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    Plenarprotokoll 8/56 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung 4308 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Auslegung der Geschäftsordnung hier: § 105 GO-BT (Große Anfragen) — Drucksache 8/1159 — Dürr SPD 4308 C Dr. Miltner CDU/CSU 43 09 B Dr. Kohl CDU/CSU 4310 A Porzner SPD 4311 A Ollesch FDP 4311 D Carstens (Fehmarn) CDU/CSU 4312 C Dr. Schmude SPD 4313 C Spitzmüller FDP 4314 B Namentliche Abstimmung 4315 B Große Anfrage der Abgeordneten Kroll-Schlüter, Burger, Frau Schleicher, Braun, Frau Geier, Dr. Reimers, Köster, Dr. Hammans, Dr. Rose, Frau Karwatzki, Dr. George, Hasinger, Geisenhofer, Höpfinger und der Fraktion der CDU/CSU Alkohol- und Drogenmißbrauch und Kriminalität von Kindern und Jugendlichen — Drucksachen 8/751, 8/922 — Kroll-Schlüter CDU/CSU 4317 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 4320 D, 4346 B Frau Geier CDU/CSU . . . . . . . 4325 B Kuhlwein SPD 4327 B Eimer (Fürth) FDP 4331 A Geisenhofer CDU/CSU 4332 B Marschall SPD 4334 A Spitzmüller FDP 4335 C Braun CDU/CSU 4337 C Amling SPD 4338 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . . 4340 D Baum, Parl. Staatssekretär BMI . . . . 43 42 C Heyenn SPD 4343 B Engelhard FDP 4345 A Burger CDU/CSU . . . . . . . . . 4347 A Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . . . . 43 49 A Nächste Sitzung 4350 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 4351* A Anlage 2 Risikobeteiligungsverträge des Bundes für in Betrieb, Bau und Planung befindliche Kernkraftwerke MdlAnfr Al 04.11.77 Drs 08/1125 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 4351* C Anlage 3 Nichteinladung der Korrespondentin einer deutschen Tageszeitung zum Essen mit dem Bundesaußenminister am 18. August 1977 in Athen SchrAnfr B1 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4352* A Anlage 4 Geltendmachen eines Vorbehalts für abschreckende Kernwaffen bei der Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 SchrAnfr B2 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B3 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4352* B Anlage 5 Freilassung des deutschen Journalisten Werner Gengenbach aus tschechischer Haft angesichts der Absichtserklärungen der KSZE-Schlußakte und der völkerrechtlichen Verpflichtungen der CSSR aus dem internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte SchrAnfr B4 04.11.77 Drs 08/1125 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B5 04.11.77 Drs 08/1125 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4352* C Anlage 6 Verurteilung der Untaten des kommunistischen Regimes in Kambodscha SchrAnfr B6 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4352* D Anlage 7 Behinderung deutscher Volkszugehöriger mit rumänischer Staatsangehörigkeit beim Betreten der deutschen Botschaft in Bukarest SchrAnfr B7 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 4353* A Anlage 8 Kriterien für die Gewährung einstweiliger Zuflucht in der deutschen Botschaft in Moskau SchrAnfr B8 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4353* B Anlage 9 Verbot von Katapult-Sportschleudern SchrAnfr B9 04.11.77 Drs 08/1125 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4353* C Anlage 10 Ausdehnung der Übergangszahlungsverordnung vom 23. Juli 1975 auf Beamte des einfachen und mittleren Dienstes im Betriebs-und Werksdienst kommunaler Dienste SchrAnfr B10 04.11.77 Drs 08/1125 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4353* D Anlage 11 Entwicklung der Jugendkriminalität von 1950 bis 1976 SchrAnfr B11 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4354* B Anlage 12 Anweisung der Bundesbehörden zur Verwendung von Papier mit einem Altpapieranteil von 50 v. H. SchrAnfr B12 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4355* A Anlage 13 Verhinderung von Ausweisungen im Zuge der unzureichenden Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer durch Änderung des Ausländerrechts SchrAnfr B13 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4355* B Anlage 14 Auswirkung der Forderung nach mehr Sicherheit vor Banküberfällen und der Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 III pflichtung zur privaten Bekämpfung der Kriminalität auf die Entwicklung der Selbstjustiz SchrAnfr B14 04.11.77 Drs 08/1125 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4355* D Anlage 15 Erhöhung der Stellenzulage für Flugzeugführer von Propellermaschinen SchrAnfr B15 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B16 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4356* A Anlage 16 Einrichtung einer zweiten Grenzschutzgruppe für den Personenschutz SchrAnfr B17 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4356* C Anlage 17 Behauptung von Bundeskanzler Schmidt über die Bearbeitung der Anträge auf Genehmigung eines nuklearen Entsorgungszentrums in Niedersachsen SchrAnfr B18 04.11.77 Drs 08/1125 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4356* C Anlage 18 Zuständigkeit der Grenzschutzgruppe 9 für den Personenschutz SchrAnfr B19 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 4356* D Anlage 19 Ermöglichung grundsätzlicher Mietrechtsentscheide durch Oberlandesgerichte und den Bundesrechnungshof mit einer Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften SchrAnfr B20 04.11.77 Drs 08/1125 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4357* A Anlage 20 Erfahrungen bei der Bekämpfung der Mietpreiserhöhungen gemäß § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes in der Fassung vom 3. Juni 1975 als Befürchtung, der Mietspiegel (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe) könne den Charakter einer Höchst- und Mindestpreisverordnung annehmen SchrAnfr B21 04.11.77 Drs 08/1125 Gattermann FDP SchrAnfr B22 04.11.77 Drs 08/1125 Gattermann FDP SchrAnfr B23 04.11.77 Drs 08/1125 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 4357* D Anlage 21 Feststellung des Bundesfinanzministeriums über die Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Europäischen Gemeinschaften und ihren volkswirtschaftlichen Nutzen SchrAnfr B24 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4358* C Anlage 22 Erhöhung von Miet- und Pachtzinsen für bundeseigene Liegenschaften im Zonenrandgebiet zum 1. Januar 1978 SchrAnfr B25 04.11.77 Drs 08/1125 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B26 04.11.77 Drs 08/1125 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4360* D Anlage 23 Auswirkungen einer Verbrauchsteuererhöhung für Heizöl auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbaus SchrAnfr B27 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schmidt (Gellersen) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4361* C Anlage 24 Verbesserung der sozialen Sicherheit der deutschen Zivilbediensteten bei den Stationierungsstreitkräften durch Übernahme in den öffentlichen Dienst im Falle der Entlassung SchrAnfr B28 04.11.77 Drs 08/1125 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B29 04.11.77 Drs 08/1125 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 4361* D Anlage 25 Klagen von Betriebsräten und Geschäftsleuten über umsatzsteuerliche Behandlung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer; Verzicht auf Besteuerung von Sozialleistungen für Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 SchrAnfr B30 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B31 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4362* B Anlage 26 Bereitstellung von Pauschalbeträgen an Gemeinden zur Investitionsförderung statt gezielter Investitionshilfen durch den Bund SchrAnfr B32 04.11.77 Drs 08/1125 Meininghaus SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4362* D Anlage 27 Steuerliche Begünstigung des Arbeitnehmerwohnungsbaus bzw. höhere SteuerermäBigung für Arbeitgeber für vermögenswirksame Leistungen an Arbeitnehmer in Zonenrandgebieten SchrAnfr B33 04.11.77 Drs 08/1125 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4363* B Anlage 28 Verlängerung der Antragsfrist des § 55 Abs. 5 EStG gemäß § 89 der AO 1977 SchrAnfr B34 04.11.73 Drs 08/1125 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 4363* C Anlage 29 Anzahl der Mischfinanzierungsprogramme des Bundes, der Gemeinschaftsaufgaben und der Konjunktursonderprogramme sowie deren finanzielles Volumen SchrAnfr B35 04.11.77 Drs 08/1125 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B36 04.11.77 Drs 08/1125 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4363* D Anlage 30 Bevorzugung eines bestimmten Herstellers bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen durch den Bund SchrAnfr B37 04.11.77 Drs 08/1125 Walther SPD SchrAnfr B38 04.11.77 Drs 08/1125 Walther SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4364* C Anlage 31 Höhe der Ausgaben bzw. der Einnahmeverluste bei Gesetzen nach dem 1. 1. 1970 durch Beschlüsse des Vermittlungsausschusses sowie Auswirkung auf die Kommunen SchrAnfr B39 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 4364* D Anlage 32 Bewilligung von 25 Planstellen für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Haushaltsjahr 1978 SchrAnfr B40 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAnfr B41 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Jahn (Braunschweig) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4365* A Anlage 33 Typ und Standort der Einrichtungen des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B42 04.11.77 Drs 08/1125 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B43 04.11.77 Drs 08/1125 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4365* C Anlage 34 - Abbau der durch Anwendung unterschiedticher Normen bedingten Wettbewerbsverzerrungen bei Ausschreibungen im Ausland SchrAnfr B44 04.11.77 Drs 08/1125 Zebisch SPD SchrAnfr B45 04.11.77 Drs 08/1125 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4366* B Anlage 35 Haltung der Bundesregierung zu den Artikeln 2, 4 und 7 des niederländischen Erdgaspreisgesetzes und zu den im niederländischen Erdgas-Importvertrag festgelegten höheren Verkaufspreisen SchrAnfr B46 04.11.77 Drs 08/1125 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr B47 04.11.77 Drs 08/1125 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4366* D Anlage 36 Einführung rentabler Verfahren zur Energieeinsparung oder zur Nutzung regenerativer Energiequellen SchrAnfr B48 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B49 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4367* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 V Anlage 37 Verlagerung der Kompetenz für den Tierschutz vom Bundesernährungs- auf das Bundesinnenministerium SchrAnfr B50 04.11.77 Drs 08/1125 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw BMin Ertl BML 4368* C Anlage 38 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Novellerung des Tierseuchengesetzes unter Einbeziehung der Fischseuchen SchrAnfr B51 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 4368* D Die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 8/1125 vom 04. 11. 77 — des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 39 Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit in Höhe der sonst für das Arbeitslosengeld aufgebrachten Leistungen SchrAnfr B54 04.11.77 Drs 08/1125 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4369* A Anlage 40 Selbstbeteiligung bei den Krankenhausbenutzungskosten SchrAnfr B55 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4369* C Anlage 41 Vereinbarkeit der engen Anbindung der Zeitschrift „Thema 1 — Gesundheit" an die kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der kassenärztlichen Selbstverwaltungsinstitution; Sachgerechte Information der Patienten und Arzte durch die Krankenversicherungen, insbesondere über die Bestimmungen des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes SchrAnfr B56 04.11.77 Drs 08/1125 Egert SPD SchrAnfr B57 04.11.77 Drs 08/1125 Egert SPD SchrAnfr B58 04.11.77 Drs 08/1125 Egert SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4369* C Anlage 42 Negative Stellungnahmen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf Anträge von Trägern einer Jugendeinrichtung auf Zuweisung von Zivildienstleistenden SchrAnfr B59 04.11.77 Drs 08/1125 Zebisch SPD SchrAnfr B60 04.11.77 Drs 08/1125 Zebisch SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4370* C Anlage 43 Veröffentlichung der bei der Arbeitsverwaltung gemeldeten Ausbildungsplätze und Bewerber um einen Ausbildungsplatz in monatlichem Rhythmus SchrAnfr B61 04.11.77 Drs 08/1125 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4371* A Anlage 44 Auslegung des Mitbestimmungsgesetzes durch den DGB, insbesondere periodische Berichterstattung der in den Aufsichtsrat gewählten Arbeitnehmervertreter vor dem Wahlmännergremium SchrAnfr B62 04.11.77 Drs 08/1125 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4371* C Anlage 45 Ablehnung von Beschäftigungsangeboten, die Berliner Arbeitnehmern in einem anderen Stadtbezirk gemacht wurden SchrAnfr B63 04.11.77 Drs 08/1125 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4371* D Anlage 46 Berechnungsgrundlagen für die Errechnung des Durchschnittseinkommens der Ärzte SchrAnfr B64 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Möller CDU/CSU SchrAnfr B65 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 4372* A Anlage 47 Auflösung des Kreiswehrersatzamtes Solingen und Errichtung eines Musterungszentrums in Düsseldorf SchrAnfr B66 04.11.37 Drs 08/1125 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4373* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Anlage 48 Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Reservistenkameradschaften und den Einheiten der Bundeswehr SchrAnfr B67 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4373* B Anlage 49 Beschleunigung der Schadensabwicklung bei Manöverschäden SchrAnfr B68 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4373* C Anlage 50 Umfang der Diebstähle von Spreng- und Explosionsstoffen in der Bundesrepublik Deutschland 1972 bis 1977 SchrAnfr B69 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4374* C Anlage 51 Bau einer Panzerübungsstraße im Landschaftsschutzgebiet des Spessart SchrAnfr B70 04.11.77 Drs 08/1125 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B71 04.11.77 Drs 08/1125 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4374* D Anlage 52 Zum Schein durch Soldaten auf Zeit für die Dauer ihrer gesetzlich geförderten Zivilausbildung abgeschlossene Ausbildungsverträge; Anerkennung der Ausbildung zur „geprüften Werkschutzfachkraft" als förderungswürdig im Sinne des Berufsförderungsgesetzes für Soldaten auf Zeit SchrAnfr B72 04.11.77 Drs 08/1125 Müntefering SPD SchrAnfr B73 04.11.77 Drs 08/1125 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 4374* D Anlage 53 Verursachung schwerer Mißbildungen bei Neugeborenen durch den Schwangerschaftstest „Duogynon" SchrAnfr B74 04.11.77 Drs 08/1125 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4375 D Anlage 54 Bleigehalt der Milch von an Autobahnen weidenden Kühen; Amerikanische Studie über die Auswirkungen der Darstellung von Gewalt im Fernsehen auf die Entwicklung männlicher Jugendlicher SchrAnfr B75 04.11.77 Drs 08/1125 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B76 04.11.77 Drs 08/1125 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 4376* A Anlage 55 Zulassung landschaftsbezogener Kraftfahrzeugkennzeichen, insbesondere des Kennzeichens „WW" für den Westerwaldkreis SchrAnfr B77 04.11.77 Drs 08/1125 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4376* C Anlage 56 Verbesserung von Attraktivität und Rentabilität der Bahnhofsgaststätten; Bilanz der Bodensee-Schiffsbetriebe der Deutschen Bundesbahn 1975 bis 1977 SchrAnfr B78 04.11.77 Drs 08/1125 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B79 04.11.77 Drs 08/1125 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4376* D Anlage 57 Gleichstellung der Rechte und Möglichkeiten der deutschen Verkehrsunternehmen im Ostblock mit denen der östlichen Verkehrsunternehmen im Bundesgebiet SchrAnfr B80 04.11.77 Drs 08/1125 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4377* B Anlage 58 Entwicklung neuer, leistungsfähiger Unterflurfeuer für Flughäfen; Ausstattung des Flughafens Stuttgart-Echterdingen mit einer Unterflurbefeuerungsanlage SchrAnfr B81 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hauff SPD SchrAnfr B82 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hauff SPD SchrAnfr B83 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hauff SPD SchrAnfr B84 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Hauff SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4377* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 VII Anlage 59 Erfahrungen mit dem seit dem 1. Mai 1974 in Kraft befindlichen Punktesystem für Verkehrssünder; Korrektur von Teilbereichen des Punktesystems für Verkehrsordnungswidrigkeiten SchrAnfr B85 04.11.77 Drs 08/1125 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B86 04.11.77 Drs 08/1125 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4378* A Anlage 60 Energieeinsparungen bei Gleichstellung des Werkverkehrs mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr SchrAnfr B87 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4378*C Anlage 61 Teilnahme von Generalvertretern der Deutschen Bundesbahn an der Ende November 1977 geplanten 125-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Chile SchrAnfr B88 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAnfr B89 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4378* D Anlage 62 Raumordnungsverfahren und Naturversuche im Zusammenhang mit dem Bau der Staustufe Neuburgweier SchrAnfr B90 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4378* D Anlage 63 Entwicklung im Verkehrssektor, insbesondere unter Berücksichtigung der Auftragslage bei der Bundesbahn SchrAnfr B91 04.11.77 Drs 08/1125 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4379* A Anlage 64 Stillegung von ca. 25 v. H. der Güterwagenkapazität der Bundesbahn, Umfang der Betriebsbehinderungen; Verwirklichung der Konsolidierungsmaßnahmen bei der Bundesbahn bis 1980 angesichts der Beschäftigungslage SchrAnfr B92 04.11.77 Drs 08/1125 Zink CDU/CSU SchrAnfr B93 04.11.77 Drs 08/1125 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4379* B Anlage 65 Verwendung der Kürzel BRD in einem von der Condor Flugdienst GmbH herausgegebenen Taschenbuch SchrAnfr B94 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4379* D Anlage 66 Stand der Verhandlungen mit Österreich über den Bau der Transitstrecke Salzburg–Lofer, Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs SchrAnfr B95 04.11.77 Drs 08/1125 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4380* A Anlage 67 Modifikation des BMV-Erlasses vom 21.3. 1972 betr. Nachtflugbeschränkungen unter Einbeziehung der Planungsrichtlinie B 1/76 der Bundesanstalt für Flugsicherung SchrAnfr B96 04.11.77 Drs 08/1125 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV 4380* B Anlage 68 Einbeziehung der Untersuchungen des HUK-Verbandes zum Unfallgeschehen und zur Fahrzeugsicherheit in die laufende Gesetzgebung SchrAnfr B97 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Haar BMV . . . . . 4380* C Anlage 69 Ausbau der B 27 (neu) zwischen Stuttgart und Tübingen SchrAnfr B98 04.11.77 Drs 08/1125 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B99 04.11.77 Drs 08/1125 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4381* B Anlage 70 Aufhebung der Vollsperrung auf der B 71 zwischen Bremerhaven und Loxstedt-Bexhövede SchrAnfr B100 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMV 4381* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Anlage 71 Inanspruchnahme von Ausbildungsplätzen bei Bundespost und Bundesbahn durch Dritte, Besetzung freier Ausbildungskapazitäten in eigener Regie SchrAnfr B101 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr B102 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haar BMP 4381* D Anlage 72 Förderung des sozialen Wohnungsbaus aus Mitteln des Regionalprogramms des Bundes SchrAnfr B103 04.11.77 Drs 08/1125 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4382* A Anlage 73 Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung über die Fortführung des Regionalprogramms im Jahre 1978 mit den Ländern; Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Länder SchrAnfr B104 04.11.77 Drs 08/1125 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAnfr B105 04.11.77 Drs 08/1125 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4382*C Anlage 74 Subventionsleistungen an Mieter, die den Kriterien der Bedürftigkeit nicht entsprechen SdirAnfr B106 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4383* B Anlage 75 Kostensteigerung für die Bewohner des Heidelberger Modellwohngebiets Emmertsgrund auf Grund von Forderungen der Neuen Heimat Baden-Württemberg SchrAnfr B107 04.11.77 Drs 08/1125 Weißkirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . 4383* C Anlage 76 Parlamentarische Beschlußfassung über die Inbetriebnahme des in Kalkar geplanten Schnellen Brutreaktors SNR 300; Konsequenzen einer negativen Entscheidung SchrAnfr B108 04.11.77 Drs 08/1125 Ueberhorst SPD SchrAnfr B109 04.11.77 Drs 08/1125 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . , 4383*D Anlage 77 Tätigkeit der Zuweisungsstellen unter dem Aspekt von Konkurrenzbeziehungen zwischen Antragsteller und Vergabe- bzw. Belieferungsstelle SchrAnfr B110 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 4384* B Anlage 78 Hilfen für spätausgesiedelte Lehrer zur Absolvierung eines Ergänzungsstudiums SchrAnfr B111 04.11.77 Drs 08/1125 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 4384* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4307 56. Sitzung Bonn, den 11. November 1977 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 11. 11. Adams * 11. 11. Dr. Aigner * 11. 11. Alber * 11. 11. Dr. Apel 11. 11. Dr. Arnold 11. 11. Dr. Bangemann * 11. 11. Dr. Barzel 11. 11. Dr. Bayerl * 11. 11. Blumenfeld * 11. 11. Böhm (Melsungen) ** 11. 11. Frau von Bothmer ** 11. 11. Büchner (Speyer) ** 11. 11. Dr. Dollinger 11. 11. Dr. Dregger 11. 11. Dr. Evers 11. 11. Feinendegen 11. 11. Fellermaier * 11. 11. Dr. Fuchs * 11. 11. Gscheidle 11. 11. Haase (Fürth) * 11. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 11. 11. Hoffie 11. 11. Graf Huyn 11. 11. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11. 11. Jaunich 11. 11. Dr. h. c. Kiesinger 11. 11. Dr. Klepsch * 11. 11. Klinker * 11. 11. Dr. Köhler (Duisburg) . 11. 11. Lampersbach 11. 11. Lange * - 11. 11. Lemp * 11. 11. Dr. Marx 11. 11. Mattick 11. 11. Dr. Müller 11. 11. Müller (Bayreuth) 11. 1.1. Müller (Mülheim) * 11. 11. Müller (Wandern) * 11. 11. Dr. Müller-Hermann * 11. 11. Frau Dr. Neumeister 11. 11. Frau Pack 11. 11. Pfeifer 11. 11. Dr. Probst 11. 11. Rainer 11. 11. Rosenthal 11. 11. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 11. 11. Schmidhuber 11. 11. Schmidt (München) * 11. 11. Schmidt (Würgendorf) 11. 11. Schreiber * 11. 11. Schröder (Wilhelminenhof) 11. 11. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schwabe * 11. 11. Dr. Schwarz-Schilling 11. 11. Dr. Schwörer * 11.11. Seefeld * 11. 11. Sieglerschmidt 11. 11. Dr. Starke (Franken) * 11. 11. Stommel 11. 11. Strauß 11. 11. Stücklen 11. 11. Voigt (Frankfurt) * 11. 11. Frau Dr. Walz * 11. 11. Dr. Warnke 11. 11. Wawrzik * 11. 11. Wohlrabe 11. 11. Würtz * 11. 11. Zeyer * 11. 11. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage A 1): Für welche in Betrieb, Bau und Planung befindliche Kernkraftwerke bestehen für den Bund in welchem finanziellen Umfang Risikobeteiligungsverträge, und welche finanziellen Mittel hat der Bund bisher auf Grund solcher Verpflichtungen aufwenden müssen? Zur Zeit bestehen für folgende Kernkraftwerke Risikobeteiligungsverträge: Gundremmingen, Lingen, Obrigheim, die sich in Betrieb befinden bzw. vorübergehend außer Betrieb sind, mit einem Volumen von je 100 Millionen DM. Für die im Bau befindlichen Prototypreaktoren SNR-300 und THTR-300 bestehen Verträge über 100 bzw. 105 Millionen DM Bundesanteil. Risikobeteiligungsverträge für in Planung befindliche Kernkraftwerke bestehen nicht. Am stillgelegten Kernkraftwerk Niederaichbach beträgt die Risikobundesbeteiligung 25 Millionen DM. An finanziellen Mitteln hat der Bund 64,2 Millionen DM für Risikoabdeckungen beim Kernkraftwerk Gundremmingen und 80,2 Millionen DM beim Kernkraftwerk Lingen aufgewandt. Davon abzuziehen sind Rückzahlungen in Höhe von 15,7 Millionen DM für das Kernkraftwerk Gundremmingen, so daß sich ein Nettoaufwand von 128,7 Millionen DM ergibt. Kernkraftwerk Vertragsabschluß In Betrieb 1. Gundremmingen 5. 12. 1962 2. Lingen 28. 4. 1965 3. Obrigheim 6. 7. 1966 In Bau 4. THTR-300 29. 12. 1971 5. SNR-300 15. 5. 1973 4352* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 In Planung Stillgelegt 19. 4. 1966 6. Niederaichbach ersetzt durch Neufassung vom 22. 12. 1972 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 1): Welche in Athen tätige Korrespondenten deutscher Zeitungen wurden am Donnerstag, dem 18. August 1977, zu dem von dem Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, gegebenen Essen im Hotel Astir — Vouligmeni — eingeladen, und welche Gründe gab es, die Korrespondentin einer deutschen Tageszeitung als einzige zu diesem Essen nicht einzuladen, obwohl der deutschen Botschaft in Athen bekannt ist, daß sie als Korrespondentin einer deutschen Tageszeitung ständig in Athen tätig ist? Zu dem von dem Herrn Bundesminister des Auswärtigen gegebenen Mittagessen im Hotel Astir konnte wegen der beschränkten Platzverhältnisse nur ein Teil der in Athen arbeitenden deutschen Korrespondenten eingeladen werden. Die in Ihrer Frage namentlich nicht genannte Korrespondentin war daher nicht die einzige, die wegen der räumlichen Enge nicht eingeladen werden konnte. Sie erhielt jedoch Einladungen zu den beiden anderen gesellschaftlichen Veranstaltungen des Bundesaußenministers, dem Frühstück für die ortsansässigen und mitreisenden Journalisten sowie dem Empfang in der deutschen Botschaft. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 2 und 3) : Auf welche Weise wird die Bundesregierung, zusammen mit den Regierungen unserer Verbündeten, zweifelsfrei sicherstellen, daß die internationale Glaubwürdigkeit ebenso wie die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Substanz durch die bevorstehende Unterzeichnung und das Inkrafttreten der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 nicht berührt werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Unterzeichnung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 eine Erklärung oder einen Vorbehalt des Inhalts abzugeben, daß die beiden Zusatzprotokolle nicht auf Kernwaffen Anwendung finden, die nach der mehrfach bekundeten Auffassung der Bundesregierung und der Regierungen unserer Verbündeten für die Sicherung des Friedens durch effektive Abschreckung von ausschlaggebender Bedeutung sind? Während der Vorbereitung und der vierjährigen Beratungen der am 10. Juni 1977 in Genf verabschiedeten Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen von 1949 war die Bundesregierung sich bewußt, daß diese Protokolle sicherheitspolitische Fragen aufwerfen, die einer eingehenden und sorgfältigen Prüfung in engem Zusammenwirken mit unseren Verbündeten bedürfen. Die Bundesregierung hat daher bereits während der Konferenz alle Entscheidungen in ständiger Fühlungnahme mit den Verbündeten getroffen. Diese Zusammenarbeit wird bei der rechtlichen und politischen Würdigung der verabschiedeten Texte fortgesetzt. In jedem Falle wird die Bundesregierung die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zweifelsfrei sicherzustellen, daß internationale Glaubwürdigkeit ebenso wie sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, daß die Protokolle nicht schon mit ihrer Zeichnung in Kraft treten; vielmehr unterliegen sie der Ratifikation. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 4 und 5) : Welches ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung des in der Tschechoslowakei zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilten deutschen Journalisten Werner Gengenbach? Hält die Bundesregierung den weiteren Vollzug der Strafe gegen Werner Gengenbach für vereinbar mit den Absichtserklärungen der KSZE-Schlußakte und mit den völkerrechtlichen Pflichten der Tschechoslowakei aus dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, und wird sie den Fall Gengenbach beim KSZE-Folgetreffen in Belgrad zur Sprache bringen? Zu Frage B 4: Seit der Verurteilung Herrn Werner Gengenbachs zu zehn Jahren Freiheitsstrafe im Oktober 1974 bemüht sich die Bundesregierung nachdrücklich um seine Freilassung. Bundesminister Genscher hat sich wiederholt gegenüber dem tschechoslowakischen Außenminister für Herrn Gengenbach eingesetzt, zuletzt anläßlich seines Gesprächs mit ihm am 28. September 1977 am Rande der Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York. Wie Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher am 8. September 1977 in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Dr. Kunz ausgeführt hat, hofft die Bundesregierung, daß ihre Bemühungen in absehbarer Zeit zum Erfolg führen werden. Zu Frage B 5: Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für sinnvoll und erfolgversprechend, den Fall Gengenbach beim KSZE-Folgetreffen in Belgrad zur Sprache zu bringen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 6) : Was hat die Bundesregierung bisher — innerhalb und außerhalb der Vereinten Nationen — getan, um ihrem Mißfallen über die Untaten des kommunistischen Regimes der Roten Khmer in Kambodscha Ausdruck zu geben? Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4353* Die Bundesregierung unterhält keine diplomatischen Beziehungen zur Regierung in Phnom Penh. In einer Antwort auf eine Anfrage im Europäischen Parlament ist kürzlich nach Abstimmung unter den beteiligten Regierungen betont worden, daß die Aussagen zahlreicher kambodschanischer Flüchtlinge die Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft selbstverständlich nicht gleichgültig gelassen haben. Diese haben wiederholt ihre Besorgnis über die berichteten Ereignisse zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung hatte sich bei der Beantwortung von Anfragen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und aus der deutschen Offentlichkeit bereits zuvor in diesem Sinne geäußert. Die konkreten Möglichkeiten der Einwirkung auf das Regime in Phnom Penh sind jedoch äußerst gering. Dies trifft sowohl für die Bundesrepublik wie auch für ihre Partner in der Gemeinschaft zu. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 7) : Bezieht sich die Antwort der Bundesregierung auf die Frage B 3 (Drucksache 8/1056) im Plenarprotokoll 8/53 bezüglich der Behinderung des Zutritts zur deutschen Botschaft in Bukarest auch auf deutsche Volkszugehörige mit rumänischer Staatsangehörigkeit. und treffen die zahlreichen Aussagen in Briefen aus Rumänien zu, daß diese Deutschen vor dem Betreten der Botschaft polizeilich scharf überprüft und in vielen Fällen am Betreten der Botschaft behindert werden? Auf Ihren Wunsch bestätige ich Ihnen, daß sich die Antwort auf Ihre in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 27. Oktober 1977 an die Bundesregierung gerichtete Frage generell auf alle deutschen Besucher der Botschaft einschließlich der von Ihnen angesprochenen Personengruppe bezieht. Weder der Botschaft noch dem Auswärtigen Amt liegen Beschwerden über Zugangsbehinderungen vor. Falls Sie über abweichende Informationen verfügen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese zugänglich machen würden, damit wir dem Sachverhalt nachgehen können. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 8) : Setzt die „zeitweilige Zuflucht", zu der die Bundesregierung zu den Fragen 10 und 11 (Drucksache 8/963) im Plenarprotokoll 8/48 Stellung nahm, nicht schon allein voraus, daß Leib und Leben einer Person bedroht sind, ohne Rücksicht darauf, ob die bedrohenden Umstände einem Bürgerkrieg, einer Revolution oder z. B. der totalitären Struktur eines Staats entspringen, wie beispielsweise die US-Botschaft in Moskau kürzlich Georgiern ,zeitweilig Zuflucht" gewährte? Die Gewährung der „zeitweiligen Zuflucht" setzt das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände voraus, die die Betroffenen einer unmittelbaren Leibes- oder Lebensgefahr aussetzen. In der Antwort der Bundesregierung, auf die Sie Bezug nehmen, sind entprechende Beispiele aufgeführt. Ob außergewöhnliche Umstände jeweils vorliegen, muß einer eingehenden Bewertung des Einzelfalles vorbehalten bleiben. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/1125 Frage B 9): Ist die Bundesregierung bereit, die sogenannten KatapultSportschleudern auf Grund ihrer gutachtlich nachgewiesenen Gefährlichkeit für Leben oder Gesundheit baldmöglichst in den entsprechenden Verbotskatalog des Waffengesetzes aufzunehmen? Das Waffengesetz enthält in § 6 Abs. 4 Nr. 2 eine Ermächtigung für den Bundesminister des Innern, durch Rechtsverordnung u. a. die Herstellung, den Vertrieb, den Erwerb, die Einfuhr und den Besitz von Waffen zu verbieten, die den in § 37 des Waffengesetzes bezeichneten Gegenständen in ihrer Gefährlichkeit vergleichbar sind, sofern diese Gegenstände wegen ihrer Beschaffenheit oder Wirkungsweise zur Begehung von Straftaten besonders geeignet sind. Ob diese Ermächtigungsgrundlage für ein Verbot von Präzisions-Gummischleudern ausreicht, sollte nach Auffassung der Bundesregierung anläßlich der Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Strafvorschriften des Waffenrechts geprüft werden. Gegebenenfalls müßte während der Beratungen die Ermächtigung entsprechend erweitert werden. Ob die Einführung eines Verbotes für PräzisionsGummischleudern zweckmäßig und wirksam ist, bedarf noch einer eingehenderen Prüfung. Die Abgrenzung solcher Geräte von ähnlichen für Sport und Spiel verwendeten harmloseren Geräten stößt auf Schwierigkeiten. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß solche Geräte von jedermann ohne großen technischen Aufwand und ohne besondere Fachkenntnisse selbst hergestellt werden können. Im übrigen habe ich zu diesem Fragenkomplex in Beantwortung von Mündlichen Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hans-Joachim Jentsch in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 1977 Stellung genommen. Auf die Niederschrift über die 49. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 3739 ff. darf ich Bezug nehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 10): 4354* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Ist die Bundesregierung bereit, in ihrer Regelung über die Übergangszahlung nach § 75 des Bundesbesoldungsgesetzes die Benachteiligung der Beamten im kommunalen Werkdienst gegenüber den Beamten im Bereich der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Bundespost und der Wehrtechnik alsbald zu beseitigen und den Geltungsbereich der Übergangszahlungsverordnung vom 23. Juli 1975 (BGBl. I S. 1982) auf die Beamten der Laufbahnen des einfachen und mittleren Dienstes im Betriebs- und Werkdienst kommunaler Dienstherren zu erstrecken? Nach § 75 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) ist die Gewährung einer Übergangszahlung unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich bei allen öffentlich-rechtlichen Dienstherren möglich. Die Übergangszahlungsverordnung vom 23. Juli 1975 (BGBl. I S. 1982), die auf der Grundlage des § 75 BBesG ergangen ist, regelt bereits die Bereiche Deutsche Bundesbahn, Deutsche Bundespost und Wehrtechnik. In diesen Bereichen war eine Regelung vordringlich, da hauptsächlich in diesen Bereichen Einkommensverluste bei Übernahme von Arbeitnehmern in das Beamtenverhältnis entstanden sind (vgl. Bericht des Bundesministers des Innern vom 12. 5. 1972 an den Vorsitzenden des BT-Innenausschusses). Auch nur für diese Bereiche lagen 1975 genauere Untersuchungen vor. Eine Erweiterung auf andere Bereiche stieß seinerzeit auf den Widerstand der Länder, die unausgewogene Weiterungen verhindern wollten. Andere Bereiche in Bund und Ländern mußten daher 1975 zurückgestellt werden. Ab Sommer 1975 standen in Bund und Ländern Einsparungsbemühungen im öffentlichen Dienstrecht im Vordergrund, die ihren Niederschlag in den Einsparungsmaßnahmen des Haushaltsstrukturgesetzes fanden. Auf strukturelle Verbesserungen mußte weitestgehend verzichtet werden. Gleichwohl liegen mir inzwischen aus vier Bundesländern und mehreren Bundesressorts, einschließlich meines nachgeordneten Bereichs, Vorschläge über die Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs der Verordnung vor. Der Bundesminister des Innern ist bereit, im Zusammenwirken mit den zuständigen Bundesressorts und, wenn auch die Länder dies wünschen, mit diesen eine entsprechende Prüfung zu veranlassen. Jedoch muß ich darauf aufmerksam machen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall durchaus umstritten sein werden, daß umfangreiche Untersuchungen notwendig sind und diese kurzfristig kaum zu erledigen sein dürften. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 11) : Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jugendkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland [einschließlich Berlin (West)] von 1950 bis einschließlich 1976 pro tausend Jugendliche in bezug auf Deutsche bzw. Ausländer? In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird die Entwicklung der Jugendkriminalität bezogen auf die entsprechende Altersgruppe der Wohnbevölkerung (Personen von 14 bis unter 18 Jahren) erst seit dem Jahre 1955 registriert. Die verfügbaren Daten beziehen sich dabei jedoch jeweils auf die jugendlichen Tatverdächtigen insgesamt; eine Differenzierung nach deutschen und ausländischen Tatverdächtigen in der Altersgruppe der Jugendlichen nimmt die Statistik nicht vor. Mit dieser Maßgabe hat sich die Jugendkriminalität in absoluten Zahlen der jugendlichen Tatverdächtigen und nach der Kriminalitätsbelastungszahl (Anzahl der registrierten jugendlichen Tatverdächtigen bezogen auf je 1 000 Jugendliche der Wohnbevölkerung) von 1955 bis 1976 wie folgt entwickelt: Jahr Jugendliche Kriminalitätsbelastungsziffer Tatverdächtige 1955 85 083 2,3 1956 95 722 2,5 1957 107 472 2,9 1958 100 228 2,9 1959 103 364 3,2 1960 102 220 3,6. 1961 113 749 4,1 1962 105 539 3,9 1963 72 343 2,7 1964 80 302 2,7 1965 84 244 2,7 1966 98 081 3,1 1967 108 368 3,4 1968 120 834 3,8 1969 128 720 4,1 1970 137 963 4,3 1971 141 571 4,4 1972 150 465 4,5 1973 141 079 4,1 1974 142 324 4,0 1975 150 015 4,0 1976 167 916 4,4 Zur Erläuterung möchte ich noch darauf hinweisen, daß in den vorstehenden Zahlen bis 1962 jeweils die Verkehrsdelikte mit berücksichtigt sind. Die Vergleichbarkeit mit den folgenden Jahren ab 1963 ist damit begrenzt. Allgemein ist zu der Statistik anzumerken, daß die Aufklärungsquoten und damit die Ermittlung der Tatverdächtigen bei einzelnen Deliktsarten unterschiedlich hoch sind und daß das Ermittlungsrisiko bei den verschiedenen Altersgruppen nicht gleich ist; bei Jugendlichen ist es erfahrungsgemäß besonders hoch. Ferner treten in der Statistik in gewissem Umfang Mehrfachzählungen auf, indem diesselbe Person, gegen die im Berichtszeitraum mehrfach ermittelt worden ist, jedesmal erneut für die Statistik gezählt wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4355* Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretär von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 12) : Ist die Bundesregierung bereit, ähnlich wie die amerikanische Regierung, darauf hinzuwirken, daß bei Bundesbehörden nur Papier verwendet wird, das zumindest zu 50 v. H. aus Altpapier besteht? In ihrem Abfallwirtschaftsprogramm 75 hat die Bundesregierung die Steigerung des Altpapiereinsatzes bei der Erzeugung von Pappe- und Papierprodukten als ein vorrangiges Ziel herausgestellt. Der Einsatz von Altpapier anstelle von Zellstoff bzw. Holzschliff bei der Papierproduktion führt zu einer Entlastung der Umwelt und trägt gleichzeitig zu einer Einsparung von Rohstoffen und Energie bei. Die Verwendung von aus Altpapier hergestellten graphischen Papieren erfordert von den Verbrauchern ein gewisses Umdenken, was die Qualitätsansprüche an entsprechende Produkte, insbesondere die optischen Eigenschaften, angeht. Um in dieser Beziehung ein Beispiel zu geben, hat der Bundesminister des Innern bereits vor mehr als zwei Jahren für bestimmte Zwecke in seinem Geschäftsbereich die Verwendung von Büropapieren angeordnet, die auf der Basis von Altpapier hergestellt sind. Gleichzeitig wurden andere Bundesbehörden gebeten, diesem Beispiel zu folgen. Die positive Haltung der Bundesregierung in der Frage der Verwendung von altpapierhaltigen Papiersorten bei Bundesbehörden kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, daß dieses Papier in die Liste der Materialien aufgenommen wurde, die bei den obersten Bundesbehörden einer gemeinsamen Beschaffung unterliegen. Dabei darf nicht übersehen werden, daß für bestimmte Anwendungsbereiche Papier von hohen Festigkeitseigenschaften und guter Alterungsbeständigkeit zur Verfügung stehen muß, für dessen Herstellung neues Fasermaterial erforderlich ist. Das neue Papier wird bei der Herstellung kurzlebiger Druckerzeugnisse, bei der Vervielfältigung und z. T. im Schreibdienst eingesetzt. Für eine breitere Anwendung altpapierhaltiger Papiersorten für Bürozwecke und Druckerzeugnisse bedarf es noch eingehenderer Untersuchungen, insbesondere hinsichltich der Alterungsbeständigkeit der Papiere sowie ihrer Eignung für Büromaschinen und -geräte. Die Bundesregierung hat zur Klärung dieser Fragen die notwendigen Gutachten in Auftrag gegeben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die städtische Wohnungsaufsicht in der Praxis die Schließung von offensichtlich unzureichenden Unterkünften verzögern muß, da sie zur Benachteiligung dort wohnender Ausländer führt, die infolge sehr langer Verweilzeiten in den ihnen zugewiesenen Schlichtwohnungen in Kauf zu nehmen haben, daß sie in den Automatismus der vom Ausländeramt verfügten Ausweisung geraten, und gedenkt die Bundesregierung, hier durch Änderung des Ausländerrechts Abhilfe zu schaffen? Der Bundesregierung ist der vorgetragene Sachverhalt bisher nicht bekanntgeworden. Sowohl die Wohnungsaufsicht als auch der Vollzug des Ausländergesetzes ist Sache der Länder. Aus ausländerrechtlicher Sicht ist zu Ihrer Frage folgendes zu bemerken: Die Gründe für eine Ausweisung sind in § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes (AuslG) vom 28. April 1965 (BGBl. I S. 353) abschließend aufgeführt. Eine sehr lange Verweildauer in einer Schlichtwohnung stellt keinen Ausweisungsgrund dar. Auch wenn im übrigen ein Ausweisungsgrund gegeben ist, führt dies keineswegs automatisch zu einer Ausweisung. Nach § 10 Abs. 1 AuslG haben die Ausländerbehörden der Länder bei Vorliegen eines der dort genannten Tatbestände vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob sie eine Ausweisung anordnen oder von ihr absehen. Die rechtmäßige Ausübung des Ermessens setzt dabei voraus, daß die für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gründe unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegeneinander abgewogen werden. Sofern eine Ausländerbehörde diese Grundsätze in einem Einzelfall außer acht läßt, kann ihre Entscheidung im Rechtsweg abgeändert werden. Die Bundesregierung sieht daher zu einer Änderung des Ausländerrechts keinen Anlaß. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 14): Bedeutet die Forderung nach mehr Sicherheit vor Banküberfällen durch optische Raumüberwachung nicht das Eingeständnis, daß der Staat seiner Pflicht zur angemessenen Garantie von Recht und Ordnung nicht mehr ausreichend nachkommen kann, so daß der Private deshalb selbst für mehr Sicherheit zu sorgen habe, und wie läßt sich gegebenenfalls der dann drohenden Entwicklung begegnen, daß in immer stärkerem Ausmaß die Verpflichtung des Staats, gesetzestreue Bürger vor Rechtsbrechern zu schützen, ersetzt wird durch die Verpflichtung zur privaten Bekämpfung der Kriminalität in Art der Selbstjustiz? Die Spitzenverbände des Bankgewerbes, die Unfallversicherungsträger und die Sicherheitsbehörden halten sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht die Ausstattung von Schalterhallen mit optischen Überwachungsanlagen für eine geeignete Maßnahme, um Raubüberfällen auf Kreditinstitute entgegenzuwirken. Die Spitzenverbände des Kreditgewerbes haben sich deshalb Anfang Oktober 1977 in Verhandlungen mit dem Bundesminister des Innern bereit- erklärt, kurzfristig und energisch zusammen mit den zuständigen Behörden den weiteren Ausbau der Schalterhallen mit optischen Überwachungsanlagen voranzutreiben. 4356* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Diese Maßnahme der Kreditinstitute bedeutet nicht, daß der Staat seiner Pflicht zur angemessenen Garantie von Recht und Sicherheit nicht ausreichend nachkommt. Die Absprachen mit dem Bankgewerbe tragen vielmehr dem allgemeinen Gedanken Rechnung, daß der Schutz von Rechtsgütern in dem Sinne eine gemeinsame Aufgabe des Staates sowie der Bürger und Privateinrichtungen ist, als jeder einzelne in einem ihm zumutbaren Maße einen Beitrag zur Sicherung der eigenen Rechtsgüter leisten soll. Dies gilt im übrigen auch für andere Bereiche. Auf die von den Bürgern in ganz selbstverständlicher Weise getroffenen Schutzvorkehrungen zur Sicherung ihres Eigentums kann ich beispielhaft genauso verweisen wie auf Maßnahmen des Werkschutzes oder auf die Maßnahmen der Luftverkehrsgesellschaften zur Sicherung des Luftverkehrs. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 15 und 16) : Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung dazu veranlassen, in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (Drucksache 8/1027) nur die Stellenzulage für Flugzeugführer von Strahlflugzeugen zu erhöhen und die Stellenzulagen für Flugzeugführer von Propellermaschinen unverändert zu lassen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Flugzeugführer von Propellermaschinen einer ähnlichen physischen und psychischen Belastung wie Strahlflugzeugführer ausgesetzt sind und ähnliche Verantwortung zu tragen haben und deshalb eine Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist? Die besoldungsgesetzlichen Stellenzulagen werden nach ihrer Zweckbestimmung für die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen gewährt (§ 42 Bundesbesoldungsgesetz). Die Verwendung als fliegendes Personal in Luftfahrzeugen ist als herausgehobene Funktion durch eine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 6 zu den Besoldungsordnungen A und B anerkannt. Ihre Höhe ist nach der Art der Verwendung abgestuft (Luftfahrzeugführer von Strahlflugzeugen, Luftfahrzeugführer von sonstigen Luftfahrzeugen und sonstige ständige Besatzungsangehörige). Hinsichtlich der Gründe, die die Bundesregierung zum Vorschlag der Erhöhung der Zulage an Luftfahrzeugführer und Kampfbeobachter in ein- oder zweisitzigen strahlgetriebenen Kampf- oder Schulflugzeugen veranlaßt haben, verweise ich auf die Begründung des von Ihnen genannten Gesetzentwurfs. Die dort geschilderten Funktionssteigerungen und die sie auslösenden Entwicklungen sind nach den derzeitigen Erkenntnissen auf den vorstehenden Personenkreis beschränkt. Vergleichbare Veränderungen sind bei den Funktionen des übrigen fliegenden Personals — sowohl von Strahl- als auch Propellermaschinen — nicht eingetreten. Die Funktionen der erwähnten Besatzungen von Kampf- oder Schulmaschinen heben sich von denen des übrigen fliegenden Personals daher stärker ab, als es der gegenwärtigen Zulagenregelung entspricht. Eine angemessene Erhöhung speziell dieser Zulage scheint daher erforderlich. Auch beim übrigen fliegenden Personal werden die laufenden Entwicklungen im Hinblick auf besoldungsrechtlich eventuell notwendige Folgerungen jedoch ständig beobachtet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bundesgrenzschutzverbands nach Einrichtung einer zweiten Anti-TerrorGruppe (GSG 10), die vorwiegend dem Personenschutz dienen soll? Für den Personen- und Begleitschutz ist zur Zeit nicht der Bundesgrenzschutz, sondern gemäß § 9 Abs. 1 BKAG das Bundeskriminalamt zuständig. Für eine Übertragung des Personen- und Begleitschutzes vom Bundeskriminalamt auf den Bundesgrenzschutz wären Änderungen des BKA-Gesetzes und des BGS-Gesetzes notwendig. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 18) : Sagt Bundeskanzler Schmidt — wie der niedersächsische Sozialminister Schnipkoweit vor der Presse in Hannover erklärt haben soll — die Unwahrheit, wenn er behauptet, daß die atomrechtliche Genehmigungsbehörde in Niedersachsen die Anträge auf Genehmigung eines nuklearen Entsorgungszentrums nur zögernd bearbeite (Presseinformation 13/77 niedersächsischer Sozialminister), und wenn nein, welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ziehen? Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Der Herr Bundeskanzler hat stets betont, daß er aus gesamtpolitischer Verantwortung eine zügige Verwirklichung des geplanten deutschen Entsorgungszentrums für erforderlich hält. Auf diese Frage ist er auch in seinem Briefwechsel mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Albrecht wiederholt eingegangen und hat dabei auf die notwendige enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hingewiesen. Die Bundesregierung geht deshalb auch weiterhin davon aus, daß alle zuständigen Behörden von Bund und Land die Verwirklichung des geplanten Entsorgungszentrums ohne Verzögerungen ermöglichen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 19) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4357* Ist die GSG 9 für den Personenschutz zuständig, und gegebenenfalls seit wann? Der Personen- und Begleitschutz ist keine Aufgabe des Bundesgrenzschutzes, sondern gemäß § 9 Abs. 1 BKAG des Bundeskriminalamtes. Die schon seit längerem gewährte Unterstützung des Bundeskriminalamtes im Personen- und Begleitschutz durch den Bundesgrenzschutz ist in diesen Zeiten erhöhter Gefährdung unter Heranziehung auch der GSG 9 erweitert worden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 20): Ist die Bundesregierung im Hinblick auf die unterschiedliche Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte in Rechtsstreiten über die Beendigung oder Fortsetzung eines Mietverhältnisses über Wohnraum oder über die Höhe des Mietzinses bereit, das Dritte Gesetz zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 dahin gehend zu ändern, daß die Landgerichte in grundsätzlichen kontroversen Rechtsfragen einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts bzw. des Bundesgerichtshofs herbeiführen können? Die Bundesregierung und die Länder prüfen seit einiger Zeit, wie sich die Probleme lösen lassen, die sich daraus ergeben, daß nach der Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes u. a. bei Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum einschließlich seiner Beendigung und der Höhe des Mietzinses in letzter Instanz entscheiden. In den Kreis dieser Überlegungen wird auch die Frage einbezogen, ob das Institut des Rechtsentscheids, das derzeit nur bei Rechtsfragen statthaft ist, die sich aus den §§ 556 a bis 556 c BGB ergeben, auf das gesamte Recht der Wohnraummietverhältnisse ausgedehnt werden sollte. Auf eine Anfrage des Landes Baden-Württemberg, ob sie eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel der Ausdehnung des Instituts des Rechtsentscheides auf alle Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse im Bundesrat unterstützen würden, haben sich alle Länder (mit Ausnahme von Hamburg, das bisher nicht Stellung genommen hat) ablehnend geäußert. Zur Begründung der ablehnenden Auffassung wird unter anderem folgendes geltend gemacht: Der Rechtsentscheid hat bisher keine Bedeutung erlangt. Die Erfahrung zeigt, daß die Landgerichte selbst dort, wo sie nach geltendem Recht einen Rechtsentscheid einholen können, von dieser Möglichkeit nur in verschwindend geringem Umfang Gebrauch machen. Dies würde sich wohl auch dann nicht ändern, wenn der Anwendungsbereich des Rechtsentscheids erweitert würde, weil die Probleme in Wohnraummietstreitigkeiten zum weitaus größten Teil auf tatsächlichem Gebiet, nicht auf rechtlichem, liegen. Sodann ist fraglich, ob die Ausdehnung des Instituts des Rechtsentscheids wirklich zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung führen würde. Dies wäre nur zu erreichen, wenn man den Rechtsentscheid auch für die Fälle vorsähe, in denen ein Landgericht von einer ihm bekannten Entscheidung eines anderen Landgerichts abweichen will. Die gegenwärtig vorhandenen Mittel ermöglichen es aber nicht, den hierfür erforderlichen Informationsfluß über die Rechtsprechung der Landgerichte zu gewährleisten. Die Veröffentlichungspraxis der Landgerichte ist sehr unterschiedlich. Einheitliche Maßstäbe lassen sich nicht feststellen. Es hängt in weitaus stärkerem Maße als bei den Oberlandesgerichten von den Umständen des Einzelfalles ab, ob sich eine Kammer, der Vorsitzende oder der Berichterstatter zur Veröffentlichung einer Entscheidung entschließt. Die Voraussetzungen des Rechtsentscheides würden damit vielfach von eher zufallsbedingten Umständen abhängen. Hinzu kommt, daß den Landgerichten vielfach die personellen und sachlichen Möglichkeiten fehlen, sich umfassend über die Rechtsprechung anderer Landgerichte zu unterrichten. Hierdurch würde das Moment des eher Willkürlichen und Zufälligen, von dem bei einer solchen Lösung die Divergenzvorlage abhängig wäre, noch verstärkt. Der Rechtsentscheid führt zu einer längeren Erledigungsdauer. Gerade im Bereich des Wohnraummietrechts dürfte aber das Interesse der Parteien an einer raschen Erledigung des Prozesses besonders hoch sein. Die Vorteile des bisherigen Rechtszuges, nämlich ein ortsnahes, schnelles und kostengünstiges Verfahren, dürften gegenüber einem im Interesse einer möglichen Vereinheitlichung der Rechtsprechung verlängerten Instanzenzug überwiegen. In Anbetracht dieser Umstände strebt die Bundesregierung derzeit eine Gesetzesänderung der gedachten Art nicht an. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/1125 Fragen B 21, 22 und 23) : Welche Erfahrung hat die Bundesregierung mit der Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1975, insbesondere mit den Richtlinien der Länder zur wirksameren Bekämpfung der Mietpreisüberhöhungen (z. B. Runderlaß des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Oktober 1975 MBl NW Nr. 124, Seite 1950) gemacht? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang Verfahren eingeleitet wurden und mit welcher Quote die Verfahren mit rechtskräftiger Verhängung eines Bußgelds (ohne Verfahren und Verurteilungen nach j 302 StGB) endeten, und wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung aus Kreisen der Wohnungswirtschaft und des Zentralverbands der deutschen Haus- und Grundeigentümer, daß der Mietspiegel (I 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe) faktisch mehr und mehr den Charakter von Höchst- und Mindestpreisverordnungen annimmt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage B 21: Die Erfahrungen mit der Anwendung des § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes i. V. m. den Richtlinien der 4358* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1971 Länder zur wirksameren Bekämpfung von Mietpreisüberhöhungen sind im ganzen zufriedenstellend. Die Richtlinien unterstützen nach Inhalt und Tendenz den Zweck des § 5 WiStG, die Miete als Marktpreis zu erhalten und zu verhindern, daß Störungen auf dem Wohnungsmarkt (geringes Angebot) in nicht tragbarer Weise ausgenutzt werden. Die Richtlinien erleichtern das Arbeiten der Bußgeldbehörden z. B. dadurch, daß zwei Ermittlungsmethoden für die Feststellung der Unangemessenheit empfohlen werden (nämlich in erster Linie ein Aufschlag von 10 % auf den oberen Mietwert der Bandbreite der ortsüblichen Mieten für vergleichbare Wohnräume oder, falls es für den Vermieter günstiger ist, ein Aufschlag von 20 0/o auf den Durchschnitt der ortsüblichen Mieten, falls ein solcher feststellbar ist). Einige Gerichte haben höhere prozentuale Aufschläge zugrunde gelegt, wobei sie allerdings von einem rechnerischen Durchschnitt glaubten ausgehen zu müssen. Zu Frage B 22: Nach einer vom Bundesministerium für Wirtschaft erstellten Statistik sind 1976 2 164 (1975: 2 247, 1974: 4 989) Fälle von Mietpreisüberhöhungen festgestellt bzw. bearbeitet worden. 1976 wurde in 626 (1975 in 448, 1974 in 677) Fällen von einer Verfolgung abgesehen, nachdem auf Grund von Vorhaltungen der Bußgeldbehörden die überhöhten Entgelte herabgesetzt worden waren. Eingestellt wurde das Verfahren 1976 in 543 (1975 in 362, 1974 in 553) Fällen. Im Jahre 1976 ergingen 52 Bußgeldbescheide (1975: 62, 1974: 378). In 46 Fällen (1975 in 73, 1974 in 350) wurde 1976 Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Wieweit die verhängten Bußgeldbescheide inzwischen rechtskräftig geworden sind, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl wurden die meisten Ordnungswidrigkeiten in Ländern mit Ballungsräumen (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und den Stadtstaaten) bekannt und verfolgt. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte, welche die Befürchtung rechtfertigen könnten, die Mietspiegel nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe würden faktisch mehr und mehr den Charakter von Höchst- und Mindestpreisregelungen annehmen. Die Bedeutung der Mietspiegel für die Höhe des Mietzinses ist verschieden je nachdem, ob es sich um ein laufendes Mietverhältnis oder den Neuabschluß eines Mietvertrages handelt. Während der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses ist das Recht des Vermieters, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu verlangen, nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe davon abhängig, daß der verlangte Mietzins die üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt. Der Mietspiegel ist nur das praktisch bedeutsamste Hilfsmittel für die vom Vermieter beizubringende schriftliche Begründung, daß der verlangte Mietzins die üblichen Entgelte nicht übersteigt. Diese Begründung kann jedoch auch in anderer Weise vorgenommen werden, so durch Sachverständigengutachten oder durch die Angabe der Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen (§ 2 Abs. 2 MHG). Im Prozeß ist der Richter bei der Feststellung der Höhe der Vergleichsmiete nicht an den Mietspiegel gebunden. Für die Mieterhöhungsmöglichkeiten bei baulichen Verbesserungen und bei Erhöhungen der Betriebsoder Kapitalkosten (§§ 3 bis 5 MHG) ist der Mietspiegel ganz ohne Bedeutung. Das Gesetz zur Regelung der Miethöhe enthält keine Vorschriften, welche die Höhe des Mietzinses beim Abschluß eines neuen Mietvertrages einschränken. Zu der Frage, inwieweit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und seine praktische Handhabung eine freie Vereinbarung der Miethöhe beim Abschluß eines neuen Mietvertrages erschweren, wird die Bundesregierung im Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsgesetzes Stellung nehmen; dieser Bericht soll gemäß dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 17. Oktober 1974 Anfang 1979 vorgelegt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 24) : Trifft es zu, daß das Bundesfinanzministerium in einem vertraulichen Hintergrundbericht zum Bundeshaushalt 1978 die Feststellung getroffen haben soll, daß die Bundesrepublik Deutschland an die Europäischen Gemeinschaften nicht nur die höchsten Zahlungen zu erbringen habe, sondern auch noch den geringsten volkswirtschaftlichen Nutzen aus den Gemeinschaften ziehe, und auf welchen konkreten Vergleichszahlen beruht gegebenenfalls diese Feststellung? Die Position der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird vom Bundesministerium der Finanzen naturgemäß ständig beobachtet, was auch in Aktenvermerken u. ä. ihren Niederschlag findet. Den von Ihnen zitierten „vertraulichen Hintergrundbericht" gibt es allerdings nicht. Einzahlungen der Mitgliedstaaten in den EG-Haushalt und Rückflüsse werden im BMF nicht nur intern behandelt, sondern auch veröffentlicht. So beispielsweise in den Finanznachrichten vom 22. September 1977. Darin ist u. a. ausgeführt, daß die Bundesrepublik Deutschland 1976 mehr in den EG-Haushalt einzahlte, als Mittel im Zuge der Durchführung der Gemeinschaftspolitiken in die Bundesrepublik Deutschland zurückflossen. Im Jahr 1976 betrug die Nettozahlung der Bundesrepublik Deutschland an die Gemeinschaft 3,3 Milliarden DM. Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf die vorbezeichneten und als Anlage beigefügten Finanznachrichten. Einzahlungen der Mitgliedstaaten in den EG-Haushalt und Rückflüsse aus dem EG-Haushalt in die Mitgliedstaaten im Jahr 1976 Durch die Finanzströme über den EG-Haushalt, der inzwischen eine Größenordnung von über 30 Milliarden DM erreicht hat, werden die Mitgliedstaaten unterschiedlich begünstigt und belastet. Wie die Mit- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4359* Tabelle 1 Leistungen an den EG-Haushalt 1976 und Rückflüsse an die Mitgliedstaaten 1) - in Millionen RE - (1 RE = 3,66 DM) I B D F It L NL DK Irl GB Gesamt A. Leistungen (Eigenmittel) Finanzbeiträge 476,6 2 017,9 1 581,6 1 260,4 11,3 646,1 152,4 37,8 1 196,8 7 380,9 B. Rückflüsse Sozialfonds 8 44,4 78,5 147,5 0,1 12,9 10,4 31,1 106,5 439,43) Regionalfonds 4,5 19,2 45 120 0,3 5,1 3,9 18 84 300 4) Hilfe Friaul EAGFL 60 60 - Abt. Garantie 337,2 880 1 408,8 1 053,4 8,1 756,8 432,4 225,1 468,2 5 570 Veränderung der Zurechnung 5) . - Währungsausgleich - Großbritannien -6,77 -12,65 -23,74 - - -47,92 -71,7 -58,4 +221,2 - Italien -3 -17,1 -18,57 +56,44 - -12,81 - 4,75 - 0,19 - - Abt. Ausrichtung 15,2 63 59,6 93 0,2 13,7 11,9 27 54,8 338,4 Nahrungsmittelhilfe 26,4 21,6 32,5 16 1,3 9,5 0,1 3,4 0,9 111,7 10 % Erstattung für Erhebungskosten 37,1 118,7 74,2 93,4 0,3 58,6 11,4 3,9 125,1 522,7 Summe B 418,6 1 117,1 1 656,3 1 639,7 10,3 795,9 393,7 294,9 1 060,7 7 342,22) Empfängersaldo 74,7 379,3 149,8 241,3 212,1 1057,2 Zahlersaldo 58 900,8 1 136,18) 1095,9 Anmerkungen: 1) Nach vorläufigem EG-Rechnungsabschluß, Zahlen teilweise gerundet. 2) In der Tabelle sind nur die Mittel berücksichtigt, die im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken über den EG-Haushalt zwischen den Mitgliedstaaten transferiert wurden. Nicht berücksichtigt sind die den Mitgliedstaaten nicht zurechenbaren Ausgaben in Höhe von 906,2 Millionen RE (etwa 10 °/o des EG-Haushalts), insbesondere Verwaltungsausgaben, Forschungsmittel, Entwicklungshilfe. Aus systembedingten Gründen übersteigen die Zahlungen um 38,7 Millionen RE die Rückflüsse; dieser Überschuß ist auf das Haushaltsjahr 1977 übertragen worden. 3) Einschließlich Mittelbindungen. 4) Aufteilung gem. Schlüssel nach Art. 2 VO 724/75. 5) Bei Einfuhren Italiens und Großbritanniens werden die zu gewährenden Währungsausgleichsbeträge für Rechnung der einführenden Mitgliedstaaten gewährt (Art. 2 a VO 974/71). Diese Währungsausgleichsbeträge, die in den Rückflüssen der Ausfuhrländer enthalten sind, müssen deshalb wirtschaftlich den beiden Ländern zugerechnet werden. 6) Ohne Berücksichtigung des Beitrittsausgleichs. gliedstaaten an der Finanzierung der Gemeinschaft beteiligt sind, zeigt die Gegenüberstellung der Einzahlungen jedes Mitgliedstaates in den EG-Haushalt mit seinen Rückflüssen aus dem EG-Haushalt. Die Rückflüsse richten sich nach den einzelnen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere nach der Agrar-, der Regional- und der Sozialpolitik. Der Agrarbereich, auf den nach wie vor über 70 % der Ausgaben des EG-Haushalts entfallen, ist naturgemäß am stärksten für die Verteilung der Rückflüsse auf die einzelnen Länder maßgebend. Die Höhe der auf das einzelne Land entfallenden Rückflüsse wird entscheidend über die Agrarmarktpolitik bestimmt, und zwar durch die Ausgaben, die als Folge der Mechanismen der Agrarmarktordnungen anfallen. Die Verteilung der Mittel des EG-Haushalts richtet sich also nicht nach der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder dem Finanzbedarf des einzelnen Landes, sondern nach der jeweiligen Ausgestaltung der einzelnen Politiken. 1976 galt für die Bundesrepublik Deutschland: Der Finanzierungsanteil am Gesamthaushalt der EG betrug 27,6 %, die Rückflußquoten bei den einzelnen in diesem Gesamthaushalt veranschlagten Gemeinschaftsfonds erreichten: Agrarmarktausgaben 15,8 %, Agrarstrukturausgaben 18,6 %, Sozialfonds 10,1 %, Regionalfonds 6,4 %. Nach dem Abschluß von 1976 (Tabelle 1) zeigt sich, daß bei fünf Mitgliedstaaten die Rückflüsse aus dem EG-Haushalt höher waren als ihre Einzahlungen, während vier Mitgliedstaaten höhere Einzahlungen leisteten, als sie an Rückflüssen verbuchen konnten. Die Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Luxemburg und Großbritannien waren Nettozahler; Frankreich, Italien, die Niederlande, Irland und Dänemark waren Nettoempfänger. Die Bundesrepublik Deutschland zahlte 1976 2 017,9 Millionen RE = 7 385,0 Millionen DM in den EG-Haushalt ein; die Rückflüsse aus dem EG-Haushalt in die Bundesrepublik Deutschland betrugen 1 117,1 Millionen RE = 4 088,6 Millionen DM. Das ergibt einen Netto-Zahler-Saldo von 900,8 Millionen RE = 3 296,9 Millionen DM. (Zum Vergleich: Deutscher Netto-Zahler-Saldo 1975: 870 Millionen RE = 3 200 Millionen DM). Bei der Nettozahlerposition Großbritannien ist der sog. Beitrittsausgleich nicht berücksichtigt; es handelt sich dabei um Zahlungen der Gemeinschaft zur Verbilligung britischer Agrarimporte, da das britische Agrarpreisniveau noch nicht vollständig an das Gemeinschaftsniveau herangeführt ist 1). Bei Zurechnung des Beitrittsausgleichs an Großbritannien würde auch dieser Mitgliedstaat Nettoempfänger werden. Ein echter Ressourcentransfer zwischen den Mitgliedstaaten über den EG-Haushalt findet letztlich nur in Höhe der Differenz zwischen den jeweiligen Einzahlungen und Rückflüssen statt. Der durch eigene Leistungen nicht gedeckte Teil der Rückflüsse der Nettoempfänger wird durch die Nettozahler 1) Der Beitrittsausgleich zugunsten von Großbritannien betrug 1976 360 Millionen RE. Bei Zurechnung dieses Betrages kehrt sich die in Tabelle 1 ausgewiesene britische Nettozahlung von 136,1 Millionen RE in einen Nettoempfang von 223 Millionen RE um. finanziert. Er belief sich 1976 auf rd. 1 060 Millionen RE = 3 880 Millionen DM. Von diesem Betrag hat die Bundesrepublik Deutschland mehr als 4/5 finanziert. Begünstigte des Ressourcentransfers waren im Jahre 1976 vor allem Italien mit rd. 35,9 %, Dänemark mit rd. 22,8 % und Irland mit rd 20,1 %. Rechnet man die Nettobelastungen und die Nettogewinne pro Kopf der Bevölkerung um, so weist die Bundesrepublik Deutschland mit 14,6 RE = 53,4 DM pro Kopf die höchste Pro-Kopf-Belastung aus; als Nettoempfänger pro Kopf liegt Irland, gefolgt von Dänemark, an der Spitze (Tabelle 2). Tabelle 2 Pro-Kopf-Betrachtung des (Netto-)Ressourcentransfers zwischen den Mitgliedstaaten in 1976 1) Nettozahlung (-) Nettoempfang (+) insgesamt pro Kopf in Millionen R RE2) E 2) Deutschland Belgien 3) -900,8 -14,6 Luxemburg 3) Großbritannien 4) Frankreich - 58 - 5,9 Italien - i - 2,8 Niederlande Dänemark -136,1 - 2,4 Irland + 74,7 + 1,4 +379,3 + 6,8 + 149,8 +11 +241,3 +47,7 +212,1 +67,8 1) In der Tabelle sind nur die Mittel berücksichtigt, die im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken über den EG-Haushalt zwischen den Mitgliedstaaten transferiert werden (nicht berücksichtigt sind insbesondere Verwaltungskosten, Forschungsmittel, Entwicklungshilfe, insgesamt etwa 10 v. H. des EG-Haushalts). 2) 1 RE = 3,66 DM 3) Bei der Belastung Belgiens und Luxemburgs muß gesehen werden, daß diese beiden Länder erhebliche wirtschaftliche und finanzielle Vorteile als Hauptsitzstaaten der Organe der Europäischen Gemeinschaft haben. 4) Ohne Berücksichtigung des Beitrittsausgleichs. Die Zurechnung des Beitrittsausgleichs kehrt die britische Pro-Kopf-Belastung in einen britischen Pro-Kopf-Empfang in Höhe von 3,9 RE pro Kopf um. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 25 und 26) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Bundesvermögensverwaltung im Zonenrandgebiet den Mietzins für verpachtetes oder vermietetes Gelände zum 1. Januar 1978 erheblich anheben will? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4361* Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der strukturell ohnehin problematischen Situation des Zonenrandgebiets auf Mieterhöhungen zu verzichten und den Verkaufsstopp von bundeseigenem Vermögen aufzuheben? Zu Frage B 25: Die Bundesvermögensverwaltung hat in den letzten Monaten die Mieten für Bundesmietwohnungen allgemein an die untere Grenze der jeweils ortsüblichen- Miete für vergleichbare Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes herangeführt; allerdings mit der Maßgabe, daß die Mietanhebung 20 %, in Ausnahmefällen 30% der bisherigen Grundmiete nicht übersteigen darf. Die Bundesvermögensverwaltung hat die Mietanhebungsaktion bei praktisch allen 50 000 Bundesmietwohnungen inzwischen abgeschlossen, und zwar fast ausnahmslos in Einvernehmen mit den Mietern. Die erhöhten Mieten werden spätestens ab 1. Januar 1978 zu zahlen sein. Die Bundesvermögensverwaltung verwaltet auch eine Vielzahl für gewerbliche Zwecke vermieteter oder verpachteter bundeseigener Liegenschaften. Sie vereinbart dabei entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen als Miete oder Pacht das jeweils ortsüblich angemessene Nutzungsentgelt, das sie regelmäßig im Abstand von jeweils 3 Jahren auf seine Angemessenheit überprüft und ggf. anpaßt. Die spezifischen Gegebenheiten des Zonenrandgebietes werden bei der Bildung und Anpassung der Mieten und Pachten der bundeseigenen Liegenschaften berücksichtigt, wenn und soweit sie sich in den ortsüblichen Nutzungsentgelten für Liegenschaften ausdrücken. Zu Frage B 26: Mieten und Pachten für bundeseigene Liegenschaften dürfen nach der Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich nur dann unter den vollen, d. h. ortsüblichen Werten liegen, wenn dies durch Gesetz zugelassen ist. Die Situation des Zonenrandgebietes kann sich deshalb nur mittelbar über die ortsüblichen Nutzungsentgelte auswirken. Im übrigen wäre auf dem Wege einer Subventionierung der Mieten und Pachten für bundeseigene Liegenschaften eine sinnvolle Förderung des Zonenrandgebietes nicht möglich, da sich eine solche Förderung nach sachlichen Kriterien richten müßte, nicht aber danach, ob jemand Nutzer einer Liegenschaft ist, die zufällig im Eigentum des Bundes oder eines anderen steht. Den von Ihnen vermuteten „Verkaufsstopp" gibt es nicht. Allerdings dürfen bundeseigene Liegenschaften, die nach Lage, Größe und Beschaffenheit generell geeignet erscheinen, der Deckung späteren Bundesbedarfs zu dienen, grundsätzlich nur veräußert werden, wenn der Erwerber geeignetes Tauschgelände zur Verfügung stellt. Diese „Substanzerhaltung" ist geboten, weil das Liegenschaftsvermögen des Bundes vorrangig zur Deckung gegenwärtigen und künftigen Bundesbedarfs zu verwenden ist. Dieser Grundsatz gilt auch für das Zonenrandgebiet. Wo unter Wahrung dieses Prinzips eine Veräußerung möglich ist, werden die Belange des Zonenrandgebietes berücksichtigt. Insoweit darf ich auf das Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 — BGBl. I S. 1005 — hinweisen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 27) : Treffen Meldungen zu, daß eine Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Heizöl geplant ist, und wie beurteilt die Bundesregierung in dem Fall die Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gartenbaus gegenüber den steuerbegünstigt wirtschaftenden Gärtnern in Belgien und den Niederlanden? Die Bundesregierung hat keine Beschlüsse über steuerliche Maßnahmen im Energiebereich gefaßt. In den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms vom 23. März 1977 wird allerdings festgestellt, daß steigende Energiepreise — auch über Steuern und Abgaben — ein wirksames Mittel darstellen, einen sparsameren Umgang mit Energie zu erreichen. Über notwendige Maßnahmen zur Energieeinsparung und ihre Finanzierung wird im einzelnen bei der Fortschreibung des Energieprogramms Ende dieses Jahres zu entscheiden sein. Ohne diesen Entscheidungen vorgreifen zu wollen, möchte ich zu den Auswirkungen einer etwaigen Heizölsteuererhöhung folgendes bemerken: Die belgische und niederländische Heizölsteuer ist gegenwärtig drei- bis viermal so hoch wie die deutsche. Eine Anhebung der deutschen Heizölsteuer würde demnach ganz allgemein auf eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft hinauslaufen. In den Niederlanden und in Belgien wird jedoch Gartenbaubetrieben, die ihre Produkte exportieren, die Heizölsteuer zurückerstattet, wodurch die von Ihnen geschilderten Wettbewerbsprobleme auftreten. Eine längerfristig im Zuge der Harmonisierung unvermeidbare Anhebung der deutschen Steuer auf leichtes Heizöl würde unter Wettbewerbsgesichtspunkten das Gewicht der in Belgien und den Niederlanden bestehenden Begünstigungen für Gartenbaubetriebe verstärken. Ich würde es allerdings prinzipiell für bedenklich halten, steuerpolitische Maßnahmen von vornherein an solchen Sonderregelungen anderer Länder zu orientieren. Unsere Zielrichtung sollte es vielmehr sein, auf eine Beseitigung derartiger Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EG hinzuwirken. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen 28 und 29) : 4362* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Gedenkt die Bundesregierung, die unbefriedigende Situation, die sich daraus ergibt, daß die deutschen Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften in der Bundesrepublik Deutschland öffentliche Aufgaben wahrnehmen, jedoch nicht den sozialen Schutz eines im Dienst von Bund, Ländern oder Gemeinden stehenden Beschäftigten genießen, zu ändern? Aus welchem Grund verweigert die Bundesregierung im Fall der Entlassung den Betroffenen die automatische Übernahme in den deutschen öffentlichen Dienst, wie es etwa in Frankreich oder Japan in gleichliegenden Fällen selbstverständlich ist? Zu Frage B 28: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Entsendestaaten der Stationierungsstreitkräfte wurde im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (Art. 56 Abs. 1 Buchst. f) vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 183) zur Klarstellung festgehalten, daß die Tätigkeit der zivilen Arbeitskräfte bei einer Truppe oder einem zivilen Gefolge nicht als Tätigkeit im deutschen öffentlichen Dienst gilt. Die Bundesregierung kann keine Zusage geben, Arbeitnehmer im Falle der Entlassung bei den Stationierungsstreitkräften automatisch in den deutschen öffentlichen Dienst zu übernehmen; die Regelungen in Frankreich und Japan sind nicht vergleichbar. Zu Frage B 29: Da eine automatische Übernahme von entlassenen deutschen zivilen Arbeitskräften in den deutschen öffentlichen Dienst nicht in Betracht kommt, hat die Bundesregierung die Betroffenen in anderer Weise berücksicht. Ich darf auf § 3 Abs. 3 des Tarifvertrages vom 31. August 1971 zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinweisen: Danach ist die Bundesregierung bemüht, für die bevorzugte Einstellung entlassener deutscher Arbeitnehmer in den Bundesdienst Sorge zu tragen. Die Bundesregierung wirkt außerdem darauf hin, daß deutsche Arbeitnehmer im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten von anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes bevorzugt berücksichtigt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 30 und 31): Sind der Bundesregierung die Klagen und Eingaben von Betriebsräten und Geschäftsleitungen auf Grund der vom Bundesfinanzminister unter dem Aktenzeichen IV A 2 — S 7100 —33/77 vom 23. Mai 1977 geregelten umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen und sonstiger Leistungen an Arbeitnehmer bekannt, und welche Konsequenzen gedenkt sie aus den inzwischen erkennbaren negativen Folgen für die Arbeitnehmer zu ziehen? Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, daß durch diese Regelung insbesondere die Arbeitnehmer in Betrieben des Zonenrandgebiets betroffen sind, und plant die Bundesregierung unter Umständen, für die bereits in mehrfacher Hinsicht benachteiligten Zonengrenzgebiete Ausnahmeregelungen zu schaffen und auf die Besteuerung von Sozialleistungen für Arbeitnehmer ganz oder teilweise zu verzichten? Zu Frage B 30: Der Bundesregierung sind Eingaben von Betriebsräten und Geschäftsleitungen bekannt, die sich auf das Rundschreiben des Bundesministers der Finan- zen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. Mai 1977 — IV A 2 — S 7100 — 33/77 — beziehen. Der Bundesregierung ist auch bekannt, daß Klagen zur Umsatzbesteuerung der Sachzuwendungen bei den Steuergerichten anhängig sind. Die Bundesregierung ist aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, die Sachzuwendungen von der Umsatzsteuer freizustellen. Die Umsatzsteuerpflicht entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 6. Februar 1975 — V R 102/73; BStBl. II S. 255) und ist in der 6. Richtlinie zur EG zur Harmonisierung der Umsatzsteuer verbindlich festgelegt. Das Bundesministerium hat auf Wunsch der obersten Finanzbehörden der Länder in dem o. g. Schreiben die maßgeblichen Grundsätze zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachzuwendungen und sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer zusammengefaßt. Das Rundschreiben soll eine einheitliche Auslegung des geltenden Rechts sicherstellen. Es enthält keine wesentlichen Neuregelungen, sondern entspricht weitgehend der in den Ländern geübten Verwaltungspraxis. Zu Frage B 31: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß durch die o. g. Regelung Arbeitnehmer von Betrieben im Grenzgebiet zur DDR besonders betroffen sind, weil im gesamten Bundesgebiet die Leistungen einheitlich von der Umsatzsteuer erfaßt werden. Sonderregelungen für das Grenzgebiet zur DDR sind nach Ansicht der Bundesregierung bei der Umsatzsteuer nicht erforderlich und auch nicht zulässig. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Meininghaus (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 32) : Was hält die Bundesregierung von dem aus dem kommunalen Bereich kommenden Vorschlag, den Gemeinden statt gezielter Investitionshilfen durch den Bund Pauschalbeträge zur Investitionsförderung zur Verfügung zu stellen, und will sie ihn gegebenenfalls aufgreifen? Der aus dem kommunalen Bereich kommende Vorschlag, den Gemeinden statt gezielter Investitionshilfen Pauschalbeträge zur Investitionsförderung zur Verfügung zu stellen, läßt sich aus den folgenden verfassungsrechtlichen Gründen nicht verwirklichen: 1. Nach Art. 104 a Abs. 1 GG darf der Bund nicht allgemein Aufgaben der Länder oder Gemeinden finanzieren. Der Bund hat deshalb nur im Rahmen der durch die Finanzreform 1969 geschaffenen Ausnahmebestimmung des Art. 104 a Abs. 4 GG die Möglichkeit, Finanzhilfen für Investitionen der Gemeinden zu gewähren. Es muß sich dabei um aus gesamtstaatlicher Sicht besonders bedeutsame Investititionen handeln. Die Investitionen müssen ferner zur Verwirklichung der Ziele des Art. 104 a Abs. 4 GG erforderlich sein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4363* Der Bund hat somit darauf zu achten, daß die Finanzhilfen nur für Investitionsarten zur Verfügung stehen, die sich an diesen Rahmen halten. Er muß darüber hinaus unter den rechtlich in Betracht kommenden Investitionsarten eine Auswahl treffen, um am besten den Zielen des Art. 104 a Abs. 4 GG gerecht zu werden. Die Fachressorts des Bundes, die derartige Programme für Finanzhilfen zusammen mit den Ländern ausarbeiten, oder die Bundesregierung, aber auch das Parlament, dürfen sich nicht durch die Gewährung von Pauschalbeträgen von dieser rechtlichen und politischen Verantwortung freistellen. Art. 104 a Abs. 4 Satz 2 GG schreibt ausdrücklich vor, daß ,,insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen" durch Bundesgesetz oder aufgrund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung zu regeln sind. 2. Die Gemeinden sind nach unserer Verfassung Teile der Länder. Der Bund darf grundsätzlich weder in unmittelbare Finanzbeziehungen zu den Gemeinden treten, noch darf er den Ländern ein bestimmtes Verhalten in ihren Finanzbeziehungen zu den Gemeinden vorschreiben. So ist er gehalten, die Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG für Investitionen der Gemeinden nur den Ländern zu gewähren. Selbst wenn er dabei die vorstehend dargelegte rechtliche und politische Verantwortung voll den Ländern überlassen könnte, wäre nicht sichergestellt, daß die Länder die. Verantwortung weiter an die Gemeinden delegieren. Insbesondere hätte der Bund keinen Einfluß darauf, daß die Länder ihre eigenen Komplementärmittel zu den Finanzhilfen des Bundes den Gemeinden als Pauschalbeträge gewähren. Die Frage, ob solche pauschalen Zuweisungen von Landesmitteln für Gemeindeinvestitionen nach Landesrecht überhaupt möglich sind, unterliegt nicht der Beurteilung des Bundes. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 33): Was unternimmt die Bundesregierung, um einer Abwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus den Zonenrandgebieten entgegenzuwirken, wird sie in diesen Gebieten, wie schon in früheren Jahren, den Arbeitnehmerwohnungsbau zusätzlich steuerlich begünstigen, was dadurch geschehen könnte. daß Arbeitgeberdarlehen für den Bau von Wohnungen oder Eigenheimen bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer befreit werden, oder wird sie Arbeitgebern für vermögenswirksame Leistungen an Arbeitnehmer im Zonenrandgebiet höhere Steuerermäßigung zukommen lassen, womit zugleich ein Beitrag zur verbesserten Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand geleistet würde? Der Deutsche Bundestag hat anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung die Bundesregierung durch eine Entschließung ersucht, im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes die weitere Wirksamkeit der Berlin- und Zonenrandförderung zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu unterbreiten, die eine ausreichende Förderung auch künftig sicherstellen. Im Hinblick auf diese Entschließung hat die 'Bundesregierung unverzüglich eine entsprechende Prüfung eingeleitet. Dabei werden allerdings vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Investitionstätigkeit der Wirtschaft und zur Schaffung neuer und zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet untersucht. Die von Ihnen angeregten Maßnahmen zur Verhinderung der Abwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus dem Zonenrandgebiet erscheinen bei der gegenwärtigen Konjunktur- und Beschäftigungslage im Zonenrandgebiet weniger dringlich. Maßnahmen dieser Art werden daher von der Bundesregierung gegenwärtig nicht erwogen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 34) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 89 der AO 1977 die Antragsfrist des § 55 Abs. 5 EStG zumindest dann zu verlängern, wenn die Betroffenen auf den Fristablauf und seine Konsequenzen nicht hingewiesen wurden, obwohl das zuständige Finanzamt interne Vorbereitungen — z. B. Abstimmung mit den Gemeinden über die. Abgrenzung des Bauerwartungslands — für die Behandlung erwarteter Anträge getroffen hat? Aus § 89 der Abgabenordnung 1977 ergibt sich keine Verpflichtung der Finanzbehörde, jeden einzelnen Steuerpflichtigen auf den Ablauf wichtiger steuerlicher Fristen hinzuweisen. Dies gilt um so mehr, wenn es sich — wie im angesprochenen Falle — um ein Wahlrecht handelt und durch die zuständigen Fachverbände sowie in der Fachpresse auf den Fristablauf hingewiesen worden ist. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die in § 55 Abs. 5 Einkommensteuergesetz genannte Frist im Verwaltungswege allgemein zu verlängern, da es sich um eine am 31. Dezember 1975 abgelaufene gesetzliche Ausschlußfrist handelt. Im Einzelfall kann einem Steuerpflichtigen, der den Antrag spätestens 1976 nachgeholt hat, nach § 110 der Abgabenordnung 1977 unter bestimmten Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ist vom zuständigen Finanzamt zu prüfen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 35 und 36) : Wieviel Mischfinanzierungsprogramme des Bundes mit anderen Gebietskörperschaften einschließlich der Gemeinschaftsaufgaben und der Konjunktursonderprogramme laufen gegenwärtig mit welchem finanziellen Volumen? Hält die Bundesregierung eine Ausweitung von derartigen Mischfinanzierungsprogrammen für sinnvoll, oder sieht sie Möglichkeiten eines langsamen Abbaus mit dem Ziel der Wiederherstellung klarer finanzpolitischer Verantwortlichkeiten? 4364e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Ihre Fragen über die Mischfinanzierungen zwischen dem Bund und den anderen Gebietskörperschaften beantworte ich wie folgt: 1. Der Begriff „Mischfinanzierungsprogramme" liegt nicht fest. Es werden darunter sowohl große Gesamtprogramme wie auch Teilbereiche von Programmen oder auch nur einzelne Maßnahmen verstanden. Eine Angabe über die Zahl solcher „Programme" ist deshalb nur schwer möglich und wäre auch wenig aussagekräftig. In der nachfolgenden Ubersicht über das finanzielle Volumen der erfaßten „Mischfinanzierungsprogramme des Bundes mit den anderen Gebietskörperschaften" wird nicht nach Programmen, sondern nach der rechtlichen Grundlage der gemeinsamen Finanzierungen unterschieden. Gemeinsame Finanzierungen Bundesanteil 1977 in Milliarden DM 1. Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91 a GG) 2,6 2. Bildungsplanung und Forschungs- förderung (Art. 91 b GG) 2,0 3. Geldleistungsgesetze (Art. 104 a Abs. 3 GG) 3,7 4. Finanzhilfen (Art. 104 a Abs. 4 GG) 4,3 5. Sonstige Einzelfälle z. B. Wiedergutmachung, Maßnah- men zur Förderung des Steinkohlen- bergbaus usw. 3,6 insgesamt 16,2 Das Gesamtvolumen der von Bund, Ländern und z T. auch von den Gemeinden gemeinsam finanzierten Maßnahmen — einschließlich der auslaufenden Konjunkturprogramme vom September 1974 und August 1975 — liegt im Haushaltsjahr 1977 über 30 Milliarden DM. Dabei ist das Gesamtvolumen der Fälle, in denen der Bund Zuschüsse zu Maßnahmen der Länder oder Gemeinden ohne einen festen Kostenteilungsschlüssel gewährt, nur sehr grob erfaßt. 2. Die im Zuge der Finanzreform 1969 neu geschaffenen Art. 91 a, 91 b, 104 a Abs. 3, 4 und 5 GG enthalten eine verfassungsrechtliche Regelung der Bund/Länder-Zusammenarbeit bei der Aufgabenwahrnehmung. Neben den verfassungsrechtlich ausdrücklich geregelten Fällen finanziert der Bund gemeinsam mit den Ländern auch andere Aufgaben wie z. B. die Steinkohlenförderung und die Zonenrandförderung. Eine Ausweitung der Mischfinanzierungsprogramme ist von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Sie sollten im Gegenteil im Rahmen des geltenden Verfassungsrechts auf das notwendige Maß beschränkt werden. Die Fortsetzung der Programme sollte von Zeit zu Zeit — auch hinsichtlich der Höhe der Ausgaben — überprüft werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 37 und 38) : Trifft es zu, daß bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen durch den Bund die Wagen eines bestimmten Herstellers bevorzugt werden, und wenn ja, welche Gründe gibt es hierfür? Wieviel Dienstfahrzeuge welcher Fabrikate werden zur Zeit von den einzelnen Bundesministerien gefahren? Zu Frage B 37: Es trifft nicht zu, daß bei der Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen des Bundes ein bestimmter Hersteller bevorzugt wird. Nach dem Stand vom 7. November 1977 betrug der Anteil am gesamten Kfz-Bestand von 5 405 Fahrzeugen (= 100 v. H.) 3 385 Fahrzeuge des Fabrikats VW (= 62,6 v. H.), 768 Fahrzeuge des Fabrikats Mercedes-Benz (= 14,2 v. H.), 549 Fahrzeuge des Fabrikats Opel (= 10,2 v. H.), 351 Fahrzeuge des Fabrikats Ford (= 6,5 v. H.), 352 Fahrzeuge d. übrigen Fabrikate (= 6,5 v. H.). Zu Frage B 38: Eine Zusammenstellung über die Verteilung der verschiedenen Kfz-Fabrikate auf die einzelnen Geschäftsbereiche (Einzelpläne) werde ich Ihnen in den nächsten Tagen zusenden. Einsatzfahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und des Katastrophenschutzes sind dabei nicht erfaßt worden. Für einige Bereiche der nachgeordneten Verwaltung mußten die Zahlen aus zeitlichen Gründen geschätzt werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 39) : Bei welchen Gesetzen seit dem 1. Januar 1970 (z. B. Steuergesetzgebung, Sozialgesetzgebung) haben Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zu höheren Ausgaben bzw. auch Einnahmeverlusten geführt, und in welchem Umfang waren die Kommunen davon unmittelbar betroffen? Die Veränderungen der haushaltsmäßigen Auswirkungen einzelner Gesetze auf die Gebietskörperschaften in den verschiedenen Stufen des Gesetzgebungsverfahrens werden nicht ausgewertet. Seit 1970 haben 25 Beschlüsse des Vermittlungsausschusses die Haushaltssituation der Kommunen unmittelbar berührt. Ich habe eine schwerpunktmäßige Un- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4365* tersuchung der entsprechenden Gesetze veranlaßt. Auch wegen der notwendigen Abstimmung mit den beteiligten Ressorts wird diese Untersuchung einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich werde Sie von dem Ergebnis der Auswertung unterrichten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 40 und 41) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, nachdem der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt neue Aufgaben wie Eichordnung, Atomgesetz, Röntgenverordnung usw. aufgetragen wurden, um sie personell in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben zu bewältigen? Ist jetzt und in der Zukunft damit zu rechnen, daß — nachdem in den vergangenen Jahren nicht nur neue Stellen nicht bewilligt wurden, sondern Stellen abgegeben werden mußten — der Bundesanstalt im Haushaltsjahr 1978 25 Planstellen bewilligt werden? Zu Frage B 40: Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zur Verringerung des hohen Zuwachses an Personalausgaben unter Zustimmung des Deutschen Bundestages, dessen Vorstellungen zum Teil sogar weiter gingen, insgesamt eine zurückhaltende Linie im Personalbereich verfolgt. Das hat auch zu einer Beschränkung des Personalzuwachses im Bereich der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin geführt. Die Bundesregierung trägt einem zusätzlichen Personalbedarf für neue Aufgaben jedoch Rechnung, wenn sich dies nach den heute geltenden Maßstäben als unabweisbar herausstellt. So sollen der Bundesanstalt beispielsweise für den Bereich der Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und die Aufgaben im Zusammenhang mit deren Zwischenlagerung im Haushalt 1977 und im Haushaltsentwurf 1978 zusammen 29 neue Stellen (davon 2 Stellenumsetzungen) zugewiesen werden. Weiter sind 5 neue Stellen für 1979 vorgesehen. Zu Frage B 41: Es trifft zwar zu, daß auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt von den Stelleneinsparungen der letzten Haushaltsjahre betroffen wurde, insgesamt nahm das Stellensoll jedoch leicht zu. Nach den Übersichten in den Vorworten zum Einzelplan 09 beträgt das Personalsoll 1974 1 334 Stellen, 1977 1 336 Stellen und 1978 (Entwurf) 1 349 Stellen. Das ist auch darauf zurückzuführen, daß die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei der Durchführung der durch die Haushaltsgesetze der letzten Jahre und vom Deutschen Bundestag veranlaßten Stelleneinsparungen zu Lasten des Ministeriums selbst und der nachgeordneten Wirtschaftsverwaltungsbehörden geschont worden ist. Nach dem gegenwärtigen Stand der Beratungen des Haushalts 1978 erwarte ich, daß die Physikalisch-Technische Bundesanstalt 15 neue Stellen erhalt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 42 und 43) : Welche Einrichtungen des Bundes oder von Unternehmen, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist, sind in den letzten drei Jahren gezielt zur Stärkung des Zonengrenzlands wohin verlegt oder wo geschaffen worden? Welche vorhandenen oder zur Verwirklichung anstehenden Einrichtungen im Sinne der vorstehenden Frage hält die Bundesregierung zur Verlegung ins bzw. Schaffung im Zonengrenzland für geeignet, und wo sollen bejahendenfalls die Standorte im einzelnen liegen? Zu Frage B 42: Vor allem aus Gründen der Stärkung der Wirtschaftskraft des Zonenrandgebiets durch Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst wurden 1975 die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen Hamburg und Kiel zusammengelegt. Kiel ist „übergeordneter Schwerpunktort im Zonenrandgebiet" des Regionalen Aktionsprogramms „Holstein" der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . Neue Einrichtungen des Bundes im Zonenrandgebiet sind in den letzten 3 Jahren nicht geschaffen worden. Jedoch konnten einige im Zonenrandgebiet bereits bestehende Institutionen wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im übergeordneten Schwerpunktort Braunschweig und die Bundesanstalt für Fleischforschung im Schwerpunktort Kulmbach/Stadtsteinach ausgebaut werden. Sofern Unternehmen, an denen der Bund maßgeblich beteiligt ist, durch Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Zonenrandgebiets beitragen, können sie ebenso wie andere Unternehmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Investitionshilfen erhalten. Daneben sind steuerliche Vergünstigungen nach dem Zonenrandförderungsgesetz möglich. Auf diese Weise und in diesem Rahmen wird versucht, die unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffenden Standortentscheidungen dieser Unternehmen zugunsten des Zonenrandgebietes zu beeinflussen. Zahlreiche Industriebeteiligungen des Bundes haben ihren Standort im Zonenrandgebiet; teilweise sind sie, wie z. B. der Salzgitter-Konzern, mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Raum ausgebaut worden. Ihre arbeitsplatzschaffenden Investitionen kommen ständig diesem Raum zugute. Die anderen Industriebeteiligungen des Bundes sind im Schwerpunkt ebenfalls in strukturschwachen Gebieten tätig — z. B. im Saarland und in Berlin —. Ihre Produktionen sind zudem weitgehend standortgebunden — z. B. Steinkohlenbergbau, Elektrizitätserzeugung. Die gezielten Standortverlegungen in das Zonenrandgebiet sind daher unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Industrieunternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, im Wettbewerb mit Unternehmen in privatem Eigentum stehen. Sie müssen daher wie diese nach kaufmännischen Gesichtspunkten geführt werden. Ihre In- 4366* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 vestitionsplanung ist in unternehmerischer Verantwortung der Vorstände entsprechend ausgerichtet. Dieser Grundsatz muß gerade im Hinblick auf die sehr vielfältigen und zunehmenden regionalpolitischen Wünsche an die Bundesbeteiligungen aufrechterhalten bleiben. Zu Frage B 43: Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Bundesbahnbrückenmeistereien Hannover, Minden und Porta als Ersatz für das dort stillgelegte Bundesbahnausbesserungswerk nach Braunschweig zu verlegen und zu einer zentralen Brückenmeisterei zusammenzufassen. Im Bereich des Bundesministers für Wirtschaft wird gleichzeitig die in Braunschweig bereits bestehende Physikalisch-Technische Bundesanstalt planmäßig weiter ausgebaut. Braunschweig ist „übergeordneter Schwerpunkt im Zonenrandgebiet" des Regionalen Aktionsprogramms „Niedersächsisches Bergland" der o. g. Gemeinschaftsaufgabe. Darüber hinaus bestehen gegenwärtig keine konkreten Pläne zur Verlegung von Bundeseinrichtungen ins Zonenrandgebiet oder zur Schaffung solcher Einrichtungen in diesem Gebiet. Entscheidungen über ihren Standort werden jedoch stets auch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten getroffen. Nach der Zielsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes ist das Zonenrandgebiet bei der Standortwahl bevorzugt zu berücksichtigen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 44 und 45): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß Deutsche Gesellschaften mangels internationaler Erfahrungen bei der Vergabe von Großprojekten zum Beispiel in Saudi-Arabien nur schwer zum Zuge kommen, und was wird sie unternehmen, um gegebenenfalls mitzuhelfen, diesen Wettbewerbsnachteil abzubauen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß amerikanische Consulting-Firmen sämtliche Ausschreibungen nach US-Normen vornehmen, um US-amerikanischen Firmen einen Wettbewerbsvorteil zu sichern, und was wird sie unternehmen, um darauf hinzuwirken, daß europa- und weltweit bei Ausschreibungen Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche Normen abgebaut werden? Zu Frage B 44: In den OPEC-Staaten erfolgt die Vergabe von Großprojekten häufig über international tätige Consultingfirmen, denen die gesamte Projektdurchführung übertragen wird. Hier haben besonders amerikanische Consultingfirmen durch ihre Größe vor anderen ausländischen Mitbewerbern einen Wettbewerbsvorsprung. Dieser Wettbewerbsvorsprung ist auch dadurch bedingt, daß durch die Tätigkeit der amerikanischen Erdölfirmen in den OPEC-Ländern eine langjährige Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen Firmen und den meisten Regierungen der OPEC-Länder besteht. So verfügen viele OPEC-Länder über einen amerikanischen Beraterstab und lassen ihre Techniker vorwiegend in den USA ausbilden. Hieraus ergibt sich ein starker Einfluß zugunsten einer Auftragsvergabe an amerikanische Consultingfirmen und damit auch eine Verbesserung der Chancen anderer amerikanischer Firmen, mit der Durchführung der Projekte betraut zu werden. Die Bundesregierung versucht, diesen Wettbewerbsnachteil vor allem durch eine verstärkte Unterstützung von Aktivitäten im Ausbildungsbereich, z. B. der Ausbildung von ausländischen Technikern in der Bundesrepublik Deutschland, Durchführung von Ausbildungsprogrammen im Partnerland und durch die Entsendung deutscher Berater ins Ausland, abzubauen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen längerfristigen Prozeß. Insgesamt läßt sich jedoch nicht sagen, daß deutsche Firmen in den OPEC-Staaten weniger als Firmen anderer Länder zum Zuge kommen. Zu Frage B 45: Das Verfahren der Vergabe von Aufträgen vorzugsweise nach den jeweiligen nationalen Normen wird von allen Consultingfirmen angewandt, sofern die beauftragende Regierung der Consultingfirma die Durchführung der Ausschreibung übertragen hat und keine eigenen nationalen Normen bestehen. Hierbei können sich besonders für Firmen, die ihre Angebote nach einem anderen Normensystem erstellen, Nachteile ergeben. Um die Wettbewerbsnachteile für die jeweiligen Industrien zu verringern, setzt sich die Bundesregierung im internationalen Rahmen, z. B. in den multilateralen Handelsverhandlungen im GATT und in den internationalen Normenorganisationen ISO und IEC sowie in der zuständigen Fachgruppe des Europäisch-Arabischen Dialogs für eine weitgehende Vereinheitlichung der Normen ein. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 46 und 47) : Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung Parlament und Offentlichkeit bis heute nicht näher über die bereits 1973/74 von den Niederlanden eingeleitete Konservierungspolitik bei Erdgas unterrichtet, und welche energiepolitischen Folgerungen hat sie aus den politischen Entscheidungen und gesetzlichen Maßnahmen der Niederlande, die aus den Gas-Marketingplan der N. V. Nederlandse Gasunie, Groningen, von 1975 und dem neuen Erdgaspreisgesetz von 1975 abzuleiten sind, gezogen, um die Erdgasversorgung der Bundesrepublik Deutschland zu vernünftigen Konditionen zu sichern? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus den Artikeln 2, 4 und 7 des niederländischen Erdgaspreisgesetzes und aus der Tatsache, daß die N. V. Nederlandse Gasunie zur Erfüllung ihrer bestehenden Lieferverpflichtungen bereits einen Erdgas-Importvertrag zu einem Preis abschließen mußte, der über den für die Niederlande durch noch bestehende Lieferverträge erzielbaren Verkaufspreisen liegt, und für die die Niederlande nach einer Äußerung des niederländischen Wirtschaftsministers Lubber (nach einem Bericht in der Wirtschaftswoche Nr. 32 vom 29. Juli 1977) nicht bereit seien, draufzuzahlen? Zu Frage B 46: Die Niederlande waren lange Jahre (seit 1966) das einzige westeuropäische Land, das Erdgas in die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4367' Länder der Europäischen Gemeinschaft exportiert hat. Noch heute versorgen sie den deutschen Markt zu 50 °/o, Frankreich zu über 50 °/o, Belgien zu fast 100 °/o und Italien zu rd. 17 °/o. Erst vor kurzem kam als zweites Lieferland der westlichen Hemisphäre Norwegen mit Erdgas aus dem Ekofisk-Feld hinzu. In den Niederlanden selbst trägt Erdgas zu 55 °/o zur Primärenergieversorgung bei. In Anbetracht dieser großen und bis in die 90er Jahre hineinreichenden Lieferverpflichtungen ist es verständlich, daß die Niederlande nach den Ereignissen auf dem Ölmarkt 1973/1974 eine grundsätzliche Wende in ihrer Erdgas-Export- und -Inlandspolitik vornahmen. Dies gilt besonders für ihr Bestreben, die vorhandenen Ressourcen zu strecken, d. h. keine neuen Exportverträge abzuschließen und den Verbrauch im Inland jedenfalls nicht über den allgemeinen Zuwachs des Energieverbrauchs hinaus zu steigern. Die Bundesregierung sah und sieht keine Veranlassung, diese Mengenpolitik der Niederlande einer öffentlichen Diskussion in der Bundesrepublik zuzuführen. Dies um so weniger, als die bestehenden Importverträge mit den Niederlanden auf dem jetzt erreichten Lieferplateau (ca. 26 Mrd. m3/a) bis Mitte der 90er Jahre feste Mengen für den deutschen Markt sichern. Die derzeit geltenden Konditionen dieser Lieferung halten sich durchaus im Rahmen -der mit anderen Erdgaslieferanten abgeschlossenen Verträge. Zu Frage B 47: Etwas differenzierter als die niederländische Mengenpolitik ist das niederländische Erdgas-Preisgesetz zu sehen. Die Bundesregierung hat die niederländische Regierung mehrfach wissen lassen, daß nach ihrer Auffassung die Preise in Verhandlungen zwischen den Unternehmen gefunden werden müssen. Sie konnte in diesem Zusammenhang auf zwei nach der Ölkrise erfolgte Preisanpassungen und auf die Einführung von Bindungsklauseln verweisen, die die niederländischen Erdgaspreise an die in der Bundesrepublik notierten Heizölpreise gebunden haben. Damit haben die deutschen Importeure wie auch die niederländische Gasunie bewiesen, daß sie in der Lage sind, auch eruptiven Marktveränderungen mit privatwirtschaftlichen Mitteln ökonomisch sinnvoll Rechnung zu tragen. Im übrigen enthalten die Vertrage Verhandlungsklauseln, die in regelmäßigen Zeitabständen Gespräche auch über Preise und Anpassungsklauseln zulassen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die bisherige Zusammenarbeit der Unternehmen für beide Seiten Ergebnisse erbracht hat, die sowohl gegenwärtig wie in absehbarer Zukunft eine Anwendung des niederländischen Erdgas-Preisgesetzes nicht rechtfertigen würden. Dieses Gesetz sieht in seinen Artikeln 2 und 4 vor, daß der niederländische Wirtschaftsminister Mindestpreise festsetzen und — bei Nichteinhaltung dieser Preise — Lieferverbote aussprechen kann, wenn er meint, niederländisches Erdgas werde zu einem Preis unter dessen Wert verkauft. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß vor allem wegen des teureren Nordseegases, das seit kurzem an die Niederlande fließt, dort die Diskussion über eine Anwendung des Erdgas-Preisgesetzes wieder aufgeflammt ist. Die Bundesregierung hat gegenüber der niederländischen Regierung jedoch mehrfach deutlich gemacht, daß eine Preisangleichung an dieses hohe Niveau weder marktwirtschaftlich gerechtfertigt noch für die deutsche Gaswirtschaft rechtlich und wirtschaftlich tragbar wäre. Auf der anderen Seite wird die Bundesregierung alle Bemühungen der Unternehmen unterstützen, die Verträge veränderten Umständen stets so anzupassen, daß sowohl den wirtschaftlichen Bedürfnissen beider Seiten als auch den politischen Implikationen Rechnung getragen werden kann. Einer Anwendung des niederländischen Preisgesetzes würde nach unserer Auffassung im übrigen ein Briefwechsel zwischen dem niederländischen und dem deutschen Wirtschaftsminister aus dem Jahre 1965 entgegenstehen. Damals wurde von beiden versichert, daß die Regierungen „die zwischen niederländischen und deutschen Unternehmen abgeschlossenen Verträge auf Einfuhr niederländischen Erdgases respektieren und auf staatliche Maßnahmen verzichten werden, die die Durchführung dieser Verträge gefährden könnten". Die Bundesregierung hat Parlament und Öffentlichkeit über das deutsch-niederländische Erdgasverhältnis zuletzt am 12. Oktober 1976 anläßlich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Wolfram unterrichtet (BT-Drucksache 7/5863). Die Bundesregierung erklärte damals wie auch schon zuvor bei Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU am 18. Juni 1976 (BT-Drucksache 7/5411), daß die Versorgung der Bundesrepublik mit Erdgas langfristig gesichert ist. Zum niederländischen Erdgaspreisgesetz und seiner möglichen Bedeutung für die deutsche Energiewirtschaft hat die Bundesregierung am 16. Januar 1975 Stellung genommen (Anfrage des Abgeordneten Dr. Ahrens, 7. Wahlperiode, 141. Sitzung vom 16. Januar 1975, S. 9797* A). Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 48 und 49) : Liegen der Bundesregierung systematische Berechnungen vor, oder hat sie solche Berechnungen in Auftrag gegeben, die ausweisen, mit welchem Einsatz von öffentlichen Geldern und mit welchem Einsatz von Investitionskapital insgesamt bei welcher Rentabilität welche Verfahren zur Energieeinsparung oder zur Nutzung regenerativer Energiequellen in welchen Sektoren, bei welchem Vorrang und in welchem Zeitraum in den Markt eingeführt werden können? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die in ihrem Energiesparprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen die derzeit wirksamsten sind, und erwartet die Bundesregierung, daß weitere Energiesparmaßnahmen ähnlich hohen Investitionsaufwand und ähnlich hohe staatliche Mittel erfordern und nur eine ähnlich niedrige Rendite unterhalb von 2 v. H. erreichen, wie dies sich aus den Zahlen der Kabinettsvorlage zum Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden ergibt? 4368* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Zu Frage B 48: Der Bundesregierung liegen eine Anzahl von Berechnungen über Kostenintensität, Effektivität und Rentabilität energiesparender Maßnahmen und der Nutzung regenerativer Energiequellen vor. Diese Berechnungen sind zum Teil im Rahmen von Forschungsaufträgen der Bundesressorts, insbesondere des Bundesministeriums für Forschung und Technologie, durchgeführt worden. Ein bedeutender Teil dieser Berechnungen entstammt anhand aktueller praktischer Fragestellungen angestellten Untersuchungen — Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Energieeinsparungsgesetz, Planung von Förderungsprogrammen zur Energieeinsparung, Therma-Wettbewerb — oder konkreten Förderprogrammen, wie der Förderung energiesparender Maßnahmen nach §§ 4 a und 4 b des Investitionszulagengesetzes. Vergleichende Untersuchungen mit dem Ziel der Aufstellung von Prioritäten sind mit den vorhandenen Ergebnissen möglich und für bestimmte Fragestellungen auch durchgeführt worden. Sie haben ihren Niederschlag u. a: in dem am 14. September 1977 vom Bundeskabinett beschlossenen Konjunkturprogramm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen gefunden. Zu umfassenden theoretischen Berechnungen sieht die Bundesregierung jedoch keinen Anlaß, da einerseits die damit gewinnbaren Aussagen wegen einer Anzahl subjektiver Kriterien nur bedingt brauchbar sind, andererseits davon ausgegangen wird, daß brauchbare energiesparende Maßnahmen und eine erfolgreiche Nutzung regenerativer Energiequellen durch den Marktmechanismus begünstigt werden. Nur dort, wo es um eine Beschleunigung erkennbarer Entwicklungen, eine Beseitigung nicht marktkonformer Verhältnisse oder die Durchführung energiepolitisch erwünschter, aber nicht rentabler Maßnahmen durch eine Unterstützung der Bundesregierung geht, werden Berechnungen über Nutzen, Kosten und Maßnahmen gezielt durchgeführt. Zu Frage B 49: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß vor dem Hintergrund der Grundzüge ihrer Energiepolitik die im Energiesparprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig und möglich sind. Soweit es sich hierbei um Maßnahmen handelt, bei denen Investitionen unter gegenwärtigen Verhältnissen nicht generell durch Energieeinsparungen erwirtschaftet werden können, die gleichwohl aber energiepolitisch erwünscht sind, wird die Bundesregierung durch staatliche Mittel unterstützend eingreifen, um die Rentabilität der Maßnahmen für die Investoren zu verbessern. Die Bundesregierung ist im übrigen der Ansicht, daß die Förderung heizenergiesparender Investitionen entsprechend dem von ihr am 14. September 1977 beschlossenen Programm zu einer dauerhaften Verringerung der Nachfrage nach Heizenergie führt. Nach allen bisher bekannten Untersuchungen über Einsparmöglichkeiten liegt in bestehenden Gebäuden eine hohes Einsparpotential, auf dessen Nutzung im Rahmen einer effektiven Einsparpolitik nicht verzichtet werden kann. Bezogen auf die vorgesehenen öffentlichen Zuschüsse ergibt sich nach Durchführung des Programms bei der erwarteten jährlichen Energieeinsparung von rund 2 Millionen SKE ein hoher volkswirtschaftlicher Effekt. Die privatwirtschaftliche Rendite entsprechender energiesparender Maßnahmen hängt ausschließlich von den Bedingungen und konkreten Investitionen bei jedem einzelnen Gebäude ab. Generalisierende Aussagen hierüber sind daher nicht möglich. Zur Zeit beabsichtigt die Bundesregierung keine weiteren staatlichen Energiesparmaßnahmen mit ähnlich hohem Einsatz an öffentlichen Mitteln. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 50) : Ist die Bundesregierung mit mir der sachlich fundierten Auffassung, daß die Kompetenz für den Tierschutz vom Bundesernährungsministerium auf das Bundesinnenministerium übertragen werden sollte, und wenn ja, wann wird die Kompetenzverlagerung vorgenommen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die von bestimmten Gruppen angestrebte Verlagerung der Zuständigkeit für den Tierschutz vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf das Bundesministerium des Innern sachlich nicht begründet ist. Die zwischen der Land- und Forstwirtschaft und dem Tierschutz bestehenden zahlreichen Gemeinsamkeiten sowie die von der Bundesregierung — unter Federführung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — initiierten Fortschritte auf dem Gebiet des Tierschutzes sprechen für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeit. Diese Fortschritte sind von vielen engagierten Tierfreunden der Bundesregierung immer wieder bestätigt worden. Eine Änderung der bestehenden Ressortzuständigkeit für den Tierschutz wäre daher der Sache nicht dienlich. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 51): Bis wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierseuchengesetzes vorlegen, der auch die Fischseuchen einbezieht, und bis wann ist mit einer Verabschiedung zu rechnen? Der erste Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes ist im zurückliegenden Halbjahr erstellt und mit verschiedenen beteiligten Stellen, so auch mit Vertretern der Bundesländer und im Tierseuchenbeirat, erörtert worden. Im Zuge der vorausgegangenen Prüfung über die Zweckmäßigkeit der Einbeziehung der Bekämpfung von Fischseuchen in die staatliche Tierseuchenbekämpfung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4369* konnte bereits eine Übereinstimmung mit den Bundesländern über die Einbeziehung erzielt werden. Den betroffenen Wirtschaftskreisen wurden Ziele und Vorstellungen der neuen Regelung anläßlich des diesjährigen Fischereitages in Limburg an der Lahn dargelegt. Jetzt steht die Anhörung der Wirtschaftsverbände sowie der Sachverständigen an. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf im nächsten Jahr nach, der Sommerpause den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten, so daß mit der Verabschiedung etwa zum Frühjahr 1979 zu rechnen ist. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 54): Wird die Bundesregierung der Bundesanstalt für Arbeit ermöglichen, anstelle des Arbeitslosengelds in Höhe der eingesparten Leistungen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu fördern, ohne daß immer wieder besondere Finanzierungsmittel bereitgestellt werden müssen (Auspabenermächtigung A)? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit künftig von der Einsparung von Arbeitslosengeld abhängig zu machen. Abgesehen davon, daß haushaltsrechtliche Bedenken bestehen, Ausgaben für gesetzliche Pflichtleistungen (Arbeitslosengeld) und Kann-Leistungen (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) für deckungsfähig zu erklären, sprechen auch arbeitsmarktpolitische und verwaltungspraktische Gründe gegen das von Ihnen angesprochene Verfahren. Durch die Veranschlagung eines bestimmten Betrages für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in ihrem Haushaltsplan bekundet die Bundesanstalt für Arbeit ihre Absicht, solche Maßnahmen in einem auf Grund der erwarteten Arbeitsmarktlage für erforderlich gehaltenen Umfang zu fördern. Das ermöglicht eine frühzeitige Planung entsprechender Maßnahmen und sichert den angestrebten Entlastungseffekt am Arbeitsmarkt. Diese Entlastung wird bei der Berechnung des Ausgabenbedarfs für Arbeitslosengeld bereits berücksichtigt, so daß Einsparungen insoweit nicht erwartet werden können. Sollte sich gegen Ende des Haushaltsjahres zeigen, daß die Ausgaben für Arbeitslosengeld hinter den Schätzungen im Haushalt zurückbleiben, reicht die Zeit bis zum Jahresende kaum aus, diesen finanziellen Spielraum für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu nutzen. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen je nach Bedarf durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel ausgeweitet. Es besteht kein Anlaß anzunehmen, daß künftig arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus finanziellen Gründen unterbleiben werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 55) : Zieht die Bundesregierung eine Selbstbeteiligung bei den Krankenhausbenutzungskosten in Erwägung, nachdem, wie im Bericht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zu lesen war, Frau Antje Huber bei der 50. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Ludwigsburg als Ursache der Fehlbelegung von Krankenhausbetten mit Pflegebedürftigen u. a. die Übernahme der gesamten Kosten bei dem Krankenhausaufenthalt durch die Krankenkassen nannte, was im Gegensatz zur Regelung in der Sozialhilfe alte Menschen nicht zwinge, ihre Rente miteinzusetzen? Die Bundesregierung zieht nicht in Erwägung, die Übernahme der Kosten einer erforderlichen Krankenhauspflege durch die Krankenkassen im Wege einer Selbstbeteiligung der Versicherten einzuschränken. Sie ist der Auffassung, daß während eines Krankenhausaufenthaltes Lohnersatzleistungen wie z. B. die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung dem Versicherten zur Bestreitung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie in vollem Umfang belassen werden sollten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 56, 57 und 58) : Hält die Bundesregierung die enge räumliche, organisatorische und personelle Anbindung der Zeitschrift ,Thema 1 — Gesundheit" an die kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbar mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der kassenärztlichen Selbstverwaltungsinstitution? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, daß es infolge mangelnder Bereitschaft der Krankenversicherung, die Ärzte sachgerecht über die tatsächlich getroffenen Regelungen im Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz zu informieren, zu einer zum Teil erschreckenden Unkenntnis der Ärzteschaft über die Bestimmungen des Kostendämpfungsgesetzes gekommen ist, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zur sachgerechten Information der Patienten und Ärzte beizutragen? Würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn sich die Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft am Beispiel der Krankenkassen orientieren würden und den von ihnen vertretenen Personenkreis entsprechend ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag unterrichten würden, und was gedenkt sie gegebenenfalls flankierend zu tun, um diese Information durch die Krankenversicherungen sicherzustellen? Bereits bei der Ankündigung der Zeitung „Thema 1 — Gesundheit" durch einen Brief der Herausgeber und Redakteure unter Verwendung des Briefkopfs „Deutsches Ärzteblatt — Ärztliche Mitteilungen" sowie durch einen Beitrag im „Deutschen Ärzteblatt Nr. 39" hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Anlaß genommen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) u. a. folgende Fragen zu stellen: „Hält die Kassenärztliche Bundesvereinigung es mit ihrer Rechtsstellung und mit ihren gesetzlichen Aufgaben für vereinbar, daß in ihrem offiziellen Organ und mit dem Eindruck ihrer Billigung Kassenärzten der Bezug dieser Zeitung empfohlen wird? Wie wird der Umstand gerechtfertigt, daß für diese Zeitung im Veröffentlichungsorgan der Kassenärzt- 4370e Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 lichen Bundesvereinigung Textseiten zur Verfügung gestellt werden? Welche Schritte gedenkt die Kassenärztliche Bundesvereinigung zu unternehmen?" Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat u. a. dazu folgendes geantwortet: „Die den Ärzten zum Bezug gegen Entgelt angebotene Zeitung „Thema 1 — Gesundheit" hat mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung weder „enge personelle" noch „organisatorische" Zusammenhänge. Es handelt sich vielmehr um den Versuch von Journalisten, eine Wartezimmerzeitung für Ärzte herzustellen. Aus dem Umstand, daß ein Teil der Redakteure auch dem Redaktionskollegium des Deutschen Ärzteblattes angehört, kann in keiner Weise geschlossen werden, daß hiermit eine Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für jenes von diesen in eigener Verantwortung herausgegebene Blatt entstanden ist. Soweit in einer Hinweisschrift für Journalisten ein Redakteur sich des Briefbogens mit der Bezeichnung „Deutsches Ärzteblatt" bedient hat, darf ich darauf hinweisen, daß es sich dabei nicht um den „offiziellen Briefbogen" des Deutschen Ärzteblattes handelt, sondern um ein altes Formular, welches für das Deutsche Ärzteblatt nicht mehr verwendet wird. Dennoch mißbillige ich ausdrücklich die Verwendung dieses Briefbogens wie auch jeden Hinweis auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Mitherausgeberin des Deutschen Ärzteblattes. Diese Mißbilligung habe ich mit Klarheit dem betreffenden Redakteur zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie darauf hinweisen, daß im Deutschen Ärzteblatt Nr. 39 werbend auf die Zeitung „Thema 1 — Gesundheit" hingewiesen worden ist, so habe ich hierzu bereits Frau Staatssekretärin Fuchs gegenüber deutlich zum Ausdruck gebracht, daß dies die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Mitherausgeberin des Deutschen Ärzteblattes nicht für richtig hält. Sofort nach Erscheinen dieser Nummer des Deutschen Ärzteblattes habe ich veranlaßt, daß Hinweise im Deutschen Ärzteblatt — auf welche Zeitungen auch immer — allenfalls als Anzeige angebracht werden könnten, damit für den Leser die klare Trennung zwischen dem redaktionellen Inhalt des Deutschen Ärzteblattes einerseits und Inhalten fremder Zeitschriften andererseits erkennbar wird. Schritte, welche über die von mir veranlaßten Maßnahmen zur Klarstellung, daß die bezeichnete Patientenzeitung weder mittelbar noch unmittelbar von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getragen wird, hinausgehen, beabsichtige ich nicht zu unternehmen." Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat diese Ausführungen als klarstellenden Hinweis über die Beziehung der KBV zu den Herausgebern der genannten Zeitung zur Kenntnis genommen. Die KBV ist in dem erwähnten Schreiben darauf hingewiesen worden, daß es Pflicht der kassenärztlichen Körperschaften ist, verantwortungsvoll und konstruktiv an der Durchführung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes mitzuwirken. Der Vorsitzende der KBV sieht durch den erwähnten Vorgang diese Verpflichtung nicht berührt. Ich möchte unabhängig von der die KBV selbst betreffenden Frage allgemein wertend hinzufügen, daß die erwähnte Zeitung in ihrer ersten Ausgabe den Weg der wahrheitsgemäßen Information, verantwortungsvollen Aufklärung und legitimen Kritik verlassen hat. Ob Kassenärztliche Vereinigungen ihrer Informationspflicht gegenüber den Kassenärzten nicht sachgerecht nachgekommen sind, wäre eine Frage, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder geprüft werden müßte. Soweit es die KBV angeht, hat diese in einer Reihe von Maßnahmen (Rundschreiben an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Veranstaltungen für Organmitglieder und Funktionsträger dieser Körperschaften), welche fortgeführt - werden, über die neuen gesetzlichen Bestimmungen informiert. Ich begrüße alle Maßnahmen der kassenärztlichen Körperschaften ebenso wie die der Krankenkassen und ihrer Verbände, die dazu beitragen, die Durchführung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes seinen Zielsetzungen entsprechend zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist auch künftig bereit, mit den Spitzenorganisationen hierbei auftretende Fragen gemeinsam zu erörtern. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 59 und 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in den Fällen, in denen der Träger einer Jugendeinrichtung die Zuweisung eines Zivildienstleistenden beantragt, grundsätzlich eine negative Stellungnahme an das Bundesamt für Zivildienst in Köln richtet (vergleiche Süddeutsche Zeitung Nr. 244), und was wird sie gegebenenfalls unternehmen, um das Bundesamt für den Zivildienst zu veranlassen, daß über die Zuweisung nach sachlichen Kriterien entschieden wird? Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus seine grundsätzliche negative Stellungnahme mit der pauschalen Begründung, daß der Zivildienstleistende in derartigen Einrichtungen unmittelbaren Kontakt mit Kindern und Jugendlichen hat, und somit eine politische Beeinflussung durch den Zivildienstleistenden nicht ausgeschlossen werden kann", begründet, und wenn ja, was wird sie unternehmen, um dieser pauschalen Beurteilung aller Zivildienstleistenden durch die bayerische Staatsregierung entgegenzuwirken? Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden und dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst wurde im Jahre 1972 vereinbart, vor der Anerkennung von Einrichtungen der Jugenderziehung und Jugendbetreuung als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes die Stellungnahme der zuständigen obersten Landesjugendbehörden zum Anerkennungsantrag einzuholen, sofern es sich nicht um Einrichtungen für behinderte Jugendliche handelt. Seither wird in allen Fällen, in denen Zivildienstleistende in Jugenderziehungs- und Betreuungseinrichtungen tätig werden sollen, entsprechend dieser Vereinbarung verfahren. Während die obersten Landesjugendbehörden alle anderen Bundesländer in ihren Stellungnahmen lediglich eine pädagogische oder sozialpädagogische Fachausbildung der Zivildienstleistenden zur Voraussetzung machen, wenn die Dienstleistenden in der unmittelbaren Erziehung und Betreuung von Ju- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4371* gendlichen beschäftigt werden sollen, erhebt die oberste Landesjugendbehörde des Landes Bayern mit wenigen Ausnahmen gegen die Anerkennung solcher Einrichtungen Bedenken. Das Bundesamt für den Zivildienst hat in Einzelfällen die Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Unterrichtung und Kultus nicht berücksichtigt. Für die Zivildienstverwaltung wäre es jedoch schwierig, generell so zu verfahren. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereits Verhandlungen mit dem Ziel begonnen, eine Gleichbehandlung aller Antragsteller im gesamten Bundesgebiet zu erreichen. Diese Verhandlungen haben allerdings bisher zu keinem konkreten Ergebnis geführt. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurde von der Bundesregierung eindringlich darauf hingewiesen, daß eine pauschale negative Beurteilung aller Zivildienstleistendennicht gerechtfertigt ist. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 61): Enthält die Bundesregierung die ihr von der Bundesanstalt für Arbeit zugeleiteten monatlich erhobenen Zahlen über die der Arbeitsverwaltung gemeldeten Ausbildungsplätze und über die sich bei ihr meldenden Bewerber um einen Ausbildungsplatz der Offentlichkeit vor, und warum beschränkt sich die Bundesanstalt für Arbeit gegebenenfalls darauf, vierteljährlich nur mitzuteilen, wieviel Ausbildungsplätze noch nicht besetzt und wie viele Bewerber nodi nicht untergebracht werden konnten? Die Zahl der Ausbildungsplätze, die die Unternehmen der Bundesanstalt für Arbeit zur Vermittlung anbieten, sowie die Zahl der vorgemerkten Bewerber um einen Ausbildungsplatz werden von den Arbeitsämtern monatlich erhoben. Außerdem wird zum Monatsende Dezember, März, Mai, Juli und September festgestellt, wie viele der gemeldeten Ausbildungsplätze noch unbesetzt und wie viele der Bewerber noch nicht untergebracht sind. In den ersten Monaten des Beratungsjahres (1. Oktober bis 30. September) können diese Zahlen im Vergleich zum Vorjahre auf Grund der noch relativ kleinen Datenbasis zufallsbedingten Schwankungen unterliegen. Die Bundesanstalt beginnt da- her mit der Veröffentlichung der Märzergebnisse. Auf dem Wege von Pressemitteilungen hat sie außerdem die Ergebnisse der Monate Mai, Juni, Juli und September 1977 bekanntgegeben. Die Gesamtergebnisse des Beratungsjahres 1976/77 zum 30. September 1977 werden in Kürze zusätzlich in den Amtlichen Nachrichten der Bundesanstalt erscheinen. In allen Veröffentlichungen, auch bei der Veröffentlichung von Teilergebnissen im Verlaufe des Jahres, weist die Bundesanstalt darauf hin, daß das Verhältnis von gemeldeten Berufsausbildungsstellen zu gemeldeten Bewerbern nur begrenzte Schlüsse auf die Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt zuläßt; eine endgültige Aussage dürfte erst möglich sein, wenn u. a. die Statistiken der Kammern über die tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse vorliegen. Im letzten Beratungsjahr wurden den Arbeitsämtern nur etwa drei Fünftel der angebotenen betrieblichen Berufsausbildungsstellen zur Vermittlung genannt, während gleichzeitig drei Viertel aller Bewerber um Ausbildungsstellen bei den Arbeitsämtern vorsprachen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/1125 Frage B 62) : Entspricht die Auslegung des Mitbestimmungsgesetzes durch den DGB, derzufolge das im Mitbestimmungsgesetz vorgesehene Wahlmännergremium das Recht habe, nach dem Wahlakt periodisch zusammenzutreten und sich von den Gewählten Bericht erstatten zu lassen, den Vorstellungen der Bundesregierung über die Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes, und wenn nein, was wird die Bundesregierung unternehmen, um ihren Vorstellungen Geltung zu verschaffen und eine Entwicklung zum imperativen Mandat zu verhindern? Eine Meinungsäußerung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wonach das Wahlmännergremium das Recht hätte, nach der Wahl periodisch zusammenzutreten und sich von Arbeitnehmervertretern Bericht erstatten zu lassen, ist mir nicht bekannt. Ob das Mitbestimmungsgesetz eine solche Auslegung zuläßt, haben im Streitfall die Gerichte zu entscheiden. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, in dieser Frage selbst etwas zu unternehmen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 63): Trifft es zu, daß Arbeitnehmer, die in einem Berliner Bezirk wohnen und denen in einem anderen Berliner Bezirk ein Beschäftigungsangebot gemacht wird, die Arbeitslosigkeit vorziehen, und wie hat die Arbeitsverwaltung darauf gegebenenfalls reagiert? Fälle der von Ihnen geschilderten Art sind der Bundesregierung nicht bekannt. Ich kann deshalb Ihre Frage nur allgemein beantworten. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, die ein zumutbares _Angebot ablehnen, erhalten vier Wochen keine Leistungen. Lehnen Sie auch ein weiteres zumutbares Arbeitsangebot ab, so erlischt der Anspruch auf die Leistung. Als zumutbare werden einfache Wege- und Fahrtzeiten von der Wohnung zur Arbeitsstelle bis zu eineinhalb Stunden angesehen. Ausnahmen können sich aus den Umständen des Einzelfalles ergeben (z. B. bei Teilzeitarbeit). Ein Arbeitsloser, der ein Arbeitsangebot allein deshalb ablehnt, weil es in einem anderen Stadtbezirk liegt, wird deshalb in 4372* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 aller Regel damit rechnen müssen, daß er vier Wochen keine Leistungen erhält oder daß sein Anspruch erlischt. Wenn Ihnen derartige konkrete Fälle bekannt sind, wäre ich um Unterrichtung dankbar. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 64 und 65): Was hat die Bundesregierung bewogen, bei der Errechnung der Durchschnittseinkommen der Ärzte (Fragestunde des Bundestages vom 2. März 1977, Stenographischer Bericht, Seiten 751 bis 755) allein die Kostenstrukturerhebung 1971 zugrunde zu legen, obwohl das Statistische Bundesamt ausdrücklich in der Kostenstrukturerhebung 1971 und 1975 festgestellt hat, daß diese Statistik weder Angaben über die tatsächliche Besetzung der verschiedenen Größenklassen nodi Angaben über die Durchschnittseinnahmen aller erfaßten Praxen liefert? Wird die Bundesregierung ihre Feststellungen über die Durchschnittseinkommen der Ärzte berichtigen, nachdem zwei Wissenschaftler, H. K. Lang und A. Mertens, in der Zeitschrift „Der Deutsche Arzt", Oktoberheft, dargelegt haben, daß die Bundesregierung zu Unrecht die Kostenstrukturerhebung verallgemeinernd herangezogen habe, und auch von falschen Zahlen ausgegangen sei, da der durchschnittliche Praxiskostenanteil nicht 35,3 — wie angegeben —, sondern ausweislich der Kostenstrukturerhebung 1975 mindestens 40,1 und höchstens 48,0 vom Hundert betrage? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Ergebnisse der Kostenstrukturerhebungen des Statistischen Bundesamtes eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Entwicklung der Praxisumsätze, der Praxiskosten und der Bruttoeinkommen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte bilden. Die Kostenstrukturstatistik wird in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes nach einzelnen ärztlichen Fachrichtungen und innerhalb der Fachrichtungen für bestimmte Umsatz- bzw. Einnahmen-Größenklassen dargestellt. Zusammenfassende Ergebnisse, d. h. durchschnittliche Praxiskostenanteile und Durchschnittsumsätze für alle Praxen, werden allerdings nicht veröffentlicht. Die Aussagefähigkeit solcher, auf der Grundlage des verfügbaren statistischen Materials errechneten Durchschnittswerte hängt davon ab, inwieweit die Verteilung der erfaßten Praxen auf die verschiedenen Größenklassen als repräsentativ für die Größenklassengliederung aller Praxen angesehen werden kann. Die bisherigen Erfahrungen mit der Kostenstrukturstatistik für Ärzte und Zahnärzte haben keine Hinweise darauf ergeben, daß die Repräsentanz der Verteilung der erfaßten Praxen auf die Größenklassen so gering ist, daß die Berechnung von Durchschnittswerten nicht zu vertreten wäre. Die Plausibilität der auf dieser Grundlage berechneten Werte zum Durchschnittseinkommen der Ärzte und Zahnärzte ist, soweit möglich, durch weiteres statistisches Material, insbesondere auf Grund der Entwicklung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für ambulante Behandlung sowie der Einkommenssteuerstatistik überprüft worden. Diese zusätzlichen Berechnungen haben — im Rahmen der durch die Aussagefähigkeit des Ausgangsmaterials und die bestehenden methodischen Probleme gesetzten Grenzen — die auf der Grundlage der Kostenstrukturstatistik berechneten Werte im wesentlichen bestätigt. Die übrigen weise ich darauf hin, daß sich die Bundesregierung, um den bestehenden methodischen Fragen Rechnung zu tragen und deutlich zu machen, daß es sich um Schätzwerte handelt, bei ihren Angaben zum Durchschnittseinkommen der Ärzte und Zahnärzte darauf beschränkt hat, eine bestimmte Bandbreite anzugeben. Soweit sich Ihre Frage auf die Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung 1975 bezieht, darf ich folgendes bemerken: i. Der durchschnittliche Praxiskostenanteil hat sich bei den niedergelassenen Ärzten von 35,3 v. H. im Jahre 1971 auf 42,7 v. H. im Jahre 1975, bei den Zahnärzten von 42,5 v. H. im Jahre 1971 auf 51,2 v. H. im Jahre 1975 erhöht. Diese Erhöhung ist im Vergleich zu den Ergebnissen früherer Kostenstrukturerhebungen außergewöhnlich. Es ist daher noch erforderlich zu prüfen, auf welche Gründe dieser Kostenanstieg zurückzuführen ist. Die Bundesregierung hat bei ihren Angaben zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen der Ärzte und Zahnärzte vor der Auswertung der Kostenstrukturerhebung 1975 stets ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in der Kostenstrukturerhebung 1971 ermittelten Praxiskostenanteile den Berechnungen zugrunde gelegt worden sind. Sie hat ferner darauf hingewiesen, daß eine Überprüfung der auf der Grundlage der Kostenstrukturerhebung 1971 basierenden und entsprechend der Aufwandsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Entwicklung der Bevölkerungs- und Arztzahlen fortgeschriebenen Angaben zum Bruttoeinkommen der niedergelassenen Ärzte anhand der Kostenstrukturerhebung 1975 möglich und beabsichtigt ist. Der nach der Kostenstrukturstatistik 1971 errechnete durchschnittliche Praxiskostenanteil mußte zugrunde gelegt werden, weil aktuellere Angaben nicht verfügbar waren und die Entwicklung in den vergangenen Jahren nicht einheitlich war. So betrugen die Kostenanteile bei den niedergelassenen Ärzten 1963 35,1 v. H., 1967 33,7 v. H. und 1971 35,3 v. H. Legt man den aus der Kostenstrukturstatistik 1975 errechneten durchschnittlichen Praxiskostenanteil von 42,7 v. H. zugrunde, ergibt sich für die niedergelassenen Ärzte ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 150 000 bis 160 000 DM im Jahre 1975. Für die Zahnärzte ergibt sich bei einem durchschnittlichen Praxiskostenanteil von 51,2 v. H. ein Bruttoeinkommen von 195 000 bis 205 000 DM. 2. Die Kostenstrukturerhebung 1975 läßt ferner erkennen, daß weiterhin erhebliche Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Arztgruppen bestehen. So lag das Einkommen der Röntgenärzte doppelt so hoch wie das Einkommen der Allgemeinärzte und mehr als doppelt so hoch wie das Einkommen der Kinderärzte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4373* Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 66) : Beabsichtigt die Bundesregierung nach wie vor, das Kreiswehrersatzamt Solingen aufzulösen und ein Musterungszentrum in Düsseldorf zu errichten, obwohl von den Städten des Bergischen Lands Vorschläge unterbreitet wurden, die für die Betroffenen eine günstigere Lösung vorsehen? Im Weißbuch 1971/1972 zur „Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr" hat die Bundesregierung ihre Absicht erklärt, in Düsseldorf ein Kreiswehrersatzamt mit Facharztstationen — Musterungszentrum — unter Einbeziehung der Kreiswehrersatzämter Mettmann, Wuppertal und Solingen zu errichten. Die Neuorganisation der Kreiswehrersatzämter im Regierungsbezirk Düsseldorf soll Anfang 1978 in einem Gespräch im Bundesverteidigungsministerium erörtert werden. Hierzu werden die Bundes- und Landtagsabgeordneten sowie die Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften, die sich in dieser Angelegenheit an das Bundesverteidigungsministerium gewandt haben, eingeladen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 67) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Reservistenkameradschaften und den Einheiten der Bundeswehr zu verbessern? Nach den mir vorliegenden Meldungen ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den Reservistenkameradschaften insgesamt gut. Da es sich bei den hier angesprochenen Kontakten zwischen den Reservistenkameradschaften und der aktiven Truppe vornehmlich um Vorhaben handelt, die außerhalb der allgemeinen Dienstzeit stattfinden — meist an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen sowie abends — gehen die verantwortlichen Truppenkommandeure oft bis an die Grenze der Belastbarkeit, um allen Kontaktwünschen nachzukommen. Allein im Rahmen der „Allgemeinen Reservistenarbeit" sind im Jahre 1976 unter der Verantwortung der Bundeswehr ca. 5 100 Vorhaben als dienstliche Veranstaltung durchgeführt worden. Über 115 000 Reservisten haben daran teilgenommen neben ca. 20 000 Teilnehmern aus Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz, befreundeten Streitkräften und ca. 49 000 Gästen aus dem zivilen Bereich. Daneben hat der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) fast 16 000 verbandsinterne Veranstaltungen durchgeführt, an denen ebenfalls über 12 000 aktive Soldaten, ca. 4 500 ausländische Soldaten und ca. 137 000 Zivilpersonen teilgenommen haben. Ich gebe Ihnen diese Zahlen bekannt, weil sie neben dem außerordentlichen freiwilligen Engagement der Reservisten nicht nur den beträchtlichen Einsatz der aktiven Truppe wiedergeben, sondern auch Beweise für die vielfältige und umfassende Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Reservistenkameradschaften- sind, auch wenn man berücksichtigt, daß in den Teilnehmerzahlen eine nicht bekannte Anzahl von „Mehrfachteilnehmern" enthalten ist. Wegen der starken dienstlichen Beanspruchung der aktiven Soldaten, aber auch aus finanziellen Gründen, halte ich zur Zeit eine allgemeine Steigerung der bestehenden Kontakte nicht für möglich. Das schließt nicht aus, daß Kontakte dort, wo im örtlichen Bereich Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen einzelnen Reservistenkameradschaften und Einheiten der Bundeswehr bestehen, in Zukunft verbessert werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 68) : ist die Bundesregierung bereit, in Zukunft Manöverschäden schneller und unbürokratisch mit den Betroffenen zu regulieren, da die Schadensabwicklung bislang bis zu zwei Jahren in Anspruch nahm? Bei der Abwicklung von Manöverschäden ist zu unterscheiden zwischen den Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht worden sind, und solchen, die auf Truppen der Entsendestaaten zurückzuführen sind. Für die Bundeswehr hat das Bundesministerium der Verteidigung 1976 die Anweisungen zur beschleunigten Bearbeitung von Übungsschäden neugefaßt, um dadurch in Ergänzung der Regelung des Bundesleistungsgesetzes eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung zu erreichen. Darin ist u. a. angeordnet, daß bei jeder Übung, bei der mit Übungsschäden zu rechnen ist, Übungsschadensoffiziere einzuteilen sind. Diese haben schon währen der Übung alle für die Schadensabwicklung wesentlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen und sollen hierbei nach Möglichkeit die Geschädigten beteiligen. Die Übungsschadensoffiziere sind ferner berechtigt, Bagatellschäden bis zur Höhe von DM 200,— für jeden zusammenhängenden Einzelschaden an Ort und Stelle zu regulieren. Im Interesse einer beschleunigten Schadensabwicklung ist des Weiteren angeordnet worden, daß die Bundeswehrverwaltung vor Beginn einer Übung bei den Gemeindeverwaltungen im Übungsgebiet Formblätter zur vereinfachten Geltendmachung von Ersatzansprüchen auslegt. Schließlich wurde die Befugnis zur Bearbeitung von Flur-, Forst- und sonstigen Schäden bis zur Höhe von DM 5 000,— und zur Herbeiführung einer Einigung mit den Geschädigten auf die örtlich zuständigen Standortverwaltungen mit landwirtschaft- 4374* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag; den 11. November 1977 lichen Fachberatern delegiert, um die Schadensabwicklung zu vereinfachen. In den Jahren 1975/1976 wurden bei den Wehrbereichsverwaltungen folgende Flur-, Forst- und sonstigen Schäden angemeldet: 1975 Schadensfälle 10 151 1976 Schadensfälle 8 083 18 234 wobei die überwiegende Zahl aller Schäden in einer Zeit bis zu drei Monaten abgeschlossen war. Im gegenwärtigen Zeitpunkt werden von den Wehrbereichsverwaltungen nur 30 Fälle berichtet, deren Entstehung zwei Jahre zurückliegt und die noch nicht abgeschlossen werden konnten. Davon betreffen 11 Fälle Ansprüche wegen der Beschädigung von Grenzsteinen, bei denen die Mitwirkung der Vermessungs- und Katasterämter erforderlich ist, 7 Fälle befanden sich im förmlichen Festsetzungsverfahren nach dem Bundesleistungsgesetz, und in 12 Fällen handelte es sich um Sonderfälle, die nicht durch Verschulden der Bundeswehrverwaltung unerledigt geblieben sind. Berücksichtigt man, daß der größte Teil der Schäden jeweils durch die großen Herbstübungen verursacht wurden, von diesen aber bis zum jeweiligen Jahresende bereits 64 Prozent abgewickelt werden konnten und sich von den 10 151 Schadensfällen des Jahres 1975 nur noch 7 Fälle, die noch dazu einem besonderen Verfahren unterliegen, übrig sind, dann ist ein solches Ergebnis als befriedigend zu bezeichnen. Das Bundesministerium der Verteidigung sieht daher keine Veranlassung, die bestehende Regelung zu ändern. Soweit Manöverschäden von den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften verursacht werden, obliegt die Schadensabwicklung gemäß Art. 14, 8 des Ausführungsgesetzes zum NATO-Truppenstatut (BGBl. II 1961, 1183) den Behörden der Verteidigungslastenverwaltung (Landesbehörden), die der Aufsicht der Landesfinanzministerien unterliegen. Auch diese Behörden wickeln die kleineren Manöverschäden (bis DM 1 000,—) in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch ab. Bei größeren Manöverschäden sind die zahlungspflichtigen ausländischen Streitkräfte am Verfahren zu beteiligen, so daß allenfalls die Regulierung dieser Schäden längere Zeit beansprucht. In aller Regel wird nur bei Großschäden (meist umfangreichere Straßenschäden) oder bei Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung in Einzelfällen eine Zeit von 2 Jahren bis zur endgültigen Abwicklung der Manöverschäden benötigt. Sollten Sie nähere Zahlenangaben über den Stand der Abwicklung der von den ausländischen Streitkräften verursachten Manöverschäden und die Dauer der Entschädigungsverfahren wünschen, ist der Bundesminister der Finanzen bereit, entsprechende Auskünfte bei den Landesfinanzministerien einzuholen und Sie hierüber zu unterrichten. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 69) : Wieviel Sprengstoff, Minen (Panzerminen, Schützentretminen, andere), Sprengkapseln und Zündschnüre sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 1972 bis September 1977 aus zivilen bzw. militärischen Beständen in der Bundesrepublik Deutschland entwendet und nicht wieder aufgefunden worden? Aus Beständen der Bundeswehr wurden 1 049 Stück Sprengmittelzünder und Sprengkapseln sowie 269 m Zündschnur entwendet und nicht wiederaufgefunden. Minen wurden nicht entwendet. Aus allen übrigen Beständen ergeben sich nach Angaben des Bundeskriminalamtes folgende Verlustzahlen: — 14 Stück Minen verschiedener Art, — 7 691 Sprengmittelzünder und Sprengkapseln und — 970 m Zündschnur. Die Aufschlüsselung nach den verschiedenen Sprengmitteln und die Zahlenangaben hierfür können unter Umständen geringfügig abweichen, weil die Statistik über Sprengmittelverluste nicht im gesamten Berichtszeitraum nach den gleichen Kriterien geführt wurde. So wurden z. B. in den Jahren 1972 und 1973 Minen nicht besonders erfaßt. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 70 und 71): Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Landschaftsschutzgebiet des Spessarts eine Panzerübungsstraße für die Bundeswehr oder Stationierungsstreitkräfte geplant ist, und wenn ja, welches Gebiet wird betroffen? Wann soll das Projekt gegebenenfalls verwirklicht werden, und sind dabei die Probleme des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des hochentwickelten Fremdenverkehrs im Spessartraum berücksichtigt? Planungen für den Bau einer Panzerübungsstraße im Landschaftsschutzgebiet des Spessarts sind der Bundesregierung nicht bekannt. Pressemeldungen können daher nicht bestätigt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen 72 und 73): Sind Fälle bekannt, in denen Soldaten auf Zeit für die Dauer ihrer gesetzlich geförderten Zivilausbildung Ausbildungsverträge zum Schein abgeschlossen und sich so Doppelverdienste verschafft haben, und welche Konsequenzen sind gegebenenfalls gezogen worden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4375* Wird eine Ausbildung zur „geprüften Werkschutzfachkraft", die zwei Jahre dauert und weitgehend ohne schulischen Teil erfolgt, als förderungswürdig im Sinne des Berufsförderungsgesetzes für Soldaten auf Zeit angesehen? Die Anzahl der Fälle, in denen Soldaten auf Zeit für die Dauer der nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geförderten Berufsausbildung — Fachausbildung — nur zum Schein Ausbildungsverträge abgeschlossen und sich so Doppelverdienste verschafft haben, ist dank der im Soldatenversorgungsrecht getroffenen Vorkehrungen und deren Realisierung durch den mit der Berufsförderung befaßten Berufsförderungsdienst der Bw sehr gering. Maßgebend sind dabei folgende Gesichtspunkte: Der Soldat kann die — als Versorgungsleistung erdiente — Sachausbildung in öffentlichen und privaten Einrichtungen, die auch sonst eine Ausbildung und Weiterbildung für das spätere Berufsleben durchführen, in Anspruch nehmen. Im Rahmen der Verpflichtung zur gesteigerten Fürsorge gegenüber dem längerdienenden Soldaten hat der Berufsförderungsdienst dabei darauf hinzuwirken, daß der Soldat seine Berufsförderung jeweils bestmöglich nutzt. Dementsprechend sind Berufsbildungsmaßnahmen privater Einrichtungen als Fachausbildung nur dann anzuerkennen, wenn sie die notwendigen Anforderungen an eine erfolgreiche Berufsbildung Erwachsener erfüllen. So lehnt der Berufsförderungsdienst die Bewilligung einer Fachausbildung dann ab, wenn Zweifel an der Eignung der Ausbildungsstätte oder an der Seriosität des vorgelegten Bildungsplanes bzw. des Ausbildungsvertrages bestehen. Außerdem überprüft der Berufsförderungsdienst durch Anfragen bei der ausbildenden Stelle, ob der Soldat die Fachausbildung zeitgerecht begonnen hat, und danach außerdem auch in angemessenen Abständen während der Förderungszeit, ob er sie weiterhin ordnungsgemäß durchführt. Dem Soldaten wird selbst außerdem die Verpflichtung zur Meldung von Unregelmäßigkeiten, z. B. im Falle des Nichtantritts, der Unterbrechung oder des Abbruchs der Fachausbildung, auferlegt. Bei Fachausbildungen während der Wehrdienstzeit, die unter Freistellung vom militärischen Dienst erfolgen, wird der Soldat jeweils auch auf die weitreichenden Folgen dienst- und strafrechtlicher Art bei Mißbrauch dieser Freistellung ausdrücklich hingewiesen. Ergibt sich der Verdacht von Unregelmäßigkeiten, dann informiert sich der Berufsförderungsdienst nach Möglichkeit durch Überprüfungen an Ort und Stelle. In den bisher festgestellten Fällen, in denen Soldaten trotz dieses Kontrollsystems vermochten, Ausbildungsverträge zum Schein nur abzuschließen und anstatt der Berufsbildung einer bloßen Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist die Bewilligung der Fachausbildung zurückgenommen worden. Die bewilligten Leistungen wurden. zurückgefordert. So auch die zeitanteiligen Dienstbezüge, wenn der Soldat für die Fachausbildung vom militärischen Dienst freigestellt oder der Ausbildungszuschuß, wenn ihm die Fachausbildung für die Zeit nach Beendigung der Wehrdienstzeit bewilligt worden ist. Der Beantwortung Ihrer weiteren Frage, ob die Ausbildung zur geprüften Werkschutzfachkraft — die zwei Jahre dauert und weitergehend ohne schulischen Teil erfolgt — als förderungsfähig im Sinne der SVG angesehen wird, ist folgender soldatenversorgungsrechtlicher Grundsatz voranzustellen: Die Förderung der begehrten beruflichen Bildungsmaßnahme ist dem anspruchsberechtigten Soldaten prinzipiell dann immer zu gewähren, wenn eine erfolgreiche Fachausbildung zu erwarten ist und der erstrebte Beruf voraussichtlich eine Existenzgrundlage bietet. Gemessen an diesem Prinzip darf die Tatsache, daß bei der Werkschutz-Ausbildung ein erheblicher Teil für die praktische Ausbildung außerhalb schulischer Lehrgänge zu verwenden ist, kein Ausschließunqsgrund für die Gewährung einer Fachausbildung sein. Ausgerichtet an den Erfordernissen dieses Berufes kann bei fachgerechter Werkschutzausbildung nur ein Teil der Ausbildungszeit für die fachtheoretische Ausbildung in Lehrgängen sowie Seminaren verwendet werden. Ein erheblicher Zeitanteil muß der fachpraktischen Ausbildung in Betrieben vorbehalten bleiben, bei der der Bewerber mit allen im Werkschutz vorkommenden Tätigkeiten vertraut wird. Demgemäß wurde von den Industrie- und Handelskammern Ludwigshafen, Frankfurt und Münster, welche Prüfungsordnungen für die Fortbildungsprüfung von Werkschutzpersonal bisher erlassen haben, im wesentlichen als Zulassungsbedingung bestimmt: — Teilnahme an einer mindestens zweijährigen Ausbildung zum Werkschutzmann in einem Betrieb der gewerblichen Wirtschaft, des Handels oder im Bereich des öffentlichen Dienstes oder — Teilnahme innerhalb einer zweijährigen Werkschutztätigkeit an einem Werkschutz-Grundlehrgang und Werkschutz-Aufbau-(Fortbildungs-) Lehrgang. Die auf dieser Grundlage absolvierte zweijährige Ausbildung und der erfolgreiche Abschluß durch die Fortbildungsprüfung für Werkschutzpersonal bei der Industrie- und Handelskammer eröffnen den ehemaligen Soldaten solide Berufsaussichten. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 74) : Kann die Bundesregierung britische Untersuchungen bestätigen, wonach der in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Namen „Duogynon" verwendete Schwangerschaftstest schwere Mißbildungen bei Neugeborenen verursacht, und wenn ja, welche geeigneten Maßnahmen gedenkt sie zu unternehmen? In der Bundesrepublik Deutschland wird zur Frühdiagnose der Schwangerschaft nur parenteral zu injizierendes Duogynon in Ampullen verwendet. Diese enthalten körpereigene Hormone. Der Bundesregierung sind weder britische noch anderweitige 4376* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Untersuchungen bekannt, die einen Verdacht auf Entstehung von Mißbildungen im Zusammenhang mit dieser Verabreicherungsform äußern. Geäußert wird in jüngster Zeit dagegen der Verdacht eines Zusammenhangs von Mißbildungen durch Duogynon-Dragees, die während der Schwangerschaft oral aufgenommen worden sind. Duogynon-Dragees enthalten andere Wirkstoffe als die Ampullen. Sie sind nicht zur Schwangerschaftsdiagnose bestimmt. Die Packungsbeilage nennt ausdrücklich die Kontraindikation Schwangerschaft. Anlage 54 Antwort des Pari. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 75 und 76): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Befürchtungen, die Milch von Kühen, die an Autobahnen weiden und Blei aus Autoabgasen einatmen, enthalte Blei, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen unbegründet sind? Liegt der Bundesregierung die Studie vor, die ein amerikanisches Team im Auftrag der US-Fernsehgesellschaft CBS in England erstellt hat, wonach männliche Jugendliche, die längere Zeit Gewalt im Fernsehen miterlebt haben, zu größerer Gewalttätigkeit neigen, ein Ergebnis, das die Hypothese zu bestätigen scheint, daß langandauernder Konsum von Gewaltsendungen gewalttätiges Verhalten fördert, und welche Folgerungen wird die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen? Zu Frage B 75: Die Rückstandssituation von Blei und anderen toxischen Spurenstoffen in Milch wird seit langem im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit untersucht. Dabei sind Rückstandswerte an Blei von 10-30 Mikrogramm auf ein Kilogramm (ppb) festgestellt worden. Der vom Bundesgesundheitsamt empfohlene Richtwert über Höchstmengen von Blei in Milch von 50 ppb wird damit nicht erreicht. Die Resorptionsrate von Blei liegt bei Menschen in der Regel bei etwa 10 % der mit dem Lebensmittel aufgenommenen Menge. Daraus ergibt sich, daß die Bleibelastung des Menschen durch Milch — ein täglicher Verzehr von 1 Liter vorausgesetzt — nur etwa 0,46 % der von der Weltgesundheitsorganisation als vorläufig bekanntgegebenen duldbaren Aufnahmemenge von 3 mg/Woche beträgt. Zu Frage B 76: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf die im Juni dieses Jahres veröffentlichte Studie Nr. 40 des englischen Home Office mit dein Titel „Screen Violence and Film Censorship — a review of research". Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat diese Studie auf Grund von Presseberichten bei der Britischen Botschaft Bonn angefordert. Sie wurde mit Schreiben vom 27. Oktober dieses Jahres übersandt. Eine Äußerung zum Inhalt der Studie und zu der Frage, welche evtl. Folgerungen die Bundesregierung daraus ziehen wird, ist noch nicht möglich, da die Studie verständlicherweise in den wenigen Tagen noch nicht ausgewertet werden konnte. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 77) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Bundesregierung nunmehr in der Lage ist, landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen zuzulassen, und kann ich zutreffendenfalls annehmen, daß den beiden im heutigen Landkreis Westerwald zusammengeschlossenen ehemaligen Westerwaldkreisen Unterwesterwald und Oberwesterwald, die 1974 das auf den Kreissitz Montabaur bezogene Kfz-Kennzeichen „MT" erhielten, nunmehr das landschaftsbezogene Kennzeichen „WW" zugeteilt werden kann, falls das Land Rheinland-Pfalz dieses Kennzeichen beantragt? Die Meldungen treffen zu. Nach der vom Bundesrat am 14. Oktober 1977 gefaßten Entschließung sollen künftig für Verwaltungsbezirke mit Landschaftsnamen oder mit Doppelnamen vom Namen der Verwaltungsbezirke abgeleitete Unterscheidungszeichen vorgesehen werden, wenn es die zuständige Landesregierung wünscht. Die Bundesregierung wird dieser Entschließung künftig Rechnung tragen. Dies gilt auch für den Fall, daß das Land Rheinland-Pfalz eine Änderung des derzeitigen Unterscheidungszeichens für den Kreis Westerwald beantragt. Anlage 56 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 78 und 79): Wie beurteilt die Bundesregierung Feststellungen anläßlich der Tagung der Union Deutscher Bahnhofsbetriebe in Konstanz, daß nicht zuletzt durch ein Versäumnis der Deutschen Bundesbahn der Umsatz der Bahnhofsgaststätten und des Bahnhofshandels rückläufig sei, da vor allem die Bahnhofsgaststätten nicht rechtzeitig den heutigen Bedürfnissen der Kunden angepaßt wurden und deswegen für die Reisenden wie auch für die Stadtbevölkerung unattraktiv geworden seien, und welche Maßnahmen sind nach Meinung der Bundesregierung gegebenenfalls erforderlich, um die Attraktivität und damit eine ausreichende Rentabilität der Bahnhofsgaststätten zurückzugewinnen? Wie ist die Bilanz der Saison 1976 der Bodensee-Schiffsbetriebe der Deutschen Bundesbahn, auch im Vergleich zum Jahr 1975, zu beurteilen, und hat man 1977 am Angebot der Verkehrsleistungen 1976 festgehalten und diese möglicherweise mit guten Ergebnissen ausbauen können? Zu Frage B 78: Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB), in deren Zuständigkeit die Vorhaltung von Bahnhofsgaststätten fällt, treffen die Behauptungen der Union deutscher Bahnhofsbetriebe nicht zu. Die Umsätze sind von 1970 bis 1976 von 1 035 Millionen DM auf 1 270 Millionen DM gestiegen. Entsprechend haben sich auch die Pachterlöse bei der DB erhöht. Für 1977 erwartet die DB eine weitere Steigerung, die z. B. bei zehn großen Bahnhofsgaststätten in den ersten acht Monaten des Jahres 5,4 vom Hundert beträgt. Die DB versucht im übrigen, die Bahnhofsgaststätten den Bedürfnissen des Reiseverkehrs und der sonstigen Kunden anzupassen. Trotz finanzieller Schwierigkeiten hat sie in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Gaststätten neu gebaut oder modernisiert. Auch Hilfen der DB gegenüber den Pächtern Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4377* haben dazu beigetragen, das Erscheinungsbild der Gaststätten zu verbessern. Wo in Einzelfällen infolge der baulichen Struktur alter Bahnhöfe die Gaststätten nach Fläche und Raumhöhe überdimensioniert sind, ist die DB z. Z. im Rahmen eines Aktionsprogramms bemüht, Abhilfe zu schaffen. Die vorgesehene Einführung eines kosten- und ertragsorientierten Pachtentgeltsystems wird außerdem die Pächterinitiative fördern und damit auch die Attraktivität der DB-Servicebetriebe weiter erhöhen. Zu Frage B 79: Die wirtschaftliche Situation der Bodenseeschiffsbetriebe (BSB) hat sich in den letzten Jahren verbessert. Unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten- und Erlösrechnungen zeichnet sich folgende Entwicklung ab: 1975 1976 Kostenunterdeckung 1 229 TDM ca. 600 TDM Kostendeckung 86 % 93 % Dabei ist zu bemerken, daß die Kosten um 82 TDM gesenkt wurden und die Erlöse um 552 TDM gestiegen sind. Von Bedeutung für diesen Unternehmenszweig der DB ist, daß es sich hier um einen saisonalen Verkehr handelt, der stark witterungsabhängig ist. Bei annähernd konstanten Verkehrsleistungen im Bereich der Kursfahrten wurde das Angebot an Sonder- und Rundfahrten stark ausgeweitet. Die Steigerung dieser Angebote im Jahre 1976 gegenüber 1975 betrug ca. 29 %, wobei eine Zunahme an Fahrgästen von ca. 23 % zu verzeichnen ist. Die Angebote der BSB umfassen u. a. — Bodensee-Paß für 15 Tage — 50 %ige Ermäßigung auf den Strecken entlang des Bodensees — Familienermäßigung ab 26 km (Ermäßigung bis 44 % auf den Fahrpreis) — Advents- und Nikolausfahrten — Sylvesterfahrten. Diese Angebote wurden in den letzten Jahren entwickelt und nach und nach ausgebaut. Sie werden auch 1978 beibehalten und ggf. erweitert, soweit die Kosten-Erlös-Relationen dies zulassen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 80): Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen, in den Verhandlungen mit dem Sowjetblock den deutschen Verkehrsunternehmen die gleichen Rechte und Möglichkeiten zu verschaffen, die die Verkehrsunternehmen des Sowjetblocks im Bundesgebiet vorfinden, und wird die Bundesregierung — falls gleiche Rechte und Möglichkeiten für die deutsche Seite nicht voll durchsetzbar sind — den Betätigungsrahmen des Sowjetblocks im Bundesgebiet auf den Umfang zurückschneiden, in dem die deutschen Verkehrsunternehmen in den kommunistischen Staaten tätig sein können? Die Bundesregierung hat am 28. September 1977 die Ziele der deutschen Verkehrspolitik gegenüber den Staaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) dahin gehend festgelegt, — eine ausgewogene und damit gerechtere Beteiligung der Verkehrsunternehmen der Bundesrepublik Deutschland am bilateralen Verkehr mit den RGW-Staaten zu erreichen — eine Beherrschung des bilateralen Ost-West-Verkehrs sowie eine Verdrängung deutscher Verkehrsunternehmen aus Verkehren mit dritten Ländern durch RGW-Verkehrsunternehmen zu verhindern. Im Rahmen dieser Zielsetzung hat Herr Bundesminister Gscheidle im Oktober 1977 erste Gespräche mit der UdSSR in Moskau aufgenommen. Vereinbarte Expertentreffen zur Erörterung von Einzelfragen werden in Kürze beginnen. Vom Ergebnis dieser Gespräche wird die Bundesregierung ihr weiteres Vorgehen abhängig machen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 81, 82, 83 und 84): Ist der Bundesregierung bekannt, ob — seit Inkrafttreten der Befeuerungs- und Markierungsrichtlinien von Flughäfen des Bundesverkehrsministeriums vom 20. Mai 1970, insbesondere Ziffer III, Punkt 1.5 — Anbieter von neuen, leistungsfähigen Unterflurfeuern, die den Normen des Abkommens über die internationale Luftfahrt (ICAO) für Überflurfeuer entsprechen, existieren? Inwieweit lassen sich die seit ungefähr zwei Jahren in der • Anflugschneise der Piste 12/32 installierten Unterflurfeuer des Flughafens Zürich-Kloten im Vergleich zu den herkömmlichen Uberflurfeuern beurteilen, welche Erfahrungen wurden bisher mit diesen Unterflurfeuern gemacht, und werden die gemachten Erfahrungen eventuell zur Änderung der Richtlinien führen? Welche Konsequenzen ergäben sich bei der gegenwärtig diskutierten Ausbauplanung des Flughafens Stuttgart-Echterdingen für die Start- und Landebahnlängen sowie für die Sicherheit, wenn bei einer Schwellenverschiebung nach Osten von 885 m eine Unterflurbefeuerung auf der gesamten Anflugstrecke bis zur neuen Schwelle möglich wäre? Wäre es schon heute möglich, im Westen des Flughafens eine verkürzte Anflugbefeuerung in Unterflurbauweise zur Stabilisierung des Landeanflugs 08 einzurichten,. die nach einer Schwellenverlegung als Unterflurbefeuerung weiter verwendet werden könnte? 1. Der Bundesregierung ist der Markt von neuentwickelten Hochleistungs-Unterflurfeuern, die für die Anflugbefeuerung von Start- und Landebahnen mit versetzter Schwelle (Befeuerungsrichtlinien Nr. III. 1.5) geeignet sind, bekannt. 2. Soweit bekannt, haben sich die auf dem Flughafen Zürich im Anflug 14 verwendeten Unterflurfeuer bisher bewährt. Diese Erfahrungen werden bei der gegenwärtigen Überarbeitung der Befeuerungsrichtlinien berücksichtigt. 3. Im Planungsfalle einer auf dem Flughafen Stuttgart in Anflugrichtung 08 auf den ersten 885 m 4378* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 der Bahn unterflur eingebauten Anflugbefeuerung könnte dieser Bahnabschnitt beim Start nach Osten mitbenutzt werden. Für Starts nach Westen sowie Landungen von Westen und Osten würde dieser Abschnitt wegen des Hindernisses Weidacher Höhe keinen zusätzlichen Nutzen bringen. 4. Die Anflugrichtung 08 verfügt bereits über eine verkürzte Überflur-Anflugbefeuerung. Eine Schwellenversetzung mit oder ohne vorgelagerte Unterflur-Anflugbefeuerung würde bei der gegenwärtigen Bahnlänge eine kritische Verkürzung der Landestrecke bedeuten. Die Frage wird deshalb verneint. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 85 und 86) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem sich seit 1. Mai 1974 in Kraft, befindlichen Punktesystem für Verkehrssünder gemacht? Ist die Bundesregierung bereit, eine kritische Überprüfung und gegebenenfalls eine Korrektur in Teilbereichen des jetzigen Punktesystems für Verkehrssünder vorzunehmen, und auf welche Bereiche würde sich diese Korrektur nach Auffassung der Bundesregierung beziehen müssen? Zu Frage B 85: Nach einhelliger Auffassung der zuständigen obersten Landesbehörden, der sich die Bundesregierung anschließt, hat sich das Punktesystem in dreijähriger Praxis im allgemeinen bewährt. Die Ziele (Gleichbehandlung, Präventivwirkung) wurden im wesentlichen erreicht. Allerdings haben sich auch Schwachstellen im Punktsystem gezeigt, die es zu beseitigen gilt. Nachteile für den Betroffenen werden sich hieraus künftig jedoch nicht ergeben, da die Verwaltungsbehörde nach herrschender neuester Rechtsprechung nicht schematisch von der Punktebewertung ausgehen darf, sondern bei ihren Entscheidungen Art und Schwere der Verstöße im einzelnen zu würdigen hat. Zu Frage B 86: Anfang Oktober 1977 wurde mit den für das Fahrerlaubniswesen zuständigen obersten Landesbehörden ein Erfahrungsaustausch über das Punktsystem geführt. Zur ausführlichen Beratung der möglichen Änderungen und Verbesserungen, auch der Anregungen von verschiedenen Seiten, sind zwei Arbeitsausschüsse unter Ländervorsitz gebildet worden, in denen auch das Bundesverkehrsministerium und das Bundesjustizministerium vertreten sind. Beratungsergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 1978 vorliegen. Erst dann läßt sich übersehen, wie die bereits erkannten Schwachstellen des Punktsystems beseitigt und in welchen Bereichen evtl. Korrekturen erfolgen müssen. In Übereinstimmung mit der Auffassung der zuständigen obersten Landesbehörden ist zu erwarten, daß eine grundlegende Reform des Punktsystems nicht erforderlich sein wird. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 7/1125 Frage B 87): Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Überlegung schon einmal die Frage geprüft, inwieweit durch die Gleichstellung des Werkverkehrs mit dem gewerblichen Güterkraftverkehr — bei absoluter Gleichbehandlung (Sachkundeprüfung, Steuer, Versicherung) — erhebliche Energieeinsparungen vorgenommen werden können, da heute ein Teil des Werkverkehrs ja als Leerverkehr abgewickelt wird? Eine bessere Auslastung der Leerfahrten des Werkverkehrs könnte nur zu Lasten der Eisenbahn gehen, in dem Transportgut von der Schiene auf die Straße abwandert. Die Energiebilanz würde sich hierdurch nicht verbessern, weil sich die an sich günstigeren Energieverbräuche der Eisenbahn durch geringere Auslastung verschlechtern würden. Darüber hinaus ist zu befürchten, daß nicht nur Leerkapazitäten des Werkverkehrs besser genutzt, sondern insgesamt die Zahl der Straßentransporte noch weiter steigen würde. Eine solche Maßnahme hätte deshalb zwei nicht gewollte Folgeerscheinungen, erstens eine noch stärkere Belastung unseres Straßennetzes mit schwerem Lkw-Verkehr, zweitens ein weiteres Ansteigen der Bundeszuschüsse an die Deutsche Bundesbahn. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 88 und 89) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Fahrt von Generalvertretern der Deutschen Bundesbahn zur 125-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Chile Ende November 1977 unter den gegebenen politischen Umständen in Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit der betreffenden Personen gebracht werden kann, und wie beurteilt die Bundesregierung die politischen Auswirkungen einer derartigen Fahrt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die entsprechenden Generalvertreter einzuwirken, diese Fahrt zu unterlassen? Zu Frage B 88: Wie mir die Deutsche Bundesbahn (DB) auf Anfrage mitteilt, ist nicht bekannt, daß ein Vertreter der DB im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit an der 125-Jahr-Feier der deutschen Einwanderung in Chile in diesem Monat teilnimmt. Im übrigen hat auch eine entsprechende Absicht nicht bestanden. Zu Frage B 89: Die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich daher. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 90): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4379* Hat die Bundesregierung die mit Schreiben vom 5. Mai 1977 zugesagten Raumordnungsverfahren im Zusammenhang mit dem Neubau der Staustufe Neuburgweier eingeleitet und weitere Verfahrensvoraussetzungen veranlaßt, und kann weiter davon ausgegangen werden, daß die Staustufe Neuburgweier gebaut werden wird, sofern die zur Zeit laufenden Naturversuche zu einem negativen Ergebnis führen? Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes hat am 29. Juli 1977 die Einleitung der Raumordnungsverfahren für die Staustufe Neuburgweier in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beantragt. Mit den beiden Ländern werden die Voraussetzungen für die Durchführung der Verfahren in diesen Tagen so weit geklärt, daß noch im Verlaufe des Monats November mit der Weiterführung der Verfahren zu rechnen ist. Die Verfahren dienen gerade dem Zweck, unverzüglich mit dem Bau der Staustufe beginnen zu können, falls die Naturversuche zu einem negativen Ergebnis führen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 91): Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung auf dem Verkehrssektor, insbesondere bei der Deutschen Bundesbahn unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Auftragslage? Aufgrund einer mehrjährigen Wirtschaftsvorschau des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB) ist mittelfristig — bedingt durch Strukturwandlungseffekte im Montangüterbereich — mit einem anhaltenden Rückgang im Güterverkehr zu rechnen. Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung und richtet sich kurzfristig auf die dadurch bedingte, aber vorübergehende Leistungssituation der DB ein. Langfristig, d. h. bis etwa 1990, erwartet die Bundesregierung jedoch, daß die DB sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr an einer Gesamtentwicklung partizipiert, die entsprechend den gesamtwirtschaftlichen Wachstumsperspektiven aufwärts gerichtet ist. Die Bundesregierung stützt sich hierbei auf eine Prognose des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, die für die DB spätestens in einem Jahrzehnt ein erheblich günstigeres Leistungsbild erwarten läßt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 92 und 93) : Trifft es zu, daß bei der Deutschen Bundesbahn schon seit Wochen 80 000 bis 90 000 Güterwagen (287 000 Gesamtbestand) unbeschäftigt abgestellt sind und dadurch teilweise Betriebsbehinderungen verursacht worden sind? Ist es richtig, daß angesichts der Beschäftigungslage der Deutschen Bundesbahn die vom Bundesverkehrsminister angekündigten Konsolidierungsmaßnahmen (Leistungsauftrag) bis 1980 nicht erreichbar erscheinen? Zu Frage B92: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wurden im arbeitstäglichen Durchschnitt der 30. bis 34. Woche (25. Juli bis 28. August 1977) 80 000 bis 90 000 nicht genutzte Güterwagen-abgestellt. Betriebsbehinderungen traten nur vereinzelt durch Abstellung von Leerwagenzügen auf Überholungsgleisen auf. Zu Frage B 93: Der Leistungsauftrag der Bundesregierung an die Deutsche Bundesbahn (DB) ist eine Zusammenfassung aller notwendigen und möglichen Maßnahmen, um durch Investitionen und Konzentration, Rationalisierung und Organisationsstraffung die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern und seine Ertragskraft zu stärken. Schwerpunkte sind: — Rationalisierung von Produktion und Absatz, — Anpassung der Produktion an den Bedarf, — Rationalisierung des Vorhaltungsbereichs (Anlageerhaltung), — Schaffung einer resultatsbezogenen Unternehmensorganisation. Durch die genannten Maßnahmen soll der Anstieg der Aufwendungen verlangsamt und die Erträge gesteigert werden. Die Bundesregierung hält unverändert an den im Leistungsauftrag fixierten Zielen fest, auch wenn der Verlustabbau bis 1985 nicht erreichbar ist. Während die Kostenminderungen voll in dem vorgegebenen Plan laufen, hat die Ertragsentwicklung aufgrund des Konjunkturverlaufs die Erwartungen nicht erfüllt. So mußten die für 1977 erwarteten Verkehrsmengen im Wagenladungsverkehr der DB von 304 Millionen t auf 276 Millionen t (minus 9,2 %) zurückgenommen werden. Der Zeithorizont 1985 für den Verlustabbau kann sich daher durch diese konjunkturellen Einflüsse sowie durch externe Hemmnisse bei der Durchführung notwendiger Investitionen verschieben. Dies schließt jedoch nicht aus, daß bei günstigem Konjunkturverlauf sich die Erträge wieder in Richtung der ursprünglichen Prognosen entwickeln. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 94) : Gibt — wie im Informationsdienst der Berliner CDU, Nr. 41 vom 12. Oktober 1977, gemeldet — die Condor Flugdienst GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG, ein Taschenbuch für die Touristikpresse heraus, in dem sich die Condor durchgängig der Schreibweise „BRD" für die Bundesrepublik Deutschland bedient, und wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um eine Änderung herbeizuführen und in Zukunft ein derartiges Vorgehen durch eines ihrer Unternehmen zu vermeiden? 4380* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Die Condor Flugdienst GmbH hat im Taschenbuch für die Touristik-Presse 1977/78 aus Gründen der Abkürzung teilweise die Schreibweise „BRD" für die Bundesrepublik Deutschland benutzt. Die Condor Flugdienst GmbH hat zugesagt, in der nächsten Auflage des Taschenbuchs nur noch die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland zu verwenden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 95): Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich wegen des Neubaus einer Transitstraße zwischen Salzburg und Lofer hinsichtlich Streckenführung und Baubeginn bereits gediehen, und ist bei der Trassenführung die Besonderheit der Landschaft und die allseits befürchtete Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs genügend berücksichtigt worden? Eine deutsch-österreichische Expertengruppe untersucht zur Zeit die technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Straßenverbindung Salzburg–Bad Reichenhall–Lofer. Alle verkehrlichen, topographischen und geologischen Komponenten werden in diese Untersuchung einbezogen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich können erst nach Abschluß der technischen Untersuchungen (voraussichtlich Sommer 1978) beginnen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 96) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Planungsrichtlinie B 1/76 der Bundesanstalt für Flugsicherung, Frankfurt am Main, mit den Zeitangaben für Nachtflugbeschränkungen im Widerspruch steht zum Erlaß des Bundesverkehrsministers vom 21. März 1972, und wann wird die erforderliche Modifikation dieses Erlasses analog zu den Erkenntnissen der Lärmmedizin vorgenommen? Der Erlaß des Bundesministers für Verkehr vom 21. März 1972 und die Planungsrichtlinie B 1/76 der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) richten sich mit unterschiedlichen Regelungen an unterschiedliche Adressaten: der Erlaß an die Luftfahrtbehörden der Länder, die Planungsrichtlinien an den Flugverkehrskontrolldienst. Soweit daher von der BFS in den Planungsrichtlinien für die Prioritätenregelung der Verkehrsabwicklung eigene Zeitvorstellungen entwickelt werden, ist darin kein Widerspruch zum Erlaß zu sehen. Eine Abänderung des Erlasses erscheint erst dann notwendig und vertretbar, wenn neben gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft auf technischem und medizinischem Gebiet Anzeichen dafür vorliegen, daß die von den Luftfahrtbehörden der Länder unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten verfügten Nachtflugbeschränkungen nicht mehr ausreichen, um einen wirksamen Fluglärmschutz zur Nachtzeit zu gewährleisten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 97): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ergebnisse der neuen Untersuchung des HUK-Verbands zum Unfallgeschehen und zur Fahrzeugsicherheit in ihren Auswirkungen vor allem für die Gesetzgebung umgehend zu prüfen und sie gegebenenfalls in ihre weiteren Überlegungen einzubeziehen? Die Bundesregierung prüft derzeit die Ergebnisse der neuesten Untersuchung des Verbandes der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtschutzversicherer e. V. (HUK-Verband) über „Fakten zu Unfallgeschehen und Fahrzeugsicherheit". Besondere Aufmerksamkeit wird die Bundesregierung dabei den Vorschlägen für Maßnahmen des Gesetzgebers widmen. Bereits heute läßt sich zu den Vorschlägen für „Maßnahmen des Gesetzgebers" in Abschnitt 6.1 der vorgenannten HUK-Schrift sagen: Zu 6.1.1 Dem HUK-Vorschlag nach stärkerer Betonung der Gefahrenlehre in der Fahrschule wird aufgrund von neuen Gesetzen und Rechtsverordnungen aus dem Jahre 1976 sowohl bei der Ausbildung der Fahrlehrer (§ 4 Abs. 2 des Fahrlehrergesetzes und Rahmenplan für die Ausbildung in amtlich anerkannten Fahrlehrer-Ausbildungsstätten) als auch bei der Unterrichtung der Fahrschüler (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 und § 4 Abs. 3 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung) Rechnung getragen. Der Bundesminister für Verkehr prüft, inwieweit die Vorschläge des HUK-Verbandes zu einer Intensivierung der Gefahrenlehre über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus beitragen können. Zu 6.1.2 Mit dem HUK-Vorschlag für die zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung für Führerscheinneulinge und die periodische Weiterbildung der Führerscheinneulinge wird Neuland betreten. Seine Übernahme in die Gesetzgebung würde eine grundlegende Änderung der seitherigen Regelung bedeuten. Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag sehr sorgfältig prüfen, da ihr das Risiko von Führerscheinneulingen erhebliche Sorgen bereitet. Zu 6.1.3 Der HUK-Vorschlag, Weiterbildungsveranstaltungen auf der Grundlage der Freiwilligkeit für alle Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4381* Führerscheininhaber durchzuführen und sie für schuldhafte Verursacher schwerer Unfälle vorzuschreiben, findet ein hohes Maß an Interesse bei der Bundesregierung. Die Bundesregierung stellt für diesen Bereich nicht nur erhebliche Mittel für die Verkehrsaufklärung zur Verfügung. Sie entwickelt darüber hinaus auch ein Modell zur Nachschulung für Kraftfahrer mit hohem Punktekonto im Verkehrszentralregister, für alkoholauffällige Kraftfahrer und für junge Fahranfänger. Im Zusammenhang mit diesen Überlegungen zur gezielten Nachschulung wird die Bundesregierung die HUK-Vorschläge eingehend überprüfen. Zu 6.1.4 Der HUK-Vorschlag zur Verbesserung der Unfallaufnahme ist auch aus der Sicht der Bundesregierung sehr zu begrüßen. Die sich aus der Verwirklichung dieses Vorschlages ergebende erhebliche Mehrbelastung für die unfallaufnehmende Polizei ist jedoch unübersehbar. Bei der Grundeinstellung der Polizei, die Unfallaufnahme im Straßenverkehr wegen ihrer großen Häufigkeit möglichst nicht aufwendiger zu gestalten, muß hier mit beachtlichen Schwierigkeiten gerechnet werden. Zu 6.1.5 Die Bundesregierung begrüßt das Eintreten des HUK-Verbandes für das Anlegen des Sicherheitsgurtes, das auch die Bußgeldandrohung bei Verstößen gegen die Anlegepflicht umfaßt. Dabei ist zu betonen, daß die Bundesregierung die freiwillig erzielte höhere Anlegequote dem Zwang vorzieht. Ohne nachhaltige Besserung, besonders im innerörtlichen Bereich, wo der Sicherheitsgurt die beste Wirkung entfaltet, wird sich die Bundesregierung allerdings gezwungen sehen, die Bußgeldbewehrung der Anlegepflicht einzuführen. Zu 6.1.6 Dem HUK-Vorschlag, die Verpflichtung zur Ausrüstung der Pkw-Rücksitze mit Sicherheitsgurten einzuführen, beabsichtigt die Bundesregierung zu entsprechen. Dies wurde in der Fragestunde am 5. Oktober 1977 bereits ausgeführt. Die Pflicht zum Einbau von Sicherheitsgurten auf Pkw-Rücksitzen wird voraussichtlich im Jahre 1978 wirksam werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 98 und 99) : Hat die in einem Pressebericht des Schwäbischen Tagblatt Tübingen vom 2. November 1977 im Zusammenhang mit einer Diskussion über den Bau der neuen B 27 im Neckartal bei Tübingen wiedergegebene Äußerung eines Vertreters des Bundesverkehrsministeriums, wonach das Bundesverkehrsministerium mittlerweile den Ausbau bestehender Bundesstraßen vollkommenen Neubauten vorziehe, Auswirkungen auf die Planung und den Bau der B 27 (neu) zwischen Stuttgart und Tübingen? Hält die Bundesregierung an der bisherigen Planung der B 27 (neu) zwischen Stuttgart und Tübingen fest? Es trifft zu, daß der Bundesminister für Verkehr dem Ausbau bestehender Bundesfernstraßen vor Neubaumaßnahmen grundsätzlich Vorrang einräumt. Dieser Grundsatz findet jedoch dort seine Grenzen, wo unzulängliche Verkehrsverhältnisse nicht durch Maßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen ausreichend verbessert werden können. In diesen Fällen muß auch weiterhin der Neubau von Bundesfernstraßen in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für den Bereich Stuttgart-Tübingen, wo unter den gegebenen Verhältnissen die notwendige Verbesserung nur durch einen Neubau der B 27 erreicht werden kann. Die Bundesregierung hält daher an der bisherigen Planung für einen Neubau der B 27 fest. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 100): Wie lange wird die wegen der gegenwärtigen Erneuerungsarbeiten vorgenommene Vollsperrung der Bundesstraße 71 zwischen Bremerhaven und Loxstedt-Bexhövede, die die betroffene Bevölkerung in außerordentlichem Maß belastet, noch aufrechterhalten? Die aus bautechnischen Gründen unumgängliche Vollsperrung der B 71 zwischen Bremerhaven und Bexhövede ist planmäßig bis 16. Dezember 1977 vorgesehen; eine Verkürzung der Sperrzeit wird angestrebt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 101 und 102): Wieviel Ausbildungsplätze werden im Bereich der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn zur Nutzung an Dritte gegen Kostenerstattung angeboten, und wieviel werden davon in Anspruch genommen? Ist die Bundesregierung bereit, bisher nicht in Anspruch genommene Ausbildungskapazitäten selbst mit Auszubildenden zu besetzen und damit die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern? Die Deutsche Bundespost hat in diesem Jahr 4 000 Auszubildende im Fernmeldehandwerk eingestellt, ohne selbst einen Bedarf zu haben. Die darüber hinaus noch vorhandenen 1 400 Ausbildungsplätze bietet sie gegen Kostenerstattung Dritten zur Nutzung an. 900 Plätze werden z. Z. durch Dritte genutzt. Hinsichtlich der übrigen werden noch Verhandlungen geführt. Diese noch freien Ausbildungskapazitäten verteilen sich über Bereiche mit sehr unterschiedlicher Jugendarbeitslosigkeit. 4382* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Die Deutsche Bundespost, die ihr Ausbildungsangebot im Jahre 1977 bereits um 12 % gegenüber 1976 gesteigert hat, ist z. Z. nicht in der Lage, die etwa noch freibleibenden restlichen Ausbildungsplätze im Fernmeldehandwerk, in dem sie keinen eigenen Bedarf hat, selbst zu besetzen. Sie hält diese Plätze für die Nutzung durch Dritte bereit. Die Deutsche Bundesbahn hat seit 1975 in ihrem Bereich Dritten Ausbildungsplätze gegen Kostenerstattung angeboten. Nachdem von diesem Angebot so gut wie kein Gebrauch gemacht worden ist, hat sich die Deutsche Bundesbahn bemüht, ab 1. September 1977 die in ihrem Bereich nicht für den Eigenbedarf genutzten 1 236 Ausbildungsplätze gegen Kostenerstattung durch den Bund mit Auszubildenden zu besetzen. Dies ist weitgehend (zu mehr als 97 %) gelungen. Soweit Plätze nicht besetzt sind, stehen dafür geeignete Bewerber nicht zur Verfügung. Die Deutsche Bundesbahn bleibt bemüht, die innerhalb des Probevierteljahres von den Auszubildenden wieder aufgelösten Ausbildungsverhältnisse nachzubesetzen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 103) : Ist die Bundesregierung bereit, aus dem Regionalprogramm des Bundes den sozialen Wohnungsbau mit finanziellen Mitteln zu fördern, und welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich? Das Regionalprogramm ist 1971 als Teil der sozialen Wohnungsbauförderung eingeführt worden; in diesem Programm wird daher auch bisher schon nur der soziale Wohnungsbau gefördert. Erläuternd darf ich hinzufügen, daß im sozialen Wohnungsbau zwischen dem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, dem sogenannten 1. Förderungsweg, und dem 2. Förderungsweg in dessen Rahmen das Regionalprogramm durchgeführt wird, zu unterscheiden ist. Während der soziale Wohnungsbau im 1. Förderungsweg nachhaltiger und intensiver für einkommensschwächere unter die Einkommensgrenzen des § 25 II. WoBauG fallende Personengruppen gefördert wird, kann dies im 2. Förderungsweg mit sehr viel weniger Mitteleinsatz auch für einkommensstärkere Personen geschehen, deren Einkommen gemäß § 88 a II. WoBauG die in § 25 II. WoBauG bestimmten Einkommensgrenzen nicht um mehr als 40 Prozent übersteigt; Personen, die eine öffentlich geförderte Wohnung freimachen, können im Regionalprogramm ohne Einkommensbegrenzung gefördert werden. Obgleich der Bund seit Jahren mehr als 1 Milliarde DM jährlich für die Gewährung von Aufwendungsdarlehen im Regionalprogramm bereitstellt — in diesem Jahr sind es sogar über 1,7 Milliarden DM gewesen —, reichen die Mittel angesichts der sehr starken Nachfrage nach Aufwendungsdarlehen nicht aus, um allen Förderungsanträgen zu entsprechen. Die für die Durchführung des Regionalprogramms zuständigen Länder sind daher gezwungen, die Gewährung der Aufwendungsdarlehen nach sozialen Kriterien auszurichten. In weiten Teilen der Bundesrepublik werden daher auch im Regionalprogramm trotz der hier vorgesehenen höheren Einkommensgrenzen nur noch Antragsteller gefördert, die einkommensmäßig unter § 25 Il. WoBauG fallen und daher von den formellen Voraussetzungen her an sich auch im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau berücksichtigt werden könnten. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Fragen B 104 und 105) : Welchen Stand haben die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern zum Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung über die Fortführung des sogenannten Regionalprogramms im Jahr 1978, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Äußerung des Staatssekretärs Dr. Brodesser auf dem Allgemeinen Deutschen Bauvereinstag in Köln, wonach das Land Nordrhein-Westfalen nicht beabsichtige, eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zu unterschreiben? Welche Konsequenzen für den gesamten Wohnungsbau hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Weigerung eines oder mehrerer Bundesländer auf Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung über die Fortsetzung des sogenannten Regionalprogramms im Jahr 1978, und was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun? Die weitere Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus und damit auch des Regionalprogramms hängt primär von der Wohnungsbauförderung durch die Länder ab. Der Bund kann sich nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes nur mit Finanzhilfen an der Förderung der Länder beteiligen. Hierfür die Voraussetzungen im Regionalprogramm durch ein angemessenes Beteiligungsverhältnis von Bund und Ländern zu schaffen, ist eines der Ziele der mit den Ländern abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen. Der Bund strebt im Regionalprogramm ein Beteiligungsverhältnis von 30 v. H. Landes- und 70 v. H. Bundesmitteln an. Das aber würde bei den von der Bundesregierung für die Jahre 1978-1981 in unveränderter Höhe beschlossenen Finanzhilfen des Bundes von 1 029 Millionen DM eine Aufstockung der Aufwendungsdarlehen im Regionalprogramm je Jahresmaßnahme auf 1 470 Millionen DM bedeuten, oder mit anderen Worten ausgedrückt: statt bisher 45 000-50 000 Wohnungen könnten künftig jährlich bis zu 70 000 Wohnungen im Regionalprogramm gefördert werden. Zur eigentums- und vermögenspolitischen Bedeutung einer Aufstockung des Regionalprogramms darf ich darauf hinweisen, daß in diesem Programm zu etwa 80 v. H. Eigentumsmaßnahmen gefördert werden und daß die bisher allein vom Bund bereitgestellten Mittel angesichts der sehr starken Nachfrage von Aufwendungsdarlehen bei weitem nicht Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4383* ausreichen, allen Förderungsanträgen zu entsprechen. Gerade unter diesem Gesichtspunkt müßte eine Aufstockung des Regionalprogramms auch für die Länder von Interesse sein, von den positiven arbeitsmarktpolitischen Effekten ganz abgesehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, daß die Länder ernsthaft daran denken, éin angemessenes Beteiligungsverhältnis von Bund und Ländern im Regionalprogramm und damit dessen Aufstockung abzulehnen, zumal sie dadurch auch die Fortführung des Regionalprogramms in seinem bisherigen Umfang gefährden würden. In der Tat haben sich die Länder anläßlich der Aufstellung des Bundeshaushalts 1978 und der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, die Anfang dieses Jahres noch ein Auslaufen des Regionalprogramms mit dem Jahr 1977 signalisierte, einmütig für seine Fortführung eingesetzt. Ich darf in diesem Zusammenhang aus dem Protokoll der 49. Ministerkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder am 26. November 1976 zitieren: Die Ministerkonferenz ist einmütig der Auffassung, daß die Bundesregierung im Interesse des Wohnungsbaues und nicht zuletzt der Bauindustrie das Regionalprogramm fortführen sollte. Die Entwürfe für die Verwaltungsvereinbarungen sind mit den Referenten der Länder vorgesprochen worden und sollen in einer Konferenz mit den für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Ministern der Länder am 28. November 1977 erörtert werden. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich mich, so lange die Verhandlungen mit den Ländern noch nicht abgeschlossen sind, zu spekulativen Fragen, die den Ausgang dieser Verhandlungen betreffen, nicht äußern kann. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr.Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 106) : Trifft die Meldung in „Die Welt" (3. November 1977, Seite 11) zu, daß es Milliarden Subventionen an Mieter gibt, die dieser gar nicht bedürfen, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Subventionsbetrag aus der Bundeskasse, der an nicht unbedingt bedürftige Mieter ausgezahlt wird, weile nein, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Wohngeldbezieher, die wirklich bedürftig sind, um aus Steuermitteln subventioniert zu werden? Die Behauptung, es gebe Milliarden Subventionen an Mieter, die dieser gar nicht bedürfen, trifft nicht zu. Für die einzige direkt an Mieter gezahlte Subventionen, das Wohngeld, sind erst vor wenigen Monaten vom Bundestag einstimmig wesentliche materielle Verbesserungen beschlossen worden. Dieser Beschluß wäre sicher nicht zustande gekommen, wenn Wohngeld an Mieter gezahlt würde, die dieser Hilfe nicht bedürfen. Auch für die mittelbare Subventionierung von Mietern über Zinsverzichte und Aufwendungsbeihilfen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues trifft die in der Frage zitierte Behauptung nicht zu. Bei den relativ hoch subventionierten Sozialwohnungen jüngerer Förderungsjahrgänge wird eher über zu hohe Belastungen der durchweg den breiten Schichten der Bevölkerung angehörenden Mietern geklagt. Bei einem großen Teil der älteren Sozialwohnungen ist das Ausmaß der Subventionierung inzwischen durch Zinsanhebungsmaßnahmen bereits stark reduziert. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weißkirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/1125 Frage B 107) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Betriebskostenerhöhung im Heidelberger Stadtteil Emmertsgrund, einem überwiegend aus Sozialwohnungen bestehenden Wohngebiet, die der Eigner, die Neue Heimat Baden-Württemberg, zum 1. November 1977 verlangt hat, vor dem Hintergrund der Tatsache, daß dieser Stadtteil als Modell vom Bund gefördert wurde, und sieht die Bundesregierung sich in der Lage, einen Beitrag zur Dämpfung des zunehmenden Kostendrucks auf die in der Regel finanziell schwächeren Bewohner des Stadtteils zu leisten? Der Bund hat nicht — wie aus der Frage hervorgeht — den gesamten Stadtteil Heidelberg-Emmertsgrund gefördert, sondern er hat im Rahmen der ressortbezogenen Forschung dem Land Baden-Württemberg für ausgewählte Projekte innerhalb der Gesamtmaßnahme Bundesdarlehensmittel zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgte, um die Durchführung dieser städtebaulichen und in ihren Einzelheiten für die Fachwelt interessanten Wohnungsbaumaßnahme zu ermöglichen. Bis zum Abschluß der Mittelbereitstellung im Jahre 1975 wurden dem Land Baden-Württemberg im Rahmen der Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativbauvorhaben für den Bau von 688 Wohnungen in Heidelberg-Emmertsgrund 8 000 DM je Wohnung zur Verfügung gestellt. In diesem Betrag drückt sich die Begrenzung der Bundesbeteiligung auf die städte- und wohnungsbaulichen Forschungsaspekte aus. Die Gründe der von Ihnen genannten Betriebskostenerhöhungen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Sie hat auch keine Möglichkeiten, bei der Förderung von Versuchs-. und Vergleichsbauvorhaben Einfluß auf Betriebskosten zu nehmen. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/1125 Fragen B 108 und 109): 4384* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 Hält die Bundesregierung aus politischen oder rechtlichen Erwägungen eine parlamentarische Beschlußfassung über eine eventuelle Inbetriebnahme des im Bau befindlichen Prototyps eines Schnell-Brut-Reaktors in Kalkar für erforderlich, gegebenenfalls mit welchen Gründen? Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ergäben sich aus einer möglicherweise negativen parlamentarischen Entscheidung zur Inbetriebnahme des SNR 300? Zu Frage B 108: Die Bundesregierung respektiert und begrüßt den Beschluß des Bundestagsausschusses für Forschung und Technologie vom 19. Oktober 1977, wonach vor Inbetriebnahme des SNR-300 eine Beschlußfassung aufgrund einer grundsätzlichen politischen Debatte erfolgen soll. Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer solchen Beschlußfassung zum gegebenen Zeitpunkt ist Sache des Parlaments. Zu Frage B 109: Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer solchen Beschlußfassung hängen sowohl von ihrem Inhalt als auch von ihren Gründen und den Mitteln ihrer Durchsetzung ab und entziehen sich demgemäß zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend einer Beurteilung. Der Bundesanteil am Risikobeteiligungsvertrag für den SNR-300 beträgt 105 Millionen DM. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 110) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Bereich der Unternehmungskonzentration die Tätigkeit der Zuweisungsstellen, insbesondere unter dem Blickwinkel der Konkurrenzbeziehungen zwischen Antragsteller und Vergabe- bzw. Belieferungsstelle? Ihre Fragestellung bezieht sich auf die Verfahrensregelung bei der Förderung von Unternehmensberatungen. Nach den „Grundsätzen einer Strukturpolitik für kleine und mittlere Unternehmen" und dem dazu entwickelten „Aktionsprogramm zur Leistungssteigerung kleiner und mittlerer Unternehmen" (Bundestagsdrucksache 7/5248 vom 21. Mai 1976) werden Unternehmensberatungen in mittelständischen gewerblichen Unternehmen durch Zuschüsse zu den Beratungskosten verbilligt. Die verwaltungstechnische Abwicklung der Förderung erfolgt über sogenannte „Zuwendungsleitstellen". Als solche sind vom Bundesminister für Wirtschaft Spitzenverbände der Wirtschaft bzw. deren regionale oder fachliche Organisationen oder von diesen getragene Beratungsstellen anerkannt worden. Für die von den Zuwendungsleitstellen wahrzunehmenden Funktionen gelten die für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche erlassenen Förderungsbestimmungen. Unternehmen, die eine Beratung begehren, sind in der Wahl der Berater bzw. Beratungsgesellschaft frei. Soll ein freiberuflich tätiger Berater bzw. ein Beratungsunternehmen den aus Bundesmitteln geförderten Beratungsauftrag erhalten, muß sichergestellt sein, daß diese in der Lage sind, die erwartete Leistung in fachlich unbedenklicher Art zu erbringen. Zuwendungsleitstellen weisen keine Merkmale einer Unternehmenskonzentration auf. Darüber hinaus stellt das praktizierte Verwaltungsverfahren sicher, daß Konkurrenzbeziehungen, die freiberufliche Berater benachteiligen könnten, vermieden werden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/1125 Frage B 111) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Hilfen für Spätaussiedler über die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und die von der Otto-Benecke-Stiftung gewährten Hilfen und Zuschüsse hinaus spätausgesiedelten Lehrern mit Familien weitere finanzielle Hilfen bei Absolvierung eines Ergänzungsstudiums zu gewähren? In Ergänzung zu dem Schreiben von Herrn Staatssekretär Professor Dr. Jochimsen vom 10. August 1977 teile ich Ihnen mit, daß sich der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft mit dem Problem der Eingliederung von über 35jährigen deutschen Aussiedlern in die Bundesrepublik eingehend befaßt hat und wegen der Notwendigkeit eines den Garantiefonds ergänzenden Programms ein solches Programm entwickelt hat. Der Bundesminister der Finanzen hat bei den Chefgesprächen im Dezember 1976 auch keine Einwendungen gegen das von Herrn Bundesminister Rohde vorgeschlagene Förderungsprogramm für zugewanderte deutsche Ausbildungsbewerber aus den osteuropäischen Ländern erhoben. Das Programm soll vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit aus Mitteln des sog. Garantiefonds, dessen Bewirtschaftung insoweit großzügig gehandhabt werden soll, unter fachlicher Assistenz des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft finanziert werden. Inzwischen haben der Bundesfinanzminister und der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit für den Haushalt 1978 eine Regelung gefunden, wonach den betroffenen Personen Aufstockungshilfen zu den ihnen sonst zustehenden Leistungen (Bundesausbildungsförderungsgesetz und Bundessozialhilfegesetz) gewährt werden können. Es werden dabei folgende Modelle erörtert: — Sprachkursförderung nach der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung von Deutsch-Lehrgängen für Aussiedler" vom 22. Juli 1976, — Zahlung der Lebenshaltungskosten auch für die Familie von der Sozialhilfe und eine Aufstokkungspauschale nach dem Garantiefonds für den Ausbildungsbewerber, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1977 4385* Förderung der Zusatzstudien entweder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Darlehen) oder nach den Bestimmungen der Sozialhilfe (Bundessozialhilfegesetz) (Regelsatz im Bundesdurchschnitt für den Haushaltsvorstand DM 286,—. Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft alles getan hat, um die Einrichtung des geplanten Förderungsprogramms zu erreichen. Alle weiteren Bemühungen des Parlaments und der Betroffenen müssen sich an den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit richten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, bitte, kommen Sie zum Ende Ihrer Rede.


Rede von Max Amling
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich komme zum Ende und fasse zusammen, daß wir von der sozialdemokratischen Fraktion sehr wohl die Bemühungen der Bundesregierung und hier der Gesundheitsministerin beobachten. Wir haben sehr wohl gesehen, daß man dort die Probleme erkannt hat. Wir werden der Regierung selbstverständlich bei ihrem Bemühen helfen, diese Probleme zu beseitigen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Frau Abgeordnete Verhülsdonk.