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ID0806820100

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    Plenarprotokoll 8/68 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 68. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1978 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung . . . . . 5263 A Pairing-Vereinbarungen 5263 C Fortsetzung der zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1978 (Haushaltsgesetz 1978) — Drucksachen 8/950, 8/1285 — Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen — Drucksache 8/1368 — in Verbindung mit Einzelplan 20 Bundesrechnungshof — Drucksache 8/1377 — in Verbindung mit Einzelplan 32 Bundesschuld — Drucksache 8/1383 — in Verbindung mit Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung — Drucksache 8/1387 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zur Unterrichtung durch die Bundesregierung Finanzplan des Bundes 1977 bis 1981 — Drucksachen 8/951, 8/1286, 8/1421 — Haase (Kassel) CDU/CSU 5264 A Grobecker SPD 5267 B Gärtner FDP 5269 C Carstens (Emstek) CDU/CSU 5273 D Westphal SPD 5278 A Frau Matthäus-Maier FDP 5282 A Dr. Apel, Bundesminister BMF . . . . 5284 C Augstein SPD 5289 C Wohlrabe CDU/CSU . . . . . 5291 B, 5293 C Dr. Dübber SPD 5293 A Hoppe FDP 5294 C Frau Pieser CDU/CSU . . . . . . 5295 B Augstein SPD 5298 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1978 Präsident Carstens 5274 C Vizepräsident Stücklen 5293 A Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/1370 — Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 5300 A Simpfendörfer SPD 5303 D Paintner FDP 5306 D Ertl, Bundesminister BML . . . . . . 5308 D Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft — Drucksache 8/1369 — Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . . 5311 D Dr. Sperling SPD 5315 C Dr. Biedenkopf CDU/CSU . . . . . . 5318 B Dr. Ehmke SPD 5326 A Dr. Haussmann FDP 5333 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 5335 B Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/1372, 8/1424 — Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 5344 B Müller (Nordenham) SPD 5346 C Ollesch FDP 5348 C Gscheidle, Bundesminister BMV/BMP . 5350 B Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1373 — . . . . . . 5351 D Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — Drucksache 8/1366 — in Verbindung mit Einzelplan 33 Versorgung — Drucksache 8/1384 — in Verbindung mit Einzelplan 36 Zivile Verteidigung — Drucksache 8/1386 — Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . . . 5352 A Liedtke SPD 5356 A Dr. Wendig FDP 5359 D Spranger CDU/CSU 5362 C Dr. Dr. h. c. Maihofer, Bundesminister BMI 5366 A Walther SPD 5371 B Metz CDU/CSU 5371 D Namentliche Abstimmung . . . 5371 D, 5373 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz — Drucksache 8/1367 — Dr. Friedmann CDU/CSU 5374 D Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . . 5377 B Kleinert FDP 5379 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 5383 B Dürr SPD 5385 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 5386 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte — Drucksache 8/1385 — 5392 C Nächste Sitzung 5392 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5393* A Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 68. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Januar 1978 5263 68. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1978 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Bayerl * 25. 1. Dr. Dollinger 25. 1. Dr. Fuchs * 25. 1. Jung * 25. 1. Dr. Kraske 27. 1. Dr. Kreile 27. 1. Frau Krone-Appuhn 27. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Lampersbach 26. 1. Luster * 25. 1. Dr. Mende ** 25. 1. Dr. Müller ** 25. 1. Dr. Müller-Hermann * 25. 1. Offergeld 27. 1. Reddemann ** 25. 1. Scheffler ** 25. 1. Schmidt (München) * 25. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) *' 25. 1. Seefeld * 25. 1. Dr. Starke (Franken) * 25. 1. Dr. Todenhöfer 24. 2. Dr. Vohrer ** 25. 1. Baron von Wrangel 27. 1.
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    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weiter gebe, möchte ich eine Mitteilung machen. Es war interfraktionell vereinbart, daß die drei Einzelpläne des Innern, Versorgung und zivile Verteidigung in einer gemeinsamen Debatte abgehandelt werden. So sind sie auch aufgerufen worden.
    Jetzt wird aber interfraktionell vorgeschlagen, die Einzelpläne einzeln abzuwickeln und damit auch einzeln abzustimmen. Das heißt, daß der Einzelplan 06 jetzt abgehandelt und darüber abgestimmt wird, bevor über Versorgung und zivile Verteidigung gesprochen und abgestimmt wird.
    Ich möchte das Haus Tragen, ob es mit dieser Vereinbarung einverstanden ist. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir uns zunächst auf den Einzelplan 06 konzentrieren.
    Das Wort hat der Abgeordnete Wendig.


Rede von Dr. Friedrich Wendig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Nach dieser Begrenzung des Themas will ich auch mein Referat begrenzen, das ich mit der Feststellung beginnen wollte, daß der Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern nicht nur aus den Problemen der inneren Sicherheit besteht. Ich wollte außer zur inneren Sicherheit auch einiges zum öffentlichen Dienst sagen, dann zur zivilen Verteidigung — das fällt jetzt weg; im Augenblick jedenfalls — und dann noch ein paar Sätze zum Datenschutz..
Aber zunächst zur inneren Sicherheit, meine Damen und Herren. — Ich möchte einige allgemeine Bemerkungen vorausschicken. Herr Kollege Riedl, ich glaube, Sie haben das, was Sie zur Einleitung zu diesem Komplex gesagt haben, doch sehr vereinfacht dargestellt. Ich glaube, so kann man es ehrlicherweise nicht tun. Hier geht es nicht nur — ich sage: nicht nur — um ein kraftvolles Handeln, von dem die Opposition immer wieder spricht, sondern auch um ein bedachtes Handeln — so wenig populär das in manchen Situationen sein mag —, gilt es doch, diejenige Linie zu finden und konsequent zu verfolgen, die das Notwendige in der Gesetzgebung möglich macht, ohne daß der Grundbestand freiheitlicher Prinzipien in unserer Staats- und Gesellschaftsordnung im Kern beeinträchtigt wird.



Dr. Wendig
Gerade wenn und weil wir Verantwortung vor dem einzelnen 'Bürger — und dies war manchmal konkret — wie vor der Gesamtheit der Bürger tragen, müssen wir allen Belangen, auch denen unserer freiheitlich verfaßten Rechtsordnung, Rechnung tragen. Die Schutzfunktion des Staates für Leben und Freiheit seiner Bürger, von der Herr Kollege Weizsäcker gestern gesprochen hat und die wir sehr ernst nehmen, betrifft gerade diesen Punkt.
Damit ich hier nicht mißverstanden werde, möchte ich zwei Feststellungen treffen dürfen.
Erstens. Es war und ist immer wieder. die Rede von der notwendigen Gemeinsamkeit der Demokraten in unserem Land. Diese Gemeinsamkeit ist in der Tat notwendig. Sie ist unverzichtbar. Der Grundkonsens aller muß aber nicht stets darin bestehen, daß man in jeder einzelnen Frage voll übereinstimmt. Erforderlich ist ein Grundkonsens über den Rahmen sowie über die Bereitschaft, mögliche Meinungsverschiedenheiten in fairer Form und ohne Diskreditierung des anderen in dem üblichen demokratischen Prozeß auszutragen.
Dies setzt aber, meine Damen und Herren, zweitens voraus, daß ich in der anderen Meinung nicht schon von vornherein den Verrat an der gemeinsamen Aufgabe meine feststellen zu müssen. Um es präziser zu sagen: Wir, meine Damen und Herren, sind keineswegs der Meinung, daß andersgeartete Vorschläge — meinetwegen der Opposition hier — schon den Abmarsch in den Polizeistaat signalisieren. Herr Kollege Genscher hat in der vergangenen Woche wie auch gestern zu Recht darauf hingewiesen, daß er die Opposition gegen den Vorwurf in Schutz nehmen werde, sie wolle mit ihren Anträgen den Rechtsstaat verdrängen.
Ebenso entschieden verwahren wir uns aber auch dagegen, in unserer Auffassung über die Lösung der anstehenden Frage mangelnde Kraft und mangelnden Willen in der Lösung der Probleme unterstellen zu wollen. Der Herr Bundeskanzler hat gestern sehr richtig ausgeführt, daß nicht menschliche Schwäche unser Verhalten bestimme, sondern Erwägungen, die auch im Bereich des Moralischen angesiedelt sind. Das ist doch hier die entscheidende Frage! Erst wenn wir über diese Prinzipien einig sind, meine Damen und Herren, ist eine fruchtbare und faire Debatte möglich, die den Boden der soweit notwendigen Gemeinsamkeit nicht verliert.
Man hat in den vergangenen Wochen und Monaten in den Verlautbarungen der Opposition oft hören müssen — gerade in der vergangenen Woche —, daß ihre — der Opposition — Vorschläge von der Koalition nur zu 10 % oder zu einem noch geringeren Prozentsatz gebilligt würden. Ich will hier über Prozentsätze nicht streiten. Mich bedrückt allerdings der Absolutheitsanspruch, den die CDU/ CSU mit ihren Vorschlägen verbindet, so als ob dies der alleingültige Maßstab unseres politischen Handelns sein müsse. Was soll das eigentlich bedeuten? Das kommt manchmal der Vorstellung verdächtig nahe, die Opposition halte sich für die allein staatstragende und staatserhaltende Kraft. Eine solhe Auffassung — würde sie auf alle Bereiche übertragen — trüge den Keim einer Spaltung in sich, der für die Nation und unsere Gesellschaftsordnung unerträglich wäre.
Im übrigen aber, meine Damen und Herren, haben wir niemals einen Zweifel daran gelassen, daß nach unserer Auffassung Strafrecht und Strafverfahrensrecht nur ein Teilgebiet in der Terrorismusbekämpfung sind — vermutlich nicht einmal das wichtigste. Es wäre gefährlich, hier allein die entscheidenden Lösungen sehen zu wollen. Zwar lassen sich Gesetze im Bereich des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts theoretisch leicht verändern; bleibt der Erfolg dann aber aus, ist die Auswirkung auf den Bürger um so schlimmer, der hier mehr erwartet, als billigerweise geleistet werden kann.
Wie schon in anderen Debatten weisen die Freien Demokraten auch heute darauf hin, daß die polizeiliche Ermittlung und ihre Wirksamkeit einen besonderen Schwerpunkt in der Erörterung bilden müssen. Solche Gesetze sind oft schwer und mit einem langen Vorlauf — Herr Kollege Liedtke sprach davon — zu verabschieden, da sie eine Fülle organisatorischer und technischer Probleme aufweisen. Darauf habe ich schon im vergangenen Jahr genau an dieser Stelle hingewiesen. Wahrscheinlich vermitteln sie auf den ersten Blick auch nicht so einprägsame Bilder von einer wirksamen Bekämpfung des Terrorismus.
Mit Genugtuung vermerken wir, daß im Haushalt des Bundesministers des Innern die personellen und sachlichen Mittel des Bundeskriminalamts wiederum beträchtlich verstärkt werden sollen. Auf Einzelheiten will ich verzichten. Schon vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß über eine Erweiterung und Konkretisierung der Kompetenzen des Bundeskriminalamts neu nachgedacht werden muß. Wir gehören nicht zu denen, die in einer organisatorisch bedingten Maßnahme für sich schon ein Allheilmittel erblicken. Ich will auch nicht bestreiten, daß diese Frage organisatorische und verfassungsrechtliche Probleme von Gewicht aufweist.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Sind die Kompetenzen des Bundeskriminalamts nach der gegebenen Rechtslage für eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus wirklich genau und richtig und zutreffend definiert? Es erscheint uns deshalb notwendig, zu prüfen, ob die originären Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes auf terroristische Vereinigungen auszudehnen und diesem Amt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Aufgaben und Befugnisse der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung zu übertragen sind. Wir wollen damit nicht die Funktionsfähigkeit der Länderpolizeien vor Ort in irgendeiner Form beeinträchtigen, auf die auf keinen Fall verzichtet werden kann. Wenn wir aber schon so umfassend über eine Verbesserung der polizeilichen Ermittlung und



    Dr. Wendig
    Fahndung diskutieren, so kann diese Frage eigentlich nicht ausgeklammert werden, so schmerzlich dies dem einen oder anderen sein mag.
    Der Herr Kollege Liedtke hat sehr kursorisch darauf hingewiesen, welche Gesetzgebungsmaßnahmen mit einem zugegebenermaßen langen Vorlauf jetzt im Bereich der Innenpolitik zu laufen beginnen bzw. bereits in der Beratung stehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Allzu kursorisch!)

    Ich kann mich deswegen auch hier sehr kurz fassen. Die Neufassung des BGS-Gesetzes und die Vorlage eines einheitlichen Polizeigesetzes stehen bevor. Eine Verschärfung des Waffenrechts ist bereits in der Beratung. Der Bundesinnenminister legt in Kürze darüber hinaus den Entwurf eines Meldegesetzes vor, auf dessen Einzelheiten ich jetzt nicht eingehen will. Für die innere Sicherheit verweise ich nur auf die geplanten Vorschriften Hotelmeldepflicht, zur Identitätsprüfung und zur Errichtung von Landesadreßregistern. Daß der Entwurf daneben vor allem auch in bezug auf den Datenschutz Probleme aufwerfen wird, will ich nur unterstreichen. Aber in dem heutigen Zusammenhang kommt es mir vorrangig auf die Notwendigkeit an, verbesserte Voraussetzungen für die polizeiliche Fahndung durch ein novelliertes Melderecht zu schaffen. Fälschungssichere Kfz-Kennzeichen und Personalausweise sind weitere Maßnahmen, die im Stadium der Vorbereitung sind. Auch der Schutz von Banken und Kreditinstituten gegen Raubüberfälle gehört in diesen Bereich. Der Bundesminister des Innern hat wissen lassen, daß er dieses Problem zunächst durch eine freiwillige Selbstverpflichtung zu lösen gedenkt und daß hier gute Aussichten für einen durchschlagenden Erfolg vorhanden sind. Erweisen sich seine Eindrücke, die er nach Fühlungnahme mit den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes erworben hat, als richtig, kann man hier wahrscheinlich auf eine gesetzliche Regelung verzichten.
    Dies alles ist eine große Zahl von Gesetzen und — geben wir es zu — manch einer mag davor erschrecken. Aber eine in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebundene Behörde, an Recht und Gesetz gebundene Sicherheitsorgane schützen mit der Sicherheit des einzelnen Bürgers auch seine Freiheit und damit die Freiheit unserer Staats- und Gesellschaftsordnung.
    Dieses Parlament wird einmal nach zwei Kriterien gemessen werden, nämlich erstens danach, ob es ihm gelungen ist, mit seinen Möglichkeiten, mit den Möglichkeiten der Gesetzgebung, des Terrors in unserem Lande Herr zu werden, zweitens aber auch danach, ob es bei seinem Bemühen den freiheitlichen Rechtsstaat und das freiheitlich-geistige Klima unserer Gesellschaft bewahrt hat. Hier liegt auch die sittliche Grenze unseres Tuns, von der gestern in einigen Debattenbeiträgen sehr eingehend die Rede war.
    Nun noch einige Worte zur staatlichen Verwaltung und zum öffentlichen Dienst! Wir bekräftigen uneingeschränkt die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Verwaltung und in diesem Zusammenhang auch eines qualifizierten Berufsbeamtentums. Sachkunde und Leistung müssen die entscheidenden Kriterien in der staatlichen Personalpolitik sein.

    (Spranger [CDU/CSU]: Auch im Innenministerium!)

    Das bedeutet nicht schon, Herr Kollege Riedl, daß ein öffentlich Bediensteter, der einer politischen Partei angehört, deshalb schon minderqualifiziert sein muß. Diese Feststellung ist sicherlich nur ein Teil des Problems. Man muß — im Grunde genommen haben Sie das sogar selber gesagt — Bund, Länder und Gemeinden hier wohl zusammen sehen. Alle sollten dies gemeinsam so betrachten; auch Bayern wäre da sicherlich mit einzubeziehen.
    Sie haben dann weiter von der noch ausstehenden Dienstrechtsreform gesprochen. Es ist richtig, daß im vergangenen Jahr entscheidende Schritte nicht geschehen sind. Es steht aber ein neues Laufbahnrecht ebenso bevor wie eine Neuregelung der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst, über die wir sehr bald zu entscheiden haben. Bei Ihrem Rat, Herr Kollege Riedl, mit Stetigkeit und aller Ruhe die Dinge der Dienstrechtsreform anzugehen, fühle ich mich voll in dem bestätigt, was ich selbst aus gleichem Anlaß vor zwei Jahren gesagt habe, als aber gerade wiederum Ihr Kollege Berger bei einer gleichen Debatte uns vorwarf, daß es nicht schnell genug ginge. Ich glaube, diese Erkenntnis, die Sie jetzt ausgedrückt haben, Herr Kollege Riedl, nämlich die Dinge stetig und in aller Ruhe zu behandeln, ist wohl die richtige. Dabei hätten Sie unsere volle Zustimmung.
    Ich möchte aber noch zwei Bemerkungen anschließen dürfen. Insbesondere von Verbänden wird immer wieder die Forderung erhoben, der öffentliche Dienst müsse einen wesentlichen Betrag zur Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt leisten. Wir können dem nur unter großen Einschränkungen zustimmen. Es bedarf keiner näheren Erklärung, daß es Bereiche gibt, in denen der öffentliche Dienst aus sachlichen Gründen verstärkt werden muß. Beispiele: innere Sicherheit, Bildungswesen und einige wenige andere Bereiche.
    Gleichwohl kann und darf für die Personalausstattung der öffentlichen Hände allein und ohne Einschränkung nur der Umfang der vom Staat wahrzunehmenden öffentlichen Aufgaben entscheidend sein. Wir kämen nicht nur in haushalts- und finanzpolitische Schwierigkeiten, wollten wir andere Maßstäbe als verbindlich anerkennen. Der Herr Kollege Strauß hat gestern von der drohenden Bürokratisierung weiter privater und öffentlicher Bereiche gesprochen. Ich stimme seinen Bedenken in der Tendenz zu. Aber auch eine undifferenzierte Personalvermehrung ist ein Teil dieses Problems.
    Zweite Feststellung. Für die kommenden Tarifverhandlungen gilt zu bedenken, daß eine Art Stimmführerschaft des öffentlichen Dienstes wohl nicht angenommen werden kann. Hier eine Bemerkung, die ich ganz persönlich für mich treffen will, die aber im Grunde genommen für alle Kollegen dieses Hauses gelten müßte. Der Gesetzgeber sollte es sich überlegen, ob er wie bisher in jedem Jahr das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Besoldungs-



    Dr. Wendig
    gesetze mehr oder weniger automatisch nachvollzieht, wie es immer der Fall gewesen ist.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

    Das Selbstverständnis des Parlaments sollte jedenfalls auf die Dauer gegen eine solche Praxis sprechen. Ich möchte dies hier einmal angesprochen haben.
    Meine Bemerkungen zur zivilen Verteidigung möchte ich für einen späteren Zeitpunkt zurückstellen, wenn wir den Einzelplan 36 beraten.
    Noch ein Wort zum Datenschutz. Das Datenschutzgesetz ist in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes ist bestellt. Wenn wir die Presseveröffentlichungen der letzten Wochen richtig registrieren, so scheint es, daß man dort die Bedeutung des Gesetzes gewichtiger einschätzt, als dies leider noch .bei vielen Bürgern unseres Landes der Fall ist.
    Wir alle waren uns bei der Verabschiedung des Datenschutzgesetzes im Jahre 1976 darüber im klaren, daß hier nur ein erster Schritt in rechtliches und politisches Neuland getan wird. Inzwischen wächst die Erkenntnis, daß das Datenschutzgesetz eines der wichtigsten Gesetze unserer innerstaatlichen Ordnung ist.
    Dies läßt die Fragen dringlich werden, die wir bei der Verabschiedung dieses Gesetzes für eine notwendige Fortentwicklung des Datenschutzrechts gestellt haben. Ich bin der Meinung, daß uns der erste Bericht des Datenschutzbeauftragten sehr bald in den Stand versetzen muß, unsere Vorstellungen über eine Fortentwicklung des Datenschutzrechts zu konkretisieren. Vor allem aber sollte man hier im Bundesministerium des Innern schon prüfen, ob nicht neben diesem zentralen Datenschutz dringende bereichsspezifische Sonderregelungen vorbereitet werden müssen.
    Die rechtsstaatliche Bewältigung dieser Probleme, die durch moderne technologische Entwicklungen auf uns zugekommen sind, ist eine der Hauptaufgaben, die die Rechts- und Innenpolitik dieses Hauses in den nächsten Jahren zu bewältigen haben wird.
    Ich möchte noch eine Bemerkung zum Antrag der CDU bezüglich der Nationalstiftung machen. Darüber sprechen wir, glaube ich, hier jetzt zum drittenmal.

    (Dr. Hennig [CDU/CSU]: Leider Gottes!)

    Ich bedauere ebenfalls, daß es zur Errichtung der Nationalstiftung bisher nicht gekommen ist. Das liegt an vielen Gründen, auch an den Ländern; sicherlich nicht daran, daß dem Bundesminister des Innern das Konzept fehlt. Vor allen Dingen liegt es nicht daran, daß die Sitzfrage nicht geklärt ist. Deshalb würden wir das Pferd am Schwanz aufzäumen — das habe ich hier an gleicher Stelle schon vor zwei Jahren gesagt —, wollten wir jetzt hier vorab die Sitzfrage klären. Daran hat sich im Grunde nichts geändert. Im übrigen bedaure ich auch für meine Fraktion, daß wir mit der Nationalstiftung nicht weitergekommen sind. Ich bitte aber,
    den Antrag der Opposition aus den von mir genannten Gründen abzulehnen.
    Wegen der Kürze der Zeit kann ich keine weiteren Probleme mehr anführen. Wir meinen, daß die Opposition keinen Anlaß haben sollte, diesen Haushalt zu verwerfen. Sie mag das mit anderen Kriterien messen. Wir können sie daran nicht hindern. Wir, die Fraktion der Freien Demokraten, stimmen dem Einzelplan 06 zu.

    (Beifall bei der FDP)