Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis. einschließlich
Adams * 15. 12.
Dr. van Aerssen * 15. 12.
Dr. Aigner * 15. 12.
Alber * 15. 12.
Amrehn 15. 12.
Bahr 15. 12.
Dr. Bayerl * 15. 12.
Blumenfeld * 15. 12.
Brandt 15. 12.
Dr. von Dohnanyi 15.12.
Egert 15. 12.
Dr. Evers*** 15. 12.
Fellermaier* 15. 12.
Flämig * 15. 12.
Dr. Früh * 15. 12.
Dr. Fuchs * 15. 12.
Genscher 15. 12.
Haase (Fürth) * 15. 12.
Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12.
Dr. Holtz *** 15. 12.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12.
Jaunich 15. 12.
Jung * 15. 12.
Dr. h. c. Kiesinger 15. 12.
Dr. Klepsch* 15.12.
Klinker* 15. 12.
Kroll-Schlüter 15. 12.
Kunz (Berlin) * 15. 12.
Lange * 15. 12.
Lemp * ' 15. 12.
Lücker * 15. 12.
Dr. Mende ** 15. 12.
Müller (Mülheim) * 15. 12.
Müller (Wadern) * 15. 12.
Dr. Müller-Hermann ' 15. 12.
Neuhaus 15. 12.
Ravens 15. 12.
Dr. Rose 15. 12.
Schäfer (Offenburg) 15.12.
Schmidt (München) * 15. 12.
Schmidt (Würgendorf) ** 15. 12.
Schreiber * 15. 12.
Frau Schuchardt 15.12.
Schwabe* 15. 12.
Dr. Schwörer ' 15. 12.
Seefeld ' 15. 12.
Dr. Starke (Franken) * 15. 12.
Sybertz 15. 12.
Dr. Todenhöfer 15. 12.
Dr. Vohrer*** 15. 12.
Frau Dr. Walz* 15. 12.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der. Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht (C)
Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Warnke 15. 12.
Wawrzik * 15. 12.
Würtz * 15. 12.
Zeyer * 15. 12.
Zywietz * 15. 12.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 3 und 4) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Hergabe von Kapitalhilfen für Entwicklungsländer auch in Zukunft an dem Prinzip der Auftragsungebundenheit festzuhalten?
In welcher Größenordnung wurden durch dieses Prinzip in den asiatischen Entwicklungsländern Aufträge durch deutsche Kapitalhilfe finanziert, die von anderen Industrieländern ausgeführt worden sind?
Zu Frage A 3:
Die Bundesregierung beabsichtigt, weiterhin an dem Prinzip der Lieferungebundenheit festzuhalten. Sie läßt sich auch hier von dem marktwirtschaftlichen Prinzip des Wettbewerbs leiten, für dessen Anwendung sie sich national und international einsetzt, und dessen Vorteile ebenfalls den Entwicklungsländern zugute kommen sollten.
Zu Frage A 4:
Die statistische Auswertung der Verwendung der Mittel aus der -Finanziellen Zusammenarbeit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, ist nur auf die Lieferländer bezogen, nicht auch noch auf die empfangenden Regionen. Die Frage, wie die Auftragsvergabe in den asiatischen Entwicklungsländern erfolgte, kann daher nicht beantwortet werden.
Auf alle Entwicklungsländer bezogen, betrug der Lieferanteil anderer Industrieländer im Durchschnitt der Jahre 1974 bis 1976 18 % der aufteilbaren Lieferungen und Leistungen, das sind im Durchschnitt 264 Millionen DM pro Jahr.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 9 und 10) :
Welche Erwägungen haben die Bundesregierung geleitet, während der Tagung des Europäischen Rats am 5. und 6. Dezember 1977 in Brüssel einer wesentlichen Aufstockung der Mittel für den europäischen Regionalfonds nach anfänglicher Weigerung nachzugeben?
Inwieweit konnte bei den Regionalfondsverhandlungen mit den EG-Partnern der Beschluß des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. November 1977, wonach die Dotierung des Regionalfonds der Europäischen Gemeinschaften nicht erhöht werden sollte, solange nicht ein Vorprüfungsverfahren von Einzelprojekten, die Vorlage von regionalen Entwicklungsplänen und eine Erfolgskontrolle den Einsatz erhöhter Mittel rechtfertigen, zur Geltung gebracht werden?
4892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Zu Frage A 9:
Die Entscheidung des Europäischen Rates über die Dotierung des EG-Regionalfonds für die Jahre 1978, 1979 und 1980 war Teil eines übergreifenden Globalkompromisses, durch den u. a. auch die von der Bundesregierung nachdrücklich geforderte Einführung der Europäischen Rechnungseinheit (ERE) geregelt werden konnte.
Zu Frage A 10:
Der Herr Bundeskanzler hat im Europäischen Rat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Fortsetzung des EG-Regionalfonds eine befriedigende Regelung der Sachfragen erforderlich sei. Über die Regelungen im einzelnen wird der Rat am 19./20. Dezember 1977 entscheiden.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 11 und 12):
Wie beurteilt die Bundesregierung die sehr eindeutigen Empfehlungen des jüngsten Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 8/1221) im Hinblick auf § 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach der Sachverständigenrat „keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen" darf, und will die Bundesregierung die diesbezüglich von der IG Metall geforderten Konsequenzen ziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das gegen das RWE eingeleitete Kartellamtsverfahren, und reichen die wettbewerbspolitischen Instrumente in diesem Fall aus, oder müssen zusätzlich energiepolitische Instrumente geschaffen werden?
Zu Frage A 11:
Der Gesetzesauftrag des Sachverständigenrates sieht vor, daß erstens der Sachverständigenrat gutachtlich tätig wird „zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitischen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit" (§ 1 Ziff. 1 SVR-Gesetz).
Das Gesetz sieht vor, daß zweitens „er untersuchen (soll), wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können" (§ 2 Satz 2 SVR-Gesetz).
Das „wie" bedeutet, daß der Sachverständigenrat sich mit der Wirtschaftspolitik befassen soll, d. h. mit Konzeptionen und Instrumenten. Der Gutachterauftrag lautet weiter, daß drittens dabei „jeweils verschiedene Annahmen zugrunde gelegt, und deren unterschiedliche Wirkungen dargestellt und beurteilt" werden sollen (§ 2 Satz 5 SVR-Gesetz).
Der SVR hat in seinem jüngsten Jahresgutachten die in der Öffentlichkeit diskutierten unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Vorschläge aufgegriffen und zu alternativen Strategien (Alternative I und Alternative II) zusammengefaßt.
Er ist damit insgesamt dem Gesetzesauftrag gefolgt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, im Sinne Ihrer Frage tätig zu werden.
Zwar läßt sich selbstverständlich über die Form einzelner Aussagen streiten. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als ihre Aufgabe an, hierzu Stellung zu nehmen.
Zu Frage A 12:
Zu dem vor kurzem eingeleiteten Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das RWE wegen der Ausgestaltung der Bezugs- und Lieferbedingungen gegenüber industriellen Stromeigenerzeugern lassen sich z. Z. noch keine konkreten Aussagen treffen. Die gesetzlich vorgesehene öffentliche mündliche Verhandlung findet am 15. Dezember 1977 statt.
Generell ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Bedingungen für die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit im Interesse einer volkswirtschaftlich optimalen Nutzung der in der Industrie bestehenden Möglichkeiten zur Kraft-Wärme-Kopplung verbessert werden müssen. Sie hat daher die Beteiligten veranlaßt, hierüber Verhandlungen aufzunehmen. Nach dem vorliegenden Zwischenergebnis geht die Bundesregierung davon aus, daß eine befriedigende privatwirtschaftliche Vereinbarung abgeschlossen und es nicht nötig sein wird, administrative Lösungen in Betracht zu ziehen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, in der Vierten Kartellgesetznovelle die unbillige Behinderung bei der Verwertung von Energie ausdrücklich als mißbräuchlich zu kennzeichnen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 21 und 22) :
Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Sachverständigenrats, daß „die Arbeitslosenzahlen für sich genommen nur einen unzureichenden Eindruck vom tatsächlichen Ausmaß der Unterbeschäftigung vermitteln" und daß „die Unterbeschäftigung 1977 — ähnlich wie in den beiden Jahren zuvor - einen Umfang von möglicherweise mehr als dem Anderthalbfachen der ausgewiesenen Arbeitslosigkeit hatte"?
Welche reale Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und der angenommenen Produktivitätsentwicklung ist erforderlich, um neue Arbeitsplätze zu schaffen?
Zu Frage A 21:
Die amtliche Arbeitslosenstatistik weist nur diejenigen Arbeitnehmer aus, die sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben. Personen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, sich aber, aus welchen Gründen immer, nicht arbeitslos gemeldet haben, werden von der Arbeitsverwaltung nicht erfaßt. Von ihnen ist nicht bekannt, ob sie eine für sie geeignete Stelle annehmen würden. Die sogenannte „Stille Reserve" ist deshalb nur schätzungsweise zu quantifizieren; ihr Umfang hängt vom wechselnden Erwerbsverhalten der Bevölkerung ab.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1937 4893*
Die Veränderung der Zahl der Beschäftigten läßt deshalb keinen unmittelbaren Rückschluß auf die „Stille Reserve" zu. Auch der Sachverständigenrat weist mit Recht auf die erhebliche Unsicherheit der hierfür anzustellenden Schätzungen hin.
Die Arbeitslosenzahlen werden auch von Veränderungen im Verhalten der Arbeitslosen selbst, z. B. einer verlängerten Suche nach einem Arbeitsplatz, beeinflußt. Um hierüber fundierte Erkenntnisse zu gewinnen, hat die Bundesregierung einen umfangreichen Forschungsauftrag vergeben, dessen Ergebnisse im Frühjahr 1978 vorliegen werden. Bei dieser Betrachtung muß ebenfalls gesehen werden, daß die tatsächliche Zahl der offenen Stellen weit über der von der BA erfaßten Zahl liegt. Die durchschnittliche „Einschaltquote" der Arbeitsverwaltung wird hierauf auf etwa 40 °/o geschätzt.
Zu Frage A 22:
Die Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, da die Zusammenhänge zwischen der realen Wachstumsrate des BSP und den Arbeitsplätzen auch unter Berücksichtigung anderer Größen zu komplex sind.
Für einen mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren gibt es jedoch mehrere Untersuchungen über die notwendigen realen Wachstumsraten des realen Bruttosozialprodukts und der notwendigen Bruttoanlageinvestitionen. So schätzt der Sachverständigenrat in seinem letzten Jahresgutachten das notwendige Wachstum der Bruttoanlageinvestitionen der Unternehmen (ohne Wohnungsbauten) je nach dem Zeithorizont auf jahresdurchschnittlich 10 °/o bzw. 8 °/o (1982 bzw. 1981). Beim realen Bruttosozialprodukt hält er eine durchschnittliche Wachstumsrate von 5 % p. a. für erforderlich. Die Zuwachsraten sowohl des realen Bruttosozialprodukts als auch der realen Anlageinvestitionen, die zu einer Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze führen, dürften jedoch deutlich niedriger liegen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 25 und 26) :
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den Vorstellungen des Sachverständigenrats (Textziffer 452) die Forschungs-und Entwicklungstätigkeit von Klein- und Mittelbetrieben direkt oder indirekt stärker zu fördern, gegebenenfalls durch welche Maßnahmen?
Hält die Bundesregierung weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen entsprechend den Anregungen des Gutachtens des Sachverständigenrats für notwendig?
Zu Frage A 25:
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Bundesregierung wird das in Ziffer 19 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Gesamtkonzept für eine Forschungs- und Technologiepolitik für kleine und mittlere Unternehmen Anfang des kommenden Jahres vorlegen. Dieses Konzept wird z. Z. in gemeinsamer Federführung von BMFT und BMWi fertiggestellt. Der Maßnahmenkatalog umfaßt sowohl Finanzhilfen an Unternehmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich der steuerlichen Hilfen als auch die Förderung der Vertragsforschung und der industriellen Gemeinschaftsforschung sowie die Förderung des Technologie-Transfers.
Das Gesamtkonzept baut auf einer Reihe bestehender und bewährter Fördermaßnahmen auf, wobei diese zum Teil angepaßt und erweitert werden. Zusätzlich werden aber auch wesentliche neue Förderelemente eingeführt, die den Vorstellungen des Sachverständigenrats entgegenkommen. Zu erwähnen ist hier insbesondere die vom Kabinett am 12. Oktober 1977 beschlossene Bezuschussung der Vertragsforschung in Höhe von 30 °/o der aufgewandten Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 120 000 DM aus Haushaltsmitteln des BMFT.
Die von dem Sachverständigenrat unterstellte Benachteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen besteht schon von der Zweckbindung her nicht bei den von vornherein auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen zugeschnittenen BMWi-Förderprogrammen für Erstinnovationen und für industrielle Gemeinschaftsforschung. Nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses werden im Bundeshaushalt 1978 für die Erstinnovationsförderung 6,5 Millionen DM (das entspricht einer Steigerung von mehr als 50 v. H.) und für die Gemeinschaftsforschung 8,0 Millionen DM (die Steigerung beträgt rd. 15 v. H.) mehr veranschlagt.
Mit der Erweiterung des Förderspektrums der BMFT-Schwerpunktprogramme auf Bereiche, in denen nicht mehr die Großprojekte dominieren, macht sich auch dort eine steigende Tendenz der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an derartigen Programmen bemerkbar. So sind das Fördervolumen kleiner und mittlerer Unternehmen von 1972-1976 von 19,3 Millionen DM auf 49,9 Millionen DM und die Zahl der Vorhaben von 121 auf 202 gestiegen. Hierbei sind die ebenfalls steigenden Zuschüsse an industrielle Forschungsvereinigungen und vergleichbare Institutionen nicht mitgerechnet, deren Aktivitäten erfahrungsgemäß ebenfalls kleinen und mittleren Unternehmen zu einem wesentlichen Teil zugutekommen.
Der BMFT ist bemüht, die spezifischen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen verstärkt zu berücksichtigen. Hierzu dienen ebenso eine Reihe von Maßnahmen zur Informationsverbesserung wie eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der Bewilligungsbedingungen.
Die Frage eines Zuschusses auf den Gesamtaufwand für Forschung und Entwicklung (einschl. der Personalkosten) taucht in der Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit von Fördermaßnahmen immer wieder neu auf, wobei der SVR selbst auf die dabei aufkommenden Abgrenzungsprobleme hingewiesen hat. Die Frage einer Förderung von Personalkosten wird weiter geprüft.
4894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Der Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie hat eine Anhörung von Sachverständigen zur Frage der Ausgewogenheit der direkten und indirekten Forschungsförderung in Aussicht genommen, deren Ergebnisse in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.
Zu Frage A 26:
Der SVR hat festgestellt, daß der Staat 1977 seinen finanzpolitischen Handelsspielraum weitgehend ausgeschöpft hat (TZ 421). Dies gilt für die Ausgabenseite wie für die Einnahmeseite. Wörtlich: „Der Staat hat schon gehandelt. Er hat diesmal voll zugegriffen" (TZ 49). Die Bundesregierung hält — wie der Sachverständigenrat auch — weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen im gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht angezeigt. Dazu hat der Bundeswirtschaftsminister kürzlich erklärt: „Immer neue Maßnahmen würden nur Hektik und Unsicherheit verbreiten. Jetzt gilt es vielmehr, die eingeleiteten Maßnahmen wirksam werden und ihre Impulse auf die Wirtschaft ausüben zu lassen."
Die Bundesregierung ist sich indessen bewußt, daß die Verbesserung der mittelfristigen Rahmenbedingungen für Investitionen eine Daueraufgabe ist (TZ 437 ff). Deshalb mißt sie einer wachstums-
und investitionsfreundlichen Ausgestaltung von staatlichen Maßnahmen große Bedeutung zu. Dabei müssen selbstverständlich auch die Überlegungen des Sachverständigenrates berücksichtigt werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 34):
Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine Einbeziehung der Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in das beifragspflichtige Einkommen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung eines hieraus resultierenden erhöhten Rentenanspruchs zu einer dauerhaften Sanierung der Rentenversicherung beitragen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Nach geltendem Recht sind die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur in der gesetzlichen Unfallversicherung dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, nicht dagegen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zuschläge für Überstunden sind seit jeher Teil des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts.
Wenn wir zur Zeit Überlegungen anstellen, ob die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit künftig der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen sollen, so geschieht dies nicht unter dem Aspekt der Sanierung der Rentenversicherung. Entscheidend ist vielmehr die Tatsache, daß bei einem großen Teil der Arbeitnehmer, die solche Zuschläge erhalten, die Leistungen aus der Kranken- und Rentenversicherung im Vergleich zum Lebensstandard während der aktiven Arbeitszeit zu niedrig sind. Wir haben es hier mit Arbeitnehmer-
gruppen zu tun, bei denen der Anteil der Zuschläge gemessen am Gesamtlohn bis zu einem Drittel ausmacht. Die daraus folgenden negativen Auswirkungen im Versicherungsfall halten wir sozialpolitisch für bedenklich.
Von entscheidender Bedeutung ist darüber hinaus der neue, eigenständige Begriff des Arbeitsentgelts im Sozialgesetzbuch; danach sind grundsätzlich alle Lohn- und Gehaltsteile dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt zuzurechnen. Eine Einbeziehung der Zuschläge in die Beitragspflicht würde zwar kurzfristig zu höheren Beitragseinnahmen und damit auch zur Absicherung der Liquidität führen. Wir sehen aber ebenso deutlich, daß dem schon in absehbarer Zeit höhere Leistungsansprüche gegenüberstehen. Auch hieraus läßt sich herleiten, daß unsere Überlegungen nicht durch die Suche nach Beitragsmehreinnahmen oder durch Sanierungsnotwendigkeiten motiviert sind.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 35):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit einer Anzeige des Arbeitsamts Aschaffenburg im zentralen Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 45/1977, in der ein Heimleiter mit möglichst sozialdemokratischer Gesinnung gesucht wird?
Die im Zentralen Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Anzeigen offener Stellen richten sich nach den Wünschen des Arbeitgebers, der die Stelle anbietet. Diesen Wünschen haben die Arbeitsämter zu entsprechen, es sei denn, das Stellenangebot verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen.
Nach § 20 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz dürfen Arbeitsuchende nach der Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen oder ähnlichen Vereinigung gefragt werden, wenn die Eigenart des Betriebes oder die Art der Beschäftigung die Befragung rechtfertigen. Die Veröffentlichung einer Anzeige im Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit, in der ein Tendenzbetrieb im Sinne des § 20 Arbeitsförderungsgesetz, z. B. das Heim einer politischen Jugendorganisation, eine Stelle nur einem Mitglied einer bestimmten politischen Partei anbietet, wäre daher zulässig. Ob das Heim in Aschaffenburg ein Tendenzbetrieb im Sinne des § 20 Arbeitsförderungsgesetz ist, geht aus der Anzeige nicht hervor.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Franke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 40 und 41) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4895`
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der gegenüber den bisherigen Vorausschätzungen bis 1981 tatsächlich eingetretenen Arbeitslosenzahlen und Lohnannahmen für die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit?
Wird die Bundesregierung weiterhin an der Aussage der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 festhalten, „Es wird kein Krankenversicherungsbeitrag der Rentner eingeführt."?
Zu Frage A 40:
Von entscheidender Bedeutung für die künftige Finanzlage der Rentenversicherung wird vor allem die weitere wirtschaftliche Entwicklung sein. Die entsprechenden Daten, auf denen sich auch die Vorausberechnungen der Rentenversicherung gründen müssen, werden im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts im Januar 1978 von der Bundesregierung vorgelegt werden. An Hand der Annahmen des Jahreswirtschaftsberichts wird die finanzielle Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erkennen sein. Über die erforderlichen Schritte wird der zum 31. März 1978 — nach Abstimmung der Grundannahmen und Berechnungsmethoden mit den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Bundesbank, dem Bundesrechnungshof und den beteiligten Bundesministerien — vorzulegende Rentenanpassungsbericht 1978 Auskunft geben.
Zu Frage A 41:
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß er bereit ist, erforderlichenfalls auch die Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner zu prüfen. Es ist seine Pflicht, vorbehaltlos alle Maßnahmen zu erwägen, die sozialpolitisch vertretbar und geeignet sind, die finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Die Bundesregierung hat darüber noch nicht entschieden; sie wird ihre Entscheidung im Zusammenhang mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz treffen, nach Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 54) :
Inwiefern wird bei der Nachwuchsschulung im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit auf das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingegangen, und welche „Lernhilfen" gibt es zu diesem Thema?
Auf die Frage der Bekämpfung der Schwarzarbeit wird nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit in allen Ausbildungsgängen des gehobenen Dienstes eingegangen. Auch bei der Nachwuchsschulung des höheren Dienstes werden die hiermit zusammenhängenden Fragen angesprochen. Schwarzarbeit ist hierbei ein Programmteil in den Leitfäden der Ausbildung. Besondere „Lernhilfen" hierzu gibt es nicht, weil in den ausführlichen Lehrprogrammen jeweils größere Sachbereiche zusammengefaßt werden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 55):
Wie verändern sich die Annahmen hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Arbeitslosigkeit gegenüber den beim Rentenanpassungsbericht 1977 und beim mittelfristigen Finanzplan für die Jahre bis 1981 zugrundegelegten Annahmen auf Grund der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 1977 und der aus heutiger Sicht für 1978 erwarteten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt?
Eine neue mittelfristige Zielprojektion mit entsprechenden Annahmen über die Arbeitslosigkeit bis 1982 liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Die Bundesregierung wird ihre mittelfristigen Vorstellungen Anfang 1978 im Rahmen der Vorbereitungen für den nächsten Rentenanpassungsbericht und für die Finanzplanung auf der Grundlage des z. Z. vorzubereitenden Jahreswirtschaftsberichts entwickeln und in die Beratungen einbringen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 58) :
Von welchen Arbeitslosenzahlen in den Jahren 1977 bis 1981 ist die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Rentenanpassungsberichts 1977 ausgegangen?
Der Rentenanpassungsbericht 1977 lehnte sich an die seinerzeitige Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung an. Er ist von folgenden Annahmen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ausgegangen:
Jahr Arbeitslose in 1 000 Arbeitslosenquote
1977 850 3,8
1978 780 3,5
1979 710 3,1
1980 630 2,8
Für 1981 wurde eine Arbeitslosenzahl von 2,6 % unterstellt. Diese Zahl liegt zwischen den dem Rentenanpassungsbericht zugrunde liegenden Zielquoten über Arbeitslose für die Eckjahre 1980 mit 2,8 % und 1985 mit 2,0 %.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 63)
Wie lange hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Trennungsentschädigung erhalten, und was stand der Zuweisung einer Wohnung zum Zweck einer zeitigeren Wohnsitznahme am Dienstort des Staatssekretärs entgegen?
4896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Herr Staatssekretär Prof. Dr. Wolters hat nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vom 4. Mai 1973 bis 30. November 1975 Trennungsgeld erhalten. Es war in diesem Zeitraum nicht möglich, seinem Familienstand und seiner Dienststellung entsprechend geeigneten Wohnraum am Dienstort zu beschaffen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 64) :
Treffen Berichte zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland nicht genügend Spenderblut zur Verfügung steht, wodurch es zu akuten Engpässen kommt, die durch ausländische Blutkonserven überbrückt werden müssen, und könnte diese Lücke gegebenenfalls durch Blutkonserven aufgefüllt werden?
In der Bundesrepublik Deutschland können Engpässe im Aufkommen von Spenderblut nicht festgestellt werden. Die Versorgung mit Frischblut bzw. mit Vollblutkonserven ist durch die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, sowie die staatlichen und kommunalen Blutspendedienste sichergestellt. Die Frage der Einfuhr ausländischer Blutkonserven stellt sich daher in der Bundesrepublik nicht.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 67) :
Erwägt die Bundesregierung eine Änderung der Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch (Hackfleisch-Verordnung) in dem Sinn, daß der vorgeschriebene Sachkundenachweis auch auf das Gaststättengewerbe ausgedehnt wird?
Nach den Erfahrungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erschien es bisher nicht erforderlich, auch für den Bereich des küchenmäßigen Umgangs mit rohem, zerkleinerten Fleisch in Gaststätten einen Sachkundenachweis vorzuschreiben.
Sofern Feststellungen bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln in Gaststätten getroffen werden sollten, die die Notwendigkeit von bestimmten Sachkundeanforderungen an das Küchenpersonal in Gaststätten zwingend erscheinen lassen, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 82 und 83) :
Kann die Bundesregierung Schätzungen aus der Architektenschaft bestätigen, daß bereits mehr als die Hälfte aller privaten Baupläne durch Angehörige des öffentlichen Dienstes gefertigt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre gegenwärtige Haltung bei den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Fortführung der öffentlichen Wohnungsbauförderung, sie könne sich jeweils nur an bestimmten Länderprogrammen beteiligen, mit ihrer in der 203. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 27. November 1975 vertretenen Auffassung auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage, das von ihr bisher allein getragene Regionalprogramm sei mit Artikel 104 a des Grundgesetzes vereinbar?
Zu Frage A 82:
Für den Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsbereich des Bundes ist diese Frage mit Nein zu beantworten. Desgleichen kann man davon ausgehen, daß diese Schätzungen nicht für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bauverwaltungen der Länder zutreffen.
Die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit für öffentliche Bedienstete, Beamte oder Angestellte des Bundes, ist in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Der Nebentätigkeit von Beamten und Angestellten sind im Blick auf ihre Amtspflichten enge Grenzen gesetzt. Entsprechend ist die Nebentätigkeit in den Ländern geregelt.
Für den Bereich der kommunalen Bauverwaltungen kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden, da die Eigenständigkeit der Gemeinden einen Überblick nicht ermöglicht. Jedoch erscheinen die Schätzungen aus der Architektenschaft auch für diesen Zuständigkeitsbereich unzutreffend.
Zu Frage A 83:
Nach dem Auslaufen des langfristigen Wohnungsbauprogramms des Bundes, dem das Regionalprogramm als Teilbereich angehörte, beabsichtigt der Bund sich auch weiterhin auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nach Art. 104 a Abs. 4 GG • mit Finanzhilfen am 1. Förderungsweg über das Sozialprogramm sowie die Grundförderung und am 2. Förderungsweg über ein Eigentumsprogramm zu beteiligen.
Die Bundesregierung hält es im Interesse der Fortführung des sozialen Wohnungsbaues für notwendig und nach Art. 104 a Abs. 4 GG sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1975 für erforderlich,. daß die für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues zuständigen Länder in beiden Programmen angemessene Mitleistungen erbringen.
Insoweit modifiziere ich meine Antwort, die ich in der Fragestunde vom 27. 11. 1975 gegeben habe.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 84 und 85) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die von den Landesregierungen einzurichtenden VOB-Beschwerde- und Schiedsstellen zur Kontrolle der Vergabepraxis der öffentlichen Hände in allen • Bundesländern bestehen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4897*
Liegen der Bundesregierung inzwischen Erfahrungsberichte über Probleme bei der Auftragsvergabe der einzelnen Beschwerde- und Schiedsstellen vor, und welche Erkenntnisse lassen sich hieraus ziehen?
Zu Frage A 84:
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß inzwischen bei den meisten Ländern VOB-Stellen eingerichtet worden sind. Soweit diese VOB-Stellen entsprechend der Empfehlung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau organisiert wurden, handelt es sich allerdings nicht um „VOBSchiedsstellen". Es sind vielmehr Anlauf- und Koordinierungsstellen, die Beschwerden insbesondere der Auftragnehmer über VOB-Verstöße bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauaufträgen unverzüglich nachgehen, für eine rasche Aufklärung und ggf. unter Einschaltung der zuständigen Behörde für eine rechtzeitige Entscheidung zu sorgen haben.
Zu Frage A 85:
Umfassende Erfahrungen über die neu eingerichteten VOB-Stellen können noch nicht vorliegen, da diese bisher noch nicht über einen für eine Beurteilung ausreichenden Zeitraum gearbeitet haben.
Soweit die VOB-Stellen schon längere Zeit bestehen, wie z. B. im Freistaat Bayern, sind die Erfahrungen durchaus positiv.
Die VOB-Stellen tragen dort zur Anwendung und Beachtung der VOB wesentlich bei. Sie fördern durch Information und durch Beratung insbesondere auch die Kenntnis und die Arbeit der Gemeinden mit der VOB.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 86) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Mindestanforderung für den Einbau von lärmdämmenden Fenstern von bislang 50 dB auf 43 dB zu senken, damit die Bürger in die Lage versetzt werden, wirksame Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, ohne daß sie den Stil und die Eigenart ihrer Häuser verändern müssen?
Offenbar zielt die Frage auf die Regelungen ab, wie sie im Vollzug des Fluglärmgesetzes erlassen worden sind.
Die Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Schallschutzverordnung — Schallschutz V) vom 5. April 1974 (BGBl. I S. 903) schreibt vor, daß „das bewertete Bauschalldämm-Maß der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen (also auch von Fenstern) in
der Schutzzone 1 mindestens 50 dB der Schutzzone 2 mindestens 45 dB betragen muß".
Diese Bauschalldämm-Maße sind zur Verwirklichung des vom Gesetzgeber geforderten Lärmschutzes notwendig. Sie stehen im übrigen befriedigenden gestalterischen Lösungen nicht entgegen.
Darüber hinaus sind gegenwärtig Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz gegen Straßen- und Schienenverkehrslärm im Gange. Welche Schalldämm-Maße sich hieraus als erforderlich ergeben, kann im Augenblick noch nicht verbindlich gesagt werden. Wegen des anders zu beurteilenden Schutzes gegen Fluglärm ist nicht ausgeschlossen, daß im Rahmen des Schutzes gegen Straßen- und Schienenverkehrslärm andere Bauschalldämm-Maße festgelegt werden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 87 und 88):
Trifft es zu, daß Walter Dettmer, der nach seiner Verurteilung zu elf Jahren Gefängnis wegen angeblicher Fluchthilfe in OstBerliner Haft gestorben ist, zu einem anderen als dem von der Bundesregierung angegebenen Zeitpunkt ohne medizinische Hilfe verstarb — wie in Presseberichten gemeldet —, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die darin liegenden Widersprüche zu ihren Antworten (Ausführungen) auf meine im Bundestag eingebrachte Anfrage nach den wahren Ursadien des Todes von Walter Dettmer?
Wie weit sind die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Bemühungen erfolgreich gewesen, Einblick in das Obduktionsergebnis zu erhalten?
Zu Frage A 87:
Hinsichtlich des in der DDR am 8. Oktober 1977 verstorbenen Herrn Walter Dettmer liegen der Bundesregierung zur Zeit keine Erkenntnisse vor, die eine Revision der Antwort vom 9. November 1977 (BT-Protokoll Nr. 54 S. 4178) notwendig machen.
Zu Frage A 88:
Das amtliche Protokoll über -den Obduktionsbefund liegt der Bundesregierung inzwischen vor.
Danach wurden „Herzschwielen bei stenosierender coronar arteriosclerose" als natürliche Todesursache angegeben.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 92 und 93) :
Sind der Bundesregierung die Ausbildungsberufe bekannt, in denen auch in Zukunft eine Facharbeiterlücke zu befürchten ist?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine Ausbildung auf Vorrat in den einzelnen Lehrberufen strukturell richtig zu steuern?
Zu Frage A 92:
Die Frage nach einer zukünftigen „Facharbeiterlücke" in bestimmten Berufen kann im einzelnen
4898* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
nicht beantwortet werden, weil aufgrund des raschen wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels keine abgesicherte Prognose über die mittel- und langfristige quantitative Entwicklung einzelner Berufe gegeben werden kann.
Dagegen weisen Untersuchungsergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus, daß
— eine fehlende oder unzureichende berufliche Qualifikation für den einzelnen mit erhöhtem Arbeitsplatzrisiko verbunden ist,
— die eigentlichen Probleme in der Beschäftigungsstruktur nicht in einer sogenannten „überqualifikation", sondern vielmehr in einer „Unterqualifikation" liegen,
— im Beschäftigungssystem die in der Berufsausbildung erworbenen allgemeinen Qualifikationen wie z. B.:
soziale Kompetenz,
Selbständigkeit, Flexibilität, Veränderungen
zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationselementen eine immer stärkere Bedeutung erlangen.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, alle Jugendlichen — auch die der geburtenstarken Jahrgänge — mit qualifizierenden Ausbildungsangeboten in Betrieben, Schulen und Hochschulen zu versorgen.
Zu Frage A 93:
Eine Ausbildung über den Eigenbedarf hinaus ist -- auch mit Blick auf die Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge — vor allem in den Bereichen sinnvoll, in denen sich für die Ausgebildeten vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Hinweise dafür, welche Ausbildungsfelder hierbei besonders geeignet erscheinen, können aus den Ergebnissen der Flexibilitätsforschung entnommen werden.
Jedoch können auch Berufe mit geringerer Flexibilität je nach Arbeitsmarktlage für den Ausgebildeten durchaus zufriedenstellende Einsatzmöglichkeiten im erlernten Beruf bieten.
Durch die Aufnahme von Inhalten beruflicher Grundbildung in die Berufsausbildung wird u. a. die Flexibilität in der Berufsausbildung erhöht.
Deswegen setzt sich die Bundesregierung für einen verstärkten und zügigen Ausbau des Berufsgrundbildungsjahres als Teil der Berufsausbildung ein.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch einer gut ausgebauten Berufs- und Bildungsberatung der Jugendlichen zu, um sie möglichst umfassend über Berufsanforderungen und Entwicklungstendenzen von Berufsstrukturen auf dem Arbeitsmarkt zu informieren.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 95) :
Wie steht die Bundesregierung zu der These, daß es sich bei der von der „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS) im Rahmen ihres Vorlesungsboykotts initiierten sog. „Demokratischen Gegenhochschule lediglich um eine neue Form der Parole „Marx an die Uni!" handelt, die als fester Bestandteil der DKPStudentenorganisation MSB Spartakus das marxistische Wissenschaftsverständnis wiedergibt und daher Pluralismus prinzipiell ablehnt?
Der Bundesregierung stehen keine Informationen darüber zur Verfügung, daß die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) im Rahmen des von ihnen empfohlenen und unterstützten Vorlesungsboykotts die „Demokratische Gegenhochschule" „initiiert" hätten. Aufgrund der verfassungsmäßig bestimmten Zuständigkeitsordnung in der Bundesrepublik Deutschland liegt die Aufsicht über die Hochschulen bei den Ländern. Die Bundesregierung hat daher nur einen unvollständigen Überblick über die „Demokratische Gegenhochschule" . Unter diesem Vorbehalt erscheint die Aussage gerechtfertigt, daß die Vorstellungen über die „Demokratische Gegenhochschule" unter den im VDS-Vorstand vertretenen Studentenverbänden offenbar umstritten sind. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß aufgrund des bloßen Namens nicht auf die von Ihnen genannte These geschlossen werden kann. Soweit allerdings der MSB-Spartakus, der Hauptinitiator der „Demokratischen Gegenhochschule" zu sein scheint, ihr Träger ist, hält die Bundesregierung die von Ihnen genannte Endfolgerung, daß „Pluralismus prinzipiell abgelehnt wird", für naheliegend.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 96 und 97) :
Wer trägt die Druck- und Versandkosten für die „Gemeinsame Erklärung zum Wintersemester 77/78" der sozialdemokratischen und liberalen Kultus- und Wissenschaftsminister?
Wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zulassen, daß auch Erklärungen christdemokratischer Kultus- und Wissenschaftsminister den „Informationen Bildung und Wissenschaft" beigelegt werden, und von welchen Kriterien wird er dies abhängig machen?
Zu Frage A 96: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
hat in seinem Verantwortungsbereich 200 000 Exemplare der „Gemeinsamen Erklärung" der sozialdemokratischen und liberalen Kultusminister des Bundes und der Länder gedruckt und verteilt. Daraus sind für den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Druckkosten in Höhe von 6 600,— DM entstanden. An diesen Druckkosten hat sich niemand beteiligt.
Versandkosten sind keine entstanden, weil der größte Teil dieser 200 000 Stück über Studentenorganisationen verteilt worden ist; davon allein 110 000 durch den Ring christlich demokratischer Stu-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4899*
denten (RCDS). Der Rest ist anderen Sendungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft beigelegt worden (z. B. rund 20 000 Stück den „informationen bildung wissenschaft"). Jedem der Minister, der die Erklärung mitunterzeichnet hat, war es unbenommen, sie nach seinem Gutdünken zu verbreiten.
Zu Frage A 97:
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat die Erklärung als einer der Unterzeichner, der sie voll inhaltlich und wörtlich mitträgt, in seinem Verantwortungsbereich verbreitet. Daraus ergibt sich, daß einer Beilage auch anderer Erklärungen in „informationen bildung wissenschaft" nichts im Wege steht, wenn sie Gegenstände aus dem Verantwortungsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft behandeln und vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ih seiner Ressortverantwortung inhaltlich und wörtlich mitgetragen werden.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage A 98) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die möglicherweise unterschiedliche Geltung des Verbots der körperlichen Züchtigung an staatlichen Schulen und (beispielsweise bayerischen) Privatschulen, und ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie bereits am 4. März 1975 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage von SPD und FDP (Drucksache 7/3318) die unterschiedliche Form der Regelung dieser Materie in den einzelnen Ländern als unbefriedigend bezeichnet hat, noch einmal die Möglichkeiten einer bundesgesetzlichen Regelung zu prüfen?
In ihrer Antwort vom 4. März 1975 (BT-Drucksache 7/3318) auf die Kleine Anfrage vom 9. Dezember 1974 (BT-Drucksache 7/2937) betr. Züchtungsbefugnis hatte die Bundesregierung Stellungnahmen aller Bundesländer zur Frage des Verbots der körperlichen Züchtigung als Erziehungsmittel in Schulen eingeholt. Diese Stellungnahmen der Länder, die im wesentlichen auf die bestehenden Züchtigungsverbote hinweisen, lassen keinen Unterschied hinsichtlich der Rechtsstellung der Schulen erkennen. Die Bundesregierung ging daher — und geht auch heute noch — davon aus, daß die Regelungen der Länder Schulen in privater Trägerschaft mit einbeziehen. Für das Land Bayern bestimmt § 39 Abs. 4 der Allgemeinen Schulordnung vom 2. Oktober 1973: ,,..., insbesondere körperliche Strafen, ... sind nicht zulässig" . Die Durchführung dieser und vergleichbarer Länderregelungen obliegt den im Schulbereich ausschließlich zuständigen Kultusministerien.
An ihrer Zurückhaltung gegen einer bundesgesetzlichen Regelung im Strafgesetzbuch, die auf eine strafrechtliche Sonderregelung für Lehrer hinausliefe, hält die Bundesregierung fest.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 130) :
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Verlustabzug bei der Berechnung der zumutbaren Belastung im Sinne von § 33 Abs. 3 EStG auch dann nicht berücksichtigt wird, wenn im vorangegangenen Verlustjahr ebenfalls außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, die sich wegen des Verlustes steuerlich jedoch nicht auswirken konnten, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes beruht auf dem Gedanken, daß es dem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann, einen Teil der Aufwendungen entsprechend seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit selbst zu tragen. Die steuerliche Leistungsfähigkeit spiegelt sich in dem um bestimmte Sonderausgaben verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte wider. Ein Verlustabzug in einem späteren Veranlagungszeitraum beeinträchtigt nicht die steuerliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in diesem Jahr. Zweck des Verlustabzugs ist es lediglich, eine Art Durchschnittsbesteuerung für mehrere Kalenderjahre zu bewirken. Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, ihn für die Berechnung der zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Belastungen in einem Vorjahr erwachsen sind, die sich wegen eines Verlustes steuerlich nicht auswirken konnten.
Anlage 25
. Antwort
des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 132 und 133) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigenrats (Tz 425), daß der geltende Einkommensteuertarif trotz der steuerlichen Entlastungen im Jahr 1978 niedrigere Realeinkommen erfaßt als 1975 und daß deshalb die Reform des Einkommensteuertarifs nur als für kurze Zeit vertagt gelten kann?
Ab wann soll nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls ein neuer Einkommensteuer- und Lohnsteuertarif, der den Vorstellungen des Sachverständigenrats Rechnung trägt, in Kraft treten?
Zu Frage A 132:
Die Steuerbelastung der Realeinkommen berührt die schon öfter erörterte Problematik der Berücksichtigung der Geldentwertung im Steuerrecht, Wie die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, kommt aus grundsätzlichen Erwägungen eine enge Bindung der Besteuerung an die Entwicklung des Geldwerts nicht in Frage.
Eine genaue, für alle Bevölkerungsgruppen zutreffende Ermittlung der Geldentwertung ist nach Auffassung der Bundesbank nicht möglich. Im übrigen hat der Sachverständigenrat in seiner Beispielrechnung nicht berücksichtigt, daß bei den Sonderausgaben auch der hälftige Sonderausgabenabzug erhöht worden ist. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß durch die Erhöhung des Grundfreibetrages um 300 DM zwar nicht der Progressionsbeginn betroffen, sich nichtsdestoweniger eine Verringerung der Durchschnittsbelastung ergeben wird. Ferner wird bei Steuerbelastungsvergleichen meist das Kindergeld, das jetzt auch gerade erst erhöht worden ist, außer acht gelassen.
4900* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Der Sachverständigenrat hat im übrigen die Steuerpolitik der Bundesregierung seit 1975 positiv beurteilt.
Zu Frage A 133:
Der Einkommensteuertarif ist das Kernstück des Einkommensteuerrechts. Er ist gerade erst für 1978 — wie Sie wissen — durch die Anhebung des Grundfreibetrages geändert worden. Gleichzeitig sind weitere Entlastungsmaßnahmen verwirklicht worden, insbesondere die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages und die Einführung eines Tariffreibetrages. Insgesamt führen diese Maßnahmen per Saldo zu jährlichen Steuermindereinnahmen von mehr als 12 Milliarden DM. Im Hinblick hierauf kann die Einführung eines durchgehend progressiven Tarifs, die ohne weitere Entlastungswirkungen politisch wohl kaum realisierbar wäre, z. Z. besonders aus Haushaltsgründen nicht in Erwägung gezogen werden. Die Bundesregierung wird die Reform des Einkommensteuertarifs jedoch nicht aus den Augen verlieren. Dabei werden auch die Feststellungen der Transferenquetekommission abzuwarten sein. Außerdem kann man die Frage des Einkommensteuertarifs nicht losgelöst von der Gesamtstruktur des Steuersystems sehen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 142) :
In welchem Ausmaß wären in den künftigen Jahren vermehrte Steuerausfälle zu erwarten, wenn man Ehepaaren mit drei und mehr Kindern das Redit einräumte, die Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach § 7 b EStG zu kumulieren, indem diese unter Verzicht auf die erhöhte Abschreibung für ein zweites Objekt 16 Jahre lang 5 v. H. des Werts abschreiben können?
Bei Verlängerung der 7 b-Abschreibungsdauer auf 16 Jahre für Ehepaare mit 3 und mehr Kindern unter Verzicht auf die erhöhte Abschreibung für ein zweites Objekt würden sich bei rückwirkender Geltung einer solchen Regelung — also erstmals für Bauten aus dem Jahre 1970 mit verlängerter Abschreibung ab 1978 — zusätzliche Steuermindereinnahmen im Erstjahr von etwa 40 Millionen DM ergeben. Diese Steuerausfälle würden sich bis zum achten Jahr auf etwa 400 bis 500 Millionen DM kumulieren.
Bei Gewährung der vorgeschlagenen Begünstigung nur für Neubauten ab 1978 bzw. für 1978 erworbenen 7 b-begünstigten Althausbesitz würden in den folgenden acht Jahren keine zusätzlichen Steuermindereinnahmen eintreten. Ab 1986 dürften sich zusätzliche Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 100 Millionen DM im Erstjahr mit Kumulativwirkung in den Folgejahren ergeben.
Bei den genannten Größenordnungen handelt es sich um grobe Schätzungen, da ausreichendes statistisches Material nicht vorliegt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 143) :
Welcher durchschnittliche Förderungsaufwand ist zur Zeit für eine im Regionalprogramm geförderte Eigentumsmaßnahme nötig, und welche finanziellen Folgen für den Haushalt hätte es, wenn, bei Beibehaltung des bisherigen Förderungsvolumens (50 000 bzw. 80 000 Wohnungen), für Familien mit drei und mehr Kindern der Förderungsaufwand um 10 000 DM erhöht würde?
Der durchschnittliche Förderungsaufwand im Regionalprogramm wird nach Auswertung der letzten Ländermeldungen und unter Berücksichtigung der starken Zinssenkungen künftig etwa 22 000,— DM je Wohnung betragen. Eine genaue Aufschlüsselung auf Eigentumsmaßnahmen und Mietwohnungen ist mir mangels entsprechender Daten nicht möglich.
Ab 1978 soli anstelle des bisherigen Regionalprogramms ein gemeinsam von Bund und Ländern finanziertes Eigentumsprogramm treten. Der Bund strebt ein Beteiligungsverhältnis von 30 v. H. Landes- und 70 v. H. Bundesmitteln an. Das aber würde bei den von der Bundesregierung für die Jahre 1978 bis 1981 in unveränderter Höhe beschlossenen Finanzhilfen des Bundes von 1 029 Millionen DM eine Aufstockung der Förderungsmittel je Jahresmaßnahme auf 1 470 Millionen DM bedeuten, oder mit anderen Worten ausgedrückt: statt bisher 45 000 bis 50 000 Wohnungen im Regionalprogramm könnten künftig jährlich bis zu 70 000 Wohnungen im Eigentumsprogramm gefördert werden. Das mit 80 000 Wohnungen bezifferte Förderungsvolumen dieses Jahres ist auf die einmalige zusätzliche Förderungsmaßnahme für 30 000 Wohnungen, zurückzuführen.
Bezüglich Ihrer Frage nach den haushaltsmäßigen Auswirkungen einer Erhöhung des Förderungsaufwandes für Familien mit 3 und mehr Kindern um 10 000,— DM je Eigentumsmaßnahme gehe ich davon aus, daß damit keine Erhöhung der Aufwendungsdarlehen mit sich daraus zwangsweise ergebenden erhöhten Belastungssteigerungen gemeint ist, sondern Baudarlehen zusätzlich zu den bisher in üblicher Höhe gewährten Aufwendungsdarlehen. Die Möglichkeit kumulativer Förderung mit Aufwendungsdarlehen und nicht öffentlichen Baudarlehen soll für das Eigentumsprogramm durch die im Entwurf vorliegende Verwaltungsvereinbarung über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues eröffnet werden. Die Baudarlehen können danach im Rahmen des Finanzierungsanteils der Länder gewährt werden. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß sich bei nicht erhöhtem Mittelaufwand — nach der Barwertrechnung — das Förderungsvolumen je 10 mit Baudarlehen in Höhe von 10 000,— DM geförderte Wohnungen um 6 Wohnungen vermindern wird. Soll dies vermieden werden, so müßten die Mittel für die Baudarlehen zusätzlich bereitgestellt werden.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 150) :
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4901*
Wie beurteilt die Bundesregierung nachträglich die Reise des damaligen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Karl Moersch, im Juli 1976 nach Chile, nachdem Regierungsmitglieder die Chile-Reise des CSU-Vorsitzenden Strauß kritisiert haben?
Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, die Reise des früheren Staatsministers Moersch anders als im vergangenen Jahr zu beurteilen.
Staatsminister Moersch hat sich bei allen seinen Gesprächen in Chile für die Achtung der Menschenrechte eingesetzt. Er erwirkte die Freilassung von politischen Häftlingen und die Zusicherung, daß die Zahl der politischen Gefangenen in nächster Zeit weiter abgebaut würde. Er hat somit den Beweis erbracht, daß nachdrückliches Eintreten für die Menschenrechte durchaus erfolgreich sein kann. Im übrigen verweise ich auf die Erklärungen von Staatsminister von Dohnanyi zur Reise des Abgeordneten Strauß in der Fragestunde am 8. Dezember 1977.
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 1 und 2):
Welche sicherheitspolitischen Besorgnisse hegt die Bundesregierung — z. B. unter Berücksichtigung des Konzepts der Vorneverteidigung in Mitteleuropa unter Einschluß der jeweils neuesten Entwicklungen von Flächen- und Steuerwaffen (z. B. Vorausstand off"-Bomben) — im Hinblick auf Artikel 50 Abs. 1, Artikel 52 Abs. 3, Artikel 51 Abs. 4 a, b und c sowie Artikel 57 Abs. 2 a des I. Zusatzprotokolls?
Wie gedenkt die Bundesregierung vor Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Rotkreuz-Konventionen von 1949 zu sichern, daß keine Bestimmung der Zusatzprotokolle die strafrechtliche Verfolgung terroristischer und gewalttätiger Angriffe auf Leben, Gesundheit und Eigentum erschwert, insbesondere im Hinblick auf Artikel 1 Abs. 4 (Aufwertung nationaler Befreiungsfronten zu Subjekten des Kriegsvölkerrechts mit möglicherweise auch innenpolitischen Implikationen) und Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 (Zuerkennung eines Kombattantenstatus für Guerilla-Kämpfer) des I. Zusatzprotokolls?
Zu Frage B 1:
Die von Ihnen angesprochenen sicherheitspolitischen Rückwirkungen des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen werden zur Zeit mit den Verbündeten erörtert. Die Bundesregierung wird dem Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages in einer vertraulichen Sitzung am 14. Dezember 1977 über den Sachstand unterrichten.
Zu Frage B 2:
Das I. Zusatzprotokoll zu den Genfer RotkreuzKonventionen ist auf Fälle des internen Terrorismus nicht anwendbar. Es betrifft ausdrücklich nur internationale sowie bestimmte, diesen gleichgestellte Konflikte, wie z. B. koloniale Befreiungskriege. Das auf nichtinternationale Konflikte ausgerichtete II. Zusatzprotokoll zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen enthält keinen dem Art. 44 des I. Zusatzprotokolls entsprechenden Artikel. Das I. Zusatzprotokoll begünstigt allein Bewegungen, die
— zu einer Partei gehören, die an einem internationalen oder nach den Kriterien des Art. 1 Abs. 4 diesem gleichgestellten Konflikt beteiligt sind,
— unter deren verantwortlicher militärischer Führung stehen und
— sich prinzipiell von der Zivilbevölkerung unterscheiden müssen (zum mindesten durch das offene Tragen der Waffen bereits vor dem Angriff).
Angesichts dieser Voraussetzungen hat die auch in der Öffentlichkeit gelegentlich geäußerte Befürchtung, das I. Zusatzprotokoll werde auch internen Terroristen („Stadtguerilla") einen privilegierten Status einräumen, keine Grundlage in den Texten und ist daher nicht gerechtfertigt.
Die Anwendung des I. Zusatzprotokolls auf bewaffnete Konflikte im Sinne des Art. I Abs. 4, die internationalen Konflikten gleichgestellt sind, setzt darüber hinaus voraus, daß sich die betroffenen Befreiungsbewegungen gemäß Art. 96 Abs. 3 ihrerseits förmlich den Bestimmungen dieses Protokolls und damit den vielfältigen humanitären Verpflichtungen • unterwerfen, die das Protokoll in Ergänzung der Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 weiterentwickelt hat..
Aus diesen Gründen ist nicht zu erwarten, daß durch die Ratifikation oder gar bereits durch die Zeichnung der beiden Zusatzprotokolle die Verfolgung terroristischer und gewalttätiger Angriffe auf Leben, Gesundheit und Eigentum erschwert werden könnte.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 3) :
Kann die Bundesregierung den Inhalt eines Berichts der amerikanischen Wochenzeitschrift Time vom 21. November bestätigen, derzufolge in Kambodscha seit der kommunistischen Machtübernahme im Jahr 1975 bis heute rund 500 000 Einwohner umgebracht wurden, und wenn ja, sieht die Bundesregierung dies als Veranlassung an, die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen einzuschalten?
Die Bundesregierung, die keine diplomatischen Beziehungen zur Regierung in Phnom Penh unterhält, hat sich, u. a. in Gesprächen mit ihren europäischen Verbündeten, bemüht, den Wahrheitsgehalt der Berichte über Morde in Kambodscha zu ermitteln. Dabei hat sich jedoch gezeigt, daß auch andere westliche Regierungen bisher nicht über zuverlässige Informationen hierzu verfügen. Dies ist vor allem auf die hermetische Abriegelung des Landes gegenüber der Außenwelt zurückzuführen. Die Veröffentlichungen, die sehr unterschiedliche Schätzungen über die Zahl der Opfer des neuen Regimes in Phnom Penh enthalten, beruhen fast ausschließlich auf Angaben von Flüchtlingen, die nicht immer frei von Widersprüchen sind. Insgesamt lassen die Berichte nach Auffassung der Bundesregierung jedoch kaum einen Zweifel daran, daß nach der Machtübernahme in Kambodscha nicht nur viele alte und kranke Leute bei der mit Rücksichtslosigkeit betriebenen „Umsiedlung" umgekommen sind, sondern auch eine größere Zahl von Angehörigen des alten Regimes umgebracht worden sind.
4902* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Die konkreten Möglichkeiten der Einwirkung auf das Regime in Phnom Penh sind äußerst gering. Dies trifft sowohl für die Bundesregierung wie auch für ihre Partner in der Gemeinschaft zu. Die Frage, was unter diesen Umständen am besten getan werden kann, wird zur Zeit unter den Partnern der Gemeinschaft beraten. Die Bundesregierung wird jedenfalls keinen Zweifel an ihrer Haltung zu den Morden und Menschenrechtsverletzungen in Kambodscha aufkommen lassen.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 4) :
Welchen Einfluß haben berufsständische Organisationen (z. B. DGB, BDI, DBV) auf die Berufung von Referenten (Attachés) an deutsche Botschaften?
Berufsständische Organisationen haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die Berufung von Referenten an deutschen Botschaften. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich bei der Besetzung von Sozialreferentenstellen. Diese Stellen werden vom Auswärtigen Amt im Einvernehmen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besetzt.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 5 und 6) :
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um ihre Zusage auf der Münchner diplomatischen Konferenz vom Oktober 1973 einzuhalten, wonach sie Gelände, Gebäude und Erstausstattung für die in München zu errichtende Europäische Schule zur Verfügung stellen wird?
Wie viele Kinder von Staatsangehörigen der Signatarländer des Abkommens über das Gemeinschaftspatent, die nicht Mitarbeiter des Europäischen Patentamts (EPA) sind, können in die Schule aufgenommen werden, und auf welche Weise will die Bundesregierung dies sicherstellen?
Zu Frage B 5:
Die Bundesregierung hat in den Jahren 1975/1976 ein insgesamt 48 223 qm großes Gelände in MünchenNeuperlach von verschiedenen Eigentümern mit einem Kostenaufwand von 8 487 248 DM erworben. Am 21. April 1976 wurde der Planungsauftrag zur Aufstellung der Haushaltsunterlage — Bau erteilt und ein Architektenwettbewerb wurde durchgeführt. Nach dem gegenwärtigen Stand wird mit dem Baubeginn Mitte 1979 gerechnet. Die Bauzeit wird voraussichtlich 2-3 Jahre betragen.
Die Europäische Schule München hat am 7. November 1977 in der vom Bund angemieteten vor- läufigen Unterkunft (Berlepschstr. 3, München) ihren Betrieb aufgenommen.
Zu Frage B 6:
350 Kinder von Staatsangehörigen der Signatarstaaten des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente vom 5. Oktober 1973, die nicht Mitarbeiter des Europäischen Patentamtes sind, können in die Europäische Schule München aufgenommen werden. Die Zahl der .bis etwa 1982 2u erwartenden Schüler aus den Familien der Mitarbeiter des Patentamtes wurde mit 750 errechnet. Das Raumprogramm der ersten beiden Bauabschnitte, die bis 1982 errichtet werden, sieht daher Räumlichkeiten für 1 100 Schüler vor. Bei Bedarf kann später ein 3. Bauabschnitt für weitere insgesamt 400 Schüler errichtet werden.
Anlage 33
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 7):
Betrachtet die Bundesregierung die Äußerung des sowjetischen Parteichefs und Staatsoberhaupts, Breschnew, gegenüber dem Chef der Deutschen Kommunistischen Partei, Mies, „er äußere seine tiefe Solidarität mit dem Kampf der Deutschen Kommunistischen Partei für die Sache des Friedens und der Entspannung in Europa, für den sozialen Fortschritt und gegen die Angriffe der Reaktion auf die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik Deutschland" (Ostinformation des Bundespresseamts nach Radio Moskau vom 3. November 1977) als eine Einmischung in die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland sowie als einen Verstoß gegen Artikel 2 des Moskauer Vertrags und bejahendenfalls, was gedenkt die Bundesregierung zu tun?
Die Bundesregierung hat mit Befremden von der sowjetischen Mitteilung über den Empfang des Vorsitzenden der DKP, Herbert Mies, am 3. November 1977 in Moskau Kenntnis genommen. Die Mitteilung enthält Erklärungen, die sich ausschließlich auf interne Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland beziehen und als Versuch der Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes zurückgewiesen werden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 8) :
Ist die Bundesregierung bereit, mitzuteilen, wieviel Betriebe bisher der Auflage des § 28 des Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung vom 27. Januar 1977 nachgekommen sind, einen Beauftragten für den Datenschutz spätestens binnen eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zu bestellen, und wieviel der vom Gesetz erfaßten Betriebe ihren Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind?
Zu der von Ihnen gewünschten Mitteilung bin ich leider nicht in der Lage. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht eine generelle Meldepflicht über die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (§§ 28, 38 BDSG) nicht vor. Lediglich für die zum 4. Abschnitt gehörenden Unternehmen (Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen für fremde Zwecke) — sie sind gegenüber
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4903*
denen des 3. Abschnittes (Datenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen für eigene Zwecke) zahlenmäßig weitaus geringer — besteht eine Verpflichtung, den Namen des Datenschutzbeauftragten an die nach § 30 Abs. 5, § 40 Abs. 2 BDSG von den Ländern zu bestimmenden Aufsichtsbehörden mitzuteilen (§ 39 Abs. 2 Nr. 6 BDSG) ; diese Vorschriften treten am 1. Januar 1978 in Kraft (§ 47 Satz 1 BDSG).
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen B 9 und 10) :
Wie beurteilt die Bundesregierung neuere Untersuchungsergebnisse zur Wirkung von Schwefeldioxyd in der Atemluft (z. B. in Heft 8/1977 der VGB-Kraftwerkstechnik) im Hinblick auf ihre Umweltschutzpolitik, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um das Problem der chronischen Atemwegserkrankungen adäquater zu bekämpfen?
Wie beurteilt die Bundesregierung neuere Untersuchungen über die Entwicklung des Kohlendioxydproblems (z. B. in Atomwirtschaft, Oktober 1977), und gibt es internationale Initiativen der Bundesregierung, um hier zu einem abgestimmten Vorgehen zu kommen?
Zu Frage B 9:
Der Bundesregierung sind neuere Untersuchungen zur Wirkung von Schwefeldioxyd, insbesondere auch die angegebene Publikation, bekannt. Es handelt sich hierbei um einen Vortrag, den Herr Prof. Ulmer auf einer Fachtagung des VGB gehalten hat, und der in Form einer Ubersicht zum Problem der Wirkung von Schwefeldioxyd in der Atemluft Stellung nimmt. In der Publikation wird auf drei neuere Arbeiten hingewiesen, die im Journal of Occupational Medicine veröffentlicht wurden. Diese drei Arbeiten stellen die Aussagekraft bisheriger Untersuchungsergebnisse über die Wirkung von Schwefeldioxyd als Umweltschadstoff auf die Gesundheit in Frage.
Im Zusammenhang mit dem Auftrag der Bundesregierung an den Bundesminister des Innern, Vorschläge zur Verbesserung umweltrechtlicher Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anlagen vorzulegen, bereitet der Bundesminister des Innern eine Sachverständigenanhörung zu den Immissionswerten der TA Luft für Anfang 1978 vor. Bei der Anhörung werden die wissenschaftlichen Grundlagen über die Wirkung von Luftschadstoffen, insbesondere auch von Schwefeldioxyd und Schwebeteilchen, im Lichte der gegenwärtigen Erkenntnisse erörtert werden (vgl. auch Bundestags-Anfrage des Abg. Gerstein, CDU/CSU, vom 25. November 1977).
Ferner muß darauf hingewiesen werden, daß die Weltgesundheitsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen in Kürze einen Bericht über Umweltkriterien für Schwefeldioxyd und Schwebeteilchen vorlegen wird, dem für die Beurteilung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes erhebliche Bedeutung zukommen wird. Der Bericht wird die gemeinsame Auffassung einer internationalen Expertengruppe über die Wirkung von Schwefeldioxyd und Schwebeteilchen in
der Umwelt auf die menschliche Gesundheit enthalten.
Für chronische Atemwegserkrankungen sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Sofern die Umweltverschmutzung hierbei eine bedeutsame Rolle spielt, wird dié Bundesregierung weiterhin die notwendigen Bekämpfungs- und Vorsorgemaßnahmen treffen und insbesondere Erkenntnisse über Atemwegserkrankungen, die durch das beabsichtigte Hearing gewonnen werden, bei ihrer künftigen Umweltschutzpolitik berücksichtigen.
Zu Frage B 10:
Der Bundesregierung liegen eine Reihe von z. T. allerdings widersprüchlichen Informationen, insbesondere hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen des Kohlendioxydproblems vor. In dem erwähnten Artikel der Zeitschrift Atomwirtschaft von Oktober 1977 wird das Kohlendioxydproblem nur im Hinblick auf isoliert betrachtete Auswirkungen der Verbrennung fossiler Brennstoffe angesprochen. Es ist aber bekannt, daß auch andere Einflüsse, wie z. B. die Abholzung großer Waldflächen, das weitverbreitete Abbrennen von Feldern in der Landwirtschaft, große Waldbrände und der natürliche Abbau biologischer Substanz, insbesondere in tropischen Gebieten, einen ganz erheblichen und u. U. sogar einen stärkeren Einfluß auf den Kohlendioxydgehalt der Atmosphäre haben. Wegen der Vielschichtigkeit der Einflußfaktoren und der Veränderungen der weltweiten Quellen und der Abbauprozesse des Kohlendioxyds ist eine eindeutige Abschätzung der weiteren Entwicklung des Kohlendioxydgehaltes der Atmosphäre heute noch nicht möglich. Hierbei wird nicht verkannt, daß der Auswirkung einer zunehmenden Verbrennung fossiler Brennstoffe erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden muß.
Gerade im Hinblick auf die Beeinflussung des Klimas ist unser Wissen über die Auswirkungen eines u. U. weiter zunehmenden Kohlendioxydgehaltes der Atmosphäre • heute noch ungenügend, um gesicherte Vorausberechnungen von Klimaänderungen durchführen zu können. In einer Erklärung des Exekutiv-Komitees der Meteorologischen Weltorganisation (WMO) vom Juni 1976 wird über die Frage der Klimaveränderungen u. a. folgendes aus. geführt:
„Die weltweite Zunahme des Kohlendioxydgehaltes der Atmosphäre, die durch Beobachtungen auf der ganzen Welt schon jetzt eindeutig nachgewiesen werden konnte und seit dem Ende des 19. Jahrhunderts mindestens 10 % betrug, läßt sich verläßlich auf die Verwendung fossiler Brennstoffe zurückführen. Werden die meisten bekannten Reserven dieser Brennstoffe im nächsten Jahrhundert bzw. in den nächsten beiden Jahrhunderten verbraucht, was nun möglich erscheint, würden die Kohlendioxydkonzentrationen wahrscheinlich auf ein Mehrfaches der bisherigen Werte steigen. Nach bestem gegenwärtig vorhandenen Wissen würde dies bedeuten, daß ein so starker Kohlendioxydanstieg eine erhebliche Erwärmung der Erde, nämlich um mehrere Grad Celsius, bewirken würde und daß diese Temperaturerhöhung wegen des langsamen
4904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Verlaufes der Beseitigung von Kohlendioxyd noch viele Jahrhunderte bestehen bliebe, nachdem die fossilen Brennstoffreserven schon im wesentlichen erschöpft wären. Weitere klimatische Auswirkungen, die im einzelnen noch schwer überschaubar sind, wären ebenfalls zu erwarten.
Die bei Energieerzeugung und -verbrauch in die Umwelt gelangende Energie, gleich ob es sich um fossile oder nukleare Brennstoffe handelt, kann ebenfalls zu einer erheblichen Erwärmung führen, obwohl dies kaum Anlaß zu Besorgnis geben dürfte, außer wenn der Energiebedarf der Gesellschaft um einen Faktor 10 oder mehr steigt, was im Laufe des kommenden Jahrhunderts der Fall sein könnte."
Die Bundesregierung hat bereits 1972 auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm einer Empfehlung zugestimmt, die der Weltorganisation für Meteorologie die Aufgabe zuweist, die Ursachen möglicher weltweiter Klimaveränderungen zu untersuchen. In Durchführung dieser Empfehlung wurde 1973 vom Internationalen Rat der wissenschaftlichen Vereinigungen festgestellt, daß die Auswirkungen des zunehmenden CO2-Gehaltes der Luft im Hinblick auf mögliche Klimaveränderungen nicht isoliert betrachtet und bewertet werden können.
Die Behandlung des Kohlendioxyd-Problems ist wegen seiner globalen Bedeutung in die Programme einer Reihe von internationalen Organisationen aufgenommen worden, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland bzw. deutsche Experten aktiv beteiligen. In diesem Zusammenhang sind die Aktivitäten des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP), der Meteorologischen Weltorganisation (WMO) und der Internationalen Kommission wissenschaftlicher Vereinigungen (ICSU) im Rahmen der Arbeiten der UNESCO zu erwähnen. In den Fachorganisationen der Vereinten Nationen wird somit ein international abgestimmtes Vorgehen bereits durchgeführt.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 11):
In welcher Weise ist die Bundesregierung bereit, Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem geplanten nuklearen Entsorgungszentrum in Gorleben im Landkreis Lüchow/Dannenberg entgegenzunehmen und zu erfüllen?
Der Bundesregierung liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mögliche entschädigungspflichtige Tatbestände im Zusammenhang mit dem geplanten Entsorgungszentrum in Gorleben vor. Forderungen nach Entschädigung sind ihr gegenüber nicht geltend gemacht worden. Es liegt aus jüngster Zeit allerdings eine Mitteilung des niedersächsischen Finanzministers vor, nach der dem Land Niedersachsen gegenüber Entschädigungsforderungen angekündigt sind; die Mitteilung enthält jedoch keine Angaben über konkrete Rechtsbeeinträchtigungen. Zur Frage der Erfüllung bisher ihr gegenüber weder geltend gemachter noch tatsächlich vorgetragener Entschädigungsansprüche kann die Bundesregierung — wie Sie sicherlich verstehen werden — keine Aussage machen.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 12 und 13) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gewährung von Sonderurlaub an Bundesbeamte zur Teilnahme an staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen einzuschränken, und welche Gründe sind gegebenenfalls dafür maßgeblich?
Wenn ja, welche Auswirkungen auf den Besuch der bisher angebotenen staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen sind zu erwarten, und werden gegebenenfalls die Maßnahmen mit den Trägern der staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen abgestimmt?
Die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen ist in § 7 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl. I S. 902) geregelt. Bei Veranstaltungen, die nicht von einer staatlichen Stelle durchgeführt werden, muß die Förderungswürdigkeit nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vom 20. Oktober 1965 (GMBl. S. 382) von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt sein. Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, diese Vorschriften zu ändern.
Eine Einschränkung des Sonderurlaubs ist allerdings — wie bisher — in der Praxis insofern möglich, als die Verordnung die Urlaubsbewilligung davon abhängig macht, daß dienstliche Gründe nicht entgegenstehen; außerdem wird der Behörde bei ihrer dienstrechtlichen Entscheidung ein Ermessen eingeräumt. Mit Rücksicht darauf, daß eine zunehmende Inanspruchnahme der Sonderurlaubsverordnung nicht ohne zusätzliche Personalkosten möglich ist, erscheint es erforderlich, bei der Gewährung von Sonderurlaub einen angemessenen Maßstab anzulegen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 14 und 15) :
Wird die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch im Fall von Beeinträchtigungen durch Fluglärm in der Umgebung eines Flughafens die Konsequenz ziehen und eine Änderung des Fluglärmgesetzes dahin gehend vorlegen, daß auch in der Schutzzone 2 die Mehraufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in die Erstattungsregelungen aufgenommen werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Fluglärmgesetz für den Bereich der Schutzzone 2 enteignende Wirkung hat, für die keine Entschädigung vorgesehen ist, so daß die entspredienden Regelungen als verfassungsrechtlich bedenklich anzusehen sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4905'
Zu Frage B 14:
In seinem Urteil vom 15. Juni 1977 — V ZR 44/75 — hat der Bundesgerichtshof zu den nachbarrechtlichen Ansprüchen eines Flughafenanliegers gegen den Flughafenbetreiber Stellung genommen und in seiner Entscheidung klargestellt, daß die zivilrechtlichen Ansprüche der Grundstückseigentümer nach §§ 1004, 906 BGB durch das Fluglärmgesetz nicht betroffen und nicht unmittelbar eingeschränkt werden. Er hat gleichzeitig seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt und ausgebaut, daß und in welchem Umfang einem Flughafenbetreiber der von den landenden und startenden Flugzeugen ausgehende Fluglärm zuzurechnen ist. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil Richtlinien dafür aufgestellt, wie die Zumutbarkeit der Beeinträchtigung durch Fluglärm für das konkrete Grundstück festzustellen ist.
In seiner Klarstellung über die Auswirkung des Fluglärmgesetzes auf die zivilrechtlichen Ansprüche der Flughafenanlieger folgt der Bundesgerichtshof der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages bei der seinerzeitigen Beratung des Fluglärmgesetzes bekundeten Auffassung, daß Ansprüche aus anderen Gesetzen durch die Regelungen des Fluglärmgesetzes nicht berührt werden (schriftlicher Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. November 1970 BT-Drucksache VI/1377).
Zu dem mit der Klage verbundenen Anspruch eines Flughafenanliegers auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz an seinem in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Düsseldorf gelegenen Wohngrundstück hat jedoch der Bundesgerichtshof keine Entscheidung getroffen. Er hat die Sache zur Feststellung der Fluglärmeinwirkung auf das klägerische Grundstück und der damit verbundenen Lärmbelastung der Hausbewohner an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht, das in seiner vorinstanzlichen Entscheidung die Klage abgewiesen hatte, wird nunmehr erneut zu prüfen haben, ob dem klagenden Grundstückseigentümer ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch zusteht.
Unabhängig von dieser noch offenen Entscheidung des Gerichts wird die Bundesregierung in dem Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug des Fluglärmgesetzes, den sie dem Deutschen Bundestag vorlegen und in dem sie auch zu der Frage Stellung nehmen wird, ob die Erstattungsregelung des Fluglärmgesetzes verbessert werden sollte, die vom Bundesgerichtshof genannten Gesichtspunkte in ihre Überlegungen einbeziehen.
Zu Frage B 15:
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Regelung des Fluglärmgesetzes, nach der in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs Wohnungen nur mit dem festgesetzten baulichen Schallschutz ohne eine entsprechende Erstattung dieser Aufwendungen errichtet werden dürfen, verfassungsrechtlich als bedenklich anzusehen ist. Wie. der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung zutreffend festgestellt hat, regelt das Fluglärmgesetz lediglich
die planungsrechtlichen Beschränkungen der baulichen Nutzung für die Zukunft in bestimmten Bereichen in Ergänzung zum Bundesbaugesetz. Die dem Schutz der Bewohner dienenden Schallschutzanforderungen sind nach der jeweiligen Lärmbelastung in den beiden Schutzzonen differenziert, so daß für eine unterschiedliche Regelung in der Erstattung verfassungsrechtliche Bedenken nicht gegeben sind.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 16 und 17):
Teilt die Bundesregierung die skeptische Beurteilung von Prof. Dr. C. F. Seyfried, Institut für Siedlungswasserwirtschaft an der Technischen Universität Hannover, der Bemühungen, die Waschmittelphosphate zu ersetzen, um dadurch die Eutrophierung der Gewässer zu bremsen und abzubauen (vgl. Artikel „Phosphat-Ersatz mit Nachteilen?" in der Zeitung für kommunale Wirtschaft vom Oktober 1977)?
Welche Ergebnisse wurden bei den Erprobungen des Phosphatersatzstoffes Sasil in modernen Waschmitteln erzielt, und bis zu welchem Zeitpunkt kann damit gerechnet werden, daß moderne Waschmittel gemäß § 4 Abs. 3 des Waschmittelgesetzes diesen Phosphatersatzstoff enthalten müssen?
Zu Frage B 16:
Die Bemühungen der Bundesregierung, die Eutrophierung der Gewässer zu verringern, gehen in zwei Richtungen: Beschränkung des Phosphatanteils in Wasch- und Reinigungsmitteln auf das unumgänglich notwendige Maß einerseits und Bau von Phosphatfällungsanlagen andererseits.
Im Unterschied zur letzten Alternative dienen die Vorschriften der §§ 4 und 7 des Waschmittelgesetzes dazu, das Entstehen einer Gewässerbelastung von vornherein zu verhindern. Durch sie kann nämlich auf die Zusammensetzung phosphathaltiger Produkte, die wie die Wasch- und Reinigungsmittel in großen Mengen nach Gebrauch in die Gewässer gelangen, unmittelbar Einfluß ausgeübt werden.
Insbesondere wird die z. Z. vorbereitete Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 und 3 eine generelle Verminderung der Phosphatbelastung der Abwässer und damit auch der Gewässer zur Folge haben. Zwar kann heute noch nicht mit Zahlen belegt werden, welchen Umfang die Phosphatverminderung in den Gewässern haben wird; dies wird genauer nach Vorliegen einer bei der Gesellschaft deutscher Chemiker in Auftrag gegebenen Studie „Über das Verhalten und den Verbleib des Phosphors in der Bundesrepublik Deutschland" möglich sein. Doch bedeutet jede Verringerung der Phosphatbelastung, so betonen Wasserwirtschaftler z. B. im Hinblick auf den Bodensee, und sei sie mengenmäßig auch gering, bereits einen Fortschritt, trägt sie doch zur allgemeinen Entlastung der Abwasserreinigungsanlagen bei.
Andererseits sieht die Bundesregierung in diesen gesetzlichen Maßnahmen nicht das alleinige Mittel, um die Eutrophierung wirksam bekämpfen zu können. Selbst der Ersatz der Waschmittelphosphate in
4906* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
einem Umfang, der die unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten vertretbaren Möglichkeiten bis zum äußersten ausschöpfen würde, reichte für sich allein genommen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Der Bau von dritten Reinigungsstufen in Kläranlagen an eutrophiegefährdeten Gewässern ist daneben vordringlich. Die Bundesregierung beobachtet daher mit Interesse die regen Bemühungen der Landeswasserbehörden, an diesen Gewässern Phosphatfällungsanlagen zu errichten, und fördern diese Bestrebungen z. B. durch die Investitionshilfen aus dem Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm für den Bodensee.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Bemühungen meines Hauses — wie ein Gespräch Mit Prof. Dr. Seyfried ergab — durchaus nicht im Widerspruch zu seinen Auffassungen stehen, sondern in die gleiche Richtung zielen.
Zu Frage B 17:
Die Prüfungen des als Phosphatersatzstoff vorgesehenen Natrium-Aluminiumsilikats (Handelsname Sasil) auf Umweltverträglichkeit haben bisher keinen Hinweis auf eine nachteilige Wirkung ergeben. Ein zusammenfassender Bericht über die an mehreren bedeutenden Forschungsinstitutionen durchgeführten langjährigen Prüfungen soll Mitte des kommenden Jahres veröffentlicht werden.
Darüber hinaus sind Natrium-Aluminiumsilikat enthaltende Waschmittel bereits auf Testmärkten im In- und Ausland in der Erprobung. Bislang ist auch hier kein negativer Einfluß sowohl auf das Waschverhalten als auf Kanalisationen, Kläranlagen und Gewässer bekannt geworden. Eine Erhöhung der Verbraucherpreise ist nach dem bisherigen Erkenntnisstand ebenfalls nicht zu erwarten.
Es ist beabsichtigt, die eingangs erwähnte Rechtsverordnung im Laufe des Jahres 1978 so weit vorzubereiten, daß die aufgrund von § 4 Abs. 2 vorgesehene Begrenzung der Waschmittelphosphate auf eine Höchstmenge 1979 wirksam wird. Eine weitere Verringerung des Phosphates — hier jedoch unter Einsatz von Substituten gemäß § 4 Abs. 3 — soll in zwei Stufen erfolgen. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der ersten Stufe ist 1981 vorgesehen; die zweite Stufe soll im Abstand von etwa 3 weiteren Jahren wirksam werden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schrift-
liche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 18) :
Treffen Informationen zu, nach denen aus den Räumen Wittmundhafen und Upjever bisher nur sehr wenige Mittel für den Lärmschutz abgerufen worden sind, und wenn ja, welche Gründe kann die Bundesregierung dafür angeben?
Es trifft zu, daß in den Lärmschutzbereichen für die militärischen Flugplätze Wittmundhafen und Jever bisher nur wenig Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz gestellt worden sind. Der Bundesminister des Innern hat die für den Vollzug des Fluglärmgesetzes zuständigen Bundes- und Landesbehörden gebeten, ihm ihre bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes mitzuteilen. Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Bericht über ihre Erfahrungen beim Vollzug des Fluglärmgesetzes vor.
Dabei wird sie auch auf die hier angesprochenen Fragen eingehen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1317 Fragen B 19 und 20) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausbildung der Bundesgrenzschutzbeamten auf dem Bereich der Bildung, insbesondere des Deutschunterrichts und des Maschinenschreibens, von 577 Jahresstunden bis zum Vorjahr auf jetzt 170 Jahresstunden gekürzt wurde, und wenn ja, wie gedenkt sie das Ausbildungsdefizit zu beseitigen?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Aussagen höherer Führungsstellen des Bundesgrenzschutzes, möglichst keine Hauptschüler mehr einzustellen?
Zu Frage B 19:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes (BGSPersG) vom 3. Juni 1976 (BGB1. I S. 1357) am 1. Juli 1976 wurde die Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im BGS entsprechend § 7 dieses Gesetzes der Ausbildung in den entsprechenden Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes der Länder angeglichen. Ein Bildungs- und Ausbildungsdefizit für die Polizeivollzugsbeamten im BGS ist dabei nicht entstanden. Die neue Laufbahn-Verordnung für die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes fordert vielmehr eine höhere Bildungsvoraussetzung als das frühere Laufbahnrecht.
Der von dem 1. Juli 1976 ernannte Polizeivollzugsbeamte im BGS mußte für die Einstellung den Hauptschulabschluß nachweisen. Er erhielt im Pflichtunterricht der Grenzschutzfachschule nach § 11 Abs. 1 Nr.1 des Bundespolizeibeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 1972 (BGB1. I S. 165) insgesamt 814 Stunden Unterricht zur Hebung des Bildungsstandes in allgemeinbildenden Fächern, wobei 252 Stunden Deutsch und 62 Stunden Maschineschreiben eingeschlossen waren. Die Anforderungen bei der Abschlußprüfung der Grenzschutzfachschule liegen für diese Beamten niedriger als bei der Prüfung zum Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses.
Der nach dem 30. Juni 1976 ernannte Polizeivollzugsbeamte im BGS muß
— den Realschulabschluß oder einen anderen mittleren Bildungsabschluß bei der Einstellung nachweisen oder
— das Zeugnis über den Hauptschulabschluß besitzen und im ersten Dienstjahr in einem Voll-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 . 4907*
zeitunterricht der Grenzschutzfachschule von 1 400 Stunden das Zeugnis über einen allgemein anerkannten mittleren Bildungsabschluß erwerben. Dieser Unterricht umfaßt 240 Stunden Deutsch, jedoch kein Maschinenschreiben.
Zusätzlich erhalten alle nach dem 30. Juni 1976 ernannten Polizeivollzugsbearriten im BGS während der polizeifachlichen Ausbildung 230 Stunden Unterricht in den Fächern der politischen Bildung.
Der Unterricht im Fach Maschinenschreiben wird künftig nach dem 3. Dienstjahr im Rahmen der Fortbildung erteilt.
Zu Frage B 20:
In Angleichung an die Verhältnisse bei den Polizeien der Länder ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes (BGSPersG) vom 3. Juni 1976 der einfache Dienst im Bundesgrenzschutz weggefallen. Bewerber für den Bundesgrenzschutz werden deshalb seither sofort in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes eingestellt.
Nach § 12 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes im Bundesgrenzschutz (BGSLV) vom 2. Juli 1976 setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes im Bundesgrenzschutz den erfolgreichen Abschluß einer Realschule oder einen entsprechenden Bildungsstand voraus.
Da für technische Fachverwendungen in den Verbänden des Bundesgrenzschutzes auch Polizeivollzugsbeamte mit abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung benötigt werden und die Bewerber hierfür in der Regel nur den Hauptschulabschluß besitzen, können nach § 14 der BGSLV auch Hauptschulabsolventen in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Diesen Beamten wird während des Vorbereitungsdienstes in einem einjährigen allgemeinbildenden Unterricht ein mittlerer Bildungsabschluß vermittelt.
Für technische Fachverwendungen wurden seit Inkrafttreten des BGSPersG am 1. Juli 1976 annähernd 900 Bewerber mit Hauptschulabschluß in den Bundesgrenzschutz eingestellt. Aus den vorgenannten Gründen werden auch künftig Bewerber mit Hauptschulabschluß in dem erforderlichen Umfang in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes im BGS eingestellt werden.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 21) :
Was hat die Bundesregierung auf Grund der bisher im Bundesinnenministerium stattgefundenen eingehenden Besprechungen mit Vertretern aus den Flughafenbereichen Upjever und Wittmundhasen unternommen, in denen deutlich gemacht wurde, daß die geforderte Lärmdämmung von 50 bzw. 45 dB bei Zugrundelegung einer homogenen Mauerschicht nicht in Ubereinstimmung zu bringen sei mit dem im gesamten norddeutschen Raum grundsätzlich angewandten Hohlschichtmauerwerk und deshalb eine Überprüfung durch die Bund- und Länderkommission zugesagt wurde?
Die Bundesregierung beabsichtigt, -die in § 4 der Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 5. April 1974 enthaltene Aufstellung von Bauteilen, die ohne besonderen Nachweis die Schallschutzanforderungen erfüllen, durch eine erweiterte
• Liste zu ergänzen. Dabei wird sie auch das im norddeutschen Küstengebiet übliche Hohlschichtmauerwerk mit berücksichtigen.
Für die Vorbereitung des erforderlichen Materials hat das Umweltbundesamt einen entsprechenden Auftrag erhalten.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schrift-
lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/
CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 22, 23, 24 und 25) :
Verfügt die Bundesregierung nach den Gesprächen des Bundesinnenministers in Bielefeld direkt oder über den nordrhein-westfälischen Innenminister über Informationen, daß das Arbeiterjugendzentrum (AJZ) in Bielefeld ein Kommunikationszentrum linksextremer Gruppen ist, das in engem Zusammenhang mit der AJZ-Druck und Verlag GmbH, dem Redaktionskollektiv e. V. und der linken Buchhandlung „Eulenspiegel" wirkt?
Ist der Bundesregierung nach diesen Gesprächen bekannt, daß die Fa. AJZ-Druck und Verlag GmbH auch das „Bielefelder Stadtblatt" druckt, dessen Ausgabe Nr. 8 wegen ihres Inhalts der Staatsanwaltschaft Bielefeld zur strafrechtlichen Überprüfung übersandt worden ist, und welches Ergebnis diese Überprüfung gehabt hat? Kann die Bundesregierung nach diesen Gesprächen bestätigen, daß die Firma AJZ-Druck und Verlag GmbH, Bielefeld, die Zeitung für Gefangene „Gegen Knast" druckt, die u. a. auch an Rechtsanwalt Haag versandt wird und für die ein Redakteur „Jacob Rohrbach" verantwortlich zeichnet, obwohl das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren (sta Bielefeld, Az.: 46 JS 226/77) ergeben hat, daß diese Person gar nicht existiert?
Ist der Bundesregierung nach diesen Gesprächen bekannt, daß im Arbeiterjugendzentrum Plakate sichergestellt worden sind, die folgende Zusätze hatten, „Leider kann ich meine klammheimliche Freude über den gemeinen und feigen Mord an Buback nicht verhehlen" und „Für dich ist auch schon ein Motorrad gemietet" (gemeint ist der Richter Dr. Theo Prinzing) ?
Dem Bundesminister des Innern liegen aus seinem Geschäftsbereich keine eigenen Erkenntnisse zu dem in Ihren Fragen angeführten Sachverhalt vor. Ich stelle anheim, daß Sie sich wegen der Angelegen- heit an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Anlage 44
Antwort
des Pari. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 26 und 27) :
Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage B 32 (Anlage 63 zum Stenographischen Bericht über die 61. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. Dezember 1977), daß die Bundesregierung entgegen dem Wortlaut von § 33 Abs. 1 des Parteiengesetzes in der Frage, ob eine als Ersatzorganisation einer verbotenen Partei zu betrachtende Partei zu verbieten ist, einen echten Ermessensspielraum in dem Sinn hat, daß auch eine Partei, welche klar die Merkmale einer Ersatzorganisation aufweist, aus politischen Opportunitätsgründen geduldet werden kann?
Bedeutet der Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage B 33, daß sich die Bundesregierung die in diesen Ausführungen enthaltenen Merkmale zu eigen macht?
4908* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Zu Frage B 26:
Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, über ihre Antwort vom 8. Dzember 1977 auf Ihre Schriftlichen Fragen B 32 und 33 für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 7./8. Dezember 1977 (BT-Drucks. 8/1288) hinaus, öffentlich in eine rechtswissenschaftliche Diskussion der Ermessensfreiheit bei der Feststellung des Ersatzorganisationscharakters einer verbotenen politischen Partei einzutreten, zumal ihrer Antwort auf die gestellte Frage, die in der Literatur nicht einheitlich beurteilt wird und zu der das Bundesverfassungsgericht sich bisher nicht geäußert hat — in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1975 (BVerfGE Bd. 40 Seiten 287, 291 f.) hat das Bundesverfassungsgericht lediglich ein Ermessen der Antragsberechtigten für die Stellung eines Antrages auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei (Art. 21 Abs. 2 GG, § 43 Abs. 1 BVerfGG) bejaht — keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt.
Zu Frage B 27:
Der Begriff der Ersatzorganisation ist in § 33 Abs. 1 PartG definiert. Danach ist eine Vereinigung eine Ersatzorganisation, wenn sie „verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgt". Bei dieser Feststellung werden die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21. März 1957 (BVerfGE Bd. 6 Seiten 300, 307) und vom 2. April 1963 (BVerfGE Bd. 16 Seiten 4, 5) aufgeführten Merkmale zu berücksichtigen sein.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 28) :
Wieso bietet § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Forderung auf Rückzahlung der von DAAD gewährten Ausbildungsbeihilfen, oder auf welche gesetzlichen Grundlagen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gründen Richtlinien, die die Einbürgerung und die Ausfolgung der Einbürgerungsurkunde an Leib und Leben bedrohte vietnamesische Asylanten von der Rückzahlung der Ausbildungsbeihilfe abhängig machen?
Bundestag und Bundesrat haben bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 8. September 1969 übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß zu den zwischenstaatlichen Beziehungen, die eine Einbürgerung nach § 9 RuStAG hindern können, auch Beziehungen im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfepolitik gehören.
Mit der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Staatsangehörige von Entwicklungsländern, zu denen auch Vietnam gehört, leistet die Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag zur Verbesserung der • wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in diesen Ländern. Damit ist die Erwartung verbunden, daß Angehörige von Entwicklungsländern nach Abschluß
ihrer Ausbildung in den Heimatstaat oder ein anderes Entwicklungsland zurückkehren und ihre hier erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Verbesserung der dortigen Lebensverhältnisse einsetzen.
Diese Rückkehrerwartung steht einer Einbürgerung grundsätzlich entgegen. Ausnahmen kommen jedoch dann in Betracht, wenn vorrangige Interessen es zulassen, daß entwicklungspolitische Gesichtspunkte zurücktreten können. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Einbürgerungsbewerber asylberechtigt sind. Wegen der besonderen Verhältnisse in Vietnam sind die beteiligten Bundesressorts darüber hinaus übereingekommen, bei vietnamesischen Staatsangehörigen die Forderung nach einer Rückkehr nach Vietnam allgemein auch dann aufzugeben, wenn die Betroffenen nicht als Asylberechtigte anerkannt sind. Dies schließt allerdings die Erwartung nicht aus, daß vietnamesische Staatsangehörige ihre hier erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einem anderen Entwicklungsland zur Verfügung stellen.
Steht jedoch fest, daß die in die Ausbildung vietnamesischer Staatsangehöriger investierten Mittel nicht zweckentsprechend eingesetzt werden können, so erscheint es auch im Interesse der Glaubwürdigkeit der Entwicklungshilfepolitik angemessen, von den Einbürgerungsbewerbern hierfür einen Ausgleich zu verlangen. Er wird dadurch erzielt, daß eine Einbürgerung erst dann vollzogen wird, wenn eine verbindliche Regelung hinsichtlich einer Rückzahlung der dem Einbürgerungsbewerber von deutschen Stellen gewährten finanziellen Ausbildungshilfen getroffen wird. Dabei werden entsprechend dem Sozialstaatsprinzip die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Einbürgerungsbewerbers angemessen berücksichtigt. Das kann je nach Lage des Falles dazu führen, daß dem Einbürgerungsbewerber Erleichterungen — Ratenzahlung, Teilerlaß oder völlige Niederschlagung — zugestanden werden können. Auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation vietnamesischer Studenten erschien jedoch den für die Vergabe der Stipendien zuständigen Ressorts ein Totalverzicht nicht generell vertretbar, gerade auch im Hinblick auf deutsche Studienplatzbewerber, deren Studienmöglichkeiten durch die Ausländern vorbehaltene Quote von 8 % der Ausbildungsplätze eingeschränkt sind und die im Regelfalle geringere Förderungsbeträge erhalten als die mit Mitteln der Entwicklungshilfepolitik geförderten ausländischen Studenten.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 29):
Nach welchen Gesichtspunkten gedenkt die Bundesregierung, rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. Januar 1978 eine — in diesem Gesetz vorgesehene — geeignete Persönlichkeit für das vorgesehene Amt eines Datenschutzbeauftragten zu finden und auszuwählen, und ist sie der Meinung, daß die dazu notwendigen Sicherheitsprüfungen in der jetzt noch verbleibenden Frist durchführbar sind?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4909*
Über die Bemühungen der Bundesregierung um die Bestellung eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat Herr Kollege Baum bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. Dezember 1977 berichtet. Der Bundesminister des Innern setzt diese Bemühungen mit Nachdruck. fort.
Eine Aussage zur Dauer der Sicherheitsüberprüfung kann erst gemacht werden, wenn der Kandidat für das Amt feststeht.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 30 und 31) :
Wie verteilen sich in Vomhundertsätzen die tatsächlich beschäftigten Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes in den Bundesverwaltungen auf die verschiedenen Besoldungsgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Außenverwaltungen, und wie stellen sich diese Verteilungen im Vergleich mit denen des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Post- und Fernmeldewesen dar?
Wie ist die Altersschichtung innerhalb der verschiedenen Besoldungsgruppen des gehobenen Verwaltungsdienstes in den Bundesverwaltungen, und wie unterscheiden sich diese Altersstrukturen von der im gehobenen nichttechnischen Dienst des Post- und Fernmeldewesens?
Zu Frage B 30:
Die Verteilung der Beamten des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung und im Post- und Fernmeldewesen auf die einzelnen Besoldungsgruppen nach dem Stande vom 30. Juni 1974 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.
Bundesdienststellen Bundespost
BesGr. nackigeordnete nachgeordnete
Insg. Behörden Insg. Behörden
% % % %
A 13 11,4 5,3 6,0 5,2
A 12 13,1 12,6 13,6 13,4
A 11 27,9 28,9 28,3 28,5
A 10 27,6 30,8 30,8 31,2
A 9 7,8 8,6 14,9 15,1
Beamte 12,1 13,7 6,4 6,5
in Ausbildung
Erhebungen, aus denen sich die vorstehenden Angaben gewinnen lassen, werden nur alle drei Jahre vorgenommen. Die Angaben aus der letzten Erhebung vom 30. Juni 1977 sind statistisch noch nicht aufbereitet; sie werden frühestens im Mai 1978 vorliegen. Eine Unterteilung nach technischem und nichttechnischem Dienst wird bei diesen Erhebungen nicht vorgenommen.
Beim Vergleich der Prozentsätze, die jeweils für die Bundesdienststellen und die Bundespost insgesamt angegeben sind, muß berücksichtigt werden, daß im ersteren Fall der Anteil der Beamten in
obersten Dienstbehörden insgesamt etwa 13 %, bei der Bundespost nur etwa 1,4 % beträgt; dies wirkt sich insbesondere bei den Angaben zur Besoldungsgruppe A 13 aus.
Zu Frage B 31:
Statistische Unterlagen über die Altersschichtung liegen nur aus dem Jahre 1968 vor. Da diese Zahlen jedoch wegen der zwischenzeitlichen Entwicklung als wenig aussagefähig anzusehen sind, sehe ich davon ab, sie mitzuteilen.
Die Angaben aus der letzten Erhebung vom 30. Juni 1977 sind ebenfalls statistisch noch nicht aufbereitet; auch sie werden frühestens im Mai 1978 vorliegen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 32) :
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß auf Grund ungewöhnlich harter körperlicher Züchtigung von Schülern des Ungarischen Gymnasiums in Kastl (Oberpfalz) durch einen behandelnden Mediziner im Jahre 1973 die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Amberg eingeschaltet wurde und daß es in dem genannten Gymnasium wiederholt zu antisemitischen Äußerungen von Lehrkräften gekommen ist, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese Vorwürfe zum Anlaß nehmen, ihre Subventionsbereitschaft für das Ungarische Gymnasium daraufhin zu überprüfen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Staatsanwaltschaft in Amberg im Frühjahr 1976 wegen vermuteter ungewöhnlich harter körperlicher Züchtigungen im Ungarischen Gymnasium eingeschaltet war. Die Initiative war jedoch damals nicht von einem behandelnden Mediziner, sondern vom langjährigen Vorsitzenden des Elternbeirates ausgegangen. Ein entsprechender Vorgang aus dem Jahre 1973 ist hier nicht bekannt.
Es ist richtig, daß 1976 der Vorwurf antisemitischer Tendenzen im Ungarischen Gymnasium erhoben worden ist. In einer unverzüglich eingeholten Stellungnahme teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus als die zuständige Schulaufsichtsbehörde im Herbst 1976 mit, daß sich der Vorwurf gegenüber der Schulleitung nach einer Überprüfung als unbegründet erwiesen habe. Aufgrund der nun erneut erhobenen Vorwürfe habe ich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unverzüglich um eine erneute Stellungnahme gebeten. Die weitere Gewährung von Bundesmitteln an das Ungarische Gymnasium hängt von dieser Stellungnahme ab.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 33) :
4910* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft karitative Verbände — z. B. Kreisstraßenverkehrswacht — wieder stärker an der Verwendung von Bußgeldern im Straßenverkehr zu beteiligen, da seit Inkrafttreten der neuen Bundesbußgeldverordnung Richter nur noch in ganz beschränktem Umfang Bußgeldzahlungen mit Bezug auf die Tat direkt an karitative Verbände vergeben dürfen?
Die Auflage, einen Geldbetrag an einen karitativen Verband zu zahlen, kommt im Rahmen der Einstellung eines Strafverfahrens wegen eines Vergehens bei geringer Schuld nach § 153 a StPO sowie bei der Aussetzung einer Strafe zur Bewährung in Betracht, jedoch nicht in einem Bußgeldverfahren wegen einer bloßen Verkehrsordnungswidrigkeit. Das letztere gilt unabhängig davon, ob in dem Bußgeldverfahren die Gerichte oder Verwaltungsbehörden entscheiden, weil eine andere Regelung einer gleichmäßigen Behandlung höchst abträglich wäre.
Bei den früheren Verkehrsübertretungen, die zum 1. Januar 1969 auf Ordnungswidrigkeiten umgestellt worden sind, gab es ebenfalls keine gesetzliche Regelung, die es den Gerichten erlaubte, bei der Einstellung solcher geringfügiger Zuwiderhandlungen die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung anzuordnen. Allerdings haben die Gerichte früher gelegentlich mit Zustimmung des Beschuldigten bei den Verkehrsübertretungen eine solche Auflage ausgesprochen, was freilich zu einer sehr ungleichmäßigen Behandlung geführt hat.
Nach der Umstellung der Verkehrsübertretungen auf Ordnungswidrigkeiten werden diese geradezu massenhaft vorkommenden Verfahren im Interesse der Gleichbehandlung und aus Gründen der Rationalisierung nach möglichst einheitlichen Gesichtspunkten erledigt. Dies wäre nicht mehr möglich, wenn den Verwaltungsbehörden oder Gerichten die Befugnis eingeräumt würde, statt der Geldbuße die Abführung eines bestimmten Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung anzuordnen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, in dieser Richtung Änderungen vorzuschlagen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage B 34) :
Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, wonach einige inbzw. ausländische Mineralölgesellschaften zur Zeit beabsichtigen sollen, ihre Verarbeitungskapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland durch einschneidende Teilstillegungen abzubauen, insbesondere in den Raffinerien von Ingolstadt, und wenn ja, liegen die Gründe hierfür in Standortnachteilen, oder wirken sich möglicherweise andere Ursachen negativ aus, etwa das Fehlen zusätzlicher inländischer Rohöl- und Erdgasmengen?
Der Bundesregierung sind bisher keine Pläne bekanntgeworden, wonach einige inländische bzw. ausländische Mineralölgesellschaften ihre Raffineriekapazitäten in Ingolstadt abbauen bzw. stillegen wollen. Die ELF-Mineralöl GmbH erwägt jedoch, ihre Erdölraffinerie in Speyer, und zwar den älteren Raffinerieteil mit einer jährlichen Durchsatzkapazität von 3 Millionen t stillzulegen. Die ELF errichtet gemeinsam mit der VEBA AG eine neue An-
lage über 5 Millionen t pro Jahr, die voraussichtlich im März/April 1978 fertiggestellt sein wird. Angesichts der gegenwärtigen Raffinerieprobleme ist eine wirtschaftliche Auslastung der Gesamtanlage für ELF nicht möglich.
Die Probleme der deutschen — wie auch der europäischen — Raffineriegesellschaften liegen nicht in etwaigen Standortnachteilen. Der Grund liegt in der nach der Erdölkrise .von 1973/74 ausgelösten weltweiten wirtschaftlichen Rezession und in den Veränderungen der Weltrohölmärkte mit der Folge unzureichend ausgelasteter Raffineriekapazitäten und einer anhaltend schlechten Ertragslage. Eine auf Wachstum ausgerichtete Mineralölwirtschaft traf auf einen schrumpfenden Markt, dessen Bedarfsstruktur sich immer mehr zu den leichten Mineralölprodukten orientiert. Das Ergebnis sind Raffinerieüberkapazitäten und z. T. nicht bedarfsgerecht ausgelegte Anlagen.
Die Bundesregierung ist mit den Mineralölgesellschaften der Ansicht, daß der erforderliche Anpassungsprozeß — Abbau der Raffinerieüberkapazitäten und Anpassung der Ausbeutestruktur — in erster Linie von der Mineralölindustrie selbst bewältigt werden muß. Die Energiepolitik kann diese Bemühungen nur flankierend unterstützen. Angesichts der grenzüberschreitenden Versorgungsstrukturen der Mineralölindustrie sind dabei nationale Maßnahmen zur Lösung der Probleme wenig geeignet. Die Bundesregierung bemüht sich daher um einen gemeinschaftlichen Lösungsansatz aller Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft.
Die Tatsache, daß einige Mineralölgesellschaften in Deutschland über keine inländische Rohöl- und Erdgasförderung verfügen, ist für die schlechte Ertragslage der Mineralölverarbeitung nicht ursächlich. Richtig ist, daß einige Gesellschaften, die über eigene inländische Erdöl- und/oder Erdgasproduktion verfügen, ihre Verluste aus der Mineralölverarbeitung z. T. wieder ausgleichen können. Im Interesse einer Angleichung dieser Wettbewerbsunterschiede wird in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung eine stärkere Belastung der inländischen Erdöl- und Erdgasproduktion für gerechtfertigt angesehen. Es darf aber nicht verkannt werden, daß damit die Ertrags, situation der übrigen Gesellschaften nicht verbessert wird.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 35):
Trifft es zu, daß die hier stationierten US-Streitkräfte ihren Bedarf an Kohle ausschließlich durch eingeführtes US-Material decken, sind die seinerzeitigen Voraussetzungen für diese Regelung noch immer gegeben, und bemüht sich die Bundesregierung um eine Änderung dieser Praxis zugunsten der deutschen Kohle?
Seit dem sogenannten Kennedy-Erlaß im Jahre 1962 werden die in der Bundesrepublik stationier-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4911*
ten US-Streitkräfte ausschließlich mit Kohle amerikanischer Herkunft beliefert. Die Mengen, die z. Z. jährlich rd. 0,6 Millionen t betragen und sich aus ca. 70 °/o Anthrazit und aus ca. 30 °/o anderer Steinkohle zusammensetzen, werden außerhalb unseres zollfreien Einfuhrkontingents für Drittlandskohle als sog. Direkteinfuhr bezogen.
Gründe für diese amerikanische Maßnahme waren Zahlungsbilanzschwierigkeiten und außerdem die Unterstützung für das Kohlenotstandsgebiet Pennsylvanien. Darüber hinaus stand diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem Devisenausgleichsabkommen für die US-Stationierungsstreitkräfte.
Die Bundesregierung hat sich schon öfters um eine Änderung der Belieferung der US-Streitkräfte zugunsten der deutschen Produktion bemüht. Obwohl das Devisenausgleichsabkommen in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr spielt und die übrigen genannten Gründe weniger relevant sein dürften, konnte eine Aufhebung des sog. Kennedy-Erlasses bisher nicht erreicht werden. Eine Belieferung mit deutscher Kohle scheitert auch an besonderen Bestimmungen der amerikanischen Regierung, wonach ausländische Bieter bei Aufträgen des US-Verteidigungsministeriums nur berücksichtigt werden können, wenn die ausländischen Angebote wesentlich preisgünstiger als die heimischen Angebote sind.
In Anbetracht dieser Sachlage erscheint eine Rückgewinnung von Absatzpositionen für die deutsche Kohle bei den US-Streitkräften — jedenfalls zur Zeit — nicht möglich. Trotzdem wird die Bundesregierung weiterhin bemüht bleiben, bei sich bietenden günstigen Gelegenheiten eine Änderung der bestehenden Praxis zu erreichen.
Anlage 52
Antwort
das Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des • Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 36) :
Ist die Bundesregierung bereit, auf Groß- und Einzelhandel in einem Appell hinzuwirken, um eine freiwillige Beschränkung im Stromeinsatz für Weihnachtsreklamen zu bewirken?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der für die Weihnachtsreklame eingesetzte Strombedarf nicht unter dem Aspekt der Energieverschwendung gesehen werden kann.
Gemessen an dem Gesamtstrombedarf einer Stadt wird der Mehrverbrauch für Weihnachtsbeleuchtung auf ca. 0,07 Promille geschätzt. Dieser Stromverbrauch, der an manchen Stellen noch dazu durch Rücknahme der öffentlichen Beleuchtung teilweise kompensiert wird, ist weder für die Energie- noch für die Leistungsbilanz von Bedeutung. Die zusätzliche Beleuchtung während der dunklen Jahreszeit ist ein Werbemittel für den Anreiz zu höherem Konsum. Die Weihnachtsbeleuchtung ist deshalb unter konjunkturellem Aspekt und wohl
auch unter dem Aspekt der Lebensqualität zu se-
hen.
Die Bundesregierung hält es deshalb nicht für erforderlich, den Groß- und Einzelhandel zu einer Beschränkung der Weihnachtsreklame aufzufordern.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 37, 38 und 39) :
Kann die Bundesregierung mitteilen, welchen Prozentanteil das Erdgas an der Weltprimärenergieversorgung in den Jahren 1970, 1975 und 1976 hatte und welchen Anteil es voraussichtlich in den Jahren 1980 und 1985 haben wird?
Kann die Bundesregierung mitteilen, welche jährliche Zuwachsrate das Erdgas weltweit in den genannten Jahren hatte und im Verlauf der 80er Jahre bis 1995 voraussichtlich haben wird?
Welche energiepolitischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem erreichten Anteil des Erdgases am Weltprimärenergieverbrauch und aus den erreichten und absehbaren jährlichen weltweiten Zuwachsraten in Berücksichtigung der Tatsache,
• daß das Erdgas die mit Abstand knappste fossile Primärenergie und außerdem — in der Bewertung seitens wichtiger Förderländer und der OPEC — ein kostbarer Rohstoff ist?
Zu Frage B 37:
Der Verbrauch an Erdgas in der Welt und der Anteil des Erdgases am Weltprimärenergieverbrauch hat sich wie folgt entwickelt (Quelle World Energy Supplies, United Nations 1977, Series J) :
Weltverbrauch Anteil am Weltprimärenergieverbrauch
an Erdgas in v. H.
in Milliarden m3
1970 1 283 17,8
1975 1 535 18,3
1976 1 568 17,9
(vorläufig)
Der Anteil des Erdgases am Weltprimärenergieverbrauch in den Jahren 1985 und 2000 wird von den drei wirtschaftswissenschaftlichen Instituten *) in der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie über „Die künftige Energienachfrage in der Bundesrepublik Deutschland und deren Deckung — Perspektiven bis zum Jahr 2000" („Studie 2000") wie folgt angenommen:
1985: 17,5 v. H. 2000: 16,5 v. H.
Die Studie wird in Kürze in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung veröffentlicht werden.
Die Zahlenangaben wurden auf die Jahre 1985 und 2000 abgestellt, weil sich nicht nur die drei wirtschaftswissenschaftlichen Institute in ihren Gutachten für die Bundesregierung auf diese Jahre bezie-
') Deutsches Institut für Wirschaftsforschung, Berlin, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
4912* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
hen, sondern auch die internationalen Energieprognosen im wesentlichen auf diese Zeitpunkte ausgerichtet sind.
Zu Frage B 38:
Die jährlichen Zuwachsraten des Erdgasverbrauchs in der Welt betrugen
von 1970 bis 1974 im Durchschnitt 3 v. H.
1975 2 v. H.
1976 2 v. H.
Unter Zugrundelegung des in der Antwort auf Frage 37 zitierten Gutachtens der drei wirtschaftswissenschaftlichen Institute wird der weltweite Erdgasverbrauch in den Jahren
1976 bis 1985 jährlich im Durchschnitt um 2,8 v. H. und
1986 bis 2000 jährlich im Durchschnitt um 2,6 v. H.
steigen. Es wird dabei folgender Welterdgasverbrauch erwartet
1985 von 1972 Mrd. ms und
2000 von 2 745 Mrd. ms. Zu Frage B 39:
Faßt man die wichtigsten Aussagen einiger repräsentativer Studien aus jüngster Zeit über die zukünftige Rolle des Erdgases im Rahmen der Entwicklung der Weltenergiemärkte, z. B.
— die mehrfach zitierte „Studie 2000"
— „World Energy Outlook" der OECD
— Ergebnisse des Workshop on Alternative Energy Strategies
— Studien der Ölgesellschaften Exxon und BP zusammen, so komm man zu folgendem Ergebnis:
Auch das Erdgas unterliegt der allgemeinen Nachfrageentwicklung nach Energie, die bis zum Ende dieses Jahrhunderts weiterhin Zuwachsraten, wenn auch mit allmählich abnehmender Tedenz, aufweisen wird. Die Erdgas-Angebots-/Nachfragesituation wird allgemein günstiger als beim 01 beurteilt. Für dieses Jahrhundert wird in keiner Studie ein Rückgang der Weltförderung vorausgesagt. Die Lebensdauer der Vorräte (sichere und wahrscheinliche Reserven) wird bei Steigerungsraten um 3 % allgemein auf über 60 Jahre veranschlagt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß Untersuchungen über Ressourcen, Förderung und Verbrauch beim Erdgas erst seit wenigen Jahren mit größerer Intensität betrieben werden und daher noch mit größeren Unsicherheiten behaftet sind als z. B. beim 01.
Der absolute Beitrag des Erdgases zur Energieversorgung wird bis zum Jahre 2000 steigen, dürfte aber danach wieder fallen. Die Tatsache, daß in Zukunft für Gasexporteure auch der Eigenverbrauch im Lande als ernsthafte Alternative in Betracht kommen wird, dürfte die Möglichkeit, unseren Importbedarf zu decken, nicht entscheidend beeinträchtigen.
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Anteil des Erdgases am Primärenergieverbrauch nach dem bereits zitierten Gutachten der drei wirtschafts-
wissenschaftlichen Institute von rd. 14 % in den Jahren 1975 und 1976 auf etwa 18 °/o in 1985 und auf etwa 16 °/o in 2000 steigen. Wir liegen damit sowohl für 1985 als auch für 2000 ungefähr auf der Höhe der für die Welt prognostizierten vergleichbaren Zahlen. Die Bundesregierung hat keine Bedenken, diesen Entwicklungsrahmen für das Erdgas ihren energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Überlegungen zugrunde zu legen. Die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms wird daher die bereits in der Ersten Fortschreibung sowie in den Grundlinien und Eckwerten aufgezeigte Entwicklungstendenz für das Erdgas bestätigen. Grundlagen für den erwarteten Beitrag des Erdgases zu unserer Energieversorgung sind die hohe heimische Förderung, die bestehenden, z. T. über das Jahr 2000 hinausreichenden Erdgasimportverträge und die wiederholt erklärte grundsätzliche Bereitschaft der für uns wichtigen Erdgasexporteure — u. a. auch auf dem 5. LNG-Kongreß in Düsseldorf —, weitere Lieferverträge auf der Basis des gegenseitigen wirtschaftlichen Vorteils abzuschließen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 40) :
Wird die Bundesregierung die am 22. November in Brüssel bei den politischen Kontakten der EG-Außenminister von den
' Niederlanden erhobenen Forderungen unterstützen, nadi denen die EG-Mitgliedstaaten die Gewährung von Exportkreditvergünstigungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bei der Ausfuhr in die Republik Südafrika verweigern sollen und der Verhaltenskodex für EG-Unternehmen in Südafrika durch die Verfügung eines Investitionsstopps ergänzt werden soll?
Die Bundesregierung hat sich aus risikopolitischen Erwägungen zu einer Beschränkung der Gewährung von Ausfuhrbürgschaften für Geschäfte mit Südafrika entschlossen und hierbei sowohl das Volumen als auch die Dauer der zu übernehmenden Risiken begrenzt. Bei der Begrenzung der Kreditlaufzeit auf 5 Jahre befindet sie sich in Übereinstimmung mit den meisten anderen westlichen Kreditversicherern. Eine weitergehende Einschränkung ist gegenwärtig nicht beabsichtigt.
Die Politik der Bundesregierung, wie sie unter anderem in ihrer Zustimmung zum EG-Verhaltenskodex zum Ausdruck kommt, ist darauf gerichtet, den friedlichen Wandel in Südafrika zu fördern und die Lage der schwarzafrikanischen Bevölkerung auf die Dauer zu verbessern. Ein formelles Verbot von Neuinvestitionen würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Außerdem wäre es ein Widerspruch, über europäische Unternehmen in Südafrika zum Abbau der Apartheid beitragen, gleichzeitig aber Neuinvestitionen verhindern zu wollen.
Die Bundesregierung gewährt für solche Investitionen in Südafrika allerdings keine Garantien, da diese nur für Kapitalanlagen in Entwicklungsländer übernommen werden und Südafrika nicht zum Kreise der Entwicklungsländer gehört.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4913'
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 41) :
Ist davon auszugehen, daß der Kabinettbeschluß vom Sommer 1971, der Bundesbürgschaften für Rüstungsexporte ausschließlich auf Geschäfte mit Nato-Staaten beschränkte, seit der Bewilligung von Ausfuhrbürgschaften für die Lieferung von Unterseebooten an Indonesien im Februar 1977 durch einen neuen Beschluß abgelöst wurde, da im November 1977 bereits wieder Ausfuhrbürgschaften für ein Rüstungsgeschäft mit einem Nicht-Nato-Staat und Krisen-Land, nämlich Argentinien, bewilligt wurden, und um welche neuen Richtlinien für die Bewilligung von Bundesbürgschaften für Rüstungsgüter handelt es sich?
Es trifft nicht zu, daß ein Kabinettbeschluß besteht, der die Gewährung von Bundesbürgschaften ausschließlich auf Rüstungsgeschäfte mit NATO-Ländern beschränkt. Richtig ist, daß Bundesbürgschaften für Rüstungsgeschäfte mit -Nicht-Nato-Ländern, die zu Kreditbedingungen durchgeführt werden, grundsätzlich nicht bereitgestellt werden. Bei dem hier in Rede stehenden Argentinien-Geschäft sind Kreditbedingungen nicht vorgesehen.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen B 42, 43 und 44):
Gibt es im NATO-Statut eine Vereinbarung, wonach die Zivildienste für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte von einheimischen Arbeitskräften geleistet werden sollen. und wie verträgt sich gegebenenfalls damit die Ankündigung der Amerikaner, deutsche Arbeitnehmer durch eigene Kräfte zu ersetzen?
Trifft die Annahme der Amerikaner zu, daß die Anstellung eigener Arbeitskräfte .billiger" würde als die Weiterbeschäftigung deutscher Arbeitnehmer, und wenn nein, wird die Bundesregierung dies den Amerikanern darlegen?
Was unternimmt die Bundesregierung zur Erhaltung der Arbeitsplätze und zur Wahrung der sozialen Belange der bei den Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer?
Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes, der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierun dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikel IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu dekken.
Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeit-
nehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag in Folge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein.
Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist.
Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein.
Anlage 57
Antwort
des Ministerialdirektors Dr. Böning in Vertretung des Staatssekretärs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten, Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 45) :
Hat der Bundesfinanzminister bei den Überlegungen der Bundesregierung über die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes den Vorschlag eines Sachverständigenkreises der Bund-Länder-Kommission, die BAföG-Leistungen, das Kindergeld und die Ausbildungsfreibeträge zu einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag von ca. 170 DM monatlich für jeden Studenten zusammenzufassen, unterstützt, oder bestehen beim Bundesfinanzminister Bedenken gegen diesen Vorschlag?
Mit dem in der Frage angesprochenen Vorschlag einer von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung eingesetzten Arbeitsgruppe hat sich das Bundeskabinett bisher nicht befaßt. Dieser Vorschlag ist zwischen den Bundesressorts lediglich auf Beamtenebene beraten worden, wobei auch alle Probleme und Bedenken, insbesondere steuerpolitischer Art, erörtert worden sind, die mit einem solchen Vorschlag verbunden sind.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 46) :
Was kann die Bundesregierung tun, um frühzeitig der vom Bundesrechnungshof der Vereinigten Staaten vorgeschlagenen zumindest teilweisen Ersetzung der rund 67 000 deutschen Zivilbediensteten der US-Army in der Bundesrepublik Deutschland durch billigere Arbeitskräfte aus den Vereinigten Staaten entgegenzuwirken?
4914* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes, der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikel IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu decken.
Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag in Folge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein.
Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist.
Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein.
Anlage 59
Antwort.
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 47) :
Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Regelung zu treffen, nach der bei Grundstücksankäufen zum Zweck des Natur- und Landschaftsschutzes eine Grunderwerbsteuerbefreiung erfolgen kann?
Auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 1977 soll die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 1978 unter anderem berichten, welche Überlegungen zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind. Diese
Überlegungen betreffen insbesondere die zahlreichen landesrechtlichen Befreiungsvorschriften, die stark voneinander abweichen. Die erforderlichen Untersuchungen sind eingeleitet und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung kann deshalb noch nicht beurteilen, welche Steuerbefreiungen in einem etwaigen künftigen Grunderwerbsteuergesetz des Bundes vorzusehen sein werden.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift-
lichen Fragen der Abgeordneten Frau .Dr. Wilms
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 48 und 49) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der geldwerte Vorteil, der dann entsteht, wenn der Preis für Warmverpflegung der Belegschaft eines Unternehmens unter dem von der Finanzverwaltung festgesetzten steuerlichen Mindestpreis liegt, aus Bagatellgründen nidit der Lohn-, Kirchensteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen ist, und überlegt die Bundesregierung entsprechende Änderungen der entsprechenden Durchführungsverordnungen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der Aufwand bei der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erfassung durch die Unternehmen einerseits und bei den Lohnsteuerermessensprüfungen, Haftungsbescheiden und Vollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden andererseits in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Lohnsteueraufkommen steht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören nicht nur die üblichen Lohn- und Gehaltsbezüge, sondern auch andere Bezüge und Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zufließen. Zu diesen Sachzuwendungen, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, zählen auch unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb.
Von dem steuerpflichtigen Vorteil bleibt ein Betrag von 1,50 DM je Arbeitnehmer und Arbeitstag als sogenannte Annehmlichkeit steuerfrei. Annehmlichkeiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur, anzuerkennen, solange sie sich in einem mäßigen Rahmen halten; das ist bis zu einem Betrag von 1,50 DM arbeitstäglich noch der Fall (Urteil vom 21. März 1975, BStBl. 1975 II S. 486).
In welchem Verhältnis der durch die Besteuerung unentgeltlicher oder verbilligter Kantinenmahlzeiten entstehende Verwaltungsaufwand zu dem entsprechenden Lohnsteueraufkommen steht, kann nicht beziffert werden.
Ich weise darauf hin, daß die Besteuerung der geldwerten Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Mahlzeiten im Betrieb ab 1978 grundsätzlich neu gestaltet worden ist. Um die häufigen Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen über den Wert einer unentgeltlichen oder verbilligten Kantinenmahlzeit und um Steuernachforderungen zu vermeiden, sind in Anknüpfung an die nach dem Sozialgesetzbuch zu erlassende Sachbezugsverordnung künftig auch für steuerliche Zwecke feste Beträge vorgesehen, die an sich schon recht niedrig sind und nach den Lohnsteuer-Ergänzungsrichtlinien 1978 weiterhin um den Freibetrag von 1,50 DM
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4915*
arbeitstäglich gekürzt werden können. Diese Neuregelung führt im Regelfall zu einer Steuerentlastung und vermeidet auch den von Ihnen befürchteten Verwaltungsaufwand.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 50) :
Treffen in der Presse wiedergegebene Behauptungen des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandels zu, wonach ein Vorschlag der EG-Kommission aus dem Jahre 1973 zur teilweisen Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Gebrauchtwagen wegen des damit verbundenen Steuerausfalls von der Bundesregierung blockiert wurde?
Die Behauptungen des Zentralverbandes des Kraftfahrzeughandels treffen nicht zu. Der Vorschlag der EG-Kommission für eine 6. Umsatzsteuer-Richtlinie sah für Gebrauchtgegenstände, die ein Händler von Privatleuten erwirbt, einen sogenannten fiktiven Vorsteuerabzug vor. Eine derartige Sonderregelung wird für Gebrauchtfahrzeuge gegenwärtig nur in einem Land der Gemeinschaft praktiziert, 4 Mitgliedstaaten kennen die im wirtschaftlichen Ergebnis ähnliche Differenzbesteuerung und in 4 Staaten besteht volle Steuerpflicht. Es ist deshalb verständlich, daß dieser Vorschlag im Rat der EG keine Mehrheit fand. Angesichts der sehr unterschiedlichen Stellungnahmen der Mitgliedstaaten wäre eine Einigung über die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände im Rahmen der 6. Umsatzsteuer-Richtlinie selbst dann nicht zustandegekommen, wenn die Bundesregierung sich bereit erklärt hätte, jede von den übrigen Mitgliedstaaten einstimmig angenommene Lösung zu akzeptieren. Dies erklärt zugleich, warum die weitere Harmonisierung dieses Bereichs zunächst ausgeklammert und einer späteren Richtlinie vorbehalten werden mußte.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 51) :
Treffen Presseberichte zu, die besagen, daß auf Veranlassung des amerikanischen Rechnungshofs deutsche Zivilbeschäftigte bei den US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland durch amerikanische Staatsbürger ersetzt werden sollen, und was will die Bundesregierung bejahendenfalls unternehmen, um die Arbeitsplätze für die deutschen Zivilbeschäftigten zu erhalten?
Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes, der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanischen Staatsangehörige beschäftigt werden sollen.
Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikels IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt .des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu decken.
Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag in Folge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein.
Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist.
Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 52):
Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die Beschäftigung der betroffenen deutschen Arbeitnehmer, wenn die in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte der Aufforderung des amerikanischen Rechnungsbüros nachkommen, Arbeitsplätze bei den in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräften mit Amerikanern statt Deutschen zu besetzen?
Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes; der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbünde-
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ten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikels IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu decken.
Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag infolge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein.
Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist.
Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein.
Anlage 64
Antwort •
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 53) :
Wird die Bundesregierung den Antrag 668 des sozialdemokratischen Bundesparteitags in Hamburg berücksichtigen, der unter anderem zum Ausdruck bringt, daß „Einkommensteile, die im Jahr den Satz von 120 000 DM übersteigen, nicht mehr durch Leistung des Einkommensbeziehers, sondern durch Ausbeutung der Leistung anderer erworben werden", und wenn ja, in welcher Weise?
Ihre Fragestellung bezieht sich auf die Begründung eines Antrags eines Kreisverbandes für den Hamburger Parteitag der SPD vom November 1977.
In dem Antrag Nr. 668 wird eine Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer im Rahmen des Steuerpakets 1977/78 gefordert. Dieser Antrag ist vom Parteitag als Material an die Bundestagsfraktion der SPD überwiesen worden.
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, den Spitzensteuersatz in der oberen Proportionalzone anzuheben.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 54) :
Ist die Bundesregierung bereit, bei der EG, bei der Welthungerhilfe und auch bei ihrer eigenen Entwicklungshilfe mit Nachdruck dafür einzutreten, daß der erschreckenderweise zunehmende tödliche Eiweißmangel in den Entwicklungsländern ganz gezielt und stärker als bisher durch Lieferung von Trockenmagermilchpulver verringert wird, so wie es der Generaldirektor der FAO, Saouma, und Professor Dr. Witt in der Ernährungsrundschau (1977, Heft 12) nachdrücklich fordern, und welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu treffen, um spürbar mitzuhelfen, daß der so verhängnisvolle Mangel von biologisch hochwertigem Eiweiß in den Entwicklungsländern gemildert wird?
Die Bundesregierung verfolgt ähnlich wie die einschlägigen Fachorganisationen im VN-System das Problem des Eiweißmangels in Entwicklungsländern mit großer Aufmerksamkeit. Sie hat im Rahmen der Agrarhilfe ein eindeutiges Schwergewicht auf die Förderungsmaßnahmen für tierisches und pflanzliches Eiweiß in den Entwicklungsländern gelegt. Zu nennen sind insbesondere Tierzucht-, Tiermast- und Veterinärprojekte und in begrenztem Umfang Milch-(Molkerei-)Projekte. Im Bereich der lokalen Produktion von eiweißreichen Pflanzen liegt das Schwergewicht auf der Beratung und Durchführung des Anbaus eiweißreicher Leguminosen.
Die Verwendung von Magermilchpulver in Entwicklungsländern im Rahmen der multilateralen wie bilateralen Nahrungsmittelhilfe ist aber nur begrenzt möglich.
— Milch ist in Entwicklungsländern im Gegensatz zu den Industrieländern kein Nahrungsmittel der Masse der Bevölkerung. Abgesehen von Nomaden wird Milch in der Regel nur von städtischer Bevölkerung mit gehobenem Einkommen konsumiert.
— Wenn Milchpulver nicht unter einwandfreien hygienischen Bedingungen aufbereitet wird, kann dies — gerade bei Kleinkindern — zu gefährlichen Gesundheitsstörungen führen.
— Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß einzelnen ethnischen Gruppen — beispielsweise im süd- und ostasiatischen Raum — das zur Verdauung von Milch erforderliche Laktose-Ferment fehlt.
Eine Ausweitung der Versorgung mit Magermilchpulver setzt eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Bedarfssituation sowie der Verteilungsstruktur in den Entwicklungsländern voraus.
Die beste Gewähr für die Durchführung derartiger Programme bieten zur Zeit internationale Organisationen (insbesondere Welternährungsprogramm und UNICEF). Das Welternährungsprogramm erhält sowohl von der Europäischen Gemeinschaft (27 500 t) als auch von der Bundesrepublik Deutschland (1 400 t) größere Mengen Magermilchpulver für gezielte Speisungsprogramme für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen sowie für sogenannte „food for work"-Projekte. Die Bundesregierung hat
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sich für eine angemessene und hinsichtlich der o. g. Problematik vertretbare Verwendung von Magermilchpulver im Rahmen der EG-Nahrungsmittelhilfe und des Welternährungsprogramms eingesetzt. So hat sie erst kürzlich (anläßlich des EG-Ministerrats der Entwicklungsminister am 28. November 1977) einer Aufstockung des Magermilchprogramms der Europäischen Gemeinschaft von 1977 = 105 000 t auf 150 000 t für 1978 zugestimmt. Bei den bevorstehenden Verhandlungen über den Warenkorb des Welternährungsprogramms im Rahmen des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland wird auch hier eine Erhöhung der Magermilchpulvermenge von zur Zeit 1 400 t zu erwarten sein.
Anlage 66
Antwort
•
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 55 und 56):
Ist die Bundesregierung bereit, den Personenkreis der Behinderten, die nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr genießen, um diejenigen zu erweitern, die in ihrer Bewegungsfreiheit auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit eingeschränkt sind?
Werden von der Bundesregierung Maßnahmen erwogen, um die Einkommensgrenze nach § 81 Abs. 1 und 3 des BSHG anzuheben?
Die Bundesregierung hat bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Bundesratsdrucksache 736/74), nach dem — über die derzeitige Regelung im Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (UnBefG) hinaus — alle Schwerbehinderten einbezogen werden sollten, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne kann auch durch innere Leiden, Anfallsleiden oder Störungen der Orientierungsfähigkeit verursacht sein. Die Einkommensgrenze des BSHG sollte dabei keine Rolle mehr spielen.
Der Bundesrat hat diesem Gesetzentwurf aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung wird in Gespräche mit den Ländern eintreten um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 57):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Sinne des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes von seiten der Ärzte Möglichkeiten nachgewiesen worden sind, die durch seit zehn Jahren überprüfte, ambulant durchgeführte und zum Teil neuartige Operationsmethoden im Bereich der Allgemein-Chirurgie, der Kinder-Chirurgie, der Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie und der Augen-Chirurgie Kosten bis zu 2 Milliarden DM jährlich einsparen würden, und ist die Bundesregierung bereit, diese mit den Zielen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes konform gehenden Initiativen von Arztgruppen ideelle, organisatorische und evtl. finanzielle Förderung zum Beispiel einer entsprechenden Modellklinik zu unterstützen?
Der Bundesregierung sind Veröffentlichungen in medizinischen Fachzeitschriften über Erfahrungen mit ambulanten Operationen bekannt. Die wissenschaftliche Diskussion über die Weiterentwicklung bisher kliniküblicher Operationen zur ambulanten chirurgischen Versorgung ist nicht abgeschlossen und wird von der Bundesregierung mit Interesse verfolgt.
Die Überprüfung neuer Operationsmethoden ist jedoch Aufgabe der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die sich auch mit den in diesem Zusammenhang noch offenen Fragen, z. B. der Erarbeitung eines Indikationskataloges, der Festlegung von Bedingungen für die Sicherstellung räumlich und personell ausreichender Hauspflege und der Sicherstellung fachärztlicher Nachsorge — um nur einige Bereiche zu nennen — zu beschäftigen haben werden.
Verschiedene Kliniken haben bereits heute offenbar gut funktionierende Organisationsmodelle entwickelt und über ihre Ergebnisse in Fachzeitschriften berichtet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Methode auf der Basis der bisherigen Erfahrungen weiter diskutiert und weitere Verbreitung finden wird. Ob und wieweit dabei neben noch detailliert nachzuweisenden medizinischen und — besonders in der Kinderchirurgie — psychologischen Vorteilen auch die Kostensituation günstig beeinflußt werden kann, bleibt abzuwarten. Angesichts des derzeitigen Diskussionsstandes kann ich mich zu der von Ihnen genannten Zahl von 2 Mrd. DM jährlich weder .positiv noch negativ äußern. Soweit der Bundesregierung geeignete, nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderungsfähige Projekte in dieser Richtung vorgeschlagen werden, ist sie bereit, im Rahmen des § 23 Abs. 2 dieses Gesetzes sich an der finanziellen Förderung zu beteiligen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 58) :
Was kann die Bundesregierung nach geltender Rechtslage tun oder aber dem Bundestag im Wege der Gesetzesinitiative vorschlagen, um der verbreiteten und zunehmenden Praxis von Firmen und Handwerksbetrieben entgegenzutreten, Jugendliche unmittelbar nach Ausbildungsabschluß nur deswegen nicht mehr weiterzubesdäftigen oder nicht einzustellen, weil diese den Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben und die Firmen und. Handwerksbetriebe das damit für sie verbundene Risiko nicht eingehen wollen?
Der Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am 24. November 1977 das von der Bundesregierung einge-
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brachte Dritte Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (BT-Drucksache 8/855) verabschiedet.
Danach ist u. a. folgende Änderung vorgesehen (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d) :
„Der Ausbildende darf die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht aus Anlaß des Wehrdienstes ablehnen."
Die Gesetzesbegründung hierzu lautet:
„Das Arbeitsplatzschutzgesetz kann nur Arbeits-
und Ausbildungsverhältnisse schützen, die im Zeitpunkt der Einberufung bestehen. Laufen derartige Verträge vorher aus, gibt es für den Wehrpflichtigen derzeit keinen Schutz. Betroffen sind vor allem die Wehrpflichtigen, die ihre Berufsausbildung vor dem Wehrdienst abschließen und — entweder in ihrem Ausbildungsbetrieb oder bei einem anderen Arbeitgeber — einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen wollen. Wie die gegenwärtigen Erfahrungen zeigen, lehnen viele Arbeitgeber derartige Arbeitsgesuche mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Wehrdienst ab. In solchen Fällen kann nicht dadurch geholfen werden, daß die Arbeitgeber allgemein gesetzlich verpflichtet werden, mit diesen Wehrpflichtigen Arbeitsverträge abzuschließen; dies wäre mit unserer freien Wirtschaftsordnung nicht vereinbar. Andererseits aber ist es vertretbar, daß der Ausbildungsbetrieb die Weiterbeschäftigung nicht wegen des Wehrdienstes verweigern darf."
Die Neuregelung wird nach der Beratung des Änderungsgesetzes im Bundesrat am 16. Dezember 1977 voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 59) :
Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Zahlen über Arbeitslosenquote, durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit und fachspezifischen Schwerpunkten bei Arbeitslosen mit Hochschulabschluß sowie aus der wachsenden Aufnahme von Hochschulabsolventen durch die private Wirtschaft zu ziehen?
Dem vorrangigen Ziel der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit abzubauen und einen hohen Beschäftigungsstand wiederherzustellen, dienen u. a. die in diesem Jahre beschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Programme sowie die zahlreichen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik.
Die von der Bundesanstalt für Arbeit ausgewiesenen Zahlen zur Struktur der Arbeitslosigkeit erleichtern den gezielten Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Generell bemühen sich die Arbeitsämter in besonderem Maße um die Problemgruppen unter den Arbeitsuchenden.
Die Beschäftigungsprobleme der Akademiker müssen im Zusammenhang mit der allgemeinen Arbeitsmarktsituation beurteilt werden. Die Arbeitslosenquote bei diesen Erwerbspersonen dürfte nach wie vor niedriger sein als die allgemeine Arbeitslosenquote. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ist bei den Akademikern kürzer als bei den Arbeitslosen insgesamt. Hinzu kommt, daß sich der Arbeitsmarkt für besonders qualifizierte Berufe im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder verbessert hat. Aus diesen Gründen erwägt die Bundesregierung derzeit kein spezielles Arbeitsmarktprogramm zur Förderung der Vermittlungsmöglichkeiten für Angehörige der oberen Qualifikationsstufen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen B 60 und 61) :
Auf welchen konkreten Grundlagen (welche konkretisierbaren Fälle von Überversorgung) und mit welchen konkreten Zielen (konkretisierte Vorschläge) wird durch die Bundesregierung auf der Arbeitgeberseite mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über Veränderung in der Altersversorgung verhandelt?
Identifiziert sich die Bundesregierung mit den Ergebnissen des ,,Treuarbeit-Gutachtens" ?
Zu Frage B 60:
In Beantwortung Ihrer Schriftlichen Fragen zu den Fragestunden am 7./8. Dezember 1977 hatte ich auf den Tatbestand hingewiesen, daß die Gesamtversorgung . ehemaliger Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes häufig das letzte verfügbare Arbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Dieser Tatbestand ist die konkrete Grundlage der Verhandlungen zum Problem der Überversorgung. Er ist unmittelbar erfüllt in den Fällen, in denen der sog. Versorgungsprozentsatz die Nettoquote des Arbeitsentgelts erreicht.
Die Vorschläge der Arbeitgeberseite gehen demgemäß dahin, das Leistungsrecht der Zusatzversorgung unter Wahrung des Systems der Gesamtversorgung und seines inneren Gefüges so anzupassen, daß die Versorgungseinkommen — wie bereits in meiner vorigen Antwort ausgeführt — wieder in ein angemesseneres Verhältnis zum verfügbaren Arbeitseinkommen gestellt werden, es insbesondere also nicht überschreiten. Der im Sommer 1977 vorgelegte konkrete Vorschlag sah z. B. vor, daß die Gesamtversorgung bei einem Brutto-Versorgungsprozentsatz von 75 v. H. etwa 85 v. H. des letzten verfügbaren Arbeitseinkommens ausmachen solle. Technisch und sachlich gibt es naturgemäß verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die noch Gegenstand der Tarifverhandlungen sind. Diese werden am 17. Dezember 1977 auf Chefebene fortgesetzt.
Zu Frage B 61:
Im Gutachten der Treuarbeit vom 10. September 1975 (BT-Drucksache 7/5569) sind die geltenden Regelungen der verschiedenen Versorgungssysteme dargestellt und sind Auswirkungen gegenübergestellt worden. Es besteht keine Veranlassung, an die-
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sen Feststellungen zu zweifeln. Die Tarifverhandlungen zum Überversorgungsproblem sind Folgerungen, die durch die Feststellungen des Treuarbeitsgutachtens gestützt werden.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 62) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zeitliche Befristung im Rahmen der Schlechtwettergeldregelung (I 75 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes) für die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft zu unbilligen Härtefällen führt, und ist die Bundesregierung bereit, durch eine Gesetzesänderung die jahreszeitliche Begrenzung aufzuheben oder erheblich zu verlängern (z. B. bis 31. Mai) ?
Gesetzliche Schlechtwetterzeit, in welcher die Gewährung von Schlechtwettergeld zulässig ist, ist seit dem Jahre 1959 unverändert die Zeit vom 1. November bis zum 31. März. In der Vergangenheit ist die Frage einer Verlängerung oder flexiblen Gestaltung der Schlechtwetterzeit wiederholt erörtert worden. Die Bundesregierung ist für die Beibehaltung der derzeitigen zeitlichen Begrenzung. Dafür sprechen folgende Gründe:
Das Schlechtwettergeld, das die frühere allwinterliche Massenarbeitslosigkeit der Bauarbeiter beseitigt hat, wird für die Monate November bis März gezahlt, in denen die größte Zahl der winterlichen witterungsbedingten Arbeitsausfälle regelmäßig auftritt. Wegen des kürzeren Tageslichts könnten diese Ausfälle nur mit erheblichem technischen und finanziellen Aufwand vor- oder nachgearbeitet werden.
Zudem ist die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft ein gestuftes System von Leistungen: Die konsumtive Leistung, das Schlechtwettergeld, tritt hinter die produktionsorientierten Leistungen der sog. Produktiven Winterbauförderung als nachrangige Förderung zurück. Eine etwaige Ausdehnung der Schlechtwetterzeit würde einen nicht vertretbaren Einbruch in dieses System bedeuten.
Die zeitliche Begrenzung der Schlechtwetterzeit führt nicht zu unbilligen Härtefällen, selbst wenn es in einzelnen Jahren in manchen Regionen winterliche witterungsbedingte Arbeitsausfälle auch noch im April gibt. Denn der Ausgleich für die Folgen der Witterungsabhängigkeit der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erfolgt nicht nur durch die staatlichen Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, sondern auch durch darauf abgestimmte tarifvertragliche Leistungen. Hiernach ist es Aufgabe der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, witterungsbedingte Lohnausfälle außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit abzugelten. Hierfür gibt es seit längerem tarifvertragliche Regelung, neuerdings in dem Lohntarifvertrag des Baugewerbes vom 12. Mai 1977. Dieser Grundsatz einer ausgewogenen Lastenverteilung ist unter den Beteiligten allgemein anerkannt.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 63 und 64) :
Wie erklärt, und beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aus Kreisen von Mitbürgern, die ins Rentenalter eintreten, immer wieder Klagen kommen, daß sie monatelang warten müssen, bis ihre Rentenzahlung beginnt, und was gedenkt sie zur Abhilfe zu tun?
Ist sie bereit, wenn zur Überwindung der Wartezeit 'Kredite aufgenommen werden müssen, dafür zu sorgen, daß die Rentenversicherung die Kosten für diese Kredite ersetzt?
Die Bundesregierung hat der Bearbeitungszeit bei Rentenanträgen schon. immer große Bedeutung beigemessen und daher die Entwicklung der Bearbeitungszeit und des Bestandes an unerledigten Anträgen bei den Rentenversicherungsträgern aufmerksam beobachtet. Die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorliegenden Zahlen lassen sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Erledigungszeit als auch hinsichtlich des Bestandes an unerledigten Anträgen eine für die Betroffenen günstige Tendenz erkennen. Dies ist nicht zuletzt eine Folge davon, daß die Rentenversicherungsträger auf Grund von Regelungen, die das Rentenreformgesetz 1972 über die Aufbereitung der Versicherungskonten getroffen hat, verpflichtet sind, alle für die Rentenberechnung relevanten Daten rechtzeitig vor dem Versicherungsfall verfügbar zu haben. Diese Aufbereitung ist für die jeweils rentennahen Jahrgänge abgeschlossen. Von der Vollendung des 59. Lebensjahres an haben die Versicherten einen Anspruch gegen ihren Rentenversicherungsträger auf Berechnung ihrer Rentenanwartschaft.
Das schließt nicht aus, daß die Erledigung von Rentenanträgen in Einzelfällen eine überdurchschnittlich lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sehr oft liegt der Grund hierfür darin, daß der Rentenantragsteller nicht rechtzeitig an der Klärung seines Versicherungskontos in dem erforderlichen Umfang mitgewirkt hat. Die Rentenversicherungsträger halten die Versicherten hierzu sowohl in ihrer Öffentlichkeitsarbeit als auch durch gezielte Anschreiben' an die älteren Versicherten (z. B. durch Übersendung von Versicherungsverläufen) immer wieder an.
In anderen Fällen, insbesondere bei Anträgen auf Rente wegen vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit, kann der Grund für eine Verzögerung in der Einholung der erforderlichen medizinischen Gutachten liegen; insoweit lassen sich längere Bearbeitungszeiten aus der Natur der Sache nicht immer ganz vermeiden.
Was Ihre zweite Frage betrifft, so sind Nachteile bei Personen, die das Altersruhegeld beantragen, regelmäßig schon dadurch vermeidbar, daß sie die Rentenanträge rechtzeitig, d. h. schon vor Eintritt des Versicherungsfalles, stellen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind bereits im Jahre 1972 geschaffen worden. Im übrigen werden Nachteile, die aus unvermeidlichen Verzögerungen bei der Erledigung von Rentenanträgen eintreten können, durch die neuen Regelungen über die Zahlung von Vorschüs-
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sen (I § 42 SGB) und die Verzinsung der Ansprüche auf Geldleistungen mit 4 v. H. (I § 44 SGB) beseitigt oder zumindest gemildert. Die von mir erwähnte Vorschrift über die Zahlung von Vorschüssen verpflichtet den Rentenversicherungsträger, Zahlungen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang eines entsprechenden Antrages zu erbringen. Weitergehende Regelungen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 65):
Denkt die Bundesregierung daran, die Gleichstellung allei Schwerbehinderten dadurch zu erreichen, daß sie auch geistig Behinderten die Möglichkeit der unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr eröffnet sowie ihnen auch im Fernverkehr die anderen Behindertengruppen gewährten Tarifvergünstigungen zugängig macht?
Das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 bezieht u. a. nur Schwerkörperbehinderte im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes früherer Fassung ein. Diese Abgrenzung des begünstigten Personenkreises führt zu Härten und Ungerechtigkeiten. Die Bundesregierung hat deshalb bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgte, alle Schwerbehinderten, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, in die Freifahrtvergünstigung einzubeziehen. Dies betraf auch geistig Behinderte, die infolge von Störungen der Orientierungsfähigkeit Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere zurückzulegen vermögen.
In dem Gesetzentwurf war auch vorgesehen, daß die Begleitperson Schwerbehinderter im Fernverkehr unentgeltlich befördert wird, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung amtlich anerkannt ist. Eine entsprechende, auf bestimmte Gruppen Schwerbehinderter beschränkte Vergünstigung ist zur Zeit nur in Tarifen der Eisenbahnunternehmen als freiwillige Leistung geregelt.
Der Bundesrat hat diesem Gesetzentwurf aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung wird in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 66):
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel und welche Zeitungsunternehmen bisher von den Warnstreiks im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen neuen Tarifvertrag über die neuen Techniken betroffen sind, und hat die Bundesregierung auf Grund der ihr vorliegenden Informationen Erkenntnisse darüber, inwieweit sich diese Warnstreiks gegen Zeitungsunternehmen und Redaktionen mit einer bestimmten politischen Tendenz gerichtet haben?
Der Bundesregierung ist lediglich aus Pressemitteilungen bekannt, daß kürzlich in Betrieben der Druckindustrie Warnstreiks stattgefunden haben, die im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen über die elektronische Satzherstellung in der Druckindustrie stehen. Der Bundesregierung sind jedoch die Zahl und die Namen der einzelnen von den Warnstreiks betroffenen Zeitungsunternehmen nicht bekannt; sie kann daher auch nicht beurteilen, ob und inwieweit sich Warnstreiks gegen Zeitungsunternehmen und Redaktionen mit einer bestimmten politischen Tendenz gerichtet haben. In der Statistik des Statistischen Bundesamtes werden Arbeitskämpfe nicht nach Ursachen und besonderen Erscheinungsformen unterschieden; außerdem werden nur Arbeitskämpfe von bestimmter Intensität — also oberhalb einer Bagatellgrenze — erfaßt. Ich halte es auch nicht für möglich, die erwähnten Zeitungsunternehmen im Wege einer gesonderten Erhebung zu ermitteln.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 67, 68, 69 und 70) :
Welche Konsequenzen hat die Umwandlung der Fochhochschule des Heeres in Darmstadt zu einer Fachschule für Technik und Wirtschaft für den Stellenplan dieser Einrichtung in den nächsten Jahren?
Trifft es zu, daß von Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums in Gesprächen mit dem Personalrat der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt eine Übernahme von zivilen Dozenten an andere Fachhochschulen der Bundeswehr, wie z. B. München, in Aussicht gestellt wurde, und in welchen Fällen ist dies bereits erfolgt?
Darf davon ausgegangen werden, daß die zivilen Dozenten der Fachhochschule des Heeres Darmstadt eine berufliche Qualifikation haben, die ihre weitere Verwendung an einer Fachhochschule des Heeres geboten erscheinen läßt?
Standen der Übernahme dieser Dozenten in der Vergangenheit Hinderungsgründe entgegen, und wie können oder sollen diese gegebenenfalls in den nächsten Jahren überwunden werden?
Zu Frage B 67:
Zunächst erfolgt der Aufbau der Fachschule des Heeres an der Fachhochschule des Heeres im Rahmen des Stellenplanes der Fachhochschule, indem freiwerdende Ausbildungskapazitäten in den nächsten Jahren zunehmend für die fachlichen Fortbildungslehrgänge der zweijährigen Fachschulausbildung genutzt werden.
Bis zur Beendigung der Fachhochschulausbildung wird also die Struktur und der organisatorische Umfang der heutigen Fachhochschule erhalten bleiben.
Der endgültige, dann allein auf die Bedürfnisse der künftigen Fachschule des Heeres ausgerichtete Stellenplan, wird sich auch hinsichtlich des Umfangs und der Dotierung hauptamtlicher Lehrkräfte pri-
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mär nach dem Ausbildungsauftrag und nach den im Lande Hessen für vergleichbare Ausbildungseinrichtungen gültigen Bemessungskriterien richten.
Darüber hinaus besteht jedoch die Absicht, vorhandene und nicht versetzungswillige Fachhochschullehrer möglichst entsprechend ihrer fachlichen Eignung und laufbahnrechtlichen Stellung bei der Erstellung des Stellenplanes zu berücksichtigen.
Um dieses Ziel — wo immer möglich — verwirklichen zu können, wird auf die Festlegung eines neuen Stellenplanes solange noch verzichtet, bis die Interessen der betroffenen zivilen Fachhochschullehrer eindeutig bekannt und geklärt sind.
Zu Frage B 68:
Die Fachhochschullehrer in Darmstadt haben in den mehrfach stattgefundenen Personalgesprächen folgende Verwendungswünsche geäußert:
HSBw München, Fachschule des Heeres in Darmstadt, andere Dienststellen im nachgeordneten Bereich des Ministeriums.
Von den für eine Lehrtätigkeit an der HSBw München derzeit vorgesehenen neun Dozenten ist einer bereits dort tätig, voraussichtlich werden wenigstens zwei weitere im nächsten Jahr folgen. Es ist geplant, die anderen Dozenten schrittweise mit Einstellen der Lehrtätigkeit an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt 1981 zu überführen.
Zu Frage B 69:
Die zivilen Fachhochschullehrer, die in Darmstadt tätig sind, haben die Lehrgenehmigung durch das Hessische Kultusministerium erhalten. In München ist die Erteilung der Lehrgenehmigung an den Nachweis einer fünfjährigen berufspraktischen Erfahrung gebunden. Es ist somit nicht ausgeschlossen, daß sich angesichts der unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen bei der weiteren Verwendung der Dozenten Hindernisgründe ergeben, die außerhalb der Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung liegen.
Zu Frage B 70:
Besondere Schwierigkeiten der Übernahme dieser Dozenten an die Fachhochschulstudiengänge der HSBw München bereit die Stellensituation, die noch nicht abschließend behandelt werden konnnte. Darüber hinaus bringen aber auch die oben erwähnten unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen bei den Erfordernissen für die berufspraktischen Erfahrungen zusätzliche Hindernisgründe mit sich. In diesen Fällen wird geprüft, ob und wie die fehlende Zeit berufspraktischer Tätigkeit nachgeholt werden kann. Ich möchte nicht verschweigen, daß zum Teil auch persönlicher Immobilismus und Unschlüssigkeit dazu geführt haben, daß bis jetzt in Einzelfällen noch keine angemessene Anschlußverwendung gefunden wurden. Jedoch kann ich Ihnen versichern, daß auch hier alles Mögliche getan wird, um den persönlichen Wünschen gerecht zu werden. Insbesondere möchte ich betonen, daß die Fachhochschullehrer einheitlich behandelt werden; sie haben beim Überleitungsverfahren gleiche Chancen unter Berücksichtigung des Bedarfs und der vorhandenen Planstellen.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksachen 8/1317 Frage B 71):
Denkt der Bundesverteidigungsminister, eine Überprüfung der zur Zeit geltenden Erschwerniszulagenverordnung vorzunehmen, nachdem der Deutsche Bundeswehrverband auf seiner 10. Hauptversammlung einstimmig gefordert hat, die Erschwerniszulage für Berufssanitätsoffiziere wieder nach den früheren Bestimmungen zu gewähren, und wenn ja, welche konkreten Schritte wird er unternehmen?
Die Zulage für Berufssanitätsoffiziere und Medizinalbeamte der Bundeswehr wird nach § 24 Nr. 12 Erschwerniszulagenverordnung vom 26. April 1976 gewährt. Eine Verbesserung dieser Zulage wäre nur durch eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung möglich, die der Zustimmung der Länder bedarf. Vor allem die Länder hatten aber aus Gründen der Harmonisierung und Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern den völligen Weg-. fall der Zulage gefordert. Sie waren schließlich nur bereit, die Zulage mit einer ersten Abbauregelung in die Übergangsvorschriften der o. a. Verordnung aufzunehmen. Darüber hinaus hat der Bundesrat bei der Verabschiedung der Erschwerniszulagenverordnung am 26. März 1976 die Bundesregierung aufgefordert, „künftige weitere Schritte in Richtung auf einen vollständigen Abbau der Zulage" in die Wege zu leiten.
Bei dieser Sach- und Rechtslage besteht zur Zeit keine Aussicht eine Änderung der geltenden Zulagenregelung zu erreichen. Falls sich jedoch die Personalentwicklung bei den Berufssanitätsoffizieren verschlechtern sollte, müßte die bestehende Regelung überprüft werden.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 72) :
Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Entwicklung der Eigentums- sowie der Körperverletzungs- und anderer Gewaltdelikte von Soldaten in der Bundeswehr vor?
Die Entwicklung der oben genannten Vergehen und Verbrechen ist aus der im Bundesministerium der Verteidigung geführten Statistik „Darstellung über die Kriminalität der Soldaten" zu entnehmen. Es wurden erfaßt
1974 1975 1976
Eigentumsdelikte 1 791 1 770 1 638
Körperverletzungen 2 718 2 480 2 343
(einschl. Straßenverkehr)
Gewaltdelikte 134 114 142
4922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 73) :
Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung des Deutschen Bundeswehrverbands Rechnung zu tragen und die Forderung nach dem Wegfall des Pauschalzuschlags zu erfüllen, nachdem ein Zuschlag für Personal- und Sachkosten zum Verpflegungsgeld für alle Zeit- und Berufssoldaten zum 1. November 1977 eingeführt worden ist, die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmen?
Die Anordnung der Bundesregierung beruht auf einem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, den dieser in der Sitzung vom 5. Mai 1977 gefaßt hatte. Die Anordnung ist auf einhellige Ablehnung in der Bundeswehr und bei den interessierten Organisationen (Bundeswehrverband, Verband der Beamten der Bundeswehr, Gewerkschaften) gestoßen. Vor allem wird nicht verstanden, daß durch den Beschluß nur die Bundeswehrverpflegung, nicht aber auch die vergleichbare Verpflegung in anderen Bundesressorts (so die BGS-Verpflegung) erfaßt wurde.
Die Bundesregierung kann die Anordnung nur aufheben, wenn der Haushaltsausschuß einen entsprechenden Beschluß faßt. Dem Haushaltsausschuß ist vor einigen Tagen folgender Beschluß des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zugegangen, den dieser in der Sitzung vom 7. Dezember 1977 gefaßt hat:
Der Verteidigungsausschuß empfiehlt einstimmig, die vom Haushaltsausschuß beschlossene Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages bei der Truppenverpflegung im Interesse einer gerechten Behandlung aller im Bundesdienst Tätigen sowie einer Verwaltungskosten sparenden Regelung wieder rückgängig zu machen.
Dieser Beschluß ist vom Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses am gleichen Tage übersandt worden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Haushaltsausschuß entscheiden wird.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann
(Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 74) :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, von der bestehenden Verordnung abzugehen, um Zivilbediensteten bei der Bundeswehr ausgesonderte Bekleidungsstücke — insbesondere Parkas — gegen Beleg als zusätzliche Schutzbekleidung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen, oder daß die Zivilkräfte und auch interessierte Soldaten für privaten weiteren Bedarf die ausgesonderten Stücke, bevor sie der VEBEG zu weiteren Veräußerung auf dem freien Markt übergeben werden, auf dem Dienstweg käuflich erwerben können, um so den Angehörigen der Bundeswehr zusätzliche Kosten zu ersparen?
Durch einschlägige Bestimmung ist bereits sichergestellt, daß Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr ausreichend mit Schutzbekleidung auszustatten sind, soweit die von ihnen ausgeübten besonderen Tätigkeiten dies erfordern. U. a. erhalten sie bei überwiegender Tätigkeit im Freien (z. B. Wachpersonal) eine Überjacke mit einem ausknöpfbaren Futter als Nässe- und Kälteschutz. Es ist deshalb nicht notwendig, darüber hinaus auch noch ausgesonderte militärische Bekleidung als Schutzkleidung bereitzustellen.
Hiervon abgesehen ist zur Frage der Weiterverwendung ausgesonderter Bundeswehrbekleidung grundsätzlich zu bemerken, daß diese Bekleidung so verbraucht ist, daß nur noch einzelne Stücke mit Einschränkungen und erst nach aufwendiger Instandsetzung wieder verwendbar sind, größere Personenkreise damit also nicht versorgt werden könnten. Wegen ihres schlechten Zustandes erfüllt ausgesonderte Bekleidung auch nicht mehr die erforderlich Schutzfunktion. Den Zivilbediensteten der Bundeswehr wäre ferner nicht zuzumuten, von den Soldaten abgelegte Bekleidung, die nur noch begrenzt verwendungsfähig und unansehnlich ist, weiter zu tragen. Schließlich wäre eine Weiterverwendung innerhalb der Bundeswehr auch deshalb unzweckmäßig, weil Zivilpersonen von Soldaten nicht deutlich unterscheidbar wären, wenn sie innerhalb militärischer Liegenschaften Uniformstücke tragen würden.
Was den Verkauf ausgesonderter Bekleidung an Angehörige der Bundeswehr angeht, ist darauf hinzuweisen, daß ein Aussortieren der wenigen Stücke, die ohnehin nur mit Einschränkungen für eine private Weiterverwendung noch geeignet sind, wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht vertretbar wäre und zudem Personal hierfür nicht zur Verfügung steht. Demgegenüber ist die geschlossene, unsortierte Abgabe an die VEBEG für die Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung.
Bei dieser Sachlage vermag ich Ihre Anregungen nicht aufzugreifen und die bestehenden Richtlinien zugunsten der von Ihnen angesprochenen Personenkreise zu ändern.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 75 und 76) :
Trifft es zu, daß der Anflugkorridor für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld so verlegt werden soll, daß der Endanflug im Raum Langenlonsheim beginnt und damit der schmale Durchflugskorridor über der Stadt Bingen, vor allem vom rechten Queranflug, noch stärker als bisher belastet werden wird?
Sieht die Bundesregierung angesichts der bisher bereits unerträglichen Lärmbelästigung der Binger Bevölkerung eine Möglichkeit, diese zusätzlich drohenden Beschwernisse durch andere Anflugsalternativen zu vermeiden, und welche anderen Anflugsmöglichkeiten für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld kommen für diesen Fall in Betracht?
Es ist beabsichtigt, den Beginn des Endanfluges des TACAN/RADAR-Abflugverfahrens für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld mit Wirkung vom 26. Januar 1978 um 6 km nach Osten zu verlegen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4923*
) Diese Maßnahme wurde erforderlich, um die starke Fluglärmbelastung im Raum Bad Münster am Stein zu verringern und die Stadt Bad Kreuznach im Queranflug umfliegen zu können.
Die Fluglärmbelastung für Bingen wird durch diese Maßnahme nicht erhöht. Der seitliche Mindestabstand des neuen Anflugweges zur Stadt Bingen wird ca. 8 km betragen. Die Einhaltung des Flugweges ist durch Radarführung gewährleistet.
Gegenüber dem bisherigen Verfahren wird die Flughöhe über dem Beginn des Endanfluges um ca. 420 m angehoben und bis auf ca. 10 km zum Flugplatz Pferdsfeld eingehalten.
Die Bundesregierung sieht aufgrund der gegebenen Luftraumstruktur im Großraum Frankfurt keine Alternativen zu der von ihr beabsichtigten Maßnahme, die — wie bereits dargelegt — keine zusätzliche Lärmbelastung für Bingen bringen wird.
Andere Anflugmöglichkeiten für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld sind aufgrund der ausgelasteten Aufnahmekapazität des dortigen Luftraums nicht gegeben.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 77 und 78):
Aus welchem Grund ist das Gaststättengewerbe von der Vorschrift des § 10 der Hackfleisch-Verordnung ausgenommen, wonach die der Verordnung unterliegenden Erzeugnisse nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person hergestellt werden dürfen?
Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß der Nachweis der Sachkunde künftig vor Erteilung der Gaststättenerlaubnis erbracht werden muß?
Nach den Erfahrungen der Lebensmittel-Überwachungsbehörden erschien es bisher nicht erforderlich, auch für den Bereich des küchenmäßigen Umgangs mit rohem, zerkleinertem Fleisch in Gaststätten einen Sachkundenachweis vorzuschreiben.
Sofern Feststellungen bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln in Gaststätten getroffen werden sollten, die die Notwendigkeit von bestimm- ten Sachkundeanforderungen an das Küchenpersonal in Gaststätten zwingend erscheinen lassen, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 79):
Ist die Bundesregierung bereit, die Vorschläge des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft zur Verminderung von Todesfällen und gesundheitlichen Schädigungen auf der ersten Europäischen Gesundheitsministerkonferenz oder im Ministerrat als Beschlußvorlage einzubringen?
Die „Ratstagung und Tagung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten" (Gesundheitsfragen), die am 13. Dezember 1977 in Brüssel stattfand, war die erste Tagung der Gesundheitsminister im Rahmen der EG. Sie diente in erster Linie einem Meinungsaustausch darüber, welche gesundheitspolitischen Probleme eine gemeinsame Haltung der Mitgliedstaaten erfordern und wie diese in der Gemeinschaft umgesetzt werden kann.
Ein Punkt der schon seit längerer Zeit festgelegten Tagesordnung war die „Politik auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung auch vor allem hinsichtlich des Tabakmißbrauchs". Eine Beratung der genannten Vorschläge des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft war jedoch schon aus formalen Gründen nicht möglich.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 80) :
Ist die Bundesregierung an den Gremien der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder beteiligt, und wenn ja, wird dort ein Votum zu der Frage vorbereitet, ob die Ausübung der Heilkunde allein vollmedizinisch ausgebildeten Personen vorbehalten bleiben sollte, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegebenenfalls zu der aufgeworfenen Fragestellung in der Konferenz ein?
Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit wirken in einem Teil der Arbeitsgruppen und Ausschüsse der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder und der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (AGLMB) mit. Sie sind an den Beratungen jedoch nicht als Mitglieder dieser Gremien beteiligt.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der Ausschuß für Berufe des Gesundheitswesens, dessen Tätigkeit offenbar von Ihnen angesprochen wird, ein Votum vorbereitet, ob die Ausübung der Heilkunde allen vollmedizinisch ausgebildeten Personen vorbehalten bleiben sollte.
Anlage 84
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 81):
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des Umstands, daß in jüngster Zeit innerhalb der Suchtmittelszene festgestellt werden muß, daß Präparate wie Valoron, Valium, Mandrax und Polamidon mit Hilfe von Rezepten verstärkt durch Drogenabhängige erworben werden, den Zugang zu diesen Mitteln dadurch zu erschweren, daß die genannten Präparate in die Liste der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe aufgenommen werden, und wenn nein, welche anderen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Einschränkung des Mißbrauchs dieser Präparate zu ergreifen?
Polamidon ist ein Betäubungsmittel, das den Wirkstoff „Levomethadon" enthält und nur auf Be-
4924* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
täubungsmittel-Sonderrezept (amtliches Formblatt) vom Arzt verschrieben und von Apotheken abgegeben werden darf.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob Tilidin, der Wirkstoff des von Ihnen erwähnten Arzneimittels „Valoron", den Betäubungsmitteln gleichgestellt werden soll.
Dagegen sind bisher keine Anhaltspunkte dafür gegeben, daß die in Valium und Mandrax enthaltenen Stoffe „nach wissenschaftlicher Erkenntnis die gleichen Wirkungen hervorrufen können" wie die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Betäubungsmittel-Gesetzes genannten Stoffe. Im übrigen hat nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen der Mißbrauch der Arzneimittel „Valium" und „Mandrax" kein derartiges Ausmaß erreicht, daß gesetzgeberische Maßnahmen, die über die bestehende Rezeptpflicht der Mittel hinausgehen, erwogen werden müßten.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage B 82):
Trifft es zu, daß für den Ausbau der Bundesautobahn A 8 im Streckenabschnitt Albaufstieg die Finanzmittel zwar vorhanden sind, mit dem Bau aber nicht begonnen werden kann, weil die Planung des Landes Baden-Württemberg nicht abgeschlossen ist, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um die unerträglichen Verhältnisse am Albaufstieg Aichelberg so schnell wie möglich einer Lösung zuzuführen?
Für den Ausbau der Bundesautobahn A 8 Stuttgart—Ulm im Bereich des Aichelberg- und des Albaufstieges können die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, sobald die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten vorliegen. Gegenwärtig werden von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die erforderlichen Unterlagen für die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes erarbeitet. Parallel dazu werden auch die eigentlichen Planungsarbeiten mit allem Nachdruck weitergeführt, damit das Planfeststellungsverfahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet werden kann. Bei der Durchführung dieser Arbeiten, die sich bekanntlich wegen der topographischen und geologischen Schwierigkeiten sehr zeitraubend gestaltet haben, wird die Bundesregierung die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg unterstützen, soweit ihr dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglich ist.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 83, 84 und 85) :
Ist es beabsichtigt, im Bereich Osnabrück den Personenschienenverkehr auf den Strecken Osnabrück—Brackwede, Osnabrück—Delmenhorst und Osnabrück—Oldenburg einzustellen, und weldie Konsequenzen würde gegebenenfalls dies für die im Bereich Osnabrück wohnenden Bediensteten der Deutschen Bundesbahn haben?
Welche Aufgaben sind dem Bereich Osnabrück (Hbf.) der Deutschen Bundesbahn mit welchen Personalkonsequenzen in den letzten Jahren genommen worden?
Welche Aufgaben sollen noch genommen werden, und welche Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die „Gewinnsituation" der Deutschen Bundesbahn sind bisher eingetreten?
Zu Frage B 83:
Von der Deutschen Bundesbahn (DB) wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Verlagerung des Reiseverkehrs der Strecken Osnabrück–Hörne- Brackwede und (Osnabrück–) Hesepe–Delmenhorst auf Straßenomnibusse angestrebt. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen soll jedoch der Reisezugbetrieb der Strecke Osnabrück–Oldenburg beibehalten werden. Über die von der DB aus eigenwirtschaftlicher Sicht angestrebten Verkehrsverlagerungen wird zu gegebener Zeit in Verfahren nach dem Bundesbahngesetz zu entscheiden sein. Im Falle der Genehmigung der Maßnahmen wird die DB im Benehmen mit den' zuständigen Personalvertretungen für die betroffenen Mitarbeiter Sozialpläne aufstellen.
Zu Frage B 84:
Auf dem Bahnhof Osnabrück (Hbf.) verringerte sich in den letzten 5 Jahren der Personalbestand im Zugbegleitdienst durch wirtschaftlichere Gestaltung der Dienstpläne sowie durch Anpassung des Personaleinsatzes an das verminderte Zugangebot um 71 Mitarbeiter. Im gleichen Zeitraum blieb der Personalbestand im örtlichen Dienst unverändert.
Zu Frage B 85:
Durch die fortschreitende Anwendung des Zugbahnfunks wird nach Mitteilung der DB im Zugbegleitdienst des Bahnhofs Osnabrück (Hbf.) voraussichtlich in den Jahren 1978/79 eine Bedarfsminderung von 28 Mitarbeitern erwartet.
Im Zusammenhang mit der weiteren Inbetriebnahme des Rangierbahnhofs Maschen wird in Osnabrück (Hbf.) eine stufenweise Auflassung der Zugbildungsaufgaben für Eilgüterzüge angestrebt.
Bisher wurden die Personalkosten durch Einsparung von Zugbegleitern in Osnabrück (Hbf.) um rd. 4 Mio. DM/Jahr vermindert.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 86) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesbahndirektion Hamburg, daß am Rangierbahnhof Maschen und an der Güterumgehungsbahnstrecke Maschen—Jesteburg—Buchholz die Anlieger kein Recht auf Errichtung angemessener Lärmschutzmaßnahmen haben, soweit sie im Planfeststellungsverfahren keine oder im Verfahren für „erledigt erklärte" Bedenken erhoben haben?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4925*
Die von Ihnen genannten Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn (DB) sind auf Grund rechtskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse, die 1970 bzw. 1972 erlassen wurden, gebaut worden. Es handelt sich danach um Anlagen, die von den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht erfaßt worden sind. Dieses am 1. April 1974 in Kraft getretene Gesetz erstreckt sich nur auf Neubauten und wesentliche Änderungen.
Gleichwohl hat die DB Lärmschutzanlagen errichtet, um den Anliegen einiger Anwohner der Strecke, die in besonderem Maß durch Schienenverkehrslärm betroffen waren, entgegenzukommen. Über weitere Forderungen schweben Prozeßstreitigkeiten, in die die Bundesregierung nicht eingreifen kann.
Hinsichtlich der normativen Regelungen zum Verkehrslärm ist die Bundesregierung mit Nachdruck bemüht, eine gesetzliche Neuregelung dieses Bereichs in dieser Legislaturperiode sicherzustellen.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 87 und 88) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung in der Angelegenheit „Brückenmeisterei im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover" auf Anfragen der Abgeordneten Jahn (Braunschweig) und Dr. Köhler (Wolfsburg) zunächst die Auskünfte gab, daß eine Entscheidung über den zukünftigen . Standort nicht gefallen sei und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen noch andauerten, und daß sie dem Abgeordneten Kühbacher (Braunschweig) wenig später mitteilte, daß ursprünglich beabsichtigt worden war, die Brükkenmeisterei tatsächlich in Lehrte bei Hannover für 12 Millionen DM zu errichten, daß man aber inzwischen aus wirtschaftlichen und arbeitsplatzpolitischen Gründen sich entschlossen habe, die sächlichen und personellen Mittel des stillgelegten Ausbesserungswerks in Braunschweig für die Brückenmeisterei zu nutzen?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, das Zustandekommen dieser Unstimmigkeiten bei der Information von Abgeordneten zu untersuchen und für die Verhinderung weiterer Fälle in Zukunft Sorge zu tragen?
Es trifft zu, daß die Deutsche Bundesbahn in der Angelegenheit „Brückenbauhof im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover" mehrere Standorte untersucht hat, um die bisher an drei Orten untergebrachte Brückenmeisterei aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzulegen. Nach Abwägung aller hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte hat sich die Deutsche Bundesbahn im Herbst dieses Jahres für den Standort Braunschweig (ehemaliges Ausbesserungswerk) entschieden.
Die Informationen an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dr. Köhler, Jahn und Kühbacher erfolgten zum Teil in großen zeitlichen Abständen voneinander.
Bei den bisherigen Antworten wurde der jeweils neueste Sachstand mitgeteilt.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 89) :
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage des von ihr angeforderten Zusatzgutachtens zur endgültigen Klärung der Linienführung der Autobahn A 60 Lüttich—Rhein-Main-Gebiet im Bereich des Naheraums?
Im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist die A 60 zwischen der B 51 und der B 237 mit der zweite n Fahrbahn und zwischen der B 327 und der A 63 insgesamt als möglicher weiterer Be- darf ausgewiesen, für den die Überprüfung noch aussteht. Die Arbeiten für diese Prüfung sind angelaufen; sie sollen zusammen mit der gemäß § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 (FStrAbG) erforderlichen Überprüfung des Bedarfsplanes zeitlich vorgezogen und bis zum Ende 1979 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die Frage der Weiterführung der A 60 südlich der B 327 und im Naheraum untersucht, so daß im Jahre 1980 aus dem Ergebnis Konsequenzen gezogen werden könnten. Aufgrund der dann vorliegenden konkreten Aussage über. den Verlauf der A 60 können anschließend noch Einzeluntersuchungen zur Linienführung durchgeführt werden.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 90) :
Sind Informationen zutreffend, daß der Bundesverkehrsminister nach entsprechenden Zusagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar bereit ist, sich im Rahmen einer Maßnahme des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an der Finanzierung des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes von Singen (Hohentwiel) zu beteiligen, und kann nach der hierfür erforderlichen Zustimmung der Landesregierung von Baden-Württemberg damit gerechnet werden, daß mit dem Beginn des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes noch im Jahr 1978 begonnen wird?
Von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg bin ich darüber unterrichtet worden, daß beabsichtigt sei, den Umbau des Bahnhofsvorplatzes in Singen a. Hohentwiel als Zuschußmaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durchzuführen. Die zur Aufnahme in das Bauprogramm 1978 erforderliche Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums wird die Landesstraßenbauverwaltung noch beantragen.
Seitens des Bundesverkehrsministeriums besteht nach wie vor die Bereitschaft, diese Zustimmung nach Prüfung der Unterlagen zu erteilen.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B91 und 92):
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß als Alternative zum Neubau eines Rangierbahnhofs München-Nord der Ausbau des bestehenden Rangierbahnhofs im Raum München erwogen wird, und in welchem konkreten Stadium befinden sich gegebenenfalls solche Erwägungen?
4926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Ist insbesondere bereits ein Kostenvergleich der bestehenden Anlagen und Neubau eines Rangierbahnhofs München-Nord mit welchem Ergebnis bestellt worden?
Mit Schreiben vom 9. März 1977 ist der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) auf Grund der zwischenzeitlich geänderten Planungskonzeption zu ergänzenden Untersuchungen zum „Rangierbahnhof für den Raum München" aufgefordert worden. Hierzu gehört insbesondere eine neue Investitionsrechnung, aus der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens hervorgeht. Selbstverständlich muß hierbei von der DB auch ein Kostenvergleich zwischen dem Ausbau der bestehenden Anlagen und 'der Neubaumaßnahme durchgeführt werden.
Die Untersuchungen der DB sind noch nicht abgeschlossen.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 93 und 94) :
Zu welchem Ergebnis haben die nochmaligen Überprüfungen bezüglich der Standortfrage des geplanten Rangierbahnhofs in München-Nord geführt?
Haben Vorschläge, die darauf abzielen, diesen geplanten Rangierbahnhof im Bereich Augsburg anzusiedeln, Aussicht auf Realisierung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Mit Schreiben vom 9. März 1977 ist der Vorstand der Deutschen Bundesbahn auf Grund der zwischenzeitlich geänderten Planungskonzeption zu ergänzenden Untersuchungen zum „Rangierbahnhof für den Raum München" aufgefordert worden. Hierzu gehört insbesondere eine neue Investitionsrechnung, aus der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens hervorgeht. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Die Untersuchungen zu einem evtl. Standort des geplanten Rangierbahnhofs im Raum Augsburg kommen zu einem negativen Ergebnis. Als Nachteile wirken sich vor allem die ungünstige Lage im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn sowie die höheren Betriebs- und Baukosten aus. Für die Wahrnehmung der lokalen und regionalen Aufgaben ist der Standort eines Rangierbahnhofs im Raum München besser geeignet.
Anlage 93 •
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 95) :
Bedeutet die Benutzung der Auslandskennziffer 0037 bei der Einführung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gleichzeitig, daß die Gespräche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen
Republik nach dem generellen Gebührensatz für Auslandsgespräche, und zwar durchgehend während der Tages- und Nachtzeit abgerechnet werden?
Die Festlegung der internationalen Kennzahl für den Selbstwählferndienst ist aus technischen Gründen, d. h. mit Rücksicht auf die anzuwendende Signalisierung auf den Fernleitungen, notwendig und hat mit der Tarifierung und Abrechnung des darüber zu leitenden Verkehrs nichts zu tun. Das wird besonders dadurch deutlich, daß die technischen Verhältnisse in Berlin (West) eine vereinfachte Lösung mit der Kennzahl 037 ermöglichten. Die Gebühren für den innerdeutschen Fernsprechverkehr sind in der „Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik" vom 4. Juni 1976 geregelt. Sie entsprechen den Tagtarifen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Die innerhalb des Bereichs der Deutschen Bundespost üblichen Tarifermäßigungen in den Abendstunden und der Nacht können allerdings noch nicht eingeführt werden, da die vereinbarten Leitungen in die DDR und nach Berlin (Ost) den durch eine Gebührensenkung zu erwartenden Verkehrszuwachs noch nicht aufnehmen können.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen
Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 96 und 97):
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Einführung des neuen Zeittaktsystems für Telefonortsgespräche den alten Bürgern, für die das Telefon nicht nur eine Nachrichtenverbindung darstellt, sondern eine entscheidende Brücke zu menschlicher Verbindung, die Möglichkeit zu erhalten, Ortsgespräche in unbegrenzter Zeit führen zu können?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — falls sich eine technische Lösung dieses Problems nicht ergibt —, ein soziales Verrechnungssystem der Telefonkosten dieser alten Bürger einzuführen?
Bei der Bildung von Telefon-Nahbereichen ist es notwendig, die Zeitzählung im Ortsnetz allgemein einzuführen. Der Bundespostminister hat bereits mehrfach erklärt, daß dem Personenkreis, der auf das Telefon als Kommunikationsmittel angewiesen ist, mit der Einführung des neuen Tarifsystems eine Gebührenvergünstigung gewährt werden wird. Er entspricht damit dem vom Deutschen Bundestag in seiner 32. Sitzung am 16. Juni 1977 angenommenen Antrag (Drucksache 8/342), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird,
„nach Vorliegen sämtlicher Versuchsergebnisse des Probebetriebes dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages alternative Regelungen zu unterbreiten, um besondere soziale Gruppen, die auf Telefonkommunikation dringend angewiesen sind, durch geeignete Maßnahmen zu entlasten".
Gegenwärtig werden die Möglichkeiten von Gebührenvergünstigungen überprüft.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4927*
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 98 und 99) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost 1975 aus finanziellen Gründen den Bau von Schutzräumen ohne zeitliche Begrenzung de facto eingestellt hat, und wenn ja, warum nimmt der Bundespostminister unwiderbringliche Chancen für die Errichtung von Personenschutzräumen nicht wahr, obwohl die Deutsche Bundespost inzwischen Milliardengewinne erzielt?
Wann wird der Bundespostminister die De-facto-Einstellung des Personenschutzraumbaus im Bereich der Deutschen Bundespost aufheben und das alte Schutzraumbaukonzept wieder in Kraft setzen?
Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost den Bau von Schutzräumen de facto ohne zeitliche Begrenzung eingestellt hat. Die Deutsche Bundespost hat lediglich die entsprechenden Planungen und baulichen Maßnahmen den Regelungen anderer Bundesverwaltungen angepaßt, nach denen nur dann Personenschutzräume vorzusehen sind, wenn wenigstens 50 Personen gleichzeitig in einem Dienstgebäude anwesend sind. Weiter wird in allen Fällen, in denen die Errichtung eines Schutzraumes als Außenbau möglich ist, die Herstellung zurückgestellt.
Es ist jedoch beabsichtigt, u. a. Personenschutzräume nicht mehr als Außenbauten zu planen, sondern wieder als Innenbauten zu errichten.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 100) :
Kann die Bundesregierung zusichern, daß es bei der Einführung von Fernkopierern (Telefax) bei der Deutschen Bundespost nicht zu monopolartigen Entwicklungen kommt (s. Wirtschaftswoche vom 25. November 1977) ?
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, beim Telefax-Dienst den vollen Wettbewerb zwischen allen Anbietern von Geräten zu . ermöglichen. Sie will selbst nur einer von vielen Anbietern sein.
Im übrigen erlauben wir uns noch folgende Klarstellung:
Der fragliche Artikel in der Wirtschaftswoche vom 25. November unterstellt der Deutschen Bundespost, sie lege den neuen Telefax-Dienst einseitig auf die Fernkopierer-Gruppe 2 fest. Konkret wird im Kernsatz des Artikels ausgeführt:
„Die Post beschloß, nur Geräte der schnelleren Gruppe 2 in den neuen Dienst aufzunehmen."
Diese Aussage ist zumindest irreführend:
1. Nicht die Deutsche Bundespost allein, sondern ein Arbeitskreis von sachkundigen Vertretern folgender Gremien der Hersteller- und Anwenderseite
— Normenausschuß Maschinenbau im DIN (Fachbereich Büromaschinen)
— Ausschuß für wirtschaftliche Verwaltung in Wirtschaft und öffentlicher Hand e. V. (AWV), Fachausschuß Reprografie, AK Fernübertragung von Schrift und Bild
— Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI), FV 13, AK Fernkopieren
— Verein Deutscher Maschinenbauanstalten (VDMA)
— Bundsverband der Büromaschinen-Import- und Vertriebs-Unternehmen e. V. (BVB)
— Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB)
— Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)
waren der einhelligen Meinung, mit Geräten der Gruppe 2 den Telefax-Dienst aufnehmen zu sollen.
2. Es ist keineswegs beabsichtigt, „nur" Geräte der Gruppe 2 zuzulassen. Vielmehr hat sich der Arbeitskreis dafür ausgesprochen, auch Geräte der Gruppe 3, sobald die Voraussetzungen gegeben sind (Standardisierung ist z. Z. noch nicht abgeschlossen), zum Telefax-Dienst zuzulassen.
Die von der „Wirtschaftswoche" unterstützte Gerätegruppe 1 — vor einem Jahr noch die einzige genormte Geräteklasse — fand in dem Arbeitskreis wenig Beifall. Obgleich die Normung für diese Gruppen schon längere Zeit besteht, gibt es trotzdem nur wenige Geräte, die dieser Norm entsprechen und Kompatibilität gewährleisten; dazu kommt, daß die Übermittlung einer DIN-A4-Seite bei diesem Gerätetyp doppelt so lang dauert wie bei Fernkopierern der Gruppe 2. Dadurch wird die Einzelkopie so teuer, daß die Rentabilität gegenüber anderen Kommunikationsmöglichkeiten nicht erreicht wird. Dies sind nicht zuletzt die Gründe, warum sich die Faksimileübertragung in der Bundesrepublik Deutschland nicht durchsetzen konnte.
Trotzdem können auch nach Einführung des Telefax-Dienstes weiterhin noch alle zugelassenen Geräte, auch die der Gruppe 1, am Fernsprechnetz betrieben werden.
Die Deutsche Bundespost hofft allerdings, daß nach und nach die alten Fernkopierer durch Geräte ersetzt werden, die am Telefax-Dienst teilnehmen können.
Wie wohl bei keiner anderen Nachrichtenart wird im Telefax-Dienst von vornherein neben der Standardgeschwindigkeit die Umschaltung auf andere Geschwindigkeitsstufen möglich sein. Monopolartige Entwicklungen können bei dieser Freizügigkeit nicht entstehen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 101 und 102) :
Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bundespost mit der Einführung von Euroschecks mit dieser Einrichtung gemacht?
4928' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Kann die Deutsche Bundespost konkrete Einzelheiten über die Entwicklung und den heutigen Stand der Sache geben?
Mit der Einführung von eurocheques für Postscheckkunden hat die Deutsche Bundespost 'einen weiteren Beitrag zur im volkswirtschaftlichen Interesse liegenden Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und zur Verbesserung der Bargeldversorgung der Bevölkerung insbesondere bei Reisen im In- und Ausland geleistet.
11/2 Jahre nach Beginn der von den Postscheckämtern durchgeführten Angebotsaktion sind bereits rund 300 000 Postscheckkunden im Besitz von eurocheque-Vordrucken und den zugehörigen eurocheque-Karten.
Durch den Beitritt der Deutschen Bundespost zum eurocheque-System stehen allen in- und ausländischen Scheckkarteninhabern (auch Inhabern von Girokonten bei Kreditinstituten) 15 000 zusätzliche Auszahlungsstellen mit Abhebungsmöglichkeiten, auch außerhalb der Schalterstunden von Banken und Sparkassen, zur Verfügung. Im Jahre 1976 wurden an Postschaltern bereits 2,2 Millionen eurocheques ausgezahlt. 1977 wird die Gesamtzahl der eurocheque-Auszahlungen rund 4 Millionen Stück betragen.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Hassel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 103 und 104) :
Hat die Deutsche Bundespost mit Einführung des Euroschecks in diesem Geschäftszweig Verluste erlitten, und wenn ja, in welchem Umfang?
Hat die Deutsche Bundespost die Absicht, nach bisherigen Erfahrungen in diesem Geschäftszweig Änderungen vorzunehmen, und wenn ja, welche?
Zu Frage B 103:
Eurocheque-Vordrucke und eurocheque-Karten werden von den Postscheckämtern nur an solche Postscheckkunden abgegeben, bei denen aufgrund einer Bonitätsprüfung zu erwarten ist, daß sie eurocheques grundsätzlich nur im Rahmen des verfügbaren Guthabens ausstellen werden.
Es ist daher bei insgesamt rund 300 000 Scheckkarteninhabern nur in wenigen Fällen zu mißbräuchlichen Überziehungen gekommen.
Leider haben es aber auch Postscheckkunden — wie Inhaber von Girokonten bei Kreditinstituten — trotz aller Hinweise und Warnungen nicht verhindern können, daß ihnen eurocheque-Vordrucke und eurocheque-Karten gestohlen wurden und daß die Diebe sich mit den gestohlenen eurocheque Bargeld beschafften. Bisher hat die Deutsche Bundespost in 60 Fällen den Postscheckteilnehmern durch die Einlösung gestohlener eurocheques entstandenen Schaden ganz oder teilweise reguliert (Gesamtbetrag rund 100 000 DM). Die Einnahmen aus
Scheckkartengebühren für die mit Gültigkeit bis Ende 1977 ausgegebenen eurocheque-Karten liegen jedoch weit über dem Betrag dieses Schadens.
Zu Frage B 104:
Zur Reduzierung der Schadensfälle werden sämtliche Scheckkarteninhaber in einer Gemeinschaftsaktion aller an das eurocheque-System angeschlossenen Geldinstitute (einschl. der Postscheckämter) im Bundesgebiet und Berlin (West) durch illustrierte Hinweiszettel davor gewarnt, eurocheques im Auto liegenzulassen (rund 60 v. H. aller Schadensfälle basieren auf Diebstählen aus Kraftfahrzeugen).
Aus der Sicht der Deutschen Bundespost besteht z. Z. keine Notwendigkeit, in diesem Geschäftszweig grundlegende Änderungen vorzunehmen. Änderungen des eurocheque-Systems könnten im übrigen nur im Einvernehmen mit dem Kreditgewerbe erfolgen.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 105 und 106) :
Welche Ministerien, Behörden, Ämter und Dienststellen auf Bundesebene haben sich mit dem bis heute noch nicht begonnenen Neubau des Postamts in Leonberg befaßt, nachdem vor 15 Jahren ein Grundstück von der Deutschen Bundespost gekauft wurde und seitdem fünf Bundespostminister festgestellt haben, daß das alte Postamt weder für die Kunden noch für die Bediensteten zumutbar ist?
Welche Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Auflagen und Anweisungen müssen für den Neubau des Postamts Leonberg beachtet werden, und welche Chance sieht die Bundesregierung dafür, daß ein neues Postamt in Leonberg noch vor dem Jahre 2000 eingeweiht wird?
Der Baubeginn für den Neubau des Postamts Leonberg war von der Oberpostdirektion Stuttgart für das Jahr 1977 fest eingeplant. Die Arbeiten sollten sofort nach Eingang der im Herbst 1977 erwarteten Zustimmung des Regierungspräsidiums ausgeschrieben werden. Nach dem Gang der Vorverhandlungen war damit zu rechnen, daß von seiten der oberen Bauaufsichtsbehörde gegen den geplanten Neubau keine besonderen Einwendungen erhoben würden. Leider haben jedoch während des Zustimmungsverfahrens Angrenzer und das Gewerbeaufsichtsamt wegen der befürchteten Lärm- und Geruchsimmissionen Bedenken gegen den geplanten Neubau geltend gemacht. Dies hat das Regierungspräsidium Stuttgart veranlaßt, seine erteilte Zustimmung mit schwerwiegenden und kostenaufwendigen Auflagen und Bedingungen zu verknüpfen. So ist u. a. die Erstellung einer geschlossenen Halle mit Be- und Entlüftungsanlagen und schallgedämpften Rolltoren für den Verladebetrieb des Paketdienstes gefordert (grob geschätzte Mehrkosten etwa 1 Million DM).
Da im Zusammenhang mit der Postverladung in Ruhestunden bei vielen Postbetriebsgebäuden Lärmprobleme vorhanden sind und die Einwendungen der Nachbarn auch an anderen Stellen stärker werden, dürfte die Erledigung der Bauauflagen im Falle des
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4929*
Postamtes Leonberg grundsätzliche Bedeutung erhalten. Es steht zu befürchten, daß das Beispiel Leonberg Schule machen könnte und in Zukunft bei allen Postbauten mit Verladebetrieb ähnliche, kostenaufwendige Auflagen gemacht werden.
Die Oberpostdirektion hat deshalb gegen die Auflagen des Regierungspräsidiums Stuttgart' Widerspruch erhoben und ist nunmehr unter Einschaltung eines Sachverständigen bemüht, eine kostengünstigere Lösung zu finden.
Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die überarbeitete Planung nochmals dem Regierungspräsidium zur Zustimmung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, nach Vorliegen der endgültigen Zustimmung mit den Bauarbeiten im Frühjahr 1978 zu beginnen. Dabei wird allerdings unterstellt, daß die aufgetretenen Schwierigkeiten in Kürze ausgeräumt werden können.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 107):
Wird die Bundesregierung ihrer Ankündigung in den Antworten zu den Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (Anlage 24 zum Stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. April 1977) und meiner eigenen (Anlage 129 zum Stenographischen Bericht über die Sitzung • des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 1977), eine Verordnung zum Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden erlassen, in der „eine meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" vorgeschrieben ist, noch in dieser Heizperiode nachkommen oder, wenn das nicht der Fall sein sollte, die Gründe für die nicht unerhebliche Verzögerung nennen?
Die Bundesregierung hat auf Ihre Frage, die Frage des Abgeordneten Dr. Voss und die Frage des Abgeordneten Klein erklärt, sie habe die Absicht, von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung für künftige und bestehende Gebäude Gebrauch zu machen. Sie hat dabei keine Fristen genannt, sondern sich bewußt darauf beschränkt, nur die Aufnahme der Vorarbeiten mitzuteilen.
Die Bundesregierung kann keine Fristen nennen, weil sie für einige technische und wirtschaftliche Probleme auch auf Vorarbeiten von Instituten angewiesen ist, deren Arbeitsabläufe sie nicht beeinflussen kann. Nach dem Stande der Vorarbeiten ist sicher, daß die Verordnung nicht mehr in der bereits begonnenen Heizperiode erlassen wird.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 108 und 109) :
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Bundesbehörden, die in Krisen- und Kriegszeiten lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben (wie z. B. die Deutsche Bundespost), in Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherren für ihr Personal Schutzräume zu erstellen haben, und stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß sie durch diesen Schutzraumbau nicht nur den Länder- und Kommunalverwaltungen, sondern auch den privaten Bauherren ein nachahmenswertes Beispiel gäbe?
Teilt die Bundesregierung ferner die Ansicht, daß sie durch diese Maßnahmen dazu beitragen würde, insbesondere in der mittelständischen Industrie Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen, und daß dieser Schutzraumbau in hervorragender Weise geeignet ist, das einschlägige Know-how, insbesondere in der lüftungstechnischen Industrie, zu erhalten und der sich ständig verändernden Technologie entsprechend weiterzuentwickeln, wogegen es — einmal verloren — in Notfällen nicht mehr im erforderlichen Maß kurzfristig zur Verfügung stünde?
Zu Frage B 108:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß bei Bundesbehörden, die in Krisenzeiten lebens- und verteidigungswichtige Funktionen zu erfüllen haben, für das Personal Schutzräume erstellt werden sollen; sie weist darauf hin, das insbesondere die Bundespost in den vergangenen Jahren im Rahmen der Möglichkeiten des Bundeshaushaltes bauliche Schutzmaßnahmen durchgeführt hat. Hierdurch wurden zweifellos nachahmenswerte Beispiele gegeben. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Neukonzeption der Zivilverteidigung auch diesen Bereich des öffentlichen Schutzraumbaues in ihre Überlegungen mit einbeziehen.
Zu Frage B 109:
Die Bundesregierung hat in ihre Überlegungen zur Neukonzeption der Zivilverteidigung insbesondere auch die weitere Förderung des öffentlichen und privaten Schutzraumbaues einbezogen. Ein verstärkter Schutzraumbau hätte die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage B 110) :
Liegen der Bundesregierung Erfahrungswerte darüber vor, in welchem Umfang bei der heutigen Altbaumodernisierung auch rationelle Fertigelementverfahren angewandt werden, z. B. mit industriell vorgefertigten Sanitäreinheiten (wie Bäder, WCs, Dusch-/Naßraumzellen) oder mit Fertigwänden, und ist die Bundesregierung bereit, durch Modellprojekte untersuchen zu lassen, inwieweit solche Fertigblockverfahren eine zeit- und kostensparende Modernisierung ermöglichen und gleichzeitig verhindern können, daß Mieter während des Umbaus umgesetzt werden müssen?
1. In der Altbaumodernisierung werden in steigendem Umfange rationelle Verfahren angewandt, auch unter Einsatz von Fertigteilen. Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erfahrungswerte über den Umfang solcher modernen Verfahren vor. Aus der Statistik sind keine Werte zu entnehmen.
2. Fragen der Altbaumodernisierung gehören zum Schwerpunktprogramm für die von der Bundesregierung geförderte Bauforschung.
In diesem Rahmen werden u. a. auch technische und organisatorische Verfahren der Altbaumodernisierung sowie die Anwendung industrieller Methoden und die Anwendung von Fertigteilen untersucht.
Aus mehreren laufenden Forschungsprojekten seien hier besonders erwähnt:
2.1. „Fertigteile in der Altbau-Erneuerung"
4930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
In dieser Forschungsarbeit wird das Angebot an Fertigteilen auf seine Einsatzmöglichkeit in der Altbausanierung untersucht. Ziel ist die Erstellung eines Kataloges als Orientierungshilfe für Planer und Bauherren.
2.2. „Althaustypologie"
In dieser Arbeit wird versucht, den Gebäudebestand nach bestimmten Merkmalen in eine Typologie einzuordnen. Das ist eine wichtige Hilfe für die Beurteilung der Anwendungsmöglichkeiten von Fertigteilen.
2.3. „Einsatzmöglichkeiten der Fertighausindustrie bei der Modernisierung"
In der Fertighausindustrie wird der Ausbau nach industriellen Methoden vorgenommen. Es geht nunmehr darum, die hierbei angewandten Verfahren — soweit möglich — auf die Modernisierung zu übertragen. Wie bei dem unter 1. erwähnten Forschungsvorhaben werden z. B. auch Einsatzmöglichkeiten von Naßzellen und von Fertigwänden untersucht.
3. Im Jahr 1978 können Forschungsvorhaben gefördert werden, die sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Organisation und der Kooperation bei Modernisierungsarbeiten befassen. Daraus könnte sich zu gegebener Zeit ein Modellvorhaben entwickeln.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatsekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/ 1317 Fragen B 111 und 112) :
Aus welchen Städten und Kreisen des Bergischen Lands liegen der Bundesregierung Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen — Investitionsbereiche Historische Stadtkerne, Infrastruktur, Betriebsverlagerungen und Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau — vor, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen das Auswahlverfahren abgeschlossen hat?
Welche Projekte wurden genehmigt, und welche Anträge wurden abgelehnt?
Nach der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", obliegen die Auswahl unter den bei den Ländern eingegangenen Förderungsanträgen und das Bewilligungsverfahren den Ländern. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat inzwischen seine Zustimmung zu den Auswahlentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen für das Programmjahr 1977 und für alle vier Investitionsbereiche erteilt. Hierbei sind vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau keine vom Land ausgewählten Vorhaben aus den Städten und Kreisen des Bergischen Landes zurückgewiesen worden. Die im Programmjahr 1977 mit Bundesmitteln geförderten Vorhaben sind in der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung inzwischen veröffentlichten Zusammenstellung im einzelnen aufgeführt (vgl. Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik des Presse- und Informationsamtes Nr. 93/1977 vom 5. Dezember 1977).
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 113):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Städte zunehmend Schwierigkeiten haben, Grundstücke für mit Grünanlagen verbundene Kinderspielplätze zu beschaffen, da umliegende Haus-
und Wohnungseigentümer nicht nur die „Wertminderung" ihrer Grundstücke in Kauf zu nehmen haben, sondern laut Erschließungsbeitragsrecht sich zusätzlich mit Umlagen an den Kosten für die Kinderspielplätze zu beteiligen haben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vorgenannten Regelungen des Erschließungsbeitragsrechts der ohnehin verbreiteten Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland Vorschub leisten, und denkt sie aus diesen übergeordneten politischen Gesichtspunkten an eine Änderung dieser Punkte?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bei der Anlage von Kinderspielplätzen häufig Schwierigkeiten ergeben, weil die Bewohner der umliegenden Gebäude Belästigungen durch Lärm und andere Einwirkungen als Folge der Kinderspiele befürchten. Sie hat allerdings keine Anhaltspunkte dafür, daß die Heranziehung der Grundstückseigentümer zu den. Kosten solcher Anlagen (Erschließungsbeiträge) der Kinderfeindlichkeit im Bundesgebiet Vorschub leistet.
Sie hält insbesondere nicht für richtig, daß durch die Anlage von Kinderspielplätzen in der Regel eine Wertminderung der umliegenden Grundstücke herbeigeführt wird. 'Im Gegenteil wird, jedenfalls soweit die umliegenden Gebäude nicht ausschließlich für Kinderlose bestimmt sind, in der Regel eine Wertsteigerung eintreten, da für Mieter oder Eigentümer mit Kindern nahe gelegene Spielplätze, auf denen ihre Kinder gefahrlos spielen können und Spielgefährten finden, vorteilhaft sind, die Vermietbarkeit an Familien mit Kindern mithin verbessert wird. Zudem dienen solche Plätze auch gleichzeitig der Durchgrünung der Wohnviertel.
Die Erfahrung lehrt, daß bei der Anlage von Spielplätzen nicht immer den Erfordernissen des Gebietes und besonders der umliegenden Gebäude ausreichend Rechnung getragen wird. Es muß angestrebt werden, daß durch lärmhemmende Maßnahmen, insbesondere Bepflanzung, nachteilige Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt und die positiven Wirkungen nach Möglichkeit verstärkt werden. Das ist aber eine Planungsfrage, die nur im Einzelfall aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gelöst werden kann.
Man darf das Problem sicher nicht allein oder auch nur vorwiegend aus der Sicht solcher Anlagen beurteilen, bei denen Fehler in der Anlage gemacht worden sind.
Die Erhebung von Beiträgen zu den Kosten dieser Anlagen, deren Notwendigkeiten im Rahmen der Erschließung von Baugebieten kaum bestritten werden wird, erleichtert den Gemeinden die Finanzierung.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4931*
Es kann auch nicht als unbillig angesehen werden, wenn die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke als Folge der erst durch die Gesamtheit aller Erschließungsmaßnahmen einschließlich Kinderspielplätzen und Grünanlagen ermöglichten Bebaubarkeit erhebliche Wertsteigerungen erfahren, nicht nur zu den Kosten der Verkehrserschließung (der Straßen), sondern auch zu den Erschließungskosten in diesem weiteren Sinne einen Beitrag leisten müssen. In der Regel wird die Wertsteigerung ihrer Grundstücke damit nicht voll abgeschöpft.
Schwierig ist allerdings die Verteilung der Belastung, die im gegenwärtigen Erschließungsbeitragsrecht noch nicht voll befriedigend gelöst worden ist. Mit der Überprüfung des Erschließungsbeitragsrechts ist bereits begonnen worden. Die Bundesregierung hält aber im Rahmen dieser Prüfung nicht für geboten, die Beitragsfähigkeit der Kosten für Kinderspielplätze auszuheben.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 114) :
Wer ist für die Gestaltung des „Berlin-Kalender 1978", der im Auftrag von dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen an alle Bundestagsabgeordneten übersandt worden ist, verantwortlich, und ist die Bundesregierung der Auffassung, in diesem Kalender nicht nur die Schönheiten Berlins darzustellen, sondern auch die traurigen Realitäten, wie zum Beispiel die Berliner Mauer, zu zeigen?
Der von Ihnen genannte „Berlin-Kalender 1978 Berliner Bauten" ist keine Veröffentlichung meines Hauses. Es wurde — wie auch in den Vorjahren andere Berlin-Kalender — ein begrenztes Kontingent vom Verlag erworben, um den Initiatoren und Leitern ausgewählter Studienreisegruppen im Rahmen der Nachbetreuung durch die Übersendung von jeweils einem Exemplar ihren Besuch in Berlin in Erinnerung zu bringen. Ich meine, damit wird das Bestreben unterstützt, das Interesse für diese Besuche anzuregen, die in der durch sie vermittelten Information keine der Realitäten der Berliner Lage unberücksichtigt lassen. Der Kalender wurde selbstverständlich nicht deshalb ausgesucht, weil er kein Mauerbild enthält.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1317 Fragen B 115 und 116):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Prüfungsliste des Unterausschusses Zonenrandförderung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zur Förderung des Zonenrandgebiets, die folgende Vorschläge enthält, Erhaltung des bisherigen Präferenzgefälles zugunsten des Zonenrandgebiets bei den Abschreibungsmöglichkeiten, Erhöhung der Investitionszulage im Zonenrand bzw. Ausklammerung des Kumulierungsverbots bei der
technologischen Investitionszulage (§ 4 des Investitionszulagengesetzes) für kleinere und mittlere Betriebe?
Welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen?
Der Deutsche Bundestag hat anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung die Bundesregierung durch eine Entschließung ersucht, im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes die weitere Wirksamkeit der Berlin- und Zonenrandförderung zu prüfen und ggf. Vorschläge zu unterbreiten, die eine ausreichende Förderung auch künftig sicherstellen. Eine gleichlautende Entschließung hat der Bundesrat anläßlich der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes im ersten Durchgang beschlossen. Im Hinblick auf diese Entschließungen hat die Bundesregierung unverzüglich eine entsprechende Prüfung eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes durch die beteiligten Bundestagsausschüsse mitteilen, welche Maßnahmen sie zur Sicherstellung einer ausreichenden Berlin- und Zonenrandförderung für angezeigt hält.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 117 und 118) :
Welches waren die Gründe für die Vergabe des Forschungsprojekts Nr. 3976 „Arbeitsorganisatorische Innovationen als Qualifizierungsprozesse von Industriearbeitern, Modellversuche zur Entwicklung und Erprobung arbeitsorganisatorischer Alternativen durch Industriearbeiter" an die Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn-Bad Godesberg, mit einem Zuwendungsvolumen von 1,38 Millionen DM, und wer hat die Vergabe im einzelnen geprüft?
Welche Forschungsförderungsbeträge hat die Friedrich-EbertStiftung seit 1969 seitens der Bundesregierung erhalten, differenziert nach Forschungsprojekt, Sachgegenstand und Zuwendungsbetrag?
Zu Frage B 117:
Das Projekt der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Arbeitsorganisatorische Innovationen als Qualifizierungsprozesse von Industriearbeitern" ist Teil eines gemeinsamen Projekts gleichen Themas der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Peiner Schraubenwerke AG. Der Antrag wurde vom BMFT-Sachverständigenkreis „Neue Arbeitsstrukturen in der Produktion" begutachtet und zur Förderung vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat diese Empfehlung geprüft und die Bewilligung für das Gesamtprojekt ausgesprochen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hält dieses Vorhaben für einen wichtigen und vielversprechenden Beitrag zur Durchführung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens".
Zu Frage B 118:
Die von Ihnen gewünschten Informationen ergeben sich im wesentlichen aus den Antworten, die
4932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Herr Bundesminister Matthöfer im März 1976 und ich im April 1976 auf entsprechende schriftliche Fragen Herrn Abgeordneten Benz gegeben haben. (Vgl. Anlage 59 zum Protokoll des Deutschen Bundestages, Seite 16190, und Anlage 110 zum Protokoll des Deutschen Bundestages vom 1. April 1976 Seite 16322.) Für den Bundesminister für Forschung und Technologie bedürfen sie insofern der Ergänzung, als für das Projekt „Bibliographischer Nachweisdienst zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung", Laufzeit 1. Januar 1976 bis 31. Dezember 1978; ein Förderungsbetrag von DM 495 000,— hinzugekommen ist.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 119):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Uranvorkommen im Schwarzwald nach Umfang, Abbaubarkeit und wirtschaftlicher Bedeutung für die Energieversorgung?
Das Potential der bisher bekannten Uranvorkommen im Schwarzwald, das bis 80 $/kg Uran gewinnbar ist, wird wie folgt eingeschätzt:
gesicherte geschätzte
Reserven zusätzlicho
Reserven
1. Projekt Menzenschwand 850 t 2 000 t
(Gewerkschaft
Brunhilde) •
2. Projekt Müllenbach 1 700 t 2 300 t
(Saarberg Interplan)
zusammen: 2 550 t 4 300 t
Die geschätzten zusätzlichen Reserven sind jedoch durch weitere Exploration erst nachzuweisen.
Gemessen an dem Uranbedarf für deutsche Kernkraftwerke in den Jahren um 1980 könnten beide Vorhaben zusammen etwa 10 % abdecken. Dieser Prozentsatz würde in den Folgejahren wegen des steigenden Uranbedarfs sehr schnell abnehmen.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 120):
Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus der sich in verschiedenen Bundesländern abzeichnenden Stagnation der Studentenzahlen im Wintersemester 1977/78 zu ziehen?
1. Die mit dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern vereinbarten Schnellmeldungen über die Entwicklung der Studienanfänger-zahlen des Wintersemesters 1977/78 liegen noch nicht für alle Länder vor. Die bisherigen Einzelmeldungen deuten allerdings darauf hin, daß auch in diesem Zulassungstermin — wie in den vergangenen 3 Jahren — die Zahl der Einschreibungen im ersten Hochschulsemester stagnieren wird. Angesichts steigender Zahlen von Studienberechtigten bedeutet dies, daß die sog. Übergangsquote von der Schule zur Hochschule sinkt.
2. Eine erste Konsequenz dieser Entwicklung ist mit dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. November 1977 zum „Abbau des Numerus clausus" gezogen worden. Die in diesem Beschluß vorgesehene künftige Beschränkung • des zentralen Auswahlverfahrens auf wenige „harte" Numerus-clausus-Fächer ist auch durch die bisherige Entwicklung der Studienanfängerzahlen erleichtert worden.
3. Das Absinken der früher sehr hohen Übergangsquoten von Schule zur Hochschule auf ein auch im internationalen Vergleich normales Maß ist, solange der Studienverzicht freiwillig erfolgt, also nicht durch Numerus clausus erzwungen oder durch Fehlinformationen über die Beschäftigungsentwicklung verursacht wird, an sich kein Grund zur Besorgnis. Die Gefahr von Fehlentwicklungen besteht allerdings in zweierlei Richtung: Zum einen ist nicht auszuschließen, daß bei einem Teil der Studienberechtigten der Studienverzicht nicht auf eigenverantwortlicher Abwägung, sondern auf pauschalen Warnungen vor dem Hochschulstudium und damit letztlich auf voreiliger Resignation beruht; zum anderen ist abzusehen, daß ein zunehmender Studienverzicht von Studienberechtigten im gegenwärtigen Zeitpunkt die ohnehin angespannte Lage in den Ausbildungsbereichen außerhalb der Hochschule weiter verschärfen und dort zum Nachteil der schwächeren Bewerber gehen wird. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung daher sorgfältig beobachten und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinwirken, daß Fehlentscheidungen vermieden werden, die das erreichte Mehr an sozialer Chancengleichheit — auch zwischen den Geschlechtern — wieder zunichte machen könnten. Entsprechende Untersuchungen und Erhebungen sind eingeleitet. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich hier um Fragen vor allem auch des Zuständigkeitsbereichs der Länder handelt.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 121 und 122) :
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, an wieviel und an welchen Hochschulen im Rahmen des von der „Vereinigten Deutschen Studentenschaft" (VDS) ausgerufenen Vorlesungsboykotts Organe der Verfaßten Studentenschaft oder politische Studentenorganisationen eine sogenannte „Demokratische Gegenhochschule" ausgerufen und ein entsprechendes Vorlesungsprogramm durchgeführt haben, und waren dabei nach dem Wissensstand der Bundesregierung neben dem MSB Spartakus und dem „Sozialistischen Hochschulbund (SHB) auch
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4933*
Juso-Hochschulgruppen und der FDP-nahe „Liberale Hochschulverband" beteiligt?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich Hochschullehrer am Vorlesungsboykott der „Vereinigten Deutschen Studentenschaft" (VDS), insbesondere an Veranstaltungen der „Demokratischen Gegenhochschule", aktiv beteiligt haben?
Die Bundesregierung hat häufig darauf hingewiesen, daß ihre Informationen über die Hochschulen auf Grund der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsordnung in der Bundesrepublik Deutschland nicht
immer vollständig sein können. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen beiden Fragenkomplexe. Das der Bundesregierung von den Ländern zugeleitete oder aus Presseberichten zugängliche Material zur Durchführung der „Demokratischen Gegenhochschule" durch die Studenten oder Hochschullehrer ist so unvollständig, daß sich die Bundesregierung nicht in der Lage sieht, Ihre Fragen beantworten zu können.