Plenarprotokoll 8/62
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
62. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Inhalt:
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 4779 A
Fragestunde
— Drucksache 8/1317 vom 09. 12. 1977 und 8/1325 vom 13. 12. 1977 —
Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus nach Einbeziehung in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
MdlAnfr Al 09.12.77 Drs 08/1317 Horstmeier CDU/CSU
MdlAnfr A2 09.12.77 Drs 08/1317 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Gallus BML . . . . 4780 C, D,
4781 A, B, C
ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . 4780 D, 4781 B
ZusFr Ey CDU/CSU 4781 C
Gewinnung von Uran aus Phosphat sowie bis 1990 in der Bundesrepublik Deutschland anfallendes abgereichertes Uran
MdlAnfr A5 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hubrig CDU/CSU
MdlAnfr A6 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hubrig CDU/CSU
Antw. PStSekr Dr. Hauff BMFT . 4781 D, 4782 A
ZusFr Dr. Hubrig CDU/CSU . . . . . 4782 A
Einschränkung staatlicher Bürgschaften für Exporte nach Südafrika sowie einschränkende Maßnahmen im Außenhandel gegenüber den die Menschenrechte verletzenden Ländern des Ostblocks
MdlAnfr A7 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
MdlAnfr A8 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 4782 B, C, D,
4783 A, B, C
ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 4782 C,
4783 B
ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . . 4782 D
ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 4783 A
Bezahlung der an die DDR verkauften VW-Automobile sowie Abmachungen über die Verlagerung von Zubringerteilefertigungen in die DDR
MdlAnfr A13 09.12.77 Drs 08/1317 Ey CDU/CSU
MdlAnfr A14 09.12.77 Drs 08/1317 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi 4783 D, 4784 A, B ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . . . . . 4784 A
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Höhe des Potentials industrieller Stromreserven in Form von ungenütztem Wasserdampf sowie Sicherstellung der Nutzung dieser Stromkapazitäten durch die Mißbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts
MdlAnfr A15 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Spöri SPD
MdlAnfr A16 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Spöri SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 4784 B, C, D,
4785 A, B
ZusFr Dr. Spöri SPD 4784 C, 4785 A
ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . 4784 D
Übernahme einer Bürgschaft für die Lieferung von U-Booten schwedischen Modells trotz der Spannungen zwischen Argentinien und Chile
MdlAnfr A17 09.12.77 Drs 08/1317 Jungmann SPD
MdlAnfr A18 09.12.77 Drs 08/1317 Jungmann SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . 4785 B, C, D,
4786 A, B
ZusFr Jungmann SPD . . . . . . . . 4785 C
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . . 4785 D, 4786 B
ZusFr Gansel SPD . . . . . . 4785 D, 4786 B
Zustimmung zu einer Hermes-Bürgschaft für den Export von Kriegswaffen nach Südamerika
MdlAnfr A19 Q9.12.77 Drs 08/1317 Gansel SPD
MdlAnfr A20 09.12.77 Drs 08/1317 Gansel SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 4786 C, D,
4787 A, B, C, D
ZusFr Gansel SPD . . . . 4786 D, 4787 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4787 C
Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand angesichts stark ansteigender Haushaltsdefizite im Jahre 1978
MdlAnfr A23 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Pieser CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi 4787 D, 4788 B, C
ZusFr Frau Pieser CDU/CSU . . . . 4788 A, B
ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . . . . 4788 B
ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 4788 C
Feststellungen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium über eine Steuersenkung nach Maßgabe des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes sowie Ergänzung dieses Gesetzes
MdlAnfr A27 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Langner CDU/CSU
MdlAnfr A28 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Langner CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . . 4788 D,
4789 A, B, C
ZusFr Dr. Langner CDU/CSU . . . 4789 A, B, C
Verstoß gegen die Idee „Europa" durch Einwirkungen von Mitgliedstaaten der EG auf die Verbraucher zum Kauf im eigenen Land erzeugter Güter
MdlAnfr A29 09.12.77 Drs 08/1317 Lampersbach CDU/CSU
MdlAnfr A30 09.12.77 Drs 08/1317 Lampersbach CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . 4789 D, 4790 A
ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 4790 A
Mißbrauch der Monopolstellung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch Abhalten industrieller Stromeigenerzeuger von der Verstromung ungenutzten Wasserdampfs durch überhöhte Preise
MdlAnfr A31 09.12.77 Drs 08/1317 Conradi SPD
MdlAnfr A32 09.12.77 Drs 08/1317 Conradi SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 4790 B, C, D,
4791 A, B
ZusFr Conradi SPD . . . 4790 B, C, D, 4791 A
ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . . 4791 A
Auffassung von Praktikern der Seefahrt über das Können der Inhaber des ,seemännischen AM-Patents
MdlAnfr A42 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. von Geldern CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV . . . . . . 4791 C
Festlegung von Geräuschgrenzwerten durch Verordnung gemäß § 43 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Schallschutzmaßnahmen für Wohnbauten an Bundesstraßen und Bundesbahnstrecken
MdlAnfr A76 09.12.77 Drs 08/1317 Helmrich CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV . 4791 D, 4792 A, B
ZusFr Helmrich CDU/CSU . . . . . 4792 A, B
Konsequenzen aus den Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln für die beabsichtigte Zusammenfassung der Busdienste von Bundesbahn und Bundespost in handelsrechtlich organisierte Verkehrsgesellschaften
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 III
MdlAnfr A77 09.12.77 Drs 08/1317 Braun CDU/CSU
MdlAnfr A78 09.12.77 Drs 08/1317 Braun CDU/CSU
Antw PStSekr Wrede BMV 4792 C, D, 4793 B, C ZusFr Braun CDU/CSU . . . 4792 C, 4793 B ZusFr Lampersbach CDU/CSU 4793 C
Verbot von persönlichen Kontakten und freundschaftlichen Beziehungen zu Bürgern der Bundesrepublik Deutschland durch DDR-Behörden
MdlAnfr A89 09.12.77 Drs 08/1317 Gerster (Mainz) CDU/CSU
MdlAnfr A90 09.12.77 Drs 08/1317 Gerster (Mainz) CDU/CSU
Antw PStSekr Höhmann BMB . 4794 A, B, C, D,
4395 A, B, C, D, 4396 A, B
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . 4794 B,
4395 C, D
ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . . 4794 C .
ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 4794 C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 4794 D,
4795 D, 4796 A
ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 4794 D
ZusFr Lintner CDU/CSU 4795 A
ZusFr Kuhlwein SPD . . . . . . . 4795 A
ZusFr Lampersbach CDU/CSU . . . . 4796 A
Zahl der bei den Arbeitsämtern gemeldeten ungelernten Jugendlichen, die für eine normale Berufsausbildung nicht in Betracht kommen
MdlAnfr A91 09.12.77 Drs 08/1317 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 4796 B, D,
4797 A, B, C
ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . 4796 D, 4797 A
ZusFr Ey CDU/CSU . . . . 4797 B
ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 4797 C
Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Redakteure des „Spiegel" wegen Veröffentlichung geheimer Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz über die Abhöraktionen gegen den Atomwissenschaftler Traube
MdlAnfr A99 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Voss CDU/CSU
MdlAnfr A100 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Voss CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI 4798 A, B, C, D,
4799 A
ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . 4798 A, B, D, 4799 A
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 4798 B, 4799 A
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . . 4798 C
Bewertung der Abschlüsse der Fachhochschulausbildung für den öffentlichen Dienst im Verhältnis zu entsprechenden Abschlüssen im allgemeinen Hochschulbereich
MdlAnfr A101 09.12.77 Drs 08/1317 Becker (Nienberge) SPD
MdlAnfr A102 09.12.77 Drs 08/1317 Becker (Nienberge) SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4799 B, C Anderung des Staatsangehörigkeitsrechts
MdlAnfr A109 09.12.77 Drs 08/1317 Werner CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 4799 D
ZusFr Werner CDU/CSU . . . . . . . 4799 D
Behandlung der Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume in den Schutzzonen 1 und 2 im angekündigten Immissionsschutzbericht
MdlAnfr A112 09.12.77 Drs 08/1317 Nordlohne CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . 4800 A, B, C ZusFr Nordlohne CDU/CSU . . . . . 4800 B
Angleichung des deutschen Rechts in Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit an den Warschauer Vertrag
MdlAnfr A116 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Hupka CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4800 C, D,
4801 A
ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 4800 D, 4801 A
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in den Jahren 1977 bis 1981
MdlAnfr A57 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF . 4801 C, D, 4802 A
ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . 4801 D
ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . . . . 4801 D
Entrichtung von Körperschaftsteuer durch die Gemeindeverwaltung für die Einnahmen aus dem Formularverkauf sowie für die im Rahmen einer Bodenvorratspolitik erzielten Mehrbeträge
MdlAnfr A125 09.12.77 Drs 08/1317 Berger CDU/CSU
MdlAnfr Al26 09.12.77 Drs 08/1317 Berger CDU/CSU
Antw PStSekr Haehser BMF . . . . . 4802 A, D
ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . . 4802 C
Nächste Sitzung 4802 D
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4803* A Anlage 2
Kontakte des Bundeskanzlers mit in Polen wohnenden Deutschen bei seinem jüngsten Besuch in Polen
MdlAnfr A109 02.12.77 Drs 08/1288 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4803* C Anlage 3
Zunahme des bei der Bundesregierung akkreditierten Botschaftspersonals aus den Warschauer Pakt-Staaten seit 1974; Errichtung eines Goethe-Instituts in Polen
MdlAnfr A110 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hupka CDU/CSU
MdlAnfr A111 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hupka CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4803* D Anlage 4
Forderung der Gewährung von Minderheitsrechten für die unter polnischer Staatsgewalt lebenden Deutschen gemäß der KSZE-Schlußakte sowie Hinweis auf die Verletzung der Menschenrechte durch polnische Behörden bei der jüngsten Reise des Bundeskanzlers nach Polen
MdlAnfr A112 02.12.77 Drs 08/1288 Jäger (Wangen) CDU/CSU
MdlAnfr A113 02.12.77 Drs 08/1288 Jäger (Wangen) CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4804* A Anlage 5
Zusicherung polnischer Politiker an den Bundeskanzler bezüglich einer Rückkehr Polens zur Demokratie
MdlAnfr A114 02.12.77 Drs 08/1288 Graf Huyn CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4804* B Anlage 6
Aufwertung des Militärregimes durch die Entsendung des Botschafters Strätling zu der 125-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Chile
MdlAnfr A115 02.12.77 Drs 08/1288 Coppik SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4804* C. Anlage 7
Charakter der 125-Jahr-Feier in Chile
MdlAnfr A116 02.12.77 Drs 08/1288 Weißkirchen (Wiesloch) SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4804* D
Anlage 8
Konsequenzen aus den im jüngsten Bericht der UNO-Untersuchungskommission über Chile festgestellten Verstöße gegen das Menschenrecht
MdlAnfr A113 02.12.77 Drs 08/1288 Hansen SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4805* A Anlage 9
Empfang des ehemaligen Militärattaches Christian Ackerknecht durch den deutschen Botschafter in Chile sowie Rehabilitierung des Militärattachés Ackerknecht durch Botschafter Strätling
MdlAnfr A118 02.12.77 Drs 08/1288 Thüsing SPD
MdlAnfr A119 02.12.77 Drs 08/1288 Thüsing SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4805* B Anlage 10
Verletzung der Menschenrechte in Chile sowie Konsequenzen aus den Berichten von Amnesty International und des UNO-Untersuchungsausschusses
MdlAnfr A120 02.12.77 Drs 08/1288 Bindig SPD
MdlAnfr A121 02.12.77 Drs 08/1288 Bindig SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4805* B Anlage 11
Vertretung der deutschen Frage durch den Bundeskanzler in Warschau sowie vorherige Abstimmung der Stellungnahme zu den Abrüstungsgesprächen in Polen mit den NATO-Partnern
MdlAnfr A122 02.12.77 Drs 08/1288 Gerster (Mainz) CDU/CSU
MdlAnfr A123 02.12.77 Drs 08/1288 Gerster (Mainz) CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4805* D Anlage 12
Feststellungen im Bericht des UNO-Ausschusses zum Schutz der Menschenrechte über Folterungen in Chile
MdlAnfr A128 02.12.77 Drs 08/1288 Marschall SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4806* A Anlage 13
Erzwingung der Produktion von Waffen in deutschen Firmen in der Republik Südafrika durch südafrikanisches Gesetz
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 V
MdlAnfr A129 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Erler SPD
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4806* B
Anlage 14
Nichtanwendung der Zusatzprotokolle zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 auf Kernwaffen
SchrAnfr B8 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU
SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4806* B Anlage 15
Sicherung der Existenz des alternativen Landbaus sowie dessen Anteil an der landwirtschaftlichen Erzeugung
SchrAnfr B73 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAnfr B34 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Stavenhagen CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Gallus BML 4806* C
Anlage 16
Verhinderung von Zusammenkünften faschistischer Organisationen auf europäischer Ebene
MdlAnfr A49 09.12.77 Drs 08/1317 Thüsing SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4807* A Anlage 17
Neuregelung der Vergütung von Wochenendheimfahrten für wehrpflichtige Soldaten
MdlAnfr A61 09.12.77 Drs 08/1317 Stahl (Kempen) SPD
MdlAnfr A62 09.12.77 Drs 08/1317 Stahl (Kempen) SPD
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4807* B Anlage 18
Erkenntnisse über das Insektizid Temik 10 G
MdlAnfr A66 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Erler SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML 4808* B
Anlage 19
Durch Wild oder Weidevieh verursachte Unfälle auf Schweizer Nationalstraßen und deutschen Bundesstraßen; Errichtung von Verkehrsschutzzäunen an den Bundesstraßen
MdlAnfr A68 09.12.77 Drs 08/1317 Kiechle CDU/CSU
MdlAnfr A69 09.12.77 Drs 08/1317 Kiechle CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4808* C Anlage 20
Reduzierung des Streckennetzes der Bundesbahn; Aufrechterhaltung der Linie Koblenz–Mayen
MdlAnfr A70 09.12.77 Drs 08/1317 Josten CDU/CSU
MdlAnfr A71 09.12.77 Drs 08/1317 Josten CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 4808* D
Anlage 21
Reduzierung der Zuwendungen für den Straßenbau an die Landesverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
MdlAnfr A72 09.12.77 Drs 08/1317 Milz CDU/CSU
MdlAnfr A73 09.12.77 Drs 08/1317 Milz CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV 4809* A
Anlage 22
Kanalisierung der mittleren und oberen Weser zur Belebung der mittelständischen Wirtschaft dieses Gebiets
MdlAnfr A74 09.12.77 Drs 08/1317 Pohlmann CDU/CSU
MdlAnfr A75 09.12.77 Drs 08/1317 Pohlmann CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 4809* B Anlage 23
Überprüfung der finanziellen und laufbahnmäßigen Gestaltung des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes einerseits und des technischen Dienstes andererseits
MdlAnfr A79 09.12.77 Drs 08/1317
Dr. Laufs CDU/CSU .
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 4809* C
Anlage 24
Ausdruck der Rechtsauffassung über das innerdeutsche Verhältnis durch Anbringung von grünen Hinweisschildern an öffentlichen Fernsprechzellen; Sicherstellung der wechselseitigen Vollautomatisierung des Fernsprechverkehrs mit der DDR
MdlAnfr A80 09.12.77 Drs 08/1317 Francke (Hamburg) CDU/CSU
MdlAnfr A81 09.12.77 Drs 08/1317 Francke (Hamburg) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Wrede BMP 4809* D
VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Anlage 25
Überprüfung der finanziellen und laufbahnmäßigen Gestaltung des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes einerseits und des technischen Dienstes andererseits
MdlAnfr A103 09.12.77 Drs 08/1317 Wuttke SPD
MdlAnfr A104 09.12.77 Drs 08/1317 Wuttke SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4810* B Anlage 26
Entschließung des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Errichtung des Umweltbundesamtes
MdlAnfr A105 09.12.77 Drs 08/1317 Walther SPD
MdlAnfr A106 09.12.77 Drs 08/1317 Walther SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4810* D Anlage 27
Sicherheitstechnische Aspekte von Kompaktlagern abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerken
MdlAnfr A107 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Laufs CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4811* B Anlage 28
Verbesserung des Asylrechts
MdlAnfr A108 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Penner SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4811* D Anlage 29
Äußerungen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes über die GSG 9 und über den Terrorismus
MdlAnfr A110 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
MdlAnfr A111 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4812* A Anlage 30
Staatsbürgerschaft der deutschen Staatsangehörigen im polnischen Machtbereich; Anerkennung der deutsch-polnischen Gesellschaft als Vereinigung zur Pflege deutsch-polnischer Beziehungen
MdlAnfr A113 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
MdlAnfr A114 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4812* B Anlage 31
Aufenthalt des ehemaligen Vorsitzenden des Bundesverbandes Bürgerinitiative Umweltschutz, Hans-Helmut Wüstenhagen
MdlAnfr A115 09.12.77 Drs 08/1317 Spranger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4812* C Anlage 32
Auswirkungen einer familiengerechten Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten auf die öffentlichen Haushalte
MdlAnfr A117 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Geier CDU/CSU
MdlAnfr A118 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Geier CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4812* D Anlage 33
Autoritäre Unterrichtsmethoden am Ungarischen Gymnasium in Kastl (Bayern) sowie dessen weitere finanzielle Förderung
MdlAnfr A119 09.12.77 Drs 08/1317 Frau Schuchardt FDP
MdlAnfr A120 09.12.77 Drs 08/1313 Frau Schuchardt FDP
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4813* A Anlage 34
Streichung der Zuschüsse für das Ungarische Gymnasium in Kastl (Bayern) angesichts der dort angewandten autoritären Unterrichtsmethoden
MdlAnfr A121 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schöfberger SPD
MdlAnfr A122 09.12.77 Drs 08/1317 Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4813* B Anlage 35
Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für den Umweltschutz sowie Anteil der Ausgaben für den Umweltschutz am Bruttosozialprodukt
MdlAnfr A123 09.12.77 Drs 08/1317 Tillmann CDU/CSU
Tillmann CDU/CSU
MdlAnfr A124 09.12.77 Drs 08/1317
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 4813* C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4779
62. Sitzung
Bonn, den 14. Dezember 1977
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Adams * 15. 12.
Dr. van Aerssen * 15. 12.
Dr. Aigner * 15. 12.
Alber * 15. 12.
Amrehn 15. 12.
Dr. Bayerl * 15. 12.
Blumenfeld * 15. 12.
Frau von Bothmer ** 14. 12.
Egert 15. 12.
Dr. Evers *** 15. 12.
Fellermaier * 15. 12.
Flämig * 15. 12.
Dr. Früh* 15. 12.
Dr. Fuchs * 15. 12.
Genscher 15.12.
Dr. Geßner ** 14. 12.
Haase (Fürth) * 15. 12.
Hoffmann (Saarbrücken) * 15. 12.
Dr. Holtz *** 15. 12.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 12.
Jaunich 15. 12.
Jung * 15. 12.
Dr. h. c. Kiesinger 14. 12.
Dr. Klepsch * 15. 12.
Klinker * 15. 12.
Kroll-Schlüter 14. 12.
Landré - 14. 12.
Lange * 15. 12.
Lemp * 15. 12.
Lenzer ** 14. 12.
Lücker * 15. 12.
Dr. Marx 14. 12.
Dr. Mende ** 15. 12.
Müller (Mülheim) * 15. 12.
Müller (Wadern) * 15. 12.
Dr. Müller-Hermann * 15. 12.
Ravens 15. 12.
Dr. Rose 15. 12.
Schäfer (Offenburg) 15. 12.
Schmidt (München) * 15. 12.
Schmidt (Wattenscheid) 14. 12.
Schmidt (Würgendorf) ** 15. 12.
Schreiber * 15. 12.
Schwabe * 15. 12.
Dr. Schwörer * 15. 12.
Seefeld* 15. 12.
Dr. Starke (Franken) * 15. 12.
Sybertz 15. 12.
Dr. Todenhöfer 15. 12.
Dr. Vohrer *** 15. 12.
Frau Dr. Walz * 15. 12.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlament
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht (C)
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Wawrzik * 15. 12.
Würtz * 15. 12.
Zeyer * 15. 12.
Zywietz * 15. 12.
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 109) :
Hat Bundeskanzler Schmidt bei seinem jüngsten Besuch in Polen Kontakte zu den im polnischen Zuständigkeitsbereich wohnenden Deutschen und deutschstämmigen Bürgern aufgenommen, um mit ihnen die Probleme der Pflege deutscher Kultur und Sprache (in Schulen, Gottesdiensten und in der Presse) zu besprechen?
Bundeskanzler Schmidt hat bei seinem jüngsten Besuch in Polen selbstverständlich mit seinen Gesprächspartnern auch über die Lage von Deutschen und deutschstämmigen Bürgern in Polen gesprochen und auf diese Weise ihren Interessen maßgeblich gedient.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 110 und 111) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, in welchem Ausmaß das bei der Bundesregierung akkreditierte Botschaftspersonal der zum Warschauer Pakt zählenden Staaten
seit Januar 1974 in der Bundesrepublik Deutschland an Zahl zu-
oder abgenommen hat?
Worin bestehen die Schwierigkeiten für die Errichtung eines Goethe-Instituts in der Volksrepublik Polen?
Zu Frage A110:
Ihre Frage beantworte ich wie folgt:
1974 1977 Quote ±
UdSSR 92 100 (100) +8
CSSR 81 79 -2
Polen 78. 83 +5
Rumänien 64 62 -2
Ungarn 51 53 ( 65) +2
Bulgarien 41 43 ( 45) +2
Zu Frage A 111:
Im August dieses Jahres hat Staatssekretär van Well mitgeteilt, daß die Bundesregierung mit der polnischen Regierung im Gespräch über die gegenseitige Errichtung von Kulturinstituten sei.
Anläßlich des Besuchs des Herrn Bundeskanzlers in Polen hat die deutsche Seite vorgeschlagen, daß
4804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
gleichzeitig mit den von der polnischen Seite vorgeschlagenen Gesprächen über das Durchführungsprogramm zum Kulturabkommen auch über den Austausch von Kulturinstituten gesprochen werde.
Die Schwierigkeiten bei der Errichtung von Kulturinstituten in Ländern Osteuropas — von denen Staatssekretär van Well im August dieses Jahres gesprochen hat — beziehen sich auf die Zurückhaltung der kommunistischen Staaten gegenüber der Einrichtung von Kulturinstituten.
Anlage 4
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 112 und 113):
Hat der Bundeskanzler bei seinem jüngsten Besuch in Polen auch die Gewährung von Volksgruppen- und Minderheitsrechten gemäß Prinzip VII Abs. 4 in Korb I sowie in Nummer 3 und Nummer 4 jeweils letzter Absatz in Korb III der KSZE-
Schlußakte von Helsinki an die unter polnischer Staatsgewalt lebenden Deutschen gefordert, und welche Zusagen sind ihm darauf gegebenfalls von der polnischen Regierung gemacht worden?
Hat der Bundeskanzler bei seinem jüngsten Besuch in Polen die Mitglieder der Parteiführung und der Regierung, mit denen er zusammengetroffen ist, auf die Verletzung der Menschenrechte durch polnische Behörden gegenüber zahlreichen Einwohnern, vor allem Arbeitern, hingewiesen, und hat er sie gedrängt, bald freie und demokratische Wahlen zur Beendigung der gegenwärtig herrschenden Parteidiktatur durchzuführen?
Zu Frage A 112:
Die Schlußakte nimmt nicht auf besondere Volksgruppenrechte Bezug, sondern auf die Gleichheit vor dem Gesetz für nationale Minderheiten. Der Bundeskanzler hat bei seinen Gesprächen die Grundlagen der deutsch-polnischen Beziehungen verbreitert und gefestigt und damit auch den in Polen lebenden deutschstämmigen Bewohnern geholfen.
Zu Frage A 113:
Der Besuch des Bundeskanzlers diente der von allen Fraktionen des deutschen Bundestages gewünschten Aussöhnung zwischen den deutschen und dem polnischen Volk sowie konkreten Fragen der Beziehungen zwischen beiden Staaten und internationalen Fragen. Im Urteil aller Beteiligten war die Reise des Bundeskanzlers im Rahmen dieser Aufgabenstellung des offiziellen Besuchs ungewöhnlich erfolgreich. Im übrigen sind den polnischen Gesprächspartnern die Auffassungen der Bundesregierung über die Grundlagen der Demokratie bekannt. Die von der Bundesregierung — allerdings nicht von der Opposition maßgeblich mit beeinflußte Schlußakte von Helsinki dient der Verständigung über diese Gegensätze hinweg und der Ermöglichung humanitärer Lösungen.
Anlage 5
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 114) :
Hat Bundeskanzler Schmidt bei seinem Besuch im kommunistischen Polen die Zusicherung des Staatspräsidenten, des Regierungs- oder Parteichefs erhalten, daß die totalitäre kommunistische Diktatur abgebaut und Polen wieder zu freiheitlichdemokratischen Verhältnissen zurückkehren wird?
Der Besuch des Bundeskanzler diente der von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages gewünschten Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk sowie konkreten Fragen der Beziehungen zwischen beiden Staaten und internationalen Fragen. Im Urteil aller Beteiligten war. die Reise des Bundeskanzlers im Rahmen dieser Aufgabenstellung des offiziellen Besuchs ungewöhnlich erfolgreich. Im übrigen sind den polnischen Gesprächspartnern die Auffassungen der Bundesregierung über die Grundlagen der Demokratie bekannt. Die von der Bundesregierung — allerdings nicht von der Opposition — maßgeblich mit beeinflußte Schlußakte von Helsinki dient der Verständigung über diese Gegensätze hinweg und der Ermöglichung humanitärer Lösungen.
Anlage 6
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Coppik (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 115) :
Ist auch nach Auffassung der Bundesregierung durch die Entsendung des deutschen Botschafters Strätling zu der 125-
Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Chile der Eindruck einer Aufwertung des Militärregimes in Chile und damit die Gefahr entstanden, daß die Regierungspolitik ihre Glaubwürdigkeit vor der Weltöffentlichkeit verliert, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß dieser Eindruck korrigiert und die angeführte Gefahr gebannt wird?
Die Teilnahme des deutschen Botschafters an der von den deutschstämmigen Chilenen organisierten 125-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Chile war gedacht als ein Akt der Verbundenheit mit den Nachfahren ausgewanderter deutscher Bürger und des Dankes für den Beitrag dieses Personenkreises zur traditionellen Freundschaft zwischen unseren beiden Völkern. Man mag die innenpolitischen und außenpolitischen Nebenwirkungen der Anwesenheit des Botschafters unterschiedlich gewichten. Jedenfalls ging es um die traditionellen Beziehungen zwischen den Völkern, die wir auch angesichts der bekannten Tatsachen versuchen wollen zu erhalten.
Anlage 7
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 116) :
Hält die Bundesregierung die 125-Jahr-Feier in Chile weiterhin für eine unpolitische und private Angelegenheit, für ein „kulturelles Vorhaben im Ausland" und eine „kulturelle Begegnung zwischen Völkern und Menschen" (Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher in der Fragestunde vor dem Deutschen Bundestag am 20. Oktober 1977) ?
Die Äußerungen der Kollegin Frau Hamm-Brücher bezogen sich auf die damalige Einschätzung durch
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4805*
die Bundesregierung. Ich beziehe mich auf meine Antwort an den Kollegen Coppik. Es besteht allerdings kein Zweifel daran, daß durch den Besuch des CSU-Vorsitzenden Strauß die Veranstaltung einen anderen Charakter gewonnen hat.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 117):
Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund des jüngsten Berichts der UNO-Untersuchungskommission über Chile, aus dem hervorgeht daß dort nodi immer Gegner der Militärregierung gefoltert werden, sowie der Tatsache, daß zum Zeitpunkt des Besuchs des CSU-Vorsitzenden Strauß in Chile dort 40 Menschen, die von Pinochet den Aufenthaltsort ihrer verschleppten Familienangehörigen erfahren wollten, und mehrere führende Gewerkschafter festgenommen wurden, ihr Verhältnis zu Chile dahin gehend zu überdenken, daß mögliche politische Konsequenzen gezogen werden könnten?
Die Bundesregierung hat der Resolution der Miteinbringerstaaten im 3. Ausschuß der 32. Generalversammlung der Vereinten Nationen zugestimmt und damit politische Konsequenzen aus der immer noch unbefriedigenden Menschenrechtssituation Chiles bezogen. Im übrigen ist die Position der Bundesregierung bekannt. Sie setzt sich darüber hinaus für humanitäre Lösungen im Einzelfall ein. Insgesamt wurden über 2 500 politisch Verfolgte aus Chile aufgenommen.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 118 und 119):
Hat der deutsche Botschafter in Chile den ehemaligen Militärattaché Chiles in Bonn, Christian Ackerknecht, in der deutschen Botschaft in Santiago empfangen (Spiegel Nr. 49 vom 28. November 1977), obwohl diesem Folterungen von politischen Gefangenen nachgewiesen wurden, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Trifft es zu, daß Botschafter Strätling die Absicht haben soll, den früheren chilenischen Militärattaché Christian Ackerknecht zu rehabilitieren, indem er ihm ein Leumundszeugnis ausstellen und dieses dem Auswärtigen Amt zuleiten will?
Zu Frage A 118:
Ich verweise auf meine Antwort an den Kollegen Corterier.
Zu Frage A 119:
Es trifft nicht zu, daß Botschafter Strätling für Herrn Ackerknecht ein Leumundszeugnis ausstellen und dem Auswärtigen Amt zuleiten will.
Anlage 10
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 120 und 121):
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in . welchem Ausmaß Menschenrechte in Chile zur Zeit verletzt werden, und ist die Bundesregierung im Stande, darüber detaillierte Angaben zu machen?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für Konsequenzen aus den Berichten von Amnesty International und des UNO-
Unterausschusses für humanitäre und soziale Fragen über Verletzungen der Menschenrechte in Chile, um zur Erleichterung der Repression auf politisch Verfolgte beizutragen?
Zu Frage A 120:
Der Bundesregierung ist der Bericht der Chile-Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission (Allana-Bericht) bekannt. Hiernach befinden sich wegen politischer Vergehen in Haft 82 Personen, bedingt auf freiem Fuß 82 Personen. Verurteilte mit Freiheitsentzug in Strafhaft 189 Personen, in Verbannung 70 Personen.
Verurteilte in Freiheit auf Ehrenwort 70 Personen, Strafe ausgesetzt 89 Personen = Verurteilte insgesamt 427 Personen, von denen sich 168 Personen in Freiheit befinden.
In Haftanstalten oder Verbannung befinden sich danach 341 Personen.
Der Bericht erwähnt weiterhin 741 nachgewiesene Fälle von Verschollenen, über deren Verbleib keine Angaben von chilenischer Seite gemacht wurden.
Zu Frage A 121:
Zu den Konsequenzen der von Ihnen genannten Berichte gehört eine der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorliegende Resolution, in der die chilenischen Behörden zur Einhaltung der Menschenrechte aufgefordert werden. Die Bundesregierung hat — wie auch die anderen EG-Partner — der Resolution zugestimmt.
In der Resolution wird auch auf einzelne positive Entwicklungen in der Lage der Menschenrechte in Chile hingewiesen. Es ist zu hoffen, daß die Resolution dazu beiträgt, die Situation der politisch Verfolgten in Chile zu erleichtern.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 122 und 123) :
Hat der Bundeskanzler den grundgesetzlichen Auftrag, die ganze deutsche Frage bis zu einem frei vereinbarten Friedensvertrag nach der Verwirklichung der freien Selbstbestimmung des ganzen deutschen Volks offenzuhalten und die Wahrung der Rechte Deutschlands und der Deutschen gemäß dem Grundgesetz und im Einklang mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nach außen beharrlich zu vertreten, in Warschau wahrgenommen, und mit welchen Äußerungen ist dies geschehen?
Hat der Bundeskanzler seine Stellungnahme in Warschau zu den Abrüstungsgesprächen vorher mit den NATO-Partnern abgestimmt?
Zu Frage A 122:
Polen gehört nicht zu den vier Mächten, die besondere Verantwortung für Deutschland als Ganzes haben. Im übrigen erfüllt die Bundesregierung
4806* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
diese Aufgaben im Rahmen ihres politischen Konzepts der Aussöhnung und Entspannung in Europa.
Zu Frage A 123:
Die Abrüstungspolitik der Bundesregierung ist in die Abrüstungspolitik des NATO-Bündnisses eingebettet. Die Ausführungen des Bundeskanzlers halten sich in diesem Rahmen.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 128) :
Sind der Bundesregierung Tatsachen bekanntgeworden, die die Feststellungen des UNO-Berichts vom 29. September 1977 über den Schutz der Menschenrechte in Chile widerlegen, daß in diesem Land auch in jüngster Zeit in vielen Fällen gefoltert wurde und daß die chilenische Regierung die z. T. auch namentlich bekannten Verantwortlichen nicht verurteilen läßt?
Der Bundesregierung liegt der Bericht der UNO zu dieser Frage vor. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen bekannt, die die Feststellungen der Kommission grundsätzlich widerlegen. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung auch gestern der UN-
Resolution zugestimmt.
Anlage 13
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 129) :
Auf welche Weise wird die Bundesregierung verhindern, daß deutsche Firmen in der Republik Südafrika zur Produktion von Waffen oder militärischen Ausrüstungsgütern gemäß südafrikanischem Gesetz gezwungen werden und damit das internationale Waffenembargo unterlaufen?
Der Bundesregierung ist kein konkreter Fall bekannt, in dem ein deutsches Tochterunternehmen in Südafrika dazu gezwungen wurde, Waffen oder militärische Ausrüstungsgüter zu produzieren.
Sollte dies — was derzeit noch nicht abzusehen ist — einmal eintreten, so wird die Bundesregierung alle rechtlich ihr zur Verfügung stehenden Einflußmöglichkeiten auch im Lichte der Entschließung Nr. 418 des VN-Sicherheitsrates vom 4. November voll ausschöpfen, um zu verhindern, daß deutsche Firmen in der Republik Südafrika das internationale Waffenembargo unterlaufen.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 8 ) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949 eine Erklärung oder einen Vorbehalt des Inhalts abzugeben, daß die beiden Zusatzprotokolle nicht auf Kernwaffen Anwendung finden, die nach der mehrfach bekundeten Auffassung der Bundesregierung und der Regierungen unserer Verbündeten für die Sicherung des Friedens durch effektive Abschreckung von ausschlaggebender Bedeutung sind?
Die Bundesrepublik Deutschland wird sich in bezug auf die bei Zeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Rotkreuz-Konventionen von 1949 abzugebenden Erklärungen im NATO-Verband halten.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 73 und 74):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil des alternativen Landbaus (mit organischer Düngung) an der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Fördermaßnahmen gibt es, bzw. welche Fördermaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Existenz des alternativen Landbaus zu sichern?
Zu Frage B 73:
„Alternativer Landbau" ist kein feststehender Begriff. Er kann zumindest nicht „mit organischer Düngung" gleichgesetzt werden. Organische Düngemittel werden bekanntlich in der Landwirtschaft allgemein, z. B. als Stallmist, Gülle oder Gründüngung, schon seit eh und je in erheblichem Maße verwendet. In der Regel werden sie ergänzt durch mineralische Düngemittel. Die als „Alternativen" in der Diskussion stehenden Landbaumethoden verzichten dagegen mehr oder minder auf die Anwendung mineralischer Düngemittel.
Unter diesen „Alternativen" bestehen verschiedene Varianten, von denen in der Bundesrepublik Deutschland die auf dem Gedankengut Rudolf Steiners aufbauende „biologisch-dynamische Wirtschaftsweise" wohl am stärksten vertreten ist. Nach diesem Verfahren wirtschaften in der Bundesrepublik Deutschland etwa 250 Betriebe mit einer Anbaufläche von 4 000 ha. Unter Einschluß der übrigen Varianten, wie z. B. des „naturgemäßen Landbaus" oder des „organisch-biologischen Landbaus" dürften etwa 7 000 ha, das sind weniger als 0,1 v. H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Bundesrepublik Deutschland, nach diesen speziellen Anbaumethoden bewirtschaftet werden.
Zu Frage B 74:
Die Bundesregierung führt keine besonderen Maßnahmen zur Förderung von „Alternativen im Landbau" durch und gedenkt auch nicht, solche Förderungen einzuleiten. Sie ist allerdings um eine wissenschaftliche Klärung der Zusammenhänge bemüht. Deshalb hat sie eine Reihe von Forschungsaufträgen vergeben, deren Ergebnisse bereits veröffentlicht wurden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4807*
Landwirtschaftliche Betriebe haben im übrigen unabhängig von der Methode, nach der sie bewirtschaftet werden, einen grundsätzlich gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Förderungsmaßnahmen. Spezielle Wünsche der alternativen Anbaurichtungen werden schließlich häufig in bezug auf „Schule und Beratung" geäußert, die in Zuständigkeit der Länder fallen. Bayern und Baden-Württemberg nehmen sich, soweit ich unterrichtet bin, dieser Fragen besonders an.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 49) :
Ist der Bundesregierung eine Untersuchung der von den Vereinten Nationen unterstützten „Bewegung gegen Rassismus, Antisemitismus und für den Frieden" bekannt (Frankfurter Rundschau vom 29. November 1977), wonach es seit September 1976 42 Zusammenkünfte von faschistischen Organisationen auf europäischer Ebene gegeben hat, und ist die Bundesregierung bereit, mit anderen westeuropäischen Regierungen und der US-Regierung zusammenzuarbeiten, um die Kooperation von faschistischen Organisationen aus der Bundesrepublik Deutschland mit Gleichgesinnten aus Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Italien, Belgien und Argentinien zu unterbinden und künftig derartige Treffen zu verhindern?
Der Bundesregierung ist der in Ihrer Frage, sehr geehrter Herr Kollege, angeführte Sachverhalt aus Presseberichten vom 28. und 29. November dieses Jahres bekannt. Die Bundesregierung kennt bisher jedoch weder die Untersuchung der „Bewegung gegen Rassismus, Antisemitismus und für den Frieden" noch diese Organisation selbst.
Eine Stellungnahme zu den in der Untersuchung angeblich erwähnten 42 Zusammenkünften von faschistischen Organisationen auf europäischer Ebene ist deshalb nicht möglich.
Der Bundesregierung liegen allerdings Erkenntnisse über Verbindungen zwischen deutschen und ausländischen Rechtsextremisten vor, über die auch im Verfassungsschutzbericht 1976 berichtet wurde.
Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 24. Oktober 1977 auf die Kleine Anfrage von CDU/CSU-Abgeordneten — Drucksache 8/1080 — und in meiner Antwort auf die Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Reddemann — Drucksache 8/1014 Nrn. 32/33 — ausgeführt ist, ergreift die Bundesregierung alle zulässigen und notwendigen Maßnahmen gegen rechtsextremistische Bestrebungen. Zu diesem Zwecke steht sie auch in Kontakt zu ausländischen Regierungen.
Anlage 17
Antwort
des ParL Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 61 und 62) :
Ist die Bundesregierung bereit, über die bisher bestehende Regelung der Vergütung von Wochenendheimfahrten hinaus, z. B. durch Ausgabe von Gutscheinen, für zu benutzende öffentliche Verkehrsmittel einen stärkeren Anreiz für Soldaten zu geben, statt des eigenen Pkws die öffentlichen Verkehrsmittel
(Bundesbahn) zu benutzen und damit gleichzeitig die Wochenendunfallrate von jungen Soldaten zu senken?
Welche finanziellen Auswirkungen würde nach Ansicht der Bundesregierung eine Neuregelung der Vergütung von Wochenendheimfahrten für wehrpflichtige Soldaten hervorrufen bei drei Wochenendheimfahrten pro Monat, zwei Wochenendheimfahrten pro Monat oder bei Einführung des Nulltarifs, und steht eine der hier aufgeführten Regelungen in absehbarer Zeit in Aussicht?
Zu Frage A 61:
Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst leisten, erhalten monatlich eine Freifahrt auf der Deutschen Bundesbahn in der 2. Klasse zwischen Standort und Wohnung (Familienheimfahrt). Besteht auf dieser Strecke keine oder nur eine unzureichende Eisenbahnverbindung, wird das für die Benutzung sonstiger öffentlicher Verkehrsmittel zu Lande (z. B. Post- oder Bahnbus) verauslagte Fahrgeld erstattet. Für weitere beliebige Fahrten auf allen inländischen Eisenbahnen ist nur der halbe Fahrpreis zu zahlen (Bundeswehrurlauber-Fahrkarte).
Der der deutschen Bundesbahn für Freifahrten und ermäßigte Fahrten entstehende Fahrgeldausfall muß aus dem Verteidigungshaushalt erstattet werden. Hierfür wurden 1976 verausgabt:
a) für Familienheimfahrten (nur Grundwehrdienstleistende) 58,8 Millionen DM,
b) für Bundeswehrurlauber-Fahrkarten (Grundwehrdienstleistende einschließlich Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit) 27,8 Millionen DM,
somit insgesamt 86,6 Millionen DM.
Die Freifahrten auf der Deutschen Bundesbahn wurden von den Grundwehrdienstleistenden nur zu 38 v. H. in Anspruch genommen. Sonstige öffentliche Verkehrsmittel werden kaum benutzt.
Mit dieser Regelung erfüllt der Bundesminister der Verteidigung seine Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Grundwehrdienstleistenden in bezug auf Familienheimfahrten. Sie ermöglicht es dem Soldaten, während der Dauer des Grundwehrdienstes den Kontakt mit seinen Angehörigen durch regelmäßige Besuche aufrechtzuerhalten.
Ob diese Regelung den in letzter Zeit gestiegenen Anforderungen im Hinblick auf die Anzahl der Fahrten noch genügt, wird zur Zeit durch Untersuchungen über das Fahrverhalten der Grundwehrdienstleistenden mit dem Ziele der Verbesserung des Angebotes an Freifahrten geprüft. Das Ergebnis der Untersuchung wird bis Ende des Jahres vorliegen, so daß Anfang nächsten Jahres eine Entscheidung getroffen werden kann.
Zu Frage A 62:
Die Gewährung von drei unentgeltlichen Familienheimfahrten im Monat für Grundwehrdienstleistende auf der Deutschen Bundesbahn würde Kosten in Höhe von
— 501,1 Millionen DM bei 100 v. H. Ausnutzung,
— 350,8 Millionen DM bei 70 v. H. Ausnutzung,
— 300,7 Millionen DM bei 50 v. H. Ausnutzung und
4808* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
— 200,4 Millionen DM bei 40 v. H. Ausnutzung verursachen.
Bei zwei Familienheimfahrten im Monat würden Kosten in Höhe von
— 334,1 Millionen DM bei 100 v. H. Ausnutzung,
— 233,9 Millionen DM bei 70 v. H. Ausnutzung,
— 200,4 Millionen DM bei 60 v. H. Ausnutzung und
— 133,6 Millionen DM bei 40 v. H. Ausnutzung entstehen.
Bei freier Fahrt auf der Deutschen Bundesbahn im Inland (ohne Begrenzung der Anzahl der Fahrten und der Strecke) würden sich die Kosten auf
- 516,1 Millionen DM bei 100 v. H. Ausnutzung,
— 361,3 Millionen DM bei 70 v. H. Ausnutzung,
— 309,7 Millionen DM bei 60 v. H. Ausnutzung und
— 206,5 Millionen DM bei .10 v. H. Ausnutzung belaufen.
Wie hoch die Ausnutzung der einzelnen Angebote sein wird, ist ungewiß. Allgemein ist jedoch damit zu rechnen, daß die Ausnutzungsquote steigt, je mehr Freifahrten angeboten werden.
Ob eine der genannten Regelungen in Aussicht steht, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden. Es werden zur Zeit verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Eine Entscheidung ist erst nach Auswertung der Untersuchungsergebnisse Anfang nächsten Jahres möglich.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 66) :
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über das Insektizid Temik 10 G vor, von dem angenommen wird, daß es zur Vergiftung von Singvögeln geführt haben soll, und wie gedenkt die Bundesregierung, eine sachgerechte Ausbringung dieses Insektizids sicherzustellen?
Das Pflanzenschutzmittel Temik 10 G hat in der Vergangenheit bei unsachgemäßer Anwendung mehrfach zur Vergiftung von Singvögeln geführt. Ich verweise hierzu auf meine Antwort auf die Anfrage von Herrn Abgeordneten Löffler in der Fragestunde vom 23. Juni 1977. Derartige Schadensfälle sind aber nicht mehr im Jahre 1977 bekanntgeworden. Dies dürfte außer auf verstärkte Beratung vor allem darauf zurückzuführen sein, daß das Mittel in bestimmter Weise angefärbt und somit von Vögeln nicht mehr aufgenommen wird. Außerdem laufen Bemühungen des Mittelherstellers und der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, als Basis-Stoff für das Mittel ein anorganisches Material zu verwenden, das für Vögel von vornherein nicht attraktiv wirkt. Ein entsprechendes Zulassungsverfahren läuft.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 68 und 69) :
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob in unserem Nachbarstaat Schweiz sämtliche Nationalstraßen vom Bund mit Verkehrsschutzzäunen abgesichert sind, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung hieraus für die Bundesrepublik Deutschland zu ziehen?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die durch Wild oder Weidevieh verursachten Zahlen der Unfälle in den Jahren 1975 und 1976 auf Schweizer Nationalstraßen einerseits und auf Bundesstraßen der Bundesrepublik Deutschland andererseits waren, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Schweiz sämtliche Nationalstraßen zum Schutz gegen Tiere eingezäunt werden. Die Ergebnisse sollen befriedigend sein; Zahlen über Unfälle mit Tieren auf diesen Straßen sind der Bundesregierung jedoch nicht bekannt.
In der Bundesrepublik werden Schutzzäune gegen wildlebende Tiere an Bundesautobahnen und zweibahnigen kreuzungsfreien Bundesstraßen nach den Richtlinien vom 1. August 1975 errichtet und unterhalten.
Bisher wurden insgesamt 1 293 km Schutzzäune an zusammengerechnet 824 km BAB-Strecken errichtet.
In der Bundesrepublik Deutschland betrug der Anteil der Unfälle mit Tieren auf der Fahrbahn in den Jahren 1975 und 1976 bei den Bundesfernstraßen je 0,3 % der Unfälle mit Personenschaden aller Straßen.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß über die geltenden Regelungen hinaus Konsequenzen gezogen werden müssen.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 70 und 71):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Ankündigung der Deutschen Bundesbahn, die Reduzierung des Streckennetzes weiter durchzuführen, besonders im ländlichen Raum eine große Unruhe besteht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Wird die Bundesregierung sich gegen die Streckenstillegung der Linie Koblenz—Mayen-Ost aussprechen, nachdem eine einstimmige Resolution aller demokratischen Parteien vor diesem Vorhaben warnt?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß über die vorgesehenen notwendigen Streckenanpassungen in verschiedenen Regionen Ungewißheit besteht. Die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4809*
Deutsche Bundesbahn wird daher — in Übereinstimmung mit den Ländern — ihre Konzeption in ca. 45 Regionalgesprächen erörtern. Dort haben alle Betroffenen die Gelegenheit, ihre Anliegen vorzubringen.
Die Entscheidung über einzelne Streckenstillegungen wird erst nach diesen Regionalgesprächen getroffen werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) Drucksache 8/1317 Fragen A 72 und 73):
Weiche Gründe haben dafür eine Rolle gespielt, daß der Landschaftsverband Rheinland für 1978 weniger an Bundesmitteln für den Straßenbau als noch im Jahr 1977 erhält, und ist mit ähnlichen Kürzungen nach dieser Verfahrensweise auch für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe zu rechnen?
Wird mit der Reduzierung von Bundesmitteln für den Straßenbau für 1978 versucht, der in den letzten Jahren aufgetretenen Nichtverwendungsmöglichkeit von Haushaltsresten für den Straßenbau im gesamten Bundesgebiet Rechnung zu tragen?
Das Land Nordrhein-Westfalen erhält 1978 mehr Ausgabemittel, als 1977 zugewiesen wurden. Da der Bund die Ausgabemittel mit Kassenanschlag der obersten Straßenbaubehörde des Landes NordrheinWestfalen und nicht den Landschaftsverbänden zuweist, ist die regionale Aufteilung der Mittel im einzelnen nicht bekannt.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) : (Drucksache 8/1317 Fragen A 74 und 75) :
Sieht die Bundesregierung in der Kanalisierung der mittleren und oberen Weser ein geeignetes Instrument, um dem überdurchschnittlichen Arbeitslosenstand dieser Region wirksam entgegenzutreten bzw. der mittelständischen Wirtschaft dieses Gebiets, die auf kostengünstige Frachten für Massengüter angewiesen ist, nachhaltige Impulse zu geben, um damit mittel- und langfristig sichere Arbeitsplätze zu schaffen, und wenn ja, liegen schon Pläne vor, und wann wäre mit einer Realisierung zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Experten, daß durch eine Kanalisierung der mittleren und oberen Weser die bisher ungenutzten und seit langem bekannten Energiereserven ausgeschöpft werden könnten, und sind entsprechende Überlegungen für eine umweltfreundliche Energiegewinnung in ihrem Energieprogramm enthalten?
Die Kanalisierung der Mittelweser zwischen Minden und Bremen ist seit 1960 abgeschlossen. Die an den einzelnen Staustufen errichteten Kraftwerke werden seit dieser Zeit von der Preußenelektra betrieben. Augenblicklich werden auf Anregung des Landes Bremen Untersuchungen angestellt, inwieweit eine weitere Vertiefung der Mittelweser für das auf 2,5 m abgeladene 1 350 t-Schiff von 85 m Länge und 9,5 m Breite wirtschaftlich vertretbar ist.
Demgegenüber konnte der Ausbau der Oberweser zwischen Münden und Minden wegen der geringen Verkehrsbedeutung der Schiffahrt auf der Oberweser bei der Aufstellung des Koordinierten Investitionsprogramms nicht berücksichtigt werden. Die dortige Wirtschaftsstruktur rechtfertigt den Ausbau nicht, auch wenn dabei an den einzelnen Staustufen Strom erzeugt werden könnte.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 79):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß das Auseinanderlaufen in der finanziellen und laufbahnmäßigen Gestaltung des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes auf der einen und des technischen Dienstes auf der anderen Seite zu internen Spannungen bei größeren Verwaltungen (Bundesbahn/Bundespost) geführt hat, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht.
Ihr ist jedoch bekannt, daß bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in der Vergangenheit höhere Anwärterbezüge und höhere Stellenzulagen für technische Beamte des gehobenen Dienstes, deren höheres Eingangsamt und deren auf der Funktionsgruppenregelung beruhende bessere Beförderungsverhältnisse zu Unzufriedenheiten bei den gehobenen nichttechnischen Beamten geführt haben. Über daraus resultierende Spannungen, die den Betriebsablauf erkennbar beeinträchtigt haben, ist ihr jedoch nichts bekannt.
Bundesbahn und Bundespost haben mit ihren Stellenrelationen die derzeit gegebenen besoldungsmäßigen Möglichkeiten ausgeschöpft.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 80 und 81):
Verbindet die Bundesregierung mit der derzeitigen Anbringung von grünen Hinweisschildern an den öffentlichen Fernsprechzellen „national-international" eine praktische Änderung ihrer Rechtsauffassung, wonach das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik völkerrechtlich nicht Ausland ist, und ist die Bundesregierung bereit, die oben dargestellte Beschriftung von Fernsprechzellen, die im übrigen allein der Rechtsauffassung der Deutschen Demokratischen Republik entspricht, zu ändern?
Ist die Bundesregierung in den Verhandlungen mit einer Delegation des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1971 darüber informiert gewesen, daß die Aufnahme des vollautomatischen Fernsprechverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nur einseitig von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR vollzogen wird, und wird die Bundesregierung auf eine wechselseitige Vollautomatisierung des Fernsprechverkehrs drängen, und wann könnte diese vollzogen werden?
Zu Frage A 80:
Die Deutsche Bundespost hat seit langer Zeit an den mit sog. „Europamünzfernsprechern" oder „Weltmünzfernsprechern" ausgestatteten Fernsprechzellen ein grünes Hinweisschild mit der Aufschrift „National — International" angebracht. Mit den erwähnten Münzfernsprechern können nicht nur Orts-
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Bespräche und Inlandsferngespräche, sondern auch Gespräche im grenzüberschreitenden Verkehr durch Selbstwahl hergestellt werden.
Im Hinblick auf das dringende Informationsbedürfnis von Ausländern ist zur Kennzeichnung solcher Fernsprechzellen anstelle des bisher verwendeten, für viele Ausländer aber unverständlichen Begriffspaares „Inland — Ausland" das allgemein verständliche Begriffspaar „National — International" gewählt worden, da diese Wörter in zahlreichen Fremdsprachen vorhanden sind.
Bei der Neugestaltung des Hinweisschildes war u. a. auch in Erwägung gezogen worden, noch den Zusatz „DDR" oder „DDR und Berlin (Ost)" anzubringen, da die DDR für die Bundesrepublik weder Inland noch Ausland ist. Davon ist Abstand genommen worden, weil .dann der Name „DDR" an vielen Fernsprechzellen erschienen und damit eine nicht beabsichtigte Werbewirkung erzeugt hätte. Die besondere Kennzeichnung hätte in keinem Verhältnis zur Zahl derjenigen gestanden, die von öffentlichen Fernsprechzellen aus mit der DDR bzw. Berlin (Ost) telefonieren.
Zu Frage A 81:
Es hat von vornherein die Absicht bestanden, den Selbstwählferndienst zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in beiden Richtungen einzuführen. Dementsprechend besteht seit Jahren die Möglichkeit, von Berlin (Ost) aus die Ferngespräche nach Berlin (West) und in Teilbereiche des Bundesgebiets durch Selbstwahl herzustellen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn auch aus der DDR in größerem Maße der Selbstwählferndienst eingeführt würde. Sie hat insoweit jedoch keine Einflußmöglichkeit, da stets die Abgangsverwaltung entscheidet, wann die erforderlichen Schritte zur Einführung des Selbstwählferndienstes aufgenommen werden sollen. Auf unserer Seite sind alle technischen Voraussetzungen gegeben, einen aus der DDR ankommenden Selbstwählverkehr kurzfristig in unserem Gebiet aufzunehmen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wuttke (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 103 und 104) :
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der gleichen Vor- und Ausbildung wieder ein einheitliches Eingangsamt für den gesamten gehobenen Dienst einzuführen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß das Auseinanderlaufen in der finanziellen und laufbahnmäßigen Gestaltung des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes auf der einen und des technischen Dienstes auf der anderen Seite zu erheblichen internen Spannungen bei größeren Verwaltungen (Bundesbahn/Bundespost) führt, und was gedenkt sie gegebenenfalls dagegen zu tun?
Zu dem angesprochenen Problem hat die Bundesregierung bereits gegenüber dem Deutschen Bundestag auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose im August 1977 Stellung genommen.
Durch das Haushaltsstrukturgesetz ist die frühere Zuordnung des Eingangsamtes zur Besoldungsgruppe A 10 für Fachhochschulabsolventen des gehobenen nichttechnischen Dienstes ab 1. Januar 1976 suspendiert worden. Grund für diese Regelung war die Tatsache, daß zwar die Einführung der Fachhochschulausbildung für den gehobenen technischen Dienst in allen Ländern abgeschlossen, für den gehobenen nichttechnischen Dienst in den Ländern jedoch unterschiedlich weit fortgeschritten war. Es sollte vermieden werden, daß allein aufgrund dieses Umstandes Beamte des nichttechnischen Dienstes in gleichen Verwaltungsbereichen von Land zu Land im Eingangsamt unterschiedlich besoldet werden. Diese Begründung für die Entscheidung des Gesetzgebers im Haushaltsstrukturgesetz trifft nach wie vor zu.
Inzwischen ist zwar durch drei vom Deutschen Bundestag im Jahre 1976 verabschiedete Gesetze für die Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes allgemein die Einführung der Fachhochschulausbildung vorgeschrieben worden. Jedoch ist in diesen Gesetzen für die Einführung der Fachhochschulausbildung eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 1979 vorgesehen.
Die künftige Regelung des Eingangsamtes für Fachhochschulabsolventen des gehobenen nichttechnischen Dienstes wird vor Ablauf der Übergangsfrist geprüft werden müssen. Denn die Probleme der Eingangsämter und weitere strukturelle Fragen des Besoldungsrechts sind in größerem Zusammenhang im Laufe dieser Legislaturperiode neu zu durchdenken. Dabei wird der von Ihnen erwähnten Einstufungsfrage eine besondere Bedeutung zukommen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 105 und 106):
Was hat die Bundesregierung unternommen, um der Entschließung des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit der Errichtung des Umweltbundesamts nachzukommen, wonach die Bundesregierung ersucht wurde, zu prüfen, inwieweit zur Erhöhung der Wirksamkeit des Amts und zur besseren Koordinierung der Regierungs-, Verwaltungs- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Umwelt bestehende Einrichtungen des Bundes in das Umweltbundesamt eingegliedert oder ihm auf andere Weise zugeordnet werden können?
Trifft es zu, daß insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien, dem sogenannten Wabolu-Institut des Bundesgesundheitsamts, der Bundesanstalt für Gewässerkunde und dem Umweltbundesamt zu umständlich erfolgt und zu unnötigen Reibungsverlusten führt?
Zu Frage A 105:
Die Bundesregierung sieht die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 19. Juni 1974 nach wie vor als eine wichtige Grundlage für den weiteren Aus- und Aufbau des Umweltbundesamtes an. Der Bundesminister des Innern hatte schon vor dieser Entschließung im Jahre 1972 den Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) um die Erstellung eines umfassenden Gutachtens „Zur Or-
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ganisation und Personalwirtschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes beim Bund" gebeten. Teil I dieses Gutachtens wurde im März 1976 vorgelegt und vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zustimmend zur Kenntnis genommen. In ihm macht der BWV den Vorschlag, das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene dem Umweltbundesamt einzugliedern.
Die Bundesregierung hält es jedoch im Interesse eines Gesamtüberblicks vor einer abschließenden Stellungnahme und entsprechenden Folgerungen im Sinne der Entschließung für angebracht, die Vorlage auch des Teils II des Gutachtens abzuwarten.
Unbeschadet dessen sind die unmittelbar beteiligten Bundesressorts in Gespräche über eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Umweltbundesamt und anderen nachgeordneten Einrichtungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes eingetreten.
Zu Frage A 106:
Die Tätigkeit der genannten Einrichtungen und ihre Zusammenarbeit sind unter anderem dadurch gekennzeichnet, daß das Institut WaBoLu der Fachaufsicht des Bundesministers des Innern und der Dienstaufsicht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit unterliegt, während die Bundesanstalt für Gewässerkunde der Fach- und Dienstaufsicht des Bundesministers für Verkehr untersteht, in Teilen aber auch Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere durch die Bearbeitung von Forschungsvorhaben des Bundesministers des Innern, wahrnimmt. Inwieweit die Zusammenarbeit zwischen den genannten Einrichtungen auch. unter Berücksichtigung dieser Tatbestände, ggf. auch durch organisatorische Maßnahmen, verbessert werden muß, ist Gegenstand des Gutachtens des BWV und der erwähnten Gespräche zwischen den Ressorts. Mit der Vorlage des Teils II dieses Gutachtens ist Anfang 1978 zu rechnen. Erst dann werden alle sachlich zusammengehörenden Vorschläge des BWV zur Erfüllung der Entschließung vorliegen. Die Bundesressorts werden dann unverzüglich diese Vorschläge in ihre Gespräche einbringen und nach Prüfung möglichst schnell die erforderlichen, ggf. auch organisatorischen Folgerungen ziehen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 107):
Wie beurteilt die Bundesregierung die sicherheitstechnischen Aspekte von Kompaktlagern abgebrannter Brennelemente in Kernkraftwerken, und welche zusätzlichen Lagerkapazitäten könnten durch die Einrichtung solcher Kompaktlager maximal gewonnen werden?
Gegen das Konzept der sogenannten Kompaktlagerung bestrahlter Brennelemente in Kernkraftwerken bestehen keine grundsätzlichen sicherheitstechnischen Bedenken. Der nachträgliche Einbau von
Kompaktlagern bei bereits fertiggestellten Kernkraftwerken ist als wesentliche Änderung der Anlage bzw. ihres Betriebs einem Genehmigungsverfahren nach § 7 AtG zu unterwerfen. Im Rahmen dieses Verfahrens, das nach Auffassung der Bundesregierung öffentlich bekannt gemacht und mit den Einwendern erörtert werden muß, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Kompaktlagerung unter Berücksichtigung der anlagenspezifischen Gegebenheiten die atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Diese Prüfung ist zur Zeit noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung hat in ihrem am 30. November 1977 dem Deutschen Bundestag vorgelegten Bericht zur Situation der Entsorgung der Kernkraftwerke die von ihr als realistisch angesehene Gesamtstrategie der Elektrizitätswirtschaft zur Entsorgung dargelegt.
Im Rahmen dieser Entsorgungsvorsorge wird die Nutzung vorhandener und neu zu schaffender Kapazitäten in Lagern innerhalb der Kernkraftwerke allerdings nur als äußerste Reserve zur Überwindung vorübergehender Schwierigkeiten angesehen, falls sich die angestrebte Zwischenlagerlösung nicht rechtzeitig genug realisieren läßt.
Eine Angabe über die mit den Kompaktlagern der Kernkraftwerke zusätzlich zu gewinnenden Kapazitäten ist heute nicht möglich.
Sie sind abhängig von den Ergebnissen der sicherheitstechnischen Prüfungen, der Erweiterungsplanungen der bestehenden und der Auslegung von neuen Kraftwerken, von der von den Betreibern am konkreten Bedarf zu orientierenden Planung der Lagerkapazitäten und von den Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Lagerbecken.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/1317 Frage A 108) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, formell und materiell das Asylrecht zu verbessern — namentlich unter Berücksichtigung der weithin in der Öffentlichkeit beachteten Abschiebung des. namibischen Ehepaars Shivangulula aus Wuppertal?
Auch unter Berücksichtigung des von Ihnen erwähnten Falles sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für eine Änderung der asylrechtlichen Vorschriften.
Nach § 14 des Ausländergesetzes ist ein Ausländer vor einer Abschiebung in einen Staat geschützt, in dem ihm politische Verfolgung droht. Möglich bleibt aber die Abschiebung in einen dritten Staat. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das ausdrücklich festgestellt hat, daß das Grundrecht auf Asyl keinen Schutz vor Abschiebung in einen Drittstaat beinhaltet, in dem eine politische Verfolgung oder eine Abschiebung in einen Verfolgerstaat nicht zu befürchten ist.
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Dementsprechend ist in dem von Ihnen erwähnten Fall eines aus Namibia stammenden Ehepaares die Abschiebung von der zuständigen Ausländerbehörde des Landes auch nicht nach Namibia erfolgt, sondern nach Botsuana, das zu den Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention gehört und das den Eheleuten Flüchtlingsausweise nach der Genfer Konvention ausgestellt hatte. Die Eheleute können sich deshalb dort aufhalten ohne die Abschiebung nach Namibia befürchten zu müssen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 110 und 111) :
Hat der Präsident des Bundeskriminalamts erklärt, die GSG 9 sei, so wertvoll sie sei, insgesamt gesehen, kein Fortschritt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Äußerung?
Hat der Präsident des Bundeskriminalamts die Ansicht vertreten, beim Terrorismus handele es sich nur am Rande um ein polizeiliches Problem, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
Zu Frage A 110:
Ausführungen des Präsidenten des Bundeskriminalamtes während einer Studientagung der Evangelischen Akademie Tutzing sind teilweise aus dem Zusammenhang gerissen und deshalb mißverstanden worden. Die Bundesregierung sieht in der Grenzschutzgruppe 9 ein wertvolles und notwendiges Instrument zur besseren Bekämpfung des Terrorismus. Diese Auffassung wird von Präsident Dr. Herold geteilt, was er in Tutzing auch zum Ausdruck gebracht hat.
Zu Frage A 111:
Der Präsident des Bundeskriminalamtes hat in Tutzing nicht die Auffassung vertreten, beim Terrorismus handele es sich nur am Rande um ein polizeiliches Problem. Er hat vielmehr gesagt, Terrorbekämpfung sei keine isolierte polizeiliche Aufgabe und die Polizei müsse ständig darauf hinweisen.
Die Bundesregierung teilt diese Ansicht des Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Es bedarf insbesondere der Erforschung der Ursachen für die Entstehung des Terrorismus. Hierfür ist auf Beschluß der Innenministerkonferenz unter Federführung meines Hauses eine spezielle Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 113 und 114) :
Beabsichtigt die Bundesregierung — einer Forderung des Vorsitzenden der deutsch-polnischen Gesellschaft entsprechend, der die Auffassung vertreten hat, die deutschen Staatsangehörigen im polnischen Machtbereich hätten „im Beutewege die deutsche Staatsbürgerschaft erworben" — eine Gesetzesinitiative mit dem Ziele zu ergreifen, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht dahin gehend zu ändern, daß die deutschen Staatsangehörigen im polnischen Machtbereich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit behalten sollen?
Erkennt die Bundesregierung die in der vorhergehenden Frage erwähnte deutsch-polnische Gesellschaft als Vereinigung zur Pflege deutsch-polnischer Beziehungen an?
Zu Frage A 113: Nein.
Zu Frage A 114:
Hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen zur deutsch-polnischen Gesellschaft nehme ich Bezug auf die Ausführungen meines Kollegen Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (vgl. Stenographischen Bericht über die 165. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. April 1975, S. 11593).
Im übrigen ist es nicht Sache der Bundesregierung, Wertungen bezüglich der Tätigkeit derartiger Vereinigungen vorzunehmen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Frage A 115):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, und bejahendenfalls welche, aus welchen Gründen der im Juli dieses Jahres zurückgetretene ehemalige Vorsitzende des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Hans-Helmut Wüstenhagen (Karlsruhe), seit Monaten verschwunden ist und wo er sich zu welchen Zwecken derzeit aufhält?
Der Bundesregierung ist hierüber nichts bekannt.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Geier (CDU/CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 117 und 118):
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts betreffend familiengerechte Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten zu ziehen?
Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen der Konsequenzen auf die öffentlichen Haushalte besonders aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts betreffend familiengerechte Besoldung bei einer auf Beamte, Richter und Soldaten beschränkten Lösung, bei einer den gesamten öffentlichen Dienst einbeziehenden Regelung bzw. bei einer generellen Lösung für alle Familien mit drei und mehr Kindern?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Gesetzgeber, den festgestellten verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Zur Erörterung aller Lösungsmöglichkeiten habe ich Verbindung zu den Ländern und zu den Spitzen-
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organisationen der zuständigen Gewerkschaften aufgenommen. Die Vorbereitungen für eine Lösung sind im Gange.
Die Frage 118 kann daher leider noch nicht beantwortet werden. .
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt
(FDP) (Drucksache 8/1317 Fragen A 119 und 120) :
Ist die Bundesregierung bereit, Presseberichten (Süddeutsche Zeitung vom 6. Dezember 1977), in denen behauptet wird, daß am Ungarischen Gymnasium in Kastl (Bayern) autoritäre Unterrichtsmethoden praktiziert und Schüler durch häufige und schwere körperliche Züchtigungen eingeschüchtert wurden und dies möglicherweise noch immer geschieht, nachzugehen und von einer befriedigenden Klärung die weitere Förderung des Ungarischen Gymnasiums abhängig zu machen?
Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, die weitere Förderung des Ungarischen Gymnasiums auch von einer befriedigenden Klärung behaupteter Vorkommnisse mit antisemitischer Tendenz abhängig zu machen?
Zu den in der Presse erhobenen Vorwürfen gegen das Ungarische Gymnasium habe ich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus als zuständige Schulaufsichtsbehörde unverzüglich um Stellungnahme gebeten. Von dieser Stellungnahme hängt die künftige Bereitstellung von Bundesmitteln für das Ungarische Gymnasium ab.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1317 Fragen A 121 und 122):
Wie hoch sind die jährlichen Zuschüsse aus Bundesmitteln, die der Träger des Ungarischen Gymnasiums zu Kastl (Oberpfalz), der Ungarische Schulverein in München, erhält?
Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß — wie in einem Pressebericht (Süddeutsche Zeitung Nr. 281 vom 6. Dezember 1977, Seite 3) gemeldet — im Ungarischen Gymnasium zu Kastl (Oberpfalz) Lehrer, Mitglieder des Schulvereinsvorstandes und Elternbeiräte tätig sind, die dem von Horthy gegründeten faschistischen Vitéz-Orden angehören, Lehrbücher des faschistischen Horthy-Regimes verwendet werden und die Schüler regelmäßig mit der Folge schwerer körperlicher Folgen geprügelt werden, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag bei nächster Gelegenheit vorzuschlagen, die Bundeszuschüsse, die der Träger dieses Gymnasiums, der Ungarische Schulverein in München, erhält, nicht mehr zu bewilligen?
Zu Frage A 121:
Dem Ungarischen Schulverein in München sind als Träger des Ungarischen Gymnasiums in Kastl alljährlich Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe aus Bundesmitteln gewährt worden. Die Zuwendungen im Jahre 1977 haben 458 610,— DM betragen und sind zur teilweisen Deckung der Lehrergehälter im Gymnasium bestimmt.
Zu Frage A 122:
Es wird geprüft, ob der Pressebericht zutrifft, nach dem im Ungarischen Gymnasium in Kastl Lehrer,
Mitglieder des Schulvereinsvorstandes und des Elternbeirates tätig sind, die dem von Horthy gegründeten Vitéz-Orden angehören. Zu den übrigen Vorwürfen, die in dem Pressebericht erhoben worden sind, habe ich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus als zuständige Schulaufsichtsbehörde um Stellungnahme gebeten.
Die künftige Gewährung von Bundesmitteln hängt von dieser Stellungnahme ab.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Tillmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1317 Fragen A 123 und 124) :
Trifft es nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu, daß (wie in einem Leserbrief in der „Welt am Sonntag" vom 13. November 1977 behauptet) nur 0,05 v. H. der Haushaltsansätze von Bund, Ländern und Gemeinden für den Umweltschutz ausgegeben werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wieviel Prozent des Bruttosozialprodukts für Aufgaben des Umweltschutzes in der Bundesrepublik Deutschland verwandt werden?
Zu Frage A 123:
Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Bundesregierung ist die in einem Leserbrief in der „Welt am Sonntag" vom 13. November 1977 aufgestellte Behauptung unrichtig, daß nur 0,05 v. H. der Haushaltsansätze von Bund, Ländern und Gemeinden für den Umweltschutz ausgegeben werden.
Im Bundeshaushaltsplan 1977 sind für Umweltschutzmaßnahmen Ausgaben von zusammen 379 500 000 DM vorgesehen, das sind 0,22 v. H. der dort für 1977 veranschlagten Gesamtausgaben von 171 305 650 000 DM. Darüber hinaus werden 1977 aus dem ERP-Plan für Maßnahmen zur Förderung der Abwasserreinigung, der Reinhaltung der Luft und der Abfallbeseitigung Kredite von insgesamt 300 000 000 DM bereitgestellt.
Wie im Umweltbericht '76 der Bundesregierung unter Textziffer 183 ausgeführt, umfassen die Ausgaben der Gemeinden für den Umweltschutz nach einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung durchschnittlich rund 5 % der Ausgaben der kommunalen Verwaltungshaushalte.
Aussagefähige Angaben über den Anteil der Ausgaben für Umweltschutzmaßnahmen an den Gesamtausgaben der Länder liegen der Bundesregierung in Ermangelung einer entsprechenden Möglichkeit der Erfassung zur Zeit nicht vor. Da aber die Länder erhebliche Zuschüsse vor allem für den Bau von Kläranlagen und Kanalisationen sowie von Anlagen zur Behandlung und Beseitigung von Abfällen gewähren, ist davon auszugehen, daß auch sie einen wesentlich höheren Anteil ihrer Haushaltsansätze, als in dem Leserbrief behauptet, für den Umweltschutz ausgeben.
Wegen der Notwendigkeit einer jährlichen Erfassung aller Aufwendungen der öffentlichen Hand im Bereich des Umweltschutzes hat der Ständige Abteilungsleiterausschuß für Umweltfragen des Bun-
4814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
des und der Länder eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die hierfür ein methodisches Gerüst erarbeiten soll.
Zu Frage A 124:
Die Bundesregierung war sich stets bewußt, daß die bestehende Verzahnung von Umweltschutz und wirtschaftlicher Entwicklung auch eine sorgfältige Untersuchung der auf die Wirtschaft zukommenden Impulse notwendig macht. Sie hat daher mehrfach Untersuchungen über die wirtschaftlichen Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen anstellen lassen, um dadurch sicherzustellen, daß sich die umweltpolitischen Anforderungen in tragbarem Rahmen halten.
Die wichtigste Untersuchung, die sich mit den monetären Aufwendungen für Umweltschutzmaßnahmen bis zum Jahre 1980 befaßt, ist die Untersuchung des Battelle-Instituts vom September 1975; diese Untersuchung — dies möchte ich gleich vorausschicken — wird z. Z. fortgeschrieben. Wir rechnen mit den Ergebnissen bis zur Mitte des nächsten Jahres.
Für die Jahre 1970 bis 1974 wurden aufgrund einer großangelegten Befragungsaktion in allen Zweigen der deutschen Wirtschaft folgende Aufwendungen ermittelt:
— Investitionen 26 Mrd. DM; davon 12,6 der Industrie und 13,4 der öffentlichen Hand.
— Betriebskosten 42,1. Mrd. DM; davon 25,5 der Industrie und 16,6 der öffentlichen Hand.
Dies entspricht bei einem auf gleicher Preisbasis wie die Umweltschutzaufwendungen berechneten kumulierten Bruttosozialprodukt der Jahre 1970 bis 1974 einem Anteil am Bruttosozialprodukt von 1,5 %.
Für die Jahre 1975 bis 1979 wurden — ebenfalls aufgrund von Befragungen — die monetären Aufwendungen wie folgt vorausgeschätzt:
— Investitionen 35,6 Mrd. DM; davon 17,3 der Industrie und 18,3 der öffentlichen Hand.
— Betriebskosten 77,2 Mrd. DM; davon 48,6 der Industrie und 28,6 der öffentlichen Hand.
Dies entspricht einem Anteil am kumulierten Bruttosozialprodukt des Prognosezeitraums (jährliche Wachstumsraten in Höhe von 2,5 % unterstellt) in Höhe von 2,1 %.
Zu meinem Bedauern liegen die Ergebnisse der Umweltstatistik für das Jahr 1975 noch nicht vor; mit ihnen ist Anfang des nächsten Jahres erst zu rechnen. Obwohl insoweit lediglich Ergebnisse bei den Investitionskosten zu erwarten sind, wird der Vergleich mit den von Battelle ermittelten Daten sehr aufschlußreich sein.