Rede:
ID0807203400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Wir: 1
    2. fahren: 1
    3. in: 1
    4. der: 1
    5. Aussprache: 1
    6. fort.: 1
    7. Das: 1
    8. Wort: 1
    9. hat: 1
    10. Herr: 1
    11. Abgeordneter: 1
    12. Dürr.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/72 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 72. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Jaeger 5647 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 5647 A Begrüßung des Postministers der Republik Afghanistan, Abdul Karim Attale . . . 5702 C Eidesleistung neu ernannter Bundesminister Präsident Carstens 5647 A Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 5647 D Dr. Hauff, Bundesminister BMFT . . . 5647 D Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . 5648 A Offergeld, Bundesminister BMZ 5648 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung — aus Drucksachen 8/322, 8/976, 8/996 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1516 — Erste Beschlußempfehlung und Erster Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1482 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung der - Strafprozeßordnung und des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 8/1283 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - Drucksache 8/1482 — Dr. Eyrich CDU/CSU 5649 A Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . . 5655 C Engelhard FDP 5659 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 5662 B Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 5666 C Dürr SPD 5670 B Hartmann CDU/CSU 5673 D Dr. Weber (Köln) SPD 5678 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 Kleinert FDP 5702 C Sieglerschmidt SPD . . . . . . . . 5705 C Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 5707 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 5708 A Lattmann SPD 5712 A Conradi SPD 5714 A Dr. Schwencke (Nienburg) SPD . 5716 B, 5721 B Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . 5717 B, 5721 C Wehner SPD 5721 D Dr. Hirsch, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . 5724 B, 5726 A Dr. Biedenkopf CDU/CSU 5725 C Dr. Dregger CDU/CSU 5726 B Mischnick FDP 5728 D Schmidt, Bundeskanzler . . . . . . 5730 D Namentliche Abstimmungen . . 5705 D, 5707 C, 5735 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten dieser Gemeinschaft einerseits, der Tunesischen Republik, der Demokratischen Volksrepublik Algerien und dem Königreich Marokko andererseits sowie zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und diesen Staaten — Drucksache 8/1036 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1515 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/1432 — . . . . . . . 5737 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 15. Dezember 1975 zum Protokoll vom 13. April 1962 über die Gründung Europäischer Schulen — Drucksache 8/1399 — . . . . . 5737 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrieb von Anteilen an Vermögensanlagen — Drucksache 8/1405 — . . . . . . . 5737 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes — Drucksache 8/1440 — . . . . . . . 5737 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Femmeldesonderbauprogramm und früherer Beginn des „Mondscheintarifs" — Drucksache 8/1345 — Straßmeir CDU/CSU 5738 A Paterna SPD 5740 A Hoffie FDP 5741 D Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . . 5742 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Frau Dr. Walz, Benz, Blumenfeld, Eymer (Lübeck), Dr. von Geldern, Dr. Hupka, Klein (München), Kroll-Schlüter, Metz, Dr. Narjes, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Stercken, Weiskirch (Olpe), Frau Dr. Wilms, Wohlrabe und der Fraktion der CDU/CSU Informations- und Dokumentationsprogramm der Bundesregierung und Zeitschriften sowie Fachpresse — Drucksache 8/1339 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 5743 D Stockleben SPD . . . . .. . . . . . 5745 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Antarktis-Vertrag — Drucksache 8/1427 — Dr. von Geldern CDU/CSU 5746 A Grunenberg SPD 5747 C Jung FDP 5748 B Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . 5748 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1976 (Jahresrechnung 1976) — Drucksache 8/1428 — 5750 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des „General-von-SteubenHotels" an die Stadt Wiesbaden — Drucksache 8/1442 — . . . . . . . 5750 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 III Abelein, Spranger, Dr. Schulte. (Schwäbisch Gmünd), Dr. Dollinger, Dr. Jenninger, Dr. Bötsch, Dr. Miltner, Ziegler, Kiechle, Biehle, Dr. Stark (Nürtingen), Stücklen, Susset, Dr. Rose, Höffkes, Feinendegen, Glos, Regenspurger, Dr. Voss, Kolb, Lintner und Genossen Autobahn Würzburg–Ulm — Drucksachen 8/1075, 8/1466 — Lemmrich CDU/CSU 5750 C Batz SPD 5752 B Hoffie FDP 5753 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung Aufhebbare Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbare Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung der Außlenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 8/1071, 8/1225, 8/1433 — . . 5753 C Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/77 — Erhöhung des Zollkontingents 1977 für Bananen) Aufhebbare Verordnung zur Anderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/77 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1977 für Bananen) Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/78 — Zollkontingent 1978 für Bananen) — Drucksachen 8/1028, 8/1395, 8/1396, 8/1443 — 5753 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Gewährung finanzieller Beihilfen für Demonstrationsvorhaben zur Energie-Einsparung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen — Drucksachen 8/637, 8/.1431 — . . . . 5753 D Fragestunde — Drucksache 8/1497 vom 10. 02. 1978 — Aufschieben der letzten Rate der an Polen zu zahlenden Rentenpauschale bis zur Erfüllung der im Aussiedlungsprotokoll vorgesehenen Zahlen von Ausreisenden MdlAnfr A35 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 5682 C, 5683 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 5682 D, 5683 A Folgerungen aus der Erklärung der amerikanischen Mission in Berlin über das Eindringen von DDR-Grenzsoldaten in den amerikanischen Sektor MdlAnfr A103 10.02.78 Drs 08/1497 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 5683 B, C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . . 5683 C Besetzung der Stelle des Sozialreferenten bei der deutschen Botschaft in Delhi (Indien) MdlAnfr A132 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 5683 D, 5684 A, B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 5684 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5684 B Freilassung der in Mogadischu anläßlich der Stürmung der Lufthansamaschine Landshut verletzten Terroristin durch die somalische Regierung MdlAnfr A133 10.02.78 Drs 08/1497 Daweke CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 5684 C, D ZusFr Daweke CDU/CSU . . . . . . 5684 C ZusFr Ey CDU/CSU 5684 D Verbreitung des Kürzels „BRD" in Osterreich in den Massenmedien und im Sportgeschehen MdlAnfr A134 10.02.78 Drs 08/1497 Wohlrabe CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 5684 D, 5685 A, B, C, D, 5686 A ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 5685 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 5685 B ZusFr Josten CDU/CSU 5685 C ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 5685 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . . 5685 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 5685 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 Verletzung des Viermächteabkommens durch Kontrollen der DDR auf den Transitstrecken nach Berlin MdlAnfr A135 10.02.78 Drs 08/1497 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A136 10.02.78 Drs 08/1497 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 5686 A, B, C, D, 5687 A, B, C ZusFr Straßmeir CDU/CSU . 5686 B, C, 5687 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 5686 C, 5687 B ZusFr Ey CDU/CSU 5687 C Indizierung von NS-Propagandamaterial durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdendes Schrifttum MdlAnfr A59 10.02.78 Drs 08/1497 Wehner SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 5687 D, 5688 B, C, D, 5689 A, B, C, D, 5690 A ZusFr Wehner SPD 5688 B ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 5688 C ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 5688 D ZusFr Jahn (Marburg) SPD . . . . . 5689 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD . . . 5689 A ZusFr Niegel CDU/CSU . . . . . . 5689 B ZusFr Fiebig SPD 5689 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 5689 C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . . . . 5689 D ZusFr Daweke CDU/CSU . . . . . . 5689 D Blei- und Cadmiumgehalt von Lebensmitteln und Nahrungsmitteln MdlAnfr A64 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hammans CDU/CSU MdlAnfr A65 10.02.78 Drs 08/1497 Marschall SPD MdlAnfr A66 10.02.78 Drs 08/1497 Marschall SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 5690 B, C, D, 5691 A, B, C, D ZusFr Dr. Hammans CDU/CSU . 5690 D, 5691 D ZusFr Marschall SPD 5691 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 5691 B, D ZusFr Ey CDU/CSU 5691 C Recht des Patienten auf Herausgabe der Aufzeichnungen über den Behandlungsverlauf bei einem Wechsel des Arztes MdlAnfr A70 10.02.78 Drs 08/1497 Jaunich SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG 5692 A, B, C, D ZusFr Jaunich SPD 5692 A, B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 5692 B ZusFr Fiebig SPD 5692 C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 5692 D Überholverbot für Motorcaravane und Wohnmobile MdlAnfr A71 10.02.78 Drs 08/1497 Mahne SPD MdlAnfr A72 10.02.78 Drs 08/1497 Mahne SPD Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 5693 A, B ZusFr Mahne SPD 5693 B Ausbau der Bundesbahnstrecken Köln—GroBGerau und Koblenz—Bonn MdlAnfr A73 10.02.78 Drs 08/1497 Josten CDU/CSU MdlAnfr A74 10.02.78 Drs 08/1497 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 5693 B, C, D, 5694 A ZusFr Josten CDU/CSU . . 5693 C, D, 5694 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 5694 A Lärmmessungen auf dem Autobahnabschnitt Hohenlimburg—Iserlohn MdlAnfr A75 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Wulff CDU/CSU MdlAnfr A76 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Wulff CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . . . 5694 B, C, D ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 5694 C, D Hygiene und Zusammensetzung der Speisen in Autobahnraststätten MdlAnfr A77 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A78 10.02.78 Drs 08/1497 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 5694 D, 5695 A, B, C, D, 5696 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 5695 A ZusFr Hoffacker CDU/CSU 5695 B ZusFr Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU . 5695 B, 5696 A ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . 5695 C ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 5695 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 5696 A Besoldung der Bundesbahnbediensteten; Ursachen für das Defizit der Bundesbahn MdlAnfr A80 10.02.78 Drs 08/1497 Kirschner SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 V MdlAnfr A81 10.02.78 Drs 08/1497 Kirschner SPD Antw PStSekr Haar BMV . . . . . 5696 B, C, D ZusFr Kirschner SPD 5696 D Unfälle von Kindern im Straßenverkehr MdlAnfr A82 10.02.78 Drs 08/1497 Hoffie FDP MdlAnfr A83 10.02.78 Drs 08/1497 Hoffie FDP Antw PStSekr Haar BMV 5697 A, C, D, 5698 A ZusFr Hoffie FDP . . . . . . . . 5697 B, C ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 5697 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 5697 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 5698 A Ausbau der Autobahn Bregenz–Innsbruck und der A 7 auf der Strecke MemmingenLindau MdlAnfr A84 10.02.78 Drs 08/1497 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A85 10.02.78 Drs 08/1497 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV 5698 A, B, C, D, . 5699 A ZusFr Kolb CDU/CSU . . . . . 5698 B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5699 A Überprüfung der unter Billigflaggen die deutschen Hoheitsgewässer passierenden Schiffe MdlAnfr A87 10.02.78 Drs 08/1497 Grobecker SPD Antw PStSekr Haar BMV 5699 B, C ZusFr Grobecker SPD 5699 B, C Erlaubnis zur Benutzung von Spikesreifen für einen begrenzten Personenkreis zur Sicherung der Notversorgung bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen MdlAnfr A88 10.02.78 Drs 08/1497 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Haar BMV . . 5699 D, 5700 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 5699 D, 5700 A ZusFr Kolb CDU/CSU 5700 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . . . 5700 B Zulassung des Namens früherer selbständiger Gemeinden in der amtlichen Postanschrift MdlAnfr A91 10.02.78 Drs 08/1497 Hartmann CDU/CSU Antw PStekr Haar BMP . . 5700 C, D, 5701 A ZusFr Hartmann CDU/CSU . . 5700 D, 5701 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 5701 A Gefährdung des Besitzstands der Industrie-und Gewerbebetriebe in Großstädten durch die Aufstellung von Flächennutzungsplänen nach dem neuen Bundesbaugesetz und der Baunutzungsverordnung MdlAnfr A93 10.02.78 Drs 08/1497 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A94 10.02.78 Drs 08/1497 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw BMin Dr. Haack BMBau . 5701 C, 5702 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 5754 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5755* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 72. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1978 5647 72. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Adams * 17. 2. Dr. van Aerssen * 17. 2. Dr. Aigner * 17. 2. Alber * 17. 2. Angermeyer 16. 2. Dr. Bangemann * 17. 2. Dr. Barzel 17. 2. Dr. Bayerl * 17. 2. Blumenfeld * 17. 2. Dr. Geßner'** 17. 2. Fellermaier * 17. 2. Flämig * 17. 2. Dr. Früh* 17. 2. Dr. Fuchs * 17. 2. Gertzen 17. 2. Haase (Fürth) * 17. 2. Hoffmann (Saarbrücken) * 17. 2. Dr. Hupka *** 17. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 2. Dr. Jobst 17. 2. Jung* 17 2. Dr. h. c. Kiesinger 24. 2. Dr. Klepsch * 17. 2. Klinker *17 2. Dr. Kraske 24. 2. Lange * 17 2. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lemp *172. Lücker 172. Luster* 172. Dr. Müller ** 172. Müller (Mülheim) * 172. Müller (Wadern) * 17. 2. Dr. Müller-Hermann *172. Ollesch 17. 2 Picard 17.2. Schmidt (München) * 17. 2. Schreiber * 17. 2. Dr. Schwörer * 17. 2. Seefeld * 17. 2. Sieglerschmidt * 17. 2. Dr. Starke (Franken) ' 17. 2. Dr. Todenhöfer 24. 2. Tönjes 24. 2. Frau Dr. Walz * 17. 2. Wawrzik * 17. 2. Würtz * 17. 2. Wuttke 17. 2. Zebisch 17. 2. Zeyer* 17. 2. Zywietz * 17. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Wittmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident, mir steht es nicht zu, dazu Stellung zu nehmen. Doch kommt es darauf an, wer derartige Ausdrücke äußert. Bei Herrn Wehner bin ich persönlich das gewohnt.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Der hat die Beleidigungen heute morgen eröffnet!)

    Meine Damen und Herren, uns geht es heute bei unseren Anträgen nicht um Härte, sondern um die Sicherheit für die Menschen in unserem Lande.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Unterschied zur herkömmlichen Kriminalität besteht im Felde des Terrorismus einfach darin, daß die Terroristen nach einem langfristig geplanten Ziel in Banden auftreten und ihre Zielsetzung so zu verwirklichen suchen.
    Unser Strafrecht kennt z. B. für die Bildung von Terrorbanden nur die Bestrafung als Vergehen. Noch immer ist es ein bloßes Vergehen, wenn jemand einer Verbrecherbande angehört, für sie wirbt oder sie unterstützt, obwohl diese Bande ihre Tätigkeit auf Mord, Totschlag oder Völkermord gerichtet hat, also auf Verbrechen. Noch immer wird jemand wie ein harmloser Dieb bestraft, der einer Bande angehört, die Menschen entführt und Geiseln nimmt. Das gleiche gilt für eine Bande, die Flugzeugentführungen plant. Ebenso wird nur mit einer geringen Strafe bis zu fünf Jahren bedroht, wer einer Bande angehört, sie unterstützt und für sie wirbt, die Sprengstoffanschläge macht, die Brandstiftungen verursacht und die sogar Kernbrennstoff für ihre Anschläge verwenden könnte. Das ist die Gesetzeslage. Auch soll es ein bloßes Vergehen sein, wenn jemand Mitglied einer Bande ist, deren Tätigkeit z. B. darauf gerichtet ist, Lebensmittel zu vergiften. Das alles wird mit der „Harmlosigkeit" eines Diebstahls gleichgesetzt.
    Meine Damen und Herren, die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren genügt für die Zugehörigkeit zu einer Bande nicht. Das ist weder der
    Tat angemessen, noch wird es dem Verständnis der rechtstreuen Bevölkerung gerecht. Andererseits hat der Gesetzgeber aus der Gefährlichkeit dieser Terrorbanden seit langem die Konsequenz gezogen, als er z. B. die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft bei Terroristen ebenso gestaltete wie bei Mord und Totschlag. Warum kommen wir nicht zur gleichen Konsequenz hinsichtlich der Bestrafung, nämlich dazu, die Terrorbandenzugehörigkeit als Verbrechen einzustufen? Einem solchen Vorschlag wird entgegengehalten, man bestrafe ja Rädelsführer und Hintermänner als Verbrecher. Nun, die Erfahrung hat, glaube ich, zur Genüge gezeigt, daß es im Terroristenbereich Rädelsführer und Hintermänner im ursprünglichen Sinn nicht mehr gibt, sondern jeder Angehörige der Bande einen gleichwertigen Tatbeitrag leistet. So ist doch die Lage heute.
    Man wirft uns vor, wir würden z. B. auch jemanden als Verbrecher bestrafen, der nur — „nur!" — eine konspirative Wohnung anmiete. Das lasse sich doch nicht damit vergleichen, daß jemand einen Bankraub oder einen Mord aus einer Terrorbande heraus begehe. Meine Damen und Herren, auch hier zeigt die Erfahrung, daß das Anmieten einer konspirativen Wohnung ein Bestandteil des Plans und der Durchführung einer wesentlich schwereren Straftat ist. Wer eine solche konspirative Wohnung für Terroristen anmietet, macht sich genauso schuldig wie die Terroristen, die den Mord begehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sehen durchaus, daß es Fälle geben kann, in denen jemand vielleicht nicht mit der ganzen Schwere des Gesetzes bestraft werden kann. Für diesen Fall sieht unser Vorschlag eine geringere Strafe als für den sogenannten minder schweren Fall vor.
    Die Einstufung der Zugehörigkeit zu einer Terrorbande als Verbrechen hat auch höchst praktische Bedeutung für Verfolgungsmaßnahmen durch die Polizei. Wenn — wie bisher — die Bildung einer Terrorbande und die Zugehörigkeit zu ihr Vergehen bleiben, dann muß beispielsweise ein Polizeibeamter bei einem flüchtigen Terroristen, von dem man nur weiß, daß er einer solchen Bande angehört, erst prüfen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß dieser Terrorist von einer Schußwaffe Gebrauch machen wird. Im Ernstfall muß also erst festgestellt werden, ob er eine solche besitzt. Bis dahin, meine Damen und Herren, kann es für diesen Polizisten zu spät sein. Erst wenn diese Feststellung getroffen worden ist, kann dieser Polizist bei der geltenden Einstufung der Zugehörigkeit zu einer Terrorbande von der Schußwaffe Gebrauch machen.
    Man soll hier nicht entgegnen, daß bei Terroristen ohnehin die Vermutung der Bewaffnung bestehe. Das genügt eben für die Anwendung der Bestimmungen über den Schußwaffengebrauch nicht. Zumindest wird, wenn es bei der gegenwärtigen Rechtslage bleibt, die Folge sein, daß jeder Polizeibeamte nach Schußwaffengebrauch sehr eingehend wird rechtfertigen müssen, warum er so gehandelt hat, wenn festgestellt wird, daß der Terrorist, auf den er geschossen hat, zufälligerweise keine Waffe bei sich hatte.



    Dr. Wittmann (München)

    Wenn es sich aber bei der Zugehörigkeit zu einer Terrorbande um ein Verbrechen handelt, so kann ein Polizeibeamter ohne Prüfung der Frage der Bewaffnung notfalls — ich betone: notfalls; auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit — von der Schußwaffe Gebrauch machen. Die toten und verletzten Polizisten, die bei der Festnahme von Terroristen Leben und Gesundheit geopfert haben, sollten Mahnung sein, daß wir hier eine Regelung treffen, die geeignet ist, auch der Polizei bei ihrem schweren Dienst zu helfen.
    Meine Damen und Herren, die Debatten der letzten Monate hier in diesem Plenum, die Beiträge, die von der Bundesregierung oder von der Koalition geleistet wurden, ließen ursprünglich die Hoffnung aufkommen, man werde einer Regelung zustimmen, die es ermöglicht, auch terroristische Ersttäter in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Leider sind wir in dieser Beziehung im Rechtsausschuß wieder getäuscht worden, besser gesagt, enttäuscht worden. Wir haben einmal geprüft, wie ernst es mit den Ankündigungen der Koalition ist. Zur Frage der Sicherungsverwahrung wurden von uns Anträge in vier Varianten gestellt. Auch die mildeste Form der Voraussetzungen ist nicht akzeptiert worden. Ich gebe gern zu, daß der Antrag, der hier und heute von uns gestellt wird, der rigoroseste ist. Aber Sie haben ja im Rechtsausschuß auch den anderen Anträgen nicht zugestimmt, die weiter gefaßt waren. Das beweist mir, daß Sie es nicht haben wollen, daß auch für terroristische Ersttäter Sicherungsverwahrung angeordnet wird, wenn diese keine anderen Straftaten begangen haben.
    Die Koalition wendet ein, die soziale Prognose könne bei einem Ersttäter noch nicht dahin gehend gestellt werden, er werde weitere Straftaten begehen. Andererseits sieht unser geltendes Recht durchaus vor, daß bei einem Ersttäter, wenn er drei Straftaten begangen hat und zu mindestens zu drei Jahren verurteilt worden ist, auch schon Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Und bei terroristischen Ersttätern sollte sie nicht angewandt werden können, etwa wenn ein Terrorist erklärt, er wolle weitermachen? Bescheinigen die Terroristen durch diese Erklärungen nicht immer wieder ihre weitere Verbrechensabsicht? Ein dreifacher Einbrecher kann wegen Gefährdung der Allgemeinheit als Serientäter schon jetzt bei Erstverurteilung in Sicherungsverwahrung genommen werden, bei einem Terroristen muß man erst warten bis er mindestens drei vorsätzliche Taten begangen hat. Wir sollten uns darüber im klaren sein: Wir haben schon Fälle, in denen Terroristen nach einer Erstverurteilung zu drei, vier oder fünf Jahren entlassen worden sind und sofort wieder im Untergrund verschwunden sind, um sich dann bei Straftaten wieder zu beteiligen, wie die Fälle im letzten Jahr gezeigt haben.
    Durch die Debatten der letzten Monate zieht sich der Vorwurf von SPD und FDP gegen CDU und CSU wie ein roter Faden, die Unionsparteien wollten die Sicherungsverwahrung rückwirkend für verurteilte Täter einführen. Meine Damen und Herren, man sollte doch endlich dieses Ablenkungsmanöver, eine Ablenkung vom wahren Kern der Probleme, bleiben lassen. Oder hat die Koalition — die fehlenden Fahndungserfolge des Bundeskriminalamtes beweisen es fast — so wenig Hoffnung, daß sie noch frei herumlaufende Terroristen fängt und daß die eines Tages dann auch verurteilt werden? Wenn dem so ist, wäre es traurig. Dann würde es natürlich auch nicht mehr helfen, wenn man für die Zukunft die Sicherungsverwahrung für Terroristen einführt.
    Ich möchte noch einmal unterstreichen, daß unser Vorschlag zur Einführung der Sicherungsverwahrung nur gegen Terroristen gerichtet ist, um zu verhindern, daß sich unmittelbar nach Strafverbüßung wieder frühzeitig Terrorbanden reorganisieren. Die Terroristen sollen eben von der Szene ferngehalten werden, damit sie nicht — wie sie immer wieder ankündigen — weitermachen können.
    Es ist einfach nicht wahr, daß die Sicherungsverwahrung für Ersttäter nicht in unser Rechtssystem passe. Ich habe dargelegt, daß wir sie bereits haben.
    Im Rechtsausschuß wurde von der Koalition immer wieder gesagt, im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform habe man andere Überlegungen angestellt, habe man den Hangtäter anders definiert, als es vielleicht auf den Terroristen zutreffen könnte. Ich muß hier offen bekennen: Bei der gegenwärtigen Sicherheitslage interessiert mich die Diskussion im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform wenig, weil zu jener Zeit eine solche gefährliche Sicherheitslage für unser Volk nicht gegeben war. Wir müssen auf das reagieren, was jetzt ist, und das schaffen, was jetzt nottut.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Rechtsordnung wird von Terroristen mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln in Frage gestellt. Sie wird auf die Probe gestellt und in Frage zu stellen versucht durch Geiselnahmen, durch Erpressung des Staates. Man nimmt dabei nicht nur den Tod von Geiseln in Kauf, man ermordet sie. Um die Rechtsordnung zu bewahren und um den Staat nicht erpreßbar und künftige Versuche dazu als aussichtslos erscheinen zu lassen, hat man — das sollte man offen ansprechen — Unschuldige geopfert. Durch diese tragische Form der Generalprävention kann und darf man moralisch eine Demonstration der Festigkeit des Staates nur einmal betreiben, wenn man nicht alles tut, um gegen die Straftäter vorzugehen, damit das Opfer nicht vergeblich war. Das gebrachte Opfer verpflichtet um so mehr, künftig auf Wiederholungstäter oder potentielle Wiederholungstäter, die schon in Erscheinung getreten sind, einzuwirken. Diese Sicherungsfunktion sollen unsere Vorschläge insbesondere im Bereich der Sicherungsverwahrung haben.
    Der Bundespräsident hat bei der Trauerfeier für Hanns Martin Schleyer erklärt: „Wir dürfen nicht zulassen, daß das Opfer sinnlos war." Sinnlos ist es nur dann nicht, wenn wir — um mit dem nicht anwesenden Bundeskanzler zu sprechen — bis an die Grenze dessen gehen, was der Rechtsstaat gebietet und erlaubt. Der Rechtsstaat gebietet es, daß wir alles tun; auch auf dem Felde der Gesetzgebung, da-



    Dr. Wittmann (München)

    mit der Staatsbürger frei von Angst leben kann. Frei von Angst zu leben ist eines jener Grundrechte und Menschenrechte, die in der Atlantikcharta verkündet worden sind. Auch der Justizminister hat angedeutet, daß die Wahrung des Rechtsstaats in der Gestalt der Sicherheit für den Bürger ein Teil der Verwirklichung der Menschenrechte ist.
    Meine Damen und Herren, während man bei uns hinter die gegenwärtige Rechtslage zurückgeht, ist man in unserem Nachbarland Frankreich sehr schnell fündig geworden. Wenige Tage nach dem dramatischen Entführungsfall Empain hat der französische Justizminister nicht weniger als 15 Gesetze, 8 Verordnungen und 31 Erlasse auf den Weg gebracht. In wenigen Wochen will die französische Regierung der Offentlichkeit darüber berichten, was daraus geworden ist, und beraten, wie sie diese Gesetze durchbringt und durchsetzt. Die französische Regierung weiß, was sie der Sicherheit ihrer Bürger schuldet. Daß die Mehrheit in diesem Hause und die Bundesregierung das wollen und vor allem können, was die französische Regierung macht, wage ich zu bezweifeln.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Diesen Vergleich sollten Sie mal unterlassen!)

    — Herr Wehner, Sie werden nicht bestreiten, daß Frankreich ein demokratischer Rechtsstaat ist; das brauche ich Ihrem Zuruf wohl nicht zu entnehmen.
    Wir werden eines Tages auch im europäischen Verbund hinter den Notwendigkeiten zurückbleiben, wenn wir nicht darangehen, jetzt und heute die Gesetze zu ändern. Denn unsere Strafrechtsreform steht in diesem Punkt nicht mehr im Einklang mit der Wirklichkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dürr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der zerstörerischen geballten Irrationalität des Terrorismus können wir nur eines entgegensetzen: die gelassen abwägende Vernunft. Dies ist die zugegeben oft mühselige, schließlich aber am ehesten erfolgversprechende Strategie unseres Gemeinwesens. Die gelassen abwägende Vernunft verlangt von uns, daß wir alle rechtspolitischen Vorschläge zur Bekämpfung des Terrorismus daraufhin prüfen, was kriminalpolitisch notwendig und zugleich rechtsstaatlich vertretbar ist. Diese Versuche zur bestmöglichen Berücksichtigung von Effektivität und Rechtsstaatlichkeit kosten Zeit und Mühe, und es ist keine besondere Leistung, auf die Politiker und die Fraktionen zu schimpfen, die sich hier besondere Mühe gemacht und damit auch Zeit gebraucht haben.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Nehmen wir dafür ein Beispiel: Wir sind doch in den Denkprozessen der letzten drei Jahre von Verteidigerüberwachung zu Verteidigerausschluß und
    zu Trennscheibe gekommen, und manche — auch der Deutsche Richterbund — haben bei immer wiederholtem vertieften Nachdenken Ansichten geändert. Das ist nicht zu beklagen, das ist zu begrüßen, denn nicht der ist der Klügste, der auf seinem Standpunkt von vor drei Jahren unverändert stehenbleibt, wie das die Opposition gerade beim Kapitel „Verteidigerüberwachung" tut.
    Wir müssen uns bei unseren Bemühungen immer die Frage stellen, wo die Grenzen gesetzgeberischer Wirksamkeit liegen. Denn übertriebene Erwartung in die Wirksamkeit von Gesetzen plagt uns nicht — bei der Opposition allerdings hat es leider den Anschein —; im Gegenteil, wir warnen vor der Annahme, die Entscheidung im Kampf gegen den Terrorismus falle hauptsächlich oder auch nur zum überwiegenden Teil auf gesetzgeberischem Terrain. Die Opposition nährt leider eine Gesetzesgläubigkeit. Diese birgt die Gefahr in sich, daß sich in unserem Volke eine grundverkehrte Erwartungshaltung ausbreiten könnte. Der Glaube daran, daß der Kampf gegen den Terrorismus in erster Linie mit gesetzgeberischen Mitteln geführt werden könnte, lenkt die Bürger unseres Gemeinwesens allenfalls von der Erkenntnis ab, daß ganz andere Mittel zur Bekämpfung und Beendigung des Terrorismus von höchster Wichtigkeit sind.
    Entscheidend ist z. B. die Intensivierung der Fahndung nach terroristischen Tätern; denn nichts schreckt mehr ab als die energische Verfolgung der Täter und ihre schnelle Ergreifung sowie ihre Verurteilung. Deshalb haben wir Sorge dafür getragen, daß alle Organe der inneren Sicherheit angemessen verstärkt worden sind.
    Die Bewährung des Rechtsstaates sehen wir in erster Linie im Durchsetzen des Rechts. Daß unser Staat fähig ist, seinen Gesetzen Geltung zu verschaffen, zeigt sich in der konsequenten Arbeit unserer Strafverfolgungsbehörden und unserer Justiz. Ein Mißtrauen gegenüber diesen Institutionen ist nicht gerechtfertigt; im Gegensatz zur Weimarer Zeit haben sie sich als Hüter des Rechtsstaates bewährt.
    Wir sollten in der Diskussion über dieses Thema — mehr in der Diskussion draußen als hier in diesem Hause, wo man mehr Vorsicht walten läßt — gelegentlich auch unseren Sprachgebrauch hinterfragen. Da wird in der Offentlichkeit, aber auch von Mitgliedern dieses Hauses der Ruf nach „schärferen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus" und nach „härterer Bestrafung" laut. Ich möchte einige dieser Vorschläge, die hier auch in Änderungsanträgen nicht mehr auftauchen, noch einmal nennen: die Beseitigung der freien Verteidigerwahl, indem terroristischen Gewalttätern nur noch bestellte Pflichtverteidiger beigegeben werden, der Vorschlag zur Einschränkung der Demonstrationsfreiheit für Ausländer, die generelle Erhöhung des Strafrahmens für zahlreiche Straftatbestände und der Höchststrafe von 15 auf 20 Jahre und schließlich von einzelnen sogar die Einführung der Todesstrafe.
    Herr Kollege Dr. Eyrich, Ihre Rede war in der Bemühung um die Sache und in der anerkennenswerten Form eben nicht für alle Reden von Oppositi-



    Dürr
    onspolitikern repräsentativ. Das spricht für Sie, aber gegen manche andere.
    Die Forderung nach mehr Härte, die Aufforderung etwa, der Staat müsse Flagge zeigen, kennzeichnet doch einen Rückfall in das Denken der Zeit, als man Kanonenboote ausschickte und Flagge zeigte, um seine Macht zu demonstrieren. Nach der Zeit sehnt sich in diesem Hause, so hoffe ich, niemand zurück.

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Das ist doch absurd, was Sie da sagen!)

    Die Forderung offenbart aber auch die naive Gesetzesgläubigkeit ihrer Urheber, wonach dem Terrorismus nur — und ich unterstreiche: „nur" — mit wirksameren Gesetzen und ihrer entschiedenen Anwendung beizukommen sei.

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Aber das sagt doch niemand, Herr Kollege! Wie können Sie hier so einen Unsinn reden?)

    — Das sagt in dem Fall der Herr Kollege Dr. Eyrich

    (Dr. Kohl [CDU/CSU]: Das ist doch gar nicht wahr!)

    oder der, der es für ihn geschrieben hat, in der „Welt" vom 15. Februar 1978, und dort ist es nachzulesen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Dann haben Sie es nicht gelesen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Diese Haltung einer lediglich gesetzgeberisch betriebenen Terrorismusbekämpfung birgt auch die Gefahr des Übermaßes in sich. Übermaß ist vom Übel und wegen der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit oft sogar verfassungswidrig. Auch aus verständlichem aktuellen Anlaß heraus dürfen angemessene Strafvorschriften und gewachsene strafprozessuale Sicherungen um einer erhofften, für viele Vorschläge allerdings zweifelhaften Effektivität willen, nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Maßnahmen des Gesetzgebers müssen der entstandenen Gefahrenlage entsprechen und auf ein vernünftiges Maß beschränkt werden. Insofern stimmt es, daß sich der Gesetzgeber nicht zu Überreaktionen hinreißen lassen darf.
    Insbesondere bei der Frage der Erweiterung der Sicherungsverwahrung haben wir uns überlegt, ob nicht die geltenden Gesetze ausreichen, um das Recht durchzusetzen; denn wir frönen einer legalistischen Aktivität nicht um ihrer selbst willen, sondern wollen ein praktikables Recht, das einer effektiven Abwehr von terroristischen Gewalttaten dient. Die Vorschläge der Opposition zur Ausweitung der Sicherungsverwahrung für terroristische Ersttäter sind keine effektive und rechtsstaatlich einwandfreie Maßnahme zur wirksamen Bekämpfung des Terrors, sosehr das manchem auf den ersten flüchtigen Blick hin auch so erscheinen mag. Wir sind dagegen, daß die Sicherungsverwahrung schon bei Ersttätern mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren angeordnet werden kann. Auch halten wir daran fest, daß die erstmalige Anordnung der Sicherungsverwahrung höchstens für einen Zeitraum von zehn Jahren möglich sein soll.
    Hier muß ich auf Herrn Dr. Wittmann eingehen. Er hat die Begriffe „Ersttäter" und „Erstverurteilter" etwas durcheinandergewirbelt. Unter Ersttäter verstehe ich einen, der wegen einer Tat zum erstenmal verurteilt wird. Herr Wittmann hat den Begriff für jemanden gebraucht, der zum erstenmal verurteilt wird, weil er drei oder noch mehr verschiedene Taten begangen hat. Das sind, wie jedermann einsieht, nicht ein, sondern zwei Paar Stiefel, und so wollen wir es auch halten.
    In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis darauf, daß unser Strafrecht ein Schuldstrafrecht und kein Sicherungsrecht ist. Diese in langen Beratungen zur Strafrechtsreform wohlüberlegte Gewichtung kann nicht bei Gelegenheit schnell geändert werden. Der Gedanke der Sicherung als Strafzweck ist uns aus der Geschichte des Strafrechts bekannt, sein erschreckender Mißbrauch in der Zeit der NS-Diktatur leider auch. Das macht uns in dieser Frage — dafür bitten wir um Verständnis — besonders vorsichtig und gewissenhaft.
    Die von der Opposition vorgeschlagene Maßregel der Sicherungsverwahrung nach einmaliger Verurteilung wegen einer Tat käme im übrigen in ihren praktischen Auswirkungen einer Strafverbüßung gleich. Eine Tat kann aber nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Aus diesen Gründen besteht wegen des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots Erhebliches an verfassungsrechtlichen Zweifeln, ob eine solche Gesetzesänderung überhaupt zurückwirken könnte.
    Wir sind Herrn Kollegen Wittmann dankbar, daß er hier klargelegt hat, daß dies auch von der Opposition nicht gewollt wird. Bloß bitte ich dann darum, auch auf den Dörfern in Kommunal- und Landtagswahlkämpfen die Tatsache, daß Sie mit Ihren Vorschlägen hier keine Rückwirkung beabsichtigen, mit aller Deutlichkeit klarzustellen, um nicht übertriebene Erwartungen, die hier geweckt worden sind, weiterhin zu schüren.
    Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, daß im übrigen auch gegen Brigitte Mohnhaupt selbst dann keine Sicherungsverwahrung hätte verhängt werden können, wenn der weitgehende Oppositionsvorschlag schon seit einiger Zeit geltendes Recht gewesen wäre. Bei einer Abwägung zwischen den geringen praktischen Erfolgschancen derartiger Vorschläge und den demgegenüber tiefgreifenden Bedenken fiel uns die Ablehnung der oppositionellen Vorschläge nicht besonders schwer.
    Wir sind ferner gegen eine unbefristete Sicherungsverwahrung bei der ersten Verurteilung. Ein kriminalpolitisches Bedürfnis hat sich dafür nicht ergeben. Die bestehende gesetzlich vorgesehene Höchstdauer von zehn Jahren reicht aus.
    Aussichten auf Resozialisierung sind zwar bei Personen, die in eine terroristische Vereinigung verstrickt sind, gering, aber nicht gleich Null. Unter uns: Wer hätte denn erwartet, daß sich der Terrorist Hans-Joachim Klein je vom Terrorismus lossagen und der Anwendung von Gewalt eine Absage erteilen würde?



    Dürr
    Weder gerecht noch klug sind Oppositionsanträge, die die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei Personen, die wegen terroristischer Taten verurteilt wurden, nur unter allerstrengsten starren Kautelen gestatten. Ich sagte schon: Resozialisierungsaussichten sind bei in terroristische Vereinigungen verstrickten Tätern geringer als bei anderen Straftätern. Das ist aber noch kein Grund, die Möglichkeiten zur Einzelfallgerechtigkeit so einzuschränken. Wenn z. B. ein Täter wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung plus Beihilfe zur Brandstiftung, ein anderer Täter wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Totschlag eine gleich hohe Freiheitsstrafe erhalten haben, wenn also bei beiden gleich hohe Schuld anzunehmen ist, und wenn die Aussicht auf Resozialisierung bei beiden für gleich groß angesehen wird: Meine Damen und Herren, weshalb dann für die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung bei beiden ganz verschiedene Bestimmungen? Das sehen wir nicht ein.
    Mir ist im übrigen kein einziges Beispiel bekannt, daß unsere Gerichte die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung bei Personen, die in terroristische Vereinigungen verstrickt waren, zu großzügig gewährt hätten. Schwingt bei den Vorschlägen der Opposition zu diesem Punkt nicht ein gewisses Mißtrauen gegen die Gerichte mit? Dieses Mißtrauen würden wir für völlig unbegründet halten.

    (Dr. Kohl [CDU/CSU] : Da fragen Sie mal den Bundeskanzler, was der zu diesem Thema für Ausführungen im Oktober gemacht hat! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Die strafrechtliche Unterscheidung in Ordnungswidrigkeiten, Vergehen und Verbrechen ist nicht im allgemeinen Bewußtsein der Bevölkerung, zumal nicht die Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen. Kein Wunder; denn wenn in der Zeitung steht, Herr X sei zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, so ist daraus nicht ersichtlich, ob er ein Verbrechen oder ein Vergehen begangen hat. Deshalb ist die Frage, ob § 129 a nach den Vorschlägen der Opposition Verbrechen werden oder Vergehen bleiben soll, von höchst beschränkter Außenwirkung.
    Der Unterschied in der Mindeststrafe — bei Vergehen sechs Monate, bei Verbrechen ein Jahr — ist von maßlos geringer praktischer Bedeutung. Auch bei Werbung für oder Förderung von terroristischen Vereinigungen sind in den letzten Jahren Strafen zwischen sechs und zwölf Monaten nur noch in den allerseltensten Fällen, die ausgesprochenen Ausnahmecharakter hatten, verhängt worden. Fast alle Urteile lagen im Strafmaß doch wesentlich höher. Vergessen wir auch nicht, daß in den meisten Fällen Strafen nicht allein wegen Zuwiderhandlung gegen § 129 a, sondern auch wegen anderer Taten, etwa § 129 a im Zusammenhang mit Waffendelikten oder mit Beihilfe zum Raub, ausgesprochen wurden.
    Das Beispiel, das Herr Kollege Dr. Wittmann zum Waffengebrauch anführte, enthielt, wie man wohl allseits bemerkt hat, Anklänge an Haarspalterei.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist ja unglaublich!)

    Für uns sprechen die überwiegenden Gründe für die Beibehaltung des Vergehenstatbestandes.
    Herr Dr. Wittmann hat nun eine große Eloge auf die Schnelligkeit der Gesetzgebung in Frankreich losgelassen.

    (Abg. Sieglerschmidt [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage — Dr. Kohl [CDU/ CSU]: Er will Ihnen zu Hilfe kommen!)