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    Plenarprotokoll 8/75 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 75. Sitzung Inhalt: Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 Wahl des Abg. Ibrügger zum Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . . . . 5889 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 5889 A Beratung der Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Dezember 1977 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/1450 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1505 — Scheu SPD 5889 D Beratung des Jahresgutachtens 1977/1978 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 8/1221 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1978 der Bundesregierung — Drucksache 8/1471 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 5892 C, 5963 C Dr. Dollinger CDU/CSU 5900 B Junghans SPD 5906 D Dr. Haussmann FDP . . . . . . . . 5910 D Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 5914 B Pieroth CDU/CSU 5919C Dr. Jens SPD 5920 D Wurbs FDP 5925 A Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU . . . . 5947 A Reuschenbach SPD . . . . . . . . 5952 A Dr. Zeitel CDU/CSU . . . . . . . . 5956 B Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 5960 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/1409 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Warnke, Böhm (Melsungen), Dr. Sprung, Dr. von Wartenberg, Glos, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Kunz (Weiden), Lintner, Röhner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Dr. Waigel, Lemmrich und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes und des Zonenrandförderungsgesetzes — Drucksache 8/1527 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 5968 C Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 5970 A Kühbacher SPD 5972 D Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . . . . 5975 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Landré, Stücklen, Müller (Remscheid), Franke, Vogel (Ennepetal), Dr. Dollinger, Dr. Biedenkopf, Lampersbach, Dr. Müller-Hermann, Schedl, Schröder (Lüneburg), Sick, Rawe, Dr. Becker (Frankfurt), Blumenfeld, Dr. Blüm, Dr. Bötsch, Daweke, Feinendegen, Dr. Friedmann, Dr. von Geldern, Haberl, Dr. Hennig, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Hoffacker, Josten, Kolb, Krey, Dr. Meyer zu Bentrup, Milz, Müller (Wadern), Neuhaus, Dr. Pinger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit — Drucksache 8/1355 — Landré CDU/CSU 5977 D Zeitler SPD 5980 C Gattermann FDP 5982 C Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1975 — Teil II — Drucksache 8/1164 — . . . . . . . 5984 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Seeverkehrs — Drucksache 8/1297 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1514 — . . . . . . . 5984 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit — Drucksache 8/842 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1530 — . . . . . . . 5984 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1347 — 5985 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Gebührenordnung für Patentanwälte — Drucksache 8/1489 — 5985 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit der Deutschen Demokratischen Republik und Berlin (Ost) — Drucksache 8/1488 — . . . . . . . 5985 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung des § 12 a des Tarifvertragsgesetzes (Artikel II § 1 des Heimarbeitsänderungsgesetzes) — Drucksachen 8/716, 8/1483 — . . . . 5985 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken — Drucksache 8/1503 — . . . . . . . 5985 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 06 40 Tit. 671 04 — Kosten der Rückführung von Deutschen — Drucksachen 8/1142, 8/1506 — . . . . 5985 C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe für Investitionszuschüsse nach dem Investitionszuschußgesetz bei Kap. 25 02 Tit. 882 03 — Drucksachen 8/1143, 8/1507 — . . . . 5985 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 1977 hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 10 (Kriegsopferversorgung) — Drucksachen 8/1167, 8/1508 — . . . . 5985 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über Erhaltungsmaßnahmen für die Heringsbestände in der Nordsee für 1978 — Drucksachen 8/797, 8/1512 — 5986 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 316/68 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für frische Schnittblumen und frisches Blattwerk — Drucksachen 8/1165, 8/1472 — . . . . 5986 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Geänderter Vorschlag einer Verordnung des Rates betreffend die Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen (Gemäß Artikel 149 Abs. 2 des EWG-Vertrages von der Kommission dem Rat vorgelegt) — Drucksachen 8/638, 8/1493 — 5986 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend eine Nahrungsmittelhilfe in Form von Magermilchpulver und Butteröl zugunsten von Indien für die Durchführung des Vorhabens „Operation Flood" — Drucksachen 8/1222, 8/1494 — . . . . 5986 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie betreffend den Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht — Drucksachen 8/852, 8/1348 — 5986 C Fragestunde — Drucksache 8/1526 vom 17. 02. 1978 — Abschluß der Verhandlungen mit der DDR über die Grenzregelung MdlAnfr A37 17.02.78 Drs 08/1526 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . 5928 A, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 5928 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5928 C Kommunistische Unterwanderung von Jugendorganisationen politischer Parteien in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A38 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU MdlAnfr A39 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 5928 D, 5929 B, C, D, 5930 A, B ZusFr Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . . 5929 A, B, C, D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 5929 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 5930 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5930 A ZusFr Sieglerschmidt SPD 5930 B Unterschiedliche Handhabung der Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz bei zivilen Flughäfen und Militärflugplätzen MdlAnfr A42 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hennig CDU/CSU MdlAnfr A43 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI 5930 C, D, 5931 A, C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU . 5930 C, D, 5931 C ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 5931 A ZusFr Nordlohne CDU/CSU 5931 D „Säuberungen" innerhalb der DKP sowie Ausübung von Druck durch die KPdSU wegen der Sympathien der ausgeschlossenen DKP-Mitglieder mit den Thesen des Eurokommunismus MdlAnfr A44 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A45 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . . . 5932 A, C, D, 5933 A ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 5932 C, D Unterstützung der von der Deutschen Umwelt-Aktion geleisteten Öffentlichkettsarbeit IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 und der Erziehung der Jugend zum Verständnis der Umweltprobleme MdlAnfr A47 17.02.78 Drs 08/1526 Josten CDU/CSU MdlAnfr A48 17.02.78 Drs 08/1526 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . 5933 A, B, C, D ZusFr Josten CDU/CSU 5933 B ,C Diffamierung der Nichteinstellung von Verfassungsfeinden in den öffentlichen Dienst durch Angehörige des öffentlichen Dienstes gemeinsam mit der DKP als „Verfassungsbruch" MdlAnfr A49 17.02.78 Drs 08/1526 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A50 17.02.78 Drs 08/1526 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . . . 5934 A, B, C, D, 5935 A, B ZusFr Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU 5934 B, 5935 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 5934 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5934 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5934 D Straffung des Asylgewährungsverfahrens MdlAnfr A51 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Baum BMI . 5935 C, D, 5936 A, B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 5935 C, D, 5936 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 5936 A Hilfe für Aussiedler bei der Entlassung aus der polnischen Staatsangehörigkeit bei Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A46 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 5936 C, 5937 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . 5936 D, 5937 A, B Erleichterungen im Reiseverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR MdlAnfr A80 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 5937 C, 5938 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 5937 D, 5938 A Einrichtung eines internationalen Krebsforschungszentrums in Berlin (West) MdlAnfr A98 17.02.78 Drs 08/1526 Luster CDU/CSU MdlAnfr A99 17.02.78 Drs 08/1526 Luster CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 5938 B, D, 5939 A, B, C, D, 5940 A ZusFr Luster CDU/CSU . . . 5938 C, D, 5939 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU . . . . . . 5939 B ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . . 5939 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . . . 5939 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 5940 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 5940 A Verhinderung von Waffenlieferungen der Firma MBB über die französische Firma Aerospatiale in das Spannungsgebiet Naher Osten MdlAnfr A100 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Dübber SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 5940 B, C, D ZusFr Dr. Dübber SPD . . . . . . . 5940 B, C ZusFr Sieglerschmidt SPD . . . . . . 5940 C ZusFr Jahn (Marburg) SPD 5940 D Äußerungen des Bundeskanzlers in War- schau über die NATO und den Rapacki-Plan MdlAnfr A102 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 5941 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . . 5941 B, C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 5941 C Verhalten des polnischen Sicherheitsdienstes im Fall Helge Berger MdlAnfr A103 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 5942 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 5942 A, B Verlegung des Sitzes des Schulbeauftragten in Argentinien von Buenos Aires nach Montevideo MdlAnfr A105 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 5942 C Gleichstellung der demokratischen Parteien der SWA/Namibia mit der SWAPO bei Gesprächen über die Zukunft Namibias; Nichteinladung von Vertretern der Demokratischen Turnhallen Allianz zu SWA/NamibiaGesprächen auf Ministerebene am 11./12. Februar in New York MdlAnfr A106 17.02.78 Drs 08/1526 Wohlrabe CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 V MdlAnfr A107 17.02.78 Drs 08/1526 Wohlrabe CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . . 5942 D, 5943 B, C, D, 5944 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 5943 B, C, 5944 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5943 D ZusFr Frau Erler SPD . . . . . . . 5944 A Wiederverkauf eines enteigneten Grundstücks an den früheren Eigentümer für den doppelten Preis durch ein Bundesvermögensamt MdlAnfr A54 17.02.78 Drs 08/1526 Peiter SPD Antw PStSekr Haehser BMF 5944 D Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Belange des Umweltschutzes vertretende Bürgerinitiativen durch Finanzämter auf Grund des § 52 der Abgabenordnung MdlAnfr A55 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A56 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 5945 A, B, D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . . 5945 B, C Gleichbehandlung der deutschen Arbeitnehmer bei den verbündeten Streitkräften und der Zivilbeschäftigten bei der Bundeswehr MdlAnfr A58 17.02.78 Drs 08/1526 Collet SPD MdlAnfr A59 17.02.78 Drs 08/1526 Collet SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . . 5945 D, 5946 A, B, C ZusFr Collet SPD . . . . . . . . . 5946 B, C Neuregelung der Mehrwertbesteuerung für die mehrbetriebliche Maschinennutzung in der Landwirtschaft MdlAnfr A60 17.02.78 Drs 08/1526 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . 5946 D ZusFr Ey CDU/CSU 5946 D Nächste Sitzung 5986 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5987* A Anlage 2 Import von Seehundfellen aus Kanada sowie Protest gegen die inhumane Tötung von Seehundbabies MdlAnfr A3 17.02.78 Drs 08/1526 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 5987* B Anlage 3 Hagelabwehr in der Landwirtschaft durch Einsatz von radargesteuerten Flugzeugen MdlAnfr A4 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5987* C Anlage 4 Erkenntnisse über die Existenz, das Anwachsen und den Organisationsgrad einer SED-internen Opposition in der DDR sowie Authentizität des im „Spiegel" veröffentlichten Manifests MdlAnfr A8 17.0238 Drs 08/1526 Baron von Wrangel CDU/CSU MdlAnfr A9 17.0238 Drs 08/1526 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 5987* D Anlage 5 Änderung der Vorschriften der Umsatzsteuer hinsichtlich der privaten Heime MdlAnfr A52 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5988* B Anlage 6 Erhebung von Mehrwertsteuer von Alten-und Pflegeheimen MdlAnfr A53 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5988* B Anlage 7 Zusätzliche Belastung der Landwirtschaft nach den Vorschlägen der Kommission zur Einkommenbesteuerung der Landwirtschaft MdlAnfr A57 17.02.78 Drs 08/1526 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 5988* D Anlage 8 Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von mindestens 24 000 MW Kernkraftwerken im Jahr 1985 MdlAnfr A61 17.02.78 Drs 08/1526 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A62 17.02.78 Drs 08/1526 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5989* A VI Deutscher Bundestag — 8 Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 Anlage 9 Stillegung von Erdölraffinerien MdlAnfr A63 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Weber (Köln) SPD MdlAnfr A64 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Weber (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5989* C Anlage 10 Hilfsprogramm des Bundes zur Bewältigung der Krise der saarländischen Eisen- und Stahlindustrie auf Grund des Abbaus von Arbeitsplätzen durch die Rationalisierung der Luxemburgischen ARBED MdlAnfr A65 17.02.78 Drs 08/1526 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU MdlAnfr A66 17.02.78 Drs 08/1526 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5989* D Anlage 11 Einhaltung der Fettkennzeichnung der Wurst, MdlAnfr A70 17.02.78 Drs 08/1526 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5990* B Anlage 12 Nichtverabschiedung des Nichtraucherschutzprogramms, gegenseitige Anerkennung der Weiterbildungen in Allgemeinmedizin in den Mitgliedstaaten der EG MdlAnfr A71 17.02.78 Drs 08/1526 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A72 17.02.78 Drs 08/1526 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5990* D Anlage 13 Konsequenzen aus dem im Urteil des Land. Berichts München bejahten Zusammenhang zwischen der Erkrankung der Klägerin und der Einatmung von Ausgasungen pentachlorphenolhaltiger Holzschutzmittel in Wohnräumen MdlAnfr A73 17.02.78 Dis 08/1526 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 5991* A Anlage 14 Umsatz von Kriegsspielzeug im Weihnachtsgeschäft 1977 sowie Unterbindung der Herstellung und des Vertriebs dieser Spielzeugarten MdlAnfr A74 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A75 17.02.78 Drs 08/1526 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 5911* B Anlage 15 Forderung einer Straßenbenutzungsgebühr durch Österreich ab 1. Juli 1978 MdlAnfr A78 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Klepsch CDU/CSU MdlAnfr A79 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Klepsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5991* D Anlage 16 Ablehnung einer „Spartrasse" beim Bau der Schnellbahnstrecke Mannheim—Stuttgart MdlAnfr A81 17.02.78 Drs 08/1526 Wissmann CDU/CSU MdlAnfr A82 17.02.78 Drs 08/1526 Wissmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5992* B Anlage 17 Reaktion der Bundesbahn auf Rationalisierungsvorschläge ihrer Bediensteten • MdlAnfr A83 17.02.78 Drs 08/1526 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5992* C Anlage 18 Inbetriebnahme der A 63 von Mainz bis Alzey sowie Bau der Anschlußstrecke Mauchenheim—Kaiserslautern MdlAnfr A84 17.02.78 Drs 08/1526 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5992* D Anlage 19 Kosten-Nutzen-Analyse für die geplanten Schnellstraßen der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A85 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5993* A Anlage 20 Einstellungsstopp im Omnibusfahrdienst der Bundespost MdlAnfr A86 17.02.78 Drs 08/1526 Kirschner SPD MdlAnfr A87 17.02.78 Drs 08/1526 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 5993* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 VII Anlage 21 Schwierigkeiten deutscher Kraftfahrzeugfahrer beim Grenzübertritt in die Niederlande wegen ihrer mit c.b: Funk ausgestatteten Kraftfahrzeuge MdlAnfr A88 17.02.78 Drs 08/1526 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A89 17.02.78 Drs 08/1526 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 5993* C Anlage 22 Herausgabe einer Sonderbriefmarke zum Gedenken an den 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 MdlAnfr A90 17.02.78 Drs 08/1526 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 5993* D Anlage 23 Verzögerung der Zuteilung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau MdlAnfr A91 17.02.78 Drs 08/1526 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5994* A Anlage 24 Auswirkungen einer einmaligen Mietentzerrungsaktion für den sozialen Wohnungsbau; Auswirkung einer Verdoppelung der Heizölsteuer auf die durchschnittlichen Wohnkosten MdlAnfr A92 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A93 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5994* B Anlage 25 Verbrauchergerechtere Regelung der Berechnung des Wasserverbrauchs bei preisgebundenen Wohnungen MdlAnfr A94 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5994* D Anlage 26 Erklärung von Bundesminister a. D. Ravens gegenüber der Presse über sein Ausscheiden aus dem Kabinett MdlAnfr A97 17.02.78 Drs 08/1526 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 5995* B Anlage 27 Lieferung von Raketentypen, die für die Verteidigung der Bundesrepublik wichtig sind, an Nicht-NATO-Länder MdlAnfr A101 17.02.78 Drs 08/1526 Gärtner FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5995* C Anlage 28 Deutschunterricht in englischen Schulen MdlAnfr A104 17.02.78 Drs 08/1526 Rühe CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5995* D Anlage 29 Gültigkeit der in der Resolution 385 des UN-Sicherheitsrats vom 30. Januar 1976 enthaltenen Forderungen betreffend die Zukunft SWA/Namibias MdlAnfr A108 17.02.78 Drs 08/1526 Dr. Pfennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 5996* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 5889 75. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1978 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 24. 2. Dr. Aigner * 24. 2. Alber * 23. 2. Dr. Barzel 24. 2. Frau von Bothmer 24. 2. Buchstaller 24.2. Dürr 24. 2. Engelsberger 24. 2. Dr. Fuchs * 23. 2. Gärtner 23. 2. Gerstein 23. 2. Gertzen 24. 2. Haase (Fürth) * 24. 2. Haberl 23. 2. Dr. h. c. Kiesinger 24. 2. Dr. Klepsch * 23. 2. Lattmann 24. 2. Lemp * 24. 2. Lücker * 23.2. Müller (Mülheim) * 24. 2. Schmidt (München) * 24. 2. Schreiber * 24. 2. Dr. Starke (Franken) 24.2. Dr. Todenhöfer 24. 2. Tönjes 24. 2. Frau Dr. Walz * 24. 2. Wawrzik ' 23.2. Werner 24. 2. Frau Dr. Wisniewski 24. 2. Zebisch 24. 2. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage A 3) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob durch die Ratifizierung des Internationalen Abkommens vom 3. März 1973 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen der Import von Seehundfellen aus Kanada, die durch grausame Tötung von Robben gewonnen werden, zurückgegangen ist, und wenn nicht, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um gegen die inhumane Tötung von Seehundbabies zu protestieren? Bei den in Kanada bejagten Robben, um die es hier geht, handelt es sich um Sattelrobben (Harp Seal), die nach Ansicht von Experten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens weder von der Ausrottung bedroht noch sonst ernsthaft in ihrem Bestand gefährdet sind. Diese sind durch das Washingtoner Übereinkommen daher nicht geschützt und können hierdurch nicht geschützt werden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung hat daher keine Möglichkeit, auf die Robbenjagd in Kanada Einfluß zu nehmen. Es handelt sich mangels der Anwendbarkeit entsprechender internationaler Übereinkommen um eine ausschließliche Angelegenheit des nationalen kanadischen Natur-, Jagd- und Tierschutzrechtes. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 4): Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die über dem Bundesgebiet vorherrschenden meteorologischen Bedingungen die im Ausland sowie im Freistaat Bayern durchgeführten Maßnahmen zur Hagelabwehr in der Landwirtschaft durch Einsatz von radargeführten Flugzeugen, welche entstehende Hagelwolken mit Kondensationskernen impfen, durch eigene Vorstellungen und Maßnahmen zu unterstützen? Die Bundesregierung hat zur Zeit nicht die Absicht, eigene Maßnahmen zur Hagelbekämpfung einzuleiten. Sie stützt sich hierbei auf offizielle Erklärungen der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), die Aussagen über den derzeitigen Kenntnisstand in der Hagelbekämpfung geben und in denen es heißt: „Bis jetzt existieren keine allgemein anerkannten Methoden zur Hagelbekämpfung. Die bisherigen Ergebnisse (entsprechender Versuche) sind nicht eindeutig." Die Entwicklung auf diesem Gebiet wird jedoch weiterhin mit Interesse und Aufmerksamkeit verfolgt. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Landkreis Rosenheim seit einigen Jahren aufgrund einer Privatinitiative im Auftrag des Landkreises Versuche zur Hagelbekämpfung durchgeführt werden. Diese Versuche werden vom Deutschen Wetterdienst auf Anforderung beratend unterstützt. Aussagen über den Erfolg dieses praktischen Versuchs sind wegen der Komplexität des damit verbundenen wissen- schaftlichen Problems und der Kürze der bisherigen Versuchsdauer nicht möglich. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 8 und 9): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Existenz, das Anwachsen und den Organisationsgrad einer SED-internen Opposition in der DDR, und welche politischen Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Hat sich die Bundesregierung bereits eine Meinung über die Authentizität des im „Spiegel" abgedruckten Manifests einer SED-internen Opposition gebildet, und welchen politischen Stellenwert mißt sie dem Manifest gegebenenfalls zu? 5988* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 Zu Frage A 8: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine organisierte Opposition in der DDR. Unter den gesellschaftlichen und politischen Bedingungen der DDR hält die Bundesregierung die Bildung einer organisierten Opposition in der DDR nicht für wahrscheinlich. Diese Einschätzung erfolgt unabhängig von den Papieren, welche der „Spiegel" veröffentlicht hat. Zu Frage A 9: Die Bundesregierung hat zu den im „Spiegel" veröffentlichten Papieren durch Bundesminister Franke im Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen am 18. Januar 1978 Stellung genommen. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung am 19. Januar 1978 festgestellt: Die Bundesregierung hat mit diesem Papier nichts zu tun, aber manche der Reaktionen auf seine Veröffentlichung treffen uns. Darüber hinaus ist es nicht die Absicht der Bundesregierung, sich an den Spekulationen über die Herkunft der im - „Spiegel" veröffentlichten Papiere und seinen politischen Stellenwert zu beteiligen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 52) : Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Vorschriften der Umsatzsteuer, die vor allem private Heime betreffen, zu ändern, und wenn ja, in welcher Weise wird die Änderung erwogen? Die Bundesregierung wird den gesetzgebenden Körperschaften voraussichtlich vorschlagen, die Steuerbefreiung für private Altenheime zu erweitern. Dies soll in der Weise geschehen, daß zusätzlich zu den wirtschaftlich hilfsbedürftigen auch die pflegebedürftigen alten Menschen in die Zweidrittelgrenze des § 4 Nr. 16 c UStG einbezogen werden. Pflegebedürftig sind nach § 68 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes Personen, die infolge Krankheit oder Behinderung so hilflos sind, daß sie nicht ohne Wartung und Pflege bleiben können. Ich bin der Auffassung, daß damit die steuerlichen Probleme der privaten Altenheime gelöst sein werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (Drucksache 8/ 1526 Frage A 53) : Mit welcher Begründung wird von privaten und gemeinnützigen Alten- und Pflegeheimen zu Lasten der Hausbewohner Mehrwertsteuer und seit wann erhoben? Gemeinnützige Altenheime sind, soweit bekannt, stets Mitglied eines amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbands. Sie können deshalb die Steuerbefreiung für Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 18 UStG) in Anspruch nehmen. Dem Bundesfinanzministerium ist kein Fall bekannt, in dem gemeinnützige Altenheime zur Mehrwertsteuer herangezogen worden sind. Private Altenheime sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen zugute kommen. Durch die neue Abgabenordnung sind die Grenzen für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit ab dem 1. Januar 1977 gegenüber der früheren Rechtslage herabgesetzt worden. Von den Verbänden des privaten Altenheimgewerbes wird die ab 1. Januar 1977 geltende Regelung mit der Behauptung angegriffen, daß die Umsatzsteuerbefreiung nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den privaten Altenheimen in Anspruch genommen werden könne. Die gesetzgebenden Körperschaften haben die in § 53 Nr. 2 AO getroffene Regelung besonders eingehend beraten und einstimmig beschlossen. Sie haben sich hierbei von dem Grundsatz leiten lassen, daß die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen stehen müssen. Die Masse der arbeitenden Bevölkerung sollte nicht durch Gesetz zu wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen erklärt werden. Außerdem sollte ein steuerlicher Anreiz erhalten bleiben, Personen mit niedrigem Einkommen bevorzugt in Altenheime aufzunehmen. Bei der getroffenen Regelung wurde auch berücksichtigt, daß der Vermietungsanteil der Leistungen der Altenheime (etwa 30 bis 40 v. H. des Pflegesatzes) in jedem Fall kraft Gesetzes von der Mehrwertsteuer befreit ist. Der Bundesminister der Finanzen hat inzwischen prüfen lassen, ob angesichts der Kostenentwicklung die Grenzen für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit zu erhöhen sind. Die Bundesregierung wird daraufhin voraussichtlich den gesetzgebenden Körperschaften vorschlagen, die Umsatzsteuerbefreiung für private Altenheime durch die Einbeziehung der pflegebedürftigen alten Menschen in die Zweidrittelgrenze des § 4 Nr. 16 c UStG zu erweitern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 57): Welle Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten der Kommission zur Einkommenbesteuerung der deutschen Landwirtschaft, und wie hoch berechnet sie die zusätzliche Belastung der Landwirtschaft nach den beiden alternativen Vorschlägen, falls sie in dieser Form verwirklicht würden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 5989* Das von der Kommission zur Begutachtung der Einkommensbesteuerung in der Landwirtschaft am 15. Februar 1978 vorgelegte Gutachten wird von der Bundesregierung eingehend geprüft. Erst danach kann zu den von der Kommission unterbreiteten Alternativen für eine künftige Besteuerung der Landwirtschaft Stellung genommen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 61 und 62) : Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß 1985 mindestens 24 000 MW Kernkraftwerke betriebsbereit sind, wenn nicht im Jahr 1978 mit dem Bau von vier Kernkraftwerken bzw. dem Weiterbau in Wyhl und Brokdorf und zwei neuen Kernkraftwerken begonnen wird? Trifft es zu, daß die Bundesregierung heute noch keine Vorsorge für den Bau einer zunehmenden Zahl von Kernkraftwerken in den achtziger Jahren trifft, obwohl die Zahl der "Informationsanlage" aus der Fortschreibung des Energieprogramms einen steigenden Beitrag der Kernenergie zur Strombedarfsdekkung dokumentieren, und wenn ja, aus welchen Gründen verhält sie sich so? Zu Frage A 61: Die Bundesregierung hat in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms dargelegt, daß zur Deckung des mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarfs in den einzelnen Lastbereichen der Bau bzw. Weiterbau von Kernkraftwerken in einem begrenzten Ausmaß unerläßlich und vertretbar ist. Sie versteht die von den energiewirtschaftlichen Instituten erarbeiteten Prognoseangaben nicht als stichtagsbezogene Zahlenaussagen, sondern als Darlegung von Tendenzen und Größenordnungen einer .zu erwartenden Entwicklung. Dies gilt auch für die von den Instituten genannte installierte Kernkraftwerksleistung von 24 000 MW im Jahre 1985. Ob diese Zahl Mitte der 80er Jahre exakt erreicht wird, hängt nicht nur von der Entscheidung über die Genehmigung einzelner Kraftwerksprojekte ab, die letztlich die Bundesländer im Rahmen der entsprechenden Gesetze und Rechtsvorschriften treffen müssen, sondern auch von den Annahmen der Versorgungsunternehmen über die Entwicklung des Stromverbrauchs in ihrem Versorgungsgebiet. Zu Frage A 62: Für den langfristigen Ausbau der Kernenergie hat die Bundesregierung die aus ihrer Zuständigkeit notwendigen Schritte getan bzw. das Erforderliche in die Wege geleitet. Zu nennen sind insbesondere — die Maßnahmen zur Entsorgung; — eine weitere Novellierung des Atomgesetzes vor allem mit dem Ziel einer Konzentrierung der Genehmigungsverfahren sowie einer Präzisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; damit werden dann auch aufgetretene Auslegungsschwierigkeiten der Gerichte vermindert; — das Hinwirken auf die Länder, landesweite Standortversorgepläne für Kraftwerke aufzustellen. Die Vorstellungen hierzu hat die Bundesregierung ausführlich in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms und im Entsorgungsbericht (BT-Drucks. 8/1281) dargelegt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen A 63 und 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, welche Erdölraffinerien im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ihre Produktionskapazität ganz oder teilweise stillegen wollen und wieviel Arbeitsplätze davon betroffen werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, solche Stillegungen zu verhindern? Der Bundesregierung ist über die von der ELF-Mineralöl GmbH im Dezember 1977 angekündigte Stillegung ihrer Raffinerie in Speyer hinaus nicht bekannt, ob und wenn ja welche weitere Raffineriegesellschaften ganz oder teilweise Produktionskapazitäten stillegen wollen. Im Fall Speyer erfolgt die Stillegung der jetzigen 2,8-Miilionen-t-Raffinerie Zug um Zug mit der Inbetriebnahme einer neuen 5-Millionen-t-Anlage am gleichen Ort. Die Lage der deutschen Mineralölindustrie ist wie die der übrigen europäischen Mineralölverarbeitung seit Jahren durch unausgelastete Kapazitäten und eine anhaltend schlechte Ertragslage gekennzeichnet. Ursachen für diese Entwicklung sind die tiefgreifenden Veränderungen auf den Weltrohölmärkten, die zusammen mit der wirtschaftlichen Rezession nach 1973 zu erheblichen Überkapazitäten geführt haben. Dabei ist der Kapazitätsüberhang in anderen europäischen Ländern noch teilweise erheblich größer als in der Bundesrepublik. Die Mineralölindustrie unternimmt gegenwärtig erhebliche Anstrengungen, ihre Strukturprobleme zu überwinden. Stillegungen werden dabei in der Regel erst an letzter Stelle erwogen. So will die in die Esso-Chemie GmbH integrierte Kölner Esso-Raffinerie durch einen stop-andgo-Betrieb eine Stillegung vermeiden und durch zeitweises Abschalten den Mineralölausstoß reduzieren. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDUICSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 65 und 66) : Ist der Bundesregierung das neueste Umstrukturierungs- und Rationalisierungsprogramm der luxemburgischen ARBED, wonach bis 1983 8 800 Arbeitsplätze im Saarland abgebaut werden sollen, bekannt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? 5990* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 Ist die Bundesregierung bereit, sich an der Bewältigung der Krise der saarländischen Eisen- und Stahlindustrie durch ein Sonderhilfsprogramm des Bundes, das im besonderen der Schaffung von Ersatz- bzw. neuen Arbeitsplätzen gilt, zu beteiligen, und wenn ja, in welchem finanziellen Rahmen und mit welcher Zielsetzung? Zu Frage A 65: Seit einigen Monaten werden Gespräche zwischen der Bundesregierung und der saarländischen Landesregierung einerseits sowie der ARBED und zwei der drei saarländischen Stahlunternehmen andererseits geführt, wie die schwierige Lage der saarländischen Stahlunternehmen behoben werden kann. Die Gespräche laufen noch; das endgültige Konzept für eine Umstrukturierung der beiden Unternehmen liegt der Bundesregierung bis jetzt nicht vor. Deshalb kann sie zu den genannten Zahlen über- den Verlust von Arbeitsplätzen nicht Stellung nehmen. Die Bundesregierung ist bereit, die Realisierung des von den betroffenen Unternehmen unter Mitwirkung der Arbeitnehmer im Rahmen von deren Mitwirkungsrechten zu erstellenden Umstrukturierungsprogramms mit Hilfen zu flankieren, sofern es tragfähig ist; dadurch soll eine dauerhafte Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und eine organische Entwicklung der Beschäftigungssituation ermöglicht werden. Zu Frage A 66: Das Kabinett hat am 14. Dezember 1977 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um dem Saarland bei der Flankierung des Anpassungsprozesses der saarländischen Stahlindustrie zu helfen. Das Kernstück dieses Flankierungsprogramms bildet ein Sonderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", mit dem die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen für die im Zuge des Anpassungsprozesses der saarländischen Stahlindustrie freigesetzten Arbeitskräfte ermöglicht werden soll. Dieses Sonderprogramm soll für die Jahre 1978 bis 1981 mit einem Mittelvolumen von insgesamt 200 Millionen DM (Bundesanteil: 100 Millionen DM) ausgestattet sein. Das Sonderprogramm bedarf noch der Zustimmung des Planungsausschusses für regionale Wirtschaftsstruktur, der sich am 8. März 1978 mit diesem Programm befassen wird. Neben dem Bund müssen mindestens sechs Länder dem Sonderprogramm zustimmen, damit dieses in Kraft treten kann. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1526 Frage A 70): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang in den Betrieben des Fleischerhandwerks und des Einzelhandels die Aktion Fettkennzeichnung der Wurst eingehalten wird, und wenn ja, wird auf Grund der Erfahrung diese freiwillige Aktion für ausreichend gehalten, oder hält die Bundesregierung aus gesundheitspolitischen Gründen den Erlaß entsprechender Vorschriften für erforderlich? Aus bisher vorliegenden Berichten der obersten Landesbehörden ist der Bundesregierung bekannt, daß die Wursthersteller und -verkäufer bemüht sind, die Aktion „Fett-Kennzeichnung" der Wurst durchzuführen. In den vorliegenden Berichten wird jedoch zum Ausdruck gebracht, daß abschließende Erfahrungen mit dieser freiwilligen Aktion noch nicht mitgeteilt werden können, weil die Zeit von etwa einem halben Jahr für eine gesicherte Beurteilung nicht ausreiche. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Beispielsweise sei zu berücksichtigen, daß an Etiketten für industriell hergestellte, vorverpackte Wurstwaren zunächst nur über einen großen Bestand an bisher verwendeten Mustern verfügt werden konnte. Abgesehen davon mußte im Gegensatz zum Fleischerhandwerk beim Einzelhandel die anfänglich vorhandene Tendenz, sich der freiwilligen Aktion nicht voll anzuschließen, durch Aktivitäten der Mitgliederverbände erst überwunden werden. Eine Beurteilung des Erfolges dieser Aktion und deren kritische Bewertung wird die Bundesregierung im weiteren Verlauf dieses Jahres vornehmen können. Es ist zu hoffen, daß sie positiv verläuft, so daß sich der Erlaß einer Verordnung erübrigt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 71 und 72): Weshalb ist das Nichtraucherschutzprogramm — entgegen einer Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Jugend Familie und Gesundheit vom 24. November 1977 — immer noch nicht verabschiedet? Ist die Bundesregierung bereit, der Anregung des Verbands der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV) zu folgen und den Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft aufzufordern, allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu empfehlen, die in den verschiedenen Ländern wie in der Bundesrepublik Deutschland, Niederlande, Dänemark und Großbritannien bereits bestehenden Welterbildungen in Allgemeinmedizin gegenseitig anzuerkennen und eine dementsprechende Auslegung des Artikels 8 der EG-Richtlinien 75/362/CEE vom 16. Juni 1976 solange vorzunehmen, bis entsprechende Mindestkriterien für die allgemeinärztliche Weiterbildung von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft dem Ministerrat der Gemeinschaft zur Aufnahme in die obengenannte Richtlinie empfohlen werden? Zu Frage A 71: Die Aussage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit in der Fragestunde am 24. November 1977 steht in keinem Widerspruch zum Verfahren der Verabschiedung des Programms. Seinerzeit ist mitgeteilt worden, daß nach dem Sachstand die Verabschiedung des Nichtraucherschutzprogramms in den folgenden Wochen eingeleitet werden könne. Das ist auch geschehen. Am 14. Dezember 1977 haben die Gesundheitsminister der Länder dem Programm zugestimmt. Bis zum 30. Januar 1978 lag das Einverständnis der Bundesressorts vor. Die Klärung verfassungsrechtlicher Aussagen ist am 10. Februar 1978 abgeschlossen worden. Das Programm wird in Kürze dem Kabinett zum Beschluß vorgelegt und sodann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 5991* Zu Frage A 72: Verschiedene Beratungsgremien bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften befassen sich bereits mit der Frage der Weiterbildung zum Allgemeinarzt und deren Berücksichtigung in den EG-Richtlinien für Ärzte. Es ist zu erwarten, daß im Rahmen dieser Beratungen die Anregung diskutiert wird, unter entsprechender ausweitender Anwendung des Artikels 8 der Richtlinie 75/362/EWG durch eine Ratsempfehlung eine gegenseitige Anerkennung von Diplomen über die ärztliche Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu erreichen. Es wird u. a. vom Ergebnis dieser Erörterungen abhängen, ob ein Vorgehen im Sinne des Vorschlages des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschland e. V. sinnvoll und zweckmäßig ist. Da es sich um eine Angelegenheit der ärztlichen Weiterbildung handelt, ist es erforderlich, die Frage auch mit den für die Regelung der ärztlichen Weiterbildung zuständigen Ländern zu erörtern. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (Drucksache 8/1526 Frage A 73): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Urteil des Landgerichts München vom 21. Dezember 1977 gezogen, in dem der Kausalzusammenhang zwischen der Erkrankung der Klägerin und der Einatmung von Ausgasungen pentachlorphenolhaltiger Holzschutzmittel in Wohnräumen bejaht worden ist? Die Bundesregierung hat aufgrund des von Ihnen zitierten Urteils des Landgerichts München mit den Bundesländern die Konsequenzen erörtert. Die Länder haben sich bereit erklärt, ihr jeweiliges Giftrecht dahingehend zu ändern, daß pentachlorphenolhaltige Zubereitungen nur noch mit folgendem Warnhinweis in den Verkehr gebracht werden dürfen: „Großflächige Verwendung in Innenräumen kann zu Gesundheitsschäden führen. Nicht in Räumen anwenden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind." Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen A 74 und 75) : Liegen der Bundesregierung statistische Angaben darüber vor, in welcher Höhe sich der Umsatz von Waffen, Scheinwaffen, Spielzeugwaffen und Kriegsspielzeug im Weihnachtsgeschäft 1977 bewegt hat? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, welchen Anteil Waffen, Scheinwaffen, Spielzeugwaffen und Kriegsspielzeug am Umsatz für Spielzeug generell und insbesondere zu Weihnachten haben, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest des Jahres 1978 die Herstellung und den Vertrieb dieser Art von Spielzeug zu unterbinden? Zu Frage A 74: Der Bundesregierung liegen statistische Angaben über den Umsatz von Waffen, Scheinwaffen, Spielzeugwaffen und Kriegsspielzeug nicht vor. Es gibt lediglich eine amtliche Statistik über die Produktion und den Außenhandel von Spielzeugwaffen. Eine amtliche Definition des Begriffs Spielzeugwaffen fehlt. Nach Auskunft des Verbandes der Spielzeugwarenindustrie werden unter „Spielzeugwaffen" im wesentlichen Handfeuerwaffen, wie z. B. Wasserpistolen, Handwurfspiele sowie Pfeil und Bogen statistisch gemeldet. Kriegsspielzeug, unter dem in Fachkreisen mechanisch bewegte und waffenbewehrte oder durch Tarnanstrich gekennzeichnete Fahrzeuge verstanden werden, findet in diese Statistik nicht Eingang. Dieses Spielzeug wird vielmehr, je nach Art, unter Spielwaren aus Metall, aus Kunststoff, aus Spritzguß, zum Zusammensetzen und möglicherweise auch unter „sonstiges Spielzeug" geführt. Auch bei diesen Statistiken handelt es sich nicht um Umsatzstatistiken, sondern um Produktions- und Außenhandelsstatistiken. Kriegsspielzeug läßt sich aus diesen Statistiken mangels entsprechender Untergliederung nicht herausfiltern. Scheinwaffen, das sind funktionslose Nachbildungen von Waffen, werden unter den gleichen Kategorien statistisch gemeldet. Die in der Anfrage im übrigen noch besonders genannten „Waffen", unter denen offenbar Spielzeug-Kriegswaffen verstanden werden sollen, sind entweder in der Spielzeugwaffenstatistik oder in den übrigen genannten Statistiken enthalten. Auch dem Verband der Spielwarenindustrie liegen entsprechende Umsatzzahlen noch nicht vor. Zu Frage A 75: Wie bereits erwähnt, liegen der Bundesregierung entsprechende Unterlagen nicht vor. Die geringe Bedeutung des Spielzeugwaffengeschäfts läßt sich aber daran ablesen, daß die Einfuhr an Spielzeugwaffen in den Monaten Januar bis November 1977 nur 1,9 °/o an der gesamten Spielzeugeinfuhr und die Ausfuhr an Spielzeugwaffen lediglich 0,2 °/o an der gesamten Spielzeugausfuhr ausmacht (Produktionszahlen liegen wegen der generellen statistischen Umstellung für 1977 noch nicht vor). Hierzu hat sicher wesentlich beigetragen, daß der Fachhandel dem Vertrieb von funktionstüchtigem Kriegsspielzeug mit großer Zurückhaltung begegnet. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug zu unterbinden. Das geltende Recht bietet hierzu im übrigen auch keine Handhabe. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 78 und 79): Was hat die Bundesregierung unternommen, die als Straßenverkehrsbeitrag deklarierte Lkw-Sondersteuer, die ab 1. Juli 1978 5992* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 in Osterreich bei Transittransporten erhoben werden soll — wie aus einer Resolution des Bundesverbands des Deutschen Güterfernverkehrs e. V. hervorgeht —, zu verhindern? Ist die Bundesregierung bereit, ein derartiges Vorgehen ohne entsprechende Gegenmaßnahmen hinzunehmen? Schon vor zwei Jahren hat die Bundesregierung in Brüssel darauf aufmerksam gemacht, daß die Transitländer auf die Dauer die Belastungen ihrer Verkehrsinfrastruktur nicht hinnehmen werden. Die Ankündigung österreichischer ,Straßenverkehrsabgaben ist deshalb nicht zuletzt vor dem Hintergrund jahrelanger Vernachlässigung gemeinsamer Verkehrsplanungen zu sehen. Der Bundesminister für Verkehr hat unmittelbar nach Bekanntwerden des österreichischen Gesetzentwurfs dem Präsidenten des Rates (Verkehr) der Europäischen Gemeinschaften vorgeschlagen, die Kommission durch den Ministerrat zu beauftragen, unverzüglich für die Gemeinschaft Verhandlungen mit der österreichischen Regierung aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die österreichische Seite zu überzeugen, daß ein isoliertes einzelstaatliches Vorgehen nicht zu einer befriedigenden Lösung des Problems in Europa beiträgt. Abdruck dieses Schreibens hat der Bundesminister für Verkehr auch den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten sowie Osterreichs und der Schweiz zugeleitet. Der österreichische Verkehrsminister ist außerdem mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 15. Februar 1978 darauf hingewiesen worden, daß die deutsche Seite rechtliche Widersprüche zwischen dem österreichischen Gesetzesvorhaben und bestimmten bilateralen deutsch-österreichischen Lkw-Steuerabkommen sieht. Auch der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben in Schreiben an ihre österreichischen Kollegen Bedenken gegen den österreichischen Plan, insbesondere wegen der beabsichtigten Höhe der Abgabe und der Gefahr einer Diskriminierung deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsunternehmen geäußert. Inzwischen hat auch die EG-Kommission in einem Aide Memoire gegenüber der österreichischen Regierung zu der Abgabe kritisch Stellung genommen. Es bleibt abzuwarten, ob die österreichische Regierung die von verschiedensten Stellen an sie herangetragenen Bedenken und Überlegungen zum Anlaß nimmt, den zur Begutachtung vorgelegten Gesetzesentwurf grundlegend zu überprüfen. Eine Festlegung der deutschen Verhandlungsposition zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint deshalb nicht zweckdienlich. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wissmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 81 und 82): Wird die Bundesregierung der Auffassung der baden-württembergischen Landesregierung, daß eine den gegenwärtigen Planungen der Deutschen Bundesbahn entsprechende „Spartrasse" beim Bau der Schnellbahnstrecke Mannheim—Stuttgart aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes im Interesse der betroffenen Bevölkerung keinesfalls hingenommen werden kann, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rechnung tragen, und wenn nein, warum nicht? Ist die Bundesregierung im Falle einer Ablehnung der o. g. „Spartrasse" bereit, daraus die notwendigen finanziellen Konsequenzen zu ziehen und für eine entsprechende Erhöhung der Gesamtmittel für den Bau der Schnellbahnstrecke Mannheim—Stuttgart zu sorgen? Nach einem beim Bundesminister für Verkehr vorliegenden Schreiben des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg hält dieser eine Vorabstimmung über Einzelheiten des Trassenverlaufs in bestimmten Streckenabschnitten der Neubaustrecke Mannheim–Stuttgart für erforderlich. Die insbesondere aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes dargelegten Forderungen sind auch Gegenstand von bereits eingeleiteten Planfeststellungsverfahren. Über zusätzliche Forderungen, die über die Planungs- und Realisierungsabsichten der DB hinausgehen, werden derzeit Gespräche zwischen den beteiligten Obersten Landesbehörden, dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind abzuwarten. Anlage 17 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 83) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn auf Rationalisierungsvorsdiläge ihrer Angestellten und Beamten mit einer Nichtbeförderung der entsprechenden Bediensteten reagierte, und wie ist dies gegebenenfalls angesichts der Tatsache, daß in privaten Unternehmen solche Vorschläge positiv honoriert werden, zu erklären? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) mißt dem Vorschlagswesen eine wesentliche Bedeutung zu und fördert Mitarbeiter, die konstruktive Verbesserungsvorschläge einreichen; hierzu gehören auch Anregungen zur Rationalisierung. Die Bundesregierung hält es daher für ausgeschlossen, daß Mitarbeiter der DB nicht befördert worden sind, weil sie Verbesserungsvorschläge gemacht haben. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 84): Kann .nach dem heutigen Baufortschritt damit gerechnet werden, daß die Bundesautobahn (A 63) von Mainz bis südlich Alzey (Mauchenheim) bis 1981 voll in Betrieb genommen werden kann, und bis wann kann mit dem Bau der Anschlußstrecke Mauchenheim—Kaiserslautern gerechnet werden? Nach den derzeitigen Terminplanungen ist eine Fertigstellung der Bundesautobahn A 63 durchgehend .von Mainz bis südlich Alzey (Mauchenheim) bis 1981 vorgesehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 5993* Die Bauarbeiten für den Streckenabschnitt Mauchenheim–Kaiserslautern können ab 1978 in Angriff genommen werden, sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dies zulassen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 85) : Warum hält Staatssekretär Ruhnau seine Zusage, die er mir am 18. Januar 1978 im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gegeben und in persönlichem Gespräch am Rande der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages wiederholt hat, nicht ein, mir die Kosten-Nutzen-Analysen für die geplanten Schnelltrassen der Deutschen Bundesbahn zuzuleiten? Ich gehe davon aus, daß mit der Kosten-NutzenAnalyse für Schnellstraßen der Deutschen Bundesbahn die Bewertung der Neubaustrecken gemeint ist. Herr Staatssekretär Ruhnau steht zu seiner Zusage und bedauert, daß infolge eines Büroversehens Ihnen die zugesagten Unterlagen noch nicht zugegangen sind. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1526 Fragen A 86 und 87): Trifft es zu, daß eine Verfügung des Bundespostministers festlegt, ab sofort grundsätzlich keine neuen Kräfte in den Omnibusfahrdienst hereinzunehmen? Wenn dies zutrifft und Ausnahmefälle der ausdrücklichen Genehmigung des Bundespostministers bedürfen, welche Gründe rechtfertigen diese Anordnung? Bereits seit dem 30. März 1977 werden keine neuen Kräfte für den Omnibusfahrdienst der Deutschen Bundespost mehr eingestellt. Arbeitsplätze, die durch Ausscheiden von Fahrern frei werden, sind — sofern sie nicht auf Grund von Rationalisierungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen — durch überzähliges Postpersonal zu besetzen. Nur wenn dies nicht möglich ist, werden die Fahrleistungen an .Auftragnehmer vergeben. Laut Kabinettbeschlüssen vom 28. Mai 1975 und 27. April 1977 beabsichtigt die Bundesregierung, die Busdienste des Bundes in der Form neu zu ordnen, daß sie in neuzubildenden, regionalen, handelsrechtlichen Gesellschaften (GmbH) zusammengefaßt werden. Das bei der Deutschen Bundespost und Deutschen Bundesbahn vorhandene Fahrpersonal soll dann nur noch auslaufend für die Gesellschaften tätig sein. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen 'A 88 und 89) : Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welchem Umfang Fahrer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Kraftfahrzeuge deshalb beim Grenzübertritt in die Niederlande Schwierigkeiten mit den niederländischen Behörden haben, weil ihre Fahrzeuge über Einrichtungen für den sogenannten c. b.-Funk (citizen band) verfügen, und sind dabei nach dem Wissensstand der Bundesregierung Strafen gegen die Fahrer dieser Kraftfahrzeuge verhängt worden? Ist die Bundesregierung bereit, in Gesprächen mit der niederländischen Regierung darauf einzuwirken, daß zukünftig ein aus diesem Grund ungehinderter Grenzübertritt möglich ist? Nach den der Deutschen Bundespost vorliegenden Informationen ist in den Niederlanden sowohl die Verwendung als auch der Besitz von CB-Funkgeräten untersagt. Fahrer in der Bundesrepublik zugelassener Kraftfahrzeuge müssen deshalb vor dem Grenzübertritt in die Niederlande CB-Funkgeräte aus den Fahrzeugen entfernen. Wer gesetzliche Vorschriften der Niederlande beim Grenzübertritt mißachtet, hat Schwierigkeiten mit den niederländischen Behörden zu befürchten. Informationen darüber, daß von niederländischen Behörden in diesem Zusammenhang schon Strafen gegen deutsche Bürger verhängt worden sind, liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. Die von der Deutschen Bundespost erteilte Genehmigung ermächtigt den Inhaber jedenfalls nur zum Errichten und Betreiben der CB-Funkgeräte im Geltungsbereich des Gesetzes über Fernmeldeanlagen, also innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West); jeder Genehmigungsinhaber ist hierüber mit der Genehmigung unterrichtet worden. Die Staaten erlassen Vorschriften über Funkanlagen auf Grund nationalen Hoheitsrechts. Demnach müßte das niederländische Parlament die dort geltenden Gesetze zur Beseitigung der bei dem Grenzübertritt von deutschen CB-Funkern auftretenden Probleme ändern. Die Bundesregierung ist im Rahmen bestehender Kontakte zu Erörterungen darüber mit der niederländischen Postverwaltung bereit. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 90): Hat die Bundesregierung dem Programmbeirat der Deutschen Bundespost von sich aus vorgeschlagen, eine Sondermarke zum Gedenken an den 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 herauszugeben? Dem Bundespostminister war auf Grund der vorliegenden Vorschläge bekannt, daß zwei Bürger die Herausgabe einer Sondermarke aus Anlaß des 25. Jahrestages des 17. Juni 1953 anregten. Damit 5994* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 war eine Erörterung dieses Themas im Programmbeirat der Deutschen Bundespost gesichert, so daß sich ein besonderer Vorschlag erübrigte. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 91) : Treffen Behauptungen zu, daß die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau, insbesondere für Kinderreiche, den Begünstigten über die Landeshaushalte erst dann zugänglich werden, wenn diese durch Gesetz festgestellt worden sind, und wie kann nach Meinung der Bundesregierung die damit verbundene nachteilige Verzögerung vermieden werden? Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf den Beginn der Förderung im Rahmen der jährlichen Landesprogramme. Um Verzögerungen auf Grund der Verteilung der Bundesmittel zu vermeiden, hat die Bundesregierung den Ländern den Abschluß einer vierjährigen Verwaltungsvereinbarung für die Beteiligung an der Förderung des sozialen Wohnungsbaus angeboten. Dies entsprach der von den Ländern immer wieder erhobenen Forderung, zu einem mittelfristigen Programm zu kommen. Leider haben sich einige Länder vorerst außerstande gesehen, eine mittelfristige Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Um auch im Blick auf die konjunkturellen und beschäftigungspolitischen Erfordernisse den Fortgang des sozialen Wohnungsbaus zu sichern, ist in der gemeinsamen Besprechung der Regierungschefs der Lander mit dem Herrn Bundeskanzler am 17. Februar 1978 für 1978 eine Übergangsregelung vereinbart worden, die eine frühzeitige Verteilung der Bundesmittel ermöglicht. Ich gehe davon aus, daß die Länder ihrerseits die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für den baldigen Einsatz der Bundesmittel schaffen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Fragen A 92 und 93) : Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die ihr vorliegenden Vorschläge für eine einmalige Mietentzerrungsaktion für den sozialen Wohnungsbau auf ihre wohnungspolitischen Auswirkungen geprüft? Welche durchschnittlichen Erhöhungen der Wohnkosten (Heizungskosten) in den verschiedenen Wohnungskategorien hat die Verdoppelung der Heizölsteuer zur Folge? Zu Frage A 92: In der Antwort auf die Große Anfage der CDU/ CSU betr. Neuorientierung der Wohnungsbaupolitik vom 19. Januar 1978 (BT-Drucksache 8/1436) hat die Bundesregierung bereits darauf hingewiesen, daß sie sich zu den Strukturproblemen im sozialen Wohnungsbau, also auch zur Frage der Mietenverzerrung, Anfang 1978 abschließend äußernd wird. Die Bundesregieung wird sich dabei auch auf das Ergebnis eines Tätigkeitsberichts stützen, den die gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Mietenentzerrung im Sozialwohnungsbestand" am 15. Februar abgeschlossen hat. Wie Ihnen vermutlich bekannt ist, hat die genannte Arbeitsgruppe entsprechend ihrem Prüfungsauftrag zwei Lösungsmöglichkeiten für eine einmalige Mietenentzerrungsaktion erarbeitet, die sich im wesentlichen hinsichtlich des Umfangs der einbezogenen Bestände, der rechtlichen Verpflichtung zur Nachsubventionierung sowie der Aufbringungsart unterscheiden. Eine Prüfung der genannten Lösungsvorschläge konnte seit der Fertigstellung des Tätigkeitsberichts weder auf Landes- noch auf Bundesebene vorgenommen werden. Im übrigen sind sich Bund und Länder darüber einig, daß die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zur Mietenentzerrung wegen ihrer großen politischen Bedeutung auf einer Bund-Länder-Wohnungsbauminister-Konferenz erörtert werden müssen. Zu Frage A 93: Die Mineralölsteuer für leichtes Heizöl soll um 0,83 Pfennig je Liter erhöht werden. Die Mineralölwirtschaft rechnet unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer mit einer Erhöhung des Heizölpreises um einen Pfennig je Liter. Ob der Markt eine volle Abwälzung der erhöhten Steuer auf den Ölpreis zuläßt, ist allerdings offen. Da der Ölverbrauch von der Wohnform (Geschoßwohnung, Reihenhaus, freistehendes Einfamilienhaus), der Wohnungsgröße, dem Grad der Wärmedämmung, der geographischen Lage, den Heizgewohnheiten und davon beeinflußt wird, ob die Warmwasserversorgung über die Ölheizung betrieben wird, lassen sich die Auswirkungen der Mineralölsteuererhöhung nur grob abschätzen. Geht man von einem durchschnittlichen jährlichen Ölverbrauch für eine Mietwohnung von 1 000 bis 2 000 Litern aus, würden sich die jährlichen Heizkosten also um maximal 10,— bis 20,— DM pro Jahr erhöhen. Bei einem Reihenhaus dürfte die Erhöhung jährlich um 30,— DM, bei einem freistehenden Eigenheim um 60,— DM betragen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 94) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach § 21 Abs. 2 der Neubaumietenverordnung mögliche Berechnung der Anlagen für den Wasserverbrauch bei preisgebundenen Wohnungen nach dem Verhältnis der Wohnflächen vielfach zu Ungerechtigkeiten führt, da der Wasserverbrauch in einer Wohnung nur unbedeutend von ihrer Größe, entscheidend dagegen von der Anzahl der in ihr wohnenden Personen abhängt, und welche Möglichkeiten sieht zu kommen? die Bundesregierung, zu einer verbrauchsgerechteren Regelung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 5995* Nach § 21 Abs. 2 der Neubaumietenverordnung können die Wasserkosten für preisgebundene Mietwohnungen nach dem Verhältnis der Wohnflächen oder der Einzelmieten oder nach einem Maßstab umgelegt werden, der dem Verbrauch Rechnung trägt. In der wohnungswirtschaftlichen Praxis werden die Wohnfläche oder die Personenzahl als Maßstab verwendet. Weder der eine noch der andere Maßstab kann den Verbrauch auch nur annähernd erfassen, weil die Lebensgewohnheiten und der Einsatz von Geräten den Verbrauch bestimmen. Die genaue Erfassung ist zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht zu erreichen. Daher muß es bei Aufteilungshilfen für die Umlegung bleiben. Die Aufteilung nach der Wohnfläche begünstigt tendenziell die großen Familien in den kleinen Wohnungen. Die Aufteilung nach der Personenzahl begünstigt tendenziell die Vielverbraucher. Tatsächlich können die Verhältnisse ganz anders liegen. Das hat seinerzeit dazu geführt, beide Maßstäbe zuzulassen, in der Erwartung, daß der jeweils besser erscheinende Maßstab gewählt werden würde. Um die Vorteile und Nachteile der Maßstäbe unter gegenwartsnahen Gesichtspunkten erneut abzuwägen, habe ich die Vertreter der Fachminister der Länder im September vorigen Jahres um eine Stellungnahme gebeten. Sie haben für die Beibehaltung der beiden Maßstäbe votiert. Dabei ist auch von Bedeutung gewesen, daß die Umlegung nach der Personenzahl in der Regel mit ganz erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, weil der Vermieter die Zahl der jeweils anwesenden Personen und die Dauer ihrer Anwesenheit nicht feststellen kann. Eine Änderung des geltenden Rechtes ist danach nicht zu erwarten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 97): Trifft es zu, daß Bundeswohnungsbauminister a. D. Ravens an dem Tag, an dem die Regierungsumbildung bekanntgegeben wurde, regionalen Presseorganen erklärte, er gehöre nicht zu den Kabinettsmitgliedern, die aus dem Kabinett ausscheiden würden, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung dies auf dem Hintergrund der Tatsache, daß der Nachrichtenspiegel/Inland I Nr. 32 des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 2. Februar 1978 als Fernsehschwerpunkte des Vorabends über die am Vortage durchgeführte Bundespressekonferenz die von Staatssekretär Bölling bekanntgegebenen Rücktritte der Bundesminister Leber, Rohde und Ravens beinhaltet? Ihre erneute, nahezu gleichlautende Anfrage, läßt weder neue Erkenntnisse bzw. Interpretationen, somit auch keine andere Antwort zu, als die, welche Ihnen zu der Fragestunde des Deutschen Bundestages in der vergangenen Woche mit Datum vom 16. Februar zugegangen ist. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gärtner (FDP) (Drucksache 8/1526 Frage A 101) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Unternehmen, an denen deutsche Mithersteller von militärisch wichtigen Raketen der Bundeswehr beteiligt sind, Raketentypen, die für die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland besonders wichtig sind, in Nicht-Natoländer, z. B. Syrien, liefern, und welche Schritte wird die Bundesregierung gegebenenfalls unternehmen, wenn sie auch der Auffassung ist, daß es untunlich ist, verteidigungspolitisch wichtige Waffensysteme, deren Entwicklung durch den deutschen Steuerzahler nicht unerheblich finanziert wurde, in Länder zu liefern, die nicht dem westlichen Bündnis angehören? Aus der Bundesrepublik Deutschland sind Raketenwaffen in Nicht-Nato-Länder nicht geliefert worden. Lieferungen aus Frankreich in derartige Länder unterliegen der alleinigen Verantwortung der französischen Regierung, die hierüber nach eigenem Ermessen entscheidet. Die Bundesregierung erteilt keine Genehmigung für Waffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland in Spannungsgebiete. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 104) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie sich in den vergangenen Jahren die Situation des Deutschunterrichts in Großbritannien entwickelt hat, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die eingetretene Entwicklung, und welche Folgerungen zieht sie daraus? a) Die Situation des deutschen Sprachunterrichts hat sich in Großbritannien in den letzten Jahren im schulischen Bereich nicht günstig entwickelt. Hierfür sind folgende Gründe verantwortlich: — Die Überleitung zur Gesamtschule hat zu einer erheblichen Erweiterung des Fächerangebots geführt, was sich nachteilig auf den Fremdsprachenunterricht auswirkte. - Die Sparmaßnahmen der britischen Regierung auf dem Erziehungssektor wirkten sich auf die Qualität des Deutschunterrichts aus. — Die Direktoren der Schulen genießen hinsichtlich der Fächerauswahl Autonomie, wobei sie sich von den Interessen der Schüler und dem Angebot an vorhandenen Lehrkräften leiten lassen. Im Ergebnis führt auch dies zu einem Rückgang des Fremdsprachenunterrichts. b) Im Gegensatz zum schulischen Bereich steigt in der Industrie, der ,Erwachsenenbildung und bei den Massenmedien das Interesse an dem Fach Deutsch. Berufliche und persönliche Interessen der Lernenden, deren Zahl nach dem Beitritt Großbritanniens 5996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 75. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Februar 1978 zur EG noch weiter gestiegen ist, sind hier eine starke Motivation. Die Bundesregierung bedauert die ungünstige Entwicklung des deutschen Sprachunterrichts im schulischen Bereich. Sie bemüht sich nach Kräften, ihr entgegenzuwirken. Dabei stützt sie sich . auf die Ergebnisse und Anregungen des Kolloquiums, welches im November 1975 von der Botschaft London in Zusammenarbeit mit dem Centre for Information on Language Teaching (CILT) durchgeführt wurde. Teilnehmer wären alle an der Verbreitung der deutschen Sprache in Großbritannien interessierten Stellen. Für unsere Spracharbeit ergeben sich folgende Konsequenzen: — Im- Schulbereich bedarf es einer Hebung der Motivation der Schüler. Dies erfordert u. a. auch eine Steigerung der Attraktivität und Qualität des Deutschunterrichts. Geeignete Maßnahmen sind: Verbesserung des Lehrkräfteangebots (Fortbildung, pädagogische Verbindungsarbeit, Einladung junger Deutschlehrer) sowie Mitarbeit bei der Modernisierung der Lehrbücher für Deutsch als Fremdsprache. — Die Zweigstellen des Goethe-Instituts haben sich in verstärktem Maße neben der direkten Spracharbeit der Aus- und Fortbildung britischer Deutschlehrer angenommen. Sie werden dabei von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen durch die Entsendung von Fachberatern in der pädagogischen Verbindungsarbeit unterstützt. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage 'des Abgeordneten Dr. Pfennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1526 Frage A 108) : Welche der in der Resolution 385 des UN-Sicherheitsrats vom 30. Januar 1976 enthaltenen Forderungen, die Zukunft SWA/ Namibia betreffend, sind nach Ansicht der Bundesregierung nodi uneingeschränkt gültig, und welche müssen wegen der mittlerweile veränderten Situation modifiziert werden? 1. Die vom SR am 30. Januar 1976 einstimmig angenommene Resolution 385 enthält die Voraussetzungen, die die Staatengemeinschaft für eine international akzeptable Regelung des Namibia-Problems aufgestellt hat. Im Kern geht es hierbei um folgende Forderungen: — Abhaltung freier Wahlen, an denen sich alle politischen Gruppierungen der Bevölkerung ungehindert beteiligen können, unter Aufsicht und Kontrolle der VN; — Auflösung der südafrikanischen Verwaltung und Übertragung der Regierungsgewalt unter VN-Beteiligung auf das namibische Volk; — Entlassung aller politischen Gefangenen in Namibia durch SA und ungehinderte Rückkehr exilierter Personen; — Beseitigung der Rassendiskriminierung durch Abschaffung der Apartheidsgesetze in Namibia und Aufgabe der Politik zur Bildung von Bantustans. 2. Diese Forderungen gelten auch heute unverändert. Sie sind Grundlage und Richtschnur für die von den fünf westlichen SR-Mächten eingeleitete Namibia-Initiative.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Dr. Hartenstein, im Hinblick auf die Gefahr des Zeitablaufs schlage ich vor, daß die Beantwortung der beiden von Ihnen eingereichten Fragen gemeinsam erfolgt. — Die Fragestellerin ist. einverstanden. Daher rufe ich jetzt die Fragen 55 und 56 der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein auf:
    Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die Finanzämter unter Berufung auf den § 52 der neuen Abgabenordnung zahlreichen Vereinigungen und Bürgerinitiativen, die sich für Belange des Umweltschutzes einsetzen, den Status der Gemeinnützigkeit entziehen, und dies zum Teil rückwirkend bis 1970?
    Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Richtlinien oder gegebenenfalls eine Änderung des Textes sicherzustellen, daß die Abgabenordnung nicht als Waffe gegen politisch eventuell mißliebige Bürgerinitiativen gebraucht werden kann und daß dem § 52 Abs. 2, der „die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes sowie des Heimatgedankens" insbesondere anzuerkennen empfiehlt, von seiten der Finanzämter tatsächlich Rechnung getragen wird?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Hartenstein, wir haben hierüber schon einmal außerhalb der Fragestunde miteinander gesprochen, so daß ich meine Antwort jetzt kurzfassen kann.
    Sie unterstellen in Ihrer Frage, daß zahlreichen Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes der Status der Gemeinnützigkeit entzogen worden sei. Dies trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu. Die Förderung des Umweltschutzes wird vom Gesetz ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck genannt. Vereine, die sich für den Umweltschutz einsetzen, sind also grundsätzlich gemeinnützig. Die Auslegung und Handhabung der geltenden Steuergesetze sind nach Auffassung der Bundesregierung kein geeignetes Mittel, politische Meinungsverschiedenheiten auszutragen. Die Finanzbehörden haben ausschließlich nach dem Gesetz zu beurteilen, ob die Ziele der betreffenden Vereinigungen im Interesse der Allgemeinheit liegen. Hierbei handelt es sich nicht um politische, sondern um gerichtlich nachprüfbare, rechtliche Entscheidungen der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde.
    Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die angesprochene Frage über den Gesetzeswortlaut hinaus durch Richtlinien zu regeln; denn der Gesetzeswortlaut ist eindeutig.


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Liesel Hartenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, nach welchen Kriterien und zu welchem Zeitpunkt ist jene Liste von Vereinigungen und Bürgerinitiativen zusammengestellt worden, die nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums als förderungswürdig betrachtet werden?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich habe Ihnen gesagt, Frau Kollegin, daß die Handhabung der Dinge,
    um die es hier geht, ausschließlich Sache der zuständigen Landesfinanzbehörde ist. Die Liste, von der Sie sprechen, liegt mir nicht vor, so daß ich sie nicht beurteilen kann. Ich gehe der Sache aber gern nach.
    Ich möchte Ihnen, weil ich vom Gesetzeswortlaut gesprochen habe, den § 52 vorlesen, nach dem Sie ja auch gefragt haben, und zwar in einer verkürzten Fassung:
    Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwekke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
    In Abs. 2 heißt es:
    Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen insbesondere ... die Förderung des Umwelt ... gedankens .. .