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ID0806921100

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    Plenarprotokoll 8/69 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 69. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1978 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 5395 A Pairing-Vereinbarungen . . . 5395 B, 5493 B Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 5395 A Erweiterung der Tagesordnung 5452 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) — Drucksachen 8/950, 8/1285 — Beschlußempfehlungen und Berichte des Haushaltsausschusses Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/1371 — Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein CDU/CSU . . . . . . . 5395 D Grobecker SPD 5399 C Katzer CDU/CSU 5403 A Rappe (Hildesheim) SPD . . . . . . 5410 A Schmidt (Kempten) FDP . . . . . . 5415 C Kraus CDU/CSU . . . . . . . . . 5420 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 5423 A Franke CDU/CSU 5427 C Einzelplan 15 Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/1375 — Glos CDU/CSU 5429 B Frau Simonis SPD 5433 A Eimer (Fürth) FDP 5435 C Frau Dr. Wex CDU/CSU 5437 B Hauck SPD 5441 A Frau Funcke FDP 5443 C Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein CDU/CSU 5445 C Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 5447 A Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung — Drucksache 8/1374 — Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU 5458 B Blank SPD 5461 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1978 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU 5463 D Möllemann FDP . . . . . . . . 5467 A Leber, Bundesminister BMVg 5471 C Dr. Kohl CDU/CSU 5481 D Wehner SPD 5485 C Mischnick FDP 5488 A Schmidt, Bundeskanzler 5489 D Dr. Zimmermann CDU/CSU 5493 C Vizepräsident Frau Funcke 5489 D Namentliche Abstimmung . . . 5495 A, 5501 D Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/1379 — Dr. Schneider CDU/CSU 5497 B Stöckl SPD 5498 C Gattermann FDP 5499 C Ravens, Bundesminister BMBau 5500 B Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie — Drucksache 8/1381 — Dr. Stavenhagen CDU/CSU 5501 D Dr. Dübber SPD 5503 A Dr.-Ing. Laermann FDP 5504 A Matthöfer, Bundesminister BMFT . . . 5505 A Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/1382 — Westphal SPD 5507 A Dr. Stavenhagen CDU/CSU 5508 C Rohde, Bundesminister BMBW . . . . 5509 D Haushaltsgesetz 1978 — Drucksachen 8/1388, 8/1426 — Gerster .(Mainz) CDU/CSU . . . . . . 5511 B Löffler SPD 5512 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 8/1470 — Röhner CDU/CSU . . . . . . . . . . 5452 D Becker (Nienberge) SPD . . . . . . 5455 A Engelhard FDP 5456 D Nächste Sitzung 5512 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5513* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 26. Januar 1978 5395 69. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens *' 26. 1. Dr. Fuchs * 26. 1. Dr. Geßner ** 26. 1. Dr. Gruhl 26. 1. Hoffmann (Saarbrücken) * 26. 1. Hoppe 26. 1. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Klinker * 26. 1. Dr. Kraske 27. 1. Frau Krone-Appuhn 27. 1. Lampersbach 26. 1. Lücker * 26. 1. Dr. Mende ** 26. 1. Dr. Müller ** 26. 1. Offergeld 27. 1. Reddemann ** 26. 1. Seefeld ' 26. 1. Dr. Starke (Franken)*' 26. 1. Dr. Todenhöfer 24.2. Dr. Vohrer ** 26. 1. Baron von Wrangel 27. 1.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Je später der Abend desto kürzer die Zeit, desto kürzer die Rede. Ich darf den Antrag meiner Fraktion auf Drucksache 8/1449 begründen. Ich tue dies in der gebotenen Kürze.
    Teil 1 unseres Antrags betrifft die Frage, wann bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Vorlage eines Nachtragshaushalts erforderlich wird. Nachdem der Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 1978 keine Regelung dieser Frage vorsah, beschloß der Haushaltsausschuß, daß es keines Nachtragshaushalts bedarf, wenn Mehrausgaben im Einzelfall 10 Millionen DM nicht überschreiten. Diese Bestimmung betrifft jedoch nur solche Mehrausgaben, die nicht auf Grund rechtlicher Verpflichtungen getätigt werden. Eine entsprechende Regelung ist auch für Mehrausgaben zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich, wobei hierfür naturgemäß eine großzügigere Höchstgrenze, bei deren Überschreitung ein Nachtragshaushalt notwendig wird, vorgesehen werden kann.
    Würde für derartige Fälle keine Höchstgrenze festgelegt, müßten — um nur ein Beispiel zu nennen — zusätzliche Milliardenzuschüsse an die Arbeitslosenversicherung zukünftig nicht mehr in einem Nachtragshaushalt zur Entscheidung des Parlaments gestellt werden. Eine derartige Praxis würde nicht nur der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 1977 zuwiderlaufen, sondern würde auch die Regierung von der Pflicht entbinden, Abweichungen von den Schätzungen im Haushaltsplan gegenüber dem Parlament in einem Nachtragshaushalt zu rechtfertigen. Außerdem würde die Regierung entpflichtet, im einzelnen Dekkungsmöglichkeiten und -vorschläge zu machen. Es würde einem ganz und gar unmöglichen Haushaltsgebaren, das niemand verantworten könnte, Tür und Tor geöffnet.
    Aus diesem Grunde beantragt die CDU/CSU-Fraktion in der Ihnen vorliegenden Drucksache, für Mehrausgaben auf Grund rechtlicher Verpflichtungen die Schaffung eines Höchstwertes von 150 Millionen DM, höchstens jedoch von 25 0/o des im Haushaltsplan vorgesehenen Ansatzes, vorzuschreiben. Bis zu diesem sehr großzügig bezifferten Betrag — wir haben hier unseren Antrag gegenüber dem Haushaltsausschuß etwas begrenzt — soll Vorlage eines Nachtragshaushalts entbehrlich, darüber hinaus allerdings notwendig sein.
    Die bisherige Argumentation der Koalitionsfraktionen, eine derartige Regelung solle erst mit einer Neufassung des § 37 der Bundeshaushaltsordnung erfolgen, geht an der Sache vorbei. Erstens ist eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. Mai 1977 nicht erforderlich. In diesem Urteil wurde nämlich keine Kritik an der Fassung der Bundeshaushaltsordnung, sondern an der verfassungs- und gesetzwidrigen Praxis des damaligen Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers Schmidt geübt.
    Zweitens ist nicht einsichtig, warum im Haushaltsgesetz 1978 zwar eine Höchstgrenze für sonstige Mehrausgaben vorgesehen werden soll, jedoch nicht für Mehrausgaben zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.
    Drittens bindet gerade das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Regierung, außerplanmäßige Mehrausgaben an einen Nachtragshaushalt zu binden.
    Teil 2 unseres Antrags betrifft die Einführung eines neuen § 18 a im Haushaltsgesetz. Diese Bestimmung folgt der Praxis der vergangenen drei Jahre, per Saldo in der Bundesverwaltung keine neuen Personalstellen zu schaffen, wobei angesichts dringender Personalstellenvermehrungen im Bereich der inneren Sicherheit gegenüber den Vorjahren dieser Weg weniger konsequent verfolgt werden
    5512 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 69. Sitzung. Bonn; Donnerstag, den 26. Januar 1978
    Gerster (Mainz)

    kann. Der Ihnen vorliegende Entwurf sieht nunmehr 2 398 neue Planstellen vor. Davon sind 1 344 Stellen für den Bereich der inneren Sicherheit bestimmt. Diesen Stellen haben wir auch zugestimmt.
    Wir haben auch bei den weiteren Stellen im wesentlichen zugestimmt, haben im Haushaltsausschuß allerdings den Vorbehalt gemacht, daß diese neuen 1 050 Stellen — damals gingen wir noch von 900 Stellen aus; inzwischen sind es 1 050 — im Laufe des Jahres an anderer Stelle eingespart werden müssen. Dabei stelle ich, um Mißverständnisse auszuräumen, fest, daß Abs. 2 des von uns beantragten neuen § 18 a garantiert, daß niemand seinen Arbeitsplatz verlieren wird, daß lediglich freie oder freiwerdende Stellen im Jahre 1978 nicht mehr besetzt werden sollen.
    Die Begründung für diese Einsparungen liegt auf der Hand. Ich kann auf die Debatte der letzten Tage verweisen, insbesondere auf die Problematik, die darin besteht, daß auch in diesem Jahr die Neuverschuldung wieder über den Mitteln für Investitionen liegt, die Grenzen des Schuldenzuwachses bereits überschritten sind und weiteren neuen Stellen aus diesen Gründen nicht zugestimmt werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Immer [Altenkirchen] [SPD] : Hört! Hört!)

    Auch bei Annahme dieses unseres Antrags werden im Jahre 1978 die Personalstellen im Bundeshaushalt immer noch um 1 344 neue Stellen ansteigen. Das heißt, daß trotz einer weiteren Verschärfung der Finanzsituation die Zahl der Personalstellen nicht stagniert, geschweige denn zurückgeht, sondern auch bei Annahme unseres Antrags noch einmal erheblich zunehmen wird.
    Namens unserer Fraktion bitte ich daher, unserem Antrag zuzustimmen. Ich bedanke mich vor allen Dingen bei den Kollegen der SPD und der FDP für das sehr aufmerksame Zuhören.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Löffler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lothar Löffler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei bitte ich Sie, den Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 8/1449 abzulehnen. Ich begründe diese Ablehnung wie folgt. .
    Zu Punkt 1: Wir sind in der Sache gar nicht so sehr auseinander. Der große Unterschied besteht nur darin, daß wir bestimmte Regelungen in § 37 der Bundeshaushaltsordnung treffen wollen, und Sie wollen diese Regelung mit einer gewissen Einschränkung, nämlich mit der Begrenzung auf 150 Millionen DM, in einem zeitlich begrenzten Gesetz vornehmen. Ich halte das nicht für in Ordnung. Wir sollten dort eine feste, dauerhafte gesetzliche Grundlage schaffen, und das kann nur in der Bundeshaus, haltsordnung geschehen.
    Zu Punkt 2: Hier handelt es sich darum, daß 1 050 Stellen eingespart werden sollen. Wir können diesem Antrag nicht zustimmen. In den Jahren von 1973
    bis 1976 hat der Bund 5 830 Stellen eingespart; das ist eine Menge. Die Koalitionsfraktionen haben der Regierung fleißig geholfen, diese Stellen einzusparen. Wir sind nicht sehr zimperlich mit unserer eigenen Regierung umgegangen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Weil wir das sehr ernst genommen haben, nehmen wir es auch jetzt sehr ernst, und sagen deshalb: Es ist jetzt eine Grenze erreicht, wo man diese Politik der radikalen Personaleinsparung nicht mehr fortsetzen kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb haben wir uns nach gründlicher Prüfung dazu entschlossen, eine solche Bestimmung in das Haushaltsgesetz nicht aufzunehmen, weil die Regierung dann nicht mehr voll funktionsfähig wäre und nicht mehr die Dienstleistungen bieten könnte, die wir alle, insbesondere auch das Parlament, von ihr erwarten.
    Aus dem Grunde bitte ich Sie recht herzlich, von Ihrem Antrag Abstand zu nehmen, ihn möglicherweise zurückzuziehen. Wenn Sie das nicht tun, müßten Sie es hinnehmen, daß wir ihn ablehnen werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)