Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 8. Dezember 1977 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sprung, Wohlrabe, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Stavenhagen, Frau Will-Feld, Frau Pieser, Dr. Friedmann, Dr. Hubrig, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Köhler , Dr. Hornhues, de Terra, Dr. Hüsch, Helmrich und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Transfer von Unterhaltszahlungen und Guthaben zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — Drucksache 8/1249 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1318 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 8. Dezember 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Czaja, Dr. Hupka, Dr. Wittmann , Frau Pieser, Müller (Berlin), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Anpassungstermin der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz — Drucksache 8/1233 (neu) — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1322 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 8. Dezember 1977 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard , Dr. Stercken, Wohlrabe, Lampersbach, Dr. Kunz (Weiden), Frau Berger (Berlin), Wimmer (Mönchengladbach), Dr. van Aerssen, Dr. Hammans, Hauser (Krefeld), Dr. Hüsch, Werner, Schmidt (Wuppertal), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Neuhaus, Dr. Laufs, Hanz, Schwarz, Feinendegen, Schartz (Trier), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Hoffacker, Dr. Möller, Dr. Becker (Frankfurt), Picard, Dr. Klein (Göttingen), Kunz (Berlin) und Genossen betr. Verhalten der Deutschen Bundespost in Sachen „Briefe in die Sowjetunion" — Drucksache 8/1232 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1323 verteilt.
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 21. November 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gradl, Dr. Marx, Dr. Mertes , Ey, Frau Krone-Appuhn, Würzbach, Dr. Mende, Böhm (Melsungen), Windelen, Kunz (Berlin), Frau Hoffmann (Hoya), Frau Benedix, Dr. Hupka, Frau Pieser, Dr. Voss, Biehle und Genossen betr. Erleichterung des Reiseverkehrs aus den Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes in die anderen europäischen Länder, insbesondere in die Bundesrepublik Deutschland, auf Grund der Schlußakte von Helsinki vom 1. August 1975 — Drucksache 8/1095 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/1330 verteilt.
Der 'Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 6. Dezember 1977 mitgeteilt, daß die nachstehenden Vorschläge der Kommission bei den Beratungen im Ausschuß der Ständigen Vertreter abgelehnt wurden und als gegenstandslos zu betrachten sind:
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2052/69, Nr. 1703/72 und Nr. 2681/74 über die Gesellschaftsfinanzierung der Ausgaben für die Lieferung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe (Drucksache 8/812)
Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses vom 3. August 1972 über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter Sonderausgaben für die Durchführung des Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens von 1971 (Drucksache 8/948)
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates zur Erhöhung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3010/76 für das Jahr 1977 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 8/1223)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung über die Aussichten der Wirtschafts- und Währungsunion
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Finanzausschuß, Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zum Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Portugiesischen Republik über zubereitete oder haltbar gemachte Tomaten der Tarifstelle 20.02 C des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksache 8/1259)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren (Drucksache 8/1260)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die in der Agrarstrukturpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1978) (Drucksache 8/1262)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2114/71 über die Beihilfen für Ölsaaten (Drucksache 8/1267)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren (Drucksache 8/1275)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Textilerzeugnisse der Tarifnummern 55.05 und 55.09 und der Tarifstelle ex 58.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs mit Herkunft aus der Türkei (1978) (Drucksache 8/1276)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
4780 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 517/72 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Linienverkehr und die Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksache 8/1277)
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung Nr. 3330/74 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
zur Änderung der Verordnung Nr. 1111/77 zur Einführung gemeinsamer Vorschriften für Isoglukose (Drucksache 8/1278)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um reditzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Probleme der Heringsfischerei in der Nordsee und in der Keltischen See, nebst einem
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung besonderer Beihilfemaßnahmen für die Heringsfischerei in der Nordsee und der Keltischen See (Drucksache 8/1279)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage• des Bericht vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für die Zeit vom 16. Dezember 1977 bis 15. Dezember 1978 (Drucksache 8/1280)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I
Abschnitt A und C der Verordnung Nr. 100/76 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1978
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung Nr. 100/76 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1978
zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1978
zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1978
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 516/72 über die Einführung gemeinsamer Regeln für den Pendelverkehr mit Kraftomnibussen zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksache 8/1295)
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für eine Reihe tropischer Waren (Drucksache 8/1296)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1978)
Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitel 27 des Gemeinsamen Zolltarifs (1978) (Drucksache 8/1298)
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festlegung von Übergangsmaßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen, welche die Flagge der UdSSR führen (Drucksache 8/1299)
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde
— Drucksachen 8/1317, 8/1325 —
Die auf Drucksache 8/1325 vorliegenden Dringlichen Fragen der Abgeordneten Dr. Jenninger und Weiskirch zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Kann die Bundesregierung darstellen, wie sich die Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus seit der Einbeziehung dieser Maßnahmen in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" entwickelt hat?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, aus den Bewilligungsstatistiken der Jahre 1973 bis 1976 geht hervor, daß die Förderungsmaßnahme in einem solchen Maße in Anspruch genommen wird, daß nicht immer allen begründeten Anträgen sofort stattgegeben werden konnte.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt naturgemäß in den Bundesländern mit größeren Betrieben, die Fremdarbeitskräfte benötigen, bzw. in Ländern, in denen Betriebshelferdienste bestehen, wie in Niedersachsen, Schleswig-Holstein oder Bayern.
Die Bewilligungen haben sich wie folgt entwikkelt: 1973: 224 Bewilligungen, Bund/Länder-Zuschuß: 7,3 Millionen DM; 1974: 367 Bewilligungen, Bund/ Länder-Zuschuß: 10,5 Millionen DM; 1975: 430 Bewilligungen, Bund/Länder-Zuschuß : 10,8 Millionen DM; 1976: 381 Bewilligungen, Bund/Länder-Zuschuß: 8,8 Millionen DM. In einigen Ländern erfolgt eine zusätzliche Förderung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung nicht auch die Meinung, daß infolge der größer gewordenen Belastung beim Bauen und infolge der Kostensteigerung, die damit verbunden ist, die Belastungen für den nach Tarif entlohnten Landarbeiter kaum mehr tragbar sind?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Seit 1973 ist die Förderung im Landarbeiterwohnungsbau ganz erheblich verbessert worden. Allerdings bestehen gewisse unterschiedliche Auffassungen in den Ländern darüber, ob das Volumen der Förderung insgesamt erweitert werden soll. Hier sind, wie gesagt, die Interessen zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4781
Keine
weitere Zusatzfrage.
Ich rufe nunmehr die Frage 2 des Abgeordneten Horstmeier auf:
Haben sich die Förderungskonditionen für den Landarbeiterwohnungsbau mit der Einbeziehung in die Gemeinschaftsaufgabe geändert, und wenn ja, in welcher Form?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mit der Einbeziehung der Maßnahme in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wurden die Beihilfen für den Kauf oder den Neubau von Landarbeiterfamilienheimen von bisher höchstens 12 000 DM und 1 000 DM für jedes Kind auf 41 000 DM und 2 000 DM für jedes Kind angehoben. Die frühere Zinsverbilligung für Baudarlehen ist dagegen entfallen. Die bauliche Verbesserung von Familienheimen blieb weiterhin zu 50 % zuschußfähig, doch wurde der Höchstbetrag von 5 000 DM auf 8 000 DM heraufgesetzt. Die frühere gesonderte Förderung von Werkswohnungen ist jetzt in den Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung einbezogen.
An den Voraussetzungen für die Bewilligung einer Förderung hat sich nichts Wesentliches geändert. Die Folgen ihrer nachträglichen Nichterfüllung sind jedoch erträglicher gestaltet worden, indem bei Umwandlung des Zuschusses in ein verzinsliches Tilgungsdarlehen ein um so größerer Teil des Zuschusses belassen bleibt, je mehr die Frist für eine Tätigkeit in der Landwirtschaft erfüllt ist.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht bereit, die Wiedereinführung der früher gewährten Zinsverbilligungen zu überlegen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung dazu, da kein einziges Bundesland an der Wiedereinführung der Zinsverbilligung interessiert ist. Denn die jetzige Regelung, die die Zinsverbilligung erübrigt, stellt, wie ich soeben ausgeführt habe, eine viel günstigere Förderung dar.
Wollen Sie, Herr Kollege Horstmeier, noch eine weitere Zusatzfrage stellen? — Bitte!
Herr Staatssekretär, sind Sie sicher, daß das auch die Meinung der Betroffenen ist?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Das kann ich nicht beurteilen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, halten Sie die Einbeziehung der Mitarbeiter von landwirtschaftlichen Lohnunternehmern in den Kreis der Begünstigen des Landarbeiterwohnungsbaus für möglich, und liegt es in Ihrer Absicht, dies möglich zu machen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Ich kann die Frage nur prüfen lassen. Im Augenblick habe ich dazu keine Meinung.
Herr Kollege, Sie sind hier haarscharf an der Grenze der Zulässigkeit einer Frage gewesen.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet, weil die Frau Abgeordnete Erler um schriftliche
Beantwortung der von ihr eingereichten Frage 66 gebeten hat. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Der Herr Abgeordnete Dr. Schwarz-Schilling hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 3 und 4 gebeten. Dieser Bitte wird entsprochen; die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung. Ich rufe Frage 5 des Herrn Abgeordneten Dr. Hubrig auf:
Welche Mengen an Uran könnten in der Bundesrepublik Deutschland aus den Phosphatmengen gewonnen werden, die in der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet werden?
Herr Kollege Dr. Hubrig, die Bundesregierung hat die Möglichkeiten der Gewinnung von Uran aus Phosphaten eingehend untersuchen lassen. Die Kapazität der in der Bundesrepublik arbeitenden Phosphorsäurehersteller ist, von einem größeren Produzenten abgesehen, zu gering, als daß ein wirtschaftlicher Betrieb von Uranrückgewinnungsanlagen ermöglicht werden könnte. Außerdem verarbeiten alle deutschen Phosphorsäureproduzenten — teilweise auf Grund langfristiger Bindungen — Phosphate mit sehr niedrigem Urangehalt.
Keine Zusatzfrage? — Dann rufe ich Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Hubrig auf:
Welche Mengen an abgereichertem Uran fallen bis 1990 vorvoraussichtlich in der Bundesrepublik Deutschland an, und werden diese auch effektiv hier gelagert?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Hubrig, die bei der Herstellung von Reaktoruran erforderliche Isotopentrennung bedingt den Anfall von sogenanntem abgereicherten Uran, das nor-
4782 Deutscher Bundestag— 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Dr. Hauff
malerweise von den Energieversorgungsunternehmen beim Anreicherungsunternehmen belassen wird und in dessen Eigentum übergeht.
Das in der Bundesrepublik gelagerte abgereicherte Uran stammt zur Zeit nur aus Lohnanreicherungsverträgen mit der Sowjetunion. Sobald eine Urananreicherungsanlage in der Bundesrepublik betrieben wird, werden weitere Mengen abgereicherten Urans anfallen. Überschlägige Berechnungen haben ergeben, daß 1985 etwa 10 000 t abgereichertes Uran in der Bundesrepublik lagern werden. 1990 wird sich diese Menge etwa verdoppelt haben.
Die genannten Mengen würden sich nachmals nahezu verdoppeln, wenn die Energieversorgungsunternehmen in Zukunft von ihren Optionen Gebrauch machen und das abgereicherte Uran aus den Anreicherungsverträgen mit dem westlichen Ausland übernehmen würden.
Herr Kollege, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, im letzten Teil der Frage 6 steckt noch eine Frage, die Sie nicht beantwortet haben, nämlich die Frage, ob diese Mengen nach Ihrer Auffassung auch effektiv hier gelagert werden.
Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär: Sofern hier in der Bundesrepublik eine Anreicherungskapazität entsteht, werden sie selbstverständlich auch hier gelagert.
Damit
sind diese Fragen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, und komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen ist der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner anwesend. Ich rufe Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Becher auf:
Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit der Einschränkung staatlicher Bürgschaften für Exporte nach Südafrika?
Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Kollege, es ist ein allgemeiner Grundsatz der Ausfuhrbürgschaftspolitik des Bundes, bei der Vergabe von Bundesbürgschaften für Ausfuhrgeschäfte deutscher Unternehmen in jedem Einzelfall zwischen den an der Realisierung des Geschäftes bestehenden Ausfuhrinteressen und der Gefahr der Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln abzuwägen.
Auch im Falle der von der Bundesregierung beschlossenen Beschränkungen der Deckungsmöglichkeiten für Südafrika-Geschäfte sind Risikoüberlegungen im Hinblick auf die deutlich verschlechterte Wirtschaftslage des Landes entscheidend gewesen. Dabei ist nicht zu verkennen, daß die in den letzten Wochen eingetretene politische Entwicklung auch risikopolitische Bedeutung hat. Der Prozeß des politischen Wandels ist mit nicht überschaubaren wirtschaftlichen Unsicherheiten verbunden und in seinem Ablauf kaum abzuschätzen. Die Ausfuhrbürgschaftspolitik des Bundes muß diesen Unsicherheiten dadurch Rechnung tragen, daß sie sowohl das Volumen als auch die Dauer der künftig zu übernehmenden Risiken begrenzt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft die Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 29. November dieses Jahres zu, daß auf Grund eines Kabinettsbeschlusses langfristige Geschäfte mit der Republik Südafrika bis auf weiteres überhaupt nicht mehr verbürgt werden sollen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Eine solche Meldung trifft nicht zu, aber es ist selbstverständlich, daß die hier dargelegten risikopolitischen Überlegungen langfristige Geschäfte in besonderem Maße — sowohl von der Höhe wie auch von der Dauer her —betreffen können.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie will die Bundesregierung vermeiden, daß durch die — zumindest in großem Ausmaß vorliegende — Politisierung des Außenhandels mit Südafrika nicht nur dringend benötigte Rohstoffeinfuhren, sondern auch deutsche Arbeitsplätze gefährdet werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, sie will das dadurch erreichen, daß sie an den Grundsätzen der Ausfuhrbürgschaftspolitik auch im Falle Südafrikas festhält und risikopolitische Überlegungen bei der Verbürgung als ausschlaggebend ansieht.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, gibt es nicht andere Staaten — ich denke hier an schwarzafrikanische Länder —, bei denen das Risiko einer defizitären Haftung des Bundes entschieden höher ist als gerade bei Südafrika?
Herr Kollege Althammer, ich glaube, diese Zusatzfrage ist nur sehr bedingt mit der ursprünglichen Frage in Einklang zu bringen. Aber wenn der Herr Staatssekretär antworten möchte, ist dagegen nichts einzuwenden.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es gibt keine anderen Länder, auf die eine solche Unterstellung zuträfe, weil wir bei jedem einzelnen Land, auch hinsichtlich der Höhe des Bürgschaftsvolumens, auf die jeweilige Lage des Landes risikopolitisch abstellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4783
Hat bei der Entscheidung der Bundesregierung auch ein gewisses Wohlverhalten gegenüber UN-Beschlüssen, die ich nicht qualifizieren möchte, und gegenüber Wünschen schwarzafrikanischer Staaten eine Rolle gespielt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das hat bei dieser Entscheidung keine Rolle gespielt. Die Wünsche, die hier laut geworden sind, beleuchten aber die politische Unsicherheit, die wirtschaftliche Auswirkungen hat.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Dr. Becher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen im Bereiche des Außenhandels auch gegenüber Ländern des Sowjetblocks einzuleiten, soweit und solange dort Menschenrechte gegenüber eigenen und gegenüber deutschen Staatsbürgern verletzt werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bürgschaftspolitik gegenüber den Staatshandelsländern wird wie im Falle Südafrikas allein durch bürgschaftsrelevante, risikopolitische Überlegungen bestimmt. Die Bundesregierung hat zuletzt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Verschuldung der Entwicklungsländer und der Staaten des Ostblocks vom 2. September 1977 dargelegt, daß sie die gegenwärtig erreichte Höhe der Kreditaufnahme noch nicht für besonders besorgniserregend hält. Sie sieht deshalb gegenwärtig keine Notwendigkeit, ähnliche Einschränkungen für die Bürgschaftsvergabe wie gegenüber Südafrika einzuführen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatsekretär, wie will die Bundesregierung den Vorwurf des Messens mit zweierlei Maß entkräften, wenn sie zwar gegen Südafrika zumindest bestimmte wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen von der Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien abhängig macht, zur gleichen Zeit aber gegenüber Polen z. B. und anderen Staaten des Sowjetblockes für die Intensivierung wirtschaftlicher Beziehungen und für Betriebskooperationen und ähnliches eintritt, obwohl dort die persönlichen Grundrechte und die Gruppenrechte von Deutschen und anderen Bürgern gröblichst verletzt werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich darf roch einmal betonen, daß wir sowohl im Verhältnis zu den Ostblockstaaten wie auch im Verhältnis zu Südafrika bei der Bürgschaftsgewährung von risikopolitischen Überlegungen ausgehen, von keinen anderen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung das Argument entkräften, daß die fortschreitende, milliardenhohe Verschuldung der Sowjetblockländer gegenüber dem Westen und insbesondere gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ein wertneutrales wirtschaftspolitisches Denken eher in Frage stellt als im Falle Südafrikas, das uns gegenüber, soviel ich weiß, nicht verschuldet ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auch im Falle des Ostblocks gehen wir von risikopolitischen Überlegungen aus. Wir haben durchaus die Entwicklung der Verschuldung bei unserer Handelspolitik gegenüber diesen Ländern im Auge. Aber ich habe darauf hingewiesen, daß wir die Höhe der Verschuldung angesichts der Leistungskraft der Ostblockstaaten, insgesamt gesehen, noch nicht für besorgniserregend halten.
Der Herr Abgeordnete Männing ist nicht im Saal, so daß die von ihm eingereichten Fragen 9 und 10 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Das gleiche gilt für die Fragen 11 und 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
In welcher Weise soll die Bezahlung der an die DDR verkauften VW-Automobile erfolgen?
Der Abgeordnete Ey hat zwei Fragen eingereicht, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich würde sie gerne zusammen beantworten, wenn Sie einverstanden sind.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Sind bei dem VW-Liefervertrag mit der DDR auch Abmachungen getroffen worden über die Verlagerung von Zubringerteilefertigungen in die DDR für die hiesige Automobilindustrie, und wenn ja, in welchem Umfang?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Vertrag zwischen den Volkswagenwerken und der DDR über die Lieferung von 10 000 Autos der Marke Golf wird im Rahmen des Abkommens über den innerdeutschen Handel abgewickelt. Der Kaufpreis wird von der DDR, wie in diesem Abkommen für alle Waren-und Dienstleistungsgeschäfte geregelt, über die zentralen Verrechnungskonten der Staatsbank der DDR und der Deutschen Bundesbank gezahlt.
VW hat sich in einem weiteren Vertrag mit der DDR verpflichtet, in den nächsten zwei bis drei Jahren Erzeugnisse der DDR für den Eigenbedarf in der Größenordnung von 90 Millionen DM abzunehmen. Die Käufe; die von den Vertragspartnern noch spezifiziert werden müssen, betragen demnach jährlich ca. 30 bis 40 Millionen DM, ein Betrag, der, gemessen an den Gesamteinkäufen des Konzerns, mit 0,3 bis 0,4 % relativ unbedeutend ist.
4784 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Parl. Staatssekretär Grüner
Abmachungen über die Verlagerung der Fertigung von Zubringerteilen in die DDR wurden nach Mitteilung von VW nicht vereinbart.
Herr Kollege, Sie haben insgesamt vier Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß sich umfangreiches Knowhow aus dem Bereich der Automobilindustrie ohnehin im Gebiet der Ostblockländer befindet, so daß die Fertigung vieler Teile ohne weiteres nur noch von dortigen Entscheidungen abhängt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß es kaum Geheimnisse im Automobilbau gibt, die nicht anderen Ländern zugänglich wären oder zugänglich gemacht werden könnten. Sie ist aber der Überzeugung, daß die betroffenen Unternehmen bei ihrer Geschäftspolitik derartige Überlegungen berücksichtigen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß sich mit der Forcierung dieses Exports automatisch eine Zubringerindustrie für die Ersatzteilgestellung in den DDR-Räumen oder in den Ostblockräumen entwickeln könnte?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Eine solche Entwicklung ist nicht auszuschließen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri auf:
Wie hoch beziffert die Bundesregierung das Potential industrieller Stromreserven in Form ungenutzten Wasserdampfs bzw. „Wärmemülls", und durch welche technologiepolitischen und wettbewerbspolitischen Maßnahmen wird die Bundesregierung einen Beitrag zur Erschließung dieser Stromreserven leisten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wie die Bundesregierung bereits in der Beantwortung früherer Anfragen im einzelnen ausgeführt hat, läßt sich das Potential industrieller Stromreserven angesichts verschiedener praktischer Schwierigkeiten kaum quantifizieren. So scheidet z. B. ein Teil der Anlagen aus technischen Gründen für eine Umrüstung auf KraftWärme-Koppelung aus. Auch stimmt das Stromangebot der industriellen Eigenerzeuger zeitlich häufig nicht mit dem Strombedarf im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsversorgung überein. Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Nutzung der industriellen Abwärme verschiedene finanzielle Fördermaßnahmen ergriffen. Hierzu zählen beispielsweise die Investitionszulage nach § 4 a des Investitionszulagengesetzes für besonders energiesparende Maßnahmen, die gerade vom Bundestag verabschiedete Novelle zum Dritten Verstromungsgesetz mit der Anhebung der Zuschüsse zum Bau von Kohleheizkraftwerken und das Programm für Zukunftsinvestitionen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung — ohne daß ich jetzt irgendwelche näheren Quantifizierungen von Ihnen hinterfragen will —, daß sich durch die Nutzung des „Wärmemülls" im industriellen Bereich mittelfristig einige Kernkraftwerke einsparen ließen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, eine Quantifizierung der Möglichkeiten, die sich durch eine solche Kraft-Wärme-Koppelung eröffnen, kann die Bundesregierung nicht vornehmen. Sie legt allerdings großen Wert darauf, daß alle vorhandenen Reserven in diesem Bereich genutzt werden. Insofern läßt sich Ihre Frage von der Quantität her nicht beantworten.
Herr Kollege, Sie möchten noch eine Zusatzfrage stellen. Bitte.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung versucht oder wird die Bundesregierung versuchen, die Möglichkeiten der Nutzung dieses industriellen „Wärmemülls", was Bedarfsprognosen und Kapazitätsentwicklungen im Kraftwerkbereich anlangt, in die Fortschreibung des Energieprogramms einzubeziehen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Es ist jedenfalls Gegenstand des Energieprogramms der Bundesregierung, die Nutzung dieser Kraft-Wärme-Koppelung optimal zu gestalten und auf die Beteiligten dahin gehend einzuwirken, daß sie die etwa noch vorhandenen Reserven in diesem Bereich gemeinsam nutzen.
Herr Abgeordneter Schäfer.
Herr Staatssekretär, können Sie uns eine Musteruntersuchung über Werke, bei denen der Wärmeabfall genutzt wird, zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, wieviel investiert werden mußte, um die Nutzung zu ermöglichen, und wieviel an Betriebskosten aufgewandt werden mußte, um sozusagen von der Wärmeabfalltemperatur auf eine voll nutzbare Temperatur zu kommen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin sicher, daß wir Ihnen einen solchen Beispielfall liefern können. Es wird dabei allerdings eine Fülle differenziert zu betrachtender Vorgänge geben, und es werden keine allgemeingültigen Schlüsse aus einem solchen Beispielfall zu ziehen sein. Ich werde aber gern den Versuch machen, Ihnen einen solchen Beispielfall, wie Sie ihn in Ihrer Frage angesprochen haben, zu liefern.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4785
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri auf:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Nutzung der vorhandenen industriellen Stromkapazitäten wettbewerbspolitisch allein durch die Mißbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts sichergestellt werden kann?
Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bedingungen für die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit im Interesse einer volkswirtschaftlich optimalen Nutzung der in der Industrie bestehenden Möglichkeiten zur KraftWärme-Koppelung verbessert werden müssen. Sie hat daher die Beteiligten veranlaßt, hierüber Verhandlungen aufzunehmen. Nach dem vorliegenden Zwischenergebnis geht die Bundesregierung davon aus, daß eine befriedigende privatwirtschaftliche Vereinbarung abgeschlossen wird und es nicht nötig sein wird, administrative Lösungen in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, in der Vierten Kartellgesetznovelle die unbillige Behinderung bei der Verwertung von Energie ausdrücklich als mißbräuchlich zu kennzeichnen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß bei der Vielfalt der hier vorliegenden regionalen Stromlieferbeziehungen das Bundeskartellamt tatsächlich, vom Kontrollapparat her gesehen, in der Lage ist, Mißbrauchsmöglichkeiten wirksam zu unterbinden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Dieser Auffassung ist die Bundesregierung.
Ich rufe Frage 17 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen Argentinien und Chile Spannungen bestehen, die zu einer militärischen Auseinandersetzung führen könnten, und wenn ja, hält die Bundesregierung in Anbetracht dieser Situation die Übernahme einer Bürgschaft zur Lieferung von U-Booten für gerechtfertigt?
Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß zwischen Argentinien und Chile Spannungen bestehen, die zu einer militärischen Auseinandersetzung führen könnten. Der fast 100jährige Streit zwischen Argentinien und Chile um die Grenzziehung in den Gewässern südlich Feuerlands, auf den Sie sich offenbar in Ihrer Frage beziehen, ist immer auf juristischem Felde ausgetragen worden. Bewaffnete Auseinandersetzungen hat es zu keiner Zeit gegeben. Gelegentliche Demonstrationen militärischer Präsenz in diesem entlegenen Gebiet stören die im übrigen freundlichen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarstaaten nicht. Eine gewaltsame Lösung des Problems ist daher nicht zu erwarten. Die Bundesregierung sah aus diesem Grunde keinen Anlaß, die Verbürgung des angesprochenen Geschäfts zu verweigern. Angesichts der großen beschäftigungspolitischen Bedeutung dieses Geschäfts für die betroffene Deutsche Werft hält sie die Gewährung einer Bundesbürgschaft vielmehr ausnahmsweise für geboten.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, festzustellen, daß sie an der bisherigen Definition für Spannungsgebiete festhält, oder will sie in Zukunft eine neue Definition für Spannungsgebiete aufstellen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird an der bisherigen Definition festhalten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Im Kabinett soll nach Zeitungsberichten, so in der FAZ vom 1. Dezember 1977, die große Risikobelastung dieser Bürgschaft angesprochen worden sein. Halten Sie die Risikobelastung für sehr hoch oder für sehr gering?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin der Meinung, daß mit diesem Geschäft eine beachtliche Risikobelastung verbunden ist.
Herr Kollege Ey.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, in ähnlich gelagerten Fällen gleiche Bürgschaften für eine weitere Fertigung von U-Booten auf sich zu nehmen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, hier läßt sich kein allgemeiner Grundsatz aufstellen.
Einen
Augenblick, Herr Staatssekretär. Die Frage lautet:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen Argentinien und Chile Spannungen bestehen, die . . .
Herr Kollege Ey, wir sind hier nicht im Rahmen dieser Frage. Ich gebe daher zunächst dem Herrn Kollegen Gansel das Wort zu einer Zusatzfrage. Sie können aber Ihre Frage an eine der kommenden Fragen anhängen.
Herr Staatssekretär, da Sie einerseits auf das beträchtliche finanzielle Risiko und andererseits auf die beschäftigungspolitischen Auswirkungen hingewiesen haben, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung, wenn sie in Zukunft die Alternative hat, ein größeres finanzielles Risiko für den Export von Handelsschiffen zu übernehmen an Stelle eines auch großen, aber vielleicht geringeren finanziellen Risikos beim Export von Kriegsschiffen — —
4786 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Herr
Kollege Gansel, schon der Ansatz Ihrer Frage gibt mir nicht die Möglichkeit, sie als Zusatzfrage zuzulassen.
Ich rufe Frage 18 des Herrn Abgeordneten Jungmann auf:
Ist es richtig, daß es sich bei dem U-Bootstyp um ein schwedisches Modell handelt und auf einer deutschen Werft nur die U-Bootshülle für ein Boot gebaut wird, und wenn ja, wie erklärt sich dann die Höhe der Bürgschaft von 340 Millionen DM?
Bitte.
Grüner, Parl. 'Staatssekretär: Es trifft nicht zu, Herr Kollege, daß es sich bei dem U-Boot-Typ um ein schwedisches Modell handelt. Vielmehr handelt es sich um eine Neukonstruktion der Deutschen Werft, die sich um den Zuschlag für dieses Geschäft bemüht. Das Geschäft, dessen Auftragswert rund 340 Millionen DM beträgt, setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, nämlich ein komplettes U-Boot 140 Millionen DM, Materialien einschließlich Planung für ein weiteres U-Boot 150 Millionen DM, Ersatzteile für diese Boote 23 Millionen DM und Spezialausrüstungen für eine Werft in Höhe von 26 Millionen DM.
Der Fragesteller hat keine Zusatzfrage. Dann frage ich jetzt Sie, Herr Kollege Ey, ob Sie jetzt Ihre Zusatzfrage wiederholen wollen. Auch der Herr Kollege Gansel kann jetzt zu dieser Frage eine Zusatzfrage stellen. Bitte!
Herr Staatssekretär, ich hatte gefragt, ob die Bundesregierung in ähnlich gelagerten Fällen gleiche Bürgschaften wie in dem hier angesprochenen Verfahren zur Erhaltung deutscher Arbeitsplätze geben würde.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung bemüht sich um gleichmäßige Behandlung aller Fälle. Aber selbstverständlich ist die Entscheidung jeweils nur am konkreten Einzelfall abzuwägen und zu treffen.
Herr
Kollege Gansel, bitte.
Inwieweit, Herr Staatssekretär, sichert der Export von Fabrikationsanlagen, in diesem Fall Werften, in ein Entwicklungsland auf die Dauer unmittelbar Arbeitsplätze in der Bundesrepublik, oder werden sie dadurch nicht schon kurzfristig gefährdet?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, wir sehen eine solche kurzfristige Gefährdung nicht. Die unmittelbare Auftrags- und Beschäftigungswirkung liegt natürlich auf der Hand.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung entgegen ihren auch in jüngster Zeit wiederholten Erklärungen einer HermesBürgschaft für den Export von Kriegswaffen nach Südamerika zugestimmt, und wieweit will die Bundesregierung in Zukunft
darauf verzichten, den Rüstungswettlauf zwischen Entwicklungsländern durch Hermes-Bürgschaften zu fördern?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bei dem hier angesprochenen Geschäft — Ausfuhr von U-Booten nach Argentinien — durch Kabinettsbeschluß vom 30. November der Gewährung einer Ausfuhrbürgschaft zu Barzahlungsbedingungen, also nicht zu Kreditbedingungen, im Hinblick auf die große beschäftigungspolitische Bedeutung dieses Geschäfts für die betroffene deutsche Werft ausnahmsweise zugestimmt.
Bekanntlich befinden sich die deutschen Werften in einer besonders schwierigen Lage. Die Bundesregierung ist bemüht, drohender Kurzarbeit und möglichen Entlassungen von Arbeitskräften soweit wie möglich entgegenzuwirken. Die Werft, die sich hier um den Auftrag bemüht, mußte bereits zu Kurzarbeit und Entlassungen übergehen und die Planung der Beschäftigung für die kommenden Jahre reduzieren. Sollte die Werft den Auftrag zur Durchführung dieses Geschäfts erhalten, so wäre dies für die Beschäftigungslage dieser Werft und für den ganzen Raum Emden eine entscheidende Hilfe.
Die Ausnahmegenehmigung des Bundeskabinetts für dieses Geschäft berührt nicht die weiterhin fortbestehende Haltung der Bundesregierung, grundsätzlich Kriegswaffen nur in Länder des Atlantischen Bündnisses und einige wenige andere Länder in vergleichbarer Situation zu liefern. Bei der Lieferung von sonstigen kriegswaffenähnlichen Rüstungsgütern in Länder der Dritten Welt legt die Bundesregierung ebenfalls weiterhin restriktive Maßstäbe an. Ausfuhrbürgschaften für solche Liefergeschäfte werden grundsätzlich nur dann gewährt, wenn Barzahlungsbedingungen, nicht aber Kreditbedingungen vorgesehen sind.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da alle deutschen Werften große Beschäftigupgssorgen haben, die sie mit unterschiedlichen Anstrengungen und auch mit unterschiedlichem finanziellen Einsatz des Eigentümers zu lösen versuchen, bedeutet Ihre Antwort, daß diejenigen Werften in Zukunft Bundesbürgschaften für Rüstungsexporte erhalten können, deren Eigentümer nicht selbst die erforderlichen Anstrengungen machen, um auf der bisherigen Basis friedliche Produkte exportieren zu können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Schlußfolgerung können Sie aus meinen Darlegungen nicht ziehen, Herr Kollege.
Herr Abgeordneter Gansel, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da die Bundesregierung zwischen dem finanziellen Risiko eines Exportgeschäfts und dem möglichen entwicklungspo-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4787
Gansel
litischen und entspannungspolitischen Schaden eines solchen Geschäfts abwägen muß — es handelt sich ja um Waffen —, frage ich Sie, ob die Bundesregierung in Zukunft stärker darauf achten wird, daß die Länder, denen sie Entwicklungshilfeleistungen gewährt, statt Kriegswaffen zu importieren, in der Bundesrepublik friedliche Produkte — statt Kriegsschiffe Handelsschiffe — in Auftrag geben.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist der Bundesregierung nicht möglich, über die Auftragsvergabe von Entwicklungsländern und anderen Ländern zu bestimmen. Sie läßt sich risikopolitisch von den hier dargelegten Grundsätzen leiten, und sie ist bereit, in der jetzigen Beschäftigungssituation der Frage der Beschäftigung eine größere Bedeutung beizumessen, als es bei Entscheidungen in der Vergangenheit notwendig war.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Welche Regierungsstellen waren zu welchem Zeitpunkt mit dem Problem befaßt, und wie haben sie es beurteilt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Vor Durchführung solcher Rüstungsgeschäfte werden immer die zuständigen Bundesministerien und Bundesbehörden, erforderlichenfalls auch der Bundessicherheitsrat und das Bundeskabinett, befaßt. Auch bei dem hier angesprochenen Ausfuhrgeschäft sind diese Stellen befaßt worden. Das Bundeskabinett hat abschließend der Gewährung einer Bundesbürgschaft zu Barzahlungsbedingungen am 30. November 1977 zugestimmt. Nach den mir vorliegenden Informationen haben alle beteiligten Behörden bzw. Ressorts diesem Vorgehen zugestimmt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da das Kabinett die letzte Entscheidungsinstanz ist, die bei diesem ganzen langwierigen Verfahren in Anspruch genommen wird, möchte ich fragen, wann zuerst an die Bundesregierung — und das war ja schon der Inhalt meiner Frage — das Verlangen des Unternehmens herangetragen worden ist, für diese Rüstungsexporte eine Bundesbürgschaft zu erhalten.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin im Augenblick nicht in der Lage, Ihnen das datumsmäßig zu belegen. Aber ich werde das gern nachholen.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung oder haben Stellen der Bundesregierung, die sich mit diesem Problem befaßt haben, auch — wie sonst bei ähnlichen wichtigen Fragen — mit der zuständigen Gewerkschaft, mit der IG Metall, Kontakt gehabt, und ist der Bundesregierung die ablehnende Haltung der IG Metall zu Rüstungsexporten und zur Verwendung von Rüstungsexporten als Füllaufträge bekannt unter der besonderen — —
Herr Kollege, ich bitte um Verständnis; Sie haben gefragt: Welche Regierungsstellen waren zu welchem Zeitpunkt mit dem Problem befaßt, und wie haben sie es beurteilt? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Zusatzfrage in diesen Bereich brächten. Ich gebe Ihnen dazu noch die Möglichkeit.
In Anbetracht der Antwort, Herr Präsident, müssen auch die Zusatzfragen entsprechend allgemein bleiben. Ich bitte um Entschuldigung.
Herr Kollege, Sie können die Antwort bewerten; das ist Ihr gutes Recht. Der Herr Staatssekretär hat auch das Recht, die Antwort so zu geben, wie die Regierung glaubt sie geben zu können.
Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, bedeutet Ihre Antwort nach dem Fehlen von Einwänden anderer Ressorts, daß auch das Auswärtige Amt ohne Bedenken zugestimmt hat?
Grüner, Pari. Staatssekretär: Nach den mir gegebenen Informationen haben alle Ressorts zugestimmt.
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen mehr vor.
Der Herr Abgeordnete von der Heydt Freiherr von Massenbach hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 21 und 22 gebeten. Dem wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 23 der Frau Abgeordneten Pieser auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, daß angesichts des „massiven Impulses", der von dem stark ansteigenden Defizit aller öffentlichen Haushalte im Jahr 1978 ausgeht, für eine „noch expansivere Ausgabenpolitik kein Anlaß besteht" ?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es ist zutreffend, daß der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 1977/78 festgestellt hat, daß von der Finanzpolitik im Jahr 1978 ein massiver expansiver Impuls ausgehen wird, der vom Rat mit rund 23 Milliarden DM beziffert wird. Weitere ausgabenwirksame Maßnahmen hält der Rat, schon um die mittelfristig notwendige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden, nicht für erforderlich.
Diese Bewertung wird von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt. Eventuell dürfte der expansive Impuls noch größer sein, als die vom Rat genannte
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Parl. Staatssekretär Grüner
Zahl erkennen läßt, weil z. B. die Auftrags- und Produktionswirkungen des Programms für Zukunftsinvestitionen 1978 höher sein werden als der Mittelabfluß. Auch die aus den Steuersenkungen, insbesondere der Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, zu erwartenden Anstoßwirkungen können zum Teil höher veranschlagt werden als die unmittelbaren Steuerausfälle. Damit hat die Finanzpolitik der Bundesregierung ihren der derzeitigen Lage entsprechenden Beitrag zur Konjunkturstützung geleistet.
Im übrigen wird die Bundesregierung ihre endgültige Stellungnahme zum Gutachten des Sachverständigenrats im Jahreswirtschaftsbericht noch im Januar 1978 vorlegen.
Frau Kollegin, eine Zusatzfrage.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß infolge administrativer Investitionshemmnisse nicht nur im Kraftwerksbau gegenwärtig schätzungsweise zirka 10 bis 20 Milliarden DM investitionsbereiten Kapitals nicht investiert werden können und sogar die Abwicklung öffentlicher Investitionsprogramme, die der antizyklischen Konjunktursteuerung dienen sollen, durch solche Maßnahmen gefährdet sind, und was beabsichtigt die Bundesregierung — —
Frau Kollegin, jetzt wollen wir es mal bei der einen Frage belassen und dem Herrn Staatssekretär die Möglichkeit geben, darauf zu antworten.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt — sie hat sich mehrfach dazu geäußert —, daß es eine ganze Reihe von Investitionen gibt, die infolge von Maßnahmen der von Ihnen erwähnten Art nicht so rasch zum Zuge kommen, wie das in der gegenwärtigen Konjunkturlage erwünscht wäre.
Was beabsichtigt die Bundesregierung zur hier erforderlichen Vertrauensstabilisierung in der Wirtschaft aktiv zu tun?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Hier handelt es sich nicht um Probleme der Vertrauensstabilisierung, sondern um Umweltschutzgesetzgebung, Bürgerinitiativen und anderen durchaus berechtigte Anliegen. Wir bemühen uns, alle administrativen Hemmnisse, soweit sie uns und den Ländern zugänglich sind, zu beseitigen und zur Straffung der Verfahren beizutragen. Aber selbstverständlich wird das nichts an der Gesetzgebung ändern, die wir hier im Bundestag zu diesen Fragen selber beschlossen haben.
Herr Abgeordneter Dr. Langner, Sie haben noch eine Zusatzfrage. Bitte.
Herr Staatssekretär, dürfte ich Ihrer Antwort, daß die Bundesregierung „grundsätzlich" der Feststellung des Sachverständigenrats, es bedürfe keiner weiteren expansiven Ausgabemaßnahmen mehr, zustimmt, entnehmen, daß Sie sich durchaus die Möglichkeit für weitere expansive Maßnahmen offenhalten wollen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nein, das können Sie dieser Antwort nicht entnehmen. In diesem Bereich besteht keinerlei Handlungsbedarf.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Lampersbach.
Herr Staatssekretär, teilen Sie denn die Auffassung des Herrn Bundeskanzlers, die er beim Städte- und Gemeindebund geäußert hat, daß es zu viele investitionshemmende Gesetze gebe?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich teile diese Meinung. Ich bin der Überzeugung, daß die Fassung unserer Gesetze und das Zusammenwirken der mit diesen Gesetzen Befaßten verbessert werden kann, auch wenn ich mir der Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, wohl bewußt bin.
Die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Pieroth werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Langner auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Feststellung des wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium, „Der Beirat hätte es begrüßt, wenn die Bundesregierung von der im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz vorgesehenen 10prozentigen linearen Steuersenkung Gebrauch gemacht hätte, und wenn zugleich das Gesetzgebungsverfahren für eine strukturelle Reform des Steuertarifs in die Wege geleitet worden wäre, zumal eine periodische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflations- und Realeinkommensentwicklung ohnehin notwendig ist. Bei einer Steuersenkung nach Maßgabe des Stabilitätsgesetzes hätten die Wirkungen bereits ab 1. Oktober 1977 einsetzen können"?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das inzwischen in Kraft getretene Gesetz zur Steuerentlastung und Investitionsförderung bringt zur Verstärkung der unternehmerischen Investitionstätigkeit und zur Belebung des privaten Konsums eine Reihe steuerlicher Entlastungen. Diese differenzierten Maßnahmen, insbesondere die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen und die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages, hätten nicht durch eine Verordnung der Bundesregierung auf Grund des Stabilitäts-
und Wachstumsgesetzes eingeführt werden können. Nach Ansicht der Bundesregierung können die beschlossenen steuerlichen Maßnahmen nur in ihrer Gesamtheit die erforderlichen gesamtwirtschaftlichen Wirkungen entfalten. Damit liegt die Bundesregierung ganz auf der Linie der im Gutachten des wissenschaftlichen Beirats dargelegten Zielvorstellungen.
Eine Neugestaltung des Einkommensteuertarifs zum 1. Januar 1978 war schon aus Zeitgründen nicht möglich. Eine solche Neugestaltung bedarf eingehender Prüfung und politischer Diskussion hinsichtlich der Auswirkungen auf die einzelnen Steuerpflichtigen und die öffentlichen Haushalte. Eine enge
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Parl. Staatssekretär Grüner
Bindung der Besteuerung an die Entwicklung des Geldwertes kann allerdings nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Frage kommen, weil damit das Nominalwertprinzip aufgegeben würde.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich denn den Widerspruch, daß die Bundesregierung einerseits — das kam auch vorhin schon in Antworten zum Ausdruck — dem Steuerentlastungsprogramm für 1978 erhebliche konjunkturelle Auswirkungen beimißt, aber andererseits im letzten Quartal dieses Jahres nach zwei unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftswachstums doch nicht gerade erfreulichen Quartalen, nämlich nach dem zweiten und dem dritten — auf diesen konjunkturellen Impuls verzichtet hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich verstehe die Frage, offen gestanden, nicht.
Dann darf ich versuchen, sie anders zu stellen.
Herr Kollege, die Richtlinien verlangen auch, daß Fragen immer kurz und knapp gestellt werden, damit darauf konzentriert geantwortet werden kann.
Dann frage ich: Warum verzichtete die Bundesregierung auf die konjunkturellen Wirkungen von Steuerentlastungen im vierten Quartal dieses Jahres?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Sie meinen: durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz?
— Jetzt ist es mir klar. Vielen Dank.
Sie hat darauf verzichtet, weil sie das Bündel an Maßnahmen, das vorliegt, für gesamtwirtschaftlich richtiger und in seiner Zielrichtung auf gesamtwirtschaftliches Wachstum für wirkungsvoller gehalten hat als die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes.
Eine weitere Zusatzfrage.
Sind Sie denn wirklich der Meinung, daß die differenzierten Maßnahmen, wie Sie sie hinsichtlich des Weihnachtsfreibetrages und der Abschreibung beschrieben haben, im Vergleich zu einer massiven Einkommensteuer-, Lohnsteuer- und Körperschaftsteuerentlastung tatsächlich eine entsprechende konjunkturelle Wirkung entfalten können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ja, dieser Meinung bin ich tatsächlich.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Dr. Langner auf:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß das derzeitige konjunkturelle Instrumentarium des Stabilitäts- -und Wachstumsgesetzes ausreicht oder um zusätzliche Instrumente, wie z. B. zwangsweise Investitionsrücklage, Aktivreserve usw. , ergänzt werden muß?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Sie ist der Auffassung, daß die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Konjunktursteuerung im wesentlichen ausreichen. Das schließt nicht aus, daß über die Zweckmäßigkeit und die Wirksamkeit der Instrumente weiterhin Überlegungen angestellt werden.
Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß vorgeschlagene Maßnahmen wie die auf dem SPD-Parteitag in Hamburg vorgeschlagene Investitionsrücklage oder Aktivreserve zur weiteren Vertrauensbildung in der Wirtschaft beitragen können?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, was zur Vertrauensbildung beiträgt und was nicht, ist eine Frage akademischer Natur. Die Bundesregierung hat ihr marktwirtschaftliches Konzept jedenfalls klar auf den Tisch gelegt und wird es auch weiterhin verfolgen. Dabei ist sie bereit, über alle Anregungen nachzudenken, die aus dem politischen und dem wissenschaftlichen Bereich an sie herangetragen werden.
Keine
weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Lampersbach auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Maße regierungsamtliche Stellen von Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft im Medienbereich ihrer Länder gezielt darauf hinwirken, daß Wirtschaft und Verbraucher nur noch im eigenen Land erzeugte Güter kaufen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einzelnen Fällen regierungsamtliche Stellen in EG-Mitgliedstaaten öffentlich für einheimische Produkte geworben haben. Die Bundesregierung hat derartige Aufrufe immer aufmerksam verfolgt und bei den jeweiligen bilateralen Konsultationen und sonstigen Gesprächen beanstandet. In einem wichtigen Fall hat die betreffende Regierung ihren Aufruf daraufhin öffentlich relativiert.
Keine
Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Lampersbach auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch derartiges Verhalten protektionistischen Entwicklungen Vorschub geleistet wird, die der Idee „Europa" zuwiderlaufen, und wenn ja, was wird sie gegen dieses Verhalten unternehmen?
Bitte.
4790 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage dargelegte Auffassung, Herr Kollege. Sie wendet sich entschieden gegen jeden Versuch des Aufbaus derartiger psychologischer Handelsbarrieren, die unvereinbar sind mit Recht und Idee des Gemeinsamen Marktes. Sollten die bisher nicht gravierenden Vorfälle in den Partnerländern sich verstärken, wird sie die nach den Römischen Verträgen möglichen Mittel ausschöpfen und die Kommission. um Interventionen bitten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, glauben Sie — auch nach den Erfahrungen der Vergangenheit —, daß allein dieser verbale Einspruch ausreichend sein wird, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu unterbinden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nach den bisherigen Erfahrungen, Herr Kollege: ja.
Keine
weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Trifft der Bericht des „Spiegel" Nr. 50/77 zu, nach dem die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihre Monopolstellung mißbrauchen, indem sie industrielle Stromeigenerzeuger durch überhöhte Preise von der Verstromung ungenutzten Heißdampfs abhalten, und entsprechen die in diesem Bericht genannten Zahlenangaben über eine zusätzliche Stromreserve von 10 000 Megawatt den Tatsachen?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das Bundeskartellamt untersucht zur Zeit im Rahmen der kartellrechtlichen Mißbrauchsaufsicht die Liefer- und Abnahmebedingungen von Elektrizitätsversorgungsunternehmen gegenüber industriellen Stromeigenerzeugern. In einem Fall, nämlich im Fall RWE, findet am 15. Dezember die gesetzlich vorgesehene öffentliche mündliche Verhandlung statt.
Wie die Bundesregierung bereits in der Beantwortung früherer Anfragen im einzelnen ausgeführt hat, läßt sich das Potential industrieller Stromreserven angesichts der verschiedenen praktischen Schwierigkeiten kaum quantifizieren.
So scheidet z. B. ein Teil der Anlagen aus technischen Gründen für eine Umrüstung auf KraftWärme-Kopplung aus. Auch stimmt das Stromangebot der industriellen Eigenerzeugung zeitlich häufig nicht mit dem Strombedarf im Bereich der öffentlichen Elektrizitätsversorgung überein.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß der Verband der Elektrizitätswerke erklärt hat, er werde mit dem Verband der industriellen Krafterzeuger so lange nicht verhandeln, wie das Kartellverfahren gegen RWE laufe, und trifft es zu, daß die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Kartellamt angewiesen hat, dieses Verfahren nicht weiter zu verfolgen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das trifft nicht zu. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Haben
Sie noch eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, sind Sie meiner Auffassung, daß hier seitens der Energieversorgungsunternehmen ein Monopolmißbrauch vorliegt, der einen groben Verstoß gegen marktwirtschaftliche Grundsätze und Prinzipien darstellt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich bin der Meinung, daß wir die Äußerung des Bundeskartellamts in dieser Frage abwarten sollten. Die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur Nutzung der KraftWärme-Kopplung und ihre Erwartungen bezüglich der Bereitschaft der EVUs zur Zusammenarbeit — die im übrigen öffentliche Unternehmen sind — in diesem Zusammenhang habe ich hier schon deutlich zum Ausdruck gebracht.
Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Conradi auf:
Welche Maßnahmen, insbesondere gesetzlicher Art, plant die Bundesregierung, um den Mißbrauch der Monopolstellung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen abzustellen, insbesondere im Hinblick auf überhöhte Leitungskosten, überzogene Preise für Stromeigenerzeuger und andere monopolistische Verhaltensweisen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Bedingungen für die stromwirtschaftliche Zusammenarbeit im Interesse einer volkswirtschaftlich optimalen Nutzung der in der Industrie bestehenden Möglichkeiten zur KraftWärme-Kopplung verbessert werden müssen. Sie hat daher alle Beteiligten veranlaßt, hierüber Verhandlungen aufzunehmen.
Nach dem vorliegenden Zwischenergebnis geht die Bundesregierung davon aus, daß eine befriedigende privatwirtschaftliche Vereinbarung abgeschlossen werden wird und es nicht nötig sein wird, administrative Lösungen in Betracht zu ziehen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, in der 4. Kartellgesetznovelle die unbillige Behinderung bei der Verwertung von Energie ausdrücklich als mißbräuchlich zu kennzeichnen.
Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung bereit, wenn die privatwirtschaftlichen Vereinbarungen nicht zu dem gewünschten Ziel führen, dem Bundestag Gesetzentwürfe vorzulegen, die die in öffentlicher Hand befindlichen Energieversorgungsunternehmen zwingen, überschüssige Energie von industriellen Kraftherstellern abzunehmen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4791
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das ist die Absicht der Bundesregierung für einen solchen Fall, den wir allerdings nicht erhoffen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Wirtschaftsministers des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Riemer, gegebenenfalls die- Monopolstellung der Energieversorgungsunternehmen dadurch zu brechen, daß die Leitungsnetze verstaatlicht werden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir glauben nicht, daß dieser Weg — auch wenn er in die Diskussion einzubeziehen ist — eine Lösung des Problems darstellt, sondern wir glauben, daß allein schon die staatlichen Aufsichtsorgane eine Einflußmöglichkeit haben, die zu der von mir erwähnten privatwirtschaftlichen Regelung erheblich beitragen kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lampersbach.
Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß die Demarkationslinien zwischen den Stromerzeugern und -versorgern auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will mich mit dieser schwierigen Detailfrage hier auch wegen des etwas weiter hergeholten Zusammenhangs nicht auseinandersetzen, weil ich sie für zu schwierig halte, um sie mit einem Satz zu beantworten.
Herr
Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung.
Die Fragen 59 und 60 des Herrn Abgeordneten Konrad sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Die Fragen 61 und 62 des Herrn Abgeordneten Stahl werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
Die Fragen 63 des Herrn Abgeordneten Gerlach und 64 der Abgeordneten Frau Simonis werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin hat ihre Frage 65 zurückgezogen.
Die Frage 67 der Abgeordneten Frau Erler wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen.
Herr Staatssekretär Wrede steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Dr. von Geldern auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung von Praktikern der Seefahrt, daß Inhaber des seemännischen AM-Patents mehr können als sie dürfen", und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, Herr Kollege, Inhaber des Befähigungszeugnisses AM, Kapitän auf mittlerer Fahrt, haben die Befugnis, Schiffe bis zu einer Größe von 1600 Bruttoregistertonnen in einem Seegebiet zu führen, das Archangelsk, Island und . die Atlantikküste Marokkos, das Mittelmeer und das Schwarze Meer einschließt. In zur Zeit laufenden Erörterungen mit den Sozialpartnern und den Küstenländern über eine Revision der Schiffsbesetzungs- und -ausbildungsordnung wird u. a. geprüft, ob und wie weit die Befugnisse des Befähigungszeug nisses AM erweitert werden können.
Herr
Abgeordneter, Sie haben keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 68 und 69 des Herrn Abgeordneten Kiechle werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Da der Herr Abgeordnete Josten nicht im Saal ist, werden seine Fragen 70 und 71 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Da der Herr Abgeordnete Milz nicht im Saal ist, werden seine Fragen 72 und 73 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 74 und 75 des Herrn Abgeordneten Pohlmann werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Autworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 76 des Herrn Abgeordneten Helmrich auf:
Wann ist mit der generellen Festlegung von Geräuschgrenzwerten durch Verordnung gem. § 43 des Bundes-Imissionsschutzgesetzes zu rechnen, und bei welchen Grenzwerten, gemessen an Fenstern von Wohngebäuden in der Nähe von Bundesstraßen und Bundesbahnschienen, wurden bisher und werden bis zur generellen Festlegung von der Bundesregierung besondere Schallschutzmaßnahmen für erforderlich gehalten?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung wird in Kürze den Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes einbringen, das u. a. die beim Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte festlegen soll. Zur Zeit gibt es keine gesetzlichen Festlegungen von Grenzwerten.
4792 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Ich möchte darum bitten, daß der zweite Teil meiner Frage beantwortet wird.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe geantwortet, daß die Bundesregierung in Kürze — ich will es präziser fassen: in der Kabinettssitzung in der kommenden Woche — die notwendigen Festlegungen treffen wird. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, Ihnen heute zu den von Ihnen geforderten Grenzwerten eine Stellungnahme abzugeben. Dies wird in der kommenden Woche im Kabinett beschlossen.
Herr Kollege, eine Zusatzfrage.
Heißt das, daß bisher keinerlei Vorstellungen bei der Bundesregierung bestanden haben, wann Schallschutzmaßnahmen getroffen werden müssen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich hatte schon vor einigen Wochen Gelegenheit, hier in der Fragestunde zu diesem Problem sehr ausführlich Stellung zu nehmen. Ich könnte Sie jetzt auf das Protokoll verweisen. Dennoch will ich noch einmal deutlich machen, daß es sich hier um einen sehr komplizierten Zusammenhang handelt, der nicht nur viele Fragen auslöst, die von der Bundesregierung und, was die Kompetenzen angeht, von den verschiedenen Ressorts beantwortet werden müssen, sondern bei dem insbesondere, da auch die Länder und Gemeinden betroffen sind, eine Übereinstimmung mit den Interessen der Länder und Gemeinden herbeigeführt werden muß. Hierzu hat es umfangreiche Abstimmungsgespräche gegeben: ein Gespräch des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten, Ressortgespräche und natürlich Gespräche auf Fachebene. All dies ist in eine Vorlage eingeflossen, die in der nächsten Woche im Kabinett behandelt werden soll. Sie können dieser Antwort entnehmen, daß bei der Bundesregierung sehr wohl ganz konkrete Vorstellungen über die Grenzwerte bestehen.
Sie haben die Möglichkeit, eine weitere Zusatzfrage zu stellen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Sie sagten vorhin, daß am kommenden Mittwoch im Kabinett eine Regelung für zukünftige Baumaßnahmen und für wesentliche Veränderungen an Bundesstraßen bzw. Schienenwegen behandelt werden soll. Heißt das, daß die vorgesehene gesetzliche Änderung nicht für bereits abgeschlossene Baumaßnahmen gelten wird?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Das heißt, Herr Kollege, daß die vorgesehene gesetzliche Regelung nur für Straßenbaumaßnahmen gelten wird, die nach dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Angriff genommen wurden.
Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Braun auf:
Welche Konsequenzen ergeben sich auf Grund der Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Oktober 1977 — 3 K 2446/76 und 3 K 2448/76 — für die beabsichtigte Zusammenfassung der Busdienste der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in handelsrechtlich organisierten Verkehrsgesellschaften?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die erst vor wenigen Tagen bekanntgewordenen Urteilsgründe der von Ihnen genannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtes werden zur Zeit von den beteiligten Bundesressorts geprüft.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß die Bundesregierung im Augenblick noch nicht in der Lage ist, irgendwelche Konsequenzen auch nur anzudeuten?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Das bedeutet es, Herr Kollege Braun.
Sie ha-bei eine weitere Zusatzfrage.
Bedeutet das gleichzeitig, daß Sie damit praktisch empfehlen, daß jeder einzelne abgestellte Beamte klagen muß, um hier zu einer Lösung zu kommen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nein, das bedeutet es nicht, Herr Kollege.
Darauf werde ich noch bei der Beantwortung Ihrer zweiten Frage eingehen.
Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Braun auf:
Wird die Bundesregierung ihre Pläne auf Zusammenfassung der Busdienste der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost aufgeben, nachdem das Verwaltungsgericht Köln festgestellt hat, daß die Verpflichtung von Beamten zur ständigen Dienstleistung bei der privatrechtlichen Regionalverkehr Köln GmbH nicht mehr mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes zu vereinbaren ist?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Maßnahmen der Bundesregierung zur Zusammenführung der Busdienste beruhen auf dem gesetzlichen Auftrag, daß beide Sondervermögen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen sind. Die Erfüllung dieses Auftrags liegt im dringenden Interesse der Fahrgäste, des Steuerzahlers und der Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs, besonders in den ländlichen Gebieten.
Die Bundesregierung hat sich aus diesen Gründen nach zwei Kabinettsberatungen entschieden, die Busdienste von Bahn und Post in einer Unternehmensgruppe mit rechtlich selbständigen Regio-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4793
Parl. Staatssekretär Wrede
nalgesellschaften zusammenzuführen. Sie sieht keinen Anlaß, diese Maßnahmen zurückzunehmen, zumal die entscheidende in Ihrer Frage enthaltene Feststellung nicht zutrifft. Kein Beamter der Deutschen Bundesbahn ist zur ständigen Dienstleistung bei einer der vier handelsrechtlichen Gesellschaften verpflichtet worden.
Richtig ist vielmehr folgendes: Die im Busdienst tätigen Fahrer von der Deutschen Bundesbahn und der deutschen Bundespost sind allein zur Dienstleistung gegenüber ihrem bisherigen Dienstherrn verpflichtet, dessen Weisungen unterworfen und gehören ohne jede Einschränkung zu seinem Personalkörper, bis sie aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausscheiden.
Der einzige wesentliche Unterschied für die Busfahrer besteht darin, daß das wirtschaftliche Ergebnis ihrer Tätigkeit nicht mehr unmittelbar, sondern mittelbar über eine mit der gemeinsamen Betriebsführung der Busdienste beauftragte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Bundesbahn und Bundespost in das Wirtschaftsergebnis ihres Arbeitgebers einfließt.
Ein größeres Maß der Berücksichtigung sozialer Belange ist bei einer solchen Rationalisierungsmaßnahme nicht denkbar. Die beteiligten Busfahrer haben nicht den Wunsch nach einer anderen Verwendung geäußert.
Zusatzfrage.
Braun Um an den letzten Satz anzuknüpfen: Wie können Sie es sich erklären, daß mehrere Busfahrer erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt haben?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Zu dem „erfolgreich" habe ich Ihnen in der ersten Antwort gesagt, daß das Urteil mit seiner Begründung zur Zeit ausgewertet wird. Es gibt durchaus Anhaltspunkte dafür, daß es bei einer anderen Anlage des Beschäftigungsverhältnisses — also nicht durch schriftliche Verpflichtung — zu einem anderen Urteil gekommen wäre.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir von sich aus zu antworten, wenn Sie die beiden vorliegenden Urteile geprüft haben, oder soll ich in der Fragestunde erneut nachfragen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Nach Prüfung der Urteile können Sie selbstverständlich das Ergebnis der Prüfung zugestellt bekommen, Herr Kollege.
Herr Kollege Lampersbach, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, hat sich an der Dienstleistung und auch an dem Einsatz der dort Beschäftigten nichts geändert; zwischen dem früheren Träger und der heute noch bestehenden Verwaltung ist nur eine GmbH zwischengeschaltet worden. Ist das so richtig?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Das ist richtig.
Ich rufe die Frage 79 des Abgeordneten Dr. Laufs auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Diese Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Francke auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Diese Frage sowie Frage 81 werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär Wrede, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Haack zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Dr. Schneider hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 82 und 83 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 84 des Herrn Abgeordneten Landré auf. — Auch der Herr Abgeordnete Landré ist nicht im Saal. Diese Frage sowie Frage 85 werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 86 des Herrn Abgeordneten Schröder , auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. — Meine Damen und Herren, hier breitet sich wohl eine vorweihnachtliche Stimmung aus. — Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 143 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich kann Ihnen nur danken, daß Sie in Erfüllung Ihrer Pflicht hierhergekommen sind.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Höhmann zur Verfügung.
Ich rufe Frage 87 des Abgeordneten Graf Stauffenberg auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Diese Frage sowie Frage 88 werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 89 des Herrn Abgeordneten Gerster auf:
4794 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Wie groß ist der Personenkreis in der DDR , dem es von amtlichen Stellen untersagt ist, persönliche Kontakte und freundschaftliche Beziehungen zu Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zu unterhalten, und trifft es zu, daß dieser Personenkreis zur Zeit erheblich ausgeweitet wird?
— Der Lichtblick kommt aus Mainz: Der Fragesteller ist anwesend.
Bitte, Herr Staatssekretär.
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung müssen sich in der DDR Inhaber bestimmter Positionen im Staats-, Partei- und Wirtschaftsapparat als sogenannte Geheimnisträger verpflichten, keine Kontakte zu Verwandten und Bekannten in der Bundesrepublik Deutschland zu unterhalten. Der Personenkreis, der in der DDR von diesen Kontaktverboten betroffen ist, läßt sich nicht eindeutig umgrenzen. Mit Sicherheit gehören Angehörige der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei hierzu.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie groß — in absoluten Zahlen oder Prozentsätzen ausgedrückt — der betroffene Personenkreis ist; auch Schätzungen sind nicht möglich.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß der betroffene Personenkreis zur Zeiterheblich ausgeweitet wird.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt — ich darf hier gleich aus zwei Briefen zitieren —, daß derzeit offenbar Personen angehalten werden, freundschaftliche Beziehungen zu Bürgern der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben. In diesen Briefen, in denen Freundschaften aufgekündigt werden, steht, daß Probleme hinsichtlich dieser Freundschaften bestünden — ich zitiere wörtlich —:
. . . solange maßgebliche Politiker in Bonn unsere DDR nicht mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen und ohne Vorbehalte anerkennen, einschließlich unserer Staatsbürgerschaft.
- Höhmann, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf vielfältige Weise Einfluß auf die Bürger der DDR genommen wird. Wir mißbilligen dies, aber natürlich sind uns nicht alle Sicherheitsbestrebungen — im wesentlichen die des SED-
Parteiapparats — bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer zweiten Antwort entnehmen, daß Sie jedenfalls wissen, daß derzeit mit solchen Begründungen Einfluß auf Bürger der DDR genommen wird, um zu erreichen, daß sie derartige Verbindungen abbrechen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Bestrebungen gibt es seit vielen Jahren in der DDR.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kunz.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die DDR in bestimmten Fällen versucht hat, sogar gemeindliche Feuerwehrleute zu dem Kreis besonderer Geheimnisträger zu dem Zweck hochzustilisieren, ihnen persönliche Kontakte zu Landsleuten in der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Solche Bemühungen von regierungsamtlicher Seite der DDR sind uns nicht bekannt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berger .
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die von Ihnen auch bestätigten Einschränkungen für Soldaten der NVA selbst im Mannschaftsdienstgrad gelten?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, dafür gibt es auch bei unseren westlichen Freunden und bei uns selbst Beispiele.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß dieses Verhalten der DDR-Behörden sowohl zu dem Grundlagenvertrag und der darin enthaltenen Pflicht zur guten Nachbarschaft als auch zu den Vereinbarungen von Helsinki, die derzeit in Belgrad überprüft werden, in Widerspruch steht?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Sicherheitsbedürfnisse gibt es in allen Staaten dieser Welt. Wir sind der Meinung, daß die Führung der DDR dieses Sicherheitsbedürfnis in großem Maße ausgeweitet hat in dem Sinne, daß man sagen könnte: Hier ist man im Sicherheitsbedürfnis und in den entsprechenden Anordnungen viel zu weit gegangen.
Herr Abgeordneter Immer, Sie wollten noch eine Zusatzfrage stellen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß solche Beschränkungen bzw. Beeinflussungen auch auf unterer Ebene, insbesondere auf Kreisebene, erfolgen, ohne daß diese Einflußnahme auf Bezirksebene und Staatsebene der DDR gedeckt ist?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4795
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe darauf hingewiesen, daß dort vielfältige Maßnahmen getroffen werden und daß sehr viele, kleine Zaunkönige — so hat man sie einmal politisch benannt — versuchen, lauter zu sein als die, die wirklich das Sagen haben.
Herr Abgeordneter Lintner, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, geht aus Ihren Worten hervor, daß sich die Bundesregierung in der Vergangenheit zumindest nicht mit Erfolg darum bemüht hat, dieses übersteigerte Sicherheitsbedürfnis und seine Auswirkungen sinnvoll einzugrenzen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das ist häufig eine psychologische Frage. Man kann jemandem, der Angst hat, diese kaum dadurch austreiben, daß man sagt, es könne ja eigentlich gar nichts passieren.
Eine letzte Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß Landesregierungen in der Bundesrepublik Betriebsausflüge, z. B. von Kommunalverwaltungen, in die DDR aus Sicherheitsgründen unterbunden haben?
Herr Kollege, so verständlich — weil man den Vorgang kennt — Ihre Zusatzfrage ist: Ich muß Sie darauf hinweisen, daß der Zusammenhang der von Ihnen soeben gestellten Frage mit der eingereichten Frage nicht gegeben ist.
— Herr Kollege, Fragen werden hier nur nach der Geschäftsordnung beurteilt.
Ich rufe die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Gerster auf:
Ist dieses Verbot von persönlichen Kontakten mit der KSZE-
Schlußakte vereinbar, und was hat die Bundesregierung in dieser Angelegenheit bisher unternommen?
Bitte.
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die KSZE-Schlußakte empfiehlt die weitere Entwicklung von persönlichen, beruflichen oder touristischen Kontakten. Durch diese Empfehlungen sind jedoch nicht die innerstaatlichen Vorschriften aufgehoben worden. Das Verbot von Kontakten in Einzelfällen ist eine Folge solcher innerstaatlicher Bestimmungen der DDR. Die Bundesregierung nützt alle Möglichkeiten, die die Schlußakte von Helsinki bietet, um die Absichtserklärungen dieser Schlußakte über die Förderung der Kontakte zwischen den Bürgern aus Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu verwirklichen. Dem dienen auch
Gespräche mit der Regierung der DDR zur Verbesserung der Vertragspraxis. Hierbei bemühen wir uns um jeden konkreten Einzelfall, der an uns mit der Bitte um Ansprache bei der DDR herangetragen wird.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie auf das Sicherheitsbedürfnis der DDR und auch auf das Sicherheitsbedürfnis anderer Staaten sowie auf Maßnahmen anderer Staaten hingewiesen haben, könnte der Eindruck entstehen — daran schließt sich meine Frage an —, daß etwa die Bundesrepublik Deutschland Polizeibeamten oder Angehörigen der Bundeswehr Briefkontakte in die DDR verbietet, wie DDR-Behörden das in der anderen Richtung tun. Wollen Sie mit Ihrer Antwort das behaupten, oder können Sie feststellen, daß in der Bundesrepublik Deutschland derartige Verbote nicht bestehen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Wenn der Herr Präsident gestattet, möchte ich — —
Herr Kollege Gerster, die Frage steht nicht mehr unmittelbar im Zusammenhang mit Ihrer eingereichten Frage. Sie haben aber noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, daß die Bundesregierung jede Möglichkeit nutzt, auf die KSZE-Akte hinzuweisen. Wären Sie bereit, mir hier darzulegen, was die Bundesregierung über konkrete Einzelfälle hinaus generell getan hat, um diese Praxis abzustellen?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung kann nicht zu jeder Zeit und zu jeder Plenarsitzung über das berichten, was sie im Augenblick während der KSZE-Folgekonferenz in Belgrad tut. Aber es ist heute morgen im innerdeutschen Ausschuß ein recht eindrucksvoller Bericht über das gegeben worden, was die Bundesregierung in Belgrad vorgebracht hat. Ich hatte den Eindruck, daß der Vortrag, der durch das Auswärtige Amt erstattet worden ist, den Beifall aller Fraktionen gefunden hat. Das bedeutet, daß man mit der Handhabung der Probleme während der Folgekonferenz in Belgrad zufrieden ist.
Herr Abgeordneter Jäger, eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie sich vorhin nicht zu einer klaren Äußerung — —
Herr Kollege Jäger, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie keine Wertungen vornehmen würden; tragen Sie bitte eine Zusatzfrage vor.
4796 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
In Verbindung mit der Bitte, jetzt eine klare Äußerung zu diesem Verhalten der DDR im Zusammenhang mit dem Thema „KSZE" herbeizuführen, möchte ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, ob dieses übertriebene Sicherheitsbedürfnis, von dem Sie selber vorhin sprachen, mit jenem Passus in der KSZE-Schlußakte in Einklang zu bringen ist, in dem es — im Kapitel „Menschliche Kontakte" des Abschnitts „Zusammenarbeit im humanitären und anderen Bereichen" — heißt: Die Teilnehmerstaaten „setzen sich zum Ziel, freiere Bewegung und Kontakte auf individueller und kollektiver, sei es auf privater oder offizieller Grundlage zwischen Personen, Institutionen und Organisationen . . ." zu gewährleisten.
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß das, was die DDR im Augenblick hinsichtlich der Einschränkung von Kontakten tut, mit der KSZE-Schlußakte nicht in Einklang steht, insbesondere nicht, was Fragen der Familienzusammenführung und auch nicht, was Fragen von Reisen aus persönlichen und beruflichen Gründen angeht. Wir sind aber, weil es sich hier um Absichtserklärungen handelt, bestrebt, dem gesetzten Ziel Schritt für Schritt näherzukommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lampersbach.
Herr Staatssekretär, auf welche Weise will die Bundesregierung derartige Aktionen der DDR in Zukunft unterbinden?
Höhmann, Parl. Staatssekretär: Man kann die Handlungsweise der DDR in ihrem eigenen Staatsgebiet auf Grund der KSZE-Schlußakte nicht unterbinden, weil diese kein Vertrag, sondern — wir wollen es einmal so darstellen — eine Absichtserklärung ist. Klar ist natürlich, daß auch diese Absichtserklärung so beschaffen ist, daß man immer wieder hinterfragen und nachstoßen kann, wenn bestimmten Absichten, die vorher erklärt worden waren, nicht nachgekommen wird.
Meine
Damen und Herren, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen beantwortet. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Höhmann, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Engholm zur Verfügung.
Ich rufe Frage 91 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
Wie viele der bei den Arbeitsämtern gemeldeten ungelernten Jugendlichen kommen aus objektiven Gründen und wie viele aus subjektiven Gründen für eine normale Berufsausbildung nicht in Betracht?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege
Stutzer, die Arbeitsämter erfassen für die verschiedenen Zwecke der Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsstatistik lediglich Teilbereiche aus der Gesamtzahl der ungelernten Jugendlichen, so daß Schlüsse auf deren Gesamtsituation und auf die Gründe für das Fehlen einer Berufsausbildung daraus nicht gezogen werden können.
Es handelt sich insbesondere um folgende von den Arbeitsämtern erfaßten Bereiche:
Erstens. Unter den rund 80 000 arbeitslosen Jugendlichen, die im Mai 1977 von der Bundesanstalt für Arbeit registriert waren, befanden sich ca. 6 000 Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildungsstelle gesucht haben. Es ist davon auszugehen, daß diese Jugendlichen für die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Frage gekommen wären.
Zweitens. Die Bundesanstalt für Arbeit hat Ende September 1977 ca. 27 000 noch nicht untergebrachte Bewerber für Ausbildungsplätze registriert. Hier handelt es sich um Bewerber für einen Berufsausbildungsplatz, die auf Grund der Erfahrungen der Berufsberatung und teilweiser psychologischer Eignungsuntersuchungen als befähigt angesehen werden, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen. Mehr als 90 % dieser Jugendlichen hatten mindestens den Hauptschulabschluß.
Drittens. Mitte November 1977 haben rund 14 000 Jugendliche an Förderungslehrgängen der Bundesanstalt für Arbeit, die zur Aufnahme einer Berufsausbildung befähigen sollen, teilgenommen. Im Jahre 1975/76 konnten aus .diesen Lehrgängen ca. 50 % der Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung übernommen werden. Außerdem befinden sich etwa 7 800 Jugendliche in Lehrgängen zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten, die auf die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit vorbereiten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie kommt der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Farthmann dazu, auf dem Parteitag der SPD in Hamburg bei der Begründung des Antrages auf Einführung der Berufsausbildungspflicht zu behaupten, daß gegenwärtig 10 bis 14 % der Jugendlichen Ausbildungsverweigerer sind, wenn, wie Sie sagen, diese Zahlen gar nicht festliegen?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stutzer, ich hatte darauf hingewiesen, daß die von Ihnen erfragten Gründe über die bei den Arbeitsämtern geführten Statistiken nicht erfahrbar sind. Es gibt darüber hinaus eine Schulstatistik des Statistischen Bundesamtes sowie eine große Zahl von psychologischen, sozialwissenschaftlichen und anderen Studien, die Aufschluß über die Frage, die Sie gestellt haben, geben, gleichwohl aber nicht repräsentativ sind. Ich vermute, daß sich der nordrhein-westfälische Minister, der von Ihnen genannt worden ist, auf eine große Zahl dieser Studien bezogen hat und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4797
Parl. Staatssekretär Engholm
daß sein Wissen insofern nicht aus den Statistiken der Arbeitsämter herrührt.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Wenn es so viele Studien über dieses Thema gibt, können Sie mir vielleicht auch sagen, wie groß die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen ist, die sich beim Arbeitsamt weder um die Vermittlung eines Arbeitsplatzes noch um den Nachweis einer Ausbildungsstelle bemüht haben?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Diese Zahl ist uns nicht bekannt, weil jemand, der sich bei der Arbeitsverwaltung nicht registrieren läßt, auch nicht gezählt werden kann. Insofern liegt der Bundesregierung diese Gesamtzahl auch nicht vor.
Es gibt eine Untersuchung, die im Bundesinstitut für Berufsbildung in Berlin angefertigt worden ist — die sogenannte Schweikert-Studie —, die uns eine vermutliche Dunkelziffer von 40 oder möglicherweise mehr Prozent über den heute registrierten Kreis der jugendlichen Arbeitslosen hinaus nennt, von Jugendlichen also, die ohne Ausbildung und Arbeit sind und gleichwohl nicht registriert waren. Ich benutze diese Gelegenheit gerne, auch die Kollegen im Hause zu bitten, in ihren Wahlkreisen die Lehrer in den Berufsschulen — dort sind ja auch jugendliche Arbeitslose bis zum 18. Lebensjahr zu finden — darauf hinzuweisen, daß es erste Pflicht eines Jugendlichen ist, der noch etwas erreichen möchte, sich bei der Arbeitsverwaltung zu melden. Wer nicht gemeldet ist, kann keine Hilfe des Staates bekommen.
Herr Abgeordneter Ey, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, aus den vorliegenden Studien die entsprechenden Folgerungen zu ziehen und eventuell in Form von Gesetzesvorlagen tätig zu werden?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Wir warten zunächst einmal darauf, wie die Schweikert-Studie, die von mir genannt worden ist, in Berlin ausgewertet wird. Welche Reaktionen dann in gesetzlicher oder Verordnungsform erfolgen müssen, lasse ich zunächst dahingestellt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft, Helmut Rohde, hat vor geraumer Zeit in einem Brief an den Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung darum gebeten, daß sich alle beteiligten Gruppen, Bund, Länder, Gewerkschaften und Arbeitgeber, mit diesem Problem, auch besonders der nicht erfaßten jugendlichen Arbeitslosen, beschäftigen. Ich vermute, daß auch vom Hauptausschuß entsprechende Anstöße an das Parlament gelangen werden.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Müller .
Herr Staatssekretär, unterstellt, daß das Problem der hohen Arbeitslosigkeit bzw. mangelnden Berufsausbildung der Jugendlichen ein öffentliches Anliegen ist: Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie, um dieses Problem — um es zu lösen, muß man ja erst die Ursachen kennen — einer Lösung zuzuführen?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, es gibt, wie wir alle wissen, eine Reihe von Gründen, die als Barriere einer Berufsausbildung für Jugendliche im Wege stehen. Das können familiäre Hintergründe, soziale Hintergründe sein, das können objektive Gründe wie Ausbildungsstellenmangel sein, das können verschiedene andere Ursachen sein, die in der Motivation des einzelnen Jugendlichen begründet sind. Ich will damit nur sagen, daß letztlich nicht die Berufsbildungspolitik dieses Parlaments oder dieses Ministeriums für diesen Zustand verantwortlich gemacht werden kann. Wer insgesamt eine größere Motivation aller Jugendlichen wünscht, muß sehr viel eher anfangen, und zwar ehe die Berufsbildungszeiten einsetzen.
Der Abgeordnete Wüster hat die Fragen 92 und 93 eingereicht. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Beide Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frau Abgeordnete Traupe hat die von ihr eingereichte Frage 94 zurückgezogen.
Der Abgeordnete Dr. Langguth hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 95 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Auch die Abgeordnete Frau Karwatzki hat um schriftliche Beantwortung der von ihr eingereichten Fragen 96 und 97 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Den Abgeordneten Schäfer sehe ich nicht im Saal, so daß die von ihm eingereichte Frage 98 schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Ich rufe zunächst die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft nicht die Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 353 c StGB gegen Redakteure des Nachrichtenmagazins „Spiegel" erteilt, das in seiner Ausgabe vom 28. Februar 1977 geheime Akten des Bundesamts für Verfassungsschutz über die Lauschaktion gegen den Atomwissenschaftler Traube veröffentlichte, wie dies seinerzeit im anderen Fall bei der Veröffentlichung der sogenannten Pauls-Telegramme geschehen ist?
Bitte, Herr Staatssekretär.
4398 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, auf Fragen des Kollegen Spranger hat die Bundesregierung bereits am 13. Mai und 8. September 1977 mitgeteilt, daß die nach § 353 b StGB erforderliche Strafverfolgungsermächtigung am 14. April 1977 erteilt worden ist und daß die Bundesregierung durch unverzüglich angeordnete Verwaltungsmaßnahmen und die Staatsanwaltschaft durch strafprozessuale Ermittlungen die Aufklärung der Umstände des Verrats geheimer Akten mit Nachdruck betreiben. Die Ihnen bekannten Ereignisse aus jüngster Zeit haben bestätigt, daß die Bundesregierung mit ihren Entscheidungen den richtigen Weg eingeschlagen hat.
Die Bundesregierung hat Strafverfolgungsermächtigung nach § 353 c StGB gegen Redakteure des „Spiegel" nach pflichtmäßiger Abwägung im Rahmen ihres Ermessens nicht erteilt. Es ist nicht üblich, die Erwägungen bekanntzugeben, die dieser Entscheidung zugrunde liegen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es nur als sehr seltsam bezeichnet werden kann, wenn die Bundesregierung gegen zwei der Beteiligten vorgeht, dagegen gegen den Hauptbeteiligten, nämlich denjenigen, der die geheimen Akten veröffentlicht hat, nicht vorgeht?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihnen nicht zustimmen, Herr Kollege. Für die Bundesregierung stand im Vordergrund aller Erwägungen, die Wege festzustellen, auf denen geheime Akten aus einer Sicherheitsbehörde des Bundes an die Öffentlichkeit gelangt sind, um diesem wirkungsvoll begegnen zu können.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß das für diesen Weg nicht notwendig war, weil bereits Möglichkeiten vorlagen — und sie sind hier auch genutzt worden —, den Weg festzustellen? Dazu war die Nichtverfolgung der „Spiegel"-Redakteure keine adäquate Maßnahme.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich stimme Ihnen nicht zu, Herr Kollege.
Herr Kollege Gerster.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß die von Ihnen dargestellte Praxis der Bundesregierung insoweit eine Präzedenzwirkung haben kann oder sogar haben muß, als zukünftig diejenigen, die Akten herausgeben, strafrechtlich verfolgt werden, diejenigen, die daraus etwas veröffentlichen, aber nicht strafrechtlich verfolgt werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, eine solche präjudizielle Wirkung ist mit keiner der Entscheidungen, die jemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland über die Strafverfolgungsermächtigung nach § 353 c StGB getroffen worden sind, verbunden gewesen. Wenn Sie zurückliegende Entscheidungen überprüfen, werden Sie feststellen, daß die jeweilige Bundesregierung nach Opportunitätsgesichtspunkten unterschiedlich und nicht etwa einheitlich entschieden hat. Die präjudizielle Wirkung, die Sie befürchten, ist auch bei diesen Entscheidungen nicht eingetreten.
Herr Abgeordneter Kunz .
Herr Staatssekretär, halten Sie das Verhalten des „Spiegels" in dieser Sache für richtig?
Herr Kollege, in dieser Form kann ich die Frage nicht zulassen.
Ich rufe die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Voss auf:
Ist die Meldung des Nachrichtenmagazins Spiegel vom 18. April 1977 zutreffend, wonach Bundesinnenminister Dr. Maihofer in den Kabinettssitzungen vom 30. März und 14. April jeweils die Ermächtigung zur Strafverfolgung beantragt hat und hierbei von Bundesjustizminister Dr. Vogel unterstützt worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Beratungen der Bundesregierung sind nach § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung vertraulich. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, daß ich mich über die Meinungsbildung im Kabinett nicht äußern möchte.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß diese Vertraulichkeit auch gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" gewahrt werden sollte, das ja nachweislich auf Grund seiner eigenen Veröffentlichung bereits wenige Tage nach dem Kabinettsbeschluß genau über das informiert war, was im Kabinett beschlossen worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir wissen beide, daß Sitzungen, die nach dem Willen derjenigen, die an ihnen teilnehmen, vertraulich sind, nicht immer in dem Sinne vertraulich sind, daß über sie keine Informationen an die Öffentlichkeit dringen. Es ist allerdings etwas anderes, wenn Teilnehmer an solchen Sitzungen dann öffentlich irgendwelche Erklärungen darüber abgeben. Dieses möchte ich unter Hinweis auf § 22 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Bundesregierung nicht tun.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4799
Herr Staatssekretär, dann kann ich aus Ihrer Antwort also entnehmen, daß Sie den Mitgliedern dieses Hauses gegenüber einen strengeren Maßstab anlegen als offensichtlich gegenüber den Redakteuren des „Spiegels"?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege,. das muß ich mit Entschiedenheit zurückweisen. Das war aus meiner Antwort nicht zu entnehmen.
'
Herr Abgeordneter Gerster, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie es nach dieser Veröffentlichung des „Spiegels" nicht für angemessen und richtig halten, von diesen Geheimhaltungsbestimmungen Abstand zu nehmen und der Öffentlichkeit tatsächlich ein klares Bild von dem zu vermitteln, was in dieser Kabinettssitzung stattgefunden hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Öffentlichkeit ist über die Entscheidung der Bundesregierung durch mehrere Anfragen und Antworten hier im Parlament ein klares Bild vermittelt worden. Es besteht darüber hinaus keinerlei Anlaß, von einer Vorschrift der Geschäftsordnung der Bundesregierung abzuweichen.
Ich rufe die Frage 101 des Herrn Abgeordneten Becker auf:
Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, daß die Abschlüsse der Fachhochschulausbildung für den öffentlichen Dienst untereinander und im Verhältnis zu entsprechenden Abschlüssen im allgemeinen Hochschulbereich gleichwertig sind, oder sind Änderungen beabsichtigt?
Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung sieht die Frage der Gleichwertigkeit der Fachhochschulabschlüsse für den Zugang zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes als gesetzlich entschieden an. Die Vorschriften des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 und der beiden Parallelgesetze für den Steuerbeamten- und den Rechtspflegerbereich gelten gleichermaßen für Bund und Länder. Die im Studiengang einer Fachhochschule durchzuführende Ausbildung im Vorbereitungsdienst führt zur Laufbahnbefähigung; nichts anderes gilt, wenn ein im allgemeinen Hochschulbereich abgeschlossenes Fachhochschulstudium auf den Vorbereitungsdienst angerechnet oder die Prüfung als der Laufbahnprüfung gleichwertig anerkannt wird.
Keine
Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 102 des Herrn Abgeordneten Becker auf:
Gilt diese Gleichwertigkeit auch im Verhältnis zu den Fachhochschulen der Deutschen Bundespost in Berlin und Dieburg, und bestehen Pläne für die Errichtung einer Fachhochschule für den Verwaltungsbereich?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Verhältnis zu den beiden Fachhochschulen der Deutschen Bundespost bestehen keine die Befähigung berührenden laufbahnrechtlichen Besonderheiten. Die beiden Fachhochschulen sind nach den Fachhochschulgesetzen des Landes Berlin bzw. des Landes Hessen errichtet worden. Ihre Abschlüsse entsprechen denen an sonstigen externen Fachhochschulen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung eine Fachhochschule des Bundes zu errichten. Der gehobene nichttechnische Postdienst wird darin einbezogen.
Keine
Zusatzfragen.
Die Fragen 103 und 104 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Wuttke, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Walther ist nicht im Saal. Seine Fragen 105 und 106 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 108 des Herrn Abgeordneten Dr. Penner auf. Auch der Herr Abgeordnete Penner ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 109 des Herrn Abgeordneten Werner auf:
Hat die Bundesregierung — Äußerungen des Vorsitzenden der deutschpolnischen Gesellschaft, Professor Helmut Ridder, über die angebliche Notwendigkeit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts der Bundesrepublik Deutschland entsprechend — die Absicht, vor dem Hintergrund des Warschauer Vertrages und der zu diesem Vertrag gemachten Aussagen des Bundesverfassungsgerichts eine Initiative zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zu ergreifen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort lautet nein.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie zur Konkretisierung Ihres Neins fragen, ob die Bundesregierung der Überzeugung ist, daß in Zukunft eine über das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehende deutsche Staatsangehörigkeit fortbesteht und daß die Bundesregierung bereit ist, sich dafür auch gegenüber anderen aktiv einzusetzen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat hier im Plenum des Deutschen Bundestages und anderen Orts mehrfach be- kräftigt, daß sie an der deutschen Staatsangehörigkeit festhält, wie sie durch Grundgesetz und Gesetz vorgeschrieben ist. Ich nehme Ihre Frage gerne zum Anlaß, dieses noch einmal zu bestätigen und zu wiederholen.
4800 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Sie haben keine weitere Zusatzfrage.
Der Herr Abgeordnete Dr. Jentsch hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 110 und 111 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 112 des Herrn Abgeordneten Nordlohne auf:
Kann davon ausgegangen werden, daß die Bundesregierung in dem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-
Fraktion vom 7. Juli 1977 für das Ende dieses Jahres angekündigten Immissionsschutzbericht insbesondere auf die Anforderungen und ihre praktische Durchsetzbarkeit der in der Schallschutzverordnung vom 5. April 1974 festgelegten Bauschalldämmmaße der Umfassungsbauteile von Aufenthaltsräumen in Schutzzonen 1 mit mindestens 50 dB und Schutzzonen 2 mit mindestens 45 dB eingehen wird, und wenn ja, mit welchen für die betroffenen Einwohner in diesen Schutzzonen sich ergebenden Konsequenzen?
Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung wird in dem Bericht über ihre Erfahrungen beim Vollzug des Fluglärmgesetzes auch auf die Frage der Anforderungen an bauliche Schallschutzmaßnahmen in den Lärmschutzbereichen eingehen. Über die Problematik der nachträglichen Schallschutzmaßnahmen bei bereits errichteten Gebäuden im Lärmschutzbereich hat die Bundesregierung dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages bereits im Frühjahr 1977 einen Bericht vorgelegt. Sie hat darin insbesondere festgestellt, daß sich die Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden im Sinne von § 9 des Fluglärmgesetzes noch „im Rahmen" der Schallschutzverordnung halten, wenn sie die in der Verordnung festgesetzten bewerteten Bauschalldämmaße um nicht mehr als 5 Dezibel unterscheiten.
Herr Abgeordneter, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, diese Mindestanforderungen für den Einbau der lärmdämmenden Fenster von bislang 50 Dezibel auf 43 Dezibel zu senken, damit die Bürger in die Lage versetzt werden, wirksame Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen, ohne daß sie den Stil und die Eigenart ihrer Häuser verändern müssen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß das auch Teil des dem Parlament demnächst vorliegenden Berichts sein wird.
Herr Abgeordneter, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, aus den gewonnenen Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Erstellung und mit der Vorlage des von Ihnen angesprochenen Immissionsschutzberichts eine unverzügliche und endgültige Klärung sämtlicher Probleme des Lärmschutzes herbeizuführen, gegebenenfalls durch Gesetzesänderungen oder Verordnungsänderungen, damit in diesem Bereich die Bürger erkennen können,
daß das Lärmschutzgesetz zu ihrem Schutz vor Fluglärm und nicht gegen ihre Interessen verabschiedet wurde?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Im Rahmen der ihr offenstehenden Möglichkeiten ist die Bundesregierung dazu selbstverständlich bereit.
Meine
Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Dr. Wittmann hat um schriftliche Beantwortung der Fragen 113 und 114 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 115 des Herrn Abgeordneten Spranger auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird ebenfalls als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 116 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
. Ist die Bundesregierung — wie der Gießener Staats- und Völkerrechtler Professor Helmut Ridder, der Vorsitzende der deutsch-polnischen Gesellschaft — der Meinung, daß „das innerdeutsche Recht noch nicht am Warschauer Vertrag orientiert sei" und daß .es notwendig sei, die „über die Bundesrepublik Deutschland hinausgreifende gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit abzubauen" , und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sich für die Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten an ihrer Staatsangehörigkeit durch den Abschluß des Warschauer Vertrages nichts ändert und dieser Vertrag für den deutschen Gesetzgeber auch keine Verpflichtung begründet, Regelungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der in den Oder-NeißeGebieten lebenden Deutschen zu treffen. Dem habe ich auch unter Berücksichtigung der von Ihnen angeführten Äußerungen von Herrn Professor Ridder nichts hinzuzufügen.
Herr Abgeordneter Dr. Hupka, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn wir davon ausgehen, daß eine deutsch-polnische Gesellschaft der Verbesserung der deutsch-polnischen Beziehungen dienen soll, darf ich fragen: Woher rührt diese Fragestellung und dieser Vorstoß, daß es eine deutsche Staatsangehörigkeit für die Deutschen jenseits von Oder und Neiße nicht mehr geben sollte?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es handelt sich bei der deutsch-polnischen Gesellschaft um eine Vereinigung, die in diesem Lande von freien Bürgern gegründet worden ist. Ich kann keine Auskunft darüber geben, auf welchem Wege sich eine Meinungsbildung in einer privaten Organisation vollzieht.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977 4801
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Informationen dergestalt, daß es seitens der polnischen Regierung in dieser Richtung Vorstöße bezüglich unseres Standpunktes zur Staatsangehörigkeit für die Deutschen jenseits von Oder und Neiße gegeben hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich habe nicht genau verstanden, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Frage bezieht, Herr Kollege, und auf welches Objekt, weil Sie von Vorstößen sprechen.
Objekt ist die deutsche Staatsangehörigkeit: daß es seitens der polnischen Regierung Vorstöße gegeben haben könnte, daß wir nicht mehr an unserem alten Standpunkt festhalten und daß wir unsere Gesetzgebung dementsprechend, wie es Herr Ridder in der deutsch-polnischen Gesellschaft vorgeschlagen hat, einstellen.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat bereits mehrfach im Plenum des Deutschen Bundestages darauf hingewiesen, daß unsere hier wiederholt geäußerte Überzeugung in dieser Frage auch der anderen Seite bekannt ist.
Meine
Damen und Herren, die Frau Abgeordnete Geier ist nicht im Saal. Die beiden von ihr eingereichten Fragen 117 und 118 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Das gleiche gilt für die Fragen 119 und 120 der Frau Abgeordneten Schuchardt und für die Fragen 121 und 122 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger.
Der Abgeordnete Tillmann hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 123 und 124 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen, wobei, ich glaube, berücksichtigt werden muß, daß der Innenausschuß, wie mir inzwischen gesagt worden ist, heute im Bundeskriminalamt in Wiesbaden ist. Es war vielleicht etwas unglücklich, daß der Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern nicht in der Fragestunde am Donnerstag aufgerufen wird. Das müssen wir in Zukunft sorgfältiger vorher abklären. Danke.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Herr Staatssekretär Haehser ist inzwischen eingetroffen.
— Keine Sorge meine Damen und Herren, das Finanzministerium ist nicht nur als Fiskus eifrig bei der Steuergesetzgebung, sondern auch in der Beantwortung von Fragen.
Frau Abgeordnete Pieser war vorhin noch im Saal; sie ist im Augenblick nicht hier. Herr Abgeordneter Wohlrabe ist ebenfalls nicht anwesend.
Ich rufe zunächst die Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup auf.
Herr Präsident, würden Sie mir die Freundlichkeit erweisen, mir die Nummer der Frage zu nennen, da meine Mitarbeiter noch nicht hier eingetroffen sind.
Das ist
die Frage 57:
Von welchen Arbeitslosenzahlen für das Jahr 1978 ist die Bundesregierung bei Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1978 und ihres mittelfristigen Finanzplans für die Jahre 1979 bis 1981 ausgegangen, und mit welchen Arbeitslosenzahlen rechnet die Bundesregierung aus heutiger Sicht im Jahresdurchschnitt 1978?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Meyer zu Bentrup, Ihre Frage, von welcher Arbeitslosenzahl die Bundesregierung in den von Ihnen bezeichneten Zeiträumen ausgeht, läßt sich zur Zeit nicht beantworten. Sie wissen, welche Daten zur Ermittlung der vermuteten oder befürchteten Arbeitslosigkeit herangezogen werden müssen. Dazu gehören in den einzelnen Jahren jeweils der Jahreswirtschaftsbericht und das Ergebnis der Arbeiten der Wirtschaftsforschungsinstitute. All dies wissen Sie. Eine vermutete oder befürchtete Arbeitslosenzahl kann deshalb jetzt nicht genannt werden.
Sie haben zwei Zusatzfragen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, da Sie meine Frage nicht beantworten konnten, weil Sie die Zahlen nicht kennen, was ich eigentlich vorausgesetzt hatte, frage ich Sie: Wie hoch ist denn der Steuerausfall, der im Hinblick auf die Arbeitslosenquote dieses Jahres zugrunde gelegt worden ist?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Sie kennen die neueste Steuerschätzung; sie ist kaum acht Tage alt. Für den Bund entstehen durch die neuen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, also nicht nur durch die Arbeitslosenzahl, Ausfälle in Höhe von 2,2 Milliarden DM, ein Problem, mit dem sich der Haushaltsausschuß — deswegen bin ich auch erst in letzter Minute hier angekommen — heute und morgen bei den Abschlußberatungen des Haushalts 1978 beschäftigen wird.
Herr Kollege, Sie wollten keine weitere Zusatzfrage stellen? — Herr Abgeordneter Stutzer!
Herr Staatssekretär, Sie waren nicht in der Lage, meinem Kollegen Meyer zu Bentrup Schätzzahlen über die Arbeitslosenentwicklung in den nächsten Jahren anzugeben. Ich frage Sie, nachdem uns heute im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gesagt worden ist, daß die Bundesanstalt für Arbeit für fünf Jahre im voraus planen muß, welche Arbeitslosenzahlen diese in den fünf Jahren zugrunde legt.
4802 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 62. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1977
Haehser, Parl. Staatssekretär: Da Sie dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung angehören, frage ich mich, warum Sie mich fragen, denn dort werden die Auskünfte gegeben, die Sie brauchen.
Ich rufe die Frage 125 des Herrn Abgeordneten Berger auf:
Ist es richtig, daß durch die jüngst erlassenen Körperschaftsteuerrichtlinien die Gemeindeverwaltungen verpflichtet werden, für die Einnahmen aus dem zum Verwaltungsablauf notwendigen Formularverkauf Körperschaftsteuern zu entrichten, und in welchem Umfang verteuern sich infolgedessen die Formulare?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Berger, mit Ihrer Erlaubnis und der Erlaubnis des Herrn Präsidenten würde ich gern Ihre beiden Fragen zusammen beantworten.
Dann
rufe ich auch die Frage 126 des Herrn Abgeordneten Berger auf:
Entspricht es den Tatsachen, daß die Gemeinden künftig für die im Rahmen einer Bodenvorratspolitik erzielten Mehrbeträge Körperschaftsteuer zu entrichten haben, und welche Auswirkungen wird dies für die Bereitstellung und Mobilität von Baugrundstücken haben?
Bitte.
Haehser, Parl. Staatssekretär: Danke sehr.
Die Körperschaftsteuerrichtlinien 1977 sind von der Bundesregierung am 10. November 1977 beschlossen worden. Es ist zu erwarten, daß der Bundesrat am 16. Dezember 1977 die erforderliche Zustimmung geben wird. Die Richtlinien zur steuerlichen Behandlung der Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts setzen kein neues Recht, sondern geben lediglich die Grundsätze wieder, die von der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage herausgearbeitet worden sind.
Die angesprochenen Fälle des Formularverkaufs und des Grundstücksverkaufs von Gemeinden sind in den Erläuterungen nicht ausdrücklich erwähnt. Aus den dort niedergelegten allgemeinen Grundsätzen folgt jedoch, daß sowohl der Formularverkauf als auch Grundstücksverkäufe nach der Umwidmung und Parzellierung durch eine Gemeinde im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes erfolgen und damit Steuerpflicht auslösen können. Ist dieser Bereich innerhalb der Gemeindeverwaltung nicht selbständig organisiert, so tritt die Körperschaftsteuerpflicht allerdings
grundsätzlich nur dann ein, wenn der Jahresumsatz den Betrag von 250 000 DM übersteigt.
Diese Besteuerung ist gerechtfertigt, weil die Gemeinden mit derartigen Tätigkeiten in Wettbewerb zu privaten Unternehmen treten, die den Gewinn hieraus den Steuern vom Einkommen zu unterwerfen haben. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach darauf hingewiesen, daß eine andere Auslegung des Rechts den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzen würde, da die privaten Unternehmer sonst durch den Wettbewerb der öffentlichen Hand benachteiligt wären.
Eine Verteuerung der Leistungen der Gemeinden tritt hierdurch nicht ein. Die Erhebung der Körperschaftsteuer setzt voraus, daß die Gemeinde aus dem Formularverkauf oder dem Grundstücksverkauf Gewinne erzielt. Die Frage der Körperschaftsteuer kann sich also im Gegenteil nur in den Fällen ergeben, in denen die Gemeinde von dem Interessenten einen Kaufpreis verlangt, der über ihre Selbstkosten hinausgeht.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß Grundstücke, die eine gewisse Zeit lang im Besitz einer Gemeinde waren, umgewidmet worden sind und dann wieder an Interessenten verkauft werden, nicht zu solchen Gewinnen führen können, wie Sie sie eben bezeichneten, und sind Sie dann nicht der Auffassung, daß dies auch die Bodenmobilität behindern könnte?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Gewiß kann das zu solchen Gewinnen führen, Herr Kollege. Ich müßte allerdings nachprüfen lassen, inwieweit das, was ich Ihnen zu den Steuervorgängen geschildert habe, auf die Bodenmobilität zutrifft. Diese Nachprüfung sage ich Ihnen gern zu.
Meine
Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde.
Ich schließe die Beratungen des Deutschen Bundestages und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Donnerstag, den 15. Dezember 1977, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen