbesteuerung in der Landwirtschaft in den Mittelpunkt der öffentlichen Berichterstattung, wohl auch des öffentlichen Interesses gerückt ist, gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen dazu. Herr Kollege Ertl und ich sind uns in der Behandlung dieses Gutachtens völlig einig.
Zunächst möchte ich der Kommission unter ihrem Vorsitzenden Professor Littmann meinen Dank für ihre gründliche und auf hohem fachlichen Niveau stehende Analyse aussprechen sowie auch für die daraus abgeleiteten Vorschläge, was immer wir damit machen werden. In weniger als einem Jahr wurde ein Gutachten vorgelegt, das eine gute Grundlage für die kommenden Beratungen sein kann.
Die Kommission wurde berufen — und zwar paritätisch, von Herrn Kollegen Ertl und meinem Vorgänger Apel —, um einmal einen' objektiven und von unmittelbaren Interessen unabhängigen Bericht über die Probleme der landwirtschaftlichen Einkommensbesteuerung zu erhalten. Die Mängel der derzeitigen Regelung, d. h. der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes, sind wohl immer deutlicher geworden, wie ich der Diskussion entnehmen mußte, an der ich seit einiger Zeit teilnehme.
Probleme beginnen offenbar schon bei der Buchhaltung. Von etwa 1 Million landwirtschaftlichen Betrieben führen laut Gutachten der Kommission rund 5 % ordnungsgemäße, d. h. der gewerblichen Buchhaltung vergleichbare Bücher. Weitere 5 % wären zwar zur Buchführung verpflichtet, kommen dieser Verpflichtung aber nicht nach oder können ihr nicht nachkommen. Ihre Einkünfte müssen deshalb zum Zwecke der Besteuerung geschätzt werden. Die weit überwiegende Zahl . der Landwirte ermittelt ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen, die sich aus dem Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebs, dem Wert der Arbeitsleistung und dem Nutzungswert der eigenen Wohnung ableiten. Diese Werte, vor allen Dingen der Wert der Arbeitsleistung, werden nach allgemeiner Meinung — auch nach Meinung der Kommission — zu niedrig angesetzt. Das führt — wiederum nach Auffassung der Kommission — dazu, daß die nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes ermittelten Gewinne im Durchschnitt nur 20 bis 25 % der tatsächlichen Gewinne betragen.
Die Landwirtschaft entrichtet, folgt man dieser Berechnung — was man nicht notwendigerweise muß —, insgesamt weniger als eine halbe Milliarde DM jährlich an Einkommensteuer. Um einen Vergleich zu geben: Das ist weniger, als die Beschäftigten des Volkswagenwerkes jährlich an Lohnsteuer zahlen. Ich bin mir der Fragwürdigkeit solcher Vergleiche durchaus bewußt.

(Zurufe von der CDU/CSU: Alter Vergleich! — Unsinnig! — Das sind unvergleichbare Größen!)

— Ich will Ihnen einmal etwas sagen: Der Herr Kollege Ertl und ich haben seit 1961 eine Privatkoalition. Herr Dr. Ritz, Sie können das nicht wissen, weil Sie wie meine Frau aus Pommern sind. Aber die Kollegen Paintner und Ertl wissen sehr wohl, daß man bei jemandem, der so heißt wie ich, Sympathien für süddeutsche Bergbauern, insbesondere für die kleinen, unterstellen kann. Das hat uns immer miteinander verbunden.



Bundesminister Matthöfer
Aber dieses Beispiel zeigt wohl, daß wahrscheinlich der Grundsatz der Steuergerechtigkeit verletzt ist.
Die Regelung führt übrigens auch auf nichtsteuerlichem Gebiet zu unerwünschten Ergebnissen. Da gibt es zahlreiche Fälle — das weiß ich nun aus Gesprächen mit Landwirten, Bauern aus meiner Fraktion, übrigens auch aus Ihrer Fraktion —, die zu Ungerechtigkeiten innerhalb der Landwirtschaft führen, gar nicht zu sprechen von dem Vergleich mit anderen Arbeitnehmern. Zum Beispiel erhalten gut verdienende Landwirte Ausbildungsplatzförderung nach BAföG oder sie nehmen die Vergünstigungen des Sparförderungsgesetzes in Anspruch, weil die Bemessungsgrundlage für diese Leistungen das zu versteuernde Einkommen ist, das zu niedrig angesetzt wird. Arbeitnehmer mit vergleichbarem Einkommen haben dagegen die maßgebenden Einkommensgrenzen schon überschritten und können diese Vergünstigungen nicht bekommen.
Was viel wichtiger ist und was mich viel stärker stört, ist, daß die gegenwärtige Durchschnittssatzbesteuerung nach dem Gutachten der Kommission zu steuerlichen Ungleichheiten innerhalb der Landwirtschaft führt. Das ist für mich der wichtigste Aspekt. Je größer z. B. der Betrieb ist, desto höher ist der relative Vorteil aus der Anwendung des § 13 a. Es muß doch nach der Diskussion, so wie ich sie bisher verfolgt habe, auch Ihnen Sorge machen, daß die Großbetriebe in der Landwirtschaft nach Meinung der Kommission von der Anwendung des § 13 a besonders begünstigt werden.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Ich bin mit Ihnen der Meinung: Wir wollen dies alles sehr vorsichtig prüfen. Dies ist immerhin eine einstimmige Empfehlung einer paritätisch zusammengesetzten Kommission aus unbestrittenen Fachleuten. Nun wollen wir dies sorgfältig diskutieren.
Die Regelung verstößt nach Auffassung der Gutachter, da sie einen Steuervorteil — die haben das ausgerechnet, nicht ich — von 1,6 Milliarden DM pro Jahr für die Landwirte bewirkt, gegen fundamentale Grundsätze der Einkommenbesteuerung und insbesondere auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Bei der Neuregelung der Einkommenbesteuerung empfehlen die Sachverständigen, die Belastungsveränderungen, insbesondere die Freibeträge, zu mildern, um mittelständische Existenzen zu erhalten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu sichern. In diesem Sinne wollen wir das Gutachten prüfen: Wie können wir die internationale Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft sichern, Steuergerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft herstellen und dann noch etwas herausbekommen, Herr Kollege Ertl, was politisch durchsetzbar ist?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Das ist eine Sache, über die man sich einig werden muß.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Da wird sich die Koalition seit 1961 zu bewähren haben!)

— Herr Dr. Ritz, da habe ich überhaupt keine Probleme bezüglich meiner Einstellungen und auch meiner Absprachen mit Herrn Kollegen Ertl.
Die Bundesregierung wird das Gutachten und alle Vorschläge sorgfältig prüfen. Dazu ist sie verpflichtet. Sie wird nach Prüfung dazu Stellung nehmen. Dabei geht es nicht um die Frage, welchen Rang die Landwirtschaft in unserer Volkswirtschaft hat und welche Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln — sei es im Rahmen der EG, sei es im nationalen Rahmen — notwendig sind. Um diese Frage geht es nicht,

(Ey [CDU/CSU]: Sekundär jedenfalls!)

um der Landwirtschaft unter schwierigen Wettbewerbsverhältnissen eine wirtschaftliche Existenzmöglichkeit zu verschaffen. Der Rang der Landwirtschaft ist und bleibt unbestritten.

(Schmitz [Baesweiler] [CDU/CSU] : Worum geht es denn?)

— Es geht darum — ich darf das noch einmal wiederholen —, die Steuern so zu gestalten, daß sie zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft beitragen, daß Steuergerechtigkeit insbesondere innerhalb der Landwirtschaft durchgesetzt wird und daß wir dafür auch die entsprechenden Mehrheiten finden. Damit sollte doch wohl jeder hier in diesem Hause einverstanden sein können.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die nach wie vor uneingeschränkte Fürsorge für die deutsche Landwirtschaft und die Sicherung ihrer Lebensfähigkeit darf uns nicht daran hindern, die Einkommen in der Landwirtschaft einer gerechten Besteuerung zu unterziehen. Die Öffentlichkeit würde genausowenig wie alle stärker belasteten Bauern, vermute ich, kein Verständnis dafür aufbringen können, daß Steueroasen für einzelne landwirtschaftliche Unternehmer entstehen und dauerhaft geschützt bleiben.
Jetzt erwarten Sie bitte vom Bundesfinanzminister keine konkreten Aussagen darüber, welche Folgerungen aus dem Sachverständigengutachten zu ziehen sein werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

— Das können Sie nach dem, was ich bisher gesagt habe, nicht tun. Das Gutachten liegt eine Woche auf dem Tisch; es ist sehr umfangreich. Ich habe mit dem Kollegen Ertl verabredet, daß es genauso sorgfältig geprüft wird, wie es erstellt ist. Darauf haben die Herren, die daran mitgearbeitet haben und denen ich noch einmal danke, einen Anspruch. Darauf hat auch die deutsche Landwirtschaft einen Anspruch.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich bitte aber alle Beteiligten, deutlich zu sehen, daß es auch nicht im wohlverstandenen Interesse der Landwirtschaft selbst liegen kann, wenn sich in der Öffentlichkeit ein Eindruck festsetzen könnte, ungerechte Privilegien könnten in unserem Staat nicht mehr auf das rechte Maß zurückgeschraubt werden. Ich sage noch einmal: Das gilt vor allen



Bundesminister Matthöfer
Dingen innerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs selber.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Was meinen Sie damit konkret?)

— Sie wissen, ich bin erst einige Tage im Amt, aber ich habe diese wenigen Tage genutzt, um mit vielen Berufskollegen — ich weiß nicht, ob Sie Landwirt sind —, jedenfalls Berufskollegen des Herrn Kollegen Dr. Ritz und Kollegen von Herrn Paintner und von Herrn Ertl, zu sprechen. Die Meinung ist wirklich einheitlich, daß es Zustände gibt, die innerhalb der Landwirtschaft zu Unzuträglichkeiten führen,

(Zuruf von der SPD: Eindeutig!)

und da muß man sehen, was man da tut. Wir müssen in der Lage sein, auch einmal Vorteile wegzunehmen, wenn sie sich als ungerechtfertigt erweisen, nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen und was weiß ich sonstwo noch. Dies muß der Staat können. Andernfalls würden schließlich Sozialleistungen und Subventionen über die Grenze des Finanzierbaren hinausstoßen, und das würde dann zu politischen Reaktionen führen, die wir im Interesse aller Bereiche uns nicht wünschen können.
Dies, meine Damen und Herren, hatte ich Ihnen zum Gutachten sagen wollen. Ich bedanke mich sehr herzlich für die Freundlichkeit, mit der Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807601600
Das Wort hat der Abgeordnete Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0807601700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte als erstes den Mitarbeitern und Beamten des Hauses für die sorgfältige Erstellung des Agrarberichts danken. Er vermittelt eine Fülle von Informationen. Ich bin nicht der Meinung etwa der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, die in einer Stellungnahme dazu festgestellt hat, es würden viele entscheidende Fragen nicht oder nur unvollständig beantwortet. Natürlich kann man alles noch besser machen. Nach meiner Meinung wäre es am einfachsten, wenn z. B. die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ihre „Verbraucherpolitische Korrespondenz" verbessern würde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jedes Jahr gipfelt der Agrarbericht, jedenfalls was sein äußeres Bild angeht, in den Zahlen der Einkommensentwicklung der Landwirtschaft, und jedes Jahr prägt sozusagen diese Zahl am Beginn des Jahres das agrarische Pressebild. Vor einem Jahr hießen die Schlagzeilen, die Landwirtschaft oder die Bauern hätten über 20 % mehr verdient. Heuer nun sagt der Bericht selbst aus, sie hätten fast 14 0/0 weniger verdient. Aber siehe da, die Schlagzeilen nach der Pressekonferenz des Herrn Ministers haben gelautet: Es geht ihnen wieder besser, sie dürfen wieder mit 8 % Zuwachs rechnen! Und die 24 % Einkommensrückgang sind mehr oder weniger untergegangen. Herr Minister, man mußte im heurigen Bericht schon das Kleingedruckte lesen, um überhaupt zu erfahren, wie die Zahlen sich wirklich entwickelt haben. Nachdem wir voriges Jahr schon darüber diskutiert haben, meine ich, daß die Darstellung durch Sie Ursache dieser Wirkung sein muß. Sie hätten vom vergangenen Jahr her gewarnt sein können, wie diese Zahlen von der Presseöffentlichkeit jeweils aufgenommen werden, zumal wir Sie darauf aufmerksam gemacht haben.
Daß die 8 % nur eine Prognose der Bundesregierung darstellen, ist mehr oder weniger auch nicht zum Ausdruck gekommen. Wenn man den Wahrscheinlichkeitsgehalt aller Prognosen dieser Bundesregierung in den letzten Jahren — im meine die Prognosen zu Wirtschaftswachstum, Aufschwung, Rentensicherheit und Beschäftigungslage —

(Zuruf von der CDU/CSU: Die kann man vergessen!)

als Gradmesser für den Wahrscheinlichkeitsgehalt dieser 8 °/o heranzieht, dann dürften auch diese 8 % kaum stimmen.

(Ey [CDU/CSU] : Da muß man skeptisch sein!)

Der Agrarbericht, Herr Minister, unterstreicht die Befürchtung der CDU/CSU, daß die negativ veränderten Rahmendaten unserer allgemeinen Wirtschaftsentwicklung in den kommenden Jahren die Agrarpolitik sehr belasten werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider wahr!)

Konnte man noch davon ausgehen — der Bericht weist es in Zahlen aus —, daß in den letzten zehn Jahren jeweils über 4 % landwirtschaftliche Arbeitskräfte in außerlandwirtschaftliche Einkommensbereiche abgewandert sind, die natürlich die jeweilige Erfolgsrechnung, ohne daß Sie dazu viel tun mußten und getan haben, nachhaltig beeinflußt haben,

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

so haben Sie in den vergangenen zwei Jahren nur noch 0,8 °/o Abwanderung. Und siehe da, schon werden die Erfolgsrechnungen entsprechend geringer. Geringer wird leider nicht nur das Ergebnis der Erfolgsrechnung, sondern auch die Chance, zu einem reibungslosen Strukturwandel in der Landwirtschaft zu kommen. Geringer wird auch die Möglichkeit einer Einkommenssteigerung für viele kleine und mittlere Betriebe und auch viele junge Bauern.
Das Reineinkommen spielt bei der Berichterstattung immer eine große Rolle. Es sank — ich zitiere den Bericht — je Arbeitskraft bei allen Vollerwerbsbetrieben um 13,8 °/o auf knapp 22 000 DM. Nun betrug aber schon 1974/75 dieses nach den gleichen Kriterien errechnete Reineinkommen für diesen Kreis von Landwirten durchschnittlich rund 21 200 DM. Wir haben also erlebt, daß die Landwirte im Jahre 1976/77 gerade ein paar hundert DM Reineinkommen mehr hatten als im Jahre 1974/ 75.
Wenn man das umrechnet, bedeutet das, daß sich das Jahreseinkommen im 'Berichtsjahr, verglichen mit dem Jahr zuvor, um 3 500 DM vermindert hat.



Kiechle
Den Aufschrei anderer Berufsgruppen hätte ich einmal erleben mögen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daß die Bauern still sind, daß sie das nicht so laut in die Welt hinausposaunen und daß sie auch nicht demonstrieren, hängt damit zusammen, daß sie nicht immer sofort in Demonstrationen ihre Meinung äußern. Das hängt auch damit zusammen, daß sie natürlich Beobachter ihrer sozialen und wirtschaftlichen Umwelt sind und auch sehen, das andere Berufsschichten und Bevölkerungskreise — auch eine Million Arbeitslose lassen Bauern nicht kalt, sondern berühren sie durchaus in ihrem wirtschaftlichen Denken — Opfer auf sich haben nehmen müssen. Aber das hat nichts mit einer Zufriedenheit der Bauern zu tun, so, wie das hier oft dargestellt wird.
Nun steht im Agrarbericht, dieser Vollerwerbsbetrieb, von dem wir hier sprechen, habe im Durchschnitt 1,3 Arbeitskräfte. Wenn man nun das Einkommen von 21 969 DM mal 1,3 nimmt, dann ergibt sich daraus ein Familieneinkommen von 27 500 DM. Dieses Betriebsreineinkommen wird in der Öffentlichkeit immer falsch dargestellt. Darin sind nämlich noch — das steht auch im Agrarbericht — die persönlichen Steuern enthalten — wie bei jedem —, aber auch die Sozialabgaben, die Altenteilerlasten und die Nettoinvestitionen der Landwirtschaft,

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

ein Faktum, das Sie, Herr Minister, bei Ihrer Pressekonferenz ruhig besser hätten herausstellen können, damit diese falschen Eindrücke hinsichtlich des Nettoeinkommens, die draußen immer publiziert werden, weil sie so entstanden sind, hätten aus der Welt geschafft werden können. Wir haben schon voriges Jahr darüber diskutiert. Ich habe nicht feststellen können, daß Sie diese Diskussion zu einer besseren Darstellung genutzt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, die richtige Rechnung — und ich habe nur die Zahlen des neuesten Agrarberichts genommen —sieht dann folgendermaßen aus: Im Durchschnitt aller Vollerwerbsbetriebe wurden von diesem Familiendurchschnittseinkommen aller Vollerwerbsbetriebe 5 867 DM Sozialabgaben bezahlt und 9 825 DM Nettoinvestitionen getätigt. Das ergibt zusammen 15 692 DM. Da das Familienreineinkommen rund 27 500 DM beträgt, verbleibt ein sogenanntes konsumfähiges Nettoeinkommen — im Gewerbe würde man sagen: Privatentnahme — von knapp 12 000 DM. Das sind für eine ganze Fa-malie im Durchschnitt aller Vollerwerbsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland während des vergangenen Berichtsjahres 1 000 DM monatlich gewesen. Darin ist alles enthalten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Einkommen aus Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden usw.
Die eingangs von mir schon erwähnte Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher hat nun fälschlicherweise in ihrem Kommentar zum Agrarbericht behauptet — und mich hat das echt geärgert —, man setze nach wie vor die landwirtschaftlichen Reineinkommen, die weitgehend Nettoeinkommen seien — was überhaupt nicht stimmt; das steht auch im Agrarbericht —, zu den Bruttoeinkommen außerhalb der Landwirtschaft in Beziehung. Vielleicht kann — ich weiß nicht, ob dieser Verein dazu noch in der Lage ist — das kleine Einmaleins diese Kommentatoren einmal überzeugen, wenn sie schon selbst den Bericht nicht lesen, bevor sie dazu Kommentare schreiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung stellt im übrigen fest, daß im Durchschnitt von neun Jahren die landwirtschaftlichen Reineinkommen — wohlgemerkt: einschließlich all dieser darin enthaltenen Dinge! — um 7,7 % gestiegen sind. Die Zahl ist sicherlich korrekt, aber daneben muß dann stehen — das steht zwar auch drin, aber auf einer anderen Seite —, daß die Einkommen im außerlandwirtschaftlichen und gewerblichen Arbeitnehmerbereich in dem gleichen Zeitraum um 10 % gestiegen sind. Ich sage das der Ordnung halber, weil das natürlich — auf diese neun oder zehn Jahre gerechnet — den Abstand der Einkommen noch einmal vergrößert hat.
Künftig — so stellt die Bundesregierung in ihrem Agrarbericht dar — hätten wir eine sehr bescheidene weitere wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten. Dazu steht in dem Agrarbericht: Niedrigere Zuwachsraten bem Einkommen. Man verweist dazu . allerdings auf die Sicherheit landwirtschaftlicher Arbeitsplätze, was die Bauern natürlich auch ungeheuer beeindrucken wird, denn an Arbeit hat es ihnen sicherlich noch nie gemangelt. Man stellt fest, daß vermindertes Wirtschaftswachstum vorhanden sei, daß eine relativ ungünstige außerlandwirtschaftliche Beschäftigungslage herrsche; weiter stellt man verringerte Zuerwerbschancen, knapper werdendes Pachtlandangebot, geringere Möglichkeiten zur Flächenaufstockung und kaum mehr Ausweitungsmöglichkeiten der Tierbestände in dem Bericht fest. Den Abschluß dieser Zukunftsdarstellungen bildet dann der Satz: „Dem preispolitischen Spielraum sind auf wichtigen Agrarmärkten Grenzen gesetzt." Angesichts dieser Tatsachen — so glaube ich — wird den deutschen Bauern langsam, aber sicher klar werden, warum der Herr Minister Ertl und der Herr Staatssekretär Gallus in der letzten Zeit immer öfter von der in Zukunft notwendigen Bescheidenheit reden.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Daß unsere Bauern allerdings angesichts der vorerwähnten amtlichen Prognosen allein durch den Aufruf des Herrn Bundeskanzlers zu mehr Fröhlichkeit in Begeisterung versetzt werden, möchte ich doch ein wenig bezweifeln —

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

sozusagen Helmuts, Josefs, Hänschens fröhlicher Bescheidenheitsappell!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Im übrigen steht im Agrarbericht noch ein sehr interessanter Satz; damit komme ich auf Sie, Herr Müller, zurück, der Sie heute eine Rede gehalten



Kiechle
haben, die eigentlich teilweise Ihrem sonstigen Diskussionsstil nicht entspricht.

(Gallus [FDP] : Aber die Rede war gut!)

In diesem Agrarbericht steht nämlich, die Nebenerwerbslandwirte hätten den Rückgang ihres landwirtschaftlichen Einkommens durch die Zunahme des außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommens ausgleichen und wenn es ein bißchen größere Nebenerwerbszweige waren — sogar erhöhen können; hier stehen 5 % in dem Bericht. Wenn das nicht — sozusagen im nachhinein — ein Erfolgsausweis des von der SPD so lange bekämpften „bayerischen Weges" ist, dann frage ich mich, was das denn dann ist!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer hat denn die Partnerschaft kreiert, wer hat denn den Mansholtplan damit bekämpft, daß er gesagt hat, nicht nur große, sondern auch die kleinen und mittleren Betriebe müssen — in eigenen Förderungskonzepten — am Weiterleben teilhaben? Wir haben doch nicht ein Programm erfunden, das auf Wachsen oder Weichen ausgelegt war und in weiten Bereichen auch heute noch ausgelegt ist. Hierzu haben Sie dann noch etwas getan, Herr Müller, indem Sie sich unter dem Stichwort „Bauernfängerei" lange über Zwerghöfe ausgelassen haben. In Bayern werden sich nur wenige Bauern als auf Zwerghöfen sitzend empfinden; insofern brauchen Sie sich hiervon gar nichts zu versprechen.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Dann haben Sie auch über das bayerische Agrarkreditprogramm geredet und gefragt, warum man es in Form eines Konzeptes verabschiedet habe, das sozusagen alle gleich bedenke, indem man von der Verschiedenartigkeit der Förderung abgegangen ist. Sie haben nicht verstanden, warum die bayerische Staatsregierung dieses Programm gemacht hat. Sie hat es erstens gemacht, weil sie es satt hatte, zu warten, bis die ewigen Streitereien in Bonn zu einer Einigung führen. Das war der erste Grund.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie hat es zweitens getan, weil sie der Meinung ist, daß auch die kleinen und mittleren Betriebe eine Möglichkeit haben sollen, staatlich gefördert zu werden, ohne deswegen einen Riesenstoß von Papier ausfüllen zu müssen

(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

und am Ende dann verurteilt zu werden, 150 000 DM investieren zu müssen, um überhaupt gefördert werden zu können, obwohl sie das gar nicht wollen. Sie wollen sich meistens in kleinerer Form weiterentwickeln. Bei dieser „Bauernfängerei" — Bauernfängerei haben Sie gesagt — lautete dann Ihre rhetorische Frage: Was für ein Wort gilt in der CDU/ CSU, das von jenem oder diesem Kollegen, von Herrn Strauß oder sonst irgend jemand? Wer hat die Entscheidung? — Ich will Ihnen einmal etwas sagen: Wenn Ihre innerparteilichen Diskussionen nicht über die bei uns hinausgingen, würde Ihr
Fraktionsvorsitzender Gott danken - das wäre
sicher ein Ausnahmefall, aber er würde es tun —,

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

denn er hat wahrhaftig mit Ihren innerparteilichen Diskussionen Last genug.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nach außen, lieber Herr Müller, und de facto lassen wir in unserer Politik das letzte Wort und die Entscheidung nicht den Selektionsbeamten, die das gar nicht gerne tun,

(Zuruf von der SPD: Der Strategiekommission!)

wer da will und darf oder auch nicht kann oder wer da fehlinvestiert oder auch nicht, sondern wir lassen sie letztlich unseren Bauern. Die sind nicht so ungeschickt, daß sie mehr investieren, als sein muß. Wir wissen ganz genau, daß sie nur so viel Geld in die Betriebe stecken, als sie a) glauben abdecken zu können und als b) absolut erforderlich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Übrigens kommt aus Brüssel neue frohe Botschaft. Mein Kollege Ritz hat es schon gesagt. Ich will es noch einmal wiederholen: 0,86 % Preisanhebung ist vorgesehen. Das sollen sich einmal diejenigen, die von 7 % träumen oder sie schon durchgesetzt haben oder mindestens 5 1/2 % wollen, auch einmal vor Augen halten. Das ist dann die Leistung der Preispolitik. Alles andere sollen die Bauern zur Erfüllung ihrer Einkommenserwartungen über mehr Arbeit, über mehr Leistung und ähnliches erbringen.

(Dr Stark [Nürtingen] [CDU/CSU] : Und mehr Steuern!)

Wenn man bedenkt, daß dann noch alle Milchproduzenten 1 1/2 % des Richtpreises als Zwangsabgabe abliefern müssen, entsteht für die ein glattes Minusgeschäft.
Nun wissen wir sehr wohl, Herr Bundesminister, um die Schwierigkeiten des Milchmarktes. Da gibt es Überschüsse, die in der öffentlichen Diskussion fast im Vordergrund stehen, oft auch überbewertet werden, aber immerhin eine Rolle spielen. Wir wissen, daß diese Überschüsse zu hohen Kosten und übrigens auch zu sozialen Problemen führen, wenn man an die benachteiligten Gebiete denkt, die gar nichts anderes tun können, als eben Milch zu produzieren.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Da wäre es z. B. gut, Herr Minister, wenn Ihr Haus darüber nachdenken würde, in welcher Form 1979 z. B. das Bergbauernprogramm fortgeschrieben werden soll und fortgeschrieben werden kann. Es steht schließlich an, daß dies geschieht.
Wir haben allerdings kein Verständnis für die Unfähigkeit der EG, zu einheitlichen Beschlüssen für den EG-Markt zu gelangen, wir haben auch kein Verständnis für die .Produktionsschlachten in anderen Partnerländern — wie England, Irland, z. B., Dänemark und Holland — und haben vor allem keines dafür — leider hat das der Herr Bundesminister Apel indirekt des öfteren getan —, wenn man die aus politischen Gründen laufend notwen-



Kiechle
dige Einfuhr von jährlich 130 000 Tonnen Neuseeland-Butter sozusagen auf das Konto Überproduktion unserer Bauern bucht.
Hier ist schon ein Wort zum neuen Futtermittelgesetzt gesagt worden. Herr Bundesminister, ich habe mir diesen Absatz durchgelesen. Er ist es wert, daß er hier auszugsweise zitiert wird. Der erste Satz heißt: „Das neue Recht hat sich bewährt." Im nächsten Absatz heißt es dann, bessere Informationen seien notwendig, die Mischfutterbetriebe sollten diese Informationen freiwillig liefern, wegen einer zu erwartenden EG-Richtlinie müsse man prüfen, welche Rechtsänderungen erforderlich seien, damit die ausreichende Kennzeichnung der Futtermittel sichergestellt werden könne, und wegen des Inkrafttretens der EG-Bestimmungen müßten die national geltenden Kennzeichnungsregelungen überprüft werden. Da möchte ich wissen, wieso sich das bewährt haben soll. Was soll der erste Satz, wenn fünf Sätze sagen, es habe sich nicht bewährt?! Da wundert sich dann die Regierung, wenn bei den Betroffenen Unsicherheit und Ungläubigkeit gegenüber dem Staat um sich greifen.

(Gallus [FDP]: Das habt Ihr doch alle mitbeschlossen!)

— Das macht nichts, aber wir haben uns dafür eingesetzt — Sie wissen das ganz genau —, daß die Kennzeichnungspflicht in der alten Form bleiben soll. Das haben Sie mit Ihrer Mehrheit leider Gottes verhindert.

(Gallus [FDP] : Der einzige, der sich in der Abstimmung dafür eingesetzt hat, war Karl Eigen!)

— Es waren drei. Wenn sich die FDP dafür eingesetzt hätte, hätte es auch geklappt.

(Erneuter Zuruf des Abg. Gallus [FDP] — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Gallus cantat — agricola ridet! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Im übrigen möchte ich noch auf zwei Dinge hinweisen. Herr Bundesminister, es sind wieder zwei neue Verordnungen geplant, mit denen man den Landwirten wieder neue Schwierigkeiten machen will. Das eine ist eine Verordnung zur Milchqualität, auf Grund deren dann gewissermaßen mehr oder weniger kontrolliert werden soll, ob die Bauern die Kuheuter auch täglich richtig reinigen, und das zweite ist eine Verordnung, die zur Zeit in den betreffenden Häusern als Ergebnis einer Gesetzgebung zustande kommt, die sich als schlecht erweist. Sie wissen selbst, daß das Lebensmittelgesetz vor zwei Jahren verabschiedet worden ist. Nachdem es am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, kommen zwei Verordnungen, in denen sinngemäß etwa folgendes bestimmt wird: Pflanzenschutzmittelrückstände, die in Deutschland in dem Gesetz verboten wurden, werden bei allen importierten Lebensmitteln zu Hunderten wieder zugelassen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Damit sollen wir leben, damit will man die deutsche
Landwirtschaft konfrontieren. Ich frage mich nur,
was dieser Sinn oder — besser — Unsinn der Gesetzgebung soll. Es ist jedenfalls ein charakteristisches Beispiel für die überzogene Perfektion unserer Gesetzgebung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vieles wird heute in Vorschriften so geregelt, als ob man für eine Sahara-Expedition die Mitnahme eines Regenschirms verlangte. Man will .gewissermaßen an jeden Kuhschwanz einen Paragraphen binden.
Ich muß zum Schluß kommen. Herr Bundesminister, kümmern Sie sich bitte um die geplante Wegeabgabe auf den Straßen Osterreichs; denn diese würde die deutsche Landwirtschaft pro Liter exportierter Milch mit 2,75 Pfennig belasten. Ich glaube nicht, daß das der Sinn einer modernen Zusammenarbeit zwischen Nachbarn sein kann. Ich glaube, es ist Ihre Aufgabe, darauf zu achten, daß eine solche Mehrbelastung nicht kommen wird.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft hat vor wenigen Wochen eine vergleichende Untersuchung veröffentlicht. Das Ergebnis hat interessante Aspekte: Seit 1970 sind die vom Staat direkt beeinflußten Preise um 52,8 %, die indirekt oder teilweise beeinflußten Preise um 56 % und die administrierten Preise um 51 °/o gestiegen. Die den Marktordnungen unterliegenden Lebensmittelpreise sind dagegen lediglich um 41,6 % gestiegen. Wenn man sich das vor Augen hält, dann steht fest, daß die Preise der Landwirtschaft die Inflation nicht anheizen, sondern bremsen. Ich meine, dies hätte auch einmal ein Wort der Anerkennung verdient, und insbesondere jenes Verbraucherinstitut sollte sich solche Zahlen zu Herzen nehmen und bei den Veröffentlichungen berücksichtigen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich komme damit zum Schluß. Der Agrarbericht zeigt deutlich, daß der agrarpolitische Wind in den kommenden Jahren kälter und stürmischer wehen wird. Die Probleme werden zahlreicher und komplizierter — das alles steht darin —, die schlechte Finanz- und Wirtschaftspolitik unserer Regierung mit ihren negativen Auswirkungen greift nun auch auf die Agrarpolitik über, wie ich sage. Es steht im Agrarbericht, daß sie Spielräume einengt, den Strukturwandel behindert und die Investitionsfähigkeit der Landwirtschaft offensichtlich verlangsamt. Wie man unter diesem Aspekt — damit möchte ich besonders Sie, Herr Minister, ansprechen — sagen kann, die Bundesregierung werde die erfolgreiche Agrar- und Ernährungspolitik der vergangenen Jahre fortsetzen und ausbauen, verstehe ich nicht. Die Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Sie wirkt höchstens noch komisch.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0807601800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Oostergetelo.

Jan Oostergetelo (SPD):
Rede ID: ID0807601900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, feststellen zu können, daß in diesem Jahr alle richtig gerechnet haben. Der Taschenrechner des Herrn



Oostergetelo
Kollegen Bayha nennt wohl dieselben Zahlen, die auch der amtliche Agrarbericht ausweist. Hierfür verdienen alle, die an diesem umfangreichen Zahlenwerk beteiligt waren, unseren Dank.
Daß Sie, Herr Kiechle und Herr Ritz und meine Damen und Herren von der Union, die Analyse und die Wertung des Zahlenwerks durch die Bundesregierung nicht teilen und nörglerisch sogar die vor allem witterungsbedingten Einkommensminderungen auf allen möglichen Wegen der Bundesregierung anlasten

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das finden auch Sie richtig!)

oder anzulasten versuchen, ist Ihr gutes Recht oder halten Sie für Ihr gutes Recht.

(Ey [CDU/CSU] : Da haben Sie nicht zugehört!)

Nur, meine Damen und Herren von den Unionsparteien, Sie gehen dabei das Risiko ein, mit Ihrer Jammerhaltung

(Ey [CDU/CSU] : Das war der Vorredner von Ihrer Partei!)

weder von der Öffentlichkeit noch von den Bauern selbst ernstgenommen zu werden. Ich bin gern bereit, mit Ihnen in Versammlungen zu gehen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Kommen Sie mal in die Eifel!)

Von München bis Hamburg, von Freiburg bis Kiel: Sie werden überall in den Dörfern zufriedene Bauern finden,

(Immer [Altenkirchen] [SPD]: Sehr richtig!)

die nicht auf die Straße gehen. Unser Beruf ist wieder attraktiv geworden. Darüber sollten wir uns besonders im Hinblick auf unsere junge Generation freuen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Niegel [CDU/CSU] : Trotz 1 Million Arbeitslosen?)

Was uns Landwirte bedrückt, ist nicht unsere Einkommenssituation, die sich nur in statistischen Zahlen ausdrückt, sondern die Streuung des Einkommens, die sogenannte Einkommensdisparität. Ohne Detailuntersuchungen anstellen zu wollen, muß man zugeben, daß der Einkommensunterschied mit 1 : 8,7 entschieden zu hoch ist.

(Ey [CDU/CSU]: Das ist aber in jedem Beruf so!)

Agrarpolitik bedeutet Politik für den ländlichen Raum und für alle Menschen. 1976 haben Sozialdemokraten in Dortmund gesagt: Die Sicherung der Lebensfähigkeit des ländlichen Raums bleibt fortdauernde Aufgabe unserer Politik.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das haben wir schon vorher gesagt! — Ey [CDU/CSU] : Das hatten wir schon gesagt!)

Wir alle wollen eine leistungsstarke und anpassungsfähige Landwirtschaft — ich sage: wir alle —, weil sie die wichtigste Voraussetzung für eine sichere Versorgung der Verbraucher mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zu angemessenen
Preisen ist. Ein nur agrarisch strukturierter Raum ist von der Wirtschaftskraft her nicht lebensfähig und kann seine wichtigen gesellschaftlichen Funktionen nicht erfüllen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Die gibt es ja auch gar nicht mehr!)

Ich appelliere deshalb an die Regierungen von Bund und Ländern,

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Emsland!)

weiterhin ihre besondere Aufmerksamkeit dem ländlichen Raum zu widmen. Wir müssen einer Entleerung des ländlichen Raums durch die Schaffung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen entgegenwirken.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : eine alte CDU-These!)

— Die alte CDU-These, Herr Kollege, lautete: Wer Bauer bleiben will, kann Bauer bleiben. Hier ist erstens die Verbesserung der sozialen Infrastruktur — ärztliche Versorgung, Sozialstationen usw. — zu nennen. Zweitens geht es um die Verbesserung der regionalen Wirtschafts- bzw. Erwerbsstruktur. Hier handelt es sich um den Abbau extremer regionaler Standortnachteile für Gewerbe- und Industriebetriebe durch Ausbau einer angemessenen technischen Infrastruktur. Ich nenne nur Wasser, Energie, Verkehrserschließung. Drittens kommt es auf die Anhebung des Ausbildungsangebots an, z. B. durch Schaffung überbetrieblicher Ausbildungsstätten.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Sehr gut!)

Hier ist schon sehr viel Positives im Hinblick auf die Chancengleichheit unserer Kinder im ländlichen Raum geschehen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Kennen Sie den Erlaß von Dohnanyi? — Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU] : Kooperative Schule!)

Ein gesunder ländlicher Raum ist in seiner Sozialfunktion auch für Ballungsgebiete unentbehrlich. So gesehen ist unsere Agrarpolitik tatsächlich umfassender als die berufsständisch ausgerichtete der Opposition.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

In der Agrarpolitik im engeren Sinne geht es zunächst um drei Problembereiche oder, wenn man so will, um drei Möglichkeiten: die Preispolitik, die Kulturpolitik, die Sozialpolitik; das gehört zusammen.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Eben!)

Die nationalen Regierungen haben in der Preispolitik nur begrenzten Einfluß. Aber, meine Damen und Herren, als Praktiker sage ich, daß es eine Einkommensgarantie nicht geben kann und nicht geben darf.

(Beifall bei der SPD)

In einem auf Freiheit und Selbstverantwortung gegründeten System wie dem unseren — und das wollen wir doch wohl alle — führen Garantien für Wohlstand und Einkommen schließlich und endlich



Oostergetelo
zur Unselbständigkeit. Das ist doch die zwangsweise Folge.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Er meint den Kluncker!)

Das kann unsere Agrarpolitik nicht zulassen. Zu schlecht sind die Erfahrungen der Landwirtschaften im sogenannten Ostblock.
Im übrigen, meine Damen und Herren, bin ich der Meinung, wir sollten nicht nur über Marktwirtschaft reden, sondern wir sollten auch bereit sein, Marktwirtschaft zu wagen.

(Beifall bei der SPD — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Er meint seine eigene Partei!)

In der Strukturpolitik wäre die Wiedereinführung des früheren Gießkannensystems ein Selbstbetrug. Das einzelbetriebliche Förderungsprogramm ist von der Anlage her redlich. Aber wir wollen und müssen gemeinsam darüber nachdenken, um noch bessere Aufstiegschancen für junge dynamische Landwirte zu erwirken. Besonders sollte den Betrieben geholfen werden, die nachweislich ohne Förderung einen rationellen Einsatz von Arbeit und Kapital nicht erzielen können. Damit wäre zu erreichen, daß die Wettbewerbskraft der einkommensschwächeren existenzfähigen Betriebe gegenüber einkommensstärkeren erhöht wird.
Mit der Unterstützung der Nebenerwerbslandwirtschaft ist der Bedeutung auch dieser Betriebsform für die Entwicklung des ländlichen Raumes Rechnung getragen worden. Zur Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Bevölkerung in den Berggebieten und in sonstig benachteiligten Gebieten kann auf eine direkte Einkommensübertragung oder auch auf eine Ausgleichszulage nicht verzichtet werden. Allerdings, so finde ich, wäre hier eine bessere Abgrenzung dringend vonnöten.
Meine Damen und Herren, die Agrarsozialpolitik, die von der sozialliberalen Koalition erfolgreich vorangebracht worden ist, hat ein wirkungsvolles Auffangnetz für diejenigen geschaffen, die aus Alters- oder anderen Gründen aus der Landwirtschaft ausscheiden.

(Ey [CDU/CSU]: Die wollen Sie jetzt zur Kasse bitten!)

Sie hat eine Bereinigung überkommener Strukturen möglich und für die betroffenen Menschen tragbar gemacht. Das System der sozialen Sicherung hat die Bauern von der Angst vor Krankheit und vor dem Altwerden — jedenfalls aus materieller Sicht — befreit.

(Beifall bei der SPD und FDP — Ey [CDU/ CSU] : Unser Werk!)

Ich gehe davon aus, daß man diese Freiheit nicht mit Sozialismus verwechselt. Wenn sie das ist, dann meinetwegen. Das berufsständische Sondersystem der sozialen Sicherung für Landwirte hat sich bewährt. Die hierfür verwendeten drei Milliarden DM sprechen eine eigene Sprache. Man kann die Segnungen in diesem Bereich gar nicht hoch genug ein-
schätzen. Viele haben das am eigenen Leibe erfahren und sind dafür auch sehr dankbar.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie können die Erfolge im ländlichen Bereich nicht wegdiskutieren.

(Ey [CDU/CSU]: Die sind ja auch von uns! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das haben wir ja selber gemacht!)

Die Leistungen der sozialliberalen Regierung und die Leistungen von Minister Ertl sind allgemein anerkannt. Von 1969 bis 1978 ist im landwirtschaftlichen Bereich mehr getan worden als in jedem anderen Zeitraum, in dem Sie die Verantwortung trugen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Ey [CDU/CSU] : Das glauben Sie doch selber nicht! — Zuruf von der CDU/CSU: Bringen Sie solide Argumente! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Das müssen Sie doch zugeben. Ich will das auch anders sagen, um mit Ihrem Vokabular zu sprechen: Es ist uns Bauern nie so wenig schlecht gegangen wie in den letzten Jahren, wenn Sie das lieber hören.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Meyer zu Bentrop [CDU/CSU] : Haben Sie die Nachkriegszeit erlebt? Haben Sie die Hungerjahre erlebt?)

Unser aller Ziel sind, so hoffe ich, ein breit gestreutes Eigentum und eine leistungsfähige, sich selbst behauptende Landwirtschaft bäuerlicher Prägung. Wenn wir aber den Landwirten gerechtere Chancen für die Entwicklung ihrer Betriebe ermöglichen wollen, halten wir eine Reform des Pachtrechts sowie des landwirtschaftlichen Steuerrechts für dringend erforderlich. Bei dem krassen Unterschied zwischen Angebot und Nachfrage nach Aufstockungsflächen haben oft genug die kleineren und entwicklungsbedürftigen Betriebe das Nachsehen. Das derzeitige Grundstücksverkehrsrecht wird dieser Entwicklung nicht gerecht.

(Ey [CDU/CSU] : Sagen Sie einmal, was Sie machen wollen!)

Das Einkommen' der Landwirtschaft — —

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Das will er eben nicht! — Kiechle [CDU/CSU] : Da wird eine Behauptung aufgestellt und nichts dazu gesagt!)

-- Wir sind gern bereit zu diskutieren.

(Kiechle [CDU/CSU] : Da gibt es nichts zu diskutieren!)

Aber wir brauchen doch nicht wieder durchzukauen, was wir im Ausschuß gemeinsam diskutiert haben.

(Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU] : Stimmt das denn, was Sie sagen?)

Das Einkommen der Bandwirte muß nach gleichen Maßstäben festgestellt werden. Gerechtere



Oostergetelo
Besteuerung bedeutet nicht, alle über einen Kamm zu scheren.

(Kiechle [CDU/CSU]: Dazu hat doch der Finanzminister schon etwas gesagt!)

Es geht vielmehr um eine gleichmäßige Besteuerung gleicher landwirtschaftlicher Einkommenssituationen. Der Grundsatz einer möglichst gerechten Besteuerung läßt sich mit der bisherigen Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen einfach nicht verwirklichen. Das hat jedenfalls das Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission überzeugend dargetan. Dabei. bin ich mir bewußt, daß die Note „gerecht" wie immer im Bereich menschlichen Lebens nur sehr relativ gesehen werden darf. Wir Agrarpolitiker sollten gemeinsam mit der Bundesregierung auf der Basis des Steuergutachtens nach Lösungen suchen, um in der Landwirtschaft mehr Gerechtigkeit zu schaffen.

(Zustimmung bei der SPD)

— Hier gilt es, keine Verzögerungstaktik zu betreiben und nicht auszuweichen, sondern hier muß gehandelt werden.

(Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU] : Sie stellen die Regierung! Legen Sie etwas vor! Sie sind am Zuge!)

Das sind wir unserer Gesellschaft, unseren Bauern und unserer Verfassung schuldig.
Dies habe ich mir heute bei der Grünen Debatte zu erwähnen erlaubt, weil ich der Meinung bin, daß es unsere Pflicht ist, untereinander und mit anderen Berufsgruppen Solidarität zu üben, und .weil es uns guttut, über unseren eigenen Kuhstall hinauszuschauen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807602000
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter Susset.

Egon Susset (CDU):
Rede ID: ID0807602100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Matthöfer hat sich zur Besteuerung der Landwirtschaft geäußert. Herr Kollege Oostergetelo hat gerade ebenfalls etwas dazu gesagt. Ich freue mich, Herr Minister Matthöfer, daß Sie sich mit Herrn Minister Ertl geeinigt haben oder einigen werden. Ich möchte jedoch vorschlagen, daß diese Einigung als Basis die seitherige Meinung des Herrn Ministers Ertl nimmt. Das heißt für Sie, Herr Minister Matthöfer, daß Sie von der seitherigen Meinung Ihres Amtsvorgängers Apel abgehen müssen; sonst ist die Einigung nicht möglich.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schmidt [Gellersen] [SPD] : Sind Sie Hellseher?)

Von den Kollegen Müller, Paintner und jetzt auch von Herrn Kollegen Oostergetelo, also seitens der Koalitionsfraktionen, sind heute Ausführungen zur Strukturpolitik gemacht worden. Für uns alle ist klar, daß bezüglich der Strukturpolitik das Ausscheiden aus der Landwirtschaft auch für jene, die es wollen. einfach unmöglich ist. Aus diesem Grund müssen wir natürlich die Agrarpolitik auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen in der Zukunft anders sehen.

(Dr. Mertes [Gerolsteinj [CDU/CSU]: Darauf kommt es an!)

Sie haben einen Entschließungsantrag meiner Fraktion vor sich liegen, den wir zum Schluß der Debatte zur Abstimmung stellen.

(Zurufe von der SPD: Überweisung!)

-- Über eine Überweisung wird doch auch abgestimmt. — In dem Antrag ist zunächst einmal davon die Rede, daß die Preisanhebungen, wie sie in Brüssel vorgesehen sind, für die deutsche Landwirtschaft unzumutbar sind, weil sie nicht einmal eine Anhebung der Preise, wie sie die Inflationsrate notwendig machen würde, vorsehen. Wir bitten in dem Entschließungsantrag auch darum, daß die im. Zuge der Preisverhandlungen vorgesehene Abbauautomatik des Grenzausgleichs nicht beschlossen wird. Wir sind der Meinung, daß der Grenzausgleich als währungspolitisches Ausgleichsinstrument auch in der Zukunft erforderlich ist, solange es keine gemeinsame Währungs- und Wirtschaftspolitik gibt.
Vor allen Dingen sollte in der Öffentlichkeit der Eindruck verwischt werden, als ob die Agrarpolitik ständig neue Probleme schaffe. Nicht die Agrarpolitik schafft neue Probleme, sondern die Nichtharmonisierung der Währungen schafft immer neue Probleme für die Agrarwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb kann hier das, was vorgesehen ist, nicht durchgesetzt werden.
Wir sind uns mit Ihnen, Herr Minister Ertl, darin einig, daß der Verordnungsperfektionismus in Brüssel nicht so weitergehen darf. Lassen Sie mich eine Anmerkung zu einer EG-Verordnung machen, die das Weinrecht anlangt. Ich möchte bitten, daß der Streit zwischen BML und Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bezüglich der EG-Verordnung 2133, was die bezeichnungsrechtlichen Richtlinien des Weinrechts anlangt, doch einmal ausgetragen wird.
In unserer Entschließung nehmen wir auch zu den Problemen des Milchmarktes Stellung. Wir bitten die Bundesregierung, dafür einzutreten, daß die Prämienregelung zur Verringerung des Milchviehbestandes über den 31. März 1978 hinaus durchgesetzt wird, weil sie bisher keine Erfolge zeitigte. Wir möchten, daß die Bundesregierung dafür eintritt, daß eine zweite Buttersorte kontinuierlich zur Verfügung steht. Die Weihnachtsbutter-Aktion hat bewiesen, -daß hierfür ein Markt vorhanden ist. Das wäre auch eine Maßnahme, für die der Steuerzahler und der Verbraucher zu Recht mehr Verständnis aufbringen würden, als für Buttergeschäfte mit der Sowjetunion und anderen Ostblock-Staaten, wie im Verlauf der letzten Jahre immer wieder praktiziert.
In unserem Entschließungsantrag fordern wir weiterhin, das Verfahren zur Verbilligung von Magermilchpulver und flüssiger Magermilch so zu vereinfachen, daß die Verwendung dieser Futtermittel nicht an bürokratischen Hemmnissen scheitert.



Susset
Schon seit 1977 wird die Mitverantwortungsabgabe für die abgelieferte Milch zu Lasten der Landwirtschaft erhoben. Dieser Beitrag wurde eingeführt, um Erzeugung und Verbrauch einander schrittweise anzupassen. In dem Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auch auf, dafür einzutreten, daß diese Mittel in voller Höhe zur Förderung von Absatzmaßnahmen und zur Erforschung neuer Absatzmöglichkeiten für Milchprodukte eingesetzt werden.
Ein weiterer Punkt unserer Entschließung befaßt sich mit dem Problem der Einführung einer Hinterbliebenenrente für Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer. Wir sind der Meinung, daß es das Ziel der modernen Sozialpolitik ist, eine möglichst umfassende Vorsorge zu treffen. Dies muß dann natürlich auch für den agrarsozialen Bereich gelten. Meine Fraktion hat deswegen einen Gesetzentwurf eingebracht, in dem vorgesehen ist, daß Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer mit mindestens einem Kind oder nach Vollendung des 45. Lebensjahres vom Januar 1978 an ein Witwengeld von 265 DM monatlich erhalten sollten. Diese Initiative, die wir im Ernährungsausschuß angekündigt haben, wurde im Ausschuß — zunächst einmal am 9. November 1977 — von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Deshalb fordern wir nun, daß im Haushalt 1979 entsprechende Mittel für diese Maßnahme eingesetzt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Seitens der Koalitionsfraktionen wurde ein Prüfungsauftrag an die Regierung gegeben. Wir sind der Meinung, daß schon viel zu lange geprüft wurde. Die Zeit der Prüfung müßte vorbei sein. Wir haben schon seit Jahren in unseren Entschließungsanträgen auf dieses Problem hingewiesen.

(Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU] : Man kann sich auch totprüfen! — Ey [CDU/ CSU] : Die Regierung spricht davon, aber sie handelt nicht!)

Wir haben jedoch kein Verständnis dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Einführung der Witwenrente in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Reform der Alterssicherung der Frau, die bis zum Jahre 1984 notwendig wird, gebracht wird, was Herr Minister Ehrenberg und auch der Abgeordnete Wimmer am 15. Dezember bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfes hier getan haben. Wir meinen, wenn hier die Regierungskoalition nicht will, kann nicht das Bundesverfassungsgericht dafür schuldig gesprochen werden, wenn diese Regelung nicht kommt.

(Ey [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Ich bin Ihnen dankbar, Herr Minister Ertl, daß Sie bei der Einbringung des Agrarberichts doch zum Ausdruck gebracht haben, daß die Witwenrente früher als im Jahre 1984 eingeführt werden müsse.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb unsere Bitte: Einigen Sie sich in den
Koalitionsfraktionen. Wenn es diese Möglichkeit
nicht gibt, gibt es doch auch noch andere Mehrheitsmöglichkeiten in diesem Hause.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen und Zurufe von der SPD)

Wir fordern in unserem Entschließungsantrag weiter, daß das zwischen Bundesminister Ertl und den Länderagrarministern in Bad Zwischenahn vereinbarte Agrarkreditprogramm eingeführt wird. Herr Kollege Müller hat gefragt, warum Bayern und Baden-Württemberg ein eigenes Programm eingeführt haben. Sie haben gehandelt, weil die Regierung und die Koalitionsfraktionen in dieser Frage handlungsunfähig waren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen und Zurufe von der SPD)

Herr Minister Ertl wurde doch von Herrn Minister Apel und auch von den Koalitionsfraktionen in dieser Frage im Haushaltsausschuß hängengelassen.

(Marquardt [SPD] : Du warst schon besser!)

Das ist doch die Wahrheit. Das hat mit dem jetzt nichts zu tun. Das muß hier deutlich gesagt werden. Dieses Agrarkreditprogramm muß kommen.
Nun zur Förderschwelle, Herr Kollege Müller. Wie unsinnig die Förderschwelle ist, macht doch der Agrarbericht mit den eigenen Zahlen der Bundesregierung deutlich. Der Agrarbericht der Bundesregierung weist nach, daß das Durchschnittseinkommen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr im Vergleich zum Vorjahr von 25 488 DM auf 21 969 DM zurückging, ein Einkommensrückgang um 3 915 DM. Die Förderschwelle, die für eine Förderung erreicht werden muß, wurde jedoch für das Jahr 1978 von 24 000 DM auf 25 300 DM angehoben.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Zurufe von der SPD)

Das ist doch Unsinn, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das heißt doch, daß die seither praktizierte einzelbetriebliche Förderung nicht einmal in dem Maße in der Zukunft weitergeführt werden kann, wie es in der Vergangenheit der Fall war.
Wir, die CDU/CSU-Fraktion, machen durch den Entschließungsantrag deutlich, daß für uns Agrarpolitik keine Politik für eine Minderheit in unserer Gesellschaft, sondern Politik für die Gesamtgesellschaft ist.

(Zurufe von der SPD)

Sie haben die Möglichkeit, bei den Beratungen in den Ausschüssen mit dem, was wir in unserem Entschließungsantrag vorgelegt haben, die Möglichkeit für eine bessere Agrarpolitik in der Zukunft einzuleiten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD] : Eine noch bessere? — Dr. Schmidt [Gellersen] [SPD] : Das kommt noch im März!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807602200
Das Wort
hat der Abgeordnete Bayha.

Richard Bayha (CDU):
Rede ID: ID0807602300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, daß Sie den Agrar-



Bayha
bericht 1978, aber auch die vergangenen Agrarberichte, insbesondere den letzten, sehr sorgfältig gelesen und studiert haben. Stellen Sie sich einmal vor, wenn beispielsweise — Herr Oostergetelo hat darauf hingewiesen — mein Taschenrechner im letzten Jahr genauso gut funktioniert hätte wie der Computer des Ministeriums, wäre im letzten Jahr wahrscheinlich unwidersprochen das Gesamteinkommen der deutschen Landwirtschaft um über 1 Milliarde DM — gleich 6 % — zu hoch ausgewiesen worden. Es war ein ziemlich blamabler Vorgang für dieses Ministerium, daß dieses berichtigt werden mußte.

(Dr. Schmidt [Gellersen] [SPD] : Reitet doch nicht auf alten Kamellen herum!)

— Ja, ich meine doch, daß darauf hingewiesen werden muß; denn wir kommen noch zu einer anderen Sache, die auch auf Fehler des Grünen Berichts zurückzuführen ist.
Damit wären wir z. B. schon bei der Steuer. Es gab im letzten Jahr noch einen zweiten gravierenden Fehler im Grünen Bericht, nämlich die falsche Ausweisung der steuerlichen Leistungen der deutschen Landwirtschaft. Hier wurden z. B. in manchen Betriebszweigen die steuerlichen Leistungen bis zu 800 % zu niedrig ausgewiesen. Erst dadurch kam die Steuerdiskussion im Zusammenhang mit den Landwirten überhaupt in Gang.

(Ey [CDU/CSU] : Sehr gut!)

In diesem Jahr sind, so hoffe ich, solche Fehler im Agrarbericht nicht enthalten. Was mir aber besonders auffiel, ist die nüchterne, nach meiner Auffassung auch zutreffende Analyse, die der Bundesernährungsminister in dem Agrarbericht auf Seite 4 selbst gegeben hat. Sie enthüllt nämlich in erschreckender Weise — das muß man schon sagen — die wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland. Ich möchte einmal zitieren, was ganz zu Beginn dieses Berichts steht:
Bedingt durch das verminderte Wirtschaftswachstum und die relativ ungünstige außerlandwirtschaftliche Beschäftigungslage haben sich für die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte die Chancen verringert, in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf abzuwandern oder das landwirtschaftliche Einkommen im Zuerwerb zu ergänzen. Dadurch ist insbesondere in den dünnbesiedelten, peripheren ländlichen Räumen die Anpassung der Landwirtschaft an veränderte technische, ökonomische und soziale Bedingungen erschwert. Auf Grund des knapper werdenden Pachtlandangebots können im Gegensatz zu früheren Jahren nur noch in geringerem Umfang durch Flächenaufstockung Einkommensverbesserungen erzielt werden. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten für innerbetriebliche Aufstockungen durch die Ausweitung der Tierbestände aus marktpolitischer Sicht insgesamt beschränkt. Dem preispolitischen Spielraum sind auf Grund der Ungleichgewichte auf einzelnen wichtigen Agrarmärkten Grenzen gesetzt.
Dieser Abschnitt auf einer der vordersten Seiten des Agrarberichtes ist doch in Wirklichkeit eine vernichtende Kritik des Bundeslandwirtschaftsministers Ertl an der eigenen Regierung. Mit anderen Worten: Er gibt ganz offen und direkt zu, daß wirtschaftlich. der Karren so tief im Dreck steckt, daß man gar nicht mehr recht weiß, wie er eigentlich wieder herausgeholt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hohe Inflationsraten zu Beginn der 70er Jahre; geringes volkswirtschaftliches Wachstum, nachlassendes reales Einkommen breiter Bevölkerungsschichten — das sind doch die Negativposten, die die Agrarpolitik heute vor schier unlösbare Probleme stellen. 1971 betrug die reale Zuwachsrate des Masseneinkommens noch 9,5 °/o; 1977 ist sie auf 2,6 % abgesunken. Im letzten Jahr hatten wir einen Tiefstand; da ist das Masseneinkommen nur noch um 0,3 % gestiegen. Für die Landwirtschaft ist diese Entwicklung von außerordentlich großer Bedeutung. Einer großen Zahl privater Haushalte stehen geringe Zuwächse an Einkommen zur Verfügung. Als Folge hiervon verschärft sich die Konkurrenz der verschiedensten Güter und Dienstleistungen, nämlich im Hinblick auf die schwachen Zuwachsraten. Mit anderen Worten: Butter und Fleisch konkurrieren verschärft mit dem Absatz von Fernsehapparaten, Reisen und ähnlichen Dingen. Die Zuwachsraten im Pro-Kopf-Verbrauch an veredelten Nahrungsmitteln sind nur noch sehr gering gestiegen bzw. sie stagnieren.
Wie gefährlich eine solche sich anbahnende Entwicklung ist, läßt sich an der Tatsache ablesen, daß von 1974 bis 1977 das Volumen der Verkäufe der deutschen Landwirtschaft fast stagnierte.
Im Zeitraum von 1970 bis 1975 hingegen hat die jährliche durchschnittliche Zuwachsrate des Verkaufvolumens bei rund 6,8 % gelegen. Ich meine, daß es auch im Interesse der Landwirtschaft liegt, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung endlich wieder zum besseren zu kehren. Die Politik muß endlich dafür sorgen, daß wir wieder ein angemessenes Wachstum haben,

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

daß die Arbeitslosenzahl verringert wird, daß die Wirtschaft wieder investiert und daß Arbeitsplätze geschaffen werden. Das ist eine Aufgabe der Gesamtpolitik, und ich sage freimütig: Kein noch so guter Landwirtschaftsminister wird mit Mitteln der Agrarpolitik allein in der Lage sein, diese aufgezeigten Strömungen, die ich ja nur ganz kurz skizzieren konnte, im Gesamtgefüge der Volkswirtschaft so zu beeinflussen, daß dabei für die Landwirtschaft etwas Positives herauskommt.

(Beifall bei der CDU/CSU — Ey [CDU/CSU] : Die dafür Verantwortlichen sitzen heute nicht auf der Regierungsbank!)

Dies gilt auch für die Strukturpolitik. Ziel der Agrarstrukturpolitik war es bisher vor allem, den entwicklungsfähigen Betrieb innerhalb der sogenannten Förderschwelle zu unterstützen. Im Zusammenhang mit der veränderten Gesamtwirtschaftslage



Bayha
muß die Agrarstrukturpolitik — so meine ich, und so meinen wir jedenfalls — nunmehr einer ordentlichen Überprüfung unterzogen werden. Die schlechte Arbeitsmarktlage in unserem Land als Ergebnis geringen Wirtschaftswachstums, als Späterscheinung der hohen Inflationsraten vergangener Jahre, hat zu einem erheblichen Nachlassen des Strukturwandels in der Landwirtschaft geführt. Das kann man überhaupt nicht bestreiten, auch Sie nicht, Herr Kollege Müller.
Die Abwanderungsraten aus der Landwirtschaft von früher 4 °/o sind in den letzten zwei Jahren auf unter 1 °/o gesunken, und sie tendieren zur Zeit gen Null. Es mangelt an außerlandwirtschaftlichen Beschäftigungsalternativen. Die Folge dieser Stagnation im Strukturwandel der Landwirtschaft ist eine äußerst geringe Zunahme der Arbeitsproduktivität in den letzten Jahren, und in diesem Jahr haben wir sogar einen Rückgang zu verzeichnen. Einer der wichtigsten Motoren landwirtschaftlichen Einkommens ist damit zum Stillstand gekommen.
Die Konsequenz ist: Das einzelbetriebliche Förderungsprogramm muß dahin gehend geändert werden, daß auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit erhalten, staatliche Förderungsmittel wie z. B. öffentliche Darlehen in Anspruch zu nehmen. Es kann einfach nicht als vernünftig angesehen werden, kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die einzelbetriebliche Förderung vorzuenthalten, wenn andererseits keine Beschäftigungsalternative zur Verfügung steht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, der Weg, den Herr Bundesernährungsminister Ertl zugelassen hat, indem er die Förderungsschwelle von 24 000 DM auf 25 300 DM anheben ließ, geht genau in die falsche Richtung. Bedenken Sie doch einmal: Das Durchschnittseinkommen wird im diesjährigen Grünen Bericht mit 21 969 DM ausgewiesen, und die Förderschwelle für einen landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei 25 300 DM. Das heißt also, rund 3 300 DM darüber. Die Konsequenz lautet: Der durchschnittliche landwirtschaftliche Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland kann nach den derzeit geltenden Richtlinien bei uns überhaupt nicht mehr gefördert werden. Ich frage Sie, meine Herren von der SPD: Wo ist denn da eigentlich noch die soziale Gerechtigkeit zu sehen?

(Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD] : Es soll doch kein Almosen sein!)

Ich sehe es als höchst bedenklich an, daß der zwischen dem Bundeslandwirtschaftsminister und den Agrarministern bereits vereinbarte Agrarkredit zugunsten kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe gescheitert ist.

(Unruhe)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807602400
Ich möchte die Damen und Herren bitten, sich so zu unterhalten, daß der Redner verständlich bleibt.

Richard Bayha (CDU):
Rede ID: ID0807602500
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, daß weiterhin die kleinen Betriebe von der Investitionsförderung ausgeschlossen sind. Die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe können nicht mithalten. Der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angebotene Kredit mit einem Zinssatz von 6 % ist doch keine Alternative, Herr Bundesminister Ertl, für den gescheiterten Agrarkredit, sondern doch eher eine etwas blamable Verlegenheitslösung. Ihre eigene Hausbank bietet doch die Kredite bereits günstiger an. Gestern wurde uns von der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein Prospekt zugestellt, in dem Kredite zu 5,5 % angeboten werden. Was sollen wir da mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau?
Herr Minister Ertl, ich meine, in dem von uns aufgezeigten Sinn und in die Volkswirtschaft insgesamt hineingestellt sollte künftig Agrarpolitik betrieben werden. Dabei werden wir Sie unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807602600
Das Wort
hat der Herr Abgeordnete Peters.

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0807602700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz der Klagelieder, die hier von der Union angestimmt werden, ist es so, wenn man es real betrachtet: Die Lage der Landwirtschaft war noch nie so günstig wie in den letzten Jahren.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Sehr richtig!)

Das beweisen die starken Investitionen in der Landwirtschaft.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Nachholbedarf, das kann man statistisch feststellen!)

— Herr Kollege, vielleicht lassen Sie mich die zehn Minuten, die ich habe, ausreden. Ich würde sonst gerne auf Ihre Zwischenrufe eingehen, aber das ist bei dieser Zeiteinteilung, wie gesagt, nicht möglich. Das, glaube ich, muß man einsehen. — Das beweisen auch die allgemeine Zufriedenheit in der Landwirtschaft und der nicht unerhebliche Zugang junger Menschen in den landwirtschaftlichen Beruf.
Unbestritten ist die schwierige Lage derjenigen Betriebe, die im Sommer 1976 von der Dürre stark betroffen wurden. Die Landwirtschaft weiß, daß ihre Erzeugerpreise in Zukunft nur langsam steigen werden. Bei geringer Kostensteigerung, bei einer Inflationsrate von 3 0/o ist das — ich will es aussprechen — tragbar.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Außerdem ist es so, daß weder in den EG-Agrarpreisverhandlungen noch über den Markt beim Verbraucher, zumindest nicht bei Veredelungsprodukten, höhere Preise durchsetzbar sind. Das, glaube ich, sollten wir hier einmal bekennen.
Der Deutsche Bauernverband erhebt die maßvolle Forderung, die EG-Preise in der Höhe der Inflationsrate anzuheben. Daneben strebt der Verband an, daß die Marktordnungen nicht ausgehöhlt werden und der Grenzausgleich erhalten bleibt.



Peters (Poppenbüll)

Die FDP unterstützt sachliche Forderungen, gibt aber zu bedenken, wie sich diese Stellungnahme des Verbands zum Währungsausgleich und zum Komplex der Marktordnungen mit der Entschließung der COPA vom 13. Januar 1977 auf einen Nenner bringen läßt, die lautet:
COPA akzeptiert das Prinzip, daß die zum Zeitpunkt der Einführung des Vorschlags bestehenden Währungsausgleichsbeträge schrittweise auf Jahresbasis über einen Zeitraum von sieben Jahren abgebaut werden sollten, sofern dieser Abbau sich nicht in einem nominellen Rückgang der Agrarpreise niederschlägt und keine negativen Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Einkommen hat.
Wenn der Nebensatz zutreffen würde, könnte also abgebaut werden. Ich bin aber der Meinung, daß nicht abgebaut werden kann. Es ist wohl auch nicht ganz sachlich, meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Sehr richtig! bei der SPD)

wenn der Bauernverband von der Regierung verlangt, den systematischen Abbau zu verhindern, während COPA einem solchen System zustimmt.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Darüber hätte ich gern eine Auskunft von dem nächsten Redner gehabt. Das ist zeitlich günstiger, als wenn Sie einen Zwischenruf machen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die negative Grenze des Preisabbaus, das ist ein Unterschied!)

Wir haben immer den Standpunkt vertreten, daß es unumgänglich ist, daß Partnerländer mit starker Preissteigerungsrate eine stärkere Erhöhung der Agrarpreise benötigen als Länder mit stabilen Währungen. Das sollte über Veränderungen der grünen Währung in Inflationsländern und über leichte Preiserhöhungsabschläge bei Ländern mit stabiler Währung in den Preisverhandlungen erfolgen, jedoch nicht über einen systematischen Abbau des Grenzausgleichs.
Die CDU/CSU geht, wie wir vernommen haben, bei dem Problem der Novellierung der Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft wie die Katze um den heißen Brei herum. Alle politischen Kräfte sollten sich dazu bekennen, daß in der Landwirtschaft Steuergerechtigkeit angestrebt wird, wie es auch der Bauernverband verlangt. Außerdem sollten Politiker anstreben, daß auch die steuerliche Gleichstellung im Verhältnis zum Lohnsteuerzahler erreicht wird.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Ich habe diese Forderung schon anläßlich des vorjährigen Agrarberichts erhoben. Es ist gewiß noch zu früh, kurz nach Vorliegen des Gutachtens der Professoren, heute mit einem kompletten Steueränderungsvorschlag zu kommen. Klar sollte jedoch sein, daß Betriebe, die heute nahe unterhalb der Buchführungspflicht liegen und nach Durchschnittssätzen, also nach § 13 a Einkommensteuergesetz, besteuert werden, künftig normal besteuert werden. Für die große Zahl der Neben-, Zuerwerbs- und der kleineren Haupterwerbsbetriebe wird wegen der Praktikabilität nach meiner Auffassung nur ein verändertes System der Durchschnittsbesteuerung anwendbar sein.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Damit würden dann auch die Ungerechtigkeiten zwischen einzelnen Landwirten und anderen Berufsgruppen bei Transferleistungen, wie den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Wohngeld, beseitigt werden.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Die Landwirtschaft hat selber das größte Interesse daran, daß dieses Problem im Zusammenleben in den Dörfern geregelt wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die deutsche Landwirtschaft ist mit den Hilfen zur Verbesserung der Agrarstruktur, dem Dorferneuerungsprogramm und mit dem vierjährigen 16-
Milliarden-Programm gut gefahren. Sie hat diese Hilfen angenommen.
Sie wird durch das 400-Millionen-Programm aus ERP-Mitteln weitere Investitionsmöglichkeiten erhalten. Bedeutsam ist, daß die Landwirtschaft durch dieses Programm generell in die Mittelstandsförderung einbezogen wird, selbstverständlich immer nur für ein Jahr, wie es auch im gewerblichen Bereich üblich ist. Herr Schmitz, das ist an Ihre Adresse gerichtet, wegen Ihrer — so möchte ich es einmal sagen — leicht irreführenden Erklärung.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Daneben bleiben Aufstiegshilfen, Überbrückungshilfe und Wohnhausbauprogramm in der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder erhalten. Diese ERP-Kredite in Höhe von 400 Millionen DM sind also eine zusätzliche Maßnahme.
Eine bedeutende Leistung dieser Koalition war und ist die starke Mittelaufstockung in der Agrarsozialpolitik in den Jahren von 1969 bis 1979 von 900 Millionen DM auf über 3 Milliarden DM. In dieser Wahlperiode wird eine Rente für jüngere Witwen gesetzlich verankert werden.
Zusammenfassend stelle ich fest, daß die Landwirtschaft mit der Arbeit dieser Koalition aus SPD und FDP und mit dem Bundesernährungsminister Ertl gut gefahren ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807602800
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rainer.

Alois Rainer (CSU):
Rede ID: ID0807602900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in dieser Agrardebatte einem Thema zuwenden, das die Bauern mit Recht mit Zorn und Sorge erfüllt.
Ich treffe gleich eine Feststellung: Wir von der CDU/CSU singen keine Klagelieder,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

sondern unsere Reden, die bisher gehalten worden
sind, gründen auf Feststellungen. Ich möchte auch



Rainer
nicht über Einkommensfragen sprechen, sondern ein Thema behandeln, worüber heute noch nicht gesprochen worden ist.

(Zuruf von der SPD: Lobenswert!)

Fast täglich müssen wir es erleben, daß die Landwirte auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Naturschutzes und des Tierschutzes heftigen Angriffen ausgesetzt sind.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Leider wahr!) Ich werde das gleich beweisen.

Solange die Erörterungen zu Fragen der Ökologie im Zusammenhang mit der Landbewirtschaftung sachlich geführt werden, wird kein Bauer auch nur das geringste dagegen einzuwenden haben.

(Richtig! bei der CDU/CSU)

Die Diskussionen in der Öffentlichkeit werden aber vielfach nicht mit der genügenden Sorgfalt und Objektivität angelegt.

(Gallus [FDP] : Was sagt die bayerische Staatsregierung dazu?)

Vielmehr müssen wir feststellen,

(Erneuter Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

daß sensationelle Schlagzeilen über die angeblich schädliche Rolle der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Ökologie mehr Beachtung finden als die große Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Erhaltung einer gesunden Umwelt.

(Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

Bedauerlich ist, daß in der Öffentlichkeit häufig die unqualifizierten Ansichten einiger — ich drücke mich als Niederbayer sehr vorsichtig aus — Halbgebildeter, Halbgelernter

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) — andere sagen sogar: Spinner —


(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

weite Verbreitung finden. Ich will Ihnen hierzu nur ein Beispiel nennen und Ihnen von etwas berichten, was in der letzten Zeit unter dem Titel „Krebsgefährdung durch unsere Nahrungsmittel" veröffentlicht worden ist. Der Inhalt dieser Veröffentlichung hat vom wissenschaftlichen Gehalt her überhaupt keine Bedeutung. Der Artikel ist aber dazu geeignet, die Bevölkerung in die Irre zu führen und Haßgefühle gegen die Landwirtschaft zu wecken.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Einer solchen Diskriminierung der Bauern und Landwirte und einer solchen Verunsicherung der Verbraucher muß energisch widersprochen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dann gibt es noch eine Reihe von sonstigen Weltverbesserern, die glauben gegen die Anwendung von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln mit gehässigen, unhaltbaren Behauptungen vorgehen zu müssen. In Bayern hat sich vor noch nicht so langer Zeit ein namhafter Vertreter des biologisch-dynamischen Landbaus zu der Ansicht verstiegen, daß die Landwirtschaft einen katastrophalen Giftkampf betreibe. Solche Äußerungen sind von Haus aus absurd; dazu brauche ich keinen Beleg anzuführen.
Ich meine, solchen Sektierern muß entgegengetreten werden. Würde sich die Landwirtschaft nicht den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt zunutze machen, müßten wir sicherlich unseren Lebensstandard nicht nach oben, sondern nach unten ändern.

(Beifall bei der CDU/CSU -Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn es Menschen gibt, die beim Mondschein ihre Kartoffeln pflanzten

(Heiterkeit)

und auf die Anwendung von Mineraldünger verzichteten und glaubten, damit eine gute Ernte zu erzielen.

(Erneute Heiterkeit)

Nur kann und darf diese Verhaltensweise nicht Richtschnur für alle sein.
Jetzt kommt folgendes. Dem Agrarbericht ist zu entnehmen, daß die Bundesregierung — Herr Bundesminister Ertl — eine Überdüngungsverordnung — damit ist das Bundesinnenministerium beauftragt worden —

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das ist ja interessant!)

sowie eine Ausbringungsverordnung plant. Ich muß schon fragen: Was wird es in der Zukunft noch alles für die Bauern geben?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Ich persönlich habe Verständnis dafür, daß ein Bundesminister mit dem Grundgesetz unter dem Arm durch die Lande zieht, weil er das braucht. Wenn aber ein Bauer mit einem Paragraphenschmöker unter dem Arm seinen Dung ausbringen muß, dann habe ich dafür kein Verständnis.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Darüber hinaus gibt es noch eine ganze Reihe von Anforderungen. Ich habe hier z. B. den grünen Prospekt des Deutschen Alpenvereins bei mir, aus dem hervorgeht, was er mit seinen Grünlandplänen noch alles erreichen will. Ich sage Ihnen: Es wird am Ende so weit kommen, daß jemand, der einen Fußtritt wagt, eine Verordnung bei sich haben muß, aus der hervorgeht, ob er das darf. Und am Ende wird es mit einer freien Landwirtschaft aus sein. Das muß dazu gesagt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Kiechle [CDU/ CSU]: Auf jedem Hof ein Kontrolleur!)

Unerträglich sind auch die Forderungen einiger Bürger auf dem Gebiet des Tierschutzes. Diese Zeitgenossen

(Heiterkeit)

tun bewußt so, als seien die Landwirte lediglich darauf aus, ihre Tiere, die ihr eigen sind, ihr Besitz sind, zu quälen. Ein Hamburger Rechtsanwalt tut sich da meiner Meinung nach bei der Verunglimpfung der Landwirtschaft, der Landwirte, der Bauern besonders hervor. Die Bauern, die sich bisher eine vernünftige Einstellung zum Tier erhalten haben,



Rainer
wissen doch sehr gut und genau, was man für Tiere zu tun hat, wenn man sie halten will; selbstverständlich füttert und pflegt man sie. Das tut jeder Landwirt im ureigensten Interesse.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Wie sonst wären die Erfolge bei Zucht und Mast bei uns vorhanden?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Die Viecherei machen die anderen!)

Wenn es wirklich Auswüchse geben sollte, wie es sie unter Menschen immer geben kann, dann bietet das Tierschutzgesetz eine wirklich ausreichende Handhabe.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, die bau rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Immissionsschutzgesetzgebung. Wenn ein Bauer heutzutage einen Stall bauen will oder bauen muß, weil der alte zusammenfällt, hat er nicht bloß die Landbauordnung zu beachten, sondern eine Reihe von vielfältigen Auflagen und Bedingungen aus der Umweltgesetzgebung. Das tun die Bauern auch. Was hier aber getrieben wird, ist nicht bloß ein kleiner Perfektionismus, das ist schon ein erheblicher Überperfektionismus.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Nachdem der Bauer über 100 Einzelbestimmungen von der Abwasserbeseitigung bis zur Luftreinhaltung beachtet und viele Dinge erledigt hat, der Stall auch inzwischen errichtet worden ist, besteht immer noch die Gefahr, daß er vor den Kadi geschleppt wird, denn nicht immer gelingt es bei einem noch so modernen Schweinestall, den Geruch in so aromatische Wohlgerüche zu verwandeln,

(Heiterkeit)

daß er von der Masse angenommen wird, und es
bleibt wieder jemand übrig, der sich beschwert,
weil er sich von der Landwirtschaft belästigt fühlt.
Ich meine, die Diskussion über das Verhältnis der Landwirtschaft zur Umwelt — wenn sie sich in den von mir vorerwähnten Formen abspielt — hat aus unserer Sicht auch einen starken gesellschaftspolitischen Bezug. Meine Freunde, ich will dabei niemand treffen. Man sagt „Ökologie" und meint Gesellschaftsveränderung, meint Systemveränderung. Dahinter ist auch etwas versteckt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

In den letzten Wochen hat der Innenausschuß des Deutschen Bundestages in einer Diskussion festgestellt, daß die von mir angesprochenen Sachverhalte so bestehen. Im Innenausschuß ist festgestellt worden, daß 150 gesetzliche Bestimmungen, 120 Verordnungen den Bürger einfach überfordern.

(Gallus [FDP] : Wieviel davon hat die bayerische Regierung gemacht?)

— Das hat der Innenausschuß in den vergangenen Wochen festgestellt, und er hat das Bundeskabinett beauftragt, nach der Sommerpause hier nach dem Rechten zu sehen. Über diese Sache ist im Agrarbericht sehr wenig zu lesen. Von seiten der CDU/
CSU wie auch von mir persönlich wird dies als sehr bedauerlich empfunden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807603000
Noch bevor wir über den Weinbau gesprochen haben, sind wir schon in eine bessere Stimmung gekommen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Riede.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0807603100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß zuerst den Herrn Präsidenten enttäuschen; denn ich werde heute nicht über den Wein, sondern über Verbraucherpolitik sprechen.

(Wehner [SPD] : Wein zu verbrauchen ist auch nötig! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Wein ist Volksgetränk!)

— Auch das gehört dazu.
Eine wichtige Aufgabe der Verbraucherpolitik ist es, die Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot gesundheitlich unbedenklich und qualitativ hochwertiger Nahrungsgüter zu angemessenen Preisen zu sichern. Dabei wird vom Verbraucher ganz besonders die gesundheitliche Unbedenklichkeit gefordert. Der Apfelsinenskandal vor 14 Tagen hat gezeigt, wie schnell der Verbraucher reagiert, wenn angeblich gesundheitsschädliche Substanzen in Lebensmitteln festgestellt werden.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums wurden in der ganzen Bundesrepublik nur elf Fälle von mit Quecksilber versehenen Apfelsinen bekannt, und schon bricht der Apfelsinenhandel zusammen. Der Händler bleibt vielfach auf den Apfelsinen sitzen, und selbst Billigstangebote fanden kaum Käufer.
Bei einer Umfrage über die erstrebenswerten Ziele des Menschen hat die Gesundheit den ersten Stellenwert erreicht. Dies muß auch in der Verbraucherpolitik weiterhin ernst genommen werden. Die Aussage im Agrarbericht, daß der gesundheitliche Wert der Nahrungsmittel heute in der Bundesrepublik durch umfangreiche Schutzbestimmungen wie kaum in einem anderen Land gesichert ist, ist nur glaubwürdig, wenn die Kontrollen so durchgeführt werden, daß die Verbraucher tatsächlich vor gesundheitsschädlichen Nahrungsmitteln geschützt sind.
Sicherlich ist die Frage berechtigt — ich schließe hier an die Ausführungen von Herrn Kollegen Rainer an —, ob Pflanzenschutzmittel bei der Erzeugung von Obst und Gemüse nicht grundsätzlich verboten werden sollten. Beim jetzigen Stand der Forschung muß aber ganz deutlich festgestellt werden, daß Pflanzenschutz notwendig ist, um Qualität und Quantität der Nahrungsmittel zu steigern. Andernfalls wären erhebliche Produktionseinbußen und vor allem Preissteigerungen vom Verbraucher hinzunehmen.
Geringfügige Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf Obst und Gemüse sind für den Verbraucher



Frau Dr. Riede (Oeffingen)

ungefährlich; denn nach dem deutschen Lebensmittelgesetz darf nur ein Hundertstel der Menge von Pflanzenschutzmitteln .auf Nahrungsmitteln enthalten sein, die sich in langjährigen Tierversuchen als unschädlich erwiesen haben. Selbst beim Überschreiten von Toleranzen wird nie die Wirkung von Gift erreicht.
Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, daß 80 °/o aller in der Bundesrepublik erzeugten Nahrungsmittel völlig rückstandsfrei sind.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Deutscher Nahrungsmittel!)

Nur 20 % enthalten meßbare Rückstände, und nur 1,5 % der erzeugten bundesdeutschen Nahrungsmittel kommen an die Toleranzgrenze heran bzw. überschreiten sie. Das bedeutet, daß von den einheimischen Erzeugnissen an Nahrungsmitteln keine Gefahr für die menschliche Gesundheit droht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Anders ist die Situation bei Nahrungsmittelimporten. Im Ausland ist die Lebensmittelkontrolle nicht in jedem Fall so konsequent wie in der Bundesrepublik. Stichproben, die beim Überschreiten der deutschen Grenze gezogen werden, können keinen hundertprozentigen Schutz darstellen; aber aus personellen und deshalb finanziellen Gründen ist eine durchgängige Kontrolle nicht möglich. Wichtig ist jedoch die Art der Durchführung der Kontrolle. In Baden-Württemberg werden z. B. die an der deutsch-französischen Grenze gezogenen Proben schnellstens zur nahegelegenen Untersuchungsanstalt gebracht, um dort rasch analysiert zu werden. Ein perfekt aufeinander abgestimmtes Team steht bereit, das mit Hilfe modernster Geräte und Analysenmethoden in der Lage ist, innerhalb von vier bis viereinhalb Stunden 90 bis 95 verschiedene Wirkstoffe zu erkennen und quantitativ zu erfassen. Bei Feststellung der Überschreitung der • zulässigen Höchstmenge wird die gesamte Ladung zurückgewiesen. Erst nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wird nicht beanstandete Ware zum Verkauf freigegeben.
Leider gibt es aber auch Bundesländer, die kein so hervorragend arbeitendes Untersuchungslabor an der Grenze haben. Dort dauert es wesentlich länger, bis Analysen vorliegen. So lange kann wegen der Leichtverderblichkeit Obst und Gemüse in der Regel nicht aufgehalten werden. Die Ware kommt dort vor Vorliegen der Analyse in den Handel und kann, sollten zu hohe Mengen an Rückständen festgestellt worden sein, nur schwer wieder aus dem Handel gezogen werden. Dem zuständigen Landesministerium bleibt nur die Möglichkeit, dem exportierenden Land die Untersuchungsergebnisse mit der Androhung mitzuteilen, im Wiederholungsfall die Ware zurückzuweisen.
Ich bin deshalb sehr froh, daß im Agrarbericht 1978 zu lesen ist: Es wird angestrebt, die Überwachung insbesondere auch der importierten Nahrungsmittel zu verstärken.

(Peters [Poppenbüll] [FDP] : Das ist Aufgabe der Länder!)

— Aber hoheitlich vom Bund her. Das steht ja im Agrarbericht.

(Zuruf des Abg. Gallus [FDP])

— Die Rahmenbedingungen kommen vom Bund.
Auch die Ostblockländer, aus denen die Bundesrepublik große Mengen von Obst und Gemüse bezieht, haben Vorschriften, die in etwa der Höchstmengen-Verordnung im EG-Raum entsprechen. Allerdings sind die Toleranzwerte z. B. für die DDR und für die EG nicht deckungsgleich, sondern sie sind in der DDR teilweise erheblich höher als bei uns.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

So darf in der DDR Obst und Gemüse noch in den Handel gebracht werden, wenn zehnmal so viel DDT-Rückstände nachgewiesen werden, als seither bei uns zulässig waren.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Nach dem Pflanzenschutzrecht — einer EG-Richtlinie vom 31 Januar 1977 — ist die Anwendung dieses Wirkstoffs in der Gemeinschaft sogar verboten.
Trotz intensiver Bemühungen ist es mir nicht gelungen, Zahlen über Zurückweisungen von aus dem Ostblock importiertem Obst und Gemüse zu bekommen. Ich empfehle deshalb dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, auf die Kontrolle von Ostblockware ganz besonders zu achten. Der Verbraucher erwartet dies.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Der Verbraucher ist dank der Arbeit der verschiedenen Institutionen in der Verbraucheraufklärung mündiger geworden. Am 1. Januar 1978 wurden die vorhandenen Informationsdienste zusammengelegt und finanziell besser ausgestattet. Ich gehe davon aus, daß diese neue Organisation, die den Namen „AID" — Auswertungs- und Informationsdienst — trägt, den Verbrauchern und den Erzeugern noch effektiver dienen kann.
Ich habe jedoch kein Verständnis dafür, daß ausgerechnet jetzt, nachdem die schwierige Prozedur der Zusammenlegung der Verbraucheranstalten, die zuvor selbständig gearbeitet hatten, vollzogen ist, eine neue Institution geschaffen werden soll: die Stiftung Verbraucherinstitut. In der Endausbaustufe sollen dort 18 bis 20 Planstellen für jährlich 3 Millionen DM besetzt werden. Mit diesem Institut soll keine neue Verbraucherorganisation geschaffen werden, sondern es soll von den bereits bestehenden Organisationen getragen werden. Warum überträgt man die Aufgaben, die dieses Institut wahrnehmen soll, nicht den bereits vorhandenen Organisationen, die sicher kostengünstiger arbeiten könnten? Die Stiftung Warentest in Berlin könnte diese neuen Aufgaben sicher bei weniger finanziellem Aufwand mit übernehmen, und am Standort Berlin würde sich nichts ändern.
Ein Letztes. Sie rufen, Herr Bundesminister, die Bevölkerung auf, einen Vorrat geeigneter Lebensmittel für zwei bis drei Wochen anzulegen, damit in etwaigen Krisenzeiten die Ernährung der Bevölkerung wenigstens kurzfristig sichergestellt ist. Wir



Frau Dr. Riede (Oeffingen)

sollten jedoch nicht außer acht lassen, daß es in der Bundesrepublik bereits einen Versorgungsnotstand anderer Art gibt: Vor allem im ländlichen Raum sind weite Gebiete ohne Lebensmittelgeschäft am Ort. Viele der sogenannten Tante-Emma-Läden sind dem Konkurrenzdruck zum Opfer gefallen. Leidtragende sind die alten Menschen und die sozial Schwachen, die nicht die Möglichkeit haben, im kilometerweit entfernten Supermarkt einzukaufen. Die rollenden Lebensmittelgeschäfte sind nur ein unzureichender Ersatz. Ihr Angebot ist verhältnismäßig schmal, und ihre Preise sind hoch. Wir sollten uns dringend einmal Gedanken darüber machen, wie dem Sterben der Einzelhandelsgeschäfte im ländlichen Raum Einhalt geboten werden kann.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Denn — und nun komme ich wieder zum ersten Satz meiner kurzen Ausführungen — eine wichtige Aufgabe der Verbraucherpolitik ist es, die Bevölkerung mit gesundheitlich unbedenklichen und qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen zu versorgen. Ich bin bereit, bei der Lösung dieses schwierigen Problems mitzuwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807603200
Das Wort
hat der Herr Abgeordnete von Geldern.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0807603300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, wenn Sie schon den Wein heute mittag nicht bekommen haben, so steht doch jetzt das Fisch-Gericht auf der Tagesordnung.
Noch im Herbst 1975 hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hinsichtlich der damals noch von Regierung wie Opposition als völkerrechtswidrig bezeichneten Ausdehnung der isländischen Fischereizone von zwölf auf fünfzig Seemeilen behauptet, sie habe eine umfassende Konzeption für die Fischwirtschaftspolitik ausgearbeitet, sie schenke der jüngsten Entwicklung der nationalen und internationalen Probleme der deutschen Seefischerei höchste Aufmerksamkeit. Angeregt durch die Dritte Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen ist aus der noch vor zweieinhalb Jahren für völkerrechtswidrig gehaltenen isländischen 50-Seemeilen-Zone eine weltweite Einführung von inzwischen völkerrechtlich hingenommenen 200-Seemeilen-Wirtschaftszonen mit ausschließlich nationaler Verfügung über Fischereirechte entstanden.
Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung nicht, wie sie behauptete, eine umfassende Konzeption für die Fischwirtschaftspolitik entgegengestellt, sondern ist von ihr — lavierend und reagierend — überrollt worden. Ich habe deshalb vor zehn Monaten von dieser Stelle aus Sie, Herr Minister Ertl, kritisiert, daß Sie angesichts der immer bedrohlicher werdenden Situation in Ihrer Einbringungsrede zum Agrarbericht 1977 nur vier allzu knappe und an den Problemen vorbeigehende Sätze zur Lage der Fischwirtschaft gesagt haben. Ich erkenne auch als eine Frucht dieser Kritik gerne an, daß Sie diesem für viele Tausende von Arbeitsplätzen, für die Verbraucher in der Bundesrepublik und damit für uns alle so wichtigen Bereich, der aus politischen Gründen in Not geraten ist, jetzt mehr Aufmerksamkeit zugewandt haben.
Mir liegt gar nichts an einem Blick zurück im Zorn auf Versäumnisse und Konzeptionslosigkeit; mir liegt vielmehr daran, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu finden, die aus den Schwierigkeiten herausführen. Mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft und dem Deutschen Gewerkschaftsbund und vor allem auch mit den unmittelbar für die Betroffenen sprechenden Land- und Seebetriebsräten bin ich darin einig, daß es an der deutschen Küste alternative Beschäftigungsmöglichkeiten nicht gibt.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Leider wahr!)

Im wirtschaftsschwachen Küstenraum sind Arbeitsplätze nicht substituierbar. Es kommt hinzu, daß ein einmal eingeleiteter Kapazitätsabbau zu irreparablen Schäden führen muß. Die Fang-, Anlandungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten, von denen eine ganze Region lebt, lassen sich, wenn sie einmal abgebaut sind, nicht wieder errichten.
Wir unterstützen deshalb das Hilfsprogramm des Bundesmarktverbandes der Fischwirtschaft, das auf der Bereitschaft, den eigenen Beitrag der Wirtschaft zur Verbesserung der Marktsituation zu erhöhen, beruht, aber auch auf Stützungsmaßnahmen des Bundes abzielt.
Ein wichtiges Hilfsmittel zur Einstellung des Marktes auf die Situation ist die Verbraucheraufklärung über neue Produkte. Der Etat der FIMA wird bisher ausschließlich von der Fischwirtschaft aufgebracht. Auch wenn dieser aus eigenen Mitteln der Wirtschaft vergrößert werden wird, kann daraus doch die jetzt notwendige Umstellung des Marktes nicht geleistet werden. Um den neuen Heringsfisch, der den wohlvertrauten Hering jedenfalls teilweise ersetzen soll, solange dieser sich in der Schonzeit des EG-Fangverbotes in der Nordsee befindet bzw. soweit er unerreichbar geworden ist, und andere neue Fischsorten den Verbrauchern nahezubringen, ist eine gezielte Aufklärungsarbeit erforderlich. Diese muß noch in diesem Jahr ganz unverzüglich begonnen werden und sich mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken. Die Fischereiforschung muß praxisnäher, gezielter und koordinierter Hilfestellung leisten. Es ist z. B. notwendig, die Verbesserung der Verarbeitungstechnologie zu fördern. Hier sollte es das ständige Gespräch zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft geben.
Ganz besonders möchte ich die Bundesregierung bitten, sich der Kutterfischerei anzunehmen. Ich verweise namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf die vorliegenden Hilfsprogramme für die Kutterfischerei. Der Bundesrat hat sich einmütig dafür eingesetzt.
Eine ganz besonders bedenkliche Entwicklung hat sich für die deutsche Kutterfischerei in der Ostsee vollzogen. Schweden, Polen und die DDR haben zum 1. Januar 1978 Fischereigrenzen eingeführt. Auch die Sowjetunion wird dies in Kürze tun. Die erst im Herbst 1977 erreichte Einigung der Ostsee-



Dr. von Geldern
staaten über Fangquoten für die hauptsächlichen Fischarten ist damit hinfällig geworden. Dies trifft nicht nur die in der Ostsee sondern auch die in der Nordsee beheimateten Kutterfischer, die regelmäßig in der Ostsee gefischt haben. Dabei handelt es sich um Familienbetriebe, die weder das Kapital noch die Arbeitskräfte zur Verfügung haben, um auf die veränderte Lage flexibel reagieren zu können.

(Susset [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Diesen Familien die Lebensgrundlage zu erhalten muß oberstes Ziel sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die verlorengegangenen Fanggebiete in der Ostsee müssen unseren Fischern wieder zugänglich gemacht werden. Wir brauchen ein Abkommen zwischen den Ostseeanrainern und der Europäischen Gemeinschaft.
Damit bin ich bei dem leidigen Thema der europäischen Fischereipolitik. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung faßte das vor drei Tagen in die Schlagzeile „Europa — fischvergiftet".
Die Folgen der britischen Forderung nach Sonderrechten in der 12- und darüber hinaus in einer 50-Seemeilen-Zone haben Sie, Herr Minister Ertl, als eine tiefe Krise bezeichnet, die auch auf den Gesamtzustand der Gemeinschaft nicht ohne Auswirkungen bleiben wird. Wir hoffen alle, daß die Gemeinschaft keinen Schaden nimmt. Wir haben aber auch keine Veranlassung, die egoistischen britischen Motive, so begründet diese aus einseitiger Sicht sein mögen, hinzunehmen.
In Ihrer Einbringungsrede zum Agrarbericht 1978 haben Sie richtig ausgeführt, daß Gemeinschaft Geben und Nehmen bedeutet. Noch deutlicher haben es unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament in Straßburg gesagt. Unsere Kollegen Klinker, Müller-Hermann und Jahn haben den Eindruck beschrieben, daß es Großbritannien mit Europa nicht ernst sei. Der holländische Regierungschef hat gesagt, England benehme sich nicht wie ein Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft, sondern wie ein Land, das mit der EG erst noch verhandle.
Entscheidend scheint mir der Satz des Kollegen Dr. Müller-Hermann zu sein:
Was wir zu beklagen haben, ist der andauernde Zustand der Ungewißheit und die Blockierung aller Verhandlungen mit dritten Ländern.
Am Beispiel der Entwicklung in der Ostsee habe ich das aufgezeigt.
Die jetzt angelaufenen Drittlandsverhandlungen, ,die mit den Färöern und Norwegen bereits abgeschlossen sind, hätten viel früher erfolgen müssen. Ich habe die Bundesregierung zu fragen, ob sie wirklich alles getan hat, um auch aus nicht fischereigebundenen Bereichen der Wirtschaft und der Politik Druck zugunsten einer frühzeitigen, klaren und Großbritannien einschließenden Regelung der EG-Fangquoten und damit auch der Verhandlungsmöglichkeiten mit Drittländern auszuüben.
Ich verhehle nicht, daß ich daran Zweifel hege. Wir haben erlebt, daß das für die technologische
Zukunft so wichtige JET-Projekt nach Großbritannien gegangen ist. Wir haben Konzessionen bei der Neueinschätzung des Grünen Pfundes gemacht. Beide Gelegenheiten sind nicht genutzt worden, ein Entgegenkommen der Briten auf der Basis geltenden europäischen Rechts und des EG-Vertrags in den Fischereifragen zu erzwingen.

(Wehner [SPD]: Erzwingen Sie mal!)

Dabei liegen nach wie vor vor den Küsten der Länder, die auch am EG-Meer interessiert sind, mit denen wir also in Verhandlungen treten mußten und müssen, im Nordatlantik unsere wirklichen Chancen für die Zukunft.
Die Fernfischerei ist eine Möglichkeit, Fischfangkapazitäten der Hochseefischerei zu nutzen. Ob sie eine Möglichkeit zur Erhaltung von Arbeitsplätzen ist, erscheint mir dagegen mehr als fraglich. Die Abkommen mit fernen Ländern — das ArgentinienAbkommen ist ja vorgestern unterzeichnet worden — gestalten sich, wie gerade das Beispiel Argentinien zeigt, immer schwieriger.
Wir müssen also unsere Chancen in Europa und von Europa ausgehend nicht nur deshalb nutzen, weil sie näherliegen, sondern vor allem deshalb, weil sie die besseren Chancen sind.
In den europäischen Unterlagen ist nun sehr viel auch von den durch das EG-Meer aufgeworfenen technischen Fragen, vor allem von der Überwachung der Fänge, die Rede. Die wird sich schwierig gestalten. Aus diesem Grunde halte ich es für verfehlt — und ich möchte Sie, Herr Minister Ertl, besonders auffordern, diesen Punkt in Brüssel anzusprechen —, daß die biologisch destruktiven Fangmethoden der Dänen, denen immer noch zugestanden wird, daß 10 % ihres Beifangs aus dem wertvollen Hering bestehen, gestoppt werden. Es läßt sich schlechterdings nicht kontrollieren, ob der Fang um 10, 20 oder mehr Prozent aus Hering besteht, und diesen zu Fischmehl zu verarbeiten, ist rohstoffpolitisch nicht vertretbar.
Ich unterstütze Ihre Aussage zur Förderung der Aquakultur. Über die Chancen, die uns die Antarktis bietet, habe ich hier vor einer Woche gesprochen.
Ich fasse meine kurze Darstellung eines Bündels von Problemen dahin zusammen, daß ich Ihnen unsere Unterstützung anbiete. Was wir jetzt brauchen, ist der Blick nach vorne, mit Phantasie, Ideen und dem Willen, der deutschen Küste und einer Wirtschaft zu helfen, die ohne eigene Schuld auf Grund politischer und auch biologischer Entwicklungen in die schwerste Krise seit über 30 Jahren geraten ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807603400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eickmeyer.

Karl-Arnold Eickmeyer (SPD):
Rede ID: ID0807603500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohl kaum ein Teil des vorliegenden Agrarberichtes ist im Vergleich zum Bericht des Vorjahres derart von den Ereignissen überrollt worden, wie der Teil, der die Fischerei



Eickmeyer
betrifft. Dazu nur ein paar Stichworte: Island, nationale Ausdehnung der Wirtschaftszonen, Verhandlungen im EG-Bereich.
Wie ist es zu der heutigen Situation gekommen? Man darf die Entwicklung nicht auf den Berichtszeitraum des Agrarberichts, auf ein Jahr also, beschränken. Der grundlegende Strukturwandel in der deutschen und europäischen Fischerei, ja, der Weltfischerei war schon vor Jahren erkennbar. Überblickt man den Gesamtkomplex und will man ihn auf wenige Punkte zusammenreißen — das muß ich unter dem Zeitdruck hier tun —, so läßt sich folgendes feststellen. Erstens: Die Zeiten, in denen man genügend Fisch, wo immer man wollte, fischen konnte, sind endgültig vorüber. Zweitens: Die Konsequenzen aus diesem Sachverhalt berühren uns alle. Mit „uns alle" meine ich zunächst einmal alle die, die mittelbar oder unmittelbar mit der Fischwirtschaft zu tun haben.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß auf jeden der fast 6 000 aktiven Fischer in der Bundesrepublik etwa sieben Arbeitnehmer kommen, die über Fischverarbeitung, Handel und Zulieferbetriebe betroffen sind. Mit anderen Worten: Es sind sehr viele Arbeitsplätze gefährdet, und zwar vornehmlich an der Küste. Daneben ist der Verbraucher stark betroffen, und zwar im ganzen Lande. Sollte nämlich die Zufuhr von Frisch- und Räucherfisch sowie Fischkonserven stagnieren oder gar abbrechen, besteht die Gefahr, daß das Verkaufsnetz zusammenbricht — zum Schaden des Verbrauchers und der Volksgesundheit; denn Fisch ist bekanntlich ein hochwertiger und auch immer noch verhältnismäßig preiswerter Eiweißträger.
Noch eine Gefahr muß man im Zusammenhang mit dem Verbraucher sehen. Wird Fisch zu teuer, dann steigt der Konsument auf andere Produkte um. Im Agrarbericht 1978 heißt es, daß der Fischverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland 1974 10,4 kg und 1976 nur noch 9,5 kg betrug. Das signalisiert, daß hier Gefahr im Verzuge ist. Dieser Gefahr gilt es zu begegnen.
Auf noch etwas darf ich hinweisen. Betroffen durch die entstandene Lage sind auch die Kommunen an der Küste. 60 °/o der Wirtschaftskraft Cuxhavens z. B. hängen vom Fisch ab. Nimmt man alles in allem, die direkt und indirekt gefährdeten Arbeitsplätze, die preiswerte kontinuierliche Versorgung der Verbraucher und die öffentlichen Haushalte der Städte und Gemeinden, dann darf man sicher vor diesem Hohen Hause feststellen, daß das Problem nicht nur ein regionales, sondern ein Problem ist, das die gesamte Volkswirtschaft betrifft.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die entstandene Lage muß gemeistert werden, und zwar von der Bundesregierung, von der Fischwirtschaft und letztendlich auch vom Verbraucher. Jedem, der im Markt Verantwortung trägt, kommt dabei eine besondere Aufgabe zu. Ich darf darauf kurz eingehen. Zunächst zur Bundesregierung. Durch Veränderungen im Seerecht und durch Fangbeschränkungen zum Schutze der Fischbestände ist eine Situation entstanden, in der die Bundesregierung handeln mußte und auch gehandelt hat. Sie hat dabei zu Recht, wie wir heute wissen, auf die Europäische Gemeinschaft gesetzt. Nun ist in den letzten Wochen Großbritannien in die Schlagzeilen der Medien geraten. Ich brauche darauf nicht einzugehen. Die Haltung der Briten wird zu Recht auch von uns kritisiert; denn die EG ist kein Selbstbedienungsladen.
Man stelle sich aber einmal vor, meine sehr verehrten Damen und Herren, England gehörte nicht zur EG und würde national von der 200-SeemeilenZone Gebrauch machen. Die deutsche Fischwirtschaft wäre ruiniert. Ich möchte den Kollegen, der hier vorher gesprochen hat, daran erinnern, daß nach Art. 235 des EWG-Vertrages diesbezügliche Entscheidungen des Ministerrates einstimmig gefällt werden müssen. Jetzt, da die Verhandlungen über das EG-Meer vor dem Abschluß stehen bzw. ein vorläufiges Ende erreicht haben, muß ich unserem Ernährungsminister Ertl ein großes Lob aussprechen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Der wird ja ganz rot!)

Mit großer Tatkraft, dem nötigen Standvermögen, der erforderlichen Umsicht sowie seinem bekannten Verhandlungsgeschick ist es ihm gelungen, acht EG-Staaten zu gemeinsamem Handeln zu bewegen, so daß Großbritannien heute sehr isoliert ist.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Lauter leere Worte! Leere Lobpreisungen!)

Auf die Dauer kommt es gar nicht darum herum, auf die gemeinsame europäische Linie einzuschwenken. Daß nach Lage der Dinge in diesen Tagen die so wichtigen Drittlandsverhandlungen so gut wie abgeschlossen werden konnten, zeigt, wie hoch der Erfolg der Bundesregierung einzuschätzen ist.
Mit der Bescheidenheit, die mir als Parteifreund zusteht, möchte ich hier anmerken, daß sich auch der Bundeskanzler auf verschiedenen Wegen eingeschaltet hat. Wenn ein Mitglied dieses Hauses — ich hätte das nicht gesagt, wenn nicht dauernd die Zwischenrufe von dieser Seite kämen —, genauer: ein Mitglied der Opposition die Tatsache des erfolgreichen Einsatzes unseres Bundeskanzlers und des Ministers Ertl in Fischereifragen nicht zu würdigen weiß, dann mag das noch hingehen

(Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Was hat er denn gemacht? Was hat er denn erreicht? Gar nichts!)

bzw. von der Oppositionsrolle her verständlich sein. Wenn der Abgeordnete aber sowohl in Bonn als auch in unserem gemeinsamen Wahlkreis diesen Einsatz mit hämischen und polemischen Bemerkungen versieht, dann kann ich mit Eugen Roth nur sagen:
Ein Mensch, das trifft man gar nicht selten, der selbst nichts gilt, läßt auch nichts geldern.
Ich bitte um Verzeihung, „läßt auch nichts gelten", muß es selbstverständlich heißen.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU: Das ist eine Frechheit! — Vornehmer Mann!)




Eickmeyer
Ich jedenfalls

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: . muß jetzt zum Schluß kommen!)

bedanke mich in diesem Augenblick im Namen der Verbraucher, der Arbeitnehmer in der Fischwirtschaft und der betroffenen Küstenregion für das bisher Erreichte. Zugleich bitte ich die Bundesregierung, auch weiterhin das zu tun, was zu tun ist, um der Fischwirtschaft über diese Durststrecke hinwegzuhelfen.
Ein Wort noch zur Fischwirtschaft. Sie erwartet keine Almosen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807603600
Herr Kollege, ich weiß, daß Ihre Redezeit durch die interfraktionelle Vereinbarung kurzfristig sehr stark verkürzt wurde. Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie jetzt zum Ende kämen.

(Dr. Jaeger [CDU/CSU]: Die Wahlkreisrede beenden! — Zuruf von der CDU/CSU: Nicht nur deswegen wären wir dankbar!)

— Kollege Jaeger, diese Tugend wird auf allen Seiten des Hauses gepflegt, zumal wenn es sich wie hier um ein Anliegen des Agrarberichts handelt.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Er spricht von seinem Walkreis, den er gar nicht hat!)


Karl-Arnold Eickmeyer (SPD):
Rede ID: ID0807603700
Die Fischwirtschaft erwartet keine Almosen. Sie erwartet vernünftige Rahmenbedingungen sowie Beihilfen zu Investitionen und Umstellungen.
Meine Damen und Herren, nun noch ein Satz
— ich komme gleich zum Schluß — zum Verbraucher. Die traditonellen Fischsorten stehen ihm vorübergehend nur noch zu überhöhten Preisen zur Verfügung. Da müssen wir helfen. Nötig sein wird eine Aufklärungskampagne. Ich schätze, sie wird etwa 30 Millionen DM kosten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807603800
Herr Kollege, ich bitte Sie nunmehr, zu Ende zu kommen.

Karl-Arnold Eickmeyer (SPD):
Rede ID: ID0807603900
An der Küste sagt man: Wi stoht dor vör, wi möt dor dör. Die Probleme sind erkannt.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Er macht Sprüche!)

Ich wünsche unseren Fischern bei ihrer schweren Arbeit immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel sowie genügend Fang im Netz zum Nutzen der Küste, zum Nutzen der Verbraucher und damit zum Nutzen auch unserer gesamten Volkswirtschaft.

(Beifall bei der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Halleluja!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807604000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sauter.

Franz Sauter (CDU):
Rede ID: ID0807604100
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende dieser Debatte kann man, glaube ich, die Feststellung treffen, daß sie sich durch ein beachtliches Maß an Sachlichkeit ausgezeichnet hat, die übrigens auch ein Symptom für die Arbeit in unserem Ausschuß ist

(Kiechle [CDU/CSU] : Mit Ausnahme des letzten Redners!)

— ja, darauf komme ich gleich zurück — und die den Betroffenen, den Landwirten und Verbrauchern, insgesamt zugute kommt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU-Fraktion hat auch als erste die Aufforderung des Bundeskanzlers beherzigt, etwas mehr Fröhlichkeit in dieses Parlament hineinzubringen. Ich glaube, Fröhlichkeit kann diese Debatte nur beleben.
Allerdings bin ich der Meinung, daß von den Koalitionspartnern ein bißchen überzogen und übertrieben worden ist, wenn darauf verwiesen worden ist, wie gut die Situation der Landwirtschaft insgesamt sei. Da ist etwas rosarot gezeichnet worden.

(Kiechle [CDU/CSU] : Seelenmassage!)

— Das hat die Koalition im Augenblick nötig; das ist gar keine Frage.

(Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

Wenn beispielsweise, lieber Herr Immer, der Kollege Peters von der FDP darauf hinweist, daß junge Menschen in zunehmendem Maße wieder den landwirtschaftlichen Beruf ergreifen bzw. sich dort ausbilden lassen, und dies noch als Erfolg gefeiert wird, so muß doch in aller Bescheidenheit darauf hingewiesen werden, daß das letzten Endes darauf zurückzuführen ist, daß die jungen Menschen auf Grund der Politik dieser Bundesregierung vor verschlossenen Türen stehen und keine Alternativen mehr haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Glos [CDU/ CSU]: Leider wahr!)

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eine zweite kurze Bemerkung anfügen. In der heutigen Diskussion ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Tatsache, daß keine Möglichkeiten mehr bestehen, aus der Landwirtschaft in andere Berufe überzuwechseln, dadurch bedingt ist, daß keine Arbeitsplätze in hinreichender Zahl im ländlichen Raum zur Verfügung stehen. Bundesminister Ertl hat in früheren Jahren Sondermeldungen ausgegeben und davon gesprochen, daß 600 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden seien. Auch in diesem Agrarbericht lesen wir wieder einen ähnlichen Hinweis. Ich möchte, Herr Minister, die Zahlen gar nicht unbedingt bestreiten, obwohl man um Zahlen und Statistiken trefflich streiten kann. Aber es muß in diesem Zusammenhang doch darauf hingewiesen werden, daß das nur die halbe Wahrheit ist. Die volle Wahrheit ist die, daß zahlreiche Arbeitsplätze — wesentlich mehr, als neue geschaffen worden sind — vernichtet worden sind, und



Sauter (Epfendorf)

zwar gerade im ländlichen Raum. Das ist das Ergebnis der Politik dieser Bundesregierung.

(Beifall bei der CDU/CSU — Bundesminister Ertl: Das ist effektiv falsch!)

— Sie können darauf ja nachher antworten, Herr Minister.
Sollten wir je wieder eine Aufschwungphase erleben, dann werden wir feststellen müssen, daß die Sogwirkung der Ballungsgebiete größer geworden ist, weil in diesen Ballungsgebieten die Geburten zurückgegangen sind, weil Abwanderungen aus diesen Ballungsgebieten stattfinden, weil dort freie Wohnungen vorhanden sind, so daß auch bei einem wirtschaftlichen Aufschwung der ländliche Raum zusätzlich ausgelaugt wird. Ich glaube, das ist eine ausgesprochen bedenkliche Entwicklung.
Der Bundespräsident — lassen Sie mich das geschwind sagen — hat unlängst vor dem Deutschen Landkreistag darauf hingewiesen, daß die junge arbeitsfähige Generation verstärkt in die Ballungsräume abwandern werde. Ich meine, wir sollten alles daransetzen, diesen Tendenzen entgegenzutreten.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Es gibt noch eine andere Aussage — vorher ist von dem Optimismus in den Dörfern gesprochen worden —, die wie folgt lautet: Viele Dörfer werden veröden oder nur noch in Ferienhäusern für Liebhaber des Landlebens zeitweise bevölkert sein.

(Gallus [FDP] : Oh!)

— Diese Feststellung vom Oktober 1977, Herr Gallus, stammt von der Kammer für soziale Ordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ich bitte Sie, das einmal nachzulesen.

(Gallus [FDP] : Die Evangelische Kirche sollte in dieser Frage mehr Vertrauen in die Zukunft haben! Mehr Gottesglauben!)

— Sie haben eher einen Draht dorthin; Sie können das dort dann vortragen. Das ist eine objektive Feststellung, die die Kammer für soziale Ordnung getroffen hat. Ich empfehle Ihnen dringend, Herr Staatssekretär Gallus, das einmal genau nachzulesen.
Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze noch folgendes zur Situation in unseren Dörfern sagen. Herr Minister Ertl hat früher einmal gesagt, daß wir keine sozialen Unruhen auf dem Lande haben. Das stimmt. Aber wenn wir uns in den letzten Jahren in unseren Dörfern umgesehen haben, dann stellen wir fest, daß es dort mehr Unsicherheit, mehr Unzufriedenheit und mehr Unruhe gibt, daß Friede, Ruhe und Gelassenheit dort verlorengegangen sind.

(Gallus [FDP]: Denken Sie an die Gebietsreform in Baden-Württemberg!)

— Herr Gallus, wenn Sie von der Gebietsreform anfangen, darf ich dazu folgendes zwischendurch sagen: Sie von der baden-württembergischen FDP haben zwar immer die damalige Koalition und Regierung aufgefordert, etwas zu unternehmen, aber Sie haben bis zum heutigen Tage noch nicht gesagt,
wie man eine Gebietsreform machen soll. Das ist Ihre Position gewesen.

(Gallus [FDP]: Kommen Sie zu mir!)

Lassen Sie mich ein Wort zu dieser Entwicklung sagen, die meines Erachtens vor allen Dingen bedingt ist durch die bedenkliche Entwicklung des einzelbetrieblichen Förderprogramms. Das Ergebnis dieser Politik war letzten Endes, daß wir zwei Klassen von Landwirten haben: die einen, die gefördert werden, und die anderen, die nicht gefördert werden.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!)

Wenn wir dies so weiterlaufen lassen, bekommen wir eine Entwicklung in Richtung einer ungesunden Verteilung des Bodens. Wenn das nicht revidiert wird, werden wir eine Entwicklung bekommen, wie wir sie vor Jahrhunderten gehabt haben, nämlich daß der Boden in wenige Hände gerät. Der soziale Zündstoff, der darin steckt, ist Ihnen, glaube ich, allen bekannt. Herr Minister Ertl, bei allem schuldigen Respekt: Ich glaube, das, was Sie hier gemacht haben mit dem einzelbetrieblichen Förderprogramm, war in Ihrer Amtszeit wohl der schwerste Fehler.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

Hier hilft auch wenig der berechtigte Appell von Präsident Heereman an die Solidarität der Landwirte, solange sie durch diese Politik gezwungen sind, immer mehr zu erzeugen oder immer mehr Hektar zu bewirtschaften.
Lassen Sie mich im Anschluß an das, was Präsident Heereman gesagt hat, noch folgende kurze Bemerkung anfügen. Wir haben auf dem flachen Lande zur Zeit einen, wie ich finde, mörderischen Existenzkampf zwischen den nachgelagerten Betrieben der Ernährungswirtschaft. Ich habe die Sorge, daß es eben nicht in erster Linie die ehrenamtlich Tätigen sind, die hier das Sagen haben, sondern daß es die Manager und die Technokraten der Macht sind, die die Diskussion und die Entscheidungen bestimmen. Hier geht es nicht darum, die Existenz der einzelnen Unternehmen zu sichern, sondern hier geht es um mehr Marktanteile, um mehr Prozente, um Steigerung der Umsätze. Auch diese Konzentration führt zu einer Auslaugung des ländlichen Raumes.
In der gebotenen Kürze nur stichwortartig noch ein Hinweis zur baulichen Entwicklung im ländichen Raum. Herr Minister, Sie haben sich im letzten Jahr dessen gerühmt, daß Sie wesentlich dazu beigetragen haben, das Bundesbaugesetz zu ändern. Wir haben das gemeinsam mitvollzogen in der Erwartung, daß es mehr Bewegungsspielraum gibt für das Bauen im ländlichen Bereich.

(Gallus [FDP] : Die Länder haben es konterkariert!)

Die Ergebnisse sind meines Erachtens letzten Endes irgendwie unbefriedigend. Ich habe den Eindruck, daß manche Baugenehmigungsbehörde deswegen ein schlechtes Gewissen bekommen hat, weil sie es im Verlauf der letzten Jahre und Jahrzehnte zugelassen hat, daß Betonklötze nicht nur in historisch gewachsenen Städten, sondern auch draußen in der freien



Sauter (Epfendorf)

Landschaft errichtet wurden. Jetzt wollen sie in ihrer Haltung ins Gegenteil verfallen und das Bauen möglichst insgesamt verbieten.
Wir brauchen aber eine vernünftige bauliche Entwicklung, wenn wir die junge Generation draußen auf dem Lande erhalten wollen. Das muß natürlich unter Berücksichtigung der Aspekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege geschehen. Unsere Fraktion wehrt sich dagegen, daß unnötigerweise Land verbraucht oder mißbraucht wird. Ich glaube aber, dies muß geschehen, wenn wir draußen auf dem Lande wieder vernünftige Verhältnisse bekommen wollen.
Wenn Sie heute hinausgehen in die Dörfer und sich untertags dort bewegen, müssen Sie feststellen, daß dort allmählich eine Friedhofsruhe einzuziehen beginnt: Die Kinder, wenn sie noch nicht einmal zur Schule gehen, werden auf Achse gebracht, die Schüler werden zu Pendlern gemacht,

(Gallus [FDP] : Das ist alles Landespolitik!)

die Arbeitnehmer müssen nach auswärts gehen, die Frauen müssen in die Geschäfte in die Stadt gehen; das Pfarrhaus, das Rathaus und das Schulhaus stehen leer. Das sind Dinge, die wir sehen müssen und wo wir gegensteuern müssen, damit es auch in zehn und 20 Jahren noch möglich ist, zu sagen: Draußen auf dem Dorf lohnt es sich zu leben. Wir haben mit der Gemeinschaftsaufgabe ein Instrument geschaffen, das da mithelfen kann.

(Glocke des Präsidenten)

— Herr Präsident, ich werde in Kürze zum Schluß kommen.
Lassen Sie mich noch zwei, drei Bemerkungen machen. Sie müssen die Konzilianz, die Sie den anderen gegenüber geübt haben — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807604200
Herr Kollege, Sie wissen doch genau, daß ich bei der Bemessung Ihrer Redezeit schon sehr konziliant gewesen bin.

Franz Sauter (CDU):
Rede ID: ID0807604300
Ich möchte nur noch ein ganz kurzes Wort des Dankes an die Landfrauen sagen, vor denen der Grüne Bericht zum erstenmal eine Verneigung macht. Aber das reicht nicht aus. Sie haben ihre Pflicht in der Vergangenheit treu und gewissenhaft erfüllt. Wir sind überzeugt, daß sie das auch in der Zukunft tun werden.
Einen letzten Hinweis, meine Damen und Herren! Der Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland in den letzten 20 Jahren ist auch und gerade dadurch bewirkt worden, Herr Kollege Dr. Schmidt, daß Millionen aus der Landwirtschaft ausgeschieden sind und treu und brav ihre Pflicht in der Wirtschaft erfüllt haben. Ihnen sind wir genauso zu Dank verpflichtet wie jenen, die ihre Pflicht draußen auf ihren Höfen tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807604400
Das Wort
hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ertl.

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807604500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle drängen mich, nur einige Bemerkungen zu machen, aber einiges muß ich sagen, es tut mir furchtbar leid.
Zunächst möchte ich mich bei allen sehr herzlich bedanken, die vor mir gesprochen haben. Das gilt auch für die Opposition. Ich habe festgestellt, daß sie, wenn auch schweren Herzens, nicht umhin kann, weitgehend meiner Politik zuzustimmen. Das freut mich und dafür bedanke ich mich.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Daß es dabei einige Scharmützel gibt, ist klar. Das gilt z. B. für den Kollegen Sauter. Er muß offensichtlich von einem Dorf in Afrika gesprochen haben,

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

das ist zwar auch schwarz; aber von einem deutschen Dorf kann er nicht gesprochen haben. Herr Sauter, ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie mir Ihr Friedhofdorf zeigen würden. Das möchte ich selber gerne sehen, bitte sehr, das zeigen Sie mir. Ich dagegen zeige Ihnen dann die lebende deutsche Landschaft, die Sie offensichtlich nicht kennen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine böse Unterstellung!)

— Nein, ich möchte dieses Dorf sehen mit der Friedhofsruhe; das haben Sie eben gesagt.

(Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU] : Ja, natürlich!)

Sie haben hier etwas behauptet, was Sie schlichtweg nicht behaupten können, weil es falsch ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU] : Das sagen auch andere! — Zuruf von der SPD: Das schlägt auf die Landesregierung zurück!)

Im übrigen sollte der Bundestag nur die Debatten des Deutschen Bundestages führen und nicht Ersatzdebatten wegen fehlendem oder falschen Handelns von eigenen Regierungen in den Ländern.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen. Es betrifft den großen Komplex, wo ich vieler Kritik, auch von Ihnen, zustimme, z. B. Bauordnung. Aber da gehen Sie bitte zur baden-württembergischen Regierung und sagen ihr, was sie da bisher getan hat bei Baugenehmigungsverfahren, sind Perfektionismus und Bürokratismus, die sie abbauen soll. Das ist die richtige Adresse. Das geht von der Frau Dr. Riede — sie hat Baden-Württemberg sehr gelobt, hat aber selber gesagt, andere Länder machen es nicht — bis hin zur Kontrolle von Einfuhren auf Grund der Pflanzenschutzgesetzgebung. Bitte sehr, diskutieren wir im Bundestag über das, wofür der Bundestag zuständig ist, und nicht über das, wofür die Länder zuständig sind,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

und lassen Sie vor allem nicht gegenüber einem
Bundesminister, weil er einer anderen Partei ange-



Bundesminister Ertl
hört, den Dampf ab, weil Sie gegen Ihre eigene Partei und ihre eigene Regierung im Lande wegen Ihres Fehlverhaltens und Ihrer Fehlgriffe nichts sagen dürfen. Das mag ich nicht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, Herr Sauter hat etwas aufgegriffen. Damit will ich fortfahren. Wir wollen dabei trotzdem fröhlich sein

(Heiterkeit) und auch fröhlich bleiben.


(Zuruf des Abg. Sauter [Epfendorf] [CDU/ CDU])

— Sie sind offensichtlich nicht sehr fröhlich im Moment, aber das tut mir leid, Herr Sauter, das haben Sie sich selber eingebrockt mit Ihrer Friedhofsruhe.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Das haben Sie sich selber eingebrockt, das muß man sich früher überlegen.

(Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU] : Sie müssen halt die Dörfer besuchen!)

— Man darf doch nicht mit Mondlandschaften arbeiten. Sonst müßte man selber zum Mond fahren. Hier sollte man nicht so skurril diskutieren.
Aber ich empfehle Ihnen ein Buch, meine verehrten Kollegen von der Opposition, das Sie einmal lesen sollten. Ich sage Ihnen jetzt nicht den Titel. Da lese ich auf Seite 104:
... insbesondere bei Milch und Zucker ...
Ich greife das heraus. Aber ich könnte auch von vorne anfangen. Ich wollte es nur kurz machen — wenn ich zitieren darf, Herr Präsident —:

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807604600
Bitte!
Bitte!

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807604700
Fangen wir von vorne an, sonst sagt noch einer, ich wolle mogeln. Das mag ich nicht. Es heißt also hier in diesem Buch:
Auf der anderen Seite wird bei Überschußprodukten, insbesondere bei Milch und Zucker, eine Erhöhung der Preise nicht für vertretbar gehalten, weil angesichts der Überschußlage auf den Märkten das nicht möglich ist.
Sie sollen mir nun sagen, wo das steht.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Ich weiß es!)

Ich sage Ihnen: Wenn ich eine solche Agrarpolitik betrieben hätte, dann wäre die Ertragslage der Landwirtschaft in der Tat sehr schlecht. Das Buch ist im Jahre 1969 erschienen. Jetzt lese ich etwas weiteres vor.

(Kiechle [CDU/CSU] : Wir lesen dann aus Apels Buch!)

Das ist sehr interessant, vor allem auch für den Kollegen Bayha, der gerade so fröhlich ist.

(Kiechle [CDU/CSU] : Friderichs hat auch ein Buch geschrieben!)

— Ich lese doch jetzt aus einem Buch über die Agrarpolitik vor.

(Kiechle [CDU/CSU] : Friderichs hat auch über die Agrarpolitik geschrieben!)

— Nein, er hat dazu Stellung genommen. Das ist der große Unterschied. Hier ist nämlich von einer „neuen Konzeption der einzelbetrieblichen Investitionsförderung" die Rede. Nur ein Passus, meine Freunde:
Die Förderungsmittel werden erst von einer bestimmten Eingangsschwelle an gewährt, die in einer bestimmten Einkommenshöhe (z. B. Betriebseinkommen oder Reineinkommen) auszudrücken ist.
Ich bitte das nachzulesen.
Dies war die Konzeption einer Agrarpolitik, der Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Da muß ich Ihnen sagen, finde ich das, was hier — —

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das ist so nicht richtig! — Kiechle [CDU/CSU]: Das stimmt gar nicht!)

— Ich bitte Sie vielmals, Sie desavouieren jetzt Ihren früheren Minister Hermann Höcherl. Das könnte natürlich auch sein. Das ist eine originelle Vergangenheitsbewältigung.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807604800
Herr
Bundesminister, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen zulassen?

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807604900
Bitte sehr, wenn ich dann zeitlich nicht noch mehr bedrängt werde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807605000
Nein,
Herr Minister, ich glaube, das wird nicht der Fall sein.

(Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU]: Herr Minister, Sie haben doch der Strukturpolitik in Brüssel zugestimmt!)


Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807605100
Ich kann darauf sehr viel antworten. Man sollte nicht feige sein, sich nicht drükken, sondern zu dem stehen, was man früher einmal gesagt hat. Das gehört auch zur Lauterkeit einer Politik.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Kiechle [CDU/CSU] : Was haben Sie gesagt, als Sie Ihr Amt antraten?)

Herr Kollege Kiechle, ich schicke das in Zukunft allen Bauern, damit sie wissen, wie Sie, je nachdem, ob Sie in der Regierung oder in der Opposition sind, anders zu reden verstehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807605200
Herr
Bundesminister, würden Sie jetzt die Zwischenfrage zulassen?




Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807605300
Bitte.

Günther Schartz (CDU):
Rede ID: ID0807605400
Herr Bundesminister, halten Sie es für ein entscheidendes Moment einer konstruktiven, auf die Zukunft gerichteten Agrarpolitik, sich hier im Deutschen Bundestag nur nach hinten blickend auf ein Buch aus dem Jahre 1969 zu beziehen?

(Zurufe von der SPD)


Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807605500
Herr Kollege Schartz, ich wollte das eigentlich nicht machen. Deshalb konzediere ich Ihnen auch die Frage. Mein Zitat hier diente keiner Rückbetrachtung, sondern ich habe nur gesagt: Das war die Grundkonzeption im Jahre 1969. Diese Grundkonzeption — und deshalb sagte ich Ihnen das — hat der vor Ihnen stehende Minister in Brüssel grundlegend anders durchgesetzt. Das möchte ich aber auch einmal von der Opposition anerkannt haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein zweiter Punkt: Mir wurde gesagt — das habe ich auch in meiner Rede gesagt —, daß ich die Auffassung vertreten habe, der Preisspielraum sei enger geworden und ähnliches mehr. -

(Zuruf von der CDU/CSU: Steht auch drin!)

— Dazu bekenne ich mich auch voll — im Gegensatz zu Ihnen, die Sie immer versuchen, sich nicht zu bekennen.
Ich erinnere mich sehr genau, Herr Schartz, und deshalb will ich noch einmal das Jahr 1969 ansprechen. Als ich damals in die schwierigen Verhandlungen ging, lagen Preissenkungsvorschläge auf dem Tisch.

(Zuruf von der CDU/CSU)

— Ich sage das nicht zum eigenen Ruhme, zu solchen Leuten zähle ich mich nicht. Ich hätte es nur gern, daß man diese Dinge loyal und fair miteinander diskutierte. Ich räume selber ein: Ich habe Fehler gemacht und werde vielleicht auch in Zukunft Fehler machen. Ich bitte allerdings auch die Opposition, zu sagen: Dies war einmal unser Weg. Sie sollten wenigstens sagen: Diesem Weg haben wir inzwischen abgeschworen. Aber machen Sie doch nun nicht dauernd demjenigen Vorwürfe, der eine Politik auf dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg in Brüssel verhindert hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Auch der Herr Bayha hat wissentlich etwas Falsches
gesagt. Ich komme darauf gleich zurück, Herr Bayha!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807605600
Herr
Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Jaeger?

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807605700
Jetzt will der frühere Vizepräsident Jaeger eine Frage stellen. Bitte!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0807605800
Danke schön, Herr Bundesminister! Würden Sie mir bestätigen, daß während der Zeit, in der Herr Höcherl Landwirtschaftsminister war, jeweils eine der beiden heutigen Koalitionsparteien mit in der Verantwortung gestanden hat?

Josef Ertl (FDP):
Rede ID: ID0807605900
Das bestätige ich Ihnen gern. Ihre Frage freut mich sehr. Nur müssen Ihre Parteifreunde in Bayern damit aufhören, daß der, der mit Sozialdemokraten koaliert, bereits als Staatsfeind deklariert wird. Sie haben das auch schon einmal getan. Sie haben das voll bejaht.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich bedanke mich sehr dafür, daß Sie mir zu dieser Feststellung Gelegenheit gegeben haben; denn ich bin der Meinung, daß demokratische Parteien miteinander voll koalitionsfähig sind und sein müssen. Ich bedaure zutiefst, daß man hier mit Emotionen zum Teil auch Verteufelungen betreibt — insbesondere in dem von uns beiden so sehr geliebten Land Bayern. Ich hoffe jedoch, daß ich trotzdem dort auch weiterhin Staatsbürger bleiben kann.

(Heiterkeit — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/ CSU]: Wir sind ja liberal!)

Herr Kollege Bayha, Sie haben z. B. bezüglich der Festsetzung der Förderungsschwelle gesagt — ich kann wegen der Kürze der Zeit nur auf ein paar Punkte eingehen —, die Tatsache, daß sie auf 25 300 DM/AK festgelegt ist, zeige, daß Sie niemand erreichen könne. Das ist objektiv falsch. Denn erstens wissen Sie, daß die Förderungsschwelle erst in einem Anpassungszeitraum von vier Jahren erreicht werden muß. Zweitens wissen Sie genau, daß die Förderungsschwelle sehr regionalisiert werden kann, wobei ich sagen muß, daß z. B. Bayern hiervon viel mehr Gebrauch macht als Baden-Württemberg. Aber das ist Sache von Baden-Württemberg. Das ist nicht mein Bier, Herr Kollege Sauter! Darüber müssen Sie sich einmal mit Ihrem Ministerium unterhalten. Schauen Sie sich einmal an, wie regional differenziert Bayern das macht und wie wenig regional differenziert Baden-Württemberg vorgeht!
Ich kann zu der Schwankungsbreite sagen: Wenn Sie die B-Grundsätze berücksichtigen, geht es runter bis 13 550 DM je Arbeitskraft im Berggebiet. Das ist die Tatsache. Deshalb habe ich sie auch gesagt.

(Bayha [CDU/CSU] : Das ist die Ausnahmesituation!)

— Nein, das ist nicht die Ausnahme, sondern das ist die Möglichkeit, die dieses Konzept einräumt. Daß dieses Konzept, Herr Kollege Bayha, insgesamt vom Strukturwandel her doch einen erfreulich positiven Trend ausgelöst hat, will ich Ihnen im Zahlenvergleich zeigen, nämlich an Hand der Entwicklung des Erwerbscharakters der landwirtschaftlichen Betriebe, und zwar immer von 1967 bis 1977-dargestellt: Anteil der Vollerwerbsbetriebe 1967 = 40,8 %, 1977 = 47,1 0/o; Nebenerwerbsbetriebe 1967



Bundesminister Ertl
= 33,3 %, 1977 = 39,4 %. Jetzt kommt der auch heute noch schwierige Teil der Landwirtschaft: Zuerwerbsbetriebe 1967 = 25,9 %, 1977 = 13,5 %.
Ich sage Ihnen: Darin zeichnet sich die Konsolidierung der ländlichen Struktur ab.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Es ist gelungen, diesen Problemteil zu verringern. Das ist nur durch solch eine gezielte Konzeption möglich gewesen. Dabei sage ich durchaus, daß das auch kein Patentrezept ist. Aber es ist eine Möglichkeit.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das tut weh!)

— Es ist sehr wesentlich, daß die Problembetriebe in diesen zehn Jahren weniger geworden sind. Das ist lebensentscheidend.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Denn dahinter versteckt sich auch einiges vom Einkommen her. — Ich muß leider immer auf die Uhr schauen; es tut mir furchtbar leid. Ich möchte über diese Dinge gern einmal länger diskutieren, weil es auch für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung ist, diese Differenzierungen zur Kenntnis zu nehmen.
Das bedeutet ja auch, daß sich die soziale Lage bei den Menschen auf dem Lande nicht nur dort gefestigt hat, wo man ausschließlich von der Landwirtschaft lebt — nur knapp 50 °/o der Landwirte sind Vollerwerbslandwirte, die aber ein voll befriedigendes Einkommen haben —, sondern daß auch die übrigen rund 40 % Nebenerwerbsbetriebe inzwischen einen sozial befriedigenden Status haben, zumindest zum größten Teil. Sicherlich wird das nicht bei jedem der Fall sein.
Das ist das, was unsere Struktur auf dem Lande so grundsolide macht.

(Kiechle [CDU/CSU] : Das ist der bayerische Weg!)

— Nein! In diesem bayerischen Weg, Herr Kollege Kiechle, steckt ja mehr Wind als alles andere. Wenn der bayerische Weg so gut ist, kann ich nur noch einmal fragen: Warum braucht Bayern dann so viele Bundesmittel, um die bayerische Landwirtschaft zu fördern?

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Das ist nicht logisch!)

— Doch, das ist sehr logisch, ich überzeuge Sie gleich, Herr Dr. Kunz. Ich will das mit zwei Sätzen sagen: Der bayerische Weg ist nur dadurch möglich, daß über den Bund der investive Teil zu 60 % mitgefördert wird, dazu der Nebenerwerb. Es steckt eine Unwahrheit dahinter. Ich muß das sagen; ich behaupte, es ist die Unwahrheit. Es wird nämlich schlichtweg behauptet, durch das Förderungskonzept des Bundes würden Nebenerwerbslandwirte nicht gefördert. Dies lese ich immer wieder in Presseberichten, und das ist schlichtweg eine Unwahrheit.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Sauter [Epfendorf] [CDU/CSU] : Wieviel Prozent sind das?)

— Herr Sauter, ich habe bei Ihnen auch sehr gerne zugehört. Ich gebe Ihnen aber auch gerne einmal ein Kolleg darüber. Lassen Sie mich zuerst einmal ausreden, wenn ich darum bitten darf, höflich und nett.
Ich will Ihnen einmal sagen: Erstens nehmen sie eo ipso an allen -Globalförderungen teil bis hin zur Ausgleichszulage für Bergbauern. Zweitens nehmen sie bei allen Förderungsmaßnahmen im Wohnhaussektor teil, was arbeitswirtschaftliche Vereinfachungen betrifft. Ich gebe zu, das war nicht von Anfang an so. Wir haben da ein klein wenig das Programm fortentwickelt. Wir haben die Umstellungshilfe eingeführt. So wird z. B. auf ein förderungsfähiges Investitionsvolumen von 25 000 DM ein Zuschuß von 15 °/o gewährt. Das sind 3 750 DM. Es gibt die Anpassungshilfe für alle GAL-Landwirte. Das förderungsfähige Investitionsvolumen beträgt hier wiederum 25 000 DM; gewährt wird ein Zuschuß von 3 750 DM. Ich wollte das nur vorlesen.
Ich muß sagen, ich finde das im Interesse der betroffenen Bürger nicht gut; denn dadurch, daß dies von Leuten selbst in Wahlversammlungen behauptet wird — ich habe Zeitungsberichte darüber —, wagt es ein Nebenerwerbslandwirt nicht mehr, zum Landwirtschaftsamt zu gehen und zu fragen, ob er überhaupt gefördert werden kann, weil er in der Versammlung gehört hat: Ich werde nicht gefördert. Dies ist gegenüber dem Bürger nicht verantwortlich.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Nun noch eine Bemerkung zu der Frage nach dem Agrarkredit. Auch das würde an sich mehr Zeit erfordern. Verehrte Freunde, ich muß noch einmal auf das hinweisen, was ich im Juni 1977 gesagt habe:
Es gibt keine Gießkanne. Aber, Herr Simpfendörfer, das will ich nur mit einem Satz sagen: Ich wäre sehr glücklich, wenn ich in Form des Agrarkredits ein ähnliches Instrument hätte, wie der ERP-Kredit eines für die übrige mittelständische Wirtschaft ist.
Dies war meine Äußerung, die in dieser Form auch realisiert worden ist. Ich schließe nicht aus, daß man auch die andere Form hätte wählen können.

(Zuruf des Abg. Sauter [Epfendorf] [CDU/ CSU])

— Sie müssen immer aufpassen, Herr Sauter, sonst rutschen Sie immer weiter in die Friedhofsruhe zurück. Sie müssen aufpassen.
Ich habe inzwischen erreicht, daß die Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe unverändert erhalten bleibt bzw. verbessert wird und zudem der Agrarkredit über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zusätzlich läuft.
Ich will mich jetzt gar nicht auf die Diskussion einlassen, ob das alles optimal ist. Wir werden sehen, wie dieses Kreditprogramm in Anspruch genommen wird. Nur, eines müssen Sie wissen: Zwei Jahre zinslos und zehn Jahre zu 6 % garantiert bei Einrechnung der Bankenprovision, was bei den anderen Krediten, die Sie zitiert haben, Herr Kollege Ritz,



Bundesminister Ertl
nicht der Fall ist — da wird die Provision aufgeschlagen, hier ist sie eingerechnet —, ist ein Angebot, das sicherlich im Moment nicht die Wucht ist. Aber wenn es vor 15 Jahren einen solchen Kredit gegeben hätte, wären viele Landwirte nicht in eine so mißliche Lage geraten, wie es inzwischen zum Teil der Fall ist. Dies kann ich heute mit Sicherheit sagen. Dies höre ich auch aus den Diskussionen. Ich möchte aber nicht sagen, daß damit alle Probleme gelöst sind.
Eine vorletzte Bemerkung zur EG. Ich kann wegen der Zeit nicht mehr Punkte aufgreifen. Natürlich, meine verehrten Kollegen, befindet sich die Gemeinschaft ökonomisch unverändert in keiner guten Situation, aber doch in einer Situation, in der ich zumindest auf dem ökonomischen Feld, wenn ich den Zeitraum bis heute ins Auge fasse, davon ausgehen kann, daß sich manches zum Besseren gewendet hat. Die Gemeinschaft ist im Moment insgesamt bei einer Inflationsrate von 10 %. Ich kann nicht garantieren, daß es dabei bleibt. Das weiß niemand; denn dafür sind sehr viele Verhaltensweisen nötig, und es sind da und dort sicherlich sehr viele Schwierigkeiten gegeben. Aber das ist doch ein Schritt in die richtige Richtung.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Wir können auch nicht sagen, wie sich die innenpolitische Situation in der Gemeinschaft entwickelt, in Italien, nach den Wahlen in Frankreich. Das weiß ich nicht. Das wird aber sicherlich nicht ohne Folgen bleiben. Nur, wenn man heute sagt, diese Bundesregierung sei an diesen Verhältnissen schuld, so ist das eine kühne Behauptung. Wenn diese Bundesregierung nicht diese konsequente Stabilitätspolitik — das wird niemand bestreiten können — gemacht hätte, wären die ökonomischen Schwierigkeiten in Europa noch viel größer geworden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich gehöre nicht zu den Leuten, die beschönigen, daß es auch bei uns konjunkturelle, ökonomische Probleme und Arbeitslose gibt. Nur dürfen Sie mir glauben — das sage ich nicht als Angehöriger der Bundesregierung —: Oft denke ich, ich bin schizophren. Denn wenn ich im Ausland, z. B. in Brüssel, bin, so höre ich nur die Frage: Wie habt Ihr Deutschen das geschafft? Wenn ich nach Hause komme, höre ich nur noch von Friedhofsruhe, von Untergang und von Schlechtigkeit. Dabei meint die ganze Welt, daß wir das reichste Land seien, so reich, daß manchmal sogar die Amerikaner meinen, wir könnten auch sie noch kreditieren.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Das ist der entscheidende Punkt. Ich räume ein, verehrter Herr Kollege Kunz, daß eine Opposition Scharmützel führen muß, daß sie auch kritisieren und alles schlechtmachen muß. Dafür bin ich auch. Nur darf man das nicht so weit treiben, daß man am Schluß in der Welt unglaubwürdig wird. Was Sie hier in diesem Land über unsere eigene stabile ökonomische Position hören — und die ist für die Landwirtschaft sehr wichtig —, glaubt Ihnen in der ganzen Welt niemand. Diese Position haben wir bei
einem Optimum an Freiheit und Marktwirtschaft. Dies nehme ich in Anspruch, und das ist auch für die Landwirtschaft sehr entscheidend. Daher muß es zu differenzierten Preisverhandlungen kommen. Natürlich ist die Kostensituation in einem Land mit einer Preissteigerungsrate von 3,2 % anders als in einem Land mit einer Preissteigerungsrate von 10 % und mehr. Ich glaube, darin sind wir uns inzwischen einig. Dies gilt wohl auch für den Kollegen Dr. Ritz; ich sehe auch aus Ihrem Entschließungsantrag, daß wir uns inzwischen ziemlich nahe gekommen sind.
Ich möchte noch hinzufügen, daß ich mir dessen voll bewußt bin, daß diese ökonomische Kluft in Europa, die noch durch den Beitritt von drei ökonomisch schwachen Ländern verschärft wird, dazu führt, daß es immer schwieriger wird, die Agrarpolitik konstruktiv zu gestalten. Darüber gibt es keinen Zweifel, und damit müssen wir leben.
Ich komme zu einer letzten Bemerkung zu den Fischen, Herr von Geldern. Sie sagen, wir hätten kein Konzept. Sie sollten einmal lesen, was alles an Mitteln für Modernisierungshilfen und ähnliches für Hochseefischerei und Kutterfischerei eingesetzt worden ist. Ich kann mich darauf berufen, daß diese Frage im Ernährungsausschuß behandelt wurde, und zwar, wie mir gesagt wurde, zur vollsten Zufriedenheit in allen drei Fraktionen.

(Zurufe des Abg. Dr. von Geldern [CDU/CSU])

— Vielleicht waren Sie nicht dabei, aber dafür kann ich nichts.

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Er war immer dabei!)

Ich bitte um Entschuldigung, aber das haben meine Mitarbeiter berichtet. — Zweitens beträgt die Quote, die wir in Brüssel inzwischen notifiziert haben, 430 000 Tonnen. Ich darf über solche Dinge nicht sehr viel reden, weil ich meine Position in Brüssel damit nur schwäche, aber ich appelliere an die Opposition, in einer solchen Frage den Minister nicht zu zwingen, mehr zu sagen. Es gäbe hier heute einige Punkte, zu denen ich mehr sagen müßte; aber ich schweige im Interesse meiner Position in Brüssel, weil es natürlich nicht gut ist, wenn ich hier über deutsche Fischereiquoten spreche und Zahlen nenne. Das muß man schon fair akzeptieren; denn sonst wird es für einen Minister unerträglich. Das sage ich im Hinblick auf die europäische Diskussion mit allem Nachdruck. — Ich bitte noch um etwas Geduld, Herr Präsident. — Ich sage Ihnen: Es ist für einen Minister auf die Dauer unerträglich, daß er in Europa im Interesse des politisch Notwendigen Kompromisse schließen soll, aber zu Hause nur nach nationalen Maßstäben gemessen wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Wehner [SPD] : Sehr wahr!)

Das muß ein Ende haben. Oder wir müssen den Mut haben, zu sagen: Wir wollen aus Egoismus diese Form von Europa nicht, sondern nur eine lose Kooperation. Nur eines von beiden ist möglich. Das ist ein unerträglicher Zustand.
Ich sage das, meine Freunde, auch an die Adresse Großbritanniens — Herr von Geldern, machen Sie sich keine Illusionen. Ich sage das zwar enga-



Bundesminister Ertl
giert, aber nicht mit anklagendem Ton, sondern ganz nüchtern. Wie Sie wissen, billige ich diese Haltung der Briten nicht, sondern habe meinen Teil dazu beigetragen, damit sie bis heute nicht wirksam wurde.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU] : Das habe ich gemeint!)

— Ich bedanke mich dafür sehr!
Diese Haltung der Briten wird in Großbritannien von allen politischen Gruppierungen getragen.

(Wehner [SPD] : Ja!)

Da gibt es keine Differenz zwischen Opposition und Regierung.

(Wehner [SPD] : Richtig!)

Auch das kleine Häuflein Liberaler nehme ich nicht aus. Dies ist eine grundsätzliche Position.
Ich sage Ihnen zum Schluß noch einmal: Entweder wir bekennen uns dazu, daß wir im Interesse Europas eine Position des Gebens und Nehmens für alle einnehmen müssen, und wir messen den Minister nach diesem Geben und Nehmen. Oder wir messen ihn nur nach dem, was er für die eigene Nation tut; dann müssen wir allerdings sagen: Diese Form von Europa wollen wir nicht. Das ist eine ganz entscheidende politische Frage. Ich bitte um Nachsicht, daß ich nicht mehr sagen kann.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft!)

Aber Sie können sich darauf verlassen: Wir werden das Unsere tun, dieses Europa in dem Sinn aufzubauen, daß am Ende das freie Europa der bestimmende Faktor in der Welt wird, der es sein muß, um im Interesse seiner eigenen Bürger bestehen zu können.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. von Geldern [CDU/CSU] : In diesem Sinn habe ich konstruktive Kritik geübt! — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Das gilt nicht nur für die Landwirtschaft!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0807606000
Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Agrarbericht 1978 der Bundesregierung — Drucksachen 8/1500, 8/1501 — dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und dem Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wir müssen noch den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksache 8/1562 — bescheiden. Soll er zur Abstimmung gestellt werden?

(Zurufe von der CDU/CSU: Überweisung!)

— Er wird im gleichen Sinn wie der Agrarbericht überwiesen.
Wir haben noch die Beschlußempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1977 der Bundesregierung — Drucksache 8/1434 — zu bescheiden. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß die Beschlußempfehlung schriftlich vorliegt, so daß wir darüber abstimmen können. — Das Wort dazu wird nicht gewünscht. Wer dem Vorschlag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Damit sind wir am Ende der heutigen Beratung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Mittwoch, den 8. März 1978, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.