Protokoll:
8063

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 63

  • date_rangeDatum: 15. Dezember 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:28 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/63 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Inhalt: Wahl des Abg. Luster zum Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament 4815 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 4815 B Erweiterung der Tagesordnung 4815 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/1043 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/1272 — 4815 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1975 zur Änderung des Vertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-Dollart-Vertrag) — Drucksache 8/1017 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1305 — 4816 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien über den Luftverkehr — Drucksache 8/1035 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1306 — 4816 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. November 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay über den Luftverkehr — Drucksache 8/1034 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/1307 — 4816 B Beratung der Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1290 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1291 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/1319 — Löher CDU/CSU 4816 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 8/1266 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/1336 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/1320 — Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . . . . 4819 A Gerstl (Passau) SPD . . . . . . . . . 4819 D Ludewig FDP 4821 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Lenz (Bergstraße), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Dr. Langner, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 44) — Drucksache 8/1180 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Dr. Langner, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Untersuchungsverfahren des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/1181 - Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 4822 A Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 4824 D Engelhard FDP 4827 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Eyrich, Schwarz, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Wittmann (München), Dr. Waigel, Dr. Kreile, Feinendegen, von der Heydt Freiherr von Massenbach und der Fraktion der CDU/CSU Rechts- und Verwaltungsvereinfachung — Drucksache 8/1206 — Dr. Eyrich CDU/CSU 4829 C Frau Dr. Hartenstein SPD . . . . . . 4832 C Kleinert FDP 4836 A Baum, Parl. Staatssekretär BMI 4838 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL) — Drucksache 8/1250 — Horstmeier CDU/CSU . . . . . . . 4840 D Wimmer (Neuötting) SPD 4841 C Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . . 4844 C Wehner SPD . . . . . . . . . . . 4845 D Peters (Poppenbüll) FDP 4846 B Schartz (Trier) CDU/CSU 4847 D Müller (Schweinfurt) SPD 4848 C Dr. Ritz CDU/CSU 4849 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 4849 C Beratung und Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Änderung der Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/1265 (neu) — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . . . 4850 B Collet SPD 4851 A ollesch FDP 4851 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer — Drucksache 8/1269 — Straßmeir CDU/CSU . . . . . . . . 4870 D Peiter SPD 4872 D Hoffie FDP 4874 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern — Drucksache 8/1292 — Sick CDU/CSU 4876 D Curdt SPD 4878 C ollesch FDP 4880 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 III Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Peifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag — Drucksache 8/1241 Dr. Riesenhuber CDU/CSU . . . . . . 4881 C Stahl (Kempen) SPD 4884 A Dr.-Ing. Laermann FDP 4885 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung in der Landwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1979) — Drucksache 8/1273 — . . . . . . . 4888 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus — Drucksache 8/1230 — . . . . . . . 4888 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen — Drucksache 8/1274 — . . . . . . . 4888 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Seeverkehrs — Drucksache 8/1297 — 4888 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Haushaltsausgabe bei Kap. 10 02 Titel 652 06 im Haushaltsjahr 1977 — Gasölbetriebsbeihilfe für die Landwirtschaft — Drucksachen 8/1052, 8/1256 — . . . . 4889 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die internationale Normung von Hörfunk- und Fernsehstatistiken — Drucksachen 8/978, 8/1313 — 4889 A Beratung der Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/1304 — . . . . . . . 4889 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei Vorschlag einer Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Aushandlung des dritten Finanzprotokolls im Rahmen des Assoziierungsabkommens EWG-Türkei Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1445/72 über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Nimexe) zugunsten Dänemarks Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1736/75 über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (für das Jahr 1978) — Drucksachen 8/773, 8/928, 8/929, 8/930, 8/960, 8/1248 — . . . . . . . . . . . 4889 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Schaffung gemeinsamer Lagerkapazitäten für Erdöl und Erdölerzeugnisse in der Gemeinschaft Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Gründung von mit der Sicherstellung der Einlagerung von Erdöl und Erdölerzeugnissen beauftragten Stellen in den einzel- 1V Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 nen Mitgliedstaaten sowie die Finanzierung dieser Stellen — Drucksachen 8/482, 8/1271 — 4889 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion über das Wachstum großer städtischer Ballungsgebiete — Drucksachen 8/846, 8/1282 — . . . . 4889 D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP Programmbeirat der Deutschen Bundespost — Drucksache 8/1332 — . . . . . . . 4890 A Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Kunstbeirat der Deutschen Bundespost — Drucksache 8/1333 — 4890 A Fragestunde — Drucksache 8/1317 vom 09. 12. 1977 — Auswirkungen der neuen Steuerschätzungen auf die mittelfristige Finanzplanung des Bundes bis 1981 MdlAnfr A24 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Pieser CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4852 C ZusFr Frau Pieser CDU/CSU 4852 D Belastung der öffentlichen Haushalte im Jahre 1978 durch die sich verschlechternde Wirtschaftslage MdlAnfr A56 09.12.77 Drs 08/1317 Wohlrabe CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4852 D, 4853 A, B, C ZusFr Wohlrabe CDU/CSU 4853 A ZusFr Dr. Spöri SPD 4853 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4853 C Sicherheit der Arbeitsplätze der deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A131 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A136 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4853 D, 4854 B, C, D, 4855 A, B ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 4854 B, C ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . 4854 C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . . . 4855 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 4855 A ZusFr Glos CDU/CSU 4855 B Herbeiführung einer mittelfristigen „Konsolidierung" der strukturellen Defizite MdlAnfr A134 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Friedmann CDU/CSU MdlAnfr A135 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4855 C, D, 4856 A, B, C, D, 4857 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 4855 D, 4856 A, D ZusFr Stutzer CDU/CSU 4856 A ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . 4856 B ZusFr Franke CDU/CSU 4856 B ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 4856 C Deckung der Mehrausgaben für einen Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 1977 MdlAnfr A137 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 4857 A, B, C ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 4857 B, C Ausgaben des Bundes für Zinsen und Tilgungen von Schulden in den Jahren bis 1981 MdlAnfr A138 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 4857 D, 4858 B, D, 4849 A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . 4857 D, 4858 A ZusFr Glos CDU/CSU 4858 B ZusFr Dr. Spöri SPD . . . . . . . . 4858 C ZusFr Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 4858 D ZusFr Franke CDU/CSU 4859 A, B Auswirkungen der Abwertung des Dollar auf die deutsche Außenwirtschaft und den inländischen Arbeitsmarkt MdlAnfr A139 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 4859 C, 4860 A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . 4859 D, 4860 A ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU . . . 4860 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4860 B Vorlage eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1977 betreffend Steuererleichterung für geschiedene und getrennt lebende Unterhaltspflichtige sowie für unterhalts- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 V pflichtige Elternteile von nichtehelichen Kindern; Neuregelung des Familienlastenausgleichs MdlAnfr A140 09.1237 Drs 08/1317 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A141 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . 4860 C, D, 4861 A ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU 4860 B, 4861 A Menschenrechtsverletzungen gegenüber Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße; Wahrung und Verwirklichung der Menschen- und Gruppenrechte des polnischen Volkes MdlAnfr A144 09.12.77 Drs 08/1317 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU MdlAnfr A145 09.12.77 Drs 08/1317 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4861 B, C, D, 4862 A, B, C, D, 4863 A, B, C ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 4861 C, 4862 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 4861 C, 4863 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 4862 A, 4863 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 4862 A ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . 4862 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . . . 4862 B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 4863 A ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4863 B Deutsch-polnische Verhandlungen über die Sicherung der kulturellen und Gruppenrechte der Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße MdlAnfr A146 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4863 C, D, 4864 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4863 D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 4864 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4864 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4864 C Ausreisegenehmigung für Deutsche in Polen; Erledigung der beim Deutschen Roten Kreuz vorliegenden Ausreiseanträge MdlAnfr A147 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4864 D, 4865 A, B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4865 A ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . 4865 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4865 D Verteidigung der CDU/CSU-Opposition durch den Bundeskanzler bei deren Angriff durch Polens Generalsekretär Gierek MdlAnfr A148 09.02.77 Drs 08/1317 Niegel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4866 A, B, D, 4867 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 4866 A, D ZusFr Engelhard FDP 4866 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 4867 A Verhinderung der Unterstützung bewaffneter Aktionen durch humanitäre Hilfe für sogenannte Befreiungsbewegungen im südlichen Afrika MdlAnfr A149 09.12.77 Drs 08/1317 • Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4867 B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . . . 4867 C Propaganda für die „unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volks" durch das beim UNO-Generalsekretariat in New York gegründete Büro für palästinensische Rechte MdlAnfr A151 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A152 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4867 D, 4868 A, B, C ZusFr Frau Berger (Berlin) CDU/CSU . . 4867 D, 4868 A, B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 4868 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4868 C Freundschaftliches Verhältnis zwischen führenden Persönlichkeiten der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A153 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4868 C, 4869 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 4868 D, 4869 A ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . . 4869 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4869 C Unterlaufen des Mitbestimmungsgesetzes durch Umwandlung der Rechtsform von Großunternehmen MdlAnfr A33 09.12.77 Drs 08/1317 Menzel SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 4869 D, 4870 A, B, C ZusFr Menzel SPD 4870 A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 4870 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 4870 C Nächste Sitzung 4890 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4891* A Anlage 2 Ausführung von mit deutscher Kapitalhilfe finanzierten Aufträgen in asiatischen Entwicklungsländern durch andere Industrieländer MdlAnfr A3 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU MdlAnfr A4 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4891* C Anlage 3 Nachgeben der Bundesregierung bei den Verhandlungen über die Aufstockung der Mittel für den Europäischen Regionalfonds MdlAnfr A9 09.12.77 Drs 08/1317 Männing SPD MdlAnfr A10 09.12.77 Drs 08/1317 Männing SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4891* D Anlage 4 Nichtabgabe von Empfehlungen für wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; Kartellamtsverfahren gegen das RWE MdlAnfr All 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Steger SPD MdlAnfr Al2 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4892* A Anlage 5 Vermittlung eines unzureichenden Eindrucks über die Unterbeschäftigung durch die Arbeitslosenzahlen sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze erforderliche Wachstumsrate MdlAnfr A21 09.12.77 Drs 08/1317 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A22 09.12.77 Drs 08/1317 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4892* D Anlage 6 Stärkere Förderung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit von Klein- und Mittelbetrieben sowie Stärkung der Investitionen entsprechend den Anregungen des Gutachtens des Sachverständigenrats MdlAnfr A25 09.12.77 Drs 08/1317 Pieroth CDU/CSU MdlAnfr A26 09.12.77 Drs 08/1317 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4893* B Anlage 7 Einbeziehung der Zuschläge für Überstunden, Feiertags- und Nachtarbeit in das steuerpflichtige Einkommen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung eines erhöhten Rentenanspruchs zur Sanierung der Rentenversicherung MdlAnfr A34 09.12.77 Drs 08/1317 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4894* B Anlage 8 Ausschreibung der, Stelle eines Heimleiters mit möglichst sozialdemokratischer Gesinnung durch das Arbeitsamt Aschaffenburg MdlAnfr A35 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4894* C Anlage 9 Konsequenzen aus den Arbeitslosenzahlen und Lohnannahmen für die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit sowie Festhalten an der Nichteinführung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner MdlAnfr A40 09.12.77 Drs 08/1317 Franke CDU/CSU MdlAnfr A41 09.12.77 Drs 08/1317 Franke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4894* D Anlage 10 Einbeziehung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in die Nachwuchsschulung im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A54 09.12.77 Drs 08/1317 Geisenhofer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4895* B Anlage 11 Entwicklung der Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitslosigkeit auf Grund der bisherigen und der zu erwartenden Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 VII MdlAnfr A55 09.12.77 Drs 08/1317 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4895* C Anlage 12 Von der Bundesregierung bei Verabschiedung des Rentenanpassungsberichts 1977 zugrunde gelegte Arbeitslosenzahlen in den Jahren 1977 bis 1981 MdlAnfr A58 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4895* C Anlage 13 Gewährung von Trennungsentschädigung an den Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit MdlAnfr A63 09.12.77 Drs 08/1317 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4895* D Anlage 14 Bereitstellung ausreichender Blutkonserven in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A64 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4896* A Anlage 15 Ausdehnung des in der Hackfleisch-Verordnung vorgeschriebenen Sachkundenachweises auf das Gaststättengewerbe MdlAnfr A67 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4896* B Anlage 16 Schätzungen aus der Architektenschaft über den Umfang der Erstellung privater Baupläne durch Angehörige des öffentlichen Dienstes; Haltung der Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Fortführung der öffentlichen Wohnungsbauförderung MdlAnfr A82 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A83 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4896* B Anlage 17 Einrichtung von VOB-Beschwerde- und Schiedsstellen in den Bundesländern zur Kontrolle der Vergabe öffentlicher Aufträge MdlAnfr A84 09.12.77 Drs 08/1317 Landré CDU/CSU MdlAnfr A85 09.12.77 Drs 08/1317 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4896* D Anlage 18 Senkung der Mindestanforderung für den nachträglichen Einbau von lärmdämmenden Fenstern von 50 auf 43 dB MdlAnfr A86 09.12.77 Drs 08/1317 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4897* B Anlage 19 Ursache des Todes des in Ost-Berliner Haft gestorbenen Walter Dettmer MdlAnfr A87 09.12.77 Drs 08/1317 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A88 09.12.77 Drs 08/1317 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4897* C Anlage 20 Steuerung der Berufsausbildung zur Vermeidung künftigen Facharbeitermangels MdlAnfr A92 09.12.77 Drs 08/1317 Wüster SPD MdlAnfr A93 09.12.77 Drs 08/1317 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4897* D Anlage 21 Beurteilung der von der Vereinigten Deutschen Studentenschaft im Rahmen ihres Vorlesungsboykotts initiierten sogenannten Demokratischen Gegenhochschule MdlAnfr A95 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4898* C Anlage 22 Träger der Druck- und Versandkosten für die „Gemeinsame Erklärung zum Wintersemester 77/78" der sozialdemokratischen und liberalen Kultus- und Wissenschaftsminister; Anfügen von Erklärungen auch christdemokratischer Kultus- und Wissenschaftsminister an die „Information Bildung und Wissenschaft" als Beilage MdlAnfr A96 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Karwatzki CDU/CSU MdlAnfr A97 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4898* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Anlage 23 Bundesgesetzliche Regelung des Verbots der körperlichen Züchtigung an staatlichen Schulen und Privatschulen MdlAnfr A98 09.12.77 Drs 08/1317 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4899* A Anlage 24 Kriterien für die Gewährung eines Verlustabzugs gemäß § 33 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes MdlAnfr A130 09.12.77 Drs 08/1317 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4899* B Anlage 25 Inkrafttreten eines neuen Einkommensteuer- und Lohnsteuertarifs MdlAnfr A132 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Zeitel CDU/CSU MdlAnfr A133 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4899* D Anlage 26 Steuerausfälle durch Ermöglichung der Kumulierung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für Eheleute mit drei und mehr Kindern MdlAnfr A142 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4900' B Anlage 27 Aufstockung der Wohnungsbauförderungsmittel des Regionalprogramms für Familien mit drei und mehr Kindern um 10 000 DM MdlAnfr A143 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4900*C Anlage 28 Beurteilung der Reise des damaligen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Karl Moersch, im Jahre 1976 nach Chile MdlAnfr A150 09.12.77 Drs 08/1317 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4900* D Anlage 29 Gewährleistung sicherheitspolitischer Erfordernisse sowie der Verfolgung terroristischer Gewalttaten vor Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Rotkreuz-Konventionen von 1949 SchrAnfr B1 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B2 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4901* A Anlage 30 Einschaltung der UN-Menschenrechtskommission wegen der Morde in Kambodscha SchrAnfr B3 09.12.77 Drs 08/1317 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4901* D Anlage 31 Einfluß berufsständischer Organisationen auf die Berufung von Attachés an deutsche Botschaften . SchrAnfr B4 09.12.77 Drs 08/1317 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4902* A Anlage 32 Errichtung einer europäischen Schule in München sowie Aufnahme der Kinder von Staatsangehörigen der Signatarländer des Abkommens über das Gemeinschaftspatent, die nicht Mitarbeiter des Europäischen Patentamts sind SchrAnfr B5 09.12.77 Drs 08/1317 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B6 09.12.77 Drs 08/1317 Kraus CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4902* B Anlage 33 Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland durch die Außerung des sowjetischen Parteichefs Breschnew über seine Solidarität mit dem Kampf der DKP SchrAnfr B7 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4902* C Anlage 34 Zahl der Betriebe, die der Auflage des Bundesdatenschutzgesetzes zur Beseitigung eines Beauftragten für den Datenschutz nachgekommen sind SchrAnfr B8 09.12.77 Drs 08/1317 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4902* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, 'den 15. Dezember 1977 IX Anlage 35 Beurteilung der Ergebnisse der neuesten Untersuchungen über die Wirkung von Schwefeldioxyd und die Entwicklung des Kohlendioxydproblems im Hinblick auf den Umweltschutz SchrAnfr B9 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Steger SPD SchrAnfr B10 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4903* A Anlage 36 Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem geplanten Entsorgungszentrum in Gorleben SchrAnfr B11 09.12.77 Drs 08/1317 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4904* B Anlage 37 Einschränkung der Gewährung von Sonderurlaub an Bundesbeamte zur Teilnahme an staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen SchrAnfr B12 09.12.77 Drs 08/1317 Broll CDU/CSU SchrAnfr B13 09.12.77 Drs 08/1317 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4904* C Anlage 38 Aufnahme der Mehraufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in der Schutzzone 2 in die Erstattungsregelungen durch Änderung des Fluglärmgesetzes sowie enteignende Wirkung des Fluglärmgesetzes für den Bereich der Schutzzone 2 SchrAnfr B14 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B15 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4904* D Anlage 39 Ersatz für Waschmittelphosphate sowie Ergebnisse bei den Erprobungen des Phosphatersatzstoffs Sasil in Waschmitteln SchrAnfr B16 09.12.77 Drs 08/1317 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B17 09.12.77 Drs 08/1317 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4905* C Anlage 40 Abruf nur geringer Mittel für den Lärmschutz aus Wittmundhafen und Upjever SchrAnfr B18 09.12.77 Drs 08/1317 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4906* B Anlage 41 Einschränkung der Ausbildung der Bundesgrenzschutzbeamten im Bereich der Bildung sowie Vermeidung der Einstellung von Hauptschülern beim Bundesgrenzschutz SchrAnfr B19 09.12.77 Drs 08/1317 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B20 09.12.77 Drs 08/1317 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4906* C Anlage 42 Überprüfung der Lärmdämmung in den Flughafenbereichen Upjever und Wittmundhafen durch die Bund-Länder-Kommission SchrAnfr B21 09.12.77 Drs 08/1317 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4907' B Anlage 43 Erkenntnisse über das Arbeiterjugendzentrum (AJZ) in Bielefeld als Kommunikationszentrum linksextremer Gruppen mit enger Verbindung zu der AJZ-Druck und Verlag GmbH sowie Informationen über die Druckerzeugnisse der AJZ-Druck und Verlag GmbH SchrAnfr B22 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B23 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B24 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B25 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4907* C Anlage 44 Bildung von Ersatzorganisationen für verbotene Parteien sowie Anerkennung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts durch die Bundesregierung SchrAnfr B26 09.12.77 Drs 08/1317 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B27 09.12.77 Drs 08/1317 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4907* D Anlage 45 Rückforderung der vom DAAD an vietnamesische Asylanten gewährten Ausbildungsbeihilfen vor deren Einbürgerung X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 SchrAnfr B28 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4908* B Anlage 46 Berufung eines Datenschutzbeauftragten durch die Bundesregierung SchrAnfr B29 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4908* D Anlage 47 Besoldungsgruppen und Altersstruktur der in der Bundesverwaltung beschäftigten Beamten des gehobenen Dienstes SchrAnfr B30 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B31 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4909* A Anlage 48 Überprüfung der Subventionierung des Ungarischen Gymnasiums in Kastl (Oberpfalz) SchrAnfr B32 09.12.77 Drs 08/1317 Amling SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4909* C Anlage 49 Beteiligung karitativer Verbände an der Verwendung von Bußgeldern im Straßenverkehr SchrAnfr B33 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4909* D Anlage 50 Abbau von Arbeitskapazitäten durch Mineralölgesellschaften, insbesondere in den Raffinerien in Ingolstadt SchrAnfr B34 09.12.77 Drs 08/1317 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4910* B Anlage 51 Deckung des Kohlenbedarfs der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte durch Einfuhren aus den USA SchrAnfr B35 09.12.33 Drs 08/1317 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4910* D Anlage 52 Stromeinsparung bei Weihnachtsreklamen SchrAnfr B36 09.12.77 Drs 08/1317 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4911* B Anlage 53 Anteil des Erdgases an der Weltprimärenergieversorgung SchrAnfr B37 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr B38 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAnfr B39 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Müller-Hermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4911* C Anlage 54 Verweigerung der Gewährung von Exportkreditvergünstigungen bei der Ausfuhr in die Republik Südafrika durch die EG SchrAnfr B40 09.12.77 Drs 08/1317 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4912* C Anlage 55 Richtlinien für die Bewilligung von Bundesbürgschaften für Rüstungsgüter SchrAnfr B41 09.12.77 Drs 08/1317 Coppik SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4913* A Anlage 56 Ersetzung der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften der USA durch amerikanische Arbeitskräfte SchrAnfr B42 09.12.77 Drs 08/1317 Krockert SPD SchrAnfr B43 09.12.77 Drs 08/1317 Krockert SPD SchrAnfr B44 09.12.77 Drs 08/1317 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4913* A Anlage 57 Zusammenfassung der BAföG-Leistungen, des Kindergeldes und der Ausbildungsfreibeträge zu einem einkommensunabhängigen monatlichen Sockelbetrag für Studenten SchrAnfr B45 09.12.77 Drs 08/1317 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw MinDir. Dr. Böning BMBW . . 4913* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 XI Anlage 58 Ersetzung der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften durch amerikanische Arbeitskräfte SchrAnfr B46 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4913* D Anlage 59 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Grundstücksankäufen zum Zweck des Natur- und Landschaftsschutzes SchrAnfr B47 09.12.77 Drs 08/1317 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4914* B Anlage 60 Befreiung der unter dem steuerlichen Mindestpreis abgegebenen •Betriebsverpflegung von der Lohn- und Kirchensteuer und Sozialversicherung SchrAnfr B48 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAnfr B49 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Dr. Wilms CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4914* C Anlage 61 Blockierung des Vorschlags der EG-Kommission zur teilweisen Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Gebrauchtwagen aus dem Jahre 1973 durch die Bundesregierung SchrAnfr B50 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Traupe SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4915* A Anlage 62 Ersetzung der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften durch amerikanische Arbeitskräfte SchrAnfr B51 09.12.77 Drs 08/1317 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 4915* B Anlage 63 Ersetzung der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften durch amerikanische Arbeitskräfte SchrAnfr B52 09.12.77 Drs 08/1317 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4915* D Anlage 64 Bewertung der 120 000 DM übersteigenden Einkommensteile als Ausbeutung in einem Antrag des Bundesparteitags der SPD in Hamburg SchrAnfr B53 09.12.77 Drs 08/1317 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4916* B Anlage 65 Verringerung des Eiweißmangels in den Entwicklungsländern durch verstärkte Lieferung von Trockenmilchpulver SchrAnfr B54 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ . . . . . 4916*C Anlage 66 Unentgeltliche Beförderung von Personen, . die durch innere Leiden in ihrer Bewegungsfreiheit behindert sind, im öffentlichen Personennahverkehr; Anhebung der Einkommensgrenze nach § 81 Abs. 1 und 3 des BSHG SchrAnfr B55 09.12.77 Drs 08/1317 Wüster SPD SchrAnfr B 56 09.12.77 Drs 08/1317 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4917*A Anlage 67 Kosteneinsparung im Sinne des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes durch ambulant nach zum Teil neuartigen Methoden durchgeführte Operationen im Bereich der Allgemein-, Kinder-, HalsNasen-Ohren- und Augen-Chirurgie SchrAnfr B57 09.12.77 Drs 08/1317 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4917* B Anlage 68 Weiterbeschäftigung oder Einstellung von Jugendlichen ohne abgeleisteten Wehrdienst in Firmen und Handwerksbetrieben nach Ausbildungsabschluß SchrAnfr B58 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4917* D Anlage 69 Konsequenzen aus den von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Zahlen über Arbeitslose mit Hochschulabschluß sowie aus der wachsenden Aufnahme von Hochschulabsolventen durch die private Wirtschaft SchrAnfr B59 09.12.77 Drs 08/1317 Voigt (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4918* B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Anlage 70 Grundlagen der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über Veränderungen in der Altersversorgung; Beurteilung der Ergebnisse des „Treuarbeit-Gutachtens" SchrAnfr B60 09.12.77 Drs 08/1317 Gansel SPD SchrAnfr B61 09.12.77 Drs 08/1317 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4918* C Anlage 71 Aufhebung der zeitlichen Befristung der Schlechtwettergeldregelung für die Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft SchrAnfr B62 09.12.77 Drs 08/1317 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4919* A Anlage 72 Lange Wartezeiten bis zum Beginn der Rentenzahlung, Ersetzung der Kosten für aufgenommene Kredite durch die Rentenversicherung SchrAnfr B63 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B64 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4919* C Anlage 73 Unentgeltliche Beförderung von geistig Behinderten im Personennahverkehr und Gewährung von Tarifvergünstigungen im Fernverkehr SchrAnfr B65 09.12.77 Drs 8/1317 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4920* A Anlage 74 Warnstreiks gegen Zeitungsunternehmen im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen neuen Tarifvertrag über die neuen Techniken SchrAnfr B66 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4920* B Anlage 75 Übernahme der zivilen Dozenten der früheren Fachhochschule des Heeres in Darmstadt an andere Fachhochschulen der Bundeswehr SchrAnfr B67 09.12.77 Drs 08/1317 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B68 09.12.77 Drs 08/1317 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B69 09.12.77 Drs 08/1317 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B70 09.12.77 Drs 08/1317 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 4920* C Anlage 76 Überprüfung der Erschwerniszulage für Berufssanitätsoffiziere SchrAnfr B71 09.12.77 Drs 08/1317 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 4921* C Anlage 77 Entwicklung der Eigentums-, Körperverletzungs- und anderer Gewaltdelikte von Soldaten der Bundeswehr SchrAnfr B72 09.12.77 Drs 08/1317 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 4921* D Anlage 78 Wegfall des Pauschalzuschlags nach Einführung eines Zuschlags für Personal- und Sachkosten zum Verpflegungsgeld für Zeit-und Berufssoldaten SchrAnfr B73 09.12.77 Drs 08/1317 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr ,Dr. von Bülow BMVg . 4922* A Anlage 79 Zurverfügungstellung bzw. Verkauf von ausgesonderten Kleidungsstücken der Bundeswehr an Zivilbedienstete und interessierte Soldaten SchrAnfr B74 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 4922* B Anlage 80 Lärmbelästigung der Stadt Bingen durch Verlegung des Anflugkorridors für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld SchrAnfr B75 09.12.77 Drs 08/1317 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAnfr B76 09.12.77 Drs 08/1317 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 4922* D Anlage 81 Ausdehnung des nach der Hackfleisch-Verordnung vorgeschriebenen Sachkundenachweises auf das Gaststättengewerbe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 XIII SchrAnfr B77 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B78 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4923* A Anlage 82 Behandlung der Vorschläge zur Verminderung von Todesfällen und gesundheitlichen Schädigungen auf der Europäischen Gesundheitsministerkonferenz oder im Ministerrat SchrAnfr B79 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4923* B Anlage 83 Haltung der Bundesregierung zu der Frage des Vorbehalts der Ausübung der Heilkunde durch vollmedizinisch ausgebildete Personen SchrAnfr B80 09.12.77 Drs 08/1317 Müller (Mülheim) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4923* C Anlage 84 Einbeziehung der Präparate Valoron, Valium, Mandrax und Polamidon in die Liste nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Befäubungsmittelgesetzes SchrAnfr B81 09.12.77 Drs 08/1317 Bindig SPD SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 4923* D Anlage 85 Ausbau der Bundesautobahn A 8 im Strekkenabschnitt Albaufstieg Aichelberg SchrAnfr B82 09.12.77 Drs 08/1317 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4924* A Anlage 86 Einstellung des Personenschienenverkehrs auf den Strecken Osnabrück—Brackwede, Osnabrück—Delmenhorst und OsnabrückOldenburg; Personaleinsparungen im Bereich des Osnabrücker Hauptbahnhofs SchrAnfr B83 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr B84 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr B85 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 4924' B Anlage 87 Lärmschutzmaßnahmen am Rangierbahnhof Maschen und an der Güterumgehungsbahnstrecke Maschen—Jesteburg—Buchholz SchrAnfr B8.6 09.12.77 Drs 08/1317 Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4924* D Anlage 88 Standort der Brückenmeisterei im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover SchrAnfr B87 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B88 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 4925* A Anlage 89 Vorlage des Zusatzgutachtens zur Klärung der Linienführung der Autobahn A 60 Lüttich—Rhein-Main-Gebiet im Bereich des Naheraums SchrAnfr B89 09.12.77 Drs 08/1317 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 4925* B Anlage 90 Finanzierung des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes von Singen (Hohentwiel) SchrAnfr B90 09.12.77 Drs 08/1317 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4925* C Anlage 91 Ausbau des Rangierbahnhofs im Raum München an Stelle des Neubaus eines Rangierbahnhofs in München-Nord SchrAnfr B91 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B92 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4925* D Anlage 92 Standort des geplanten Rangierbahnhofs in München-Nord im Bereich von Augsburg SchrAnfr B93 09.12.77 Drs 08/1317 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr B94 09.12.77 Drs 08/1317 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 4926* A Anlage 93 Bedeutung der Auslandskennziffer 00 37 bei der Einführung des vollautomatischen XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Fernsprechverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR SchrAnfr B95 09.12.77 Drs 08/1317 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 4926* B Anlage 94 Nichtanwendung des Zeittaktsystems für Telefonortsgespräche alter Bürger SchrAnfr B96 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B97 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 4926* C Anlage 95 Einstellung des Baus von Personenschutzräumen im Bereich der Deutschen Bundespost SchrAnfr B98 09.12.77 Drs 08/1317 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B99 09.12.77 Drs 08/1317 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 4927* A Anlage 96 Verhinderung einer monopolartigen Entwicklung bei der Einführung von Fernkopierern (Telefax) SchrAnfr B100 09.12.77 Drs 08/1317 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 4927* B Anlage 97 Erfahrungen der Deutschen Bundespost mit Euroschecks SchrAnfr B101 09.12.77 Drs 08/1317 Sick CDU/CSU SchrAnfr B102 09.12.77 Drs 08/1317 Sick CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 4927* D Anlage 98 Verluste der Deutschen Bundespost seit Einführung des Euroschecks SchrAnfr B103 09.12.77 Drs 08/1317 von Hassel CDU/CSU SchrAnfr B104 09.12.77 Drs 08/1317 von Hassel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 4928* B Anlage 99 Neubau des Postamts in Leonberg SchrAnfr B105 09.12.77 Drs 08/1317 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B106 09.12.77 Drs 08/1317 Petersen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 4928* C Anlage 100 Energieeinsparung im Wohnbereich durch „eine meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" SchrAnfr B107 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4929* A Anlage 101 Bau von Personenschutzräumen in Bundesbehörden SchrAnfr B108 09.12.77 Drs 08/1317 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B109 09.12.77 Drs 08/1317 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4929* B Anlage 102 Anwendung rationeller Fertigelementverfahren bei der Altbaumodernisierung SchrAnfr B110 09.12.77 Drs 08/1317 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4929* D Anlage 103 Genehmigung von Anträgen zur Finanzierung von Maßnahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen aus Kreisen und Städten des Bergischen Lands SchrAnfr B111 09.12.77 Drs 08/1317 Schreiber SPD SchrAnfr B112 09.12.77 Drs 08/1317 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4930* B Anlage 104 Beschaffung von Grundstücken mit Grünanlagen für Kinderspielplätze SchrAnfr B113 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4930* C Anlage 105 Gestaltung des „Berlinkalenders 1978" SchrAnfr B114 09.12.77 Drs 08/1317 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4931* A Anlage 106 Beurteilung der Prüfungsliste des Unteraus- schusses Zonenrandförderung des Aus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 XV schusses für innerdeutsche Beziehungen zur Förderung des Zonenrandgebiets SchrAnfr B115 09.12.77 Drs 08/1317 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B116 09.12.77 Drs 08/1317 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4931* B Anlage 107 Vergabe des Forschungsprojekts Nr. 3976 an die Friedrich-Ebert-Stiftung sowie Höhe der ihr seit 1969 zugeflossenen Bundesmittel SchrAnfr B117 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B118 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 4931* C Anlage 108 Bedeutung des Uranvorkommens im Schwarzwald für die Energieversorgung SchrAnfr B119 09.12.77 Drs 08/1317 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Hauff BMFT . . . 4932* A Anlage 109 Stagnation der Studentenzahlen im Wintersemester 1977/78 SchrAnfr B120 09.12.77 Drs 08/1317 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4932* B Anlage 110 Beteiligung von Hochschullehrern, JusoHochschulgruppen und Mitgliedern des „Liberalen Hochschulverbandes" am Vorlesungsboykott der „Vereinigten Deutschen Studentenschaft" SchrAnfr B121 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B122 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4932* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4815 63. Sitzung Bonn, den 15. Dezember 1977 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis. einschließlich Adams * 15. 12. Dr. van Aerssen * 15. 12. Dr. Aigner * 15. 12. Alber * 15. 12. Amrehn 15. 12. Bahr 15. 12. Dr. Bayerl * 15. 12. Blumenfeld * 15. 12. Brandt 15. 12. Dr. von Dohnanyi 15.12. Egert 15. 12. Dr. Evers*** 15. 12. Fellermaier* 15. 12. Flämig * 15. 12. Dr. Früh * 15. 12. Dr. Fuchs * 15. 12. Genscher 15. 12. Haase (Fürth) * 15. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12. Dr. Holtz *** 15. 12. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12. Jaunich 15. 12. Jung * 15. 12. Dr. h. c. Kiesinger 15. 12. Dr. Klepsch* 15.12. Klinker* 15. 12. Kroll-Schlüter 15. 12. Kunz (Berlin) * 15. 12. Lange * 15. 12. Lemp * ' 15. 12. Lücker * 15. 12. Dr. Mende ** 15. 12. Müller (Mülheim) * 15. 12. Müller (Wadern) * 15. 12. Dr. Müller-Hermann ' 15. 12. Neuhaus 15. 12. Ravens 15. 12. Dr. Rose 15. 12. Schäfer (Offenburg) 15.12. Schmidt (München) * 15. 12. Schmidt (Würgendorf) ** 15. 12. Schreiber * 15. 12. Frau Schuchardt 15.12. Schwabe* 15. 12. Dr. Schwörer ' 15. 12. Seefeld ' 15. 12. Dr. Starke (Franken) * 15. 12. Sybertz 15. 12. Dr. Todenhöfer 15. 12. Dr. Vohrer*** 15. 12. Frau Dr. Walz* 15. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der. Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Warnke 15. 12. Wawrzik * 15. 12. Würtz * 15. 12. Zeyer * 15. 12. Zywietz * 15. 12. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 3 und 4) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Hergabe von Kapitalhilfen für Entwicklungsländer auch in Zukunft an dem Prinzip der Auftragsungebundenheit festzuhalten? In welcher Größenordnung wurden durch dieses Prinzip in den asiatischen Entwicklungsländern Aufträge durch deutsche Kapitalhilfe finanziert, die von anderen Industrieländern ausgeführt worden sind? Zu Frage A 3: Die Bundesregierung beabsichtigt, weiterhin an dem Prinzip der Lieferungebundenheit festzuhalten. Sie läßt sich auch hier von dem marktwirtschaftlichen Prinzip des Wettbewerbs leiten, für dessen Anwendung sie sich national und international einsetzt, und dessen Vorteile ebenfalls den Entwicklungsländern zugute kommen sollten. Zu Frage A 4: Die statistische Auswertung der Verwendung der Mittel aus der -Finanziellen Zusammenarbeit durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt, ist nur auf die Lieferländer bezogen, nicht auch noch auf die empfangenden Regionen. Die Frage, wie die Auftragsvergabe in den asiatischen Entwicklungsländern erfolgte, kann daher nicht beantwortet werden. Auf alle Entwicklungsländer bezogen, betrug der Lieferanteil anderer Industrieländer im Durchschnitt der Jahre 1974 bis 1976 18 % der aufteilbaren Lieferungen und Leistungen, das sind im Durchschnitt 264 Millionen DM pro Jahr. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 9 und 10) : Welche Erwägungen haben die Bundesregierung geleitet, während der Tagung des Europäischen Rats am 5. und 6. Dezember 1977 in Brüssel einer wesentlichen Aufstockung der Mittel für den europäischen Regionalfonds nach anfänglicher Weigerung nachzugeben? Inwieweit konnte bei den Regionalfondsverhandlungen mit den EG-Partnern der Beschluß des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. November 1977, wonach die Dotierung des Regionalfonds der Europäischen Gemeinschaften nicht erhöht werden sollte, solange nicht ein Vorprüfungsverfahren von Einzelprojekten, die Vorlage von regionalen Entwicklungsplänen und eine Erfolgskontrolle den Einsatz erhöhter Mittel rechtfertigen, zur Geltung gebracht werden? 4892* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Zu Frage A 9: Die Entscheidung des Europäischen Rates über die Dotierung des EG-Regionalfonds für die Jahre 1978, 1979 und 1980 war Teil eines übergreifenden Globalkompromisses, durch den u. a. auch die von der Bundesregierung nachdrücklich geforderte Einführung der Europäischen Rechnungseinheit (ERE) geregelt werden konnte. Zu Frage A 10: Der Herr Bundeskanzler hat im Europäischen Rat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß für die Fortsetzung des EG-Regionalfonds eine befriedigende Regelung der Sachfragen erforderlich sei. Über die Regelungen im einzelnen wird der Rat am 19./20. Dezember 1977 entscheiden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 11 und 12): Wie beurteilt die Bundesregierung die sehr eindeutigen Empfehlungen des jüngsten Jahresgutachtens des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 8/1221) im Hinblick auf § 2 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, wonach der Sachverständigenrat „keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen" darf, und will die Bundesregierung die diesbezüglich von der IG Metall geforderten Konsequenzen ziehen? Wie beurteilt die Bundesregierung das gegen das RWE eingeleitete Kartellamtsverfahren, und reichen die wettbewerbspolitischen Instrumente in diesem Fall aus, oder müssen zusätzlich energiepolitische Instrumente geschaffen werden? Zu Frage A 11: Der Gesetzesauftrag des Sachverständigenrates sieht vor, daß erstens der Sachverständigenrat gutachtlich tätig wird „zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitischen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit" (§ 1 Ziff. 1 SVR-Gesetz). Das Gesetz sieht vor, daß zweitens „er untersuchen (soll), wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können" (§ 2 Satz 2 SVR-Gesetz). Das „wie" bedeutet, daß der Sachverständigenrat sich mit der Wirtschaftspolitik befassen soll, d. h. mit Konzeptionen und Instrumenten. Der Gutachterauftrag lautet weiter, daß drittens dabei „jeweils verschiedene Annahmen zugrunde gelegt, und deren unterschiedliche Wirkungen dargestellt und beurteilt" werden sollen (§ 2 Satz 5 SVR-Gesetz). Der SVR hat in seinem jüngsten Jahresgutachten die in der Öffentlichkeit diskutierten unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Vorschläge aufgegriffen und zu alternativen Strategien (Alternative I und Alternative II) zusammengefaßt. Er ist damit insgesamt dem Gesetzesauftrag gefolgt. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, im Sinne Ihrer Frage tätig zu werden. Zwar läßt sich selbstverständlich über die Form einzelner Aussagen streiten. Die Bundesregierung sieht es jedoch nicht als ihre Aufgabe an, hierzu Stellung zu nehmen. Zu Frage A 12: Zu dem vor kurzem eingeleiteten Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das RWE wegen der Ausgestaltung der Bezugs- und Lieferbedingungen gegenüber industriellen Stromeigenerzeugern lassen sich z. Z. noch keine konkreten Aussagen treffen. Die gesetzlich vorgesehene öffentliche mündliche Verhandlung findet am 15. Dezember 1977 statt. Generell ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Bedingungen für die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit im Interesse einer volkswirtschaftlich optimalen Nutzung der in der Industrie bestehenden Möglichkeiten zur Kraft-Wärme-Kopplung verbessert werden müssen. Sie hat daher die Beteiligten veranlaßt, hierüber Verhandlungen aufzunehmen. Nach dem vorliegenden Zwischenergebnis geht die Bundesregierung davon aus, daß eine befriedigende privatwirtschaftliche Vereinbarung abgeschlossen und es nicht nötig sein wird, administrative Lösungen in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, in der Vierten Kartellgesetznovelle die unbillige Behinderung bei der Verwertung von Energie ausdrücklich als mißbräuchlich zu kennzeichnen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 21 und 22) : Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Sachverständigenrats, daß „die Arbeitslosenzahlen für sich genommen nur einen unzureichenden Eindruck vom tatsächlichen Ausmaß der Unterbeschäftigung vermitteln" und daß „die Unterbeschäftigung 1977 — ähnlich wie in den beiden Jahren zuvor - einen Umfang von möglicherweise mehr als dem Anderthalbfachen der ausgewiesenen Arbeitslosigkeit hatte"? Welche reale Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und der angenommenen Produktivitätsentwicklung ist erforderlich, um neue Arbeitsplätze zu schaffen? Zu Frage A 21: Die amtliche Arbeitslosenstatistik weist nur diejenigen Arbeitnehmer aus, die sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben. Personen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, sich aber, aus welchen Gründen immer, nicht arbeitslos gemeldet haben, werden von der Arbeitsverwaltung nicht erfaßt. Von ihnen ist nicht bekannt, ob sie eine für sie geeignete Stelle annehmen würden. Die sogenannte „Stille Reserve" ist deshalb nur schätzungsweise zu quantifizieren; ihr Umfang hängt vom wechselnden Erwerbsverhalten der Bevölkerung ab. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1937 4893* Die Veränderung der Zahl der Beschäftigten läßt deshalb keinen unmittelbaren Rückschluß auf die „Stille Reserve" zu. Auch der Sachverständigenrat weist mit Recht auf die erhebliche Unsicherheit der hierfür anzustellenden Schätzungen hin. Die Arbeitslosenzahlen werden auch von Veränderungen im Verhalten der Arbeitslosen selbst, z. B. einer verlängerten Suche nach einem Arbeitsplatz, beeinflußt. Um hierüber fundierte Erkenntnisse zu gewinnen, hat die Bundesregierung einen umfangreichen Forschungsauftrag vergeben, dessen Ergebnisse im Frühjahr 1978 vorliegen werden. Bei dieser Betrachtung muß ebenfalls gesehen werden, daß die tatsächliche Zahl der offenen Stellen weit über der von der BA erfaßten Zahl liegt. Die durchschnittliche „Einschaltquote" der Arbeitsverwaltung wird hierauf auf etwa 40 °/o geschätzt. Zu Frage A 22: Die Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten, da die Zusammenhänge zwischen der realen Wachstumsrate des BSP und den Arbeitsplätzen auch unter Berücksichtigung anderer Größen zu komplex sind. Für einen mittelfristigen Zeitraum von fünf Jahren gibt es jedoch mehrere Untersuchungen über die notwendigen realen Wachstumsraten des realen Bruttosozialprodukts und der notwendigen Bruttoanlageinvestitionen. So schätzt der Sachverständigenrat in seinem letzten Jahresgutachten das notwendige Wachstum der Bruttoanlageinvestitionen der Unternehmen (ohne Wohnungsbauten) je nach dem Zeithorizont auf jahresdurchschnittlich 10 °/o bzw. 8 °/o (1982 bzw. 1981). Beim realen Bruttosozialprodukt hält er eine durchschnittliche Wachstumsrate von 5 % p. a. für erforderlich. Die Zuwachsraten sowohl des realen Bruttosozialprodukts als auch der realen Anlageinvestitionen, die zu einer Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze führen, dürften jedoch deutlich niedriger liegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 25 und 26) : Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den Vorstellungen des Sachverständigenrats (Textziffer 452) die Forschungs-und Entwicklungstätigkeit von Klein- und Mittelbetrieben direkt oder indirekt stärker zu fördern, gegebenenfalls durch welche Maßnahmen? Hält die Bundesregierung weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen entsprechend den Anregungen des Gutachtens des Sachverständigenrats für notwendig? Zu Frage A 25: Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Bundesregierung wird das in Ziffer 19 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Gesamtkonzept für eine Forschungs- und Technologiepolitik für kleine und mittlere Unternehmen Anfang des kommenden Jahres vorlegen. Dieses Konzept wird z. Z. in gemeinsamer Federführung von BMFT und BMWi fertiggestellt. Der Maßnahmenkatalog umfaßt sowohl Finanzhilfen an Unternehmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich der steuerlichen Hilfen als auch die Förderung der Vertragsforschung und der industriellen Gemeinschaftsforschung sowie die Förderung des Technologie-Transfers. Das Gesamtkonzept baut auf einer Reihe bestehender und bewährter Fördermaßnahmen auf, wobei diese zum Teil angepaßt und erweitert werden. Zusätzlich werden aber auch wesentliche neue Förderelemente eingeführt, die den Vorstellungen des Sachverständigenrats entgegenkommen. Zu erwähnen ist hier insbesondere die vom Kabinett am 12. Oktober 1977 beschlossene Bezuschussung der Vertragsforschung in Höhe von 30 °/o der aufgewandten Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 120 000 DM aus Haushaltsmitteln des BMFT. Die von dem Sachverständigenrat unterstellte Benachteiligung der kleinen und mittleren Unternehmen besteht schon von der Zweckbindung her nicht bei den von vornherein auf die Bedürfnisse dieser Unternehmen zugeschnittenen BMWi-Förderprogrammen für Erstinnovationen und für industrielle Gemeinschaftsforschung. Nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses werden im Bundeshaushalt 1978 für die Erstinnovationsförderung 6,5 Millionen DM (das entspricht einer Steigerung von mehr als 50 v. H.) und für die Gemeinschaftsforschung 8,0 Millionen DM (die Steigerung beträgt rd. 15 v. H.) mehr veranschlagt. Mit der Erweiterung des Förderspektrums der BMFT-Schwerpunktprogramme auf Bereiche, in denen nicht mehr die Großprojekte dominieren, macht sich auch dort eine steigende Tendenz der Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an derartigen Programmen bemerkbar. So sind das Fördervolumen kleiner und mittlerer Unternehmen von 1972-1976 von 19,3 Millionen DM auf 49,9 Millionen DM und die Zahl der Vorhaben von 121 auf 202 gestiegen. Hierbei sind die ebenfalls steigenden Zuschüsse an industrielle Forschungsvereinigungen und vergleichbare Institutionen nicht mitgerechnet, deren Aktivitäten erfahrungsgemäß ebenfalls kleinen und mittleren Unternehmen zu einem wesentlichen Teil zugutekommen. Der BMFT ist bemüht, die spezifischen Belange kleiner und mittlerer Unternehmen verstärkt zu berücksichtigen. Hierzu dienen ebenso eine Reihe von Maßnahmen zur Informationsverbesserung wie eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der Bewilligungsbedingungen. Die Frage eines Zuschusses auf den Gesamtaufwand für Forschung und Entwicklung (einschl. der Personalkosten) taucht in der Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit von Fördermaßnahmen immer wieder neu auf, wobei der SVR selbst auf die dabei aufkommenden Abgrenzungsprobleme hingewiesen hat. Die Frage einer Förderung von Personalkosten wird weiter geprüft. 4894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Der Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie hat eine Anhörung von Sachverständigen zur Frage der Ausgewogenheit der direkten und indirekten Forschungsförderung in Aussicht genommen, deren Ergebnisse in die weiteren Überlegungen einbezogen werden. Zu Frage A 26: Der SVR hat festgestellt, daß der Staat 1977 seinen finanzpolitischen Handelsspielraum weitgehend ausgeschöpft hat (TZ 421). Dies gilt für die Ausgabenseite wie für die Einnahmeseite. Wörtlich: „Der Staat hat schon gehandelt. Er hat diesmal voll zugegriffen" (TZ 49). Die Bundesregierung hält — wie der Sachverständigenrat auch — weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Investitionen im gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht angezeigt. Dazu hat der Bundeswirtschaftsminister kürzlich erklärt: „Immer neue Maßnahmen würden nur Hektik und Unsicherheit verbreiten. Jetzt gilt es vielmehr, die eingeleiteten Maßnahmen wirksam werden und ihre Impulse auf die Wirtschaft ausüben zu lassen." Die Bundesregierung ist sich indessen bewußt, daß die Verbesserung der mittelfristigen Rahmenbedingungen für Investitionen eine Daueraufgabe ist (TZ 437 ff). Deshalb mißt sie einer wachstums- und investitionsfreundlichen Ausgestaltung von staatlichen Maßnahmen große Bedeutung zu. Dabei müssen selbstverständlich auch die Überlegungen des Sachverständigenrates berücksichtigt werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 34): Würde nach Ansicht der Bundesregierung eine Einbeziehung der Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in das beifragspflichtige Einkommen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung eines hieraus resultierenden erhöhten Rentenanspruchs zu einer dauerhaften Sanierung der Rentenversicherung beitragen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Nach geltendem Recht sind die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nur in der gesetzlichen Unfallversicherung dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, nicht dagegen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zuschläge für Überstunden sind seit jeher Teil des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Wenn wir zur Zeit Überlegungen anstellen, ob die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit künftig der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen sollen, so geschieht dies nicht unter dem Aspekt der Sanierung der Rentenversicherung. Entscheidend ist vielmehr die Tatsache, daß bei einem großen Teil der Arbeitnehmer, die solche Zuschläge erhalten, die Leistungen aus der Kranken- und Rentenversicherung im Vergleich zum Lebensstandard während der aktiven Arbeitszeit zu niedrig sind. Wir haben es hier mit Arbeitnehmer- gruppen zu tun, bei denen der Anteil der Zuschläge gemessen am Gesamtlohn bis zu einem Drittel ausmacht. Die daraus folgenden negativen Auswirkungen im Versicherungsfall halten wir sozialpolitisch für bedenklich. Von entscheidender Bedeutung ist darüber hinaus der neue, eigenständige Begriff des Arbeitsentgelts im Sozialgesetzbuch; danach sind grundsätzlich alle Lohn- und Gehaltsteile dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt zuzurechnen. Eine Einbeziehung der Zuschläge in die Beitragspflicht würde zwar kurzfristig zu höheren Beitragseinnahmen und damit auch zur Absicherung der Liquidität führen. Wir sehen aber ebenso deutlich, daß dem schon in absehbarer Zeit höhere Leistungsansprüche gegenüberstehen. Auch hieraus läßt sich herleiten, daß unsere Überlegungen nicht durch die Suche nach Beitragsmehreinnahmen oder durch Sanierungsnotwendigkeiten motiviert sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 35): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulässigkeit einer Anzeige des Arbeitsamts Aschaffenburg im zentralen Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 45/1977, in der ein Heimleiter mit möglichst sozialdemokratischer Gesinnung gesucht wird? Die im Zentralen Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Anzeigen offener Stellen richten sich nach den Wünschen des Arbeitgebers, der die Stelle anbietet. Diesen Wünschen haben die Arbeitsämter zu entsprechen, es sei denn, das Stellenangebot verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen. Nach § 20 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz dürfen Arbeitsuchende nach der Zugehörigkeit zu einer politischen, gewerkschaftlichen oder ähnlichen Vereinigung gefragt werden, wenn die Eigenart des Betriebes oder die Art der Beschäftigung die Befragung rechtfertigen. Die Veröffentlichung einer Anzeige im Stellenanzeiger der Bundesanstalt für Arbeit, in der ein Tendenzbetrieb im Sinne des § 20 Arbeitsförderungsgesetz, z. B. das Heim einer politischen Jugendorganisation, eine Stelle nur einem Mitglied einer bestimmten politischen Partei anbietet, wäre daher zulässig. Ob das Heim in Aschaffenburg ein Tendenzbetrieb im Sinne des § 20 Arbeitsförderungsgesetz ist, geht aus der Anzeige nicht hervor. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Franke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 40 und 41) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4895` Welche Konsequenzen ergeben sich aus der gegenüber den bisherigen Vorausschätzungen bis 1981 tatsächlich eingetretenen Arbeitslosenzahlen und Lohnannahmen für die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Bundesanstalt für Arbeit? Wird die Bundesregierung weiterhin an der Aussage der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 festhalten, „Es wird kein Krankenversicherungsbeitrag der Rentner eingeführt."? Zu Frage A 40: Von entscheidender Bedeutung für die künftige Finanzlage der Rentenversicherung wird vor allem die weitere wirtschaftliche Entwicklung sein. Die entsprechenden Daten, auf denen sich auch die Vorausberechnungen der Rentenversicherung gründen müssen, werden im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts im Januar 1978 von der Bundesregierung vorgelegt werden. An Hand der Annahmen des Jahreswirtschaftsberichts wird die finanzielle Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erkennen sein. Über die erforderlichen Schritte wird der zum 31. März 1978 — nach Abstimmung der Grundannahmen und Berechnungsmethoden mit den Rentenversicherungsträgern, der Deutschen Bundesbank, dem Bundesrechnungshof und den beteiligten Bundesministerien — vorzulegende Rentenanpassungsbericht 1978 Auskunft geben. Zu Frage A 41: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, daß er bereit ist, erforderlichenfalls auch die Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags der Rentner zu prüfen. Es ist seine Pflicht, vorbehaltlos alle Maßnahmen zu erwägen, die sozialpolitisch vertretbar und geeignet sind, die finanziellen Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Die Bundesregierung hat darüber noch nicht entschieden; sie wird ihre Entscheidung im Zusammenhang mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz treffen, nach Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 54) : Inwiefern wird bei der Nachwuchsschulung im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit auf das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingegangen, und welche „Lernhilfen" gibt es zu diesem Thema? Auf die Frage der Bekämpfung der Schwarzarbeit wird nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit in allen Ausbildungsgängen des gehobenen Dienstes eingegangen. Auch bei der Nachwuchsschulung des höheren Dienstes werden die hiermit zusammenhängenden Fragen angesprochen. Schwarzarbeit ist hierbei ein Programmteil in den Leitfäden der Ausbildung. Besondere „Lernhilfen" hierzu gibt es nicht, weil in den ausführlichen Lehrprogrammen jeweils größere Sachbereiche zusammengefaßt werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 55): Wie verändern sich die Annahmen hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Arbeitslosigkeit gegenüber den beim Rentenanpassungsbericht 1977 und beim mittelfristigen Finanzplan für die Jahre bis 1981 zugrundegelegten Annahmen auf Grund der tatsächlichen Entwicklung im Jahr 1977 und der aus heutiger Sicht für 1978 erwarteten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt? Eine neue mittelfristige Zielprojektion mit entsprechenden Annahmen über die Arbeitslosigkeit bis 1982 liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor. Die Bundesregierung wird ihre mittelfristigen Vorstellungen Anfang 1978 im Rahmen der Vorbereitungen für den nächsten Rentenanpassungsbericht und für die Finanzplanung auf der Grundlage des z. Z. vorzubereitenden Jahreswirtschaftsberichts entwickeln und in die Beratungen einbringen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 58) : Von welchen Arbeitslosenzahlen in den Jahren 1977 bis 1981 ist die Bundesregierung bei der Verabschiedung des Rentenanpassungsberichts 1977 ausgegangen? Der Rentenanpassungsbericht 1977 lehnte sich an die seinerzeitige Einschätzung der mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung an. Er ist von folgenden Annahmen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ausgegangen: Jahr Arbeitslose in 1 000 Arbeitslosenquote 1977 850 3,8 1978 780 3,5 1979 710 3,1 1980 630 2,8 Für 1981 wurde eine Arbeitslosenzahl von 2,6 % unterstellt. Diese Zahl liegt zwischen den dem Rentenanpassungsbericht zugrunde liegenden Zielquoten über Arbeitslose für die Eckjahre 1980 mit 2,8 % und 1985 mit 2,0 %. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 63) Wie lange hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Trennungsentschädigung erhalten, und was stand der Zuweisung einer Wohnung zum Zweck einer zeitigeren Wohnsitznahme am Dienstort des Staatssekretärs entgegen? 4896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Herr Staatssekretär Prof. Dr. Wolters hat nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vom 4. Mai 1973 bis 30. November 1975 Trennungsgeld erhalten. Es war in diesem Zeitraum nicht möglich, seinem Familienstand und seiner Dienststellung entsprechend geeigneten Wohnraum am Dienstort zu beschaffen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 64) : Treffen Berichte zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland nicht genügend Spenderblut zur Verfügung steht, wodurch es zu akuten Engpässen kommt, die durch ausländische Blutkonserven überbrückt werden müssen, und könnte diese Lücke gegebenenfalls durch Blutkonserven aufgefüllt werden? In der Bundesrepublik Deutschland können Engpässe im Aufkommen von Spenderblut nicht festgestellt werden. Die Versorgung mit Frischblut bzw. mit Vollblutkonserven ist durch die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, sowie die staatlichen und kommunalen Blutspendedienste sichergestellt. Die Frage der Einfuhr ausländischer Blutkonserven stellt sich daher in der Bundesrepublik nicht. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 67) : Erwägt die Bundesregierung eine Änderung der Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch (Hackfleisch-Verordnung) in dem Sinn, daß der vorgeschriebene Sachkundenachweis auch auf das Gaststättengewerbe ausgedehnt wird? Nach den Erfahrungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden erschien es bisher nicht erforderlich, auch für den Bereich des küchenmäßigen Umgangs mit rohem, zerkleinerten Fleisch in Gaststätten einen Sachkundenachweis vorzuschreiben. Sofern Feststellungen bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln in Gaststätten getroffen werden sollten, die die Notwendigkeit von bestimmten Sachkundeanforderungen an das Küchenpersonal in Gaststätten zwingend erscheinen lassen, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in die Wege zu leiten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 82 und 83) : Kann die Bundesregierung Schätzungen aus der Architektenschaft bestätigen, daß bereits mehr als die Hälfte aller privaten Baupläne durch Angehörige des öffentlichen Dienstes gefertigt werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Wie vereinbart die Bundesregierung ihre gegenwärtige Haltung bei den Verhandlungen mit den Bundesländern über die Fortführung der öffentlichen Wohnungsbauförderung, sie könne sich jeweils nur an bestimmten Länderprogrammen beteiligen, mit ihrer in der 203. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 27. November 1975 vertretenen Auffassung auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage, das von ihr bisher allein getragene Regionalprogramm sei mit Artikel 104 a des Grundgesetzes vereinbar? Zu Frage A 82: Für den Aufgaben- bzw. Zuständigkeitsbereich des Bundes ist diese Frage mit Nein zu beantworten. Desgleichen kann man davon ausgehen, daß diese Schätzungen nicht für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Bereich der Bauverwaltungen der Länder zutreffen. Die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit für öffentliche Bedienstete, Beamte oder Angestellte des Bundes, ist in der Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Der Nebentätigkeit von Beamten und Angestellten sind im Blick auf ihre Amtspflichten enge Grenzen gesetzt. Entsprechend ist die Nebentätigkeit in den Ländern geregelt. Für den Bereich der kommunalen Bauverwaltungen kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden, da die Eigenständigkeit der Gemeinden einen Überblick nicht ermöglicht. Jedoch erscheinen die Schätzungen aus der Architektenschaft auch für diesen Zuständigkeitsbereich unzutreffend. Zu Frage A 83: Nach dem Auslaufen des langfristigen Wohnungsbauprogramms des Bundes, dem das Regionalprogramm als Teilbereich angehörte, beabsichtigt der Bund sich auch weiterhin auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nach Art. 104 a Abs. 4 GG • mit Finanzhilfen am 1. Förderungsweg über das Sozialprogramm sowie die Grundförderung und am 2. Förderungsweg über ein Eigentumsprogramm zu beteiligen. Die Bundesregierung hält es im Interesse der Fortführung des sozialen Wohnungsbaues für notwendig und nach Art. 104 a Abs. 4 GG sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 1975 für erforderlich,. daß die für die Förderung des sozialen Wohnungsbaues zuständigen Länder in beiden Programmen angemessene Mitleistungen erbringen. Insoweit modifiziere ich meine Antwort, die ich in der Fragestunde vom 27. 11. 1975 gegeben habe. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 84 und 85) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die von den Landesregierungen einzurichtenden VOB-Beschwerde- und Schiedsstellen zur Kontrolle der Vergabepraxis der öffentlichen Hände in allen • Bundesländern bestehen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4897* Liegen der Bundesregierung inzwischen Erfahrungsberichte über Probleme bei der Auftragsvergabe der einzelnen Beschwerde- und Schiedsstellen vor, und welche Erkenntnisse lassen sich hieraus ziehen? Zu Frage A 84: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß inzwischen bei den meisten Ländern VOB-Stellen eingerichtet worden sind. Soweit diese VOB-Stellen entsprechend der Empfehlung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau organisiert wurden, handelt es sich allerdings nicht um „VOBSchiedsstellen". Es sind vielmehr Anlauf- und Koordinierungsstellen, die Beschwerden insbesondere der Auftragnehmer über VOB-Verstöße bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauaufträgen unverzüglich nachgehen, für eine rasche Aufklärung und ggf. unter Einschaltung der zuständigen Behörde für eine rechtzeitige Entscheidung zu sorgen haben. Zu Frage A 85: Umfassende Erfahrungen über die neu eingerichteten VOB-Stellen können noch nicht vorliegen, da diese bisher noch nicht über einen für eine Beurteilung ausreichenden Zeitraum gearbeitet haben. Soweit die VOB-Stellen schon längere Zeit bestehen, wie z. B. im Freistaat Bayern, sind die Erfahrungen durchaus positiv. Die VOB-Stellen tragen dort zur Anwendung und Beachtung der VOB wesentlich bei. Sie fördern durch Information und durch Beratung insbesondere auch die Kenntnis und die Arbeit der Gemeinden mit der VOB. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung bereit, die Mindestanforderung für den Einbau von lärmdämmenden Fenstern von bislang 50 dB auf 43 dB zu senken, damit die Bürger in die Lage versetzt werden, wirksame Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, ohne daß sie den Stil und die Eigenart ihrer Häuser verändern müssen? Offenbar zielt die Frage auf die Regelungen ab, wie sie im Vollzug des Fluglärmgesetzes erlassen worden sind. Die Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Schallschutzverordnung — Schallschutz V) vom 5. April 1974 (BGBl. I S. 903) schreibt vor, daß „das bewertete Bauschalldämm-Maß der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen (also auch von Fenstern) in der Schutzzone 1 mindestens 50 dB der Schutzzone 2 mindestens 45 dB betragen muß". Diese Bauschalldämm-Maße sind zur Verwirklichung des vom Gesetzgeber geforderten Lärmschutzes notwendig. Sie stehen im übrigen befriedigenden gestalterischen Lösungen nicht entgegen. Darüber hinaus sind gegenwärtig Bemühungen der Bundesregierung zum Schutz gegen Straßen- und Schienenverkehrslärm im Gange. Welche Schalldämm-Maße sich hieraus als erforderlich ergeben, kann im Augenblick noch nicht verbindlich gesagt werden. Wegen des anders zu beurteilenden Schutzes gegen Fluglärm ist nicht ausgeschlossen, daß im Rahmen des Schutzes gegen Straßen- und Schienenverkehrslärm andere Bauschalldämm-Maße festgelegt werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 87 und 88): Trifft es zu, daß Walter Dettmer, der nach seiner Verurteilung zu elf Jahren Gefängnis wegen angeblicher Fluchthilfe in OstBerliner Haft gestorben ist, zu einem anderen als dem von der Bundesregierung angegebenen Zeitpunkt ohne medizinische Hilfe verstarb — wie in Presseberichten gemeldet —, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung die darin liegenden Widersprüche zu ihren Antworten (Ausführungen) auf meine im Bundestag eingebrachte Anfrage nach den wahren Ursadien des Todes von Walter Dettmer? Wie weit sind die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Bemühungen erfolgreich gewesen, Einblick in das Obduktionsergebnis zu erhalten? Zu Frage A 87: Hinsichtlich des in der DDR am 8. Oktober 1977 verstorbenen Herrn Walter Dettmer liegen der Bundesregierung zur Zeit keine Erkenntnisse vor, die eine Revision der Antwort vom 9. November 1977 (BT-Protokoll Nr. 54 S. 4178) notwendig machen. Zu Frage A 88: Das amtliche Protokoll über -den Obduktionsbefund liegt der Bundesregierung inzwischen vor. Danach wurden „Herzschwielen bei stenosierender coronar arteriosclerose" als natürliche Todesursache angegeben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 92 und 93) : Sind der Bundesregierung die Ausbildungsberufe bekannt, in denen auch in Zukunft eine Facharbeiterlücke zu befürchten ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine Ausbildung auf Vorrat in den einzelnen Lehrberufen strukturell richtig zu steuern? Zu Frage A 92: Die Frage nach einer zukünftigen „Facharbeiterlücke" in bestimmten Berufen kann im einzelnen 4898* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 nicht beantwortet werden, weil aufgrund des raschen wissenschaftlichen, technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels keine abgesicherte Prognose über die mittel- und langfristige quantitative Entwicklung einzelner Berufe gegeben werden kann. Dagegen weisen Untersuchungsergebnisse der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus, daß — eine fehlende oder unzureichende berufliche Qualifikation für den einzelnen mit erhöhtem Arbeitsplatzrisiko verbunden ist, — die eigentlichen Probleme in der Beschäftigungsstruktur nicht in einer sogenannten „überqualifikation", sondern vielmehr in einer „Unterqualifikation" liegen, — im Beschäftigungssystem die in der Berufsausbildung erworbenen allgemeinen Qualifikationen wie z. B.: soziale Kompetenz, Selbständigkeit, Flexibilität, Veränderungen zusätzlich zu den fachspezifischen Qualifikationselementen eine immer stärkere Bedeutung erlangen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, alle Jugendlichen — auch die der geburtenstarken Jahrgänge — mit qualifizierenden Ausbildungsangeboten in Betrieben, Schulen und Hochschulen zu versorgen. Zu Frage A 93: Eine Ausbildung über den Eigenbedarf hinaus ist -- auch mit Blick auf die Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge — vor allem in den Bereichen sinnvoll, in denen sich für die Ausgebildeten vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Hinweise dafür, welche Ausbildungsfelder hierbei besonders geeignet erscheinen, können aus den Ergebnissen der Flexibilitätsforschung entnommen werden. Jedoch können auch Berufe mit geringerer Flexibilität je nach Arbeitsmarktlage für den Ausgebildeten durchaus zufriedenstellende Einsatzmöglichkeiten im erlernten Beruf bieten. Durch die Aufnahme von Inhalten beruflicher Grundbildung in die Berufsausbildung wird u. a. die Flexibilität in der Berufsausbildung erhöht. Deswegen setzt sich die Bundesregierung für einen verstärkten und zügigen Ausbau des Berufsgrundbildungsjahres als Teil der Berufsausbildung ein. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch einer gut ausgebauten Berufs- und Bildungsberatung der Jugendlichen zu, um sie möglichst umfassend über Berufsanforderungen und Entwicklungstendenzen von Berufsstrukturen auf dem Arbeitsmarkt zu informieren. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 95) : Wie steht die Bundesregierung zu der These, daß es sich bei der von der „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS) im Rahmen ihres Vorlesungsboykotts initiierten sog. „Demokratischen Gegenhochschule lediglich um eine neue Form der Parole „Marx an die Uni!" handelt, die als fester Bestandteil der DKPStudentenorganisation MSB Spartakus das marxistische Wissenschaftsverständnis wiedergibt und daher Pluralismus prinzipiell ablehnt? Der Bundesregierung stehen keine Informationen darüber zur Verfügung, daß die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) im Rahmen des von ihnen empfohlenen und unterstützten Vorlesungsboykotts die „Demokratische Gegenhochschule" „initiiert" hätten. Aufgrund der verfassungsmäßig bestimmten Zuständigkeitsordnung in der Bundesrepublik Deutschland liegt die Aufsicht über die Hochschulen bei den Ländern. Die Bundesregierung hat daher nur einen unvollständigen Überblick über die „Demokratische Gegenhochschule" . Unter diesem Vorbehalt erscheint die Aussage gerechtfertigt, daß die Vorstellungen über die „Demokratische Gegenhochschule" unter den im VDS-Vorstand vertretenen Studentenverbänden offenbar umstritten sind. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß aufgrund des bloßen Namens nicht auf die von Ihnen genannte These geschlossen werden kann. Soweit allerdings der MSB-Spartakus, der Hauptinitiator der „Demokratischen Gegenhochschule" zu sein scheint, ihr Träger ist, hält die Bundesregierung die von Ihnen genannte Endfolgerung, daß „Pluralismus prinzipiell abgelehnt wird", für naheliegend. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 96 und 97) : Wer trägt die Druck- und Versandkosten für die „Gemeinsame Erklärung zum Wintersemester 77/78" der sozialdemokratischen und liberalen Kultus- und Wissenschaftsminister? Wird der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft zulassen, daß auch Erklärungen christdemokratischer Kultus- und Wissenschaftsminister den „Informationen Bildung und Wissenschaft" beigelegt werden, und von welchen Kriterien wird er dies abhängig machen? Zu Frage A 96: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in seinem Verantwortungsbereich 200 000 Exemplare der „Gemeinsamen Erklärung" der sozialdemokratischen und liberalen Kultusminister des Bundes und der Länder gedruckt und verteilt. Daraus sind für den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Druckkosten in Höhe von 6 600,— DM entstanden. An diesen Druckkosten hat sich niemand beteiligt. Versandkosten sind keine entstanden, weil der größte Teil dieser 200 000 Stück über Studentenorganisationen verteilt worden ist; davon allein 110 000 durch den Ring christlich demokratischer Stu- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4899* denten (RCDS). Der Rest ist anderen Sendungen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft beigelegt worden (z. B. rund 20 000 Stück den „informationen bildung wissenschaft"). Jedem der Minister, der die Erklärung mitunterzeichnet hat, war es unbenommen, sie nach seinem Gutdünken zu verbreiten. Zu Frage A 97: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat die Erklärung als einer der Unterzeichner, der sie voll inhaltlich und wörtlich mitträgt, in seinem Verantwortungsbereich verbreitet. Daraus ergibt sich, daß einer Beilage auch anderer Erklärungen in „informationen bildung wissenschaft" nichts im Wege steht, wenn sie Gegenstände aus dem Verantwortungsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft behandeln und vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ih seiner Ressortverantwortung inhaltlich und wörtlich mitgetragen werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage A 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung die möglicherweise unterschiedliche Geltung des Verbots der körperlichen Züchtigung an staatlichen Schulen und (beispielsweise bayerischen) Privatschulen, und ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie bereits am 4. März 1975 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage von SPD und FDP (Drucksache 7/3318) die unterschiedliche Form der Regelung dieser Materie in den einzelnen Ländern als unbefriedigend bezeichnet hat, noch einmal die Möglichkeiten einer bundesgesetzlichen Regelung zu prüfen? In ihrer Antwort vom 4. März 1975 (BT-Drucksache 7/3318) auf die Kleine Anfrage vom 9. Dezember 1974 (BT-Drucksache 7/2937) betr. Züchtungsbefugnis hatte die Bundesregierung Stellungnahmen aller Bundesländer zur Frage des Verbots der körperlichen Züchtigung als Erziehungsmittel in Schulen eingeholt. Diese Stellungnahmen der Länder, die im wesentlichen auf die bestehenden Züchtigungsverbote hinweisen, lassen keinen Unterschied hinsichtlich der Rechtsstellung der Schulen erkennen. Die Bundesregierung ging daher — und geht auch heute noch — davon aus, daß die Regelungen der Länder Schulen in privater Trägerschaft mit einbeziehen. Für das Land Bayern bestimmt § 39 Abs. 4 der Allgemeinen Schulordnung vom 2. Oktober 1973: ,,..., insbesondere körperliche Strafen, ... sind nicht zulässig" . Die Durchführung dieser und vergleichbarer Länderregelungen obliegt den im Schulbereich ausschließlich zuständigen Kultusministerien. An ihrer Zurückhaltung gegen einer bundesgesetzlichen Regelung im Strafgesetzbuch, die auf eine strafrechtliche Sonderregelung für Lehrer hinausliefe, hält die Bundesregierung fest. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 130) : Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Verlustabzug bei der Berechnung der zumutbaren Belastung im Sinne von § 33 Abs. 3 EStG auch dann nicht berücksichtigt wird, wenn im vorangegangenen Verlustjahr ebenfalls außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, die sich wegen des Verlustes steuerlich jedoch nicht auswirken konnten, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Die Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes beruht auf dem Gedanken, daß es dem Steuerpflichtigen zugemutet werden kann, einen Teil der Aufwendungen entsprechend seiner steuerlichen Leistungsfähigkeit selbst zu tragen. Die steuerliche Leistungsfähigkeit spiegelt sich in dem um bestimmte Sonderausgaben verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte wider. Ein Verlustabzug in einem späteren Veranlagungszeitraum beeinträchtigt nicht die steuerliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen in diesem Jahr. Zweck des Verlustabzugs ist es lediglich, eine Art Durchschnittsbesteuerung für mehrere Kalenderjahre zu bewirken. Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, ihn für die Berechnung der zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Belastungen in einem Vorjahr erwachsen sind, die sich wegen eines Verlustes steuerlich nicht auswirken konnten. Anlage 25 . Antwort des Pari. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 132 und 133) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigenrats (Tz 425), daß der geltende Einkommensteuertarif trotz der steuerlichen Entlastungen im Jahr 1978 niedrigere Realeinkommen erfaßt als 1975 und daß deshalb die Reform des Einkommensteuertarifs nur als für kurze Zeit vertagt gelten kann? Ab wann soll nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls ein neuer Einkommensteuer- und Lohnsteuertarif, der den Vorstellungen des Sachverständigenrats Rechnung trägt, in Kraft treten? Zu Frage A 132: Die Steuerbelastung der Realeinkommen berührt die schon öfter erörterte Problematik der Berücksichtigung der Geldentwertung im Steuerrecht, Wie die Bundesregierung wiederholt erklärt hat, kommt aus grundsätzlichen Erwägungen eine enge Bindung der Besteuerung an die Entwicklung des Geldwerts nicht in Frage. Eine genaue, für alle Bevölkerungsgruppen zutreffende Ermittlung der Geldentwertung ist nach Auffassung der Bundesbank nicht möglich. Im übrigen hat der Sachverständigenrat in seiner Beispielrechnung nicht berücksichtigt, daß bei den Sonderausgaben auch der hälftige Sonderausgabenabzug erhöht worden ist. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß durch die Erhöhung des Grundfreibetrages um 300 DM zwar nicht der Progressionsbeginn betroffen, sich nichtsdestoweniger eine Verringerung der Durchschnittsbelastung ergeben wird. Ferner wird bei Steuerbelastungsvergleichen meist das Kindergeld, das jetzt auch gerade erst erhöht worden ist, außer acht gelassen. 4900* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Der Sachverständigenrat hat im übrigen die Steuerpolitik der Bundesregierung seit 1975 positiv beurteilt. Zu Frage A 133: Der Einkommensteuertarif ist das Kernstück des Einkommensteuerrechts. Er ist gerade erst für 1978 — wie Sie wissen — durch die Anhebung des Grundfreibetrages geändert worden. Gleichzeitig sind weitere Entlastungsmaßnahmen verwirklicht worden, insbesondere die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages und die Einführung eines Tariffreibetrages. Insgesamt führen diese Maßnahmen per Saldo zu jährlichen Steuermindereinnahmen von mehr als 12 Milliarden DM. Im Hinblick hierauf kann die Einführung eines durchgehend progressiven Tarifs, die ohne weitere Entlastungswirkungen politisch wohl kaum realisierbar wäre, z. Z. besonders aus Haushaltsgründen nicht in Erwägung gezogen werden. Die Bundesregierung wird die Reform des Einkommensteuertarifs jedoch nicht aus den Augen verlieren. Dabei werden auch die Feststellungen der Transferenquetekommission abzuwarten sein. Außerdem kann man die Frage des Einkommensteuertarifs nicht losgelöst von der Gesamtstruktur des Steuersystems sehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 142) : In welchem Ausmaß wären in den künftigen Jahren vermehrte Steuerausfälle zu erwarten, wenn man Ehepaaren mit drei und mehr Kindern das Redit einräumte, die Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach § 7 b EStG zu kumulieren, indem diese unter Verzicht auf die erhöhte Abschreibung für ein zweites Objekt 16 Jahre lang 5 v. H. des Werts abschreiben können? Bei Verlängerung der 7 b-Abschreibungsdauer auf 16 Jahre für Ehepaare mit 3 und mehr Kindern unter Verzicht auf die erhöhte Abschreibung für ein zweites Objekt würden sich bei rückwirkender Geltung einer solchen Regelung — also erstmals für Bauten aus dem Jahre 1970 mit verlängerter Abschreibung ab 1978 — zusätzliche Steuermindereinnahmen im Erstjahr von etwa 40 Millionen DM ergeben. Diese Steuerausfälle würden sich bis zum achten Jahr auf etwa 400 bis 500 Millionen DM kumulieren. Bei Gewährung der vorgeschlagenen Begünstigung nur für Neubauten ab 1978 bzw. für 1978 erworbenen 7 b-begünstigten Althausbesitz würden in den folgenden acht Jahren keine zusätzlichen Steuermindereinnahmen eintreten. Ab 1986 dürften sich zusätzliche Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 100 Millionen DM im Erstjahr mit Kumulativwirkung in den Folgejahren ergeben. Bei den genannten Größenordnungen handelt es sich um grobe Schätzungen, da ausreichendes statistisches Material nicht vorliegt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 143) : Welcher durchschnittliche Förderungsaufwand ist zur Zeit für eine im Regionalprogramm geförderte Eigentumsmaßnahme nötig, und welche finanziellen Folgen für den Haushalt hätte es, wenn, bei Beibehaltung des bisherigen Förderungsvolumens (50 000 bzw. 80 000 Wohnungen), für Familien mit drei und mehr Kindern der Förderungsaufwand um 10 000 DM erhöht würde? Der durchschnittliche Förderungsaufwand im Regionalprogramm wird nach Auswertung der letzten Ländermeldungen und unter Berücksichtigung der starken Zinssenkungen künftig etwa 22 000,— DM je Wohnung betragen. Eine genaue Aufschlüsselung auf Eigentumsmaßnahmen und Mietwohnungen ist mir mangels entsprechender Daten nicht möglich. Ab 1978 soli anstelle des bisherigen Regionalprogramms ein gemeinsam von Bund und Ländern finanziertes Eigentumsprogramm treten. Der Bund strebt ein Beteiligungsverhältnis von 30 v. H. Landes- und 70 v. H. Bundesmitteln an. Das aber würde bei den von der Bundesregierung für die Jahre 1978 bis 1981 in unveränderter Höhe beschlossenen Finanzhilfen des Bundes von 1 029 Millionen DM eine Aufstockung der Förderungsmittel je Jahresmaßnahme auf 1 470 Millionen DM bedeuten, oder mit anderen Worten ausgedrückt: statt bisher 45 000 bis 50 000 Wohnungen im Regionalprogramm könnten künftig jährlich bis zu 70 000 Wohnungen im Eigentumsprogramm gefördert werden. Das mit 80 000 Wohnungen bezifferte Förderungsvolumen dieses Jahres ist auf die einmalige zusätzliche Förderungsmaßnahme für 30 000 Wohnungen, zurückzuführen. Bezüglich Ihrer Frage nach den haushaltsmäßigen Auswirkungen einer Erhöhung des Förderungsaufwandes für Familien mit 3 und mehr Kindern um 10 000,— DM je Eigentumsmaßnahme gehe ich davon aus, daß damit keine Erhöhung der Aufwendungsdarlehen mit sich daraus zwangsweise ergebenden erhöhten Belastungssteigerungen gemeint ist, sondern Baudarlehen zusätzlich zu den bisher in üblicher Höhe gewährten Aufwendungsdarlehen. Die Möglichkeit kumulativer Förderung mit Aufwendungsdarlehen und nicht öffentlichen Baudarlehen soll für das Eigentumsprogramm durch die im Entwurf vorliegende Verwaltungsvereinbarung über die Förderung des sozialen Wohnungsbaues eröffnet werden. Die Baudarlehen können danach im Rahmen des Finanzierungsanteils der Länder gewährt werden. Ich darf jedoch darauf hinweisen, daß sich bei nicht erhöhtem Mittelaufwand — nach der Barwertrechnung — das Förderungsvolumen je 10 mit Baudarlehen in Höhe von 10 000,— DM geförderte Wohnungen um 6 Wohnungen vermindern wird. Soll dies vermieden werden, so müßten die Mittel für die Baudarlehen zusätzlich bereitgestellt werden. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 150) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4901* Wie beurteilt die Bundesregierung nachträglich die Reise des damaligen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Karl Moersch, im Juli 1976 nach Chile, nachdem Regierungsmitglieder die Chile-Reise des CSU-Vorsitzenden Strauß kritisiert haben? Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, die Reise des früheren Staatsministers Moersch anders als im vergangenen Jahr zu beurteilen. Staatsminister Moersch hat sich bei allen seinen Gesprächen in Chile für die Achtung der Menschenrechte eingesetzt. Er erwirkte die Freilassung von politischen Häftlingen und die Zusicherung, daß die Zahl der politischen Gefangenen in nächster Zeit weiter abgebaut würde. Er hat somit den Beweis erbracht, daß nachdrückliches Eintreten für die Menschenrechte durchaus erfolgreich sein kann. Im übrigen verweise ich auf die Erklärungen von Staatsminister von Dohnanyi zur Reise des Abgeordneten Strauß in der Fragestunde am 8. Dezember 1977. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 1 und 2): Welche sicherheitspolitischen Besorgnisse hegt die Bundesregierung — z. B. unter Berücksichtigung des Konzepts der Vorneverteidigung in Mitteleuropa unter Einschluß der jeweils neuesten Entwicklungen von Flächen- und Steuerwaffen (z. B. Vorausstand off"-Bomben) — im Hinblick auf Artikel 50 Abs. 1, Artikel 52 Abs. 3, Artikel 51 Abs. 4 a, b und c sowie Artikel 57 Abs. 2 a des I. Zusatzprotokolls? Wie gedenkt die Bundesregierung vor Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Rotkreuz-Konventionen von 1949 zu sichern, daß keine Bestimmung der Zusatzprotokolle die strafrechtliche Verfolgung terroristischer und gewalttätiger Angriffe auf Leben, Gesundheit und Eigentum erschwert, insbesondere im Hinblick auf Artikel 1 Abs. 4 (Aufwertung nationaler Befreiungsfronten zu Subjekten des Kriegsvölkerrechts mit möglicherweise auch innenpolitischen Implikationen) und Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 (Zuerkennung eines Kombattantenstatus für Guerilla-Kämpfer) des I. Zusatzprotokolls? Zu Frage B 1: Die von Ihnen angesprochenen sicherheitspolitischen Rückwirkungen des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen werden zur Zeit mit den Verbündeten erörtert. Die Bundesregierung wird dem Auswärtigen Ausschuß des Deutschen Bundestages in einer vertraulichen Sitzung am 14. Dezember 1977 über den Sachstand unterrichten. Zu Frage B 2: Das I. Zusatzprotokoll zu den Genfer RotkreuzKonventionen ist auf Fälle des internen Terrorismus nicht anwendbar. Es betrifft ausdrücklich nur internationale sowie bestimmte, diesen gleichgestellte Konflikte, wie z. B. koloniale Befreiungskriege. Das auf nichtinternationale Konflikte ausgerichtete II. Zusatzprotokoll zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen enthält keinen dem Art. 44 des I. Zusatzprotokolls entsprechenden Artikel. Das I. Zusatzprotokoll begünstigt allein Bewegungen, die — zu einer Partei gehören, die an einem internationalen oder nach den Kriterien des Art. 1 Abs. 4 diesem gleichgestellten Konflikt beteiligt sind, — unter deren verantwortlicher militärischer Führung stehen und — sich prinzipiell von der Zivilbevölkerung unterscheiden müssen (zum mindesten durch das offene Tragen der Waffen bereits vor dem Angriff). Angesichts dieser Voraussetzungen hat die auch in der Öffentlichkeit gelegentlich geäußerte Befürchtung, das I. Zusatzprotokoll werde auch internen Terroristen („Stadtguerilla") einen privilegierten Status einräumen, keine Grundlage in den Texten und ist daher nicht gerechtfertigt. Die Anwendung des I. Zusatzprotokolls auf bewaffnete Konflikte im Sinne des Art. I Abs. 4, die internationalen Konflikten gleichgestellt sind, setzt darüber hinaus voraus, daß sich die betroffenen Befreiungsbewegungen gemäß Art. 96 Abs. 3 ihrerseits förmlich den Bestimmungen dieses Protokolls und damit den vielfältigen humanitären Verpflichtungen • unterwerfen, die das Protokoll in Ergänzung der Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 weiterentwickelt hat.. Aus diesen Gründen ist nicht zu erwarten, daß durch die Ratifikation oder gar bereits durch die Zeichnung der beiden Zusatzprotokolle die Verfolgung terroristischer und gewalttätiger Angriffe auf Leben, Gesundheit und Eigentum erschwert werden könnte. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 3) : Kann die Bundesregierung den Inhalt eines Berichts der amerikanischen Wochenzeitschrift Time vom 21. November bestätigen, derzufolge in Kambodscha seit der kommunistischen Machtübernahme im Jahr 1975 bis heute rund 500 000 Einwohner umgebracht wurden, und wenn ja, sieht die Bundesregierung dies als Veranlassung an, die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen einzuschalten? Die Bundesregierung, die keine diplomatischen Beziehungen zur Regierung in Phnom Penh unterhält, hat sich, u. a. in Gesprächen mit ihren europäischen Verbündeten, bemüht, den Wahrheitsgehalt der Berichte über Morde in Kambodscha zu ermitteln. Dabei hat sich jedoch gezeigt, daß auch andere westliche Regierungen bisher nicht über zuverlässige Informationen hierzu verfügen. Dies ist vor allem auf die hermetische Abriegelung des Landes gegenüber der Außenwelt zurückzuführen. Die Veröffentlichungen, die sehr unterschiedliche Schätzungen über die Zahl der Opfer des neuen Regimes in Phnom Penh enthalten, beruhen fast ausschließlich auf Angaben von Flüchtlingen, die nicht immer frei von Widersprüchen sind. Insgesamt lassen die Berichte nach Auffassung der Bundesregierung jedoch kaum einen Zweifel daran, daß nach der Machtübernahme in Kambodscha nicht nur viele alte und kranke Leute bei der mit Rücksichtslosigkeit betriebenen „Umsiedlung" umgekommen sind, sondern auch eine größere Zahl von Angehörigen des alten Regimes umgebracht worden sind. 4902* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Die konkreten Möglichkeiten der Einwirkung auf das Regime in Phnom Penh sind äußerst gering. Dies trifft sowohl für die Bundesregierung wie auch für ihre Partner in der Gemeinschaft zu. Die Frage, was unter diesen Umständen am besten getan werden kann, wird zur Zeit unter den Partnern der Gemeinschaft beraten. Die Bundesregierung wird jedenfalls keinen Zweifel an ihrer Haltung zu den Morden und Menschenrechtsverletzungen in Kambodscha aufkommen lassen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 4) : Welchen Einfluß haben berufsständische Organisationen (z. B. DGB, BDI, DBV) auf die Berufung von Referenten (Attachés) an deutsche Botschaften? Berufsständische Organisationen haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die Berufung von Referenten an deutschen Botschaften. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich bei der Besetzung von Sozialreferentenstellen. Diese Stellen werden vom Auswärtigen Amt im Einvernehmen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung besetzt. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 5 und 6) : Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um ihre Zusage auf der Münchner diplomatischen Konferenz vom Oktober 1973 einzuhalten, wonach sie Gelände, Gebäude und Erstausstattung für die in München zu errichtende Europäische Schule zur Verfügung stellen wird? Wie viele Kinder von Staatsangehörigen der Signatarländer des Abkommens über das Gemeinschaftspatent, die nicht Mitarbeiter des Europäischen Patentamts (EPA) sind, können in die Schule aufgenommen werden, und auf welche Weise will die Bundesregierung dies sicherstellen? Zu Frage B 5: Die Bundesregierung hat in den Jahren 1975/1976 ein insgesamt 48 223 qm großes Gelände in MünchenNeuperlach von verschiedenen Eigentümern mit einem Kostenaufwand von 8 487 248 DM erworben. Am 21. April 1976 wurde der Planungsauftrag zur Aufstellung der Haushaltsunterlage — Bau erteilt und ein Architektenwettbewerb wurde durchgeführt. Nach dem gegenwärtigen Stand wird mit dem Baubeginn Mitte 1979 gerechnet. Die Bauzeit wird voraussichtlich 2-3 Jahre betragen. Die Europäische Schule München hat am 7. November 1977 in der vom Bund angemieteten vor- läufigen Unterkunft (Berlepschstr. 3, München) ihren Betrieb aufgenommen. Zu Frage B 6: 350 Kinder von Staatsangehörigen der Signatarstaaten des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente vom 5. Oktober 1973, die nicht Mitarbeiter des Europäischen Patentamtes sind, können in die Europäische Schule München aufgenommen werden. Die Zahl der .bis etwa 1982 2u erwartenden Schüler aus den Familien der Mitarbeiter des Patentamtes wurde mit 750 errechnet. Das Raumprogramm der ersten beiden Bauabschnitte, die bis 1982 errichtet werden, sieht daher Räumlichkeiten für 1 100 Schüler vor. Bei Bedarf kann später ein 3. Bauabschnitt für weitere insgesamt 400 Schüler errichtet werden. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 7): Betrachtet die Bundesregierung die Äußerung des sowjetischen Parteichefs und Staatsoberhaupts, Breschnew, gegenüber dem Chef der Deutschen Kommunistischen Partei, Mies, „er äußere seine tiefe Solidarität mit dem Kampf der Deutschen Kommunistischen Partei für die Sache des Friedens und der Entspannung in Europa, für den sozialen Fortschritt und gegen die Angriffe der Reaktion auf die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik Deutschland" (Ostinformation des Bundespresseamts nach Radio Moskau vom 3. November 1977) als eine Einmischung in die inneren Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland sowie als einen Verstoß gegen Artikel 2 des Moskauer Vertrags und bejahendenfalls, was gedenkt die Bundesregierung zu tun? Die Bundesregierung hat mit Befremden von der sowjetischen Mitteilung über den Empfang des Vorsitzenden der DKP, Herbert Mies, am 3. November 1977 in Moskau Kenntnis genommen. Die Mitteilung enthält Erklärungen, die sich ausschließlich auf interne Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland beziehen und als Versuch der Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes zurückgewiesen werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung bereit, mitzuteilen, wieviel Betriebe bisher der Auflage des § 28 des Gesetzes zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung vom 27. Januar 1977 nachgekommen sind, einen Beauftragten für den Datenschutz spätestens binnen eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zu bestellen, und wieviel der vom Gesetz erfaßten Betriebe ihren Verpflichtungen noch nicht nachgekommen sind? Zu der von Ihnen gewünschten Mitteilung bin ich leider nicht in der Lage. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht eine generelle Meldepflicht über die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (§§ 28, 38 BDSG) nicht vor. Lediglich für die zum 4. Abschnitt gehörenden Unternehmen (Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen für fremde Zwecke) — sie sind gegenüber Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4903* denen des 3. Abschnittes (Datenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen für eigene Zwecke) zahlenmäßig weitaus geringer — besteht eine Verpflichtung, den Namen des Datenschutzbeauftragten an die nach § 30 Abs. 5, § 40 Abs. 2 BDSG von den Ländern zu bestimmenden Aufsichtsbehörden mitzuteilen (§ 39 Abs. 2 Nr. 6 BDSG) ; diese Vorschriften treten am 1. Januar 1978 in Kraft (§ 47 Satz 1 BDSG). Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen B 9 und 10) : Wie beurteilt die Bundesregierung neuere Untersuchungsergebnisse zur Wirkung von Schwefeldioxyd in der Atemluft (z. B. in Heft 8/1977 der VGB-Kraftwerkstechnik) im Hinblick auf ihre Umweltschutzpolitik, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um das Problem der chronischen Atemwegserkrankungen adäquater zu bekämpfen? Wie beurteilt die Bundesregierung neuere Untersuchungen über die Entwicklung des Kohlendioxydproblems (z. B. in Atomwirtschaft, Oktober 1977), und gibt es internationale Initiativen der Bundesregierung, um hier zu einem abgestimmten Vorgehen zu kommen? Zu Frage B 9: Der Bundesregierung sind neuere Untersuchungen zur Wirkung von Schwefeldioxyd, insbesondere auch die angegebene Publikation, bekannt. Es handelt sich hierbei um einen Vortrag, den Herr Prof. Ulmer auf einer Fachtagung des VGB gehalten hat, und der in Form einer Ubersicht zum Problem der Wirkung von Schwefeldioxyd in der Atemluft Stellung nimmt. In der Publikation wird auf drei neuere Arbeiten hingewiesen, die im Journal of Occupational Medicine veröffentlicht wurden. Diese drei Arbeiten stellen die Aussagekraft bisheriger Untersuchungsergebnisse über die Wirkung von Schwefeldioxyd als Umweltschadstoff auf die Gesundheit in Frage. Im Zusammenhang mit dem Auftrag der Bundesregierung an den Bundesminister des Innern, Vorschläge zur Verbesserung umweltrechtlicher Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anlagen vorzulegen, bereitet der Bundesminister des Innern eine Sachverständigenanhörung zu den Immissionswerten der TA Luft für Anfang 1978 vor. Bei der Anhörung werden die wissenschaftlichen Grundlagen über die Wirkung von Luftschadstoffen, insbesondere auch von Schwefeldioxyd und Schwebeteilchen, im Lichte der gegenwärtigen Erkenntnisse erörtert werden (vgl. auch Bundestags-Anfrage des Abg. Gerstein, CDU/CSU, vom 25. November 1977). Ferner muß darauf hingewiesen werden, daß die Weltgesundheitsorganisation in Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen in Kürze einen Bericht über Umweltkriterien für Schwefeldioxyd und Schwebeteilchen vorlegen wird, dem für die Beurteilung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes erhebliche Bedeutung zukommen wird. Der Bericht wird die gemeinsame Auffassung einer internationalen Expertengruppe über die Wirkung von Schwefeldioxyd und Schwebeteilchen in der Umwelt auf die menschliche Gesundheit enthalten. Für chronische Atemwegserkrankungen sind verschiedene Faktoren verantwortlich. Sofern die Umweltverschmutzung hierbei eine bedeutsame Rolle spielt, wird dié Bundesregierung weiterhin die notwendigen Bekämpfungs- und Vorsorgemaßnahmen treffen und insbesondere Erkenntnisse über Atemwegserkrankungen, die durch das beabsichtigte Hearing gewonnen werden, bei ihrer künftigen Umweltschutzpolitik berücksichtigen. Zu Frage B 10: Der Bundesregierung liegen eine Reihe von z. T. allerdings widersprüchlichen Informationen, insbesondere hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen des Kohlendioxydproblems vor. In dem erwähnten Artikel der Zeitschrift Atomwirtschaft von Oktober 1977 wird das Kohlendioxydproblem nur im Hinblick auf isoliert betrachtete Auswirkungen der Verbrennung fossiler Brennstoffe angesprochen. Es ist aber bekannt, daß auch andere Einflüsse, wie z. B. die Abholzung großer Waldflächen, das weitverbreitete Abbrennen von Feldern in der Landwirtschaft, große Waldbrände und der natürliche Abbau biologischer Substanz, insbesondere in tropischen Gebieten, einen ganz erheblichen und u. U. sogar einen stärkeren Einfluß auf den Kohlendioxydgehalt der Atmosphäre haben. Wegen der Vielschichtigkeit der Einflußfaktoren und der Veränderungen der weltweiten Quellen und der Abbauprozesse des Kohlendioxyds ist eine eindeutige Abschätzung der weiteren Entwicklung des Kohlendioxydgehaltes der Atmosphäre heute noch nicht möglich. Hierbei wird nicht verkannt, daß der Auswirkung einer zunehmenden Verbrennung fossiler Brennstoffe erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden muß. Gerade im Hinblick auf die Beeinflussung des Klimas ist unser Wissen über die Auswirkungen eines u. U. weiter zunehmenden Kohlendioxydgehaltes der Atmosphäre • heute noch ungenügend, um gesicherte Vorausberechnungen von Klimaänderungen durchführen zu können. In einer Erklärung des Exekutiv-Komitees der Meteorologischen Weltorganisation (WMO) vom Juni 1976 wird über die Frage der Klimaveränderungen u. a. folgendes aus. geführt: „Die weltweite Zunahme des Kohlendioxydgehaltes der Atmosphäre, die durch Beobachtungen auf der ganzen Welt schon jetzt eindeutig nachgewiesen werden konnte und seit dem Ende des 19. Jahrhunderts mindestens 10 % betrug, läßt sich verläßlich auf die Verwendung fossiler Brennstoffe zurückführen. Werden die meisten bekannten Reserven dieser Brennstoffe im nächsten Jahrhundert bzw. in den nächsten beiden Jahrhunderten verbraucht, was nun möglich erscheint, würden die Kohlendioxydkonzentrationen wahrscheinlich auf ein Mehrfaches der bisherigen Werte steigen. Nach bestem gegenwärtig vorhandenen Wissen würde dies bedeuten, daß ein so starker Kohlendioxydanstieg eine erhebliche Erwärmung der Erde, nämlich um mehrere Grad Celsius, bewirken würde und daß diese Temperaturerhöhung wegen des langsamen 4904* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Verlaufes der Beseitigung von Kohlendioxyd noch viele Jahrhunderte bestehen bliebe, nachdem die fossilen Brennstoffreserven schon im wesentlichen erschöpft wären. Weitere klimatische Auswirkungen, die im einzelnen noch schwer überschaubar sind, wären ebenfalls zu erwarten. Die bei Energieerzeugung und -verbrauch in die Umwelt gelangende Energie, gleich ob es sich um fossile oder nukleare Brennstoffe handelt, kann ebenfalls zu einer erheblichen Erwärmung führen, obwohl dies kaum Anlaß zu Besorgnis geben dürfte, außer wenn der Energiebedarf der Gesellschaft um einen Faktor 10 oder mehr steigt, was im Laufe des kommenden Jahrhunderts der Fall sein könnte." Die Bundesregierung hat bereits 1972 auf der Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm einer Empfehlung zugestimmt, die der Weltorganisation für Meteorologie die Aufgabe zuweist, die Ursachen möglicher weltweiter Klimaveränderungen zu untersuchen. In Durchführung dieser Empfehlung wurde 1973 vom Internationalen Rat der wissenschaftlichen Vereinigungen festgestellt, daß die Auswirkungen des zunehmenden CO2-Gehaltes der Luft im Hinblick auf mögliche Klimaveränderungen nicht isoliert betrachtet und bewertet werden können. Die Behandlung des Kohlendioxyd-Problems ist wegen seiner globalen Bedeutung in die Programme einer Reihe von internationalen Organisationen aufgenommen worden, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland bzw. deutsche Experten aktiv beteiligen. In diesem Zusammenhang sind die Aktivitäten des Umweltprogrammes der Vereinten Nationen (UNEP), der Meteorologischen Weltorganisation (WMO) und der Internationalen Kommission wissenschaftlicher Vereinigungen (ICSU) im Rahmen der Arbeiten der UNESCO zu erwähnen. In den Fachorganisationen der Vereinten Nationen wird somit ein international abgestimmtes Vorgehen bereits durchgeführt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 11): In welcher Weise ist die Bundesregierung bereit, Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem geplanten nuklearen Entsorgungszentrum in Gorleben im Landkreis Lüchow/Dannenberg entgegenzunehmen und zu erfüllen? Der Bundesregierung liegen keine tatsächlichen Anhaltspunkte für mögliche entschädigungspflichtige Tatbestände im Zusammenhang mit dem geplanten Entsorgungszentrum in Gorleben vor. Forderungen nach Entschädigung sind ihr gegenüber nicht geltend gemacht worden. Es liegt aus jüngster Zeit allerdings eine Mitteilung des niedersächsischen Finanzministers vor, nach der dem Land Niedersachsen gegenüber Entschädigungsforderungen angekündigt sind; die Mitteilung enthält jedoch keine Angaben über konkrete Rechtsbeeinträchtigungen. Zur Frage der Erfüllung bisher ihr gegenüber weder geltend gemachter noch tatsächlich vorgetragener Entschädigungsansprüche kann die Bundesregierung — wie Sie sicherlich verstehen werden — keine Aussage machen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 12 und 13) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gewährung von Sonderurlaub an Bundesbeamte zur Teilnahme an staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen einzuschränken, und welche Gründe sind gegebenenfalls dafür maßgeblich? Wenn ja, welche Auswirkungen auf den Besuch der bisher angebotenen staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen sind zu erwarten, und werden gegebenenfalls die Maßnahmen mit den Trägern der staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen abgestimmt? Die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen ist in § 7 Satz 1 Nr. 3 der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl. I S. 902) geregelt. Bei Veranstaltungen, die nicht von einer staatlichen Stelle durchgeführt werden, muß die Förderungswürdigkeit nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vom 20. Oktober 1965 (GMBl. S. 382) von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt sein. Es ist gegenwärtig nicht beabsichtigt, diese Vorschriften zu ändern. Eine Einschränkung des Sonderurlaubs ist allerdings — wie bisher — in der Praxis insofern möglich, als die Verordnung die Urlaubsbewilligung davon abhängig macht, daß dienstliche Gründe nicht entgegenstehen; außerdem wird der Behörde bei ihrer dienstrechtlichen Entscheidung ein Ermessen eingeräumt. Mit Rücksicht darauf, daß eine zunehmende Inanspruchnahme der Sonderurlaubsverordnung nicht ohne zusätzliche Personalkosten möglich ist, erscheint es erforderlich, bei der Gewährung von Sonderurlaub einen angemessenen Maßstab anzulegen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 14 und 15) : Wird die Bundesregierung aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch im Fall von Beeinträchtigungen durch Fluglärm in der Umgebung eines Flughafens die Konsequenz ziehen und eine Änderung des Fluglärmgesetzes dahin gehend vorlegen, daß auch in der Schutzzone 2 die Mehraufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in die Erstattungsregelungen aufgenommen werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Fluglärmgesetz für den Bereich der Schutzzone 2 enteignende Wirkung hat, für die keine Entschädigung vorgesehen ist, so daß die entspredienden Regelungen als verfassungsrechtlich bedenklich anzusehen sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4905' Zu Frage B 14: In seinem Urteil vom 15. Juni 1977 — V ZR 44/75 — hat der Bundesgerichtshof zu den nachbarrechtlichen Ansprüchen eines Flughafenanliegers gegen den Flughafenbetreiber Stellung genommen und in seiner Entscheidung klargestellt, daß die zivilrechtlichen Ansprüche der Grundstückseigentümer nach §§ 1004, 906 BGB durch das Fluglärmgesetz nicht betroffen und nicht unmittelbar eingeschränkt werden. Er hat gleichzeitig seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt und ausgebaut, daß und in welchem Umfang einem Flughafenbetreiber der von den landenden und startenden Flugzeugen ausgehende Fluglärm zuzurechnen ist. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil Richtlinien dafür aufgestellt, wie die Zumutbarkeit der Beeinträchtigung durch Fluglärm für das konkrete Grundstück festzustellen ist. In seiner Klarstellung über die Auswirkung des Fluglärmgesetzes auf die zivilrechtlichen Ansprüche der Flughafenanlieger folgt der Bundesgerichtshof der vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages bei der seinerzeitigen Beratung des Fluglärmgesetzes bekundeten Auffassung, daß Ansprüche aus anderen Gesetzen durch die Regelungen des Fluglärmgesetzes nicht berührt werden (schriftlicher Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. November 1970 BT-Drucksache VI/1377). Zu dem mit der Klage verbundenen Anspruch eines Flughafenanliegers auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz an seinem in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Düsseldorf gelegenen Wohngrundstück hat jedoch der Bundesgerichtshof keine Entscheidung getroffen. Er hat die Sache zur Feststellung der Fluglärmeinwirkung auf das klägerische Grundstück und der damit verbundenen Lärmbelastung der Hausbewohner an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht, das in seiner vorinstanzlichen Entscheidung die Klage abgewiesen hatte, wird nunmehr erneut zu prüfen haben, ob dem klagenden Grundstückseigentümer ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch zusteht. Unabhängig von dieser noch offenen Entscheidung des Gerichts wird die Bundesregierung in dem Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug des Fluglärmgesetzes, den sie dem Deutschen Bundestag vorlegen und in dem sie auch zu der Frage Stellung nehmen wird, ob die Erstattungsregelung des Fluglärmgesetzes verbessert werden sollte, die vom Bundesgerichtshof genannten Gesichtspunkte in ihre Überlegungen einbeziehen. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Regelung des Fluglärmgesetzes, nach der in der Schutzzone 2 des Lärmschutzbereichs Wohnungen nur mit dem festgesetzten baulichen Schallschutz ohne eine entsprechende Erstattung dieser Aufwendungen errichtet werden dürfen, verfassungsrechtlich als bedenklich anzusehen ist. Wie. der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung zutreffend festgestellt hat, regelt das Fluglärmgesetz lediglich die planungsrechtlichen Beschränkungen der baulichen Nutzung für die Zukunft in bestimmten Bereichen in Ergänzung zum Bundesbaugesetz. Die dem Schutz der Bewohner dienenden Schallschutzanforderungen sind nach der jeweiligen Lärmbelastung in den beiden Schutzzonen differenziert, so daß für eine unterschiedliche Regelung in der Erstattung verfassungsrechtliche Bedenken nicht gegeben sind. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 16 und 17): Teilt die Bundesregierung die skeptische Beurteilung von Prof. Dr. C. F. Seyfried, Institut für Siedlungswasserwirtschaft an der Technischen Universität Hannover, der Bemühungen, die Waschmittelphosphate zu ersetzen, um dadurch die Eutrophierung der Gewässer zu bremsen und abzubauen (vgl. Artikel „Phosphat-Ersatz mit Nachteilen?" in der Zeitung für kommunale Wirtschaft vom Oktober 1977)? Welche Ergebnisse wurden bei den Erprobungen des Phosphatersatzstoffes Sasil in modernen Waschmitteln erzielt, und bis zu welchem Zeitpunkt kann damit gerechnet werden, daß moderne Waschmittel gemäß § 4 Abs. 3 des Waschmittelgesetzes diesen Phosphatersatzstoff enthalten müssen? Zu Frage B 16: Die Bemühungen der Bundesregierung, die Eutrophierung der Gewässer zu verringern, gehen in zwei Richtungen: Beschränkung des Phosphatanteils in Wasch- und Reinigungsmitteln auf das unumgänglich notwendige Maß einerseits und Bau von Phosphatfällungsanlagen andererseits. Im Unterschied zur letzten Alternative dienen die Vorschriften der §§ 4 und 7 des Waschmittelgesetzes dazu, das Entstehen einer Gewässerbelastung von vornherein zu verhindern. Durch sie kann nämlich auf die Zusammensetzung phosphathaltiger Produkte, die wie die Wasch- und Reinigungsmittel in großen Mengen nach Gebrauch in die Gewässer gelangen, unmittelbar Einfluß ausgeübt werden. Insbesondere wird die z. Z. vorbereitete Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 2 und 3 eine generelle Verminderung der Phosphatbelastung der Abwässer und damit auch der Gewässer zur Folge haben. Zwar kann heute noch nicht mit Zahlen belegt werden, welchen Umfang die Phosphatverminderung in den Gewässern haben wird; dies wird genauer nach Vorliegen einer bei der Gesellschaft deutscher Chemiker in Auftrag gegebenen Studie „Über das Verhalten und den Verbleib des Phosphors in der Bundesrepublik Deutschland" möglich sein. Doch bedeutet jede Verringerung der Phosphatbelastung, so betonen Wasserwirtschaftler z. B. im Hinblick auf den Bodensee, und sei sie mengenmäßig auch gering, bereits einen Fortschritt, trägt sie doch zur allgemeinen Entlastung der Abwasserreinigungsanlagen bei. Andererseits sieht die Bundesregierung in diesen gesetzlichen Maßnahmen nicht das alleinige Mittel, um die Eutrophierung wirksam bekämpfen zu können. Selbst der Ersatz der Waschmittelphosphate in 4906* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 einem Umfang, der die unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten vertretbaren Möglichkeiten bis zum äußersten ausschöpfen würde, reichte für sich allein genommen nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen. Der Bau von dritten Reinigungsstufen in Kläranlagen an eutrophiegefährdeten Gewässern ist daneben vordringlich. Die Bundesregierung beobachtet daher mit Interesse die regen Bemühungen der Landeswasserbehörden, an diesen Gewässern Phosphatfällungsanlagen zu errichten, und fördern diese Bestrebungen z. B. durch die Investitionshilfen aus dem Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm für den Bodensee. Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Bemühungen meines Hauses — wie ein Gespräch Mit Prof. Dr. Seyfried ergab — durchaus nicht im Widerspruch zu seinen Auffassungen stehen, sondern in die gleiche Richtung zielen. Zu Frage B 17: Die Prüfungen des als Phosphatersatzstoff vorgesehenen Natrium-Aluminiumsilikats (Handelsname Sasil) auf Umweltverträglichkeit haben bisher keinen Hinweis auf eine nachteilige Wirkung ergeben. Ein zusammenfassender Bericht über die an mehreren bedeutenden Forschungsinstitutionen durchgeführten langjährigen Prüfungen soll Mitte des kommenden Jahres veröffentlicht werden. Darüber hinaus sind Natrium-Aluminiumsilikat enthaltende Waschmittel bereits auf Testmärkten im In- und Ausland in der Erprobung. Bislang ist auch hier kein negativer Einfluß sowohl auf das Waschverhalten als auf Kanalisationen, Kläranlagen und Gewässer bekannt geworden. Eine Erhöhung der Verbraucherpreise ist nach dem bisherigen Erkenntnisstand ebenfalls nicht zu erwarten. Es ist beabsichtigt, die eingangs erwähnte Rechtsverordnung im Laufe des Jahres 1978 so weit vorzubereiten, daß die aufgrund von § 4 Abs. 2 vorgesehene Begrenzung der Waschmittelphosphate auf eine Höchstmenge 1979 wirksam wird. Eine weitere Verringerung des Phosphates — hier jedoch unter Einsatz von Substituten gemäß § 4 Abs. 3 — soll in zwei Stufen erfolgen. Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der ersten Stufe ist 1981 vorgesehen; die zweite Stufe soll im Abstand von etwa 3 weiteren Jahren wirksam werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schrift- liche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 18) : Treffen Informationen zu, nach denen aus den Räumen Wittmundhafen und Upjever bisher nur sehr wenige Mittel für den Lärmschutz abgerufen worden sind, und wenn ja, welche Gründe kann die Bundesregierung dafür angeben? Es trifft zu, daß in den Lärmschutzbereichen für die militärischen Flugplätze Wittmundhafen und Jever bisher nur wenig Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärmgesetz gestellt worden sind. Der Bundesminister des Innern hat die für den Vollzug des Fluglärmgesetzes zuständigen Bundes- und Landesbehörden gebeten, ihm ihre bisherigen Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes mitzuteilen. Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Bericht über ihre Erfahrungen beim Vollzug des Fluglärmgesetzes vor. Dabei wird sie auch auf die hier angesprochenen Fragen eingehen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1317 Fragen B 19 und 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausbildung der Bundesgrenzschutzbeamten auf dem Bereich der Bildung, insbesondere des Deutschunterrichts und des Maschinenschreibens, von 577 Jahresstunden bis zum Vorjahr auf jetzt 170 Jahresstunden gekürzt wurde, und wenn ja, wie gedenkt sie das Ausbildungsdefizit zu beseitigen? Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Aussagen höherer Führungsstellen des Bundesgrenzschutzes, möglichst keine Hauptschüler mehr einzustellen? Zu Frage B 19: Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes (BGSPersG) vom 3. Juni 1976 (BGB1. I S. 1357) am 1. Juli 1976 wurde die Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten im BGS entsprechend § 7 dieses Gesetzes der Ausbildung in den entsprechenden Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes der Länder angeglichen. Ein Bildungs- und Ausbildungsdefizit für die Polizeivollzugsbeamten im BGS ist dabei nicht entstanden. Die neue Laufbahn-Verordnung für die Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes fordert vielmehr eine höhere Bildungsvoraussetzung als das frühere Laufbahnrecht. Der von dem 1. Juli 1976 ernannte Polizeivollzugsbeamte im BGS mußte für die Einstellung den Hauptschulabschluß nachweisen. Er erhielt im Pflichtunterricht der Grenzschutzfachschule nach § 11 Abs. 1 Nr.1 des Bundespolizeibeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 1972 (BGB1. I S. 165) insgesamt 814 Stunden Unterricht zur Hebung des Bildungsstandes in allgemeinbildenden Fächern, wobei 252 Stunden Deutsch und 62 Stunden Maschineschreiben eingeschlossen waren. Die Anforderungen bei der Abschlußprüfung der Grenzschutzfachschule liegen für diese Beamten niedriger als bei der Prüfung zum Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses. Der nach dem 30. Juni 1976 ernannte Polizeivollzugsbeamte im BGS muß — den Realschulabschluß oder einen anderen mittleren Bildungsabschluß bei der Einstellung nachweisen oder — das Zeugnis über den Hauptschulabschluß besitzen und im ersten Dienstjahr in einem Voll- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 . 4907* zeitunterricht der Grenzschutzfachschule von 1 400 Stunden das Zeugnis über einen allgemein anerkannten mittleren Bildungsabschluß erwerben. Dieser Unterricht umfaßt 240 Stunden Deutsch, jedoch kein Maschinenschreiben. Zusätzlich erhalten alle nach dem 30. Juni 1976 ernannten Polizeivollzugsbearriten im BGS während der polizeifachlichen Ausbildung 230 Stunden Unterricht in den Fächern der politischen Bildung. Der Unterricht im Fach Maschinenschreiben wird künftig nach dem 3. Dienstjahr im Rahmen der Fortbildung erteilt. Zu Frage B 20: In Angleichung an die Verhältnisse bei den Polizeien der Länder ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Personalstruktur des Bundesgrenzschutzes (BGSPersG) vom 3. Juni 1976 der einfache Dienst im Bundesgrenzschutz weggefallen. Bewerber für den Bundesgrenzschutz werden deshalb seither sofort in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes eingestellt. Nach § 12 der Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes im Bundesgrenzschutz (BGSLV) vom 2. Juli 1976 setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes im Bundesgrenzschutz den erfolgreichen Abschluß einer Realschule oder einen entsprechenden Bildungsstand voraus. Da für technische Fachverwendungen in den Verbänden des Bundesgrenzschutzes auch Polizeivollzugsbeamte mit abgeschlossener handwerklicher Berufsausbildung benötigt werden und die Bewerber hierfür in der Regel nur den Hauptschulabschluß besitzen, können nach § 14 der BGSLV auch Hauptschulabsolventen in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Diesen Beamten wird während des Vorbereitungsdienstes in einem einjährigen allgemeinbildenden Unterricht ein mittlerer Bildungsabschluß vermittelt. Für technische Fachverwendungen wurden seit Inkrafttreten des BGSPersG am 1. Juli 1976 annähernd 900 Bewerber mit Hauptschulabschluß in den Bundesgrenzschutz eingestellt. Aus den vorgenannten Gründen werden auch künftig Bewerber mit Hauptschulabschluß in dem erforderlichen Umfang in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes im BGS eingestellt werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 21) : Was hat die Bundesregierung auf Grund der bisher im Bundesinnenministerium stattgefundenen eingehenden Besprechungen mit Vertretern aus den Flughafenbereichen Upjever und Wittmundhasen unternommen, in denen deutlich gemacht wurde, daß die geforderte Lärmdämmung von 50 bzw. 45 dB bei Zugrundelegung einer homogenen Mauerschicht nicht in Ubereinstimmung zu bringen sei mit dem im gesamten norddeutschen Raum grundsätzlich angewandten Hohlschichtmauerwerk und deshalb eine Überprüfung durch die Bund- und Länderkommission zugesagt wurde? Die Bundesregierung beabsichtigt, -die in § 4 der Verordnung über bauliche Schallschutzanforderungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 5. April 1974 enthaltene Aufstellung von Bauteilen, die ohne besonderen Nachweis die Schallschutzanforderungen erfüllen, durch eine erweiterte • Liste zu ergänzen. Dabei wird sie auch das im norddeutschen Küstengebiet übliche Hohlschichtmauerwerk mit berücksichtigen. Für die Vorbereitung des erforderlichen Materials hat das Umweltbundesamt einen entsprechenden Auftrag erhalten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 22, 23, 24 und 25) : Verfügt die Bundesregierung nach den Gesprächen des Bundesinnenministers in Bielefeld direkt oder über den nordrhein-westfälischen Innenminister über Informationen, daß das Arbeiterjugendzentrum (AJZ) in Bielefeld ein Kommunikationszentrum linksextremer Gruppen ist, das in engem Zusammenhang mit der AJZ-Druck und Verlag GmbH, dem Redaktionskollektiv e. V. und der linken Buchhandlung „Eulenspiegel" wirkt? Ist der Bundesregierung nach diesen Gesprächen bekannt, daß die Fa. AJZ-Druck und Verlag GmbH auch das „Bielefelder Stadtblatt" druckt, dessen Ausgabe Nr. 8 wegen ihres Inhalts der Staatsanwaltschaft Bielefeld zur strafrechtlichen Überprüfung übersandt worden ist, und welches Ergebnis diese Überprüfung gehabt hat? Kann die Bundesregierung nach diesen Gesprächen bestätigen, daß die Firma AJZ-Druck und Verlag GmbH, Bielefeld, die Zeitung für Gefangene „Gegen Knast" druckt, die u. a. auch an Rechtsanwalt Haag versandt wird und für die ein Redakteur „Jacob Rohrbach" verantwortlich zeichnet, obwohl das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren (sta Bielefeld, Az.: 46 JS 226/77) ergeben hat, daß diese Person gar nicht existiert? Ist der Bundesregierung nach diesen Gesprächen bekannt, daß im Arbeiterjugendzentrum Plakate sichergestellt worden sind, die folgende Zusätze hatten, „Leider kann ich meine klammheimliche Freude über den gemeinen und feigen Mord an Buback nicht verhehlen" und „Für dich ist auch schon ein Motorrad gemietet" (gemeint ist der Richter Dr. Theo Prinzing) ? Dem Bundesminister des Innern liegen aus seinem Geschäftsbereich keine eigenen Erkenntnisse zu dem in Ihren Fragen angeführten Sachverhalt vor. Ich stelle anheim, daß Sie sich wegen der Angelegen- heit an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Anlage 44 Antwort des Pari. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 26 und 27) : Bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Anfrage B 32 (Anlage 63 zum Stenographischen Bericht über die 61. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 8. Dezember 1977), daß die Bundesregierung entgegen dem Wortlaut von § 33 Abs. 1 des Parteiengesetzes in der Frage, ob eine als Ersatzorganisation einer verbotenen Partei zu betrachtende Partei zu verbieten ist, einen echten Ermessensspielraum in dem Sinn hat, daß auch eine Partei, welche klar die Merkmale einer Ersatzorganisation aufweist, aus politischen Opportunitätsgründen geduldet werden kann? Bedeutet der Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage B 33, daß sich die Bundesregierung die in diesen Ausführungen enthaltenen Merkmale zu eigen macht? 4908* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Zu Frage B 26: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, über ihre Antwort vom 8. Dzember 1977 auf Ihre Schriftlichen Fragen B 32 und 33 für die Fragestunde im Deutschen Bundestag am 7./8. Dezember 1977 (BT-Drucks. 8/1288) hinaus, öffentlich in eine rechtswissenschaftliche Diskussion der Ermessensfreiheit bei der Feststellung des Ersatzorganisationscharakters einer verbotenen politischen Partei einzutreten, zumal ihrer Antwort auf die gestellte Frage, die in der Literatur nicht einheitlich beurteilt wird und zu der das Bundesverfassungsgericht sich bisher nicht geäußert hat — in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1975 (BVerfGE Bd. 40 Seiten 287, 291 f.) hat das Bundesverfassungsgericht lediglich ein Ermessen der Antragsberechtigten für die Stellung eines Antrages auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei (Art. 21 Abs. 2 GG, § 43 Abs. 1 BVerfGG) bejaht — keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt. Zu Frage B 27: Der Begriff der Ersatzorganisation ist in § 33 Abs. 1 PartG definiert. Danach ist eine Vereinigung eine Ersatzorganisation, wenn sie „verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgt". Bei dieser Feststellung werden die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21. März 1957 (BVerfGE Bd. 6 Seiten 300, 307) und vom 2. April 1963 (BVerfGE Bd. 16 Seiten 4, 5) aufgeführten Merkmale zu berücksichtigen sein. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 28) : Wieso bietet § 9 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Forderung auf Rückzahlung der von DAAD gewährten Ausbildungsbeihilfen, oder auf welche gesetzlichen Grundlagen des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes gründen Richtlinien, die die Einbürgerung und die Ausfolgung der Einbürgerungsurkunde an Leib und Leben bedrohte vietnamesische Asylanten von der Rückzahlung der Ausbildungsbeihilfe abhängig machen? Bundestag und Bundesrat haben bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) vom 8. September 1969 übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß zu den zwischenstaatlichen Beziehungen, die eine Einbürgerung nach § 9 RuStAG hindern können, auch Beziehungen im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfepolitik gehören. Mit der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Staatsangehörige von Entwicklungsländern, zu denen auch Vietnam gehört, leistet die Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag zur Verbesserung der • wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in diesen Ländern. Damit ist die Erwartung verbunden, daß Angehörige von Entwicklungsländern nach Abschluß ihrer Ausbildung in den Heimatstaat oder ein anderes Entwicklungsland zurückkehren und ihre hier erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Verbesserung der dortigen Lebensverhältnisse einsetzen. Diese Rückkehrerwartung steht einer Einbürgerung grundsätzlich entgegen. Ausnahmen kommen jedoch dann in Betracht, wenn vorrangige Interessen es zulassen, daß entwicklungspolitische Gesichtspunkte zurücktreten können. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Einbürgerungsbewerber asylberechtigt sind. Wegen der besonderen Verhältnisse in Vietnam sind die beteiligten Bundesressorts darüber hinaus übereingekommen, bei vietnamesischen Staatsangehörigen die Forderung nach einer Rückkehr nach Vietnam allgemein auch dann aufzugeben, wenn die Betroffenen nicht als Asylberechtigte anerkannt sind. Dies schließt allerdings die Erwartung nicht aus, daß vietnamesische Staatsangehörige ihre hier erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten einem anderen Entwicklungsland zur Verfügung stellen. Steht jedoch fest, daß die in die Ausbildung vietnamesischer Staatsangehöriger investierten Mittel nicht zweckentsprechend eingesetzt werden können, so erscheint es auch im Interesse der Glaubwürdigkeit der Entwicklungshilfepolitik angemessen, von den Einbürgerungsbewerbern hierfür einen Ausgleich zu verlangen. Er wird dadurch erzielt, daß eine Einbürgerung erst dann vollzogen wird, wenn eine verbindliche Regelung hinsichtlich einer Rückzahlung der dem Einbürgerungsbewerber von deutschen Stellen gewährten finanziellen Ausbildungshilfen getroffen wird. Dabei werden entsprechend dem Sozialstaatsprinzip die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Einbürgerungsbewerbers angemessen berücksichtigt. Das kann je nach Lage des Falles dazu führen, daß dem Einbürgerungsbewerber Erleichterungen — Ratenzahlung, Teilerlaß oder völlige Niederschlagung — zugestanden werden können. Auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation vietnamesischer Studenten erschien jedoch den für die Vergabe der Stipendien zuständigen Ressorts ein Totalverzicht nicht generell vertretbar, gerade auch im Hinblick auf deutsche Studienplatzbewerber, deren Studienmöglichkeiten durch die Ausländern vorbehaltene Quote von 8 % der Ausbildungsplätze eingeschränkt sind und die im Regelfalle geringere Förderungsbeträge erhalten als die mit Mitteln der Entwicklungshilfepolitik geförderten ausländischen Studenten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 29): Nach welchen Gesichtspunkten gedenkt die Bundesregierung, rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. Januar 1978 eine — in diesem Gesetz vorgesehene — geeignete Persönlichkeit für das vorgesehene Amt eines Datenschutzbeauftragten zu finden und auszuwählen, und ist sie der Meinung, daß die dazu notwendigen Sicherheitsprüfungen in der jetzt noch verbleibenden Frist durchführbar sind? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4909* Über die Bemühungen der Bundesregierung um die Bestellung eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat Herr Kollege Baum bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. Dezember 1977 berichtet. Der Bundesminister des Innern setzt diese Bemühungen mit Nachdruck. fort. Eine Aussage zur Dauer der Sicherheitsüberprüfung kann erst gemacht werden, wenn der Kandidat für das Amt feststeht. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 30 und 31) : Wie verteilen sich in Vomhundertsätzen die tatsächlich beschäftigten Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes in den Bundesverwaltungen auf die verschiedenen Besoldungsgruppen unter besonderer Berücksichtigung der Außenverwaltungen, und wie stellen sich diese Verteilungen im Vergleich mit denen des gehobenen nichttechnischen Dienstes im Post- und Fernmeldewesen dar? Wie ist die Altersschichtung innerhalb der verschiedenen Besoldungsgruppen des gehobenen Verwaltungsdienstes in den Bundesverwaltungen, und wie unterscheiden sich diese Altersstrukturen von der im gehobenen nichttechnischen Dienst des Post- und Fernmeldewesens? Zu Frage B 30: Die Verteilung der Beamten des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung und im Post- und Fernmeldewesen auf die einzelnen Besoldungsgruppen nach dem Stande vom 30. Juni 1974 ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht. Bundesdienststellen Bundespost BesGr. nackigeordnete nachgeordnete Insg. Behörden Insg. Behörden % % % % A 13 11,4 5,3 6,0 5,2 A 12 13,1 12,6 13,6 13,4 A 11 27,9 28,9 28,3 28,5 A 10 27,6 30,8 30,8 31,2 A 9 7,8 8,6 14,9 15,1 Beamte 12,1 13,7 6,4 6,5 in Ausbildung Erhebungen, aus denen sich die vorstehenden Angaben gewinnen lassen, werden nur alle drei Jahre vorgenommen. Die Angaben aus der letzten Erhebung vom 30. Juni 1977 sind statistisch noch nicht aufbereitet; sie werden frühestens im Mai 1978 vorliegen. Eine Unterteilung nach technischem und nichttechnischem Dienst wird bei diesen Erhebungen nicht vorgenommen. Beim Vergleich der Prozentsätze, die jeweils für die Bundesdienststellen und die Bundespost insgesamt angegeben sind, muß berücksichtigt werden, daß im ersteren Fall der Anteil der Beamten in obersten Dienstbehörden insgesamt etwa 13 %, bei der Bundespost nur etwa 1,4 % beträgt; dies wirkt sich insbesondere bei den Angaben zur Besoldungsgruppe A 13 aus. Zu Frage B 31: Statistische Unterlagen über die Altersschichtung liegen nur aus dem Jahre 1968 vor. Da diese Zahlen jedoch wegen der zwischenzeitlichen Entwicklung als wenig aussagefähig anzusehen sind, sehe ich davon ab, sie mitzuteilen. Die Angaben aus der letzten Erhebung vom 30. Juni 1977 sind ebenfalls statistisch noch nicht aufbereitet; auch sie werden frühestens im Mai 1978 vorliegen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 32) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß auf Grund ungewöhnlich harter körperlicher Züchtigung von Schülern des Ungarischen Gymnasiums in Kastl (Oberpfalz) durch einen behandelnden Mediziner im Jahre 1973 die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Amberg eingeschaltet wurde und daß es in dem genannten Gymnasium wiederholt zu antisemitischen Äußerungen von Lehrkräften gekommen ist, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese Vorwürfe zum Anlaß nehmen, ihre Subventionsbereitschaft für das Ungarische Gymnasium daraufhin zu überprüfen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Staatsanwaltschaft in Amberg im Frühjahr 1976 wegen vermuteter ungewöhnlich harter körperlicher Züchtigungen im Ungarischen Gymnasium eingeschaltet war. Die Initiative war jedoch damals nicht von einem behandelnden Mediziner, sondern vom langjährigen Vorsitzenden des Elternbeirates ausgegangen. Ein entsprechender Vorgang aus dem Jahre 1973 ist hier nicht bekannt. Es ist richtig, daß 1976 der Vorwurf antisemitischer Tendenzen im Ungarischen Gymnasium erhoben worden ist. In einer unverzüglich eingeholten Stellungnahme teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus als die zuständige Schulaufsichtsbehörde im Herbst 1976 mit, daß sich der Vorwurf gegenüber der Schulleitung nach einer Überprüfung als unbegründet erwiesen habe. Aufgrund der nun erneut erhobenen Vorwürfe habe ich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unverzüglich um eine erneute Stellungnahme gebeten. Die weitere Gewährung von Bundesmitteln an das Ungarische Gymnasium hängt von dieser Stellungnahme ab. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 33) : 4910* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft karitative Verbände — z. B. Kreisstraßenverkehrswacht — wieder stärker an der Verwendung von Bußgeldern im Straßenverkehr zu beteiligen, da seit Inkrafttreten der neuen Bundesbußgeldverordnung Richter nur noch in ganz beschränktem Umfang Bußgeldzahlungen mit Bezug auf die Tat direkt an karitative Verbände vergeben dürfen? Die Auflage, einen Geldbetrag an einen karitativen Verband zu zahlen, kommt im Rahmen der Einstellung eines Strafverfahrens wegen eines Vergehens bei geringer Schuld nach § 153 a StPO sowie bei der Aussetzung einer Strafe zur Bewährung in Betracht, jedoch nicht in einem Bußgeldverfahren wegen einer bloßen Verkehrsordnungswidrigkeit. Das letztere gilt unabhängig davon, ob in dem Bußgeldverfahren die Gerichte oder Verwaltungsbehörden entscheiden, weil eine andere Regelung einer gleichmäßigen Behandlung höchst abträglich wäre. Bei den früheren Verkehrsübertretungen, die zum 1. Januar 1969 auf Ordnungswidrigkeiten umgestellt worden sind, gab es ebenfalls keine gesetzliche Regelung, die es den Gerichten erlaubte, bei der Einstellung solcher geringfügiger Zuwiderhandlungen die Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung anzuordnen. Allerdings haben die Gerichte früher gelegentlich mit Zustimmung des Beschuldigten bei den Verkehrsübertretungen eine solche Auflage ausgesprochen, was freilich zu einer sehr ungleichmäßigen Behandlung geführt hat. Nach der Umstellung der Verkehrsübertretungen auf Ordnungswidrigkeiten werden diese geradezu massenhaft vorkommenden Verfahren im Interesse der Gleichbehandlung und aus Gründen der Rationalisierung nach möglichst einheitlichen Gesichtspunkten erledigt. Dies wäre nicht mehr möglich, wenn den Verwaltungsbehörden oder Gerichten die Befugnis eingeräumt würde, statt der Geldbuße die Abführung eines bestimmten Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung anzuordnen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß, in dieser Richtung Änderungen vorzuschlagen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage B 34) : Sind der Bundesregierung Pläne bekannt, wonach einige inbzw. ausländische Mineralölgesellschaften zur Zeit beabsichtigen sollen, ihre Verarbeitungskapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland durch einschneidende Teilstillegungen abzubauen, insbesondere in den Raffinerien von Ingolstadt, und wenn ja, liegen die Gründe hierfür in Standortnachteilen, oder wirken sich möglicherweise andere Ursachen negativ aus, etwa das Fehlen zusätzlicher inländischer Rohöl- und Erdgasmengen? Der Bundesregierung sind bisher keine Pläne bekanntgeworden, wonach einige inländische bzw. ausländische Mineralölgesellschaften ihre Raffineriekapazitäten in Ingolstadt abbauen bzw. stillegen wollen. Die ELF-Mineralöl GmbH erwägt jedoch, ihre Erdölraffinerie in Speyer, und zwar den älteren Raffinerieteil mit einer jährlichen Durchsatzkapazität von 3 Millionen t stillzulegen. Die ELF errichtet gemeinsam mit der VEBA AG eine neue An- lage über 5 Millionen t pro Jahr, die voraussichtlich im März/April 1978 fertiggestellt sein wird. Angesichts der gegenwärtigen Raffinerieprobleme ist eine wirtschaftliche Auslastung der Gesamtanlage für ELF nicht möglich. Die Probleme der deutschen — wie auch der europäischen — Raffineriegesellschaften liegen nicht in etwaigen Standortnachteilen. Der Grund liegt in der nach der Erdölkrise .von 1973/74 ausgelösten weltweiten wirtschaftlichen Rezession und in den Veränderungen der Weltrohölmärkte mit der Folge unzureichend ausgelasteter Raffineriekapazitäten und einer anhaltend schlechten Ertragslage. Eine auf Wachstum ausgerichtete Mineralölwirtschaft traf auf einen schrumpfenden Markt, dessen Bedarfsstruktur sich immer mehr zu den leichten Mineralölprodukten orientiert. Das Ergebnis sind Raffinerieüberkapazitäten und z. T. nicht bedarfsgerecht ausgelegte Anlagen. Die Bundesregierung ist mit den Mineralölgesellschaften der Ansicht, daß der erforderliche Anpassungsprozeß — Abbau der Raffinerieüberkapazitäten und Anpassung der Ausbeutestruktur — in erster Linie von der Mineralölindustrie selbst bewältigt werden muß. Die Energiepolitik kann diese Bemühungen nur flankierend unterstützen. Angesichts der grenzüberschreitenden Versorgungsstrukturen der Mineralölindustrie sind dabei nationale Maßnahmen zur Lösung der Probleme wenig geeignet. Die Bundesregierung bemüht sich daher um einen gemeinschaftlichen Lösungsansatz aller Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft. Die Tatsache, daß einige Mineralölgesellschaften in Deutschland über keine inländische Rohöl- und Erdgasförderung verfügen, ist für die schlechte Ertragslage der Mineralölverarbeitung nicht ursächlich. Richtig ist, daß einige Gesellschaften, die über eigene inländische Erdöl- und/oder Erdgasproduktion verfügen, ihre Verluste aus der Mineralölverarbeitung z. T. wieder ausgleichen können. Im Interesse einer Angleichung dieser Wettbewerbsunterschiede wird in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung eine stärkere Belastung der inländischen Erdöl- und Erdgasproduktion für gerechtfertigt angesehen. Es darf aber nicht verkannt werden, daß damit die Ertrags, situation der übrigen Gesellschaften nicht verbessert wird. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gruner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 35): Trifft es zu, daß die hier stationierten US-Streitkräfte ihren Bedarf an Kohle ausschließlich durch eingeführtes US-Material decken, sind die seinerzeitigen Voraussetzungen für diese Regelung noch immer gegeben, und bemüht sich die Bundesregierung um eine Änderung dieser Praxis zugunsten der deutschen Kohle? Seit dem sogenannten Kennedy-Erlaß im Jahre 1962 werden die in der Bundesrepublik stationier- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4911* ten US-Streitkräfte ausschließlich mit Kohle amerikanischer Herkunft beliefert. Die Mengen, die z. Z. jährlich rd. 0,6 Millionen t betragen und sich aus ca. 70 °/o Anthrazit und aus ca. 30 °/o anderer Steinkohle zusammensetzen, werden außerhalb unseres zollfreien Einfuhrkontingents für Drittlandskohle als sog. Direkteinfuhr bezogen. Gründe für diese amerikanische Maßnahme waren Zahlungsbilanzschwierigkeiten und außerdem die Unterstützung für das Kohlenotstandsgebiet Pennsylvanien. Darüber hinaus stand diese Maßnahme im Zusammenhang mit dem Devisenausgleichsabkommen für die US-Stationierungsstreitkräfte. Die Bundesregierung hat sich schon öfters um eine Änderung der Belieferung der US-Streitkräfte zugunsten der deutschen Produktion bemüht. Obwohl das Devisenausgleichsabkommen in diesem Zusammenhang keine Rolle mehr spielt und die übrigen genannten Gründe weniger relevant sein dürften, konnte eine Aufhebung des sog. Kennedy-Erlasses bisher nicht erreicht werden. Eine Belieferung mit deutscher Kohle scheitert auch an besonderen Bestimmungen der amerikanischen Regierung, wonach ausländische Bieter bei Aufträgen des US-Verteidigungsministeriums nur berücksichtigt werden können, wenn die ausländischen Angebote wesentlich preisgünstiger als die heimischen Angebote sind. In Anbetracht dieser Sachlage erscheint eine Rückgewinnung von Absatzpositionen für die deutsche Kohle bei den US-Streitkräften — jedenfalls zur Zeit — nicht möglich. Trotzdem wird die Bundesregierung weiterhin bemüht bleiben, bei sich bietenden günstigen Gelegenheiten eine Änderung der bestehenden Praxis zu erreichen. Anlage 52 Antwort das Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des • Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 36) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Groß- und Einzelhandel in einem Appell hinzuwirken, um eine freiwillige Beschränkung im Stromeinsatz für Weihnachtsreklamen zu bewirken? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der für die Weihnachtsreklame eingesetzte Strombedarf nicht unter dem Aspekt der Energieverschwendung gesehen werden kann. Gemessen an dem Gesamtstrombedarf einer Stadt wird der Mehrverbrauch für Weihnachtsbeleuchtung auf ca. 0,07 Promille geschätzt. Dieser Stromverbrauch, der an manchen Stellen noch dazu durch Rücknahme der öffentlichen Beleuchtung teilweise kompensiert wird, ist weder für die Energie- noch für die Leistungsbilanz von Bedeutung. Die zusätzliche Beleuchtung während der dunklen Jahreszeit ist ein Werbemittel für den Anreiz zu höherem Konsum. Die Weihnachtsbeleuchtung ist deshalb unter konjunkturellem Aspekt und wohl auch unter dem Aspekt der Lebensqualität zu se- hen. Die Bundesregierung hält es deshalb nicht für erforderlich, den Groß- und Einzelhandel zu einer Beschränkung der Weihnachtsreklame aufzufordern. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 37, 38 und 39) : Kann die Bundesregierung mitteilen, welchen Prozentanteil das Erdgas an der Weltprimärenergieversorgung in den Jahren 1970, 1975 und 1976 hatte und welchen Anteil es voraussichtlich in den Jahren 1980 und 1985 haben wird? Kann die Bundesregierung mitteilen, welche jährliche Zuwachsrate das Erdgas weltweit in den genannten Jahren hatte und im Verlauf der 80er Jahre bis 1995 voraussichtlich haben wird? Welche energiepolitischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem erreichten Anteil des Erdgases am Weltprimärenergieverbrauch und aus den erreichten und absehbaren jährlichen weltweiten Zuwachsraten in Berücksichtigung der Tatsache, • daß das Erdgas die mit Abstand knappste fossile Primärenergie und außerdem — in der Bewertung seitens wichtiger Förderländer und der OPEC — ein kostbarer Rohstoff ist? Zu Frage B 37: Der Verbrauch an Erdgas in der Welt und der Anteil des Erdgases am Weltprimärenergieverbrauch hat sich wie folgt entwickelt (Quelle World Energy Supplies, United Nations 1977, Series J) : Weltverbrauch Anteil am Weltprimärenergieverbrauch an Erdgas in v. H. in Milliarden m3 1970 1 283 17,8 1975 1 535 18,3 1976 1 568 17,9 (vorläufig) Der Anteil des Erdgases am Weltprimärenergieverbrauch in den Jahren 1985 und 2000 wird von den drei wirtschaftswissenschaftlichen Instituten *) in der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studie über „Die künftige Energienachfrage in der Bundesrepublik Deutschland und deren Deckung — Perspektiven bis zum Jahr 2000" („Studie 2000") wie folgt angenommen: 1985: 17,5 v. H. 2000: 16,5 v. H. Die Studie wird in Kürze in zeitlichem Zusammenhang mit der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung veröffentlicht werden. Die Zahlenangaben wurden auf die Jahre 1985 und 2000 abgestellt, weil sich nicht nur die drei wirtschaftswissenschaftlichen Institute in ihren Gutachten für die Bundesregierung auf diese Jahre bezie- ') Deutsches Institut für Wirschaftsforschung, Berlin, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln, Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung 4912* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 hen, sondern auch die internationalen Energieprognosen im wesentlichen auf diese Zeitpunkte ausgerichtet sind. Zu Frage B 38: Die jährlichen Zuwachsraten des Erdgasverbrauchs in der Welt betrugen von 1970 bis 1974 im Durchschnitt 3 v. H. 1975 2 v. H. 1976 2 v. H. Unter Zugrundelegung des in der Antwort auf Frage 37 zitierten Gutachtens der drei wirtschaftswissenschaftlichen Institute wird der weltweite Erdgasverbrauch in den Jahren 1976 bis 1985 jährlich im Durchschnitt um 2,8 v. H. und 1986 bis 2000 jährlich im Durchschnitt um 2,6 v. H. steigen. Es wird dabei folgender Welterdgasverbrauch erwartet 1985 von 1972 Mrd. ms und 2000 von 2 745 Mrd. ms. Zu Frage B 39: Faßt man die wichtigsten Aussagen einiger repräsentativer Studien aus jüngster Zeit über die zukünftige Rolle des Erdgases im Rahmen der Entwicklung der Weltenergiemärkte, z. B. — die mehrfach zitierte „Studie 2000" — „World Energy Outlook" der OECD — Ergebnisse des Workshop on Alternative Energy Strategies — Studien der Ölgesellschaften Exxon und BP zusammen, so komm man zu folgendem Ergebnis: Auch das Erdgas unterliegt der allgemeinen Nachfrageentwicklung nach Energie, die bis zum Ende dieses Jahrhunderts weiterhin Zuwachsraten, wenn auch mit allmählich abnehmender Tedenz, aufweisen wird. Die Erdgas-Angebots-/Nachfragesituation wird allgemein günstiger als beim 01 beurteilt. Für dieses Jahrhundert wird in keiner Studie ein Rückgang der Weltförderung vorausgesagt. Die Lebensdauer der Vorräte (sichere und wahrscheinliche Reserven) wird bei Steigerungsraten um 3 % allgemein auf über 60 Jahre veranschlagt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß Untersuchungen über Ressourcen, Förderung und Verbrauch beim Erdgas erst seit wenigen Jahren mit größerer Intensität betrieben werden und daher noch mit größeren Unsicherheiten behaftet sind als z. B. beim 01. Der absolute Beitrag des Erdgases zur Energieversorgung wird bis zum Jahre 2000 steigen, dürfte aber danach wieder fallen. Die Tatsache, daß in Zukunft für Gasexporteure auch der Eigenverbrauch im Lande als ernsthafte Alternative in Betracht kommen wird, dürfte die Möglichkeit, unseren Importbedarf zu decken, nicht entscheidend beeinträchtigen. In der Bundesrepublik Deutschland wird der Anteil des Erdgases am Primärenergieverbrauch nach dem bereits zitierten Gutachten der drei wirtschafts- wissenschaftlichen Institute von rd. 14 % in den Jahren 1975 und 1976 auf etwa 18 °/o in 1985 und auf etwa 16 °/o in 2000 steigen. Wir liegen damit sowohl für 1985 als auch für 2000 ungefähr auf der Höhe der für die Welt prognostizierten vergleichbaren Zahlen. Die Bundesregierung hat keine Bedenken, diesen Entwicklungsrahmen für das Erdgas ihren energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Überlegungen zugrunde zu legen. Die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms wird daher die bereits in der Ersten Fortschreibung sowie in den Grundlinien und Eckwerten aufgezeigte Entwicklungstendenz für das Erdgas bestätigen. Grundlagen für den erwarteten Beitrag des Erdgases zu unserer Energieversorgung sind die hohe heimische Förderung, die bestehenden, z. T. über das Jahr 2000 hinausreichenden Erdgasimportverträge und die wiederholt erklärte grundsätzliche Bereitschaft der für uns wichtigen Erdgasexporteure — u. a. auch auf dem 5. LNG-Kongreß in Düsseldorf —, weitere Lieferverträge auf der Basis des gegenseitigen wirtschaftlichen Vorteils abzuschließen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 40) : Wird die Bundesregierung die am 22. November in Brüssel bei den politischen Kontakten der EG-Außenminister von den ' Niederlanden erhobenen Forderungen unterstützen, nadi denen die EG-Mitgliedstaaten die Gewährung von Exportkreditvergünstigungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bei der Ausfuhr in die Republik Südafrika verweigern sollen und der Verhaltenskodex für EG-Unternehmen in Südafrika durch die Verfügung eines Investitionsstopps ergänzt werden soll? Die Bundesregierung hat sich aus risikopolitischen Erwägungen zu einer Beschränkung der Gewährung von Ausfuhrbürgschaften für Geschäfte mit Südafrika entschlossen und hierbei sowohl das Volumen als auch die Dauer der zu übernehmenden Risiken begrenzt. Bei der Begrenzung der Kreditlaufzeit auf 5 Jahre befindet sie sich in Übereinstimmung mit den meisten anderen westlichen Kreditversicherern. Eine weitergehende Einschränkung ist gegenwärtig nicht beabsichtigt. Die Politik der Bundesregierung, wie sie unter anderem in ihrer Zustimmung zum EG-Verhaltenskodex zum Ausdruck kommt, ist darauf gerichtet, den friedlichen Wandel in Südafrika zu fördern und die Lage der schwarzafrikanischen Bevölkerung auf die Dauer zu verbessern. Ein formelles Verbot von Neuinvestitionen würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Außerdem wäre es ein Widerspruch, über europäische Unternehmen in Südafrika zum Abbau der Apartheid beitragen, gleichzeitig aber Neuinvestitionen verhindern zu wollen. Die Bundesregierung gewährt für solche Investitionen in Südafrika allerdings keine Garantien, da diese nur für Kapitalanlagen in Entwicklungsländer übernommen werden und Südafrika nicht zum Kreise der Entwicklungsländer gehört. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4913' Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 41) : Ist davon auszugehen, daß der Kabinettbeschluß vom Sommer 1971, der Bundesbürgschaften für Rüstungsexporte ausschließlich auf Geschäfte mit Nato-Staaten beschränkte, seit der Bewilligung von Ausfuhrbürgschaften für die Lieferung von Unterseebooten an Indonesien im Februar 1977 durch einen neuen Beschluß abgelöst wurde, da im November 1977 bereits wieder Ausfuhrbürgschaften für ein Rüstungsgeschäft mit einem Nicht-Nato-Staat und Krisen-Land, nämlich Argentinien, bewilligt wurden, und um welche neuen Richtlinien für die Bewilligung von Bundesbürgschaften für Rüstungsgüter handelt es sich? Es trifft nicht zu, daß ein Kabinettbeschluß besteht, der die Gewährung von Bundesbürgschaften ausschließlich auf Rüstungsgeschäfte mit NATO-Ländern beschränkt. Richtig ist, daß Bundesbürgschaften für Rüstungsgeschäfte mit -Nicht-Nato-Ländern, die zu Kreditbedingungen durchgeführt werden, grundsätzlich nicht bereitgestellt werden. Bei dem hier in Rede stehenden Argentinien-Geschäft sind Kreditbedingungen nicht vorgesehen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen B 42, 43 und 44): Gibt es im NATO-Statut eine Vereinbarung, wonach die Zivildienste für die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte von einheimischen Arbeitskräften geleistet werden sollen. und wie verträgt sich gegebenenfalls damit die Ankündigung der Amerikaner, deutsche Arbeitnehmer durch eigene Kräfte zu ersetzen? Trifft die Annahme der Amerikaner zu, daß die Anstellung eigener Arbeitskräfte .billiger" würde als die Weiterbeschäftigung deutscher Arbeitnehmer, und wenn nein, wird die Bundesregierung dies den Amerikanern darlegen? Was unternimmt die Bundesregierung zur Erhaltung der Arbeitsplätze und zur Wahrung der sozialen Belange der bei den Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer? Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes, der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierun dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikel IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu dekken. Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeit- nehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag in Folge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein. Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist. Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein. Anlage 57 Antwort des Ministerialdirektors Dr. Böning in Vertretung des Staatssekretärs auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten, Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 45) : Hat der Bundesfinanzminister bei den Überlegungen der Bundesregierung über die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes den Vorschlag eines Sachverständigenkreises der Bund-Länder-Kommission, die BAföG-Leistungen, das Kindergeld und die Ausbildungsfreibeträge zu einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag von ca. 170 DM monatlich für jeden Studenten zusammenzufassen, unterstützt, oder bestehen beim Bundesfinanzminister Bedenken gegen diesen Vorschlag? Mit dem in der Frage angesprochenen Vorschlag einer von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung eingesetzten Arbeitsgruppe hat sich das Bundeskabinett bisher nicht befaßt. Dieser Vorschlag ist zwischen den Bundesressorts lediglich auf Beamtenebene beraten worden, wobei auch alle Probleme und Bedenken, insbesondere steuerpolitischer Art, erörtert worden sind, die mit einem solchen Vorschlag verbunden sind. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 46) : Was kann die Bundesregierung tun, um frühzeitig der vom Bundesrechnungshof der Vereinigten Staaten vorgeschlagenen zumindest teilweisen Ersetzung der rund 67 000 deutschen Zivilbediensteten der US-Army in der Bundesrepublik Deutschland durch billigere Arbeitskräfte aus den Vereinigten Staaten entgegenzuwirken? 4914* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes, der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikel IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu decken. Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag in Folge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein. Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist. Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein. Anlage 59 Antwort. des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 47) : Ist die Bundesregierung bereit, eine gesetzliche Regelung zu treffen, nach der bei Grundstücksankäufen zum Zweck des Natur- und Landschaftsschutzes eine Grunderwerbsteuerbefreiung erfolgen kann? Auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 1977 soll die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 1978 unter anderem berichten, welche Überlegungen zur Reform des Rechts der Grunderwerbsteuer angestellt worden sind. Diese Überlegungen betreffen insbesondere die zahlreichen landesrechtlichen Befreiungsvorschriften, die stark voneinander abweichen. Die erforderlichen Untersuchungen sind eingeleitet und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung kann deshalb noch nicht beurteilen, welche Steuerbefreiungen in einem etwaigen künftigen Grunderwerbsteuergesetz des Bundes vorzusehen sein werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- lichen Fragen der Abgeordneten Frau .Dr. Wilms (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 48 und 49) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der geldwerte Vorteil, der dann entsteht, wenn der Preis für Warmverpflegung der Belegschaft eines Unternehmens unter dem von der Finanzverwaltung festgesetzten steuerlichen Mindestpreis liegt, aus Bagatellgründen nidit der Lohn-, Kirchensteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen ist, und überlegt die Bundesregierung entsprechende Änderungen der entsprechenden Durchführungsverordnungen? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der Aufwand bei der lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erfassung durch die Unternehmen einerseits und bei den Lohnsteuerermessensprüfungen, Haftungsbescheiden und Vollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden andererseits in keinem Verhältnis zu dem daraus resultierenden Lohnsteueraufkommen steht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören nicht nur die üblichen Lohn- und Gehaltsbezüge, sondern auch andere Bezüge und Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus seinem Dienstverhältnis zufließen. Zu diesen Sachzuwendungen, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, zählen auch unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten im Betrieb. Von dem steuerpflichtigen Vorteil bleibt ein Betrag von 1,50 DM je Arbeitnehmer und Arbeitstag als sogenannte Annehmlichkeit steuerfrei. Annehmlichkeiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur, anzuerkennen, solange sie sich in einem mäßigen Rahmen halten; das ist bis zu einem Betrag von 1,50 DM arbeitstäglich noch der Fall (Urteil vom 21. März 1975, BStBl. 1975 II S. 486). In welchem Verhältnis der durch die Besteuerung unentgeltlicher oder verbilligter Kantinenmahlzeiten entstehende Verwaltungsaufwand zu dem entsprechenden Lohnsteueraufkommen steht, kann nicht beziffert werden. Ich weise darauf hin, daß die Besteuerung der geldwerten Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Mahlzeiten im Betrieb ab 1978 grundsätzlich neu gestaltet worden ist. Um die häufigen Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen über den Wert einer unentgeltlichen oder verbilligten Kantinenmahlzeit und um Steuernachforderungen zu vermeiden, sind in Anknüpfung an die nach dem Sozialgesetzbuch zu erlassende Sachbezugsverordnung künftig auch für steuerliche Zwecke feste Beträge vorgesehen, die an sich schon recht niedrig sind und nach den Lohnsteuer-Ergänzungsrichtlinien 1978 weiterhin um den Freibetrag von 1,50 DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4915* arbeitstäglich gekürzt werden können. Diese Neuregelung führt im Regelfall zu einer Steuerentlastung und vermeidet auch den von Ihnen befürchteten Verwaltungsaufwand. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Traupe (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 50) : Treffen in der Presse wiedergegebene Behauptungen des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandels zu, wonach ein Vorschlag der EG-Kommission aus dem Jahre 1973 zur teilweisen Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Gebrauchtwagen wegen des damit verbundenen Steuerausfalls von der Bundesregierung blockiert wurde? Die Behauptungen des Zentralverbandes des Kraftfahrzeughandels treffen nicht zu. Der Vorschlag der EG-Kommission für eine 6. Umsatzsteuer-Richtlinie sah für Gebrauchtgegenstände, die ein Händler von Privatleuten erwirbt, einen sogenannten fiktiven Vorsteuerabzug vor. Eine derartige Sonderregelung wird für Gebrauchtfahrzeuge gegenwärtig nur in einem Land der Gemeinschaft praktiziert, 4 Mitgliedstaaten kennen die im wirtschaftlichen Ergebnis ähnliche Differenzbesteuerung und in 4 Staaten besteht volle Steuerpflicht. Es ist deshalb verständlich, daß dieser Vorschlag im Rat der EG keine Mehrheit fand. Angesichts der sehr unterschiedlichen Stellungnahmen der Mitgliedstaaten wäre eine Einigung über die Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände im Rahmen der 6. Umsatzsteuer-Richtlinie selbst dann nicht zustandegekommen, wenn die Bundesregierung sich bereit erklärt hätte, jede von den übrigen Mitgliedstaaten einstimmig angenommene Lösung zu akzeptieren. Dies erklärt zugleich, warum die weitere Harmonisierung dieses Bereichs zunächst ausgeklammert und einer späteren Richtlinie vorbehalten werden mußte. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 51) : Treffen Presseberichte zu, die besagen, daß auf Veranlassung des amerikanischen Rechnungshofs deutsche Zivilbeschäftigte bei den US-Truppen in der Bundesrepublik Deutschland durch amerikanische Staatsbürger ersetzt werden sollen, und was will die Bundesregierung bejahendenfalls unternehmen, um die Arbeitsplätze für die deutschen Zivilbeschäftigten zu erhalten? Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes, der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanischen Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikels IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt .des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu decken. Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag in Folge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein. Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist. Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 52): Welche Folgen sieht die Bundesregierung für die Beschäftigung der betroffenen deutschen Arbeitnehmer, wenn die in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräfte der Aufforderung des amerikanischen Rechnungsbüros nachkommen, Arbeitsplätze bei den in der Bundesrepublik stationierten US-Streitkräften mit Amerikanern statt Deutschen zu besetzen? Zu dem in der Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofes; der im übrigen der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen. Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge der verbünde- 4916* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 ten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Artikels IX Absatz 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der örtliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates — also der Bundesrepublik — zu decken. Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die Vergütungen der deutschen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften sind nach dem Niveau der Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Bundesgebiet auszurichten. Die Vergütung der amerikanischen Arbeitnehmer ist keinesfalls geringer. Die Kostenbelastung für einen mit einem amerikanischen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz mag infolge geringerer Lohnnebenkosten günstiger sein. Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei dem Bericht des Rechnungshofes um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt ist. Aufgrund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein. Anlage 64 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 53) : Wird die Bundesregierung den Antrag 668 des sozialdemokratischen Bundesparteitags in Hamburg berücksichtigen, der unter anderem zum Ausdruck bringt, daß „Einkommensteile, die im Jahr den Satz von 120 000 DM übersteigen, nicht mehr durch Leistung des Einkommensbeziehers, sondern durch Ausbeutung der Leistung anderer erworben werden", und wenn ja, in welcher Weise? Ihre Fragestellung bezieht sich auf die Begründung eines Antrags eines Kreisverbandes für den Hamburger Parteitag der SPD vom November 1977. In dem Antrag Nr. 668 wird eine Anhebung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer im Rahmen des Steuerpakets 1977/78 gefordert. Dieser Antrag ist vom Parteitag als Material an die Bundestagsfraktion der SPD überwiesen worden. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, den Spitzensteuersatz in der oberen Proportionalzone anzuheben. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 54) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der EG, bei der Welthungerhilfe und auch bei ihrer eigenen Entwicklungshilfe mit Nachdruck dafür einzutreten, daß der erschreckenderweise zunehmende tödliche Eiweißmangel in den Entwicklungsländern ganz gezielt und stärker als bisher durch Lieferung von Trockenmagermilchpulver verringert wird, so wie es der Generaldirektor der FAO, Saouma, und Professor Dr. Witt in der Ernährungsrundschau (1977, Heft 12) nachdrücklich fordern, und welche Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu treffen, um spürbar mitzuhelfen, daß der so verhängnisvolle Mangel von biologisch hochwertigem Eiweiß in den Entwicklungsländern gemildert wird? Die Bundesregierung verfolgt ähnlich wie die einschlägigen Fachorganisationen im VN-System das Problem des Eiweißmangels in Entwicklungsländern mit großer Aufmerksamkeit. Sie hat im Rahmen der Agrarhilfe ein eindeutiges Schwergewicht auf die Förderungsmaßnahmen für tierisches und pflanzliches Eiweiß in den Entwicklungsländern gelegt. Zu nennen sind insbesondere Tierzucht-, Tiermast- und Veterinärprojekte und in begrenztem Umfang Milch-(Molkerei-)Projekte. Im Bereich der lokalen Produktion von eiweißreichen Pflanzen liegt das Schwergewicht auf der Beratung und Durchführung des Anbaus eiweißreicher Leguminosen. Die Verwendung von Magermilchpulver in Entwicklungsländern im Rahmen der multilateralen wie bilateralen Nahrungsmittelhilfe ist aber nur begrenzt möglich. — Milch ist in Entwicklungsländern im Gegensatz zu den Industrieländern kein Nahrungsmittel der Masse der Bevölkerung. Abgesehen von Nomaden wird Milch in der Regel nur von städtischer Bevölkerung mit gehobenem Einkommen konsumiert. — Wenn Milchpulver nicht unter einwandfreien hygienischen Bedingungen aufbereitet wird, kann dies — gerade bei Kleinkindern — zu gefährlichen Gesundheitsstörungen führen. — Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß einzelnen ethnischen Gruppen — beispielsweise im süd- und ostasiatischen Raum — das zur Verdauung von Milch erforderliche Laktose-Ferment fehlt. Eine Ausweitung der Versorgung mit Magermilchpulver setzt eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Bedarfssituation sowie der Verteilungsstruktur in den Entwicklungsländern voraus. Die beste Gewähr für die Durchführung derartiger Programme bieten zur Zeit internationale Organisationen (insbesondere Welternährungsprogramm und UNICEF). Das Welternährungsprogramm erhält sowohl von der Europäischen Gemeinschaft (27 500 t) als auch von der Bundesrepublik Deutschland (1 400 t) größere Mengen Magermilchpulver für gezielte Speisungsprogramme für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen sowie für sogenannte „food for work"-Projekte. Die Bundesregierung hat Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4917* sich für eine angemessene und hinsichtlich der o. g. Problematik vertretbare Verwendung von Magermilchpulver im Rahmen der EG-Nahrungsmittelhilfe und des Welternährungsprogramms eingesetzt. So hat sie erst kürzlich (anläßlich des EG-Ministerrats der Entwicklungsminister am 28. November 1977) einer Aufstockung des Magermilchprogramms der Europäischen Gemeinschaft von 1977 = 105 000 t auf 150 000 t für 1978 zugestimmt. Bei den bevorstehenden Verhandlungen über den Warenkorb des Welternährungsprogramms im Rahmen des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland wird auch hier eine Erhöhung der Magermilchpulvermenge von zur Zeit 1 400 t zu erwarten sein. Anlage 66 Antwort • des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 55 und 56): Ist die Bundesregierung bereit, den Personenkreis der Behinderten, die nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr genießen, um diejenigen zu erweitern, die in ihrer Bewegungsfreiheit auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit eingeschränkt sind? Werden von der Bundesregierung Maßnahmen erwogen, um die Einkommensgrenze nach § 81 Abs. 1 und 3 des BSHG anzuheben? Die Bundesregierung hat bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Bundesratsdrucksache 736/74), nach dem — über die derzeitige Regelung im Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (UnBefG) hinaus — alle Schwerbehinderten einbezogen werden sollten, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne kann auch durch innere Leiden, Anfallsleiden oder Störungen der Orientierungsfähigkeit verursacht sein. Die Einkommensgrenze des BSHG sollte dabei keine Rolle mehr spielen. Der Bundesrat hat diesem Gesetzentwurf aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung wird in Gespräche mit den Ländern eintreten um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 57): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Sinne des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes von seiten der Ärzte Möglichkeiten nachgewiesen worden sind, die durch seit zehn Jahren überprüfte, ambulant durchgeführte und zum Teil neuartige Operationsmethoden im Bereich der Allgemein-Chirurgie, der Kinder-Chirurgie, der Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie und der Augen-Chirurgie Kosten bis zu 2 Milliarden DM jährlich einsparen würden, und ist die Bundesregierung bereit, diese mit den Zielen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes konform gehenden Initiativen von Arztgruppen ideelle, organisatorische und evtl. finanzielle Förderung zum Beispiel einer entsprechenden Modellklinik zu unterstützen? Der Bundesregierung sind Veröffentlichungen in medizinischen Fachzeitschriften über Erfahrungen mit ambulanten Operationen bekannt. Die wissenschaftliche Diskussion über die Weiterentwicklung bisher kliniküblicher Operationen zur ambulanten chirurgischen Versorgung ist nicht abgeschlossen und wird von der Bundesregierung mit Interesse verfolgt. Die Überprüfung neuer Operationsmethoden ist jedoch Aufgabe der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, die sich auch mit den in diesem Zusammenhang noch offenen Fragen, z. B. der Erarbeitung eines Indikationskataloges, der Festlegung von Bedingungen für die Sicherstellung räumlich und personell ausreichender Hauspflege und der Sicherstellung fachärztlicher Nachsorge — um nur einige Bereiche zu nennen — zu beschäftigen haben werden. Verschiedene Kliniken haben bereits heute offenbar gut funktionierende Organisationsmodelle entwickelt und über ihre Ergebnisse in Fachzeitschriften berichtet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Methode auf der Basis der bisherigen Erfahrungen weiter diskutiert und weitere Verbreitung finden wird. Ob und wieweit dabei neben noch detailliert nachzuweisenden medizinischen und — besonders in der Kinderchirurgie — psychologischen Vorteilen auch die Kostensituation günstig beeinflußt werden kann, bleibt abzuwarten. Angesichts des derzeitigen Diskussionsstandes kann ich mich zu der von Ihnen genannten Zahl von 2 Mrd. DM jährlich weder .positiv noch negativ äußern. Soweit der Bundesregierung geeignete, nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz förderungsfähige Projekte in dieser Richtung vorgeschlagen werden, ist sie bereit, im Rahmen des § 23 Abs. 2 dieses Gesetzes sich an der finanziellen Förderung zu beteiligen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 58) : Was kann die Bundesregierung nach geltender Rechtslage tun oder aber dem Bundestag im Wege der Gesetzesinitiative vorschlagen, um der verbreiteten und zunehmenden Praxis von Firmen und Handwerksbetrieben entgegenzutreten, Jugendliche unmittelbar nach Ausbildungsabschluß nur deswegen nicht mehr weiterzubesdäftigen oder nicht einzustellen, weil diese den Wehrdienst noch nicht abgeleistet haben und die Firmen und. Handwerksbetriebe das damit für sie verbundene Risiko nicht eingehen wollen? Der Bundestag hat in seiner 58. Sitzung am 24. November 1977 das von der Bundesregierung einge- 4918* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 brachte Dritte Gesetz zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes (BT-Drucksache 8/855) verabschiedet. Danach ist u. a. folgende Änderung vorgesehen (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d) : „Der Ausbildende darf die Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht aus Anlaß des Wehrdienstes ablehnen." Die Gesetzesbegründung hierzu lautet: „Das Arbeitsplatzschutzgesetz kann nur Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse schützen, die im Zeitpunkt der Einberufung bestehen. Laufen derartige Verträge vorher aus, gibt es für den Wehrpflichtigen derzeit keinen Schutz. Betroffen sind vor allem die Wehrpflichtigen, die ihre Berufsausbildung vor dem Wehrdienst abschließen und — entweder in ihrem Ausbildungsbetrieb oder bei einem anderen Arbeitgeber — einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen wollen. Wie die gegenwärtigen Erfahrungen zeigen, lehnen viele Arbeitgeber derartige Arbeitsgesuche mit dem Hinweis auf den bevorstehenden Wehrdienst ab. In solchen Fällen kann nicht dadurch geholfen werden, daß die Arbeitgeber allgemein gesetzlich verpflichtet werden, mit diesen Wehrpflichtigen Arbeitsverträge abzuschließen; dies wäre mit unserer freien Wirtschaftsordnung nicht vereinbar. Andererseits aber ist es vertretbar, daß der Ausbildungsbetrieb die Weiterbeschäftigung nicht wegen des Wehrdienstes verweigern darf." Die Neuregelung wird nach der Beratung des Änderungsgesetzes im Bundesrat am 16. Dezember 1977 voraussichtlich noch in diesem Monat in Kraft treten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 59) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus den von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlichten Zahlen über Arbeitslosenquote, durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit und fachspezifischen Schwerpunkten bei Arbeitslosen mit Hochschulabschluß sowie aus der wachsenden Aufnahme von Hochschulabsolventen durch die private Wirtschaft zu ziehen? Dem vorrangigen Ziel der Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit abzubauen und einen hohen Beschäftigungsstand wiederherzustellen, dienen u. a. die in diesem Jahre beschlossenen wirtschafts- und finanzpolitischen Programme sowie die zahlreichen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die von der Bundesanstalt für Arbeit ausgewiesenen Zahlen zur Struktur der Arbeitslosigkeit erleichtern den gezielten Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums. Generell bemühen sich die Arbeitsämter in besonderem Maße um die Problemgruppen unter den Arbeitsuchenden. Die Beschäftigungsprobleme der Akademiker müssen im Zusammenhang mit der allgemeinen Arbeitsmarktsituation beurteilt werden. Die Arbeitslosenquote bei diesen Erwerbspersonen dürfte nach wie vor niedriger sein als die allgemeine Arbeitslosenquote. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit ist bei den Akademikern kürzer als bei den Arbeitslosen insgesamt. Hinzu kommt, daß sich der Arbeitsmarkt für besonders qualifizierte Berufe im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder verbessert hat. Aus diesen Gründen erwägt die Bundesregierung derzeit kein spezielles Arbeitsmarktprogramm zur Förderung der Vermittlungsmöglichkeiten für Angehörige der oberen Qualifikationsstufen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen B 60 und 61) : Auf welchen konkreten Grundlagen (welche konkretisierbaren Fälle von Überversorgung) und mit welchen konkreten Zielen (konkretisierte Vorschläge) wird durch die Bundesregierung auf der Arbeitgeberseite mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über Veränderung in der Altersversorgung verhandelt? Identifiziert sich die Bundesregierung mit den Ergebnissen des ,,Treuarbeit-Gutachtens" ? Zu Frage B 60: In Beantwortung Ihrer Schriftlichen Fragen zu den Fragestunden am 7./8. Dezember 1977 hatte ich auf den Tatbestand hingewiesen, daß die Gesamtversorgung . ehemaliger Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes häufig das letzte verfügbare Arbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Dieser Tatbestand ist die konkrete Grundlage der Verhandlungen zum Problem der Überversorgung. Er ist unmittelbar erfüllt in den Fällen, in denen der sog. Versorgungsprozentsatz die Nettoquote des Arbeitsentgelts erreicht. Die Vorschläge der Arbeitgeberseite gehen demgemäß dahin, das Leistungsrecht der Zusatzversorgung unter Wahrung des Systems der Gesamtversorgung und seines inneren Gefüges so anzupassen, daß die Versorgungseinkommen — wie bereits in meiner vorigen Antwort ausgeführt — wieder in ein angemesseneres Verhältnis zum verfügbaren Arbeitseinkommen gestellt werden, es insbesondere also nicht überschreiten. Der im Sommer 1977 vorgelegte konkrete Vorschlag sah z. B. vor, daß die Gesamtversorgung bei einem Brutto-Versorgungsprozentsatz von 75 v. H. etwa 85 v. H. des letzten verfügbaren Arbeitseinkommens ausmachen solle. Technisch und sachlich gibt es naturgemäß verschiedene Lösungsmöglichkeiten, die noch Gegenstand der Tarifverhandlungen sind. Diese werden am 17. Dezember 1977 auf Chefebene fortgesetzt. Zu Frage B 61: Im Gutachten der Treuarbeit vom 10. September 1975 (BT-Drucksache 7/5569) sind die geltenden Regelungen der verschiedenen Versorgungssysteme dargestellt und sind Auswirkungen gegenübergestellt worden. Es besteht keine Veranlassung, an die- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4919' sen Feststellungen zu zweifeln. Die Tarifverhandlungen zum Überversorgungsproblem sind Folgerungen, die durch die Feststellungen des Treuarbeitsgutachtens gestützt werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 62) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die zeitliche Befristung im Rahmen der Schlechtwettergeldregelung (I 75 Abs. 2 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes) für die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft zu unbilligen Härtefällen führt, und ist die Bundesregierung bereit, durch eine Gesetzesänderung die jahreszeitliche Begrenzung aufzuheben oder erheblich zu verlängern (z. B. bis 31. Mai) ? Gesetzliche Schlechtwetterzeit, in welcher die Gewährung von Schlechtwettergeld zulässig ist, ist seit dem Jahre 1959 unverändert die Zeit vom 1. November bis zum 31. März. In der Vergangenheit ist die Frage einer Verlängerung oder flexiblen Gestaltung der Schlechtwetterzeit wiederholt erörtert worden. Die Bundesregierung ist für die Beibehaltung der derzeitigen zeitlichen Begrenzung. Dafür sprechen folgende Gründe: Das Schlechtwettergeld, das die frühere allwinterliche Massenarbeitslosigkeit der Bauarbeiter beseitigt hat, wird für die Monate November bis März gezahlt, in denen die größte Zahl der winterlichen witterungsbedingten Arbeitsausfälle regelmäßig auftritt. Wegen des kürzeren Tageslichts könnten diese Ausfälle nur mit erheblichem technischen und finanziellen Aufwand vor- oder nachgearbeitet werden. Zudem ist die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft ein gestuftes System von Leistungen: Die konsumtive Leistung, das Schlechtwettergeld, tritt hinter die produktionsorientierten Leistungen der sog. Produktiven Winterbauförderung als nachrangige Förderung zurück. Eine etwaige Ausdehnung der Schlechtwetterzeit würde einen nicht vertretbaren Einbruch in dieses System bedeuten. Die zeitliche Begrenzung der Schlechtwetterzeit führt nicht zu unbilligen Härtefällen, selbst wenn es in einzelnen Jahren in manchen Regionen winterliche witterungsbedingte Arbeitsausfälle auch noch im April gibt. Denn der Ausgleich für die Folgen der Witterungsabhängigkeit der Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erfolgt nicht nur durch die staatlichen Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, sondern auch durch darauf abgestimmte tarifvertragliche Leistungen. Hiernach ist es Aufgabe der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, witterungsbedingte Lohnausfälle außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit abzugelten. Hierfür gibt es seit längerem tarifvertragliche Regelung, neuerdings in dem Lohntarifvertrag des Baugewerbes vom 12. Mai 1977. Dieser Grundsatz einer ausgewogenen Lastenverteilung ist unter den Beteiligten allgemein anerkannt. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 63 und 64) : Wie erklärt, und beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aus Kreisen von Mitbürgern, die ins Rentenalter eintreten, immer wieder Klagen kommen, daß sie monatelang warten müssen, bis ihre Rentenzahlung beginnt, und was gedenkt sie zur Abhilfe zu tun? Ist sie bereit, wenn zur Überwindung der Wartezeit 'Kredite aufgenommen werden müssen, dafür zu sorgen, daß die Rentenversicherung die Kosten für diese Kredite ersetzt? Die Bundesregierung hat der Bearbeitungszeit bei Rentenanträgen schon. immer große Bedeutung beigemessen und daher die Entwicklung der Bearbeitungszeit und des Bestandes an unerledigten Anträgen bei den Rentenversicherungsträgern aufmerksam beobachtet. Die dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorliegenden Zahlen lassen sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Erledigungszeit als auch hinsichtlich des Bestandes an unerledigten Anträgen eine für die Betroffenen günstige Tendenz erkennen. Dies ist nicht zuletzt eine Folge davon, daß die Rentenversicherungsträger auf Grund von Regelungen, die das Rentenreformgesetz 1972 über die Aufbereitung der Versicherungskonten getroffen hat, verpflichtet sind, alle für die Rentenberechnung relevanten Daten rechtzeitig vor dem Versicherungsfall verfügbar zu haben. Diese Aufbereitung ist für die jeweils rentennahen Jahrgänge abgeschlossen. Von der Vollendung des 59. Lebensjahres an haben die Versicherten einen Anspruch gegen ihren Rentenversicherungsträger auf Berechnung ihrer Rentenanwartschaft. Das schließt nicht aus, daß die Erledigung von Rentenanträgen in Einzelfällen eine überdurchschnittlich lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sehr oft liegt der Grund hierfür darin, daß der Rentenantragsteller nicht rechtzeitig an der Klärung seines Versicherungskontos in dem erforderlichen Umfang mitgewirkt hat. Die Rentenversicherungsträger halten die Versicherten hierzu sowohl in ihrer Öffentlichkeitsarbeit als auch durch gezielte Anschreiben' an die älteren Versicherten (z. B. durch Übersendung von Versicherungsverläufen) immer wieder an. In anderen Fällen, insbesondere bei Anträgen auf Rente wegen vorzeitiger Minderung der Erwerbsfähigkeit, kann der Grund für eine Verzögerung in der Einholung der erforderlichen medizinischen Gutachten liegen; insoweit lassen sich längere Bearbeitungszeiten aus der Natur der Sache nicht immer ganz vermeiden. Was Ihre zweite Frage betrifft, so sind Nachteile bei Personen, die das Altersruhegeld beantragen, regelmäßig schon dadurch vermeidbar, daß sie die Rentenanträge rechtzeitig, d. h. schon vor Eintritt des Versicherungsfalles, stellen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind bereits im Jahre 1972 geschaffen worden. Im übrigen werden Nachteile, die aus unvermeidlichen Verzögerungen bei der Erledigung von Rentenanträgen eintreten können, durch die neuen Regelungen über die Zahlung von Vorschüs- 4920* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 sen (I § 42 SGB) und die Verzinsung der Ansprüche auf Geldleistungen mit 4 v. H. (I § 44 SGB) beseitigt oder zumindest gemildert. Die von mir erwähnte Vorschrift über die Zahlung von Vorschüssen verpflichtet den Rentenversicherungsträger, Zahlungen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang eines entsprechenden Antrages zu erbringen. Weitergehende Regelungen hält die Bundesregierung nicht für erforderlich. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 65): Denkt die Bundesregierung daran, die Gleichstellung allei Schwerbehinderten dadurch zu erreichen, daß sie auch geistig Behinderten die Möglichkeit der unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr eröffnet sowie ihnen auch im Fernverkehr die anderen Behindertengruppen gewährten Tarifvergünstigungen zugängig macht? Das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 bezieht u. a. nur Schwerkörperbehinderte im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundessozialhilfegesetzes früherer Fassung ein. Diese Abgrenzung des begünstigten Personenkreises führt zu Härten und Ungerechtigkeiten. Die Bundesregierung hat deshalb bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, der das Ziel verfolgte, alle Schwerbehinderten, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, in die Freifahrtvergünstigung einzubeziehen. Dies betraf auch geistig Behinderte, die infolge von Störungen der Orientierungsfähigkeit Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere zurückzulegen vermögen. In dem Gesetzentwurf war auch vorgesehen, daß die Begleitperson Schwerbehinderter im Fernverkehr unentgeltlich befördert wird, wenn die Notwendigkeit ständiger Begleitung amtlich anerkannt ist. Eine entsprechende, auf bestimmte Gruppen Schwerbehinderter beschränkte Vergünstigung ist zur Zeit nur in Tarifen der Eisenbahnunternehmen als freiwillige Leistung geregelt. Der Bundesrat hat diesem Gesetzentwurf aus finanziellen Erwägungen nicht zugestimmt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Die Bundesregierung wird in Gespräche mit den Ländern eintreten, um zu prüfen, ob sie bereit sein werden, bei einer erneuten Vorlage dem Gesetz zuzustimmen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 66): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel und welche Zeitungsunternehmen bisher von den Warnstreiks im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen neuen Tarifvertrag über die neuen Techniken betroffen sind, und hat die Bundesregierung auf Grund der ihr vorliegenden Informationen Erkenntnisse darüber, inwieweit sich diese Warnstreiks gegen Zeitungsunternehmen und Redaktionen mit einer bestimmten politischen Tendenz gerichtet haben? Der Bundesregierung ist lediglich aus Pressemitteilungen bekannt, daß kürzlich in Betrieben der Druckindustrie Warnstreiks stattgefunden haben, die im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen über die elektronische Satzherstellung in der Druckindustrie stehen. Der Bundesregierung sind jedoch die Zahl und die Namen der einzelnen von den Warnstreiks betroffenen Zeitungsunternehmen nicht bekannt; sie kann daher auch nicht beurteilen, ob und inwieweit sich Warnstreiks gegen Zeitungsunternehmen und Redaktionen mit einer bestimmten politischen Tendenz gerichtet haben. In der Statistik des Statistischen Bundesamtes werden Arbeitskämpfe nicht nach Ursachen und besonderen Erscheinungsformen unterschieden; außerdem werden nur Arbeitskämpfe von bestimmter Intensität — also oberhalb einer Bagatellgrenze — erfaßt. Ich halte es auch nicht für möglich, die erwähnten Zeitungsunternehmen im Wege einer gesonderten Erhebung zu ermitteln. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 67, 68, 69 und 70) : Welche Konsequenzen hat die Umwandlung der Fochhochschule des Heeres in Darmstadt zu einer Fachschule für Technik und Wirtschaft für den Stellenplan dieser Einrichtung in den nächsten Jahren? Trifft es zu, daß von Vertretern des Bundesverteidigungsministeriums in Gesprächen mit dem Personalrat der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt eine Übernahme von zivilen Dozenten an andere Fachhochschulen der Bundeswehr, wie z. B. München, in Aussicht gestellt wurde, und in welchen Fällen ist dies bereits erfolgt? Darf davon ausgegangen werden, daß die zivilen Dozenten der Fachhochschule des Heeres Darmstadt eine berufliche Qualifikation haben, die ihre weitere Verwendung an einer Fachhochschule des Heeres geboten erscheinen läßt? Standen der Übernahme dieser Dozenten in der Vergangenheit Hinderungsgründe entgegen, und wie können oder sollen diese gegebenenfalls in den nächsten Jahren überwunden werden? Zu Frage B 67: Zunächst erfolgt der Aufbau der Fachschule des Heeres an der Fachhochschule des Heeres im Rahmen des Stellenplanes der Fachhochschule, indem freiwerdende Ausbildungskapazitäten in den nächsten Jahren zunehmend für die fachlichen Fortbildungslehrgänge der zweijährigen Fachschulausbildung genutzt werden. Bis zur Beendigung der Fachhochschulausbildung wird also die Struktur und der organisatorische Umfang der heutigen Fachhochschule erhalten bleiben. Der endgültige, dann allein auf die Bedürfnisse der künftigen Fachschule des Heeres ausgerichtete Stellenplan, wird sich auch hinsichtlich des Umfangs und der Dotierung hauptamtlicher Lehrkräfte pri- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4921* mär nach dem Ausbildungsauftrag und nach den im Lande Hessen für vergleichbare Ausbildungseinrichtungen gültigen Bemessungskriterien richten. Darüber hinaus besteht jedoch die Absicht, vorhandene und nicht versetzungswillige Fachhochschullehrer möglichst entsprechend ihrer fachlichen Eignung und laufbahnrechtlichen Stellung bei der Erstellung des Stellenplanes zu berücksichtigen. Um dieses Ziel — wo immer möglich — verwirklichen zu können, wird auf die Festlegung eines neuen Stellenplanes solange noch verzichtet, bis die Interessen der betroffenen zivilen Fachhochschullehrer eindeutig bekannt und geklärt sind. Zu Frage B 68: Die Fachhochschullehrer in Darmstadt haben in den mehrfach stattgefundenen Personalgesprächen folgende Verwendungswünsche geäußert: HSBw München, Fachschule des Heeres in Darmstadt, andere Dienststellen im nachgeordneten Bereich des Ministeriums. Von den für eine Lehrtätigkeit an der HSBw München derzeit vorgesehenen neun Dozenten ist einer bereits dort tätig, voraussichtlich werden wenigstens zwei weitere im nächsten Jahr folgen. Es ist geplant, die anderen Dozenten schrittweise mit Einstellen der Lehrtätigkeit an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt 1981 zu überführen. Zu Frage B 69: Die zivilen Fachhochschullehrer, die in Darmstadt tätig sind, haben die Lehrgenehmigung durch das Hessische Kultusministerium erhalten. In München ist die Erteilung der Lehrgenehmigung an den Nachweis einer fünfjährigen berufspraktischen Erfahrung gebunden. Es ist somit nicht ausgeschlossen, daß sich angesichts der unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen bei der weiteren Verwendung der Dozenten Hindernisgründe ergeben, die außerhalb der Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung liegen. Zu Frage B 70: Besondere Schwierigkeiten der Übernahme dieser Dozenten an die Fachhochschulstudiengänge der HSBw München bereit die Stellensituation, die noch nicht abschließend behandelt werden konnnte. Darüber hinaus bringen aber auch die oben erwähnten unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen bei den Erfordernissen für die berufspraktischen Erfahrungen zusätzliche Hindernisgründe mit sich. In diesen Fällen wird geprüft, ob und wie die fehlende Zeit berufspraktischer Tätigkeit nachgeholt werden kann. Ich möchte nicht verschweigen, daß zum Teil auch persönlicher Immobilismus und Unschlüssigkeit dazu geführt haben, daß bis jetzt in Einzelfällen noch keine angemessene Anschlußverwendung gefunden wurden. Jedoch kann ich Ihnen versichern, daß auch hier alles Mögliche getan wird, um den persönlichen Wünschen gerecht zu werden. Insbesondere möchte ich betonen, daß die Fachhochschullehrer einheitlich behandelt werden; sie haben beim Überleitungsverfahren gleiche Chancen unter Berücksichtigung des Bedarfs und der vorhandenen Planstellen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksachen 8/1317 Frage B 71): Denkt der Bundesverteidigungsminister, eine Überprüfung der zur Zeit geltenden Erschwerniszulagenverordnung vorzunehmen, nachdem der Deutsche Bundeswehrverband auf seiner 10. Hauptversammlung einstimmig gefordert hat, die Erschwerniszulage für Berufssanitätsoffiziere wieder nach den früheren Bestimmungen zu gewähren, und wenn ja, welche konkreten Schritte wird er unternehmen? Die Zulage für Berufssanitätsoffiziere und Medizinalbeamte der Bundeswehr wird nach § 24 Nr. 12 Erschwerniszulagenverordnung vom 26. April 1976 gewährt. Eine Verbesserung dieser Zulage wäre nur durch eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung möglich, die der Zustimmung der Länder bedarf. Vor allem die Länder hatten aber aus Gründen der Harmonisierung und Vereinheitlichung der Besoldung in Bund und Ländern den völligen Weg-. fall der Zulage gefordert. Sie waren schließlich nur bereit, die Zulage mit einer ersten Abbauregelung in die Übergangsvorschriften der o. a. Verordnung aufzunehmen. Darüber hinaus hat der Bundesrat bei der Verabschiedung der Erschwerniszulagenverordnung am 26. März 1976 die Bundesregierung aufgefordert, „künftige weitere Schritte in Richtung auf einen vollständigen Abbau der Zulage" in die Wege zu leiten. Bei dieser Sach- und Rechtslage besteht zur Zeit keine Aussicht eine Änderung der geltenden Zulagenregelung zu erreichen. Falls sich jedoch die Personalentwicklung bei den Berufssanitätsoffizieren verschlechtern sollte, müßte die bestehende Regelung überprüft werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 72) : Liegen der Bundesregierung Zahlen über die Entwicklung der Eigentums- sowie der Körperverletzungs- und anderer Gewaltdelikte von Soldaten in der Bundeswehr vor? Die Entwicklung der oben genannten Vergehen und Verbrechen ist aus der im Bundesministerium der Verteidigung geführten Statistik „Darstellung über die Kriminalität der Soldaten" zu entnehmen. Es wurden erfaßt 1974 1975 1976 Eigentumsdelikte 1 791 1 770 1 638 Körperverletzungen 2 718 2 480 2 343 (einschl. Straßenverkehr) Gewaltdelikte 134 114 142 4922* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 73) : Ist die Bundesregierung bereit, der Forderung des Deutschen Bundeswehrverbands Rechnung zu tragen und die Forderung nach dem Wegfall des Pauschalzuschlags zu erfüllen, nachdem ein Zuschlag für Personal- und Sachkosten zum Verpflegungsgeld für alle Zeit- und Berufssoldaten zum 1. November 1977 eingeführt worden ist, die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmen? Die Anordnung der Bundesregierung beruht auf einem Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, den dieser in der Sitzung vom 5. Mai 1977 gefaßt hatte. Die Anordnung ist auf einhellige Ablehnung in der Bundeswehr und bei den interessierten Organisationen (Bundeswehrverband, Verband der Beamten der Bundeswehr, Gewerkschaften) gestoßen. Vor allem wird nicht verstanden, daß durch den Beschluß nur die Bundeswehrverpflegung, nicht aber auch die vergleichbare Verpflegung in anderen Bundesressorts (so die BGS-Verpflegung) erfaßt wurde. Die Bundesregierung kann die Anordnung nur aufheben, wenn der Haushaltsausschuß einen entsprechenden Beschluß faßt. Dem Haushaltsausschuß ist vor einigen Tagen folgender Beschluß des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages zugegangen, den dieser in der Sitzung vom 7. Dezember 1977 gefaßt hat: Der Verteidigungsausschuß empfiehlt einstimmig, die vom Haushaltsausschuß beschlossene Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrages bei der Truppenverpflegung im Interesse einer gerechten Behandlung aller im Bundesdienst Tätigen sowie einer Verwaltungskosten sparenden Regelung wieder rückgängig zu machen. Dieser Beschluß ist vom Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses am gleichen Tage übersandt worden. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Haushaltsausschuß entscheiden wird. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 74) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, von der bestehenden Verordnung abzugehen, um Zivilbediensteten bei der Bundeswehr ausgesonderte Bekleidungsstücke — insbesondere Parkas — gegen Beleg als zusätzliche Schutzbekleidung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen, oder daß die Zivilkräfte und auch interessierte Soldaten für privaten weiteren Bedarf die ausgesonderten Stücke, bevor sie der VEBEG zu weiteren Veräußerung auf dem freien Markt übergeben werden, auf dem Dienstweg käuflich erwerben können, um so den Angehörigen der Bundeswehr zusätzliche Kosten zu ersparen? Durch einschlägige Bestimmung ist bereits sichergestellt, daß Beamte und Arbeitnehmer der Bundeswehr ausreichend mit Schutzbekleidung auszustatten sind, soweit die von ihnen ausgeübten besonderen Tätigkeiten dies erfordern. U. a. erhalten sie bei überwiegender Tätigkeit im Freien (z. B. Wachpersonal) eine Überjacke mit einem ausknöpfbaren Futter als Nässe- und Kälteschutz. Es ist deshalb nicht notwendig, darüber hinaus auch noch ausgesonderte militärische Bekleidung als Schutzkleidung bereitzustellen. Hiervon abgesehen ist zur Frage der Weiterverwendung ausgesonderter Bundeswehrbekleidung grundsätzlich zu bemerken, daß diese Bekleidung so verbraucht ist, daß nur noch einzelne Stücke mit Einschränkungen und erst nach aufwendiger Instandsetzung wieder verwendbar sind, größere Personenkreise damit also nicht versorgt werden könnten. Wegen ihres schlechten Zustandes erfüllt ausgesonderte Bekleidung auch nicht mehr die erforderlich Schutzfunktion. Den Zivilbediensteten der Bundeswehr wäre ferner nicht zuzumuten, von den Soldaten abgelegte Bekleidung, die nur noch begrenzt verwendungsfähig und unansehnlich ist, weiter zu tragen. Schließlich wäre eine Weiterverwendung innerhalb der Bundeswehr auch deshalb unzweckmäßig, weil Zivilpersonen von Soldaten nicht deutlich unterscheidbar wären, wenn sie innerhalb militärischer Liegenschaften Uniformstücke tragen würden. Was den Verkauf ausgesonderter Bekleidung an Angehörige der Bundeswehr angeht, ist darauf hinzuweisen, daß ein Aussortieren der wenigen Stücke, die ohnehin nur mit Einschränkungen für eine private Weiterverwendung noch geeignet sind, wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht vertretbar wäre und zudem Personal hierfür nicht zur Verfügung steht. Demgegenüber ist die geschlossene, unsortierte Abgabe an die VEBEG für die Verwaltung die wirtschaftlichste Lösung. Bei dieser Sachlage vermag ich Ihre Anregungen nicht aufzugreifen und die bestehenden Richtlinien zugunsten der von Ihnen angesprochenen Personenkreise zu ändern. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 75 und 76) : Trifft es zu, daß der Anflugkorridor für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld so verlegt werden soll, daß der Endanflug im Raum Langenlonsheim beginnt und damit der schmale Durchflugskorridor über der Stadt Bingen, vor allem vom rechten Queranflug, noch stärker als bisher belastet werden wird? Sieht die Bundesregierung angesichts der bisher bereits unerträglichen Lärmbelästigung der Binger Bevölkerung eine Möglichkeit, diese zusätzlich drohenden Beschwernisse durch andere Anflugsalternativen zu vermeiden, und welche anderen Anflugsmöglichkeiten für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld kommen für diesen Fall in Betracht? Es ist beabsichtigt, den Beginn des Endanfluges des TACAN/RADAR-Abflugverfahrens für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld mit Wirkung vom 26. Januar 1978 um 6 km nach Osten zu verlegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4923* ) Diese Maßnahme wurde erforderlich, um die starke Fluglärmbelastung im Raum Bad Münster am Stein zu verringern und die Stadt Bad Kreuznach im Queranflug umfliegen zu können. Die Fluglärmbelastung für Bingen wird durch diese Maßnahme nicht erhöht. Der seitliche Mindestabstand des neuen Anflugweges zur Stadt Bingen wird ca. 8 km betragen. Die Einhaltung des Flugweges ist durch Radarführung gewährleistet. Gegenüber dem bisherigen Verfahren wird die Flughöhe über dem Beginn des Endanfluges um ca. 420 m angehoben und bis auf ca. 10 km zum Flugplatz Pferdsfeld eingehalten. Die Bundesregierung sieht aufgrund der gegebenen Luftraumstruktur im Großraum Frankfurt keine Alternativen zu der von ihr beabsichtigten Maßnahme, die — wie bereits dargelegt — keine zusätzliche Lärmbelastung für Bingen bringen wird. Andere Anflugmöglichkeiten für den NATO-Flugplatz Pferdsfeld sind aufgrund der ausgelasteten Aufnahmekapazität des dortigen Luftraums nicht gegeben. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 77 und 78): Aus welchem Grund ist das Gaststättengewerbe von der Vorschrift des § 10 der Hackfleisch-Verordnung ausgenommen, wonach die der Verordnung unterliegenden Erzeugnisse nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person hergestellt werden dürfen? Wird die Bundesregierung dafür sorgen, daß der Nachweis der Sachkunde künftig vor Erteilung der Gaststättenerlaubnis erbracht werden muß? Nach den Erfahrungen der Lebensmittel-Überwachungsbehörden erschien es bisher nicht erforderlich, auch für den Bereich des küchenmäßigen Umgangs mit rohem, zerkleinertem Fleisch in Gaststätten einen Sachkundenachweis vorzuschreiben. Sofern Feststellungen bei der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln in Gaststätten getroffen werden sollten, die die Notwendigkeit von bestimm- ten Sachkundeanforderungen an das Küchenpersonal in Gaststätten zwingend erscheinen lassen, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in die Wege zu leiten. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 79): Ist die Bundesregierung bereit, die Vorschläge des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft zur Verminderung von Todesfällen und gesundheitlichen Schädigungen auf der ersten Europäischen Gesundheitsministerkonferenz oder im Ministerrat als Beschlußvorlage einzubringen? Die „Ratstagung und Tagung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten" (Gesundheitsfragen), die am 13. Dezember 1977 in Brüssel stattfand, war die erste Tagung der Gesundheitsminister im Rahmen der EG. Sie diente in erster Linie einem Meinungsaustausch darüber, welche gesundheitspolitischen Probleme eine gemeinsame Haltung der Mitgliedstaaten erfordern und wie diese in der Gemeinschaft umgesetzt werden kann. Ein Punkt der schon seit längerer Zeit festgelegten Tagesordnung war die „Politik auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung auch vor allem hinsichtlich des Tabakmißbrauchs". Eine Beratung der genannten Vorschläge des beratenden Verbraucherausschusses der Europäischen Gemeinschaft war jedoch schon aus formalen Gründen nicht möglich. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 80) : Ist die Bundesregierung an den Gremien der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder beteiligt, und wenn ja, wird dort ein Votum zu der Frage vorbereitet, ob die Ausübung der Heilkunde allein vollmedizinisch ausgebildeten Personen vorbehalten bleiben sollte, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegebenenfalls zu der aufgeworfenen Fragestellung in der Konferenz ein? Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit wirken in einem Teil der Arbeitsgruppen und Ausschüsse der Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder und der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (AGLMB) mit. Sie sind an den Beratungen jedoch nicht als Mitglieder dieser Gremien beteiligt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß der Ausschuß für Berufe des Gesundheitswesens, dessen Tätigkeit offenbar von Ihnen angesprochen wird, ein Votum vorbereitet, ob die Ausübung der Heilkunde allen vollmedizinisch ausgebildeten Personen vorbehalten bleiben sollte. Anlage 84 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 81): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts des Umstands, daß in jüngster Zeit innerhalb der Suchtmittelszene festgestellt werden muß, daß Präparate wie Valoron, Valium, Mandrax und Polamidon mit Hilfe von Rezepten verstärkt durch Drogenabhängige erworben werden, den Zugang zu diesen Mitteln dadurch zu erschweren, daß die genannten Präparate in die Liste der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Betäubungsmittelgesetzes genannten Stoffen gleichgestellten Stoffe aufgenommen werden, und wenn nein, welche anderen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Einschränkung des Mißbrauchs dieser Präparate zu ergreifen? Polamidon ist ein Betäubungsmittel, das den Wirkstoff „Levomethadon" enthält und nur auf Be- 4924* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 täubungsmittel-Sonderrezept (amtliches Formblatt) vom Arzt verschrieben und von Apotheken abgegeben werden darf. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob Tilidin, der Wirkstoff des von Ihnen erwähnten Arzneimittels „Valoron", den Betäubungsmitteln gleichgestellt werden soll. Dagegen sind bisher keine Anhaltspunkte dafür gegeben, daß die in Valium und Mandrax enthaltenen Stoffe „nach wissenschaftlicher Erkenntnis die gleichen Wirkungen hervorrufen können" wie die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Betäubungsmittel-Gesetzes genannten Stoffe. Im übrigen hat nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen der Mißbrauch der Arzneimittel „Valium" und „Mandrax" kein derartiges Ausmaß erreicht, daß gesetzgeberische Maßnahmen, die über die bestehende Rezeptpflicht der Mittel hinausgehen, erwogen werden müßten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage B 82): Trifft es zu, daß für den Ausbau der Bundesautobahn A 8 im Streckenabschnitt Albaufstieg die Finanzmittel zwar vorhanden sind, mit dem Bau aber nicht begonnen werden kann, weil die Planung des Landes Baden-Württemberg nicht abgeschlossen ist, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um die unerträglichen Verhältnisse am Albaufstieg Aichelberg so schnell wie möglich einer Lösung zuzuführen? Für den Ausbau der Bundesautobahn A 8 Stuttgart—Ulm im Bereich des Aichelberg- und des Albaufstieges können die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden, sobald die planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Arbeiten vorliegen. Gegenwärtig werden von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die erforderlichen Unterlagen für die Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes erarbeitet. Parallel dazu werden auch die eigentlichen Planungsarbeiten mit allem Nachdruck weitergeführt, damit das Planfeststellungsverfahren zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet werden kann. Bei der Durchführung dieser Arbeiten, die sich bekanntlich wegen der topographischen und geologischen Schwierigkeiten sehr zeitraubend gestaltet haben, wird die Bundesregierung die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg unterstützen, soweit ihr dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit möglich ist. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 83, 84 und 85) : Ist es beabsichtigt, im Bereich Osnabrück den Personenschienenverkehr auf den Strecken Osnabrück—Brackwede, Osnabrück—Delmenhorst und Osnabrück—Oldenburg einzustellen, und weldie Konsequenzen würde gegebenenfalls dies für die im Bereich Osnabrück wohnenden Bediensteten der Deutschen Bundesbahn haben? Welche Aufgaben sind dem Bereich Osnabrück (Hbf.) der Deutschen Bundesbahn mit welchen Personalkonsequenzen in den letzten Jahren genommen worden? Welche Aufgaben sollen noch genommen werden, und welche Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die „Gewinnsituation" der Deutschen Bundesbahn sind bisher eingetreten? Zu Frage B 83: Von der Deutschen Bundesbahn (DB) wird aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Verlagerung des Reiseverkehrs der Strecken Osnabrück–Hörne- Brackwede und (Osnabrück–) Hesepe–Delmenhorst auf Straßenomnibusse angestrebt. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen soll jedoch der Reisezugbetrieb der Strecke Osnabrück–Oldenburg beibehalten werden. Über die von der DB aus eigenwirtschaftlicher Sicht angestrebten Verkehrsverlagerungen wird zu gegebener Zeit in Verfahren nach dem Bundesbahngesetz zu entscheiden sein. Im Falle der Genehmigung der Maßnahmen wird die DB im Benehmen mit den' zuständigen Personalvertretungen für die betroffenen Mitarbeiter Sozialpläne aufstellen. Zu Frage B 84: Auf dem Bahnhof Osnabrück (Hbf.) verringerte sich in den letzten 5 Jahren der Personalbestand im Zugbegleitdienst durch wirtschaftlichere Gestaltung der Dienstpläne sowie durch Anpassung des Personaleinsatzes an das verminderte Zugangebot um 71 Mitarbeiter. Im gleichen Zeitraum blieb der Personalbestand im örtlichen Dienst unverändert. Zu Frage B 85: Durch die fortschreitende Anwendung des Zugbahnfunks wird nach Mitteilung der DB im Zugbegleitdienst des Bahnhofs Osnabrück (Hbf.) voraussichtlich in den Jahren 1978/79 eine Bedarfsminderung von 28 Mitarbeitern erwartet. Im Zusammenhang mit der weiteren Inbetriebnahme des Rangierbahnhofs Maschen wird in Osnabrück (Hbf.) eine stufenweise Auflassung der Zugbildungsaufgaben für Eilgüterzüge angestrebt. Bisher wurden die Personalkosten durch Einsparung von Zugbegleitern in Osnabrück (Hbf.) um rd. 4 Mio. DM/Jahr vermindert. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 86) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesbahndirektion Hamburg, daß am Rangierbahnhof Maschen und an der Güterumgehungsbahnstrecke Maschen—Jesteburg—Buchholz die Anlieger kein Recht auf Errichtung angemessener Lärmschutzmaßnahmen haben, soweit sie im Planfeststellungsverfahren keine oder im Verfahren für „erledigt erklärte" Bedenken erhoben haben? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4925* Die von Ihnen genannten Schienenstrecken der Deutschen Bundesbahn (DB) sind auf Grund rechtskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse, die 1970 bzw. 1972 erlassen wurden, gebaut worden. Es handelt sich danach um Anlagen, die von den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht erfaßt worden sind. Dieses am 1. April 1974 in Kraft getretene Gesetz erstreckt sich nur auf Neubauten und wesentliche Änderungen. Gleichwohl hat die DB Lärmschutzanlagen errichtet, um den Anliegen einiger Anwohner der Strecke, die in besonderem Maß durch Schienenverkehrslärm betroffen waren, entgegenzukommen. Über weitere Forderungen schweben Prozeßstreitigkeiten, in die die Bundesregierung nicht eingreifen kann. Hinsichtlich der normativen Regelungen zum Verkehrslärm ist die Bundesregierung mit Nachdruck bemüht, eine gesetzliche Neuregelung dieses Bereichs in dieser Legislaturperiode sicherzustellen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 87 und 88) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in der Angelegenheit „Brückenmeisterei im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover" auf Anfragen der Abgeordneten Jahn (Braunschweig) und Dr. Köhler (Wolfsburg) zunächst die Auskünfte gab, daß eine Entscheidung über den zukünftigen . Standort nicht gefallen sei und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen noch andauerten, und daß sie dem Abgeordneten Kühbacher (Braunschweig) wenig später mitteilte, daß ursprünglich beabsichtigt worden war, die Brükkenmeisterei tatsächlich in Lehrte bei Hannover für 12 Millionen DM zu errichten, daß man aber inzwischen aus wirtschaftlichen und arbeitsplatzpolitischen Gründen sich entschlossen habe, die sächlichen und personellen Mittel des stillgelegten Ausbesserungswerks in Braunschweig für die Brückenmeisterei zu nutzen? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, das Zustandekommen dieser Unstimmigkeiten bei der Information von Abgeordneten zu untersuchen und für die Verhinderung weiterer Fälle in Zukunft Sorge zu tragen? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundesbahn in der Angelegenheit „Brückenbauhof im Bereich der Bundesbahndirektion Hannover" mehrere Standorte untersucht hat, um die bisher an drei Orten untergebrachte Brückenmeisterei aus wirtschaftlichen Gründen zusammenzulegen. Nach Abwägung aller hierfür maßgeblichen Gesichtspunkte hat sich die Deutsche Bundesbahn im Herbst dieses Jahres für den Standort Braunschweig (ehemaliges Ausbesserungswerk) entschieden. Die Informationen an die Mitglieder des Deutschen Bundestages Dr. Köhler, Jahn und Kühbacher erfolgten zum Teil in großen zeitlichen Abständen voneinander. Bei den bisherigen Antworten wurde der jeweils neueste Sachstand mitgeteilt. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 89) : Wann rechnet die Bundesregierung mit der Vorlage des von ihr angeforderten Zusatzgutachtens zur endgültigen Klärung der Linienführung der Autobahn A 60 Lüttich—Rhein-Main-Gebiet im Bereich des Naheraums? Im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist die A 60 zwischen der B 51 und der B 237 mit der zweite n Fahrbahn und zwischen der B 327 und der A 63 insgesamt als möglicher weiterer Be- darf ausgewiesen, für den die Überprüfung noch aussteht. Die Arbeiten für diese Prüfung sind angelaufen; sie sollen zusammen mit der gemäß § 4 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 (FStrAbG) erforderlichen Überprüfung des Bedarfsplanes zeitlich vorgezogen und bis zum Ende 1979 abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die Frage der Weiterführung der A 60 südlich der B 327 und im Naheraum untersucht, so daß im Jahre 1980 aus dem Ergebnis Konsequenzen gezogen werden könnten. Aufgrund der dann vorliegenden konkreten Aussage über. den Verlauf der A 60 können anschließend noch Einzeluntersuchungen zur Linienführung durchgeführt werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 90) : Sind Informationen zutreffend, daß der Bundesverkehrsminister nach entsprechenden Zusagen des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar bereit ist, sich im Rahmen einer Maßnahme des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an der Finanzierung des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes von Singen (Hohentwiel) zu beteiligen, und kann nach der hierfür erforderlichen Zustimmung der Landesregierung von Baden-Württemberg damit gerechnet werden, daß mit dem Beginn des Umbaus des Bahnhofsvorplatzes noch im Jahr 1978 begonnen wird? Von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg bin ich darüber unterrichtet worden, daß beabsichtigt sei, den Umbau des Bahnhofsvorplatzes in Singen a. Hohentwiel als Zuschußmaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz durchzuführen. Die zur Aufnahme in das Bauprogramm 1978 erforderliche Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums wird die Landesstraßenbauverwaltung noch beantragen. Seitens des Bundesverkehrsministeriums besteht nach wie vor die Bereitschaft, diese Zustimmung nach Prüfung der Unterlagen zu erteilen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B91 und 92): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß als Alternative zum Neubau eines Rangierbahnhofs München-Nord der Ausbau des bestehenden Rangierbahnhofs im Raum München erwogen wird, und in welchem konkreten Stadium befinden sich gegebenenfalls solche Erwägungen? 4926* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Ist insbesondere bereits ein Kostenvergleich der bestehenden Anlagen und Neubau eines Rangierbahnhofs München-Nord mit welchem Ergebnis bestellt worden? Mit Schreiben vom 9. März 1977 ist der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) auf Grund der zwischenzeitlich geänderten Planungskonzeption zu ergänzenden Untersuchungen zum „Rangierbahnhof für den Raum München" aufgefordert worden. Hierzu gehört insbesondere eine neue Investitionsrechnung, aus der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens hervorgeht. Selbstverständlich muß hierbei von der DB auch ein Kostenvergleich zwischen dem Ausbau der bestehenden Anlagen und 'der Neubaumaßnahme durchgeführt werden. Die Untersuchungen der DB sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 93 und 94) : Zu welchem Ergebnis haben die nochmaligen Überprüfungen bezüglich der Standortfrage des geplanten Rangierbahnhofs in München-Nord geführt? Haben Vorschläge, die darauf abzielen, diesen geplanten Rangierbahnhof im Bereich Augsburg anzusiedeln, Aussicht auf Realisierung, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung? Mit Schreiben vom 9. März 1977 ist der Vorstand der Deutschen Bundesbahn auf Grund der zwischenzeitlich geänderten Planungskonzeption zu ergänzenden Untersuchungen zum „Rangierbahnhof für den Raum München" aufgefordert worden. Hierzu gehört insbesondere eine neue Investitionsrechnung, aus der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens hervorgeht. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Untersuchungen zu einem evtl. Standort des geplanten Rangierbahnhofs im Raum Augsburg kommen zu einem negativen Ergebnis. Als Nachteile wirken sich vor allem die ungünstige Lage im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn sowie die höheren Betriebs- und Baukosten aus. Für die Wahrnehmung der lokalen und regionalen Aufgaben ist der Standort eines Rangierbahnhofs im Raum München besser geeignet. Anlage 93 • Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 95) : Bedeutet die Benutzung der Auslandskennziffer 0037 bei der Einführung des vollautomatischen Fernsprechverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gleichzeitig, daß die Gespräche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nach dem generellen Gebührensatz für Auslandsgespräche, und zwar durchgehend während der Tages- und Nachtzeit abgerechnet werden? Die Festlegung der internationalen Kennzahl für den Selbstwählferndienst ist aus technischen Gründen, d. h. mit Rücksicht auf die anzuwendende Signalisierung auf den Fernleitungen, notwendig und hat mit der Tarifierung und Abrechnung des darüber zu leitenden Verkehrs nichts zu tun. Das wird besonders dadurch deutlich, daß die technischen Verhältnisse in Berlin (West) eine vereinfachte Lösung mit der Kennzahl 037 ermöglichten. Die Gebühren für den innerdeutschen Fernsprechverkehr sind in der „Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik" vom 4. Juni 1976 geregelt. Sie entsprechen den Tagtarifen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden. Die innerhalb des Bereichs der Deutschen Bundespost üblichen Tarifermäßigungen in den Abendstunden und der Nacht können allerdings noch nicht eingeführt werden, da die vereinbarten Leitungen in die DDR und nach Berlin (Ost) den durch eine Gebührensenkung zu erwartenden Verkehrszuwachs noch nicht aufnehmen können. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 96 und 97): Ist die Bundesregierung bereit, bei der Einführung des neuen Zeittaktsystems für Telefonortsgespräche den alten Bürgern, für die das Telefon nicht nur eine Nachrichtenverbindung darstellt, sondern eine entscheidende Brücke zu menschlicher Verbindung, die Möglichkeit zu erhalten, Ortsgespräche in unbegrenzter Zeit führen zu können? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — falls sich eine technische Lösung dieses Problems nicht ergibt —, ein soziales Verrechnungssystem der Telefonkosten dieser alten Bürger einzuführen? Bei der Bildung von Telefon-Nahbereichen ist es notwendig, die Zeitzählung im Ortsnetz allgemein einzuführen. Der Bundespostminister hat bereits mehrfach erklärt, daß dem Personenkreis, der auf das Telefon als Kommunikationsmittel angewiesen ist, mit der Einführung des neuen Tarifsystems eine Gebührenvergünstigung gewährt werden wird. Er entspricht damit dem vom Deutschen Bundestag in seiner 32. Sitzung am 16. Juni 1977 angenommenen Antrag (Drucksache 8/342), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „nach Vorliegen sämtlicher Versuchsergebnisse des Probebetriebes dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages alternative Regelungen zu unterbreiten, um besondere soziale Gruppen, die auf Telefonkommunikation dringend angewiesen sind, durch geeignete Maßnahmen zu entlasten". Gegenwärtig werden die Möglichkeiten von Gebührenvergünstigungen überprüft. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4927* Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 98 und 99) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost 1975 aus finanziellen Gründen den Bau von Schutzräumen ohne zeitliche Begrenzung de facto eingestellt hat, und wenn ja, warum nimmt der Bundespostminister unwiderbringliche Chancen für die Errichtung von Personenschutzräumen nicht wahr, obwohl die Deutsche Bundespost inzwischen Milliardengewinne erzielt? Wann wird der Bundespostminister die De-facto-Einstellung des Personenschutzraumbaus im Bereich der Deutschen Bundespost aufheben und das alte Schutzraumbaukonzept wieder in Kraft setzen? Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost den Bau von Schutzräumen de facto ohne zeitliche Begrenzung eingestellt hat. Die Deutsche Bundespost hat lediglich die entsprechenden Planungen und baulichen Maßnahmen den Regelungen anderer Bundesverwaltungen angepaßt, nach denen nur dann Personenschutzräume vorzusehen sind, wenn wenigstens 50 Personen gleichzeitig in einem Dienstgebäude anwesend sind. Weiter wird in allen Fällen, in denen die Errichtung eines Schutzraumes als Außenbau möglich ist, die Herstellung zurückgestellt. Es ist jedoch beabsichtigt, u. a. Personenschutzräume nicht mehr als Außenbauten zu planen, sondern wieder als Innenbauten zu errichten. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 100) : Kann die Bundesregierung zusichern, daß es bei der Einführung von Fernkopierern (Telefax) bei der Deutschen Bundespost nicht zu monopolartigen Entwicklungen kommt (s. Wirtschaftswoche vom 25. November 1977) ? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, beim Telefax-Dienst den vollen Wettbewerb zwischen allen Anbietern von Geräten zu . ermöglichen. Sie will selbst nur einer von vielen Anbietern sein. Im übrigen erlauben wir uns noch folgende Klarstellung: Der fragliche Artikel in der Wirtschaftswoche vom 25. November unterstellt der Deutschen Bundespost, sie lege den neuen Telefax-Dienst einseitig auf die Fernkopierer-Gruppe 2 fest. Konkret wird im Kernsatz des Artikels ausgeführt: „Die Post beschloß, nur Geräte der schnelleren Gruppe 2 in den neuen Dienst aufzunehmen." Diese Aussage ist zumindest irreführend: 1. Nicht die Deutsche Bundespost allein, sondern ein Arbeitskreis von sachkundigen Vertretern folgender Gremien der Hersteller- und Anwenderseite — Normenausschuß Maschinenbau im DIN (Fachbereich Büromaschinen) — Ausschuß für wirtschaftliche Verwaltung in Wirtschaft und öffentlicher Hand e. V. (AWV), Fachausschuß Reprografie, AK Fernübertragung von Schrift und Bild — Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI), FV 13, AK Fernkopieren — Verein Deutscher Maschinenbauanstalten (VDMA) — Bundsverband der Büromaschinen-Import- und Vertriebs-Unternehmen e. V. (BVB) — Bundesverwaltungsamt, Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB) — Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) waren der einhelligen Meinung, mit Geräten der Gruppe 2 den Telefax-Dienst aufnehmen zu sollen. 2. Es ist keineswegs beabsichtigt, „nur" Geräte der Gruppe 2 zuzulassen. Vielmehr hat sich der Arbeitskreis dafür ausgesprochen, auch Geräte der Gruppe 3, sobald die Voraussetzungen gegeben sind (Standardisierung ist z. Z. noch nicht abgeschlossen), zum Telefax-Dienst zuzulassen. Die von der „Wirtschaftswoche" unterstützte Gerätegruppe 1 — vor einem Jahr noch die einzige genormte Geräteklasse — fand in dem Arbeitskreis wenig Beifall. Obgleich die Normung für diese Gruppen schon längere Zeit besteht, gibt es trotzdem nur wenige Geräte, die dieser Norm entsprechen und Kompatibilität gewährleisten; dazu kommt, daß die Übermittlung einer DIN-A4-Seite bei diesem Gerätetyp doppelt so lang dauert wie bei Fernkopierern der Gruppe 2. Dadurch wird die Einzelkopie so teuer, daß die Rentabilität gegenüber anderen Kommunikationsmöglichkeiten nicht erreicht wird. Dies sind nicht zuletzt die Gründe, warum sich die Faksimileübertragung in der Bundesrepublik Deutschland nicht durchsetzen konnte. Trotzdem können auch nach Einführung des Telefax-Dienstes weiterhin noch alle zugelassenen Geräte, auch die der Gruppe 1, am Fernsprechnetz betrieben werden. Die Deutsche Bundespost hofft allerdings, daß nach und nach die alten Fernkopierer durch Geräte ersetzt werden, die am Telefax-Dienst teilnehmen können. Wie wohl bei keiner anderen Nachrichtenart wird im Telefax-Dienst von vornherein neben der Standardgeschwindigkeit die Umschaltung auf andere Geschwindigkeitsstufen möglich sein. Monopolartige Entwicklungen können bei dieser Freizügigkeit nicht entstehen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 101 und 102) : Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bundespost mit der Einführung von Euroschecks mit dieser Einrichtung gemacht? 4928' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Kann die Deutsche Bundespost konkrete Einzelheiten über die Entwicklung und den heutigen Stand der Sache geben? Mit der Einführung von eurocheques für Postscheckkunden hat die Deutsche Bundespost 'einen weiteren Beitrag zur im volkswirtschaftlichen Interesse liegenden Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und zur Verbesserung der Bargeldversorgung der Bevölkerung insbesondere bei Reisen im In- und Ausland geleistet. 11/2 Jahre nach Beginn der von den Postscheckämtern durchgeführten Angebotsaktion sind bereits rund 300 000 Postscheckkunden im Besitz von eurocheque-Vordrucken und den zugehörigen eurocheque-Karten. Durch den Beitritt der Deutschen Bundespost zum eurocheque-System stehen allen in- und ausländischen Scheckkarteninhabern (auch Inhabern von Girokonten bei Kreditinstituten) 15 000 zusätzliche Auszahlungsstellen mit Abhebungsmöglichkeiten, auch außerhalb der Schalterstunden von Banken und Sparkassen, zur Verfügung. Im Jahre 1976 wurden an Postschaltern bereits 2,2 Millionen eurocheques ausgezahlt. 1977 wird die Gesamtzahl der eurocheque-Auszahlungen rund 4 Millionen Stück betragen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Hassel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 103 und 104) : Hat die Deutsche Bundespost mit Einführung des Euroschecks in diesem Geschäftszweig Verluste erlitten, und wenn ja, in welchem Umfang? Hat die Deutsche Bundespost die Absicht, nach bisherigen Erfahrungen in diesem Geschäftszweig Änderungen vorzunehmen, und wenn ja, welche? Zu Frage B 103: Eurocheque-Vordrucke und eurocheque-Karten werden von den Postscheckämtern nur an solche Postscheckkunden abgegeben, bei denen aufgrund einer Bonitätsprüfung zu erwarten ist, daß sie eurocheques grundsätzlich nur im Rahmen des verfügbaren Guthabens ausstellen werden. Es ist daher bei insgesamt rund 300 000 Scheckkarteninhabern nur in wenigen Fällen zu mißbräuchlichen Überziehungen gekommen. Leider haben es aber auch Postscheckkunden — wie Inhaber von Girokonten bei Kreditinstituten — trotz aller Hinweise und Warnungen nicht verhindern können, daß ihnen eurocheque-Vordrucke und eurocheque-Karten gestohlen wurden und daß die Diebe sich mit den gestohlenen eurocheque Bargeld beschafften. Bisher hat die Deutsche Bundespost in 60 Fällen den Postscheckteilnehmern durch die Einlösung gestohlener eurocheques entstandenen Schaden ganz oder teilweise reguliert (Gesamtbetrag rund 100 000 DM). Die Einnahmen aus Scheckkartengebühren für die mit Gültigkeit bis Ende 1977 ausgegebenen eurocheque-Karten liegen jedoch weit über dem Betrag dieses Schadens. Zu Frage B 104: Zur Reduzierung der Schadensfälle werden sämtliche Scheckkarteninhaber in einer Gemeinschaftsaktion aller an das eurocheque-System angeschlossenen Geldinstitute (einschl. der Postscheckämter) im Bundesgebiet und Berlin (West) durch illustrierte Hinweiszettel davor gewarnt, eurocheques im Auto liegenzulassen (rund 60 v. H. aller Schadensfälle basieren auf Diebstählen aus Kraftfahrzeugen). Aus der Sicht der Deutschen Bundespost besteht z. Z. keine Notwendigkeit, in diesem Geschäftszweig grundlegende Änderungen vorzunehmen. Änderungen des eurocheque-Systems könnten im übrigen nur im Einvernehmen mit dem Kreditgewerbe erfolgen. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 105 und 106) : Welche Ministerien, Behörden, Ämter und Dienststellen auf Bundesebene haben sich mit dem bis heute noch nicht begonnenen Neubau des Postamts in Leonberg befaßt, nachdem vor 15 Jahren ein Grundstück von der Deutschen Bundespost gekauft wurde und seitdem fünf Bundespostminister festgestellt haben, daß das alte Postamt weder für die Kunden noch für die Bediensteten zumutbar ist? Welche Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen, Auflagen und Anweisungen müssen für den Neubau des Postamts Leonberg beachtet werden, und welche Chance sieht die Bundesregierung dafür, daß ein neues Postamt in Leonberg noch vor dem Jahre 2000 eingeweiht wird? Der Baubeginn für den Neubau des Postamts Leonberg war von der Oberpostdirektion Stuttgart für das Jahr 1977 fest eingeplant. Die Arbeiten sollten sofort nach Eingang der im Herbst 1977 erwarteten Zustimmung des Regierungspräsidiums ausgeschrieben werden. Nach dem Gang der Vorverhandlungen war damit zu rechnen, daß von seiten der oberen Bauaufsichtsbehörde gegen den geplanten Neubau keine besonderen Einwendungen erhoben würden. Leider haben jedoch während des Zustimmungsverfahrens Angrenzer und das Gewerbeaufsichtsamt wegen der befürchteten Lärm- und Geruchsimmissionen Bedenken gegen den geplanten Neubau geltend gemacht. Dies hat das Regierungspräsidium Stuttgart veranlaßt, seine erteilte Zustimmung mit schwerwiegenden und kostenaufwendigen Auflagen und Bedingungen zu verknüpfen. So ist u. a. die Erstellung einer geschlossenen Halle mit Be- und Entlüftungsanlagen und schallgedämpften Rolltoren für den Verladebetrieb des Paketdienstes gefordert (grob geschätzte Mehrkosten etwa 1 Million DM). Da im Zusammenhang mit der Postverladung in Ruhestunden bei vielen Postbetriebsgebäuden Lärmprobleme vorhanden sind und die Einwendungen der Nachbarn auch an anderen Stellen stärker werden, dürfte die Erledigung der Bauauflagen im Falle des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4929* Postamtes Leonberg grundsätzliche Bedeutung erhalten. Es steht zu befürchten, daß das Beispiel Leonberg Schule machen könnte und in Zukunft bei allen Postbauten mit Verladebetrieb ähnliche, kostenaufwendige Auflagen gemacht werden. Die Oberpostdirektion hat deshalb gegen die Auflagen des Regierungspräsidiums Stuttgart' Widerspruch erhoben und ist nunmehr unter Einschaltung eines Sachverständigen bemüht, eine kostengünstigere Lösung zu finden. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die überarbeitete Planung nochmals dem Regierungspräsidium zur Zustimmung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, nach Vorliegen der endgültigen Zustimmung mit den Bauarbeiten im Frühjahr 1978 zu beginnen. Dabei wird allerdings unterstellt, daß die aufgetretenen Schwierigkeiten in Kürze ausgeräumt werden können. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 107): Wird die Bundesregierung ihrer Ankündigung in den Antworten zu den Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (Anlage 24 zum Stenographischen Bericht über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 21. April 1977) und meiner eigenen (Anlage 129 zum Stenographischen Bericht über die Sitzung • des Deutschen Bundestages vom 5. Mai 1977), eine Verordnung zum Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden erlassen, in der „eine meßtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung" vorgeschrieben ist, noch in dieser Heizperiode nachkommen oder, wenn das nicht der Fall sein sollte, die Gründe für die nicht unerhebliche Verzögerung nennen? Die Bundesregierung hat auf Ihre Frage, die Frage des Abgeordneten Dr. Voss und die Frage des Abgeordneten Klein erklärt, sie habe die Absicht, von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung für künftige und bestehende Gebäude Gebrauch zu machen. Sie hat dabei keine Fristen genannt, sondern sich bewußt darauf beschränkt, nur die Aufnahme der Vorarbeiten mitzuteilen. Die Bundesregierung kann keine Fristen nennen, weil sie für einige technische und wirtschaftliche Probleme auch auf Vorarbeiten von Instituten angewiesen ist, deren Arbeitsabläufe sie nicht beeinflussen kann. Nach dem Stande der Vorarbeiten ist sicher, daß die Verordnung nicht mehr in der bereits begonnenen Heizperiode erlassen wird. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 108 und 109) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Bundesbehörden, die in Krisen- und Kriegszeiten lebens- und verteidigungswichtige Aufgaben zu erfüllen haben (wie z. B. die Deutsche Bundespost), in Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht als Dienstherren für ihr Personal Schutzräume zu erstellen haben, und stimmt die Bundesregierung der Ansicht zu, daß sie durch diesen Schutzraumbau nicht nur den Länder- und Kommunalverwaltungen, sondern auch den privaten Bauherren ein nachahmenswertes Beispiel gäbe? Teilt die Bundesregierung ferner die Ansicht, daß sie durch diese Maßnahmen dazu beitragen würde, insbesondere in der mittelständischen Industrie Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen, und daß dieser Schutzraumbau in hervorragender Weise geeignet ist, das einschlägige Know-how, insbesondere in der lüftungstechnischen Industrie, zu erhalten und der sich ständig verändernden Technologie entsprechend weiterzuentwickeln, wogegen es — einmal verloren — in Notfällen nicht mehr im erforderlichen Maß kurzfristig zur Verfügung stünde? Zu Frage B 108: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß bei Bundesbehörden, die in Krisenzeiten lebens- und verteidigungswichtige Funktionen zu erfüllen haben, für das Personal Schutzräume erstellt werden sollen; sie weist darauf hin, das insbesondere die Bundespost in den vergangenen Jahren im Rahmen der Möglichkeiten des Bundeshaushaltes bauliche Schutzmaßnahmen durchgeführt hat. Hierdurch wurden zweifellos nachahmenswerte Beispiele gegeben. Die Bundesregierung wird im Rahmen einer Neukonzeption der Zivilverteidigung auch diesen Bereich des öffentlichen Schutzraumbaues in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Zu Frage B 109: Die Bundesregierung hat in ihre Überlegungen zur Neukonzeption der Zivilverteidigung insbesondere auch die weitere Förderung des öffentlichen und privaten Schutzraumbaues einbezogen. Ein verstärkter Schutzraumbau hätte die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1317 Frage B 110) : Liegen der Bundesregierung Erfahrungswerte darüber vor, in welchem Umfang bei der heutigen Altbaumodernisierung auch rationelle Fertigelementverfahren angewandt werden, z. B. mit industriell vorgefertigten Sanitäreinheiten (wie Bäder, WCs, Dusch-/Naßraumzellen) oder mit Fertigwänden, und ist die Bundesregierung bereit, durch Modellprojekte untersuchen zu lassen, inwieweit solche Fertigblockverfahren eine zeit- und kostensparende Modernisierung ermöglichen und gleichzeitig verhindern können, daß Mieter während des Umbaus umgesetzt werden müssen? 1. In der Altbaumodernisierung werden in steigendem Umfange rationelle Verfahren angewandt, auch unter Einsatz von Fertigteilen. Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erfahrungswerte über den Umfang solcher modernen Verfahren vor. Aus der Statistik sind keine Werte zu entnehmen. 2. Fragen der Altbaumodernisierung gehören zum Schwerpunktprogramm für die von der Bundesregierung geförderte Bauforschung. In diesem Rahmen werden u. a. auch technische und organisatorische Verfahren der Altbaumodernisierung sowie die Anwendung industrieller Methoden und die Anwendung von Fertigteilen untersucht. Aus mehreren laufenden Forschungsprojekten seien hier besonders erwähnt: 2.1. „Fertigteile in der Altbau-Erneuerung" 4930* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 In dieser Forschungsarbeit wird das Angebot an Fertigteilen auf seine Einsatzmöglichkeit in der Altbausanierung untersucht. Ziel ist die Erstellung eines Kataloges als Orientierungshilfe für Planer und Bauherren. 2.2. „Althaustypologie" In dieser Arbeit wird versucht, den Gebäudebestand nach bestimmten Merkmalen in eine Typologie einzuordnen. Das ist eine wichtige Hilfe für die Beurteilung der Anwendungsmöglichkeiten von Fertigteilen. 2.3. „Einsatzmöglichkeiten der Fertighausindustrie bei der Modernisierung" In der Fertighausindustrie wird der Ausbau nach industriellen Methoden vorgenommen. Es geht nunmehr darum, die hierbei angewandten Verfahren — soweit möglich — auf die Modernisierung zu übertragen. Wie bei dem unter 1. erwähnten Forschungsvorhaben werden z. B. auch Einsatzmöglichkeiten von Naßzellen und von Fertigwänden untersucht. 3. Im Jahr 1978 können Forschungsvorhaben gefördert werden, die sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Organisation und der Kooperation bei Modernisierungsarbeiten befassen. Daraus könnte sich zu gegebener Zeit ein Modellvorhaben entwickeln. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/ 1317 Fragen B 111 und 112) : Aus welchen Städten und Kreisen des Bergischen Lands liegen der Bundesregierung Anträge zur Finanzierung von Maßnahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen — Investitionsbereiche Historische Stadtkerne, Infrastruktur, Betriebsverlagerungen und Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau — vor, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen das Auswahlverfahren abgeschlossen hat? Welche Projekte wurden genehmigt, und welche Anträge wurden abgelehnt? Nach der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", obliegen die Auswahl unter den bei den Ländern eingegangenen Förderungsanträgen und das Bewilligungsverfahren den Ländern. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat inzwischen seine Zustimmung zu den Auswahlentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen für das Programmjahr 1977 und für alle vier Investitionsbereiche erteilt. Hierbei sind vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau keine vom Land ausgewählten Vorhaben aus den Städten und Kreisen des Bergischen Landes zurückgewiesen worden. Die im Programmjahr 1977 mit Bundesmitteln geförderten Vorhaben sind in der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung inzwischen veröffentlichten Zusammenstellung im einzelnen aufgeführt (vgl. Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik des Presse- und Informationsamtes Nr. 93/1977 vom 5. Dezember 1977). Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 113): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Städte zunehmend Schwierigkeiten haben, Grundstücke für mit Grünanlagen verbundene Kinderspielplätze zu beschaffen, da umliegende Haus- und Wohnungseigentümer nicht nur die „Wertminderung" ihrer Grundstücke in Kauf zu nehmen haben, sondern laut Erschließungsbeitragsrecht sich zusätzlich mit Umlagen an den Kosten für die Kinderspielplätze zu beteiligen haben, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vorgenannten Regelungen des Erschließungsbeitragsrechts der ohnehin verbreiteten Kinderfeindlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland Vorschub leisten, und denkt sie aus diesen übergeordneten politischen Gesichtspunkten an eine Änderung dieser Punkte? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich bei der Anlage von Kinderspielplätzen häufig Schwierigkeiten ergeben, weil die Bewohner der umliegenden Gebäude Belästigungen durch Lärm und andere Einwirkungen als Folge der Kinderspiele befürchten. Sie hat allerdings keine Anhaltspunkte dafür, daß die Heranziehung der Grundstückseigentümer zu den. Kosten solcher Anlagen (Erschließungsbeiträge) der Kinderfeindlichkeit im Bundesgebiet Vorschub leistet. Sie hält insbesondere nicht für richtig, daß durch die Anlage von Kinderspielplätzen in der Regel eine Wertminderung der umliegenden Grundstücke herbeigeführt wird. 'Im Gegenteil wird, jedenfalls soweit die umliegenden Gebäude nicht ausschließlich für Kinderlose bestimmt sind, in der Regel eine Wertsteigerung eintreten, da für Mieter oder Eigentümer mit Kindern nahe gelegene Spielplätze, auf denen ihre Kinder gefahrlos spielen können und Spielgefährten finden, vorteilhaft sind, die Vermietbarkeit an Familien mit Kindern mithin verbessert wird. Zudem dienen solche Plätze auch gleichzeitig der Durchgrünung der Wohnviertel. Die Erfahrung lehrt, daß bei der Anlage von Spielplätzen nicht immer den Erfordernissen des Gebietes und besonders der umliegenden Gebäude ausreichend Rechnung getragen wird. Es muß angestrebt werden, daß durch lärmhemmende Maßnahmen, insbesondere Bepflanzung, nachteilige Auswirkungen auf ein Minimum beschränkt und die positiven Wirkungen nach Möglichkeit verstärkt werden. Das ist aber eine Planungsfrage, die nur im Einzelfall aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gelöst werden kann. Man darf das Problem sicher nicht allein oder auch nur vorwiegend aus der Sicht solcher Anlagen beurteilen, bei denen Fehler in der Anlage gemacht worden sind. Die Erhebung von Beiträgen zu den Kosten dieser Anlagen, deren Notwendigkeiten im Rahmen der Erschließung von Baugebieten kaum bestritten werden wird, erleichtert den Gemeinden die Finanzierung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4931* Es kann auch nicht als unbillig angesehen werden, wenn die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke als Folge der erst durch die Gesamtheit aller Erschließungsmaßnahmen einschließlich Kinderspielplätzen und Grünanlagen ermöglichten Bebaubarkeit erhebliche Wertsteigerungen erfahren, nicht nur zu den Kosten der Verkehrserschließung (der Straßen), sondern auch zu den Erschließungskosten in diesem weiteren Sinne einen Beitrag leisten müssen. In der Regel wird die Wertsteigerung ihrer Grundstücke damit nicht voll abgeschöpft. Schwierig ist allerdings die Verteilung der Belastung, die im gegenwärtigen Erschließungsbeitragsrecht noch nicht voll befriedigend gelöst worden ist. Mit der Überprüfung des Erschließungsbeitragsrechts ist bereits begonnen worden. Die Bundesregierung hält aber im Rahmen dieser Prüfung nicht für geboten, die Beitragsfähigkeit der Kosten für Kinderspielplätze auszuheben. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 114) : Wer ist für die Gestaltung des „Berlin-Kalender 1978", der im Auftrag von dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen an alle Bundestagsabgeordneten übersandt worden ist, verantwortlich, und ist die Bundesregierung der Auffassung, in diesem Kalender nicht nur die Schönheiten Berlins darzustellen, sondern auch die traurigen Realitäten, wie zum Beispiel die Berliner Mauer, zu zeigen? Der von Ihnen genannte „Berlin-Kalender 1978 Berliner Bauten" ist keine Veröffentlichung meines Hauses. Es wurde — wie auch in den Vorjahren andere Berlin-Kalender — ein begrenztes Kontingent vom Verlag erworben, um den Initiatoren und Leitern ausgewählter Studienreisegruppen im Rahmen der Nachbetreuung durch die Übersendung von jeweils einem Exemplar ihren Besuch in Berlin in Erinnerung zu bringen. Ich meine, damit wird das Bestreben unterstützt, das Interesse für diese Besuche anzuregen, die in der durch sie vermittelten Information keine der Realitäten der Berliner Lage unberücksichtigt lassen. Der Kalender wurde selbstverständlich nicht deshalb ausgesucht, weil er kein Mauerbild enthält. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/1317 Fragen B 115 und 116): Wie beurteilt die Bundesregierung die Prüfungsliste des Unterausschusses Zonenrandförderung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zur Förderung des Zonenrandgebiets, die folgende Vorschläge enthält, Erhaltung des bisherigen Präferenzgefälles zugunsten des Zonenrandgebiets bei den Abschreibungsmöglichkeiten, Erhöhung der Investitionszulage im Zonenrand bzw. Ausklammerung des Kumulierungsverbots bei der technologischen Investitionszulage (§ 4 des Investitionszulagengesetzes) für kleinere und mittlere Betriebe? Welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen? Der Deutsche Bundestag hat anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung die Bundesregierung durch eine Entschließung ersucht, im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes die weitere Wirksamkeit der Berlin- und Zonenrandförderung zu prüfen und ggf. Vorschläge zu unterbreiten, die eine ausreichende Förderung auch künftig sicherstellen. Eine gleichlautende Entschließung hat der Bundesrat anläßlich der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes im ersten Durchgang beschlossen. Im Hinblick auf diese Entschließungen hat die Bundesregierung unverzüglich eine entsprechende Prüfung eingeleitet, die noch nicht abgeschlossen ist. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bei der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes durch die beteiligten Bundestagsausschüsse mitteilen, welche Maßnahmen sie zur Sicherstellung einer ausreichenden Berlin- und Zonenrandförderung für angezeigt hält. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 117 und 118) : Welches waren die Gründe für die Vergabe des Forschungsprojekts Nr. 3976 „Arbeitsorganisatorische Innovationen als Qualifizierungsprozesse von Industriearbeitern, Modellversuche zur Entwicklung und Erprobung arbeitsorganisatorischer Alternativen durch Industriearbeiter" an die Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn-Bad Godesberg, mit einem Zuwendungsvolumen von 1,38 Millionen DM, und wer hat die Vergabe im einzelnen geprüft? Welche Forschungsförderungsbeträge hat die Friedrich-EbertStiftung seit 1969 seitens der Bundesregierung erhalten, differenziert nach Forschungsprojekt, Sachgegenstand und Zuwendungsbetrag? Zu Frage B 117: Das Projekt der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Arbeitsorganisatorische Innovationen als Qualifizierungsprozesse von Industriearbeitern" ist Teil eines gemeinsamen Projekts gleichen Themas der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Peiner Schraubenwerke AG. Der Antrag wurde vom BMFT-Sachverständigenkreis „Neue Arbeitsstrukturen in der Produktion" begutachtet und zur Förderung vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat diese Empfehlung geprüft und die Bewilligung für das Gesamtprojekt ausgesprochen. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hält dieses Vorhaben für einen wichtigen und vielversprechenden Beitrag zur Durchführung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens". Zu Frage B 118: Die von Ihnen gewünschten Informationen ergeben sich im wesentlichen aus den Antworten, die 4932* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 Herr Bundesminister Matthöfer im März 1976 und ich im April 1976 auf entsprechende schriftliche Fragen Herrn Abgeordneten Benz gegeben haben. (Vgl. Anlage 59 zum Protokoll des Deutschen Bundestages, Seite 16190, und Anlage 110 zum Protokoll des Deutschen Bundestages vom 1. April 1976 Seite 16322.) Für den Bundesminister für Forschung und Technologie bedürfen sie insofern der Ergänzung, als für das Projekt „Bibliographischer Nachweisdienst zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung", Laufzeit 1. Januar 1976 bis 31. Dezember 1978; ein Förderungsbetrag von DM 495 000,— hinzugekommen ist. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage B 119): Wie beurteilt die Bundesregierung das Uranvorkommen im Schwarzwald nach Umfang, Abbaubarkeit und wirtschaftlicher Bedeutung für die Energieversorgung? Das Potential der bisher bekannten Uranvorkommen im Schwarzwald, das bis 80 $/kg Uran gewinnbar ist, wird wie folgt eingeschätzt: gesicherte geschätzte Reserven zusätzlicho Reserven 1. Projekt Menzenschwand 850 t 2 000 t (Gewerkschaft Brunhilde) • 2. Projekt Müllenbach 1 700 t 2 300 t (Saarberg Interplan) zusammen: 2 550 t 4 300 t Die geschätzten zusätzlichen Reserven sind jedoch durch weitere Exploration erst nachzuweisen. Gemessen an dem Uranbedarf für deutsche Kernkraftwerke in den Jahren um 1980 könnten beide Vorhaben zusammen etwa 10 % abdecken. Dieser Prozentsatz würde in den Folgejahren wegen des steigenden Uranbedarfs sehr schnell abnehmen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage B 120): Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus der sich in verschiedenen Bundesländern abzeichnenden Stagnation der Studentenzahlen im Wintersemester 1977/78 zu ziehen? 1. Die mit dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern vereinbarten Schnellmeldungen über die Entwicklung der Studienanfänger-zahlen des Wintersemesters 1977/78 liegen noch nicht für alle Länder vor. Die bisherigen Einzelmeldungen deuten allerdings darauf hin, daß auch in diesem Zulassungstermin — wie in den vergangenen 3 Jahren — die Zahl der Einschreibungen im ersten Hochschulsemester stagnieren wird. Angesichts steigender Zahlen von Studienberechtigten bedeutet dies, daß die sog. Übergangsquote von der Schule zur Hochschule sinkt. 2. Eine erste Konsequenz dieser Entwicklung ist mit dem Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. November 1977 zum „Abbau des Numerus clausus" gezogen worden. Die in diesem Beschluß vorgesehene künftige Beschränkung • des zentralen Auswahlverfahrens auf wenige „harte" Numerus-clausus-Fächer ist auch durch die bisherige Entwicklung der Studienanfängerzahlen erleichtert worden. 3. Das Absinken der früher sehr hohen Übergangsquoten von Schule zur Hochschule auf ein auch im internationalen Vergleich normales Maß ist, solange der Studienverzicht freiwillig erfolgt, also nicht durch Numerus clausus erzwungen oder durch Fehlinformationen über die Beschäftigungsentwicklung verursacht wird, an sich kein Grund zur Besorgnis. Die Gefahr von Fehlentwicklungen besteht allerdings in zweierlei Richtung: Zum einen ist nicht auszuschließen, daß bei einem Teil der Studienberechtigten der Studienverzicht nicht auf eigenverantwortlicher Abwägung, sondern auf pauschalen Warnungen vor dem Hochschulstudium und damit letztlich auf voreiliger Resignation beruht; zum anderen ist abzusehen, daß ein zunehmender Studienverzicht von Studienberechtigten im gegenwärtigen Zeitpunkt die ohnehin angespannte Lage in den Ausbildungsbereichen außerhalb der Hochschule weiter verschärfen und dort zum Nachteil der schwächeren Bewerber gehen wird. Die Bundesregierung wird diese Entwicklung daher sorgfältig beobachten und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten darauf hinwirken, daß Fehlentscheidungen vermieden werden, die das erreichte Mehr an sozialer Chancengleichheit — auch zwischen den Geschlechtern — wieder zunichte machen könnten. Entsprechende Untersuchungen und Erhebungen sind eingeleitet. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß es sich hier um Fragen vor allem auch des Zuständigkeitsbereichs der Länder handelt. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen B 121 und 122) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, an wieviel und an welchen Hochschulen im Rahmen des von der „Vereinigten Deutschen Studentenschaft" (VDS) ausgerufenen Vorlesungsboykotts Organe der Verfaßten Studentenschaft oder politische Studentenorganisationen eine sogenannte „Demokratische Gegenhochschule" ausgerufen und ein entsprechendes Vorlesungsprogramm durchgeführt haben, und waren dabei nach dem Wissensstand der Bundesregierung neben dem MSB Spartakus und dem „Sozialistischen Hochschulbund (SHB) auch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4933* Juso-Hochschulgruppen und der FDP-nahe „Liberale Hochschulverband" beteiligt? Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich Hochschullehrer am Vorlesungsboykott der „Vereinigten Deutschen Studentenschaft" (VDS), insbesondere an Veranstaltungen der „Demokratischen Gegenhochschule", aktiv beteiligt haben? Die Bundesregierung hat häufig darauf hingewiesen, daß ihre Informationen über die Hochschulen auf Grund der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsordnung in der Bundesrepublik Deutschland nicht immer vollständig sein können. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen beiden Fragenkomplexe. Das der Bundesregierung von den Ländern zugeleitete oder aus Presseberichten zugängliche Material zur Durchführung der „Demokratischen Gegenhochschule" durch die Studenten oder Hochschullehrer ist so unvollständig, daß sich die Bundesregierung nicht in der Lage sieht, Ihre Fragen beantworten zu können.
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806300000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich darf vor Eintritt in die Tagesordnung einige Mitteilungen bekanntgeben.
Erstens. Für den am 31. Dezember 1977 aus dem Europäischen Parlament ausscheidenden Abgeordneten Kunz (Berlin) hat die Fraktion der CDU/CSU den Abgeordneten Luster vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Dies ist der Fall. Damit ist der Abgeordnete Luster zum 1. Januar 1978 als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament gewählt.
Zweitens. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 6. Dezember 1977 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: UNESCO-Empfehlung über den internationalen Austausch von Kulturgut (Drucksache 8/1229)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Innenausschuß
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Betr.: Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 64. Jahreskonferenz der IPU in Sofia vom 20. bis 30. September 1977 (Drucksache 8/1182)

zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für die Jahre 1975 bis 1978 gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 (Sechster Subventionsbericht) (Drucksache 8/1195)
zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Finanzausschuß
Auschuß für Wirtschaft
Betr.: Haushaltsführung 1977;
hier: Überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 13 Tit. 656 03 — Zuschuß des Bundes an die Knappschaftliche Rentenversicherung
Bezug:
§ 37 Abs. 4 BHO (Drucksache 8/1289)

zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann hat das Haus zugestimmt.
Drittens. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die in der Ihnen vorliegenden Liste „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführten Vorlagen ergänzt werden:
1. Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL — 8. ÄndG — GAL) (Drucksache 8/1250)
Überweisungsvorschlag :
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
2. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
Programmbeirat der Deutschen Bundespost (Drucksache 8/1332)

3. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD Kunstbeirat der Deutschen Bundespost (Drucksache 8/1333)

Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist die Erweiterung der Tagesordnung so beschlossen.
Wir treten in die Tagesordnung der heutigen Sitzung ein. Gemäß einer interfraktionellen Vereinbarung rufe ich Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. Dezember 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
— Drucksache 8/1043 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/1272 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Diederich (Berlin)


(Erste Beratung 52. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
4816 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Präsident Carstens
Ich rufe nunmehr in Übereinstimmung mit der soeben erwähnten interfraktionellen Vereinbarung den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 1975 zur Änderung des Vertrages vom 8. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Regelung der Zusammenarbeit in der Emsmündung (Ems-DollartVertrag)

— Drucksache 8/1017 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)

—Drucksache 8/1305
Berichterstatter: Abgeordneter Mahne (Erste Beratung 55. Sitzung)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19. September 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien über den Luftverkehr
— Drucksache 8/1035
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)

— Drucksache 8/1306 —
Berichterstatter: Abgeordneter Bindig (Erste Beratung 52. Sitzung)

Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wr kommen zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Nunmehr rufe ich Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. November 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Paraguay über den Luftverkehr
— Drucksache 8/1034 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)

— Drucksache 8/1307 —
Berichterstatter: Abgeordneter Tillmann (Erste Beratung 52. Sitzung)

Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe Art. 1 und 2 sowie Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Auch dieses Gesetz ist einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 8/1290 —
b) Beratung der Sammelübersicht 15 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 8/1291 —
c) Beratung der Sammelübersicht 16 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 8/1319 —
Das Wort hat der Abgeordnete Löher.

Paul Löher (CDU):
Rede ID: ID0806300100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der vierte Bericht des Petitionsausschusses im Jahre 1977, den zu erstatten diesmal ich beauftragt bin, will an Hand einiger Beispiele aufzeigen, mit welchen Schwierigkeiten unsere Mitbürger vielfach im Umgang mit Behörden zu kämpfen haben und welche menschlich bedauerlichen Folgen dies nach sich ziehen kann.
Lassen Sie mich beginnen mit der Petition eines Kontaktkreises aus Bad Pyrmont, der sich darüber beschwert, daß es für Behinderte kaum möglich sei, auf dem dortigen Bahnhof den mittleren Bahnsteig zu erreichen, weil bisher ein Personenaufzug fehlt. Nachdem die Bundesbahn dem Petitionsausschuß zunächst eine ausweichende Auskunft gegeben hatte, teilte sie schließlich auf Drängen des Ausschusses mit, daß voraussichtlich in einem Jahr im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen ein Stellwerk auf dem Bahnhof neu errichtet werde und in diesem Zusammenhang auch der Bau eines Aufzuges für Behinderte vorgesehen sei.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4817
Löher
Gestatten Sie mir hierzu bitte eine Bemerkung: Wir müssen immer wieder feststellen, daß in Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, oft nicht genügend auf die Bedürfnisse der Behinderten Rücksicht genommen wird. Das trifft leider auch für das Bundeshaus zu.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Das zweite Beispiel soll auf einen besonderen Härtefall im innerdeutschen Zahlungsverkehr aufmerksam machen. Wie Sie wissen, sind im Jahre 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Vereinbarungen getroffen worden, die den Transfer von in der DDR vorhandenen Guthaben in die Bundesrepublik ermöglichen sollen. Leider hat es nicht nur Auffassungsunterschiede über die Auslegung dieser Vereinbarung gegeben, sondern zur Zeit können auch viele Anträge nicht erfüllt werden, weil die Deutsche Bundesbank — eben wegen des Ungleichgewichts der Anträge aus der Bundesrepublik und der DDR — seit 1976 bis auf weiteres keine Anträge mehr annimmt. Von dieser Maßnahme sind häufig gerade solche Mitbürger betroffen, die entweder alt oder krank sind oder in beengten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und die fest mit diesen Überweisungen gerechnet hatten. Die Bundesregierung hat sich zwar in Verhandlungen mit der DDR um die Lösung dieses Problems bemüht. Sie wendet sich aber gegen eine Ausnahmeregelung in Härtefällen, weil das nach ihrer Meinung zu einem zu großen Aufwand und zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde.
Wir dagegen meinen, daß in besonderen Härtefällen geholfen werden muß, auch wenn die Bundesregierung eine bestimmte Dispositionsspanne ausnutzt,

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben deshalb die Eingabe einer 79jährigen Frau, die von einer geringen Rente und von der Sozialhilfe lebt, der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen.
Mit dem dritten Beispiel möchte ich auf den Lärmschutz an Bundesstraßen und Autobahnen hinweisen, um den wir uns bei den Behörden seit Jahren bemühen. Nun gibt es bekanntlich für Straßen- im Bundesimmissionsschutzgesetz genaue Vorschriften, die bestimmen, daß der Straßenlärm ein bestimmtes Maß nicht überschreiten darf, da sonst für Lärmschutz gesorgt werden muß. Die Behörden meinen jedoch, dies gelte nur für „neue" Straßen, und es würde zu teuer, auch bei den „alten", also vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gebauten Straßen nachträglich für den gleichen Lärmschutz zu sorgen.
Wir aber meinen: Im Interesse unserer Mitbürger muß auch bei diesen „alten" Straßen versucht werden, den Lärm gering zu halten, also Schallschutz einzurichten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In einem kürzlich erörterten Fall haben wir uns mit
Nachdruck dafür eingesetzt, daß Anliegern der
Sauerland-Linie, die sich wegen starken Verkehrslärms an uns gewandt hatten, durch Lärmschutzwände geholfen wird.
Viertes Beispiel: In der vergangenen Woche hat der Petitionsausschuß zum erstenmal von seinem im Grundgesetz seit 1975 verankerten Recht Gebrauch gemacht, Sachverständige und Petenten anzuhören, um u. a. auch über einen wissenschaftlichen Tatbestand sachkundig und ausführlich befinden zu können.
Es liegt uns die Eingabe einer Elterninitiative vor, die von 800 Eltern unterstützt wird, deren Kinder geistig und körperlich behindert sind und denen nach Auffassung vieler Ärzte durch eine zusätzlich zu anderen Behandlungsmethoden angewandte Zellulartherapie wirkungsvoll geholfen werden kann. Die gesetzlichen Krankenkassen jedoch weigern sich zum Teil, die Kosten hierfür zu übernehmen, weil diese Heilmethode in der medizinischen Wissenschaft noch umstritten ist, obwohl Erfolge nachgewiesen werden können.
Der Ausschuß wird die Ergebnisse der Anhörung unverzüglich prüfen. Schon heute zeichnet sich ab, daß wahrscheinlich ein vom Bund unterstützter Forschungsauftrag an eine neutrale Gutachterkommission vergeben wird.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Auf keinen Fall dürfen wissenschaftliche Streitfragen weiterhin auf dem Rücken behinderter Kindern ausgetragen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

Beispiel Nr. 5: In letzter Zeit haben wir uns mehrfach mit der — nach Auffassung der Betroffenen — unzureichenden Betreuung von Deutschen durch unsere Botschaften im Ausland beschäftigen müssen. So hatte sich ein Urlauberpaar, das im August dieses Jahres in Italien von Unbekannten angeschossen und schwer verletzt worden war, bei uns über mangelnde Hilfe und Unterstützung durch die deutschen Behörden in Italien beschwert.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Ein ganz besonders starkes Stück!)

U. a. werfen die Petenten der deutschen Botschaft vor, sich nicht genügend um die dringend notwendige Rückreise der Verletzten gekümmert zu haben; der ADAC jedoch habe schnell und unbürokratisch die notwendige Hilfe geleistet.
Die erste Auskunft des Auswärtigen Amtes hierzu ging auf die wichtigsten Vorwürfe der Petenten überhaupt nicht ein. Auch der vom Petitionsausschuß hierzu gehörte Staatssekretär des Auswärtigen Amtes war nicht in der Lage, befriedigende Informationen zu geben. Wir haben ihn daher für Januar 1978 erneut zum Vortrag gebeten.
Aber auch aus anderen Petitionen mußten wir den Eindruck gewinnen, daß die Betreuung der im Ausland in Not geratenen Deutschen oft sehr zu wünschen übrigläßt. Wir meinen, hier sollte generell für Abhilfe gesorgt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

4818 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Löher
Das sechste und letzte Beispiel bringt einen von. vielen Fällen, die uns bereits in der letzten Wahlperiode beschäftigt haben und uns fragen lassen, ob Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich an uns wenden, durch ihre Petitionen tatsächlich keine dienstlichen Nachteile zu spüren bekommen. Da sich in diesem Jahr erneut einige Petenten über Benachteiligungen durch Vorgesetzte als Folge ihrer Petitionen beschwert hatten, sahen wir uns veranlaßt, über dieses Problem ein Gespräch mit dem Staatssekretär des Bundeskanzleramts Dr. Schüler sowie Vertretern des Innen- und des Justizministeriums zu führen. Wir erhielten -die Zusage, die Ministerien würden nach Vorberatung in der Staatssekretärsrunde und in Absprache mit uns in einem Erlaß klarstellen, daß den Angehörigen des öffentlichen Dienstes durch Petitionen keinerlei Nachteile entstehen dürften.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Wir haben bei dieser Gelegenheit auch darauf hingewiesen, daß die Stellungnahmen der Bundesregierung zu Petitionen in nicht wenigen Fällen recht lange auf sich warten lassen und inhaltlich oft nicht ausreichen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Leider ist das so!)

Meine Damen und Herren, nach diesen wenigen Beispielen aus der Praxis des Petitionsausschusses erlaube ich mir, eine Anmerkung zum Stellenwert der Petitionen in diesem Hause zu machen. Vor einigen Wochen erschien der schriftliche Bericht des Petitionsausschusses über seine Arbeit in der zweiten Hälfte der 7. Wahlperiode als Broschüre. Hier wird ausführlich wiedergegeben, was unsere Mitbürger in den Jahren 1975 und 1976 bewegt hat, vom Lastenausgleich über Rentenfragen, vom Umweltschutz bis zum Kindergeld. In einem allgemeinen Teil werden auch das Petitionsrecht, das Petitionsverfahren und die Geschichte des Petitionswesens bis zur Reform im Jahre 1975 dargestellt.
Nun wird die jetzt gültige Fassung der Geschäftsordnung dieses Hauses bedauerlicherweise so interpretiert, daß ein solcher Bericht nicht als Bundestagsdrucksache erscheinen darf und deshalb am Parlament vorbei der Öffentlichkeit übergeben werden muß, ohne hier beraten werden zu können.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist sehr bedauerlich!)

Wir hoffen sehr auf die neue Geschäftsordnung, die auch in diesem Punkt die notwendigen Konsequenzen aus der Reform des Petitionsrechts des Jahres 1975 ziehen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)

Der Bericht des Petitionsausschuses wäre unvollständig, wenn nicht darauf hingewiesen würde, daß auf Einladung des Ombudsmanns des Staates Israel, Dr. Itzhak Ernst Nebenzahl, eine Delegation von sieben Ausschußmitgliedern im November dieses Jahres zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch in Israel war. Dr. Nebenzahl gehört zu den Pionieren der Verbreitung des Ombudsmannsgedankens. Seine Funktion ist deshalb besonders interessant für uns, weil er gleichzeitig das Amt des Staatskontrolleurs bekleidet, wir würden sagen: des Präsidenten des Bundesrechnungshofs.
Die seit 1967 bestehenden guten Kontakte zu Israel haben dazu beigetragen, daß in nicht wenigen Fällen Petitionen, bei denen wir israelische Stellen um Mithilfe bitten mußten, sehr schnell .erledigt werden konnten.
Die Delegation hat darüber hinaus Gespräche geführt mit Mitgliedern der Knesset, mit Regierungsmitgliedern, mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, Professor Yadin, und nicht zuletzt mit dem Staatspräsidenten, Professor Ephraim Katzir, und dem Präsidenten der Knesset, Itzhak Shamir.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte noch ein kurzes Wort zur Statistik, um mit deren Hilfe der Öffentlichkeit erneut deutlich zu machen, welche erhebliche Arbeitsbelastung seit Jahren auf den Petitionsausschuß sowie auf seine Hilfsdienste zukommt. Nach wie vor gehen Monat für Monat rund 1 000 Eingaben ein; in dieser Wahlperiode waren es bereits mehr als 12 000. Welch enorme Arbeit damit verbunden ist, zeigt allein die Tatsache, daß je Arbeitstag rund 200 Schreiben an Petenten, an Ministerien, an Ausschußmitglieder usw. hinausgehen. Insgesamt haben sich seit Bestehen der Bundesrepublik fast eine Viertelmillion Bundesbürger mit Einzelanliegen an den Bundestag gewandt. Allein diese Zahl bietet, wie ich meine, einen Beweis für unsere Feststellung, daß der Petitionsausschuß eine wichtige Verbindung zwischen Bürger, Parlament und Verwaltung herstellt.
Abschließend bitte ich Sie namens des Petitionsausschusses, den Ihnen vorliegenden Anträgen in den Sammelübersichten 14, 15 und 16 — Drucksachen 8/1290, 8/1291 und 8/1319 — zuzustimmen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806300200
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer den Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses auf den Drucksachen 8/1290, 8/1291 und 8/1319, die in den Sammelübersichten 14, 15 und 16 enthaltenen Anträge anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dann ist dies einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 3 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
— Drucksache 8/1266 —

(8. Ausschuß)

— Drucksache 8/1335
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4819
Präsident Carstens
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschuses (4. Ausschuß)

— Drucksache 8/1320 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Liedtke
Abgeordneter Regenspurger

(Erste Beratung 61. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Berger (Lahnstein).

Markus Berger (CDU):
Rede ID: ID0806300300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in der letzten Plenarsitzung des alten Jahres über eine Wehrsolderhöhung reden und beschließen, so hat dies, so naheliegend es auch sein mag, in der Sache nichts mit dem bevorstehenden Weihnachtsfest zu tun. Wir beschließen über eine Vorlage der Bundesregierung, die unserer Meinung nach längst fällig war und gar nichts mit einer milden Gabe gemein hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch wer der früher häufiger zu hörenden Meinung huldigt, der Soldat, zumal der wehrpflichtige Soldat diene, er verdiene nicht, wird mir immerhin beipflichten müssen, wenn ich sage, daß in einer Zeit der stetigen Geldentwertung auch der Wehrsold von Zeit zu Zeit wenigstens angemessen erhöht werden muß, mindestens in Höhe der Inflationsrate, und die beträgt seit der letzten Anpassung 1974 19 0/o. Die steigenden Lebenshaltungskosten betreffen den jungen Wehrpflichtigen übrigens in besonderem Maße, weil sich Dienstleistungen, auf die er angewiesen ist, sogar überproportional verteuern.
Die Wehrsoldanpassung am 1. Januar 1978 um 1 DM pro Tag für alle Dienstgrade mit der gleichzeitigen Anhebung des Weihnachtsgeldes um 30 DM auf 245 DM und des Entlassungsgeldes um 5 DM pro Dienstmonat auf 65 DM bzw. 10 DM pro Dienstmonat auf 75 DM bei den verheirateten Wehrpflichtigen erfolgt übrigens nicht einmal termingerecht zu Weihnachten, sondern erst einen Monat später. Wir jedenfalls hätten sie gern früher gesehen, doch die Regierung hat sich mit der Vorlage offensichtlich lange sehr schwer getan.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das kann man wohl sagen!)

Das hat mein Kollege Biehle bei der ersten Lesung ebenso beklagt wie die unangebrachte Nivellierung des Wehrsoldes durch den einheitlichen Erhöhungsbetrag für alle Dienstgrade um 1 DM — für alle Dienstgrade, vom Panzerschützen bis zum Feldwebel z. B. —, und das wird unserer Meinung nach die Bereitschaft der erfahrenen Soldaten, die wir als Führer und Spezialisten brauchen, zu häufigeren Wehrübungen gewiß nicht stärken.
•Während der ersten Lesung dieses Gesetzes haben die Sprecher aller Fraktionen von hier aus betont, daß es sich bei dieser Anpassung um einen ersten Schritt in dem grundsätzlichen Bemühen handele, die menschlichen Belange der Soldaten, und zwar der Wehrpflichtigen, der Zeit- und der Berufssoldaten, in Zukunft stärker zu berücksichtigen, z. B. auch bei Haushaltsansätzen. Das ist gut so. Wir werden das im übrigen z. B. bei dem Problem des so leidigen Verwaltungskostenzuschiages für die Teilnehmer an der Truppenverpflegung sehen, von dem ich glaube, daß er zwar legal, aber nicht gerecht ist, und der deshalb zurückgenommen werden muß.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das gilt ebenso für die anstehende Frage der Zulagen für Erschwernisse oder besonders lange Dienstzeiten, die wir bald im Ausschuß beraten werden.
Wir alle sollten uns, meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der monatlich Zehntausende den militärischen Dienst für das Vaterland verweigern, besonders um das Wohl und Wehe der Soldaten kümmern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die jetzige Wehrsolderhöhung ist wirklich nur ein erster Schritt. Die CDU/CSU-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, daß das Opfer des Grundwehrdienstes wie das der Wehrpflicht überhaupt zur Verteidigung unserer Freiheit gefordert werden muß. Opfer, meine Damen und Herren, ja, aber nicht unter finanziell schlechteren Bedingungen, als z. B. die Kriegsdienstverweigerer sie teilweise haben. Auch deshalb ist die Wehrsolderhöhung kein Weihnachtsgeschenk. Sie ist die längst notwendige Anerkennung des Opfers, das unsere Wehrpflichtigen immer noch erbringen, an deren Opferbereitschaft wir uns vielleicht zu sehr gewöhnt hatten.
Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der CDU/CSU — Biehle [CDU/ CSU]: Das war eine gute Jungfernrede!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806300400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gerstl.

Friedrich Gerstl (SPD):
Rede ID: ID0806300500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute in dritter Lesung das Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes. Die Zusammenfassung dieser Änderungen umfaßt vier Bereiche.
Erstens: die Erhöhung des Wehrsoldes in allen Wehrsoldgruppen um täglich 1 DM.
Zweitens: die Erhöhung der besonderen Zuwendungen, des sogenannten Weihnachtsgeldes, von 215 auf 245 DM.
Drittens: die Erhöhung des Entlassungsgeldes bei Ledigen von 60 DM auf 65 DM und bei Verheirateten von 65 DM auf 75 DM für jeden Monat des Grundwehrdienstes, d. h. im Regelfall bei Ledigen von 900 DM auf 975 DM und bei Verheirateten von 975 DM auf 1 125 DM.
Viertens: die Umstellung der Zahlungsweise des Wehrsoldes auf einmal monatlich jeweils zum 10. jedes Monats im Gegensatz zu bisher zwei Zahlterminen im Monat.
4820 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Gerstl (Passau)

Diese Neuregelungen bringen für den Bundeshaushalt Mehraufwendungen von jährlich 123,7 Millionen DM mit sich. Es bedurfte wahrlich nicht der Aufforderungen der Opposition, wie Herr Biehle und der heutige Sprecher das behaupten, um die von uns getragene Regierung zu veranlassen, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Nach erheblichen Beschaffungsvorhaben zur Stärkung der Verteidigungskraft wurde von der Regierung und auch von mir selbst im Namen der Fraktion vor einiger Zeit angekündigt, daß wir uns nun den sozialen Problemen unserer Soldaten zuwenden werden und die Anhebung des Wehrsoldes ansteht. Herr Biehle, der ja bei der ersten Lesung der Vorlage angesichts einer Besuchergruppe aus seinem Wahlkreis unter Profilierungszwang stand, und der heutige Sprecher haben nun das gleiche vorgetragen. Sie kritisieren den zeitlichen Abstand zur letzten Anhebung der Bezüge der. Wehrpflichtigen.

(Biehle [CDU/CSU]: Sie haben ja Gemeinderatsniveau, Herr Kollege!)

— Herr Biehle, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, die Erhöhungszeiträume zu den Zeiten, in denen Ihre Partei die Regierung getragen hat, anzusehen, hätten Sie leicht feststellen können, daß es seit Bestehen der Bundeswehr diesen Vierjahresturnus gegeben hat.

(Zurufe von der CDU/CSU: Da gab es keine Inflation! — Da war das Geld noch was wert!)

Lediglich unter der Verantwortung der SPD/FDP verstrichen — von 1971 bis 1974 — zwischen den Angleichungen nur drei Jahre.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Der Anhebungsbetrag bei den ersten Anhebungen belief sich auf 0,30 bis 0,75 DM pro Tag. Ich glaube, die Anhebungen stehen in einem vernünftigen Verhältnis zur jährlichen Mehrbelastung der Wehrpflichtigen, weil wir in den letzten Jahren auch einige Verbesserungen im übrigen wirtschaftlichen Bereich der Bundeswehr vorgenommen haben. Ich nenne das Kantinenwesen. Ich meine, auch die Verpflegung ist wesentlich besser geworden. Für einen Teil der Wehrpflichtigen ist auch die Sparförderung spürbar verbessert worden.
Lassen Sie mich noch die seltsamen Argumente der Opposition in bezug auf eine angeblich leistungsfeindliche und funktionsungerechte Wehrsolderhöhung ansprechen. Herr Biehle zieht dabei die Ausführungen des damaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Schmidt (Würgendorf) vor dem Verteidigungsausschuß vom 25. September 1973 zur Wehrsolderhöhung 1971 heran. Ich frage hier: Was ist denn an den Ausführungen des damaligen Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs falsch?

(Zuruf von der CDU/CSU)

Genau 1971 hat man eine Differenzierung in der Gruppe der Gefreiten, Obergefreiten und Hauptgefreiten — erstmals überhaupt — eingeführt. Zwischen Grenadier und Unteroffizier wurde eine Solddifferenz von 4,50 DM täglich eingeführt, während vorher die gleiche Differenz 80 Pf bzw. 1,25 DM betrug. Wenn also jemand den Wehrsold leistungsfeindlich und funktionsungerecht gestaltet hat, dann waren es doch die Regierungen vor unserer Zeit.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Herr Biehle, ich will hier einige Zahlen vortragen, die zeigen, wie das zur Zeit aussieht. Nach der Neuregelung des Wehrsoldes sollen der Grenadier 195 DM, der Gefreite 240 DM, der Obergefreite 255 DM, der Hauptgefreite 285 DM und der Unteroffizier 330 DM im Monat bekommen. Die oben angesprochene Differenz macht also für die Unteroffiziere den Betrag zwischen 195 und 330 DM, 135 DM, aus. Wenn Sie sich die Gehaltstabelle für SaZ-Soldaten und Berufssoldaten — ledig mit Unterkunftspflicht — ansehen, dann gibt es da eine Differenz von 1 154 DM bis 1 385 DM. Wenn Sie dann noch die Steuern berücksichtigen, haben Sie im Besoldungsbereich eine etwa gleiche Differenz wie im Wehrsoldbereich.
Ich frage Sie also: Wie kommen Sie zu der Feststellung, daß die Gefahr gegeben sei, daß der Feldwebel den gleichen Wehrsold bekommt wie der Grenadier, wenn die Solddifferenz zur Zeit täglich 5,50 DM beträgt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806300600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Biehle?

Friedrich Gerstl (SPD):
Rede ID: ID0806300700
Bitte schön.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0806300800
Herr Kollege Gerstl, es ist nicht meine Aufgabe, in Mengenlehre Nachhilfeunterricht zu geben. Aber stimmen Sie mir nicht zu, daß künftig, wenn diese Nivellierung so weitergeht, wie das jetzt zweimal unter Ihrer Regierung geschehen ist, der Feldwebel nach dreimaliger Erhöhung genausoviel Wehrsold erhalten wird wie der Grenadier? Glauben Sie immer noch, daß dies nicht leistungsfeindlich ist?

Friedrich Gerstl (SPD):
Rede ID: ID0806300900
Diese Behauptung muß ich ganz entschieden zurückweisen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist unmöglich, daß dann der Grenadier das gleiche bekommt wie der Unteroffizier oder der Feldwebel, wenn man immer um den gleichen Betrag erhöht. Die Differenz bleibt immer gleich, Herr Kollege.

(Zuruf von der CDU/CSU: Brutto, aber nicht netto!)

Selbst wenn in der Zukunft weitere Anhebungen um den gleichen Betrag für alle Dienstgrade — das möchte ich sehr deutlich herausstellen — erfolgen sollten, bliebe die Differenz erhalten.
Wir müssen Sie fragen: Wollen Sie für den Wehrsold besoldungsmäßige Grundsätze anstreben, oder soll der Wehrsold weiterhin den Taschengeldcharakter — bei Stellung von Kleidung, Verpflegung, Unterkunft und bei Unterhaltssicherung — haben?

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4821
Gerstl (Passau)

Lieber Herr Kollege Biehle, wenn Sie und Ihre Fraktion diese Absicht haben sollten, dann wäre es klüger, gleich eine Berufsarmee zu fordern. Dann sollten Sie aber auch die Fragen der Finanzierbarkeit ohne Einfluß auf die Bewaffnung und Ausrüstung, die Integration der bewaffneten Streitmacht in die Gesellschaft und die Reservistenkomponente verdeutlichen. Wir Sozialdemokraten bekennen uns zur Wehrpflichtarmee und halten die derzeitige Lösung beim Wehrsoldgefüge für vertretbar.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ihr seid doch für die Freiwilligenarmee!)

Selbstverständlich wird es notwendig sein, wie ich es schon früher ausgeführt habe, in einigen Teilbereichen zu neuen Lösungen zu kommen. So muß die unzumutbare Belastung heimatfern einberufener Wehrpflichtiger durch die Kosten der Wochenendheimfahrten

(Zuruf von der CDU/CSU: Durch die Kriegsdienstverweigerer!)

über die gewährten Freifahrten hinaus gemildert oder beseitigt werden. Diese Fragen können aber nicht über Änderung beim Wehrsold gelöst werden, weil hier die Verhältnisse zu unterschiedlich sind. Wir jedenfalls werden uns um diese Probleme kümmern, nicht nur wegen der wirtschaftlichen Seite, sondern auch wegen des Unfallschutzes und aus anderen Gründen.
Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt der vorliegenden Gesetzesänderung zu.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Biehle [CDU/CSU] : Es bleibt ihr auch nichts anderes übrig!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806301000
Das Wort hat der Abgeordnete Ludewig.

Walther Ludewig (FDP):
Rede ID: ID0806301100
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Quer durch die Bänke des Parlaments besteht Konsens darüber, daß wir diese Gesetzesvorlage vollenden und ihr zustimmen. Im Laufe der vorangegangenen Debatte über dieses Gesetz sind alle wesentlichen Gründe genannt worden. die die Änderung des Wehrsoldgesetzes erforderlich machen. Ich will deshalb auf die Problematik nur noch einmal ganz kurz eingehen.
Die Tagessätze sind zuletzt 1974 in allen Wehrsoldgruppen erhöht worden, das Entlassungsgeld ist zuletzt 1973 erhöht worden. Im Hinblick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten müssen wir jetzt wieder nachziehen. Wir hätten gerne 1,50 DM zugelegt. Dies war aber im Haushalt 1978 nicht unterzubringen.

(Biehle [CDU/CSU] : Das können Sie nächstes Jahr nachholen!)

— Wir können es nachholen, wir wollen es zusammen versuchen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Einverstanden!)

— Das ging nicht nur auf zwei Parteien, sondern auf vier!
Wir dürfen es allerdings nicht bei der Erhöhung des Wehrsoldes lassen und auch nicht bei der einmaligen Erhöhung des Entlassungsgeldes. Es liegt noch einiges im argen. Wir wissen das und wir sagen das den Angehörigen der Bundeswehr. In einem engen Zusammenhang mit diesem finanziellen Problem steht auch der Nulltarif bei der Bundesbahn für Bundeswehrangehörige und die Kostenerstattung für Kfz-Heimfahrten. Ich wollte nur einmal diese beiden Probleme nennen. Wir werden uns darüber im Ausschuß zu unterhalten haben.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen die Freien Demokraten zu.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806301200
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die §§ 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. — Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dann ist das Gesetz einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, es liegt eine weitere Beschlußempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1320 unter Nr. 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 4 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Dr. Lenz (Bergstraße), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Dr. Langner, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 44)
— Drucksache 8/1180 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß (federführend)

Innenausschuß
Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Eyrich, Dr. Langner, Vogel (Ennepetal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Ge-
4822 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Präsident Carstens
setzes über das Untersuchungsverfahren des Deutschen Bundestages
— Drucksache 8/1181 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (federführend)

Innenausschuß Rechtsausschuß
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort hat Abgeordneter Dr. Lenz (Bergstraße).

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0806301300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Untersuchungsausschüsse hat es in Bund und Ländern oft gegeben, und zwar am meisten im 1. Deutschen Bundestag. Etwa die Hälfte der 19 Untersuchungsausschüsse dieses Hauses sind in der ersten Wahlperiode eingesetzt worden; drei Untersuchungsausschüsse in der zweiten Legislaturperiode, in der dritten, fünften und siebten Wahlperiode je zwei, in der sechsten Wahlperiode nur einer.
Auch die Landtage haben dieses Kontrollinstrument häufig eingesetzt. Es genügt, an drei aktuelle Beispiele zu erinnern, nämlich an den Untersuchungsausschuß des baden-württembergischen Landtags, der sich mit den Vorgängen in Stammheim beschäftigt, und an die beiden hessischen Untersuchungsausschüsse: einmal zur Klärung von Spendenaffären im Zusammenhang mit dem Bau des Frankfurter Flughafens; zum anderen erwähne ich den Helaba-Ausschuß.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Der in Kiel ist auch interessant!)

Diese Untersuchungsausschüsse fördern meistens eine große Menge mehr oder minder unerfreulicher Tatsachen ans Tageslicht, und die nachfolgenden Gerichtsverfahren bringen nur noch selten völlig oder wesentlich neue Erkenntnisse. Trotzdem hinterlassen die Untersuchungsausschüsse regelmäßig ein Gefühl des Unbehagens bei den Beteiligten und in der Öffentlichkeit. Man ist enttäuscht, daß der Untersuchungsausschuß die letzte Klarheit nicht gebracht hat, und vergißt dabei, daß auch die Gerichte dies in ähnlichen Fällen meistens nicht zu tun vermögen.
Man verweist auf die in und um den Ausschuß entstehenden politischen Auseinandersetzungen und vergleicht dies mit dem Dekorum, das die Gerichte als Unbeteiligte auch in strittigsten Fällen zu wahren wissen. Bei diesem Vergleich kommen die Untersuchungsausschüsse natürlich schlecht weg. Wenn der Vergleich auch absolut unzulässig ist, er findet nun einmal, wie es scheint, im Grundgesetz selbst eine Stütze, weil dort von dem Ausschuß als Einheit die Rede ist, der nach den Regeln der Strafprozeßordnung Beweis erhebt.
Diese Betrachtungsweise ist natürlich geeignet, das Unbehagen an den Untersuchungsausschüssen noch zu stärken und den Blick für die Wirklichkeit zu verstellen. Der Hinweis auf die Strafprozeßordnung erweckt nämlich beim unbeteiligten Zuschauer den Eindruck, als seien hier staatliche Organe, nämlich die Polizei — dein Freund und Helfer — und die Staatsanwaltschaft als die objektivste Behörde
und ein Gericht, das unabhängig und nur an Gesetz und Recht gebunden ist, dabei,- einen Sachverhalt aufzuklären und die gefundenen Ergebnisse an rechtlichen Maßstäben zu messen.
Dieser Eindruck, meine Damen und Herren, ist in allen Punkten falsch. Der Untersuchungsausschuß besteht nicht aus unbefangenen Richtern, sondern aus Abgeordneten, deren Parteien miteinander in Wettbewerb stehen und die auch wissen, daß das Ergebnis der Untersuchung einen unmittelbaren Einfluß auf die Wettbewerbslage haben wird.
Es gibt keine Ermittlungsbehörde, es gibt keine Anklagebehörde, es gibt keine Verteidigung, es gibt kein Gericht; es gibt eben nur die Mitglieder des Untersuchungsausschusses, und deren Funktion unterscheidet sich am ehesten nach ihrer Zugehörigkeit zu ihrer jeweiligen politischen Gruppierung und deren Stellung zur jeweiligen Regierung.
Der Untersuchungsausschuß ist also kein Gericht; und es geht ihm auch nicht darum, das Verhalten von irgend jemandem an Gesetz und Recht zu messen; denn wenn ein straf- oder zivilrechtlich faßbares Fehlverhalten zur Diskussion stünde, würde man ja versuchen, die Gerichte zu bemühen.
Es geht um die Aufklärung von Sachverhalten, und zwar meist von Sachverhalten, die. politisch umstritten sind. Die politisch relevante Wertung wird gar nicht vom Untersuchungsausschuß selbst, sondern von der beobachtenden Öffentlichkeit vorgenommen.
Es gibt auch keine Angeklagten, sondern nur Personen, die zu gewissen Fragen Rede und Antwort stehen müssen, gleichgültig, ob ihnen nun etwas vorgeworfen wird oder vorgeworfen werden kann oder nicht. Es gibt auch keine Verteidiger — was für die Betroffenen häufig sehr unangenehm ist —, weil es auch keine an bestimmte Regeln gebundene Staatsanwälte gibt. Ähnlichkeiten mit dem Strafverfahren sind also nicht vorhanden; der Hinweis auf das Strafverfahren ist nur irreführend. Es handelt sich um ein Verfahren, wo hochinteressierte Vertreter verschiedener Parteien Tatsachenaufklärung — oder gelegentlich auch deren Verdunkelung — durch die Vernehmung von Auskunftspersonen betreiben, über deren Rolle in den Augen der Ausschußmitglieder häufig vorgefaßte Meinungen, also Vorurteile im Wortsinne bestehen.
Ursprünglich ging man von der Vorstellung aus, daß dabei der Untersuchungsausschuß als Organ der Volksvertretung als Einheit der vom Monarchen ge- führten Exekutive gegenüberstehe, eine Situation, die der erste englische Untersuchungsausschuß im Jahre 1340 — die Einrichtung kann also auf mehrere Jahrhunderte der Erfahrungen und des Bestehens zurückblicken — und auch die ersten deutschen Untersuchungsausschüsse, die die preußische Verfassung von 1850 erstmalig zuließ, vorfanden. Aber auch davon kann keine Rede mehr sein. Die Mitglieder unserer heutigen Untersuchungsausschüsse sind Mitglieder konkurrierender Parteien mit unterschiedlichen Interessen. Helmut Schmidt, damals noch Fraktionsvorsitzender der SPD, hat ein-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4823
Dr. Lenz (Bergstraße)

mal davon gesprochen, das Verfahren vor einem Untersuchungsausschuß gleiche einem Mannschaftswettbewerb, bei dem — so hat er wörtlich gesagt —„verschiedene Mannschaften gegeneinander angetreten sind".

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Häufig wird Foul gespielt!)

Dieses Bild hat er damals nicht sehr schön gefunden, aber es ist, glaube ich, eine zutreffende Beschreibung der Wirklichkeit, so wie er sie damals auch festgestellt hat.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Es ist aber falsch!)

Ein Mitglied eines Untersuchungsausschusses — das paßt zu diesem Bild — soll dann auch einmal mit entwaffnender Offenheit bekannt haben: Wir sind doch nicht hier, um Eigentore zu schießen. — Die Parallele mit dem Mannschaftswettbewerb trifft offenbar ins Schwarze.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das hat sogar der Vorsitzende eines Untersuchungsausschusses gesagt, und zwar von dem Platz aus, an dem Sie jetzt stehen!)

— Sehr richtig, Herr Kollege Schäfer. Ich weiß auch, wer es war. Ich habe das zitiert, weil ich meine, daß wir es uns schuldig sind, bei solchen Dingen die Tatsachen vorurteilsfrei auf den 'Tisch zu legen. Man kann ja seine Meinung haben, aber man sollte sie, soweit wie möglich, auf Tatsachen gründen und sich über diese Tatsachen auch selbst im klaren sein.
Sehr häufig richtet sich die Untersuchung gegen die Regierung. Dann wird sich die Ausschußmehrheit in der Regel schützend vor „ihre" Regierung stellen, wie Klaus Stern, eines der Mitglieder der Enquete-Kommission Verfassungsreform, in seinem großen Werk über das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland bemerkt. Aber auch sonst, wenn das nicht der Fall ist, wird sich ein Teil der Mitglieder des Untersuchungsausschusses von einem bestimmten Ausgang, der Untersuchung mehr Nachteile als Vorteile versprechen, während die Erwartungslage bei dem anderen Teil natürlicherweise genau umgekehrt ist.
Von diesem Bild geht die Enquete-Kommission Verfassungsreform bei ihren Vorschlägen zur Reform des Untersuchungsverfahrens aus. Dieses Bild unterscheidet sich freilich von dem Bild, das in dem Sondervotum unseres früheren Kollegen Hirsch gezeichnet worden ist und das unser geschätzter Kollege Engelhard übernommen hat. Dort ist davon die Rede, daß das Untersuchungsverfahren nicht als politisches Kampfinstrument konstruiert, sondern so ausgestaltet werden solle, „daß sich ein richterliches Selbstverständnis seiner Mitglieder bildet, ihr Verhalten leitet und ihre Entscheidungen bestimmt". Die Enquete-Kommission Verfassungsreform hielt dieses Bild in ihrer Mehrheit für wirklichkeitsfern. Sie geht von der Verfassungslage in der modernen, von Parteien bestimmten parlamentarischen Demokratie aus, wo die Mehrheit des Parlaments die Regierung trägt und der andere Teil zu dieser in Opposition steht. Sie geht davon aus, daß das Untersuchungsverfahren ein Teil der Auseinandersetzung zwischen den Parlamentsfraktionen ist, und zwar jener Auseinandersetzung, die um politisch umstrittene Sachverhalte geführt wird.
Die Enquete-Kommission Verfassungsreform begegnet dieser Lage nicht mit moralischen Appellen — von deren Nutzlosigkeit sie sicherlich überzeugt war —, sondern sie fordert von den Parlamentariern, nicht anders zu sein, als sie sind und wahrscheinlich auch sein müssen. Vielmehr sucht sie ein Verfahren, um in dieser Lage, von diesem Ausgangspunkt aus eine bestmögliche Aufklärung des Sachverhalts zu ermöglichen. Wenn die Enquete-Kommission Verfassungsreform dabei den Gesichtspunkt der politischen Auseinandersetzung betont, so übersieht sie doch nicht den Aspekt der notwendigen und vollständigen Sachaufklärung. Sie anerkennt ihn vielmehr ganz selbstverständlich als wesentliches Merkmal einer jeden Untersuchung. Die Enquete-Kommission will also das Untersuchungsverfahren als ein parlamentarisches Verfahren zur Aufklärung strittiger Sachverhalte begreifen und als solches neu ordnen. In diese Konzeption paßt es nicht, wenn man die Untersuchung im Sinne des Sondervotums unseres geschätzten Kollegen Professor Schäfer durch ein vom Parlament eingesetztes, aber nicht mit Parlamentariern besetztes Untersuchungsgremium aus Richtern führen läßt.
Andererseits ist es durchaus konsequent, wenn die Enquete-Kommission die Stellung der Minderheit zu verbessern versucht. Denn Wahrheit, meine Damen und Herren, ist keine Frage von Mehrheit oder Minderheit. Auch die Mehrheit kann gelegentlich einmal Recht haben. Die notwendige Sachaufklärung darf man auch nicht dadurch behindern, daß man der jeweiligen Mehrheit im Untersuchungsausschuß zu viele Rechte einräumt oder — genauer gesagt — beläßt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Auch nicht der Minderheit!)

Daß die Mehrheit bestimmt, was in der Gesetzgebung geschehen soll, ist durchaus demokratisch. Daß die Mehrheit bestimmt, was Wahrheit sein soll, ist es dagegen nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

Gerade die vergleichsweise schwache Stellung der Parlamentsminderheit — nicht bei der Einsetzung, wohl aber bei der Durchführung von Untersuchungsverfahren — ist ein Punkt der Kritik am geltenden Recht. Eine gewisse Verbesserung gegenüber dem im Grundgesetz niedergelegten Verfahren haben zwar die sogenannten IPA-Regeln und weitere, von den letzten Untersuchungsausschüssen eingeführte Verfahrensweisen gebracht. Aber diese reichen nicht aus, um der Minderheit im Untersuchungsausschuß hinreichenden Einfluß auf den Gang der Nachforschungen zu geben, die sie ja selber in aller Regel angeregt hat. Und, meine Damen und Herren: Es ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen auch nicht zu vereinbaren, daß man nirgendwo genau nachlesen kann, wo diese Regeln nun eigentlich
4824 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Dr. Lenz (Bergstraße)

stehen und wie sie gehandhabt werden müssen. Deswegen ist hier ein Gesetz erforderlich.
Die Grundidee dieses Reformvorschlages geht von der Erkenntnis aus, daß im Untersuchungsverfahren Sachaufklärung und politische Auseinandersetzung gleichermaßen zu ihrem Recht kommen müssen. Die Hauptverantwortung für die Sachaufklärung, d. h. für die inhaltliche Durchführung der Untersuchung, liegt nach unseren Vorstellungen bei den stimmberechtigten Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, dem höchstens neun Mitglieder angehören sollen; je kleiner die Zahl, desto besser für die Untersuchung. Der Vorsitzende soll sich — genau wie der Präsident des Deutschen Bundestages — auf die Verhandlungsleitung beschränken und an der Sachauseinandersetzung nicht teilnehmen. Deswegen hat er auch kein Stimmrecht. Den einzelnen Mitgliedern sind relativ weitgehende Rechte eingeräumt. Schon zwei Mitglieder des Ausschusses, also eine Minderheit von knapp einem Viertel, haben das Recht, Beweisanträge durchzusetzen. Die Stellung der Zeugen und Sachverständigen ist klar geregelt. Die Zutrittsrechte von Mitgliedern der Bundesregierung, des Bundesrates und solcher Mitglieder des Bundestages, die dem Untersuchungsausschuß nicht angehören, sind auf die Bedürfnisse des Untersuchungsverfahrens zugeschnitten und neu geregelt. Das war übrigens schon Anliegen eines Gesetzentwurfs, der im 5. Deutschen Bundestag interfraktionell eingebracht wurde.
Die vorgeschlagene Neuregelung bedarf einer Änderung des Grundgesetzes, die wir den Vorschlägen der Enquete-Kommission Verfassungsreform wörtlich entnommen haben. Die Grundgesetzänderung ist notwendig, um das Recht der Minderheit, Beweisanträge durchzusetzen, den Ausschluß des Stimmrechts für den Vorsitzenden und die Beschränkung der Zutrittsrechte der Bundesregierung und des Bundesrates verfassungsrechtlich abzusichern. Außerdem muß die sinngemäße Anwendung der Strafprozeßordnung bei der Beweiserhebung entfallen, die im Grundgesetz verankert ist, und statt dessen die Ermächtigung zum Erlaß eines eigenen Bundesgesetzes gegeben werden. Es wird auch zu prüfen sein, meine Damen und Herren — ich sage das aus aktuellem Anlaß —, ob und welche Folgerungen für die Bestimmung zu ziehen sind, wonach der Verteidigungsausschuß die Rechte eines Untersuchungsausschusses hat.
Unsere Vorschläge sind nicht das Ergebnis einseitiger, parteipolitischer Betrachtungsweise. Ihre Grundlagen wurden von einer Kommission erarbeitet, der Vertreter aller Fraktionen des Bundestages, eine gleiche Zahl von Länder-Vertretern und unabhängige Sachverständige angehört haben. Die Vorschläge der Enquete-Kommission haben auch die Zustimmung von Angehörigen der Koalitionsparteien gefunden. Wenn wir sie jetzt vorlegen, nehmen wir dafür nicht die geistige Vaterschaft in Anspruch.
Wir wollen vielmehr den Anstoß für die allseits als dringend notwendig erachtete Reform des Untersuchungsverfahrens geben. Die Zeit hierfür ist nach
unserer Überzeugung nicht nur reif, sondern überreif.
Im Anschluß an den ersten Untersuchungsausschuß der 7. Wahlperiode hat dessen Vorsitzender, unser Kollege Schäfer, in einem Brief an die drei Fraktionsvorsitzenden vorgeschlagen, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einzusetzen, einen Entwurf eines Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen auszuarbeiten. Viel Zeit ist seitdem vergangen.
Deshalb bittet die CDU/CSU-Fraktion auch darum, mit den Beratungen alsbald anzufangen und nicht die Beratungen der übrigen Teile des Berichts der Enquete-Kommission Verfassungsreform abzuwarten.
Meine Fraktion weist darauf hin, daß gerade im Bereich der Kontrolle des Parlaments über die Regierung auch andere von der Enquete-Kommission Verfassungsreform behandelte Reformvorstellungen bereits in den Gang der Gesetzgebung eingebracht worden sind — z. B. zum Problem der Kontrolle der Nachrichtendienste — oder bereits geregelt worden sind — z. B. die Reform des Petitionswesens im Deutschen Bundestag -.
Der damalige Fraktionsvorsitzende der SPD, Helmut Schmidt, hat einmal gesagt: Ich meine, wir nützen dem Parlament, wenn wir über die Funktion von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen nachdächten. Er hat damals fortgefahren: Dies empfehle ich auch durchaus den Kollegen der CDU/CSU.
Wir haben uns die Mahnung des Kollegen Schmidt zu Herzen genommen. Wir sind seiner Aufforderung gefolgt. Meine Fraktion hat ihre Vorstellungen schon im Sommer 1975 allen Fraktionen des Bundestages unterbreitet, ohne daß diese Initiative damals — wohl wegen der Schlußphase der vergangenen Wahlperiode — aufgegriffen wurde.
Um so dringlicher ist es, jetzt mit der Arbeit zu beginnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806301400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer (Tübingen).

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0806301500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns sicher darüber einig, daß wir hier über das Verfahren der Mißständeuntersuchungen sprechen. Die Enquete für die Vorbereitung von Gesetzesvorhaben — die Gesetzesenquete — ist eine andere Sache. Wir sind uns sicher auch darüber einig, daß das Parlament eine Möglichkeit haben muß, eigenes Wissen als Grundlage für die Bewertung von Vorgängen selber zu erarbeiten.
So gesehen, dienen Untersuchungsausschüsse dazu, Mißstände aus allen Gebieten des öffentlichen Lebens zu prüfen und der Parlamentsdiskussion, also dem Plenum des Hauses, das Herr des Verfahrens ist, zugänglich zu machen.
Wichtig ist, daß zwischen Tatsachenfeststellung und politischer Bewertung von Tatsachen unterschieden werden muß. Hier liegt schon ein wesentlich gravierender Unterschied zwischen Ihrem Vortrag,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4825
Dr. Schäfer (Tübingen)

Herr Kollege Lenz, und meinem. Die Diskussion und die Bewertung hier durch das Haus müssen auf eigenen Feststellungen des Sachverhalts beruhen. Bei der Feststellung des Sachverhalts darf sich die Konfrontation zwischen Mehrheit und Minderheit nicht übertragen. Sie haben völlig recht: Die Mehrheit hat nicht die Garantie, die Wahrheit zu finden. Aber auch die Minderheit hat diese Garantie nicht, ebensowenig das Privileg, davon auszugehen, daß sie allein die Wahrheit findet. Ihre Überlegungen gehen letztlich dahin, das, was Sie vorgefunden haben und was unser aller Unbehagen erweckt, weiter zu einem reinen Kampfausschuß zu entwickeln. Ich habe mir soeben einige Ihrer Formulierungen mitgeschrieben, aus denen das deutlich hervorgeht. Ich brauche es nicht zu wiederholen; wir sind uns auch darüber einig. Sie sind der Auffassung, daß der Untersuchungsausschuß die Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln ist.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : 19 Untersuchungsausschüsse sind Beweis dafür!)

Wir sagen, daß es primär Aufgabe des Untersuchungsausschusses ist, die Wahrheit zu erforschen,

(Wehner [SPD] : Sehr richtig!)

zu suchen, was wahr ist, um dann auf Grund dieser Basis eine Bewertung vornehmen zu können.

(Beifall bei der SPD)

Darin unterscheiden wir uns wesentlich voneinander. Ihre eigenen Worte in Ihrer Vorlage sagen das auch sehr deutlich. Sie sagen: Ein solches parlamentarisches Untersuchungsverfahren ist kein gerichtsähnliches Verfahren, sondern — jetzt kommt es — dient der Aufklärung tatsächlicher Sachverhalte unter politischen Gesichtspunkten. Kennen Sie denn verschiedene Wahrheiten:

(Wehner [SPD] : Offenbar!)

eine Wahrheit unter politischen Gesichtspunkten und eine Wahrheit ohne politische Gesichtspunkte?

(Wehner [SPD] : Offenbar!) Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

Dann fahren Sie fort: In der Regel stehen auf der einen Seite diejenigen, die sich von der Aufklärung der gestellten Fragen einen politischen Vorteil versprechen, auf der anderen Seite stehen diejenigen, die davon einen politischen Nachteil befürchten müssen. Sie wechseln diese Positionen im Laufe des Untersuchungsverfahrens wegen einzelner Untersuchungsthemen möglicherweise mehrfach. Herr Kollege Lenz, so ist es leider geworden. Genau das ist der Grund, aus dem es geändert werden muß und nicht fixiert werden darf.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sie wollen das noch stärker fixieren. Sie wollen sich mit einer Fehlentwicklung abfinden und diese noch verfassungsrechtlich und gesetzlich fixieren. Das kann und darf nicht richtig sein. So sehen wir das nicht.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Also schließt er messerscharf, daß nicht sein kann, was nicht sein darf!)

Sie haben mit Recht auf einige Dinge hingewiesen; I ich kann mich deshalb kurz fassen. Seit den fünfziger Jahren hat man sich damit beschäftigt, weil man ein allgemeines Unwohlsein hatte. Sie haben den früheren Fraktionsvorsitzenden Helmut Schmidt zitiert, der das Verfahren ganz richtig beschreibt und damit deutlich macht, daß es nicht so bleiben darf, sondern daß man einmal an die tatsächliche Analyse gehen soll. Man hat in den fünfziger Jahren Vorschläge von den Präsidenten der deutschen Landtage gehabt. Der 45. Juristentag hat sich damit befaßt. Damals hat unser Kollege Ehmke als Berichterstatter deutlich darauf hingewiesen, daß der Minderheit eine solche Stellung gegeben werden müsse, als wenn sie die Mehrheit wäre. Das ist richtig, damit sind wir einverstanden. Das zeigt schon, wie pervers die Situation gestaltet werden muß, wenn man von dem Bestehenden ausgeht.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] Nichts muß pervers gestaltet werden!)

— Sie werden mich gleich verstehen. Es ist richtig, daß ein Viertel des Parlaments das Verfahren einleiten kann; das ist notwendig. Ich bin auch der Meinung, daß es richtig ist, daß diese Minderheit in der Lage sein muß, Beweisanträge durchzusetzen, damit nicht, wie das jetzt Ihre Parteifreunde in Schleswig-Holstein tun, jeder Beweisantrag der Opposition mit Mehrheit abgelehnt werden kann.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!)

Sie sind mit mir sicher darin einig, daß das so nicht in Ordnung ist. Es muß vielmehr Sache der Minderheit sein, das Verfahren in Gang zu bringen und zu halten. Es am Schluß zu bewerten ist Sache der Mehrheit.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Der Öffentlichkeit!)

— Entschuldigen Sie, darüber entscheidet dieses Haus und stimmt darüber ab, und die Sachentscheidung hat am Schluß die Mehrheit. Die Mehrheit hat die Legitimation und entscheidet — nicht im Ausschuß — im Plenum. Wir werden uns gleich verstehen.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Das ist genau der Punkt!)

— Das ist genau der Punkt; aber Sie werden sehen, daß es noch einen viel triftigeren Grund gibt. Das werde ich Ihnen gleich vorzutragen haben.
Es gab dann auf dem Juristentag Vorschläge von Gustav Heinemann, die später der 1. Untersuchungsausschuß auch aufgegriffen hat. Sie gingen davon aus, daß die Notwendigkeit bestehe, eine Voruntersuchung durchzuführen und das Verfahren vorzubereiten. Denn — so steht es in dem Bericht des 1. Untersuchungsausschusses der 7. Wahlperiode
— in keinem Verfahren — „Verfahren" jetzt ganz neutral gesagt — ist die Stellung des Bürgers so schlecht abgestützt wie im Untersuchungsverfahren. Jeder Bürger kann nämlich in die Situation gebracht werden — ob beweiserheblich oder nicht —, vor dem Untersuchungsausschuß aussagen zu müssen, nur weil die Begleitmusik in der Öffentlichkeit entspre-
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Dr. Schäfer (Tübingen)

chend ist oder weil einzelne Abgeordnete — da greife ich einen Gedanken des Kollegen Hirsch auf — glauben, sich über Untersuchungsausschüsse profilieren zu können. Hirsch hat ganz recht, wenn er sagt, in Untersuchungsausschüsse sollten Kollegen, die Gefahr laufen, vorhandenes Ansehen einzubüßen, nicht aber solche, die sich dort erst ein Profil schaffen wollen. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt.
Die Problematik konzentriert sich immer wieder — auch jetzt bei Ihnen — auf einige Punkte. Mit den IPA-Regeln wurde eine Lösung versucht. Wir haben diese Regeln ja zugrunde gelegt. Wir waren sehr souverän und haben uns sozusagen eine eigene Geschäftsordnung gemacht. Das war in Ordnung so, denn es hat uns geholfen. Es war aber nicht ausreichend.
Es sind praktisch immer die gleichen Fragen. Die Minderheit — ich sagte es schon — kann das Verfahren in Gang setzen. Zwar kann die Mehrheit Herrschaft ausüben, aber eine Minderheitsherrschaft kann noch schlimmer sein, weil sie nicht einmal korrigiert werden kann. Sie sagen jetzt: Zwei Leute können einen Beweisantrag stellen. Wenn Sie von diesem Verfahren ausgehen, gut.
Sie haben aber immer die gleichen Fragen, die Fragen der Aktenvorlage, des Zutritts der Regierung, die Frage der Vereidigung. Sie haben die Schwierigkeit der Unterscheidung, haben keinen Angeklagten, keinen Betroffenen. Niemand darf das Zeugnis verweigern, es sei denn, er belastet sich selbst. Hinterher aber kann er als Angeklagter vor Gericht stehen. Nicht immer richtet sich die Untersuchung auf einen Sachverhalt, vielmehr ist sie häufig getarnt und richtet sich ganz speziell gegen Mitglieder dieses Hauses oder gegen politisch Verantwortliche. Diese aber haben nicht die Möglichkeit, die sonst besteht, wenn gegen jemanden eine Untersuchung geführt wird, sich entsprechend zu verhalten, das Zeugnis, die Aussage zu verweigern usw. Nein, sie stehen unter dem Druck eines späteren Gerichtsverfahrens.
Meine Damen und Herren, das zeigt, daß Sie bei den Symptomen stehengeblieben sind. Alles, was bis jetzt geschehen ist, ist so zu kennzeichnen. Man hat sich sozusagen damit abgefunden und versucht jetzt eine Regelung, nach der nicht die Mehrheit, sondern die Minderheit die Mehrheit ist. Ein Kollege hat bei den Beratungen sogar gesagt, die Untersuchung sei primär Sache der Opposition, und die Opposition solle auch den Bericht fertigen. Meine Damen und Herren, das ist eine völlige Verkennung der Lage. Das Untersuchungsbedürfnis liegt nicht allein bei den Abgeordneten der Opposition, sondern es liegt bei diesem Hause. Das Kontroll- und Untersuchungsbedürfnis liegt im gleichen Maße bei denjenigen, die als Regierungsfraktionen die Regierung tragen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Glauben Sie das im Ernst?)

Sie haben genau das gleiche Interesse, die Wahrheit
zu erforschen; denn nichts ist so stark wie die
Wahrheit. Deshalb haben alle gleichermaßen das Recht und die Pflicht der Kontrolle.

(Anhaltender Widerspruch von der CDU/ CSU)

Die Regierungsfraktionen kontrollieren die Regierung schon, in einem Zeitpunkt, in dem die Opposition dazu gar nicht in der Lage ist. Die Regierungskoalition kontrolliert und beeinflußt die Regierung schon in einem sehr viel früheren Stadium.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Außerhalb des Parlaments!)

Sie kontrolliert auch, ob die Regierung die gewünschte Politik dann auch tatsächlich durchführt. Die Möglichkeiten der Opposition — das gilt generell, nicht nur für Sie — aber setzen erst ein, wenn die Maßnahmen in einem bestimmten Stadium angelangt sind.
Nein, Meine Damen und Herren, das sind nur Symptome. Der Kern steckt tiefer; daß muß man hier einmal offen aussprechen, und deshalb muß man auch neue Wege finden. Der Kern steckt tiefer: Man muß bis zur preußischen Verfassung von 1850, die Sie richtig zitiert haben, zurückgehen, die als erste das Untersuchungsrecht gibt. Man muß sich dabei darüber klar sein, daß damals das Parlament im ganzen der Regierung gegenüberstand und daß das Parlament in ganzen die Untersuchung gegen die Regierung bzw. die Verwaltung, die dem Monarchen unterstand, geführt hat.
Das ist nicht in die Bismarck-Verfassung aufgenommen worden, ist dann aber in die Weimarer Verfassung aufgenommen worden. Mit der Weimarer Verfassung gibt es nun zum erstenmal eine parlamentarische Demokratie, aber keine so konsequente parlamentarische Demokratie, wie wir sie heute haben, denn der Reichskanzler bedurfte zur Übernahme seines Amtes nicht der Zustimmung des Reichstages, sondern die Berufung durch den Reichspräsidenten allein reichte aus, während heute der Kanzler grundsätzlich — es gibt eine Ausnahme, aber sie ist noch nie eingetreten — der Wahl durch die Mehrheit dieses Hauses bedarf.
Das muß man festhalten. Das bedeutet — ich will es ganz deutlich sagen, und wir müssen es ganz offen ansprechen, denn das ist in der parlamentarischen Demokratie dieser Prägung immer so —, daß Parlamentsmehrheit und Regierung politisch zur gleichen Gruppierung gehören und daß ihnen die Opposition gegenübersteht. Dann, wenn man das jetzige Verfahren mit einem Parlamentsausschuß durchführen will, bedeutet das, daß die die Regierung tragenden Fraktionen in einem solchen Ausschuß die Mehrheit haben, womit die ganze Problematik auftaucht, daß man, wenn man Wahrheitssuche betreiben will, Mehrheit und Minderheit umdrehen muß, also der Minderheit die Stellung geben muß, die sie hätte, wenn sie Mehrheit wäre, und all das, was Sie ganz richtig beschrieben haben.
Aber damit geben wir uns nicht zufrieden. Man muß vielmehr fragen: Ist denn dieses Instrument in der jetzigen staatspolitischen Entwicklung noch das richtige? Da lassen Sie uns einmal über die Grenzen
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Dr. Schäfer (Tübingen)

blicken; es gibt ja andere Staaten. Herr Lenz, ich bedaure außerordentlich, daß ich das, was ich Ihnen jetzt vorzutragen habe, bei unseren Beratungen noch nicht gewußt habe, ich habe das jetzt erst festgestellt.
Im System am nächsten ist uns England. England ist ja als Demokratie älter als wir, und das englische Parlament hat mehr Erfahrungen als wir. In England hat man 1921 erkannt, daß man so keine Untersuchungen führen kann. In England wurde 1921 ein Gesetz verabschiedet, mit dem man die Untersuchung tribunals of inquiry übertrug, selbständigen, vom Parlament mit drei bis fünf Richtern oder Anwälten besetzten gerichtsähnlichen Gremien. Sie bekommen den exakten Auftrag, diesen oder jenen Tatbestand zu untersuchen. Da gibt es keine Mehrheit, da gibt es keine Minderheit. Sie führen in eigener Zuständigkeit Amtsermittlungen; sie führen, so würde ich, auf unsere Verhältnisse übertragen, sagen, die Ermittlungen nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung durch, und sie berichten dann dem Unterhaus über das Ergebnis ihrer Feststellungen.
Und nun vergleichen Sie einmal, was sich da bei uns tut! Wir haben alles noch in Erinnerung: die öffentliche Begleitmusik,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das haben wir ja gestern erlebt!)

die öffentliche Beeinflussung der Untersuchungen, der Versuch, sich zu profilieren, diese merkwürdige Art der Besetzung des Untersuchungsausschusses mit der doppelten Zahl von Mitgliedern, wobei jeder hineingeht und herausgeht, wie es ihm paßt, wobei jeder mitredet oder nicht mitredet, wie es ihm paßt. Das ist doch unerträglich, daß ist doch kein Verfahren, das Sie, Herr Lenz, nun festlegen und fixieren wollen!
Wenn schon, dann muß man dem englischen Beispiel folgen. Ich sagte schon, ich bedaure, daß ich es gar nicht gekannt hatte; das habe ich erst jetzt bei der Vorbereitung der heutigen Aussprache festgestellt. Dazu gibt es von unserem Wissenschaftlichen Dienst eine sehr gute Ausarbeitung, die Sie sich einmal geben lassen müssen.
Es ist auch nicht uninteressant, daß die Vereinigten Staaten, die ein ganz anderes System haben, in dem Präsident plus Regierung dem Parlament mehr gegenüberstehen als bei uns, ebenfalls die Möglichkeit der Sachuntersuchung — im Staat New York ganz besonders — durch Commissioners haben, durch Beauftragte, durch Selbständige, nicht durch das Parlament.
Meine Damen und Herren, das zeigt, daß wir, wenn wir ernsthaft eine Neuregelung suchen, tiefer greifen müssen, uns nicht an den Symptomen orientieren dürfen, nicht das festigen dürfen, was heute besteht. Die Vorschläge, wie sie in Ihren beiden Gesetzentwürfen, die auf der Grundlage der Enquete-Kommission beruhen, vorgelegt wurden, würden das aber tun.
Wir werden in Bälde einiges dazu beizutragen haben, in Diskussionen eine Regelung zu finden, die
geeignet ist, die Probleme zu lösen. Es darf nicht eine Regelung sein, die die bestehenden Verhältnisse verhärtet und verschlechtert.

(Beifall bei der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806301600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Engelhard.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0806301700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ehemaliges Mitglied der Enquete-Kommission Verfassungsreform bin ich hocherfreut, daß wir heute erstmals Gelegenheit haben, ein Kapitel aus dem Schlußbericht der Kommission hier zu behandeln. Es ist immerhin ein Jahr her, daß die Enquete-Kommission ihren Bericht vorgelegt hat. Ich habe die Hoffnung, daß jetzt alsbald Zug um Zug Thema für Thema im Deutschen Bundestag behandelt werden wird, und zwar nicht nur dann, wenn einmal die Möglichkeit besteht — hier sind wir uns ja einig, Herr Kollege Dr. Lenz —, den Lorbeer höherer Kommissionseinsichten und -überzeugungen an die Fraktionsfahne einer der politischen Gruppen dieses Hauses zu heften.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Sie haben ja gehört, die SPD will es nicht!)

Die Neuordnung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens wird uns eine sehr gewissenhafte Beratung abnötigen, nicht nur deswegen, weil hier eine Änderung unserer Verfassung in Rede steht. Schon heute aber wird man unschwer feststellen können, daß wir nur dann erfolgreich sein können, wenn es uns gelingt, das Recht wie das Selbstverständnis der Untersuchungsausschüsse qualitativ gründlich zu verändern.
Die Untersuchungsausschüsse waren in der Vergangenheit vom Verfahren wie vom Ergebnis her häufig unbefriedigend. Wir sollten hier unser eigenes, immer subjektives Urteil einmal zurückstellen und die Wertungen in der Öffentlichkeit etwas ernster nehmen. Wir wollen doch der Öffentlichkeit in einem parlamentarischen Untersuchungsverfahren Tatsachen vermitteln. Wir werden es uns dann gefallen lassen müssen, daß die Öffentlichkeit ablehnend reagiert, wenn sie in diesem Untersuchungsverfahren nichts anderes erlebt als eine Fortsetzung der parlamentarischen Auseinandersetzungen mit anderen Mitteln. Das parlamentarische Untersuchungsverfahren muß ganz einfach mehr sein als die Verlegung der Debatten in einen anderen Saal,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

mit denselben Akteuren, mit denselben Zielen, aber zusätzlich mit dem Recht und dem Anspruch, in einer gerichtsförmigen Beweiserhebung ein inquisitionsähnliches Verfahren durchzuführen, ohne sich dem verpflichtenden Bemühen ausgesetzt zu sehen, um Objektivität bemüht zu sein. Nach unserem Verständnis ist der Untersuchungsausschuß ein parlamentarisches Instrument zur objektiven Sachaufklärung in einem kontradiktorischen, gestrafften Verfahren,

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : „Kontradiktorischen" ist gut!)

4828 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Engelhard
das es auch und gerade Minderheiten ermöglicht — ganz gleich, ob sie die Regierung mit tragen oder ob sie in der Opposition sind —, bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen wie auch bei der Durchführung des Verfahrens gleichberechtigt tätig zu sein.
Nun sagen auch die vorliegenden Gesetzentwürfe der CDU/CSU, daß Sie sich besonders um die Frage der Sachaufklärung und um den Minderheitenschutz bemühen wollen. Ich meine jedoch, daß daraus bei der Ausformulierung durchgängige Konsequenzen nicht gezogen worden sind.

(Dr. Langner [CDU/CSU] : Beispiel?)

Wir haben uns darum bemüht, in dem bereits erwähnten Sondervotum unseres ehemaligen Kollegen Dr. Burkhard Hirsch, dem ich mich angeschlossen habe. Wir sind natürlich nicht so naiv oder so unwissend, zu meinen, der Untersuchungsausschuß sei -ein Gericht. Aber wer die Notwendigkeit eines gerichtsähnlichen Verfahrens und eines gewissen richterliçhen Selbstverständnisses der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses überhaupt in Abrede stellt, der wird dem Ziel der Wahrheitsfindung nicht näherkommen können.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut!)

Es ist doch so, daß am Beginn eines Untersuchungsausschusses ganz klar das politische Ziel steht. Aber wir erleben in der Mitte eines solchen Verfahrens das Bemühen um objektive Sachaufklärung, um dann am Ende wieder zur politischen Wertung dessen zurückzukehren, was an Tatsachen erhoben worden ist. Um diesen sehr unterschiedlichen Aufgaben gerecht werden zu können, muß zunächst einmal die Zahl der Mitglieder eines Untersuchungsausschusses möglichst klein gehalten werden.

(Dr. Langner [CDU/CSU] Das wollen wir!)

Sie haben den Vorschlag 9 unterbreitet, wir haben die Zahl auf 7 festgesetzt.
Zum anderen wird man sich über die Qualifikation und die besonderen Anforderungen Gedanken machen müssen, die man an Mitglieder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu stellen haben wird. Drittens wird man eine herausgehobene, die Unabhängigkeit dieser Mitglieder sichernde Rechtsstellung für die Mitglieder solcher Ausschüsse vorsehen müssen.
Was die Zahl der Mitglieder anlangt, wird man dafür sorgen müssen, daß die Stellvertreter nicht — wie vorhin von Ihnen, Herr Professor Schäfer, geschildert —, wann immer es ihnen beliebt, in volle Aktion treten können, sondern daß sie echte Stellvertreter sind und am Verfahren bei gleichzeitiger Anwesenheitspflicht nur dann mitwirken können, wenn der Fall der Verhinderung eines der ordentlichen Mitglieder eintritt.
Bezüglich der Qualifikation der Mitglieder von Untersuchungsausschüssen werden wir uns darüber unterhalten müssen, ob es möglich und notwendig ist, wie von uns vorgeschlagen, die Befähigung zum Richteramt zu verlangen. Aber etwas brauchen wir zum mindesten: Vorstellungen im Sinne einer Art parlamentarischen Standesrechts. Denn das darf es künftig nicht mehr geben, daß die Mitgliedschaft in einem Untersuchungsausschuß etwa als eine Position im parlamentarischen Bewährungsaufstieg für besondere Scharfmacher angesehen wird.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So ist es!)

Das kann zu vernünftigen Ergebnissen nicht führen.
Um die Rechtsstellung der Mitglieder eines Ausschusses abzusichern, um ihnen mehr Unabhängigkeit zu geben, sollten wir unserem Vorschlag folgen, daß die Abberufung durch die Fraktionen nicht möglich ist, solange ein Mitglied des Untersuchungsausschusses Mitglied des Parlaments ist. Diese Unabhängigkeit ist — ohne daß sich ein solches Mitglied innerlich von seiner Fraktion lösen sollte — ganz einfach notwendig. Das Mitglied eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses soll im Konfliktfalle nicht an der kurzen Fraktionskette bellen, sondern in einer gewissen Distanz zu den Dingen seines Amtes walten können. Demgegenüber steht allerdings die Verpflichtung, während der Dauer des Untersuchungsausschusses öffentliche Erklärungen zum Untersuchungsthema nicht abzugeben.
Mir scheint, daß dies alles gar nicht so irreal ist, Herr Kollege Dr. Lenz. Wir sollten — mit bestimmten Anforderungen, aber auch mit bestimmten Rechtsgarantien — einen Weg einschlagen, der geeignet ist, zu einem bestimmten Selbstbewußtsein und zu einem geprägten Selbstverständnis der Mitglieder eines solchen parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu führen. Es heißt, daß viele mit ihrem Amt wachsen, und wir wissen, daß ein Amt geeignet ist — wenn es entsprechend ausgestattet ist —, das Selbstverständnis des Amtsinhabers hin :ur Unabhängigkeit zu prägen. Ich darf in diesem Zusammenhang aus dem Prolog zu „Wallensteins der Mensch mit seinen größern Zwecken." Darauf kommt es an. Die Weisheit dieses Satzes sieht man vielleicht daran, daß die Quellen dieses Zitats auf Seneca und Tacitus zurückgehen, die bereits die Wahrheit dieses Satzes erkannt haben.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Ohne Untersuchungsausschuß!)

Vielleicht sollten wir uns wenigstens einen Teil davon bei der Neugestaltung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens zu eigen machen.
Der Rolle des Vorsitzenden kommt besondere Bedeutung zu. Wir sind uns darin einig, daß er allein dadurch Distanz gewinnen soll, daß er kein Stimmrecht hat. Wir sind darüber hinaus der Meinung, daß für die Fraktionen keine Vorausplanung möglich sein sollte, d. h., daß deshalb wieder ein Untersuchungsausschuß fällig ist, weil man den Vorsitzenden stellen wird. Nicht etwa deswegen, um uns als der kleinsten Fraktion hier einen Vorteil zuzuschanzen, sondern allein aus jenem anderen Grunde haben wir vorgeschlagen, daß der Vorsitzende durch Losentscheid bestimmt werden sollte.

(Abg. Hasinger [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4829
Engelhard
— Ich bedaure, Herr Kollege, die Zeit reicht nicht mehr aus.
Wenn wir es mit dem Minderheitenschutz ernst meinen — gerade bei diesem wichtigen Thema —, so sollten wir damit auch ernst machen. Dann allerdings — um nur die wichtigsten Punkte herauszugreifen — sollte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses neben einem bestimmten Quorum aus der Zahl der Mitglieder dieses Hauses auch der Antrag einer der Fraktionen ausreichen, ganz gleich, über welche Mitgliederzahl diese Fraktion verfügt. Dann sollte sichergestellt sein, daß jede Fraktion des Parlaments im Untersuchungsausschuß durch mindestens ein Mitglied vertreten ist, was nach Ihrem Vorschlag, Herr Kollege Dr. Lenz, nicht gewährleistet wäre. Zum anderen sollte auch sichergestellt sein, daß Beweisanträge bereits von einem Mitglied des Untersuchungsausschusses gestellt werden können.
Wir sind mit Ihnen der Meiung, daß wir einer Voruntersuchung nicht bedürfen. Wir werden aber nur dann zu einer Straffung des Verfahrens kommen können, wenn wir ein Ermittlungsverfahren vorsehen, das unter Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses stattzufinden hat. Nach dem Abschluß der Untersuchung werden Berichte abgegeben werden müssen. Es ist ganz sicherlich wünschenswert, daß ein Ausschuß zu einer einheitlichen Würdigung und zu einem einheitlichen Bericht kommt.
Aber das ist keinesfalls notwendig; denn ein Untersuchungsausschuß hat keine Sanktionen zu verhängen. Deswegen sollte jedes Mitglied eines solchen Ausschusses — was auch bereits der Fall ist — die Möglichkeit haben, seine Wertung der erhobenen Tatsachen zu Papier zu bringen und der Öffentlichkeit bekanntzumachen. Die politischen Konsequenzen aus dem Ergebnis eines Untersuchungsausschusses zu ziehen, ist dann Sache der Fraktionen dieses Hauses.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806301800
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 44) auf Drucksache 8/1180 an den Rechtsausschuß — federführend — sowie an den Innenausschuß und den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen weiter vor, den Entwurf eines Gesetzes über das Untersuchungsverfahren des Deutschen Bundestages auf Drucksache 8/1181 an den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — federführend — sowie an den Innenausschuß und den Rechtsausschuß — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus auch damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Eyrich, Schwarz, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Wittmann (München), Dr. Waigel, Dr. Kreile, Feinendegen, von der Heydt Freiherr von Massenbach und der Fraktion der CDU/CSU
Rechts- und Verwaltungsvereinfachung — Drucksache 8/1206 —
Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Rechtsausschuß (federführend) Innenausschuß
Haushaltsausschuß
Wünscht einer der Antragsteller das Wort? — Herr Abgeordneter Eyrich, bitte schön.

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0806301900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im „SPD-Pressedienst" vom 25. Januar 1977 hat unser Kollege Dr. de With den Versuch unternommen, zu begründen, wo die Ursachen für die Gesetzesflut liegen. Er hat am Ende zum Ausdruck gebracht, daß sich dieses Thema nicht zu parteipolitischen Auseinandersetzungen eigne. Ich sage das deswegen am Anfang dieser Debatte, weil ich glaube, daß es in der Tat so ist und all das, was über dieses Problem gesagt wird, ganz sicherlich nicht eine Frage parteipolitischer Auseinandersetzungen, sondern ganz einfach der Selbstüberprüfung eines Parlamentes sein muß.

(Wehner [SPD]: Das wäre sehr gut!)

Geschriebene und veröffentlichte Gesetze sind eines der notwendigen Elemente des Rechtsstaates. Gesetze stärken den Freiheitsraum des einzelnen Bürgers, indem sie ihn vor Übergriffen Dritter, aber auch des Staates selbst, schützen. Sie stärken den Freiheitsraum, indem sie die Rechte des Bürgers aussprechen und indem sie den Bürger über seine Pflichten verbindlich unterrichten. Der moderne Rechts- und Sozialstaat ist deshalb notwendig immer auch Gesetzesstaat. Niemand wird bestreiten, daß die komplizierter gewordenen Lebensverhältnisse oft ein Mehr an gesetzlicher Regelung bedingen.
Aber, mein Damen und Herren, ist es auch notwendig, daß so vieles gesetzlich und in Verordnungen geregelt wird?

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sehr wahr!)

Ist es notwendig, daß die Regelungen, Änderungen und Neuregelungen so schnell aufeinander folgen, daß ihr Inhalt so kompliziert in Regeln, Ausnahmen von der Regel, Unterausnahmen und Ausnahmen von den Unterausnahmen aufgespalten ist und daß dieser Inhalt am Ende trotzdem an entscheidenden Stellen oft unbestimmt bleibt?
Ist es notwendig — so müssen wir uns alle fragen —, daß ihre Sprache immer unverständlicher wird? Zum Beispiel braucht die Lehrlingsausbildung sicher einen gewissen staatlich vorgeschriebenen Rahmen, damit einheitliche Mindestmaßstäbe für ihr Niveau und ihren Ablauf gesichert sind. Aber wir müssen uns auch fragen, ob es wirklich unvermeidbar ist, daß für jede Branche nicht nur die Ausbildung selbst und die geforderte fachliche Qua-
4830 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Dr. Eyrich
lität der Ausbilder, sondern zusätzlich noch die arbeitspädagogischen Qualifikationen der Ausbilder spaltenlang im Bundesgesetzblatt detailliert vorgeschrieben werden. Das sieht dann so aus, daß z. B. die Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft mit den folgenden Anforderungen beginnt:
Aufgaben und Ziele der Berufsbildung im Bildungssystem, individueller und gesellschaftlicher Anspruch auf Chancengleichheit, Mobilität und Aufstieg, individuelle und soziale Bedeutung von Arbeitskraft und Arbeitsleistung, Zusammenhänge zwischen Berufsbildung und Arbeitsmarkt ...
Sie werden zugeben, meine Damen und Herren, daß der Bezug zur landwirtschaftlichen Praxis hier doch etwas undeutlich wird.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Ich will einen anderen Bereich herausgreifen. Sicher ist es im modernen Staat unvermeidlich, daß alle Bürger gelegentlich Formulare für die Verwaltung auszufüllen und darin die verschiedensten Angaben zu machen haben. Aber ist es wirklich auch unvermeidlich, daß z. B., wie es die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels und der Zentralverband des Handwerks in einer Modellrechnung dargestellt haben, in einem Betrieb mit 10 bis 15 Arbeitnehmern für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, von der Lohnsteuerberechnung und der Sozialversicherung über Zollerklärungen bis zu den verschiedensten Statistiken, eine Arbeitszeit für mehr als eine volle zusätzliche Arbeitskraft anfällt? War es wirklich unvermeidlich, so müssen wir uns — ich sage es noch einmal — alle fragen, Gesetze so zu fassen, daß selbst der Deutsche Anwaltverein in einer Presseerklärung vom 28. Oktober 1976 z. B. den Versorgungsausgleich im neuen Eherecht als ein besonders abschreckendes Beispiel für das Gegenteil verständlicher Gesetze kritisieren mußte und das er z. B. auch über die Novelle zum Bundesbaugesetz sagte, daß — und ich zitiere hier wörtlich — „Paragraphen, die sich in vielen Absätzen über mehr als eine volle Spalte des Bundesgesetzblattes hinziehen, ihr Ziel am Ende verfehlen müssen"?
Wir müssen weiter fragen: War es unvermeidlich, das Bundesdatenschutzgesetz in einer Form miteinander zu verabschieden, durchzusetzen, durchzudrücken, wie immer Sie wollen, zu der schon während des Beratungsganges Novellierungen in insgesamt elf Punkten angekündigt werden mußten? Dies ist eine Frage, die das Vertrauen in die Beständigkeit der Gesetze nicht unerheblich berührt.
Ist es schließlich unvermeidlich, nachdem ein Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im prinzipiellen Einvernehmen aller Fraktionen dieses Hauses gerade erst erlassen ist, zusätzlich noch ein besonderes Gesetz über den Reiseveranstaltungsvertrag einzubringen, obwohl sich natürlich im praktischen Ergebnis schon das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf die Geschäftsbedingungen der Reiseunternehmen wesentlich auswirkt?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Beispiele sind mehr oder weniger willkürlich herausgegriffen. Sie werden sich beinahe beliebig vermehren lassen. Ich glaube aber — und das ist das Wichtigste, was wir mit diesem Antrag erreichen wollen —, sie genügen schon, um deutlich zu machen, daß unsere Gesetzgebung' und Verordnungsgebung über das vertretbare Maß hinaus ausgeufert sind, und zwar bei unbestritten nachlassender Qualität. Schon die bloße Quantität bedeutet ein Weniger an Rechtssicherheit, weil der Rechtsstoff schon rein mengenmäßig selbst für Fachleute nicht mehr überschaubar ist.. Überlegen wir uns doch einmal gemeinsam: Viele der Gesetze der letzten Jahre hatten zur Folge, daß sich ganze Scharen von Fachjuristen aus allen Bereichen in langen Seminaren den Kopf über den berühmten Willen des Gesetzgebers zerbrechen mußten und ihn sich bis zum heutigen Tag zerbrechen, ohne zu einem hinlänglichen Ergebnis zu kommen. Ich glaube, da ist einer der Punkte, an denen wir uns selbst prüfen müssen: Ist es in der Tat nötig, daß wir Gesetze geben, die natürlich in Fortentwicklungskursen — wer würde das bestreiten? — besprochen werden müssen, bei denen aber selbst nach langem Nachdenken dieser Wille des Gesetzgebers nicht ersichtlich zu sein scheint?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hinsichtlich der Qualität kommt dann hinzu, daß die Gesetze und Verordnungen oft inhaltlich ungenügend durchdacht sind und dadurch entweder in sich selbst widersprüchlich werden oder Widersprüche im Verhältnis zu anderen Vorschriften produzieren. Das ist einer der Gründe, warum manchmal mehrere Novellierungen derselben Gesetze oder derselben Verordnungen in kurzen Abständen aufeinander folgen. Sprachlich werden die Vorschriften alien guten Vorsätzen zum Trotz z. B. durch die Technik langer Schachtelsätze und vieler Verweisungen für den ungeübten Leser restlos unverständlich.
Aber auch diejenigen, die von Berufs wegen im Vorschriftenlesen geübt sein müssen, fühlen sich zunehmend verunsichert. So sah sich der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, also der Vertreter derjenigen Gruppe von Menschen, die sich nun wirklich im Vorschriftenlesen geübt haben, veranlaßt, in einer Presseerklärung öffentlich mit großer Sorge, wie es dort heißt, festzustellen, daß Sprache, Form und Gestaltung sowie Abwicklung neuer, insbesondere aber auch novellierender Gesetze zunehmend unhantierbar werden.
Oder nehmen wir das gemeinsame Memorandum des Bundes Deutscher Steuerbeamten und des Bundes der Steuerzahler, also zweier Verbände, die gemeinhin eher gegensätzliche Interessen vertreten, die kurz nach der Steuerreform von 1974 feststellten — ich zitiere nochmals wörtlich —:
Einfachheit und Gerechtigkeit sind nicht notwendig ein Widerspruch, weil papierne, aber durchgängig unpraktizierbare Gerechtigkeit größtes Unrecht wird und weil sich nur von allen Beteiligten praktizierbare Gesetze gerecht auswirken können.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4831
Dr. Eyrich
Damit ist sehr eindrucksvoll gesagt, um was es geht. Es geht nicht nur um rechtstechnische Schwierigkeiten und vermeidbaren Arbeitsaufwand bei allen Beteiligten — obwohl das allein schon ein Grundfür eine Änderung wäre , sondern es geht vor allem darum, daß die Gerechtigkeit unserer Rechtsordnung — gemessen an den praktischen Ergebnissen — Schaden nimmt. Für den betroffenen Bürger bleibt die Bürgernähe des Rechts ein leeres Schlagwort, und ihm wird Rechtssicherheit genommen, weil er seine Rechte und seine Verpflichtungen nicht im voraus hinreichend zu überblicken vermag. Wir können aber nur dann von einem Bürger die Befolgung von Gesetzen verlangen, wenn er diese Gesetze wenigstens in den Grundzügen zu erfassen vermag.
Wir sollten auch einmal an die andere Seite denken und sie sehen. Die Verwaltungen und Gerichte, die die vielen Vorschriften anzuwenden haben, sehen sich bei steigendem Arbeits- und Personalaufwand und immer mehr aufgesplitterten Kompetenzen immer schwerer in der Lage, so zügig zu arbeiten, wie es der Bürger brauchte.
Zusätzlich werden Kompetenzen aufgesplittert, Verwaltungen aufgebläht und alle Beteiligten mit vermeidbaren Mehrarbeiten belastet. Müssen wir — die Frage ist ja schon des öfteren diskutiert worden — heute z. B. wirklich noch eine Kraftfahrzeugsteuer mit komplizierten Berechnungstabellen, mit förmlichen schriftlichen Steuerbescheiden an jeden einzelnen Kraftfahrzeughalter, mit individueller Einziehung jedes einzelnen Steuerbetrags haben, die bei der Einführung der ersten Automobile noch zweckmäßig gewesen sein mag, die aber bei einem Massenbestand von 25 Millionen Kraftfahrzeugen barer Anachronismus ist? Allein die Einziehung der vielen einzelnen Rückstände, meine Damen und Herren, bindet nach unwidersprochenen Schätzungen 3 000 Beschäftigte der Finanzämter, die ganz sicherlich bei anderen Arbeiten sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Ist es nicht wirklich eine Frage auch des Selbstverständnisses des Gesetzgebers, wenn Tausende von Briefen geschrieben und verschickt und Tausende von Buchungen vorgenommen werden müssen, weil der Bundeszuschuß zur privaten Krankenversicherung der Studenten von monatlich 15 DM auf monatlich 15,11 DM erhöht wurde?

(Wehner [SPD] : Wieviel kostet das Porto?)

Jürgen Eick hat dieses Beispiel in der „Frankfurter Allgmeinen Zeitung" vom 5. November 1976 unter dem Titel „In den Mühlen der Bürokratie" aufgegriffen. Ich habe das einmal nachgeprüft. Rechtlich ist natürlich alles korrekt. Wer würde das bestreiten? Es ist alles so vorgeschrieben in § 381 a der Reichsversicherungsordnung, im Gesetz über die Krankenversicherung der Studenten und in einer besonderen Rechtsverordnung. Aber die Frage bleibt halt: Brauchen wir für solche Detailfragen wirklich ganze Rechtsverordnungen, und müssen wir die Dinge wirklich so organisieren, daß es am Schluß vielleicht zwei oder drei Mark kostet, die Erhöhung von 11 Pfennigen zu verteilen?
Oder ist es vernünftig, daß Steuerentlastunger und verschiedene Barleistungen an Familien mil Kindern auch noch von lauter verschiedenen Behörden bearbeitet werden, bei denen dann entsprechend viele, gesonderte Anträge gestellt werden müssen die Zahl der Kinder jeweils nachgewiesen werdet muß und alle möglichen Angaben gemacht und eventuell durch Bescheinigungen belegt werden müssen die natürlich für die Bearbeitung notwendig sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806302000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wehner?

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0806302100
Ja, bitte.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0806302200
Darf ich Sie fragen, Herr Kollege, ob es eigentlich richtig ist, das lediglich oder vorwiegend der Bürokratie anzulasten anstatt vorwiegend den Abgeordneten, nämlich denen, die den Gesetzgeber darstellen, weil sie sich nicht um die Folgen dessen kümmern, worüber sie zu befinden haben?

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0806302300
Herr Kollege Wehner, ich bin Ihnen dankbar für die Frage. Es ist überhaupt keine Frage — ich habe das am Anfang auszudrükken versucht —: Das, was ich sage, richte ich nicht an die Adresse einer Seite des Hauses, sondern richte ich an die Adresse von uns allen.

(Beifall — Wehner [SPD] : Da haben Sie recht!)

Ich gebe Ihnen völlig recht: Die Bürokratie wird mit den Gesetzen, die wir liefern, nichts anderes anfangen können. Sie kann die Gesetze nicht anders anwenden, als wir sie ihr zur Verfügung stellen. In diesem Zusammenhang wäre es in der Tat außerordentlich interessant, Herr Kollege Wehner, einmal die Frage zu prüfen, inwieweit wir uns selbst — ich sage das ohne Unterschied in diesem Haus — auch die Disziplin auferlegen sollten, klarere politische Entscheidungen zu treffen. Wir bräuchten manchen Schachtelsatz — wenn ich es einmal vereinfacht darstellen darf —, der im Vermittlungsausschuß herauskommt, sicherlich nicht in das Gesetz hineinzuschreiben.

(Wehner [SPD] : Sehr richtig!)

Ich habe gesagt, daß Steuerentlastungen und Barleistungen an Familien mit Kindern bei verschiedenen Behörden — das war ja der Ausgangspunkt Ihrer Frage, Herr Kollege Wehner — bearbeitet und erledigt werden müssen. Ich darf anfügen: vierfache Arbeit für die Bürger, vierfache Arbeit aber auch für die Verwaltung. Kein Unternehmen, das dem Wettbewerb ausgesetzt ist, könnte sich solche doppelte oder gar vierfache Arbeit leisten. Dieses Hohe Haus, wir alle sollten zu der Erkenntnis kommen, daß wir sie uns auch nicht leisten können.
Ich habe mich bewußt bemüht, die Probleme und Fehlentwicklungen mit einer möglichst großen Objektivität darzustellen, weil ich hoffe, daß sich über die üblichen Grenzen hinweg alle Seiten dieses Hauses angesprochen fühlen und unsere Initiative unterstützen. Ich füge hinzu, daß dann allerdings
4832 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Dr. Eyrich
auch der Versuch unternommen werden sollte, es anders zu gestalten, als es im Jahre 1974 gelaufen ist. Damals haben wir diesen Versuch schon einmal gestartet, der dann versandete, im Ausschuß steckenblieb und nach zwei Jahren Beratung schließlich doch nicht zu einem vernünftigen Ende gekommen ist.
Bei dieser Gelegenheit sollten wir uns auch von einer Zahl überzeugen lassen — das ist eine spezielle Mahnung an uns alle —, die' in diesem Zusamenhang genannt werden muß. Wenn wir den Teil I des Bundesgesetzblattes jeweils nach Legislaturperioden geordnet vor uns aufbauen, dann verzeichnen wir einen langsamen Anstieg des Umfangs von 1949 bis 1969. Es hat angefangen mit 4 300 Seiten und hat auf über 6 000 Seiten zugenommen. In der 6. Legislaturperiode von 1969 bis 1972 waren es dann — in einem Zeitraum von nur drei Jahren — 6 600 Seiten. In der 7. Legislaturperiode schließlich haben wir einen Turm, einen Stapel von 12 800 Seiten zu verzeichnen. Ich weiß auch, daß man mit Zahlen allein das Problem nicht beleuchten kann. Aber ich meine, auch das sollte bei der Debatte hier eine Rolle spielen.
Wenn Sie unseren Antrag unvoreingenommen lesen, meine Damen und Herren, so sehen Sie, daß die Opposition nicht glaubt, ein Patentrezept — niemand hat es — anbieten zu können. Gleichwohl aber können wir nicht alles weiterlaufen lassen wie bisher. Das Wichtigste scheint uns — vor allen Einzelvorschlägen — eine grundsätzliche politische Diskussion und — daraus folgend — eine politische Grundsatzentscheidung des Parlaments zu sein, durch die der Einfachheit und Klarheit des Rechts ein wesentlich höherer politischer Stellenwert zuerkannt wird als bisher. Das Parlament sollte sich selbst und die Regierung möglichst einmütig auf dieses Ziel politisch verpflichten. Dabei sollten wir uns an folgende Grundsätze halten.
Erstens. Jedes Gesetz muß eine Prüfung dahin über sich ergehen lassen, ob es notwendig ist. Nur dort, wo ein wirkliches Bedürfnis besteht, sollte ein neues Gesetz geschaffen werden. Dabei muß auch bedacht werden, ob nicht eine gesicherte und von allen anerkannte Rechtsprechung gegeben und anzuerkennen ist.
Zweitens. Das Gesetz, sein Aufbau und seine Sprache müssen sich auch an demjenigen orientieren, von dem wir verlangen, daß er es befolgen und daß er es anwenden soll: Der Bürger muß die Grundzüge verstehen, die Gerichte, die Verwaltung, die Anwälte und andere Berufsstände müssen die Zielsetzungen klar erkennen können. Gerade eine Unsicherheit in der Anwendung des Rechts belastet das Verhältnis staatlicher Entscheidungsstellen zum Bürger. Das Vertrauen in die staatliche Kompetenz leidet ohnehin schon sehr stark. Unsicherheit bei der Rechtsanwendung müßte es weiter belasten.
Drittens. Gesetze müßten so ausgereift sein, daß nicht schnell aufeinanderfolgend Veränderungen vorgenommen werden müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zu häufige Gesetzesänderungen bergen die Gefahr in sich, daß das Vertrauen in den Fortbestand des Rechts verlorengeht, ein Vertrauen, ohne das dieser Rechtsstaat nicht existieren kann.
In diesem Sinne bitten wir um Ihre Mitwirkung bei der Beratung unseres Antrages.

(Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806302400
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hartenstein.

Dr. Liesel Hartenstein (SPD):
Rede ID: ID0806302500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wünschte, Herr Kollege Dr. Eyrich, daß dieses Thema von allen Ihren Kollegen so moderat und sachlich behandelt werden würde, wie Sie dies hier getan haben. Wenn man aber beispielsweise das Interview liest, das Herr Kollege Vogel im „Weltbild" gegeben hat, oder auch den Artikel Ihres Vorsitzenden, Herrn Dr. Kohl, in „Frau und Politik", dann klingt dies doch ein bißchen anders. Dort wird manchmal der Eindruck zu erwecken versucht, als ob die Dinge vor 1969, vor Beginn der sozialliberalen Koalition, ganz anders gewesen seien und als ob nur seither von einer Gesetzesflut die Rede sein könne. Dies vorweg.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Seither ist es schlimmer geworden!)

Zum Grundsätzlichen: Wer einen Antrag zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung auf den Tisch legt, kann sicher sein, daß er in der Öffentlichkeit breite Zustimmung findet. Und nicht nur in der Öffentlichkeit. Auch in den Verwaltungen selbst, wo sich Beamte und Angestellte oftmals mit schwer lesbaren und noch schwerer interpretierbaren Bestimmungen herumschlagen müssen, wäre gewiß so mancher Seufzer der Erleichterung zu hören, wenn es gelänge, kürzere, einfachere und verständlichere Texte bei Gesetzen und Verordnungen vorzulegen. Darin sind wir mit Ihnen völlig einig.
Die Klage darüber, daß der Bürger sich immer stärker verwaltet vorkommt und immer mehr in die Passivität abgedrängt wird, weil er sich einem unübersichtlichem, anonymen und aufwendigen Apparat gegenübersieht, den er dazu noch selbst bezahlen muß, ist nicht neu. Und sie ist auch nicht unbegründet.
Keiner hat dies übrigens klarer erkannt als der Bundeskanzler selbst, der in seiner Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 der „Schwerfälligkeit und der Undurchsichtigkeit anonymer Bürokratien und Großorganisationen" eine Absage erteilt und „an die Länder-, die Gemeinde- und unsere eigenen Verwaltungen appelliert hat, sich dem Bürger verständlicher zu machen."
Noch einmal: Das Anliegen als solches ist nicht nur berechtigt; Sie rennen damit offene Türen ein.

(Zuruf von der CDU/CSU: Keineswegs!)

Nur: man sollte es sich in der Sache nicht so einfach
machen, wie dies Ihr Antrag — mindestens dem An-
schein nach — tut. Wer A sagt, muß auch B sagen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4833
Frau Dr. Hartenstein
Mit dem Antrag allein ist uns ja noch nicht weitergeholfen, solange es an konkreten Vorschlägen und — vielleicht — Ihrerseits auch an konkreten Vorstellungen fehlt, wie man denn nun zu der erwünschten Rechts- und Verwaltungsvereinfachung kommen könnte.
Solche Vorschläge vermisse ich. Ich konnte sie auch nicht in einem ähnlichen Antrag aus der 7. Wahlperiode vom 9. Oktober 1974 — den Sie übrigens schon erwähnt haben — finden. In dessen Begründung haben Sie Ihre Besorgnis über die „ansteigende Zahl von Beschäftigten in der Verwaltungen des Bundes, der Länder und Gemeinden" und über die „zusätzlichen Aufgaben", die durch „neue Bundesgesetze oder die Erweiterung bestehender Gesetze auf die Verwaltungen zukommen", zum Ausdruck gebracht.
Gestatten Sie mir hier eine Zwischenbemerkung. Als jemand, der über ein Jahrzehnt lang im Schuldienst in Baden-Württemberg gearbeitet hat, kann ich ein Lied davon singen, daß nicht nur neue Bundes-, sondern auch neue Landesgesetze, Erlasse und Verordnungen den Menschen das Leben schwer machen, z. B. den Pädagogen, die zu Formular- und Statistikspezialisten — und übrigens auch zu Rechenkünstlern — umfunktioniert werden, statt daß sie sich auf ihre pädagogische Aufgabe konzentrieren können.

(Beifall)

Und dies in einem christdemokratisch regierten Land!

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie hätten vielleicht mehr erwartet?)

Ähnliches wäre von der Gemeindereform zu berichten. Sie wissen wohl selbst, was da an Verwaltungsaufblähung und Bürgerferne in fast allen Ländern produziert worden ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Das ist schlimm genug, und das ist von Bonn aus nicht wiedergutzumachen.

(Dr. Eyrich [CDU/CSU] : Wir gehen mit gutem Beispiel voran!)

Kehren wir zum Bund zurück. Es ist mir nicht möglich gewesen — vielleicht bin ich noch zu neu dazu —, festzustellen, welchen Beitrag die Opposition bisher zur Vereinfachung der Gesetzgebung geleistet hat. Dagegen konnte ich feststellen, daß von den 516 in der 7. Wahlperiode beschlossenen Gesetzen 87,6 % auch die Zustimmung der Union gefunden haben und nur 33 Gesetze, also 6,4 °/o, kontrovers abgestimmt worden sind. Daraus ist doch wohl zu schließen, daß auch die Opposition an der Notwendigkeit, der Anzahl und der Form dieser Gesetze keinen Anstoß genommen hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal])

Beim Bundesrat ist das Maß der Übereinstimmung
noch höher gewesen. Er hat in der 7. Wahlperiode
498 Gesetze gebilligt. Das sind 96,5 % aller Gesetze.
Im übrigen muß daran erinnert werden, daß seit Beginn der 70er Jahre eine Reihe bedeutender Reformvorhaben, besonders im sozialpolitischen Bereich, durchgeführt worden ist. Das war gewollt. Das war notwendig. Und das hat naturgemäß seine gesetzgeberischen Konsequenzen. Dazu muß man sich bekennen. Dasselbe gilt für die Verwirklichung des Grundsatzes „Mehr Demokratie". Wer z. B. im Bundesbaugesetz die frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplänen verwirklicht sehen will — und das halten wir für richtig —, der muß mit einem breiteren Verwaltungsverfahren rechnen und es in Kauf nehmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich konnte weiter feststellen, daß es in der 8. Wahlperiode, die jetzt knapp ein Jahr alt ist, bisher 80 Regierungsvorlagen gab.

(Vor s i t z : Vizepräsident Stücklen)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806302600
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Dr. Liesel Hartenstein (SPD):
Rede ID: ID0806302700
Ja.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0806302800
Sehr verehrte Frau Kollegin, Ihr Stichwort „Mehr Demokratie", mit dem ich mich identifiziere, veranlaßt mich zu der Frage: Bedeutet „Mehr Demokratie" auch mehr Paragraphen und verschlungenere Fußnoten?

Dr. Liesel Hartenstein (SPD):
Rede ID: ID0806302900
Das ist sicher nicht unbedingt so. Hier ist das Stichwort „Mehr Demokratie" unter Umständen falsch verstanden und falsch angewandt worden.
Ich konnte weiter feststellen, daß es in der 8. Legislaturperiode, die jetzt knapp ein Jahr alt ist, bisher 80 Regierungsvorlagen gab. Davon waren 28 auf internationale Verträge zurückzuführen. Es verbleiben also, nach Adam Riese, 52. Die CDU/CSU hat im Bundestag in der gleichen Zeit 21 Gesetzesinitiativen eingebracht und die CDU/CSU-geführten Bundesländer ihrerseits 15; macht zusammen 36 Gesetzesinitiativen. Was also die Quantität beim Gesetzemachen betrifft, so zeichnet sich die Opposition durch beträchtlichen Fleiß aus und läßt der Regierung nur wenig Vorsprung.
Trotzdem — ich sage es noch einmal — ist das Anliegen berechtigt. Man sollte sich nur, wenn man solche Anträge stellt, zuerst an der eigenen Nase packen. Es wäre fatal, wenn es am Ende nur darum ginge, nach außen hin sichtbar und hörbar zu machen: Schaut her, w i r haben das Problem erkannt, w i r wollen die Gesetzesflut eindämmen. Herr Dr. Dregger sprach vor dem Bund der Ruhestandsbeamten sogar von einer „Sturmflut". Wenn man damit den Eindruck erwecken wollte, die Regierungskoalition wolle dies nicht, so wäre das einfach nicht richtig.
Meine Fraktion ist wie der Bundeskanzler der Auffassung, daß eine verwaltete Welt gleichzeitig eine inhumane Welt ist, die nicht dem Menschen dient. Wenn Sie also einen gangbaren Weg wissen,
4834 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Frau Dr. Hartenstein
wie Ihre Forderungen erfüllt werden könnte, dann halten Sie damit bitte ja nicht hinter dem Berg.

(Vogel [Ennepeta] [CDU/CSU] : Stellen Sie einmal die Stellenpläne zusammen!)

Wir werden darüber sprechen, brauchbare Vorschläge ernsthaft prüfen und uns um die Verwirklichung bemühen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich muß allerdings noch auf einen Schönheitsfehler hinweisen, den Ihr Antrag enthält. Sie wollen, daß „in einer gesonderten Vorausschätzung bei der Vorlage von Gesetzentwürfen neben dem Gesamtbetrag der voraussichtlichen Kosten" anzugeben sei, „a) welchen Arbeitsaufwand die Durchführung des Gesetzes in den Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger öffentlicher Stellen zusätzlich jährlich erfordern wird, bzw. wieviele Arbeitsstunden durch Abbau oder Vereinfachung von Aufgaben eingespart werden, b) wieviele Stellen für Beschäftigte — aufgegliedert nach Beamten, Angestellten und Arbeitern — in den Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstiger öffentlicher Stellen dadurch zusätzlich er- forderlich oder eingespart werden, c) welchen Arbeitsaufwand und welche Kosten die Durchführung des Gesetzes bei betroffenen Unternehmen und Bürgern verursachen bzw. welche Einsparungen möglich sind". Können Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, nicht auch vorstellen, daß hier zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung und mit dem Ziel der Einsparung von Mitteln ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand in Szene gesetzt werden könnte, wenn man Ihrem Vorschlag unbesehen folgte?

(Beifall bei der SPD)

Dieses Ansinnen könnte sich leicht als Bumerang erweisen, und wir würden unter Umständen rasch bei einer alten Spruchweisheit landen, die besagt: Es ist halt alles nicht so einfach, wenn man's doppelt nimmt.
Verzeihung, ich will gerne wieder zum Ernst des Alltags zurückkehren, indem ich daran erinnere, daß Ihr Petitum des Antrags vom 9. Oktober 1974 bereits vom Bundesinnenminister aufgegriffen worden ist. Er hat an das Forschungsinstitut der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer den Auf- trag erteilt, eine Ermittlungsmethode zu einer möglichen Lösung aufzuzeigen, wie der mit neuen Gesetzentwürfen eventuell verbundene vermehrte Personal- und Zeitaufwand genauer berechnet werden könnte. Die Untersuchungen wurden am Beispiel des Schwerbehindertengesetzes durchgeführt. Der Bundesminister des Innern hat dem Innenausschuß am 3. Mai 1977 einen Bericht darüber zugeleitet, der zu dem Ergebnis kommt, daß der bei dem genannten Gesetz durchgeführte Test noch „keine schlüssige Beantwortung der Frage zuläßt, ob das Prognoseverfahren praktikabel ist und daß er auch keine konkreten Aufschlüsse über den für eine solche Prognose erforderlichen Aufwand erbracht" hat. Hauptgründe für die mangelnde Schlüssigkeit dieses
Tests waren z. B. seine zu kurze Dauer und anderes mehr.
Der Bundesminister des Innern teilt mit, daß er „die Erprobung an einem oder mehreren geeignet erscheinenden Bundesgesetzen fortführen lassen" will und über das Ergebnis berichten wird. Allerdings betont er, daß ein Zeitraum- vorgesehen werden müsse, „der jeweils das Gesetzgebungsverfahren und einen mindestens einjährigen Vollzug einschließt". Grobschätzungen, wie Sie sie bis zur Vorlage genauerer Berechnungsverfahren wünschen, werden bisher schon vorgenommen.
Wir sollten uns im übrigen nichts vormachen, meine Damen und Herren: Die Welt ist halt komplizierter geworden.

(Dr. Biedenkopf [CDU/CSU] : Wir machen sie doch selbst kompliziert!)

— Herr Kollege Biedenkopf, Sie wissen das doch viel besser als ich.

(Dr. Biedenkopf [CDU/CSU] : Deshalb habe ich das ja auch gesagt! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Wir leben in einer hochindustrialisierten, hocharbeitsteiligen Gesellschaft, die eben auch eine Menge regelungsbedürftiger Probleme aufwirft, wie man sie früher nicht kannte. Denken Sie nur an das Lebensmittelrecht. Wir bräuchten keine Speiseeisverordnung, wenn es dieses nicht in solchen Massen gäbe. Wir bräuchten auch keine Hackfleischverordnung, wenn wir in einer Agrargesellschaft lebten, und jeder Selbstversorger wäre und sich sein Fleisch durch Hausschlachtung selbst besorgte. Die Vermehrung des „Rechtsstoffes", wie es so schön heißt, ist eine Erscheinung in allen hochentwickelten Staaten. Dies ist auch nicht mit einem Federstrich zu ändern, selbst dann nicht, wenn sich die bloße Absichtserklärung noch so populär anhören mag.
Man darf dabei auch nicht vergessen, daß nicht alle Gesetze für den Bürger schlechthin gedacht sind, sondern sich an ganz unterschiedliche Adressaten wenden, insbesondere auch an vielerlei Stellen und Behörden, die speziell mit dem einen oder anderen Sachgebiet befaßt sind.
Auch der Zahlenvergleich hinsichtlich des Umfangs des Bundesgesetzblattes, der so gern herangezogen wird, hat für sich allein noch keine Aussagekraft.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Er ist aber bezeichnend!)

- Noch nicht. Lassen Sie mich bitte ausreden! — Wenn man ehrlich vorgeht, müssen die Zahlen auseinandergefieselt werden. Es erweist sich dann, daß von den „erschreckenden" mehr als 12 000 Seiten, die das Bundesgesetzblatt in der 7. Legislaturperiode erreicht hat, beileibe nicht alle Gesetzestexte enthalten. In den Jahren 1973 bis 1976 entfiel jeweils nahezu ein Drittel der Gesetzestexte auf Neubekanntmachungen bereits vorhandener Gesetze: 1973 — 27,8 %, 1974 — 31,7 %, 1975 — 36,4 % und 1976 — 31,2 %. Bei den Rechtsverordnungen ist die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4835
Frau Dr. Hartenstein
Prozentzahl etwas geringer, beträgt jedoch im Durchschnitt auch 13,8 % reine Neufassungen.
Ein weiteres kommt hinzu. Auch die Hinweise im Bundesgesetzblatt I auf das im Bundesgesetzblatt II wie in anderen Verkündigungsblättern veröffentlichte Recht fallen mit 10 % der Seitenzahl ganz erheblich ins Gewicht. Und schließlich ist dem Bundesgesetzblatt eine steigende Zahl von Formulardrucken beigefügt, nicht zuletzt, wie ich mir habe sagen lassen, auf Wunsch des Rechtsausschusses. Letztendlich muß im Bundesgesetzblatt auch nachrichtlich auf die ganzen europarechtlichen Normen hingewiesen werden. Sie sehen: Das Seitenzählen allein gibt kein objektives Bild, im Gegenteil.
Lassen Sie mich einen letzten Vergleich bringen: Im Jahresband 1965 mit 2 176 Seiten waren 157 Gesetze im formellen Sinne enthalten, im Jahresband 1972 dagegen auf 2 560 Seiten nur 85 neue Gesetze und im Jahresband 1975 auf 3 186 Seiten ebenfalls nur 100 Gesetze. Wenn man den Zeitraum von 1965 bis 1975 betrachtet, so hat die Seitenzahl des Bundesgesetzblatts um 46,3 O/0 zugenommen, die Zahl der Gesetze und Rechtsverordnungen insgesamt um 48,7 %; die Zahl der Gesetze im formellen Sinn jedoch ist um 35,6 % zurückgegangen.
Der Antrag, von dem hier die Rede ist, kritisiert einerseits, es würden „häufig unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln" verwendet. Andererseits wird bemängelt, es werde „der untaugliche Versuch" unternommen, „alle denkbaren Einzeloder Ausnahmefälle im voraus zu berücksichtigen". Ja, wie denn nun? Hier muß doch zwischen Skylla und Charybdis hindurchgesteuert werden. Das Gesetz soll nicht zu perfektionistisch sein — völlig d'accord —, aber es soll auch eindeutig sein und allen Gegebenheiten gerecht werden, damit nicht jeder findige Kopf, der es mit seinen Staatsbürgerpflichten nicht so ernst nimmt, durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen kann. Mißbrauch soll vermieden, der Willkür darf nicht Tür und Tor geöffnet werden; also muß doch ein Gesetzestext auf jeden Fall in seiner Aussage hinlänglich genau sein. Und er sollte — auch das ist unser aller Anliegen — hinreichend verständlich sein.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nicht hinreichend, sondern verständlich sollte er sein!)

Das heißt, der Gesetzgeber sollte sich wieder mehr
darauf besinnen, daß Deutsch eine schöne Sprache
ist und durchaus auch eine klare Sprache sein kann.

(Sehr wohl! bei der CDU/CSU)

Leider wird in unseren Schulen nicht mehr so viel Martin Luther gelesen, wie es zu einer guten Spracherziehung eigentlich nötig wäre.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Sie haben bei Ihrer Rede auch nicht Martin Luther gelesen!)

Luther sagt in seinem „Sendbrief vom Dolmetschen" immer noch auf die unnachahmlichste Weise, was es heißt, gut deutsch zu reden, wenn er gegen diejenigen Bibelübersetzer wettert, die z. B. übersetzen „Aus dem Überfluß des Herzens redet der Mund". Luther fragt sie, was denn „der Überfluß des Her-
zens für ein Ding" sei; man sage das ebenso wenig wie „Überfluß des Hauses" oder „Überfluß des Kachelofens". Vielmehr sage die Mutter im Hause, sagten die Kinder auf den Gassen und der gemeine Mann auf dem Markt: „Wes das Herz voll ist, des gehet der Mund über". Bibeldeutsch, gewiß, heute veraltet und als Gesetzessprache sicher nicht brauchbar. Aber die lutherische Mahnung, die „Wacken und Klötze" auf dem Weg der Sprache beiseitezuräumen, so daß die Leute wissen, wovon man redet, die gilt es auch heute noch zu beherzigen, meine Damen und Herren.
Übrigens meine ich: Wir hier im Parlament sollten damit. den Anfang machen und uns klipp' und klar auszudrücken versuchen, statt mit einer Masse von Fremdwörtern um uns zu werfen. Vielleicht könnten die Ausschüsse sogar beschließen, daß sie sich nur mit Gesetzesvorlagen befassen, die man auch mit einem durchschnittlichen Verstand verstehen kann,

(Zustimmung bei der SPD)

ohne daß man sie fünfmal durchlesen und sich dann noch von einem Juristen erklären lassen muß.
Kurz und gut, das „Dickicht der Gesetze", das so sehr beklagt wird, ist oft genug auch ein Dickicht der Sprache. Und leider muß ich auch hier feststellen, daß die Entwürfe und Vorlagen der Opposition sprachlich keine andere Qualität als die der Regierung aufweisen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

Also: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, sagt der Volksmund.
Ein Beschluß des SPD-Parteitages in Hamburg — Antrag 108 — fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktionen unmißverständlich auf, dafür zu sorgen, daß „Gesetze, Rechtsverordnungen, Erlasse und Bekanntmachungen so verständlich wie möglich abgefaßt werden".

(Wehner [SPD] : Hört! Hört!) Darum werden wir uns bemühen.

Lassen Sie mich mit einem dreifachen Wunsch schließen: Wir sollten länger über unsere Gesetze nachdenken, gründlicher die Konsequenzen untersuchen und um eine bürgernahe, praxisbezogene Ausdrucksweise ringen. Insbesondere sollten wir jedoch nicht vergessen, wie schnell die Entwicklung voranschreitet. Das heißt aber, wir werden weiter Gesetze machen müssen — wie ich hoffe, vernünftige, zeitgemäße Gesetze für die Bedürfnisse der jetzigen und der kommenden Generation. Der Gesetzgeber, dem es nicht gelingt, vor allem auch an die jungen Menschen zu denken, die diesen Staat ja als ihr en Staat begreifen sollen, zieht sich allzuleicht den Vorwurf aus dem „Faust" zu — Sie kennen das Zitat gut —: „Es erben sich Gesetz und Recht wie eine ew'ge Krankheit fort; vom Rechte, das mit uns geboren, von dem ist leider nie die Frage."
Meine Fraktion stimmt dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates zu.

(Beifall)

4836 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806303000
Das Wort hat der Herr
Abgeordnete Kleinert.

(Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU] : Jetzt wird's wieder lebendig und lustig!)


Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0806303100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich bedanke mich für die freundliche Begrüßung. Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob man die Sache so lustig finden kann, wie Sie es sich erhoffen. Immerhin kann man sich natürlich darüber freuen, daß das Problembewußtsein rapide zunimmt und daß auch die Anfragen der Opposition zu diesem Thema — wir haben ja heute nicht zum erstenmal mit dem Gegenstand zu tun — an Präzision erheblich gewinnen.
Ich habe neulich an dieser Stelle einmal die Anfrage der Abgeordneten Leicht, Vogel und anderer vom 10. Februar 1977 zitiert, wo unter Punkt 8 die hochinteressante Frage aufgeworfen wird, mit welchem Verwaltungs- und Personalaufwand auf Grund der Verabschiedung eines Gesetzes durchschnittlich zu rechnen ist. Daß dieser Durchschnitt des Aufwandes für ein Gesetz ernsthaft nicht sehr interessant, geschweige denn auskunftsreich, geschweige denn für das Thema hilfreich sein kann, liegt auf der Hand.
Sie haben sich mit Ihrer jetzigen Anfrage erheblich präzisiert, wobei ich zu diesem Punkt nur bedauern kann, daß Sie schon eine Brücke gebaut haben: Solange die konkreteren Forderungen, die Sie meiner Ansicht nach sehr zu Recht aufgestellt haben, nicht erfüllbar sind, soll über den Daumen geschätzt werden.
Ich teile nicht die Auffassung der werten Frau Vorrednerin, daß der Verwaltungsaufwand höher als der Nutzen sein könnte, der aus solchen NutzenKosten-Analysen entstehen könnte. Es ist überhaupt rätselhaft, daß der letzte Handwerksmeister selbstverständlich gescholten wird, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Kleinstbetrieb so zu führen, daß er tagfrische und genaue Zahlen hat, während man glaubt, ein Unternehmen mit einem Umsatz von mehreren hundert Milliarden DM wie diese Bundesrepublik führen zu können, und sich im Einzelfall tröstet: Wir werden schon sehen, ob das 50 Millionen DM mehr oder weniger kostet; und im übrigen brauchen wir uns, wenn wir nicht nachgucken, nicht darüber zu ärgern. — Das kann doch allen Ernstes nicht richtig sein.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Herr Eyrich war ja in seiner bekannt liebenswürdigen Art bereit, uns alle gleichermaßen anzusprechen. Der Ton der Unterhaltung, die wir hier heute morgen führen, ist insofern erfolgversprechend, mindestens erfreulich.
Aber die Bestandsaufnahme, über die wir uns einig sind, und das Klagelied, das hier zum wiederholten Male angestimmt worden ist, führen in der Tat nicht weiter. Ich vermisse hier z. B. den geschätzten Kollegen Berger im Saal. Warum? Die meisten von Ihnen erraten das ganz leicht. Er ist nämlich einer derjenigen, die mit großem Fleiß und Eifer dafür sorgen, daß die Bediensteten des öffentlichen
Dienstes regelmäßig besser besoldet werden, womöglich zahlreicher werden und womöglich mehr Rechte erhalten, um an der Leitung des jeweiligen Hauses über den segensreichen Personalrat mitzuwirken.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Wir haben doch gesagt, daß es lustig wird!)

Das hat die Folge, daß die Gesetze und Verordnungen zahlreicher werden müssen.
Diese Republik ist aus Schutt und Trümmern aufgebaut worden, kaum mit Gesetzen versehen, die nach dem Zusammenbruch der Diktatur nicht grundlegend geändert werden mußten.

(Wehner [SPD] : Das ist wahr!)

Das ist geschehen mit höchstens der Hälfte der Beamten, Angestellten und Arbeiter, die heute im öffentlichen Dienst vorhanden sind, wo alles steht, wo kaum noch eine Baulücke übriggeblieben ist, wo alles geregelt ist.
Daraus ziehe ich den Schluß — ich wäre sehr dankbar gewesen, wenn auch die Opposition diesen Schritt einmal gewagt hätte —, daß die Betreffenden notwendigerweise mehr produzieren müssen, auch wenn es den strengen Anforderungen, die Sie hier an eine solche Produktion geknüpft haben, nicht in jedem Fall standhält. Denn da, wo eine Kapazität vorhanden ist, muß sie ausgefahren werden. Das gilt insbesondere, wenn zusätzliche Kosten nicht nachweisbar sind und, wie wir gemeinsam zu beklagen haben, in aller Regel überhaupt nicht festgestellt und ermittelt werden.
Dann müßten Sie sich doch aber, statt zum wiederholten Male völlig berechtigte Klage zu führen, mit dem Kollegen Berger und anderen verdienstvollen Männern ins Benehmen setzen und sagen: Wie kommen wir der Sache näher? Wie können wir, ohne in die sicher wohlerworbenen Rechte der Beteiligten einzugreifen, dazu kommen, diese Kapazität etwas mehr den Gegebenheiten anzupassen? Statt dessen werden Sie nicht müde, nicht nur eine Fülle von Gesetzentwürfen, wie es die Frau Vorrednerin schon dargestellt hat, hier einzubringen, sondern auch an allen Ecken und Kanten zusätzliche Stellen zu fordern und durch Gesetze, die die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nachhaltig behindern — ich denke da z. B. an das Personalvertretungsgesetz, das im Wettstreit der Beteiligten aus allen drei Fraktionen hier durchgesetzt worden ist--

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806303200
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Althammer?

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0806303300
Herr Kollege, können Sie mir die Frage beantworten, warum Ihre Fraktion unsere wiederholten Anträge, die fast jedes Jahr zum Haushalt erneut gestellt worden sind, jede dritte Stelle einzusparen, nicht unterstützt hat?

(Wehner [SPD] : Jetzt hört es auf mit der Gemütlichkeit! — Heiterkeit)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4837

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0806303400
Herr Kollege Althammer, nun haben wir uns so gefreut, daß wir nicht versuchen, uns gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben, und schon fangen Sie wieder damit an.

(Erneute Heiterkeit)

Sie stellen doch diesen Antrag in schöner Regelmäßigkeit im Haushaltsausschuß nur deshalb, weil Sie dringend hoffen, daß die Koalitionsparteien die unangenehme Aufgabe übernehmen, ihn abzulehnen.

(Heiterkeit)

Das ist doch die Maxime, nach der Sie da vorgehen. Außerdem führen Sie diesen Antrag dadurch ad absurdum, daß Sie im einzelnen an allen möglichen Stellen personalwirksame Gesetze einbringen, Personalstellen im einzelnen auch ausdrücklich fordern und damit die pauschale Forderung ganz eindeutig in ihrer reinen Alibifunktion sichtbar machen, einer Alibifunktion für das, was Sie in Wirklichkeit an Mehraufwand verursachen.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie, meine Herren, uns doch gemeinsam darangehen — das ist mit Sicherheit ein sehr schweres und unpopuläres Geschäft —, den Ursachen etwas mehr auf die Spur zu kommen. Ich habe einiges angedeutet, und auch das ist schon unpopulär genug, was ich hier gesagt habe. In Wirklichkeit muß man erheblich weiter in die Einzelheiten gehen.
Sie müssen sich mal fragen, warum eigentlich die Landesrechnungshöfe oder auch der Bundesrechnungshof immer wieder angegangen werden, Gutachten über die Nützlichkeit oder Unnützlichkeit dieser oder jener Maßnahme zu machen, und warum man nicht mehr Leute aus Bereichen der Wirtschaft einsetzt. Ich verstehe gar nicht den. Streit, der zur Zeit von den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Zusammenhang mit der sich anbahnenden Diskussion um den NDR und seine Verfassung geführt wird. Wenn ich überhaupt die Möglichkeit einer Kündigung sehe, so die einer Änderungskündigung, die unter anderem sich mit diesen Prüfungsfragen befaßt. Da kommt wie aus der Pistole geschossen der Einfall, die Landesrechnungshöfe Niedersachsen und Schleswig-Holstein müßten an der Prüfung beteiligt werden. Das ist einleuchtend. Aber das geht mir nicht weit genug.
Wie in jedem Vertrag den Gesellschaftern das Recht gegeben wird, einen Sachkundigen ihres Vertrauens mit der Prüfung zu beauftragen, so müßte das auch in einem solchen öffentlich-rechtlichen Vertrag sein. Da muß man nicht gleich auf den Landesrechnungshof kommen. Da muß man sich mal fragen, warum nicht die Stelle eines Rechnungshofpräsidenten auch für berufserfahrene Wirtschaftsprüfer ausgeschrieben wird. Man muß sich fragen, warum da in jedem Falle ein Karrierebeamter dahin gebracht werden muß,

(Beifall bei der CDU/CSU)

möglichst von der Stelle, wo er jemandem anders im Wege sitzt. Denn dann wird infolge einer nur allzu verständlichen und ganz normalen Betriebsblindheit eben das, was an Innovationen und an
neuen Gedanken nötig wäre, nicht gemacht. Das ist so eine Geschichte.
Dann müssen Sie sich mal fragen, ob man nicht die Grenze für den politischen Beamten zu hoch angesetzt hat, ob nicht in einer Reihe von Fällen Positionen geschaffen, GmbHs gegründet, Bundesanstalten oder Landesanstalten gegründet werden, nur damit irgendein Mann, der an präzise jener Stelle im Wege sitzt, dorthin weggelobt werden kann, notfalls unter Verdoppelung der Bezüge, was die GmbHs angeht, damit Platz wird, den man auch auf ganz andere Weise schaffen könnte. Bloß darüber spricht man nicht so gern. Da begibt man sich auf diese Schleichwege. Wieviel Gesellschaften, wieviel Anstalten haben wir wohl, die ihre Entstehung ausschließlich einem solchen Personalproblem verdanken, das kein Mensch anzufassen sich getraut!

(Zuruf von der CDU/CSU: Der nächste ist Herr Laabs!)

Da sind wir gefordert. Aber es ist ja leicht. Wir sagen: das ist meist Länderangelegenheit. Daß Sie alle Parteifreunde haben, mit denen Sie in den gleichen Vorständen sitzen und die Sie auch mal zur Ordnung rufen könnten, wenn die im Landtag nicht so spuren, wird bei der Gelegenheit vergessen oder mindestens verschwiegen. Daß wir alle mehr Möglichkeiten haben, als sich aus der Drei-GewaltenTheorie ergibt, steht doch auch fest. Es ist ja aber wunderbar bequem, sich gegebenenfalls darauf zurückzuziehen, statt den Dingen wirklich einmal zu Leibe zu rücken.
Wenn wir hier an uns alle appellieren, so darf sich das nicht nur auf die Schönheit der Sprache beziehen. Ich gehöre z. B. zu denen, die kürzlich einmal die Überlegungen von Konrad Zweigert über Sprache und Gesetz in der Festschrift für Reimer Schmidt gelesen haben. Ich gehe davon aus, daß die Antragsteller diesen Aufsatz vor der Stellung ihrer Anfrage auch gelesen haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Selbstverständlich!)

Es ist ein hochinteressanter Aufsatz. Ich empfehle ihn Ihnen an dieser Stelle zu diesem Thema.
Wir müßten also bereit sein, uns erheblich nachhaltiger, als dies auch mit Ihrer wiederholten Anfrage geschehen ist, mit den Ursachen zu beschäftigen. Ich will Sie hier aber nicht nur tadeln. Sie haben neulich zum zweitenmal etwas sehr Gescheites vorgeschlagen, nämlich nach einem Weg zu suchen, wie dieses Haus sich in die Verordnungsgebung einschalten kann. Wir stimmen mit Ihnen darin überein: Es handelt sich darum, einen gescheiten Weg zu finden. Ich habe, was dieses Thema angeht, als einer der wenigen an dieser Stelle nie ein Geheimnis daraus gemacht, daß ich dabei nicht nur die StVG-Verordnung im Auge habe. Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, daß hier weitergedacht werden muß und daß es sich hier nur um einen Ansatzpunkt handelt, der besonders dringlich ist und an dem anzusetzen sich anbietet. Es muß tatsächlich die Möglichkeit bestehen, Verordnungen zu beeinflussen, insbesondere in dem Sinne, daß sie möglichst gar nicht erlassen
4838 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Kleinert
werden. Es liegt bei uns, dies zu erreichen. Die Hackfleischverordnung, auf die die Frau Vorrednerin Bezug genommen hat, bestand seit ungefähr 80 Jahren aus etwa fünf Druckzeilen. Seit etwa acht Jahren — ich weiß nicht genau, seit wann; es muß aber ungefähr. acht Jahre her sein, weil wir sonst vor die Zeit von 1969 zurückkämen —

(Heiterkeit)

umfaßt sie 40 Seiten. Mir ist kein Fall bekanntgeworden, daß die kaiserliche Verordnung betreffend Hackfleisch zu irgendwelchen Vergiftungsfällen geführt hätte. Nichts dergleichen ist geschehen. Jetzt umfaßt diese Verordnung 40 Seiten. Daß ein Schlachtermeister selbst bei überdurchschnittlichem juristischen Interesse dies nicht liest, liegt auf der Hand.

(Wehner [SPD] : Das ist auch gut, denn sonst wird er auch noch verrückt! — Heiterkeit)

— Das ist keineswegs auszuschließen, Herr Wehner.
Wenn solche Materien am Gesetzgeber vorbei in dieser perfektionistischen Form geregelt werden, müssen wir versuchen, darauf wieder Einfluß zu gewinnen. Der Jammer in der Bevölkerung ist ja nicht neu. Er ist uralt. Shakespeare hat uns mit dem Wort vom Übermut der Ämter und Behörden eine Klage überliefert. Sie liegt Jahrhunderte zurück. Dies hat also mit Sicherheit nichts mit der sozialliberalen Koalition zu tun, sondern es hat etwas mit Sachgesetzlichkeiten zu tun, deren Ursachen erheblich tiefer liegen. Ich habe versucht, hier einiges anzudeuten und damit eine Diskussion zu eröffnen, die wir miteinander führen sollten, denn das schiere Jammern über den Zustand wird uns mit Sicherheit nicht zu einer Besserung desselben führen.
Sie haben unter anderem angeregt, das vorhandene Gesetzes- und Verordnungsmaterial zu sichten und zu bereinigen. Es gibt einen sehr alten Beschluß hierzu, wonach dies laufend zu geschehen hat. Vielleicht wäre es tatsächlich nützlich, die Bundesregierung zu bitten, diese Dinge etwas mehr zu institutionalisieren und es nicht dem jeweils mit dem Einzelfall befaßten Fachmann zu überlassen, in seinem Bereich für eine Regelung zu sorgen. Ich nehme aber auch gern die Gelegenheit wahr, Ihnen mitzuteilen, daß das Bundesland Bayern

(Wehner [SPD] : „Freistaat" heißt das, nicht „Bundesland"!)

in der Mitte der 50er Jahre sein Landesrecht sehr gründlich und generell bereinigt hat. Von vielen 10 000 Seiten sind hinterher nur etwa 20 oder 25 % - zahlenmäßig gerechnet — übriggeblieben. Ich benutze die Gelegenheit auch deshalb, um Ihnen mitzuteilen, daß der mit dieser Arbeit Befaßte Herr Hans-Jochen Vogel, der jetzige Bundesjustizminister, war. Er hat diese Aufgabe seinerzeit zur großen Zufriedenheit der Bayerischen Staatsregierung erledigt.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Wir werden ihn bitten, uns die seinerzeit gesammelten Erfahrungen für unseren Zusammenhang zugänglich zu machen. Ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit.

(Beifall)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806303500
Meine Damen und Herren, diese überwiegend weihnachtliche Stimmung tut dem Präsidium besonders gut.
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär Baum.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0806303600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierung möchte sich dieser selbstkritischen Debatte nicht entziehen und wenigstens einige Worte hier zum Abschluß sagen.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt — zuletzt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage zur Lage der Städte, Gemeinden und Kreise und schon bei vielen Gelegenheiten früher — zu diesen Fragen geäußert und deutlich gemacht, daß . auch sie über die steigende Gesetzeszahl und die Perfektionierung besorgt ist, Herr Kollege Eyrich.
Wir haben jedesmal auf die Ursachen, nämlich die Eigengesetzlichkeit des sozialen Rechtsstaates, die fortwährende Weiterentwicklung unseres gesellschaftlichen und sozialen Systems und die Komplizierung der Lebensverhältnisse, die die Frau Kollegin schon angespochen hat, hingewiesen.
Obwohl die Zahl nicht viel sagt, will ich einmal die Zahl der Gesetze, die es in unserem Lande gibt, nennen. Am 18. Februar 1977 umfaßte das Bundesrecht 1 480 Gesetze und zirka 2 280 Rechtsverordnungen einschließlich des vorkonstitutionellen Rechts. Das sagt aber über die Qualität und die Handhabbarkeit natürlich überhaupt nichts aus.
Meine Damen und Herren, zu den elementaren verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen gehört eben das Rechtsstaatsprinzip.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806303700
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten von der Heydt?
Baum, Parl. Staatssekretär: Ja.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806303800
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben gesagt, daß die Bundesregierung das Problem genauso sehe, wie alle Sprecher der Fraktionen das hier heute dargetan haben. Wie kommt es dann, daß gerade Sie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vor wenigen Monaten auf die Frage meines Kollegen Feinendegen, der danach gefragt hatte, was für einen Aufwand diese vielen Gesetze nach sich zögen, geantwortet haben, die Frage gehe von der Unterstellung aus, es gebe eine Flut unverständlich formulierter Gesetze und Verordnungen? Die Antwort lautete weiter:
Die Bundesregierung wird in eine Wertung der Gesetzgebungsarbeit des Hohen Hauses nicht eintreten. Auch soweit sie selbst für den Erlaß von Vorschriften verantwortlich ist, teilt sie Ihre Auffassung, Herr Abgeordneter, nicht.
Wie erklären Sie diesen Widerspruch?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4839
Baum, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich versuche gerade darzulegen, daß es eine ganze Palette von Gründen gibt, die dieses Haus und auch die Regierung veranlassen, Gesetze vorzuschlagen und Gesetze zu machen. Unter anderem nenne ich das Rechtsstaatsprinzip, das es erfordert, daß die Verwaltung bei ihrem Handeln nicht frei ist, sondern an einen rechtsstaatlichen, vom Parlament festgesetzten Rahmen gebunden ist. Zweitens nenne ich das Sozialstaatsprinzip, das es gebietet, daß wir in unserem Lande kraft Gesetzes eine Daseinsvorsorge schaffen, daß wir in unserem Lande die soziale Sicherheit gewährleisten, daß wir in unserem Lande für Umweltschutz sorgen.
Ich habe dies Ihrer Auffassung entgegengehalten, die mir davon auszugehen schien, daß um das Ziel zu erreichen, nur Zahl und Umfang der Gesetze abgebaut werden müßten, was sehr leicht möglich sei. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie Zahl und Umfang der Gesetze und Verordnungen undifferenziert abbauen wollen, dann müssen Sie sich darüber im klaren sein, daß dieser Rückgang staatlichen Engagements gleichzeitig zu einem Rückgang rechtsstaatlich fixierter und gerichtlich nachprüfbarer Regelungen und letztlich auch zu einem Abbau des Sozialstaates und seiner Regelungen führen würde.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das ist nicht die Debatte!)

Meine Damen und Herren, wir müssen bei dieser Arbeit, der sich die Bundesregierung nie entzogen hat, auch berücksichtigen, daß wir — Herr Kollege Kleinert hat das schon angedeutet — einer ziemlich großen Zahl von Richtlinien, von Gesetzgebungsakten ausgesetzt sind, die aus der Europäischen Gemeinschaft in den deutschen Bereich hereinkommen und die der Umsetzung in innerstaatliche Regelungen bedürfen. Ich habe den Eindruck, daß die Überlegungen über die Verwaltungsvereinfachung, die wir hier anstellen, in den Europäischen Gemeinschaften noch nicht so weit gediehen sind. Auch die Art und Weise, wie diese Vorschriften zustande kommen — das gilt im übrigen auch für dieses Parlament —, macht hier keine große Hoffnung. Wenn Sie sich vorstellen, daß man zwar vorher prüfen kann — oder das jedenfalls versucht —, welche Kosten und welches Personal ein Gesetz zur Folge haben wird, und auch versucht, das Gesetz sprachlich zu bereinigen, daß aber dann letztlich ein Kompromiß geschlossen wird, etwa in Brüssel in einer Nachtsitzung oder auch hier im Vermittlungsausschuß, wo alle diese Überlegungen überhaupt keine Rolle mehr spielen, wo man aus parteipolitisch unterschiedlichen Gesichtspunkten einen Kompromiß zimmert, so ist das doch ein bedenkenswertes und beklagenswertes Phänomen.
Meine Damen und Herren, hier ist schon darauf hingewiesen worden, daß keiner mit dem Finger auf den anderen zeigen kann. Das haben wir heute früh auch nicht getan. Frau Kollegin Hartenstein hat schon darauf hingewiesen, daß 87,6 % der Gesetze vom ganzen Haus verabschiedet worden sind. Über 96 °/o der Gesetze sind vom Bundesrat gebilligt worden. Es ist auch nicht so, um einen allge-
meinem Eindruck entgegenzutreten, daß nur — —

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist die Blockiermaschine Bundesrat!)

— Herr Kollege, wenn von Blockiermaschine die Rede ist, geht es natürlich um die ganz wesentlichen Gesetze, die bestimmend für die Politik dieses Landes sind. Dort haben Sie in der Tat blockiert. Sie haben eine andere Meinung gehabt und haben den Bundesrat dazu benutzt, um politische Standpunkte durchzusetzen, die mit Länderinteressen nicht immer etwas zu tun gehabt haben.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Wo steht denn eigentlich, daß sich der Bundesrat auf Länderinteressen beschränken muß?)

— Das steht nirgendwo, Herr Kollege Lenz, aber der Bundesrat ist seiner inneren Anlage nach nicht nur ein Instrument der Opposition. Er hat als zweite Kammer nach seiner Zusammensetzung und seiner Aufgabenstellung auch dem Rechnung zu tragen,

(Zuruf von der CDU/CSU: Er wirkt an der Gesetzgebung des Bundes mit!)

daß es hier nicht zuletzt um Länderinteressen geht.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU] : Und der Bundestag ist nicht nur Instrument der Bundesregierung!)

— Nein, das ist er in der Tat nicht. Ich bin froh darüber, daß er es nicht ist.

(Weiterer Zuruf von der CDU/CSU)

Es ist auch nicht so, daß die Gesetzesflut, von der Sie gesprochen haben, Herr Kollege, nur von der Regierung ausgeht. In der 7. Legislaturperiode sind von den 670 eingebrachten Gesetzentwürfen nur etwa zwei Drittel von der Regierung selbst vorgelegt worden und viele auf Antrag und auf Wunsch dieses Parlaments.
Die Bundesregierung wird sich weiter bemühen, das geltende Recht übersichtlicher zu gestalten. Ein Teil der Gesetzesvorlagen der Bundesregierung dient der Beseitigung der Rechtszersplitterung, der Rechtsvereinheitlichung und der Aufhebung entbehrlich gewordener Vorschriften. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die gesetzgeberischen Maßnahmen auf den Gebieten des Strafrechts oder des Verwaltungsverfahrens oder an die laufenden Arbeiten an der Zusammenfassung der weit verstreuten Vorschriften des Sozialrechts.
Auch die Forderungen nach Verständlichkeit und Praktikabilität der Gesetze, die Sie aufgestellt haben, Herr Kollege Eyrich, sind selbstverständlich zu akzeptieren. Die Bundesregierung hat diesem Anliegen durch eine in diesem Jahr in Kraft getretene Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, Teil II, Rechnung getragen. Sie hat die Regeln für die Gesetzesvorbereitung verbessert, um noch stärker auf übersichtliche Gliederung und sprachliche Klarheit und Verständlichkeit hinzuwirken, wobei nunmehr die Beteiligung der Gesellschaft für deutsche Sprache zwingend vorgeschrieben wurde. Nur hilft das natürlich gar nichts mehr, wenn diese Institution beim Ge-
4840 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Baum
setzgebungsverfahren dann nicht mehr beteiligt wird.
Das Bundesinnenministerium ist im übrigen im Rahmen einer besonderen Mitprüfung aller Vorschriften beteiligt und prüft diese Vorschriften auf ihre Verwaltungsförmigkeit und Praktikabilität. Um vor übertriebenen Hoffnungen zu warnen, möchte ich allerdings nicht verschweigen, daß es vielfach kaum möglich sein wird, zur praktikablen Vollziehbarkeit im voraus konkrete Aussagen zu machen, weil die Bundesgesetze im allgemeinen von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden und die Bundesländer auch die Verfahren und die Organisation des Vollzugs selbst bestimmen.
Dies ist auch eine wesentliche Schwierigkeit bei der in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschriebenen Vorausschätzung der durch ein Gesetz verursachten Vollzugskosten einschließlich der entstehenden Personalkosten. Mit dieser Frage hat sich das Haus bereits am 3. Juni 1976 befaßt. Wir haben schon damals darauf hingewiesen, daß es nirgends, weder im Inland noch, soweit wir das übersehen können, im Ausland eine abgesicherte Methode zur analytischen Vorausermittlung von Personalfolgekosten eines Gesetzes gibt. Die Frau Kollegin hat schon auf diesen Versuch in Speyer hingewiesen.
Neben der bereits erwähnten Ungewißheit über die vielfach unterschiedliche Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation in den Vollzugsbehörden sind es vor allem die sogenannten offen formulierten Tatbestände und eingeräumten Ermessensspielräume, die eine Quantifizierung der anfallenden Arbeitsvorgänge kaum möglich machen.
Herr Kollege Eyrich, ich möchte auf einen Punkt Ihres Antrags ganz kurz etwas konkreter eingehen. Während es sich bei den von mir eben geschilderten Untersuchungen nur um den von neuen Gesetzen verursachten Personalaufwand der Vollzugsbehörden handelt, fordern Sie abweichend von § 40 der Gemeinsamen Geschäftsordnung auch Angaben über den Arbeitsaufwand in allen Verwaltungen nach Arbeitsstunden bzw. über die Einsparung an Arbeitsstunden, ferner über die zusätzlichen und die eingesparten Stellen in allen Verwaltungen, bezogen auf den Vollzug des einzelnen Gesetzes sowie über die Kostenbelastung für Bürger und Unternehmen. Herr Kollege Eyrich, es wird sieh sehr schnell in den Beratungen herausstellen, daß das undurchführbar ist. Das ist nach den Erkenntnissen und Möglichkeiten, die wir haben, nicht durchführbar. Selbst wenn wir es durchführen könnten, wäre die Kostenbelastung, die mit dieser Prüfung verbunden wäre, wahrscheinlich außerordentlich hoch.
Angesichts dieser bisher jedenfalls nicht allzu hoffnungsvollen Erfahrung auf diesem schwierigen Gebiet der Kostenschätzung scheint mir also eine gewisse Skepsis über die Machbarkeit dessen angebracht, was die Antragsteller mit ihrem Antrag anstreben.
Erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort zu den unter Ziffer 5 des Antrags geforderten nachträglichen Kontrollen der Kostenschätzung. Ohne hier bereits verläßliches Zahlenmaterial zur Verfügung zu haben, läßt sich doch aus der bisherigen Verwaltungspraxis und den vorliegenden Erfahrungen die Vermutung ableiten, daß eine solche dauernde Kostenkontrolle mit einem Aufwand verbunden wäre, der sich bei manchen Gesetzen den Vollzugskosten annähern dürfte.
Insgesamt gesehen, meine Damen und Herren, begrüßt die Bundesregierung jede Initiative, die Anstrengungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung zu fördern und zu verstärken. Hier ist schon gesagt worden, daß dies ein nüchternes, ein mühsames Geschäft ist. Wir werden uns daran weiterhin mit allen Kräften beteiligen, durchaus auch selbstkritisch. Wir werden uns also unvoreingenommen mit Ihrem Antrag und den Anregungen, die von den Kollegen hier gemacht wurden, befassen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806303900
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag auf Drucksache 8/1206 an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Innen- und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Eine andere Meinung sehe ich nicht. Es ist so beschlossen').
Ich rufe jetzt gemäß einer interfraktionellen Vereinbarung den ersten Zusatzpunkt zur heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Achtes Änderungsgesetz GAL — 8. ÄndG — GAL)

— Drucksache 8/1250
Überweisungsvorschlag :
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Horstmeier.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0806304000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 8/1250 liegt Ihnen ein Entwurf zum Achten Änderungsgesetz zur Altershilfe für Landwirte vor. Er beinhaltet neue Leistungen für jüngere Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer, die bisher nicht in die agrarsoziale Sicherung einbezogen sind.
Über diesen zu versorgenden Personenkreis ist in den letzten Jahren sehr viel geredet und geschrieben worden. Ihm wurde auch sehr viel Wohlwollen entgegengebracht. Aber Taten folgten bisher leider nicht.
Die CDU/CSU-Fraktion hat in den vergangenen Jahren mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge gestellt, die die Bundesregierung aufforderten, diese Lücke in der agrarsozialen Gesetzgebung zu
*) Änderung des Überweisungsbeschlusses S. 4876
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1977 4841
Horstmeier
schließen. Diese Aufforderung geschah erstmals während der parlamentarischen Beratungen zum Siebten Änderungsgesetz zur Altershilfe für Landwirte im Jahre 1973 durch einen Änderungsantrag unsererseits. Im Jahre 1974 haben wir einen Entschließungsantrag während der Beratungen zum Agrarbericht eingebracht, in dem die Bundesregierung erneut aufgefordert wurde, in dieser Frage initiativ zu werden. In den folgenden Jahren ist jeweils in der Aussprache über den Agrarbericht von unseren Sprechern auf diese ungelöste Frage hingewiesen worden.
Selbst der Bundesernährungsminister hat in seiner diesjährigen Einbringungsrede zum Agrarbericht deutlich gemacht, daß mit der Versorgung jüngerer Witwen der soziale Schutz der landwirtschaftlichen Bevölkerung abgerundet werden müßte. Geschehen ist in diesem ganzen Jahr wiederum nichts. Die Behandlung dieser Frage durch die Koalitionsfraktionen jüngst im Haushaltsausschuß spricht eine eigene Sprache und läßt von dieser Seite keine Initiative erwarten.
Wenn man sich diese Sachlage vor Augen führt, muß man zu dem Schluß kommen, daß die Regierung und die Koalitionsfraktionen in dieser Frage handlungsunfähig sind. Da die Opposition mit den bisherigen Änderungs- und Entschließungsanträgen keinen Erfolg hatte, legt sie heute einen konkreten Gesetzentwurf vor. Darin fordern wir erstens, daß das Alterserfordernis zur Erlangung des Witwengeldes von jetzt dem 60. auf das 45. Lebensjahr herabgesetzt wird; zweitens, daß allen Witwen, die ein oder mehrere Kinder zu versorgen haben, unabhängig vom Alter diese neuen Leistungen der Altersklasse zukommen. Gerade beim letztgenannten Personenkreis gibt es in der Praxis — das ist eindeutig erwiesen — sehr viele soziale Härten, die es unbedingt abzumildern gilt.
Das Witwengeld soll in der jeweiligen Höhe des Altersgeldes für unverheiratete Berechtigte gewährt werden. Das wären im Jahre 1978 265 DM monatlich. Voraussetzung ist, daß der verstorbene Ehegatte mindestens 60 Monatsbeiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt hat. Das entspricht auch der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bisher mit 60 Jahren gewährte Witwenaltersgeld bleibt nach unserem Vorschlag in der jetzigen Form erhalten. Die jüngeren Witwengeldbezieher haben dann die Möglichkeit, mit Erreichen dieser Altersgrenze das Witwengeld in ein Witwenaltersgeld umzuwandeln. Das hat den Vorteil, daß sich die weiter entrichteten Beiträge, sofern sie 15 Beitragsjahre überschreiten, beim Altersgeld leistungssteigernd auswirken können.
Alle hier vorgetragenen Regelungen gelten natürlich auch für den Witwer, sofern dessen Ehefrau landwirtschaftliche Unternehmerin gewesen ist.
Alles in allem: Unser Gesetzentwurf schließt eine wesentliche Lücke in der agrarsozialen Gesetzgebung. Denn wer kann es noch verstehen, daß eine Witwe, die ihren Mann durch einen Herzinfarkt mit tödlichem Ausgang verloren hat, ohne Hilfe bleiben soll, während es für eine Witwe, deren Mann einen
tödlichen Unfall erlitten hat, selbstverständlich ist, daß sie Unterstützung in Form der Unfallrente erhält? Das soll auch so bleiben, aber hier muß eine gleiche Behandlung erfolgen.
Zum Schluß sei noch bemerkt, daß die Finanzierung dieser neuen Leistung möglich ist, ohne daß das Finanzvolumen des Einzelplans 10 erhöht werden muß.
Ich bitte das Hohe Haus um wohlwollende und zügige Behandlung unseres Gesetzentwurfes, damit den Betroffenen möglichst schnell geholfen werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806304100
Das Wort hat der Abgeordnete Wimmer.

Hermann Wimmer (SPD):
Rede ID: ID0806304200
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Pressedienst der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 25. November 1977 verkündet eine Schlagzeile, daß die Opposition einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Witwenrente für Witwen von Landwirten einbringt. Der Entwurf liegt vor.
Daß die Opposition damit kurz vor Weihnachten einen propagandistischen Effekt erzielen wollte, liegt auf der Hand.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Nicht nur die eben zitierte Schlagzeile, sondern auch die Bundestagsdrucksache mit diesem Entwurf macht die Absicht deutlich. So müssen wir unter der Überschrift „Problem" lesen, daß die Witwen und Witwer landwirtschaftlicher Unternehmer nach dem Tode des Ehegatten bisher keine Hinterbliebenenrente erhalten. Das ist formal dann richtig, wenn man sich hinzudenkt oder redlicherweise hinzuschreibt, daß es sich dabei um die Witwen aktiver landwirtschaftlicher Unternehmer handelt.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Natürlich!)

Bedenklich und deshalb als Effekthascherei zu bezeichnen ist aber der Eindruck,

(Dr. Ritz [CDU/CSU]: Ach!)

der durch diese Formulierung in der Öffentlichkeit entstehen soll.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Jedermann weiß doch, um was für einen Personenkreis es hier geht!)

Die Opposition will den Eindruck erwecken, als seien die Witwen und Witwer landwirtschaftlicher Unternehmer allesamt unversorgt und damit im Sozialgefüge zu einer Randgruppe erniedrigt.
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Tatsache ist es, daß es bereits heute ein Witwengeld in der Landwirtschaft gibt. Schon heute erhalten Witwen und Witwer landwirtschaftlicher Unternehmer das Altersgeld immer dann, wenn sie selbst nicht landwirtschaftliche Unternehmer sind, d. h., wenn das Unternehmen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend abgegeben wurde, der verstorbene Ehegatte Anspruch auf Altersgeld hatte und die Ehe vor Voll-
4842 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Wimmer (Neuötting)

endung seines 65. Lebensjahres geschlossen wurde
oder die Witwe das 60. Lebensjahr vollendet hat
oder die Witwe oder der Witwer erwerbsunfähig ist.
Vielleicht hört es die Opposition nicht gern, daß im Jahre 1977 immerhin 221 000 Witwen dieses Altersgeld erhielten und davon 9 500 jünger als 60 Jahre gewesen sind. Es klingt schon sehr ungenau, wenn nicht gar unredlich, wenn die CDU/CSU in diesen Wochen landauf und landab in Presseerklärungen und in den ihr nahestehenden Organen verkünden läßt, daß sie seit Jahren um die Einführung einer Hinterbliebenenrente für Witwen landwirtschaftlicher Unternehmer kämpfe und daß SPD und FDP entsprechende Anträge der CDU/CSU-Fraktion stets abgelehnt hätten.

(Susset [CDU/CSU] : Das stimmt!)

Es wird niemand bestreiten können, meine Damen und Herren von der Opposition, daß dies der erste Gesetzentwurf ist, den Sie zu diesem Thema einbringen, und daß es noch keinen Gesetzentwurf gegeben hat, der von der Koalition abgelehnt worden wäre. Sie scheinen aber auch zu vergessen, daß die CDU/CSU bis 1969 Regierungsverantwortung getragen hat und in den 20 Jahren ihrer Regierungszeit zahlreiche Gelegenheiten ungenutzt verstreichen ließ, um dieses Problem, das ja nicht neu ist, wirksam und so zu lösen, wie Sie es mit dieser Vorlage lösen wollen.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Wie lange wollt ihr denn noch regieren, um euch mit der Zeit vor 1969 zu entschuldigen!)

Es gehört schon eine Menge Mut dazu, wenn den Koalitionsparteien im Pressedienst Ihrer Fraktion vorgeworfen wird, sie hätten eine unsoziale Haltung in dieser Frage. Was hat denn die Opposition für die landwirtschaftliche Sozialversicherung in der Zeit bis 1969 geleistet?

(Zuruf von der SPD: Nichts! — Kittelmann [CDU/CSU] : Sehr viel!)

Ist es nicht so, daß Sie in dieser Frage ein ganz schlechtes Gewissen haben und auch haben müssen und daß man draußen im Lande sehr wohl weiß, wer das System der sozialen Sicherung für die Landwirte geschaffen und vorangetrieben hat? Die Landwirte kennen diese Entwicklung sehr gut, weil sie ihnen auch persönlich zugute gekommen ist. Erst die sozialliberale Koalition hat dieses Sicherungswerk in beispielloser Weise ausgebaut.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Finanzmittel, die der Bund bereitgestellt hat, stiegen von 842 Millionen DM im Jahre 1969 auf 3,2 Milliarden DM für das Jahr 1978. Die sozialliberale Koalition hat 1972 die Krankenversicherung der Landwirte eingeführt, die die Landwirte von den Krankheitskosten der Altenteiler völlig befreit. 1974 wurde das Altersgeld so gestaltet, daß die Empfänger seit dieser Zeit wissen, daß ihr Altersgeld und ihr Witwengeld regelmäßig zum 1. Januar jeden Jahres in gleichem Umfang wie die Renten in der Rentenversicherung angepaßt werden. Die sozialliberale Koalition hat 1975 ein Waisengeld in die Altershilfe der Landwirte eingeführt. Krankenversicherung, Dynamisierung des Altersgeldes, Waisengeld — ist das das Ergebnis einer unsozialen Haltung, deren Sie uns bezichtigen wollen? Nein, im Gegenteil! Die Sozialpolitik für die Landwirte ist von uns in dem Bewußtsein gestärkt und ausgebaut worden, daß die Landwirte, die lange — vielleicht viel zu lange — glaubten, ihr Altenschicksal ohne die Hilfe des Staates meistern zu können, mit dieser Mentalität nicht ins soziale Abseits geraten durften. Heute, da das Gewollte erreicht ist, gilt es für uns Sozialdemokraten vornehmlich, das Erreichte zu sichern und zu verteidigen und nicht durch unerfüllbare Forderungen zu gefährden.

(Hasinger [CDU/CSU] : Also lehnen Sie den Entwurf ab, oder wie ist das?)

Aber auch wir sehen, daß die Versorgung jüngerer Witwen im bestehenden Sozialsystem für Landwirte noch nicht befriedigend geregelt ist. Wir sind bislang davon ausgegangen, daß beim Tod eines landwirtschaftlichen Unternehmers mit dem Betrieb mich die Existenzgrundlage für die Familie erhalten bleibt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ein Nebelwerfer!)

Diese Regelung hat in der landwirtschaftlichen Praxis bei zahlreichen jüngeren Witwen, erhebliche soziale Härten mit sich gebracht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das kann man sagen! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Haarscharf vorbei!)

Das sehen wir. Bundesminister Ertl hat bereits im März dieses Jahres hier im Parlament angekündigt, daß die soziale Sicherung jüngerer Witwen mit waisengeldberechtigten Kindern noch in dieser Wahlperiode verbessert werden soll.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

SPD und FDP haben eine bessere Versorgung dieser Menschen nicht abgelehnt. Wir haben im Gegenteil deutlich gemacht, daß wir das Vorhaben der Regierung unterstützen.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Aus diesem Grund haben wir im Ernährungsausschuß bei Stimmenthaltung der Opposition eine Entschließung gefaßt, wodurch die Bundesregierung zu prüfen ersucht wird, wie diese Lücke in der agrarsozialen Sicherung durch gesetzliche Regelungen ausgefüllt werden kann.
Daß wir uns verpflichtet fühlen, mit Sorgfalt alle Probleme und Möglichkeiten zu prüfen, dagegen hat die Opposition in letzter Zeit in unverantwortlicher Weise polemisiert. Leider hat sie es unterlassen, ihren Gesetzentwurf, den wir heute in die Beratung des Bundestages aufnehmen, mit der Genauigkeit vorzubereiten und zu prüfen, die notwendig und der Sache angemessen ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wie lange dauert das?)

So werden wir uns dieser versäumten Pflicht der Opposition annehmen und auf die Probleme hinweisen, die ihr Entwurf aufwirft.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4843
Wimmer (Neuötting)

Zunächst ist die Frage der Beitragsgerechtigkeit in der landwirtschaftlichen Sozialpolitik anzusprechen. Die Altersversorgung der Landwirte wird zu 75 % aus Steuermitteln finanziert, die der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten hingegen nur zu 15 °/o. Gewiß ist der vergleichsweise sehr hohe Bundeszuschuß zur Altershilfe der Landwirte zum großen Teil als Ausgleich dafür notwendig, daß das Verhältnis der Zahl der Rentner zur Zahl der Beitragszahler in der Landwirtschaft wesentlich ungünstiger als in der allgemeinen Rentenversicherung ist. Aber auch aus dem ungünstigen Altersaufbau der landwirtschaftlichen Bevölkerung läßt sich die Finanzierung aus Steuermitteln in der heutigen Höhe nicht rechtfertigen. Es bleibt ein beträchtlicher Rest übrig, der über die Kompensation der ungünstigen Altersstruktur hinausgeht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806304300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hasinger?

Hermann Wimmer (SPD):
Rede ID: ID0806304400
Nein. Vizepräsident Stücklen: Keine Zwischenfrage.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das ist nicht vorgesehen! — Man darf seine Vorlesung nicht unterbrechen! — Die Antwort hat er sich nicht aufgeschrieben!)


Hermann Wimmer (SPD):
Rede ID: ID0806304500
Das wird deutlich, wenn man das Verhältnis der Leistungen zu den Beiträgen in der Altershilfe der Landwirte und in der Rentenversicherung vergleicht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber das kennen wir doch alles! Was soll denn das?)

— Sie erwecken manchmal den Eindruck, daß Sie es nicht kennen!

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Sieht man einmal von der Dynamisierung der Leistungen und Beiträge in beiden Sozialbereichen ab, dann ergibt sich, daß ein lediger Landwirt mit 180 Monatsbeiträgen zu je 63 DM nach 15 Jahren eine Monatsrente von 241,60 DM erwirbt. In der gesetzlichen Rentenversicherung muß man, um die gleiche Rente von 241,60 DM zu enthalten, 15 Jahre lang jeden Monat 240,50 DM einbezahlen. Der Landwirt hat also für seine Rente nur 26 % des Beitrags zu zahlen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen wäre, bzw. nur 53 0/o des Arbeitnehmeranteils des Rentenversicherungsbeitrags.
Kann dies als gerecht empfunden werden? Ergibt sich daraus nicht vielmehr die politische Schlußfolgerung, daß die Landwirte verstärkt auch zur Beitragsfinanzierung herangezogen werden müssen und daß Leistungsverbesserungen im Zusammenhang mit dem Problem einer gerechten Finanzierung gesehen werden müssen?
Meine Antwort hierauf lautet: Weitere Mehrausgaben sind nur möglich, wenn sie durch höhere Beiträge abgedeckt werden. Das gilt auch für die Verbesserungen in der Witwenversorgung. Es ist den
Landwirten dabei auch zuzumuten, einen größeren Solidarbeitrag aufzubringen.
Unser zweites Bedenken richtet sich dagegen, daß der Antrag der CDU/CSU keine Rücksicht darauf nimmt, daß Veränderungen im Leistungsrecht der landwirtschaftlichen Altersversorgung auch Rückwirkungen auf die Leistungen in den anderen Zweigen der Altersversorgung haben müßten. Die Einführung einer Witwen- und Witwerrente in der Altershilfe der Landwirte steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Fragen der Reform der Hinterbliebenenversorgung und der Alterssicherung der Frau in der gestzlichen Rentenversicherung, die wegen des Bundesverfassungsgerichtsurteils bis 1984 notwendig sein wird.

(Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

Mit Sicherheit wird diese Reform einen tiefgreifenden Einschnitt in das Leistungsrecht der Rentenversicherung bringen.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Die ganze Systematik der Hinterbliebenenversorgung muß von Grund auf umgestaltet werden.

(Wehner [SPD] : Sehr richtig!)

Niemand weiß heute, ob die abgeleitete Witwenrente in der Zukunft überhaupt weiter bestehen wird, ob sie durch eine eigenständige Sicherung der Frau abgelöst wird oder wie eine solche neue Form der Alterssicherung überhaupt aussehen wird.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Also bis 1984 gar nichts!)

Der vorliegende Entwurf der CDU/CSU vernachlässigt auch vollständig den Zusammenhang mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Falsch!)

Er geht sogar so weit, daß in der Altershilfe der Landwirte eine unbedingte Witwenrente einzuführen sei, d. h. eine Rente, die auch einem gesunden, voll erwerbsfähigen Witwer gezahlt wird. Damit würde in der landwirtschaftlichen Altersversorgung eine völlig neue Leistung eingeführt werden, die über das heutige Recht der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgeht und von der niemand sagen kann, daß sie sozialpolitisch notwendig wäre.
Das ist im Hinblick auf die anstehende Rentenreform, die uns das Bundesverfassungsgerichtsurteil auferlegt, ein Schritt in die falsche Richtung. Nach unserer Auffassung ist es töricht, das Recht der Altershilfe der Landwirte zu ändern und dabei so zu tun, als seien keine tiefgreifenden Veränderungen im Bereich der Hinterbliebenenversorgung zu erwarten. Man darf an den Bestimmungen der Renten der Hinterbliebenen, der landwirtschaftlichen Altersversorgung auf keinen Fall isoliert etwas verändern. Etwaige Änderungen im Bereich der Agrarsozialpolitik müssen mit der künftigen Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgestimmt werden. Sie sind erst dann sinnvoll zu diskutieren, wenn die von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission für die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen ihr Votum abgegeben hat. Am Ende der Entwicklung .kann nach unserer
4844 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Wimmer (Neuötting)

Auffassung nur ein Zustand stehen, in dem in der Altershilfe der Landwirte und in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Hinterbliebenenversorgung eine deckungsgleiche Systematik besteht, die zugleich dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Diese Bedenken müssen nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion sorgfältig diskutiert und bei der späteren Entscheidung über den vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt werden. In seiner jetzigen Form ist der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion jedenfalls zu eng konzipiert und nimmt zu wenig Rücksicht auf die vielfältigen Probleme, die zwar über den Bereich der landwirtschaftlichen Sozialpolitik hinausgehen, aber dennoch untrennbar mit ihr verbunden sind.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sankt-Nimmerleins-Tag!)

Um Mißverständnissen vorzubeugen, muß nochmals betont werden, daß sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht gegen eine Verbesserung der Versorgung der Landwirtswitwen ausspricht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber sie ist nichtdafür !)

Im Gegenteil: Wir befürworten solche Verbesserungen dort, wo sie sinnvoll sind.

(Dr. Müller [CDU/CSU] : Viel Worte gibt's und wenig Brot!)

Die Lösung muß sowohl der Forderung nach einer gerechten Finanzierung genügen als auch der Problematik der -notwendigen Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung, der Alterssicherung der Frau Rechnung tragen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Finanzierung ist gesichert! Sie wollen das nicht!)

In den zuständigen Ausschüssen des Bundestages wird sich die SPD-Bundestagsfraktion aktiv und intensiv

(Zuruf von der CDU/CSU: Der Stimme enthalten!)

— das haben Sie getan — für die Erarbeitung einer solchen Lösung einsetzen. Es ist der CDU/CSU-Opposition unbenommen, diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur Beratung vorzulegen. Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung dieses Antrages an den federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zu.
Wir können dabei aber nicht verhehlen, daß diesem Entwurf tatsächlich der Makel der Effekthascherei anhaftet.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)

Dies wird auch dadurch deutlich, daß der Entwurf erst am 24. Oktober eingebracht wurde und bereits mit Wirkung vom 1. Januar, also in zwei Wochen, in Kraft treten soll.

(Wehner [SPD] : Hört! Hört! So wollte man früher Bauern fangen!)

Was man jahrelang in den Reihen von CDU und CSU diskutiert und vorbereitet haben will, soll nun
in wenigen Tagen durch die Gremien der Gesetzgebung gepeitscht werden,

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Wir können uns auf den 1. Juli verständigen!)

als ginge es darum, drohendes Unheil ohne Verzug abzuwenden.

(Dr. Müller [CDU/CSU] : So ist es!)

Dieser Methode werden wir uns bei allem guten Willen, den wir grundsätzlich für diese Sache aufbringen, entschieden widersetzen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806304600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kunz (Weiden).

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0806304700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Ausführungen der Kollegen der Regierungskoalition zur Witwenrente im agrarsozialen Bereich innerhalb und außerhalb des Deutschen Bundestages kann man nur als ein Trauerspiel bezeichnen. Immer dann, wenn die Bundesregierung und die Regierungsparteien konkret gefordert sind, etwas für die Witwen von Landwirten zu tun, heißt es: jetzt nicht, vielleicht später, am besten gar nicht.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

— So geht es nun schon seit Jahren, Herr Kollege Wehner. Vielen von uns ist noch in Erinnerung,

(Wehner [SPD] : Sie sind doch überhaupt ein Neukommer!)

daß der damalige Kollege Dr. Nölling von der SPD hier im Deutschen Bundestag am 8. November 1973 die CDU/CSU-Bundestagsfraktion als „verrückt spielende Opposition" in übelster Weise beschimpfte, weil sie schon damals die Einführung der Witwenrente gefordert hatte. Aus dieser damaligen Äußerung sprach doch der ganze Zynismus der SPD gegenüber den Landwirtswitwen, die sich oft in großer sozialer Bedrängnis befinden.

(Beifall beider CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Dieses -unsoziale Verhalten findet jetzt seinen Fortgang. Ich kann es nur als eine Heuchelei und als Possenspiel bezeichnen, wenn SPD und FDP vor einigen Wochen im Ernährungsausschuß und im Haushaltsausschuß in einer schriftlichen Anfrage

(Wehner [SPD] : Da ist ein Auftrag beschlossen worden!)

offen zugegeben haben, daß bei der derzeitigen Rechtslage „bei zahlreichen jüngeren Witwen erhebliche soziale Härten, vorhanden seien",

(Dr. Müller [CDU/CSU] : Er soll mal auf die Höfe gehen!)

und anschließend in dem gleichen Papier der makaber klingende Satz folgt:
Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen,
wie die Lücke in der agrarsozialen Sicherung
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4845
Dr. Kunz (Weiden)

durch gesetzliche Regelungen ausgefüllt werden kann.

(Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

Jahrelang hat die Bundesregierung Zeit gehabt, die ganz einfachen Sachverhalte zu prüfen. Getan hat sie nichts.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Ihr habt doch überhaupt nichts getan! Was habt ihr denn aufzuweisen?)

Diese Verschleppungstaktik soll nun also weitergehen. Den Schaden erleiden die Witwen, denen die Hinterbliebenenrente vorenthalten wird.
Eine im wahrsten Sinne des Wortes merkwürdige Rolle in diesem Gesamtgeschehen spielt der Herr Bundesernährungsminister. Schon seit Jahren kündigt auch er die Versorgung jüngerer Landwirtswitwen an. Bisher hat er sich entweder nicht durchsetzen können,

(Dr. Müller [CDU/CSU] : So ist es!)

oder seine Beteuerungen sind nur als Sonntagsreden zu verstehen.

(Dr. Müller [CDU/CSU] : Gelegentlich auch samstags! — Heiterkeit)

Wie unsozial die ablehnende Haltung und die Hinhaltetaktik von SPD und FDP sind, möchte ich an einem Beispiel erläutern. Der Sachverhalt ist typisch: Ein Landwirtsehepaar mit zwei Kindern im Alter von 4 und 6 Jahren bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb in einer Größe von 15 ha. Der Betrieb erzielt einen Gewinn von rund 15 000 DM. Aus dem Gewinn sind neben den Privatentnahmen Nettoinvestitionen und Sozialbeiträge zu leisten.

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Hat der Betrieb Buchführung? Geschätzt, mein Herr!)

In der Regel verbleiben rund 9 000 bis 10 000 DM als konsumfähiges Einkommen. Plötzlich verstirbt der Ehemann. Die Ehefrau hat nicht nur ihren Mann und die Kinder haben nicht nur ihren Vater verloren, sondern der landwirtschaftliche Betrieb auch seine wichtigste Arbeitskraft. In der Regel kann die Witwe den Betrieb nur dann weiterführen und ihn für sich und die Kinder erhalten, wenn sie, zumindest zeitweilig, eine fremde Arbeitskraft beschäftigt. Die Witwe muß also neben den Beiträgen für die Alterskasse und die landwirtschaftliche Krankenversicherung, die beide betriebsgebunden sind und nach dem derzeitigen Stand rund 2 000 DM betragen, diese fremde Teilarbeitskraft mit wenigstens 3 000 DM entlohnen. .

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806304800
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0806304900
Ich habe nur fünf Minuten Zeit; deshalb muß ich nein sagen.

(Wehner [SPD] : Ich wollte Sie nur fragen, warum Ihre Seite sich am 9. November der Stimme enthalten hat!)

Dadurch verbleiben als konsumfähiges Einkommen der Familie nur noch 6 000 DM im Jahr, also weit weniger als das Sozialhilfeniveau.
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll der Landwirtswitwe bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Notlage helfen. Wir wollen, daß die Witwe eine Hinterbliebenenrente in Höhe von monatlich 265 DM erhält. Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß das auch eine Beseitigung der Ungerechtigkeit gegenüber den anderen Witwen bei Unfalltod des Ehegatten wäre.
Die Frage der anteiligen Finanzierung ist durchaus lösbar. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wochen in den Bundestagsausschüssen nachgewiesen, daß eine Finanzierung der Witwenrente im Rahmen des agrarsozialen Systems ohne eine Erhöhung des Gesamtausgabevolumens des Haushalts des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich ist.
Wie wichtig diese Aussage ist, ergibt sich schon allein aus der Tatsache, daß die Regierungsparteien versuchen, Mittel aus dem agrarsozialen Bereich für Maßnahmen der Strukturverbesserung umzuschichten. Ohne die Notwendigkeit der ausreichenden finanziellen Bedienung der Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung bestreiten zu wollen, ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Meinung, daß jetzt erst einmal die Versorgung der Witwen Priorität haben muß. Wir sind der Meinung: Wer sich anders entscheidet, verhält sich unsozial.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806305000
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt der Landwirt!)


Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0806305100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf den Zwischenruf, hier komme ein Landwirt, kann ich Ihnen nur antworten: Nein, aber gearbeitet habe ich als junger Mensch auch in der Landwirtschaft.
Nun will ich Ihnen einmal folgendes sagen — nur deshalb habe ich mich hier gemeldet; ich will nicht Ihre Zeit belasten —: Mir ist mitgeteilt worden — und ich habe es nachprüfen lassen —, daß im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 9. November folgendes beschlossen worden ist
I. Witwen (und Witwer) landwirtschaftlicher Unternehmer erhalten Altersgeld, wenn das Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgegeben wurde, die Witwe das 70. Lebensjahr (Witwer 65. Lebensjahr) vollendet hat oder die Witwe (der Witwer) erwerbsunfähig ist.
Jüngere erwerbsfähige Witwen erhalten in der Regel kein Altersgeld, weil der Gesetzgeber bisher davon ausgegangen ist, daß beim Tode eines landwirtschaftlichen Unternehmers mit dem Betrieb auch die Existenzgrundlage der Familie erhalten bleibt und es einer jüngeren er-.
4846 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Wehner
werbsfähigen Frau zuzumuten ist, den Betrieb nach dem Tode des Mannes weiterzuführen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Allein!)

Da diese Regelung in der landwirtschaftlichen Praxis bei zahlreichen jüngeren Witwen, insbesondere mit waisengeldberechtigten Kindern, erhebliche soziale Härten mit sich bringt, wird die Bundesregierung ersucht, zu prüfen, wie diese Lücke in der agrarsozialen Sicherung durch gesetzliche Regelungen ausgefüllt werden kann.
Das ist der erste Teil des Entschließungsantrages; in Teil II geht es um ein an die Bundesregierung gerichtetes Prüfungsersuchen, das nicht mit diesem Thema zusammenhängt. Und dabei steht: im Ernährungsausschuß bei Stimmenthaltung der Opposition angenommen.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Wie können Sie sich hier in der Woche vor Weihnachten hinstellen und so tun, als läge hier eine in der Sache begründete Streitfrage vor?

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber natürlich!)

Wie können Sie damit gegen uns argumentieren, gegen uns, die wir Agrarsozialpolitik überhaupt möglich gemacht haben,

(Beifall bei der SPD und der FDP)

während von Ihrer Seite und von seiten der Standesorganisation so getan wurde,

(Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das stimmt doch!)

als bedürfe man dessen nicht?

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806305200
Herr Abgeordneter Wehner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0806305300
Nein, ich mache es wie der Vorredner von der CDU/CSU; ich bitte um Entschuldigung.
Ich beklage nur die Unsachlichkeit. Hier liegt ein Prüfungsauftrag vor, den die Mehrheit des Ausschusses beschlossen hat,

(Zurufe von der CDU/CSU)

und die Opposition hat sich der Stimme enthalten. Also bitte, bleiben Sie auch noch in der Woche vor dem Heiligen Abend bei der Wahrheit!

(Beifall bei der SPD und der FDP — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806305400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peters.

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0806305500
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorausgegangenen Ausführungen vermitteln trotz gewisser Kontroversen den Eindruck, daß man die sozialpolitischen Probleme jüngerer landwirtschaftlicher Witwen regeln will. Es hat sich zunehmend erge-
ben, daß im Falle des Todes des Landwirts die Witwe normalerweise nicht in der Lage ist, den Betrieb mit Lohnarbeitskräften weiterzuführen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Rente für Witwen im Lebensalter unter 60 Jahren einzuführen.
Wenn die Haushaltslage vor zwei Jahren nicht das Haushaltsstrukturgesetz erzwungen hätte, wäre man sicher schon früher an diese Aufgabe herangegangen.

(Aha! bei der CDU/CSU)

— Ja, Sie können ruhig etwas zwischenrufen; im Ausschuß ist mir das, als ich dieselbe Formulierung gebraucht habe, sogar zugestanden worden, und ich bin der Meinung, man sollte im Plenum genauso sachlich reden, wie man im Ausschuß redet.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sehr gut! — Sagen Sie das Herrn Wehner!)

Nach dem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien im Ernährungsausschuß und im Haushaltsausschuß wird die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, wie die Härten in der bisherigen Gesetzgebung durch gesetzliche Regelungen beseitigt werden können. Damit soll für Witwen aus der Landwirtschaft im Vergleich zu Witwen aus dem Bereich der Sozialversicherungen gleiches Recht hergestellt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806305600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0806305700
Bitte schön!

Hans Peter Schmitz (CDU):
Rede ID: ID0806305800
Herr Kollege Peters, nachdem Sie dies in der Sache nicht bestritten haben und nachdem Sie uns erklärt haben, daß eigentlich nur das Haushaltsstrukturgesetz daran schuld sei, daß Sie der Sache jetzt nicht zustimmen könnten, nachdem die Opposition einen seriösen Deckungsvorschlag gemacht hat und nachdem Herr Wehner und sein Vorredner aus seiner Fraktion gesagt haben, sie wollten das mit der Frage der generellen Regelung für die Witwen auf der Grundlage des Verfassungsgerichtsurteils koppeln,

(Wehner [SPD] : Das betrifft auch die Witwer! Bringen Sie doch nicht alles durcheinander!)

frage ich Sie: Sind Sie dann bereit, zuzugestehen, daß die Koalition dies auf 1984 verschieben will?

(Wehner [SPD] : Nein, es ging um die Witwer! Bleiben Sie doch ehrlich bei der Sache! — Franke [CDU/CSU] : Herr Wehner, Sie verstehen doch davon gar nichts!)


Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0806305900
Herr Schmitz, ich will Ihre Frage beantworten; darauf wäre ich sowieso gleich gekommen. Bevor die CDU/CSU-Fraktion ihren Antrag Drucksache 8/1250 auf Gewährung einer Rente für jüngere Witwen vorlegte, hat sie in beiden Ausschüssen die Bereitstellung von 56 Millionen DM für ein diesbezügliches Gesetz ab 1. Ja-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4847
Peters (Poppenbüll)

nuar 1978 beantragt. Die Koalition hat diesen Antrag abgelehnt,

(Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

weil die Fachausschüsse zunächst in eine eingehende Prüfung der nicht einfachen Sachmaterie eintreten müssen. Außerdem ist eine Mittelbereitstellung aus Restmitteln eines Jahres nicht entscheidend,

(Immer [Altenkirchen] [SPD] : Sehr richtig!)

weil die Gesetzesänderung für jüngere Witwen nicht einmalig, sondern selbstverständlich laufend für längere Zeit Mittel erfordert.
Die Union hat in der Begründung ihres Antrags zu erkennen gegeben, daß auch sie eine finanzielle Beteiligung der Beitragszahler ins Auge faßt. Durch den vorliegenden Entwurf der Union werden einige Probleme deutlich, die mit Sicherheit nicht im Adhoc-Verfahren erledigt werden können. Aus dem Unionsantrag ergibt sich, daß bei Gewährung der Witwenrente der Betrieb nicht abgegeben zu werden braucht. Im Gegensatz dazu steht meine Anfangsdarstellung, daß die Rente in der Regel eingeführt werden muß, weil die Witwe den Betrieb nicht weiterführen kann. Außerdem kann ich mir denken, daß eine Diskrepanz zwischen der Voraussetzung zur Gewährung der landwirtschaftlichen Altersrente — Hofabgabe — und der vorher aufgezeigten Regelung entsteht, die Sie ja als Ausnahmefall genehmigen wollen.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : So ist es!)

Eine weitere Problematik ergibt sich aus der Definition von Witwen- und Witwerrente in Ihrem Entwurf. Hier versucht man, eine Regelung zur Gleichstellung von Mann und Frau im Rentenbereich vorwegzunehmen, die sich erst in den Vorberatungen befindet.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806306000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Kunz? — Bitte.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0806306100
Herr Kollege Peters, hätten Sie die Freundlichkeit, dem Parlament zu sagen, wann nach der Vorstellung Ihrer Partei diese Regelung kommen soll?

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0806306200
Ich glaube, hier im Hause ist es allgemein fester Vorsatz, daß diese Regelung ab 1984 gelten soll. Ich bin der Meinung, daß man mit dieser Gesetzgebung nicht bis 1984 warten, sondern sie hier bald beschließen sollte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806306300
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? — Bitte.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0806306400
Herr Kollege Peters, nur zur Klarstellung! Wenn Sie sagen „bald", dann unterstelle ich einmal 1979. Warum meinen Sie denn, daß unser Deckungsvorschlag unseriös ist, der sich in der Tat auf das Jahr 1978 bezieht, wofür bisher noch keine Regierungsvorlage vorliegt, während wir auf Grund der vielen Aussagen, auch des Herrn Bundesministers, davon ausgehen konnten, daß Sie
spätestens 1979 bereit wären, eine solche Regelung mitzutragen?

Walter Peters (FDP):
Rede ID: ID0806306500
Aber, Herr Dr. Ritz, wenn Sie einen Deckungsvorschlag auf Grund von Haushaltsresten eines Jahres machen, dann bin ich der Meinung, daß das nicht seriös ist,

(Zustimmung bei der SPD)

weil Sie genau wissen, daß über weitere Jahre hinweg Ausgaben in dieser Höhe und vielleicht noch in zunehmendem Maße entstehen werden. Wir sollten ehrlich darüber reden.
Ein weiteres Problem ist die Frage: Soll bei der Gewährung einer Witwenrente Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung gelten? Ja oder nein? Auch das muß grundlegend geklärt werden.
Diese Anmerkungen mögen genügen, um nachzuweisen, daß wir in den Ausschüssen eine gründliche Beratung benötigen, um zu einer sozial gerechten Regelung zu gelangen. Ich halte es für selbstverständlich und unumgänglich, daß der vorgesehene Gesetzentwurf der Union und der von der Bundesregierung nach erfolgter Prüfung der Sachmaterie vorzulegende Entwurf gemeinsam in den Ausschüssen beraten werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806306600
Das Wort hat der Abgeordnete Schartz.

Günther Schartz (CDU):
Rede ID: ID0806306700
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere sehr, daß ich in meiner ersten Rede vor diesem Hohen Hause nicht länger Gelegenheit habe, mich sowohl in der Sache wie in der Diktion mit den Worten der Koalition auseinanderzusetzen.
Der Kollege Wehner hat die Frage aufgeworfen, weshalb denn eigentlich die Opposition am 9. November im Ernährungsausschuß dieses Hauses sich der Stimme enthalten habe. Herr Kollege Wehner, eben weil wir keine Effekthascherei machen wollten, deswegen haben wir uns der Stimme enthalten. Wir haben im voraus die Finanzmittel beantragt, um einen Gesetzentwurf zu finanzieren, nach dem die Witwen in der Landwirtschaft ab 1. Januar 1978 eine Rente erhalten sollen. Das, was die Koalition vorgetragen hat, Herr Kollege Wehner, war das Wiederholen einer von uns vor Jahren schon vorgetragenen Auffassung: die Regierung solle prüfen. Es ist nicht damit getan, daß die Regierung prüft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Hier muß etwas getan werden; Weshalb haben Sie keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der — —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806306800
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?

Günther Schartz (CDU):
Rede ID: ID0806306900
Bitte schön.
4848 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0806307000
Ist Ihnen entgangen, daß ich die direkte Frage gestellt habe, wieso Sie jetzt so tun, als hätte die Koalition etwas unterlassen, während in Wirklichkeit es in der besagten Niederschrift der Ausschußsitzung vom 9. November 1977 am Schluß heißt, daß die Bundesregierung ersucht wird, zu prüfen, wie diese Lücke in der agrarsozialen Sicherung durch gesetzliche Regelungen ausgefüllt werden kann? Sie haben Ihre Zustimmung verweigert und sich der Stimme enthalten. — Ist das so gewesen?

Günther Schartz (CDU):
Rede ID: ID0806307100
Herr Kollege Wehner, ich darf ja wohl eine Frage, die an mich gerichtet wird, nach meiner Art beantworten. Herr Kollege Wehner, Sie haben die Frage an mich gerichtet, ob nach unserer Meinung die Regierung etwas nicht getan habe, ob sie nicht gehandelt habe. Das ist der Kern Ihrer Frage. Wir sind in der Tat dieser Meinung, Herr Kollege Wehner. Es reicht uns nicht aus, daß die Regierung von ihren eigenen Fraktionen aufgefordert wird zu prüfen. Die Regierung hat zu handeln. Wir haben gehandelt,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und wir haben im voraus angekündigt, daß wir einen Gesetzentwurf einbringen wollen. Das war die Grundlage, und das war bekannt bei den Fraktionen der Koalition. Es war bekannt, daß wir einen Gesetzentwurf einbringen. Trotzdem haben Sie die Zurverfügungstellung dieser Haushaltsmittel abgelehnt und sind dann mit Ihrem Entschließungsantrag gekommen, die Regierung möge doch „gütigst" prüfen. Das ist der Tatbestand, Herr Kollege Wehner.

(Wehner [SPD] : Wir sprechen wohl zwei verschiedene Sprachen; es tut mir leid!)

— Herr Kollege Wehner, wielleicht dürfen Sie einem Mitglied des Ernährungsausschusses, der bei der Verhandlung und auch bei der Abstimmung über diese Frage dabei war, zumuten, daß er in der Lage ist, korrekt wiederzugeben, was in dem Ausschuß geschehen ist. Herr Kollege Wehner, ich sage nur: Sie waren nicht mit dabei, sondern Sie berufen sich hier auf die Informationen von Dritten.

(Wehner [SPD] : Das habe ich auch nicht behauptet! — Immer [Altenkirchen] [SPD] : Das Protokoll ist doch da!)

— Also, bitte sehr, in diesem Protokoll steht, daß wir einen Gesetzentwurf angekündigt haben und daß wir die Bereitstellung von Finanzmitteln beantragt haben.

(Weiterer Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

— Herr Kollege Immer, das ist die Tatsache. Das zum einen. Unser Wollen ist zu helfen, und Sie wollen prüfen und vor sich herschieben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Sie müssen auch bedenken, daß Ihre Forderung die Witwer einbezieht, und das gehört zur Problematik der Gleichstellung mit Konsequenzen in anderen Bereichen!)

Darf ich noch etwas zu diesem ganzen Verfahren sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Zurufe von der SPD)

Hier wurde von der Koalition und von dem zuständigen Ernährungsminister angekündigt, in dieser Wahlperiode müsse es zu einer Regelung für die Witwen kommen. Sie haben die Möglichkeit, zu einer Lösung der Witwenfrage jetzt ja zusagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist es so, daß man eine Witwenregelung für die Witwen in der Landwirtschaft erst dann bringt, wenn es wählerwirksam ist? Heute haben wir die Gelegenheit, zu einem Gesetzentwurf ja zu sagen. Heute haben wir die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf zu finanzieren. Heute haben wir die Möglichkeit, unseren Witwen zu helfen. Und heute sollten wir das auch tun, nicht erst zu einem „günstigen" Zeitpunkt vor der Wahl.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806307200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müller.

Rudolf Müller (SPD):
Rede ID: ID0806307300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kunz, Sie haben vorhin immer von den Witwen gesprochen. Ich hoffe, Sie haben Ihren Gesetzentwurf gelesen und festgestellt, daß es sich hier nur um die jüngeren Witwen handelt.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das haben wir auch gesagt!)

Sie bringen jetzt eine oder zwei Wochen vor Weihnachten einen Gesetzentwurf ein. Das Gesetz soll am 1. Januar 1978 in Kraft treten. Ich nehme an, Sie wollen dieses Gesetz in der Silvesternacht beraten. Anders kann ich es mir nicht vorstellen.
Wir sind der Meinung, diese Problematik muß geprüft werden.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Welche Probleme sich hier stellen, ist Ihnen vorhin gesagt worden. Es sind Probleme, die die gesamte Altersversorgung betreffen und die einen Vergleich mit anderen Gruppen notwendig machen.

(Dr. Müller [CDU/CSU]: Der reinste TÜV!)

Außerdem ist natürlich das Verfassungsgerichtsurteil zu erwähnen, daß das Jahr 1984 vorgegeben hat. Dem werden Sie doch wohl auch zustimmen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU] : Alles Ausreden!)

Aus diesem Grund haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Sie haben sich bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten. Ich brauche darauf gar nicht näher einzugehen. Der Herr Kollege Wehner hat vorhin das Nötige dazu ausgeführt. Sie haben sich der Stimme enthalten.

(Dr. Müller [CDU/CSU] : Weil wir handeln und nicht prüfen wollen!)

— Sie verstehen ja doch nichts von Sozialpolitik, Herr Kollege. Also lassen Sie doch Ihre Kollegen reden; sie waren nämlich dabei.

(Dr. Müller [CDU/CSU] : Wovon verstehen Sie denn etwas, Herr Müller?)

Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4849
Müller (Schweinfurt)

Sie haben hingegen beantragt, in den Haushalt Mittel für eine Maßnahme einzusetzen, die gesetzlich überhaupt nicht abgesichert ist, weil es keinen Gesetzentwurf gab. Dies mußten wir natürlich ablehnen.

(Schartz [Trier] [CDU/CSU] : Wir hatten den Gesetzentwurf aber angekündigt!)

Jetzt kommen Sie mit einem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf soll schnell und ohne Prüfung verabschiedet werden. Dem können wir nicht zustimmen. Das Problem, um das es hier geht, halten wir für viel zu ernst, als daß wir diesen Gesetzentwurf ohne Prüfung verabschieden könnten.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806307400
Meine sehr verehrten Damaen und Herren! Interfraktionelle Vereinbarungen können nur dann eingehalten werden, wenn man sich auch über die Abwicklung einig ist. Wenn in der Aussprache eine Runde vereinbart wird, so bedeutet dies, daß von jeder Fraktion ein Redner spricht.

(Zuruf der Abg. Frau Dr. Timm [SPD])

— Frau Timm, wir führen jetzt keine Geschäftsordnungsdebatte. Dies ist eine Erklärung von mir.
Wenn aber Fraktionen die Redezeit aufteilen, entsteht natürlich eine schiefe Schlachtordnung. Deshalb möchte ich darauf hinweisen: Wenn in der Aussprache eine Runde vereinbart wird, so bedeutet dies: von jeder Fraktion ein Redner. Daran sollten wir uns künftig erinnern.
Herr Abgeordneter Ritz, für eine Minute!

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0806307500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich, Herr Präsident, für die Einräumung dieser einen Minute. Ich glaube, es ist gut, hier einiges klarzustellen, was durch die vielen Zwischentöne unklar werden konnte.
Erstens. Herr Kollege Wehner, Sie bezogen sich auf einen Entschließungsantrag, bei dem sich die CDU/CSU der Stimme enthalten hat. Dies ist richtig. Was aber hätte sie eigentlich anderes tun sollen, wenn auf der einen Seite ein Antrag vorlag, in dem die Regierung aufgefordert wurde, etwas zu prüfen, während die CDU/CSU auf der anderen Seite einen Antrag einbrachte, der darauf abzielte, eine Regelung per Gesetz zu treffen? Uns blieb also überhaupt keine andere Wahl, als so zu handeln.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens. Im Haushaltsausschuß wurde der Antrag der CDU/CSU auf Einführung dieser Witwenregelung mit dem Hauptargument abgelehnt, es läge kein Gesetzentwurf vor. Wir haben daraufhin sofort diesen Gesetzentwurf nachgeschoben und beraten ihn heute in erster Lesung.
Drittens. Es hat noch nie in diesem Hause eine erste Lesung gegeben, die die dritte Lesung einschloß. Das heißt: Natürlich gehen wir davon aus, daß dieser Gesetzentwurf in den zuständigen Fachausschüssen beraten wird.
Nächster Punkt: Es wird gesagt, dann sei der I Termin des 1. Januar nicht zu halten. Wir haben in diesem Hause schon viele Gesetze mit rückwirkender Inkraftsetzung verabschiedet. Ich will aber gern einräumen: Sollten wir uns in den zuständigen Ausschüssen darauf verständigen, den 1. März als Datum der Inkraftsetzung zu nehmen — in Gottes Namen, tun wir dies!
Was Sie hier vorgetragen haben, sind doch alles vorgeschobene Gründe. Wir bleiben dabei: Die erste Lesung heute eröffnet die Chance, in den ersten Januarwochen mit den Beratungen im federführenden Ausschuß zu beginnen und dafür Sorge zu tragen, daß hier für ein Problem, das, wie ich meine, nach Ansicht aller soziale Härten bedingt, eine Lösung gefunden wird. Wir sollten diese Lösung jetzt alle miteinander angehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806307600
Das Wort hat der Bundesdesminister für Arbeit und Sozialordnung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Der macht es jetzt ganz kaputt! — Franke [CDU/CSU]: Der eröffnet noch einmal die Debatte!)


Dr. Herbert Ehrenberg (SPD):
Rede ID: ID0806307700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will hier nur zwei Bemerkungen machen. In dieser Woche ist jetzt wieder das gleiche vorgekommen wie in der vergangenen Woche. Da hatten Sie eine Gesetzesvorlage zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Behinderte eingebracht. Es ging in der vergangenen Woche wie in dieser Woche um vordringlich zu lösende sozialpolitische Probleme, bei denen Sie versuchen, ohne den Gesamtzusammenhang zu beachten, in einem der Regierung vorweglaufenden Schnellverfahren so zu tun, als lägen diese Probleme Ihnen allein am Herzen und den Regierungsparteien und der Bundesregierung nicht.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Wehner [SPD]: Leider wahr! — Zurufe von der CDU/CSU: Wir haben das schon seit Jahren gefordert! — Warum legen Sie keinen Gesetzentwurf vor?)

Wer dieses Problem so isoliert und so aus dem Gesamtzusammenhang der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau herausgerissen lösen will, der verkennt es. Wenn dann noch bei dem Hinweis des Kollegen vorhin

(Zuruf von der CDU/CSU: Müller heißt er!)

auf den Prüfungsauftrag bei Ihnen gelacht wird, dann zeigt das, wie unseriös dieses Geschäft bei Ihnen betrieben wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf von der CDU/CSU: Sauber ist das bei Ihnen!)

Wir nehmen einen Prüfungsauftrag des zuständigen Ausschusses sehr ernst. Wir prüfen nicht nur so obenhin, was das im ersten Jahr kostet, sondern wir prüfen, was es generell kostet. Wir sind nicht
4850 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Bundesminister Dr. Ehrenberg
bereit, dieses Problem ohne Beachtung des Gesamtzusammenhanges der eigenständigen sozialen Sicherung der Frau zu behandeln. Sie können sich darauf verlassen, daß wir das tun werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Dann habt ihr draußen unseriös argumentiert! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Lauter Ausreden!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806307800
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Überweisung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf auf der Drucksache 8/1250 an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — und gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine gegenteilige Meinungsäußerung. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) zur Änderung der Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
— Drucksache 8/1265 (neu) — Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Lenz (Bergstraße)

Der Berichterstatter hat um das Wort gebeten.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0806307900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Zu der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über eine neue Art der Behandlung der Europavorlagen möchte ich im Namen des Ausschusses einige Worte sagen, damit diese Vorlage die Beachtung findet, von der wir meinen, daß sie sie verdient.
Die Beschlußempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses mag zwar kurz und technisch aussehen, aber sie ist von Bedeutung, weil wir damit versuchen wollen, den europäischen Vorlagen in diesem Hause wieder die Beachtung zu verschaffen, die ihnen gebührt.
Wie Sie dem schriftlichen Bericht entnehmen können, hat sich die Zahl der Europavorlagen ständig erhöht, ohne daß den Ausschüssen oder dem Plenum selbst ausreichend Zeit zu ihrer Beratung zur Verfügung gestanden hätte. Um Ihnen einen Begriff zu geben: In der 4. Wahlperiode waren es insgesamt 235 Vorlagen, und in der 7. Wahlperiode waren es 1 189 Vorlagen. Dies ist also eine Verfünffachung.
Nicht zu Unrecht ist die Frage gestellt worden, welchen Sinn und welche Bedeutung es haben könnte, wenn die Ausschüsse, die selbst die EG-Vorlagen nur begrenzt zur Kenntnis genommen haben, hingehen und dem Plenum empfehlen, was sie selbst hätten tun sollen, nämlich die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Gerade daß die Kenntnisnahme durch das Plenum nicht erfolgte und vielleicht auch nicht erfolgen konnte, hat zur allgemeinen Überzeugung in diesem Hause geführt, daß der gegenwärtige Zustand unbefriedigend ist und beendet werden müßte. Das ist das Ziel der Vorlage, die Ihnen der Geschäftsordnungsausschuß heute vorlegt und die auf eine Anregung des Ältestenrats zurückgeht.
Es geht zunächst darum, aus der Vielzahl der EG-Vorlagen jene rechtzeitig auszusondern, die wegen ihrer politischen Bedeutung einer echten parlamentarischen Beratung unterzogen werden sollten oder die eine politische Entscheidung erfordern. Meine Damen und Herren, im Augenblick geschieht eigentlich gar nichts. Man haspelt sie ab und legt sie .hier vor. In Zukunft sollen sich drei Obleute damit beschäftigen. Sie müssen sie anschauen, damit überhaupt jemand weiß, was darin steht, und sagen: Das brauchen wir, das brauchen wir nicht. Die Vorlagen, die wir behandeln müssen, sollen dann tatsächlich im Ausschuß und auch hier im Plenum vorgelegt und beraten werden. Es handelt sich also um einen Vorschlag, die Spreu vom Weizen zu sondern, damit der Bundestag in seinen Beratungen der Europapolitik wieder denjenigen Platz einräumen kann, der ihr nach der Auffassung aller Fraktionen dieses Hauses gebührt. Dies ist aber eben nur möglich, wenn eine gewisse Aussortierung stattfindet.
Meine Damen und Herren, zur bisherigen Praxis der bloßen Kenntnisnahme, d. h. in Wirklichkeit keiner Kenntnisnahme, lassen Sie mich ein Zitat unseres Kollegen Wehner anführen, der im Mai 1975 unter Beifall des ganzen Hauses folgendes ausgeführt hat:
Indem wir diese Pflicht nicht ausüben, verringern wir als direkt gewählte Abgeordnete eines der Parlamente unserer Europäischen Gemeinschaft die Möglichkeit, dem Europäischen Parlament endlich ein Recht durchsetzen zu helfen, nämlich das Recht zu verbindlichen Äußerungen und Einwirkungen auf Entscheidungen, die unsere Europäische Gemeinschaft angehen.
Ich glaube, dieser Äußerung des Kollegen Wehner kann man nur voll zustimmen.
Die Möglichkeit zu einer verbindlichen Äußerung hängt aber eng damit zusammen, daß dem Hause vernünftige Vorlagen mit einer Beschlußempfehlung vorgelegt werden. Mit anderen Worten, eine Konzentration und Intensivierung der Beratung von EG-Vorlagen mit stärkerer Berücksichtigung der Europapolitik im Deutschen Bundestag ist nur zu erreichen, wenn nur die politisch wichtigen EG-Vorlagen dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Die Beschlußempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses soll hierzu eine Möglichkeit eröffnen.
Der Geschäftsordnungsausschuß hofft mit dem Ältestenrat, d. h. mit dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Parlamentarischen Geschäftsführern — um hier einmal die wichtigsten Persönlichkeiten zu nennen —, daß von dieser Möglichkeit im Interesse der Sache auch weitestgehend Gebrauch gemacht wird. Wir haben Ihnen vorge-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4851
Dr. Lenz (Bergstraße)

schlagen, das im Augenblick noch nicht. in die Geschäftsordnung einzuarbeiten, weil diese sowieso generalüberholt werden soll, sondern es bei einer Anlage zur Geschäftsordnung zu belassen. Es bleibt die Anlage 6. Der neue Wortlaut liegt Ihnen vor.
In dem Zusammenhang hat mich der Geschäftsordnungsausschuß noch gebeten, ausdrücklich auf die Ergänzung des Berichts hinzuweisen, bei der es um die Verfahrensfrage geht, was geschehen soll, wenn seitens des federführenden Ausschusses Berichte von der Bundesregierung angefordert werden, und wie diese Berichte dann behandelt wer- den sollen. Ich darf insbesondere den Herren Ausschußvorsitzenden diesen Teil noch einmal besonders zur Lektüre empfehlen.
Ich darf mich für Ihre Aufmerksamkeit sehr herzlich bedanken. Ich bitte um die Zustimmung zu der Empfehlung des Geschäftsordnungsausschusses.

(Beifall)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806308000
Das Wort hat der Abgeordnete Collet.

Hugo Collet (SPD):
Rede ID: ID0806308100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mich erinnert der heutige Vormittag zum Teil an so manche Tage des letzten Jahres der 5. Legislaturperiode, eines Jahres, in dem wir uns bemüht hatten, in vielen Fragen bezüglich unserer eigenen Arbeit manches zu reformieren, auch an unserer Geschäftsordnung manches zu verbessern. Ich will hoffen, daß der letzte Sitzungtag dieses Jahres, der mit Grundgesetzänderungen begann, mit der Beratung bezüglich der Arbeit von Ausschüssen und der Vereinfachung von Gesetzen und Verwaltungsarbeit sich fortsetzte und nun die Verbesserung unserer Geschäftsordnung zum Gegenstand hat, ein gutes Omen für das kommende Jahr ist, und zwar in der Beziehung, daß wir uns vornehmen, einiges neu in Angriff zu nehmen, was unsere Arbeit vereinfacht und damit letztlich dem Bürger zugute kommt.
Wir hatten uns in der SPD-Fraktion schon in der 5. Legislaturperiode unter dem Vorsitz des damaligen Kollegen und Vizepräsidenten Mommer über diese Fragen unterhalten und eine Vorlage eingebracht, die trotz vieler anderer Reformen damals nicht mehr zum Tragen kam. In der 7. Legislaturperiode haben wir uns in unserer Fraktion in einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Dr. Alex Möller ebenfalls über diesen Punkt unterhalten und darüber beraten. Ich freue mich, daß wir heute, ausgelöst durch einen Anstoß des Ältestenrats, soweit sind, daß uns der Geschäftsordnungsausschuß diese Vorlage machen konnte.
Es gab ja zur derzeitigen Behandlung der EG-Vorlagen viel Kritik im Hause. Es wurde bereits auf Herbert Wehner hingewiesen, der sie von diesem Rednerpult aus schon zum Ausdruck brachte.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, worum geht es hier? Ich will das nicht wiederholen, was Kollege Lenz bereits sagte, zumal diese Angelegenheit einvernehmlich läuft. Es geht erstens um die Vereinfachung, zweitens um das Sparen, und
es geht drittens — das ist der wichtigste Punkt — darum, dem Anliegen Europa mehr Rechnung zu tragen.
Inwiefern wird eine Vereinfachung angestrebt? Wir alle werden als Mitglieder dieses Hauses wesentlich weniger Papier auf den Tisch bekommen, das wir uns immer wieder anschauen müssen, obwohl kaum einer die Zusammenhänge studiert.
Zweitens wird nicht nur die Arbeit vereinfacht, sondern es wird nahezu — ich bitte Sie, das zu registrieren — 1 Million gespart allein an Papier-und Arbeitskosten.
Drittens meine ich, daß wir durch die Entscheidung, die wir hier zu treffen haben, auch dazu beitragen werden, daß die Fragen, die für unser gemeinsames Anliegen Europa wichtig sind, in Zukunft mehr Geltung bekommen und hier besser besprochen werden.
Wenn wir dabei ein kleines Stück unserer Geschäftsordnung strangulieren, indem wir durch die Anlage 6 zwei Paragraphen der Geschäftsordnung verändern, statt dies in der Geschäftsordnung selbst zu tun — es handelt sich einmal um § 76, der vorschreibt, daß alle Vorlagen der Bundesregierung gedruckt und vorgelegt werden; zum anderen geht es um § 96 a, der ja Regelungen trifft, die wir jetzt in der Anlage verändern —, so können wir das gern auf uns nehmen; denn ich bin sicher, ohne daß ich dabei zu optimistisch sein muß, daß wir im ersten Halbjahr des kommenden Jahres diesem Hause eine neue Geschäftsordnung zur Beschlußfassung vorlegen werden. Ich kann das mit gutem Mut sagen, nachdem ich die Diskussionen in der eigenen Fraktion kenne. Soweit ich einen Einblick' in die Absichten der anderen Fraktionen gewinnen konnte, glaube ich sagen zu können, daß wir das, was in der Geschäftsordnung in dem gleichen. Zusammenhang zu regeln ist, auch regeln werden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir die Neufassung der Anlage 6 der Geschäftsordnung einvernehmlich verabschieden könnten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806308200
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.

Alfred Ollesch (FDP):
Rede ID: ID0806308300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der Freien Demokraten erklären, daß wir mit dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses zur Änderung der Anlage 6 — Behandlung von Vorlagen gemäß Art. 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM
— sehr einverstanden sind.
Das bisherige Verfahren hat nicht nur von einzelnen Persönlichkeiten hier im Hause Kritik erfahren
— der Herr Kollege Wehner hat ja angesichts der dilatorischen Behandlung der Vorlagen im Plenunm seine Kritik immer sehr nachdrücklich zum Ausdruck gebracht —, sondern auch die Mitglieder der einzelnen Fraktionen und auch die Ausschüsse haben sich mit der Behandlung der EG-Vorlagen befaßt. Bevor der Ältestenrat seine Empfehlungen an
4852 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Ollesch
den Geschäftsordnungsausschuß aussprach, hat es auch schon eine Aussprache im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages im März dieses Jahres gegeben, in der sich mein Kollege Kleinert sehr nachdrücklich für eine Änderung der bisherigen Praxis ausgesprochen hat.
Diese Änderung der Praxis erfolgt nunmehr mit dem Vorschlag des Geschäftsordnungsausschusses. Ich glaube, daß die Beschränkung auf die Beratung der wesentlichen Vorlagen — unter Abwerfen des ganzen Ballastes, den wir bisher in Gestalt von Drucksachen mitgeschleppt haben — der Beratung dienlich ist. Es gibt eindrucksvolle Beispiele dafür, daß der Bundestag unter der Flut der Vorlagen der letzten Zeit erstickt ist. Von den 1 189 Drucksachen der 7. Legislaturperiode wurden nur 130 mit einer entsprechenden Empfehlung des Ausschusses dem Plenum zugeleitet. Wenn wir das Verfahren nicht ändern, vollzieht sich auch in der 8. Legislaturperiode der Anstieg der Vorlagen wie bisher, wobei sich die wichtigen Vorlagen auf wenige Dutzend beschränken. Wir werden Gelegenheit haben, die Vorlagen, die zur Behandlung ausgewählt und zu denen wegen ihrer Wichtigkeit Empfehlungen ausgesprochen werden, dann in den Ausschüssen eingehender als bisher zu behandeln. Das Parlament wird durch die Tatsache der Auswahl den verbleibenden Vorlagen mehr Aufmerksamkeit schenken, als es bisher der Fall war. Die Aufmerksamkeit bestand ja bei dem größten Teil der Vorlagen darin, daß der Präsident den Titel der Vorlagen verlas und das Parlament diesen Vorlagen in Bausch und Bogen zugestimmt und sie damit zur Kenntnis genommen hat.
Dieses Verfahren, das eines Parlaments nicht ganz würdig ist, wird, so hoffen wir, nun mit der Änderung der Geschäftsordnung sein Ende finden. Es wird sicherlich auch geeignet sein, das Ansehen des Parlaments zu heben und darüber hinaus den wichtigen Vorlagen das Gewicht zu geben, das ihnen gebührt.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806308400
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses auf der Drucksache 8/1265 (neu). Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Nun wäre Punkt 7 der Tagesordnung aufzurufen. Die Diskussion darüber würde allerdings durch die Mittagspause auseinandergerissen. Ich schlage daher vor, daß wir elf Minuten früher als vorgesehen in die Mittagspause eintreten. Um 14 Uhr fahren wir mit der Fragestunde fort. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 12.49 bis 14.00 Uhr)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806308500
Meine
Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.
Vorsorglich mache ich darauf aufmerksam, daß sich die Abwicklung der Fragestunde so gestalten kann, daß wir mit der Fortsetzung der Debatte etwas früher beginnen können als vorgesehen. Ich bitte hinsichtlich der Redner besorgt zu sein, daß das dann sofort erfolgen kann.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/1317 —
Wir haben zunächst noch einige Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Erneut steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 24 der Frau Abgeordneten Pieser auf:
Welche Auswirkungen hat die neue Steuerschätzung für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes für die Jahre bis 1981, insbesondere wie werden sich auf Grund der geänderten gesamtwirtschaftlichen Annahmen die Defizite und die Neuverschuldung des Bundes in den Jahren bis 1981 aus heutiger Sicht erhöhen?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Karl Haehser (SPD):
Rede ID: ID0806308600
Frau Kollegin Pieser, der Arbeitskreis Steuerschätzung hat in seiner 54. Sitzung am 8. und 9. Dezember 1977 eine Steuerschätzung für die Jahre 1977 und 1978 vorgelegt. Die Ergebnisse sind Ihnen bekannt.
Im Bundeshaushalt 1978 wird sich dadurch — bei Berücksichtigung der voraussichtlichen Veränderung auf Grund der Beratungen des Haushaltsentwurfs im Haushaltsausschuß, die zur Zeit, wie Sie wissen, im Gange sind — die Nettokreditaufnahme von 27,5 Milliarden DM auf knapp 31 Milliarden DM erhöhen. Die Auswirkungen der Steuerschätzungen für die Jahre 1977 und 1978 auf die Jahre nach 1978 sind erst abzusehen, wenn Steuerschätzungen für diese Jahre vorliegen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806308700
Frau Kollegin, eine Zusatzfrage?

Liselotte Pieser (CDU):
Rede ID: ID0806308800
Im Augenblick nicht, danke.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806308900
Dann
rufe ich die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
Rechnet die Bundesregierung mit zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte im Jahr 1978 auf Grund der sich verschlechternden Wirtschaftslage, und wenn ja, in welchen Bereichen und in welchem Umfang?
Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wohlrabe, bei der neuen Steuerschätzung vom 8. und 9. Dezember 1977 ist von einem nominalen Bruttosozialprodukt ausgegangen worden, dessen Anstieg — für die Jahre 1977 und 1978 zusammengenommen — um zweieinhalb Prozentpunkte niedriger ist
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4853
Parl. Staatssekretär Haehser
als der Steuerschätzung vom August 1977 zugrunde lag. Nicht zuletzt wegen der beschlossenen Maßnahmen auf steuerlichem Gebiet und auf Grund der 1978 deutlich expansiveren Ausgabenplanungen des Bundes und der Länder geht die Bundesregierung jedoch nicht davon aus, daß sich die Wirtschaftslage 1978 im Vergleich zu 1977 verschlechtert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806309000
Zusatzfrage.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0806309100
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort läßt also den Schluß zu, daß eine weitere Belastung öffentlicher Haushalte nicht eintritt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Wohlrabe, Sie haben gefragt, ob die Bundesregierung auf Grund der sich verschlechternden Wirtschaftslage mit zusätzlichen Belastungen für die öffentlichen Haushalte im Jahre 1978 rechnet. Und ich habe Ihnen gesagt, daß die Bundesregierung nicht mit einer sich verschlechternden Wirtschaftslage rechnet.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0806309200
Sie können also ausschließen, daß eine Belastung der Haushalte durch eine sich eventuell verschlechternde Lage der Wirtschaft eintritt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie sprechen jetzt von einer sich eventuell verschlechternden Lage der Wirtschaft, Herr Kollege Wohlrabe. Diese Frage — sofort gestellt — würde eine andere Antwort von mir hervorgerufen haben.

(Wohlrabe [CDU/CSU] : Welche?)

Vizepäsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Herr Kollege, Sie haben keine dritte Zusatzfrage. Ich bewundere immer, wie Sie versuchen, zum Ergebnis zu kommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0806309300
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung eine Verbesserung der ökonomischen Grundannahmen der öffentlichen Haushalte auf der Basis der neueren konjunkturellen Daten, die auf eine Verstärkung der konjunkturellen Inlandsnachfrage hinweisen, für möglich, wie das z. B. im jüngsten Bundesbankbericht zum Ausdruck gekommen ist?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ja, wir haben in der Tat ein paar Daten, die günstiger liegen als die, die wir erwartet haben. Wenn diese Daten tragfähig sind und wenn auch die Maßnahmen, die wir z. B. im Steuerentlastungsbereich oder bei der Ausweitung des Haushalts getroffen haben, greifen, dann muß nicht eine Verschlechterung der Wirtschaftslage eintreten, sondern dann kann, Herr Kollege, durchaus eine Verbesserung der Wirtschaftslage eintreten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806309400
Kollege Müller, die letzte Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0806309500
Herr Staatssekretär, darf ich die Frage meines Kollegen Wohlrabe übernehmen und Sie fragen, bei welchen Auswirkungen Sie gerade sind?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie dürfen. (Heiterkeit bei der SPD und der FDP) Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Welche? Welche?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie sehen, wie man fragen muß, wenn man solche Antworten haben will, wie Sie sie erwarten. Es ist so, Herr Kollege Müller, daß sich selbstverständlich, wenn sich die Wirtschaftslage verschlechtert, wovon aber die Bundesregierung nicht ausgeht — ich nehme Bezug auf meine soeben gegebene Antwort —, auch Folgewirkungen für die öffentlichen Haushalte ergeben, und zwar nicht solche, die man mit Beifall bedenken könnte.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0806309600
Danke schön.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806309700
Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Herr Abgeordnete Engelsberger und der Herr Abgeordnete Kühbacher die eingereichten Fragen 127, 128 und 129 zurückgezogen haben. Der Herr Abgeordnete Dreyer hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 130 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Kollege Dr. Kunz, ich kann nunmehr die Frage 131 aufrufen:
Wie viele deutsche Arbeitskräfte arbeiten bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland, und wie sicher sind deren Arbeitsplätze angesichts der Forderung des Rechnungsprüfungsamts des amerikanischen Senats, der Meldungen zufolge verlangt hat, die deutschen Arbeitskräfte, weil zu teuer, durch amerikanische zu ersetzen?
Ich freue mich, daß Sie noch da sind.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, wenn es möglich ist, würde ich gern die Frage des Herrn Kollegen Dr. Kunz und die Frage 136 des Herrn Kollegen Dr-. Schäuble zusammen beantworten. Sie betreffen die gleiche Angelegenheit.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806309800
Wenn
der Herr Kollege Dr. Schäuble damit einverstanden ist, rufe ich beide Fragen auf. Wie ich gesehen habe, hat er genickt. Ich rufe daher auch die Frage 136 des Herrn Abgeordneten Dr. Schäuble auf:
Trifft es zu, daß sich der US-Rechnungshof gegen die weitere Beschäftigung von deutschen Zivilangestellten bei amerikanischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland u. a. mit der Begründung zu hoher Personalkosten ausgesprochen hat, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Haehser, Parl. Staatssekretär Meine Herren Abgeordneten, die amerikanischen Stationierungsstreitkräfte beschäftigen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland rund 65 000 zivile Arbeitskräfte. Zu dem in der deutschen Presse erwähnten Prüfungsbericht des amerikanischen Rechnungshofs, der der Bundesregierung nicht vorliegt, hat die amerikanische Regierung dem Bundesfinanzministerium über
4854 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Haehser
ihre Botschaft eine Stellungnahme übersandt. Daraus ist nicht zu entnehmen, daß zur Senkung der Lohnkosten für zivile Arbeitskräfte verstärkt amerikanische Staatsangehörige beschäftigt werden sollen.
Im übrigen läßt das NATO-Truppenstatut die Beschäftigung amerikanischer Staatsangehöriger auf Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilem Gefolge der verbündeten Streitkräfte nur im Rahmen der Vorschriften des Art. IX Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts zu. Hiernach ist der öffentliche Bedarf an zivilen Arbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaats, in diesem Fall also aus dem Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland, zu decken.
Der amerikanische Rechnungshof schlägt vor, die nach seiner Auffassung zu hohen Lohnkosten für die zivilen Arbeitskräfte durch stärkere Kontrollen zu verringern. Die US-Regierung stellt ausdrücklich fest, daß es sich bei diesem Bericht um eine Empfehlung gegenüber dem zuständigen Kongreßausschuß handelt. Die amerikanische Regierung legt insbesondere Wert auf die Feststellung, daß der Bericht des Rechnungshofs nichts enthält, woraus geschlossen werden könnte, daß die Entlassung der ca. 65 000 zivilen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-, land beabsichtigt ist.
Auf Grund dieser Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der soeben dargelegten Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer bei den US-Stationierungsstreitkräften besorgt zu sein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806309900
Ich beginne bei dem Herrn Kollegen Dr. Kunz. Bitte die erste Zusatzfrage.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0806310000
Herr Staatssekretär, gibt es über die von Ihnen bereits angeführte Übersendung dieser Stellungnahme des amerikanischen Prüfungsamts hinaus Bemühungen oder Kontakte amerikanischer Dienststellen bei der Bundesregierung in dieser Angelegenheit?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Wir haben selbstverständlich, Herr Kollege Dr. Kunz, mit amerikanischen Behörden immer wieder Kontakte. Diese betreffen aber mehr Angelegenheiten organisatorischer Art, wo also aus Gründen der Organisation irgend etwas verändert werden soll.
Hier muß ich, hoffentlich ohne einen Fehler zu begehen — was dennoch vorkommen könnte —, sagen, daß wir von dem Bericht des amerikanischen Rechnungshofs zunächst so Kenntnis erhalten haben wie die meisten Damen und Herren in diesem Saal: aus der Zeitung. Danach ist uns das mitgeteilt worden, von dem ich soeben sprach. Ich müßte nachprüfen, ob es darüber hinaus noch Kontakte gibt, die von amerikanischer Seite angeknüpft worden wären.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806310100
Sie ha-
ben eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0806310200
Herr Staatssekretär, Sie haben den Stationierungsvertrag angesprochen. Können Sie vielleicht noch zusätzlich etwas darüber sagen, inwieweit dieser Stationierungsvertrag gewährleistet, daß die Zahl der jetzt bei den alliierten Streitkräften beschäftigten deutschen Zivilangestellten erhalten bleibt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kunz, nach meiner Kenntnis sind zur Zeit auf 11 000 Arbeitsplätzen für zivile Arbeitskräfte überwiegend Familienangehörige . amerikanischer Soldaten, aber auch US-Touristen beschäftigt. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß sich dieser Anteil nicht erhöht. Das bedeutet, daß bei gleichbleibendem Beschäftigtenbedarf der amerikanischen Streitkräfte ein Erfolg dieser Bemühungen der Bundesregierung zur Folge hätte, daß es bei 65 000 deutschen Bediensteten bliebe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806310300
Herr Kol-
lege Schäuble, eine Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0806310400
Herr Staatssekretär, treffen Pressemeldungen zu, daß bereits in der zurückliegenden Zeit deutsche Zivilangestellte bei den amerikanischen Streitkräften durch Angehörige der amerikanischen Streitkräfte ersetzt wurden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich müßte Sie, Herr Kollege Dr. Schäuble, auf Fragestunden verweisen, die Monate zurückliegen, in denen zu diesen Themen hier etwas gesagt worden ist. Ich glaube, in einem Fall sogar von mir. Ich konnte seinerzeit die Pressemeldungen nicht bestätigen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806310500
Sie ha-
ben eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0806310600
Herr Staatssekretär, werden innerhalb der Bundesregierung Überlegungen angestellt, daß deutsche Zivilangestellte, die bei den amerikanischen Streitkräften möglicherweise doch entlassen werden, bei der Bundeswehr eingestellt werden können?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Diese Überlegungen werden zur Zeit deswegen nicht angestellt, weil, wie ich im Schlußsatz meiner Antwort auf Ihre Fragen, meine Herren Dr. Kunz und Dr. Schäuble, bemerkte, die Bundesregierung auf Grund der Stellungnahme der amerikanischen Regierung und der vorhin dargelegten Rechtslage keinen Anlaß sieht, um die Sicherheit der Arbeitsplätze der zivilen Arbeitnehmer besorgt zu sein. Sollten Entlassungen vorkommen, was nach diesen meinen Äußerungen weitgehend in den Bereich der Theorie gehört — so hoffe ich mit Ihnen gemeinsam —, müßte sich die Bundesregierung gemeinsam mit anderen überlegen, wie diese dort nicht mehr Beschäftigten anderweitig untergebracht werden könnten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4855

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806310700
Frau Kollegin, eine Zusatzfrage.

Waltrud Will-Feld (CDU):
Rede ID: ID0806310800
Herr Staatssekretär, sollten sich die Meldungen bewahrheiten, nach denen tatsächlich Entlassungen vorgenommen werden, würde die Bundesregierung dann im Sinne des Truppenstatuts bei der amerikanischen Regierung vorstellig werden?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich würde die Bundesregierung das tun; aber ich glaube, es ist aus dem Bericht des amerikanischen Rechnungshofs nicht herauszulesen, daß Entlassungen vorgenommen werden sollen, sondern hier gibt der amerikanische Rechnungshof der Bundesregierung die Anregung .— das tut auch der deutsche Rechnungshof hin und wieder — zu überprüfen, ob Kosten in dieser oder jener Höhe angemessen sind. Wenn die Regierung in den Vereinigten Staaten begründet, daß diese Kosten angebracht sind, dann hätte das in Amerika wahrscheinlich die gleiche Wirkung wie hier: die Einwände des Rechnungshofs wären damit erledigt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806310900
Herr Kollege Mertes, bitte.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0806311000
Herr Staatssekretär, wie ist die Chance, daß es zu einer arbeitsrechtlichen Gleichstellung zwischen den deutschen Zivilbediensteten bei den USA-Streitkräften einerseits und denen bei der NATO und der Bundeswehr andererseits kommt?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806311100
Herr Kollege, ich bitte um Verständnis dafür, daß ich diese Frage nach den Richtlinien für die Fragestunde nicht zulassen kann.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0806311200
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß deutsche Arbeitskräfte bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften insgesamt wesentlich höhere Kosten als amerikanische Arbeitskräfte verursachen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Glos, das entspricht nicht unserer Erkenntnis. Wir haben ausgerechnet — ich hoffe, daß ich nicht in die falsche Zeile gerate —, daß das durchschnittliche Bruttoarbeitseinkommen in der deutschen gewerblichen Wirtschaft geringfügig höher ist als das Einkommen, das in Deutschland zivile Beschäftigte bei den amerikanischen Streitkräften erzielen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806311300
Meine
Damen und Herren, Herr Abgeordneter Dr. Zeitel hat die Fragen 132 und 133 eingereicht. Er ist nicht im Saal; die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 134 ist von Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der sowohl vom Sachverständigenrat wie auch vom Bundesfinanzminister herausgestellten Notwendigkeit zur mittelfristigen Konsolidierung" der strukturellen Defizite, d. h. zum Abbau der Neuverschuldung und zur Verringerung der Defizite (Hinweis auf Textziffer 421 f. des Sachverständigengutachtens 1977 und Presseerklärung des Bundesfinanzministers vom 22. November 1977) sowie der Feststellung, daß es „bisher offenbar keine klare Planung dafür gibt, wie das in den öffentlichen Haushalten neu entstehende strukturelle Defizit während der folgenden Jahre voll konsolidiert werden soll" (Textziffer 422 des Gutachtens)?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Wenn Herr Kollege Friedmann einverstanden ist, würde ich auch seine Fragen gern zusammen beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806311400
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe daher auch die Frage 135 des Herrn Abgeordneten Dr. -Friedmann auf:
Will die Bundesregierung die notwendige Konsolidierung mittelfristig durch Steuererhöhungen oder Ausgabenkürzungen herbeiführen?
Bitte.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Friedmann, die Bundesregierung sieht in der mittelfristigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte eine wichtige Aufgabe, was sich auch in ihrer Planung niederschlägt. Der Finanzplan sieht nämlich für die Jahre ab 1979 eine Verstetigung des jährlichen Ausgabenzuwachses auf 6 v. H. vor, die wir heute nachmittag im Haushaltsausschuß miteinander beraten werden. Dieser Anstieg liegt bewußt unter dem angestrebten wirtschaftlichen Wachstum. Darin zeigt sich, daß sich die Politik der Konsolidierung an einer Verringerung des Zuwachses der Aufgaben orientiert. Diese Strategie der mittelfristigen Konsolidierung hat der Bundesminister der Finanzen bereits mehrfach - und nicht etwa nur in der von Ihnen angesprochenen Presseerklärung — deutlich gemacht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806311500
Sie haben jetzt vier Zusatzfragen. Bitte!

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0806311600
Herr Staatssekretär Haehser, nachdem die Neuverschuldung des Bundes auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten allmählich problematisch wird, möchte ich Sie fragen: Worin sieht die Bundesregierung die nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, die Voraussetzung dafür ist, daß die in Art. 115 des Grundgesetzes gezogene Verschuldungsgrenze überschritten werden darf?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Nun, Herr Kollege Dr. Friedmann, wenn wir die allmonatlichen Berichte aus Nürnberg hören, die ja immer — zur Freude des einen und zur Besorgnis des anderen — sehr breit aufgemacht werden, dann wissen wir, daß die Zahl der Arbeitslosen dort so hoch angegeben wird, daß man zweifellos von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts wird sprechen können. Darüber hinaus ist ja unverkennbar, daß Auf-
4856 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Haehser
tragseingänge und Auftragsabwicklung in der deutschen Wirtschaft nicht so sind, wie es wünschenswert wäre, um den Zuwachs des Bruttosozialprodukts zu erzielen, den wir ursprünglich prognostiziert bekommen hatten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806311700
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0806311800
Herr Staatssekretär Haehser, wie ist diese Ihre Argumentation mit der ansonsten von Ihrer Seite zu hörenden Behauptung zu vereinbaren, die deutschen Verhältnisse seien wesentlich besser als die Verhältnisse im Ausland?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Dies ist mit der Wahrheit zu vereinbaren.

(Dr. Friedmann [CDU/CSU] : Die ist dehnbar!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806311900
Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0806312000
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir bitte sagen, wer sich über die Berichte aus Nürnberg freut?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich weiß es nicht. Ich hoffe: nicht Sie.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806312100
Herr Abgeordneter Spöri, dann Herr Abgeordneter Franke.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806312200
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung dem Kollegen Friedmann bestätigen, daß es die Opposition war, die in der ersten Jahreshälfte anläßlich der Debatte um die Mehrwertsteuererhöhung der Bundesregierung vorgeworfen hat, das Tempo der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zu überziehen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Das muß ich in der Tat bestätigen, Herr Kollege Spöri. Ich kann mich auch an manche Debatte im Zusammenhang mit dem Haushaltsstrukturgesetz erinnern, wo wir von der Opposition zum Teil hart in die Zange genommen worden sind, weil wir die Konsolidierung eingeleitet haben. Das war ein schmerzhafter Prozeß, den wir jetzt aus den Gründen, die ich dargelegt habe, in der von mir geschilderten Art und Weise unterbrechen mußten, den wir aber nicht aus den Augen verlieren.
Lassen Sie mich aber noch einmal auf Ihre Frage, Herr Kollege Stutzer, zurückkommen. Ich will meiner Antwort hinzufügen: Ich bin sicher, daß S i e sich nicht über die Auskünfte aus Nürnberg freuen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806312300
Herr Staatssekretär, welche Grundannahmen für die wirtschaftliche Entwicklung wird die Bundesregierung für 1978 zugrunde legen, und wird sie sich dabei genauso verschätzen wie 1977?
Haehser, Parl: Staatssekretär: Nun, Herr Kollege Franke, Sie wissen ja, daß die Bundesregierung nicht in die Luft greift und dann eine Handvoll Grundannahmen hat; sie wird vielmehr vom Sachverständigenrat und von vielen hochangesehenen Instituten beraten, die Sie, wenn Sie Dinge behaupten, die Ihnen zusagen, oftmals mit Beifall bedenken.
Auf Grund der verschiedenen Daten, die der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, entwickelt sich der Jahreswirtschaftsbericht. Und da in dieser Bundesregierung Menschen sitzen, die — im Gegensatz zu manchen anderen — einsehen, daß man sich irren kann, kann sich auch ein Jahreswirtschaftsbericht irren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806312400
Herr Kollege Dr. Friedmann, wollten Sie zu Ihren ursprünglichen Fragen noch Zusatzfragen stellen? — Gut, zunächst aber Herr Kollege Dr. Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0806312500
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, zu bestätigen, daß die Opposition dem Haushaltsstrukturgesetz zugestimmt hat?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe nicht das Gegenteil behauptet. Ich hatte gesagt, daß die Bundesregierung wegen des Haushaltsstrukturgesetzes arg in die Zange genommen worden ist. Ich mußte das Gesetz damals im Haushaltsausschuß vertreten und ich bin es u. a. gewesen, der in die Zange genommen wurde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806312600
Ich gebe nun zunächst einmal dem Kollegen, der die Fragen eingebracht hatte, die Möglichkeit, zwei weitere Zusatzfragen zu stellen. Anschließend können wir wohl fortfahren.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0806312700
Danke, Herr Präsident! — Herr Staatssekretär Haehser, darf ich aus Ihrer vorigen Antwort, die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte werde sich durch eine Reduzierung der Ausgabenzuwachsrate vollziehen, schließen, daß die Regierung nicht beabsichtigt, Steuererhöhungen vorzuschlagen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich würde Sie bitten, Herr Kollege Dr. Friedmann, aus meiner Antwort genau herauszuhören, daß wir den Ausgabenzuwachs auf 6 % begrenzen wollen. Sie wissen, daß wir in diesem Jahr einen Zuwachs von mehr als 10 °/o haben. Wenn wir das in der mittelfristigen Finanzplanung auf 6 °/o festschreiben, ist der Weg, den wir uns für die Konsolidierung vorstellen, gezeigt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806312800
Bitte, eine weitere Zusatzfrage; dann gehen wir zum nächsten Punkt über.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (CDU):
Rede ID: ID0806312900
Herr Staatssekretär Haehser, darf ich aus Ihrer zögernden Antwort auf meine letzte Frage schließen, daß Sie Steuererhöhungen in nächster Zeit eben doch nicht ausschließen wollen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4857
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie dürfen aus meiner zögernden Antwort schließen, daß ich einem von mir ernst genommenen Kollegen immer eine ernst zu nehmende Antwort zu erteilen beabsichtige.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Es gibt nur ernst zu nehmende Kollegen!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806313000
Frage
136 des Herrn Abgeordneten Dr. Schäuble ist bereits erledigt. Ich rufe somit Frage 137 des Abgeordneten Dr. Schäuble auf:
In welcher Höhe rechnet die Bundesregierung mit einem Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 1977, und wie sollen eventuelle Mehrausgaben gedeckt werden?
Herr Staatssekretär.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Schäuble, Sie haben uns wissen lassen, daß ein Druckfehler entstanden ist: Sie hatten die Frage, ob wir einen Nachtragshaushalt vorzulegen gedächten, nicht auf das Jahr 1977, sondern auf das Jahr 1978 bezogen.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich muß Ihnen offen bekennen, daß Sie mich ein bißchen überfordern, wenn ich bereits am 15. Dezember, mitten in der Beratung des Entwurfs 1978, sagen soll, ob wir uns vorstellen können, daß zu diesem in der Beratung befindlichen Entwurf ein Nachtragshaushalt kommt. Ich bin da ein bißchen überfragt, aber nur ein bißchen.
Sie und ich, wir alle kennen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es wird notwendig sein, das Instrument der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und der anschließenden Unterrichtung des Parlaments durch die Bundesregierung restriktiver anzuwenden, als das nach alter Staatspraxis üblich war.
Wenn dies geschieht — und die, Bundesregierung hält sich selbstverständlich an Urteile —, ist die , Vorlage eines Nachtragshaushalts eigentlich ziemlich wahrscheinlich. Was darin stehen wird, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen; das kann Ihnen auch am Heiligen Abend das Christkind nicht sagen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806313100
Herr Kol-
lege Schäuble, Sie können zwei Zusatzfragen stellen.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0806313200
Herr Staatssekretär, interpretiere ich Ihre Antwort richtig dahin, daß Sie heute keine konkreten Bereiche nennen können, die die Aufstellung eines Nachtragshaushalts für 1978 notwendig machen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Die kann Ihnen niemand nennen. Gleichwohl verrate ich kein Geheimnis, daß gestern auch der Herr Bundesminister der Finanzen den in der Sitzung des Finanzplanungsrats versammelten Herren die Wahrscheinlichkeit eines Nachtragshaushalts vor Augen geführt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806313300
Eine wei-
tere Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0806313400
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, den Widerspruch zu erklären, der darin besteht, daß auf der einen Seite der Bundesfinanzminister die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts für wahrscheinlich erklärt, und Sie auf der anderen Seite hier sagen, nicht einmal das Christkind und noch viel weniger Sie seien in der Lage, zu sagen, was da etwa drinstehen könnte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Richtiger müßte es heißen: Sie nicht und noch viel weniger das Christkind.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Nein, umgekehrt!)

Aber das ist eine Bemerkung, die, wie ich zugeben muß, wenig mit der Sache zu tun hat.
Ich sehe darin keinen Widerspruch; denn ich hatte Ihnen vorhin erläutert, warum die Notwendigkeit, einen Nachtragshaushalt vorzulegen, in der Zukunft häufiger gegeben sein wird als in der Vergangenheit. Deswegen sehe ich überhaupt keinen Widerspruch. Herr Bundesminister Dr. Apel hat einen Nachtragshaushalt für wahrscheinlich erklärt. Ich erkläre einen Nachtragshaushalt ebenso für wahrscheinlich, und zwar nicht nur, weil ich meinem Minister nur ungern widerspreche, sondern weil sich das auch aus den Verhältnissen ergibt, mit denen wir es jetzt zu tun haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806313500
Ich rufe
die Frage 138 des Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Inwieweit erhöhen sich auf Grund der neuen Annahmen die Ausgaben des Bundes für Zinsen und Tilgungen der bestehen. den und neu aufzunehmenden Schulden in den Jahren bis 1981i
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr, Sprung, auf Grund der neuen Steuerschätzung ergeben sich für 1978, wie mehrfach erwähnt, Mindereinnahmen von 2,2 Milliarden DM für den Bund gegenüber dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Steuerentlastungsgesetz. Da zu erwarten ist, daß der daraus folgende Mehrbedarf an Krediten längerfristig finanziert werden kann, werden im Finanzplanungszeitraum Tilgungen für den Mehrbedarf nicht anfallen. Dagegen entstehen bei Mindereinnahmen von 2,2 Milliarden DM zweifellos höhere Zinsausgaben als sie für 1979 und für die folgenden Jahre vorgesehen sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806313600
Zusatz-
frage.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0806313700
Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung, daß die Finanzierung der Defizite auch in den Jahren nach 1978, wenn die Konjunktur hoffentlich wieder besser läuft, ohne Schwierigkeiten für den Kapitalmarkt und ohne negative Rückwirkungen auf die Zinsentwicklung möglich sein wird?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr, Sprung, zunächst darf ich Sie darauf hinweisen,
4858 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Haehser
daß bei der Festlegung des Finanzierungsdefizits für 1978 in der Kabinettssitzung die Deutsche Bundesbank vertreten war. Sie hält die vom Kabinett ursprünglich vorgesehene Nettoneuverschuldung für finanzierbar. Das gilt zweifellos auch für die Erhöhung der Nettokreditaufnahme infolge der gegenüber der Steuerschätzung geringeren Steuereinnahmen.
Nun müssen Sie natürlich den Zusammenhang mit den vorausgegangenen Fragen und Antworten sehen. Ich würde es auf die Dauer nicht für gut halten, sondern für schwierig ansehen, wenn wir langfristig Ausgabenzuwachsraten hätten, wie wir sie für das Jahr 1978 für richtig halten. Das heißt also, die Finanzierung künftiger Nettokreditaufnahmen wird leichter, wenn das eintritt, was ich als unsere Zielvorstellung mitgeteilt habe: ein deutlich geringerer Haushaltszuwachs.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806313800
Noch
eine Zusatzfrage.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0806313900
Herr Staatssekretär, was sagt die Bundesregierung zu der Feststellung des Sachverständigenrats in Textziffer 422 — Sie werden diese Feststellung sicherlich gelesen haben —, daß der Bund offensichtlich keine klare Planung dafür hat, wie das in den öffentlichen Haushalten neu entstehende strukturelle Defizit während der folgenden Jahre, also nach 1978, konsolidiert werden soll?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Der Sachverständigenrat hat so viel Gutes über die Finanzpolitik der Bundesregierung gesagt, daß die Bundesregierung in Kauf nehmen muß — und es demzufolge auch tut —, daß etwas gesagt wird, was offenbar auf ein Mißverständnis beim Sachverständigenrat zurückzuführen ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806314000
Herr Abgeordneter Glos, wollten Sie noch eine Zusatzfrage stellen? — Bitte.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0806314100
Herr Staatssekretär, würden Sie mir — im Zusammenhang mit einer Zusatzfrage des Abgeordneten Spöri — bestätigen, daß immer erst dann eine Konsolidierung erfolgen muß, wenn vorher etwas in Unordnung gebracht worden ist, und daß es nicht die Opposition war, die die öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren durcheinandergebracht hat?

(Zustimmung und Heiterkeit bei der CDU/ CSU)

Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie müssen sich, bitte, daran erinnern lassen, daß es eine große, notwendig gewordene Konsolidierung gegeben hat

(Franke [CDU/CSU] : Als Sie an die Regierung kamen!?)

vor der Bildung der Großen Koalition mit Herrn
Kurt Georg Kiesinger. Ich empfehle Ihnen sehr, das
entsprechende Bundestagsprotokoll mit der Regierungserklärung von Herrn Kiesinger zu lesen.

(Zustimmung bei der SPD)

Dort wird der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und ihrer Fraktion, die in die Regierung eingetreten ist, ganz amtlich bescheinigt, daß nur durch die Koalition das, was an Unordnung entstanden war, wieder geheilt werden kann.
Womit wir es jetzt zu tun haben, Herr Kollege, ist, mit einer schweren, die ganze Weltwirtschaft betreffenden Rezession — das wird ja auch von keinem Fachmann bestritten — fertig zu werden. Wir tun das dadurch, daß wir vorübergehend hohe Finanzierungsdefizite in Kauf nehmen, wobei wir das Ziel der Konsolidierung nicht aus dem Auge verlieren, sondern auch bereits jetzt deutlich zeigen — mit der mittelfristigen Finanzplanung —, wie wir uns die Fortsetzung der Konsolidierung vorstellen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806314200
Meine
Damen und Herren, ich will nur mal für die weiteren Zusatzfragen darauf hinweisen, daß wir Dreiecksfragen in diesem Hause nicht zulassen. Dies bitte ich, Herr Kollege Glos, in Zukunft zu beachten. — Herr Kollege Spöri.

(Zuruf des Abg. Glos [CDU/CSU])


Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0806314300
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die mittelfristige Nettokreditaufnahme aller Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik weit höher liegen müßte, wenn wir in diesem Parlament sämtliche Steuerentlastungsvorschläge der Unionsparteien von diesem Jahr verabschiedet hätten?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich kann es nicht nur bestätigen, sondern ich kann die Opposition nur herzlich darum bitten, Worte des früheren Vorsitzenden ihres Arbeitskreises für Finanzen und Steuern — ich glaube, das ist die korrekte Bezeichnung —, des von mir hochverehrten Herrn Höcherl, zu beherzigen, die er in einem Brief an den Parteivorsitzenden Kohl und an den anderen Parteivorsitzenden Strauß niedergelegt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806314400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schäuble.

Dr. Wolfgang Schäuble (CDU):
Rede ID: ID0806314500
Herr Staatssekretär, nachdem Sie einen Vergleich zu den Jahren 1965/ 1966 hergestellt haben, möchte ich Sie fragen, wie hoch die Nettokreditaufnahme in diesen Jahren im Vergleich zu der Nettokreditaufnahme in den Jahren 1977 und 1978 gewesen ist.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie sehen, meine Damen und meine Herren und lieber Herr Kollege, daß ich vorhin zu Recht den Unterschied — wenigstens in meiner Stimmlage — zwischen Fachleuten und anderen Kollegen gemacht hatte.

(Dr. Sprung [CDU/CSU] : Das war keine Antwort! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4859

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806314600
Herr Abgeordneter Franke, eine weitere Zusatzfrage?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806314700
Herr Staatssekretär, irren Sie sich nicht, wenn Sie sagen, daß alle Fachleute festgestellt hätten, die Schwierigkeiten in der Bundesrepublik seien auf außenwirtschaftliche Einflüsse zurückzuführen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich irre mich deswegen nicht, weil mir keine Fachleute bekannt sind, die das Entscheidende nicht — —

(Zuruf von der CDU/CSU: Wer ist Fachmann? — Dr. Czaja [CDU/CSU]: Sie haben dem Parlament zu antworten, nicht den Fachleuten!)

— Vielleicht beschränken Sie sich auf den Bereich innerdeutsche Beziehungen, wenn ich mir das mal erlauben darf.

(Franke [CDU/CSU] : Herr Präsident, diese Feststellung steht dem nicht zu! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört! — Das -ist eine Unverschämtheit!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806314800
Meine
Damen und Herren, ich stelle zunächst einmal fest: Jeder Abgeordnete hat hier das Recht zu fragen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Und zwar zu allem!)

— Herr Abgeordneter, hören Sie doch bitte einmal zu!

(Zuruf von der CDU/CSU: Und das Recht, eine Antwort zu bekommen!)

Die Regierung gibt Antworten. Ob der Abgordnete damit zufrieden ist, ist eine andere Frage. Ich bitte allerdings die Regierungsvertreter, diesen Bereich der Antwort nicht durch Antworten oder Bemerkungen zu überschreiten.

(Dr. Möller [CDU/CSU] : Das wäre aber zu rügen! — Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/ CSU] : Das genügt nicht!)

Herr Abgeordneter Franke, möchten Sie noch eine Zusatzfrage stellen?

(Franke [CDU/CSU] : Jawohl!)

Bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806314900
Herr Staatssekretär, woher rühren denn die Exportüberschüsse aus den vergangenen Jahren, in denen binnenwirtschaftlich eine Stagnation festzustellen gewesen ist?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.

(Franke [CDU/CSU] : Weil Sie kein Fachmann sind! — Gegenruf des Abg. Becker [Nienberge] [SPD] : Das ist unerhört!)

,Woher Exportüberschüsse rühren, weiß jeder. Sie kommen daher, Herr Kollege, daß an die deutsche Exportindustrie Aufträge erteilt worden sind.

(Dr. Mertes [Gerolstein] [CDU/CSU] : Herr Haehser, das war eine Entgleisung!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806315000
Ich rufe die Frage 139 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge der laufenden Abwertung des Dollars für die deutsche Außenwirtschaft und für den inländischen Arbeitsmarkt?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sprung, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt ist, wie Sie sehr wohl wissen, von mehreren Faktoren bestimmt, so daß sich Auswirkungen von Änderungen der Wechselkursrelationen allenfalls in der Tendenz angeben lassen. Zudem muß berücksichtigt werden, daß Änderungen der Wechselkursrelationen in der Regel über einen längeren Zeitraum der Veränderung der Kosten- und Preisrelationen folgen und insoweit Wettbewerbsverschiebungen nicht eintreten.
Was nun die aktuelle Kursentwicklung des. US-Dollars, nach der Sie gefragt haben, betrifft, so würde ich raten, nicht von einer laufenden Abwertung des Dollars zu sprechen. So hohe Ausschläge, wie wir sie in diesen Tagen erleben, sind immer Ausdruck von Sonderbewegungen, die oft durch spontane Reaktionen des Marktes verstärkt werden, sich aber ebensoschnell wieder umkehren können. Ich will nicht sagen, daß sie sich heute umgekehrt haben, aber ein bißchen besser als gestern steht der Dollar heute da. Es ist auch sehr viel Psychologie im Spiel, so daß oft auch bedachte oder unbedachte Äußerungen das Marktgeschehen negativ beeinflussen können. Wir hatten gestern wieder einen Rückschlag, nachdem sich bis zum 12. Dezember der Abfall des D-Mark/Dollar-Kurses bereits wieder zurückgebildet hatte. Heute haben wir die erwähnte Erscheinung zu verzeichnen, die mir soeben bestätigt worden ist.
Eine nachhaltige Abwertung des US-Dollars ist weder von der Kosten- und Preisrelation her noch angesichts der Wirtschaftskraft der 'Vereinigten Staaten von Amerika begründet. Wir sollten davon ausgehen, daß die Kursbewegung sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten wieder anpaßt und dauerhafte Rückwirkungen von temporären Ausschlägen auf die deutsche Außenwirtschaft und den inländischen Arbeitsmarkt nicht zu befürchten sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806315100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0806315200
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Beurteilung der Bundesbank in ihrem letzten Monatsbericht, der gestern herausgekommen ist, daß die jüngste Abwertung des Dollars eine Anpassung der Binnenwirtschaft an die neuen Daten unumgänglich macht, und zwar — so sagt die Bundesbank — auf breiter Front?
4860 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1.977
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Sprung, ich möchte dazu — ohne daß ich durch diese Mitteilung Spekulationen auslösen will — sagen, daß der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Wirtschaft heute an einer Sitzung in Frankfurt teilnehmen. Dort wird sicher dieses Thema — die Auffassung der Bundesbank und auch die Auffassung der Bundesregierung — zur Sprache kommen. Ich kann Sie nur darauf vertrösten, das Ergebnis dieser Sitzung abzuwarten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806315300
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0806315400
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung auch die Auffassung der Bundesbank, daß entsprechend der Entwicklung des Dollarkurses ein Gegengewicht auf der Kostenseite der Produktion durch gemeinsame gleichgerichtete Anstrengungen aller an der Wirtschaftspolitik Beteiligten geschaffen werden müßte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich besitze nicht den Wagemut, diese Auffassung der Bundesbank als falsch zurückzuweisen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806315500
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Will-Feld.

Waltrud Will-Feld (CDU):
Rede ID: ID0806315600
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung für den Fall, daß die Entwertung des Dollars weitergehen sollte, bereits Vorstellungen, welche Branchen und Sektoren davon vordringlich betroffen wären?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich habe etwas zu der Bewertung der Vorgänge gesagt. Ich habe in meiner Antwort am Schluß ausgeführt, daß wir dauerhafte Rückwirkungen auf die deutsche Außenwirtschaft und den inländischen Arbeitsmarkt von den temporären Ausschlägen nicht erwarten.
Ich weiß nicht, ob es gut wären, wenn ich hier das Wechselkursgeschehen vor aller Öffentlichkeit in der Weise ausbreitete, daß ich auf die Frage nach möglichen Entwicklungen in der Relation zwischen zwei Währungen eine Antwort gebe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806315700
Eine —
letzte — Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0806315800
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die deutsche exportabhängige Industrie bei längerem Fortbestehen dieses Dollarkurses in außerordentliche Schwierigkeiten kommen könnte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Im Verhältnis zum Dollar-Markt könnten solche Schwierigkeiten eintreten. Ich habe aber doch die Hoffnung geäußert — und es ist eigentlich etwas mehr als eine Hoffnung —, daß das kein Dauerzustand sein wird, nicht zuletzt deswegen, weil auch der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika an der Stabilität und dem Ansehen ihrer Währung gelegen sein muß.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806315900
Ich gehe davon aus, daß wir wegen des inhaltlichen Zusammenhangs die Antworten zu den folgenden beiden Fragen verbinden können. Ich rufe daher die Fragen 140 und 141 der Frau Abgeordneten Will-Feld zusammen auf:
Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des angekündigten Zweiten Steueränderungsgesetzes 1977 mit den vom Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juni 1977, 1 Bv 12 265/75) geforderten Steuererleichterungen für die geschiedenen und getrennt lebenden Unterhaltsverpflichteten sowie für unterhaltspflichtige Elternteile von nichtehelichen Kindern vorlegen?
Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, die im Gesetzentwurf des Landes Bayern (Bundesrats-Drucksache 445/77) vorgeschlagenen Lösungen zur Neuregelung des Familienlastenausgleichs ganz oder teilweise zu übernehmen?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Prüfung, welche Folgerungen aus dem von Ihnen angesprochenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 zu ziehen sind, konnte wegen der Schwierigkeit der Materie bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die Schwierigkeiten bestehen insbesondere hinsichtlich der Verteilung der kindbedingten Entlastungen im Vorsorgebereich. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Entwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1977, der die gebotenen Folgerungen vorschlägt, so bald wie möglich einzubringen.
Die Vorschläge des Landes Bayern zur Neugestaltung des Kinderlastenausgleichs stimmen mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Zweiten Steueränderungsgesetzes 1977 weitgehend überein. Hinsichtlich der kindbedingten Entlastung für Vorsorgeaufwendungen begegnet der Vorschlag Bayerns unüberwindbaren praktischen Schwierigkeiten, weil wir von den Gemeinden wissen, daß sie zur Zeit und in den nächsten Jahren nicht in der Lage sind, die entsprechenden Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte vorzunehmen.
Die vorgeschlagene Einführung eines allgemeinen Kinderfreibetrags kann von der Bundesregierung nicht übernommen werden. Sie würde der Zielsetzung zuwiderlaufen, die mit der Ersetzung der früheren einkommensteuerrechtlichen Kinderfreibeträge durch das allgemeine Kindergeld von allen Seiten dieses Hohen Hauses verfolgt worden ist. Ich wiederhole — was jedermann weiß —, daß der Kinderfreibetrag dem, der besonders viel verdiente, besonders viele Vorteile gebracht hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806316000
Zusatzfrage.

Waltrud Will-Feld (CDU):
Rede ID: ID0806316100
Herr Staatssekretär, könnten Sie die Auffassung vertreten — ich drücke mich sehr vorsichtig aus —, daß kinderbedingte steuerliche Vergünstigungen und Freibeträge besser nicht an andere steuerliche Voraussetzungen geknüpft sein sollten — ich nenne als Beispiel die Berücksichtigung der Altersvorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben —, sondern an den Sachverhalt Kind?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihre Frage sehr wohl verstehen, aber bitte verstehen Sie auch meine Antwort. Die Vorbereitungen für den durch
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1973 4861
Parl. Staatssekretär Haehser
den Verfassungsgerichtsbeschluß notwendig gewordenen Gesetzentwurf sind mitten im Gange und werden demnächst den Ausschuß beschäftigen, dem Sie angehören. Es ist verfrüht, jetzt bereits über Einzelheiten des beabsichtigten Gesetzgebungsverfahrens zu sprechen. Es wird aber keine lange Zeit vergehen, bis der Gesetzentwurf dem Hohen Haus vorliegen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806316200
Eine weitere Zusatzfrage.

Waltrud Will-Feld (CDU):
Rede ID: ID0806316300
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir bestätigen, daß die Schwierigkeiten, dieses gesetzlich zu formulieren, gerade aus dieser Frage, die ich zuvor an Sie gestellt habe, • und der darauf von Ihnen gegebenen Antwort herrühren?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen bestätigen, daß es in der Tat schwierig ist, den Gesetzentwurf zu formulieren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806316400
Damit
sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen abgeschlossen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher zur Verfügung.
Die erste Frage, Frage 114, ist von dem Abgeordneten Sauer (Salzgitter) eingebracht:
Hat der Bundeskanzler im Sinne der Zusagen des Auswärtigen Amtes vor dem Deutschen Bundestag am 8. September 1977, daß die Bundesrepublik Deutschland mit allen völkerrechtlich zulässigen, gewaltlosen, aber wirksamen Mitteln die Unterlassung von schwerwiegenden, gegenüber Deutschen begangenen Menschenrechtsverletzungen zukünftig im Sinne der Rechtsverpflichtungen der Menschenrechtspakte einfordern wird, dies in Warschau bezüglich der eindeutigen Regel des Artikels 12 Abs. 2 des Weltpakts für bürgerliche und politische Rechte — „Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, auch sein eigenes zu verlassen" — auch zugunsten der Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße ohne Hinnahme zahlenmäßiger oder sonstiger restriktiver Beschränkungen getan?

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0806316500
Herr Kollege Sauer, Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Die Frage, ob es möglich ist, unter Berufung auf den VN-Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 ein generelles unbeschränktes Recht auf Ausreise zu sichern, ist bereits im Rahmen der Ratifizierungsdebatte über die deutsch-polnischen Vereinbarungen vom 9. Oktober 1975 ausführlich erörtert worden. Die Bundesregierung hat dabei dargelegt, daß diese Möglichkeit nicht besteht, sondern daß die geschlossenen Vereinbarungen das Optimum des Erreichbaren darstellen, um einer möglichst hohen Zahl von Deutschen die Ausreise aus Polen zu ermöglichen. An der damals gegebenen Sachlage hat sich seither nichts geändert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806316600
Zusatzfrage.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0806316700
Frau Kollegin, war denn der UN-Pakt bei der Ratifizierung der Vereinbarungen im Jahre 1975 überhaupt in Kraft?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Der UN-Pakt ist natürlich aus dem Jahre 1966, wie ich Ihnen eben genannt habe.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0806316800
Und wann trat er in Kraft?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Das vermag ich Ihnen im Augenblick nicht zu beantworten.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : 1976, Frau Staatsminister!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806316900
. Die
nächste Frage kommt von dem Herrn Kollegen Jäger. Sie haben zwei Zusatzfragen gehabt.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0806317000
Frau Staatsminister, können Sie mir bestätigen, daß der Zeitpunkt, von dem Sie eben in Ihrer Antwort an den Kollegen Sauer gesprochen haben, sowohl vor dem Inkrafttreten des Pakts, das im Jahre 1976 eintrat, als auch vor dem Beitritt der Volksrepublik Polen, der erst in diesem Jahr erfolgt ist, lag, so daß heute doch in der Tat eine andere Rechtslage als damals gegeben ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Jäger, ich will gerne auf die vorige Frage im Zusammenhang mit Ihrer Frage noch einmal zurückkommen. Ich glaube, wir brauchen uns jetzt nicht darüber zu streiten, wann dieser Pakt exakt in Kraft getreten ist.

(Zuruf des Abg. Sauer [Salzgitter] [CDU/ CSU])

Wenn man seinen Art. 12 liest — und ich möchte den Art. 12 jetzt hier verlesen —, dann werden Sie mit mir übereinstimmen, daß nach diesem Artikel keine Verpflichtung besteht, Ausreisen unbeschränkt zu genehmigen. In Abs. 3 des Art. 12 heißt es, Herr Präsident:
Die oben erwähnten Rechte — nämlich der Ausreise —
dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung ..., der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.
Diese sehr weit gefaßte Formulierung, Herr Kollege Jäger, macht jederzeit eine Berufung auf diesen Art. 12 Abs. 3 möglich.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806317100
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Czaja.
4862 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806317200
Frau Staatsminister, da die Ausreise Deutscher weder die Sittlichkeit noch die Rechte anderer noch die öffentliche Ordnung berühren kann, frage ich Sie mit Bezug auf die tatsächliche Frage und Ihre Antwort vom 8. September 1977, nach der ja gefragt wurde, ob die Bundesregierung im Sinne dieser Ihrer Erklärungen, Frau Staatsminister, mit allen völkerrechtlich zulässigen Mitteln die Unterlassung der Ausreisesperre für jeden deutschen Staatsangehörigen einfordern wird, für den die Bundesregierung um Unterstützung gebeten wurde.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, ich kann nur wiederum ausführen, daß die Bundesrepublik ein Ausreiseprotokoll mit der Volksrepublik Polen abgeschlossen hat, nach dem bis zum Jahre 1980 250 000 bis 255 000 Ausreisewillige ausreisen können, und daß im übrigen eine Offenhaltensklausel in die Vereinbarungen mit einbezogen wurde.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806317300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0806317400
Frau Staatsminister, sind Sie der Auffassung, daß die selektive, restriktive und willkürliche Erfüllung des Menschenrechtspaktes durch die Volksrepublik Polen in dieser Frage durch die von Ihnen eben enumerierten Vorbehalte gedeckt wird?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Mertes, die Bundesregierung geht davon aus, daß die Enumeration so weit gefaßt ist, daß man sich in der Tat darauf berufen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806317500
Herr Ab-
geordneter Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0806317600
Frau Staatsminister, können Sie bestätigen und daran erinnern, daß die Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß die völkerrechtliche Problematik der Freizügigkeit sehr umfassend dargelegt hat, wie neu sie im Völkerrecht ist, und daß das von der Bundesregierung Erreichte eine Ausnahme im Positiven darstellt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Friedrich, ich kann dies nachdrücklich bestätigen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806317700
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0806317800
Frau Staatsminister, würden Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen, daß nach den deutsch-polnischen Vereinbarungen nicht 250 000, sondern leider nur 125 000 Personen ausreisen können, daß wir aber von einer höheren Zahl ausgehen müssen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich habe mich versprochen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806317900
Ich rufe
die Frage 145 des Herrn Abgeordneten Sauer (Salzgitter) auf:
Hat sich der Bundeskanzler anläßlich seines letzten Auslandsbesuchs bemüht, beim polnischen Volk den Eindruck zu hinterlassen, daß die Wahrung und Verwirklichung der Menschen- und Gruppenrechte auch des polnischen Volks sowie der schrittweise Abbau ihrer Beschränkungen die volle Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Rechtsverpflichtungen des Weltpakts für bürgerliche und politische Rechte mit allen völkerrechtlich zulässigen, dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechenden Mitteln genießt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Sauer, Ihre zweite Frage beantworte ich wie folgt. Gerade im deutsch-polnischen Verhältnis ist die Voraussetzung jeder Politik, die auf die Verwirklichung der Menschenrechte gerichtet ist, die Bereitschaft zur Verständigung.
Bei seinem Besuch in der Volksrepublik Polen hat der Bundeskanzler das Anliegen des ganzen Volkes vertreten, sich mit allen Gruppen des polnischen Volkes zu verständigen. Dies ist nicht nur durch die Äußerungen des Bundeskanzlers, sondern auch durch die Zusammensetzung der deutschen Delegation unterstrichen worden, der Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des kulturellen Lebens und der Jugend angehörten. In seiner Ansprache in Birkenau, die einen spontanen Widerhall in allen Kreisen der polnischen Bevölkerung gefunden hat, hat der Bundeskanzler insbesondere die Verantwortung der Lebenden dafür betont, daß sich die Vergangenheit nicht wiederholt.
Ihre Frage zu beantworten, welchen Eindruck der Bundeskanzler damit hinterlassen hat, steht an sich nur Polen zu. Meinem Eindruck nach würde ich die Frage bejahen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806318000
Zusatz-
frage.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0806318100
Frau Staatsminister, ich komme zurück auf die Frage, die ich gestellt habe. Hat sich der Herr Bundeskanzler während seines Polenbesuchs zu den Aktivitäten der polnischen Bürgerrechtler bzw. den Behinderungen gegenüber den polnischen Bürgerrechtlern, — z. B. Jacek Kuron und Adam Michnik — geäußert?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Über alle diese Fragen, Herr Kollege Sauer, sind Gespräche geführt worden, und der Herr Bundeskanzler hat all diese Vorgänge erwähnt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806318200
Sie ha-
ben eine weitere Zusatzfrage.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0806318300
Hat sich der Herr Bundeskanzler bemüht, mit polnischen Bürgerrechtlern, z. B. mit Jacek Kurón, auf dessen aufrüttelndes Interview im Deutschlandfunk ich hinweisen möchte, oder mit Adam Michnik, sprechen zu können?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Soweit ich informiert bin, ist das nicht geschehen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4863

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806318400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806318500
Frau Staatsminister, wenn ich Ihre erste Antwort richtig verstanden habe, können Sie bestätigen, daß der Herr Bundeskanzler bei den Gesprächen mit Herrn Gierek unter anderem zugunsten des polnischen Menschenrechtlers Jacek Kurón interveniert hat, der in Polen verfolgt wird wegen seiner Antworten, die er auf Fragen des Deutschlandfunks in Köln bei seinem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1977 gegeben hat.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich habe die Frage nicht verstanden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806318600
Herr Kollege, ich kann im Augenblick nicht den Zusammenhang mit der hier eingereichten Frage sehen. Ich lasse die Frage nicht zu.
Eine Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0806318700
Frau Staatsminister, könnten Sie uns freundlicherweise sagen, bei welcher Gelegenheit mit welchen Gesprächspartnern an welchem Tag und an welchem Ort der Herr Bundeskanzler die Fragen der polnischen Bürgerrechtler erörtert hat?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die ursprüngliche Frage lautete, ob der Bundeskanzler bei seiner. Reise einen bestimmten Eindruck hinterlassen habe.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Ich habe darauf geantwortet, daß wir natürlich keine Antwort auf die Frage geben können, ob ein bestimmter Eindruck entstanden ist. Das war der Inhalt meiner Antwort auf die ursprüngliche Frage.
Zu Ihrer Frage, Herr Kollege, kann ich Ihnen nur sagen: Da ich an der Reise nicht teilgenommen habe, kann ich Ihre Frage natürlich nicht beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806318800
Ich lasse noch eine Zusatzfrage des Abgeordneten Ey zu. Dann gehen wir zur nächsten Frage über.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0806318900
Frau Staatsminister, haben der Kanzler und seine Mitarbeiter außer mit den von Ihnen genannten Gruppen auch mit Gruppen der deutschen Vertreter in Polen gesprochen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806319000
Auch diese Frage steht nicht im Zusammenhang mit der eingereichten Frage. Daher lasse ich sie nicht zu.
Unter diesen Umständen lasse ich noch eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger zu.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0806319100
Frau Staatsministerin, fürchten Sie nicht, daß die Bundesregierung die Frage des Kollegen Sauer mißverstanden hat — so muß man jedenfalls aus Ihrer Antwort entnehmen —, in der ja gefragt wurde, ob der Bundeskanzler bei seinem Besuch in Polen beim polnischen Volk den Eindruck hervorgerufen hat, daß auch wir Deutschen uns um die Menschen- und Grundrechte des polnischen Volkes kümmern und uns für sie einsetzen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Dieser Eindruck ist, wenn man überhaupt ein Urteil abgeben kann, ganz bestimmt in deutlicher Weise hinterlassen worden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806319200
Ich rufe die Frage 146 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Sind nunmehr offizielle Verhandlungen zwischen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über die Sicherung der kulturellen und Gruppenrechte der Deutschen in den Gebieten östlich von Oder und Neiße im Sinne der Zusagen der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat vom Februar 1976 begonnen worden?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, Ihre Frage beantworte ich wie folgt. Bundesminister Genscher hat am 10. März 1976 vor dem Bundesrat erklärt, daß die Bundesregierung das Thema der sprachlichen und kulturellen Rechte für zurückgebliebene Deutsche zum Gegenstand ihrer Gespräche mit der politischen Regierung machen wird. Diese Erklärung spricht — und ich betone das — von Gesprächen. Formale Verhandlungen mit der polnischen Regierung über die Frage der sprachlichen und kulturellen Rechte der Deutschen in Polen sind nicht beabsichtigt, weil sie völkerrechtlich auch nicht der richtige Weg wären.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806319300
Eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806319400
Frau Staatsminister, müßte nicht die Bundesregierung, um Erfolg zu haben, die Gespräche zu Verhandlungen verdichten, müßte sie nicht gerade den Eintritt in förmliche Verhandlungen zur Voraussetzung für weitere hohe finanzielle Bürgschaften und Leistungen machen, nachdem sie von Verfassungs wegen zum Schutz auch der kulturellen Grundrechte dieser Deutschen verpflichtet ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, ich kann auf Ihre Zusatzfrage nur antworten, daß auch wir es ablehnen würden, Verhandlungen über die Gewährung sprachlicher und kultureller Rechte der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Polen aufzunehmen, wenn Polen ein solches Ansinnen an uns stellen sollte. Mangels völkerrechtlicher Vereinbarungen besteht auf solche Verhandlungen eben kein Anspruch. Ich kann das nur immer wiederholen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806319500
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806319600
Frau Staatsminister, haben Sie nicht den völkerrechtlichen Ansatzpunkt in Art. 27 des UNO-Menschenrechtspaktes beachtet, und hat sich der Herr Bundeskanzler bei dieser Angelegenheit eigentlich überlegt, welche Hoffnungen sein Be-
4864 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Dr. Czaja
such bei den Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten geweckt hat und wie enttäuscht diese Menschen sein müssen, kein öffentliches Zeichen wahrzunehmen, das ihnen gilt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, ich kann nur noch einmal wiederholen, daß die Bundesregierung keine Veranlassung sieht, wegen der von Ihnen genannten Probleme der Minderheitenrechte offizielle Verhandlungen zu führen. Zur Sache selbst sind auch bei der jüngsten Begegnung des Bundeskanzlers — wie auch zuvor zwischen Bundesaußenminister Genscher und seinem Kollegen Olszowski, zwischen Herrn Staatssekretär van Well und Herrn Czyrek und bei vielen anderen Gelegenheiten — Gespräche geführt worden, die auch fortgesetzt werden.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Sehr traurig!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806319700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0806319800
Frau Staatsminister, hält es die Bundesregierung nicht für opportun, die polnische Regierung einmal darauf hinzuweisen, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche polnische Verbände haben, z. B. Polonia, z. B. Zgoda, z. B. die Deutsch-Polnische Gesellschaft, die von Warschau aus Geldmittel erhalten, — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806319900
Herr Abgeordneter Sauer, diese Frage lasse ich nicht zu. Sie steht nicht in dem geforderten unmittelbaren Zusammenhang mit der eingereichten Frage.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU] : Dies steht aber im Zusammenhang! — von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU] : Sie steht in einem unmittelbaren Zusammenhang damit! — Dr. Möller [CDU/CSU] : Steht in unmitelbarem Zusammenhang! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Herr Abgeordneter Jäger, die nächste Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0806320000
Frau Staatsminister, darf ich Sie fragen, wie Sie zu der Beurteilung kommen, daß es keinen Ansatz zu förmlichen Verhandlungen über diese Frage mit der Volksrepublik Polen gibt, wo doch Polen als Teilnehmerstaat der KSZE-Konferenz in Helsinki auch den Teil der Schlußakte mitunterzeichnet hat, in dem von den Folgen der Konferenz die Rede ist? Es heißt dort:
Die Teilnehmerstaaten ... erklären ihre Entschlossenheit, in der Folgezeit der Konferenz die Bestimmungen der Schlußakte ... anzuwenden: ... b) bilateral durch Verhandlungen mit anderen Teilnehmerstaaten;
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister, Herr Kollege Jäger, ich gehe davon aus, daß zunächst einmal das Verfahren nach dem Ausreiseprotokoll abgewickelt werden soll, daß dann festgestellt werden muß, wieviel Ausreisewillige aus Polen noch vor-
handen sind, und daß dann nach 1980 der richtige Zeitpunkt gekommen ist, zu dem man dann auf diese Frage zurückkommen sollte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806320100
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0806320200
Frau Staatsminister, können Sie dem Hohen Hause mitteilen, welche Erfolge die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Volksrepublik Polen bezüglich der Volksgruppenrechte bis heute für die Betroffenen jenseits von Oder und Neiße gezeitigt haben?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hupka, ich bin nicht imstande, Ihnen dazu etwas mitzuteilen, da keine Verhandlungen zu dem Thema stattgefunden haben.

(Dr. Hupka [CDU/CSU] : Ich habe gesagt: „Gespräche"!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806320300
Ich rufe die Frage 147 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Hat der Bundeskanzler anläßlich der Überreichung einer Liste von offiziellen Interventionen der Bundesrepublik Deutschland für 13 000 Härtefälle zur Ausreise Deutscher, die zum Teil seit vielen Jahren unbeantwortet sind, nunmehr die Zusage für die tatsächliche rasche Ausreise dieser Deutschen nach den vielfachen, früheren polnischen bilateralen und multilateralen Rechtsverpflichtungen dazu erreicht, und hat er auch die rasche Erledigung der beim Deutschen Roten Kreuz vorliegenden 270 000 unerledigten Ausreiseanträge eingefordert?

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806320400
Der Bundeskanzler hat im Rahmen der von ihm in Polen geführten Gespräche auf die konkreten Härtefälle hingewiesen, in denen bisher — trotz wiederholter Bemühungen — keine positive Entscheidung über den Ausreiseantrag erfolgt ist. Von polnischer Seite ist dabei eine wohlwollende Überprüfung dieser Fälle zugesagt worden.
Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage: Hinsichtlich der Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes, auf die Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei den von Ihnen genannten Zahlen offensichtlich um beim Deutschen Roten Kreuz geführte Ausreisewünsche handelt, die nicht unbedingt mit der Zahl der bei den polnischen Behörden laufenden Ausreiseanträge identisch sind.
Zu der Problematik einer exakten zahlenmäßigen Erfassung der aktuellen Ausreiseanliegen hat sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 16. Februar zu den elf Punkten des Bundesrates ausführlich geäußert. Auf Punkt zwei dieser Stellungnahme darf ich insoweit hinweisen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Ausreise von Deutschen gegenwärtig auf der Grundlage des Ausreiseprotokolls vom 9. Dezember 1975 erfolgt, demzufolge von polnischer Seite zugesichert worden ist, daß innerhalb von vier Jahren — ich möchte die vorhin von mir genannte Zahl korrigieren; ich habe mich da versprochen — 120 000 bis 125 000 Personen die Ausreisegenehmigung erhalten werden. Erst nach Abwicklung dieses Protokolls wird im Lichte der dann gegebenen Situation über die Abwicklung
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4865
Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
I der dann noch verbleibenden Ausreisewünsche zu befinden sein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806320500
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806320600
Zum ersten Teil Ihrer Antwort, Frau Staatsminister, die Frage: Beweist nicht auch nach Ihrer Auffassung der Umstand, daß nicht einmal nach vier bis fünf Jahren — trotz mehrmaliger Erinnerung durch die deutsche Botschaft — amtliche Interventionen der deutschen Botschaft und des Auswärtigen Amtes, also nicht Rotkreuz-Bitten, für 13 000 Personen beantwortet worden sind, daß es noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung polnischer Rechtsverpflichtungen zur Ausreise Deutscher und bei der Normalisierung der Beziehungen für den Menschen gibt?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Czaja, nach unserer Kenntnis handelt es sich nicht um 13 000 Personen, sondern um etwa 6 000 Personen. Aber wie dem auch sei, für die Betroffenen ist es gleich hart. Ich darf Ihnen versichern, daß wir von der Hoffnung ausgehen, daß die Zusicherung einer wohlwollenden Überprüfung der übergebenen Liste zu einer positiven Entscheidung führen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806320700
Die zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806320800
Zum zweiten Teil Ihrer Antwort, Frau Staatsminister: Können Sie wirklich ernsthaft bestreiten, daß die Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes 270 000 unerledigte Anträge nachweisen? Beweisen dies nicht auch die täglichen Hilferufe der Verwandten bei den Kollegen dieses Hauses? Sind Sie bereit, zur Vermeidung von Unrichtigkeiten — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806320900
Herr Kollege, das wird jetzt schon die dritte Frage. Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, nach unseren Unterlagen handelt es sich bei den Zahlen des Deutschen Roten Kreuzes nicht um Anträge, sondern zunächst um Anmeldungen. Die Zahlen müssen wie in anderen Fällen überprüft werden. Insgesamt, Herr Kollege Dr. Czaja, müssen wir doch einfach anerkennen, daß die Genehmigungen zur Ausreise

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Immer schlechter werden!)

bereits in diesem Jahr im Monat November fast die ganze Jahresquote von 30 000 erreicht haben und daß sogar damit zu rechnen ist,

(Dr. Czaja [CDU/CSU] : Daß sie immer geringer wird!)

daß die Gesamtzahl der Ausreisegenehmigungen früher erreicht sein wird, als ursprünglich vorgesehen war. Ich glaube, wir sollten bei aller Energie für den Versuch, diesen Prozeß der Ausreise zu beschleunigen, auch einmal anerkennen, daß die Quoten bisher nicht nur eingehalten, sondern bereits überschritten sind.

(Dr. Czaja [CDU/CSU] : Das stimmt nicht!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806321000
Frau Abgeordnete Berger, Sie wollten eine Zusatzfrage stellen. Bitte.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0806321100
Frau Staatsminister, das Stichwort „offizielle Interventionen" führt mich zu der Frage, ob Sie mir wohl sagen können, wie es nach den internationalen üblichen diplomatischen Verfahren abläuft, wenn die Bundesrepublik Deutschland bei der Volksrepublik Polen in Härtefällen interveniert.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Wie das abläuft?

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0806321200
Wie das international übliche diplomatische Verfahren, in diesem Fall von der Bundesrepublik Deutschland angewandt, aussieht.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Kollegin, das geschieht natürlich normalerweise über die Botschaften. Aber anläßlich des Besuchs des Bundeskanzlers ist das angesprochen und nach dem Besuch ist eine entsprechende Liste an die zuständige polnische Persönlichkeit übergeben worden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806321300
Herr Abgeordneter Dr. Hupka, wollten Sie eine Zusatzfrage stellen?

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0806321400
Jawohl, Herr Präsident.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806321500
Bitte!

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0806321600
Frau Staatsminister, was soll in Ihrer Aussage die Formulierung bedeuten, daß nach dem 1. Januar 1980 über die Ausreise der deutschen Ausreisewilligen erst noch zu befinden sein wird — obwohl doch in den deutsch-polnischen Vereinbarungen durch die Offenhalte-Klausel ausdrücklich das Recht jener Deutschen bestätigt worden ist, die bis dahin nicht haben ausreisen können, nunmehr ausreisen zu dürfen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Dr. Hupka, ich habe genau darauf rekurriert, nämlich auf das Protokoll zu den deutsch-polnischen Vereinbarungen, in dem es heißt: Es wird keine zeitliche Einschränkung für die Antragstellung durch Personen vorgesehen, die die in der Information genannten Kriterien erfüllen. — Damit wollte ich sagen, daß auch nach Erreichen der vorgesehenen Quoten die Ausreisemöglichkeiten nicht abgeschlossen sein werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806321700
Wir
kommen zur Frage 148 des Herrn Abgeordneten Dr. Niegel.
4866 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Trifft es zu, daß der Generalsekretär des ZK Polens, Gierek, anläßlich des Besuchs des Bundeskanzlers die CDU/CSU-Opposition angriff, in welcher Form ist dies geschehen, und in welcher Weise hat Bundeskanzler Schmidt die Opposition verteidigt?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Abgeordneter Niegel, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Der Bundeskanzler hat am 21. November 1977 in seiner Erwiderung auf die Tischrede Edward Giereks betont, daß der Wunsch nach Verständigung mit den Polen in allen Teilen unserer Gesellschaft vorhanden ist. Die Entfaltung eines freundschaftlichen Verhältnisses zwischen den Völkern und, Staaten der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen sei nicht auf die FDP/SPD-Koalition beschränkt, sondern gehe quer durch alle politischen Parteien Deutschlands. Mit seinen Ausführungen ist der Bundeskanzler Äußerungen entgegengetreten, die eine Tendenz zur Aufteilung unseres politischen Spektrums in entspannungsfreundliche und entspannungsfeindliche Kräfte erkennen lassen. Diese Ausführungen des Bundeskanzlers sind auch von der Opposition gewürdigt worden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806321800
Eine Zusatzfrage.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0806321900
Frau Staatsminister, es ist dankenswert, daß Sie einen Teil vorgelesen haben. Den anderen Teil haben Sie aber nicht vorgelesen. Finden Sie nicht, daß im zweiten Teil und in Fortführung dessen, was Sie ausgeführt haben, der Bundeskanzler die Opposition nicht in Schutz nahm? Ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist, was er sagte:
... hier und da in unseren Zeitungen oder hier und da in der Innenpolitik meines Landes tritt das besonders grell hervor. Das hängt damit zusammen, daß in der deutschen Innenpolitik eine Reihe von Personen den ausdrücklichen Auftrag des Wählers haben, dafür besoldet vom Steuerzahler, möglichst umfassend und möglichst beweiskräftig alles zu kritisieren, was die Bundesregierung tut. Aus solch oppositioneller Kritik, die sich natürlich auch auf unsere Außenpolitik richtet, die sich auch auf unsere Ostpolitik richtet, die sich auch auf unsere Politik Polen gegenüber richtet, — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806322000
Herr Kollege, einen Augenblick bitte. Jetzt ist der Rahmen einer Zusatzfrage wirklich überschritten.

(Wehner [SPD] : Aus welchem Blatt haben Sie das? — Niegel [CDU/CSU] : Darf ich die Frage noch zu Ende führen?)

— Nein, ich lasse Sie sie nicht mehr beenden. Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Niegel, um hier keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, gebe ich jetzt das, was der Herr Bundeskanzler in diesem Zusammenhang gesagt hat, zu Protokoll, wie Sie es im Bulletin der Bundesregierung vom 8. Dezember -vorfinden. Er wider-
spricht zunächst ausdrücklich den Ausführungen von Parteisekretär Gierek, führt dann aus, wer in seiner Delegation aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an dieser Reise teilnimmt, und sagt dann:
Und um diesen Punkt nun abzuschließen, bitte ich die polnischen Gastgeber sehr herzlich, sich nicht vorzustellen, daß etwa die Menschen in den in der Opposition befindlichen politischen Parteien bei uns zu Hause Gegner dieser Normalisierung und Gegner dieser Freundschaft wären. Ich bitte Sie herzlich, sich vorzustellen, daß die Normalisierung und die Entfaltung eines freundschaftlichen Verhältnisses zwischen unseren beiden Völkern und zwischen unseren beiden Staaten quer durch alle gesellschaftlichen Schichten, quer durch alle politischen Parteien in Deutschland eine ganz große Mehrheit der Deutschen umfaßt.
Herr Kollege Niegel, ich glaube, wir sollten alle in diesem Geiste unsere Demokratie im Ausland vertreten und in Schutz nehmen.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806322100
Herr Abgeordneter Niegel, Sie haben eine weitere Zusatzfrage, wobei ich Sie ausdrücklich auf die Richtlinien hinweise.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0806322200
Frau Staatsminister, da Sie den zweiten Teil nicht vorgelesen haben, ich ihn nicht vorlesen möchte, sondern mich auf das berufe, was ich vorhin zitiert habe, sage ich: Die vorhin von mir zitierten Äußerungen des Bundeskanzlers, daß ein Teil der politischen Landschaft vom Wähler Bezahlte sind und daß sie nur Kritik zu üben haben, ist ein Angriff auf die Opposition und keine Inschutznahme.

(Wehner [SPD] : Sie sind eine Illustration für gewisse polnische Befürchtungen und Behauptungen! — Gegenruf des Abg. Franke [CDU/CSU] : Wissen Sie, was Sie für eine Illustration sind?)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Niegel, ich habe den Eindruck, daß außer von Ihnen die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers in Polen voll anerkannt worden sind.

(Niegel [CDU/CSU]: Sie kennen das ja gar nicht!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806322300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engelhard.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0806322400
Frau Staatsminister, können Sie meine Erinnerung als Mitglied der Delegation bestätigen, daß der Bundeskanzler zu diesem Bereich sehr breite Ausführungen gemacht hat und mit den Ausführungen, wie sie soeben vom Herrn Kollegen Niegel zitiert worden sind, zusätzlich ein praktisches Kolleg über Demokratie, wie sie in unserem Land praktiziert wird, gegeben hat und damit For-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4867
Engelhard
derungen der Opposition aus der letzten Fragestunde Rechnung getragen hat?

(Zurufe von der CDU/CSU: Wo ist der Zusammenhang mit der Frage?)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ich bestätige das, Herr Kollege Engelhard: Genauso ist es gewesen. Ich glaube, daß wir auch in osteuropäischen Staaten immer wieder deutlich machen müssen, daß in unserer westlichen Demokratie die freie Meinungsäußerung jederzeit möglich und auch erwünscht ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806322500
Ich lasse noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes zu.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0806322600
Frau Staatsminister, teilen Sie meine Auffassung, daß im Falle eines öffentlichen Angriffes des Vertreters eines totalitären politischen Systems auf die Opposition eine faire und ernsthafte öffentliche Darstellung der Rechte, Pflichten und Urteilskriterien der parlamentarischen Opposition in einem freien Lande die Pflicht eines jeden Vertreters der jeweiligen Regierungsmehrheit ist und daß dies insbesondere auch für den Vorsitzenden der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion gilt?

(Wehner [SPD]: Schönen Dank dafür, daß Sie mich richtig klassifiziert haben!)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Mertes, ich habe hier nur für die Bundesregierung zu antworten und nicht für Vorsitzende von Fraktionen. Für die Bundesregierung bestätige ich das. So ist es ja auch gehalten worden.

(Wehner [SPD]: Format hat der Knabe!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806322700
Ich rufe die Frage 149 des Abgeordneten Graf Huyn auf:
Ist die Bundesregierung angesichts ihrer begrüßenswerten Erklärung (Drucksache 8/1056, Frage Nr. B 5) bereit, humanitäre Hilfe für sogenannte Befreiungsbewegungen im südlichen Afrika auf solche Güter zu beschränken, die nicht einer direkten oder indirekten Unterstützung bewaffneter Aktionen dienen können?
Bitte, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung leistet keine direkte Hilfe aus Mitteln der humanitären Hilfe an Befreiungsbewegungen im südlichen Afrika. Vielmehr beteiligt sie sich finanziell an internationalen Hilfsmaßnahmen zugunsten von Flüchtlingen im südlichen Afrika. Sie unterstützt zur Linderung des wachsenden Flüchtlingselends in dieser Region Sonderprogramme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen. Dieser hat die größte Erfahrung und den notwendigen Apparat und gewährleistet zudem die größtmögliche Neutralität bei der Verwendung der Mittel.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806322800
Zusatzfrage.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0806322900
Frau Staatsminister, ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen dieser Unterstützung internationaler Hilfsprogramme, die Sie soeben erwähnt haben, auch darauf zu achten, daß diese Mittel weder einer direkten noch einer indirekten Unterstützung bewaffneter Aktionen dienen können?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Graf Huyn, das ist genau das, worauf die Bundesregierung Bedacht nehmen wird und in der Vergangenheit immer geachtet hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806323000
Herr Abgeordneter Spranger ist im Augenblick nicht im Saal. Die Frage 150 wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 151 und 152 sind von der Frau Abgeordneten Berger (Berlin) eingebracht:
Trifft es zu, daß beim UNO-Generalsekretariat in New York ein besonderes Büro für die palästinensischen Rechte gegründet worden ist, in dem Propaganda für die „unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volks" betrieben wird, und wie beurteilt die Bundesregierung dies?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung einer entsprechenden Entschließung der Vollversammlung zugestimmt hat, und wie begründet sie gegebenenfalls diese Zustimmung?
Ich weiß nicht, inwieweit Sie, Frau Staatsminister, an eine Verbindung der beiden Fragen denken.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Wenn die Frau Kollegin einverstanden ist, kann ich die Beantwortung der beiden Fragen gern miteinander verbinden.
Zu Ihrer ersten Frage: Es trifft zu, daß die 32. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 2. Dezember dieses Jahres die Errichtung einer besonderen „Arbeitseinheit für palästinensische Rechte" innerhalb des VN-Sekretariats beschlossen hat. Die Arbeitseinheit soll die Tätigkeit des Palästina-Sonderausschusses der Generalversammlung mit Studien und Publikationen unterstützen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Bundesregierung hat — wie zahlreiche andere westliche Staaten — gegen die Einrichtung einer derartigen Arbeitseinheit gestimmt. Sie ist der Auffassung, daß deren Funktion ebenso wie diejenige des Palästina-Sonderausschusses einseitig orientiert ist und einer ausgewogenen Behandlung der Nahost-Probleme im Wege steht.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Ausgezeichnet!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806323100
Zusatzfrage?

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0806323200
Frau Staatsministerin, vor dem Hintergrund Ihrer Antwort, die ich natürlich sehr gern gehört habe, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung meine Auffassung teilt, daß eine solche Aktion der Vereinten Nationen, die die PLO ausgerechnet zu einem Zeitpunkt unterstützt, zu dem sie — zuletzt in Tripolis — ganz offensichtlich die Vernichtung Israels fordert, wirklich mehr als unangebracht war.
4868 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Kollegin, die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die Einrichtung einer solchen Arbeitseinheit tatsächlich nicht in die derzeitige politsche Landschaft paßt. Das war auch der Grund, weshalb wir ihrer Einrichtung nicht zugestimmt haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806323300
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte!

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0806323400
Frau Staatsministerin, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — vor dem Hintergrund unserer nicht unerheblichen Beitragsleistungen an die Vereinten Nationen —, in Zukunft eine so mißverständliche wenn nicht mißbräuchliche Verwendung von Mitteln, die auch von der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht werden, zu verhindern oder wesentlich einzudämmen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Frau Kollegin, ich habe mich im Zusammenhang mit Ihrer Hauptfrage auch darum bemüht, genau dies in Erfahrung zu bringen, und habe festgestellt, daß diese sogenannte Arbeitseinheit keine finanziellen Konsequenzen hat. Es wird offensichtlich ein ohnehin schon vorhandener Mitarbeiter zusätzlich mit dieser Aufgabe betraut werden. Auf unsere Beitragszahlung oder auf Beiträge überhaupt wird das keinerlei Auswirkungen haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806323500
Bitte, eine weitere Zusatzfrage.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0806323600
Frau Staatsminister, vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit einigen vorhergehenden Fragen hatten: Hielte die Bundesregierung es für möglich, bei den Vereinten Nationen dafür einzutreten, daß beispielsweise ein Büro eingerichtet wird, das sich für die Rechte der Deutschen, die in den ehemaligen deutschen Ostgebieten leben, einsetzt?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806323700
Frau Kollegin, ich bitte um Verständnis, aber nach Nr. 5 der Richtlinien für die Fragestunde müssen die Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen. Sie haben aber die Möglichkeit, eine weitere Zusatzfrage zu stellen.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] : Nein, danke schön!)

— Dann Herr Abgeordneter Becker, bitte.

Dr. Karl Becker (CDU):
Rede ID: ID0806323800
Frau Staatsminister, ist Ihre Antwort auf die vorhergehende Frage der Kollegin Frau Berger, die Bundesregierung habe deshalb nicht zugestimmt, weil das zum jetzigen Zeitpunkt nicht gehe, so zu verstehen, daß sie zu einem anderen Zeitpunkt der Einrichtung eines solchen Büros zugestimmt hätte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Nein, Herr Kollege, so ist das nicht gemeint. Die Bundesregierung war ja schon gegen den Palästina-Sonderausschuß, und das war zu einer Zeit, zu der die Entwicklung noch nicht so fortgeschritten war wie im Augenblick.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806323900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0806324000
Frau Staatsminister, wird die Bundesregierung, wenn sich diese Sondergruppe nicht mehr verhindern läßt, in den Vereinten Nationen dafür eintreten, daß eine solche Einrichtung nicht lediglich dem palästinensischen Volk, sondern auch anderen Völkern oder Volksteilen mit ähnlich gelagerten Rechten zugute kommen müßte?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann Ihnen auf Ihre Frage aus dem Handgelenk keine Antwort geben, aber ich werde Ihnen gern eine schriftliche Antwort zuteil werden lassen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806324100
Ich rufe die letzte Frage aus diesem Geschäftsbereich, Frage 153 des Abgeordneten Dr. Hupka, auf:
Hat der Bundeskanzler mit seinem Hinweis auf „das persönlich sehr freundschaftliche Verhältnis, das sich zwischen den führenden Personen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland ergeben hat" (Warschau, 25. November 1977) eine Freundschaft zwischen dem Demokraten Schmidt und dem polnischen KP-Chef Gierek gemeint?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Sehr geehrter Herr Kollege Hupka, der Bundeskanzler hat in der gemeinsamen Pressekonferenz am 25. November 1977 ausgeführt, daß sich ein Teil seines Vertrauens auf das persönlich sehr freundschaftliche Verhältnis gründe, das sich zwischen den führenden Personen der Volksrepublik Polen und der Bundesrepublik Deutschland ergeben habe. Er sprach in seiner Äußerung nicht nur von dem Ersten Sekretär Edward Gierek und von sich selbst, sondern auch von anderen führenden Personen in der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Damit bezog er auf beiden Seiten führende Politiker, Wirtschaftler, Gewerkschaftler sowie Vertreter des kulturellen Lebens und der Jugend ein, denen gemeinsam an der deutsch-polnischen Verständigung gelegen ist. Ein gutes persönliches Verhältnis bedeutet sicherlich nicht Identifizierung mit den politischen Vorstellungen eines außenpolitischen Partners. Auf persönlicher Abneigung, Herr Kollege, wäre eine Verständigung besonders mit osteuropäischen Ländern schwerlich aufzubauen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806324200
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0806324300
Frau Staatsminister, da man davon ausgehen kann, daß der Herr Bundeskanzler bei seinen Bemerkungen weder sich selbst noch Herrn Gierek ausgeschlossen hat: Wie sind nun diese Bemerkungen bezüglich des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen dem Bundeskanzler und dem kommunistischen Diktator Gierek aufzufassen?

(Wehner [SPD] : Ein taktvoller Mensch!)

— Diktator ist Diktator, Herr Wehner!
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4869
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, ich habe meine Antwort gegeben und sehe in Ihrer Zusatzfrage keinen zusätzlichen Inhalt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806324400
Sie haben eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0806324500
Frau Staatsminister, können Sie den Unterschied nachvollziehen, der zwischen einer Freundschaft zwischen den Völkern und diesem Satz des Herrn Bundeskanzlers besteht, zumal der Herr Gierek ja nicht auf demokratische Weise den Willen des gesamten polnischen Volkes vertritt?

(Wehner [SPD] : Da gehört schon etwas dazu!)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, ich kann nur noch einmal betonen, was ich in der ersten Antwort gesagt habe: daß eine Verständigung gerade mit den Staaten und Völkern Osteuropas nur dann zustande kommen wird, wenn es auch persönliche Bindungen zwischen den Staatsmännern und Politikern gibt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806324600
Herr Abgeordneter Friedrich, die letzte Zusatzfrage zu diesem Komplex, bitte.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0806324700
Frau Staatsminister, muß, nachdem der Herr Bundeskanzler selbst gestern im Auswärtigen Ausschuß eineinhalb Stunden lang über seine Polen-Reise Rede und Antwort gestanden hat — und zwar auch dem Fragesteller —, das Insistieren auf dieser Frage bei der Bundesregierung nicht den Eindruck erwecken,

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist das eine Frage?)

daß hier eine vom Geiste Carl Schmitts getragene subkultane Unterstellung vorbereitet wird?

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Friedrich, ich habe im Hinblick auf die ausführliche Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses gestern durch den Bundeskanzler die Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Hupka absichtlich so kurz gehalten, weil ich davon ausgegangen bin, daß man hier bei weiteren Zusatzfragen mit dem nötigen Takt verfährt.

(Beifall bei der SPD) Ich bin aber leider enttäuscht worden.


(Kunz [Berlin] [CDU/CSU] : Das lassen wir uns nicht mehr gefallen! — Franke [CDU/ CSU] : Gegenüber einem Diktator! — Weitere lebhafte Zurufe von der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Christlich Demokratische Union!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806324800
Meine Damen und Herren, ich bitte um Verständnis.

(Franke [CDU/CSU] : Gegenüber einem Diktator! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Ich wäre dankbar, Frau Staatsminister, wenn die Vertreter der Bundesregierung unabhängig von der persönlichen Bewertung die gebotenen Grenzen einhalten würden.

(Anhaltende Zurufe von der CDU/CSU)

Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0806324900
Frau Staatsminister, sind Sie sicher, daß das persönliche Verhältnis, das Sie eben angesprochen haben, nur zu einem Bruchteil auch zur Verwirklichung der Menschenrechte der Polen und Deutschen beitragen wird und daß dies der polnischen und der deutschen Öffentlichkeit nachgewiesen wird?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0806325000
Herr Abgeordneter Czaja, ich lasse diese Zusatzfrage nicht zu. Sie steht nach Ziffer 5 der Richtlinien nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Frau Staatsminister, ich möchte Ihnen für die allgemeine Antwort auf die letzte Frage sehr herzlich danken.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Menzel auf :
Hat sich nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung eine Reihe von Großunternehmen durch Umwandlung der Rechtsform oder organisatorische Maßnahmen der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes entzogen, wie aus Pressemeldungen ersichtlich, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um eine solches Unterlaufen des Mitbestimmungsgesetzes zu verhindern?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0806325100
Herr Kollege Menzel, der Bundesregierung sind mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Großunternehmen durch Neuorganisation des Konzerns, Änderung von Kapitalbeteiligungen oder Änderung ihrer Rechtsform den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes verlassen haben. Daneben gibt es einige Unternehmen, die zwar im Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes geblieben sind, jedoch in eine Rechtsform mit schwächerer Mitbestimmung umgewandelt worden sind.

(Vorsitz: Vizepräsident Stücklen)

Diese Maßnahmen werden, soweit die Bundesregierung hierüber informiert ist, mit betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, steuerlichen oder anderen mitbestimmungsneutralen Erwägungen begründet. Die Vermutung liegt indessen nahe, daß dies oft auch wegen der Mitbestimmung geschieht.
4870 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Buschfort
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit. Sollte sich eine größere Anzahl von Unternehmen der Mitbestimmung entziehen oder in Rechtsformen mit schwächerer Mitbestimmung ausweichen, so wird zu überlegen sein, welche Maßnahmen hiergegen ergriffen werden können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806325200
Eine Zusatzfrage.

Heinz Menzel (SPD):
Rede ID: ID0806325300
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung einen Überblick über die Zahl der Unternehmen, die sich bisher durch Änderung der Rechtsform der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes entzogen haben?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Menzel, ich kann Ihre Frage nur ungefähr beantworten. Soweit uns bekannt ist, haben etwa 10 bis 15 Unternehmen den Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes verlassen; ca. 5 bis 10 Unternehmen sind in Rechtsformen mit schwächerer Mitbestimmung umgewandelt worden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806325400
Eine weitere Zusatzfrage.

Heinz Menzel (SPD):
Rede ID: ID0806325500
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Umwandlung der Rechtsform vor Inkrafttreten des Mitbestimmungsgesetzes in diesem Umfang nicht zu beobachten war?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben natürlich immer Umwandlungen gehabt. Aber wir beobachten mit Aufmerksamkeit die jetzt stattfindende Häufung. Wie ich bereits sagte, liegt die Vermutung nahe, daß mit dieser Umwandlung auch der Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes unterlaufen werden soll.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806325600
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Müller (Berlin).

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0806325700
Herr Staatssekretär, können Sie darüber Auskunft geben, warum in all den Fällen, die Sie hier genannt haben, der Betriebsrat bzw. die zuständige Gewerkschaft nicht den Rechtsweg beschritten haben?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß nicht, inwieweit die einzelnen Betriebsräte oder die einzelnen Gewerkschaften beteiligt worden sind. Es stand aber immer im Ermessen des Unternehmers, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Rechtsform des eigenen Unternehmens zu wählen.
Wir — das darf ich wiederholen — beobachten diesen Vorgang aufmerksam. Wenn es notwendig wäre und wir feststellen müßten, daß dieses Gesetz keine loyale Anwendung findet, könnte man sich überlegen, ob z. B. ein Rechtsformenzwang für bestimmte Betriebe von einer bestimmten Größe an notwendig wäre.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806325800
Die letzte Zusatzfrage —wegen Ablauf der Fragestunde —, Frau Abgeordnete Hürland.

Agnes Hürland (CDU):
Rede ID: ID0806325900
Herr Staatssekretär, können Sie Angaben darüber machen, wieviel Betriebe unter das Mitbestimmungsgesetz fallen und ob die Beobachtungen in Ihrem Ministerium zu weiteren Überlegungen geführt haben, und welcher Art sind die?
Buschfort; Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Hürland, ich kann eine exakte Zahl im Moment nicht nennen. Ich könnte sie nachliefern. Ich gehe davon aus, daß vom Mitbestimmungsgesetz zirka 450 bis 500 Betriebe bzw. Unternehmen erfaßt werden. Die Anzahl der Betriebe, die sich z. B. durch eine Änderung der Rechtsform außerhalb der Mitbestimmung gestellt haben, dürfte sich, wie ich bereits vorhin gesagt habe, in dem erstgenannten Bereich zwischen 10 und 15 und in dem zweiten Bereich um 5 und 10 bewegen.

(Frau Hürland [CDU/CSU] : Die Frage ist nicht beantwortet!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806326000
Frau Kollegin Hürland, es gibt nur eine Zusatzfrage.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt.
Die Fragen 36, 37, 38, 39, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 52 und 53 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.

(Franke [CDU/CSU] : Können wir die letzte nicht noch behandeln?)

— Herr Kollege Franke, es ist in der Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben, daß die -Fragestunde nur den angesetzten Zeitraum umfassen darf.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer
— Drucksache 8/1269 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Ich eröffne die Aussprache. Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Straßmeir.

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0806326100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat diesen Antrag eingebracht, weil die wachsende Zahl von Unfällen bei motorisierten Zweiradfahrern eine längeres Zuwarten verbietet.
Unsere gemeinsamen Bemühungen um mehr Sicherheit auf den Straßen sind in den zurückliegenden Jahren nicht ohne Erfolg geblieben. Die Unfallstatistik weist weniger tödliche Unfälle bei den Fußgängern auf, es starben weniger Autofahrer. Bei den motorisierten Zweiradfahrern hingegen verlief die Unfallstatistik zu unserer Bestürzung genau entgegengesetzt. 1976 gab es im Vergleich zum Vorjahr
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4871
Straßmeir
über 8 % mehr tödliche Unfälle, und die Zahl der Verunglückten nahm insgesamt um 16,3 % zu.
Diese Zahlen machen unsere Verpflichtung zum Handeln deutlich. Auf unseren Straßen fahren 2,5 Millionen motorisierte Zweiräder, 2 Millionen Mopeds, Mofas und Mokicks und 500 000 Motorräder. Diese Zweiteilung ist von außerordentlicher Bedeutung. Während 1976 Mofas und Mopeds mit fast dem zehnfachen Bestand.gegenüber 1969 die gleichen Unfallzahlen aufweisen, ist der Anteil der Unfälle mit Motorrädern erheblich gestiegen. Damit ist für uns der Schwerpunkt deutlich. Von den im Jahr 1976 verunglückten 84 500 Zweiradfahrern entfielen allein 54 % auf die wenigen Motorräder, 30 % auf die Mofas, 16 % auf die Mopeds. Diese Unfälle — auch das ist für die Verkehrspolitiker von außerordentlicher Bedeutung — ereigneten sich interessanterweise zu 76 °/o innerhalb geschlossener Ortschaften. Schließlich eine letzte statistische Feststellung: 74 °/o der verunglückten Zweiradfahrer waren im Alter zwischen 15 und 25 Jahren.
Vor diesem Hintergrund wird für uns zweierlei deutlich. Erstens: Maßnahmen müssen schnell eingeleitet werden. Zweitens: Wegen der differenzierten Unfallsituation müssen sie sehr gezielt ergriffen werden.

(Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU] : Sehr richtig!)

Diese bedenkliche Unfallentwicklung ist uns nicht erst seit heute bekannt. Verschiedene Gremien des Bundes und der Länder sind mit der Analyse und der Entwicklung vorbereitender Maßnahmen beschäftigt, beispielsweise die Verkehrsministerkonferenz der Länder und der Bund-Länder-Fachausschuß für Angelegenheiten der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen soll noch mit einem Gutachten beschäftigt sein.

(Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU] : Bloß von der Regierung ist heute keiner da!)

— Sehr richtig, Herr Kollege Schulte. Dieses Thema scheint nicht sehr interessant zu sein. Weihnachtsfeiern sind vielleicht wichtiger.
Wir begrüßen dennoch diese Aktitivitäten, die dort Platz greifen.. Nur steht nach den bekannten zeitlichen Verfahrensabläufen zu befürchten, daß die Bundesregierung nicht vor Ende des Jahres 1978 in der Lage sein wird, irgendwelche Maßnahmen zu verwirklichen.

(Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU]: Wie üblich!)

Nach unserer Auffassung liegen die notwendigen Unfallanalysen vor, die eine Entscheidung jetzt rechtfertigen. Der Entscheidungsprozeß der Bundesregierung geht uns nicht nur zu langsam; die von der Bundesregierung ins Auge gefaßten Maßnahmen sind für eine durchgreifende Verbesserung der Unfallsituation auch unzureichend.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie beziehen sich im wesentlichen auf eine bessere theoretische und praktische Fahrausbildung für Anfänger und auf eine Ausweitung der Schutzhelmtragepflicht.
Die CDU/CSU-Fraktion ist der Meinung, daß auch ohne wesentliche finanzielle Mehrbelastungen entschieden mehr für die Motorrad-, Moped- und Mofafahrer getan werden kann. Wir wollen mit unserem Antrag deutlich machen, was zur Verbesserung der Unfallsituation geschehen muß. Wir tun das heute, weil die Bundesregierung zum Ende des Jahres ihren Unfallverhütungsbericht für den Straßenverkehr vorlegen muß. Dieser Bericht epthält auf Grund eines Antrags der CDU/CSU die Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms der Bundesregierung mit dem Maßnahmen-Zeit-Katalog. Wir wollen schon heute darauf hinweisen, wo wir bei dieser Fortschreibung die Prioritäten gesetzt wissen wollen.
Ich will einige Schwerpunkte unseres Antrags erläutern, die über die Absichten der Bundesregierung hinausgehen. Sicherlich gibt es vieles, was wir gemeinsam vertreten.
Die Unfallbilanz zwingt uns, unsere Maßnahmen nicht nur auf die Fahranfänger zu konzentrieren, sondern insbesondere auf diejenigen, die mit ihren Motorrädern, Mopeds oder Mofas bereits auf unseren Straßen fahren. Im Zentrum unseres Antrags steht deshalb die freiwillige Nachschulung insbesondere jugendlicher Zweiradfahrer in den Schulen, in Organisationen des Straßenverkehrs und der Automobilklubs. Wir verstehen darunter allerdings ein besonderes theoretisches wie praktisches Sicherheitstraining für alle Motorrad-, Moped- und Mofafahrer. Dies gilt vor allen Dingen für diejenigen, die von einem leichten auf ein schnelleres, schwereres Fahrzeug umsteigen wollen. Die Deutsche Verkehrswacht und der ADAC bieten beispielsweise bereits jetzt für Mofafahrer solche Kurse an. Diese Modelle müssen aber sehr viel mehr intensiviert werden. Wir glauben auch, daß es richtig ist, mit der Versicherungswirtschaft darüber zu sprechen, daß diejenigen, die bereit sind, an einer solchen freiwilligen Nachschulung teilzunehmen, vielleicht auch in den Genuß von Rabatten bei den Versicherungsprämien kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die motorisierten Zweiradfahrer ist die richtige Schutzkleidung ein entscheidender Sicherheitsfaktor. Damit sind wir beim zweiten Punkt unseres Antrags. Wir befürworten die Schutzhelmpflicht für die motorisierten Zweiradfahrer, ausgenommen beim Mofa 25. Was die weitere Schutzkleidung, insbesondere für Motorradfahrer, betrifft, so bedarf es nach unserer Auffassung noch einer weiteren, sehr viel breiteren und intensiven Aufklärungsarbeit.
Bezeichnend ist, daß die häufigste Ursache von Unfällen bei motorisierten Zweirädern die ist, daß sie nicht gesehen worden sind. Dieser Tatsache muß durch Schutzkleidung vom Scheitel bis zur Sohle Rechnung getragen werden.
Tests haben ergeben, daß reflektierendes Material im Gegensatz zu der dunklen Schutzkleidung von großem Vorteil ist. Dunkle Schutzkleidung kann
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Straßmeir
man im Abblendlicht nur auf 30 Meter Entfernung sehen, während Reflexstreifen auf 135 Meter sichtbar sind. Damit ist schon allerhand gesagt. Sehen und gesehen werden ist eine Grundvoraussetzung für mehr Verkehrssicherheit.
Bezeichnend ist, daß nur 15 % der Unfälle mit Mofas von den Mofafahrern selbst verschuldet worden sind. Das heißt, sie sind schlicht und einfach nicht gesehen und über den Haufen gefahren worden.
Meine Damen und Herren, weil eben das motorisierte Zweirad auf Grund seiner Konstruktion nur beschränkte Möglichkeiten im Hinblick auf eine sichere Erkennbarkeit aufweist, muß die Schutzkleidung dazu einen besonderen Beitrag leisten.
Der dritte Punkt des CDU/CSU-Antrages bezieht sich auf die Fahrausbildung bei Anfängern. Tatsache ist, daß heute 1,3 Millionen Bürger ohne jegliche Fahrausbildung ein motorisiertes Zweirad fahren, daß 600 000 Moped- und Mokickfahrer lediglich eine Fragebogenprüfung absolvieren mußten, um den Führerschein Klasse 5 zu erhalten, daß über 200 000 Motorradfahrer Maschinen bis zu 50 ccm Hubraum, die Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h erreichen, ohne jegliche praktische Fahrausbildung fahren und schließlich 300 000 Fahrer von schweren Motorrädern eine Maschine besteigen dürfen, die sie — mindest teilweise — wahrscheinlich nicht einmal richtig schieben können.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung arbeitet an einer Reform der Fahrausbildung, die unseres Erachtens unzureichend ist. Wenn die Bundesregierung den Motorrad- und den Mofafahrern künftig schon höhere Kosten für ihre Fahrausbildung zumuten will, dann sollte sie auch Nägel mit Köpfen machen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dies geschähe nach unserer Auffassung nur dann, wenn die Fahrausbildung und die Fahrerlaubnis aufeinander abgestimmt reformiert würden. Dabei müßten das Lebensalter und die Fahrpraxis des Fahrers ebenso wie das Gewicht und die Geschwindigkeit - des gefahrenen Fahrzeugs in eine sinnvolle Beziehung gebracht werden.
Hier hat der ADAC Vorschläge gemacht, denen wir gegenüber denen der Bundesregierung zum überwiegenden Teil den Vorzug gben. Es wird z. B. zu erörtern sein, ob man die Höchstgeschwindigkeit bei den leichten Motorrädern bis 50 ccm Hubraum auf 100 km/h begrenzen sollte. Damit wären sie in den Stand gesetzt, auf den Bundes- und Landstraßen mitzuhalten, ohne daß gefährliche Überholvorgänge provoziert würden. Warum sollte man nicht andererseits die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Mopeds von 40 km/h auf 50 km/h heraufsetzen, nämlich genau dorthin, wo ohnehin das innerstädtische Tempolimit liegt?
Ein letzter Punkt unseres Antrags zielt auf die Ausstattung der Motorräder, Mopeds und Mofas ab. Wir brauchen dringend Sicherheitsstandards. Wir brauchen das sichere Fahrzeug. Hier gibt es verdienstvolle Vorarbeiten. Bei dem relativ kleinen und unscheinbaren Zweirad muß bei der Festlegung des Sicherheitsstandards das Prinzip des Gesehenwerdens Vorrang haben, damit Unfälle nach Möglichkeit überhaupt nicht passieren.
Die Vorschläge des ADAC beispielsweise enthalten einen Katalog dringend notwendiger Maßnahmen, die zu erschwinglichen Preisen realisierbar wären. Uns ist deutlich, daß wir, der Gesetzgeber, darauf achten müssen, daß hier zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung notwendig sind. Schon deshalb ist Eile geboten.
Nach einer neuen Studie des HUK-Verbandes gab es bei Unfällen von Pkws bei den Insassen 5 °/o Tote und Schwerverletzte. Bei den Motorrädern steigt der Anteil der Toten und Schwerverletzten sprunghaft auf 60 °/o an. Unsere Autos sind sicherer geworden, die Motorräder müssen es werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, und ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, daß wir uns wie so oft in Fragen der Verkehrssicherheit im Interesse der notwendigen Aufgabe zu einer Einigung bereitfinden.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806326200
Das Wort hat der Abgeordnete Peiter.

Willi Peiter (SPD):
Rede ID: ID0806326300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sicherheit im Straßenverkehr gehört unser aller besondere Aufmerksamkeit. Das war gestern so, ist heute so und wird morgen genauso sein. Daher hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung schon vor langer Zeit aufgefordert, der Verbesserung der Verkehrssicherheit eine besondere Priorität einzuräumen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf das von der Bundesregierung vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm von 1973 verweisen, auf den dazugehörigen Maßnahmen-Zeit-Katalog sowie die 1975 vorgelegte Fortschreibung des Verkehrssicherheitsprogramms. Der Deutsche Bundestag wird über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung durch Bericht der Bundesregierung laufend unterrichtet. Er hat so die Möglichkeit, intensiv an den vorbereitenden Arbeiten mitzuwirken, wie es auch bereits in der Vergangenheit geschehen ist.
Ich mache diese einleitende Bemerkung deshalb, um klarzustellen, daß auf dem Gebiet der Verbesserung der Verkehrssicherheit vom Bund und von den Ländern intensiv gearbeitet wird. Der Antrag der CDU/CSU zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer könnte bei Nichtsachkundigen den Eindruck erwecken, als müsse die Bundesregierung aus einer angeblichen Inaktivität aufgeschreckt werden.

(Straßmeir [CDU/CSU]: Hat ja gar keiner gesagt!)

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Peiter
— Ich bin dankbar, wenn Sie — —

(Straßmeir [CDU/CSU]: Ich habe ja in meiner Rede gesagt, daß sie etwas tut!)

Daß ein solcher Eindruck falsch ist — ich freue mich,
Herr Kollege Straßmeir, daß Sie das bestätigen —,

(Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU] : Sie haben nur ein schlechtes Gewissen, und das ist richtig!)

daß vielmehr im Bundesverkehrsministerium die Vorarbeiten zur notwendigen Änderung der Verordnung vorangeschritten, ja, abgeschlossen sind, ist eine Tatsache. Sie erklärt auch sicherlich die Einbringung Ihres Antrages.

(Straßmeir [CDU/CSU]: Wir gehen ja weiter! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Es kann immer noch mehr getan werden!)

—,Ja, wenn der Informationsfluß von der Regierung zu Ihnen, dessen Fehlen Sie uns und der Öffentlichkeit immer weismachen wollen, nicht wäre, wären Sie auch nicht so gut informiert darüber, daß Ihre Vorschläge weitergehen als die der Regierung. Irgendein Kanal ist wohl doch dagewesen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir lesen Zeitung!)

Wir brauchen das hier nicht so breitzutreten. Sie wissen genau, was ich sagen will. Zwischen der Einbringung Ihres Antrages und dem Abschluß der Vorarbeiten im Ministerium liegen etwa fünf Tage.
— Aber das ist vielleicht zu weitgehend. Wir sind ja hier, um auf diesem Gebiet eine Gemeinsamkeit nicht nur zu demonstrieren, sondern wirklich zu zeigen und in die Tat umzusetzen.
Zur Unfallentwicklung, die Sie, Herr Kollege, eben vorgetragen haben, möchte ich keine Bernerkungen machen. Sie spricht für sich. Sie belegt, daß die Maßnahmen, über die demnächst zu entscheiden sein wird, bitter notwendig sind. Andererseits wird hieraus eine gewisse Renaissance des Kraftrades, des Kraftzweirades deutlich, was leider wiederum auf die Unfallentwicklung einen ganz gewaltigen negativen Einfluß hat.
Zu dem vorliegenden Antrag darf ich nur einige wenige Bemerkungen machen; denn wir wollen uns doch im Ausschuß mit diesen Gedanken, den Problemen, den Vorschlägen von Ihnen und mit den Vorlagen der Regierung beschäftigen und darüber entscheiden. Sie wissen, daß die geforderte Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen von uns allen bejaht wird und daß sie nach unserer Auffassung auszudehnen ist. Ein Referentenentwurf, der Moped-und Mokickfahrern das Tragen von Helmen gebietet, soll in Kürze mit den Verbänden erörtert werden. Entsprechend der Empfehlung der Länderverkehrsminister vom 2. und 3. November dieses Jahres in Saarbrücken soll vorerst kein Bußgeld bei einem Verstoß gegen diese künftigen Vorschriften erhoben werden.
Die Verkehrsminister der Länder haben sich in Saarbrücken weiter über eine Anhebung der an das Führen von motorisierten Zweirädern zu stellenden Anforderungen ausgesprochen. Dieser Auffassung können und müssen wir angesichts der Unfallentwicklung beipflichten; denn auch und gerade Vorschriften für die Zulassung von Personen zum Kraftfahrzeugverkehr sind dazu geeignet, einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu leisten. Im Februar des kommenden Jahres werden ja die zuständigen Länderreferenten nach Bonn kommen, um diese vorbereitenden Besprechungen zu führen.
Im Bundesverkehrsministerium bestehen bereits konkrete Überlegungen zur Änderung des Rechts der Fahrerlaubnis für motorisierte Zweiräder. Es soll für Mofafahrer die Schulverkehrserziehung in den kommenden Jahren intensiviert werden. Die Deutsche Verkehrswacht wird, wie Sie eben schon sagten, Mofakurse an Schulen erproben. Die freiwillige Erwachsenenausbildung müßte seitens der Verbände ausgeweitet werden. Amtliche Prüfungen wird es aber — ich glaube, da sind wir uns einig — auch in Zukunft noch nicht geben.
In den höheren Klassen der Fahrzeugarten Moped/Mokick sowie der Kleinkrafträder sollten nicht nur die Voraussetzungen für eine bessere Ausbildung geschaffen werden; auch die amtliche Prüfung setzt neue Maßstäbe. In der theoretischen Prüfung werden für Moped- und Mokickfahrer nach den Vorstellungen aus dem Bundesministerium für Verkehr künftig nicht nur ausreichende Kenntnisse der Verkehrsvorschriften verlangt, sondern für die Erwerber des Kleinkraftradführerscheins ist die Einführung einer praktischen Prüfung zu erwarten.
Die Führerscheinbewerber für Krafträder schließlich, also für die größeren Maschinen, sollen künftig auch besser ausgebildet und strenger geprüft werden. Die praktische Prüfung sollte nach unserer Auffassung in Zukunft 30 Minuten dauern.
Aber auch zu den anderen Punkten, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in Ihrem Antrag unter den Ziffern 1 bis 4 angeführt haben
— so zur Frage der Nachschulung insbesondere jugendlicher Zweiradfahrer, zum Problem der Schutzkleidung, der technischen Begrenzungsmerkmale und des Sicherheitsstandards für den Bau von Zweirädern —, bestehen bereits konkrete Überlegungen und Modelle.

(Straßmeir [CDU/CSU] : Bei wem?)

— Sie haben nicht recht zugehört, Herr Kollege. Ich habe gesagt: im Bundesministerium für Verkehr und in der zuständigen Arbeitsgruppe der Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten. Ich meine, ich hätte es eben so gesagt.
Aber dies alles jetzt im Detail ausführen zu wollen hieße doch, die Ausschußarbeit in das Plenum zu verlegen. Das wollen Sie nicht, und ich meine, wir sollten es auch nicht tun. Wir wollen im Ausschuß zu einem guten Ergebnis kommen, und daran zweifle ich auch nicht.
Ich habe eben gehört, daß etwas Endgültiges erst im Herbst nächsten Jahres vorliegen soll. Ich glaube, da darf ich Ihnen widersprechen. Wir werden viel weniger Zeit dazu brauchen, bis diese Verord-
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Peiter
nungen, die so dringend notwendig sind — da sind wir uns alle einig —, in Kraft treten.

(Straßmeir [CDU/CSU] : Die Konferenztermine liegen schon bis Mai fest!)

— Wir werden es erleben.
Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß die vorliegenden Entwürfe, soweit sie uns bekannt sind, grundsätzlich zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit- motorisierter Zweiradfahrer geeignet sind. Wir gehen davon aus, daß wir im Ausschuß ausreichend Gelegenheit nehmen werden, im einzelnen hierzu Stellung zu nehmen.
Ich darf zum Schluß nochmals feststellen, daß offensichtlich Einigkeit darüber besteht, in diesem Bereich aktiv zu werden.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Opposition, hat dazu beigetragen, aufzeigen zu können, daß die Bundesregierung bereits sehr weit mit den notwendigen Vorarbeiten ist. Für die Fraktion der SPD darf ich erklären, daß wir dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrats zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0806326400
Das Wort hat der Abgeordnete Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0806326500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der verkehrspolitischen Debatte am Donnerstag vergangener Woche hat der Kollege Milz beklagt, ich ginge offenbar davon aus, daß ein Antrag, sofern er von der Union komme, von vornherein schlecht sei und deshalb abgeputzt werden müsse.

(Tillmann [CDU/CSU] : Den Endruck haben wir, Herr Kollege!)

Dieser Eindruck des Kollegen Milz, der jetzt leider nicht hier ist, ist falsch. Er hätte sich diesen Vorwurf ersparen können, wenn er genau zugehört hätte und meine Ausführungen korrekt aufnehmen und zur Kenntnis nehmen würde; denn ich hatte den Oppositionsantrag in erster Linie als ein weiteres Beispiel dafür kritisiert, daß Sie wohl im Rahmen der arg schleppenden Herbstoffensive enorme Anstrengungen unternehmen, um vor der deutschen Öffentlichkeit als überaus aktiv zu erscheinen, und dabei offene Türen einrennen, indem Sie nämlich Projekte präsentieren, von denen auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ganz genau wissen, daß sie sich in zügiger parlamentarischer oder administrativer Bearbeitung befinden.

(Tillmann [CDU/CSU] : Eben das bezweifeln wir!)

Ihre Ungeduld richtet sich nur scheinbar auf die Lösung drängender Fragen. In Wahrheit, Herr Tillmann, handelt es sich um vordergründige Manöver um des parteipolitischen Vorteils willen. Die Prozedur ist also anscheinend wichtiger als die Substanz. Sofern Sie auch heute noch einen Parkettplatz auf der verkehrspolitischen Tribüne einnehmen sollten,
verdrängen Sie sich mit solchen Initiativen selbst immer mehr in die hinteren Ränge.
Daß Sie so häufig zu spät kommen und die Ideen anderer aufschreiben, gilt eigentlich auch für Ihren Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer, dem die Freien Demokraten inhaltlich ansonsten durchaus positiv gegenüberstehen.

(Tillmann [CDU/CSU] : Was soll dann Ihre Polemik?)

Gerade die FDP hat bekanntlich seit langem immer wieder auf die erschreckende Unfallbilanz bei den motorisierten Zweiradfahrern hingewiesen

(Zurufe von der CDU/CSU: Und nichts getan!)

und wirksame Maßnahmen zur Abhilfe gefordert. Auch Ihnen, Herr Kollege Sick, ist es sicher nicht entgangen, daß wir am Anfang zusammen mit anerkannten Verkehrs- und Unfallmedizinern einsame Rufer hinsichtlich der Erhöhung der Verkehrssicherheit für Motorrad-, Moped- und Mofafahrer waren. Damals wäre Ihre Hilfe recht nützlich gewesen.
So hatte noch Anfang Februar des Jahres selbst der Bundesverkehrsminister meinen parlamentarischen Vorstoß abschlägig beschieden,

(Zurufe von der CDU/CSU: Aha!)

wegen der immer alarmierenderen Unfallzahlen nunmehr auch für Fahrer von Motorrädern über 50 ccm, für Moped- und Mofafahrer, also für alle. Fahrer von motorisierten Zweirädern das Tragen von Schutzhelmen während der Fahrt vorzuschreiben. Ebenso stand das Verkehrsministerium damals auch meiner Forderung ablehnend gegenüber, einen Verstoß gegen die Schutzhelmtragepflicht als Verkehrsordnungswidrigkeit zu verfolgen. Am 3. März 1977 z. B. hatte auf Initiative des Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik, meines Parteifreundes Heinz Herbert Karry, das Land Hessen im Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Änderung der §§ 20 Abs. 2 und 29 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vorgelegt — nicht eines der von Ihnen geführten Länder —, über den in der morgigen Sitzung des Bundesrates entschieden werden soll.

(Dr. Riesenhuber [CDU/CSU] : Noch nicht!)

Für meine Fraktion hatte ich schon damals begrüßt, daß auch der Bundesverkehrsminister im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz am 2. und 3. November 1977 in Saarbrücken die ernste Lage bei der Unfallentwicklung der motorisierten Zweiradfahrer nun anerkannt hat und den- Beschluß der Verkehrsminister und -senatoren der Länder unterstützt, die Schutzhelmtragepflicht auf alle Fahrer motorisierter Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h auszudehnen. Gleichwohl bedauern und kritisieren wir diesen Beschluß — und insoweit auch Ihren Antrag — insofern, als nämlich die Fahrer von motorisierten Zweirädern, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 25 Stundenkilometer haben, also in erster Linie die Mofafahrer, von der Helmtragepflicht ausgenommen werden
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Hoffie
und man ebenfalls nicht beabschtigt, generell für die
Bußgeldbewehrung der Helmtragepflicht einzutreten.
Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, daß der Helm bei allen motorisierten Zweiradfahrern vor allem die Zahl der Toten und Schwerverletzten ganz beträchtlich verringern würde. Bedeutsam und bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Erfahrung, daß bei den verschiedenen Arten motorisierter Zweiräder praktisch identische Verletzungen — auch in gleicher Häufigkeit — auftreten und die Geschwindigkeit des Fahrzeugs eben nicht der ausschlaggebende Faktor ist. Von daher ist das Ausklammern der Mofas, die als Fortbewegungsmittel zur Schule und zum Arbeitsplatz das Fahrrad inzwischen mehr und mehr ersetzen und deren Fahrer bei gleicher Fahrleistung vierzehnmal häufiger in einen Unfall mit schweren Verletzungsfolgen verwickelt werden als ein Autofahrer, unverständlich und kaum zu begründen. Die vorgebrachten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Mofa und Fahrrad verkennen aber, daß ein Fahrrad nicht annähernd so schwer beherrschbar ist wie ein Mofa. Es ist daher gefährlich und schwer zu verantworten, die Ergebnisse der Untersuchung bezüglich der Helmtragepflicht für Fahrer von Mopeds und gleichgestelltem Gerät abzuwarten, bevor man den Helm dann auch eventuell für Mofas vorschreibt.
Gleichfalls negativ beurteilen wir, daß Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, mit der knappen Mehrheit der Verkehrsministerkonferenz zum jetzigen Zeitpunkt von einer allgemeinen Bußgeldbewehrung der Helmtragepflicht absehen wollen. Mit der rasanten Absatzentwicklung bei motorisierten Zweirädern ging leider ein überproportionaler Anstieg der Unfälle einher. Während im Vergleich zum Vorjahr 1976 die Zahl der getöteten Autofahrer um 3,8 % zurückging und die Zahl der Schwerverletzten stagnierte, kamen im letzten Jahr fast 20 % mehr Moped- und Mofafahrer ums Leben, und knapp 15 % mehr Verletzte waren zu zählen. Die Zahl der verletzten Motorradfahrer erhöhte sich von 1975 auf 1976 um beinahe 18 % — bei geringem Anstieg der Zahl der Getöteten. Nach heutigen Schätzungen — jeweils bei. gleicher Fahrleistung — wird ein Mofafahrer, wie gesagt, vierzehnmal, ein Mopedfahrer dreizehnmal und ein Kraftradfahrer dreiundvierzigmal häufiger in einen Unfall mit schwerer Verletzungsfolge verwickelt als ein Autofahrer.
Wie hoch das Risiko der Zweiradfahrer ist, zeigt sich z. B. auch daran, daß von 1 000 Kleinkraftradfahrern mindestens 300 pro Jahr einen Unfall erleiden. Bei Fahrern schwerer Motorräder mit mehr als 500 Kubikzentimetern sind es alljährlich sogar 400 von 1 000. Also nahezu jeder zweite erleidet einen Unfall. Ein Drittel bis 50 °/o — die Statistiken schwanken hier — alle Verletzungen bei Zweiradfahrern betreffen die Schädel- und Genickwirbelzone. Umfragen haben ergeben, daß sich die Zweiradfahrer dieser Gefährdung durchaus bewußt sind und auch des Umstandes, daß ein ordentlicher Helm einen vernünftigen Schutz bietet. Groteskerweise verhält sich aber ein großer Teil eben so, als ob man — frei nach Ludwig Thoma — den Kopf zum Schutz, als Knautschzone des übrigen Körpers hat, und zieht
den Helm, den man sogar mitnimmt, nicht an, insbesondere in den wärmeren Jahreszeiten. Wenn angesichts dieser Gefährdung für Leib und Leben ein großer Teil der Zweiradpiloten nicht zum Denken und zu selbstverantwortlichem wie zu sozialem Handeln veranlaßt wird, muß der Gesetzgeber, um diese bedrohliche Unfallentwicklung zu stoppen, handeln, indem er eine Verletzung der Helmtragepflicht als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld verfolgt. Gerade wir als liberale Politiker, die wir für so viel individuelle Freiheit wie nur möglich auch im Straßenverkehr eintreten, bedauern diese ultima ratio verständlicherweise sehr. Aber es scheint so zu sein, daß sich eine gewisse gefährliche, zweifelhafte Freiheitsausübung auf Dauer nur über den Geldbeutel abwenden läßt. Im Interesse der Gesundheit zahlreicher Menschen muß man dann auch den Mut für derartige Vorschriften aufbringen.
In diesem Zusammenhang ist es auch nicht einsichtig, warum mit der Bußgeldbewehrung der Helmtragepflicht gewartet werden muß, bis eine Entscheidung über die Frage herbeigeführt worden ist, ob die Gurtanlegepflicht im Auto — auch hierüber wird ja bald eine Entscheidung zu fällen sein — ebenfalls bußgeldbewehrt sein sollte. Ein solches nicht zwingendes Junktim sollte nicht geknüpft werden.
Unsere volle Unterstützung findet die generelle Anhebung der Anforderungen an das Führen motorisierter Zweiräder. Gerade das ist ja eine alte FDP-Forderung. Es müssen beispielsweise alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Führer eines Mofas ausreichende Kenntnisse der Verkehrsvorschriften und der einschlägigen Gefahrenlehre besitzen und damit ein weit gestreutes Angebot an Ausbildungsmöglichkeiten hierfür durch Mitwirkung auch von Schulen und Verbänden geschaffen wird. Auch eine gewisse theoretische Prüfung sollte eingeführt werden.
Wir begrüßen das Vorhaben der Landesverkehrsministerkonferenz, die Zweiräder der Klasse 5 in die Führerscheinklasse 4 zu überführen und über die theoretische Prüfung hinaus die praktische Fahrprüfung für die Klasse 4 vorzuschreiben. Gleichfalls sinnvoll ist eine strengere und umfassendere Ausbildung für die Fahrerlaubnis der 'Klasse 1, also der schwereren Motorräder.
Diskutiert werden muß in diesem Zusammenhang im Ausschuß auch, ob es sinnvoll ist, die reformbedürftige Führerscheinklasse 1 beispielsweise insoweit zu splitten, daß wie etwa in der Schweiz die Erlaubnis zum Fahren schwerer Maschinen von der Fahrpraxis auf leichteren Motorrädern abhängig gemacht wird. Die Erfahrungen mit dieser Regelung sind mit einem signifikanten Rückgang der Schadenshäufigkeit in unserem Nachbarland überaus positiv. Wir sollten nicht davor zurückschrecken, solche hervorragenden Ergebnisse aus anderen Ländern zu übernehmen.
Bei dem gesamten Maßnahmenkatalog zu diesem Komplex, der ja auf Referentenebene schon in Arbeit ist, ist es sicher wünschenswert, zu einer einheitlichen oder zumindest abgestimmten EG-Regelung zu kommen. Da dies aber erfahrungsge-
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mäß ein zeitraubendes Unterfangen ist, sollten Bund und Länder nicht zögern, vorab diese Bestimmungen im Alleingang zu ändern.
Auch die von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, angesprochene freiwillige punktemindernde Nachschulung aller Mehrfachtäter mit 1 bis 13 Punkten in der Flensburger Kartei wird von den Freien Demokraten begrüßt. Da sollte das bayerische Modell durchaus Pate stehen dürfen. Über die genauen Modalitäten für eine solche Nachschulung werden wir im Ausschuß bei der Beratung der anstehenden Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems zu sprechen haben.
Eine weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit für Zweiradfahrer läßt sich über das Anlegen von Schutzkleidung hinaus sicher auch dadurch erreichen, daß — wie ich erstmals im Jahre 1974 gefordert habe — die Zweiräder mit größeren und reflektierenden Kennzeichen ausgestattet werden, die sich in der Farbe auch von den übrigen Kontrollschildern unterscheiden, und daß man das Tragen von Schutzhelmen mit reflektierendem Oberflächenmaterial vorschreibt, das ja mehrere hundert Meter weit wirkt. All dies ist um so sinnvoller, als 30 % aller Zweiradunfälle sich nachts ereignen. Das ist ein im Vergleich zum Auto überraschend hoher Anteil.
Nach § 30 der Straßenverkehrszulassungsordnung sind Fahrzeuge so zu bauen und auszurüsten, daß erstens ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und zweitens die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
Hieraus ergibt sich für den Fahrzeughersteller, was den letzten Punkt Ihres Antrags anlangt, die kontinuierliche Verpflichtung, die Konstruktion der Fahrzeuge neuen Erkenntnissen der Verkehrssicherheit, soweit es der Stand der Technik ermöglicht, anzupassen. Das schließt nicht aus, daß der Verordnungsgeber von Fall zu Fall konstruktive Änderungen an den Fahrzeugen zwingend vorschreiben kann, wenn damit nachweislich die Beschaffenheit und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge verbessert werden. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind solche gesetzlichen Vorhaben aber nur dann empfehlenswert, wenn gesicherte Erkenntnisse darüber vorliegen, daß das angestrebte Ziel mit vertretbarem Aufwand erreicht werden kann. Es wäre daher sinnvoll, wenn im Rahmen eines Forschungsauftrages der Gesamtkomplex Verkehrssicherheit bei Zweiradfahrzeugen untersucht wird, bevor zusätzliche Sicherheitsstandards in Form von Wirk-, Bau- oder Ausrüstungsvorschriften in der Straßenverkehrszulassungsordnung festgeschrieben werden. Nachdem anscheinend in der Frage der Verbesserung der Verkehrssicherheit für motorisierte Zweiradfahrer mittlerweile ein breiter, auch interfraktioneller Konsens vorliegt, sollte es überhaupt nicht schwer sein, diesen Komplex schnell und erfolgreich abzuschließen.
Die FDP-Bundestagsfraktion, die sich schon lange darum bemüht, die mit dem Motorrad-, Moped- und
Mofafahren verbundenen Gefahren zu. entschärfen, sieht es Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition nach, daß die in Ihrem Antrag enthaltenen Forderungen entweder bereits verwirklicht oder in einem Vorbereitungsstadium sind, und im Jahr 1978 endgültig abgeschlossen werden sollen. Trotz des Sprichwortes „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul" sind wir verständlicherweise etwas verlegen, wie wir uns angesichts Ihres Weihnachtsgeschenks bedanken sollen, wenn Sie uns unsere eigenen Vorschläge hier präsentieren.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Da ist es wirklich nur gut, daß die Ausschußberatungen über Ihren Antrag erst im neuen Jahr stattfinden, für das ich Ihnen und uns allen von dieser Stelle aus

(Zuruf des Abg. Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU])

— auch Ihnen, Herr Dr. Schulte — gute Fahrt auf
vier Rädern, drei Rädern und zwei Rädern, aber
natürlich auch auf Trittbrettern wünschen möchte.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU] : Ihr seid Radfahrer!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806326600
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Nach dem Überweisungsvorschlag soll der Antrag dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich darf eine Korrektur anbringen. Der Antrag auf Drucksache 8/1206 Punkt 5 der Tagesordnung —, der heute vormittag behandelt wurde, soll entgegen dem vom Plenum angenommenen Überweisungsvorschlag auf der ausgedruckten Tagesordnung nach einer Vereinbarung des Ältestenrats an den Innenausschuß — federführend — sowie an den Rechtsausschuß und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — überwiesen werden. — Es erhebt sich kein Widerspruch; so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern — Drucksache 8/1292
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort zur Begründung hat der Herr Abgeordnete Sick.

Willi-Peter Sick (CDU):
Rede ID: ID0806326700
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Debatte über die Verkehrsbeziehungen zu den osteuropäischen Ländern stehen wir am Beginn eines außerordentlich wichtigen, aber sicher nicht ganz einfachen politischen Prozesses. Das Ziel dieses Prozesses ist es, eine Entwicklung einzuleiten und dann mit brauchbarem Ergebnis abzuschließen, die zu einem zufriedenstellenden Ver-
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Sick
hältnis zwischen unserer nationalen Verkehrswirtschaft und derjenigen der RGW-Staaten führt.
Daß wir uns dabei nicht nur in nationaler Zuständigkeit bewegen, sondern zum Teil auch EG-Recht werden beachten müssen, sei nur der Vollständigkeit halber, aber auch wegen der Gewichtung erwähnt. Ich selbst will das, was wir mit diesem Antrag bezwecken, in zwei Komplexen begründen: dem technisch-wirtschaftlichen und dem sachlich-politischen. Uns geht es darum — ich beginne mit dem, was wir vielleicht im eigenen Hause tun können —,auch die vorhandenen Rechtsvorschriften für die Durchsetzung unserer verkehrspolitischen Absichten nutzbar zu machen. Ich denke dabei an die Verträge im Rahmen der KSZE, die heute nur handelsspezifische Tatbestände beschreiben. Ich denke an die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, die heute auch nur handelsspezifische Tatbestände umschreiben. Man kann hier den Musterhandelsvertrag der EWG einbeziehen und wird dies wohl auch tun müssen. Es kommt darauf an, daß unsere verkehrspolitischen Interessen nicht den handelspolitischen quasi als Beiwerk und Nebenwerk untergeordnet werden.
Wenn wir Sie, meine Damen und Herren von der Koalition und insbesondere die Bundesregierung —diese ist inzwischen immerhin vertreten —, heute drängen, daß Sie Ihre grundsätzliche Position umreißen, daß Sie sagen, was Sie unter Ausgewogenheit verstehen, wie Sie einen Kodex aufstellen wollen, der. feststellt, wann eine mißbräuchliche Ausnutzung z. B. der Niederlassungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland durch die RGW-Staaten gegeben ist, welche Regelungen und wie diese Regelungen mit den RGW-Staaten zur Sicherung unserer angemessenen Beteiligung herbeigeführt werden sollen, dann sollte das vielleicht einmal vor dem Hintergrund einer Zahl geschehen, damit die Größenordnung sichtbar wird. An den Verkehrsbeziehungen zwischen Sowjetrußland und der Bundesrepublik Deutschland sind deutsche Verkehrsunternehmer nur mit 1,5 % des Volumens beteiligt.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Ich glaube, es ist einsehbar, daß dies nicht so bleiben darf; ich meine: auch im Interesse der anderen Seite nicht. Selbstverständlich wünschen wir, ihre Absichten erkennen zu können, um sie dann mit unseren messen zu können, damit wir uns entweder einigen oder im Zweifel um der Sache willen auch streiten können, denn gerade in Verhandlungen mit den Ostblockstaaten — meine Damen und Herren, ich glaube, das haben wir alle gelernt — kommt es darauf an, seine eigene Position sehr klar und deutlich darzustellen, sie aber ebenso deutlich und entschieden dann zu vertreten.
Lassen Sie mich einmal das Problem als solches nur in einigen Punkten umreißen, damit wir sehen, worum es geht, wie weit heute bereits — ich muß hier sagen: durch Versäumnisse der Bundesregierung — Verhältnisse eingetreten sind, die jedem von uns Besorgnis einflößen. Es geht um die Probleme der Seeschiffahrt, der Eisenbahn, des Straßenverkehrs einschließlich des Speditionsgewerbes, der Binnenschiffahrt. Wenn ich neuerdings höre, was sich auf dem Gebiet der Luftfahrt tut — ich denke an
Aeroflot, an die Äußerungen zur Lufthansa —, muß ich sagen: wir werden da sehr genau aufpassen müssen. Wir sehen — das ist natürlich für Nichtverkehrspolitiker eine trockene Materie —, welche Bestrebungen im Gange sind: Neubau Helmstedt, Container-Terminal Braunschweig mit Übergriff auf die Transsibirien-Containerlinie. Herr Kollege Mahne, wir wissen, was wir da meinen. Hier haben wir aufmerksam zu sein. Nur um darzulegen, wie weit Sowjetrußland bereits bei uns beteiligt ist, nenne id das Stichwort „Wesotra" : 52 % russische Beteiligung, 16 % Schenker, 16 % Kühne & Nagel, 16 % Pracht. Das zeigt, wohin diese Reise geht. Sehen wil uns beispielsweise die Entwicklung der Genehmigungen nur für die Firma Schenker an. Die Zahl. der Genehmigungen lag bisher im Durchschnitt der Monate bei 200 und ist im Oktober plötzlich auf 600 hinaufgeschnellt. Wir müssen also versuchen, die Entwicklung in den Griff zu bekommen.
Noch ein praktischer Hinweis: Die Bundesregierung hat auf unsere Kleine Anfrage in einem Sinn geantwortet, der uns an sich zufriedenstellt. Aber, meine Damen und Herren, was mit der Eröffnung des Rhein-Main-Donau-Kanals auf uns zukommt was wir erleben werden, wenn wir nicht vorher unsere Positionen geklärt und fixiert haben, was uns erwarten wird auf dem verkehrspolitischen Gebiet Binnenschiffahrt, Bundesbahn, Straßenverkehrs Bewerbe einschließlich Spedition — dagegen wird das, was wir heute schon an Schwierigkeiten haben ein Kinderspiel sein. Es ist bekannt, daß die Sowjetunion z. B. über unsere Position — Versailler Vertrag, Mannheimer Akte — ganz anders denkt als wir und auch als unsere Bundesregierung. Wir wissen miteinander, was auf uns zukommen kann Daraus folgt, daß hier unverzüglich gehandelt werden muß, damit die Schäden nicht noch größer und im Zweifel irreparabel werden. Wir dürfen hier: auch nicht unter Zeitdruck geraten. Gerade von Verhandlungen mit der Sowjetunion, die ja unser größter Verhandlungspartner ist, wissen wir aus leidvoller Erfahrung, daß eine durch Zeitdruck geschwächte Position gegen uns ausgenutzt wird.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich noch einige wenige Worte zu der sachlich-politischen Begründung unseres Antrages sagen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß der Kollege, der hier nachher sprechen wird, sagen wird — wie sagte noch der Kollege Hoffie? —: Ihr rennt ja wieder einmal offene Türen ,ein; das haben wir dorch alles schon gemacht. Herr Gscheidle war doch schon in Moskau. Meine Damen und Herren, wo die Versäumnisse liegen, wird daran deutlich, daß z. B Frankreich und Osterreich ihre Beziehungen au diesem Gebiet bilateral zur allgemeinen Zufrieden heit geregelt haben. Es geht also schon; man mul es nur tun und es rechtzeitig anfassen, mid das is hier nicht geschehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Tourismus allein genügt nicht!)

Woran wir als Opposition interessiert sind, mein( Damen und Herren, ist, daß die Methode Ihrer Poli
tik gegenüber dom Oston nicht auch boi dioson
4878 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Sick
Verhandlungen angewendet wird, die Methode, die wir auch in der allgemeinen Debatte kritisiert haben — dabei ging es uns niemals um den Grund, um diese Politik an sich —, die Methode nämlich, die eigenen Positionen einfach um des sogenannten lieben Friedens willen zu schnell aufzugeben. Dies kann nur zu einer falschen Politik führen, weil es das Wichtigste lebendiger Verträge nicht erfüllt, nämlich das Vertrauen in die Verträge und das Vertrauen darauf, daß jeder zu seinem Recht gekommen ist.
Daß wir auf diesem Sektor Kompromisse brauchen, daß es ohne sie nicht geht, ist selbstverständlich, und das wird auch jeder Vernünftige einsehen. Aber es dürfen keine faulen Kompromisse sein. Wir als Opposition wollen hier noch ein ganz klares Wort zu einem — das gebe ich ohne weiteres zu — schwierigen Komplex sagen: Wir werden darauf achten, daß in diese Verträge vernünftige, brauchbare, haltbare Berlin-Klauseln hineinkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU) Das ist eine ganz entscheidende Sache.

Wir wollen natürlich auch aus einem anderen Grunde brauchbare Verträge: Verträge binden, gleichgültig welche Regierung dieses Land führt, und da wir die Absicht haben, die Regierung in diesem Lande zu übernehmen,

(Zuruf von der SPD: Das wird noch lange dauern!)

wollen wir dann auch brauchbare Verträge vorfinden und uns nicht mit unbrauchbaren herumschlagen.

(Weitere Zurufe von der SPD)

— Ja, darüber werden wir uns wohl noch oft unterhalten.
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse dieser Politik dürfen nicht den Keim neuen Streits in sich tragen. Wir alle miteinander — weder wir noch die andere Seite — hätten davon nichts. Wir müssen brauchbare und verläßliche Verträge erhalten und zu ordentlichen Ergebnissen kommen.
Hier gibt es einen Punkt, den wir gleich anschneiden müssen: Kompromisse ja, aber die Erhaltung nur des Status quo genügt bereits nicht mehr. Wir müssen nach vorn verhandeln, aktiv und mit dem Ziel der Verbesserung der heute bereits vorhandenen Zustände, denn die einzelnen Verkehrsträger bei uns sind schon in einem gar nicht unwichtigen Ausmaß geschädigt. Und bei unserer Struktur ist es so, daß dann, wenn ein Element geschädigt wird, die ganze Struktur geschädigt ist.
Es kommt ein anderes hinzu: Das ist die besondere Art unserer Verkehrsunternehmen, die ja in sich im wesentlichen mittelständisch strukturiert sind. Hier können sehr leicht irreparable Schäden auftreten.
Deshalb habe ich Verständnis dafür, wenn der Herr Bundeskanzler die Federführung bei diesen Verhandlungen von Herrn Gscheidle weggenommen und dem Bundesaußenminister zugewiesen hat.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Ich glaube in der Tat, daß diese Schuhe für Herrn Gscheidle doch ein paar Nummern zu groß sind.

(Zurufe von der SPD: Was soll denn das? — Eine Disqualifizierung! — Gegenruf von der CDU/CSU: Das hat doch der Bundeskanzler gemacht!)

Die aus der Tagesordnung zu entnehmende Tatsache, daß der Bundeswirtschaftsminister mit eingeschaltet ist, begrüßen wir; wir hätten. das sonst beantragt, denn der Zusammenhang zwischen Handel und Verkehr, der eindeutig verlorengegangen ist, muß wiederhergestellt werden.
Zum Schluß dies, meine Damen und Herren: Wir werden Sie und Ihre Politik kritisch und drängend beobachten, aber wir werden es nicht tun, um Ihnen zu schaden, sondern nur, um der Sache zu nützen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806326800
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Curdt.

Lothar Curdt (SPD):
Rede ID: ID0806326900
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion betreffend die Verkehrsbeziehungen mit den RGW-Ländern soll offenbar dem Ziel dienen, Lösungen für das Problem der unterschiedlichen Wettbewerbsfähigkeit zwischen den deutschen Unternehmen des Güterverkehrs und den Speditionsmonopolen der Staatshandelsländer des Ostblocks zu suchen. Dabei geht es vordergründig darum, den Frachtanteil deutscher Güterverkehrsunternehmen im Osthandel zu erhöhen. Die unterschiedlichen Belastungen der in Konkurrenz miteinander befindlichen deutschen Privatunternehmen einerseits und der Monopolunternehmen der Ostblockstaaten andererseits — bedingt, wie Sie wissen, durch Steuern und Sozialabgaben in unterschiedlichen Wirtschaftssystemen — sollen nach den Vorstellungen der Opposition offenbar durch dirigistische Maßnahmen der Bundesrepublik ausgeglichen werden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Keineswegs, sondern durch bilaterale Verträge! Was hat das mit Dirigismus zu tun?)

I Dadurch erhofft man sich offensichtlich ein größeres Entgegenkommen der Staatshandelsländer im Hinblick auf eine gleichwertige Betätigungsmöglichkeit für deutsche Unternehmen.
In ihrem Antrag nimmt die CDU/CSU-Fraktion Bezug auf die KSZE-Schlußakte, läßt dabei aber völlig außer acht, daß gerade sie es war, die am 25. Juli 1975 im Deutschen Bundestag den Antrag einbrachte, diese Akte nicht zu unterzeichnen.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Ob dadurch der vorliegende Antrag der Opposition an Glaubwürdigkeit gewinnt, muß deswegen sehr stark bezweifelt werden.
Die führende politische und wirtschaftliche Rolle der Sowjetunion im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe zwingt zu der Ansicht, daß eine Lösung
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Curdt
der offenen Probleme vor allem wohl im Wege der Verhandlungen mit der Sowjetunion gesucht werden muß. Dem haben auch die Verhandlungen und Gespräche von Bundesverkehrsminister Gscheidle anläßlich seiner Moskau-Reise durchaus gedient.
Lieber Herr Kollege Sick, wenn Sie hier möglicherweise aus Unkenntnis die federführende Rolle des Bundesverkehrsministeriums in der Frage der politischen Verhandlungsführung bezweifeln, kann ich Ihnen darauf nur entgegnen, daß es nicht so ist, wie Sie es dargestellt haben. Nach einer eingehenden Erörterung im Kabinett ist die federführende Rolle des Bundesministeriums für Verkehr ausdrücklich festgelegt worden.
Aus dem Bericht des Ministers am 21. Oktober in der Sitzung des Verkehrsausschusses, in der Sie sicherlich anwesend waren, Herr Kollege, geht eindeutig hervor, daß die von den Antragstellern aufgezeigten Probleme durchaus angesprochen worden sind. Ich darf in Erinnerung rufen, daß als Gesprächspartner immerhin der erste stellvertretende Ministerpräsident, Tichonow, sowie die zuständigen Ressortminister der Sowjetunion beteiligt waren. In diesem Zusammenhang, Herr Kollege, von Versäumnissen etwa des Ministers oder gar der Regierung zu sprechen, halte ich deswegen, weil wir ausführlich darüber informiert worden sind, in welch großem Maße der Minister zu den einzelnen Punkten Stellung genommen hat, für etwas unredlich.
Der von der Opposition in diesem Zusammenhang und auch sonst vertretenen Ansicht, daß dem Ministerbesuch Expertengespräche hätten vorangehen sollen, muß ich deutlich widersprechen.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806327000
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Straßmeir?

Lothar Curdt (SPD):
Rede ID: ID0806327100
Immer!

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0806327200
Herr Kollege, können Sie bestätigen, . daß der Bundesminister eben in jener Ausschußsitzung festgestellt hat, daß er in bezug auf das Dumping überhaupt keine Zusagen durch seine sowjetischen Gesprächspartner bekommen hat?

Lothar Curdt (SPD):
Rede ID: ID0806327300
Ich kann dies so nicht bestätigen, weil es weder aus dem Ausschußprotokoll hervorgeht noch ich persönlich mich dessen erinnere. Wie ich aber gern zugeben will, hat der Minister zum Ausdruck gebracht, daß das Gesamtproblem so schwierig ist, daß es langwieriger Verhandlungen bedarf. Aber dies bestätigt noch nicht die von Ihnen vorgetragene politische Ansicht zu diesem Problem.
Alle bisherigen Erfahrungen mit Ostblockländern zeigen — ich darf es wiederholen —, daß Expertengespräche erst dann sinnvoll sind, wenn zuvor politische Übereinstimmungen gefunden werden. Als Beispiel dafür darf-ich die auch schon vom Kollegen Sick angesprochene Frage der jeweiligen Berlin-
Klausel und die Schwierigkeiten erwähnen, sie in den bilateralen Verträgen mit Ländern des Ostblocks unterzubringen.
Aus diesen und anderen Gründen muß der Antrag der CDU/CSU als ungeeignet und, wie ich meinen möchte, sogar auch als zeitlich unangebracht zurückgewiesen werden. Er führt nämlich dazu, die laufenden Verhandlungen mit der Sowjetunion auf das schärfste zu belasten.
Die in den Verkehrsbeziehungen aufgetretenen Probleme sollen, wie der Bundesverkehrsminister in Moskau angekündigt hat, auf deutschen Antrag — das zeigt die Frage der Aktivität oder der von Ihnen hier zitierten vermeintlichen Inaktivität — in der deutschsowjetischen Wirtschaftskommission behandelt werden. Inzwischen ist dies ja auch am 28. Oktober 1977, also vor wenigen Tagen, in der vorbereitenden Arbeitsgruppe der Kommission beantragt worden.
Daneben soll zur Vorbereitung von Lösungen der dringlichen Probleme im Güterverkehr eine bilaterale Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Sachverständigen unter Beteiligung des Verkehrsgewerbes zusammentreten. Ich meine, meine verehrten Kollegen von der Opposition, die Einbeziehung gerade der Träger des Verkehrs bei uns — Sie haben die Rolle des Verkehrsgewerbes, Herr Kollege Sick, ja hier herausgestellt — zeigt doch wohl das ehrliche Bemühen der Regierung, auch diejenigen, die unmittelbar betroffen sind, zu beteiligen und damit zu einer Lösung zu kommen, die möglicherweise den Interessen der Beteiligten weitestgehend gerecht werden kann.
Durch den Besuch des Bundesverkehrsministers in der Sowjetunion und die durch ihn erfolgte Darstellung der Probleme und Vorstellungen ist der führenden Wirtschaftsmacht im Ostblock die Notwendigkeit einer politischen Lösung dieser Fragen verdeutlicht worden. Es wird sicherlich — ich darf das noch einmal wiederholen; das ist auch meine Auffassung — sehr zäher Verhandlungen bedürfen, um die deutschen Vorstellungen zu verwirklichen. Aber Voraussetzung dafür ist nach unserer Meinung auch eine positive Weiterentwicklung des deutsch-sowjetischen Handels. Das Interesse beider Staaten am gegenseitigen Warenaustausch und dessen steigende Bedeutung für die Sowjetunion lassen den Schluß zu, daß in diesem Zusammenhang auch die handelspolitischen und verkehrspolitischen Probleme zwischen Ländern unterschiedlicher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen lösbar sind.
In diesem Zusammenhang, lieber Herr Kollege Sick — Sie haben ja das Problem des Rhein-Main-Donau-Kanals angesprochen —, darf ich Sie auf eine Meldung der „Süddeutschen Zeitung" vom 14. Dezember verweisen, in der der bayerische Wirtschaftsminister Jaumann zu Befürchtungen über Dumpingpreise im Ost-West-Verkehr und hinsichtlich des Tarifwesens der Ostblockflotten gesagt hat, der Marktanteil der Binnenschiffahrt der Comecon-Staaten am innerdeutschen Aufkommen habe nur 0,1 % betragen, am grenzüberschreitenden Verkehr nur 2 % und im Transitverkehr nur 1 °/o der beförderten Gütermenge. Mit der Fertigstellung des Kanals
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Curdt
werde sich keine grundlegend n eue Situation ergeben.

(Zurufe von der SPD)

Ich möchte Sie also bitten, sich darüber einmal mit Ihrem bayerischen Kollegen zu unterhalten.

(Weitere Zurufe von der SPD)

Die Vertragsproblematik gegenüber den RGW-Staaten zwingt die Bundesregierung zu bilateralen Verhandlungen. Nach unserer Auffassung haben diese aber nur dann einen Sinn, wenn die laufenden Bemühungen der Bundesregierung um eine vertragliche Regelung von Fragen des Güterverkehrs mit der Sowjetunion befriedigend abgeschlossen worden sind.
Der Antrag der CDU/CSU, liebe Kollegen, mag sicherlich nur einen mageren Anteil an dem Versuch der Opposition haben, eine politische Herbstoffensive zu starten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Darüber ist es nun inzwischen, lieber Kollege, Winter geworden, ohne daß auch in diesem Fall erkennbar geworden wäre, welche politischen 'Vorstellungen die Opposition alternativ zur Regierungspolitik anzubieten hätte.

(Zuruf von der SPD)

Wir sind, Herr Kollege, sehr gespannt, was davon in den Ausschußberatungen zu hören, möglicherweise auch nicht zu hören ist. Nach Auffassung der SPD-Fraktion ist der CDU/CSU-Antrag allenfalls dazu geeignet, beim deutschen Verkehrsgewerbe Hoffnungen zu erwecken, deren Erfüllung keine Bundesregierung in Gänze durchzusetzen vermöchte.
Darum vertrauen wir lieber auf die Bemühungen der Bundesregierung, von der jeder Bürger weiß, daß erst die sozialliberale Koalition den Weg zu einer Vertragspolitik gegenüber den Ostblockstaaten geöffnet hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806327400
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.

Alfred Ollesch (FDP):
Rede ID: ID0806327500
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Diskussion um Verkehrsanträge der Opposition in der vergangenen Woche wurde uns der Vorwurf gemacht, wir würden von vornherein alle Anträge der Opposition als schlecht und ablehnungswürdig bezeichnen. Ich habe versucht, diesen Eindruck, den Sie hatten, zu korrigieren. Ich habe nach einem Ihrer Anträge festgestellt, daß er in gewissen Teilen meine Sympathie und die Sympathie meiner Fraktion findet. Ich will nicht sagen, daß der Antrag, den wir jetzt behandeln, schlecht ist, aber er ist überflüssig. Man könnte ihn höchstens als nachgeschobene Grundlage für unsere Auseinandersetzung im Oktober im Verkehrsausschuß betrachten. Damals hatten Sie uns eine Entschließung bezüglich des Ost-West-Handels vorgelegt, die wir nicht verabschieden konnten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind beide abgelehnt worden!)

— Wir könnten sie nicht verabschieden, wenn wir nicht die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die wir uns selbst gegeben haben, verletzen wollten,

(Sehr richtig! bei der SPD)

Daher haben wir Ihren Entschließungsantrag, der einen Auftrag an die Bundesregierung vorsah, abgelehnt und haben, statt Ihren Entschließungsantrag anzunehmen, als Ausschußmehrheit eine Feststellung getroffen. Das durften wir tun. Diese Feststellung bezieht sich auf einen Beschluß des Kabinetts, der genau das abdeckt, was Sie wollen: Die Bundesregierung möge ein verstärktes Augenmerk auf eine bessere Beteiligung deutscher Speditions- und Verkehrsbetriebe an der Abfertigung des Handels zwischen der Bundesrepublik und den Ländern des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe — schlicht und einfach Comecon-Länder genannt — richten. Der Kabinettsbeschluß vom 28. September, der vor Ihrer Entschließung gefaßt wurde, deckte alles das ab, was Sie in Ihrer Entschließung wollten. Er deckt auch das ab, was Sie jetzt in Ihrem Antrag fordern. Von der Materie her stimmen wir Ihrem Wollen zu. Des Antrags bedarf es aber nicht, denn die Regierung ist tätig geworden.
Wir haben es hier nun mit einem etwas schwierigen Problem zu tun. Das wissen wir alle. Herr Kollege Sick, wenn Sie fordern, man sollte zu zweiseitigen Verhandlungen unter Einbeziehung einer „anständigen" Berlin-Klausel kommen, so möchte ich Ihnen nur sagen, daß es gerade an der Berlin-Klausel, von der wir nicht abgehen wollen, scheitert, zu „anständigen" Verträgen zu kommen. Von daher kommt es zu den Kommissionen, die nunmehr ihre Arbeit beginnen. Alles das, was Sie wollen, wird in diesen Kommissionen behandelt.
Nun hat Herr Curdt von der SPD Ihre Sorge bezüglich des Rhein-Main-Donau-Kanals etwas zerstreut. Er hat Ihnen den ersten Teil der Stellungnahme von Herrn Jaumann zum Kanal vorgetragen. Jetzt möchte ich Ihnen angesichts der Sorge um die bundesrepublikanische Beteiligung am zweiseitigen Transportgeschehen zwischen den Ländern Mitteleuropas und den Ostblockländern den zweiten Teil der Stellungnahme von Herrn Jaumann vortragen. Er sagt auch dazu etwas. Ich zitiere mit der Genehmigung der Frau Präsidentin aus der „Süddeutschen Zeitung" vom 5. Dezember. Herr Jaumann, der Wirtschaftsminister des Freistaates Bayern, nahm ausweislich der „Süddeutschen Zeitung" wie folgt Stellung: Die verstärkte Diskussion um den Rechtsstatus des Kanals, meinte er, müsse man vor dem Hintergrund des bestehenden Devisenmangels der Staatshandelsländer sehen. Diese Länder müßten sich deshalb verstärkt — weil sie eben wenig Devisen haben, die sie ausgeben können, um unsere Güter zu kaufen — auf dem Transportmarkt engagieren. Sie müßten dort Devisen sparen, um Güter kaufen zu können. Diese vorrangig aus devisenwirtschaftlichen Überlegungen entstehenden Tatsachen würden zu einer gewissen Minderung des Außenhandelsdefizits der Oststaaten führen, was für die Ordertätigkeit, nämlich die Bestelltätigkeit der Comecon-Länder handelspolitisch für die Bundes-
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Ollesch
republik jedoch positiv zu bewerten sei. Mittelbar dienten die verkehrlichen Aktivitäten der Ostländer auch der Förderung des Außenhandels, und dieser Stellenwert dürfe nicht übersehen werden.
Ich schließe mich Herrn Jaumann nicht in vollem Umfang an, denn ich übersehe nicht—ebenso wie er
— den Stellenwert. Ich bin trotzdem der Meinung
— entgegen der Meinung des Herrn Jaumann, daß durch die beim Transport ersparten Devisen mehr Maschinen oder andere Geräte gekauft werden können — daß eine ausreichende Teilhabe der Unternehmen der Bundesrepublik am zweiseitigen Handei mit den Comecon-Staaten herbeigeführt werden muß.
Sie fragen die Bundesregierung, was unter „ausreichender Teilhabe" zu verstehen sei. Da brauchen Sie gar nicht zu fragen; Sie wissen es doch genau. Sie werden zur Antwort bekommen: im zweiseitigen Verkehr zumindest 50 °/o. Anders kann es doch wohl gar nicht sein. Diesen Anteil erreichen wir nicht. Das wissen Sie, Herr Sick; Sie haben die Zahlen hinsichtlich des Verkehrs mit der Sowjetunion genannt. Im Straßengüterverkehr mit der CSSR haben wir aber immerhin einen Anteil von 39,7 °/o, im Verkehr mit Polen einen von 41,1 °/o. Beim grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb unserer Europäischen Gemeinschaft liegt unser Anteil unter 30.°/o, bei 28 N. Das sind keine Staatshandelsländer, die auf Grund ihres Devisenhungers nur mit Dumping arbeiten, sondern Länder, die mit uns in einer Wirtschaftsgemeinschaft stehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Herr Sick, ich will nicht sagen — damit Sie mich nicht falsch verstehen —, daß ich dieses Mißverhältnis in Ordnung finde. Wir sind mit Ihnen — das konzidiere ich Ihnen — bemüht, die Hemmnisse abzubauen, die einer besseren Beteiligung der deutschen Güterfernverkehrsunternehmen und der Verkehrsunternehmen überhaupt im Wege stehen. Wir wollen die Wettbewerbsverzerrungen — unter dem Stichwort läuft das alles — abbauen.
Meine Damen und Herren, die Zeit ist fortgeschritten. Ich glaube, daß ich die sachlichen Feststellungen für die Freien Demokraten getroffen habe — ohne bösartig zu sein; Herr Kollege Sick, das werden Sie mir nicht vorhalten können —, die -zu treffen waren.
Wir meinen, daß der Antrag überflüssig ist.

(Zuruf von der SPD: Wir auch!)

Dies wird uns nicht hindern, ihn im Ausschuß mit der gebührenden Achtung vor einer großen Fraktion zu behandeln.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806327600
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt eine Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — federführend — und an den Auswärtigen Ausschuß und den Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — vor. Es gibt keinen Widerspruch. — Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU
Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag
— Drucksache 8/1241 —
Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Riesenhuber.

Dr. Heinz Riesenhuber (CDU):
Rede ID: ID0806327700
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion begründe ich unseren Antrag auf die Errichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag.
Im Jahre 1973 hatten wir ein Amt zu Bewertung technologischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag gefordert. Der Antrag wurde seinerzeit im Plenum diskutiert. Er wurde in Hearing und Gutachten geprüft. Notwendigkeit, Durchführbarkeit und verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unseres Konzepts wurden im wesentlichen bestätigt. Wichtige neue Anregungen wurden gewonnen. Umfangreiche Gutachten liegen vor.
Eine Entscheidung für ein Instrument der Technologiefolgenabschätzung ist damals nicht gefallen.
Diese Diskussion im Jahre 1973 hat eine grundsätzliche Übereinstimmung gebracht: Alle Fraktionen und die Bundesregierung waren sich darüber einig, daß die entscheidende Frage der kommenden Jahrzehnte sein wird, ob wir imstande sind, aus politischem Willen die Entwicklung der Technologie zu beherrschen und damit die Zukunft zu gestalten oder ob wir vor angeblich unvermeidlichen Eigengesetzlichkeiten der Technik kapitulieren.
Das Vertrauen der Bürger in die Politik hat in den letzten Jahren offensichtlich gelitten. Dies ist nicht vor allem ein wachsender Zweifel an der moralischen Integrität der Politiker, dies ist ein Zweifel daran, ob die Verantwortlichen übersehen, was sie entscheiden, es ist ein Zweifel, ob die Verantwortlichen die möglichen Folgen ihrer Beschlüsse kennen und erwogen haben, und es ist letztlich ein Zweifel an der sachlichen Kompetenz. Dieser Zweifel ist besonders gefährlich in den Fragen der Technologiepolitik, in der Umweltdiskussion, in der Debatte über die friedliche Nutzung der Kernenergie. Wir alle erleben es in diesen Wochen. Diese Bereiche sind für den Bürger kaum mehr durchschaubar. Kosten und Nutzen, Notwendigkeit und Risiko sind nicht mehr im Griff. Was bleibt, ist die Flucht in die Emotion. Lebenswichtige Technologien — und das
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Dr. Riesenhuber
zeigt in diesen Wochen die Kernenergiediskussion
— lassen sich nicht durchsetzen ohne das Vertrauen und gegen den Willen der Bürger.

(Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

Die derzeitige Praxis der Technologiepolitik im Parlament hat dieses Vertrauen noch nicht geschaffen. Ich bin sicher, lieber Herr Abgeordneter Stahl, daß Sie alles tun werden, um dieses Vertrauen mit uns gemeinsam zu schaffen.
Eine Ursache hierfür sind die äußerst knappen Kompetenzen des Ausschusses für Forschung und Technologie. Wir beraten in der Regel keine Gesetze. Der Eingriff über den Haushalt ist allenfalls punktuell wirksam. Die andere wesentliche Ursache aber ist, daß das Parlament und sein Ausschuß für Forschung und Technologie dem Herrschaftswissen der Exekutive nahezu waffenlos ausgeliefert sind und daß der Bürger dies weiß oder zumindest verspürt.
So ist die Lage: Das Parlament und sein Ausschuß haben ein Sekretariat mit zwei Mitarbeitern; im Wissenschaftlichen Dienst helfen uns fünf Mitarbeiter, in den Fraktionen je ein Referent auf diesem Sachgebiet. Dem gegenüber steht die Bundesregierung mit Hundertschaften hockqualifizierter Berater in zahlreichen Gremien.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Die können wir auch haben!)

— Ich möchte wissen, was Sie davon hätten, wenn Sie, lieber Herr Stahl, Hundertschaften von qualifizierten Beratern hätten. Sie zu fragen, ist eine Kunst für sich.
Dem gegenüber steht das Bundesministerium für Forschung und Technologie mit 1 300 Mitarbeitern im eigenen Haus und bei den Projektträgern, dem gegenüber steht der umfassende Sachverstand der Großforschungszentren, der Forschungseinrichtungen an den Universitäten, der Max-Planck-Institute und anderer.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Die können uns doch gut bedienen, lieber Herr Riesenhuber, die tun das nämlich gerne!)

— Vorausgesetzt, lieber Herr Stahl, dieser Sachverstand stünde uns in gleicher Weise offen wie der Bundesregierung. Ich muß sagen, es gibt durchaus eine differenzierte Art in der Behandlung von Gutachten: Manche bekommen wir, und manche haben wir nie bekommen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Wir kriegen alle, die wir haben wollen!)

— Es gibt eine gegenteilige Korrespondenz, und dies ist belegt, Herr Stahl, nicht mit Ihnen, sondern mit der Bundesregierung. Sie sitzen hier auf den Bänken des Parlaments, nicht auf den Bänken der Bundesregierung. Dies mag noch kommen, ist aber heute noch nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, selbst vorausgesetzt, dieser Sachverstand stünde uns in umfassendem Maße zur Verfügung und wäre umfassend neutral,
unsere kleine Gruppe von Parlamentariern wäre hoffnungslos überfordert, in jeweils einzelnen Problemen diesen Sachverstand abzufragen und ihn in konkrete politische Aktion umzusetzen. Insofern, Herr Abgeordneter Stahl, ist es nicht eine Sache des Abfragens eines punktuellen Gutachtens, sondern es ist eine Sache des Aufarbeitens eines politischen Problems mit dem sachlichen und fachlichen Sachverstand, der bei den entsprechenden Stellen da ist. Dies sind zwei völlig verschiedene Funktionen.
Die Kontrolle der Regierung findet hier im wesentlichen nicht statt. Das bedeutet zugleich, daß das Parlament nicht aus eigener Erkenntnis imstande ist, Position zu beziehen. Das bedeutet, daß das Parlament die Bundesregierung, daß das Parlament die Exekutive im Meinungsstreit notgedrungen im Stich läßt. Die Exekutive allein ist offensichtlich überfordert. Das Vertrauen, das grundlegend ist, ist in dem umfassend erforderlichen Maß nicht geschaffen.
Dies war das Problem, das wir vor vier Jahren im wesentlichen einheitlich gesehen haben. Unser Lösungsvorschlag versucht, die Erfahrungen aus den Debatten der vergangenen vier Jahre zu nutzen. Die Sozialdemokraten hatten in der Debatte vom Mai 1973 die Sorge vorgetragen, hier müßte verhindert werden, daß ein neues Instrument der Technokratie entstehe. Technokratie ist die Eigengesetzlichkeit der Technik, die sich dem politischen Urteil entzieht und die selbst Politik zu sein behauptet. Dies wäre in der Tat das Ende der Politik.
Technokratie ist jedoch nicht zu überwinden, indem politische Sachverhalte ignoriert werden. Tech- nokratie ist nur zu überwinden, wenn alternative Wege zur Lösung eines Problems alternativ dargestellt werden mit ihren Chancen und Gefahren, mit ihren Vorteilen und Nachteilen, wenn sie nach bestem Wissen gegenübergestellt und abgewogen werden. Erst dann setzt die politische Wertung überhaupt ein, erst dann beginnt der politische Streit, und erst dann wird politische Verantwortung möglich.
In dieser Debatte vom Mai 1973 hat die FDP gefordert, es dürfe kein neuer Apparat entstehen, der sich verselbständige, der wachse, der Eigengewicht gewinne, der sich der politischen Kontrolle entziehe und letztlich nichts anderes werde als eine Administration neben anderen Administrationen. Damals hat die FDP festgestellt, die beste Fachkompetenz veralte in wenigen Jahren, und damit wäre das ganze Konzept steril.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sie wußten ja selbst nicht, was Sie damals wollten, Herr Riesenhuber! Das müssen Sie jetzt einmal offen zugeben!)

— Wir akzeptieren Argumente, Herr Stahl. Darüber, was wir wollten, waren wir uns allerdings einig. Wir waren uns nicht einig über die Frage, wie wir es durchführen.
Wir waren uns uneingeschränkt darüber einig, daß die Möglichkeiten des Parlaments die Regierung wirksam zu kontrollieren und den Sachverstand in politische Fragestellungen umzusetzen, nicht hin-
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Dr. Riesenhuber
reichen. Unser Streit ging darum, wie dies erreicht wird. Zu diesem Streit sind wir nach wie vor offen. Aber eine solche Frage wegen Formalien absaufen zu lassen, das scheint mir eine unangemessene Behandlung zu sein.
Wir schlagen Ihnen ein Konzept vor. Wir sind bereit, jede Alternative, die hierzu vorgetragen wird, zu debattieren.
Meine Damen und Herren, wir akzeptieren alle diese Argumente, die vorgetragen worden sind. Deshalb schlagen wir einen kleinen Stab, einen kleinen Apparat mit drei oder fünf Mitarbeitern vor.

(Stahl [Kempen]. [SPD] : Für große Probleme!)

Die Qualität ist nicht ihr spezielles Fachwissen; ihre Qualität ist die Fähigkeit, kritische Bereiche technologischer Entwicklung frühzeitig zu erkennen, Projekte zu definieren, Sachverständige als Berater oder für Arbeitsgruppen auf begrenzte Zeit zu gewinnen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Mit drei Mann?)

Ihre Aufgabe ist es, die Projekte zu überwachen — wenn Sie mehr fordern, Herr Stahl, können wir darüber reden —,

(Zuruf des Abg. Immer [Altenkirchen] [SPD])

Zwischenbilanzen zu ziehen und aus diesen Zwischenbilanzen in engem Kontakt mit dem Parlament neue Fragen zu formulieren. Ihre Aufgabe ist die Umsetzung technischen Wissens mit seiner Bedeutung für Wirtschaft und Umwelt, für die Gesellschaft und für die Arbeitsbedingungen der Menschen, in politisch entscheidungsfähige Alternativen mit ihren jeweiligen Vorteilen und Nachteilen.
Die Kunst dieses Stabs ist Projektmanagement. Die Arbeit leisten Experten. Hierfür brauchen wir einen ausreichenden Fonds für Gutachten, über dessen Umfang wir zu sprechen haben.
Wir werden natürlich auch Gutachter fragen müssen, die auch die Regierung beraten. Wirklich unabhängige Gutachter mit umfassendem Sachverstand gibt es nicht.
Aber schon die systematische Aufarbeitung der Aussagen ist der sehr knappen, zeitlich stets begrenzten und nie hinreichend systematischen Anhörung methodisch überlegen. Wir haben darüber hinaus die Möglichkeit des Rückgriffs auf ausländische Experten, die aus größerer Unabhängigkeit sprechen können.
Die Probleme unserer Industriegesellschaft und die Probleme der Industriegesellschaft schlechthin sind die gleichen in Japan, in den USA, in Frankreich und in Deutschland. Wir müssen sie nur als diese Einheit betrachten.
Es ist über die Alternativen der Konzepte selbst gesprochen worden. Weil die Probleme in allen Industrieländern existieren, sind auch in vielen großen Industrieländern Projekte und Konzepte vorgeschlagen worden. Wir lernen gerne aus diesen Vorschlägen. Was wir abschreiben können, brauchen wir nicht zu erfinden. In unser flexibles Konzept, das wir Ihnen vorschlagen, paßt das amerikanische
Environment Impact Statement, passen die englischen Konzepte der Program Analysis Units. Wir sind gerne bereit, über weitergehende Konzepte zu sprechen, über den Science Court in der Zuordnung zur Rechtsprechung, über das Wissenschaftsparlament in der Zuordnung zur Legislative. Diese Projekte sind außerordentlich interessant, sie sind jedoch sehr langfristig, und sie sind sehr ehrgeizig.
Wir haben eine Reihe von Vorschlägen zurückgestellt, die interessant sind, aber nicht in unsere verfassungsmäßige Wirklichkeit passen. Wir schlagen deshalb kein Modell vor, das sich an die englische Royal Commission anlehnt. Wir schlagen auch kein Modell analog dem amerikanischen Office of Technology Assessment vor.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Aber das hatten Sie vor!)

— Ich habe für uns in Anspruch genommen — ich hoffe, jeder Parlamentarier tut das —, daß wir lernfähig sind.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sie sind sehr lernfähig, Herr Riesenhuber!)

Ich hoffe, lieber Herr Stahl, wir teilen diese Einstellung miteinander, dann kommen wir nämlich zu einem Konzept.
Diese Modelle sind Anregungen, aber sie sind nicht Vorbild. Wir sind bereit zur Diskussion jeder Alternative. Was wir empfehlen, ist ein bescheidenes und flexibles Modell mit einem geringen Risiko des Scheiterns. Wir sind überzeugt, daß wir den großen Durchbruch in dieser Periode nicht schaffen können, daß wir aber einen Beginn setzen müssen.
Wir stehen seit Jahren im grundsätzlichen Streit um die Grenzen des Wachstums, um die Belastbarkeit der Umwelt, um die Erschöpfung der Rohstoffreserven. Die Unterschiede im Wohlstand der Völker werden nicht kleiner, sie wachsen. Wir stehen in einem entschieden politischen Streit, und wir schweigen. Der Streit ist die Grundfrage unserer Zeit; das haben alle Fraktionen betont. Er überschattet den Nord-Süd-Dialog, er prägt die Diskussion um die Bedingungen des Einsatzes von Kernenergie, er ist Gegenstand der Diskussion vieler Bürgerinitiativen. In dieser Zeit ist der Ausschuß über Monate damit befaßt, relativ einfache technische Vorfragen zu prüfen: wie schnell wir wirklich einen Schnellen Brüter brauchen, wann wir einen Hochtemperaturreaktor haben können. Die eigentlich politische Debatte findet nicht hinreichend statt.
Der Streit um die Grenzen des Wachstums, um die Feststellung, wo die Grenzen liegen, wie weit sie hinausgeschoben werden können, welche politischen Folgerungen wir aus der Existenz dieser Grenzen ziehen können — dieser Streit findet überall statt, nur nicht im Parlament. Wenn wir hier nicht das Wort mit einer fundierten, fachlichen Kompetenz ergreifen, wird uns eines Tages niemand
mehr fragen.
Entscheidungen bleiben nicht in der Schwebe, sie müssen fallen. Dann aber vielleicht vor einem überforderten Gericht oder unter dem Druck der
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Dr. Riesenhuber
Straße oder auch nur in der Resignation unternehmerischer Intelligenz. Wir haben die Aufgabe, Politik aus der technisch geprägten Welt zurückzuholen in die Heimstatt, die ihr nach unserer Verfassung gegeben ist: in das Parlament selbst.
Wir bitten um Überweisung dieses Antrags an die zuständigen Ausschüsse. Wir werden in gemeinsamen Beratungen ein gemeinsames Konzept finden; denn wir tragen gemeinsam, wenn auch in verschiedenen Rollen, Verantwortung für unser Volk.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806327800
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stahl.

Erwin Stahl (SPD):
Rede ID: ID0806327900
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der eingebrachte und zu beratende Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Errichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag, um den Abgeordneten sowie dem Ausschuß bei der Beratung von neu einzuführenden Technologien mit Rat und Tat hilfreich zur Seite zu stehen, ist sicherlich verständlich, Herr Riesenhuber, und auch zu begrüßen. Doch muß ich die mehr als hochtrabende Überschrift des Antrags stark in Frage stellen, wenn Sie den damit gesteckten Rahmen — falls er wirklich ernst gemeint ist — mit drei oder fünf zusätzlichen Kräften in der Administration des Bundestages ausfüllen wollen. Sie haben hier selbst einmal den Bereich der Kernenergie und der Bürgerinitiativen angesprochen. Dies ist ein weites Feld. Dabei will ich nicht verhehlen, daß man für den Bereich der Forschung und der damit verbundenen besonderen Probleme auf den Sachverstand und auf Beratungen zur Abschätzung von Technologien, auf Beratungen, die zu einer objektiven Meinungsbildung im Parlament führen sollen, nicht verzichten kann. Es ist also die Frage zu stellen, in welcher Form man diesen notwendigen Sachverstand mobilisieren und nutzen kann und will, Herr Riesenhuber. Dies ist doch, glaube ich, die entscheidende Frage.
Die Opposition, verehrter Herr Kollege, hat in der vorigen 7. Legislaturperiode diesen ihrem Antrag zugrunde liegenden Gedanken in diesem Hohen Hause schon einmal vorgetragen. Es gab dazu ein Hearing mit Sachverständigen. Nachzulesen im Protokoll über die 13. Sitzung des Ausschusses für Forschung und Technologie und des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen vom 5. Dezember 1973. Wir fanden damals nach längeren, ernsten Beratungen keine praktikable, überzeugende und finanziell vertretbare Lösung.

(Lenzer [CDU/CSU]: Sie wollten keine!)

Dies ist auch ein Punkt, den Sie, Herr Riesenhuber, überhaupt nicht angesprochen haben. Die Fachleute selbst vertraten verschiedene Meinungen. Teils, verehrter Herr Lenzer — Sie werden sich entsinnen —, stellten sie uns sogar Fragen, wie wir uns dies nun vorstellen und was denn nun alles dazugehört. Es ist
also nicht so, daß wir das, wie Sie soeben sagten, nicht wollten. Vielmehr sind Sie selbst von Ihrem damaligen Vorschlag abgerückt. Dies sollten Sie doch wirklich einmal zugeben. Ihr Kollege Riesenhuber hat dies ja nun sehr wesentlich eingeschränkt. Dies ging damals von der Schaffung des Technologie-Assessments nach dem bekannten Vorbild in den USA bis zur eventuellen Schaffung von Sachverständigenräten mit einer immensen Kopfzahl. Lesen Sie sich doch einmal diese Protokolle durch!
Interessant ist dabei — lassen Sie mich dies einmal hervorheben —, daß Professor Pestel damals die Frage aufwarf, ob es nicht z. B. sinnvoll wäre, die Regierung zu verpflichten, bei ihren Vorlagen zu wichtigen technologischen Projekten gleichzeitig mit der Vorlage eine Folgeabschätzung in Frage stehender Probleme vorzunehmen. Ich glaube, daß das Parlament hier eine besondere Aufgabe hat.

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0806328000
Die Regierung ist bereit; sie hat das zu tun, was das Parlament beschließt. Er führte weiter aus: Dies ist insofern eine Frage des Parlaments.
Es bleibt also die Frage zu stellen: Tun wir dies? Ich meine dies sollten wir alle zugeben —: bisher haben wir davon regen Gebrauch gemacht und dabei gute Erfahrungen gesammelt. Beispiele wie die Diskussion zur Technologie des Schnellen Brüters, des Hochtemperaturreaktors bestätigen dies. Es bleibt also die weitere Frage offen, verehrte Kollegen der Opposition, ob das, was wir getan haben, genügt.
Ihr vorliegender Antrag soll zu der von mir aufgeworfenen Frage das Nein bekunden. Ihr Antrag, meine Damen und Herren der Opposition, bringt aber dazu keinen neuen, der Sachlage und dem Problem entsprechenden praktikablen Lösungsvorschlag. Die Schaffung des von Ihnen im Antrag angesprochenen besonderen Referats beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages ist in der vorigen Legislaturperiode bereits ausführlich erörtert und verworfen worden. Weitere Bemerkungen zur Aufwärmung dieses Ansinnens in neuer Antragsform will ich mir ersparen.
Dabei möchte ich aber, da andererseits das hier anstehende Problem nicht verkannt werden soll, zu bedenken geben, daß in vielen politischen Sachbereichen dieses Hauses natürlich gleichgelagerte Wünsche geäußert werden. Ich will in diesem Zusammenhang nur auf die Probleme der Sozialpolitik, der Raumordnungspolitik oder der Wirtschafts- und Energiepolitik verweisen. Die Abgeordneten dieser Sachbereiche sind häufig in der gleichen Notlage wie wir Technologen, obwohl ich nicht verkenne, daß die Technologie eine besondere Kompliziertheit aufweist und man deshalb Ihrem Ansinnen nähertreten sollte.
Herr Riesenhuber, Sie und die gesamte Opposition sind also aufgefordert, dies in Erwägung zu ziehen und Ihre Vorstellungen in den folgenden Detailberatungen zu diesem Antrag im Ausschuß zu verdeutlichen und zu präzisieren.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4885
Stahl (Kempen)

Auch der durch die Geschäftsordnung dieses Hau-
ses gesteckte Rahmen ist einmal daraufhin abzuchecken, ob das eine oder das andere möglich ist.

(Dr. Riesenhuber [CDU/CSU] : Ist geprüft!)

Wir können uns bei der Beratung sicher auf eine ganze Reihe von Gutachten und die Auswertung des soeben von mir angesprochenen Hearings stützen. Wir werden auch eigene Vorstellungen einbringen und dann sehen, ob Sie als Opposition mit dem Antrag lediglich einen neuen Personalapparat bei der Bundestagsverwaltung zu schaffen beabsichtigen, für dessen Beschäftigung Sie wohl dann vor allem selber sorgen werden. Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob Sie nicht eine Sonderberatung ihres Fraktionsvorsitzenden insbesondere für die neue Strategiekommission haben wollen,

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

die Sie angekündigt haben, die aber bisher im allgemeinen bis auf den Januar und den Februar nichts gebracht hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Anhaltender Widerspruch bei der CDU/CSU — Dr. Hubrig [CDU/CSU] : Herr Stahl, Sie widersprechen sich in einem Zug! Also so was!)

Die Zusammensetzung der möglichen Auftraggeber für diesen neu zu schaffenden Apparat mit sehr hochtrabendem Namen läßt jedenfalls, Herr Riesenhuber, diese Vermutung zu. Da Sie nicht nur das gesamte Problem der Technologie, sondern auch andere dringend zu durchleuchtende Probleme aufgezählt haben, werden Sie doch wohl zustimmen, daß Sie hier mit den drei oder fünf Männeken, die Sie in diesem Apparat installieren wollen, bei weitem nicht klarkommen und daß diese paar Leute noch nicht einmal einen kleinen Teil dessen ausführen können, was Herr Riesenhuber hier soeben aufgezählt hat.

(Dr. Hubrig [CDU/CSU] : Herr Stahl, was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie weniger oder mehr Leute? Zum einen beschimpfen Sie uns, weil wir zuviel wollen, zum andern, weil wir zuwenig wollen! Sagen Sie, was Sie wollen!)

Wir werden ernsthaft ausloten, ob die Opposition daran interessiert ist, neue Wege, Einsichten und Verfahren zur Bewertung von technologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu erörtern, die der Eigenart der Aufgabe entsprechen. Dabei wird auch die Frage zu prüfen sein, ob die Kosten in der richtigen Relation zum Erfolg stehen. Darüber haben Sie ja überhaupt nicht gesprochen.

(Zuruf des Abg. Dr. Riesenhuber [CDU/ CSU])

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie können versichert sein, daß wir uns nicht darauf beschränken werden, uns Ihre Vorschläge nur anzuhören und zu beurteilen,

(Lenzer [CDU/CSU] : Sondern sie auch annehmen!)

sondern daß wir uns aktiv an den Beratungen beteiligen werden.

(Dr. Hubrig [CDU/CSU] : Das freut uns sehr!) Abschließend hoffe ich,


(Lenzer [CDU/CSU] : Staatserhaltende Haltung!)

— verehrter Herr Lenzer —, daß die Opposition es diesmal wesentlich ernster als beim vorigen Mal meint. Wenn ich zurückschaue, fällt mir auf, daß nur vier Jahre zwischen Ihrem damaligen Antrag und Ihrem heutigen Antrag liegen. Da muß ich doch einmal die Frage stellen, ob die gesamte Problematik in der vorigen Wahlperiode nicht in etwa die gleiche war, die sie heute ist.
Deshalb stellt sich die Frage, ob Sie es nun ehrlich meinen oder ob Sie einen Schaukampf mit gewissen Wolkenschiebereien vorhaben.
Abschließend bin ich der Meinung, daß wir Sozialdemokraten der Überweisung dieses Antrags zustimmen sollten. Ich fordere Sie als Opposition aber auf, mitzuarbeiten und nicht nur Stroh zu dreschen.

(Lenzer [CDU/CSU] : Es ist sehr schwer, wenn man die Rede nicht selber geschrieben hat! — Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806328100
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Laermann.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0806328200
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat von Lessing beginnen: „Der Blick des Forschers fand nicht selten mehr, als er zu finden wünschte."

(Schwarz [CDU/CSU] : Schon wieder Lyrik!)

— Warten Sie ab! Sie kommen nicht zu kurz dabei.

(Lenzer [CDU/CSU): Dieser Herr gehört

nicht zu unserer Arbeitsgruppe!)
Vielfach wird heute Forschungs- und Technologiepolitik aus mancherlei Gründen vorwiegend auf die naturwissenschaftlich-technischen Bereiche, dabei im besonderen auf anwendungsorientierte, ökonomisch verwertbare Entwicklungen ausgerichtet. Darin steckt eine nicht zu übersehende Gefahr, daß Forschung, politisch gesehen, immer enger und nur auf Technologie eingegrenzt wird.
Es ist sicher unbestreitbar, daß sich in den letzten Jahrzehnten eine maßlose Expansion der Erkenntnisse auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet vollzog. Dennoch oder gerade deswegen muß mit allem Nachdruck festgestellt werden, daß der Forschung in den Geisteswissenschaften eine mindestens ebenso große Bedeutung zukommt wie in den Naturwissenschaften und der Technik. Ihre Bedeutung wird dann deutlich, wenn nach der Lehre von den Wirkungsgefügen einzelne, fachlich relativ eng begrenzte technologische Entwicklungsprojekte in einem größeren universellen Zusammenhang betrachtet werden, wenn derartige Entwicklungen auch daraufhin untersucht werden und untersucht werden müssen, welche Auswirkungen sie auf die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Systeme, auf die
4886 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Dr.-Ing. Laermann
Psyche, das soziologische Verhalten des einzelnen haben.
Den Folgewirkungen künstlicher Eingriffe auf die natürlichen Lebensabläufe sowie die historischen und kulturellen Gegebenheiten wird die Forschungspolitik künftig mehr als bisher Beachtung widmen müssen. Noch vor etwa 15 Jahren konnte ein bekannter Naturwissenschaftler behaupten, daß die Geisteswissenschaften im allgemeinen von den Naturwissenschaften wenig Notiz nehmen und daß der Ablauf der Geschichte besonders in der heutigen Zeit in hohem Grade von dem Stand der Technik und dieser wieder von dem Stand der Naturwissenschaften bedingt sei. Ich behaupte hingegen, daß es wichtiger denn je ist, im Sinne kybernetischer Denkansätze und Überlegungen die Zusammenwirkungen und die Interdependenzen aller Wissenschaften in die politischen Ansätze einzubeziehen, ja daß wir uns an einer Wende befinden, den bedingungslosen Glauben in Frage zu stellen, Naturwissenschaft und Technik allein seien imstande, die Probleme der Menschheit, die politischen Probleme eingeschlossen, zu lösen.
Im letzten Jahrzehnt hat sich eine grundlegende Wandlung im Verhältnis der Wissenschaft zum Staat vollzogen. Die Anforderungen des Staates einerseits an die Wissenschaft, neue Erkenntnisse für politische Entscheidungen, für politische Machtansprüche zu leisten, die zunehmende Größe und Kostspieligkeit der Forschungsprojekte und der dazu erforderlichen Einrichtungen andererseits machen die Wissenschaft zunehmend vom Staate abhängig und verpflichtet sie diesem. Die enormen finanziellen Aufwendungen für Forschung und technologische Entwicklungen, aus Steuergeldern aufgebracht, machen es zwingend notwendig, daß der Staat und seine Institutionen, vor allem die Parlamente, diese Aufwendungen gegenüber der Öffentlichkeit begründen und verantworten müssen. Dazu werden Entscheidungen hinsichtlich der Ziele der Forschungsförderung, der Prioritäten, der Erfolgskontrolle, der Bewertung der Ergebnisse und ihre Verfügbarkeit, ihre ökonomische Umsetzung, aber auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen in anderen Bereichen, wie z. B. der ökologischen, sozioökologischen und gesellschaftlichen wie den strukturellen Auswirkungen notwendig.
Wie kann ein Parlament diese Aufgabe bewältigen? Das Parlament besteht nicht aus Technokraten und Spezialisten. Seine Mitglieder können daher in der Regel nicht über den zur Beurteilung vielfach erforderlichen speziellen Sachverstand verfügen. Sie sind folglich in immer stärkerem Maße dem tatsächlichen oder auch scheinbaren Sachverstand der Administration ausgeliefert bzw. von objektiver Beratung abhängig. Für den Parlamentarier sind daher ausreichende Möglichkeiten zur Information und Beratung zu schaffen, d. h. frühzeitiger Zugang zum Planungsprozeß der Exekutive und eigenständige, von der Exekutive unabhängige Beratungsmöglichkeiten.

(Lenzer [CDU/CSU]: Sehr gut! Sehr richtig!)

Eine Stärkung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des Parlaments dient der Sicherung des Machtgleichgewichts ' zwischen Exekutive und Legislative und ist zugleich Voraussetzung dafür, Entscheidungen unter Berücksichtigung der Komplexität der Wirkungsgefüge zu treffen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Sehr richtig!)

Der Prozeß der politischen Willensbildung und Entscheidung bedarf daher in allen Phasen der wissenschaftlichen Beratung. Wissenschaftliche Beratung der Politik muß beinhalten: Problemanalysen, Formulierung von Handlungsalternativen, Abschätzung der Folgen politischer Entscheidungen und kritische Analyse möglicher Fehlentwicklungen. Sie soll die Kluft zwischen politischer Utopie und praktischer Realität überwinden helfen, Illusionen vorbeugen und die Konfliktaustragung versachlichen. Aber wissenschaftlicher Sachverstand kann politische Wertung und Entscheidung nicht ersetzen. Wissenschaftler können nur Zusammenhänge aufzeigen, begründete Entscheidungsalternativen vorlegen. Letztlich entscheiden können und müssen allein diejenigen, die politische Verantwortung tragen. Wissenschaftliche Beratung hat daher in der Politik auf der Grundlage eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Politik und Wissenschaft zu erfolgen. Wissenschaftliche Beratung ist nur dann wirkungsvoll, wenn sie prompt und mit überschaubaren Resultaten erfolgt. Die Inanspruchnahme von Wissenschaftlern sollte ad hoc erfolgen und ist zeitlich zu begrenzen.
Die wissenschaftliche Beratung in der Politik bietet darüber hinaus Wissenschaftlern eine Möglichkeit zur Wahrnehmung der Verantwortung der Wissenschaft. Die wissenschaftlichen Organisationen und Berufsvereinigungen sind aufgerufen, sich intensiv an dem kontinuierlichen Dialog zu beteiligen und auch auf eigene Initiative Stellungnahmen und Empfehlungen zu wichtigen Fragen zu erarbeiten. Von dieser Position aus, meine Kollegen von der Opposition, ist Ihrem Anliegen, das Sie mit Ihrem Antrag „Einrichtung einer Prognose- und Bewertungskapazität zur Begutachtung technologischer und forschungspolitischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag" zum Ausdruck bringen, im Prinzip zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber der Weg, verehrte Kolleginnen und Kollegen von- der Opposition, ist doch völlig falsch.

(Dr. Riesenhuber [CDU/CSU] : Wenn wir im Ziel einig sind, werden wir den Weg auch finden!)

Sie wollen wieder durch eine Organisation, durch Stabsstelle, Koordinierungsrat und noch einen Berichtsauftrag politisches Handeln ersetzen. Ich frage mich, Herr Kollege Riesenhuber, wie Sie durch ein solches Büro, eine solche Organisation von drei bis fünf Experten, das Vertrauen des Bürgers in die Technologiepolitik des Parlaments zurückgewinnen wollen. Das ist doch wohl auf diesem Wege schlechterdings nicht möglich.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Stahl [Kempen] [SPD]: Große Worte, waren das!)

Sie, die Sie doch immer wieder gegen das Aus-
wuchern bürokratischer Strukturen, die nach Ihrer
Meinung viel zu hohe Zahl von Sachverständigen-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4887
Dr.-Ing. Laermann
und Gutachtergremien praktisch zu Felde ziehen —
Sie haben doch vorhin wieder die Zahlen genannt —,

(Stahl [Kempen] [SPD]: Die stellen ja jede Woche zwei neue Leute ein!)

Sie wollen eine neue bürokratische Einrichtung, die unvermeidbar ihre Verselbständigung anstreben wird.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806328300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lenzer?

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0806328400
Aber gerne.

Christian Lenzer (CDU):
Rede ID: ID0806328500
Herr Kollege Dr. Laermann, besteht denn angesichts der Bejahung des Ziels von Ihrer Seite her wenigstens jetzt die Hoffnung, daß wir die Chance bekommen, dann gemeinsam nach Wegen zu suchen, die zu diesem Ziel führen?

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0806328600
Ich denke schon, Herr Kollege Lenzer. Wenn Sie gestatten, daß ich in meinen Ausführungen fortfahre, werde ich auf einen konstruktiven Vorschlag zurückkommen. Ich hoffe, daß wir uns, das gemeinsame Ziel vor Augen, dann auf dem Weg dorthin zu einer Einigung durchringen werden. •

(Lenzer [CDU/CSU] : Ich habe nie an Ihrer staatsmännischen Haltung gezweifelt, Herr Kollege!)

Ich meine, wenn ich Ihren Antrag — ich möchte ihn als Organisationsvorschlag bezeichnen - sehe, dann muß ich sagen, daß Sie, wenn überhaupt, doch wohl nicht zu Ende gedacht haben. Die Notwendigkeit besserer sachverständiger und wissenschaftlicher Beratung der Legislative ist unbestritten. Darin sind wir uns einig. Ich möchte das noch einmal betonen. Aber dies gilt doch nicht allein für den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie oder des Ausschusses für Forschung und Technologie, sondern das gilt gleichermaßen für viele andere Bereiche der Politik in genau dem gleichen Maße. Das gilt für die Sozialpolitik, für die Gesundheitspolitik. Herr Kollege Stahl wies vorhin schon darauf hin. Das alles müssen wir doch dann in die Überlegungen einbeziehen, wenn wir hier zu einer Lösung kommen wollen. Zugegeben, man könnte dies an diesem Beispiel einmal modellhaft entwickeln. Aber wir müssen uns dabei darüber im klaren sein, daß wir mit Sicherheit auch die anderen Politikbereiche in ein ähnliches Verfahren einbeziehen müssen.
Ich sagte bereits, daß Ihr Antrag ein Organisationsvorschlag ist, der nichts Konkretes über die Inhalte aussagt. Was soll denn bewertet werden? Auf welcher Grundlage? An wen könnten welche Fragen gerichtet, welche Aufträge erteilt werden? Aber sind das alles nicht Aktivitäten, die im Grunde genommen wieder von der Legislative ausgehen müssen? Woher sollen denn — Herr Riesenhuber hat ja selbst dieses Problem angeschnitten — die Experten kommen? Wir haben es in vielen Fällen immer
nur mit einer begrenzten Zahl von Sachverständigen zu tun, die in allen möglichen Gremien, in allen möglichen Sachverständigenräten und Gutachtergremien sitzen, und zwar bei den verschiedenen Ressorts; denn es wird ja nicht nur beim BMFT Forschungspolitik betrieben, sondern es wird ja auch in anderen Ressorts noch Forschung angesetzt. Wir befinden uns in einem closed shop. Wir treffen immer wieder auf dieselben Sachverständigen. Ich frage mich, warum es nicht möglich sein soll, etwa bei den Anhörungen auch ausländische Experten als Sachverständige hinzuzuziehen.

(Lenzer [CDU/CSU] : Mann kann über alles reden!)

Man muß sich allein schon die Formulierung „Prognosekapazität zur Begutachtung" ansehen! Ich weiß gar nicht, Herr Kollege Riesenhuber, ob Sie sich die Formulierung richtig überlegt haben.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Was wollen die überhaupt, Bewertung oder Prognose? Das ist der Punkt!)

Läßt sich eine Begutachtung prognostizieren? Ich möchte Ihnen, auf einen Vorschlag von Herrn Stahl eingehend, empfehlen, diese Wortschöpfung in_ die Strategiekommission einzuführen. Vielleicht ist es da möglich, eine Prognosekapazität zur Beurteilung der Kreuther Entwicklungen einzuführen.

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der. SPD — Lenzer [CDU/CSU] : Über den Witz hat vor einer Viertelstunde schon niemand gelacht!)

— Da kannten Sie den ja auch noch nicht, Herr Kollege Lenzer.

(Dr. Hubrig [CDU/CSU] : Das reißt keinen mehr vom Stuhl!)

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt gar nicht zu jedem einzelnen Detail des vorliegenden Antrags meine Fragen und meine Bedenken vortragen. Dazu ist wohl, wie ich meine, bei den Ausschußberatungen ausreichend Zeit und Gelegenheit.
Lassen Sie mich aber kurz folgendes feststellen. Brauchen wir, die Legislative, in der Erkenntnis der Notwendigkeit besserer objektiver Beratung der politischen Gremien angesichts der steigenden Komplexität der zur Entscheidung anstehenden Probleme neue bürokratische Organisationen? Ich behaupte „nein" und vertrete damit den vorhin schon von Herrn Riesenhuber angesprochenen Standpunkt der FDP, den sie auch schon vor vier Jahren eingenommen hat.

(Zustimmung des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

Wir können und wir sollten uns intensiver der bereits heute gegebenen Möglichkeiten bedienen. Natürlich kann es nicht darum gehen, ein eigenes Referat im Wissenschaftlichen Dienst einzurichten, aber den Wissenschaftlichen Dienst sollten wir doch einschalten und in diese Überlegungen einbeziehen, eventuell mit einer Umorientierung oder Erweiterung seines Aufgabenbereiches.
Wir sollten aber auch die bestehenden Institutionen der Wissenschaft, wie z. B. die Großfor-
4888 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Dr.-Ing. Laermann
schungseinrichtungen, einbeziehen. Es wird sicherlich Möglichkeiten geben, daß diese auch direkt dem Parlament berichten. — Darüber werden wir ja reden können, Herr Kollege Riesenhuber, schütteln Sie nicht den Kopf; denn mit Ihren drei bis fünf Mann bekommen Sie den unabhängigen Kontakt zu den Großforschungseinrichtungen ja nicht zustande. Großforschungseinrichtungen könnten eventuell zur direkten Zuarbeit und zur Berichterstattung an das Parlament verpflichtet werden; ich denke da auch an die Max-Planck-Gesellschaft oder an die Deutsche Forschungsgemeinschaft, in deren Satzung in Art. 1 ausdrücklich steht: Sie berät Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen.
Auch auf dem Instrument nichtöffentlicher Anhörungen in den Ausschüssen mit begrenzter Zahl von Sachverständigen, unter Umständen auch ausländischen Sachverständigen, auch mit solchen aus den fachlichen Randbereichen, sollte wir doch wohl etwas stärker spielen; ich meine, es hätte sich doch recht gut bewährt.

(Stahl [Kempen] [SPD]: So ist es!)

Schließlich bedarf es, so meine ich, einer Änderung unserer Einstellung, die Sie, Herr Kollege Riesenhuber, schon angesprochen haben. Es bedarf einer Veränderung der Einstellung der Abgeordneten dieses Hauses. Der politische Entscheidungsfindungsprozeß muß die systemanalytischen, die kybernetischen Zusammenhänge stärker berücksichtigen. Wir dürfen uns nicht mehr so sehr ans Detail klammern, sondern müssen die Dinge in den Zusammenhängen betrachten und Entscheidungen im Zusammenhang sehen. Wir sollten uns wirklich in den Ausschüssen, insbesondere im Forschungsausschuß, und im Plenum weniger als bisher mit speziellen fachlichen Detailfragen befassen und uns mehr mit den grundsätzlichen politischen Bedeutungen der anstehenden Problembereiche auseinandersetzen.
Und wenn Sie die schwache Kompetenz des Ausschusses bedauern — wir hatten kürzlich Gelegenheit, über das Selbstverständnis des Ausschusses und seine Arbeit zu diskutieren —, muß ich sagen: das liegt doch letztlich an uns, es liegt daran, wie und wie intensiv wir diese Arbeit gestalten. Dies müssen wir dann auch erst einmal als Auftrag an uns verstehen.

(Stahl [Kempen] [SPD] : Jawohl!)

Ein Letztes: Wir dürfen bei allem nicht die Gefahr übersehen, daß sich unser demokratisches System in eine Sachverständigendemokratie oder, schlimmer noch, in eine Scientokratie verwandelt. Es muß unser aller gemeinsames Bestreben sein, dafür zu sorgen, daß der demokratische Entscheidungsprozeß und die Verantwortung im Parlament bleiben und daß dieses nicht durch die Eigenständigkeit und die Verselbständigung oder die Herauslösung technischer Entwicklungen aus dem demokratischen Willensbildungsprozeß entmachtet wird.
Ich darf für meine Fraktion der Überweisung Ihres Antrages an den Ausschuß zustimmen. Da ich möglicherweise — ich weiß es nicht genau — der Abgeordnete bin, der den letzten Debattenbeitrag in diesem Jahr leistet, lassen Sie mich, verehrte
Frau Präsidentin, meine Ausführungen mit einem Zitat und einem guten Wunsch für eine gute gemeinsame Arbeit im nächsten Jahr schließen, und zwar mit einem Zitat von Goethe:
Im neuen Jahre Glück und Heil, auf Weh und Wunden gute Salben, auf groben Klotz ein grober Keil, auf einen Schelmen anderthalben.
Ich danke Ihnen.

(Heiterkeit und Beifall)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0806328700
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag an den Ausschuß für Forschung und Technologie — federführend —, zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie für Wirtschaft und schließlich an den Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung — zu überweisen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 14 bis 17 der Tagesordnung auf:
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung in der Landwirtschaft (Landwirtschaftszählungsgesetz 1979 — LwZG 1979)

— Drucksache 8/1273 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

Innenausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung BundeskanzlerAdenauer-Haus
— Drucksache 8/1230 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und in bezug auf andere damit zusammenhängende Fragen
— Drucksache 8/1274 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
17. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Seeverkehrs
— Drucksache 8/1297
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen
Das Wort zu diesen Punkten wird nicht gewünscht. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977 4889
Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen
Überplanmäßige Haushaltsausgabe bei Kap.
10 02 Titel 652 06 im Haushaltsjahr 1977 —
Gasölbetriebsbeihilfe für die Landwirtschaft
— Drucksachen 8/1052, 8/1256 — Berichterstatter:
Abgeordneter Schmitz (Baesweiler)

Das Wort wird nicht gewünscht. Der Haushaltsausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1256, die überplanmäßige Haushaltsausgabe zur Kenntnis zu nehmen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann hat das Haus Kenntnis genommen:
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
Beratung der Beschlußfassung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die internationale Normung von Hörfunk- und Fernsehstatistiken
— Drucksachen 8/978, 8/1313 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Nöbel
Abgeordneter Broll
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Innenausschuß empfiehlt, von der Unterrichtung durch die Bundesregierung Kenntnis zu nehmen. — Es erfolgt kein Widerspruch. Damit ist Kenntnis genommen worden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:
Beratung der Ubersicht 4 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 8/1304 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1304, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der Ubersicht 4 aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. — Kein Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 bis 23 auf:
21. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für einen Beschluß des Rates über den Abschluß eines Finanzprotokolls zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei
Vorschlag einer Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Aushandlung des dritten Finanzprotokolls im Rahmen des Assoziierungsabkommens EWG—Türkei
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur ( Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1445/72 über das Warenverzeichnis für die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten (Nimexe) zugunsten Dänemarks
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1736/ 1975 über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Israel (1978)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Ägypten, Jordanien, im Libanon und in Syrien (für das Jahr 1978)
— Drucksachen 8/773, 8/928, 8/929, 8/930, 8/960, 8/1248 —
Berichterstatter: Abgeordneter Angermeyer
22. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Schaffung gemeinsamer Lagerkapazitäten für Erdöl und Erdölerzeugnisse in der Gemein. schaft
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Gründung von mit der Sicherstellung der Einlagerung von Erdöl und Erdölerzeugnissen beauftragten Stellen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Finanzierung dieser Stellen
— Drucksachen 8/482, 8/1271
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Narjes
23. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (15. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion über das Wachstum großer städtischer Ballungsgebiete
— Drucksachen 8/846, 8/1282 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. van Aerssen
Das Wort wird hierzu nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen der Ausschüsse auf den Drucksachen 8/1248, 8/1271 und 8/1282. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
4890 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Dezember 1977
Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP
Programmbeirat der Deutschen Bundespost — Drucksache 8/1332 —
Ihnen liegt ein gemeinsamer Vorschlag der drei Fraktionen des Hauses vor. — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
Kunstbeirat der Deutschen Bundespost — Drucksache 8/1333 —
Auch hierzu liegt Ihnen ein gemeinsamer Vor. schlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPE vor. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist auch dies so beschlossen.
Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich darf mir erlauben, Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr zu wünschen.
Ich berufe die nächste Plenarsitzung auf Mittwoch, den 18. Januar 1978, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.