Rede:
ID0806102800

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8061

  • date_rangeDatum: 8. Dezember 1977

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 18:02 Uhr

  • fingerprintRedner ID: Nicht erkannt

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Präsident Carstens: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 0

  • subjectLänge: 10 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Bundesminister: 1
    7. für: 1
    8. Arbeit: 1
    9. und: 1
    10. Sozialordnung.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/61 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) 4639 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 4639 A Amtliche Mitteilung ohne Verlesung . . 4639 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Müller (Remscheid), Franke, Frau Will-Feld, Neuhaus, Dr. George, Dr. Laufs, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger, Müller (Berlin) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung — Drucksache 8/1086 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 4639 C Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 4641 B Egert SPD 4642 C Cronenberg FDP 4643 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Franke, Dr. Zimmermann, Dr. Ritz, Röhner, Lemmrich, Katzer, Dr. Jenninger, Braun, Zink, Höpfinger, Frau Krone-Appuhn, Kiechle, Hasinger, Schedl, Müller (Remscheid), Müller (Berlin), Dr. Blüm, Frau Karwatzki, Dr. Voss, Dr. George, Stutzer, Köster, Krampe, Frau Hürland, Frau Schleicher, Dr. Jobst, Kraus, Dr. Ham- mans, Ziegler, Glos, Biehle, Dr. Schäuble, Dr. Wörner, Spranger, Dr. Althammer, Engelsberger, Dr. Rose, Frau Dr. Neumeister, Wawrzik, Link, Neuhaus, Vogt (Düren), Dr. Riedl (München), Dr. Laufs, Dr. Becker (Frankfurt), Gerlach (Obernau), Hartmann, Dr. Probst, Dr. Becher (Pullach), Dr. Möller, Lintner, Regenspurger, Breidbach, Susset, Stavenhagen, Bühler (Bruchsal), Josten, Schmidhuber, Dr. Wittmann (München) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes — Drucksache 8/1087 — Burger CDU/CSU . . . . . . . . . 4645 C Frau Steinhauer SPD 4647 A Geisenhofer CDU/CSU 4648 B Schmidt (Kempten) FDP 4651 A Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 4652 D Präsident Carstens 4653 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Schmidhuber, Müller (Remscheid), Franke, Lampersbach, Engelsberger, Schedl, Dr. Schwarz-Schilling, Neuhaus, Dreyer, Feinendegen, Dr. George, Gerstein, Haberl, Dr. Hammans, von der II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Heydt Freiherr von Massen bach, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Hubrig, Dr. Jobst, Kroll-Schlüter, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Langner, Pohlmann, Dr. Ritz, Sick, Tillmann, Dr. Unland, Frau Will-Feld, Frau Dr. Wilms, Wissmann, Würzbach, Biehle, Dr. Stavenhagen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes — Drucksache 8/1105 — Schedl CDU/CSU 4655 A, 4662 C Gansel SPD . . . . . . . . . . 4656 B Hölscher FDP 4660 A Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . . 4664 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. Mai 1969 über die an Verfahren vor der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen — Drucksache 8/490 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/1257 — 4665 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Straßmeir, Dreyer, Feinendegen, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst, Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Sick, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Ziegler und der Fraktion der CDU/CSU Mehrfachtäter-Punktsystem für Kraftfahrer gem. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 15 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 3. Januar 1974 — Drucksache 8/1122 — Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/CSU 4666 B Daubertshäuser SPD . . . . . . . . 4667 D Hoffie FDP 4669 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr Schulte (Schwäbisch Gmünd), Milz, Lemmrich, Tillmann, Pfeffermann, Straßmeir, Weber (Heidelberg), Dreyer, Dr. Jobst, Haberl, Dr. Waffenschmidt, Hanz, Ziegler, Sick, Frau Hoffmann (Hoya), Würzbach, Friedmann, Biechele, Dr. Möller, Bühler (Bruch- sal) und der Fraktion der CDU/CSU Bundesfernstraßenbau — Drucksache 8/1179 — Milz CDU/CSU 4672 A Topmann SPD 4673 C Ollesch FDP 4676 C Aussprache gemäß Arlage 4 Nr. 1 der Geschäftsordnung zum Thema Verwirklichung der Menschenrechte Dr. Schmude SPD 4697 A Dr. Marx CDU/CSU 4698 A Jung FDP 4699 A Dr. Riedl (München) CDU/CSU 4700 A Dr. Corterier SPD 4701 C Schröder (Lüneburg) CDU/CSU 4702 D Möllemann FDP 4703 D Dr. Althammer CDU/CSU 4704 D Friedrich (Würzburg) SPD 4705 D Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . 4706 C Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 4707 C Frau Erler SPD 4708 D Friedrich (Würzburg) SPD (Bemerkung nach § 35 GO) 4709 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Regelung zusätzlicher Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 8/1235 — Steinert, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 4709 D Frau Benedix CDU/CSU 4710 B Wüster SPD 4711 D Frau Schuchardt FDP 4712 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1977 hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr — Drucksachen 8/639, 8/1227 — . . . . 4712 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes — Drucksache 8/1266 — Biehle CDU/CSU 4712 C Horn SPD 4714 A Möllemann FDP . . . . . . . . . . 4714 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 8/1283 — Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 III Hartmann CDU/CSU . . . . . . . . 4714 C Dr. Schöfberger SPD . . . . . . . . 4716 D Engelhard FDP 4719 B Beratung des Berichts des Finanzausschusses zu der von der Bundesregierung erlassenen aufhebbaren Verordnung über die Beseitigung der Depotpflicht — Drucksachen 8/979, 8/1170 — . . . . 4721 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung vorgelegten zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/77 — Zollkontingente für Walzdraht und Elektrobleche — 2. Halbjahr 1977) — Drucksachen 8/897, 8/1184 — 4721 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der von der Bundesregierung vorgelegten zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 11/77 — Besondere Zollsätze gegenüber Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien — EGKS) — Drucksachen 8/898, 8/1198 — 4721 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemenschaft zu- und abwandern Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Anhänge zu den Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu-und abwandern — Drucksachen 8/767, 8/1174 — 4721 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (für das Jahr 1977) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel i bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1978) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1978) — Drucksachen 8/949, 8/964, 8/965, 8/966, 8/1183 (neu) — 4721 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein erstes Programm für Forschungsaktionen im Bereich Forschung in Medizin und Gesundheitswesen Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet „Registrierung angeborener Abnormitäten" (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet „Zellalterung und Verminderung der Funktionsfähigkeit der Organe" (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen) Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet „Extrakorporale Oxygenation" (Forschung in Medizin und Gesundheitswesen) — Drucksachen 8/753, 8/1172 — 4722 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein Vierjahresprogramm zur Förderung der Datenverarbeitung in der Gemeinschaft -Drucksachen 8/37, 8/1173 (neu) — . . . 4722 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung einer konzertierten Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der physikalischen Eigenschaften der Lebensmittel — Drucksachen 8/863, 8/1220 — . . . . 4722 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates über Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung für den Fall der Gewinnberichtigung zwischen verbundenen Unternehmen (Schiedsverfahren) — Drucksachen 8/740, 8/1228 — . . . . 4722 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anpassung der in Artikel 13 Abs. 1 und 9 des Anhangs VII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Sätze der Tagegelder für Dienstreisen — Drucksachen 8/1119, 8/1242 — . . . . 4722 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/868, 8/1243 — . . . . 4722 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für die Kostenrechnung der Eisenbahnunternehmen — Drucksachen 8/735, 8/1244 — . . . . 4722 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger — Drucksachen 8/60, 8/1245 — 4722 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung über die 'Harmonisierung bestimmter Vorschriften, die den Wettbewerb im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr beeinflussen — Drucksadien 8/25, 8/1246 — 4723 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Scheibenwischer und Scheibenwascher von Kraftfahrzeugen Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Entfrostungs- und Trocknungsanlagen von Kraftfahrzeugen Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge (Kennzeichnung der Bedienungselemente, Kontrolleuchten und Anzeiger) — Drucksachen 7/5923, 8/1247 — . . . . 4723 A Fragestunde — Drucksache 8/1288 vom 02. 12. 1977 — Konsequenzen aus der im Bericht des Bundespresseamtes über das „Auslandsecho auf die Entführung von H. M. Schleyer und die Folgen" erwähnten Beschäftigung mit der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 V „vermeintlichen NS-Nostalgie" und Zweifeln an der „Verwurzelung und Dauerhaftigkeit der Demokratie in Deutschland" MdlAnfr A100 02.12.77 Drs 08/1288 Voigt (Frankfurt) SPD Antw StSekr Bölling BPA 4678 B, D, 4679 A, B, C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 4678 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 4678 D ZusFr Ey CDU/CSU 4679 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4679 A ZusFr Dr. Holtz SPD . . ... . . . 4679 B ZusFr Hansen SPD 4679 B Einladung des früheren Militärattachés Christian Ackerknecht zu einem offiziellen Empfang durch den deutschen Botschafter in Chile sowie Gratulation für den CSU-Vorsitzenden Strauß zu dessen umstrittenen Äuerungen in Chile MdlAnfr A101 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Corterier SPD MdlAnfr A102 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Corterier SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4679 C, D, 4680 A, B, C, D, 4181 A, B, C, D, 4682 A, B, C ZusFr Dr. Corterier SPD . . . 4679 D, 4681 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 4679 D, 4681 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 4680 A, 4681 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . 4680 B, 4682 B ZusFr Jahn (Marburg) SPD . . 4680 B, . 4681 B ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . . 4680 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4680 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 4680 D ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . 4681 B ZusFr Ey CDU/CSU . . . 4681 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 4681 D ZusFr Hansen SPD . . . . . . . . 4682 A ZusFr Strauß CDU/CSU 4682 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . . . . 4682 C Änderung der deutschen Haltung gegenüber Chile hinsichtlich der Fragen der Menschenrechte und der Demokratie sowie breitere Erörterung der Fragen der Menschenrechte MdlAnfr A103 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schmude SPD MdlAnfr A104 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schmude SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4682 C, D, 4683 A, B, D, 4684 A, B, C, D, 4685 A, B, C, D, 4686 A, B, C, D, 4687 A, B, C, D, 4688 A, B, C, D, 4689 A, B, C, D, 4690 A, B, C, D, 4691 A ZusFr Dr. Schmude SPD . . . 4682 D, 4687 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CDU . . . . 4683 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 4683 B, 4687 D ZusFr Strauß CDU/CSU . . . . . . . 4683 C ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU 4683 D, 4689 A ZusFr Conradi SPD 4684 B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 4684 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 4684 D, 4688 A ZusFr Thüsing SPD . . . . . . . . . 4685 A ZusFr Möllemann FDP . . . . 4685 A, 4689 C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . . . . 4685 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . 4685 C ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . 4685 D, 4690 B ZusFr Dr. Corterier SPD . . . . . 4686 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 4686 B, 4688 B ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU . . . 4686 C, 4688 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . 4686 D, 4690 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 4687 A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 4688 B ZusFr Dr. Ehmke SPD 4688 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 4689 D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 4689 D ZusFr Jung FDP 4690 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4690 D Fortschritte auf der KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad hinsichtlich der Entspannungspolitik und von Detailfragen im Bereich der drei Körbe der KSZE-Vereinbarung MdlAnfr A106 02.12.77 Drs 08/1288 Friedrich (Würzburg) SPD MdlAnfr A107 02.12.77 Drs 08/1288 Friedrich (Würzburg) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 4691 B, C, D, 4692 A, B, C, D, 4693 A, B, C, D, 4694 A, B ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD 4691 B, 4693 D ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 4691 C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD . 4691 C, 4694 A ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . . 4691 D ZusFr Dr. Ehmke SPD . . . . . . . . 4692 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4692 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 4692 B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 ZusFr Dr. Schmude SPD . . . 4692 C, 4694 A ZusFr Möllemann FDP 4692 D ZusFr Mattick SPD 4692 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 4693 B ZusFr Dr. Holtz SPD . . . . . . . 4693 B ZusFr Gansel SPD 4693 C Gespräche des Bundeskanzlers über die Wiederherstellung der Demokratie bei seinem jüngsten Besuch in Polen MdlAnfr A108 02.12.77 Drs 08/1288 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 4694 B, C, D, 4695A,B,D, 4696A,C,D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 4694 C, D ZusFr Friedrich (Würzburg) SPD . . . 4695 A ZusFr Lagershausen CDU/CSU 4695 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 4695 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 4696 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 4696 C ZusFr Dr. Ehmke SPD . . . . . . . 4696 D Nächste Sitzung 4723 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4725* A Anlage 2 Vorratshaltung an Lebensmitteln MdlAnfr A59 18.11.77 Drs 08/1200 Ey CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4725* C Anlage 3 Grußtelegramm des Staatssekretärs im BMBW, Dr. Jochimsen, an den Bund demokratischer Wissenschaftler anläßlich eines Hamburger hochschulpolitischen Kongresses MdlAnfr A12 02.12.77 Drs 08/1288 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A13 02.12.77 Drs 08/1288 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4725* D Anlage 4 Entwicklung des Mittelabflusses bei dem Wohnungsbauprogramm für die Landwirt- schaft MdlAnfr A32 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 4726* B Anlage 5 Kosten und Schwierigkeiten der elektronischen Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Betrieben nach Erhöhung des Weihnachtsfreibetrags gemäß § 19 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes auf 400 DM MdlAnfr A37 02.12.77 Drs 08/1288 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4726* C Anlage 6 Initiativen der Bundesregierung zur Förderung der Kohleverstromung in der EG MdlAnfr A38 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Steger SPD MdlAnfr A39 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4726* D Anlage 7 Auswirkung des Konditionenkartells der MPEA-Mitgliedsunternehmen zugunsten amerikanischer und zu Lasten deutscher Filmverleiher; Hilfe für deutsche Filmverleiher MdlAnfr A40 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A41 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4727* B Anlage 8 Mangel an „Weihnachtsbutter"; Angebot der an die UdSSR zu Vorzugspreisen ver- kauften Butter auf dem italienischen Markt MdlAnfr A44 02.12.77 Drs 08/1288 Susset CDU/CSU MdlAnfr A45 02.12.77 Drs 08/1288 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 4728* A Anlage 9 Abbau des Butterberges MdlAnfr A46 02.12.77 Drs 08/1288 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 4728* C Anlage 10 Aussagefähigkeit des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die gegenwärtige Agrarpolitik MdlAnfr A47 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A48 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 4728* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 VII Anlage 11 Auswirkungen des Fünfjahresprogramms der italienischen Regierung zur Ankurbelung der italienischen Wirtschaft auf den deutschen Agrarexport MdlAnfr A49 02.12.77 Drs 08/1288 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 4729* B Anlage 12 Mangel an „Weihnachtsbutter" sowie Ausschluß der Lebensmittelhändler in ländlichen Gebieten von der Butterverteilung MdlAnfr A50 02.12.77 Drs 08/1288 Glos CDU/CSU MdlAnfr A51 02.12.77 Drs 08/1288 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 4729* C Anlage 13 Errichtung von Schrägdeckwerken am Nordstrand der Insel Wangerooge MdlAnfr A52 02.12.77 Drs 08/1288 Nordlohne CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4730* A Anlage 14 Einfuhr von Vollmilchpulver aus der DDR MdlAnfr A53 02.12.77 Drs 08/1288 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 4730* B Anlage 15 Angaben von Uhrzeit und Dauer der Arbeitspausen für die vom Arbeitsamt zu vermittelnde Arbeit als Voraussetzung für die Vermittlung von Arbeitslosen; Schwierigkeiten bei der Vermittlung von Arbeitslosen wegen der Zugehörigkeit neugegliederter Landkreise zu verschiedenen Arbeitsamtsbezirken MdlAnfr A54 02.12.77 Drs 08/1288 Milz CDU/CSU MdlAnfr A55 02.12.77 Drs 08/1288 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4730* C Anlage 16 Durchführung des arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 MdlAnfr A56 02.12.77 Drs 08/1288 Urbaniak SPD - MdlAnfr A57 02.12.77 Drs 08/1288 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4730* D Anlage 17 Liquidität des Rücklagevermögens der sozialen Rentenversicherung; Anlage eines Teils des „starren Blocks" des Rücklagevermögens in Form langfristiger Wohnungsbaudarlehen MdlAnfr A58 02.12.77 Drs 08/1288 Kraus CDU/CSU MdlAnfr A59 02.12.77 Drs 08/1288 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4731* B Anlage 18 Modellversuche mit Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr A61 02.12.77 Drs 08/1288 Cronenberg FDP MdlAnfr A62 02.12.77 Drs 08/1288 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4731* D Anlage 19 Zahl, Gesundheit und Lebenserwartung der in Wechselarbeit beschäftigten Arbeitnehmer MdlAnfr A63 02.12.77 Drs 08/1288 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4732* A Anlage 20 Amtliche Statistik der Arbeitsämter über die unterschiedlichen Kategorien von Arbeitslosen MdlAnfr A64 02.12.77 Drs 08/1288 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A65 02.12.77 Drs 08/1288 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4732* C Anlage 21 Kündigungen bei Rationalisierungen MdlAnfr A66 02.1237 Drs 08/1288 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4733* A Anlage 22 Mißbrauchstatbestände hinsichtlich der Leistungen und Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit; Beantragung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe innerhalb einer vierwöchigen Frist MdlAnfr A67 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A68 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4733* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 23 Zahl der nicht gemeldeten offenen Stellen; Durchführung der Vermittlungsoffensive durch die Arbeitsverwaltung MdlAnfr A69 02.12.77 Drs 08/1288 Walther SPD MdlAnfr A70 02.12.77 Drs 08/1288 Walther SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4733* C Anlage 24 Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit über die Problematik der Wiedereingliederung Arbeitsloser MdlAnfr A71 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4734* A Anlage 25 Prognose der Bundesregierung über die Zahl der Arbeitslosen und über die Steigerung der Bruttolöhne im Jahr 1978; Unterrichtung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die finanzielle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung MdlAnfr A72 02.12.77 Drs 08/1288 Schedl CDU/CSU MdlAnfr A73 02.12.77 Drs 08/1288 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4734* C Anlage 26 Vermittlung von Arbeitskräften für die Bauwirtschaft aus EG-Ländern; Verlängerung der Höchstdauer der Überlassung von Arbeitnehmern MdlAnfr A74 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A75 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4734* D Anlage 27 Einladung von Vertretern der HIAG Waffen-SS zu Veranstaltungen der Bundeswehr sowie Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an Veranstaltungen der HIAG MdlAnfr A76 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4735* B Anlage 28 Inventarlisten für Inlandsumzüge von Bundeswehrsoldaten und Bundesbediensteten MdlAnfr A33 02.12.77 Drs 08/1288 Ludewig FDP MdlAnfr A78 02.12.77 Drs 08/1288 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Billow -BMVg 4735* C Anlage 29 Schadensersatzansprüche der Firma Merex MdlAnfr A79 02.12.77 Drs 08/1288 Gansel SPD MdlAnfr A80 02.12.77 Drs 08/1288 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4735* D Anlage 30 Zunahme der zu Gewalttätigkeit, Verbrechen und Rassenhaß anreizenden jugendgefährdenden Schriften MdlAnfr A81 02.12.77 Drs 08/1288 Conradi SPD MdlAnfr A82 02.12.77 Drs 08/1288 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4736* A Anlage 31 Erfahrungen mit der Herstellung und dem Vertrieb therapie- und behandlungsgerechter Arzneimittelpackungen nach dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz MdlAnfr A83 02.12.77 Drs 08/1288 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4736* C Anlage 32 Anhebung der Toleranzgrenze bei der Ausnutzung der Ladefläche von Kofferzügen MdlAnfr A84 02.12.77 Drs 08/1288 Angermeyer FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 4736* D Anlage 33 Genehmigung nicht marktgerechter Kiesfrachtraten am Oberrhein durch das Bundesverkehrsministerium MdlAnfr A85 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Vohrer FDP MdlAnfr A86 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 4737* A Anlage 34 Auswirkung der Herabsetzung der Ermäßigung für Gruppenreisen sowie Reduzierung der Sozialtarife der Bundesbahn MdlAnfr A87 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A88 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4737* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 IX Anlage 35 Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Hauptstrecken des Verkehrs vom 15. November 1975 MdlAnfr A89 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4737* C Anlage 36 Gesetzliche Initiativen in bezug auf die . Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen MdlAnfr A90 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4737* D Anlage 37 Einführung einer Transitsteuer für Lkw-Transporte in Österreich MdlAnfr A93 02.12.77 Drs 08/1288 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4737* D Anlage 38 Überprüfung der Postverwaltungsreform MdlAnfr A94 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 4738* A Anlage 39 Benachteiligung der bei der Bundespost beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer durch den Wegfall der Trennungsentschädigung MdlAnfr A95 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Geßner SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 4738* B Anlage 40 Vermietung freier Ausbildungsplätze durch die Bundespost an das Land Berlin und Ausbildung von Fernmeldehandwerkern auf diesen Ausbildungsplätzen MdlAnfr A96 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Berger (Berlin) ' CDU/CSU MdlAnfr A97 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 4738* C Anlage 41 Vereinbarkeit der Unterlassung eines Gesprächs zwischen dem Bundeskanzler und dem polnischen Staatschef Gierek über die Wiederherstellung der Demokratie mit den Aussagen des Bundeskanzlers über die Äußerungen des CSU-Vorsitzenden in Chile MdlAnfr A98 02.12.77 Drs 08/1288 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A99 02.12.77 Drs 08/1288 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . . 4739* A Anlage 42 Zweckgebundene Verwendung der Bundeszuschüsse für das Aachener Alexander-vonHumboldt-Haus SchrAnfr B1 02.12.77 Drs 08/1288 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4739* D Anlage 43 Kriterien für die Auswahl der zum dienstlichen Gebrauch in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bestimmten deutschen Zeitungen SchrAnfr B2 02.12.77 Drs 08/1288 Schlaga SPD SchrAnfr B3 02.12.77 Drs 08/1288 Schlaga SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4740* C Anlage 44 Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch alliierte oder deutsche Behörden in den im Geltungsbereich des Grundgesetzes verkehrenden Zügen der Deutschen Reichsbahn in Berlin SchrAnfr B4 02.12.77 Drs 08/1288 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4741* A Anlage 45 Schaffung zusätzlicher Beamtenstellen in der Verwaltung des Europarats für Mitarbeiter aus den neuen Mitgliedsländern Griechenland, Portugal und Spanien SchrAnfr B5 02.12.77 Drs 08/1288 Alber CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4741* B Anlage 46 Förderung eines inzwischen von K-Gruppen genutzten Heims für ausländische Studierende an der Universität Aachen durch das Auswärtige Amt SchrAnfr B6 02.12.77 Drs 08/1288 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B7 02.12.77 Drs 08/1288 Daweke CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4741* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 47 Überprüfung der im „stern" wiedergegebenen Aussagen von Dr. Issam El-Sartaoui SchrAnfr B9 02.12.77 Drs 08/1288 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4742* B Anlage 48 Erteilung eines Einreisevisums SchrAnfr B10 02.12.77 Drs 08/1288 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4742* D Anlage 49 Folterungen in den Gefängnissen von Mozambique durch politische Polizei SchrAnfr B11 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4742* D Anlage 50 Erfüllung der in Art. 27 des Weltpakts für bürgerliche und politische Rechte enthaltenen Rechtsverpflichtungen in bezug auf Minderheiten- und Gruppenrechte; Auffassung Polens über das Problem der deutschen Volksgruppe und die Entschädigung für deutsches Eigentum SchrAnfr B12 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B13 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4743* A Anlage 51 Berücksichtigung neuer Aufgaben im Haushalt des Europarats nach Beitritt der Länder Griechenland, Portugal und Spanien sowie Haushaltsbeitrag der Bundesregierung SchrAnfr B14 02.12.77 Drs 08/1288 Frau von Bothmer SPD SchrAnfr B15 02.12.77 Drs 08/1288 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 4743* D Anlage 52 Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung in den Bundesbehörden SchrAnfr B16 02.12.77 Drs 08/1288 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B17 02.12.77 Drs 08/1288 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B18 02.12.77 Drs 08/1288 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B19 02.12.77 Drs 08/1288 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 4744* C Anlage 53 Anpassung der kommunalen Mustersatzungen an die inhaltlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen SchrAnfr B20 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 4746* A Anlage 54 Besetzung der Stelle des Datenschutzbeauftragten des Bundes mit einem ehemaligen Abgeordneten SchrAnfr B21 02.12.77 Drs 08/1288 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4746* C Anlage 55 Maßnahmen zum Schutz des TerroristenKronzeugen Ruhland SchrAnfr B22 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B23 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4746* D Anlage 56 Versachlichung der öffentlichen Darstellung von Katastrophenschutzmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B24 02.12.77 Drs 08/1288 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 4747* A Anlage 57 Auswertung der US-Environmental-Protection-Agency-Studie SchrAnfr B25 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 4747* B Anlage 58 Sicherheitsbarrieren bei Störfällen im Kernkraftwerk Neckarwestheim von Abschaltung des Reaktors SchrAnfr B26 02.12.77 Drs 08/1288 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 4747* C Anlage 59 Ausrüstung der Beamten des Grenzzolldienstes und des Bundesgrenzschutzes an der deutsch-niederländischen Grenze mit kugelsicheren Westen SchrAnfr B27 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMJ 4748* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 XI Anlage 60 Mißbräuchliche Verwendung des Bundesadlers in privaten Flugblättern SchrAnfr B28 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4748* B Anlage 61 Dauer der Genehmigungsverfahren für vergleichbare Anlagen der Bayer AG zur Herstellung von Herbiziden in Dormagen und Antwerpen SchrAnfr B29 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAnfr B30 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . 4748* C Anlage 62 Verdacht der Steuerung des Terrorismus durch den sowjetischen Geheimdienst KGB SchrAnfr B31 02.12.77 Drs 08/1288 Hofmann (Kronach) SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . .. . 4748* D Anlage 63 Bildung von Ersatzorganisationen für verbotene Parteien SchrAnfr B32 02.12.77 Drs 08/1288 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B33 02.12.77 Drs 08/1288 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4748* D Anlage 64 Auffassung der OECD über die Lösung des Atommüllproblems SchrAnfr B34 02.12.77 Drs 08/1288 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4749* B Anlage 65 Förderung der ökologischen Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B35 02.12.77 Drs 08/1288 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4749* C Anlage 66 Verbot der Einwegflaschen SchrAnfr B36 02.12.77 Drs 08/1288 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4750* B Anlage 67 Entwicklung der Gesamtaltersversorgung von Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes im Verhältnis zu Beamten und Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft seit Einführung der Zusatzversorgung SchrAnfr B37 02.12.77 Drs 08/1288 Gansel SPD SchrAnfr B38 02.12.77 Drs 08/1288 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 4750* D Anlage 68 Sicherstellung der Ansprüche von Beamten aus einer früheren gesetzlichen Rentenversicherung SchrAnfr B39 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4751* B Anlage 69 Personalausstattung des Umweltbundesamts in Berlin SchrAnfr B40 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B41 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4351 `.0 Anlage 70 Kündigung langfristig vereinbarter Zinsen für Investitionskredite auf Grund des § 247 BGB SchrAnfr B42 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B43 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4752* B Anlage 71 Zunahme des Umfangs der Gesetzblätter des Bundes und der Länder in den letzten Jahren SchrAnfr B44 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B45 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B46 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Sperling SPD SchrAnfr B47 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Sperling SPD • SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4753* B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 72 Bewährung der richterlichen Entscheidung über die Annahme als Kind nach § 14 Nr. 3 f des Rechtspflegergesetzes SchrAnfr B48 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4754* B Anlage 73 Globale Beantwortung der deinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betr. Änderungen der Buchungspraxis im Bundeshaushaltsentwurf 1978 und im Finanzplan der Bundesregierung für die Jahre bis 1981 SchrAnfr B49 02.12.77 Drs 08/1288 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAnfr B50 02.12.77 Drs 08/1288 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4755* A Anlage 74 Beteiligungen und Kapitaleinlagen nach dem Finanzplan des Bundes 1977 bis 1981 SchrAnfr B51 02.12.77 Drs 08/1288 Höpfinger CDU/CSU SchrAnfr B52 02.12.77 Drs 08/1288 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4757* A Anlage 75 Ausnahme strukturschwacher und peripherer Regionen ohne alternativen Energieträger von der geplanten Verdoppelung der Heizölsteuer SchrAnfr B53 02.12.77 Drs 08/1288 Glos CDU/CSU SchrAnfr B54 02.12.77 Drs 08/1288 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4757* B Anlage 76 Erhöhung der Freigrenze für Reiseandenken SchrAnfr B55 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4757* C Anlage 77 Gesetzliche Regelungen für eine leichtere tarifvertragliche oder betriebliche Vereinbarung von Vermögensbildungsmaßnahmen SchrAnfr B56 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4757* D Anlage 78 Änderung des Steuerberatergesetzes zur Verhinderung der Gründung von Steuerberatungsgesellschaften durch fremde Kapitalgeber SchrAnfr B57 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4758* A Anlage 79 Informationsaustausch der deutschen Steuerverwaltung mit den Steuerverwaltungen Frankreichs, Großbritanniens und der USA zwecks Aufklärung von Steuerfällen mit Auslandsbeziehungen; Sicherstellung der Besteuerung multinational tätiger Unternehmen SchrAnfr B58 02.12.77 Drs 08/1288 Huonker. SPD SchrAnfr B59 02.12.77 Drs 08/1288 Huonker SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4758* C Anlage 80 Wegfall der Förderungsmittel nach dem Rhein-Bodensee-Programm nach dessen Eingliederung in das Programm für Zukunftsinvestitionen ab 1977 SchrAnfr B60 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 4759* A Anlage 81 Entwicklung der investiven Ausgaben des Bundes seit 1972 SchrAnfr B61 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4759* C Anlage 82 Einhaltung des EG-Verhaltenskodex für europäische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der Republik Südafrika durch die betreffenden deutschen Firmen SchrAnfr B62 02.12.77 Drs 08/1288 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Gründer BMWi . . . . 4760* A Anlage 83 Lieferung militärischen Geräts aus der Bundesrepublik Deutschland über Dritt- oder Viertländer an die Republik Südafrika SchrAnfr B63 02.12.77 Drs 08/1288 Frau von Bothmer SPD SchrAnfr B64 02.12.77 Drs 08/1288 Frau von Bothmer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4760* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember i977 XIII Anlage 84 Kriterien für die Verteilung der Finanzmittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr B65 02.12.77 Drs 08/1288 Milz CDU/CSU SchrAnfr B66 02.12.77 Drs 08/1288 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4760* D Anlage 85 Unterbindung der Werbung für einen höheren Energieverbrauch sowie optimale Nutzung der vorhandenen Energie SchrAnfr B67 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B68 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4761* A Anlage 86 Einführung eines „Tages der Energie" zur Aufklärung der Verbraucher über Möglichkeiten der Energieeinsparung SchrAnfr B69 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4761* C Anlage 87 Zuwendungen des. Bundes und der Länder zur Förderung und Nutzung der deutschen Steinkohle in den Jahren 1970 bis 1978 sowie Subventionierung der Stromerzeugung aus Kohle SchrAnfr B70 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B71 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hubrig CDU/CSU - SchrAnfr B72 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . .. . . 4761* D Anlage 88 Zuschüsse zur beruflichen Eingliederung Behinderter SchrAnfr B75 02.12.77 Drs 08/1288 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4762* C Anlage 89 Nutzung der derzeitigen Unterbelegung der Kinderkliniken zur Mitaufnahme der Mütter bzw. Väter SchrAnfr B76 02.12.77 Drs 08/1288 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4763* A Anlage 90 Rentenansprüche deutscher Auswanderer in Australien SchrAnfr B77 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B78 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B79 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4763* B Anlage 91 Ausweichen der Rentenversicherungsträger bei Rentenanträgen auf den Klageweg SchrAnfr B80 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4764* A Anlage 92 Zunahme der Zahl der arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozesse sowie Vermehrung der Richterstellen beim Bundesarbeitsgericht SchrAnfr B81 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B82 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4764* B Anlage 93 Zahl der Bezieher von Berufschadensausgleich oder Schadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz in den Jahren 1972 bis 1976 sowie Höhe der für diese Zwecke aufgewendeten Beträge SchrAnfr B83 02.12.77 Drs 08/1288 Burger CDU/CSU SchrAnfr B84 02.12.77 Drs 08/1288 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 4764* D Anlage 94 Erschwerung der Verhandlungen vor dem Bundesarbeitsgericht durch mangelnde Kenntnisse der Rechtsanwälte über das Arbeitsrecht; Zulassung von Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen für die Revisionsvertretung SchrAnfr B85 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr B86 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4765* C XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 95 Meldung der New York Times über den Einsatz von Nuklearwaffen in besonderen Situationen SchrAnfr B87 02.12.77 Drs 08/1288 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAnfr B88 02.12.77 Drs 08/1288 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 4766* A Anlage 96 Meldungen in der Welt über reinen neuen Geist im Offizierskorps" SchrAnfr B89 02.12.77 Drs 08/1288 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 4766* A Anlage 97 Verfahren des Bundesverteidigungsministers bei der Beantwortung von Briefen der Abgeordneten SchrAnfr B90 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 4766* B Anlage 98 Einsetzung einer interdisziplinären Expertenkommission im medizinischen Bereich SchrAnfr B91 02.12.77 Drs 08/1288 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4766* C Anlage 99 Giftige Substanzen in Holzschutzmitteln SchrAnfr B92 02.12.77 Drs 08/1288 Ollesch FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4766* D Anlage 100 Einrichtung von Unterhaltsersatz- und Vorschußkassen im Hinblick auf alleinstehende Väter oder Mütter mit Kindern SchrAnfr B93 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4767* B Anlage 101 Einsatz des Medizinjournalismus zur Verbesserung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung sowie Forschungsauftrag über die Wirkung des Medizinjournalismus auf das Verhalten von Patienten SchrAnfr B94 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B95 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4767* C Anlage 102 Änderung des Jugendschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots der Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche SchrAnfr B96 02.12.77 Drs 08/1288 Spitzmüller FDP SchrAnfr B97 02.12.77 Drs 08/1288 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 4768* A Anlage 103 Durchsetzung der Leitsätze für Tiefkühlkost SchrAnfr B98 02.12.77 Drs 08/1288 Marschall SPD SchrAnfr B99 02.12.77 Drs 08/1288 Marschall SPD SchrAnfr B100 02.12.77 Drs 08/1288 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4768* B Anlage 104 Vierspuriger Ausbau der Autobahn SingenÜberlingen SchrAnfr B101 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4768* D Anlage 105 Fahrverbot für Personenkraftwagen mit Anhänger an verkehrsreichen Wochenenden auf Autobahnen sowie Kenntnis der Bundesregierung von derartigen Fahrverboten im europäischen Ausland SchrAnfr B102 02.1237 Drs 08/1288 Jung FDP SchrAnfr B103 02.12.77 Drs 08/1288 Jung FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 4769* A Anlage 106 Ausstattung der Knoten- und Umsteigebahnhöfe der Bundesbahn mit Förderbändern für das Handgepäck der Reisenden SchrAnfr B104 02.12.77 Drs 08/1288 Fellermaier SPD SchrAnfr B105 02.12.77 Drs 08/1288 Fellermaier SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4769* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 XV Anlage 107 Einsatz der mit lärmgedämmten Triebwerken ausgerüsteten Lufthansa-Maschinen vom Typ VFW 614 für den Nachtluftpostdienst zur Lärmminderung in der Umgebung von Flugplätzen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den VFW-Werken SchrAnfr B106 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAnfr B107 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4769* C Anlage 108 Ausschluß der ursprünglich vorgesehenen Trassenführung der Autobahn A 86 Vörstetten-St. Peter zugunsten der Untertunnelung des Roßkopfs SchrAnfr B108 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Haar BMV 4769* D Anlage 109 • Zahl der Verkehrsunfälle mit Sachschäden über 100 000 DM ohne ausreichenden Versicherungsschutz in den Jahren 1970 bis 1976 SchrAnfr B109 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4770* B Anlage 110 Streckenführung für eine Schnellbahnverbindung Köln-Frankfurt SchrAnfr B110 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Nöbel SPD SchrAnfr B111 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4770* B Anlage 111 Umfrage über die künftige Verwendungsfähigkeit und Versetzungsbereitschaft bei auf von der Stillegung betroffenen Bahnhöfen und Strecken arbeitenden Bundesbahnbediensteten im Bereich der Bundesbahndirektion Stuttgart SchrAnfr B112 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4770* C Anlage 112 Gutachten des Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die wirtschaftlichere Durchführung der Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen durch Einsatz von privaten Naßbaggerunternehmen SchrAnfr B113 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAnfr B114 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4770* D Anlage 113 Verbot der Zulassung von Autoreifen zweiter Wahl oder Verschärfung der Auflagen für die Kennzeichnung und Verwendung solcher Autoreifen SchrAnfr B115 02.12.77 Drs 08/1288 Krockert SPD SchrAnfr B116 02.12.77 Drs 08/1288 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4771* A Anlage 114 Zunahme der Verkehrsgefährdung nach dem Ausbau der B 251 zwischen Kassel und Habichtswald SchrAnfr B117 02.12.77 Drs 08/1288 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4771* C Anlage 115 Verlängerung der im Bereich Rastatt-Wintersdorf ausgebauten L 78 b bis zur Autobahn; Entscheidung der Bundesbahn für eine Straßenüberführung am schienengleichen Bahnübergang der L 77 in Rastatt SchrAnfr B118 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B119 02.1237 Drs 08/1288 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4772* A Verlegung der B 414 im Raum Höchstenbach SchrAnfr B120 02.1237 Drs 08/1288 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4772* C Anlage 117 Aufnahme der Telefonnummern von Rettungsleitstellen in die Kopfeinträge der Telefonbücher SchrAnfr B121 02.12.77 Drs 08/1288 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haar BMP 4772* C Anlage 118 Einbeziehung der Ferngespräche mit der DDR in die ermäßigten Nachttarife der Bundespost SchrAnfr B122 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 4773* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 119 Beteiligung der Länder an dem Vierjahresprogramm zur Förderung energiesparender Bauinvestitionen ohne Kürzung eigener Modernisierungsprogramme SchrAnfr B123 02.12.77 Drs 08/1288 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4773* B Anlage 120 Anrechnung des Pflegegeldes für ein geistig behindertes Kind auf das Wohngeld SchrAnfr B124 02.12.77 Drs 08/1288 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4773* C Anlage 121 Abruf der vom Bund für das Jahr 1977 zur Verfügung gestellten Mittel zur Wohnungsmodernisierung SchrAnfr B125 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Lauritzen SPD SchrAnfr B126 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Lauritzen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4773* D Anlage 122 Einwirkung von seit 1969 erlassenen Gesetzen und Verordnungen auf die Genehmigung von Bauten; Bau von Spielplätzen in der Nähe von Neubauten sowie Erhöhung der Quadratmeterzahl für Kinder in den Wohnungen SchrAnfr B127 02.12.77 Drs 08/1288 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B128 02.12.77 Drs 08/1288 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4774* B Anlage 123 Ablehnung des Einbaus von Sonnenkollektoren in Wohnhäusern durch Baugenehmigungsbehörden in einzelnen Bundesländern SchrAnfr B129 02.12.77 Drs 08/1288 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 4775* A Anlage 124 Nichtanerkennung von durch West-Berliner Amtsgerichte ausgestellten Erbscheinen durch die DDR SchrAnfr B130 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B131 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 4775* B Anlage 125 Verpflichtung des Landes Baden-Württemberg zum Abbau von Uranvorkommen in Fremdenverkehrsgebieten durch den Euratom-Vertrag SchrAnfr B132 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B133 02.12.77 Drs 08/1288 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4776* A Anlage 126 Abbau der Förderung von Kernreaktoren im Forschungsetat durch Förderung der Entwicklung alternativer Energien SchrAnfr B134 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Holtz SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4776* C Anlage 127 Ölschieferabbau im Raum Lehre-Schandelah sowie Förderung der Salzkohleverwertung im Raum Helmstedt SchrAnfr B135 02.12.77 Drs 08/1288 . Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B136 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4776* D Anlage 128 Hilfestellung für Arbeitnehmervertreter in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen SchrAnfr B137 02.12.77 Drs 08/1288 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4777* B Anlage 129 Motive für den durch die Vereinigten Deutschen Studentenschaften ausgerufenen „Streik" SchrAnfr B138 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4777* D Anlage 130 Anwendung der veränderten Berlin-Präferenzklausel in Abkommen für Kapitalhilfedarlehen aus Mitteln der Entwicklungshilfe SchrAnfr B139 02.12.77 Drs 08/1288 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 4778* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4639 61. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1977 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Adams * 8. 12. Dr. van Aerssen * 8. 12. Dr. Ahrens ** 8. 12. Dr. Aigner * 8. 12. Alber * 8. 12. Amrehn 16. 12. Dr. Bangemann * 8. 12. Dr. Bayerl * 8. 12. Blumenfeld * 8. 12. Büchner (Speyer) ** 8. 12. Dr. Enders ** 8. 12. Dr. Evers ** 8. 12. Eymer 8. 12. Fellermaier * 8. 12. Flämig * 8. 12. Genscher 8. 12. Haase (Fürth) * 8. 12. Frau Hoffmann (Hoya) 8. 12. Hoffmann (Saarbrücken) * 8. 12. Dr. Holtz ** 8. 12. Dr. h. c. Kiesinger 8. 12. Dr. Klepsch * 8. 12. Klinker * 8. 12. Lange * 8. 12. Lemp * 8. 12. Mischnick 8. 12. Müller (Mülheim) * 8. 12. Müller (Wadern) * 8. 12. Nagel 8. 12. Pfeffermann 8. 12. Rapp (Göttingen) 8. 12. Dr. Rose 16. 12. Schäfer (Offenburg) 8. 12. Schmidt (München) * 8. 12. Schmidt (Wattenscheid) 8. 12. Schreiber * 8. 12. Schwabe * 8. 12. Dr. Schwarz-Schilling 8. 12. Dr. Schwörer * 8. 12. Seefeld * 8. 12. Sieglerschmidt * 8. 12. Dr. Starke (Franken) * 8. 12. Sybertz 16. 12. Dr. Todenhöfer 16. 12. Dr. Vohrer ** 8. 12. Frau Dr. Walz * 8. 12. Wawrzik * 8. 12. Zeyer * 8. 12. Zywietz * 8. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 1200 Frage A 59, 58. Sitzung, Seite 4461 B) : Die Vorratshaltung an Lebensmitteln (Zivile Verteidigungsreserve), die der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in einem Krisen-, Spannungs- oder Verteidigungsfall dient, stammt aus den sechziger Jahren. Für ihre Aufrechterhaltung sind Haushaltsmittel bis 1974 einschließlich bereitgestellt gewesen. In den Jahren von 1970 bis 1974 beliefen sich die Ansätze für Anlegung und Ersatzbeschaffung sowie Haltungskosten auf 1970 - 70,2 Mill. DM 1971 - 63,9 Mill. DM 1972 - 57,5 Mill. DM 1973 - 60,6 Mill. DM 1974 - 59,5 Mill. DM. Ab Haushaltsjahr 1975 wurden aus haushaltsmäßigen Gründen keine Mittel mehr für die Anlegung und Ersatzbeschaffung der Zivilen Verteidigungsreserve vorgesehen. Im Rahmen der Vorhaben der zivilen Verteidigung für die 8. Wahlperiode wird. sich das Bundeskabinett demnächst u. a. mit der Frage der Wiederauffüllung und Fortführung der Zivilen Verteidigungsreserve befassen. Neben der Zivilen Verteidigungsreserve wird als weitere nationale Sicherheitsreserve die Bundesreserve Getreide gehalten. Für diese beliefen sich die Kosten der Vorratshaltung in den Jahren - 1974 auf 39,6 Mill. DM - 1975 auf 37,6 Mill. DM - 1976 auf 36,9 Mill. DM. Der Haushaltsansatz für das Jahr 1977 beträgt 37,0 Mill. DM und im Haushaltsentwurf für das Jahr 1978 sind 55,6 Mill. DM für Kosten der Vorratshaltung der Bundesreserve Getreide vorgesehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A.12 und 13) : Trifft es zu, daß der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Dr. Jochimsen, dem Bund demokratischer Wissenschaftler (BdWi) anläßlich eines Hamburger hochschulpolitischen Kongresses ein Grußtelegramm gesandt hat, und wenn ja, welchen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung mit Kommunisten und solchen Personen, die durch politische Zusammenarbeit mit ihnen deren revolutionäre Ansätze fördern, sieht die Bundesregierung in dem Grußtelegramm? Darf aus dem Vorgang der Schluß gezogen werden, daß die Darstellung unter der Rubrik „Volksfront"-Politik im Verfassungsschutzbericht 1976, der BdWi sei eine kommunistisch beeinflußte Organisation, die Nichtkommunisten zum Kampf gegen 4726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 „Restauration in Hochschulen" gewinnen wolle, nicht mehr aufrechterhalten wird? Zu Frage A 12: Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat die an ihn gerichtete Einladung des Bundes Demokratischer Wissenschaftler, an dem Hochschulpolitischen Kongreß des Verbandes am 25./26. November 1977 in Hamburg teilzunehmen, nicht angenommen. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Professor Dr. Jochimsen, hat dem Bund Demokratischer Wissenschaftler mitgeteilt, daß er stattdessen bereit sei, mit Mitgliedern des Vorstandes über die Situation an den Hochschulen und die Aufgaben der Hochschulpolitik zu sprechen. Staatssekretär Professor Jochimsen wünschte dem Kongreß, daß er zu den anstehenden Sachfragen einen Beitrag leisten könne. Die Bundesregierung wird den hochschulpolitischen Dialog mit in der Hochschule vertretenen Organisationen führen, sofern sie an einem sachlichen Austausch von Meinungen und Argumenten interessiert sind. Sie hat keine Veranlassung, dem notwendigen Dialog mit den Hochschulangehörigen gerade dort auszuweichen, wo er unbequem sein könnte. Mit der Einladung von Staatssekretär Professor Jochimsen an den Bund Demokratischer Wissenschaftler befindet sich die Bundesregierung im übrigen in Übereinstimmung mit der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und mit dem Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft, die beide den Verband zu ihren Anhörungen von Sachverständigen zum Thema Ausbildungsförderung und Hochschulfinanzierung eingeladen hatten. Zu Frage A 13: Nein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 32) : Wie entwickelt sich der Mittelabfluß bei dem Wohnungsbauprogramm für die Landwirtschaft, kann die Bundesregierung insbesondere Presseveröffentlichungen bestätigen, daß eine geringe Nachfrage nach zinsverbilligten Darlehen zum Neu-, Um-und Ausbau von Wohngebäuden in landwirtschaftlichen Betrieben festzustellen ist, und auf welche Gründe führt die Bundesregierung bejahendenfalls diese Entwicklung zurück? Die landwirtschaftliche Wohnhausförderung ist Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Durchführung dieser Maßnahme obliegt daher ausschließlich den Ländern. Die Förderung erfolgt über Zuschüsse und Zinsverbilligung. Mit Zuschüssen werden gefördert: — arbeitswirtschaftliche Maßnahmen in Wohnhäusern von GAL-Landwirten — An-, Aus- und Umbau in landwirtschaftlichen Wohnhäusern von Haupterwerbslandwirten. Für beide Maßnahmen wird jeweils ein Zuschuß in Höhe von 23 °/o auf ein förderungsfähiges Investitionsvolumen von bis zu 15 000,— DM gewährt. Im Rahmenplan 1977 wurden für beide Maßnahmen zusammen 40,1 Mill. DM bereitgestellt; 1976 waren es 40,7 Mill. DM. Der Mittelabfluß verläuft zügig. Eine Zinsverbilligung für den Kauf, Neu-, Aus-und Umbau landwirtschaftlicher Wohnhäuser erhalten . entwicklungsfähige landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe für ein förderungsfähiges Investitionsvolumen bis zu 68 000,— DM. Die Bundesregierung hat bisher keine Informationen darüber, daß die Nachfrage nach zinsverbilligten Krediten im Jahre 1977 im Vergleich zu früheren Jahren geringer geworden ist. Da die Förderungsmaßnahmen von den Ländern durchgeführt werden, können erst über die Berichterstattung der Länder im Jahre 1978 genauere Auskünfte erteilt werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/ CSU) (Drucksachen 8/1288 Frage A 37): Welche schätzungsweisen Kosten und betrieblichen Schwierigkeiten sind der Bundesregierung bis heute bekannt geworden, die sich aus der Änderung der Datenverarbeitungsprogramme für die Lohn- und Gehaltskostenabrechnungen in den Betrieben der Bundesrepublik Deutschland dadurch ergeben haben, daß der jetzige Weihnachtsfreibetrag gem. § 19 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes von 400 DM zwar Iohn- und einkommensteuerfrei, nicht aber sozialabgabenfrei ist? Der Bundesregierung sind bisher Schwierigkeiten der von Ihnen genannten Art nicht mitgeteilt worden. Auch telefonische Rückfragen bei Firmen mit größeren EDV-Anlagen brachten kein anderes Ergebnis. Inwieweit sich bei Firmen, die sich mittlerer Datentechnik bedienen, Schwierigkeiten ergeben haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn Sie die Änderung von Datenverarbeitungsprogrammen ansprechen, so möchte ich Sie darauf hinweisen, daß sich diese aus der Änderung des Einkommensteuerrechts ergeben. In der Berechnung der Beiträge für die Sozialversicherung ist im Vergleich zu den Vorjahren keine Änderung eingetreten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 38 und 39) : Welche der im letzten Bericht der Bundesregierung über die Integration in der EG (Drucksache 8/1045) angekündigten Initiativen zur Förderung der Kohleverstromung in der Gemeinschaft hat die Bundesregierung bisher ergriffen, und welche Entscheidungen sind hier in absehbarer Zeit zu erwarten? Wie will die Bundesregierung dem im Zweiten Bericht über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 (Drucksache 8/845) prognostizierten Rückgang der gemeinschaftlichen Steinkohlenproduktion entgegenwirken, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4727* und wie kann_ insbesondere der Export von Kohle der Förderländer der Gemeinschaft in die anderen EG-Länder erhöht werden? Zu Frage A 38: Die Bundesregierung hat in den zuständigen EG-Gremien der Gemeinschaft immer wieder wirksame gemeinschaftliche Maßnahmen gefordert, die einen effizienten Anreiz zum Einsatz von Gemeinschaftskohle und damit auch von Kraftwerkskohle bieten. Der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorgelegte Vorschlag sieht bisher lediglich Investitionshilfen für den Bau von Kohlekraftwerken vor, wobei der Einsatz von Kohle jeglicher Provenienz, also auch von Drittlandskohle begünstigt werden soll. Die Bundesregierung kann in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Bundestages vom 16. Juni 1977 diesem Vorschlag nicht zustimmen, weil die preisgünstige Drittlandskohle keiner finanziellen Förderung bedarf und die vorgesehene Hilfe als Anreiz für den Einsatz von Gemeinschaftskohle unzureichend ist. Zu Frage A 39: Die Prognose der Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist eine Zusammenfassung neuerer nationaler Schätzungen der erforderlichen Produktion für die Jahre bis 1985. In dem Bericht der Kommission werden die Gründe für die Rücknahme der Produktionszahlen zwar nicht näher analysiert; es müssen aber folgende Faktoren in Betracht gezogen werden: Minderung der Gesamtenergienachfrage, geringere Absatzchancen der Kohle im Stahlbereich, Abbau der hohen Haldenbestände auf ein normales Niveau. In diesem Zusammenhang muß auch berücksichtigt werden, daß in den letzten Jahren die Einfuhr von Drittlandskohle stetig angestiegen und der innergemeinschaftliche Austausch von Kohle zurückgegangen ist. Durch diese Entwicklung wird das in den Ratsentschließungen vom 17. Dezember 1974 und vom 13. Februar 1975 gesetzte Ziel gefährdet, die Steinkohlenförderung von 250 Millionen t SKE zur Verringerung der Abhängigkeit von Mineralöleinfuhren bis 1985 aufrechtzuerhalten. Es ist daher dringend erforderlich, daß der Gemeinschaftskohle durch geeignete flankierende Maßnahmen ein stabiler Absatz auf der Basis langfristiger Verträge gesichert wird. Neben den in der Beantwortung der Frage 1 genannten Initiativen zur Verstärkung des innergemeinschaftlichen Austausches im Bereich der Kraftwerkskohle wird die Bundesregierung daher zu gegebener Zeit Vorschläge zur Verbesserung und Verlängerung der bis 1981 geltenden Kokskohlebeihilferegelung machen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 40 und 41): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich das Konditionenkartell der MPEA-Mitgliedsunternehmen zugunsten der Marktstellung amerikanischer Filmverleihunternehmen und zu Lasten der deutschen Filmverleiher ausgewirkt hat, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung dagegen gegebenenfalls zu tun? Hält die Bundesregierung eine staatliche Hilfe für deutsche Filmverleiher für erforderlich, oder wird eine Novellierung des Filmförderungsgesetzes auch diesem Problem Rechnung tragen? Zu Frage A 40: Der im April 1975 erfolgten Anmeldung des Konditionenkartells der MPEA-Mitgliedsunternehmen hat das Bundeskartellamt nicht widersprochen. Das Kartell war zuzulassen, da die Prüfung durch die Kartellbehörde ergeben hat, daß die vorgelegten Verträge den gesetzlichen Voraussetzungen für eine Freistellung vom Kartellverbot entsprechen. Konditionenkartelle sind nämlich dann vom Kartellverbot ausgenommen, wenn sie nur die einheitliche Anwendung allgemeiner Geschäfts-, Liefe-rungs- und Zahlungsbedingungen einschließlich der Skonti zum Gegenstand haben und soweit die Regelungen sich nicht auf Preise oder Preisbestandteile beziehen. Wettbewerblich bedenkliche Auswirkungen waren im Rahmen des damaligen Anmeldeverfahrens vor der tatsächlichen Praktizierung des Kartells nicht erkennbar. Im November 1977 ist das Bundeskartellamt in die Prüfung eingetreten, ob das Kartell die durch Freistellung vom Kartellverbot erlangte Marktstellung mißbräuchlich ausnutzt. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Prüfung noch nicht beendet ist, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, ob sich die Marktstellung der MPEA-Mitgliedsunternehmen zugunsten der amerikanischen und zum Nachteil der deutschen Filmverleiher ausgewirkt hat. Sollte die Prüfung der tatsächlichen Auswirkungen einen Mißbrauch der Freistellung vom Kartellverbot bestätigen, kann das Bundeskartellamt entweder den beteiligten Unternehmen aufgeben, den beanstandeten Mißbrauch abzustellen, bzw. die Verträge entsprechend zu ändern oder die Verträge für unwirksam erklären. Zu Frage A 41: Die Filmförderungsanstalt fördert bereits aufgrund der am 3. März 1974 in Kraft getretenen 2. Novelle zum Filmförderungsgesetz im Rahmen der Projektförderung den Absatz deutscher programmfüllender Qualitätsfilme. (1974 bis 1976 sind insgesamt für diese Förderung von der Filmförderungsanstalt ca. 560 000 DM aufgewendet worden; der Haushaltsansatz für 1977 weist hierfür 800 000 DM aus.) Der Bundesminister des Innern vergibt im Rahmen der kulturellen Filmförderung seit 1. Januar 1977 Verleihprämien für künstlerisch anspruchsvolle deutsche programmfüllende Filme. (1977 sind in Höhe von insgesamt 250 000 DM Verleihprämien zuerkannt worden.) Die wirtschaftliche und kulturelle Förderung des Absatzes zielen primär auf die Verbesserung der Abspielchancen der jeweils förderungswürdigen 4728* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Filme. Die Bundesregierung bedenkt jedoch auch die günstigen Auswirkungen auf die Verleih- und Vertriebsunternehmen, die qualitätvolle oder künstlerisch wertvolle deutsche Filme absetzen. Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewußt, daß der qualitätvolle deutsche Film auch auf dem Binnenmarkt einem starken Wettbewerb ausgesetzt ist, der von einigen ausländischen Filmwirtschaften ausgeht. Ihr sind die sich zuspitzenden Schwierigkeiten bekannt, denen gerade die Verleihunternehmen ausgesetzt sind, die sich diesem Film in besonderem Maße widmen. Es ist daher beabsichtigt, die Absatzförderung in der bevorstehenden Novelle zum Filmförderungsgesetz erheblich zu verstärken. Dabei ist außer einer produktbezogenen Absatzförderung an die Förderung der Kooperation und der Innovation im Bereich des deutschen Verleihs gedacht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 44 und 45) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die für die Aktion „Weihnachtsbutter" von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellte Menge an Kühlhausbutter bereits kurze Zeit nach Verkaufseröffnung vergriffen war und der Lebensmittelhandel die Käuferschaft um Verständnis dafür bitten mußte, daß nicht jeder Konsument eine beliebige Menge verbilligte „Weihnachtsbutter" kaufen könnte, da die Brüsseler Kommission eine zu geringe Menge zu verbilligten Preisen freigegeben habe, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Trifft es nach dem Wissensstand der Bundesregierung zu, daß — wie von EG-Agrarkommissar Gundelach in der Öffentlichkeit bekundet — bestimmte Partien der aus EG-Ländern im Rahmen der EG-Butter-Verkaufsaktion an die UdSSR zu Vorzugspreisen verkauften Butter auf dem italienischen Markt aufgetaucht und dort zu sehr niedrigen Preisen angeboten worden sind, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage A 44: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die bislang angebotene Weihnachtsbuttermenge insgesamt nicht ausgereicht hat, um die lebhafte Nachfrage auf dem deutschen Markt zu befriedigen, und daß der Einzelhandel deshalb in vielen Fällen den Verkauf pro Person beschränkt hat. Die Bundesregierung fühlt sich dadurch um so mehr in der Richtigkeit ihrer Auffassung bestätigt, daß eine Molkereibutterverbilligung als Dauermaßnahme derartigen zeitlich und mengenmäßig begrenzten Aktionen unbedingt vorzuziehen ist. Sie wird weiterhin um die Durchsetzung ihrer Auffassung in Brüssel bemüht bleiben. Zu Frage A 45: Die Bundesregierung hat zur Zeit noch keine weitergehenden Informationen als die von EG-Kommissar Gundelach bekundeten. Sie geht davon aus, daß die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen wird, um ggf. aufgetretene Verstöße gegen die Bestimmungen der Marktorganisation zu ahnden und eine Wiederholung zu verhindern. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung immer für eine Agrarpolitik eingetreten ist, die Überschußproduktionen reduziert und bei dennoch unvermeidlichen Überschüssen alle gebotenen Möglichkeiten ausschöpft, sie verstärkt den Verbrauchern in der Gemeinschaft zugute kommen zu lassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 46) : Wer trägt die Schuld daran, daß bei der Aktion „Billige Weihnachtsbutter (Molkereibutter)" der Butterberg nicht abgebaut und dem Verbraucher ein stärkerer Butterverbrauch nicht schmackhaft gemacht werden konnte, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Interesse des Abbaus des Butterbergs und eines verstärkten Butterkonsums der heimischen Bevölkerung unter Berücksichtigung der vielfach kritisierten verbilligten Butterexporte in die Sowjetunion daraus? Inwieweit durch die Weihnachtsbutteraktion der Produktionsüberhang abgebaut und der Butterverbrauch stimuliert wird, läßt sich heute noch nicht beurteilen. Dazu wird es einer genaueren Analyse nach Ablauf der Aktion bedürfen. Immerhin läßt sich bereits feststellen. daß der Verbraucher auf die nachhaltige Verbilligung um 50 bis 60 Pf je 1/2 Pfund mit spontaner Nachfrage reagiert hat und somit doch ein gewisser stärkerer Butterverbrauch erwartet werden kann. Im übrigen wird die Bundesregierung ihre bisherigen Bemühungen um eine kontinuierliche Verbilligung einer zweiten Buttersorte verstärkt fortsetzen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 47 und 48) : Teilt die Bundesregierung die in der Fachpresse wiedergegebenen Vorschläge des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in dem für eine restriktive Agrarpreispolitik, für den Abbau des Grenzausgleichs, für ein Aussetzen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und gegen ein Agrarkreditprogramm plädiert wird? Wie beurteilt die Bundesregierung den Wert und die Aussagefähigkeit des wissenschaftlichen Gutachtens für die gegenwärtige Agrarpolitik? Zu Frage A 47: Die Bundesregierung wird auch in Zukunft unter Berücksichtigung der Lage auf den Agrarmärkten und der Kostensituation für eine Agrarpreispolitik eintreten, die es leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, im Wettbewerb zu bestehen. Solange in der Europäischen Gemeinschaft Währungsveränderungen nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bundesregierung am System des Grenzausgleichs festhalten. Sie ist entsprechend Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4729* der unterschiedlichen Kostenentwicklung in den Mitgliedstaaten — wie bisher — bereit, pragmatische Anpassungsschritte vorzunehmen. Die einzelbetriebliche Förderung hat ein großes Verdienst an der strukturellen Gesundung und Fortentwicklung der deutschen Landwirtschaft. Wie von der Bundesregierung in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 10. 8. 1977 ausgeführt, wird sie auch in Zukunft das Konzept der einzelbetrieblichen Investitionsförderung weiterentwickeln. Zu Frage A 48: Die vorwiegend aus marktpolitischer Sicht gegebenen Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats gehen mehr auf grundsätzliche Erwägungen als auf die z. Z. drängenden Detailfragen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung und anderer aktueller agrarpolitischer Probleme ein. Aus diesem Grunde enthält das vorliegende Gutachten zur Anpassung der Agrarpolitik an die veränderten Rahmenbedingungen nur begrenzt operationale Vorschläge. Der Wert des Gutachtens liegt in erster Linie darin, daß es auf die möglichen Nebenwirkungen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Marktsituation aufmerksam macht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 49) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Fünfjahresprogramm der italienischen Regierung in Höhe von 23 Milliarden DM zur Ankurbelung der italienischen Agrarproduktion in seiner Auswirkung auf den deutschen Agrarexport und den Selbstversorgungsgrad der EG, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, in bilateralen Gesprächen mit der italienischen Regierung und im Rahmen von Gesprächen im Ministerrat auf alternative Möglichkeiten zur Entlastung der italienischen Zahlungsbilanz hinzuwirken? Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß das 5-Jahresprogramm der italienischen Regierung die Entwicklung des deutschen Agrarexports nach Italien insgesamt merklich beeinflussen wird. Wohl aber ist nicht auszuschließen, daß die zwischen 1970 und 1976 kräftigen nominalen Steigerungsraten des wertmäßigen Exports von Agrargütern aus der Bundesrepublik Deutschland nach Italien künftig nicht mehr erreicht werden. Die Bundesregierung sieht auch keine grundsätzlich nachteilige Wirkung des italienischen Agrarprogramms auf die Agrarmärkte der EG. Produktionssteigerungen sind für solche Erzeugnisse beabsichtigt, deren Märkte, wie z. B. für Schweine- und Geflügelfleisch, ausgeglichen sind und sich ohne Belastung des EG-Haushalts selbst regulieren oder, wie z. B. für Futtergetreide, ein Versorgungsdefizit aufweisen. Demgegenüber setzt das italienische Programm aufgrund ungünstiger Produktionsbedingungen keine Schwerpunkte bei Milch und Rindfleisch, also den wichtigsten Bereichen des deutschen Agrarexports nach Italien. Aus den genannten Erwägungen heraus hat die Bundesregierung keinen Anlaß, Italien eine Alternative zum Agrarprogramm mit ähnlicher Wirkung auf die Handelsbilanz vorzuschlagen. Die Bundesregierung ist sehr daran interessiert, daß Italiens Zahlungsbilanz stabil ist. Aus diesem Grunde begrüßt sie Maßnahmen der italienischen Regierung, die zur Gesundung der Außenhandelsbilanz und damit auch der wirtschaftlichen Situation Italiens beitragen. Nur so kann verhindert werden, daß unsere Exporte nach Italien mangels Kaufkraft zurückgehen oder Maßnahmen wie Bardepotpflicht und Devisensteuer ergriffen werden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 50 und 51) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im Rahmen der Aktion Weihnachtsbutter verteilte Menge an verbilligter Butter viel zu gering bemessen war, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die bisherigen Butterkontingente nachträglich erhöht werden? Treffen Pressemeldungen über die Aktion Weihnachtsbutter zu, denenzufolge die Lebensmittelhändler auf dem flachen Land und in einigen kleineren Städten von der Butterverteilung ganz oder weitgehend ausgeschlossen wurden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese gravierende Benachteiligung weiter Gebiete unseres Landes zu tun? Zu Frage A 50: Das Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage, wie es bei der Weihnachtsbutteraktion festzustellen war, hätte sich vermeiden lassen, wenn die EG-Kommission und die übrigen Partnerländer den Vorschlägen der Bundesregierung gefolgt wären, eine verbilligte zweite Buttersorte als Dauermaßnahme einzuführen. Die Bundesregierung wird diese nach ihrer Auffassung zweckmäßigere Maßnahme auch weiterhin durchzusetzen suchen. Die Bundesregierung hat bereits bei der Kommission beantragt, die der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Aktion zugeteilte Buttermenge beträchtlich zu erhöhen. Die Kommission hat Prüfung zugesagt und erklärt, daß ihre Entscheidung von der Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel abhängt. Zu Frage A 51: Es trifft nicht zu, daß Lebensmitteleinzelhändler auf dem flachen Lande und in einigen kleineren Städten von der Weihnachtsbutteraktion ganz oder weitgehend ausgeschlossen sind. Es ist jedoch nicht auszuschließen, daß in der Anlaufphase infolge der übergroßen Nachfrage Einzelfälle unzulänglicher Verteilung aufgetreten sind, die zu der genannten Einschätzung durch die Presse geführt haben. Das Bundesernährungsministerium und die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung haben von Anfang an durch engen Kontakt zu den 4730* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 mit der Verteilung befaßten Wirtschaftskreisen auf eine zügige Klärung aller bekannt gewordenen Fälle unzulänglicher Verteilung von Weihnachtsbutter hingewirkt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nordlohne (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 52) : Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Nichtzerstörung des Nordstrands der Insel Wangerooge und der hierdurch erhaltenen Existenzsicherung der Insel abweichend von der Einhaltung der generellen Richtlinien bzw. Weisungen zur Errichtung von Schrägdeckwerken auf die beabsichtigte Errichtung eines solchen Schrägdeckwerks im Norden der Insel zu verzichten und in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen nach einer Lösung zu suchen (z. B. Verstärkung der vorhandenen Uferschutzmauer), die den Interessen der Inselgemeinde Wangerooge, ihrer Bewohner und insbesondere der hohen Zahl der jährlichen Kurgäste gerecht wird? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, zur Erhaltung des Bestandes der Insel Wangerooge die technisch und wirtschaftlich zweckmäßigsten Maßnahmen unter weitgehender Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten durchzuführen. Der Bundesminister für Verkehr hat die zuständige Wasser-und Schiffahrtsdirektion Nordwest angewiesen, die technisch und wirtschaftlich zweckmäßigste Lösung mit den Beteiligten zu finden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 53): Hält es die Bundesregierung für vertretbar bzw. für notwendig, angesichts von erheblichen Überschüssen auf dem Milchsektor innerhalb der EG Vollmilchpulver bzw. Rohmassen, die Vollmilchpulver enthalten, in der Größenordnung von 7 Millionen DM (1976) aus der DDR einzuführen, und wenn ja, sind solche Einfuhren 1977 getätigt worden bzw. für 1978 vorgesehen und gegebenenfalls in welcher Höhe? Die Bundesregierung hält es angesichts der erheblichen Überschüsse auf dem Milchsektor innerhalb der EG für nicht vertretbar, Vollmilchpulver aus der DDR zu beziehen. Hierfür wurden bisher auch keine Bezugsmöglichkeiten eröffnet. Es ist andererseits zutreffend, daß die Bundesregierung den traditionellen Bezug von Rohmassen, die Vollmilchpulver enthalten, zur Süßwasserherstellung auch für 1977 und 1978 weiterhin zugelassen hat. Diese Ware wird seit Jahren kontinuierlich aus der DDR bezogen. Die Bezüge von Rohmassen sind jedoch im Laufe der Jahre zurückgegangen, und zwar von 5 500 t in 1969 auf voraussichtlich 3 300 t in 1977. Im Gegensatz hierzu ist z. B. die Lieferung von Käse aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR mengenmäßig erheblich angestiegen, so daß auch aus dieser Sicht der Bezug der erwähnten Rohmassen vertretbar bleibt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 54 und 55) : Trifft es zu, daß ein Arbeitsloser bei einer Stellenvermittlung durch die Vermittlungsdienste der Bundesanstalt für Arbeit das Arbeitsplatzangebot ohne rechtliche Konsequenzen ablehnen kann, wenn das zuständige Arbeitsamt dem betreffenden Arbeitslosen keine Angaben über die genaue Uhrzeit und Dauer der Arbeitspausen für die zu vermittelnde Arbeit angibt, und kann der Arbeitslose bei Ablehnung dieses Angebots ohne die betreffenden Angaben weiterhin Arbeitslosengeld bzw. Arbeitlosenhilfe beziehen, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtslage herbeizuführen? Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß in den Landkreisen, die in den letzten Jahren eine kommunale Neugliederung erfahren haben und verschiedenen Arbeitsamtsbezirken angehören, alle Arbeitslosen des jeweiligen Landkreises allen Arbeitsämtern bzw. Arbeitsamtsnebenstellen gemeldet werden, auch dann, wenn der betreffende Landkreis zwei oder mehreren Arbeitsamtsbezirken zugeordnet ist? Zu Frage A 54: Lehnt ein Arbeitloser trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ein vom Arbeitsamt unterbreitetes Arbeitsangebot nur deshalb ab, weil der Arbeitsvermittler keine Angaben über die Arbeitspausen machen kann, so wird das Arbeitslosengeld bzw. die Arbeitslosenhilfe für in der Regel vier Wochen gesperrt. Das Arbeitsangebot braucht grundsätzlich keine Angaben über Arbeitspausen zu enthalten, da es lediglich die wesentlichen Arbeitsbedingungen beschreiben muß. Erfüllt das Arbeitsangebot diese Voraussetzungen, so muß von dem Arbeitslosen erwartet werden, daß er sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt und mit ihm die noch offenstehenden Fragen erörtert. Zu Frage A 55: Die bundeseinheitliche Organisation der Arbeitsverwaltung gewährleistet den Ausgleich von Vermittlungsgesuchen zwischen den Arbeitsämtern. Auch zwischen Arbeitsämtern und Nebenstellen desselben Landkreises werden alle für einen Ausgleich in Betracht kommenden Vermittlungsgesuche dem anderen Arbeitsamt gemeldet. Eine schematische Meldung aller Arbeitsuchenden, auch wenn sie für den Ausgleich aus objektiven oder subjektiven Gründen nicht in Betracht kommen, wäre nur unnötige Verwaltungsarbeit. Bei einer stärkeren wirtschaftlichen Verflechtung der Regionen innerhalb eines neu abgegrenzten Landkreises ist davon auszugehen, daß sich die Zahl der ausgleichsfähigen Vermittlungsgesuche laufend erhöht. Arbeitsämter desselben Landkreises werden also- in zunehmendem Umfang Vermittlungsgesuche gegenseitig mitführen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 56 und 57): Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1073 4731* Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es bei dem arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 zu Verzögerungen bei der Durchführung gekommen ist? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen zügigen Ablauf des Programms zu gewährleisten? Die arbeitsmarktpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung vom 25. Mai 1977 zielen auf eine Reihe von Aktivitäten, die bis auf die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für soziale Dienste ohne Verzögerung angelaufen, zum Teil sogar bereits abgeschlossen sind. Ich nenne hier das Vierte Änderungsgesetz des Arbeitsförderungsgesetzes und die Genehmigung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit mit einer beachtlichen Planstellenmehrung. Während die übrigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen des Programms, auch soweit sie arbeitslose Angestellte erfassen, reibungslos angelaufen sind und durchgeführt werden, sind im Bereich der sozialen Dienste Verzögerungen entstanden. Die potentiellen Träger wollen in erster Linie Arbeitslose beschäftigen, die in sozialen Diensten ausgebildet oder zumindest angelernt sind. Dabei befürchten sie aber, die nach Ausschöpfung der ABM-Mittel erwarteten Folgekosten nicht tragen zu können. Manchmal fehlt es auch an den nötigen Vorstellungen über die Möglichkeiten, die im Bereich der sozialen Dienste für die Beschäftigung von Arbeitslosen bestehen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — die Bundesanstalt für Arbeit gebeten, in diesen Fällen die Förderung durch ABM-Mittel auf die höchstzulässige Zeit von 2 Jahren dann zu erstrecken, wenn angenommen werden kann, daß dadurch der Übergang in eine Dauerbeschäftigung ermöglicht wird. Im übrigen wird den Arbeitsämtern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen freie Hand gelassen, um den örtlichen Gegebenheiten entsprechen zu können (z. B. keine bestimmte Quote für Teilzeitkräfte, kein Endtermin). Modellmaßnahmen, wie sie z. B. in Berlin und Bremen vorbereitet werden, lassen hoffen, daß auch im übrigen Bundesgebiet nunmehr in größerem Umfang von der gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, den bestehenden Bedarf an Dienstleistungen im sozialen Bereich mit Hilfe der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen wenigstens teilweise zu decken. Die Zeit von zwei Jahren müßte ausreichen, um die für die sozialen Dienste zuständigen Entscheidungsgremien — zu denen weder der Bund noch die Bundesanstalt für Arbeit gehören — in die Lage zu versetzen, die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung wenigstens eines Teils der eingestellten und inzwischen bewährten Arbeitslosen zu schaffen. Erste Anzeichen sprechen dafür, daß nunmehr die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für soziale Dienste zügiger als bisher eingeleitet werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 58 und 59) : Trifft es zu, daß — nach Angaben des Verbands der Rentenversicherungsträger vom August 1977 — nur mehr 22,3 v. H. des Rücklagevermögens der sozialen Rentenversicherung kurzfristig liquidisierbar sind, während die verbleibenden 77,7 v. H. als sogenannter „starrer Block" langfristig gebunden sind, und wird die Bundesregierung bei fortschreitendem Abschmelzprozeß des Rücklagevermögens in Kauf nehmen, daß bei vorfristiger Liquidisierung dieses festen Stocks Verluste eintreten, beispielsweise durch infolge vermehrten Wertpapierangebots an den Börsen fallenden Kurs? Trifft es zu, daß ein Großteil des „starren Blocks" des Rücklagevermögens der Rentenversicherungsträger in Form langfristiger Wohnungsbaudarlehen angelegt ist, und wird die Bundesregierung bei der weiteren Auflösung der Rücklagen es in Kauf nehmen, daß bei einer evtl. erforderlich werdenden vorfristigen Kündigung dieser Darlehnsverträge Rückwirkungen auf den Wohnungsmarkt entstehen, beispielsweise in Gestalt erhöhten Preisgefüges als Folge der erzwungenen anderweitigen Ersatzaufnahme teurer Finanzmittel? Der Anteil der Wohnungsbaudarlehen, Hypotheken, Grund- und Rentenschulden sowie der Grundstücke an der Rücklage betrug Ende September 1977 rd. 20 v. H., das sind 5,3 Mrd. DM der Rücklage. Nur dieser Anteil von 20 v. H. kann als schwer veräußerbar angesehen werden. Demgegenüber sind z. B. Schuldverschreibungen jederzeit am Kapitalmarkt liquidisierbar. Ob bei einer Veräußerung dieser Vermögensanlagen Verluste eintreten, hängt von der Verzinsung der Schuldverschreibung, ihrer Laufzeit, ihrem Buchwert und der jeweiligen Kapitalmarktlage ab. Die bisherigen Veräußerungen von Schuldverschreibungen durch die Rentenversicherungsträger, die in enger Abstimmung mit dem Bundesarbeitsminister, dem Bundesfinanzminister und der Deutschen Bundesbank vorgenommen wurden, haben durchschnittliche Gewinne von rd. 5 v. H. gegenüber dem Buchwert erbracht. Die Liquidität in der Rentenversicherung ist nach übereinstimmender Auffassung auch der Rentenversicherungsträger für das Jahr 1978 gesichert. Die weitere Liquiditätsentwicklung hängt entscheidend von der weiteren Finanzentwicklung ab. Hierüber sind zuverlässig Aussagen erst nach Vorliegen der abgestimmten Annahmen des Jahreswirtschaftsberichts möglich. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Umfang der in Wohnungsbaudarlehen und Hypotheken angelegten Vermögen liegt unter einer Monatsausgabe. Auch bei einer Inanspruchnahme der Rücklage, die die Annahmen des Rentenanpassungsberichts 1977 unterschreiten würde, wird eine vorzeitige Auflösung oder anderweitige Liquidierung dieser Darlehen in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich nicht erforderlich werden. Die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/1288 Fragen A 61 und 62): Welche Ergebnisse haben die Untersuchungen gebracht, die nach Mitteilung der Bundesregierung vom April 1977 zur Vorbe- 4732* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 reiturig von Modellversuchen mit Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt wurden? Welche Ergebnisse liegen — falls diese Untersuchungen der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind —, zwischenzeitlich vor, und zu welchem Zeitpunkt ist mit endgültigen Ergebnissen zu rechnen? Die Vorarbeiten für die von Ihnen genannten Untersuchungen sind — wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort am 20. April 1977 angekündigt habe — nach Verabschiedung des KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes aufgenommen worden. Bei diesen Vorarbeiten ging es bisher um die rechtlichen Voraussetzungen und die versicherungsmathematische Schlüssigkeit vorliegender Wahltarifvorschläge. Weiterhin werden die Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Modellversuche und die Möglichkeiten wissenschaftlicher Untersuchungen anhand vorhandener, bisher nicht ausgewerteter Erfahrungen geprüft. Insbesondere die Abklärung der an einen wissenschaftlichen Modellversuch zu stellenden Anforderungen und Voraussetzungen erweisen sich als schwierig. Angesichts des Standes der Vorarbeiten gehe ich davon aus, daß diese in der ersten Hälfte des Jahres 1978 abgeschlossen sind. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 63) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die Zahl der ständig in Wechselschicht beschäftigten Arbeitnehmer, insbesondere in der Nachtarbeit, gemessen an der Gesamtzahl aller Beschäftigten ist, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie sich dies auf die Gesundheit und Lebenserwartung dieser Arbeitnehmer auswirkt? Zahlen der in Wechselschicht beschäftigten Arbeitnehmer, soweit diese auch Nachtarbeit leisten, liegen mir aus der Zusatzbefragung zum Mikrozensus 1972 vor. Danach betrug die Zahl der Arbeitnehmer, die zugleich Schicht- und Nachtarbeit leisten, im Jahre 1972 über 1,9 Millionen. Gemessen an der Gesamtzahl der abhängig Beschäftigten von knapp 22,5 Millionen im Jahr 1972 entspricht dies einem Vomhundertsatz von rd. 8,5 °/o. Über die Auswirkung der Nacht- und Schichtarbeit auf die Gesundheit und Lebenserwartung der betroffenen Arbeitnehmer liegen der Bundesregierung zur Zeit nur Einzeluntersuchungen vor. Aus ihnen ist jedoch zu entnehmen, daß die vollkontinuierliche Schichtarbeit als besonders belastend empfunden wird. Der gesundheitliche Risikofaktor liegt nach diesen Untersuchungen darin, daß die Nachtschicht phasenverschoben zur menschlichen Tagesrhythmik durchgeführt werden muß. Das kann zu Schlafstörungen, Magen-Darmstörungen u. ä. führen. Um gesicherte Erkenntnisse über die Auswirkung der Schicht- und Nachtarbeit zu gewinnen, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung beauftragt, ein Forschungsprogramm mit dem Thema „Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit" durchzuführen. Die ersten Ergebnisse werden voraussichtlich 1979 vorliegen. Auf entsprechende Forschungstätigkeiten, die im Bereich des Bundesministeriums für Forschung und Technologie erfolgen, möchte ich ebenfalls hinweisen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 64 und 65) : Wie viele der in der amtlichen Statistik als arbeitslos Erfaßte haben sich bei den Arbeitsämtern gemeldet, obwohl sie nicht von sich aus die Vermittlung einer Dauerbeschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts anstreben, unterteilt nach Hausfrauen, bei denen die Erwerbslosigkeit als Ausfallzeit in der Rentenversicherung anerkannt wird, Jugendlilien, für die ohne Meldung kein Kindergeld gezahlt wird bzw. Schülern und Studenten, die weiterführende Schulen besuchen oder ein Studium aufnehmen wollen? In wieviel Fällen handelt es sich bei den in der amtlichen Statistik als arbeitslos Erfaßten, die sich bei den Arbeitsämtern gemeldet haben, obwohl sie nicht von sich aus die Vermittlung einer Dauerbeschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts anstreben, um Rentenempfänger, deren Meldung auf Veranlassung eines Versorgungsamts erfolgte, Sozialhilfeempfänger, deren Meldung auf Veranlassung eines Sozialamts erfolgte, Personen, die bei Ehegatten, Eltern oder Kindern beschäftigt waren und dort auch wieder die Arbeit aufnehmen werden und sonstige Personen? Als Arbeitsloser wird von den Arbeitsämtern nur geführt und ausgewiesen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählt u. a., daß der Betreffende sich persönlich als arbeitslos im Arbeitsamt meldet, eine Tätigkeit als Arbeitnehmer von mehr als drei Monaten sucht und bereit und in der Lage ist, eine zumutbare Arbeit sofort aufzunehmen. Mit der Meldung beim Arbeitsamt bekundet der Arbeitslose grundsätzlich seine Bereitschaft, für eine Vermittlung zur Verfügung zu stehen. Es ist sicherlich nicht mehr immer auszuschließen, daß einzelne Personen sich arbeitslos melden, weil sie sich damit in erster Linie Ansprüche auf Ausfallzeiten in der Rentenversicherung oder auf Kindergeld sichern wollen. Diese Personen können aber statistisch nicht erfaßt werden. Ich wende mich auch dagegen, für bestimmte Gruppen von Arbeitslosen die Arbeitsbereitschaft generell in Zweifel zu ziehen. Das gilt sowohl für die arbeitslosen verheirateten Frauen als auch für die arbeitslosen Jugendlichen, die einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung des Kindergeldes haben. Schüler und Studenten, die eine Schule besuchen, können im allgemeinen der Arbeitsvermittlung nicht für eine Vermittlung in eine Beschäftigung von mehr als 3 Monaten zur Verfügung stehen. Sie werden deshalb ggf. als Arbeitssuchende, nicht aber als Arbeitslose gezählt. Über Renten- und Sozialhilfeempfänger, die sich nur auf Veranlassung eines Versorgungs- oder Sozialamtes beim Arbeitsamt arbeitslos melden, ohne von sich aus eine Beschäftigung ernsthaft anzustreben, sind keine Angaben möglich. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4733* Arbeitslose, die eine Tätigkeit nur in einem bestimmten Betrieb suchen, werden nicht als Arbeitslose gezählt. In der Arbeitslosenstatistik sind deshalb auch keine Personen enthalten, die nur bei Angehörigen gearbeitet haben und auch nur dort wieder arbeiten wollen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 66) : Wie stellt sich die Bundesregierung zu einem gesetzlichen Verbot von Kündigungen bei Rationalisierung, wie es die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherung fordert? Die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen hat auf Rückfrage zu der Frage eine Erklärung abgegeben. Nach dieser Erklärung tritt die Gewerkschaft HBV entgegen Ihrer Frage nicht für ein gesetzliches Verbot von Kündigungen bei Rationalisierungen ein. Damit erübrigt sich auch eine Stellungnahme der Bundesregierung. Die Erklärung der HBV stimmt im wesentlichen mit der Ansicht der Bundesregierung überein, insbesondere darin, daß die Regelung von Rationalisierungsfolgen vorrangig Aufgabe der Tarifvertragsparteien ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 67 und 68) : Welche und gegebenenfalls wieviel Mißbrauchtatbestände betreffend Leistungen und Hilfen der Bundesanstalt für Arbeit sind der Bundesregierung in den Jahren 1973 bis 1976 bekanntgeworden, und wieviel dieser Mißbrauchtatbestände sind in der angegebenen Zeit strafrechtlich behandelt worden? Hat die Bundesregierung bisher darauf hingewirkt, daß Anträge auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe innerhalb einer kurz bemessenen Frist (etwa vier Wochen) nach Eintritt der Arbeitslosigkeit gestellt werden müssen, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage A 67: Eine vollständige Ubersicht darüber, in wie vielen Fällen Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit mißbräuchlich in Anspruch genommen worden sind, läßt sich nicht gewinnen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Arbeitsämter allen ihnen bekanntgewordenen Fällen von Leistungsmißbrauch nachgehen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt und ggf. die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. In den Jahren 1973 bis 1976 hat die Bundesanstalt in folgenden Fällen Strafanzeige erstattet oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben: — Im Bereich des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe und des Unterhaltsgeldes 4 836 Fälle, — im Bereich des Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeldes 193 Fälle, — im Bereich des Kindergeldes 1 716 Fälle, — sonstige Bereiche 461 Fälle. Zu Frage A 68 Der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe besteht frühestens von dem Tage an, an dem der Arbeitslose Leistungen beim Arbeitsamt beantragt hat. Die Bundesanstalt hat in mehreren Presseerklärungen, Informationsanzeigen in Zeitungen und in Fernsehspots auf das Erfordernis einer rechtzeitigen Antragstellung hingewiesen. Nach dem Gesetz braucht der Arbeitslose jedoch den Antrag nicht innerhalb einer kurzbemessenen Frist beim Arbeitsamt abzugeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 69 und 70): Gibt es über die offiziell gemeldeten offenen Stellen hinaus noch weitere, nicht gemeldete, rund 400 000 unbesetzte Stellen? Wann wird die vom Bundesarbeitsminister mehrfach öffentlich geforderte Vermittlungsoffensive der Arbeitsverwaltung beginnen? Zu Frage A 69: Nur ein Teil der außerbetrieblichen Umschichtungsprozesse am Arbeitsmarkt findet seinen Niederschlag in den Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit. In einer Vielzahl von Fällen werden Arbeitsverhältnisse gekündigt und Neueinstellungen vorgenommen, ohne daß die Arbeitsämter hiervon Kenntnis erhalten. So wurden im Jahre 1976 knapp 5,9 Millionen Einstellungen vorgenommen, jedoch von den Arbeitsämtern nur rd. 2,3 Millionen offene Stellen neu besetzt. Dies entspricht einem Einschaltungsgrad der Arbeitsverwaltung von 40,9 %. Ich möchte jedoch an dieser Stelle noch einmal einen Appell an die gesamte Wirtschaft bzw. die Arbeitgeber richten, noch mehr als bisher offene Stellen zu melden. Es liegt auf der Hand, daß auf diese Weise der Arbeitsmarkt transparenter und die Vermittlung effektiver gemacht werden kann. Zu Frage A 70: Die vom Bundesarbeitsminister Ehrenberg angekündigte Vermittlungsoffensive hat bereits begonnen. Sie richtet sich an alle am Arbeitsmarktgeschehen Beteiligten. Auf die Notwendigkeit, mehr offene Stellen zu melden, habe ich bereits in der Antwort auf Ihre erste Frage hingewiesen. Auch der einzelne Arbeitslose ist angesprochen, sich verstärkt um einen neuen Arbeitsplatz zu bemühen. Schließlich soll die Vermittlungsoffensive die bemerkenswerten Leistungen der Bediensteten der Bundesanstalt für Arbeit unterstützen. Sie konnten immerhin in den letzten zwölf Monaten über 2,3 Mil- 4734* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 lionen Vermittlungen tätigen. Die Bundesanstalt hat in ihrem neuen Haushalt 1 000 neue Stellen für Vermittler sowie 600 neue Stellen für Berufsberater erhalten. Daneben ist ihre personelle Ausstattung ganz allgemein verbessert worden. Die Arbeitsverwaltung unternimmt derzeit Anstrengungen, sich in die Besetzung zusätzlicher offener Stellen einzuschalten. Davon hat sich der Bundesarbeitsminister durch persönliche Besuche bei Arbeitsämtern überzeugt. Nicht vergessen werden darf schließlich die soeben verabschiedete 4. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz, mit der auch die Vermittlungsbereitschaft der Arbeitslosen gestärkt wurde. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 71): Warum ließ die Bundesregierung in ihren Antworten auf meine Anfragen nach der vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten Verlaufsuntersuchung zur Problematik der Wiedereingliederung von Arbeitslosen die Frage 54 des entsprechenden Fragebogens unerwähnt, und welche Veröffentlichungen liegen vor oder sind geplant zu den Antworten auf diese Frage? Im Rahmen einer Fragestunde ist es der Bundesregierung nicht immer möglich, auf alle Teilaspekte der umfangreichen Befragung der Arbeitslosen einzugehen, insbesondere dann nicht, wenn endgültige 1 Auswertungen und die Veröffentlichung noch nicht vorliegen. Die Frage 54 des Fragebogens lautete: „Wer trägt nach Ihrer Meinung die Hauptschuld für die gegenwärtige Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland?" Im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung liegen hierzu erste vorläufige Ergebnisse vor. Danach ist die Arbeitslosigkeit nach Meinung der Arbeitslosen hauptsächlich die Folge 1. rein ökonomischer Ursachen, das sind vor allem Weltwirtschaftsprobleme, Ölkrise und Rohstoffprobleme. Diese Antwort kam von 19,8 % der Befragten; 2. der Politik der Bundesregierung, und zwar un-spezifiziert. So antworteten 15,1 O/0 der Befragten; 3. der Politik der jetzigen SPD/FDP-Regierung. Diese Antwort gaben 7,6 % der Befragten; 4. des Verhaltens der Sozialpartner. So wurde von 3,9 O/0 der Befragten geantwortet; 5. der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Dies meinten 3,2 % der Befragten. Der größte Teil der Befragten gab keine oder keine eindeutige Antwort auf diese Frage. Zu diesem Komplex wird nach Mitteilung des Instituts eine Veröffentlichung im Rahmen eines der nächsten Teilberichte zu dieser Untersuchung erwogen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 72 und 73): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, daß sie sich durch den Bundesfinanzminister, den Bundeswirtschaftsminister und den Bundesarbeitsminister auf eine Prognose von 1,03 Millionen Arbeitslosen im Jahre 1978 sowie auf Steigerungen der Bruttolöhne um 5,5 Prozent festlegt, während der Haushalt der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte von nur 950 000 Arbeitslosen ausgeht und Einkommenssteigerungen von 6,7 Prozent zugrunde legt? Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, daß sie zur selben Zeit den Abgeordneten jede Auskunft über die Entwicklung der Rentenfinanzen und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen bis zur Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts im nächsten Jahr vorenthält, und kommt darin nicht eine Mißachtung des Parlaments zum Ausdruck? Die Bundesregierung legt sich erst im Jahreswirtschaftsbericht, den sie am Anfang kommenden Jahres beschließt, auf eine gesamtwirtschaftliche Projektion für das Jahr 1978 fest. Die Pressemeldungen, von denen die Frage offenbar ausgeht und die besagen, daß sich die Bundesregierung oder einzelne Kabinettmitglieder bereits auf gesamtwirtschaftliche Eckdaten für 1978 festgelegt hätten, treffen deshalb nicht zu. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Für die weitere finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung ist die künftige Beschäftigten- und Lohnentwicklung von entscheidender Bedeutung. Soweit danach neue Annahmen zu treffen sind, entscheidet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht am Anfang des kommenden Jahres. Vor dieser Beschlußfassung kann von einem Vorenthalten der Annahmen und deren Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung nicht die Rede sein. Für die Bundesregierung möchte ich daher mit aller Entschiedenheit die in der Frage zum Ausdruck kommende Unterstellung zurückweisen, daß in der Darstellung dieses Sachverhalts eine Mißachtung des Parlaments liegen könnte. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 74 und 75): Welche Maßnahmen ist die Bundesanstalt für Arbeit bereit zu ergreifen, um fehlende Arbeitskräfte für die Bauwirtschaft aus EG-Ländern direkt zu vermitteln und damit eine Alternative zu den ausländischen Vetleihfirmen zu bieten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Bauwirtschaft, die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgesehene Höchstdauer der Überlassung von drei Monaten auf neun Monate zu verlängern, um dem regional erheblichen Arbeitskräftemangel insbesondere im Tiefbau abzuhelfen, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 74: Die Bundesanstalt für Arbeit ist bemüht, Arbeitnehmer für die deutsche Bauwirtschaft zunächst über Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4735* den innerstaatlichen Vermittlungsausgleich zu gewinnen. Wenn nachhaltige innerstaatliche Bemühungen nicht erfolgreich sind, versucht die Bundesanstalt darüber hinaus in geeigneten Fällen in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Arbeitskräfte zu gewinnen. Sie bedient sich hierbei eines besonderen von der EG entwickelten Vermittlungsausgleichssystems, — dem sogenannten SEDOC*)-Verfahren-, das z. Z. erprobt wird. Die Bundesanstalt wird bestrebt sein, ihre bisherigen Vermittlungsbemühungen in geeignet erscheinenden Gebieten fortzusetzen. Hierzu müssen ihr allerdings auch entsprechende Vermittlungsaufträge von Arbeitgebern vorliegen. Zu Frage A 75: Die Dreimonatsfrist dient der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung von der Arbeitsvermittlung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Arbeitnehmerüberlassung nur kurzfristig zulässig. Die Dreimonatsfrist ist die gesetzliche Konkretisierung dieses vom Bundesverfassungsgericht verwendeten Begriffs der Kurzfristigkeit. Im übrigen ist nicht ersichtlich, wie durch eine Verlängerung der Überlassungsfrist von drei auf neun Monate der Arbeitskräftemangel im Baubereich beeinflußt werden kann. Denn dadurch könnten keine zusätzlichen Arbeitskräfte gewonnen werden. Es würde nur eine andere Verteilung der vor- ) handenen Arbeitskräfte eintreten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD)' (Drucksache 8/1288 Frage A 76): Billigt es die Bundesregierung, wenn Vertreter der HIAG Waffen-SS zu Veranstaltungen der Bundeswehr eingeladen werden oder die Bundeswehr Abordnungen. zu Veranstaltungen der HIAG entsendet, und ist eine solche Praxis Teil der Traditionspflege? Die- Bundesregierung billigt weder Einladungen von Vertretern der HIAG zu Veranstaltungen der Bundeswehr noch die Entsendung von Abordnungen der Bundeswehr zur Veranstaltungen der HIAG. Eine solche Praxis ist folglich auch nicht Teil der Traditionspflege. s) Système européen de diffusion des offres et des demandes d'emploi enregistrées en compensation internationale — Europäisches System zur Übermittlung von Stellen- und Bewerberangeboten im internationalen Ausgleich. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/1288 Fragen A 77 und 78): Trifft es zu, daß die umfangreichen Inventarlisten, die früher nur für Auslandsumzüge zur Vorbereitung des Umzugs und zur Bestimmung des Transportraums von Bundeswehrsoldaten und Bundesbediensteten angefertigt werden mußten, auf Grund eines Erlasses des Bundesverteidigungsministeriums vom Juli 1977 auch für Inlandsumzüge benutzt werden müssen, und ist es gegebenenfalls möglich, die zusätzliche Arbeit, die mit der Kontrolle dieser Unterlagen verbunden ist, ohne zusätzliche Arbeitskräfte auszuführen? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, wieviel neue Planstellen müssen geschaffen werden, und wie hoch werden die dadurch entstehenden Personalkosten sein? Die bei der Abrechnung von Umzügen in der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungen ließen es zum Schutze der Umziehenden geboten erscheinen, das Verfahren für die Erstattung der Beförderungsauslagen prüfungsfähiger zu gestalten. Aus diesem Grunde wurde auch für Inlandsumzüge die schon für Auslandsumzüge vorgeschriebene Inventarliste mit Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 16. März 1977 eingeführt. Der Bundesminister der Verteidigung hat dieses Rundschreiben mit Erlaß vom 31. März 1977 bekanntgegeben; der Erlaß gilt ab 1. Juli 1977. Mit der Inventarliste kann der notwendige Ladungsumfang des Umzugsgutes festgestellt werden. Hinzu kommt, daß die einmal erstellte Inventarliste in der Regel bei weiteren Umzügen, unter Berücksichtigung evtl. eingetretener Veränderungen, erneut verwendet werden kann. Der mit der Erstellung und Prüfung der Inventarliste verbundene Arbeitsaufwand ist geringfügig. Zusätzliche Arbeitskräfte werden für das Verfahren nicht benötigt. Hiermit meine ich, Herr Kollege Ludewig, habe ich Ihre zweite Frage schon beantwortet. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 79 und 80): Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland von der Firma Merex auf 8 Millionen DM Schadensersatz verklagt wird, und aus welchen Gründen wird der Prozeß unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt? Inwieweit stehen die Schadensersatzforderungen der Firma Merex im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Freispruch von Merex-Mitarbeitern aus dem November 1975 von dem Vorwurf illegalen Waffenhandels, und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung gegebenenfalls gutachtlich auf eine Rücknahme der ursprünglich eingelegten Revision gegen das freisprechende Urteil eingewirkt? Zu Frage A 79: Es trifft zu, daß die Firma MEREX AG die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium der Finanzen, auf Schadenersatz in einer Gesamthöhe von rd. 8 Millionen DM verklagt 4736* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 hat. Das Gericht hat die Klageschrift als VS-Streng Geheim eingestuft. Die dafür maßgeblichen Gründe können daher hier nicht dargelegt werden. Zu Frage A 80: Der der Schadenersatzforderung zugrunde liegende Sachverhalt steht in Zusammenhang mit dem Prozeßgegenstand des angesprochenen Strafverfahrens. Die Bundesregierung hat auf die Rücknahme der in dem Strafverfahren eingelegten Revision keinen Einfluß genommen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 81 und 82): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Zunahme der verrohenden, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizenden Schriften zeigt, daß die Handhabung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unzureichend ist, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie daraus ziehen? Stimmt mir die Bundesregierung darin zu, daß eine Erweiterung der für eine Indizierung antragsberechtigter Stellen auf die rund 600 Jugendämter in der Bundesrepublik Deutschland zu einer Eindämmung der Gewaltwelle in Roman- und Groschenheften beitragen könnte, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Angaben über die Zahl und damit auch über eine Zunahme der auf dem Markt befindlichen verrohenden, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizenden Schriften liegen der Bundesregierung nicht vor. Es gibt allerdings Anzeichen dafür, daß eine Verschiebung des Schriftenangebotes von der Sexualität zur Brutalität stattgefunden hat. Infolge des Fehlens einer umfassenden Marktbeobachtung im Hinblick auf möglicherweise jugendgefährdende Schriften lassen die bisherigen Erkenntnisse aber keine zuverlässigen Schlüsse zu. Nach den Erfahrungen einer jetzt über zwanzigjährigen Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hält es die Bundesregierung jedoch nicht für ausgeschlossen, daß der Rückgang der Anträge bei der Bundesprüfstelle einen Einfluß auf diese Entwicklung hat. Deshalb hat sie Überlegungen angestellt, wie der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet werden kann. Gegen die Lösung, allen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe das Antragsrecht zu verleihen, wurden Bedenken dahin geltend gemacht, eine so erhebliche Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten könne zu einer Vielzahl ungeeigneter Anträge und damit zu einer Beunruhigung der Verleger und Händler sowie zu einer Arbeitsüberlastung der Bundesprüfstelle führen. Die obersten Jugendbehörden der Länder befürchten eine solche Entwicklung nicht. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bereitet nunmehr eine Rechtsverordnung vor, durch welche die Landesjugendämter und Jugendämter in den Kreis der Antragsberechtigten einbezogen werden sollen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 83) : Über welche Erfahrungen verfügt die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt über die Herstellung und den Vertrieb therapie- und behandlungsgerechter Arzneimittelpackungen nach dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz, und ist nach dem Wissensstand der Bundesregierung garantiert, daß von der pharmazeutischen Industrie und dem Handel solche Arzneimittelpackungen in ausreichender Menge angeboten und von den Ärzten auch dementsprechend den Patienten verordnet werden? Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz sieht vor, daß der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen die Richtlinien über die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln in der Weise zusammenzustellen hat, daß dem Arzt die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglicht wird. Nach Artikel 2 § 11 der Übergangsvorschriften zum Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) sind diese Zusammenstellungen bis zum 30. Juni 1978 vorzunehmen. Erst von diesem Zeitpunkt ab können daher Erfahrungen hierüber gesammelt werden. Erfahrungen über die Auswirkung dieser Regelung liegen daher noch nicht vor. Im neuen Arzneimittelgesetz, das am 1. Januar 1978 in Kraft tritt, hat das Bundesgesundheitsamt die Befugnis erhalten, im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch Anordnung von Auflagen therapiegerechte Packungsgrößen durchzusetzen. Die Pakkungsgrößen müssen den Anwendungsgebieten und der vorgesehenen Dauer der Anwendung angemessen. sein. Arzneimittelhersteller, die sich an angeordnete Auflagen nicht halten, werden ihre Arzneimittel nicht länger in den Verkehr bringen dürfen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/1288 Frage A 84) : Ist es bekannt, daß durch eine bessere Ausnutzung der Ladefläche die 38 t gegliederten Kofferzüge fast alle die zulässige Länge von 18 m überschreiten, und ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, die vorgegebene Toleranzgrenze von 2 v. H. auf 2h/2 v. H. bis 3 v. H. heraufzusetzen? Es ist denkbar, daß bei ungünstigen Zusammenstellungen die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zulässige Länge (18 m) nicht eingehalten wird. Dem Fahrzeughalter obliegt es aber, auf die Einhaltung auch der Längenvorschriften der StVZO durch geeignete Auswahl der Fahrzeuge zu achten. Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und damit auch die Duldung von Überlängen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Bundesregierung hat sich jedoch in der Vergangenheit bemüht, gemeinsam mit den Bundesländern einen einheitlichen Grenzwert für die Längentoleranzen festzulegen. Die Beratungen haben zu keinem Ergebnis geführt. Die Bundesregierung wird aber weiterhin darum bemüht sein, ein bundeseinheitliches Vorgehen zu erzielen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4737* Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1288 Fragen A 85 und 86) : Trifft es zu, daß das Bundesverkehrsministerium am Oberrhein nicht marktgerechte Kiesfrachtraten genehmigt hat, weil die der Genehmigung zugrundeliegenden Daten über die Transportmengen objektiv falsch waren, und wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zu revidieren? Ist der Bundesregierung bewußt, daß die von ihr genehmigte Kiesfrachtenregelung am Oberrhein insbesondere durch die neuerliche Rabattminderung am 1. Dezember 1977 zu einer Existenzgefährdung von gut 25 mittelständischen Unternehmen und fast 1 000 Arbeitsplätzen führt? Zu Frage A 85: Die vom Bundesminister für Verkehr genehmigten Binnenschiffsfrachten für Kies und Sand ab Oberrheinplätzen beruhen auf Zahlenangaben, die sowohl aus der amtlichen Statistik belegbar sind als auch in den Grundmengen mit den Angaben der Kiesverlader übereinstimmen. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, die Entscheidung des Bundesminister für Verkehr zu revidieren. Zu Frage A 86: Die vom Bundesminister für Verkehr festgesetzten, nur für den gewerblichen innerdeutschen Binnenschiffsverkehr geltenden Kiesfrachten haben in der Vergangenheit nicht zu einem Verlust an Arbeitsplätzen geführt. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß auch in Zukunft die innerdeutschen Kiesfrachten keine derartigen Auswirkungen haben werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen A 87 und 88) : Wie hat sich die im Mai 1977 bei der Deutschen Bundesbahn vorgenommene Herabsetzung der Ermäßigung für Gruppenreisen von 55 auf 50 v. H. in den Sommermonaten auf die Inanspruchnahme solcher Reisen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Vorjahrs ausgewirkt? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Sozialtarife in den nächsten Jahren weiter herabzusetzen? Zu Frage A 87: Die Rücknahme der Ermäßigung bei sozialindizierten Gruppenreisen um jeweils fünf Punkte hatte — nach vorläufigen Ermittlungen der Deutschen Bundesbahn (DB) — in den Sommermonaten (Juni bis einschl. September) 1977 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in der Zahl der beförderten Personen folgende Auswirkung: Tarifstelle „Schulfahrten" + 17,2 % Tarifstelle „Jugendpflegefahrten" — 9,5 % Tarifstelle „Fahrten für erholungsbedürftige Kinder" +37 %. Zu Frage A 88: Die Bundesregierung bemüht sich z. Z. — im Einklang mit einem entsprechenden Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. September 1977 — festzustellen, inwieweit eine Umwandlung der Sozialtarife im Personenfernverkehr der Deutschen Bundesbahn in Sonderangebote möglich ist. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 89) : Wann ist mit der Vorlage des Ratifikationsgesetzes zum Europäischen Übereinkommen über die Hauptstrecken des Verkehrs vom 15. November 1975 zu rechnen, bzw. welche Hindernisse stehen einer zügigen Ratifikation im Wege? Die Bundesregierung hat das Europäische Übereinkommen über die Hauptstraßen des internationalen Verkehrs (AGR) am 19. November 1976 gezeichnet. Das Ratifikationsverfahren ist eingeleitet. Mit einer baldigen Ratifikation des Übereinkommens kann gerechnet werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 90) : Welche gesetzlichen Initiativen beabsichtigt die Bundesregierung in bezug auf die Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden und neu zu bauenden Autobahnen, und welche Konsequenzen werden sich daraus in finanzieller Hinsicht und bezüglich des weiteren zweibahnigen Ausbaus von Erschließungsautobahnen in den peripheren Räumen ergeben? Die Bundesregierung wird den Entwurf eines Verkehrslärmschutzgesetzes einbringen, das nähere Bestimmungen über Lärmschutzmaßnahmen bei dem Bau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sowie für bestehende Bundesautobahnen und Bundesstraßen enthalten wird. Aus der endgültigen Festlegung der Grenzwerte ergeben sich erst die Kostenauswirkungen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 93) : Treffen Informationen zu, wonach Osterreich beabsichtigt, eine Transitsteuer für Lkw-Transporte einzuführen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen mit Osterreich zu führen mit dem Ziel, diese zusätzliche Kostenbelastung für deutsche Transportunternehmen zu verhindern? Es trifft zu, daß die österreichische Regierung beabsichtigt, ab 1. Juli 1978 eine Straßenbenutzungs- 4738* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 steuer für den internationalen Lkw-Verkehr einzuführen. Einzelheiten stehen noch nicht fest. Nach den bisherigen Informationen liegt ein entsprechender Gesetzentwurf dem österreichischen Parlament noch nicht vor. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung. Sie hat die österreichische Seite vorsorglich darauf hingewiesen, daß die Steuer nicht zu einer Benachteiligung deutscher Transportunternehmer gegenüber österreichischen Unternehmern führen dürfe. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage A 94) : Wird die Bundesregierung insbesondere die in ihrer eigenen Verantwortung unter Bundeskanzler Schmidt durchgeführte oder durchzuführende gebietliche Postverwaltungsreform nochmals überprüfen, weil sie in einigen Fällen sicherlich zurückgedreht werden kann und auch sollte (Bundeskanzler Schmidt in der Mitgliederversammlung des Deutschen Städte-und Gemeindebunds vom 27. Oktober 1977) ? Die Zusammenfassung interner Verwaltungsaufgaben von Postämtern ist mit den von Herrn Bundeskanzler angesprochenen kommunalen Gebietsreformen in keiner Weise vergleichbar. Die gewachsenen Verbindungen zwischen den Postkunden und dem Betriebsdienst der einzelnen Ämter werden durch diese Rationalisierungsmaßnahmen nicht berührt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage A 95) : Trifft es zu, daß durch den Wegfall der Trennungsentschädigung nach einem Zeitraum von fünf Jahren allein in Düsseldorf mehr als rund 800 ausländische bei der Deutschen Bundespost beschäftigte Arbeitnehmer äußerst nachteilig betroffen werden, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in absehbarer Zeit diese Maßnahme wieder rückgängig zu machen? Bei der Deutschen Bundespost werden z. Z. rund 7 000 ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, davon rd. 950 im Bezirk der Oberpostdirektion Düsseldorf. Denjenigen ausländischen Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Einstellung bei der Deutschen Bundespost von der Familie getrennt sind, zahlt die Deutsche Bundespost eine Trennungsentschädigung in Höhe von bis zu 7,50 DM täglich. Die Bezugszeit ist mit Wirkung vom 1. Januar 1977 auf längstens 5 Jahre begrenzt worden. War die Höchstbezugszeit zu diesem Zeitpunkt vollendet oder wurde sie im Laufe des Jahres 1977 erreicht, war die Trennungsentschädigung innerhalb einer bis zu einjährigen Übergangszeit — das Jahr 1977 — zunächst stufenweise zu verringern und dann einzustellen. Im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf gilt diese Regelung für rd. 600 ausländische Arbeitnehmer. Die Betroffenen sind alle im Jahr 1976 unterrichtet worden. Die Bundesregierung hält diese Regelung für angemessen. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß es im Bereich anderer öffentlicher Arbeitgeber keine vergleichbaren Regelungen gibt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 96 und 97) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost in Berlin gegen ein Entgelt von knapp 11 Millionen DM 234 freie Ausbildungsplätze an das Land Berlin vermietet, während gleichzeitig die Betriebe der ' privaten Wirtschaft aufgefordert werden, Ausbildungsplätze noch über ihren eigenen Bedarf hinaus zu schaffen, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies? Trifft es zu, daß mit staatlichen Mitteln auf diesen Ausbildungsplätzen vornehmlich Fernmeldehandwerker ausgebildet werden, also Berufsarten, die vor allem der Deutschen Bundespost selbst zugute kommen, und wenn ja, wie wird dies von der Bundesregierung beurteilt? Die Deutsche Bundespost hat — wie in den vergangenen Jahren — auch z. Z. keinen Nachwuchsbedarf im Fernmeldehandwerk. Trotz dieser Personalsituation hat sie 1975 1 800, 1976 rd. 4 700 und in diesem Jahr rd. 4 000 Auszubildende im Fernmeldehandwerk angenommen. Die über den Bedarf hinaus eingestellten Auszubildenden belasten den Haushalt der Deutschen Bundespost mit insgesamt etwa 850 Millionen DM. Die nach den genannten Einstellungen noch freie Ausbildungskapazität bietet die Deutsche Bundespost gegen Grenzkostenerstattung Dritten zur Nutzung an und leistet damit einen weiteren Beitrag zur Verringerung des Mangels an Ausbildungsplätzen. Das Angebot hat sich bereits in den Vorjahren gut bewährt und wird auch im Land Berlin genutzt. Im allgemeinen wird besonders benachteiligten Jugendlichen durch andere Ausbildungsträger Gelegenheit gegeben, an berufsvorbereitenden oder berufsfördernden Maßnahmen teilzunehmen. Bei der Nutzungsmaßnahme in Berlin wird im Auftrag des Senators für Arbeit und Soziales eine abgeschlossene Berufsausbildung durchgeführt, was für die Jugendlichen einen besonderen Vorteil darstellt. In den Ausbildungsstätten der Deutschen Bundespost zur Berufsausbildung im Fernmeldehandwerk kann naturgemäß auch nur für diesen Beruf ein Ausbildungsgang gewährleistet werden. Hierbei handelt es sich um einen Beruf mit einer breit angelegten Grundausbildung, der für eine spätere Beschäftigung in der gewerblichen Wirtschaft eine gute Mobilität gewährleistet. Auch wird z. B. durch die zusätzliche Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Starkstrom-Installationstechnik für eine umfassende Ausbildung gesorgt. Da die von der Deutschen Bundespost angenommenen Auszubildenden über den Bedarf hinaus eingestellt wurden, mußte allen Auszubildenden bei der Einstellung eröffnet werden, daß sie nicht mit einer späteren Einstellung rechnen können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4739* Die Ausbildung von Fernmeldehandwerkern muß jedoch im Zusammenhang mit dem Gesamtangebot der Deutschen Bundespost an Ausbildungsplätzen erörtert werden, das 1977 um 12 % gesteigert wurde. Für das Postwesen wurden 3 025 Nachwuchskräfte für den einfachen Dienst, 500 Nachwuchskräfte für den mittleren und 294 für den gehobenen Dienst eingestellt. Das bedeutet eine Steigerung des Ausbildungsplatzangebots im Postwesen um mehr als 50%. Eine so hohe Steigerungsrate ist im Postwesen deshalb sinnvoll, weil die Deutsche Bundespost diesen Kräften nach Abschluß ihrer Ausbildung entsprechende Arbeitsplätze garantieren kann. Die Deutsche Bundespost ist damit das Unternehmen in der Bundesrepublik mit dem größten Ausbildungsplatzangebot. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen A 98 und 99) : Trifft es zu, daß der Bundeskanzler den polnischen Staats-und Parteichef Gierek nicht an die Wiederherstellung der Demokratie erinnert und sich aus Rücksichtnahme gegenüber den polnischen Machthabern auch nicht bereit erklärt hat, mit einer aussiedlerwilligen deutschen Familie zu sprechen, und wenn ja, wie ist damit und mit der Tatsache, daß der CSU-Vorsitzende wiederholt erklärt hat, in Chile sehr deutlich an die Wiederherstellung der Demokratie erinnert zu haben, die Aussage des Bundeskanzlers vor sozialdemokratischen Betriebsräten in Dortmund zu vereinbaren, er habe es „satt, daß Strauß im Ausland die Diktaturen gesundbeten möchte"? Wie begründet der Bundeskanzler seine Aussage, „daß Strauß unsere Demokratie und wirtschaftliche Ordnung durch Schwarzmalerei krankbeten möchte", angesichts der Tatsache, daß der CSU-Vorsitzende stets engagiert für die Erhaltung unserer freiheitlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eingetreten ist? Zu Frage A 98: 1. Diese Reise des Bundeskanzlers in die Volksrepublik Polen diente der Fortsetzung des Prozesses der Normalisierung und der Aussöhnung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen, dem Lande, dessen Menschen unter dem letzten Krieg in ganz besonderem Maße zu leiden hatten. 2. Die Auffassung der Bundesregierung über die politische Ordnung kommunistischer Staaten ist der polnischen Seite bekannt. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß kommunistische Staaten ihr politisches System ausdrücklich als nicht den westlichen Demokratievorstellungen entsprechend verstehen. Es bestand daher kein Anlaß, mit der polnischen Seite in eine Diskussion über diese ideologische Frage einzutreten. 3. Es ist nicht zutreffend, daß der Bundeskanzler sich nicht bereit erklärt habe, mit einer aussiedlungswilligen deutschen Familie zu sprechen. Der Bundeskanzler und die Delegation haben in ihren Gesprächen mit der polnischen Führung auf die große Bedeutung hingewiesen, die die Bundesregierung der Frage der Aussiedlung beimißt. 4. Zu der dargelegten Haltung des Bundeskanzlers und seiner Bewertung der Äußerungen des CSU-Vorsitzenden Strauß in Chile sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch. Im übrigen ist der entscheidende Satz vom Fragesteller unzulässig verkürzt wiedergegeben. 5. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß Herr Gierek, 1. Sekretär des ZK der PVAP, nicht aber auch Vorsitzender des polnischen Staatsrates ist. Zu Frage A 99: In seiner Sonthofener Rede hat der Abgeordnete Strauß u. a. folgendes ausgeführt: • Lieber eine weitere Inflationierung, weitere Steigerung der Arbeitslosigkeit, weitere Zerrüttung der Staatsfinanzen in Kauf nehmen, als das anzuwenden, was wir als Rezept für notwendig halten mit der Maßgabe, daß sie sagen: „Seht, solange wir da sind, ist unser Leiden ja nicht gar so schlimm. Wenn die aber hinkommen, die muten Euch eine Roßkur zu. Soweit sind wir noch nicht." Es muß wesentlich tiefer sinken, bis wir Aussicht haben, politisch mit unseren Vorstellungen, Warnungen, Vorschlägen gehört zu werden. Diese Begründung für die Äußerungen des Bundeskanzlers in Dortmund am 26. November 1977 ist eindeutig.' Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 1): Welche Maßnahmen hatte die Bundesregierung getroffen, um eine sachgerechte Verwendung der Bundeszuschüsse für das Aachener Alexander-von-Humboldt-Haus sicherzustellen, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die dem Förderungszweck nicht entsprechend verwendeten Mittel zurückzufordern? Das Alexander-von-Humboldt-Haus in Aachen wurde 1958 als Zentrum der internationalen Verständigung und Clubheim für ausländische Studenten der Technischen Hochschule Aachen errichtet. Dafür stellte das Auswärtige Amt einen Baukostenzuschuß in Höhe von 150 000 DM zur Verfügung. Außerdem gab das Auswärtige Amt in den Folgejahren Mittel für ein Alexander-von-Humboldt-Haus stattfindende Begegnungsveranstaltungen mit ausländischen Studenten. Für die übrigen Baukosten sowie laufende Kosten kam das Land Nordrhein-Westfalen auf. Nachdem die Mittel des Auswärtigen Amts bis 1975 der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt und von dieser an den Rektor der TH Aachen weitergeleitet worden waren, wurden sie zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung ab 1976 vom Auswärtigen Amt an den DAAD und von diesem dem Rektor direkt zugeleitet. Der Rektor — handelnd durch den Leiter des 4740* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Akademischen Auslandsamts der TH Aachen — nahm jeweils die Anträge der vom AStA eingesetzten Selbstverwaltung des Alexander-von-HumboldtHauses auf Förderung von Einzelveranstaltungen entgegen, prüfte sie und zahlte entsprechende Einzelbeiträge an die Selbstverwaltung aus. Die o. a. Haushaltsmittel wurden bei Kap. 05 02 Titel 686 41 Pos. 02 Unterpos. A ausgeworfen und betrugen 1977 25 000 DM. Die Zweckbestimmung lautet: Kap. 05 02 Titel 686 41 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland Ros. 02 Betreuungsmaßnahmen für ausländische Studenten und Hochschulpraktikanten sowie Nachbetreuungsmaßnahmen nach Rückkehr in die Heimatländer A. Betreuung 1. Akademische Auslandsämter der Universitäten (Abwicklung durch DAAD) Für die Verwendung der Mittel sind die jeweiligen Bewilligungsbescheide des Auswärtigen Amts an den DAAD maßgebend, deren Bestandteil die „Richtlinien für die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen Amts zur Betreuung von Ausländern an deutschen Hochschulen" in der Fassung vom 2. Januar 1977 sind. Die o. a. Maßnahmen reichen nach der Auffassung des Auswärtigen Amts für die sachgerechte Verwendung der Bundesmittel aus. Tatsächlich ist dem Auswärtigen Amt, welches Ihre Anfrage zum Anlaß einer Prüfung genommen hat, kein Fall bekanntgeworden, in dem Mittel gegen die Zweckbestimmung oder entgegen der Richtlinien verwendet worden wären. Vielmehr entsprechen alle aus Mitteln des Auswärtigen Amts geförderten Veranstaltungen einwandfrei der Zweckbestimmung. Das Auswärtige Amt sieht daher keinen Anlaß, die Mittel vom Zuwendungsempfänger zurückzufordern. Eine solche Forderung, die notfalls gerichtlich geltend gemacht werden müßte, hätte auch keine Aussicht auf Erfolg. Die politischen Entwicklungen im Alexander-vonHumboldt-Haus stehen hingegen mit der Verwendung der Haushaltsmittel im Zusammenhang. Mit Sorge hat das Auswärtige Amt von Berichten des Rektors der TH Aachen Kenntnis genommen, nach denen im September 1977 radikale und kommunistische Gruppen Einfluß auf die vom AStA eingesetzte Selbstverwaltung des Alexander-von-Humboldt-Hauses erhielten und das Haus einseitig nutzten. Das Auswärtige Amt hat demgemäß auch begrüßt, daß der Rektor die Selbstverwaltung vorerst ausgesetzt und am 29. November 1977 den Leiter des Akademischen Auslandsamts zum Verwalter des Alexander-von-Humboldt-Hauses bis zur endgültigen Neuregelung der Organisation eingesetzt hat. Die Neuregelung wird in wenigen Wochen erwartet. Das Auswärtige Amt macht im übrigen darauf aufmerksam, daß die Angelegenheit Gegenstand einer Anfrage der Abgeordneten Katzy und Ebert des Landtages Nordrhein-Westfalen gewesen ist, welche vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Drucksache 8/2563 beantwortet worden sind. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 2 und 3) : Ist die Bundesregierung bereit, mitzuteilen, wieviel Exemplare der an die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland gehenden deutschen Zeitungen für den dienstlichen Gebrauch sich jeweils auf die „Frankfurter Allgemeine Zeitung", die „Frankfurter Rundschau", die „Süddeutsche Zeitung", „Die Welt" und die „Stuttgarter Zeitung' verteilen? Werden die in den deutschen Auslandsvertretungen für den dienstlichen Gebrauch eingehenden deutschen Zeitungen von diesen angefordert oder an diese verteilt und gegebenenfalls nach welchen Kriterien? Zu Frage B 2: Wie Sie wissen, hat der Kollege Moersch in seiner Eigenschaft als Parlamentarischer Staatssekretär bereits am 14. März 1974 auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. Riedl zum gleichen Fragenkreis im Bundestag Stellung genommen. Lassen Sie mich die wesentlichen Gesichtspunkte noch einmal zusammenfassen: a) Die Auslandsvertretungen erhalten nach eigener Entscheidung anhand einer Auswahlliste mindestens je zwei überregionale Tageszeitungen und je zwei deutsche Wochenzeitungen. b) Regionale Tageszeitungen werden nur in besonders begründeten Ausnahmefällen geliefert, soweit die Haushaltsmittel dies erlauben. Die Auswahlkriterien, nach denen die für den dienstlichen Bedarf erforderlichen Zeitungen bestellt werden, bestimmt jede Auslandsvertretung im Grundsatz selbst. In Einzelfällen hat das Auswärtige Amt den Versand von Zeitungen an Vertretungen auch ohne Anforderungen veranlaßt. Auch in diesen Fällen liegt jedoch die Entscheidung in letzter Konsequenz bei den Vertretungen, weil sie darüber befinden, ob der dienstliche Bedarf den Dauerbezug der entsprechenden Zeitung notwendig macht. Zu Frage B 3: Aufgrund der von den Auslandvertretungen getroffenen Auswahl werden zur Zeit die folgenden Tageszeitungen geliefert: Frankfurter Allgemeine Zeitung: 188 Abonnements Die Welt: 107 Abonnements Süddeutsche Zeitung: 84 Abonnements Frankfurter Rundschau: 7 Abonnements Die Stuttgarter Zeitung wird bisher von keiner Auslandsvertretung im Abonnement bezogen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4741* Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 4) : In welchen Fällen und auf welche Weise können alliierte oder deutsche Behörden zur Verfolgung oder Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in den im Geltungsbereich des Grundgesetzes verkehrenden Zügen der sowjetzonalen „Deutschen Reichsbahn" in Berlin tätig werden — zu welchen Eingriffen in den Eisenbahnbetrieben sind sie insbesondere im einzelnen befugt —, und wie ist die lückenlose Durchsetzung des geltenden Rechts — insbesondere auch der Grundrechte — in diesen Zügen sichergestellt? Auf dem Gelände und in den Zügen der S- und Reichsbahn in Berlin (West) gilt die in Berlin (West) bestehende Rechtsordnung. Die Alliierten haben kraft ihrer obersten Gewalt alle Befugnisse zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch in diesem Bereich. Die alliierte Zustimmung zum Betrieb der S- und Reichsbahn in Berlin (West) hat diese Befugnisse in keiner Weise berührt. Die Befugnisse der Berliner Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände der S- und Reichsbahn in Berlin (West) sind durch die Anordnung der Alliierten Kommandantura vom 21. August 1962 (BK/0(62)6) umfassend geregelt. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Alber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 5): Wird die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarats befürworten, daß nach dem Beitritt bedeutender neuer Mitgliedsländer wie Griechenland, Portugal und Spanien auch für kompetente Mitarbeiter aus diesen Ländern Stellen in der Beamtenschaft dieser Organisation geschaffen werden? Dem Komitee der Ministerbeauftragten liegt zur Zeit der Entwurf einer Direktive über die geographische Aufteilung von Posten im Sekretariat des Europarates zur Beschlußfassung vor. Der Entwurf wurde erarbeitet von einem eigens hierzu berufenen Expertenausschuß. Die in dieser Empfehlung erarbeiteten Richtlinien werden selbstverständlich auch für die neuen Mitgliedstaaten gelten, wenn sie vom Komitee der Ministerbeauftragten demnächst verabschiedet werden. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 6 und 7): Trifft eine Meldung der FAZ vom 22. November 1977 zu, wonach das Auswärtige Amt mit jährlich 25 000 DM das ursprünglich als Club für ausländische Studierende an der Universität Aachen gedachte Heim und inzwischen nach Äußerungen der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen schon vorwiegend von K-Gruppen genutzte Gebäude gefördert hat? Ist der Zuschußbetrag für das sogenannte „Humboldt-Haus" und das „Rote Haus" in Aachen von diesen Institutionen mißbraucht worden, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, den verantwortlichen kommissarischen Leiter für die genannten Häuser in Regreß zu nehmen, und welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um eine haushaltsgerechte Verwendung der Mittel sicherzustellen? Das Alexander-von-Humboldt-Haus in Aachen wurde 1958 als Zentrum der internationalen Verständigung und Clubheim für ausländische Studenten der Technischen Hochschule Aachen errichtet. Dafür stellte das Auswärtige Amt einen Baukostenzuschuß in Höhe von 150 000 DM zur Verfügung. Außerdem gab das Auswärtige Amt in den Folgejahren Mittel für im Alexander-von-.Humboldt-Haus stattfindende Begegnungsveranstaltungen mit ausländischen Studenten. Für die übrigen Baukosten sowie laufende Kosten kam das Land Nordrhein-Westfalen auf. Nachdem die Mittel des Auswärtigen Amts bis 1975 der Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt und von dieser an den Rektor der TH Aachen weitergeleitet worden waren, wurden sie zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung ab 1976 vom Auswärtigen Amt an den DAAD und von diesem dem Rektor direkt zugeleitet. Der Rektor — handelnd durch den Leiter des Akademischen Auslandsamts der TH Aachen — nahm jeweils die Anträge der vom AStA eingesetzten Selbstverwaltung des Alexander-von-HumboldtHauses auf Förderung von Einzelveranstaltungen entgegen, prüfte sie und zahlte entsprechende Einzelbeträge an die Selbstverwaltung aus. Die o. a. Haushaltsmittel wurden bei Kap. 05 02 Titel 686 41 Pos. 02 Unterpos. A ausgeworfen und betrugen 1977 25 000 DM. Die Zweckbestimmung lautet: Kap. 05 02 Titel 686 41 Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland Pos. 02 Betreuungsmaßnahmen für ausländische Studenten und Hochschulpraktikanten sowie Nachbetreuungsmaßnahmen nach Rückkehr in die Heimatländer A. Betreuung: 1. Akademische Auslandsämter der Universitäten (Abwicklung durch DAAD) Für die Verwendung der Mittel sind die jeweiligen Bewilligungsbescheide des Auswärtigen Amts an den DAAD maßgebend, deren Bestandteil die „Richtlinien für die Verwendung der Zuschüsse des Auswärtigen Amts zur Betreuung von Ausländern an deutschen Hochschulen" in der Fassung vom 2. Januar 1977 sind. Die o. a. Maßnahmen reichen nach der Auffassung des Auswärtigen Amts für die sachgerechte Verwendung der Bundesmittel aus. Tatsächlich ist dem Auswärtigen Amt, welches Ihre Anfrage zum Anlaß einer Prüfung genommen hat, kein Fall bekanntgeworden, in dem Mittel gegen die Zweckbestimmung oder entgegen der Richtlinien verwendet worden wären. Vielmehr entsprechen alle aus Mitteln des Auswärtigen Amts geförderten Veranstaltungen einwandfrei der Zweckbestimmung. Das Auswärtige Amt sieht daher keinen Anlaß, die Mittel vom Zu- 4742* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 wendungsempfänger zurückzufordern. Eine solche Forderung, die notfalls gerichtlich geltend gemacht werden müßte, hätte auch keine Aussicht auf Erfolg. Die politischen Entwicklungen im Alexander-vonHumboldt-Haus stehen hingegen mit der Verwendung der Haushaltsmittel nicht im Zusammenhang. Mit Sorge hat das Auswärtige Amt von Berichten des Rektors der TH Aachen Kenntnis genommen, nach denen im September 1977 radikale und kommunistische Gruppen Einfluß auf die vom AStA eingesetzte Selbstverwaltung des Alexander-von-Humboldt-Hauses erhielten und das Haus einseitig nutzten. Das Auswärtige Amt hat demgemäß auch begrüßt, daß der Rektor die Selbstverwaltung vorerst ausgesetzt und am 29. November 1977 den Leiter des Akademischen Auslandsamts zum Verwalter des Alexander-von-Humboldt-Hauses bis zur endgültigen Neuregelung der Organisation eingesetzt hat. Die Neuregelung wird in wenigen Wochen erwartet. Das „Rote Haus" in Aachen hat keine Mittel des Auswärtigen Amts erhalten. Nach dem oben Gesagten ist der von Ihnen erwähnte Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. November 1977 zwar in der Schilderung der Entwicklungen im Alexander-von-Humboldt-Haus im wesentlichen zutreffend, nicht aber in der Darstellung der Verwendung der Mittel des Auswärtigen Amts, gegen die es nach Auffassung des Auswärtigen Amts keine Beanstandungen gibt. Vielmehr muß noch einmal hervorgehoben werden, daß aus diesen Mitteln nur Einzelveranstaltungen gefördert wurden, welche in vollem Umfang den Zweckbestimmungen entsprochen haben. Im übrigen hat sich die Situation im Alexandervon-Humboldt-Haus seit der Räumung des „Roten Hauses" und der Einsetzung des Leiters des Akademischen Auslandsamtes zum Verwalter des Alexander-von-Humboldt-Hauses beruhigt. Das Auswärtige Amt macht im übrigen darauf aufmerksam, daß die Angelegenheit Gegenstand einer Anfrage der Abgeordneten Katzy und Ebert des Landtages Nordrhein-Westfalen gewesen ist, welche vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Drucksache 8/2563 beantwortet worden sind. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 9) : Welche konkreten Ermittlungen hat die Bundesregierung im Fall Dr. Issam El-Sartaoui angestellt, um die im Bericht des „stern" (Jahrgang 1970, Nr. 12) wiedergegebenen Aussagen Dr. Sartaouis zu prüfen, und hat z. B. die Bundesregierung dabei auch die beiden Journalisten nochmals eingehend über den Sachverhalt befragt? Am 10. Februar 1970 hatten drei Palästinenser auf dem Flughafen München-Riem einen Anschlag auf Besatzung und Passagiere einer Boing 707 der israelischen Fluggesellschaft „EL AL" ausgeführt, bei dem ein israelischer Staatsangehöriger getötet und elf weitere Personen z. T. schwer verletzt wurden, darunter zwei der drei Täter. Die Täter wurden nach der Tat festgenommen; es erging Haftbefehl. Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft München geführt. Die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung sind von der Kriminalpolizei München wahrgenommen worden, die von einem Beamten des Bundeskriminalamtes unterstützt worden ist. Eigene Ermittlungen in dieser Sache hat das Bundeskriminalamt nicht geführt. Die Attentäter wurden durch Strafbefehl des AG München vom 13. April 1970 unter Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und am 16. April 1970 mit LH-Flug 601 nach Beirut abgeschoben. Die Attentäter haben damals angegeben, der „Aktionsorganisation für die Befreiung Palästinas" (AOLP) anzugehören, die im Jahre 1968. von Dr. Issam Ali Sartawi (nicht Sartaoui) gegründet worden ist, und den Auftrag zur Flugzeugentführung sowie die Waffen von Dr. Sartawi erhalten zu haben. Dr. Sartawi hat auch in mehreren Interviews die Verantwortung für den Anschlag übernommen. Soweit hier bekannt ist, hat keine Staatsanwaltschaft gegen ihn selbst ermittelt. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 10) : Ist es nach internationalen Maßstäben üblich, daß ein Staat jemandem ein Einreisevisum erteilt, der — soweit ersichtlich — bisher unwiderlegt selbst durch ein Interview mit einem Presseorgan öffentlich bekundet hat, daß er der verantwortliche Hintermann eines Terroranschlags mit Toten und Schwerverletzten auf dem Boden dieses Staats ist, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Nach welchen Gesichtspunkten Staaten Einreise- visen erteilen oder verweigern, ist eine innere Angelegenheit eines jeden Staates. Hierüber pflegen die einzelnen Staaten auch keine Auskunft zu erteilen. Die Frage kann daher in dieser Allgemeinheit nicht beantwortet werden. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 11) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob die politische Polizei in Mozambique in den Gefängnissen des Landes schlimmste Formen von Folterungen anwendet und daß diese Maßnahmen von schwarzen Häftlingen „deutsche Folter" genannt werden, weil diese Einheiten von Offizieren des Staatssicherheitsdienstes der DDR geführt werden? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die Meldungen bestätigen würden, daß die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4743* politische Polizei in Mozambique in den Gefängnissen des Landes schlimmste Formen von Folterungen anwendet und daß diese Maßnahmen von schwarzen Häftlingen „deutsche Folter" genannt würden. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 12 und 13) : Trifft es zu, daß der Artikel 27 des Weltpakts für bürgerliche und politische Redite klare Rechtsverpflichtungen der Vertragspartner in bezug auf Minderheiten- und Gruppenrechte enthält, die wegen der Eindeutigkeit dieser Vertragsverpflichtung in ihrem Wesensgehalt nicht eingeschränkt werden können, sondern von allen Vertragspartnern im Sinne des internationalen Vertragsrechts zu erfüllen sind? Teilt die Bundesregierung die amtliche in Radio Warschau in Deutsch am 11. November 1977 bekanntgegebene polnische Auffassung, daß ein Problem der deutschen Volksgruppe in den von der Volksrepublik Polen verwalteten Gebieten und im polnischen Machtbereich nicht besteht und daß für die Unterzeichnung der Verträge mit den sozialistischen Ländern „auch auf alte Rechnungen ein für allemal, insbesondere auf die Entschädigung für das deutsche Eigentum, verzichtet wurde"? Zu Frage B 12: Nach Art. 27 sind Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten verpflichtet, Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorzuenthalten, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen. Der Form nach enthält diese Bestimmung eindeutig eine klare Verpflichtung. Als Träger der dieser Verpflichtung korrespondierenden Rechte werden jedoch nicht die Minderheiten als solche bezeichnet, sondern die einzelnen Angehörigen solcher Minderheiten. Insofern gewährt der Art. 27 keine Gruppenrechte, sondern Individualrechte, zu deren Geltendmachung der Nachweis des Bestehens einer Minderheit erforderlich ist. Auch ihrem Inhalt nach sind die Verpflichtungen, die sich aus Art. 27 ergeben, jedenfalls. im Kern klar. Auf der anderen Seite ist der Umfang der aus ihm erwachsenden Verpflichtungen nicht eindeutig zu beschreiben, weil die in dieser Bestimmung verwendeten Begriffe nicht definiert sind. Da Art. 27 im übrigen aber ohne Einschränkung formuliert ist, stellt sich auch nicht die Frage, ob diese Vorschrift in ihrem Wesensgehalt eingeschränkt werden darf. Art. 27 unterliegt allein der allgemeinen Bestimmung des Art. 5 Abs. 1, derzufolge keine Bestimmung des Paktes dahin ausgelegt werden darf, als begründe sie ein Recht darauf, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkung dieser Rechte und Freiheiten als in dem Pakt vorgesehen hinzielt. Zu Frage B 13: Die Bundesregierung hat bereits früher zu von Ihnen gestellten Fragen darauf hingewiesen, daß sie es generell nicht als ihre Aufgabe ansieht, sich mit publizistischen Äußerungen auseinanderzusetzen. Der Kommentar von Radio Warschau vom 11. November 1977 gibt den bekannten offiziellen polnischen Standpunkt wieder, daß eine deutsche Minderheit in Polen nicht existiert. Polen hat in der „Information" allerdings auch festgestellt: „In Polen ist bis heute aus verschiedenen Gründen (z. B. enge Bindung an den Geburtsort) eine gewisse Zahl von Personen mit unbestreitbarer deutscher Volkszugehörigkeit und von Personen aus gemischten Familien zurückgeblieben, bei denen im Laufe der vergangenen Jahre das Gefühl dieser Zugehörigkeit dominiert hat." Im zweiten Teil Ihrer Frage geben Sie den Kommentar von Radio Warschau nicht zutreffend wieder. In seiner Auseinandersetzung mit der Menschenrechtsdokumentation der CDU/CSU-Fraktion nimmt der Artikel nicht auf den deutschen Verzicht, sondern auf den Verzicht überlebender Polen auf Entschädigungsansprüche Bezug: „Und die Frage der Entschädigung für das deutsche Eigentum. In Polen können solche Forderungen nur schmerzhafte Assoziationen wecken. Wer wem was zu zahlen hätte, fragen diejenigen, die überlebt haben. Wir haben doch Verträge unterzeichnet und im Namen einer besseren Zukunft für alle Völker Europas auf alte Rechnungen ein für allemal verzichtet. Die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit den sozialistischen Ländern haben ein neues, besseres Klima für die europäische Entspannung vorbereitet, was sowohl im Westen als auch im Osten mit Genugtuung aufgenommen wurde. Die beiden Oppositionsparteien in der Bundesrepublik Deutschland versuchen aber unermüdlich, das Werk der Verständigung kaputtzuschlagen." Zum Standpunkt der Bundesregierung möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß die Bundesrepublik Deutschland mit den Ostverträgen auf den Anspruch auf Entschädigung für deutsche Vermögensverluste nicht verzichtet hat. Aber wir wissen, daß diese Ansprüche nicht losgelöst vom Gesamtzusammenhang der Reparationsfrage behandelt werden können. Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 14 und 15): Trifft es zu, daß der inflationsbereinigte Haushalt des Europarats für 1978 keinen Zuwachs für neue Aufgaben aufweist, obgleich die Organisation drei neue, bedeutende Mitgliedsländer — Griechenland, Portugal und Spanien — gewonnen hat? Ist die Bundesregierung damit zufrieden, daß sich durch den Beitritt neuer Staaten zum Europarat ihr Haushaltsbeitrag vermindert, oder ist sie bereit, die derart eingesparten Mittel — es wäre darüber hinaus auch an Aufwertungsgewinne gegenüber dem französischen Franc zu denken — der Arbeit des Europarats als Sondermittel zur Verfügung zu stellen? 4744* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Zu Frage B 14: Der Haushalt des Europarats für das Jahr 1978 liegt bisher nur in einem Entwurf des Generalsekretärs des Europarats vor, über den das Ministerkomitee zur Zeit im Lichte der Empfehlungen des Haushaltsausschusses berät. Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses sehen vor, daß Mittel für neue Aufgaben des Europarats durch Einsparungen in anderen Bereichen erwirtschaftet werden sollen. Der Wiedereintritt Griechenlands in den Europarat erfolgte bereits 1974 und der Beitritt Portugals 1976. Den Mehrausgaben, die durch den Beitritt Spaniens erforderlich werden, soll durch eine Erhöhung des Haushalts 1978 Rechnung getragen werden. Zu Frage B 15: Die Bundesrepublik Deutschland hat in den letzten Jahren ständig wachsende Beiträge zum Haushalt des Europarats geleistet, wie aus der anliegenden Aufstellung zu ersehen ist. Der Beitragsanteil der Mitgliedstaaten (bisher 18 % für die Bundesrepublik Deutschland) wird nach Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 38 b des Statuts des Europarats durch das Ministerkomitee festgelegt. Durch den Wiedereintritt Griechenlands (1974) und dem Beitritt Portugals (1976) hat sich dennoch für die Bundesrepublik Deutschland eine Senkung weder ihres prozentualen Anteils noch ihres Beitrags überhaupt ergeben. Nach dem Beitritt Spaniens zum Europarat wird für 1978 unser Beitragsanteil auf 17,43 % gesenkt. Gleichwohl wird dies wegen des Anstiegs des Haushaltsvolumens des Europarats keine Einsparungen für uns, vielmehr insgesamt eine höhere Beitragsverpflichtung bewirken. Ebenfalls wegen des erhöhten Haushalts des Europarats haben Wechselkursänderungen für die Bundesrepublik Deutschland nicht zu Einsparungen geführt. Im Jahre 1976 haben dagegen Entwicklungen von Wechselkursen eine zusätzliche Anhebung des deutschen Beitrags bewirkt. Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zum Haushalt des Europarats in Mio. DM in Mio. FF 1975 11,8 18,8 1976 14,8 *) 20,6 1977 13,8 23,4 1978 15,2 ") 33,4 *) Ursprünglich waren für 1976 12,6 Millionen DM veranschlagt; der erhöhte Beitrag ist- auf einen Kursverlust der DM gegenüber dem französischen Franc zurückzuführen. **) Der hier erwähnte Voranschlag für den deutschen Beitrag beruht noch auf dem alten Beitragsschlüssel von 18 °/o, er wird sich unter Zugrundelegung des neuen Beitragsschlüssels von 17,43 °/o geringfügig verringern. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 16, 17, 18 und 19) : Wie hat sich die Zahl der teilzeitbeschäftigten männlichen und weiblichen Beamten und sonstiger teilzeitbeschäftigter Bediensteten des Bundes seit 1973 entwickelt, und mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung bis 1978? Wie sehen die entsprechenden Zahlen für das Bundesarbeitsministerium aus? In welchen Besoldungsgruppen sind diese Beschäftigten eingruppiert? Welche Personalkosten waren bzw. sind für die Jahre 1973 bis 1978 ausgegeben bzw. im Bundeshaushaltsplan veranschlagt? Zu Fragen B 16 und B 18: Die Zahlen der Teilzeitbeschäftigten im unmittelbaren Bundesdienst mit der Hälfte und mehr als der Hälfte der vollen Arbeitszeit ergeben sich aus der folgenden Übersicht: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4745* Jahr L gruppen Beamte und Richter 1 Angestellte Arbeiter Insgesamt 1973 2 038 19 460 39 567 61 065 1974 2 420 20 322 41 285 64 027 davon davon davon davon männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 5 2 415 505 19 817 2 275 39 010 2 785 61 242 h. D. 20 57 g. D. 181 229 m. D. 2 127 18 579 e. D. 92 1 457 41 285 1975 2 857 19 296 36 291 58 444 1976 3 357 I 19 000 36 219 58 576 1977 3 932 19 528 42 516 65 976 davon davon davon davon männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 29 3 903 682 18 846 7 459 35 057 8 170 57 806 h. D. 34 70 g. D. 315 183 m. D. 3 526 18 332 e. D. 57 943 42 516 Unterlagen für eine Aufgliederung nach der Anzahl der männlichen und weiblichen Teilzeitbeschäftigten und nach Laufbahngruppen liegen für den Gesamtbereich des Bundes nur für die Jahre 1974 und 1977 vor. Die Bundesregierung geht insbesondere im Hinblick auf ihre Bemühungen, die rechtlichen Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung für Beamte zu erweitern, davon aus, daß die Zahl der Teilzeitbeschäftigten zunehmen wird. Ob ihre Bemühungen sich schon im Jahre 1978 werden auswirken können, läßt sich derzeit noch nicht übersehen. Zu Frage B 17: Die Zahlen der Teilzeitbeschäftigten für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sehen wie folgt aus: Jahr I Beamte I Angestellte Arbeiter Insgesamt BesGr. m. w. VergGr. m. w. m. w. 1973 A 14 — 1 . VI b — i VII—IX b — 38 — 16 56 1974 A 14 — 1 VI b — 1 VII—IX b — 47 — 17 66 1975 A13 — 1 IIa 1 — A 14 — 1 VI b — 2 VII—IX b — 49 1 16 71 1976 A 14 — 1 V c — 2 VI b — 2 VII—IX b — 41 1 12 59 1977 A 13 — 1 I b — 1 A14 — 1 VIb — 2 VII—IX b — 41 1 10 57 4746* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Zu Frage B 19: Die erbetenen Zahlen über die Personalausgaben in den Jahren 1973 bis 1978 lauten wie folgt: 1973 21 269,3 Millionen DM 1974 24 030,7 Millionen DM 1975 25 449,4 Millionen DM 1976 26 249,0 Millionen DM 1977 27 550,0 Millionen DM (Hochrechnung nach dem Stand 31. Oktober 1977) 1978 28 843,5 Millionen DM (Regierungs- entwurf des Bundeshaushalts 1978) Die vorstehenden Zahlen (Ausgaben der Hauptgruppe 4) umfassen im wesentlichen Gehälter, Vergütungen, Löhne, Versorgungsbezüge, Beihilfen, Trennungsgeld, Umzugskosten, nicht jedoch Reisekosten und die Personalausgaben der im Bundeshaushalt enthaltenen Zuwendungsempfänger. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) . (Drucksache 8/1288 Frage B 20) : Wie weit sind die Bemühungen des Bundesinnenministeriums gediehen, die zuständigen kommunalen Selbstverwaltungsorgane zur Anpassung der kommunalen Mustersatzungen an die inhaltlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzugleichen? Die auf Bitte meines Hauses von der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer eingeleitete Überprüfung, welche Regelungen der von den Ländern bzw. den kommunalen Spitzenverbänden herausgegebenen Mustersatzungen für bestimmte kommunale Einrichtungen und Tätigkeiten wie z. B. Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung oder Straßenreinigung den durch das AGB-Gesetz vom 9. Dezember 1976 gesetzten Maßstäben angepaßt werden sollten, konnte noch nicht abgeschlossen werden. Der von der Arbeitsgemeinschaft eingeschaltete Arbeitskreis III „Kommunale Angelegenheiten" hat zunächst seine Unterausschüsse „Kommunale Finanzen" und „Kommunale Wirtschaft" beauftragt, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Der Unterausschuß „Kommunale Finanzen" hat hierüber erstmals im Mai 1977 beraten, jedoch noch keine Einigung erzielen können, welche Regelungen der Mustersatzungen im Hinblick auf das AGB-Gesetz anpassungsbedürftig sein könnten. Auf Bitte des Ausschusses werden im Bundesministerium der Justiz z. Z. die ihm von dem Deutschen Städtetag Ende November zur Verfügung gestellten Mustersatzungen einiger Länder bzw. des hessischen Gemeindetages sowie verschiedene Satzungen der Stadt Köln daraufhin durchgesehen, welche in diesen Satzungen enthaltenen „typischen Klauseln" sich mit den Maßstäben des AGB-Gesetzes nicht vereinbaren lassen. Nach dem Abschluß dieser Überprüfung wird sich der Unterausschuß „Kommunale Finanzen" erneut mit der Anpassung befassen. Der Unterausschuß „Kommunale Wirtschaft" hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 29./30. November 1977 befaßt. Nach eingehender Aussprache hat der Ausschuß die weitere Beratung zunächst vertagt, bis die Rechtsverordnungen nach den §§ 26 und 27 des Gesetzes über die Allgemeinen Bedingungen der Energieversorgungsunternehmen und die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser und Fernwärme vorliegen. Diese Rechtsverordnungen werden z. Z. von dem Bundesminister für Wirtschaft vorbereitet. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 21) : Ist es richtig, daß ein ehemaliger Abgeordneter Datenschutzbeauftragter werden soll? Ein Bundesbeauftragter für den Datenschutz konnte bisher nicht bestellt werden, obwohl sogleich nach Verabschiedung des Gesetzes Gespräche mit Persönlichkeiten aufgenommen worden sind, die für dieses Amt in Frage gekommen wären. Der Bundesinnenminister setzt diese Bemühungen mit Nachdruck fort, um so schnell wie möglich den Bundesbeauftragten bestellen zu können. Dabei bitte ich zu bedenken, daß es sich um eine Position handelt, die zum erstenmal besetzt 'wird und für die es — sieht man von dem Hessischen Datenschutzbeauftragen ab — in der Bundesrepublik kein Vorbild gibt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß der Terroristen-Kronzeuge Ruhland — wie er laut „Bild" vom 14. November 1977 zum Ausdrudck gebracht haben soll — von den Sicherheitsbehörden im Stich gelassen wurde und unter seinem alten Namen ohne Polizeischutz weiterleben muß, und wenn ja, welche Gründe sprachen dafür? Erwägt die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kronzeugen, und wenn ja, welche? Zu Frage B 22: Die zuständige Polizeibehörde des Landes, in dem sich Ruhland ständig aufhält, hat mitgeteilt, daß die angeordneten Schutz- und Sicherungsmaßnahmen zweckentsprechend und ausreichend seien, aber gleichwohl laufend auf ihre Wirksamkeit überprüft würden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4747* Zu Frage B 23: Schutz- und Sicherungsmaßnahmen für gefährdete Zeugen sind z. Z. Gegenstand von Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung meines Hauses. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr 1978 abgeschlossen sein. Schon jetzt besteht Übereinstimmung, daß der Schutz gefährdeter Zeugen als Maßnahme der Gefahrenabwehr der Polizei des Landes obliegt, in dem sich der Zeuge dauernd aufhält. In der Praxis wird bereits entsprechend verfahren. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 24) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den die Bevölkerung beunruhigenden Horrorschilderungen im Zusammenhang mit Katastrophenschutzmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland entgegenzutreten — beispielsweise der Veröffentlichung des Herrn Holger Strohm in seiner Broschüre „Kernenergie", in der er behauptet, die verseuchte, zum Tode verurteilte Bevölkerung" werde durch „Schußwaffeneinsatz am Ausbruch aus betroffenen Gebieten gehindert" oder „mit Leopard-Kampfpanzern überrollt"? Die Bundesregierng hat nicht die Absicht, jeder unqualifizierten Äußerung öffentlich entgegenzutreten, weil solche Aussagen durch das amtliche Dementi eine ungerechtfertigte Aufwertung erfahren würden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß unsere Bürger auch ohne „Dementis" die Unsinnigkeit solcher Äußerungen wie der von Ihnen zitierten erkennen. Die Behauptung, die Bevölkerung werde am Verlassen gefährdeter Gebiete gehindert, ist erstmals nach Bekanntgabe des Alarmplans des Kernforschungszentrums Karlsruhe aufgetreten. Die dort vorgesehenen Verkehrseinschränkungen haben den Zweck, Unbeteiligte aus gefährdeten Bereichen fernzuhalten. Umgekehrt ist es wichtig, daß das gefährdete Gebiet verlassende Personen betreut werden und Hinweise für das weitere Verhalten bekommen. Dies gilt für die Notfallschutzplanung an allen technischen Anlagen, einschließlich der kerntechnischen Anlagen und ist in den Katastrophenschutzplänen entsprechend vorgesehen. Die Rahmenempfehlungen für .den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen werden nach dem Stand vom Oktober 1977 z. Z. im Gemeinsamen Ministerialblatt ausgedruckt und stehen somit der Öffentlichkeit zur Information zur Verfügung. Anlage 57 • Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 25) : Wann hat die Bundesregierung die bei der Beantwortung der in der Drucksache 8/838 gestellten Anfrage Nummer 21 angekündigte Auswertung der US-Environmental-Protection-AgencyStudie abgeschlossen, und wann und in welcher Form wird sie den Bundestag darüber unterrichten? Die Studie ist bisher nicht veröffentlicht. Auf offizielle Anfragen bei den zuständigen amerikanischen Behörden gaben diese bisher lediglich zu erkennen, daß eventuell in einigen Monaten mit der Drucklegung eines Berichtes gerechnet werden könne. Ob auch eine Veröffentlichung von Ergebnissen der amerikanischen Arbeiten erfolgen wird, blieb fraglich. Weitere Erkundigungen in den USA haben ergeben, daß die Meldung der Washington Post vom 4. Juli 1977 auf vorzeitigen Informationen über von der US-Energiebehörde (ERDA) in Auftrag gegebene Untersuchungen beruht. Diese werden sich noch über mehrere Jahre erstrecken. Die von der Zeitung veröffentlichten Daten sind demnach keineswegs als gesichert anzusehen. Sie werden deshalb auch von den zuständigen amerikanischen Stellen mit großer Zurückhaltung betrachtet. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 26) : Welche zusätzlichen Sicherheitsbarrieren wären beim Störfall am 21. September 1977 im Kernkraftwerk Neckarwestheim im Fall der Nichtabschaltung des Reaktors durch Ansprechen eines Druckventils nodi funktionsfähig gewesen? Das Reaktorschutzsystem, das den Reaktor beim Erreichen bzw. Überschreiten bestimmter Grenzwerte automatisch abschaltet, war während des gesamten Vorfalls immer funktionsfähig. Der Prozeßrechner, der zu dieser Zeit für mehrere Stunden ausgefallen war, ist nicht Bestandteil des Schutzsystems und für dessen Funktionsfähigkeit somit bedeutungslos. Wie bei allen Sicherheitseinrichtungen wird gerade beim Reaktorschutzsystem das Prinzip der tiefgestaffelten mehrfachen Schutzbarrieren konsequent angewendet. Hätte die schnelle Druckabsenkung im Sekundärkreis durch Offnen des Sicherheitsventils die Schnellabschaltung nicht ausgelöst, so wäre das bei Erreichen eines anderen der dafür vorgesehenen Reaktorschutzgrenzwerte geschehen, hier bei den Grenzwerten für folgende Prozeßgrößen: — thermische Reaktorleistung — reziproke Periode — kurzzeitkorrigierte thermische Reaktorleistung, gleitender Grenzwert — kurzzeitkorrigierte thermische Reaktorleistung, fester Grenzwert — mittlere Kühlmitteltemperatur — Kühlmitteldruck — Druckhalterwasserstand 4748* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Borm, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Neben der automatischen Abschaltung bei Überschreiten der Grenzwerteinstellung obiger Prozeßgrößen bestand für das Bedienungspersonal jederzeit die Möglichkeit, die Schnellabschaltung manuell vorzunehmen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 27): Warum war es bisher nicht möglich, die Beamten des Grenzzolldienstes und des Bundesgrenzschutzes an der deutsch-niederländischen Grenze, insbesondere im Bereich des Hauptzollamts Gronau, mit kugelsicheren Westen auszurüsten, während die niederländischen Beamten der Marechaussee bereits unmittelbar nach Festnahme des Terroristen Folkerts mit einer derartigen Schutzausrüstung versehen waren? Der Grenzschutzeinzeldienst ist seit einiger Zeit in beschränkter Zahl mit Schutzwesten ausgestattet. Seit etwa drei Monaten sind Schutzwesten auf dem Markt, die gegenüber den früheren Westen wesentlich trageleichter sind. Der Grenzschutzeinzeldienst wird diese Schutzwesten anstelle der bisher vorhandenen alten Schutzwesten erhalten. Wegen der inzwischen eingetretenen verschärften Sicherheitslage wird die Zahl der Schutzwesten auch erhöht und dem vergrößerten Bedarf angepaßt werden. Der Bundesminister der Finanzen wird auch für den Grenzzolldienst Westen im erforderlichen Umfang beschaffen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verwendung des Bundesadlers in privaten Flugblättern — wie z. B. die Verwendung des Bundesadlers auf einem gegen die Kultusminister der Länder gerichteten Flugblatt der SJD — Die Falken (Bezirk Niederbayern/Oberpfalz, Glockengasse 7, 8400 Regensburg) — als rechtswidriger Mißbrauch des Bundesadlers anzusehen ist, und wenn ja, ist sie bereit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um diesen Mißbrauch zu verfolgen und zu ahnden? Der Bundesregierung ist der in Ihrer Frage angesprochene Sachverhalt nicht bekannt. Eine unbefugte Verwendung des Bundesadlers durch Private stellt nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eine Ordnungswidrigkeit dar. Für die Verfolgung und Ahndung ist nach der Verordnung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 209) das Bundesverwaltungsamt zuständig. Ich habe das Bundesverwaltungsamt angewiesen, der Angelegenheit nachzugehen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 29 und 30) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Gründe dafür vorliegen, daß gewerbliche Genehmigungsverfahren für gleichartige Anlagen, die einerseits in der Bundesrepublik Deutschland, andererseits in Belgien erstellt werden, trotz gleichartiger Unterlagen in der Bundesrepublik Deutschland mehr als ein Jahr länger dauern als in Belgien, so wie dies z. B. bei der Erweiterung der Anlage zur Herstellung von Herbiziden bei der Bayer AG Dormagen und bei dem entsprechenden Werk in Antwerpen der Fall war? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs, die deutschen Genehmigungsverfahren so zu beschleunigen, daß eine wettbewerbsverzerrende Benachteiligung gegenüber Produzenten, die gleiche Anlagen außerhalb des deutschen Rechtsgebiets errichten, vermieden wird? Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekanntgeworden, in denen beanstandet worden ist, daß Genehmigungsverfahren, bei denen vor der Errichtung der Anlage aus Gründen der Vorsorge Belange des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes sowie der Betriebssicherheit geprüft werden, in Bleichgelagerten Fällen in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich länger dauern als in Belgien. Die Bundesregierung hatte daher bisher auch keine Veranlassung dazu, den etwaigen Gründen einer angeblich so unterschiedlichen Dauer der Verfahren nachzugehen, die möglicherweise in unterschiedlichen materiellen oder formellen Vorschriften über die Genehmigungsvoraussetzungen, die zu beteiligenden Kreise oder dgl. bestehen können. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bereits mit der am 1. März 1977 in Kraft getretenen Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Grundsätze des Genehmigungsverfahrens) in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Voraussetzungen für eine größtmögliche Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens geschaffen hat. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 31) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob der Verdacht zutrifft, daß der Terrorismus vom sowjetischen Geheimdienst KGB gesteuert werde? Der Bundesregierung liegen keinerlei Anhalts-' punkte darüber vor, daß der Terrorismus vom KGB gesteuert wird. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 32 und 33) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4749* Ist die Bestimmung des § 33 Abs. 1 des Parteiengesetzes, welche die Bildung von Ersatzorganisationen für verbotene Parteien untersagt, nach Auffassung der Bundesregierung zwingendes Recht, oder kann eine Ersatzorganisation entgegen dem Wortlaut des Gesetzes auf Grund von Zweckmäßigkeitserwägungen geduldet werden? Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung vorliegen, um eine Partei als Ersatzorganisation einer vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei zu qualifizieren? Im Bereich des öffentlichen Rechts, zu dem § 33 Parteiengesetz gehört, haben Rechtsvorschriften für vollziehende Gewalt, Rechtsprechung und nicht zuletzt alle Normadressaten durchweg bindende Wirkung. Die Feststellung, daß eine Vorschrift des öffentlichen Rechts „zwingendes Recht" ist, besagt deshalb nichts darüber, ob der betreffenden Norm ein Ermessensspielraum für die Exekutive bei Ihrer Anwendung entnommen werden muß oder kann. Diese Frage ist jeweils im Einzelfall entsprechend den Regeln der juristischen Auslegungslehre zu entscheiden, wobei es nicht nur, wie in Ihrer Frage unterstellt wird, auf den Wortlaut ankommen kann. Was den Begriff der Ersatzorganisationen angeht, darf ich Sie auf die einschlägigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in Band 6 Seite 300, 307 und Band 16 Seite 4, 5 seiner Entscheidungssammlung verweisen. Auch in diesem Zusammenhang bekräftige ich meine Auffassung, daß eine öffentliche Diskussion über die Frage, ob eine Partei als Ersatzorganisation einer bereits verbotenen Partei zu bewerten ist und über die sich daraus etwa ergebenden rechtlichen Konsequenzen nicht opportun erscheint. Die Bundesregierung wird sich an solchen Erörterungen nicht beteiligen. Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 34) : Sind nach dem Wissensstand der Bundesregierung Presseinformationen zutreffend, daß nach Ansicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris der Atommüll kein unlösbares Problem für die Zukunft darstellt und daß sich diese Organisation zu dieser Feststellung durch die Ergebnisse umfassender Studien einer hierfür eingesetzten Expertenkommission qualifiziert sieht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine Expertengruppe der OECD/NEA unter Leitung des italienischen Professors Polvani und unter Beteiligung von Experten der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEA) und aus 8 NEA-Mitgliedstaaten im Frühjahr 1977 einen Bericht (Polvani-Report) OBJECTIVES, CONCEPTS AND STRATEGIES FOR THE MANAGEMENT OF RADIOACTIVE WASTE ARISING FROM NUCLEAR POWER PROGRAMMES vorgelegt hat, der nach eingehenden Beratungen in den OECD/NEA-Beratungsgremien und im Lenkungsausschuß der OECD/NEA im September 1977 als „NEA EXPERTS REPORTS" veröffentlicht wurde. Im Kapitel VI (CONCLUSIONS AND RECOMMENDATIONS) drücken die Experten ihre Überzeugung darüber aus, ... daß die derzeit in der Entwicklung befindlichen Lösungen zur Endlagerung radioaktiver . Abfälle alle Sicherheits- und sonstigen Anforderungen erfüllen werden ... - Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß z. Z. eine deutsche Übersetzung des Berichts in Arbeit ist, die in wenigen Wochen über den Bundesminister für Forschung und Technologie erhältlich sein wird. Die OECD/NEA gilt weltweit als auf diesem Gebiet der Kernenergieentwicklung qualifiziert. Ihre Mitgliedstaaten haben sie mit der Durchführung eines international koordinierten Programms auf dem Gebiet der Beseitigung radioaktiver Abfälle beauftragt; einen besonders breiten Raum nehmen dabei gerade die Unterschungen zur Endlagerung in geologischen Formationen ein. Die Bundesregierung sieht ihre Konzeption für die Lösung der Entsorgungsfrage — insbesondere bezüglich der Endlagerung radioaktiver Abfälle in stabilen Formationen des tiefen geologischen Untergrunds — durch den NEA-Expertenbericht bestätigt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 35) : Wie beurteilt die Bundesregierung Feststellungen der Deutschen Zoologischen Gesellschaft vom März 1977, daß die Ökologie, die Lehre von den Beziehungen des Lebewesens zu seiner Umwelt, in der Bundesrepublik Deutschland eine „ausgesprochen unterentwickelte" Wissenschaft sei, Ausbildung und Forschung im Bereich der ökologischen Wissenschaften stärker gefördert werden müßten und für ausgebildete Ökologen auch im Verantwortungsbereich des Bundes keine angemessenen Berufs- und Arbeitsmöglichkeiten bestünden, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Ganz allgemein — nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen — ist die ökologische Forschung noch nicht sehr weit entwickelt. Dies liegt u. a. an der ungewöhnlichen Schwierigkeit der Behandlung ökologischer Fragestellungen, die nur interdisziplinär, im Zusammenwirken von Biologen, Chemikern, Medizinern, Meteorologen von anderen, anzugehen sind. Es erscheint bei der Vielzahl und Vielgestaltigkeit ökologischer Probleme unzweckmäßig, von einer Ökologieausbildung an sich zu sprechen; das Problem liegt vielmehr in der Zusammenstellung geeigneter Gruppen von Fachwissenschaftlern zur Lösung der jeweils anstehenden Fragen. Die Bundesregierung kann wegen fehlender Kompetenz daher nicht die Ausbildung von Ökologen vorantreiben, jedoch versucht sie, das Bewußtsein für ökologische Probleme und ihre Bewältigung durch gezielte Programme zu wecken. Für den Bereich ihrer Kompetenz hat die Bundesregierung die Bedeutung, die sie der Ökologie beimißt, anläßlich der Fortschreibung ihres Umweltpro- 4750* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 gramms im Umweltbericht vom 14. Juli 1977 zum Ausdruck gebracht. Von den fünf Schwerpunkten der Umweltpolitik, die der Bericht setzt, betreffen zwei die Ökologie: „Erweiterung und Vertiefung der wissenschaftlichen Grundlagen für alle Bereiche des Umwelt- schutzes, vor allem der Kenntnisse über ökologische und medizinisch-biologische Folgewirkungen von Umweltbelastungen." „Verstärkte Berücksichtigung möglicher — insbesondere ökologischer — Folgewirkungen auf die Umwelt in den Fachplanungen des Bundes." Zur Verwirklichung dieser Schwerpunkte hat sie eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, die nur beispielhaft aufgeführt werden können: — Das Umweltbundesamt erarbeitet ein Informationssystem Ökologie, durch das kurzfristige Wirkungszusammenhänge erfaßt werden, — mit Hilfe eines Expertengremiums wird eine Konzeption für die langfristige Absicherung der Ökosystemforschung für die Bundesrepublik Deutschland erstellt; in sog. „Hauptforschungsräumen" sollen die Kausalzusammenhänge und Entwicklungstendenzen untersucht werden, — in internationalen ökologischen Programmen, wie dem Programm „Der Mensch und die Biosphäre" der UNESCO werden die Probleme der Stadtökologie untersucht. Ebenso werden durch internationale Seminare die Ökosystemforschungen über tropische Regenwälder gefördert, — weiterhin dient ein spezielles Forschungsförderungsprogramm, für das mehr als 5 Millionen DM jährlich anzusetzen sind, der ökologischen Bewertung der Wirkung von Umweltchemikalien. Hier wird insbesondere die wissenschaftliche Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg gesucht. Heute findet z. B. in Berlin zusammen mit der EG-Kommission ein europäisches Seminar über die wissenschaftlichen Probleme der Ökotoxizitätsprüfung statt. Ich bin der Auffassung, daß im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten die Ökologie bei uns nicht unterentwickelt ist. Gemessen an den Bedürfnissen an Informationen für die Weiterentwicklung unserer modernen Industriegesellschaft bedarf sie jedoch noch der weiteren Entwicklung. Hier sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 36) : Wird die Bundesregierung eine Initiative zu einem gesetzlichen Verbot der ,Einwegflaschen" ergreifen, und wenn nein, sind dafür Kostengründe maßgebend oder welche anderen Gründe? Veranlaßt durch die Folgen einer steigenden Verwendung von Einwegflaschen auf Kosten von Mehrwegflaschen hat die Bundesregierung in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm '75 und im Umweltbericht '76 besonders hervorgehoben, daß sie den Vertrieb von Getränken, insbesondere von Bier und Erfrischungsgetränken, in Mehrwegflaschen für die abfallwirtschaftlich sinnvollste Lösung des Getränkebehälterproblems ansieht. Abgesehen von erheblich höherer Abwasserbelastung und höherem Wasserbedarf entsteht bei Einwegflaschen ein um etwa 20mal höheres Beseitigungsvolumen bezogen auf die Abfüllmenge. Die Bundesregierung hat für die Durchführung des Abfallwirtschaftsprogramms freiwilligen Lösungen zur Beschränkung des Abfallaufkommens aus Getränkebehältern Vorrang vor staatlichen Eingriffen eingeräumt. An dieser Rangfolge hält sie grundsätzlich fest. Um Einfluß nehmen zu können, hat der Bundesminister des Innern im Frühjahr dieses Jahres einen ausführlichen Dialog mit der Getränke- und Getränkebehälterindustrie sowie dem Handel eingeleitet. Ziel dieser Gespräche ist es, das in der Bundesrepublik Deutschland eingespielte Verwertungssystem von Altglas zu erhalten und durch eine gesteigerte Rückführung von Glasbehältern in den Produktionsprozeß zu einer Verringerung des Altglasvolumens beizutragen. Bei einer Anhörung der betroffenen Wirtschaftskreise, der Verbraucherverbände und kommunalen Spitzenverbände im Bundesministerium des' Innern am 13. Oktober 1977 hat die Hohlglasindustrie zugesagt, ihre Bemühungen um getrennte Sammlung von Altglas weiter zu steigern. Sie stellte dabei in Aussicht, das diesjährige Ergebnis der Altglasverwertung von rund 300 000 t, entsprechend etwa 15 °/o der Gesamtproduktion, auf über 450 000 t im Jahre 1980 zu erhöhen Außerdem will die Glasindustrie die Verringerung des Gewichtes von Einweg- und Mehrwegflaschen mit Nachdruck fortsetzen. Sie geht davon aus, daß dadurch die Gewichtserhöhung des Glasabfallaufkommens vermieden werden kann trotz der zu erwartenden Erhöhung der Flaschenproduktion von 3 bis 5 °/o bis 1980. Des weiteren wird sich die Getränkeindustrie und der Getränkehandel bemühen, die Pfanderhebung für Mehrwegflaschen auf das gesamte Bundesgebiet auszudehnen. In Erwartung dieser privatwirtschaftlichen Initiativen sieht sich die Bundesregierung zunächst nicht veranlaßt, durch eine Gesetzesinitiative in den Getränkemarkt einzugreifen. Bei einer solchen Maßnahme wären neben Kostenfragen insbesondere negative Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation zu berücksichtigen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 37 und 38): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4751* Wie hat sich die Gesamtaltersversorgung von Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst im Verhältnis zu Beamten und Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft seit Einführung der Zusatzversorgung entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung? Wie ist der Stand diesbezüglicher Verhandlungen zwischen den Tarifparteien, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei? Zu Frage B 37: Die Gesamtversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rente und den Leistungen der Zusatzversorgung. Deren Entwicklung ist geprägt durch den 1967 vollzogenen Übergang zum System einer dynamischen beamtenrechtsähnlichen Gesamtversorgung, die dem Versicherten — je nach der Länge der Dienstzeit — zusammen mit der gesetzlichen Rente bis zu 75 v. H. des am Ende des Berufslebens bezogenen Bruttoarbeitsentgelts gewährleistet. Seither haben sich Gesamtversorgung und Beamtenversorgung insoweit unterschiedlich entwickelt, als es um das Verhältnis des verfügbaren Versorgungseinkommens zum letzten verfügbaren Arbeitseinkommen geht. Der Anstieg der Arbeitsentgelte und der Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) hat in Verbindung mit dem abzugsfreien Zufluß der Gesamtversorgung dazu geführt, daß die Gesamtversorgung häufig das letzte verfügbare Arbeitsentgelt erreicht oder übersteigt (Überversorgung). Im einzelnen darf ich zum Vergleich der Versorgungssysteme auf das ausführliche Gutachten der „Treuarbeit" verweisen, das als Bundestags-Drucksache 7/5569 vorgelegt worden ist. Das Treuarbeitsgutachten befaßt sich auch mit der Altersversorgung der Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft. Die Bundesregierung hat eine Untersuchung der Disparitäten der Altersversorgungen innerhalb des öffentlichen Dienstes veranlaßt; sie wird sich alsbald erneut mit dieser Angelegenheit befassen. Zu Frage B 38: Zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes bei Bund, Ländern und Gemeinden werden seit geraumer Zeit Verhandlungen über das Problem der Überversorgung geführt, von Arbeitgeberseite mit dem Ziel der Wiederherstellung eines angemesseneren Verhältnisses zwischen Versorgungseinkommen und verfügbarem Arbeitseinkommen. Obwohl die auf Spitzen- und Fachebene intensiv geführten Verhandlungen bisher noch nicht zu Ergebnissen geführt haben, hält die Arbeitgeberseite nach wie vor an ihrer Absicht fest, eine Lösung im Verhandlungswege zu erreichen. Anlage 68 Antwort des Pari. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 39): Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß Beamte, die früher auch Ansprüche aus einem zurückliegenden Angestelltenverhältnis hatten, durch ergänzende Regelungen zum 20. Rentenanpassungsgesetz den Nichtbeamten gegenüber zumindest nicht benachteiligt werden? Die Bundesregierung hat eine Besitzstandsregelung vorbereitet für diejenigen Beamten und Richter, die ihre Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz verloren haben. Es ist vorgesehen, daß die Rehabilitationsmaßnahmen für diesen Personenkreis wie bisher durch die Rentenversicherungsträger auf Kosten des Bundes durchgeführt werden. Ein Entwurf dieser Regelung, dem die hauptbeteiligten Bundesressorts im Grundsatz zugestimmt haben — die Frage einer etwaigen Eigenbeteiligung ist noch offen —, wird den Rentenversicherungsträgern in Kürze zur Stellungnahme zugeleitet. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 40 und 41) : Welche Gründe sind dafür maßgebend, daß das Umweltbundesamt in Berlin 1978 erst etwa 400 Mitarbeiter haben wird, nachdem vom Leiter der Behörde für diesen Zeitpunkt ein Personalbestand von etwa 900 Mitarbeitern" angekündigt worden war (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31. Juli 1974)? Entspricht es den Tatsachen, daß das Umweltbundesamt deshalb auf eigene Forschungsarbeiten weitgehend verzichten muß? Zu Frage B 40: Bei der Errichtung des Umweltbundesamtes war zunächst vorgesehen, daß zur Wahrnehmung der dem Umweltbundesamt zu übertragenden Aufgaben, einschließlich einer umfassenden eigenen Forschungstätigkeit, ein Personalbedarf von etwa 850-900 Beschäftigten in diesem Amt erforderlich wäre. Im Jahre 1972 ist der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung gebeten worden, zur Organisation und Personalwirtschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes beim Bund gutachtlich Stellung zu nehmen. Das Gutachten (Teil I) ist im März 1976 vorgelegt worden. Darin hat der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung sich gegen eine umfassende eigene Forschungstätigkeit des Umweltbundesamtes ausgesprochen und unter Berücksichtigung des verbliebenen Aufgabenumfangs eine personelle Ausstattung der Behörde mit etwa 450 Bediensteten für ausreichend erachtet. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1977 stehen dem Umweltbundesamt 377 Planstellen und Stellen zur Verfügung. Als Ergebnis der bisherigen Verhandlungen über den Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1978 sind insgesamt 52 neue Planstellen und Stellen für das Amt vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 1979 wird ein weiterer Zuwachs bis zu den vom Bundes- 4752* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung empfohlenen 450 Planstellen und Stellen angestrebt. Sollten in den nächsten Jahren neue schwergewichtige Aufgaben auf das Umweltbundesamt zukommen, wird aufgrund der veränderten Sachlage eine weitere Erhöhung der Planstellen/Stellen überprüft werden müssen. Zu Frage B 41: Zur Durchführung von Forschungsarbeiten durch das Umweltbundesamt ist folgendes festzustellen: Nach dem Gesetz über die Errichtung eines Umweltbundesamtes vom 22. Juli 1974 hat das Umweltbundesamt die Aufgabe, den Bundesminister des Innern — insbesondere in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft — bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen wissenschaftlich zu unterstützen. Demnach ist das Umweltbundesamt mit Gutachten, Studien und Analysen auf dem Umweltgebiet insofern befaßt, als — Forschungsvorhaben, die Dritte bearbeiten sollen, vorbereitet, d. h. insbesondere definiert werden müssen, — Forschungsergebnisse Dritter auf ihre Verwendbarkeit für Gesetze, Rechts- und sonstige Vorschriften, andere Aussagen und Maßnahmen des Bundesministers des Innern ausgewertet werden müssen, oder — externe Auftragnehmer im Einzelfall für die wissenschaftliche Unterstützung des Bundesministers des Innern nicht in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus nimmt das Umweltbundesamt den Sachverstand Externer in Anspruch, vergibt hierfür Zuwendungen oder Aufträge oder, schließt entsprechende Verträge ab. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister des Innern die Bewirtschaftung der ihm für die Ressortforschung auf dem Umweltgebiet zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf das Umweltbundesamt übertragen. Eine umfassende eigene Forschungstätigkeit des Umweltbundesamtes würde dazu führen, daß die Behörde im wissenschaftlichtechnischen Bereich einen Personalkörper vorhalten müßte, der zur Untersuchung spezieller Fragen nicht ständig benötigt wird. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 42 und 43) : Welche Untersuchungen und gegebenenfalls welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die praktischen Auswirkungen des § 247 BGB im Bereich des Verbraucherkredits vor, insbesondere inwieweit ist ihr bekannt, in welchem Ausmaß langfristig aufgenommene Investitionskredite durch diese Vorschrift berührt werden, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus gegebenenfalls für sie im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welcher Industrienation es Rechtsvorschriften gibt, die es gestatten, einen langfristig zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Darlehensvertrag über einen Investitionskredit außerhalb eines Insolvenz- oder Vertragshilfeverfahrens vorzeitig durch den Darlehensnehmer zu beenden, und wenn ja, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in dieser Richtung Überlegungen anzustellen? Zu Frage B 42: Repräsentative Untersuchungen und detaillierte Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang von dem Kündigungsrecht nach § 247 Abs. 1 BGB Gebrauch gemacht wird, liegen der Bundesregierung nicht vor und sind nach einer Umfrage bei den in Betracht kommenden Wirtschaftsverbänden und amtlichen Stellen auch nicht vorhanden. Auf Grund durchgeführter Teilerhebungen lassen sich jedoch folgende vorläufige Anhaltspunkte gewinnen: Im Bereich der Versicherungswirtschaft hat eine vom Bundesaufsichtsamt durchgeführte Umfrage bei 15 größeren Unternehmen (Stand November 1977) mit einem Bestand von 20 932 Millionen DM an Hypotheken-und Schuldscheindarlehen ergeben, daß rund 432 Millionen DM (= 2,09%) durch Kündigungen oder Zinsanpassungswünsche auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB betroffen worden sind. Aus dem Bereich der Sparkassen liegen keine konkreten Zahlen vor, man schätzt jedoch auf Grund von Rückfragen das Ausmaß der nach § 247 Abs. 1 BGB gekündigten oder angepaßten Darlehen auf erheblich unter 4 °/o der herausgelegten Kredite. Von seiten der privaten Banken wird ohne Angabe konkreter Zahlen mitgeteilt, Kündigungen und Zinsanpassungswünsche auf der Grundlage des § 247 Abs. 1 BGB hätten in den letzten Wochen — nicht zuletzt auf Grund der öffentlichen Diskussion zu § 247 BGB — zugenommen. Aus dem .Bereich der Volksbanken und Raiffeisenbanken wird berichtet, daß diese Institute im Rahmen von in den Darlehensverträgen vorgesehenen Zinsanpassungsklauseln von sich aus in großem Umfang die Darlehenszinsen gesenkt hätten; ohne diese Maßnahmen hätte in erheblichem Umfang mit Kündigungen gerechnet werden müssen. Bei den durchgeführten Erhebungen ergab sich, daß sowohl private als auch gewerbliche Darlehensnehmer von dem Kündigungsrecht nach § 247 Abs. 1 BGB Gebrauch machen. Das gegenwärtige Ausmaß vorzeitiger Kündigungen nach § 247 Abs. 1 BGB dürfte quantitativ gesehen die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes kaum beeinträchtigen. Zu Frage B 43: Bei Beantwortung dieser Frage muß sich die Bundesregierung auf einige Hinweise zum ausländischen Recht beschränken. Über die Regelung des § 247 BGB hinaus geht, soweit es sich um Konsumentenkredite handelt, die auch von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften aufgegriffene Regelung des britischen Consumer Credit Act 1974. Danach kann der Darlehensnehmer ein Darlehen jederzeit ganz oder teilweise Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1973 4753* vorzeitig unter voller Anrechnung ersparter Zinsen zurückzahlen. Eine derartige Regelung ginge der Bundesregierung wegen der einseitigen Belastung der Kreditgeber zu weit. Ich darf insoweit auf meine Antwort zu Ihrer schriftlichen Anfrage Nr. B 22 (Fragestunde vom 26./27. Oktober 1977) Bezug nehmen. Ein jederzeitiges Ablösungsrecht des Darlehensnehmers — und zwar des privaten wie des gewerblichen — besteht auch im belgischen Recht; hier kann sich allerdings der Darlehensgeber für den Fall der Kündigung eine Entschädigung bis zur Höhe sechsmonatiger Zinsen auf das zurückgezahlte Kapital vorbehalten. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein Grund, eine solche Regelung derjenigen des § 247 BGB vorzuziehen. Das französische Recht kennt keine dem § 247 BGB entsprechende Regelung. Durch eine perfekte, auch laufende Verträge erfassende staatliche Festlegung höchstens zulässiger vertraglicher Zinsen beschränkt es jedoch die Bewegungsfreiheit der Kreditgeber in weitaus schärferer Form als die Regelung des § 247 BGB. Für die Bundesregierung könnte eine derartige Lösung nicht als Vorbild dienen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. . de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 44, 45, 46 und 47): In welchem Maß hat der Umfang der Gesetzblätter des Bundes in den letzten Jahren zugenommen, und auf welche Art von Gesetzen und Verordnungen sind die Zunahmen hauptsächlich zurückzuführen? Verfügt die Bundesregierung eventuell über Erkenntnisse darüber, in welchem Maß der Umfang der Gesetzblätter der Länder in den letzten Jahren zugenommen hat, und auf welche Art von Gesetzen und Verordnungen diese Zunahme hauptsächlich zurückzuführen ist, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung? Im welchem Umfang haben in den Gesetzblättern des Bundes Gesetze und Verordnungen zugenommen, die den einzelnen Bürger direkt betreffen, und welchen Anteil an der Zunahme haben neue öffentliche Aufgaben, die erst in den letzten Jahren gesetzlich geregelt wurden, wie der Umweltschutz? Verfügt die Bundesregierung eventuell über Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang in den Gesetzblättern der Länder Gesetze und Verordnungen zugenommen haben, die den einzelnen Bürger direkt betreffen, und welchen Anteil an der Zunahme neue öffentliche Aufgaben, die erst in den letzten Jahren gesetzlich geregelt wurden, wie der Umweltschutz, daran haben, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung? Zu Fragen B 44 und 46: A. Der Gesamtumfang des Bundesgesetzblattes sieht für 1970 bis 1977 wie folgt aus; Anlagebände sind gesondert aufgeführt: Bundes- Teil I Teil II gesetzblatt Jahrgang 1970 1 880 Seiten 1) 1 380 Seiten 1971 2 172 Seiten 2) 1 380 Seiten 1972 2 560 Seiten 3) 1 644 Seiten Bundes- Teil I Teil II gesetzblatt 1973 2 000 Seiten 4) 1 876 Seiten 1974 3 744 Seiten 5) 1 588 Seiten 1975 3 186 Seiten 6) 2 420 Seiten 1976 3 884 Seiten 2 000 Seiten 1977 2 600 Seiten 7) 1 500 Seiten 8) (geschätzt) (geschätzt) 1) = zuzüglich 1 Anlageband mit insgesamt 114 Seiten 2) = zuzüglich 5 Anlagebände mit insgesamt 497 Seiten 3) = zuzüglich 1 Anlageband mit insgesamt 84 Seiten 4) = zuzüglich 1 Anlageband mit insgesamt 243 Seiten 5) = zuzüglich 10 Anlagebände 6) = zuzüglich 14 Anlagebände mit insgesamt 917 Seiten 7) = zuzüglich 1 Anlageband mit insgesamt 47 Seiten 8) = zuzüglich 2 Anlagebände mit insgesamt 1 050 Seiten Die Zahl der im Bundesanzeiger verkündeten — kurzlebigen — Rechtsverordnungen zeigt keine auffällige Entwicklung. B. Aussagefähiger ist der Vergleich zwischen Jahrgangsgruppen des Bundesgesetzblatts, wenn jede Jahrgangsgruppe in etwa eine Legislaturperiode des Deutschen Bundestages umfaßt. Das sieht für Bundesgesetzblatt I ohne Anlagebände so aus: 1949-1953: 4 292 Seiten 1954-1957: 4 420 Seiten 1958---1961: 5 071 Seiten 1962-1965: 5 108 Seiten 1966-1969: 6 070 Seiten 1970-1972: 6 612 Seiten (verkürzte Wahlperiode) 1973-1976: 12 796 Seiten. C. Nach Stoffgebieten und Adressaten der Gesetze und Verordnungen wird bei der Veröffentlichungsstatistik bisher nicht unterschieden. Ein Aussondern danach, was „den einzelnen Bürger direkt betrifft", wäre auch deshalb schwierig, weil viele Gesetze zwar ihrer Fassung nach an den Bürger gerichtet sind, der Sache nach aber — eventuell zugleich — auf eine Regelung des Verhaltens der staatlichen Organe (Behörden, Gerichte) hinauslaufen. Der zweite Teil der Frage B 44 und die Frage B 46 lassen sich demnach ohne spezielle Untersuchungen nicht beantworten. D. Nach den vorhandenen statistischen Angaben ist jedoch auf folgendes hinzuweisen: Fast ein Drittel der den Gesetzen gewidmeten Seiten in den letzten Jahrgängen des Bundesgesetzblattes I entfälllt auf deklaratorische Neufassungen, die der jeweilige Fachminister im Bundesgesetzblatt bekanntmacht. Bei den Rechtsverordnungen ist dieser Anteil dagegen geringer: Im einzelnen ergibt sich nach Veröffentlichungsgegenständen, Stückzahlen und Seitenzahlen folgendes Bild: 4754* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Bundesgesetzblatt I, Übersicht über die Jahrgänge 1973-1976 Stückzahlen, in Klammer: Seitenzahlen I1973 1974 1975 I 1976 1. Gesetze a) verkündet 51 (306) 98 (842) 79 (752) 108 (1 047) b) deklaratorisch neugefaßt 9 (118) 16 (391) 25 (431) 22 (474) 2. Rechtsverordnungen a) verkündet 208 (1 036) 289 (1 806) 261 (1 240) 283 (1 696) b) deklaratorisch neugefaßt 9 (175) 10 (239) 16 (335) 20 (179) 3. Anordnungen 8 (11) 12 (17) 13 (15) 12 (78) 4. Entscheidungen (BVerfG) 19 (14) 25 (20) 24 (19) 17 (19) 5. Bekanntmachungen und Berichtigungen 30 (29) 34 (40) 66 (43) 38 (39) 6. Hinweise auf Inhalte anderer Blätter (283) (335) (296) (304) 7. Anzeigen (28) (54) (55) (48) Seitensummen: I (2 000) (3 744) (3 186) (3 884) Danach entfielen von den Gesetzblattseiten, die den eigentlichen Rechtstexten gewidmet sind (Zeilen 1. a+b, 2. a+b), die folgenden prozentualen Anteile auf deklaratorische Neufassungen: Rechts Gesetze verord nungen Zusammen 1973 27,8 % 14,5 % 17,9 % 1974 31,7% 11,7 % 19,2 % 1975 36,4 % 21,3 % 27,8 % 1976 31,2 % 9,5 % 19,2 % 1973 bis 1976 32,4 % 13,8 % 21,2 % Zu Fragen B 45 und 47: Die Bundesregierung verfügt über keine speziellen Erkenntnisse. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 48) : Ist nach der Meinung der Bundesregierung nach § 14 Nr. 3 f des Rechtspflegergesetzes ein Verfahren zulässig und hat es sich bewährt, demzufolge dem Richter nur die Entscheidung über die Annahme als Kind übertragen ist, während alle übrigen Maßnahmen, die der Vorbereitung dieser Entscheidung dienen, dem Rechtspfleger übertragen sind, und ist an die Überprüfung und Änderung dieser Vorschrift gedacht? Die Neufassung des § 14 Nr. 3 Buchst. f des Rechtspflegergesetzes, wie sie auf Vorschlag des Bundesrates anläßlich der Beratungen des Adoptionsgesetzes vom 2. Juli 1976 beschlossen wurde, hat im Bereich einer Landesjustizverwaltung zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vormundschaftsrichtern und Rechtspflegern geführt. Die dort aufgekommenen Meinungsverschiedenheiten betreffen den Umfang der Übertragung der Entscheidung über die Annahme als Kind auf den Richter. In den parlamentarischen Beratungen ist diese Frage nicht behandelt worden. Die Vormundschaftsrichter argumentieren, nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift seien sie nur zuständig für den Erlaß des Beschlusses, mit dem die Annahme als Kind vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen wird (§ 1752 Abs. 1 BGB), die Rechtspfleger hätten dagegen alle Maßnahmen zu treffen, die zur Vorbereitung dieser Entscheidung erforderlich seien. Die Landesjustizverwaltung teilt die Auffassung der Vormundschaftsrichter. Demgegenüber vertreten die Rechtspfleger unter Berufung auf die Begründung zu der in Frage stehenden Vorschrift, wie sie der Bundesrat formuliert (vgl. Drucksache 7/3061) und der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages übernommen (vgl. dessen Bericht vom 27. April 1976, Drucksache 7/5087) hat, und wohl auch auf Stimmen in der Literatur die Auffassung, die Vormundschaftsrichter müßten grundsätzlich auch alle Vorarbeiten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4755* selbst erledigen, die für den Erlaß des Adoptionsbeschlusses erforderlich seien. Soweit ich bisher sehe, ist es zu größeren Meinungsverschiedenheiten nur im Bereich dieser einen Landesjustizverwaltung gekommen. Die gegensätzlichen Auffassungen scheinen fortzubestehen, wie sich aus dem an Sie gerichteten Schreiben des, Bundes Deutscher Rechtspfleger vom 11. Oktober 1977 ergibt. Zu den konkreten Fragen, die Sie gestellt haben, kann ich mich derzeit zu meinem Bedauern noch nicht äußern, weil ich mir zunächst einen Überblick darüber verschaffen muß, ob die aufgezeigten Meinungsunterschiede auch in den Bereichen anderer Landesjustizverwaltungen aufgetreten sind und ob die Länder eine Überprüfung der Vorschrift des § 14 Nr. 3 Buchst. f RPflG für geboten halten. Ich werde mich mit den Ländern in Verbindung setzen und Sie alsdann weiter unterrichten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 49 und 50): Weshalb hat die Bundesregierung die in der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion betr. Änderungen der Buchungspraxis im Bundeshaushaltsentwurf 1978 und im Finanzplan für die Jahre bis 1981 enthaltene Frage 1: Welche Haushaltsansätze mit welchen Beträgen sind im Entwurf des Bundeshaushaltsplanes 1978 und im Finanzplan der Bundesregierung für die Jahre bis 1981 anders veranschlagt (z. B. Brutto- statt bisheriger Nettoveranschlagung, Teilung bisher einheitlicher Ansätze) oder anders eingruppiert als im Haushaltsplan 1977? im wesentlichen nur mit Globalzahlen beantwortet, anstatt in der Antwort die einzelnen Haushaltsansätze und Beträge aufzugliedern? Will die Bundesregierung hiermit etwas verdecken, oder ist sie bereit, in der Antwort auf diese Zusatzfrage die erbetene Aufaliederung zum Zweck der Überprüfung nachzuliefern? 1. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (s. BT-Drucksache 8/1224) auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 2. November 1977 die Veränderungen der Veranschlagungen und deren finanzielle Auswirkungen dargestellt und begründet: Von der erfragten buchhalterischen Aufzählung der einzelnen Haushaltsansätze wurde abgesehen, weil eine solche detaillierte Aufstellung für Parlament und Öffentlichkeit nicht sinnvoll erschien. Sie können sich davon anhand der beigefügten Aufstellung unschwer überzeugen. 2. Für den ersten Teil Ihrer zweiten Frage besteht demnach keine Veranlassung. Im übrigen nehme ich auf die Beantwortung der Frage 1. Bezug. Übersicht über die im Haushaltsentwurf 1978 gegenüber dem Haushaltsplan 1977 veränderten Veranschlagungen Haushaltsentwurf 1978 (Stand: RegEntw.) Haushaltsplan 1977 a) Brutto-/Nettoveranschlagung b) Umgruppierung c) Aufteilung Kap / Kurzbezeichnung Ansatz Ka / Kurzbezeichnung Ansatz Tit. Millionen Tit. Millionen DM DM 07 12 Ausgaben für die 0,0 a) 07 12 Ausgaben für die 0,1 532 02 Kindertagesstätte 532 02 Kindertagesstätte 10 04 Kosten der Vorratshaltung 62,2 a) 10 04 Kosten der Vorratshaltung 125,9 671 02 671 02 23 02 Technische Zusammenarbeit 428,0 b) 23 02 Technische Zusammenarbeit 530,0 686 01 896 03 23 02 Vorhaben der Kirchen 108,0 b) 23 02 Vorhaben der Kirchen 115,0 686 05 896 04 30 05 Nichtnukleare Energiefor- 182,9 c) 30 05 Nichtnukleare Energie- 122,7 68316 schung 68316 forschung - Forschung und Entwicklung - 892 16 Investitionen 125,0 30 06 Meeresforschung 24,0 c) 30 06 Vorhaben der Meeresfor- 67,7 685 20 Meerestechnik 44,0 685 21 schung und -technik Investitionszuschüsse für 5,4 685 21 893 21 Meeresforschung und -technik 32 08 Inanspruchnahme aus - a) 32 08 Inanspruchnahme aus 300,0 870 01 Gewährleistungen 870 01 Gewährleistungen 35 02 Kapitalausgaben 5,5 b) 08 04 Zuschuß an die OFD Berlin 5,5 712 01 539 01 35 11 Bewirtschaftung der 9,0 a) 35 11 Bewirtschaftung der Grund- 24,0 517 02 Grundstücke 517 02 stücke 518 03 Leistungen im Zusammen- 20,0 a) 518 03 Leistungen im Zusammen- 25,0 hang mit der Überlassung hang mit der Überlassung von Sachen an die auslän- von Sachen an die auslän- dischen Streitkräfte dischen Streitkräfte 519 02 Unterhaltung von Grund- 3,9 a) 519 02 Unterhaltung von Grund- 4,3 stücken stücken 526 01 Gerichtskosten 0,3 a) 526 01 Gerichtskosten 0,35 632 01 Erstattung von Personal- und 18,0 a) 632 01 Erstattung von Personal- und 18,5 Sachausgaben Sachausgaben 698 02 Abgeltung von Schäden 31,0 a) 698 02 Abgeltung von Schäden 81,0 712 01 Aufwendungen für 5,0 a) 712 01 Aufwendungen für Liegen- 7,0 Liegenschaften schaften 712 02 Beschaffung von Ersatz- 20,0 a) 712 02 Beschaffung von Ersatz- 27,5 liegenschaften liegenschaften 883 01 Bau- und Instandhaltung 8,0 a) 883 01 Bau- und Instandhaltung 9,0 883 04 Aufwendungen für Straßen- 21,0 a) 883 04 Aufwendungen für Straßen- 24,0 bau bau Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4757* Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekrtärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Höpfinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 51 und 52): Auf welche Beteiligungen und Kapitaleinlagen beziehen sich die im Finanzplan des Bundes 1977 bis 1981 (Drucksache 8/951) auf Seite 34 in der Kapitalrechnung unter Nummer 32 genannten Beträge? Welche Notwendigkeit kann die Bundesregierung dafür anführen, daß sie solche Beteiligungen und Kapitaleinlagen auch im Ausland erworben hat, wie es sich aus der Drucksache 8/951, Seite 34, unter Nummer 32 ergibt? Zu Frage B 51: Die Zusammenstellung 4 des Finanzplans des Bundes 1977 bis 1981 (BT-Drucksache 8/951) enthält eine Gliederung der Ausgaben des Bundes nach ökonomischen Ausgabearten. Dabei sind unter „Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen" alle Haushaltsansätze der Gruppen 831 (Inland) und 836 (Ausland) nach dem Gruppierungsplan zusammengefaßt. Konkret handelt es sich um die Erhöhung von bestehenden Beteiligungen des Bundes. Die einzelnen Kapitalzuführungen im Inland sind im Bundeshaushalt 1978 (RegE) insbesondere im Einzelplan des für die Bundesbeteiligungen zuständigen Bundesfinanzministers (Kap. 08 06) nachgewiesen. Es handelt sich 1978 insbesondere um die Salzgitter AG und die Volkswagenwerk AG. Eingehende Informationen über die Beteiligungen des Bundes ergeben sich aus der beigefügten Broschüre des Bundesfinanzministerium „Beteiligungen des Bundes 1975". Zu Frage B 52: Bei den Auslandsbeteiligungen handelt es sich um Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an Entwicklungsbanken, Organisationen und Fonds im Rahmen der multilateralen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit (z. B. Internationale Entwicklungsorganisation — IDA —, Weltbank usw.) sowie an der Europäischen Investitionsbank. Damit beantwortet sich Ihre Frage nach der Notwendigkeit von selbst. Für die Bundesrepublik Deutschland ist die Beteiligung auch an der multilateralen Zusammenarbei ein wesentliches Element ihrer Entwicklungspolitik. Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Europäischen Investitionsbank beruht auf ihrer Mitgliedschaft in den EG. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 53 und 54) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zusammenhang mit der geplanten Verdoppelung der Heizölsteuer Sonderregelungen für sol- che Städte und Regionen zu schaffen, die über keine alternativen Energieträger für die Wohnraumheizung wie z. B. Erdgas oder Fernwärme verfügen? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der geplanten Verdoppelung der Heizölsteuer zu ergreifen, um weitere Benachteiligungen der strukturschwachen und peripheren Regionen zu vermeiden, die ohnehin schon aus Wettbewerbs- und Frachtkostengründen mit überdurchschnittlich hohen Preisen für Mineralölprodukte belastet sind? Die Bundesregierung beabsichtigt, im Zuge der Fortschreibung des Energieprogramms den gesetzgebenden Körperschaften eine Erhöhung der Heizölsteuer vorzuschlagen. Ohne der für den 14. Dezember 1977 vorgesehenen Entscheidung des Bundeskabinetts vorgreifen zu können, darf ich darauf hinweisen, daß die geplante maßvolle Anhebung der Mineralölsteuer, die einen Liter leichten Heizöls auch unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuerbelastung mit weniger als einem Pfennig zusätzlich belastet, nur begrenzte wirtschaftliche Auswirkungen auf private und gewerbliche Verbraucher haben dürfte. Härteregelungen, insbesondere für solche Städte und Regionen, die über keine alternativen Energieträger für die Wohnraumheizung verfügen, sind daher nicht erforderlich. Die regionale Wirtschaftsstruktur wird durch die angestrebte Heizölsteuererhöhung nicht berührt, da die Erhöhung in gleicher Weise im gesamten Bundesgebiet gelten wird. Im übrigen wäre eine regionale Differenzierung der Heizölsteuer aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch und wegen hoher zusätzlicher Verwaltungskosten nicht zu vertreten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 55) : Ist die Bundesregierung schon jetzt bereit, wegen des seit 1972 (wo die Freigrenze für Reisemitbringsel auf 125 europäische Verrechnungseinheiten festgelegt wurde) erfolgten Preisanstiegs und wegen der zwischenzeitlich eingetretenen grundlegenden Wechselkursverschiebung die Freigrenze für Reisemitbringsel um ca. 60 v. H. zu erhöhen, wie dies in einem entsprechenden Richtlinienvorschlag der EG-Kommission vorgesehen ist, und ist die Bundesregierung bereit, spätestens im Ministerrat diesem Vorschlag zuzustimmen? Die Herren Kollegen Niegel und Dr. Schwörer haben bereits gleichartige Anfragen an die Bundesregierung gerichtet. Ich verweise auf meine Antwort auf die Anfrage des Kollegen Niegel in der Anlage 5 zum Protokoll der 57. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. 11. 1977. Eine entsprechende mündliche Anfrage des Kollegen Dr. von Wartenberg ist in der vorbezeichneten Fragestunde beantwortet worden. Ich bitte, aus diesen Stellungnahmen die Antwort auf Ihre Frage zu entnehmen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (Voerde) (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 56) : Wie weit sind in der Bundesregierung Überlegungen gediehen, gesetzliche Regelungen für einen leichteren Abschluß tarifvertraglicher oder betrieblicher Vermögensbildungsmaßnahmen in Arbeitnehmerhand zu schaffen, und bis wann ist mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen zu rechnen? 4758* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Um die vertragliche Begründung von Beteiligungen der Arbeitnehmer an Unternehmen — auch im Rahmen tarifvertraglicher Regelungen — zusätzlich zu erleichtern, wird die Bundesregierung dem Gesetzgeber eine entsprechende Erweiterung des Anlagekatalogs des Sparprämiengesetzes und des Dritten Vermögensbildungsgesetzes vorschlagen und zugleich den Abbau steuerlicher Hemmnisse für solche Beteiligungen anstreben. Welche Maßnahmen im einzelnen zu verwirklichen sind, wird von den fachlich beteiligten Ressorts gegenwärtig unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und gesellschaftspolitischer Gesichtspunkte geprüft. Mit einer vermögenspolitischen Regierungsvorlage ist in Kürze zu rechnen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/1288 Frage B 57): Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, daß die verstärkte Gründung von Steuerberatungsgesellschaften durch beratungsfremde Kapitalgeber den Charakter der Steuerberatung als freiberufliche Tätigkeit beeinträchtigt, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dieser Entwicklung durch eine Änderung des Steuerberatergesetzes entgegenzuwirken? Der Bundesregierung ist die Problematik, die sich aus der Kapitalbeteiligung berufsfremder Personen an Steuerberatungsgesellschaften ergeben kann, bekannt. Die bisher bekanntgewordenen Fälle lassen noch nicht den Schluß zu, daß sich der Charakter der Steuerberatung durch Gesellschaften in der letzten Zeit so verändert hätte, daß Maßnahmen des Gesetzgebers erforderlich sind. Grundsätzliche Überlegungen zu dem von Ihnen angesprochenen Fragenbereich mit dem Ziel einer Einschränkung der bisherigen weitgehenden Gründungsfreiheit würden sich auch nicht nur auf das Recht der Steuerberatungsgesellschaften auswirken, sondern außerdem auf das insoweit gleichlautende Recht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie auf die Regelungen, die nach dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in den Entwurf einer Richtlinie zur Koordinierung der Bedingungen für die Zulassung von Gesellschaften zur „obligatorischen Prüfung von Rechnungslegungsdokumenten" vorgesehen werden sollen. Eine abschließende Beurteilung der bisher gemachten Lösungsvorschläge ist der Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen noch nicht möglich. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Möglichkeiten einer gesetzlichen Begrenzung einer Kapitalbeteiligung von Nichtsteuerberatern an Steuerberatungsgesellschaften bei der nächsten Novellierung des Steuerberatungsgesetzes, die nach den Vorstellungen der Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen soll, erneut zu prüfen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Huonker (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 58 und 59): Trifft es zu, daß die deutsche Steuerverwaltung mit den Steuerverwaltungen Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika zusammenarbeitet, um durch einen koordinierten Informationsaustausch Steuerfälle mit Auslandsbeziehungen aufklären zu können, und wie ist der Schutz deutscher Steuerpflichtiger und Beteiligter gesichert? Welche Maßnahmen sind ergriffen, um eine zutreffende Besteuerung multinational tätiger Unternehmen sicherzustellen? Zu Frage B 58: Die deutsche Steuerverwaltung arbeitet mit den Steuerverwaltungen Frankreichs, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika schon seit langem bilateral zusammen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß bei multinationalen Verflechtungen — die heute zum Normalbild von Auslandsbeziehungen gehören — eine bloß zweiseitige Zusammenarbeit nicht mehr ausreicht. Die Steuerverwaltungen der vier Länder arbeiten deshalb schon seit längerer Zeit auch multilateral zusammen, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch im internationalen Bereich besser zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit erstreckt sich u. a. auf eine Verbesserung des Auskunftsvrerkehrs, koordinierte Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und auf einen allgemeinen Erfahrungsaustausch, zum Beispiel über Einkunftsverlagerungen in Steueroasen über mehrere Länder hinweg. Diese Zusammenarbeit — die Fachkreisen bekannt ist — hat beachtliche Erfolge gezeitigt. In ihrer Zielsetzung entspricht sie einer Entschließung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Feburar 1975 und einer Empfehlung des Ministerrats der OECD vom 21. September 1977. Auch andere Länder arbeiten in ähnlicher Weise regional zusammen. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit den genannten Staaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Diese Verträge enthalten umfassende Vereinbarungen, nach denen Auskünfte zur ordnungsmäßigen Anwendung des deutschen Steuerrechts bzw. des Steuerrechts des Partnerstaates getauscht werden können (sog. „große Auskunftsklausel"). Nach dem Abkommen erfolgt der Auskunftsaustausch zwischen den nationalen Spitzenbehörden, in der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesminister der Finanzen. Auch zwischen den anderen drei Partnerstaaten bestehen entsprechende Abkommen mit großer Auskunftsklausel. Alle Abkommen entsprechen Artikel 26 des OECD-Musterabkommens (Austausch von Informationen) und enthalten dessen Schutzbestimmungen. So ist sichergestellt, daß die erteilten Auskünfte nur für steuerliche Zwecke verwendet werden und daß Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen geschützt sind. Die materielle Gegenseitigkeit ist gewährleistet. Die Vorschriften der Abgabenordnung über den Auskunftsverkehr mit dem Ausland (§ 117) und über die Anhörung der Beteiligten (§ 91) werden beachtet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4759* Zu Frage B 59: Eines der wesentlichen Ziele der Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen Frankreichs, Großbritanniens und der USA ist es, die zutreffende Besteuerung multinationaler Unternehmen sicherzustellen. Die Zusammenarbeit erstreckt sich z. B. auch auf Fälle, in denen Unternehmen Gewinne auf Basisgesellschatfen in niedrigbesteuernden Ländern verlagert haben oder durch andere Maßnahmen vor der Besteuerung auszuweichen versuchen. Gleichzeitig dient die Zusammenarbeit dazu, gemeinsame Maßstäbe für Verrechnungspreise innerhalb der Konzerne und deren bessere Kontrolle zu entwickeln. Sie verbessert damit zugleich den Schutz dieser Unternehmen vor Doppelbelastungen, die durch unabgestimmte Anwendung der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen entstehen können. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 60): Wieviel Projekte, die vor 1977 mit damaliger Förderung nach dem Rhein-Bodensee-Programm begonnen wurden, werden auf Grund der Eingliederung dieses Programms in das Programm für Zukunftsinvestitionen ab 1977 nicht mehr gefördert, und wie ge- denkt die Bundesregierung, die finanzielle Belastung der Kommunen auszugleichen, die diesen dadurch infolge ihres berechtigten Vertrauens auf weitere Förderung entstanden ist? Das neue „Sonderprogramm Rhein-Bodensee", das Bestandteil des „Mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramms zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge (Programm für Zukunftsinvestitionen)" ist, stellt keine unmittelbare Fortsetzung des früheren „Rhein-Bodensee-Programms" dar. Letzteres sah Bundeszuschüsse für Maßnahmen zur Sanierung des Rheins und des Bodensees innerhalb eines Fünfjahresprogramms vor; diese 5 Jahre waren mit dem 31. Dezember 1976 abgelaufen. Insofern kann von „Eingliederung dieses Programms in das Programm für Zukunftsinvestitionen" nicht gesprochen werden. Bei der Konzeption des neuen Programms, das allerdings auf den Erfahrungen mit dem ausgelaufenen Rhein-Bodensee-Programm basiert, mußte eine Reihe von Modifikationen vorgenommen werden, die sich zum großen Teil dadurch ergaben, daß dieses Programm Bestandteil eines umfassenden Konjunkturprogramms ist. Insbesondere war in das von Bund und Ländern abzuschließende Verwaltungsabkommen — ebenso wie bei den anderen Teilprogrammen — eine Vorschrift aufzunehmen, die die Zusätzlichkeit von aus diesem Programm zu fördernden Maßnahmen verlangt und damit die wirtschaftspolitische Zielsetzung des Gesamtprogramms absichern soll. Nähere Angaben über Anwendung und Auswirkung dieser Regelung können nur die beteiligten Bundesländer machen, denen die Auswahl der Projekte obliegt und die ebenso wie der Bund an das im Juni 1977 in Kraft getretene Verwaltungsabkommen gebunden sind. Anlaß für einen Belastungsausgleich ist schon darum nicht gegeben, weil der bekanntermaßen begrenzte Zeitraum des alten Programms ein Vertrauen auf weitere Förderung nicht rechtfertigen konnte. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 61) : Wie haben sich die investiven Ausgaben des Bundes seit 1972 in den einzelnen Jahren entwickelt? Auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion sind die investiven Ausgaben des Bundes für die Jahre ab 1962 am 25. Februar 1977 mitgeteilt worden (Bundestagsdrucksache 8/135). Auch der Finanzbericht enthält die jeweiligen Angaben zur Entwicklung der Investitionsausgaben. Die neueren Zahlenangaben ab 1976 sind aus dem Finanzbericht 1978 (S. 154 bis 165) ersichtlich (ohne Konjunktur-und Sonderprogramme). Die von Ihnen für den Zeitraum ab 1972 erbetenen Angaben sind in der beigefügten Ubersicht zusammengestellt. Entwicklung der investiven Ausgaben des Bundes von 1972 bis 1978 Haushaltsjahr Investitionsausgaben (ohne Konjunktur- und Sonder- pro- gramme) Investitionsausgaben (einschl. Konjunktur- und Sonder- Veränderung gegenüber Vorjahr in v. H. — Mrd. Veränderung gegen- über Vorjahr in v. H. gramme) DM — — Mrd. DM — 1972 • 20,2 22,1 22,2 24,9 21,5 24,7 +11,8 + 9,1 + 0,7 +12,1 *) —13,7*) +15,2 — — 1973 1974 1975 1976 28,8 +16,6 — — 1977 — 26,1 23,8 25,1 — (Soll) 29,1 +17,3*) 1978 (Entwurf) — 8,8*) + 5,4 + 16,2 *) ohne Darlehen an BA für Arbeit (2,5 Mrd. DM in 1975) beträgt die Steigerungsrate 1975: +1,0 bzw. +6,3 v. H. 1976: +4,3 bzw. +0,7 v. H. 4760* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 62) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag einen jährlichen Bericht über die Einhaltung des EG-Verhaltenskodex für europäische Unternehmen mit Tochtergesellschaften in der Republik Südafrika durch die betreffenden deutschen Firmen zu geben, und was beabsichtigt sie gegenüber solchen Firmen zu unternehmen, die sich der Einhaltung dieses Kodex widersetzen? Der von den EG-Außenministern verabschiedete Verhaltenskodex empfiehlt den Unternehmen der Gemeinschaft mit Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Vertretungen in Südafrika die Beachtung bestimmter Regeln bei der Beschäftigung nichtweißer Arbeitnehmer in ihren südafrikanischen Niederlassungen. Über die erreichten Fortschritte bei Anwendung des Kodex sollen die Unternehmen jährlich einen Bericht veröffentlichen. Diese Berichte werden also allgemein zugänglich sein. Eine zusätzliche Veröffentlichung durch die Bundesregierung erscheint daher entbehrlich. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben erklärt, daß sie die politische Zielsetzung, die dem Verhaltenskodex zugrunde liegt, bejahen und daß die Grundsätze des Kodex in die Praxis umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, an dieser Erklärung zu zweifeln. Die Bundesregierung wird — in Übereinstimmung mit der Politik unserer Partner in der Europäischen Gemeinschaft — die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Südafrika und die Wirkung des EG-Verhaltenskodex beobachten und zu gegebener Zeit dem Deutschen Bundestag hierüber berichten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 63 und 64) : Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, daß die Kriegsmarine der Republik Südafrika zur Zeit mit Schnellbooten — Typenbezeichnung Ramta bzw. Reshef — ausgerüstet wird, die nach Abmessungen, Tonnage, Besatzungsstärke und Bewaffnung mit dem deutschen Schnellboot Typ 143 fast identisch und deren Motoren zudem deutschen Fabrikats sind? Was wird die Bundesregierung tun können, um im Lichte der von ihr mitinitiierten Verpflichtung, welche durch die UN-Resolution Nr. 418 impliziert ist, zu verhindern, daß für militärische Zwecke taugliches Gerät sowie militärische Technologie aus der Bundesrepublik Deutschland über Dritt- und Viertstaaten an die Republik Südafrika geliefert werden? Zu Frage B 63: Die Bundesregierung ist nicht im Besitz von Detailinformationen über die Beschaffenheit südafrikanischer Schnellboote, insbesondere über deren Vergleichbarkeit mit deutschen Schiffen. Eventuelle Übereinstimmungen in Abmessung, Tonnage, Besatzungsstärke und Bewaffnung mit dem deutschen Schnellboot-Typ 143 könnten weder von der Bundesregierung noch von der Lürssen-Werft, die die- ses Boot entwickelt hat, erklärt werden. Fertigungsunterlagen für den Bau von Schnellbooten sind jedenfalls nicht nach Südafrika geliefert worden. Nach Auskunft der Lürssen-Werft wäre ein un-lizenzierter Nachbau der von ihr konstruierten Schiffe allerdings nicht der erste Fall dieser Art. Im übrigen war die Ausfuhr der von einer deutschen Firma nach Südafrika gelieferten Schiffsmotoren genehmigungsfrei zulässig, da solche Motoren keinen spezifischen militärischen Charakter haben und daher. keinen Exportbeschränkungen unterliegen. Zu Frage B 64: Die Bundesregierung trägt der sich aus der Resolution 418 der Vereinten Nationen ergebenden Verpflichtung dadurch Rechnung, daß sie im Genehmigungsverfahren prüft, ob Südafrika Verbrauchsland der zu liefernden Waren ist. Trifft dies zu, wird die Genehmigung für Ausfuhren der in der Resolution genannten Art selbst dann versagt, wenn es sich bei dem Käuferland um ein unproblematisches oder gar ein verbündetes Land handelt. Allerdings sind auch Fälle denkbar, in denen sich der ausländische Käufer erst nach Erhalt der Ware zu einem Reexport entschließt oder seine Reexportabsichten den deutschen Lieferanten nicht mitteilt. In solchen Fällen hat die Bundesregierung nicht die Möglichkeit zu verhindern, daß deutsche Rüstungsgüter und militärische Technologie über andere Länder nach Südafrika gelangen. Eine lückenlose Durchführung der VN-Resolution ist daher nur durch eine weltweite Handhabung des gegen Südafrika verhängten Waffenembargos zu erreichen. Dabei trägt jeder Staat die Verantwortung für Exporte aus seinem Hoheitsgebiet, und zwar sowohl für die Exporte einheimischer als auch ausländischer Ware. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 65 und 66) : Trifft es zu, daß die Vertreter im gemeinsamen Planungsausschuß von Bund und Ländern bei der Verteilung der Finanzmittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit Kriterien und Daten arbeiten, die aus der Mitte der 60er Jahre stammen, und wenn ja, aus welchem Grund? Kann die Bundesregierung der der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zugedachten Leitfunktionen voll nachkommen, indem die Strukturdaten den wirtschaftlichen Veränderungen angepaßt werden, und läßt sich dies beispielsweise konkret für den Aktionsraum Nordeifel nachweisen? Zu Frage B 65: Der Verteilung der Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" liegen unter Berücksichtigung einer Vorabquote für das Zonenrandgebiet und das Saarland die Bevölkerungszahlen der Fördergebiete zugrunde. Die Auswahl der Fördergebiete dieser Gemeinschaftsaufgabe basiert auf den Daten der Neuabgrenzung zum 1. Januar 1975, bei der alle bis zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Daten — soweit sie für die Abgrenzungskriterien von Bedeutung waren — mitverwendet wurden; hierzu gehören u. a. die Ergebnisse der Großzählungen von 1970. Zu Frage B 66: Der von Bund und Ländern gemeinsam gebildete Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist sich des Problems bewußt, daß die für die Neuabgrenzung zum 1. Januar 1975' angewandten Abgrenzungskriterien sich zwischen den Großzählungen nur teilweise aktualisieren lassen. Aus diesem Grunde sind bei einer Änderung der Fördergebietskulisse die Aussagekraft der nur teilweise aktualisierten Abgrenzungskriterien und die möglichen Fehlerrisiken des Datenmaterials gegeneinander abzuwägen; dies betrifft nicht nur den Aktionsraum Nordeifel, sondern generell alle Regionen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 67 und 68): Gedenkt die Bundesregierung, die Werbung für einen höheren Energieverbrauch zu unterbinden? ist die Bundesregierung bereit, Voraussetzungen dafür zu schaffen, das Stromverbundsystem so einzurichten, daß alle vorhandene Energie optimal genutzt wird? Zu Frage B 67: Im Energiebereich, insbesondere im Elektrizitätsbereich, gibt es seit längerem keine Werbung mehr für einen höheren Energieverbrauch. Soweit Werbung betrieben wird, bezieht sie sich auf Alternativwerbung und vor allem auf Aufklärung über Einsparmöglichkeiten. Die Bundesregierung sieht deshalb gegenwärtig keine Veranlassung für ein Verbot der Werbung für einen höheren Energieverbrauch. Zu Frage B 68: Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, weitere Voraussetzungen für Einrichtungen des Verbundbetriebes zu schaffen. Die Verbundunternehmen bauen und betreiben ihre Netze unter Gesichtspunkten, zu denen neben der Möglichkeit ausreichender Hilfs- und Reservestromlieferungen auch die Optimierung des Energieeinsatzes gehört. Mit diesem Ziel haben sich die Verbundunternehmen zu freiwilliger Zusammenarbeit in der DVG (Deutsche Verbundgesellschaft) und im internationalen Bereich in der UCPTE zusammengeschlossen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Zusammenarbeit in diesem Rahmen bewährt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 69) Ist die Bundesregierung bereft, in Anbetracht der Lage auf dem Energiesektor, auf Bundesebene einen umfassenden „Tag der Energie" einzuführen, der jeden Bürger immer wieder darauf hinweist, zu überlegen, wieviel Energie er selber in seinem engsten Bereich einsparen kann, und so längerfristig eine gute erzieherische Wirkung ausübt, und wenn nein, mit welchen Mitteln versucht die Bundesregierung, jeden Bürger zum Energiesparen aufzufordern? Die Bundesregierung hat bereits in den Grundlinien . und Eckwerten zur Fortschreibung des Energieprogramms vom 23. März 1977 zum Ausdruck gebracht, daß sie einer Intensivierung der Informationsaktivitäten über Notwendigkeit und Möglichkeiten der Energieeinsparung große Bedeutung beimißt. Sie beabsichtigt dabei, über allgemeine Informationen hinaus die Sachaufklärung und die konkrete individuelle Beratung zu verstärken. Von der Bundesregierung sind in dem Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft 1978 erhöhte Mittel für diesen Zweck vorgesehen. Die parlamentarischen Beratungen des Haushalts sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung ist im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bemüht, die entsprechend der aktuellen Energiesituation geeignetsten Mittel für eine Stärkung des Energiebewußtseins der privaten Verbraucher einzusetzen. In diese Prüfung wird auch die Frage einbezogen werden, ob sich durch die Einführung eines Tages der Energie die von ihr angestrebten Ziele erreichen lassen. Die Bundesregierung neigt allerdings zu der Auffassung, daß sich die Verbraucheraufklärung nicht nur auf einen Tag beschränken darf, sondern kontinuierlich erfolgen und in einer Weise angelegt sein muß, daß der Verbraucher auf die in seinem Bereich bestehenden Einsparmöglichkeiten wiederholt hingewiesen wird, gleichzeitig aber auch in der Lage ist, auf die ihn interessierenden konkreten Fragen eine Antwort zu erhalten. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 70,71 und 72) : Wie hoch sind im Veranwortungsbereich des Bundes die Zuwendungen für die Förderung und Nutzung der deutschen Steinkohle in den Jahren 1970 bis 1978? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, wie hoch die in der Frage 70 angesprochenen gesamtstaatlichen Zuwendungen in den Jahren 1970 bis 1978 im Verantwortungsbereich der Bundesländer sind? In welchem Umfang können die gesamtstaatlichen Subventionen zur Förderung und Nutzung der deutschen Steinkohle inklusive von Sozialhilfen dem Bereich der Stromerzeugung aus Kohle zugeordnet werden, und welche Subventionierung der Stromerzeugung aus Kohle ergibt sich hieraus? Zu Frage B 70: Im Zeitraum 1970 bis 1978 leistete bzw. veranschlagt der Bund unmittelbare Zuwendungen für die 4762* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Förderung und Nutzung der deutschen Steinkohle in folgender Höhe: davon für berg- Jahr Gesamtbetrag technische Inno — Millionen DM — vation und Entwicklung 1970 376,5 1971 280,1 —1972 441,4 1973 898,1 4,9 1974 1 074,1 8,8 1975 852,9 31,5 1976 806,1 31,4 1977 1 062,3 36,0 Entwurf 1978 1 407,9 39,8 Die genannten Aufwendungen beinhalten insbesondere Absatz- und Strukturhilfen (z. B. Kokskohlenbeihilfe, Investitions-, Altlasten- und Innovationshilfe) aber auch die Anpassungs- (wie Erblasten, Schrumpfungslasten, Stillegungsprämien usw.) und Sozialhilfen. Bei den Sozialhilfen handelt es sich fast ausschließlich um Zahlungen an die Beschäftigten, nicht an die Bergbauunternehmen. Die vorgenannten Aufwendungen enthalten keine Forschungsmittel für neue Kohleveredlungstechnologien (Vergasung und Verflüssigung), die in den Jahren 1974 bis 1976 mit jeweils rd. 70 Millionen DM/a und für 1977 und 1978 mit 124 bzw. 178 Millionen DM zu veranschlagen sind. Diese Aufwendungen leisten noch keinen unmittelbaren Beitrag zum gegenwärtigen Einsatz deutscher Steinkohle. Hinzuzurechnen im Sinne eines unmittelbaren Beitrags zur Nutzung deutscher Steinkohle sind jedoch die ab 1975 nicht mehr im Bundeshaushalt veranschlagten Zuschüsse nach den Verstromungsgesetzen (Kohlepfennig) ; sie belaufen sich in 1975 auf rd. 0,4 Mrd. DM 1976 auf rd. 1,2 Mrd. DM 1977 auf rd. 1,5 Mrd. DM 1978 auf rd. 2,0 Mrd. DM. Zu Frage B 71: Die Bergbauländer Nordrhein-Westfalen und Saarland beteiligen sich an den Bergbauhilfen in der Regel mit jeweils 1/3, so daß sich die vorgenannten Beträge dadurch um rd. 50 °/o erhöhen. Der vom Bund ohne 1/3 Beteiligung der Länder gegebenen „Innovationshilfe" stehen, insbesondere im Land Nordrhein-Westfalen, landeseigene Mittel für bergtechnische und grubensicherheitliche Forschung und Entwicklung gegenüber, die sich in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1970 bis 1978 in folgender Höhe bewegen: 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 14,7 19,1 21,4 21,2 23,5 26,5 36,3 58,5 64,9 Zu Frage B 32: Eine Zurechnung der Hilfen auf die einzelnen Kohlearten und damit auch auf die Kraftwerkskohle ist nur im Einzelfall möglich, wie bei der Kokskohlenbeihilfe und der Hilfe nach den Verstromungsgesetzen. Auf die Problematik der Zurechnung der Sozialhilfen wurde bereits in der Frage 70 hingewiesen. Es kann jedoch als Anhalt für eine globale Rechnung dienen, daß etwa 1/3 der. deutschen Steinkohlenförderung in die Verstromung geht. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 75): Sieht die Bundesregierung eine Benachteiligung bei der beruflichen Eingliederung Behinderter darin, daß die Träger einstellungswilligen Arbeitgebern in der Regel höchstens 60prozentige Zuschüsse in Aussicht stellen können, während die Arbeitsverwaltung nach dem Arbeitsförderungsgesetz bei Nichtbehinderten höhere Leistungen gewähren kann, und gedenkt sie, zur Beseitigung dieser Diskrepanz eine Initiative zu ergreifen? Die Leistungen an Arbeitgeber zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung Behinderter werden — soweit es sich um Rehabilitationsleistungen handelt — von verschiedenen Trägergruppen gewährt. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle ist die Bundesanstalt für Arbeit insofern zuständiger Rehabilitationsträger. Sie gewährt zwar Eingliederungshilfe an Arbeitgeber zur Erleichterung der Eingliederung Behinderter in Arbeit grundsätzlich in Höhe von 60 v. H. des Arbeitsentgelts. Diese Marge kann aber dann überschritten werden, wenn sich bei de Eingliederung von Behinderten besondere Schwierigkeiten ergeben sollten. Das zuständige Arbeitsamt „vor Ort" kann bis zu 80 v. H. des Arbeitsentgelts bewilligen. Darüber hinaus ist mit Zustimmung des Präsidenten des Landesarbeitsamtes eine noch höhere Leistung möglich (§ 54 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter vom 31. Juli 1975). Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben sich der Regelung der Arbeitsverwaltung grundsätzlich angeschlossen. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren Eingliederungshilfe nur dann, wenn keine berufsbildende Maßnahme, z. B. eine Umschulung, vorausgegangen ist. Diese Hilfen sollen nach Richtlinien in der Regel 60 v. H. des Arbeitsentgelts nicht überschreiten. Diese Grundsatzregelung schließt allerdings in Einzelfällen eine höhere Leistung nicht aus. Ich gehe dabei davon aus, daß sich die Rentenversicherungsträger von den gleichen Gesichtspunkten leiten lassen wie die Arbeitsverwaltung. An Personen außerhalb des Rehabilitationsbereiches betragen die Leistungen der Arbeitsverwaltung grundsätzlich ebenfalls 60 v. H. des Arbeitsentgelts; in Ausnahmefällen kann auch hier diese Grenze überschritten werden. Für bestimmte Personengruppen — wie z. B. längerfristig Arbeitslose — ist nach Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4763* einer Entscheidung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit generell Eingliederungshilfe bis zu 80 v. H. des Arbeitsentgelts zugelassen (§§ 28 ff. der Anordnung zur Förderung der Arbeitsaufnahme vom 18. Dezember 1969). Insofern sehe ich grundsätzlich keinen Ansatzpunkt für eine Benachteiligung der Behinderten bei ihrer beruflichen Eingliederung. Sollten Ihnen Einzelfälle zur Kenntnis gelangt sein, die damit nicht in Einklang stehen, bin ich gerne bereit, sie überprüfen zu lassen. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 76): Teilt die Bundesregierung die Auffassung maßgebender Kinderärzte, daß die derzeitige Unterbelegung der Kinderkrankenhäuser dazu genutzt werden sollte, in allen bundesdeutschen Kinderkliniken die Möglichkeit der Mitaufnahme der Mütter bzw. Väter einzuführen, und inwieweit ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Modellvorhaben zu unterstützen? Die Frage nach der Möglichkeit der Mitaufnahme der Mütter bzw. Väter in allen bundesdeutschen Kliniken muß unter verschiedenen Aspekten beurteilt werden. Einmal ist die Krankenhausbedarfsplanung ausschließlich Sache der Länder; der Bund ist auf der Grundlage des Art. 74 Nr. 19 a Grundgesetz über das Krankenhausfinanzierungsgesetz nur befugt, sich an der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zu beteiligen. Gemäß § 7 KHG obliegt jedoch dem Bund-Länder-Ausschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser unter anderem die Abstimmung der allgemeinen Grundsätze für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser. Dieser Ausschuß wird in seiner nächsten Sitzung über die Förderungsfähigkeit von Investitionen für die gemeinsame Unterbringung von Müttern bzw. Vätern im Krankenhaus beraten. Dabei werden auch Fragen der Investitionsfolgekosten und der pflegesatzrechtlichen Behandlung sicherlich eine Rolle spielen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 77, 78 und 79) : Hat die Bundesregierung inzwischen wegen der Rentenansprüche deutscher Auswanderer, die entweder naturalisiert oder nicht naturalisiert in Australien leben, mit der australischen Regierung Verhandlungen aufgenommen, um auf Grund des von der Bundesregierung der australischen Regierung 1973 vorgelegten Arbeitspapiers ein Sozialabkommen zu schließen, und wenn ja, in welchem Umfang? Ist die Bundesregierung bereit, nachdem die australische Regierung in einem Pressegespräch am 18. August 1977 mit der Zeitung „Neue Welt" (Melbourne) erklärt hat, „sie habe stets den Standpunkt vertreten, daß die Zahlung der Renten an ehemalige deutsche Staatsbürger auch dann eine rein deutsche Angelegenheit sei, wenn diese ehemaligen Deutschen die australische Staatsbürgerschaft angenommen hätten, so daß vom australischen Standpunkt aus keine Gründe vorliegen, weshalb die deutsche Regierung diese Rentenzahlungen nicht nach Übersee leisten könne", eine kurzfristige Entscheidung zugunsten der naturalisierten und nicht naturalisierten Rentenanspruchsberechtigten zu treffen, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz durchgesetzt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die australische Regierung allen eingewanderten Bürgern — also auch den Deutschen wenn diese zehn Jahre in Australien gearbeitet haben und bei Beendigung des 65. Lebensjahres Australien verlassen, die Renten zahlt, ganz gleich, in welchem Teil der Welt diese Bürger ihren Alterswohnsitz genommen haben, und ist die Bundesregierung bereit, nachdem auch Premierminister Fraser vor kurzer Zeit in Australien erklärt hat, daß eine rasche Lösung für diese sozialen Ansprüche aus Gründen der Gerechtigkeit erreicht werden müßte, nunmehr eine positive Lösung herbeizuführen, zumal diese für deutsche Auswanderer in einigen anderen Staaten bereits erfolgt ist? Der australischen Regierung wurde Ende 1973 ein Arbeitspapier übersandt, das die deutschen Vorstellungen über Form und Inhalt eines Abkommens enthielt. Auf Wunsch der australischen Regierung wurden im Mai 1975 in Bonn Gespräche zwischen deutschen und australischen Regierungssachverständigen über ein mögliches Abkommen geführt. Die damals zugesicherte Stellungnahme der australischen Regierung liegt bisher nicht vor. Erst wenn sie eingegangen ist, kann auf deutscher Seite geprüft werden, ob, in welcher Form und mit welchem Inhalt der Abschluß eines Abkommens über Soziale Sicherheit möglich ist. Die australische Regierung ist davon unterrichtet, daß sich die Bundesregierung nicht in der Lage sieht, durch eine Änderung innerstaatlichen Rechts die Rentengewährung an australische Staatsangehörige vorzusehen, die sich gewöhnlich in Australien aufhalten. Die gegenseitige Gleichbehandlung der Staatsangehörigen jedes der beiden Staaten muß nach Ansicht der Bundesregierung mit völkerrechtlich bindender Wirkung gegenüber dem jeweils an- deren Staat staatsvertraglich festgelegt werden, um eine andernfalls mögliche Verschlechterung des innerstaatlichen Rechts des einen Staates gegenüber Staatangehörigen des anderen Staates zu verhindern. Es trifft zu, daß die australische Altersrente nach einem Aufenthalt von mindestens 10 Jahren gewährt und an Rentenbezieher, die Australien verlassen, weitergezahlt wird. Die Zahlung ist allerdings von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängig, bei der andere Einkünfte sowie Grundbesitz und anderes Vermögen in gewissem Umfang zu berücksichtigen sind. Diese Regelungen des australischen Rechts werden bei den Verhandlungen über ein etwaiges Abkommen gebührend berücksichtigt werden. Die Bundesregierung hat seit Jahren immer wieder ihre Bereitschaft, über ein Abkommen über Soziale Sicherheit mit Australien zu verhandeln, gegenüber der australischen Regierung, gegenüber Mitgliedern des Deutschen Bundestages und gegenüber anderen Stellen und Personen bekundet. Sie ist allerdings der Ansicht, daß der Anstoß zu den Verhandlungen von der australischen Regierung ausgehen muß, weil die betroffenen Personen australische Staatsangehörige sind, wobei es insoweit nicht darauf ankommen kann, ob es sich um originäre oder um naturalisierte Australier handelt. 4764* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 80) : Sind der Bundesregierung Sorgen der zuständigen Verbände bekannt, daß die Rentenversicherungsträger bei Rentenanträgen mehr und mehr auf den Klageweg ausweichen, und welche Folgerungen zieht sie bejahendenfalls aus der Tatsache, daß solche Klagen in zunehmendem Male durch mehrere Instanzen gehen und zu -langen Wartezeiten bei den zuständigen Gerichten führen? Der Bundesregierung sind Sorgen der Verbände darüber, daß die Rentenversicherungsträger bei Rentenanträgen mehr und mehr auf den Klageweg ausweichen würden, nicht bekannt. Ich hielte eine solche Sorge auch für unbegründet. In der Zeit von 1974 bis 1976 hat sich die Zahl der Rentenanträge bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung nur geringfügig verändert. Die Zahl der eingegangenen Klagen in Angelegenheiten der Rentenversicherung hat sich dagegen in der genannten Zeit um ein Drittel verringert. Nach den für 1977 vorliegenden Unterlagen ist die Zahl der eingegangenen Klagen weiter gesunken. Soweit eine zunehmende Bearbeitungsdauer bei den Sozialgerichten feststellbar ist, ergibt sich diese vornehmlich daraus, daß 1. der Anteil der nunmehr eingehenden Klagen mit schwereren rechtlichen und tatsächlichen Problemen steigt und 2. nach der der Bundesregierung bekannt gewordenen Entwicklung die von den Gerichten bestellten Gutachter eine längere Zeit für die Abfassung ihrer Gutachten benötigen. Nachteile, die durch eine erforderliche gerichtliche Klärung für den Anspruchsberechtigten eintreten können, werden durch die neuen Regelungen über die Zahlung von Vorschüssen und vorläufigen Leistungen (I §§ 42 und 43 SGB) und die Verzinsung der Insprüche auf Geldleistungen mit 4 v. H. (I § 44 SGB) beseitigt oder zumindest gemildert. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 81 und 82) : Trifft es zu, daß die Zahl der arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozesse sprunghaft angestiegen ist, solche Prozesse durch alle drei Instanzen regelmäßig bis zu vier Jahre dauern, und trotz Änderungen in der Geschäftsverteilung des Bundesarbeitsgerichts immer noch mit einer drittinstanziellen ProzeBdauer von fünfzehn Monaten gerechnet werden muß? Ist die Bundesregierung angesichts der langen Prozeßdauer bei Kündigungsschutzsachen vor dem Bundesarbeitsgericht bereit, dem Bundestag vorzuschlagen, die Richterstellen beim Bundesarbeitsgericht zu mehren und (oder) die Arbeitsgerichtsordnung mit dem Ziel zu novellieren, die Zahl der Revisionen — etwa durch den Wegfall der reinen Streitwertrevisionen — zu mindern und im übrigen die Verfahren zu beschleunigen? Die Zahl der Kündigungsschutzprozesse bei den Gerichten für Arbeitssachen sind vor allem in den Jahren 1974 und 1975 sprunghaft angestiegen. Es trifft nach meinen Informationen auch zu, daß Kündigungsschutzprozesse, wenn sie durch alle drei Instanzen geführt werden, bis zu vier Jahren dauern können. Die Bundesregierung bedauert diesen Zustand. Sie wird daher — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — den gesetzgebenden Körperschaften baldmöglichst einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in allen drei Instanzen zuleiten. Der Gesetzentwurf soll insbesondere die Revisionsverfahren durch eine Entlastung des Bundesarbeitsgerichts von Streitwertrevisionen beschleunigen. Ich hoffe, daß der Gesetzentwurf in den gesetzgebenden Körperschaften so zügig beraten werden kann, daß das Gesetz noch in der ersten Hälfte des kommenden Jahres in Kraft tritt. Als weitere Maßnahme zur Entlastung des Bundesarbeitsgerichts ist auf Vorschlag der Bundesregierung 1976 und 1977 die Zahl der Richterstellen beim Bundesarbeitsgericht um drei auf 20 erhöht worden. Für 1978 hat die Bundesregierung im Entwurf des Bundeshaushaltsplans eine weitere Vermehrung um zwei Richterstellen vorgeschlagen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 83 und 84): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1972, 1973, 1974, 1975 und 1976 die Zahl der Bezieher von Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz? Welche Beträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren für diese Zwecke aufgewendet? Angaben über die Zahl der Bezieher von Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz standen dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in den zurückliegenden Jahren nur aufgrund einmaliger jährlicher Sondererhebungen in den Ländern für den Zahlmonat Oktober zur Verfügung. Dabei konnten wegen der Umstellung der Statistik auf das EDV-Verfahren für die Jahre 1974 und 1975 die Empfängerzahlen nicht für das gesamte Bundesgebiet erfaßt werden. Die Zahlenangaben für die Jahre 1974 und 1975 in der nachstehenden Aufstellung basieren deshalb auf einer Hochrechnung der statistischen An- gaben einiger Länder, die insoweit auch Grundlage der Haushaltsplanung für die Jahre 1974 und 1975 waren. Die Entwicklung der Zahl der Bezieher von Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich in. den Jahren 1969 bis 1976 stellt sich danach wie folgt dar: Berufsschadensausgleichsempfänger: Schadensausgleichsempfänger: 1969 116 250 353 268 1970 118 599 262 845 1971 123 690 337 334 1972 126 879 334 212 1973 128 353 317 259 1974 125 900 305 200 1975 122 700 289 200 1976 126 339 197 165 Die Ausgaben für den Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich werden zwar im Bundeshaushaltsplan bei Kap. 11 10 unter den Tit. 68 101 und 68 102 gesondert veranschlagt. Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung liegen jedoch Angaben zu den Istausgaben nur zu jedem der beiden Titel global, nicht aber hinsichtlich der Einzelleistungen Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich vor. Ich bin daher nur in der Lage, Ihnen die für Berufsschadensausgleich und Schadensausgleich in den Jahren 1969 bis 1976 veranschlagten Haushaltsbeträge anzugeben, wobei die Angaben zu den Istausgaben für diese Leistungen in der nachstehenden Aufstellung entsprechend ihrem prozentualen Anteil am Gesamtaufwand errechnet sind. Haushaltsjahr veranschlag- prozentuale danach ter Betrag Tit. 68 101/2 Istausgabe Millionen Millionen DM DM Aufwendungen Berufsschadensausgleich: 1969 230,754 10,8 °/o 239,854 1970 233,600 9,8 °/o 241,726 1971 357,400 14,2 °/o 373,549 1972 372,903 14,0 °/0 388,710 1973 410,864 14,4 °/o 427,130 1974 459,675 13,8 °/o 455,831 1975 500,814 13,6 °/o 493,916 1976 506,585 13,3 °/o 519,161 Aufwendungen Schadensausgleich: 1969 236,820 8,4 % 225,806 1970 146,000 4,3 °/o 139,306 1971 282,936 7,8 °/o 271,143 1972 316,933 8,2 °/o 298,313 1973 340,212 8,3 °/o 321,130 1974 395,500 8,7 °/o 374,108 1975 359,338 7,4 °/o 350,218 1976 275,296 5,5 % 279,054 EDV-aufbereitete Daten sowohl für die Empfängerzahl als auch für die Istausgaben nach einzelnen Leistungsarbeiten werden geschlossen erst für das Jahr 1977 vorliegen. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen • der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 85 und 86): Gedenkt die Bundesregierung wegen der im Jahresbericht 1976 des Bundesarbeitsgerichts getroffenen Feststellung, viele vor dem Bundesarbeitsgericht auftretende Anwälte kennen nicht einmal die einfachsten Grundsätze des Arbeitsrechts und erst recht nicht die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und meist sei ihnen auch das Verfahren vor einem Revisionsgericht unbekannt, durch eine besondere Qualifikation der Prozeßbevollmächtigten, gegebenenfalls durch eine Änderung der jeweiligen Ausbildung sicherzustellen, daß nicht mehr, wie bisher, durch die mangelnde Erfahrung und Sorgfalt dieser Rechtsanwälte nicht nur die Verhandlung erschwert, sondern in nicht wieder auszugleichender Weise die Partei benachteiligt wird? Sieht die Bundesregierung außerdem die Notwendigkeit und Möglichkeiten, zur Qualitätsverbesserung der Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht analog der Regelung in der Sozialgerichtsbarkeit durch Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes für die Revisionsvertretung auch Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zuzulassen, da u. a. nach der im Jahresbericht 1976 des Bundesarbeitsgerichts aufgezeigten Auffassung sachlich fundierte Vergleiche, die wesentlich zur sozialen Befriedung beizutragen vermögen, sich mit den in diesen Bereichen unzureichend qualifizierten Anwälten nicht schließen lassen? Nach geltendem Recht ist jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwalt zur Prozeßvertretung bei dem Bundesarbeitsgericht berechtigt. Dies führt dazu, daß der Kern der vor dem Bundesarbeitsgericht auftretenden Rechtsanwälte relativ groß ist und der einzelne Anwalt zumeist entsprechend selten vor dem Bundesarbeitsgericht auftritt. Hierin dürfte der Grund dafür zu suchen sein, daß das Bundesarbeitsgericht in seinem Jahresbericht 1976 bei vielen Rechtsanwälten mangelnde Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeits- und Revisionsrecht feststellt. Das Problem könnte dadurch gelöst werden, daß nur noch solche Rechtsanwälte vor dem Bundesarbeitsgericht auftreten dürfen, die besonders zugelassen. sind. Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Sozialordnung hatte zunächst beabsichtigt, eine entsprechende Regelung in den zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens aufzunehmen. Hierauf ist nur deshalb verzichtet worden, weil der Bundesminister der Justiz beabsichtigt, die Zulassung von Rechtsanwälten bei mehreren obersten Bundesgerichten, einschließlich des Bundesarbeitsgerichts, in einem Gesetzentwurf möglichst einheitlich zu regeln. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob und unter welchen Voraussetzungen Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zur Vertretung vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen werden können. Der Gesetzentwurf soll noch im kommenden Jahr den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. 4766* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 87 und 88) : Hat die Bundesregierung Nachforschungen angestellt, um den Wahrheitsgehalt der von Daniel Ellsberg in der New York Times vom 4. November 1977 veröffentlichten Enthüllungen zu prüfen, nach denen seit der Präsidentschaft Eisenhowers bis — möglicherweise — zum heutigen Tag der Einsatz von Nuklearwaffen in besonderen Situationen an US-Offiziere delegiert worden sei? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus ihren Erkenntnissen zu ziehen, falls sich die Behauptungen Ellsbergs als wahr herausstellen sollten? Der Bundesregierung sind die Äußerungen bekannt. Die Bundesregierung hat über die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika das State Department gebeten, die Äußerungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Antwort liegt noch nicht vor. Ich werde Sie darüber unverzüglich unterrichten. Von dem Ergebnis dieser Überprüfung wird es abhängen, ob und welche Konsequenzen von der Bundesregierung zu ziehen sind. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 89): Trifft es zu, daß die Bundesregierung „einen neuen Geist in das Offizierskorps" hineinzubringen versucht und die Gefahr besteht, „daß bewährte Traditionen des deutschen Soldatentums vor die Hunde gehen", wie der vom Dienst suspendierte Generalleutnant Walter Krupinski laut „Welt" vom 14. November 1977 behauptet haben soll? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen neuen Geist in das Offizierskorps zu bringen. Maßgebend für die Ausbildung der Offiziere in der Bundeswehr bleiben unverändert die Grundsätze der Inneren Führung und das Leitbild vom Staatsbürger in Uniform. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 90) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhaltensweise des Bundesverteidigungsministers, die Antwort auf meinen Brief vom 7. September 1977 in bezug auf Panzerverladungen in Schwarmstedt mit gleichem Text auch an den Bundestagsabgeordneten Würtz zu senden, und zwar so, daß die Antwort an mich durch entsprechenden Versand erst zwei Tage später als beim Abgeordneten Würtz eintraf? Sie hatten sich wie Ihr Kollege Würtz wegen der Panzerverladung auf dem Bahnhof Schwarmstedt an den Bundesminister der Verteidigung gewandt. Das Schreiben des Kollegen Würtz ging am 8. September 1977 und Ihr Schreiben am 9. September 1977 beim Bundesministerium der Verteidigung ein. Im Bundesministerium der Verteidigung werden alle Eingaben in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Da es sich in diesem Fall um die gleichen Sachverhalte handelte, wurden beide Antwortschreiben dem Bundesminister der Verteidigung am 22. November 1977 vorgelegt und nach Schlußzeichnung gleichzeitig abgesandt. Ich bedauere, daß Sie die Antwort erst zwei Tage später als der Kollege Würtz erhalten haben. Dies ist nicht auf eine unterschiedliche Bearbeitung der beiden Schreiben zurückzuführen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/1288 Frage B 91) : Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich dem Vorbild der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften eine interdisziplinäre Expertenkommission einzusetzen, die sich (eventuell in Verbindung mit der zur Zeit tätigen Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für das Explantationsrecht) unter ethischen, medizinischen und juristischen Gesichtspunkten mit den nachstehenden Fragenkomplexen befassen und gegebenenfalls richtungsweisende Stellungnahmen ausarbeiten sollte: Organspende, -transplantation; bundeseinheitlicher Organspenderpaß Definition und Diagnose des Todeszeitpunktes; passive Sterbehilfe; denkbare Formen einer Ausbildung von auf das Todesgeschehen spezialisierten Personals? Die Fragen der Organspende, Organtransplantation, eines bundeseinheitlichen Organspendepasses und der Definition und Diagnose des Todeszeitpunktes sind eingehend im Rahmen der Bund-LänderArbeitsgruppe in den Jahren 1974 bis 1976 erörtert worden. Ich darf wegen der Ergebnisse auf den Bericht dieser Arbeitsgruppe verweisen. Gegenwärtig bemühen sich die beteiligten Bundesressorts um eine Klärung der Frage, wie die Bedenken gegen den Vorschlag einer gesetzlichen Regelung auf der Basis der Widerspruchslösung behoben werden können. In Übereinstimmung mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hält es die Bundesregierung für wünschenswert, vor allem auch die von Ihnen angeschnittenen Fragen der passiven Sterbehilfe und der Ausbildung des den Sterbenden behandelnden und betreuenden Personals zu vertiefen. Wenn auch eine gesetzliche Regelung dieses Problemkreises z. Z. von der Bundesregierung nicht angestrebt wird, so hält sie doch eine Erörterung mit Wissenschaftlern der hier in Betracht kommenden Disziplinen für wünschenswert. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache 8/1288 Frage B 92) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4767* Hat die Bundesregierung gleichwertige Erkenntnisse — wie sie Herr Prof. Korte in der Zeitschrift „Schöner Wohnen" veröffentlicht hat — im Hinblick auf die Tatsache, daß fast sämtliche Holzschutzmittel eine biologisch äußerst wirksame giftige Substanz (Pentachlorphenol) enthalten, die letztlich ernste Leberschäden verursachen können, und welche Maßnahmen gedenkt sie im Bejahungsfalle zum Schutze der Bevölkerung zu treffen, insbesondere angesichts der Tatsache, daß in zunehmendem Maße Holz für den Innenausbau von Wohnungen und Häusern verwandt wird? Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß pentachlorphenolhaltige Holzimprägnierungsmittel Gesundheitsschäden verursachen können, wenn sie nicht Bach- und bestimmungsgemäß angewendet werden. Inwieweit Ausgasungen an Pentachlorphenol bei Innenanstrichen ebenfalls in der Lage sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen, wird zur Zeit von einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsamtes geprüft. Dazu bedarf es jedoch noch langwieriger Untersuchungen. Bei der Beurteilung der eventuellen Gesundheitsschädlichkeit von pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln für Innenräume durch das Bundesgesundheitsamt werden sowohl die von Prof. Korte gewonnenen Erkenntnisse als auch die von ihm vorgenommenen Konzentrationsmessungen an Pentachlorphenol in Innenräumen Berücksichtigung finden. Obwohl kein Fall bekanntgeworden ist, bei dem die maximale Arbeitsplatzkonzentration überschritten worden ist, sah sich die Bundesregierung veranlaßt, zulässige Grenzkonzentrationen an Pentachlorphenol in Innenräumen durch das Bundesgesundheitsamt festlegen zu lassen. Sollte sich der Verdacht von Gesundheitsschädigungen schon bei geringen Konzentrationen von Pentachlorphenol bestätigen, wird die Bundesregierung die Hersteller von pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln veranlassen, aus diesen Erkenntnissen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, insbesondere diese Mittel nicht mehr als „für den Innenanstrich geeignet" in den Verkehr zu bringen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 93) : Wie ist der Stand der Überlegungen bezüglich der Einrichtung von Unterhaltsersatz- und Vorschußkassen im Hinblick auf Leistungen an alleinstehende Eltern mit Kindern, und wann ist gegebenenfalls mit einem Ergebnis zu rechnen? Unter Nr. 46 der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 heißt es: „Wir möchten die Unterhaltsleistungen für Kinder von alleinstehenden Erziehungsberechtigten sichern." Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten: 1. Verbesserung der Regelungen über die Unterstützung alleinerziehender Elternteile bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der Kinder, 2. Errichtung von sogenannten Unterhaltskassen, die die ausbleibenden Unterhaltszahlungen für Kinder alleinerziehender Elternteile bis zur Höhe des BGB-Regelunterhalts aus öffentlichen Mitteln übernehmen und sich auf Grund des auf sie übergehenden Unterhaltsanspruchs an dem zahlungspflichtigen. Elternteil schadlos halten, 3. Verbesserung der im Sozialhilferecht enthaltenen Vorschriften, die alleinerziehende Elternteile betreffen. Die Prüfung der Frage, welche dieser Möglichkeiten von der Bundesregierung verfolgt werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen. Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, läßt sich noch nicht absehen. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 94 und 95): Inwieweit ist die Bundesregierung der Meinung, daß sich der Einsatz des Medizinjournalismus im Rahmen der Bemühungen um eine Verbesserung und Intensivierung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung positiv auswirkt und für die Zukunft ein noch wirkungsvollerer Einsatz des Medizinjournalismus möglich wäre, und wie stellt sie sich einen solchen Einsatz vor? Hält die Bundesregierung — unter den Gesichtspunkten der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung — es für sinnvoll, einen Forschungsauftrag über die Wirkungen des Medizinjournalismus auf Patienten bzw. potentielle Patienten sowie möglicherweise auch auf Politiker und deren Verhaltensweisen zu vergeben? Zu Frage B 94: Schon heute kann festgestellt werden, daß viele Beiträge von Medizin-Journalisten in der Laienpresse sachlich fundierte Informationen für ein gesundheitsgerechtes Verhalten der Bevölkerung enthalten und damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung darstellen. Die Bundesregierung unterstützt diese Arbeit durch die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und empirischen Untersuchungen und bietet interessierten Journalisten von ihr erarbeitetes zusätzliches Informationsmaterial an. Zu Frage B 95: Das Gesundheitswissen, die gesundheitsbezogenen Einstellungen und die gesundheitlichen Verhaltensweisen der Bevölkerung werden von vielen Faktoren bestimmt. Bei einer empirischen Untersuchung kann daher nicht mit der notwendigen wissenschaftlichen Exaktheit festgestellt werden, welche Wirkungen des Medizin-Journalismus auf die von Ihnen genannten Personenkreise hat. Aus diesem Grunde hält die Bundesregierung einen solchen speziellen Forschungsauftrag nicht für angebracht. Zur Fortentwicklung der Maßnahmen der Bundesregierung zur gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung wird jährlich eine Repräsentativbefragung bei der Bevölkerung ab 14 Jahren durchgeführt. Es ist veranlaßt worden, daß Ihnen das Ergebnis der letzten Untersuchung übermittelt wird. 4768* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1288 Fragen B 96 und 97): Ist es unter dem Gesichtspunkt der Ergebnisse moderner Alkoholforschung noch gerechtfertigt, daß das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit bei Verkauf und Genuß von Alkoholika zwischen „Branntwein" und „anderen alkoholischen Getränken' unterscheidet, indem es Abgabe und Genuß von „Branntwein" bei Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr untersagt, aber bei Jugendlichen über 16 Jahren Abgabe und Genuß „anderer alkoholischer Getränke" gestattet, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen? Ist der Bundesregierung bekannt, und inwieweit gedenkt sie gegebenenfalls daraus Konsequenzen zu ziehen, daß der Arbeitskreis Alkohol seit zwei Jahren fordert, die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken an Jugendliche nicht mehr zu erlauben? Die Festlegung unterschiedlicher Altersgrenzen für die Abgabe von Branntwein und anderen alkoholischen Getränken an Jugendliche, die bereits in der ersten Fassung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit von 4. Dezember 1957 enthalten ist, war damals weder in der Begründung zum Gesetzentwurf noch bei den Ausschußberatungen Gegenstand von Erörterungen oder unterschiedlichen Auffassungen. Es bestand allseits Übereinstimmung darüber, daß der Konsum von Branntwein schneller zu Schäden führen kann, so daß diesen hochprozentigen Genußmitteln ein erhöhter Gefährdungsgrad beizumessen ist mit der Folge eines verstärkten gesetzlichen Schutzbedürfnisses. Der jugendliche Organismus reagiert auf alkoholische Getränke besonders empfindlich. Junge Menschen werden durch alkoholische Getränke stärker stimuliert und berauscht, sie erscheinen schon von daher besonders gefährdet, kritische Konsumgrenzen zu überschreiten. Die Vorschädigungszeiten für Alkoholfolgekrankheiten sind bei ihnen entsprechend verkürzt.. Die Gefahr, von alkoholischen Getränken abhängig zu werden, ist bei ihnen größer als bei Erwachsenen. Deshalb ist es wichtig, abgestufte Zugriffsmöglichkeiten zu den unterschiedlichen alkoholischen Getränken beizubehalten. Auch unter dem Gesichtspunkt, daß in unserer Gesellschaft der Genuß alkoholischer Getränke Teil des Sozialverhaltens ist und deshalb der nicht mißbräuchliche Genuß erlernt und eingeübt werden muß, erscheint es sinnvoll, schwachprozentige alkoholische Getränke jungen Menschen eher zugänglich zu machen als Spirituosen. Letzlich sei darauf hingewiesen, daß Verbotsgesetze nicht nur an dem gesundheitlichen oder pädagogischen Optimum ausgerichtet werden können, sondern daß auch die Möglichkeit der Durchführung berücksichtigt werden muß. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 98, 99 und 100) : Sieht die Bundesregierung angesichts sich häufender Feststellungen überhöhter Temperatur in Tiefkühltruhen des Lebensmitteleinzelhandels Möglichkeiten, die Leitsätze für tiefgefrorene Lebensmittel auf dem Wege einer Rechtsverordnung wirksamer als bisher durchzusetzen? Hält die Bundesregierung die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vorgeschlagene Richtlinie über Tiefkühlkost, insbesondere die Erfordernis einer Lager- und Transporttemperatur von —18 Grad Celsius für ausreichend, oder wird eine kühlere Lagerung zur Vermeidung gefährlicher mikrobiologischer Vorgänge als zweckmäßiger angesehen? Sind der Bundesregierung Hilfsmittel bekannt, die — an Verbraucherpackungen angebracht — eine Unterbrechung des Tiefkühlzustands zuverlässig durch Verfärbung anzeigen, bzw. werden solche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Leitsätze für tiefgefrorene Lebensmittel als allgemeine Anforderung in Erwägung gezogen? Zu Frage B 98: Die Frage der zulässigen Temperaturtoleranz in tiefgefrorenen Lebensmitteln ist zur Zeit Gegenstand von Erörterungen im nationalen und internationalen Rahmen. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird geprüft werden müssen, ob und inwieweit die Leitsätze für tiefgefrorene Lebensmittel einer Änderung bedürfen. Die Ablösung der Leitsätze durch eine Rechtsverordnung wird erst dann in Betracht kommen, wenn die EG-Richtlinie über tiefgefrorene Lebensmittel verabschiedet ist. Zu Frage B 99: Die in dem EG-Arbeitsdokument des Entwurfs eines Vorschlags für eine Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über tiefgefrorene Lebensmittel vorgesehenen Transport-und Lagertemperaturen von — 18° C werden zur Verhinderung des mikrobiellen Verderbs als ausreichend angesehen. Zu Frage B 100: Untersuchungen über die Möglichkeit der Verwendung von Indikatoren, die Temperaturänderungen bzw. Überschreitungen bestimmter Temperaturen durch eine Farbänderung anzeigen, werden schon seit längerer Zeit durchgeführt, ohne daß sie bisher zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Von den weiteren Forschungsergebnissen wird es abhängen, ob Kontrollindikatoren zur Feststellung des Temperaturverlaufs während der gesamten Kühlkette künftig eingesetzt werden können. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 101) : Wird die Bundesregierung auf Grund neuerer Erfahrungen den Autobahnabschnitt Singen—Stockach—Überlingen nunmehr doch von vornherein vierspurig und nicht bloß zweispurig bauen lassen? Die Bundesregierung ist beim Bau neuer Autobahnstrecken an die Dringlichkeitseinstufungen gebunden, die in dem zum Gesetz über den Ausbau Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4769* der Bundesfernstraßen gehörenden Bedarfsplan ausgewiesen worden sind. Für den Bau der zweiten Fahrbahn der Autobahn-Neubaustrecke Singen—Überlingen bedeutet dies, daß ein zeitliches Vorziehen nicht möglich ist, da hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Ob der Bau der zweiten Fahrbahn zwischen Singen und Überlingen, der bisher nur die Einstufung als „möglicher weiterer Bedarf" erhalten hat, bei der nächsten Überprüfung des Bedarfsplanes eine günstigere Bewertung erfahren kann, läßt sich derzeit noch nicht übersehen. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/1288 Fragen B 102 und 103) : Kann die Bundesregierung Zahlen bezüglich Verkehrsbehinderung, Unfallgefährdung und technischer Unzulänglichkeit von Personenkraftwagen mit Anhängern nennen, die es geraten erscheinen lassen, Maßnahmen zu überlegen, die auf ein Fahrverbot für diese an verkehrsmassierten Wochenenden auf Teilen des Autobahnnetzes hinauslaufen? Sind der Bundesregierung derartige Fahrverbote innerhalb der EG und im übrigen europäischen Ausland bekannt, und wird sie — bei Verneinung der Frage — ebenfalls darauf verzichten? Amtliches Material über die mit den Fragen gewünschten Angaben liegt nicht vor. Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt nicht, in die Ferienreiseverordnung 1978 ein allgemeines Wochenendfahrverbot für Wohnwagengespanne aufzunehmen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bei den Beratungen im Bundesrat können sich Änderungen ergeben. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 104 und 105) : Ist die technische Entwicklung von Kofferförderbändern für das Handgepäck von Reisenden der Deutschen Bundesbahn, nachdem die Deutsche Bundesbahn vor einem Jahr bereits die Tatsache ihrer Erprobung bekanntgab, zum Abschluß gebracht? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, daß die Deutsche Bundesbahn bei einem positiven Ergebnis der Erprobung zur Verbesserung ihres Reiseservice zumindest Knoten- und Umsteigebahnhöfe mit weiteren Förderbändern ausstattet? Zu Frage B 104: Die technische Entwicklung von Kofferförderbändern kann grundsätzlich als abgeschlossen betrachtet werden. Vor einer Serienfertigung wären aller- dings noch gewisse technische Erkenntnisse aus dem Betrieb der in Regensburg/Hauptbahnhof und Basel Bad/Bahnhof installierten Förderbänder zu -berücksichtigen. Zu Frage B 105: Die Kosten für die Fertigung und Aufstellung eines Förderbandes liegen in der Größenordnung von etwa 12 000 DM. Sie sind im einzelnen stark von örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. der Länge der Treppe, abhängig. Zu den Investitionskosten kommen nach den bisherigen Erfahrungen erhebliche Betriebsführungskosten, da die Bänder ständiger Wartung bedürfen. Die Förderbänder stellen einen nützlichen Service für die Handgepäckbeförderung der Reisenden dar. Ob Mehrerträge beim Personenverkehr aus dem Einsatz von Förderbändern erwartet werden können, die die Kosten übersteigen, erscheint fraglich. Die Deutsche Bundesbahn (DB), in deren unternehmerischen Entscheidungsbereich derartige Investitionen fallen, beabsichtigt daher z. Z. angesichts ihrer Finanzlage nicht, weitere Förderbänder zu installieren. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 106 und 107) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Bundesunternehmen Deutsche Lufthansa zu veranlassen, für die Abwicklung des Nachtluftpostdienstes die mit lärmgedämmten Triebwerken ausgerüsteten Maschinen vom Typ VFW 614 einzusetzen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß damit gleichzeitig ein Beitrag zur Lärmminderung in der Umgebung von Flughäfen geleistet und ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Arbeitsplätzen in den VFW-Werken getan würde? Die Beschaffung von Flugzeugen ausschließlich für den 'Nachtflugpostdienst wäre wirtschaftlich nicht vertretbar. Diese Dienste müssen daher mit Flugzeugen aus der Tagesflotte der Deutschen Lufthansa betrieben werden. Die Deutsche Lufthansa (DLH) hat bereits früher die Möglichkeit des Einsatzes der VFW 614 im Regionalflugverkehr überprüft und hat keine Möglichkeit gesehen, das Flugzeug wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen. Sofern DLH auf Drängen der Bundesregierung nur für den Nachtpostbetrieb VFW 614 einsetzen würde, müßte daher mit erheblichen Ausgleichsforderungen gerechnet.werden. Unter diesen Umständen sieht die Bundesregierung — trotz der unbestreitbaren Vorteile der VFW 614 für die Umwelt — keine Möglichkeit, auf die Lufthansa wegen der Beschaffung dieses Flugzeugs einzuwirken. Ob mit einer Beschaffung der VFW 614 durch die DLH eine längerfristige Verbesserung der Situation des Herstellerwerks zu erreichen wäre, ist zweifelhaft. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/1288 Frage B 108) : 4770* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stellungnahme des Autobahnamts Baden-Württemberg zum Regionalplan südlicher Oberrhein keinen eindeutigen Ausschluß der ursprünglich vorgesehenen Trassenführung der Bundesautobahn A 86 über Vörstetten, Denzlingen, Heuweiler, Gundelfingen, Wildtal, St. Peter zugunsten der von der Bevölkerung eher befürworteten Untertunnelung des Roßkopfs erkennbar macht? Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat mich darüber unterrichtet, daß derzeit eine generelle Untersuchung aller für den Bau der „Schwarzwald-Autobahn" (A 86) in Betracht kommenden Trassenvarianten erfolgt. Ein Vergleich dieser Trassenvarianten und eine abschließende Wertung dürfte jedoch bei den Schwierigkeiten einer solchen Planung noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Obwohl mir die Stellungnahme des Autobahnamtes zum Regionalplan „Südlicher Oberrhein" nicht bekannt ist, habe ich Verständnis dafür, daß beim gegenwärtigen Stand der Untersuchungen alle technisch möglichen Linienführungen offengehalten werden und nicht schon jetzt ein Ausschluß einer dieser Trassenvarianten aus der beabsichtigten Wertung erfolgt. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 109) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, bei wieviel Verkehrsunfällen in den Jahren 1970 bis 1976 jeweils Sachschäden von über 100 000 DM entstanden sind, und in wie vielen dieser Fälle kein ausreichender Versicherungsschutz zur Abdeckung des jeweiligen Gesamtschadens bestand, und wenn ja, wie lauten die entsprechenden Zahlen? . Verläßliches und vollständiges Zahlenmaterial der gewünschten Art ist der Bundesregierung weder aus der Straßenverkehrsunfallstatistik noch aus der Statistik der Kraftverkehrsversicherung oder aus anderen Quellen bekannt. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Druck- sache 8/1288 Fragen B 110 und 111): Hält die Bundesregierung an den Neubauplänen für eine Schnellbahnverbindung Köln—Frankfurt fest, und wenn ja, ist eine Rheinüberquerung zwischen Köln und Bonn unabdingbarer Bestandteil dieser Konzeption? Treffen Informationen zu, nach denen die Deutsche Bundesbahn zur Verbesserung der Verbindung Köln—Frankfurt eine überwiegend linksrheinische Streckenführung befürwortet, und wenn ja, wie sind die Pläne in Einklang zu bringen mit der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar auf die Frage des Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen in der Fragestunde am 17./19. Oktober 1973 (Drucksache 7/1068, Teil B, Frage 51), nach der eine linksrheinische Führung über die Eifel und den Hunsrück in der Relation Köln—Frankfurt den möglichen Fahrzeitgewinn von etwa einer Stunde wieder zunichte machen würde und außerdem Untersuchungen der Deutschen Bundesbahn ergeben hätten, daß die Trassierung durch die Eifel ungünstiger sei als die durch den Westerwald? Auf Grund der Zielvorgaben des Bundesministers für Verkehr an den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) vom Dezember 1974 erarbeitet die DB alternativ zur sogenannten Westerwaldtrasse andere Lösungen zur Verbesserung der Verbindung Köln–Frankfurt/M. Eine Rheinquerung zwischen Köln und Bonn ist nur als eine von mehreren Lösungen anzusehen. Die Bauwürdigkeit und ggf. die Wahl der zweckmäßigsten Trasse hängen vom Ergebnis der Bewertungen der verschiedenen z. Z. untersuchten Lösungen ab. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. George (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 112) : Trifft es zu, daß zur Zeit die Personaldienststellen im Bereich der Bundesbahndirektion Stuttgart per vertraulicher Umfrage die künftige Verwendungsfähigkeit und Versetzungsbereitschaft bei denjenigen Bundesbahnbediensteten ermittelt, die auf Bahnhöfen und Strecken Dienst leisten, welche derzeit zur Überprüfung eventueller Stillegung anstehen (konkret: Pforzheim-Wildbad, Pforzheim-Hochdorf, Freudenstadt-Eutingen), und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in diesen Maßnahmen eine Präjudizierung die alle weiteren Willensbildungsprozesse — wie z. B. in Regionalkonferenzen - zur Farce werden lassen und die darüber hinaus zu einer enormen psychischen Belastung der betroffenen Bundesbahnbediensteten führen, und gedenkt sie, diese Maßnahmen und Wirkungen zu unterbinden? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) finden im Bereich der Bundesbahndirektion Stuttgart und insbesondere auf den von Ihnen aufgeführten Strecken keine Umfragen beim Personal statt, die im Zusammenhang mit einer eventuellen Stillegung dieser Strecken stehen könnten. Lediglich für Personal der Bahnhöfe Höfen (Enz) und Calmbach, das auf Grund von Rationalisierungserfolgen im Zusammenhang mit besseren technischen Sicherungen und Aufhebung von Abfertigungsbefugnissen für Gepäck und Expreßgut frei wird, erfolgen Erhebungen zur Aufstellung von Sozialplänen. Hierbei handelt es sich aber um allgemeine Rationalisierungsmaßnahmen, wie sie im Gesamtbereich der Deutschen Bundesbahn zur Senkung der Personal-und Sachkosten durchgeführt werden. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 113 und 114): Ist der Bundesregierung das Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Beauftragtem für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bekannt, wonach die Unterhaltungsarbeiten an den Bundeswasserstraßen beim Einsatz von privaten Naßbaggerunternehmen wirtschaftlicher durchgeführt werden könnten, und wenn ja, wie steht sie dazu? Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen zu ziehen? Der Bundesregierung ist das Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Beauftragtem für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4771* zur wirtschaftlichen Durchführung der Naßbaggeraufgaben im Zuge der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation bekannt. Die Bundesregierung hat zu der Stellungnahme des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) in einem Bericht zur wirtschaftlichen Durchführung der Naßbaggeraufgaben im Zuge der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen vom 13. Oktober 1970 Stellung genommen. Der Bericht wurde den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet (Ausschußdrucksache Nr. 369) und befindet sich in der Beratung. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 115 und 116) : Dürfen Autoreifen trotz minderer Herstellungsqualität in den Handel gebracht werden, und welche Vorschriften bestehen in diesem Fall hinsichtlich ihrer Verwendungsbeschränkung und Kennzeichnung? Wird die Bundesregierung die Zulassung solcher Autoreifen zweiter Wahl ganz unterbinden oder mindestens die Auflagen für Kennzeichnung und Beschränkung verschärfen, da das Sicherheitsrisiko beträchtlich und der Mißbrauch schwer kontrollierbar ist? Bei den im Handel befindlichen Reifen ist zu unterscheiden zwischen Reifen a) in technisch und optisch einwandfreiem Zustand, b) in technisch einwandfreiem Zustand (mit Schönheitsfehlern), c) die die geforderte Laufruhe nicht aufweisen, und d) mit technischen Mängeln. Die unter b) genannten Reifen sind für Personenkraftwagen, für Motorroller und Krafträder sowie für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte bestimmt. Weisen solche Reifen belanglose Fehler auf, die die Brauchbarkeit und damit Verkehrssicherheit der Reifen nicht beeinträchtigen, aber einen „Schönheitsmangel" bedeuten, werden sie von der Industrie als sogenannte „Sekunda-Reifen" (II a-Ware) verkauft. Die Industrie hat solche Reifen bisher durch „SEKUNDA" gekennzeichnet. Seit dem Jahre 1972 wird eine in Europa einheitliche Kennzeichnung durch „secunDA" oder „DA" vorgenommen („DA" steht für das französische „défaut d'aspect"). Die unter c) genannten Reifen haben ebenfalls keine technischen Mängel. Da sie jedoch die Laufruhe nicht aufweisen, die für Fahrzeuge bei hohen Geschwindigkeiten noch für annehmbar gehalten wird (die Fahrzeuge würden stark vibrieren), werden diese Reifen in der Geschwindigkeit zurückgestuft. Sie können nach Auskunft der Hersteller ohne Gefahr für die Verkehrssicherheit zufriedenstellend bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h verwendet werden. Diese Reifen wurden seit 1969 mit „MAX. 80 km/h" und seit 1971 einheitlich in Europa durch „MAX. 100 km/h" gekennzeichnet. Die unter d) genannten Reifen mit technischen Mängeln werden seit 1969 durch „MAX. 30 km/h" gekennzeichnet. Auch diese Kennzeichnung ist europäisch einheitlich. Verwendet werden solche Reifen vorzugsweise an landwirtschaftlichen Anhängern, Baubuden, Kompressor-Anhängern und ähnlichen Fahrzeugen, die in der Bundesrepublik Deutschland ein Geschwindigkeitsschild „25 km/h" nach § 58 StVZO führen müssen. Alle vorstehend genannten Kennzeichnungen „Secunda" oder „MAX. 100 km/h" oder „MAX. 30 km/h" werden auf beiden Reifenseiten in die Reifenwand durch einen Brennstempel eingebrannt. Diese Einbrennung wird vorzugsweise quer durch den Firmennamen vorgenommen und ist ohne Schleifspuren nicht zu entfernen. Nur wenn das Einbrennen im Firmennamen zu Rissen der Seitenwand Anlaß geben könnte, da der Name z. B. bei Radialreifen in der Walkzone angebracht ist, wird der Stempel an anderen Stellen beidseitig eingedrückt. Ferner wird bei Reifen, die für höhere Geschwindigkeiten gedacht waren (S, H, V bzw. SR, HR, VR), aber aus den vorstehend genannten Gründen auf Geschwindigkeiten von 100 km/h oder von 30 km/h zurückgestuft wurden, die Geschwindigkeitskennzeichnung S, H usw. innerhalb der Reifengrößenbezeichnung eindeutig entfernt. Ein Wiederanbringen der erhabenen Originalbeschriftung ist nicht möglich. Eine nachträgliche Geschwindigkeitskennzeichnung durch Einbrennen ist als Fälschung sofort zu erkennen. Angesichts dieser Sachlage kann davon ausgegangen werden, daß betrügerische Manipulationen kaum möglich sind. Die wenigen bekannt gewordenen Verfälschungen werden deshalb m. W. schnell entdeckt und abgestellt. Unfälle, die auf solche Reifen zurückzuführen waren, sind mir bisher nicht gemeldet worden. Die Zulassung solcher Autoreifen zweiter Wahl ganz zu unterbinden oder die Auflagen für Kennzeichnung und Beschränkung zu verschärfen, wird nicht für erforderlich gehalten. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 117)- Kann die Bundesregierung im Anschluß an die Beantwortung meiner Frage vom 23. November 1977 (Drucksache 8/1200, Teil B, Nr. 120) nach Rücksprache mit der hessischen Landesstraßenbauverwaltung Auskunft darüber geben, welche Gründe dazu geführt haben, daß nach dem Ausbau der B 251 zwischen der Stadtgrenze Kassel und Habichtswald trotz aufwendiger Ausbauplanung und -ausführung Überholvorgänge im Gegensatz zum vorherigen Zustand kaum noch möglich sind und damit die Strecke verkehrsgefährdender ist als früher, und billigt die Bundesregierung diese Gründe? Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 23. November 1977 mitgeteilt habe, erfolgte die Planung und der Ausbau der B 251 westlich Kassel in eigener Zuständigkeit der hessischen Straßenbauverwaltung. Dem Bundesminister für Verkehr liegen hierüber keine Pläne vor. 4772* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 Nach Auskunft des Hessischen Landesamtes für Straßenbau waren infolge erheblicher Widerstände größere Eingriffe in den Waldbestand und damit eine zügigere Linienführung nicht möglich. Unter weitgehender Nutzung der bestehenden Straßenflächen sind die vorhandenen engen Kurven auf Radien von mindestens 180 m vergrößert worden. Durch den Ausbau und die damit verbundene höhere Ausbaugeschwindigkeit konnte zwar auf der genannten Strecke die Überholmöglichkeit nicht gesteigert, dennoch aber auf Grund der größeren Fahrbahnbreite und der größeren Radien die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verbessert werden. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 118 und 119) : Ist der Bund bereit, die L 78 b (Natostraße), die bisher im Bereich Rastatt-Wintersdorf bis zur B 36 ausgebaut ist, über diesen Schnittpunkt hinaus bis zur Bundesautobahn zu verlängern, um so insbesondere dem zivilen Schwerlastverkehr (Kiestransporte) in Friedenszeiten eine Entlastung zu verschaffen? Weshalb hat die Deutsche Bundesbahn ihre Zusage, den schienengleichen Bahnübergang der L 77 in Rastatt dem Wunsch der Stadt Rastatt entsprechend durch eine Straßenunterführung zu beseitigen, nun wieder zurückgezogen und sich für eine weniger umweltfreundliche Straßenüberführung, die zudem noch zu einem späteren Zeitpunkt erst gebaut werden soll, entschieden? Zu Frage B 118: Im Rahmen einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung wird von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg derzeit geprüft, in welcher Weise der Schwerlastverkehr von den im Raum Rastatt_ ansässigen Kieswerken zur Autobahn A 5 Karlsruhe–Basel geführt werden kann. Sollte es sich dabei zeigen, daß die Verlängerung der Landesstraße 78 b die günstigste Lösung darstellt, so wäre es Sache des Landes Baden-Württemberg als zuständigem Baulastträger, diesen Straßenneubau als Landesmaßnahme durchzuführen. Zu Frage B 119: Eine Zusage für den Bau einer Straßenunterführung als Ersatz des Bahnübergangs im Zuge der L 77 in Rastatt wurde von der Deutschen Bundesbahn (DB) bisher nicht gegeben. Diese Baumaßnahme wurde bei den Vorerhebungen für das „Programm für Zukunftsinvestitionen (ZIP)" zwischen der Bundesbahndirektion und dem Regierungspräsidium Karlsruhe erörtert. Sie konnte jedoch im ZIP nicht berücksichtigt werden. Für die aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen geplante Straßenüberführung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe das Planfeststellungsverfahren im Juni 1975 eingeleitet. Dieses Verfahren ist wegen verschiedener Einsprüche noch nicht abgeschlossen. Aus der Sicht der DB könnte mit dem Bau einer Straßenüberführung kurzfristig begonnen werden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1228 Frage B 120) : Wie ist der Stand der Überlegungen hinsichtlich der Verlegung der B 414 im Raum Höchstenbach? Auf Grund von Einsprüchen der Forstverwaltung, des Landschaftsschutzes und des Wasserwirtschaftsamtes mußte die Planung der Verlegung der B 413 südlich Höchstenbach aufgegeben werden. Nach neueren Untersuchungen soll Höchstenbach nördlich umgangen werden. Für diese Linienführung wurde das raumplanerische Verfahren auf Landesebene durchgeführt. Die Maßnahme im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der nächsten Überprüfung des Bedarfsplanes werden alle Maßnahmen des „möglichen weiteren Bedarfs" daraufhin untersucht, ob zwischenzeitlich ein Bedarf entstanden ist und in welche Dringlichkeitsstufe ggf. das einzelne Bauvorhaben einzureihen ist. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 121) : Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost anzuweisen, die Telefonnummern von Rettungsleitstellen — egal ob diese über die Nummer 110 oder andere Nummern erreichbar sind — in den Kopfeinträgen in den Telefonbüchern ausdrücklich aufzunehmen? Bereits vor einem Jahr sind die Oberpostdirektionen angewiesen worden, die von den kreisfreien Städten und Kreisen einzurichtenden Rettungsleitstellen als deren Dienststelle unter dem Suchwort „Rettungsleitstelle" mit Angabe der Rufnummer — alphabetisch bei den Teilnehmereinträgen eingeordnet — aufzuführen. Das gilt auch für die sogenannten Rettungswachen. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, die Rettungsleitstellen in den Kopfeinträgen der Ortsnetze unterzubringen. Dieses Vorgehen ist auch mit einer Arbeitsgruppe der technischen Kommission des Arbeitskreises II der Innenminister am 11. Januar 1977 erörtert worden. Es wurde darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit, d. h., damit der Bürger nicht durch eine Vielzahl von Rufnummern verunsichert wird, und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen über den Notruf 1 10 mit den Innenministern der Länder die Kopfeinträge der Ortsnetze nicht erweitert werden sollen. Auch auf der Titelseite der Fernsprechbücher werden neben den Rufnummern des Fernamts und der Fernsprechauskunft nur die Notrufnummer 1 10 und gegebenenfalls die Rufnummer des Feuerwehrrufs 1 12 angegeben. Inwieweit weitere Hinweise auf Rettungsleitstellen/ -wachen bei anderen alphabetisch geordneten Einträgen notwendig sind, muß im Einzelfall entschieden Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4773* werden. Die Arbeitsgruppe will sich zu gegebener Zeit erneut mit dem Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen in Verbindung setzen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 122) : Finden bei Ferngesprächen von der Bundesrepublik Deutschland in die DDR die ermäßigten Nachttarife des Fernsprechdienstes der Deutschen Bundespost Anwendung, und wenn nein, ist es möglich, diese ermäßigten Nachttarife wenigstens für das Leitungsnetz der Bundesrepublik Deutschland zu gewähren? Die Gebühren für den innerdeutschen Fernsprechverkehr sind durch die Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juni 1976 (BGBl I S. 1400) geregelt. Eine Änderung dieser Verordnung ist zur Zeit nicht möglich, da bei Ferngesprächen im Verkehr mit der Deutschen Post der DDR die bei Gesprächsverbindungen innerhalb des Bereichs der Deutschen Bundespost üblichen Tarifermäßigungen wegen mangelnder Leitungskapazitäten noch nicht gewährt werden können. Auch die Anwendung ermäßigter Nachttarife nur auf die im Bereich der Deutschen Bundespost verlaufenden Abschnitte von Leitungen in die DDR und nach Berlin (Ost), die im Ergebnis ebenfalls eine Ermäßigung der Gesamtgebühr be- deuten würde, ist deshalb zur Zeit nicht möglich. Tarifermäßigungen können erst dann eingeführt werden, wenn die Leitungen in die DDR und nach Berlin (Ost) den durch eine Gebührensenkung zu erwartenden Verkehrszuwachs aufnehmen können. Als Ergebnis der jüngsten Verhandlungen wird die Zahl der Leitungen in den Bereich der Deutschen Post der DDR bis 1982 um mehr als 700 erhöht werden, wodurch zunächst einmal die Dienstgüte für das vorhandene Verkehrsaufkommen verbessert werden soll. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 123) : Wird die Bundesregierung in Verhandlung mit den Ländern darauf hinwirken, daß diese ihre Beteiligung an dem Vierjahresprogramm zur Förderung energiesparender Bauinvestitionen nicht durch die Kürzung eigener Modernisierungsprogramme ausgleichen, sondern dieses Programm — wie vom Bund beabsichtigt — als zusätzliche Anstrengung zu den übrigen Maßnahmen zur Anregung der Modernisierungstätigkeit wirksam werden lassen? Die Bundesregierung bemüht sich in den Verhandlungen mit den Ländern um eine Programmdurchführung, die die im Beschluß des Bundeskabinetts genannten Zielsetzungen der Heizenergieeinsparung und der Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze in Ausbaugewerbe und Zulieferindustrie erfüllt. Eine Kürzung landeseigener Modernisierungsprogramme zugunsten des Energieeinsparungsprogramms würde dem beschäftigungspolitischen, aber auch dem wohnungspolitischen Ziel der Modernisierungsprogramme entgegenwirken. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 124): Trifft es zu, daß das Pflegegeld für ein geistig behindertes Kind bei der Höhe des Wohngeldanspruchs als Einkommen angerechnet wird, und hält die Bundesregierung dieses Verfahren gegebenenfalls für sozialpolitisch vertretbar? Die Einzelheiten des der Frage zugrundeliegenden Sachverhaltes sind mir nicht bekannt. Allgemein möchte ich aber feststellen: Die Gewährung von Wohngeld hängt allgemein vor allem vom Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnen- den Familienmitglieder eines Antragberechtigten ab. Zum Jahreseinkommen zählen nach § 10 des Zweiten Wohngeldgesetzes (2. WoGG) alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf ihre Quelle und Steuerpflichtigkeit, auch empfangenes Pflegegeld. Andererseits bleiben bei der Ermittlung des Jahreseinkommens unter anderem steuerfreie Einnahmen außer Betracht, die einer besonderen Zweckbestimmung dienen, somit nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt bestimmt sind (§ 14 Abs. 1 des 2. WoGG). Wegen seiner besonderen Zweckbestimmung wird bei der Einkommensermittlung auch das zur Deckung des Sonderbedarfs eines Pflegebedürftigen nach § 69 Abs. 3 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes geleistete Pflegegeld nicht berücksichtigt (§ 14 Abs. 1 Nr. 18 des 2. WoGG). Zu Pflegebedürftigen im Sinne der angeführten Vorschrift gehört, wer so hilflos ist, daß er im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Wartung und Pflege dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen können auch bei einem geistig behinderten Kind gegeben sein. — Auch sonstige Pflegegelder für ein geistig behindertes Kind aus öffentlichen Kassen oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden, bleiben, soweit sie nicht zur Dekkung des Lebensunterhalts bestimmt und steuerfrei sind, bei der Einkommensermittlung außer Betracht (§ 14 Abs. 1 Nr. 17 des 2. WoGG). Eine andere Verfahrensweise wäre sozialpolitisch nicht vertretbar. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lauritzen (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 125 und 126) : 4774* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 In welchem Umfang sind bisher die vom Bund für das Jahr 1977 zur Verfügung gestellten Mittel zur Wohnungsmodernisierung bewilligt worden? Trifft es zu, daß in einigen Bundesländern diese Mittel in so geringem Umfang abgerufen worden sind, daß eine Umverteilung erforderlich wird? Mir liegen keine Berichte aus den Ländern darüber vor, in welchem Umfang die Mittel des BundLänder-Modernisierungsprogramms 1977 an Antragsteller bewilligt worden sind. Aus Gesprächen mit Vertretern der Länder ist mir jedoch bekannt, daß die Nachfrage nach diesen Mitteln im allgemeinen größer ist, als Mittel zur Verfügung stehen. Mit einer Umverteilung von Förderungsmitteln, die wegen fehlenden . Interesses von Antragstellern nicht in Anspruch genommen werden, ist nach meiner Kenntnis nicht zu rechnen. Lediglich aus Nordrhein-Westfalen wurden ca. 1 Million DM Darlehensmittel zur Umverteilung zurückgemeldet, weil im Landeshaushalt die komplementären Landesmittel nicht in ausreichender Höhe bereitgestellt worden waren. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß das Modernisierungsprogramm 1977 verspätet angelaufen ist. Nach Inkrafttreten des Wohnungsmodernisierungsgesetzes mußte eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden. Der Abschluß der Verwaltungsvereinbarung hat sich vor allem dadurch verzögert, daß einige Länder erst drei Monate nach Übersendung der vom Bund unterschriebenen Verwaltungsvereinbarung die unterzeichnete Vereinbarung zurücksandten. Die Bundesmittel konnten daraufhin am 8. August 1977 verteilt werden. Die Bewilligungstätigkeit wurde in einigen Ländern nach Weiterverteilung der Mittel auf die Bewilligungsstellen im Lande erst Mitte September aufgenommen. Mit einem ähnlich späten Anlaufen ist im kommenden Programmjahr nicht zu rechnen. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 127 und 128) : Welche Gesetze und Verordnungen wurden im Zuständigkeitsbereich des Bundes seit Oktober 1969 beschlossen, die Einwirkungen auf die Genehmigung von Bauten haben bzw. zu einer Verzögerung von Baugenehmigungen für Hoch- und Tiefbauten führen können? Teilt die Bundesregierung die Meinung führender Ärzte, Psychologen und Soziologen, daß die zur geistigen Entwicklung der Kinder dringend notwendigen Spielplätze in der Nähe der Neubauten, die vorgesehene Quadratmeterzahl für Kinder in den Wohnungen sowie der Schallschutz im Wohnungsbau nach wie vor unzureichend sind, und wird die Bundesregierung — soweit das in ihrem Verantwortungsbereich möglich ist — die notwendigen Maßnahmen einleiten, um diesem Zustand abzuhelfen, und wie stellt sich dies konkret dar? Zu Frage B 127: In einem Baugenehmigungsverfahren können rd. 250 gesetzliche Regelungen zur Anwendung kommen, davon rd. 90 Rechtsvorschriften des Bundes. Seit Oktober 1969 wurden in 89 Fällen Rechtsvorschriften des Bundes, die für das Baugenehmigungsverfahren von Bedeutung sein können, neu erlassen oder bestehende Rechtsvorschriften geändert. Eine Einzelaufzählung dieser Vorschriften würden den Umfang der im Rahmen der Fragestunde üblichen Antworten sprengen (vgl. Ziff. 1 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde). Die Mehrzahl dieser Vorschriften betreffen Spezialmaterien, die nur bei einzelnen Sonder-Bauvorhaben zu berücksichtigen sind; für die überwiegende Zahl der genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, insbesondere von Wohngebäuden, haben diese Vorschriften keinerlei Bedeutung und führen deshalb auch zu keiner Verlängerung des Baugenehmigungsverfahrens. Soweit die Vorschriften für ein Bauvorhaben einschlägig sind, ist es in erster Linie eine Frage der innerbetrieblichen Organisation der Baugenehmigungsbehörden, dafür zu sorgen, daß keine Verzögerung des Genehmigungsverfahrens eintritt. Falls gewünscht, kann eine Zusammenstellung der Vorschriften übersendet werden. Zu Frage B 128: 1. Die Anlage von Spielplätzen auf Wohngrundstücken ist in den Wohnungsbau-Förderungsbestimmungen und in den Bauordnungen der Bundesländer • — in einzelnen Bundesländern auch durch sogenannte Spielplatzgesetze — geregelt. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat — im Rahmen seiner begrenzten Zuständigkeit — diese Regelungen unterstützt. Auf seine Veranlassung wurde die Planungsnorm DIN 18 034 „Spielplätze für Wohnanlagen" erarbeitet. Im Rationalisierungskatalog und in den Einsatzrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau wird auf diese Planungsnorm besonders Bezug genommen. 2. Geräumige Kinderzimmer, deren Grundriß eine zweckmäßige Möblierung und Flächennutzung erlaubt, sind für die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung. Vor allem sollte jedes Kind ein eigenes Zimmer haben. Andererseits stehen Raumgröße und Raumzahl in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wohnungsgröße insgesamt. Damit erhebt sich die Frage der Finanzierung und der laufenden Belastung bzw. Miete. In den Jahren 1971 bis 1976 stieg die durchschnittliche Wohnfläche der Neubauten von 84,9 auf 95,5 qm. Die durchschnittliche Raumzahl erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 4,31 auf 4,66. Damit hat sich in unseren Wohnungen auch der Platz für Kinder stetig vergrößert. Dieser Anstieg setzt sich fort. Bei den im Jahr 1976 baugenehmigten Neubauten, d. h. bei den Wohnungen, die in diesem Jahr fertiggestellt werden, liegt die durchschnittliche Wohnfläche bei 100,1 qm, die durchschnittliche Raumzahl bei 4,73. Administrative Eingriffe in diese erfreuliche Entwicklung werden von der Bundesregierung nicht für erforderlich gehalten. 3. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Anforderungen an den baulichen Schallschutz in Gebäuden ausreichend sind, wenn die Schallschutzmaßnahmen sachgemäß ausgeführt werden. Die z. Z. stattfindende Überarbeitung der technischen Regelungen im baulichen Schallschutz wird weitere Verbesserungen des Schallschutzes bringen. Die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4775* Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten diese Arbeiten. Die Bundesregierung wird im übrigen demnächst Vorschläge zur Reduzierung des Verkehrslärms vorlegen, insbesondere zur Festlegung verbindlicher Schallschutzwerte mit dem Ziel einer spürbaren Verbesserung der Lärmsituation in den Städten. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 129) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Baugenehmigungsbehörden in einzelnen Bundesländern den Einbau von Sonnenkollektoren in Wohnhäusern mit der Begründung ablehnen, daß ein kollektorbestücktes Dach nicht in die Landschaft oder nicht zur übrigen Bebauung passe, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß mit den Ländern über den Rang der Energieeinsparung in Abwägung mit anderen Gesichtspunkten eine grundsätzliche Klärung herbeigeführt wird? Die Schwierigkeiten in der Praxis beim Einbau von Sonnenkollektoren in baulichen Anlagen sind der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat sich deshalb vor einiger Zeit an die Fachkommission „Bauaufsicht" und „Städtebau" der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder (ARGEBAU) mit der Bitte gewandt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Soweit bekannt, wird in der ARGEBAU ein Beschluß der Ministerkonferenz mit dem Ziel vorbereitet, die Nutzung der Solarenergie zu erleichtern. Dabei wird eine vernünftige Lösung des gestalterischen Problems angestrebt. werden müssen. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird sich darum bemühen, eine solche Lösung herbeizuführen. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 130 und 131) : 1st es richtig, daß die „DDR" Erbscheine, die von West-Berliner Amtsgerichten ausgestellt sind, nicht mehr anerkennt, und wenn ja, seit wann ist der Bundesregierung das bekannt? Was hat die Bundesregierung dagegen bereits unternommen, und wie wird sie weiter vorgehen? Zu Frage B 130: • Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Behörden in der DDR bereits seit längerer Zeit hier ausgestellte Erbscheine nicht oder nicht ohne weiteres anerkennen und daß das gleiche — zumindest neuerdings — auch für Erbscheine gilt, die in Berlin (West) ausgestellt sind. Im einzelnen bemerke ich insoweit folgendes: In der DDR galt früher das Erbrecht des BGB. Dies hat sich inzwischen geändert. Abweichungen galten zunächst nur für das Ehegattenerbrecht (insoweit bestehen unterschiedliche Quotelungen) sowie das Erbrecht des nichtehelichen Kindes. Seit dem 1. Januar 1976 gilt in der DDR nicht mehr das BGB. Es wurde durch das Zivilgesetzbuch der DDR abgelöst. Die erbrechtlichen Regelungen in der DDR weichen nunmehr in erheblichem Umfang von dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Erbrecht ab. Besonderheiten gelten namentlich dann, wenn der Erblasser außerhalb der DDR wohnhaft ist und sich der Nachlaß bzw. Teile des Nachlasses in der DDR befinden. Nach § 25 Abs. 1 des Rechtsanwendungsgesetzes der DDR bestimmen sich die erbrechtlichen Verhältnisse im Hinblick auf das in der DDR belegene Vermögen nach dem Recht des Staates, dessen Bürger der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes war. In diesem Zusammenhang verdient hervorgehoben zu werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland wohnende Personen, die vorher in der DDR wohnhaft waren und nach dem dort geltenden Recht Staatsbürger der DDR waren, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der DDR weiterhin als ihre Staatsbürger in Anspruch genommen werden. Personen, bei denen diese Voraussetzungen gegeben sind, werden im Hinblick auf das in der DDR belegene Vermögen nach dem Recht der DDR beerbt. Darüber hinaus ergibt sich aus § 25 Abs. 2 des Rechtsanwendungsgesetzes, daß sich die erbrechtlichen Verhältnisse in bezug auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden, die sich in der DDR befinden, stets nach dem Recht der DDR bestimmen. Bei Vorlage eines hier bzw. in Berlin (West) ausgestellten Erbscheins ist mithin nach dem Recht der DDR stets zu prüfen, ob der Erbschein dem in der DDR geltenden Recht entspricht. Bereits vor Inkrafttreten des ZGB haben daher DDR-Behörden in den Fällen der gesetzlichen Erbfolge vielfach bei Vorlage hier ausgestellter Erbscheine Einwendungen erhoben. Sie ließen diese Erbscheine nur dann gelten, wenn sie für den Rechtsverkehr in der DDR durch die Staatlichen Notariate ausdrücklich zugelassen waren. Nach dem Inkrafttreten des ZGB konnte in zunehmendem Maße festgestellt werden, daß die DDR-Behörden hier (bzw. in Berlin [West]) ausgestellte Erbscheine nicht mehr anerkennen und von den Erben verlangen, für den Bereich der DDR gegenständlich beschränkte Erbscheine vorzulegen. Insoweit bestimmt § 414 ZGB, daß sich in den Fällen, in denen sich Nachlaßgegenstände in der DDR befinden und das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheines für den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist, ein auf die in der DDR befindlichen Gegenstände beschränkter Erbschein erteilt werden kann. Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen besteht der Eindruck, daß die früher geübte Praxis der Anerkennung des hier ausgestellten Erbscheines für den Rechtsverkehr in der DDR durch die Staatlichen Notariate aufgegeben wurde, obgleich das früher praktizierte Anerkennungsverfahren durch die Staatlichen Notariate auch nach dem in 4776* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 der DDR jetzt geltenden Recht weiterhin zulässig sein dürfte (vgl. § 42 des Notariatsgesetzes in Verbindung mit § 192 f der neuen ZPO). Würde sich im Anerkennungsverfahren allerdings ergeben, daß der hier ausgestellte Erbschein nicht dem in der DDR geltenden Recht entspricht, bliebe dem Erben ohnehin nichts anderes übrig, als einen gegenständlich beschränkten Erbschein zu beantragen. Zu Frage B 131: Bei der Regelung des Erbrechts sowie der Frage, in welcher Weise das Erbrecht nachzuweisen ist, handelt es sich ohne Zweifel um eine innere Angelegenheit der DDR. Es liegt auf der Hand, daß die Bundesregierung keine Möglichkeit hat, auf die Regelungen in der DDR einzuwirken. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehen im Hinblick auf die Anerkennung von Erbscheinen auch keine vertraglichen Vereinbarungen. Der Abschluß eines Rechtshilfeabkommens konnte bislang nicht erreicht werden. Anlage 125 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/1288 Fragen B 132 und 133) : Inwieweit verpflichtet der Euratom-Vertrag das Land Baden-Württemberg dazu, Uranvorkommen in Fremdenverkehrsgebieten, wie Gernsbach und Menzenschwand nicht nur prospektiv zu suchen, sondern bei einem positiven Ergebnis abzubauen, wenn öffentliche Belange berührt werden? Wie definieren sich „überwiegend öffentliche Belange", die einem Abbau entgegenständen? Zu Frage B 132: Der Eurotomvertrag enthält keine Verpflichtung zum Abbau von Uranvorkommen. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften kann nach Art. 70 Abs. 2 des Euratomvertrages lediglich unverbindliche Empfehlungen für die Entwicklung der Schürfung und Erzgewinnung an die Mitgliedstaaten richten. Außerdem kann der Rat gemäß Art. 70 Abs. 4 mit qualifizierter Mehrheit feststellen, „daß die Schürfungsmaßnahmen und die Steigerung der Erzgewinnung in erheblichem Maße unzureichend bleiben, obwohl Erzeugungsmöglichkeiten wirtschaftlich auf lange Sicht gerechtfertigt erscheinen". In diesem Fall wird unterstellt, daß der betreffende Mitgliedstaat auf das Recht des gleichen Zugangs zu dem sonstigen Aufkommen innerhalb der Gemeinschaft verzichtet. Zu Frage B 133: Die Frage, wann „überwiegend öffentliche Belange" einem Abbau entgegenstehen, läßt sich nur an Hand des konkreten Einzelfalls beantworten. Die Entscheidung hierüber ist von den zuständigen Landesbehörden zu treffen. Anlage 126 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 134) : Denkt die Bundesregierung daran, die bisherige Bevorzugung der auf Kernspaltung beruhenden Reaktoren im Forschungsetat durch eine verstärkte Förderung der Forschung und Entwicklung alternativer Energien bzw. Technologien abzubauen? Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980 Forschung, Entwicklung und Innovation sowohl im Bereich der nichtnuklearen Energie als auch der Kernenergie, insbesondere fortgeschrittener Reaktortypen wie der Hochtemperatur- und Schnellen Brutreaktoren. Seit 1974 haben sich die Aufwendungen für die Energieforschung stark zugunsten der nichtnuklearen Forschung entwickelt. War das Verhältnis von nuklearer zu nichtnuklearer Energieforschung (ohne Einbeziehung der Fusionsforschung) im Jahre 1973 noch 46,2 : 1, so liegt es 1977 schon bei 3,2 : 1. Die Bundesregierung hat im Programm Energieforschung und Energietechnologien 1977-1980 erklärt, daß es im Rahmen der jeweils gültigen Finanzplanung wahrscheinlich zu Änderungen in der Mittelverteilung kommt, die den Anteil der nichtnuklearen Energieforschung weiter erhöhen werden. Anlage 127 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Fragen B 135 und 136) : Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftlichen Aussichten in der Ölschieferausbeutung im Raum Lehre-Schandelah, und welche Priorität gibt sie diesem Projekt im Vergleich zu den übrigen mit Bundesforschungsmitteln geförderten Möglichkeiten zur Deckung oder Substitution des deutschen Bedarfs an Mitteldestillaten? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß ihre Förderung der Erforschung eines möglichen Ölschieferabbaus im Raum Lehre-Schandelah und die Förderung der Salzkohleverwertung im Raum Helmstedt durch den sogenannten Kohlepfennig für sie auch eine übergeordnete Fortschreibung des Bundesraumordnungsplans Rechnung zu tragen hat? Zu Frage B 135: Die Vorräte an Ölschiefer im Raum Schandelah betragen nach letzten Schätzungen zwei Milliarden t. Die darin enthaltenen Ölvorräte belaufen sich auf rund 100 Millionen t. Diese Vorräte sind damit um ca. 25 Millionen t größer als die Summe aller derzeitig gewinnbaren Erdölreserven in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung fördert bei den Braunschweigischen Kohlenbergwerken ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm mit dem Ziel, die Lagerstätten- und Vorratsdaten, die bisher nur in Umrissen bekannt waren, zu erkunden, Schwelverfahren auf ihre technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit zu untersuchen und das im -Labor gewonnene Schieferöl auf seine Einsetzbarkeit in der petrochemischen Industrie zu prüfen. Die Frage der Wirt- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4777* schaftlichkeit einer künftigen Ölschiefernutzung ist zentraler Gegenstand der Untersuchungen. Aus dem laufenden Programm und den bisherigen Ergebnissen kann die Wirtschaftlichkeit noch nicht verläßlich abgeschätzt werden. Das bedeutet: Die Frage, ob es zu einem Abbau des Ölschiefers kommt, ist offen Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse hält es die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen um die Energiesicherung und die Verringerung der Abhängigkeit von Erdölimporten für geboten, die Untersuchungen fortzusetzen. Dieses Vorhaben ergänzt die Bemühungen der Bundesregierung, durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Kohleverflüssigung die Voraussetzungen zur Deckung eines Teils des künftigen Bedarfs an Mitteldestillaten aus heimischen Quellen zu schaffen. Zu Frage B 136: Im Bundesraumordnungsprogramm ist das Konzept der Vorranggebiete entwickelt worden, das auch die Gebiete für die Gewinnung von Rohstoffen und Mineralvorkommen von besonderer Bedeutung einschließt. Eine Bestandsaufnahme derartiger Vorranggebiete kann zur Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms beitragen. Dies setzt allerdings eine bundesweite Bestandsaufnahme voraus. Der Abbau von Lagerstätten ist ohne vorherige landesplanerische Stellungnahme bzw. ein entsprechendes Raumordnungsverfahren nicht möglich. Insoweit ist auch der Abbau von Lagerstätten in den entsprechenden Regionalplan und das Landesraumordnungsprogramm planerisch eingebettet. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/1288 Frage B 137) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, den Arbeitnehmervertretern in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen, die meist ihre Tätigkeit nebenamtlich ausüben, in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe Hilfestellung zu leisten, und in welcher Weise werden potentielle Ausschußmitglieder auf ihre Aufgabe vorbereitet? Die Bundesregierung mißt der Qualifikation der Mitglieder in den Berufsbildungs- und- Prüfungsausschüssen, die ihre Tätigkeit nach dem gesetzlichen Auftrag des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BBiG) ausüben, erhebliche Bedeutung zu. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit kann nur dann wirkungsvoll ausgeübt werden, wenn die Ausschußmitglieder über ein hohes Maß an pädagogischen, fachlichen und berufsbildungsrechtlichen Kenntnissen verfügen. Es wird anerkannt, daß die Aneignung für die meist ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, da sie neben der regulären Berufsarbeit durchgeführt werden muß. Daher unterstützt die Bundesregierung die Bestrebungen um eine Qualifikation der Ausschußmitglieder mit finanziellen Zuwendungen zu Förderungsmaßnahmen. Seit 1975 wurden entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsplan des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft (BMBW) eingestellt; auch im Entwurf des Haushaltsplanes für 1978 sind wieder derartige Förderungsmittel ausgewiesen worden. Die Ausrichtung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare, schriftliches Lehrmaterial) obliegt dabei den gesellschaftlichen Gruppen, die nach dem BBiG für die Benennung der Ausschußmitglieder zuständig sind. Ein Teil der Kosten — mindestens 25 °/o — sind von den Trägern der Weiterbildungsmaßnahmen aufzubringen. Der überwiegende Teil der Kosten (bis zu 75 %) wird jedoch aus Haushaltsmitteln des BMBW gedeckt. Das Angebot des BMBW für eine derartige Förderung haben die Spitzenverbände der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber bereitwillig aufgenommen. Seit 1975 werden entsprechende Projekte unter der Trägerschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Deutschen Angestelltengewerkschaft, der Industriegewerkschaft Metall, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels und des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung gefördert. Weitere Förderungsanträge liegen dem BMBW vor und sollen in der nächsten Zeit bewilligt werden. An Finanzmitteln des BMBW sind bisher 1,5 Millionen DM bereitgestellt worden. Von diesen Bundesmitteln entfallen rund 1,2 Millionen DM (80 °/o) auf Weiterbildungsmaßnahmen der Gewerkschaften. Die Bedeutung, die der BMBW der Förderung der Ausschußmitglieder zumißt, kommt dadurch zum Ausdruck, daß in den letzten Monaten für Weiterbildungsmaßnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die sich an die bereits geförderten Maßnahmen anschließen, für das Jahr 1977 weitere 541 000 DM bewilligt wurden. Dabei reicht das Weiterbildungsangebot von eintägigen Seminaren bis zu Modell-Lehrgängen, die sich über mehrere Tage erstrecken und umfaßt Themen wie Berufsbildungsrecht, Mitbestimmung und Prüfungstechniken. Unter den bisher entwickelten Lehrmaterialien und Schulungsheften sind u. a. ein „Prüfer-Handbuch" für einen speziellen Ausbildungsbereich sowie ein Arbeitsheft über Beurteilungsfragen in der betrieblichen Berufsausbildung zu nennen. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 138) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, ob es bei dem durch die Vereinigten Deutschen Studentenschaften ausgerufenen „Streik" sichtbar auch weitere Motive als lediglich die nach Meinung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften verschlechterte Lage der Studenten gibt? Die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) haben in ihrer Mitte November 1977 herausgegebenen „VDS-press Nr. 5/77" folgende fünf Gründe für die Bejahung des von ihnen empfohle- 4778* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 nen und unterstützten Vorlesungsboykotts angeführt: Das Hochschulrahmengesetz und seine Umsetzung in Landeshochschulgesetze; die Verschärfung der bestehenden Prüfungsordnungen; das Ordnungsrecht und die sogenannten „Berufsverbote"; der Erhalt der verfaßten Studentenschaft und der Versuch, das sogenannte „politische Mandat" in Anspruch zu nehmen sowie der Versuch „besonders der CDU/CSU ... , immer mehr demokratische Rechte abzubauen". Der Bundesregierung stehen keine Hinweise zur Verfügung, daß die VDS mit ihrem Vorlesungsboykott noch weitere Ziele verfolgen. Insbesondere stehen ihr keine Informationen darüber zur Verfügung, daß die VDS mit ihrem Vorlesungsboykott einen „Frontalangriff gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung starten", wie Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 23. November 1977 schreiben. Ihr sind im Gegenteil zwei von sachlichem Engagement getragene offene Briefe an den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herrn Brandt, sowie an den Präsidenten der Westdeutschen Rektorenkonferenz, Herrn Professor Steinlin, bekannt. Die Bundesregierung begrüßt die in diesen Briefen erkennbare Bereitschaft der VDS zu einem „konstruktiven Dialog". Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/1288 Frage B 139) : Von welchem Termin an wird die Bundesregierung die veränderte Berlin-Präferenzklausel in Abkommen für Kapitalhilfedarlehen aus Mitteln der Entwicklungshilfe (vgl. Drucksache 8/779 zu Nummer 9) anwenden, nachdem trotz der entsprechenden Erklärung vom 25. Juli 1977 in dem nahezu zwei Monate später abgeschlossenen Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über finanzielle Zusammenarbeit (vgl. BGBl. 1977 II S. 1201) noch die alte Klausel Verwendung gefunden hat? Die Berlin-Präferenzklausel wird vorab mit Wirkung vom 1. Januar 1978 in dem erwähnten Sinn geändert. Die Neubearbeitung des Musterabkommens befindet sich noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wir müssen zwei Dinge unterscheiden, Herr Kollege Hasinger. Ich habe bewußt gesagt: für diesen Personenkreis und für die Herabsetzung der Altersgrenze. Von der Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbehinderte ist jedoch zu unterscheiden die generell freie Wahl, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden — mit versicherungsmathematischen ,,Abschlägen" — oder länger im Arbeitsprozeß zu bleiben — mit entsprechenden Zuschlägen. Das ist eine andere Sache. Sie wissen ja, daß wir uns damals auch sehr für Zuschläge bei Weiterarbeit eingesetzt haben. Das ist dann auch Gesetz geworden; insoweit also kein Dissens.

    (Katzer [CDU/CSU] : Das ist aber geändert worden!)

    Nun aber noch einmal zurück zu Ihrer Vorlage, vor allem zur Begründung. Sie haben vielleicht zunächst mit der Möglichkeit gerechnet — das geht zumindest aus Ihrer Begründung hervor; diese Überlegungen gab es auch an anderen Stellen —, einen gewissen arbeitsmarktpolitischen Effekt zu erzielen. Frau Kollegin Steinhauer hat schon darauf hingewiesen, wie schwierig es sein wird, einen Arbeitsplatz, der durch Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze freigeworden ist, wieder mit einem Schwerbehinderten zu besetzen, weil eben viele Arbeitgeber diesen Arbeitsplatz dann einfach einsparen. Zu dieser Einschätzung sind im übrigen im Zusammenhang mit diesem Problem auch die Tarifpartner gekommen: daß es möglicherweise mehr um den Abbau von Arbeitsplätzen gehe bzw. um die Weiterarbeit in Form der Teilzeitbeschäftigung mit 1 000 DM Zusatz als um Neueinstellung.
    4652 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977
    Schmidt (Kempten)

    Wir wissen auch sehr genau, daß der Arbeitsmarkt trotz der hohen Zahl von Arbeitslosen nur sehr schwer in gleicher Weise qualifizierte Arbeitnehmer für einen freiwerdenden Arbeitsplatz anbieten kann. Oft nehmen gerade Schwerbehinderte hochqualifizierte Arbeitsplätze ein — gerade bei ihnen ist oftmals die Bereitschaft größer, sich besonders zu qualifizieren, weil sie eben den Beweis ihrer Fähigkeit erbringen wollen —; da wird es nicht leicht sein, einen solchen Arbeitsplatz wieder zu besetzen. Insoweit sehen wir nur wenig Chancen, durch Flexibilität, durch Neubesetzung zum jetzigen Zeitpunkt arbeitsmarktpolitisch etwas zu erreichen. Auch der Zeitpunkt Ihrer Vorlage ist eben problematisch.
    Eine weitere Bemerkung zu dem Personenkreis, der in Frage käme, und den sich aus der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ergebenden Kosten. Die Zahl von 21 000 bis 22 000 Personen ist, wie Sie auch wissen, Herr Kollege Geisenhofer, eine Annahme. Es gibt nur fortgeschriebene Zahlen. Im Moment gibt es ja, wie Sie selbst sagen, überhaupt nur Annahmen: 75 % Inanspruchnahme, wobei sich die Frage stellt, ob diese 75 % überhaupt die Grenze von 35 Jahren erreicht und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt haben. Das alles sind offene Fragen. Damit ist auch kaum zu beweisen, daß die von Ihnen vorausgesagten 300 Millionen DM ausreichen wenden bzw. daß ein Teil davon durch Wiedereinstellung und sich daraus ergebende Beitragsleistungen ausgeglichen werden könnte, so daß Sie auch vom Kostenfaktor her — ich will gar nicht höhere Zahlen anführen — der Verantwortung, zum richtigen Zeitpunkt etwas Vernünftiges zu tun, nicht gerecht werden. Das kann nur im Gesamtüberblick erfolgen. Die beste Begründung, daß dies nur im Gesamtüberblick geschehen kann, hat ja der Kollege Burger mit geliefert, indem er polemisch auf die Rentenfinanzen einging, andererseits aber deutlich machte, wie sehr wir den Gesamtüberblick nach Vorlage eines Rentenberichtes im Zusammenhang mit dem 21. Rentenanpassungsgesetz brauchen, um neue Fragen und auch diese Frage prüfen zu können. Es wäre also wenig hilfreich, heute darüber zu entscheiden, und es läge nicht im Interesse der Betroffenen, vorher Entscheidungen im Ausschuß zu treffen. Hier haben sich — ich muß es noch einmal sagen — die Begründer etwas unterschiedlich verhalten. Der Kollege Burger hat „sorgfältige Beratung" gesagt. Darunter habe ich verstanden, daß wir sorgfältig im Rahmen der Vorlage des Rentenberichtes, im Rahmen des Gutachtens des Sozialbeirates und auch angesichts der Notwendigkeit der weiteren Konsolidierung der Rentenversicherung diesen Punkt einbeziehen.
    Aber der Kollege Geisenhofer hat das, weil Frau Kollegin Steinhauer darauf hingewiesen hat, als eine Verschiebung angesehen. Er hat gemeint, das müsse möglichst schnell geschehen. Hier sollten Sie sich mal einigen, ob nicht die von Ihnen gezeigte Verantwortung im Rahmen der sorgfältigen Beratung das Richtigere ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist kein Widerspruch! — Franke [CDU/CSU] : Das ist kein Dissens!)

    — Entschuldigen Sie, Herr Kollege Franke, Frau Steinhauer hat darauf hingewiesen, daß das im Rahmen des 21. Rentenanpassungsgesetzes zur Disposition steht. Dem hat Herr Geisenhofer entgegengehalten, das sei Verschiebung. Kollege Burger hat eben hier bestätigt, daß er es auch so sieht: Beratung im Gesamtüberblick, nach der Vorlage des Rentenberichts.

    (Franke [CDU/CSU] : Nein, Herr Kollege Burger hat sorgfältige Beratung verlangt!)

    — Die sorgfältige Beratung — nun müssen wir doch ein bißchen in die Details gehen — kann sowieso erst im Januar/Februar erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Rentenbericht vor. — Sind wir uns da einig? — Okay.

    (Franke [CDU/CSU]: Das 21. RAG wird aber erst im Herbst verabschiedet!)

    — Das ist sicher nicht der Fall. Es wird verabschiedet, wenn der Rentenbericht vorliegt und sich die Beratungen daran anschließen. Dann liegt ja auch ein Gutachten über die Dinge vor. Aber wir wollen nicht in die Details gehen; das ist Sache des Ausschusses.
    Lassen Sie mich zu der ersten Begründung zurückkehren. Der Kollege Burger hat einleitend gesagt: Schwerbehinderte sollen schon mit 60 Jahren aufhören dürfen. Wir sollten uns alle bemühen, daß wir dies eines Tages im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unseren schwerbehinderten Mitbürgern ermöglichen können. Wir müssen es aber auch vor den Beitragszahlern verantworten, wir müssen es verantworten vor der Gesamtfinanzierung, und wir müssen es auch für die nächste und die übernächste Legislaturperiode verantworten. Es ist nicht, wie es zunächst aussieht, etwas, was man so leicht über die Bühne bringen kann. Für uns Freie Demokraten geht es um eine bedeutsame und verantwortungsvolle Aufgabe. Das wollen wir durch Überweisung an den Ausschuß und durch Einbeziehung in die Beratungen zum 21. RAG endgültig bekunden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Opposition, aber auch die Debattenbeiträge der Abgeordneten Burger und Geisenhofer machen es notwendig, daran zu erinnern, daß die Einführung der flexiblen Altersgrenze durch die sozialliberale Koalition ein ganz entscheidender Schritt war, der individuell freiheitliche Bestimmungsmöglichkeiten in die Sozialversicherung brachte. Ihr Gesetzentwurf beweist — neben vielem anderem, auf das ich noch zu sprechen kommen will —, daß Sie sich, wenn auch spät, zu den sozialpolitischen Grundsätzen der Koalition bekennen. Hier muß daran erinnert werden, daß der Abgeordnete Barzel in der Abschlußdebatte der sozialpolitischen Gesetzgebung des Jahres 1972 — damals mit dem ganzen Gewicht des CDU/CSU-Frak-
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1977 4653
    Bundesminister Dr. Ehrenberg
    tionsvorsitzenden — im Zusammenhang mit der flexiblen Altersgrenze von einer leichtfertig genährten Hoffnung sprach. Das sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU 1972.

    (Burger [CDU/CSU] : Was hat heute Ihre Sprecherin gesagt?)

    Ich glaube, daran muß man erinnern, wenn man den Stellenwert dessen, was Sie jetzt vorlegen, richtig beurteilen will.