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    Plenarprotokoll 8/48 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Inhalt: Bestellung der Abg. Frau Dr. Timm als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Ausschuß 3643 A Erweiterung der Tagesordnung 3643 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 3643 B Eidesleistung des Bundesministers für Wirtschaft, Dr. Graf Lambsdorff Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 3645 A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung zusätzlicher Fragen der Ausbildungsplatzförderung — Drucksache 8/602 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/989 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/972 — Dr. Pfennig CDU/CSU 3645 C Wüster SPD 3647 A Frau Schuchardt FDP 3649 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen — Drucksache 8/822 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU . . 3652 A Lattmann SPD 3653 D Dr.-Ing. Laermann FDP 3655 A Rohde, Bundesminister BMBW 3657 C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Sicherung und Weiterentwicklung des Ausbildungsplatzangebotes und zur Verbreiterung der Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksache 8/439 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 3658 A Rohde, Bundesminister BMBW 3661 A Schedl CDU/CSU 3666 B Thüsing SPD 3668 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Frau Schuchardt FDP . . 3670 D Pfeifer CDU/CSU 3673 C Nächste Sitzung 3676 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3677* A Anlage 2 Wiederaufbereitung abgebrannter Brennstäbe aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich SchrAnfr 113 23.09.77 Drs 08/926 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 367T D Anlage 3 Deutscher Anteil am Personalbestand und am Haushalt t978/79 der UNO SchrAnfr 1 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAnfr 2 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3678* A Anlage 4 Teilnahme des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Dr. Hermes, an der Veranstaltung der chilenischen Botschaft anläßlich ihres Nationalfeiertags SchrAnfr 3 30.09.77 Drs 08/963 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3678* D Anlage 5 Medizinische Versorgung deutscher Staatsbürger in Moskau SchrAnfr 4 30.09.77 Drs 08/963 Kuhlwein SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* A Anlage 6 Durchsagen für Fluggäste der Air France im Linienverkehr nach West-Berlin in deutscher Sprache SchrAnfr 5 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* B Anlage 7 Zahl der in Südwestafrika (Namibia) lebenden Deutschen SchrAnfr 6 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* C Anlage 8 Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Angola SchrAnfr 7 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3679* D Anlage 9 . Angriffe staatlicher Rundfunkanstalten des Ostblocks auf die Verfassungsordnung und den Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 9 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3679* D Anlage 10 ,Einstweilige Zuflucht" Deutscher in der deutschen Botschaft in Moskau SchrAnfr 10 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 11 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3680* A Anlage 11 Terrorherrschaft Idi Amins in Uganda SchrAnfr 12 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3680* C Anlage 12 Hilfe für die von der Swapo „in Schutzhaft" gehaltenen bisherigen Swapo-Angehörigen und Flüchtlinge sowie Intensivierung der Guerillatätigkeit in Namibia SchrAnfr 13 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAnfr 14 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 3680* D Anlage 13 Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Vietnam SchrAnfr 15 30.09.77 Drs 08/963 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3681* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 III Anlage 14 Einrichtung staatlicher Regiebetriebe für die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Preßluftatemschutzgeräten des Zivilen Bevölkerungsschutzes und der Bundeswehr SchrAnfr 16 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAnfr 17 30.09.77 Drs 08/963 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 3681* C Anlage 15 Einsatz des THW auf kommunaler Ebene; Leistungen des Bundes für den Brandschutz im Rahmen einer Neukonzipierung des Katastrophenschutzes sowie Förderung des Baus von Gerätehäusern für kommunale Feuerwehren SchrAnfr 18 30.09.77 Drs 08/963 Gansel SPD SchrAnfr 19 30.09.77 Drs 08/963 Gansel SPD SchrAnfr 20 30.09.77 Drs 08/963 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Baum BMI 3682* B Anlage 16 Luftverunreinigung durch Schwefel SchrAnfr 21 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 3682* D Anlage 17 Gewährleistung der Alarmierung der Bevölkerung durch LS-Sirenen SchrAnfr 22 30.09.77 Drs 08/963 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 3683* B Anlage 18 Finanzierung der Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Vietnam und Laos SchrAnfr 23 30.09.77 Drs 08/963 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAnfr 24 30.09.77 Drs 08/963 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI . . . . . . 3683* C Anlage 19 Umweltbelastung durch Bleiablagerungen seit Inkrafttreten des Benzinbleiergänzungsgesetzes SchrAnfr 25 30.09.77 Drs 08/963 Engelhard FDP SchrAnfr 26 30.09.77 Drs 08/963 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Baum BMI 3684* B Anlage 20 Kunstrasenanlagen im Sportstättenbau SchrAnfr 27 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3684* D Anlage 21 Verlängerung der Beurlaubungsfristen für Beamtinnen SchrAnfr 28 30.09.77 Drs 08/963 Rühe CDU/CSU SchrAnfr 29 30.09.77 Drs 08/963 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3685* B Anlage 22 DKP als Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der verfassungswidrigen KPD SchrAnfr 30 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3685* D Anlage 23 Ausrüstung der Beamten des BKA mit besseren Schußwaffen SchrAnfr 31 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3686* A Anlage 24 Bau einer Kläranlage in Hügelsheim SchrAnfr 32 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 3686* B Anlage 25 Politische Einschätzung der Vereinigten Deutschen Studentenschaft SchrAnfr 33 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 34 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3686* C Anlage 26 Vereinbarkeit des Engagements des Staatssekretärs von Schoeler in der „Humanistischen Union" mit der Auffassung dieser Organisation über die staatliche Reaktion auf terroristische Gewalttaten SchrAnfr 35 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr 36 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 36878 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 27 Einstellung der öffentlich-rechtlich organisierten Abwasserverbände und der Städte und Gemeinden auf die vorgeschriebene Abwasserabgabe; Vermeidung unnötigen Abfalls durch Verkauf der Getränke in Pfandflaschen SchrAnfr 37 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Gruhl CDU/CSU SchrAnfr 38 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Gruhl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3687* D Anlage 28 Ausübung des Amts eines ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. eines 2. Bürgermeisters durch Richter SchrAnfr 39 35.09.77 Drs 08/963 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 3688* C Anlage 29 Höhe der in den Jahren 1970 bis 1976 im Rahmen der Vermögensbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz, nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und nach dem Sparprämiengesetz aufgewendeten Beträge sowie voraussichtliche Inanspruchnahme der einzelnen Förderungsmaßnahmen in den Jahren 1977 bis 1980 SchrAnfr 40 30.09.77 Drs 08/963 Josten CDU/CSU SchrAnfr 41 30.09.77 Drs 08/963 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3688* D Anlage 30 Abführen außerordentlich hoher Gewinne deutscher Tochtergesellschaften ausländischer Großunternehmen an ihre ausländischen Muttergesellschaften SchrAnfr 42 30.09.77 Drs 08/963 Diederich (Berlin) SPD SchrAnfr 43 30.09.77 Drs 08/963 Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3689* B Anlage 31 Steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit SchrAnfr 44 30.09.77 Drs 08/963 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3690* B Anlage 32 Anwendung des § 240 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung 1977 SchrAnfr 45 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3690* C Anlage 33 Verwaltungsaufwand und Kosten bei der Verwirklichung von Vermögensbildungsmodellen, die die Arbeitnehmer zu Kleinaktionären machen SchrAnfr 46 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3690* D Anlage 34 Vergabe der Reinigungsarbeiten in bundeseigenen Unternehmen an private Reinigungsunternehmen SchrAnfr 47 30.09.77 Drs 08/963 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . 3691* B Anlage 35 Inanspruchnahme der Bundesregierung aus den von ihr gewährten Bürgschaften nach dem Programm Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe SchrAnfr 48 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3691* C Anlage 36 Erhöhung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses für Kantinenessen SchrAnfr 49 30.09.77 Drs 08/963 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3691* D Anlage 37 Steuerliche Absetzbarkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz für Schwerbehinderte, die auf einen Fremdfahrer angewiesen sind SchrAnfr 50 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3692* B Anlage 38 Wettbewerbsvorteile der DDR-Außenhandelsbüros in der Bundesrepublik Deutschland durch steuerliche Vorteile gegenüber den Wettbewerbern aus der Bundesrepublik Deutschland; Entrichtung der Lohnsteuer an DDR-Behörden für die in der DDR Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 V arbeitenden Monteure westdeutscher Firmen SchrAnfr 51 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 52 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 53 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr 54 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3692* C Anlage 39 Aufrechnung der Steuerschulden eines Unternehmers im Fall der Zahlungsunfähigkeit gegen dessen Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand SchrAnfr 55 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3693* B Anlage 40 Unternehmereinkommen im Vergleich zum Facharbeitereinkommen SchrAnfr 56 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3693* C Anlage 41 Gleichzeitige Inanspruchnahme von Sparprämien und vermögenswirksamen Leistungen, Wohnungsbauprämien und vermögenswirksamen Leistungen bzw. Steuerermäßigungen nach § 10 EStG und vermögenswirksamen Leistungen; Vergleichszahlen seit der Einführung des 3. VermBG 1970 SchrAnfr 57 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 58 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 59 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3693* D Anlage 42 Nachteile durch das Ausscheren des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr 60 30.09.77 Drs 08/963 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3694* B Anlage 43 Gefährdung der langfristigen Sicherung des Steinkohleneinsatzes in den Kraftwerken sowie Änderung der Regelungen zur Rauchgasentschwefelung bei Steinkohlenkraftwerken SchrAnfr 61 30.09.77 Drs 08/963 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 62 30.09.77 Drs 08/963 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3694* D Anlage 44 Errichtung von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen im Rahmen der Konjunkturprogramme SchrAnfr 63 30.09.77 Drs 08/963 Scheffler SPD SchrAnfr 64 30.09.77 Drs 08/963 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3695* A Anlage 45 Feststellungen von Bundeskanzler Schmidt über die Nichtabrufung von 25 Milliarden DM für Investitionen für die Energiewirtschaft im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit sowie Aussage gegen jedwedes Moratorium für den Bereich der Kernenergie SchrAnfr 65 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAnfr 66 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3695* D Anlage 46 Herbeiführung eines Baustopps für das Kernkraftwerk Grohnde durch die BASF-Töchter „Chemische Fabrik Dr. Paul Lohmann" und die „Pharmazeutische Fabrik Rudolf Lehmann KG" SchrAnfr 67 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3696* B Anlage 47 Verwaltungsmäßige Abwicklung der Investitionszulage für energiesparende Maßnahmen sowie unbürokratische Durchführung des Energiesparprogramms über Sparkassen, Banken und Bausparkassen SchrAnfr 68 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr 69 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3696* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 48 Unterlassung von energieintensiven Investitionen wegen der zunehmenden Unsicherheit der Energiepolitik, insbesondere bei der Elektrizitätsversorgung, und von festen Zusagen für den Strombezug auf längeren Zeitraum durch Elektrizitätsunternehmen; Erleichterung des Baus von Kohlekraftwerken sowie für die nächsten 15 Jahre geplante Kohlekraftwerke SchrAnfr 70 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 71 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 72 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 73 30.09.77 Drs 08/963 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3697* A Anlage 49 Feststellung genereller Marktsättigungserscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 74 30.09.77 Drs 08/963 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3697* D Anlage 50 Anwendung des ab 1. September 1977 geltenden EG-Beziehungsrechts in Belgien, Holland, Frankreich und Italien sowie Vertrieb ausländischer Weine unter deutschem Namen im Ausland, insbesondere in den Niederlanden SchrAnfr 75 30.09.77 Drs 08/963 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr 76 30.09.77 Drs 08/963 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3698* B Anlage 51 Ansammlung und Verwendung der Mitverantwortungsabgabe der Milcherzeuger SchrAnfr 77 30.09.77 Drs 08/963 Klinker CDU/CSU SchrAnfr 78 30.09.77 Drs 08/963 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . . 3698* D Anlage 52 Neuregelung der Arbeitszeit für Frauen an Bord durch Überprüfung der Bestimmungen des Seemannsgesetzes SchrAnfr 79 30.09.77 Drs 08/963 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3699* B Anlage 52 Erfüllung der Ansprüche freigemeinnütziger Krankenhäuser und Weiterentwicklung des Krankenhausbedarfsplans nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz SchrAnfr 80 30.09.77 Drs 08/963 Ey CDU/CSU SchrAnfr 81 30.09.77 Drs 08/963 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3699* B Anlage 54 Bezeichnung des § 368 p RVO betr. die Herausnahme von Arzneimitteln aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen als verfassungsrechtlich unzulässig durch den Staatsrechtler Professor Dr. Kriele sowie Verbindlichkeit der zu beschließenden Richtlinien zu § 368 p RVO für die kassenärztliche Praxis SchrAnfr 82 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr 83 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3700* A Anlage 55 Uberangebot an Zivildienstleistenden durch Zuweisung eines Aufgabenbereichs nur bei vorhandenen dienstlichen Unterkünften (Kasernierung) SchrAnfr 84 30.09. 77 Drs 08/963 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3700* B Anlage 56 Zusammenhang zwischen Auslandsnachfrage und Arbeitslosigkeit SchrAnfr 85 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 86 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3700* D Anlage 57 Anpassung des Hinweises auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes in § 8 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes SchrAnfr 87 30.09.77 Drs 08/963 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 88 30.09.77 Drs 08/963 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAnfr 89 30.09.77 Drs 08/963 Frau Karwatzki CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3701* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 VII Anlage 58 Anerkennung von durch Arbeitslosigkeit unterbrochener versicherungspflichtiger Beschäftigung unter einem Monat als Ausfallzeit gemäß § 36 Abs. 1 AVG SchrAnfr 90 30.09.77 Drs 08/963 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr 91 30.09.77 Drs 08/963 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3701* D Anlage 59 Voraussetzungen für steuerrechtlich gewinnmindernde Geltendmachung von Verpflichtungen aus Sozialplänen gemäß §§ 111 bis 113 BVG durch Unternehmen SchrAnfr 92 30.09.77 Drs 08/963 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 93 30.09.77 Drs 08/963 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Offergeld BMF . . . . 3702* B Anlage 60 Durchführung eines bundesweiten Forschungsvorhabens über Faktoren der Bevölkerungsentwicklung — Ursachen und Beweggründe für den Kinderwunsch — analog der Erhebung der Universität ErlangenNürnberg SchrAnfr 94 30.09.77 Drs 08/963 Ziegler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3703* A Anlage 61 Abhängigmachen der Ausstellung eines Behindertenausweises für Schwerbehinderte vom Einkommen sowie Einrichtung regionaler Fahrdienste zur Beförderung Schwerbehinderter zum Arbeitsplatz SchrAnfr 95 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 96 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3703* B Anlage 62 Entwicklung des Lehrstellenangebots in Industrie, Handel, Handwerk, in den freien Berufen, im öffentlichen Dienst und in der Landwirtschaft SchrAnfr 97 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Jens SPD SchrAnfr 98 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Jens SPD SchrAnfr 99 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3704* B Anlage 63 Vereinbarkeit der Ankündigung der AOK Berlin über die Erhöhung des Beitrags mit der Versicherung der Bundesregierung, die Rentensanierung ohne Beitragserhöhung durchzuführen SchrAnfr 100 30.09.77 Drs 08/963 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3706* A Anlage 64 Vereinbarkeit der Gewährung einer pauschalierten Kostenerstattung auf privatärztliche Behandlung für freiwillige Mitglieder einzelner Ersatzkassen mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung SchrAnfr 101 30.09.77 Drs 08/963 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 3706* B Anlage 65 Höhe der letzten Wehrsolderhöhung für Wehrpflichtige und zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung im Einzelplan 14 sowie Steigerungsraten der Lebenshaltungskosten und der Löhne und Gehälter seit der letzten Wehrsolderhöhung SchrAnfr 102 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 103 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 104 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Baum BMI 3706* C Anlage 66 Stand der Laser-Technologie und Höhe der für die Entwicklung von Laser-Waffen aufgewendeten Haushaltsmittel in der NATO und im Warschauer Pakt SchrAnfr 105 30.09.77 Drs 08/963 Handlos CDU/CSU SchrAnfr 106 30.09.77 Drs 08/963 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3707* A Anlage 67 Militärhilfe der Bundesrepublik für Länder innerhalb und außerhalb der NATO SchrAnfr 107 30.09.77 Drs 08/963 Frau Simonis SPD SchrAnfr 108 30.09.77 Drs 08/963 Frau Simonis SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 3707* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 68 Untersuchung der antisemitischen Vorgänge an der Bundeswehrhochschule München SchrAnfr 109 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3708* A Anlage 69 Symbolische Judenverbrennung durch Offiziere der Bundeswehrhochschule München sowie Konsequenzen aus solchen antisemitischen Manifestationen SchrAnfr 110 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAnfr 111 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3708* C Anlage 70 Fertigstellung des Lärmschutzgutachtens für den militärischen Flugplatz Leipheim sowie Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm SchrAnfr 112 30.09.77 Drs 08/963 Fellermaier SPD SchrAnfr 113 30.09.77 Drs 08/963 Fellermaier SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3709* A Anlage 71 Konsequenzen für die an den antisemitischen Vorfällen an der Bundeswehrhochschule München beteiligten Offiziere SchrAnfr 114 30.09.77 Drs 08/963 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3709* B Anlage 72 Schaffung eines zentralen militärhistorischen Museums sowie Ausbau des Wehrgeschichtlichen Museums im Rastatter Schloß SchrAnfr 115 30.09.77 Drs 08/963 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 116 30.09.77 Drs 08/963 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3709* C Anlage 73 Konsequenzen für die an einem antisemitischen Exzeß an der Bundeswehrhochschule München beteiligten Offiziere SchrAnfr 117 30.09.77 Drs 08/963 Blank SPD SchrAnfr 118 30.09.77 Drs 08/963 Blank SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 3710* A Anlage 74 Vereinheitlichung der Notfall- bzw. Unfallausweise SchrAnfr 119 30.09.77 Drs 08/963 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3710* B Anlage 75 Zunahme der Lebererkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 120 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3710* C Anlage 76 Überprüfbarkeit der Wirksamkeit von der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Arzneimitteln durch Ärzte und Wissenschaftler SchrAnfr 121 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3711* A Anlage 77 Beschleunigung der Registrierung von Tierarzneimitteln beim Bundesgesundheitsamt SchrAnfr 122 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAnfr 123 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3711* B Anlage 78 Stellungnahme der Bundesregierung zum Sachverständigengutachten über die Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 124 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3711* D Anlage 79 Verbot bzw. Einschränkung des Rauchens in der Öffentlichkeit und der Werbung für Tabakwaren in den Medien; Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ausbau der Schwangerschaftsberatung und Verbesserung der Lebenshaltung von Familien mit Kindern SchrAnfr 125 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 126 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 3712* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 IX Anlage 80 Benutzung von Bahnbussen mit Seniorenfahrkarten SchrAnfr 127 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* A Anlage 81 Ausrüstung der Rücksitze mit Sicherheitsgurten SchrAnfr 128 30.09.77 Drs 08/963 Tillmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* B Anlage 82 Entwicklung des Großraums Karlsruhe zu einem Verkehrshindernis für Autobahnbenutzer SchrAnfr 129 30.09.77 Drs 08/963 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* C Anlage 83 Beseitigung der Bahnposten 78 (zwischen Klein-Gerau und Groß-Gerau) und 30 (im Ortsbereich Klein-Gerau) an der Strecke Mannheim-Darmstadt SchrAnfr 130 30.0937 Drs 08/963 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713* D Anlage 84 Einstellung älterer Ingenieure und Techniker als Angestellte auf Zeit und Einsetzung freier Ingenieurbüros bei Bundesverwaltungen zur Aufarbeitung von Planungsrückständen SchrAnfr 131 30.09.77 Drs 08/963 Junghans SPD SchrAnfr 132 30.09.77 Drs 08/963 Junghans SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3713' D Anlage 85 Verkauf der Bahnfahrkarten nach bzw. von Berlin (West) an Schaltern für den Inlandsverkehr SchrAnfr 133 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3714* B Anlage 86 Lärmschutzvorkehrungen an der A 63 auf der Höhe von Mainz-Bretzenheim SchrAnfr 134 30.09.77 Drs 08/963 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3714* C Anlage 87 Elektrifizierung des Streckenabschnitts Singen-Schaffhausen SchrAnfr 135 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3714* D Anlage 88 Bau von Röhrentunnels an Autobahnen als Wilddurchlässe SchrAnfr 136 30.09.77 Drs 08/963 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3715* A Anlage 89 Höhe der Kosten für den vom Bundesbahnwerbe- und -auskunftsamt in Frankfurt herausgegebenen Kundenbrief der Deutschen Bundesbahn SchrAnfr 137 30.09.77 Drs 08/963 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3715* A Anlage 90 Vorbeugende Maßnahmen für die Folgen einer Ölpest in der Nord- und Ostsee SchrAnfr 138 30.09.77 Drs 08/963 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 139 30.09.77 Drs 08/963 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3715* B Anlage 91 Windschutz für die Schiffahrt auf dem ElbeSeitenkanal durch Uferbepflanzung SchrAnfr 140 30.09.77 Drs 08/963 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3716* B Anlage 92 Übertragung der Verantwortung für Gemeinschaftsbauwerke entlang der S-Bahn-strecken durch die Bundesbahn an kommunale Verwaltungen SchrAnfr 141 30.0937 Drs 08/963 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 3716* C Anlage 93 Ernennung eines der DKP als Mitglied angehörenden Oberlokomotivführers zum Beamten auf Lebenszeit im Bereich der Bundesbahndirektion Nürnberg SchrAnfr 142 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3716* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1937 Anlage 94 Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Anschluß der L 78 an die A 5 SchrAnfr 143 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 3717* C Anlage 95 Abstimmung der Termine für Schulferien, auch auf der Ebene der EG, zur Entlastung des Verkehrs SchrAnfr 144 30.09.77 Drs 08/963 Daubertshäuser SPD SchrAnfr 145 30.09.77 Drs 08/963 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . . 3717* D Anlage 96 Erlaß der Funkgebühren für kabellose Vielhöranlagen in Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen SchrAnfr 146 30.09.77 Drs 08/963 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3718* B Anlage 97 Einführung des Ortstarifs für den Fernsprechverkehr in den neugegliederten Städten und Gemeinden des Kreisgebiets Minden-Lübbecke SchrAnfr 147 30.09.77 Drs 08/963 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3718* B Anlage 98 Übernahme des DKP-Funktionärs Wolfgang Repp in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Bereich der Bundespost SchrAnfr 148 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Eyrich CDU/CSU SchrAnfr 149 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Eyrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 3718* D Anlage 99 Zahl der benötigten Aushilfskräfte für die Tätigkeit der Postzusteller, die angefallene Überstunden abfeiern, sowie Übernahme der Aushilfskräfte in ein Dauerarbeitsverhältnis SchrAnfr 150 30.09.77 Drs 08/963 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr 151 30.09.77 Drs 08/963 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3719* A Anlage 100 Ansprüche von Briefträgern auf Freizeitausgleich für Überstunden im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart SchrAnfr 152 30.09.77 Drs 08/963 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr 153 30.09.77 Drs 08/963 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 3719* B Anlage 101 Zeitgemäße Ausgestaltung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts und des Erbbaurechts SchrAnfr 154 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr 155 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3720* A Anlage 102 Erhaltung regionaler Baustile bei der Modernisierung von Altbauten SchrAnfr 156 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3720* B Anlage 103 Städtebauförderungsmittel für die Stadt Bielefeld und die Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh in den Jahren 1976 und 1977 SchrAnfr 157 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3720* C Anlage 104 Forderung von Bürgschaften für Gewährleistungsansprüche bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge an mittelständische Firmen SchrAnfr 158 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Haack BMBau . . . 3721* B Anlage 105 Sitten- und Rechtswidrigkeit sogenannter Fluchthelferverträge SchrAnfr 159 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 3721* C Anlage 106 Abschluß der Folgeverträge gemäß Art. 7 des Grundlagenvertrags; Veröffentlichung der Protokolle über die Anhörungen des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 XI Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 26. und 28. September 1977 zur Verdeutlichung des Wiedervereinigungsanspruchs des deutschen Volkes SchrAnfr 160 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 161 30.09.77 Drs 08/963 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3722* A Anlage 107 Verweigerung der Einreise für Besucher der Leipziger Messe SchrAnfr 162 30.09.77 Drs 08/963 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3722* C Anlage 108 Ausschluß des aus Anlaß des 65. Geburtstags des SED-Chefs Honecker in der ZDF-Sendung „Kennzeichen D" gesendeten Beitrags bei der Vergabe des Jakob-KaiserPreises SchrAnfr 163 30.09.77 Drs 08/963 Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) SchrAntw PStSekr Höhmann BMB . . . . 3722* D Anlage 109 Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennstäbe aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich SchrAnfr 164 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3723* A Anlage 110 Förderung von Forschungsvorhaben mittelständischer Unternehmen SchrAnfr 165 30.09.77 Drs 08/963 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAnfr 166 30.09.77 Drs 08/963 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3723* B Anlage 111 Reisen von zwei Delegationen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in die Volksrepublik China zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Bereich der Geowissenschaften SchrAnfr 167 30.09.77 Drs 08/963 Breidbach CDU/CSU SchrAnfr 168 30.09.77 Drs 08/963 Breidbach CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3723* D Anlage 112 Einfluß des Plutoniumeinsatzes in Reaktoren der USA auf die Nichtverbreitung von Kernwaffen SchrAnfr 169 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3724* B Anlage 113 Förderung der Entwicklung von Kohlekraftwerken SchrAnfr 170 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Matthöfer BMFT . . . . 3724* C Anlage 114 Überhöhte Belastung der Teilnehmer an Zertifikatsprüfungen durch Gebühren bei Einstellung der Förderung des Volkshochschulverbandes SchrAnfr 171 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAnfr 172 30.09.77 Drs 08/963 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3725* A Anlage 115 Beschleunigung der Erteilung von Förderungsbescheiden für Modellversuche in der beruflichen Bildung SchrAnfr 173 30.09.77 Drs 08/963 Frau Benedix CDU/CSU SchrAnfr 174 30.09.77 Drs 08/963 Frau Benedix CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 3725* B Anlage 116 Anteil deutscher Mitarbeiter sowie Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Weltbank SchrAnfr 175 30.09.77 Drs 08/963 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAnfr 176 30.09.77 Drs 08/963 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3726* A Anlage 117 Seit 1969 geleistete Hilfen der Bundesrepublik Deutschland an die Volksrepublik Jemen, den Irak, Libyen und Vietnam SchrAnfr 177 30.09.77 Drs 08/963 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 3726* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3643 48. Sitzung Bonn, den 7. Oktober 1977 Beginn: 9.00 Uhr Mitgliedstaaten mit dritten Ländern geschlossener Handelsabkommen (Drucksache 8/723) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3035/76 und 3036/76 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für getrocknete Feigen und getrocknete Weintrauben der Tarifstellen ex 08.03 und 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/724) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3030/76 und 3031/76 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für andere Baumwollgewebe der Tarifnummer 55.09 und bestimmte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/725) Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nrn. 3032/76, 3033/76 und 3034/76 des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine der Tarifstelle ex 22.5 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Uursprung in Spanien (für das Jahr 1977) (Drucksache 8/726) Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Antidumpingzolls für Kugellager und Kegelrollenlager mit Ursprung in Japan (Drucksache 8/775) Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von Baumwollgarnen und Bekleidung mit Ursprung in bestimmten Drittländern in die Gemeinschaft oder in einige Mitgliedstaaten (Drucksache 8/798) Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für Einfuhren von bestimmter Bekleidung mit Ursprung in Macao in das Vereinigte Königreich (Drucksache 8/801) Verordnung (EWG) des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr bestimmter Wirkwaren mit Ursprung in der Islamischen Republik Pakistan in das Vereinigte Königreich (Drucksache 8/804) Verordnung (EWG) Nr. 1692/77 des Rates vom 25. Juli 1977 über Schutzmaßnahmen betreffend die Einfuhr bestimmter Krafträder mit Ursprung in Japan Der Vorsitzende des. Innenausschusses hat mit Schreiben vom 29. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat: Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) des Rates betreffend die Verlängerung des Zeitraums der Gewährung der für verschiedene Kategorien von Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage (Drucksache 8/686) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 29. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat: Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend eine Nahrungsmittelsoforthilfe in Form einer Butteröllieferung an Indien Verordnung (EWG) des Rates über eine Lieferung von Milchfetten an Indien im Rahmen Nahrungsmittelhilfe (Drucksache 8/247) Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend Nahrungsmittelhilfeprogramme 1977 für Magermilchpulver und Butteroil (Drucksache 8/575) Bericht der Kommission an den Rat über den Stand der Hopfenerzeugung und -vermarktung der Ernte 1976 Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Beihilfe an Hopfenerzeuger für die Ernte 1976 (Drucksache 8/669)
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 7. 10. Dr. Ahrens ** 7. 10. Dr. Aigner * 7. 10. Alber** 7. 10. Dr. Bardens** 7. 10. Dr. Becher (Pullach) 7. 10. Frau Benedix 7. 10. Dr. Biedenkopf 7. 10. Dr. von Bismarck 7. 10. Blumenfeld * 7. 10. Böhm (Melsungen) ** 7. 10. Frau von Bothmer ** 7. 10. Brandt 7. 10. Braun 7. 10. Büchner (Speyer) ** 7. 10. Dr. Dollinger 7. 10. Frau Eilers (Bielefeld) 7. 10. Dr. Enders ** 7. 10. Dr. Evers ** 7. 10. Fellermaier * 7. 10. Frau Funcke 7. 10. Gerstein 7. 10. Gerster (Mainz) 7. 10. Dr. Geßner ** 7. 10. Glos 7. 10. Dr. Haack 7. 10. Haase (Fürth) * 7. 10. Handlos** 7. 10. Frau Dr. Hartenstein 7. 10. von Hassel ** 7. 10. Helmrich 7. 10. Dr. Holtz ** 7. 10. Dr. Jahn (Braunschweig) ' 7. 10. Jung 7. 10. Katzer 7. 10. Dr. Klepsch * 7. 10. Klinker * 7. 10. Dr. Kreile 7. 10. Lagershausen ** 7. 10. Lange * 7. 10. Lemmrich ** 7. 10. Lemp * 7. 10. Lenzer ** 7. 10. Lücker * 7. 10. Marquardt ** 7. 10. Dr. Mende ** 7. 10. Milz ** 7. 10. Möhring 7. 10. Dr. Müller ** 7. 10. Müller (Mülheim) ** 7. 10. Müller (Remscheid) 7. 10. Müller (Wadern) * 7. 10. Dr. Müller-Hermann 7. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Neuhaus 7. 10. Pawelczyk ** 7. 10. Reddemann ** 7. 10. Dr. Ritz 7. 10. Dr. Schäuble ** 7. 10. Scheffler ** 7. 10. Schmidhuber ** 7. 10. Schmidt (Kempten) ** 7. 10. Schmidt (München) * 7. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 7. 10. Schmöle 7. 10. Schwabe * 7. 10. Dr. Schwarz-Schilling 7. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 7. 10. Dr. Schwörer * 7. 10. Seefeld * 7. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 7. 10. Spranger 7. 10. Dr. Starke (Franken) * 7. 10. Dr. Staudt 7. 10. Dr. Stavenhagen 7. 10. Frau Steinhauer 7. 10. Ueberhorst ** 7. 10. Dr. Vohrer ** 7. 10. Dr. Waigel 7. 10. Frau Dr. Walz ** 7. 10. Dr. Warnke 7. 10. Wawrzik * 7. 10. Wehner 7. 10. Frau Dr. Wex 7. 10. Windelen 7. 10. Dr. Wörner 7. 10. von Wrangel 7. 10. Würtz * 7. 10. Zebisch ** 7. 10. Zeyer * 7. 10. Dr. Zimmermann 7. 10. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/926 Frage 113) : Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung technische oder ökonomische Gründe dafür, daß die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennstäben aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich erfolgen sollte, insbesondere weil dort die Wiederaufbereitungstechnologie besser und sicherer beherrscht wird, hält die Bundesregierung die französischen Ausbaupläne für realistisch, und ist sie bereit, den aus Frankreich stammenden hochradioaktiven Abfall der deutschen Kernkraftwerke abzunehmen und endzulagern? Es gibt keine technischen oder ökologischen Gründe für eine Wiederaufarbeitung in Frankreich. Der einzige Grund für die Verträge liegt darin, daß in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Betriebsbeginn ,des deutschen Entsorgungszentrums eine Lösung für die inzwischen anfallenden abgebrannten Brennelemente gefunden werden muß. Der französische Verhandlungspartner will keine reinen Lager- 3678' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 verträge, sondern nur Verträge über Wiederaufarbeitung einschließlich Endkonditionierung abschließen. Die französischen Ausbaupläne (Erstellung der Anlage UP 3) erscheinen realistisch, da bei geplantem Baubeginn der Anlage im Jahre 1980/81 auf die bis dahin angesammelten Erfahrungen mit der Anlage UP 2 zurückgegriffen werden kann. Da die hochaktiven Produkte entsprechend den deutschen Vorstellungen hinsichtlich der Produktspezifikationen verglast werden sollen, besteht weder aus technischer noch sicherheitstechnischer Beurteilung ein Grund, die Rücknahme gemäß dem Verursacherprinzip zu verweigern. * Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/963 Fragen 1 und 2) : In welcher Höhe und mit welchen Summen ist die Bundesrepublik Deutschland am Haushalt der UNO für 1978/79 beteiligt, der eine Höhe von 941,7 Millionen Dollar vorsieht? In welchem Maße und mit wieviel Personen ist die Bundesrepublik Deutschland am Personalbestand der UNO-Bediensteten beteiligt, der durch den neu vorgelegten Haushalt um 487 Personen auf insgesamt 10 827 erhöht worden ist? Zu Frage 1: Die Höhe des von der Bundesrepublik Deutschland zu leistenden VN-Beitrags für 1978/79 steht noch nicht fest, da Entscheidungen über den Zweijahreshaushalt der Vereinten Nationen für 1978 und 1979 und über den für diesen Zeitraum anwendbaren Beitragsschlüssel erst auf der 32. VN-Generalversammlung getroffen werden. Der Voranschlag für den Zweijahreshaushalt 1978/79 beläuft sich auf rd. 941,7 Mio. US-Dollar brutto; nach Abzug eines geschätzten Einkommens von rd. 166,5 Mio. US-Dollar („Eigenbesteuerung" der VN-Bediensteten) wäre ein Nettobetrag von rd. 775,2 Mio. US-Dollar nach dem Beitragsschlüssel auf die Mitgliedstaaten umzulegen. Der vom Beitragsausschuß für die Jahre 1978/ 1979 vorgeschlagene Beitragsschlüssel sieht für die Bundesrepublik Deutschland einen Anteil von 7,70 Prozent vor. 1977 beträgt der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum regulären VN-Haushalt — bei einer Beitragsquote von 7,74 % — 26 419 917,- US- Dollar. Hinzu kommen der Beitrag zu den Kosten der VN-Friedenstruppe im Nahen Osten und der Beitrag zu den Kosten für die Herausgabe von VN-Dokumenten in deutscher Sprache. Zu Frage 2: Der Personalbestand der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des ordentlichen VN-Haushalts (VN-Sekretariat, UNIDO, UNCTAD, UNEP, regionale Wirtschaftskommissionen u. a.) ist auch 4 Jahre nach. ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen immer noch zu gering. Gegenwärtig beträgt unser mittlerer Personalanspruch (bei einem Haushaltsbeitrag von 7,74 0/o) 143 Stellen (Sollstellenrahmen: 122 bis 165 Stellen). Nach dem Stand vom 30. September 1977 besetzen wir nicht mehr als 74 Stellen = 2,8 % (Stand 30. Juni 1976: 67 Stellen; 30. Juni 1977: 69 Stellen). Bei leitenden Positionen ab Abteilungsleiter (D 1) aufwärts nehmen wir mit 8 Stellen nur 1,06 % der Führungspositionen ein, bei Berücksichtigung der Stellen für Referatsleiter und deren Vertreter (P 5) insgesamt 14 Stellen (= 1,07 %). Demgegenüber beträgt unser prozentualer mittlerer Personalanspruch 5,47 Prozent. Weil wir bei Besetzung jeder freien Stelle im Wettbewerb mit sämtlichen Mitgliedstaaten der VN stehen (darunter befinden sich nach dem Stand vom 30. Juni 1976 22 personell nichtvertretene und 12 unterrepräsentierte Länder), ist die genannte mittlere Personalquote der Bundesrepublik Deutschland auch bei bevorzugter Berücksichtigung deutscher Kandidaten nur über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren zu erreichen. Zur Zeit steht die Bundesregierung in Verhandlungen mit den VN über Mittel und Wege zur schnelleren Erfüllung ihrer Personalansprüche. Gerade weil die deutsche Personalquote noch immer weit entfernt ist von unserem mittleren Personalanspruch, ist die Bundesregierung intensiv bemüht, eine angemessenere personelle Vertretung im VN-Bereich zu erreichen. Deshalb beauftragte das Bundeskabinett mit Beschluß vom 2. Juni 1976 eine Arbeitsgruppe (BK, AA, BMI, BMF, BMWi, BML, BMA, BMFT, BMZ), dem Kabinett einen Bericht mit Vorschlägen für Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen personellen Repräsentanz in internationalen Organisationen vorzulegen. Dieser inzwischen fertiggestellte Bericht soll in der Kabinettsitzung am 12. Oktober 1977 behandelt werden. Der Katalog der vorgeschlagenen Maßnahmen soll dazu beitragen, diejenigen Nachteile des VN-Dienstes zu beseitigen oder zumindest zu mildem, die die Rekrutierung qualifizierter und damit aussichtsreicher deutscher Kandidaten zunehmend erschweren. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 3) : Kann die Bundesregierung Presseberichte bestätigen, nach denen der Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Dr. Hermes, an der offiziellen Veranstaltung der chilenischen Botschaft anläßlich des chilenischen Nationalfeiertags am 20. September 1977 als Vertreter der Regierung teilgenommen hat, wenn ja, welches sind die Gründe für diese Teilnahme, und welche politischen Gründe sprechen gerade für die Entsendung des Staatssekretärs Dr. Hermes? Das Auswärtige Amt überbringt allen in Bonn akkreditierten Missionschefs aus Anlaß ihrer Nationalfeiertage die Glückwünsche der Bundesregierung durch die Staatsminister oder die Staatssekretäre. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3679* Die Wahrnehmung dieser Aufgabe wird durch das Protokoll im Auswärtigen Amt zwischen den in Frage kommenden Staatsministern und Staatssekretären koordiniert. Im Zuge dieser Koordinierung wurde Herr Staatssekretär Dr. Hermes gebeten, die Bundesregierung auf dieser Veranstaltung offiziell zu vertreten. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 4) : Trifft es zu, daß für die deutschen Staatsbürger und die Angehörigen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau kein deutscher Arzt zur Verfügung steht und daß der einzige für US-Amerikaner tätige Arzt in Moskau die Behandlung von Ausländern eingestellt hat, sofern nicht die Heimatländer ebenfalls einen Arzt in Moskau zur Verfügung stellen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die medizinische Versorgung der deutschen Staatsbürger in Moskau sicherzustellen? Es trifft zu, daß der Arzt der amerikanischen Botschaft, der bisher auch die Angehörigen der deutschen Botschaft betreut hat, wegen Überlastung ab 5. September nur noch Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Kanadas ärztlich behandeln wird, da diese Staaten ebenfalls einen Arzt nach Moskau entsandt haben. Das Auswärtige Amt hält die Entsendung eines deutschen Arztes nach Moskau, der alle dort im amtlichen Auftrag tätigen deutschen Staatsangehörigen behandeln soll, für vordringlich. Es wird zur Zeit geprüft, inwieweit der zu entsendende Arzt darüber hinaus auch andere deutsche Staatsangehörige ärztlich betreuen kann. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß die staatliche französische Fluggesellschaft Air France im Gegensatz zu anderen Fluggesellschaften im Linienverkehr nach West-Berlin die Ansagen für Fluggäste in französischer und englischer und nur ausnahmsweise in deutscher Sprache vornimmt und daß von dieser Gesellschaft Personal eingesetzt wird, das überwiegend der deutschen Sprache nicht kundig ist, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dieses Vorgehen der Air France so zu beeinflussen, daß auf Flugstrecken in Deutschland die deutsche Sprache den Vorrang hat? Eine Rückfrage bei Air-France hat ergeben, daß bei der Fluglinie die grundsätzliche Weisung besteht, Ansagen im Linienverkehr nach West-Berlin in deutscher, englischer und französischer Sprache vorzunehmen. Air-France achtet darauf, daß wenigstens ein Mitglied des Kabinenpersonals gut Deutsch spricht. Air-France räumt ein, daß in einzelnen Fällen wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses — z. B. plötzliche Erkrankung des deutschsprechenden Mitglieds des Kabinenpersonals — niemand von der Besatzung an Bord war, der gut Deutsch sprach. Die Fluglinie wurde gebeten, auf eine möglichst lückenlose Befolgung der Weisung zu achten. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 6) : Welche Zahlen über die in Südwestafrika (Namibia) lebenden Deutschen — deutsche Staatsangehörige, Doppelstaatler, Deutschstämmige — entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland in Windhuk? Das Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in Windhuk gibt die Zahl der Deutschen und Deutschstämmigen in Namibia für 1977 wie folgt an (Schatzwerte): Gesamtzahl der Deutschen (20 % der weißen Bevölkerung) 18 000 hiervon: — Deutsche Staatsangehörige 6 400 — Doppelstaatler 1 600 — Deutschstämmige (mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit) 10 000 Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 7) : Trifft es zu, daß sich Staatsminister im Bundeskanzleramt Wischnewski mit einem Schreiben an den Staatschef von Angola, Neto, gewandt hat, und bedeutet dies, daß das Bundeskanzleramt die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Angola dem Auswärtigen Amt abgenommen hat? Herr Staatsminister Wischnewski hat ein an ihn persönlich gerichtetes Schreiben Präsident Netos beantwortet. Sein Inhalt war mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt. Anlage 9 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 9) : Wird nunmehr die Bundesregierung den Standpunkt, bei schwerwiegenden Angriffen seitens staatlicher Rundfunkanstalten des Ostblocks auf. unsere Verfassungsordnung und den Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland sowie bei schwerwiegenden Beleidigungen unserer Staats- und Verfassungsorgane, vor allem des Bundesverfassungsgerichts, überhaupt nicht zu reagieren, ändern, nachdem der Bundespräsident in seiner Ansprache zur Eröffnung des 23. Weltkongresses des Internationalen Gemeindeverbands am 19. September 1977 gegen Medienäußerungen in der westlichen Welt sich entschieden mit dem 3680* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Hinweis gewandt hat, daß damit die Würde der deutschen freiheitlichen demokratischen Ordnung beleidigt wird, wenn man ihr faschistische oder faschistoide Züge unterstellt? Zu Ihrer Frage möchte ich darauf hinweisen, daß sich der Bundespräsident in seiner Rede vor dem XXIII. Weltkongreß des Internationalen Gemeindeverbandes nicht auf spezifische Äußerungen und nicht auf ein bestimmtes Land bezogen hat. Er hat vielmehr allgemein unsere Nachbarn aufgefordert, Vorurteile gegenüber Deutschland abzubauen. Dies gilt im übrigen nicht nur für unsere westlichen, sondern auch für die östlichen Nachbarn. Die Bundesregierung begrüßt diese Stellungnahme des Bundespräsidenten. Sie wird auch in Zukunft, wie sie es stets getan hat, Vorurteilen und bewußt feindseliger Propaganda in geeigneter Form entgegentreten und deutlich machen, daß eine solche Propaganda die Beziehungen zu dem betreffenden Lande nicht unbeeinflußt lassen kann. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 10 und 11) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, meine Frage vom 25. August 1977 zu den Vorfällen in der deutschen Botschaft in Moskau insoweit nicht zu beantworten, als sie sich auf die Gewährung von „einstweiliger Zuflucht" —ein Rechtsinstitut, das bekanntlich nichts mit der Gewährung dauernden Asyls zu tun hat (so wiederholt in Stellungnahmen des Auswärtigen Amts) — durch die Botschaft in Moskau bezog, oder unterscheiden die Botschaft in Moskau und das Auswärtige Amt nicht zwischen „einstweiliger Zuflucht" und dauerndem diplomatischen Asyl? Welchen qualitativen Unterschied in der Aufforderung an die Zuflucht suchenden Deutschen in der Botschaft in Moskau wollte das Auswärtige Amt aufzeigen, als es bezüglich der Aufforderung an die Verfolgten zum Verlassen der Botschaft auf meine Frage vom 25. August 1977 darauf verwies, daß diese Aufforderung nicht in „ultimativer", sondern nur in „eindringlicher" Form erfolgte? Zu Frage 10: Das Auswärtige Amt unterscheidet seit jeher zwischen „zeitweiliger Zuflucht" und der Gewährung „dauernden" bzw. „diplomatischen Asyls". „Zeitweilige Zuflucht" setzt jedoch voraus, daß Leib oder Leben einer Person durch außergewöhnliche Umstände (Bürgerkrieg, Revolution) unmittelbar bedroht sind. Zu Frage 11: Die Beantwortung Ihrer Anfrage Nr. 288 hatte deswegen zwischen einer „ultimativen" Aufforderung zum Verlassen der Botschaft und einem „eindringlichen" Hinweis auf die Rechtslage unterschieden, da beide Aussagen m. E. nach Inhalt und Form nicht unwesentlich voneinander abweichen. Diese Nuancierung erscheint insbesondere deswegen bedeutsam, weil die Behandlung solch tragischer Vorfälle in der Tat ein situationsgerechtes und zugleich menschlich einfühlsames Verhalten der Vertretung erforderlich machte. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 12) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Terrorherrschaft des Idi Amin in Uganda ein, und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um das „Dahinschlachten von Menschenleben" (Ostafrikanische Bischofskonferenz) zu verhindern? Die Bundesregierung verurteilt die anhaltende Mißachtung der Menschenrechte in Uganda. Der Schutz der Menschenrechte gehört zu den Grundwerten der gesellschaftlichen und politischen Ordnung der Bundesrepublik. Die Bundesregierung mißt deshalb auch der weltweiten Verwirklichung der Menschenrechte besondere Bedeutung bei. Mit Nachdruck hat sie sich sowohl in internationalen Gremien als auch im bilateralen Verhältnis zu Uganda für die Beachtung der Menschenrechte durch die ugandische Regierung eingesetzt. Eine direkte Einflußnahme bleibt ihr aber aus völkerrechtlichen Gründen versagt. Seit unserem VN-Beitritt haben wir uns aktiv in den zuständigen Gremien (zuletzt auf der 33. Tagung der Menschenrechtskommission) für die Wahrung der Menschenrechte eingesetzt. Uganda wird bereits weitgehend international boykottiert, z. B. Ablehnung der Teilnahme des ugandischen Präsidenten an der diesjährigen Commonwealth-Konferenz in London. Im Laufe der letzten Jahre haben die westlichen Länder ihre Entwicklungshilfe für Uganda eingestellt. Seit Anfang Juli 1972 sind von deutscher Seite keine Mittel mehr für neue Projekte bewilligt worden. Die beiden letzten TH-Projekte (Aufbau des Ausbildungszentrums für das ugandische Fernsehen und Versuchsprogramme im Veterinärlabor von Entebbe) wurden am 10. Dezember 1976 bzw. Ende Februar 1977 abgeschlossen. Es handelt sich um Langzeitprojekte, deren Mittel schon 1972 bewilligt wurden. Das Tierzuchtprojekt Äquatorfarm (4,8 Millionen DM) wurde ausgesetzt. Das BMZ hat alle TH-Experten zurückgezogen. Einziges Projekt der Kapitalhilfe ist die Förderung der Salzgewinnung am Lake Katwe (22 Millionen, Zusage von 1972). Das Projekt befindet sich in der Abwicklung und läuft Ende 1978 aus. Auf der Tagung der Außenminister der Europäischen Gemeinschaft am 21. Juli 1977 wurde die fortgesetzte Verletzung der Menschenrechte in Uganda in einer Erklärung verurteilt. Eine Überprüfung der europäischen Entwicklungshilfe für Uganda im Rahmen des Lomé-Abkommens wurde mit dem Ziel beschlossen, jeden möglichen Mißbrauch der Hilfe auszuschließen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Horn- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3681* hues (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 13 und 14) : Welche Flüchtlings- (und andere) Hilfe leistet die Bundesregierung für die von der SWAPO (bzw. von Sambia und Tanzania) gefangenen bzw. „in Schutzhaft" gehaltenen bisherigen SWAPO-Angehörigen und Flüchtlingen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Erklärung des SWAPO-Chefs Nujoma (s. u. a. FAZ vom 28. September), der die westliche Initiative bezüglich SWA /Namibia für gescheitert erklärte und eine Intensivierung der Guerillatätigkeiten u. a. ankündigte? Zu Frage 13: Der Bundesregierung liegen bisher keine zuverlässigen Informationen über die Inhaftierung von SWAPO-Angehörigen und Flüchtlingen vor. Überlegungen über Flüchtlingshilfe für einen derartigen Personenkreis kamen daher bisher nicht in Betracht. Zu Frage 14: Der Bundesregierung ist nichts darüber bekannt, daß diese Kontaktgespräche vom Führer der SWAPO, Nujoma, oder einem sonstigen autorisierten Sprecher dieser Organisation als gescheitert bezeichnet oder abgebrochen worden wären. Der Hinweis der SWAPO-Führung auf eine von ihr beabsichtigte Intensivierung des Guerillakampfes in Namibia läßt die Bemühungen der Fünf um eine Beendigung weiteren Blutvergießens nur um so vordringlicher erscheinen. Nach der soeben abgeschlossenen dritten Gesprächsrunde mit der Regierung Südafrikas in Pretoria vom 22. bis 26. September 1977 steht jetzt die vorgesehene zweite Gesprächsrunde mit der Führung der SWAPO bevor. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 15) : Ist die Bundesregierung bereit, ihre bisherige Hilfe für Flüchtlinge aus dem kommunistisch beherrschten Vietnam, über die sie mir in Beantwortung meiner Frage vom 9. September 1977 bereits berichtet hat, angesichts des wachsenden Flüchtlingselends wesentlich zu erhöhen und gegebenenfalls Initiativen für zusätzliche Hilfsmaßnahmen zu ergreifen? Angesichts des wachsenden Flüchtlingselends hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Maßnahmen des Hohen Flüchtlingskommissars (UNHCR) zur Linderung der Not der ca. 86 000 Flüchtlinge aus Ländern des ehemaligen Indochina in den Lagern Thailands erneut zu unterstützen. Sie stellt daher aus Mitteln der deutschen Humanitären Hilfe weitere 500 000 DM (fünfhunderttausend Deutsche Mark) zur Verfügung. Nachdem die Bundesländer die von ihnen für die Aufnahme von vietnamesischen Flüchtlingen zur Verfügung zu stellenden Aufnahmeplätze (Quoten) zuletzt vor etwa sechs Wochen um weitere 200 Plätze erhöht haben, bemüht sich die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem UNHCR die entsprechenden Aufnahmeverfahren durchzuführen. Vor Abschluß dieser Aktion erscheint es nicht angebracht, wegen einer weiteren Quote an die Bundesländer heranzutreten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/963 Fragen 16 und 17) : Ist es richtig, daß zu Wartungs- und Reparaturarbeiten von Preßluftatemschutzgeräten des Zivilen Bevölkerungsschutzes und der Bundeswehr staatliche Regiebetriebe eingerichtet werden, anstatt die Aufträge an private Betriebe zu vergeben, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die damit verbundenen Einrichtungskosten für die Regiebetriebe? Wie beurteilt die Bundesregierung die mit der Einrichtung staatlicher Regiebetriebe verbundenen Schließungen mittelständischer Betriebe dieser Brandie und die Entlassungen von Arbeitskräften dieser privaten Betriebe? Zu Frage 16: Speziell für Wartungs- und Reparaturarbeiten von Preßluftatemschutzgeräten des Katastrophenschutzes sind keine staatlichen Regiebetriebe eingerichtet worden. Vielmehr wurden einige der bereits bestehenden, vom Bund finanzierten Katastrophenschutz-Zentralwerkstätten, denen die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge und sonstigen Ausstattling obliegt, nachträglich um Anlagen erweitert, die auch die einfachere Instandhaltung von Atemschutzgeräten ermöglichen. Ausschlaggebend hierfür war, daß — entsprechend den versorgungstaktischen Forderungen ein bundesweites Materialerhaltungsnetz zur ständigen Sicherstellung der Einsatzfähigkeit des Gerätes im Verteidigungsfall geschaffen werden mußte, — die Betriebsfähigkeit der Ausrüstung bei einer Wartung durch die wenigen Herstellerfirmen nicht gewährleistet wäre, da deren Instandsetzungskapazitäten nicht ausreichen, um das Gerät kurzfristig den Einheiten des Katastrophenschutzes zurückzugeben. Unter diesen Aspekten werden die relativ geringen Einrichtungskosten in Höhe von rund 50 000 DM je besonderer Atemschutzgerätewerkstatt (innerhalb einer Zentralwerkstatt) für vertretbar gehalten, zumal in verschiedenen Fällen Prüf- und Reparaturanlagen von den Bediensteten in Eigenleistung kostengünstig entwickelt und erstellt wurden. Im übrigen wird derzeit vom Bundesrechnungshof anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt, ob weitere Rationalisierungsmaßnahmen vorgenommen werden können. Dieses in den 60er Jahren eingeführte System hat sich grundsätzlich bewährt. 3682* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Nur die Bundeswehr kann die Reparatur ihrer vergleichsweise wenigen Atemschutzgeräte in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft durchführen lassen. Zu Frage 17: Angesichts der Tatsache, daß die Atemschutzgerätewerkstätten des Katastrophenschutzes seit den 60er Jahren in Betrieb sind, kann ein Zusammenhang mit der heutigen Schließung mittelständischer Betriebe und damit verbundener Entlassungen von Arbeitskräften nicht bestehen. Im übrigen wird eine Ausweitung der Instandsetzung von Atemschutzgeräten in den staatlichen Regiebetrieben im wesentlichen nicht eintreten, da das Beschaffungsprogramm nahezu abgeschlossen ist. Der künftige nur geringfügige Mehranfall an Reparaturarbeiten dürfte kaum ins Gewicht fallen und keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in den gewerblichen Unternehmen haben. Die Zentralwerkstätten tragen im Gegenteil zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit bei. Die Bundesregierung hat in sieben dieser Einrichtungen Ausbildungsplätze geschaffen, die 14 Jugendlichen eine Mechanikerlehre ermöglichen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 18, 19 und 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß seit Erlaß einer Gebührenordnung für Leistungen des THW viele Gemeinden das THW aus Kostengründen für Einsätze nicht mehr anfordern, während sich Mitarbeiter des THW über Mangel an Gelegenheiten beklagen, praktische Einsatzerfahrungen zu sammeln, und welche Konsequenzen sollen für den effektiveren Einsatz des THW auf kommunaler Ebene gezogen werden? Sind Berichte zutreffend, die Bundesregierung beabsichtige, im Rahmen einer Neukonzipierung des Katastrophenschutzes ihre Leistungen für den Brandschutz einzustellen, und welche 'Auswirkungen würden sich für den kommunalen Brandschutz im Katastrophen- bzw. Verteidigungsfall ergeben? Aus welchen Gründen kann der Bau von Gerätehäusern für kommunale Feuerwehren nicht im Rahmen von Konjunkturprogrammen des Bundes gefördert werden? Zu Frage 18: Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt jede Möglichkeit, das THW örtlich einzusetzen. Die Einsätze haben von 1975 auf 1976 um 25 % zugenommen. Dies zeigt, daß Gemeinden das THW vermehrt anfordern (1976 rund 2 000 Einsätze). Nach der Gebührenordnung in der Fassung von 1974 muß jeder friedenszeitliche Einsatz des THW mit den anfordernden Stellen abgerechnet werden. Im Einzelfall kann jedoch von einer Erstattungsforderung abgesehen werden, wenn dies durch den Haushaltsplan zugelassen ist und die Kosten gering sind oder ein dringendes Bundesinteresse vorliegt. Darüber hinaus wird bei Einsätzen mit besonderem Ausbildungswert auf Kostenerstattung verzichtet. Bei Großkatastrophen, wie z. B. der Waldbrandkatastrophe Niedersachsen, der Sturmflutkatastrophe an der deutschen Nordsee-Küste oder der Dürrekatastrophe 1976 hat die Bundesregierung Ausgaben in Millionenhöhe nicht in Rechnung gestellt, die durch den Einsatz angeforderter Kräfte des Bundes entstanden waren. Eine weitere Vereinfachung des Kostenerstattungsverfahrens wird zur Zeit vorbereitet. Zu Frage 19: Zur Zeit finden auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 6. Juli 1977 Gespräche mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Hilfsorganisationen über .eine Neuordnung des Katastrophenschutzes statt. Dabei hat die Bundesregierung unterstrichen, daß sie nicht beabsichtigt, die Leistungen für den Brandschutz einzustellen; Ausrüstung und Ausbildung sollen vielmehr an die aktualisierten V-Fall-spezifischen Bedürfnisse angepaßt werden: Im Brandschutz strebt die Bundesregierung vor allem an, Einrichtungen zur Löschwasserförderung zu finanzieren, da in einem Verteidigungsfall mit der Zerstörung der Wasserversorgungsnetze zu rechnen ist. Dabei muß der Gedanke der friedenszeitlichen Nutzbarmachung des mit Bundesmitteln beschafften Potentials so weit wie möglich Berücksichtigung finden. Zu Frage 20: Der Bau von Gerätehäusern für kommunale Feuerwehren dient der Unterbringung von Ausrüstung des friedensmäßigen Brandschutzes, der nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung eine Angelegenheit der Länder und Kommunen ist. Da der Bund insoweit keine Verwaltungs- und damit auch keine Finanzierungskompetenz besitzt, ist eine Förderung dieser Einrichtungen mit Bundesmitteln — auch mit solchen aus Konjunkturprogrammen — nicht möglich. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 21): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse eines 5jährigen Meßprogramms der OECD, die die Vermutung bestätigten, daß die die Luft verunreinigenden Schwefelverbindungen aus Industrie- und Haushaltsabgasen, die in hohen Konzentrationen zu gesundheitlichen Schäden vor allem der Atemorgane führen können,, über weite Entfernungen in der Atmosphäre transportiert werden, ehe sie niedergehen und große Schäden anrichten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Maßnahmen zum Schutz vor Schwefelverunreinigungen der Luft, die auch von anderen Ländern ausgehen können, zu ergreifen? Die Studie der OECD hat die Vermutung bestätigt, daß schwefelhaltige Luftverunreinigungen auch über weite Entfernungen in der Atmosphäre trans- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3683* portiert werden können. Die Studie der OECD hatte nicht die Aufgabe, Untersuchungen über mögliche Schädigungen durchzuführen. Insofern kann die Bundesregierung Vermutungen hinsichtlich möglicher Schadwirkungen durch den weiträumigen Transport von Schwefelverbindungen nicht bestätigen, Die Bundesregierung hat sich deshalb in der Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bereit erklärt, zusammen mit den west- und osteuropäischen Nationen die mit dem weiträumigen Transport von Schwefelverbin dungen zusammenhängenden Fragen in einem größeren Rahmen unter der Koordinierung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zu prüfen. Die Umweltpolitik der Bundesregierung verfolgt das Ziel, eine internationale Harmonisierung der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu erreichen. In einem ersten Schritt ist in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft der Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe (leichtes Heizöl und Dieselöl) ab 1. Mai 1976 auf 0,5 % begrenzt worden; ab 1. Januar 1979 wird eine weitere Herabsetzung auf 0,3 % erfolgen. Über eine Begrenzung des Schwefelgehalts in schwerem Heizöl wird z. Z. im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft verhandelt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU) CSU) (Drucksache 8/963 Frage 22) : Trifft es zu, daß in einigen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, vor allem in Gemeinden mit großer Flächenausdehnung und in Neubaugebieten, die ordnungsgemäße Alarmierung der Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist, weil die vorhandenen LS-Sirenen nicht ausreichen, und was wird von seiten der Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um diesen Mißstand zu beseitigen? Die Sirenenplanung obliegt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung den Bundesländern. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher. Gebieten bzw. Gemeinden unter Berücksichtigung zivilschutztaktischer Gesichtspunkte vorrangig Sirenen aufzubauen sind. Es trifft zu, daß noch Lücken im Sirenennetz bestehen. Ca. 82 v. H. der insgesamt erforderlichen Sirenenanlagen sind aufgebaut. Der Ausbau wird kontinuierlich — wenn auch aus haushaltsmäßigen Gründen zeitlich gestreckt — fortgeführt. Die Konzeption ides Warndienstes wird gegenwä tig einer umfassenden Überprüfung mit dem Ziel der Steigerung der Wirksamkeit — auch durch Anwendung neuer Technik — unterzogen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen beim weiteren Ausbau des Netzes berücksichtigt werden. Die für die nächsten Haushaltsjahre eingeplante Investitionsmittel für das Sirenennetz werden in Abstimmung mit den Bundesländern vorrangig für den Ausbau noch nicht versorgter ländlicher Ge meinden und Neubaugebiete verwendet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 23 und 24) : Hält die Bundesregierung die Methode, daß etwa zwanzig Flüchtlingsfamilien aus Vietnam und Laos, denen Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurde und die meistenteils nur ihre Heimatsprache oder bestenfalls etwas englisch sprechen, nach dem üblichen Verfahren auf die Bundesländer verteilt und damit aller sozialen Bezüge beraubt werden, für menschlich zumutbar und den durch die Verstreuung der Gruppe entstehenden hohen finanziellen Aufwand für deren sprachliche Integration für vertretbar? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß zur finanziellen Entlastung der örtlichen Sozialhilfeträger, die Wohnung, Kleidung, Sprachunterricht und alle anderen Eingliederungsmaßnahmen zu finanzieren haben, zumindestens die Kosten der Sprachkurse von der Arbeitsverwaltung sofort übernommen oder spätestens dann erstattet werden, wenn eine dauernde Aufenthaltserlaubnis erteilt ist? Zu Frage 23: Die Bundesländer haben für die humanitäre Aktion zur Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge 1200 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt. Bisher sind in diese Aufnahmeaktion rund 1 060 Personen einbezogen worden. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland können im Rahmen dieser humanitären Aktion Aufenthaltserlaubnisse in der Form des Sichtvermerks nur entsprechend den von den einzelnen Ländern zur Verfügung gestellten Aufnahmeplätzen erteilen. Dabei richten sich die Länder nach dem vom Bundesrat festgelegten Verteilerschlüssel, den mein Kollege von Schoeler in seiner Antwort vom 29. September 1977 auf die Schriftliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Spöri angeführt hat (Stenograph. Bericht 8/44 vom' 29. 9. 1977, Seite 3425, Anlage 58). Dieses Verfahren, das die Kostenlast anteilsmäßig auf alle Länder verteilt find bei dem familiäre Bindungen berücksichtigt werden, bietet derzeit die einzige Möglichkeit für humanitäre Aktionen dieser Art, da die durch die Aufnahme der Flüchtlinge und ihre Integration bedingten erheblichen Kosten von einem Land allein nicht getragen werden können. Zu Frage 24: Die Arbeitsverwaltung übernimmt schon jetzt zum Teil die Kosten der Sprachförderungsmaßnahmen für ausländische Flüchtlinge aus Vietnam und Laos, die nach § 28 des Ausländergesetzes als Asylberechtigte anerkannt sind. Diese Personen sind nach der Verordnung der Bundesregierung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen vom 27. Juli 1976 (BGBl. I S. 1949) den aus Osteuropa kommenden deutschen Aussiedlern gleichgestellt. Sie können für den Fall, daß sie an 3684* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 einem ganztägigen Sprachlehrgang teilnehmen, u. a. ein Unterhaltsgeld in Höhe von 80 v. H. des erzielbaren Nettoarbeitsentgelts erhalten. Daneben besteht für anerkannt Asylberechtigte und auch für ausländische Flüchtlinge, die Asyl nach § 28 des Ausländergesetzes beantragt haben, bis zum vollendeten 35. Lebensjahr u. a. die Möglichkeit der Sprachförderung nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer vom 11. Juli 1974 (sog. Garantiefonds). Die Beihilfe ist so zu bemessen, daß die Ausbildungskosten, die Kosten des Lebensunterhalts sowie eines etwaigen Sonderbedarfs sichergestellt sind. Angesichts der Tatsache, daß damit in einer Vielzahl von Fällen die Sprachförderung und darüber hinaus die Kosten des Lebensunterhalts vom Bundeshaushalt übernommen werden, erscheint es tragbar, daß in den verbleibenden Restfällen die örtlichen Sozialhilfeträger mit den Kosten für die Sprachförderungsmaßnahmen der ausländischen Flüchtlinge belastet werden. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/963 Fragen 25 und 26) : Liegen der Bundesregierung schon erste gesicherte Erfahrungswerte darüber vor, ob das am 1. Januar 1976 in Kraft getretene Benzinbleiergänzungsgesetz die Umweltbelastung durch Bleiablagerungen spürbar verringert hat, insbesondere im Bereich vielbefahrener Autobahnen bzw. Bundesfernstraßen? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang neueste Forschungsergebnisse österreichischer Wissenschaftler, wonach die gesundheitsschädigende Umweltbleiverschmutzung an Autobahnen jährliche Spitzenwerte von angeblich bis zu 100 Kilogramm Bleiablagerung je Kilometer erreichen könne, so daß es geboten sei, in bestimmten Randnahzonen von Autobahnen den Kartoffel- und Gemüseanbau sowie die Milchviehweidewirtschaft einzuschränken? Zu Frage 25: Seit der Einführung der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes am 1. 1. 1976 hat sich die Bleikonzentration in der Atemluft erheblich reduziert. Die Absenkung des Bleigehaltes an Vergaserkraftstoffen in der Bundesrepublik Deutschland auf maximal 0,15 g Blei je Liter Benzin führte zu Rückgängen der Immissionskonzentration in verkehrsreichen Gebieten um etwa 60 Prozent. So wurden an den zehn Meßstellen des Umweltbundesamtes von 1975 auf 1976 Rückgänge in den verkehrsreichen Gebieten um 60 Prozent und in den Reinluftgebieten zwischen 30 und 48 Prozent festgestellt. An der stark durch Verkehr belasteten Frankfurter InnenstadtStation wurde gegenüber 1975 mit 2,6 Mikrogramm Blei pro Kubikmeter im Jahre 1976 eine Abnahme auf 1,1 Mikrogramm Blei pro Kubikmeter, also um etwa 60 Prozent beobachtet. Bei Vergleichsmessungen zu Verkehrsspitzenzeiten wurden 1976 in Berlin um 58 Prozent niedrigere Konzentrationen der Bleiimmissionen gefunden als im Jahr 1975. Ergebnisse aus direkten Messungen der Bleiablagerungen im Staubniederschlag liegen für die Vergleichsjahre 1975 und 1976 nur aus Bayern vor. Danach verringerten sich in dem Viermonatszeitraum von März bis Juni des Jahres 1976 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 1975 die Bleidepositionen in München von 70 Milligramm pro Quadratmeter auf 19,9 mg/qm, also um 72 Prozent, und in Nürnberg von 49,6 Milligramm pro Quadratmeter um 60 Prozent. In Würzburg nahmen die Bleiablagerungen an den Meßstellen in derselben Zeit von 46,2 Milligramm pro Quadratmeter um 87 Prozent und in Regensburg von 82,8 Milligramm pro Quadratmeter auf 31,3 Milligramm pro Quadratmeter um 63 Prozent ab. Die festgestellten Abnahmen der Bleikonzentrationen in den anderen durch Verkehr belasteten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland darf als indirektes Maß für den Trend der Bleiablagerungen in diesen Gebieten genommen werden. Zu Frage 26: Die in Osterreich ermittelten Bleiimmissionen wurden durch Verbrauch von Kraftfahrzeugbenzin mit Bleigehalten verursacht, die noch der ersten Stufe des deutschen Benzinbleigesetzes entsprechen, also bis zu maximal 0,4 g Blei je Liter. Allerdings ergibt eine Rückrechnung der Daten für die 35 km lange Großglockner-Straße bei 1,3 Mio. Liter Benzin und 360 kg Bleideposition nur eine nachweisbare Bleiemission von 0,28 g Blei pro Liter Benzin. Dieser Kraftstoff-Bleigehalt ist aber immer noch fast doppelt so hoch wie die in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 1. 1976 maximal zulässige Bleikonzentration von 0,15 g je Liter Benzin. Daraus ergibt sich, daß die Bleideposition in der Bundesrepublik Deutschland nur etwa halb so hoch wie in vergleichbaren verkehrsreichen Gebieten Osterreichs ist. Im übrigen wurden mir von dem mit der österreichischen Untersuchung beauftragten Institut nur Spitzenwerte bis zu 10 kg Bleiablagerungen je km genannt. Durch die erreichte starke Reduktion der Umweltbleiverschmutzung an deutschen Verkehrsstraßen dürften sich z. Z. Folgerungen für die Einschränkung der Landwirtschaft erübrigen. Auch dadurch zeigt sich der große Erfolg des Benzinbleigesetzes, das für den Kraftfahrer selbst mit keiner Erhöhung der Preise an den Tankstellen verbunden war. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum ,auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 27): Hält die Bundesregierung Kunstrasenanlagen im Sportstättenbau unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Spielbedin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3685* gungen, der Haltbarkeit und der Pflegeleichtigkeit für förderungswürdig, und wenn ja, ist sie in der Lage und bereit, die Verwendung von Kunstrasen im Sportstättenbau angesichts der Tatsache zu fördern, daß bei der Verwendung von Kunstrasen in der Bundesrepublik Deutschland auf ausländische Produkte zurückgegriffen wird und daß andererseits deutsche Hersteller von Kunstrasen Verkaufserfolge im Ausland erzielen, im Inland aber wegen fehlender Zuschußmöglichkeiten aus Konkurrenzgründen gegenüber subventionierten ausländischen Erzeugnissen unterlegen sind? Die Bundesregierung hält Kunstrasenanlagen im Sportstättenbau unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Spielbedingungen, der Haltbarkeit und der Pflegeleichtigkeit und damit aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich für förderungswürdig. Je nach Sportart sind die Anforderungen an Kunstrasen jedoch unterschiedlich. Das zu meinem Geschäftsbereich gehörende Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat deshalb im Frühjahr 1977 einen Forschungsauftrag über die sportfunktionelle Verwendbarkeit von Kunstrasenflächen ausgeschrieben; ein entsprechender Auftrag wird noch in diesem Jahr vergeben werden. Die Bundesregierung ist auch in der Lage und bereit, die Verwendung von Kunstrasen im Sportstättenbau im Rahmen ihrer Zuständigkeit durch Zuschüsse zu fördern. In Betracht kommt hierbei vor allem die Mitfinanzierung von Anlagen des Leistungssports. Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß bei der Verwendung von Kunstrasen in der Bundesrepublik Deutschland auf ausländische Erzeugnisse zurückgegriffen wird und deutsche Hersteller von Kunstrasen im Ausland Erfolge erzielen, andererseits aber im Inland wegen fehlender Zuschußmöglichkeiten aus Konkurrenzgründen gegenüber subventionierten ausländischen Herstellern unterlegen sind. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung wird für Kunstrasenanlagen in der Bundesrepublik Deutschland auch das einschlägige inländische Erzeugnis verwendet. Beispiele dafür sind ein Kunstrasenfußballfeld in Brake sowie Sport- und Tennishallen in den verschiedensten Städten der Bundesrepublik Deutschland. Aus den Erfahrungen, die der Fachbereich „Sportstättenbau" beim Bundesinstitut für Sportwissenschaft im Rahmen seiner gutachtlichen Tätigkeit gewonnen hat, ergibt sich zudem, daß das deutsche Erzeugnis ausländischen Erzeugnissen auch hinsichtlich der Preisgestaltung nicht unterlegen ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 28 und 29) : Werden aus familienpolitischen Gründen und angesichts der anhaltenden arbeitsmarktpolitischen Schwierigkeiten Überlegungen angestellt, die bisher geltenden Beurlaubungsfristen von Beamtinnen zu verlängern? Welche Gründe stehen gegebenenfalls einer Verlängerung dieser Fristen entgegen, und welche Kriterien haben zu den jetzt üblichen Sechsjahresfristen geführt? Zu Frage 28: Die Bundesregierung zieht bei ihren Überlegungen, wie im Bereich des öffentlichen Dienstes den arbeitsmarktpolitischen Schwierigkeiten am wirkungsvollsten begegnet werden kann, alle Möglichkeiten in Betracht. Sie mißt in diesem Zusammenhang vor allem einer Erweiterung der Teilzeitbeschäftigung wesentliche Bedeutung zu. Die Bundesregierung wird im Laufe der Beratungen des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Bundestags-Drucksache 8/873) ihre Vorstellungen im einzelnen darlegen. Zu Frage 29: Der nach geltendem Recht vorgeschriebenen Begrenzung der Beurlaubung auf normalerweise höchstens sechs Jahre liegen personalwirtschaftliche Überlegungen und der Gedanke zugrunde, daß die beurlaubte Beamtin bzw. der beurlaubte Beamte bei einer längeren Beurlaubung die innere Verbindung zur dienstlichen Tätigkeit verliert. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 30) : Hält die Bundesregierung die DKP für eine Ersatz- oder Nachfolgeorganisation der 1956 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten KPD, und welche Schlüsse wird sie gegebenenfalls aus dieser Auffassung ziehen? Die Bundesregierung hat in zahlreichen Antworten auf parlamentarische Anfragen, wie auch in den jährlichen Verfassungsschutzberichten, nie einen Zweifel daran gelassen, daß nach ihrer Meinung die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Gründe dafür hat die Bundesregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage der CDU/CSU- Fraktion betr.: DKP vom 29. Oktober 1975 (Drucksache 7/3231) eingehend dargelegt. An dieser Bewertung hat sich nichts geändert (vgl. Verfassungsschutzbericht 1976 Kap. IV). Die Bundesregierung ist auch unverändert der Meinung, daß die Frage, ob Parteien als Ersatzoder Nachfolgeorganisationen zu betrachten sind, ob mithin gegen sie Maßnahmen zu ergreifen sind, nicht Gegenstand öffentlicher Äußerungen der Bundesregierung sein kann, wenn nicht, wie der frühere Bundesinnenminister Genscher am 30. September 1971 im Deutschen Bundestag ausgeführt hat, „das Parteienverbot auf diese Weise stumpf gemacht werden soll". Mit dieser Haltung gegenüber der DKP befindet sich die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Regierungen der Länder. 3686* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 31) : Kann die Bundesregierung den in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs von Schoeler vom 27. Juli 1977 auf eine Frage des Kollegen Spranger angegebenen Zeitpunkt angesichts der jüngsten Ereignisse noch verantworten, "daß die Beamten des BKA zum großen Teil noch mit Schußwaffen des Kalibers 7,65 mm ausgerüstet sind, deren zielballistische Leistung unzureichend ist", und daß es dennoch erst ab 1978 möglich sein werde, die Ausrüstung mit den serien- und einführungsreifen neuen Waffen vorzunehmen? Die Ereignisse der letzten Zeit waren Anlaß für die Bundesregierung, die Beamten des Bundeskriminalamtes beschleunigt mit neuen Waffen auszurüsten. Das Bundeskriminalamt hat inzwischen polizeigeeignete neue Waffen in bedeutender Anzahl beschafft und an seine Beamte übergeben. Die Beschaffung von weiteren Waffen noch in diesem Jahr ist vorgesehen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 32) : Bis wann ist mit einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Bund, dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Hügelsheim über den Bau einer Kläranlage in Hügelsheim zu rechnen, nachdem hierüber seit Jahren verhandelt wird und eine vor kurzem an Ort und Stelle getroffene Absprache wiederum in Kompetenzschwierigkeiten unterzugehen droht? Am 13. Juli 1977 ist mit dem Bürgermeister der Gemeinde Hügelsheim über finanzielle Fragen der Abwasserbeseitigung in der kanadischen Wohnsiedlung in Hügelsheim verhandelt worden. Von dem Ergebnisvermerk haben Sie und Frau Kollegin Dr. Lepsius mit Schreiben vom 3. August 1977 VI B 6 — VV 7904 — 65/67 — Kenntnis erhalten. Danach war der Bund davon ausgegangen, daß die Gemeinde Hügelsheim die in die neu zu bauende Kläranlage einzuleitenden Abwässer einschließlich Regenwasser an der Bebauungsgrenze übernimmt. Inzwischen hat die Gemeinde jedoch mitgeteilt, daß sie nicht in der Lage sei, auch das in der kanadischen Wohnsiedlung anfallende Regen- bzw. Oberflächenwasser aufzunehmen. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist deshalb gebeten worden, diese Frage durch die Bauabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit der Gemeinde und dem von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro prüfen zu lassen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Oberfinanzdirektion Freiburg mit neuen Weisungen versehen, so daß in absehbarer Zeit mit einer einvernehmlichen Regelung über den Bau der Kläranlage gerechnet werden kann. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des -Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß auf der letzten Mitgliederversammlung der Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) in Gießen vom 23. bis 25. September 1977 eine deutsche Flagge als Fußabtretematte verwandt und ein grob verunglimpfendes Karikaturbild von Hanns Martin Schleyer mit ausdrücklicher Billigung des Tagungspräsidiums, dem auch ein Mitglied des Studentenverbands „Juso-Hochschulgruppen" und des Studentenverbands „Liberaler Hochschulverband" angehörte, an einer Wand aufgehängt worden ist, und beabsichtigt die Bundesregierung angesichts dieser Tatsachen, weiterhin die VdS als offiziellen, demokratisch legitimierten Vertreter aller deutschen Studenten anzusehen und zu offiziellen Anlässen einzuladen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die politische Einschätzung der VDS aus der Tatsache, daß auf der genannten Mitgliederversammlung der VDS ein Antrag des AStA Bonn mehrheitlich abgelehnt wurde, der eine klare moralische und politische Verurteilung der terroristischen Gewaltverbrechen beinhaltete, während statt dessen Beschlüsse gefaßt worden sind, von denen einer die terroristischen Anschläge nur aus strategisch-taktischen Gründen ablehnte und die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einem faschistischen Polizeistaat vorhersah, ein weiterer Antrag die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als „Freiheitlich demokratische Grunzordnung" diffamierte? Zu Frage 33: Nach mir vorliegenden Berichten trifft es zu, daß ein zusammengenähtes schwarz-rot-goldenes Tuch betreten werden mußte, um in das Tagungslokal der VDS-Mitgliederversammlung zu gelangen. Das Tuch war von den Initiatoren des Vorfalls, die nach Angaben des Geschäftsführers der VDS zum KBW gehören, als Fahne der Bundesrepublik Deutschland gedacht, von der sich die VDS distanzieren sollten. Das Tagungspräsidium, dem dies bekannt wurde, ist hiergegen nicht eingeschritten. Es hat auch eine im Tagungsraum an die Wand geheftete Karikatur, die nach hier vorliegenden Berichten die Züge des am 5. September 1977 in Köln entführten Herrn Dr. Schleyer trug, von Vertretern der VDS in einer Pressekonferenz am 28. September 1977 jedoch als Bild des Kapitalisten schlechthin und vom Tagungspräsidium als Karikatur des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Dr. Filbinger, gedeutet wurde, nicht entfernen lassen Der Geschäftsführer der VDS hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung und Wissenschaft vom 30. September 1977 dieses damit begründet, daß die VDS es sich zur ständigen Praxis gemacht haben, auf ihren Mitgliederversammlungen jedem anwesenden Studenten die Möglichkeit zur Darstellung zu geben. Er hat das ausdrückliche Bedauern der VDS über diese Zwischenfälle erklärt. Die Bundesregierung mißbilligt aufs schärfste, daß auf der letzten Mitgliederversammlung der VDS solche Ausschreitungen geduldet wurden. Falls der Verband als Repräsentant der Studentenschaften akzeptiert werden will, kann er inseinen Mitgliederversammlungen Handlungen der geschilderten Art nicht dulden. In ihrer Antwort auf die die VDS betreffende Kleine Anfrage vom 18. Juli 1977 (Drucksache 8/760) hat die Bundesregierung im übrigen die wesentlichen Punkte ihrer Einstellung zu den VDS als Dachverband der Studentenschaften in der Bundesrepublik Deutschland dargelegt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3687* Zu Frage 34: Nach meinen Informationen, hat die Mitgliederversammlung zur Ermordung von Generalbundesanwalt Buback und Herrn Panto sowie zur Entführung von Herrn Dr. Schleyer auf Antrag des AStA der Universität Gießen und der Juso-Hochschulgruppen u. a. folgendes beschlossen: „Angesichts der Tatsache, daß die Hochschulen im Gefolge der Anschläge auf Buback und seine Begleiter, auf Ponto sowie auf die Begleiter von Schleyer 'einschließlich dessen Entführung als Ursprung der ,geistigen Sympathisantenszene der Terroristen' diffamiert werden, daß insbesondere den allgemeinen Studentenausschüssen mindestens ,verdeckte Sympathien für die Terroristen pauschal untergeschoben werden, nehmen (die Vereinigten Deutschen Studentenschaften zum Problem des Terrorismus und seiner Ursprünge und Folgen Stellung. 1. Die VDS lehnen die Strategien der Gewalt der menschenvernichtenden Akte von Terroristen entschieden und grundsätzlich ab. Wir sind und waren nicht mit dem politischen Denken und Handeln der Herren Buback und Schleyer einverstanden. Dies kann uns aber nicht 'davon abhalten, den Tod von Buback als brutalen Mord und die Entführung Schleyer als politisches Desperadotum zu bezeichnen." Dieser Text enthält nach Auffassung der Bundesregierung eine Absage an die Gewalt. Der Beschluß enthält im übrigen aber auch Aussagen, die durch eine krasse Fehleinschätzung der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublis Deutschland geprägt sind. Entsprechende Meinungsäußerungen zur Bewertung der politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik durch die VDS haben die Bundesregierung veranlaßt, in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 8/760 .darauf hinzuweisen, daß die programmatischen Erklärungen der VDS nach wie vor eine eindeutige abschließende Beurteilung erschwerten, ob und inwieweit diese Erklärungen für die praktische Arbeit des Verbandes überhaupt maßgebend sind, und es 'deshalb auch auf die Beurteilung des politischen Handelns im einzelnen ankomme. Zu der Ablehnung weitergehender Anträge kann ich nicht Stellung nehmen, da mir solche Anträge nicht bekannt sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 35 und 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler auf einer Erklärung der „Humanistischen Union" vom 26. September 1977, wonach durch die staatliche Reaktion auf jede Gewalttat der freiheitliche Rechtsstaat immer mehr demontiert werde, als Beiratsmitglied der Humanistischen Union" aufgeführt ist, und wie beurteilt sie diese Tatsache, und teilt sie die in der Erklärung der „Humanistischen Union" wiedergegebene Ansicht? Wie steht die Bundesregierung zu der dort vertretenen Ansicht, auch das gesetzwidrige zweijährige heimliche Belauschen der Verteidigergespräche in Stuttgart-Stammheim habe zugestandenermaßen nicht den Schatten eines Beweises erbracht, daß Verteidiger in ihrer anwaltlichen Berufsausübung mit den Gewaltverbrechern konspirieren, und es sei offenkundig unmöglich, ein so perfekt organisiertes Verbrechen aus der Gefangenschaft heraus zu planen und zu dirigieren? Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zu den erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, insbesondere zur Notwendigkeit, Kontakte zwischen Häftlingen und in Freiheit befindlichen Terroristen zu unterbinden, durch den Bundesminister der Justiz anläßlich der Beratung des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz im Deutschen Bundestag am 29. September 1977 unmißverständlich dargelegt. Das BVerfG hat in seinem Beschluß vom 4. Oktober 1977 bestätigt, „daß der Informationsfluß, der die unter Verdacht terroristischer Gewalttaten Inhaftierten untereinander und mit den noch in Freiheit befindlichen Angehörigen terroristischer Gruppen verbindet, einen hohen Entwicklungsstand aufweist" und „überzeugende Gründe für die Annahme" sprächen, „daß solche Kommunikation in der Vergangenheit auch über Verteidiger stattgefunden hat". Presseerklärungen der Humanistischen Union werden ohne Beteiligung des Beirates herausgegeben. Gemäß der Satzung der Humanistischen Union hat der Beirat lediglich beratende Funktion. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 37 und 38) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Finanzwissenschaftlichen Instituts der Universität Köln, wonach sich zwar Industriebetriebe in erfreulichem Umfang auf die vorgeschriebene Abwasserabgabe einstellen und Vorkehrungen treffen, ihre Abwässer zu verringern und zu reinigen, jedoch weniger die öffentlich-rechtlich organisierten Abwasserverbände und die große Zahl der Städte und Gemeinden fast gar nicht? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus dem Ergebnis der von ihr selbst veranlaßten Meinungsumfrage (infas Mai 1977) ziehen, wonach 82 v. H. der Bevölkerung den Verkauf aller Getränke in Pfandflaschen zur Vermeidung von unnötigem Abfall begrüßen würden? Zu Frage 37: Die Bundesregierung hat das Gutachten sogleich nach Fertigstellung den für den Vollzug für das Abwasserabgabengesetz zuständigen Ländern zugeleitet. Die Bundesregierung wird das Gutachten auf der 9. Umweltministerkonferenz am 10. Oktober 1977 in Hamburg mit den Ländern beraten. Sie wird sich bei den Ländern dafür einsetzen, daß diese auf die Abwässerverbände und die Kommunen .einwirken, damit sie sich im notwendigen Maß auf das Abwasserabgabengesetz einstellen. Außerdem wird sich der Bundesminister des Innern unmittelbar an die kommunalen Spitzenorganisationen wenden. 3688* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Zu Frage 38: In ihrem Abfallwirtschaftsprogramm und im Umweltbericht '76 hat die Bundesregierung hervorgehoben, daß sie die Verwendung von Mehrwegflaschen für die abfallwirtschaftlich sinnvollste Lösung des Getränkebehälterproblems ansieht. Unter diesem Gesichtspunkt begrüßt sie, daß sich die Bevölkerung in der vom Bundesministerium des Innern veranlaßten Meinungsumfrage so eindeutig für die Unterstützung des Pfandsystems ausgesprochen hat. Die praktischen Möglichkeiten einer Pfanderhebung werden von der Art der abgefüllten Getränke bestimmt. Nicht für alle Getränkebehälter hält die Bundesregierung die Erhebung eines Pfandes unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes und der Wirtschaftlichkeit für sinnvoll. Hierbei sind hygienische Aspekte beispielsweise ebenso zu berücksichtigen wie räumliche Dichte von Abfüllstationen, Transportentfernungen oder Art des Vertriebsnetzes. Die Anwendung des Pfandsystems ist in diesem Sinne dort zu fördern, wo mit Mehrwegbehältern eine echte Alternative zu Einwegbehältern vorliegt. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung in erster Linie bei Behältern zur Abfüllung von Bier und Erfrischungsgetränken, mit gewissen Einschränkungen auch von Wein, der Fall. Die Bundesregierung hat in ihrem Abfallwirtschaftsprogramm freiwilligen Lösungen zur Beschränkung des Abfallaufkommens aus Getränkebehältern Vorrang vor staatlichen Eingriffen eingeräumt. An dieser Rangfolge hält sie grundsätzlich weiter fest. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang die zum Teil erfolgreichen Bemühungen der Brauerei- und Erfrischungsgetränkeindustrie um eine einheitliche und verstärkte Pfanderhebung. Um weiter in diesem Sinne Einfluß zu nehmen, hat die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres einen ausführlichen Dialog mit der Getränke- und Getränkebehälterindustrie sowie dem Handel eingeleitet. Ziel dieser Gespräche, die Mitte Oktober 1977 zu einem vorläufigen Abschluß gebracht werden sollen, ist es, das in der Bundesrepublik Deutschland eingespielte Verwertungssystem von Pfandflaschen zu erhalten und darüber hinaus durch eine gesteigerte Rückführung von Behältermaterial in den Produktionsprozeß zu einer Reduzierung des Abfallaufkommens beizutragen. Die ermutigende Entwicklung im Bereich der Glasverwertung, die sich dieses Jahr in der Rückführung von etwa 300 000 t Altglas, das sind 15 O/o der jährlichen Gesamtproduktion, in den Produktionsprozeß zeigt, gibt Anlaß zur Prüfung, ob und wieweit ein ähnlicher Rohstoffkreislauf auch für Getränkedosen in Gang zu bringen ist. Im übrigen hat die Bundesregierung auch die Entwicklung von Leichtglasflaschen gefördert. Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob die aufgezeigten bzw. erwarteten privatwirtschaftlichen Initiativen zur Begrenzung des Abfallaufkommens aus Getränkebehältern einer Ergänzung durch eine gesetzliche Pfandregelung bedürfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird nicht zuletzt von den Zusagen und entsprechenden Verhaltensweisen von Industrie und Handel bestimmt sein. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 39) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der angekündigten Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes klarzustellen, daß ein Richter nicht nur Mitglied der Vertretungskörperschaft einer Gemeinde und der entsprechenden Ausschüsse sein kann, sondern auch das Amt eines ehrenamtlichen Bürgermeisters bzw. 2. Bürgermeisters bekleiden kann? Wie in meiner Antwort auf die Anfrage des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen, vom 14. September 1977 (vgl. Stenogr. Bericht über die 42. Sitzung des Deutschen Bundestages S. 3249) mitgeteilt habe, ist in dem Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes eine Ergänzung des § 4 des Deutschen Richtergesetzes vorgesehen, durch die klargestellt werden soll, daß die Mitgliedschaft in kommunalen Vertretungskörperschaften mit der Ausübung des Richteramtes vereinbar ist. Nach dem genannten Entwurf soll nur diese grundsätzliche Frage geklärt werden; darüber hinausgehende Regelungen von Einzelfragen, die sich aus der besonderen Ausgestaltung des Gemeindeverfassungsrechts der Länder ergeben, sind nicht beabsichtigt. Im Gemeindeverfassungsrecht der Länder bestehen über Stellung und Aufgaben der Gemeindeorgane derart unterschiedliche Regelungen, daß eine bundesgesetzliche Inkompatibilitätsregelung, die einzelne Ämter betrifft, nicht in Betracht kommen dürfte. Ob der Landesgesetzgeber die gleichzeitige Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Bürgermeisters und eines Richteramtes zulassen kann oder ob verfassungsrechtliche Schranken einer solchen Regelung entgegenstehen, wird von der Einzelausgestaltung des jeweiligen Gemeindeverfassungsrechts abhängen. Wegen der starken Einbindung des ehrenamtlichen Bürgermeisters in die vollziehende Gewalt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern könnte dort beispielsweise eine solche Regelung im Hinblick auf das Gebot der richterlichen Neutralität gegen den in Art. 20 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen (vgl. BVerfGE 27, 312 [321 m. w. Nachw.]). Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 40 und 41) : Welche Beträge wurden in den Jahren 1970 bis 1976 im Rahmen der Vermögensbildungsmaßnahmen nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz, nach dem Wohnungsbauprämiengesetz, nach dem Sparprämiengesetz aufgewendet bzw. als Steuerermäßigung nach § 10 EStG in Anspruch genommen? Mit welcher Inanspruchnahme der einzelnen Fördermaßnahmen rechnet die Bundesregierung in den Jahren 1977 bis 1980? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3689* Zu Frage 40: In den Jahren 1970 bis 1976 wurden für die verschiedenen Vermögensbildungsmaßnahmen folgende Beträge in Millionen DM aufgewendet: 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 Arbeitnehmersparzulage nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz 590 1 940 2 640 2 900 2 900 2 840 2 960 Wohnungsbauprämien 1 620 2 140 2 500 2 915 3 074 3 168 2 240 Sparprämien 1 170 1 345 1 030 460 1 040 1 633 2 508 Steuerermäßigung nach § 10 Einkommensteuergesetz 790 800 790 750 690 610 630 Summe 4 170 6 225 6 960 7 025 7 704 8 251 8 338 Zu Frage 41: Für die Jahre 1977 bis 1980 rechnet die Bundesregierung mit folgenden Aufwendungen in Millionen DM: 1977 1978 1979 1980 Arbeitnehmersparzulage nach dem 2 770 2 700 2 560 2 350 3. Vermögensbildungsgesetz Wohnungsbauprämien 1 940 1 940 2 100 2 000 Sparprämien 3 750 1 700 1 300 1 400 Steuerermäßigung nach § 10 EStG 730 780 770 740 Summe 9 190 7 120 6 730 6 490 Bei den Angaben zu § 10 EStG handelt es sich um Steuermindereinnahmen nach Abs. 1 Ziff. 3 (Bausparkassen-Beiträge). Lebensversicherungsbeiträge (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 EStG) sind nicht berücksichtigt, da sie methodisch von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung kaum zu trennen sind und im übrigen zum weitaus größten Teil durch die Vorsorgepauschale abgedeckt sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift lichen Fragen des Abgeordneten Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 42 und 43): Wie beurteilt die Bundesregierung unter steuerpolitischen und wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten Meldungen, denenzufolge deutsche Tochtergesellschaften ausländischer Großunternehmen in diesem Jahr, angeblich verursacht durch die Körperschaftsteuerreform, außerordentlich hohe Gewinne an ihre ausländischen Muttergesellschaften abgeführt haben sollen, und hält sie es für erforderlich, dieser Tendenz entgegenzuwirken? Welche Möglichkeiten bestehen, dieser Tendenz Einhalt zu gebieten, und wann sind entsprechende Schritte, falls realisierbar, zu erwarten? Zu Frage 42: Für die im Jahre 1977 ausgeschütteten Gewinne unbeschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften ist, soweit sie auf Wirtschaftsjahre entfallen, die vor dem 1. Januar 1977 abgelaufen sind, noch das frühere Körperschaftsteuerrecht maßgebend. Danach kann die Körperschaftsteuerbelastung für diese Gesellschaften durch Gewinnausschüttungen von 51 % auf 15 % gesenkt werden. Einschließlich der Ergänzungsabgabe beträgt die Belastung ausgeschütteter Gewinne 15,45 %. Hinzu kommt die Kapitalertragsteuer, die grundsätzlich 25 %, bei Muttergesellschaften in den USA und in den Niederlanden 15 %, des Gewinns nach Körperschaftsteuer ausmacht. In der Frage der Zulässigkeit von Gewinnausschüttungen lehnt sich das Körperschaftsteuerrecht eng an das Handelsrecht an. Berücksichtigungsfähig-sind bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften diejenigen Gewinnausschüttungen, die auf Grund eines Gewinnverteilungsbeschlusses vorgenommen worden sind, der den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht. Danach ist neben der Ausschüttung des laufenden Gewinns grundsätzlich auch die Ausschüttung von Gewinnvorträgen und freien Rücklagen möglich. Auf diese Weise konnte nach dem bisher geltenden Körperschaftsteuerrecht äußerstenfalls das gesamte Einkommen einschließlich der nichtabziehbaren Ausgaben der ermäßigten Besteuerung unterworfen werden. Es gehört zu den Auswirkungen der Körperschaftsteuerreform, daß die nichtabziehbaren Ausgaben künftig nicht mehr von der Körperschaftsteuer entlastet werden können. Von der Möglichkeit, die Gewinne durch entsprechend hohe Ausschüttungen körperschaftsteuerlich zu entlasten, ist in der Vergangenheit in großem Umfang Gebrauch gemacht worden. Ab dem Veranlagungszeitraum 1977 ist eine Entlastung von Rücklagen, die bis zum Ende des letzten vor dem 1. Ja- 3690' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 nuar 1977 abgelaufenen Wirtschaftsjahres entstanden sind (sog. Altrücklagen), nicht mehr möglich. Zu der Tarifbelastung, die nach dem neuen Körperschaftsteuersystem gemindert und beim anrechnungsberechtigten Anteilseigner angerechnet werden kann, gehört nicht die Belastung mit Körperschaftsteuer, die vor dem 1. Januar 1977 entstanden ist. Es war deshalb zu erwarten, daß viele Unternehmen bei der Gewinnverteilung für das letzte vor dem 1. Januar 1977 abgelaufene Wirtschaftsjahr in hohen Ausschüttungen die letzte Möglichkeit sehen würden, noch eine Entlastung der Altrücklagen zu erreichen. Hinzu kam, daß das Jahr 1976 für viele Gesellschaften ein besonders gutes Gewinnjahr war. Das hat diese Unternehmen veranlaßt, Ausschüttungen, die sonst möglicherweise erst, in späteren Jahren erfolgt wären, auf die Verteilung des Gewinns für das letzte vor dem 1. Januar 1977 abgelaufene Wirtschaftsjahr vorzuziehen. Zu Frage 43: Da für die Frage der Zulässigkeit von Gewinnausschüttungen allein das Handelsrecht maßgebend ist, besteht keine Möglichkeit, der Tendenz zu erhöhten Ausschüttungen für das Jahr 1976 entgegenzuwirken. Abgesehen davon bestünden bei gesetzgeberischen Maßnahmen wegen der Rückwirkungsproblematik auch verfassungsrechtliche Bedenken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 44) : Ist die Bundesregierung bereit, die derzeitige steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige als "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" zu überprüfen, nachdem die derzeitige steuerliche Praxis, z. B. im Bereich der Wohlfahrtsverbände, wie dem Deutschen Roten Kreuz, zunehmend mit dazu beiträgt, daß der im Interesse der Allgemeinheit dringend erwünschte Idealismus hilfsbereiter Mitbürger in Resignation umschlägt? Für die Entgelte, die ehrenamtlichen Helfern privater Organisationen gezahlt werden, verwenden Sie den Begriff „Aufwandsentschädigung". Sie unterstellen damit, daß Zahlungen, die jemand für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhält, tatsächlich so Bernessen sind, daß der Zahlungsempfänger nur die im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Kosten ersetzt bekommt. Dies kann angesichts der Vielfalt ehrenamtlicher Betätigungen nicht allgemein gesagt werden. Derartige Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich Entgelte, die nach allgemeinen Grundsätzen zu versteuern sind, es sei denn, es stehen ihnen Betriebsausgaben oder Werbungskosten in entsprechender Höhe gegenüber. Nur in diesem Fall bleiben sie im Ergebnis steuerfrei. Im übrigen sind Bezüge aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit im nichtöffentlichen Bereich nicht allgemein als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu beurteilen. Ob dies der Fall ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 45) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß sich die zuständige Finanzbehörde dann nicht auf die Vorschrift des § 240 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung 1977 berufen sollte, wenn der Steuerpflichtige mit dem Rechtsmittel gegen die Steuerfestsetzung zugleich die Aussetzung der Vollziehung beantragt hatte, diese von der Finanzbehörde abgelehnt worden war und die Entscheidung über das Rechtsmittel dann zu einer Aufhebung oder Ermäßigung der angefochtenen Steuersetzung führte, und ist die Bundesregierung bereit, sich im Benehmen mit den obersten Landesfinanzbehörden für eine entsprechend eingeschränkte Anwendung des § 240 Abs. 1 Satz 3 der Abgabenordnung 1977 einzusetzen? Ihre Anfrage bezieht sich offenbar auf den § 240 Abs. 1 Satz 4 der Abgabenordnung 1977 (AO). Der Säumniszuschlag soll als Druckmittel besonderer Art die Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung fälliger Beträge anhalten. Die Regelung über den Säumniszuschlag stellt lediglich auf die Fälligkeit der betreffenden Forderung ab, unabhängig davon, ob es sich um bestandskräftige oder angefochtene Steuerbeträge, um vorläufig oder endgültig festgesetzte Steuern, um Vorauszahlungen oder um Abschlußzahlungen handelt. Der Gesetzgeber hat bewußt und einstimmig die früher strittige Frage verneint, ob sich einmal verwirkte Säumniszuschläge bei Herabsetzung der entsprechenden Steuer auch entsprechend ermäßigen. Ich verkenne nicht, daß diese Regelung in Einzelfällen zu Härten führen kann. Angesichts der eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers kann ich mich Ihrer Auffassung, daß sich die Finanzbehörden in den von Ihnen angesprochenen Fällen generell nicht auf die Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 der Abgabenordnung berufen sollten, in dieser allgemeinen Form nicht anschließen. Ich bin aber bereit, die von Ihnen gestellte Frage mit den Vertretern der obersten Landesfinanzbehörden erörtern zu lassen. Im übrigen weise ich darauf hin, daß in Fällen, in denen ein rechtzeitig gestellter Aussetzungsantrag vom Finanzamt abgelehnt wird, regelmäßig von der Erhebung des bis zum Zeitpunkt der ablehnenden Entscheidung entstandenen Säumniszuschlags abgesehen wird. Anlage 33Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 46) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3691* Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Vermögensbildungsmodelle, die die Arbeitnehmer zu Kleinaktionären machen, ein vertretbares und den Ertrag nicht wesentlich beeinträchtigendes Maß an Verwaltungsaufwand und Kosten nicht überschreiten, und in welchem Verhältnis stünden die Fonds-Verwaltungskosten und Gebühren bei Banken, die sich ganz oder teilweise im Bundesbesitz befinden, zu den derzeit durchschnittlich pro Aktie erzielten Gewinnen, wenn bei einer entsprechenden Vermögensbildungsregelung Arbeitnehmer eine kleine Anzahl verschiedener Aktien erhielten? Bei Ihrer Anfrage zielen Sie offenbar auf Vorschläge, die Vergünstigungen des Belegschaftsaktiengesetzes (§ 8 KapErhStG) auch auf fremde Aktien auszudehnen. Bei den z. Z. nach diesem Gesetz begünstigten Anteilen ist die Rendite für den Arbeitnehmer, bezogen auf das von ihm selbst eingesetzte Kapital, wesentlich höher als bei „normalen" Aktien. Während die „normale" Aktienrendite heute bei ca. 3 bis 4 v. H. liegt, dürfte bei Belegschaftsaktien, die regelmäßig zu einem Vorzugskurs ausgegeben werden, die Rendite des Kapitaleinsatzes des Arbeitnehmers im Durchschnitt fast doppelt so hoch sein. Dabei sind die Vergünstigungen bei Anlage nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz und dem Sparprämiengesetz noch unberücksichtigt. Dieser insgesamt erheblichen Begünstigung stehen bei den Belegschaftsaktien (neben dem Anschaffungspreis) nur relativ geringe Kosten entgegen: Von fast allen Unternehmen, die Belegschaftsaktien ausgeben, werden die Börsenumsatzsteuer, die Maklercourtage und die Bankenprovision voll getragen. Die Behandlung der Kosten für die Verwaltung von Belegschaftsaktien ist dagegen unterschiedlich. Bei individueller Depothaltung trägt der einzelne die Verwaltungskosten in der Regel selbst, bei kollektiven Formen der Verwaltung und bei Kreditinstituten mit Belegschaftsaktien kommt hierfür befristet oder unbefristet die Gesellschaft auf. Die bei individueller Depothaltung vom einzelnen Sparer zu tragenden Verwaltungskosten differieren bei den verschiedenen Kreditinstituten. Sie liegen zwischen 0,2 und 1,5 % vom Kurswert bzw. bei 0,10 bis 0,20 DM pro Aktie. Zusammenfassend kann also gesagt werden, daß das Verhältnis von Ertrag und Aufwand bei Belegschaftsaktien heute im allgemeinen sehr positiv ist. Wenn bei einer evtl. Erweiterung des § 8 KapErhStG in bezug auf die Kostentragung ähnlich vorgegangen würde, wie bisher bei Belegschaftsaktien, wären die Nebenkosten jedenfalls nicht als Argument gegen eine solche Ausweitung des § 8 KapErhStG anzusehen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 47) : Trifft es zu, daß bei bundeseigenen Unternehmen die Reinigungsarbeiten Schritt um Schritt an private Reinigungsunternehmen vergeben werden, weil diese angeblich billiger arbeiten als angestellte Reinigungsfrauen, und wenn ja, woran liegt das? Die Vergabe von Reinigungsarbeiten an private Firmen ist primär eine von den Geschäftsleitungen in eigener unternehmerischer Verantwortung zu treffende Entscheidung. Es kann im Einzelfall aus wirtschaftlichen Aspekten durchaus angebracht sein, Reinigungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben, soweit nicht z. B. sicherheitspolitische oder sonstige Überlegungen dem entgegenstehen. Der in der Tat vielfach feststellbare Kostenvorsprung privater Reinigungsfirmen kann weitgehend auf eine zweckmäßigere organisatorische und personelle Flexibilität sowie einen höheren Grad an Spezialisierung bei entsprechend besserer technischer Ausstattung zurückgeführt werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 48) : In welchem Umfang wurde die Bundesregierung bisher aus den von ihr gewährten Bürgschaften nach dem Programm Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe in Anspruch genommen? Das Programm „Bürgschaften für Kredite von Kreditinstituten an Angehörige freier Berufe" wird nach den Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft von der Lastenausgleichsbank durchgeführt. Es ist teilweise aus Mitteln des ERP-Sondervermögens rückverbürgt. Seit Beginn der Bürgschaftsaktion im Jahre 1959 bis zum 30. September 1977 gewährte die Lastenausgleichsbank in diesem Programm Bürgschaften im Gesamtbetrag von rd. 1,883 Mrd. DM zu einem Kreditvolumen von rd. 2,384 Mrd. DM. Vertragsgemäß werden auftretende - Verluste (Bürgschaftsausfälle) primär von der Lastenausgleichsbank getragen. Sie hat bis zum 30. September 1977 in 46 Fällen Ausfallregulierungen im Gesamtbetrag von rd. 761 TDM vorgenommen. Nach Rückflüssen aus der Verwertung verbliebener Sicherheiten etc. ergab sich für die Lastenausgleichsbank ein Nettoausfall von 589 TDM. Eine Ausfallregulierung zu Lasten des ERP-Sondervermögens war bisher nicht erforderlich. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 49) : Beabsichtigt die Bundesregierung, den steuerfreien Arbeitgeberzuschuß für Kantinenessen von z. Z. 1,50 DM pro Tag zu erhöhen, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Die Bundesregierung hat zu zahlreichen Anfragen erklärt, daß eine Erhöhung des sogenannten Essensfreibetrages nicht beabsichtigt ist. Hierfür sind folgende Gründe maßgebend: 3692* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 1. Eine Erhöhung des Freibetrages würde nur denjenigen Arbeitnehmern zugute kommen, die tatsächlich im Betrieb Mahlzeiten oder einen Essenszuschuß erhalten. Das ist in weiten Bereichen der Wirtschaft nicht der Fall. Der jetzige Betrag von 1,50 DM pro Arbeitstag kommt bereits einem Jahresfreibetrag von etwa 350 DM gleich. Eine Erhöhung müßte von Arbeitnehmern als steuerliche Ungerechtigkeit empfunden werden, die im Betrieb keine Mahlzeiten oder keinen Zuschuß erhalten und deshalb ihre Verpflegungskosten aus ihrem versteuerten Arbeitslohn bestreiten müssen. 2. Eine Erhöhung hätte auch erhebliche haushaltsmäßige Auswirkungen. So würde eine Verdoppelung des Essensfreibetrags auf täglich 3,00 DM zu Steuermindereinnahmen in der Größenordnung yon etwa 900 Millionen DM jährlich führen. 3. Eine Erhöhung des Essensfreibetrages wäre auch rechtlich bedenklich. Der Essensfreibetrag ist als steuerfreie Annehmlichkeit zu werten. Annehmlichkeiten sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber nur anzuerkennen, solange sie sich in einem mäßigen Rahmen halten; das ist bis zu einem Betrag von 1,50 DM arbeitstäglich noch der Fall (Urteil vom 21. 3. 1975, BStBl 1975 II S. 486). Ob ein höherer Betrag als Annehmlichkeit anerkannt und steuerfrei gestellt werden könnte, erscheint zweifelhaft. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 50) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, solche Schwerbehinderte, die nicht selbst fahren können, steuerrechtlich Blinden gleichzustellen, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zweimal pro Tag Hin- und Rückfahrt steuerlich absetzen können, weil sie auf Fremdfahrer angewiesen sind? Nach § 9 Abs. 2 EStG können Körperbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem eigenen Pkw statt des gesetzlichen Km-Pauschbetrages von 0,36 DM je Entfernungskilometer die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen. Ohne Einzelnachweis der Aufwendungen werden hierfür pauschal 0,64 DM für den Entfernungskilometer anerkannt. Aber auch in diesen Fällen dürfen grundsätzlich nur die Kosten berücksichtigt werden, die auf eine Hin- und Rückfahrt arbeitstäglich entfallen. Bei blinden Arbeitnehmern war jedoch im Verwaltungsweg der Abzug von Aufwendungen für täglich zwei Hin- und Rückfahrten zugelassen worden (1,28 DM je Entfernungskilometer) . Erst kürzlich ist die für Blinde geltende Ausnahmeregelung in Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder dem Grunde nach auch auf andere Körperbehinderte ausgedehnt worden, die infolge ihrer Körperbehinderung nicht in der Lage sind, einen Pkw selbst zu steuern. Entsprechende Erlasse sind von einigen Ländern bereits herausgegeben worden, z. B. Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. April 1977 — S 2351 1 — V B 3 —. In der Praxis haben sich jedoch Schwierigkeiten ergeben, den begünstigten Personenkreis sachgerecht abzugrenzen. Es ist vorgesehen, auch diese verfahrensmäßigen Probleme demnächst mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder zu klären. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile *(CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 51, 52, 53 und 54): Wie werden die DDR-Außenhandelsbüros in der Bundesrepublik Deutschland bei der Umsatzsteuer bzw. bei der Lohnsteuer behandelt? Wie werden die DDR-Außenhandelsbüros in der Bundesrepublik Deutschland bei der Körperschaftsteuer behandelt? Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß sich durdi steuerliche Vorteile zugunsten der DDR-Außenhandelsbüros Wettbewerbsvorteile gegenüber Wettbewerbern aus der Bundesrepublik Deutschland ergeben? Trifft es zu, daß für die in der DDR arbeitenden Monteure westdeutscher Firmen Lohnsteuer an die DDR-Behörden abgeführt werden muß und, falls ja, um welche Größenordnung handelt es sich hierbei? Im Hinblick auf das Steuergeheimnis (§ 30 AO) kann die Bundesregierung keine Angaben über die steuerliche Behandlung einzelner Steuerpflichtiger machen. Ihre Fragen lassen sich deshalb nur allgemein beantworten. Zu Frage 51: Die Heranziehung von Unternehmen der DDR zur Umsatzsteuer hängt davon ab, in welcher Form diese Unternehmen organisiert sind und welche Tätigkeit sie im einzelnen ausüben. Ein selbständiges Unternehmen der DDR mit Sitz im Bundesgebiet oder in Berlin (West) unterliegt mit seinen hier ausgeführten Umsätzen wie andere Unternehmen der Umsatzsteuer. Handelt es sich hingegen bei einer Niederlassung im Bundesgebiet oder in Berlin (West) um einen unselbständigen Betriebsteil eines Unternehmens mit Sitz in der DDR, so ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des DDR-Unternehmens maßgebend. Nach der derzeitigen Rechtslage werden die Unternehmen mit Sitz in der DDR von den Finanzämtern der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin [West]) umsatzsteuerlich nicht mit den hier ausgeführten Umsätzen erfaßt und deshalb auch nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Sie sind dementsprechend auch nicht berechtigt, Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen und einen Vorsteuerabzug geltend zu machen (§§ 14 und 15 UStG). Für die DDR-Außenhandelsbüros gelten keine abweichenden Regelungen. Der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn unterliegt jeder inländische Arbeitgeber. Inländischer Arbeitgeber ist nach § 38 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3693* Abs. 1 Satz 1 EStG auch ein nicht im Inland ansässiger Arbeitgeber, der aber im Inland eine Betriebstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Eine Betriebstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebstätten sind auch Zweigniederlassungen anzusehen. Treffen diese Voraussetzungen auf die DDR-Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zu, so besteht grundsätzlich eine Pflicht zum Lohnsteuerabzug. Zu Frage 52: Die Heranziehung von Unternehmen der DDR zur Körperschaftsteuer hängt davon ab, in welcher Form sie organisiert sind und welche Tätigkeit sie im einzelnen ausüben. Handelt es sich um Niederlassungen von juristischen Personen mit Sitz und Geschäftsleitung in der DDR und beziehen sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG, so sind sie mit diesen Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Für DDR-Außenhandelsbüros gelten keine abweichenden Regelungen. Zu Frage 53: Die Bundesregierung hat bisher keine Anhaltspunkte dafür, daß sich Wettbewerbsvorteile zugunsten der DDR-Unternehmen durch ihre steuerrechtliche Behandlung ergeben haben. Zu Frage 54: Es trifft zu, daß die Behörden der DDR vom Bruttolohn der Arbeitnehmer, die von Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland zu Tätigkeiten in der DDR entsandt werden, eine Lohnsteuer bis zu 20 % erheben. Über die Größenordnung der dadurch der DDR entstehenden Einnahmen kann wegen fehlender Unterlagen keine Aussage gemacht werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 55) : Auf wel%e Rechtsgrundlage stützen sich die Steuerbehörden, wenn, wie in Baden-Württemberg geschehen, die Finanzämter im Falle von Zahlungsschwierigkeiten eines Unternehmens Steuerschulden dieses Unternehmens gegen dessen Forderungen gegen die öffentliche Hand aufrechnen, obwohl diese Forderungen als Sicherheiten an Banken abgetreten sind? Nach § 226 Abs. 1 der Abgabenordnung gelten für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sinngemäß die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes bestimmt ist. Nach § 226 Abs. 4 der Abgabenordnung gilt für die Aufrechnung diejenige Körperschaft als Gläubiger eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, die die Steuer verwaltet. Die Finanzbehörde kann nach Maßgabe des auch im Steuerrecht anwendbaren § 406 BGB gegebenenfalls im Falle der Abtretung einer Forderung durch den Steuerpflichtigen auch gegenüber dem neuen Gläubiger die Aufrechnung erklären. Unter den Voraussetzungen des § 407 BGB muß der neue Gläubiger unter Umständen auch eine von der Finanzbehörde gegenüber dem bisherigen Gläubiger erklärte Aufrechnung gegen sich gelten lassen. Im übrigen kann Ihnen Auskunft darüber, auf welche Rechtsgrundlage sich Maßnahmen eines Finanzamts in Baden-Württemberg stützen, das zuständige Finanzamt geben. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 56) : Ist die Bundesregierung bereit, die in den Zusatzfragen zu meiner Frage A 36 (Drucksache 8/926 — Protokoll der 43. Sitzung vom 28. September 1977) getroffene Feststellung zu akzeptieren, daß die Hälfte aller Unternehmer ein niedrigeres Einkommen als das eines Facharbeiters beziehen, wenn idi als Beleg das Statistische Jahrbuch 1976 (Statistisches Bundesamt), Seite 435, Tabelle 22.18, Gewerbesteuer 1970 heranziehe, nach dem in der Statistik 63,4 v. H. aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen in die Gewerbeertragsgruppe bis zu 25 000 DM je Jahr fallen, und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages — Fachbereich Haushalt und Finanzen — für den Zeitraum 1970 bis 1976 von einer 45prozentigen Gewerbeertragsfortschreibung ausgeht? Bei Ihrem Vergleich zwischen Unternehmereinkommen und Facharbeiterlöhnen ist der Ausgangsbetrag für 1970 mit 25 000 DM zu hoch angesetzt. Nach Angaben im Sozialbericht stellte sich der durchschnittliche Wochenverdienst männlicher Facharbeiter in der Industrie im Jahre -1970 auf 311 DM (Sozialbericht 1976, S. 203). Rechnet man diesen Wochenbruttolohn auf das Jahr um, ergibt sich für 1970 ein Jahresbruttolohn von rund 16 200 DM. Da die Einkommensbegriffe, die den beiden Statistiken zugrunde liegen, jedoch nicht deckungsgleich sind, kommt solchen Vergleichszahlen — insbesondere wenn sie fortgeschrieben werden — keine echte Aussagekraft zu. Ich habe auf die fehlende Vergleichbarkeit der beiden statistischen Größen auch in meiner mündlichen Antwort vom 28. September 1977 hingewiesen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 57, 58 und 59) : In welchem Umfang werden z. Z. Sparprämien und vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämien und vermögenswirksame Leistungen bzw. Steuerermäßigungen nach § 10 EStG und vermögenswirksame Leistungen gleichzeitig in Anspruch genommen? Von welchem Personenkreis werden die genannten Leistungen gleichzeitig in Anspruch genommen? Welche Vergleichszahlen liegen der Bundesregierung seit der Einführung des 3. VermBG 1970 vor? 3694* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Zu Frage 57: Das 3. Vermögensbildungsgesetz wurde 1976 von rund 15,6 Millionen Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Auf ein von diesem Personenkreis insgesamt vermögenswirksam angelegtes Sparvolumen von 9,6 Milliarden DM wurden 2,96 Milliarden DM Arbeitnehmersparzulage gewährt. Die vermögenswirksamen Sparbeträge wurden zu 50 v. H. nach dem Sparprämiengesetz, zu 28 v. H. nach dem Wohnungsbauprämiengesetz und zu 20 v. H. in vermögenswirksamen Lebensversicherungen angelegt. Der Rest (2 v. H.) entfiel auf die übrigen Anlageformen. Zu Frage 58: Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Prämien nach dem Sparprämien- oder Wohnungsbauprämiengesetz sowie alternativ hierzu der Steuerermäßigung nach § 10 Einkommensteuergesetz ist beschränkt auf Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen 24 000/48 000 DM (Ledige/Verheiratete) +. 1 800 DM je Kind nicht übersteigt. Eine zeitnahe Statistik über die Schichtung dieser Arbeitnehmergruppen nach einkommens- und sozialpolitischen Merkmalen liegt nicht vor. Zu Frage 59: Vergleichszahlen liegen der Bundesregierung für die Jahre 1972 und 1975 vor. 1972 1975 Millionen Millionen Zahl der Sparer nach dem 3. Vermögensbildungsgesetz 15,4 15,9 Vermögenswirksam angelegtes Sparvolumen 8 700 9 200 Darauf entfallende Arbeitnehmersparzulage 2 670 2 840 Von den vermögenswirksam angelegten Sparverträgen wurden angelegt: nach dem Sparprämiengesetz 51 v. H. 49 v. H. nach dem Wohnungsbauprämiengesetz 28 v. H. 28 v. H. in vermögenswirksamen Lebensversicherungen 17 v. H. 21 v. H. in übrigen Anlageformen 4 v. H. 2 v. H. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 60) : Trifft es zu, daß das Land Nordrhein-Westfalen in der Strukturpolitik eigene Wege beschreiten will und damit weitgehend aus der von Bund und Ländern getragenen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung regionaler Wirtschaftsstrukturen ausscheren will, und wenn ja, ergeben sich daraus nach Auffassung der Bundesregierung Nachteile für einzelne Regionalprogramme in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, und welche Regionalprogramme sind gegebenenfalls davon betroffen? Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Dr. Riemer erklärte in einer Pressekonferenz am 15. September 1977 in Düsseldorf, daß das Land Nordrhein-Westfalen in die neuen Richtlinien seines Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms auch eine „Als-ob-Regelung" aufzunehmen beabsichtige, nach der die Arbeitsmarktregionen Aachen, Gummersbach, Kleve und Mönchengladbach aus Mitteln der Landesförderung so gestellt werden sollen, als ob sie Gebiete der Gemeinschaftsaufgabe seien. In einer ersten Stellungnahme haben die Vertreter aller anderen Bundesländer dieses Vorgehen kritisiert, da eine Realisierung dieses Vorhabens die Gemeinschaftsaufgabe außerordentlich belasten würde. Herr Minister Dr. Riemer hat sich bereiterklärt, die neuen Richtlinien zunächst nicht in Kraft zu setzen, um eine ausführliche Diskussion über diese Absicht und die damit zusammenhängende Problematik einer Neuabgrenzung der Fördergebiete in den Gremien der Gemeinschaftsaufgabe zu ermöglichen. Die Bundesregierung begrüßt diese vorläufige Zurückstellung; sie hält eine sorgfältige Beratung aller möglichen Konsequenzen einer solchen Maßnahme für erforderlich. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 61 und 62) : Teilt die Bundesregierung die in einem Schreiben der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke vom 5. September 1977 an Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs zum Ausdruck gebrachte Sorge, daß die langfristige Sicherung des Steinkohleneinsatzes in den Kraftwerken ernsthaft gefährdet ist, und welche Maßnah- men wird sie gegebenenfalls ergreifen? Ist eine Änderung der geltenden Regelungen zur Rauchgasentschwefelung bei Steinkohlenkraftwerken geplant, und wenn ja, wie soll sie aussehen und wann erfolgen? Zu Frage 61: Das Bundeskabinett hat den Bundesminister des Innern beauftragt, im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Wirtschaft und in enger Fühlungnahme mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu prüfen, durch welche gesetzgeberischen und sonstigen geeigneten Maßnahmen sich die Unsicherheit beseitigen läßt, die bei der Planung von Kohlekraftwerken in Verdichtungsgebieten wegen der geltenden Umweltgesetze entstehen kann. Im Rahmen dieser Prüfung werden gegenwärtig einschlägige medizinisch-biologische Fragen geklärt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß Steinkohlenbergbau und öffentliche Kraftwirtschaft in dem 10-Jahresvertrag über die Abnahme deutscher Steinkohle sowohl den Einsatz vorhandener Stein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3695* kohlenkraftwerke wie auch die zeitgerechte Inbetriebnahme notwendiger neuer Kraftwerksleistung unterstellt haben. Zu Frage 62: Gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen die Emissionen von Steinkohlenkraftwerken nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Die Bundesregierung hat in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA-Luft) 1974 den Stand der Technik von Rauchgasentschwefelungsanlagen beschrieben, der bei Genehmigung zu fordern ist. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 63 und 64) : In welchem Umfang wurden durch die Konjunktur- und Investitionsförderungsprogramme des Bundes in den letzten Jahren zusätzliche Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen im kommunalen Bereich errichtet? Ist die Bundesregierung bereit, auch bei den jetzt angekündigten Konjunkturprogrammen darauf hinzuwirken, daß die Errichtung von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen angemessen berücksichtigt wird? Zu Frage 63: Über die bei Bund, Ländern und Gemeinden bestehenden normalen Förderungsprogramme hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen der Konjunktur- und Sonderprogramme erhebliche zusätzliche Mittel zur Förderung kommunaler Investitionen bereitgestellt, die auch für 'den Bau von Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen eingesetzt werden konnten. In den einzelnen Programmen wurden folgende Mittel bereitgestellt: In dem Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen vom März 1974 wurden zur Förderung des Fremdenverkehrs für 140 Projekte vom Bund insgesamt 64,5 Millionen DM und zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes für 26 Vorhaben insgesamt 28,5 Millionen DM eingesetzt, die zu einem wesentlichen Teil Sport-, Freizeit- und Erholungszwecken dienen. Im Sonderprogramm zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung vom September 1974 wurde im Rahmen des Programmteils Infrastrukturmaßnahmen auch der Bau von 29 Hallenbädern (Bundeszuschuß 15 Millionen DM), 92 Sporthallen (Bundeszuschuß 27 Millionen DM) und 20 Mehrzweckhallen (Bundeszuschuß 11 Millionen DM) gefördert. Im Programmteil „Maßnahmen zur Ergänzung städtebaulicher Förderungsprogramme" (Stadtsanierung) wurden insgesamt 13 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von 17,7 Millionen DM (Bundeszuschuß 5,9 Millionen DM) berücksichtigt. Darüber hinaus wurde auch hier der Bau einer Reihe von Mehrzweckhallen gefördert, die zumindest teilweise für Sport- bzw. Freizeitzwecke genutzt werden. Im Programm zur Stützung von Bau- und anderen Investitionen vom August 1975 wurden im Programmteil „kommunale Infrastruktur" 301 Sport-und Erholungsanlagen (Bundeszuschuß 159,5, Millionen DM, Bundesdarlehen 38,8 Millionen DM), 81 Fremdenverkehrsvorhaben (Bundeszuschuß 71,8 Millionen DM, Bundesdarlehen 15,4 Millionen DM) und 58 Mehrzweckhallen (Bundeszuschuß 59,7 Millionen DM,. Bundesdarlehen 14 Millionen DM) gefördert. Im Programmteil „Stadtsanierung" wurden 11,1 Millionen DM Bundeszuschüsse und 5 Millionen DM Bundesdarlehen für den Bau und Einrichtung von 34 Sport-, Erholungs- und Freizeitanlagen zur Verfügung gestellt. Hinzu kam auch hier die Förderung einer Reihe von Mehrzweckhallen. Am Mehrjährigen öffentlichen Investitionsprogramm -(Programm für Zukunftsinvestitionen) vom März 1977 können im Rahmen des Sonderprogramms für Infrastrukturmaßnahmen entsprechend dem 6. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" auch Vorhaben zur Förderung des Fremdenverkehrs berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen Förderungsmöglichkeiten für Sport-, Freizeit- und Erholungsanlagen im Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden". So sind in den Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern ausdrücklich im Teil „Historische Stadtkerne" auch die Errichtung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen für Zwecke der Erholung und Freizeit und im Teil „Infrastruktur" die Schaffung von Grünflächen, Freizeit- und Erholungsanlagen als Förderungsgegenstand aufgenommen worden. Eine Aufschlüsselung nach Art und Volumen der geförderten Maßnahmen läßt sich zur Zeit noch nicht vornehmen. Zu Frage 64: Ein weiteres Konjunkturprogramm mit Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Infrastruktur ist von der Bundesregierung nicht geplant. Was die von der Bundesregierung am 14. September 1977 gefaßten Beschlüsse zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung anbelangt, so konnte bei der besonderen Ausrichtung dieses Programms eine spezifische Förderung von Sport-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen nicht vorgesehen werden. Das Schwergewicht der Maßnahmen liegt bei Steuerentlastungen zur Stärkung der Massenkaufkraft und zur Förderung der privaten Investitionen sowie bei einem mehrjährigen Energieeinsparungsprogramm. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 65 und 66) : 3696* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den am 22. September 1977 im ZDF von Bundeskanzler Schmidt getroffenen Feststellungen, daß im Jahr 1977 25 Milliarden DM Investitionen für die Energiewirtschaft abrufbereit standen, aber wegen Einsprüchen, Gerichtsverfahren und schwieriger administrativer verwaltungsseitiger, gerichtsseitiger Hemmnisse nicht durchgeführt werden konnten, und daß ohne diese Hemmnisse 100 000 bis 200 000 Menschen weniger arbeitslos wären? Bis wann wird die Aussage von Bundeskanzler Schmidt, „Ich bin gegen jedwedes Moratorium", für den Bereich der Kernenergie die verbindliche Politik der Bundesregierung sein? Zu Frage 65: In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Friedrich Voss vom 28. September 1977 wurde das blockierte Auftragsvolumen im Kraftwerksbau — wie auch schon in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff vom 13. Juli 1977 mitgeteilt — mit 10,5 Mrd. DM beziffert. Die von Bundeskanzler Schmidt genannten 25 Mrd. DM beinhalten zusätzlich den im Straßenbau und in sonstigen Verkehrsbereichen zu veranschlagenden Investitionsstau. Die Bundesregierung hat hierzu auch in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Zeitel vom 14. September 1977 Stellung genommen. In dieser und in den übrigen Antworten hat die Bundesregierung immer wieder darauf hingewiesen, daß das in seiner Durchführung durch gerichtliche oder administrative Entscheidungen behinderte Auftragsvolumen sich über mehrere Jahre erstreckt. Wie in der o. g. Antwort an den Abgeordneten Dr. Voss schon ausgeführt, hat die Bundesregierung weder auf die Rechtsprechung als unabhängige dritte Gewalt noch auf die Handhabung der Genehmigungsverfahren durch die dafür zuständigen Länder einen unmittelbaren Einfluß. Wie in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Hubrig vom 28. September 1977 dargelegt, prüft die Bundesregierung gegenwärtig, ob und inwieweit energiepolitische Entscheidungen besser gesetzlich abgesichert werden können. Sie überprüft auch, durch welche gesetzgeberischen und sonstigen geeigneten Maßnahmen die Unsicherheit, insbesondere bei der Planung von Kohlekraftwerken in Verdichtungsgebieten, wegen der geltenden Umweltgesetze beseitigt werden kann. Zu Frage 66: Der Bundeskanzler hat mit seiner Aussage zu einem Kernkraftwerks-Moratorium die Politik der Bundesregierung bekräftigt, wie sie schon in den Grundlinien und Eckwerten für die Fortschreibung des Energieprogramms vom 23. März 1977 und in den Antworten auf die großen Anfragen der Fraktionen des Deutschen Bundestages am 8. Juni 1977 dargelegt wurde. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 67) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Gründe die BASF-Töchter "Chemische Fabrik Dr. Paul Lohmann" und die „Pharmazeutische Fabrik Rudolf Lehmann KG" bewogen haben, einen gerichtlichen Baustopp des Kernkraftwerks Grohnde herbeizuführen, und ist sie bereit, in der Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß die Baustopps nicht nur durch Bürgerinitiativen, sondern mich durch andere Firmen, Nachbargemeinden u. v. a. m. hervorgerufen werden? Ausweislich des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hannover in dem Rechtsstreit über den sofortigen Vollzug der 1. Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Grohnde haben die Firma Dr. Paul Lohmann, Chemische Fabrik, und die Firma Lomapharm Rudolf Lohmann KG ihre Anträge unter anderem darauf gestützt, die Genehmigungsbehörde habe nicht hinreichend berücksichtigt, daß die von ihnen hergestellten Arzneimittel und Feinchemikalien für die Lebensmittelindustrie durch Emissionen des nahen Kernkraftwerkes kontaminiert werden könnten. Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz steht jedermann, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Es entspricht daher durchaus geltendem Recht, daß nicht nur Privatleute, sondern auch andere Rechtspersonen wie z. B. Kommanditgesellschaften auf einen gerichtlichen Baustopp für ein Kernkraftwerk hinwirken können. Im übrigen sind die genannten Firmen, soweit der Bundesregierung bekannt ist, keine Töchter der BASF, sondern stehen im Familienbesitz. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 68 und 69) : Ist die Bundesregierung bereit — und wenn nicht, aus welchen Gründen —, die Investitionszulage für energiesparende Maßnahmen verwaltungsmäßig ähnlich wie die Bausparprämie abwickeln zu lassen? In welchem Umfang kann. nach Ansicht der Bundesregierung die Durchführung des Energiesparprogramms durch Einschalten von Sparkassen, Banken und Bausparkassen unbürokratisch abgewickelt werden? Bausparprämien sind Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Bausparprämie in jedem Einzel-. fall gewährt. Im Gegensatz dazu muß bei einem Förderungsprogramm auf Grund des begrenzten Mittelvolumens u. U. eine Auswahl unter den eingehenden Anträgen getroffen werden. Durch die Wahl des Bewilligungsverfahrens wird festgelegt, in welcher Form diese Auswahl geschieht. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann die Bundesregierung das Verfahren von Förderungsprogrammen der Länder, für die der Bund Finanzhilfen nach Art. 104 a Abs. 4 GG zur Verfügung stellt, nicht einseitig festsetzen. Die Bundesregierung kann lediglich durch Verhandlungen mit den Ländern darauf hinwirken, daß diese ein bestimmtes Bewilligungsverfahren anwenden. Inzwischen haben die Verhandlungen über das Energieeinsparungsprogramm mit den Ländern begonnen. Gemäß dem Beschluß des Bundeskabinetts Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3697* vom 14. September 1977 bevorzugt der Bund ein Bewilligungsverfahren, in dem dezentral, d. h. unter Vermeidung regionaler Benachteilungen, über die eingehenden Anträge nach der Reihenfolge des Ein, gangs entschieden wird. Auf Grund der unterschiedlichen und z. T. nicht befriedigenden Erfahrungen mit dem sogenannten „Windhundverfahren" unter Einschaltung von Kreditinstituten, wie es bei der Förderung der Modernisierung im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen 1975 angewandt wurde, wird eine Einbeziehung von Banken, Sparkassen und Bausparkassen in das Antragsannahmeverfahren von der Bundesregierung nicht angestrebt. Alle Länder haben im übrigen in den bisherigen Verhandlungen erklärt, daß sie ein solches Verfahren ablehnen müßten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 70, 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Fälle von Unternehmen bekanntgeworden, die energieintensive Investitionen, insbesondere elektrizitätsintensive, unterlassen, weil die Unsicherheit der Energiepolitik, insbesondere bei der Elektrizitätsversorgung, zugenommen hat, und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus im einzelnen für die Bundesregierung? Welche politischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Mitteilung, wonach Elektrizitätsunternehmen dazu übergehen, zukünftigen Abnehmern eine feste Zusage für den Strombezug auf längeren Zeitraum nicht mehr zu geben, und welche Konsequenzen hat dies insbesondere für die Investitionstätigkeit? Trifft es zu, daß die Bundesregierung entgegen ihren Ankündigungen in Eckwerten vom März 1977 „immer noch keine entscheidenden Schritte unternommen hat, um die Genehmigung und den Bau von Kohlekraftwerken zu erleichtern", und wenn ja, welches sind die Gründe dafür? In welchem Umfang sollen nach energiepolitischen Vorstellungen der Bundesregierung in den nächsten 15 Jahren Kohlekraftwerke sowohl für den Ersatzbedarf als auch für zusätzliche Stromerzeugung gebaut werden, wieviel sind z. Z. beantragt und blockiert, und wie können die notwendigen Kapazitäten an Kohlekraftwerken gebaut werden? Zu Fragen 70 und 71: Der Bundesregierung sind keine konkreten Fälle von Unternehmen bekannt, in denen elektrizitätsintensive Investitionsvorhaben an einer festen Zusage für die Strombereitstellung gescheitert sind. Sie ist aber davon unterrichtet, daß insbesondere im südwestdeutschen Raum einzelne Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Einvernehmen mit der zuständigen Landesenergieaufsichtsbehörde in den letzten Jahren zunehmend längerfristige Sonderabnehmerverträge auf kürzere Vertragszeiträume umgestellt haben. Begründet werden diese Laufzeitverkürzungen mit der Ungewißheit bei der Strompreisentwicklung, im südwestdeutschen Raum aber auch mit der Unsicherheit in der längerfristigen Energiebereitstellungssituation. Gerade in diesem Raum können geplante Kernkraftwerksprojekte aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, auf die die Bundesregierung keinen Einfluß hat, nicht termingerecht in Betrieb genommen werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß sich diese kürzeren Vertragslaufzeiten negativ auf die unternehmerische Investitionstätigkeit ausgewirkt haben. Zu Frage 72: Für die Genehmigung von Kohlekraftwerken sind die Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes maßgebend. Damit stellt sich die Frage, ob „entscheidende" Schritte zur Erleichterung der Genehmigungsverfahren von Kohlekraftwerken ohne gesetzgeberische Maßnahmen möglich sind. Dementsprechend prüft die Bundesregierung gegenwärtig, durch welche gesetzgeberischen oder sonstigen geeigneten Maßnahmen sich die Unsicherheit beseitigen läßt, die bei der Planung von Kohlekraftwerken wegen der geltenden Umweltgesetze entstehen kann. Diese Prüfung wird in enger Fühlungnahme mit dem Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Zu Frage 73: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom 8. Juni 1977 dargelegt, daß sie und die Wirtschaft davon ausgehen, daß die Kraftwerkskapazität auf der Basis von Steinkohle über das 6 000-MW-Programm hinaus erweitert wird. Bezüglich des Ersatzbedarfs hat sie auf die Große Anfrage der SPD /FDP mit Schreiben vom 8. Juni 1977 geantwortet, daß die unternehmerischen Entscheidungen über Stillegungen wesentlich davon abhängen werden, wie der Bau neuer Steinkohlenkraftwerke realisiert werden kann. Es ist zu erwarten, daß aufgrund der sich ändernden Altersstruktur dieser Ersatzbedarf künftig höher sein wird als in der Vergangenheit (in der Regel 300 MW jährlich). Zur Deckung des zukünftigen Strombedarfs kommen aufgrund der administrativen Einschränkungen für den Bau von 01- und Erdgaskraftwerken (3. Verstromungsgesetz) sowie der beschränkten Ausbaumöglichkeit für Braunkohle- und Wasserkraftwerke im wesentlichen nur Steinkohlen- und Kernkraftwerke in Frage. Im übrigen hat die Bundesregierung über den Stand der Planung und den Bau von Steinkohlenkraftwerken in der 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft am 7. September 1977 berichtet. Sie hat außerdem in der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff vom 13. Juli 1977 dargelegt, daß drei Kraftwerksblöcke auf Steinkohlenbasis mit rd. 1 700 MW durch Gerichtsbeschlüsse am Baufortgang gehindert seien. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 74): 3698* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wie sie in der Diskussion über die Grenzen des Wachstums vertreten wird, daß in der Bundesrepublik Deutschland generelle Marktsättigungserscheinungen festzustellen sind, und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung wenigstens bedeutendere einzelne Märkte, wo die Behauptung zutrifft, und wenn ja, kann die Bundesregierung breitere Schichten der Bevölkerung nennen, die nicht mehr wissen, wofür sie ihr Geld ausgeben können? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß in der Bundesrepublik Deutschland generelle Marktsättigungserscheinungen festzustellen sind. Das schließt nicht aus, daß auf einzelnen Teilmärkten vorübergehende oder auch dauerhafte Sättigungserscheinungen zu verzeichnen sind. Dies gilt z. B. für einige Grundnahrungsmittel und auch für bestimmte Konsumgüter geringerer Qualität, die zunehmend durch qualitativ höherwertige Produkte verdrängt werden. Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der gestiegenen Kaufkraft und des hohen Lebensstandards der Bevölkerung zu sehen. Ferner ist zu beobachten, daß infolge w'eit'gehender Deckung der Grundbedürfnisse die Schwankungen in der Entwicklung der Verbrauchsnachfrage größer geworden sind. Im übrigen zeigen auch die jüngsten konjunkturpolitischen Beschlüsse der Bundesregierung, daß sie von der Erwartung ausgeht, daß eine Ausweitung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte die Verbrauchsnachfrage entsprechend anregt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 75 und 76): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierungen von Belgien, Holland, Frankreich und Italien bisher nichts in ihren Staaten getan haben, um die EG-Verordnungen Nr. 2133 und 1608 (EG-Beziehungsrecht) einzuführen, und wird sie entsprechende Schritte einleiten? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Ausland, vor allem in den Niederlanden, immer häufiger ausländische Weine unter deutschem Namen in den Verkehr gebracht werden und dabei Glas und Verschluß aus den Niederlanden stammen, und wird die Bundesregierung bei den EG-Behörden und bei den zuständigen niederländischen Behörden intervenieren, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung — da das ab 1. September 1977 geltende EG-Beziehungsredit auch in den Niederlanden Anwendung findet —, auf schärfere Kontrollen zu drängen? Zu Frage 75: Die EWG-Verordnungen Nr. 2133/74 und Nr. 1608/ 76 über die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste gelten nach Art. 189 des EWG-Vertrags unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Es bedarf daher keines Rechtsaktes des einzelnen Mitgliedstaats, um sie einzuführen. Nationale Vorschriften, die dem Gemeinschaftsrecht widersprechende Bezeichnungsregeln enthalten, sind seit dem Ablauf der Übergangsfrist am 31. August 1977 unanwendbar. Dies gilt auch dann, wenn sie formell noch nicht aufgehoben worden sind. Anhaltspunkte dafür, daß das Gemeinschaftsrecht von den anderen Mitgliedstaaten nicht angewendet wird, hat die Bundesregierung nicht. Zu Frage 76: Soweit der Bundesregierung in den vergangenen Jahren Fälle bekanntgeworden sind, in denen im Ausland Weine fälschlich unter deutschen Bezeichnungen im Verkehr waren, ist sie dem nachgegangen. Sie ist dabei von den zuständigen ausländischen Behörden unterstützt worden. Dies gilt insbesondere für die Niederlande, deren Behörden in unmittelbarem Kontakt zu den deutschen Überwachungs- und Strafverfolgungsbehörden tatkräftige Hilfe bei der Aufklärung geleistet haben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich durch die von der Gemeinschaft angestrebte und von der Bundesregierung unterstützte unmittelbare Zusammenarbeit der Weinkontrollbehörden aller Mitgliedstaaten Bezeichnungsmißbräuche künftig noch besser und schneller verfolgen lassen werden. Es ist nichts darüber bekannt, daß diese 'in der letzten Zeit angestiegen seien. Über einen Fall, in dem ein Wein, der nach der Analyse nicht deutschen Ursprungs ist, unter deutscher Bezeichnung mit Flasche und Verschluß niederländischer Herkunft 'in Verkehr war, ist die Bundesregierung Anfang dieser Woche unterrichtet worden. Sie wird diesem selbstverständlich ebenfalls nachgehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 77 und 78) : Wird die Bundesregierung Vorsorge treffen, daß die aus der Mitverantwortungsabgabe der Milcherzeuger eingehenden Mittel über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus angesammelt und in der Folgezeit nur zweckgebunden verwendet werden können? Wird die Bundesregierung einen Sonderfonds einrichten, auf dem die Mitverantwortungsabgabe der deutschen Milcherzeuger angesammelt wird, oder werden diese Gelder auf ein Sonderkonto der Gemeinschaft überwiesen, auf denen sie bis zur Verwendung für bestimmte noch festzulegende Maßnahmen verbleiben? Die Verordnung (EWG) Nr. 1079/77 über eine Mitverantwortungsabgabe und Maßnahmen zur Erweiterung der Märkte für Milch und Milcherzeugnisse betrifft eine Maßnahme der Gemeinschaft. Ihr vorrangiges Ziel ist es, ein besseres Verhältnis zwischen Erzeugung und Marktbedarf schrittweise wieder herzustellen. Die Mitverantwortungsabgabe und die aus ihr zu finanzierenden Maßnahmen gelten nach den Bestimmungen der o. a. Verordnung als Ergänzung des bestehenden Interventionssystems. Dies ist in der Verordnung damit begründet, daß die Maßnahmen darauf abzielen, den Markt für Milcherzeugnisse zu regulieren und zu stabilisieren. Die Vereinnahmung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe und ihre Verwendung müssen deshalb im Rahmen der gemeinschaftlichen Regelungen zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik vor sich gehen. Der Bundesregierung ist damit der Weg verschlossen, einen Sonderfonds einzurichten, auf dem die Mitverantwortungsabgabe der deutschen Milcher- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3699* zeuger angesammelt werden könnte. Die Bundesregierung ist vielmehr verpflichtet, die erhobenen Beträge der EG-Kommission monatlich im Wege der Verrechnung mit den jeweils geleisteten Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Die Gelder werden also nicht auf ein Sonderkonto der Gemeinschaft überwiesen. Hinsichtlich der Frage der Zweckgebundenheit der Mitverantwortungsabgabe ist festzustellen, daß sich eine unmittelbare Bindung zwischen der Mitverantwortungsabgabe und den nach Artikel 4 der genannten Verordnung vorgesehenen Maßnahmen aus dem Verordnungstext nicht ableiten läßt. Die EG-Kommission hat aber — nicht zuletzt auch auf Drängen der Bundesregierung — eine angemessene Beteiligung der Erzeuger bei der Entscheidungsfindung über die Mittelverwendung zugesagt. Dazu wurde ein Mitverantwortungsausschuß eingerichtet, der unter dem gemeinsamen Vorsitz eines Erzeuger- und eines Kommissionsvertreters je zur Hälfte aus Interessenvertretern der Erzeuger und der Verarbeiter besteht. Dieser Ausschuß bereitet gegenwärtig unter Mitwirkung der zuständigen Dienststelle der Kommission ein Maßnahmenprogramm vor, ehe es dem Beratenden Ausschuß für Milch und Milcherzeugnisse und danach dem Rat vorgelegt wird. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steht darüber hinaus selbstverständlich den deutschen Erzeugern und ihren Organisationen zur Verfügung, um ihre begründeten Vorschläge für die Verwendung der Mittel aus der Mitverantwortungsabgabe entgegenzunehmen und dies bei seiner Mitwirkung an den Entscheidungen des Ministerrates über das erwähnte Programm zu berücksichtigen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/963 Frage 79): Ist die Bundesregierung bereit, die Bestimmungen im Seemannsgesetz zu überprüfen, nach denen die Arbeitszeit für Frauen an Bord abweichend von der der Männer geregelt ist, wodurch die Beschäftigung von Frauen z. B. als Seeoffiziere erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird? Die Bundesregierung überprüft zur Zeit die Arbeitszeitordnung aus dem Jahre 1938 und damit auch die in ihr enthaltenen Sonderregelungen der Arbeitszeit für Frauen. In die Prüfung werden auch die Vorschriften über die Arbeitszeit für Frauen im Seemannsgesetz einbezogen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 80 und 81): Wann und in welcher Höhe gedenkt die Bundesregierung Ansprüche freigemeinnütziger Krankenhäuser bzw. deren Träger nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu erfüllen? Wie will die Bundesregierung den Unsicherheitsfaktor des Krankenhausbedarfsplans nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu einer sicheren langfristigen Planung weiterentwickeln? Der von Ihnen genannte § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) begründet Ansprüche der Krankenhausträger für Investitionskosten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes aus Mitteln finanziert wurden, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen oder für Alterssicherung bestimmt waren. Während die Höhe der zur Investitionsfinanzierung auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen Darlehen in aller Regel leicht festzustellen war, sind zahlreiche Krankenhausträger nicht in der Lage, einen Nachweis der aus Alterssicherungsmitteln finanzierten Investitionen zu führen. Die Krankenhäuser, die einen Einzelnachweis führen konnten, sind abgegolten worden; für die übrigen ist der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern bemüht, eine Lösung zu finden, die trotz der Nachweisschwierigkeiten dem Anliegen der betroffenen Krankenhausträger entgegenkommt. Insgesamt wurden bisher von den für die Krankenhausfinanzierung der Länder zuständigen Ministerien folgende Beträge für Ansprüche nach § 12 KHG aufgewandt: in Mio. DM 1973 474,8 1974 479,4 1975 528,7 1976 534,9 1977 501,4 Da es sich hierbei um gesetzliche Verpflichtungen nach dem KHG handelt, hat der Bund von diesen Beträgen ein Drittel den Ländern zugewiesen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Krankenhausbedarfsplanung ist ausschließlich Sache der Länder; der Bund ist auf der Grundlage des Art. 74 Nr. 19 a Grundgesetz über das Krankenhausfinanzierungsgesetz nur befugt, sich an der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser zu beteiligen. Gemäß § 7 KHG obliegt jedoch dem Bund-LänderAusschuß für Fragen der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser unter anderem die Abstimmung der allgemeinen Grundsätze für ein bedarfsgerecht gegliedertes System leistungsfähiger Krankenhäuser. Bei den Beratungen dieses Ausschusses und bei der Vergabe von Forschungsaufträgen wird besonders darauf geachtet, daß bessere Kriterien für eine Krankenhausplanung und eine qualitative und quantitative Anpassung des Angebots von Krankenhausleistungen an den veränderten Bedarf ermöglicht werden. Im übrigen wird auch bei der anstehenden Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erneut versucht werden, die bundesgesetzlichen Grundlagen für die Krankenhausbedarfsplanung zu verbessern. 3700* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 82 und 83) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der angesehene Kölner Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Kriele in einem Rechtsgutachten für die Hufeland-Gesellschaft die gesamte Konzeption des § 368 p RVO als verfassungsrechtlich unzulässig bezeichnet hat, und welche Konsequenzen gedenkt sie hieraus im Hinblick auf die im Absatz 8 des § 368 p RVO vorgesehene Herausnahme von Arzneimitteln aus der Erstattungspflidit der gesetzlichen Krankenkassen zu ziehen? Kommt den nach § 368 p Abs. 8 RVO zu beschließenden Richtlinien, wonach gewisse Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen nicht oder nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden dürfen, nach Auffassung der Bundesregierung nur eingeschränkte oder uneingeschränkte Verbindlichkeit für die kassenärztliche Praxis zu? Das von Ihnen erwähnte Rechtsgutachten liegt dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht vor. Allgemein darf ich anmerken, daß die Vorschrift des § 368 p Abs. 8 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes sowohl im Rahmen der Vorbereitung des Regierungsentwurfs als auch im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft worden ist. Die Richtlinien — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage —, die der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach § 368 p Abs. 8 RVO zu beschließen hat, sind für den Kassenarzt verbindlich. - Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 84) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Zivildienstleistende zunehmend in der Praxis nur nodi dann ein Aufgabenbereich zugewiesen wird, wenn gleichzeitig dienstliche Unterkünfte (Kasernierung) vorhanden sind, und gedenkt die Bundesregierung, den sich daraus ergebenden Mißständen entgegenzutreten, die darin bestehen, daß vor allem kleine Wohlfahrtsverbände und kleine Städte nidit in der Lage sind, für eine solche Kasernierung zu sorgen und daß aus diesem Grund ein Überangebot von Zivildienstleistenden entsteht, das nicht untergebracht werden kann? Vom Bundesminister der Verteidigung in Auftrag ergeben, daß die Entscheidung der Wehrpflichtigen, gegebene wissenschaftliche Untersuchungen haben den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, nicht unwesentlich durch die Meinung beeinflußt wird, es bestehe ein Anspruch darauf, im Zivildienst während der Dienstzeit die frühere Wohnung beizubehalten. Um zu verhindern, daß durch derartige Zweckmäßigkeitsüberlegungen der eigentliche Sinn des Gesetzes unterlaufen wird, sah sich der Bundesbeauftragte für den Zivildienst veranlaßt, die Zahl der sogenannten Heimschlafplätze nicht weiter zu steigern. Aus diesem Grunde erging eine Anordnung an das Bundesamt für den Zivildienst, Einrichtungen nur noch dann als Beschäftigungsstellen des Zivildienstes neu anzuerkennen, wenn sie für ihre Zivildienstleistenden Unterkunftsplätze zur Verfügung stellen können. Für bereits anerkannte Beschäftigungsstellen besteht dagegen weiter die Möglichkeit, Zivildienstleistende mit Heimschlaferlaubnis zu beschäftigen. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß diese Maßnahme wesentliche Schwierigkeiten für kleinere Beschäftigungsstellen mit sich bringen wird. Einmal hat sich der Bundesbeauftragte in Problemfällen vorbehalten, Ausnahmeregelungen zuzulassen, zum anderen müssen Beschäftigungsstellen nicht eigene Unterkünfte zur Verfügung stellen, sondern können auf dem Wohnungsmarkt verfügbaren freien Wohnraum zu diesem Zweck anmieten. Die Bezeichnung „Kasernierung", die von den Verbänden der Kriegsdienstverweigerer seit einiger Zeit gegen die dienstliche Unterbringung von Zivildienstleistenden verwendet wird, entspricht nicht der Wirklichkeit. Seit der Einrichtung des Zivildienstes, früher zivilen Ersatzdienstes, wurden Zivildienstleistende in dienstlichen Unterkünften untergebracht. Diese Unterkünfte wurden teils vom Bund, teils von den Beschäftigungsstellen des Zivildienstes zur Verfügung gestellt. Mit der Art der Unterbringung, wie sie bei der Bundeswehr für Wehrdienstleistende üblich ist, ist dies nicht zu vergleichen, da die Art und Weise der Unterbringung den unterschiedlichen Gegebenheiten und Erfordernissen der Beschäftigungsstellen entspricht. Es ist auch nicht die Absicht des Bundesbeauftragten für den Zivildienst, vergleichbare Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, da dies nicht mit der besonderen Struktur des Zivildienstes in Einklang zu bringen wäre. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 85 und 86) : Wie interpretiert die Bundesregierung mit Rücksicht darauf, daß sie in ihrer Antwort auf meine Anfrage feststellt, daß „die Arbeitslosigkeit in der gleichen Zeit, in der die Auslandsnachfrage zurückging, auf über eine Million anstieg", die Tatsache, daß vom Frühjahr 1973, als die Arbeitslosigkeit zu steigen begann, bis Anfang des Jahres 1975, als erstmals die Millionengrenze überschritten worden ist, die (reale) Auslandsnadifrage nur um 11,1 v. H., die (reale) Inlandsnachfrage dagegen um 18,4 v. H. abgenommen hat, und bestätigt nicht gerade der absolut nodi viel stärker ins Gewicht fallende Nachfragerüdcgang aus dem Inland die Feststellung des Sachverständigenrats, daß es verfehlt wäre, schlechthin von einer importierten Rezession zu sprechen"? Warum hat bei dem Gewicht, das die Bundesregierung dem außenwirtschaftlichen Sektor beimißt, nicht der im Sommer 1975 einsetzende Auftragsschub aus dem Ausland, der das Niveau vom Tiefpunkt (2. Quartal 1975) bis heute (2. Quartal 1977) um über 22 v. H. anhob — nachdem Sonderaufträge den Jahresdurchschnitt 1976 sogar um über 26 v. H. über diese Talsohle gedrückt hatten — zu einem entsprechend starken Abbau der Arbeitslosigkeit geführt, oder hat insbesondere der Lohnkostendruck eine Investitionskonjunktur nicht in Gang kommen lassen, wodurch — und nicht wegen einer etwaigen Weltwirtschaftskrise oder einer DM-Aufwertung — die Inlandsnachfrage mit nur 6,5 v. H. so schwach zunahm, daß sie die beschäftigungsfördernden außenwirtschaftlichen Impulse neutralisierte? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3701* Zu Frage 85: Die von Ihnen wiedergebene Ansicht des Sachverständigenrates, daß die Rezession 1974/75 nicht schlechthin auf außenwirtschaftliche Faktoren zurückzuführen war (Ziff. 83 des Jahresgutachtens 1975), ist von der Bundesregierung nicht in Zweifel gezogen worden. Schon im Jahreswirtschaftsbericht 1976 (Ziff. 50) wurde ausgeführt, daß neben außenwirtschaftlichen Gründen auch binnenwirtschaftliche Ursachen für den damaligen Konjunkturabschwung eine Rolle gespielt haben. Dies geht auch aus der Antwort der Bundesregierung vom 1. September 1977 auf die Frage des Abg. Sauter hervor. Daraus ergibt sich jedoch kein Widerspruch zu der Feststellung, daß die rückläufige Entwicklung der Auslandsnachfrage eine von mehreren Ursachen für den Anstieg der Arbeitslosigkeit war. Dabei müssen — was bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Abg. Sauter und Ihrer letzten Anfrage betont wurde — neben den unmittelbaren Effekten, die von der Verringerung der Auslandsnachfrage ausgingen, auch die mittelbaren Einflüsse auf das Konsum- und Investitionsverhalten, das Arbeitsplatzangebot und damit auch auf die Binnennachfrage berücksichtigt werden. Hierauf hat auch der Sachverständigenrat an der von Ihnen zitierten Stelle hingewiesen. Zu Frage 86: Die Belebung der Auslandsnachfrage seit dem Sommer 1975 hat sicherlich positiv auf die Beschäftigungssituation gewirkt. Wie bereits bei der Beantwortung der schon erwähnten Frage des Abg. Sauter und in der Antwort der Bundesregierung vom 15. September 1977 auf eine frühere Frage von Ihnen dargelegt wurde, ist eine Quantifizierung einzelner Einflüsse auf den Arbeitsmarkt jedoch nicht möglich. Ferner darf — wie ebenfalls bereits erwähnt — nicht übersehen werden, daß das reale Niveau der Auslandsaufträge an das Verarbeitende Gewerbe auch heute saisonbereinigt noch niedriger liegt als vor der Rezession. Zudem dürften die im Sommer 1976 einzelnen Unternehmen aus dem Ausland erteilten Großaufträge sich überwiegend noch in der Phase des „Engineering" befinden und erst in den nächsten Jahren produktionswirksam werden. Im übrigen ist — wie mehrfach betont — die Auslandsnachfrage nur eine von mehreren Ursachen der Arbeitslosigkeit. Auch die von Ihnen hervorgehobene Lohnkostenentwicklung war in diesem Zusammenhang bei der Beantwortung der Frage des Abg. Sauter angesprochen worden. Zur Zeit dürfte das gesamtwirtschaftliche Wachstum insgesamt nicht ausreichen, um bei dem gegebenen Produktivitätsanstieg eine zusätzliche Nachfrage nach Arbeitskräften auslösen. Im ersten Halbjahr 1977 lag im Vorjahresvergleich die reale Entwicklung in nahezu allen Verwendungsbereichen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unter dem von der Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht projizierten Rahmen. Eine erhebliche negative Abweichung ergab sich dabei auch bei den Ausfuhren. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Karwatzki (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 87, 88 und 89) : Hat die Bundesregierung bisher keine Initiative mit dem Ziel ergriffen, den Hinweis auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes im § 8 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) der geänderten Paragraphenfolge infolge der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 25. August 1969 anzupassen, und wenn nein, warum hat sie dies angesichts der Tatsache unterlassen, daß durch die unterbliebene Anpassung vor allen Dingen der Laie, der zudem nur über beschränkte Informationsmöglichkeiten verfügt, in die Irre geführt wird? Beabsichtigt die Bundesregierung, von der Ermächtigung zur Neufassung des AFG gemäß Artikel 100 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 in absehbarer Zeit Gebrauch zu machen und insbesondere auch den Hinweis auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes in § 8 Abs. 1 des AFG der geänderten Paragraphenfolge infolge der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 25. August 1969 anzupassen, oder wird die Anpassung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens der vierten Änderung des AFG erfolgen? Wird die Bundesregierung in ihren Publikationen gegebenenfalls und zwischenzeitlich deutlich machen, daß der Hinweis auf § 15 Abs. 1 Buchstaben a bis c des Kündigungsschutzgesetzes im § 8 Abs. 1 AFG unzutreffend ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Hinweis in § 8 Arbeitsförderungsgesetz auf das Kündigungsschutzgesetz noch nicht den Veränderungen der Paragraphenfolge in der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes angepaßt ist. Sie wird diese redaktionelle Änderung zu gegebener Zeit dem Gesetzgeber vorschlagen. Eine vorherige Bekanntmachung einer Neufassung des Arbeitsförderungsgesetzes aus diesem Anlaß ist nicht geplant. Daß durch die bisher unterbliebene Anpassung Laien irregeführt worden sind, ist bisher nicht bekannt. In den Textausgaben des Arbeitsförderungsgesetzes ist meist ein entsprechender Hinweis auf die Änderung im Kündigungsschutzgesetz enthalten. Es besteht daher keine Veranlassung zu gesonderten Publikationen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 90 und 91): Warum sind im § 36 Abs. 1 AVG als Ausfallzeiten die Zeiten nicht aufgeführt, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch einen mindestens einen Kalendermonat andauernden Bezug von UHG (nach dem Arbeitsförderungsgesetz) unterbrochen worden ist, und ist die Bundesregierung bereit, _ diese Vorschriften entsprechend zu ergänzen? Warum werden nach § 36 Abs. 1 AVG die Zeiten als Ausfallzeiten nicht anerkannt, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch eine mindestens einen Kalendermonat andauernde Arbeitslosigkeit unterbrochen worden ist, wenn dem bei einem deutschen Arbeitsamt als Arbeitssuchenden gemeldeten Arbeitslosen Leistungen aus anderen als den unter Nummer 3 aufgeführten Gründen nicht gewährt worden sind, und ist die Bundesregierung bereit, diese Vorschrift entsprechend zu ergänzen, um künftig Härten zu vermeiden? Zu Frage 90: Es trifft zu, daß nach geltendem Recht Zeiten des Bezugs von Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz während einer Maßnahme der beruf- 3702' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 lichen Umschulung oder Fortbildung bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt werden, sofern für diese Zeiten keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet worden sind. Diese in der Tat unbefriedigende Rechtslage ist durch das 20. Rentenanpassungsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 1979 an geändert worden. Von den darin getroffenen Regelungen über die Einbeziehung der Leistungsempfänger der Bundesanstalt für Arbeit in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch die Bezieher von Unterhaltsgeld erfaßt. Für diese werden vom 1. Januar 1979 an von der Bundesanstalt für Arbeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes, das sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung befindet, soll diese Regelung zeitlich auf den 1. Juli 1978 vorgezogen werden. Zu Frage 91: Zeiten der Arbeitslosigkeit können nach geltendem Recht grundsätzlich nur dann rentensteigernd berücksichtigt werden, wenn dem Arbeitslosen vom Arbeitsamt Leistungen gewährt werden. Hieran wird sich auch nach dem 20. Rentenanpassungsgesetz nichts ändern, nach dem die Zeiten der Arbeitslosigkeit künftig Beitragszeiten werden. Eine Rechtsänderung dahin, daß die Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung auch dann angerechnet werden, wenn der Arbeitslose aus anderen als den im Gesetz genannten Gründen keine Leistungen vom Arbeitsamt erhalten hat, wäre nach Auffassung der Bundesregierung bedenklich, weil auf diese Weise die im Arbeitsförderungsgesetz aus guten Gründen aufgestellten Ausschlußtatbestände für die Gewährung von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Rentenversicherung gleichwohl zu einer Rentensteigerung führen würden. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Offergeld auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 92 und 93) : Unter welchen Voraussetzungen können Unternehmen Verpflichtungen aus Sozialplänen im Sinne der §§ 111 bis 113 BVG 1972 steuerrechtlich gewinnmindernd geltend machen, und ab wann gelten entsprechende Regelungen? Ist die Bundesregierung bereit, diese Regelungen in geeigneter Form bekanntzumachen, da offensichtlich viele betroffene Unternehmen nicht oder nur unzureichend informiert sind? Die Frage der Bildung von Rückstellungen für Sozialpläne nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und nach Abstimmung mit den interessierten Verbänden der Wirtschaft in einem Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 2. Mai 1977 — IV B 2 — S 2137 — 13/7 — und den darauf beruhenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder geregelt. Zu Ihrer Information habe ich einen Abdruck des Schreibens beigefügt. Die in dem Schreiben getroffene Regelung beruht auf der Auslegung allgemeiner Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung. Sie ist in allen noch nicht rechtskräftig veranlagten oder festgestellten Fällen anzuwenden. Das o. a. Schreiben ist im Bundessteuerblatt Teil I Seite 280 veröffentlicht worden. Gleichzeitig haben die an der Meinungsbildung beteiligten Verbände einen Abdruck erhalten. Darüber hinaus ist über die getroffene Regelung in der Tagespresse und in der steuerrechtlichen Fachliteratur berichtet worden. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß die betroffenen Unternehmen hinreichende Möglichkeiten haben, sich zu informieren. Betr.: Rückstellungen für Sozialpläne nach dem Betriebsverfassungsgesetz Bezug: Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder vom 28. bis 30. April 1976 (ESt III/76 — TOP 6), vom 27. bis 30. September 1976 (ESt V/76 — TOP 10) und vom 9. bis 11. März 1977 (ESt III/ 77 — TOP 5) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu der Frage, ob für Leistungen auf Grund eines Sozialplanes nach §§ 111, 112 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 15. Januar 1972 (BetrVerfG; Bundesgesetzbl. Teil I S. 13) oder einer auf Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung beruhenden vergleichbaren Vereinbarung (sozialplanähnliche Vereinbarung) Rückstellungen gebildet werden können, wie folgt Stellung: Bei geplanten Betriebsänderungen im Sinne von § 111 Satz 1 BetrVerfG, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können (z. B. Einschränkungen, Stillegungen, Verlegungen oder Zusammenschluß von Betrieben), haben Arbeitgeber und Betriebsrat zum Zwecke des Ausgleichs oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderungen entstehen, einen Sozialplan aufzustellen. Kommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so entscheidet auf Antrag eines Beteiligten die Einigungsstelle über die Aufstellung des Sozialplans (§ 112 Abs. 4, § 76 BetrVerfG). Der Sozialplan hat die Wirkung einer Betriebsvereinbarung, die den Arbeitnehmern unmittelbare Rechtsansprüche einräumt. Nach § 152 Abs. 7 AktG können Rückstellungen u. a. für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Hinsichtlich der auf Grund eines Sozialplans zu erbringenden Leistungen besteht eine ungewisse Verbindlichkeit im allgemeinen ab dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante(n) Betriebsänderung(en) gem. § 111 Satz 1 BetrVerfG unterrichtet hat. Eine ungewisse Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3703* bindlichkeit liegt am Bilanzstichtag auch vor, wenn der Betriebsrat erst nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Aufstellung oder Feststellung der Bilanz unterrichtet wird, und der Unternehmer sich bereits vor dem Bilanzstichtag zur Betriebsänderung entschlossen hat oder schon vor dem Bilanzstichtag eine wirtschaftliche Notwendigkeit bestand, eine zur Aufstellung eines Sozialplans verpflichtende Maßnahme durchzuführen. Bei der Bemessung der Rückstellung sind ,grundsätzlich alle Leistungen zu berücksichtigen, die auf Grund des Sozialplans zusätzlich oder . vorzeitig zu erbringen sind. Soweit vorzeitige betriebliche Pensionsleistungen bei alsbaldigem Ausscheiden infolge der Betriebsänderungen erbracht werden, richtet sich die Rückstellungsbildung ausschließlich nach § 6 a EStG. Die vorstehenden Grundsätze gelten sinngemäß für Leistungen, die auf Grund einer sozialplanähnlichen Vereinbarung zu. erbringen sind. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 94): Kennt die Bundesregierung das vom bayerischen Staatsminister für Arbeit und Sozialordnung angeregte Forschungsvorhaben Faktoren der Bevölkerungsentwicklung — Ursachen und Beweggründe für den Kinderwunsch — des Instituts für Psychologie der Universität Erlangen-Nürnberg sowie dessen Ergebnisse, und wann wird die Bundesregierung eine erschöpfende, das ganze Bundesgebiet umfassende, wissenschaftliche Erhebung mit entsprechender Auswertung in die Wege leiten? Die in Ihrer Frage angesprochene Untersuchung ist meinem Hause vor wenigen Tagen zugegangen und wird zur Zeit ausgewertet. Bezüglich einer bundesweiten Erhebung darf ich darauf hinweisen, daß das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung bereits seit längerem über mehrere Jahre verteilte Untersuchungen bei 3 000 Familien durchführt, deren Ergebnisse aussagefähig für das gesamte Bundesgebiet sind. Diese Untersuchungen ermöglichen es, über Einflußfaktoren, die gegenwärtig in Ehe und Familie die Kinderzahl bestimmen und im Verlauf der Zeit verändern, Auskünfte zu geben. Im übrigen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung vom 24. Juni 1977 (Drucksache 8/680) die aufgrund der bisher vorliegenden Forschungsergebnisse ermittelten Ursachen und Gründe des Geburtenrückgangs dargelegt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 95 und 96) : Ist es richtig, daß die Ausstellung eines Behindertenausweises (grün /orange) für außerordentlich schwer Geh- und Stehbehinderte vom Einkommen abhängig gemacht wird, und hält die Bundesregierung diese Regelung für sozial? Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele Schwerbehinderte deshalb arbeitslos bleiben, weil far sie keine Möglichkeit be. steht, durch Dritte zum Arbeitsplatz gebracht zu werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, aus der Behindertenabgabe regional Fahrdienste zu verwirklichen (ähnlich den Schulbussen), um dieses Hindernis der Arbeitsaufnahme zu beheben? Zu Frage 95: Im Hinblick darauf,. daß die Abhängigkeit der Freifahrtsvergünstigung im Nahverkehr von den Einkommensverhältnissen des Behinderten vielfach zu Härten und Ungerechtigkeiten führt, hat die Bundesregierung bereits 1974 den Entwurf eines Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet (Bundesratsdrucksache 736/74). Nach dem Gesetzentwurf sollte die Freifahrtsvergünstigung auf alle Schwerbehinderten ausgedehnt werden, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Die Ursache der Behinderung und die Einkommensverhältnisse des Behinderten sollten keine Rolle mehr spielen. Diesen Gesetzentwurf hat der Bundesrat aus finanziellen Erwägungen seinerzeit abgelehnt. Der Entwurf wurde daraufhin in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr weiterbehandelt. Es ist aber beabsichtigt, das Vorhaben in der laufenden Legislaturperiode erneut aufzugreifen. Die abschließen de Entscheidung wird die Bundesregierung nach eingehender Abstimmung mit allen Beteiligten, vor allem mit den Ländern, treffen. Zu Frage 96: Die Gründe für die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter sind sehr vielschichtig und haben in jedem Einzelfall auch einen etwas anderen persönlichen Hintergrund. Es sind mir bislang aber keine. Fälle bekanntgeworden, in denen die Arbeitsaufnahme gescheitert ist, weil keine Möglichkeit bestand, den Schwerbehinderten zum Arbeitsplatz zu befördern. Für Schwerbehinderte, die sich eines öffentlichen Verkehrsmittels bedienen können, ist das Erreichen des Arbeitsplatzes problemlos. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr. Ist der Schwerbehinderte auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen, so kann er zum Erwerb der Fahrerlaubnis, zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges und zum Einbau behinderungsgerechter Zusatzeinrichtungen vom zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit) nach dessen Leistungsvorschriften finanzielle Zuwendungen erhalten. Diese Hilfen werden auch dann in vollem Umfange gewährt, wenn der Behinderte wegen Art und Schwere der Behinderung 3704* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 zwar nicht selbst zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist, dies aber durch einen Dritten (z. B. Ehefrau) sichergestellt ist. In außergewöhnlichen Fällen, in denen dem Schwerbehinderten weder die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels noch eines eigenen Kraftfahrzeuges möglich ist — z. B. weil der Schwerbehinderte und seine Angehörigen nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage sind —, gehe ich davon aus, daß die zuständige Hauptfürsorgestelle . die zum Erreichen des Arbeitsplatzes notwendigen Hilfen im Rahmen der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben gem. § 28 des Schwerbehindertengesetzes erbringt. Unter nachgehender Hilfe im Arbeitsleben sind alle Maßnahmen zu verstehen, die im Einzelfall geeignet und notwendig sind, dem Schwerbehinderten den für ihn geeigneten Arbeitsplatz zu sichern bzw. zu verschaffen. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. Auf welche Weise es die Hauptfürsorgestelle in diesen seltenen Fällen dem Schwerbehinderten ermöglicht, den Arbeitsplatz zu erreichen, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und ist ihrem Ermessen überlassen. Sollte Ihnen ein Fall bekannt sein, in dem die notwendigen Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nicht gewährt wurden und ein Arbeitsverhältnis deshalb nicht zustande kam, bin ich auf Wunsch gerne bereit, der Angelegenheit nachzugehen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 97, 98 und 99) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Lehrstellenangebots insgesamt und in den einzelnen Bereichen von Industrie und Handel in den vergangenen Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Lehrstellenangebots im Handwerk und in den freien Berufen in den vergangenen Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Lehrstellenangebots im öffentlichen Dienst und in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren? Eine Beurteilung des Ausbildungsstellenangebots insgesamt, wie in den einzelnen Ausbildungsbereichen, hat die Bundesregierung in dem im März 1977 vorgelegten 1. Berufsbildungsbericht abgegeben. Dabei wurden die Angaben über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge erstmals zum Stichtag 30. September (1976) erhoben, ein Vergleich mit den Vorjahresdaten konnte dagegen nur unter Verwendung der bestehenden Statistik zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgen. Dabei ergaben sich, insbesondere wegen des unterschiedlichen Erfassungstermins, Umrechnungs- und Abgrenzungsprobleme. Neue Daten und Erkenntnisse, die eine abweichende Neubeurteilung des Ausbildungsstellenangebots insgesamt erlauben oder erfordern würden, liegen zur Zeit nicht vor; die Bundesregierung wird eine erneute Beurteilung nach Auszählung und Auswertung der in den letzten 12 Monaten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die nach § 5 Ausbildungsplatzförderungsgesetz wiederum zum Stichtag 30. September 1977 ermittelt werden, vornehmen und im 2. Berufsbildungsbericht darlegen. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß aufgrund der starken Nachfrage nach Ausbildungsplätzen durch die geburtenstarken Jahrgänge alle Ausbildungsbereiche der Wirtschaft wie auch der öffentlichen Hand zu einer. Ausweitung des Ausbildungsstellenangebotes beitragen müssen. Eine Ausweitung des Angebots ist insbesondere erwünscht im Bereich „Industrie und Handel", der — im Vergleich zu den z. B. im Handwerk erzielten Zuwächsen — in den vergangenen Jahren zum Ausbildungsstellenangebot nur unterproportional zur Nachfrageentwicklung beigetragen hat. Die Spitzenverbände der Wirtschaft haben in diesem Zusammenhang die Zusage abgegeben, das Ausbildungsstellenangebot in diesem Jahr um rund 100 000 Plätze auszuweiten. Eine Ubersicht über die Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ausbildungsbereichen von 1973 bis 1976 — jeweils zum 31. Dezember des Jahres — gibt die beigefügte Ubersicht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3705* Übersicht: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge nach Ausbildungsbereichen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres Jahr Industrie und Handel Handwerk B) Ausbildungsbereich Landwirtschaft Sonstige öffentl. Dienst 1) Ausbildungsbereiche Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Insgesamt 1. 2. Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsfahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr 1973 227 293 215 793 11 500 2) 152 557 145 657 6 900 2) 18 654 18 454 200 2) 8 878 8 378 500 2) 42 846 41 346 1 500 2) 1974 218 348 5) 190 495 27 853 155 736 143 612 12 124 16 521 15 855 666 12 261 10 370 1 891 46 763 44 048 2 715 1975 218 340 5) 186 906 31 434 163 813 148 951 14 862 16 193 14 648 1 545 3) 14 673 12 004 2 669 48 991 46 146 2 845 1976 221 8g3 184 523 37 360 178 819 164 442 14 377 17 428 16 438 990 15 439 12 493 2 946 48 334 4) 44 864 3 470 Quelle: Berufliche Aus- und Fortbildung; Hrsg.: Statistisches Bundesamt und Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, 1973 bis 1976; eigene Berechnungen für das 2. Ausbildungsjahr 1) Ohne diejenigen Auszubildenden des öffentlichen Dienstes, deren Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz bei anderen zuständigen Stellen (Kammern) registriert werden. 2) Eigene Schätzung. 3) Abzüglich 597 Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr, die im Berufsbildungsbericht 1977 irrtümlich ausgewiesen wurden. 4) Ohne 207 Tierarzthelferinnen, die in der Statistik zum 31. Dezember 1976 erstmalig erfaßt wurden. 5) Gegenüber dem Berufsbildungsbericht 1977 geringfügig korrigierte Zahlen. 6) Einschließlich Praktikanten und Fachoberschüler. 3706* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 100) : Wie nimmt die Bundesregierung zu der unter Hinweis auf die Folgen der Rentensanierung als einer Politik des Verschiebebahnhofs" erfolgten Ankündigung der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin Stellung, sie müsse mit Beginn des kommenden Jahres den Beitragssatz erhöhen, und wie vereinbart die Bundesregierung diesen Vorgang mit ihren wiederholten Versicherungen, die Rentensanierung sei ohne Beitragserhöhung, sei es in der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es in der gesetzlichen Krankenversicherung, möglich? Der Beitragssatz der AOK Berlin orientiert sich mach § 17 des Gesetzes zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechtes der Krankenversicherung im Lande Berlin (SKAG-Berlin) an dem durchschnittlichen Beitragssatz der Ortskrankenkassen im Bundesgebiet. Soweit dieser zur Erfüllung der zulässigen Ausgaben der AOK Berlin nicht ausreicht, leistet das Land Berlin Zuschüsse, die aus Bundesmitteln erstattet werden. Eine Anhebung des Beitragssatzes der AOK Berlin könnte daher nur dann erforderlich werden, wenn der ,durchschnittliche Beitragssatz .der Ortskrankenkassen im Bundesgebiet sich erhöht. Dieser hat sich seit dem Inkrafttreten des KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetzes bis zum 1. September 1977 um 0,02 Beitragssatzpunkte erhöht, so daß sich auf den Beitragssatz der AOK Berlin bisher keine nennenswerten Auswirkungen ergaben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einzelne Ersatzkassen freiwilligen Mitgliedern auf Wunsch eine pauschalierte Kostenerstattung auf Rechnungen für ambulante privatärztliche Behandlung und auf Privatrezepte gewähren, nämlich die TechnikerKrankenkasse 60 v. H. des Rechnungsbetrags — ohne Rücksicht auf dessen Höhe — auf Arztrechnungen sowie 75 v. H. der Arzneimittelkosten und die Hamburg-Münchener Ersatzkasse 80 v. H. der mit den Vertragsärzten vereinbarten Sätze auf Arztrechnungen sowie 70 v. H. der Arzneimittelkosten, und hält die Bundesregierung diese Art der Leistungsgewährung für vereinbar mit dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, das gundsätzlich Sachleistungen vorsieht? Der Bundesregierung ist bekannt, daß einzelne Ersatzkassen freiwillig versicherten Mitgliedern die Kosten für privatärztliche Behandlung teilweise erstatten. Die Ersatzkassen stützen sich hierbei darauf, daß sie grundsätzlich berechtigt sind, das Versicherungsverhältnis ihrer freiwillig versicherten Mitglieder durch die Satzung zu regeln (vgl. insbesondere die Entscheidung des Bundessozialgerichts in BSG Band 25, Seite 199). Daß die Ersatzkassen das von Ihnen angesprochene Verfahren in mißbräuchlichem Umfang anwenden, wurde bisher nicht festgestellt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 102, 103 und 104) : Wann und wie hoch war die letzte Wehrsolderhöhung für Wehrpflichtige, und wie hoch war dabei die zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung im Einzelplan 14? Welche Haushaltsbelastung würde eine neue Anhebung von 1 DM je Jahr bedeuten? Wie hoch waren seit der letzten Wehrsolderhöhung die prozentualen durchschnittlichen Steigerungsraten der Lebenshaltungskosten, der Löhne und Gehälter (brutto und netto) sowie der Verkehrsgebühren (Bundesbahn und Pkw), und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus in bezug auf eine neue Wehrsolderhöhung? Zu Frage 102: Der Wehrsold wurde zuletzt am 1. Januar 1974 erhöht, und zwar in allen Wehrsoldgruppen einheitlich um 1 DM (Achtes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes vom 2. September 1974 — BGBl. I S. 2152). Dadurch entstanden für die Bundeswehr Mehrkosten in Höhe von jährlich 86,2 Millionen DM. Die gleichzeitige Erhöhung der besonderen Zuwendung (Weihnachtsgeld) ergab einen Mehrbetrag von 7,4 Millionen DM. Somit betrug die Gesamtmehrbelastung des Einzelplans 14 jährlich 93,6 Millionen DM. Zu Frage 103: Die jährlichen Mehrkosten einer Wehrsolderhöhung um 1 DM in jeder Wehrsoldgruppe betragen 89,4 Millionen DM. Die gleichzeitige Erhöhung der besonderen Zuwendung ergibt einen Mehrbetrag von 7,2 Millionen DM, insgesamt- somit 96,6 Millionen DM. Für die Zivildienstleistenden entstehen im Bereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung Mehrkosten von 12,5 Millionen DM. Zu Frage 104: a) Nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamtes hat sich der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte von Januar 1974 bis Juni 1977 von 123,7 (1970 = 100) auf 147,2 erhöht. Das entspricht einer prozentualen Steigerung um 19 v. H. Da im Preisindex die gesamten Lebenshaltungskosten erfaßt sind, der Wehrpflichtige jedoch Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und ärztliche Versorgung unentgeltlich als Sachbezüge erhält, ist diese Preissteigerungsrate für eine Wehrsolderhöhung nur bedingt aussagefähig. b) Die Löhne und Gehälter haben sich seit Januar 1974 um durchschnittlich 23,6 v. H. brutto und 18,8 v. H. netto erhöht. Die allgemeine Einkommensentwicklung ist jedoch für den Wehrsold nicht maßgebend, da er kein Leistungsentgelt ist, sondern nach seiner Zweckbestimmung nur Taschengeldcharakter hat. Daran soll auch künftig festgehalten werden. c) Der Teilindex bei Waren und Dienstleistungen für Verkehrszwecke und Nachrichtenübermittlung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3707* hat sich von Januar 1974 bis Juni 1977 um 22,1 v. H. erhöht. d) Aufgrund der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird in meinem Hause z. Z. eine Gesetzesvorlage vorbereitet mit dem Ziel, den Wehrsold, die besondere Zuwendung und das Entlassungsgeld ab 1. Januar 1978 zu erhöhen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 105 und 106) : Wie ist der Stand der Laser-Technologie in den Mitgliedstaaten der Nato und im Warschauer Pakt, und welchen Einfluß haben Laser-Waffen auf die zukünftige Feuerkrafttechnologie? Welche Haushaltsmittel werden für die Entwicklung von Laser-Waffen in den Mitgliedstaaten des Warschauer Pakts einerseits und der Nato andererseits aufgewendet? Ihre Fragen nach dem Stand der Laser-Technologie und den aufgewandten Haushaltsmitteln für die Entwicklung von Laser-Waffen beantworte ich wie folgt. Ich gehe dabei davon aus, daß sich Ihre Fragen sowohl auf den Einsatz des Lasers als Führungsmittel in Waffensystemen als auch als Waffenlaser selbst erstrecken. Die Laser-Technologie in den Mitgliedstaaten der NATO hat einen Stand erreicht, der eine Steigerung der Feuerkraft durch lasergelenkte Waffensysteme rein technisch zuläßt. Die Auswirkungen unter verschiedenen militärischen Einsatzbedingungen werden derzeit an vielen Stellen untersucht. Darüber hinaus haben vor allem die USA die Fähigkeit entwickelt, experimentelle Untersuchungen zur Verwendbarkeit von Hochenergielaser als Waffe durchzuführen. Auswirkungen einer solchen Laser-Waffe werden vor allem bei Flugzeug- und Flugkörper-Abwehr und im Weltraum erwartet, d. h. bei Einsätzen, wo es auf kurze Reaktionszeiten und extreme Entfernungen ankommt. Eine abschließende Bewertung dieser neuen Waffentechnologie läßt der Stand der Untersuchungen und Entwicklung z. Z. noch nicht zu. Wegen der strikten Geheimhaltung auf dem zuletzt genannten Gebiet der Waffenlaser ist eine fundierte Bewertung des Standes selbst innerhalb der Mitgliedstaaten der NATO nur begrenzt möglich. Die gleiche Einschränkung gilt in höherem Maße bei der folgenden Bewertung der Fähigkeiten bei den Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes. Ausgehend von dem hohen Stand wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf diesem Gebiet ist anzunehmen, daß vor allem in der UdSSR die Fähigkeiten zur Entwicklung von lasergelenkten Waffensystemen in ähnlichem Maße vorhanden sind wie innerhalb der NATO. Die Verfügbarkeit von Hochenergielasern in der UdSSR kann aus der Beobachtung abgeleitet werden, daß es möglich war, mit Hilfe eines solchen Lasers einen US-Aufklärungssatelliten vorübergehend zu blenden. Die weniger geheimgehaltene Hochleistungs-Lasertechnologie für eine zivile Anwendung bei der Kernfusion bestätigt, daß in der UdSSR ein mit USA vergleichbarer technologischer Stand vorhanden ist. Die gewünschte Gegenüberstellung von aufgewandten Haushaltsmitteln für die Entwicklung von Laser-Waffen kann ich Ihnen leider nicht geben, da die Ausgaben in den Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes nicht abschätzbar sind. Die in der NATO auf diesem Gebiet führende Nation USA gibt für Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet z. Z. etwa 300 Millionen US $ aus, wovon ca. 200 Millionen US $ auf Hochenergie-Laser für Waffenanwendungen entfallen. Die Aufwendungen in restlichen NATO-Mitgliedstaaten zusammen belaufen sich auf weniger als 10 % des US-Budgets. Der eigene Beitrag liegt bei etwa 1 %, ebenfalls bezogen auf die US-Ausgaben. Anlage 67 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 107 und 108) : An welche Länder innerhalb der Nato wird Militärhilfe in welcher Höhe durch die Bundesrepublik Deutschland geleistet? An welche Länder außerhalb der Nato, die nicht in sogenannten Spannungsgebieten liegen, wird in welcher Art und Höhe Militärhilfe geleistet? Zu Frage 107: Die Bundesrepublik Deutschland leistet zur Zeit Verteidigungshilfe und, zuzüglich zu dieser, Materialhilfe an Griechenland und die Türkei in folgender Form: Griechenland: Verteidigungshilfe in Höhe von 60 Millionen DM, nachdem in den Jahren 1964 bis 1967 drei Verteidigungshilfeabkommen mit einem Gesamtvolumen von 101 Millionen DM abgeschlossen und abgewikkelt worden sind. Ein fünftes Abkommen ist in Vorbereitung. Materialhilfe in Form von unentgeltlicher Abgabe von Überschußmaterial wird im Rahmen eines Abkommens vom 11. August 1975 geleistet. Die Lieferung des Überschußmaterials wird gegenwärtig noch abgewickelt, so daß der Gesamtumfang erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden kann. Türkei: Verteidigungshilfe in Höhe von 100 Millionen DM, nachdem zwischen 1964 und 1975 acht Abkommen über insgesamt 600 Millionen DM abgeschlossen und abgewickelt worden sind. Ein zehntes Abkommen in ähnlicher Größenordnung ist in Vorbereitung. Materialhilfe in Form von unentgeltlicher Abgabe von Überschußmaterial wird im Rahmen eines Abkommens vom 11. August 1975 geleistet. Die Lie- 3708' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 ferung des Überschußmaterials wird gegenwärtig noch abgewickelt, so daß der Gesamtumfang erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden kann. Es ist geplant, zukünftig auch in Portugal Verteidigungshilfe zur Aufstellung einer NATO-Brigade sowie Materialhilfe in Form von unentgeltlicher Abgabe von Überschußmaterial zu leisten. Mit dieser Planung werden die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages gegenwärtig befaßt. Den drei genannten Ländern wird außerdem Ausbildungshilfe durch Ausbildung an Bundeswehreinrichtungen gewährt. Zu Frage 108: Eine Reihe von Ländern der in der Frage genannten Kategorie erhält Ausbildungshilfe durch Ausbildung an Bundeswehreinrichtungen. Sonstige Verteidigungshilfe wird diesen Ländern nicht gewährt. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 109) : Welche Ergebnisse hat die vom stellvertretenden Generalinspekteur eingeleitete Untersuchung der antisemitischen Vorgänge an der Bundeswehrhochschule München vom 16. Februar 1977 und vom 21. April 1977 erbracht, und welche disziplinarrechtlichen oder sonstigen Maßnahmen sind auf Grund der Vorfälle ergriffen worden oder werden noch ergriffen? Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst tut, gem. § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Genetalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 110 und 111) : Trifft es zu, daß — wie in der Frankfurter Rundschau vom 29. September gemeldet — Leutnants bei einem Kameradschaftsabend an der Münchener Bundeswehrhochschule am 16. Februar dieses Jahres eine symbolische Judenverbrennung veranstalteten, die vom Präsidenten der Hochschule, Prof. Engert, dem Bundesverteidigungsministerium nicht gemeldet wurde, und wenn ja, plant die Bundesregierung disziplinarische Schritte gegen die Leutnants, und wie beurteilt sie das Verhalten des Präsidenten der Hochschule? Sind der Bundesregierung ähnliche Vorfälle aus anderen Bereichen der Bundeswehr bekannt, und welche Konsequenzen gedenkt sie aus solchen antisemitischen und neonazistischen Manifestationen zu ziehen? Zu Frage 110: Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst tut, gem. § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Generalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Zu Frage 111: Der Bundesregierung sind weitere Einzelfälle bekanntgeworden, die unverzüglich und angemessen geahndet wurden. So haben 1975 an der Hochschule der Bundeswehr Hamburg einige junge Offiziere unter Alkoholeinfluß Nazilieder gesungen. Sie wurden unverzüglich disziplinar gemaßregelt. In einem anderen Fall wurde 1977 ein Leutnant der Hochschule der Bundeswehr Hamburg fristlos aus der Bundeswehr entlassen, weil er Plakate und Aufkleber nationalistischen antisemitischen Inhalts verbreitet hatte. In einem weiteren Fall wurde ein Oberfeldwebel aus der Truppe 1977 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er ist dienstenthoben. Das disziplinargerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3709* Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 112 und 113) : Ist das Lärmschutzgutachten für den militärischen Flugplatz Leipheim, zu dem der Bundesverteidigungsminister am 31. Mai 1976 der Stadt Günzburg mitgeteilt hat, daß nach Fertigstellung des neuen Dislozierungskonzepts der Luftwaffe, das bereits vorliege, eine entsprechende Überprüfung der bisherigen Ausgangsdaten für Art und Umfang des Flugbetriebs in Leipheim eingeleitet würde, inzwischen fertiggestellt? Wird die Bundesregierung, wenn die Prognosen bzw. Daten für die Lärmbelastung in der Umgebung des Flugplatzes Leipheim wesentlich eingeschränkt werden müssen, die Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Leipheim vom 29. Juli 1974 (BGBl. I S. 1614), hilfsweise eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282) vornehmen? Zu Frage 112: Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Daten, welche der Ermittlung des Lärmschutzbereiches des militärischen Flugplatzes Leipheim zugrunde gelegt wurden, inzwischen überarbeitet. Bei dieser Überarbeitung sind nicht nur die Prognosewerte der Zahl der Flugbewegungen, sondern auch einzelne neue Streckenführungen erfaßt worden. Auf Grund dieser Daten wird jetzt durch das dafür zuständige Bundesministerium des Innern eine Neuberechnung des Lärmschutzbereiches durchgeführt. Ziel dieser Neuberechnung ist es, den Lärmschutzbereich zumindest dort zu verändern, wo sich der äquivalente Dauerschailpegel an den Grenzen der Lärmschutzzone 2 um mehr als 4 dB (A) verringert. Zu Frage 113: Das Ziel der neuen Datenerfassung war und ist eine Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches für den Flugplatz Leipheim, soweit die neuen Daten dies zulassen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 114) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie von der Frankfurter Rundschau vom 29. September 1977 berichtet — bei einem sogenannten "Kameradschaftsabend" von Offizieren des Studentenfachbereichs Pädagogik der Bundeswehrhochschule München am 16. Februar 1977 antisemitische Exzesse sich abspielten und daß am 21. April 1977 Hakenkreuzschmierereien von einem Offizier in der gleichen Schule verübt wurden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst tut, gemäß § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Generalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 115 und 116) : Treffen Informationen zu, daß die Bundesregierung auf Grund einer kürzlich durchgeführten Untersudiung über die in der Bundesrepublik Deutschland verstreuten militärhistorischen Dokumente Überlegungen anstellt, ein zentrales militärhistorisches Museum zu schaffen? Wenn ja, wird die Bundesregierung sicherstellen, daß bei diesen Überlegungen das Wehrgeschichtliche Museum im Rastatter Schloß in seinem Kern, auch soweit der Bund tangiert ist, erhalten und entsprechend den von der Landesregierung Baden-Württember gegebenen Zusagen weiter ausgebaut wird? Zu Frage 115: Die Bundeswehr unterhält im Rastatter Schloß das zentrale Wehrgeschichtliche Museum. Unabhängig davon werden gegenwärtig Untersuchungen angestellt, ob auf lange Sicht die bei anderen Bundeswehreinrichtungen vorhandenen bzw. durch Aussonderungen hinzukommenden wehrgeschichtlichen Exponate in eine die gesamte deutsche Wehrgeschichte umfassende Ausstellung an einem Ort zusammengefaßt werden können. Außer Betracht bleiben dabei überlieferte Dokumente, die den Charakter von Archivalien haben. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, konkrete Vorstellungen über einen Standort für ein derart umfassendes Museum bestehen daher noch nicht. Zu Frage 116: Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Grund, das mit dem Land Baden-Württemberg getroffene Verwaltungsabkommen vom 30. September 1968 über die Unterbringung des Wehrgeschichtlichen Museums im Rastatter Schloß in Frage zu stellen. 3710* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Blank (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 117 und 118) : Trifft es zu, daß es an der Bundeswehrhochschule München zu einem antisemitischen Exzeß einer Gruppe junger Offiziere der Hochschule gekommen ist, und wenn ja, hat der Präsident der Bundeswehrhochschule München dem Bundesverteidigungsminister darüber berichtet? Welche Untersuchungen und Strafmaßnahmen sind gegebenenfalls gegen die genannten Offiziere der Bundeswehrhochschule eingeleitet oder durchgeführt worden? Die erstmalig durch die „Frankfurter Rundschau" am 29. September 1977 veröffentlichten Vorkommnisse an der Hochschule der Bundeswehr in München, die dem Bundesminister der Verteidigung erst durch die Presse bekannt wurden, sind durch die bisherigen Untersuchungsergebnisse in ihrem äußeren Ablauf im wesentlichen bestätigt worden. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr führt seit Freitag, dem 30. September 1977, am Ort des Geschehens Untersuchungen durch, die noch andauern. Die bisherigen Feststellungen haben jedoch dazu geführt, daß der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr elf beteiligten Offizieren der Hochschule, von denen ein Teil das Studium zwischenzeitlich beendet hat und an anderen Standorten Dienst. tun, gem. § 22 Soldatengesetz die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten hat. Die disziplinare und gerichtliche Würdigung jedes Einzelfalles wird sich anschließen, sobald alle Ermittlungen abgeschlossen sind. Der Bundesminister der Verteidigung erwartet den Abschlußbericht des Stellvertreters des Generalinspekteurs noch in dieser Woche. Dabei wird auch zu würdigen sein, ob Verletzungen der Dienstaufsichts- und Meldepflicht von Vorgesetzten vorgelegen haben. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 119) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Bundesgebiet eine Vielzahl von unterschiedlichen Notfall- bzw. Unfallausweisen, Plaketten oder Anhängern gibt, und ist sie bereit, die Initiative zu einer einheitlichen, zweckmäßigen und übersichtlichen Lösung zu ergreifen bzw. gesetzliche Regelungen dazu einzuleiten? In der Bundesrepublik wurden Anfang 1973 etwa 60 verschiedene Notfallplaketten, Anhänger, Kapseln, Aufkleber, Ausweise usw. der Bevölkerung zumeist auf kommerzieller Basis angeboten. Diese vor allem für das Rettungspersonal verwirrende Vielfalt von teilweise völlig unzureichenden, ja lebensgefährlichen sogenannten „Notfallhilfen" hat dazu geführt, daß Ende 1974 der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern geschaffene bundeseinheitliche Notfallausweis in den Ländern ausgegeben wurde. Bis heute sind davon ca. 8 Millionen Exemplare in der Hand des interessierten Bürgers. Seit Einführung dieses Ausweises sind die vorher so zahlreich angebotenen anderen „Notfallhilfen" drastisch zurückgegangen, da sie sich gegen die Bekanntheit und notfallmedizinische Qualität des Notfallausweises nicht behaupten konnten. Der Erwähnung wert sind z. Z. lediglich noch 4-5 solcher Notfallhilfen, darunter eine feuer- und wasserfeste Minikapsel, die aber eher zur Personenidentifikation dienlich ist. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, in die offensichtlich funktionierende Selbstregulation auf diesem Gebiet des Rettungswesens einzugreifen, zumal das Rettungswesen in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung schwerer Leberkrankheiten in der Bundesrepublik Deutschland, die auf der 29. Therapie-Woche in Karlsruhe mit dem Hinweis als besorgniserregend bezeichnet wurde, daß die Zahl der chronisch Leberkranken in der Bundesrepublik Deutschland bereits auf eine Million geschätzt werden müsse, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese gesundheitliche Gefahr für immer größere Gruppen abzuwehren? Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung auf diesem Gebiet mit Sorge. Als eine der Hauptursachen für die Entstehung schwerer Lebererkrankungen muß der übermäßige Konsum von alkoholischen Getränken angesehen werden. In dem „Aktionsprogramm zur Eindämmung und Verhütung des Alkoholmißbrauchs" haben Bund und Länder eine Fülle von Maßnahmen beschlossen, deren Verwirklichung zügig vorangeht, insbesondere die der Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung. Da der übermäßige Alkoholkonsum bei jungen Menschen als besonders schädlich einzustufen ist, richten sich die entsprechenden Appelle in der Hauptsache an diese Altersgruppe. Als weitere Ursache für die Entstehung von chronischen Lebererkrankungen ist die Virushepatitis zu nennen. Auf diesem Gebiet fehlen noch eine Reihe wissenschaftlicher Grundlagen für eine wirksame Verhütung. Daher fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft seit Jahren ein Schwerpunktprogramm „Virushepatitisforschung", das erfolgreich verläuft. Für das nächste Jahr ist die Förderung zweier Forschungsvorhaben zum Thema Virushepatitis aus Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Lebererkrankungen im Rahmenprogramm „Forschung und Tech- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3711* nologie im Dienste der Gesundheit" besondere Aufmerksamkeit zu geben. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß wesentliche Vorfragen wissenschaftlich abgeklärt werden müssen, wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Früherkennung von Lebererkrankungen vorgesehen werden können. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 121): Gedenkt die Bundesregierung, das Prinzip der Geheimmittel einzuführen, bei denen sich der behandelnde Arzt über die Voraussetzungen des Indikationsanspruchs des Herstellers nicht orientieren kann, weil das Bundesgesundheitsamt — wie im Fall des Nomifensin und Mianserin — die Registrierung auf Grund von Unterlagen vorgenommen hat, die wegen der Geheimhaltungspflicht der Nachprüfung entzogen sind, so daß sich weder ein Wissenschaftler nodi ein praktizierender Arzt ein Urteil verschaffen kann, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung, dem therapeutisch tätigen Arzt eine Urteilsbildung über solche Präparate zu ermöglichen? Ich gehe davon aus, daß die im Strafrecht verankerte Geheimhaltungspflicht, die auch für das Bundesgesundheitsamt gilt, nicht aufgehoben werden soll. Seitens der pharmazeutischen Unternehmer besteht regelmäßig ein Interesse daran, die Prüfungsergebnisse, deren Kenntnis für die Beurteilung von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erforderlich ist, in den Fachzeitschriften oder auf wissenschaftlichen Veranstaltungen bekannt zu machen. So sind nach unserer Kenntnis auch die therapierelevanten Prüfungsergebnisse für die in der Anfrage genannten Arzneimittel veröffentlicht worden. Unter Geheimmittel werden Arzneimittel verstanden, die nicht deklariert sind. Das Inverkehrbringen solcher Arzneimittel ist nach den §§ 9 und 10 Arzneimittelgesetz 1961 sowie des § 10 der Apothekenbetriebsordnung verboten. Im übrigen wird auf die §§ 10 und 11 Arzneimittelgesetz 1976 hingewiesen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 122 und 123) : Trifft es zu, daß die mit Gesetz vom 5. Juni 1974 eingeführte und seit dem 1. Januar 1975 wirksame Registrierpflicht für Tierarzneimittel vom Bundesgesundheitsamt trotz Beibringung der erforderlichen wissenschaftlichen Unterlagen nur schleppend und z. T. mit nicht gerechtfertigten zeitlichen Verzögerungen wahrgenommen wird, so daß Arzneimittelherstellern und Anwendern nicht unerhebliche Verluste entstehen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf das Bundesgesundheitsamt einzuwirken, daß es die ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben auch bei der Registrierung von Tierarzneimitteln in Zukunft pünktlicher erfüllt und z. B. die vor ca. l ½ Jahren beantragte Registrierung des Prostaglandinpräparats Estrumate, das in den wesentlichen europäischen Ländern seit Jahren zugelassen ist, nunmehr vornimmt? Zu Frage 122: Der Vollzug der Tierarzneimittel-Novelle vom 5. Juni 1974 durch das Bundesgesundheitsamt, im wesentlichen die Nachregistrierung von Generica, die bereits im Verkehr sind, sowie die Festsetzung der Wartezeiten für bereits registrierte Präparate, war in der Tat bis vor kurzem mit einer Reihe von Schwierigkeiten verbunden. Dafür waren vor allen Dingen zwei Gründe maßgebend: 1. Die Zahl der nachzuregistrierenden Generica war weit höher, als zunächst von den Beteiligten, vor allem von der Industrie selbst, angenommen worden war. Nach den Angaben der Industrieverbände mußte mit ca. 1 000 Generica gerechnet werden. Tatsächlich meldeten auf die Aufforderungen des Bundesgesundheitsamtes die pharmazeutischen Unternehmen 2 736 Generica zur Registrierung. 2. Von pharmazeutischen Unternehmen sind zahlreiche Unterlagen unvollständig vorgelegt worden. Dem Bundesgesundheitsamt ist es bisher gelungen, durch Verwertung sämtlicher ihm zugänglicher wissenschaftlicher Erkenntnisquellen diesen Nachteil zu kompensieren. Auf diese Weise konnte für eine Reihe von Firmen die Löschung ihrer Arzneimittel im Spezialitätenregister, die gesetzlich möglich war, vermieden werden. Hierin liegt ein wirtschaftlicher Vorteil für die pharmazeutischen Unternehmen. Zu Frage 123: Das Präparat Estrumate der Firma ici-pharma in Heidelberg ist, nachdem die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen vor kurzem abgeschlossen werden konnten, am 3. Oktober 1977 in das Spezialitätenregister eingetragen worden. Im übrigen sieht § 27 des Arzneimittelgesetzes 1976, das am 1. Januar 1978 in Kraft tritt, vor, daß die zuständige Bundesoberbehörde eine Entscheidung über einen Antrag auf Zulassung im Regelfall innerhalb einer Frist von 4 Monaten zu treffen hat. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 124) : Wann wird die Bundesregierung zu dem seit November 1975 vorliegenden Sachverständigengutachten zur Situation der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/4200) eine Stellungnahme abgeben, bzw. welche Gründe erklären eine eventuelle Verzögerung dieser Stellungnahme bis zum Herbst 1978? Der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit des Deutschen Bundestages hat am 9. Juni 1976 erklärt, ,,... daß die noch ausstehende Stellungnahme zur Psychiatrie-Enquete nur nach gründlicher Abstimmung mit den Bundesländern, die in diesem Bereich wesentliche Verantwortung tragen, abgegeben werden kann ...". 3712' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Die Bundesländer waren gebeten worden, in der ersten Hälfte des Jahres 1977 ihre Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte sind bis Ende September 1977 nur fünf Länder nachgekommen. Von weiteren Bundesländern wird deren Stellungnahme in den nächsten zwei Monaten erwartet. Die Bundesregierung ist sich der Schwierigkeiten bewußt, die mit der Reform der psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung verbunden sind. Sie begrüßt es deshalb, daß die Länder in ihren Stellungnahmen Entwicklungen und Verbesserungen der Versorgungssituation berücksichtigen werden, die seit der Psychiatrie-Enquete eingetreten sind. Damit können die Länder auf ihre eigenen, im Vorhabenkatalog auf Länderebene zum Zwischenbericht zur Psychiatrie-Enquete genannten langfristigen Gesamtprogramme eingehen (Drucksache 7/1124, Seite 8 Ziff. 22). Im übrigen bezieht sich die Bundesregierung auf die Antworten, die auf die Frage Nr. 55 des Abgeordneten Picard am 3. Februar 1977 und auf die Frage A 44 des Abgeordneten Eimer (Fürth) am' 3. März 1977 abgegeben wurden. Sie ist bestrebt, die Stellungnahme zum Bericht über die Lage der Psychiatrie in 'der Bundesrepublik Deutschland — zur psychiatrischen und psychotherapeutisch-psychosomatischen Versorgung 'der Bevölkerung — unter Berücksichtigung der Abstimmung mit den Bundesländern und den Bundesressorts sowie unter Beteiligung von Dach- und Trägerverbänden auf Bundesebene zum Frühsommer 1978 dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 125 und 126) : Trifft es nach den Informationen der Bundesregierung zu, daß — wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 19. September 1977 berichtet — in Frankreich durch Dekret des Gesundheitsministeriums das Rauchen für Erwachsene in der Öffentlichkeit, besonders in Anwesenheit von Kindern, verboten und die Werbung für Tabakwaren in den Medien teils verboten, teils stark eingeschränkt ist, und wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß entsprechende Verbote und Einschränkungen audi für die Bundesrepublik Deutschland erlassen werden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Vermeidung von Schwangerschaftsabbrüchen neben dem Ausbau der Schwangerschaftsberatung auch Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenshaltung von Familien mit Kindern notwendig sind, und ist sie bejahendenfalls bereit, das Kindergeld den tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen und ein Erziehungsgeld für Mütter mit Kleinkindern einzuführen? Zu Frage 125: Die Werbung für Tabakerzeugnisse ist in Frankreich durch Gesetz vom 9. Juli 1976 eingeschränkt worden. Dieses Gesetz entspricht weitgehend den einschlägigen Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, das die Bundesrepublik Deutschland bereits am 15. August 1974 erlassen hat. Verbote, die das Rauchen in der Öffentlichkeit, insbesondere in Anwesenheit von Kindern, untersagen, gibt es weder in Frankreich noch in der Bundesrepublik Deutschland. Die zitierte Pressemitteilung beruht offensichtlich auf dem französischen Regierungsdekret vom 12. September 1977, welches das Rauchen in bestimmten öffentlich genutzten Räumen und Verkehrsmitteln untersagt. Für Gasträume von Speisewirtschaften usw. gilt dieses Verbot nicht. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine derartige. Zusammenfassung aller einschlägigen Vorschriften, wohl aber eine Vielzahl von Einzelregelungen, die entweder vom Bund oder den Ländern im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten oder aber von den Kommunen bzw. sonstigen Rechtsträgern kraft ihres Hausrechts erlassen worden sind. Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den französischen Vorschriften; in manchen Fällen sind sie noch strenger. Eine Zusammenfassung aller einschlägigen Regelungen ist nicht beabsichtigt, da sie keine sachliche Verbesserung bringen würde. Sofern sich in Einzelfragen die Notwendigkeit weiterer Einschränkungen ergeben sollte, wird die Bundesregierung diese Fragen im Benehmen mit den Ländern prüfen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten. Zu Frage 126: Die Bundesregierung hat einen besonderen Schwerpunkt in den flankierenden Maßnahmen bei der Beratung über Familienplanung gesetzt. Die bisher vorliegenden Erfahrungen mit dem neuen Gesetz weisen darauf hin, daß in den Fällen sozialer Indikation nur relativ selten die materiellen Lebensumstände der Familie allein ausschlaggebend sind für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch. Meistens ist dieser Wunsch vielmehr auf eine Reihe von Ursachen zurückzuführen, die insgesamt eine Konfliktsituation darstellen, der mit zusätzlichen Geldleistungen nicht wirksam begegnet werden kann. Verbesserungen der wirtschaftlichen Lage der Familien, insbesondere Erhöhungen des Kindergeldes, sind aus allgemeinen familienpolitischen Gründen wünschenswert. Diesem Ziel dient beispielsweise die Änderung des Kindergeldgesetzes zum 1. Januar 1978, wonach das Kindergeld für das zweite Kind von 70 DM auf 80 DM und für jedes weitere Kind von 120 DM auf 150 DM erhöht wird. Diese Erhöhung belastet den Bundeshaushalt mit zusätzlich 1,7 Milliarden DM jährlich. Weitere Verbesserungen des Kindergeldes sind mit Rücksicht auf die angespannte Haushaltslage des Bundes z. Z. nicht möglich. Zum Thema Erziehungsgeld hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Langfristige Bevölkerungsentwicklung" darauf hingewiesen, daß das Erziehungsgeld eine wünschenswerte familienpolitische Leistung ist, daß jedoch in diesem Zusammenhang noch eine Reihe finanz-, sozial- und gesellschaftspolitischer Fragen klärungsbedürftig sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3713* Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten-Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von der Deutschen Bundesbahn ausgegebenen Seniorenfahrkarten im allgemeinen für die Benutzung von Bahnbussen, mit Ausnahme auf solchen Strecken, die sowohl auf dem Schienenweg als audi auf der Straße betrieben werden, keine Gültigkeit haben, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Einschränkung wenigstens in den Fällen aufzuheben, wo durch erfolgte oder beabsichtigte Streckenstillegungen Benachteiligungen gegenüber dem bisherigen Zustand entstehen könnten? Der Geltungsbereich des Seniorenpasses schließt mit Ausnahme der verkrafteten Strecken Bahnbusse nicht ein. Abgesehen von dieser Ausnahme beabsichtigt die Bundesregierung nicht, die Deutsche Bundesbahn (DB) zu einer Ausweitung ihres Versuchstarifs „Senioren-Paß" zu veranlassen. Senioren- und Juniorenpaß sind keine Sozialtarife, sondern kommerziell kalkulierte Versuchsangebote mit dem Ziel, freie Kapazitäten des Schienenverkehrs zu nutzen. Im Gegensatz zur Schienenkapazität ist die des Bahnbusses allgemein gut ausgelastet, so daß eine kaufmännische Notwendigkeit zur Übernahme des Sonderangebotes nicht besteht. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Frankreich bereits für den 1. Oktober 1977 eine Ausrüstungspflicht für die hinteren Sitze im Pkw mit Autosicherheitsgurten vorgesehen ist, und beabsichtigt die Bundesregierung mit Rüdcsicht darauf, daß die Riditlinie des Rates vom 28. Juni 1977 zur Angleichung der Rechtsvorsdiriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Haltesysteme für Kraftfahrzeuge verabschiedet und veröffentlicht ist und im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung eine solche Maßnahme schon für 1976 vorgesehen war und dann auf das Verkehrssicherheitsprogramm 1977 fortgeschrieben worden ist, eine gleiche Verordnung — und evtl. zu welchem Termin — für die Bundesrepublik Deutschland vorzusehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Frankreich die Ausrüstung der Rücksitze mit Sicherheitsgurten ab dem 1. Oktober 1978 vorgeschrieben werden soll. Der im Maßnahmen-Zeitkatalog zum Verkehrssicherheitsprogramm 1973 genannte Termin kann nicht eingehalten werden, denn Voraussetzung für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Harmonisierung der Vorschriften über Sicherheitsgurte innerhalb der Europäischen Gemeinschaften (EG). Nachdem die EG-Richtlinie über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme im EG-Amtsblatt vom 29. August 1977 verkündet ist, ist eine entsprechende Änderung der StVZO möglich, die voraussichtlich im Jahre 1978 erfolgen wird. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 129) : 1st der Bundesregierung bekannt, daß sich in diesem Jahr für Autobahnbenutzer der Großraum Karlsruhe zu einem gefährlichen Verkehrshindernis entwickelt hat, und ist sie bereit, möglichst schnell geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Misere zu beseitigen? Die bei hohen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn im Bereich Karlsruhe auftretenden schwierigen Verkehrsverhältnisse sind bekannt. Sie sind bedingt durch die begrenzte Leistungsfähigkeit der A 5 im Abschnitt zwischen der Anschlußstelle (AS) Karlsruhe–Durlach und der AS Karlsruhe–Rüppurr. Der Ausbau der A 5 in diesem Bereich ist im Bedarfsplan vorrangig eingestuft. Entsprechend werden seitens des Bundes alle Bemühungen unterstützt, eine möglichst baldige Realisierung dieses Ausbauvorhabens zu erreichen. Planung und Bauvorbereitung sind bei der im Auftrag des Bundes dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung voll im Gang. Die notwendigen Mittel können durch entsprechende Aufnahme ins Bauprogramm bereitgestellt werden. Die besondere Problematik dieser Ausbaumaßnahme (u. a. Umbau der Eisenbahnbrücke und des Karlsruher Autobahndreiecks, sowie die zeitliche Abstimmung mit dem Neubau der AS Karlsruhe-Nord und Wegfall der AS KarlsruheDurlach) läßt eine kurzfristige Verbesserung der Verhältnisse jedoch leider nicht zu. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 130) : Wann ist mit der Beseitigung der Bahnposten 78 (zwischen Klein-Gerau und Groß-Gerau auf der Strecke Mannheim-Frankfurt) und 30 (im Ortsbereich Klein-Gerau an der Strecke Mannheim-Darmstadt) zu rechnen, und was könnte zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen? Aus der Sicht der Deutschen Bundesbahn (DB) können für die Beseitigung der von Ihnen genannten Bahnübergänge keine Termine angegeben werden. Für die in diesem Zusammenhang notwendigen Straßenbaumaßnahmen liegen der DB bisher keine konkreten Pläne der Straßenbauverwaltung vor. Erst nach Aufstellung der Planungen kann das erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt und eine Kreuzungsvereinbarung zwischen den Beteiligten (DB und Straßenbaulastträger) geschlossen werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Junghans (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 131 und 132) : 3714* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Ist die Bundesregierung bereit, auf die Bundesverwaltungen —Deutsche Bundespost, Deutsche Bundesbahn, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Straßenbauverwaltung — dahin gehend einzuwirken, daß, um das Zukunftsinvestitionsprogramm zügig abwickeln zu können, bei Planungsrückständen, auch zur Minderung der Arbeitslosigkeit, ältere Ingenieure und Techniker als Angestellte auf Zeit zusätzlich eingestellt werden? Ist die Bundesregierung ferner bereit, bei Bundesverwaltungen darauf hinzuwirken, daß gegebenenfalls auch freie Ingenieurbüros zur Aufarbeitung von Planungsrückständen eingesetzt werden? Nach den Auswahlkriterien konnten in das Programm für Zukunftsinvestitionen aus den Bereichen Straßenbau, Wasserbau und Bundesbahn nur Maßnahmen aufgenommen werden, deren Baubeginn nach dem Stand der Bauvorbereitungen 1977 oder 1978 möglich ist. Das heißt, die erforderlichen Planungsunterlagen mußten weitgehend fertiggestellt sein. Planungsrückstände sind keine Ursache für Verzögerungen in der Programmentwicklung. Sie geben deshalb für die Verwaltung auch keine Veranlassung, zusätzliche Arbeitskräfte einzustellen und verstärkt freie Ingenieurbüros einzusetzen. Soweit bei einzelnen Maßnahmen Verzögerungen beim Baubeginn eintreten, sind diese vor allem auf Hemmnisse bei der Durchführung der Planfeststellungsverfahren und beim Abschluß von Vereinbarungen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zurückzuführen. Der Bundesminister für Verkehr hat im Juli 1977 die Verkehrsminister der Länder und den Vorstand der Deutschen Bundesbahn schriftlich gebeten, Vorkehrungen für eine zügige Programmabwicklung zu treffen. Er sieht keine Veranlassung, erneut einzuwirken. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß eine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit des Bundesministers für Verkehr auf den Personaleinsatz oder die verstärkte Inanspruchnahme von Ingenieurbüros bei den Straßenbauverwaltungen der Länder und bei der Deutschen Bundesbahn nicht besteht. Die Personallage im Ingenieurbereich und im mittleren technischen Dienst hat sich in den letzten Jahren so entwickelt, daß alle anfallenden Planungsarbeiten mit eigenen Kräften bewältigt werden können. Ein Bedarf an zusätzlichen Ingenieuren und Technikern ist im Fernmeldewesen gegenwärtig nicht vorhanden ,und auch künftig nicht zu erwarten. Im Bereich der Postdienste liegen ebenfalls weder Planungsrückstände vor, noch sind für die weiteren Investitionsvorhaben Planungsrückstände zu erwarten. Auch im Hochbaubereich gibt es keine Planungsrückstände. Der Nachhol- und Neubedarf an Dienstgebäuden wurde in vergangenen Jahren weitgehend abgedeckt. Dabei haben in erheblichem Umfang freischaffende Architekten und Ingenieure mitgewirkt. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) Drucksache 8/963 Frage 133) : Hält es die Bundesregierung mit dem Viermächteabkommen für vereinbar, daß einerseits in Bahnhöfen der Bundesrepublik Deutschland, so z. B. im Hauptbahnhof Mainz, die Bahnfahrkarten nach Berlin nicht am Schalter für Inlandsverkehr, sondern am Schalter für internationalen Verkehr verkauft werden und andererseits in Berlin (West) neben dem Schalter "DDR" ein Schalter "BRD" statt einer für Inlandsverkehr eingerichtet ist, und ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich auf eine Regelung zu drängen, die den Grundlagen gemeinsamer Berlinpolitik entspricht? An den Schaltern der Deutschen Bundesbahn (DB) werden ggf. der „Berlin- und DDR-Verkehr" gesondert vom „internationalen Verkehr" ausgewiesen. Im übrigen richtet sich die Aufteilung des Fahrkartenverkaufs auf vorhandene Schalter nach dem Aufkommen in den einzelnen Angebotsbereichen. So sind z. B. im Hauptbahnhof Mainz, um den Kundenverkehr flüssig zu halten, „internationaler Verkehr" sowie „Berlin- und DDR-Verkehr" auf verschiedene Schalter verteilt. Ein Widerspruch dieser Regelung mit dem Viermächteabkommen ist nicht erkennbar. Die Fahrkartenausgaben der Bahnhöfe in Berlin (West) unterstehen der Deutschen Reichsbahn (DR). Die Bundesregierung kann keinen Einfluß darauf nehmen, an welchen Schaltern die DR Fahrausweise nach Zielorten im Bundesgebiet verkauft. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 134) : Ist die Bundesregierung bereit, an der Autobahn A 63 (früher B 40) auf der Höhe von Mainz-Bretzenheim Lärmschutzvorkehrungen zu treffen, und bis wann kann mit der Fertigstellung gerechnet werden? Der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluß vom 22. Juni 1970 sieht an der A 63 (früher B 40) keine Lärmschutzmaßnahmen vor. Seine Bestandskraft steht der Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entgegen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 135) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß auch nach der Aufnahme des elektrischen Betriebs auf der Schwarzwald- und Gäubahn am 25. September 1977 mit der Elektrifizierung des 15 km langen Streckenabschnittes Singen-Schaffhausen nicht begonnen werden kann, obwohl die Aufrechterhaltung des gegenwärtigen noch nicht elektrifizierten Verkehrs zu einem zweimaligen Lokwechsel und damit zu erheblichen wirtschaftlichen und zeitlichen Einbußen führt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß dieser kleine, den durchgehenden Verkehr belastende Stredcenabschnitt so bald wie möglich elektrifiziert wird? Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat auf Rückfrage mitgeteilt, daß sie die Genehmigung zur Umstellung der Strecke Singen—Schaffhausen von Dieselbetrieb auf elektrische Zugförderung bisher nicht beantragt hat, weil die Kostenerhebungen und Wirtschaftlich- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3315* keitsuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Initiative für dieses Investitions-Vorhaben, das Schweizer Hoheitsgebiet berührt, liegt beim Vorstand der DB, der in eigener unternehmerischer Verantwortung über die Art der Betriebsführung entscheidet. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 136) : Sind Informationen zutreffend, daß der Bundesverkehrsminister grundsätzlich bereit ist, in wildreichen Gebieten bei Fahrdammaufsdhüttungen neuer Autobahnen Wilddurchlässe in Form von Röhrentunnels anlegen zu lassen, um auf diese Weise Wildunfällen auf Autobahnen vorzubeugen, an welchen Autobahnstrecken sind solche Röhrentunnels schon gebaut worden und an welchen sind sie vorgesehen? Der Bundesregierung sind weder derartige Informationen bekannt noch wo Röhrentunnels schon gebaut worden sind. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/963 Frage 137): Wie hoch sind die Kosten für den Kundenbrief der Deutschen Bundesbahn, herausgegeben vom Bundesbahnwerbe- und -auskunftsamt für den Personen- und Güterverkehr in Frankfurt, und bestehen Erfolgskontrollen für diese Werbemaßnahme? Die Deutsche Bundesbahn (DB) wendet für den DB-Kundenbrief monatlich rund 25 000 DM auf. Reichweite und Abnehmerkreis des DB-Kundenbriefes werden an Hand von regelmäßigen, repräsentativen Leserschaftsbefragungen — zuletzt durch das Institut für Demoskopie in Allensbach — sowie an Hand laufender Auswertungen von Kundenanfragen kontrolliert. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 138 und 139) : Ist die Bundesregierung auf die Folgen einer Ölpest in der Nord- und Ostsee vorbereitet? Wie beurteilt die Bundesregierung die zu erwartenden negativen Folgen für die Küstenbewohner und für den Fremdenverkehr, und können vorbeugende Maßnahmen auf diesem Gebiet getroffen werden? 1. Bekämpfung der Ölpest Ein vollständiger Schutz von Küsten gegen Ölverschmutzungen ist nach dem Stand der Technik bisher weltweit nicht möglich. Die Bundesregierung hat sich auf die Folgen einer Ölpest in der Nord- oder Ostsee bisher wie folgt vorbereitet: 1.1 Es ist eine Ölmeldeorganisation geschaffen worden, aufgrund deren alle einschlägigen Ölunfälle und möglichen Gefahren an einen zentralen Meldekopf umgehend gemeldet werden. 1.2 Es besteht eine Ölbekämpfungsorganisation aus Bevollmächtigten des Bundes und der vier deutschen Küstenländer, die im Bedarfsfall über sofortige Bekämpfungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland entscheidet und diese leitet. 1.3 Für die Weiterentwicklung von Bekämpfungsmitteln und -maßnahmen sowie für den Vorschlag von Vorsorgemaßnahmen ist der Ölunfallausschuß See /Küste geschaffen worden. Für die weltweit angestrebte mechanische Bekämpfung von Ölverschmutzungen stehen Systeme, die auch bei schlechtem Wetter und auf hoher See geeignet wären, bisher noch nicht zur Verfügung. An der Entwicklung und Erprobung solcher Systeme wird jedoch mit Nachdruck gearbeitet. 1.4 Im Interesse gegenseitiger Hilfeleistung ist 1969 zwischen acht Nordseeanliegerstaaten ein Übereinkommen über Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen in der Nordsee (sogenanntes Bonn-Übereinkommen) geschlossen worden; Die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist 1977 sehr verstärkt worden. 1.5 Für den deutschen Küstenbereich stehen im Bereich der Bundes- und Länderverwaltungen, also ohne Hafen- und kommunale Verwaltungen und private Stellen, ein kleineres Abschöpfgerät und schwimmende Ölsperren für Ruhewasserbereiche zur Verfügung. Ein erstes seegehendes Abschöpfgerät wird 1978 zur Verfügung stehen. Für Ölbekämpfungsmaßnahmen bei stärkerem Seegang oder stark strömenden Gewässern oder bei Verschmutzungsgefahr von Badestränden werden bestimmte getestete chemische Bekämpfungsmittel in verschiedenen Häfen der Nordsee- und Ostseeküste einsatzfertig vorgehalten. Mit ihrer Hilfe soll eine flächenhafte Verteilung des Öls zwecks natürlichen Abbaus erreicht werden sowie, daß das Öl seine Klebrigkeit verliert und daher nicht Flora und Fauna des Küstenbereiches beeinträchtigt. 2. Beurteilung negativer Folgen Es bestehen Gefahren für das Leben von Seevögeln, durch die Verschmutzung von Stränden im Hinblick auf den Fremdenverkehr, für Fischbrut (durch auf den Meeresboden abgesunkenes oder abgesenktes Öl) und für die Fischerei durch Verkleben von Netzen. Die Gefahren für marine Lebewesen und damit für das Ökosystem insgesamt sind begrenzt, da Kohlenwasserstoffe in der marinen Nahrungskette nicht akkumuliert werden und die marinen Lebewesen aufgenommene Kohlenwasserstoffe nach kurzer Zeit wieder verlieren. Forschungsergebnisse, aufgrund derer schädliche Langzeitwirkungen bestimmter Bestandteile der Kohlenwasserstoffe angenommen werden, können bisher nicht als wissenschaftlich erhärtet angesehen werden. Außerdem ist 3716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 zu berücksichtigen, daß ein Teil des Öls verdunstet und 01 außerdem biologisch abgebaut wird. 3. Vorbeugende Maßnahmen Vor der deutschen Küste sind drei Verkehrstrennungsgebiete und ein Tiefwasserweg eingerichtet, deren Benutzung großen Fahrzeugen (insbesondere Großtankern) vorbehalten ist. Außerdem kann die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes das Befahren der Seeschiffahrtsstraßen von der Erfüllung bestimmter Sicherheitsvoraussetzungen (Radar, UKW-Sprechfunk, Schlepperannahme und dergleichen) abhängig machen. Eingeleitet bzw. vorgesehen sind u. a. folgende weitere Maßnahmen: — Lotsen- und ggf. Steuerannahmepflicht, — Versetzen der Lotsen mit Hubschraubern in größerem Abstand vor der Küste, — Kennzeichnungs- und Meldepflicht, um eine Überwachung und Lenkung des Verkehrs vornehmen zu können, — verschärfte Kontrollen von Schiffen unter fremder Flagge im Rahmen internationaler Vereinbarungen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 140) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schiffahrt auf dem Elbe-Seitenkanal durch eine starke Windanfälligkeit dieses Kanals beeinträchtigt wird, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, durch eine gezielte Uferbepflanzung einen besseren Windschutz zu schaffen? Auf den Dammstrecken künstlicher Wasserstraßen wird die Fahrt von Leerschiffen durch Wind mit größerer Stärke und aus ungünstiger Richtung beeinträchtigt. Diese bekannte Tatsache wurde bereits bei der Planung des Elbe-Seitenkanals berücksichtigt. In Zusammenarbeit mit Fachdienststellen des Landes Niedersachsen wurden Landschaftspflegepläne aufgestellt, die sowohl die Belange des Landschaftsschutzes als auch die der Schiffahrt wahren. Im Rahmen der sich über den gesamten Kanal erstreckenden Bepflanzungsmaßnahmen (Kosten rund 13,2 Millionen DM) sind auch die erforderlichen Windschutzpflanzungen vorgesehen.' Um die notwendige Schutzwirkung zu erzielen, erfolgt die Pflanzung auf den Kanaldämmen. Eine Uferbepflanzung würde neben ihrer geringeren Wirksamkeit als Windschutz die Kanaldichtung beschädigen, die Sicht für die Schiffahrt behindern und die Unterhaltung des Kanalbettes erschweren. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 141) : Welche Folgerungen insbesondere für die Fertigstellung von Parkanlagen im Zuge des S-Bahnbaus im Raum mittlerer Neckar zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs daran. daß die Deutsche Bundesbahn den kommunalen Verwaltungen Verantwortung für Gemeinschaftsbauwerke entlang der SBahnstredce (beispielsweise für die Klett-Passage) übertragen hat? Das von der Deutschen Bundesbahn (DB) praktizierte Abrechnungsverfahren für Maßnahmen, die von Dritten im Auftrag der DB durchgeführt werden, wurde vom Bundesrechnungshof in einzelnen Punkten beanstandet. Die DB ist bemüht, eine Lösung zu finden, die dem Anliegen des Bundesrechnungshofes Rechnung trägt, aber andererseits keinen zu großen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Der Ausbau der P R (park and ride)-Anlagen im Mittleren Neckarraum wurde 'dadurch bisher nicht verzögert. Es kann 'auch davon ausgegangen werden, daß künftig keine wesentlichen Verzögerungen entstehen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 142) : Sind Presseberichte (Süddeutsche Zeitung vom 17. August 1977, Seite 19) richtig, daß der Hauptvorstand der Deutschen Bundesbahn die Direktion Nürnberg angewiesen hat, einen Oberlokomotivführer zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, der als Mitglied der DKP engagierter Kommunist ist und auch in einem Anhörungsgespräch von seiner Haltung nicht abgerückt ist? Es trifft zu, daß der Oberlokomotivführer Rudi Röder, gegen dessen Verfassungstreue Bedenken nicht ausgeräumt worden sind, auf Veranlassung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB) zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden ist. Im einzelnen teile ich Ihnen zu dem Vorgang mit: Herr Röder steht seit 1961 im Dienst der DB. Er wurde am 1. Februar 1971 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Reservelokomotivführer ernannt, 1973 zum Lokomotivführer und 1974 zum Oberlokomotivführer befördert. Er wurde gut beurteilt. Anläßlich der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllt sind, wurde bekannt, daß der Beamte sich aktiv in der DKP betätigt. Der aus diesem Grunde von der Bundesbahndirektion Nürnberg beabsichtigten Entlassung des Beamten widersetzte sich der Bezirkspersonalrat, so daß nunmehr die Entscheidung des Vorstandes der DB nach Erörterung des Falles im Hauptpersonalrat erforderlich wurde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3717 Die Besonderheit des Falles liegt darin, daß der Beamte noch nach seinen für die DKP entwickelten Aktivitäten in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und noch zweimal befördert worden ist. Diese Besonderheit veranlaßte die Bundesregierung, die Frage zu prüfen, ob die Ablehnung einer Lebenszeitverbeamtung auf Sachverhalte gestützt werden kann, die der Behörde schon bei Einstellung oder Beförderung eines Beamten auf Probe hätten bekannt sein müssen. Das Ergebnis war, daß Tatsachen und Verhaltensweisen, die der Behörde bei der Berufung in das Beamtenverhältnis oder bei einer Beförderung bekannt waren oder bei normaler Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen, nicht zum Anlaß für eine Entlassung wegen mangelnder Eignung (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz) oder wegen eines Dienstvergehens (§ 31 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz) oder zur Ablehnung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit genommen werden können. Diese Einschränkung trägt dem Vertrauenstatbestand Rechnung, der dem Beamten mit seiner Ernennung im Hinblick darauf erwächst, daß die Berufung in das Beamtenverhältnis — gleich welcher Art — und die Beförderung dem Dienstherrn eine Feststellung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen zur Pflicht machen. Es käme der Verletzung eines zuvor geschaffenen Vertrauenstatbestandes gleich, wenn der Dienstherr Tatsachen oder Verhaltensweisen des Beamten aus der Zeit vor der Ernennung, die ihm dabei bekannt waren oder bei normaler Aufmerksamkeit hätten bekannt sein müssen, nach der Ernennung als Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nähme. Da der DB die Mitgliedschaft und die Aktivitäten des Beamten in der DKP bei normaler Aufmerksamkeit bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und den beiden Beförderungen hätten bekannt sein müssen, ist dem Vorstand der DB empfohlen worden, den Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen. Wegen der Besonderheiten dieses Einzelfalles ist die Bundesregierung der Auffassung, — daß die Entscheidung des Vorstandes der DB nicht im Widerspruch zum Gebot ,der Verfassungstreue eines Beamten und zur Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg steht und — daß die Handhabung der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht rechts- und verfassungswidrig ist. Im übrigen ist der Beamte auf Anordnung des Vorstandes der DB vor Aushändigung der Urkunde über seine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit darauf hingewiesen worden, daß seine weitere Mitgliedschaft und die weitere Ausübung von Funktionen in der DKP, wenn er nicht bereit ist, sie aufzugeben und sich von den Zielen und Bestrebungen der Partei zu distanzieren, einen Verstoß gegen seine Dienstpflichten als Beamten darstellt und daß die Fortsetzung dieser Dienstpflichtverletzung ein förmliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben würde, falls er sich nicht in angemessener Frist entschließt, sich eindeutig von der DKP zu distanzieren. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatsserketärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 143) : Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr dem Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Anschluß der L 78 an die BAB 5 vorrangig zu entsprechen, nachdem feststeht, daß die L 78 b (Natostraße), wenn überhaupt, so frühestens nach 1985 verlängert werden kann? Auf die Bundestagsanfrage in gleicher Sache während der Sommerpause — Monat August 1977 — hat Kollege Haar auf die besondere Problematik der Öffnung des Anschlusses der L 78 im Bereich der Tank- und Rastanlage Baden-Baden hingewiesen. Die seinerzeit angesprochene nochmalige Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat aus Termingründen noch nicht stattgefunden. Eine baldige Entscheidung wird angestrebt. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 144 und 145) : Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um sicherzustellen, daß durch eine bessere und großräumiger abgestimmte Regelung der Schulferien die Verkehrsströme während der Sommermonate stärker entzerrt werden? Ist die Bundesregierung auch bereit, Schritte zu unternehmen, die sicherstellen, daß eine sinnvollere Terminfestlegung auch auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft zur Durchführung kommt, und wenn ja, welche Schritte wird sie unternehmen? Zu Frage 144: Die Bundesregierung mißt der Regelung der Schulferien große Bedeutung bei. Sie sieht hierin eine der maßgeblichen Rahmenbedingungen für eine Milderung der temporären Belastungen durch den Urlaubsreiseverkehr. Auch die Möglichkeiten der Urlauber, vielfältige Erholungsangebote im eigenen Land und im Ausland zu finden, sind nur bei einer optimalen Ferienstaffelung gesichert. Die z. Z. gültige längerfristige Schulferienregelung 1972 bis 1978 sowie die Sommerferienregelung für den Zeitraum 1979 bis 1986 sind unter Mitwirkung des für die tourismuspolitischen Fragen federführenden Bundesministers für Wirtschaft von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder festgelegt worden. Dabei ging es aus wirtschaftspolitischer Sicht im wesentlichen darum, die gesamte, aus klimatischen Gründen zur Verfügung stehen- 3718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 de Zeitspanne von Mitte Juni bis Mitte September optimal durch eine möglichst gleichmäßige Auslastung zu nutzen. Die für die Sommerferien geltende Regelung stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine wesentliche Verbesserung gegenüber früheren starren Regelungen dar. Gleichwohl erscheinen Bemühungen um weitere Verbesserungen dringend: durch entsprechende Regelungen für die sog. Nebenferien, die eine echte Alternative für den Sommerurlaub der Familien bieten sollten; durch verstärkte Abstimmung von Betriebsferien mit den Schulferien und durch eine engere Koordination mit unseren europäischen Nachbarländern. Die Bundesregierung sucht gemeinsam mit den Wirtschaftsministerien der Bundesländer und den tourismuspolitischen Institutionen nach geeigneten Lösungsvorschlägen, die an die Kultusministerkonferenz herangetragen werden könnten. Zu Frage 145: Die Bundesregierung bemüht sich, in allen zuständigen internationalen Gremien, Verständnis für die Notwendigkeit einer auf europäischer Ebene abgestimmten Ferienstaffelung zu wecken. Neben bilateralen Kontakten vor allem mit den touristisch besonders eng verflochtenen Nachbarländern hat die Bundesregierung entsprechende Initiativen im tourismuspolitischen Ausschuß der OECD sowie der World Tourism Organisation (WTO) ergriffen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 146) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen in der Bundesrepublik Deutschland für kabellose Vielhöranlagen, die einen notwendigen Bestandteil des Unterrichts für Gehörlose und Schwerhörige darstellen, pro Anlage 12 DM Funkgebühren entrichten müssen, was die Haushalte der einzelnen Schulen beträchtlich belastet, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen die Funkgebühren für kabellose Vielhöranlagen zu erlassen, zumal dies der Deutschen Bundespost lediglich einen jährlichen Gebührenausfall von rund 72 000 DM bringen würde? Die Bundesregierung erkennt den Wert der kabellosen Vielhöranlagen als Hilfsmittel für die Unterrichtung schwerhöriger Kinder an. Die Deutsche Bundespost kann jedoch nur in gesetzlich genau festgelegten Fällen die Kosten für soziale Maßnahmen übernehmen, wie sie es z. B. beim Sozialtelefon tut. Die Zuständigkeit für den schulischen Bereich liegt hingegen bei den Ländern, so daß auch die Frage der mit dem Unterricht zusammenhängenden Kosten auf Landesebene geklärt werden muß. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 147) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Ziel der Vereinheitlichung das im überdurchschnittlich großen Kreisgebiet Minden-Lübbecke mit elf neugegliederten Städten und Gemeinden auf viele Ortsnetze verteilte Fernsprechnetz umzustellen oder zumindest dafür Sorge zu tragen, daß die Bürger in den neugegliederten Städten und Gemeinden zum Ortstarif miteinander telefonieren können? Die Deutsche Bundespost würde gern den Änderungen der kommunalen Gebietseinteilung jeweils auch entsprechende Änderungen der Einteilung ihres Fernsprechnetzes kurzfristig folgen lassen, damit die Bewohner ein und derselben Stadt- oder Landgemeinde nicht verschiedenen Ortsnetzen angehören. Dies ist aber nicht möglich, weil das in der Erde festverlegte und auf die bestehenden Ortsvermittlungsstellen ausgerichtete Kabelnetz nicht ohne Investitionen in Milliardenhöhe verändert werden kann. Die durch unterschiedliche Abgrenzungen entstandenen Schwierigkeiten lassen sich wirtschaftlich vertretbar nur auf tariflichem Wege regeln. Deshalb wird der Nahverkehrstarif eingeführt, durch den die Bewohner der neuen Gemeinden zur Nahgesprächsgebühr (= Ortsgesprächsgebühr) miteinander telefonieren können. Der Nahverkehrstarif wird bereits seit dem 15. März 1977 in 46 Ortsnetzen praktisch erprobt. Der Betriebsversuch wird etwa 1 Jahr dauern. Nach seinem Abschluß und der Auswertung seiner Ergebnisse wird die Deutsche Bundespost das neue Tarifsystem so schnell wie möglich bundesweit einführen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 148 und 149) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost den DKP-Funktionär Wolfgang Repp deshalb trotz Fehlens mindestens einer der gesetzlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen hat, weil nach ihrer Auffassung eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme entstanden war, und wenn ja, wie kann eine solche Rechtspflicht zu rechtswidrigem Handeln entstehen? Was unternimmt die Deutsche Bundespost gegenüber demjenigen, der die Entstehung der Übernahmeverpflichtung zu vertreten hat, und wie stellt sie sicher, daß ähnliche Verpflichtungen in Zukunft nicht mehr entstehen? Zu Frage 148: Wie der Parlamentarische Staatssekretär Haar bereits in der Antwort vom 1. August 1977 auf die Frage Nr. 73 (BT-Drucksache 8/830) ausgeführt hat, konnte die Übernahme des Herrn Repp in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aus Rechtsgründen nicht mehr aufgeschoben werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes war die Übernahme geboten. Entscheidungen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes sind nicht rechtswidrig. Zu +Frage 149: Pflichtwidriges Verhalten von Beamten ist nicht festgestellt worden. Es ist sichergestellt, daß die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3719* oberste Dienstbehörde in vergleichbaren Fällen vor beamtenrechtlichen Entscheidungen rechtzeitig unterrichtet wird. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schrift- lichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 150 und 151) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen allein im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart 150 Aushilfskräfte benötigt werden, um den dortigen Postzustellern die Möglichkeit zu geben, ihre angefallenen Überstunden abzufeiern, und wenn ja, wie erklärt sich diese Entwicklung? Wie hoch wird seitens der Bundesregierung der Bedarf an Aushilfskräften für das gesamte Bundesgebiet geschätzt, und wie viele dieser Kräfte können in ein Dauerarbeitsverhältnis bei der Deutschen Bundespost übernommen werden? Zu Frage 150: Es trifft zu, daß zur Zeit zur Abgeltung von Freizeitansprüchen etwa 50 Kräfte bei der Oberpostdirektion Stuttgart beschäftigt werden. Die Ansprüche ergaben sich im Zusammenhang mit der Einführung neuer Bemessungswerte im Zustelldienst. Sie sind u. a. auf die Verkürzung der Wochenarbeitszeit zurückzuführen und auf die Tatsache, daß in Erwartung neuer Bemessungsregelungen auch in Gebieten mit starker Bautätigkeit Zustellbezirke nicht mehr neu abgegrenzt wurden. Nach den Neubemessungen zeigt sich nun, daß Zustellbezirke zu groß, andere zu klein geschnitten waren. Insgesamt ist eine Verringerung der Zahl der Bezirke zu erwarten. Einzelne Zusteller haben innerhalb ihrer Wochenarbeitszeit ein Arbeitsmaß bewältigt, daß selbst über die höheren, bei Neubemessungen vorgegebenen Normen hinausgeht. Diese Mehrbelastungen sollen durch Freizeit ausgeglichen werden. Zu Frage 151: Für das Bundesgebiet werden etwa 1 000 Aushilfskräfte zur Abgeltung der Freizeitansprüche befristet eingesetzt. Allerdings wird aus der Anwendung der neuen Bemessungswerte insgesamt ein Personalminderbedarf erwartet, so daß keine Dauerbeschäftigungen angeboten werden können. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 152 und 153) : Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, daß bei der Deutschen Bundespost in Stuttgart durch eine für drei Jahre rückwirkende Neueinteilung der Zustellbezirke der Briefträger Ansprüche auf Freizeitausgleich von bis zu 49 Wochen gewährt werden, und ist der Eindruck aus den Meldungen richtig, daß dieser Anspruch auf Freizeitausgleich rein schematisch und rechnerisch ermittelt wurde, ohne daß diese große Zahl der Überstunden tatsächlich abgeleistet wurde? Hält die Bundesregierung bei der gegebenen Sachlage die getroffenen Entscheidungen für sachlich und rechtlich begründet, oder wird sie eine nochmalige Überprüfung veranlassen? Zu Frage 152: In der Vergangenheit wurde die Größe der Zustellbezirke durch ein empirisch-pragmatisches Beobachtungsverfahren festgelegt. Die Notwendigkeit, die Bemessung der Zustellbezirke auf ein arbeitswissenschaftlich anerkanntes Verfahren umzustellen, ergab sich insbesondere aus — erheblichen Organisationsänderungen in den Zustellbereichen durch kommunale Neuordnungen und — einem starken Anwachsen der Organisationseinheiten in den Ballungsgebieten. Das neue auf REFA-Methoden basierende Personalbemessnngsverfahren setzt die Arbeitsnorm für' die Zusteller (und damit die Größe der Zustellbezirke) so fest, daß bei einer angemessenen Arbeitsleistung eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgefüllt ist. Die neue Bemessung ergibt, daß Zusteller tatsächlich zum Teil erheblich über der Norm liegende Arbeitsleistungen erbracht haben, die — besonders aus Gründen der Gleichbehandlung des Personals — nachträglich ausgeglichen werden müssen. Eine rückwirkende Regelung ist notwendig, weil — die Entwicklung von Bemessungswerten in diesem Bereich (unterschiedliche Siedlungsstrukturen usw.) besondere Schwierigkeiten bereitet und mehrere Jahre in Anspruch genommen hat, — sich in der Zwischenzeit über der Norm liegende Arbeitsbelastungen eingestellt haben und — die zusätzliche Arbeitsbelastung der ohne Personalvermehrung durchgeführten Verringerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden nachträglich noch eingefangen werden muß. Die auf arbeitswissenschaftlicher Grundlage ermittelten, über der Norm liegenden Arbeitsleistungen der Zusteller können grundsätzlich — entweder durch Barabgeltung — oder durch Gewährung von Freizeit ausgeglichen werden. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation kommt primär der Freizeitausgleich in Betracht, da durch die notwendigen Vertretungen der Zusteller — zumindest vorübergehend — zusätzliche Arbeitsplätze bereitgestellt werden können. Es ist richtig, daß in Stuttgart Freizeitansprüche bis zu 49 Wochen ermittelt worden sind. Es handelt sich jedoch um extreme Einzelfälle, die in bezug auf die Gesamtzahl von ca. 3 000 Zustellbezirken keine Bedeutung haben. Zu Frage 153: Die Bundesregierung hält die Entscheidung für sachlich und rechtlich begründet. Der Bundespostminister hat jedoch eine gezielte Überprüfung der Extremfälle angeordnet. 3720* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 154 und 155) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das geltende Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht nicht mehr den wirtschaftlichen Veränderungen und gewandelten Anforderungen des Wohnungsmarkts Rechnung trägt, welche Regelungsbereiche hält sie insbesondere für überprüfungsbedürftig, und bis wann sieht sie sich gegebenenfalls in der Lage, ein Konzept zur Fortentwicklung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts vorzulegen? Wieweit und wie konkret sind die Bestrebungen der Bundesregierung gediehen, von denen kürzlich Bundesminister Ravens in einem Gespräch mit Vertretern der Banken und Bauwirtschaft gesprochen hat, das Erbbaurecht zeitgemäß auszugestalten und dabei vor allem den Erbpachtzins statt wie bisher am Grundstückswert stärker am erzielbaren Nutzen — auch in Abhängigkeit von der Bauplanung — zu orientieren? Zu Frage 154: Die Bundesregierung prüft zusammen mit den zuständigen Landesressorts, in welcher Weise Anpassungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts an die gewandelten wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich sind. Im gegenwärtigen Zeitpunkt läßt sich nicht sagen, ob und gegebenenfalls wann ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden wird. Zu Frage 155: Die angeführten Äußerungen beziehen sich auf das Bestreben, im Rahmen der Eigentumspolitik der Bundesregierung auch das Institut des Erbbaurechts stärker nutzbar zu machen, vor allem auch zugunsten der Eigentumsbildung für junge Familien. Überlegungen hierzu sollten nach Ansicht von Bundesminister Ravens von allen interessierten Kreisen und zuständigen Gremien angestellt werden. Eine abschließende Meinungsbildung der Bundesregierung ist bisher noch nicht erfolgt. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 156) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß die gegenwärtig auf Grund öffentlicher Zuschüsse verstärkt einsetzenden Modernisierungen von Altbauten faktisch so durchgeführt werden, daß dadurch nicht das städtebaulich, künstlerisch und landschaftlich Typische des Bauwerks — also z. B. durch Fachwerkverblendung, Einbau fabrikgenormter Fenster, Neubautüren etc. — weiterhin beseitigt wird? Die Modernisierung von Altbauten unterliegt dem Baurecht im weitesten Sinne, also dem Bundesbaugesetz, den Landesbauordnungen, den örtlichen Bauleitplänen und Ortssatzungen. Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Modernisierungen über das Baurecht bestehen nur, soweit es sich bei den Modernisierungen um nach den Landesbauordnungen genehmigungspflichtige oder anzeigepflichtige Vorhaben handelt. Das Bundesbaugesetz sieht in den §§ 1, 9, 34, 35 und 39 a vor, daß bei der Bauleitplanung (§§ 1, 9 und 39 h) und bei der Genehmigung von Einzelvorhaben im nicht überplanten Innenbereich (§ 34) und im Außenbereich (§ 35) die Wahrung der charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder gesichert bleibt. Die Durchführung des Bundesbaugesetzes ist allerdings Sache der Länder und Gemeinden; letztere sind die Träger der Planungshoheit. Die Bundesregierung vertraut darauf, daß die Länder und Gemeinden bei der Genehmigung von Einzelvorhaben einschließlich von Fassadenänderungen, ferner bei der Aufstellung der Bebauungspläne und bei der Handhabung der Landesbauordnungen, dip alle Gestaltungsvorschriften zulassen, darauf achten, daß den Belangen der Erhaltung und Sicherung der charakteristischen Orts- und Landschaftsbilder Rechnung getragen wird. Sie vertraut auch darauf, daß die Gemeinden von den Möglichkeiten des Bundesbaugesetzes, Gestaltungssatzungen zu erlassen und Erhaltungsbereiche nach § 39 h auszuweisen, Gebrauch machen. Die Bundesregierung sieht darüber hinaus keine Möglichkeit, die Förderung der Modernisierung von Altbauten von der Beachtung gestalterischer Erfordernisse abhängig zu machen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 157) : Wie werden die Stadt Bielefeld und die Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh im Jahr 1977 mit welchen Mitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz gefördert und wie waren die Vergleichszahlen für 1976? Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden mit Finanzhilfen des Bundes städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Bielefeld und Halle gefördert. Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden bisher zur Bewilligung an die Gemeinden zugeteilt für Bielefeld Sanierung „Hauptbahnhof—Nördl. Innenstadt" I. Abschnitt 1971 bis 1977 insgesamt 49 166 000 DM davon 1976 = 23 148 000 DM 1977 = 3 518 000 DM Halle /Krs. Gütersloh Sanierung des Kernbereichs I: Abschnitt 1972 bis 1975 insgesamt 1 517 000 DM (Die Maßnahme ist vorläufig ausfinanziert.) Die Bundesfinanzhilfebeträge entsprechen einem Drittel der jeweils förderungsfähigen Kosten. Das Bundesprogramm nach § 72 StBauFG wird für den Zeitraum der mehrjährigen Finanzplanung aufgestellt und jährlich auf der Grundlage der Länderprogramme der Entwicklung angepaßt und fortgeführt. Das Landesprogramm Nordrhein-Westfalen für 1978 wird im Bundesministerium für Raumord- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Oktober 1977 3721* nung, Bauwesen und Städtebau bis 15. Oktober 1977 erwartet. Im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und anderen Investitionen vom 27. August 1975 wurden im Programmbereich „Stadtsanierung" in den Städten Bielefeld und Rietberg folgende Vorhaben mit Bundesmitteln gefördert: Bielefeld Aus- und Umbau des erhaltenswerten Gebäudes „Bethel-Pforte" /Kantensiek Bundeszuschuß 61 500 DM Rietberg /Krs. Gütersloh Aus- und Umbau des erhaltenswerten Fachwerkhauses Rügenstraße 1 Bundeszuschuß 256 000 DM Bundesdarlehen 128 000 DM Die Bundesmittel des Sonderprogramms 1975 sind weitgehend im Jahr 1976 zum Einsatz gekommen. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden", werden im Programmjahr 1977 in den Investitionsbereichen „Historische Stadtkerne" und „Infrastruktur" folgende Vorhaben in Rheda-Wiedenbrück, Krs. Gütersloh, gefördert: Modernisierung des Gebäudes Katthagen 4 (Mersbrock) Bundeszuschuß 57 000 DM Modernisierung des Gebäudes Lange Straße 62 Bundeszuschuß 66 000 DM Erweiterung des Hauses der offenen Tür Lichtestraße 3 Bundeszuschuß 400 000 DM Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 158) : Ist die Bundesregierung bereit, die mit der Vergabe von Sauaufträgen befaßten nachgeordneten Behörden auf eine großzügigere Handhabung zugunsten mittelständischer Firmen bei der Forderung von Bürgschaften für Gewährleistungsansprüche im VOB-Bereich hinzuweisen, wie dies das Land Baden-Württemberg zum Beispiel getan hat (s. Landtags-Drucksache 7/1843 vom 21. Juni 1977) ? Bei Bauverträgen des Bundes werden Sicherheiten für Gewährleistungsansprüche nur in dem Umfange verlangt, als dies das Sicherungsinteresse erfordert. Für den Bereich des Straßen- und Brückenbaus hat der Bundesverkehrsminister bestimmt, daß nur bei Aufträgen mit einer Auftragssumme über 100 000 DM Sicherheiten gefordert werden. Für den Bereich des Hochbaus konnte der Bundesbauminister wegen der in diesem Bereich andersartigen und differenzierteren Verhältnisse eine entsprechende generelle Begrenzung, wie sie auch in der Drucksache des Landtags von Baden-Württemberg 7/1843 angesprochen ist, nicht einführen. Die Bauämter sind angewiesen, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Art und Umfang der Leistung eine Sicherheit erfordert, und die Höhe der Sicherheit nach den Gegebenheiten des Einzelfalles — höchstens 5 v. H. der Abrechnungssumme — festzusetzen. Die Vergabestellen können sich in geeigneten Fällen vorbehalten, auf die Stellung einer Sicherheit zu verzichten. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu verletzen, müssen die Bieter allerdings dann angeben, um welchen Betrag sich ihre Angebotspreise vermindern. Die in der Frage angesprochene Stellungnahme der Landesregierung von Baden-Württemberg sieht eine Sonderbehandlung mittelständischer Unternehmen im übrigen nicht vor. Eine über die mittelstandsfreundlichen Regelungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) hinausgehende Handhabung hält die Bundesregierung aus den dargelegten Gründen des Sicherungsinteresses nicht für verantwortbar. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 159) : Wird die Bundesregierung die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch in ihren Verlautbarungen und in ihrer praktischen Politik respektieren, wonach sogenannte Fluchthelferverträge nicht in jedem Fall sittenwidrig sind und weder auf Grund des Transitabkommens noch auf Grund der sogenannten Republikfluchtvorschriften der DDR als rechtswidrig anzusehen sind? Der Bundesregierung liegen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1977 noch nicht vor. Die Bundesregierung konnte bislang nur die anläßlich der Verkündung der Entscheidungen von der Pressestelle des Bundesgerichtshofs herausgegebene Presseverlautbarung zur Kenntnis nehmen. Die vom Bundesgerichtshof in drei Revisionsverfahren getroffenen Entscheidungen enthalten die rechtliche Beurteilung, daß ein sogenannter Fluchthelfervertrag weder gegen ein in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland begründetes gesetzliches Verbot noch ohne weiteres gegen die guten Sitten verstößt. Der Bundesgerichtshof hat damit eine Zivilrechtsfrage, die nicht zuletzt durch einander widersprechende Urteil von Instanzgerichten klärungsbedürftig erschien, mit verbindlicher Wirkung für die Parteien der drei Rechtsstreitigkeiten entschieden. Die Bundesregierung wird den höchstrichterlichen Urteilen gebührenden Respekt entgegenbringen. Es ist aber weder üblich noch erscheint es geboten, die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs durch eigene Verlautbarungen der Bundesregierung weiter zu verbreiten. Aus Gründen der Fürsorgepflicht hält sich die Bundesregierung auch in Zukunft für verpflichtet, vor den Gefahren und Risiken zu warnen, denen sich Deutsche aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) bei der Vorbereitung und Durchführung von Fluchtmaßnahmen in der Deutschen Demo- 3722* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 kratischen Republik aussetzen. Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den dort anhängigen Zivilrechtsstreitigkeiten stehen nicht im Widerspruch zum Transitabkommen. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft die von ihr in Artikel 17 des Transitabkommens übernommene Verpflichtung gewissenhaft erfüllen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 160 und 161): Bis zu welchem Zeitpunkt erwartet die Bundesregierung den Abschluß der immer noch nicht zustande gekommenen Folgeverträge gemäß Artikel 7 des bereits 1973 in Kraft getretenen Grundlagenvertrags, und ist nach ihrer Auffassung die hinhaltende Taktik der DDR, die bereits zum Verstreichen von vier Jahren geführt hat, mit der Verpflichtung des Artikels 7 des Grundlagenvertrags vereinbar? Wird die Bundesregierung mit Rücksicht auf ihre Verfassungspflicht, den Wiedervereinigungsanspruch des deutschen Volks in der Bundesrepublik Deutschland wachzuhalten, die Protokolle der Anhörungen des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 26. und 28. September 1977 in einer Auflage veröffentlichen, die es erlaubt, sie vor allem den Schulen für Unterrichtszwecke zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 160: Zur Zeit sind zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR Folgeverhandlungen zum Grundlagenvertrag zu den Bereichen Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit, Wissenschaft und Technik, Rechtsverkehr und nichtkommerzieller Zahlungs- und Verrechnungsverkehr (zweite Phase) im Gange. Der Stand dieser Verhandlungen ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur Deutschlandpolitik, Frage I. 10., BT-Drucksache 8/255 vom 4. April 1977 verweisen. Bisher wurden mit der DDR im Anschluß an den Grundlagenvertrag eine Reihe von Verträgen und Vereinbarungen abgeschlossen, so z. B. auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, des Post- und Fernmeldewesens und des nichtkommerziellen Zahlungsverkehrs. Hierzu gehören auch Vereinbarungen im Bereich der wirtschaftlichen Beziehungen, die Vereinbarungen der Grenzkommission und das Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen. Wann mit dem Abschluß weiterer Vereinbarungen zu rechnen ist, ist zur Zeit nicht abzusehen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß trotz der bestehenden Schwierigkeiten auch die DDR an ihrer Bereitschaft festhält, im Zuge der angestrebten Normalisierung weitere praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Zu Frage 161: Die Veröffentlichung der Protokolle der Anhörungen des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 26. und 28. September 1977 fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages. Wie mir bekannt, bestehen von seiten des Ausschusses Überlegungen, die Protokolle in höherer Auflage zu publizieren. Die Bundesregierung wartet vorerst das Ergebnis dieser Überlegungen ab, um danach eine Entscheidung zu treffen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 162) : Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Zukunft sicherzustellen, daß die Zurückweisungen bei der Einreise zur Leipziger Messe unterbleiben? Die Bundesregierung bemüht sich in ihren Gesprächen mit der Regierung der DDR um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Dazu gehört auch, daß alle Fälle von Zurückweisungen — einschließlich derjenigen bei beabsichtigten Einreisen zur Leipziger Messe — nach sorgfältiger Prüfung auf Wunsch des Betroffenen von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der DDR-Regierung angesprochen werden. So bedauerlich die Tatsache der Zurückweisungen auch ist, so muß doch festgehalten werden, daß niemand einen Rechtsanspruch auf Einreise in die DDR hat und daß die Zahl der Zurückweisungen und der abgelehnten Einreiseanträge im Vergleich zur Zahl der Einreisen außerordentlich gering ist. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höhmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 163) : Kann die Bundesregierung ausschließen, daß der Jakob-KaiserPreis für die besten deutschsprachigen Sendungen gesamtdeutschen Inhalts in diesem Jahr an den Beitrag in der ZDF-Sehdung „Kennzeichen D" vergeben wird, in dem aus Anlaß des 65. Geburtstags des SED-Chefs Erich Honecker diesem viel persönliches Lob zuteil wurde und u. a. einem Musikzug der DKP Wiebelskirchen (Saarland) Gelegenheit gegeben wurde, .dem Genossen ein Geburtstagsständchen zu übermitteln, der persönlich die Verantwortung für die Unmenschlichkeiten an der innerdeutschen Grenze trägt? Die Sendung „Kennzeichen D" vom 23. August 1977 einschließlich des Beitrages über Erich Honekker wurde vom ZDF für den diesjährigen JakobKaiser-Preis-Wettbewerb nominiert. Die Sendung wird, ebenso wie die weiteren 14 Einsendungen der Rundfunk- und Fernsehanstalten, von einem Preisgericht geprüft, das vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen nach Anhörung der ARD, des ZDF und anderer einschlägiger Organisationen, z. B. des Deutschen Journalistenverbandes e. V., der Dramatiker-Union und des Bundesverbandes Deutscher Fernsehproduzenten e. V. einberufen wird. Das Preisgericht wird im November 1977 zu seiner Auswahlsitzung zusammentreten. Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ist in dem Preisgericht vertreten. Nach der Bekanntmachung über die Stiftung des Jakob-Kaiser-Preises in der Fassung vom 5. Februar Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3723* 1970 sind die Entscheidungen des unabhängigen Preisgerichts endgültig. Im übrigen hält die Bundesregierung die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Bewertung einer zu einem Wettbewerb eingereichten Sendung für die Meinungsfindung der Jury nicht dienlich. Anlage 109 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 164) Sind der Bundesregierung die Konditionen bekannt, zu denen die deutsche Energieversorgungsunternehmen ihre abgebrannten Brennstäbe aus Kernkraftwerken in Frankreich wiederaufarbeiten lassen wollen, kann die Bundesregierung die in der Presse dazu genannten Zahlen bestätigen, und ist ihr bekannt, um wieviel der Strom aus hiesigen Kernkraftwerken dadurch teurer wird? Die Bundesregierung ist von der Deutschen Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen über Entwürfe der gegenwärtig verhandelten Verträge informiert worden. Neben den technischen Vertragsbedingungen ist ihr auch der finanzielle Rahmen der Verträge bekannt. Die in der Presse genannten Zahlen umfassen jedoch nicht nur die Wiederaufarbeitung, sondern auch Transport, Zwischenlagerung, Endkonditionierung, Zwischenlagerung der verfestigten hochaktiven Glasblöcke ebenso wie Eskalation und Finanzierungskosten. Nach jetzigem Geldwert belastet dies die nukleare Kilowattstunde mit etwa 0,5 Pf, rund 0,2 Pf mehr als bisher angenommen. Anlage 110 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 165 und 166) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die meisten mittelständischen Unternehmen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel für Forschungszwecke vor einem fast unlösbaren Problem stehen, das nach Ansicht der Betroffenen darin besteht, daß reine technokratische aber keine realitätsnahen Prüfungsmaßstäbe angelegt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung hier Abhilfe zu schaffen? Ist der Bundesregierung klar, daß Forschungsvorhaben mittelständischer Unternehmen, die der Fortentwicklung des technischen Know-how dienen, oft deshalb unterlassen werden, weil die Bundesregierung nur sogenannte marktnahe Objekte bezuschußt, und hält die Bundesregierung diese Förderungspraxis für richtig? Zu Frage 165: Es trifft nicht zu, daß bei Entscheidungen über Förderanträge rein technokratische, aber keine realitätsnahen Maßstäbe angelegt würden. Die Bundesregierung fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Wirtschaft auf der Grundlage von Fachprogrammen. Die Förderentscheidung hängt insbesondere davon ab, ob und inwieweit die einzelnen Vorhaben zur Verwirklichung der jeweiligen Programmziele beitragen. Daneben müssen aber auch eine Reihe weiterer Voraussetzungen, wie z. B. eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit und finanzielle Absicherung, erfüllt sein. Dabei wird im Rahmen der durch das Haushaltsrecht gezogenen Grenzen gerade im Interesse einer möglichst raschen und unbürokratischen Abwicklung schon heute auf eine vollständige und gründliche Prüfung solcher Voraussetzungen verzichtet, was allerdings auch mit einer gewissen Erhöhung der Mißerfolgsrate verbunden ist. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die mittelständischen Unternehmen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel für Forschungszwecke in diesem Rahmen vor fast unlösbaren Problemen stehen; dies ergibt sich auch daraus, daß die Zahl der Zuwendungsempfänger im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen in den vergangenen Jahren ständig zugenommen hat. In 1976 wurden bei derartigen Unternehmen rund 200 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert. Gegenüber 1972 hat sich die Zahl der geförderten Vorhaben verdoppelt. Trotz dieses tendenziellen Anstiegs ist es richtig, daß die direkte Projektförderung im Rahmen einzelner, an fachlichen Zielen orientierter Fachprogramme nicht in breitem Umfang Forschung und Entwicklung in der mittelständischen Industrie ausweiten kann. Deshalb baut die Bundesregierung ein besonderes Förderinstrumentarium für die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen auf. Zu Frage 166: Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie bei kleinen und mittleren Unternehmen nur marktnahe Vorhaben fördert. Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Fachprogramme des Bundesministeriums für Forschung und Technologie unter anderem längerfristig angelegte, noch mit hohen wissenschaftlich-technischen Unsicherheiten belastete Vorhaben industrieller Forschung und Entwicklung. Diese „Standard"-Förderung zielt auf die Beseitigung dieser Unsicherheiten und auf die Schaffung einer verläßlichen Basis zur Durchführung von Innovationsvorhaben. Ergänzend hierzu werden marktnahe Entwicklungsvorhaben gefördert, um besonders dem Bedarf kleiner und mittlerer Unternehmen entgegenzukommen, die häufig weniger grundlegende Untersuchungen durchführen, als auf konkrete Marktchancen hinarbeitend Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel der raschen Markteinführung durchführen. Das schließt jedoch keinesfalls aus, daß auch Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen im Rahmen der Standardförderung Berücksichtigung finden. Anlage 111 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Frage 167 und 168) : Wie begründet die Bundesregierung die Reisen von zwei Delegationen von Vertretern des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Bereich der Geowissenschaften in die Volksrepublik China? 3724* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 Sind die Reisen der Vertreter des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Vorbereitung, Zielsetzung und Delegationsbesetzung mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft abgesprochen worden, und wie wurde in diesem Zusammenhang die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover beteiligt? Zu Frage 167: Der Besuch von zwei deutschen Fachdelegationen in der Volksrepublik China entspricht einer Vereinbarung mit der Academia Sinica, die ich im März 1976 bei meinem Besuch in der Volksrepublik China zur Vorbereitung der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland getroffen habe. Die Delegationen setzten sich im wesentlichen aus Fachleuten von For. schungseinrichtungen, Universitäten und Industriefirmen zusammen. Im Vordergrund des Besuches standen Fragen der Geochemie, der Bohrtechnologie, der Kohleumwandlung und der Bohrtechnik. Zu Frage 168: Für die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit mit anderen Ländern ist innerhalb der Bundesregierung der Bundesminister für Forschung und Technologie federführend. Mit dem Bundesminister für Wirtschaft wurden sowohl der Besuch der deutschen Delegationen in China als auch der Besuch der entsprechenden chinesischen Delegationen in der Bundesrepublik besprochen. Die chinesischen Delegationen, die sich im Juli 1976 und im Mai /Juni 1977 auf Einladung des Bundesministers für Forschung und Technologie in der Bundesrepublik aufgehalten haben, haben unter anderem auch der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe einen Besuch abgestattet. Im Hinblick auf die vereinbarungsgemäß begrenzte Zahl der Teilnehmer wurde von einer Beteiligung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe an den deutschen Delegationen abgesehen. Anlage 112 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 169) : Welche besonderen Schießtechniken müssen beherrscht werden, um eine Atombombe mit dem üblichen Reaktorplutonium zu zünden (wie in den USA offenbar erfolgt), und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus für die Nichtverbreitung von Kernwaffen ziehen? Da die Bundesrepublik Deutschland Kernenergie nur für friedliche Zwecke nutzt, sind der Bundesregierung keine Einzelheiten über die Kernwaffenentwicklung und damit über die Techniken bekannt,. die bei den von Ihnen erwähnten Versuchen in den USA angewandt wurden. Aus den deutschen Arbeiten zur friedlichen Verwendung von Plutonium als Reaktorbrennstoff kann jedoch der technische Aufwand abgeschätzt werden, der zur Erzeugung einer wirkungsvollen nuklearen Sprengung auf der Basis von Reaktor-Plutonium betrieben werden muß. Er liegt erheblich höher als bei der Verwendung des normalerweise in Waffenprogrammen benutzten waffengrädigen Plutoniums (praktisch isotopenreines Plutonium-239). Allerdings ist nicht auszuschließen, daß eine größere Zahl von Nichtkernwaffenstaaten, auch aus der Gruppe der Entwicklungsländer, bei einer entsprechenden Konzentration des ihnen zur Verfügung stehenden technisch-industriellen Potentials auf dieses Ziel derartige Techniken entwickeln könnte. Deswegen unterstützt die Bundesrepublik eine Weiterentwicklung und Anpassung internationaler Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen, um Mißbräuche wirkungsvoll zu verhindern. Anlage 113 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/963 Frage 170): Wie schätzt die Bundesregierung das Entwicklungspotential unter dem Aspekt der rationellen Energieverwendung auf dem Gebiet der MHD-Stufe insbesondere für kohlegefeuerte Kraftwerke in den USA ein, und ist die Bundesregierung bereit, unter den geänderten Energiepreisverhältnissen dieses Projekt, gegebenenfalls mit welchem Mittelaufwand, erneut zu fördern? Das Bundesministerium für Forschung und Technologie förderte die Entwicklung magnetohydrodynamischer (MHD) Generatoren bis 1973. Nach der Erstellung baureifer Unterlagen für eine Versuchsanlage mit einer thermischen Leistung von 30 MW wurde die Entwicklung eingestellt. Bei den Untersuchungen hatten sich technische Probleme ergeben, die innerhalb des vorgegebenen finanziellen und zeitlichen Rahmens nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ergab, daß die für ein kombiniertes MHD-Dampfkraftwerk zu erwartenden Vorteile zu gering waren, um die erheblichen Entwicklungskosten zu rechtfertigen. Mit dem Rahmenprogramm Energieforschung wurden Entwicklungen zur umweltfreundlichen und kostengünstigen Steinkohleverstromung aufgenommen, die weitaus größere Erfolgsaussichten haben als der MHD-Generator. Die Erschließung des kombinierten Gas/Dampfturbinenprozesses für das Steinkohlekraftwerk führt zu geringeren Investitionskosten und erhöht den Wirkungsgrad der Stromerzeugung gegenüber einem konventionellen Steinkohlekraftwerk. Die Vereinigten Staaten arbeiten zusammen mit der Sowjetunion an der Weiterentwicklung des MHD-Generators. In den Vereinigten Staaten durchgeführte Analysen der wirtschaftlichen und technischen Erfolgsaussichten fortgeschrittener Kraftwerkssysteme weisen ebenfalls auf die Vorteile der Kohledruckvergasung mit kombiniertem Gas /Dampfturbinenprozeß gegenüber einem MHD-Generator hin. Die grundsätzlichen technischen Probleme und Risiken bei der Entwicklung des MHD-Generators sind nach dem heutigen Kenntnisstand so groß, daß der Vorteil des theoretisch höheren Wirkungsgrades nicht zum Tragen kommt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 3725* Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/963 Fragen 171 und 172) : Trifft es zu, daß der Bund die Einstellung der Förderung des Volkshochschulverbands erwägt und daß deshalb für die Teilnahme an Prüfungen innerhalb des Zertifikatssystems des Volkshochschulverbands Gebührenerhöhungen vorgesehen sind? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß eine überhöhte Belastung der Teilnehmer an Zertifikatsprüfungen durch Gebühren zu einem Rückgang der Zahl der Teilnehmer führen kann und damit in Widerspruch zur Bedeutung der Weiterbildung steht, und wenn ja, wird sie die Einstellung der Förderung unter diesem Aspekt überprüfen? Zu Frage 171: Die bisherige finanzielle Förderung der Prüfungszentrale für Zertifikatskurse des Deutschen Volkshochschul-Verbands durch den Bund führte dazu, daß die Prüfungsgebühren der einzelnen Teilnehmer auf Beträge zwischen DM 45,— und DM 60,— begrenzt werden konnten. Bei der jetzt erwogenen Umstellung auf eine Dauerförderung durch Bund und Länder gemeinsam wird die Frage zu beantworten sein, in welchem Umfang die Prüfungsteilnehmer zur Finanzierung der Prüfungszentrale mitherangezogen werden können. Für Serviceleistungen der öffentlichen Hand sollen, wenn eine Anlauffinanzierung erfolgreich war, in der Regel von den Nutznießern Gegenleistungen gefordert werden. Andererseits besteht gerade im Bildungsbereich die Tendenz, Geldleistungen der Betroffenen so niedrig wie möglich zu halten, um auf diese Weise Qualifikationen nicht vom Portemonnaie der Teilnehmer abhängig zu machen und somit einen Beitrag zur Gleichbehandlung aller Bürger im Bildungswesen zu leisten. Zu Frage 172: Die Bundesregierung sieht durchaus die Gefahr, daß im Falle einer starken Erhöhung der Teilnehmergebühren Interessenten abgeschreckt werden und sich die Zahl der Prüfungsteilnehmer verringert. Sie wird bemüht sein, im Interesse des Ausbaus der Weiterbildung und zur Gewinnung zusätzlicher Weiterbildungsteilnehmer — unabhängig von deren finanzieller Leistungskraft — einen Weg zu finden, der sowohl den Haushaltserfordernissen der öffentlichen Hand als auch den Interessen der Teilnehmer und den Zielen der Bildungsplanung Rechnung trägt. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 173 und 174): Wie lang ist in der Regel im Bereich der vom Bund geförderten Modellversuche in der beruflichen Bildung die Frist der Antragstellung für ein Modellprojekt bis zum endgültigen Bescheid? Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Anspruch des hohen Prioritätenrangs der beruflichen Bildung die Tatsache, daß nach positiven Zwischenbescheiden, die die Betriebe bereits zu erheblichen Investitionen veranlassen, schließlich eine Bewilligungssumme angegeben wird, die gerade 5 v. H. der veranschlagten Kosten beträgt? Zu Frage 173: Bei den Modellversuchen im Bereich der beruflichen Bildung ist im Hinblick auf Ihre Fragen zu unterscheiden zwischen Modellversuchen im schulischen Bereich, die nach dem Verfahren der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) gefördert werden, und Modellversuchen im Bereich der außerschulischen beruflichen Bildung in Einrichtungen der ausbildenden Wirtschaft (sog. Wirtschafts-Modellversuche), die außerhalb des BLK-Verfahrens (jedoch mit nachrichtlicher Beteiligung der BLK) abgewickelt werden. Bei BLK-Modellversuchen, zu denen die Anträge jeweils am 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres bei der BLK-Geschäftsstelle vorliegen müssen, wird gemäß der Bund-Länder-Rahmenvereinbarung „Modellversuche" vom 7. Mai 1971 über die Anträge in der Regel innerhalb von 6 Monaten in der BLK entschieden. Die diese Modellversuche fördernde Abteilung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ist stets bemüht, durch schnellstmögliche Bearbeitung der Anträge die Einhaltung dieser Entscheidungsfrist zu ermöglichen. Die Fristeinhaltung ist jedoch bei Anträgen, die vor einem Bundesvorschlag über die Förderung zur inhaltlichen oder kostenmäßigen Seite der Ergänzung durch den Antragsteller bedürfen und damit einen entsprechend höheren Zeitaufwand bis zur Förderungsentscheidung haben, nicht möglich. Auch die von der Sache her geforderte Einholung gutachtlicher Stellungnahmen des Bundesinstituts für Berufsbildung wirkt sich auf die Bearbeitungszeit auf Bundesseite aus. Nach positivem Förderungsbeschluß erteilt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft unverzüglich den Bewilligungsbescheid. Bei „Wirtschafts-Modellversuchen", die nach den hierfür geltenden Grundsätzen des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 11. März 1976 gefördert werden, ist eine Halbjahresfrist zwischen Antragstellung und Förderungsbeginn nicht vorgesehen. Der Zeitbedarf ist dennoch in der Regel größer infolge des höheren Prüfaufwandes (regelmäßig Einbeziehung gutachtlicher Stellungnahmen des Bundesinstituts für Berufsbildung), erforderlicher ergänzender Angaben des Antragstellers sowie klärenden Schriftwechsels. Zu Frage 174: Auf dem Gebiet der Modellversuche drückt sich die Priorität der beruflichen Bildung bereits dadurch aus, daß Modellversuche zur beruflichen Grundbildung und zu doppelqualifizierenden Bildungsgängen entsprechend einem BLK-Beschluß (1974) mit 90 % Bundesanteil finanziert werden. Auch für die „Wirtschafts-Modellversuche" beabsichtigt die Bundesregierung, die Förderungsbedingungen ab 1978 im Bundeshaushaltsplan durch Anhebung des grundsätzlich hälftigen Bundesanteils auf 75 % zu verbessern und auch durch diesen für die Antragsteller günstigeren Finanzierungsschlüssel den prioritären Rang der beruflichen Bildung deutlich zu machen. Die Höhe der Bewilligungssumme für einen Modellversuch richtet sich — neben dem Finanzierungs- 3726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. Oktober 1977 schlüssel — nach den dem Antragsteller entstehenden modellversuchsbedingten Mehrkosten; nur diese sind förderungsfähig. Die modellversuchsbedingten Mehrkosten stehen in direktem Zusammenhang mit den Zielen und besonderen Fragestellungen des Modellversuchs. Sofern ein Antragsteller neben den modellversuchsbedingten Mehrkosten auch die Förderung anderer Kosten beantragt, die normalerweise und auch ohne Durchführung eines Modellversuchs bei der Ausbildung entstehen, bleibt die Förderungssumme zwangsläufig hinter den Erwartungen des Antragstellers zurück. Die Divergenz zwischen hohen finanziellen Erwartungen einerseits und der Höhe des Bundeszuschusses auf der Basis der förderungsfähigen Mehrkosten andererseits ist in dem von Ihnen genannten Maß keinesfalls die Regel und kann nur einen — erklärbaren — Einzelfall betreffen. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Fragen 175 und 176) : Entspricht der Anteil deutscher Mitarbeiter an der Weltbank der Kapitalbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der Zahl der Mitarbeiter aus vergleichbaren europäischen Ländern, und was hat die Bundesregierung getan, um diesen Status zu erreichen? Wie hoch ist der Anteil weiblicher Mitarbeiter an der Weltbank, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen Anteil zu erhöhen? Zu Frage 175: Über die gegenwärtige personelle und finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und vergleichbarer anderer europäischer Mitgliedsländer an der Weltbank läßt sich folgendes feststellen: Land Anzahl Bedienstete Kapitalanteil der Bediensteten in v. H. in v. H. Bundesrepublik Deutschland 118 5,1 5,34 Frankreich 129 5,5 5,0 Großbritannien 296 12,7 10,16 Italien 29 1,2 3,33 Von den 118 deutschen Bediensteten bei der Weltbank sind in leitenden Positionen unter anderem 1 Vizepräsident, 5 Abteilungsleiter sowie 15 weitere Bedienstete in der Position eines Referatsleiters oder einer vergleichbaren Stelle. Außerdem werden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland durch einen deutschen Direktor im Direktorium der Weltbank vertreten. Die Bundesregierung ist seit Jahren bemüht, ihren personellen Anteil an dem Stab der Weltbank zu erhöhen. Besondere Bedeutung wird in diesem Zusammenhang dem Büro Führungskräfte zu internationalen Organisationen (BFIO) bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Frankfurt a. M. beigemessen, das mit der Gewinnung und zentralen Erfassung aller am internationalen Dienst interessierten deutschen Staatsangehörigen beauftragt ist. Die Bundesregierung arbeitet zur Zeit Maßnahmen aus, die dazu geeignet sind, den deutschen Personalanteil an den internationalen Organisationen generell zu sichern bzw. zu erhöhen. Zu Frage 176: Der Anteil weiblicher Mitarbeiter an dem gesamten Mitarbeiterstab der Weltbank beträgt im Jahre 1977 mit 1 985 weiblichen Bediensteten 43,8 %. Das Bild verschiebt sich jedoch in den einzelnen Mit. arbeitergruppen. Im höheren Dienst arbeiten 220 Frauen, was einem Anteil von knapp 10 % entspricht. Damit ist das für dieses Jahr gesetzte Rekrutierungsziel erreicht. Die Weltbank beabsichtigt, den Anteil weiblicher Mitarbeiter des höheren Dienstes bis 1980 auf 14 % zu erhöhen. Die Bundesrepublik Deutschland begrüßt die besonderen Anstrengungen der Weltbank zur Steigerung der Einstellung hochqualifizierter weiblicher Bewerber. Eine Personalrekrutierungsmission der Weltbank hielt sich kürzlich zu Gesprächen mit der Bundesregierung und dem BFIO über Möglichkeiten einer Erhöhung des Einsatzes weiblicher deutscher Stabsmitglieder bei der Weltbank in Bonn auf. Es wird insbesondere Aufgabe des BFIO sein, durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit die genannte Zielgruppe auf die Möglichkeiten einer Beschäftigung in der Weltbank hinzuweisen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/963 Frage 177) : Welche Hilfen haben die Volksrepublik Südjemen, Irak, Libyen und Vietnam von der Bundesrepublik Deutschland seit 1969 erhalten? Vom 1. Januar 1969 bis zum 30. Juni 1977 haben die Demokratische Volksrepublik Jemen (Südjemen), der Irak, Libyen und Vietnam von der Bundesrepublik Deutschland folgende Leistungen erhalten (Auszahlungen) : a) Im Bereich der Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne die Demokratische Volksrepublik Jemen 1,652 Millionen DM, der Irak 3,884 Millionen DM und Libyen 1,306 Millionen DM; b) hinsichtlich Vietnam ist zu unterscheiden: Die Republik Vietnam (Südvietnam) hat im Bereich der finanziellen Zusammenarbeit 13,4 Millionen DM, -.im Bereich der Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne 3,656 Millionen DM und an humanitärer Hilfe 130,9 Millionen DM erhalten. Die Auszahlungen für die Demokratische Republik Vietnam (Nordvietnam) betrugen für Technische Zusammenarbeit im weiteren Sinne 1,44 Millionen DM und für humanitäre Hilfe 4,09 Millionen DM. Die 1976 gegründete Sozialistische Republik Vietnam hat 2,329 Millionen DM an Technischer Hilfe im weiteren Sinne (hier Nahrungsmittelhilfe) erhalten. Die genannten Auszahlungen sind zum Teil aufgrund von Zusagen geleistet worden, die vor dem 1. Januar 1969 gegeben worden sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karsten D. Voigt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Lattmann, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß Ihre Feststellung, daß eine Kritik an die verkehrte Adresse gerichtet worden ist, zumindest für die Kollegin Wisniewski nicht getroffen werden kann, weil sie als Baden-Württembergerin gesagt hat, daß dort eine verkehrte Hochschulpolitik gemacht worden ist?


Rede von Dieter Lattmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich glaube doch, Herr Kollege Voigt, daß wir dieses Detail nicht im Plenum erörtern können. Aber ich sehe, die Frau Kollegin Frau Wisniewski hat sich gemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Sind Sie mit einer Zwischenfrage der Frau Kollegin Wisniewski einverstanden?